Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1057413.pdf
Größe
5,4 MB
Erstellt
29.03.16, 12:00
Aktualisiert
21.02.17, 10:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02540
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Rechnungsprüfungsausschuss
Ratsversammlung
22.06.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzigs zum 31.12.2012
(Vermögensrechnung, Ergebnis- und Finanzrechnung einschließlich
Teilrechnungen, Anhang) und Rechenschaftsbericht sowie Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes an den Stadtrat über die Prüfung des Jahresabschlusses
der Stadt Leipzig zum 31.12.2012
Beschlussvorschlag:
1.
Die im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Leipzig ausgeübten
Wahlrechte und Ermessensspielräume werden bestätigt (Anlage A).
2.
Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen entsprechend § 79 (1)
SächsGemO im Ergebnishaushalt in Summe von 17.872.035,84 € sowie im Finanzhaushalt in
Summe von 6.077.635,30 € werden bestätigt (Anlage 1 des Rechenschaftsberichtes). Die
Deckung erfolgt jeweils bezogen auf den einzelnen Sachverhalt entsprechend der Anlage 1 des
Rechenschaftsberichtes.
3.
Das Haushaltsjahr 2012 wurde mit einem ordentlichen Ergebnis von (-)49.698.025,30 Euro,
einem Sonderergebnis von 11.425.449,79 Euro und damit einem Fehlbetrag von
(-)38.272.575,51 Euro abgeschlossen. Der Fehlbetrag wurde mit dem Basiskapital gemäß §
131 (6) S. 5 SächsGemO verrechnet.
Der Bestand an Finanzmitteln hat sich im Haushaltsjahr 2012 um 25.110.343,05 Euro auf
121.921.407,32 Euro zum Stichtag 31.12.2012 verringert.
Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2012 auf den Betrag von 4.105.707.988,65 Euro.
Der Jahresabschluss 2012 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig gemäß § 104
SächsGemO geprüft und mit einem eingeschränkten Prüfungsvermerk versehen.
Eine Reihe von Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes wurde im Jahresabschluss bereits
berücksichtigt.
Die
verbliebenen
Feststellungen
des
Schlussberichtes
des
Rechnungsprüfungsamtes werden hinsichtlich ihrer Umsetzung geprüft und in den folgenden
Jahresabschlüssen berücksichtigt.
Der Jahresabschluss der Stadt Leipzig zum 31.12.2012 (Vermögensrechnung, Ergebnis- und
Finanzrechnung einschließlich Teilrechnungen, Anhang) und Rechenschaftsbericht wird
festgestellt.
4.
Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der
Stadt Leipzig zum 31.12.2012 wird zur Kenntnis genommen, insbesondere unter
Berücksichtigung der getroffenen Prüfungsfeststellungen.
Sachverhalt:
Begründung der Vorlage
Die Vorlage dient der Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2012 durch
die Ratsversammlung.
Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der
Stadt Leipzig zum 31.12.2012 soll durch den Stadtrat zur Kenntnis genommen werden.
Gemäß § 88 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen hat die Stadt Leipzig zum
Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht laut
§ 88 Abs. 2 SächsGemO aus der Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung. Er ist um einen
Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt wurde dieser
durch die Verwaltung teilweise überarbeitet. Somit konnte eine Reihe von Hinweisen des
Rechnungsprüfungsamtes in Anhang und Rechenschaftsbericht bereits berücksichtigt werden. Die
Stellungnahme der Verwaltung wurde im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes
berücksichtigt.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen in einzelnen Budgets müssen
entsprechend § 79 SächsGemO bzw. der in der Hauptsatzung der Stadt Leipzig festgelegten
Wertgrenze durch den OBM, den Verwaltungsausschuss oder die Ratsversammlung bestätigt
werden.
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zum Haushaltsjahr 2012 wurden durch die Fachämter
verschiedene Vorgänge gemeldet, welche aufgrund gesetzlicher Regelungen zwingend für den
Jahresabschluss zu buchen waren, für welche aber keine ausreichenden Budgets zur Verfügung
standen und entsprechende Beschlüsse nach § 79 SächsGemO notwendig gewesen wären. Diese
Vorgänge wurden überwiegend nach dem dezentralen Buchungsschluss bekannt bzw. der
Stadtkämmerei gemeldet. Eine entsprechende fristgerechte Beschlussfassung war damit nicht mehr
möglich und es gab aufgrund der Unabweisbarkeit keinen Entscheidungsspielraum.
Dies betrifft insbesondere die zu bildenden Rückstellungen (kein Wahlrecht), für welche kein Budget
mehr zur Verfügung stand bzw. einzelne Budgetverschiebungen z. B. zwischen Investitions- und
Ergebnishaushalt für bereits vorgenommene Auszahlungen.
Um den Regelungen der Hauptsatzung formal zu
Beschlusspunkt 2 diese Beschlüsse nachgeholt werden.
entsprechen,
müssen
entsprechend
Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 wurden Wahlrechte und
Ermessensspielräume genutzt, die einer Bestätigung durch die Ratsversammlung bedürfen. In der
Anlage A dieser Vorlage sind diese aufgeführt und sollen im Kontext der Feststellung des
Jahresabschlusses 2012 durch die Ratsversammlung gemäß Beschlusspunkt 1 bestätigt werden.
Anlagen:
Wahlrechte und Ermessensspielräume im JA 2012
Jahresabschluss 2012_gesamt
Haushaltsrechnung 2012
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage A
lfd. Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Vorlage "Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2012 (...)"
Wahlrechte und Ermessenspielräume
Bestätigung einer Bagatellgrenze für Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP/ PRAP-Regelung 2.500,00
Euro auf Ursprungsbetrag vor Abgrenzung) für regelmäßig wiederkehrende bedeutungslose
Sachverhalte
(gemäß
Handlungsempfehlung
SMI FAQi. H.
2.48)
Bestätigung
einer Wertaufgriffsgrenze
v. 5.000,00 Euro für Korrekturen der Eröffnungsbilanz
Begründung
durch Buchung gegen das Basiskapital
Bestätigung der Vereinfachungsvorschrift nach § 35 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik (AHK unter 410,00 Bewegliche Vermögensgegenstände sowie Kunstgegenstände, deren AHK 410,00 Euro nicht übersteigen,
Euro für bewegl. Sachanlagevermögen, Kunstgegenstände)
werden nicht bilanziert.
Bestätigung der Abweichung von der Einzelbewertung gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SächsKomHVO- Unter den beweglichen Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens werden die
Doppik
Fachunterrichtsräume (ausgenommen Werken und Kunst/ Musik) als Sachgesamtheit unter den
Betriebsvorrichtungen geführt.
Bestätigung der Bildung von Festwerten gemäß § 34 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik
Bestätigung der Gruppenbewertung gemäß § 34 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik
Bestätigung, dass keine Einbeziehung der Materialgemeinkosten in die Herstellungskosten
vorgenommen wird (§ 38 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik)
Bestätigung, dass keine Berücksichtigung von Zinsen für Fremdkapital bei der Berechnung der
Herstellungskosten erfolgt (§ 38 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik)
Bestätigung des Verbrauchsfolgeverfahren für körperliche Gegenstände des Vorratsvermögens (§ 43
Satz 1 SächsKomHVO-Doppik)
Bestätigung der Ermittlung von Nutzungsdauern für die Abschreibungswerte (§ 44 Abs. 3 und Anlage
zur SächsKomHVO-Doppik)
Sammlungen von Kunstgegenständen werden als Sachgesamtheit geführt.
Festwertbildung wurde bisher nur für die Straßenbeleuchtung festgelegt.
Die Gruppenbewertung kam im Jahresabschluss 2012 nicht zur Anwendung.
Es werden keine Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten und keine Kosten für allgemeine
Verwaltung und soziale Einrichtungen eingerechnet.
Zinsen für Fremdkapital werden in der Stadt Leipzig nicht als Herstellungskosten angesetzt.
Für die Bestimmung des Wertes des Vorrates wird eines der Verbrauchsfolgeverfahrens nach § 43 Satz 1
SächsKomHVO-Doppik angewendet.
Die Nutzungsdauern wurden innerhalb der vorgeschriebenen Spannen der Anlage zur SächsKomHVODoppik festgelegt, unter Berücksichtigung der Abschreibungstabellen der KGST, des Steuerrechts und
Rheinland-Pfalz.
Es wurde sich an den tatsächlichen Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in der Stadt Leipzig
orientiert.
Siehe Anlage 2 - Abschreibungstabellen (Ratsbeschluss Nr. V-1329)
Tab. 1 - Bewegliches Sachanlagevermögen
Tab. 2 - Gebäude
Tab. 3 – Infrastrukturvermögen
Die Tabellen der Nutzungsdauern sind Bestandteil der DA 26/2011 zur EöB und behalten auch weiterhin
ihre Gültigkeit.
11
12
Eine Ausnahme besteht bei der Gebäudebewertung mittels Berechnungstabellen des Fachamtes bei
grundhafter Sanierung.
Bestätigung der Ermessungsspielräume bei der Ersatzbewertung von Grund und Boden (§ 61 Abs. 7 Es wurde die Bodenrichtwertkarte von 2010 angehalten.
Nr. 1 Satz 1 SächsKomHVO-Doppik - Bodenrichtwert)
Die Ersatzwerte für den Gemeinbedarf Grund & Boden wurden innerhalb der vorgegebenen Spannen
festgelegt (siehe Anlage 3 „Ersatzbewertung Grund und Boden“).
Bei Gemeinbedarfsflächen und gewidmeten Grundstücken wird auf Grund der eingeschränkten Nutzung
bereits eine Wertminderung von ca. 80 % des Bodenwertes vorgenommen.
Bestätigung der Verrechnung eines negativen Ergebnises aus nicht-zahlungswirksamen
- negativer Saldo aus nicht-zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen kann bereits im Jahr der
Sachverhalten bis zum HHJ 2016 direkt mit Basiskapital (gemäß § 131 Abs. 6 SächsGemO)
Entstehung mit dem Basiskapital verrechnet werden
- Deckung von Fehlbeträgen gem. § 131 Abs. 6 SächsGemO bis zum HHJ 2016
- Übergangsbestimmung für die Deckung von Fehlbeträgen
Anlage A
Vorlage "Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2012 (...)"
13
Bestätigung der Aufholung der Abzinsung für Rückstellungen gegen das Basiskapital
14
Bestätigung, dass das Abzinsungswahlrecht für Rückstellungen (Novellierung § 41 Abs. 3
SächsKomHVO-Doppik) nicht ausgeübt wird
Bestätigung der Anwendung des Wahlrechtes für die Bildung von "weiteren sonstigen
Rückstellungen" nach § 41 Abs. 1 Satz 2 SächsKomHVO-Doppik
15
16
17
18
- vorzeitige Aufholung der Abzinsung (Vorziehen der Gesetzesänderung zum 01.01.2013) ohne direkte
Auswirkung auf Ergebnisrechnung
- gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 SächsKomHVO-Doppik können für weitere ungewisse Verbindlichkeiten
Rückstellungen gebildet werden
- dies steht im Widerspruch zu § 85a SächsGemO, welcher den vollständigen Ansatz von Rückstellungen
(<> § 85 a SächsGemO - Wahlrecht oder Vollständigkeitsverpflichtung)
vorsieht
- mit Beschlussfassung werden die gesetzlichen Auslegungsschwierigkeiten "Wahlrecht vs. Ansatzpflicht"
beigelegt
Bestätigung der Ausübung des Wahlrechtes für weitere sonstige Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 1 - gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 SächsKomHVO-Doppik können für weitere ungewisse Verbindlichkeiten
Satz 2 SächsKomHVO-Doppik, für
Rückstellungen gebildet werden
folgende Sachverhalte:
- Zahlung für Jubiläumsgelder an Mitarbeiter
- das Wahlrecht wird nur für die genannten Sachverhalte ausgeübt, alle übrigen Sachverhalte sind von der
- Gewährung bezahlte Freistellung in Form von Sabat oder Lebensarbeitszeitmodell
Rückstellungsbildung ausgenommen
- Aufwendungen für die Behebung von Naturkatastrophen (z. B. bei Hochwasser, Erdbeben,
(Wirbel-)Stürmen)
- Unter einer Naturkatastrophe ist ein gefährliches Naturereignis exogenen (z. B. Hochwasser) oder
endogenen (z. B. Erdbeben) Ursprungs zu verstehen, welches Schäden nach sich zieht.
Er werden nur Drohverlustrückstellungen ab einem Verlust von größer 50.000 Euro gebildet.
Bestätigung, dass Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet
werden, wenn der Verlust nicht geringfügig ist. Als nicht geringfügug wird ein Verlust größer 50
TEuro angesehen. (§ 41 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik)
Bestätigung der Anwendung des Wahlrechtes zur Anwendung der unterschiedlichen Versionen der grundsätzlich alter Stand (2012) mit folgenden Ausnahmen:
SächsKomHVO-Doppik gemäß § 63 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik
ab 2012: § 41 Wertansätze für Rückstellungen (können abgezinst werden)
19
Bestätigung des Wahlrechtes zur Bildung aktiver Sonderposten für geleistete
Investitionszuwendungen (EÖB nicht, erst ab 01.01.2012 durch Stadt Leipzig gewährte
Zuwendungen/Zuschüsse) (§ 36 Abs. 8 SächsKomHVO-Doppik)
Mit der Beschlussvorlage DS-00411/14 wurde die Ausübung des Wahlrechtes zur Bildung von aktiven
Sonderposten ab dem 01.01.2012 ohne Berücksichtigung einer Wertgrenze stattgegeben. Die aktiven
Sonderposten werden über die Zweckbindungsfrist des bezuschussten Vermögensgegenstandes aufgelöst.
Wurde keine Zweckbindungsfrist vereinbart werden die Sonderposten linear über 10 Jahre aufgelöst.
20
Bestätigung der Nichtanwendung einer komponentenweisen Abschreibung (§ 44 Abs. 8
SächsKomHVO-Doppik)
Bestätigung der Anwendung der Eigenkapitalspiegelbildmethode (Beteiligungen und Anteile an
verbundenen Unternehmen und Zweckverbänden sowie Sondervermögen nach
§ 91 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO werden mit den Anschaffungskosten oder dem anteiligen Eigenkapital
angesetzt)
Die komponentenweise Abschreibung wird nicht angewandt.
21
22
Bestätigung der Bewertung von Anteilen an Zweckverbänden (§ 61 Abs. 6 SächsKomHVO-Doppik Eigenkapitalspiegelbildmethode)
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen und Zweckverbänden sowie
Sondervermögen nach § 91 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO werden mit dem anteiligen Eigenkapital (Ermittlung
durch Eigenkapitalspiegelmethode) angesetzt.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen und Zweckverbänden sowie
Sondervermögen nach § 91 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO werden mit dem anteiligen Eigenkapital (Ermittlung
durch Eigenkapitalspiegelbildmethode) angesetzt.
Jahresabschluss
der Stadt Leipzig
zum 31.12.2012
Inhalt
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Vermögensrechnung
Anhang
Rechenschaftsbericht
Ergebnisrechnung
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Vermögensrechnung
Jahresabschluss zum 31.12.2012
Stadt Leipzig
Vermögensrechnung (Bilanz)
Aktivseite
31.12.2012
01.01.2012
Passivseite
in EUR
1. Anlagevermögen
a) Immaterielle Vermögensgegenstände
b) Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen
c) Sachanlagevermögen
aa) Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
an solchen
bb)
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an
solchen
cc) Infrastrukturvermögen
dd) Bauten auf fremdem Grund und Boden
ee) Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler
ff)
Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge
gg) Betriebs- und Geschäftsausstattung, Tiere
hh) Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
d) Finanzanlagevermögen
aa) Anteile an verbundenen Unternehmen
bb) Beteiligungen
cc) Sondervermögen
dd) Ausleihungen
ee) Wertpapiere
2. Umlaufvermögen
a) Vorräte
b) Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus
Transferleistungen
c)
Privatrechtliche Forderungen, Wertpapiere des
Umlaufvermögens
d) Liquide Mittel
3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
4. Nicht durch Kapitalposition gedeckter Fehlbetrag
3.833.952.301,65
8.691.449,45
8.469.565,72
2.729.100.188,17
186.440.885,89
737.448.885,91
1.287.420.116,84
232.369,81
363.482.619,32
25.566.596,98
20.446.514,15
108.062.199,27
1.087.691.098,31
535.093.079,46
115.490.768,05
72.117.581,91
246.464.337,14
118.525.331,75
253.562.539,15
20.867.085,84
83.525.454,60
27.248.591,39
121.921.407,32
18.193.147,85
0,00
31.12.2012
01.01.2012
in EUR
3.859.843.184,02 1. Kapitalposition
9.973.697,01
a) Basiskapital
0,00
b) Rücklagen
2.741.897.469,78
aa) Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses
186.812.015,06
bb) Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses
cc) Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden
Zuwendungen
753.186.997,15
1.330.718.924,81
dd) Zweckgebundene und sonstige Rücklagen
242.705,68
c) Fehlbeträge
363.163.035,34
aa) Vortrag von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses
aus den Vorjahren
24.526.078,09
19.946.125,28
bb)
Jahresfehlbetrag des Sonderergebnisses und Vortrag von
63.301.588,37
Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus den Vorjahren
1.107.972.017,23
567.764.212,69
cc) Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses
114.530.998,94 2. Sonderposten
70.992.256,79
a) Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen
244.342.863,61
b) Sonderposten für Investitionsbeiträge
110.341.685,20
c) Sonderposten für den Gebührenausgleich
233.989.374,95
d) Sonstige Sonderposten
23.862.807,54 3. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen
62.401.966,84
b) Rückstellungen für Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung
von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit
20.354.367,43
c) Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von
Deponien
127.370.233,14
21.957.200,71
0,00
d)
Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten und sonstige
Umweltschutzmaßnahmen
1.706.315.813,16
1.706.315.813,16
0,00
1.658.964.944,15
1.658.964.944,15
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
812.761.824,26
787.611.223,73
19.856.757,73
0,00
5.293.842,80
415.190.220,46
0,00
0,00
0,00
847.817.437,02
805.617.199,10
20.734.329,65
60.938,08
21.404.970,19
473.586.709,42
103.774.514,00
36.267.495,39
42.588.577,48
8.065.368,57
8.203.828,88
4.468.624,82
2.461.222,70
Jahresabschluss zum 31.12.2012
Stadt Leipzig
e)
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus
steuerkraftabhängigen Umlagen im Rahmen des
Finanzausgleichs
0,00
0,00
f)
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund von
Steuerschuldverhältnissen
1.173.824,84
750.332,13
g)
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen
Gerichts- und Verwaltungsverfahren sowie aus Bürgschaften,
Gewährverträgen und wirtschaftlich gleichkommenden
Rechtsgeschäften
329.989.700,17
303.709.158,51
h)
Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für
Instandhaltung im Haushaltsjahr
4.523.627,11
0,00
26.662.882,51
9.843.866,90
0,00
4.038.697,05
1.147.525.423,71
0,00
732.079.077,73
0,00
2.255.208,82
1.111.937.690,21
0,00
736.149.222,90
171.719.802,41
26.000.081,60
11.176.452,90
206.550.009,07
167.313.686,41
27.346.505,16
10.921.744,05
170.206.531,69
i)
Rückstellungen für sonstige vertragliche oder gesetzliche
Verpflichtungen zur Gegenleistung gegenüber Dritten, die im
laufenden Haushaltsjahr wirtschaftlich begründet wurden und
die der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind
j)
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden
Geschäften und aus laufenden Verfahren
k) Sonstige Rückstellungen
4. Verbindlichkeiten
a) Verbindlichkeiten in Form von Anleihen
b) Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
c) Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommenden Rechtsgeschäften
d)
e)
f)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Summe Aktiva
4.105.707.988,65
4.115.789.759,68
Summe Passiva
Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre:
Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften
Bürgschaften
Gewährverträge
in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen
Übertragene Ansätze für Zahlungen und Aufwendungen nach § 21 SächsKomHVO-Doppik
Summe der Vorbelastungen
Leipzig,
0,00
343.733.597,33
59.938.778,81
15.339.726,44
101.258.533,84
520.270.636,42
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Burkhard Jung,
Oberbürgermeister
23.914.707,06
23.482.978,88
4.105.707.988,65
4.115.789.759,68
Anhang
Jahresabschluss der Stadt Leipzig
zum 31.12.2012
Anhang
zum Jahresabschluss 2012
der Stadt Leipzig
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis............................................................................................................................ 5
1
Vorbemerkungen........................................................................................................................... 8
2
Aufstellung und Grundlagen des Jahresabschlusses sowie des Anhanges................................. 8
2.1
Rechtliche und verwaltungsspezifische Grundlagen..................................................... 8
2.2
Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses......................................................... 9
2.3
Gliederungs- und Darstellungsgrundsätze...................................................................10
2.3.1
Ergebnisrechnung...................................................................................................10
2.3.2
Finanzrechnung......................................................................................................11
2.3.3
Vermögensrechnung ..............................................................................................12
2.3.4
Anhang und Anlagen zum Anhang .........................................................................13
3
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, angewandte Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ................................................................................................................. 13
3.1
Inventur und Inventar ..................................................................................................13
3.2
Allgemeine Grundsätze und Prinzipien........................................................................14
3.3
Auf die Posten der Vermögensrechnung und der Ergebnisrechnung angewandte
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ...................................................................14
3.4
Abweichungen von bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden....15
3.5
Ausübung von Wahlrechten bei der Eröffnungsbilanz und zum Jahresabschluss........15
4
Berichtigung oder Nachholung von Ansätzen in der Eröffnungsbilanz sowie andere
ergebnisneutrale Verrechnungen mit dem Basiskapital.............................................................. 18
4.1
Berichtigungen der Eröffnungsbilanz gemäß § 62 SächsKomHVO-Doppik .................18
4.2
Andere ergebnisneutrale Verrechnungen mit dem Basiskapital nach
§ 63 Abs. 9 SächsKomHVO-Doppik ............................................................................18
5
Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Vermögensrechnung ...................................... 19
5.1
Aktiva ..........................................................................................................................19
5.1.1
Anlagevermögen ....................................................................................................19
Aktiva 1a)
Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................. 20
Aktiva 1b)
Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen ................................................... 21
Aktiva 1c)
Sachanlagevermögen...................................................................................................... 21
Aktiva 1c) aa) Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen ......................... 22
Aktiva 1c) bb) Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen ............................. 23
Aktiva 1c) cc) Infrastrukturvermögen.................................................................................................... 25
Aktiva 1c) dd) Bauten auf fremdem Grund und Boden ........................................................................ 27
Aktiva 1c) ee) Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler ...................................................................... 28
Aktiva 1c) ff) Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge .................................................................. 29
Aktiva 1c) gg) Betriebs- und Geschäftsausstattung, Tiere................................................................... 29
Aktiva 1c) hh) Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau................................................................ 30
Aktiva 1d)
Finanzanlagevermögen ................................................................................................... 31
Aktiva 1d) aa) Anteile an verbundenen Unternehmen ......................................................................... 32
Aktiva 1d) bb) Beteiligungen................................................................................................................. 34
Aktiva 1d) cc) Sondervermögen ........................................................................................................... 39
Aktiva 1d) dd) Ausleihungen.................................................................................................................. 39
Aktiva 1d) ee) Wertpapiere................................................................................................................... 43
5.1.2
Umlaufvermögen ....................................................................................................44
Aktiva 2a)
Vorräte ............................................................................................................................. 45
Aktiva 2b), Aktiva 2c) Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
sowie privatrechtliche Forderungen, Wertpapiere des Umlaufvermögens...................... 46
Aktiva 2c)
Liquide Mittel.................................................................................................................... 49
___________________________________________________
Seite 2
Abkürzungsverzeichnis
___________________________________________________
5.1.3
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten....................................................................49
5.1.4
Nicht durch Kapitalposition gedeckter Fehlbetrag ...................................................50
5.2
5.2.1
Passiva .......................................................................................................................50
Kapitalposition ........................................................................................................50
Passiva 1a)
Basiskapital.................................................................................................................. 50
Passiva 1b)
Rücklagen .................................................................................................................... 51
Passiva 1b) aa) Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ................................... 51
Passiva 1b) bb) Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses ............................................ 51
Passiva 1b) cc) Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen ......................... 51
Passiva 1b) dd) Zweckgebundene und sonstige Rücklagen ............................................................... 51
Passiva 1c)
Fehlbeträge ................................................................................................................. 51
Passiva 1c) aa) Vortrag von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus den Vorjahren........... 51
Passiva 1c) bb) Jahresfehlbetrag des Sonderergebnisses und Vortrag von Fehlbeträgen des
Sonderergebnisses aus den Vorjahren....................................................................................... 52
Passiva 1c) cc) Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses......................................................... 52
5.2.2
Sonderposten .........................................................................................................52
Passiva 2a)
Passiva 2b)
Passiva 2c)
Passiva 2d)
5.2.3
Rückstellungen .......................................................................................................56
Passiva 3a)
Passiva 3b)
Passiva 3c)
Passiva 3d)
Passiva 3e)
Passiva 3f)
Passiva 3g)
Passiva 3h)
Passiva 3i)
Passiva 3j)
Passiva 3k)
5.2.4
Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen............................................................... 56
Rückstellungen für Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im
Rahmen von Altersteilzeit ............................................................................................ 57
Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge von Deponien.............................. 58
Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten und sonstige
Umweltschutzmaßnahmen .......................................................................................... 58
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus steuerkraftabhängigen Umlagen
im Rahmen des Finanzausgleichs............................................................................... 59
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund von
Steuerschuldverhältnissen........................................................................................... 59
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts- und
Verwaltungsverfahren sowie aus Bürgschaften, Gewährverträgen und ähnlichen
Rechtsgeschäften ........................................................................................................ 60
Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung im Haushaltsjahr ..
..................................................................................................................................... 64
Rückstellungen für vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen zur Gegenleistung
gegenüber Dritten, die im laufenden Haushaltsjahr wirtschaftlich begründet wurden
und die der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind .............................................. 65
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und aus
laufenden Verfahren .................................................................................................... 66
Weitere sonstige Rückstellungen ................................................................................ 66
Verbindlichkeiten ....................................................................................................66
Passiva 4a)
Passiva 4b)
Passiva 4c)
Passiva 4d)
Passiva 4e)
Passiva 4f)
5.2.5
Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen .......................................... 52
Sonderposten für Investitionsbeiträge......................................................................... 55
Sonderposten für den Gebührenausgleich ................................................................. 55
Sonstige Sonderposten ............................................................................................... 55
Anleihen ....................................................................................................................... 67
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen ...................................................................... 67
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommenden
Rechtsgeschäften ........................................................................................................ 67
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen .................................................... 68
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ................................................................... 69
Sonstige Verbindlichkeiten .......................................................................................... 69
Passive Rechnungsabgrenzungsposten .................................................................73
6
Angaben und Erläuterungen zu Posten der Ergebnisrechnung ................................................. 73
6.1
Jahresergebnis, vorgesehene Verwendung des Gesamtergebnisses sowie Abdeckung
von Fehlbeträgen ........................................................................................................73
6.2
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, soweit sie für die Beurteilung der
Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind ...............................................74
___________________________________________________
Seite 3
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________
7
8
Angaben und Erläuterungen zu Posten der Finanzrechnung ..................................................... 75
Weitere Angaben und Erläuterungen.......................................................................................... 76
8.1
Einschränkungen der Verfügbarkeit oder Verwertung von Grund und Boden sowie
Gebäuden und anderer Bauten ...................................................................................76
8.2
Vorübergehende Verwendung liquider Mittel aus langfristigen Rückstellungen für
andere Zwecke............................................................................................................76
8.3
Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre und übertragene Ermächtigungen ..............76
8.3.1
Allgemeine Erläuterung ..........................................................................................76
8.3.2
Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften ..........................................77
8.3.3
Bürgschaften ..........................................................................................................78
8.3.4
Gewährverträge......................................................................................................78
a)
b)
c)
Abgrenzung ................................................................................................................................. 78
Schienennetztransaktion ............................................................................................................. 79
Kapitalausstattungsvereinbarung................................................................................................ 80
8.3.5
In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen .......................................80
8.3.6
Übertragene Ansätze für Auszahlungen und Aufwendungen nach
§ 21 SächsKomHVO-Doppik ..................................................................................80
8.4
Sparkassenträgerschaft ..............................................................................................81
8.5
Rechtlich selbstständige örtliche Stiftungen und sonstiges Treuhandvermögen ..........83
8.5.1
Rechtlich selbstständige örtliche Stiftungen ............................................................83
8.5.2
Sonstiges Treuhandvermögen ................................................................................83
8.6
Umrechnungskurs bei Fremdwährungen.....................................................................85
8.7
Verpflichtungen gegenüber in den Gesamtabschluss einzubeziehende Rechtseinheiten
....................................................................................................................................86
8.8
Sonstige Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können ..86
8.8.1
Sonstige finanzielle Verpflichtungen .......................................................................86
8.8.2
(Pflicht-)Mitgliedschaften in nicht aktivierten Verbänden .........................................87
9
Anlagen zum Anhang .................................................................................................................. 88
Anlage 1: Anlagenübersicht................................................................................................................... 88
Anlage 2: Forderungsübersicht ............................................................................................................. 88
Anlage 3: Verbindlichkeitenübersicht .................................................................................................... 88
Anlage 4: Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen ....... 88
Anlage 5: Entwicklung des Basiskapitals im Haushaltsjahr 2012 aufgrund rechtlicher Änderungen und
Wertkorrekturen........................................................................................................................... 88
___________________________________________________
Seite 4
Abkürzungsverzeichnis
___________________________________________________
Abkürzungsverzeichnis
a. F.
Abb.
Abs.
AHK
Aktiva
ARAP
Art.
ATZ
BauGB
BBodSchG
BewR
BgA
BGB
BMF
bzw.
ca.
CDO
DA
d. h.
Doppik
dto.
ehem.
EuGH
EUR
FAMOS LE
FAQ
f/ff.
FiFo
GBBerG
gem.
ggf.
ggü.
GmbH
GoB
HGB
i. d. F.
i. H. v.
ILV
IMK
i. R. d.
i. S. d.
i. V. m.
inkl.
alte Fassung
Abbildung
Absatz
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Aktivseite der Bilanz (Vermögensseite, Mittelverwendung)
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Artikel
Altersteilzeit
Baugesetzbuch
Bundesbodenschutzgesetz
Bewertungsrichtlinie zur Erstellung der Eröffnungsbilanz der
Stadt Leipzig
Betriebe gewerblicher Art
Bürgerliches Gesetzbuch
Bundesministerium der Finanzen
beziehungsweise
circa
collateralized debt obligation
Dienstanweisung
das heißt
Doppelte Buchführung in Konten
dito
ehemals
Europäischer Gerichtshof
Euro
Facility Management Operating System für Leipzig
frequently asked questions
folgend/fortfolgend
First in first out-Verfahren
Grundbuchbereinigungsgesetz
gemäß
gegebenenfalls
gegenüber
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Handelsgesetzbuch
in der Fassung
in Höhe von
Interne Leistungsverrechnung
Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der
Länder
im Rahmen des/der
im Sinne des
in Verbindung mit
inklusive
___________________________________________________
Seite 5
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________
KG
KGSt
KomHVO
kurzfr.
KVS
langfr.
lit.
MdbK
Mio. EUR
n. F.
ND
NHK
NKF
Nr.
o. g.
ÖRKSF-G
staat
Passiva
PRAP
RAP
rd.
RE
RB
RBW
S.
SächsFAG
SächsGemO
SächsGKV
SächsGVBl.
SächsKomHVO-Doppik
SächsKAG
SächsKomKBVO
SächsStiftG
SächsVwVgG
SMF
SMI
sog.
TEUR
u. a.
USD
v. H.
Vgl.
VmH
VwH
VO
VwV
VwV KomHSys
z. B.
Kommanditgesellschaft
Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement
Kommunalhaushaltsverordnung
kurzfristig
Kommunaler Versorgungsverband Sachsen
langfristig
literarisch
Museum der bildenden Künste
Betrag in Millionen Euro
neue Fassung
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Normalherstellungskosten
Neues Kommunales Finanzmanagement
Nummer
oben genanntes
Gesetz über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im FreiSachsen und die Sachsen-Finanzgruppe
Passivseite der Bilanz (Finanzierungsseite, Mittelherkunft)
passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten
rund
Rechnungsergebnis
Ratsbeschluss
Restbuchwert
Seite
Sächsisches Finanzausgleichsgesetz
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen
Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt
Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik
Sächsisches Kommunalabgabengesetz
Sächsische Kommunale Kassen- und Buchführungsverordnung
Sächsisches Stiftungsgesetz
Verwaltungsverfahrensgesetz für den Freistaat Sachsen
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Sächsisches Staatsministerium des Innern
sogenannte
Betrag in tausend Euro
unter anderem
US Dollar
von Hundert (Prozent)
Vergleiche
Vermögenshaushalt (kameral)
Verwaltungshaushalt (kameral)
Verordnung
Verwaltungsvorschrift
VwV Haushaltssystematik Kommunen
zum Beispiel
___________________________________________________
Seite 6
Abkürzungsverzeichnis
___________________________________________________
z. T.
Ziff.
zzgl.
zum Teil
Ziffer
zuzüglich
___________________________________________________
Seite 7
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________
1
Vorbemerkungen
Die Stadt Leipzig hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss nach
den Maßgaben der zentralen Norm des § 88 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) aufzustellen. Der Jahresabschluss gibt die Ergebnisse der Rechnungslegung des Haushaltsjahres in zusammengefasster Form wieder und stellt das Gegenbild zur
jährlichen Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan der Stadt dar. Kernelemente des kommunalen Rechnungswesens bzw. des Jahresabschlusses sind die Vermögensrechnung (Bilanz), die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung. Gesetzlicher Pflichtbestandteil des
Jahresabschlusses ist zudem der Anhang; daneben ist die Erläuterung des Jahresabschlusses durch einen Rechenschaftsbericht vorgeschrieben. Die wesentlichen Aufgaben des Jahresabschlusses bestehen in der Information und der Rechenschaftslegung gegenüber verschiedenen Adressaten (Stadtrat, Verwaltung, Aufsichts- und Prüfungsbehörden, Bürger und
Öffentlichkeit).
Ein doppischer Jahresabschluss ist durch die Stadt Leipzig erstmalig zum Stichtag 31. Dezember 2012, d. h. zum Schluss ihres ersten doppischen Haushaltsjahres 2012, aufzustellen. Dieser Zeitpunkt resultiert aus dem von der Ratsversammlung mit Beschluss Nr. RBV552/10 seinerzeit festgelegten Zeitplan für die Einführung des neuen kommunalen Finanzmanagements (NKF), wonach als Stichtag für die vollständige Umstellung des Rechnungswesens der Stadt Leipzig von der Kameralistik auf die Doppik sowie die in diesem Kontext
gemäß § 131 Abs. 3 SächsGemO zu erstellende Eröffnungsbilanz der 1. Januar 2012 bestimmt worden war. Die Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig wurde zum benannten Stichtag
aufgestellt (Unterzeichnung der Eröffnungsbilanz durch den Oberbürgermeister unter Datum
1.
August
2014)
und
nach
der
erfolgten
örtlichen
Prüfung
gemäß
§§ 103 bis 106 SächsGemO durch die Ratsversammlung am 15. Oktober 2014 festgestellt
(Beschluss Nr. RBV-DS-00206/14). In Bezug auf die festgestellte Eröffnungsbilanz im Jahresabschluss 2012 vorgenommene Berichtigungen bzw. erfolgte Korrekturen, die zu einer
ergebnisneutralen Verrechnung mit dem Basiskapital führten, werden pflichtgemäß im Anhang erläutert.
2
2.1
Aufstellung und Grundlagen des Jahresabschlusses sowie des Anhanges
Rechtliche und verwaltungsspezifische Grundlagen
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für den Jahresabschluss der Stadt Leipzig einschließlich
des ihn erläuternden Anhangs finden sich in den nachstehend aufgeführten Gesetzen,
Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften in der zum 31. Dezember 2012 (Stichtag
des Jahresabschlusses) jeweils gültigen Fassung:
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO),
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale Haushaltswirtschaft nach den Regeln der Doppik (Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik – SächsKomHVO-Doppik),
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale Kassen- und Buchführung (Sächsische Kommunale Kassen- und Buchführungsverordnung SächsKomKBVO),
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen und Kontenrahmen sowie Muster für das neue
___________________________________________________
Seite 8
Aufstellung und Grundlagen des Jahresabschlusses sowie des Anhanges
___________________________________________________
kommunale Haushalts- und Rechnungswesen im Freistaat Sachsen (VwV Kommunale
Haushaltssystematik – VwV KomHSys),
Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG)
(Soweit auf andere Rechtsstände Bezug genommen wurde, ist dies dargelegt.)
Daneben wurden u. a. herangezogen:
Antworten des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) auf häufig gestellte
Fragen
(FAQ),
veröffentlicht
auf
der
Homepage
des
SMI
(www.kommunale-verwaltung.sachsen.de/1241.htm),
die anzuwendenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung,
einschlägige Kommentarliteratur, insbesondere Kommentar zur Gemeindeordnung für
den Freistaat Sachsen, bearbeitet von Quecke/Schmid u. a. (Loseblattsammlung) und
Kommentar zum Gemeindehaushaltsrecht Sachsen, bearbeitet von Binus u. a. (Loseblattsammlung).
Im Zusammenhang mit der Eröffnungsbilanz geschaffene und insoweit auch im Rahmen des
Jahresabschlusses 2012 zu berücksichtigende bzw. nachwirkende verwaltungsspezifische/örtliche Grundlagen bestehen mit nachfolgenden Entscheidungen der Ratsversammlung und städtischen Dienstanweisungen:
Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-823/11 vom 18.05.2011 - Wahlrechte und Ermessensspielräume bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig,
Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1220/12 vom 16.05.2012 - Wahlrechte und
Ermessensspielräume bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig - Änderungen und Ergänzungen zum Finanzanlagevermögen, Rückstellungen und anderes,
Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1200/12 vom 18.04.2012 - Feststellung des
Umlaufvermögens für die Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 31.12.2011,
Dienstanweisung des Oberbürgermeisters Nr. 26/2011 vom 24.10.2011 mit Änderung
vom 24.07.2012 - Bewertungsrichtlinie zur Erstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt
Leipzig (einschließlich Anlagen),
Dienstanweisung des Oberbürgermeisters Nr. 38/2011 vom 20.12.2011 - Anlagenbuchhaltung Doppik.
Des Weiteren wurde mit Beschluss der Ratsversammlung DS-00411/14 vom 20.11.2014
hinsichtlich der Aktivierung von Investitionszuwendungen an Dritte nach § 36 Abs. 8
der SächsKomHVO-Doppik eine verbindliche Vorgabe für den Jahresabschluss herbeigeführt.
2.2
Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses
Nach § 88 Abs. 1 Satz 2 bis 4 SächsGemO muss der Jahresabschluss klar und übersichtlich
sein; er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist, und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Die Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses regelt § 88 Abs. 2 SächsGemO. Hiernach
besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Vermögensrechnung. Er ist um einen Anhang zu erweitern, der mit den vorgenannten Rechnungen eine Einheit bildet. Die wesentliche Funktion des Anhangs besteht darin, der Erläuterung
der Rechnungen des Jahresabschlusses zu dienen und diese somit zu entlasten. Der An___________________________________________________
Seite 9
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________
hang vermittelt darüber hinaus weitergehende Informationen; er gibt Aufschluss über das
Zustandekommen wesentlicher Inhalte des Jahresabschlusses, teilt Abweichungen von vorgesehenen Bewertungs- und Ansatzvorschriften mit und gibt weitergehende Auskünfte zur
wirtschaftlichen Lage. Durch den Anhang werden die Zahlenwerke des Jahresabschlusses
für die Adressaten interpretierbar. Zu den notwendigen Inhalten bzw. in den Anhang aufzunehmenden Pflichtangaben sowie zu den ergänzenden Anlagen zum Anhang regeln insbesondere § 52 SächsKomHVO-Doppik sowie § 88 Abs. 4 SächsGemO i. V. m. § 54
SächsKomHVO-Doppik. Dem Anhang sind als Anlagen die Anlagenübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht, die Forderungsübersicht und eine Übersicht über die in das folgende
Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen.
Der Jahresabschluss ist zudem durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern (§ 88 Abs. 2
Satz 2 SächsGemO i. V. m. § 53 SächsKomHVO-Doppik).
2.3
2.3.1
Gliederungs- und Darstellungsgrundsätze
Ergebnisrechnung
Die Aufstellung und Gliederung der Ergebnisrechnung erfolgte grundsätzlich nach den Regelungen der §§ 47, 48 und 50 SächsKomHVO-Doppik und entsprechend dem § 128 Nr. 5
SächsGemO i. V. m. den Vorgaben der VwV KomHSys bzw. dem verbindlich bekannt gemachten Muster.
Die in Staffelform aufzustellende Ergebnisrechnung zeigt strukturiert alle dem Haushaltsjahr
zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen und stellt sie den jeweiligen Planansätzen gegenüber. Die Gliederung der Ergebnisrechnung folgt im Wesentlichen der des Ergebnishaushaltes.
Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene und in die Vermögensrechnung eingehende
Gesamtergebnis (Überschuss oder Fehlbetrag) setzt sich aus
dem ordentlichen Ergebnis und
dem Sonderergebnis
zusammen.
Unter der Ergebnisrechnung ist nachrichtlich die vorgesehene Verwendung des Gesamtergebnisses und die Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren anzugeben.
In Anwendung der Übergangsvorschrift in Ziff. VI. VwV KomHSys erstellte die Stadt Leipzig
zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Haushaltsplan die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2012 nach den Vorschriften bzw. dem Muster für die Ergebnisrechnung laut der
VwV KomHSys a. F. vom 4. September 2008.
Die Gesamtergebnisrechnung weicht jedoch teilweise von dem betreffenden Muster 11 in
der Anlage 6 zur VwV KomHSys a. F. ab:
Im Sinne einer transparenteren Darstellung wurden Spalten wie folgt ergänzt: „Ermächtigungen aus 2011“ (als Spalte 2), „Beschlossener Haushaltsplan 2012“ (als Spalte 3) und
„Übertragene Ermächtigung nach 2013“ (als Spalte 7).
Die Zeilenstruktur entspricht dem Muster 11; einzelne Positionen in den Zeilen in der
Gesamtergebnisrechnung sind geringfügig anders als im Muster 11 bezeichnet, wobei es
sich jedoch um Abweichungen redaktioneller Art handelt.
Soweit in den Zeilen der Gesamtergebnisrechnung bloße Verweise auf Paragraphen
enthalten sind (betrifft Zeile 24 und bei der nachrichtlichen Verwendung des Jahresergebnisses Zeile 6), beziehen sich diese auf Bestimmungen der SächsKomHVO-Doppik.
___________________________________________________
Seite 10
Aufstellung und Grundlagen des Jahresabschlusses sowie des Anhanges
___________________________________________________
Die Stadt Leipzig hat im Haushaltsjahr 2012 eine Fehlbetragsverrechnung nach § 131 Abs. 6
Satz 5 SächsGemO vorgenommen (siehe dazu Erläuterung unter 6.1 und Darstellung zu
Passiva 1a)). Gemäß FAQ 6.13 zur „Verrechnung von Fehlbeträgen gemäß § 131 Abs. 6
Satz 5 SächsGemO“ ist dahingehend ein Ausweis unter der Ergebnisrechnung in Anpassung
des Musters 11 erfolgt (als Zeile 9 unter der nachrichtlichen Verwendung des Jahresergebnisses).
Die Gliederung der Teilergebnisrechnungen folgt – bezogen auf die Zeilen – grundsätzlich
der Gliederung der Teilhaushalte (Muster 8 in Anlage 6 der VwV KomHSys a. F.). In den
Spalten folgen die Teilergebnisrechnungen der Struktur der Gesamtergebnisrechnung.
Sämtliche Beträge sind EUR-Beträge.
Von der Vereinfachung gemäß der Übergangsvorschrift des § 63 Abs. 5 SächsKomHVODoppik für den ersten Jahresabschluss machte die Stadt Leipzig hinsichtlich ihrer Ergebnisrechnung (Gesamtergebnis- wie auch Teilergebnisrechnung) Gebrauch und gibt durchgängig
keine Vorjahreszahlen an (siehe jeweils Spalte 1).
2.3.2
Finanzrechnung
Die Finanzrechnung ist grundsätzlich gemäß den Vorschriften der §§ 47, 49 und
50 SächsKomHVO-Doppik und entsprechend dem § 128 Nr. 5 SächsGemO i. V. m. den
Vorgaben der VwV KomHSys bzw. dem verbindlich bekannt gemachten Muster aufgestellt
und gegliedert worden.
Die Finanzrechnung bildet die tatsächlichen zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen des
Haushaltsjahres ab und liefert auch einen Vergleich mit den jeweiligen Planansätzen. Sie
stellt zeitraumbezogen sämtliche tatsächlich geflossene Zahlungsströme dar und gibt Auskunft über die Liquidität bzw. finanzielle Lage der Kommune. Die Gliederung der Finanzrechnung folgt im Wesentlichen der des Finanzhaushaltes.
Die in Staffelform zu erstellende Finanzrechnung enthält die Finanzergebnisse nach folgender (vereinfachter) Struktur:
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit,
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit,
Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit sowie
Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres.
Wie bei der Ergebnisrechnung wendete die Stadt Leipzig die Übergangsvorschrift in Ziff. VI.
VwV KomHSys für das Haushaltsjahr 2012 entsprechend an und erstellte die Finanzrechnung nach den Vorschriften bzw. dem Muster für die Ergebnisrechnung laut der VwV
KomHSys a. F. vom 4. September 2008.
Die Gesamtfinanzrechnung weicht jedoch teilweise von dem betreffenden Muster 12 in der
Anlage 6 zur VwV KomHSys a. F. ab:
Wie bei der Gesamtergebnisrechnung sind für eine bessere Transparenz Spalten wie
folgt ergänzt worden: „Ermächtigungen aus 2011“ (als Spalte 2), „Beschlossener Haushaltsplan 2012“ (als Spalte 3) und „Übertragene Ermächtigung nach 2013“ (als Spalte 7).
Einzelne Positionen in den Zeilen in der Gesamtfinanzrechnung sind geringfügig anders
als im Muster 12 bezeichnet oder ergänzt, wobei es sich jedoch um Abweichungen redaktioneller Art handelt. Hinsichtlich der Zeile 21 wird allerdings klargestellt, dass mit „Finanzvermögen“ „Wertpapiere des Umlaufvermögens“ gemeint sind.
Die Gliederung der Teilfinanzrechnungen orientiert sich – bezogen auf die Zeilen – grundsätzlich an der Gliederung der Teilhaushalte. In den Spalten folgen die Teilfinanzrechnungen
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Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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der Struktur der Gesamtfinanzrechnung. Sämtliche Beträge sind auch in den Teilrechnungen
in EUR ausgewiesen.
In Anwendung der Übergangsvorschrift des § 63 Abs. 5 SächsKomHVO-Doppik für den ersten Jahresabschluss wurde hinsichtlich der Finanzrechnung (Gesamtfinanz- wie auch Teilfinanzrechnung) ebenfalls auf die Angabe von Vorjahreszahlen verzichtet.
2.3.3
Vermögensrechnung
Die Aufstellung und Gliederung der Vermögensrechnung (Bilanz) erfolgte nach den Bestimmungen
der
§§ 47,
51 SächsKomHVO-Doppik
und
entsprechend
dem
§ 128 Nr. 5 SächsGemO i. V. m. Ziff. V.1. lit. m) VwV KomHSys verbindlich bekannt gemachten Muster (Muster 13 in Anlage 5 der VwV KomHSys).
Von der Möglichkeit des § 47 Abs. 5 SächsKomHVO-Doppik, Posten der Vermögensrechnung, die keinen Betrag ausweisen, nicht aufzuführen, wurde kein Gebrauch gemacht.
Ebenso sind keine weitere Untergliederung von Posten und keine Hinzufügung neuer Posten
gemäß § 47 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik vorgenommen worden.
Damit wurde auch grundsätzlich die Gliederung der Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig beibehalten.
Hinsichtlich der im Vergleich von Jahresabschluss und Eröffnungsbilanz erfolgten Änderung
der Rechtslage in Bezug auf die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen wird auf die
Erläuterungen unter 4.2 und zu Passiva 3a) verwiesen.
Entsprechend § 47 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik ist zu jedem Posten der Vermögensrechnung der entsprechende Betrag des vorhergehenden Haushaltsjahres angegeben; vorliegend handelt es sich um die betreffenden in der festgestellten Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Beträge; zulässige Ausnahmen hinsichtlich der Angabe von Vorjahreszahlen nach der
Übergangsvorschrift des § 63 Abs. 5 SächsKomHVO-Doppik für den ersten Jahresabschluss
hat die Stadt bezogen auf die Vermögensrechnung nicht in Anspruch genommen.
Die Aktivseite der in Kontoform aufzustellenden Vermögensrechnung weist stichtagsbezogen
das Vermögen der Stadt Leipzig und dessen Zusammensetzung, gegliedert nach der Liquidierbarkeit des Vermögens, aus. Sie legt also die Verwendung der städtischen Mittel offen.
In der obersten Ebene untergliedert sich die Aktivseite der kommunalen Bilanz in
das Anlagevermögen,
das Umlaufvermögen, die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten und
den nicht durch die Kapitalposition gedeckten Fehlbetrag.
Über die Herkunft der Mittel, d. h. die „Finanzierung“ der Aktivseite durch eigenes und fremdes Kapital, gibt die Passivseite der Vermögensrechnung Aufschluss. Die Positionen auf der
Passivseite sind nach der Dauer der Kapitalbindung gegliedert. Posten der obersten Gliederungsebene sind
die Kapitalposition,
die Sonderposten,
die Rückstellungen,
die Verbindlichkeiten und
die passiven Rechnungsabgrenzungsposten.
Neben den Veränderungen auf den Bestandskonten führt die Vermögensrechnung regelmäßig auch die Ergebnisse der Finanz- und der Ergebnisrechnung zusammen.
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Seite 12
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
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Unter der Vermögensrechnung sind die sich ergebenden Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, vermerkt
(§ 46 SächsKomHVO-Doppik).
2.3.4 Anhang und Anlagen zum Anhang
Der Anhang enthält gemäß § 52 SächsKomHVO-Doppik die Angaben, die zu einzelnen Posten der Rechnungen des Jahresabschlusses vorgeschrieben sind, sowie weitere pflichtig zu
machende Angaben. Im Anhang zum Jahresabschluss haben zudem Erläuterungen im Falle
der Berichtigung oder Nachholung von Ansätzen in der Eröffnungsbilanz zu erfolgen
(§ 62 SächsKomHVO-Doppik).
Die äußere Gestaltung des Anhangs zum Jahresabschluss hingegen unterliegt keinen formalen rechtlichen Vorgaben, sodass die Gemeinde den Anhang - unter Beachtung des
Grundsatzes der Klarheit und der Übersichtlichkeit sowie ferner des Grundsatzes der formellen Stetigkeit - in ihrem eigenen Ermessen gestalten kann. Die Ausführungen im Anhang
sind so vorzunehmen, dass alle Rechnungsposten für einen außenstehenden sachverständigen Dritten nachvollziehbar sind. Der vorliegende Anhang zum ersten Jahresabschluss der
Stadt Leipzig wurde in diesem Sinne erstellt und greift, soweit sachgerecht und sinnvoll, die
Gestaltung des Anhangs zur Eröffnungsbilanz auf.
Dem Anhang sind die nach § 88 Abs. 4 SächsGemO geforderten Anlagen beigefügt:
die Anlagenübersicht,
die Verbindlichkeitenübersicht,
die Forderungsübersicht und
eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen.
Die jeweiligen Inhalte der Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenübersicht richten sich
nach den näheren Vorgaben in § 54 Abs. 1 bis 3 SächsKomHVO-Doppik, ihre jeweilige Gliederung nach § 128 Nr. 4 SächsGemO, § 54 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik i. V. m. Ziff. V. 1.
lit. n), o) und p) VwV KomHSys bzw. nach den betreffenden verbindlichen Mustern 14 (Anlagenübersicht), 15 (Forderungsübersicht) und 16 (Verbindlichkeitenübersicht) in der Anlage 5
der VwV KomHSys.
Die Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen
unterliegt keinen förmlichen Vorgaben.
3
3.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Inventur und Inventar
Zur Eröffnungsbilanz wurde eine Inventur nach § 61 Abs. 1 i. V. m. §§ 34, 35
SächsKomHVO-Doppik vorgenommen. Diese beinhaltete die Erfassung der körperlichen
Vermögensgegenstände nach den Grundsätzen der körperlichen Bestandsaufnahme sowie
eine Beleg- und Buchinventur für nicht körperliche Vermögensgegenstände, z. B. immaterielles Vermögen, Forderungen, liquide Mittel und Schulden.
Im Jahresabschluss per 31.12.2012 wurde das Buchinventurverfahren zur Bestandsermittlung angewendet.
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Seite 13
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Gemäß § 35 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik ist die körperliche Bestandsaufnahme für bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in der Regel spätestens nach 3
Jahren, für unbewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens spätestens nach 5
Jahren vorzunehmen.
3.2
Allgemeine Grundsätze und Prinzipien
Die Bilanzierung und Bewertung im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses der
Stadt Leipzig basiert auf den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Diese sind zum
Teil in der SächsGemO, SächsKomHVO-Doppik und SächsKomKBVO verankert, zum Teil
handelt es sich aber auch um anerkannte, nicht schriftlich fixierte Grundsätze.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses wurden die nachstehenden Grundsätze und Prinzipien berücksichtigt:
Stichtagsprinzip (§ 88 Abs. 1 S. 1 SächsGemO, § 34 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik)
Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 88 Abs. 1 S. 2 SächsGemO)
Grundsatz der Vollständigkeit (§ 88 Abs. 1 S. 3 SächsGemO, § 36 Abs. 1
SächsKomHVO-Doppik, § 22 Abs. 1 S. 2 SächsKomKBVO)
Verrechnungsverbot (§§ 36 Abs. 2, 48 Abs. 2 S. 2, 49 Abs. 2 S. 2 SächsKomHVODoppik)
Grundsätze der Buchführung (§ 22 SächsKomKBVO)
Beleggrundsatz (§ 33 SächsKomKBVO)
Für die Bewertung zum Jahresabschluss sind insbesondere folgende Grundsätze beachtet
worden:
Die Bewertung der im laufenden Jahr 2012 angeschafften und hergestellten Vermögensgegenstände erfolgte gem. § 89 Abs. 5 SächsGemO i. V. m. § 38 Abs. 1 und 2
SächsKomHVO-Doppik zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Demgegenüber wurden
im Rahmen der Erstbewertung zur Eröffnungsbilanz auch zulässige Ersatzwertverfahren
angewendet.
Weiter wurde das Niederstwertprinzip nach §§ 38 Abs. 5, 44 Abs. 6 und 7 SächsKomHVODoppik berücksichtigt.
Darüber hinaus wurden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 37 SächsKomHVODoppik beachtet:
3.3
Grundsatz der Bilanzkontinuität bzw. -identität (§ 37 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SächsKomHVODoppik)
Grundsatz der Einzelbewertung (§§ 34 Abs. 1, 37 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SächsKomHVODoppik)
Grundsatz der Wirklichkeitstreue (§ 37 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SächsKomHVO-Doppik)
Grundsatz der Periodenabgrenzung (§ 37 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 SächsKomHVO-Doppik)
Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 37 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 SächsKomHVO-Doppik)
Auf die Posten der Vermögensrechnung und der Ergebnisrechnung angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Notwendige Erläuterungen zur Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
erfolgen unter Kapitel 5 bei den entsprechenden Bilanzpositionen. Im Übrigen wurden für die
Rechnungen des Jahresabschlusses die Maßgaben der SächsGemO und SächsKomHVODoppik berücksichtigt.
___________________________________________________
Seite 14
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
___________________________________________________
3.4
Abweichungen von bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 wurde durch die Stadt
Leipzig gemäß Entwurf der Bewertungsrichtlinie zur Erstellung der Eröffnungsbilanz des
Sächsischen Staatsministeriums des Innern, Stand 29.11.2008 die Möglichkeit zur Bildung
von Sachgesamtheiten im Rahmen der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen im Speziellen für Spielplätze genutzt. Hierbei wurden sämtliche Spielgeräte einer
Spielplatzfläche zusammengefasst bewertet. Ebenso wurden in der Eröffnungsbilanz die
Bestandteile eines Straßenkörpers (Gehweg, Radweg, Fahrbahn) innerhalb eines Netzknotenabschnitts als Gesamtheit erfasst und bewertet.
Im Rahmen der Führung der laufenden Anlagenbuchhaltung wurde diese Vereinfachungsregelung nicht mehr in Anspruch genommen, da die Bildung von Sachgesamtheiten, z. B. von
einzelnen Spielgeräten eines Spielplatzes, der Einzelerfassung und -bewertung von Vermögensgegenständen nicht gerecht wird.
Für die Sachverhalte nach dem 01.01.2012 erfolgt eine getrennte Erfassung und Bewertung
von Gehwegflächen, Radwegflächen (jeweils links und rechts) sowie der Fahrbahnfläche je
Netzknotenabschnitt (von Kreuzung bis Kreuzung).
Die Abweichung von den bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden begründet keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
3.5
Ausübung von Wahlrechten bei der Eröffnungsbilanz und zum Jahresabschluss
Die Stadt Leipzig hat bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz die in der SächsKomHVODoppik genannten Wahlrechte und Ermessensspielräume auf Grundlage der Ratsbeschlüsse RBV-823/11 vom 18.05.2011 und RBV-1220/12 vom 16.05.2012 wie folgt ausgeübt:
§ 34 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
können, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für die Gemeinde von
nachrangiger Bedeutung ist, mit einer gleich bleibenden Menge und einem gleich bleibenden
Wert (Festwert) angesetzt werden, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt.
In der Stadt Leipzig wurde ein Festwert für die Straßenbeleuchtung gebildet.
§ 34 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik
Gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder
annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden können jeweils
zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt
werden.
Gruppenbewertungen kamen überwiegend, bis auf wenige definierte Ausnahmen, nicht zur
Anwendung.
§ 36 Abs. 8 SächsKomHVO-Doppik
Für Zuwendungen und Umlagen sowie für Kostenerstattungen, Beiträge und ähnliche Entgelte, die die Gemeinde im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben oder aufgrund gesetzlicher
oder satzungsrechtlicher Verpflichtungen an Dritte für Investitionen geleistet hat, dürfen Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen aktiviert werden.
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Seite 15
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen wurden im Rahmen der Eröffnungsbilanz aus Vereinfachungsgründen nicht gebildet, da u. a. nicht alle in der Vergangenheit geleisteten Investitionszuwendungen vollständig ermittelbar waren.
§ 38 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik
Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen auch angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten, der notwendigen Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs
des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist, eingerechnet werden.
Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen der Verwaltung, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung brauchen
nicht eingerechnet zu werden.
Die o. g. Kosten wurden in die Berechnung der Herstellungskosten nicht einbezogen.
§ 38 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik
Zinsen für Fremdkapital gehören nicht zu den Herstellungskosten. Zinsen für Fremdkapital,
welches zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird,
dürfen als Herstellungskosten angesetzt werden, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung
entfallen.
Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstandes verwendet wird, sind in der Stadt Leipzig nicht als Herstellungskosten angesetzt worden.
§ 43 SächsKomHVO-Doppik
Soweit es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, kann für den Wertansatz gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens unterstellt werden, dass
die zuerst oder die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst
verbraucht oder veräußert worden sind.
Bei den Verbrauchsfolgeverfahren Lifo und Fifo handelt es sich um Bewertungsvereinfachungsverfahren, die nur im Bereich des Vorratsvermögens durchgeführt werden dürfen. Es
ist dasjenige Verfahren angewandt worden, das dem tatsächlichen Verbrauch/Umschlag am
nächsten kam.
§ 44 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik
Ausnahmsweise ist eine Abschreibung nach Maßgabe der Leistungsabgabe (Leistungsabschreibung) zulässig, wenn dies dem Nutzungsverlauf wesentlich besser entspricht.
Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurde von der linearen Abschreibung nicht
abgewichen. Die Abschreibung nach Maßgabe der Leistungsabgabe (Leistungsabschreibung) findet in der Stadt Leipzig keine Anwendung.
§ 44 Abs. 8 SächsKomHVO-Doppik
Abnutzbare, unbewegliche Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens dürfen für
Zwecke der Abschreibung in wesentliche, abgrenzbare Komponenten aufgeteilt werden.
Der sog. Komponentenansatz wird in der Stadt Leipzig nicht angewandt.
§ 47 Abs. 5 SächsKomHVO-Doppik
Ein Posten der Ergebnisrechnung, Vermögensrechnung oder Finanzrechnung, der keinen
Betrag ausweist, braucht nicht aufgeführt zu werden, es sei denn, dass im vorhergehenden
Rechnungsjahr unter diesem Posten ein Betrag ausgewiesen wurde.
Es wurden alle Posten der Vermögensrechnung vollständig aufgeführt.
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Seite 16
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
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§ 61 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik
Für bewegliche Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, deren Anschaffungsoder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen abzugsfähigen Vorsteuerbetrag, für den einzelnen Vermögensgegenstand 1.000 EUR nicht übersteigen, und diesen
gem. § 40 Abs. 2 zugeordnete Sonderposten ist die Anwendung von § 34 und § 36 Abs. 3
freigestellt.
Bewegliche Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens bis einschließlich
1.000 EUR wurden i. R. d. Eröffnungsbilanz nicht inventarisiert. Von der Ausübung des vorstehenden Wahlrechts wurden Kunstgegenstände ausgenommen.
§ 61 Abs. 5 SächsKomHVO-Doppik
Sofern für Betriebe gewerblicher Art oder kostenrechnende Einrichtungen Bestandsverzeichnisse geführt werden und die Bewertung des darin verzeichneten Vermögens handelsund steuerrechtlichen Grundsätzen entspricht, können diese Wertansätze für die Eröffnungsbilanz herangezogen werden. Bereits bestehende Bewertungen von Vermögensgegenständen nach Wiederbeschaffungszeitwerten aus Gebührenbedarfsberechnungen und
die noch bestehenden Restnutzungsdauern dürfen nicht unverändert in die Eröffnungsbilanz
übernommen werden. Der Wiederbeschaffungszeitwert kann übernommen werden, soweit
fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten gesondert ermittelt werden und der Wiederbeschaffungszeitwert durch Sonderabschreibungen oder -zuschreibungen angepasst
wird.
Wurden für Betriebe gewerblicher Art und für kostenrechnende Einrichtungen der Stadt
Leipzig Bestandsverzeichnisse geführt und entsprach die Bewertung des darin verzeichneten Vermögens handels- und steuerrechtlichen Grundsätzen, sind diese Anschaffungs- und
Herstellungskosten vermindert um erforderliche Abschreibungen für die Eröffnungsbilanz
herangezogen worden. Die steuerlichen Nutzungsdauern wurden nicht übernommen. Eine
Übernahme von Wiederbeschaffungszeitwerten nach § 61 Abs. 5 S. 3 SächsKomHVODoppik erfolgte ebenfalls nicht.
§ 61 Abs. 6 SächsKomHVO-Doppik
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen und Zweckverbänden sowie Sondervermögen nach § 91 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO werden mit den Anschaffungskosten oder
dem anteiligen Eigenkapital angesetzt.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen und Zweckverbänden sowie
Sondervermögen nach § 91 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO wurden in der Stadt Leipzig mit dem
anteiligen Eigenkapital angesetzt.
§ 61 Abs. 7 Nr. 6 SächsKomHVO-Doppik
Sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Betriebsvorrichtungen und Anlagen, die
selbstständige Bestandteile eines Vermögensgegenstandes darstellen, nicht oder nur mit
einem unverhältnismäßig großen Aufwand ermittelbar, dürfen sie beim Vermögensgegenstand angesetzt werden.
Dieses Wahlrecht wurde so in Anspruch genommen und entsprechend dokumentiert.
Darüber hinaus wurde im Jahresabschluss 2012 auf Grundlage des Ratsbeschlusses Nr.
RBV DS-00411/14 vom 20.11.2014 abweichend zur Eröffnungsbilanz vom Wahlrecht nach
§ 36 Abs. 8 SächsKomHVO-Doppik (siehe vorstehend) Gebrauch gemacht.
Weiterhin wurde in Anwendung der Änderung des § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik mit
Stand 10.12.2013 auf die Abzinsung von Rückstellungen verzichtet und die in der Eröffnungsbilanz erfolgten Abzinsungen der Rückstellungen mit einer Laufzeit über einem Jahr
rückgängig gemacht.
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Seite 17
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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4
4.1
Berichtigung oder Nachholung von Ansätzen in der Eröffnungsbilanz
sowie andere ergebnisneutrale Verrechnungen mit dem Basiskapital
Berichtigungen der Eröffnungsbilanz gemäß § 62 SächsKomHVO-Doppik
Im Rahmen des Jahresabschlusses ergab sich - nach einer vorgenommenen Beurteilung der
Fehlerhaftigkeit - der Bedarf, Wertansätze der Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig zu berichtigen.
Hierbei fand § 62 SächsKomHVO-Doppik Anwendung, der ausdrückliche Regelungen für die
Korrektur der Eröffnungsbilanz enthält. Ergibt sich bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für ein späteres Haushaltsjahr, dass in der Eröffnungsbilanz Vermögensgegenstände,
zweckgebundene und sonstige Rücklagen, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten
oder Rechnungsabgrenzungsposten mit einem zu niedrigen oder zu hohen Wert, zu Unrecht
oder nicht angesetzt worden sind, ist nach dieser Vorschrift in dem letzten noch nicht festgestellten Jahresabschluss der Wertansatz zu berichtigen oder der unterlassene Wertansatz
nachzuholen, wenn es sich um einen wesentlichen Betrag handelt. Die sich aus solchen Berichtigungen ergebenden Wertveränderungen berühren das laufende Jahresergebnis nicht
und sind mit der Kapitalposition zu verrechnen.
Die vorgenommenen Korrekturen der Eröffnungsbilanz wirken sich mit in Summe
4.789.994,47 EUR erhöhend auf das Basiskapital aus. Im Einzelnen sind die Korrekturen in
der Übersicht in der Anlage 5 dargestellt.
4.2
Andere ergebnisneutrale Verrechnungen mit dem Basiskapital nach
§ 63 Abs. 9 SächsKomHVO-Doppik
Gemäß der Übergangsvorschrift des § 63 Abs. 9 SächsKomHVO-Doppik berühren Änderungen in Wertansätzen, die sich aus der Änderung der SächsKomHVO-Doppik ergeben, das
Jahresergebnis nicht und sind mit dem Basiskapital zu verrechnen.
Im
Haushaltsjahr
2012
wurden
ergebnisneutrale
Korrekturen
nach
§ 63 Abs. 9 SächsKomHVO-Doppik aufgrund von Rechtsänderungen der SächsKomHVODoppik zu folgend angeführten Sachverhalten durchgeführt. Die Sachverhalte werden ebenfalls mit in der Übersicht in der Anlage 5 abgebildet.
Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen
In ihrer Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2012 hatte die Stadt Leipzig Rückstellungen für
Pensionen und Beihilfen 103.774.514,00 EUR gebildet (95.443.291,00 EUR für Pensionsverpflichtungen und 8.331.223,00 EUR für Beihilfeverpflichtungen).
Aufgrund der Änderung der SächsKomHVO-Doppik vom 8. Februar 2008 durch Artikel 1 der
Verordnung vom 19. Dezember 2012 (SächsGVBl. S. 764) wurden die Kommunen von der
Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen entbunden (Streichung § 41 Abs. 1 Nr. 1 SächsKomHVO-Doppik a. F.). Gemäß § 27 Abs. 3 des Gesetzes
über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (SächsGKV) hat nunmehr der Kommunale Versorgungsverband Sachsen (KVS) sowohl für seinen eigenen Bereich als auch für
seine Mitglieder Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen zu bilden.
Mit Aufstellung des Jahresabschlusses 2012 waren daher die in der Eröffnungsbilanz gebildeten Rückstellungen unter Beachtung des § 63 Abs. 9 SächsKomHVO-Doppik aufzulösen.
Die betreffenden Rückstellungsbeträge wurden vollständig direkt gegen das Basiskapital
gebucht, welches sich dadurch entsprechend erhöht (siehe Passiva 3a) und Passiva 1a)).
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Seite 18
Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Vermögensrechnung
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Abzinsung von Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik
In der Eröffnungsbilanz waren Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in
Anlehnung an § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden. Dies entsprach der Rechtslage nach der SächsKomHVO-Doppik vom 8. Februar 2008 (rechtsbereinigt mit Stand vom 31. Dezember 2011).
Mit Änderung des § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik zum 31. Dezember 2013 wurde die
vormals vorgesehene pauschale Abzinsung von Rückstellungen in ein Wahlrecht überführt.
Nunmehr können Rückstellungen abgezinst werden, soweit die ihnen zugrunde liegenden
Verbindlichkeiten einen Zinsanteil enthalten, d. h. im Erfüllungsbetrag Zinszahlungen enthalten sind.
Die Stadt Leipzig hat auf Grundlage der Änderung in der SächsKomHVO-Doppik die zum
Eröffnungsbilanzstichtag vorgenommenen Abzinsungen der entsprechenden Rückstellungen
im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 rückgängig gemacht. Die betreffenden Korrekturen
durch ergebnisneutrale Verrechnungen mit dem Basiskapital belaufen sich auf insgesamt
75.483.588,69 EUR und erhöhen das Basiskapital (siehe Passiva 1a) und zu Passiva 3).
5
Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Vermögensrechnung
5.1
Aktiva
5.1.1
Anlagevermögen
Unter dem Anlagevermögen sind alle Vermögensgegenstände zu verstehen, die zur dauerhaften Nutzung in der Stadt Leipzig bestimmt sind. Eine dauerhafte Nutzung liegt vor, wenn
sich das Vermögen länger als ein Jahr im wirtschaftlichen Eigentum befindet, da es dauernd
für die Aufgabenerfüllung benötigt wird.
Das Anlagevermögen wird in der Anlagenübersicht (Anlage 1 zum Anhang des Jahresabschlusses) nach vorgegebener Struktur 1 weiter unterteilt. Die Verteilung des Anlagevermögens stellt sich unter Bezugnahme der Bilanzsumme i. H. v. 4.136.378.084,04 EUR wie folgt
dar:
Anlagevermögen
31.12.2012
in EUR
Prozentualer Anteil
an Bilanzsumme
01.01.2012
Prozentualer Anteil
an Bilanzsumme
in EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
8.691.449,45
0,21%
9.973.697,01
0,24%
Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen
8.469.565,72
0,20%
0,00
0,00%
Sachanlagevermögen
2.729.100.188,17
65,98%
2.741.897.469,78
66,62%
Finanzanlagevermögen
1.087.691.098,31
26,30%
1.107.972.017,23
26,92%
Gesamt
3.833.952.301,65
92,69%
3.859.843.184,02
93,78%
Das Anlagevermögen weist mit rund 92,7 % das wesentliche Vermögen der Stadt Leipzig
aus. Darin enthalten zeigt das Sachanlagevermögen mit rd. 66,0 % den größten Vermögensanteil auf.
1
In Anlehnung an Muster 14 (zu § 54 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik).
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Seite 19
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Aktiva 1a)
Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht körperlich fassbare Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wie z. B. EDV-Software, Lizenzen oder Rechte. Diese dürfen nur aktiviert
werden, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Somit entfällt die Bilanzierungsfähigkeit für
selbsterstellte (z. B. selbst entwickelte Software) bzw. unentgeltlich erworbene (z. B. durch
Schenkung) immaterielle Vermögensgegenstände. Sofern lediglich das für den Erwerb notwendige Entgelt zweckgebunden geschenkt wird, ist der immaterielle Vermögensgegenstand
zu aktivieren.
31.12.2012
Immaterielle Vermögensgegenstände
01.01.2012
in EUR
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
Anzahlungen auf immaterielles Vermögen
Gesamt
8.134.364,80
9.820.188,72
557.084,65
153.508,29
8.691.449,45
9.973.697,01
Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten. Ist ihre Nutzung zeitlich begrenzt, wurden die Anschaffungskosten um planmäßige Abschreibungen für die Zeit der Nutzung bis zum Stichtag des Jahresabschluss vermindert. Darüber hinaus sind außerplanmäßige Abschreibungen im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen worden.
Software, deren Anschaffungskosten 410,00 EUR nicht überschreiten, wurden wie Trivialprogramme behandelt und im immateriellen Vermögen nicht erfasst. Die Trivialprogramme
wurden dem beweglichen Sachanlagevermögen zugeordnet und aufgrund der Wertaufgriffsgrenze von 410,00 EUR nach § 44 Abs. 5 SächsKomHVO-Doppik nicht erfasst.
Aufgrund der Wertuntergrenze für die Eröffnungsbilanz von 1.000,01 EUR wurden die Trivialprogramme in der Eröffnungsbilanz nicht erfasst. Ab dem Eröffnungsbilanzstichtag erfolgt
grundsätzlich die Berücksichtigung der Software und aller immaterieller Vermögensgegenstände ab 410,01 EUR in der Vermögensrechnung.
Zugänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen im Jahr 2012 ergaben sich aus
Zugängen für EDV-Software in Höhe von 942.464,57 EUR (u. a. SAP, SaarOWI, GeoOffice).
Als Abgang ist nur das PAISY-Grundsystem mit einem Restbuchwert von 5.815,45 EUR zu
verzeichnen. Bei den sonstigen Rechten liegen keine Zugänge und Abgänge vor. Die hohe
Wertminderung des immateriellen Vermögens resultiert aus den relativ hohen Abschreibungen aufgrund der kurzen Nutzungsdauer. DV-Software wird, wenn vertraglich nichts anderes
vereinbart ist, über fünf Jahre abgeschrieben.
Dinglich gesicherte Rechte zur Nutzung fremden Grund und Bodens (Grunddienstbarkeiten
wie z. B. Wege- und Leitungsrechte) wurden als immaterielle Vermögensgegenstände zu
Anschaffungskosten aktiviert, sofern ein entgeltlicher Erwerb voraus gegangen war. Waren
zum Eröffnungsbilanzstichtag trotz eines entgeltlichen Erwerbs keine Anschaffungskosten
ermittelbar, wurde eine Ersatzbewertung zum Erinnerungswert von 1,00 EUR vorgenommen.
Bei den geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände ergeben die Zugänge eine Höhe von 482.689,52 EUR und die Abgänge (die immateriellen Vermögensgegenstande wurden aktiviert) von 79.113,16 EUR. Der Großteil dieser Zugänge entfällt auf die
Softwareentwicklungsleistungen in Höhe von 256.802,47 EUR.
Für erhaltene Investitionszuwendungen zum immateriellen Vermögen wurden bei vorliegenden Zuwendungsbescheiden Sonderposten passiviert.
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Seite 20
Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen
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Aktiva 1b)
Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen
Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen
Gesamt
31.12.2012
01.01.2012
in EUR
8.469.565,72
0,00
Auf die mögliche Aktivierung von Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen an
Dritte ist im Rahmen der Eröffnungsbilanz verzichtet worden (Ausübung des Wahlrechts gemäß § 36 Abs. 8 SächsKomHVO-Doppik).
Ab dem 01.01.2012 wurden gemäß Beschluss der Ratsversammlung vom 20.11.2014 (DS00411/14) nach § 36 Abs. 8 SächsKomHVO-Doppik geleistete Investitionszuwendungen
sowie Umlagen, Kostenerstattungen, Beiträge und ähnliche Entgelte, welche die Stadt
Leipzig im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung oder aufgrund gesetzlicher oder satzungsrechtlicher Verpflichtungen an Dritte für Investitionen leistet als Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen abgebildet.
Zuwendungen, die die Stadt Leipzig zunächst selbst als Zuwendungsempfänger erhält und
diese im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung weiterleitet, sind nicht als durchlaufende Posten zu
behandeln. Sofern der Stadt Leipzig an den geschaffenen Vermögensgegenständen kein
wirtschaftliches Eigentum zusteht, ist für die weitergeleiteten Mittel ein aktiver Sonderposten
zu bilden und als Korrekturposten für die erhaltenen Fördermittel auf der Passivseite ebenfalls ein Sonderposten auszuweisen.
In den Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen von insgesamt 8,5 Mio. EUR
entfallen 4,0 Mio. EUR auf infrastrukturelle Anlagen, die an die Leipziger Verkehrsbetriebe
GmbH, Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH u. a. übergeben wurden, 1,5 Mio. EUR für
Baufördermittelzuschüsse an Eigenbetriebe, wie z. B. dem städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe und 1,2 Mio. EUR an freie Träger für den Neubau bzw. die Erweiterung von Kindertageseinrichtungen. In Abhängigkeit von der Zweckbindungsfrist des bezuschussten
Vermögensgegenstandes wurde eine Nutzungsdauer zwischen fünf und 25 Jahren gewählt.
Sofern keine Vereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und dem Zuwendungsempfänger
getroffen wurde, beträgt die Nutzungsdauer zehn Jahre.
Aktiva 1c)
Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen beinhaltet alle materiellen Vermögensgegenstände. Diese sind
mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet worden. Soweit den Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens dauerhaft ein niedrigerer Wert beizulegen ist, wurden
außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
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Seite 21
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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31.12.2012
Sachanlagevermögen
01.01.2012
in EUR
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an
solchen
186.440.885,89
186.812.015,06
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an
solchen
737.448.885,91
753.186.997,15
1.287.420.116,84
1.330.718.924,81
Infrastrukturvermögen
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler
232.369,81
242.705,68
363.482.619,32
363.163.035,34
Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge
25.566.596,98
24.526.078,09
Betriebs- und Geschäftsausstattung, Tiere
20.446.514,15
19.946.125,28
108.062.199,27
63.301.588,37
2.729.100.188,17
2.741.897.469,78
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Gesamt
Vollständig abgeschriebene, aber noch genutzte Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie bewegliche Vermögensgegenstände, für die im Rahmen der Erstellung der
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 kein Wert ermittelt werden konnte (z. B. für einzelne
Kunstgegenstände), wurden mit einem Erinnerungswert von 1,00 EUR bilanziert.
Aktiva 1c) aa) Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an
solchen
Unbebaute Grundstücke sind nach der VwV KomHSys unbebaute Bodenflächen einschließlich dazugehöriger Oberflächengewässer, die sich im Eigentum der Kommune befinden. Dies
umfasst Bauland, land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen, Erholungsflächen (Grünflächen)
und sonstige Flächen. Auch Flächen mit Gebäuden, bei denen der Wert des Gebäudes unter
dem des Grundstückes liegt, wie z. B. Kleingartenanlagen, Spielplätze, Friedhöfe und Sportflächen, zählen hierzu.
Grundstücksgleiche Rechte, die umfangreiche Nutzungsrechte an Grundstücken beinhalten,
sind als selbstständige Vermögenswerte zu bilanzieren.
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
an solchen
31.12.2012
01.01.2012
in EUR
Grünflächen
56.387.576,42
56.223.842,52
Ackerland
42.980.221,47
42.777.778,58
Wald und Forsten
8.844.514,59
8.747.381,93
Schutz- und Ausgleichsflächen
1.184.953,11
1.184.953,11
242.013,28
240.293,03
76.801.607,02
77.637.765,89
186.440.885,89
186.812.015,06
Gewässer
Sonstige unbebaute Grundstücke
Gesamt
Die Erfassung und Bewertung des Grund und Bodens erfolgte im Datenbanksystem „Facility
Management Operating System für Leipzig“ (FAMOS LE), auf Grundlage der dort eingepflegten Katasterdaten.
Bei Bestimmung der Nutzungsart wurde auf die Realnutzung abgestellt. Bei den unbebauten
Grundstücken, die zur Eröffnungsbilanz mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet wurden, wurden die Belastungen wertmindernd berücksichtigt, wenn diese nach Kaufvertragsabschluss eingetreten sind.
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Seite 22
Aktiva 1c) bb) Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an
solchen
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Gemäß § 61 Abs. 7 Nr. 3 SächsKomHVO-Doppik sind bewirtschaftete Waldflächen nach
Grund und Boden sowie Aufwuchs getrennt zu erfassen. In der Stadt Leipzig werden alle
Waldflächen bewirtschaftet. Dem entgegen wurden in der Stadt Leipzig der Grund und Boden und der Aufwuchs in der Eröffnungsbilanz in einer Anlagenklasse ausgewiesen.
Die Ansätze der unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte an solchen erfolgte ab dem Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2012 zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Die Bestandsveränderungen der Position unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte an solchen im Bereich Grünflächen resultiert aus einem Ankauf im Rahmen des
Ausbaus des Stadthafens Leipzig. Die Veränderungen in den Nutzungsarten Ackerland sowie Wald und Forst resultieren aus diversen Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen von
Flurstücken.
Die Veränderung der sonstigen unbebauten Grundstücke basiert unter Anderem auf Verkäufen von Grundstücken in der Emilienstraße (Gemarkung Leipzig 979/6, 979/4) und Hardenbergstraße (Gemarkung Leipzig 3396).
Grundstücksgleiche Rechte wurden wie Grundstücke selbst bewertet. Flurstücke, die mit
Erbbaurecht belastet sind, wurden als bebaute Grundstücke erfasst.
Flurstücke, für die eine konkrete Veräußerungsabsicht bestand, wurden im Umlaufvermögen
ausgewiesen (Vgl. hierzu RBV-1200/12).
Weiterhin sind in der Anlagenklasse „Sonstige unbebaute Grundstücke“ Flurstücke ausgewiesen, die den bebauten Grundstücken zuzuordnen sind. Die Umbuchung der Grundstücke
mit einem Gesamtwert von ca. 2,2 Mio. EUR in den Bilanzposten „Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte an solchen“ soll in den Folgejahren erfolgen.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass ein Grundstückskauf im Rahmen eines kreditähnlichen Rechtsgeschäftes zum Jahresabschluss 2012 nicht vollständig richtig abgebildet
wurde. Eine zweite Kaufpreisrate für den Kauf in Höhe von 1,8 Mio. EUR wurde zum 31.12.
nicht entsprechend passiviert und aktiviert. Die vollständige Aktivierung erfolgte im Jahr
2013. Die Umgliederung der Anlagenklassen "Grund und Boden" und "Aufwuchs" innerhalb
der Bilanzposition "Wald und Forsten" wurde zum Teil im Jahr 2013 umgesetzt.
Weiterhin sind unter den sonstigen unbebauten Grundstücken derzeit noch Grundstücke in
Höhe von 1,3 Mio. EUR ausgewiesen, welche jedoch in den bebauten Grundstücken mit
sonstigen Gebäude auszuweisen sind und darüber hinaus in Höhe von 5,3 Mio. EUR Grundstücke, welche unter den zum Verkauf bestimmten Grundstücken im Umlaufvermögen abzubilden sind. Diese Ausweisfehler wurden zum Teil bereits im Jahr 2013 korrigiert oder werden in den kommenden Jahresabschlüssen berücksichtigt.
Aktiva 1c) bb) Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an
solchen
Zu den bebauten Grundstücken zählt der Grund und Boden mit den sich darauf befindlichen
Gebäuden und anderen Bauwerken. Nicht dazu gehören die Grundstücke des Infrastrukturvermögens.
Flurstücke, für die eine konkrete Veräußerungsabsicht bestand, wurden im Umlaufvermögen
ausgewiesen (Vgl. hierzu RBV-1200/12).
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Seite 23
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an
solchen
31.12.2012
01.01.2012
in EUR
mit Wohnbauten
20.568.976,15
22.148.642,04
mit sozialen Einrichtungen
73.762.415,08
80.326.383,15
mit Schulen
242.201.565,09
259.839.168,83
mit Kulturanlagen
113.478.102,15
101.857.887,91
mit Sportanlagen
81.222.249,30
83.133.648,62
mit Gartenanlagen
1.490.010,92
1.490.677,77
76.408.150,52
77.862.081,29
mit sonstigen Gebäuden
128.317.416,70
126.528.507,54
Gesamt
737.448.885,91
753.186.997,15
mit Verwaltungsgebäuden
Bei bebauten Grundstücken wurden Grund und Boden und Gebäude getrennt erfasst und
bewertet. Für das Grundstück (Grund und Boden) gelten die Bewertungsansätze für unbebaute Grundstücke.
Der Ansatz der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte an solchen erfolgte
ab dem Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2012 zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Bei bebauten Flurstücken, die zur Eröffnungsbilanz mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet wurden, wurden Belastungen wertmindernd berücksichtigt, wenn diese nach
Kaufvertragsabschluss eingetreten sind.
Im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um die Vermögensgegenstände (Grund und Boden sowie Gebäude) mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Eröffnungsbilanzstichtag beizulegen ist.
Betriebsvorrichtungen wurden - auch wenn sie wesentliche Bestandteile des Gebäudes
ausmachen - als bewegliches Anlagevermögen („Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeuge“) betrachtet und getrennt vom Gebäude bewertet. Sonstige Bauten wurden analog zu
Gebäuden bewertet.
In der Eröffnungsbilanz wurden Gebäude und Außenanlagen verpachteter Sportstätten in
Höhe von vorläufig 22,2 Mio. EUR nicht ausgewiesen, da das wirtschaftliche Eigentum sowie
die Bewertung nicht abschließend geklärt waren. Zwischenzeitlich konnte das wirtschaftliche
Eigentum als Grundlage für die Bilanzierung bei der Stadt Leipzig geklärt werden. Jedoch
steht die Neubewertung der entsprechenden Sportanlagen derzeit noch aus. Gleiches gilt für
die zugehörigen nicht angesetzten Betriebsvorrichtungen sowie die korrespondierenden
Sonderposten. Die Bestandsveränderungen bei den Sportanlagen im Vergleich zur Eröffnungsbilanz resultiert wie bei den Gartenanlagen aus der Abschreibung der Vermögensgegenstände.
Nach dem Eröffnungsbilanzstichtag wurde festgestellt, dass bei sechs Gebäuden ein Grund
für eine außerplanmäßige Abschreibung zum 01.01.2012 vorlag. Die außerplanmäßige Abschreibung wird in den Folgejahren geprüft und entsprechend nachgeholt. Beispielhaft sei
hier das Gohliser Schlösschen genannt. Hier ist unter Beibehaltung der Restnutzungsdauer,
ferner eine außerplanmäßige Abschreibung im Wert von 2,1 Mio. EUR vorzunehmen. Dies
ist im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 noch nicht erfolgt.
Erst nach Aufstellung der Eröffnungsbilanz wurde ersichtlich, dass bebaute Grundstücke, bei
denen die Stadt Erbbaurechtsgeber war, im Bilanzposten „unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte an solchen“ erfasst wurden. In den Folgejahren ergibt sich des___________________________________________________
Seite 24
Aktiva 1c) cc) Infrastrukturvermögen
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halb ein Umbuchungsbedarf in den Bilanzposten „bebaute Grundstücke“ in Höhe von
2,2 Mio. EUR.
Die Aktivierung der Stadtbibliothek Leipzig mit Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 13,6 Mio. EUR und einem Restbuchwert zum 31.12.2012 von 13,7 Mio. EUR bildet
die Ursache für die Veränderung der Position der bebauten Grundstücke mit Kulturanlagen.
Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten für das Rathaus Schönefeld sowie das
Neue Rathaus Leipzig im Jahr 2012 sowie Abschreibungen in Summe von 3,3 Mio. EUR
führen zur Bestandsveränderung bei der Position bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Verwaltungsgebäuden. Darüber hinaus erfolgte die Aktivierung des
Hauptgebäudes der Feuerwache Süd (Gruppenwache Süd) mit Anschaffungs- und Herstellungskosten von ca. 2,9 Mio. EUR.
Die Bestandsveränderung der Position bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten resultiert zum einen aus Abschreibungen auf die Gebäude in Höhe von ca.
609,2 TEUR sowie dem Abgang diverser Wohngebäude, darunter zwei Mehrfamilienhäuser
(Markkleeberger Straße 56, Bauernhofstraße). Bezüglich der bebauten Grundstücke mit sozialen Einrichtungen und Schulen resultiert die Veränderung im Wesentlichen aus der Berücksichtigung der linearen Abschreibungen.
Auf dem Flurstück 0417-255/24 (Gemarkung: Leutzsch) wurde ein Abschlag aufgrund eines
Altlastenverdachtsfalls vorgenommen, der in 2012 keine Relevanz mehr hatte. Der Sachverhalt wurde erst mit dem Teilprüfbericht der Eröffnungsbilanz vom 14.04.2014 festgestellt. Zu
diesem Zeitpunkt war die Anlagenbuchhaltung bereits geschlossen. Die Rückstellung i. H. v.
497.825,00 EUR wurde in 2012 bereits zugeführt (Hans-Driesch-Str. 2). Damit kommt es zu
einer Minderbewertung des Flurstücks um 245.150,00 EUR.
In den bebauten Grundstücken mit sozialen Einrichtungen sind darüber hinaus Vermögensgegenstände in Höhe von 1,0 Mio. EUR falsch ausgewiesen. Diese müssen in den Folgejahren auf die bebauten Grundstücke mit sonstigen Gebäuden umgegliedert werden.
Aktiva 1c) cc) Infrastrukturvermögen
Zum Infrastrukturvermögen als kommunalspezifischem Bilanzposten zählen alle öffentlichen
Einrichtungen, die ausschließlich dem Leben in der Kommune und der örtlichen Infrastruktur
dienen. Hierbei handelt es sich i. d. R. um den nicht verwertbaren Bestandteil des kommunalen Vermögens.
Infrastrukturvermögen einschließlich Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
Stromversorgungsanlagen
Gasversorgungsanlagen
Wasserversorgungsanlagen
Abfallbeseitigungsanlagen
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen
Sonstiges Infrastrukturvermögen
Gesamt
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Seite 25
31.12.2012
01.01.2012
in EUR
261.403.083,75
260.293.038,82
10.358.497,98
10.863.078,76
312.262,87
325.880,20
0,00
601,55
379.908,46
194.998,44
0,00
0,00
659.996,77
722.358,67
958.849.252,22
1.002.095.622,26
55.457.114,79
56.223.346,11
1.287.420.116,84
1.330.718.924,81
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________
Das Infrastrukturvermögen umfasst insbesondere Versorgungseinrichtungen und Versorgungsbauten, Verkehrseinrichtungen und Verkehrsbauten. Zu den Verkehrsbauten zählen
auch die Straßen. Grundstücke und Bauten des Infrastrukturvermögens wurden getrennt
erfasst und bewertet. Für das Grundstück gelten die Bewertungsansätze für unbebaute
Grundstücke.
Ersatzwerte im Rahmen der Erstbewertung für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 für Bauten des Infrastrukturvermögens wurden mittels der aktuellen Anschaffungs- und Herstellungskosten von Objekten gleicher Art und Güte, rückgerechnet mit den entsprechenden
Baupreisindizes, abzüglich der planmäßigen Abschreibungen für die Zeit der Nutzung bis
zum Stichtag der Eröffnungsbilanz ermittelt. Im Zuge der Ersatzbewertung von Verkehrsflächen wurden die aktuellen Anschaffungs- und Herstellungskosten anhand der Echtkostenbewertung der letzten 20 Jahre ermittelt. Die ermittelten Echtkosten der jeweiligen Maßnahmen wurden auf das Jahr 2007 vorindiziert, da im Jahr 2007 die Zustandsbefahrung stattfand.
Der Beginn der Nutzungsdauer wurde auf das Datum der Verkehrsfreigabe, alternativ auf
das Abnahmedatum (Beginn der Gewährleistungsfrist) oder den 01.01. des Jahres der
Schlussrechnung gelegt.
Die Bewertung der Straßenbeleuchtung erfolgte zur Eröffnungsbilanz zum Festwert.
Springbrunnen wurden in der Erstbewertung für die Eröffnungsbilanz in Anlehnung an die
BewR Anlage E (Kunstgegenstände) behandelt.
Die Verkehrstelematik sowie das Parkleitsystem wurden mit den vorhandenen Anschaffungsund Herstellungskosten als Ausstattungsgesamtheit bewertet.
Brücken mit ihrem jeweiligen Straßenaufbau sowie Spielplätze bildeten im Rahmen der Erstbewertung zur Eröffnungsbilanz nur einen Vermögensgegenstand als Sachgesamtheit.
Im Zuge der Ersterfassung wurde auf die gesonderte Erfassung folgender Gegenstände aus
Wirtschaftlichkeitsgründen verzichtet:
Radwege, Gehwege, kombinierte Rad- und Gehwege,
Verkehrslenkungsanlagen (Kreisel),
Bushaltestellenbuchten,
Unterstell-/Wartehäuschen,
Parkplätze (Parkstreifen, -buchten u. a.).
Für die laufende Betrachtung nach dem Eröffnungsbilanzstichtag erfolgte eine Einzelerfassung und -bewertung dieser Vermögensgegenstände. Bei den Verkehrsflächen erfolgt die
Vermögensgegenstandsdefinition nach Netzknotenabschnitten.
Ab dem 01.01.2012 erfolgte die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der Beginn der Nutzungsdauer wurde auf das Datum der Verkehrsfreigabe
festgesetzt.
Die größte Unterposition im Infrastrukturvermögen nehmen die Straßen, Wege, Plätze und
Verkehrslenkungsanlagen ein. Davon entfallen zum 31.12.2012 240,7 Mio. EUR auf den
zugehörigen Grund und Boden, 694,9 Mio. EUR auf die Straßen, 8,9 Mio. EUR auf Wege,
9,5 Mio. EUR auf Plätze sowie Verkehrslenkungsanlagen in Höhe von 4,6 Mio. EUR. Im Jahr
2012 ergaben sich Zugänge mit einem Gesamtvolumen von 17,8 Mio. EUR, darunter Maßnahmen bei den Verkehrsflächen in der Max-Liebermann-Straße (4,4 Mio. EUR), Lützner
Straße (3,7 Mio. EUR) und Brühl (1,3 Mio. EUR) sowie Erneuerungen der Wegweisenden
Beschilderung auf der Landsberger Straße (182,1 TEUR) sowie der Max-Liebermann-Straße
(177,3 TEUR).
___________________________________________________
Seite 26
Aktiva 1c) dd) Bauten auf fremdem Grund und Boden
___________________________________________________
Die Bestandsposition Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen setzt sich zum
31.12.2012 aus 192,5 Mio. EUR Brücken, 27,3 Mio. EUR für Wasserbauliche Anlagen,
23,8 Mio. EUR Tunnel sowie 17,8 Mio. EUR Ingenieurbauliche Anlagen zusammen. Im Jahr
2012 ergaben sich Zugänge von insgesamt 6,5 Mio. EUR. Davon entfallen ca. 3,0 Mio. EUR
auf die Luisenbrücke, ca. 1,4 Mio. EUR auf verschiedene Maßnahmen im Bereich der Wasserbaulichen Anlagen und 670,5 TEUR auf eine Lärmschutzwand an der B2. Abgänge in
dieser Position des Anlagevermögens ergaben sich in Höhe von ca. 1,9 Mio. EUR, unter
anderem durch die Baumaßnahme an der Brücke Bornaische Straße über die Gleise der
Deutschen Bahn.
In der Position des sonstigen Infrastrukturvermögens sind die Lichtsignalanlagen
(31,3 Mio. EUR), Straßenbeleuchtung (14,0 Mio. EUR), sowie die sonstige Infrastruktur
(8,9 Mio. EUR) und dessen zugehörige Außenanlagen (1,3 Mio. EUR) abgebildet. Der zur
Eröffnungsbilanz gebildete Festwert für die Straßenbeleuchtung besteht zum Jahresabschluss ohne Veränderung fort. Bei den Lichtsignalanlagen ergeben sich Zugänge im Gesamtwert von 2,3 Mio. EUR, z. B. für den Knoten Roßplatz (575,5 TEUR) oder den Knoten
Tröndlinring/Gerberstraße (296,6 TEUR). Die Zugänge im sonstigen Infrastrukturvermögen
von insgesamt 119,6 TEUR ergeben sich durch Neuanschaffungen auf Spielplätzen, wie
z. B. einer Spielkombination auf dem Spielplatz Alexis-Schumann-Platz. Demgegenüber stehen neben den linearen Abschreibungen im Jahr 2012 Abgänge in Höhe von 173,8 TEUR.
Der Bestand der Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen besteht im
Wesentlichen aus dem Anschlussgleis zum Industriepark Nord.
Die Veränderungen der Stromversorgungsanlagen resultiert im Wesentlichen aus einem
Zugang einer versenkbaren Energiesäule auf dem Lindenauer Markt in Höhe von 4,7 TEUR
sowie einem Abgang einer solchen Energiesäule ebenfalls auf dem Lindenauer Markt mit
einem Restbuchwert von 3,6 TEUR. Alle weiteren Wertveränderungen resultieren aus Abschreibungen.
Die Veränderungen der Wasserversorgungsanlagen im laufenden Jahr 2012 ergeben sich im
Wesentlichen durch die Aktivierung von acht Trinkwassernotbrunnen sowie einer Grundwassermessstelle im Gesamtwert von 217,8 TEUR. Darüber hinaus erfolgt die Abschreibung der
Anlagen über eine Nutzungsdauer zwischen 20 und 30 Jahren.
Die Position der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen enthält nur die Anlage
des Regenwassersammlers Nord, Am Sportforum. Dessen Wertveränderung aus dem Jahr
2012 ergeben sich aus dessen linearen Abschreibung über 20 Jahre.
Im Jahr 2012 existierten keine Gasversorgungsanlagen im Eigentum der Stadt Leipzig.
Aktiva 1c) dd) Bauten auf fremdem Grund und Boden
Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden handelt es sich ausschließlich um Gebäude auf
fremden Grundstücken. Die Kommune ist mithin nicht als Eigentümer des Grund und Bodens
eingetragen. Vielmehr nutzt sie ihn aufgrund eines vertraglichen Verhältnisses.
Bei Erbbaurechten an fremden Grundstücken wurde nur der Aufbau und nicht das jeweilige
Grundstück bewertet.
Im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um die Gebäude mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der
ihnen am Stichtag des Jahresabschlusses beizulegen ist.
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Seite 27
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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31.12.2012
Bauten auf fremdem Grund und Boden
01.01.2012
in EUR
Wohnbauten
12.574,11
13.455,72
Soziale Einrichtungen
0,00
0,00
Schulen
0,00
0,00
Kulturanlagen
0,00
0,00
Sportanlagen
0,00
0,00
Gartenanlagen
0,00
0,00
Verwaltungsgebäude
0,00
0,00
Grundstückseinrichtungen
0,00
0,00
Sonstige Bebauung
219.795,70
229.249,96
Gesamt
232.369,81
242.705,68
Die Veränderung der Positionen im Jahr 2012 beruht ausschließlich auf der Berücksichtigung der Abschreibungen. In der Position sonstige Bebauung ist unter anderem der Garagenkomplex der Verlängerten Queckstraße mit 28 Gebäuden abgebildet.
Aktiva 1c) ee) Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler
Alle Elemente der menschlichen Kultur, die nicht durch ihre Zweckmäßigkeit, sondern durch
ihre begriffene Schönheit Wert für den Menschen entfalten, gehören zu den Kunstgegenständen und Kulturdenkmälern. Kunstgegenstände sind z. B. Gemälde, Plastiken und Skulpturen oder wertvolle Bücher und Sammlungen. Musikinstrumente, die ausgestellt werden und
künstlerische Gestaltungen gehören ebenfalls dazu. Kulturdenkmäler sind z. B. Gebäude,
Brunnen, Ehrenfriedhöfe, Kriegerdenkmäler, Statuen oder Säulen. Sie werden nach der VwV
KomHSys unterteilt in Baudenkmäler, Bodendenkmäler und sonstige Denkmäler.
31.12.2012
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler
01.01.2012
in EUR
Kunstgegenstände
Baudenkmäler
Bodendenkmäler
Sonstige Denkmäler
Gesamt
361.627.509,25
361.319.634,02
1.425.871,71
1.425.871,71
341.991,58
341.991,58
87.246,78
75.538,03
363.482.619,32
363.163.035,34
Die Ersatzbewertung der Kunstgegenstände bei nicht ermittelbaren Anschaffungs- und Herstellungskosten zum Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2012 erfolgte entweder auf Grundlage
von Erfahrungswerten aus dem Erwerb oder Veräußerung, Erfahrungswerten auf Grundlage
von Listen- oder Katalogpreisen vergleichbarer Vermögensgegenstände, Versicherungswerten oder erstellten Wertgutachten. Sofern die vorgenannten Möglichkeiten keinen Wert ergaben, erfolgte die Bewertung aus wirtschaftlichen Gründen mit einem Erinnerungswert von
1,00 EUR.
Bei der Erfassung und Bewertung der Kunstgegenstände wurden zum Teil Sammlungen und
Konvolute als Gruppen zusammengefasst.
Kunstgegenstände unterliegen in der Regel keiner gewöhnlichen Abnutzung, demnach wurden keine planmäßigen Abschreibungen angesetzt. Kunstgegenstände, die bedingt durch
eine praktische Nutzung einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, wurden der Betriebsund Geschäftsausstattung zugeordnet.
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Seite 28
Aktiva 1c) ff) Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge
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Die Bestandsveränderung der Kunstgegenstände des laufenden Jahres 2012 ergibt sich
durch den Erwerb von 108 Kunstwerken.
Aktiva 1c) ff) Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge
Unter diesem Bilanzposten sind neben dem Benannten sämtliche Betriebsvorrichtungen, die
wesentliche Bestandteile von Grundstücken sind, zu erfassen, sofern kein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Grundvermögen besteht. Allein die wirtschaftliche Zweckbestimmung ist hierbei entscheidend für die Zuordnung der Vermögensgegenstände. Auf den gleichlautenden Erlass der Länder zur Abgrenzung des Grundvermögens
von den Betriebsvorrichtungen wird verwiesen.
31.12.2012
Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge
01.01.2012
in EUR
Fahrzeuge
11.212.062,56
Maschinen und technische Anlagen
Betriebsvorrichtungen
Technische Ausgleichsmaßnamen
Gesamt
10.272.522,74
1.596.415,88
1.647.863,23
12.758.118,54
12.605.692,12
0,00
0,00
25.566.596,98
24.526.078,09
Die Bewertung der Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeuge erfolgte in der Regel zu
Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Konnten die Anschaffungskosten im Rahmen der Erstbewertung zur Eröffnungsbilanz nicht ermittelt werden,
wurde eine Ersatzbewertung vorgenommen. Dies war generell der Fall bei Vermögensgegenständen, die vor dem 01.07.1990 angeschafft wurden. Die Bewertung mit Ersatzwerten
erfolgte auf Basis der Echtkosten, rückgerechnet mit dem Preisindex der Einzelhandelspreise auf das Jahr der Anschaffung, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Die laufende Bewertung nach dem Eröffnungsbilanzstichtag erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Die Veränderung der Position Fahrzeuge resultiert im Wesentlichen aus Zugängen aufgrund
von Neuanschaffungen der Branddirektion (1,8 Mio. EUR) sowie der Fahrbibliothek
(411,0 TEUR).
Bei den Betriebsvorrichtungen ist unter anderem ein Zugang in Form eines Schutzbodens für
das Handballparkett in der Arena Leipzig mit einem Wert von 172,0 TEUR zu verzeichnen.
Aktiva 1c) gg) Betriebs- und Geschäftsausstattung, Tiere
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst alle Einrichtungsgegenstände z. B. der Büros und öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, für den Bauhof oder die
Feuerwehr. Tiere sind erst mit Erreichen der Fortpflanzungsfähigkeit aktivierungsfähig.
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Seite 29
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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31.12.2012
Betriebs- und Geschäftsausstattung, Tiere
01.01.2012
in EUR
Schulausstattung
9.488.184,62
10.395.089,50
Ausstattung der Kinderkrippen und Kindertagesstätten
1.158.184,50
1.084.629,37
Ausstattung sonstiger sozialer Einrichtungen
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung
76.087,86
93.290,64
9.724.057,17
8.373.115,77
Tiere
Gesamt
0,00
0,00
20.446.514,15
19.946.125,28
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der Betriebs- und Geschäftsausstattung entsprechen den Angaben zu „Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge“.
Tiere wurden nicht angesetzt, weil sie unterhalb der Wertaufgriffsgrenze für das bewegliche
Sachanlagevermögen lagen.
Bei der Ausstattung der Kinderkrippen und Kindertagesstätten ergaben sich im Jahr 2012
Zugänge in Höhe von ca. 200 TEUR. Demgegenüber sind Abschreibungen in Höhe von ca.
125 TEUR zu verzeichnen.
Die Veränderung der sonstigen Betriebs- und Geschäftsausstattung ergibt sich durch Zugänge in Höhe von 2,7 Mio. EUR. Diese ergeben sich unter anderem durch die Anschaffung
eines Rückgabe- und Sortiersystems (ca. 250,0 TEUR) in den Leipziger Städtischen Bibliotheken sowie eines Infrarot-Spektrometers (ca. 200,0 TEUR) in der Branddirektion.
Aktiva 1c) hh) Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Bei geleisteten Anzahlungen handelt es sich um Vorausleistungen der Kommune auf den
Kaufpreis von Sachanlagevermögen. Grundlage für die Bilanzierung bilden die zum Abschlussstichtag getätigten Zahlungsströme, also die tatsächlich gezahlten Beträge. Nach
Vertragserfüllung wird die Anzahlung durch die entsprechende Umbuchung aufgelöst, d.h.
der Vermögensgegenstand wird mit den Anschaffungskosten aktiviert.
Unter den Anlagen im Bau sind Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens zu verstehen, die sich noch in der Herstellungsphase befinden. Es wurden einerseits zwar schon
Rechnungen bezahlt, Mittel sind abgeflossen, um Vermögen zu bilden, aber andererseits ist
der Vermögensgegenstand noch nicht fertiggestellt bzw. befindet sich nicht in einem betriebsbereiten Zustand, sodass eine Aktivierung noch nicht erfolgen kann. Die Bauzeit geht
mithin über den Jahresabschlussstichtag hinaus.
31.12.2012
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
01.01.2012
in EUR
Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen
638.000,83
0,00
Anlagen im Bau
107.424.198,44
63.301.588,37
Gesamt
108.062.199,27
63.301.588,37
Geleistete Anzahlungen auf noch nicht gelieferte oder erstellte Vermögensgegenstände wurden mit den tatsächlich gezahlten Beträgen angesetzt. Ausgezahlte Investitionen für Anlagen
im Bau wurden angesetzt, sofern diese zum 31.12.2012 noch nicht fertiggestellt waren.
Von den zum 31.12.2012 geleisteten Anzahlungen auf das Sachanlagevermögen entfallen
337,6 TEUR auf die Einführung des Digitalfunks für die Fahrzeuge der Branddirektion.
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Seite 30
Finanzanlagevermögen
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Darüber hinaus sind umfangreiche Baumaßnahmen im Bereich Schulen und Kindertagesstätten zum 31.12.2012 noch nicht abgeschlossen, sodass die Berücksichtigung als Anlage
im Bau erfolgt. Hierunter fallen die Immanuel-Kant-Schule (11,1 Mio. EUR, davon Zugang in
2012 von 5,0 Mio. EUR), die Humboldtschule (9,5 Mio. EUR, davon Zugang in 2012 von
2,8 Mio. EUR) sowie die Erich Kästner-Schule (9,1 Mio. EUR, davon Zugang in 2012 von
6,1 Mio. EUR).
Darüber hinaus haben sich auf den Anlagen im Bau für das Jahr 2012 unter anderem Abgänge und damit die Aktivierung der Stadtbibliothek (13,6 Mio. EUR) und der
B6/B87/Mittlerer Ring Nord (10,0 Mio. EUR) ergeben.
Weiterhin sind in dem Bestand an Anlagen im Bau zum Stichtag 31.12.2012 Vermögensgegenstände in Höhe von 23,7 Mio. EUR ausgewiesen, für die aufgrund der Fertigstellung eine
Aktivierung im Jahr 2012 geboten gewesen wäre. Die Aktivierung der bebauten Grundstücke
mit sozialen Einrichtungen in Höhe von 4,0 Mio. EUR und der bebauten Grundstücke mit
Schulen in Höhe von 19,7 Mio. EUR erfolgte im Jahr 2013.
Aktiva 1d)
Finanzanlagevermögen
Zum Finanzanlagevermögen zählen Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen,
Sondervermögen, Ausleihungen und Wertpapiere.
Gemäß § 89 Abs. 5 SächsGemO sind Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen anzusetzen. Abweichend davon dürfen
Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und Zweckverbänden sowie Sondervermögen nach § 91 Abs. 1 Nr. 1 mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt werden.
Mit Ratsbeschluss RBV-1220/12 wurde in der Stadt Leipzig die Festlegung getroffen, dass
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen und Zweckverbänden sowie Sondervermögen im Rahmen der Bewertung zum Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2012 mit dem
anteiligen Eigenkapital nach der Eigenkapitalspiegelmethode anzusetzen sind. Bedingung
für die Anwendung der Eigenkapitalspiegelmethode bei Zweckverbänden als selbstständige
Körperschaften ist jedoch, dass diese nach Eigenbetriebsrecht wirtschaften oder bereits auf
die Doppik umgestellt haben. Sofern dies noch nicht erfolgt ist, ist eine Bewertung mit einem
Erinnerungswert von 1,00 EUR vorzunehmen, der später erfolgsneutral gegen das Basiskapital anzupassen ist.
Gemäß § 61 Abs. 10 SächsKomHVO-Doppik sind die in der Eröffnungsbilanz nach den Absätzen 2 bis 9 angesetzten Werten für die Vermögensgegenstände für die künftigen Haushaltsjahre fortzuführen. Dies ist jedoch im Sinne der Eigenkapitalspiegelmethode zu werten,
da keine gesetzliche Regelung darüber besteht, dass die im Rahmen der Eröffnungsbilanz
nach der Eigenkapitalspiegelmethode ermittelten Wertansätze für das betreffende Finanzanlagevermögen für die Folgejahre als AHK gelten.
Das anteilige Eigenkapital wird gem. § 59 Nr. 6 SächsKomHVO-Doppik wie folgt berechnet:
Gezeichnetes Kapital (Grundkapital)
+ Kapitalrücklagen
+ Gewinnrücklagen
+/- Gewinnvortrag/Verlustvortrag
+/- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
= Eigenkapital
___________________________________________________
Seite 31
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Das Eigenkapital wurde mit dem relativen Anteil der Stadt Leipzig multipliziert und bildet so
den Wertansatz zum Jahresabschluss. Wenn das Eigenkapital verloren war, wurde ein Erinnerungswert von 1,00 EUR angesetzt.
Die notwendige jährliche Fortschreibung nach der Eigenkapitalspiegelmethode erfordert aktuelle Bilanzzahlen der jeweiligen Unternehmen. Hierdurch wird dem Grundsatz der wirklichkeitsgetreuen Bewertung gem. § 37 Abs. 1 Nr. 3 SächsKomHVO-Doppik Rechnung getragen. Es ist somit zwingend erforderlich, die aktuellen Jahresabschlüsse zu verwenden (vgl.
auch FAQ 1.17).
Als Grundlage für die Ermittlung des anteiligen Eigenkapitals dienten jeweils die testierten
und ggf. vom Gesellschafter bzw. zuständigem Gremium festgestellten Jahresabschlüsse
zum 31.12.2012. In Ausnahmefällen wurde auf den festgestellten oder testierten Jahresabschluss des Vorjahres abgestellt.
Für die Zweckverbände, deren Umstellung auf die Doppik zum Zeitpunkt der Erstellung des
Jahresabschlusses noch nicht abgeschlossen war, wurde ein Erinnerungswert in Höhe von
1,00 EUR angesetzt.
Aktiva 1d) aa) Anteile an verbundenen Unternehmen
In § 59 Nr. 55 SächsKomHVO-Doppik werden verbundene Unternehmen als Unternehmen
definiert, die der Kommune als Tochterunternehmen gegenüberstehen. Hiernach muss die
Kommune einen beherrschenden Einfluss auf die Unternehmen ausüben. Dieser ist i. d. R.
anzunehmen, wenn das Anteilsverhältnis über 50,0 % liegt.
31.12.2012
Anteile an verbundenen Unternehmen
01.01.2012
in EUR
Börsennotierte Aktien
0,00
Nichtbörsennotierte Aktien
0,00
0,00
0,00
Sonstige Anteilsrechte
535.093.079,46
567.764.212,69
Gesamt
535.093.079,46
567.764.212,69
Den Anteilen an verbundenen Unternehmen wurden die Unternehmen zugerechnet, an denen die Stadt Leipzig über die Mehrheit der Anteile bzw. Stimmen verfügt.
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Seite 32
Aktiva 1d) aa) Anteile an verbundenen Unternehmen
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Unternehmen
Aufbauwerk Region Leipzig
GmbH
Beratungsgesellschaft für
Beteiligungsverwaltung Leipzig
mbH
BIC Gesellschaft für
Innovations- und
Technologietransfer Leipzig
mbH i.L.
Leipziger Dok- Filmwochen
GmbH
Lecos GmbH
LESG Gesellschaft der Stadt
Leipzig zur Erschließung,
Entwicklung und Sanierung von
Baugebieten mbH
Leipziger Entwicklungs- und
Vermarktungsgesellschaft mbH
Rechtsform
Anteil der Stadt
Leipzig
31.12.2012
Ansatz Jahresabschluss Ansatz Eröffnungsbilanz
31.12.2012
01.01.2012
EUR
Eigenkapital
31.12.2012
GmbH
57,03%
240.222,57
136.998,93
127.709,55
GmbH
100,00%
1.279.758,83
1.279.758,83
1.309.905,68
GmbH
50,90%
346.980,67
176.613,16
140.518,69
GmbH
100,00%
131.584,24
131.584,24
162.452,99
GmbH
90,00%
1.558.608,17
1.402.747,35
1.442.966,45
GmbH
100,00%
4.786.951,28
4.786.951,28
4.740.537,59
GmbH
100,00%
63.721,50
63.721,50
60.918,37
5.682.815,76
5.682.815,76
4.944.774,84
12.824.335,02
10.446.701,86
9.344.503,79
774.539,48
774.539,48
676.051,74
146.261.359,40
146.261.359,40
202.092.134,01
304.159.325,41
304.159.325,41
285.811.860,48
-
-
119.676,41
12.254.273,87
12.254.273,87
12.155.592,83
259.331,77
259.331,77
107.144,98
16.851.271,53
16.851.271,53
16.479.679,59
129.041,23
65.811,03
30.359.274,06
30.359.274,06
535.093.079,46
Leipziger Entwicklungs- und
GmbH & Co.
100%
Vermarktungsgesellschaft mbH
KG
(Kommanditist)
& Co. Grundstücks- KG
LGH Leipziger Gewerbehof
GmbH & Co.
80,55%
GmbH & Co. KG
KG
LGH Service GmbH
GmbH
100,00%
LVV Leipziger VersorgungsGmbH
100,00%
und Verkehrsgesellschaft mbH
Leipziger Wohnungs- und
GmbH
100,00%
Baugesellschaft mbH
Personelle Unterstützung von
GmbH
100,00%
Unternehmen Leipzig GmbH
Saatzucht Plaußig
GmbH
100,00%
Grundstücksgesellschaft mbH
Städtisches Bestattungswesen
GmbH
100,00%
Leipzig
Städtische Altenpflegeheime
gGmbH
100,00%
Leipzig gGmbH
WRL - Wirtschaftsförderung
GmbH
51,00%
Region Leipzig GmbH
Zoo Leipzig GmbH
GmbH
100,00%
Summe
28.047.784,70
567.764.212,69
Das wirtschaftliche Eigentum der Geschäftsanteile an der Abfall-Logistik Leipzig GmbH
(51,0 %) wird dem Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig zugeordnet. Weiter liegt das wirtschaftliche Eigentum der Geschäftsanteile an der Klinikum St. Georg gGmbH (100,0 %) beim
Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig. Daher erfolgt hierüber kein Ausweis
unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen im Finanzanlagevermögen der Stadt
Leipzig.
Für alle o. g. Unternehmen lagen die festgestellten Jahresabschlüsse zum 31.12.2012 vor.
Der Ansatz des anteiligen Eigenkapitals der Stadt Leipzig in dem Jahresabschluss zum
31.12.2012 berechnet sich aus dem prozentualen Anteil am Unternehmen. Die Beträge wurden auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma gerundet.
Nachstehend wird nur auf die Unternehmen eingegangen, die neben obiger Tabelle einer
weiteren Erläuterung bedürfen.
Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH
Der Eigenbetrieb Städtisches Bestattungswesen Leipzig wurde durch Ratsbeschluss vom
18.07.2012 (RBV-1322/12) rückwirkend zum 01.01.2012 in eine GmbH umgewandelt und
ausgegliedert. Alle Geschäftsvorfälle seit dem 01.01.2012 gelten damit als für die GmbH
getätigt. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 05.10.2012. Die Stadt Leipzig hält bis
auf weiteres 100,0 % der Anteile der GmbH.
___________________________________________________
Seite 33
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________
BIC Gesellschaft für Innovations- und Technologietransfer Leipzig mbH i. L.
Mit Gesellschafterbeschluss vom 12.10.2011 wurde die Liquidation der Gesellschaft zum
31.12.2011 beschlossen. Die Eintragung der Liquidation im Handelsregister erfolgte am
21.02.2012. Liquidator ist Herr Dr. Mirco Gründel.
Für die Ermittlung des anteiligen Eigenkapitals der Stadt Leipzig wurde das im Jahresabschluss zum 31.12.2012 ausgewiesene Eigenkapital berücksichtigt. Der Ausweis im Finanzanlagevermögen der Stadt Leipzig erfolgt bis zur Löschung des Unternehmens im Handelsregister. Die Liquidationsschlussbilanz wurde zum 30.06.2013 aufgestellt.
WRL - Wirtschaftsförderung Region Leipzig GmbH
Die WRL - Wirtschaftsförderung Region Leipzig GmbH wurde mit Ratsbeschluss vom
20.09.2012 (RBV-1366/12) zum 30.11.2012 gegründet. Die Wirtschaftsförderung Region
Leipzig GmbH wurde darüber hinaus per Gesellschafterbeschluss vom 23.06.2014 in die
Invest Region Leipzig GmbH umfirmiert.
Personelle Unterstützung von Unternehmen Leipzig GmbH
Durch Ratsbeschluss RBV-1273/12 vom 23.08.2012 wurde die Verschmelzung der PUUL
auf die Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH beschlossen. Diese erfolgte im Innenverhältnis rückwirkend zum 01.01.2012 und im Außenverhältnis zum 27.08.2012 durch
Eintragung in das Handelsregister. Die Berücksichtigung des Vorgangs konnte damit erst im
Jahresabschluss zum 31.12.2012 erfolgen.
Aktiva 1d) bb) Beteiligungen
Beteiligungen sind Anteile und Eigentumsrechte an anderen juristischen Personen (i. d. R.
Unternehmen), die bestimmt sind, dem eigenen Tätigkeitsinteresse zu dienen. Dieser Anteilsbesitz muss auf Dauer angelegt sein und es ermöglichen, Einfluss im Interesse der
Kommune auszuüben. Beträgt die Beteiligung mindestens 20,0 %, so wird vermutet, dass
ein langfristiger Bindungswille vorliegt. Aber auch Beteiligungen unter 20,0 % können aktiviert werden, wenn diese auf Dauer angelegt sind.
Den Beteiligungen sind unabhängig von der Konsolidierung alle Zweckverbände zuzuordnen
sowie alle nicht zu konsolidierenden Unternehmensbeteiligungen wie z. B. an den regionalen
Energieversorgern.
31.12.2012
Beteiligungen
01.01.2012
in EUR
Börsennotierte Aktien
0,00
Nichtbörsennotierte Aktien
0,00
7.910,47
7.899,91
Sonstige Anteilsrechte
115.482.857,58
114.523.099,03
Gesamt
115.490.768,05
114.530.998,94
Die Beteiligungen setzen sich wie folgt zusammen:
___________________________________________________
Seite 34
Aktiva 1d) bb) Beteiligungen
___________________________________________________
Unternehmen
Rechtsform
European Energy Exchange AG
AG
Mitteldeutsche Flughafen AG
AG
WV Energie AG
AG
Anteil der Stadt
Leipzig
31.12.2012
Eigenkapital
31.12.2012
5.213 von
57.277.278,47
40.050.000 Aktien
2,10% 331.020.799,44
3 von 50.000
7.585.514,62
Aktien
Ansatz
Jahresabschluss
31.12.2012
EUR
Ansatz
Eröffnungsbilanz
01.01.2012
7.455,34
7.456,11
6.951.436,79
8.516.462,78
455,13
443,80
59.588.765,02
19.860.935,38
18.545.610,30
GmbH
24,5% (treuhänd.) 109.673.041,38
1,00
1,00
Leipziger Messe GmbH
GmbH
50% 169.269.989,72
84.634.994,86
84.075.270,97
Mitteldeutscher Verkehrsverbund
GmbH
GmbH
15,92%
461.341,60
73.445,58
73.445,58
Verwaltungs- und WirtschaftsAkademie Leipzig GmbH
GmbH
50%
631.885,97
315.942,99
311.944,08
Zweckverband
10 von 46
3.275.082,46
711.974,45
1,00
Zweckverband
2 von 8
0,00
1,00
1,00
Zweckverband
1 von 54
32.208.380,83
596.451,50
662.688,28
Zweckverband
15 von 25
1,00
1,00
Zweckverband
9 von 15
316.283,14
316.283,14
Zweckverband
4 von 8
1,00
1,00
Zweckverband
30 von 1.982
595.908,90
9.019,81
9.019,81
Zweckverband
3 von 6
401.196,79
200.598,40
200.598,40
Zweckverband
4 von 10
4.529.419,72
1.811.767,69
1.811.767,69
Zweckverband
50 von 180
1,00
1,00
Zweckverband
65 von 185
1,00
1,00
Zweckverband
1 von 3
1,00
115.490.768,05
1,00
114.530.998,94
Berufsbildungswerk Leipzig für
Hör- und Sprachgeschädigte
gGmbH
Fernwasserversorgung ElbaueOstharz GmbH
Abwasserzweckverband für die
Reinhaltung der Parthe
Abwasserzweckverband Oberer
Lober
DERAWA Zweckverband
Delitzsch-Rackwitzer
Wasserversorgung
Sparkassenzweckverband für
die Stadt- und Kreissparkasse
Leipzig
Zweckverband Abfallwirtschaft
Westsachsen
Zweckverband Erholungsgebiet
Kulkwitzer See
Zweckverband Kommunale
Informationsverarbeitung
Sachsen
Zweckverband Planung und
Erschließung "Neue Harth"
Zweckverband für den
Nahverkehrsraum Leipzig
Zweckverband Kommunales
Forum Südraum Leipzig
Zweckverband für
Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung LeipzigLand
Zweckverband Parthenaue
Summe
gGmbH
33,33%
527.138,57
Das wirtschaftliche Eigentum der Geschäftsanteile an der Abfallverwertung Leipzig GmbH
(30,0 %) wird dem Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig zugeordnet. Daher erfolgt hierüber
kein Ausweis unter den Beteiligungen im Finanzanlagevermögen der Stadt Leipzig.
Für die mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzten Unternehmen bzw. Zweckverbände lagen i. d. R. die testierten und ggf. festgestellten Jahresabschlüsse zum 31.12.2012 vor. Der
Ansatz des anteiligen Eigenkapitals der Stadt Leipzig im Jahresabschluss zum 31.12.2012
berechnet sich für die European Energy Exchange AG und WV Energie AG anhand des
Verhältnisses der gehaltenen Aktien zum Gesamtvolumen der ausgegebenen Aktien und für
die Mitteldeutsche Flughafen AG und die (g)GmbHs aus dem prozentualen Anteil am Unternehmen. Die Zweckverbände wurden anhand ihres Stimmrechtsverhältnisses bilanziert.
Nachstehend wird nur auf die Unternehmen eingegangen, die neben obiger Tabelle einer
weiteren Erläuterung bedürfen.
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Seite 35
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________
Leipziger Messe GmbH
In ihrem Jahresabschluss zum 31.12.2012 weist die LMG ein Eigenkapital von
169.269.989,72 EUR aus. Davon sind gem. Umlaufbeschluss über den Finanzierungsausgleich gem. Abschnitt II § 2 der Stimmbindungs- und Finanzierungsausgleichsvereinbarung
zwischen dem Freistaat Sachsen und der Stadt Leipzig 109.137,72 EUR allein der Stadt
Leipzig zuzurechnen. Vom verbleibenden Betrag i. H. v. 169.160.852,00 EUR wird unterstellt, dass jeder Gesellschafter paritätische Anteile hat. Insofern sind davon 50 % der Stadt
zuzurechnen. Zuzüglich des disquotalen Anteils von 109,1 TEUR ergibt sich somit ein Ansatz i. H. v. 84.689.563,72 EUR.
Im Jahresabschluss werden 54.568,86 EUR zu wenig ausgewiesen. Die Korrektur wird in
den Folgejahren vorgenommen.
Mitteldeutsche Flughafen AG
Die Mitteldeutsche Flughafen AG wurde im Jahr 2000 durch öffentliche Gebietskörperschaften Sachsens und Sachsen-Anhalts gegründet. Zur Konzerngruppe gehört insbesondere die
Flughafengesellschaft Flughafen Leipzig/Halle GmbH. Die Existenz der MFAG insbesondere
des Flughafens Leipzig/Halle hat eine enorme wirtschaftliche Bedeutung für die Region
Leipzig/Halle und ganz Mitteldeutschland. Die Stadt Leipzig nimmt ihre Verantwortung für
das Unternehmen über die Mitwirkungen in den Organen der Mitteldeutschen Flughafen AG
wahr. Aufgrund der großen Bedeutung für die Stadt Leipzig und dem damit verbundenen
langfristigen Bindungswillen wird die Mitteldeutsche Flughafen AG trotz geringem Anteil als
Beteiligung der Stadt Leipzig verstanden. Der Rückgang des Wertes der Beteiligung im Vergleich zum Vorjahr ist durch das negative Jahresergebnis sowie der damit einhergehenden
Reduzierung des Eigenkapitalanteils der Gesellschaft zu erklären.
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Für den Zweckverband wurde ausweislich der vorstehenden Tabelle eine Kapitalposition i.
H. v. 4.529.419,72 EUR ausgewiesen. Unter Berücksichtigung des Anteils der Stadt Leipzig
von 40,0 % ergibt sich somit ein Beteiligungswert von 1.811.767,69 EUR.
Abwasserzweckverband für die Reinhaltung der Parthe
Der Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes zum 31.12.2012 weist ein Eigenkapital
i. H. v. 3.275.082,46 EUR aus. Unter Berücksichtigung eines Anteils der Stadt Leipzig von
10/46 ergibt sich im Vergleich zum vorangegangenen Jahr eine Anpassung der Beteiligung
von 711.973,45 EUR.
Zweckverband Planung und Erschließung „Neue Harth“
Der Zweckverband hat analog der Stadt Leipzig zum 01.01.2012 auf die Doppik umgestellt.
Für den Ausweis des anteiligen Eigenkapitals wurde die vorläufige Eröffnungsbilanz des
Zweckverbandes als Bewertungsgrundlage herangezogen.
Der zugrunde gelegte Eigenkapitalwert war noch nicht endgültig, da die Eröffnungsbilanz
noch nicht vorliegt.
Nach aktuellem Kenntnisstand ergibt sich für den Zweckverband eine Abweichung des Eigenkapitalwertes in Höhe von -82.369,10 EUR. Es scheint damit sachgerecht, den Wert aus
der Eröffnungsbilanz fortzuführen anstatt auf den Erinnerungswert in Höhe von 1,00 EUR
abzustellen.
Die ausgewiesenen Beteiligungen umfassen Unternehmen in privater Rechtsform, bei denen
die Stadt Leipzig nicht über die Mehrheit der Stimmen verfügt, aber einen maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausübt (20,0 % bis 50,0 % der Anteile bzw. Stimmrechte hält)
sowie Zweckverbände.
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Seite 36
Aktiva 1d) bb) Beteiligungen
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European Energy Exchange AG
Die Beteiligung der Stadt Leipzig an der EEX besteht dauerhaft bereits seit deren Gründung
im Jahr 2002. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Trägerschaft der elektronischen Börse für Energie und anderen Produkten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen und der LVV hält die Stadt Leipzig eine
quasi Sperrminorität i. H. v. ca. 12,0 %. Zielsetzung und auch strategisches Interesse i. S. d.
Wirtschaftsförderung ist die bislang erfolgreiche Sicherung des Firmensitzes der EEX in der
Stadt Leipzig. Dies und auch die dauerhafte Bindung begründen die Zuordnung der EEX als
Beteiligung.
WV Energie AG
Die WVE stellt eine Gemeinschaftsgründung der kommunalen Versorgungswirtschaft dar
und ist im Stromhandel und im Dienstleistungsbereich, wie z. B. dem Energiemanagement,
in vielfältiger Weise für die Versorgungswirtschaft tätig. Die Stadt Leipzig verfügt historisch
bedingt als unmittelbarer Aktionär über drei Aktien. Eine Aufstockung bzw. ein Verkauf ist bis
dato nicht vorgesehen. Die Anteile an der WVE werden mithin dauerhaft gehalten, worin sich
der Bindungswille und die Zuordnung als Beteiligung erkennen lässt. Auch zeigt die Tätigkeit
der WVE für die Versorgungswirtschaft als ein Bereich der kommunalen Aufgabenerfüllung,
dass die Anteilsrechte nicht aus Gründen der reinen Vermögensanlage erworben wurden.
Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH
Die Stadt Leipzig hält gemeinsam mit der KWL die Anteile sämtlicher sächsischen Anteilseigner an der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH treuhänderisch. Eine Trennung
in eigenes Vermögen der Stadt Leipzig und treuhänderisches Vermögen ist gegenwärtig
aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Rekommunalisierungsverfahrens nicht möglich.
Die Beteiligung an der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH wurde daher mit
1,00 EUR angesetzt.
Abwasserzweckverband Oberer Lober
Der Abwasserzweckverband hat zum 01.01.2012 auf die Doppik umgestellt. Die Eröffnungsbilanz bzw. der Jahresabschluss lag im Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses der
Stadt Leipzig nicht vor. Es wurde daher weiterhin ein Ansatz mit 1,00 EUR ausgewiesen.
Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig
Der Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig war im Jahr 2012
(einschließlich am 31. Dezember 2012) Anteilseigner der Sachsen-Finanzgruppe (SFG) und
mit einem Stammkapitalanteil in Höhe von nominal 170.370.000,00 EUR (18,9 %) an deren
Stammkapital beteiligt. Mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2012 sind der Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig sowie der Landkreis Nordsachsen gemeinsam durch Kündigung nach Maßgabe des § 64 des Gesetzes über die öffentlichrechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe (ÖRKSF-G)
aus der SFG ausgeschieden; die beiden Kommunalen Träger erhielten zum Ausscheidenszeitpunkt gleichzeitig die Trägerschaft an der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig zurück. Seit
der Rückübertragung ist der Sparkassenzweckverband zu (gerundet) 85,9 % Träger der
Sparkasse Leipzig.
In Sachsen bestehen konkrete Regelungen zur Behandlung von Sparkassenträgerschaften.
Gemäß § 36 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik darf die Sparkassen-Trägerschaft nicht aktiviert
werden. Analog ist auch eine Anteilseignerschaft/Beteiligung an der SFG nicht anzusetzen;
die Nichterfassung von Anteilen an der SFG als Beteiligung ist in Anlage 3 zu Ziff. II Nr. 2 lit.
c) der VwV KomHSys klargestellt.
Hinsichtlich der jedoch nach § 52 Abs. 2 Nr. 8 SächsKomHVO-Doppik geforderten AnhangsAngaben zur Sparkassenträgerschaft wird auf die Ausführungen unter 8.4 verwiesen.
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Seite 37
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________
Die Frage, ob wegen des Aktivierungsverbotes von Sparkassenträgerschaften und Beteiligungen an der SFG auch (Sparkassen-)Zweckverbände, die Träger von Sparkassen im Sinne von § 1 Abs. 4 ÖRKSF-G oder Träger/Anteilseigner der SFG sind, in der Vermögensrechnung des jeweiligen Verbandsmitgliedes nicht angesetzt werden dürfen, ist in der
SächsGemO, der SächsKomHVO-Doppik oder an anderer Stelle nicht geregelt. Mangels
konkreter Regelungen sind daher für die Mitgliedschaft der Stadt Leipzig im Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig die allgemeinen Ansatzvorschriften
für Zweckverbandsmitgliedschaften maßgeblich.
Mitgliedschaften in Zweckverbänden sind grundsätzlich anzusetzen und wie Beteiligungen
zu bewerten; es erfolgt eine Erfassung unter den „Beteiligungen“ (vgl. Ziff. 2.11 Abs. 4 der
„Hinweise des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Erstellung der Eröffnungsbilanz“ vom 11. September 2013; ferner Anlage 3 zur VwV KomHSys zu Kontenart 111).
Im Einklang mit FAQ 1.14 zur „Bewertung der Anteile an Zweckverbänden“ ist zum Stichtag
31. Dezember 2012 in der Bilanz der Stadt Leipzig der Ansatz des – zu diesem Zeitpunkt
nicht bilanzierenden – Sparkassenzweckverbandes für die Stadt- und Kreissparkasse
Leipzig weiterhin mit einem Erinnerungswert in Höhe von 1,00 EUR erfolgt. Das erste Haushaltsjahr des Sparkassenzweckverbandes nach neuem (doppischen) Haushaltsrecht ist das
Jahr 2013.
Zweckverband Erholungsgebiet Kulkwitzer See, Zweckverband Kommunales Forum Südraum Leipzig, Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land,
Zweckverband Parthenaue
Die Zweckverbände stellen zum 01.01.2013 auf die Doppik um. Die Eröffnungsbilanzen lagen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig nicht vor. Es
wurde daher ein Ansatz mit 1,00 EUR ausgewiesen.
DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung
Der im aufgestellten Jahresabschluss 2012 ausgewiesene Anteil der Stadt am Zweckverband in Höhe von 1 von 54 Stimmen entsprechen der durch den Zweckverband mit Schreiben vom 24.06.2013 an den Geschäftsbereich OBM – Kommunalwirtschaft der Stadt Leipzig
erteilten Bestätigung der Anteile der Verbandsmitglieder per 31.12.2012. Ausweislich der
Bestätigung wurden hier die Einwohner per 30.06.2012 zugrunde gelegt. Demgegenüber
bestimmt sich jedoch die anteilige Beteiligung der einzelnen Verbandsmitglieder gemäß § 5
der Verbandsatzung nach der vom Statistischen Landesamt per 30. Juni des Vorjahres fortgeschriebenen Einwohnerzahl. Für die Stadt Leipzig ergibt sich unter Anwendung der Satzungsregelung eine Stimmenzahl von 1 von insgesamt 47 Stimmen. Aus der Anteilsdifferenz
würde nunmehr eine Zuschreibung der Beteiligung in Höhe von 22.596,42 EUR und damit
ein Ansatz nach Eigenkapitalspiegelmethode in Höhe von 685.284,70 EUR resultieren.
Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen
Der ausgewiesene Anteil der Stadt Leipzig am Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung (KISA) per 31.12.2012 in Höhe von 30 von 1.982 Stimmen entspricht dem Stimmanteil zur Eröffnungsbilanz. Ausweislich des vorliegenden Beteiligungsberichtes 2012 des
Zweckverbandes KISA entfielen auf die Stadt Leipzig 30 von insgesamt 2.083 Stimmen. Generell wurden die Stimmanteile durch die Anlagenbuchhaltung berücksichtigt, welche gemäß
Jahresabschlussverfügung 2012 gemeldet wurden. Die Differenz in den Stimmanteilen resultiert daher aus dem zeitlichen Auseinanderfallen von Buchungsberücksichtigung und Vorliegen der endgültigen Stimmanteile. Aus der Anteilsdifferenz würde nunmehr eine Abschreibung der Beteiligung in Höhe von 437,35 EUR und damit ein Ansatz nach Eigenkapitalspiegelmethode in Höhe von 8.582,46 EUR resultieren.
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Seite 38
Aktiva 1d) cc) Sondervermögen
___________________________________________________
Aktiva 1d) cc) Sondervermögen
Zum Sondervermögen der Kommune zählen nach § 91 Abs. 1 SächsGemO das Vermögen
der Eigenbetriebe und der öffentlichen Einrichtungen, für die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Sonderrechnungen geführt werden sowie das Vermögen der rechtlich unselbstständigen
örtlichen Stiftungen.
31.12.2012
Sondervermögen
01.01.2012
in EUR
Eigenbetriebe
72.117.581,91
70.992.256,79
Sonstige Einrichtungen mit pflichtiger Sonderrechnung
0,00
0,00
Nicht rechtsfähige Stiftungen
0,00
0,00
72.117.581,91
70.992.256,79
Gesamt
Das Sondervermögen der Stadt Leipzig beinhaltet die nachstehenden 10 Eigenbetriebe:
Eigenkapital
31.12.2012
Ansatz
Jahresabschluss
31.12.2012
EUR
Ansatz
Eröffnungsbilanz
01.01.2012
Rechtsform
Anteil der Stadt
Leipzig
31.12.2012
Gewandhaus zu Leipzig
Eigenbetrieb
100%
234.431,63
234.431,63
845.472,10
Kommunaler Eigenbetrieb
Leipzig/ Engelsdorf
Eigenbetrieb
100%
599.909,33
599.909,33
549.878,11
Musikschule Leipzig "Johann
Sebastian Bach"
Eigenbetrieb
100%
711.660,09
711.660,09
623.076,86
Oper Leipzig
Eigenbetrieb
100%
1.342.584,71
1.342.584,71
1.333.328,30
Schauspiel Leipzig
Eigenbetrieb
100%
334.943,05
334.943,05
90.591,96
Städtischer Eigenbetrieb
Behindertenhilfe
Eigenbetrieb
100%
2.220.373,35
2.220.373,35
3.098.181,54
Städtisches Klinikum "St.
Georg" Leipzig
Eigenbetrieb
100%
44.278.655,87
44.278.655,87
43.399.002,43
Stadtreinigung Leipzig
Eigenbetrieb
100%
21.041.364,97
21.041.364,97
19.521.195,78
Theater der Jungen Welt
Leipzig
Eigenbetrieb
100%
32.947,66
32.947,66
343.088,27
Verbund Kommunaler Kinderund Jugendhilfe
Eigenbetrieb
100%
1.320.711,25
1.320.711,25
1.188.441,44
72.117.581,91
70.992.256,79
Eigenbetrieb
Summe
Für die Bewertung der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig nach der Eigenkapitalspiegelmethode
wurden die testierten und ggf. durch den Stadtrat festgestellten Jahresabschlüsse zum
31.12.2012 verwendet.
Öffentliche Einrichtungen, für die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Sonderrechnungen geführt werden, liegen zum Jahresabschlussstichtag nicht vor.
Aktiva 1d) dd) Ausleihungen
Bei den Ausleihungen handelt es sich um langfristige Forderungen, die durch die Hingabe
von Kapital erworben wurden. Hierzu gehören z. B. gewährte Darlehen, Hypotheken oder
Grund- und Rentenschulden.
___________________________________________________
Seite 39
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________
31.12.2012
Ausleihungen
01.01.2012
in EUR
Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und
Sondervermögen - Laufzeit bis einschließlich einem Jahr
0,00
0,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und
Sondervermögen - Laufzeit von mehr als einem Jahr und bis
einschließlich fünf Jahre
567.970,73
500.000,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und
Sondervermögen - Laufzeit von mehr fünf Jahren
245.896.366,41
243.842.863,61
Gesamt
246.464.337,14
244.342.863,61
Unternehmen
31.12.2012
01.01.2012
Laufzeit 1 bis 5 Jahre
567.970,73 EUR
500.000,00 EUR
Zoo Leipzig GmbH
500.000,00 EUR
500.000,00 EUR
67.970,73 EUR
0,00 EUR
Laufzeit über 5 Jahre
245.896.366,41 EUR
243.842.863,61
LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
237.846.477,31 EUR
237.846.477,31 EUR
932.026,19 EUR
1.165.026,19 EUR
1.600.001,00 EUR
1,00 EUR
998.882,35 EUR
998.882,35 EUR
1.434.632,57 EUR
1.494.632,57 EUR
150.000,00 EUR
-
2.934.346,99 EUR
2.337.844,19 EUR
Mitteldeutsche Flughafen AG
LGH Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. KG
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig
Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH
Mitteldeutsche Flughafen AG
Ausleihungen liegen in der Stadt Leipzig nur in Form von Darlehen vor und wurden mit dem
Nominalwert zum Stichtag des Jahresabschlusses angesetzt.
Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
Mit dem Verkauf und der Übertragung der Gesellschaftsanteile an der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH, der Stadtwerke Leipzig GmbH und der Leipziger Verkehrsbetriebe
GmbH an die LVV gewährte die Stadt Leipzig dieser mit Darlehensvertrag vom 13.11.1997
ein Gesellschafterdarlehen i. H. v. 283.562,5 TEUR. Auf der Grundlage der Testate der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war eine Tilgung in 2009, 2010, 2011 und 2012 nicht möglich.
Darüber hinaus wurde eine Tilgungsaussetzung bis 2015 vereinbart. Die Zinszahlungen
wurden fristgerecht und in der vereinbarten Höhe erbracht. Der sich aus den bisherigen Tilgungen
ergebende
Restbestand
der
Ausleihung
zum
31.12.2012
beträgt
237.846.477,31 EUR. Einschränkungen in der Werthaltigkeit liegen zum Stichtag des Jahresabschlusses nicht vor.
___________________________________________________
Seite 40
Aktiva 1d) dd) Ausleihungen
___________________________________________________
Mitteldeutsche Flughafen Aktiengesellschaft Leipzig
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses RBIV-1638/09 vom 17.06.2009 wurden der MFAG Gelder als Gesellschafterdarlehen zur Verfügung gestellt. Von der MFAG wurden die erhaltenen
Zahlungen im Jahresabschluss zum 31.12.2011 als Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt
Leipzig i. H. v. 2.337,8 TEUR ausgewiesen. Die Zinsverbindlichkeit betrug zum 31.12.2011
insgesamt 924,5 TEUR. Teilweise wurden Beträge, die in der Summe von 2.337,8 TEUR
enthalten sind, nicht durch die Stadt Leipzig geleistet sondern durch den Freistaat Sachsen.
Diese sind jedoch entsprechend des Vertrages vom 19.12.2005/18.01.2006 zwischen dem
Freistaat Sachsen und der Stadt Leipzig über den Rückkauf von 5,9 % der Aktienanteile auf
den Namen der Stadt Leipzig bei der MFAG einzuzahlen und ihr zuzurechnen. Zur Kapitalzuführung war ein Klageverfahren bei der EU anhängig, dass nach Revision am 19.12.2012
durch den EuGH abschließend entschieden wurde. Der Darlehenscharakter bleibt nach diesem Urteil erhalten. Der Bestand der Ausleihung zum 31.12.2012 ist aufgrund der Berücksichtigung eines Zugangs im Jahr 2012 in Höhe von 664.473,53 EUR auf 3.002.317,72 EUR
gestiegen. Einschränkungen in der Werthaltigkeit liegen zum Stichtag des Jahresabschlusses nicht vor.
Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“
Gegen den Eigenbetrieb werden zwei langfristige Forderungen als Darlehen ausgewiesen.
Das Darlehen i. H. v. 998.882,35 EUR wurde im Haushaltsjahr 2005 von der Stadt Leipzig
zur Zwischenfinanzierung von Baumaßnahmen gewährt, da die zur Finanzierung bereit gestellten Fördermittel des Freistaates Sachsen über die Stadt Leipzig und nicht direkt durch
den Eigenbetrieb zu beantragen waren. Um den Beginn der Maßnahmen (Zentralbau und
Kinderbehandlungszentrum) im Eigenbetrieb nicht zu gefährden, erfolgte die Vorfinanzierung. Nachdem die Fördermittel des Freistaates Sachsen hierfür bereits ausgezahlt wurden,
waren die Bedingungen der Vorfinanzierung nicht mehr gegeben. Die Rückzahlungsverpflichtung gegenüber der Stadt Leipzig wird in den testierten Jahresabschlüssen des Eigenbetriebes seit dem Wirtschaftsjahr 2005 konstant als Verbindlichkeit i. H. v. 998.882,35 EUR
ausgewiesen. Der Bestand der Ausleihung zum 31.12.2012 beträgt demnach
998.882,35 EUR. Einschränkungen in der Werthaltigkeit liegen unter Einbeziehung der finanziellen Situation des „St. Georg“ zum Stichtag des Jahresabschlusses nicht vor.
Darüber hinaus wurden durch Ratsbeschluss (RBV-1051/11 vom 14.12.2011) Grundstücke
und Gebäude i. H. v. 1.494.632,57 EUR entgeltlich von der Stadt Leipzig an den Eigenbetrieb mit Wirkung zum 31.12.2011 gewidmet. Ausweislich der Vereinbarung über die Zahlung
des Widmungsentgeltes i. H. v. 1.494.632,57 EUR vom 02.09.2012 erfolgt der Ausgleich der
Verbindlichkeit über 25 Jahre i. H. v. 4,0 % des beschlossenen Entgeltes. Die Zahlung
i. H. v. 60.000,00 EUR ist jeweils zum 30.09. des Jahres fällig, erstmals zum 30.09.2012. Die
jeweilige Zahlung darf bei Fälligkeit jedoch nur erfolgen, wenn sie im Rahmen einer Mittelweiterleitung nach § 58 Nr. 2 AO vorgenommen werden kann. Ansonsten wird eine zu verzinsende Stundung bis zum nächstmöglichen Zahlungszeitpunkt gewährt. Der Bestand der
Ausleihung zum 31.12.2012 beträgt 1.434.632,57 EUR. Einschränkungen in der Werthaltigkeit liegen unter Einbeziehung der finanziellen Situation des „St. Georg“ zum Stichtag des
Jahresabschluss nicht vor.
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
Der SEB weist in seiner Bilanz zum 31.12.2012 eine Verbindlichkeit gegenüber der Stadt
Leipzig i. H. v. 1.856.109,61 EUR aus. Diese resultiert aus der im Rahmen der Gründung
zum 01.08.1999 (RB-1656/99 vom 14.07.1999) vorgenommenen Übertragung des abschreibungsfähigen Grundvermögens sowie hinzutretend aus der durch die Stadt Leipzig vorgenommenen Vorfinanzierung der Kosten des allgemeinen Geschäftsverkehrs. Für die entgeltliche Übertragung der Vermögensgegenstände der Stadt Leipzig an den SEB existieren bis
zum Jahresabschlussstichtag keine Vereinbarungen über Zins- und Tilgungsmodalitäten.
Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssatzung des SEB stellt die Stadt Leipzig die notwendigen Liegenschaften wie Grundstücke, Gebäude und Anlagen „zur Verfügung“. Eine Auflistung der
Betriebsteile findet sich in § 3 Abs. 2. Weitere Ausführungen sind in der Erläuterung der kurz___________________________________________________
Seite 41
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________
fristigen Verbindlichkeiten in der Eröffnungsbilanz und im Jahresabschluss zum 31.12.1999
des SEB enthalten.
Zum Eröffnungsbilanzstichtag betrug die Forderung der Stadt Leipzig gegen den SEB zunächst 1.848.019,79 EUR (nach einer zum 31.12.2011 berücksichtigten Korrektur um
8.089,82 EUR). Unter Beachtung der finanziellen Situation des SEB wurde diese städtische
Forderung als nicht durchsetzbar und damit nicht werthaltig betrachtet. Von einer Rückzahlung der Verbindlichkeit an die Stadt Leipzig im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO war zum Aufstellungszeitpunkt der Eröffnungsbilanz nicht auszugehen. Es erfolgte mithin eine außerplanmäßige Abschreibung auf 1,00 EUR zum Eröffnungsbilanzstichtag. Der Wertansatz wurde zum
31.12.2012 beibehalten.
Im Jahr 2012 wurde durch die Stadt Leipzig ein Liquiditätskredit an den SEB in Höhe von
1,6 Mio. EUR gewährt, der im Rahmen der Ausleihungen Berücksichtigung findet.
LGH Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. KG
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Gewerbezentrum Liebertwolkwitz GmbH und der
Umstrukturierung und Umfirmierung der Gesellschaften der LGH-Gruppe (vgl. RBIV-350/05
vom 13.07.2005 und RBIV-706/06 vom 11.10.2006) im Jahr 2007 wurde ein Bankdarlehen
abgelöst und mit Zins- und Tilgungsvereinbarung vom 03.01.2011 durch ein Gesellschafterdarlehen der Stadt Leipzig i. H. v. 1.765,0 TEUR ersetzt. Von diesem Betrag wurden
600,0 TEUR zur Stärkung des Eigenkapitals in das variable Kapitalkonto der Stadt Leipzig
eingestellt (vgl. RBV-645/10 vom 15.12.2010). Die Tilgung der restlichen Verbindlichkeit von
1.165,0 TEUR erfolgt i. H. v. jährlich 233,0 TEUR beginnend mit dem Jahr 2012. Die Tilgungsleistungen sind jeweils zum 30.06. des Jahres fällig. Die letzte Tilgung erfolgt planmäßig im Jahr 2016. Die Zinszahlungen i. H. v. 4,0 % p. a. beginnen ebenfalls in 2012 und sind
jeweils zum 30.06. und 15.12. des Jahres fällig. Der Schuldendienst wurde im Jahr 2012
vereinbarungsgemäß erbracht. Der Bestand der Ausleihung zum 31.12.2012 beträgt
932.026,19 EUR. Einschränkungen in der Werthaltigkeit liegen zum Stichtag des Jahresabschlusses nicht vor.
Entsprechend § 36 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik sind alle der Stadt Leipzig wirtschaftlich
zuzurechnenden Vermögensgegenstände und Schulden in der Vermögensrechnung vollständig auszuweisen. Es handelt sich um eine Ausleihung an den SEB, da von einer dauerhaften längerfristigen unbefristeten Forderung ausgegangen wird. Unter Beachtung der finanziellen Situation des SEB wird diese städtische Forderung als nicht durchsetzbar und
damit nicht werthaltig betrachtet. Von einer Rückzahlung der Verbindlichkeit an die Stadt
Leipzig im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO ist zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses
wie bereits zur Eröffnungsbilanz nicht auszugehen. Es erfolgt mithin keine Anpassung des
Ausweises zum Eröffnungsbilanzstichtag von 1,00 EUR.
Zoo Leipzig GmbH
Mit der Eröffnung des Gondwanalandes wurde von zunehmenden Besucherzahlen ausgegangen, für die das vorhandene, im Eigentum der Zoo Leipzig GmbH stehende Parkhaus
keine ausreichenden Kapazitäten bieten konnte. Das Parkhaus sollte daher erweitert werden. Mit Ratsbeschluss RBV-418/10 vom 16.06.2010 wurde beschlossen, der Zoo Leipzig
GmbH neben den Investitionszuschüssen auch ein Gesellschafterdarlehen i. H. v.
500,0 TEUR zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensvertrag hierzu wurde am 14.12.2010
unterzeichnet. Die Rückzahlung des Darlehens ist bis spätestens 31.12.2013 an die Stadt
Leipzig vorzunehmen. Zinsen wurden erstmals am 31.12.2011 und die erste Tilgungsrate am
01.04.2013 fällig. Der Bestand der Ausleihung zum 31.12.2012 beträgt 500,0 TEUR. Einschränkungen in der Werthaltigkeit liegen zum Stichtag des Jahresabschlusses nicht vor.
Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH
Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 20.06.2012 hat der Stadtrat der Stadt Leipzig die
Abwicklung der Personelle Unterstützung von Unternehmen Leipzig GmbH (PUUL) im Wege
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Seite 42
Aktiva 1d) ee) Wertpapiere
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der Verschmelzung auf die Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH (SPG) beschlossen.
Dabei geht auch das an die Personelle Unterstützung von Unternehmen Leipzig GmbH
(PUUL) durch die Stadt Leipzig ausgereichte Gesellschafterdarlehen in Höhe von
150,0 TEUR auf die Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH (SPG) über. Diese
beabsichtige eine Rückzahlung dieses Darlehens im Jahr 2013.
Aktiva 1d) ee) Wertpapiere
Anteile werden als Wertpapiere des Anlagevermögens aktiviert, wenn sie weder als Anteile
an verbundenen Unternehmen, noch Beteiligungen, Sondervermögen oder sonstigen Ausleihungen zugeordnet werden können, aber kumulativ ein dauerhafter Bindungswille besteht.
Es handelt sich um reine Vermögensanlagen.
31.12.2012
Wertpapiere
01.01.2012
in EUR
Investmentzertifikate
21.985.805,19
21.985.805,19
Kapitalmarktpapiere und langfristige Geldanlagen
96.539.526,56
88.355.880,01
Geldmarktpapiere
0,00
0,00
Finanzderivate
0,00
0,00
118.525.331,75
110.341.685,20
Gesamt
Investmentzertifikate sind Finanzprodukte, die in Depotkonten von Kreditinstituten oder Finanzdienstleistungsinstituten gem. § 1 Kreditwesengesetz gehalten bzw. verwaltet werden.
Bei diesen vorliegenden Wertpapieren handelt es sich ausschließlich um nicht börsennotierte
Investmentzertifikate. Die Migration der Depots erfolgte zur Eröffnungsbilanz fälschlicherweise auf das Sachkonto 14111000 „Börsennotierte Investmentzertifikate“. Eine Korrektur
des Ausweises erfolgte im Jahresabschluss zum 31.12.2012.
Zum Stichtag des Jahresabschlusses wurde bei der Deutschen Bank AG ein Depotkonto für
die Stadt Leipzig geführt. In diesem Konto wird Geld aus dem Nachlass der Adda von Helldorf verwaltet. Das Geld ist zweckgebunden zur Anschaffung von Kunstgegenständen durch
das Museum der bildenden Künste bestimmt. Der Depotwert per 31.12.2012 betrug
31.665,63 EUR.
Am 26.08.2009 schloss die Stadt Leipzig einen Vermögensverwaltungsvertrag mit der Union
Investment Institutional GmbH ab, in dessen Folge das zum Eröffnungsbilanzstichtag bestehende Depot am 01.09.2009 eröffnet wurde. Der Depotwert per 31.12.2012 betrug
21.954.139,56 EUR.
Der jeweilige Tageskurs der Investmentzertifikate per 31.12.2012 übersteigt den Tageskurs
per 31.12.2011, sodass an der Bewertung gemäß der Eröffnungsbilanz festgehalten wird.
Kapitalmarktpapiere
Über das Trinkwassernetz der KWL wurde im Jahr 2003 ein US Cross-Border-Leasing abgeschlossen. Zur Abdeckung der im Rahmen der Rückmietverträge vorgesehenen Zahlungen
für laufende Mieten und den Optionspreis wurden Gelder in Deckungsgeschäfte investiert.
Durch die Stadt Leipzig wurden zwei Deckungsgeschäfte vorgenommen. Die Stadt Leipzig
hat in diesem Zusammenhang Anleihen der MBIA Global Funding LLC und der General
Electric Capital Corporation erworben, die an die Freshwater Ltd. übertragen wurden. Diese
hat damit die Zahlungen auf Grundlage von Erfüllungsübernahmeverträgen an den Trust als
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Seite 43
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Vermieter zu leisten, soweit sie Zahlungen aus diesen Anleihen erhält. Die Stadt trägt das
Ausfallrisiko aus beiden Anleihen.
Die beiden Anleihen sind mit 16.673.800,00 EUR (MBIA Global Funding LLC) und
79.865.726,56 EUR (General Electric Capital Corporation) unter den Kapitalmarktpapieren
ausgewiesen. Die Anleihen dienen der Absicherung gegen Zahlungsstromrisiken bei den
Verpflichtungen aufgrund von Fremdwährungskurs- und Zinsänderungen. Da die Auszahlungsprofile der Anleihen exakt mit den Verpflichtungen übereinstimmen, geht die Stadt
Leipzig grundsätzlich von einer vollen Effektivität der Absicherung aus (Critical Terms
Match). Eine Einschränkung der Effektivität der Absicherung entsteht durch Ausfallrisiken bei
der MBIA-Anleihe.
Die Bewertung der Anleihen erfolgt daher in Abweichung vom Grundsatz der Einzelbewertung unter Anwendung der Durchbuchungsmethode als Bewertungseinheiten zu den durch
sie gesicherten Verbindlichkeiten grundsätzlich in Höhe dieser Verbindlichkeiten. Bei der
MBIA Global Fun-ding LLC Anleihe ist jedoch eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung zu beachten.
Die Verbindlichkeiten der MBIA Global Funding LLC sind durch die MBIA Insurance Corp.
garantiert. Das Rating der MBIA Insurance Corp. wurde infolge der Finanzkrise sowohl von
Moody´s als auch von Standard & Poor´s mehrfach herabgestuft. Zum Bilanzstichtag lag das
Rating von Standard & Poor’s bei B und von Moody’s bei Caa2.
Nachdem MBIA Anfang Mai 2013 einen Vergleich mit der Bank of America über bis dahin
streitige Forderungen geschlossen und von der Bank of America 1,6 Mrd. USD erhalten hat,
wurde das Rating der MBIA Insurance Corp. 2013 von Standard & Poor´s auf B und von
Moody´s auf B3 sowie 2014 auf B2 heraufgesetzt.
Der Vergleich ist als wertbegründendes Ereignis des Jahres 2013 nicht im Jahresabschluss
2012 zu berücksichtigen. Auch besteht für die Anleihe der MBlA Global Funding LLC, die zur
Deckung von Zahlungsverpflichtungen aus dem Trinkwasser-Lease dient, weiterhin ein erhöhtes Ausfallrisiko, da erhebliche Zweifel an einem langfristig tragfähigen Geschäftsmodell
für die MBIA bestehen.
Die Anleihe wurde daher zum Stichtag des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 mit dem
niedrigsten Wert des von Experten kalkulierten Barwertes der im Jahr 2012 ausstehenden
Zahlungen der Anleihe der MBlA Global Funding LLC von 16.673.800,00 EUR angesetzt und
dabei eine außerplanmäßige Abschreibung von 74.099.963,03 EUR berücksichtigt. Der Werterhöhung der Anleihe gegenüber dem Eröffnungsbilanzstichtag um 8.181.800,00 EUR steht
mit 4.420.964,63 EUR eine Werterhöhung der zugrunde liegenden Verbindlichkeit entgegen
(Effekte aus Zinsen und Fremdwährung). In Höhe der verbleibenden 3.760.835,37 EUR
ergibt sich ein Netto-Buchgewinn in der Ergebnisrechnung (entspricht der Veränderung der
außerplanmäßigen Abschreibung).
Die Fremdwährungsumrechnung der Anleihe erfolgte zu dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Stichtagskurs zum 31. Dezember 2012 (Euro-Referenzkurs) von
USD 1,3194 je EUR.
5.1.2
Umlaufvermögen
Das Umlaufvermögen umfasst die Vermögensgegenstände der Stadt Leipzig, die in der Regel nur kurzfristig dem Geschäftsbetrieb dienen sollen. Zum Umlaufvermögen gehören damit
die Vermögensgegenstände, die zur Veräußerung, Verarbeitung, zum Verbrauch oder zu
einer anderen kurzfristigen Nutzung angeschafft oder hergestellt werden.
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Seite 44
Vorräte
___________________________________________________
Während Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dazu bestimmt sind, dauerhaft der
Kommune zu dienen, verbleiben Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens regelmäßig
nur kurze Zeit bei der Kommune und unterliegen durch Zu- und Abgänge einer ständigen
Änderung.
31.12.2012
Umlaufvermögen
01.01.2012
in EUR
Vorräte
20.867.085,84
23.862.807,54
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus
Transferleistungen
83.525.454,60
62.401.966,84
Privatrechtliche Forderungen, Wertpapiere des
Umlaufvermögens
27.248.591,39
20.354.367,43
Liquide Mittel
121.921.407,32
127.370.233,14
Gesamt
253.562.539,15
233.989.374,95
Aktiva 2a)
Vorräte
Vorräte wurden mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Abschreibungen
auf den niedrigeren Wert, der sich aus einem Markt- oder Börsenpreis zum Stichtag des Jahresabschlusses ergab, wurden wertmindernd berücksichtigt.
31.12.2012
Vorräte
01.01.2012
in EUR
Rohstoffe und Fertigungsmaterial
14.490,91
Hilfsstoffe
13.175,74
12.435,02
15.561,13
Betriebsstoffe
471.281,43
771.429,98
Waren
212.370,18
225.966,13
20.041.853,90
22.719.871,80
114.654,40
116.802,76
0,00
0,00
Grundstücke und Bauten - zum Verkauf bestimmt
Unfertige Erzeugnisse
Unfertige Leistungen
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte
Gesamt
0,00
0,00
20.867.085,84
23.862.807,54
Waren zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz die Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht
ermittelbar, wurden auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus dem Erwerb bzw. der Veräußerung oder der Herstellung vergleichbarer Vorräte bzw. auf der Grundlage von Marktpreisen unter Beachtung eines Anpassungsbedarfs Ersatzwerte gebildet. Diese wurden unter Berücksichtigung der im laufenden Jahr 2012 zu berücksichtigenden Anschaffungs- und
Herstellungskosten fortgeschrieben.
Zur Bewertung der Brennstoffvorräte (z. B. Heizöl) wurde grundsätzlich das FiFoVerbrauchsfolgeverfahren (First-In-First-Out) angewendet.
Flurstücke des Umlaufvermögens wurden unter den Vorräten ausgewiesen, wenn sie zur
Veräußerung vorgesehen sind und somit nicht mehr dauerhaft der Aufgabenerfüllung der
Stadt Leipzig dienen. Die Veräußerungsabsicht ist durch einen Ratsbeschluss zum Verkauf
der Grundstücke und einem entsprechenden Veräußerungstermin innerhalb eines Jahres
unterlegt.
___________________________________________________
Seite 45
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Die Bewertung der Grundstücke des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren Verkehrswert.
Mit Ratsbeschluss RBV-1200/12 vom 18.04.2012 wurden die in der Objektliste zur Ratsvorlage aufgeführten Flurstücke dem Umlaufvermögen der Eröffnungsbilanz zugeordnet.
Jedoch sind in diesem Ratsbeschluss die von der Stadt Leipzig zum Verkauf ausgewiesenen
Flurstücke sowohl mengen- als auch wertmäßig nicht abschließend benannt. Beispielsweise
wurden die von Dritten treuhänderisch verwalteten und zur Veräußerung vorgesehenen Flurstücke der Stadt Leipzig im Sanierungsgebiet Schönauer Viertel nicht im Bilanzposten Vorräte aufgeführt. Weiterhin sind zahlreiche Flurstücke nicht im Umlaufvermögen ausgewiesen,
obwohl diese bereits mit dem Bilanzstichtag 31.12.2011 seitens der Stadt Leipzig zur Veräußerung ausgeschrieben waren.
Die nicht im RBV-1200/12 benannten Flurstücke, für die zum 31.12.2011 eine konkrete Veräußerungsabsicht bestand, werden in den Folgejahren in den Bilanzposten „Vorräte“ umgebucht. Bei der Bewertung der umzugliedernden Grundstücke ist auf den niedrigeren beizulegenden Wert abzustellen. Die genaue Höhe der Wertkorrektur im Umlaufvermögen ist daher
noch nicht bezifferbar.
In der Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig waren weiterhin acht Flurstücke des Sanierungsgebietes „Connewitz-Biedermannstraße“, bei denen die DSK mbH als rechtlicher Eigentümer
im Grundbuch eingetragen ist, nicht erfasst. Die Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums
wird von der Stadt Leipzig auch zum Stichtag des Jahresabschlusses noch geprüft. Nach
abschließender Klärung der Zuordnung sind diese Flurstücke gegebenenfalls in das Vorratsvermögen der Stadt Leipzig aufzunehmen.
Die Bestandsveränderung der zum Verkauf bestimmten Flurstücke von insgesamt
2,7 Mio. EUR ergibt sich aus der Veräußerung diverser Grundstücke unter anderem der
Hans-Driesch-Straße 2, welches einen Restbuchwert einschließlich Gebäude von
1,1 Mio. EUR aufwies, dem Rathaus Plagwitz mit einem Restbuchwert von 560,0 TEUR sowie Flurstücke der Gemarkung Leutzsch mit einem Restbuchwert von 350,0 TEUR.
Aktiva 2b), Aktiva 2c) Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus
Transferleistungen sowie privatrechtliche Forderungen, Wertpapiere des Umlaufvermögens
Forderungen sind als gesonderter Posten des Umlaufvermögens zu bilanzieren. Sie werden
inhaltlich unterteilt in öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen sowie privatrechtliche Forderungen, Wertpapiere des Umlaufvermögens. Gemäß
§ 38 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik wurden diese mit dem Nominalbetrag angesetzt. Mit
dem Zahlungseingang erlischt die Forderung. In Anlage 2 ist die Übersicht der Forderungen
nach Restlaufzeiten ersichtlich.
Nach § 44 Abs. 7 SächsKomHVO-Doppik gilt für Forderungen das strenge Niederstwertprinzip, wonach eine Abschreibungspflicht auf den niedrigeren beizulegenden Wert besteht. Bei
der Forderungsbewertung wurden daher Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die Einteilung der Forderungen erfolgte hierfür in Risikoklassen nach
einwandfreien Forderungen,
zweifelhaften Forderungen und
uneinbringlichen Forderungen.
___________________________________________________
Seite 46
, Aktiva 2c) Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen sowie
privatrechtliche Forderungen, Wertpapiere des Umlaufvermögens
___________________________________________________
Einwandfreie Forderungen wurden aufgrund der Einschätzung, dass sie voll einbringlich sind
und somit nicht ausfallen, in voller Höhe angesetzt. Sie wurden von der Einzelwertberichtigung ausgenommen.
Zweifelhafte Forderungen sind dadurch gekennzeichnet, dass der Zahlungseingang als unsicher eingeschätzt und ein teilweiser oder auch gänzlicher Forderungsausfall erwartet wird.
Diese wurden mittels der Einzelwertberichtigung für den Ausweis in der Vermögensrechnung
bereinigt.
Bei uneinbringlichen Forderungen wird von einem Ausfall des Zahlungseinganges in jedem
Fall ausgegangen. Hierbei handelt es sich i. d. R. um die unbefristet niedergeschlagenen,
erlassenen oder verjährten Forderungen. Aufgrund des Erfordernisses der Wertberichtigung
und Ausbuchung gem. § 32 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik sind diese im Jahresabschluss in
Form einer außerplanmäßigen Abschreibung fortzuschreiben.
Bereits einzelwertberichtigte Forderungen wurden nicht der Pauschalwertberichtigung unterzogen. Die Pauschalwertberichtigung auf den betreffenden Forderungsbestand erfolgte mit
einem Durchschnittssatz von 12,3 %. Zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigung wurde der
Forderungsbestand und die Ausfallquote der Jahre 2009 bis 2011 ermittelt. Grundlage für die
Ermittlung des Berichtigungssatzes bildete die Analyse der Kasseneinnahmereste. Erkennbar einmalige besonders herausragende Geschäftsvorfälle (sog. Ausreißer) sind nicht in den
Durchschnitt eingeflossen. Folgende Durchschnitte wurden in den Jahren ermittelt:
2009: 14,27 %
2010: 14,32 %
2011: 8,30 %
Die Notwendigkeit der Anpassung des Durchschnittssatzes für die Pauschalwertberichtigung
wurde im Jahr 2014 analysiert und wird frühestens zum Jahresabschluss 2014 vorgenommen.
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
Öffentlich-rechtliche Forderungen sind Forderungen aus Gebühren, Beiträgen, Steuern und
Transferleistungen.
Gebühren können Verwaltungs- oder Benutzungsgebühren sein. Beiträge dienen dagegen
als Ersatz für Aufwendungen der Kommune zum Erweitern oder Verbessern des Infrastrukturvermögens. Ihnen steht eine konkrete Gegenleistung gegenüber. Die Forderungen entstehen beim Erlass des Bescheides.
Steuern sind nach § 3 Abs. 1 AO Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen. Die Steuerforderungen resultieren aus Vorauszahlungsbescheiden und endgültigen Festsetzungsbescheiden sowie endgültigen Bescheiden für Folgejahre.
Vorauszahlungsbescheide für das Folgejahr werden zum Fälligkeitszeitpunkt eingebucht,
unabhängig von der Bescheidversendung. Bei endgültigen Festsetzungen gilt das Datum
des Bescheides als Zeitpunkt für die Entstehung der Forderung. Handelt es sich um endgültige Festsetzungen rückwirkend für Vorjahre, so soll nach der einschlägigen Kommentarliteratur die Nachzahlung bzw. Rückerstattung unter Beachtung des Wertaufhellungsprinzips
noch im vergangenen Jahr berücksichtigt werden, sofern die Aufstellung des Jahresabschlusses noch nicht abgeschlossen ist. 2
2
Vgl. SächsKomHR-SächsKomHVO-Doppik-Kommentar § 37 Rn. 36.
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Seite 47
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Da die Steuerfestsetzung auch bis zu 20 Jahre rückwirkend erfolgen kann, wird ein solcher
Ausweis im Jahresabschluss des Vorjahres als nicht sachgerecht erachtet. Der gesamte
Betrag für die Vorjahre ist daher grundsätzlich immer im laufenden Haushaltsjahr einzubuchen. Eine stringente Beachtung des Fälligkeitsdatums bei Vorauszahlungen und des Bescheiddatums bei endgültigen Festsetzungen hat den Vorteil, dass eine ggf. aufwendige Abgrenzung im Jahresabschluss unterbleiben kann. Auch werden in der Verwaltungspraxis
häufig Vorauszahlungen und endgültige Festsetzungen miteinander verrechnet, wobei vereinfacht eine Erfassung der Nettobeträge erfolgen kann. Diese Vorgehensweise orientiert
sich zudem an den vorhandenen technischen Möglichkeiten, da eine Trennung der Verbuchung eines Bescheides in zwei Buchungsperioden technisch nicht oder zumindest nicht
ohne Weiteres möglich ist. Eine Erstellung von zwei Bescheiden würde zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen und ist dementsprechend nicht zielführend.
Bei endgültigen Bescheiden für Folgejahre ist die Buchung ebenfalls am Tag der Bescheiderstellung vorzunehmen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden nicht gebildet.
Transferleistungen sind Leistungen im sozialen Bereich, z. B. Sozialhilfe oder Wohngeld. Die
Forderungen können sich sowohl gegen den Unterhaltsverpflichteten als auch den Unterhaltsempfänger richten.
Als sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen gelten u. a. Forderungen, die durch zeitlichen
Abstand zwischen der Verteilungstransaktion und der entsprechenden Zahlung entstehen (z.
B. Schlussrechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer).
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus
Transferleistungen
Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen
Steuerforderungen
Forderungen aus Transferleistungen
31.12.2012
01.01.2012
in EUR
5.847.786,57
7.003.571,14
35.927.325,74
23.260.336,70
2.726.683,89
871.154,94
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
39.023.658,40
31.266.904,06
Gesamt
83.525.454,60
62.401.966,84
Die Veränderung der sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen beinhaltet Korrekturen der
Eröffnungsbilanz in Höhe von 4.213.844,50 EUR. Die Pauschalwertberichtigung der Forderungen gegenüber Bund oder Freistaat Sachsen wurden aufgrund ihrer i. d. R. nicht vorhandenen Ausfallwahrscheinlichkeit im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses rückgängig gemacht.
In den Steuerforderungen sind Forderungen aus dem Gemeindeanteil an Steuern in Höhe
von 10.114.543,10 EUR enthalten. Es ist davon auszugehen, dass die Forderungen gegen
den Freistaat Sachsen i. d. R. eine Ausfallwahrscheinlichkeit von NULL besitzen und daher
keine Pauschalwertberichtigung durchgeführt werden muss. Im Rahmen der Erstellung der
Eröffnungsbilanz wurde fälschlicherweise eine Wertberichtigung durchgeführt, sodass im
Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses eine Korrektur der Forderungen um den Betrag von 1.222.736,66 EUR erfolgte.
Die Öffentlich-rechtlichen Forderungen aus Dienstleistungen reduzieren sich im Vergleich
zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 zunächst um 1.200.000,00 EUR, da die Wertkorrektur,
der bereits in der Eröffnungsbilanz als nicht werthaltig angesehenen Forderung gegenüber
der St. Georg gGmbH nachgeholt wurde.
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Seite 48
Liquide Mittel
___________________________________________________
Privatrechtliche Forderungen, Wertpapiere des Umlaufvermögens
Gemäß § 241 BGB liegt privatrechtlichen Forderungen ein Schuldverhältnis auf gesetzlicher
oder vertraglicher Basis zugrunde.
Privatrechtliche Forderungen, Wertpapiere des
Umlaufvermögens
31.12.2012
01.01.2012
in EUR
Privatrechtliche Forderungen
27.248.591,39
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Gesamt
20.354.367,43
0,00
0,00
27.248.591,39
20.354.367,43
Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurden die Privatrechtlichen Forderungen
aus Lieferung und Leistungen mit einem Betrag von 981.196,66 EUR zu niedrig ausgewiesen, da Zinsabgrenzungen für gewährte Darlehen (Ausleihungen) an die Mitteldeutsche
Flughafen AG in Höhe von 924.513,65 EUR, an die LGH GmbH & Co.KG in Höhe von
46.601,05 EUR und an die Zoo Leipzig GmbH in Höhe von 10.083,33 EUR nicht periodengerecht abgegrenzt wurden. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde dies korrigiert.
Zum Stichtag des Jahresabschlusses lagen in der Stadt Leipzig keine Wertpapiere des Umlaufvermögens vor.
Aktiva 2c)Liquide Mittel
Liquide Mittel sind alle Bar- und Buchgeldguthaben, die kurzfristig verfügbar bzw. relativ
kurzfristig kündbar sind. Dazu zählen primär die Barmittel der Kasse, die Guthaben bei den
Sparkassen und Banken, bei denen die Stadt Leipzig wirtschaftlich Berechtigter ist, selbst
wenn die Konten durch Dritte bewirtschaftet werden, sowie die Schecks. Weiter liegen in der
Stadt Leipzig liquide Mittel in Form von Handvorschüssen, Briefmarken als Bestand der
Frankiermaschinen und Parkscheinautomaten vor. Die Bilanzierung erfolgte jeweils zum
Nominalbetrag.
31.12.2012
Liquide Mittel
01.01.2012
in EUR
Sichteinlagen bei Banken und Versicherungen
99.775.935,41
118.960.562,20
Sonstige Einlagen
22.005.345,93
8.227.982,98
Bargeld
140.125,98
181.687,96
Gesamt
121.921.407,32
127.370.233,14
Innerhalb der Sichteinlagen bei Banken und Versicherungen werden Treuhandkonten i. H. v.
7.553.567,57 EUR abgebildet. Diese Treuhandkonten werden wirtschaftlich der Stadt Leipzig
zugeordnet, aber durch einen Dritten, z. B. Hausverwalter, bewirtschaftet.
Unter den sonstigen Einlagen werden u. a. Spareinlagen auf Treuhandkonten, i. H. v.
1.313.869,31 EUR, abgebildet. Dabei handelt es sich u. a. um Mietkautionskonten. Korrespondierend dazu wurden die Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 40.559,14 EUR aus den
erhaltenen Kautionen als sonstige Verbindlichkeiten passiviert.
5.1.3
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Stichtag des Jahresabschlusses bilanziert, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstel___________________________________________________
Seite 49
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________
len. Die Rechnungsabgrenzung erfolgte der Höhe nach mit dem Betrag, welcher der Zeit
nach dem Jahresabschlussstichtag wirtschaftlich zuzurechnen ist.
31.12.2012
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
01.01.2012
in EUR
ARAP aus Dienstleistungen
11.777,26
100.641,42
Sonstiger ARAP
18.181.370,59
21.856.559,29
Gesamt
18.193.147,85
21.957.200,71
Auf eine Abgrenzung wurde in der Stadt Leipzig dann verzichtet, wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende Ausgaben handelt, die einen Gesamtbetrag von 2.500,00 EUR nicht
übersteigen.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten aus Dienstleistungen besteht sich im Wesentlichen aus der Abgrenzung von Mietzahlungen.
Der Sonstige ARAP setzt sich im Wesentlichen aus 12,5 Mio. EUR Kosten der Unterkunft
sowie ca. 2,3 Mio. EUR Kosten für ein Fachprogramm im Sozialamt zusammen.
5.1.4
Nicht durch Kapitalposition gedeckter Fehlbetrag
In der Stadt Leipzig bestand zum Jahresabschluss per 31.12.2012 kein nicht durch Kapitalposition gedeckter Fehlbetrag (negatives Basiskapital).
5.2
5.2.1
Passiva
Kapitalposition
Passiva 1a) Basiskapital
Das Basiskapital einer Kommune ist eine rechnerische Größe. Sie ergibt sich als Überschuss der Aktivposten über die gesondert auszuweisenden Rücklagen, Sonderposten,
Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten.
Das im Jahresabschluss 2012 fortgeschriebene Basiskapital beinhaltet gegenüber dem
Stand der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2012 Verrechnungen mit dem Basiskapital im
Zusammenhang mit vorgenommenen Korrekturen der Eröffnungsbilanz gemäß § 62 und
Änderungen nach § 63 Abs. 9 SächsKomHVO-Doppik. Auf die diesbezüglichen Erläuterungen im Kapitel 4 und die Anlage 5 wird verwiesen. Darüber hinaus erfolgte die unmittelbare
Verrechnung des Fehlbetrags im Gesamtergebnis 2012 mit dem Basiskapital in Anwendung
der Übergangsbestimmung des § 131 Abs. 6 Satz 5 SächsGemO (siehe dazu unter 6.1).
Die Entwicklung des Basiskapitals der Stadt Leipzig im Haushaltsjahr 2012 stellt sich hiernach wie folgt dar:
Entwicklung des Basiskapitals
Stand am 1. Januar 2012 (gemäß Eröffnungsbilanz)
Korrekturen nach § 62 SächsKomHVO-Doppik
Korrekturen nach § 63 Abs. 9 SächsKomHVO-Doppik
Fehlbetragsverrechnung nach § 131 Abs. 6 Satz 5 SächsGemO
Stand am 31. Dezember 2012
___________________________________________________
Seite 50
1.658.964.944,15
10.139.855,83
75.483.588,69
-38.272.575,51
1.706.315.813,16
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Rücklagen
___________________________________________________
Passiva 1b) Rücklagen
Rücklagen stellen einen vom Basiskapital abgegrenzten variablen Teil der Kapitalposition
dar, dem sich nach dem Prinzip der Gesamtdeckung keine einzelnen Vermögenspositionen
auf der Aktivseite der Bilanz zuordnen lassen. Sie werden aufgrund von gesetzlichen oder
satzungsmäßigen Bestimmungen oder freiwillig gebildet.
Die Rücklagen werden nach ihrem Entstehungsgrund unterschieden in Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses, aus Überschüssen des Sonderergebnisses, aus
nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen sowie zweckgebundene und sonstige
Rücklagen.
Passiva 1b) aa) Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
Im ersten doppischen Haushaltsjahr 2012 wurde beim ordentlichen Ergebnis kein Überschuss, sondern ein Fehlbetrag erzielt. Mithin kann weiterhin keine Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgewiesen werden.
Passiva 1b) bb) Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses
Der sich aus der Ergebnisrechnung zum 31. Dezember 2012 ergebende Überschuss beim
Sonderergebnis in Höhe von 11.425.449,79 EUR wurde zunächst in der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses erfasst. Anschließend wurde die Rücklage mit dem Jahresfehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis verrechnet, um diese zu reduzieren. Es werden
demzufolge keine Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses ausgewiesen.
Passiva 1b) cc) Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden
Zuwendungen
Es bestehen keine auszuweisenden Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden
Zuwendungen.
Passiva 1b) dd) Zweckgebundene und sonstige Rücklagen
Wie zur Eröffnungsbilanz liegen keine zu bilanzierenden zweckgebundenen und sonstigen
Rücklagen vor.
Passiva 1c) Fehlbeträge
Gemäß § 59 Nr. 17 SächsKomHVO-Doppik ist ein Fehlbetrag der Unterschiedsbetrag, um
den die Summe der ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt
oder in der Ergebnisrechnung höher ist als die Summe der ordentlichen und außerordentlichen Erträge.
Passiva 1c) aa) Vortrag von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus
den Vorjahren
Es lagen weder zur Eröffnungsbilanz noch im ersten doppischen Jahresabschluss unter dieser Position auszuweisende vorgetragene Fehlbeträge vor.
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Seite 51
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Passiva 1c) bb) Jahresfehlbetrag des Sonderergebnisses und Vortrag von
Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus den Vorjahren
Auszuweisende Fehlbeträge des Sonderergebnisses liegen nicht vor.
Passiva 1c) cc) Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses
Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses wurde zunächst unter dieser Position
erfasst (-49.698.025,30 EUR). Aufgrund der nach § 131 Abs. 6 Satz 5 SächsGemO erfolgten
Verrechnung mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses wurde der verbleibende Fehlbetrag aufgrund der Übergangsvorschrift mit dem Basiskapital verrechnet. Auf
die Erläuterungen und Darstellungen unter 6.1 und zu Passiva 1a) wird verwiesen.
5.2.2
Sonderposten
Bei den Sonderposten handelt es sich um einen gesondert auszuweisenden Passivposten
für Ertragszuschüsse, Kostenüberdeckungen bei der Gebührenkalkulation, Beiträge und
Ähnliches. § 40 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik ergänzt hierzu zweckgebundene Geld- und
Sachgeschenke für Investitionen sowie erhaltene investive Umlagen und Vermögensübertragungen.
Sonderposten
31.12.2012
01.01.2012
in EUR
Sonderposten für empfangene
Investitionszuwendungen
Sonderposten für Investitionsbeiträge
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
Gesamt
787.611.223,73
805.617.199,10
19.856.757,73
0,00
5.293.842,80
20.734.329,65
60.938,08
21.404.970,19
812.761.824,26
847.817.437,02
Als Sonderposten wurden insbesondere Zuwendungen für Investitionen einschließlich Geldund Sachgeschenke sowie die aufgrund gesetzlicher oder ortsrechtlicher Regelungen erhobenen Beiträge, Kostenerstattungen und ähnlichen Entgelte ausgewiesen.
Die Sonderposten sind mit den ursprünglichen Zuführungsbeträgen abzüglich der bis zum
Bilanzstichtag vorzunehmenden Auflösungen angesetzt. Die vorgenommene Auflösung bemisst sich nach der Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes, bei zeitlich nicht korrespondierender Anschaffung bzw. Herstellung und Zuschussgewährung nach
der Restnutzungsdauer.
Passiva 2a) Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen
Der Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen enthält die bis zum Stichtag
des Jahresabschlusses erhaltenen Investitionszuwendungen von Bund, Land, Gemeinden
und Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, sonstigen öffentlichen Bereichen, verbundenen
Unternehmen, sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen, privaten Unternehmen und übrigen
Bereichen. Des Weiteren sind die investiven Schlüsselzuweisungen sowie die Infrastrukturpauschale für investive Maßnahmen in diesem Sonderposten enthalten.
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Seite 52
Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen
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Sonderposten für empfangene
Investitionszuwendungen
Kommunales Vorsorgevermögen
Investitionszuwendungen:
31.12.2012
01.01.2012
in EUR
0,00
2.253.777,81
Bund
Land
Gemeinde und Gemeindeverbände
Zweckverbände
sonstiger öffentlicher Bereich
verbundene Unternehmen
sonstige öffentliche Sonderrechnungen
private Unternehmen
übrige Bereiche
Investive Schlüsselzuweisungen
Infrastrukturpauschale, investive Maßnahmen
144.256.662,58
266.243.993,47
82.160,94
326.521,72
127.150,49
19.597.476,65
7.670.523,92
63.729.109,79
18.916.635,86
258.274.389,17
148.519.461,27
256.301.461,80
42.443,23
157.203,71
101.363,85
20.102.976,68
8.036.099,20
65.751.953,15
19.605.152,18
276.189.375,70
8.386.599,14
8.555.930,52
Gesamt
787.611.223,73
805.617.199,10
Das kommunale Vorsorgevermögen wurde gem. § 32 Abs. 2 Nr. 3 SächsFAG 2009/2010 als
Sonderposten bilanziert und in der Eröffnungsbilanz ausgewiesen. Die ursprünglich geregelte investive Bindung entfällt gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 SächsFAG 2011/2012 nunmehr mit
Auflösung des Vorsorgevermögens. Die Auflösung des dezentralen Vorsorgevermögens ist
in der jeweils für die Jahre gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zzgl. Zinsen vorzunehmen und
ertragswirksam zu veranschlagen. Da das Vorsorgevermögen nicht mehr für investive Zwecke zu verwenden ist, entfällt eine Umbuchung in andere Sonderposten, vielmehr ist der gesamte Auflösungsbetrag im Ergebnishaushalt des jeweiligen Haushaltsjahres zu veranschlagen. Die Sonderposten stellen zeitversetzte Schlüsselzuweisungen des Freistaates dar. Der
Sonderposten für das kommunale Vorsorgevermögen wurde somit im Jahr 2012 vollständig
aufgelöst.
Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen wurden den damit bezuschussten
Vermögensgegenständen sachgerecht zugeordnet. Die Auflösung richtet sich nach der Bilanzentwicklung des bezuschussten Vermögensgegenstandes im Anlagevermögen.
Der Sonderposten aus Investitionszuwendungen vom Land erhöht sich aufgrund von Zuführungen in Höhe von 19,1 Mio. EUR (davon u. a. investive Schlüsselzuweisungen in Höhe
von 1,9 Mio. EUR) sowie Auflösungen von 9,2 Mio. EUR. Die Zugänge resultieren aus
8,3 Mio. EUR für die Stadtbibliothek, 1,2 Mio. EUR für ingenieurbauliche Anlagen (davon
515,4 TEUR für die Lärmschutzwand an der B2), 4,8 Mio. EUR für Straßen (davon
2,5 Mio. EUR für die Max-Liebermann-Straße) sowie 1,1 Mio. EUR für Lichtsignalanlagen
(528,2 TEUR für den Knoten Max-Liebermann-Straße, 342,6 TEUR für den Roßplatz).
Die Veränderung des Sonderpostens aus Investitionszuwendungen vom Bund resultiert aus
einer Zuführung von 1,5 Mio. EUR sowie einer ertragswirksamen Auflösung von
5,6 Mio. EUR. Die Zuführungen ergeben sich im Wesentlichen aus Investitionszuschüssen
an Freie Träger in Höhe von ca. 1,2 Mio. EUR, z. B. an die Volkssolidarität Leipziger
Land/Muldentalkreis, das Diakonissenhaus oder die Johanniter-Unfallhilfe.
Wie verdeutlicht, ist in dem Sonderposten aus Investitionszuwendungen vom Land, die seit
dem Jahr 2012 direkt dem bezuschussten Vermögensgegenstand zuzuordnenden und über
deren Nutzungsdauer aufzulösenden investiven Schlüsselzuweisung in Höhe von
1.874.453,93 EUR enthalten.
Der Sonderposten für Investitionszuwendungen verbundener Unternehmen verzeichnet eine
Passivierung in Höhe von 429,8 TEUR, unter anderem für die Lützner Straße in Höhe von
405,5 TEUR und einer Auflösung von insgesamt 891,2 TEUR.
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Seite 53
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Der Anstieg der Zuwendungen von Zweckverbänden resultiert im Wesentlichen aus einer
Zuführung in Höhe von 189,5 TEUR für Lichtsignalanlagen in der Semmelweisstraße.
Die Investitionszuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden erhöhte sich im Jahr
2012 um eine Passivierung in Höhe von 40.852,50 EUR für die Lärmschutzwand TheodorKunz-Ring und wurde entsprechend den bezuschussten Vermögensgegenständen um
1.134,79 EUR aufgelöst.
In den Investitionszuwendungen von privaten Unternehmen wird z. B. die Schenkung eines
Porsche Cayenne für die Feuerwehr durch Porsche Leipzig (ca. 46,0 TEUR) oder Förderung
von Kunst (ca. 42,0 TEUR) abgebildet. Demgegenüber stehen Auflösungen in Höhe von
2,1 Mio. EUR.
Bei den Investitionszuwendungen von übrigen Bereichen erfolgt im Jahr 2012 eine erfolgswirksame Auflösung in Höhe von 846,1 TEUR und eine Zuführung von 157,6 TEUR unter
anderem durch Schenkungen im Kunstbereich in Höhe von ca. 102,0 TEUR.
Für die in den Haushaltsjahren von 1995 bis 2011 empfangenen investiven Schlüsselzuweisungen in einer Gesamthöhe von 576.219.073,20 EUR wurde zum Eröffnungsbilanzstichtag
gem. § 61 Abs. 9 S. 5 SächsKomHVO-Doppik ein pauschal um einen anhand des Anlagenabnutzungsgrades ermittelten Betrag (276.189.375,70 EUR) geminderter Sammelsonderposten gebildet. Der Anlagenabnutzungsgrad zum Eröffnungsbilanzstichtag (52,1 %) bemisst
sich
aus
dem
prozentualen
Verhältnis
der
kumulierten
Abschreibungen
(1.819.484.704,01 EUR) zu den historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten
(3.494.393.383,68 EUR), jeweils für das gesamte abnutzbare Anlagevermögen. Die in den
Haushaltsjahren vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz vereinnahmten investiven Schlüsselzuweisungen sind damit nicht den daraus finanzierten einzelnen Vermögensgegenständen
zuzuordnen sondern werden pauschal in gleichen Jahresraten nach der zum Stichtag des
ersten Jahresabschlusses (31.12.2012) ermittelten durchschnittlichen Restnutzungsdauer
des gesamten abnutzbaren Anlagevermögens aufgelöst. Die durchschnittliche Restnutzungsdauer des Anlagevermögens zum 31.12.2012 beträgt 15,42 Jahre, somit 15 Jahre und
5 Monate.
Die Infrastrukturpauschale ist als Sonderposten gem. § 36 Abs. 6 SächsKomHVO-Doppik
anteilig den damit angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenständen zugeordnet
und wird ertragswirksam entsprechend der Bilanzentwicklung der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Die Veränderung der Infrastrukturpauschale ergibt sich aus
einer Auflösung in Höhe von ca. 558,0 TEUR sowie einem Zugang in Höhe von ca.
390,0 TEUR für geleistete Investitionszuwendungen für Krankenhausausstattung.
Bei den Investitionszuwendungen vom Land erfolgte im Jahr 2012 keine Berücksichtigung
der Sonderposten für den Bau der Luisenbrücke in Höhe von ca. 1,4 Mio. EUR, der Brücke
Lyoner Straße in Höhe von 672,1 TEUR, der Kindertagesstätte Lichtenbergweg 3 in Höhe
von 960,5 TEUR und darüber hinausgehender diverser Baumaßnahmen des Infrastrukturvermögens in Höhe von 567,9 TEUR. Die Passivierung der Sonderposten wurde im Jahr
2013 nachgeholt.
Mit der im Anlagevermögen erläuterten nachzuholenden außerplanmäßigen Abschreibung
für das Gohliser Schlößchen geht auch die entsprechende außerplanmäßige Korrektur der
zugehörigen Sonderposten in Höhe von 735,2 TEUR einher. Diese Korrektur wurde im Jahr
2013 vorgenommen.
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Seite 54
Sonderposten für Investitionsbeiträge
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Passiva 2b) Sonderposten für Investitionsbeiträge
Nach § 17 und § 26 SächsKAG kann die Kommune Beiträge zur angemessenen Ausstattung
öffentlicher Einrichtungen (Erschließungs- und Anschlussbeiträge) und zur Deckung des
Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung oder den Ausbau von Straßen, Wegen und
Plätzen für Grundstücke (Straßenausbaubeiträge) erheben. Der Sonderposten für Investitionsbeiträge beinhaltet damit die Beteiligungen privater Dritter an der Finanzierung kommunaler Investitionen.
Sonderposten für Investitionsbeiträge
31.12.2012
in EUR
9.209.733,41
10.647.024,32
19.856.757,73
Straßenausbaubeiträge
Sonstige Investitionsbeiträge
Gesamt
01.01.2012
9.711.292,81
11.023.036,84
20.734.329,65
Für die Beitragszahlung wird nach der Fertigstellung des Vermögensgegenstandes ein Bescheid erlassen. Der Sonderposten wird mit der Bekanntgabe des Bescheides passiviert.
Die Veränderung der Sonderposten für Investitionsbeiträge im Jahr 2012 resultiert ausschließlich aus der Auflösung gemäß der Abschreibung entsprechend der Nutzungsdauer
des jeweiligen bezuschussten Vermögensgegenstandes.
Vorauszahlungen auf die Privatschuld werden unter dem Posten sonstige Verbindlichkeiten
ausgewiesen.
In den Sonderposten für Straßenausbaubeiträge in der zum 31.12.2012 ausgewiesenen Position Ausbaubeiträge in Höhe von 1,2 Mio. EUR zu wenig ausgewiesen. Die Passivierung
dieser Sonderposten erfolgte nachträglich im Jahr 2013. Weiterhin finden sich in den Sonderposten für Straßenausbaubeiträge auch die Beiträge für die eigenen städtischen Grundstücke in Höhe von 1,3 Mio. EUR. Diese dürfen jedoch für die eigenen Grundstücke nicht
angesetzt werden, sodass diese Positionen in den kommenden Jahresabschlüssen zu korrigieren sind.
Passiva 2c) Sonderposten für den Gebührenausgleich
Für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen kann die Kommune gem. § 9 SächsKAG
Benutzungsgebühren erheben. Dabei gilt das Kostendeckungsprinzip, d. h., dass Kostenüber- und Kostenunterschreitungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen sind.
Die Gebührenüberschüsse der kostenrechnenden Einrichtungen sind dem Sonderposten für
den Gebührenausgleich zuzuführen.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhaltet zum Eröffnungsbilanzstichtag ausschließlich die Sonderrücklage des Marktamtes für die Benutzungsgebühren auf Wochenund Spezialmärkten inklusive Verzinsung. Diese wurden im Jahr 2012 im Rahmen der Berücksichtigung bei den Gebührenbedarfsrechnungen ergebniswirksam aufgelöst.
Passiva 2d) Sonstige Sonderposten
Unter den sonstigen Sonderposten werden Zuwendungen Dritter, die zur Finanzierung von
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Seite 55
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Anlagevermögen bzw. zur Neutralisation späterer Aufwendungen dienen sollen, bilanziert.
Hierunter fallen die Stellplatzablöse sowie kommunales Vorsorgevermögen ohne investive
Zweckbindung.
31.12.2012
Sonstige Sonderposten
01.01.2012
in EUR
Sonderposten für das kommunale
Vorsorgevermögen
Stellplatzablöse
Gesamt
0,00
15.835.015,26
5.293.842,80
5.293.842,80
5.569.954,93
21.404.970,19
Das kommunale Vorsorgevermögen wurde gem. § 32 Abs. 2 Nr. 3 SächsFAG 2009/2010 als
Sonderposten bilanziert und wird dort bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Auflösung ausgewiesen. Im Jahr 2012 erfolgte die Auflösung des Sonderpostens für das allgemeine Vorsorgevermögen.
Für den Fall, dass Bauherren ihrer Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht nachkommen können, sind Stellplatzablösegebühren zu entrichten. Für die Investitionsmaßnahmen, welche mit Stellplatzablösegebühren finanziert werden,
wird ein passiver Sonderposten gebildet und entsprechend der Abschreibung des Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst. Im Jahr 2012 erfolgte eine Auflösung des
Sonderpostens aus der Stellplatzablöse in Höhe von 370,6 TEUR sowie eine Sonderpostenbildung aus der Verwendung von Stellplatzablösebeträgen für die Baumaßnahme Gehweg
„Sandberg“ von insgesamt 94,5 TEUR.
5.2.3
Rückstellungen
Gemäß § 59 Nr. 44 SächsKomHVO-Doppik sind Rückstellungen Verbindlichkeiten oder
Aufwendungen, die im Haushaltsjahr zwar wirtschaftlich verursacht werden, aber der Fälligkeit und/oder der Höhe nach ungewiss sind. Die wirtschaftliche Verursachung für die Bildung
einer Rückstellung zum Jahresabschluss 2012 muss mithin im Haushaltsjahr 2012 und früher liegen. Es muss auch wahrscheinlich sein, dass die Verbindlichkeit zukünftig entstehen
wird.
Die pauschale Abzinsung von Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr wurde
mit Änderung des § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik zum 31.12.2013 zu einem Wahlrecht
abgeändert. Demnach können Rückstellungen abgezinst werden, soweit die ihnen zugrunde
liegenden Verbindlichkeiten einen Zinsanteil enthalten. Die Stadt Leipzig hat auf Grundlage
dieser Änderung des § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik die zum Eröffnungsbilanzstichtag
vorgenommene Abzinsung der entsprechenden Rückstellungen zum Jahresabschluss per
31.12.2012 rückgängig gemacht.
Dem Einzelbewertungsgrundsatz für Rückstellungen gem. § 37 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
SächsKomHVO-Doppik wurde Rechnung getragen.
Passiva 3a) Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen
Rückstellungen
Beihilfen
für
Pensionen
und
31.12.2012
01.01.2012
Rückstellungen für Pensionen
Rückstellungen für Beihilfen
in EUR
0,00
0,00
Gesamt
0,00
95.443.291,00
8.331.223,00
103.774.514,00
Durch die Änderung der SächsKomHVO-Doppik vom 08.02.2008, rechtsbereinigt mit Stand
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Seite 56
Rückstellungen für Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung
von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit
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vom 31.12.2012, durch Artikel 1 der Verordnung vom 19.12.2012 (SächsGVBl. S. 764) wurden die Kommunen von der Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für Pensionen und
Beihilfen entbunden. Gemäß § 27 Abs. 3 des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (SächsGKV) hat nunmehr der KVS sowohl für seinen eigenen Bereich als auch für seine Mitglieder Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen zu bilden. Der
in der Eröffnungsbilanz abgebildete Wertansatz wurde nach § 63 Abs. 9 SächsKomHVODoppik (n. F.) mit der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2012 ergebnisneutral mit dem Basiskapital verrechnet.
Passiva 3b) Rückstellungen für Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung
von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit
Von einem prozentual begrenzten Anteil von Arbeitnehmern der Stadt Leipzig wurde die
Möglichkeit des Gesetzgebers genutzt, nach Vollendung des 55. Lebensjahres in einem Altersteilzeitverhältnis mit im Regelfall halbierter durchschnittlicher Arbeitszeit beschäftigt zu
werden.
Nach dem sog. Blockmodell erhält der Arbeitnehmer in der Vollzeitbeschäftigungsphase
verminderte Bezüge. Es wird mithin unentgeltlich vorgearbeitet, um dann vorfristig in die
Freizeitphase einzutreten. Der so noch nicht vergütete Anteil der Arbeitsleistung ist in Höhe
des Erfüllungsrückstandes der Rückstellung zuzuführen. Während der Phase der Freistellung erfolgt dann die Vergütung aus der Inanspruchnahme der Rückstellung.
Für das sog. Teilzeitmodell, d. h. bei reduzierter Arbeitszeit um 50,0 % werden auch nur
50,0 % des Arbeitsentgeltes gezahlt, ist für die verminderten Bezüge keine Rückstellung zu
bilden.
Das Altersteilzeitentgelt wird von der Kommune für die Laufzeit der Vereinbarung aufgestockt. Für den Aufstockungsbetrag ist eine Rückstellung zu bilden. Ausschlaggebend für
den Zeitpunkt der Bildung der Rückstellung ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Altersteilzeitvertrages.
Rückstellungen für Entgeltzahlungen für
Zeiten der Freistellung von der Arbeit im
Rahmen von Altersteilzeit
31.12.2012
01.01.2012
in EUR
Rückstellungen Altersteilzeit
Gesamt
36.267.495,39
36.267.495,39
42.588.577,48
42.588.577,48
Für die sieben Teilzeitmodelle der Stadt Leipzig wurden Rückstellungen für die Aufstockungsbeträge gebildet. Bei Anwendung des Blockmodelles wurden zudem Rückstellungen
für die Erfüllungsbeträge passiviert.
Zur Ermittlung der Rückstellungshöhe wurden
Jahressonderzahlungen mit durchschnittlich 60,0 % eines Monatsbetrages,
Leistungsentgelte mit dem aktuellen Prozentsatz von 2011 i. H. v. 1,75 % eines Monatsbetrages sowie
Tariferhöhungen ab August 2011 i. H. v. 0,5 % und
Tariferhöhungen ab März 2012 i. H. v. 3,5 % berücksichtigt.
Die Brutto-Aufstockung und die Rentenversicherungs-Aufstockung sind durch das Altersteilzeitgesetz und den Tarifvertrag Altersteilzeit als separat zu ermittelnde Beträge festgelegt.
___________________________________________________
Seite 57
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Die Rückstellung für Altersteilzeit umfasst neben der rückständigen Vergütung auch die gegebenenfalls darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge sowie Nebenzahlungen wie
z. B. Sonderzahlungen.
Zuführungen in die Rückstellung sind letztmalig in 2013 geplant, da sich ab 2014 alle betreffenden Arbeitnehmer in der Freizeitphase der Altersteilzeit befinden. Die Inanspruchnahme
der Rückstellung erfolgt bis 2016. Die Rückstellung wird monatlich durch das Personalamt
fortgeschrieben.
Weiterhin ergeben sich Veränderungen des Rückstellungsbestandes in Höhe von
1,2 Mio. EUR aufgrund der Anpassung des § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik und die damit verbundene Rückabwicklung der Abzinsung der Rückstellung zum Stichtag der Eröffnungsbilanz.
Passiva 3c) Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge von Deponien
Eine Deponie ist eine Abfallentsorgungsanlage, in der Abfälle zeitlich unbegrenzt oberirdisch
abgelagert werden und die der Nachsorge bedarf. Als Betreiberin von Deponien ist die
Kommune gesetzlich verpflichtet, Vorkehrungen für die Rekultivierung und Nachsorge der
Deponien zu treffen. Ihr obliegt somit die Verantwortung, dass von der Deponie keine schädigenden Wirkungen auf die Umwelt ausgehen. Der Aufwand für die Rekultivierung und
Nachsorge wird sukzessive mit dem Fortschreiten des Verfüllens verursacht.
Rückstellungen für die Rekultivierung
und Nachsorge kommunaler Deponien
31.12.2012
01.01.2012
in EUR
Altdeponie Ludwig-Jahn-Str.
Altdeponie Mölkau
Altdeponie Tannenwald
Altdeponie Zschampert
Altdeponie KGA Aue
Gesamt
3.871.199,33
2.041.387,70
1.966.782,49
127.499,05
58.500,00
8.065.368,57
4.032.723,55
1.501.117,02
1.907.686,47
707.584,79
54.717,05
8.203.828,88
Die Stadt Leipzig verfügt zum 31.12.2012 über fünf Alt-Deponien. In der Rückstellung sind
gegenwärtige (Gefahrenabwehr) und zukünftige Gefahren (Nachsorge) berücksichtigt worden. Die Rückstellung wurde insgesamt in Höhe der voraussichtlichen Gesamtkosten zum
Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen gebildet.
Die Veränderung der Rückstellungen zum Jahresabschluss per 31.12.2012 resultiert aus der
Inanspruchnahme der Rückstellungen in Höhe von 830.134,55 EUR sowie einer Gesamtauflösung in Höhe von 125.016,87 EUR. Demgegenüber steht die Zuführung in Höhe von insgesamt 816.691,11 EUR, in der jedoch auch die Veränderung durch die Anpassung des
§ 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik in Höhe von 342.397,69 EUR die damit verbundene
Rückabwicklung der Abzinsung der Rückstellung zum Stichtag der Eröffnungsbilanz enthalten ist.
Passiva 3d) Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten und sonstige
Umweltschutzmaßnahmen
Das Bundes-Bodenschutzgesetz definiert als Altlasten stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen
und sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden
sind (Altablagerungen) sowie Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke,
auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist und dadurch schädliche
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Seite 58
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus steuerkraftabhängigen Umlagen im Rahmen des
Finanzausgleichs
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Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden (Altstandorte). Nicht jede Altablagerung oder jeder Altstandort ist eine
Altlast. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines Schadens oder einer Gefahr.
Rückstellungen für die Sanierung von
Altlasten
und
sonstige
Umweltschutzmaßnahmen
Chemische Reinigung Merseburger Str.
Chemische Reinigung Eilenburger Str.
Ehem. Schwefel-Brünofix
AKZ 65820342 Klärschlammdeponie
Stahmeln
AKZ Amtsermittlungen private Grundstücke historische Erkundungen
AKZ Amtsermittlungen private Grundstücke orientierende Untersuchungen
Erbbaurecht RasenBallsport Leipzig e.V.
Erbbaurecht RasenBallsport Leipzig e.V.
Eutritzsch Fl. 338/1 und 338/2
Sanierung Mühlweg 2, Leipzig OT Mölkau
Altlastsanierung Standort Hans-Driesch-Str. 2
31.12.2012
01.01.2012
in EUR
Gesamt
21.588,10
1.041.738,46
239.763,73
29.250,12
968.649,32
335.692,67
20.000,00
16.486,47
167.000,00
134.774,07
1.190.000,00
789.212,94
140.000,00
140.429,89
62.779,64
947.500,00
129.214,13
0,00
57.942,98
0,00
497.825,00
0,00
4.468.624,82
2.461.222,70
Hinsichtlich der Höhe der gebildeten Rückstellung wurde von den zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Beseitigung ausgegangen.
Die Veränderung der Rückstellungen zum Jahresabschluss per 31.12.2012 resultiert aus der
Inanspruchnahme der Rückstellungen in Höhe von 129.776,11 EUR sowie einer Auflösung
in Höhe von 938,08 EUR. Demgegenüber steht die Summe von Zuführungen in Höhe von
insgesamt 2.138.116,31 EUR, wovon 1.585.754,89 EUR auf Altlasten entfallen, welche im
Jahr 2012 bekannt wurden (Mühlweg 2, Hans-Driesch-Straße 2, 2. Erbbaurecht mit RasenBallsport Leipzig e.V.). Weiterhin ergeben sich jedoch auch Veränderungen durch die Anpassung des § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik und die damit verbundene Rückabwicklung
der Abzinsung der Rückstellung zum Stichtag der Eröffnungsbilanz in Höhe von
498,4 TEUR. Die Inanspruchnahme der Rückstellung erfolgte zu einem Betrag von
106,5 TEUR für die Fläche ehem. Schwefel-Brünofix.
Passiva 3e) Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus steuerkraftabhängigen Umlagen im Rahmen des Finanzausgleichs
Zum Jahresabschluss bestehen wie auch zur Eröffnungsbilanz keine ungewissen Verbindlichkeiten aus steuerkraftabhängigen Umlagen im Rahmen des Finanzausgleichs nach
§ 25a SächsFAG.
Passiva 3f)
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund von
Steuerschuldverhältnissen
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund von Steuerschuldverhältnissen
dürfen nur für die Fälle gebildet werden, in denen die Kommune originäre Steuerschuldnerin
ist. Steuerschuldverhältnisse ergeben sich i. d. R. aus der Unterhaltung von Betrieben gewerblicher Art.
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Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten aufgrund von
Steuerschuldverhältnissen
Rückstellungen
für
ungewisse
Verbindlichkeiten aufgrund von
Steuerschuldverhältnissen
Gesamt
31.12.2012
01.01.2012
in EUR
1.173.824,84
750.332,13
1.173.824,84
750.332,13
In der Rückstellung wurden vorliegende Zwischenergebnisse aus der laufenden Betriebsprüfung der Betriebe gewerblicher Art (BgA) der Stadt Leipzig für voraussichtliche Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuernachzahlungen sowie Solidaritätszuschlag und Zinsen zu Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuer passiviert. Diese Zwischenergebnisse wurden für die
folgenden Jahre fortgeschrieben, soweit ein entsprechender Korrekturbedarf für die Folgejahre festgestellt wurde. Aufgrund der Erfahrungswerte hinsichtlich der Dauer der Betriebsprüfung (bis der endgültige Bescheid vorliegt) wurde die Rückstellung für die Jahre ab 2007
mit einer erwarteten Restlaufzeit von vier Jahren abgezinst. Die Rückstellung für die Betriebsprüfung der Jahre 2003 bis 2006 wurde nicht abgezinst, da diese im Haushaltsjahr
2013 beendet werden sollte.
In dieser Rückstellung werden z. B. zu berücksichtigende Umsatzsteuer aus Wasserwirtschaftlichen Dienstleistungen der Jahre 2003 bis 2012 in Höhe von 501,0 TEUR (Stand
01.01.2012: 394,7 TEUR) oder voraussichtliche Steuerzahlungen des BgA Gohliser Schlößchen aus den Jahren 2003 bis 2010 in Höhe von 170,7 TEUR (Stand 01.01.2012:
145,3 TEUR) abgebildet.
Weiterhin ergeben sich Veränderungen des Rückstellungsbestandes in Höhe von
40,1 TEUR aufgrund der Anpassung des § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik und die damit
verbundene Rückabwicklung der Abzinsung der Rückstellung im Vergleich zum Stichtag der
Eröffnungsbilanz.
Passiva 3g) Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen
Gerichts- und Verwaltungsverfahren sowie aus Bürgschaften,
Gewährverträgen und ähnlichen Rechtsgeschäften
Ein Gerichtsverfahren ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhaltes auf seine Rechtsfolgen. Die Anhängigkeit tritt ein, wenn bei Gericht eine Klage, ein Rechtsmittel oder ein Antrag eingereicht wurde. Das Verwaltungsverfahren i. S. d. SächsVwVfG dagegen ist die nach
außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluss eines öffentlichrechtlichen Vertrages gerichtet ist. Durch die Antragstellung oder die Einleitung der verwaltungsinternen Bearbeitung wird das Verwaltungsverfahren anhängig. Die Anhängigkeit muss
zum Stichtag des Jahresabschlusses bestehen.
Nach § 83 Abs. 2, 3 SächsGemO dürfen Kommunen Bürgschaften, Verpflichtungen aus Gewährverträgen und Rechtsgeschäfte, die einer Bürgschaft oder einem Gewährvertrag wirtschaftlich gleichkommen, eingehen, wenn sie deren Aufgabenerfüllung dienen. Die Kommune bestellt somit Sicherheiten für einen Dritten. Aus der Übernahme können Zahlungsverpflichtungen der Kommune in künftigen Haushaltsjahren entstehen. In der Regel kann jedoch
nicht vorhergesehen werden, ob und in welcher Höhe das übernommene Risiko tatsächlich
eintritt. Der Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht verlangt, dass bei der Bewertung der
Vereinbarkeit des übernommenen Risikos mit der Leistungsfähigkeit der Kommune vom Maximalbetrag des Risikos (sog. worst-case-Szenario) auszugehen ist. Analog ist die Rückstellung zu bilden, wenn die Möglichkeit einer Inanspruchnahme besteht.
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Seite 60
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts- und Verwaltungsverfahren
sowie aus Bürgschaften, Gewährverträgen und ähnlichen Rechtsgeschäften
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Rückstellungen für drohende
Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsund Verwaltungsverfahren sowie aus
Bürgschaften, Gewährleistungen und
wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften
31.12.2012
01.01.2012
in EUR
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen
aus anhängigen Gerichts- und Verwaltungsverfahren sowie aus Bürgschaften,
Gewährleistungen und wirtschaftlich
gleichkommenden Rechtsgeschäften
Gesamt
329.989.700,17
303.709.158,51
329.989.700,17
303.709.158,51
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts- und Verwaltungsverfahren wurden bei Aktivprozessen für Prozesskosten der aufgerufenen Instanz gebildet. In
die Prozesskosten sind dabei sämtliche durch die Prozessvorbereitung und -führung entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Aufwendungen, insbesondere Gerichtskosten,
Anwaltshonorare beider Parteien sowie Gutachten-, Sachverständigen-, Zeugen- und Fahrtkosten einbezogen worden. Bei sozialrechtlichen Verfahren wurden seitens des Rechtsamtes für die Ermittlung der Rückstellungen zur Eröffnungsbilanz auf Grundlage von Erfahrungswerten Rahmengebühren festgelegt (Gerichtskosten i. H. v. 112,50 EUR und Anwaltskosten i. H. v. 321,30 EUR), welche die Kostensituation im Vergleich zu den Prozesskosten
auf Basis von Auffangwerten gemäß Streitwertkatalog, realistischer widerspiegeln. Im laufenden Jahr 2012 wurde für die Berechnung der Rückstellungen u. a. die Klageschrift, der
Streitwertkatalog, Kostenfestsetzungsbeschlüsse und hauptsächlich ein Instrument zur Prozesskostenberechnung im Rechtsamt herangezogen.
Bei Passivprozessen wurde das Risiko von Schadenersatzleistungen (die Höhe der Hauptforderung) im Fall des Prozessverlustes berücksichtigt. Die maximale Höhe bildet der Streitwert. Sofern der Streitgegenstand ein Recht darstellte (z. B. Aufenthaltstitel), wurde zur Berechnung der Prozesskosten der Streitwert gemäß Streitwertkatalog bestimmt.
Die Höhe der aufgrund einer drohenden Inanspruchnahme im Rahmen anhängiger Gerichtsund Verwaltungsverfahren gebildeten Rückstellungen wurde grundsätzlich abhängig vom
finanziellen Prozessrisiko und der qualifizierten Einschätzung der Erfolgsaussichten durch
das Rechtsamt der Stadt Leipzig ermittelt. Die Berechnung der Prozesszinsen erfolgte entsprechend § 291 BGB i. V. m. § 288 BGB in Abhängigkeit der Geschäftsart. Im Falle eines
Verbrauchergeschäftes wurde ein Zinssatz i. H. v. 5,0 % über dem Basiszins, bei Handelsgeschäften ein Zinssatz i. H. v. 8,0 % über dem Basiszins zugrunde gelegt. Zudem wurde
geprüft, ob für das streitgegenständliche Verfahren eine Deckungszusage aus einer Rechtsschutzversicherung vorlag.
Von den unter diesem Posten gebildeten Rückstellungen entfällt der hauptsächliche Teil auf
die Rückstellung für die Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die Stadt Leipzig vom
28.06.2011 wegen Zahlung des Verkehrswertes aus Vermögenszuordnung sowie der Rückstellung für den Fall einer drohenden Inanspruchnahme aus der Kapitalausstattungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der LVV.
Die Bestandsveränderung der hier abgebildeten Rückstellungen resultiert zum einen aus der
Inanspruchnahme von insgesamt 556,8 TEUR sowie der Rückstellungsauflösung in Höhe
von 371,6 TEUR. Weiterhin erfolgte unter Berücksichtigung der Änderung des
§ 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik die Zuführung aus der Aufholung der Rückstellungsabzinsung in Höhe von 24.833.613,19 EUR. Die Zuführung aus der Wertanpassung bzw. aus
der Berücksichtigung weiterer Rückstellungen für Gerichtsverfahren welche bis zum
31.12.2012 anhängig wurde erfolgt in einer Höhe von 3.516.088,80 EUR.
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Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Klage Bundesrepublik Deutschland ./. Stadt Leipzig
Im Jahr 1992 veräußerte die Stadt Leipzig ca. 660.000 m², ehemals volkseigene Flächen im
Gewerbegebiet Nordost an ihre Tochtergesellschaft, Grundbesitzgesellschaft LeipzigNordost mbH (Nachfolge LESG). Der Verkauf sollte die Erschließung und Ansiedlung von
Investoren ermöglichen, wobei bereits damals bekannt war, dass die Zuordnungsberechtigte
nach dem Einigungsvertrag vermutlich die Bundesrepublik Deutschland sein würde.
Für das Klageverfahren ist zum 31.12.2012 eine Gesamtrückstellung i. H. v.
14.774.345,02 EUR passiviert. Diese setzt sich aus der Hauptforderung inkl. Aufholung Abzinsung, Prozesszinsen bis 31.12.2012 und zu erwartenden Prozesskosten zusammen.
Die Klage vom 28.06.2011 wurde mit Schriftsatz vom 15.01.2013 um einen Betrag i. H. v.
17.577.713,81 EUR erweitert. Nachdem der Bund in der Klageschrift von einem Verkehrswert von 48,00 DM/m² ausgegangen war, legt er nunmehr einen Verkehrswert vom mindestens 100,00 DM/m² zugrunde. Der Bund bestreitet im Wesentlichen den Wert, der dem Verkauf durch die Stadt Leipzig an die städtische Tochter Grundbesitzgesellschaft LeipzigNordost mbH (Nachfolge LESG) am 22.12.1992 zugrunde gelegt wurde und die Höhe der in
Abzug gebrachten Kosten für Altlastenbeseitigung, Abrissmaßnahmen, Leitungsumverlegungen und Erschließungskosten. Mit Schriftsatz vom 11.03.2013 wurde die Klage erneut
erweitert. Gefordert werden damit – unter Berücksichtigung der teilweisen Erledigung des
Rechtsstreites und der 1. Klageerweiterung vom 15.01.2013 – insgesamt
41.336.614,52 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit
Rechtshängigkeit.
Die Klageforderung wird als weit überhöht eingeschätzt. Es ist daher vorrangiges Ziel, die
Klageforderungen abzuwehren und bei Gericht auf eine gutachterliche Bewertung durch einen Sachverständigen hinzuwirken.
Am 12.09.2013 hat nunmehr ein erster Termin zur mündlichen Verhandlung stattgefunden, in
dem von der verhandelnden Kammer deutlich gemacht wurde, dass sie sich nicht in der Lage sehe, weder den Verkehrswert, noch die Verkehrswertminderungen selbst zu beziffern.
Darüber hinaus betonte das Gericht, dass in jedem Fall aufgrund der Komplexität der Sachverhalte nur ein Sachverständiger eine gesicherte Beurteilung zu den vorgenannten Werten
abgeben könne.
Kapitalausstattungsvereinbarung
Die Stadt Leipzig ist alleinige Gesellschafterin der LVV. Diese hält 74,65 % der Anteile an
der KWL. Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land
ist an der KWL mit einem Anteil von 25,35 % beteiligt.
Zwischen 2000 und 2005 schlossen die KWL und/oder die Stadt Leipzig mit Billigung der
zuständigen Gremien, insbesondere des Aufsichtsrates der KWL, Cross-BorderLeasingverträge über ihr Anlagevermögen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
ab. Zur vertraglich geschuldeten Absicherung hieraus resultierender Verpflichtungen erwarben die KWL und/oder die Stadt Leipzig festverzinsliche Schuldverschreibungen (sog. ZeroBonds) bei mehreren großen Finanzinstituten im Umfang von ca. 292,0 Mio. EUR.
In 2006 wurde der KWL der Vorschlag unterbreitet, die aus den Schuldverschreibungen resultierenden Einzelrisiken der KWL und/oder der Stadt Leipzig durch Abschluss sog.
CDS/CDO Transaktionen zu vermindern bzw. zu diversifizieren. In den Jahren 2006 und
2007 haben die damaligen Geschäftsführer der KWL, Klaus Heininger und Dr. Andreas
Schirmer, CDS/CDO Transaktionen mit verschiedenen Banken zum Abschluss gebracht.
Mit den CDO-Transaktionen soll die KWL das Ausfallrisiko für tranchierte Kreditportfolien
übernommen haben, d. h. die KWL soll den Banken für den Fall des Eintritts bestimmter
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Seite 62
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts- und Verwaltungsverfahren
sowie aus Bürgschaften, Gewährverträgen und ähnlichen Rechtsgeschäften
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Kreditereignisse in Portfolien und unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichszahlung gewähren. Die Wirksamkeit der CDO-Transaktionen steht in Streit. Die KWL und ihre
Gesellschafter gehen davon aus, dass diese Geschäfte nichtig bzw. unwirksam und/oder
nicht vollstreckbar und/oder nicht durchführbar sind. Hieraus ergeben sich – vorbehaltlich der
abschließenden rechtlichen Bewertung der Verträge unter Einbeziehung des Ausgangs laufender Gerichtsverfahren – Risiken für die KWL, die sich auf mehr als 300,0 Mio. EUR belaufen könnten.
Zur nachhaltigen Sicherstellung der finanziellen Stabilität von LVV und KWL und damit im
Ergebnis zur Sicherstellung der zukünftigen Aufgabenerfüllung im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung haben die Stadt Leipzig und die LVV nach Beschlussfassung des Stadtrates am 25.02.2010 (RBV-279/10) eine entsprechende Kapitalausstattungsvereinbarung abgeschlossen. Danach verpflichtet sich die Stadt Leipzig gegenüber der LVV
zur Kapitalausstattung bis maximal 290,0 Mio. EUR unter der Voraussetzung, dass die LVV
wegen der Inanspruchnahme der KWL aus den CDO-Transaktionen Verluste der KWL ausgleichen muss. Die Kapitalausstattungsvereinbarung wurde der EU-Kommission zur Genehmigung aus beihilferechtlicher Sicht und der Landesdirektion zur Genehmigung als
Kommunalaufsicht vorgelegt.
Die EU-Kommission hat Mitte Juni 2011 mitgeteilt, dass die Kapitalausstattungsvereinbarung
der Stadt keine genehmigungspflichtige Beihilfe darstellt. Der Ratsbeschluss sieht einen
nachrangigen Beitrag der Stadt, d. h. nach entsprechenden Eigenbeiträgen von KWL und
LVV im Rahmen ihrer nachweislichen Leistungsfähigkeit vor.
Mit Genehmigungsbescheid der Landesdirektion Leipzig vom 30.09.2011 zur Kapitalausstattungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der LVV vom 25.02.2010 in Verbindung
mit dem Änderungsbescheid vom 01.11.2011 erhielt die Stadt verschiedene Auflagen. Unter
anderem hat die Stadt Leipzig in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 Rückstellungen für
den Fall einer drohenden Inanspruchnahme aus der Kapitalausstattungsvereinbarung i. H. v.
290,0 Mio. EUR zu bilden.
Die Kapitalausstattungsvereinbarung wird in der Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig zum
01.01.2012 nach Prüfung und Einschätzung der bestehenden Risiken als Rückstellung für
die drohende Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Gewährverträgen und ähnlichen Rechtsgeschäften gem. §§ 41 Abs. 1 Nr. 8, 51 Abs. 3 Nr. 3 g SächsKomHVO-Doppik abgebildet.
Das Risiko der Inanspruchnahme wurde unter Einbeziehung der Auflage der Landesdirektion
mit 290,0 Mio. EUR vor Abzinsung berücksichtigt. Die Abzinsung erfolgte entsprechend der
geschätzten Restlaufzeit von drei Jahren auf 267.657.847,36 EUR. Eine Rücklagenbildung
gem. § 20 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 KomHVO wurde mit der Jahresrechnung 2011 nicht vorgenommen.
Zu den in den Jahren 2006 und 2007 abgeschlossenen CDO/CDS Transaktionen hat es am
04.11.2014 ein Urteil des High Court of Justice in London gegeben. Im Ergebnis dieses Urteils ist die KWL nicht dazu verpflichtet, Zahlungen aus den CDOs zu leisten. Auch die CDS
sind unwirksam. Die für die CDOs und CDS bezahlten Prämien sind zu einem Großteil zurückzuzahlen. Einem Antrag der UBS auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil hat
der High Court of Justice nicht stattgegeben. UBS hat nun beim Berufungsgericht die Zulassung der Berufung beantragt. Hierüber ist noch nicht entschieden worden. In der Folge des
Urteils haben sich KWL und die Landesbank Baden-Württemberg darauf verständigt, die vor
dem Landgericht Leipzig und dem Oberlandesgericht Dresden anhängigen Prozesse bis zu
einer Entscheidung des englischen Berufungsgerichts ruhen zu lassen.
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Seite 63
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Passiva 3h) Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung im Haushaltsjahr
Bei den Rückstellungen für im Haushaltsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung
handelt es sich um Aufwand für Instandhaltungsmaßnahmen, welche im laufenden Jahr zwar
unterlassen, die Nachholung jedoch im kommenden Haushaltsjahr konkret beabsichtigt ist.
Rückstellungen für im Haushaltsjahr
unterlassene Aufwendungen für
Instandhaltung
31.12.2012
01.01.2012
in EUR
Rückstellungen für im Haushaltsjahr
unterlassene Aufwendungen für
Instandhaltung
4.523.627,11
0,00
Gesamt
4.523.627,11
0,00
Zum Jahresabschluss wurde hierfür eine konkrete Maßnahmenübersicht mit betragsmäßiger
Hinterlegung zusammengestellt. Ein Auszug der wesentlichen Positionen und ihrer Kategorisierung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
in EUR
Rückstellungen für Instandhaltung von Schulen
1.620.202,26
Rückstellungen für Instandhaltung von Verwaltungsgebäuden
1.118.911,13
Rückstellungen für Instandhaltung von Kultureinrichtungen
889.941,81
Rückstellungen für Instandhaltung von Betriebsgebäuden
141.532,88
Rückstellungen für Instandhaltung von Einrichtungen der Branddirektion
138.940,27
Rückstellungen für Instandhaltung von Kindertagesstätten
135.076,52
Rückstellungen für Instandhaltung von Infrastruktur
132.104,64
Rückstellungen für Instandhaltung von Sporteinrichtungen
30.762,69
Rückstellungen für Sonstige Instandhaltungen
Gesamt
316.154,91
4.523.627,11
Von den Rückstellungen für die Instandhaltung der Schulen in Höhe von insgesamt
1,6 Mio. EUR entfallen unter anderem ca. 430,4 TEUR auf die Marienbrunner Schule einschließlich der Sporthalle, 189,8 TEUR auf die Brüder-Grimm-Schule, 128,6 TEUR auf die
94. Schule sowie 117,1 TEUR auf die Adam-Friedrich-Oeser-Schule.
Die Rückstellung für die Instandhaltung von Kultureinrichtungen entfällt mit 852,2 TEUR zu
einem Großteil auf die Russische Gedächtniskirche.
Die Rückstellungen für die Instandhaltung der Kindertagesstätten entfallen mit 126,5 TEUR
im Wesentlichen auf die Einrichtung in der Yorkstraße.
Im Rahmen der Eröffnungsbilanz wurden gem. § 61 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik keine
Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung im Haushaltsjahr gebildet.
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Seite 64
Rückstellungen für vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen zur Gegenleistung gegenüber
Dritten, die im laufenden Haushaltsjahr wirtschaftlich begründet wurden und die der Höhe nach noch
nicht genau bekannt sind
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Passiva 3i)
Rückstellungen für vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen
zur Gegenleistung gegenüber Dritten, die im laufenden Haushaltsjahr wirtschaftlich begründet wurden und die der Höhe nach noch
nicht genau bekannt sind
Unter diesen Rückstellungen sind die von der Kommune vor dem 31.12.2012 eingegangenen Verpflichtungen zu erfassen, die durch diese erst im Haushaltsjahr 2013 zu erfüllen
sind und deren Höhe oder Fälligkeit noch nicht genau bekannt sind.
Rückstellungen für sonstige vertragliche
oder gesetzliche Verpflichtungen zur
Gegenleistung gegenüber Dritten, die im
laufenden Haushaltsjahr wirtschaftlich
begründet wurden und die der Höhe nach
noch nicht genau bekannt sind
Rückstellungen für sonstige vertragliche oder
gesetzliche Verpflichtungen zur
Gegenleistung gegenüber Dritten, die im
laufenden Haushaltsjahr wirtschaftlich
begründet wurden und die der Höhe nach
noch nicht genau bekannt sind, sofern sie
erheblich sind
Gesamt
31.12.2012
01.01.2012
in EUR
26.662.882,51
9.843.866,90
26.662.882,51
9.843.866,90
Für vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen zur Gegenleistung gegenüber Dritten, deren Höhe oder Fälligkeit noch nicht genau bekannt sind, wurden über den (wahrscheinlichen)
Erfüllungsbetrag Rückstellungen gebildet.
Unter diesem Bilanzposten wurden u. a. ausstehende Nebenkostenabrechnungen, noch
nicht abgerechnete Leistungen aus Honorarverträgen, ausstehende Entschädigungszahlungen aus der Verkehrsflächenbereinigung und ausstehende Rechnungen für Prüfleistungen
bei Baumaßnahmen passiviert.
Als Merkposten mit 1,00 EUR wurde unter dieser Rückstellung hilfsweise, der Sachverhalt
erfasst, der seit Jahren (z. T. aus 1994 und davor) herrührt und der die zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschluss noch bestehenden Streitigkeiten mit den Stadtwerken Leipzig
GmbH abbilden soll.
Die Verwaltung hat die Einzelerfassung, den Nachweis und die Bewertung der städtischen
Ansprüche aus dem GBBerG (strittig 7,8 Mio. EUR) und der städtischen Verpflichtungen
ggü. der Stadtwerke Leipzig aus Vorgängen Kaufpreiszahlungen für Geschäftsanteile an der
Gasversorgung Stadt Leipzig GmbH im Zusammenhang mit dem Ausscheiden der RWE
Energie AG als Gesellschafterin der SW L, der Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Blockheizkraftwerkes Dösen sowie der Erstattungen von
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verlegung einer Rohrbrücke an der Prager Straße noch nicht abgeschlossen.
Im Februar 2014 erfolgte die Ausarbeitung einer Rechtsauffassung zu dem beschriebenen
Sachverhalt durch einen beiderseitig einvernehmlich beauftragten Rechtsanwalt. Derzeit
erfolgt die Abstimmung über Lösungsmöglichkeiten zwischen den Rechtsvertretern der Stadt
und der SW L. Eine Lösung/Einigung wurde noch nicht gefunden.
Die wesentlichen Zuführungen zu der Rückstellungsposition resultieren aus den Leistungen
der Oberflächenentwässerung in Höhe von 9,5 Mio. EUR an die kommunalen Wasserwerke,
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Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Zuschüssen an freie Träger von Kindertageseinrichtungen (ca. 3,8 Mio. EUR) und Erstattungen an Krankenkassen für Hilfen zur Gesundheit (ca. 1,4 Mio. EUR).
Passiva 3j)
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und aus laufenden Verfahren
Unter diesem Posten dürfen drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und aus laufenden Verfahren (Drohverlustrückstellungen) nur angesetzt werden, wenn der Verlust nicht
geringfügig ist. Die Bewertung der Geringfügigkeit liegt im Ermessen der Kommune. Rückstellungen werden daher nur angesetzt, wenn der zu erwartende Verlust über 50,0 TEUR
liegt. Bei der Stadt Leipzig wurden sowohl zur Eröffnungsbilanz, wie auch zum Jahresabschluss 2012 unter diesem Bilanzposten keine Rückstellungen passiviert.
Passiva 3k) Weitere sonstige Rückstellungen
Unter den sonstigen Rückstellungen werden alle ungewissen Verbindlichkeiten der Kommune erfasst, die keinem der vorgenannten Posten zuzuordnen sind.
Weitere sonstige Rückstellungen
31.12.2012
in EUR
148.069,61
3.462.980,10
427.647,34
0,00
4.038.697,05
Sabbatmodell
Jubiläumsgeld
Lebensarbeitszeitmodell
Neufassung Feuerwehrsatzung
Gesamt
01.01.2012
133.944,80
1.791.315,18
272.828,84
57.120,00
2.255.208,82
Hier wurden insbesondere Jubiläumsverpflichtungen sowie Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten und aus dem Sabbatmodell erfasst. Der Bewertung lagen Berechnungsschemata des Personalamtes zugrunde. Die Rückstellungen wurden insgesamt zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Bestandsveränderung der weiteren sonstigen Rückstellungen ergibt sich unter Berücksichtigung der Rückstellungszuführung, vor allem bei dem Jubiläumsgeld (1,8 Mio. EUR) in
Höhe von 2,0 Mio. EUR und einer Inanspruchnahme von insgesamt 228,8 TEUR sowie der
Gesamtauflösung in Höhe von 298,50 EUR. Die Zuführung resultiert in Höhe von
1,3 Mio. EUR auf Grundlage der Anpassung des § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik und der
damit verbundenen Rückabwicklung der Abzinsung der Rückstellung im Vergleich zum
Stichtag der Eröffnungsbilanz.
5.2.4
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden als Leistungsverpflichtungen der Kommune definiert, die rechtlich
erzwingbar sind und eine wirtschaftliche Belastung für sie darstellen. Es handelt sich folglich
um Schulden, die zum 31.12.2012 passiviert werden, wenn sie dem Grunde, der Höhe und
der Fälligkeit nach feststehen. Sie stellen regelmäßig Außenverpflichtungen gegenüber einem Dritten dar.
Verbindlichkeiten in Fremdwährungen lagen zum 31.12.2012 für die Verbindlichkeiten aus
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommender Rechtsgeschäfte aus der CBL Trinkwassertransaktion in US-Dollar vor.
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Seite 66
Anleihen
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Diese Verbindlichkeiten sind unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzipes mit dem ursprünglichen Umrechnungskurs bzw. mit dem vom Bundesverband Deutscher Banken bekannt gegebenen Stichtagskurs (Devisenkassamittelkurs) zum 31. Dezember 2012 von
USD 1,3194 je EUR bewertet.
Angaben zu den Verbindlichkeiten, insbesondere hinsichtlich der Laufzeiten, enthält die Anlage 3 zum Anhang.
Passiva 4a) Anleihen
Langfristige Verbindlichkeiten, bei denen die Kommune Wertpapiere herausgibt, die auf dem
öffentlichen Kapitalmarkt gehandelt werden und somit Kursschwankungen unterliegen, werden als Anleihen bezeichnet. Dazu zählen z. B. Schuldverschreibungen oder Kommunalobligationen.
Die Stadt Leipzig hat weder zum Stichtag der Eröffnungsbilanz, noch zum Jahresabschluss
Anleihen emittiert.
Passiva 4b) Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen umfassen sämtliche der Kommune von einem Dritten
zur Verfügung gestellte Finanzmittel, die zurückgezahlt werden müssen und für die Zinsen
zu leisten sind. Sie sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag zu passivieren.
31.12.2012
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
01.01.2012
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung
in EUR
732.079.077,73
0,00
736.149.222,90
0,00
Gesamt
732.079.077,73
736.149.222,90
Zum 31.12.2012 bestehen nur Investitionskredite. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzen sich wie folgt zusammen:
729.437.775,73 Kreditbestand zum 31.12.2012
2.641.302,00
Zinsen für Kredite, die im Haushaltsjahr 2012 angefallen sind,
aber erst im Haushaltsjahr 2013 ausgezahlt wurden
Passiva 4c) Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften
Zu den Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften zählen laut Kontenrahmen Hypotheken, Grund- und Rentenschulden, Restkaufgelder und Leasingverträge.
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Seite 67
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften und
Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
Teilbetrag Flurstücksankauf
Ankauf Sammlung Silzer
CBL-Trinkwassertransaktion
Hakotrac
Gesamt
31.12.2012
01.01.2012
in EUR
527.008,00
510.000,00
170.639.489,59
43.304,82
171.719.802,41
527.008,00
570.000,00
166.216.678,41
0,00
167.313.686,41
CBL-Trinkwassertransaktion
Aus dem US Cross-Border-Leasing über das Trinkwassernetz der KWL aus dem Jahr 2003
resultieren
abgezinste
und
in EUR
bewertete
Zahlungsverpflichtungen
von
79.865.726,56 EUR (Mittelhinterlegung in gleicher Höhe durch eine Anleihe der General
Electric Capital Corporation) und 90.773.763,03 EUR (Mittelhinterlegung durch eine Anleihe
der MBIA Global Funding LLC).
Die Verbindlichkeiten sind mit dem ursprünglichen USD-Umrechnungssatz von USD 1,057
je EUR umgerechnet und zu den in dem Vertrag enthaltenen Zinsen abgezinst worden. Zur
Berücksichtigung des Imparitätsprinzips sind die durch die Anleihe der MBIA Global Funding
LLC gesicherten Verbindlichkeiten zum höheren Stichtagswert (unter Abzinsung mit aktuellem Marktzins und Umrechnung zu dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Stichtagskurs zum 31. Dezember 2012 (Euro-Referenzkurs) von USD 1,3194 je EUR)
bewertet.
Bei dem Ansatz der Verpflichtungen aus dem Cross-Border-Leasing über das Trinkwassernetz der KWL wurden gegenläufige Verpflichtungen gegenüber der gleichen Vertragspartei,
die zum selben Stichtag fällig und vertragsgemäß verrechnet werden, auch verrechnet dargestellt.
Die Verbindlichkeiten, welche über die CBL-Trinkwassertransaktion heraus resultieren lassen sich hinsichtlich ihrer Fälligkeit folgendermaßen strukturieren. Von der verbleibenden
Verbindlichkeiten in Höhe von 1,08 Mio. EUR werden 68,8 TEUR innerhalb des kommenden
Jahres fällig (8,8 TEUR Hakotrac, 60,0 TEUR Sammlung Silzer) und 931,5 TEUR mit einer
Fälligkeit von einem bis zu fünf Jahren. Ausschließlich die Verbindlichkeit für den Ankauf der
Sammlung Silzer hat mit einem Anteil von 80,0 TEUR eine Fälligkeit von über fünf Jahren.
Passiva 4d) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind sämtliche Verpflichtungen
aus vom Vertragspartner bereits erfüllten Umsatzgeschäften ausgewiesen, bei denen die
eigene Gegenleistung noch aussteht z. B. Lieferungen und Leistungen aus Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, aus Miet-, Pacht und Leasingverträgen sowie Post- und
Fernmeldegebühren. Die Verbindlichkeiten sind in der Höhe anzusetzen, die erforderlich ist,
um die Leistung durch Geldzahlung abzulösen.
31.12.2012
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
in EUR
26.000.081,60
0,00
26.000.081,60
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Erhaltene Anzahlungen
Gesamt
01.01.2012
27.346.505,16
0,00
27.346.505,16
Technisch bedingt konnten die diesem Posten zugehörigen Sicherheits- bzw. Gewährleistungseinbehalte zur Eröffnungsbilanz nur unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Die Sicherheits- und Gewährleistungssachverhalte im laufenden Jahr 2012
___________________________________________________
Seite 68
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
___________________________________________________
werden per Auszahlungsanordnung mit Zahlsperre erfasst und damit in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen abgebildet.
Passiva 4e) Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen, insbesondere Zuweisungen und Zuschüsse für
laufende Zwecke, gesetzliche Leistungen im Rahmen der Jugend- und Sozialhilfe sowie diverse Umlagen, stellen noch offene Leistungsverpflichtungen dar und wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
31.12.2012
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Gesamt
Passiva 4f)
01.01.2012
in EUR
11.176.452,90
11.176.452,90
10.921.744,05
10.921.744,05
Sonstige Verbindlichkeiten
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden alle Leistungsverpflichtungen der Kommune
erfasst, die keinem der vorgenannten Posten zuzuordnen sind.
Die ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten wurden in der Höhe ihres Erfüllungsbetrages passiviert.
31.12.2012
Sonstige Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen (1)
gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht (2)
gegenüber Sondervermögen (3)
gegenüber öffentlichem Bereich (4)
gegenüber Organmitgliedern und Mitarbeitern (5)
gegenüber Finanzbehörden (6)
Übrige sonstige Verbindlichkeiten (7)
Gesamt
01.01.2012
in EUR
10.629.353,56
30.957.420,22
0,00
159.340,53
30.733.720,02
100.095,22
625.389,98
4.913.536,03
159.547.914,26
206.550.009,07
13.966.809,08
119.524,92
451.088,59
6.501.116,62
118.051.231,73
170.206.531,69
Die vorstehenden Bestandteile (1) bis (7) des Postens Sonstige Verbindlichkeiten betreffen folgende
Sachverhalte:
31.12.2012
(1)
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag 2009 und 2010
Verbindlichkeiten aus Investitionspauschale nach Art. 20
Haushaltsbegleitgesetz für St. Georg
CMS Bestand Städtisches Bestattungswesen
noch zu zahlende Zuwendungen Leipziger DOC Filmwochen GmbH
sonstige Verbindlichkeiten
Gesamt
___________________________________________________
Seite 69
01.01.2012
in EUR
10.629.215,11
30.629.215,11
0,00
251.485,00
0,00
56.079,21
0,00
19.195,46
138,45
10.629.353,56
1.445,44
30.957.420,22
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________
Erläuterung zu den sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (1)
Am 19.11.1998 beschloss die Ratsversammlung der Stadt Leipzig unter der Beschluss-Nr.
BS/RB-1337/98 die Ausfertigung eines Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages zwischen
der Stadt Leipzig, der LVV und der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH. Dieser wurde am
09.11.1999 durch die Vertragsparteien unterzeichnet und zuletzt unter dem Datum vom
02.12.2009 geändert. Hierdurch soll die finanzielle Absicherung der von den LVB in der Stadt
Leipzig erbrachten ÖPNV-Leistungen dauerhaft gewährleistet werden.
Im § 2 des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages wird die konkrete Ausgestaltung der
Fehlbetragsfinanzierung dargelegt. Grundsätzlich ist die Finanzierung des ÖPNV vollständig
durch die LVV sicherzustellen. Die Stadt Leipzig verpflichtet sich jedoch, Fehlbeträge, mithin
Beträge, die die eigenen Mittel der LVV übersteigen, aus Haushaltsmitteln auszugleichen.
Die mit den testierten und festgestellten Jahresabschlüssen 2009 und 2010 belegten erwirtschafteten eigenen Mittel der LVV reichten nicht aus, um den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag zu bedienen. Die LVV weist daher in ihrem Jahresabschluss 2009 kurzfristig
fällige Forderungen gegen die Stadt Leipzig i. H. v. 5.522.018,68 EUR und in ihrem Jahresabschluss 2010 kurzfristig fällige Forderungen gegen die Stadt Leipzig i. H. v.
25.107.196,43 EUR aus. Hieraus ergibt sich eine Gesamtzahlungsverpflichtung der Stadt
Leipzig von rd. 30,6 Mio. EUR, die korrespondierend entsprechend Ratsbeschluss Nr. RBV1112/12 vom 25.01.2012 Punkt 6.3 als Verbindlichkeit erfasst und ausgewiesen wurde. Die
Zahlung erfolgte gemäß Ratsbeschluss RBV-1480/12 vom 17.12.2012. Eine außerplanmäßige Auszahlung erfolgte Ende Dezember 2012 in Höhe von 20,0 Mio. EUR. Der Restbetrag
in Höhe von rund 10,6 Mio. EUR wird planmäßig im Haushaltsjahr 2013 an die LVV ausgezahlt.
Die darüber hinausgehenden Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wie
die Verbindlichkeiten aus der Investitionspauschale nach Art. 20 Haushaltsbegleitgesetz für
das Klinikum St. Georg sowie die Verbindlichkeit bezüglich des CMS Bestandes des Städtischen Bestattungswesens und die noch zu zahlenden Zuwendungen gegenüber der Leipziger DOC Filmwochen GmbH wurden im laufenden Jahr 2012 getilgt.
31.12.2012
(2)
01.01.2012
in EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
Bestand Zweckverband Planung und Erschließung "Neue Harth"
Kapitalertragsteuer
Wohngeld KISA
Gesamt
31.12.2012
(3)
CMS-Bestände Sondervermögen
Bestand Stiftung Völkerschlachtdenkmal
Forderung AZV-Parthe aus Verlustausgleichsvereinbarung
Verbindlichkeiten Umsatzsteuer (diverse Eigenbetriebe betreffend)
noch nicht abgeforderter Zuschuss Gewandhaus
Zinsen aus Liquiditätsbewirtschaftung
Verbindlichkeiten aus der Lohnabrechnung
Verbindlichkeiten aus der Liquiditätsbewirtschaftung Eigenbetriebe
Verbindlichkeiten Pooling Eigenbetriebe
Gesamt
___________________________________________________
Seite 70
in EUR
24,42
0,00
170.000,00
263.082,37
0,00
0,00
0,00
19.314.381,04
10.986.232,19
30.733.720,02
111.167,10
40.376,43
7.797,00
159.340,53
01.01.2012
11.297.231,80
1.802.717,67
590.000,00
206.609,92
59.569,00
8.321,45
2.359,24
0,00
0,00
13.966.809,08
Sonstige Verbindlichkeiten
___________________________________________________
Erläuterung zu den sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen (3)
Die Verbindlichkeiten bezüglich des CMS-Bestandes der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig
(Stadtreinigung Leipzig, Oper Leipzig, Gewandhaus Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der
Jungen Welt, Musikschule „J.S. Bach“, Städtische Behindertenhilfe, Verbund Kommunaler
Kinder- und Jugendhilfe, Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf) wurden im laufenden Jahr
2012 auf separate Konten umgebucht. Daher reduzieren sich die CMS-Bestände im Sondervermögen in der Übersicht, werden jedoch tatsächlich in den Verbindlichkeiten Pooling Eigenbetriebe dargestellt. Weiterhin sind in diesem Zusammenhang auch die Verbindlichkeiten
aus der Liquiditätsbewirtschaftung der Eigenbetriebe zu betrachten. Hierbei handelt es sich
grundsätzlich ebenfalls um CMS-Bestände, jedoch werden diese kurzfristig von der Stadt
angelegt. Weiterhin wurde der Verbindlichkeitenbestand der Stiftung Völkerschlachtdenkmal
sowie der noch nicht abgeforderte Zuschuss an das Gewandhaus bis zum Ende des Jahres
entrichtet.
31.12.2012
(4)
01.01.2012
in EUR
100.095,22
100.095,22
Verbindlichkeiten ggü. Krankenkassen SV Beitrag
Gesamt
119.524,92
119.524,92
Erläuterung zu den sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichem Bereich (4)
Die Verbindlichkeiten aus der Künstlerversicherung für die Eigenbetreibe wurden im laufenden Jahr 2012 vollständig getilgt. Demgegenüber wurden die noch abzuführenden SVBeiträge für die Eigenbetriebe mit den Verbindlichkeiten ggü. Krankenkassen auf ein gemeinsames Konto verbucht.
31.12.2012
(5)
in EUR
425.790,47
0,00
0,00
199.599,51
625.389,98
variable Bezüge tariflich Beschäftigte/Beamte
diverse Wegstreckenentschädigungen und Dienstreisen
Verbindlichkeiten aus Lohnabrechnung (Rückläufe)
Verbindlichkeiten Lohn/Gehalt Beschäftigte/Beamte
Gesamt
01.01.2012
425.790,47
17.503,71
7.794,41
0,00
451.088,59
Erläuterung zu den sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Organmitgliedern und Mitarbeitern (5)
Die Verbindlichkeiten aus den variablen Bezügen der tariflich Beschäftigten bzw. Beamten
bleiben im Vergleich zum Stichtag 01.01.2012 identisch. Die Verbindlichkeiten aus Wegstreckenentschädigungen und Dienstreisen sowie aus Lohnabrechnungen des letzten Jahres
wurden vollständig getilgt. Demgegenüber wurden neue Verbindlichkeiten für Lohn/Gehalt in
Höhe von 199.599,51 EUR berücksichtigt.
31.12.2012
(6)
in EUR
4.781.096,15
0,00
0,00
0,00
132.439,88
4.913.536,03
Lohn- und Kirchensteuer, Soli
Berichtigung Gewerbesteuerumlage
diverse USt-Voranmeldungen, USt-Jahreserklärungen
Kapitalertragsteuer
Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer
Gesamt
___________________________________________________
Seite 71
01.01.2012
3.656.459,46
2.582.079,73
253.732,51
8.844,92
0,00
6.501.116,62
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________
Erläuterung zu den sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden (6)
Die Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Kirchensteuer stiegen im Vergleich zum 01.01.2012
um 1,7 Mio. EUR. Die Verbindlichkeiten aus der Gewerbesteuerumlage aus 2011 und der
Kapitalertragssteuer aus den Jahren 2004 - 2006 wurden vollständig getilgt. Demgegenüber
sind aus dem laufenden Jahr 2012 neue Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer in Höhe von
132,4 TEUR entstanden.
31.12.2012
(7)
01.01.2012
in EUR
Zuwendungen von Dritten:
- Finanzhaushalt
- Ergebnishaushalt
Debitorische Akontozahlungen
sonstige Verbindlichkeiten (PSCD)
Ausgleichbeträge und Finanzhilfen
Förderung gem. Krankeninvestitionsgesetz
Gemeindeanteil Kindergarten, Essens- und Fahrtkostenzuschüsse
etc.
Katasterübernahme
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Kautionen über Treuhandkonten
Verkauf von Grund und Boden
Entschädigung Grunddienstbarkeit
Sonstige Verbindlichkeiten
Gesamt
94.190.755,45
8.261.179,82
12.619.257,20
5.286.703,24
0,00
0,00
66.974.738,74
6.064.604,75
43.718.433,66
0,00
470.604,25
239.483,00
0,00
340.049,53
0,00
40.559,14
28.092.538,76
1.414.450,80
9.642.469,85
159.547.914,26
64.067,17
41.343,86
0,00
0,00
137.906,77
118.051.231,73
Erläuterung der Übrigen sonstigen Verbindlichkeiten (7)
Bei den debitorischen Akontozahlungen handelt es sich um durch die Stadtkasse festgestellte Überzahlungen. Diese betrafen zur Eröffnungsbilanz die Sachkonten 2791 3100 (Klärungsbestand PSCD) und 2791 3300 (debitorische Akontozahlungen). Bei dem Bestand des
Kontos 2791 3100 (-8.954,63 EUR) zum Jahresabschluss handelt es sich um 16 ungeklärte
Zahlungseingänge die aufgrund fehlender Angaben bzw. Vertragsgegenstände nicht zuordenbar waren.
Bei den debitorischen Akontozahlungen zum Jahresabschluss in Höhe von
12.680.208,47 EUR handelt es sich um Überzahlungen auf Personenkonten (Guthaben
durch Doppelzahlungen, Einzahlungsfehlzuordnungen), deren Klärung bis zum 31.12.2012
nicht abgeschlossen werden konnte. Deren Ursache liegt u. a. an fehlenden Sollstellungen
der Fachämter, nicht beantworteten Anschreiben der Einzahler bzw. offene Bearbeitungen
im Bereich der Debitoren- bzw. Kreditorenbuchhaltung.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind darüber hinaus sonstige Verbindlichkeiten aus Rückzahlungsanforderungen aus der Guthabenklärung in Höhe von 762.255,93 EUR enthalten,
welche erstellt und noch nicht ausgezahlt wurden.
Gemäß § 33 KomHVO durften Einnahmen des Haushaltes als Verwahrgeld behandelt werden, solang sie noch nicht endgültig im Haushalt gebucht werden konnten. Die im Sachbuch
haushaltsfremder Vorgänge kameral erfassten Verwahrungen/durchlaufenden Gelder wurden gemäß dem Überleitungskonzept über Datenmigration in die Doppik überführt. Die hier
ausgewiesenen Beträge umfassen:
28.092.538,76 EUR
542.340,13 EUR
Verkauf von Grund und Boden (ungeklärte Eigentumsverhältnisse)
Einnahmen aus Erbbaurechtsverträgen (Zuordnung der Flächen zum Bund = Auskehr der Einnahmen an Bund)
___________________________________________________
Seite 72
Angaben und Erläuterungen zu Posten der Ergebnisrechnung
___________________________________________________
Die übergeleiteten Verwahrbestände aus dem Verkauf von Grund und Boden (ungeklärte
Eigentumsverhältnisse) in Höhe von 28.092.538,76 EUR resultieren aus vereinnahmten Geldern aus dem Verkauf von Flurstücken, für die die Stadt verfügungsberechtigt war. Bis zur
endgültigen rechtlichen Eigentumszuordnung z. B. per Bescheid, Urteil oder Beschluss werden diese Verwahrungen als „Fremde Finanzmittel“ im Sinne von § 15 SächsKomHVODoppik behandelt. Die Analyse der Einzelsachverhalte ist noch nicht abgeschlossen, es
bleibt zu klären, ob es sich bei diesen Geldern um treuhänderisch zu verwaltendes Vermögen handelt. Nach Prüfung wird eine Einzelerfassung und -bewertung und ggf. eine Berichtigung zu erfolgen haben.
5.2.5
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden alle Einnahmen vor dem Jahresabschluss zum 31.12.2012 ausgewiesen, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem
Stichtag darstellen. Der Ansatz erfolgt entsprechend § 39 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik mit
dem Nominalbetrag.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
31.12.2012
01.01.2012
in EUR
0,00
22.509.010,31
16.039,03
Mieten/Pachten
Grabnutzungsgebühren
Kostenvorschüsse
Sonstige passive
Rechnungsabgrenzungsposten
Übrige Verbindlichkeiten Einnahmeverteilung
Gesamt
1.003,00
21.612.178,76
0,00
174.939,04
254.120,17
1.214.718,68
1.615.676,95
23.914.707,06
23.482.978,88
Die Grabnutzungsgebühren stellen den größten Anteil der passiven Rechnungsabgrenzungsposten dar. Bei den Verträgen ab 11/2007 erfolgt die Auflösung über die Vertragslaufzeit. Alle von 1990 bis 10/2007 eingenommenen Grabnutzungsgebühren werden hingegen
aus Vereinfachungsgründen pauschal über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren aufgelöst.
Unter den übrigen Verbindlichkeiten aus Einnahmeverteilung ist der Ertrag (Barwertvorteil),
den die Stadt Leipzig aus der US-Lease Trinkwassertransaktion der KWL erzielt hat, ausgewiesen. Dieser wird über die entsprechende Restlaufzeit aufgelöst.
6
6.1
Angaben und Erläuterungen zu Posten der Ergebnisrechnung
Jahresergebnis, vorgesehene Verwendung des Gesamtergebnisses sowie
Abdeckung von Fehlbeträgen
Im gesondert erstellten Rechenschaftsbericht der Stadt Leipzig zum Jahresabschluss 2012
werden die Erträge und Aufwendungen bzw. die wichtigsten Ergebnisse der Ergebnisrechnung des Haushaltsjahres 2012 erläutert und die Ergebnisrechnung bewertet. An dieser Stelle wird nur kurz auf das erzielte Jahresergebnis und dessen Behandlung eingegangen, welches sich innerhalb der Kapitalposition auf der Passivseite der Vermögensrechnung niederschlägt.
Die Stadt Leipzig schließt das Haushaltsjahr 2012 mit einem Gesamtergebnis in Höhe von
-38.272.575,51 EUR ab, welches sich aus einem ordentlichen Ergebnis von
-49.698.025,30 EUR und einem aus außerordentlichen Erträge und Aufwendungen resultierenden Sonderergebnis von 11.425.449,79 EUR zusammensetzt.
___________________________________________________
Seite 73
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________
Die Stadt Leipzig wendet in ihrer Jahresrechnung 2012 die Übergangsbestimmung des
§ 131 Abs. 6 Satz 5 SächsGemO zur möglichen Fehlbetragsverrechnung zwecks Ergebnisausgleichs an.
Nach dieser Vorschrift dürfen bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2016 als Saldo aus den
nicht zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen entstandene Fehlbeträge im Jahr der
Entstehung mit dem Basiskapital verrechnet werden, ohne dass die Gemeinde zur Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes verpflichtet ist. Für Fehlbeträge, die sich aus zahlungswirksamen Vorgängen ergeben, gilt diese Erleichterung ausdrücklich nicht. Die Verrechnung des Fehlbetrags wird unmittelbar, d. h. im gleichen Haushaltsjahr, vorgenommen.
Die Verrechnung des ausgewiesenen Fehlbetrags im Gesamtergebnis 2012 in vollständiger
Höhe auf das Basiskapital ist bei den Erläuterungen zum Bilanzposten dargestellt (Passiva
1a). Der erzielte Überschuss im Sonderergebnis wurde folglich prioritär zur Deckung herangezogen.
6.2
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, soweit sie für die Beurteilung der Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind
Gemäß § 48 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik sind außerordentliche Erträge und Aufwendungen hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im Anhang zu erläutern, soweit sie für die Beurteilung der Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
Die ausgewiesenen außerordentlichen Erträge des Haushaltsjahres 2012 in Höhe von insgesamt 21.957.990,60 EUR setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:
31.12.2012
Außerordentliche Erträge
in EUR
Spenden
7.653,48
Empfangene Schadensersatzleistungen und Ähnliches
346.743,86
Sonstige außergewöhnliche Erträge
Umsatzsteuererstattung Vorjahre
9.718.787,70
Sonstige periodenfremde Erträge
5.018.500,53
Erträge aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen
6.740.465,90
75,81
Erträge aus der Veräußerung von beweglichem Vermögen
125.763,32
Gesamt
21.957.990,60
Die empfangenen Schadensersatzleistungen (und ähnliches) in Höhe von 346.743,86 EUR
beruhen unter anderem auf einer Schadensersatzleistung im Zusammenhang mit der durch
Brandstiftung fast vollständig vernichteten Sporthalle am Rabet (282.267,00 EUR).
Die sonstigen außergewöhnlichen Erträge betrafen vollständig Fremdwährungsgewinne oder
Bewertungsgewinne bezüglich der MBIA- und GECC-Papiere der Stadt Leipzig.
Sonstige periodenfremde Erträge wurden unter anderem im Zusammenhang mit erfolgten
Veräußerungen von Grundstücken und Gebäuden sowie mit Betriebskostenabrechnungen
des Amtes für Jugend Familie und Bildung gegenüber Dritten erfasst.
Die erlösten außerordentlichen Erträge aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen
in Höhe von insgesamt 6,7 Mio. EUR stammen im Wesentlichen aus der Veräußerung von
Grundstücken und Gebäuden durch das Liegenschaftsamt (6,6 Mio. EUR).
Die außerordentlichen Aufwendungen des Haushaltsjahres 2012 belaufen sich auf insgesamt 10.532.540,81 EUR. Sie weisen nachfolgende Zusammensetzung auf:
___________________________________________________
Seite 74
Angaben und Erläuterungen zu Posten der Finanzrechnung
___________________________________________________
31.12.2012
Außerordentliche Aufwendungen
in EUR
Spendenfinanzierte Aufwendungen
77.574,41
Aufwendungen aus Verlustübernahme
142.509,74
Sonstige außergewöhnliche Aufwendungen
5.572.890,74
Umsatzsteuernachzahlung Vorjahre
122,92
Sonstige periodenfremde Aufwendungen
1.206.500,34
Außerplanmäßige Abschreibungen wegen erhöhter Inanspruchnahme
beweglicher Vermögensgegenstände
Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund dauerhafter Wertminderungen
von Vermögensgegenständen
Abgang ohne Erlös bewegliches Vermögen
Abgang ohne Erlös
31.634,00
927.947,02
13.013,36
2.131.009,60
Aufwendungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden
Aufwendungen aus der Veräußerung von beweglichen
Vermögensgegenständen
388.637,12
40.701,56
Gesamt
10.532.540,81
Unter die sonstigen außergewöhnlichen Aufwendungen in Höhe von 5,6 Mio. EUR fielen die
Fremdwährungsverluste und Bewertungsverluste aufgrund von Zinsänderungen für die
MBIA- und GECC-Papiere der Stadt Leipzig.
Die sonstigen periodenfremden Aufwendungen ergeben sich mit ca. 717,0 TEUR hauptsächlich aus notwendigen Korrekturbuchungen im Zusammenhang mit der Rückzahlung von Zuwendungen im Verkehrs- und Tiefbauamt. Mit ca. 636,0 TEUR betrifft dies im Wesentlichen
die Straßenbaumaßnahme S 38, Prager Straße in Probstheida.
Von den außerplanmäßigen Abschreibungen aufgrund dauerhafter Wertminderungen von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind ca. 780,0 TEUR auf die Abschreibung
der Brücke Bornaische Straße über DB AG zurückzuführen.
Die als Abgang ohne Erlös aufgezeigten Beträge rühren im Wesentlichen aus Straßenbauprojekten und dem damit verbundenen Abgang der alten Vermögensgegenstände, wie z. B.
der Richard-Lehmann-Straße in Höhe von insgesamt ca. 584,2 TEUR, der Brünner Straße in
Höhe von ca. 512,0 TEUR oder dem Brühl in Höhe von ca. 167,7 TEUR.
Die Aufwendungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden entstanden zu
einem Anteil von 347.257,89 EUR aus der Grundstücksveräußerung durch das Liegenschaftsamt.
7
Angaben und Erläuterungen zu Posten der Finanzrechnung
Die Einzahlungen und Auszahlungen bzw. die wichtigsten Ergebnisse der Finanzrechnung
des Haushaltsjahres 2012 werden im Rechenschaftsbericht der Stadt Leipzig zum Jahresabschluss 2012 erläutert und die Finanzrechnung bewertet. Weitergehende Erläuterungen zu
einzelnen Posten im Anhang sind daher entbehrlich.
Der in der Gesamtfinanzrechnung zum Ende des Haushaltsjahres 2012 ausgewiesene Endbestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 121.921.407,32 EUR spiegelt sich in der Vermögensrechnung als Bestand an liquiden Mitteln wider (siehe Aktiva 2c)).
___________________________________________________
Seite 75
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________
8
Weitere Angaben und Erläuterungen
8.1
Einschränkungen der Verfügbarkeit oder Verwertung von Grund und Boden sowie Gebäuden und anderer Bauten
Gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 SächsKomHVO-Doppik sind im Anhang wesentliche, über die
kommunalrechtlichen Regelungen hinausgehende dingliche, gesetzliche oder vertragliche
Einschränkungen der Verfügbarkeit oder Verwertung des in der Vermögensrechnung ausgewiesenen Grund und Bodens sowie der Gebäude und anderer Bauten anzugeben; ferner
sind diesbezüglich künftige Aufwendungen oder Auszahlungen im Anhang darzustellen und
zu erläutern.
Im Rahmen der Bewertung des in der Vermögensrechnung angesetzten Grundvermögens
werden bestehende Nutzungs-, Verfügungs- und Verwertungsbeschränkungen betrachtet
und wertmindernd berücksichtigt (siehe auch Aktiva 1c) aa) und bb)).
Im Übrigen können, wie bereits zur Eröffnungsbilanz benannt, eingeschränkte Verfügbarkeiten nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) insbesondere in Sanierungsgebieten der Stadt
Leipzig bestehen.
8.2
Vorübergehende Verwendung liquider Mittel aus langfristigen Rückstellungen für andere Zwecke
§ 22 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik fordert, dass die vorübergehende Verwendung liquider
Mittel, welche für die Inanspruchnahme von langfristigen Rückstellungen benötigt werden, im
Anhang zum Jahresabschluss darzustellen ist.
Eine darzustellende Verwendung im Sinne der genannten Vorschrift liegt nicht vor.
8.3
Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre und übertragene Ermächtigungen
8.3.1
Allgemeine Erläuterung
Nach § 52 Abs. 2 Nr. 7 SächsKomHVO-Doppik ist im Anhang eine Erläuterung der unter der
Vermögensrechnung aufzuführenden Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre und der übertragenen Ermächtigungen anzugeben.
Zu den - sofern sie nicht auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen sind - unter der Vermögensrechnung zu vermerkenden Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre gehören gemäß
der ausdrücklichen Benennung im § 46 Satz 1 SächsKomHVO-Doppik insbesondere
Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften,
Bürgschaften,
Gewährverträge und
in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen sowie
übertragene Ansätze für Auszahlungen und Aufwendungen nach § 21 SächsKomHVODoppik.
Jede Art der Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre darf unter der Vermögensrechnung in
einem Betrag angegeben werden (§ 46 Satz 2 SächsKomHVO-Doppik).
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Weitere Angaben und Erläuterungen
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Die explizit in § 46 SächsKomHVO-Doppik aufgeführten Verpflichtungen aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften, Bürgschaften, Gewährverträgen sind analog § 251 HGB als Haftungsverhältnisse zu bezeichnen. Entsprechend § 46 Satz 3 SächsKomHVO-Doppik sind Haftungsverhältnisse auch angegeben, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen.
Eine Passivierung hat stets Vorrang vor einem Vermerk unter der Vermögensrechnung. Ist
also eine Verbindlichkeit oder Rückstellung passiviert, entfällt regelmäßig die Vermerkpflicht.
Erfolgt eine Teilpassivierung des Haftungsrisikos bzw. der Vorbelastung, ist nur der nicht
passivierte Teil des Haftungsverhältnisses unter der Vermögensrechnung zu vermerken,
d. h. der Gesamtbetrag des entsprechenden Haftungsverhältnisses ist um diese Passiva zu
kürzen, um einen Doppelausweis zu vermeiden. Soweit sich die Haftung auf die Schuld eines Dritten bezieht (z. B. Bürgschaft, Gewährvertrag oder ihnen wirtschaftlich gleichkommende Rechtsgeschäfte), ist für den Umfang des Vermerks der jeweilige Bestand der
Hauptverbindlichkeit maßgebend. In den anderen Fällen ist der Nominalbetrag anzusetzen.
Dies folgt auch aus der Forderung zur Angabe der möglichen Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen in voller Höhe ohne Saldierung mit Rückgriffsforderungen. Die Angabepflicht besteht auch dann, wenn eine Inanspruchnahme nicht droht.
Maßgebend sind die Verhältnisse am Jahresabschlussstichtag.
Die unter der Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2012 gemäß § 46 SächsKomHVODoppik vermerkten Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf insgesamt
520.270.636,42 EUR und stellen sich nach Art der Vorbelastung folgendermaßen dar:
Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre
31.12.2012
01.01.2012
in EUR
Verpflichtungen aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften
Bürgschaften
Gewährverträge
in Anspruch genommene
Verpflichtungsermächtigungen
Übertragene Ansätze für Zahlungen und
Aufwendungen nach § 21 SächsKomHVODoppik (Eröfnungsbilanz: Haushaltsausgabereste aus Vorjahren)
Gesamt
0,00
0,00
343.733.597,33
59.938.778,81
381.942.571,39
82.100.551,36
15.339.726,44
17.383.048,73
101.258.533,84
133.658.948,69
520.270.636,42
615.085.120,17
Die Verpflichtungsermächtigungen mit Stand zum 01.01.2012 in Höhe von 17,3 Mio. EUR
resultieren aus dem Jahr 2011 und führen im Jahr 2012 oder bei umfangreicheren Investitionsmaßnahmen in den nächsten Jahren zu einer Auszahlung. Für das Jahr 2012 erfolgte mit
Stichtag 31.12.2012 eine Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
15,3 Mio. EUR.
Darüber hinaus liegen ersichtlich keine weiteren vermerk- und/oder erläuterungspflichtigen
Sachverhalte vor, aus denen sich eine Belastung künftiger Haushaltsjahre ergibt und bei
denen nicht bereits eine unmittelbare Berücksichtigung in der Vermögensrechnung erfolgte.
8.3.2
Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften
Entscheidendes Kriterium für das Vorliegen eines kreditähnlichen Rechtsgeschäftes ist nicht
dessen Bezeichnung, sondern, dass der jeweilige Vertragsabschluss nach den Umständen
des Einzelfalls bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu dem gleichen Erfolg führt, wie die
Aufnahme eines in die Haushaltssatzung einzustellenden Kredits. Dies betrifft insbesondere
Fälle, in denen die Kommune langfristige Leistungsverpflichtungen mit erheblichen wirt___________________________________________________
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Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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schaftlichen Belastungen eingeht, wobei die von der Kommune zu erbringende Gegenleistung regelmäßig auf künftige Haushaltsjahre verschoben wird. Gemäß § 82 Abs. 5 SächsGemO bedarf die Begründung einer Zahlungsverpflichtung, die wirtschaftlich einer Kreditaufnahme gleichkommt, der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.
Hier zu erläuternde Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften bestehen zum
Jahresabschlussstichtag nicht.
8.3.3
Bürgschaften
Für die Erfüllung ihrer Aufgaben darf die Stadt Leipzig nach § 83 Abs. 2 SächsGemO Bürgschaften übernehmen.
Als Bürgschaft bezeichnet man die Verpflichtung des Bürgen gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.
Bürgschaften sind unter Vermögensrechnung nur insoweit zu vermerken, als die Hauptschuld des Dritten am Bilanzstichtag bestanden hat. Die Höhe der nach
§ 46 SächsKomHVO-Doppik zu vermerkenden Bürgschaften richtet sich mithin nach dem
jeweiligen Stand der Hauptschuld am 31. Dezember 2012.
Die Bürgschaftsverpflichtungen der Stadt Leipzig zum 31. Dezember 2012 verteilen sich
ausweislich der nachstehenden Übersicht und im Vergleich zum Vorjahr (Stand 31. Dezember 2011 bzw. gemäß Ausweis im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2012) wie
folgt:
Verbürgte Hauptschulden
Hauptschuldner
31.12.2012
01.01.2012
in EUR
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
284.336.770,14
307.558.842,44
12.270,94
13.907,08
Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH
10.964.739,91
11.223.593,25
LGH mbH & Co. KG
19.082.845,93
22.954.609,27
Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH
13.804.880,80
21.474.259,02
4.000.000,00
5.999.730,18
Arbeiter-Samariter-Bund Leipzig
LEVG mbH & Co. KG
Zoo Leipzig GmbH
Gesamt
11.532.089,61
12.717.630,15
343.733.597,33
381.942.571,39
Gegenüber dem Stand zur Eröffnungsbilanz reduzierten sich die Bürgschaftsverpflichtungen
um insgesamt 38.208.974,06 EUR.
Bürgschaftsähnliche Rechtsverhältnisse sind nachstehend unter den Gewährverträgen angegeben.
8.3.4
Gewährverträge
a) Abgrenzung
Unter Gewährverträgen ist jede vertragliche Verpflichtung zu verstehen, die das Einstehen
für einen geschuldeten oder sonstigen Erfolg oder eine Leistung bzw. den Nichteintritt eines
Erfolges, eines bestimmten Nachteils oder Schadens zum Gegenstand hat. Der Gewährvertrag muss eine Eventualverbindlichkeit oder ein Haftungsverhältnis über das Ausmaß der
gesetzlichen Haftung hinaus begründen. Als Eventualverbindlichkeit ist eine aufschiebend
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Seite 78
Schienennetztransaktion
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bedingte Verbindlichkeit zu verstehen, bei der die Bedingung, von der die Wirksamkeit des
Schuldverhältnisses abhängt, noch nicht eingetreten ist und mit ihrem Eintritt auch kaum zu
rechnen ist. Das Haftungsverhältnis muss so gelagert sein, dass die Stadt Leipzig mit einem
zusätzlichen wirtschaftlichen Risiko aus einer bedingten oder sonstigen ungewissen Verpflichtung belastet ist.
Unter den Gewährverträgen sind die Garantieverträge zu subsumieren. Dies sind bürgschaftsähnliche Verträge, die sich von einer Bürgschaft dadurch unterscheiden, dass eine
selbstständige, von der des Schuldners unabhängige Verpflichtung begründet wird.
Rangrücktritts- oder Forderungsrücktrittserklärungen verpflichten die Stadt Leipzig gegenüber den anderen Gläubigern desselben Schuldners, mit ihrer Forderung hinter die Forderungen der anderen Gläubiger zurückzutreten. Eine solche Erklärung ist nicht vermerkpflichtig, da sie kein Einstehen für einen Erfolg enthält und damit keine Gewährleistung bezweckt.
Unter sog. Patronatserklärungen werden rechtlich unterschiedliche Erklärungen i. S. v. Verträgen verstanden. Diese sind vermerkpflichtig, sofern sie zwischen dem Mutterunternehmen
(„Patron“) und dem Gläubiger des Tochterunternehmens bürgschaftsähnliche Rechtsverhältnisse, z. B. Schuldmitnahme, Freistellungsverpflichtung, Haftungsübernahme, Kreditauftrag,
Finanzausstattungsverpflichtung oder Liquiditätsgarantie, begründen. Die Vermerkpflicht
hängt grundsätzlich nicht davon ab, ob die Patronatserklärung gegenüber dem Gläubiger
oder dem Tochterunternehmen abgegeben wird, da diese am Verpflichtungsgehalt zu messen ist. Als Sonderfall einer Patronatserklärung ist die Verpflichtung zum Ausgleich eines
negativen Cashflow anzusehen. Diese Verpflichtung ist vermerkpflichtig, da die Möglichkeit
der Inanspruchnahme der Stadt Leipzig eine Garantieübernahme enthält. Sie entspricht einer Patronatserklärung zur Liquiditätsausstattung.
b) Schienennetztransaktion
Die Stadt Leipzig sowie die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB) hatten am 02.12.2002
eine US Cross-Border-Leasing Transaktion für das in der Stadt Leipzig gelegene Schienennetz sowie für dessen Betrieb erforderliche Nebenanlagen und der unterliegenden Grundstücke mit einer Laufzeit des Rückmietvertrages bis zum 02.01.2032 abgeschlossen.
Mit Kündigungsvertrag vom 01.06.2011 stimmten sämtliche Beteiligte der vorzeitigen Beendigung der Transaktion zu. Da die vorzeitige Beendigung des ursprünglich zwischen dem
Leipzig LVB Trust und der Norddeutschen Landesbank (NORD/LB) abgeschlossenen sogenannten B-Darlehens u. a. eine sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigung zur Folge gehabt hätte, wurde dieses Darlehen fortgeführt. Dieses Vorgehen wurde durch den Stadtrat am
20.04.2011 beschlossen.
Zur Sicherung der Ansprüche der NORD/LB hat die Stadt Leipzig im Zuge der Terminierung
der Transaktion am 03.06.2011 eine selbstständige Garantie als Gewährvertrag gegenüber
der NORD/LB abgegeben.
Mit Bescheid der Landesdirektion Leipzig vom 01.06.2011 wurde festgestellt, dass die Beendigung der US Cross-Border-Leasing Transaktion für das Schienennetz der LVB sowie die
Abgabe der selbstständigen Garantie der Stadt Leipzig gegenüber der NORD/LB nicht der
Genehmigung durch die Landesdirektion als zuständiger Kommunalaufsicht bedarf. Das
selbstständige Garantieversprechen stellt gegenüber dem bisherigen Sicherungsmittel, der
Sicherungsabtretung der Ansprüche des US Trust aus dem Rückmietvertrag an die
NORD/LB, kein neues Risiko dar.
Aus diesem Grund handelt es sich bei der Garantiestellung zugunsten der NORD/LB nicht
um eine neue Garantie i. S. v. § 83 SächsGemO und war mithin nicht erneut genehmigungs___________________________________________________
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Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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bedürftig. Das Risiko der Stadt aus diesen Rechtsgeschäften in Anspruch genommen zu
werden blieb bis zum heutigen Tage unverändert gegenüber der bisherigen genehmigten US
Cross-Border-Leasing Transaktion.
Der durch die NORD/LB bestätigte Wert der Garantie zum 31.12.2012 beträgt
79.083.224,77 USD. Unter Zugrundelegung der Devisenkursstatistik der Deutschen Bundesbank (Stand 31.12.2012) wurde ein Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank i. H. v.
1,3194 USD ausgewiesen. Der Wert der Garantie beträgt mithin umgerechnet
59.938.778,81 EUR.
c) Kapitalausstattungsvereinbarung
Die Kapitalausstattungsvereinbarung wird auf der Passivseite der Bilanz unter den Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts- und Verwaltungsverfahren
sowie aus Bürgschaften, Gewährverträgen und ähnlichen Rechtsgeschäften ausgewiesen
(Passiva 3g)).
Der zur Eröffnungsbilanz unter der Vermögensrechnung ausgewiesene Betrag des nicht
passivierten Teils des Haftungsverhältnisses betrug 22.342.152,64 EUR. Die Vermerkpflicht
für einen nicht passivierten Teil des Haftungsverhältnisses entfällt aufgrund der rückgängig
gemachten Abzinsung der Rückstellung gem. § 63 Abs. 9 SächsKomHVO-Doppik.
8.3.5
In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen
§ 81 Abs. 1 SächsGemO erlaubt den Kommunen, Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren einzugehen, sofern der Haushaltsplan dazu ermächtigt. In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen führen nicht bereits im laufenden Haushaltsjahr, sondern erst im nächsten
oder, bei umfangreicheren Investitionsmaßnahmen, in den nächsten Jahren zu einer Auszahlung.
Ausweislich § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2012 wurde
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 137.438.450 EUR festgesetzt.
Hiervon wurden 15.339.726,44 EUR in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme lag damit bei 11,2 %.
8.3.6
Übertragene Ansätze für Auszahlungen und Aufwendungen nach
§ 21 SächsKomHVO-Doppik
Die im Haushaltsplan veranschlagten Auszahlungen und Aufwendungen wirken gemäß
§ 76 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO nur für das betreffende Haushaltsjahr (Grundsatz der zeitlichen Bindung) mit der Folge, dass die bis zum Abschlussstichtag nicht verbrauchten Ansätze grundsätzlich als erspart gelten. § 21 SächsKomHVO-Doppik durchbricht den Grundsatz
der zeitlichen Bindung. Nach § 21 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik bleiben die Ansätze für
Auszahlungen für Investitionen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des
Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Ein Übertragungsvermerk ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets können von der zeitlichen Bindung befreit und für übertragbar erklärt werden; sie bleiben dann längstens bis zum Ende
des folgenden Jahres verfügbar (vgl. § 21 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik).
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Seite 80
Kapitalausstattungsvereinbarung
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Gemäß § 21 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik ist auch die Übertragung über- und außerplanmäßig bewilligter Aufwendungen und Auszahlungen zulässig, wenn sie bis zum Ende des
Haushaltsjahres in Anspruch genommen, jedoch noch nicht geleistet wurden. Voraussetzung
ist, dass über diese zusätzlich bewilligten Aufwendungen und Auszahlungen haushaltsrechtlich bereits verfügt, d. h. der Auftrag z. B. vergeben wurde.
Gemäß Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1901/13 vom 11.12.2013 wurde die Übertragung der Ansätze für Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 97.695.245,26 EUR sowie für Ansätze im Ergebnishaushalt entsprechend § 21 Abs. 3 SächsKomHVO - Doppik in Höhe von 1.570.609,55 EUR
aus dem Jahr 2012 in die Folgejahre bestätigt.
Darin enthalten war die Bestätigung über- und außerplanmäßiger Auszahlungen zur Finanzierung dringender investiver Maßnahmen gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO in Höhe von
1.992.679,03 EUR.
8.4
Sparkassenträgerschaft
Die Sparkassenträgerschaft wie auch eine Beteiligung an der Sachsen-Finanzgruppe (SFG)
dürfen in der Vermögensrechnung nicht angesetzt werden (siehe auch unter Aktiva 1d)).
Gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 8 SächsKomHVO-Doppik sind im Anhang die Sparkassenträgerschaft unter Angabe des Eigenkapitals der Sparkasse und der Quote der Trägerschaft anzugeben sowie Angaben zu übertragenen Sparkassenträgerschaften entsprechend vorzunehmen.
Die Stadt Leipzig hatte am maßgeblichen Stichtag 31. Dezember 2012 weder eine unmittelbare Trägerschaft an einer Sparkasse noch eine unmittelbare Beteiligung an der SFG inne.
Die Stadt Leipzig war und ist jedoch Mitglied des Sparkassenzweckverbandes für die Stadtund Kreissparkasse Leipzig. Das satzungsmäßige Beteiligungs- sowie zugleich Ausschüttungs- und Haftungsverhältnis der Verbandsmitglieder (Stadt Leipzig und Landkreis Leipzig)
untereinander auf Basis des Verhältnisses der Einwohnerzahlen der Verbandsmitglieder im
Geschäftsgebiet der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig (Stadt Leipzig und ehemaliger Landkreis Leipziger Land) wird regelmäßig von der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig berechnet.
Nach der Berechnung auf Grundlage der Einwohnerdaten des Statistischen Landesamtes
des Freistaats Sachsen zum Stichtag 31. Dezember 2011 bestand im Jahr 2012 ein satzungsmäßiger Anteil der Stadt Leipzig am Zweckverband sowie eine Ausschüttungs- und
Haftungsquote von (gerundet) 79,08 %. Die Berechnung auf Basis der Einwohnerdaten zum
31. Dezember 2012 ergab einen Anteil der Stadt Leipzig im Innenverhältnis von (gerundet)
79,19 %. In der Verbandsversammlung standen bzw. stehen der Stadt Leipzig 15 von insgesamt 25 Stimmen zu.
Der Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig war im gesamten
Jahr 2012 (einschließlich am 31. Dezember 2012) nach §§ 49, 53 ÖRKSF-G Träger/Anteilseigner der SFG und an deren Stammkapital mit 18,93 % (24,38 % unter Berücksichtigung eigener Anteile der SFG) beteiligt. Am 31. Dezember 2012 war die SFG Trägerin
von fünf Verbundsparkassen, u. a. auch der auf sie seinerzeit übertragenen Stadt- und
Kreissparkasse Leipzig.
Außerdem war der Sparkassenzweckverband im Jahr 2012 Verbandsmitglied des Zweckverbandes für die vereinigte Verbundsparkasse Leipzig, welcher der Wahrnehmung der sogenannten trägerschaftlichen Restbefugnisse der ehemaligen kommunalen Träger der fusionierten Sparkassen Leipzig, Torgau-Oschatz und Delitzsch-Eilenburg gegenüber der vereinigten Verbundsparkasse Leipzig bzw. der SFG diente.
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Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2012 sind der Sparkassenzweckverband für die
Stadt- und Kreissparkasse Leipzig sowie der Landkreis Nordsachsen, die früheren kommunalen Träger der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig, gemeinsam durch Kündigung nach
Maßgabe des § 64 ÖRKSF-G n. F. aus der SFG ausgeschieden. Gleichzeitig erfolgte zum
Ausscheidenszeitpunkt die Rückübertragung der Trägerschaft an der Sparkasse. Der Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig und der Landkreis Nordsachsen haben nach ihrem Austritt aus der SFG die – kommunale – Trägerschaft an der
Stadt- und Kreissparkasse Leipzig (§ 1 Abs. 1 und Abs. 3 des ÖRKSF-G) mit Wirkung zum
Ablauf des 31. Dezember 2012 gemeinsam übernommen; die Übernahme der Trägerschaft
erfolgte durch den Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig zu
(gerundet) 85,85 % und durch den Landkreis Nordsachsen zu (gerundet) 14,15 %. Das vorstehende (Innen-)Verhältnis entspricht den vormaligen Beteiligungen der übernehmenden
Träger an der SFG, bezogen auf die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig, zum Ausscheidenszeitpunkt.
Die (kommunale) Sparkassenträgerschaft richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen
(ÖRKSF-G) und nach der zwischen den beiden kommunalen Trägern der Sparkasse geschlossenen „Öffentlich-rechtlichen Trägervereinbarung … zur Ausübung der Trägerschaft
über die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig“ vom 24. Juni 2013 (kurz: Trägervereinbarung).
Neben dem Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig und dem
Landkreis Nordsachsen sind auch die Verbandsmitglieder des Sparkassenzweckverbandes
für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig, also die Stadt Leipzig und der Landkreis Leipzig,
Vertragsbeteiligte der Trägervereinbarung. Der Sparkassenzweckverband für die Stadt- und
Kreissparkasse Leipzig und der Landkreis Nordsachsen regelten in der Trägervereinbarung
u. a., dass sie an Ausschüttungen aus den Jahresüberschüssen der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig nach dem aufgezeigten festgelegten Innenverhältnis teilnehmen. Sie haften
gemäß § 67 Abs. 4 ÖRKSF-G für Verbindlichkeiten aus der Trägerschaft an der Stadt- und
Kreissparkasse Leipzig als Gesamtschuldner; im Innenverhältnis gilt dabei ebenfalls das
festgelegte quotale Verhältnis nach den ehemaligen SFG-Beteiligungen. In gleicher Weise
werden vereinbarungsgemäß sämtliche sonstige Verbindlichkeiten oder Ansprüche der Träger untereinander aufgeteilt. Zur Ausübung ihrer Trägerbefugnisse haben der Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig sowie der Landkreis Nordsachsen
eine Trägerversammlung als Beratungs- und Beschlussgremium gebildet und dto. diesbezügliche Regelungen in der Trägervereinbarung getroffen.
Eigenkapital der Sparkasse
Für das anzugebende Eigenkapital der Sparkasse wird für den maßgeblichen Jahresabschlussstichtag 31. Dezember 2012 der Jahresabschluss der Stadt- und Kreissparkasse
Leipzig zum 31. Dezember 2012 herangezogen. Der festgestellte Jahresabschluss (Bilanz)
der Sparkasse zum 31. Dezember 2012 weist ein Eigenkapital in Höhe von
276.908.550,76 EUR aus. Davon entfallen 266.908.550,76 EUR auf die Gewinnrücklagen
bzw. konkret die Sicherheitsrücklage. Daneben war unter der Position Eigenkapital ein Bilanzgewinn in Höhe von 10.000.000,00 EUR ausgewiesen.
Im Lagebericht 2012 wird durch den Vorstand der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig u. a.
auch die Eigenmittelsituation der Sparkasse dargestellt. Hiernach betrugen die bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittel gemäß Kreditwesengesetz zum Geschäftsjahresende insgesamt 552,3 Mio. EUR (Kernkapital = 356,0 Mio. EUR, angerechnete ergänzende Eigenkapitalbestandteile = 196,3 Mio. EUR). Damit belief sich angabegemäß die Gesamtkennziffer
stichtagsbezogen auf 19,7 % und überschritt (wie auch im gesamten Geschäftsjahr) deutlich
den gemäß Solvabilitätsverordnung geforderten Mindestwert von 8,0 %. Die Kernkapitalquote betrug am Geschäftsjahresende 2012 12,7 % und lag damit ebenfalls deutlich über dem
geforderten Wert von 4,0 %.
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Seite 82
Kapitalausstattungsvereinbarung
___________________________________________________
8.5
Rechtlich selbstständige örtliche Stiftungen und sonstiges Treuhandvermögen
8.5.1
Rechtlich selbstständige örtliche Stiftungen
Im Anhang sind gem. § 52 Abs. 2 Nr. 9 SächsKomHVO-Doppik die rechtlich selbstständigen
örtlichen Stiftungen anzugeben. Weder die SächsGemO noch das Stiftungsgesetz enthalten
eine Begriffsbestimmung der „örtlichen Stiftung“. Das Stiftungsgesetz definiert lediglich die
„kommunale Stiftung“. Nach Auffassung des SMI sind beide Begriffe synonym zu verstehen,
da auch die daran anknüpfenden Regelungen in den beiden Gesetzen einander entsprechen
und sich ergänzen.
Ausweislich § 13 SächsStiftG sind kommunale Stiftungen Stiftungen des bürgerlichen Rechts
oder des öffentlichen Rechts, deren Zweck im Rahmen der jeweiligen kommunalen Aufgaben liegt und nicht wesentlich über den räumlichen Bereich der kommunalen Gebietskörperschaft hinauswirkt.
Kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts entstehen durch den Satzungsbeschluss der
kommunalen Gebietskörperschaft und die Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig durch
die Stiftungsbehörde. Die Vertretung und Verwaltung der kommunalen Stiftungen obliegt,
soweit nicht durch Satzung etwas anderes bestimmt ist, den für die Vertretung und Verwaltung der kommunalen Gebietskörperschaft zuständigen Organen.
Nach § 94 Abs. 4 SächsGemO darf die Stadt Leipzig Vermögen nur im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung und nur dann in Stiftungsvermögen einbringen, wenn der mit der Stiftung verfolgte Zweck auf andere Weise nicht erreicht werden kann. Bei einer durch die Stadt Leipzig
verwalteten rechtlich selbstständigen örtlichen Stiftung stellt das Stiftungsvermögen gem.
§ 92 Abs. 1 SächsGemO Treuhandvermögen dar, das im Kernhaushalt der Stadt Leipzig
nicht aktiviert werden darf (§ 36 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik).
Zum Jahresabschluss per 31.12.2012 wurden die „Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig“
als rechtlich selbstständige kommunale örtliche Stiftung des öffentlichen Rechts der Stadt
Leipzig mit Sitz in Leipzig und die „Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer“
als rechtlich selbstständige kommunale örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in
Leipzig eingeordnet.
8.5.2
Sonstiges Treuhandvermögen
Auch ist im Anhang gem. § 52 Abs. 2 Nr. 9 SächsKomHVO-Doppik über sonstiges Treuhandvermögen zu berichten. Nach § 36 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik darf dieses nicht aktiviert werden, da Treuhandschaften nach dem Grundsatz, dass die wirtschaftliche Zugehörigkeit und nicht das juristische Eigentum entscheidet, grundsätzlich beim Treugeber und
nicht beim Treuhänder zu bilanzieren sind. Ein Ausweis unter diesem Punkt ist insofern relevant, wenn fremdes Vermögen von der Stadt Leipzig treuhänderisch gehalten und eigenverantwortlich, d. h. in eigenem Namen und für fremde Rechnung, verwaltet wird.
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Die Stadt Leipzig als Treugeberin hat zum Stichtag des Jahresabschlusses drei Treuhänderverträge zur Durchführung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen abgeschlossen:
Vertrag mit der LESG für das Sanierungsgebiet Zentraler Bereich Lindenauer Hafen,
Vertrag mit der LESG für das Entwicklungsgebiet Schönauer Viertel,
Vertrag mit der DSK für das Sanierungsgebiet Connewitz-Biedermannstraße.
Zum Treuhandvermögen gehören die liquiden Mittel, die die Stadt Leipzig dem Sanierungsbzw. Entwicklungsträger zur Erfüllung der Aufgabe zur Verfügung stellt. Zum Treuhandver___________________________________________________
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Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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mögen gehört auch, was der Sanierungs- bzw. Entwicklungsträger mit Mitteln des Treuhandvermögens oder durch ein Rechtsgeschäft, das sich auf das Treuhandvermögen bezieht,
oder aufgrund eines zum Treuhandvermögen gehörenden Rechts oder als Ersatz für die
Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines zum Treuhandvermögen gehörenden Gegenstands erwirbt.
Da sich das wirtschaftliche Eigentum weiterhin bei der Stadt Leipzig befindet, sind die Vermögensgegenstände, die dem Sanierungs- bzw. Entwicklungsträger treuhänderisch überlassen wurden, im Rahmen der Bilanzierung zum Jahresabschluss zu berücksichtigen. Die Aktivierungsfähigkeit richtet sich damit nach den Grundsätzen des § 89 SächsGemO i. V. m.
§ 36 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik.
Verwalterverträge
Die Stadt Leipzig verpflichtet u. a. Hausverwaltungsunternehmen zur Bewirtschaftung eigener Objekte. Die Bewirtschaftung wird über Bank/Treuhandkonten abgewickelt, bei denen die
Stadt Leipzig i.d.R. das wirtschaftliche Eigentum innehat. Verfügungsberechtigte dieser
Bankkonten sind die jeweiligen Hausverwalter.
Die Stadt Leipzig fungiert i. d. R. als Treugeber. Es werden ca. 620 Verwaltertreuhandkonten
(für die EÖB wurden ca. 550 Bankkonten gemeldet) in Zuständigkeit des Liegenschaftsamtes von den geschäftsbesorgenden beauftragten Dritten für die Stadt Leipzig geführt. Die
Hausverwaltungen vereinnahmen über diese Bankkonten Mieterträge und verausgaben z. B.
die Hausnebenkosten für die Stadt Leipzig.
Zum Jahresabschluss wurden die ausgewiesenen Salden in der Vermögensrechnung als
Guthaben der (Treuhand) Konten unter den liquiden Mitteln erfasst, wenn das wirtschaftliche
Eigentum an dem jeweiligen Bankkonto anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen
eindeutig der Stadt Leipzig zugeordnet werden konnte. War die Verfügungsberechtigung
einzelner Bankkonten nicht eindeutig feststellbar, wurden die Bankbestände als sonstige
Forderung (Herausgabeanspruch der Stadt Leipzig gegen die Verwalter) ausgewiesen.
Die bestehenden Verträge des Liegenschaftsamtes mit den Treuhändern sehen eine Abrechnung nach dem Kontenplan der Stadt Leipzig nicht vor. Gemäß den Verträgen wird eine
Einnahmen-/Ausgabenabrechnung von den Verwaltern abgefordert. Aufgrund der Vertragsgestaltung kann eine Abrechnung nach doppischen Gesichtspunkten (Erstellung Bilanz pro
Objekt) vom Verwalter nicht abgefordert werden. Nach den derzeitigen Gegebenheiten kann
mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand keine ordnungsgemäße Abbildung des Treuhandvermögens entsprechend den gesetzlichen Anforderungen ermöglicht werden. Weiterhin werden aktuell keine offenen Forderungen und Verbindlichkeiten/Rückstellungen durch
den Verwalter gemeldet.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 konnte die Verwalterabrechnung und die jeweils
letzten Kontoauszüge nicht vollumfassend durch das Liegenschaftsamt zur Verfügung gestellt werden. Damit war für die Treuhandkonten mit den zur Verfügung stehenden Unterlagen lediglich eine Buchung der Bestandsveränderungen der liquiden Mittel pro Bankkonto
möglich. In diesem Falle wurde eine Bestandserhöhung als Ertrag und eine Bestandsminderung als Aufwand verbucht. Unterjährige Ertrags- und Aufwandsbuchungen wurden nicht
neutralisiert. Des Weiteren wurden nur die Sachverhalte im Jahresabschluss verbucht, für
die ein Kontoauszug als begründende Unterlagen vorliegt. Alle Treuhandkonten bei denen
der Kontoauszug nicht vorliegt, wurden unverändert, mit den Werten der Eröffnungsbilanz,
abgebildet. Es muss eine Buchungslogik ausgearbeitet werden, wie eine vollständige Abbildung für die Folgejahre abgesichert werden kann.
Andere Bilanzposten wie z.B. Forderungen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der
Tätigkeit der Hausverwalter wurden mangels Einzelerfassung der Daten und notwendiger
Anpassung vertraglicher Regelungen an die Doppik noch nicht ausgewiesen.
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Seite 84
Kapitalausstattungsvereinbarung
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Der Prozess des Vertragscontrollings (insbesondere nach §§ 39, 154 und 159 AO) ist noch
nicht abgeschlossen. Für Mietkautionen erfolgte korrespondierend zu den liquiden Mitteln
der Ausweis als sonstige Verbindlichkeit.
Kunstgegenstände der Stiftung Speck von Sternburg
An den Kunstgegenständen der Stiftung Speck von Sternburg besteht seitens der Stadt
Leipzig kein wirtschaftliches Eigentum. Damit besteht auch keine Bilanzierungspflicht. Die
Sammlung befindet sich ausweislich des Leihvertrages vom 12.11.1996 zwischen der Maximilian Speck von Sternburg-Stiftung und der Stadt Leipzig als Dauerleihgabe im Besitz des
Museums der bildenden Künste Leipzig (MdbK). Die Dauerleihgabe erfolgt unentgeltlich und
auf unbestimmte Zeit.
Sämtliche Kosten werden durch die Stiftung getragen, ausgenommen die Versicherungskosten (i. R. d. Ausstellungsversicherung unter Allgefahrendeckung) und die allgemeinen laufenden Kosten für den Betrieb des MdbK. Zweck der Stiftung ist es, die Privatsammlung des
Maximilian Freiherr Speck von Sternburg und seiner Erben in ihrer Einheit als bedeutende
Gemäldesammlung eines Leipziger Bürgers und Kunstmäzens im MdbK zu erhalten, zu bewahren und zu erforschen sowie sie im Interesse der Förderung von Bildung und Erziehung
in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die Stiftung fördert darüber hinaus auch die Belange des MdbK und zwar insoweit, als es
dem Zweck der Stiftung und dem Museum als Heimstätte der Sammlung dient.
Treuhandvermögen i. S. d. § 92 SächsGemO ist nicht gegeben, da die Voraussetzungen
hierfür nicht erfüllt sind.
Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH
Die Stadt Leipzig verwaltet 24,5 % der Anteile an der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz
GmbH treuhänderisch für die sächsischen Anteilseigner. Eine entsprechende Aufteilung auf
diese erfolgt erst mit Abschluss des Rekommunalisierungsverfahrens.
Verwahrgelder aus Grundstücksverkäufen
Bei den Verwahrgeldern aus dem Verkauf von Grundstücken, deren Eigentümer unbekannt
oder unbekannten Aufenthalts sind, einschließlich der daraus erzielten Zinsen handelt es
sich um Gelder Dritter, welche die Stadt Leipzig treuhänderisch verwahrt. Diese wurden bis
zur Umstellung auf die Doppik als haushaltsfremde Vorgänge in einem separaten Buch geführt und somit haushaltsunwirksam abgebildet. Die haushaltsfremde Abbildung dieser Gelder muss zukünftig ebenfalls vorgenommen werden.
Eine Separierung der Verkaufserlöse konnte erst ab dem Haushaltsjahr 2012 über den separaten Buchungskreis 5000 umgesetzt werden.
8.6
Umrechnungskurs bei Fremdwährungen
Die Anwendung von entsprechenden Umrechnungskursen bei der Berücksichtigung von
Fremdwährungen zum Jahresabschluss per 31.12.2012 wurde jeweils bei der betreffenden
Bilanzposition angegeben.
___________________________________________________
Seite 85
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________
8.7
Verpflichtungen gegenüber in den Gesamtabschluss einzubeziehende
Rechtseinheiten
§ 52 Abs. 2 Nr. 11 SächsKomHVO-Doppik fordert im Anhang Angaben zu Verpflichtungen
gegenüber Rechtseinheiten, die gemäß § 88a Abs. 1 Satz 1 SächsGemO in den Gesamtabschluss einzubeziehen sind, auch wenn ein solcher nicht aufzustellen ist.
Hier darzustellende Verpflichtungen der Stadt Leipzig gegenüber Rechtseinheiten, sofern sie
nicht passiviert oder unter den Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre ausgewiesen wurden, sind gegenwärtig nicht feststellbar.
Hinweis:
Die Stadt Leipzig wird nach § 131 Abs. 5 i. V. m. § 88a SächsGemO den Gesamtabschluss
erstmals für den Stichtag 31.12.2016 aufstellen.
8.8
8.8.1
Sonstige Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 12 SächsKomHVO-Doppik sind im Anhang auch sonstige Sachverhalte anzugeben, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen für die Stadt Leipzig ergeben
können, sofern diese Angaben für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
von Bedeutung sind.
Der Begriff „Sonstige“ stellt einen Auffangtatbestand für alle finanziellen Verpflichtungen, die
nicht zu passivieren und auch nicht unter den Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre oder
als Verpflichtungen gegenüber Rechtseinheiten […] auszuweisen sind, dar.
Klageverfahren Bundesrepublik Deutschland ./. Stadt Leipzig
Für das Klageverfahren ist zum 31.12.2012 eine Gesamtrückstellung i. H. v.
14.774.345,02 EUR passiviert. Diese setzt sich aus der Hauptforderung inkl. Aufholung Abzinsung, Prozesszinsen bis 31.12.2012 und zu erwartenden Prozesskosten zusammen.
Die Klage vom 28.06.2011 wurde mit Schriftsatz vom 15.01.2013 um einen Betrag i. H. v.
17.577.713,81 EUR erweitert. Nachdem der Bund in der Klageschrift von einem Verkehrswert von 48,00 DM/m² ausgegangen war, legt er nunmehr einen Verkehrswert vom mindestens 100,00 DM/m² zugrunde. Der Bund bestreitet im Wesentlichen den Wert, der dem Verkauf durch die Stadt Leipzig an die städtische Tochter Grundbesitzgesellschaft LeipzigNordost mbH (Nachfolge LESG) am 22.12.1992 zugrunde gelegt wurde und die Höhe der in
Abzug gebrachten Kosten für Altlastenbeseitigung, Abrissmaßnahmen, Leitungsumverlegungen und Erschließungskosten. Mit Schriftsatz vom 11.03.2013 wurde die Klage erneut
erweitert. Gefordert werden damit – unter Berücksichtigung der teilweisen Erledigung des
Rechtsstreites und der 1. Klageerweiterung vom 15.01.2013 - insgesamt 41.336.614,52 EUR
nebst Zinsen i. H. v. 5,0 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit.
Die erweiterte Hauptforderung beruht auf einem Verkehrswert für die dem Bund zugeordneten Flächen von 661.135 m² i. H. v. 130,00 DM/m², abzüglich der bereits geleisteten Zahlung
der Stadt Leipzig und zuzüglich der hierfür entstandenen Prozesszinsen.
Nach übereinstimmender Verwaltungsmeinung und auch der LESG, ist die Klageforderung
weit überhöht. Es ist daher vorrangiges Ziel, die Klageforderungen abzuwehren und bei Gericht auf eine gutachterliche Bewertung durch einen Sachverständigen hinzuwirken.
___________________________________________________
Seite 86
Kapitalausstattungsvereinbarung
___________________________________________________
Besondere Erstattungspflichten
Als sonstige Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können,
kommen auch besondere Erstattungspflichten (§§ 150, 156a BauGB) in Betracht, die aber
zum Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz noch nicht näher bestimmt werden können.
8.8.2
(Pflicht-)Mitgliedschaften in nicht aktivierten Verbänden
Aus Transparenzgründen sind diese Mitgliedschaften entsprechend § 52 Abs. 2 Nr. 12
SächsKomHVO-Doppik im Anhang aufzuführen. Die nachfolgenden Anhangsangaben entsprechen der FAQ 2.24.
Mitgliedschaft im Kommunalen Versorgungsverband Sachsen
Gemäß § 4 des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen
(SächsGKV) ist die Stadt Leipzig Pflichtmitglied im Kommunalen Versorgungsverband Sachsen
(KVS). Die Mitgliedschaft ist jedoch nicht aktivierungsfähig, da sie nicht die Mindestanforderungen an einen aktivierungsfähigen Vermögensgegenstand, wonach sich ein Vermögensgegenstand im wirtschaftlichen Eigentum der Kommune befinden muss und selbstständig
nutzbar bzw. verwertbar sein muss, erfüllt. Durch diese werden zwar Rechte und Pflichten
begründet, die Mitglieder erwerben jedoch kein Anteilseigentum am Verband. Eine Aufteilung
in Vermögensanteile sieht die Satzung ebensowenig vor wie damit verbundene Stimmrechte
der Mitglieder. Durch den Verband werden weder Gewinne ausgeschüttet, noch müssen sich
die Mitglieder mit einer Stammeinlage einbringen.
Der Verband erhebt Umlagen, die für die Kommune Aufwand darstellen. Die Kommune partizipiert jedoch nicht an einem Vermögenszuwachs. Eine Beendigung der Mitgliedschaft
durch ein Pflichtmitglied ist nicht vorgesehen. Aus diesen Gründen ist die Mitgliedschaft im
KVS weder als Beteiligung noch anderweitig als Finanzvermögen auszuweisen. Weitere
Pflichtmitgliedschaften kraft Gesetz bestehen im Regionalen Planungsverband Westsachsen
und Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV). Die vorstehenden Kriterien treffen auch für
diese Verbände zu. Mithin sind diese Mitgliedschaften ebenso nicht aktivierungsfähig.
Mitgliedschaft im Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen
Einen Sonderfall stellt die Mitgliedschaft im Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen dar. Er ist förmlich kein Pflichtzweckverband und es besteht eine Auflösungsklausel,
jedoch ist der Austritt faktisch fast unmöglich bzw. von einer förmlichen Genehmigung abhängig. Es wurde deshalb durch das SMI festgelegt, dass auch die Mitgliedschaft im Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen dem Bilanzierungsverbot unterliegt.
___________________________________________________
Seite 87
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________
9
Anlagen zum Anhang
Anlage 1: Anlagenübersicht
Anlage 2: Forderungsübersicht
Anlage 3: Verbindlichkeitenübersicht
Anlage 4: Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen
Anlage 5: Entwicklung des Basiskapitals im Haushaltsjahr 2012 aufgrund
rechtlicher Änderungen und Wertkorrekturen
___________________________________________________
Seite 88
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig, Anlage 1
Muster 14
(zu § 54 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik)
Anlagenübersicht
Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Anlagevermögen
Stand am
31. Dezember des
Vorjahres
Zugänge im
Haushaltsjahr
Abgänge
im Haushaltsjahr
Umbuchungen im
Haushaltsjahr
3
+/4
Entwicklung der Abschreibungen
Stand am
31. Dezember des
Haushaltsjahres
Abschreibungen im
Haushaltsjahr
Stand am
31. Dezember des
Vorjahres
Buchwerte
Auflösungen1)
Zuschreibungen im
Haushaltsjahr
8
+
9
152.322,90
0,00
10.507.906,75
1.302,69
1.302,69
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.053.725,95
572.120,11
0,00
9.386,84
255.101,00
0,00
0,00
52.925,07
164.192,93
5.864.343,74
527.916,01
0,00
2.008,09
0,00
68.682,59
0,00
0,00
4.550.799,32
714.937,73
0,00
0,00
2.960.447,25
628.087,12
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
31.942.242,83
23.216.060,42
2.041.032,65
2.924.314,39
0,00
3.760.835,37
Stand am
31. Dezember des
Haushaltsjahres
am 31. Dezember des
Vorjahres
am 31. Dezember des
Haushaltsjahres
EUR
1.1
1.2
1.3
1.4
1)
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen
Sachanlagevermögen
1.3.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen
1.3.1.1
Grünflächen
1.3.1.2
Ackerland
1.3.1.3
Wald
1.3.1.4
Schutz- und Ausgleichsflächen
1.3.1.5
Gewässer
1.3.1.6
Sonstige unbebaute Grundstücke
1.3.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen
1.3.2.1
Wohnbauten
1.3.2.2
Soziale Einrichtungen
1.3.2.3
Schulen
1.3.2.4
Kulturanlagen
1.3.2.5
Sportanlagen
1.3.2.6
Gartenanlagen
1.3.2.7
Verwaltungsgebäude
1.3.2.8
Sonstige Gebäude
1.3.3 Infrastrukturvermögen einschließlich Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.3.3.1
Brücken, Tunnel und ingenieurtechnische Anlagen
1.3.3.2
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
1.3.3.3
Stromversorgungsanlagen
1.3.3.4
Gasversorgungsanlagen
1.3.3.5
Wasserversorgungsanlagen
1.3.3.6
Abfallbeseitigungsanlagen
1.3.3.7
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
1.3.3.8
Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen
1.3.3.9
Sonstiges Infrastrukturvermögen
1.3.4 Bauten auf fremden Grund und Boden
1.3.5 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler
1.3.6 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge
1.3.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung, Tiere
1.3.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Finanzanlagevermögen
1.4.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.4.2 Beteiligungen
1.4.3 Sondervermögen
1.4.4 Ausleihungen
1.4.5 Wertpapiere
Kumulierte Abschreibungen für Abgänge
1
19.420.571,98
0,00
4.565.254.467,43
194.212.576,75
58.354.462,70
44.211.400,49
8.904.882,31
1.184.953,11
240.293,03
81.316.585,11
1.433.192.219,40
37.820.598,16
233.279.706,91
625.525.563,06
125.307.641,46
108.081.457,45
1.565.121,61
129.741.093,58
171.871.037,17
2.377.862.825,16
304.126.472,53
15.152.015,39
442.565,38
0,00
2.793.500,67
0,00
1.247.238,00
1.964.362.119,61
89.738.913,58
642.135,00
363.163.035,34
76.115.425,73
56.764.661,68
63.301.588,37
1.185.832.815,63
567.764.212,69
114.530.998,94
70.992.256,79
244.342.863,61
188.202.483,60
+
2
1.346.040,93
6.501.534,87
105.940.643,93
2.690.565,92
119.614,82
1.207.536,00
12.117,05
0,00
0,00
1.351.298,05
6.617.752,26
0,00
0,00
0,00
5.107.714,60
0,00
0,00
0,00
1.510.037,66
14.844.266,45
3.865.635,05
0,00
4.692,34
0,00
181.324,39
0,00
0,00
9.508.984,16
1.283.630,51
0,00
234.193,66
4.751.949,56
3.876.866,34
72.925.049,74
26.564.391,64
14.597.288,64
550.000,00
0,00
2.414.473,53
9.002.629,47
-158.138,35
0,00
-19.577.604,55
-2.214.124,78
-79.813,26
-1.033.318,28
-1.156,09
0,00
0,00
-1.099.837,15
-2.654.225,45
-1.507.789,46
0,00
-20.805,68
-255.102,00
0,00
0,00
-62.757,00
-807.771,31
-10.928.691,35
-2.473.711,87
0,00
-5.560,84
0,00
-69.471,00
0,00
0,00
-7.491.227,87
-888.719,77
0,00
-162,00
-3.101.386,45
-679.014,52
0,00
-4.872.818,29
0,00
0,00
0,00
-293.000,00
-4.579.818,29
0,00
2.365.872,08
-2.362.391,08
-848.030,60
122.629,65
28.225,17
86.171,70
0,00
1.720,25
-1.086.777,37
13.888.000,63
-5.366,70
0,00
0,00
8.827.877,23
-457,60
0,00
1.816.887,04
3.249.060,66
12.010.436,44
2.588.758,03
0,00
0,00
0,00
36.462,96
0,00
0,00
8.259.533,71
1.125.681,74
0,00
85.552,32
634.869,09
31.219,88
-28.164.438,84
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5
20.608.474,56
8.867.406,95
4.649.255.115,73
193.840.987,29
58.516.893,91
44.413.843,38
9.002.014,97
1.184.953,11
242.013,28
80.481.268,64
1.451.043.746,84
36.307.442,00
233.279.706,91
625.504.757,38
138.988.131,29
108.080.999,85
1.565.121,61
131.495.223,62
175.822.364,18
2.393.788.836,70
308.107.153,74
15.152.015,39
441.696,88
0,00
2.941.817,02
0,00
1.247.238,00
1.974.639.409,61
91.259.506,06
642.135,00
363.482.619,32
78.400.857,93
59.993.733,38
108.062.199,27
1.207.524.388,98
582.361.501,33
115.080.998,94
70.992.256,79
246.464.337,14
192.625.294,78
6
-9.446.874,97
0,00
-1.823.357.599,20
-7.400.561,69
-2.130.620,18
-1.433.621,91
-157.500,38
0,00
0,00
-3.678.819,22
-680.005.222,25
-15.671.956,12
-152.953.323,76
-365.686.394,23
-23.449.753,55
-24.947.808,83
-74.443,84
-51.879.012,29
-45.342.529,63
-1.047.144.501,90
-43.833.433,71
-4.288.936,63
-116.685,18
0,00
-2.598.502,23
0,00
-524.879,33
-962.266.497,35
-33.515.567,47
-399.429,32
0,00
-51.589.347,64
-36.818.536,40
0,00
-79.716.907,01
0,00
0,00
0,00
-1.856.108,61
-77.860.798,40
7
-2.622.473,04
-397.841,23
-107.305.235,11
-842,40
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-842,40
-34.643.364,63
-638.629,84
-6.563.968,07
-17.626.184,90
-2.315.376,59
-1.910.941,72
-666,85
-3.260.985,88
-2.326.610,78
-65.088.561,70
-3.398.552,29
-504.580,78
-14.756,92
0,00
-32.088,92
0,00
-62.361,90
-58.074.459,36
-3.001.761,53
-10.335,87
0,00
-4.205.360,56
-3.356.769,95
0,00
-73.914.735,10
-70.484.482,29
-1.631.263,54
-1.798.989,27
0,00
0,00
10
-11.917.025,11
-397.841,23
-1.920.154.927,56
-7.400.101,40
-2.129.317,49
-1.433.621,91
-157.500,38
0,00
0,00
-3.679.661,62
-713.594.860,93
-15.738.465,85
-159.517.291,83
-383.303.192,29
-25.510.029,14
-26.858.750,55
-75.110,69
-55.087.073,10
-47.504.947,48
-1.106.368.719,86
-46.704.069,99
-4.793.517,41
-129.434,01
0,00
-2.561.908,56
0,00
-587.241,23
-1.015.790.157,39
-35.802.391,27
-409.765,19
0,00
-52.834.260,95
-39.547.219,23
0,00
-121.689.399,28
-47.268.421,87
409.769,11
1.125.325,12
-1.856.108,61
-74.099.963,03
11
9.973.697,01
0,00
2.741.896.868,23
186.812.015,06
56.223.842,52
42.777.778,58
8.747.381,93
1.184.953,11
240.293,03
77.637.765,89
753.186.997,15
22.148.642,04
80.326.383,15
259.839.168,83
101.857.887,91
83.133.648,62
1.490.677,77
77.862.081,29
126.528.507,54
1.330.718.323,26
260.293.038,82
10.863.078,76
325.880,20
0,00
194.998,44
0,00
722.358,67
1.002.095.622,26
56.223.346,11
242.705,68
363.163.035,34
24.526.078,09
19.946.125,28
63.301.588,37
1.107.972.017,23
567.764.212,69
114.530.998,94
70.992.256,79
244.342.863,61
110.341.685,20
12
8.691.449,45
8.469.565,72
2.729.100.188,17
186.440.885,89
56.387.576,42
42.980.221,47
8.844.514,59
1.184.953,11
242.013,28
76.801.607,02
737.448.885,91
20.568.976,15
73.762.415,08
242.201.565,09
113.478.102,15
81.222.249,30
1.490.010,92
76.408.150,52
128.317.416,70
1.287.420.116,84
261.403.083,75
10.358.497,98
312.262,87
0,00
379.908,46
0,00
659.996,77
958.849.252,22
55.457.114,79
232.369,81
363.482.619,32
25.566.596,98
20.446.514,15
108.062.199,27
1.087.691.098,31
535.093.079,46
115.490.768,05
72.117.581,91
246.464.337,14
118.525.331,75
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig, Anlage 2
Muster 15
(zu § 54 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik)
Forderungsübersicht
Arten der Forderungen
Stand zu Beginn des
Haushaltsjahres (Wert
aus Eröffnungsbilanz zum
01.01.2012)
1
1.
2.
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
1.1
Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen
1.2
Steuerforderungen
1.3
Forderungen aus Transferleistungen
1.4
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
Privatrechtliche Forderungen
davon gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
3.
Summe aller Forderungen
Forderungen zum Ende des Haushaltsjahres mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
2
62.401.966,84
von mehr als einem bis
zu fünf Jahren
EUR
3
von mehr als fünf Jahren
Stand zum Ende des
Haushaltsjahres
(31.12.2012)
4
5
83.505.680,48
19.774,12
0,00
83.525.454,60
7.003.571,14
5.847.786,57
0,00
0,00
5.847.786,57
23.260.336,70
35.927.325,74
0,00
0,00
35.927.325,74
871.154,94
2.711.402,09
15.281,80
0,00
2.726.683,89
31.266.904,06
39.019.166,08
4.492,32
0,00
39.023.658,40
20.354.367,43
27.248.591,39
0,00
0,00
27.248.591,39
1.782.351,94
3.888.027,77
0,00
0,00
3.888.027,77
82.756.334,27
110.754.271,87
19.774,12
0,00
110.774.045,99
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig, Anlage 3
Muster 16
(zu § 54 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik)
Verbindlichkeitenübersicht
Arten der Verbindlichkeiten
1.
Anleihen
2.
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
1
2
von mehr als einem bis
EUR
3
von mehr als fünf Jahren
4
Stand zum Ende des
Haushaltsjahres
(31.12.2012)
5
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
736.149.222,90
48.169.912,86
179.364.711,18
504.544.453,69
732.079.077,73
2.1
von verbundenen Unternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
von Beteiligungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.3
von Sondervermögen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
vom öffentlichen Bereich
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.4.1
vom Bund
2.4.2
vom Land
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.4.3
von Gemeinden und Gemeindeverbänden
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.4.4
von Zweckverbänden
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.4.5
vom sonstigen öffentlichen Bereich
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.4.6
von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
736.149.222,90
48.169.912,86
179.364.711,18
504.544.453,69
732.079.077,73
736.149.222,90
48.169.912,86
179.364.711,18
504.544.453,69
732.079.077,73
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.1
vom öffentlichen Bereich
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.2
vom privaten Kreditmarkt
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
167.313.686,41
68.807,76
80.637.231,62
91.013.763,03
171.719.802,41
2.5
4.
bis zu einem Jahr
Verbindlichkeiten zum Ende des Haushaltsjahres mit einer Restlaufzeit
2.2
2.4
3.
Stand zu Beginn des
Haushaltsjahres (Wert
aus Eröffnungsbilanz
zum 01.01.2012)
vom privaten Kreditmarkt
2.5.1
von Banken und Kreditinstituten
2.5.2
von übrigen Kreditgebern
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
5.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
27.346.505,16
24.929.951,20
1.070.130,40
0,00
26.000.081,60
6.
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
10.921.744,05
11.176.452,90
0,00
0,00
11.176.452,90
7.
Sonstige Verbindlichkeiten
170.206.531,69
204.947.966,35
1.077.352,23
524.690,49
206.550.009,07
8.
Summe aller Verbindlichkeiten
1.111.937.690,21
289.293.091,07
262.149.425,43
596.082.907,21
1.147.525.423,71
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig, Anlage 4
Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen
in EUR
Übertragung von Aufwendungen eines Budgets in Folgejahre im Ergebnishaushalt
OE
Fachamt
36
Amt für Umweltschutz
51
Amt für Jugend, Familie und Bildung
53
Gesundheitsamt
61
Stadtplanungsamt
64
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
66
Verkehrs- und Tiefbauamt
67
Amt für Stadtgrün
1.570.609,55
Mittel zur Übertragung gemäß Beschluss Nr.
RBV-1901/13 vom 11.12.2013
in 2012 in Anspruch genommene Mittel
49.962,56
4.394,50
475.000,00
48.489,31
0,00
140.769,96
70.354,16
31.279,79
5.572.566,25
925.457,92
30.919,87
15.868,32
0,00
404.349,75
Übertragung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
OE
Fachamt
97.695.245,26
in 2012 in Anspruch
genommene Mittel
(Stand 15.10.2013)
Budget 2012 (Mittel 2012 und HAR 2011
in 2012 in Anspruch genommene
Mittel
Mittel zur Übertragung gemäß Beschluss Nr.
RBV-1901/13 vom 11.12.2013
01.1
GB OBM I
189.723,32
76.199,63
75.859,06
01.2
GB OBM II
19.298.429,09
15.417.291,44
596.502,80
399.837,65
10
Hauptamt
1.379.139,37
976.304,56
455.470,34
325.965,01
11
Personalamt
0,00
14
Rechnungsprüfungsamt
20
Stadtkämmerei
21
Stadtkasse
23
Liegenschaftsamt
30
Rechtsamt
32
Ordnungsamt
34
Standesamt
36.000,00
0,00
0,00
0,00
36
Amt für Umweltschutz
83.050,81
45.640,18
29.559,84
11.342,40
37
Branddirektion
41
Kulturamt
42
106.330,48
36.505,82
28.230,74
0,00
118.384,74
25.643,31
0,00
0,00
1.988.539,78
1.653.906,18
0,00
0,00
1.240.558,54
564.148,18
557.890,06
399.419,99
10.630.006,48
5.274.258,67
4.047.007,79
20.811.000,54
45,00
0,00
0,00
0,00
562.270,30
201.328,53
201.328,53
179.541,43
9.879.945,98
4.673.656,03
4.398.223,01
4.952.451,35
14.756.084,50
9.439.139,05
9.123.536,47
4.226.091,90
Volkshochschule
288.929,64
257.844,84
257.844,84
12.922,00
43
Museum der bildenden Künste
243.534,71
66.205,11
66.205,11
143.704,04
45
Städtische Bibliotheken
8.267.459,27
6.721.778,15
6.696.572,48
1.521.677,90
50
Sozialamt
1.132.865,00
989.892,28
0,00
0,00
51
Amt für Jugend, Familie und Bildung
52.814.540,74
17.857.311,13
17.749.824,21
33.129.831,50
52
Amt für Sport
7.215.670,15
4.383.528,27
3.110.660,63
2.760.290,24
53
Gesundheitsamt
667.576,45
404.025,06
404.025,06
245.364,00
56
Veterinäramt
43.481,40
2.526,78
2.526,78
37.352,94
OE
Fachamt
in 2012 in Anspruch
genommene Mittel
(Stand 15.10.2013)
Budget 2012 (Mittel 2012 und HAR 2011
in 2012 in Anspruch genommene
Mittel
Mittel zur Übertragung gemäß Beschluss Nr.
RBV-1901/13 vom 11.12.2013
61
Stadtplanungsamt
1.405.868,53
1.039.571,46
30.152,04
358.886,49
62
Amt für Geoinformation
1.303.372,96
93.875,40
415.938,53
474.111,33
63
Amt für Bauordnung
7.000,00
0,00
0,00
0,00
64
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
11.115.804,11
1.495.710,61
1.495.710,61
7.331.086,64
65
Amt für Gebäudemanagement
66
Verkehrs- und Tiefbauamt
67
Amt für Stadtgrün
72
Marktamt
80
Amt für Wirtschaftsförderung
1.328.587,72
246.850,04
360.033,62
833.218,37
26.107.792,36
10.328.788,25
10.331.294,39
13.525.026,76
9.367.762,66
3.933.461,34
5.427.425,59
4.873.118,52
199.162,14
184.591,03
179.898,69
6.880,02
2.743.442,47
191.819,06
5.977,37
1.015.696,00
81
Ref. Beschäftigungspolitik
109.462,39
97.492,81
7.492,81
11.969,58
921
Dezernat I
1.630,00
0,00
0,00
1.628,18
922
Dezernat II
1.440,00
819,90
819,90
500,00
923
Dezernat III
1.950,00
0,00
0,00
0,00
924
Dezernat IV
1.501.710,00
1.500.564,45
0,00
0,00
0,00
925
Dezernat V
2.925,00
0,00
0,00
926
Dezernat VI
1.035,00
0,00
0,00
0,00
927
Dezernat VII
900,00
0,00
0,00
0,00
186.072.586,43
154.200.183,03
66.027.780,56
97.695.245,26
Summe
Übertragung von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen im Investititionshaushalt
OE
Fachamt
10
Hauptamt
23
Liegenschaftsamt
45
Städtische Bibliotheken
51
Amt für Jugend, Familie und Bildung
52
Amt für Sport
62
Amt für Geoinformation
65
Amt für Gebäudemanagement
66
Verkehrs- und Tiefbauamt
80
Amt für Wirtschaftsförderung
1.992.679,03
Mittel zur Übertragung gemäß Beschluss Nr.
RBV-1901/13 vom 11.12.2013
in 2012 in Anspruch genommene Mittel
2.335,95
376.743,81
792,40
342.916,71
415.850,39
47.384,95
60.348,40
389.078,51
0,00
90.000,00
8.426,39
42.000,00
0,00
55.000,00
-1.229.878,14
496.864,05
0,00
152.691,00
Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig, Anlage 5
Entwicklung des Basiskapitals im Haushaltsjahr 2012 aufgrund rechtlicher Änderungen und Wertkorrekturen der Eröffnungsbilanz
Betrag / Auswirkung im Basiskapital
Nr.
Sachverhalt
in EUR
A
B
Korrekturen nach § 63 Abs. 9 SächsKomHVO-Doppik aufgrund von Rechtsänderungen gemäß der rechtsbereinigten Fassung des SächsKomHVO-Doppik mit Stand vom 31.12.2012
75.483.588,69
1
Wegfall der Pensionsrückstellungen gem. § 41 SächsKomHVO-Doppik (Pensionen und Beihilfen)
103.774.514,00
2
Aufholung der Abzinsung Rückstellungen
-28.290.925,31
Nacherfassung und Wertkorrekturen nach § 62 SächsKomHVO-Doppik (Berichtigungen der Eröffnungsbilanz)
1
Anlagevermögen, Sonderposten
2
Vorräte
10.139.855,83
406.404,68
-413.211,18
3
Forderungen
4.507.277,89
4
Liquide Mittel
2.520.310,48
5
Rückstellungen
6
Verbindlichkeiten
7
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
8
Ertrag/Aufwand
9
sonstige Umbuchungen
-1.087.338,52
2.005.032,38
343.114,53
1.225.045,02
633.220,55
Summe
85.623.444,52
Rechenschaftsbericht
Jahresabschluss der Stadt Leipzig
zum 31.12.2012
Rechenschaftsbericht 2012
zum Jahresabschluss 2012
der Stadt Leipzig
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________________________________________________________
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................ 5
1. Vorbemerkungen .............................................................................. 7
2. Wesentliche Ziele und Strategien der Stadt Leipzig ..................................... 8
2.1. Hauptziele ...................................................................................... 8
2.2. Strategische Ziele ............................................................................. 9
2.3. Basisziele..................................................................................... 10
2.4. Schlüsselprodukte der Stadt Leipzig ..................................................... 10
3. Strukturdaten der kreisfreien Stadt Leipzig ............................................. 11
3.1. Lage, Fläche und Bevölkerung............................................................ 11
3.2. Wirtschaft und Wissenschaft .............................................................. 11
3.3. Soziale, wirtschaftliche und verkehrstechnische Infrastruktur ....................... 12
4. Ausgangslage des Haushaltsjahres...................................................... 16
4.1. Erster doppischer Haushalt................................................................ 16
4.2. Rahmenbedingungen des HH-Jahres ................................................... 16
4.2.1.
4.2.2.
4.2.3.
4.2.4.
Ergebnishaushalt .......................................................................................... 16
Finanzhaushalt ............................................................................................ 19
Schulden.................................................................................................... 19
Bürgschaften ............................................................................................... 20
5. Verlauf und Ergebnisse der Haushaltswirtschaft....................................... 20
5.1. Ergebnisrechnung/Ertragslage............................................................ 21
5.1.1.
Gesamtergebnis der Ergebnisrechnung.......................................... 21
5.1.2.
Erträge ................................................................................. 23
5.1.3.
Aufwendungen........................................................................ 27
5.1.4.
Sicherstellung der Gemeinnützigkeit der mittelzuwendenden BgA, BetG und
Vereine........................................................................................ 31
5.2. Finanzrechnung/Finanzlage ............................................................... 32
5.2.1.
Gesamtergebnis der Finanzrechnung ............................................ 32
5.2.2.
Ein- und Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit ............................... 35
5.2.3.
Ein- und Auszahlungen der Investitionstätigkeit ................................ 37
5.2.4.
Ein- und Auszahlungen der Finanzierungstätigkeit ............................. 41
5.3. Vermögensrechnung (Bilanz)/Vermögenslage ......................................... 41
5.3.1.
Vermögen (Aktiva) ................................................................... 41
5.3.2.
Kapital (Passiva) ..................................................................... 45
6. Haushaltsausgleich und Haushaltsstrukturkonzept.................................... 49
7. Entwicklung und Ausgleich der Fehlbeträge............................................ 49
8. Aufgabenerfüllung der Stadt Leipzig ..................................................... 50
8.1. Aufgabenerfüllung und Personalbestand................................................ 50
8.2. Auslagerung der Aufgabenerfüllung: Wirtschaftliche Betätigung der Stadt Leipzig50
9. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind
................................................................................................. 52
10. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung ...................................... 52
10.1.
Chancen ............................................................................... 52
10.2.
Risiken ................................................................................. 54
11. Organe und Mitgliedschaften.............................................................. 55
11.1.
Die Organe der Stadt Leipzig ...................................................... 55
11.1.1. Der Oberbürgermeister und seine Beigeordneten .............................. 55
11.1.2. Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig (Stadtrat) ............................. 58
11.2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Kontrollgremien und Organen........... 60
11.2.1. Mitgliedschaften des Oberbürgermeisters ....................................... 60
11.2.2. Mitgliedschaften des Fachbediensteten für das Finanzwesen ............... 62
_____________________________________________________________________________________________________
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Abkürzungsverzeichnis
___________________________________________________________________________________________________
11.2.3. Mitgliedschaften der Stadträtinnen und Stadträte .............................. 63
12. Anlagen zum Rechenschaftsbericht...................................................... 72
Anlage 1: Übersicht der Bewilligung über-/außerplanmäßiger
Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im Rahmen des
Jahresabschlusses 2012................................................................ 72
Anlage 2: Nachweis der Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen,
Investitionspauschale, Infrastrukturpauschale ................................. 72
_____________________________________________________________________________________________________
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Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Drei-Komponenten-Modell der Doppik .............................................................. 7
Abbildung 2: Erträge im Ergebnishaushalt 2012 (Plan).........................................................17
Abbildung 3: Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2012 (Plan).............................................18
Abbildung 4: Organigramm/Dezernatsverteilungsplan der Stadtverwaltung Leipzig (Stand 31.
Dezember 2012)...................................................................................................................57
Abbildung 5: Zusammensetzung des Stadtrates zum 31. Dezember 2012 - Sitzverteilung...58
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 4
Abkürzungsverzeichnis
___________________________________________________________________________________________________
Abkürzungsverzeichnis
Abb.
Abs.
AG
Aktiva
allg.
ARAP
ARGE
Art.
BetG
BgA
BIP
bspw.
ca.
CDO
d. h.
Doppik
eG
e.V.
etc.
EUR
FAG
gGmbH
GmbH
Ha
HGB
i. H. v.
i. S. d.
i. V. m.
i. d. R.
i. H. v.
KAV
KdU
KG
KIP
KomHVO
kurzfr.
KVS
langfr.
lfd.
Mio. EUR
NKF
Nr.
o. g.
ÖPNV
OVG
Abbildung
Absatz
Aktiengesellschaft
Aktivseite der Bilanz (Vermögensseite, Mittelverwendung)
allgemein
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Arbeitsgemeinschaft
Artikel
Beteiligungsgesellschaft
Betrieb gewerblicher Art
Bruttoinlandsprodukt
beispielsweise
circa
collateralized debt obligation
das heißt
Doppelte Buchführung in Konten
eingetragene Genossenschaft
eingetragener Verein
et cetera
Euro
Finanzausgleichsgesetz
gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Hektar
Handelsgesetzbuch
in Höhe von
im Sinne des
in Verbindung mit
in der Regel
in Höhe von
Kapitalausstattungsvereinbarung
Kosten der Unterkunft
Kommanditgesellschaft
Krankenhausinvestitionsprogramm
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die kommunale Haushaltswirtschaft
kurzfristig
Kommunaler Versorgungsverband Sachsen
Langfristig
laufend
Betrag in Millionen Euro
Neues Kommunales Finanzmanagement
Nummer
oben genannt
öffentlicher Personennahverkehr
Oberverwaltungsgericht
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 5
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________________________________________________________
Passiva
Pkt.
PRAP
RB
rd.
RE
RückAbzinsV
SächsGemO
SächsKomHVO-Doppik
SGB
SMI
TEUR
u. a.
u. E.
Vgl.
VmH
VwH
v. H.
VO
VwV KomHSys
VwV KomHHWi
VZÄ
z. B.
Ziff.
Passivseite der Bilanz (Finanzierungsseite, Mittelherkunft)
Punkt
passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Ratsbeschluss
rund
Rechnungsergebnis
Rückstellungsabzinsungsverordnung
Neufassung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(in der zum 31.12.2012 gültigen Fassung, sofern nichts anderes
angegebene)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Weiterentwicklung des neuen kommunalen Haushalts- und
Rechnungswesens - Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (in der zum 31.12.2012 gültigen Fassung, sofern
nichts anderes angegebene)
Sozialgesetzbuch
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betrag in tausend Euro
unter anderem
unseres Erachtens
Vergleich
Vermögenshaushalt (kameral)
Verwaltungshaushalt (kameral)
von Hundert (Prozent)
Verordnung
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des
Innern über die Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen
und Kontenrahmen sowie Muster für das neue kommunale
Haushalts- und Rechnungswesen im Freistaat Sachsen (in der
zum 31.12.2012 gültigen Fassung, sofern nichts anderes angegebene)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des
Innern über die Grundsätze der kommunalen Haushalts- und
Wirtschaftsführung und die rechtsaufsichtliche Beurteilung der
kommunalen Haushalte zur dauerhaften Sicherung der kommunalen Aufgabenerledigung
Vollzeitäquivalente
zum Beispiel
Ziffer
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Seite 6
Vorbemerkungen
___________________________________________________________________________________________________
1. Vorbemerkungen
Die Stadt Leipzig hat zum 1. Januar 2012 ihre Haushaltswirtschaft und damit ihr Rechnungswesen vollständig von der Kameralistik auf die Doppik umgestellt. Für das Haushaltsjahr 2012 galt mithin erstmals ein doppischer Haushalt. Zum benannten Stichtag 1. Januar
2012 ist die erforderliche Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig aufgestellt worden (Unterzeichnung der Eröffnungsbilanz durch den Oberbürgermeister unter Datum 1. August 2014). Nach
der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt stellte die Ratsversammlung am 15.
Oktober 2014 die Eröffnungsbilanz fest (Beschlussvorlage Nr. DS-00206/14). Die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz ist noch nicht erfolgt.
Aufbauend auf der Eröffnungsbilanz wurde für das Haushaltsjahr 2012 nunmehr der erste
doppische Jahresabschluss der Stadt Leipzig aufgestellt. Der Jahresabschluss beinhaltet
das Ergebnis der Rechnungslegung und bildet damit das Gegenstück zur Haushaltssatzung
mit dem Haushaltsplan.
Entsprechend den Vorgaben der SächsGemO und der SächsKomHVO-Doppik besteht der
Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Vermögensrechnung und ist um einen Anhang zu erweitern (Pflichtbestandteile). Die drei genannten dem
Jahresabschluss zu Grunde liegenden Rechnungen sind miteinander verbunden ("DreiKomponenten-Modell"). Die Ergebnisrechnung enthält in Form der Erträge und Aufwendungen die vollständige und periodengerechte wertmäßige Darstellung des Ressourcenaufkommens sowie -verbrauchs im Haushaltsjahr. Die Finanzrechnung weist nach dem Grundsatz der Kassenwirksamkeit alle tatsächlichen zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen
des Haushaltsjahres aus. Die Vermögensrechnung (Bilanz) als das zentrale Element des
neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens zeigt das Vermögen der Gemeinde,
also die Mittelverwendung, und die Mittelherkunft (Finanzierung) auf. Hierbei fließen die im
Einzelnen in der Finanzrechnung nachgewiesenen Veränderungen der Liquidität unter Berücksichtigung des Bestandes zum Beginn des Haushaltsjahres in die Position liquide Mittel
im Umlaufvermögen auf der Aktivseite der Vermögensrechnung ein. Das sich aus der Ergebnisrechnung ergebende Jahresergebnis kommt in der Kapitalposition auf der Passivseite
der Vermögensrechnung zum Ausdruck.
Abbildung 1: Drei-Komponenten-Modell der Doppik
Gemäß § 88 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO ist der Jahresabschluss durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern, welcher jedoch kein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses ist.
Der Rechenschaftsbericht dient der verdichtenden Erläuterung des Jahresabschlusses und
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Seite 7
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________________________________________________________
damit des Nachweises der Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung der
Verwaltung und der Vermittlung eines dem tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes. Er ist ein eigenständiges Informationsinstrument und erklärt in seiner vergangenheitsbezogenen Perspektive die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und erhebliche
Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen. In seiner zukunftsbezogenen Perspektive werden Chancen und Risiken erläutert und besondere nach Abschlussstichtag festgestellte Vorkommnisse dargestellt. Adressaten des Rechenschaftsberichts sind
neben dem Stadtrat, der Verwaltung, den zuständigen Aufsichts- und Prüfungsbehörden
auch die Bürger und die Öffentlichkeit. Die Funktionen und konkreten notwendigen Inhalte
des Rechenschaftsberichtes sind dezidiert in § 53 SächsKomHVO-Doppik vorgegeben. Des
Weiteren fordert § 88 Abs. 3 SächsGemO für den Rechenschaftsbericht verpflichtend weitere Angaben zum (Ober)Bürgermeister, zum Fachbediensteten für Finanzwesen sowie zu den
Ratsmitgliedern. Hinsichtlich der formellen Gestaltung des Rechenschaftsberichts unterliegt
die Gemeinde keinen rechtlichen Vorgaben.
Vor dem Hintergrund der in der Ratsversammlung am 15.10.2014 festgestellten Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig zum 01.01.2012 konnte der Jahresabschluss 2012 einschließlich
des Anhangs und des Rechenschaftsberichtes erst im Frühjahr 2015 final erstellt werden.
Daher wird auf die Darstellung eines Ausblicks auf das Haushaltsjahr 2013 im vorliegenden
Rechenschaftsbericht verzichtet.
2. Wesentliche Ziele und Strategien der Stadt Leipzig
Ein Hintergrund der Zielformulierung ist, dass ein Großteil des städtischen Haushaltes für die
Finanzierung von Pflichtaufgaben verausgabt wird. Folglich ist bei der Nutzung der Mittel für
die Finanzierung der freiwilligen Aufgaben strategisch vorzugehen, was die Formulierung
eigener Zielvorstellungen voraussetzt. Zugleich sind auch die personellen Ressourcen entsprechend einzusetzen.
Um die Entwicklung der Stadt Leipzig zu sichern, ihre Wettbewerbsfähigkeit und Unverwechselbarkeit zu stärken und die Lebensqualität zu entwickeln, wurden mit Ratsbeschluss vom
12. Oktober 2005 (RBIV-392/05) strategische Ziele der Kommunalpolitik für die Haushaltsplanung beschlossen. An diesen nachfolgend unter 2.2 angeführten langfristigen Zielen wurden im Berichtsjahr und werden nach wie vor das Verwaltungshandeln und auch die Haushaltsplanung ausgerichtet.
Weiter werden regelmäßig einzelne fachbezogene und messbare (Unter-)Ziele definiert, die
in einem überschaubaren Zeitraum auf der Grundlage der Konzentration auf strategisch
wichtige Handlungsfelder der Stadt zu erreichen sind. Diese werden durch die Verwaltung im
Rahmen der Erstellung von Fachkonzepten (z. B. Stadtentwicklungskonzept, Verkehrskonzept) vertiefend normiert.
2.1. Hauptziele
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Unverwechselbarkeit der Stadt
Um die weitere wirtschaftliche Entwicklung forcieren zu können, wird in den nächsten Jahren
mit oberster Priorität auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit (im nationalen und internationalen Maßstab) und Attraktivität Leipzigs gesetzt. Erst im erfolgreichen internationalen
Standortwettbewerb und mit der Stärkung der hiesigen Unternehmen werden sich neue, vor
allem finanzielle Handlungsspielräume für zusätzliche kommunale Dienstleistungen ergeben
können.
Untrennbar ist damit verbunden, dass die Stadt ihre Unverwechselbarkeit, das "LeipzigSpezifische" für die Zukunft sichert, stärkt und auch wiederum nutzt. Die Unverwechselbarkeit Leipzigs ergibt sich aus den die Stadt prägenden, zum Teil jahrhundertealten Leistun_____________________________________________________________________________________________________
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Strategische Ziele
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gen, Werten und Objekten, aber auch aus hervorragenden Leistungen und Besonderheiten
der Gegenwart. Hierzu gehören u. a. die bedeutendsten kulturellen Traditionen wie das Erbe
von J. S. Bach und Mendelssohn, wissenschaftliche und künstlerische Leistungen Leipziger
Hochschulen, aber ebenso die Zeugnisse und Erinnerungen an die friedliche Revolution von
1989.
Entwicklung der Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger
Ebenso von besonderer Bedeutung für die Zukunftssicherung des öffentlichen Gemeinwesens ist die Sicherung der Lebensqualität der Menschen. Leipzig ist ein Ort der Kommunikation und der Integration, in dem die Menschen leben, arbeiten und ihre Freizeit verbringen.
Heute hat Leipzig wieder viele Facetten und steht vor neuen Chancen. Die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Stadt für in Leipzig ansässige, aber auch für auswärtige Unternehmen sind dabei entscheidende Voraussetzungen für die Erhaltung der Lebensqualität der
Bürgerinnen und Bürger.
2.2. Strategische Ziele
Die Hauptziele sollen durch die strategischen Ziele untersetzt werden.
Ziel 1: Schaffung von Rahmenbedingungen zum Erhalt bzw. zur Neuschaffung von
Arbeitsplätzen
Die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung, die Schaffung von neuen, der Erhalt der
bestehenden Arbeitsplätze und die damit verbundene Verbesserung der Zukunftschancen
der Leipziger Bevölkerung ist primäres strategisches Ziel der Stadtverwaltung und der Stadtpolitik.
Hierzu gehören z. B. Initiativen im Bereich der Unternehmensansiedlung, die Entwicklung
des Forschungs- und Wissenschaftsstandortes, die Sicherung und Expansion hiesiger Unternehmen, die Förderung von Existenzgründungen sowie die Stärkung des Tourismus.
Ziel 2: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur,
Ausrichtung des Handelns der Stadt auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
Die Stadt wird geprägt von ihren Bürgerinnen und Bürgern. Über die bisherige Einwohnerschaft hinaus ist insbesondere der Zuzug von neuen/jungen Einwohnern ein Zeichen für die
Attraktivität der Stadt. Sie bringen neue Ideen und Potentiale im wirtschaftlichen, kulturellen
und sportlichen Leben und sichern somit die Lebensqualität auch für kommende Generationen. Gleichzeitig wird nur auf diese Art und Weise die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt
gewährleistet.
Es sind die Voraussetzungen zu schaffen, damit insbesondere junge Menschen und Familien mit Kindern in Leipzig wohnen bleiben bzw. ihren Wohnsitz nach Leipzig verlagern. Hierzu gehören z. B. Maßnahmen zur Schaffung von attraktiven Bedingungen in vorschulischer
und schulischer Bildung von Kindern und Jugendlichen sowie der Ausbildung bzw. des Studiums von jungen Erwachsenen, zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Förderung von attraktiven Bedingungen im Wohn- und Freizeitbereich. Dies bedeutet
aber nicht, dass sich die Stadt Leipzig nicht auch ihrer Verantwortung für die älteren Menschen bewusst ist.
Vor dem Hintergrund der strategischen Ziele der Kommunalpolitik sind auch bestimmte
Haushaltsansätze zu sehen, so beispielsweise die städtischen Schwerpunktsetzungen für
den Bau und die Erhaltung der Bausubstanz von Schulen, für die Erweiterung des Angebots
an Kinderbetreuungseinrichtungen, für die verkehrstechnische Infrastruktur und für die Wirtschaftsförderung. Die Investitionen sollen auch in Zukunft zielgerichtet eingesetzt werden,
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Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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um die knappen und gegebenenfalls noch knapper werdenden Mittel der Stadt strategisch zu
verwenden.
2.3. Basisziele
Gewährleistung der finanziellen Grundsicherung
Leistungen der finanziellen Grundsicherung gehören zum Kernbestand der sozialen Kommunalpolitik und sichern die materielle Existenz der hier lebenden Menschen. Auf Leistungen
der originären Grundsicherung besteht ein Rechtsanspruch, auf die der ergänzenden finanziellen Grundsicherung eine gesetzliche Verpflichtung mit einem Ermessensspielraum seitens der Stadt. Sonstige finanzielle Hilfen werden durch den Stadtrat beschlossen.
Beispiele hierfür sind die Sozial- und Jugendhilfe, das Wohngeld, ermäßigte Eintrittspreise
etc.
Gewährleistung der elementaren Daseinsvorsorge
Dazu gehören diejenigen Aufgaben, die die wichtigsten Grundfunktionen einer Stadt darstellen und für ihr wirtschaftliches und soziales Leben unabdingbar sind. Leipzig ist u. a. verpflichtet, die unmittelbare Gefahrenabwehr für die Bevölkerung sicher zu stellen, die notwendige Infrastruktur zu schaffen und zu erhalten sowie grundlegende behördliche Dienstleistungen anzubieten.
Hierzu gehören z. B. der Brand- und Katastrophenschutz, der Straßenbau, die Ver- und Entsorgung mit Wasser / Abwasser, Strom sowie der Betrieb von Schulen und Kitas etc.
2.4. Schlüsselprodukte der Stadt Leipzig
Schlüsselprodukte sind definiert als Produkte, die örtlich von finanzieller oder kommunalpolitischer Bedeutung sind (Begriffsbestimmung nach § 59 Nr. 45 SächsKomHVO-Doppik). In
den innerhalb des Gesamthaushaltes der Kommune produktorientiert zu bildenden Teilhaushalten sollen Schlüsselprodukte sowie deren Leistungsziele und Kennzahlen zur Messung
der Zielerreichung dargestellt werden (vgl. § 4 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik). Entsprechend § 53 Abs. 2 Nr. 7 SächsKomHVO-Doppik n. F. 1 hat in künftigen Rechenschaftsberichten die Auswertung der für die Schlüsselprodukte gesetzten Leistungsziele anhand der zur
Messung der Zielerreichung gebildeten Kennzahlen zu erfolgen.
Die Stadt Leipzig hatte sich im Rahmen der Umsetzung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) und der Strukturierung des doppischen Haushaltes zunächst dazu entschieden, die Festlegung der Schlüsselprodukte einer zusätzlichen Entscheidung der Ratsversammlung zu unterwerfen (RBIV-1139/08 vom 19. März 2008). Dieser Beschluss wurde
fortwährend aufrechterhalten (Information zur Ratsversammlung am 20. Mai 2009,
DSIV/3893), sodass zunächst keine spezifischen Schlüsselprodukte festgelegt wurden. Folglich sind gegenwärtig alle Produkte als Schlüsselprodukte zu charakterisieren und hinsichtlich der Zielerreichung auf Basis der Kennzahlen auszuwerten. Die einzelnen Produkte sowie
deren Ziele und Kennzahlen können den Produktsteckbriefen des Produktkataloges entnommen werden, welche jeweils Bestandteil des Bandes 1 des Haushaltsplanes der Stadt
Leipzig für das betreffende Haushaltsjahr sind.
Da eine Auswertung aller Kennzahlen zu allen Produkten weder zielführend noch praktisch
durchführbar ist, hat die Stadt Leipzig 2013 begonnen, ein neues System des Produktcontrollings zu etablieren. Darüber hinaus wird in den Dezernaten die Frage der Bildung spezifischer Schlüsselprodukte diskutiert. Hierzu ist in Kürze ein Entwurf zu erwarten.
1
Fassung ab 31. Dezember 2013
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Strukturdaten der kreisfreien Stadt Leipzig
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3. Strukturdaten der kreisfreien Stadt Leipzig
Die nachfolgenden Angaben beruhen auf veröffentlichten Daten, insbesondere des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen und der Stadt Leipzig. Die verwendeten Quellen sind jeweils bezeichnet.
3.1. Lage, Fläche und Bevölkerung
Die kreisfreie Stadt Leipzig liegt im nordwestlichen Teil des Freistaates Sachsen, welcher an
deutsches Territorium (Brandenburg, Thüringen, Freistaat Bayern, Sachsen-Anhalt) sowie an
Polen und Tschechien grenzt. Unmittelbar an die Stadt Leipzig grenzen die beiden sächsischen Landkreise Leipzig und Nordsachsen.
Mit der benachbarten in Sachsen-Anhalt gelegenen Großstadt Halle (Saale) und weiteren
Städten in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bildet Leipzig die
"Metropolregion Mitteldeutschland".
Zum Stichtag 31. Dezember 2012 betrug die Gesamtfläche der Stadt Leipzig 297,39 km²
(29.739 ha). 2
Zum gleichen Stichtag wurde für die Stadt Leipzig eine amtliche Einwohnerzahl von 520.838
ausgewiesen 3; davon 269.378 weiblich und 251.460 männlich. 4, 5 Im Vorjahr (zum 31. Dezember 2011) belief sich die Zahl der Einwohner auf 510 043 6, mithin konnte im Berichtsjahr
2012 ein erfreulicher Zuwachs um 10.795 Einwohner verzeichnet und der Trend der letzten
Jahre fortgesetzt werden. Gemessen an den Bevölkerungszahlen der politisch selbständigen
Gemeinden in Deutschland am 31. Dezember 2012 stand Leipzig im bundesweiten Vergleich
an 12. Stelle. 7 Das Durchschnittsalter der Leipziger Bevölkerung im Jahr 2012 betrug 43,7
Jahre (Vorjahr: 43,9). 8
Rechnerisch wies Leipzig per 31. Dezember 2012 eine Bevölkerungsdichte von 1.751 Einwohner je km² auf.
Zum Ende des Jahres 2012 zählte die Stadt 303.465 Haushalte in 318.485 Wohnungen. 9
3.2. Wirtschaft und Wissenschaft
Die Stadt Leipzig ist wirtschaftliches und wissenschaftliches Oberzentrum der Region.
Im Jahr 2012 verzeichnete Leipzig ein Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu jeweiligen Preisen von
15.524 Mio. EUR und damit einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr um 5,52 % (BIP 2011:
14.712 Mio. EUR). Das BIP je Einwohner betrug 2012 28.964 EUR (2011: 27.965 EUR). 10
2
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Gemeindestatistik Sachsen (Gemeindestatistik 2013 für Leipzig, Stadt)
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Bevölkerung am 31. Dezember 2012 (Bevölkerungsfortschreibung auf Basis
der Zensusdaten vom 9. Mai 2011, Gebietsstand 31. Dezember 2012)
4
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (vorläufig auf Basis endgültiger Zensusdaten vom 9. Mai 2011)
5
Angaben zum 31. Dezember 2012 laut Amt für Statistik und Wahlen der Stadt Leipzig abweichend mit einem ausgewiesenen Anteil
Männer an der Bevölkerung von 251.429 und Frauen von 269.409
6
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Bevölkerung am 31. Dezember 2011 (Bevölkerungsfortschreibung auf Basis
der Zensusdaten vom 9. Mai 2011, Gebietsstand 31. Dezember 2011)
7
Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis (Gebietsstand 31.12.2012, Zensusdaten mit dem Stand vom 10.04.2014),
Herausgeber Statistische Ämter des Bundes und der Länder
8
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (Bevölkerung nach Alter, vorläufig auf Grundlage der endgültigen Zensusergebnisse vom 9. Mai 2011)
9
Quelle: Statistisches Jahrbuch 2013, Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen
10
Quelle: Statistisches Jahrbuch 2014, Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen (Berechnungsstand August 2013)
3
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Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Für das Jahr 2012 weist die Stadt Leipzig 24.380 registrierte Betriebe aus. 11 Die Anzahl der
Gewerbeanmeldungen ist konstant hoch und übertrifft seit vielen Jahren die Anzahl der Abmeldungen.
Die Stadt Leipzig selbst hat ihre Aktivitäten im Bereich der Wirtschaftsförderung in fünf Cluster untergliedert, welche schwerpunktmäßig die Bereiche Automotive, Energie und Umwelttechnik, Gesundheitswirtschaft und Biotechnologie, Logistik sowie Medien und Kreativwirtschaft umfasst. Allein in diesen fünf Clustern waren im Jahr 2012 insgesamt 9.893 Betriebe
registriert. 12
Als zentraler Ort einer aufstrebenden Wirtschaftsregion sucht Leipzig bewusst das Bündnis
mit Partnern, um die kommenden Herausforderungen zu stemmen und die Wirtschaftskraft
weiter zu stärken.
Darüber hinaus ist Leipzig auch ein bedeutender Wissenschaftsstandort.
Neben renommierten Einrichtungen im Hochschulbereich (siehe nachfolgend unter 3.3) waren im Berichtsjahr in der Stadt Leipzig zahlreiche Institutionen des Technologietransfers
sowie der Spitzenforschung angesiedelt.
3.3. Soziale, wirtschaftliche und verkehrstechnische Infrastruktur
Die Erhaltung, Unterhaltung sowie der Ausbau von Infrastruktur zählt zu den maßgeblichen
Aufgaben einer Kommune. Dies meint neben der verkehrstechnischen Infrastruktur auch
weitere Einrichtungen, Leistungen und Maßnahmen unterschiedlicher Bereiche, die in der
Stadt Leipzig vorgehalten werden.
Folgende Bereiche sind besonders bedeutsam und im Folgenden mit ausgewählten Fakten
und Zahlen für das Berichtsjahr unterlegt:
Bildung
Kultur
Sport und Freizeiteinrichtungen
Soziales und Gesundheit
Verkehr
Sicherheit
Bildung13
Im Schuljahr 2012/2013 wurden in Leipzig an insgesamt 145 allgemein bildenden Schulen
39.994 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. 121 der allgemein bildenden Schulen (davon
65 Grundschulen, 23 Mittelschulen, 17 Gymnasien und 16 Förderschulen) mit einer Gesamtschülerzahl von 34.823 befanden sich in öffentlicher Trägerschaft.
19.736 Schüler/innen lernten im Schuljahr 2012/2013 an berufsbildenden Schulen, davon
11.874 an den öffentlich getragenen neun beruflichen Schulzentren und der medizinische
Berufsfachschule (am St. Georg gGmbH).
Leipzig gilt als ein bedeutender, attraktiver Hochschulstandort. Davon zeugen die an den
sieben Hochschulen im Wintersemester 2012/2013 insgesamt gezählten 37.458 Studierenden (darunter 20.169 aus anderen Bundesländern als Sachsen und 3.668 aus dem Ausland). Größte Einrichtung in der Leipziger Hochschullandschaft ist die Universität Leipzig
11
12
13
Quelle: Statistisches Jahrbuch 2013, Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen
Quelle: Wirtschaftsbericht 2013, Stadt Leipzig, Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Ausgewählte Angaben; Quelle der in diesem Abschnitt benannten Daten: Statistisches Jahrbuch 2013, Stadt Leipzig, Amt für Statistik
und Wahlen
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Seite 12
Soziale, wirtschaftliche und verkehrstechnische Infrastruktur
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(Studierende 2012/2013: 26.772). Weitere Einrichtungen sind die Handelshochschule
Leipzig (private Universität), die Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig, die Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig, die Hochschule für Technik,
Wirtschaft und Kultur Leipzig, die Deutsche Telekom Hochschule für Telekommunikation
Leipzig und die AKAD sowie die Privat-Hochschulen und die Fachhochschule Leipzig (private Fern-FH). Darüber hinaus gibt es die Staatliche Studienakademie Leipzig (Berufsakademie), eine Einrichtung des tertiären Bildungsbereiches außerhalb der Hochschule.
Einer regen Nutzung erfreuen sich die Angebote der Volkshochschule Leipzig, die im Jahr
2012 unter anderem insgesamt 2.586 Kursveranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von
28.085 verbuchte und 278 Einzelveranstaltungen und Vortragsreihen mit 4.863 Teilnehmenden durchführte.
Kultur 14
Die Stadt Leipzig war auch im Jahr 2012 als herausragender, lebendiger Kulturstandort bekannt.
Neben den weltbekannten Institutionen Thomanerchor und Gewandhaus zu Leipzig, letzteres zählte im Berichtsjahr 384.362 Besucher, sind in der Stadt kulturelle Einrichtungen wie
Theater, Kabaretts, Varietés und Kinos in unterschiedlicher Trägerschaft angesiedelt.
Zahlreiche kulturelle Feste wie Bachfest, DOK-Filmfestival, Lachmesse oder das euro-scene
Leipzig sind über das gesamte Jahr verteilt und bieten ein außerordentlich hochwertiges Kulturprogramm.
Ergänzt wird die Kulturlandschaft durch Museen unterschiedlicher Ausrichtung sowie 74 Galerien.
Der weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannte kommunale Zoo Leipzig bot auf einer Fläche von 26,3 ha im Jahr 2012 insgesamt 2.123.349 Besuchern Einblicke in die Tierwelt und
förderte dabei Tier- und Naturschutz sowie die Tierzucht.
In Leipzig finden sich zahlreiche Bibliotheken (darunter die Deutsche Nationalbibliothek
Leipzig, die Leipziger Städtischen Bibliotheken mit 17 Außenstellen, die Deutsche Zentralbücherei für Blinde, die Geographische Zentralbibliothek oder die Umweltbibliothek) und Archive.
Als wichtige Einrichtungen an dieser Stelle sind ebenfalls die in Leipzig ansässigen Musikschulen zu nennen, darunter die städtische Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach".
Sport und Freizeiteinrichtungen 15
Für die 394 Leipziger Sportvereine mit insgesamt 86.774 Mitgliedern (darunter 25.115 Kinder
und Jugendliche bis 18 Jahre) und für die Öffentlichkeit standen im Berichtszeitraum zahlreiche Sporteinrichtungen zur Verfügung, so u. a. 6 Stadien, 73 Sportplätze/Kleinsportanlagen,
230 Sporthallen, 22 Tennis-, 14 Wassersport- und 27 Kegelsport- und 22 Sondersportanlagen, 5 Frei-, 4 Natur- und 10 Hallenbäder. Die kommunalen 8 Hallenbäder wurden im Jahr
2012 von 994.002 Besuchern genutzt (davon 334.579 öffentliche Besucher), die 5 Freibäder
zählten 104.388 Besucher (darunter 36.375 ermäßigt). 16
14
Ausgewählte Angaben; Quelle der in diesem Abschnitt benannten Daten: Statistisches Jahrbuch 2013, Stadt Leipzig, Amt für Statistik
und Wahlen
Ausgewählte Angaben; Quelle der in diesem Abschnitt benannten Daten: Statistisches Jahrbuch 2013, Stadt Leipzig, Amt für Statistik
und Wahlen
16
Betreiber der Bäder ist die Sportbäder Leipzig GmbH
15
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Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Viele breitensportliche Veranstaltungen und bedeutende Großsportveranstaltungen waren im
Berichtsjahr wieder Anziehungspunkt für sportbegeisterte Menschen nicht nur aus Leipzig.
Hierzu zählten unter anderem:
ŀ
der FEI Weltcup in den Kategorien: Springreiten, Voltigieren und Fahren (Januar 2012),
ŀ
das letzte Fußball EM-Testspiel der deutschen Nationalmannschaft gegen Israel (Juni
2012),
ŀ
der Weltcup im Fechten (Juni/Juli 2012).
Leipzig bot auch 2012 gerade für Kinder und Jugendliche ein dichtes Netz an Freizeiteinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft, von Schulclubs über offene Freizeittreffs, Jugendkulturzentren bis zu speziellen Angeboten sowie zahlreiche Veranstaltungen.
111.622 Teilnehmer nutzten 2012 die 4.211 angebotenen Ferienpassveranstaltungen; 7.010
von den insgesamt 25.892 Ferienpässen wurden ermäßigt oder kostenlos überlassen.
Die jungen Leipzigerinnen und Leipziger konnten auf 423 öffentlichen Kinderspielplätzen mit
einer Spielfläche von 458.269 m2 spielen.
Soziales und Gesundheit 17
Der Ausbau des Kindertagesstättennetzes und die Sicherstellung der Kinderbetreuung haben angesichts der Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Leipzig auch in den nächsten Jahren hohe Priorität. Für das Jahr 2012 weist die amtliche Statistik 18 35.243 in Kindertageseinrichtungen (einschließlich Horte) betreute Kinder aus. Nach der städtischen Statistik 19 gab es
2012 in Leipzig insgesamt 217 Kindertageseinrichtungen (darunter 103 Kombinierte Kindertageseinrichtungen, 106 Integrationseinrichtungen, 4 Kindergärten und 3 Kinderkrippen). Bei
172 der Kindertageseinrichtungen handelte es sich um Einrichtungen freier Träger. Die Gesamtkapazität der Einrichtungen belief sich 2012 auf 21.219 Plätze (darunter 16.223 in Einrichtungen freier Träger); insgesamt 19.385 Kinder waren angemeldet, darunter 14.965 in
Einrichtungen freier Träger. Daneben wurden 2.146 Kinder in Tagespflege betreut.
15.149 Kinder im Schulalter erfuhren im Jahr 2012 eine Betreuung in den insgesamt 76 Horten (14 davon Einrichtungen freier Träger).
Die reinen Ausgaben für die Jugendhilfe erreichten im Berichtsjahr einen Stand von
211.344 TEUR, darunter 38.043 TEUR für Kindertageseinrichtungen öffentlicher Träger und
85.251 TEUR für Kindertageseinrichtungen freier Träger. 20
Leipzig ist auch eine seniorenfreundliche Stadt. Fast 22 % der Gesamtbevölkerung der Stadt
waren 2012 65 Jahre und älter. Die meisten Älteren leben selbstbestimmt und nehmen aktiv
am Leben der Stadt teil. Viele nutzen die Angebote in den Begegnungsstätten, Seniorenclubs- und -treffs der Vereine.
Die Zahl der verfügbaren Plätze in den in der Stadt insgesamt 55 gezählten Altenpflegeheimen stieg im Jahr 2012 auf 6.109, 1.289 davon in der Städtische Altenpflegeheime Leipzig
gGmbH.
17
Ausgewählte Angaben; Quelle der in diesem Abschnitt benannten Daten: Statistisches Jahrbuch 2013, Stadt Leipzig, Amt für Statistik
und Wahlen
Erfassungsstichtag 1. März
19
Erfassungsstichtag 30. September
20
Quelle: Statistisches Jahrbuch 2014, Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen
18
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Seite 14
Ausgangslage des Haushaltsjahres
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Besondere Unterstützung und Einrichtungen werden des Weiteren für Menschen mit Behinderungen, Suchtkranke oder –gefährdete und Angehörige und chronisch psychisch Kranke
vorgehalten.
In der Stadt gab es im Berichtsjahr 1.136 niedergelassen Ärzte und 528 Zahnärzte. In den
sieben Krankenhäusern der Stadt waren darüber hinaus 1.778 Ärzte angestellt. 136 Apotheken standen zur Versorgung der Bevölkerung mit Pharmazeutika zu Verfügung.
Leipzig ist eine soziale Stadt – mit allen positiven wie negativen Erscheinungen. So ist zwar
die Zahl der unterstützten Menschen nach SGB II seit 2009 stetig gesunken, im Berichtsjahr
waren jedoch noch immer 42.610 Bedarfsgemeinschaften (71.124 Personen) zu zählen.
10.353 Haushalte erhielten Wohngeld. Daneben wird ein stetiger Anstieg der Regelleistungsempfänger laut Asylbewerberleistungsgesetz verzeichnet (2012: 1.258 Menschen); die
Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz betrugen 2012 7.240 TEUR.
Verkehr 21
Die Stadt Leipzig ist Verkehrsknotenpunkt mit internationaler Anbindung.
So zählte der Flughafen Leipzig/Halle im Berichtsjahr 62.688 Flugbewegungen; mehr als
2,2 Mio. Fluggäste und 863.665 t Luftfracht wurden bewegt.
Die kommunale Verkehrsinfrastruktur unter Baulastträgerschaft der Stadt Leipzig umfasste
im Jahr 2012 Straßen mit insgesamt 1.674,5 km Länge; außerdem gab es 407,4 km Radwege und Radfahrstreifen. Ergänzend zu Letzteren finden Radfahrer ein umfangreiches Wegenetz in den Parks und Grüngebieten der Stadt sowie entlang der Flüsse vor.
Das Straßenbahnnetz der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH erstreckte sich auf
218 km Linienlänge, das Busnetz summierte sich auf eine Linienlänge von 1.096 Streckenkilometer (inklusive Leistungen der LVB auf Territorium außerhalb der Stadt Leipzig). Insgesamt verzeichnete die LVB im Jahr 2012 rund 25 Mio. Nutzzugkilometer und über 139 Mio.
Fahrgäste/Linienbeförderungsfälle. 22
Sicherheit 23
Im Jahr 2012 wurden von der Feuerwehr-Rettungsleitstelle insgesamt 120.839 Einsätze veranlasst, wovon 7.370 auf Einsätze der Feuerwehr entfielen, der Rest auf Einsätze für Rettungsdienst und Krankentransport. Mit der Rettung von Personen aus Notlagen, der Brandbekämpfung und Technische Hilfe sowie der Eindämmung von Umweltgefahren, die den
Großteil der Einsätze der Leipziger Feuerwehr ausmachen, leistet diese einen wesentlichen
Beitrag für die Sicherheit in der Stadt. Ohne Rettungsdienst registrierte die Feuerwehr im
Jahr 2012 2.158 Brandeinsätze und 3.466 Hilfeleistungen.
21
Ausgewählte Angaben; Quelle der in diesem Abschnitt benannten Daten: Statistisches Jahrbuch 2013, Stadt Leipzig, Amt für Statistik
und Wahlen
Leistungsdaten LVB siehe auch 20. Beteiligungsbericht der Stadt Leipzig
23
Ausgewählte Angaben; Quelle der in diesem Abschnitt benannten Daten: Statistisches Jahrbuch 2013, Stadt Leipzig, Amt für Statistik
und Wahlen
22
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Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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4. Ausgangslage des Haushaltsjahres
4.1. Erster doppischer Haushalt
Die Stadt Leipzig erstellte mit dem Haushaltsplan 2012 erstmals einen Haushalt nach den
Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzwesens. Parallel hierzu erfolgte die Umstellung
auf eine neue integrierte Finanzsoftware.
Diese Umstellungsprozesse sowie die Einführung von SAP unter Berücksichtigung der engen Terminschiene verlangte von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung ein
hohes Maß an Engagement, Motivation und Arbeitseinsatz ab. Vor diesem Hintergrund hat
sich die Verwaltungsspitze entschieden, die oberste Priorität für die Haushaltsplanung 2012
auf die fristgerechte Umsetzung dieser Prozesse zu legen.
Für das Jahr 2012 bestanden aufgrund der Übergangsbestimmungen des
§ 131 Abs. 6 SächsGemO gewisse Erleichterungen für den Haushaltsausgleich bzw. die
Genehmigungsfähigkeit. Zur Beurteilung der Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplanes nach
§ 72 Abs. 3 und 4 Satz 1 und 2 SächsGemO konnten die nicht zahlungswirksamen Sachverhalte (z. B. Abschreibungen) außer Betracht gelassen werden. Ausschlaggebend war der
Ausgleich des Finanzhaushaltes.
Aufgrund dessen sowie unter Berücksichtigung der bereits genannten Prioritätensetzung
hatte sich die Verwaltungsspitze entschieden, die Möglichkeiten der Übergangsregelung zu
nutzen und für das Haushaltsjahr 2012 einen genehmigungsfähigen (nicht gleichbedeutend
mit einem ausgeglichenen) Haushalt vorzulegen. Auf die zukünftigen Haushalte kommen
verschiedene finanzielle Belastungen sowie Risiken (z. B. Erwirtschaftung der Abschreibungen) zu, die im Haushalt 2012 aufgrund der Übergangsbestimmungen zunächst unberücksichtigt bleiben konnten.
Für das Haushaltsjahr 2012 bestanden folgende Schwerpunktsetzungen der Haushaltswirtschaft:
ŀ Keine gravierenden Einschnitte in den Dezernatsbudgets (kein Konsolidierungsverfahren)
ŀ Finanzierung de,r notwendigen Ausgabensteigerungen bei den sozialen Leistungen unter
Berücksichtigung der Rechnungsergebnisse der Vorjahre (4,6 Mio. EUR),
ŀ Erhöhung der Bedarfsquote sowie Platzzahlen im Kita-Bereich (4,5 Mio. EUR),
ŀ neue arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sowie Projekte des 1. Arbeitsmarktes
(1,8 Mio. EUR),
ŀ Erhöhung der nicht-investiven Stadterneuerungsmaßnahmen, z. B. Quartiers- und Magistralenmanagement (0,35 Mio. EUR) sowie
ŀ Erhöhung Budget Sportgroßveranstaltungen sowie Sportförderung (0,34 Mio. EUR).
Aus Sicht der Verwaltung trug der Haushalt 2012 damit den bestehenden äußeren Rahmenbedingungen Rechnung (z. B. systemkonforme Reduzierung der allgemeinen Schlüsselzuweisungen) und versuchte gleichzeitig, den strategischen Schwerpunktthemen der Stadt
Leipzig (z. B. Stärkung des Standortes) Rechnung zu tragen.
4.2. Rahmenbedingungen des HH-Jahres
4.2.1. Ergebnishaushalt
Im Ergebnishaushalt werden die Erträge den Aufwendungen gegenübergestellt und daraus
das Ergebnis ermittelt. Es spiegelt den Ressourcenverbrauch innerhalb des Haushaltsjahres
wider.
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Rahmenbedingungen des HH-Jahres
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Der Ergebnishaushalt ist in seinen wesentlichen Teilen mit dem kameralen Verwaltungshaushalt vergleichbar. Als neue, in der Kameralistik nicht berücksichtigte Komponenten
kommen nicht zahlungsrelevante Bestandteile wie die Zuführungen zu und die Inanspruchnahme von Rückstellungen, die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten und die Aufwendungen für Abschreibungen hinzu.
Die Rahmenbedingungen für das Jahr sind folglich sowohl für die Erträge als auch für die
Aufwendungen im Ergebnishaushalt zu betrachten.
Erträge
Die Erträge des Ergebnishaushaltes wurden im Haushaltsplan 2012 in Höhe von
1.218,9 Mio. EUR veranschlagt. Die größten Ertragsquellen sind dabei die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben (423,1 Mio. EUR) sowie Zuwendungen (568,1 Mio. EUR). Die
einzelnen Ertragsarten gliedern sich wie folgt auf:
Abbildung 2: Erträge im Ergebnishaushalt 2012 (Plan)
Grundsätzlich wurde bei der Prognose der Erträge für das Haushaltsjahr 2012 eine vorsichtige Herangehensweise gewählt. Dieses Vorgehen resultiert aus der Unstetigkeit gewisser
Ertragsarten. So ist etwa das Steueraufkommen von externen Faktoren abhängig, wobei
neben der unklaren konjunkturellen Lage und Entwicklung auch die Steuergesetzgebung auf
Bundesebene zu benennen ist. Diese sind durch die Gemeinde nicht steuerbar, können jedoch in wesentlichen Ertragsabweichungen resultieren. Die wichtigsten Steuerarten der
Stadt Leipzig sind neben der Grund- und Gewerbesteuer der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer sowie der Umsatzsteuer und die Vergnügungs-, Hunde- und Zweitwohnsteuer. Insgesamt wurde in der Haushaltsplanung 2012 ein Steuerertrag in Höhe von
394,3 Mio. EUR geplant.
Auch der Ertrag aus dem kommunalen Finanzausgleich musste im Haushaltsjahr 2012 vorsichtig geplant werden, da auch hier nicht beeinflussbare Determinanten bestehen. Hierzu
zählt neben der bereits auf die Steuererträge wirksamen konjunkturellen Lage auch die Entwicklung der anderen Gemeinden im Freistaat Sachsen (horizontaler Gleichmäßigkeitsgrundsatz) sowie des Freistaates selbst (vertikaler Gleichmäßigkeitsgrundsatz). Im Rahmen
dieses Ausgleichsmechanismus plante die Stadt Leipzig Erträge für die allgemeine Schlüsselzuweisung und sonstige allgemeine Zuweisung in Höhe von ca. 393,7 Mio. EUR. Insge_____________________________________________________________________________________________________
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Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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samt plante die Stadt Leipzig im Haushaltsjahr 2012 mit Zuwendungen in Höhe von
568,1 Mio. EUR.
Weitere wesentliche geplante Ertragsquellen waren öffentlich-rechtliche sowie privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Finanzerträge. Quelle sonstiger Erträge sind
unter anderem Konzessionsabgaben, Bußgelder und die Auflösung von Rückstellungen.
Aufwendungen
Mit dem Haushaltsplan 2012 wurden Aufwendungen in Höhe von 1.279,6 Mio. EUR im Ergebnishaushalt veranschlagt. Dabei haben die Transferaufwendungen mit 450,8 Mio. EUR
den größten Anteil, gefolgt von den Personalaufwendungen (302,6 Mio. EUR) und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (257,9 Mio. EUR). Einen weiteren großen Posten stellen
die Abschreibungen mit 105,5 Mio. EUR dar, die nun unter doppischen Gesichtspunkten
erstmals ausgewiesen werden. Die Zusammensetzung der geplanten Aufwendungen 2012
ist aus nachfolgender Grafik ersichtlich.
Abbildung 3: Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2012 (Plan)
Determinanten der Planung der Aufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen waren die mit Einführung der Doppik erstmals zu bildenden Rückstellungen für die Altersteilzeit
sowie eine unterstellte Tariferhöhung für die Angestellten der Stadt Leipzig in Höhe von 1 %.
Darüber hinaus enthielt die Haushaltsplanung Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
in Höhe von 136,7 Mio. EUR, welche bspw. zur Unterhaltung und Bewirtschaftung von
Grundstücken und Gebäuden (inkl. Mieten, Energie, Wasser, sonst. Nebenkosten) oder den
Fahrkostenzuschuss für die Schülerbeförderung beinhalten.
Als größter Aufwandsposten wurden die Transferaufwendungen geplant. Hierzu zählen zum
einen die Sozialtransferaufwendungen, welche die Aufwendungen für natürlichen Personen
gewährten soziale Leistungen in Form von individuellen Hilfen nach dem SGB II, SGB XII
und SGB VIII sowie auch die Sozialumlage an den Kommunalen Sozialverband Sachsen
beinhalten. Zum anderen sind unter den veranschlagten Transferaufwendungen Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte erfasst. Begünstigte sind hier neben städtischen Eigenbetrieben (Bereiche Kultur, Stadtreinigung, Beschäftigungsförderung, Soziales und Gesundheit)
und Unternehmen auch Vereine und Verbände für die unterschiedlichsten Zwecke.
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Rahmenbedingungen des HH-Jahres
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Die Aufwendungen für Zinsen wurden insbesondere vor dem Hintergrund des verhältnismäßig niedrigen Zinsniveaus auf dem Kapitalmarkt sowie des aktiven Schuld- und Zinsmanagements der Stadt geplant.
4.2.2. Finanzhaushalt
Im Finanzhaushalt werden regelmäßig alle für das Haushaltsjahr geplanten Ein- und Auszahlungen erfasst, die entweder ergebniswirksam sind und sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ergeben oder vermögenswirksamen Charakter haben. Der Finanzhaushalt dient vor
allem der Investitions- und Liquiditätsplanung der Stadt Leipzig. Für das Haushaltsjahr 2012
wurde insgesamt von einer stabilen Kassenlage ausgegangen, eine Inanspruchnahme von
Kassenkrediten zur Sicherung der städtischen Liquidität war nicht vorgesehen. Es wurde
zudem vorgesehen, nicht liquditätsnotwendige Kassenmittel anzulegen, um ergebniswirksame Zinserträge zu erwirtschaften, welche aufgrund des niedrigen Zinsniveaus gegenüber
dem Vorjahr jedoch planungsseitig reduziert wurden.
Einzahlungen
Die Stadt Leipzig plante für das Jahr 2012 sowohl Einzahlungen aus Investitionstätigkeit als
auch aus Finanzierungstätigkeit.
Für die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit wurden investive Schlüsselzuweisungen in
Höhe von 12,5 Mio. EUR auf Basis des FAG und Investitionspauschalen in Höhe von
9,4 Mio. EUR geplant, weitere diesbezügliche zweckgebundene Fördermittel für Investitionsmaßnahmen wurden mit einer Summe von 54,5 Mio. EUR in den Haushaltsplan eingestellt. Letztere sind durch ihre klare Zweckbindung charakterisiert, was eine Umverteilung der
Mittel unmöglich macht. Weitere Quellen der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind Veräußerungserlöse (Grundstücke) sowie geplante Rückflüsse aus Ausleihungen. Daneben
wurden auch Beiträge und ähnliche Entgelte geplant (z. B. Straßenausbaubeiträge).
Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit summieren sich auf einen verfügbaren Kreditrahmen von 54,7 Mio. EUR, welcher auch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen aus dem Vorjahr beinhaltet.
Auszahlungen
Für das Haushaltsjahr 2012 wurden Auszahlungen für Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit geplant, Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2013 – 2015 sollen sich
auf 137,4 Mio. EUR belaufen.
Die im Haushaltsjahr 2012 kassenwirksamen Auszahlungen für Investitionstätigkeit sollten
sowohl in Form vom Zuschüssen und Zuweisungen an die städtischen Eigenbetriebe sowie
Dritte erfolgen, darüber hinaus auch für den Erwerb von beweglichem sowie unbeweglichem
Anlagevermögen (Grundstücke und Gebäude) und Finanzanlagen. Die geplanten Auszahlungen für Bautätigkeiten belaufen sich auf 92,7 Mio. EUR und sollen u. a. für den Schulhausbau und den Straßenbau genutzt werden.
Die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit wurden im Jahr 2012 mit einer ordentlichen
Tilgung in Höhe von 48 Mio. EUR sowie einer außerordentlichen Tilgung in Höhe von
5 Mio. EUR geplant. Letztere resultiert aus einer Auflage der Landesdirektion.
4.2.3. Schulden
Für das Haushaltsjahr 2012 waren Kreditneuaufnahmen in Höhe von 57,4 Mio. EUR geplant.
Davon entfallen 28,8 Mio. EUR auf die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung
aus dem Vorjahr und 28,6 Mio. EUR auf die Kreditermächtigung des laufenden Haushaltsjahres. Die tatsächliche Kreditaufnahme erfolgte in Höhe von insgesamt 50,0 Mio. EUR.
Der Schuldenstand sank im Haushaltsjahr 2012 von 732,8 Mio. EUR auf 729,8 Mio. EUR.
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Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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4.2.4. Bürgschaften
Zu Beginn des Jahres 2012 hatte die Stadt Leipzig im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten
des § 83 Abs. 2 SächsGemO im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung Bürgschaften übernommen, welche sich auf eine Summe von etwa 381,9 Mio. EUR summierten. Nahezu alle Bürgschaften wurden für städtische Unternehmen übernommen. Für das Jahr 2012 war das weitere Absinken des Bürgschaftsvolumens geplant.
Darüber hinaus hatte die Stadt Leipzig eine Kapitalausstattungsvereinbarung (KAV) mit der
LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV) abgeschlossen. Die LVV
hält 74,65 % der Anteile an der Kommunale Wasserwerke KWL GmbH (KWL). Die KAV dient
der nachhaltigen Sicherstellung der finanziellen Stabilität von LVV und KWL und damit im
Ergebnis zur Sicherstellung der zukünftigen Aufgabenerfüllung im Bereich der Wasserverund Abwasserentsorgung. Der Stadtrat hatte dem Vorgehen in seiner Sitzung vom
25.02.2010 zugestimmt.
5. Verlauf und Ergebnisse der Haushaltswirtschaft
Der Haushaltsplan der Stadt Leipzig sowie die Haushaltssatzung für das Jahr 2012 wurden
durch die Ratsversammlung in deren Sitzung am 15.12.2011 (RBV-1089/11) beschlossen.
Die Genehmigung der Landesdirektion Sachsen zum Haushalt erfolgte im Juni des Haushaltsjahres.
Mit Wirkung zum 09.07.2012 wurde durch den Beigeordneten für Finanzen eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 30 SächsKomHVO-Doppik für die Aufwendungen bzw. Auszahlungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes verfügt. Dies war notwendig, um eine Erhöhung des Fehlbetrages im Ergebnishaushalt zu vermeiden.
In der Sitzung der Ratsversammlung vom 17.10.2012 berichtete der Beigeordnete für Finanzen zur Analyse der Haushaltsdurchführung 2012 zum 30.06.2012 (DSV-2414). Die Berichterstattung stellt eine gesetzliche Verpflichtung gemäß § 75 Abs. 5 Satz 2 SächsGemO dar.
Bestandteil der Berichterstattung waren Informationen zur o. g. haushaltswirtschaftlichen
Sperre, zur allgemeinen Entwicklung von Finanz- und Investitionshaushalt sowie zu spezifischen Positionen des Haushaltes, zu denen sich Änderungen ergeben hatten.
Darüber hinaus informierte der Beigeordnete für Finanzen am 23.01.2013 über die Analyse
der Haushaltsdurchführung zum 30.09.2012 (DSV-2664). Auch hier wurde zu den Veränderungen in Ergebnis- und Investitionshaushalt berichtet. Diese Berichterstattung ist gesetzlich
nicht verpflichtend vorgesehen, erhöht jedoch die Transparenz der städtischen Haushaltsund Wirtschaftsführung und folgt der Auflage der Landesdirektion gemäß Genehmigungsbescheid vom 31.05.2012.
Im Verlauf der Haushaltswirtschaft waren zudem folgende Sachverhalte besonders hervorzuheben:
ŀ
Zum 31.03.2012 einigten sich die Verhandlungsführer auf eine Anpassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen, welcher eine Laufzeit von
zwei Jahren (01.03.2013 – 28.02.2014) haben sollte. Der Tarifabschluss sah unter anderem eine lineare Erhöhung der Entgeltstufen um 6,3 % vor, wovon 3,5 % bereits auf das
Jahr 2012 entfielen. Die Tariferhöhung hatte entsprechende Auswirkungen auf die Haushaltsführung auch in der Stadt Leipzig und war eine Ursache für die Verfügung der haushaltwirtschaftlichen Sperre im Berichtsjahr.
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Ergebnisrechnung/Ertragslage
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ŀ
ŀ
ŀ
Am 20.06.2012 erfolgte in der Ratsversammlung (RBV-1276/12) die Beschlussfassung
der 2. Konzeption zur Entschuldung des Leipziger Haushaltes und 2. Konzeption zur
Rückführung der Bürgschaften der Stadt Leipzig, womit sich die Stadt Leipzig u. a. zur
vollständigen Entschuldung bis zum Jahr 2037 verpflichtet und bereits bis 2020 die ProKopf-Verschuldung auf 1.000 EUR gesenkt haben möchte.
Am 26.11.2013 nahm die Ratsversammlung die Vorlage zur Fortschreibung des Berichtes zum Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Leipzig für das Jahr 2012 (DSV3483) zur Kenntnis.
Im Laufe des Haushaltsjahres wurde von der Ratsversammlung über diverse außerplanmäßige und überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen entschieden. Die konkrete Benennung der wesentlichen Sachverhalte erfolgt im Rahmen der nachfolgenden
Ziffern.
Die Begründungen der Abweichungen werden gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan 2012 ausgewiesen, da die Darstellung gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz keine
angemessene Aussagekraft hat.
Prinzipiell müssen über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen in einzelnen Budgets entsprechend § 79 SächsGemO bzw. der in der Hauptsatzung der Stadt
Leipzig festgelegten Wertgrenze durch den OBM, den Verwaltungsausschuss oder die Ratsversammlung bestätigt werden.
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zum Haushaltsjahr 2012 wurden durch die
Fachämter verschiedene Vorgänge gemeldet, welche aufgrund gesetzlicher Regelungen
zwingend für den Jahresabschluss zu buchen waren, für welche aber keine ausreichenden
Budgets zur Verfügung standen und entsprechende Beschlüsse nach § 79 SächsGemO
notwendig gewesen wären. Diese Vorgänge wurden überwiegend nach dem dezentralen
Buchungsschluss bekannt bzw. der Stadtkämmerei gemeldet – eine entsprechende fristgerechte Beschlussfassung war damit nicht mehr möglich bzw. gab es aufgrund der Unabweisbarkeit keinen Entscheidungsspielraum. Dies betrifft insbesondere zu bildende Rückstellungen (kein Wahlrecht), für welche kein Budget mehr zur Verfügung stand bzw. einzelne Budgetverschiebungen z.B. zwischen Investitions- und Ergebnishaushalt für bereits vorgenommene Auszahlungen. Um den Regelungen der Hauptsatzung formal zu entsprechen, müssen diese Beschlüsse nachgeholt werden. In der Anlage 1 ist die Übersicht der Bewilligung
über-/außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im
Rahmen des Jahresabschlusses 2012 dargestellt.
5.1. Ergebnisrechnung/Ertragslage
5.1.1. Gesamtergebnis der Ergebnisrechnung
Die Verwaltungstätigkeit der Stadt Leipzig wird gemäß dem neuen kommunalen Haushaltsund Rechnungswesen über die Aufwendungen und Erträge in der Ergebnisrechnung dargestellt. Dabei unterteilen sich die Erträge und Aufwendungen in zahlungswirksame Erträge
(z. B. Steuereinnahmen) und Aufwendungen (z. B. Mieten) und nicht zahlungswirksame Erträge (z. B. Zuschreibungen auf das Finanzanlagevermögen) und Aufwendungen (z. B. Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen).
Die nicht im Jahr 2012 zahlungswirksam gewordenen Posten sind in der Bilanz in den Positionen Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die geleisteten Ein- und Auszahlungen sind in der Finanzrechnung ersichtlich.
Das Ergebnis erfolgt nach der Gliederung ordentliche Erträge, ordentliche Aufwendungen,
ordentliches Ergebnis, Sonderergebnis, Gesamtergebnis, verbleibendes Gesamtergebnis
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Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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und nicht gedeckter Fehlbetrag aus Vorjahren, der auf Folgejahre vorzutragen ist. Für das
Jahr 2012 ergibt sich damit folgende Darstellung für die Stadt Leipzig:
Beschlossener
Haushaltsplan
2012
Gesamtergebnisrechnung
Fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
2012
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2012
Vergleich IstErgebnis/
beschlossener
Haushaltsplan
Vergleich IstErgebnis/
fortgeschriebener
Ansatz
ordentliche Erträge
1.217.827.472,00
1.270.246.134,74
in EUR
1.315.204.429,51
97.376.957,51
44.958.294,77
ordentliche Aufwendungen
1.278.932.476,00
1.310.037.685,24
1.364.902.454,81
85.969.978,81
54.864.769,57
-61.105.004,00
-39.791.550,50
-49.698.025,30
11.406.978,70
-9.906.474,80
375.200,00
870.282,53
11.425.449,79
11.050.249,79
10.555.167,26
-60.729.804,00
-38.921.267,97
-38.272.575,51
22.457.228,49
648.692,46
-60.729.804,00
-38.921.267,97
-38.272.575,51
22.457.228,49
648.692,46
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
ordentliches Ergebnis
Sonderergebnis
Gesamtergebnis
verbleibendes
Gesamtergebnis
nicht gedeckter Fehlbetrag aus
Vorjahren, der auf Folgejahre
vorzutragen ist
Daraus wird ersichtlich, dass die Stadt Leipzig das Jahr 2012 im ordentlichen Ergebnis mit
einem Verlust von 49,7 Mio. EUR abgeschlossen hat. Damit ergibt sich ein Aufwandsdeckungsgrad von 96,4 %, d. h. eine Unterdeckung von 3,6 %.
Formel
݁݃¡ݎݐݎܧ ݄݈݁ܿ݅ݐ݊݁݀ݎ
× 100 ܲݐ݊݁ݖݎ
݊݁݃݊ݑ݀݊݁ݓ݂ݑܣ ݄݈݁ܿ݅ݐ݊݁݀ݎ
Berechnung
1.315.204.429,51
× 100 ܲݐ݊݁ݖݎ
1.364.902.454,81
Ergebnis 2012
Ergebnis Vorjahr
96,36
-
Das Sonderergebnis besteht aus außerordentlichen Erträgen und Aufwendung, die nicht
planbar und auch nicht regelmäßig wiederkehrend sind. Damit ist eine Beachtung in der Planung nicht möglich. Aufgrund der deutlich höheren außerordentlichen Erträge gegenüber
den außerordentlichen Aufwendungen trägt das Sonderergebnis in Höhe von 11,4 Mio. EUR
einen Überschuss zum Gesamtergebnis bei.
Insgesamt ergibt sich daraus ein Verlust im Gesamtergebnis in Höhe von 38,3 Mio. EUR.
Gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan bedeutet dies eine Verbesserung um
rd. 22,5 Mio. EUR.
Die wesentlichen Abweichungen gegenüber dem Planansatz des Haushaltsjahres sind:
die Erhöhung der Erträge aus der Auflösung der Sonderposten um 37,6 Mio. EUR, welche nicht geplant waren und zusammen mit allen weiteren Erträgen aus Zuwendungen
und Umlagen eine positive Planabweichung von 26,9 Mio. EUR bewirken,
die Verringerung des Personalaufwandes um 2,9 Mio. EUR, wobei hier Erträge aus der
Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von 13,4 Mio. EUR enthalten sind, sodass eigentlich eine Steigerung des Personalaufwandes in Höhe von 9,9 Mio. EUR zu verzeichnen ist, welche durch Fehler bei der Einführung der Doppik (+5,6 Mio. EUR), höhere
Aufwendungen durch den Tarifabschluss (+4,8 Mio. EUR) sowie durch Mehraufwendungen für Beiträge an den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (+0,7 Mio. EUR)
entstanden sind,
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Seite 22
Erträge
___________________________________________________________________________________________________
die planmäßige Abschreibung (+105,2 Mio. EUR), wovon 84,0 Mio. EUR auf die Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen, 13,1 Mio. EUR auf Abschreibungen auf
Forderungen durch Erlasse und unbefristete Niederschlagungen sowie 3,2 Mio. EUR auf
Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen entfallen und
die geringeren sonstigen ordentlichen Aufwendungen (-11,4 Mio. EUR).
5.1.2. Erträge
Die ordentlichen Erträge der Stadt Leipzig in Höhe von 1,3 Mrd. EUR verteilen sich gemäß
der folgenden Aufstellung.
Beschlossener
Haushaltsplan
2012
Ertragsposition
Fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres 2012
Ergebnis des
Haushaltsjahres
2012
in EUR
Anteilige
Quote
Vergleich IstErgebnis/
beschlossener
Haushaltsplan
in %
Vergleich IstErgebnis/
fortgeschriebener
Ansatz
in EUR
Steuern und ähnliche Abgaben nach
Arten
423.082.450,00
450.419.596,74
447.951.968,59
34,1
24.869.518,59
-2.467.628,15
Zuwendungen (Zuweisungen und
Zuschüsse) und Umlagen nach Arten
sowie aufgelösten Sonderposten
568.110.112,00
576.655.481,70
603.562.751,23
45,9
35.452.639,23
26.907.269,53
sonstige Transfererträge
6.166.500,00
6.166.500,00
6.545.555,60
0,5
379.055,60
379.055,60
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
32.769.700,00
34.781.584,63
36.628.594,39
2,8
3.858.894,39
1.847.009,76
privatrechtliche Leistungsentgelte
64.601.075,00
68.681.313,18
61.732.220,46
4,7
-2.868.854,54
-6.949.092,72
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
46.675.850,00
46.896.050,63
42.467.883,24
3,2
-4.207.966,76
-4.428.167,39
Finanzerträge (Zinsen, Erträge aus
Beteiligungen und ähnliche Erträge)
18.384.735,00
26.109.693,17
24.057.582,22
1,8
5.672.847,22
-2.052.110,95
aktivierte Eigenleistungen und
Bestandsveränderungen
sonstige ordentliche Erträge
ordentliche Erträge
0,00
0,00
2.988,50
0,0
2.988,50
2.988,50
58.036.050,00
60.535.914,69
92.254.885,28
7,0
34.218.835,28
31.718.970,59
1.217.826.472,00
1.270.246.134,74
1.315.204.429,51
100,0
97.377.957,51
44.958.294,77
Steuereinnahmen und ähnliche Abgaben
Die Steuererträge der Stadt Leipzig im Jahr 2012 in Höhe von 426,5 Mio. EUR sind mit einem Anteil von 32,4 % (Steuerquote) an den ordentlichen Erträgen eine wesentliche Einnahmequelle. Neben den Steuererträgen ergeben sich Erträge aus ähnlichen Abgaben in
Höhe von 21,4 Mio. EUR.
Formel
ܵ݁݃¡ݎݐݎ݁ݎ݁ݑ݁ݐ
× 100 ܲݐ݊݁ݖݎ
݁݃¡ݎݐݎܧ ݄݈݁ܿ݅ݐ݊݁݀ݎ
Berechnung
426.519.497,00
× 100 ܲݐ݊݁ݖݎ
1.315.204.429,51
Ergebnis 2012
Ergebnis Vorjahr
32,43
-
Die Verteilung der Steuerarten ist in der folgenden Abbildung dargestellt:
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 23
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________________________________________________________
Ergebnis des Haushaltsjahres
2012 in EUR
Steuerart
Anteil in %
Grundsteuer A
237.790,00
0,06
Grundsteuer B
88.639.807,00
20,78
Gewerbesteuer
201.483.323,00
47,24
GA Einkommensteuer
97.753.824,00
22,92
GA Umsatzsteuer
30.934.737,00
7,25
Vergnügungsteuer
5.481.801,00
1,29
Hundesteuer
1.572.191,00
0,37
416.024,00
0,10
426.519.497,00
100,00
Zweitwohnungsteuer
Gesamt Steuererträge
Den größten Anteil mit 15,3 % (Gewerbesteuerquote) des Steueraufkommens an den ordentlichen Erträgen stellt die Gewerbesteuer in Höhe von 201,5 Mio. EUR.
Formel
݁݃¡ݎݐݎ݁ݎ݁ݑ݁ݐݏܾ݁ݎ݁ݓ݁ܩ
× 100 ܲݐ݊݁ݖݎ
݁݃¡ݎݐݎܧ ݄݈݁ܿ݅ݐ݊݁݀ݎ
Berechnung
201.483.322,99
× 100 ܲݐ݊݁ݖݎ
1.315.204.429,51
Ergebnis 2012
Ergebnis Vorjahr
15,32
-
Weitere wesentliche Steuereinnahmearten sind die Grundsteuern A und B (6,8 % Grundsteuerquote) in Höhe von 88,9 Mio. EUR und der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
(7,4 % Einkommenssteuerquote) in Höhe von 97,8 Mio. EUR.
Im Vergleich zum Planansatz ergeben sich bei den Steuern und ähnlichen Abgaben Mehreinnahmen in Höhe von 24,9 Mio. EUR, welche sich durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer von 21,5 Mio. EUR, bei dem Gemeindeanteil der Einkommenssteuer von
5,9 Mio. EUR und Mindereinnahmen bei der Grundsteuer A und B 371,8 TEUR erklären lassen.
Hinweis:
Im kameralen Rechnungsergebnis wurden Erlasse, Niederschlagungen, Aussetzungen von
der Vollziehung und Abgänge von Kasseneinnahmeresten immer direkt von den Erträgen
abgesetzt. Das heißt, diese Sachverhalte reduzierten das Rechnungsergebnis immer automatisch, um ein Bild von den tatsächlich zu realisierenden Erträgen/Einnahmen zu geben. In
der Doppik werden diese Vorgänge in der Ergebnisrechnung nicht mehr direkt von den Erträgen abgesetzt, sondern auf Aufwandskonten (Abschreibungen) sowie als Wertberichtigung im Jahresabschluss gesondert wirksam. Die Doppik verfolgt dabei das Prinzip der
„Bruttodarstellung“ und damit das Ziel, die Erträge grundsätzlich vollständig abzubilden.
Nicht zu realisierende Erträge werden als Aufwand berücksichtigt.
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 24
Erträge
___________________________________________________________________________________________________
Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Sonderposten
Die wesentlichste Ertragsposition für die Stadt Leipzig mit einem Anteil von 45,9 % (Zuwendungsquote) an den ordentlichen Erträgen ist die Position Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Sonderposten in Höhe von 603,5 Mio. EUR.
Formel
݊݁݃݊ݑ݀݊݁ݓݑܼ ݏݑܽ ݁݃¡ݎݐݎܧ
× 100 ܲݐ݊݁ݖݎ
݁݃¡ݎݐݎܧ ݄݈݁ܿ݅ݐ݊݁݀ݎ
Berechnung
603.562.751,23
× 100 ܲݐ݊݁ݖݎ
1.315.204.429,51
Ergebnis 2012
Ergebnis Vorjahr
45,89
-
In dieser Position sind die Zuweisungen und Zuschüsse zusammengefasst, d. h. auch
die allgemeinen Schlüsselzuweisungen, Umlagen und sämtliche aufgelöste Sonderposten.
Die Veränderungen in dieser Position werden im Wesentlichen von der Auflösung der Sonderposten in Höhe von 37,6 Mio. EUR beeinflusst. Diese bestehen größtenteils aus erhaltenen Fördermitteln und verteilen sich unter anderem auf:
aufgelöste Sonderposten für Investitionen im Straßenbau in Höhe von 11,3 Mio. EUR,
aufgelöste Sonderposten für Investitionen in Schulen in Höhe von 3,5 Mio. EUR sowie
aufgelöste Sonderposten für Investitionen in Kindertagesstäten in Höhe von
0,7 Mio. EUR.
Die Abweichungen zum Planansatz entstehen dadurch, dass die Auflösung der Sonderposten nicht im Plan berücksichtigt wurde.
Sonstige Transfererträge
Diese Erträge entstehen aus dem Ersatz von sozialen Leistungen von Sozialleistungsträgern, Schuldendiensthilfen und Rückzahlungen von zu viel gezahlten Leistungen aus Vorjahren des Bildungs- und Teilhabepakets.
Die sonstigen Transfererträge haben mit einem Anteil von 0,5 % am Gesamtvolumen der
ordentlichen Erträge keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertragsseite der Stadt Leipzig.
Im Haushaltsjahr 2012 lagen die sonstigen Transfererträge auf dem Niveau des Planansatzes.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
In dieser Position finden sich die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren und die Auflösung
von Sonderposten für den Gebührenausgleich.
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte enthalten im Wesentlichen Mieten, Pachten, Erbbauzins,
Erträge aus Verkäufen des Umlaufvermögens und Erträge der externen Objektverwaltung
sowie Erträge aus sonstigen privatrechtlichen Verträgen.
Mit einem Anteil an den ordentlichen Erträgen von 4,7 % führten diese zu Mindererträgen
von 2,9 Mio. EUR.
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 25
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________________________________________________________
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Der Anteil der Kostenerstattungen und Kostenumlagen beträgt an den ordentlichen Erträgen
3,2 % und führte zu Mindererträgen von 4,2 Mio. EUR. Die Position beinhaltet Kostenerstattungen vom Bund für ARGE SGB II vom Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden und
sonstige Weiterberechnungen an Eigenbetriebe und Dritte.
Vom Bund und vom Land wurde weniger erstattet aufgrund der rückläufigen Fallzahlen im
sozialen Bereich, die im Planungsprozess so nicht erkannt wurden.
Finanzerträge und ähnliche Erträge
Finanzerträge und ähnliche Erträge (darunter fallen auch Erträge aus Beteiligungen) mit einem Anteil von nur 1,8 % an den ordentlichen Erträgen wurden mit 5,7 Mio. EUR mehr erwirtschaftet und resultieren vorwiegend aus Verzinsung der Geldanlagen, den Zinsen aus
dem Liquiditätsverbund und den Zinsen für die gewährten Darlehen.
Sonstige ordentliche Erträge
Die sonstigen ordentlichen Erträge sind mit einem Anteil von 7,0 % in den ordentlichen Erträgen enthalten und führten im Jahresergebnis 2012 zu Mehrerträgen von 34,2 Mio. EUR im
Vergleich zum beschlossenen Haushaltsplan. Diese Position beinhaltet im Wesentlichen
Konzessionsabgaben, Zinserträge, Steuererstattungen, Erträge aus der Wertberichtigung
von Forderungen sowie aus Erträgen aus Zuschreibungen.
Die Abweichungen ergeben sich im Wesentlichen durch:
28,1 Mio. EUR aus Erträgen für Zuschreibungen auf die Finanzanlagen (darunter
18,3 Mio. EUR bei der LWB mbH und 2,3 Mio. EUR für die Zoo GmbH). Diese Zuschreibungen wurden jedoch in der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt.
1,6 Mio. EUR aus besonderen Erträgen (4,0 Mio. EUR aus Säumniszuschlägen und
Nachzahlungszinsen, -2,5 Mio. EUR Bußgelder etc.).
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Erträge werden dem Sonderergebnis zugeordnet und sind grundsätzlich
nicht planbar. Insgesamt sind in der Position 22,0 Mio. EUR ausgewiesen. Diese beinhalteten im Wesentlichen:
Sonstige außergewöhnliche Erträge in Höhe von 9,7 Mio. EUR,
Erträge aus Vermögensveräußerungen von Grundstücken bei denen ein höherer Erlös
als der Buchwert erzielt wurde, insgesamt mit 6,7 Mio. EUR,
Periodenfremde Erträge mit 4,8 Mio. EUR,
Empfangene Schadenersatzleistungen von Versicherungen mit 347 TEUR,
Erträge aus der Veräußerung von beweglichem Anlagevermögen, bei denen ein höherer
Erlös als der Buchwert erzielt wurde, insgesamt mit 126 TEUR.
Die empfangenen Schadensersatzleistungen (und ähnliches) in Höhe von 346.743,86 EUR
beruhen unter Anderem auf einer Schadensersatzleistung im Zusammenhang mit der durch
Brandstiftung fast vollständig vernichteten Sporthalle am Rabet (282.267,00 EUR).
Die sonstigen außergewöhnlichen Erträge betrafen vollständig Fremdwährungsgewinne oder
Bewertungsgewinne bezüglich der MBIA und GECC-Papiere der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten aus dem US Cross-Border-Leasing über das Trinkwassernetz der KWL.
Als sonstige periodenfremde Erträge wurden unter anderem Veräußerungen von Grundstücken und Gebäuden sowie Erträge für Betriebskostenabrechnungen des Amtes für Jugend
Familie und Bildung erfasst.
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 26
Aufwendungen
___________________________________________________________________________________________________
Die erlösten außerordentlichen Erträge aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen
in Höhe von insgesamt 6,7 Mio. EUR stammen im Wesentlichen aus der Veräußerung von
Grundstücken und Gebäuden durch das Liegenschaftsamt (6,6 Mio. EUR)
5.1.3. Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen der Stadt Leipzig in Höhe von 1,4 Mrd. EUR verteilen sich
gemäß der folgenden Aufstellung.
Beschlossener
Haushaltsplan 2012
Aufwandsposition
Fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres 2012
Ergebnis des
Haushaltsjahres
2012
in EUR
Personalaufwendungen
Vergleich IstErgebnis/
beschlossener
Haushaltsplan
Anteilige
Quote
in %
Vergleich IstErgebnis/
fortgeschriebener
Ansatz
in EUR
302.611.550,00
313.417.306,94
299.756.863,00
22,0
-2.854.687,00
-13.660.443,94
0,00
0,00
47.247,12
0,0
47.247,12
47.247,12
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
136.666.006,00
161.119.208,29
142.139.136,09
10,4
5.473.130,09
-18.980.072,20
planmäßige Abschreibungen
105.539.400,00
104.106.394,12
210.722.137,84
15,4
105.182.737,84
106.615.743,72
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
26.072.550,00
22.381.103,99
22.402.877,55
1,6
-3.669.672,45
21.773,56
Transferaufwendungen und
Abschreibungen auf
Investitionsförderungsmaßnahmen
450.820.500,00
449.927.290,57
443.974.989,30
32,5
-6.845.510,70
-5.952.301,27
Versorgungsaufwendungen
sonstige ordentliche Aufwendungen
ordentliche Aufwendungen
257.222.470,00
259.086.381,33
245.859.203,91
18,0
-11.363.266,09
-13.227.177,42
1.278.932.476,00
1.310.037.685,24
1.364.902.454,81
100,0
85.969.978,81
54.864.769,57
Personalaufwendungen
Die Aufwendungen für das Personal waren für 2012 in Höhe von 302,6 Mio. EUR im beschlossenen Haushaltsplan veranschlagt. Dieser Planansatz ist um 13,2 Mio. EUR zu bereinigen. Hierbei handelt es sich um den Betrag für die Auflösung von Rückstellungen für Altersteilzeit, der aus technischen Gründen im Ergebnishaushalt sowohl ertrags- als auch aufwandsseitig geplant, aber nicht tatsächlich gebucht wird. Somit verbleibt ein „echter“ Planansatz in Höhe von 289,4 Mio. EUR.
Bei einem Ist-Ergebnis von 299,8 Mio. EUR ergeben sich also Mehraufwendungen in Höhe
von 10,4 Mio. EUR. Diese resultieren gemäß Ratsbeschluss RBV-1460/12 vom 12.12.2012
insbesondere aus dem Tarifabschluss (ca. 5,0 Mio. EUR), aus einem technischen Fehler bei
der Berechnung der Personalaufwendungen im Zuge der Umstellung auf die Doppik sowie
mit rd. 0,7 Mio. EUR aus höheren Beiträgen an den Kommunalen Versorgungsverband
Sachsen (KVS).
Die gemäß Aufwandsposition dargestellten Personalaufwendungen nehmen mit 22,0 % den
zweitgrößten Anteil an den ordentlichen Aufwendungen in 2012 (Personalaufwandsquote)
ein.
Formel
ܲ݁݀݊ܽݓ݂ݑ݈ܽܽ݊ݏݎ
× 100 ܲݐ݊݁ݖݎ
݊݁݃݊ݑ݀݊݁ݓ݂ݑܣ ݄݈݁ܿ݅ݐ݊݁݀ݎ
Berechnung
299.756.863,00
× 100 ܲݐ݊݁ݖݎ
1.364.902.454,81
Ergebnis 2012
Ergebnis Vorjahr
21,96
-
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 27
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________________________________________________________
Versorgungsaufwendungen
Die Versorgungsaufwendungen, welche sämtliche Versorgungsleistungen an Rentner und
Pensionäre darstellen haben einen sehr geringen Anteil an den Gesamtaufwendungen.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen haben einen Anteil an den ordentlichen
Aufwendungen von 10,4 % (Sach- und Dienstleistungsquote) und wurden mit 5,5 Mio. EUR
mehr in Anspruch genommen.
Formel
݄ܵܽܿ െ ݊݁݃݊ݑ݀݊݁ݓ݂ݑܽݏ݃݊ݑݐݏ݈݅݁ݐݏ݊݁݅ܦ ݀݊ݑ
× 100 ܲݐ݊݁ݖݎ
݊݁݃݊ݑ݀݊݁ݓ݂ݑܣ ݄݈݁ܿ݅ݐ݊݁݀ݎ
Berechnung
142.139.136,09
× 100 ܲݐ݊݁ݖݎ
1.364.902.454,81
Ergebnis 2012
Ergebnis Vorjahr
10,41
-
Die Mehraufwendungen im Bezug zum Plan von insgesamt 5,5 Mio. EUR wirkten insbesondere in der
laufenden Unterhaltung der Gebäude mit 4,8 Mio. EUR
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen und beweglichen Infrastrukturvermögens mit
-36,7 TEUR
Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen mit -4,2 Mio. EUR
Besonderer Verwaltungs- und Betriebsaufwand sowie Schülerbeförderung mit
5,2 Mio. EUR
Haltung von Fahrzeugen mit -10,8 TEUR
In dem Aufwand für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sind unter
Anderem überplanmäßige Aufwendungen für die Sanierung Neues Rathaus/Stadthaus in
Höhe von 2,5 Mio. EUR enthalten.
Planmäßige Abschreibungen
Planmäßige Abschreibungen wurden um 105,2 Mio. EUR höher verbucht und haben einen
Anteil an den ordentlichen Aufwendungen von 15,4 % (Abschreibungsquote).
planmäßige Abschreibungen
Ergebnis des
Haushaltsjahres 2012
Anteilige
Quote
in EUR
in %
Abschreibungen auf immaterielles Vermögen und
Sachvermögen
110.278.454,10
52,3
Abschreibungen auf Finanzanlagevermögen und
Einzelwertberichtigungen
84.145.208,20
39,9
Abschreibungen Forderungen
13.134.855,45
6,2
3.163.620,09
1,5
210.722.137,84
100,0
Wertberichtigungen Forderungen
Planmäßige Abschreibungen
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 28
Aufwendungen
___________________________________________________________________________________________________
Diese Mehraufwendungen resultieren aus 84,1 Mio. EUR Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen, 13,1 Mio. EUR Abschreibungen auf Forderungen durch Erlasse und unbefristete Niederschlagungen insbesondere auf Steuererträge sowie 3,2 Mio. EUR Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die
Abschreibungen für das Finanzanlagevermögen sowie die Abschreibungen und Wertberichtigungen der Forderungen nicht geplant wurden. Dies erfolgt erstmals für den Doppelhaushalt 2015/2016.
Die hierin enthaltenen Abschreibungen auf das immaterielle Vermögen und Sachanlagevermögen in Höhe von 110,3 Mio. EUR überschreiten mit 4,7 Mio. EUR den beschlossenen
Haushaltsplan. Die Abschreibungen für das Finanzanlagevermögen belaufen sich auf
10,0 Mio. EUR.
Formel
݊݁݃݊ݑ݀݊݁ݓ݂ݑܽݏ݃݊ݑܾ݅݁ݎ݄ܿݏܾܣ
× 100 ܲݐ݊݁ݖݎ
݊݁݃݊ݑ݀݊݁ݓ݂ݑܣ ݄݈݁ܿ݅ݐ݊݁݀ݎ
Berechnung
Ergebnis 2012
Ergebnis Vorjahr
15,44
-
210.722.137,84
× 100 ܲݐ݊݁ݖݎ
1.364.902.454,81
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen haben einen geringen Anteil an den ordentlichen Aufwendungen (1,6 %) und beinhalten in der Regel Zinsen für aufgenommene Kredite sowie die
Verzinsung von Steuernachzahlungen. Im Haushaltsjahr 2012 belaufen sich die Zinsen für
Kredite auf 16,8 Mio. EUR. Des Weiteren sind hier bisher nicht veranschlagte Zinsaufwendungen in Höhe von 5,6 Mio. EUR für die Verbindlichkeiten aus dem US Cross-BorderLeasing über das Trinkwasser der KWL angefallen (Hinweis: Hier stehen in gleicher Höhe
Zinserträge im Zusammenhang mit den für die CBL-Geschäfte erworbenen GECC- und
MBIA-Anleihen gegenüber, sodass dies haushaltsneutral ist).
Durch die hohe Anlagenintensität der Stadt Leipzig ist die Zinsaufwandsquote von 1,73 %
vertretbar.
Formel
ܼ݅݊݊݁݃݊ݑ݀݊݁ݓ݂ݑܽݏ
× 100 ܲݐ݊݁ݖݎ
݊݁݃݊ݑ݀݊݁ݓ݂ݑܣ ݄݈݁ܿ݅ݐ݊݁݀ݎ
Berechnung
22.402.877,55
× 100 ܲݐ݊݁ݖݎ
1.364.902.454,81
Ergebnis 2012
Ergebnis Vorjahr
1,64
-
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 29
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________________________________________________________
Transferaufwendungen und Abschreibungen auf aktive Sonderposten (für geleistete
Investitionszuwendungen)
Mit 32,5 % Anteil an den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferaufwendungen und
Abschreibungen auf aktive Sonderposten die höchste Position der ordentlichen Aufwendungen und das obwohl in diesem Bereich 6,9 Mio. EUR geplanter Aufwendungen nicht angefallen sind.
Insgesamt beinhaltet diese Position sämtliche soziale Leistungen, die Sozialumlage, die Gewerbesteuerumlage, von der Stadt Leipzig geleistete Zuschüsse/Zuwendungen an Unternehmen, Beteiligungen und Eigenbetriebe sowie sonstige Dritte und aufgelöste Sonderposten aus investiven Zuschüssen an Dritte (Auflösung aktiver Sonderposten).
Die Unterschreitung des Planansatzes beruht im Wesentlichen auf geringeren Aufwendungen für Zuschüsse für laufende Zwecke. So war im Haushaltsplan innerhalb der Zuschüsse
für laufende Zwecke (Plan: 101,9 Mio. EUR) ursprünglich ein Zuschussbetrag von
13.530,7 TEUR an die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH angesetzt. Im Rahmen des
Beschlusses der Ratsversammlung Nr. RBV-1112/12 vom 25.01.2012 ("Strategische Neuausrichtung des LVV – Konzerns") wurden u. a. Entscheidungen zur Finanzierung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrags getroffen. Entsprechend Beschlusspunkt 6.4. des benannten Ratsbeschlusses war die Fehlbetragsfinanzierung gemäß § 2 des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages im Zuge der Umstellung auf Doppik und Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 ab 2012 als Kapitaleinlage im Haushaltsplan der Stadt Leipzig
zu veranschlagen; eine dafür haushaltstechnisch erforderliche außerplanmäßige Auszahlung
für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO wurde in Höhe von
14.270 TEUR mit dem Ratsbeschluss bestätigt und die Deckung dargestellt. Folglich schlugen sich im Ist-Ergebnis der Ergebnisrechnung 2012 die im Plan enthaltenen 13.530,7 TEUR
Transferaufwendungen bezüglich des LVB-Zuschusses tatsächlich nicht nieder (gleiches galt
im Übrigen für die korrespondierende Transferauszahlung; siehe Teilergebnis- und –
finanzrechnung 547 – Öffentlicher Personennahverkehr). Demgegenüber sind in den Transferaufwendungen jedoch auch überplanmäßige Aufwendungen für Hilfen zur Pflege, Grundsicherung Alter – örtliche Sozialhilfe und Grundversorgung und Hilfen SGB XII in Höhe von
6,4 Mio. EUR (RBV-2463/12) enthalten.
Darüber hinaus wurden überplanmäßige Aufwendungen zur Bildung von Rückstellungen für
die Betriebskostenabrechnung der Kindertagesstätten in Höhe von 2,8 Mio. EUR für das
Jahr 2012 bestätigt.
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen haben mit 18,0 % einen relativ hohen Anteil an den ordentlichen Aufwendungen und wurden um 11,4 Mio. EUR höher geplant als abgerechnet.
Insbesondere sind in dieser Position der kommunale Finanzierungsanteil der Leistungen der
Sozial- und Jugendhilfe, aufgabenbezogene Leistungen für Unterkunft und Heizung, der
kommunaler Finanzierungsanteil KdU, Hilfen zur Erziehung und UVG und sonstige soziale
Kommunalleistungen enthalten. Die bundesweit positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt
macht sich auch bei der Anzahl der SGB II-Empfängern positiv bemerkbar.
Die hier ausgewiesenen Geschäftsaufwendungen weisen eine Höhe von 20,3 Mio. EUR auf
und überschreiten damit den Haushaltsplan um 4,0 Mio. EUR. Von dieser Abweichung entfallen 3,8 Mio. EUR auf Sachverständigenkosten im Liegenschaftsamt.
Weiterhin liegen hier Aufwendungen aus der aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligung in
Höhe von 164,7 Mio. EUR vor. Diese unterschreiten den Haushaltsplan um 15,4 Mio. EUR.
Diese Abweichung lässt sich im Wesentlichen durch die Unterschreitung der Leistungsbeteiligung für Unterkunft und Heizung in Höhe von 11,7 Mio. EUR erklären.
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 30
Sicherstellung der Gemeinnützigkeit der mittelzuwendenden BgA, BetG und Vereine
___________________________________________________________________________________________________
Demgegenüber sind in den sonstigen ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit jedoch auch überplanmäßige Aufwendungen für die nachträgliche Berücksichtigung des Zinsbetrages für die Verwahrbeträge aus der übertragenen Aufgabe der Bestellung von gesetzlichen Vertretern für Grundstückseigentümer, die unbekannt oder unbekannten Aufenthaltes sind, enthalten. Hierfür wurden gemäß RBV-1455/12 überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1,9 Mio. EUR beschlossen.
Außerordentliche Aufwendungen
Mit 10,5 Mio. EUR wurden die außerordentlichen Aufwendungen im Sonderergebnis gebucht. Diese Positionen sind i. d. R. nicht planbar und kehren auch nicht regelmäßig wieder.
Sie weisen zum Jahresabschluss 2012 einen Mehraufwand von 9,9 Mio. EUR auf.
Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Aufwendungen aus sonstigen außergewöhnlichen
Aufwendungen in Höhe von 5,6 Mio. EUR für die Fremdwährungsverluste und Bewertungsverluste aufgrund von Zinsänderungen für die Verbindlichkeiten aus dem US Cross-BorderLeasing über das Trinkwassernetz der KWL und die MBIA- und GECC-Papiere der Stadt
Leipzig sowie um außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund dauerhafter Wertminderungen
oder Abgänge ohne Erlös, die in Höhe von rd. 3,6 Mio. EUR hauptsächlich bei Straßen und
Brückenbauwerken.
5.1.4. Sicherstellung der Gemeinnützigkeit der mittelzuwendenden BgA, BetG
und Vereine
Mittelverwendung für steuerbegünstigte Zwecke i. S. d. Abgabenordnung im Jahr 2012
Sämtliche Mittel, welche der Stadt Leipzig von ihren gemeinnützigen Betrieben gewerblicher
Art (BgA) und gemeinnützigen Beteiligungsgesellschaften i. S. d. § 58 Nr. 2 AO zugewendet
wurden, wurden innerhalb des städtischen Haushaltes ausschließlich für steuerbegünstigte
Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (§§ 52 bis 54 AO) verwendet.
Diese Mittelzuwendungen wurden ausschließlich zur Deckung von Personalaufwendungen
der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig im Jahr 2012 verwendet, welche im Profit
Center 3650 Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege auf den Sachkonten der Kontengruppe 40 Personalaufwendungen und auf dem Sachkonto 9640 0300 umg. Personalaufwendungen verbucht wurden.
Sämtliche Mittel, welche der Stadt Leipzig von einem gemeinnützigen Verein aufgrund dessen Auflösung zugewendet wurden, wurden gemäß den Regelungen über die Vermögensbindung (§ 55 Abs. 1 Nr. 4, § 61 AO) innerhalb des städtischen Haushaltes nur für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (§§ 52 bis 54 AO) verwendet.
Diese Mittelzuwendung wurde ausschließlich zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO) für Aufwendungen des OFT Völkerfreundschaft im Jahr 2012
verwendet, welche im PSP-Element 1.100.36.6.0.01.01 Einrichtungen der Jugendarbeit Jugendarbeit in kommunalen Einrichtungen auf dem Sachkonto 4271 1200 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen dezentral verbucht wurde.
Die Verwendung der o. g. von dem gemeinnützigen Eigenbetrieb Musikschule Leipzig
„J. S. Bach“ und von dem Förderverein Feuerlösch- und Rettungswesen BöhlitzEhrenberg e.V. zugewendeten Mittel erfolgte zeitnah im Sinne der Abgabenordnung
(§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO).
Der Stadtrat ermächtigt mit Beschluss zu dieser/diesem vorliegenden Jahresrechnung/Rechenschaftsbericht 2012 die Verwaltung zur Nachweisführung der Mittelverwendung
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 31
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________________________________________________________
im Sinne der Abgabenordnung entsprechend den vorangegangenen Erläuterungen gegenüber den betreffenden gemeinnützigen BgA und Beteiligungsgesellschaften, dem gemeinnützigen Verein sowie dem Finanzamt.
Die detaillierte Aufzeichnung der betreffenden Mittelzuwendungen und die Nachweisführung
der zeitnahen Mittelverwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung erfolgt durch das Dezernat Finanzen, Stadtkämmerei.
Mittelzuwendungen in 2012, die zum 31.12.2012 noch nicht verwendet wurden
Darüber hinaus liegen Mittelzuwendungen aus dem Jahr 2012 vor, welche bislang nicht verwendet wurden, jedoch innerhalb der folgenden zwei Jahre für steuerbegünstigte Zwecke
i.S. d. Abgabenordnung zu verwenden sind.
Mittel i. H. v. 28.656,71 EUR, welche der Stadt Leipzig im Jahr 2012 vom gemeinnützigen
Eigenbetrieb Musikschule Leipzig „J. S. Bach“ i. S. d. § 58 Nr. 2 AO zugewendet wurden,
wurden im Folgejahr 2013 innerhalb des städtischen Haushaltes nur für steuerbegünstigte
Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (§§ 52 bis 54 AO) verwendet.
Mittel i. H. v. 711,30 EUR, welche der Stadt Leipzig im Jahr 2012 vom gemeinnützigen Förderverein Feuerlösch- und Rettungswesen Böhlitz-Ehrenberg e. V. aufgrund dessen Liquidation zugewendet wurden, wurden im Folgejahr 2013 gemäß den Regelungen über die Vermögensbindung (§ 55 Abs. 1 Nr. 4, § 61 AO) innerhalb des städtischen Haushaltes nur für
steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (§§ 52 bis 54 AO) verwendet.
Die Verwendung der o. g. vom gemeinnützigen Eigenbetrieb Musikschule Leipzig
„J. S. Bach“ und dem Förderverein Feuerlösch- und Rettungswesen Böhlitz-Ehrenberg e.V.
zugewendeten Mittel erfolgte zeitnah im Sinne der Abgabenordnung (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO).
Der Stadtrat ermächtigt mit Beschluss zu dieser/diesem vorliegenden Jahresrechnung/Rechenschaftsbericht 2012 die Verwaltung zur Nachweisführung der Mittelverwendung
im Sinne der Abgabenordnung entsprechend den vorangegangenen Erläuterungen gegenüber dem BgA und dem Finanzamt.
Die detaillierte Aufzeichnung der o. g. Mittelzuwendungen und die Nachweisführung der zeitnahen Mittelverwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung erfolgt
durch das Dezernat Finanzen, Stadtkämmerei.
5.2. Finanzrechnung/Finanzlage
5.2.1. Gesamtergebnis der Finanzrechnung
Die Gesamtfinanzrechnung bildet die Zahlungsmittelherkunft und Zahlungsmittelverwendung
und damit die tatsächlich stattgefundenen Zahlungsströme des laufenden Jahres sowie die
tatsächlich erreichte Veränderung des Zahlungsmittelbestandes zum Vorjahr ab.
Die Teilfinanzrechnungen und die Gesamtfinanzrechnung enthalten neben allen Zahlungen
aus laufender Verwaltungs- und Finanzierungstätigkeit, also den kassenwirksam gewordenen Aufwendungen und Erträgen aus der Verwaltungs- und Finanzierungstätigkeit auch die
Ein- und Auszahlungen für Investitionen.
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 32
Gesamtergebnis der Finanzrechnung
___________________________________________________________________________________________________
Damit werden die Investitionen, die im kameralen Haushalt im Vermögenshaushalt (Sollrechnung) geplant und abgerechnet wurden im doppischen Haushalt in der Finanzrechnung
und damit als tatsächliche Einzahlungen und Auszahlungen abgerechnet. Übertragene Ansätze für Zahlungen und Aufwendungen nach § 21 SächsKomHVO-Doppik gehen in das
Ergebnis der Finanzrechnung/Investitionsrechnung nicht ein. Diese werden im fortgeschriebenen Planansatz des Folgejahres berücksichtigt, informativ unter der Bilanz ausgewiesen
und sind in der Liquiditätsrechnung als bereits reservierte Mittel zu beachten.
In der Finanzrechnung werden die Zahlungsströme folgenden Bereichen zugeordnet:
ŀ
ŀ
ŀ
Zahlungsflüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (weisen die tatsächlich kassenwirksam gewordenen angeordneten Erträge und Aufwendungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit aus),
Zahlungsflüsse aus der Investitionstätigkeit (stellen die Zahlungsflüsse aus der Investitionstätigkeit dar),
Zahlungsflüsse aus der Finanzierungstätigkeit (weisen Einzahlungen und Auszahlungen
für Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte aus).
Diese angeführten Zahlungsströme werden den haushaltswirksamen Vorgängen zugeordnet.
Hinzu kommen Zahlungsströme außerhalb des Haushaltes für haushaltsunwirksame Vorgänge wie Zahlungsströme aus durchlaufenden und Fremdgeldern sowie Zahlungsströme
aus Geldanlagen, Darlehen und Kassenkrediten.
Der Saldo aus allen diesen Zahlungsströmen ergibt den Zuwachs der Zahlungsmittel durch
Vorgänge des abgeschlossenen Jahres 2012. Durch Hinzurechnung des Anfangsbestandes
an liquiden Mitteln per 01.01.2012 errechnet sich der kumulative Gesamtbestand an liquiden
Mitteln, der in der Bilanz in der Position liquide Mittel im Umlaufvermögen ausgewiesen ist.
Mit dem Jahresabschluss 2012 wurden in der Finanzrechnung
ŀ
ŀ
ŀ
in der Verwaltungstätigkeit ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 38,3 Mio. EUR,
in der Investitionstätigkeit ein Zahlungsmittelfehlbetrag in Höhe von (-) 60,4 Mio. EUR,
in der Finanzierungstätigkeit ein Zahlungsmittelfehlbetrag in Höhe von (-) 3,0 Mio. EUR.
abgerechnet und damit insgesamt durch geplante und abgerechnete haushaltsbezogenen
Vorgänge ein Finanzierungsmittelabfluss in Höhe von 25,1 Mio. EUR ausgewiesen, der im
Wesentlichen durch die Tilgung der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte begründet ist.
Die einzelnen Zahlungsflüsse der Finanzrechnung 2012 können der folgenden Übersicht
entnommen werden.
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 33
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________________________________________________________
Gesamtfinanzrechnung
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Ermächtigungen
aus 2011
Beschlossener
Haushaltsplan
2012
Fortgeschriebener
Ist-Ergebnis des
Ansatz des
Haushaltsjahres
Haushaltsjahres
2012
2012
in EUR
Vergleich IstErgebnis/
beschlossener
Haushaltsplan
Vergleich IstErgebnis/
fortgeschriebener
Ansatz
0,00
1.187.174.072,00
1.247.539.668,95
1.192.680.865,57
5.506.793,57
-54.858.803,38
0,00
1.168.029.476,00
1.206.787.993,76
1.154.422.906,16
-13.606.569,84
-52.365.087,60
0,00
19.144.596,00
40.751.675,19
38.257.959,41
19.113.363,41
-2.493.715,78
Einzahlungen für
Investitionstätigkeit
0,00
99.819.500,00
110.130.348,16
70.137.017,71
-29.682.482,29
-39.993.330,45
Auszahlungen für
Investitionstätigkeit
112.565.054,43
129.359.515,00
272.065.300,46
130.539.292,25
1.179.777,25
-141.526.008,21
-112.565.054,43
-29.540.015,00
-161.934.952,30
-60.402.274,54
-30.862.259,54
101.532.677,76
28.814.118,96
28.621.350,00
28.621.350,00
106.820.000,00
78.198.650,00
78.198.650,00
0,00
53.133.800,00
53.133.800,00
109.786.027,92
56.652.227,92
56.652.227,92
28.814.118,96
-24.512.450,00
-24.512.450,00
-2.966.027,92
21.546.422,08
21.546.422,08
-83.750.935,47
-34.907.869,00
-145.695.727,11
-25.110.343,05
9.797.525,95
120.585.384,06
Einzahlungen aus der
Rückzahlung von Geldanlagen,
aus Darlehensrückflüssen und
aus Liquiditätskrediten
0,00
10.233.000,00
10.233.000,00
233.000,00
-10.000.000,00
-10.000.000,00
Auszahlungen für
Geldanlagen, für die
Gewährung von Darlehen und
für die Tilgung von
Liquiditätskrediten
0,00
0,00
1.750.000,00
2.346.502,80
2.346.502,80
596.502,80
Einzahlungen aus
durchlaufenden Geldern
0,00
0,00
0,00
168.913.856,36
168.913.856,36
168.913.856,36
Auszahlungen aus
durchlaufenden Geldern
0,00
0,00
0,00
147.138.836,33
147.138.836,33
147.138.836,33
Saldo aus
haushaltsunwirksamen
Vorgängen
0,00
10.233.000,00
8.483.000,00
19.661.517,23
9.428.517,23
11.178.517,23
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Zahlungsmittelsaldo aus
laufender
Verwaltungstätigkeit
Zahlungsmittelsaldo aus
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der
Aufnahme von Krediten und
diesen wirtschaftlich
gleichkommenden
Rechtsgeschäften für
Investitionen *
Auszahlungen für die Tilgung
von Krediten und diesen
wirtschaftlich
gleichkommenden
Rechtsgeschäften für
Investitionen *
Zahlungsmittelsaldo aus
Finanzierungstätigkeit
Änderung des
Finanzmittelbestandes
Anfangsbestand an
Zahlungsmitteln (ohne
Liquiditätskredite und
Kontokorrentverbindlichkeiten)
127.370.233,14
Endbestand an
Zahlungsmitteln am Ende
des Haushaltsjahres
121.921.407,3
* im Ist-Ergebnis ist die Umschuldung in Höhe von 56,8 Mio. EUR enthalten, welche nicht geplant wurde.
Durch haushaltsunwirksame Vorgänge wurde in 2012 ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe
von 19,7 Mio. EUR erreicht, sodass insgesamt in 2012 in der Finanzrechnung ein jahresbezogener Fehlbetrag an liquiden Mitteln in Höhe von (-) 5,5 Mio. EUR zu verzeichnen ist der
zu einem Gesamtbestand an liquiden Mitteln in der Finanzrechnung in Höhe von
121,9 Mio. EUR führt.
Der Liquiditätsdeckungsgrad beträgt 99,65 %.
Formel
ܵ݊݁݃݊ݑ݈݄ܽݖ݊݅ܧ ݎ݁݀ ݁݉݉ݑ
× 100 ܲݐ݊݁ݖݎ
ܵ݊݁݃݊ݑ݈݄ܽݖݏݑܣ ݎ݁݀ ݁݉݉ݑ
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 34
Ein- und Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit
___________________________________________________________________________________________________
Berechnung
Ergebnis 2012
Ergebnis Vorjahr
99,65
-
1.538.784.739,64
× 100 ܲݐ݊݁ݖݎ
1.544.233.565,46
Er beschreibt den Anteil der summierten Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sowie für Investitionen und aus Finanzierungsgeschäften an den korrespondierenden
Auszahlungen. Nicht für Auszahlungen benötigte Einzahlungen führen zu einem Zuwachs an
liquiden Mitteln, wodurch sich die Handlungsfähigkeit der Kommune erhöht. Die Stadt
Leipzig kann die Auszahlungen fast zu 100 % mit korrespondierenden Einzahlungen decken.
Im Rahmen der Betrachtung der Liquidität gilt es auch das mögliche Risiko einer Zahlungsunfähigkeit zu berücksichtigen. Dabei ist die Kennzahl Liquidität 2. Grades ein Maß dafür, ob
die Kommune in der Lage ist, die kurzfristigen Verbindlichkeiten fristgerecht zu decken. Sie
sollte bei mindestens 100 % liegen, um die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen.
Formel
݈݅ ݈݁ݐݐ݅ܯ ݁݀݅ݑݍ+ ݇݊݁݃݊ݑݎ݁݀ݎܨ ݁݃݅ݐݏ݅ݎ݂ݖݎݑ
× 100 ܲݐ݊݁ݖݎ
݇݊݁ݐ݄݈ܾ݅݁݇ܿ݅݀݊݅ݎܸ݁ ݁݃݅ݐݏ݅ݎ݂ݖݎݑ
Berechnung
118.803.414,40 + 144.542.275,18
× 100 ܲݐ݊݁ݖݎ
322.713.220,96
Ergebnis 2012
Ergebnis Vorjahr
81,60
78,53
Es ist zu beachten, dass die Aussagekraft der Kennzahl dadurch eingeschränkt ist, als sie
vergangenheitsorientiert und stichtagsbezogen ist. Sie bietet also nur einen Anhaltspunkt für
die momentane und erst recht für die zukünftige Liquiditätslage der Kommune. Die Liquidität
der Stadt Leipzig ist maßgeblich von periodisch anfallenden Ein- und Auszahlungen (Steuereinzahlungen, Abschlagszahlungen für Schlüsselzuweisungen) geprägt. Dennoch liegt die
Liquidität 2. Grades von 81,6 % um 3 % über dem Stand zur Eröffnungsbilanz.
5.2.2. Ein- und Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit
Der Plan-Ist-Vergleich bei den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit stellt sich
wie folgt dar:
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 35
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________________________________________________________
Einzahlungsposition
Steuern und ähnliche
Abgaben
Zuwendungen und
Umlagen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
sonstige
Transfereinzahlungen
öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte,
ausgenommen
Investitionsbeiträge
privatrechtliche
Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
Zinsen und ähnliche
Einzahlungen
sonstige
haushaltswirksame
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Einzahlungen aus
laufender
Verwaltungstätigkeit
Beschlossener
Haushaltsplan
2012
Fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
2012
in EUR
Ergebnis des
Haushaltsjahres
2012
Anteilige
Quote
in %
Vergleich IstVergleich IstErgebnis/
Ergebnis/
beschlossener
fortgeschriebener
Haushaltsplan
Ansatz
in EUR
423.082.450,00
450.419.596,74
438.192.021,47
36,7
15.109.571,47
-12.227.575,27
549.596.312,00
558.154.370,28
545.427.821,66
45,7
-4.168.490,34
-12.726.548,62
6.166.500,00
6.166.500,00
5.816.321,22
0,5
-350.178,78
-350.178,78
32.769.700,00
34.781.584,63
33.637.913,86
2,8
868.213,86
-1.143.670,77
65.623.725,00
77.640.909,62
67.054.158,95
5,6
1.430.433,95
-10.586.750,67
46.676.850,00
46.896.050,63
40.302.428,50
3,4
-6.374.421,50
-6.593.622,13
18.384.735,00
26.109.693,17
18.040.357,81
1,5
-344.377,19
-8.069.335,36
44.873.800,00
47.370.963,88
44.209.842,10
3,7
-663.957,90
-3.161.121,78
1.187.174.072,00
1.247.539.668,95
1.192.680.865,57
100,0
5.506.793,57
-54.858.803,38
Gegenüber dem Haushaltsplan (1.187.174.072 EUR) ergibt sich im Ergebnis eine Überschreitung der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 5,5 Mio. EUR.
Die Mehreinzahlungen von 15,1 Mio. EUR in der Position Steuern und ähnliche Abgaben
resultieren unter anderem aus 16,8 Mio. EUR höheren Gewerbesteuereinzahlungen und um
5,7 Mio. EUR höhere Einzahlungen aus dem Gemeindeanteil der Einkommenssteuer. Die
Einzahlungen bezüglich der Grundsteuer A und B hingegen weisen einen um 1,0 Mio. EUR
geringeren Betrag aus.
Die Kostenerstattungen und Umlagen weisen zum 31.12.2012 eine negative Abweichung
von 6,4 Mio. EUR auf.
Die Einzahlungen aus Zuwendungen und Umlagen aus laufender Verwaltungstätigkeit weisen mit einem Bestand von 545,4 Mio. EUR eine negative Planabweichung von
4,2 Mio. EUR auf. Diese Abweichung ist im Wesentlichen auf Bedarfszuweisungen und investive Schlüsselzuweisungen zur Verwendung für Instandsetzungen zurückzuführen, wohingegen bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen eine Planüberschreitung von
962,7 TEUR und bei den sonstigen allgemeinen Zuweisungen von 204,8 TEUR zu bemerken
ist.
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte weisen eine positive Planabweichung von
1,4 Mio. EUR auf. In diesen privatrechtlichen Leistungsentgelten sind grundsätzlich Einzahlungen aus Mieten und Pachten, dem Verkauf von z. B. beweglichen Sachen, die als Vorräte
erfasst waren, sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte wie z. B. Einzahlungen für Ersatzleistungen auf Schadensfälle sowie sonstige Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit enthalten. Hierin sind unter anderem Konzessionsabgaben, Erstattungen von Steuern
und Bußgelder abgebildet.
In der Position der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Mehreinzahlungen von
868 TEUR) sind unter anderem Entgelte für die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen im engeren Sinne (Amtshandlungen) enthalten. Dies können insbesondere Passgebühren, Genehmigungsgebühren, Gebühren für die Bauüberwachung, Baugenehmigung, Feuerschau, Gebühren für Beglaubigungen, für Erlaubnisscheine, Ersatzvornahmen, Vermessungs- und Abmarkungsgebühren, Fischereigebühren sein. Darüber hinaus sind hier Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte abgebildet.
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 36
Ein- und Auszahlungen der Investitionstätigkeit
___________________________________________________________________________________________________
Der Plan-Ist-Vergleich bei den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit stellt sich
demgegenüber wie folgt dar:
Auszahlungsposition
Personalauszahlungen
Versorgungsauszahlungen
Beschlossener
Haushaltsplan
2012
296.600.500,00
Fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
2012
in EUR
307.406.256,94
Ergebnis des
Haushaltsjahres
2012
Anteilige
Quote
in %
306.611.144,72
26,6
Vergleich IstVergleich IstErgebnis/
Ergebnis/
beschlossener
fortgeschriebener
Haushaltsplan
Ansatz
in EUR
10.010.644,72
-795.112,22
0,00
0,00
47.247,12
0,0
47.247,12
47.247,12
136.669.206,00
161.259.160,28
131.261.403,33
11,4
-5.407.802,67
-29.997.756,95
26.072.550,00
22.378.403,18
17.291.785,26
1,5
-8.780.764,74
-5.086.617,92
Transferauszahlungen aus
laufender
Verwaltungstätigkeit
450.900.800,00
450.053.911,83
458.403.701,13
39,7
7.502.901,13
8.349.789,30
sonstige
haushaltswirksame
Auszahlungen aus
laufender
Verwaltungstätigkeit
257.786.420,00
265.690.261,53
240.807.624,60
20,9
-16.978.795,40
-24.882.636,93
1.168.029.476,00
1.206.787.993,76
1.154.422.906,16
100,0
-13.606.569,84
-52.365.087,60
Auszahlungen für Sachund Dienstleistungen
Zinsen und ähnliche
Auszahlungen
Auszahlungen aus
laufender
Verwaltungstätigkeit
Entgegen den Einzahlungen erfolgt bei den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit eine Unterschreitung des Planansatzes, jedoch in Höhe von 13,6 Mio. EUR.
Die hierin enthaltenen Personalauszahlungen überschreiten den beschlossenen Haushaltsplan um 10,0 Mio. EUR. Die Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen unterschreiten
darüber hinaus den Planansatz um 5,4 Mio. EUR. Hierin enthalten sind unter anderem Auszahlungen für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen in Höhe von
18,4 Mio. EUR sowie Auszahlungen für die Bewirtschaftung des unbeweglichen Vermögens
in Höhe von 47,6 Mio. EUR.
Die Transferauszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit haben mit 39,7 % den größten
Anteil an den Gesamtauszahlungen der Verwaltungstätigkeit. Mit 7,5 Mio. EUR überschreiten die Auszahlungen den Haushaltsplan. In dem Ansatz des Jahres 2012 von
458,4 Mio. EUR sind Zuweisungen/Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe von
102,5 Mio. EUR, soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen in
Höhe von 81,8 Mio. EUR sowie die Umlage des kommunalen Sozialverbands Sachsen in
Höhe von 62,5 Mio. EUR enthalten.
In den Gesamtauszahlungen für sonstige haushaltswirksame Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von 240,8 Mio. EUR (Planabweichung: -17,0 Mio. EUR) sind neben
Zahlungen der Datenverarbeitung (17,0 Mio. EUR), Geschäftsauszahlungen (16,7 Mio. EUR
für Bürobedarf, Transportkosten, Fahrtkosten, etc.) auch Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen an Dritte in Höhe von 161,3 Mio. EUR enthalten. Hierin werden die Leistungsbeteiligungen an gemeinsamen Einrichtungen i.S.d. § 44b SGB II abgebildet.
5.2.3. Ein- und Auszahlungen der Investitionstätigkeit
Wie schon oben angeführt beinhaltet die Finanzrechnung auch die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen.
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 37
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________________________________________________________
Insgesamt waren für Investitionen die geplanten und fortgeschriebenen Ansätze wie folgt
abgerechnet:
Position Finanzrechnung
Beschlossener
Haushaltsplan
2012
Ermächtigungen
aus 2011
Fortgeschriebener
Ist-Ergebnis des
Ansatz des
Haushaltsjahres
Haushaltsjahres
2012
2012
in EUR
Vergleich IstErgebnis/
beschlossener
Haushaltsplan
Vergleich IstErgebnis/
fortgeschriebener
Ansatz
Einzahlungen für
Investitionstätigkeit
0,00
99.819.500,00
110.130.348,16
70.137.017,71
-29.682.482,29
-39.993.330,45
Auszahlungen für
Investitionstätigkeit
112.565.054,43
129.359.515,00
272.065.300,46
130.539.292,25
1.179.777,25
-141.526.008,21
-112.565.054,43
-29.540.015,00
-161.934.952,30
-60.402.274,54
-30.862.259,54
101.532.677,76
Zahlungsmittelsaldo aus
Investitionstätigkeit
Dem geplanten Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von -29,5 Mio. EUR steht mit
der Jahresrechnung ein tatsächlicher Zahlungsmittelsaldo von -60,4 Mio. EUR gegenüber.
Begründet ist diese Abweichung von insgesamt 30,9 Mio. EUR insbesondere durch Mindereinzahlungen in Höhe von 29,7 Mio. EUR.
Einzahlungen für Investitionen
In der nachfolgenden Tabelle sind die Einzahlungspositionen für Investitionen im Vergleich
zur Planung dargestellt.
Einzahlungsposition
Beschlossener
Haushaltsplan
2012
Fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
2012
in EUR
Ergebnis des
Haushaltsjahres
2012
Anteilige
Quote
in %
Vergleich IstVergleich IstErgebnis/
Ergebnis/
beschlossener
fortgeschriebener
Ansatz
Haushaltsplan
in EUR
Einzahlungen aus
Investitionszuwendungen
76.422.000,00
86.253.426,76
55.760.407,84
79,5
-20.661.592,16
-30.493.018,92
darunter: investive
Schlüsselzuweisungen
13.269.650,00
13.269.650,00
12.566.244,00
17,9
-703.406,00
-703.406,00
4.538.500,00
4.605.026,02
2.515.167,05
3,6
-2.023.332,95
-2.089.858,97
18.859.000,00
19.269.354,58
11.843.051,79
16,9
-7.015.948,21
-7.426.302,79
0,00
0,00
0,00
0,0
0,00
0,00
0,00
2.540,80
54.391,03
0,1
54.391,03
51.850,23
99.819.500,00
110.130.348,16
70.173.017,71
100,0
-29.646.482,29
-39.957.330,45
Einzahlungen aus
Investitionsbeiträgen und
ähnlichen Entgelten für
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der
Veräußerung von
Sachanlagevermögen
Einzahlungen aus der
Veräußerung von
Finanzanlagevermögen und
Finanzvermögen
Einzahlungen für sonstige
Investitionstätigkeit
Einzahlungen für
Investitionstätigkeit
Der überwiegende Teil der investiven Einzahlungen im Berichtsjahr resultierten aus Zuwendungen und Zuweisungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen und unterliegt
damit einer großen Abhängigkeit zur Bewilligungsreife der einzelnen Maßnahmen. Die erzielten Mindereinzahlungen von insgesamt 29,7 Mio. EUR resultieren elementar mit
20,7 Mio. EUR aus niedriger eingezahlten Fördermitteln und mit 7,0 Mio. EUR weniger Erlösen aus Vermögensveräußerungen.
Speziell bei den weniger eingezahlten Fördermitteln ist auf die jeweils vorhabenbezogenen
Fördermittelabrufe abzustellen.
Mit Festsetzungsbescheid vom 06.02.2012 von der Landesdirektion Dresden wurden der
Stadt Leipzig für das Jahr 2012 folgende Zuweisungen zugesagt und sind auch entsprechend der Zahltermine bei der Stadt Leipzig eingegangen:
ŀ
ŀ
Investitionspauschale in Höhe von 6.426.602 EUR,
Investive Zweckzuweisung in Höhe von 2.646.247 EUR.
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 38
Ein- und Auszahlungen der Investitionstätigkeit
___________________________________________________________________________________________________
Darüber hinaus wurden gemäß Festsetzungsbescheid vom 05.03.2012
ŀ
Investive Schlüsselzuweisungen in Höhe von 12.566.244 EUR
gewährt.
Von der Investitionspauschale waren insgesamt 10 % für Krankenhäuser gemäß § 1 Abs. 1
des Gesetzes für den Bau, die Sanierung und Ausstattung von Krankenhäusern, die in das
Krankenhausinvestitionsprogramm (KIP) des Freistaates Sachsen bereits aufgenommen
sind, einzusetzen.
Danach wurden alle territorialen Krankenhäuser der Stadt Leipzig mit einbezogen, damit
auch Krankenhäuser in nichtstädtischer Trägerschaft. Insgesamt wurden im Jahr 2012 für
die Maßnahmen 389.636 EUR eingesetzt. Die restlichen Mittel zur Umsetzung der 10 % Regelung für den Krankenhausbau können erst in 2013 zur Auszahlung kommen.
Die zweckendsprechende Verwendung der Investiven Schlüsselzuweisungen ist gemäß Anlage 2 zum Rechenschaftsbericht dokumentiert. Die hier dargestellte Erläuterung zur Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen bilden die Ergebnisse der FAGVerhandlungen vom 18.05.2012 ab.
Auszahlungen für Investitionen
In der nachfolgenden Tabelle sind die Auszahlungen für Investitionen strukturiert im Vergleich zur Planung dargestellt.
Auszahlungsposition
Ermächtigungen
aus 2011
Fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
2012
in EUR
Beschlossener
Haushaltsplan
2012
Ergebnis des
Haushaltsjahres
2012
Anteilige
Quote
in %
Vergleich IstVergleich IstErgebnis/
Ergebnis/
beschlossener
fortgeschriebener
Haushaltsplan
Ansatz
in EUR
Auszahlungen für den Erwerb
von Grundstücken und
Gebäuden
19.178.796,31
10.388.550,00
30.216.758,40
6.528.084,64
5,0
-3.860.465,36
-23.688.673,76
Auszahlungen für
Baumaßnahmen
64.178.515,33
83.946.600,00
162.067.582,40
83.163.911,63
63,7
-782.688,37
-78.903.670,77
Auszahlungen für den Erwerb
von beweglichem
Sachanlagevermögen
10.318.281,09
10.325.265,00
20.807.011,06
9.162.810,30
7,0
-1.162.454,70
-11.644.200,76
2.861.300,00
826.500,00
15.597.288,64
15.147.288,64
11,6
14.320.788,64
-450.000,00
6.112.310,12
15.097.150,00
22.532.501,60
11.474.494,64
8,8
-3.622.655,36
-11.058.006,96
9.915.851,58
8.775.450,00
20.844.158,36
5.062.702,40
3,9
-3.712.747,60
-15.781.455,96
112.565.054,43
129.359.515,00
272.065.300,46
130.539.292,25
100,0
1.179.777,25
-141.526.008,21
Auszahlungen für den Erwerb
von Finanzanlagevermögen
und von Wertpapieren des
Umlaufvermögens
Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen
Auszahlungen für sonstige
Investitionen
Auszahlungen für
Investitionstätigkeit
Insgesamt wurden ausgezahlt:
ŀ
ŀ
ŀ
ŀ
63,7 % für Baumaßnahmen,
11,6 % für den Erwerb von Finanzanlagen (Wertpapiere des Umlaufvermögens lagen
zum 31.12.2012 nicht vor) ,
8,8 % für Investitionsfördermaßnahmen, das heißt, für investive Förderung Dritter, darunter auch für Eigenbetriebe der Stadt Leipzig,
7,0 % für Erwerb von Sachanlagevermögen.
Die restlichen Positionen haben einen unwesentlichen Anteil.
Im Jahr 2012 wurden unter anderem folgende Großprojekte abgeschlossen:
_____________________________________________________________________________________________________
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Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________________________________________________________
ŀ
ŀ
ŀ
Stadtbibliothek Leipzig (14,9 Mio. EUR),
Luisenbrücke (3,0 Mio. EUR),
Hauptgebäude der Feuerwache Süd (Gruppenwache Süd) (2,9 Mio. EUR).
Der Gesamtansatz der Auszahlungen für Baumaßnahmen weist insgesamt eine Unterschreitung aus. Dennoch sind für einzelne Maßnahmen überplanmäßige Auszahlungen erforderlich geworden, z. B. für den Lindenauer Hafen in Höhe von 3,2 Mio. EUR, Zentrale Planungsmittel Schulbau in Höhe von 2,2 Mio. EUR, Heidegraben in Höhe von 1,3 Mio. EUR
sowie für das Gewandhaus in Höhe von 1,4 Mio. EUR.
Es ist festzustellen, dass die Stadt Leipzig nicht alle im Haushaltsplan für 2012 veranschlagten sowie durch Ermächtigungsübertrag aus dem Vorjahr zur Verfügung stehenden Mittel für
Investitionen vollständig verausgaben konnte, folgerichtig ergibt sich wieder ein erheblicher
Ermächtigungsübertrag in Höhe von 101,2 Mio. EUR für 2013 (Ermächtigungen aus 2011:
112,6 Mio. EUR). Ziel muss es sein, dass der Entwicklung der investiven Budgetreste entgegen gewirkt werden muss, u. a. auch durch eine realistische den tatsächlichen Bauabläufen
angepasste Planung.
Bei der Betrachtung der investiven Eigenfinanzierungsquote wird deutlich, dass mehr als die
Hälfte der Ausgaben der Verwaltungstätigkeit für Investitionen zur Verfügung steht.
Formel
ܼ݄݈݂݈ܽ݀ ݏݑܽ ݈݀ܽݏ݈݁ݐݐ݅݉ݏ݃݊ݑ. ܸ݁ݐ݅݁݇݃݅ݐ¡ݐݏ݃݊ݑݐ݈ܽݓݎ
× 100 ܲݐ݊݁ݖݎ
ܼ݄݈ܽݐ݅݁݇݃݅ݐ¡ݐݏ݊݅ݐ݅ݐݏ݁ݒ݊ܫ ݏݑܽ ݈݀ܽݏ݈݁ݐݐ݅݉ݏ݃݊ݑ
Berechnung
Ergebnis 2012
Ergebnis Vorjahr
63,34
-
38.257.959,41
× 100 ܲݐ݊݁ݖݎ
60.402.274,54
Weiterhin wird an der Investitionsauszahlungsquote von 9,4 % deutlich, dass derzeit 1/10 der
Gesamtauszahlungen investiv verwendet werden.
Formel
݊݁݃݊ݑ݈݄ܽݖݏݑܽݏ݊݅ݐ݅ݐݏ݁ݒ݊ܫ
× 100 ܲݐ݊݁ݖݎ
݊݁݃݊ݑ݈݄ܽݖݏݑܽݐ݉ܽݏ݁ܩ
Berechnung
130.539.292,25
× 100 ܲݐ݊݁ݖݎ
1.394.748.226,33
Ergebnis 2012
Ergebnis Vorjahr
9,36
-
Ergänzt um die Berücksichtigung der für das Jahr 2012 angefallenen Gesamtabschreibungen von 184.240.284,48 EUR (siehe Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig,
Anlage 1) wird deutlich, dass derzeit 141,14 % der Auszahlungen für Investitionen abge_____________________________________________________________________________________________________
Seite 40
Ein- und Auszahlungen der Finanzierungstätigkeit
___________________________________________________________________________________________________
schrieben werden und damit ein Werteverzehr von statten geht. Lässt man bei der Betrachtung die Auszahlungen sowie die Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen außer
Betracht und bezieht ausschließlich das Sachanlagevermögen ein ergibt sich eine Quote von
106,17 % (Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen: 110.325.549,38 EUR; Auszahlungen für Investitionen ohne Finanzanlagevermögen und ohne Investitionsfördermaßnahmen: 103.917.508,97 EUR). Es wird deutlich, dass eine höhere Abschreibung im Vergleich
zur Auszahlung für Neuinvestitionen erfolgt, sodass auch bei ausschließlicher Betrachtung
des Sachanlagevermögens ein Werteverzehr festzustellen ist. Die Abweichung von der Zielquote von 100 % ist jedoch relativ gering.
Darüber hinaus ist bei der Betrachtung der Zahlungsmittel zu berücksichtigen, dass eine
hohe Abhängigkeit von Fördermittelmaßnahmen und der entsprechenden Auszahlung von
Zuwendungen besteht.
5.2.4. Ein- und Auszahlungen der Finanzierungstätigkeit
Wie der Gesamtfinanzrechnung zu entnehmen ist, weichen die tatsächlichen Auszahlungen
und Einzahlungen der Finanzierungstätigkeit erheblich vom beschlossenen Haushaltsansatz
ab (Einzahlungen: + 78,2 Mio. EUR; Auszahlungen: + 56,7 Mio. EUR). Diese Abweichung
resultiert im Wesentlichen aus der im Jahr 2012 vorgenommenen Umschuldung in Höhe von
56.820.000,00 EUR, welche im Rahmen der Planung nicht berücksichtigt wurde.
Die tatsächliche Kreditaufnahme im Jahr 2012 erfolgte in Höhe von insgesamt
50,0 Mio. EUR. Für das Haushaltsjahr stand eine Kreditermächtigung von insgesamt
57,4 Mio. EUR zur Verfügung. Davon entfielen 28,8 Mio. EUR auf die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung aus dem Vorjahr und 28,6 Mio. EUR auf die Kreditermächtigung des laufenden Haushaltsjahres.
5.3. Vermögensrechnung (Bilanz)/Vermögenslage
5.3.1. Vermögen (Aktiva)
Die Jahresabschlussbilanz 2012 (Vermögensrechnung) der Stadt Leipzig weist zum Stichtag
31.12.2012 ein Vermögen in Höhe von 4.105.707.988,65 EUR aus. Im Vergleich zum Vorjahr (Eröffnungsbilanz) ist eine Reduzierung des Vermögens in Höhe von
10.081.771,03 EUR zu verzeichnen.
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist mit rund 92,7 % das wesentliche Vermögen der Stadt Leipzig
aus. Darin enthalten zeigt das Sachanlagevermögen mit rd. 66,0 % den größten Vermögensanteil auf.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die Stadt Leipzig verfügt zum Bilanzstichtag über immaterielles Vermögen in Höhe von
8,7 Mio. EUR. Die hohe Wertminderung, im Vergleich zum Vorjahr (Eröffnungsbilanz) um
1,3 Mio. EUR, resultiert aus der hohen Abschreibung wegen der kurzen Nutzungsdauer.
Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen
Auf die mögliche Aktivierung von Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen an
Dritte ist im Rahmen der Eröffnungsbilanz verzichtet worden (Ausübung des Wahlrechts gemäß § 36 Abs. 8 SächsKomHVO-Doppik). Die Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen betragen zum Stichtag 31.12.2012 insgesamt 8,5 Mio. EUR.
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 41
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________________________________________________________
Ab dem 01.01.2012 wurden gemäß Beschluss der Ratsversammlung vom 20.11.2014 (DS00411/14) nach § 36 Abs. 8 SächsKomHVO-Doppik geleistete Investitionszuwendungen
sowie Umlagen, Kostenerstattungen, Beiträge und ähnliche Entgelte, welche die Stadt
Leipzig im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung oder aufgrund gesetzlicher oder satzungsrechtlicher Verpflichtungen an Dritte für Investitionen leistet als Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen abgebildet.
Sachanlagevermögen
Die Zusammensetzung des Sachanlagevermögens ist in der folgenden Tabelle dargestellt.
31.12.2012
Sachanlagevermögen
01.01.2012
in EUR
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an
solchen
186.440.885,89
186.812.015,06
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an
solchen
737.448.885,91
753.186.997,15
1.287.420.116,84
1.330.718.924,81
232.369,81
242.705,68
363.482.619,32
363.163.035,34
25.566.596,98
24.526.078,09
Infrastrukturvermögen
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler
Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung, Tiere
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Gesamt
20.446.514,15
19.946.125,28
108.062.199,27
63.301.588,37
2.729.100.188,17
2.741.897.469,78
Insgesamt beträgt das Sachanlagevermögen zum 31.12.2012 2.729,1 Mio. EUR.
Den überwiegenden Anteil am Sachanlagevermögen stellt das Infrastrukturvermögen
(47,2 %), die bebauten und unbebauten Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an
solchen (33,9 %) sowie Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler (13,3 %). In diesen Positionen sind im Vergleich zur Eröffnungsbilanz nur unwesentliche Veränderungen zu vermerken.
Im Vergleich zum Vorjahr (Eröffnungsbilanz) sind die geleisteten Anzahlungen und Anlagen
im Bau um 44,8 Mio. EUR gestiegen. Die geleisteten Anzahlungen auf noch nicht gelieferte
oder erstellte Vermögensgegenstände wurden mit den tatsächlich gezahlten Beträgen angesetzt. Ausgezahlte Investitionen für Anlagen im Bau wurden angesetzt, sofern diese zum
31.12.2012 noch nicht fertiggestellt waren.
Von den zum 31.12.2012 geleisteten Anzahlungen auf das Sachanlagevermögen entfallen
337,6 TEUR auf die Einführung des Digitalfunks für die Fahrzeuge der Branddirektion.
Darüber hinaus sind umfangreiche Baumaßnahmen im Bereich Schulen und Kindertagesstätten zum 31.12.2012 noch nicht abgeschlossen, sodass die Berücksichtigung als Anlage
im Bau erfolgt. Hierunter fallen die Immanuel-Kant-Schule (11,1 Mio. EUR, davon Zugang in
2012 von 5,0 Mio. EUR), die Humboldtschule (9,5 Mio. EUR, davon Zugang in 2012 von
2,8 Mio. EUR) sowie die Erich Kästner-Schule (9,1 Mio. EUR, davon Zugang in 2012 von
6,1 Mio. EUR).
Darüber hinaus haben sich auf den Anlagen im Bau für das Jahr 2012 unter Anderem Abgänge und damit die Aktivierung der B6/B87/Mittlerer Ring Nord (10,0 Mio. EUR) und Stadtbibliothek (13,6 Mio. EUR) ergeben.
Finanzanlagevermögen
Das Finanzanlagevermögen umfasst zum Bilanzstichtag 1.087,7 Mio. EUR. Der Anteil am
Gesamtanlagevermögen beträgt 26,5 %.
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 42
Vermögen (Aktiva)
___________________________________________________________________________________________________
Fast die Hälfte des Finanzanlagevermögens stellen die Anteile an verbundenen Unternehmen dar (49,2 %). Weiterhin zählt zum Finanzanlagevermögen Ausleihungen (22,7 %),
Wertpapiere (10,9 %), Beteiligungen (10,6 %) und Sondervermögen (6,6 %). Zur Übersicht
der verbundenen Unternehmen, Eigenbetriebe und Beteiligungen wird auf 8.2 sowie auf den
Anhang zum Jahresabschluss 2012 verwiesen.
Gemäß § 89 Abs. 5 SächsGemO werden Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen mit dem anteiligen Eigenkapital oder, sofern dies dem wirklichen Wert deutlich näher kommt, mit den Anschaffungskosten angesetzt. Mit Ratsbeschluss RBV-1220/12 wurde
in der Stadt Leipzig die Festlegung getroffen, dass Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen und Zweckverbänden sowie Sondervermögen im Rahmen der Bewertung
zum Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2012 mit dem anteiligen Eigenkapital nach der Eigenkapitalspiegelmethode anzusetzen sind.
Ausleihungen liegen in der Stadt Leipzig nur in Form von Darlehen vor und wurden mit dem
Nominalwert zum Stichtag des Jahresabschlusses angesetzt.
Unternehmen
31.12.2012
01.01.2012
Laufzeit 1 bis 5 Jahre
567.970,73 EUR
500.000,00 EUR
Zoo Leipzig GmbH
500.000,00 EUR
500.000,00 EUR
67.970,73 EUR
0,00 EUR
Laufzeit über 5 Jahre
245.896.366,41 EUR
243.842.863,61 EUR
LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
237.846.477,31 EUR
237.846.477,31 EUR
932.026,19 EUR
1.165.026,19 EUR
1.600.001,00 EUR
1,00 EUR
998.882,35 EUR
998.882,35 EUR
1.434.632,57 EUR
1.494.632,57 EUR
150.000,00 EUR
-
2.934.346,99 EUR
2.337.844,19 EUR
Mitteldeutsche Flughafen AG
LGH Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. KG
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig
Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH
Mitteldeutsche Flughafen AG
Anteile werden als Wertpapiere des Anlagevermögens aktiviert, wenn sie weder als Anteile
an verbundenen Unternehmen, noch Beteiligungen, Sondervermögen oder sonstigen Ausleihungen zugeordnet werden können, aber kumulativ ein dauerhafter Bindungswille besteht.
Es handelt sich um reine Vermögensanlagen. Die Stadt Leipzig hält zum 31.12.2012 Investmentzertifikate in Höhe von 22,0 Mio. EUR sowie Kapitalmarktpapiere und langfristige Geldanlagen von 96,5 Mio. EUR.
Umlaufvermögen
Das Umlaufvermögen der Stadt Leipzig beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2012 insgesamt
253,6 Mio. EUR. Dies entspricht einem Anteil an der Bilanzsumme von 6,2 %.
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 43
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________________________________________________________
31.12.2012
Umlaufvermögen
01.01.2012
in EUR
Vorräte
20.867.085,84
23.862.807,54
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus
Transferleistungen
83.525.454,60
62.401.966,84
Privatrechtliche Forderungen, Wertpapiere des
Umlaufvermögens
27.248.591,39
20.354.367,43
Liquide Mittel
121.921.407,32
127.370.233,14
Gesamt
253.562.539,15
233.989.374,95
Vorräte
Vorräte wurden mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Abschreibungen
auf den niedrigeren Wert, der sich aus einem Markt- oder Börsenpreis zum Stichtag des Jahresabschlusses ergab, wurden wertmindernd berücksichtigt.
Der überwiegende Anteil an den Vorräten stellen Grundstücke und Bauten dar, die zum Verkauf bestimmt sind. Mit Ratsbeschluss RBV-1200/12 vom 18.04.2012 wurden die in der Objektliste zur Ratsvorlage aufgeführten Flurstücke dem Umlaufvermögen der Eröffnungsbilanz
zugeordnet. Die nicht im RBV-1200/12 benannten Flurstücke, für die zum 31.12.2011 eine
konkrete Veräußerungsabsicht bestand, werden in den Folgejahren in den Bilanzposten
„Vorräte“ umgebucht.
Die Bestandsveränderung der zum Verkauf bestimmten Flurstücke von insgesamt
2,7 Mio. EUR ergibt sich aus der Veräußerung diverser Grundstücke, unter Anderem der
Hans-Driesch-Straße 2, welches einen Restbuchwert einschließlich Gebäude von
1,0 Mio. EUR aufwies, dem Rathaus Plagwitz mit einem Restbuchwert von 560,0 TEUR sowie Flurstücke der Gemarkung Leutzsch mit einem Restbuchwert von 350,0 TEUR.
Forderungen
Zum Stichtag 31.12.2012 umfassen die Forderungen insgesamt 110,8 Mio. EUR und haben
einen Anteil von 43,7 % am Umlaufvermögen.
Davon:
ŀ
ŀ
Öffentlich-rechtliche Forderungen in Höhe von 83,5 Mio. EUR, dies entspricht 32,9 %
des Umlaufvermögens
Privatrechtliche Forderungen in Höhe von 27,2 Mio. EUR, dies entspricht 10,7 % des
Umlaufvermögens
Öffentlich-rechtliche Forderungen sind Forderungen aus Gebühren, Beiträgen, Steuern und
Transferleistungen. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen sind in der folgenden Tabelle angegeben.
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus
Transferleistungen
Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen
Steuerforderungen
Forderungen aus Transferleistungen
31.12.2012
01.01.2012
in EUR
5.847.786,57
7.003.571,14
35.927.325,74
23.260.336,70
2.726.683,89
871.154,94
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
39.023.658,40
31.266.904,06
Gesamt
83.525.454,60
62.401.966,84
Der Hauptanteil der öffentlich-rechtlichen Forderungen besteht aus den Steuerforderungen
(43,0 %) sowie den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen (46,7 %). In den Steuerforderungen sind Forderungen aus dem Gemeindeanteil an Steuern in Höhe von
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 44
Kapital (Passiva)
___________________________________________________________________________________________________
10,1 Mio. EUR enthalten. Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurde fälschlicherweise eine Wertberichtigung durchgeführt, sodass im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses eine Korrektur der Forderungen um den Betrag von rd. 1,2 Mio. EUR erfolgte. Die Veränderung der sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen beinhaltet Korrekturen
der Eröffnungsbilanz in Höhe von 4.213.844,50 EUR. Die Pauschalwertberichtigung der Forderungen gegenüber Bund oder Freistaat Sachsen wurden aufgrund ihrer i.d.R. nicht vorhandenen Ausfallwahrscheinlichkeit im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses rückgängig gemacht.
Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurden die Privatrechtlichen Forderungen
aus Lieferung und Leistungen mit einem Betrag von 981.196,66 EUR zu niedrig ausgewiesen, mit der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde dies korrigiert. Zum Stichtag des Jahresabschlusses lagen in der Stadt Leipzig keine Wertpapiere des Umlaufvermögens vor.
Liquide Mittel
Der Anteil der liquiden Mittel beträgt mit 121,9 Mio. EUR rund 48,1 % am gesamten Umlaufvermögen. Innerhalb der Sichteinlagen bei Banken und Versicherungen werden Treuhandkonten abgebildet, die wirtschaftlich der Stadt Leipzig zugeordnet, aber durch einen Dritten,
z. B. Hausverwalter, bewirtschaftet werden. Unter den sonstigen Einlagen werden u. a.
Spareinlagen auf Treuhandkonten abgebildet. Dabei handelt es sich u. a. um Mietkautionskonten. Korrespondierend dazu wurden die Zahlungsverpflichtungen aus den erhaltenen
Kautionen als sonstige Verbindlichkeiten passiviert.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)
Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) in Höhe von 18,2 Mio. EUR beinhaltet im
Wesentlichen sonstige ARAP für Kosten der Unterkunft sowie Kosten für ein Fachprogramm
im Sozialamt und ARAP aus Dienstleistungen aus der Abgrenzung von Mietzahlungen. Auf
eine Abgrenzung wurde in der Stadt Leipzig dann verzichtet, wenn es sich um regelmäßig
wiederkehrende Ausgaben handelt, die einen Gesamtbetrag von 2.500,00 EUR nicht übersteigen.
5.3.2. Kapital (Passiva)
Die Vermögensrechnung (Bilanz) der Stadt Leipzig für das Jahr 2012 weist zum Stichtag
31.12.2012 eine Bilanzsumme in Höhe von 4.105.707.988,65 EUR aus. Im Vergleich zum
Vorjahr (Eröffnungsbilanz) sank die Kapitalseite, analog zur Vermögensseite, um
10.081.771,03 EUR.
Kapitalposition
Die Kapitalposition besteht aus dem Basiskapital, Rücklagen und Fehlbeträgen. Die Eigenkapitalquote (Kapitalposition/Bilanzsumme * 100) beträgt 41,6 %. Im Vorjahr (Eröffnungsbilanz) betrug diese 40,3 %.
Das Anlagevermögen wird zu 44,5 % vom Eigenkapital gedeckt (Anlagendeckungsgrad I).
Beim Anlagendeckungsgrad II fließt zusätzlich das langfristige Fremdkapital bei der Beurteilung der Deckung des Anlagevermögens ein.
Basiskapital
Das Basiskapital beträgt zum Bilanzstichtag 1.706.315.813,16 EUR. Im Vergleich zum Vorjahr stieg diese um 47,4 Mio. EUR. Der Zuwachs des Basiskapitals ist auf Korrekturen der
Eröffnungsbilanz
gemäß
§ 62 SächsKomHVO
sowie
Änderungen
nach
§ 63 Abs. 9 SächsKomHVO-Doppik zurückzuführen. Hierbei sei auf die Erläuterungen im
Anhang und die Anlage 5 zum Anhang verwiesen. Mit der Anwendung des
§ 131 Abs. 6 Satz 5 SächsGemO (siehe dazu Anhang Pkt. 6.1) erfolgte außerdem die unmittelbare Verrechnung des Fehlbetrags im Gesamtergebnis 2012 mit dem Basiskapital.
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Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Rücklagen
Rücklagen stellen einen vom Basiskapital abgegrenzten variablen Teil der Kapitalposition
dar, dem sich nach dem Prinzip der Gesamtdeckung keine einzelnen Vermögenspositionen
auf der Aktivseite der Bilanz zuordnen lassen. Sie werden aufgrund von gesetzlichen oder
satzungsmäßigen Bestimmungen oder freiwillig gebildet.
Die Rücklagen werden nach ihrem Entstehungsgrund unterschieden in Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses, aus Überschüssen des Sonderergebnisses, aus
nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen sowie zweckgebundene und sonstige
Rücklagen.
Im Haushaltsjahr 2012 wurden keine Rücklagen gebildet.
Fehlbeträge
Aufgrund der nach § 131 Abs. 6 Satz 5 SächsGemO unmittelbaren Fehlbetragsverrechnung
mit dem Basiskapital erfolgt kein Ausweis des Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis des
Haushaltsjahres 2012.
Sonderposten
Bei den Sonderposten handelt es sich um einen gesondert auszuweisenden Passivposten
für Ertragszuschüsse, Kostenüberdeckungen bei der Gebührenkalkulation, Beiträge und
Ähnliches. § 40 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik ergänzt hierzu zweckgebundene Geld- und
Sachgeschenke für Investitionen sowie erhaltene investive Umlagen und Vermögensübertragungen. Die passiven Sonderposten sind in Höhe von 812,8 Mio. EUR ausgewiesen. Im
Vergleich zum Vorjahr (Eröffnungsbilanz) reduzierten sich die Sonderposten um rd.
35,0 Mio. EUR.
Sonderposten
Sonderposten für empfangene
Investitionszuwendungen
Sonderposten für Investitionsbeiträge
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
Gesamt
31.12.2012
01.01.2012
in EUR
787.611.223,73
805.617.199,10
19.856.757,73
0,00
5.293.842,80
20.734.329,65
60.938,08
21.404.970,19
812.761.824,26
847.817.437,02
Die einzelnen Sonderposten werden in der Vermögensrechnung ausgewiesen. Der Hauptanteil der Sonderposten resultiert aus empfangenen Investitionen sowie den darin enthaltenen
investiven Schlüsselzuweisungen und der Infrastrukturpauschale für investive Maßnahmen
(96,9 %). Die Investitionszuwendungen beinhalten u. a. Zugänge von Bund (1,5 Mio. EUR),
Land (19,1 Mio. EUR), Gemeinden und Gemeindeverbände (40,8 TEUR) sowie erfolgswirksame Auflösungen von Bund (4,6 Mio. EUR), Land (9,2 Mio. EUR) und Gemeinden und Gemeindeverbände (1,1 TEUR). Das zudem enthaltene kommunale Vorsorgevermögen wurde
gem. § 32 Abs. 2 Nr. 3 SächsFAG 2009/2010 als Sonderposten bilanziert und in der Eröffnungsbilanz ausgewiesen. Die ursprünglich geregelte investive Bindung entfällt gemäß
§ 23 Abs. 3 Satz 2 SächsFAG 2011/2012 nunmehr mit Auflösung des Vorsorgevermögens
(2,3 Mio. EUR).
Die Sonderposten für Investitionsbeträge umfassen die Beteiligungen privater Dritter an der
Finanzierung kommunaler Investitionen (u. a. Ausbau von Straßen) und betragen
19,9 TEUR.
Die Absenkung der Sonderposten für den Gebührenausgleich resultiert aus der erfolgswirksamen Auflösung der Benutzergebühren auf Wochen- und Spezialmärkten inkl. Verzinsung.
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Kapital (Passiva)
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Das in den sonstigen Sonderposten, gem. § 32 Abs. 2 Nr. 3 SächsFAG 2009/2010, bilanzierten kommunale Vorsorgevermögen wird dort bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Auflösung
ausgewiesen. Die ursprünglich geregelte investive Bindung entfällt gemäß
§ 23 Abs. 3 Satz 2 SächsFAG 2011/2012 nunmehr mit Auflösung des Vorsorgevermögens.
Im Übrigen beinhaltet der Bilanzposten Stellplatzablöse in Höhe von 5,3 Mio. EUR.
Rückstellungen
Der Anteil der Rückstellungen an der Bilanzsumme beträgt 10,1 % und wird mit
415,2 Mio. EUR ausgewiesen. Im Vorjahr (Eröffnungsbilanz) beliefen sich die Rückstellungen auf rd. 473,6 Mio. EUR. Somit sanken die Rückstellungen im Haushaltsjahr 2012 um
58,4 Mio. EUR.
Rückstellungen sind gemäß § 59 Nr. 44 SächsKomHVO-Doppik Verbindlichkeiten oder
Aufwendungen, die im Haushaltsjahr zwar wirtschaftlich verursacht werden, aber der Fälligkeit und/oder der Höhe nach ungewiss sind. Daraus ergibt sich eine Periodisierung des Aufwandes.
Durch die Änderung der SächsKomHVO-Doppik vom 08.02.2008, rechtsbereinigt mit Stand
vom 31.12.2012, durch Artikel 1 der Verordnung vom 19.12.2012 (SächsGVBl. S. 764) wurden die Kommunen von der Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für Pensionen und
Beihilfen entbunden. Gemäß § 27 Abs. 3 des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (SächsGKV) hat nunmehr der KVS sowohl für seinen eigenen Bereich als auch für seine Mitglieder Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen zu bilden. Der
in der Eröffnungsbilanz abgebildete Wertansatz in Höhe von 103,8 Mio. EUR wurde nach
§ 63 Abs. 9 SächsKomHVO-Doppik (n.F.) mit der Aufstellung des Jahresabschlusses für das
Haushaltsjahr 2012 ergebnisneutral mit dem Basiskapital verrechnet.
Die Rückstellungen für Entgeltzahlungen im Rahmen der Altersteilzeitverträge sind im Vergleich zum Vorjahr um 6,3 Mio. EUR auf 36,3 Mio. EUR abgesunken. Ab dem Haushaltsjahr
2014 befinden sich alle Arbeitnehmer in der Freizeitphase der Altersteilzeit, sodass die Auflösung der Rückstellung bis 2016 erfolgt.
Die Veränderung der Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien
zum Jahresabschluss per 31.12.2012 resultiert aus der Inanspruchnahme der Rückstellungen in Höhe von 830.134,55 EUR sowie eine Auflösung in Höhe von 125.016,87 EUR. Demgegenüber steht eine Zuführung in Höhe von insgesamt 816.691,11 EUR, in der jedoch auch
die Veränderung durch die Anpassung des § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik enthalten ist.
Der Anstieg der Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten und sonstige Umweltschutzmaßnahmen beträgt zum Jahresabschluss per 31.12.2012 rd. 2,0 Mio. EUR. Hiervon
entfallen rd. 1,6 Mio. EUR auf Altlasten, die im Jahr 2012 bekannt wurden (Mühlweg 2,
Hans-Driesch-Straße 2, 2. Erbbaurecht mit Rasenballsport Leipzig e.V.) sowie Veränderungen durch die Aufholung der Abzinsung aufgrund der Anpassung des § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik.
Der Anstieg der Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts- und
Verwaltungsverfahren sowie aus Bürgschaften, Gewährverträgen und ähnlichen Rechtsgeschäften resultiert im Wesentlichen aus einer Zuführung durch die Aufholung einer Abzinsung in Höhe von 24.833.613,19 EUR unter Berücksichtigung der Änderung des
§ 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik. Die Zuführung aus der Wertanpassung bzw. aus der
Berücksichtigung weiterer Rückstellungen für Gerichtsverfahren, welche bis zum 31.12.2012
anhängig wurden, erfolgt in einer Höhe von 3.516.088,80 EUR.
Die Rückstellungen für unterlassene Aufwendung für Instandhaltungen betragen rd.
4,5 Mio. EUR. Im Rahmen der Eröffnungsbilanz wurden gem. § 61 Abs. 1 SächsKomHVO_____________________________________________________________________________________________________
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Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Doppik keine Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung im Haushaltsjahr gebildet.
Die wesentliche Zuführung zu den Rückstellungen für vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen zur Gegenleistung gegenüber Dritten resultiert aus Zuschüssen an freie Träger von
Kindertageseinrichtungen (ca. 3,8 Mio. EUR), Erstattungen an Krankenkassen für Hilfen zur
Gesundheit (ca. 1,4 Mio. EUR) sowie 9,5 Mio. EUR für die Leistungen der Oberflächenentwässerung an die Kommunalen Wasserwerke.
Angaben zur Struktur und Entwicklung der einzelnen Rückstellungen können dem Anhang
zum Jahresabschluss entnommen werden.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von 1.147,5 Mio. EUR in der Jahresabschlussbilanz 2012
ausgewiesen und stellen damit 27,9 % der Bilanzsumme dar. Im Vergleich zum Vorjahr sind
die Verbindlichkeiten um rd. 35,6 Mio. EUR angestiegen.
Verbindlichkeiten in Form von Anleihen existieren nicht. Zum Bilanzstichtag bestehen Investitionskredite in Höhe von rd. 729,8 Mio. EUR (zuzüglich 2,6 Mio. EUR Kreditzinsen, die im
Haushaltsjahr 2012 angefallen sind, aber erst im Haushaltsjahr 2013 ausgezahlt wurden).
Diese Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen stellen mit rd. 63,8 % den größten Anteil der
Verbindlichkeiten dar. Im Vergleich zum Vorjahr konnte der Bilanzposten um 4,1 Mio. EUR
abgesenkt werden.
Die Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen umfassen lt. Kontenrahmen Hypotheken, Grund- und
Rentenschulden, Restkaufgelder und Leasingverträge. Diese Verbindlichkeiten betragen
zum Bilanzstichtag rd. 171,7 Mio. EUR (Vorjahr bzw. Eröffnungsbilanz: 167,3 Mio. EUR).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen zum 31.12.2012 insgesamt
26,0 Mio. EUR und sind im Vergleich zum Vorjahr um rd. 1,3 Mio. EUR gesunken.
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen in Höhe von 11,2 Mio. EUR umfassen insbesondere Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, gesetzliche Leistungen im Rahmen
der Jugend- und Sozialhilfe sowie diverse Umlagen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen im Vergleich zum Vorjahr (Eröffnungsbilanz) um
36,3 Mio. EUR auf rd. 206,6 Mio. EUR und stellen mit 18,0 % den zweithöchsten Anteil der
Verbindlichkeiten dar. Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurden insbesondere durch den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag 2009 und 2010
beeinflusst, dieser verpflichtet die Stadt zur Zahlung von Fehlbeträgen aus der Finanzierung
des ÖPNV (der Betrag, welcher die eigenen Mittel der LVV übersteigt) aus Haushaltsmitteln.
Mit dem Ratsbeschluss V-1480/12 vom 17.12.2012 erfolgte eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 20,0 Mio. EUR. Im Gegenzug stiegen die Verbindlichkeiten gegenüber
Sondervermögen insbesondere durch die Liquiditätsbewirtschaftung der Eigenbetriebe
(15,8 Mio. EUR), Pooling Eigenbetriebe (11,0 Mio. EUR) sowie sonstige Verbindlichkeiten im
Sondervermögen (3,5 Mio. EUR). Gemäß § 33 KomHVO durften Einnahmen des Haushaltes
als Verwahrgeld behandelt werden, solang sie noch nicht endgültig im Haushalt gebucht
werden konnten. Die im Sachbuch haushaltsfremder Vorgänge kameral erfassten Verwahrungen/durchlaufenden Gelder wurden gemäß dem Überleitungskonzept über Datenmigration in die Doppik überführt. Die darin ausgewiesenen Beträge umfassen den Verkauf von
Grund und Boden mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen (28,1 Mio. EUR), Sicherheitsleistungen bei Erschließungsverträgen (1,1 Mio. EUR), Sicherheitsleistungen/Hinterlegung nach
Verdingungsordnung für Bauleistungen (290,0 TEUR) und Einnahmen aus Erbbaurechtsverträgen (542,3 TEUR).
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Haushaltsausgleich und Haushaltsstrukturkonzept
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Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) sind alle Einnahmen vor dem Jahresabschluss zum 31.12.2012, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen. Die PRAP betragen zum 31.12.2012 rd. 23,9 Mio. EUR, im Vorjahr (Eröffnungsbilanz) wurden diese in Höhe von 23,5 Mio. EUR ausgewiesen.
Den größten Anteil der PRAP bilden die Grabnutzungsgebühren in Höhe von 22,5 Mio. EUR.
6. Haushaltsausgleich und Haushaltsstrukturkonzept
Als allgemeine Regelung normiert § 72 Abs. 3 SächsGemO, dass der Ergebnishaushalt der
Gemeinde in ordentlichen Erträgen und Aufwendungen – jeweils unter Berücksichtigung der
Überschüsse bzw. Fehlbeträge der Vorjahre –auszugleichen ist. 24 Sollte dies nicht erreicht
werden, macht § 24 SächsKomHVO-Doppik konkrete Vorgaben für weitere Möglichkeiten
zum Ausgleich des Haushalts.
In der Stadt Leipzig war im Berichtsjahr 2012 kein Haushaltsstrukturkonzept aufzustellen und
auch keines in Kraft. Gleiches gilt für den Zeitraum bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses und dieses Rechenschaftsberichtes.
7. Entwicklung und Ausgleich der Fehlbeträge
Aus der letzten kameralen Jahresrechnung des Jahres 2011 resultierte kein Fehlbetrag. Auf
die Ausführungen in der Eröffnungsbilanz sowie dem Rechenschaftsbericht zu Eröffnungsbilanz wird an dieser Stelle verwiesen.
Da der Jahresabschluss 2012 der erste doppische Jahresabschluss der Stadt Leipzig ist, ist
vorher kein doppischer Fehlbetrag aufgetreten, über dessen Entwicklung zu berichten wäre.
In der ursprünglichen Haushaltsplanung wurde im Ergebnishaushalt ein Gesamtbetrag des
ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -61,1 Mio. EUR und ein negatives Gesamtergebnis
von -60,7 Mio. EUR geplant (§ 1 Haushaltssatzung).
Die Stadt Leipzig schloss das Haushaltsjahr 2012 mit einem Gesamtergebnis in Höhe von
-38,3 Mio. EUR ab, welches sich aus einem ordentlichen Ergebnis von -49,7 Mio. EUR und
einem aus außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen resultierenden Sonderergebnis
von 11,4 Mio. EUR zusammensetzt.
Die Stadt Leipzig wendete in ihrer Jahresrechnung 2012 die Übergangsbestimmung des
§ 131 Abs. 6 Satz 5 SächsGemO zur möglichen Fehlbetragsverrechnung zwecks Ergebnisausgleichs an. Nach dieser Vorschrift dürfen bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2016 als
Saldo aus den nicht zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen entstandene Fehlbeträge im Jahr der Entstehung mit dem Basiskapital verrechnet werden, ohne dass die Gemeinde zur Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes verpflichtet ist. Für Fehlbeträge,
die sich aus zahlungswirksamen Vorgängen ergeben, gilt diese Erleichterung ausdrücklich
nicht. Die Verrechnung des Fehlbetrags wird unmittelbar, d. h. im gleichen Haushaltsjahr,
vorgenommen.
Die Verrechnung des ausgewiesenen Fehlbetrages im Gesamtergebnis 2012 erfolgt in vollständiger Höhe auf das Basiskapital. Der erzielte Überschuss im Sonderergebnis wurde folglich prioritär zur Deckung herangezogen.
24
Bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2016 gelten hier gemäß § 131 SächsGemO Übergangsbestimmungen.
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Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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8. Aufgabenerfüllung der Stadt Leipzig
8.1. Aufgabenerfüllung und Personalbestand
Die Stadt Leipzig erfüllt ihre Aufgaben auf Basis der Gesetze als Pflichtaufgaben nach Weisung, weisungsfreie Pflichtaufgaben sowie freiwillige Aufgaben. Die Aufgabenerfüllung vor
allem im freiwilligen Bereich (u. a. Kultur, Sport) erfolgt im Rahmen der eigenen Leistungsfähigkeit. Die Aufgabenerfüllung erfolgt zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben beschäftigt die Stadt Leipzig als rechtsfähige Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts eigenes Personal, dessen Vorgesetzter der Oberbürgermeister ist.
Gemäß den Personalstandsrichtwerten laut Teil A) Ziffer III. Nr. 1 der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Grundsätze der kommunalen
Haushalts- und Wirtschaftsführung und die rechtsaufsichtliche Beurteilung der kommunalen
Haushalte
zur
dauerhaften
Sicherung
der
kommunalen
Aufgabenerledigung
(VwV KomHHWi) sollen kreisfreie Städte wie die Stadt Leipzig einen Personalbestand von
13,9 Vollzeitäquivalente (VZÄ) je 1.000 Einwohner 25 vorhalten.
Zum Stichtag 31. Dezember 2012 beschäftigte die Stadt Leipzig in der für die Ermittlung des
Personalstandsrichtwertes maßgeblichen Kernverwaltung 6.963,32 VZÄ. 26 Daraus ergibt
sich bezogen auf die amtliche Einwohnerzahl zum 31. Dezember 2012 ein rechnerischer
Personalbestand von rund 13,4 VZÄ je 1.000 Einwohnern; der Wert liegt damit um rund
0,5 VZÄ je 1.000 Einwohner unter dem empfohlenen Richtwert. 27
Die Stadt Leipzig unterhielt im Berichtsjahr einen ausreichenden Personalbestand, um den
ihr obliegenden Aufgaben nachzukommen.
Nach gegenwärtiger Einschätzung der Haushaltsplanung und -durchführung wird die Stadt
Leipzig auch in den kommenden Jahren sowohl hinsichtlich des Personalbestandes als auch
in Bezug auf die eigene Ausstattung in der Lage sein, die ihr obliegenden Aufgaben dauerhaft zu erfüllen.
8.2. Auslagerung der Aufgabenerfüllung: Wirtschaftliche Betätigung
der Stadt Leipzig
Die Stadt Leipzig ist über den Kernhaushalt hinaus zum Zwecke der Daseinsvorsorge an
verschiedenen Unternehmen beteiligt. Nachstehend werden die Eigenbetriebe der Stadt
Leipzig, die Eigengesellschaften und Beteiligungsunternehmen sowie die Zweckverbände, in
denen die Stadt Mitglied ist, zum Stand 31. Dezember 2012 aufgezeigt. Die Darstellung erfolgt in der Struktur des Finanzanlagevermögens in der Vermögensrechnung der Stadt
Leipzig, d. h. nach Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen.
Für weitergehende Informationen zur Ausgliederung der Aufgabenerfüllung bzw. zu den Eigenbetrieben, den Unternehmen in Privatrechtsform, an denen die Stadt Leipzig beteiligt ist,
25
Bezogen auf die Summe der Beschäftigten im Kernhaushalt (sogenannter Beschäftigungsbereich 21) und in den mit Sonderrechnung
geführten rechtlich unselbstständigen Einrichtungen und Unternehmen mit Ausnahme der Krankenhäuser (sogenannter Beschäftigungsbereich 22)
26
Angabe Ist-Stellenanzahl/VzÄ zum 31. Dezember 2012 laut Hauptamt der Stadt Leipzig (Ist Stellenanzahl 31.12.2012 von gesamt
8.460,22 VzÄ ohne VzÄ Städtisches Klinikum St. Georg, Personal für Kinderbetreuung und Stelle des Hauptverwaltungsbeamten sowie
ohne VzÄ Kommunalkombi).
27
Personalstandsrichtwert zum 31. Dezember wird 2012 vom Hauptamt der Stadt Leipzig mit 13,6 angeben (Berechnung erfolgt dto. mit
6.963,32 VZÄ, jedoch mit 511.633 Einwohner – Stand 31.03.2012 entsprechend Statistischem Landesamt Kamenz)
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Auslagerung der Aufgabenerfüllung: Wirtschaftliche Betätigung der Stadt Leipzig
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und den betreffenden Zweckverbänden wird auf den 20. Beteiligungsbericht der Stadt
Leipzig verwiesen. 28
Name und Sitz
Anteil der Stadt Leipzig
Anteile an verbundenen Unternehmen
Abfall-Logistik Leipzig GmbH
Leipzig
Aufbauwerk Region Leipzig GmbH
Leipzig
Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung
Leipzig
Leipzig mbH
Klinikum St. Georg gGmbH
Leipzig
Lecos GmbH
Leipzig
Leipziger Dok-Filmwochen GmbH
Leipzig
Leipziger Entwicklungs- und VermarktungsgesellLeipzig
schaft mbH
Leipziger Entwicklungs- und VermarktungsgesellLeipzig
schaft mbH & Co. Grundstücks-KG
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Leipzig
LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von BauLeipzig
gebieten mbH
LGH Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. KG
Leipzig
LGH Service GmbH
Leipzig
LVV Leipziger Versorgungs- und VerkehrsgesellLeipzig
schaft mbH
Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft
Leipzig
mbH
Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH
Leipzig
Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH
Leipzig
WRL - Wirtschaftsförderung Region Leipzig
Leipzig
GmbH
Zoo Leipzig GmbH
Leipzig
Beteiligungen
European Energy Exchange AG
Leipzig
Flughafen
Leipzig/Halle
Frankfurt/Main
Leipzig
Mitteldeutsche Flughafen AG
WV Energie AG
Abfallverwertung Leipzig GmbH
Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und
Sprachgeschädigte gGmbH
Leipzig
51 % 29
57,03 %
100 %
100 % 30
90 %
100 %
100 %
100 %
100 %
100 %
80,55 %
100 %
100 %
100 %
100 %
100 %
51 %
100 %
0,01 % (5.213 von
40.050.000 Aktien)
2,10 %
3 von 50.000 Aktien
30 % 31
33,33 %
Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH
Torgau
Leipziger Messe GmbH
Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Leipzig
GmbH
Abwasserzweckverband für die Reinhaltung der
Parthe
Leipzig
Leipzig
24,5 %
(treuhänderisch)
50 %
15,92 %
Leipzig
50 %
Borsdorf
10 von 46 Stimmen
28
Der 20. Beteiligungsbericht der Stadt Leipzig wurde von der Ratsversammlung in deren Sitzung vom 22.01.2014 zur Kenntnis genommen (Drucksache Nr. V/3439). Er steht im Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig zum Download zur Verfügung. Die dargestellte
Tabelle dient lediglich der Information der Aufgabenauslagerung und stellt keine komplette Auflistung der städtischen Finanzanlagen
sowie des Beteiligungsportfolios der Stadt Leipzig dar.
29
Bilanzierung der Beteiligung beim Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig
30
Bilanzierung der Beteiligung beim Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig
31
Bilanzierung der Beteiligung beim Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig
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Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Name und Sitz
Abwasserzweckverband Oberer Lober
DERAWA Zweckverband DelitzschRackwitzer Wasserversorgung
Sparkassenzweckverband für die Stadt- und
Kreissparkasse Leipzig
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Zweckverband Erholungsgebiet Kulkwitzer See
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen
Zweckverband für Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung Leipzig-Land
Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen
Zweckverband Kommunales Forum Südraum
Leipzig
Rackwitz
Anteil der Stadt Leipzig
2 von 8 Stimmen
Delitzsch
1 von 47 Stimmen
Leipzig
15 von 25 Stimmen
Großpösna/
Störmthal
Leipzig
Leipzig
Priestewitz/OT Lenz
4 von 8 Stimmen
4 von 10 Stimmen
1 von 13 Stimmen 32
Leipzig
65 von 185 Stimmen
Leipzig
30 von 2.083 Stimmen
Markkleeberg
LeipzigPlaußig
Zweckverband Parthenaue
9 von 15 Stimmen
Zweckverband Planung und Erschließung "Neue
Leipzig
Harth"
Sondervermögen
Gewandhaus zu Leipzig
Leipzig
Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf
Leipzig
Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach"
Leipzig
Oper Leipzig
Leipzig
Schauspiel Leipzig
Leipzig
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
Leipzig
Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig
Leipzig
Stadtreinigung Leipzig
Leipzig
Theater der Jungen Welt Leipzig
Leipzig
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
Leipzig
50 von 180 Stimmen
1 von 3 Stimmen
3 von 6 Stimmen
100 % (Eigenbetrieb)
100 % (Eigenbetrieb)
100 % (Eigenbetrieb)
100 % (Eigenbetrieb)
100 % (Eigenbetrieb)
100 % (Eigenbetrieb)
100 % (Eigenbetrieb)
100 % (Eigenbetrieb)
100 % (Eigenbetrieb)
100 % (Eigenbetrieb)
9. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag
eingetreten sind
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, bestehen nicht. In diesem Zusammenhang wird jedoch auf die Chance im Zusammenhang mit der
Kapitalausstattungsvereinbarung hingewiesen.
10.
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
10.1.
Chancen
Kapitalausstattungsvereinbarung/CDO-Transaktionen
In 2006 wurde der KWL der Vorschlag unterbreitet, die aus den Schuldverschreibungen resultierenden Einzelrisiken der KWL und/oder der Stadt Leipzig durch Abschluss sog.
32
In der Vermögensrechnung der Stadt Leipzig nicht bilanziert (Bilanzierungsverbot).
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Seite 52
Chancen
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CDS/CDO Transaktionen zu vermindern bzw. zu diversifizieren. Diese wurden in den Jahren
2006 und 2007 zum Abschluss gebracht.
Mit den CDO-Transaktionen soll die KWL das Ausfallrisiko für tranchierte Kreditportfolien
übernommen haben, d. h. die KWL soll den Banken für den Fall des Eintritts bestimmter
Kreditereignisse in Portfolien und unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichszahlung gewähren. Die Wirksamkeit der CDO-Transaktionen steht in Streit. Die KWL und ihre
Gesellschafter gehen davon aus, dass diese Geschäfte nichtig bzw. unwirksam und/oder
nicht vollstreckbar und/ oder nicht durchführbar sind. Hieraus wurden Risiken für die KWL in
Höhe von über 300 Mio. EUR ermittelt.
Zur nachhaltigen Sicherstellung der finanziellen Stabilität von LVV und KWL und damit im
Ergebnis zur Sicherstellung der zukünftigen Aufgabenerfüllung im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung haben die Stadt Leipzig und die LVV nach Beschlussfassung des Stadtrates am 25.02.2010 (RBV-279/10) eine entsprechende Kapitalausstattungsvereinbarung abgeschlossen. Danach verpflichtet sich die Stadt Leipzig gegenüber der LVV
zur Kapitalausstattung bis maximal 290 Mio. EUR unter der Voraussetzung, dass die LVV
wegen der Inanspruchnahme der KWL aus den CDO-Transaktionen Verluste der KWL ausgleichen muss. Die Kapitalausstattungsvereinbarung wurde der EU-Kommission zur Genehmigung aus beihilferechtlicher Sicht und der Landesdirektion zur Genehmigung als
Kommunalaufsicht vorgelegt.
Die EU-Kommission hat Mitte Juni 2011 mitgeteilt, dass die Kapitalausstattungsvereinbarung
der Stadt keine genehmigungspflichtige Beihilfe darstellt. Mit Genehmigungsbescheid der
Landesdirektion Leipzig vom 30.09.2011 zur Kapitalausstattungsvereinbarung zwischen der
Stadt Leipzig und der LVV vom 25.02.2010 in Verbindung mit dem Änderungsbescheid vom
01.11.2011 erhielt die Stadt verschiedene Auflagen. Unter anderem hatte die Stadt Leipzig in
der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 Rückstellungen für den Fall einer drohenden Inanspruchnahme aus der Kapitalausstattungsvereinbarung i. H. v. 290 Mio. EUR zu bilden. Diese Rückstellungen bestehen auch zum Jahresabschluss 2012 fort.
Zu den abgeschlossenen CDO/CDS Transaktionen hat es am 04.11.2014 ein Urteil des High
Court of Justice in London gegeben. Im Ergebnis dieses Urteils ist die KWL nicht dazu verpflichtet, Zahlungen aus den CDOs zu leisten. Auch die CDS sind unwirksam. Die für die
CDOs und CDS bezahlten Prämien sind zu einem Großteil zurückzuzahlen. Einem Antrag
der UBS auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil hat der High Court of Justice nicht
stattgegeben. UBS hat nun beim Berufungsgericht die Zulassung der Berufung beantragt.
Hierüber ist noch nicht entschieden worden. In der Folge des Urteils haben sich KWL und die
Landesbank Baden-Württemberg darauf verständigt, die vor dem Landgericht Leipzig und
dem Oberlandesgericht Dresden anhängigen Prozesse bis zu einer Entscheidung des englischen Berufungsgerichts ruhen zu lassen.
Insoweit wird die Chance einer ertragswirksamen Auflösung der gebildeten Rückstellung
zum derzeitigen Zeitpunkt als sehr wahrscheinlich angesehen. Die Einigung über die Verteilung der zu übernehmenden Gerichtskosten mit der UBS steht derzeit noch aus.
Auswirkungen nach der Bevölkerungsstatistik
Die künftige demographische Entwicklung im Freistaat Sachsen ist von einem deutlichen
Bevölkerungsrückgang geprägt. Entgegen des Trends der meisten sächsischen Kommunen
kann Leipzig jedoch einen kontinuierlichen Zuwachs der Bevölkerungszahlen verzeichnen.
Mit der Zensusbekanntgabe im Frühjahr 2013 wurde die Leipziger Einwohnerzahl allerdings
rückwirkend zum Zensus-Stichtag 09.05.2011 erheblich nach unten korrigiert. Finanzielle
Auswirkungen bestehen hier insbesondere im kommunalen Finanzausgleich (FAG) - dies
aufgrund der überproportionalen Einwohnerverluste im Sachsen-Vergleich. Die wiederum
fortlaufend zu verzeichnenden überproportionalen Einwohnerzuwächse per 31.12.2011,
31.12.2012 sowie auch zum 31.12.2013 werden hier ausgleichend wirken.
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Seite 53
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Angaben zur Bevölkerungsentwicklung 33:
Jahr
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Bevölkerung gesamt
Männer
Frauen
515.469
518.862
522.88
510.043
520.838
531.562
250.018
265.451
251.748
267.114
253.533
269.350
245.075
269.409
251.429
269.409
257.414
274.148
Es wird davon ausgegangen, dass sich der Einwohnerzuwachs in den nächsten Jahren weiterhin positiv fortsetzen wird. Die aktuell von der Stadt Leipzig vorgenommene "Bevölkerungsvorausschätzung 2013" erwartet in der mittleren von drei Varianten (Hauptvariante) für
das Jahr 2032 eine Einwohnerzahl von 598.100. Die optimistische Variante nimmt 641.000
Einwohner an, die pessimistische Variante schätzt für das Jahr 2032 eine Gesamteinwohnerzahl von 557.500 Einwohnern.
Bis zum Jahr 2019 geht die mittlere Variante von Geburtenüberschüssen aus. Insgesamt
nimmt die Zahl der Kinder- und Jugendlichen in Leipzig kontinuierlich zu. Gleichzeitig erhöht
sich in Leipzig auch stetig die Zahl der Menschen, die 70 Jahre und älter sind. Dies stellt die
Stadt Leipzig vor enorme Herausforderungen. Zum einen steigt der Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen und zeitversetzt auch der Bedarf an Schulkapazitäten. Auf der anderen
Seite steigen die Ausgaben im Sozialbereich, insbesondere für die Betreuung älterer Menschen, da immer mehr Menschen für immer längere Zeit Anspruch auf Unterstützung haben.
Der Finanzierungsbedarf dafür ist durch entsprechende Priorisierung von Maßnahmen zukünftig zu sichern.
Konjunkturelle Entwicklung
Im Bereich der Wirtschaftsförderung werden besondere Chancen durch die Entwicklung von
Flächenpotenzialen gesehen, die sowohl im Rahmen der Realisierung als auch in der langfristigen Perspektive positive Aspekte für den Standort Leipzig bedeuten. Diese Chancen
entstehen zum einen im Zuge von Investitionen, zum anderen in der Folge der Nutzung
durch Unternehmen über Primär- und Sekundäreffekte, die Arbeitsplätze, Steueraufkommen
und Nachfrage erhalten bzw. generieren und sich somit förderlich auf die gesamtwirtschaftliche Lage der Stadt auswirken werden. Die in der Stadt Leipzig erkennbare positive konjunkturelle Entwicklung, die sich auch im Haushaltsjahr 2012 in der ansteigenden Gewerbesteuer
widerspiegelt, führt allerdings zum einen bei den Gewerbesteuerumlagen zu einem erhöhten
Aufwand und zum anderen (zeitversetzt) bei den Schlüsselzuweisungen zu geringeren Erträgen, da hier auch die Steuerkraft der Stadt Leipzig eine Rolle bei der Verteilung spielt.
Positive Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt können aber dazu führen, dass die Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften sinkt und die Belastungen im Sozialbereich zurückgehen.
10.2.
Risiken
Aus den unterschiedlichen Formen der Betätigungen können sich mitunter wirtschaftliche
Konsequenzen für die Stadt Leipzig ergeben, wie z. B. aus der Übernahme von Bürgschaften oder anderen Sicherheiten, Gewährverträgen etc. Die Darstellung der hierzu bekannten
Risikopositionen erfolgte bereits ausführlich im Anhang zum vorliegenden Jahresabschluss.
Haushaltswirtschaftliche Belastungen, die für die künftige Entwicklung der Stadt Leipzig akut
bestandsgefährdend sind und damit die stetige Aufgabenerfüllung und die Haushaltswirtschaft in Frage stellen, ergeben sich zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses
33
Quelle: Stadt Leipzig.
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Seite 54
Organe und Mitgliedschaften
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nicht. Sonstige Risiken, die zwar der Fortbestandsannahme nicht entgegenstehen, die sich
aber im Falle ihres Eintretens nachteilig auf den Geschäftsverlauf bzw. auf die Lage der
Stadt Leipzig auswirken und somit die künftige Entwicklung beeinträchtigen könnten, sind
mitunter im Bereich der Unternehmensverbindungen zu sehen. Hier kommen vor allem
Markt- und Umweltrisiken in Frage, die sich im Wesentlichen aus dem Wandel politischer,
rechtlicher und ökonomischer Rahmenbedingungen ergeben können und denen bestimmte
Unternehmensbranchen i. d. R. unterworfen sind. Konkrete Sachverhalte sind über das beschriebene US Cross-Border-Leasing für das Trinkwassernetz des KWL zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht bekannt.
Das US Cross-Border-Leasing über das Trinkwassernetz der KWL aus dem Jahr 2003 wurde auf der Grundlage des Ratsbeschlusses Nr. VI-DS-02116-NF-01 vom 16.12.2015 mit
Wirkung zum 18.12.2015 einschließlich sämtlicher Zahlungsverpflichtungen und deren Deckungsgeschäfte vorzeitig beendet.
11.
Organe und Mitgliedschaften
Gemäß § 88 Abs. 3 SächsGemO sind am Schluss des Rechenschaftsberichts für den Bürgermeister und den Fachbediensteten für das Finanzwesen sowie für die Ratsmitglieder,
auch wenn die Personen im Haushaltsjahr ausgeschieden sind, anzugeben:
1. Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen,
2. die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125
Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes in der jeweils geltenden Fassung,
3. die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Organisationseinheiten und
Vermögensmassen, die mit der Gemeinde eine Rechtseinheit bilden, und in Organen
von Unternehmen nach § 96, an denen die Gemeinde eine Beteiligung hält, ausgenommen die Hauptversammlung, und
4. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen, ausgenommen die Hauptversammlung.
11.1.
Die Organe der Stadt Leipzig
Organe der Stadt Leipzig sind nach den Maßgaben der SächsGemO der Stadtrat und der
Oberbürgermeister.
11.1.1. Der Oberbürgermeister und seine Beigeordneten
Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrats und Leiter der Stadtverwaltung. Ihm
obliegt des Weiteren die Vertretung der Stadt.
Die letzte Wahl des Oberbürgermeisters fand am 17. Februar 2013 statt. Zum Leipziger
Oberbürgermeister wurde Burkhard Jung gewählt, der dieses Amt bereits seit 2006 aufgrund
seiner Wahl am 26. Februar 2006 ausübt.
Die kreisfreie Stadt Leipzig ist gesetzlich verpflichtet, als Stellvertreter des Oberbürgermeisters hauptamtliche Beigeordnete zu bestellen. Die Bestellung erfolgt im Wege der Wahl
durch den Stadtrat. Die Beigeordneten vertreten den Oberbürgermeister ständig in ihrem
Geschäftskreis; die Geschäftskreise der Beigeordneten werden vom Oberbürgermeister im
Einvernehmen mit dem Stadtrat festgelegt. In welcher Reihenfolge die Beigeordneten den
Oberbürgermeister im Falle seiner Verhinderung vertreten, wird vom Stadtrat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister bestimmt. In Kreisfreien Städten und Großen Kreisstädten kann
der Gemeinderat den Beigeordneten die Amtsbezeichnung Bürgermeister verleihen.
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Seite 55
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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In der Stadtverwaltung Leipzig waren im Berichtsjahr 2012 sieben Beigeordnete bestellt, die
folgende Geschäftskreise (Dezernate) leiteten:
Dezernat I
Dezernat
Allgemeine Verwaltung
Dezernat II
Finanzen
Dezernat III
Umwelt, Ordnung, Sport
Dezernat IV
Kultur
Dezernat V
Dezernat VI
Jugend, Soziales, Gesundheit
und Schule
Stadtentwicklung und Bau
Dezernat VII
Wirtschaft und Arbeit
Beigeordneter
Erster Bürgermeister
Andreas Müller
Bürgermeister
Torsten Bonew
Beigeordneter für Finanzen
Bürgermeister
Heiko Rosenthal
Bürgermeister
Michael Faber
Bürgermeister
Prof. Dr. Thomas Fabian
Bürgermeister
Martin zur Nedden
Bürgermeister
Uwe Albrecht
Im Detail stellte sich das Organigramm der Leipziger Stadtverwaltung mit dem sogenannten
Dezernatsverteilungsplan zum Stand 31. Dezember 2012 folgendermaßen dar:
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Seite 56
Datenschutzbeauftragter
14 Rechnungsprüfungsamt
Oberbürgermeister
Herr B. Jung
01.1
Geschäftsbereich des
Oberbürgermeisters und des
Stadtrates
Eigenbetriebe
Oper Leipzig
Erster Bürgermeister
Herr A. Müller
02.2
Dezernat II
Finanzen
Bürgermeister
Herr T. Bonew
02.3
Dezernat III
Umw elt, Ordnung, Sport
Bürgermeister
Herr H. Rosenthal
10 Hauptamt
20 Stadtkämmerei
32 Ordnungsamt
11 Personalamt
21 Stadtkasse
36 Amt für
Umw eltschutz
12 Amt für Statistik und
Wahlen
27 Amt zur Regelung
offener Vermögensfragen
37 Branddirektion
Gew andhaus Leipzig
Schauspiel Leipzig
17 Referat für
Gleichstellung von Frau und
Mann
Theater der Jungen Welt
Musikschule „Johann
Sebastian Bach“
18 Referat für Migration und
Integration
30 Rechtsamt
34 Standesamt
52 Amt für Sport
56 Veterinär- und
Lebensmittelaufsicht
02.4
Dezernat IV
Kultur
Bürgermeister
Herr M. Faber
41 Kulturamt
41.72
Museum für
Angew andte Kunst
41.74
Naturkundemuseum
41.75
Stadtgeschichtliches
Museum
41.76
Thomanerchor
67 Amt für Stadtgrün und 42 Volkshochschule
Gew ässer
43 Museum der bildenden
Eigenbetriebe
Künste
Stadtreinigung Leipzig
45 Leipziger Städtische
Bibliotheken
72 Marktamt
02.5
Dezernat V
Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Bürgermeister
Herr Prof. Dr. T. Fabian
02.6
Dezernat VI
Stadtentw icklung und
Bau
02.7
Dezernat VII
Wirtschaft und Arbeit
Bürgermeisterin
Frau D. Dubrau
Bürgermeister
Herr U. Albrecht
50 Sozialamt
61 Stadtplanungsamt
23 Liegenschaftsamt
51 Amt für Jugend, Familie
und Bildung
62 Amt für Geoinformation
und Bodenordnung
80 Amt für
Wirtschaftsförderung
53 Gesundheitsamt
63 Amt für Bauordnung und 81 Referat
Denkmalpflege
Beschäftigungspolitik
57 Beauftragte für Senioren
und Menschen mit
64 Amt für Stadterneuerung Eigenbetriebe
und
Kommunaler Eigenbetrieb
Behinderungen
Wohnungsbauförderung
Engelsdorf
Eigenbetriebe
65 Amt für
Städtisches Klinikum „St.
Georg“ Leipzig
Gebäudemanagement
Städtische
Behindertenhilfe
Verbund Kommunaler
Kinder- und Jugendhilfe
66 Verkehrs- und
Tiefbauamt
Der Oberbürgermeister und seine Beigeordneten
01.2
Geschäftsbereich des
OberbürgermeistersKommunalw irtschaft
02.1
Dezernat I
Allgemeine Verw altung
___________________________________________________________________________________________________
Abbildung 4: Organigramm/Dezernatsverteilungsplan der Stadtverwaltung Leipzig (Stand 31. Dezember 2012)
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01.03 Sonderprojekt
"Gesetzliche Vertretung"
Persönlicher Referent
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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11.1.2. Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig (Stadtrat)
Die Ratsversammlung ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig und
Hauptorgan der Stadt. Sie legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft
Gesetzes zuständig ist oder die Ratsversammlung die Entscheidung auf den Oberbürgermeister oder einen beschließenden Ausschuss übertragen hat. Bestimmte Entscheidungen
darf die Ratsversammlung nicht übertragen.
Die letzte Stadtratswahl fand im Jahr 2014 statt. Der im Berichtsjahr 2012 tätige Stadtrat
wurde von den Leipziger Bürgerinnen und Bürgern im Jahr 2009 gewählt.
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig besteht bzw. bestand in der IV. Wahlperiode, mithin
auch im Jahr 2012, neben dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden aus 70 Stadträtinnen
und Stadträten. Entsprechend der Ergebnisse der Kommunalwahl 2009 verteilten sich die
Sitze zum Stichtag 31. Dezember 2012 nach Fraktionen wie folgt:
Abbildung 5: Zusammensetzung des Stadtrates zum 31. Dezember 2012 - Sitzverteilung
Personell war die Ratsversammlung im Berichtsjahr 2012 mit den nachfolgend namentlich
benannten Stadträtinnen und Stadträten besetzt:
Fraktion (Zahl der Sitze)
CDU (18)
Stadträtinnen/-räte (Name, Vorname)
Albrecht, Karsten
Berger, Udo
Dipl.-Med. Billig, Stefan
Deissler, Dieter
Frank, Bernd
Gasse, Holger
Grimm, Ursula
Heinrich, Gerd
Dr. Heymann EC, Sabine
Kern, Dietmar
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Seite 58
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig (Stadtrat)
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DIE LINKE (17)
SPD (14)
Bündnis 90/Die Grünen (11)
FDP (4)
34
35
Dr. Kretschmar, Konrad
Lehmann, Jens
Maciejewski, Ansbert
Richert, Volker 34
Riedel, Konrad
Rost, Wolf-Dietrich
Rothkegel, Claus-Uwe
Teubner, Karin 35
Zeitler, Thomas
Dr. Brand, Bernhard
Engelmann, Reiner
Gehrt, Mandy
Götze, Marco
Grosser, William
Hantschick, Ines
Herrmann-Kambach, Jens (vormals Herrmann, Jens)
Hollick, Margitta
Dr. Jennicke, Skadi
Lange, Carola
Dr. Lauter, Ilse
Mai, Birgitt
Nagel, Juliane
Pellmann, Sören
Schlegel, Siegfried
Wehmann, Steffen
Witte, Naomi-Pia
Bär, Heiko
Böhm, Heike
Bucksch, Tino
Dyck, Axel
Glöckner, Ingrid
Köhler-Siegel, Ute
Müller, Claus
Oßwald, Heiko
Pötzsch, Gerhard
Rauer, Manfred
Schulze, Christian
Walther, Sebastian
Weber, Mathias
Zenker, Christopher
Hempel, Christoph
König, Heike
Körner, Annette
Krefft, Katharina
Leuze, Wolfram
Quester, Roland
Reupert, Malte
Sander, Bert
Sasama, Ingo
Schmidt, Michael
Volger, Norman
Dr. Besser, Arnd
Hesselbarth, Reik
Stadtrat seit 25.01.2012 (siehe Ratsversammlung vom 25.01.2012; Verpflichtung als Stadtrat)
aus dem Stadtrat ausgeschieden zum 25.01.2012 (siehe Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1091/12 vom 25.01.2012 betr.
Feststellung von Ablehnungsgründen gemäß § 18 SächsGemO – Mandatsniederlegung einer Stadträtin)
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Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Bürgerfraktion (4)
Fraktionslose (2)
11.2.
Hobusch René
Siebert, Isabel
Dr. Burgkhardt, Michael
Keding, Knut
Wiesner, René
Ziegler, Marion
Gerhardt, Rudi
Ufer, Klaus
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Kontrollgremien und Organen
11.2.1. Mitgliedschaften des Oberbürgermeisters
Gemäß § 98 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO oblag dem Oberbürgermeister im Berichtsjahr 2012
die Vertretung der Stadt Leipzig in der jeweiligen Gesellschafterversammlung oder dem entsprechenden Organ eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts. Beauftragungen eines ständigen Vertreters durch den Oberbürgermeister nach § 98 Abs. 1 Satz 4
SächsGemO lagen nicht vor. Die hiernach bestandenen Funktionen des Oberbürgermeisters
in den privatrechtlich organisierten unmittelbaren städtischen Eigen- und Beteiligungsgesellschaften sind in der nachfolgenden Übersicht zu den Mitgliedschaften des Oberbürgermeisters nicht gesondert angeführt. Dahingehend pflichtige Angaben im Sinne des § 88 Abs. 3
Nr. 3 SächsGemO ergeben sich jedoch in Verbindung mit der Darstellung unter 8.2. In den
dort u. a. per Stichtag 31. Dezember 2012 dargestellten Unternehmen in Privatrechtsform
nach § 96 SächsGemO (hier relevant die betreffenden Unternehmen in der Rechtsform der
GmbH und GmbH & Co. KG) 36 war Herr Burkhard Jung Gesellschaftervertreter bzw. Mitglied
der jeweiligen Gesellschafterversammlung.
Des Weiteren vertrat der Oberbürgermeister die Stadt Leipzig nach § 52 Abs. 3 Satz 1
SächsKomZG in Verbandsversammlungen von Zweckverbänden, deren Mitglied die Stadt
Leipzig im Berichtsjahr war. Die Zweckverbände sind ebenfalls aus der Darstellung unter
8.28.2 ersichtlich. Zum Teil gab es hier im Berichtsjahr Vertretungen des Oberbürgermeisters
in Verbandsversammlungen der Zweckverbände.
Auch wenn Mitgliedschaften in Organen von Zweck- und Verwaltungsverbänden oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, von Kammern o. ä. nicht nach § 88 Abs. 3
SächsGemO im Rechenschaftsbericht angegeben werden müssen, sind solche in der folgenden Aufstellung für den Oberbürgermeister aus Transparenzgründen zum Teil mit enthalten (Zweckverbände mit städtischer Mitgliedschaft nur, soweit der Oberbürgermeister dort im
Jahr 2012 auch Verbandsvorsitzender war).
In Bezug auf die Eigenbetriebe der Stadt Leipzig (siehe unter 8.2) wird hier grundsätzlich auf
die eigenbetriebsrechtlich und satzungsgemäß bestimmte besondere Stellung des Oberbürgermeisters hingewiesen. Für die Angelegenheiten der Eigenbetriebe sind bzw. waren im
Berichtsjahr beschließende Betriebsausschüsse gebildet. Den Vorsitz im Betriebsausschuss
Kulturstätten nahm der Oberbürgermeister im Berichtsjahr 2012 selbst wahr 37; in den anderen drei Betriebsausschüssen 38 wurde der Oberbürgermeister im Vorsitz ständig durch den
fachlich zuständigen Beigeordneten vertreten.
36
zusätzlich zu den per 31.12.2012 benannten Unternehmen - bis zu deren wirksamen Verschmelzung - auch die Personelle Unterstützung von Unternehmen Leipzig GmbH
in der Aufstellung der Mitgliedschaften entsprechend berücksichtigt
38
Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit, Betriebsausschuss Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf, Betriebsausschuss Stadtreinigung (vormals Betriebsausschuss Stadtreinigung und Besatttungswesen); keine Benennung in der Aufstellung der Mitgliedschaften
37
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Seite 60
Mitgliedschaften des Oberbürgermeisters
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Die Zugehörigkeit des Oberbürgermeisters zu ansonsten vom Stadtrat gebildeten Ausschüssen bzw. internen Gremien bleibt in der Aufstellung im Übrigen außen vor.
Die Darstellung zu den Mitgliedschaften des Oberbürgermeisters in der nachfolgenden
Übersicht umfasst – insofern über die Anforderungen der Vorschrift des § 88 Abs. 3 SächsGemO hinaus – sämtliche dienstlich veranlasste Nebentätigkeiten, Tätigkeiten im Hauptamt
und öffentliche Ehrenämter, die Herr Burkhard Jung neben bzw. im Rahmen seiner Tätigkeit
als Oberbürgermeister der Stadt Leipzig wahrgenommen und für das Jahr 2012 mit den erhaltenen Vergütungen und Aufwandsentschädigungen offengelegt hat. 39 Ergänzend zu den
erklärten Nebentätigkeiten hinaus wurden Angaben gemäß dem im Ratsinformationssystem
der Stadt Leipzig veröffentlichten Mitgliedschaften des Oberbürgermeisters 40 und sonst bekannte Informationen herangezogen.
Mitgliedschaften des Oberbürgermeisters in Organen nach § 88 Abs. 3 Nr. 2 bis 4
SächsGemO sowie offengelegte andere dienstlich veranlasste Nebentätigkeiten,
Tätigkeiten im Hauptamt und öffentliche Ehrenämter 41
American Friends of the Gewandhaus Orchestra Leipzig: Board of Director (Mitglied)
Barbara-Schadeberg-Stiftung: Kuratorium (Ehrenmitglied)
Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH: Aufsichtsrat (Vorsitzender)
Deutscher Städtetag: Präsidium, Hauptausschuss (jeweils Mitglied)
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge: Präsidium (Vizepräsident), Präsidialausschuss (Mitglied)
Eurocities Europäisches Städtenetzwerk: Executive Commitee (Mitglied)
European Energy Exchange AG – EEX: Aufsichtsrat (Mitglied)
Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung: Vorstand (Vorsitzender)
Förderverein Völkerschlachtdenkmal e.V.: Ehrenvorsitzender
Gewandhaus zu Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Vorsitzender)
Goerdeler-Stiftung: Kuratorium (Mitglied)
Gudrun-Frey-Stiftung: Vorstand (Mitglied)
Handelshochschule Leipzig gGmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Hochschule für Telekommunikation Leipzig: Hochschulrat (Mitglied)
Jobcenter Leipzig: Trägerversammlung (Vorsitzender)
Kuratorium für ein weltoffenes Sachsen: Mitglied
Leipzig Tourist Service e. V.: Vorstand (Vorsitzender)
Leipziger Agenda 21: Beirat (Vorsitzender)
Leipziger Forschungszentrum für Zivilisationskrankheiten: Ethikbeirat (Mitglied)
Leipziger Messe GmbH: Aufsichtsrat (Vorsitzender), Finanz- und Präsidialausschuss
(Mitglied)
Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer: Vorstand (Vorsitzender)
LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Vorsitzender)
Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften: Kuratorium (Mitglied)
Max-Planck-Institut für Mathematik in den Naturwissenschaften: Kuratorium (Mitglied)
Medienstiftung der Sparkasse Leipzig: Stiftungsrat (Vorsitzender)
Mitteldeutsche Flughafen AG: Aufsichtsrat (Mitglied)
Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach": Betriebsausschuss Kulturstätten (Vorsitzender)
Oper Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Vorsitzender)
Ostdeutsche Sparkassenstiftung: Landeskuratorium (Mitglied)
Ostdeutscher Sparkassenverband: Verbandsvorstand, Landesbeirat Sachsen, Landeskonferenz (jeweils Mitglied)
Peter-Escher-Stiftung für krebskranke Kinder: Kuratorium (Mitglied)
39
vgl. im Wesentlichen Angaben gemäß der Aufstellung "Vergütungen und Aufwandsentschädigungen aus Nebentätigkeiten und öffentlichen Ehrenämtern im Jahr 2012 – Stand: 13.01.2014" (Quelle: http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/stadtverwaltung/
oberbuergermeister/)
40
Quelle: http://notes.leipzig.de/APPL/LAURA/WP5/kais01.nsf/(WEBEhrenordnung)
41
Die Mitgliedschaften sind in alphabetischer Reihenfolge bezogen auf die juristische Person angegeben.
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Seite 61
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Mitgliedschaften des Oberbürgermeisters in Organen nach § 88 Abs. 3 Nr. 2 bis 4
SächsGemO sowie offengelegte andere dienstlich veranlasste Nebentätigkeiten,
Tätigkeiten im Hauptamt und öffentliche Ehrenämter 41
Rat der Gemeinden und Regionen Europas: Hauptausschuss (Mitglied)
Regionaler Planungsverband Leipzig Westsachsen: Verbandsversammlung, Planungsausschuss, Braunkohlenausschuss (jeweils Mitglied)
Richard-Wagner-Jahr 2013: Kuratorium (Vorsitzender)
Sachsen Bank: Verwaltungsrat (Mitglied)
Sachsen-Finanzgruppe: Anteilseignerversammlung, Präsidialausschuss (jeweils Mitglied)
Sächsischer Städte- und Gemeindetag: Präsidium (1. Vizepräsident), Landesvorstand
(Vertreter)
Schauspiel Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Vorsitzender)
Sparkassen-Versicherung Sachsen Holding AG: Kommunalbeirat (Mitglied)
Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig: Verbandsversammlung (Vorsitzender aufgrund des Amtes als Verbandsvorsitzender)
Stadt- und Kreissparkasse Leipzig: Verwaltungsrat, Kreditausschuss, Bilanz- und Prüfungsausschuss, Personalausschuss (jeweils Vorsitzender)
Stiftung „Leipzig hilft Kindern“: Stifterversammlung (Präsident)
Stiftung Bach-Archiv Leipzig: Stiftungsrat (Vorsitzender)
Stiftung Chorherren zu St. Thomae: Kuratorium (Mitglied)
Stiftung Friedliche Revolution: Kuratorium (Vorsitzender)
Stiftung Lebendige Stadt: Stiftungsrat (Mitglied)
Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig: Vorstand (Vorsitzender)
Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Vorsitzender)
Verbundnetz Gas AG: Beirat (Mitglied)
Vereinigung von Förderern und Freunden der Universität Leipzig e.V.: Vorstand (Mitglied/Beisitzer)
Wirtschaftsinitiative für Mitteldeutschland GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen: Verbandsversammlung, Verwaltungsrat
(jeweils Vorsitzender aufgrund des Amtes als Verbandsvorsitzender)
Zweckverband für die vereinigte Verbundsparkasse Leipzig: Verbandsversammlung
(Vorsitzender aufgrund des Amtes als Verbandsvorsitzender)
11.2.2. Mitgliedschaften des Fachbediensteten für das Finanzwesen
Die nachfolgenden Angaben im Sinne von § 88 Abs. 3 SächsGemO für das Berichtsjahr
2012, entsprechen der Selbstauskunft des Bürgermeisters und Beigeordneten für Finanzen,
Herrn Torsten Bonew, und sonst bekannten Informationen.
42
Mitgliedschaften des Beigeordneten für Finanzen in Organen nach
§ 88 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 SächsGemO 42
Bürgerstiftung Leipzig: Vorstand (Mitglied)
Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung: Stiftungsrat (Mitglied)
Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks-KG:
Aufsichtsrat (Mitglied)
Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer: Vorstand (Mitglied/Stellvertretender Vorsitzender)
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Stiftung HTWK: Kuratorium (Mitglied)
Zoo Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Die Mitgliedschaften sind in alphabetischer Reihenfolge bezogen auf die juristische Person angegeben.
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Seite 62
Mitgliedschaften der Stadträtinnen und Stadträte
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11.2.3. Mitgliedschaften der Stadträtinnen und Stadträte
Die nachfolgenden Angaben im Sinne von § 88 Abs. 3 SächsGemO basieren grundsätzlich
auf für die Erstellung des Rechenschaftsberichtes zum Jahresabschluss 2012 von den Stadträtinnen und Stadträten eingeholten Selbstauskünften. Ergänzend wurden andere bekannte
Informationen herangezogen. 43
Zugehörigkeiten der Stadträtinnen/Stadträte zu Organen von Zweckverbänden, in denen die
Stadt Leipzig Mitglied ist, oder anderen Verbänden 44 bleiben in der nachfolgenden Aufstellung unberücksichtigt, da die Vorschrift des § 88 Abs. 3 SächsGemO per se solche Mitgliedschaften nicht als angabepflichtig erfasst. Mit Ausnahme der angegebenen Mitgliedschaften
der Ratsmitglieder in für die städtischen Eigenbetriebe gebildeten Betriebsausschüssen bleiben in der Aufstellung ebenso Zugehörigkeiten zu vom Stadtrat gebildeten anderen Ausschüssen außen vor. Stadtseitig veranlasste Tätigkeiten in Stiftungsorganen sind grundsätzlich mit angeführt. Seitens der Stadt Leipzig begründete/veranlasste Mitgliedschaften der
Ratsmitglieder sind in der Regel im Übrigen über das Ratsinformationssystem der Stadt
Leipzig oder zum Teil auch über den Beteiligungsbericht der Stadt Leipzig öffentlich einsehbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch die vorstehend beschriebene Informations- und
Auswahlbasis Veränderungen in Bezug auf Art und Umfang der dargestellten Mitgliedschaften der Ratsmitglieder im Vergleich zum Rechenschaftsbericht zur Eröffnungsbilanz ergeben
können.
Stadträtin/Stadtrat
Name, Vorname
Albrecht, Karsten
Bär, Heiko
Berger, Udo
Dr. Besser, Arnd
Dipl.-Med. Billig, Stefan
Mitgliedschaften in Organen nach § 88 Abs. 3
Nr. 2 bis 4 SächsGemO 45
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches
Klinikum "St. Georg" Leipzig, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied) 46
Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft
mbH & Co. Grundstücks-KG: Aufsichtsrat (Mitglied)
Personelle Unterstützung von Unternehmen Leipzig
GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 47
Stadtwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Keine.
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH: Aufsichtsrat
(Mitglied)
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches
Klinikum "St. Georg" Leipzig, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied)
Gewandhaus zu Leipzig, Musikschule Leipzig "Johann
Sebastian Bach", Oper Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Mitglied/Stellvertretender Vorsitzender)
Klinikum St. Georg gGmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
43
Quellen: im Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig veröffentlichte Mitgliedschaften für Stadträte/Mandatsträger der Stadt Leipzig
(http://notes.leipzig.de/APPL/LAURA/WP5/kais01.nsf/(WEBEhrenordnung) sowie 20. Beteiligungsbericht der Stadt Leipzig (Information
Ratsversammlung, Drucksache Nr. V/3439)
44
betrifft vorliegend Mitgliedschaften von Stadträten beim Regionalen Planungsverband Westsachsen und Kommunalen Sozialverband
Sachsen
45
Die Mitgliedschaften sind grundsätzlich in alphabetischer Reihenfolge bezogen auf die juristische(n) Person(en) angegeben.
46
seit 25.01.2012
47
bis zur Verschmelzung der Gesellschaft auf die Saatzucht Plaußig GmbH (im Außenverhältnis wirksam zum 27.08.2012 durch Eintragung in das Handelsregister)
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Seite 63
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Stadträtin/Stadtrat
Name, Vorname
Böhm, Heike
Dr. Brand, Bernhard
Bucksch, Tino
Dr. Burgkhardt, Michael
Deissler, Dieter
Dyck, Axel
Engelmann, Reiner
Frank, Bernd
Gasse, Holger
Mitgliedschaften in Organen nach § 88 Abs. 3
Nr. 2 bis 4 SächsGemO 45
Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches
Klinikum "St. Georg" Leipzig, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied)
Stiftung Bach-Archiv Leipzig: Stiftungsrat (Mitglied)
Hofgenossenschaft Stiftsgut Liebertwolkwitz eG: Aufsichtsrat (Mitglied)
Klinikum St. Georg gGmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf: Betriebsausschuss Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf (Mitglied)
LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung,
Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf: Betriebsausschuss Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf (Mitglied)
Klinikum St. Georg gGmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches
Klinikum "St. Georg" Leipzig, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied)
Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
FCB Fachbüro für Bodenmechanik und Consulting
GmbH, Espenhain: Geschäftsführer
Gewandhaus zu Leipzig, Musikschule Leipzig "Johann
Sebastian Bach", Oper Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Mitglied)
Leipziger Messe GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH: Aufsichtsrat
(Mitglied)
LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig: Stiftungsbeirat
(Mitglied)
LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Stadtwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied,
2. stellvertretender Vorsitzender)
Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Malerbetrieb
Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied, 2. Stellvertretender Vorsitzender)
BIC Gesellschaft für Innovations- und Technologietransfer Leipzig mbH i. L.: Aufsichtsrat (Mitglied)
Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer:
Kuratorium (Mitglied)
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH: Auf-
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 64
Mitgliedschaften der Stadträtinnen und Stadträte
___________________________________________________________________________________________________
Stadträtin/Stadtrat
Name, Vorname
Gehrt, Mandy
Gerhardt, Rudi
Glöckner, Ingrid
Götze, Marco
Grimm, Ursula
Grosser, William
Hantschick, Ines
Heinrich, Gerd
Herrmann-Kambach, Jens
(vormals Herrmann, Jens)
Mitgliedschaften in Organen nach § 88 Abs. 3
Nr. 2 bis 4 SächsGemO 45
sichtsrat (Mitglied)
Pizzeria Gasse: Inhaber Einzelunternehmen
Gewandhaus zu Leipzig, Musikschule Leipzig "Johann
Sebastian Bach", Oper Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Mitglied)
Keine.
LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung,
Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH: Aufsichtsrat (Mitglied, Stellvertretende Vorsitzende)
Stadtwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Gewandhaus zu Leipzig, Musikschule Leipzig "Johann
Sebastian Bach", Oper Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Mitglied)
DRK Kreisverband Leipzig-Land e. V.: Präsidentin
Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft
mbH & Co. Grundstücks-KG: Aufsichtsrat (Mitglied)
LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Stadtwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig: Stiftungsbeirat
(Mitglied)
BIC Gesellschaft für Innovations- und Technologietransfer Leipzig mbH i. L.: Aufsichtsrat (Mitglied)
Leipziger Stadtverkehrsbetriebe (LSVB) GmbH 48
Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer:
Kuratorium (Mitglied)
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH: Aufsichtsrat
(Mitglied)
Bürgerstiftung Leipzig: Beirat (Mitglied)
Lecos GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Lecos GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Leipziger Messe GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Personelle Unterstützung von Unternehmen Leipzig
GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 49
Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 50
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH: Aufsichtsrat
(Mitglied/Arbeitnehmervertreter)
Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH: Aufsichtsrat
(Mitglied)
Personelle Unterstützung von Unternehmen Leipzig
GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 51
Stadtreinigung Leipzig: Betriebsausschuss Stadtreinigung (Mitglied) 52
48
bis zur Auflösung (Aufsichtsrat wurde mit Eintragung der diesbezüglichen Änderung des Gesellschaftsvertrages am 26.10.2012 aufgelöst)
bis zur Verschmelzung der Gesellschaft auf die Saatzucht Plaußig GmbH (im Außenverhältnis wirksam zum 27.08.2012 durch Eintragung in das Handelsregister)
50
seit 20.09.2012 (Datum Beschluss Entsendung durch Ratsversammlung)
51
bis zur Verschmelzung der Gesellschaft auf die Saatzucht Plaußig GmbH (im Außenverhältnis wirksam zum 27.08.2012 durch Eintragung in das Handelsregister)
49
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Seite 65
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
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Stadträtin/Stadtrat
Name, Vorname
Hesselbarth, Reik
Dr. Heymann EC, Sabine
Hobusch, René
Hollick, Margitta
Dr. Jennicke, Skadi
Keding, Knut
52
53
Mitgliedschaften in Organen nach § 88 Abs. 3
Nr. 2 bis 4 SächsGemO 45
Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Bürgerstiftung Leipzig: Beirat (Mitglied)
Desk Leuter AG: Aufsichtsrat (Mitglied)
factoring-plus AG: Aufsichtsrat (Mitglied)
Fio Systems AG: Aufsichtsrat (Mitglied)
Gewandhaus zu Leipzig, Musikschule Leipzig "Johann
Sebastian Bach", Oper Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Mitglied)
Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat
(Mitglied)
Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer:
Kuratorium (Mitglied)
saxess AG: Aufsichtsrat (Mitglied)
S-Factoring GmbH: Gesellschafterversammlung und Bewilligungsausschuss (jeweils Mitglied)
TGFS – Technologie Gründerfonds Sachsen GmbH
& Co.: Gesellschafterversammlung (Mitglied)
Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft
mbH & Co. Grundstücks-KG: Aufsichtsrat (Mitglied)
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Stadtreinigung Leipzig: Betriebsausschuss Stadtreinigung (Mitglied) 53
Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft
mbH & Co. Grundstücks-KG: Aufsichtsrat (Mitglied)
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied, 1. Stellvertretende Vorsitzende)
Klinikum St. Georg gGmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches
Klinikum "St. Georg" Leipzig, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied)
Gewandhaus zu Leipzig, Musikschule Leipzig "Johann
Sebastian Bach", Oper Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Mitglied)
Gewandhaus zu Leipzig, Musikschule Leipzig "Johann
Sebastian Bach", Oper Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Mitglied)
Zoo Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
vormals Betriebsausschuss Stadtreinigung und Bestattungswesen (gemeinsamer Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig und den ehemaligen Eigenbetrieb Städtisches Bestattungswesen Leipzig)
vormals Betriebsausschuss Stadtreinigung und Bestattungswesen (gemeinsamer Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig und den ehemaligen Eigenbetrieb Städtisches Bestattungswesen Leipzig)
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Seite 66
Mitgliedschaften der Stadträtinnen und Stadträte
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Stadträtin/Stadtrat
Name, Vorname
Kern, Dietmar
Köhler-Siegel, Ute
König, Ansgar
König, Heike
Körner, Annette
Krefft, Katharina
Dr. Kretschmar, Konrad
Lange, Carola
54
55
Mitgliedschaften in Organen nach § 88 Abs. 3
Nr. 2 bis 4 SächsGemO 45
Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf: Betriebsausschuss Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf (Mitglied)
Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH: Aufsichtsrat
(Mitglied)
Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Lecos GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches
Klinikum "St. Georg" Leipzig, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied)
Gewandhaus zu Leipzig, Musikschule Leipzig "Johann
Sebastian Bach", Oper Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Mitglied)
Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft
mbH & Co. Grundstücks-KG: Aufsichtsrat (Mitglied)
Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer:
Kuratorium (Mitglied)
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH: Aufsichtsrat
(Mitglied)
LeoBus GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches
Klinikum "St. Georg" Leipzig, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied)
LGH Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. KG: Aufsichtsrat (Mitglied)
LGH Service GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Stadtreinigung Leipzig: Betriebsausschuss Stadtreinigung (Mitglied) 54
Stadtwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 55
Bürgerstiftung Leipzig: Beirat (Mitglied)
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Klinikum St Georg gGmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Keine.
Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft
vormals Betriebsausschuss Stadtreinigung und Bestattungswesen (gemeinsamer Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig und den ehemaligen Eigenbetrieb Städtisches Bestattungswesen Leipzig)
seit 20.09.2012 (Datum Beschluss Entsendung durch Ratsversammlung)
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 67
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________________________________________________________
Stadträtin/Stadtrat
Name, Vorname
Dr. Lauter, Ilse
Lehmann, Jens
Leuze, Wolfram
Maciejewski, Ansbert
Mai, Birgitt
Müller, Claus
Nagel, Juliane
Oßwald, Heiko
Pellmann, Sören
Mitgliedschaften in Organen nach § 88 Abs. 3
Nr. 2 bis 4 SächsGemO 45
mbH & Co. Grundstücks-KG: Aufsichtsrat (Mitglied)
Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Leipziger Messe GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Sportbäder Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches
Klinikum "St. Georg" Leipzig, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied)
Gewandhaus zu Leipzig, Musikschule Leipzig "Johann
Sebastian Bach", Oper Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Mitglied)
LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Bürgerstiftung Leipzig: Beirat (Mitglied)
Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat
(Mitglied)
Lecos GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Gewandhaus zu Leipzig, Musikschule Leipzig "Johann
Sebastian Bach", Oper Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Mitglied)
LGH Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. KG: Aufsichtsrat (Mitglied)
Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Abfall-Logistik Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Abfallverwertung Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Stadtreinigung Leipzig: Betriebsausschuss Stadtreinigung (Mitglied) 56
Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 57
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches
Klinikum "St. Georg" Leipzig, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied)
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Abfall-Logistik Leipzig GmbH (ALL): Aufsichtsrat (Mitglied)
Stadtreinigung Leipzig: Betriebsausschuss Stadtreinigung (Mitglied) 58
Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH: Aufsichts-
56
vormals Betriebsausschuss Stadtreinigung und Bestattungswesen (gemeinsamer Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig und den ehemaligen Eigenbetrieb Städtisches Bestattungswesen Leipzig)
seit 20.09.2012 (Datum Beschluss Entsendung durch Ratsversammlung)
58
vormals Betriebsausschuss Stadtreinigung und Bestattungswesen (gemeinsamer Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig und den ehemaligen Eigenbetrieb Städtisches Bestattungswesen Leipzig)
57
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 68
Mitgliedschaften der Stadträtinnen und Stadträte
___________________________________________________________________________________________________
Stadträtin/Stadtrat
Name, Vorname
Pötzsch, Gerhard
Quester, Roland
Rauer, Manfred
Reupert, Malte
Richert, Volker 63
Riedel, Konrad
Rost, Wolf-Dietrich
Rothkegel, Claus-Uwe
Mitgliedschaften in Organen nach § 88 Abs. 3
Nr. 2 bis 4 SächsGemO 45
59
rat (Mitglied)
Gewandhaus zu Leipzig, Musikschule Leipzig "Johann
Sebastian Bach", Oper Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Mitglied)
Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer:
Kuratorium (Mitglied)
Zoo Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Stadtwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Bürgerstiftung Leipzig: Beirat (Mitglied)
Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat
(Mitglied)
Leipziger Servicebetriebe (LSB) GmbH: Aufsichtsrat
(Mitglied) 60
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH: Aufsichtsrat
(Mitglied)
Biomare II GmbH Leipzig: Geschäftsführer, Gesellschafter
LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Malte Reupert KG 61: Geschäftsführer, Gesellschafter
Personelle Unterstützung von Unternehmen Leipzig
GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 62
Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 64
IFTEC GmbH & Co. KG: Aufsichtsrat (Mitglied)
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH: Aufsichtsrat
(Mitglied)
LGH Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. KG: Aufsichtsrat (Mitglied)
Stadtreinigung Leipzig: Betriebsausschuss Stadtreinigung (Mitglied) 65
Zoo Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Gewandhaus zu Leipzig, Musikschule Leipzig "Johann
Sebastian Bach", Oper Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Mitglied)
Eurobaustoff GmbH & Co KG: Aufsichtsrat (Mitglied)
Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat
(Mitglied)
LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung,
Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
59
seit 20.09.2012 (Datum Beschluss Entsendung durch Ratsversammlung)
Aufsichtsrat aufgelöst mit Änderung Gesellschaftsvertrag zum 02.10.2012
ab 01.01.2014: Malte Reupert e. K.
62
bis zur Verschmelzung der Gesellschaft auf die Saatzucht Plaußig GmbH (im Außenverhältnis wirksam zum 27.08.2012 durch Eintragung in das Handelsregister)
63
Stadtrat seit 25.01.2012
64
seit 21.03.2012
65
vormals Betriebsausschuss Stadtreinigung und Bestattungswesen (gemeinsamer Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig und den ehemaligen Eigenbetrieb Städtisches Bestattungswesen Leipzig)
60
61
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 69
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________________________________________________________
Stadträtin/Stadtrat
Name, Vorname
Sander, Bert
Sasama, Ingo
Schlegel, Siegfried
Schmidt, Michael
Schulze, Christian
Siebert, Isabel
Teubner, Karin 67
Ufer, Klaus
Volger, Norman
Mitgliedschaften in Organen nach § 88 Abs. 3
Nr. 2 bis 4 SächsGemO 45
Rothkegel GmbH: Geschäftsführer
Rothkegel Baufachhandel Dessau GmbH: Geschäftsführer
Rothkegel Baufachhandel GmbH Leipzig: Geschäftsführer
Rothkegel Baufachhandel GmbH Merseburg: Geschäftsführer
Rothkegel Baufachhandel Torgau GmbH: Geschäftsführer
Rothkegel Massivhaus GmbH: Geschäftsführer
Rothkegel Projekt GmbH: Geschäftsführer
TURS GmbH: Geschäftsführer
Zoo Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Zoo Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Lecos GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft
mbH & Co. Grundstücks-KG: Aufsichtsrat (Mitglied)
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH: Aufsichtsrat
(Mitglied)
Sportbäder Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches
Klinikum "St. Georg" Leipzig, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied)
Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches
Klinikum "St. Georg" Leipzig, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied)
Personelle Unterstützung von Unternehmen Leipzig
GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 66
Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 68
Stadtwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 69
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches
Klinikum "St. Georg" Leipzig; Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied) 70
Keine.
Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat
66
bis zur Verschmelzung der Gesellschaft auf die Saatzucht Plaußig GmbH (im Außenverhältnis wirksam zum 27.08.2012 durch Eintragung in das Handelsregister)
aus dem Stadtrat ausgeschieden zum 25.01.2012
68
bis 21.03.2012
69
bis 26.01.2012 (Angabe gemäß Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.2012 der Stadtwerke Leipzig GmbH)
70
bis 25.01.2012
67
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 70
Mitgliedschaften der Stadträtinnen und Stadträte
___________________________________________________________________________________________________
Stadträtin/Stadtrat
Name, Vorname
Walther, Sebastian
Weber, Mathias
Wehmann, Steffen
Wiesner, René
Witte, Naomi-Pia
Zeitler, Thomas
Zenker, Christopher
Ziegler, Marion
Mitgliedschaften in Organen nach § 88 Abs. 3
Nr. 2 bis 4 SächsGemO 45
(Mitglied)
LGH Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. KG: Aufsichtsrat (Mitglied)
Stadtreinigung Leipzig, Städtisches Bestattungswesen
Leipzig: Betriebsausschuss Stadtreinigung und Bestattungswesen (Mitglied) 71
Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig
mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Stadtwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Zoo Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf: Betriebsausschuss Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf (Mitglied)
Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat
(Mitglied)
Personelle Unterstützung von Unternehmen Leipzig
GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 72
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches
Klinikum "St. Georg" Leipzig, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied)
Keine.
Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat
(Mitglied)
Sportbäder Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Stadtreinigung Leipzig, Städtisches Bestattungswesen
Leipzig: Betriebsausschuss Stadtreinigung und Bestattungswesen (Mitglied) 73
Bürgerstiftung Leipzig: Beirat (Mitglied)
Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH: Aufsichtsrat (Mitglied)
Leipzig,
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
71
bis 18.04.2012 (Datum Beschluss Ratsversammlung)
bis zur Verschmelzung der Gesellschaft auf die Saatzucht Plaußig GmbH (im Außenverhältnis wirksam zum 27.08.2012 durch Eintragung in das Handelsregister)
73
bis 18.04.2012 (Datum Beschluss Ratsversammlung)
72
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 71
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
___________________________________________________________________________________________________
12.
Anlagen zum Rechenschaftsbericht
Anlage 1: Übersicht der Bewilligung über-/außerplanmäßiger
Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im
Rahmen des Jahresabschlusses 2012
Anlage 2: Nachweis der Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen, Investitionspauschale, Infrastrukturpauschale
_____________________________________________________________________________________________________
Seite 72
Anlage 1 - Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012
Übersicht der Bewilligung über-/außerplamäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im Rahmen des Jahresabschlusses 2012
Ergebnishaushalt
Amts-Bezeichnung
Budgeteinheit
Bezeichnung
Budgeteinheit
bekommendes PSPElement
Sachkonto
Betrag
abgebendes PSPElement
Sachkonto
Betrag
Begründung
1.100.53.4.0.01
35130000
1.100.57.3.0.04
36510000
174.605,98 Die finale Abrechnung der Gasversorgung für 2012
kann erst zum 15.04.2014 erfolgen. Die Mittel
werden für die Rückzahlung zu viel entrichteter
29.549,66 Abschläge an die Stadtwerke benötigt.
42411200
106.000,00 1.100.11.1.3.05
34110000
106.000,00 die
1.100.11.1.3.05
42411200
200.000,00 1.100.57.1.0.02.01
43180000
200.000,00
Amt 23 Verw.steuerung/-sevice
1.100.11.1.3.05
42711200
497.825,00 1.100.11.1.3.05
34110000
497.825,00
23_111_ZW
Amt 23 Verw.steuerung/-sevice
1.100.11.1.3.05
44311400
169.299,27 1.100.11.1.3.05
34110000
169.299,27
23_111_ZW
Amt 23 Verw.steuerung/-sevice
1.100.11.1.3.05
44820000
726.096,02 1.100.11.1.3.05
50291000
726.096,02
23_111_ZW
Amt 23 Verw.steuerung/-sevice
1.100.11.1.3.05
44312100
147.275,29 1.100.11.1.3.05
34110000
147.275,29
23_111_ZW
Amt 23 Verw.steuerung/-sevice
1.100.11.1.3.05
44312100
241.061,71 1.100.11.1.3.05
34110000
241.061,71
Ordnungsamt
32_122_ZW
Amt 32
Ordnungsangelegenheiten
1.100.12.2.1.07
42222000
102.000,00 KST 1098600000
42222000
102.000,00
Kulturamt
41_261_ZW
Amt 41 Theater
1.100.26.1.0.01
43150000
105.000,00 KST 1098600000
43150000
105.000,00
GB des OBM
02_532_ZW
Kommunalwirtschaft
Gasversorgung
Liegenschaftsamt
23_111_ZW
Amt 23 Verw.steuerung/-sevice
1.100.11.1.3.05
23_111_ZW
Amt 23 Verw.steuerung/-sevice
23_111_ZW
1.100.53.2.0.01
44570000
204.155,64
Das Liegenschaftsamt braucht dringend Gelder für
Leistungserbringung
für
Winterdienstrechnungen und der Umlage des Lagertopfes.
Die Mittel werden zur Bezahlung von Grund-steuern
dringend gebraucht.
Die Mittel werden für die Bildung der Rückstellung
„Zur Beseitigung von Altlasten Hans-Driesch-Straße
2“ bereit gestellt.
Die Mittel werden für die Buchung von RückStellungen zu Gerichtsverfahren und einer Klage
des Bundes benötigt.
Die Mittel werden benötigt, um die Rückstellung für
Prozesszinsen zum Klageverfahren Gewerbe-park
Nordost noch in 2012 zu buchen.
Die Erträge auf denTreuhandkonten müssen in den
Aufwendungen bereitgestellt werden.
Nach Abschluss des Kalenderjahres rechnen die
Verwaltungsgesellschaften
die
Überschüsse
entsprechend dem geschlossenen Verwaltervertrag
ab. Diese Erträge müssen in den Aufwendungen
bereitgestellt werden.
Es wurden im Finanzhaushalt Mittel für nicht
aktivierungspflichtiges Anlagevermögen geplant.
Die Mittel müssen nun im Ergebnishaushalt
bereitgestellt werden. Die Mittel im Finanz-haushalt
werden gesperrt.
Die Mittel für die Dachisolierung am Schauspielhaus müssen im Ergebnishaushalt bereitgestellt
werden (DS V/2874 DB OBM). Es erfolgt eine
Sperrung der entsprechenden Mittel im Finanzhaushalt.
Anlage 1 - Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012
Übersicht der Bewilligung über-/außerplamäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im Rahmen des Jahresabschlusses 2012
Ergebnishaushalt
Amts-Bezeichnung
Budgeteinheit
Bezeichnung
Budgeteinheit
bekommendes PSPElement
Sachkonto
Betrag
abgebendes PSPElement
Sachkonto
Betrag
Begründung
Die nach Abrechnung des Projektes bei der Stadt
Leipzig als Lead Partner eingegangenen Erträge
sind an die Partner weiterzuleiten.
Einige Ausstattungen der Leipziger Stadtteilbibliothek, die im Projekt „Teilneuausstattung der
Leipziger Stadtbibliothek“ und Einführung RFID
geplant wurden, sind nicht aktivierungsfähig und
müssen in den Ergebnishaushalt umgebucht
werden. Die Mittel im Finanzhaushalt werden
gesperrt.
Übertragung der Fördermittel vom Ertrag in die
Aufwendungen zum Ausschreibungsbeginn. Die
Ämtervereinbarung mit dem ASW erfolgte.
Im Budget der Grundschulen sind zahlreiche
Buchungen für Horte in öffentl. Trägerschaft
enthalten. Das Budget soll gem. Umlage-schlüssel
nun bereinigt werden (technische Umbuchung).
Die Mittel müssen für die Buchung eines aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten 2012 zur Verfügung gestellt werden, um den Tagespflegepersonen die vertraglich vereinbarten Geldleistungen zum 01.01.13 auszahlen zu können.
Die Mittel müssen für die Buchung eines aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten 2012 zur Verfügung gestellt werden, um die Unterhaltsvorschussleistungen für den Monat Januar zum 1.01.13
auszahlen zu können.
Die Mittel sind notwendig, um aufgelaufene
Forderungen für die laufende Bauunterhaltung zu
begleichen. Das Budget der regulären Bauunterhaltung ist ausgeschöpft, aber trotzdem
mussten bei Gefahren für Leib und Leben sowie
Havarien Aufträge ausgelöst werden.
41_281_ZW
Amt 41 Heimat-/ so.
Kulturpflege
1.100.28.1.0.01.02.07 42711200
246.191,46 1.100.28.1.0.01.02.07 31489100
246.191,46
Leipziger städtische
Bibliotheken
45_272_ZW
Amt 45 Bibliotheken
1.100.27.2.0.01.01
42231000
155.468,69 KST 1098600000
42231000
155.468,69
Amt für Jugend,
Familie und Bildung
51_UH1
Amt 51 baul. u. techn.
1.100.21.1.1.01.44
Unterhaltung
42111000
140.000,00 1.100.21.1.1.01.44
31410000
140.000,00
51_211_ZW
Amt 51 Grundschulen 1.100.21.1.1.01
42711200
506.029,21 1.100.36.5.0.01.01.12 42411200
506.029,21
51_365_6ZW
Amt 51
Kindertagespflege
kommunal
1.100.36.5.0.01.02.10 43317800
500.000,00 KST 1098600000
43317800
500.000,00
51_341_ZW
Amt 51
Unterhaltsvorschussleistungen
1.100.34.1.0.01
43391600
900.000,00 KST 1098600000
43391600
900.000,00
51_UH1
Amt 51 baul. u. techn.
1.100.21.1.1.01
Unterhaltung
42111000
199.542,00 1.100.36.5.0.01.01.20 50291000
199.542,00
51_362_ZW
Amt 51 Jugendarbeit
44311400
310.014,02 KST 1098600000
310.014,02 anhängige Gerichtsverfahren noch in 2012 zu
Die Mittel werden benötigt, um die Rückstellung für
1.100.36.2.0.01.21
44311400
buchen.
Anlage 1 - Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012
Übersicht der Bewilligung über-/außerplamäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im Rahmen des Jahresabschlusses 2012
Ergebnishaushalt
Amts-Bezeichnung
Budgeteinheit
Bezeichnung
Budgeteinheit
bekommendes PSPElement
Sachkonto
42711200
Betrag
abgebendes PSPElement
Sachkonto
3.283,00
1.100.41.4.0.03.03
Amt für Bauordnung
63_521_ZW
und Denkmalpflege
Amt 63 Bau- u.
Grundstücksordnung
1.100.52.1.0.01
Verkehrs- und
Tiefbauamt
66_538_ZW
Amt 66
Abwasserbeseitigung
1.100.53.8.0.03
44312000
134.415,17 KST 1098600000
44312000
Amt für Stadtgrün
und
Gewässer
67_551_ZW
Amt 67 Öff. Grün/
Landschaftsbau
1.100.55.1.0.01
42114000
135.382,50 KST 1098600000
42114000
Dezernat Finanzen
98_612_ZW
Amt 98 sonst. Allg.
Finanzwirtschaft
1.100.61.2.0.01.01
53_414_ZW
1.100.41.4.0.03.03
43110000
564.967,79
44312000
132.000,00 1.100.52.1.0.01
Summe
923_545_ZW
Amt 923
Straßenreinigung/
Winterdienst
923_545_ZW
Amt 923
Straßenreinigung/
Winterdienst
31410000
568.250,79 direktion Sachsen für die Suchthilfe vom Ertrag in
die Aufwendungen.
Die Mittel werden für die Auflösung von Rück-
33110000
132.000,00 stellungen benötigt, was sich entlastend auf den
Hauhalt 2013 auswirkt.
45190000
1.100.54.5.2.01
1.100.54.5.2.01
5.634.252,95
Die auf dem PSP - Element 7.0000492.700
geplanten Maßnahmen sind nicht aktivierungs-fähig
134.415,17 und müssen in den Ergebnishaushalt um-gebucht
werden. Die Mittel im Finanzhaushalt werden
gesperrt.
Die Mittel für Baumpflanzungen, die nicht im
Zusammenhang mit dem Neubau einer Straße
135.382,50 stehen, müssen im Ergebnishaushalt bereit-gestellt
werden. Die Mittel im Finanzhaushalt wurden
gesperrt.
36190000
5.634.252,95 Verbuchung der Zuschreibung der MBIA- und
50190000
5.562.669,43
45171100
115.457,56
44550000
Entsprechend RB V – 1422/12 vom 22.11.2012 zum
Jahresabschluss
2011
des
Eigenbetriebes
133.649,13 Stadtreinigung ist der Verlustausgleich für den
Winterdienst im Jahr 2014 durchzuführen -Bildung
einer Rückstellung.
1.100.61.2.0.01.01
51190000
Dezernatsbüro III
Begründung
Übertragung der Fördermittel von der Landes-
Amt 53
Gesundheitspflege
Gesundheitsamt
Betrag
44550000
44550000
5.562.669,43
115.457,56 1.100.61.2.0.01
133.649,13 KST 1098600000
17.872.035,84
17.872.035,84
GECC-Anleihe
sowie
Fortschreibung
Verbindlichkeiten (Zinsaufwand).
der
Die Mittel werden für den Verlustausgleich des
Winterdienstes zum Jahresabschluss 2011 des
Eigenbetriebes Stadtreinigung entsprechend RBV1422/12 vom 22.11.2012 bereitgestellt.
Anlage 1 - Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012
Übersicht der Bewilligung über-/außerplamäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im Rahmen des Jahresabschlusses 2012
Finanzhaushalt
Amts-Bezeichnung
Budgeteinheit
Bezeichnung
Budgeteinheit
bekommendes
PSP-Element
Sachkonto
Betrag
abgebende PSPElement
Sachkonto
1.100.11.1.2.02
Hauptamt
10IN70001165
7.0001165.701
78310200
409.608,99
Begründung
42.748,38
1.100.11.1.2.02.10
Amt 10
Stundenkontingent
Lecos
Betrag
966,54
1.100.11.1.2.02.52
219,67
1.100.11.1.3.02.01
12.671,50
1.100.11.1.3.02.02
26.472,16 Die im Jahr 2012 im Ergebnishaushalt abge-
1.100.11.1.3.02.03
44231000
1.100.11.1.6.06
1.100.12.2.1.01
rechneten aktivierungspflichtigen Programmierleistungen der Lecos sollen lt. Festlegung der
274.867,76 Stadtkämmerei in den Fionanzhaushalt umge-bucht
werden.
23.586,57
474,25
1.100.12.2.1.02
1.422,76
1.100.12.2.1.07
21.341,50
1.100.12.2.2.01
474,25
1.100.51.2.0.04
4.363,65
7.0000059.700
78210000
1.706.920,00 7.0000593.700
78520000
Für den Flächenankauf des zukünftigen Industrieund
Gewerbegebietes
im
Rahmen
der
1.706.920,00 Bodenbevorratung ist der Erwerb der Flurstücke
430/1 und 432/2 der Gemarkung Seehausen
unerlässlich.
78510000
114.633,00 7.0000238.705
68119000
114.633,00 bestätigten Fördermittel für den Ersatzneubau der
Liegenschaftsamt
23IN70000059
Amt 23 Einn. Aus
strategischem
Flächenverkauf
Sozialamt
50IN70000238
Amt 50 Kommunaler
Zuschuss Riebeckstraße 3
7.0000238.740
51IN70000762
Amt 51 F.-Bosse-Str.
19/21
7.0000762.700
78510000
112.835,76 7.0000762.705
68110000
112.835,76
Grundlage bildet der Zuwendungsbescheid SAB mit
Ämtervereinbarung ASW 2012.
51IN70000335
Amt 51 I.-Kant-Schule
7.0000335.700
78510000
1.610.493,00 7.0000335.705
68110000
1.610.493,00
Grundlage bildet der Zuwendungsbescheid SAB
vom 20.07.2009 bis ÄB vom 03.12.2013.
Amt für Sport
52IN70001257
Amt 52 Beseitigung von
7.0001257.700
DIN-Mängeln
78510000
214.279,80 7.0000627.700
78510000
Im Rahmen des Jahresabschlusses war die
Buchung der Aktivierung aus techn. Gründen nicht
214.279,80 möglich. Aus diesem Grund wurde ein neues PSPElement eingerichtet und die M;ittel vom
ursprünglich beplanten PSP-Element umgebucht.
Stadtplanungsamt
61IN70000074
Amt 61 Schönauer
Viertel
78150000
325.774,71 7.0001302.770
68210000
325.774,71 „Schönauer Viertel“, geführt von LESG, für den
Amt für Jugend,
Familie und Bildung
Die überplanmäßige Ausgabe ist notwendig, um die
Wohnstätte auszahlen zu können.
Im
7.0000074.700
städt. Haushalt muss
das Treuhandkonto
Gesamthaushalt nachgebucht werden.
Anlage 1 - Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012
Übersicht der Bewilligung über-/außerplamäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im Rahmen des Jahresabschlusses 2012
Finanzhaushalt
Amts-Bezeichnung
Verkehrs- und
Tiefbauamt
Amt für Stadtgrün und
Gewässer
Summe
Budgeteinheit
Bezeichnung
Budgeteinheit
bekommendes
PSP-Element
Sachkonto
Betrag
abgebende PSPElement
Sachkonto
Betrag
Begründung
66IN70000639
Amt 66
Deckenbauprogramm
7.0000639.700
78520000
287.000,00 7.0000561.740
78170000
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 ist die
Verschiebung
der Mehreinnahme auf das
287.000,00
Programm
Deckensanierung,
sowie
die
Übertragung ins Folgejahr bestätigt worden.
66IN70000539
Amt 66 B 6 West/B 87
v. Pittlerstr. bis S 1
7.0000539.700
78520000
380.000,00 1.100.54.4.0.01
42211000
380.000,00
Die Rückstellung, welche im Rahmen der
Eröffnungsbilanz gebildet wurde, kann aufgelöst
werden. Somit können die erforderlichen Mittel in
den Haushalt eingestellt werden (techn. MBW).
67IN70000281
Amt 67
Elstermühlgraben
7.0000281.700
78210000
168.533,23 7.0000731.700
78530000
168.533,23
Die Mittel werden für den Grunderwerb am
Stadthafen
dringend
gebraucht
(lt.
Finanzierungsbeschluss
Nr.
RBIV/09
vom
18.03.2009).
67IN70000281
Amt 67
Elstermühlgraben
7.0000281.700
78530000
195.000,00 KST 1098700000
78530000
195.000,00
67IN70001235
Amt 67
Einäscherungsanlage
BgA Krematorium
7.0001235.700
78510000
552.556,81 1098700000
78510000
6.077.635,30
Für die Beauftragung von Planungsleistungen,
sowie von bauvorbereitenden Maßnahmen am
Elstermühlgraben und Westbrücke wird eine
außerplanmäßige Auszahlung beantragt.
Die Mittel für die Einäscherungsanlage wurden im
PSP-Elemebnt 7.0000286.700. Aufgrund der
hinterlegten Stammdaten konnte aber kein
552.556,81 Steuerkennzeichen angesprochen werden. Somit
war die Einrichtung eines neuen PSP-Elements
erforderlich indem die erforderlichen Daten
hinterlegt sind.
6.077.635,30
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig
____________________________________________________________________________________
Anlage 2 : Nachweis der Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen,
lnvestitionspauschale, Infrastrukturpauschale
Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen in der Doppik
Ausgehend von § 15 Abs. 1 Satz 2 SächsFAG dienen die zweckgebundenen investiven
Schlüsselzuweisungen der Deckung des Investitionsbedarfes für die Instandsetzung,
Erneuerung und Erstellung von Einrichtungen und Anlagen der infrastrukturellen
Grundversorgung.
Im kameralen System waren die investiven Schlüsselzuweisungen regelmäßig als
Einnahmen des Vermögenshaushaltes zu veranschlagen, korrespondierend dazu wurden die
damit finanzierten Maßnahmen im Vermögenshaushalt berücksichtigt. Die begriffliche
Abgrenzung von Instandsetzung und Erneuerung gegenüber einer Erstellung erfolgte dabei
vergleichsweise unscharf.
Im doppischen System ist eine strenge Differenzierung zwischen Ergebnishaushalt und
Finanzhaushalt erforderlich. Während (Neu-) Erstellungen regelmäßig zu einer
Vermögensmehrung führen und damit dem Finanzhaushalt zuzuordnen sind, dürften
insbesondere Instandsetzungen oder Erneuerungen des vorhandenen Vermögens eher dem
Ziel einer Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes eines Vermögensgegenstandes
unter Berücksichtigung des derzeitigen Standes der Technik dienen. Maßnahmen, die der
Instandsetzung und Erneuerung dienen, sind mehrheitlich keine im Finanzhaushalt zu
veranschlagenden Investitionen i. S. v. § 59
Nr. 23 SächsKomHVO-Doppik (Fassung der 2. ÄndVO), sondern laufende Aufwendungen,
die dem Ergebnishaushalt zuzuordnen sind. Die strenge Abgrenzung hätte zur Folge, dass
deutlich weniger Maßnahmen aus den investiven Schlüsselzuweisungen finanziert werden
können. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen investiven Mittelbindung
und demografischer Faktoren nicht sachgerecht.
Die Problematik wurde deshalb intensiv mit dem SMF diskutiert. Es erfolgte eine
Abstimmung zur begrifflichen Abgrenzung von Instandsetzungen und Erneuerungen, die es
gewährleistet, dass Maßnahmen, die kameral regelmäßig im Vermögenshaushalt
veranschlagt wurden, auch künftig aus den investiven Schlüsselzuweisungen finanziert
werden können. Die wesentlichen Ergebnisse der Abstimmung sollen in die
Gesetzesbegründung aufgenommen werden.
Zur Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen im Ergebnishaushalt wurde
Folgendes vereinbart:
Eine Instandsetzung umfasst Vorgänge, bei denen ein defekter Vermögens- gegenstand in
seinen ursprünglichen, funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird, ohne dass seine
Funktionsfähigkeit damit erweitert oder wesentlich verbessert wird. Instandsetzungen sind
eine Unterform der Instandhaltung (vgl. DIN 31051). Man differenziert dabei nach
Reparaturen (z. B. Austausch defekter Teile, „Instandsetzung i. e. S“) und
einer
Verbesserung, d. h. einer Steigerung der Funktionssicherheit/- fähigkeit des gesamten
Vermögensgegenstandes ohne dessen Änderung oder Erweiterung der Funktion
(„Instandsetzung i.w.S.“), sowie den eher vorbeugenden Maßnahmen der Wartung und
Inspektion. Bei Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Funktionsfähigkeit des
Vermögensgegenstandes insgesamt führen, ohne dass diese schon für sich eine Investition
i. S. v. § 38 SächsKomHVO- Doppik darstellen, kann eine Instandsetzung i. S. v. § 15
SächsFAG grundsätzlich bejaht werden.
1
Es soll daher zugelassen werden, dass investive Schlüsselzuweisungen im
Ergebnishaushalt für größere Maßnahmen der Instandsetzung, die die Funktionstüchtigkeit
erhalten, ohne diese zu ändern bzw. wesentlich zu verbessern, eingesetzt werden können.
Schematisch kann man folgende Differenzierung treffen:
Eine zulässige Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen im Ergebnishaushalt
kann deshalb bei folgenden Fällen vorliegen:
- (vollflächige) Neueindeckung Dach (i. d. R. keine Investition, da keine wesentliche
Verbesserung oder Erweiterung, aber Instandsetzung i. S. v. § 15
SächsFAG)
- (vollflächige) Fassadensanierung, Dämmung (i. d. R. keine Investition, da keine
wesentliche Verbesserung oder Erweiterung, aber Instandsetzung i. S. v. § 15
SächsFAG)
- Neugestaltung Außenanlagen (im Zusammenhang mit der Neuherstellung von
beweglichen Außenanlagen Investition, Wiederanlage von Wegen, Rabatten u.
ä., z. B. in Parkanlagen, i. d. R. keine Investition, da über Festwert im Grund und
Boden erfasst, anfallende Aufwendungen sind dem Ergebnishaushalt zuzuordnen,
Instandsetzung i. S. v. § 15 SächsFAG liegt aber vor)
- Ersatzneubau Stützmauer (Erstbewertung erfolgte im Festwert für Grund und
Boden; keine Investition, aber Instandsetzung i. S. v. § 15 SächsFAG liegt
jedoch vor)
- Ersatzneubau Fußweg an Haupterschließungsstraße (Erstbewertung erfolgt
zusammen mit dem Straßenkörper, i. d. R. keine Investition, da der gesamte
Vermögensgegenstand „Straßenabschnitt“ nicht wesentlich verbessert oder
erneuert wird, aber Instandsetzung/Erneuerung i. S. v. § 15 SächsFAG liegt vor)
- Austausch
Leuchtkörper
an
Straßenbeleuchtung
(Straßenlaternen
als
Gesamtvermögensgegenstand erfasst und bewertet, daher liegt beim bloßen
Austausch der Leuchtkörper i. d. R. keine Investition vor, gegeben wäre sie
dagegen bei der Umrüstung auf LED-Technologie wegen wesentlicher
Verbesserung; Instandsetzung/ Erneuerung i. S. v. § 15 SächsFAG liegt dann in
jedem Fall vor)
2
-
-
-
-
-
-
-
-
Austausch Straßenlaternen (Erstbewertung als Festwert, Austausch ist wegen
Festbewertung als Aufwand im Ergebnishaushalt darzustellen, Instandsetzung/
Erneuerung i. S. v. § 15 SächsFAG liegt vor)
Austausch/ Modernisierung Heizungsanlage (i. d. R. keine Investition, da keine
wesentliche Verbesserung des Vermögensgegenstandes „Gebäude“, Instandsetzung/
Erneuerung i. S. v. § 15 SächsFAG liegt aber vor)
Abfräsen und Neuaufbringung der Verschleißschicht im Infrastrukturvermögen (i. d.
R.
keine
Investition,
da
keine
wesentliche
Verbesserung
des
Vermögensgegenstandes „Straßenabschnitt“, Instandsetzung/ Erneuerung i. S. v. §
15 SächsFAG liegt vor)
Instandsetzung Straßenabschnitt über 10m mit Eingriff in den Unterbau (i. d. R. keine
Investition, da keine wesentliche Verbesserung des Vermögensgegenstandes
„Straßenabschnitt“, Instandsetzung/ Erneuerung i. S. v. § 15 SächsFAG liegt vor)
Einbau Wärmeschutzverglasung in Kita (i. d. R. keine Investition, da keine
wesentliche Verbesserung des Vermögensgegenstandes „Gebäude“, Instandsetzung/
Erneuerung i. S. v. § 15 SächsFAG liegt vor)
Austausch von Fußböden in Turnhallen (i. d. R. keine Investition, da keine
wesentliche Verbesserung des Vermögensgegenstandes „Turnhalle“, Instandsetzung/
Erneuerung i. S. v. § 15 SächsFAG liegt vor)
Nachträgliche Brandschutzertüchtigung (Türen, Rauchmelder u. ä.) in Schulen (i. d.
R.
keine
Investition,
da
keine
wesentliche
Verbesserung
des
Vermögensgegenstandes „Gebäude“, Ausnahmen werden anerkannt, wenn die
Brandschutzmaßnahmen auf Grundlage eines umfassenden Brandschutzkonzeptes
vorgenommen werden, Instandsetzung/ Erneuerung i. S. v. § 15 SächsFAG liegt
dann vor); demgegenüber stellt der Anbau einer Rettungstreppe i. d .R. eine
Investition dar
Beseitigung von Altlasten (keine Investition sondern Sachverhalt, der als
Rückstellung zu berücksichtigen ist, die Beseitigung der Altlasten ist im
Ergebnishaushalt darzustellen; Maßnahme i. S. v. § 15 FAG liegt vor)
- Abriss von Bestandsvermögen (ohne Neubau) (keine Investition, damit
Aufwand im Ergebnishaushalt; Maßnahme i. S. v. § 15 SächsFAG liegt vor)
Keine zulässige Verwendung wäre dagegen bspw.:
- Wiedererrichtung einzelner Teile einer Stützmauer nach Einbruch (keine
Investition und keine Instandsetzung i. S. v. § 15 SächsFAG)
- Beseitigung von Winterschäden am Infrastrukturvermögen durch Lochverfüllung,
kleinflächige Eingriffe in den Unter- und/ oder Oberbau (keine Investition und keine
Instandsetzung i. S. v. § 15 SächsFAG)
- Teilsanierung eines Daches wegen eingetretener Schäden (keine Investition und
keine Instandsetzung i. S. v. § 15 SächsFAG)
- Reparatur/ Austausch defekter Teile einer Heizungsanlage (keine Investition und
keine Instandsetzung i. S. v. § 15 SächsFAG)
Sofern Teile der investiven Schlüsselzuweisungen für Instandsetzungs- oder
Erneuerungsmaßnahmen im Ergebnishaushalt verwendet werden, sind diese auch als
anteiliger Ertrag im Ergebnishaushalt zu vereinnahmen und nicht in einem Sonderposten zu
passivieren.
Für die im Ergebnishaushalt zu verbuchenden Aufwendungen und dem anteiligen Ertrag aus
den investiven Schlüsselzuweisungen sollen in Abstimmung mit dem SMI noch spezielle
Konten im Ergebnishaushalt eingerichtet werden. Damit wird der Nachweis der Verwendung
der investiven Schlüsselzuweisungen erleichtert. Es wird angestrebt, die Ergänzungen im
Kontenplan noch im laufenden Verfahren zur Änderung der VwV KomHSys einzuarbeiten.
3
Kreisfreie Städte
Nachweis der Verwendung der investiven Schlüsselzuweisung (SZW) und der Rücklagen aus der Infrastrukturpauschale (IP) - Jahr 2012
Kreisfreie
Städte
investive
Schlüsselzuweisung 2013²)
zuzüglich zweckgebundene
Rücklage/ aktiver Sonderposten
aus 2012
EUR
2
EUR
3
1
Chemnitz
Dresden
Leipzig
Summe
inv. Schlüsselzuweisung 2013
(Spalte 2 + 3)
EUR
4
12.566.244
Summe
12.566.244
1)
2)
0
Gesamtinvestitionsvolumen 2013 für den Verwendungsbereich = Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
lt. Festsetzungsbescheid vom
Seite 1
zweckgebundene Rücklage/aktiver
Sonderposten Infrastrukturpauschale aus 2012
Summe
inv. SZW 2013 + Rücklage/aktiver Sonderposten aus Infrastrukturpauschale 2012
(Spalte 4 + 5)
EUR
6
EUR
5
0
0
12.566.244
0
0
0
0
0
0
12.566.244
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
12.566.244
0
12.566.244
Kreisfreie Städte
Nachweis der Verwendung der investiven Schlüsselzuweisung (SZW) und der Rücklagen aus der Infrastrukturpauschale (IP) - Jahr 2012
Kreisfreie
Städte
Gesamtinvesti1)
tionsvolumen
EUR
8
7
Schulhausbau/ Schule
davon:
investive SZW für Infrastrukturpausch.*
für Investition*
EUR
EUR
9
10
Chemnitz
Dresden
Leipzig
38.191.696
6.475.418
Summe
38.191.696
6.475.418
1)
2)
0
investive SZW für
Instandsetzung
,
im ErgebnisHH * **
EUR
11
0
Stadt- und Dorferneuerung
davon:
investive SZW für Infrastrukturpausch.*
für Investition*
EUR
EUR
13
14
Gesamtinvesti1)
tionsvolumen
EUR
12
0
Gesamtinvestitionsvolumen 2013 für den Verwendungsbereich = Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
lt. Festsetzungsbescheid vom
Seite 2
0
0
investive SZW für
Instandsetzung
,
im ErgebnisHH * **
EUR
15
0
Kreisfreie Städte
Nachweis der Verwendung der investiven Schlüsselzuweisung (SZW) und der Rücklagen aus der Infrastrukturpauschale (IP) - Jahr 2012
Kreisfreie
Städte
Gesamtinvesti1)
tionsvolumen
EUR
17
16
Straßenbau
davon:
investive SZW für Infrastrukturpausch.*
für Investition*
EUR
EUR
18
19
Chemnitz
Dresden
Leipzig
25.563.979
6.090.826
Summe
25.563.979
6.090.826
1)
2)
0
investive SZW für
Instandsetzung
,
im ErgebnisHH * **
EUR
20
0
Wasserver- u. Abwasserents.
davon:
investive SZW für Infrastrukturpausch.*
für Investition*
EUR
EUR
22
23
Gesamtinvesti1)
tionsvolumen
EUR
21
0
Gesamtinvestitionsvolumen 2013 für den Verwendungsbereich = Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
lt. Festsetzungsbescheid vom
Seite 3
0
0
investive SZW für
Instandsetzung
,
im ErgebnisHH * **
EUR
24
0
Kreisfreie Städte
Nachweis der Verwendung der investiven Schlüsselzuweisung (SZW) und der Rücklagen aus der Infrastrukturpauschale (IP) - Jahr 2012 Seite 4
Kreisfreie
Städte
Abfallwirtschaft
davon:
investive SZW für Infrastrukturpausch.*
für Investition*
EUR
EUR
27
28
Gesamtinvesti1)
tionsvolumen
EUR
26
25
investive SZW für
Instandsetzung
,
im ErgebnisHH * **
EUR
29
Brand- u.Katastrophenschutz
davon:
investive SZW für Infrastrukturpausch.*
für Investition*
EUR
EUR
31
32
Gesamtinvesti1)
tionsvolumen
EUR
30
investive SZW für
Instandsetzung
,
im ErgebnisHH * **
EUR
33
Chemnitz
Dresden
Leipzig
Summe
0
1)
2)
0
0
0
0
Gesamtinvestitionsvolumen 2013 für den Verwendungsbereich = Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
lt. Festsetzungsbescheid vom
0
0
0
Kreisfreie Städte
Nachweis der Verwendung der investiven Schlüsselzuweisung (SZW) und der Rücklagen aus der Infrastrukturpauschale (IP) - Jahr 2012 Seite 5
Kreisfreie
Städte
EUR
34
Einsatz zur außerordentl. Kredittilgung
dav.
dav.
inv. SZW
Infrastrukturpausch.
EUR
35
zweckgebundene Rücklage aktiver Sonderposten
dav.
dav.
inv. SZW
Infrastrukturpausch.
EUR
36
EUR
37
Verwendung für Sonstiges
davon:
investive SZW für Infrastrukturpausch.*
für Investition*
EUR
EUR
40
41
Gesamtinvesti1)
tionsvolumen
EUR
38
EUR
39
investive SZW für
Instandsetzung
,
im ErgebnisHH * **
EUR
42
Chemnitz
Dresden
Leipzig
Summe der
Verwendung
EUR
43
12.566.2444
Summe
0
1)
2)
0
0
0
Gesamtinvestitionsvolumen 2013 für den Verwendungsbereich = Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
lt. Festsetzungsbescheid vom
0
0
0
0
12.566.244
Investitionspauschale
Nachweis der Verwendung der Investitionspauschale - Jahr 2012 Seite 1
Investitionspauschale 2012
1
Kreisfreie Städte
Chemnitz
Dresden
Leipzig
2)
verbleibend
aus 2011
Summe
Investitionspauschale 2012
EUR
2
6.426.602
davon:
davon:
davon:
10%
60%
30%
zur Verwendung für
Krankenhausbau
zur Weiterleitung an die
Gemeinden
zur vorgeschriebenen
Verwendung
EUR
3
EUR
4
EUR
5
-
-
-
-
6.426.602
389.636
Landkreise
Erzgebirgskreis
Mittelsachsen
Vogtlandkreis
Zwickau
Bautzen
Görlitz
Meißen
Sächs. Schweiz-Osterzgebirge
Leipzig
Nordsachsen
kreisangehörige Gemeinden
Erzgebirgskreis
Mittelsachsen
Vogtlandkreis
Zwickau
Bautzen
Görlitz
Meißen
-
Sächs. Schweiz-Osterzgebirge
Leipzig
Nordsachsen
Summe
1)
2)
3)
6.426.602
Gesamtinvestitionsvolumen 2012 für den Verwendungsbereich = Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
lt. Festsetzungsbescheid vom
Bestätigung der Einhaltung von Ziff. IV 2a und b der FörlSHB v. 9.01.2008
389.636
0
0
Investitionspauschale
Nachweis der Verwendung der Investitionspauschale - Jahr 2012 Seite 2
Gesamtinvesti1)
tionsvolumen
6
Kreisfreie Städte
Chemnitz
Dresden
Leipzig
Schulhausbau
dav.
EUR
7
Investitionspauschale
4)
EUR
8
Gesamtinvesti1)
tionsvolumen
Straßenbau
dav.
Investitionspauschale
EUR
9
38.191.696
5.791.602
38.191.696
5.791.602
Kindertagesstätten
Gesamtinvestidav.
1)
Investitionspauschale
tionsvolumen
EUR
10
EUR
11
EUR
12
Landkreise
Erzgebirgskreis
Mittelsachsen
Vogtlandkreis
Zwickau
Bautzen
Görlitz
Meißen
Sächs. Schweiz-Osterzgebirge
Leipzig
Nordsachsen
kreisangehörige Gemeinden
Erzgebirgskreis
Mittelsachsen
Vogtlandkreis
Zwickau
Bautzen
Görlitz
Meißen
Sächs. Schweiz-Osterzgebirge
Leipzig
Nordsachsen
Summe
1)
2)
3)
Gesamtinvestitionsvolumen 2012 für den Verwendungsbereich = Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
lt. Festsetzungsbescheid vom
Bestätigung der Einhaltung von Ziff. IV 2a und b der FörlSHB v. 9.01.2008
0
0
0
0
Investitionspauschale
Nachweis der Verwendung der Investitionspauschale - Jahr 2012 Seite 3
Gesamtinvesti1)
tionsvolumen
6
Sportstätten
dav.
Investitionspauschale
EUR
13
Gesamtinvesti1)
tionsvolumen
EUR
14
EUR
15
Kreisfreie Städte
Chemnitz
Dresden
Leipzig
Krankenhäuser
dav.
Investitionspauschale
EUR
16
389.636
Summe der
Verwendung
Erfüllung 10%-Maßgabe
17
389.636
6,1%
EUR
18
6.181.238
Landkreise
Erzgebirgskreis
Mittelsachsen
Vogtlandkreis
Zwickau
Bautzen
Görlitz
Meißen
Sächs. Schweiz-Osterzgebirge
Leipzig
Nordsachsen
kreisangehörige Gemeinden
Erzgebirgskreis
Mittelsachsen
Vogtlandkreis
Zwickau
Bautzen
Görlitz
Meißen
-
Sächs. Schweiz-Osterzgebirge
Leipzig
Nordsachsen
Summe
1)
2)
3)
0
0
Gesamtinvestitionsvolumen 2012 für den Verwendungsbereich = Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
lt. Festsetzungsbescheid vom
Bestätigung der Einhaltung von Ziff. IV 2a und b der FörlSHB v. 9.01.2008
-
389.636
-
389.636
6.181.238
Kreisfreie Städte
Nachweis der Verwendung der investiven Zweckzuweisung - Jahr 2012
Landkreise
investive
Zweckzuweisung
2012²)
1
Seite 1 *)
Schulhausbau
dav.
Gesamtinvesti1)
tionsvolumen
inv. Zweckzuw.
EUR
2
EUR
3
EUR
4
Chemnitz
Dresden
Leipzig
2.646.247
38.191.696
2.646.247
Summe
2.646.247
38.191.696
2.646.247
1)
2)
Stadt- und Dorferneuerung
dav.
Gesamtinvesti1)
tionsvolumen
inv. Zweckzuw.
EUR
5
Gesamtinvestitionsvolumen 2012 für den Verwendungsbereich = Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
lt. Festsetzungsbescheid vom
Straßenbau
dav.
Gesamtinvesti1)
tionsvolumen
inv. Zweckzuw.
EUR
6
0
EUR
7
0
EUR
8
0
0
Kreisfreie Städte
Nachweis der Verwendung der investiven Zweckzuweisung - Jahr 2012
Landkreise
Wasserver- und Abwasserents.
dav.
Gesamtinvesti1)
tionsvolumen
inv. Zweckzuw.
EUR
10
9
Seite 2
Abfallwirtschaft
dav.
Gesamtinvesti1)
tionsvolumen
inv. Zweckzuw.
EUR
11
EUR
12
Brand- und Katastrophenschutz
dav.
Gesamtinvesti1)
tionsvolumen
inv. Zweckzuw.
EUR
13
EUR
14
EUR
15
Chemnitz
Dresden
Leipzig
Summe
0
1)
2)
0
0
0
Gesamtinvestitionsvolumen 2012 für den Verwendungsbereich = Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
lt. Festsetzungsbescheid vom
0
0
Kreisfreie Städte
Nachweis der Verwendung der investiven Zweckzuweisung - Jahr 2012 Seite 3
Landkreise
16
zweckgebundene
Rücklage/akt.
Einsatz zur außerordentl.
Kredittilgung
Sonderposten
dav.
dav.
inv. Zweckzuw.
inv. Zweckzuw.
EUR
17
Summe der
Verwendung
Verwendung für Sonstiges
dav.
Gesamtinvesti1)
tionsvolumen
inv. Zweckzuw.
EUR
18
EUR
19
EUR
20
EUR
21
Chemnitz
Dresden
Leipzig
2.646.247
Summe
0
1)
2)
0
0
0
Gesamtinvestitionsvolumen 2012 für den Verwendungsbereich = Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
lt. Festsetzungsbescheid vom
2.646.247
Haushaltsrechnung
der Stadt Leipzig
zum 31.12.2012
Gesamtergebnisrechnung inklusive Teilrechnungen
Gesamtfinanzrechnung inklusive Teilrechnungen
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der Stadt Leipzig
zum 31.12.2012
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Gesamtfinanzrechnung inklusive Teilrechnungen
Leipzig, ………………………..
……………………………………………………..
Burkhard Jung
Oberbürgermeister