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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1057413.pdf
Größe
5,4 MB
Erstellt
29.03.16, 12:00
Aktualisiert
21.02.17, 10:27

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02540 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Rechnungsprüfungsausschuss Ratsversammlung 22.06.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzigs zum 31.12.2012 (Vermögensrechnung, Ergebnis- und Finanzrechnung einschließlich Teilrechnungen, Anhang) und Rechenschaftsbericht sowie Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes an den Stadtrat über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2012 Beschlussvorschlag: 1. Die im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Leipzig ausgeübten Wahlrechte und Ermessensspielräume werden bestätigt (Anlage A). 2. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen entsprechend § 79 (1) SächsGemO im Ergebnishaushalt in Summe von 17.872.035,84 € sowie im Finanzhaushalt in Summe von 6.077.635,30 € werden bestätigt (Anlage 1 des Rechenschaftsberichtes). Die Deckung erfolgt jeweils bezogen auf den einzelnen Sachverhalt entsprechend der Anlage 1 des Rechenschaftsberichtes. 3. Das Haushaltsjahr 2012 wurde mit einem ordentlichen Ergebnis von (-)49.698.025,30 Euro, einem Sonderergebnis von 11.425.449,79 Euro und damit einem Fehlbetrag von (-)38.272.575,51 Euro abgeschlossen. Der Fehlbetrag wurde mit dem Basiskapital gemäß § 131 (6) S. 5 SächsGemO verrechnet. Der Bestand an Finanzmitteln hat sich im Haushaltsjahr 2012 um 25.110.343,05 Euro auf 121.921.407,32 Euro zum Stichtag 31.12.2012 verringert. Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2012 auf den Betrag von 4.105.707.988,65 Euro. Der Jahresabschluss 2012 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig gemäß § 104 SächsGemO geprüft und mit einem eingeschränkten Prüfungsvermerk versehen. Eine Reihe von Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes wurde im Jahresabschluss bereits berücksichtigt. Die verbliebenen Feststellungen des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes werden hinsichtlich ihrer Umsetzung geprüft und in den folgenden Jahresabschlüssen berücksichtigt. Der Jahresabschluss der Stadt Leipzig zum 31.12.2012 (Vermögensrechnung, Ergebnis- und Finanzrechnung einschließlich Teilrechnungen, Anhang) und Rechenschaftsbericht wird festgestellt. 4. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2012 wird zur Kenntnis genommen, insbesondere unter Berücksichtigung der getroffenen Prüfungsfeststellungen. Sachverhalt: Begründung der Vorlage Die Vorlage dient der Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2012 durch die Ratsversammlung. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2012 soll durch den Stadtrat zur Kenntnis genommen werden. Gemäß § 88 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen hat die Stadt Leipzig zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht laut § 88 Abs. 2 SächsGemO aus der Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung. Er ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt wurde dieser durch die Verwaltung teilweise überarbeitet. Somit konnte eine Reihe von Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes in Anhang und Rechenschaftsbericht bereits berücksichtigt werden. Die Stellungnahme der Verwaltung wurde im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes berücksichtigt. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen in einzelnen Budgets müssen entsprechend § 79 SächsGemO bzw. der in der Hauptsatzung der Stadt Leipzig festgelegten Wertgrenze durch den OBM, den Verwaltungsausschuss oder die Ratsversammlung bestätigt werden. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zum Haushaltsjahr 2012 wurden durch die Fachämter verschiedene Vorgänge gemeldet, welche aufgrund gesetzlicher Regelungen zwingend für den Jahresabschluss zu buchen waren, für welche aber keine ausreichenden Budgets zur Verfügung standen und entsprechende Beschlüsse nach § 79 SächsGemO notwendig gewesen wären. Diese Vorgänge wurden überwiegend nach dem dezentralen Buchungsschluss bekannt bzw. der Stadtkämmerei gemeldet. Eine entsprechende fristgerechte Beschlussfassung war damit nicht mehr möglich und es gab aufgrund der Unabweisbarkeit keinen Entscheidungsspielraum. Dies betrifft insbesondere die zu bildenden Rückstellungen (kein Wahlrecht), für welche kein Budget mehr zur Verfügung stand bzw. einzelne Budgetverschiebungen z. B. zwischen Investitions- und Ergebnishaushalt für bereits vorgenommene Auszahlungen. Um den Regelungen der Hauptsatzung formal zu Beschlusspunkt 2 diese Beschlüsse nachgeholt werden. entsprechen, müssen entsprechend Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 wurden Wahlrechte und Ermessensspielräume genutzt, die einer Bestätigung durch die Ratsversammlung bedürfen. In der Anlage A dieser Vorlage sind diese aufgeführt und sollen im Kontext der Feststellung des Jahresabschlusses 2012 durch die Ratsversammlung gemäß Beschlusspunkt 1 bestätigt werden. Anlagen: Wahlrechte und Ermessensspielräume im JA 2012 Jahresabschluss 2012_gesamt Haushaltsrechnung 2012 Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes Anlage A lfd. Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Vorlage "Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2012 (...)" Wahlrechte und Ermessenspielräume Bestätigung einer Bagatellgrenze für Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP/ PRAP-Regelung 2.500,00 Euro auf Ursprungsbetrag vor Abgrenzung) für regelmäßig wiederkehrende bedeutungslose Sachverhalte (gemäß Handlungsempfehlung SMI FAQi. H. 2.48) Bestätigung einer Wertaufgriffsgrenze v. 5.000,00 Euro für Korrekturen der Eröffnungsbilanz Begründung durch Buchung gegen das Basiskapital Bestätigung der Vereinfachungsvorschrift nach § 35 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik (AHK unter 410,00 Bewegliche Vermögensgegenstände sowie Kunstgegenstände, deren AHK 410,00 Euro nicht übersteigen, Euro für bewegl. Sachanlagevermögen, Kunstgegenstände) werden nicht bilanziert. Bestätigung der Abweichung von der Einzelbewertung gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SächsKomHVO- Unter den beweglichen Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens werden die Doppik Fachunterrichtsräume (ausgenommen Werken und Kunst/ Musik) als Sachgesamtheit unter den Betriebsvorrichtungen geführt. Bestätigung der Bildung von Festwerten gemäß § 34 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik Bestätigung der Gruppenbewertung gemäß § 34 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik Bestätigung, dass keine Einbeziehung der Materialgemeinkosten in die Herstellungskosten vorgenommen wird (§ 38 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik) Bestätigung, dass keine Berücksichtigung von Zinsen für Fremdkapital bei der Berechnung der Herstellungskosten erfolgt (§ 38 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik) Bestätigung des Verbrauchsfolgeverfahren für körperliche Gegenstände des Vorratsvermögens (§ 43 Satz 1 SächsKomHVO-Doppik) Bestätigung der Ermittlung von Nutzungsdauern für die Abschreibungswerte (§ 44 Abs. 3 und Anlage zur SächsKomHVO-Doppik) Sammlungen von Kunstgegenständen werden als Sachgesamtheit geführt. Festwertbildung wurde bisher nur für die Straßenbeleuchtung festgelegt. Die Gruppenbewertung kam im Jahresabschluss 2012 nicht zur Anwendung. Es werden keine Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten und keine Kosten für allgemeine Verwaltung und soziale Einrichtungen eingerechnet. Zinsen für Fremdkapital werden in der Stadt Leipzig nicht als Herstellungskosten angesetzt. Für die Bestimmung des Wertes des Vorrates wird eines der Verbrauchsfolgeverfahrens nach § 43 Satz 1 SächsKomHVO-Doppik angewendet. Die Nutzungsdauern wurden innerhalb der vorgeschriebenen Spannen der Anlage zur SächsKomHVODoppik festgelegt, unter Berücksichtigung der Abschreibungstabellen der KGST, des Steuerrechts und Rheinland-Pfalz. Es wurde sich an den tatsächlichen Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in der Stadt Leipzig orientiert. Siehe Anlage 2 - Abschreibungstabellen (Ratsbeschluss Nr. V-1329) Tab. 1 - Bewegliches Sachanlagevermögen Tab. 2 - Gebäude Tab. 3 – Infrastrukturvermögen Die Tabellen der Nutzungsdauern sind Bestandteil der DA 26/2011 zur EöB und behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. 11 12 Eine Ausnahme besteht bei der Gebäudebewertung mittels Berechnungstabellen des Fachamtes bei grundhafter Sanierung. Bestätigung der Ermessungsspielräume bei der Ersatzbewertung von Grund und Boden (§ 61 Abs. 7 Es wurde die Bodenrichtwertkarte von 2010 angehalten. Nr. 1 Satz 1 SächsKomHVO-Doppik - Bodenrichtwert) Die Ersatzwerte für den Gemeinbedarf Grund & Boden wurden innerhalb der vorgegebenen Spannen festgelegt (siehe Anlage 3 „Ersatzbewertung Grund und Boden“). Bei Gemeinbedarfsflächen und gewidmeten Grundstücken wird auf Grund der eingeschränkten Nutzung bereits eine Wertminderung von ca. 80 % des Bodenwertes vorgenommen. Bestätigung der Verrechnung eines negativen Ergebnises aus nicht-zahlungswirksamen - negativer Saldo aus nicht-zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen kann bereits im Jahr der Sachverhalten bis zum HHJ 2016 direkt mit Basiskapital (gemäß § 131 Abs. 6 SächsGemO) Entstehung mit dem Basiskapital verrechnet werden - Deckung von Fehlbeträgen gem. § 131 Abs. 6 SächsGemO bis zum HHJ 2016 - Übergangsbestimmung für die Deckung von Fehlbeträgen Anlage A Vorlage "Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2012 (...)" 13 Bestätigung der Aufholung der Abzinsung für Rückstellungen gegen das Basiskapital 14 Bestätigung, dass das Abzinsungswahlrecht für Rückstellungen (Novellierung § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik) nicht ausgeübt wird Bestätigung der Anwendung des Wahlrechtes für die Bildung von "weiteren sonstigen Rückstellungen" nach § 41 Abs. 1 Satz 2 SächsKomHVO-Doppik 15 16 17 18 - vorzeitige Aufholung der Abzinsung (Vorziehen der Gesetzesänderung zum 01.01.2013) ohne direkte Auswirkung auf Ergebnisrechnung - gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 SächsKomHVO-Doppik können für weitere ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen gebildet werden - dies steht im Widerspruch zu § 85a SächsGemO, welcher den vollständigen Ansatz von Rückstellungen (<> § 85 a SächsGemO - Wahlrecht oder Vollständigkeitsverpflichtung) vorsieht - mit Beschlussfassung werden die gesetzlichen Auslegungsschwierigkeiten "Wahlrecht vs. Ansatzpflicht" beigelegt Bestätigung der Ausübung des Wahlrechtes für weitere sonstige Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 1 - gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 SächsKomHVO-Doppik können für weitere ungewisse Verbindlichkeiten Satz 2 SächsKomHVO-Doppik, für Rückstellungen gebildet werden folgende Sachverhalte: - Zahlung für Jubiläumsgelder an Mitarbeiter - das Wahlrecht wird nur für die genannten Sachverhalte ausgeübt, alle übrigen Sachverhalte sind von der - Gewährung bezahlte Freistellung in Form von Sabat oder Lebensarbeitszeitmodell Rückstellungsbildung ausgenommen - Aufwendungen für die Behebung von Naturkatastrophen (z. B. bei Hochwasser, Erdbeben, (Wirbel-)Stürmen) - Unter einer Naturkatastrophe ist ein gefährliches Naturereignis exogenen (z. B. Hochwasser) oder endogenen (z. B. Erdbeben) Ursprungs zu verstehen, welches Schäden nach sich zieht. Er werden nur Drohverlustrückstellungen ab einem Verlust von größer 50.000 Euro gebildet. Bestätigung, dass Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden, wenn der Verlust nicht geringfügig ist. Als nicht geringfügug wird ein Verlust größer 50 TEuro angesehen. (§ 41 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik) Bestätigung der Anwendung des Wahlrechtes zur Anwendung der unterschiedlichen Versionen der grundsätzlich alter Stand (2012) mit folgenden Ausnahmen: SächsKomHVO-Doppik gemäß § 63 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik ab 2012: § 41 Wertansätze für Rückstellungen (können abgezinst werden) 19 Bestätigung des Wahlrechtes zur Bildung aktiver Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen (EÖB nicht, erst ab 01.01.2012 durch Stadt Leipzig gewährte Zuwendungen/Zuschüsse) (§ 36 Abs. 8 SächsKomHVO-Doppik) Mit der Beschlussvorlage DS-00411/14 wurde die Ausübung des Wahlrechtes zur Bildung von aktiven Sonderposten ab dem 01.01.2012 ohne Berücksichtigung einer Wertgrenze stattgegeben. Die aktiven Sonderposten werden über die Zweckbindungsfrist des bezuschussten Vermögensgegenstandes aufgelöst. Wurde keine Zweckbindungsfrist vereinbart werden die Sonderposten linear über 10 Jahre aufgelöst. 20 Bestätigung der Nichtanwendung einer komponentenweisen Abschreibung (§ 44 Abs. 8 SächsKomHVO-Doppik) Bestätigung der Anwendung der Eigenkapitalspiegelbildmethode (Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen und Zweckverbänden sowie Sondervermögen nach § 91 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO werden mit den Anschaffungskosten oder dem anteiligen Eigenkapital angesetzt) Die komponentenweise Abschreibung wird nicht angewandt. 21 22 Bestätigung der Bewertung von Anteilen an Zweckverbänden (§ 61 Abs. 6 SächsKomHVO-Doppik Eigenkapitalspiegelbildmethode) Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen und Zweckverbänden sowie Sondervermögen nach § 91 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO werden mit dem anteiligen Eigenkapital (Ermittlung durch Eigenkapitalspiegelmethode) angesetzt. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen und Zweckverbänden sowie Sondervermögen nach § 91 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO werden mit dem anteiligen Eigenkapital (Ermittlung durch Eigenkapitalspiegelbildmethode) angesetzt. Jahresabschluss der Stadt Leipzig zum 31.12.2012 Inhalt Ergebnisrechnung Finanzrechnung Vermögensrechnung Anhang Rechenschaftsbericht Ergebnisrechnung " # $ % & ! ! ! ' ( )&) , " *+ - ./ - !" * # " $ " % & '(%% " % )% + , $ )% ( -, $ ($ % ( % % , 1 . / . * $ 6( % , $ )% 1 + ( ( 3 2( 0 + 100 4 + 2 5 4 + 6( + 7 0 2( ! 0 * * -, & + ' 5 8 # & 5 + ( ( & # / & - ( 0 1 " $ # & % ! ! ! ' ( )&) , " *+ - ./ 3 " 9 ( '4 5+ 6 ) * 1)7 1)*1 6 ( ) 1 ) *0) -*61* 0 )- () *)* 56( )-0*)5 )*(*67 1 **)5(7) 5*611 6 0$ ! , 0. , 0. 0 , * 9 ( * :. ' . ' 0 & 7 * 5( : % 5 * + ; ( ! , 0. ( 0. ; + 0$ 0$ + 2 * 9 ( . 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Anlagevermögen a) Immaterielle Vermögensgegenstände b) Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen c) Sachanlagevermögen aa) Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen bb) Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen cc) Infrastrukturvermögen dd) Bauten auf fremdem Grund und Boden ee) Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler ff) Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge gg) Betriebs- und Geschäftsausstattung, Tiere hh) Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau d) Finanzanlagevermögen aa) Anteile an verbundenen Unternehmen bb) Beteiligungen cc) Sondervermögen dd) Ausleihungen ee) Wertpapiere 2. Umlaufvermögen a) Vorräte b) Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen c) Privatrechtliche Forderungen, Wertpapiere des Umlaufvermögens d) Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 4. Nicht durch Kapitalposition gedeckter Fehlbetrag 3.833.952.301,65 8.691.449,45 8.469.565,72 2.729.100.188,17 186.440.885,89 737.448.885,91 1.287.420.116,84 232.369,81 363.482.619,32 25.566.596,98 20.446.514,15 108.062.199,27 1.087.691.098,31 535.093.079,46 115.490.768,05 72.117.581,91 246.464.337,14 118.525.331,75 253.562.539,15 20.867.085,84 83.525.454,60 27.248.591,39 121.921.407,32 18.193.147,85 0,00 31.12.2012 01.01.2012 in EUR 3.859.843.184,02 1. Kapitalposition 9.973.697,01 a) Basiskapital 0,00 b) Rücklagen 2.741.897.469,78 aa) Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 186.812.015,06 bb) Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses cc) Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen 753.186.997,15 1.330.718.924,81 dd) Zweckgebundene und sonstige Rücklagen 242.705,68 c) Fehlbeträge 363.163.035,34 aa) Vortrag von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus den Vorjahren 24.526.078,09 19.946.125,28 bb) Jahresfehlbetrag des Sonderergebnisses und Vortrag von 63.301.588,37 Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus den Vorjahren 1.107.972.017,23 567.764.212,69 cc) Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses 114.530.998,94 2. Sonderposten 70.992.256,79 a) Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen 244.342.863,61 b) Sonderposten für Investitionsbeiträge 110.341.685,20 c) Sonderposten für den Gebührenausgleich 233.989.374,95 d) Sonstige Sonderposten 23.862.807,54 3. Rückstellungen a) Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen 62.401.966,84 b) Rückstellungen für Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit 20.354.367,43 c) Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien 127.370.233,14 21.957.200,71 0,00 d) Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten und sonstige Umweltschutzmaßnahmen 1.706.315.813,16 1.706.315.813,16 0,00 1.658.964.944,15 1.658.964.944,15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 812.761.824,26 787.611.223,73 19.856.757,73 0,00 5.293.842,80 415.190.220,46 0,00 0,00 0,00 847.817.437,02 805.617.199,10 20.734.329,65 60.938,08 21.404.970,19 473.586.709,42 103.774.514,00 36.267.495,39 42.588.577,48 8.065.368,57 8.203.828,88 4.468.624,82 2.461.222,70 Jahresabschluss zum 31.12.2012 Stadt Leipzig e) Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus steuerkraftabhängigen Umlagen im Rahmen des Finanzausgleichs 0,00 0,00 f) Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund von Steuerschuldverhältnissen 1.173.824,84 750.332,13 g) Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts- und Verwaltungsverfahren sowie aus Bürgschaften, Gewährverträgen und wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften 329.989.700,17 303.709.158,51 h) Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung im Haushaltsjahr 4.523.627,11 0,00 26.662.882,51 9.843.866,90 0,00 4.038.697,05 1.147.525.423,71 0,00 732.079.077,73 0,00 2.255.208,82 1.111.937.690,21 0,00 736.149.222,90 171.719.802,41 26.000.081,60 11.176.452,90 206.550.009,07 167.313.686,41 27.346.505,16 10.921.744,05 170.206.531,69 i) Rückstellungen für sonstige vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen zur Gegenleistung gegenüber Dritten, die im laufenden Haushaltsjahr wirtschaftlich begründet wurden und die der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind j) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und aus laufenden Verfahren k) Sonstige Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten a) Verbindlichkeiten in Form von Anleihen b) Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen c) Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften d) e) f) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Summe Aktiva 4.105.707.988,65 4.115.789.759,68 Summe Passiva Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften Bürgschaften Gewährverträge in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen Übertragene Ansätze für Zahlungen und Aufwendungen nach § 21 SächsKomHVO-Doppik Summe der Vorbelastungen Leipzig, 0,00 343.733.597,33 59.938.778,81 15.339.726,44 101.258.533,84 520.270.636,42 EUR EUR EUR EUR EUR EUR Burkhard Jung, Oberbürgermeister 23.914.707,06 23.482.978,88 4.105.707.988,65 4.115.789.759,68 Anhang Jahresabschluss der Stadt Leipzig zum 31.12.2012 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis............................................................................................................................ 5 1 Vorbemerkungen........................................................................................................................... 8 2 Aufstellung und Grundlagen des Jahresabschlusses sowie des Anhanges................................. 8 2.1 Rechtliche und verwaltungsspezifische Grundlagen..................................................... 8 2.2 Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses......................................................... 9 2.3 Gliederungs- und Darstellungsgrundsätze...................................................................10 2.3.1 Ergebnisrechnung...................................................................................................10 2.3.2 Finanzrechnung......................................................................................................11 2.3.3 Vermögensrechnung ..............................................................................................12 2.3.4 Anhang und Anlagen zum Anhang .........................................................................13 3 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ................................................................................................................. 13 3.1 Inventur und Inventar ..................................................................................................13 3.2 Allgemeine Grundsätze und Prinzipien........................................................................14 3.3 Auf die Posten der Vermögensrechnung und der Ergebnisrechnung angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ...................................................................14 3.4 Abweichungen von bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden....15 3.5 Ausübung von Wahlrechten bei der Eröffnungsbilanz und zum Jahresabschluss........15 4 Berichtigung oder Nachholung von Ansätzen in der Eröffnungsbilanz sowie andere ergebnisneutrale Verrechnungen mit dem Basiskapital.............................................................. 18 4.1 Berichtigungen der Eröffnungsbilanz gemäß § 62 SächsKomHVO-Doppik .................18 4.2 Andere ergebnisneutrale Verrechnungen mit dem Basiskapital nach § 63 Abs. 9 SächsKomHVO-Doppik ............................................................................18 5 Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Vermögensrechnung ...................................... 19 5.1 Aktiva ..........................................................................................................................19 5.1.1 Anlagevermögen ....................................................................................................19 Aktiva 1a) Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................. 20 Aktiva 1b) Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen ................................................... 21 Aktiva 1c) Sachanlagevermögen...................................................................................................... 21 Aktiva 1c) aa) Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen ......................... 22 Aktiva 1c) bb) Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen ............................. 23 Aktiva 1c) cc) Infrastrukturvermögen.................................................................................................... 25 Aktiva 1c) dd) Bauten auf fremdem Grund und Boden ........................................................................ 27 Aktiva 1c) ee) Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler ...................................................................... 28 Aktiva 1c) ff) Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge .................................................................. 29 Aktiva 1c) gg) Betriebs- und Geschäftsausstattung, Tiere................................................................... 29 Aktiva 1c) hh) Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau................................................................ 30 Aktiva 1d) Finanzanlagevermögen ................................................................................................... 31 Aktiva 1d) aa) Anteile an verbundenen Unternehmen ......................................................................... 32 Aktiva 1d) bb) Beteiligungen................................................................................................................. 34 Aktiva 1d) cc) Sondervermögen ........................................................................................................... 39 Aktiva 1d) dd) Ausleihungen.................................................................................................................. 39 Aktiva 1d) ee) Wertpapiere................................................................................................................... 43 5.1.2 Umlaufvermögen ....................................................................................................44 Aktiva 2a) Vorräte ............................................................................................................................. 45 Aktiva 2b), Aktiva 2c) Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen sowie privatrechtliche Forderungen, Wertpapiere des Umlaufvermögens...................... 46 Aktiva 2c) Liquide Mittel.................................................................................................................... 49 ___________________________________________________ Seite 2 Abkürzungsverzeichnis ___________________________________________________ 5.1.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten....................................................................49 5.1.4 Nicht durch Kapitalposition gedeckter Fehlbetrag ...................................................50 5.2 5.2.1 Passiva .......................................................................................................................50 Kapitalposition ........................................................................................................50 Passiva 1a) Basiskapital.................................................................................................................. 50 Passiva 1b) Rücklagen .................................................................................................................... 51 Passiva 1b) aa) Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ................................... 51 Passiva 1b) bb) Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses ............................................ 51 Passiva 1b) cc) Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen ......................... 51 Passiva 1b) dd) Zweckgebundene und sonstige Rücklagen ............................................................... 51 Passiva 1c) Fehlbeträge ................................................................................................................. 51 Passiva 1c) aa) Vortrag von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus den Vorjahren........... 51 Passiva 1c) bb) Jahresfehlbetrag des Sonderergebnisses und Vortrag von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus den Vorjahren....................................................................................... 52 Passiva 1c) cc) Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses......................................................... 52 5.2.2 Sonderposten .........................................................................................................52 Passiva 2a) Passiva 2b) Passiva 2c) Passiva 2d) 5.2.3 Rückstellungen .......................................................................................................56 Passiva 3a) Passiva 3b) Passiva 3c) Passiva 3d) Passiva 3e) Passiva 3f) Passiva 3g) Passiva 3h) Passiva 3i) Passiva 3j) Passiva 3k) 5.2.4 Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen............................................................... 56 Rückstellungen für Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit ............................................................................................ 57 Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge von Deponien.............................. 58 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten und sonstige Umweltschutzmaßnahmen .......................................................................................... 58 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus steuerkraftabhängigen Umlagen im Rahmen des Finanzausgleichs............................................................................... 59 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund von Steuerschuldverhältnissen........................................................................................... 59 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts- und Verwaltungsverfahren sowie aus Bürgschaften, Gewährverträgen und ähnlichen Rechtsgeschäften ........................................................................................................ 60 Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung im Haushaltsjahr .. ..................................................................................................................................... 64 Rückstellungen für vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen zur Gegenleistung gegenüber Dritten, die im laufenden Haushaltsjahr wirtschaftlich begründet wurden und die der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind .............................................. 65 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und aus laufenden Verfahren .................................................................................................... 66 Weitere sonstige Rückstellungen ................................................................................ 66 Verbindlichkeiten ....................................................................................................66 Passiva 4a) Passiva 4b) Passiva 4c) Passiva 4d) Passiva 4e) Passiva 4f) 5.2.5 Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen .......................................... 52 Sonderposten für Investitionsbeiträge......................................................................... 55 Sonderposten für den Gebührenausgleich ................................................................. 55 Sonstige Sonderposten ............................................................................................... 55 Anleihen ....................................................................................................................... 67 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen ...................................................................... 67 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften ........................................................................................................ 67 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen .................................................... 68 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ................................................................... 69 Sonstige Verbindlichkeiten .......................................................................................... 69 Passive Rechnungsabgrenzungsposten .................................................................73 6 Angaben und Erläuterungen zu Posten der Ergebnisrechnung ................................................. 73 6.1 Jahresergebnis, vorgesehene Verwendung des Gesamtergebnisses sowie Abdeckung von Fehlbeträgen ........................................................................................................73 6.2 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, soweit sie für die Beurteilung der Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind ...............................................74 ___________________________________________________ Seite 3 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ 7 8 Angaben und Erläuterungen zu Posten der Finanzrechnung ..................................................... 75 Weitere Angaben und Erläuterungen.......................................................................................... 76 8.1 Einschränkungen der Verfügbarkeit oder Verwertung von Grund und Boden sowie Gebäuden und anderer Bauten ...................................................................................76 8.2 Vorübergehende Verwendung liquider Mittel aus langfristigen Rückstellungen für andere Zwecke............................................................................................................76 8.3 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre und übertragene Ermächtigungen ..............76 8.3.1 Allgemeine Erläuterung ..........................................................................................76 8.3.2 Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften ..........................................77 8.3.3 Bürgschaften ..........................................................................................................78 8.3.4 Gewährverträge......................................................................................................78 a) b) c) Abgrenzung ................................................................................................................................. 78 Schienennetztransaktion ............................................................................................................. 79 Kapitalausstattungsvereinbarung................................................................................................ 80 8.3.5 In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen .......................................80 8.3.6 Übertragene Ansätze für Auszahlungen und Aufwendungen nach § 21 SächsKomHVO-Doppik ..................................................................................80 8.4 Sparkassenträgerschaft ..............................................................................................81 8.5 Rechtlich selbstständige örtliche Stiftungen und sonstiges Treuhandvermögen ..........83 8.5.1 Rechtlich selbstständige örtliche Stiftungen ............................................................83 8.5.2 Sonstiges Treuhandvermögen ................................................................................83 8.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungen.....................................................................85 8.7 Verpflichtungen gegenüber in den Gesamtabschluss einzubeziehende Rechtseinheiten ....................................................................................................................................86 8.8 Sonstige Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können ..86 8.8.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen .......................................................................86 8.8.2 (Pflicht-)Mitgliedschaften in nicht aktivierten Verbänden .........................................87 9 Anlagen zum Anhang .................................................................................................................. 88 Anlage 1: Anlagenübersicht................................................................................................................... 88 Anlage 2: Forderungsübersicht ............................................................................................................. 88 Anlage 3: Verbindlichkeitenübersicht .................................................................................................... 88 Anlage 4: Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen ....... 88 Anlage 5: Entwicklung des Basiskapitals im Haushaltsjahr 2012 aufgrund rechtlicher Änderungen und Wertkorrekturen........................................................................................................................... 88 ___________________________________________________ Seite 4 Abkürzungsverzeichnis ___________________________________________________ Abkürzungsverzeichnis a. F. Abb. Abs. AHK Aktiva ARAP Art. ATZ BauGB BBodSchG BewR BgA BGB BMF bzw. ca. CDO DA d. h. Doppik dto. ehem. EuGH EUR FAMOS LE FAQ f/ff. FiFo GBBerG gem. ggf. ggü. GmbH GoB HGB i. d. F. i. H. v. ILV IMK i. R. d. i. S. d. i. V. m. inkl. alte Fassung Abbildung Absatz Anschaffungs- und Herstellungskosten Aktivseite der Bilanz (Vermögensseite, Mittelverwendung) aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Artikel Altersteilzeit Baugesetzbuch Bundesbodenschutzgesetz Bewertungsrichtlinie zur Erstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig Betriebe gewerblicher Art Bürgerliches Gesetzbuch Bundesministerium der Finanzen beziehungsweise circa collateralized debt obligation Dienstanweisung das heißt Doppelte Buchführung in Konten dito ehemals Europäischer Gerichtshof Euro Facility Management Operating System für Leipzig frequently asked questions folgend/fortfolgend First in first out-Verfahren Grundbuchbereinigungsgesetz gemäß gegebenenfalls gegenüber Gesellschaft mit beschränkter Haftung Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Handelsgesetzbuch in der Fassung in Höhe von Interne Leistungsverrechnung Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder im Rahmen des/der im Sinne des in Verbindung mit inklusive ___________________________________________________ Seite 5 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ KG KGSt KomHVO kurzfr. KVS langfr. lit. MdbK Mio. EUR n. F. ND NHK NKF Nr. o. g. ÖRKSF-G staat Passiva PRAP RAP rd. RE RB RBW S. SächsFAG SächsGemO SächsGKV SächsGVBl. SächsKomHVO-Doppik SächsKAG SächsKomKBVO SächsStiftG SächsVwVgG SMF SMI sog. TEUR u. a. USD v. H. Vgl. VmH VwH VO VwV VwV KomHSys z. B. Kommanditgesellschaft Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement Kommunalhaushaltsverordnung kurzfristig Kommunaler Versorgungsverband Sachsen langfristig literarisch Museum der bildenden Künste Betrag in Millionen Euro neue Fassung Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Normalherstellungskosten Neues Kommunales Finanzmanagement Nummer oben genanntes Gesetz über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im FreiSachsen und die Sachsen-Finanzgruppe Passivseite der Bilanz (Finanzierungsseite, Mittelherkunft) passiver Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten rund Rechnungsergebnis Ratsbeschluss Restbuchwert Seite Sächsisches Finanzausgleichsgesetz Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik Sächsisches Kommunalabgabengesetz Sächsische Kommunale Kassen- und Buchführungsverordnung Sächsisches Stiftungsgesetz Verwaltungsverfahrensgesetz für den Freistaat Sachsen Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Sächsisches Staatsministerium des Innern sogenannte Betrag in tausend Euro unter anderem US Dollar von Hundert (Prozent) Vergleiche Vermögenshaushalt (kameral) Verwaltungshaushalt (kameral) Verordnung Verwaltungsvorschrift VwV Haushaltssystematik Kommunen zum Beispiel ___________________________________________________ Seite 6 Abkürzungsverzeichnis ___________________________________________________ z. T. Ziff. zzgl. zum Teil Ziffer zuzüglich ___________________________________________________ Seite 7 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ 1 Vorbemerkungen Die Stadt Leipzig hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss nach den Maßgaben der zentralen Norm des § 88 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) aufzustellen. Der Jahresabschluss gibt die Ergebnisse der Rechnungslegung des Haushaltsjahres in zusammengefasster Form wieder und stellt das Gegenbild zur jährlichen Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan der Stadt dar. Kernelemente des kommunalen Rechnungswesens bzw. des Jahresabschlusses sind die Vermögensrechnung (Bilanz), die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung. Gesetzlicher Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses ist zudem der Anhang; daneben ist die Erläuterung des Jahresabschlusses durch einen Rechenschaftsbericht vorgeschrieben. Die wesentlichen Aufgaben des Jahresabschlusses bestehen in der Information und der Rechenschaftslegung gegenüber verschiedenen Adressaten (Stadtrat, Verwaltung, Aufsichts- und Prüfungsbehörden, Bürger und Öffentlichkeit). Ein doppischer Jahresabschluss ist durch die Stadt Leipzig erstmalig zum Stichtag 31. Dezember 2012, d. h. zum Schluss ihres ersten doppischen Haushaltsjahres 2012, aufzustellen. Dieser Zeitpunkt resultiert aus dem von der Ratsversammlung mit Beschluss Nr. RBV552/10 seinerzeit festgelegten Zeitplan für die Einführung des neuen kommunalen Finanzmanagements (NKF), wonach als Stichtag für die vollständige Umstellung des Rechnungswesens der Stadt Leipzig von der Kameralistik auf die Doppik sowie die in diesem Kontext gemäß § 131 Abs. 3 SächsGemO zu erstellende Eröffnungsbilanz der 1. Januar 2012 bestimmt worden war. Die Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig wurde zum benannten Stichtag aufgestellt (Unterzeichnung der Eröffnungsbilanz durch den Oberbürgermeister unter Datum 1. August 2014) und nach der erfolgten örtlichen Prüfung gemäß §§ 103 bis 106 SächsGemO durch die Ratsversammlung am 15. Oktober 2014 festgestellt (Beschluss Nr. RBV-DS-00206/14). In Bezug auf die festgestellte Eröffnungsbilanz im Jahresabschluss 2012 vorgenommene Berichtigungen bzw. erfolgte Korrekturen, die zu einer ergebnisneutralen Verrechnung mit dem Basiskapital führten, werden pflichtgemäß im Anhang erläutert. 2 2.1 Aufstellung und Grundlagen des Jahresabschlusses sowie des Anhanges Rechtliche und verwaltungsspezifische Grundlagen Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für den Jahresabschluss der Stadt Leipzig einschließlich des ihn erläuternden Anhangs finden sich in den nachstehend aufgeführten Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften in der zum 31. Dezember 2012 (Stichtag des Jahresabschlusses) jeweils gültigen Fassung: ƒ ƒ ƒ ƒ Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale Haushaltswirtschaft nach den Regeln der Doppik (Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik – SächsKomHVO-Doppik), Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale Kassen- und Buchführung (Sächsische Kommunale Kassen- und Buchführungsverordnung SächsKomKBVO), Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen und Kontenrahmen sowie Muster für das neue ___________________________________________________ Seite 8 Aufstellung und Grundlagen des Jahresabschlusses sowie des Anhanges ___________________________________________________ ƒ kommunale Haushalts- und Rechnungswesen im Freistaat Sachsen (VwV Kommunale Haushaltssystematik – VwV KomHSys), Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) (Soweit auf andere Rechtsstände Bezug genommen wurde, ist dies dargelegt.) Daneben wurden u. a. herangezogen: ƒ ƒ ƒ Antworten des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) auf häufig gestellte Fragen (FAQ), veröffentlicht auf der Homepage des SMI (www.kommunale-verwaltung.sachsen.de/1241.htm), die anzuwendenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, einschlägige Kommentarliteratur, insbesondere Kommentar zur Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen, bearbeitet von Quecke/Schmid u. a. (Loseblattsammlung) und Kommentar zum Gemeindehaushaltsrecht Sachsen, bearbeitet von Binus u. a. (Loseblattsammlung). Im Zusammenhang mit der Eröffnungsbilanz geschaffene und insoweit auch im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 zu berücksichtigende bzw. nachwirkende verwaltungsspezifische/örtliche Grundlagen bestehen mit nachfolgenden Entscheidungen der Ratsversammlung und städtischen Dienstanweisungen: ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-823/11 vom 18.05.2011 - Wahlrechte und Ermessensspielräume bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig, Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1220/12 vom 16.05.2012 - Wahlrechte und Ermessensspielräume bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig - Änderungen und Ergänzungen zum Finanzanlagevermögen, Rückstellungen und anderes, Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1200/12 vom 18.04.2012 - Feststellung des Umlaufvermögens für die Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 31.12.2011, Dienstanweisung des Oberbürgermeisters Nr. 26/2011 vom 24.10.2011 mit Änderung vom 24.07.2012 - Bewertungsrichtlinie zur Erstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig (einschließlich Anlagen), Dienstanweisung des Oberbürgermeisters Nr. 38/2011 vom 20.12.2011 - Anlagenbuchhaltung Doppik. Des Weiteren wurde mit Beschluss der Ratsversammlung DS-00411/14 vom 20.11.2014 hinsichtlich der Aktivierung von Investitionszuwendungen an Dritte nach § 36 Abs. 8 der SächsKomHVO-Doppik eine verbindliche Vorgabe für den Jahresabschluss herbeigeführt. 2.2 Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses Nach § 88 Abs. 1 Satz 2 bis 4 SächsGemO muss der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein; er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist, und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln. Die Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses regelt § 88 Abs. 2 SächsGemO. Hiernach besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Vermögensrechnung. Er ist um einen Anhang zu erweitern, der mit den vorgenannten Rechnungen eine Einheit bildet. Die wesentliche Funktion des Anhangs besteht darin, der Erläuterung der Rechnungen des Jahresabschlusses zu dienen und diese somit zu entlasten. Der An___________________________________________________ Seite 9 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ hang vermittelt darüber hinaus weitergehende Informationen; er gibt Aufschluss über das Zustandekommen wesentlicher Inhalte des Jahresabschlusses, teilt Abweichungen von vorgesehenen Bewertungs- und Ansatzvorschriften mit und gibt weitergehende Auskünfte zur wirtschaftlichen Lage. Durch den Anhang werden die Zahlenwerke des Jahresabschlusses für die Adressaten interpretierbar. Zu den notwendigen Inhalten bzw. in den Anhang aufzunehmenden Pflichtangaben sowie zu den ergänzenden Anlagen zum Anhang regeln insbesondere § 52 SächsKomHVO-Doppik sowie § 88 Abs. 4 SächsGemO i. V. m. § 54 SächsKomHVO-Doppik. Dem Anhang sind als Anlagen die Anlagenübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht, die Forderungsübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. Der Jahresabschluss ist zudem durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern (§ 88 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO i. V. m. § 53 SächsKomHVO-Doppik). 2.3 2.3.1 Gliederungs- und Darstellungsgrundsätze Ergebnisrechnung Die Aufstellung und Gliederung der Ergebnisrechnung erfolgte grundsätzlich nach den Regelungen der §§ 47, 48 und 50 SächsKomHVO-Doppik und entsprechend dem § 128 Nr. 5 SächsGemO i. V. m. den Vorgaben der VwV KomHSys bzw. dem verbindlich bekannt gemachten Muster. Die in Staffelform aufzustellende Ergebnisrechnung zeigt strukturiert alle dem Haushaltsjahr zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen und stellt sie den jeweiligen Planansätzen gegenüber. Die Gliederung der Ergebnisrechnung folgt im Wesentlichen der des Ergebnishaushaltes. Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene und in die Vermögensrechnung eingehende Gesamtergebnis (Überschuss oder Fehlbetrag) setzt sich aus ƒ dem ordentlichen Ergebnis und ƒ dem Sonderergebnis zusammen. Unter der Ergebnisrechnung ist nachrichtlich die vorgesehene Verwendung des Gesamtergebnisses und die Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren anzugeben. In Anwendung der Übergangsvorschrift in Ziff. VI. VwV KomHSys erstellte die Stadt Leipzig zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Haushaltsplan die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2012 nach den Vorschriften bzw. dem Muster für die Ergebnisrechnung laut der VwV KomHSys a. F. vom 4. September 2008. Die Gesamtergebnisrechnung weicht jedoch teilweise von dem betreffenden Muster 11 in der Anlage 6 zur VwV KomHSys a. F. ab: ƒ Im Sinne einer transparenteren Darstellung wurden Spalten wie folgt ergänzt: „Ermächtigungen aus 2011“ (als Spalte 2), „Beschlossener Haushaltsplan 2012“ (als Spalte 3) und „Übertragene Ermächtigung nach 2013“ (als Spalte 7). ƒ Die Zeilenstruktur entspricht dem Muster 11; einzelne Positionen in den Zeilen in der Gesamtergebnisrechnung sind geringfügig anders als im Muster 11 bezeichnet, wobei es sich jedoch um Abweichungen redaktioneller Art handelt. ƒ Soweit in den Zeilen der Gesamtergebnisrechnung bloße Verweise auf Paragraphen enthalten sind (betrifft Zeile 24 und bei der nachrichtlichen Verwendung des Jahresergebnisses Zeile 6), beziehen sich diese auf Bestimmungen der SächsKomHVO-Doppik. ___________________________________________________ Seite 10 Aufstellung und Grundlagen des Jahresabschlusses sowie des Anhanges ___________________________________________________ Die Stadt Leipzig hat im Haushaltsjahr 2012 eine Fehlbetragsverrechnung nach § 131 Abs. 6 Satz 5 SächsGemO vorgenommen (siehe dazu Erläuterung unter 6.1 und Darstellung zu Passiva 1a)). Gemäß FAQ 6.13 zur „Verrechnung von Fehlbeträgen gemäß § 131 Abs. 6 Satz 5 SächsGemO“ ist dahingehend ein Ausweis unter der Ergebnisrechnung in Anpassung des Musters 11 erfolgt (als Zeile 9 unter der nachrichtlichen Verwendung des Jahresergebnisses). Die Gliederung der Teilergebnisrechnungen folgt – bezogen auf die Zeilen – grundsätzlich der Gliederung der Teilhaushalte (Muster 8 in Anlage 6 der VwV KomHSys a. F.). In den Spalten folgen die Teilergebnisrechnungen der Struktur der Gesamtergebnisrechnung. Sämtliche Beträge sind EUR-Beträge. Von der Vereinfachung gemäß der Übergangsvorschrift des § 63 Abs. 5 SächsKomHVODoppik für den ersten Jahresabschluss machte die Stadt Leipzig hinsichtlich ihrer Ergebnisrechnung (Gesamtergebnis- wie auch Teilergebnisrechnung) Gebrauch und gibt durchgängig keine Vorjahreszahlen an (siehe jeweils Spalte 1). 2.3.2 Finanzrechnung Die Finanzrechnung ist grundsätzlich gemäß den Vorschriften der §§ 47, 49 und 50 SächsKomHVO-Doppik und entsprechend dem § 128 Nr. 5 SächsGemO i. V. m. den Vorgaben der VwV KomHSys bzw. dem verbindlich bekannt gemachten Muster aufgestellt und gegliedert worden. Die Finanzrechnung bildet die tatsächlichen zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen des Haushaltsjahres ab und liefert auch einen Vergleich mit den jeweiligen Planansätzen. Sie stellt zeitraumbezogen sämtliche tatsächlich geflossene Zahlungsströme dar und gibt Auskunft über die Liquidität bzw. finanzielle Lage der Kommune. Die Gliederung der Finanzrechnung folgt im Wesentlichen der des Finanzhaushaltes. Die in Staffelform zu erstellende Finanzrechnung enthält die Finanzergebnisse nach folgender (vereinfachter) Struktur: ƒ Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit, ƒ Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit, ƒ Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit sowie ƒ Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres. Wie bei der Ergebnisrechnung wendete die Stadt Leipzig die Übergangsvorschrift in Ziff. VI. VwV KomHSys für das Haushaltsjahr 2012 entsprechend an und erstellte die Finanzrechnung nach den Vorschriften bzw. dem Muster für die Ergebnisrechnung laut der VwV KomHSys a. F. vom 4. September 2008. Die Gesamtfinanzrechnung weicht jedoch teilweise von dem betreffenden Muster 12 in der Anlage 6 zur VwV KomHSys a. F. ab: ƒ Wie bei der Gesamtergebnisrechnung sind für eine bessere Transparenz Spalten wie folgt ergänzt worden: „Ermächtigungen aus 2011“ (als Spalte 2), „Beschlossener Haushaltsplan 2012“ (als Spalte 3) und „Übertragene Ermächtigung nach 2013“ (als Spalte 7). ƒ Einzelne Positionen in den Zeilen in der Gesamtfinanzrechnung sind geringfügig anders als im Muster 12 bezeichnet oder ergänzt, wobei es sich jedoch um Abweichungen redaktioneller Art handelt. Hinsichtlich der Zeile 21 wird allerdings klargestellt, dass mit „Finanzvermögen“ „Wertpapiere des Umlaufvermögens“ gemeint sind. Die Gliederung der Teilfinanzrechnungen orientiert sich – bezogen auf die Zeilen – grundsätzlich an der Gliederung der Teilhaushalte. In den Spalten folgen die Teilfinanzrechnungen ___________________________________________________ Seite 11 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ der Struktur der Gesamtfinanzrechnung. Sämtliche Beträge sind auch in den Teilrechnungen in EUR ausgewiesen. In Anwendung der Übergangsvorschrift des § 63 Abs. 5 SächsKomHVO-Doppik für den ersten Jahresabschluss wurde hinsichtlich der Finanzrechnung (Gesamtfinanz- wie auch Teilfinanzrechnung) ebenfalls auf die Angabe von Vorjahreszahlen verzichtet. 2.3.3 Vermögensrechnung Die Aufstellung und Gliederung der Vermögensrechnung (Bilanz) erfolgte nach den Bestimmungen der §§ 47, 51 SächsKomHVO-Doppik und entsprechend dem § 128 Nr. 5 SächsGemO i. V. m. Ziff. V.1. lit. m) VwV KomHSys verbindlich bekannt gemachten Muster (Muster 13 in Anlage 5 der VwV KomHSys). Von der Möglichkeit des § 47 Abs. 5 SächsKomHVO-Doppik, Posten der Vermögensrechnung, die keinen Betrag ausweisen, nicht aufzuführen, wurde kein Gebrauch gemacht. Ebenso sind keine weitere Untergliederung von Posten und keine Hinzufügung neuer Posten gemäß § 47 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik vorgenommen worden. Damit wurde auch grundsätzlich die Gliederung der Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig beibehalten. Hinsichtlich der im Vergleich von Jahresabschluss und Eröffnungsbilanz erfolgten Änderung der Rechtslage in Bezug auf die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen wird auf die Erläuterungen unter 4.2 und zu Passiva 3a) verwiesen. Entsprechend § 47 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik ist zu jedem Posten der Vermögensrechnung der entsprechende Betrag des vorhergehenden Haushaltsjahres angegeben; vorliegend handelt es sich um die betreffenden in der festgestellten Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Beträge; zulässige Ausnahmen hinsichtlich der Angabe von Vorjahreszahlen nach der Übergangsvorschrift des § 63 Abs. 5 SächsKomHVO-Doppik für den ersten Jahresabschluss hat die Stadt bezogen auf die Vermögensrechnung nicht in Anspruch genommen. Die Aktivseite der in Kontoform aufzustellenden Vermögensrechnung weist stichtagsbezogen das Vermögen der Stadt Leipzig und dessen Zusammensetzung, gegliedert nach der Liquidierbarkeit des Vermögens, aus. Sie legt also die Verwendung der städtischen Mittel offen. In der obersten Ebene untergliedert sich die Aktivseite der kommunalen Bilanz in ƒ das Anlagevermögen, ƒ das Umlaufvermögen, die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten und ƒ den nicht durch die Kapitalposition gedeckten Fehlbetrag. Über die Herkunft der Mittel, d. h. die „Finanzierung“ der Aktivseite durch eigenes und fremdes Kapital, gibt die Passivseite der Vermögensrechnung Aufschluss. Die Positionen auf der Passivseite sind nach der Dauer der Kapitalbindung gegliedert. Posten der obersten Gliederungsebene sind ƒ die Kapitalposition, ƒ die Sonderposten, ƒ die Rückstellungen, ƒ die Verbindlichkeiten und ƒ die passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Neben den Veränderungen auf den Bestandskonten führt die Vermögensrechnung regelmäßig auch die Ergebnisse der Finanz- und der Ergebnisrechnung zusammen. ___________________________________________________ Seite 12 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ___________________________________________________ Unter der Vermögensrechnung sind die sich ergebenden Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, vermerkt (§ 46 SächsKomHVO-Doppik). 2.3.4 Anhang und Anlagen zum Anhang Der Anhang enthält gemäß § 52 SächsKomHVO-Doppik die Angaben, die zu einzelnen Posten der Rechnungen des Jahresabschlusses vorgeschrieben sind, sowie weitere pflichtig zu machende Angaben. Im Anhang zum Jahresabschluss haben zudem Erläuterungen im Falle der Berichtigung oder Nachholung von Ansätzen in der Eröffnungsbilanz zu erfolgen (§ 62 SächsKomHVO-Doppik). Die äußere Gestaltung des Anhangs zum Jahresabschluss hingegen unterliegt keinen formalen rechtlichen Vorgaben, sodass die Gemeinde den Anhang - unter Beachtung des Grundsatzes der Klarheit und der Übersichtlichkeit sowie ferner des Grundsatzes der formellen Stetigkeit - in ihrem eigenen Ermessen gestalten kann. Die Ausführungen im Anhang sind so vorzunehmen, dass alle Rechnungsposten für einen außenstehenden sachverständigen Dritten nachvollziehbar sind. Der vorliegende Anhang zum ersten Jahresabschluss der Stadt Leipzig wurde in diesem Sinne erstellt und greift, soweit sachgerecht und sinnvoll, die Gestaltung des Anhangs zur Eröffnungsbilanz auf. Dem Anhang sind die nach § 88 Abs. 4 SächsGemO geforderten Anlagen beigefügt: ƒ die Anlagenübersicht, ƒ die Verbindlichkeitenübersicht, ƒ die Forderungsübersicht und ƒ eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen. Die jeweiligen Inhalte der Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenübersicht richten sich nach den näheren Vorgaben in § 54 Abs. 1 bis 3 SächsKomHVO-Doppik, ihre jeweilige Gliederung nach § 128 Nr. 4 SächsGemO, § 54 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik i. V. m. Ziff. V. 1. lit. n), o) und p) VwV KomHSys bzw. nach den betreffenden verbindlichen Mustern 14 (Anlagenübersicht), 15 (Forderungsübersicht) und 16 (Verbindlichkeitenübersicht) in der Anlage 5 der VwV KomHSys. Die Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen unterliegt keinen förmlichen Vorgaben. 3 3.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Inventur und Inventar Zur Eröffnungsbilanz wurde eine Inventur nach § 61 Abs. 1 i. V. m. §§ 34, 35 SächsKomHVO-Doppik vorgenommen. Diese beinhaltete die Erfassung der körperlichen Vermögensgegenstände nach den Grundsätzen der körperlichen Bestandsaufnahme sowie eine Beleg- und Buchinventur für nicht körperliche Vermögensgegenstände, z. B. immaterielles Vermögen, Forderungen, liquide Mittel und Schulden. Im Jahresabschluss per 31.12.2012 wurde das Buchinventurverfahren zur Bestandsermittlung angewendet. ___________________________________________________ Seite 13 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ Gemäß § 35 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik ist die körperliche Bestandsaufnahme für bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in der Regel spätestens nach 3 Jahren, für unbewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens spätestens nach 5 Jahren vorzunehmen. 3.2 Allgemeine Grundsätze und Prinzipien Die Bilanzierung und Bewertung im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig basiert auf den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Diese sind zum Teil in der SächsGemO, SächsKomHVO-Doppik und SächsKomKBVO verankert, zum Teil handelt es sich aber auch um anerkannte, nicht schriftlich fixierte Grundsätze. Für die Erstellung des Jahresabschlusses wurden die nachstehenden Grundsätze und Prinzipien berücksichtigt: ƒ Stichtagsprinzip (§ 88 Abs. 1 S. 1 SächsGemO, § 34 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik) ƒ Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 88 Abs. 1 S. 2 SächsGemO) ƒ Grundsatz der Vollständigkeit (§ 88 Abs. 1 S. 3 SächsGemO, § 36 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik, § 22 Abs. 1 S. 2 SächsKomKBVO) ƒ Verrechnungsverbot (§§ 36 Abs. 2, 48 Abs. 2 S. 2, 49 Abs. 2 S. 2 SächsKomHVODoppik) ƒ Grundsätze der Buchführung (§ 22 SächsKomKBVO) ƒ Beleggrundsatz (§ 33 SächsKomKBVO) Für die Bewertung zum Jahresabschluss sind insbesondere folgende Grundsätze beachtet worden: Die Bewertung der im laufenden Jahr 2012 angeschafften und hergestellten Vermögensgegenstände erfolgte gem. § 89 Abs. 5 SächsGemO i. V. m. § 38 Abs. 1 und 2 SächsKomHVO-Doppik zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Demgegenüber wurden im Rahmen der Erstbewertung zur Eröffnungsbilanz auch zulässige Ersatzwertverfahren angewendet. Weiter wurde das Niederstwertprinzip nach §§ 38 Abs. 5, 44 Abs. 6 und 7 SächsKomHVODoppik berücksichtigt. Darüber hinaus wurden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 37 SächsKomHVODoppik beachtet: ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ 3.3 Grundsatz der Bilanzkontinuität bzw. -identität (§ 37 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SächsKomHVODoppik) Grundsatz der Einzelbewertung (§§ 34 Abs. 1, 37 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SächsKomHVODoppik) Grundsatz der Wirklichkeitstreue (§ 37 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SächsKomHVO-Doppik) Grundsatz der Periodenabgrenzung (§ 37 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 SächsKomHVO-Doppik) Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 37 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 SächsKomHVO-Doppik) Auf die Posten der Vermögensrechnung und der Ergebnisrechnung angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Notwendige Erläuterungen zur Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgen unter Kapitel 5 bei den entsprechenden Bilanzpositionen. Im Übrigen wurden für die Rechnungen des Jahresabschlusses die Maßgaben der SächsGemO und SächsKomHVODoppik berücksichtigt. ___________________________________________________ Seite 14 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ___________________________________________________ 3.4 Abweichungen von bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 wurde durch die Stadt Leipzig gemäß Entwurf der Bewertungsrichtlinie zur Erstellung der Eröffnungsbilanz des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, Stand 29.11.2008 die Möglichkeit zur Bildung von Sachgesamtheiten im Rahmen der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen im Speziellen für Spielplätze genutzt. Hierbei wurden sämtliche Spielgeräte einer Spielplatzfläche zusammengefasst bewertet. Ebenso wurden in der Eröffnungsbilanz die Bestandteile eines Straßenkörpers (Gehweg, Radweg, Fahrbahn) innerhalb eines Netzknotenabschnitts als Gesamtheit erfasst und bewertet. Im Rahmen der Führung der laufenden Anlagenbuchhaltung wurde diese Vereinfachungsregelung nicht mehr in Anspruch genommen, da die Bildung von Sachgesamtheiten, z. B. von einzelnen Spielgeräten eines Spielplatzes, der Einzelerfassung und -bewertung von Vermögensgegenständen nicht gerecht wird. Für die Sachverhalte nach dem 01.01.2012 erfolgt eine getrennte Erfassung und Bewertung von Gehwegflächen, Radwegflächen (jeweils links und rechts) sowie der Fahrbahnfläche je Netzknotenabschnitt (von Kreuzung bis Kreuzung). Die Abweichung von den bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden begründet keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 3.5 Ausübung von Wahlrechten bei der Eröffnungsbilanz und zum Jahresabschluss Die Stadt Leipzig hat bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz die in der SächsKomHVODoppik genannten Wahlrechte und Ermessensspielräume auf Grundlage der Ratsbeschlüsse RBV-823/11 vom 18.05.2011 und RBV-1220/12 vom 16.05.2012 wie folgt ausgeübt: ƒ § 34 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe können, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für die Gemeinde von nachrangiger Bedeutung ist, mit einer gleich bleibenden Menge und einem gleich bleibenden Wert (Festwert) angesetzt werden, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt. In der Stadt Leipzig wurde ein Festwert für die Straßenbeleuchtung gebildet. ƒ § 34 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik Gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden können jeweils zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden. Gruppenbewertungen kamen überwiegend, bis auf wenige definierte Ausnahmen, nicht zur Anwendung. ƒ § 36 Abs. 8 SächsKomHVO-Doppik Für Zuwendungen und Umlagen sowie für Kostenerstattungen, Beiträge und ähnliche Entgelte, die die Gemeinde im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben oder aufgrund gesetzlicher oder satzungsrechtlicher Verpflichtungen an Dritte für Investitionen geleistet hat, dürfen Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen aktiviert werden. ___________________________________________________ Seite 15 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen wurden im Rahmen der Eröffnungsbilanz aus Vereinfachungsgründen nicht gebildet, da u. a. nicht alle in der Vergangenheit geleisteten Investitionszuwendungen vollständig ermittelbar waren. ƒ § 38 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen auch angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten, der notwendigen Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist, eingerechnet werden. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen der Verwaltung, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung brauchen nicht eingerechnet zu werden. Die o. g. Kosten wurden in die Berechnung der Herstellungskosten nicht einbezogen. ƒ § 38 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik Zinsen für Fremdkapital gehören nicht zu den Herstellungskosten. Zinsen für Fremdkapital, welches zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, dürfen als Herstellungskosten angesetzt werden, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstandes verwendet wird, sind in der Stadt Leipzig nicht als Herstellungskosten angesetzt worden. ƒ § 43 SächsKomHVO-Doppik Soweit es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, kann für den Wertansatz gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens unterstellt werden, dass die zuerst oder die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert worden sind. Bei den Verbrauchsfolgeverfahren Lifo und Fifo handelt es sich um Bewertungsvereinfachungsverfahren, die nur im Bereich des Vorratsvermögens durchgeführt werden dürfen. Es ist dasjenige Verfahren angewandt worden, das dem tatsächlichen Verbrauch/Umschlag am nächsten kam. ƒ § 44 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik Ausnahmsweise ist eine Abschreibung nach Maßgabe der Leistungsabgabe (Leistungsabschreibung) zulässig, wenn dies dem Nutzungsverlauf wesentlich besser entspricht. Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurde von der linearen Abschreibung nicht abgewichen. Die Abschreibung nach Maßgabe der Leistungsabgabe (Leistungsabschreibung) findet in der Stadt Leipzig keine Anwendung. ƒ § 44 Abs. 8 SächsKomHVO-Doppik Abnutzbare, unbewegliche Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens dürfen für Zwecke der Abschreibung in wesentliche, abgrenzbare Komponenten aufgeteilt werden. Der sog. Komponentenansatz wird in der Stadt Leipzig nicht angewandt. ƒ § 47 Abs. 5 SächsKomHVO-Doppik Ein Posten der Ergebnisrechnung, Vermögensrechnung oder Finanzrechnung, der keinen Betrag ausweist, braucht nicht aufgeführt zu werden, es sei denn, dass im vorhergehenden Rechnungsjahr unter diesem Posten ein Betrag ausgewiesen wurde. Es wurden alle Posten der Vermögensrechnung vollständig aufgeführt. ___________________________________________________ Seite 16 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ___________________________________________________ ƒ § 61 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik Für bewegliche Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, deren Anschaffungsoder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen abzugsfähigen Vorsteuerbetrag, für den einzelnen Vermögensgegenstand 1.000 EUR nicht übersteigen, und diesen gem. § 40 Abs. 2 zugeordnete Sonderposten ist die Anwendung von § 34 und § 36 Abs. 3 freigestellt. Bewegliche Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens bis einschließlich 1.000 EUR wurden i. R. d. Eröffnungsbilanz nicht inventarisiert. Von der Ausübung des vorstehenden Wahlrechts wurden Kunstgegenstände ausgenommen. ƒ § 61 Abs. 5 SächsKomHVO-Doppik Sofern für Betriebe gewerblicher Art oder kostenrechnende Einrichtungen Bestandsverzeichnisse geführt werden und die Bewertung des darin verzeichneten Vermögens handelsund steuerrechtlichen Grundsätzen entspricht, können diese Wertansätze für die Eröffnungsbilanz herangezogen werden. Bereits bestehende Bewertungen von Vermögensgegenständen nach Wiederbeschaffungszeitwerten aus Gebührenbedarfsberechnungen und die noch bestehenden Restnutzungsdauern dürfen nicht unverändert in die Eröffnungsbilanz übernommen werden. Der Wiederbeschaffungszeitwert kann übernommen werden, soweit fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten gesondert ermittelt werden und der Wiederbeschaffungszeitwert durch Sonderabschreibungen oder -zuschreibungen angepasst wird. Wurden für Betriebe gewerblicher Art und für kostenrechnende Einrichtungen der Stadt Leipzig Bestandsverzeichnisse geführt und entsprach die Bewertung des darin verzeichneten Vermögens handels- und steuerrechtlichen Grundsätzen, sind diese Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um erforderliche Abschreibungen für die Eröffnungsbilanz herangezogen worden. Die steuerlichen Nutzungsdauern wurden nicht übernommen. Eine Übernahme von Wiederbeschaffungszeitwerten nach § 61 Abs. 5 S. 3 SächsKomHVODoppik erfolgte ebenfalls nicht. ƒ § 61 Abs. 6 SächsKomHVO-Doppik Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen und Zweckverbänden sowie Sondervermögen nach § 91 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO werden mit den Anschaffungskosten oder dem anteiligen Eigenkapital angesetzt. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen und Zweckverbänden sowie Sondervermögen nach § 91 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO wurden in der Stadt Leipzig mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt. ƒ § 61 Abs. 7 Nr. 6 SächsKomHVO-Doppik Sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Betriebsvorrichtungen und Anlagen, die selbstständige Bestandteile eines Vermögensgegenstandes darstellen, nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand ermittelbar, dürfen sie beim Vermögensgegenstand angesetzt werden. Dieses Wahlrecht wurde so in Anspruch genommen und entsprechend dokumentiert. Darüber hinaus wurde im Jahresabschluss 2012 auf Grundlage des Ratsbeschlusses Nr. RBV DS-00411/14 vom 20.11.2014 abweichend zur Eröffnungsbilanz vom Wahlrecht nach § 36 Abs. 8 SächsKomHVO-Doppik (siehe vorstehend) Gebrauch gemacht. Weiterhin wurde in Anwendung der Änderung des § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik mit Stand 10.12.2013 auf die Abzinsung von Rückstellungen verzichtet und die in der Eröffnungsbilanz erfolgten Abzinsungen der Rückstellungen mit einer Laufzeit über einem Jahr rückgängig gemacht. ___________________________________________________ Seite 17 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ 4 4.1 Berichtigung oder Nachholung von Ansätzen in der Eröffnungsbilanz sowie andere ergebnisneutrale Verrechnungen mit dem Basiskapital Berichtigungen der Eröffnungsbilanz gemäß § 62 SächsKomHVO-Doppik Im Rahmen des Jahresabschlusses ergab sich - nach einer vorgenommenen Beurteilung der Fehlerhaftigkeit - der Bedarf, Wertansätze der Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig zu berichtigen. Hierbei fand § 62 SächsKomHVO-Doppik Anwendung, der ausdrückliche Regelungen für die Korrektur der Eröffnungsbilanz enthält. Ergibt sich bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für ein späteres Haushaltsjahr, dass in der Eröffnungsbilanz Vermögensgegenstände, zweckgebundene und sonstige Rücklagen, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten oder Rechnungsabgrenzungsposten mit einem zu niedrigen oder zu hohen Wert, zu Unrecht oder nicht angesetzt worden sind, ist nach dieser Vorschrift in dem letzten noch nicht festgestellten Jahresabschluss der Wertansatz zu berichtigen oder der unterlassene Wertansatz nachzuholen, wenn es sich um einen wesentlichen Betrag handelt. Die sich aus solchen Berichtigungen ergebenden Wertveränderungen berühren das laufende Jahresergebnis nicht und sind mit der Kapitalposition zu verrechnen. Die vorgenommenen Korrekturen der Eröffnungsbilanz wirken sich mit in Summe 4.789.994,47 EUR erhöhend auf das Basiskapital aus. Im Einzelnen sind die Korrekturen in der Übersicht in der Anlage 5 dargestellt. 4.2 Andere ergebnisneutrale Verrechnungen mit dem Basiskapital nach § 63 Abs. 9 SächsKomHVO-Doppik Gemäß der Übergangsvorschrift des § 63 Abs. 9 SächsKomHVO-Doppik berühren Änderungen in Wertansätzen, die sich aus der Änderung der SächsKomHVO-Doppik ergeben, das Jahresergebnis nicht und sind mit dem Basiskapital zu verrechnen. Im Haushaltsjahr 2012 wurden ergebnisneutrale Korrekturen nach § 63 Abs. 9 SächsKomHVO-Doppik aufgrund von Rechtsänderungen der SächsKomHVODoppik zu folgend angeführten Sachverhalten durchgeführt. Die Sachverhalte werden ebenfalls mit in der Übersicht in der Anlage 5 abgebildet. Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen In ihrer Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2012 hatte die Stadt Leipzig Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen 103.774.514,00 EUR gebildet (95.443.291,00 EUR für Pensionsverpflichtungen und 8.331.223,00 EUR für Beihilfeverpflichtungen). Aufgrund der Änderung der SächsKomHVO-Doppik vom 8. Februar 2008 durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Dezember 2012 (SächsGVBl. S. 764) wurden die Kommunen von der Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen entbunden (Streichung § 41 Abs. 1 Nr. 1 SächsKomHVO-Doppik a. F.). Gemäß § 27 Abs. 3 des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (SächsGKV) hat nunmehr der Kommunale Versorgungsverband Sachsen (KVS) sowohl für seinen eigenen Bereich als auch für seine Mitglieder Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen zu bilden. Mit Aufstellung des Jahresabschlusses 2012 waren daher die in der Eröffnungsbilanz gebildeten Rückstellungen unter Beachtung des § 63 Abs. 9 SächsKomHVO-Doppik aufzulösen. Die betreffenden Rückstellungsbeträge wurden vollständig direkt gegen das Basiskapital gebucht, welches sich dadurch entsprechend erhöht (siehe Passiva 3a) und Passiva 1a)). ___________________________________________________ Seite 18 Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Vermögensrechnung ___________________________________________________ Abzinsung von Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik In der Eröffnungsbilanz waren Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in Anlehnung an § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden. Dies entsprach der Rechtslage nach der SächsKomHVO-Doppik vom 8. Februar 2008 (rechtsbereinigt mit Stand vom 31. Dezember 2011). Mit Änderung des § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik zum 31. Dezember 2013 wurde die vormals vorgesehene pauschale Abzinsung von Rückstellungen in ein Wahlrecht überführt. Nunmehr können Rückstellungen abgezinst werden, soweit die ihnen zugrunde liegenden Verbindlichkeiten einen Zinsanteil enthalten, d. h. im Erfüllungsbetrag Zinszahlungen enthalten sind. Die Stadt Leipzig hat auf Grundlage der Änderung in der SächsKomHVO-Doppik die zum Eröffnungsbilanzstichtag vorgenommenen Abzinsungen der entsprechenden Rückstellungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 rückgängig gemacht. Die betreffenden Korrekturen durch ergebnisneutrale Verrechnungen mit dem Basiskapital belaufen sich auf insgesamt 75.483.588,69 EUR und erhöhen das Basiskapital (siehe Passiva 1a) und zu Passiva 3). 5 Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Vermögensrechnung 5.1 Aktiva 5.1.1 Anlagevermögen Unter dem Anlagevermögen sind alle Vermögensgegenstände zu verstehen, die zur dauerhaften Nutzung in der Stadt Leipzig bestimmt sind. Eine dauerhafte Nutzung liegt vor, wenn sich das Vermögen länger als ein Jahr im wirtschaftlichen Eigentum befindet, da es dauernd für die Aufgabenerfüllung benötigt wird. Das Anlagevermögen wird in der Anlagenübersicht (Anlage 1 zum Anhang des Jahresabschlusses) nach vorgegebener Struktur 1 weiter unterteilt. Die Verteilung des Anlagevermögens stellt sich unter Bezugnahme der Bilanzsumme i. H. v. 4.136.378.084,04 EUR wie folgt dar: Anlagevermögen 31.12.2012 in EUR Prozentualer Anteil an Bilanzsumme 01.01.2012 Prozentualer Anteil an Bilanzsumme in EUR Immaterielle Vermögensgegenstände 8.691.449,45 0,21% 9.973.697,01 0,24% Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen 8.469.565,72 0,20% 0,00 0,00% Sachanlagevermögen 2.729.100.188,17 65,98% 2.741.897.469,78 66,62% Finanzanlagevermögen 1.087.691.098,31 26,30% 1.107.972.017,23 26,92% Gesamt 3.833.952.301,65 92,69% 3.859.843.184,02 93,78% Das Anlagevermögen weist mit rund 92,7 % das wesentliche Vermögen der Stadt Leipzig aus. Darin enthalten zeigt das Sachanlagevermögen mit rd. 66,0 % den größten Vermögensanteil auf. 1 In Anlehnung an Muster 14 (zu § 54 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik). ___________________________________________________ Seite 19 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ Aktiva 1a) Immaterielle Vermögensgegenstände Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht körperlich fassbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wie z. B. EDV-Software, Lizenzen oder Rechte. Diese dürfen nur aktiviert werden, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Somit entfällt die Bilanzierungsfähigkeit für selbsterstellte (z. B. selbst entwickelte Software) bzw. unentgeltlich erworbene (z. B. durch Schenkung) immaterielle Vermögensgegenstände. Sofern lediglich das für den Erwerb notwendige Entgelt zweckgebunden geschenkt wird, ist der immaterielle Vermögensgegenstand zu aktivieren. 31.12.2012 Immaterielle Vermögensgegenstände 01.01.2012 in EUR Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Anzahlungen auf immaterielles Vermögen Gesamt 8.134.364,80 9.820.188,72 557.084,65 153.508,29 8.691.449,45 9.973.697,01 Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten. Ist ihre Nutzung zeitlich begrenzt, wurden die Anschaffungskosten um planmäßige Abschreibungen für die Zeit der Nutzung bis zum Stichtag des Jahresabschluss vermindert. Darüber hinaus sind außerplanmäßige Abschreibungen im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen worden. Software, deren Anschaffungskosten 410,00 EUR nicht überschreiten, wurden wie Trivialprogramme behandelt und im immateriellen Vermögen nicht erfasst. Die Trivialprogramme wurden dem beweglichen Sachanlagevermögen zugeordnet und aufgrund der Wertaufgriffsgrenze von 410,00 EUR nach § 44 Abs. 5 SächsKomHVO-Doppik nicht erfasst. Aufgrund der Wertuntergrenze für die Eröffnungsbilanz von 1.000,01 EUR wurden die Trivialprogramme in der Eröffnungsbilanz nicht erfasst. Ab dem Eröffnungsbilanzstichtag erfolgt grundsätzlich die Berücksichtigung der Software und aller immaterieller Vermögensgegenstände ab 410,01 EUR in der Vermögensrechnung. Zugänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen im Jahr 2012 ergaben sich aus Zugängen für EDV-Software in Höhe von 942.464,57 EUR (u. a. SAP, SaarOWI, GeoOffice). Als Abgang ist nur das PAISY-Grundsystem mit einem Restbuchwert von 5.815,45 EUR zu verzeichnen. Bei den sonstigen Rechten liegen keine Zugänge und Abgänge vor. Die hohe Wertminderung des immateriellen Vermögens resultiert aus den relativ hohen Abschreibungen aufgrund der kurzen Nutzungsdauer. DV-Software wird, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, über fünf Jahre abgeschrieben. Dinglich gesicherte Rechte zur Nutzung fremden Grund und Bodens (Grunddienstbarkeiten wie z. B. Wege- und Leitungsrechte) wurden als immaterielle Vermögensgegenstände zu Anschaffungskosten aktiviert, sofern ein entgeltlicher Erwerb voraus gegangen war. Waren zum Eröffnungsbilanzstichtag trotz eines entgeltlichen Erwerbs keine Anschaffungskosten ermittelbar, wurde eine Ersatzbewertung zum Erinnerungswert von 1,00 EUR vorgenommen. Bei den geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände ergeben die Zugänge eine Höhe von 482.689,52 EUR und die Abgänge (die immateriellen Vermögensgegenstande wurden aktiviert) von 79.113,16 EUR. Der Großteil dieser Zugänge entfällt auf die Softwareentwicklungsleistungen in Höhe von 256.802,47 EUR. Für erhaltene Investitionszuwendungen zum immateriellen Vermögen wurden bei vorliegenden Zuwendungsbescheiden Sonderposten passiviert. ___________________________________________________ Seite 20 Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen ___________________________________________________ Aktiva 1b) Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen Gesamt 31.12.2012 01.01.2012 in EUR 8.469.565,72 0,00 Auf die mögliche Aktivierung von Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen an Dritte ist im Rahmen der Eröffnungsbilanz verzichtet worden (Ausübung des Wahlrechts gemäß § 36 Abs. 8 SächsKomHVO-Doppik). Ab dem 01.01.2012 wurden gemäß Beschluss der Ratsversammlung vom 20.11.2014 (DS00411/14) nach § 36 Abs. 8 SächsKomHVO-Doppik geleistete Investitionszuwendungen sowie Umlagen, Kostenerstattungen, Beiträge und ähnliche Entgelte, welche die Stadt Leipzig im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung oder aufgrund gesetzlicher oder satzungsrechtlicher Verpflichtungen an Dritte für Investitionen leistet als Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen abgebildet. Zuwendungen, die die Stadt Leipzig zunächst selbst als Zuwendungsempfänger erhält und diese im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung weiterleitet, sind nicht als durchlaufende Posten zu behandeln. Sofern der Stadt Leipzig an den geschaffenen Vermögensgegenständen kein wirtschaftliches Eigentum zusteht, ist für die weitergeleiteten Mittel ein aktiver Sonderposten zu bilden und als Korrekturposten für die erhaltenen Fördermittel auf der Passivseite ebenfalls ein Sonderposten auszuweisen. In den Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen von insgesamt 8,5 Mio. EUR entfallen 4,0 Mio. EUR auf infrastrukturelle Anlagen, die an die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH, Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH u. a. übergeben wurden, 1,5 Mio. EUR für Baufördermittelzuschüsse an Eigenbetriebe, wie z. B. dem städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe und 1,2 Mio. EUR an freie Träger für den Neubau bzw. die Erweiterung von Kindertageseinrichtungen. In Abhängigkeit von der Zweckbindungsfrist des bezuschussten Vermögensgegenstandes wurde eine Nutzungsdauer zwischen fünf und 25 Jahren gewählt. Sofern keine Vereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und dem Zuwendungsempfänger getroffen wurde, beträgt die Nutzungsdauer zehn Jahre. Aktiva 1c) Sachanlagevermögen Das Sachanlagevermögen beinhaltet alle materiellen Vermögensgegenstände. Diese sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet worden. Soweit den Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens dauerhaft ein niedrigerer Wert beizulegen ist, wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. ___________________________________________________ Seite 21 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ 31.12.2012 Sachanlagevermögen 01.01.2012 in EUR Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen 186.440.885,89 186.812.015,06 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen 737.448.885,91 753.186.997,15 1.287.420.116,84 1.330.718.924,81 Infrastrukturvermögen Bauten auf fremdem Grund und Boden Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 232.369,81 242.705,68 363.482.619,32 363.163.035,34 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 25.566.596,98 24.526.078,09 Betriebs- und Geschäftsausstattung, Tiere 20.446.514,15 19.946.125,28 108.062.199,27 63.301.588,37 2.729.100.188,17 2.741.897.469,78 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Gesamt Vollständig abgeschriebene, aber noch genutzte Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie bewegliche Vermögensgegenstände, für die im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 kein Wert ermittelt werden konnte (z. B. für einzelne Kunstgegenstände), wurden mit einem Erinnerungswert von 1,00 EUR bilanziert. Aktiva 1c) aa) Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen Unbebaute Grundstücke sind nach der VwV KomHSys unbebaute Bodenflächen einschließlich dazugehöriger Oberflächengewässer, die sich im Eigentum der Kommune befinden. Dies umfasst Bauland, land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen, Erholungsflächen (Grünflächen) und sonstige Flächen. Auch Flächen mit Gebäuden, bei denen der Wert des Gebäudes unter dem des Grundstückes liegt, wie z. B. Kleingartenanlagen, Spielplätze, Friedhöfe und Sportflächen, zählen hierzu. Grundstücksgleiche Rechte, die umfangreiche Nutzungsrechte an Grundstücken beinhalten, sind als selbstständige Vermögenswerte zu bilanzieren. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen 31.12.2012 01.01.2012 in EUR Grünflächen 56.387.576,42 56.223.842,52 Ackerland 42.980.221,47 42.777.778,58 Wald und Forsten 8.844.514,59 8.747.381,93 Schutz- und Ausgleichsflächen 1.184.953,11 1.184.953,11 242.013,28 240.293,03 76.801.607,02 77.637.765,89 186.440.885,89 186.812.015,06 Gewässer Sonstige unbebaute Grundstücke Gesamt Die Erfassung und Bewertung des Grund und Bodens erfolgte im Datenbanksystem „Facility Management Operating System für Leipzig“ (FAMOS LE), auf Grundlage der dort eingepflegten Katasterdaten. Bei Bestimmung der Nutzungsart wurde auf die Realnutzung abgestellt. Bei den unbebauten Grundstücken, die zur Eröffnungsbilanz mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet wurden, wurden die Belastungen wertmindernd berücksichtigt, wenn diese nach Kaufvertragsabschluss eingetreten sind. ___________________________________________________ Seite 22 Aktiva 1c) bb) Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen ___________________________________________________ Gemäß § 61 Abs. 7 Nr. 3 SächsKomHVO-Doppik sind bewirtschaftete Waldflächen nach Grund und Boden sowie Aufwuchs getrennt zu erfassen. In der Stadt Leipzig werden alle Waldflächen bewirtschaftet. Dem entgegen wurden in der Stadt Leipzig der Grund und Boden und der Aufwuchs in der Eröffnungsbilanz in einer Anlagenklasse ausgewiesen. Die Ansätze der unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte an solchen erfolgte ab dem Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2012 zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Bestandsveränderungen der Position unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen im Bereich Grünflächen resultiert aus einem Ankauf im Rahmen des Ausbaus des Stadthafens Leipzig. Die Veränderungen in den Nutzungsarten Ackerland sowie Wald und Forst resultieren aus diversen Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen von Flurstücken. Die Veränderung der sonstigen unbebauten Grundstücke basiert unter Anderem auf Verkäufen von Grundstücken in der Emilienstraße (Gemarkung Leipzig 979/6, 979/4) und Hardenbergstraße (Gemarkung Leipzig 3396). Grundstücksgleiche Rechte wurden wie Grundstücke selbst bewertet. Flurstücke, die mit Erbbaurecht belastet sind, wurden als bebaute Grundstücke erfasst. Flurstücke, für die eine konkrete Veräußerungsabsicht bestand, wurden im Umlaufvermögen ausgewiesen (Vgl. hierzu RBV-1200/12). Weiterhin sind in der Anlagenklasse „Sonstige unbebaute Grundstücke“ Flurstücke ausgewiesen, die den bebauten Grundstücken zuzuordnen sind. Die Umbuchung der Grundstücke mit einem Gesamtwert von ca. 2,2 Mio. EUR in den Bilanzposten „Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen“ soll in den Folgejahren erfolgen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass ein Grundstückskauf im Rahmen eines kreditähnlichen Rechtsgeschäftes zum Jahresabschluss 2012 nicht vollständig richtig abgebildet wurde. Eine zweite Kaufpreisrate für den Kauf in Höhe von 1,8 Mio. EUR wurde zum 31.12. nicht entsprechend passiviert und aktiviert. Die vollständige Aktivierung erfolgte im Jahr 2013. Die Umgliederung der Anlagenklassen "Grund und Boden" und "Aufwuchs" innerhalb der Bilanzposition "Wald und Forsten" wurde zum Teil im Jahr 2013 umgesetzt. Weiterhin sind unter den sonstigen unbebauten Grundstücken derzeit noch Grundstücke in Höhe von 1,3 Mio. EUR ausgewiesen, welche jedoch in den bebauten Grundstücken mit sonstigen Gebäude auszuweisen sind und darüber hinaus in Höhe von 5,3 Mio. EUR Grundstücke, welche unter den zum Verkauf bestimmten Grundstücken im Umlaufvermögen abzubilden sind. Diese Ausweisfehler wurden zum Teil bereits im Jahr 2013 korrigiert oder werden in den kommenden Jahresabschlüssen berücksichtigt. Aktiva 1c) bb) Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen Zu den bebauten Grundstücken zählt der Grund und Boden mit den sich darauf befindlichen Gebäuden und anderen Bauwerken. Nicht dazu gehören die Grundstücke des Infrastrukturvermögens. Flurstücke, für die eine konkrete Veräußerungsabsicht bestand, wurden im Umlaufvermögen ausgewiesen (Vgl. hierzu RBV-1200/12). ___________________________________________________ Seite 23 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen 31.12.2012 01.01.2012 in EUR mit Wohnbauten 20.568.976,15 22.148.642,04 mit sozialen Einrichtungen 73.762.415,08 80.326.383,15 mit Schulen 242.201.565,09 259.839.168,83 mit Kulturanlagen 113.478.102,15 101.857.887,91 mit Sportanlagen 81.222.249,30 83.133.648,62 mit Gartenanlagen 1.490.010,92 1.490.677,77 76.408.150,52 77.862.081,29 mit sonstigen Gebäuden 128.317.416,70 126.528.507,54 Gesamt 737.448.885,91 753.186.997,15 mit Verwaltungsgebäuden Bei bebauten Grundstücken wurden Grund und Boden und Gebäude getrennt erfasst und bewertet. Für das Grundstück (Grund und Boden) gelten die Bewertungsansätze für unbebaute Grundstücke. Der Ansatz der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte an solchen erfolgte ab dem Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2012 zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Bei bebauten Flurstücken, die zur Eröffnungsbilanz mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet wurden, wurden Belastungen wertmindernd berücksichtigt, wenn diese nach Kaufvertragsabschluss eingetreten sind. Im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um die Vermögensgegenstände (Grund und Boden sowie Gebäude) mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Eröffnungsbilanzstichtag beizulegen ist. Betriebsvorrichtungen wurden - auch wenn sie wesentliche Bestandteile des Gebäudes ausmachen - als bewegliches Anlagevermögen („Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeuge“) betrachtet und getrennt vom Gebäude bewertet. Sonstige Bauten wurden analog zu Gebäuden bewertet. In der Eröffnungsbilanz wurden Gebäude und Außenanlagen verpachteter Sportstätten in Höhe von vorläufig 22,2 Mio. EUR nicht ausgewiesen, da das wirtschaftliche Eigentum sowie die Bewertung nicht abschließend geklärt waren. Zwischenzeitlich konnte das wirtschaftliche Eigentum als Grundlage für die Bilanzierung bei der Stadt Leipzig geklärt werden. Jedoch steht die Neubewertung der entsprechenden Sportanlagen derzeit noch aus. Gleiches gilt für die zugehörigen nicht angesetzten Betriebsvorrichtungen sowie die korrespondierenden Sonderposten. Die Bestandsveränderungen bei den Sportanlagen im Vergleich zur Eröffnungsbilanz resultiert wie bei den Gartenanlagen aus der Abschreibung der Vermögensgegenstände. Nach dem Eröffnungsbilanzstichtag wurde festgestellt, dass bei sechs Gebäuden ein Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung zum 01.01.2012 vorlag. Die außerplanmäßige Abschreibung wird in den Folgejahren geprüft und entsprechend nachgeholt. Beispielhaft sei hier das Gohliser Schlösschen genannt. Hier ist unter Beibehaltung der Restnutzungsdauer, ferner eine außerplanmäßige Abschreibung im Wert von 2,1 Mio. EUR vorzunehmen. Dies ist im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 noch nicht erfolgt. Erst nach Aufstellung der Eröffnungsbilanz wurde ersichtlich, dass bebaute Grundstücke, bei denen die Stadt Erbbaurechtsgeber war, im Bilanzposten „unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen“ erfasst wurden. In den Folgejahren ergibt sich des___________________________________________________ Seite 24 Aktiva 1c) cc) Infrastrukturvermögen ___________________________________________________ halb ein Umbuchungsbedarf in den Bilanzposten „bebaute Grundstücke“ in Höhe von 2,2 Mio. EUR. Die Aktivierung der Stadtbibliothek Leipzig mit Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 13,6 Mio. EUR und einem Restbuchwert zum 31.12.2012 von 13,7 Mio. EUR bildet die Ursache für die Veränderung der Position der bebauten Grundstücke mit Kulturanlagen. Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten für das Rathaus Schönefeld sowie das Neue Rathaus Leipzig im Jahr 2012 sowie Abschreibungen in Summe von 3,3 Mio. EUR führen zur Bestandsveränderung bei der Position bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Verwaltungsgebäuden. Darüber hinaus erfolgte die Aktivierung des Hauptgebäudes der Feuerwache Süd (Gruppenwache Süd) mit Anschaffungs- und Herstellungskosten von ca. 2,9 Mio. EUR. Die Bestandsveränderung der Position bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten resultiert zum einen aus Abschreibungen auf die Gebäude in Höhe von ca. 609,2 TEUR sowie dem Abgang diverser Wohngebäude, darunter zwei Mehrfamilienhäuser (Markkleeberger Straße 56, Bauernhofstraße). Bezüglich der bebauten Grundstücke mit sozialen Einrichtungen und Schulen resultiert die Veränderung im Wesentlichen aus der Berücksichtigung der linearen Abschreibungen. Auf dem Flurstück 0417-255/24 (Gemarkung: Leutzsch) wurde ein Abschlag aufgrund eines Altlastenverdachtsfalls vorgenommen, der in 2012 keine Relevanz mehr hatte. Der Sachverhalt wurde erst mit dem Teilprüfbericht der Eröffnungsbilanz vom 14.04.2014 festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt war die Anlagenbuchhaltung bereits geschlossen. Die Rückstellung i. H. v. 497.825,00 EUR wurde in 2012 bereits zugeführt (Hans-Driesch-Str. 2). Damit kommt es zu einer Minderbewertung des Flurstücks um 245.150,00 EUR. In den bebauten Grundstücken mit sozialen Einrichtungen sind darüber hinaus Vermögensgegenstände in Höhe von 1,0 Mio. EUR falsch ausgewiesen. Diese müssen in den Folgejahren auf die bebauten Grundstücke mit sonstigen Gebäuden umgegliedert werden. Aktiva 1c) cc) Infrastrukturvermögen Zum Infrastrukturvermögen als kommunalspezifischem Bilanzposten zählen alle öffentlichen Einrichtungen, die ausschließlich dem Leben in der Kommune und der örtlichen Infrastruktur dienen. Hierbei handelt es sich i. d. R. um den nicht verwertbaren Bestandteil des kommunalen Vermögens. Infrastrukturvermögen einschließlich Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen Stromversorgungsanlagen Gasversorgungsanlagen Wasserversorgungsanlagen Abfallbeseitigungsanlagen Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen Sonstiges Infrastrukturvermögen Gesamt ___________________________________________________ Seite 25 31.12.2012 01.01.2012 in EUR 261.403.083,75 260.293.038,82 10.358.497,98 10.863.078,76 312.262,87 325.880,20 0,00 601,55 379.908,46 194.998,44 0,00 0,00 659.996,77 722.358,67 958.849.252,22 1.002.095.622,26 55.457.114,79 56.223.346,11 1.287.420.116,84 1.330.718.924,81 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ Das Infrastrukturvermögen umfasst insbesondere Versorgungseinrichtungen und Versorgungsbauten, Verkehrseinrichtungen und Verkehrsbauten. Zu den Verkehrsbauten zählen auch die Straßen. Grundstücke und Bauten des Infrastrukturvermögens wurden getrennt erfasst und bewertet. Für das Grundstück gelten die Bewertungsansätze für unbebaute Grundstücke. Ersatzwerte im Rahmen der Erstbewertung für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 für Bauten des Infrastrukturvermögens wurden mittels der aktuellen Anschaffungs- und Herstellungskosten von Objekten gleicher Art und Güte, rückgerechnet mit den entsprechenden Baupreisindizes, abzüglich der planmäßigen Abschreibungen für die Zeit der Nutzung bis zum Stichtag der Eröffnungsbilanz ermittelt. Im Zuge der Ersatzbewertung von Verkehrsflächen wurden die aktuellen Anschaffungs- und Herstellungskosten anhand der Echtkostenbewertung der letzten 20 Jahre ermittelt. Die ermittelten Echtkosten der jeweiligen Maßnahmen wurden auf das Jahr 2007 vorindiziert, da im Jahr 2007 die Zustandsbefahrung stattfand. Der Beginn der Nutzungsdauer wurde auf das Datum der Verkehrsfreigabe, alternativ auf das Abnahmedatum (Beginn der Gewährleistungsfrist) oder den 01.01. des Jahres der Schlussrechnung gelegt. Die Bewertung der Straßenbeleuchtung erfolgte zur Eröffnungsbilanz zum Festwert. Springbrunnen wurden in der Erstbewertung für die Eröffnungsbilanz in Anlehnung an die BewR Anlage E (Kunstgegenstände) behandelt. Die Verkehrstelematik sowie das Parkleitsystem wurden mit den vorhandenen Anschaffungsund Herstellungskosten als Ausstattungsgesamtheit bewertet. Brücken mit ihrem jeweiligen Straßenaufbau sowie Spielplätze bildeten im Rahmen der Erstbewertung zur Eröffnungsbilanz nur einen Vermögensgegenstand als Sachgesamtheit. Im Zuge der Ersterfassung wurde auf die gesonderte Erfassung folgender Gegenstände aus Wirtschaftlichkeitsgründen verzichtet: ƒ Radwege, Gehwege, kombinierte Rad- und Gehwege, ƒ Verkehrslenkungsanlagen (Kreisel), ƒ Bushaltestellenbuchten, ƒ Unterstell-/Wartehäuschen, ƒ Parkplätze (Parkstreifen, -buchten u. a.). Für die laufende Betrachtung nach dem Eröffnungsbilanzstichtag erfolgte eine Einzelerfassung und -bewertung dieser Vermögensgegenstände. Bei den Verkehrsflächen erfolgt die Vermögensgegenstandsdefinition nach Netzknotenabschnitten. Ab dem 01.01.2012 erfolgte die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der Beginn der Nutzungsdauer wurde auf das Datum der Verkehrsfreigabe festgesetzt. Die größte Unterposition im Infrastrukturvermögen nehmen die Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen ein. Davon entfallen zum 31.12.2012 240,7 Mio. EUR auf den zugehörigen Grund und Boden, 694,9 Mio. EUR auf die Straßen, 8,9 Mio. EUR auf Wege, 9,5 Mio. EUR auf Plätze sowie Verkehrslenkungsanlagen in Höhe von 4,6 Mio. EUR. Im Jahr 2012 ergaben sich Zugänge mit einem Gesamtvolumen von 17,8 Mio. EUR, darunter Maßnahmen bei den Verkehrsflächen in der Max-Liebermann-Straße (4,4 Mio. EUR), Lützner Straße (3,7 Mio. EUR) und Brühl (1,3 Mio. EUR) sowie Erneuerungen der Wegweisenden Beschilderung auf der Landsberger Straße (182,1 TEUR) sowie der Max-Liebermann-Straße (177,3 TEUR). ___________________________________________________ Seite 26 Aktiva 1c) dd) Bauten auf fremdem Grund und Boden ___________________________________________________ Die Bestandsposition Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen setzt sich zum 31.12.2012 aus 192,5 Mio. EUR Brücken, 27,3 Mio. EUR für Wasserbauliche Anlagen, 23,8 Mio. EUR Tunnel sowie 17,8 Mio. EUR Ingenieurbauliche Anlagen zusammen. Im Jahr 2012 ergaben sich Zugänge von insgesamt 6,5 Mio. EUR. Davon entfallen ca. 3,0 Mio. EUR auf die Luisenbrücke, ca. 1,4 Mio. EUR auf verschiedene Maßnahmen im Bereich der Wasserbaulichen Anlagen und 670,5 TEUR auf eine Lärmschutzwand an der B2. Abgänge in dieser Position des Anlagevermögens ergaben sich in Höhe von ca. 1,9 Mio. EUR, unter anderem durch die Baumaßnahme an der Brücke Bornaische Straße über die Gleise der Deutschen Bahn. In der Position des sonstigen Infrastrukturvermögens sind die Lichtsignalanlagen (31,3 Mio. EUR), Straßenbeleuchtung (14,0 Mio. EUR), sowie die sonstige Infrastruktur (8,9 Mio. EUR) und dessen zugehörige Außenanlagen (1,3 Mio. EUR) abgebildet. Der zur Eröffnungsbilanz gebildete Festwert für die Straßenbeleuchtung besteht zum Jahresabschluss ohne Veränderung fort. Bei den Lichtsignalanlagen ergeben sich Zugänge im Gesamtwert von 2,3 Mio. EUR, z. B. für den Knoten Roßplatz (575,5 TEUR) oder den Knoten Tröndlinring/Gerberstraße (296,6 TEUR). Die Zugänge im sonstigen Infrastrukturvermögen von insgesamt 119,6 TEUR ergeben sich durch Neuanschaffungen auf Spielplätzen, wie z. B. einer Spielkombination auf dem Spielplatz Alexis-Schumann-Platz. Demgegenüber stehen neben den linearen Abschreibungen im Jahr 2012 Abgänge in Höhe von 173,8 TEUR. Der Bestand der Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen besteht im Wesentlichen aus dem Anschlussgleis zum Industriepark Nord. Die Veränderungen der Stromversorgungsanlagen resultiert im Wesentlichen aus einem Zugang einer versenkbaren Energiesäule auf dem Lindenauer Markt in Höhe von 4,7 TEUR sowie einem Abgang einer solchen Energiesäule ebenfalls auf dem Lindenauer Markt mit einem Restbuchwert von 3,6 TEUR. Alle weiteren Wertveränderungen resultieren aus Abschreibungen. Die Veränderungen der Wasserversorgungsanlagen im laufenden Jahr 2012 ergeben sich im Wesentlichen durch die Aktivierung von acht Trinkwassernotbrunnen sowie einer Grundwassermessstelle im Gesamtwert von 217,8 TEUR. Darüber hinaus erfolgt die Abschreibung der Anlagen über eine Nutzungsdauer zwischen 20 und 30 Jahren. Die Position der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen enthält nur die Anlage des Regenwassersammlers Nord, Am Sportforum. Dessen Wertveränderung aus dem Jahr 2012 ergeben sich aus dessen linearen Abschreibung über 20 Jahre. Im Jahr 2012 existierten keine Gasversorgungsanlagen im Eigentum der Stadt Leipzig. Aktiva 1c) dd) Bauten auf fremdem Grund und Boden Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden handelt es sich ausschließlich um Gebäude auf fremden Grundstücken. Die Kommune ist mithin nicht als Eigentümer des Grund und Bodens eingetragen. Vielmehr nutzt sie ihn aufgrund eines vertraglichen Verhältnisses. Bei Erbbaurechten an fremden Grundstücken wurde nur der Aufbau und nicht das jeweilige Grundstück bewertet. Im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um die Gebäude mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Stichtag des Jahresabschlusses beizulegen ist. ___________________________________________________ Seite 27 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ 31.12.2012 Bauten auf fremdem Grund und Boden 01.01.2012 in EUR Wohnbauten 12.574,11 13.455,72 Soziale Einrichtungen 0,00 0,00 Schulen 0,00 0,00 Kulturanlagen 0,00 0,00 Sportanlagen 0,00 0,00 Gartenanlagen 0,00 0,00 Verwaltungsgebäude 0,00 0,00 Grundstückseinrichtungen 0,00 0,00 Sonstige Bebauung 219.795,70 229.249,96 Gesamt 232.369,81 242.705,68 Die Veränderung der Positionen im Jahr 2012 beruht ausschließlich auf der Berücksichtigung der Abschreibungen. In der Position sonstige Bebauung ist unter anderem der Garagenkomplex der Verlängerten Queckstraße mit 28 Gebäuden abgebildet. Aktiva 1c) ee) Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler Alle Elemente der menschlichen Kultur, die nicht durch ihre Zweckmäßigkeit, sondern durch ihre begriffene Schönheit Wert für den Menschen entfalten, gehören zu den Kunstgegenständen und Kulturdenkmälern. Kunstgegenstände sind z. B. Gemälde, Plastiken und Skulpturen oder wertvolle Bücher und Sammlungen. Musikinstrumente, die ausgestellt werden und künstlerische Gestaltungen gehören ebenfalls dazu. Kulturdenkmäler sind z. B. Gebäude, Brunnen, Ehrenfriedhöfe, Kriegerdenkmäler, Statuen oder Säulen. Sie werden nach der VwV KomHSys unterteilt in Baudenkmäler, Bodendenkmäler und sonstige Denkmäler. 31.12.2012 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 01.01.2012 in EUR Kunstgegenstände Baudenkmäler Bodendenkmäler Sonstige Denkmäler Gesamt 361.627.509,25 361.319.634,02 1.425.871,71 1.425.871,71 341.991,58 341.991,58 87.246,78 75.538,03 363.482.619,32 363.163.035,34 Die Ersatzbewertung der Kunstgegenstände bei nicht ermittelbaren Anschaffungs- und Herstellungskosten zum Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2012 erfolgte entweder auf Grundlage von Erfahrungswerten aus dem Erwerb oder Veräußerung, Erfahrungswerten auf Grundlage von Listen- oder Katalogpreisen vergleichbarer Vermögensgegenstände, Versicherungswerten oder erstellten Wertgutachten. Sofern die vorgenannten Möglichkeiten keinen Wert ergaben, erfolgte die Bewertung aus wirtschaftlichen Gründen mit einem Erinnerungswert von 1,00 EUR. Bei der Erfassung und Bewertung der Kunstgegenstände wurden zum Teil Sammlungen und Konvolute als Gruppen zusammengefasst. Kunstgegenstände unterliegen in der Regel keiner gewöhnlichen Abnutzung, demnach wurden keine planmäßigen Abschreibungen angesetzt. Kunstgegenstände, die bedingt durch eine praktische Nutzung einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, wurden der Betriebsund Geschäftsausstattung zugeordnet. ___________________________________________________ Seite 28 Aktiva 1c) ff) Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge ___________________________________________________ Die Bestandsveränderung der Kunstgegenstände des laufenden Jahres 2012 ergibt sich durch den Erwerb von 108 Kunstwerken. Aktiva 1c) ff) Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge Unter diesem Bilanzposten sind neben dem Benannten sämtliche Betriebsvorrichtungen, die wesentliche Bestandteile von Grundstücken sind, zu erfassen, sofern kein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Grundvermögen besteht. Allein die wirtschaftliche Zweckbestimmung ist hierbei entscheidend für die Zuordnung der Vermögensgegenstände. Auf den gleichlautenden Erlass der Länder zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen wird verwiesen. 31.12.2012 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 01.01.2012 in EUR Fahrzeuge 11.212.062,56 Maschinen und technische Anlagen Betriebsvorrichtungen Technische Ausgleichsmaßnamen Gesamt 10.272.522,74 1.596.415,88 1.647.863,23 12.758.118,54 12.605.692,12 0,00 0,00 25.566.596,98 24.526.078,09 Die Bewertung der Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeuge erfolgte in der Regel zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Konnten die Anschaffungskosten im Rahmen der Erstbewertung zur Eröffnungsbilanz nicht ermittelt werden, wurde eine Ersatzbewertung vorgenommen. Dies war generell der Fall bei Vermögensgegenständen, die vor dem 01.07.1990 angeschafft wurden. Die Bewertung mit Ersatzwerten erfolgte auf Basis der Echtkosten, rückgerechnet mit dem Preisindex der Einzelhandelspreise auf das Jahr der Anschaffung, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Die laufende Bewertung nach dem Eröffnungsbilanzstichtag erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Veränderung der Position Fahrzeuge resultiert im Wesentlichen aus Zugängen aufgrund von Neuanschaffungen der Branddirektion (1,8 Mio. EUR) sowie der Fahrbibliothek (411,0 TEUR). Bei den Betriebsvorrichtungen ist unter anderem ein Zugang in Form eines Schutzbodens für das Handballparkett in der Arena Leipzig mit einem Wert von 172,0 TEUR zu verzeichnen. Aktiva 1c) gg) Betriebs- und Geschäftsausstattung, Tiere Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst alle Einrichtungsgegenstände z. B. der Büros und öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, für den Bauhof oder die Feuerwehr. Tiere sind erst mit Erreichen der Fortpflanzungsfähigkeit aktivierungsfähig. ___________________________________________________ Seite 29 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ 31.12.2012 Betriebs- und Geschäftsausstattung, Tiere 01.01.2012 in EUR Schulausstattung 9.488.184,62 10.395.089,50 Ausstattung der Kinderkrippen und Kindertagesstätten 1.158.184,50 1.084.629,37 Ausstattung sonstiger sozialer Einrichtungen Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 76.087,86 93.290,64 9.724.057,17 8.373.115,77 Tiere Gesamt 0,00 0,00 20.446.514,15 19.946.125,28 Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der Betriebs- und Geschäftsausstattung entsprechen den Angaben zu „Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge“. Tiere wurden nicht angesetzt, weil sie unterhalb der Wertaufgriffsgrenze für das bewegliche Sachanlagevermögen lagen. Bei der Ausstattung der Kinderkrippen und Kindertagesstätten ergaben sich im Jahr 2012 Zugänge in Höhe von ca. 200 TEUR. Demgegenüber sind Abschreibungen in Höhe von ca. 125 TEUR zu verzeichnen. Die Veränderung der sonstigen Betriebs- und Geschäftsausstattung ergibt sich durch Zugänge in Höhe von 2,7 Mio. EUR. Diese ergeben sich unter anderem durch die Anschaffung eines Rückgabe- und Sortiersystems (ca. 250,0 TEUR) in den Leipziger Städtischen Bibliotheken sowie eines Infrarot-Spektrometers (ca. 200,0 TEUR) in der Branddirektion. Aktiva 1c) hh) Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Bei geleisteten Anzahlungen handelt es sich um Vorausleistungen der Kommune auf den Kaufpreis von Sachanlagevermögen. Grundlage für die Bilanzierung bilden die zum Abschlussstichtag getätigten Zahlungsströme, also die tatsächlich gezahlten Beträge. Nach Vertragserfüllung wird die Anzahlung durch die entsprechende Umbuchung aufgelöst, d.h. der Vermögensgegenstand wird mit den Anschaffungskosten aktiviert. Unter den Anlagen im Bau sind Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens zu verstehen, die sich noch in der Herstellungsphase befinden. Es wurden einerseits zwar schon Rechnungen bezahlt, Mittel sind abgeflossen, um Vermögen zu bilden, aber andererseits ist der Vermögensgegenstand noch nicht fertiggestellt bzw. befindet sich nicht in einem betriebsbereiten Zustand, sodass eine Aktivierung noch nicht erfolgen kann. Die Bauzeit geht mithin über den Jahresabschlussstichtag hinaus. 31.12.2012 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 01.01.2012 in EUR Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 638.000,83 0,00 Anlagen im Bau 107.424.198,44 63.301.588,37 Gesamt 108.062.199,27 63.301.588,37 Geleistete Anzahlungen auf noch nicht gelieferte oder erstellte Vermögensgegenstände wurden mit den tatsächlich gezahlten Beträgen angesetzt. Ausgezahlte Investitionen für Anlagen im Bau wurden angesetzt, sofern diese zum 31.12.2012 noch nicht fertiggestellt waren. Von den zum 31.12.2012 geleisteten Anzahlungen auf das Sachanlagevermögen entfallen 337,6 TEUR auf die Einführung des Digitalfunks für die Fahrzeuge der Branddirektion. ___________________________________________________ Seite 30 Finanzanlagevermögen ___________________________________________________ Darüber hinaus sind umfangreiche Baumaßnahmen im Bereich Schulen und Kindertagesstätten zum 31.12.2012 noch nicht abgeschlossen, sodass die Berücksichtigung als Anlage im Bau erfolgt. Hierunter fallen die Immanuel-Kant-Schule (11,1 Mio. EUR, davon Zugang in 2012 von 5,0 Mio. EUR), die Humboldtschule (9,5 Mio. EUR, davon Zugang in 2012 von 2,8 Mio. EUR) sowie die Erich Kästner-Schule (9,1 Mio. EUR, davon Zugang in 2012 von 6,1 Mio. EUR). Darüber hinaus haben sich auf den Anlagen im Bau für das Jahr 2012 unter anderem Abgänge und damit die Aktivierung der Stadtbibliothek (13,6 Mio. EUR) und der B6/B87/Mittlerer Ring Nord (10,0 Mio. EUR) ergeben. Weiterhin sind in dem Bestand an Anlagen im Bau zum Stichtag 31.12.2012 Vermögensgegenstände in Höhe von 23,7 Mio. EUR ausgewiesen, für die aufgrund der Fertigstellung eine Aktivierung im Jahr 2012 geboten gewesen wäre. Die Aktivierung der bebauten Grundstücke mit sozialen Einrichtungen in Höhe von 4,0 Mio. EUR und der bebauten Grundstücke mit Schulen in Höhe von 19,7 Mio. EUR erfolgte im Jahr 2013. Aktiva 1d) Finanzanlagevermögen Zum Finanzanlagevermögen zählen Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Ausleihungen und Wertpapiere. Gemäß § 89 Abs. 5 SächsGemO sind Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen anzusetzen. Abweichend davon dürfen Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und Zweckverbänden sowie Sondervermögen nach § 91 Abs. 1 Nr. 1 mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt werden. Mit Ratsbeschluss RBV-1220/12 wurde in der Stadt Leipzig die Festlegung getroffen, dass Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen und Zweckverbänden sowie Sondervermögen im Rahmen der Bewertung zum Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2012 mit dem anteiligen Eigenkapital nach der Eigenkapitalspiegelmethode anzusetzen sind. Bedingung für die Anwendung der Eigenkapitalspiegelmethode bei Zweckverbänden als selbstständige Körperschaften ist jedoch, dass diese nach Eigenbetriebsrecht wirtschaften oder bereits auf die Doppik umgestellt haben. Sofern dies noch nicht erfolgt ist, ist eine Bewertung mit einem Erinnerungswert von 1,00 EUR vorzunehmen, der später erfolgsneutral gegen das Basiskapital anzupassen ist. Gemäß § 61 Abs. 10 SächsKomHVO-Doppik sind die in der Eröffnungsbilanz nach den Absätzen 2 bis 9 angesetzten Werten für die Vermögensgegenstände für die künftigen Haushaltsjahre fortzuführen. Dies ist jedoch im Sinne der Eigenkapitalspiegelmethode zu werten, da keine gesetzliche Regelung darüber besteht, dass die im Rahmen der Eröffnungsbilanz nach der Eigenkapitalspiegelmethode ermittelten Wertansätze für das betreffende Finanzanlagevermögen für die Folgejahre als AHK gelten. Das anteilige Eigenkapital wird gem. § 59 Nr. 6 SächsKomHVO-Doppik wie folgt berechnet: Gezeichnetes Kapital (Grundkapital) + Kapitalrücklagen + Gewinnrücklagen +/- Gewinnvortrag/Verlustvortrag +/- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag = Eigenkapital ___________________________________________________ Seite 31 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ Das Eigenkapital wurde mit dem relativen Anteil der Stadt Leipzig multipliziert und bildet so den Wertansatz zum Jahresabschluss. Wenn das Eigenkapital verloren war, wurde ein Erinnerungswert von 1,00 EUR angesetzt. Die notwendige jährliche Fortschreibung nach der Eigenkapitalspiegelmethode erfordert aktuelle Bilanzzahlen der jeweiligen Unternehmen. Hierdurch wird dem Grundsatz der wirklichkeitsgetreuen Bewertung gem. § 37 Abs. 1 Nr. 3 SächsKomHVO-Doppik Rechnung getragen. Es ist somit zwingend erforderlich, die aktuellen Jahresabschlüsse zu verwenden (vgl. auch FAQ 1.17). Als Grundlage für die Ermittlung des anteiligen Eigenkapitals dienten jeweils die testierten und ggf. vom Gesellschafter bzw. zuständigem Gremium festgestellten Jahresabschlüsse zum 31.12.2012. In Ausnahmefällen wurde auf den festgestellten oder testierten Jahresabschluss des Vorjahres abgestellt. Für die Zweckverbände, deren Umstellung auf die Doppik zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses noch nicht abgeschlossen war, wurde ein Erinnerungswert in Höhe von 1,00 EUR angesetzt. Aktiva 1d) aa) Anteile an verbundenen Unternehmen In § 59 Nr. 55 SächsKomHVO-Doppik werden verbundene Unternehmen als Unternehmen definiert, die der Kommune als Tochterunternehmen gegenüberstehen. Hiernach muss die Kommune einen beherrschenden Einfluss auf die Unternehmen ausüben. Dieser ist i. d. R. anzunehmen, wenn das Anteilsverhältnis über 50,0 % liegt. 31.12.2012 Anteile an verbundenen Unternehmen 01.01.2012 in EUR Börsennotierte Aktien 0,00 Nichtbörsennotierte Aktien 0,00 0,00 0,00 Sonstige Anteilsrechte 535.093.079,46 567.764.212,69 Gesamt 535.093.079,46 567.764.212,69 Den Anteilen an verbundenen Unternehmen wurden die Unternehmen zugerechnet, an denen die Stadt Leipzig über die Mehrheit der Anteile bzw. Stimmen verfügt. ___________________________________________________ Seite 32 Aktiva 1d) aa) Anteile an verbundenen Unternehmen ___________________________________________________ Unternehmen Aufbauwerk Region Leipzig GmbH Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH BIC Gesellschaft für Innovations- und Technologietransfer Leipzig mbH i.L. Leipziger Dok- Filmwochen GmbH Lecos GmbH LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH Rechtsform Anteil der Stadt Leipzig 31.12.2012 Ansatz Jahresabschluss Ansatz Eröffnungsbilanz 31.12.2012 01.01.2012 EUR Eigenkapital 31.12.2012 GmbH 57,03% 240.222,57 136.998,93 127.709,55 GmbH 100,00% 1.279.758,83 1.279.758,83 1.309.905,68 GmbH 50,90% 346.980,67 176.613,16 140.518,69 GmbH 100,00% 131.584,24 131.584,24 162.452,99 GmbH 90,00% 1.558.608,17 1.402.747,35 1.442.966,45 GmbH 100,00% 4.786.951,28 4.786.951,28 4.740.537,59 GmbH 100,00% 63.721,50 63.721,50 60.918,37 5.682.815,76 5.682.815,76 4.944.774,84 12.824.335,02 10.446.701,86 9.344.503,79 774.539,48 774.539,48 676.051,74 146.261.359,40 146.261.359,40 202.092.134,01 304.159.325,41 304.159.325,41 285.811.860,48 - - 119.676,41 12.254.273,87 12.254.273,87 12.155.592,83 259.331,77 259.331,77 107.144,98 16.851.271,53 16.851.271,53 16.479.679,59 129.041,23 65.811,03 30.359.274,06 30.359.274,06 535.093.079,46 Leipziger Entwicklungs- und GmbH & Co. 100% Vermarktungsgesellschaft mbH KG (Kommanditist) & Co. Grundstücks- KG LGH Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. 80,55% GmbH & Co. KG KG LGH Service GmbH GmbH 100,00% LVV Leipziger VersorgungsGmbH 100,00% und Verkehrsgesellschaft mbH Leipziger Wohnungs- und GmbH 100,00% Baugesellschaft mbH Personelle Unterstützung von GmbH 100,00% Unternehmen Leipzig GmbH Saatzucht Plaußig GmbH 100,00% Grundstücksgesellschaft mbH Städtisches Bestattungswesen GmbH 100,00% Leipzig Städtische Altenpflegeheime gGmbH 100,00% Leipzig gGmbH WRL - Wirtschaftsförderung GmbH 51,00% Region Leipzig GmbH Zoo Leipzig GmbH GmbH 100,00% Summe 28.047.784,70 567.764.212,69 Das wirtschaftliche Eigentum der Geschäftsanteile an der Abfall-Logistik Leipzig GmbH (51,0 %) wird dem Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig zugeordnet. Weiter liegt das wirtschaftliche Eigentum der Geschäftsanteile an der Klinikum St. Georg gGmbH (100,0 %) beim Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig. Daher erfolgt hierüber kein Ausweis unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen im Finanzanlagevermögen der Stadt Leipzig. Für alle o. g. Unternehmen lagen die festgestellten Jahresabschlüsse zum 31.12.2012 vor. Der Ansatz des anteiligen Eigenkapitals der Stadt Leipzig in dem Jahresabschluss zum 31.12.2012 berechnet sich aus dem prozentualen Anteil am Unternehmen. Die Beträge wurden auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma gerundet. Nachstehend wird nur auf die Unternehmen eingegangen, die neben obiger Tabelle einer weiteren Erläuterung bedürfen. Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH Der Eigenbetrieb Städtisches Bestattungswesen Leipzig wurde durch Ratsbeschluss vom 18.07.2012 (RBV-1322/12) rückwirkend zum 01.01.2012 in eine GmbH umgewandelt und ausgegliedert. Alle Geschäftsvorfälle seit dem 01.01.2012 gelten damit als für die GmbH getätigt. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 05.10.2012. Die Stadt Leipzig hält bis auf weiteres 100,0 % der Anteile der GmbH. ___________________________________________________ Seite 33 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ BIC Gesellschaft für Innovations- und Technologietransfer Leipzig mbH i. L. Mit Gesellschafterbeschluss vom 12.10.2011 wurde die Liquidation der Gesellschaft zum 31.12.2011 beschlossen. Die Eintragung der Liquidation im Handelsregister erfolgte am 21.02.2012. Liquidator ist Herr Dr. Mirco Gründel. Für die Ermittlung des anteiligen Eigenkapitals der Stadt Leipzig wurde das im Jahresabschluss zum 31.12.2012 ausgewiesene Eigenkapital berücksichtigt. Der Ausweis im Finanzanlagevermögen der Stadt Leipzig erfolgt bis zur Löschung des Unternehmens im Handelsregister. Die Liquidationsschlussbilanz wurde zum 30.06.2013 aufgestellt. WRL - Wirtschaftsförderung Region Leipzig GmbH Die WRL - Wirtschaftsförderung Region Leipzig GmbH wurde mit Ratsbeschluss vom 20.09.2012 (RBV-1366/12) zum 30.11.2012 gegründet. Die Wirtschaftsförderung Region Leipzig GmbH wurde darüber hinaus per Gesellschafterbeschluss vom 23.06.2014 in die Invest Region Leipzig GmbH umfirmiert. Personelle Unterstützung von Unternehmen Leipzig GmbH Durch Ratsbeschluss RBV-1273/12 vom 23.08.2012 wurde die Verschmelzung der PUUL auf die Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH beschlossen. Diese erfolgte im Innenverhältnis rückwirkend zum 01.01.2012 und im Außenverhältnis zum 27.08.2012 durch Eintragung in das Handelsregister. Die Berücksichtigung des Vorgangs konnte damit erst im Jahresabschluss zum 31.12.2012 erfolgen. Aktiva 1d) bb) Beteiligungen Beteiligungen sind Anteile und Eigentumsrechte an anderen juristischen Personen (i. d. R. Unternehmen), die bestimmt sind, dem eigenen Tätigkeitsinteresse zu dienen. Dieser Anteilsbesitz muss auf Dauer angelegt sein und es ermöglichen, Einfluss im Interesse der Kommune auszuüben. Beträgt die Beteiligung mindestens 20,0 %, so wird vermutet, dass ein langfristiger Bindungswille vorliegt. Aber auch Beteiligungen unter 20,0 % können aktiviert werden, wenn diese auf Dauer angelegt sind. Den Beteiligungen sind unabhängig von der Konsolidierung alle Zweckverbände zuzuordnen sowie alle nicht zu konsolidierenden Unternehmensbeteiligungen wie z. B. an den regionalen Energieversorgern. 31.12.2012 Beteiligungen 01.01.2012 in EUR Börsennotierte Aktien 0,00 Nichtbörsennotierte Aktien 0,00 7.910,47 7.899,91 Sonstige Anteilsrechte 115.482.857,58 114.523.099,03 Gesamt 115.490.768,05 114.530.998,94 Die Beteiligungen setzen sich wie folgt zusammen: ___________________________________________________ Seite 34 Aktiva 1d) bb) Beteiligungen ___________________________________________________ Unternehmen Rechtsform European Energy Exchange AG AG Mitteldeutsche Flughafen AG AG WV Energie AG AG Anteil der Stadt Leipzig 31.12.2012 Eigenkapital 31.12.2012 5.213 von 57.277.278,47 40.050.000 Aktien 2,10% 331.020.799,44 3 von 50.000 7.585.514,62 Aktien Ansatz Jahresabschluss 31.12.2012 EUR Ansatz Eröffnungsbilanz 01.01.2012 7.455,34 7.456,11 6.951.436,79 8.516.462,78 455,13 443,80 59.588.765,02 19.860.935,38 18.545.610,30 GmbH 24,5% (treuhänd.) 109.673.041,38 1,00 1,00 Leipziger Messe GmbH GmbH 50% 169.269.989,72 84.634.994,86 84.075.270,97 Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH GmbH 15,92% 461.341,60 73.445,58 73.445,58 Verwaltungs- und WirtschaftsAkademie Leipzig GmbH GmbH 50% 631.885,97 315.942,99 311.944,08 Zweckverband 10 von 46 3.275.082,46 711.974,45 1,00 Zweckverband 2 von 8 0,00 1,00 1,00 Zweckverband 1 von 54 32.208.380,83 596.451,50 662.688,28 Zweckverband 15 von 25 1,00 1,00 Zweckverband 9 von 15 316.283,14 316.283,14 Zweckverband 4 von 8 1,00 1,00 Zweckverband 30 von 1.982 595.908,90 9.019,81 9.019,81 Zweckverband 3 von 6 401.196,79 200.598,40 200.598,40 Zweckverband 4 von 10 4.529.419,72 1.811.767,69 1.811.767,69 Zweckverband 50 von 180 1,00 1,00 Zweckverband 65 von 185 1,00 1,00 Zweckverband 1 von 3 1,00 115.490.768,05 1,00 114.530.998,94 Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH Fernwasserversorgung ElbaueOstharz GmbH Abwasserzweckverband für die Reinhaltung der Parthe Abwasserzweckverband Oberer Lober DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Zweckverband Erholungsgebiet Kulkwitzer See Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen Zweckverband Planung und Erschließung "Neue Harth" Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Zweckverband Kommunales Forum Südraum Leipzig Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung LeipzigLand Zweckverband Parthenaue Summe gGmbH 33,33% 527.138,57 Das wirtschaftliche Eigentum der Geschäftsanteile an der Abfallverwertung Leipzig GmbH (30,0 %) wird dem Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig zugeordnet. Daher erfolgt hierüber kein Ausweis unter den Beteiligungen im Finanzanlagevermögen der Stadt Leipzig. Für die mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzten Unternehmen bzw. Zweckverbände lagen i. d. R. die testierten und ggf. festgestellten Jahresabschlüsse zum 31.12.2012 vor. Der Ansatz des anteiligen Eigenkapitals der Stadt Leipzig im Jahresabschluss zum 31.12.2012 berechnet sich für die European Energy Exchange AG und WV Energie AG anhand des Verhältnisses der gehaltenen Aktien zum Gesamtvolumen der ausgegebenen Aktien und für die Mitteldeutsche Flughafen AG und die (g)GmbHs aus dem prozentualen Anteil am Unternehmen. Die Zweckverbände wurden anhand ihres Stimmrechtsverhältnisses bilanziert. Nachstehend wird nur auf die Unternehmen eingegangen, die neben obiger Tabelle einer weiteren Erläuterung bedürfen. ___________________________________________________ Seite 35 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ Leipziger Messe GmbH In ihrem Jahresabschluss zum 31.12.2012 weist die LMG ein Eigenkapital von 169.269.989,72 EUR aus. Davon sind gem. Umlaufbeschluss über den Finanzierungsausgleich gem. Abschnitt II § 2 der Stimmbindungs- und Finanzierungsausgleichsvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und der Stadt Leipzig 109.137,72 EUR allein der Stadt Leipzig zuzurechnen. Vom verbleibenden Betrag i. H. v. 169.160.852,00 EUR wird unterstellt, dass jeder Gesellschafter paritätische Anteile hat. Insofern sind davon 50 % der Stadt zuzurechnen. Zuzüglich des disquotalen Anteils von 109,1 TEUR ergibt sich somit ein Ansatz i. H. v. 84.689.563,72 EUR. Im Jahresabschluss werden 54.568,86 EUR zu wenig ausgewiesen. Die Korrektur wird in den Folgejahren vorgenommen. Mitteldeutsche Flughafen AG Die Mitteldeutsche Flughafen AG wurde im Jahr 2000 durch öffentliche Gebietskörperschaften Sachsens und Sachsen-Anhalts gegründet. Zur Konzerngruppe gehört insbesondere die Flughafengesellschaft Flughafen Leipzig/Halle GmbH. Die Existenz der MFAG insbesondere des Flughafens Leipzig/Halle hat eine enorme wirtschaftliche Bedeutung für die Region Leipzig/Halle und ganz Mitteldeutschland. Die Stadt Leipzig nimmt ihre Verantwortung für das Unternehmen über die Mitwirkungen in den Organen der Mitteldeutschen Flughafen AG wahr. Aufgrund der großen Bedeutung für die Stadt Leipzig und dem damit verbundenen langfristigen Bindungswillen wird die Mitteldeutsche Flughafen AG trotz geringem Anteil als Beteiligung der Stadt Leipzig verstanden. Der Rückgang des Wertes der Beteiligung im Vergleich zum Vorjahr ist durch das negative Jahresergebnis sowie der damit einhergehenden Reduzierung des Eigenkapitalanteils der Gesellschaft zu erklären. Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Für den Zweckverband wurde ausweislich der vorstehenden Tabelle eine Kapitalposition i. H. v. 4.529.419,72 EUR ausgewiesen. Unter Berücksichtigung des Anteils der Stadt Leipzig von 40,0 % ergibt sich somit ein Beteiligungswert von 1.811.767,69 EUR. Abwasserzweckverband für die Reinhaltung der Parthe Der Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes zum 31.12.2012 weist ein Eigenkapital i. H. v. 3.275.082,46 EUR aus. Unter Berücksichtigung eines Anteils der Stadt Leipzig von 10/46 ergibt sich im Vergleich zum vorangegangenen Jahr eine Anpassung der Beteiligung von 711.973,45 EUR. Zweckverband Planung und Erschließung „Neue Harth“ Der Zweckverband hat analog der Stadt Leipzig zum 01.01.2012 auf die Doppik umgestellt. Für den Ausweis des anteiligen Eigenkapitals wurde die vorläufige Eröffnungsbilanz des Zweckverbandes als Bewertungsgrundlage herangezogen. Der zugrunde gelegte Eigenkapitalwert war noch nicht endgültig, da die Eröffnungsbilanz noch nicht vorliegt. Nach aktuellem Kenntnisstand ergibt sich für den Zweckverband eine Abweichung des Eigenkapitalwertes in Höhe von -82.369,10 EUR. Es scheint damit sachgerecht, den Wert aus der Eröffnungsbilanz fortzuführen anstatt auf den Erinnerungswert in Höhe von 1,00 EUR abzustellen. Die ausgewiesenen Beteiligungen umfassen Unternehmen in privater Rechtsform, bei denen die Stadt Leipzig nicht über die Mehrheit der Stimmen verfügt, aber einen maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausübt (20,0 % bis 50,0 % der Anteile bzw. Stimmrechte hält) sowie Zweckverbände. ___________________________________________________ Seite 36 Aktiva 1d) bb) Beteiligungen ___________________________________________________ European Energy Exchange AG Die Beteiligung der Stadt Leipzig an der EEX besteht dauerhaft bereits seit deren Gründung im Jahr 2002. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Trägerschaft der elektronischen Börse für Energie und anderen Produkten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen und der LVV hält die Stadt Leipzig eine quasi Sperrminorität i. H. v. ca. 12,0 %. Zielsetzung und auch strategisches Interesse i. S. d. Wirtschaftsförderung ist die bislang erfolgreiche Sicherung des Firmensitzes der EEX in der Stadt Leipzig. Dies und auch die dauerhafte Bindung begründen die Zuordnung der EEX als Beteiligung. WV Energie AG Die WVE stellt eine Gemeinschaftsgründung der kommunalen Versorgungswirtschaft dar und ist im Stromhandel und im Dienstleistungsbereich, wie z. B. dem Energiemanagement, in vielfältiger Weise für die Versorgungswirtschaft tätig. Die Stadt Leipzig verfügt historisch bedingt als unmittelbarer Aktionär über drei Aktien. Eine Aufstockung bzw. ein Verkauf ist bis dato nicht vorgesehen. Die Anteile an der WVE werden mithin dauerhaft gehalten, worin sich der Bindungswille und die Zuordnung als Beteiligung erkennen lässt. Auch zeigt die Tätigkeit der WVE für die Versorgungswirtschaft als ein Bereich der kommunalen Aufgabenerfüllung, dass die Anteilsrechte nicht aus Gründen der reinen Vermögensanlage erworben wurden. Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH Die Stadt Leipzig hält gemeinsam mit der KWL die Anteile sämtlicher sächsischen Anteilseigner an der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH treuhänderisch. Eine Trennung in eigenes Vermögen der Stadt Leipzig und treuhänderisches Vermögen ist gegenwärtig aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Rekommunalisierungsverfahrens nicht möglich. Die Beteiligung an der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH wurde daher mit 1,00 EUR angesetzt. Abwasserzweckverband Oberer Lober Der Abwasserzweckverband hat zum 01.01.2012 auf die Doppik umgestellt. Die Eröffnungsbilanz bzw. der Jahresabschluss lag im Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig nicht vor. Es wurde daher weiterhin ein Ansatz mit 1,00 EUR ausgewiesen. Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig Der Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig war im Jahr 2012 (einschließlich am 31. Dezember 2012) Anteilseigner der Sachsen-Finanzgruppe (SFG) und mit einem Stammkapitalanteil in Höhe von nominal 170.370.000,00 EUR (18,9 %) an deren Stammkapital beteiligt. Mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2012 sind der Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig sowie der Landkreis Nordsachsen gemeinsam durch Kündigung nach Maßgabe des § 64 des Gesetzes über die öffentlichrechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe (ÖRKSF-G) aus der SFG ausgeschieden; die beiden Kommunalen Träger erhielten zum Ausscheidenszeitpunkt gleichzeitig die Trägerschaft an der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig zurück. Seit der Rückübertragung ist der Sparkassenzweckverband zu (gerundet) 85,9 % Träger der Sparkasse Leipzig. In Sachsen bestehen konkrete Regelungen zur Behandlung von Sparkassenträgerschaften. Gemäß § 36 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik darf die Sparkassen-Trägerschaft nicht aktiviert werden. Analog ist auch eine Anteilseignerschaft/Beteiligung an der SFG nicht anzusetzen; die Nichterfassung von Anteilen an der SFG als Beteiligung ist in Anlage 3 zu Ziff. II Nr. 2 lit. c) der VwV KomHSys klargestellt. Hinsichtlich der jedoch nach § 52 Abs. 2 Nr. 8 SächsKomHVO-Doppik geforderten AnhangsAngaben zur Sparkassenträgerschaft wird auf die Ausführungen unter 8.4 verwiesen. ___________________________________________________ Seite 37 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ Die Frage, ob wegen des Aktivierungsverbotes von Sparkassenträgerschaften und Beteiligungen an der SFG auch (Sparkassen-)Zweckverbände, die Träger von Sparkassen im Sinne von § 1 Abs. 4 ÖRKSF-G oder Träger/Anteilseigner der SFG sind, in der Vermögensrechnung des jeweiligen Verbandsmitgliedes nicht angesetzt werden dürfen, ist in der SächsGemO, der SächsKomHVO-Doppik oder an anderer Stelle nicht geregelt. Mangels konkreter Regelungen sind daher für die Mitgliedschaft der Stadt Leipzig im Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig die allgemeinen Ansatzvorschriften für Zweckverbandsmitgliedschaften maßgeblich. Mitgliedschaften in Zweckverbänden sind grundsätzlich anzusetzen und wie Beteiligungen zu bewerten; es erfolgt eine Erfassung unter den „Beteiligungen“ (vgl. Ziff. 2.11 Abs. 4 der „Hinweise des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Erstellung der Eröffnungsbilanz“ vom 11. September 2013; ferner Anlage 3 zur VwV KomHSys zu Kontenart 111). Im Einklang mit FAQ 1.14 zur „Bewertung der Anteile an Zweckverbänden“ ist zum Stichtag 31. Dezember 2012 in der Bilanz der Stadt Leipzig der Ansatz des – zu diesem Zeitpunkt nicht bilanzierenden – Sparkassenzweckverbandes für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig weiterhin mit einem Erinnerungswert in Höhe von 1,00 EUR erfolgt. Das erste Haushaltsjahr des Sparkassenzweckverbandes nach neuem (doppischen) Haushaltsrecht ist das Jahr 2013. Zweckverband Erholungsgebiet Kulkwitzer See, Zweckverband Kommunales Forum Südraum Leipzig, Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land, Zweckverband Parthenaue Die Zweckverbände stellen zum 01.01.2013 auf die Doppik um. Die Eröffnungsbilanzen lagen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig nicht vor. Es wurde daher ein Ansatz mit 1,00 EUR ausgewiesen. DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung Der im aufgestellten Jahresabschluss 2012 ausgewiesene Anteil der Stadt am Zweckverband in Höhe von 1 von 54 Stimmen entsprechen der durch den Zweckverband mit Schreiben vom 24.06.2013 an den Geschäftsbereich OBM – Kommunalwirtschaft der Stadt Leipzig erteilten Bestätigung der Anteile der Verbandsmitglieder per 31.12.2012. Ausweislich der Bestätigung wurden hier die Einwohner per 30.06.2012 zugrunde gelegt. Demgegenüber bestimmt sich jedoch die anteilige Beteiligung der einzelnen Verbandsmitglieder gemäß § 5 der Verbandsatzung nach der vom Statistischen Landesamt per 30. Juni des Vorjahres fortgeschriebenen Einwohnerzahl. Für die Stadt Leipzig ergibt sich unter Anwendung der Satzungsregelung eine Stimmenzahl von 1 von insgesamt 47 Stimmen. Aus der Anteilsdifferenz würde nunmehr eine Zuschreibung der Beteiligung in Höhe von 22.596,42 EUR und damit ein Ansatz nach Eigenkapitalspiegelmethode in Höhe von 685.284,70 EUR resultieren. Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen Der ausgewiesene Anteil der Stadt Leipzig am Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung (KISA) per 31.12.2012 in Höhe von 30 von 1.982 Stimmen entspricht dem Stimmanteil zur Eröffnungsbilanz. Ausweislich des vorliegenden Beteiligungsberichtes 2012 des Zweckverbandes KISA entfielen auf die Stadt Leipzig 30 von insgesamt 2.083 Stimmen. Generell wurden die Stimmanteile durch die Anlagenbuchhaltung berücksichtigt, welche gemäß Jahresabschlussverfügung 2012 gemeldet wurden. Die Differenz in den Stimmanteilen resultiert daher aus dem zeitlichen Auseinanderfallen von Buchungsberücksichtigung und Vorliegen der endgültigen Stimmanteile. Aus der Anteilsdifferenz würde nunmehr eine Abschreibung der Beteiligung in Höhe von 437,35 EUR und damit ein Ansatz nach Eigenkapitalspiegelmethode in Höhe von 8.582,46 EUR resultieren. ___________________________________________________ Seite 38 Aktiva 1d) cc) Sondervermögen ___________________________________________________ Aktiva 1d) cc) Sondervermögen Zum Sondervermögen der Kommune zählen nach § 91 Abs. 1 SächsGemO das Vermögen der Eigenbetriebe und der öffentlichen Einrichtungen, für die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Sonderrechnungen geführt werden sowie das Vermögen der rechtlich unselbstständigen örtlichen Stiftungen. 31.12.2012 Sondervermögen 01.01.2012 in EUR Eigenbetriebe 72.117.581,91 70.992.256,79 Sonstige Einrichtungen mit pflichtiger Sonderrechnung 0,00 0,00 Nicht rechtsfähige Stiftungen 0,00 0,00 72.117.581,91 70.992.256,79 Gesamt Das Sondervermögen der Stadt Leipzig beinhaltet die nachstehenden 10 Eigenbetriebe: Eigenkapital 31.12.2012 Ansatz Jahresabschluss 31.12.2012 EUR Ansatz Eröffnungsbilanz 01.01.2012 Rechtsform Anteil der Stadt Leipzig 31.12.2012 Gewandhaus zu Leipzig Eigenbetrieb 100% 234.431,63 234.431,63 845.472,10 Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/ Engelsdorf Eigenbetrieb 100% 599.909,33 599.909,33 549.878,11 Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach" Eigenbetrieb 100% 711.660,09 711.660,09 623.076,86 Oper Leipzig Eigenbetrieb 100% 1.342.584,71 1.342.584,71 1.333.328,30 Schauspiel Leipzig Eigenbetrieb 100% 334.943,05 334.943,05 90.591,96 Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe Eigenbetrieb 100% 2.220.373,35 2.220.373,35 3.098.181,54 Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig Eigenbetrieb 100% 44.278.655,87 44.278.655,87 43.399.002,43 Stadtreinigung Leipzig Eigenbetrieb 100% 21.041.364,97 21.041.364,97 19.521.195,78 Theater der Jungen Welt Leipzig Eigenbetrieb 100% 32.947,66 32.947,66 343.088,27 Verbund Kommunaler Kinderund Jugendhilfe Eigenbetrieb 100% 1.320.711,25 1.320.711,25 1.188.441,44 72.117.581,91 70.992.256,79 Eigenbetrieb Summe Für die Bewertung der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig nach der Eigenkapitalspiegelmethode wurden die testierten und ggf. durch den Stadtrat festgestellten Jahresabschlüsse zum 31.12.2012 verwendet. Öffentliche Einrichtungen, für die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Sonderrechnungen geführt werden, liegen zum Jahresabschlussstichtag nicht vor. Aktiva 1d) dd) Ausleihungen Bei den Ausleihungen handelt es sich um langfristige Forderungen, die durch die Hingabe von Kapital erworben wurden. Hierzu gehören z. B. gewährte Darlehen, Hypotheken oder Grund- und Rentenschulden. ___________________________________________________ Seite 39 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ 31.12.2012 Ausleihungen 01.01.2012 in EUR Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen - Laufzeit bis einschließlich einem Jahr 0,00 0,00 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen - Laufzeit von mehr als einem Jahr und bis einschließlich fünf Jahre 567.970,73 500.000,00 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen - Laufzeit von mehr fünf Jahren 245.896.366,41 243.842.863,61 Gesamt 246.464.337,14 244.342.863,61 Unternehmen 31.12.2012 01.01.2012 Laufzeit 1 bis 5 Jahre 567.970,73 EUR 500.000,00 EUR Zoo Leipzig GmbH 500.000,00 EUR 500.000,00 EUR 67.970,73 EUR 0,00 EUR Laufzeit über 5 Jahre 245.896.366,41 EUR 243.842.863,61 LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH 237.846.477,31 EUR 237.846.477,31 EUR 932.026,19 EUR 1.165.026,19 EUR 1.600.001,00 EUR 1,00 EUR 998.882,35 EUR 998.882,35 EUR 1.434.632,57 EUR 1.494.632,57 EUR 150.000,00 EUR - 2.934.346,99 EUR 2.337.844,19 EUR Mitteldeutsche Flughafen AG LGH Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. KG Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH Mitteldeutsche Flughafen AG Ausleihungen liegen in der Stadt Leipzig nur in Form von Darlehen vor und wurden mit dem Nominalwert zum Stichtag des Jahresabschlusses angesetzt. Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Mit dem Verkauf und der Übertragung der Gesellschaftsanteile an der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH, der Stadtwerke Leipzig GmbH und der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH an die LVV gewährte die Stadt Leipzig dieser mit Darlehensvertrag vom 13.11.1997 ein Gesellschafterdarlehen i. H. v. 283.562,5 TEUR. Auf der Grundlage der Testate der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war eine Tilgung in 2009, 2010, 2011 und 2012 nicht möglich. Darüber hinaus wurde eine Tilgungsaussetzung bis 2015 vereinbart. Die Zinszahlungen wurden fristgerecht und in der vereinbarten Höhe erbracht. Der sich aus den bisherigen Tilgungen ergebende Restbestand der Ausleihung zum 31.12.2012 beträgt 237.846.477,31 EUR. Einschränkungen in der Werthaltigkeit liegen zum Stichtag des Jahresabschlusses nicht vor. ___________________________________________________ Seite 40 Aktiva 1d) dd) Ausleihungen ___________________________________________________ Mitteldeutsche Flughafen Aktiengesellschaft Leipzig Auf Grundlage des Ratsbeschlusses RBIV-1638/09 vom 17.06.2009 wurden der MFAG Gelder als Gesellschafterdarlehen zur Verfügung gestellt. Von der MFAG wurden die erhaltenen Zahlungen im Jahresabschluss zum 31.12.2011 als Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Leipzig i. H. v. 2.337,8 TEUR ausgewiesen. Die Zinsverbindlichkeit betrug zum 31.12.2011 insgesamt 924,5 TEUR. Teilweise wurden Beträge, die in der Summe von 2.337,8 TEUR enthalten sind, nicht durch die Stadt Leipzig geleistet sondern durch den Freistaat Sachsen. Diese sind jedoch entsprechend des Vertrages vom 19.12.2005/18.01.2006 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Stadt Leipzig über den Rückkauf von 5,9 % der Aktienanteile auf den Namen der Stadt Leipzig bei der MFAG einzuzahlen und ihr zuzurechnen. Zur Kapitalzuführung war ein Klageverfahren bei der EU anhängig, dass nach Revision am 19.12.2012 durch den EuGH abschließend entschieden wurde. Der Darlehenscharakter bleibt nach diesem Urteil erhalten. Der Bestand der Ausleihung zum 31.12.2012 ist aufgrund der Berücksichtigung eines Zugangs im Jahr 2012 in Höhe von 664.473,53 EUR auf 3.002.317,72 EUR gestiegen. Einschränkungen in der Werthaltigkeit liegen zum Stichtag des Jahresabschlusses nicht vor. Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“ Gegen den Eigenbetrieb werden zwei langfristige Forderungen als Darlehen ausgewiesen. Das Darlehen i. H. v. 998.882,35 EUR wurde im Haushaltsjahr 2005 von der Stadt Leipzig zur Zwischenfinanzierung von Baumaßnahmen gewährt, da die zur Finanzierung bereit gestellten Fördermittel des Freistaates Sachsen über die Stadt Leipzig und nicht direkt durch den Eigenbetrieb zu beantragen waren. Um den Beginn der Maßnahmen (Zentralbau und Kinderbehandlungszentrum) im Eigenbetrieb nicht zu gefährden, erfolgte die Vorfinanzierung. Nachdem die Fördermittel des Freistaates Sachsen hierfür bereits ausgezahlt wurden, waren die Bedingungen der Vorfinanzierung nicht mehr gegeben. Die Rückzahlungsverpflichtung gegenüber der Stadt Leipzig wird in den testierten Jahresabschlüssen des Eigenbetriebes seit dem Wirtschaftsjahr 2005 konstant als Verbindlichkeit i. H. v. 998.882,35 EUR ausgewiesen. Der Bestand der Ausleihung zum 31.12.2012 beträgt demnach 998.882,35 EUR. Einschränkungen in der Werthaltigkeit liegen unter Einbeziehung der finanziellen Situation des „St. Georg“ zum Stichtag des Jahresabschlusses nicht vor. Darüber hinaus wurden durch Ratsbeschluss (RBV-1051/11 vom 14.12.2011) Grundstücke und Gebäude i. H. v. 1.494.632,57 EUR entgeltlich von der Stadt Leipzig an den Eigenbetrieb mit Wirkung zum 31.12.2011 gewidmet. Ausweislich der Vereinbarung über die Zahlung des Widmungsentgeltes i. H. v. 1.494.632,57 EUR vom 02.09.2012 erfolgt der Ausgleich der Verbindlichkeit über 25 Jahre i. H. v. 4,0 % des beschlossenen Entgeltes. Die Zahlung i. H. v. 60.000,00 EUR ist jeweils zum 30.09. des Jahres fällig, erstmals zum 30.09.2012. Die jeweilige Zahlung darf bei Fälligkeit jedoch nur erfolgen, wenn sie im Rahmen einer Mittelweiterleitung nach § 58 Nr. 2 AO vorgenommen werden kann. Ansonsten wird eine zu verzinsende Stundung bis zum nächstmöglichen Zahlungszeitpunkt gewährt. Der Bestand der Ausleihung zum 31.12.2012 beträgt 1.434.632,57 EUR. Einschränkungen in der Werthaltigkeit liegen unter Einbeziehung der finanziellen Situation des „St. Georg“ zum Stichtag des Jahresabschluss nicht vor. Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe Der SEB weist in seiner Bilanz zum 31.12.2012 eine Verbindlichkeit gegenüber der Stadt Leipzig i. H. v. 1.856.109,61 EUR aus. Diese resultiert aus der im Rahmen der Gründung zum 01.08.1999 (RB-1656/99 vom 14.07.1999) vorgenommenen Übertragung des abschreibungsfähigen Grundvermögens sowie hinzutretend aus der durch die Stadt Leipzig vorgenommenen Vorfinanzierung der Kosten des allgemeinen Geschäftsverkehrs. Für die entgeltliche Übertragung der Vermögensgegenstände der Stadt Leipzig an den SEB existieren bis zum Jahresabschlussstichtag keine Vereinbarungen über Zins- und Tilgungsmodalitäten. Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssatzung des SEB stellt die Stadt Leipzig die notwendigen Liegenschaften wie Grundstücke, Gebäude und Anlagen „zur Verfügung“. Eine Auflistung der Betriebsteile findet sich in § 3 Abs. 2. Weitere Ausführungen sind in der Erläuterung der kurz___________________________________________________ Seite 41 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ fristigen Verbindlichkeiten in der Eröffnungsbilanz und im Jahresabschluss zum 31.12.1999 des SEB enthalten. Zum Eröffnungsbilanzstichtag betrug die Forderung der Stadt Leipzig gegen den SEB zunächst 1.848.019,79 EUR (nach einer zum 31.12.2011 berücksichtigten Korrektur um 8.089,82 EUR). Unter Beachtung der finanziellen Situation des SEB wurde diese städtische Forderung als nicht durchsetzbar und damit nicht werthaltig betrachtet. Von einer Rückzahlung der Verbindlichkeit an die Stadt Leipzig im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO war zum Aufstellungszeitpunkt der Eröffnungsbilanz nicht auszugehen. Es erfolgte mithin eine außerplanmäßige Abschreibung auf 1,00 EUR zum Eröffnungsbilanzstichtag. Der Wertansatz wurde zum 31.12.2012 beibehalten. Im Jahr 2012 wurde durch die Stadt Leipzig ein Liquiditätskredit an den SEB in Höhe von 1,6 Mio. EUR gewährt, der im Rahmen der Ausleihungen Berücksichtigung findet. LGH Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. KG Im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Gewerbezentrum Liebertwolkwitz GmbH und der Umstrukturierung und Umfirmierung der Gesellschaften der LGH-Gruppe (vgl. RBIV-350/05 vom 13.07.2005 und RBIV-706/06 vom 11.10.2006) im Jahr 2007 wurde ein Bankdarlehen abgelöst und mit Zins- und Tilgungsvereinbarung vom 03.01.2011 durch ein Gesellschafterdarlehen der Stadt Leipzig i. H. v. 1.765,0 TEUR ersetzt. Von diesem Betrag wurden 600,0 TEUR zur Stärkung des Eigenkapitals in das variable Kapitalkonto der Stadt Leipzig eingestellt (vgl. RBV-645/10 vom 15.12.2010). Die Tilgung der restlichen Verbindlichkeit von 1.165,0 TEUR erfolgt i. H. v. jährlich 233,0 TEUR beginnend mit dem Jahr 2012. Die Tilgungsleistungen sind jeweils zum 30.06. des Jahres fällig. Die letzte Tilgung erfolgt planmäßig im Jahr 2016. Die Zinszahlungen i. H. v. 4,0 % p. a. beginnen ebenfalls in 2012 und sind jeweils zum 30.06. und 15.12. des Jahres fällig. Der Schuldendienst wurde im Jahr 2012 vereinbarungsgemäß erbracht. Der Bestand der Ausleihung zum 31.12.2012 beträgt 932.026,19 EUR. Einschränkungen in der Werthaltigkeit liegen zum Stichtag des Jahresabschlusses nicht vor. Entsprechend § 36 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik sind alle der Stadt Leipzig wirtschaftlich zuzurechnenden Vermögensgegenstände und Schulden in der Vermögensrechnung vollständig auszuweisen. Es handelt sich um eine Ausleihung an den SEB, da von einer dauerhaften längerfristigen unbefristeten Forderung ausgegangen wird. Unter Beachtung der finanziellen Situation des SEB wird diese städtische Forderung als nicht durchsetzbar und damit nicht werthaltig betrachtet. Von einer Rückzahlung der Verbindlichkeit an die Stadt Leipzig im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO ist zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses wie bereits zur Eröffnungsbilanz nicht auszugehen. Es erfolgt mithin keine Anpassung des Ausweises zum Eröffnungsbilanzstichtag von 1,00 EUR. Zoo Leipzig GmbH Mit der Eröffnung des Gondwanalandes wurde von zunehmenden Besucherzahlen ausgegangen, für die das vorhandene, im Eigentum der Zoo Leipzig GmbH stehende Parkhaus keine ausreichenden Kapazitäten bieten konnte. Das Parkhaus sollte daher erweitert werden. Mit Ratsbeschluss RBV-418/10 vom 16.06.2010 wurde beschlossen, der Zoo Leipzig GmbH neben den Investitionszuschüssen auch ein Gesellschafterdarlehen i. H. v. 500,0 TEUR zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensvertrag hierzu wurde am 14.12.2010 unterzeichnet. Die Rückzahlung des Darlehens ist bis spätestens 31.12.2013 an die Stadt Leipzig vorzunehmen. Zinsen wurden erstmals am 31.12.2011 und die erste Tilgungsrate am 01.04.2013 fällig. Der Bestand der Ausleihung zum 31.12.2012 beträgt 500,0 TEUR. Einschränkungen in der Werthaltigkeit liegen zum Stichtag des Jahresabschlusses nicht vor. Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 20.06.2012 hat der Stadtrat der Stadt Leipzig die Abwicklung der Personelle Unterstützung von Unternehmen Leipzig GmbH (PUUL) im Wege ___________________________________________________ Seite 42 Aktiva 1d) ee) Wertpapiere ___________________________________________________ der Verschmelzung auf die Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH (SPG) beschlossen. Dabei geht auch das an die Personelle Unterstützung von Unternehmen Leipzig GmbH (PUUL) durch die Stadt Leipzig ausgereichte Gesellschafterdarlehen in Höhe von 150,0 TEUR auf die Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH (SPG) über. Diese beabsichtige eine Rückzahlung dieses Darlehens im Jahr 2013. Aktiva 1d) ee) Wertpapiere Anteile werden als Wertpapiere des Anlagevermögens aktiviert, wenn sie weder als Anteile an verbundenen Unternehmen, noch Beteiligungen, Sondervermögen oder sonstigen Ausleihungen zugeordnet werden können, aber kumulativ ein dauerhafter Bindungswille besteht. Es handelt sich um reine Vermögensanlagen. 31.12.2012 Wertpapiere 01.01.2012 in EUR Investmentzertifikate 21.985.805,19 21.985.805,19 Kapitalmarktpapiere und langfristige Geldanlagen 96.539.526,56 88.355.880,01 Geldmarktpapiere 0,00 0,00 Finanzderivate 0,00 0,00 118.525.331,75 110.341.685,20 Gesamt Investmentzertifikate sind Finanzprodukte, die in Depotkonten von Kreditinstituten oder Finanzdienstleistungsinstituten gem. § 1 Kreditwesengesetz gehalten bzw. verwaltet werden. Bei diesen vorliegenden Wertpapieren handelt es sich ausschließlich um nicht börsennotierte Investmentzertifikate. Die Migration der Depots erfolgte zur Eröffnungsbilanz fälschlicherweise auf das Sachkonto 14111000 „Börsennotierte Investmentzertifikate“. Eine Korrektur des Ausweises erfolgte im Jahresabschluss zum 31.12.2012. Zum Stichtag des Jahresabschlusses wurde bei der Deutschen Bank AG ein Depotkonto für die Stadt Leipzig geführt. In diesem Konto wird Geld aus dem Nachlass der Adda von Helldorf verwaltet. Das Geld ist zweckgebunden zur Anschaffung von Kunstgegenständen durch das Museum der bildenden Künste bestimmt. Der Depotwert per 31.12.2012 betrug 31.665,63 EUR. Am 26.08.2009 schloss die Stadt Leipzig einen Vermögensverwaltungsvertrag mit der Union Investment Institutional GmbH ab, in dessen Folge das zum Eröffnungsbilanzstichtag bestehende Depot am 01.09.2009 eröffnet wurde. Der Depotwert per 31.12.2012 betrug 21.954.139,56 EUR. Der jeweilige Tageskurs der Investmentzertifikate per 31.12.2012 übersteigt den Tageskurs per 31.12.2011, sodass an der Bewertung gemäß der Eröffnungsbilanz festgehalten wird. Kapitalmarktpapiere Über das Trinkwassernetz der KWL wurde im Jahr 2003 ein US Cross-Border-Leasing abgeschlossen. Zur Abdeckung der im Rahmen der Rückmietverträge vorgesehenen Zahlungen für laufende Mieten und den Optionspreis wurden Gelder in Deckungsgeschäfte investiert. Durch die Stadt Leipzig wurden zwei Deckungsgeschäfte vorgenommen. Die Stadt Leipzig hat in diesem Zusammenhang Anleihen der MBIA Global Funding LLC und der General Electric Capital Corporation erworben, die an die Freshwater Ltd. übertragen wurden. Diese hat damit die Zahlungen auf Grundlage von Erfüllungsübernahmeverträgen an den Trust als ___________________________________________________ Seite 43 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ Vermieter zu leisten, soweit sie Zahlungen aus diesen Anleihen erhält. Die Stadt trägt das Ausfallrisiko aus beiden Anleihen. Die beiden Anleihen sind mit 16.673.800,00 EUR (MBIA Global Funding LLC) und 79.865.726,56 EUR (General Electric Capital Corporation) unter den Kapitalmarktpapieren ausgewiesen. Die Anleihen dienen der Absicherung gegen Zahlungsstromrisiken bei den Verpflichtungen aufgrund von Fremdwährungskurs- und Zinsänderungen. Da die Auszahlungsprofile der Anleihen exakt mit den Verpflichtungen übereinstimmen, geht die Stadt Leipzig grundsätzlich von einer vollen Effektivität der Absicherung aus (Critical Terms Match). Eine Einschränkung der Effektivität der Absicherung entsteht durch Ausfallrisiken bei der MBIA-Anleihe. Die Bewertung der Anleihen erfolgt daher in Abweichung vom Grundsatz der Einzelbewertung unter Anwendung der Durchbuchungsmethode als Bewertungseinheiten zu den durch sie gesicherten Verbindlichkeiten grundsätzlich in Höhe dieser Verbindlichkeiten. Bei der MBIA Global Fun-ding LLC Anleihe ist jedoch eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung zu beachten. Die Verbindlichkeiten der MBIA Global Funding LLC sind durch die MBIA Insurance Corp. garantiert. Das Rating der MBIA Insurance Corp. wurde infolge der Finanzkrise sowohl von Moody´s als auch von Standard & Poor´s mehrfach herabgestuft. Zum Bilanzstichtag lag das Rating von Standard & Poor’s bei B und von Moody’s bei Caa2. Nachdem MBIA Anfang Mai 2013 einen Vergleich mit der Bank of America über bis dahin streitige Forderungen geschlossen und von der Bank of America 1,6 Mrd. USD erhalten hat, wurde das Rating der MBIA Insurance Corp. 2013 von Standard & Poor´s auf B und von Moody´s auf B3 sowie 2014 auf B2 heraufgesetzt. Der Vergleich ist als wertbegründendes Ereignis des Jahres 2013 nicht im Jahresabschluss 2012 zu berücksichtigen. Auch besteht für die Anleihe der MBlA Global Funding LLC, die zur Deckung von Zahlungsverpflichtungen aus dem Trinkwasser-Lease dient, weiterhin ein erhöhtes Ausfallrisiko, da erhebliche Zweifel an einem langfristig tragfähigen Geschäftsmodell für die MBIA bestehen. Die Anleihe wurde daher zum Stichtag des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 mit dem niedrigsten Wert des von Experten kalkulierten Barwertes der im Jahr 2012 ausstehenden Zahlungen der Anleihe der MBlA Global Funding LLC von 16.673.800,00 EUR angesetzt und dabei eine außerplanmäßige Abschreibung von 74.099.963,03 EUR berücksichtigt. Der Werterhöhung der Anleihe gegenüber dem Eröffnungsbilanzstichtag um 8.181.800,00 EUR steht mit 4.420.964,63 EUR eine Werterhöhung der zugrunde liegenden Verbindlichkeit entgegen (Effekte aus Zinsen und Fremdwährung). In Höhe der verbleibenden 3.760.835,37 EUR ergibt sich ein Netto-Buchgewinn in der Ergebnisrechnung (entspricht der Veränderung der außerplanmäßigen Abschreibung). Die Fremdwährungsumrechnung der Anleihe erfolgte zu dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Stichtagskurs zum 31. Dezember 2012 (Euro-Referenzkurs) von USD 1,3194 je EUR. 5.1.2 Umlaufvermögen Das Umlaufvermögen umfasst die Vermögensgegenstände der Stadt Leipzig, die in der Regel nur kurzfristig dem Geschäftsbetrieb dienen sollen. Zum Umlaufvermögen gehören damit die Vermögensgegenstände, die zur Veräußerung, Verarbeitung, zum Verbrauch oder zu einer anderen kurzfristigen Nutzung angeschafft oder hergestellt werden. ___________________________________________________ Seite 44 Vorräte ___________________________________________________ Während Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dazu bestimmt sind, dauerhaft der Kommune zu dienen, verbleiben Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens regelmäßig nur kurze Zeit bei der Kommune und unterliegen durch Zu- und Abgänge einer ständigen Änderung. 31.12.2012 Umlaufvermögen 01.01.2012 in EUR Vorräte 20.867.085,84 23.862.807,54 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 83.525.454,60 62.401.966,84 Privatrechtliche Forderungen, Wertpapiere des Umlaufvermögens 27.248.591,39 20.354.367,43 Liquide Mittel 121.921.407,32 127.370.233,14 Gesamt 253.562.539,15 233.989.374,95 Aktiva 2a) Vorräte Vorräte wurden mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren Wert, der sich aus einem Markt- oder Börsenpreis zum Stichtag des Jahresabschlusses ergab, wurden wertmindernd berücksichtigt. 31.12.2012 Vorräte 01.01.2012 in EUR Rohstoffe und Fertigungsmaterial 14.490,91 Hilfsstoffe 13.175,74 12.435,02 15.561,13 Betriebsstoffe 471.281,43 771.429,98 Waren 212.370,18 225.966,13 20.041.853,90 22.719.871,80 114.654,40 116.802,76 0,00 0,00 Grundstücke und Bauten - zum Verkauf bestimmt Unfertige Erzeugnisse Unfertige Leistungen Geleistete Anzahlungen auf Vorräte Gesamt 0,00 0,00 20.867.085,84 23.862.807,54 Waren zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz die Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht ermittelbar, wurden auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus dem Erwerb bzw. der Veräußerung oder der Herstellung vergleichbarer Vorräte bzw. auf der Grundlage von Marktpreisen unter Beachtung eines Anpassungsbedarfs Ersatzwerte gebildet. Diese wurden unter Berücksichtigung der im laufenden Jahr 2012 zu berücksichtigenden Anschaffungs- und Herstellungskosten fortgeschrieben. Zur Bewertung der Brennstoffvorräte (z. B. Heizöl) wurde grundsätzlich das FiFoVerbrauchsfolgeverfahren (First-In-First-Out) angewendet. Flurstücke des Umlaufvermögens wurden unter den Vorräten ausgewiesen, wenn sie zur Veräußerung vorgesehen sind und somit nicht mehr dauerhaft der Aufgabenerfüllung der Stadt Leipzig dienen. Die Veräußerungsabsicht ist durch einen Ratsbeschluss zum Verkauf der Grundstücke und einem entsprechenden Veräußerungstermin innerhalb eines Jahres unterlegt. ___________________________________________________ Seite 45 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ Die Bewertung der Grundstücke des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren Verkehrswert. Mit Ratsbeschluss RBV-1200/12 vom 18.04.2012 wurden die in der Objektliste zur Ratsvorlage aufgeführten Flurstücke dem Umlaufvermögen der Eröffnungsbilanz zugeordnet. Jedoch sind in diesem Ratsbeschluss die von der Stadt Leipzig zum Verkauf ausgewiesenen Flurstücke sowohl mengen- als auch wertmäßig nicht abschließend benannt. Beispielsweise wurden die von Dritten treuhänderisch verwalteten und zur Veräußerung vorgesehenen Flurstücke der Stadt Leipzig im Sanierungsgebiet Schönauer Viertel nicht im Bilanzposten Vorräte aufgeführt. Weiterhin sind zahlreiche Flurstücke nicht im Umlaufvermögen ausgewiesen, obwohl diese bereits mit dem Bilanzstichtag 31.12.2011 seitens der Stadt Leipzig zur Veräußerung ausgeschrieben waren. Die nicht im RBV-1200/12 benannten Flurstücke, für die zum 31.12.2011 eine konkrete Veräußerungsabsicht bestand, werden in den Folgejahren in den Bilanzposten „Vorräte“ umgebucht. Bei der Bewertung der umzugliedernden Grundstücke ist auf den niedrigeren beizulegenden Wert abzustellen. Die genaue Höhe der Wertkorrektur im Umlaufvermögen ist daher noch nicht bezifferbar. In der Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig waren weiterhin acht Flurstücke des Sanierungsgebietes „Connewitz-Biedermannstraße“, bei denen die DSK mbH als rechtlicher Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, nicht erfasst. Die Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums wird von der Stadt Leipzig auch zum Stichtag des Jahresabschlusses noch geprüft. Nach abschließender Klärung der Zuordnung sind diese Flurstücke gegebenenfalls in das Vorratsvermögen der Stadt Leipzig aufzunehmen. Die Bestandsveränderung der zum Verkauf bestimmten Flurstücke von insgesamt 2,7 Mio. EUR ergibt sich aus der Veräußerung diverser Grundstücke unter anderem der Hans-Driesch-Straße 2, welches einen Restbuchwert einschließlich Gebäude von 1,1 Mio. EUR aufwies, dem Rathaus Plagwitz mit einem Restbuchwert von 560,0 TEUR sowie Flurstücke der Gemarkung Leutzsch mit einem Restbuchwert von 350,0 TEUR. Aktiva 2b), Aktiva 2c) Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen sowie privatrechtliche Forderungen, Wertpapiere des Umlaufvermögens Forderungen sind als gesonderter Posten des Umlaufvermögens zu bilanzieren. Sie werden inhaltlich unterteilt in öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen sowie privatrechtliche Forderungen, Wertpapiere des Umlaufvermögens. Gemäß § 38 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik wurden diese mit dem Nominalbetrag angesetzt. Mit dem Zahlungseingang erlischt die Forderung. In Anlage 2 ist die Übersicht der Forderungen nach Restlaufzeiten ersichtlich. Nach § 44 Abs. 7 SächsKomHVO-Doppik gilt für Forderungen das strenge Niederstwertprinzip, wonach eine Abschreibungspflicht auf den niedrigeren beizulegenden Wert besteht. Bei der Forderungsbewertung wurden daher Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die Einteilung der Forderungen erfolgte hierfür in Risikoklassen nach ƒ ƒ ƒ einwandfreien Forderungen, zweifelhaften Forderungen und uneinbringlichen Forderungen. ___________________________________________________ Seite 46 , Aktiva 2c) Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen sowie privatrechtliche Forderungen, Wertpapiere des Umlaufvermögens ___________________________________________________ Einwandfreie Forderungen wurden aufgrund der Einschätzung, dass sie voll einbringlich sind und somit nicht ausfallen, in voller Höhe angesetzt. Sie wurden von der Einzelwertberichtigung ausgenommen. Zweifelhafte Forderungen sind dadurch gekennzeichnet, dass der Zahlungseingang als unsicher eingeschätzt und ein teilweiser oder auch gänzlicher Forderungsausfall erwartet wird. Diese wurden mittels der Einzelwertberichtigung für den Ausweis in der Vermögensrechnung bereinigt. Bei uneinbringlichen Forderungen wird von einem Ausfall des Zahlungseinganges in jedem Fall ausgegangen. Hierbei handelt es sich i. d. R. um die unbefristet niedergeschlagenen, erlassenen oder verjährten Forderungen. Aufgrund des Erfordernisses der Wertberichtigung und Ausbuchung gem. § 32 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik sind diese im Jahresabschluss in Form einer außerplanmäßigen Abschreibung fortzuschreiben. Bereits einzelwertberichtigte Forderungen wurden nicht der Pauschalwertberichtigung unterzogen. Die Pauschalwertberichtigung auf den betreffenden Forderungsbestand erfolgte mit einem Durchschnittssatz von 12,3 %. Zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigung wurde der Forderungsbestand und die Ausfallquote der Jahre 2009 bis 2011 ermittelt. Grundlage für die Ermittlung des Berichtigungssatzes bildete die Analyse der Kasseneinnahmereste. Erkennbar einmalige besonders herausragende Geschäftsvorfälle (sog. Ausreißer) sind nicht in den Durchschnitt eingeflossen. Folgende Durchschnitte wurden in den Jahren ermittelt: ƒ ƒ ƒ 2009: 14,27 % 2010: 14,32 % 2011: 8,30 % Die Notwendigkeit der Anpassung des Durchschnittssatzes für die Pauschalwertberichtigung wurde im Jahr 2014 analysiert und wird frühestens zum Jahresabschluss 2014 vorgenommen. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Öffentlich-rechtliche Forderungen sind Forderungen aus Gebühren, Beiträgen, Steuern und Transferleistungen. Gebühren können Verwaltungs- oder Benutzungsgebühren sein. Beiträge dienen dagegen als Ersatz für Aufwendungen der Kommune zum Erweitern oder Verbessern des Infrastrukturvermögens. Ihnen steht eine konkrete Gegenleistung gegenüber. Die Forderungen entstehen beim Erlass des Bescheides. Steuern sind nach § 3 Abs. 1 AO Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen. Die Steuerforderungen resultieren aus Vorauszahlungsbescheiden und endgültigen Festsetzungsbescheiden sowie endgültigen Bescheiden für Folgejahre. Vorauszahlungsbescheide für das Folgejahr werden zum Fälligkeitszeitpunkt eingebucht, unabhängig von der Bescheidversendung. Bei endgültigen Festsetzungen gilt das Datum des Bescheides als Zeitpunkt für die Entstehung der Forderung. Handelt es sich um endgültige Festsetzungen rückwirkend für Vorjahre, so soll nach der einschlägigen Kommentarliteratur die Nachzahlung bzw. Rückerstattung unter Beachtung des Wertaufhellungsprinzips noch im vergangenen Jahr berücksichtigt werden, sofern die Aufstellung des Jahresabschlusses noch nicht abgeschlossen ist. 2 2 Vgl. SächsKomHR-SächsKomHVO-Doppik-Kommentar § 37 Rn. 36. ___________________________________________________ Seite 47 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ Da die Steuerfestsetzung auch bis zu 20 Jahre rückwirkend erfolgen kann, wird ein solcher Ausweis im Jahresabschluss des Vorjahres als nicht sachgerecht erachtet. Der gesamte Betrag für die Vorjahre ist daher grundsätzlich immer im laufenden Haushaltsjahr einzubuchen. Eine stringente Beachtung des Fälligkeitsdatums bei Vorauszahlungen und des Bescheiddatums bei endgültigen Festsetzungen hat den Vorteil, dass eine ggf. aufwendige Abgrenzung im Jahresabschluss unterbleiben kann. Auch werden in der Verwaltungspraxis häufig Vorauszahlungen und endgültige Festsetzungen miteinander verrechnet, wobei vereinfacht eine Erfassung der Nettobeträge erfolgen kann. Diese Vorgehensweise orientiert sich zudem an den vorhandenen technischen Möglichkeiten, da eine Trennung der Verbuchung eines Bescheides in zwei Buchungsperioden technisch nicht oder zumindest nicht ohne Weiteres möglich ist. Eine Erstellung von zwei Bescheiden würde zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen und ist dementsprechend nicht zielführend. Bei endgültigen Bescheiden für Folgejahre ist die Buchung ebenfalls am Tag der Bescheiderstellung vorzunehmen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden nicht gebildet. Transferleistungen sind Leistungen im sozialen Bereich, z. B. Sozialhilfe oder Wohngeld. Die Forderungen können sich sowohl gegen den Unterhaltsverpflichteten als auch den Unterhaltsempfänger richten. Als sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen gelten u. a. Forderungen, die durch zeitlichen Abstand zwischen der Verteilungstransaktion und der entsprechenden Zahlung entstehen (z. B. Schlussrechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer). Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen Steuerforderungen Forderungen aus Transferleistungen 31.12.2012 01.01.2012 in EUR 5.847.786,57 7.003.571,14 35.927.325,74 23.260.336,70 2.726.683,89 871.154,94 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 39.023.658,40 31.266.904,06 Gesamt 83.525.454,60 62.401.966,84 Die Veränderung der sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen beinhaltet Korrekturen der Eröffnungsbilanz in Höhe von 4.213.844,50 EUR. Die Pauschalwertberichtigung der Forderungen gegenüber Bund oder Freistaat Sachsen wurden aufgrund ihrer i. d. R. nicht vorhandenen Ausfallwahrscheinlichkeit im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses rückgängig gemacht. In den Steuerforderungen sind Forderungen aus dem Gemeindeanteil an Steuern in Höhe von 10.114.543,10 EUR enthalten. Es ist davon auszugehen, dass die Forderungen gegen den Freistaat Sachsen i. d. R. eine Ausfallwahrscheinlichkeit von NULL besitzen und daher keine Pauschalwertberichtigung durchgeführt werden muss. Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurde fälschlicherweise eine Wertberichtigung durchgeführt, sodass im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses eine Korrektur der Forderungen um den Betrag von 1.222.736,66 EUR erfolgte. Die Öffentlich-rechtlichen Forderungen aus Dienstleistungen reduzieren sich im Vergleich zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 zunächst um 1.200.000,00 EUR, da die Wertkorrektur, der bereits in der Eröffnungsbilanz als nicht werthaltig angesehenen Forderung gegenüber der St. Georg gGmbH nachgeholt wurde. ___________________________________________________ Seite 48 Liquide Mittel ___________________________________________________ Privatrechtliche Forderungen, Wertpapiere des Umlaufvermögens Gemäß § 241 BGB liegt privatrechtlichen Forderungen ein Schuldverhältnis auf gesetzlicher oder vertraglicher Basis zugrunde. Privatrechtliche Forderungen, Wertpapiere des Umlaufvermögens 31.12.2012 01.01.2012 in EUR Privatrechtliche Forderungen 27.248.591,39 Wertpapiere des Umlaufvermögens Gesamt 20.354.367,43 0,00 0,00 27.248.591,39 20.354.367,43 Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurden die Privatrechtlichen Forderungen aus Lieferung und Leistungen mit einem Betrag von 981.196,66 EUR zu niedrig ausgewiesen, da Zinsabgrenzungen für gewährte Darlehen (Ausleihungen) an die Mitteldeutsche Flughafen AG in Höhe von 924.513,65 EUR, an die LGH GmbH & Co.KG in Höhe von 46.601,05 EUR und an die Zoo Leipzig GmbH in Höhe von 10.083,33 EUR nicht periodengerecht abgegrenzt wurden. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde dies korrigiert. Zum Stichtag des Jahresabschlusses lagen in der Stadt Leipzig keine Wertpapiere des Umlaufvermögens vor. Aktiva 2c)Liquide Mittel Liquide Mittel sind alle Bar- und Buchgeldguthaben, die kurzfristig verfügbar bzw. relativ kurzfristig kündbar sind. Dazu zählen primär die Barmittel der Kasse, die Guthaben bei den Sparkassen und Banken, bei denen die Stadt Leipzig wirtschaftlich Berechtigter ist, selbst wenn die Konten durch Dritte bewirtschaftet werden, sowie die Schecks. Weiter liegen in der Stadt Leipzig liquide Mittel in Form von Handvorschüssen, Briefmarken als Bestand der Frankiermaschinen und Parkscheinautomaten vor. Die Bilanzierung erfolgte jeweils zum Nominalbetrag. 31.12.2012 Liquide Mittel 01.01.2012 in EUR Sichteinlagen bei Banken und Versicherungen 99.775.935,41 118.960.562,20 Sonstige Einlagen 22.005.345,93 8.227.982,98 Bargeld 140.125,98 181.687,96 Gesamt 121.921.407,32 127.370.233,14 Innerhalb der Sichteinlagen bei Banken und Versicherungen werden Treuhandkonten i. H. v. 7.553.567,57 EUR abgebildet. Diese Treuhandkonten werden wirtschaftlich der Stadt Leipzig zugeordnet, aber durch einen Dritten, z. B. Hausverwalter, bewirtschaftet. Unter den sonstigen Einlagen werden u. a. Spareinlagen auf Treuhandkonten, i. H. v. 1.313.869,31 EUR, abgebildet. Dabei handelt es sich u. a. um Mietkautionskonten. Korrespondierend dazu wurden die Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 40.559,14 EUR aus den erhaltenen Kautionen als sonstige Verbindlichkeiten passiviert. 5.1.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Stichtag des Jahresabschlusses bilanziert, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstel___________________________________________________ Seite 49 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ len. Die Rechnungsabgrenzung erfolgte der Höhe nach mit dem Betrag, welcher der Zeit nach dem Jahresabschlussstichtag wirtschaftlich zuzurechnen ist. 31.12.2012 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 01.01.2012 in EUR ARAP aus Dienstleistungen 11.777,26 100.641,42 Sonstiger ARAP 18.181.370,59 21.856.559,29 Gesamt 18.193.147,85 21.957.200,71 Auf eine Abgrenzung wurde in der Stadt Leipzig dann verzichtet, wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende Ausgaben handelt, die einen Gesamtbetrag von 2.500,00 EUR nicht übersteigen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten aus Dienstleistungen besteht sich im Wesentlichen aus der Abgrenzung von Mietzahlungen. Der Sonstige ARAP setzt sich im Wesentlichen aus 12,5 Mio. EUR Kosten der Unterkunft sowie ca. 2,3 Mio. EUR Kosten für ein Fachprogramm im Sozialamt zusammen. 5.1.4 Nicht durch Kapitalposition gedeckter Fehlbetrag In der Stadt Leipzig bestand zum Jahresabschluss per 31.12.2012 kein nicht durch Kapitalposition gedeckter Fehlbetrag (negatives Basiskapital). 5.2 5.2.1 Passiva Kapitalposition Passiva 1a) Basiskapital Das Basiskapital einer Kommune ist eine rechnerische Größe. Sie ergibt sich als Überschuss der Aktivposten über die gesondert auszuweisenden Rücklagen, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Das im Jahresabschluss 2012 fortgeschriebene Basiskapital beinhaltet gegenüber dem Stand der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2012 Verrechnungen mit dem Basiskapital im Zusammenhang mit vorgenommenen Korrekturen der Eröffnungsbilanz gemäß § 62 und Änderungen nach § 63 Abs. 9 SächsKomHVO-Doppik. Auf die diesbezüglichen Erläuterungen im Kapitel 4 und die Anlage 5 wird verwiesen. Darüber hinaus erfolgte die unmittelbare Verrechnung des Fehlbetrags im Gesamtergebnis 2012 mit dem Basiskapital in Anwendung der Übergangsbestimmung des § 131 Abs. 6 Satz 5 SächsGemO (siehe dazu unter 6.1). Die Entwicklung des Basiskapitals der Stadt Leipzig im Haushaltsjahr 2012 stellt sich hiernach wie folgt dar: Entwicklung des Basiskapitals Stand am 1. Januar 2012 (gemäß Eröffnungsbilanz) Korrekturen nach § 62 SächsKomHVO-Doppik Korrekturen nach § 63 Abs. 9 SächsKomHVO-Doppik Fehlbetragsverrechnung nach § 131 Abs. 6 Satz 5 SächsGemO Stand am 31. Dezember 2012 ___________________________________________________ Seite 50 1.658.964.944,15 10.139.855,83 75.483.588,69 -38.272.575,51 1.706.315.813,16 EUR EUR EUR EUR EUR Rücklagen ___________________________________________________ Passiva 1b) Rücklagen Rücklagen stellen einen vom Basiskapital abgegrenzten variablen Teil der Kapitalposition dar, dem sich nach dem Prinzip der Gesamtdeckung keine einzelnen Vermögenspositionen auf der Aktivseite der Bilanz zuordnen lassen. Sie werden aufgrund von gesetzlichen oder satzungsmäßigen Bestimmungen oder freiwillig gebildet. Die Rücklagen werden nach ihrem Entstehungsgrund unterschieden in Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses, aus Überschüssen des Sonderergebnisses, aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen sowie zweckgebundene und sonstige Rücklagen. Passiva 1b) aa) Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Im ersten doppischen Haushaltsjahr 2012 wurde beim ordentlichen Ergebnis kein Überschuss, sondern ein Fehlbetrag erzielt. Mithin kann weiterhin keine Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgewiesen werden. Passiva 1b) bb) Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses Der sich aus der Ergebnisrechnung zum 31. Dezember 2012 ergebende Überschuss beim Sonderergebnis in Höhe von 11.425.449,79 EUR wurde zunächst in der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses erfasst. Anschließend wurde die Rücklage mit dem Jahresfehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis verrechnet, um diese zu reduzieren. Es werden demzufolge keine Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses ausgewiesen. Passiva 1b) cc) Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen Es bestehen keine auszuweisenden Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen. Passiva 1b) dd) Zweckgebundene und sonstige Rücklagen Wie zur Eröffnungsbilanz liegen keine zu bilanzierenden zweckgebundenen und sonstigen Rücklagen vor. Passiva 1c) Fehlbeträge Gemäß § 59 Nr. 17 SächsKomHVO-Doppik ist ein Fehlbetrag der Unterschiedsbetrag, um den die Summe der ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt oder in der Ergebnisrechnung höher ist als die Summe der ordentlichen und außerordentlichen Erträge. Passiva 1c) aa) Vortrag von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus den Vorjahren Es lagen weder zur Eröffnungsbilanz noch im ersten doppischen Jahresabschluss unter dieser Position auszuweisende vorgetragene Fehlbeträge vor. ___________________________________________________ Seite 51 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ Passiva 1c) bb) Jahresfehlbetrag des Sonderergebnisses und Vortrag von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus den Vorjahren Auszuweisende Fehlbeträge des Sonderergebnisses liegen nicht vor. Passiva 1c) cc) Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses wurde zunächst unter dieser Position erfasst (-49.698.025,30 EUR). Aufgrund der nach § 131 Abs. 6 Satz 5 SächsGemO erfolgten Verrechnung mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses wurde der verbleibende Fehlbetrag aufgrund der Übergangsvorschrift mit dem Basiskapital verrechnet. Auf die Erläuterungen und Darstellungen unter 6.1 und zu Passiva 1a) wird verwiesen. 5.2.2 Sonderposten Bei den Sonderposten handelt es sich um einen gesondert auszuweisenden Passivposten für Ertragszuschüsse, Kostenüberdeckungen bei der Gebührenkalkulation, Beiträge und Ähnliches. § 40 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik ergänzt hierzu zweckgebundene Geld- und Sachgeschenke für Investitionen sowie erhaltene investive Umlagen und Vermögensübertragungen. Sonderposten 31.12.2012 01.01.2012 in EUR Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen Sonderposten für Investitionsbeiträge Sonderposten für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten Gesamt 787.611.223,73 805.617.199,10 19.856.757,73 0,00 5.293.842,80 20.734.329,65 60.938,08 21.404.970,19 812.761.824,26 847.817.437,02 Als Sonderposten wurden insbesondere Zuwendungen für Investitionen einschließlich Geldund Sachgeschenke sowie die aufgrund gesetzlicher oder ortsrechtlicher Regelungen erhobenen Beiträge, Kostenerstattungen und ähnlichen Entgelte ausgewiesen. Die Sonderposten sind mit den ursprünglichen Zuführungsbeträgen abzüglich der bis zum Bilanzstichtag vorzunehmenden Auflösungen angesetzt. Die vorgenommene Auflösung bemisst sich nach der Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes, bei zeitlich nicht korrespondierender Anschaffung bzw. Herstellung und Zuschussgewährung nach der Restnutzungsdauer. Passiva 2a) Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen Der Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen enthält die bis zum Stichtag des Jahresabschlusses erhaltenen Investitionszuwendungen von Bund, Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, sonstigen öffentlichen Bereichen, verbundenen Unternehmen, sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen, privaten Unternehmen und übrigen Bereichen. Des Weiteren sind die investiven Schlüsselzuweisungen sowie die Infrastrukturpauschale für investive Maßnahmen in diesem Sonderposten enthalten. ___________________________________________________ Seite 52 Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen ___________________________________________________ Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen Kommunales Vorsorgevermögen Investitionszuwendungen: 31.12.2012 01.01.2012 in EUR 0,00 2.253.777,81 Bund Land Gemeinde und Gemeindeverbände Zweckverbände sonstiger öffentlicher Bereich verbundene Unternehmen sonstige öffentliche Sonderrechnungen private Unternehmen übrige Bereiche Investive Schlüsselzuweisungen Infrastrukturpauschale, investive Maßnahmen 144.256.662,58 266.243.993,47 82.160,94 326.521,72 127.150,49 19.597.476,65 7.670.523,92 63.729.109,79 18.916.635,86 258.274.389,17 148.519.461,27 256.301.461,80 42.443,23 157.203,71 101.363,85 20.102.976,68 8.036.099,20 65.751.953,15 19.605.152,18 276.189.375,70 8.386.599,14 8.555.930,52 Gesamt 787.611.223,73 805.617.199,10 Das kommunale Vorsorgevermögen wurde gem. § 32 Abs. 2 Nr. 3 SächsFAG 2009/2010 als Sonderposten bilanziert und in der Eröffnungsbilanz ausgewiesen. Die ursprünglich geregelte investive Bindung entfällt gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 SächsFAG 2011/2012 nunmehr mit Auflösung des Vorsorgevermögens. Die Auflösung des dezentralen Vorsorgevermögens ist in der jeweils für die Jahre gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zzgl. Zinsen vorzunehmen und ertragswirksam zu veranschlagen. Da das Vorsorgevermögen nicht mehr für investive Zwecke zu verwenden ist, entfällt eine Umbuchung in andere Sonderposten, vielmehr ist der gesamte Auflösungsbetrag im Ergebnishaushalt des jeweiligen Haushaltsjahres zu veranschlagen. Die Sonderposten stellen zeitversetzte Schlüsselzuweisungen des Freistaates dar. Der Sonderposten für das kommunale Vorsorgevermögen wurde somit im Jahr 2012 vollständig aufgelöst. Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen wurden den damit bezuschussten Vermögensgegenständen sachgerecht zugeordnet. Die Auflösung richtet sich nach der Bilanzentwicklung des bezuschussten Vermögensgegenstandes im Anlagevermögen. Der Sonderposten aus Investitionszuwendungen vom Land erhöht sich aufgrund von Zuführungen in Höhe von 19,1 Mio. EUR (davon u. a. investive Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1,9 Mio. EUR) sowie Auflösungen von 9,2 Mio. EUR. Die Zugänge resultieren aus 8,3 Mio. EUR für die Stadtbibliothek, 1,2 Mio. EUR für ingenieurbauliche Anlagen (davon 515,4 TEUR für die Lärmschutzwand an der B2), 4,8 Mio. EUR für Straßen (davon 2,5 Mio. EUR für die Max-Liebermann-Straße) sowie 1,1 Mio. EUR für Lichtsignalanlagen (528,2 TEUR für den Knoten Max-Liebermann-Straße, 342,6 TEUR für den Roßplatz). Die Veränderung des Sonderpostens aus Investitionszuwendungen vom Bund resultiert aus einer Zuführung von 1,5 Mio. EUR sowie einer ertragswirksamen Auflösung von 5,6 Mio. EUR. Die Zuführungen ergeben sich im Wesentlichen aus Investitionszuschüssen an Freie Träger in Höhe von ca. 1,2 Mio. EUR, z. B. an die Volkssolidarität Leipziger Land/Muldentalkreis, das Diakonissenhaus oder die Johanniter-Unfallhilfe. Wie verdeutlicht, ist in dem Sonderposten aus Investitionszuwendungen vom Land, die seit dem Jahr 2012 direkt dem bezuschussten Vermögensgegenstand zuzuordnenden und über deren Nutzungsdauer aufzulösenden investiven Schlüsselzuweisung in Höhe von 1.874.453,93 EUR enthalten. Der Sonderposten für Investitionszuwendungen verbundener Unternehmen verzeichnet eine Passivierung in Höhe von 429,8 TEUR, unter anderem für die Lützner Straße in Höhe von 405,5 TEUR und einer Auflösung von insgesamt 891,2 TEUR. ___________________________________________________ Seite 53 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ Der Anstieg der Zuwendungen von Zweckverbänden resultiert im Wesentlichen aus einer Zuführung in Höhe von 189,5 TEUR für Lichtsignalanlagen in der Semmelweisstraße. Die Investitionszuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden erhöhte sich im Jahr 2012 um eine Passivierung in Höhe von 40.852,50 EUR für die Lärmschutzwand TheodorKunz-Ring und wurde entsprechend den bezuschussten Vermögensgegenständen um 1.134,79 EUR aufgelöst. In den Investitionszuwendungen von privaten Unternehmen wird z. B. die Schenkung eines Porsche Cayenne für die Feuerwehr durch Porsche Leipzig (ca. 46,0 TEUR) oder Förderung von Kunst (ca. 42,0 TEUR) abgebildet. Demgegenüber stehen Auflösungen in Höhe von 2,1 Mio. EUR. Bei den Investitionszuwendungen von übrigen Bereichen erfolgt im Jahr 2012 eine erfolgswirksame Auflösung in Höhe von 846,1 TEUR und eine Zuführung von 157,6 TEUR unter anderem durch Schenkungen im Kunstbereich in Höhe von ca. 102,0 TEUR. Für die in den Haushaltsjahren von 1995 bis 2011 empfangenen investiven Schlüsselzuweisungen in einer Gesamthöhe von 576.219.073,20 EUR wurde zum Eröffnungsbilanzstichtag gem. § 61 Abs. 9 S. 5 SächsKomHVO-Doppik ein pauschal um einen anhand des Anlagenabnutzungsgrades ermittelten Betrag (276.189.375,70 EUR) geminderter Sammelsonderposten gebildet. Der Anlagenabnutzungsgrad zum Eröffnungsbilanzstichtag (52,1 %) bemisst sich aus dem prozentualen Verhältnis der kumulierten Abschreibungen (1.819.484.704,01 EUR) zu den historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (3.494.393.383,68 EUR), jeweils für das gesamte abnutzbare Anlagevermögen. Die in den Haushaltsjahren vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz vereinnahmten investiven Schlüsselzuweisungen sind damit nicht den daraus finanzierten einzelnen Vermögensgegenständen zuzuordnen sondern werden pauschal in gleichen Jahresraten nach der zum Stichtag des ersten Jahresabschlusses (31.12.2012) ermittelten durchschnittlichen Restnutzungsdauer des gesamten abnutzbaren Anlagevermögens aufgelöst. Die durchschnittliche Restnutzungsdauer des Anlagevermögens zum 31.12.2012 beträgt 15,42 Jahre, somit 15 Jahre und 5 Monate. Die Infrastrukturpauschale ist als Sonderposten gem. § 36 Abs. 6 SächsKomHVO-Doppik anteilig den damit angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenständen zugeordnet und wird ertragswirksam entsprechend der Bilanzentwicklung der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Die Veränderung der Infrastrukturpauschale ergibt sich aus einer Auflösung in Höhe von ca. 558,0 TEUR sowie einem Zugang in Höhe von ca. 390,0 TEUR für geleistete Investitionszuwendungen für Krankenhausausstattung. Bei den Investitionszuwendungen vom Land erfolgte im Jahr 2012 keine Berücksichtigung der Sonderposten für den Bau der Luisenbrücke in Höhe von ca. 1,4 Mio. EUR, der Brücke Lyoner Straße in Höhe von 672,1 TEUR, der Kindertagesstätte Lichtenbergweg 3 in Höhe von 960,5 TEUR und darüber hinausgehender diverser Baumaßnahmen des Infrastrukturvermögens in Höhe von 567,9 TEUR. Die Passivierung der Sonderposten wurde im Jahr 2013 nachgeholt. Mit der im Anlagevermögen erläuterten nachzuholenden außerplanmäßigen Abschreibung für das Gohliser Schlößchen geht auch die entsprechende außerplanmäßige Korrektur der zugehörigen Sonderposten in Höhe von 735,2 TEUR einher. Diese Korrektur wurde im Jahr 2013 vorgenommen. ___________________________________________________ Seite 54 Sonderposten für Investitionsbeiträge ___________________________________________________ Passiva 2b) Sonderposten für Investitionsbeiträge Nach § 17 und § 26 SächsKAG kann die Kommune Beiträge zur angemessenen Ausstattung öffentlicher Einrichtungen (Erschließungs- und Anschlussbeiträge) und zur Deckung des Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung oder den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen für Grundstücke (Straßenausbaubeiträge) erheben. Der Sonderposten für Investitionsbeiträge beinhaltet damit die Beteiligungen privater Dritter an der Finanzierung kommunaler Investitionen. Sonderposten für Investitionsbeiträge 31.12.2012 in EUR 9.209.733,41 10.647.024,32 19.856.757,73 Straßenausbaubeiträge Sonstige Investitionsbeiträge Gesamt 01.01.2012 9.711.292,81 11.023.036,84 20.734.329,65 Für die Beitragszahlung wird nach der Fertigstellung des Vermögensgegenstandes ein Bescheid erlassen. Der Sonderposten wird mit der Bekanntgabe des Bescheides passiviert. Die Veränderung der Sonderposten für Investitionsbeiträge im Jahr 2012 resultiert ausschließlich aus der Auflösung gemäß der Abschreibung entsprechend der Nutzungsdauer des jeweiligen bezuschussten Vermögensgegenstandes. Vorauszahlungen auf die Privatschuld werden unter dem Posten sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. In den Sonderposten für Straßenausbaubeiträge in der zum 31.12.2012 ausgewiesenen Position Ausbaubeiträge in Höhe von 1,2 Mio. EUR zu wenig ausgewiesen. Die Passivierung dieser Sonderposten erfolgte nachträglich im Jahr 2013. Weiterhin finden sich in den Sonderposten für Straßenausbaubeiträge auch die Beiträge für die eigenen städtischen Grundstücke in Höhe von 1,3 Mio. EUR. Diese dürfen jedoch für die eigenen Grundstücke nicht angesetzt werden, sodass diese Positionen in den kommenden Jahresabschlüssen zu korrigieren sind. Passiva 2c) Sonderposten für den Gebührenausgleich Für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen kann die Kommune gem. § 9 SächsKAG Benutzungsgebühren erheben. Dabei gilt das Kostendeckungsprinzip, d. h., dass Kostenüber- und Kostenunterschreitungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen sind. Die Gebührenüberschüsse der kostenrechnenden Einrichtungen sind dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zuzuführen. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhaltet zum Eröffnungsbilanzstichtag ausschließlich die Sonderrücklage des Marktamtes für die Benutzungsgebühren auf Wochenund Spezialmärkten inklusive Verzinsung. Diese wurden im Jahr 2012 im Rahmen der Berücksichtigung bei den Gebührenbedarfsrechnungen ergebniswirksam aufgelöst. Passiva 2d) Sonstige Sonderposten Unter den sonstigen Sonderposten werden Zuwendungen Dritter, die zur Finanzierung von ___________________________________________________ Seite 55 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ Anlagevermögen bzw. zur Neutralisation späterer Aufwendungen dienen sollen, bilanziert. Hierunter fallen die Stellplatzablöse sowie kommunales Vorsorgevermögen ohne investive Zweckbindung. 31.12.2012 Sonstige Sonderposten 01.01.2012 in EUR Sonderposten für das kommunale Vorsorgevermögen Stellplatzablöse Gesamt 0,00 15.835.015,26 5.293.842,80 5.293.842,80 5.569.954,93 21.404.970,19 Das kommunale Vorsorgevermögen wurde gem. § 32 Abs. 2 Nr. 3 SächsFAG 2009/2010 als Sonderposten bilanziert und wird dort bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Auflösung ausgewiesen. Im Jahr 2012 erfolgte die Auflösung des Sonderpostens für das allgemeine Vorsorgevermögen. Für den Fall, dass Bauherren ihrer Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht nachkommen können, sind Stellplatzablösegebühren zu entrichten. Für die Investitionsmaßnahmen, welche mit Stellplatzablösegebühren finanziert werden, wird ein passiver Sonderposten gebildet und entsprechend der Abschreibung des Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst. Im Jahr 2012 erfolgte eine Auflösung des Sonderpostens aus der Stellplatzablöse in Höhe von 370,6 TEUR sowie eine Sonderpostenbildung aus der Verwendung von Stellplatzablösebeträgen für die Baumaßnahme Gehweg „Sandberg“ von insgesamt 94,5 TEUR. 5.2.3 Rückstellungen Gemäß § 59 Nr. 44 SächsKomHVO-Doppik sind Rückstellungen Verbindlichkeiten oder Aufwendungen, die im Haushaltsjahr zwar wirtschaftlich verursacht werden, aber der Fälligkeit und/oder der Höhe nach ungewiss sind. Die wirtschaftliche Verursachung für die Bildung einer Rückstellung zum Jahresabschluss 2012 muss mithin im Haushaltsjahr 2012 und früher liegen. Es muss auch wahrscheinlich sein, dass die Verbindlichkeit zukünftig entstehen wird. Die pauschale Abzinsung von Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr wurde mit Änderung des § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik zum 31.12.2013 zu einem Wahlrecht abgeändert. Demnach können Rückstellungen abgezinst werden, soweit die ihnen zugrunde liegenden Verbindlichkeiten einen Zinsanteil enthalten. Die Stadt Leipzig hat auf Grundlage dieser Änderung des § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik die zum Eröffnungsbilanzstichtag vorgenommene Abzinsung der entsprechenden Rückstellungen zum Jahresabschluss per 31.12.2012 rückgängig gemacht. Dem Einzelbewertungsgrundsatz für Rückstellungen gem. § 37 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SächsKomHVO-Doppik wurde Rechnung getragen. Passiva 3a) Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen Rückstellungen Beihilfen für Pensionen und 31.12.2012 01.01.2012 Rückstellungen für Pensionen Rückstellungen für Beihilfen in EUR 0,00 0,00 Gesamt 0,00 95.443.291,00 8.331.223,00 103.774.514,00 Durch die Änderung der SächsKomHVO-Doppik vom 08.02.2008, rechtsbereinigt mit Stand ___________________________________________________ Seite 56 Rückstellungen für Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit ___________________________________________________ vom 31.12.2012, durch Artikel 1 der Verordnung vom 19.12.2012 (SächsGVBl. S. 764) wurden die Kommunen von der Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen entbunden. Gemäß § 27 Abs. 3 des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (SächsGKV) hat nunmehr der KVS sowohl für seinen eigenen Bereich als auch für seine Mitglieder Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen zu bilden. Der in der Eröffnungsbilanz abgebildete Wertansatz wurde nach § 63 Abs. 9 SächsKomHVODoppik (n. F.) mit der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2012 ergebnisneutral mit dem Basiskapital verrechnet. Passiva 3b) Rückstellungen für Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit Von einem prozentual begrenzten Anteil von Arbeitnehmern der Stadt Leipzig wurde die Möglichkeit des Gesetzgebers genutzt, nach Vollendung des 55. Lebensjahres in einem Altersteilzeitverhältnis mit im Regelfall halbierter durchschnittlicher Arbeitszeit beschäftigt zu werden. Nach dem sog. Blockmodell erhält der Arbeitnehmer in der Vollzeitbeschäftigungsphase verminderte Bezüge. Es wird mithin unentgeltlich vorgearbeitet, um dann vorfristig in die Freizeitphase einzutreten. Der so noch nicht vergütete Anteil der Arbeitsleistung ist in Höhe des Erfüllungsrückstandes der Rückstellung zuzuführen. Während der Phase der Freistellung erfolgt dann die Vergütung aus der Inanspruchnahme der Rückstellung. Für das sog. Teilzeitmodell, d. h. bei reduzierter Arbeitszeit um 50,0 % werden auch nur 50,0 % des Arbeitsentgeltes gezahlt, ist für die verminderten Bezüge keine Rückstellung zu bilden. Das Altersteilzeitentgelt wird von der Kommune für die Laufzeit der Vereinbarung aufgestockt. Für den Aufstockungsbetrag ist eine Rückstellung zu bilden. Ausschlaggebend für den Zeitpunkt der Bildung der Rückstellung ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Altersteilzeitvertrages. Rückstellungen für Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit 31.12.2012 01.01.2012 in EUR Rückstellungen Altersteilzeit Gesamt 36.267.495,39 36.267.495,39 42.588.577,48 42.588.577,48 Für die sieben Teilzeitmodelle der Stadt Leipzig wurden Rückstellungen für die Aufstockungsbeträge gebildet. Bei Anwendung des Blockmodelles wurden zudem Rückstellungen für die Erfüllungsbeträge passiviert. Zur Ermittlung der Rückstellungshöhe wurden ƒ ƒ ƒ ƒ Jahressonderzahlungen mit durchschnittlich 60,0 % eines Monatsbetrages, Leistungsentgelte mit dem aktuellen Prozentsatz von 2011 i. H. v. 1,75 % eines Monatsbetrages sowie Tariferhöhungen ab August 2011 i. H. v. 0,5 % und Tariferhöhungen ab März 2012 i. H. v. 3,5 % berücksichtigt. Die Brutto-Aufstockung und die Rentenversicherungs-Aufstockung sind durch das Altersteilzeitgesetz und den Tarifvertrag Altersteilzeit als separat zu ermittelnde Beträge festgelegt. ___________________________________________________ Seite 57 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ Die Rückstellung für Altersteilzeit umfasst neben der rückständigen Vergütung auch die gegebenenfalls darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge sowie Nebenzahlungen wie z. B. Sonderzahlungen. Zuführungen in die Rückstellung sind letztmalig in 2013 geplant, da sich ab 2014 alle betreffenden Arbeitnehmer in der Freizeitphase der Altersteilzeit befinden. Die Inanspruchnahme der Rückstellung erfolgt bis 2016. Die Rückstellung wird monatlich durch das Personalamt fortgeschrieben. Weiterhin ergeben sich Veränderungen des Rückstellungsbestandes in Höhe von 1,2 Mio. EUR aufgrund der Anpassung des § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik und die damit verbundene Rückabwicklung der Abzinsung der Rückstellung zum Stichtag der Eröffnungsbilanz. Passiva 3c) Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge von Deponien Eine Deponie ist eine Abfallentsorgungsanlage, in der Abfälle zeitlich unbegrenzt oberirdisch abgelagert werden und die der Nachsorge bedarf. Als Betreiberin von Deponien ist die Kommune gesetzlich verpflichtet, Vorkehrungen für die Rekultivierung und Nachsorge der Deponien zu treffen. Ihr obliegt somit die Verantwortung, dass von der Deponie keine schädigenden Wirkungen auf die Umwelt ausgehen. Der Aufwand für die Rekultivierung und Nachsorge wird sukzessive mit dem Fortschreiten des Verfüllens verursacht. Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge kommunaler Deponien 31.12.2012 01.01.2012 in EUR Altdeponie Ludwig-Jahn-Str. Altdeponie Mölkau Altdeponie Tannenwald Altdeponie Zschampert Altdeponie KGA Aue Gesamt 3.871.199,33 2.041.387,70 1.966.782,49 127.499,05 58.500,00 8.065.368,57 4.032.723,55 1.501.117,02 1.907.686,47 707.584,79 54.717,05 8.203.828,88 Die Stadt Leipzig verfügt zum 31.12.2012 über fünf Alt-Deponien. In der Rückstellung sind gegenwärtige (Gefahrenabwehr) und zukünftige Gefahren (Nachsorge) berücksichtigt worden. Die Rückstellung wurde insgesamt in Höhe der voraussichtlichen Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen gebildet. Die Veränderung der Rückstellungen zum Jahresabschluss per 31.12.2012 resultiert aus der Inanspruchnahme der Rückstellungen in Höhe von 830.134,55 EUR sowie einer Gesamtauflösung in Höhe von 125.016,87 EUR. Demgegenüber steht die Zuführung in Höhe von insgesamt 816.691,11 EUR, in der jedoch auch die Veränderung durch die Anpassung des § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik in Höhe von 342.397,69 EUR die damit verbundene Rückabwicklung der Abzinsung der Rückstellung zum Stichtag der Eröffnungsbilanz enthalten ist. Passiva 3d) Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten und sonstige Umweltschutzmaßnahmen Das Bundes-Bodenschutzgesetz definiert als Altlasten stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) sowie Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist und dadurch schädliche ___________________________________________________ Seite 58 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus steuerkraftabhängigen Umlagen im Rahmen des Finanzausgleichs ___________________________________________________ Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden (Altstandorte). Nicht jede Altablagerung oder jeder Altstandort ist eine Altlast. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines Schadens oder einer Gefahr. Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten und sonstige Umweltschutzmaßnahmen Chemische Reinigung Merseburger Str. Chemische Reinigung Eilenburger Str. Ehem. Schwefel-Brünofix AKZ 65820342 Klärschlammdeponie Stahmeln AKZ Amtsermittlungen private Grundstücke historische Erkundungen AKZ Amtsermittlungen private Grundstücke orientierende Untersuchungen Erbbaurecht RasenBallsport Leipzig e.V. Erbbaurecht RasenBallsport Leipzig e.V. Eutritzsch Fl. 338/1 und 338/2 Sanierung Mühlweg 2, Leipzig OT Mölkau Altlastsanierung Standort Hans-Driesch-Str. 2 31.12.2012 01.01.2012 in EUR Gesamt 21.588,10 1.041.738,46 239.763,73 29.250,12 968.649,32 335.692,67 20.000,00 16.486,47 167.000,00 134.774,07 1.190.000,00 789.212,94 140.000,00 140.429,89 62.779,64 947.500,00 129.214,13 0,00 57.942,98 0,00 497.825,00 0,00 4.468.624,82 2.461.222,70 Hinsichtlich der Höhe der gebildeten Rückstellung wurde von den zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Beseitigung ausgegangen. Die Veränderung der Rückstellungen zum Jahresabschluss per 31.12.2012 resultiert aus der Inanspruchnahme der Rückstellungen in Höhe von 129.776,11 EUR sowie einer Auflösung in Höhe von 938,08 EUR. Demgegenüber steht die Summe von Zuführungen in Höhe von insgesamt 2.138.116,31 EUR, wovon 1.585.754,89 EUR auf Altlasten entfallen, welche im Jahr 2012 bekannt wurden (Mühlweg 2, Hans-Driesch-Straße 2, 2. Erbbaurecht mit RasenBallsport Leipzig e.V.). Weiterhin ergeben sich jedoch auch Veränderungen durch die Anpassung des § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik und die damit verbundene Rückabwicklung der Abzinsung der Rückstellung zum Stichtag der Eröffnungsbilanz in Höhe von 498,4 TEUR. Die Inanspruchnahme der Rückstellung erfolgte zu einem Betrag von 106,5 TEUR für die Fläche ehem. Schwefel-Brünofix. Passiva 3e) Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus steuerkraftabhängigen Umlagen im Rahmen des Finanzausgleichs Zum Jahresabschluss bestehen wie auch zur Eröffnungsbilanz keine ungewissen Verbindlichkeiten aus steuerkraftabhängigen Umlagen im Rahmen des Finanzausgleichs nach § 25a SächsFAG. Passiva 3f) Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund von Steuerschuldverhältnissen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund von Steuerschuldverhältnissen dürfen nur für die Fälle gebildet werden, in denen die Kommune originäre Steuerschuldnerin ist. Steuerschuldverhältnisse ergeben sich i. d. R. aus der Unterhaltung von Betrieben gewerblicher Art. ___________________________________________________ Seite 59 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund von Steuerschuldverhältnissen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund von Steuerschuldverhältnissen Gesamt 31.12.2012 01.01.2012 in EUR 1.173.824,84 750.332,13 1.173.824,84 750.332,13 In der Rückstellung wurden vorliegende Zwischenergebnisse aus der laufenden Betriebsprüfung der Betriebe gewerblicher Art (BgA) der Stadt Leipzig für voraussichtliche Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuernachzahlungen sowie Solidaritätszuschlag und Zinsen zu Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuer passiviert. Diese Zwischenergebnisse wurden für die folgenden Jahre fortgeschrieben, soweit ein entsprechender Korrekturbedarf für die Folgejahre festgestellt wurde. Aufgrund der Erfahrungswerte hinsichtlich der Dauer der Betriebsprüfung (bis der endgültige Bescheid vorliegt) wurde die Rückstellung für die Jahre ab 2007 mit einer erwarteten Restlaufzeit von vier Jahren abgezinst. Die Rückstellung für die Betriebsprüfung der Jahre 2003 bis 2006 wurde nicht abgezinst, da diese im Haushaltsjahr 2013 beendet werden sollte. In dieser Rückstellung werden z. B. zu berücksichtigende Umsatzsteuer aus Wasserwirtschaftlichen Dienstleistungen der Jahre 2003 bis 2012 in Höhe von 501,0 TEUR (Stand 01.01.2012: 394,7 TEUR) oder voraussichtliche Steuerzahlungen des BgA Gohliser Schlößchen aus den Jahren 2003 bis 2010 in Höhe von 170,7 TEUR (Stand 01.01.2012: 145,3 TEUR) abgebildet. Weiterhin ergeben sich Veränderungen des Rückstellungsbestandes in Höhe von 40,1 TEUR aufgrund der Anpassung des § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik und die damit verbundene Rückabwicklung der Abzinsung der Rückstellung im Vergleich zum Stichtag der Eröffnungsbilanz. Passiva 3g) Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts- und Verwaltungsverfahren sowie aus Bürgschaften, Gewährverträgen und ähnlichen Rechtsgeschäften Ein Gerichtsverfahren ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhaltes auf seine Rechtsfolgen. Die Anhängigkeit tritt ein, wenn bei Gericht eine Klage, ein Rechtsmittel oder ein Antrag eingereicht wurde. Das Verwaltungsverfahren i. S. d. SächsVwVfG dagegen ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluss eines öffentlichrechtlichen Vertrages gerichtet ist. Durch die Antragstellung oder die Einleitung der verwaltungsinternen Bearbeitung wird das Verwaltungsverfahren anhängig. Die Anhängigkeit muss zum Stichtag des Jahresabschlusses bestehen. Nach § 83 Abs. 2, 3 SächsGemO dürfen Kommunen Bürgschaften, Verpflichtungen aus Gewährverträgen und Rechtsgeschäfte, die einer Bürgschaft oder einem Gewährvertrag wirtschaftlich gleichkommen, eingehen, wenn sie deren Aufgabenerfüllung dienen. Die Kommune bestellt somit Sicherheiten für einen Dritten. Aus der Übernahme können Zahlungsverpflichtungen der Kommune in künftigen Haushaltsjahren entstehen. In der Regel kann jedoch nicht vorhergesehen werden, ob und in welcher Höhe das übernommene Risiko tatsächlich eintritt. Der Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht verlangt, dass bei der Bewertung der Vereinbarkeit des übernommenen Risikos mit der Leistungsfähigkeit der Kommune vom Maximalbetrag des Risikos (sog. worst-case-Szenario) auszugehen ist. Analog ist die Rückstellung zu bilden, wenn die Möglichkeit einer Inanspruchnahme besteht. ___________________________________________________ Seite 60 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts- und Verwaltungsverfahren sowie aus Bürgschaften, Gewährverträgen und ähnlichen Rechtsgeschäften ___________________________________________________ Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsund Verwaltungsverfahren sowie aus Bürgschaften, Gewährleistungen und wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften 31.12.2012 01.01.2012 in EUR Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts- und Verwaltungsverfahren sowie aus Bürgschaften, Gewährleistungen und wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften Gesamt 329.989.700,17 303.709.158,51 329.989.700,17 303.709.158,51 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts- und Verwaltungsverfahren wurden bei Aktivprozessen für Prozesskosten der aufgerufenen Instanz gebildet. In die Prozesskosten sind dabei sämtliche durch die Prozessvorbereitung und -führung entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Aufwendungen, insbesondere Gerichtskosten, Anwaltshonorare beider Parteien sowie Gutachten-, Sachverständigen-, Zeugen- und Fahrtkosten einbezogen worden. Bei sozialrechtlichen Verfahren wurden seitens des Rechtsamtes für die Ermittlung der Rückstellungen zur Eröffnungsbilanz auf Grundlage von Erfahrungswerten Rahmengebühren festgelegt (Gerichtskosten i. H. v. 112,50 EUR und Anwaltskosten i. H. v. 321,30 EUR), welche die Kostensituation im Vergleich zu den Prozesskosten auf Basis von Auffangwerten gemäß Streitwertkatalog, realistischer widerspiegeln. Im laufenden Jahr 2012 wurde für die Berechnung der Rückstellungen u. a. die Klageschrift, der Streitwertkatalog, Kostenfestsetzungsbeschlüsse und hauptsächlich ein Instrument zur Prozesskostenberechnung im Rechtsamt herangezogen. Bei Passivprozessen wurde das Risiko von Schadenersatzleistungen (die Höhe der Hauptforderung) im Fall des Prozessverlustes berücksichtigt. Die maximale Höhe bildet der Streitwert. Sofern der Streitgegenstand ein Recht darstellte (z. B. Aufenthaltstitel), wurde zur Berechnung der Prozesskosten der Streitwert gemäß Streitwertkatalog bestimmt. Die Höhe der aufgrund einer drohenden Inanspruchnahme im Rahmen anhängiger Gerichtsund Verwaltungsverfahren gebildeten Rückstellungen wurde grundsätzlich abhängig vom finanziellen Prozessrisiko und der qualifizierten Einschätzung der Erfolgsaussichten durch das Rechtsamt der Stadt Leipzig ermittelt. Die Berechnung der Prozesszinsen erfolgte entsprechend § 291 BGB i. V. m. § 288 BGB in Abhängigkeit der Geschäftsart. Im Falle eines Verbrauchergeschäftes wurde ein Zinssatz i. H. v. 5,0 % über dem Basiszins, bei Handelsgeschäften ein Zinssatz i. H. v. 8,0 % über dem Basiszins zugrunde gelegt. Zudem wurde geprüft, ob für das streitgegenständliche Verfahren eine Deckungszusage aus einer Rechtsschutzversicherung vorlag. Von den unter diesem Posten gebildeten Rückstellungen entfällt der hauptsächliche Teil auf die Rückstellung für die Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die Stadt Leipzig vom 28.06.2011 wegen Zahlung des Verkehrswertes aus Vermögenszuordnung sowie der Rückstellung für den Fall einer drohenden Inanspruchnahme aus der Kapitalausstattungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der LVV. Die Bestandsveränderung der hier abgebildeten Rückstellungen resultiert zum einen aus der Inanspruchnahme von insgesamt 556,8 TEUR sowie der Rückstellungsauflösung in Höhe von 371,6 TEUR. Weiterhin erfolgte unter Berücksichtigung der Änderung des § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik die Zuführung aus der Aufholung der Rückstellungsabzinsung in Höhe von 24.833.613,19 EUR. Die Zuführung aus der Wertanpassung bzw. aus der Berücksichtigung weiterer Rückstellungen für Gerichtsverfahren welche bis zum 31.12.2012 anhängig wurde erfolgt in einer Höhe von 3.516.088,80 EUR. ___________________________________________________ Seite 61 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ Klage Bundesrepublik Deutschland ./. Stadt Leipzig Im Jahr 1992 veräußerte die Stadt Leipzig ca. 660.000 m², ehemals volkseigene Flächen im Gewerbegebiet Nordost an ihre Tochtergesellschaft, Grundbesitzgesellschaft LeipzigNordost mbH (Nachfolge LESG). Der Verkauf sollte die Erschließung und Ansiedlung von Investoren ermöglichen, wobei bereits damals bekannt war, dass die Zuordnungsberechtigte nach dem Einigungsvertrag vermutlich die Bundesrepublik Deutschland sein würde. Für das Klageverfahren ist zum 31.12.2012 eine Gesamtrückstellung i. H. v. 14.774.345,02 EUR passiviert. Diese setzt sich aus der Hauptforderung inkl. Aufholung Abzinsung, Prozesszinsen bis 31.12.2012 und zu erwartenden Prozesskosten zusammen. Die Klage vom 28.06.2011 wurde mit Schriftsatz vom 15.01.2013 um einen Betrag i. H. v. 17.577.713,81 EUR erweitert. Nachdem der Bund in der Klageschrift von einem Verkehrswert von 48,00 DM/m² ausgegangen war, legt er nunmehr einen Verkehrswert vom mindestens 100,00 DM/m² zugrunde. Der Bund bestreitet im Wesentlichen den Wert, der dem Verkauf durch die Stadt Leipzig an die städtische Tochter Grundbesitzgesellschaft LeipzigNordost mbH (Nachfolge LESG) am 22.12.1992 zugrunde gelegt wurde und die Höhe der in Abzug gebrachten Kosten für Altlastenbeseitigung, Abrissmaßnahmen, Leitungsumverlegungen und Erschließungskosten. Mit Schriftsatz vom 11.03.2013 wurde die Klage erneut erweitert. Gefordert werden damit – unter Berücksichtigung der teilweisen Erledigung des Rechtsstreites und der 1. Klageerweiterung vom 15.01.2013 – insgesamt 41.336.614,52 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit. Die Klageforderung wird als weit überhöht eingeschätzt. Es ist daher vorrangiges Ziel, die Klageforderungen abzuwehren und bei Gericht auf eine gutachterliche Bewertung durch einen Sachverständigen hinzuwirken. Am 12.09.2013 hat nunmehr ein erster Termin zur mündlichen Verhandlung stattgefunden, in dem von der verhandelnden Kammer deutlich gemacht wurde, dass sie sich nicht in der Lage sehe, weder den Verkehrswert, noch die Verkehrswertminderungen selbst zu beziffern. Darüber hinaus betonte das Gericht, dass in jedem Fall aufgrund der Komplexität der Sachverhalte nur ein Sachverständiger eine gesicherte Beurteilung zu den vorgenannten Werten abgeben könne. Kapitalausstattungsvereinbarung Die Stadt Leipzig ist alleinige Gesellschafterin der LVV. Diese hält 74,65 % der Anteile an der KWL. Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land ist an der KWL mit einem Anteil von 25,35 % beteiligt. Zwischen 2000 und 2005 schlossen die KWL und/oder die Stadt Leipzig mit Billigung der zuständigen Gremien, insbesondere des Aufsichtsrates der KWL, Cross-BorderLeasingverträge über ihr Anlagevermögen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ab. Zur vertraglich geschuldeten Absicherung hieraus resultierender Verpflichtungen erwarben die KWL und/oder die Stadt Leipzig festverzinsliche Schuldverschreibungen (sog. ZeroBonds) bei mehreren großen Finanzinstituten im Umfang von ca. 292,0 Mio. EUR. In 2006 wurde der KWL der Vorschlag unterbreitet, die aus den Schuldverschreibungen resultierenden Einzelrisiken der KWL und/oder der Stadt Leipzig durch Abschluss sog. CDS/CDO Transaktionen zu vermindern bzw. zu diversifizieren. In den Jahren 2006 und 2007 haben die damaligen Geschäftsführer der KWL, Klaus Heininger und Dr. Andreas Schirmer, CDS/CDO Transaktionen mit verschiedenen Banken zum Abschluss gebracht. Mit den CDO-Transaktionen soll die KWL das Ausfallrisiko für tranchierte Kreditportfolien übernommen haben, d. h. die KWL soll den Banken für den Fall des Eintritts bestimmter ___________________________________________________ Seite 62 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts- und Verwaltungsverfahren sowie aus Bürgschaften, Gewährverträgen und ähnlichen Rechtsgeschäften ___________________________________________________ Kreditereignisse in Portfolien und unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichszahlung gewähren. Die Wirksamkeit der CDO-Transaktionen steht in Streit. Die KWL und ihre Gesellschafter gehen davon aus, dass diese Geschäfte nichtig bzw. unwirksam und/oder nicht vollstreckbar und/oder nicht durchführbar sind. Hieraus ergeben sich – vorbehaltlich der abschließenden rechtlichen Bewertung der Verträge unter Einbeziehung des Ausgangs laufender Gerichtsverfahren – Risiken für die KWL, die sich auf mehr als 300,0 Mio. EUR belaufen könnten. Zur nachhaltigen Sicherstellung der finanziellen Stabilität von LVV und KWL und damit im Ergebnis zur Sicherstellung der zukünftigen Aufgabenerfüllung im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung haben die Stadt Leipzig und die LVV nach Beschlussfassung des Stadtrates am 25.02.2010 (RBV-279/10) eine entsprechende Kapitalausstattungsvereinbarung abgeschlossen. Danach verpflichtet sich die Stadt Leipzig gegenüber der LVV zur Kapitalausstattung bis maximal 290,0 Mio. EUR unter der Voraussetzung, dass die LVV wegen der Inanspruchnahme der KWL aus den CDO-Transaktionen Verluste der KWL ausgleichen muss. Die Kapitalausstattungsvereinbarung wurde der EU-Kommission zur Genehmigung aus beihilferechtlicher Sicht und der Landesdirektion zur Genehmigung als Kommunalaufsicht vorgelegt. Die EU-Kommission hat Mitte Juni 2011 mitgeteilt, dass die Kapitalausstattungsvereinbarung der Stadt keine genehmigungspflichtige Beihilfe darstellt. Der Ratsbeschluss sieht einen nachrangigen Beitrag der Stadt, d. h. nach entsprechenden Eigenbeiträgen von KWL und LVV im Rahmen ihrer nachweislichen Leistungsfähigkeit vor. Mit Genehmigungsbescheid der Landesdirektion Leipzig vom 30.09.2011 zur Kapitalausstattungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der LVV vom 25.02.2010 in Verbindung mit dem Änderungsbescheid vom 01.11.2011 erhielt die Stadt verschiedene Auflagen. Unter anderem hat die Stadt Leipzig in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 Rückstellungen für den Fall einer drohenden Inanspruchnahme aus der Kapitalausstattungsvereinbarung i. H. v. 290,0 Mio. EUR zu bilden. Die Kapitalausstattungsvereinbarung wird in der Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig zum 01.01.2012 nach Prüfung und Einschätzung der bestehenden Risiken als Rückstellung für die drohende Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Gewährverträgen und ähnlichen Rechtsgeschäften gem. §§ 41 Abs. 1 Nr. 8, 51 Abs. 3 Nr. 3 g SächsKomHVO-Doppik abgebildet. Das Risiko der Inanspruchnahme wurde unter Einbeziehung der Auflage der Landesdirektion mit 290,0 Mio. EUR vor Abzinsung berücksichtigt. Die Abzinsung erfolgte entsprechend der geschätzten Restlaufzeit von drei Jahren auf 267.657.847,36 EUR. Eine Rücklagenbildung gem. § 20 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 KomHVO wurde mit der Jahresrechnung 2011 nicht vorgenommen. Zu den in den Jahren 2006 und 2007 abgeschlossenen CDO/CDS Transaktionen hat es am 04.11.2014 ein Urteil des High Court of Justice in London gegeben. Im Ergebnis dieses Urteils ist die KWL nicht dazu verpflichtet, Zahlungen aus den CDOs zu leisten. Auch die CDS sind unwirksam. Die für die CDOs und CDS bezahlten Prämien sind zu einem Großteil zurückzuzahlen. Einem Antrag der UBS auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil hat der High Court of Justice nicht stattgegeben. UBS hat nun beim Berufungsgericht die Zulassung der Berufung beantragt. Hierüber ist noch nicht entschieden worden. In der Folge des Urteils haben sich KWL und die Landesbank Baden-Württemberg darauf verständigt, die vor dem Landgericht Leipzig und dem Oberlandesgericht Dresden anhängigen Prozesse bis zu einer Entscheidung des englischen Berufungsgerichts ruhen zu lassen. ___________________________________________________ Seite 63 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ Passiva 3h) Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung im Haushaltsjahr Bei den Rückstellungen für im Haushaltsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung handelt es sich um Aufwand für Instandhaltungsmaßnahmen, welche im laufenden Jahr zwar unterlassen, die Nachholung jedoch im kommenden Haushaltsjahr konkret beabsichtigt ist. Rückstellungen für im Haushaltsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung 31.12.2012 01.01.2012 in EUR Rückstellungen für im Haushaltsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung 4.523.627,11 0,00 Gesamt 4.523.627,11 0,00 Zum Jahresabschluss wurde hierfür eine konkrete Maßnahmenübersicht mit betragsmäßiger Hinterlegung zusammengestellt. Ein Auszug der wesentlichen Positionen und ihrer Kategorisierung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. in EUR Rückstellungen für Instandhaltung von Schulen 1.620.202,26 Rückstellungen für Instandhaltung von Verwaltungsgebäuden 1.118.911,13 Rückstellungen für Instandhaltung von Kultureinrichtungen 889.941,81 Rückstellungen für Instandhaltung von Betriebsgebäuden 141.532,88 Rückstellungen für Instandhaltung von Einrichtungen der Branddirektion 138.940,27 Rückstellungen für Instandhaltung von Kindertagesstätten 135.076,52 Rückstellungen für Instandhaltung von Infrastruktur 132.104,64 Rückstellungen für Instandhaltung von Sporteinrichtungen 30.762,69 Rückstellungen für Sonstige Instandhaltungen Gesamt 316.154,91 4.523.627,11 Von den Rückstellungen für die Instandhaltung der Schulen in Höhe von insgesamt 1,6 Mio. EUR entfallen unter anderem ca. 430,4 TEUR auf die Marienbrunner Schule einschließlich der Sporthalle, 189,8 TEUR auf die Brüder-Grimm-Schule, 128,6 TEUR auf die 94. Schule sowie 117,1 TEUR auf die Adam-Friedrich-Oeser-Schule. Die Rückstellung für die Instandhaltung von Kultureinrichtungen entfällt mit 852,2 TEUR zu einem Großteil auf die Russische Gedächtniskirche. Die Rückstellungen für die Instandhaltung der Kindertagesstätten entfallen mit 126,5 TEUR im Wesentlichen auf die Einrichtung in der Yorkstraße. Im Rahmen der Eröffnungsbilanz wurden gem. § 61 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik keine Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung im Haushaltsjahr gebildet. ___________________________________________________ Seite 64 Rückstellungen für vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen zur Gegenleistung gegenüber Dritten, die im laufenden Haushaltsjahr wirtschaftlich begründet wurden und die der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind ___________________________________________________ Passiva 3i) Rückstellungen für vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen zur Gegenleistung gegenüber Dritten, die im laufenden Haushaltsjahr wirtschaftlich begründet wurden und die der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind Unter diesen Rückstellungen sind die von der Kommune vor dem 31.12.2012 eingegangenen Verpflichtungen zu erfassen, die durch diese erst im Haushaltsjahr 2013 zu erfüllen sind und deren Höhe oder Fälligkeit noch nicht genau bekannt sind. Rückstellungen für sonstige vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen zur Gegenleistung gegenüber Dritten, die im laufenden Haushaltsjahr wirtschaftlich begründet wurden und die der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind Rückstellungen für sonstige vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen zur Gegenleistung gegenüber Dritten, die im laufenden Haushaltsjahr wirtschaftlich begründet wurden und die der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind, sofern sie erheblich sind Gesamt 31.12.2012 01.01.2012 in EUR 26.662.882,51 9.843.866,90 26.662.882,51 9.843.866,90 Für vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen zur Gegenleistung gegenüber Dritten, deren Höhe oder Fälligkeit noch nicht genau bekannt sind, wurden über den (wahrscheinlichen) Erfüllungsbetrag Rückstellungen gebildet. Unter diesem Bilanzposten wurden u. a. ausstehende Nebenkostenabrechnungen, noch nicht abgerechnete Leistungen aus Honorarverträgen, ausstehende Entschädigungszahlungen aus der Verkehrsflächenbereinigung und ausstehende Rechnungen für Prüfleistungen bei Baumaßnahmen passiviert. Als Merkposten mit 1,00 EUR wurde unter dieser Rückstellung hilfsweise, der Sachverhalt erfasst, der seit Jahren (z. T. aus 1994 und davor) herrührt und der die zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschluss noch bestehenden Streitigkeiten mit den Stadtwerken Leipzig GmbH abbilden soll. Die Verwaltung hat die Einzelerfassung, den Nachweis und die Bewertung der städtischen Ansprüche aus dem GBBerG (strittig 7,8 Mio. EUR) und der städtischen Verpflichtungen ggü. der Stadtwerke Leipzig aus Vorgängen Kaufpreiszahlungen für Geschäftsanteile an der Gasversorgung Stadt Leipzig GmbH im Zusammenhang mit dem Ausscheiden der RWE Energie AG als Gesellschafterin der SW L, der Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Blockheizkraftwerkes Dösen sowie der Erstattungen von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verlegung einer Rohrbrücke an der Prager Straße noch nicht abgeschlossen. Im Februar 2014 erfolgte die Ausarbeitung einer Rechtsauffassung zu dem beschriebenen Sachverhalt durch einen beiderseitig einvernehmlich beauftragten Rechtsanwalt. Derzeit erfolgt die Abstimmung über Lösungsmöglichkeiten zwischen den Rechtsvertretern der Stadt und der SW L. Eine Lösung/Einigung wurde noch nicht gefunden. Die wesentlichen Zuführungen zu der Rückstellungsposition resultieren aus den Leistungen der Oberflächenentwässerung in Höhe von 9,5 Mio. EUR an die kommunalen Wasserwerke, ___________________________________________________ Seite 65 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ Zuschüssen an freie Träger von Kindertageseinrichtungen (ca. 3,8 Mio. EUR) und Erstattungen an Krankenkassen für Hilfen zur Gesundheit (ca. 1,4 Mio. EUR). Passiva 3j) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und aus laufenden Verfahren Unter diesem Posten dürfen drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und aus laufenden Verfahren (Drohverlustrückstellungen) nur angesetzt werden, wenn der Verlust nicht geringfügig ist. Die Bewertung der Geringfügigkeit liegt im Ermessen der Kommune. Rückstellungen werden daher nur angesetzt, wenn der zu erwartende Verlust über 50,0 TEUR liegt. Bei der Stadt Leipzig wurden sowohl zur Eröffnungsbilanz, wie auch zum Jahresabschluss 2012 unter diesem Bilanzposten keine Rückstellungen passiviert. Passiva 3k) Weitere sonstige Rückstellungen Unter den sonstigen Rückstellungen werden alle ungewissen Verbindlichkeiten der Kommune erfasst, die keinem der vorgenannten Posten zuzuordnen sind. Weitere sonstige Rückstellungen 31.12.2012 in EUR 148.069,61 3.462.980,10 427.647,34 0,00 4.038.697,05 Sabbatmodell Jubiläumsgeld Lebensarbeitszeitmodell Neufassung Feuerwehrsatzung Gesamt 01.01.2012 133.944,80 1.791.315,18 272.828,84 57.120,00 2.255.208,82 Hier wurden insbesondere Jubiläumsverpflichtungen sowie Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten und aus dem Sabbatmodell erfasst. Der Bewertung lagen Berechnungsschemata des Personalamtes zugrunde. Die Rückstellungen wurden insgesamt zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bestandsveränderung der weiteren sonstigen Rückstellungen ergibt sich unter Berücksichtigung der Rückstellungszuführung, vor allem bei dem Jubiläumsgeld (1,8 Mio. EUR) in Höhe von 2,0 Mio. EUR und einer Inanspruchnahme von insgesamt 228,8 TEUR sowie der Gesamtauflösung in Höhe von 298,50 EUR. Die Zuführung resultiert in Höhe von 1,3 Mio. EUR auf Grundlage der Anpassung des § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik und der damit verbundenen Rückabwicklung der Abzinsung der Rückstellung im Vergleich zum Stichtag der Eröffnungsbilanz. 5.2.4 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden als Leistungsverpflichtungen der Kommune definiert, die rechtlich erzwingbar sind und eine wirtschaftliche Belastung für sie darstellen. Es handelt sich folglich um Schulden, die zum 31.12.2012 passiviert werden, wenn sie dem Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehen. Sie stellen regelmäßig Außenverpflichtungen gegenüber einem Dritten dar. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen lagen zum 31.12.2012 für die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommender Rechtsgeschäfte aus der CBL Trinkwassertransaktion in US-Dollar vor. ___________________________________________________ Seite 66 Anleihen ___________________________________________________ Diese Verbindlichkeiten sind unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzipes mit dem ursprünglichen Umrechnungskurs bzw. mit dem vom Bundesverband Deutscher Banken bekannt gegebenen Stichtagskurs (Devisenkassamittelkurs) zum 31. Dezember 2012 von USD 1,3194 je EUR bewertet. Angaben zu den Verbindlichkeiten, insbesondere hinsichtlich der Laufzeiten, enthält die Anlage 3 zum Anhang. Passiva 4a) Anleihen Langfristige Verbindlichkeiten, bei denen die Kommune Wertpapiere herausgibt, die auf dem öffentlichen Kapitalmarkt gehandelt werden und somit Kursschwankungen unterliegen, werden als Anleihen bezeichnet. Dazu zählen z. B. Schuldverschreibungen oder Kommunalobligationen. Die Stadt Leipzig hat weder zum Stichtag der Eröffnungsbilanz, noch zum Jahresabschluss Anleihen emittiert. Passiva 4b) Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen umfassen sämtliche der Kommune von einem Dritten zur Verfügung gestellte Finanzmittel, die zurückgezahlt werden müssen und für die Zinsen zu leisten sind. Sie sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag zu passivieren. 31.12.2012 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 01.01.2012 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung in EUR 732.079.077,73 0,00 736.149.222,90 0,00 Gesamt 732.079.077,73 736.149.222,90 Zum 31.12.2012 bestehen nur Investitionskredite. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzen sich wie folgt zusammen: ƒ 729.437.775,73 Kreditbestand zum 31.12.2012 ƒ 2.641.302,00 Zinsen für Kredite, die im Haushaltsjahr 2012 angefallen sind, aber erst im Haushaltsjahr 2013 ausgezahlt wurden Passiva 4c) Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften Zu den Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften zählen laut Kontenrahmen Hypotheken, Grund- und Rentenschulden, Restkaufgelder und Leasingverträge. ___________________________________________________ Seite 67 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Teilbetrag Flurstücksankauf Ankauf Sammlung Silzer CBL-Trinkwassertransaktion Hakotrac Gesamt 31.12.2012 01.01.2012 in EUR 527.008,00 510.000,00 170.639.489,59 43.304,82 171.719.802,41 527.008,00 570.000,00 166.216.678,41 0,00 167.313.686,41 CBL-Trinkwassertransaktion Aus dem US Cross-Border-Leasing über das Trinkwassernetz der KWL aus dem Jahr 2003 resultieren abgezinste und in EUR bewertete Zahlungsverpflichtungen von 79.865.726,56 EUR (Mittelhinterlegung in gleicher Höhe durch eine Anleihe der General Electric Capital Corporation) und 90.773.763,03 EUR (Mittelhinterlegung durch eine Anleihe der MBIA Global Funding LLC). Die Verbindlichkeiten sind mit dem ursprünglichen USD-Umrechnungssatz von USD 1,057 je EUR umgerechnet und zu den in dem Vertrag enthaltenen Zinsen abgezinst worden. Zur Berücksichtigung des Imparitätsprinzips sind die durch die Anleihe der MBIA Global Funding LLC gesicherten Verbindlichkeiten zum höheren Stichtagswert (unter Abzinsung mit aktuellem Marktzins und Umrechnung zu dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Stichtagskurs zum 31. Dezember 2012 (Euro-Referenzkurs) von USD 1,3194 je EUR) bewertet. Bei dem Ansatz der Verpflichtungen aus dem Cross-Border-Leasing über das Trinkwassernetz der KWL wurden gegenläufige Verpflichtungen gegenüber der gleichen Vertragspartei, die zum selben Stichtag fällig und vertragsgemäß verrechnet werden, auch verrechnet dargestellt. Die Verbindlichkeiten, welche über die CBL-Trinkwassertransaktion heraus resultieren lassen sich hinsichtlich ihrer Fälligkeit folgendermaßen strukturieren. Von der verbleibenden Verbindlichkeiten in Höhe von 1,08 Mio. EUR werden 68,8 TEUR innerhalb des kommenden Jahres fällig (8,8 TEUR Hakotrac, 60,0 TEUR Sammlung Silzer) und 931,5 TEUR mit einer Fälligkeit von einem bis zu fünf Jahren. Ausschließlich die Verbindlichkeit für den Ankauf der Sammlung Silzer hat mit einem Anteil von 80,0 TEUR eine Fälligkeit von über fünf Jahren. Passiva 4d) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind sämtliche Verpflichtungen aus vom Vertragspartner bereits erfüllten Umsatzgeschäften ausgewiesen, bei denen die eigene Gegenleistung noch aussteht z. B. Lieferungen und Leistungen aus Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, aus Miet-, Pacht und Leasingverträgen sowie Post- und Fernmeldegebühren. Die Verbindlichkeiten sind in der Höhe anzusetzen, die erforderlich ist, um die Leistung durch Geldzahlung abzulösen. 31.12.2012 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in EUR 26.000.081,60 0,00 26.000.081,60 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Erhaltene Anzahlungen Gesamt 01.01.2012 27.346.505,16 0,00 27.346.505,16 Technisch bedingt konnten die diesem Posten zugehörigen Sicherheits- bzw. Gewährleistungseinbehalte zur Eröffnungsbilanz nur unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Die Sicherheits- und Gewährleistungssachverhalte im laufenden Jahr 2012 ___________________________________________________ Seite 68 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ___________________________________________________ werden per Auszahlungsanordnung mit Zahlsperre erfasst und damit in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen abgebildet. Passiva 4e) Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen, insbesondere Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, gesetzliche Leistungen im Rahmen der Jugend- und Sozialhilfe sowie diverse Umlagen, stellen noch offene Leistungsverpflichtungen dar und wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. 31.12.2012 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Gesamt Passiva 4f) 01.01.2012 in EUR 11.176.452,90 11.176.452,90 10.921.744,05 10.921.744,05 Sonstige Verbindlichkeiten Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden alle Leistungsverpflichtungen der Kommune erfasst, die keinem der vorgenannten Posten zuzuordnen sind. Die ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten wurden in der Höhe ihres Erfüllungsbetrages passiviert. 31.12.2012 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (1) gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (2) gegenüber Sondervermögen (3) gegenüber öffentlichem Bereich (4) gegenüber Organmitgliedern und Mitarbeitern (5) gegenüber Finanzbehörden (6) Übrige sonstige Verbindlichkeiten (7) Gesamt 01.01.2012 in EUR 10.629.353,56 30.957.420,22 0,00 159.340,53 30.733.720,02 100.095,22 625.389,98 4.913.536,03 159.547.914,26 206.550.009,07 13.966.809,08 119.524,92 451.088,59 6.501.116,62 118.051.231,73 170.206.531,69 Die vorstehenden Bestandteile (1) bis (7) des Postens Sonstige Verbindlichkeiten betreffen folgende Sachverhalte: 31.12.2012 (1) Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag 2009 und 2010 Verbindlichkeiten aus Investitionspauschale nach Art. 20 Haushaltsbegleitgesetz für St. Georg CMS Bestand Städtisches Bestattungswesen noch zu zahlende Zuwendungen Leipziger DOC Filmwochen GmbH sonstige Verbindlichkeiten Gesamt ___________________________________________________ Seite 69 01.01.2012 in EUR 10.629.215,11 30.629.215,11 0,00 251.485,00 0,00 56.079,21 0,00 19.195,46 138,45 10.629.353,56 1.445,44 30.957.420,22 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ Erläuterung zu den sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (1) Am 19.11.1998 beschloss die Ratsversammlung der Stadt Leipzig unter der Beschluss-Nr. BS/RB-1337/98 die Ausfertigung eines Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages zwischen der Stadt Leipzig, der LVV und der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH. Dieser wurde am 09.11.1999 durch die Vertragsparteien unterzeichnet und zuletzt unter dem Datum vom 02.12.2009 geändert. Hierdurch soll die finanzielle Absicherung der von den LVB in der Stadt Leipzig erbrachten ÖPNV-Leistungen dauerhaft gewährleistet werden. Im § 2 des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages wird die konkrete Ausgestaltung der Fehlbetragsfinanzierung dargelegt. Grundsätzlich ist die Finanzierung des ÖPNV vollständig durch die LVV sicherzustellen. Die Stadt Leipzig verpflichtet sich jedoch, Fehlbeträge, mithin Beträge, die die eigenen Mittel der LVV übersteigen, aus Haushaltsmitteln auszugleichen. Die mit den testierten und festgestellten Jahresabschlüssen 2009 und 2010 belegten erwirtschafteten eigenen Mittel der LVV reichten nicht aus, um den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag zu bedienen. Die LVV weist daher in ihrem Jahresabschluss 2009 kurzfristig fällige Forderungen gegen die Stadt Leipzig i. H. v. 5.522.018,68 EUR und in ihrem Jahresabschluss 2010 kurzfristig fällige Forderungen gegen die Stadt Leipzig i. H. v. 25.107.196,43 EUR aus. Hieraus ergibt sich eine Gesamtzahlungsverpflichtung der Stadt Leipzig von rd. 30,6 Mio. EUR, die korrespondierend entsprechend Ratsbeschluss Nr. RBV1112/12 vom 25.01.2012 Punkt 6.3 als Verbindlichkeit erfasst und ausgewiesen wurde. Die Zahlung erfolgte gemäß Ratsbeschluss RBV-1480/12 vom 17.12.2012. Eine außerplanmäßige Auszahlung erfolgte Ende Dezember 2012 in Höhe von 20,0 Mio. EUR. Der Restbetrag in Höhe von rund 10,6 Mio. EUR wird planmäßig im Haushaltsjahr 2013 an die LVV ausgezahlt. Die darüber hinausgehenden Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wie die Verbindlichkeiten aus der Investitionspauschale nach Art. 20 Haushaltsbegleitgesetz für das Klinikum St. Georg sowie die Verbindlichkeit bezüglich des CMS Bestandes des Städtischen Bestattungswesens und die noch zu zahlenden Zuwendungen gegenüber der Leipziger DOC Filmwochen GmbH wurden im laufenden Jahr 2012 getilgt. 31.12.2012 (2) 01.01.2012 in EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 Bestand Zweckverband Planung und Erschließung "Neue Harth" Kapitalertragsteuer Wohngeld KISA Gesamt 31.12.2012 (3) CMS-Bestände Sondervermögen Bestand Stiftung Völkerschlachtdenkmal Forderung AZV-Parthe aus Verlustausgleichsvereinbarung Verbindlichkeiten Umsatzsteuer (diverse Eigenbetriebe betreffend) noch nicht abgeforderter Zuschuss Gewandhaus Zinsen aus Liquiditätsbewirtschaftung Verbindlichkeiten aus der Lohnabrechnung Verbindlichkeiten aus der Liquiditätsbewirtschaftung Eigenbetriebe Verbindlichkeiten Pooling Eigenbetriebe Gesamt ___________________________________________________ Seite 70 in EUR 24,42 0,00 170.000,00 263.082,37 0,00 0,00 0,00 19.314.381,04 10.986.232,19 30.733.720,02 111.167,10 40.376,43 7.797,00 159.340,53 01.01.2012 11.297.231,80 1.802.717,67 590.000,00 206.609,92 59.569,00 8.321,45 2.359,24 0,00 0,00 13.966.809,08 Sonstige Verbindlichkeiten ___________________________________________________ Erläuterung zu den sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen (3) Die Verbindlichkeiten bezüglich des CMS-Bestandes der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig (Stadtreinigung Leipzig, Oper Leipzig, Gewandhaus Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt, Musikschule „J.S. Bach“, Städtische Behindertenhilfe, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe, Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf) wurden im laufenden Jahr 2012 auf separate Konten umgebucht. Daher reduzieren sich die CMS-Bestände im Sondervermögen in der Übersicht, werden jedoch tatsächlich in den Verbindlichkeiten Pooling Eigenbetriebe dargestellt. Weiterhin sind in diesem Zusammenhang auch die Verbindlichkeiten aus der Liquiditätsbewirtschaftung der Eigenbetriebe zu betrachten. Hierbei handelt es sich grundsätzlich ebenfalls um CMS-Bestände, jedoch werden diese kurzfristig von der Stadt angelegt. Weiterhin wurde der Verbindlichkeitenbestand der Stiftung Völkerschlachtdenkmal sowie der noch nicht abgeforderte Zuschuss an das Gewandhaus bis zum Ende des Jahres entrichtet. 31.12.2012 (4) 01.01.2012 in EUR 100.095,22 100.095,22 Verbindlichkeiten ggü. Krankenkassen SV Beitrag Gesamt 119.524,92 119.524,92 Erläuterung zu den sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichem Bereich (4) Die Verbindlichkeiten aus der Künstlerversicherung für die Eigenbetreibe wurden im laufenden Jahr 2012 vollständig getilgt. Demgegenüber wurden die noch abzuführenden SVBeiträge für die Eigenbetriebe mit den Verbindlichkeiten ggü. Krankenkassen auf ein gemeinsames Konto verbucht. 31.12.2012 (5) in EUR 425.790,47 0,00 0,00 199.599,51 625.389,98 variable Bezüge tariflich Beschäftigte/Beamte diverse Wegstreckenentschädigungen und Dienstreisen Verbindlichkeiten aus Lohnabrechnung (Rückläufe) Verbindlichkeiten Lohn/Gehalt Beschäftigte/Beamte Gesamt 01.01.2012 425.790,47 17.503,71 7.794,41 0,00 451.088,59 Erläuterung zu den sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Organmitgliedern und Mitarbeitern (5) Die Verbindlichkeiten aus den variablen Bezügen der tariflich Beschäftigten bzw. Beamten bleiben im Vergleich zum Stichtag 01.01.2012 identisch. Die Verbindlichkeiten aus Wegstreckenentschädigungen und Dienstreisen sowie aus Lohnabrechnungen des letzten Jahres wurden vollständig getilgt. Demgegenüber wurden neue Verbindlichkeiten für Lohn/Gehalt in Höhe von 199.599,51 EUR berücksichtigt. 31.12.2012 (6) in EUR 4.781.096,15 0,00 0,00 0,00 132.439,88 4.913.536,03 Lohn- und Kirchensteuer, Soli Berichtigung Gewerbesteuerumlage diverse USt-Voranmeldungen, USt-Jahreserklärungen Kapitalertragsteuer Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer Gesamt ___________________________________________________ Seite 71 01.01.2012 3.656.459,46 2.582.079,73 253.732,51 8.844,92 0,00 6.501.116,62 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ Erläuterung zu den sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden (6) Die Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Kirchensteuer stiegen im Vergleich zum 01.01.2012 um 1,7 Mio. EUR. Die Verbindlichkeiten aus der Gewerbesteuerumlage aus 2011 und der Kapitalertragssteuer aus den Jahren 2004 - 2006 wurden vollständig getilgt. Demgegenüber sind aus dem laufenden Jahr 2012 neue Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer in Höhe von 132,4 TEUR entstanden. 31.12.2012 (7) 01.01.2012 in EUR Zuwendungen von Dritten: - Finanzhaushalt - Ergebnishaushalt Debitorische Akontozahlungen sonstige Verbindlichkeiten (PSCD) Ausgleichbeträge und Finanzhilfen Förderung gem. Krankeninvestitionsgesetz Gemeindeanteil Kindergarten, Essens- und Fahrtkostenzuschüsse etc. Katasterübernahme Verbindlichkeiten aus erhaltenen Kautionen über Treuhandkonten Verkauf von Grund und Boden Entschädigung Grunddienstbarkeit Sonstige Verbindlichkeiten Gesamt 94.190.755,45 8.261.179,82 12.619.257,20 5.286.703,24 0,00 0,00 66.974.738,74 6.064.604,75 43.718.433,66 0,00 470.604,25 239.483,00 0,00 340.049,53 0,00 40.559,14 28.092.538,76 1.414.450,80 9.642.469,85 159.547.914,26 64.067,17 41.343,86 0,00 0,00 137.906,77 118.051.231,73 Erläuterung der Übrigen sonstigen Verbindlichkeiten (7) Bei den debitorischen Akontozahlungen handelt es sich um durch die Stadtkasse festgestellte Überzahlungen. Diese betrafen zur Eröffnungsbilanz die Sachkonten 2791 3100 (Klärungsbestand PSCD) und 2791 3300 (debitorische Akontozahlungen). Bei dem Bestand des Kontos 2791 3100 (-8.954,63 EUR) zum Jahresabschluss handelt es sich um 16 ungeklärte Zahlungseingänge die aufgrund fehlender Angaben bzw. Vertragsgegenstände nicht zuordenbar waren. Bei den debitorischen Akontozahlungen zum Jahresabschluss in Höhe von 12.680.208,47 EUR handelt es sich um Überzahlungen auf Personenkonten (Guthaben durch Doppelzahlungen, Einzahlungsfehlzuordnungen), deren Klärung bis zum 31.12.2012 nicht abgeschlossen werden konnte. Deren Ursache liegt u. a. an fehlenden Sollstellungen der Fachämter, nicht beantworteten Anschreiben der Einzahler bzw. offene Bearbeitungen im Bereich der Debitoren- bzw. Kreditorenbuchhaltung. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind darüber hinaus sonstige Verbindlichkeiten aus Rückzahlungsanforderungen aus der Guthabenklärung in Höhe von 762.255,93 EUR enthalten, welche erstellt und noch nicht ausgezahlt wurden. Gemäß § 33 KomHVO durften Einnahmen des Haushaltes als Verwahrgeld behandelt werden, solang sie noch nicht endgültig im Haushalt gebucht werden konnten. Die im Sachbuch haushaltsfremder Vorgänge kameral erfassten Verwahrungen/durchlaufenden Gelder wurden gemäß dem Überleitungskonzept über Datenmigration in die Doppik überführt. Die hier ausgewiesenen Beträge umfassen: ƒ 28.092.538,76 EUR ƒ 542.340,13 EUR Verkauf von Grund und Boden (ungeklärte Eigentumsverhältnisse) Einnahmen aus Erbbaurechtsverträgen (Zuordnung der Flächen zum Bund = Auskehr der Einnahmen an Bund) ___________________________________________________ Seite 72 Angaben und Erläuterungen zu Posten der Ergebnisrechnung ___________________________________________________ Die übergeleiteten Verwahrbestände aus dem Verkauf von Grund und Boden (ungeklärte Eigentumsverhältnisse) in Höhe von 28.092.538,76 EUR resultieren aus vereinnahmten Geldern aus dem Verkauf von Flurstücken, für die die Stadt verfügungsberechtigt war. Bis zur endgültigen rechtlichen Eigentumszuordnung z. B. per Bescheid, Urteil oder Beschluss werden diese Verwahrungen als „Fremde Finanzmittel“ im Sinne von § 15 SächsKomHVODoppik behandelt. Die Analyse der Einzelsachverhalte ist noch nicht abgeschlossen, es bleibt zu klären, ob es sich bei diesen Geldern um treuhänderisch zu verwaltendes Vermögen handelt. Nach Prüfung wird eine Einzelerfassung und -bewertung und ggf. eine Berichtigung zu erfolgen haben. 5.2.5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden alle Einnahmen vor dem Jahresabschluss zum 31.12.2012 ausgewiesen, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Der Ansatz erfolgt entsprechend § 39 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik mit dem Nominalbetrag. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 31.12.2012 01.01.2012 in EUR 0,00 22.509.010,31 16.039,03 Mieten/Pachten Grabnutzungsgebühren Kostenvorschüsse Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten Übrige Verbindlichkeiten Einnahmeverteilung Gesamt 1.003,00 21.612.178,76 0,00 174.939,04 254.120,17 1.214.718,68 1.615.676,95 23.914.707,06 23.482.978,88 Die Grabnutzungsgebühren stellen den größten Anteil der passiven Rechnungsabgrenzungsposten dar. Bei den Verträgen ab 11/2007 erfolgt die Auflösung über die Vertragslaufzeit. Alle von 1990 bis 10/2007 eingenommenen Grabnutzungsgebühren werden hingegen aus Vereinfachungsgründen pauschal über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren aufgelöst. Unter den übrigen Verbindlichkeiten aus Einnahmeverteilung ist der Ertrag (Barwertvorteil), den die Stadt Leipzig aus der US-Lease Trinkwassertransaktion der KWL erzielt hat, ausgewiesen. Dieser wird über die entsprechende Restlaufzeit aufgelöst. 6 6.1 Angaben und Erläuterungen zu Posten der Ergebnisrechnung Jahresergebnis, vorgesehene Verwendung des Gesamtergebnisses sowie Abdeckung von Fehlbeträgen Im gesondert erstellten Rechenschaftsbericht der Stadt Leipzig zum Jahresabschluss 2012 werden die Erträge und Aufwendungen bzw. die wichtigsten Ergebnisse der Ergebnisrechnung des Haushaltsjahres 2012 erläutert und die Ergebnisrechnung bewertet. An dieser Stelle wird nur kurz auf das erzielte Jahresergebnis und dessen Behandlung eingegangen, welches sich innerhalb der Kapitalposition auf der Passivseite der Vermögensrechnung niederschlägt. Die Stadt Leipzig schließt das Haushaltsjahr 2012 mit einem Gesamtergebnis in Höhe von -38.272.575,51 EUR ab, welches sich aus einem ordentlichen Ergebnis von -49.698.025,30 EUR und einem aus außerordentlichen Erträge und Aufwendungen resultierenden Sonderergebnis von 11.425.449,79 EUR zusammensetzt. ___________________________________________________ Seite 73 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ Die Stadt Leipzig wendet in ihrer Jahresrechnung 2012 die Übergangsbestimmung des § 131 Abs. 6 Satz 5 SächsGemO zur möglichen Fehlbetragsverrechnung zwecks Ergebnisausgleichs an. Nach dieser Vorschrift dürfen bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2016 als Saldo aus den nicht zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen entstandene Fehlbeträge im Jahr der Entstehung mit dem Basiskapital verrechnet werden, ohne dass die Gemeinde zur Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes verpflichtet ist. Für Fehlbeträge, die sich aus zahlungswirksamen Vorgängen ergeben, gilt diese Erleichterung ausdrücklich nicht. Die Verrechnung des Fehlbetrags wird unmittelbar, d. h. im gleichen Haushaltsjahr, vorgenommen. Die Verrechnung des ausgewiesenen Fehlbetrags im Gesamtergebnis 2012 in vollständiger Höhe auf das Basiskapital ist bei den Erläuterungen zum Bilanzposten dargestellt (Passiva 1a). Der erzielte Überschuss im Sonderergebnis wurde folglich prioritär zur Deckung herangezogen. 6.2 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, soweit sie für die Beurteilung der Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind Gemäß § 48 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik sind außerordentliche Erträge und Aufwendungen hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im Anhang zu erläutern, soweit sie für die Beurteilung der Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Die ausgewiesenen außerordentlichen Erträge des Haushaltsjahres 2012 in Höhe von insgesamt 21.957.990,60 EUR setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen: 31.12.2012 Außerordentliche Erträge in EUR Spenden 7.653,48 Empfangene Schadensersatzleistungen und Ähnliches 346.743,86 Sonstige außergewöhnliche Erträge Umsatzsteuererstattung Vorjahre 9.718.787,70 Sonstige periodenfremde Erträge 5.018.500,53 Erträge aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen 6.740.465,90 75,81 Erträge aus der Veräußerung von beweglichem Vermögen 125.763,32 Gesamt 21.957.990,60 Die empfangenen Schadensersatzleistungen (und ähnliches) in Höhe von 346.743,86 EUR beruhen unter anderem auf einer Schadensersatzleistung im Zusammenhang mit der durch Brandstiftung fast vollständig vernichteten Sporthalle am Rabet (282.267,00 EUR). Die sonstigen außergewöhnlichen Erträge betrafen vollständig Fremdwährungsgewinne oder Bewertungsgewinne bezüglich der MBIA- und GECC-Papiere der Stadt Leipzig. Sonstige periodenfremde Erträge wurden unter anderem im Zusammenhang mit erfolgten Veräußerungen von Grundstücken und Gebäuden sowie mit Betriebskostenabrechnungen des Amtes für Jugend Familie und Bildung gegenüber Dritten erfasst. Die erlösten außerordentlichen Erträge aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen in Höhe von insgesamt 6,7 Mio. EUR stammen im Wesentlichen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden durch das Liegenschaftsamt (6,6 Mio. EUR). Die außerordentlichen Aufwendungen des Haushaltsjahres 2012 belaufen sich auf insgesamt 10.532.540,81 EUR. Sie weisen nachfolgende Zusammensetzung auf: ___________________________________________________ Seite 74 Angaben und Erläuterungen zu Posten der Finanzrechnung ___________________________________________________ 31.12.2012 Außerordentliche Aufwendungen in EUR Spendenfinanzierte Aufwendungen 77.574,41 Aufwendungen aus Verlustübernahme 142.509,74 Sonstige außergewöhnliche Aufwendungen 5.572.890,74 Umsatzsteuernachzahlung Vorjahre 122,92 Sonstige periodenfremde Aufwendungen 1.206.500,34 Außerplanmäßige Abschreibungen wegen erhöhter Inanspruchnahme beweglicher Vermögensgegenstände Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund dauerhafter Wertminderungen von Vermögensgegenständen Abgang ohne Erlös bewegliches Vermögen Abgang ohne Erlös 31.634,00 927.947,02 13.013,36 2.131.009,60 Aufwendungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden Aufwendungen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen 388.637,12 40.701,56 Gesamt 10.532.540,81 Unter die sonstigen außergewöhnlichen Aufwendungen in Höhe von 5,6 Mio. EUR fielen die Fremdwährungsverluste und Bewertungsverluste aufgrund von Zinsänderungen für die MBIA- und GECC-Papiere der Stadt Leipzig. Die sonstigen periodenfremden Aufwendungen ergeben sich mit ca. 717,0 TEUR hauptsächlich aus notwendigen Korrekturbuchungen im Zusammenhang mit der Rückzahlung von Zuwendungen im Verkehrs- und Tiefbauamt. Mit ca. 636,0 TEUR betrifft dies im Wesentlichen die Straßenbaumaßnahme S 38, Prager Straße in Probstheida. Von den außerplanmäßigen Abschreibungen aufgrund dauerhafter Wertminderungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind ca. 780,0 TEUR auf die Abschreibung der Brücke Bornaische Straße über DB AG zurückzuführen. Die als Abgang ohne Erlös aufgezeigten Beträge rühren im Wesentlichen aus Straßenbauprojekten und dem damit verbundenen Abgang der alten Vermögensgegenstände, wie z. B. der Richard-Lehmann-Straße in Höhe von insgesamt ca. 584,2 TEUR, der Brünner Straße in Höhe von ca. 512,0 TEUR oder dem Brühl in Höhe von ca. 167,7 TEUR. Die Aufwendungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden entstanden zu einem Anteil von 347.257,89 EUR aus der Grundstücksveräußerung durch das Liegenschaftsamt. 7 Angaben und Erläuterungen zu Posten der Finanzrechnung Die Einzahlungen und Auszahlungen bzw. die wichtigsten Ergebnisse der Finanzrechnung des Haushaltsjahres 2012 werden im Rechenschaftsbericht der Stadt Leipzig zum Jahresabschluss 2012 erläutert und die Finanzrechnung bewertet. Weitergehende Erläuterungen zu einzelnen Posten im Anhang sind daher entbehrlich. Der in der Gesamtfinanzrechnung zum Ende des Haushaltsjahres 2012 ausgewiesene Endbestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 121.921.407,32 EUR spiegelt sich in der Vermögensrechnung als Bestand an liquiden Mitteln wider (siehe Aktiva 2c)). ___________________________________________________ Seite 75 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ 8 Weitere Angaben und Erläuterungen 8.1 Einschränkungen der Verfügbarkeit oder Verwertung von Grund und Boden sowie Gebäuden und anderer Bauten Gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 SächsKomHVO-Doppik sind im Anhang wesentliche, über die kommunalrechtlichen Regelungen hinausgehende dingliche, gesetzliche oder vertragliche Einschränkungen der Verfügbarkeit oder Verwertung des in der Vermögensrechnung ausgewiesenen Grund und Bodens sowie der Gebäude und anderer Bauten anzugeben; ferner sind diesbezüglich künftige Aufwendungen oder Auszahlungen im Anhang darzustellen und zu erläutern. Im Rahmen der Bewertung des in der Vermögensrechnung angesetzten Grundvermögens werden bestehende Nutzungs-, Verfügungs- und Verwertungsbeschränkungen betrachtet und wertmindernd berücksichtigt (siehe auch Aktiva 1c) aa) und bb)). Im Übrigen können, wie bereits zur Eröffnungsbilanz benannt, eingeschränkte Verfügbarkeiten nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) insbesondere in Sanierungsgebieten der Stadt Leipzig bestehen. 8.2 Vorübergehende Verwendung liquider Mittel aus langfristigen Rückstellungen für andere Zwecke § 22 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik fordert, dass die vorübergehende Verwendung liquider Mittel, welche für die Inanspruchnahme von langfristigen Rückstellungen benötigt werden, im Anhang zum Jahresabschluss darzustellen ist. Eine darzustellende Verwendung im Sinne der genannten Vorschrift liegt nicht vor. 8.3 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre und übertragene Ermächtigungen 8.3.1 Allgemeine Erläuterung Nach § 52 Abs. 2 Nr. 7 SächsKomHVO-Doppik ist im Anhang eine Erläuterung der unter der Vermögensrechnung aufzuführenden Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre und der übertragenen Ermächtigungen anzugeben. Zu den - sofern sie nicht auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen sind - unter der Vermögensrechnung zu vermerkenden Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre gehören gemäß der ausdrücklichen Benennung im § 46 Satz 1 SächsKomHVO-Doppik insbesondere ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften, Bürgschaften, Gewährverträge und in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen sowie übertragene Ansätze für Auszahlungen und Aufwendungen nach § 21 SächsKomHVODoppik. Jede Art der Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre darf unter der Vermögensrechnung in einem Betrag angegeben werden (§ 46 Satz 2 SächsKomHVO-Doppik). ___________________________________________________ Seite 76 Weitere Angaben und Erläuterungen ___________________________________________________ Die explizit in § 46 SächsKomHVO-Doppik aufgeführten Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften, Bürgschaften, Gewährverträgen sind analog § 251 HGB als Haftungsverhältnisse zu bezeichnen. Entsprechend § 46 Satz 3 SächsKomHVO-Doppik sind Haftungsverhältnisse auch angegeben, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen. Eine Passivierung hat stets Vorrang vor einem Vermerk unter der Vermögensrechnung. Ist also eine Verbindlichkeit oder Rückstellung passiviert, entfällt regelmäßig die Vermerkpflicht. Erfolgt eine Teilpassivierung des Haftungsrisikos bzw. der Vorbelastung, ist nur der nicht passivierte Teil des Haftungsverhältnisses unter der Vermögensrechnung zu vermerken, d. h. der Gesamtbetrag des entsprechenden Haftungsverhältnisses ist um diese Passiva zu kürzen, um einen Doppelausweis zu vermeiden. Soweit sich die Haftung auf die Schuld eines Dritten bezieht (z. B. Bürgschaft, Gewährvertrag oder ihnen wirtschaftlich gleichkommende Rechtsgeschäfte), ist für den Umfang des Vermerks der jeweilige Bestand der Hauptverbindlichkeit maßgebend. In den anderen Fällen ist der Nominalbetrag anzusetzen. Dies folgt auch aus der Forderung zur Angabe der möglichen Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen in voller Höhe ohne Saldierung mit Rückgriffsforderungen. Die Angabepflicht besteht auch dann, wenn eine Inanspruchnahme nicht droht. Maßgebend sind die Verhältnisse am Jahresabschlussstichtag. Die unter der Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2012 gemäß § 46 SächsKomHVODoppik vermerkten Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf insgesamt 520.270.636,42 EUR und stellen sich nach Art der Vorbelastung folgendermaßen dar: Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre 31.12.2012 01.01.2012 in EUR Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften Bürgschaften Gewährverträge in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen Übertragene Ansätze für Zahlungen und Aufwendungen nach § 21 SächsKomHVODoppik (Eröfnungsbilanz: Haushaltsausgabereste aus Vorjahren) Gesamt 0,00 0,00 343.733.597,33 59.938.778,81 381.942.571,39 82.100.551,36 15.339.726,44 17.383.048,73 101.258.533,84 133.658.948,69 520.270.636,42 615.085.120,17 Die Verpflichtungsermächtigungen mit Stand zum 01.01.2012 in Höhe von 17,3 Mio. EUR resultieren aus dem Jahr 2011 und führen im Jahr 2012 oder bei umfangreicheren Investitionsmaßnahmen in den nächsten Jahren zu einer Auszahlung. Für das Jahr 2012 erfolgte mit Stichtag 31.12.2012 eine Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 15,3 Mio. EUR. Darüber hinaus liegen ersichtlich keine weiteren vermerk- und/oder erläuterungspflichtigen Sachverhalte vor, aus denen sich eine Belastung künftiger Haushaltsjahre ergibt und bei denen nicht bereits eine unmittelbare Berücksichtigung in der Vermögensrechnung erfolgte. 8.3.2 Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften Entscheidendes Kriterium für das Vorliegen eines kreditähnlichen Rechtsgeschäftes ist nicht dessen Bezeichnung, sondern, dass der jeweilige Vertragsabschluss nach den Umständen des Einzelfalls bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu dem gleichen Erfolg führt, wie die Aufnahme eines in die Haushaltssatzung einzustellenden Kredits. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen die Kommune langfristige Leistungsverpflichtungen mit erheblichen wirt___________________________________________________ Seite 77 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ schaftlichen Belastungen eingeht, wobei die von der Kommune zu erbringende Gegenleistung regelmäßig auf künftige Haushaltsjahre verschoben wird. Gemäß § 82 Abs. 5 SächsGemO bedarf die Begründung einer Zahlungsverpflichtung, die wirtschaftlich einer Kreditaufnahme gleichkommt, der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Hier zu erläuternde Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften bestehen zum Jahresabschlussstichtag nicht. 8.3.3 Bürgschaften Für die Erfüllung ihrer Aufgaben darf die Stadt Leipzig nach § 83 Abs. 2 SächsGemO Bürgschaften übernehmen. Als Bürgschaft bezeichnet man die Verpflichtung des Bürgen gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. Bürgschaften sind unter Vermögensrechnung nur insoweit zu vermerken, als die Hauptschuld des Dritten am Bilanzstichtag bestanden hat. Die Höhe der nach § 46 SächsKomHVO-Doppik zu vermerkenden Bürgschaften richtet sich mithin nach dem jeweiligen Stand der Hauptschuld am 31. Dezember 2012. Die Bürgschaftsverpflichtungen der Stadt Leipzig zum 31. Dezember 2012 verteilen sich ausweislich der nachstehenden Übersicht und im Vergleich zum Vorjahr (Stand 31. Dezember 2011 bzw. gemäß Ausweis im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2012) wie folgt: Verbürgte Hauptschulden Hauptschuldner 31.12.2012 01.01.2012 in EUR Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH 284.336.770,14 307.558.842,44 12.270,94 13.907,08 Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH 10.964.739,91 11.223.593,25 LGH mbH & Co. KG 19.082.845,93 22.954.609,27 Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH 13.804.880,80 21.474.259,02 4.000.000,00 5.999.730,18 Arbeiter-Samariter-Bund Leipzig LEVG mbH & Co. KG Zoo Leipzig GmbH Gesamt 11.532.089,61 12.717.630,15 343.733.597,33 381.942.571,39 Gegenüber dem Stand zur Eröffnungsbilanz reduzierten sich die Bürgschaftsverpflichtungen um insgesamt 38.208.974,06 EUR. Bürgschaftsähnliche Rechtsverhältnisse sind nachstehend unter den Gewährverträgen angegeben. 8.3.4 Gewährverträge a) Abgrenzung Unter Gewährverträgen ist jede vertragliche Verpflichtung zu verstehen, die das Einstehen für einen geschuldeten oder sonstigen Erfolg oder eine Leistung bzw. den Nichteintritt eines Erfolges, eines bestimmten Nachteils oder Schadens zum Gegenstand hat. Der Gewährvertrag muss eine Eventualverbindlichkeit oder ein Haftungsverhältnis über das Ausmaß der gesetzlichen Haftung hinaus begründen. Als Eventualverbindlichkeit ist eine aufschiebend ___________________________________________________ Seite 78 Schienennetztransaktion ___________________________________________________ bedingte Verbindlichkeit zu verstehen, bei der die Bedingung, von der die Wirksamkeit des Schuldverhältnisses abhängt, noch nicht eingetreten ist und mit ihrem Eintritt auch kaum zu rechnen ist. Das Haftungsverhältnis muss so gelagert sein, dass die Stadt Leipzig mit einem zusätzlichen wirtschaftlichen Risiko aus einer bedingten oder sonstigen ungewissen Verpflichtung belastet ist. Unter den Gewährverträgen sind die Garantieverträge zu subsumieren. Dies sind bürgschaftsähnliche Verträge, die sich von einer Bürgschaft dadurch unterscheiden, dass eine selbstständige, von der des Schuldners unabhängige Verpflichtung begründet wird. Rangrücktritts- oder Forderungsrücktrittserklärungen verpflichten die Stadt Leipzig gegenüber den anderen Gläubigern desselben Schuldners, mit ihrer Forderung hinter die Forderungen der anderen Gläubiger zurückzutreten. Eine solche Erklärung ist nicht vermerkpflichtig, da sie kein Einstehen für einen Erfolg enthält und damit keine Gewährleistung bezweckt. Unter sog. Patronatserklärungen werden rechtlich unterschiedliche Erklärungen i. S. v. Verträgen verstanden. Diese sind vermerkpflichtig, sofern sie zwischen dem Mutterunternehmen („Patron“) und dem Gläubiger des Tochterunternehmens bürgschaftsähnliche Rechtsverhältnisse, z. B. Schuldmitnahme, Freistellungsverpflichtung, Haftungsübernahme, Kreditauftrag, Finanzausstattungsverpflichtung oder Liquiditätsgarantie, begründen. Die Vermerkpflicht hängt grundsätzlich nicht davon ab, ob die Patronatserklärung gegenüber dem Gläubiger oder dem Tochterunternehmen abgegeben wird, da diese am Verpflichtungsgehalt zu messen ist. Als Sonderfall einer Patronatserklärung ist die Verpflichtung zum Ausgleich eines negativen Cashflow anzusehen. Diese Verpflichtung ist vermerkpflichtig, da die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Stadt Leipzig eine Garantieübernahme enthält. Sie entspricht einer Patronatserklärung zur Liquiditätsausstattung. b) Schienennetztransaktion Die Stadt Leipzig sowie die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB) hatten am 02.12.2002 eine US Cross-Border-Leasing Transaktion für das in der Stadt Leipzig gelegene Schienennetz sowie für dessen Betrieb erforderliche Nebenanlagen und der unterliegenden Grundstücke mit einer Laufzeit des Rückmietvertrages bis zum 02.01.2032 abgeschlossen. Mit Kündigungsvertrag vom 01.06.2011 stimmten sämtliche Beteiligte der vorzeitigen Beendigung der Transaktion zu. Da die vorzeitige Beendigung des ursprünglich zwischen dem Leipzig LVB Trust und der Norddeutschen Landesbank (NORD/LB) abgeschlossenen sogenannten B-Darlehens u. a. eine sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigung zur Folge gehabt hätte, wurde dieses Darlehen fortgeführt. Dieses Vorgehen wurde durch den Stadtrat am 20.04.2011 beschlossen. Zur Sicherung der Ansprüche der NORD/LB hat die Stadt Leipzig im Zuge der Terminierung der Transaktion am 03.06.2011 eine selbstständige Garantie als Gewährvertrag gegenüber der NORD/LB abgegeben. Mit Bescheid der Landesdirektion Leipzig vom 01.06.2011 wurde festgestellt, dass die Beendigung der US Cross-Border-Leasing Transaktion für das Schienennetz der LVB sowie die Abgabe der selbstständigen Garantie der Stadt Leipzig gegenüber der NORD/LB nicht der Genehmigung durch die Landesdirektion als zuständiger Kommunalaufsicht bedarf. Das selbstständige Garantieversprechen stellt gegenüber dem bisherigen Sicherungsmittel, der Sicherungsabtretung der Ansprüche des US Trust aus dem Rückmietvertrag an die NORD/LB, kein neues Risiko dar. Aus diesem Grund handelt es sich bei der Garantiestellung zugunsten der NORD/LB nicht um eine neue Garantie i. S. v. § 83 SächsGemO und war mithin nicht erneut genehmigungs___________________________________________________ Seite 79 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ bedürftig. Das Risiko der Stadt aus diesen Rechtsgeschäften in Anspruch genommen zu werden blieb bis zum heutigen Tage unverändert gegenüber der bisherigen genehmigten US Cross-Border-Leasing Transaktion. Der durch die NORD/LB bestätigte Wert der Garantie zum 31.12.2012 beträgt 79.083.224,77 USD. Unter Zugrundelegung der Devisenkursstatistik der Deutschen Bundesbank (Stand 31.12.2012) wurde ein Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank i. H. v. 1,3194 USD ausgewiesen. Der Wert der Garantie beträgt mithin umgerechnet 59.938.778,81 EUR. c) Kapitalausstattungsvereinbarung Die Kapitalausstattungsvereinbarung wird auf der Passivseite der Bilanz unter den Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts- und Verwaltungsverfahren sowie aus Bürgschaften, Gewährverträgen und ähnlichen Rechtsgeschäften ausgewiesen (Passiva 3g)). Der zur Eröffnungsbilanz unter der Vermögensrechnung ausgewiesene Betrag des nicht passivierten Teils des Haftungsverhältnisses betrug 22.342.152,64 EUR. Die Vermerkpflicht für einen nicht passivierten Teil des Haftungsverhältnisses entfällt aufgrund der rückgängig gemachten Abzinsung der Rückstellung gem. § 63 Abs. 9 SächsKomHVO-Doppik. 8.3.5 In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen § 81 Abs. 1 SächsGemO erlaubt den Kommunen, Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren einzugehen, sofern der Haushaltsplan dazu ermächtigt. In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen führen nicht bereits im laufenden Haushaltsjahr, sondern erst im nächsten oder, bei umfangreicheren Investitionsmaßnahmen, in den nächsten Jahren zu einer Auszahlung. Ausweislich § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2012 wurde der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 137.438.450 EUR festgesetzt. Hiervon wurden 15.339.726,44 EUR in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme lag damit bei 11,2 %. 8.3.6 Übertragene Ansätze für Auszahlungen und Aufwendungen nach § 21 SächsKomHVO-Doppik Die im Haushaltsplan veranschlagten Auszahlungen und Aufwendungen wirken gemäß § 76 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO nur für das betreffende Haushaltsjahr (Grundsatz der zeitlichen Bindung) mit der Folge, dass die bis zum Abschlussstichtag nicht verbrauchten Ansätze grundsätzlich als erspart gelten. § 21 SächsKomHVO-Doppik durchbricht den Grundsatz der zeitlichen Bindung. Nach § 21 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik bleiben die Ansätze für Auszahlungen für Investitionen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Ein Übertragungsvermerk ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets können von der zeitlichen Bindung befreit und für übertragbar erklärt werden; sie bleiben dann längstens bis zum Ende des folgenden Jahres verfügbar (vgl. § 21 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik). ___________________________________________________ Seite 80 Kapitalausstattungsvereinbarung ___________________________________________________ Gemäß § 21 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik ist auch die Übertragung über- und außerplanmäßig bewilligter Aufwendungen und Auszahlungen zulässig, wenn sie bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen, jedoch noch nicht geleistet wurden. Voraussetzung ist, dass über diese zusätzlich bewilligten Aufwendungen und Auszahlungen haushaltsrechtlich bereits verfügt, d. h. der Auftrag z. B. vergeben wurde. Gemäß Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1901/13 vom 11.12.2013 wurde die Übertragung der Ansätze für Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 97.695.245,26 EUR sowie für Ansätze im Ergebnishaushalt entsprechend § 21 Abs. 3 SächsKomHVO - Doppik in Höhe von 1.570.609,55 EUR aus dem Jahr 2012 in die Folgejahre bestätigt. Darin enthalten war die Bestätigung über- und außerplanmäßiger Auszahlungen zur Finanzierung dringender investiver Maßnahmen gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO in Höhe von 1.992.679,03 EUR. 8.4 Sparkassenträgerschaft Die Sparkassenträgerschaft wie auch eine Beteiligung an der Sachsen-Finanzgruppe (SFG) dürfen in der Vermögensrechnung nicht angesetzt werden (siehe auch unter Aktiva 1d)). Gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 8 SächsKomHVO-Doppik sind im Anhang die Sparkassenträgerschaft unter Angabe des Eigenkapitals der Sparkasse und der Quote der Trägerschaft anzugeben sowie Angaben zu übertragenen Sparkassenträgerschaften entsprechend vorzunehmen. Die Stadt Leipzig hatte am maßgeblichen Stichtag 31. Dezember 2012 weder eine unmittelbare Trägerschaft an einer Sparkasse noch eine unmittelbare Beteiligung an der SFG inne. Die Stadt Leipzig war und ist jedoch Mitglied des Sparkassenzweckverbandes für die Stadtund Kreissparkasse Leipzig. Das satzungsmäßige Beteiligungs- sowie zugleich Ausschüttungs- und Haftungsverhältnis der Verbandsmitglieder (Stadt Leipzig und Landkreis Leipzig) untereinander auf Basis des Verhältnisses der Einwohnerzahlen der Verbandsmitglieder im Geschäftsgebiet der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig (Stadt Leipzig und ehemaliger Landkreis Leipziger Land) wird regelmäßig von der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig berechnet. Nach der Berechnung auf Grundlage der Einwohnerdaten des Statistischen Landesamtes des Freistaats Sachsen zum Stichtag 31. Dezember 2011 bestand im Jahr 2012 ein satzungsmäßiger Anteil der Stadt Leipzig am Zweckverband sowie eine Ausschüttungs- und Haftungsquote von (gerundet) 79,08 %. Die Berechnung auf Basis der Einwohnerdaten zum 31. Dezember 2012 ergab einen Anteil der Stadt Leipzig im Innenverhältnis von (gerundet) 79,19 %. In der Verbandsversammlung standen bzw. stehen der Stadt Leipzig 15 von insgesamt 25 Stimmen zu. Der Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig war im gesamten Jahr 2012 (einschließlich am 31. Dezember 2012) nach §§ 49, 53 ÖRKSF-G Träger/Anteilseigner der SFG und an deren Stammkapital mit 18,93 % (24,38 % unter Berücksichtigung eigener Anteile der SFG) beteiligt. Am 31. Dezember 2012 war die SFG Trägerin von fünf Verbundsparkassen, u. a. auch der auf sie seinerzeit übertragenen Stadt- und Kreissparkasse Leipzig. Außerdem war der Sparkassenzweckverband im Jahr 2012 Verbandsmitglied des Zweckverbandes für die vereinigte Verbundsparkasse Leipzig, welcher der Wahrnehmung der sogenannten trägerschaftlichen Restbefugnisse der ehemaligen kommunalen Träger der fusionierten Sparkassen Leipzig, Torgau-Oschatz und Delitzsch-Eilenburg gegenüber der vereinigten Verbundsparkasse Leipzig bzw. der SFG diente. ___________________________________________________ Seite 81 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ Mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2012 sind der Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig sowie der Landkreis Nordsachsen, die früheren kommunalen Träger der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig, gemeinsam durch Kündigung nach Maßgabe des § 64 ÖRKSF-G n. F. aus der SFG ausgeschieden. Gleichzeitig erfolgte zum Ausscheidenszeitpunkt die Rückübertragung der Trägerschaft an der Sparkasse. Der Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig und der Landkreis Nordsachsen haben nach ihrem Austritt aus der SFG die – kommunale – Trägerschaft an der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig (§ 1 Abs. 1 und Abs. 3 des ÖRKSF-G) mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2012 gemeinsam übernommen; die Übernahme der Trägerschaft erfolgte durch den Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig zu (gerundet) 85,85 % und durch den Landkreis Nordsachsen zu (gerundet) 14,15 %. Das vorstehende (Innen-)Verhältnis entspricht den vormaligen Beteiligungen der übernehmenden Träger an der SFG, bezogen auf die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig, zum Ausscheidenszeitpunkt. Die (kommunale) Sparkassenträgerschaft richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (ÖRKSF-G) und nach der zwischen den beiden kommunalen Trägern der Sparkasse geschlossenen „Öffentlich-rechtlichen Trägervereinbarung … zur Ausübung der Trägerschaft über die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig“ vom 24. Juni 2013 (kurz: Trägervereinbarung). Neben dem Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig und dem Landkreis Nordsachsen sind auch die Verbandsmitglieder des Sparkassenzweckverbandes für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig, also die Stadt Leipzig und der Landkreis Leipzig, Vertragsbeteiligte der Trägervereinbarung. Der Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig und der Landkreis Nordsachsen regelten in der Trägervereinbarung u. a., dass sie an Ausschüttungen aus den Jahresüberschüssen der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig nach dem aufgezeigten festgelegten Innenverhältnis teilnehmen. Sie haften gemäß § 67 Abs. 4 ÖRKSF-G für Verbindlichkeiten aus der Trägerschaft an der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig als Gesamtschuldner; im Innenverhältnis gilt dabei ebenfalls das festgelegte quotale Verhältnis nach den ehemaligen SFG-Beteiligungen. In gleicher Weise werden vereinbarungsgemäß sämtliche sonstige Verbindlichkeiten oder Ansprüche der Träger untereinander aufgeteilt. Zur Ausübung ihrer Trägerbefugnisse haben der Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig sowie der Landkreis Nordsachsen eine Trägerversammlung als Beratungs- und Beschlussgremium gebildet und dto. diesbezügliche Regelungen in der Trägervereinbarung getroffen. Eigenkapital der Sparkasse Für das anzugebende Eigenkapital der Sparkasse wird für den maßgeblichen Jahresabschlussstichtag 31. Dezember 2012 der Jahresabschluss der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig zum 31. Dezember 2012 herangezogen. Der festgestellte Jahresabschluss (Bilanz) der Sparkasse zum 31. Dezember 2012 weist ein Eigenkapital in Höhe von 276.908.550,76 EUR aus. Davon entfallen 266.908.550,76 EUR auf die Gewinnrücklagen bzw. konkret die Sicherheitsrücklage. Daneben war unter der Position Eigenkapital ein Bilanzgewinn in Höhe von 10.000.000,00 EUR ausgewiesen. Im Lagebericht 2012 wird durch den Vorstand der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig u. a. auch die Eigenmittelsituation der Sparkasse dargestellt. Hiernach betrugen die bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittel gemäß Kreditwesengesetz zum Geschäftsjahresende insgesamt 552,3 Mio. EUR (Kernkapital = 356,0 Mio. EUR, angerechnete ergänzende Eigenkapitalbestandteile = 196,3 Mio. EUR). Damit belief sich angabegemäß die Gesamtkennziffer stichtagsbezogen auf 19,7 % und überschritt (wie auch im gesamten Geschäftsjahr) deutlich den gemäß Solvabilitätsverordnung geforderten Mindestwert von 8,0 %. Die Kernkapitalquote betrug am Geschäftsjahresende 2012 12,7 % und lag damit ebenfalls deutlich über dem geforderten Wert von 4,0 %. ___________________________________________________ Seite 82 Kapitalausstattungsvereinbarung ___________________________________________________ 8.5 Rechtlich selbstständige örtliche Stiftungen und sonstiges Treuhandvermögen 8.5.1 Rechtlich selbstständige örtliche Stiftungen Im Anhang sind gem. § 52 Abs. 2 Nr. 9 SächsKomHVO-Doppik die rechtlich selbstständigen örtlichen Stiftungen anzugeben. Weder die SächsGemO noch das Stiftungsgesetz enthalten eine Begriffsbestimmung der „örtlichen Stiftung“. Das Stiftungsgesetz definiert lediglich die „kommunale Stiftung“. Nach Auffassung des SMI sind beide Begriffe synonym zu verstehen, da auch die daran anknüpfenden Regelungen in den beiden Gesetzen einander entsprechen und sich ergänzen. Ausweislich § 13 SächsStiftG sind kommunale Stiftungen Stiftungen des bürgerlichen Rechts oder des öffentlichen Rechts, deren Zweck im Rahmen der jeweiligen kommunalen Aufgaben liegt und nicht wesentlich über den räumlichen Bereich der kommunalen Gebietskörperschaft hinauswirkt. Kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts entstehen durch den Satzungsbeschluss der kommunalen Gebietskörperschaft und die Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig durch die Stiftungsbehörde. Die Vertretung und Verwaltung der kommunalen Stiftungen obliegt, soweit nicht durch Satzung etwas anderes bestimmt ist, den für die Vertretung und Verwaltung der kommunalen Gebietskörperschaft zuständigen Organen. Nach § 94 Abs. 4 SächsGemO darf die Stadt Leipzig Vermögen nur im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung und nur dann in Stiftungsvermögen einbringen, wenn der mit der Stiftung verfolgte Zweck auf andere Weise nicht erreicht werden kann. Bei einer durch die Stadt Leipzig verwalteten rechtlich selbstständigen örtlichen Stiftung stellt das Stiftungsvermögen gem. § 92 Abs. 1 SächsGemO Treuhandvermögen dar, das im Kernhaushalt der Stadt Leipzig nicht aktiviert werden darf (§ 36 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik). Zum Jahresabschluss per 31.12.2012 wurden die „Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig“ als rechtlich selbstständige kommunale örtliche Stiftung des öffentlichen Rechts der Stadt Leipzig mit Sitz in Leipzig und die „Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer“ als rechtlich selbstständige kommunale örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Leipzig eingeordnet. 8.5.2 Sonstiges Treuhandvermögen Auch ist im Anhang gem. § 52 Abs. 2 Nr. 9 SächsKomHVO-Doppik über sonstiges Treuhandvermögen zu berichten. Nach § 36 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik darf dieses nicht aktiviert werden, da Treuhandschaften nach dem Grundsatz, dass die wirtschaftliche Zugehörigkeit und nicht das juristische Eigentum entscheidet, grundsätzlich beim Treugeber und nicht beim Treuhänder zu bilanzieren sind. Ein Ausweis unter diesem Punkt ist insofern relevant, wenn fremdes Vermögen von der Stadt Leipzig treuhänderisch gehalten und eigenverantwortlich, d. h. in eigenem Namen und für fremde Rechnung, verwaltet wird. Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Die Stadt Leipzig als Treugeberin hat zum Stichtag des Jahresabschlusses drei Treuhänderverträge zur Durchführung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen abgeschlossen: ƒ ƒ ƒ Vertrag mit der LESG für das Sanierungsgebiet Zentraler Bereich Lindenauer Hafen, Vertrag mit der LESG für das Entwicklungsgebiet Schönauer Viertel, Vertrag mit der DSK für das Sanierungsgebiet Connewitz-Biedermannstraße. Zum Treuhandvermögen gehören die liquiden Mittel, die die Stadt Leipzig dem Sanierungsbzw. Entwicklungsträger zur Erfüllung der Aufgabe zur Verfügung stellt. Zum Treuhandver___________________________________________________ Seite 83 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ mögen gehört auch, was der Sanierungs- bzw. Entwicklungsträger mit Mitteln des Treuhandvermögens oder durch ein Rechtsgeschäft, das sich auf das Treuhandvermögen bezieht, oder aufgrund eines zum Treuhandvermögen gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines zum Treuhandvermögen gehörenden Gegenstands erwirbt. Da sich das wirtschaftliche Eigentum weiterhin bei der Stadt Leipzig befindet, sind die Vermögensgegenstände, die dem Sanierungs- bzw. Entwicklungsträger treuhänderisch überlassen wurden, im Rahmen der Bilanzierung zum Jahresabschluss zu berücksichtigen. Die Aktivierungsfähigkeit richtet sich damit nach den Grundsätzen des § 89 SächsGemO i. V. m. § 36 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik. Verwalterverträge Die Stadt Leipzig verpflichtet u. a. Hausverwaltungsunternehmen zur Bewirtschaftung eigener Objekte. Die Bewirtschaftung wird über Bank/Treuhandkonten abgewickelt, bei denen die Stadt Leipzig i.d.R. das wirtschaftliche Eigentum innehat. Verfügungsberechtigte dieser Bankkonten sind die jeweiligen Hausverwalter. Die Stadt Leipzig fungiert i. d. R. als Treugeber. Es werden ca. 620 Verwaltertreuhandkonten (für die EÖB wurden ca. 550 Bankkonten gemeldet) in Zuständigkeit des Liegenschaftsamtes von den geschäftsbesorgenden beauftragten Dritten für die Stadt Leipzig geführt. Die Hausverwaltungen vereinnahmen über diese Bankkonten Mieterträge und verausgaben z. B. die Hausnebenkosten für die Stadt Leipzig. Zum Jahresabschluss wurden die ausgewiesenen Salden in der Vermögensrechnung als Guthaben der (Treuhand) Konten unter den liquiden Mitteln erfasst, wenn das wirtschaftliche Eigentum an dem jeweiligen Bankkonto anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen eindeutig der Stadt Leipzig zugeordnet werden konnte. War die Verfügungsberechtigung einzelner Bankkonten nicht eindeutig feststellbar, wurden die Bankbestände als sonstige Forderung (Herausgabeanspruch der Stadt Leipzig gegen die Verwalter) ausgewiesen. Die bestehenden Verträge des Liegenschaftsamtes mit den Treuhändern sehen eine Abrechnung nach dem Kontenplan der Stadt Leipzig nicht vor. Gemäß den Verträgen wird eine Einnahmen-/Ausgabenabrechnung von den Verwaltern abgefordert. Aufgrund der Vertragsgestaltung kann eine Abrechnung nach doppischen Gesichtspunkten (Erstellung Bilanz pro Objekt) vom Verwalter nicht abgefordert werden. Nach den derzeitigen Gegebenheiten kann mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand keine ordnungsgemäße Abbildung des Treuhandvermögens entsprechend den gesetzlichen Anforderungen ermöglicht werden. Weiterhin werden aktuell keine offenen Forderungen und Verbindlichkeiten/Rückstellungen durch den Verwalter gemeldet. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 konnte die Verwalterabrechnung und die jeweils letzten Kontoauszüge nicht vollumfassend durch das Liegenschaftsamt zur Verfügung gestellt werden. Damit war für die Treuhandkonten mit den zur Verfügung stehenden Unterlagen lediglich eine Buchung der Bestandsveränderungen der liquiden Mittel pro Bankkonto möglich. In diesem Falle wurde eine Bestandserhöhung als Ertrag und eine Bestandsminderung als Aufwand verbucht. Unterjährige Ertrags- und Aufwandsbuchungen wurden nicht neutralisiert. Des Weiteren wurden nur die Sachverhalte im Jahresabschluss verbucht, für die ein Kontoauszug als begründende Unterlagen vorliegt. Alle Treuhandkonten bei denen der Kontoauszug nicht vorliegt, wurden unverändert, mit den Werten der Eröffnungsbilanz, abgebildet. Es muss eine Buchungslogik ausgearbeitet werden, wie eine vollständige Abbildung für die Folgejahre abgesichert werden kann. Andere Bilanzposten wie z.B. Forderungen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Hausverwalter wurden mangels Einzelerfassung der Daten und notwendiger Anpassung vertraglicher Regelungen an die Doppik noch nicht ausgewiesen. ___________________________________________________ Seite 84 Kapitalausstattungsvereinbarung ___________________________________________________ Der Prozess des Vertragscontrollings (insbesondere nach §§ 39, 154 und 159 AO) ist noch nicht abgeschlossen. Für Mietkautionen erfolgte korrespondierend zu den liquiden Mitteln der Ausweis als sonstige Verbindlichkeit. Kunstgegenstände der Stiftung Speck von Sternburg An den Kunstgegenständen der Stiftung Speck von Sternburg besteht seitens der Stadt Leipzig kein wirtschaftliches Eigentum. Damit besteht auch keine Bilanzierungspflicht. Die Sammlung befindet sich ausweislich des Leihvertrages vom 12.11.1996 zwischen der Maximilian Speck von Sternburg-Stiftung und der Stadt Leipzig als Dauerleihgabe im Besitz des Museums der bildenden Künste Leipzig (MdbK). Die Dauerleihgabe erfolgt unentgeltlich und auf unbestimmte Zeit. Sämtliche Kosten werden durch die Stiftung getragen, ausgenommen die Versicherungskosten (i. R. d. Ausstellungsversicherung unter Allgefahrendeckung) und die allgemeinen laufenden Kosten für den Betrieb des MdbK. Zweck der Stiftung ist es, die Privatsammlung des Maximilian Freiherr Speck von Sternburg und seiner Erben in ihrer Einheit als bedeutende Gemäldesammlung eines Leipziger Bürgers und Kunstmäzens im MdbK zu erhalten, zu bewahren und zu erforschen sowie sie im Interesse der Förderung von Bildung und Erziehung in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Stiftung fördert darüber hinaus auch die Belange des MdbK und zwar insoweit, als es dem Zweck der Stiftung und dem Museum als Heimstätte der Sammlung dient. Treuhandvermögen i. S. d. § 92 SächsGemO ist nicht gegeben, da die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind. Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH Die Stadt Leipzig verwaltet 24,5 % der Anteile an der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH treuhänderisch für die sächsischen Anteilseigner. Eine entsprechende Aufteilung auf diese erfolgt erst mit Abschluss des Rekommunalisierungsverfahrens. Verwahrgelder aus Grundstücksverkäufen Bei den Verwahrgeldern aus dem Verkauf von Grundstücken, deren Eigentümer unbekannt oder unbekannten Aufenthalts sind, einschließlich der daraus erzielten Zinsen handelt es sich um Gelder Dritter, welche die Stadt Leipzig treuhänderisch verwahrt. Diese wurden bis zur Umstellung auf die Doppik als haushaltsfremde Vorgänge in einem separaten Buch geführt und somit haushaltsunwirksam abgebildet. Die haushaltsfremde Abbildung dieser Gelder muss zukünftig ebenfalls vorgenommen werden. Eine Separierung der Verkaufserlöse konnte erst ab dem Haushaltsjahr 2012 über den separaten Buchungskreis 5000 umgesetzt werden. 8.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungen Die Anwendung von entsprechenden Umrechnungskursen bei der Berücksichtigung von Fremdwährungen zum Jahresabschluss per 31.12.2012 wurde jeweils bei der betreffenden Bilanzposition angegeben. ___________________________________________________ Seite 85 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ 8.7 Verpflichtungen gegenüber in den Gesamtabschluss einzubeziehende Rechtseinheiten § 52 Abs. 2 Nr. 11 SächsKomHVO-Doppik fordert im Anhang Angaben zu Verpflichtungen gegenüber Rechtseinheiten, die gemäß § 88a Abs. 1 Satz 1 SächsGemO in den Gesamtabschluss einzubeziehen sind, auch wenn ein solcher nicht aufzustellen ist. Hier darzustellende Verpflichtungen der Stadt Leipzig gegenüber Rechtseinheiten, sofern sie nicht passiviert oder unter den Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre ausgewiesen wurden, sind gegenwärtig nicht feststellbar. Hinweis: Die Stadt Leipzig wird nach § 131 Abs. 5 i. V. m. § 88a SächsGemO den Gesamtabschluss erstmals für den Stichtag 31.12.2016 aufstellen. 8.8 8.8.1 Sonstige Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können Sonstige finanzielle Verpflichtungen Gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 12 SächsKomHVO-Doppik sind im Anhang auch sonstige Sachverhalte anzugeben, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen für die Stadt Leipzig ergeben können, sofern diese Angaben für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung sind. Der Begriff „Sonstige“ stellt einen Auffangtatbestand für alle finanziellen Verpflichtungen, die nicht zu passivieren und auch nicht unter den Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre oder als Verpflichtungen gegenüber Rechtseinheiten […] auszuweisen sind, dar. Klageverfahren Bundesrepublik Deutschland ./. Stadt Leipzig Für das Klageverfahren ist zum 31.12.2012 eine Gesamtrückstellung i. H. v. 14.774.345,02 EUR passiviert. Diese setzt sich aus der Hauptforderung inkl. Aufholung Abzinsung, Prozesszinsen bis 31.12.2012 und zu erwartenden Prozesskosten zusammen. Die Klage vom 28.06.2011 wurde mit Schriftsatz vom 15.01.2013 um einen Betrag i. H. v. 17.577.713,81 EUR erweitert. Nachdem der Bund in der Klageschrift von einem Verkehrswert von 48,00 DM/m² ausgegangen war, legt er nunmehr einen Verkehrswert vom mindestens 100,00 DM/m² zugrunde. Der Bund bestreitet im Wesentlichen den Wert, der dem Verkauf durch die Stadt Leipzig an die städtische Tochter Grundbesitzgesellschaft LeipzigNordost mbH (Nachfolge LESG) am 22.12.1992 zugrunde gelegt wurde und die Höhe der in Abzug gebrachten Kosten für Altlastenbeseitigung, Abrissmaßnahmen, Leitungsumverlegungen und Erschließungskosten. Mit Schriftsatz vom 11.03.2013 wurde die Klage erneut erweitert. Gefordert werden damit – unter Berücksichtigung der teilweisen Erledigung des Rechtsstreites und der 1. Klageerweiterung vom 15.01.2013 - insgesamt 41.336.614,52 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5,0 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit. Die erweiterte Hauptforderung beruht auf einem Verkehrswert für die dem Bund zugeordneten Flächen von 661.135 m² i. H. v. 130,00 DM/m², abzüglich der bereits geleisteten Zahlung der Stadt Leipzig und zuzüglich der hierfür entstandenen Prozesszinsen. Nach übereinstimmender Verwaltungsmeinung und auch der LESG, ist die Klageforderung weit überhöht. Es ist daher vorrangiges Ziel, die Klageforderungen abzuwehren und bei Gericht auf eine gutachterliche Bewertung durch einen Sachverständigen hinzuwirken. ___________________________________________________ Seite 86 Kapitalausstattungsvereinbarung ___________________________________________________ Besondere Erstattungspflichten Als sonstige Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können, kommen auch besondere Erstattungspflichten (§§ 150, 156a BauGB) in Betracht, die aber zum Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz noch nicht näher bestimmt werden können. 8.8.2 (Pflicht-)Mitgliedschaften in nicht aktivierten Verbänden Aus Transparenzgründen sind diese Mitgliedschaften entsprechend § 52 Abs. 2 Nr. 12 SächsKomHVO-Doppik im Anhang aufzuführen. Die nachfolgenden Anhangsangaben entsprechen der FAQ 2.24. Mitgliedschaft im Kommunalen Versorgungsverband Sachsen Gemäß § 4 des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (SächsGKV) ist die Stadt Leipzig Pflichtmitglied im Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (KVS). Die Mitgliedschaft ist jedoch nicht aktivierungsfähig, da sie nicht die Mindestanforderungen an einen aktivierungsfähigen Vermögensgegenstand, wonach sich ein Vermögensgegenstand im wirtschaftlichen Eigentum der Kommune befinden muss und selbstständig nutzbar bzw. verwertbar sein muss, erfüllt. Durch diese werden zwar Rechte und Pflichten begründet, die Mitglieder erwerben jedoch kein Anteilseigentum am Verband. Eine Aufteilung in Vermögensanteile sieht die Satzung ebensowenig vor wie damit verbundene Stimmrechte der Mitglieder. Durch den Verband werden weder Gewinne ausgeschüttet, noch müssen sich die Mitglieder mit einer Stammeinlage einbringen. Der Verband erhebt Umlagen, die für die Kommune Aufwand darstellen. Die Kommune partizipiert jedoch nicht an einem Vermögenszuwachs. Eine Beendigung der Mitgliedschaft durch ein Pflichtmitglied ist nicht vorgesehen. Aus diesen Gründen ist die Mitgliedschaft im KVS weder als Beteiligung noch anderweitig als Finanzvermögen auszuweisen. Weitere Pflichtmitgliedschaften kraft Gesetz bestehen im Regionalen Planungsverband Westsachsen und Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV). Die vorstehenden Kriterien treffen auch für diese Verbände zu. Mithin sind diese Mitgliedschaften ebenso nicht aktivierungsfähig. Mitgliedschaft im Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen Einen Sonderfall stellt die Mitgliedschaft im Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen dar. Er ist förmlich kein Pflichtzweckverband und es besteht eine Auflösungsklausel, jedoch ist der Austritt faktisch fast unmöglich bzw. von einer förmlichen Genehmigung abhängig. Es wurde deshalb durch das SMI festgelegt, dass auch die Mitgliedschaft im Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen dem Bilanzierungsverbot unterliegt. ___________________________________________________ Seite 87 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________ 9 Anlagen zum Anhang Anlage 1: Anlagenübersicht Anlage 2: Forderungsübersicht Anlage 3: Verbindlichkeitenübersicht Anlage 4: Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen Anlage 5: Entwicklung des Basiskapitals im Haushaltsjahr 2012 aufgrund rechtlicher Änderungen und Wertkorrekturen ___________________________________________________ Seite 88 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig, Anlage 1 Muster 14 (zu § 54 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik) Anlagenübersicht Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten Anlagevermögen Stand am 31. Dezember des Vorjahres Zugänge im Haushaltsjahr Abgänge im Haushaltsjahr Umbuchungen im Haushaltsjahr 3 +/4 Entwicklung der Abschreibungen Stand am 31. Dezember des Haushaltsjahres Abschreibungen im Haushaltsjahr Stand am 31. Dezember des Vorjahres Buchwerte Auflösungen1) Zuschreibungen im Haushaltsjahr 8 + 9 152.322,90 0,00 10.507.906,75 1.302,69 1.302,69 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.053.725,95 572.120,11 0,00 9.386,84 255.101,00 0,00 0,00 52.925,07 164.192,93 5.864.343,74 527.916,01 0,00 2.008,09 0,00 68.682,59 0,00 0,00 4.550.799,32 714.937,73 0,00 0,00 2.960.447,25 628.087,12 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 31.942.242,83 23.216.060,42 2.041.032,65 2.924.314,39 0,00 3.760.835,37 Stand am 31. Dezember des Haushaltsjahres am 31. Dezember des Vorjahres am 31. Dezember des Haushaltsjahres EUR 1.1 1.2 1.3 1.4 1) Immaterielle Vermögensgegenstände Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen Sachanlagevermögen 1.3.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen 1.3.1.1 Grünflächen 1.3.1.2 Ackerland 1.3.1.3 Wald 1.3.1.4 Schutz- und Ausgleichsflächen 1.3.1.5 Gewässer 1.3.1.6 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.3.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen 1.3.2.1 Wohnbauten 1.3.2.2 Soziale Einrichtungen 1.3.2.3 Schulen 1.3.2.4 Kulturanlagen 1.3.2.5 Sportanlagen 1.3.2.6 Gartenanlagen 1.3.2.7 Verwaltungsgebäude 1.3.2.8 Sonstige Gebäude 1.3.3 Infrastrukturvermögen einschließlich Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.3.3.1 Brücken, Tunnel und ingenieurtechnische Anlagen 1.3.3.2 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 1.3.3.3 Stromversorgungsanlagen 1.3.3.4 Gasversorgungsanlagen 1.3.3.5 Wasserversorgungsanlagen 1.3.3.6 Abfallbeseitigungsanlagen 1.3.3.7 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.3.3.8 Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 1.3.3.9 Sonstiges Infrastrukturvermögen 1.3.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 1.3.5 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 1.3.6 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 1.3.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung, Tiere 1.3.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Finanzanlagevermögen 1.4.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.4.2 Beteiligungen 1.4.3 Sondervermögen 1.4.4 Ausleihungen 1.4.5 Wertpapiere Kumulierte Abschreibungen für Abgänge 1 19.420.571,98 0,00 4.565.254.467,43 194.212.576,75 58.354.462,70 44.211.400,49 8.904.882,31 1.184.953,11 240.293,03 81.316.585,11 1.433.192.219,40 37.820.598,16 233.279.706,91 625.525.563,06 125.307.641,46 108.081.457,45 1.565.121,61 129.741.093,58 171.871.037,17 2.377.862.825,16 304.126.472,53 15.152.015,39 442.565,38 0,00 2.793.500,67 0,00 1.247.238,00 1.964.362.119,61 89.738.913,58 642.135,00 363.163.035,34 76.115.425,73 56.764.661,68 63.301.588,37 1.185.832.815,63 567.764.212,69 114.530.998,94 70.992.256,79 244.342.863,61 188.202.483,60 + 2 1.346.040,93 6.501.534,87 105.940.643,93 2.690.565,92 119.614,82 1.207.536,00 12.117,05 0,00 0,00 1.351.298,05 6.617.752,26 0,00 0,00 0,00 5.107.714,60 0,00 0,00 0,00 1.510.037,66 14.844.266,45 3.865.635,05 0,00 4.692,34 0,00 181.324,39 0,00 0,00 9.508.984,16 1.283.630,51 0,00 234.193,66 4.751.949,56 3.876.866,34 72.925.049,74 26.564.391,64 14.597.288,64 550.000,00 0,00 2.414.473,53 9.002.629,47 -158.138,35 0,00 -19.577.604,55 -2.214.124,78 -79.813,26 -1.033.318,28 -1.156,09 0,00 0,00 -1.099.837,15 -2.654.225,45 -1.507.789,46 0,00 -20.805,68 -255.102,00 0,00 0,00 -62.757,00 -807.771,31 -10.928.691,35 -2.473.711,87 0,00 -5.560,84 0,00 -69.471,00 0,00 0,00 -7.491.227,87 -888.719,77 0,00 -162,00 -3.101.386,45 -679.014,52 0,00 -4.872.818,29 0,00 0,00 0,00 -293.000,00 -4.579.818,29 0,00 2.365.872,08 -2.362.391,08 -848.030,60 122.629,65 28.225,17 86.171,70 0,00 1.720,25 -1.086.777,37 13.888.000,63 -5.366,70 0,00 0,00 8.827.877,23 -457,60 0,00 1.816.887,04 3.249.060,66 12.010.436,44 2.588.758,03 0,00 0,00 0,00 36.462,96 0,00 0,00 8.259.533,71 1.125.681,74 0,00 85.552,32 634.869,09 31.219,88 -28.164.438,84 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 20.608.474,56 8.867.406,95 4.649.255.115,73 193.840.987,29 58.516.893,91 44.413.843,38 9.002.014,97 1.184.953,11 242.013,28 80.481.268,64 1.451.043.746,84 36.307.442,00 233.279.706,91 625.504.757,38 138.988.131,29 108.080.999,85 1.565.121,61 131.495.223,62 175.822.364,18 2.393.788.836,70 308.107.153,74 15.152.015,39 441.696,88 0,00 2.941.817,02 0,00 1.247.238,00 1.974.639.409,61 91.259.506,06 642.135,00 363.482.619,32 78.400.857,93 59.993.733,38 108.062.199,27 1.207.524.388,98 582.361.501,33 115.080.998,94 70.992.256,79 246.464.337,14 192.625.294,78 6 -9.446.874,97 0,00 -1.823.357.599,20 -7.400.561,69 -2.130.620,18 -1.433.621,91 -157.500,38 0,00 0,00 -3.678.819,22 -680.005.222,25 -15.671.956,12 -152.953.323,76 -365.686.394,23 -23.449.753,55 -24.947.808,83 -74.443,84 -51.879.012,29 -45.342.529,63 -1.047.144.501,90 -43.833.433,71 -4.288.936,63 -116.685,18 0,00 -2.598.502,23 0,00 -524.879,33 -962.266.497,35 -33.515.567,47 -399.429,32 0,00 -51.589.347,64 -36.818.536,40 0,00 -79.716.907,01 0,00 0,00 0,00 -1.856.108,61 -77.860.798,40 7 -2.622.473,04 -397.841,23 -107.305.235,11 -842,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -842,40 -34.643.364,63 -638.629,84 -6.563.968,07 -17.626.184,90 -2.315.376,59 -1.910.941,72 -666,85 -3.260.985,88 -2.326.610,78 -65.088.561,70 -3.398.552,29 -504.580,78 -14.756,92 0,00 -32.088,92 0,00 -62.361,90 -58.074.459,36 -3.001.761,53 -10.335,87 0,00 -4.205.360,56 -3.356.769,95 0,00 -73.914.735,10 -70.484.482,29 -1.631.263,54 -1.798.989,27 0,00 0,00 10 -11.917.025,11 -397.841,23 -1.920.154.927,56 -7.400.101,40 -2.129.317,49 -1.433.621,91 -157.500,38 0,00 0,00 -3.679.661,62 -713.594.860,93 -15.738.465,85 -159.517.291,83 -383.303.192,29 -25.510.029,14 -26.858.750,55 -75.110,69 -55.087.073,10 -47.504.947,48 -1.106.368.719,86 -46.704.069,99 -4.793.517,41 -129.434,01 0,00 -2.561.908,56 0,00 -587.241,23 -1.015.790.157,39 -35.802.391,27 -409.765,19 0,00 -52.834.260,95 -39.547.219,23 0,00 -121.689.399,28 -47.268.421,87 409.769,11 1.125.325,12 -1.856.108,61 -74.099.963,03 11 9.973.697,01 0,00 2.741.896.868,23 186.812.015,06 56.223.842,52 42.777.778,58 8.747.381,93 1.184.953,11 240.293,03 77.637.765,89 753.186.997,15 22.148.642,04 80.326.383,15 259.839.168,83 101.857.887,91 83.133.648,62 1.490.677,77 77.862.081,29 126.528.507,54 1.330.718.323,26 260.293.038,82 10.863.078,76 325.880,20 0,00 194.998,44 0,00 722.358,67 1.002.095.622,26 56.223.346,11 242.705,68 363.163.035,34 24.526.078,09 19.946.125,28 63.301.588,37 1.107.972.017,23 567.764.212,69 114.530.998,94 70.992.256,79 244.342.863,61 110.341.685,20 12 8.691.449,45 8.469.565,72 2.729.100.188,17 186.440.885,89 56.387.576,42 42.980.221,47 8.844.514,59 1.184.953,11 242.013,28 76.801.607,02 737.448.885,91 20.568.976,15 73.762.415,08 242.201.565,09 113.478.102,15 81.222.249,30 1.490.010,92 76.408.150,52 128.317.416,70 1.287.420.116,84 261.403.083,75 10.358.497,98 312.262,87 0,00 379.908,46 0,00 659.996,77 958.849.252,22 55.457.114,79 232.369,81 363.482.619,32 25.566.596,98 20.446.514,15 108.062.199,27 1.087.691.098,31 535.093.079,46 115.490.768,05 72.117.581,91 246.464.337,14 118.525.331,75 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig, Anlage 2 Muster 15 (zu § 54 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik) Forderungsübersicht Arten der Forderungen Stand zu Beginn des Haushaltsjahres (Wert aus Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012) 1 1. 2. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 1.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen 1.2 Steuerforderungen 1.3 Forderungen aus Transferleistungen 1.4 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen Privatrechtliche Forderungen davon gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 3. Summe aller Forderungen Forderungen zum Ende des Haushaltsjahres mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2 62.401.966,84 von mehr als einem bis zu fünf Jahren EUR 3 von mehr als fünf Jahren Stand zum Ende des Haushaltsjahres (31.12.2012) 4 5 83.505.680,48 19.774,12 0,00 83.525.454,60 7.003.571,14 5.847.786,57 0,00 0,00 5.847.786,57 23.260.336,70 35.927.325,74 0,00 0,00 35.927.325,74 871.154,94 2.711.402,09 15.281,80 0,00 2.726.683,89 31.266.904,06 39.019.166,08 4.492,32 0,00 39.023.658,40 20.354.367,43 27.248.591,39 0,00 0,00 27.248.591,39 1.782.351,94 3.888.027,77 0,00 0,00 3.888.027,77 82.756.334,27 110.754.271,87 19.774,12 0,00 110.774.045,99 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig, Anlage 3 Muster 16 (zu § 54 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik) Verbindlichkeitenübersicht Arten der Verbindlichkeiten 1. Anleihen 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1 2 von mehr als einem bis EUR 3 von mehr als fünf Jahren 4 Stand zum Ende des Haushaltsjahres (31.12.2012) 5 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 736.149.222,90 48.169.912,86 179.364.711,18 504.544.453,69 732.079.077,73 2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.3 von Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 vom öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4.1 vom Bund 2.4.2 vom Land 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4.3 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4.4 von Zweckverbänden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 736.149.222,90 48.169.912,86 179.364.711,18 504.544.453,69 732.079.077,73 736.149.222,90 48.169.912,86 179.364.711,18 504.544.453,69 732.079.077,73 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.1 vom öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2 vom privaten Kreditmarkt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 167.313.686,41 68.807,76 80.637.231,62 91.013.763,03 171.719.802,41 2.5 4. bis zu einem Jahr Verbindlichkeiten zum Ende des Haushaltsjahres mit einer Restlaufzeit 2.2 2.4 3. Stand zu Beginn des Haushaltsjahres (Wert aus Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012) vom privaten Kreditmarkt 2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 2.5.2 von übrigen Kreditgebern Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 27.346.505,16 24.929.951,20 1.070.130,40 0,00 26.000.081,60 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 10.921.744,05 11.176.452,90 0,00 0,00 11.176.452,90 7. Sonstige Verbindlichkeiten 170.206.531,69 204.947.966,35 1.077.352,23 524.690,49 206.550.009,07 8. Summe aller Verbindlichkeiten 1.111.937.690,21 289.293.091,07 262.149.425,43 596.082.907,21 1.147.525.423,71 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig, Anlage 4 Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen in EUR Übertragung von Aufwendungen eines Budgets in Folgejahre im Ergebnishaushalt OE Fachamt 36 Amt für Umweltschutz 51 Amt für Jugend, Familie und Bildung 53 Gesundheitsamt 61 Stadtplanungsamt 64 Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung 66 Verkehrs- und Tiefbauamt 67 Amt für Stadtgrün 1.570.609,55 Mittel zur Übertragung gemäß Beschluss Nr. RBV-1901/13 vom 11.12.2013 in 2012 in Anspruch genommene Mittel 49.962,56 4.394,50 475.000,00 48.489,31 0,00 140.769,96 70.354,16 31.279,79 5.572.566,25 925.457,92 30.919,87 15.868,32 0,00 404.349,75 Übertragung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen OE Fachamt 97.695.245,26 in 2012 in Anspruch genommene Mittel (Stand 15.10.2013) Budget 2012 (Mittel 2012 und HAR 2011 in 2012 in Anspruch genommene Mittel Mittel zur Übertragung gemäß Beschluss Nr. RBV-1901/13 vom 11.12.2013 01.1 GB OBM I 189.723,32 76.199,63 75.859,06 01.2 GB OBM II 19.298.429,09 15.417.291,44 596.502,80 399.837,65 10 Hauptamt 1.379.139,37 976.304,56 455.470,34 325.965,01 11 Personalamt 0,00 14 Rechnungsprüfungsamt 20 Stadtkämmerei 21 Stadtkasse 23 Liegenschaftsamt 30 Rechtsamt 32 Ordnungsamt 34 Standesamt 36.000,00 0,00 0,00 0,00 36 Amt für Umweltschutz 83.050,81 45.640,18 29.559,84 11.342,40 37 Branddirektion 41 Kulturamt 42 106.330,48 36.505,82 28.230,74 0,00 118.384,74 25.643,31 0,00 0,00 1.988.539,78 1.653.906,18 0,00 0,00 1.240.558,54 564.148,18 557.890,06 399.419,99 10.630.006,48 5.274.258,67 4.047.007,79 20.811.000,54 45,00 0,00 0,00 0,00 562.270,30 201.328,53 201.328,53 179.541,43 9.879.945,98 4.673.656,03 4.398.223,01 4.952.451,35 14.756.084,50 9.439.139,05 9.123.536,47 4.226.091,90 Volkshochschule 288.929,64 257.844,84 257.844,84 12.922,00 43 Museum der bildenden Künste 243.534,71 66.205,11 66.205,11 143.704,04 45 Städtische Bibliotheken 8.267.459,27 6.721.778,15 6.696.572,48 1.521.677,90 50 Sozialamt 1.132.865,00 989.892,28 0,00 0,00 51 Amt für Jugend, Familie und Bildung 52.814.540,74 17.857.311,13 17.749.824,21 33.129.831,50 52 Amt für Sport 7.215.670,15 4.383.528,27 3.110.660,63 2.760.290,24 53 Gesundheitsamt 667.576,45 404.025,06 404.025,06 245.364,00 56 Veterinäramt 43.481,40 2.526,78 2.526,78 37.352,94 OE Fachamt in 2012 in Anspruch genommene Mittel (Stand 15.10.2013) Budget 2012 (Mittel 2012 und HAR 2011 in 2012 in Anspruch genommene Mittel Mittel zur Übertragung gemäß Beschluss Nr. RBV-1901/13 vom 11.12.2013 61 Stadtplanungsamt 1.405.868,53 1.039.571,46 30.152,04 358.886,49 62 Amt für Geoinformation 1.303.372,96 93.875,40 415.938,53 474.111,33 63 Amt für Bauordnung 7.000,00 0,00 0,00 0,00 64 Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung 11.115.804,11 1.495.710,61 1.495.710,61 7.331.086,64 65 Amt für Gebäudemanagement 66 Verkehrs- und Tiefbauamt 67 Amt für Stadtgrün 72 Marktamt 80 Amt für Wirtschaftsförderung 1.328.587,72 246.850,04 360.033,62 833.218,37 26.107.792,36 10.328.788,25 10.331.294,39 13.525.026,76 9.367.762,66 3.933.461,34 5.427.425,59 4.873.118,52 199.162,14 184.591,03 179.898,69 6.880,02 2.743.442,47 191.819,06 5.977,37 1.015.696,00 81 Ref. Beschäftigungspolitik 109.462,39 97.492,81 7.492,81 11.969,58 921 Dezernat I 1.630,00 0,00 0,00 1.628,18 922 Dezernat II 1.440,00 819,90 819,90 500,00 923 Dezernat III 1.950,00 0,00 0,00 0,00 924 Dezernat IV 1.501.710,00 1.500.564,45 0,00 0,00 0,00 925 Dezernat V 2.925,00 0,00 0,00 926 Dezernat VI 1.035,00 0,00 0,00 0,00 927 Dezernat VII 900,00 0,00 0,00 0,00 186.072.586,43 154.200.183,03 66.027.780,56 97.695.245,26 Summe Übertragung von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen im Investititionshaushalt OE Fachamt 10 Hauptamt 23 Liegenschaftsamt 45 Städtische Bibliotheken 51 Amt für Jugend, Familie und Bildung 52 Amt für Sport 62 Amt für Geoinformation 65 Amt für Gebäudemanagement 66 Verkehrs- und Tiefbauamt 80 Amt für Wirtschaftsförderung 1.992.679,03 Mittel zur Übertragung gemäß Beschluss Nr. RBV-1901/13 vom 11.12.2013 in 2012 in Anspruch genommene Mittel 2.335,95 376.743,81 792,40 342.916,71 415.850,39 47.384,95 60.348,40 389.078,51 0,00 90.000,00 8.426,39 42.000,00 0,00 55.000,00 -1.229.878,14 496.864,05 0,00 152.691,00 Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig, Anlage 5 Entwicklung des Basiskapitals im Haushaltsjahr 2012 aufgrund rechtlicher Änderungen und Wertkorrekturen der Eröffnungsbilanz Betrag / Auswirkung im Basiskapital Nr. Sachverhalt in EUR A B Korrekturen nach § 63 Abs. 9 SächsKomHVO-Doppik aufgrund von Rechtsänderungen gemäß der rechtsbereinigten Fassung des SächsKomHVO-Doppik mit Stand vom 31.12.2012 75.483.588,69 1 Wegfall der Pensionsrückstellungen gem. § 41 SächsKomHVO-Doppik (Pensionen und Beihilfen) 103.774.514,00 2 Aufholung der Abzinsung Rückstellungen -28.290.925,31 Nacherfassung und Wertkorrekturen nach § 62 SächsKomHVO-Doppik (Berichtigungen der Eröffnungsbilanz) 1 Anlagevermögen, Sonderposten 2 Vorräte 10.139.855,83 406.404,68 -413.211,18 3 Forderungen 4.507.277,89 4 Liquide Mittel 2.520.310,48 5 Rückstellungen 6 Verbindlichkeiten 7 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 8 Ertrag/Aufwand 9 sonstige Umbuchungen -1.087.338,52 2.005.032,38 343.114,53 1.225.045,02 633.220,55 Summe 85.623.444,52 Rechenschaftsbericht Jahresabschluss der Stadt Leipzig zum 31.12.2012 Rechenschaftsbericht 2012 zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ............................................................................ 5 1. Vorbemerkungen .............................................................................. 7 2. Wesentliche Ziele und Strategien der Stadt Leipzig ..................................... 8 2.1. Hauptziele ...................................................................................... 8 2.2. Strategische Ziele ............................................................................. 9 2.3. Basisziele..................................................................................... 10 2.4. Schlüsselprodukte der Stadt Leipzig ..................................................... 10 3. Strukturdaten der kreisfreien Stadt Leipzig ............................................. 11 3.1. Lage, Fläche und Bevölkerung............................................................ 11 3.2. Wirtschaft und Wissenschaft .............................................................. 11 3.3. Soziale, wirtschaftliche und verkehrstechnische Infrastruktur ....................... 12 4. Ausgangslage des Haushaltsjahres...................................................... 16 4.1. Erster doppischer Haushalt................................................................ 16 4.2. Rahmenbedingungen des HH-Jahres ................................................... 16 4.2.1. 4.2.2. 4.2.3. 4.2.4. Ergebnishaushalt .......................................................................................... 16 Finanzhaushalt ............................................................................................ 19 Schulden.................................................................................................... 19 Bürgschaften ............................................................................................... 20 5. Verlauf und Ergebnisse der Haushaltswirtschaft....................................... 20 5.1. Ergebnisrechnung/Ertragslage............................................................ 21 5.1.1. Gesamtergebnis der Ergebnisrechnung.......................................... 21 5.1.2. Erträge ................................................................................. 23 5.1.3. Aufwendungen........................................................................ 27 5.1.4. Sicherstellung der Gemeinnützigkeit der mittelzuwendenden BgA, BetG und Vereine........................................................................................ 31 5.2. Finanzrechnung/Finanzlage ............................................................... 32 5.2.1. Gesamtergebnis der Finanzrechnung ............................................ 32 5.2.2. Ein- und Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit ............................... 35 5.2.3. Ein- und Auszahlungen der Investitionstätigkeit ................................ 37 5.2.4. Ein- und Auszahlungen der Finanzierungstätigkeit ............................. 41 5.3. Vermögensrechnung (Bilanz)/Vermögenslage ......................................... 41 5.3.1. Vermögen (Aktiva) ................................................................... 41 5.3.2. Kapital (Passiva) ..................................................................... 45 6. Haushaltsausgleich und Haushaltsstrukturkonzept.................................... 49 7. Entwicklung und Ausgleich der Fehlbeträge............................................ 49 8. Aufgabenerfüllung der Stadt Leipzig ..................................................... 50 8.1. Aufgabenerfüllung und Personalbestand................................................ 50 8.2. Auslagerung der Aufgabenerfüllung: Wirtschaftliche Betätigung der Stadt Leipzig50 9. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind ................................................................................................. 52 10. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung ...................................... 52 10.1. Chancen ............................................................................... 52 10.2. Risiken ................................................................................. 54 11. Organe und Mitgliedschaften.............................................................. 55 11.1. Die Organe der Stadt Leipzig ...................................................... 55 11.1.1. Der Oberbürgermeister und seine Beigeordneten .............................. 55 11.1.2. Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig (Stadtrat) ............................. 58 11.2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Kontrollgremien und Organen........... 60 11.2.1. Mitgliedschaften des Oberbürgermeisters ....................................... 60 11.2.2. Mitgliedschaften des Fachbediensteten für das Finanzwesen ............... 62 _____________________________________________________________________________________________________ Seite 2 Abkürzungsverzeichnis ___________________________________________________________________________________________________ 11.2.3. Mitgliedschaften der Stadträtinnen und Stadträte .............................. 63 12. Anlagen zum Rechenschaftsbericht...................................................... 72 Anlage 1: Übersicht der Bewilligung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im Rahmen des Jahresabschlusses 2012................................................................ 72 Anlage 2: Nachweis der Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen, Investitionspauschale, Infrastrukturpauschale ................................. 72 _____________________________________________________________________________________________________ Seite 3 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Drei-Komponenten-Modell der Doppik .............................................................. 7 Abbildung 2: Erträge im Ergebnishaushalt 2012 (Plan).........................................................17 Abbildung 3: Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2012 (Plan).............................................18 Abbildung 4: Organigramm/Dezernatsverteilungsplan der Stadtverwaltung Leipzig (Stand 31. Dezember 2012)...................................................................................................................57 Abbildung 5: Zusammensetzung des Stadtrates zum 31. Dezember 2012 - Sitzverteilung...58 _____________________________________________________________________________________________________ Seite 4 Abkürzungsverzeichnis ___________________________________________________________________________________________________ Abkürzungsverzeichnis Abb. Abs. AG Aktiva allg. ARAP ARGE Art. BetG BgA BIP bspw. ca. CDO d. h. Doppik eG e.V. etc. EUR FAG gGmbH GmbH Ha HGB i. H. v. i. S. d. i. V. m. i. d. R. i. H. v. KAV KdU KG KIP KomHVO kurzfr. KVS langfr. lfd. Mio. EUR NKF Nr. o. g. ÖPNV OVG Abbildung Absatz Aktiengesellschaft Aktivseite der Bilanz (Vermögensseite, Mittelverwendung) allgemein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Arbeitsgemeinschaft Artikel Beteiligungsgesellschaft Betrieb gewerblicher Art Bruttoinlandsprodukt beispielsweise circa collateralized debt obligation das heißt Doppelte Buchführung in Konten eingetragene Genossenschaft eingetragener Verein et cetera Euro Finanzausgleichsgesetz gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hektar Handelsgesetzbuch in Höhe von im Sinne des in Verbindung mit in der Regel in Höhe von Kapitalausstattungsvereinbarung Kosten der Unterkunft Kommanditgesellschaft Krankenhausinvestitionsprogramm Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale Haushaltswirtschaft kurzfristig Kommunaler Versorgungsverband Sachsen Langfristig laufend Betrag in Millionen Euro Neues Kommunales Finanzmanagement Nummer oben genannt öffentlicher Personennahverkehr Oberverwaltungsgericht _____________________________________________________________________________________________________ Seite 5 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ Passiva Pkt. PRAP RB rd. RE RückAbzinsV SächsGemO SächsKomHVO-Doppik SGB SMI TEUR u. a. u. E. Vgl. VmH VwH v. H. VO VwV KomHSys VwV KomHHWi VZÄ z. B. Ziff. Passivseite der Bilanz (Finanzierungsseite, Mittelherkunft) Punkt passiver Rechnungsabgrenzungsposten Ratsbeschluss rund Rechnungsergebnis Rückstellungsabzinsungsverordnung Neufassung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (in der zum 31.12.2012 gültigen Fassung, sofern nichts anderes angegebene) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Weiterentwicklung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens - Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (in der zum 31.12.2012 gültigen Fassung, sofern nichts anderes angegebene) Sozialgesetzbuch Sächsisches Staatsministerium des Innern Betrag in tausend Euro unter anderem unseres Erachtens Vergleich Vermögenshaushalt (kameral) Verwaltungshaushalt (kameral) von Hundert (Prozent) Verordnung Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen und Kontenrahmen sowie Muster für das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen im Freistaat Sachsen (in der zum 31.12.2012 gültigen Fassung, sofern nichts anderes angegebene) Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Grundsätze der kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsführung und die rechtsaufsichtliche Beurteilung der kommunalen Haushalte zur dauerhaften Sicherung der kommunalen Aufgabenerledigung Vollzeitäquivalente zum Beispiel Ziffer _____________________________________________________________________________________________________ Seite 6 Vorbemerkungen ___________________________________________________________________________________________________ 1. Vorbemerkungen Die Stadt Leipzig hat zum 1. Januar 2012 ihre Haushaltswirtschaft und damit ihr Rechnungswesen vollständig von der Kameralistik auf die Doppik umgestellt. Für das Haushaltsjahr 2012 galt mithin erstmals ein doppischer Haushalt. Zum benannten Stichtag 1. Januar 2012 ist die erforderliche Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig aufgestellt worden (Unterzeichnung der Eröffnungsbilanz durch den Oberbürgermeister unter Datum 1. August 2014). Nach der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt stellte die Ratsversammlung am 15. Oktober 2014 die Eröffnungsbilanz fest (Beschlussvorlage Nr. DS-00206/14). Die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz ist noch nicht erfolgt. Aufbauend auf der Eröffnungsbilanz wurde für das Haushaltsjahr 2012 nunmehr der erste doppische Jahresabschluss der Stadt Leipzig aufgestellt. Der Jahresabschluss beinhaltet das Ergebnis der Rechnungslegung und bildet damit das Gegenstück zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan. Entsprechend den Vorgaben der SächsGemO und der SächsKomHVO-Doppik besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Vermögensrechnung und ist um einen Anhang zu erweitern (Pflichtbestandteile). Die drei genannten dem Jahresabschluss zu Grunde liegenden Rechnungen sind miteinander verbunden ("DreiKomponenten-Modell"). Die Ergebnisrechnung enthält in Form der Erträge und Aufwendungen die vollständige und periodengerechte wertmäßige Darstellung des Ressourcenaufkommens sowie -verbrauchs im Haushaltsjahr. Die Finanzrechnung weist nach dem Grundsatz der Kassenwirksamkeit alle tatsächlichen zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen des Haushaltsjahres aus. Die Vermögensrechnung (Bilanz) als das zentrale Element des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens zeigt das Vermögen der Gemeinde, also die Mittelverwendung, und die Mittelherkunft (Finanzierung) auf. Hierbei fließen die im Einzelnen in der Finanzrechnung nachgewiesenen Veränderungen der Liquidität unter Berücksichtigung des Bestandes zum Beginn des Haushaltsjahres in die Position liquide Mittel im Umlaufvermögen auf der Aktivseite der Vermögensrechnung ein. Das sich aus der Ergebnisrechnung ergebende Jahresergebnis kommt in der Kapitalposition auf der Passivseite der Vermögensrechnung zum Ausdruck. Abbildung 1: Drei-Komponenten-Modell der Doppik Gemäß § 88 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO ist der Jahresabschluss durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern, welcher jedoch kein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses ist. Der Rechenschaftsbericht dient der verdichtenden Erläuterung des Jahresabschlusses und _____________________________________________________________________________________________________ Seite 7 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ damit des Nachweises der Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verwaltung und der Vermittlung eines dem tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes. Er ist ein eigenständiges Informationsinstrument und erklärt in seiner vergangenheitsbezogenen Perspektive die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen. In seiner zukunftsbezogenen Perspektive werden Chancen und Risiken erläutert und besondere nach Abschlussstichtag festgestellte Vorkommnisse dargestellt. Adressaten des Rechenschaftsberichts sind neben dem Stadtrat, der Verwaltung, den zuständigen Aufsichts- und Prüfungsbehörden auch die Bürger und die Öffentlichkeit. Die Funktionen und konkreten notwendigen Inhalte des Rechenschaftsberichtes sind dezidiert in § 53 SächsKomHVO-Doppik vorgegeben. Des Weiteren fordert § 88 Abs. 3 SächsGemO für den Rechenschaftsbericht verpflichtend weitere Angaben zum (Ober)Bürgermeister, zum Fachbediensteten für Finanzwesen sowie zu den Ratsmitgliedern. Hinsichtlich der formellen Gestaltung des Rechenschaftsberichts unterliegt die Gemeinde keinen rechtlichen Vorgaben. Vor dem Hintergrund der in der Ratsversammlung am 15.10.2014 festgestellten Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig zum 01.01.2012 konnte der Jahresabschluss 2012 einschließlich des Anhangs und des Rechenschaftsberichtes erst im Frühjahr 2015 final erstellt werden. Daher wird auf die Darstellung eines Ausblicks auf das Haushaltsjahr 2013 im vorliegenden Rechenschaftsbericht verzichtet. 2. Wesentliche Ziele und Strategien der Stadt Leipzig Ein Hintergrund der Zielformulierung ist, dass ein Großteil des städtischen Haushaltes für die Finanzierung von Pflichtaufgaben verausgabt wird. Folglich ist bei der Nutzung der Mittel für die Finanzierung der freiwilligen Aufgaben strategisch vorzugehen, was die Formulierung eigener Zielvorstellungen voraussetzt. Zugleich sind auch die personellen Ressourcen entsprechend einzusetzen. Um die Entwicklung der Stadt Leipzig zu sichern, ihre Wettbewerbsfähigkeit und Unverwechselbarkeit zu stärken und die Lebensqualität zu entwickeln, wurden mit Ratsbeschluss vom 12. Oktober 2005 (RBIV-392/05) strategische Ziele der Kommunalpolitik für die Haushaltsplanung beschlossen. An diesen nachfolgend unter 2.2 angeführten langfristigen Zielen wurden im Berichtsjahr und werden nach wie vor das Verwaltungshandeln und auch die Haushaltsplanung ausgerichtet. Weiter werden regelmäßig einzelne fachbezogene und messbare (Unter-)Ziele definiert, die in einem überschaubaren Zeitraum auf der Grundlage der Konzentration auf strategisch wichtige Handlungsfelder der Stadt zu erreichen sind. Diese werden durch die Verwaltung im Rahmen der Erstellung von Fachkonzepten (z. B. Stadtentwicklungskonzept, Verkehrskonzept) vertiefend normiert. 2.1. Hauptziele Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Unverwechselbarkeit der Stadt Um die weitere wirtschaftliche Entwicklung forcieren zu können, wird in den nächsten Jahren mit oberster Priorität auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit (im nationalen und internationalen Maßstab) und Attraktivität Leipzigs gesetzt. Erst im erfolgreichen internationalen Standortwettbewerb und mit der Stärkung der hiesigen Unternehmen werden sich neue, vor allem finanzielle Handlungsspielräume für zusätzliche kommunale Dienstleistungen ergeben können. Untrennbar ist damit verbunden, dass die Stadt ihre Unverwechselbarkeit, das "LeipzigSpezifische" für die Zukunft sichert, stärkt und auch wiederum nutzt. Die Unverwechselbarkeit Leipzigs ergibt sich aus den die Stadt prägenden, zum Teil jahrhundertealten Leistun_____________________________________________________________________________________________________ Seite 8 Strategische Ziele ___________________________________________________________________________________________________ gen, Werten und Objekten, aber auch aus hervorragenden Leistungen und Besonderheiten der Gegenwart. Hierzu gehören u. a. die bedeutendsten kulturellen Traditionen wie das Erbe von J. S. Bach und Mendelssohn, wissenschaftliche und künstlerische Leistungen Leipziger Hochschulen, aber ebenso die Zeugnisse und Erinnerungen an die friedliche Revolution von 1989. Entwicklung der Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger Ebenso von besonderer Bedeutung für die Zukunftssicherung des öffentlichen Gemeinwesens ist die Sicherung der Lebensqualität der Menschen. Leipzig ist ein Ort der Kommunikation und der Integration, in dem die Menschen leben, arbeiten und ihre Freizeit verbringen. Heute hat Leipzig wieder viele Facetten und steht vor neuen Chancen. Die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Stadt für in Leipzig ansässige, aber auch für auswärtige Unternehmen sind dabei entscheidende Voraussetzungen für die Erhaltung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. 2.2. Strategische Ziele Die Hauptziele sollen durch die strategischen Ziele untersetzt werden. Ziel 1: Schaffung von Rahmenbedingungen zum Erhalt bzw. zur Neuschaffung von Arbeitsplätzen Die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung, die Schaffung von neuen, der Erhalt der bestehenden Arbeitsplätze und die damit verbundene Verbesserung der Zukunftschancen der Leipziger Bevölkerung ist primäres strategisches Ziel der Stadtverwaltung und der Stadtpolitik. Hierzu gehören z. B. Initiativen im Bereich der Unternehmensansiedlung, die Entwicklung des Forschungs- und Wissenschaftsstandortes, die Sicherung und Expansion hiesiger Unternehmen, die Förderung von Existenzgründungen sowie die Stärkung des Tourismus. Ziel 2: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur, Ausrichtung des Handelns der Stadt auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern Die Stadt wird geprägt von ihren Bürgerinnen und Bürgern. Über die bisherige Einwohnerschaft hinaus ist insbesondere der Zuzug von neuen/jungen Einwohnern ein Zeichen für die Attraktivität der Stadt. Sie bringen neue Ideen und Potentiale im wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Leben und sichern somit die Lebensqualität auch für kommende Generationen. Gleichzeitig wird nur auf diese Art und Weise die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt gewährleistet. Es sind die Voraussetzungen zu schaffen, damit insbesondere junge Menschen und Familien mit Kindern in Leipzig wohnen bleiben bzw. ihren Wohnsitz nach Leipzig verlagern. Hierzu gehören z. B. Maßnahmen zur Schaffung von attraktiven Bedingungen in vorschulischer und schulischer Bildung von Kindern und Jugendlichen sowie der Ausbildung bzw. des Studiums von jungen Erwachsenen, zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Förderung von attraktiven Bedingungen im Wohn- und Freizeitbereich. Dies bedeutet aber nicht, dass sich die Stadt Leipzig nicht auch ihrer Verantwortung für die älteren Menschen bewusst ist. Vor dem Hintergrund der strategischen Ziele der Kommunalpolitik sind auch bestimmte Haushaltsansätze zu sehen, so beispielsweise die städtischen Schwerpunktsetzungen für den Bau und die Erhaltung der Bausubstanz von Schulen, für die Erweiterung des Angebots an Kinderbetreuungseinrichtungen, für die verkehrstechnische Infrastruktur und für die Wirtschaftsförderung. Die Investitionen sollen auch in Zukunft zielgerichtet eingesetzt werden, _____________________________________________________________________________________________________ Seite 9 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ um die knappen und gegebenenfalls noch knapper werdenden Mittel der Stadt strategisch zu verwenden. 2.3. Basisziele Gewährleistung der finanziellen Grundsicherung Leistungen der finanziellen Grundsicherung gehören zum Kernbestand der sozialen Kommunalpolitik und sichern die materielle Existenz der hier lebenden Menschen. Auf Leistungen der originären Grundsicherung besteht ein Rechtsanspruch, auf die der ergänzenden finanziellen Grundsicherung eine gesetzliche Verpflichtung mit einem Ermessensspielraum seitens der Stadt. Sonstige finanzielle Hilfen werden durch den Stadtrat beschlossen. Beispiele hierfür sind die Sozial- und Jugendhilfe, das Wohngeld, ermäßigte Eintrittspreise etc. Gewährleistung der elementaren Daseinsvorsorge Dazu gehören diejenigen Aufgaben, die die wichtigsten Grundfunktionen einer Stadt darstellen und für ihr wirtschaftliches und soziales Leben unabdingbar sind. Leipzig ist u. a. verpflichtet, die unmittelbare Gefahrenabwehr für die Bevölkerung sicher zu stellen, die notwendige Infrastruktur zu schaffen und zu erhalten sowie grundlegende behördliche Dienstleistungen anzubieten. Hierzu gehören z. B. der Brand- und Katastrophenschutz, der Straßenbau, die Ver- und Entsorgung mit Wasser / Abwasser, Strom sowie der Betrieb von Schulen und Kitas etc. 2.4. Schlüsselprodukte der Stadt Leipzig Schlüsselprodukte sind definiert als Produkte, die örtlich von finanzieller oder kommunalpolitischer Bedeutung sind (Begriffsbestimmung nach § 59 Nr. 45 SächsKomHVO-Doppik). In den innerhalb des Gesamthaushaltes der Kommune produktorientiert zu bildenden Teilhaushalten sollen Schlüsselprodukte sowie deren Leistungsziele und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung dargestellt werden (vgl. § 4 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik). Entsprechend § 53 Abs. 2 Nr. 7 SächsKomHVO-Doppik n. F. 1 hat in künftigen Rechenschaftsberichten die Auswertung der für die Schlüsselprodukte gesetzten Leistungsziele anhand der zur Messung der Zielerreichung gebildeten Kennzahlen zu erfolgen. Die Stadt Leipzig hatte sich im Rahmen der Umsetzung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) und der Strukturierung des doppischen Haushaltes zunächst dazu entschieden, die Festlegung der Schlüsselprodukte einer zusätzlichen Entscheidung der Ratsversammlung zu unterwerfen (RBIV-1139/08 vom 19. März 2008). Dieser Beschluss wurde fortwährend aufrechterhalten (Information zur Ratsversammlung am 20. Mai 2009, DSIV/3893), sodass zunächst keine spezifischen Schlüsselprodukte festgelegt wurden. Folglich sind gegenwärtig alle Produkte als Schlüsselprodukte zu charakterisieren und hinsichtlich der Zielerreichung auf Basis der Kennzahlen auszuwerten. Die einzelnen Produkte sowie deren Ziele und Kennzahlen können den Produktsteckbriefen des Produktkataloges entnommen werden, welche jeweils Bestandteil des Bandes 1 des Haushaltsplanes der Stadt Leipzig für das betreffende Haushaltsjahr sind. Da eine Auswertung aller Kennzahlen zu allen Produkten weder zielführend noch praktisch durchführbar ist, hat die Stadt Leipzig 2013 begonnen, ein neues System des Produktcontrollings zu etablieren. Darüber hinaus wird in den Dezernaten die Frage der Bildung spezifischer Schlüsselprodukte diskutiert. Hierzu ist in Kürze ein Entwurf zu erwarten. 1 Fassung ab 31. Dezember 2013 _____________________________________________________________________________________________________ Seite 10 Strukturdaten der kreisfreien Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ 3. Strukturdaten der kreisfreien Stadt Leipzig Die nachfolgenden Angaben beruhen auf veröffentlichten Daten, insbesondere des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen und der Stadt Leipzig. Die verwendeten Quellen sind jeweils bezeichnet. 3.1. Lage, Fläche und Bevölkerung Die kreisfreie Stadt Leipzig liegt im nordwestlichen Teil des Freistaates Sachsen, welcher an deutsches Territorium (Brandenburg, Thüringen, Freistaat Bayern, Sachsen-Anhalt) sowie an Polen und Tschechien grenzt. Unmittelbar an die Stadt Leipzig grenzen die beiden sächsischen Landkreise Leipzig und Nordsachsen. Mit der benachbarten in Sachsen-Anhalt gelegenen Großstadt Halle (Saale) und weiteren Städten in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bildet Leipzig die "Metropolregion Mitteldeutschland". Zum Stichtag 31. Dezember 2012 betrug die Gesamtfläche der Stadt Leipzig 297,39 km² (29.739 ha). 2 Zum gleichen Stichtag wurde für die Stadt Leipzig eine amtliche Einwohnerzahl von 520.838 ausgewiesen 3; davon 269.378 weiblich und 251.460 männlich. 4, 5 Im Vorjahr (zum 31. Dezember 2011) belief sich die Zahl der Einwohner auf 510 043 6, mithin konnte im Berichtsjahr 2012 ein erfreulicher Zuwachs um 10.795 Einwohner verzeichnet und der Trend der letzten Jahre fortgesetzt werden. Gemessen an den Bevölkerungszahlen der politisch selbständigen Gemeinden in Deutschland am 31. Dezember 2012 stand Leipzig im bundesweiten Vergleich an 12. Stelle. 7 Das Durchschnittsalter der Leipziger Bevölkerung im Jahr 2012 betrug 43,7 Jahre (Vorjahr: 43,9). 8 Rechnerisch wies Leipzig per 31. Dezember 2012 eine Bevölkerungsdichte von 1.751 Einwohner je km² auf. Zum Ende des Jahres 2012 zählte die Stadt 303.465 Haushalte in 318.485 Wohnungen. 9 3.2. Wirtschaft und Wissenschaft Die Stadt Leipzig ist wirtschaftliches und wissenschaftliches Oberzentrum der Region. Im Jahr 2012 verzeichnete Leipzig ein Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu jeweiligen Preisen von 15.524 Mio. EUR und damit einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr um 5,52 % (BIP 2011: 14.712 Mio. EUR). Das BIP je Einwohner betrug 2012 28.964 EUR (2011: 27.965 EUR). 10 2 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Gemeindestatistik Sachsen (Gemeindestatistik 2013 für Leipzig, Stadt) Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Bevölkerung am 31. Dezember 2012 (Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Zensusdaten vom 9. Mai 2011, Gebietsstand 31. Dezember 2012) 4 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (vorläufig auf Basis endgültiger Zensusdaten vom 9. Mai 2011) 5 Angaben zum 31. Dezember 2012 laut Amt für Statistik und Wahlen der Stadt Leipzig abweichend mit einem ausgewiesenen Anteil Männer an der Bevölkerung von 251.429 und Frauen von 269.409 6 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Bevölkerung am 31. Dezember 2011 (Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Zensusdaten vom 9. Mai 2011, Gebietsstand 31. Dezember 2011) 7 Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis (Gebietsstand 31.12.2012, Zensusdaten mit dem Stand vom 10.04.2014), Herausgeber Statistische Ämter des Bundes und der Länder 8 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (Bevölkerung nach Alter, vorläufig auf Grundlage der endgültigen Zensusergebnisse vom 9. Mai 2011) 9 Quelle: Statistisches Jahrbuch 2013, Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen 10 Quelle: Statistisches Jahrbuch 2014, Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen (Berechnungsstand August 2013) 3 _____________________________________________________________________________________________________ Seite 11 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ Für das Jahr 2012 weist die Stadt Leipzig 24.380 registrierte Betriebe aus. 11 Die Anzahl der Gewerbeanmeldungen ist konstant hoch und übertrifft seit vielen Jahren die Anzahl der Abmeldungen. Die Stadt Leipzig selbst hat ihre Aktivitäten im Bereich der Wirtschaftsförderung in fünf Cluster untergliedert, welche schwerpunktmäßig die Bereiche Automotive, Energie und Umwelttechnik, Gesundheitswirtschaft und Biotechnologie, Logistik sowie Medien und Kreativwirtschaft umfasst. Allein in diesen fünf Clustern waren im Jahr 2012 insgesamt 9.893 Betriebe registriert. 12 Als zentraler Ort einer aufstrebenden Wirtschaftsregion sucht Leipzig bewusst das Bündnis mit Partnern, um die kommenden Herausforderungen zu stemmen und die Wirtschaftskraft weiter zu stärken. Darüber hinaus ist Leipzig auch ein bedeutender Wissenschaftsstandort. Neben renommierten Einrichtungen im Hochschulbereich (siehe nachfolgend unter 3.3) waren im Berichtsjahr in der Stadt Leipzig zahlreiche Institutionen des Technologietransfers sowie der Spitzenforschung angesiedelt. 3.3. Soziale, wirtschaftliche und verkehrstechnische Infrastruktur Die Erhaltung, Unterhaltung sowie der Ausbau von Infrastruktur zählt zu den maßgeblichen Aufgaben einer Kommune. Dies meint neben der verkehrstechnischen Infrastruktur auch weitere Einrichtungen, Leistungen und Maßnahmen unterschiedlicher Bereiche, die in der Stadt Leipzig vorgehalten werden. Folgende Bereiche sind besonders bedeutsam und im Folgenden mit ausgewählten Fakten und Zahlen für das Berichtsjahr unterlegt: ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ Bildung Kultur Sport und Freizeiteinrichtungen Soziales und Gesundheit Verkehr Sicherheit Bildung13 Im Schuljahr 2012/2013 wurden in Leipzig an insgesamt 145 allgemein bildenden Schulen 39.994 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. 121 der allgemein bildenden Schulen (davon 65 Grundschulen, 23 Mittelschulen, 17 Gymnasien und 16 Förderschulen) mit einer Gesamtschülerzahl von 34.823 befanden sich in öffentlicher Trägerschaft. 19.736 Schüler/innen lernten im Schuljahr 2012/2013 an berufsbildenden Schulen, davon 11.874 an den öffentlich getragenen neun beruflichen Schulzentren und der medizinische Berufsfachschule (am St. Georg gGmbH). Leipzig gilt als ein bedeutender, attraktiver Hochschulstandort. Davon zeugen die an den sieben Hochschulen im Wintersemester 2012/2013 insgesamt gezählten 37.458 Studierenden (darunter 20.169 aus anderen Bundesländern als Sachsen und 3.668 aus dem Ausland). Größte Einrichtung in der Leipziger Hochschullandschaft ist die Universität Leipzig 11 12 13 Quelle: Statistisches Jahrbuch 2013, Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen Quelle: Wirtschaftsbericht 2013, Stadt Leipzig, Dezernat Wirtschaft und Arbeit Ausgewählte Angaben; Quelle der in diesem Abschnitt benannten Daten: Statistisches Jahrbuch 2013, Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen _____________________________________________________________________________________________________ Seite 12 Soziale, wirtschaftliche und verkehrstechnische Infrastruktur ___________________________________________________________________________________________________ (Studierende 2012/2013: 26.772). Weitere Einrichtungen sind die Handelshochschule Leipzig (private Universität), die Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig, die Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig, die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, die Deutsche Telekom Hochschule für Telekommunikation Leipzig und die AKAD sowie die Privat-Hochschulen und die Fachhochschule Leipzig (private Fern-FH). Darüber hinaus gibt es die Staatliche Studienakademie Leipzig (Berufsakademie), eine Einrichtung des tertiären Bildungsbereiches außerhalb der Hochschule. Einer regen Nutzung erfreuen sich die Angebote der Volkshochschule Leipzig, die im Jahr 2012 unter anderem insgesamt 2.586 Kursveranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von 28.085 verbuchte und 278 Einzelveranstaltungen und Vortragsreihen mit 4.863 Teilnehmenden durchführte. Kultur 14 Die Stadt Leipzig war auch im Jahr 2012 als herausragender, lebendiger Kulturstandort bekannt. Neben den weltbekannten Institutionen Thomanerchor und Gewandhaus zu Leipzig, letzteres zählte im Berichtsjahr 384.362 Besucher, sind in der Stadt kulturelle Einrichtungen wie Theater, Kabaretts, Varietés und Kinos in unterschiedlicher Trägerschaft angesiedelt. Zahlreiche kulturelle Feste wie Bachfest, DOK-Filmfestival, Lachmesse oder das euro-scene Leipzig sind über das gesamte Jahr verteilt und bieten ein außerordentlich hochwertiges Kulturprogramm. Ergänzt wird die Kulturlandschaft durch Museen unterschiedlicher Ausrichtung sowie 74 Galerien. Der weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannte kommunale Zoo Leipzig bot auf einer Fläche von 26,3 ha im Jahr 2012 insgesamt 2.123.349 Besuchern Einblicke in die Tierwelt und förderte dabei Tier- und Naturschutz sowie die Tierzucht. In Leipzig finden sich zahlreiche Bibliotheken (darunter die Deutsche Nationalbibliothek Leipzig, die Leipziger Städtischen Bibliotheken mit 17 Außenstellen, die Deutsche Zentralbücherei für Blinde, die Geographische Zentralbibliothek oder die Umweltbibliothek) und Archive. Als wichtige Einrichtungen an dieser Stelle sind ebenfalls die in Leipzig ansässigen Musikschulen zu nennen, darunter die städtische Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach". Sport und Freizeiteinrichtungen 15 Für die 394 Leipziger Sportvereine mit insgesamt 86.774 Mitgliedern (darunter 25.115 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre) und für die Öffentlichkeit standen im Berichtszeitraum zahlreiche Sporteinrichtungen zur Verfügung, so u. a. 6 Stadien, 73 Sportplätze/Kleinsportanlagen, 230 Sporthallen, 22 Tennis-, 14 Wassersport- und 27 Kegelsport- und 22 Sondersportanlagen, 5 Frei-, 4 Natur- und 10 Hallenbäder. Die kommunalen 8 Hallenbäder wurden im Jahr 2012 von 994.002 Besuchern genutzt (davon 334.579 öffentliche Besucher), die 5 Freibäder zählten 104.388 Besucher (darunter 36.375 ermäßigt). 16 14 Ausgewählte Angaben; Quelle der in diesem Abschnitt benannten Daten: Statistisches Jahrbuch 2013, Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen Ausgewählte Angaben; Quelle der in diesem Abschnitt benannten Daten: Statistisches Jahrbuch 2013, Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen 16 Betreiber der Bäder ist die Sportbäder Leipzig GmbH 15 _____________________________________________________________________________________________________ Seite 13 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ Viele breitensportliche Veranstaltungen und bedeutende Großsportveranstaltungen waren im Berichtsjahr wieder Anziehungspunkt für sportbegeisterte Menschen nicht nur aus Leipzig. Hierzu zählten unter anderem: ŀ der FEI Weltcup in den Kategorien: Springreiten, Voltigieren und Fahren (Januar 2012), ŀ das letzte Fußball EM-Testspiel der deutschen Nationalmannschaft gegen Israel (Juni 2012), ŀ der Weltcup im Fechten (Juni/Juli 2012). Leipzig bot auch 2012 gerade für Kinder und Jugendliche ein dichtes Netz an Freizeiteinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft, von Schulclubs über offene Freizeittreffs, Jugendkulturzentren bis zu speziellen Angeboten sowie zahlreiche Veranstaltungen. 111.622 Teilnehmer nutzten 2012 die 4.211 angebotenen Ferienpassveranstaltungen; 7.010 von den insgesamt 25.892 Ferienpässen wurden ermäßigt oder kostenlos überlassen. Die jungen Leipzigerinnen und Leipziger konnten auf 423 öffentlichen Kinderspielplätzen mit einer Spielfläche von 458.269 m2 spielen. Soziales und Gesundheit 17 Der Ausbau des Kindertagesstättennetzes und die Sicherstellung der Kinderbetreuung haben angesichts der Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Leipzig auch in den nächsten Jahren hohe Priorität. Für das Jahr 2012 weist die amtliche Statistik 18 35.243 in Kindertageseinrichtungen (einschließlich Horte) betreute Kinder aus. Nach der städtischen Statistik 19 gab es 2012 in Leipzig insgesamt 217 Kindertageseinrichtungen (darunter 103 Kombinierte Kindertageseinrichtungen, 106 Integrationseinrichtungen, 4 Kindergärten und 3 Kinderkrippen). Bei 172 der Kindertageseinrichtungen handelte es sich um Einrichtungen freier Träger. Die Gesamtkapazität der Einrichtungen belief sich 2012 auf 21.219 Plätze (darunter 16.223 in Einrichtungen freier Träger); insgesamt 19.385 Kinder waren angemeldet, darunter 14.965 in Einrichtungen freier Träger. Daneben wurden 2.146 Kinder in Tagespflege betreut. 15.149 Kinder im Schulalter erfuhren im Jahr 2012 eine Betreuung in den insgesamt 76 Horten (14 davon Einrichtungen freier Träger). Die reinen Ausgaben für die Jugendhilfe erreichten im Berichtsjahr einen Stand von 211.344 TEUR, darunter 38.043 TEUR für Kindertageseinrichtungen öffentlicher Träger und 85.251 TEUR für Kindertageseinrichtungen freier Träger. 20 Leipzig ist auch eine seniorenfreundliche Stadt. Fast 22 % der Gesamtbevölkerung der Stadt waren 2012 65 Jahre und älter. Die meisten Älteren leben selbstbestimmt und nehmen aktiv am Leben der Stadt teil. Viele nutzen die Angebote in den Begegnungsstätten, Seniorenclubs- und -treffs der Vereine. Die Zahl der verfügbaren Plätze in den in der Stadt insgesamt 55 gezählten Altenpflegeheimen stieg im Jahr 2012 auf 6.109, 1.289 davon in der Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH. 17 Ausgewählte Angaben; Quelle der in diesem Abschnitt benannten Daten: Statistisches Jahrbuch 2013, Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen Erfassungsstichtag 1. März 19 Erfassungsstichtag 30. September 20 Quelle: Statistisches Jahrbuch 2014, Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen 18 _____________________________________________________________________________________________________ Seite 14 Ausgangslage des Haushaltsjahres ___________________________________________________________________________________________________ Besondere Unterstützung und Einrichtungen werden des Weiteren für Menschen mit Behinderungen, Suchtkranke oder –gefährdete und Angehörige und chronisch psychisch Kranke vorgehalten. In der Stadt gab es im Berichtsjahr 1.136 niedergelassen Ärzte und 528 Zahnärzte. In den sieben Krankenhäusern der Stadt waren darüber hinaus 1.778 Ärzte angestellt. 136 Apotheken standen zur Versorgung der Bevölkerung mit Pharmazeutika zu Verfügung. Leipzig ist eine soziale Stadt – mit allen positiven wie negativen Erscheinungen. So ist zwar die Zahl der unterstützten Menschen nach SGB II seit 2009 stetig gesunken, im Berichtsjahr waren jedoch noch immer 42.610 Bedarfsgemeinschaften (71.124 Personen) zu zählen. 10.353 Haushalte erhielten Wohngeld. Daneben wird ein stetiger Anstieg der Regelleistungsempfänger laut Asylbewerberleistungsgesetz verzeichnet (2012: 1.258 Menschen); die Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz betrugen 2012 7.240 TEUR. Verkehr 21 Die Stadt Leipzig ist Verkehrsknotenpunkt mit internationaler Anbindung. So zählte der Flughafen Leipzig/Halle im Berichtsjahr 62.688 Flugbewegungen; mehr als 2,2 Mio. Fluggäste und 863.665 t Luftfracht wurden bewegt. Die kommunale Verkehrsinfrastruktur unter Baulastträgerschaft der Stadt Leipzig umfasste im Jahr 2012 Straßen mit insgesamt 1.674,5 km Länge; außerdem gab es 407,4 km Radwege und Radfahrstreifen. Ergänzend zu Letzteren finden Radfahrer ein umfangreiches Wegenetz in den Parks und Grüngebieten der Stadt sowie entlang der Flüsse vor. Das Straßenbahnnetz der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH erstreckte sich auf 218 km Linienlänge, das Busnetz summierte sich auf eine Linienlänge von 1.096 Streckenkilometer (inklusive Leistungen der LVB auf Territorium außerhalb der Stadt Leipzig). Insgesamt verzeichnete die LVB im Jahr 2012 rund 25 Mio. Nutzzugkilometer und über 139 Mio. Fahrgäste/Linienbeförderungsfälle. 22 Sicherheit 23 Im Jahr 2012 wurden von der Feuerwehr-Rettungsleitstelle insgesamt 120.839 Einsätze veranlasst, wovon 7.370 auf Einsätze der Feuerwehr entfielen, der Rest auf Einsätze für Rettungsdienst und Krankentransport. Mit der Rettung von Personen aus Notlagen, der Brandbekämpfung und Technische Hilfe sowie der Eindämmung von Umweltgefahren, die den Großteil der Einsätze der Leipziger Feuerwehr ausmachen, leistet diese einen wesentlichen Beitrag für die Sicherheit in der Stadt. Ohne Rettungsdienst registrierte die Feuerwehr im Jahr 2012 2.158 Brandeinsätze und 3.466 Hilfeleistungen. 21 Ausgewählte Angaben; Quelle der in diesem Abschnitt benannten Daten: Statistisches Jahrbuch 2013, Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen Leistungsdaten LVB siehe auch 20. Beteiligungsbericht der Stadt Leipzig 23 Ausgewählte Angaben; Quelle der in diesem Abschnitt benannten Daten: Statistisches Jahrbuch 2013, Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen 22 _____________________________________________________________________________________________________ Seite 15 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ 4. Ausgangslage des Haushaltsjahres 4.1. Erster doppischer Haushalt Die Stadt Leipzig erstellte mit dem Haushaltsplan 2012 erstmals einen Haushalt nach den Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzwesens. Parallel hierzu erfolgte die Umstellung auf eine neue integrierte Finanzsoftware. Diese Umstellungsprozesse sowie die Einführung von SAP unter Berücksichtigung der engen Terminschiene verlangte von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung ein hohes Maß an Engagement, Motivation und Arbeitseinsatz ab. Vor diesem Hintergrund hat sich die Verwaltungsspitze entschieden, die oberste Priorität für die Haushaltsplanung 2012 auf die fristgerechte Umsetzung dieser Prozesse zu legen. Für das Jahr 2012 bestanden aufgrund der Übergangsbestimmungen des § 131 Abs. 6 SächsGemO gewisse Erleichterungen für den Haushaltsausgleich bzw. die Genehmigungsfähigkeit. Zur Beurteilung der Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplanes nach § 72 Abs. 3 und 4 Satz 1 und 2 SächsGemO konnten die nicht zahlungswirksamen Sachverhalte (z. B. Abschreibungen) außer Betracht gelassen werden. Ausschlaggebend war der Ausgleich des Finanzhaushaltes. Aufgrund dessen sowie unter Berücksichtigung der bereits genannten Prioritätensetzung hatte sich die Verwaltungsspitze entschieden, die Möglichkeiten der Übergangsregelung zu nutzen und für das Haushaltsjahr 2012 einen genehmigungsfähigen (nicht gleichbedeutend mit einem ausgeglichenen) Haushalt vorzulegen. Auf die zukünftigen Haushalte kommen verschiedene finanzielle Belastungen sowie Risiken (z. B. Erwirtschaftung der Abschreibungen) zu, die im Haushalt 2012 aufgrund der Übergangsbestimmungen zunächst unberücksichtigt bleiben konnten. Für das Haushaltsjahr 2012 bestanden folgende Schwerpunktsetzungen der Haushaltswirtschaft: ŀ Keine gravierenden Einschnitte in den Dezernatsbudgets (kein Konsolidierungsverfahren) ŀ Finanzierung de,r notwendigen Ausgabensteigerungen bei den sozialen Leistungen unter Berücksichtigung der Rechnungsergebnisse der Vorjahre (4,6 Mio. EUR), ŀ Erhöhung der Bedarfsquote sowie Platzzahlen im Kita-Bereich (4,5 Mio. EUR), ŀ neue arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sowie Projekte des 1. Arbeitsmarktes (1,8 Mio. EUR), ŀ Erhöhung der nicht-investiven Stadterneuerungsmaßnahmen, z. B. Quartiers- und Magistralenmanagement (0,35 Mio. EUR) sowie ŀ Erhöhung Budget Sportgroßveranstaltungen sowie Sportförderung (0,34 Mio. EUR). Aus Sicht der Verwaltung trug der Haushalt 2012 damit den bestehenden äußeren Rahmenbedingungen Rechnung (z. B. systemkonforme Reduzierung der allgemeinen Schlüsselzuweisungen) und versuchte gleichzeitig, den strategischen Schwerpunktthemen der Stadt Leipzig (z. B. Stärkung des Standortes) Rechnung zu tragen. 4.2. Rahmenbedingungen des HH-Jahres 4.2.1. Ergebnishaushalt Im Ergebnishaushalt werden die Erträge den Aufwendungen gegenübergestellt und daraus das Ergebnis ermittelt. Es spiegelt den Ressourcenverbrauch innerhalb des Haushaltsjahres wider. _____________________________________________________________________________________________________ Seite 16 Rahmenbedingungen des HH-Jahres ___________________________________________________________________________________________________ Der Ergebnishaushalt ist in seinen wesentlichen Teilen mit dem kameralen Verwaltungshaushalt vergleichbar. Als neue, in der Kameralistik nicht berücksichtigte Komponenten kommen nicht zahlungsrelevante Bestandteile wie die Zuführungen zu und die Inanspruchnahme von Rückstellungen, die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten und die Aufwendungen für Abschreibungen hinzu. Die Rahmenbedingungen für das Jahr sind folglich sowohl für die Erträge als auch für die Aufwendungen im Ergebnishaushalt zu betrachten. Erträge Die Erträge des Ergebnishaushaltes wurden im Haushaltsplan 2012 in Höhe von 1.218,9 Mio. EUR veranschlagt. Die größten Ertragsquellen sind dabei die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben (423,1 Mio. EUR) sowie Zuwendungen (568,1 Mio. EUR). Die einzelnen Ertragsarten gliedern sich wie folgt auf: Abbildung 2: Erträge im Ergebnishaushalt 2012 (Plan) Grundsätzlich wurde bei der Prognose der Erträge für das Haushaltsjahr 2012 eine vorsichtige Herangehensweise gewählt. Dieses Vorgehen resultiert aus der Unstetigkeit gewisser Ertragsarten. So ist etwa das Steueraufkommen von externen Faktoren abhängig, wobei neben der unklaren konjunkturellen Lage und Entwicklung auch die Steuergesetzgebung auf Bundesebene zu benennen ist. Diese sind durch die Gemeinde nicht steuerbar, können jedoch in wesentlichen Ertragsabweichungen resultieren. Die wichtigsten Steuerarten der Stadt Leipzig sind neben der Grund- und Gewerbesteuer der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer sowie der Umsatzsteuer und die Vergnügungs-, Hunde- und Zweitwohnsteuer. Insgesamt wurde in der Haushaltsplanung 2012 ein Steuerertrag in Höhe von 394,3 Mio. EUR geplant. Auch der Ertrag aus dem kommunalen Finanzausgleich musste im Haushaltsjahr 2012 vorsichtig geplant werden, da auch hier nicht beeinflussbare Determinanten bestehen. Hierzu zählt neben der bereits auf die Steuererträge wirksamen konjunkturellen Lage auch die Entwicklung der anderen Gemeinden im Freistaat Sachsen (horizontaler Gleichmäßigkeitsgrundsatz) sowie des Freistaates selbst (vertikaler Gleichmäßigkeitsgrundsatz). Im Rahmen dieses Ausgleichsmechanismus plante die Stadt Leipzig Erträge für die allgemeine Schlüsselzuweisung und sonstige allgemeine Zuweisung in Höhe von ca. 393,7 Mio. EUR. Insge_____________________________________________________________________________________________________ Seite 17 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ samt plante die Stadt Leipzig im Haushaltsjahr 2012 mit Zuwendungen in Höhe von 568,1 Mio. EUR. Weitere wesentliche geplante Ertragsquellen waren öffentlich-rechtliche sowie privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Finanzerträge. Quelle sonstiger Erträge sind unter anderem Konzessionsabgaben, Bußgelder und die Auflösung von Rückstellungen. Aufwendungen Mit dem Haushaltsplan 2012 wurden Aufwendungen in Höhe von 1.279,6 Mio. EUR im Ergebnishaushalt veranschlagt. Dabei haben die Transferaufwendungen mit 450,8 Mio. EUR den größten Anteil, gefolgt von den Personalaufwendungen (302,6 Mio. EUR) und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (257,9 Mio. EUR). Einen weiteren großen Posten stellen die Abschreibungen mit 105,5 Mio. EUR dar, die nun unter doppischen Gesichtspunkten erstmals ausgewiesen werden. Die Zusammensetzung der geplanten Aufwendungen 2012 ist aus nachfolgender Grafik ersichtlich. Abbildung 3: Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2012 (Plan) Determinanten der Planung der Aufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen waren die mit Einführung der Doppik erstmals zu bildenden Rückstellungen für die Altersteilzeit sowie eine unterstellte Tariferhöhung für die Angestellten der Stadt Leipzig in Höhe von 1 %. Darüber hinaus enthielt die Haushaltsplanung Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 136,7 Mio. EUR, welche bspw. zur Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden (inkl. Mieten, Energie, Wasser, sonst. Nebenkosten) oder den Fahrkostenzuschuss für die Schülerbeförderung beinhalten. Als größter Aufwandsposten wurden die Transferaufwendungen geplant. Hierzu zählen zum einen die Sozialtransferaufwendungen, welche die Aufwendungen für natürlichen Personen gewährten soziale Leistungen in Form von individuellen Hilfen nach dem SGB II, SGB XII und SGB VIII sowie auch die Sozialumlage an den Kommunalen Sozialverband Sachsen beinhalten. Zum anderen sind unter den veranschlagten Transferaufwendungen Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte erfasst. Begünstigte sind hier neben städtischen Eigenbetrieben (Bereiche Kultur, Stadtreinigung, Beschäftigungsförderung, Soziales und Gesundheit) und Unternehmen auch Vereine und Verbände für die unterschiedlichsten Zwecke. _____________________________________________________________________________________________________ Seite 18 Rahmenbedingungen des HH-Jahres ___________________________________________________________________________________________________ Die Aufwendungen für Zinsen wurden insbesondere vor dem Hintergrund des verhältnismäßig niedrigen Zinsniveaus auf dem Kapitalmarkt sowie des aktiven Schuld- und Zinsmanagements der Stadt geplant. 4.2.2. Finanzhaushalt Im Finanzhaushalt werden regelmäßig alle für das Haushaltsjahr geplanten Ein- und Auszahlungen erfasst, die entweder ergebniswirksam sind und sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ergeben oder vermögenswirksamen Charakter haben. Der Finanzhaushalt dient vor allem der Investitions- und Liquiditätsplanung der Stadt Leipzig. Für das Haushaltsjahr 2012 wurde insgesamt von einer stabilen Kassenlage ausgegangen, eine Inanspruchnahme von Kassenkrediten zur Sicherung der städtischen Liquidität war nicht vorgesehen. Es wurde zudem vorgesehen, nicht liquditätsnotwendige Kassenmittel anzulegen, um ergebniswirksame Zinserträge zu erwirtschaften, welche aufgrund des niedrigen Zinsniveaus gegenüber dem Vorjahr jedoch planungsseitig reduziert wurden. Einzahlungen Die Stadt Leipzig plante für das Jahr 2012 sowohl Einzahlungen aus Investitionstätigkeit als auch aus Finanzierungstätigkeit. Für die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit wurden investive Schlüsselzuweisungen in Höhe von 12,5 Mio. EUR auf Basis des FAG und Investitionspauschalen in Höhe von 9,4 Mio. EUR geplant, weitere diesbezügliche zweckgebundene Fördermittel für Investitionsmaßnahmen wurden mit einer Summe von 54,5 Mio. EUR in den Haushaltsplan eingestellt. Letztere sind durch ihre klare Zweckbindung charakterisiert, was eine Umverteilung der Mittel unmöglich macht. Weitere Quellen der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind Veräußerungserlöse (Grundstücke) sowie geplante Rückflüsse aus Ausleihungen. Daneben wurden auch Beiträge und ähnliche Entgelte geplant (z. B. Straßenausbaubeiträge). Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit summieren sich auf einen verfügbaren Kreditrahmen von 54,7 Mio. EUR, welcher auch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen aus dem Vorjahr beinhaltet. Auszahlungen Für das Haushaltsjahr 2012 wurden Auszahlungen für Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit geplant, Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2013 – 2015 sollen sich auf 137,4 Mio. EUR belaufen. Die im Haushaltsjahr 2012 kassenwirksamen Auszahlungen für Investitionstätigkeit sollten sowohl in Form vom Zuschüssen und Zuweisungen an die städtischen Eigenbetriebe sowie Dritte erfolgen, darüber hinaus auch für den Erwerb von beweglichem sowie unbeweglichem Anlagevermögen (Grundstücke und Gebäude) und Finanzanlagen. Die geplanten Auszahlungen für Bautätigkeiten belaufen sich auf 92,7 Mio. EUR und sollen u. a. für den Schulhausbau und den Straßenbau genutzt werden. Die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit wurden im Jahr 2012 mit einer ordentlichen Tilgung in Höhe von 48 Mio. EUR sowie einer außerordentlichen Tilgung in Höhe von 5 Mio. EUR geplant. Letztere resultiert aus einer Auflage der Landesdirektion. 4.2.3. Schulden Für das Haushaltsjahr 2012 waren Kreditneuaufnahmen in Höhe von 57,4 Mio. EUR geplant. Davon entfallen 28,8 Mio. EUR auf die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung aus dem Vorjahr und 28,6 Mio. EUR auf die Kreditermächtigung des laufenden Haushaltsjahres. Die tatsächliche Kreditaufnahme erfolgte in Höhe von insgesamt 50,0 Mio. EUR. Der Schuldenstand sank im Haushaltsjahr 2012 von 732,8 Mio. EUR auf 729,8 Mio. EUR. _____________________________________________________________________________________________________ Seite 19 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ 4.2.4. Bürgschaften Zu Beginn des Jahres 2012 hatte die Stadt Leipzig im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten des § 83 Abs. 2 SächsGemO im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung Bürgschaften übernommen, welche sich auf eine Summe von etwa 381,9 Mio. EUR summierten. Nahezu alle Bürgschaften wurden für städtische Unternehmen übernommen. Für das Jahr 2012 war das weitere Absinken des Bürgschaftsvolumens geplant. Darüber hinaus hatte die Stadt Leipzig eine Kapitalausstattungsvereinbarung (KAV) mit der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV) abgeschlossen. Die LVV hält 74,65 % der Anteile an der Kommunale Wasserwerke KWL GmbH (KWL). Die KAV dient der nachhaltigen Sicherstellung der finanziellen Stabilität von LVV und KWL und damit im Ergebnis zur Sicherstellung der zukünftigen Aufgabenerfüllung im Bereich der Wasserverund Abwasserentsorgung. Der Stadtrat hatte dem Vorgehen in seiner Sitzung vom 25.02.2010 zugestimmt. 5. Verlauf und Ergebnisse der Haushaltswirtschaft Der Haushaltsplan der Stadt Leipzig sowie die Haushaltssatzung für das Jahr 2012 wurden durch die Ratsversammlung in deren Sitzung am 15.12.2011 (RBV-1089/11) beschlossen. Die Genehmigung der Landesdirektion Sachsen zum Haushalt erfolgte im Juni des Haushaltsjahres. Mit Wirkung zum 09.07.2012 wurde durch den Beigeordneten für Finanzen eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 30 SächsKomHVO-Doppik für die Aufwendungen bzw. Auszahlungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes verfügt. Dies war notwendig, um eine Erhöhung des Fehlbetrages im Ergebnishaushalt zu vermeiden. In der Sitzung der Ratsversammlung vom 17.10.2012 berichtete der Beigeordnete für Finanzen zur Analyse der Haushaltsdurchführung 2012 zum 30.06.2012 (DSV-2414). Die Berichterstattung stellt eine gesetzliche Verpflichtung gemäß § 75 Abs. 5 Satz 2 SächsGemO dar. Bestandteil der Berichterstattung waren Informationen zur o. g. haushaltswirtschaftlichen Sperre, zur allgemeinen Entwicklung von Finanz- und Investitionshaushalt sowie zu spezifischen Positionen des Haushaltes, zu denen sich Änderungen ergeben hatten. Darüber hinaus informierte der Beigeordnete für Finanzen am 23.01.2013 über die Analyse der Haushaltsdurchführung zum 30.09.2012 (DSV-2664). Auch hier wurde zu den Veränderungen in Ergebnis- und Investitionshaushalt berichtet. Diese Berichterstattung ist gesetzlich nicht verpflichtend vorgesehen, erhöht jedoch die Transparenz der städtischen Haushaltsund Wirtschaftsführung und folgt der Auflage der Landesdirektion gemäß Genehmigungsbescheid vom 31.05.2012. Im Verlauf der Haushaltswirtschaft waren zudem folgende Sachverhalte besonders hervorzuheben: ŀ Zum 31.03.2012 einigten sich die Verhandlungsführer auf eine Anpassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen, welcher eine Laufzeit von zwei Jahren (01.03.2013 – 28.02.2014) haben sollte. Der Tarifabschluss sah unter anderem eine lineare Erhöhung der Entgeltstufen um 6,3 % vor, wovon 3,5 % bereits auf das Jahr 2012 entfielen. Die Tariferhöhung hatte entsprechende Auswirkungen auf die Haushaltsführung auch in der Stadt Leipzig und war eine Ursache für die Verfügung der haushaltwirtschaftlichen Sperre im Berichtsjahr. _____________________________________________________________________________________________________ Seite 20 Ergebnisrechnung/Ertragslage ___________________________________________________________________________________________________ ŀ ŀ ŀ Am 20.06.2012 erfolgte in der Ratsversammlung (RBV-1276/12) die Beschlussfassung der 2. Konzeption zur Entschuldung des Leipziger Haushaltes und 2. Konzeption zur Rückführung der Bürgschaften der Stadt Leipzig, womit sich die Stadt Leipzig u. a. zur vollständigen Entschuldung bis zum Jahr 2037 verpflichtet und bereits bis 2020 die ProKopf-Verschuldung auf 1.000 EUR gesenkt haben möchte. Am 26.11.2013 nahm die Ratsversammlung die Vorlage zur Fortschreibung des Berichtes zum Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Leipzig für das Jahr 2012 (DSV3483) zur Kenntnis. Im Laufe des Haushaltsjahres wurde von der Ratsversammlung über diverse außerplanmäßige und überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen entschieden. Die konkrete Benennung der wesentlichen Sachverhalte erfolgt im Rahmen der nachfolgenden Ziffern. Die Begründungen der Abweichungen werden gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan 2012 ausgewiesen, da die Darstellung gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz keine angemessene Aussagekraft hat. Prinzipiell müssen über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen in einzelnen Budgets entsprechend § 79 SächsGemO bzw. der in der Hauptsatzung der Stadt Leipzig festgelegten Wertgrenze durch den OBM, den Verwaltungsausschuss oder die Ratsversammlung bestätigt werden. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zum Haushaltsjahr 2012 wurden durch die Fachämter verschiedene Vorgänge gemeldet, welche aufgrund gesetzlicher Regelungen zwingend für den Jahresabschluss zu buchen waren, für welche aber keine ausreichenden Budgets zur Verfügung standen und entsprechende Beschlüsse nach § 79 SächsGemO notwendig gewesen wären. Diese Vorgänge wurden überwiegend nach dem dezentralen Buchungsschluss bekannt bzw. der Stadtkämmerei gemeldet – eine entsprechende fristgerechte Beschlussfassung war damit nicht mehr möglich bzw. gab es aufgrund der Unabweisbarkeit keinen Entscheidungsspielraum. Dies betrifft insbesondere zu bildende Rückstellungen (kein Wahlrecht), für welche kein Budget mehr zur Verfügung stand bzw. einzelne Budgetverschiebungen z.B. zwischen Investitions- und Ergebnishaushalt für bereits vorgenommene Auszahlungen. Um den Regelungen der Hauptsatzung formal zu entsprechen, müssen diese Beschlüsse nachgeholt werden. In der Anlage 1 ist die Übersicht der Bewilligung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 dargestellt. 5.1. Ergebnisrechnung/Ertragslage 5.1.1. Gesamtergebnis der Ergebnisrechnung Die Verwaltungstätigkeit der Stadt Leipzig wird gemäß dem neuen kommunalen Haushaltsund Rechnungswesen über die Aufwendungen und Erträge in der Ergebnisrechnung dargestellt. Dabei unterteilen sich die Erträge und Aufwendungen in zahlungswirksame Erträge (z. B. Steuereinnahmen) und Aufwendungen (z. B. Mieten) und nicht zahlungswirksame Erträge (z. B. Zuschreibungen auf das Finanzanlagevermögen) und Aufwendungen (z. B. Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen). Die nicht im Jahr 2012 zahlungswirksam gewordenen Posten sind in der Bilanz in den Positionen Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die geleisteten Ein- und Auszahlungen sind in der Finanzrechnung ersichtlich. Das Ergebnis erfolgt nach der Gliederung ordentliche Erträge, ordentliche Aufwendungen, ordentliches Ergebnis, Sonderergebnis, Gesamtergebnis, verbleibendes Gesamtergebnis _____________________________________________________________________________________________________ Seite 21 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ und nicht gedeckter Fehlbetrag aus Vorjahren, der auf Folgejahre vorzutragen ist. Für das Jahr 2012 ergibt sich damit folgende Darstellung für die Stadt Leipzig: Beschlossener Haushaltsplan 2012 Gesamtergebnisrechnung Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2012 Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2012 Vergleich IstErgebnis/ beschlossener Haushaltsplan Vergleich IstErgebnis/ fortgeschriebener Ansatz ordentliche Erträge 1.217.827.472,00 1.270.246.134,74 in EUR 1.315.204.429,51 97.376.957,51 44.958.294,77 ordentliche Aufwendungen 1.278.932.476,00 1.310.037.685,24 1.364.902.454,81 85.969.978,81 54.864.769,57 -61.105.004,00 -39.791.550,50 -49.698.025,30 11.406.978,70 -9.906.474,80 375.200,00 870.282,53 11.425.449,79 11.050.249,79 10.555.167,26 -60.729.804,00 -38.921.267,97 -38.272.575,51 22.457.228,49 648.692,46 -60.729.804,00 -38.921.267,97 -38.272.575,51 22.457.228,49 648.692,46 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ordentliches Ergebnis Sonderergebnis Gesamtergebnis verbleibendes Gesamtergebnis nicht gedeckter Fehlbetrag aus Vorjahren, der auf Folgejahre vorzutragen ist Daraus wird ersichtlich, dass die Stadt Leipzig das Jahr 2012 im ordentlichen Ergebnis mit einem Verlust von 49,7 Mio. EUR abgeschlossen hat. Damit ergibt sich ein Aufwandsdeckungsgrad von 96,4 %, d. h. eine Unterdeckung von 3,6 %. Formel ‫݁݃¡ݎݐݎܧ ݄݈݁ܿ݅ݐ݊݁݀ݎ݋‬ × 100 ܲ‫ݐ݊݁ݖ݋ݎ‬ ‫݊݁݃݊ݑ݀݊݁ݓ݂ݑܣ ݄݈݁ܿ݅ݐ݊݁݀ݎ݋‬ Berechnung 1.315.204.429,51 × 100 ܲ‫ݐ݊݁ݖ݋ݎ‬ 1.364.902.454,81 Ergebnis 2012 Ergebnis Vorjahr 96,36 - Das Sonderergebnis besteht aus außerordentlichen Erträgen und Aufwendung, die nicht planbar und auch nicht regelmäßig wiederkehrend sind. Damit ist eine Beachtung in der Planung nicht möglich. Aufgrund der deutlich höheren außerordentlichen Erträge gegenüber den außerordentlichen Aufwendungen trägt das Sonderergebnis in Höhe von 11,4 Mio. EUR einen Überschuss zum Gesamtergebnis bei. Insgesamt ergibt sich daraus ein Verlust im Gesamtergebnis in Höhe von 38,3 Mio. EUR. Gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan bedeutet dies eine Verbesserung um rd. 22,5 Mio. EUR. Die wesentlichen Abweichungen gegenüber dem Planansatz des Haushaltsjahres sind: ƒ ƒ die Erhöhung der Erträge aus der Auflösung der Sonderposten um 37,6 Mio. EUR, welche nicht geplant waren und zusammen mit allen weiteren Erträgen aus Zuwendungen und Umlagen eine positive Planabweichung von 26,9 Mio. EUR bewirken, die Verringerung des Personalaufwandes um 2,9 Mio. EUR, wobei hier Erträge aus der Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von 13,4 Mio. EUR enthalten sind, sodass eigentlich eine Steigerung des Personalaufwandes in Höhe von 9,9 Mio. EUR zu verzeichnen ist, welche durch Fehler bei der Einführung der Doppik (+5,6 Mio. EUR), höhere Aufwendungen durch den Tarifabschluss (+4,8 Mio. EUR) sowie durch Mehraufwendungen für Beiträge an den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (+0,7 Mio. EUR) entstanden sind, _____________________________________________________________________________________________________ Seite 22 Erträge ___________________________________________________________________________________________________ ƒ ƒ die planmäßige Abschreibung (+105,2 Mio. EUR), wovon 84,0 Mio. EUR auf die Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen, 13,1 Mio. EUR auf Abschreibungen auf Forderungen durch Erlasse und unbefristete Niederschlagungen sowie 3,2 Mio. EUR auf Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen entfallen und die geringeren sonstigen ordentlichen Aufwendungen (-11,4 Mio. EUR). 5.1.2. Erträge Die ordentlichen Erträge der Stadt Leipzig in Höhe von 1,3 Mrd. EUR verteilen sich gemäß der folgenden Aufstellung. Beschlossener Haushaltsplan 2012 Ertragsposition Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2012 Ergebnis des Haushaltsjahres 2012 in EUR Anteilige Quote Vergleich IstErgebnis/ beschlossener Haushaltsplan in % Vergleich IstErgebnis/ fortgeschriebener Ansatz in EUR Steuern und ähnliche Abgaben nach Arten 423.082.450,00 450.419.596,74 447.951.968,59 34,1 24.869.518,59 -2.467.628,15 Zuwendungen (Zuweisungen und Zuschüsse) und Umlagen nach Arten sowie aufgelösten Sonderposten 568.110.112,00 576.655.481,70 603.562.751,23 45,9 35.452.639,23 26.907.269,53 sonstige Transfererträge 6.166.500,00 6.166.500,00 6.545.555,60 0,5 379.055,60 379.055,60 öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 32.769.700,00 34.781.584,63 36.628.594,39 2,8 3.858.894,39 1.847.009,76 privatrechtliche Leistungsentgelte 64.601.075,00 68.681.313,18 61.732.220,46 4,7 -2.868.854,54 -6.949.092,72 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 46.675.850,00 46.896.050,63 42.467.883,24 3,2 -4.207.966,76 -4.428.167,39 Finanzerträge (Zinsen, Erträge aus Beteiligungen und ähnliche Erträge) 18.384.735,00 26.109.693,17 24.057.582,22 1,8 5.672.847,22 -2.052.110,95 aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen sonstige ordentliche Erträge ordentliche Erträge 0,00 0,00 2.988,50 0,0 2.988,50 2.988,50 58.036.050,00 60.535.914,69 92.254.885,28 7,0 34.218.835,28 31.718.970,59 1.217.826.472,00 1.270.246.134,74 1.315.204.429,51 100,0 97.377.957,51 44.958.294,77 Steuereinnahmen und ähnliche Abgaben Die Steuererträge der Stadt Leipzig im Jahr 2012 in Höhe von 426,5 Mio. EUR sind mit einem Anteil von 32,4 % (Steuerquote) an den ordentlichen Erträgen eine wesentliche Einnahmequelle. Neben den Steuererträgen ergeben sich Erträge aus ähnlichen Abgaben in Höhe von 21,4 Mio. EUR. Formel ܵ‫݁݃¡ݎݐݎ݁ݎ݁ݑ݁ݐ‬ × 100 ܲ‫ݐ݊݁ݖ݋ݎ‬ ‫݁݃¡ݎݐݎܧ ݄݈݁ܿ݅ݐ݊݁݀ݎ݋‬ Berechnung 426.519.497,00 × 100 ܲ‫ݐ݊݁ݖ݋ݎ‬ 1.315.204.429,51 Ergebnis 2012 Ergebnis Vorjahr 32,43 - Die Verteilung der Steuerarten ist in der folgenden Abbildung dargestellt: _____________________________________________________________________________________________________ Seite 23 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ Ergebnis des Haushaltsjahres 2012 in EUR Steuerart Anteil in % Grundsteuer A 237.790,00 0,06 Grundsteuer B 88.639.807,00 20,78 Gewerbesteuer 201.483.323,00 47,24 GA Einkommensteuer 97.753.824,00 22,92 GA Umsatzsteuer 30.934.737,00 7,25 Vergnügungsteuer 5.481.801,00 1,29 Hundesteuer 1.572.191,00 0,37 416.024,00 0,10 426.519.497,00 100,00 Zweitwohnungsteuer Gesamt Steuererträge Den größten Anteil mit 15,3 % (Gewerbesteuerquote) des Steueraufkommens an den ordentlichen Erträgen stellt die Gewerbesteuer in Höhe von 201,5 Mio. EUR. Formel ‫݁݃¡ݎݐݎ݁ݎ݁ݑ݁ݐݏܾ݁ݎ݁ݓ݁ܩ‬ × 100 ܲ‫ݐ݊݁ݖ݋ݎ‬ ‫݁݃¡ݎݐݎܧ ݄݈݁ܿ݅ݐ݊݁݀ݎ݋‬ Berechnung 201.483.322,99 × 100 ܲ‫ݐ݊݁ݖ݋ݎ‬ 1.315.204.429,51 Ergebnis 2012 Ergebnis Vorjahr 15,32 - Weitere wesentliche Steuereinnahmearten sind die Grundsteuern A und B (6,8 % Grundsteuerquote) in Höhe von 88,9 Mio. EUR und der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (7,4 % Einkommenssteuerquote) in Höhe von 97,8 Mio. EUR. Im Vergleich zum Planansatz ergeben sich bei den Steuern und ähnlichen Abgaben Mehreinnahmen in Höhe von 24,9 Mio. EUR, welche sich durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer von 21,5 Mio. EUR, bei dem Gemeindeanteil der Einkommenssteuer von 5,9 Mio. EUR und Mindereinnahmen bei der Grundsteuer A und B 371,8 TEUR erklären lassen. Hinweis: Im kameralen Rechnungsergebnis wurden Erlasse, Niederschlagungen, Aussetzungen von der Vollziehung und Abgänge von Kasseneinnahmeresten immer direkt von den Erträgen abgesetzt. Das heißt, diese Sachverhalte reduzierten das Rechnungsergebnis immer automatisch, um ein Bild von den tatsächlich zu realisierenden Erträgen/Einnahmen zu geben. In der Doppik werden diese Vorgänge in der Ergebnisrechnung nicht mehr direkt von den Erträgen abgesetzt, sondern auf Aufwandskonten (Abschreibungen) sowie als Wertberichtigung im Jahresabschluss gesondert wirksam. Die Doppik verfolgt dabei das Prinzip der „Bruttodarstellung“ und damit das Ziel, die Erträge grundsätzlich vollständig abzubilden. Nicht zu realisierende Erträge werden als Aufwand berücksichtigt. _____________________________________________________________________________________________________ Seite 24 Erträge ___________________________________________________________________________________________________ Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Sonderposten Die wesentlichste Ertragsposition für die Stadt Leipzig mit einem Anteil von 45,9 % (Zuwendungsquote) an den ordentlichen Erträgen ist die Position Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Sonderposten in Höhe von 603,5 Mio. EUR. Formel ‫݊݁݃݊ݑ݀݊݁ݓݑܼ ݏݑܽ ݁݃¡ݎݐݎܧ‬ × 100 ܲ‫ݐ݊݁ݖ݋ݎ‬ ‫݁݃¡ݎݐݎܧ ݄݈݁ܿ݅ݐ݊݁݀ݎ݋‬ Berechnung 603.562.751,23 × 100 ܲ‫ݐ݊݁ݖ݋ݎ‬ 1.315.204.429,51 Ergebnis 2012 Ergebnis Vorjahr 45,89 - In dieser Position sind die Zuweisungen und Zuschüsse zusammengefasst, d. h. auch die allgemeinen Schlüsselzuweisungen, Umlagen und sämtliche aufgelöste Sonderposten. Die Veränderungen in dieser Position werden im Wesentlichen von der Auflösung der Sonderposten in Höhe von 37,6 Mio. EUR beeinflusst. Diese bestehen größtenteils aus erhaltenen Fördermitteln und verteilen sich unter anderem auf: ƒ ƒ ƒ aufgelöste Sonderposten für Investitionen im Straßenbau in Höhe von 11,3 Mio. EUR, aufgelöste Sonderposten für Investitionen in Schulen in Höhe von 3,5 Mio. EUR sowie aufgelöste Sonderposten für Investitionen in Kindertagesstäten in Höhe von 0,7 Mio. EUR. Die Abweichungen zum Planansatz entstehen dadurch, dass die Auflösung der Sonderposten nicht im Plan berücksichtigt wurde. Sonstige Transfererträge Diese Erträge entstehen aus dem Ersatz von sozialen Leistungen von Sozialleistungsträgern, Schuldendiensthilfen und Rückzahlungen von zu viel gezahlten Leistungen aus Vorjahren des Bildungs- und Teilhabepakets. Die sonstigen Transfererträge haben mit einem Anteil von 0,5 % am Gesamtvolumen der ordentlichen Erträge keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertragsseite der Stadt Leipzig. Im Haushaltsjahr 2012 lagen die sonstigen Transfererträge auf dem Niveau des Planansatzes. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte In dieser Position finden sich die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren und die Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich. Privatrechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte enthalten im Wesentlichen Mieten, Pachten, Erbbauzins, Erträge aus Verkäufen des Umlaufvermögens und Erträge der externen Objektverwaltung sowie Erträge aus sonstigen privatrechtlichen Verträgen. Mit einem Anteil an den ordentlichen Erträgen von 4,7 % führten diese zu Mindererträgen von 2,9 Mio. EUR. _____________________________________________________________________________________________________ Seite 25 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ Kostenerstattungen und Kostenumlagen Der Anteil der Kostenerstattungen und Kostenumlagen beträgt an den ordentlichen Erträgen 3,2 % und führte zu Mindererträgen von 4,2 Mio. EUR. Die Position beinhaltet Kostenerstattungen vom Bund für ARGE SGB II vom Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden und sonstige Weiterberechnungen an Eigenbetriebe und Dritte. Vom Bund und vom Land wurde weniger erstattet aufgrund der rückläufigen Fallzahlen im sozialen Bereich, die im Planungsprozess so nicht erkannt wurden. Finanzerträge und ähnliche Erträge Finanzerträge und ähnliche Erträge (darunter fallen auch Erträge aus Beteiligungen) mit einem Anteil von nur 1,8 % an den ordentlichen Erträgen wurden mit 5,7 Mio. EUR mehr erwirtschaftet und resultieren vorwiegend aus Verzinsung der Geldanlagen, den Zinsen aus dem Liquiditätsverbund und den Zinsen für die gewährten Darlehen. Sonstige ordentliche Erträge Die sonstigen ordentlichen Erträge sind mit einem Anteil von 7,0 % in den ordentlichen Erträgen enthalten und führten im Jahresergebnis 2012 zu Mehrerträgen von 34,2 Mio. EUR im Vergleich zum beschlossenen Haushaltsplan. Diese Position beinhaltet im Wesentlichen Konzessionsabgaben, Zinserträge, Steuererstattungen, Erträge aus der Wertberichtigung von Forderungen sowie aus Erträgen aus Zuschreibungen. Die Abweichungen ergeben sich im Wesentlichen durch: ƒ ƒ 28,1 Mio. EUR aus Erträgen für Zuschreibungen auf die Finanzanlagen (darunter 18,3 Mio. EUR bei der LWB mbH und 2,3 Mio. EUR für die Zoo GmbH). Diese Zuschreibungen wurden jedoch in der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt. 1,6 Mio. EUR aus besonderen Erträgen (4,0 Mio. EUR aus Säumniszuschlägen und Nachzahlungszinsen, -2,5 Mio. EUR Bußgelder etc.). Außerordentliche Erträge Außerordentliche Erträge werden dem Sonderergebnis zugeordnet und sind grundsätzlich nicht planbar. Insgesamt sind in der Position 22,0 Mio. EUR ausgewiesen. Diese beinhalteten im Wesentlichen: ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ Sonstige außergewöhnliche Erträge in Höhe von 9,7 Mio. EUR, Erträge aus Vermögensveräußerungen von Grundstücken bei denen ein höherer Erlös als der Buchwert erzielt wurde, insgesamt mit 6,7 Mio. EUR, Periodenfremde Erträge mit 4,8 Mio. EUR, Empfangene Schadenersatzleistungen von Versicherungen mit 347 TEUR, Erträge aus der Veräußerung von beweglichem Anlagevermögen, bei denen ein höherer Erlös als der Buchwert erzielt wurde, insgesamt mit 126 TEUR. Die empfangenen Schadensersatzleistungen (und ähnliches) in Höhe von 346.743,86 EUR beruhen unter Anderem auf einer Schadensersatzleistung im Zusammenhang mit der durch Brandstiftung fast vollständig vernichteten Sporthalle am Rabet (282.267,00 EUR). Die sonstigen außergewöhnlichen Erträge betrafen vollständig Fremdwährungsgewinne oder Bewertungsgewinne bezüglich der MBIA und GECC-Papiere der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten aus dem US Cross-Border-Leasing über das Trinkwassernetz der KWL. Als sonstige periodenfremde Erträge wurden unter anderem Veräußerungen von Grundstücken und Gebäuden sowie Erträge für Betriebskostenabrechnungen des Amtes für Jugend Familie und Bildung erfasst. _____________________________________________________________________________________________________ Seite 26 Aufwendungen ___________________________________________________________________________________________________ Die erlösten außerordentlichen Erträge aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen in Höhe von insgesamt 6,7 Mio. EUR stammen im Wesentlichen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden durch das Liegenschaftsamt (6,6 Mio. EUR) 5.1.3. Aufwendungen Die ordentlichen Aufwendungen der Stadt Leipzig in Höhe von 1,4 Mrd. EUR verteilen sich gemäß der folgenden Aufstellung. Beschlossener Haushaltsplan 2012 Aufwandsposition Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2012 Ergebnis des Haushaltsjahres 2012 in EUR Personalaufwendungen Vergleich IstErgebnis/ beschlossener Haushaltsplan Anteilige Quote in % Vergleich IstErgebnis/ fortgeschriebener Ansatz in EUR 302.611.550,00 313.417.306,94 299.756.863,00 22,0 -2.854.687,00 -13.660.443,94 0,00 0,00 47.247,12 0,0 47.247,12 47.247,12 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 136.666.006,00 161.119.208,29 142.139.136,09 10,4 5.473.130,09 -18.980.072,20 planmäßige Abschreibungen 105.539.400,00 104.106.394,12 210.722.137,84 15,4 105.182.737,84 106.615.743,72 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 26.072.550,00 22.381.103,99 22.402.877,55 1,6 -3.669.672,45 21.773,56 Transferaufwendungen und Abschreibungen auf Investitionsförderungsmaßnahmen 450.820.500,00 449.927.290,57 443.974.989,30 32,5 -6.845.510,70 -5.952.301,27 Versorgungsaufwendungen sonstige ordentliche Aufwendungen ordentliche Aufwendungen 257.222.470,00 259.086.381,33 245.859.203,91 18,0 -11.363.266,09 -13.227.177,42 1.278.932.476,00 1.310.037.685,24 1.364.902.454,81 100,0 85.969.978,81 54.864.769,57 Personalaufwendungen Die Aufwendungen für das Personal waren für 2012 in Höhe von 302,6 Mio. EUR im beschlossenen Haushaltsplan veranschlagt. Dieser Planansatz ist um 13,2 Mio. EUR zu bereinigen. Hierbei handelt es sich um den Betrag für die Auflösung von Rückstellungen für Altersteilzeit, der aus technischen Gründen im Ergebnishaushalt sowohl ertrags- als auch aufwandsseitig geplant, aber nicht tatsächlich gebucht wird. Somit verbleibt ein „echter“ Planansatz in Höhe von 289,4 Mio. EUR. Bei einem Ist-Ergebnis von 299,8 Mio. EUR ergeben sich also Mehraufwendungen in Höhe von 10,4 Mio. EUR. Diese resultieren gemäß Ratsbeschluss RBV-1460/12 vom 12.12.2012 insbesondere aus dem Tarifabschluss (ca. 5,0 Mio. EUR), aus einem technischen Fehler bei der Berechnung der Personalaufwendungen im Zuge der Umstellung auf die Doppik sowie mit rd. 0,7 Mio. EUR aus höheren Beiträgen an den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (KVS). Die gemäß Aufwandsposition dargestellten Personalaufwendungen nehmen mit 22,0 % den zweitgrößten Anteil an den ordentlichen Aufwendungen in 2012 (Personalaufwandsquote) ein. Formel ܲ݁‫݀݊ܽݓ݂ݑ݈ܽܽ݊݋ݏݎ‬ × 100 ܲ‫ݐ݊݁ݖ݋ݎ‬ ‫݊݁݃݊ݑ݀݊݁ݓ݂ݑܣ ݄݈݁ܿ݅ݐ݊݁݀ݎ݋‬ Berechnung 299.756.863,00 × 100 ܲ‫ݐ݊݁ݖ݋ݎ‬ 1.364.902.454,81 Ergebnis 2012 Ergebnis Vorjahr 21,96 - _____________________________________________________________________________________________________ Seite 27 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ Versorgungsaufwendungen Die Versorgungsaufwendungen, welche sämtliche Versorgungsleistungen an Rentner und Pensionäre darstellen haben einen sehr geringen Anteil an den Gesamtaufwendungen. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen haben einen Anteil an den ordentlichen Aufwendungen von 10,4 % (Sach- und Dienstleistungsquote) und wurden mit 5,5 Mio. EUR mehr in Anspruch genommen. Formel ݄ܵܽܿ െ ‫݊݁݃݊ݑ݀݊݁ݓ݂ݑܽݏ݃݊ݑݐݏ݈݅݁ݐݏ݊݁݅ܦ ݀݊ݑ‬ × 100 ܲ‫ݐ݊݁ݖ݋ݎ‬ ‫݊݁݃݊ݑ݀݊݁ݓ݂ݑܣ ݄݈݁ܿ݅ݐ݊݁݀ݎ݋‬ Berechnung 142.139.136,09 × 100 ܲ‫ݐ݊݁ݖ݋ݎ‬ 1.364.902.454,81 Ergebnis 2012 Ergebnis Vorjahr 10,41 - Die Mehraufwendungen im Bezug zum Plan von insgesamt 5,5 Mio. EUR wirkten insbesondere in der ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ laufenden Unterhaltung der Gebäude mit 4,8 Mio. EUR Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen und beweglichen Infrastrukturvermögens mit -36,7 TEUR Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen mit -4,2 Mio. EUR Besonderer Verwaltungs- und Betriebsaufwand sowie Schülerbeförderung mit 5,2 Mio. EUR Haltung von Fahrzeugen mit -10,8 TEUR In dem Aufwand für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sind unter Anderem überplanmäßige Aufwendungen für die Sanierung Neues Rathaus/Stadthaus in Höhe von 2,5 Mio. EUR enthalten. Planmäßige Abschreibungen Planmäßige Abschreibungen wurden um 105,2 Mio. EUR höher verbucht und haben einen Anteil an den ordentlichen Aufwendungen von 15,4 % (Abschreibungsquote). planmäßige Abschreibungen Ergebnis des Haushaltsjahres 2012 Anteilige Quote in EUR in % Abschreibungen auf immaterielles Vermögen und Sachvermögen 110.278.454,10 52,3 Abschreibungen auf Finanzanlagevermögen und Einzelwertberichtigungen 84.145.208,20 39,9 Abschreibungen Forderungen 13.134.855,45 6,2 3.163.620,09 1,5 210.722.137,84 100,0 Wertberichtigungen Forderungen Planmäßige Abschreibungen _____________________________________________________________________________________________________ Seite 28 Aufwendungen ___________________________________________________________________________________________________ Diese Mehraufwendungen resultieren aus 84,1 Mio. EUR Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen, 13,1 Mio. EUR Abschreibungen auf Forderungen durch Erlasse und unbefristete Niederschlagungen insbesondere auf Steuererträge sowie 3,2 Mio. EUR Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Abschreibungen für das Finanzanlagevermögen sowie die Abschreibungen und Wertberichtigungen der Forderungen nicht geplant wurden. Dies erfolgt erstmals für den Doppelhaushalt 2015/2016. Die hierin enthaltenen Abschreibungen auf das immaterielle Vermögen und Sachanlagevermögen in Höhe von 110,3 Mio. EUR überschreiten mit 4,7 Mio. EUR den beschlossenen Haushaltsplan. Die Abschreibungen für das Finanzanlagevermögen belaufen sich auf 10,0 Mio. EUR. Formel ‫݊݁݃݊ݑ݀݊݁ݓ݂ݑܽݏ݃݊ݑܾ݅݁ݎ݄ܿݏܾܣ‬ × 100 ܲ‫ݐ݊݁ݖ݋ݎ‬ ‫݊݁݃݊ݑ݀݊݁ݓ݂ݑܣ ݄݈݁ܿ݅ݐ݊݁݀ݎ݋‬ Berechnung Ergebnis 2012 Ergebnis Vorjahr 15,44 - 210.722.137,84 × 100 ܲ‫ݐ݊݁ݖ݋ݎ‬ 1.364.902.454,81 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen haben einen geringen Anteil an den ordentlichen Aufwendungen (1,6 %) und beinhalten in der Regel Zinsen für aufgenommene Kredite sowie die Verzinsung von Steuernachzahlungen. Im Haushaltsjahr 2012 belaufen sich die Zinsen für Kredite auf 16,8 Mio. EUR. Des Weiteren sind hier bisher nicht veranschlagte Zinsaufwendungen in Höhe von 5,6 Mio. EUR für die Verbindlichkeiten aus dem US Cross-BorderLeasing über das Trinkwasser der KWL angefallen (Hinweis: Hier stehen in gleicher Höhe Zinserträge im Zusammenhang mit den für die CBL-Geschäfte erworbenen GECC- und MBIA-Anleihen gegenüber, sodass dies haushaltsneutral ist). Durch die hohe Anlagenintensität der Stadt Leipzig ist die Zinsaufwandsquote von 1,73 % vertretbar. Formel ܼ݅݊‫݊݁݃݊ݑ݀݊݁ݓ݂ݑܽݏ‬ × 100 ܲ‫ݐ݊݁ݖ݋ݎ‬ ‫݊݁݃݊ݑ݀݊݁ݓ݂ݑܣ ݄݈݁ܿ݅ݐ݊݁݀ݎ݋‬ Berechnung 22.402.877,55 × 100 ܲ‫ݐ݊݁ݖ݋ݎ‬ 1.364.902.454,81 Ergebnis 2012 Ergebnis Vorjahr 1,64 - _____________________________________________________________________________________________________ Seite 29 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ Transferaufwendungen und Abschreibungen auf aktive Sonderposten (für geleistete Investitionszuwendungen) Mit 32,5 % Anteil an den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferaufwendungen und Abschreibungen auf aktive Sonderposten die höchste Position der ordentlichen Aufwendungen und das obwohl in diesem Bereich 6,9 Mio. EUR geplanter Aufwendungen nicht angefallen sind. Insgesamt beinhaltet diese Position sämtliche soziale Leistungen, die Sozialumlage, die Gewerbesteuerumlage, von der Stadt Leipzig geleistete Zuschüsse/Zuwendungen an Unternehmen, Beteiligungen und Eigenbetriebe sowie sonstige Dritte und aufgelöste Sonderposten aus investiven Zuschüssen an Dritte (Auflösung aktiver Sonderposten). Die Unterschreitung des Planansatzes beruht im Wesentlichen auf geringeren Aufwendungen für Zuschüsse für laufende Zwecke. So war im Haushaltsplan innerhalb der Zuschüsse für laufende Zwecke (Plan: 101,9 Mio. EUR) ursprünglich ein Zuschussbetrag von 13.530,7 TEUR an die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH angesetzt. Im Rahmen des Beschlusses der Ratsversammlung Nr. RBV-1112/12 vom 25.01.2012 ("Strategische Neuausrichtung des LVV – Konzerns") wurden u. a. Entscheidungen zur Finanzierung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrags getroffen. Entsprechend Beschlusspunkt 6.4. des benannten Ratsbeschlusses war die Fehlbetragsfinanzierung gemäß § 2 des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages im Zuge der Umstellung auf Doppik und Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 ab 2012 als Kapitaleinlage im Haushaltsplan der Stadt Leipzig zu veranschlagen; eine dafür haushaltstechnisch erforderliche außerplanmäßige Auszahlung für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO wurde in Höhe von 14.270 TEUR mit dem Ratsbeschluss bestätigt und die Deckung dargestellt. Folglich schlugen sich im Ist-Ergebnis der Ergebnisrechnung 2012 die im Plan enthaltenen 13.530,7 TEUR Transferaufwendungen bezüglich des LVB-Zuschusses tatsächlich nicht nieder (gleiches galt im Übrigen für die korrespondierende Transferauszahlung; siehe Teilergebnis- und – finanzrechnung 547 – Öffentlicher Personennahverkehr). Demgegenüber sind in den Transferaufwendungen jedoch auch überplanmäßige Aufwendungen für Hilfen zur Pflege, Grundsicherung Alter – örtliche Sozialhilfe und Grundversorgung und Hilfen SGB XII in Höhe von 6,4 Mio. EUR (RBV-2463/12) enthalten. Darüber hinaus wurden überplanmäßige Aufwendungen zur Bildung von Rückstellungen für die Betriebskostenabrechnung der Kindertagesstätten in Höhe von 2,8 Mio. EUR für das Jahr 2012 bestätigt. Sonstige ordentliche Aufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen haben mit 18,0 % einen relativ hohen Anteil an den ordentlichen Aufwendungen und wurden um 11,4 Mio. EUR höher geplant als abgerechnet. Insbesondere sind in dieser Position der kommunale Finanzierungsanteil der Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe, aufgabenbezogene Leistungen für Unterkunft und Heizung, der kommunaler Finanzierungsanteil KdU, Hilfen zur Erziehung und UVG und sonstige soziale Kommunalleistungen enthalten. Die bundesweit positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt macht sich auch bei der Anzahl der SGB II-Empfängern positiv bemerkbar. Die hier ausgewiesenen Geschäftsaufwendungen weisen eine Höhe von 20,3 Mio. EUR auf und überschreiten damit den Haushaltsplan um 4,0 Mio. EUR. Von dieser Abweichung entfallen 3,8 Mio. EUR auf Sachverständigenkosten im Liegenschaftsamt. Weiterhin liegen hier Aufwendungen aus der aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligung in Höhe von 164,7 Mio. EUR vor. Diese unterschreiten den Haushaltsplan um 15,4 Mio. EUR. Diese Abweichung lässt sich im Wesentlichen durch die Unterschreitung der Leistungsbeteiligung für Unterkunft und Heizung in Höhe von 11,7 Mio. EUR erklären. _____________________________________________________________________________________________________ Seite 30 Sicherstellung der Gemeinnützigkeit der mittelzuwendenden BgA, BetG und Vereine ___________________________________________________________________________________________________ Demgegenüber sind in den sonstigen ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit jedoch auch überplanmäßige Aufwendungen für die nachträgliche Berücksichtigung des Zinsbetrages für die Verwahrbeträge aus der übertragenen Aufgabe der Bestellung von gesetzlichen Vertretern für Grundstückseigentümer, die unbekannt oder unbekannten Aufenthaltes sind, enthalten. Hierfür wurden gemäß RBV-1455/12 überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1,9 Mio. EUR beschlossen. Außerordentliche Aufwendungen Mit 10,5 Mio. EUR wurden die außerordentlichen Aufwendungen im Sonderergebnis gebucht. Diese Positionen sind i. d. R. nicht planbar und kehren auch nicht regelmäßig wieder. Sie weisen zum Jahresabschluss 2012 einen Mehraufwand von 9,9 Mio. EUR auf. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Aufwendungen aus sonstigen außergewöhnlichen Aufwendungen in Höhe von 5,6 Mio. EUR für die Fremdwährungsverluste und Bewertungsverluste aufgrund von Zinsänderungen für die Verbindlichkeiten aus dem US Cross-BorderLeasing über das Trinkwassernetz der KWL und die MBIA- und GECC-Papiere der Stadt Leipzig sowie um außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund dauerhafter Wertminderungen oder Abgänge ohne Erlös, die in Höhe von rd. 3,6 Mio. EUR hauptsächlich bei Straßen und Brückenbauwerken. 5.1.4. Sicherstellung der Gemeinnützigkeit der mittelzuwendenden BgA, BetG und Vereine Mittelverwendung für steuerbegünstigte Zwecke i. S. d. Abgabenordnung im Jahr 2012 Sämtliche Mittel, welche der Stadt Leipzig von ihren gemeinnützigen Betrieben gewerblicher Art (BgA) und gemeinnützigen Beteiligungsgesellschaften i. S. d. § 58 Nr. 2 AO zugewendet wurden, wurden innerhalb des städtischen Haushaltes ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (§§ 52 bis 54 AO) verwendet. Diese Mittelzuwendungen wurden ausschließlich zur Deckung von Personalaufwendungen der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig im Jahr 2012 verwendet, welche im Profit Center 3650 Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege auf den Sachkonten der Kontengruppe 40 Personalaufwendungen und auf dem Sachkonto 9640 0300 umg. Personalaufwendungen verbucht wurden. Sämtliche Mittel, welche der Stadt Leipzig von einem gemeinnützigen Verein aufgrund dessen Auflösung zugewendet wurden, wurden gemäß den Regelungen über die Vermögensbindung (§ 55 Abs. 1 Nr. 4, § 61 AO) innerhalb des städtischen Haushaltes nur für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (§§ 52 bis 54 AO) verwendet. Diese Mittelzuwendung wurde ausschließlich zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO) für Aufwendungen des OFT Völkerfreundschaft im Jahr 2012 verwendet, welche im PSP-Element 1.100.36.6.0.01.01 Einrichtungen der Jugendarbeit Jugendarbeit in kommunalen Einrichtungen auf dem Sachkonto 4271 1200 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen dezentral verbucht wurde. Die Verwendung der o. g. von dem gemeinnützigen Eigenbetrieb Musikschule Leipzig „J. S. Bach“ und von dem Förderverein Feuerlösch- und Rettungswesen BöhlitzEhrenberg e.V. zugewendeten Mittel erfolgte zeitnah im Sinne der Abgabenordnung (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO). Der Stadtrat ermächtigt mit Beschluss zu dieser/diesem vorliegenden Jahresrechnung/Rechenschaftsbericht 2012 die Verwaltung zur Nachweisführung der Mittelverwendung _____________________________________________________________________________________________________ Seite 31 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ im Sinne der Abgabenordnung entsprechend den vorangegangenen Erläuterungen gegenüber den betreffenden gemeinnützigen BgA und Beteiligungsgesellschaften, dem gemeinnützigen Verein sowie dem Finanzamt. Die detaillierte Aufzeichnung der betreffenden Mittelzuwendungen und die Nachweisführung der zeitnahen Mittelverwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung erfolgt durch das Dezernat Finanzen, Stadtkämmerei. Mittelzuwendungen in 2012, die zum 31.12.2012 noch nicht verwendet wurden Darüber hinaus liegen Mittelzuwendungen aus dem Jahr 2012 vor, welche bislang nicht verwendet wurden, jedoch innerhalb der folgenden zwei Jahre für steuerbegünstigte Zwecke i.S. d. Abgabenordnung zu verwenden sind. Mittel i. H. v. 28.656,71 EUR, welche der Stadt Leipzig im Jahr 2012 vom gemeinnützigen Eigenbetrieb Musikschule Leipzig „J. S. Bach“ i. S. d. § 58 Nr. 2 AO zugewendet wurden, wurden im Folgejahr 2013 innerhalb des städtischen Haushaltes nur für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (§§ 52 bis 54 AO) verwendet. Mittel i. H. v. 711,30 EUR, welche der Stadt Leipzig im Jahr 2012 vom gemeinnützigen Förderverein Feuerlösch- und Rettungswesen Böhlitz-Ehrenberg e. V. aufgrund dessen Liquidation zugewendet wurden, wurden im Folgejahr 2013 gemäß den Regelungen über die Vermögensbindung (§ 55 Abs. 1 Nr. 4, § 61 AO) innerhalb des städtischen Haushaltes nur für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (§§ 52 bis 54 AO) verwendet. Die Verwendung der o. g. vom gemeinnützigen Eigenbetrieb Musikschule Leipzig „J. S. Bach“ und dem Förderverein Feuerlösch- und Rettungswesen Böhlitz-Ehrenberg e.V. zugewendeten Mittel erfolgte zeitnah im Sinne der Abgabenordnung (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO). Der Stadtrat ermächtigt mit Beschluss zu dieser/diesem vorliegenden Jahresrechnung/Rechenschaftsbericht 2012 die Verwaltung zur Nachweisführung der Mittelverwendung im Sinne der Abgabenordnung entsprechend den vorangegangenen Erläuterungen gegenüber dem BgA und dem Finanzamt. Die detaillierte Aufzeichnung der o. g. Mittelzuwendungen und die Nachweisführung der zeitnahen Mittelverwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung erfolgt durch das Dezernat Finanzen, Stadtkämmerei. 5.2. Finanzrechnung/Finanzlage 5.2.1. Gesamtergebnis der Finanzrechnung Die Gesamtfinanzrechnung bildet die Zahlungsmittelherkunft und Zahlungsmittelverwendung und damit die tatsächlich stattgefundenen Zahlungsströme des laufenden Jahres sowie die tatsächlich erreichte Veränderung des Zahlungsmittelbestandes zum Vorjahr ab. Die Teilfinanzrechnungen und die Gesamtfinanzrechnung enthalten neben allen Zahlungen aus laufender Verwaltungs- und Finanzierungstätigkeit, also den kassenwirksam gewordenen Aufwendungen und Erträgen aus der Verwaltungs- und Finanzierungstätigkeit auch die Ein- und Auszahlungen für Investitionen. _____________________________________________________________________________________________________ Seite 32 Gesamtergebnis der Finanzrechnung ___________________________________________________________________________________________________ Damit werden die Investitionen, die im kameralen Haushalt im Vermögenshaushalt (Sollrechnung) geplant und abgerechnet wurden im doppischen Haushalt in der Finanzrechnung und damit als tatsächliche Einzahlungen und Auszahlungen abgerechnet. Übertragene Ansätze für Zahlungen und Aufwendungen nach § 21 SächsKomHVO-Doppik gehen in das Ergebnis der Finanzrechnung/Investitionsrechnung nicht ein. Diese werden im fortgeschriebenen Planansatz des Folgejahres berücksichtigt, informativ unter der Bilanz ausgewiesen und sind in der Liquiditätsrechnung als bereits reservierte Mittel zu beachten. In der Finanzrechnung werden die Zahlungsströme folgenden Bereichen zugeordnet: ŀ ŀ ŀ Zahlungsflüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (weisen die tatsächlich kassenwirksam gewordenen angeordneten Erträge und Aufwendungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit aus), Zahlungsflüsse aus der Investitionstätigkeit (stellen die Zahlungsflüsse aus der Investitionstätigkeit dar), Zahlungsflüsse aus der Finanzierungstätigkeit (weisen Einzahlungen und Auszahlungen für Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte aus). Diese angeführten Zahlungsströme werden den haushaltswirksamen Vorgängen zugeordnet. Hinzu kommen Zahlungsströme außerhalb des Haushaltes für haushaltsunwirksame Vorgänge wie Zahlungsströme aus durchlaufenden und Fremdgeldern sowie Zahlungsströme aus Geldanlagen, Darlehen und Kassenkrediten. Der Saldo aus allen diesen Zahlungsströmen ergibt den Zuwachs der Zahlungsmittel durch Vorgänge des abgeschlossenen Jahres 2012. Durch Hinzurechnung des Anfangsbestandes an liquiden Mitteln per 01.01.2012 errechnet sich der kumulative Gesamtbestand an liquiden Mitteln, der in der Bilanz in der Position liquide Mittel im Umlaufvermögen ausgewiesen ist. Mit dem Jahresabschluss 2012 wurden in der Finanzrechnung ŀ ŀ ŀ in der Verwaltungstätigkeit ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 38,3 Mio. EUR, in der Investitionstätigkeit ein Zahlungsmittelfehlbetrag in Höhe von (-) 60,4 Mio. EUR, in der Finanzierungstätigkeit ein Zahlungsmittelfehlbetrag in Höhe von (-) 3,0 Mio. EUR. abgerechnet und damit insgesamt durch geplante und abgerechnete haushaltsbezogenen Vorgänge ein Finanzierungsmittelabfluss in Höhe von 25,1 Mio. EUR ausgewiesen, der im Wesentlichen durch die Tilgung der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte begründet ist. Die einzelnen Zahlungsflüsse der Finanzrechnung 2012 können der folgenden Übersicht entnommen werden. _____________________________________________________________________________________________________ Seite 33 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ Gesamtfinanzrechnung Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Ermächtigungen aus 2011 Beschlossener Haushaltsplan 2012 Fortgeschriebener Ist-Ergebnis des Ansatz des Haushaltsjahres Haushaltsjahres 2012 2012 in EUR Vergleich IstErgebnis/ beschlossener Haushaltsplan Vergleich IstErgebnis/ fortgeschriebener Ansatz 0,00 1.187.174.072,00 1.247.539.668,95 1.192.680.865,57 5.506.793,57 -54.858.803,38 0,00 1.168.029.476,00 1.206.787.993,76 1.154.422.906,16 -13.606.569,84 -52.365.087,60 0,00 19.144.596,00 40.751.675,19 38.257.959,41 19.113.363,41 -2.493.715,78 Einzahlungen für Investitionstätigkeit 0,00 99.819.500,00 110.130.348,16 70.137.017,71 -29.682.482,29 -39.993.330,45 Auszahlungen für Investitionstätigkeit 112.565.054,43 129.359.515,00 272.065.300,46 130.539.292,25 1.179.777,25 -141.526.008,21 -112.565.054,43 -29.540.015,00 -161.934.952,30 -60.402.274,54 -30.862.259,54 101.532.677,76 28.814.118,96 28.621.350,00 28.621.350,00 106.820.000,00 78.198.650,00 78.198.650,00 0,00 53.133.800,00 53.133.800,00 109.786.027,92 56.652.227,92 56.652.227,92 28.814.118,96 -24.512.450,00 -24.512.450,00 -2.966.027,92 21.546.422,08 21.546.422,08 -83.750.935,47 -34.907.869,00 -145.695.727,11 -25.110.343,05 9.797.525,95 120.585.384,06 Einzahlungen aus der Rückzahlung von Geldanlagen, aus Darlehensrückflüssen und aus Liquiditätskrediten 0,00 10.233.000,00 10.233.000,00 233.000,00 -10.000.000,00 -10.000.000,00 Auszahlungen für Geldanlagen, für die Gewährung von Darlehen und für die Tilgung von Liquiditätskrediten 0,00 0,00 1.750.000,00 2.346.502,80 2.346.502,80 596.502,80 Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern 0,00 0,00 0,00 168.913.856,36 168.913.856,36 168.913.856,36 Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern 0,00 0,00 0,00 147.138.836,33 147.138.836,33 147.138.836,33 Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 0,00 10.233.000,00 8.483.000,00 19.661.517,23 9.428.517,23 11.178.517,23 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und diesen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften für Investitionen * Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und diesen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften für Investitionen * Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit Änderung des Finanzmittelbestandes Anfangsbestand an Zahlungsmitteln (ohne Liquiditätskredite und Kontokorrentverbindlichkeiten) 127.370.233,14 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 121.921.407,3 * im Ist-Ergebnis ist die Umschuldung in Höhe von 56,8 Mio. EUR enthalten, welche nicht geplant wurde. Durch haushaltsunwirksame Vorgänge wurde in 2012 ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 19,7 Mio. EUR erreicht, sodass insgesamt in 2012 in der Finanzrechnung ein jahresbezogener Fehlbetrag an liquiden Mitteln in Höhe von (-) 5,5 Mio. EUR zu verzeichnen ist der zu einem Gesamtbestand an liquiden Mitteln in der Finanzrechnung in Höhe von 121,9 Mio. EUR führt. Der Liquiditätsdeckungsgrad beträgt 99,65 %. Formel ܵ‫݊݁݃݊ݑ݈݄ܽݖ݊݅ܧ ݎ݁݀ ݁݉݉ݑ‬ × 100 ܲ‫ݐ݊݁ݖ݋ݎ‬ ܵ‫݊݁݃݊ݑ݈݄ܽݖݏݑܣ ݎ݁݀ ݁݉݉ݑ‬ _____________________________________________________________________________________________________ Seite 34 Ein- und Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit ___________________________________________________________________________________________________ Berechnung Ergebnis 2012 Ergebnis Vorjahr 99,65 - 1.538.784.739,64 × 100 ܲ‫ݐ݊݁ݖ݋ݎ‬ 1.544.233.565,46 Er beschreibt den Anteil der summierten Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sowie für Investitionen und aus Finanzierungsgeschäften an den korrespondierenden Auszahlungen. Nicht für Auszahlungen benötigte Einzahlungen führen zu einem Zuwachs an liquiden Mitteln, wodurch sich die Handlungsfähigkeit der Kommune erhöht. Die Stadt Leipzig kann die Auszahlungen fast zu 100 % mit korrespondierenden Einzahlungen decken. Im Rahmen der Betrachtung der Liquidität gilt es auch das mögliche Risiko einer Zahlungsunfähigkeit zu berücksichtigen. Dabei ist die Kennzahl Liquidität 2. Grades ein Maß dafür, ob die Kommune in der Lage ist, die kurzfristigen Verbindlichkeiten fristgerecht zu decken. Sie sollte bei mindestens 100 % liegen, um die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Formel ݈݅‫ ݈݁ݐݐ݅ܯ ݁݀݅ݑݍ‬+ ݇‫݊݁݃݊ݑݎ݁݀ݎ݋ܨ ݁݃݅ݐݏ݅ݎ݂ݖݎݑ‬ × 100 ܲ‫ݐ݊݁ݖ݋ݎ‬ ݇‫݊݁ݐ݄݈ܾ݅݁݇ܿ݅݀݊݅ݎܸ݁ ݁݃݅ݐݏ݅ݎ݂ݖݎݑ‬ Berechnung 118.803.414,40 + 144.542.275,18 × 100 ܲ‫ݐ݊݁ݖ݋ݎ‬ 322.713.220,96 Ergebnis 2012 Ergebnis Vorjahr 81,60 78,53 Es ist zu beachten, dass die Aussagekraft der Kennzahl dadurch eingeschränkt ist, als sie vergangenheitsorientiert und stichtagsbezogen ist. Sie bietet also nur einen Anhaltspunkt für die momentane und erst recht für die zukünftige Liquiditätslage der Kommune. Die Liquidität der Stadt Leipzig ist maßgeblich von periodisch anfallenden Ein- und Auszahlungen (Steuereinzahlungen, Abschlagszahlungen für Schlüsselzuweisungen) geprägt. Dennoch liegt die Liquidität 2. Grades von 81,6 % um 3 % über dem Stand zur Eröffnungsbilanz. 5.2.2. Ein- und Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit Der Plan-Ist-Vergleich bei den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit stellt sich wie folgt dar: _____________________________________________________________________________________________________ Seite 35 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ Einzahlungsposition Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und Umlagen aus laufender Verwaltungstätigkeit sonstige Transfereinzahlungen öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, ausgenommen Investitionsbeiträge privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Zinsen und ähnliche Einzahlungen sonstige haushaltswirksame Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Beschlossener Haushaltsplan 2012 Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2012 in EUR Ergebnis des Haushaltsjahres 2012 Anteilige Quote in % Vergleich IstVergleich IstErgebnis/ Ergebnis/ beschlossener fortgeschriebener Haushaltsplan Ansatz in EUR 423.082.450,00 450.419.596,74 438.192.021,47 36,7 15.109.571,47 -12.227.575,27 549.596.312,00 558.154.370,28 545.427.821,66 45,7 -4.168.490,34 -12.726.548,62 6.166.500,00 6.166.500,00 5.816.321,22 0,5 -350.178,78 -350.178,78 32.769.700,00 34.781.584,63 33.637.913,86 2,8 868.213,86 -1.143.670,77 65.623.725,00 77.640.909,62 67.054.158,95 5,6 1.430.433,95 -10.586.750,67 46.676.850,00 46.896.050,63 40.302.428,50 3,4 -6.374.421,50 -6.593.622,13 18.384.735,00 26.109.693,17 18.040.357,81 1,5 -344.377,19 -8.069.335,36 44.873.800,00 47.370.963,88 44.209.842,10 3,7 -663.957,90 -3.161.121,78 1.187.174.072,00 1.247.539.668,95 1.192.680.865,57 100,0 5.506.793,57 -54.858.803,38 Gegenüber dem Haushaltsplan (1.187.174.072 EUR) ergibt sich im Ergebnis eine Überschreitung der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 5,5 Mio. EUR. Die Mehreinzahlungen von 15,1 Mio. EUR in der Position Steuern und ähnliche Abgaben resultieren unter anderem aus 16,8 Mio. EUR höheren Gewerbesteuereinzahlungen und um 5,7 Mio. EUR höhere Einzahlungen aus dem Gemeindeanteil der Einkommenssteuer. Die Einzahlungen bezüglich der Grundsteuer A und B hingegen weisen einen um 1,0 Mio. EUR geringeren Betrag aus. Die Kostenerstattungen und Umlagen weisen zum 31.12.2012 eine negative Abweichung von 6,4 Mio. EUR auf. Die Einzahlungen aus Zuwendungen und Umlagen aus laufender Verwaltungstätigkeit weisen mit einem Bestand von 545,4 Mio. EUR eine negative Planabweichung von 4,2 Mio. EUR auf. Diese Abweichung ist im Wesentlichen auf Bedarfszuweisungen und investive Schlüsselzuweisungen zur Verwendung für Instandsetzungen zurückzuführen, wohingegen bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen eine Planüberschreitung von 962,7 TEUR und bei den sonstigen allgemeinen Zuweisungen von 204,8 TEUR zu bemerken ist. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte weisen eine positive Planabweichung von 1,4 Mio. EUR auf. In diesen privatrechtlichen Leistungsentgelten sind grundsätzlich Einzahlungen aus Mieten und Pachten, dem Verkauf von z. B. beweglichen Sachen, die als Vorräte erfasst waren, sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte wie z. B. Einzahlungen für Ersatzleistungen auf Schadensfälle sowie sonstige Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit enthalten. Hierin sind unter anderem Konzessionsabgaben, Erstattungen von Steuern und Bußgelder abgebildet. In der Position der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Mehreinzahlungen von 868 TEUR) sind unter anderem Entgelte für die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen im engeren Sinne (Amtshandlungen) enthalten. Dies können insbesondere Passgebühren, Genehmigungsgebühren, Gebühren für die Bauüberwachung, Baugenehmigung, Feuerschau, Gebühren für Beglaubigungen, für Erlaubnisscheine, Ersatzvornahmen, Vermessungs- und Abmarkungsgebühren, Fischereigebühren sein. Darüber hinaus sind hier Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte abgebildet. _____________________________________________________________________________________________________ Seite 36 Ein- und Auszahlungen der Investitionstätigkeit ___________________________________________________________________________________________________ Der Plan-Ist-Vergleich bei den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit stellt sich demgegenüber wie folgt dar: Auszahlungsposition Personalauszahlungen Versorgungsauszahlungen Beschlossener Haushaltsplan 2012 296.600.500,00 Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2012 in EUR 307.406.256,94 Ergebnis des Haushaltsjahres 2012 Anteilige Quote in % 306.611.144,72 26,6 Vergleich IstVergleich IstErgebnis/ Ergebnis/ beschlossener fortgeschriebener Haushaltsplan Ansatz in EUR 10.010.644,72 -795.112,22 0,00 0,00 47.247,12 0,0 47.247,12 47.247,12 136.669.206,00 161.259.160,28 131.261.403,33 11,4 -5.407.802,67 -29.997.756,95 26.072.550,00 22.378.403,18 17.291.785,26 1,5 -8.780.764,74 -5.086.617,92 Transferauszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 450.900.800,00 450.053.911,83 458.403.701,13 39,7 7.502.901,13 8.349.789,30 sonstige haushaltswirksame Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 257.786.420,00 265.690.261,53 240.807.624,60 20,9 -16.978.795,40 -24.882.636,93 1.168.029.476,00 1.206.787.993,76 1.154.422.906,16 100,0 -13.606.569,84 -52.365.087,60 Auszahlungen für Sachund Dienstleistungen Zinsen und ähnliche Auszahlungen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Entgegen den Einzahlungen erfolgt bei den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit eine Unterschreitung des Planansatzes, jedoch in Höhe von 13,6 Mio. EUR. Die hierin enthaltenen Personalauszahlungen überschreiten den beschlossenen Haushaltsplan um 10,0 Mio. EUR. Die Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen unterschreiten darüber hinaus den Planansatz um 5,4 Mio. EUR. Hierin enthalten sind unter anderem Auszahlungen für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen in Höhe von 18,4 Mio. EUR sowie Auszahlungen für die Bewirtschaftung des unbeweglichen Vermögens in Höhe von 47,6 Mio. EUR. Die Transferauszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit haben mit 39,7 % den größten Anteil an den Gesamtauszahlungen der Verwaltungstätigkeit. Mit 7,5 Mio. EUR überschreiten die Auszahlungen den Haushaltsplan. In dem Ansatz des Jahres 2012 von 458,4 Mio. EUR sind Zuweisungen/Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe von 102,5 Mio. EUR, soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 81,8 Mio. EUR sowie die Umlage des kommunalen Sozialverbands Sachsen in Höhe von 62,5 Mio. EUR enthalten. In den Gesamtauszahlungen für sonstige haushaltswirksame Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 240,8 Mio. EUR (Planabweichung: -17,0 Mio. EUR) sind neben Zahlungen der Datenverarbeitung (17,0 Mio. EUR), Geschäftsauszahlungen (16,7 Mio. EUR für Bürobedarf, Transportkosten, Fahrtkosten, etc.) auch Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen an Dritte in Höhe von 161,3 Mio. EUR enthalten. Hierin werden die Leistungsbeteiligungen an gemeinsamen Einrichtungen i.S.d. § 44b SGB II abgebildet. 5.2.3. Ein- und Auszahlungen der Investitionstätigkeit Wie schon oben angeführt beinhaltet die Finanzrechnung auch die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen. _____________________________________________________________________________________________________ Seite 37 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ Insgesamt waren für Investitionen die geplanten und fortgeschriebenen Ansätze wie folgt abgerechnet: Position Finanzrechnung Beschlossener Haushaltsplan 2012 Ermächtigungen aus 2011 Fortgeschriebener Ist-Ergebnis des Ansatz des Haushaltsjahres Haushaltsjahres 2012 2012 in EUR Vergleich IstErgebnis/ beschlossener Haushaltsplan Vergleich IstErgebnis/ fortgeschriebener Ansatz Einzahlungen für Investitionstätigkeit 0,00 99.819.500,00 110.130.348,16 70.137.017,71 -29.682.482,29 -39.993.330,45 Auszahlungen für Investitionstätigkeit 112.565.054,43 129.359.515,00 272.065.300,46 130.539.292,25 1.179.777,25 -141.526.008,21 -112.565.054,43 -29.540.015,00 -161.934.952,30 -60.402.274,54 -30.862.259,54 101.532.677,76 Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit Dem geplanten Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von -29,5 Mio. EUR steht mit der Jahresrechnung ein tatsächlicher Zahlungsmittelsaldo von -60,4 Mio. EUR gegenüber. Begründet ist diese Abweichung von insgesamt 30,9 Mio. EUR insbesondere durch Mindereinzahlungen in Höhe von 29,7 Mio. EUR. Einzahlungen für Investitionen In der nachfolgenden Tabelle sind die Einzahlungspositionen für Investitionen im Vergleich zur Planung dargestellt. Einzahlungsposition Beschlossener Haushaltsplan 2012 Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2012 in EUR Ergebnis des Haushaltsjahres 2012 Anteilige Quote in % Vergleich IstVergleich IstErgebnis/ Ergebnis/ beschlossener fortgeschriebener Ansatz Haushaltsplan in EUR Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 76.422.000,00 86.253.426,76 55.760.407,84 79,5 -20.661.592,16 -30.493.018,92 darunter: investive Schlüsselzuweisungen 13.269.650,00 13.269.650,00 12.566.244,00 17,9 -703.406,00 -703.406,00 4.538.500,00 4.605.026,02 2.515.167,05 3,6 -2.023.332,95 -2.089.858,97 18.859.000,00 19.269.354,58 11.843.051,79 16,9 -7.015.948,21 -7.426.302,79 0,00 0,00 0,00 0,0 0,00 0,00 0,00 2.540,80 54.391,03 0,1 54.391,03 51.850,23 99.819.500,00 110.130.348,16 70.173.017,71 100,0 -29.646.482,29 -39.957.330,45 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagevermögen Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagevermögen und Finanzvermögen Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit Einzahlungen für Investitionstätigkeit Der überwiegende Teil der investiven Einzahlungen im Berichtsjahr resultierten aus Zuwendungen und Zuweisungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen und unterliegt damit einer großen Abhängigkeit zur Bewilligungsreife der einzelnen Maßnahmen. Die erzielten Mindereinzahlungen von insgesamt 29,7 Mio. EUR resultieren elementar mit 20,7 Mio. EUR aus niedriger eingezahlten Fördermitteln und mit 7,0 Mio. EUR weniger Erlösen aus Vermögensveräußerungen. Speziell bei den weniger eingezahlten Fördermitteln ist auf die jeweils vorhabenbezogenen Fördermittelabrufe abzustellen. Mit Festsetzungsbescheid vom 06.02.2012 von der Landesdirektion Dresden wurden der Stadt Leipzig für das Jahr 2012 folgende Zuweisungen zugesagt und sind auch entsprechend der Zahltermine bei der Stadt Leipzig eingegangen: ŀ ŀ Investitionspauschale in Höhe von 6.426.602 EUR, Investive Zweckzuweisung in Höhe von 2.646.247 EUR. _____________________________________________________________________________________________________ Seite 38 Ein- und Auszahlungen der Investitionstätigkeit ___________________________________________________________________________________________________ Darüber hinaus wurden gemäß Festsetzungsbescheid vom 05.03.2012 ŀ Investive Schlüsselzuweisungen in Höhe von 12.566.244 EUR gewährt. Von der Investitionspauschale waren insgesamt 10 % für Krankenhäuser gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes für den Bau, die Sanierung und Ausstattung von Krankenhäusern, die in das Krankenhausinvestitionsprogramm (KIP) des Freistaates Sachsen bereits aufgenommen sind, einzusetzen. Danach wurden alle territorialen Krankenhäuser der Stadt Leipzig mit einbezogen, damit auch Krankenhäuser in nichtstädtischer Trägerschaft. Insgesamt wurden im Jahr 2012 für die Maßnahmen 389.636 EUR eingesetzt. Die restlichen Mittel zur Umsetzung der 10 % Regelung für den Krankenhausbau können erst in 2013 zur Auszahlung kommen. Die zweckendsprechende Verwendung der Investiven Schlüsselzuweisungen ist gemäß Anlage 2 zum Rechenschaftsbericht dokumentiert. Die hier dargestellte Erläuterung zur Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen bilden die Ergebnisse der FAGVerhandlungen vom 18.05.2012 ab. Auszahlungen für Investitionen In der nachfolgenden Tabelle sind die Auszahlungen für Investitionen strukturiert im Vergleich zur Planung dargestellt. Auszahlungsposition Ermächtigungen aus 2011 Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2012 in EUR Beschlossener Haushaltsplan 2012 Ergebnis des Haushaltsjahres 2012 Anteilige Quote in % Vergleich IstVergleich IstErgebnis/ Ergebnis/ beschlossener fortgeschriebener Haushaltsplan Ansatz in EUR Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 19.178.796,31 10.388.550,00 30.216.758,40 6.528.084,64 5,0 -3.860.465,36 -23.688.673,76 Auszahlungen für Baumaßnahmen 64.178.515,33 83.946.600,00 162.067.582,40 83.163.911,63 63,7 -782.688,37 -78.903.670,77 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachanlagevermögen 10.318.281,09 10.325.265,00 20.807.011,06 9.162.810,30 7,0 -1.162.454,70 -11.644.200,76 2.861.300,00 826.500,00 15.597.288,64 15.147.288,64 11,6 14.320.788,64 -450.000,00 6.112.310,12 15.097.150,00 22.532.501,60 11.474.494,64 8,8 -3.622.655,36 -11.058.006,96 9.915.851,58 8.775.450,00 20.844.158,36 5.062.702,40 3,9 -3.712.747,60 -15.781.455,96 112.565.054,43 129.359.515,00 272.065.300,46 130.539.292,25 100,0 1.179.777,25 -141.526.008,21 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagevermögen und von Wertpapieren des Umlaufvermögens Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen Auszahlungen für sonstige Investitionen Auszahlungen für Investitionstätigkeit Insgesamt wurden ausgezahlt: ŀ ŀ ŀ ŀ 63,7 % für Baumaßnahmen, 11,6 % für den Erwerb von Finanzanlagen (Wertpapiere des Umlaufvermögens lagen zum 31.12.2012 nicht vor) , 8,8 % für Investitionsfördermaßnahmen, das heißt, für investive Förderung Dritter, darunter auch für Eigenbetriebe der Stadt Leipzig, 7,0 % für Erwerb von Sachanlagevermögen. Die restlichen Positionen haben einen unwesentlichen Anteil. Im Jahr 2012 wurden unter anderem folgende Großprojekte abgeschlossen: _____________________________________________________________________________________________________ Seite 39 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ ŀ ŀ ŀ Stadtbibliothek Leipzig (14,9 Mio. EUR), Luisenbrücke (3,0 Mio. EUR), Hauptgebäude der Feuerwache Süd (Gruppenwache Süd) (2,9 Mio. EUR). Der Gesamtansatz der Auszahlungen für Baumaßnahmen weist insgesamt eine Unterschreitung aus. Dennoch sind für einzelne Maßnahmen überplanmäßige Auszahlungen erforderlich geworden, z. B. für den Lindenauer Hafen in Höhe von 3,2 Mio. EUR, Zentrale Planungsmittel Schulbau in Höhe von 2,2 Mio. EUR, Heidegraben in Höhe von 1,3 Mio. EUR sowie für das Gewandhaus in Höhe von 1,4 Mio. EUR. Es ist festzustellen, dass die Stadt Leipzig nicht alle im Haushaltsplan für 2012 veranschlagten sowie durch Ermächtigungsübertrag aus dem Vorjahr zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionen vollständig verausgaben konnte, folgerichtig ergibt sich wieder ein erheblicher Ermächtigungsübertrag in Höhe von 101,2 Mio. EUR für 2013 (Ermächtigungen aus 2011: 112,6 Mio. EUR). Ziel muss es sein, dass der Entwicklung der investiven Budgetreste entgegen gewirkt werden muss, u. a. auch durch eine realistische den tatsächlichen Bauabläufen angepasste Planung. Bei der Betrachtung der investiven Eigenfinanzierungsquote wird deutlich, dass mehr als die Hälfte der Ausgaben der Verwaltungstätigkeit für Investitionen zur Verfügung steht. Formel ܼ݄݈ܽ‫݂݈݀ ݏݑܽ ݋݈݀ܽݏ݈݁ݐݐ݅݉ݏ݃݊ݑ‬. ܸ݁‫ݐ݅݁݇݃݅ݐ¡ݐݏ݃݊ݑݐ݈ܽݓݎ‬ × 100 ܲ‫ݐ݊݁ݖ݋ݎ‬ ܼ݄݈ܽ‫ݐ݅݁݇݃݅ݐ¡ݐݏ݊݋݅ݐ݅ݐݏ݁ݒ݊ܫ ݏݑܽ ݋݈݀ܽݏ݈݁ݐݐ݅݉ݏ݃݊ݑ‬ Berechnung Ergebnis 2012 Ergebnis Vorjahr 63,34 - 38.257.959,41 × 100 ܲ‫ݐ݊݁ݖ݋ݎ‬ 60.402.274,54 Weiterhin wird an der Investitionsauszahlungsquote von 9,4 % deutlich, dass derzeit 1/10 der Gesamtauszahlungen investiv verwendet werden. Formel ‫݊݁݃݊ݑ݈݄ܽݖݏݑܽݏ݊݋݅ݐ݅ݐݏ݁ݒ݊ܫ‬ × 100 ܲ‫ݐ݊݁ݖ݋ݎ‬ ‫݊݁݃݊ݑ݈݄ܽݖݏݑܽݐ݉ܽݏ݁ܩ‬ Berechnung 130.539.292,25 × 100 ܲ‫ݐ݊݁ݖ݋ݎ‬ 1.394.748.226,33 Ergebnis 2012 Ergebnis Vorjahr 9,36 - Ergänzt um die Berücksichtigung der für das Jahr 2012 angefallenen Gesamtabschreibungen von 184.240.284,48 EUR (siehe Anhang zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig, Anlage 1) wird deutlich, dass derzeit 141,14 % der Auszahlungen für Investitionen abge_____________________________________________________________________________________________________ Seite 40 Ein- und Auszahlungen der Finanzierungstätigkeit ___________________________________________________________________________________________________ schrieben werden und damit ein Werteverzehr von statten geht. Lässt man bei der Betrachtung die Auszahlungen sowie die Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen außer Betracht und bezieht ausschließlich das Sachanlagevermögen ein ergibt sich eine Quote von 106,17 % (Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen: 110.325.549,38 EUR; Auszahlungen für Investitionen ohne Finanzanlagevermögen und ohne Investitionsfördermaßnahmen: 103.917.508,97 EUR). Es wird deutlich, dass eine höhere Abschreibung im Vergleich zur Auszahlung für Neuinvestitionen erfolgt, sodass auch bei ausschließlicher Betrachtung des Sachanlagevermögens ein Werteverzehr festzustellen ist. Die Abweichung von der Zielquote von 100 % ist jedoch relativ gering. Darüber hinaus ist bei der Betrachtung der Zahlungsmittel zu berücksichtigen, dass eine hohe Abhängigkeit von Fördermittelmaßnahmen und der entsprechenden Auszahlung von Zuwendungen besteht. 5.2.4. Ein- und Auszahlungen der Finanzierungstätigkeit Wie der Gesamtfinanzrechnung zu entnehmen ist, weichen die tatsächlichen Auszahlungen und Einzahlungen der Finanzierungstätigkeit erheblich vom beschlossenen Haushaltsansatz ab (Einzahlungen: + 78,2 Mio. EUR; Auszahlungen: + 56,7 Mio. EUR). Diese Abweichung resultiert im Wesentlichen aus der im Jahr 2012 vorgenommenen Umschuldung in Höhe von 56.820.000,00 EUR, welche im Rahmen der Planung nicht berücksichtigt wurde. Die tatsächliche Kreditaufnahme im Jahr 2012 erfolgte in Höhe von insgesamt 50,0 Mio. EUR. Für das Haushaltsjahr stand eine Kreditermächtigung von insgesamt 57,4 Mio. EUR zur Verfügung. Davon entfielen 28,8 Mio. EUR auf die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung aus dem Vorjahr und 28,6 Mio. EUR auf die Kreditermächtigung des laufenden Haushaltsjahres. 5.3. Vermögensrechnung (Bilanz)/Vermögenslage 5.3.1. Vermögen (Aktiva) Die Jahresabschlussbilanz 2012 (Vermögensrechnung) der Stadt Leipzig weist zum Stichtag 31.12.2012 ein Vermögen in Höhe von 4.105.707.988,65 EUR aus. Im Vergleich zum Vorjahr (Eröffnungsbilanz) ist eine Reduzierung des Vermögens in Höhe von 10.081.771,03 EUR zu verzeichnen. Anlagevermögen Das Anlagevermögen weist mit rund 92,7 % das wesentliche Vermögen der Stadt Leipzig aus. Darin enthalten zeigt das Sachanlagevermögen mit rd. 66,0 % den größten Vermögensanteil auf. Immaterielle Vermögensgegenstände Die Stadt Leipzig verfügt zum Bilanzstichtag über immaterielles Vermögen in Höhe von 8,7 Mio. EUR. Die hohe Wertminderung, im Vergleich zum Vorjahr (Eröffnungsbilanz) um 1,3 Mio. EUR, resultiert aus der hohen Abschreibung wegen der kurzen Nutzungsdauer. Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen Auf die mögliche Aktivierung von Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen an Dritte ist im Rahmen der Eröffnungsbilanz verzichtet worden (Ausübung des Wahlrechts gemäß § 36 Abs. 8 SächsKomHVO-Doppik). Die Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen betragen zum Stichtag 31.12.2012 insgesamt 8,5 Mio. EUR. _____________________________________________________________________________________________________ Seite 41 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ Ab dem 01.01.2012 wurden gemäß Beschluss der Ratsversammlung vom 20.11.2014 (DS00411/14) nach § 36 Abs. 8 SächsKomHVO-Doppik geleistete Investitionszuwendungen sowie Umlagen, Kostenerstattungen, Beiträge und ähnliche Entgelte, welche die Stadt Leipzig im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung oder aufgrund gesetzlicher oder satzungsrechtlicher Verpflichtungen an Dritte für Investitionen leistet als Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen abgebildet. Sachanlagevermögen Die Zusammensetzung des Sachanlagevermögens ist in der folgenden Tabelle dargestellt. 31.12.2012 Sachanlagevermögen 01.01.2012 in EUR Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen 186.440.885,89 186.812.015,06 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen 737.448.885,91 753.186.997,15 1.287.420.116,84 1.330.718.924,81 232.369,81 242.705,68 363.482.619,32 363.163.035,34 25.566.596,98 24.526.078,09 Infrastrukturvermögen Bauten auf fremdem Grund und Boden Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung, Tiere Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Gesamt 20.446.514,15 19.946.125,28 108.062.199,27 63.301.588,37 2.729.100.188,17 2.741.897.469,78 Insgesamt beträgt das Sachanlagevermögen zum 31.12.2012 2.729,1 Mio. EUR. Den überwiegenden Anteil am Sachanlagevermögen stellt das Infrastrukturvermögen (47,2 %), die bebauten und unbebauten Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen (33,9 %) sowie Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler (13,3 %). In diesen Positionen sind im Vergleich zur Eröffnungsbilanz nur unwesentliche Veränderungen zu vermerken. Im Vergleich zum Vorjahr (Eröffnungsbilanz) sind die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau um 44,8 Mio. EUR gestiegen. Die geleisteten Anzahlungen auf noch nicht gelieferte oder erstellte Vermögensgegenstände wurden mit den tatsächlich gezahlten Beträgen angesetzt. Ausgezahlte Investitionen für Anlagen im Bau wurden angesetzt, sofern diese zum 31.12.2012 noch nicht fertiggestellt waren. Von den zum 31.12.2012 geleisteten Anzahlungen auf das Sachanlagevermögen entfallen 337,6 TEUR auf die Einführung des Digitalfunks für die Fahrzeuge der Branddirektion. Darüber hinaus sind umfangreiche Baumaßnahmen im Bereich Schulen und Kindertagesstätten zum 31.12.2012 noch nicht abgeschlossen, sodass die Berücksichtigung als Anlage im Bau erfolgt. Hierunter fallen die Immanuel-Kant-Schule (11,1 Mio. EUR, davon Zugang in 2012 von 5,0 Mio. EUR), die Humboldtschule (9,5 Mio. EUR, davon Zugang in 2012 von 2,8 Mio. EUR) sowie die Erich Kästner-Schule (9,1 Mio. EUR, davon Zugang in 2012 von 6,1 Mio. EUR). Darüber hinaus haben sich auf den Anlagen im Bau für das Jahr 2012 unter Anderem Abgänge und damit die Aktivierung der B6/B87/Mittlerer Ring Nord (10,0 Mio. EUR) und Stadtbibliothek (13,6 Mio. EUR) ergeben. Finanzanlagevermögen Das Finanzanlagevermögen umfasst zum Bilanzstichtag 1.087,7 Mio. EUR. Der Anteil am Gesamtanlagevermögen beträgt 26,5 %. _____________________________________________________________________________________________________ Seite 42 Vermögen (Aktiva) ___________________________________________________________________________________________________ Fast die Hälfte des Finanzanlagevermögens stellen die Anteile an verbundenen Unternehmen dar (49,2 %). Weiterhin zählt zum Finanzanlagevermögen Ausleihungen (22,7 %), Wertpapiere (10,9 %), Beteiligungen (10,6 %) und Sondervermögen (6,6 %). Zur Übersicht der verbundenen Unternehmen, Eigenbetriebe und Beteiligungen wird auf 8.2 sowie auf den Anhang zum Jahresabschluss 2012 verwiesen. Gemäß § 89 Abs. 5 SächsGemO werden Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen mit dem anteiligen Eigenkapital oder, sofern dies dem wirklichen Wert deutlich näher kommt, mit den Anschaffungskosten angesetzt. Mit Ratsbeschluss RBV-1220/12 wurde in der Stadt Leipzig die Festlegung getroffen, dass Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen und Zweckverbänden sowie Sondervermögen im Rahmen der Bewertung zum Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2012 mit dem anteiligen Eigenkapital nach der Eigenkapitalspiegelmethode anzusetzen sind. Ausleihungen liegen in der Stadt Leipzig nur in Form von Darlehen vor und wurden mit dem Nominalwert zum Stichtag des Jahresabschlusses angesetzt. Unternehmen 31.12.2012 01.01.2012 Laufzeit 1 bis 5 Jahre 567.970,73 EUR 500.000,00 EUR Zoo Leipzig GmbH 500.000,00 EUR 500.000,00 EUR 67.970,73 EUR 0,00 EUR Laufzeit über 5 Jahre 245.896.366,41 EUR 243.842.863,61 EUR LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH 237.846.477,31 EUR 237.846.477,31 EUR 932.026,19 EUR 1.165.026,19 EUR 1.600.001,00 EUR 1,00 EUR 998.882,35 EUR 998.882,35 EUR 1.434.632,57 EUR 1.494.632,57 EUR 150.000,00 EUR - 2.934.346,99 EUR 2.337.844,19 EUR Mitteldeutsche Flughafen AG LGH Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. KG Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH Mitteldeutsche Flughafen AG Anteile werden als Wertpapiere des Anlagevermögens aktiviert, wenn sie weder als Anteile an verbundenen Unternehmen, noch Beteiligungen, Sondervermögen oder sonstigen Ausleihungen zugeordnet werden können, aber kumulativ ein dauerhafter Bindungswille besteht. Es handelt sich um reine Vermögensanlagen. Die Stadt Leipzig hält zum 31.12.2012 Investmentzertifikate in Höhe von 22,0 Mio. EUR sowie Kapitalmarktpapiere und langfristige Geldanlagen von 96,5 Mio. EUR. Umlaufvermögen Das Umlaufvermögen der Stadt Leipzig beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2012 insgesamt 253,6 Mio. EUR. Dies entspricht einem Anteil an der Bilanzsumme von 6,2 %. _____________________________________________________________________________________________________ Seite 43 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ 31.12.2012 Umlaufvermögen 01.01.2012 in EUR Vorräte 20.867.085,84 23.862.807,54 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 83.525.454,60 62.401.966,84 Privatrechtliche Forderungen, Wertpapiere des Umlaufvermögens 27.248.591,39 20.354.367,43 Liquide Mittel 121.921.407,32 127.370.233,14 Gesamt 253.562.539,15 233.989.374,95 Vorräte Vorräte wurden mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren Wert, der sich aus einem Markt- oder Börsenpreis zum Stichtag des Jahresabschlusses ergab, wurden wertmindernd berücksichtigt. Der überwiegende Anteil an den Vorräten stellen Grundstücke und Bauten dar, die zum Verkauf bestimmt sind. Mit Ratsbeschluss RBV-1200/12 vom 18.04.2012 wurden die in der Objektliste zur Ratsvorlage aufgeführten Flurstücke dem Umlaufvermögen der Eröffnungsbilanz zugeordnet. Die nicht im RBV-1200/12 benannten Flurstücke, für die zum 31.12.2011 eine konkrete Veräußerungsabsicht bestand, werden in den Folgejahren in den Bilanzposten „Vorräte“ umgebucht. Die Bestandsveränderung der zum Verkauf bestimmten Flurstücke von insgesamt 2,7 Mio. EUR ergibt sich aus der Veräußerung diverser Grundstücke, unter Anderem der Hans-Driesch-Straße 2, welches einen Restbuchwert einschließlich Gebäude von 1,0 Mio. EUR aufwies, dem Rathaus Plagwitz mit einem Restbuchwert von 560,0 TEUR sowie Flurstücke der Gemarkung Leutzsch mit einem Restbuchwert von 350,0 TEUR. Forderungen Zum Stichtag 31.12.2012 umfassen die Forderungen insgesamt 110,8 Mio. EUR und haben einen Anteil von 43,7 % am Umlaufvermögen. Davon: ŀ ŀ Öffentlich-rechtliche Forderungen in Höhe von 83,5 Mio. EUR, dies entspricht 32,9 % des Umlaufvermögens Privatrechtliche Forderungen in Höhe von 27,2 Mio. EUR, dies entspricht 10,7 % des Umlaufvermögens Öffentlich-rechtliche Forderungen sind Forderungen aus Gebühren, Beiträgen, Steuern und Transferleistungen. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen sind in der folgenden Tabelle angegeben. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen Steuerforderungen Forderungen aus Transferleistungen 31.12.2012 01.01.2012 in EUR 5.847.786,57 7.003.571,14 35.927.325,74 23.260.336,70 2.726.683,89 871.154,94 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 39.023.658,40 31.266.904,06 Gesamt 83.525.454,60 62.401.966,84 Der Hauptanteil der öffentlich-rechtlichen Forderungen besteht aus den Steuerforderungen (43,0 %) sowie den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen (46,7 %). In den Steuerforderungen sind Forderungen aus dem Gemeindeanteil an Steuern in Höhe von _____________________________________________________________________________________________________ Seite 44 Kapital (Passiva) ___________________________________________________________________________________________________ 10,1 Mio. EUR enthalten. Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurde fälschlicherweise eine Wertberichtigung durchgeführt, sodass im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses eine Korrektur der Forderungen um den Betrag von rd. 1,2 Mio. EUR erfolgte. Die Veränderung der sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen beinhaltet Korrekturen der Eröffnungsbilanz in Höhe von 4.213.844,50 EUR. Die Pauschalwertberichtigung der Forderungen gegenüber Bund oder Freistaat Sachsen wurden aufgrund ihrer i.d.R. nicht vorhandenen Ausfallwahrscheinlichkeit im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses rückgängig gemacht. Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurden die Privatrechtlichen Forderungen aus Lieferung und Leistungen mit einem Betrag von 981.196,66 EUR zu niedrig ausgewiesen, mit der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde dies korrigiert. Zum Stichtag des Jahresabschlusses lagen in der Stadt Leipzig keine Wertpapiere des Umlaufvermögens vor. Liquide Mittel Der Anteil der liquiden Mittel beträgt mit 121,9 Mio. EUR rund 48,1 % am gesamten Umlaufvermögen. Innerhalb der Sichteinlagen bei Banken und Versicherungen werden Treuhandkonten abgebildet, die wirtschaftlich der Stadt Leipzig zugeordnet, aber durch einen Dritten, z. B. Hausverwalter, bewirtschaftet werden. Unter den sonstigen Einlagen werden u. a. Spareinlagen auf Treuhandkonten abgebildet. Dabei handelt es sich u. a. um Mietkautionskonten. Korrespondierend dazu wurden die Zahlungsverpflichtungen aus den erhaltenen Kautionen als sonstige Verbindlichkeiten passiviert. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) in Höhe von 18,2 Mio. EUR beinhaltet im Wesentlichen sonstige ARAP für Kosten der Unterkunft sowie Kosten für ein Fachprogramm im Sozialamt und ARAP aus Dienstleistungen aus der Abgrenzung von Mietzahlungen. Auf eine Abgrenzung wurde in der Stadt Leipzig dann verzichtet, wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende Ausgaben handelt, die einen Gesamtbetrag von 2.500,00 EUR nicht übersteigen. 5.3.2. Kapital (Passiva) Die Vermögensrechnung (Bilanz) der Stadt Leipzig für das Jahr 2012 weist zum Stichtag 31.12.2012 eine Bilanzsumme in Höhe von 4.105.707.988,65 EUR aus. Im Vergleich zum Vorjahr (Eröffnungsbilanz) sank die Kapitalseite, analog zur Vermögensseite, um 10.081.771,03 EUR. Kapitalposition Die Kapitalposition besteht aus dem Basiskapital, Rücklagen und Fehlbeträgen. Die Eigenkapitalquote (Kapitalposition/Bilanzsumme * 100) beträgt 41,6 %. Im Vorjahr (Eröffnungsbilanz) betrug diese 40,3 %. Das Anlagevermögen wird zu 44,5 % vom Eigenkapital gedeckt (Anlagendeckungsgrad I). Beim Anlagendeckungsgrad II fließt zusätzlich das langfristige Fremdkapital bei der Beurteilung der Deckung des Anlagevermögens ein. Basiskapital Das Basiskapital beträgt zum Bilanzstichtag 1.706.315.813,16 EUR. Im Vergleich zum Vorjahr stieg diese um 47,4 Mio. EUR. Der Zuwachs des Basiskapitals ist auf Korrekturen der Eröffnungsbilanz gemäß § 62 SächsKomHVO sowie Änderungen nach § 63 Abs. 9 SächsKomHVO-Doppik zurückzuführen. Hierbei sei auf die Erläuterungen im Anhang und die Anlage 5 zum Anhang verwiesen. Mit der Anwendung des § 131 Abs. 6 Satz 5 SächsGemO (siehe dazu Anhang Pkt. 6.1) erfolgte außerdem die unmittelbare Verrechnung des Fehlbetrags im Gesamtergebnis 2012 mit dem Basiskapital. _____________________________________________________________________________________________________ Seite 45 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ Rücklagen Rücklagen stellen einen vom Basiskapital abgegrenzten variablen Teil der Kapitalposition dar, dem sich nach dem Prinzip der Gesamtdeckung keine einzelnen Vermögenspositionen auf der Aktivseite der Bilanz zuordnen lassen. Sie werden aufgrund von gesetzlichen oder satzungsmäßigen Bestimmungen oder freiwillig gebildet. Die Rücklagen werden nach ihrem Entstehungsgrund unterschieden in Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses, aus Überschüssen des Sonderergebnisses, aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen sowie zweckgebundene und sonstige Rücklagen. Im Haushaltsjahr 2012 wurden keine Rücklagen gebildet. Fehlbeträge Aufgrund der nach § 131 Abs. 6 Satz 5 SächsGemO unmittelbaren Fehlbetragsverrechnung mit dem Basiskapital erfolgt kein Ausweis des Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis des Haushaltsjahres 2012. Sonderposten Bei den Sonderposten handelt es sich um einen gesondert auszuweisenden Passivposten für Ertragszuschüsse, Kostenüberdeckungen bei der Gebührenkalkulation, Beiträge und Ähnliches. § 40 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik ergänzt hierzu zweckgebundene Geld- und Sachgeschenke für Investitionen sowie erhaltene investive Umlagen und Vermögensübertragungen. Die passiven Sonderposten sind in Höhe von 812,8 Mio. EUR ausgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr (Eröffnungsbilanz) reduzierten sich die Sonderposten um rd. 35,0 Mio. EUR. Sonderposten Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen Sonderposten für Investitionsbeiträge Sonderposten für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten Gesamt 31.12.2012 01.01.2012 in EUR 787.611.223,73 805.617.199,10 19.856.757,73 0,00 5.293.842,80 20.734.329,65 60.938,08 21.404.970,19 812.761.824,26 847.817.437,02 Die einzelnen Sonderposten werden in der Vermögensrechnung ausgewiesen. Der Hauptanteil der Sonderposten resultiert aus empfangenen Investitionen sowie den darin enthaltenen investiven Schlüsselzuweisungen und der Infrastrukturpauschale für investive Maßnahmen (96,9 %). Die Investitionszuwendungen beinhalten u. a. Zugänge von Bund (1,5 Mio. EUR), Land (19,1 Mio. EUR), Gemeinden und Gemeindeverbände (40,8 TEUR) sowie erfolgswirksame Auflösungen von Bund (4,6 Mio. EUR), Land (9,2 Mio. EUR) und Gemeinden und Gemeindeverbände (1,1 TEUR). Das zudem enthaltene kommunale Vorsorgevermögen wurde gem. § 32 Abs. 2 Nr. 3 SächsFAG 2009/2010 als Sonderposten bilanziert und in der Eröffnungsbilanz ausgewiesen. Die ursprünglich geregelte investive Bindung entfällt gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 SächsFAG 2011/2012 nunmehr mit Auflösung des Vorsorgevermögens (2,3 Mio. EUR). Die Sonderposten für Investitionsbeträge umfassen die Beteiligungen privater Dritter an der Finanzierung kommunaler Investitionen (u. a. Ausbau von Straßen) und betragen 19,9 TEUR. Die Absenkung der Sonderposten für den Gebührenausgleich resultiert aus der erfolgswirksamen Auflösung der Benutzergebühren auf Wochen- und Spezialmärkten inkl. Verzinsung. _____________________________________________________________________________________________________ Seite 46 Kapital (Passiva) ___________________________________________________________________________________________________ Das in den sonstigen Sonderposten, gem. § 32 Abs. 2 Nr. 3 SächsFAG 2009/2010, bilanzierten kommunale Vorsorgevermögen wird dort bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Auflösung ausgewiesen. Die ursprünglich geregelte investive Bindung entfällt gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 SächsFAG 2011/2012 nunmehr mit Auflösung des Vorsorgevermögens. Im Übrigen beinhaltet der Bilanzposten Stellplatzablöse in Höhe von 5,3 Mio. EUR. Rückstellungen Der Anteil der Rückstellungen an der Bilanzsumme beträgt 10,1 % und wird mit 415,2 Mio. EUR ausgewiesen. Im Vorjahr (Eröffnungsbilanz) beliefen sich die Rückstellungen auf rd. 473,6 Mio. EUR. Somit sanken die Rückstellungen im Haushaltsjahr 2012 um 58,4 Mio. EUR. Rückstellungen sind gemäß § 59 Nr. 44 SächsKomHVO-Doppik Verbindlichkeiten oder Aufwendungen, die im Haushaltsjahr zwar wirtschaftlich verursacht werden, aber der Fälligkeit und/oder der Höhe nach ungewiss sind. Daraus ergibt sich eine Periodisierung des Aufwandes. Durch die Änderung der SächsKomHVO-Doppik vom 08.02.2008, rechtsbereinigt mit Stand vom 31.12.2012, durch Artikel 1 der Verordnung vom 19.12.2012 (SächsGVBl. S. 764) wurden die Kommunen von der Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen entbunden. Gemäß § 27 Abs. 3 des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (SächsGKV) hat nunmehr der KVS sowohl für seinen eigenen Bereich als auch für seine Mitglieder Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen zu bilden. Der in der Eröffnungsbilanz abgebildete Wertansatz in Höhe von 103,8 Mio. EUR wurde nach § 63 Abs. 9 SächsKomHVO-Doppik (n.F.) mit der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2012 ergebnisneutral mit dem Basiskapital verrechnet. Die Rückstellungen für Entgeltzahlungen im Rahmen der Altersteilzeitverträge sind im Vergleich zum Vorjahr um 6,3 Mio. EUR auf 36,3 Mio. EUR abgesunken. Ab dem Haushaltsjahr 2014 befinden sich alle Arbeitnehmer in der Freizeitphase der Altersteilzeit, sodass die Auflösung der Rückstellung bis 2016 erfolgt. Die Veränderung der Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien zum Jahresabschluss per 31.12.2012 resultiert aus der Inanspruchnahme der Rückstellungen in Höhe von 830.134,55 EUR sowie eine Auflösung in Höhe von 125.016,87 EUR. Demgegenüber steht eine Zuführung in Höhe von insgesamt 816.691,11 EUR, in der jedoch auch die Veränderung durch die Anpassung des § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik enthalten ist. Der Anstieg der Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten und sonstige Umweltschutzmaßnahmen beträgt zum Jahresabschluss per 31.12.2012 rd. 2,0 Mio. EUR. Hiervon entfallen rd. 1,6 Mio. EUR auf Altlasten, die im Jahr 2012 bekannt wurden (Mühlweg 2, Hans-Driesch-Straße 2, 2. Erbbaurecht mit Rasenballsport Leipzig e.V.) sowie Veränderungen durch die Aufholung der Abzinsung aufgrund der Anpassung des § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik. Der Anstieg der Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts- und Verwaltungsverfahren sowie aus Bürgschaften, Gewährverträgen und ähnlichen Rechtsgeschäften resultiert im Wesentlichen aus einer Zuführung durch die Aufholung einer Abzinsung in Höhe von 24.833.613,19 EUR unter Berücksichtigung der Änderung des § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik. Die Zuführung aus der Wertanpassung bzw. aus der Berücksichtigung weiterer Rückstellungen für Gerichtsverfahren, welche bis zum 31.12.2012 anhängig wurden, erfolgt in einer Höhe von 3.516.088,80 EUR. Die Rückstellungen für unterlassene Aufwendung für Instandhaltungen betragen rd. 4,5 Mio. EUR. Im Rahmen der Eröffnungsbilanz wurden gem. § 61 Abs. 1 SächsKomHVO_____________________________________________________________________________________________________ Seite 47 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ Doppik keine Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung im Haushaltsjahr gebildet. Die wesentliche Zuführung zu den Rückstellungen für vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen zur Gegenleistung gegenüber Dritten resultiert aus Zuschüssen an freie Träger von Kindertageseinrichtungen (ca. 3,8 Mio. EUR), Erstattungen an Krankenkassen für Hilfen zur Gesundheit (ca. 1,4 Mio. EUR) sowie 9,5 Mio. EUR für die Leistungen der Oberflächenentwässerung an die Kommunalen Wasserwerke. Angaben zur Struktur und Entwicklung der einzelnen Rückstellungen können dem Anhang zum Jahresabschluss entnommen werden. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von 1.147,5 Mio. EUR in der Jahresabschlussbilanz 2012 ausgewiesen und stellen damit 27,9 % der Bilanzsumme dar. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Verbindlichkeiten um rd. 35,6 Mio. EUR angestiegen. Verbindlichkeiten in Form von Anleihen existieren nicht. Zum Bilanzstichtag bestehen Investitionskredite in Höhe von rd. 729,8 Mio. EUR (zuzüglich 2,6 Mio. EUR Kreditzinsen, die im Haushaltsjahr 2012 angefallen sind, aber erst im Haushaltsjahr 2013 ausgezahlt wurden). Diese Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen stellen mit rd. 63,8 % den größten Anteil der Verbindlichkeiten dar. Im Vergleich zum Vorjahr konnte der Bilanzposten um 4,1 Mio. EUR abgesenkt werden. Die Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen umfassen lt. Kontenrahmen Hypotheken, Grund- und Rentenschulden, Restkaufgelder und Leasingverträge. Diese Verbindlichkeiten betragen zum Bilanzstichtag rd. 171,7 Mio. EUR (Vorjahr bzw. Eröffnungsbilanz: 167,3 Mio. EUR). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen zum 31.12.2012 insgesamt 26,0 Mio. EUR und sind im Vergleich zum Vorjahr um rd. 1,3 Mio. EUR gesunken. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen in Höhe von 11,2 Mio. EUR umfassen insbesondere Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, gesetzliche Leistungen im Rahmen der Jugend- und Sozialhilfe sowie diverse Umlagen. Die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen im Vergleich zum Vorjahr (Eröffnungsbilanz) um 36,3 Mio. EUR auf rd. 206,6 Mio. EUR und stellen mit 18,0 % den zweithöchsten Anteil der Verbindlichkeiten dar. Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurden insbesondere durch den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag 2009 und 2010 beeinflusst, dieser verpflichtet die Stadt zur Zahlung von Fehlbeträgen aus der Finanzierung des ÖPNV (der Betrag, welcher die eigenen Mittel der LVV übersteigt) aus Haushaltsmitteln. Mit dem Ratsbeschluss V-1480/12 vom 17.12.2012 erfolgte eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 20,0 Mio. EUR. Im Gegenzug stiegen die Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen insbesondere durch die Liquiditätsbewirtschaftung der Eigenbetriebe (15,8 Mio. EUR), Pooling Eigenbetriebe (11,0 Mio. EUR) sowie sonstige Verbindlichkeiten im Sondervermögen (3,5 Mio. EUR). Gemäß § 33 KomHVO durften Einnahmen des Haushaltes als Verwahrgeld behandelt werden, solang sie noch nicht endgültig im Haushalt gebucht werden konnten. Die im Sachbuch haushaltsfremder Vorgänge kameral erfassten Verwahrungen/durchlaufenden Gelder wurden gemäß dem Überleitungskonzept über Datenmigration in die Doppik überführt. Die darin ausgewiesenen Beträge umfassen den Verkauf von Grund und Boden mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen (28,1 Mio. EUR), Sicherheitsleistungen bei Erschließungsverträgen (1,1 Mio. EUR), Sicherheitsleistungen/Hinterlegung nach Verdingungsordnung für Bauleistungen (290,0 TEUR) und Einnahmen aus Erbbaurechtsverträgen (542,3 TEUR). _____________________________________________________________________________________________________ Seite 48 Haushaltsausgleich und Haushaltsstrukturkonzept ___________________________________________________________________________________________________ Passive Rechnungsabgrenzungsposten Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) sind alle Einnahmen vor dem Jahresabschluss zum 31.12.2012, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die PRAP betragen zum 31.12.2012 rd. 23,9 Mio. EUR, im Vorjahr (Eröffnungsbilanz) wurden diese in Höhe von 23,5 Mio. EUR ausgewiesen. Den größten Anteil der PRAP bilden die Grabnutzungsgebühren in Höhe von 22,5 Mio. EUR. 6. Haushaltsausgleich und Haushaltsstrukturkonzept Als allgemeine Regelung normiert § 72 Abs. 3 SächsGemO, dass der Ergebnishaushalt der Gemeinde in ordentlichen Erträgen und Aufwendungen – jeweils unter Berücksichtigung der Überschüsse bzw. Fehlbeträge der Vorjahre –auszugleichen ist. 24 Sollte dies nicht erreicht werden, macht § 24 SächsKomHVO-Doppik konkrete Vorgaben für weitere Möglichkeiten zum Ausgleich des Haushalts. In der Stadt Leipzig war im Berichtsjahr 2012 kein Haushaltsstrukturkonzept aufzustellen und auch keines in Kraft. Gleiches gilt für den Zeitraum bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses und dieses Rechenschaftsberichtes. 7. Entwicklung und Ausgleich der Fehlbeträge Aus der letzten kameralen Jahresrechnung des Jahres 2011 resultierte kein Fehlbetrag. Auf die Ausführungen in der Eröffnungsbilanz sowie dem Rechenschaftsbericht zu Eröffnungsbilanz wird an dieser Stelle verwiesen. Da der Jahresabschluss 2012 der erste doppische Jahresabschluss der Stadt Leipzig ist, ist vorher kein doppischer Fehlbetrag aufgetreten, über dessen Entwicklung zu berichten wäre. In der ursprünglichen Haushaltsplanung wurde im Ergebnishaushalt ein Gesamtbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -61,1 Mio. EUR und ein negatives Gesamtergebnis von -60,7 Mio. EUR geplant (§ 1 Haushaltssatzung). Die Stadt Leipzig schloss das Haushaltsjahr 2012 mit einem Gesamtergebnis in Höhe von -38,3 Mio. EUR ab, welches sich aus einem ordentlichen Ergebnis von -49,7 Mio. EUR und einem aus außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen resultierenden Sonderergebnis von 11,4 Mio. EUR zusammensetzt. Die Stadt Leipzig wendete in ihrer Jahresrechnung 2012 die Übergangsbestimmung des § 131 Abs. 6 Satz 5 SächsGemO zur möglichen Fehlbetragsverrechnung zwecks Ergebnisausgleichs an. Nach dieser Vorschrift dürfen bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2016 als Saldo aus den nicht zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen entstandene Fehlbeträge im Jahr der Entstehung mit dem Basiskapital verrechnet werden, ohne dass die Gemeinde zur Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes verpflichtet ist. Für Fehlbeträge, die sich aus zahlungswirksamen Vorgängen ergeben, gilt diese Erleichterung ausdrücklich nicht. Die Verrechnung des Fehlbetrags wird unmittelbar, d. h. im gleichen Haushaltsjahr, vorgenommen. Die Verrechnung des ausgewiesenen Fehlbetrages im Gesamtergebnis 2012 erfolgt in vollständiger Höhe auf das Basiskapital. Der erzielte Überschuss im Sonderergebnis wurde folglich prioritär zur Deckung herangezogen. 24 Bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2016 gelten hier gemäß § 131 SächsGemO Übergangsbestimmungen. _____________________________________________________________________________________________________ Seite 49 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ 8. Aufgabenerfüllung der Stadt Leipzig 8.1. Aufgabenerfüllung und Personalbestand Die Stadt Leipzig erfüllt ihre Aufgaben auf Basis der Gesetze als Pflichtaufgaben nach Weisung, weisungsfreie Pflichtaufgaben sowie freiwillige Aufgaben. Die Aufgabenerfüllung vor allem im freiwilligen Bereich (u. a. Kultur, Sport) erfolgt im Rahmen der eigenen Leistungsfähigkeit. Die Aufgabenerfüllung erfolgt zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben beschäftigt die Stadt Leipzig als rechtsfähige Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts eigenes Personal, dessen Vorgesetzter der Oberbürgermeister ist. Gemäß den Personalstandsrichtwerten laut Teil A) Ziffer III. Nr. 1 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Grundsätze der kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsführung und die rechtsaufsichtliche Beurteilung der kommunalen Haushalte zur dauerhaften Sicherung der kommunalen Aufgabenerledigung (VwV KomHHWi) sollen kreisfreie Städte wie die Stadt Leipzig einen Personalbestand von 13,9 Vollzeitäquivalente (VZÄ) je 1.000 Einwohner 25 vorhalten. Zum Stichtag 31. Dezember 2012 beschäftigte die Stadt Leipzig in der für die Ermittlung des Personalstandsrichtwertes maßgeblichen Kernverwaltung 6.963,32 VZÄ. 26 Daraus ergibt sich bezogen auf die amtliche Einwohnerzahl zum 31. Dezember 2012 ein rechnerischer Personalbestand von rund 13,4 VZÄ je 1.000 Einwohnern; der Wert liegt damit um rund 0,5 VZÄ je 1.000 Einwohner unter dem empfohlenen Richtwert. 27 Die Stadt Leipzig unterhielt im Berichtsjahr einen ausreichenden Personalbestand, um den ihr obliegenden Aufgaben nachzukommen. Nach gegenwärtiger Einschätzung der Haushaltsplanung und -durchführung wird die Stadt Leipzig auch in den kommenden Jahren sowohl hinsichtlich des Personalbestandes als auch in Bezug auf die eigene Ausstattung in der Lage sein, die ihr obliegenden Aufgaben dauerhaft zu erfüllen. 8.2. Auslagerung der Aufgabenerfüllung: Wirtschaftliche Betätigung der Stadt Leipzig Die Stadt Leipzig ist über den Kernhaushalt hinaus zum Zwecke der Daseinsvorsorge an verschiedenen Unternehmen beteiligt. Nachstehend werden die Eigenbetriebe der Stadt Leipzig, die Eigengesellschaften und Beteiligungsunternehmen sowie die Zweckverbände, in denen die Stadt Mitglied ist, zum Stand 31. Dezember 2012 aufgezeigt. Die Darstellung erfolgt in der Struktur des Finanzanlagevermögens in der Vermögensrechnung der Stadt Leipzig, d. h. nach Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen. Für weitergehende Informationen zur Ausgliederung der Aufgabenerfüllung bzw. zu den Eigenbetrieben, den Unternehmen in Privatrechtsform, an denen die Stadt Leipzig beteiligt ist, 25 Bezogen auf die Summe der Beschäftigten im Kernhaushalt (sogenannter Beschäftigungsbereich 21) und in den mit Sonderrechnung geführten rechtlich unselbstständigen Einrichtungen und Unternehmen mit Ausnahme der Krankenhäuser (sogenannter Beschäftigungsbereich 22) 26 Angabe Ist-Stellenanzahl/VzÄ zum 31. Dezember 2012 laut Hauptamt der Stadt Leipzig (Ist Stellenanzahl 31.12.2012 von gesamt 8.460,22 VzÄ ohne VzÄ Städtisches Klinikum St. Georg, Personal für Kinderbetreuung und Stelle des Hauptverwaltungsbeamten sowie ohne VzÄ Kommunalkombi). 27 Personalstandsrichtwert zum 31. Dezember wird 2012 vom Hauptamt der Stadt Leipzig mit 13,6 angeben (Berechnung erfolgt dto. mit 6.963,32 VZÄ, jedoch mit 511.633 Einwohner – Stand 31.03.2012 entsprechend Statistischem Landesamt Kamenz) _____________________________________________________________________________________________________ Seite 50 Auslagerung der Aufgabenerfüllung: Wirtschaftliche Betätigung der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ und den betreffenden Zweckverbänden wird auf den 20. Beteiligungsbericht der Stadt Leipzig verwiesen. 28 Name und Sitz Anteil der Stadt Leipzig Anteile an verbundenen Unternehmen Abfall-Logistik Leipzig GmbH Leipzig Aufbauwerk Region Leipzig GmbH Leipzig Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig Leipzig mbH Klinikum St. Georg gGmbH Leipzig Lecos GmbH Leipzig Leipziger Dok-Filmwochen GmbH Leipzig Leipziger Entwicklungs- und VermarktungsgesellLeipzig schaft mbH Leipziger Entwicklungs- und VermarktungsgesellLeipzig schaft mbH & Co. Grundstücks-KG Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH Leipzig LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von BauLeipzig gebieten mbH LGH Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. KG Leipzig LGH Service GmbH Leipzig LVV Leipziger Versorgungs- und VerkehrsgesellLeipzig schaft mbH Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft Leipzig mbH Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH Leipzig Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH Leipzig WRL - Wirtschaftsförderung Region Leipzig Leipzig GmbH Zoo Leipzig GmbH Leipzig Beteiligungen European Energy Exchange AG Leipzig Flughafen Leipzig/Halle Frankfurt/Main Leipzig Mitteldeutsche Flughafen AG WV Energie AG Abfallverwertung Leipzig GmbH Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH Leipzig 51 % 29 57,03 % 100 % 100 % 30 90 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 80,55 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 51 % 100 % 0,01 % (5.213 von 40.050.000 Aktien) 2,10 % 3 von 50.000 Aktien 30 % 31 33,33 % Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH Torgau Leipziger Messe GmbH Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Leipzig GmbH Abwasserzweckverband für die Reinhaltung der Parthe Leipzig Leipzig 24,5 % (treuhänderisch) 50 % 15,92 % Leipzig 50 % Borsdorf 10 von 46 Stimmen 28 Der 20. Beteiligungsbericht der Stadt Leipzig wurde von der Ratsversammlung in deren Sitzung vom 22.01.2014 zur Kenntnis genommen (Drucksache Nr. V/3439). Er steht im Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig zum Download zur Verfügung. Die dargestellte Tabelle dient lediglich der Information der Aufgabenauslagerung und stellt keine komplette Auflistung der städtischen Finanzanlagen sowie des Beteiligungsportfolios der Stadt Leipzig dar. 29 Bilanzierung der Beteiligung beim Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig 30 Bilanzierung der Beteiligung beim Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig 31 Bilanzierung der Beteiligung beim Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig _____________________________________________________________________________________________________ Seite 51 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ Name und Sitz Abwasserzweckverband Oberer Lober DERAWA Zweckverband DelitzschRackwitzer Wasserversorgung Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Zweckverband Erholungsgebiet Kulkwitzer See Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen Zweckverband Kommunales Forum Südraum Leipzig Rackwitz Anteil der Stadt Leipzig 2 von 8 Stimmen Delitzsch 1 von 47 Stimmen Leipzig 15 von 25 Stimmen Großpösna/ Störmthal Leipzig Leipzig Priestewitz/OT Lenz 4 von 8 Stimmen 4 von 10 Stimmen 1 von 13 Stimmen 32 Leipzig 65 von 185 Stimmen Leipzig 30 von 2.083 Stimmen Markkleeberg LeipzigPlaußig Zweckverband Parthenaue 9 von 15 Stimmen Zweckverband Planung und Erschließung "Neue Leipzig Harth" Sondervermögen Gewandhaus zu Leipzig Leipzig Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf Leipzig Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach" Leipzig Oper Leipzig Leipzig Schauspiel Leipzig Leipzig Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe Leipzig Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig Leipzig Stadtreinigung Leipzig Leipzig Theater der Jungen Welt Leipzig Leipzig Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe Leipzig 50 von 180 Stimmen 1 von 3 Stimmen 3 von 6 Stimmen 100 % (Eigenbetrieb) 100 % (Eigenbetrieb) 100 % (Eigenbetrieb) 100 % (Eigenbetrieb) 100 % (Eigenbetrieb) 100 % (Eigenbetrieb) 100 % (Eigenbetrieb) 100 % (Eigenbetrieb) 100 % (Eigenbetrieb) 100 % (Eigenbetrieb) 9. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, bestehen nicht. In diesem Zusammenhang wird jedoch auf die Chance im Zusammenhang mit der Kapitalausstattungsvereinbarung hingewiesen. 10. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 10.1. Chancen Kapitalausstattungsvereinbarung/CDO-Transaktionen In 2006 wurde der KWL der Vorschlag unterbreitet, die aus den Schuldverschreibungen resultierenden Einzelrisiken der KWL und/oder der Stadt Leipzig durch Abschluss sog. 32 In der Vermögensrechnung der Stadt Leipzig nicht bilanziert (Bilanzierungsverbot). _____________________________________________________________________________________________________ Seite 52 Chancen ___________________________________________________________________________________________________ CDS/CDO Transaktionen zu vermindern bzw. zu diversifizieren. Diese wurden in den Jahren 2006 und 2007 zum Abschluss gebracht. Mit den CDO-Transaktionen soll die KWL das Ausfallrisiko für tranchierte Kreditportfolien übernommen haben, d. h. die KWL soll den Banken für den Fall des Eintritts bestimmter Kreditereignisse in Portfolien und unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichszahlung gewähren. Die Wirksamkeit der CDO-Transaktionen steht in Streit. Die KWL und ihre Gesellschafter gehen davon aus, dass diese Geschäfte nichtig bzw. unwirksam und/oder nicht vollstreckbar und/ oder nicht durchführbar sind. Hieraus wurden Risiken für die KWL in Höhe von über 300 Mio. EUR ermittelt. Zur nachhaltigen Sicherstellung der finanziellen Stabilität von LVV und KWL und damit im Ergebnis zur Sicherstellung der zukünftigen Aufgabenerfüllung im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung haben die Stadt Leipzig und die LVV nach Beschlussfassung des Stadtrates am 25.02.2010 (RBV-279/10) eine entsprechende Kapitalausstattungsvereinbarung abgeschlossen. Danach verpflichtet sich die Stadt Leipzig gegenüber der LVV zur Kapitalausstattung bis maximal 290 Mio. EUR unter der Voraussetzung, dass die LVV wegen der Inanspruchnahme der KWL aus den CDO-Transaktionen Verluste der KWL ausgleichen muss. Die Kapitalausstattungsvereinbarung wurde der EU-Kommission zur Genehmigung aus beihilferechtlicher Sicht und der Landesdirektion zur Genehmigung als Kommunalaufsicht vorgelegt. Die EU-Kommission hat Mitte Juni 2011 mitgeteilt, dass die Kapitalausstattungsvereinbarung der Stadt keine genehmigungspflichtige Beihilfe darstellt. Mit Genehmigungsbescheid der Landesdirektion Leipzig vom 30.09.2011 zur Kapitalausstattungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der LVV vom 25.02.2010 in Verbindung mit dem Änderungsbescheid vom 01.11.2011 erhielt die Stadt verschiedene Auflagen. Unter anderem hatte die Stadt Leipzig in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 Rückstellungen für den Fall einer drohenden Inanspruchnahme aus der Kapitalausstattungsvereinbarung i. H. v. 290 Mio. EUR zu bilden. Diese Rückstellungen bestehen auch zum Jahresabschluss 2012 fort. Zu den abgeschlossenen CDO/CDS Transaktionen hat es am 04.11.2014 ein Urteil des High Court of Justice in London gegeben. Im Ergebnis dieses Urteils ist die KWL nicht dazu verpflichtet, Zahlungen aus den CDOs zu leisten. Auch die CDS sind unwirksam. Die für die CDOs und CDS bezahlten Prämien sind zu einem Großteil zurückzuzahlen. Einem Antrag der UBS auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil hat der High Court of Justice nicht stattgegeben. UBS hat nun beim Berufungsgericht die Zulassung der Berufung beantragt. Hierüber ist noch nicht entschieden worden. In der Folge des Urteils haben sich KWL und die Landesbank Baden-Württemberg darauf verständigt, die vor dem Landgericht Leipzig und dem Oberlandesgericht Dresden anhängigen Prozesse bis zu einer Entscheidung des englischen Berufungsgerichts ruhen zu lassen. Insoweit wird die Chance einer ertragswirksamen Auflösung der gebildeten Rückstellung zum derzeitigen Zeitpunkt als sehr wahrscheinlich angesehen. Die Einigung über die Verteilung der zu übernehmenden Gerichtskosten mit der UBS steht derzeit noch aus. Auswirkungen nach der Bevölkerungsstatistik Die künftige demographische Entwicklung im Freistaat Sachsen ist von einem deutlichen Bevölkerungsrückgang geprägt. Entgegen des Trends der meisten sächsischen Kommunen kann Leipzig jedoch einen kontinuierlichen Zuwachs der Bevölkerungszahlen verzeichnen. Mit der Zensusbekanntgabe im Frühjahr 2013 wurde die Leipziger Einwohnerzahl allerdings rückwirkend zum Zensus-Stichtag 09.05.2011 erheblich nach unten korrigiert. Finanzielle Auswirkungen bestehen hier insbesondere im kommunalen Finanzausgleich (FAG) - dies aufgrund der überproportionalen Einwohnerverluste im Sachsen-Vergleich. Die wiederum fortlaufend zu verzeichnenden überproportionalen Einwohnerzuwächse per 31.12.2011, 31.12.2012 sowie auch zum 31.12.2013 werden hier ausgleichend wirken. _____________________________________________________________________________________________________ Seite 53 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ Angaben zur Bevölkerungsentwicklung 33: Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Bevölkerung gesamt Männer Frauen 515.469 518.862 522.88 510.043 520.838 531.562 250.018 265.451 251.748 267.114 253.533 269.350 245.075 269.409 251.429 269.409 257.414 274.148 Es wird davon ausgegangen, dass sich der Einwohnerzuwachs in den nächsten Jahren weiterhin positiv fortsetzen wird. Die aktuell von der Stadt Leipzig vorgenommene "Bevölkerungsvorausschätzung 2013" erwartet in der mittleren von drei Varianten (Hauptvariante) für das Jahr 2032 eine Einwohnerzahl von 598.100. Die optimistische Variante nimmt 641.000 Einwohner an, die pessimistische Variante schätzt für das Jahr 2032 eine Gesamteinwohnerzahl von 557.500 Einwohnern. Bis zum Jahr 2019 geht die mittlere Variante von Geburtenüberschüssen aus. Insgesamt nimmt die Zahl der Kinder- und Jugendlichen in Leipzig kontinuierlich zu. Gleichzeitig erhöht sich in Leipzig auch stetig die Zahl der Menschen, die 70 Jahre und älter sind. Dies stellt die Stadt Leipzig vor enorme Herausforderungen. Zum einen steigt der Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen und zeitversetzt auch der Bedarf an Schulkapazitäten. Auf der anderen Seite steigen die Ausgaben im Sozialbereich, insbesondere für die Betreuung älterer Menschen, da immer mehr Menschen für immer längere Zeit Anspruch auf Unterstützung haben. Der Finanzierungsbedarf dafür ist durch entsprechende Priorisierung von Maßnahmen zukünftig zu sichern. Konjunkturelle Entwicklung Im Bereich der Wirtschaftsförderung werden besondere Chancen durch die Entwicklung von Flächenpotenzialen gesehen, die sowohl im Rahmen der Realisierung als auch in der langfristigen Perspektive positive Aspekte für den Standort Leipzig bedeuten. Diese Chancen entstehen zum einen im Zuge von Investitionen, zum anderen in der Folge der Nutzung durch Unternehmen über Primär- und Sekundäreffekte, die Arbeitsplätze, Steueraufkommen und Nachfrage erhalten bzw. generieren und sich somit förderlich auf die gesamtwirtschaftliche Lage der Stadt auswirken werden. Die in der Stadt Leipzig erkennbare positive konjunkturelle Entwicklung, die sich auch im Haushaltsjahr 2012 in der ansteigenden Gewerbesteuer widerspiegelt, führt allerdings zum einen bei den Gewerbesteuerumlagen zu einem erhöhten Aufwand und zum anderen (zeitversetzt) bei den Schlüsselzuweisungen zu geringeren Erträgen, da hier auch die Steuerkraft der Stadt Leipzig eine Rolle bei der Verteilung spielt. Positive Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt können aber dazu führen, dass die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften sinkt und die Belastungen im Sozialbereich zurückgehen. 10.2. Risiken Aus den unterschiedlichen Formen der Betätigungen können sich mitunter wirtschaftliche Konsequenzen für die Stadt Leipzig ergeben, wie z. B. aus der Übernahme von Bürgschaften oder anderen Sicherheiten, Gewährverträgen etc. Die Darstellung der hierzu bekannten Risikopositionen erfolgte bereits ausführlich im Anhang zum vorliegenden Jahresabschluss. Haushaltswirtschaftliche Belastungen, die für die künftige Entwicklung der Stadt Leipzig akut bestandsgefährdend sind und damit die stetige Aufgabenerfüllung und die Haushaltswirtschaft in Frage stellen, ergeben sich zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses 33 Quelle: Stadt Leipzig. _____________________________________________________________________________________________________ Seite 54 Organe und Mitgliedschaften ___________________________________________________________________________________________________ nicht. Sonstige Risiken, die zwar der Fortbestandsannahme nicht entgegenstehen, die sich aber im Falle ihres Eintretens nachteilig auf den Geschäftsverlauf bzw. auf die Lage der Stadt Leipzig auswirken und somit die künftige Entwicklung beeinträchtigen könnten, sind mitunter im Bereich der Unternehmensverbindungen zu sehen. Hier kommen vor allem Markt- und Umweltrisiken in Frage, die sich im Wesentlichen aus dem Wandel politischer, rechtlicher und ökonomischer Rahmenbedingungen ergeben können und denen bestimmte Unternehmensbranchen i. d. R. unterworfen sind. Konkrete Sachverhalte sind über das beschriebene US Cross-Border-Leasing für das Trinkwassernetz des KWL zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht bekannt. Das US Cross-Border-Leasing über das Trinkwassernetz der KWL aus dem Jahr 2003 wurde auf der Grundlage des Ratsbeschlusses Nr. VI-DS-02116-NF-01 vom 16.12.2015 mit Wirkung zum 18.12.2015 einschließlich sämtlicher Zahlungsverpflichtungen und deren Deckungsgeschäfte vorzeitig beendet. 11. Organe und Mitgliedschaften Gemäß § 88 Abs. 3 SächsGemO sind am Schluss des Rechenschaftsberichts für den Bürgermeister und den Fachbediensteten für das Finanzwesen sowie für die Ratsmitglieder, auch wenn die Personen im Haushaltsjahr ausgeschieden sind, anzugeben: 1. Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, 2. die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes in der jeweils geltenden Fassung, 3. die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Organisationseinheiten und Vermögensmassen, die mit der Gemeinde eine Rechtseinheit bilden, und in Organen von Unternehmen nach § 96, an denen die Gemeinde eine Beteiligung hält, ausgenommen die Hauptversammlung, und 4. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen, ausgenommen die Hauptversammlung. 11.1. Die Organe der Stadt Leipzig Organe der Stadt Leipzig sind nach den Maßgaben der SächsGemO der Stadtrat und der Oberbürgermeister. 11.1.1. Der Oberbürgermeister und seine Beigeordneten Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrats und Leiter der Stadtverwaltung. Ihm obliegt des Weiteren die Vertretung der Stadt. Die letzte Wahl des Oberbürgermeisters fand am 17. Februar 2013 statt. Zum Leipziger Oberbürgermeister wurde Burkhard Jung gewählt, der dieses Amt bereits seit 2006 aufgrund seiner Wahl am 26. Februar 2006 ausübt. Die kreisfreie Stadt Leipzig ist gesetzlich verpflichtet, als Stellvertreter des Oberbürgermeisters hauptamtliche Beigeordnete zu bestellen. Die Bestellung erfolgt im Wege der Wahl durch den Stadtrat. Die Beigeordneten vertreten den Oberbürgermeister ständig in ihrem Geschäftskreis; die Geschäftskreise der Beigeordneten werden vom Oberbürgermeister im Einvernehmen mit dem Stadtrat festgelegt. In welcher Reihenfolge die Beigeordneten den Oberbürgermeister im Falle seiner Verhinderung vertreten, wird vom Stadtrat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister bestimmt. In Kreisfreien Städten und Großen Kreisstädten kann der Gemeinderat den Beigeordneten die Amtsbezeichnung Bürgermeister verleihen. _____________________________________________________________________________________________________ Seite 55 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ In der Stadtverwaltung Leipzig waren im Berichtsjahr 2012 sieben Beigeordnete bestellt, die folgende Geschäftskreise (Dezernate) leiteten: Dezernat I Dezernat Allgemeine Verwaltung Dezernat II Finanzen Dezernat III Umwelt, Ordnung, Sport Dezernat IV Kultur Dezernat V Dezernat VI Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Stadtentwicklung und Bau Dezernat VII Wirtschaft und Arbeit Beigeordneter Erster Bürgermeister Andreas Müller Bürgermeister Torsten Bonew Beigeordneter für Finanzen Bürgermeister Heiko Rosenthal Bürgermeister Michael Faber Bürgermeister Prof. Dr. Thomas Fabian Bürgermeister Martin zur Nedden Bürgermeister Uwe Albrecht Im Detail stellte sich das Organigramm der Leipziger Stadtverwaltung mit dem sogenannten Dezernatsverteilungsplan zum Stand 31. Dezember 2012 folgendermaßen dar: _____________________________________________________________________________________________________ Seite 56 Datenschutzbeauftragter 14 Rechnungsprüfungsamt Oberbürgermeister Herr B. Jung 01.1 Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters und des Stadtrates Eigenbetriebe Oper Leipzig Erster Bürgermeister Herr A. Müller 02.2 Dezernat II Finanzen Bürgermeister Herr T. Bonew 02.3 Dezernat III Umw elt, Ordnung, Sport Bürgermeister Herr H. Rosenthal 10 Hauptamt 20 Stadtkämmerei 32 Ordnungsamt 11 Personalamt 21 Stadtkasse 36 Amt für Umw eltschutz 12 Amt für Statistik und Wahlen 27 Amt zur Regelung offener Vermögensfragen 37 Branddirektion Gew andhaus Leipzig Schauspiel Leipzig 17 Referat für Gleichstellung von Frau und Mann Theater der Jungen Welt Musikschule „Johann Sebastian Bach“ 18 Referat für Migration und Integration 30 Rechtsamt 34 Standesamt 52 Amt für Sport 56 Veterinär- und Lebensmittelaufsicht 02.4 Dezernat IV Kultur Bürgermeister Herr M. Faber 41 Kulturamt 41.72 Museum für Angew andte Kunst 41.74 Naturkundemuseum 41.75 Stadtgeschichtliches Museum 41.76 Thomanerchor 67 Amt für Stadtgrün und 42 Volkshochschule Gew ässer 43 Museum der bildenden Eigenbetriebe Künste Stadtreinigung Leipzig 45 Leipziger Städtische Bibliotheken 72 Marktamt 02.5 Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Bürgermeister Herr Prof. Dr. T. Fabian 02.6 Dezernat VI Stadtentw icklung und Bau 02.7 Dezernat VII Wirtschaft und Arbeit Bürgermeisterin Frau D. Dubrau Bürgermeister Herr U. Albrecht 50 Sozialamt 61 Stadtplanungsamt 23 Liegenschaftsamt 51 Amt für Jugend, Familie und Bildung 62 Amt für Geoinformation und Bodenordnung 80 Amt für Wirtschaftsförderung 53 Gesundheitsamt 63 Amt für Bauordnung und 81 Referat Denkmalpflege Beschäftigungspolitik 57 Beauftragte für Senioren und Menschen mit 64 Amt für Stadterneuerung Eigenbetriebe und Kommunaler Eigenbetrieb Behinderungen Wohnungsbauförderung Engelsdorf Eigenbetriebe 65 Amt für Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig Gebäudemanagement Städtische Behindertenhilfe Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe 66 Verkehrs- und Tiefbauamt Der Oberbürgermeister und seine Beigeordneten 01.2 Geschäftsbereich des OberbürgermeistersKommunalw irtschaft 02.1 Dezernat I Allgemeine Verw altung ___________________________________________________________________________________________________ Abbildung 4: Organigramm/Dezernatsverteilungsplan der Stadtverwaltung Leipzig (Stand 31. Dezember 2012) Seite 57 _____________________________________________________________________________________________________ 01.03 Sonderprojekt "Gesetzliche Vertretung" Persönlicher Referent Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ 11.1.2. Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig (Stadtrat) Die Ratsversammlung ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig und Hauptorgan der Stadt. Sie legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder die Ratsversammlung die Entscheidung auf den Oberbürgermeister oder einen beschließenden Ausschuss übertragen hat. Bestimmte Entscheidungen darf die Ratsversammlung nicht übertragen. Die letzte Stadtratswahl fand im Jahr 2014 statt. Der im Berichtsjahr 2012 tätige Stadtrat wurde von den Leipziger Bürgerinnen und Bürgern im Jahr 2009 gewählt. Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig besteht bzw. bestand in der IV. Wahlperiode, mithin auch im Jahr 2012, neben dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden aus 70 Stadträtinnen und Stadträten. Entsprechend der Ergebnisse der Kommunalwahl 2009 verteilten sich die Sitze zum Stichtag 31. Dezember 2012 nach Fraktionen wie folgt: Abbildung 5: Zusammensetzung des Stadtrates zum 31. Dezember 2012 - Sitzverteilung Personell war die Ratsversammlung im Berichtsjahr 2012 mit den nachfolgend namentlich benannten Stadträtinnen und Stadträten besetzt: Fraktion (Zahl der Sitze) CDU (18) Stadträtinnen/-räte (Name, Vorname) Albrecht, Karsten Berger, Udo Dipl.-Med. Billig, Stefan Deissler, Dieter Frank, Bernd Gasse, Holger Grimm, Ursula Heinrich, Gerd Dr. Heymann EC, Sabine Kern, Dietmar _____________________________________________________________________________________________________ Seite 58 Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig (Stadtrat) ___________________________________________________________________________________________________ DIE LINKE (17) SPD (14) Bündnis 90/Die Grünen (11) FDP (4) 34 35 Dr. Kretschmar, Konrad Lehmann, Jens Maciejewski, Ansbert Richert, Volker 34 Riedel, Konrad Rost, Wolf-Dietrich Rothkegel, Claus-Uwe Teubner, Karin 35 Zeitler, Thomas Dr. Brand, Bernhard Engelmann, Reiner Gehrt, Mandy Götze, Marco Grosser, William Hantschick, Ines Herrmann-Kambach, Jens (vormals Herrmann, Jens) Hollick, Margitta Dr. Jennicke, Skadi Lange, Carola Dr. Lauter, Ilse Mai, Birgitt Nagel, Juliane Pellmann, Sören Schlegel, Siegfried Wehmann, Steffen Witte, Naomi-Pia Bär, Heiko Böhm, Heike Bucksch, Tino Dyck, Axel Glöckner, Ingrid Köhler-Siegel, Ute Müller, Claus Oßwald, Heiko Pötzsch, Gerhard Rauer, Manfred Schulze, Christian Walther, Sebastian Weber, Mathias Zenker, Christopher Hempel, Christoph König, Heike Körner, Annette Krefft, Katharina Leuze, Wolfram Quester, Roland Reupert, Malte Sander, Bert Sasama, Ingo Schmidt, Michael Volger, Norman Dr. Besser, Arnd Hesselbarth, Reik Stadtrat seit 25.01.2012 (siehe Ratsversammlung vom 25.01.2012; Verpflichtung als Stadtrat) aus dem Stadtrat ausgeschieden zum 25.01.2012 (siehe Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1091/12 vom 25.01.2012 betr. Feststellung von Ablehnungsgründen gemäß § 18 SächsGemO – Mandatsniederlegung einer Stadträtin) _____________________________________________________________________________________________________ Seite 59 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ Bürgerfraktion (4) Fraktionslose (2) 11.2. Hobusch René Siebert, Isabel Dr. Burgkhardt, Michael Keding, Knut Wiesner, René Ziegler, Marion Gerhardt, Rudi Ufer, Klaus Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Kontrollgremien und Organen 11.2.1. Mitgliedschaften des Oberbürgermeisters Gemäß § 98 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO oblag dem Oberbürgermeister im Berichtsjahr 2012 die Vertretung der Stadt Leipzig in der jeweiligen Gesellschafterversammlung oder dem entsprechenden Organ eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts. Beauftragungen eines ständigen Vertreters durch den Oberbürgermeister nach § 98 Abs. 1 Satz 4 SächsGemO lagen nicht vor. Die hiernach bestandenen Funktionen des Oberbürgermeisters in den privatrechtlich organisierten unmittelbaren städtischen Eigen- und Beteiligungsgesellschaften sind in der nachfolgenden Übersicht zu den Mitgliedschaften des Oberbürgermeisters nicht gesondert angeführt. Dahingehend pflichtige Angaben im Sinne des § 88 Abs. 3 Nr. 3 SächsGemO ergeben sich jedoch in Verbindung mit der Darstellung unter 8.2. In den dort u. a. per Stichtag 31. Dezember 2012 dargestellten Unternehmen in Privatrechtsform nach § 96 SächsGemO (hier relevant die betreffenden Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG) 36 war Herr Burkhard Jung Gesellschaftervertreter bzw. Mitglied der jeweiligen Gesellschafterversammlung. Des Weiteren vertrat der Oberbürgermeister die Stadt Leipzig nach § 52 Abs. 3 Satz 1 SächsKomZG in Verbandsversammlungen von Zweckverbänden, deren Mitglied die Stadt Leipzig im Berichtsjahr war. Die Zweckverbände sind ebenfalls aus der Darstellung unter 8.28.2 ersichtlich. Zum Teil gab es hier im Berichtsjahr Vertretungen des Oberbürgermeisters in Verbandsversammlungen der Zweckverbände. Auch wenn Mitgliedschaften in Organen von Zweck- und Verwaltungsverbänden oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, von Kammern o. ä. nicht nach § 88 Abs. 3 SächsGemO im Rechenschaftsbericht angegeben werden müssen, sind solche in der folgenden Aufstellung für den Oberbürgermeister aus Transparenzgründen zum Teil mit enthalten (Zweckverbände mit städtischer Mitgliedschaft nur, soweit der Oberbürgermeister dort im Jahr 2012 auch Verbandsvorsitzender war). In Bezug auf die Eigenbetriebe der Stadt Leipzig (siehe unter 8.2) wird hier grundsätzlich auf die eigenbetriebsrechtlich und satzungsgemäß bestimmte besondere Stellung des Oberbürgermeisters hingewiesen. Für die Angelegenheiten der Eigenbetriebe sind bzw. waren im Berichtsjahr beschließende Betriebsausschüsse gebildet. Den Vorsitz im Betriebsausschuss Kulturstätten nahm der Oberbürgermeister im Berichtsjahr 2012 selbst wahr 37; in den anderen drei Betriebsausschüssen 38 wurde der Oberbürgermeister im Vorsitz ständig durch den fachlich zuständigen Beigeordneten vertreten. 36 zusätzlich zu den per 31.12.2012 benannten Unternehmen - bis zu deren wirksamen Verschmelzung - auch die Personelle Unterstützung von Unternehmen Leipzig GmbH in der Aufstellung der Mitgliedschaften entsprechend berücksichtigt 38 Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit, Betriebsausschuss Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf, Betriebsausschuss Stadtreinigung (vormals Betriebsausschuss Stadtreinigung und Besatttungswesen); keine Benennung in der Aufstellung der Mitgliedschaften 37 _____________________________________________________________________________________________________ Seite 60 Mitgliedschaften des Oberbürgermeisters ___________________________________________________________________________________________________ Die Zugehörigkeit des Oberbürgermeisters zu ansonsten vom Stadtrat gebildeten Ausschüssen bzw. internen Gremien bleibt in der Aufstellung im Übrigen außen vor. Die Darstellung zu den Mitgliedschaften des Oberbürgermeisters in der nachfolgenden Übersicht umfasst – insofern über die Anforderungen der Vorschrift des § 88 Abs. 3 SächsGemO hinaus – sämtliche dienstlich veranlasste Nebentätigkeiten, Tätigkeiten im Hauptamt und öffentliche Ehrenämter, die Herr Burkhard Jung neben bzw. im Rahmen seiner Tätigkeit als Oberbürgermeister der Stadt Leipzig wahrgenommen und für das Jahr 2012 mit den erhaltenen Vergütungen und Aufwandsentschädigungen offengelegt hat. 39 Ergänzend zu den erklärten Nebentätigkeiten hinaus wurden Angaben gemäß dem im Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig veröffentlichten Mitgliedschaften des Oberbürgermeisters 40 und sonst bekannte Informationen herangezogen. ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ Mitgliedschaften des Oberbürgermeisters in Organen nach § 88 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 SächsGemO sowie offengelegte andere dienstlich veranlasste Nebentätigkeiten, Tätigkeiten im Hauptamt und öffentliche Ehrenämter 41 American Friends of the Gewandhaus Orchestra Leipzig: Board of Director (Mitglied) Barbara-Schadeberg-Stiftung: Kuratorium (Ehrenmitglied) Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH: Aufsichtsrat (Vorsitzender) Deutscher Städtetag: Präsidium, Hauptausschuss (jeweils Mitglied) Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge: Präsidium (Vizepräsident), Präsidialausschuss (Mitglied) Eurocities Europäisches Städtenetzwerk: Executive Commitee (Mitglied) European Energy Exchange AG – EEX: Aufsichtsrat (Mitglied) Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung: Vorstand (Vorsitzender) Förderverein Völkerschlachtdenkmal e.V.: Ehrenvorsitzender Gewandhaus zu Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Vorsitzender) Goerdeler-Stiftung: Kuratorium (Mitglied) Gudrun-Frey-Stiftung: Vorstand (Mitglied) Handelshochschule Leipzig gGmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Hochschule für Telekommunikation Leipzig: Hochschulrat (Mitglied) Jobcenter Leipzig: Trägerversammlung (Vorsitzender) Kuratorium für ein weltoffenes Sachsen: Mitglied Leipzig Tourist Service e. V.: Vorstand (Vorsitzender) Leipziger Agenda 21: Beirat (Vorsitzender) Leipziger Forschungszentrum für Zivilisationskrankheiten: Ethikbeirat (Mitglied) Leipziger Messe GmbH: Aufsichtsrat (Vorsitzender), Finanz- und Präsidialausschuss (Mitglied) Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer: Vorstand (Vorsitzender) LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Vorsitzender) Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften: Kuratorium (Mitglied) Max-Planck-Institut für Mathematik in den Naturwissenschaften: Kuratorium (Mitglied) Medienstiftung der Sparkasse Leipzig: Stiftungsrat (Vorsitzender) Mitteldeutsche Flughafen AG: Aufsichtsrat (Mitglied) Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach": Betriebsausschuss Kulturstätten (Vorsitzender) Oper Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Vorsitzender) Ostdeutsche Sparkassenstiftung: Landeskuratorium (Mitglied) Ostdeutscher Sparkassenverband: Verbandsvorstand, Landesbeirat Sachsen, Landeskonferenz (jeweils Mitglied) Peter-Escher-Stiftung für krebskranke Kinder: Kuratorium (Mitglied) 39 vgl. im Wesentlichen Angaben gemäß der Aufstellung "Vergütungen und Aufwandsentschädigungen aus Nebentätigkeiten und öffentlichen Ehrenämtern im Jahr 2012 – Stand: 13.01.2014" (Quelle: http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/stadtverwaltung/ oberbuergermeister/) 40 Quelle: http://notes.leipzig.de/APPL/LAURA/WP5/kais01.nsf/(WEBEhrenordnung) 41 Die Mitgliedschaften sind in alphabetischer Reihenfolge bezogen auf die juristische Person angegeben. _____________________________________________________________________________________________________ Seite 61 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ Mitgliedschaften des Oberbürgermeisters in Organen nach § 88 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 SächsGemO sowie offengelegte andere dienstlich veranlasste Nebentätigkeiten, Tätigkeiten im Hauptamt und öffentliche Ehrenämter 41 Rat der Gemeinden und Regionen Europas: Hauptausschuss (Mitglied) Regionaler Planungsverband Leipzig Westsachsen: Verbandsversammlung, Planungsausschuss, Braunkohlenausschuss (jeweils Mitglied) Richard-Wagner-Jahr 2013: Kuratorium (Vorsitzender) Sachsen Bank: Verwaltungsrat (Mitglied) Sachsen-Finanzgruppe: Anteilseignerversammlung, Präsidialausschuss (jeweils Mitglied) Sächsischer Städte- und Gemeindetag: Präsidium (1. Vizepräsident), Landesvorstand (Vertreter) Schauspiel Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Vorsitzender) Sparkassen-Versicherung Sachsen Holding AG: Kommunalbeirat (Mitglied) Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig: Verbandsversammlung (Vorsitzender aufgrund des Amtes als Verbandsvorsitzender) Stadt- und Kreissparkasse Leipzig: Verwaltungsrat, Kreditausschuss, Bilanz- und Prüfungsausschuss, Personalausschuss (jeweils Vorsitzender) Stiftung „Leipzig hilft Kindern“: Stifterversammlung (Präsident) Stiftung Bach-Archiv Leipzig: Stiftungsrat (Vorsitzender) Stiftung Chorherren zu St. Thomae: Kuratorium (Mitglied) Stiftung Friedliche Revolution: Kuratorium (Vorsitzender) Stiftung Lebendige Stadt: Stiftungsrat (Mitglied) Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig: Vorstand (Vorsitzender) Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Vorsitzender) Verbundnetz Gas AG: Beirat (Mitglied) Vereinigung von Förderern und Freunden der Universität Leipzig e.V.: Vorstand (Mitglied/Beisitzer) Wirtschaftsinitiative für Mitteldeutschland GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen: Verbandsversammlung, Verwaltungsrat (jeweils Vorsitzender aufgrund des Amtes als Verbandsvorsitzender) Zweckverband für die vereinigte Verbundsparkasse Leipzig: Verbandsversammlung (Vorsitzender aufgrund des Amtes als Verbandsvorsitzender) 11.2.2. Mitgliedschaften des Fachbediensteten für das Finanzwesen Die nachfolgenden Angaben im Sinne von § 88 Abs. 3 SächsGemO für das Berichtsjahr 2012, entsprechen der Selbstauskunft des Bürgermeisters und Beigeordneten für Finanzen, Herrn Torsten Bonew, und sonst bekannten Informationen. ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ 42 Mitgliedschaften des Beigeordneten für Finanzen in Organen nach § 88 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 SächsGemO 42 Bürgerstiftung Leipzig: Vorstand (Mitglied) Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung: Stiftungsrat (Mitglied) Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks-KG: Aufsichtsrat (Mitglied) Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer: Vorstand (Mitglied/Stellvertretender Vorsitzender) Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Stiftung HTWK: Kuratorium (Mitglied) Zoo Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Die Mitgliedschaften sind in alphabetischer Reihenfolge bezogen auf die juristische Person angegeben. _____________________________________________________________________________________________________ Seite 62 Mitgliedschaften der Stadträtinnen und Stadträte ___________________________________________________________________________________________________ 11.2.3. Mitgliedschaften der Stadträtinnen und Stadträte Die nachfolgenden Angaben im Sinne von § 88 Abs. 3 SächsGemO basieren grundsätzlich auf für die Erstellung des Rechenschaftsberichtes zum Jahresabschluss 2012 von den Stadträtinnen und Stadträten eingeholten Selbstauskünften. Ergänzend wurden andere bekannte Informationen herangezogen. 43 Zugehörigkeiten der Stadträtinnen/Stadträte zu Organen von Zweckverbänden, in denen die Stadt Leipzig Mitglied ist, oder anderen Verbänden 44 bleiben in der nachfolgenden Aufstellung unberücksichtigt, da die Vorschrift des § 88 Abs. 3 SächsGemO per se solche Mitgliedschaften nicht als angabepflichtig erfasst. Mit Ausnahme der angegebenen Mitgliedschaften der Ratsmitglieder in für die städtischen Eigenbetriebe gebildeten Betriebsausschüssen bleiben in der Aufstellung ebenso Zugehörigkeiten zu vom Stadtrat gebildeten anderen Ausschüssen außen vor. Stadtseitig veranlasste Tätigkeiten in Stiftungsorganen sind grundsätzlich mit angeführt. Seitens der Stadt Leipzig begründete/veranlasste Mitgliedschaften der Ratsmitglieder sind in der Regel im Übrigen über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig oder zum Teil auch über den Beteiligungsbericht der Stadt Leipzig öffentlich einsehbar. Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch die vorstehend beschriebene Informations- und Auswahlbasis Veränderungen in Bezug auf Art und Umfang der dargestellten Mitgliedschaften der Ratsmitglieder im Vergleich zum Rechenschaftsbericht zur Eröffnungsbilanz ergeben können. Stadträtin/Stadtrat Name, Vorname Albrecht, Karsten ƒ Bär, Heiko ƒ ƒ ƒ Berger, Udo Dr. Besser, Arnd ƒ ƒ ƒ ƒ Dipl.-Med. Billig, Stefan ƒ ƒ Mitgliedschaften in Organen nach § 88 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 SächsGemO 45 Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied) 46 Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks-KG: Aufsichtsrat (Mitglied) Personelle Unterstützung von Unternehmen Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 47 Stadtwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Keine. Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied) Gewandhaus zu Leipzig, Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach", Oper Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Mitglied/Stellvertretender Vorsitzender) Klinikum St. Georg gGmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 43 Quellen: im Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig veröffentlichte Mitgliedschaften für Stadträte/Mandatsträger der Stadt Leipzig (http://notes.leipzig.de/APPL/LAURA/WP5/kais01.nsf/(WEBEhrenordnung) sowie 20. Beteiligungsbericht der Stadt Leipzig (Information Ratsversammlung, Drucksache Nr. V/3439) 44 betrifft vorliegend Mitgliedschaften von Stadträten beim Regionalen Planungsverband Westsachsen und Kommunalen Sozialverband Sachsen 45 Die Mitgliedschaften sind grundsätzlich in alphabetischer Reihenfolge bezogen auf die juristische(n) Person(en) angegeben. 46 seit 25.01.2012 47 bis zur Verschmelzung der Gesellschaft auf die Saatzucht Plaußig GmbH (im Außenverhältnis wirksam zum 27.08.2012 durch Eintragung in das Handelsregister) _____________________________________________________________________________________________________ Seite 63 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ Stadträtin/Stadtrat Name, Vorname ƒ ƒ Böhm, Heike ƒ ƒ Dr. Brand, Bernhard ƒ ƒ ƒ Bucksch, Tino ƒ Dr. Burgkhardt, Michael ƒ ƒ Deissler, Dieter ƒ Dyck, Axel ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ Engelmann, Reiner ƒ ƒ ƒ Frank, Bernd Gasse, Holger ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ Mitgliedschaften in Organen nach § 88 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 SächsGemO 45 Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied) Stiftung Bach-Archiv Leipzig: Stiftungsrat (Mitglied) Hofgenossenschaft Stiftsgut Liebertwolkwitz eG: Aufsichtsrat (Mitglied) Klinikum St. Georg gGmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf: Betriebsausschuss Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf (Mitglied) LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf: Betriebsausschuss Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf (Mitglied) Klinikum St. Georg gGmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied) Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) FCB Fachbüro für Bodenmechanik und Consulting GmbH, Espenhain: Geschäftsführer Gewandhaus zu Leipzig, Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach", Oper Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Mitglied) Leipziger Messe GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig: Stiftungsbeirat (Mitglied) LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Stadtwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied, 2. stellvertretender Vorsitzender) Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Malerbetrieb Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH: Aufsichtsrat (Mitglied, 2. Stellvertretender Vorsitzender) BIC Gesellschaft für Innovations- und Technologietransfer Leipzig mbH i. L.: Aufsichtsrat (Mitglied) Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer: Kuratorium (Mitglied) Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH: Auf- _____________________________________________________________________________________________________ Seite 64 Mitgliedschaften der Stadträtinnen und Stadträte ___________________________________________________________________________________________________ Stadträtin/Stadtrat Name, Vorname Gehrt, Mandy Gerhardt, Rudi Glöckner, Ingrid Götze, Marco Grimm, Ursula Grosser, William Hantschick, Ines Heinrich, Gerd Herrmann-Kambach, Jens (vormals Herrmann, Jens) Mitgliedschaften in Organen nach § 88 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 SächsGemO 45 sichtsrat (Mitglied) ƒ Pizzeria Gasse: Inhaber Einzelunternehmen ƒ Gewandhaus zu Leipzig, Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach", Oper Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Mitglied) Keine. ƒ LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH: Aufsichtsrat (Mitglied, Stellvertretende Vorsitzende) ƒ Stadtwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Gewandhaus zu Leipzig, Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach", Oper Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Mitglied) ƒ DRK Kreisverband Leipzig-Land e. V.: Präsidentin ƒ Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks-KG: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Stadtwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Stiftung Völkerschlachtdenkmal Leipzig: Stiftungsbeirat (Mitglied) ƒ BIC Gesellschaft für Innovations- und Technologietransfer Leipzig mbH i. L.: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Leipziger Stadtverkehrsbetriebe (LSVB) GmbH 48 ƒ Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer: Kuratorium (Mitglied) ƒ Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Bürgerstiftung Leipzig: Beirat (Mitglied) ƒ Lecos GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Lecos GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Leipziger Messe GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Personelle Unterstützung von Unternehmen Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 49 ƒ Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 50 ƒ Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied/Arbeitnehmervertreter) ƒ Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Personelle Unterstützung von Unternehmen Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 51 ƒ Stadtreinigung Leipzig: Betriebsausschuss Stadtreinigung (Mitglied) 52 48 bis zur Auflösung (Aufsichtsrat wurde mit Eintragung der diesbezüglichen Änderung des Gesellschaftsvertrages am 26.10.2012 aufgelöst) bis zur Verschmelzung der Gesellschaft auf die Saatzucht Plaußig GmbH (im Außenverhältnis wirksam zum 27.08.2012 durch Eintragung in das Handelsregister) 50 seit 20.09.2012 (Datum Beschluss Entsendung durch Ratsversammlung) 51 bis zur Verschmelzung der Gesellschaft auf die Saatzucht Plaußig GmbH (im Außenverhältnis wirksam zum 27.08.2012 durch Eintragung in das Handelsregister) 49 _____________________________________________________________________________________________________ Seite 65 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ Stadträtin/Stadtrat Name, Vorname Hesselbarth, Reik ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ Dr. Heymann EC, Sabine ƒ ƒ ƒ ƒ Hobusch, René ƒ ƒ ƒ Hollick, Margitta ƒ ƒ ƒ Dr. Jennicke, Skadi ƒ Keding, Knut ƒ ƒ 52 53 Mitgliedschaften in Organen nach § 88 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 SächsGemO 45 Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Bürgerstiftung Leipzig: Beirat (Mitglied) Desk Leuter AG: Aufsichtsrat (Mitglied) factoring-plus AG: Aufsichtsrat (Mitglied) Fio Systems AG: Aufsichtsrat (Mitglied) Gewandhaus zu Leipzig, Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach", Oper Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Mitglied) Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer: Kuratorium (Mitglied) saxess AG: Aufsichtsrat (Mitglied) S-Factoring GmbH: Gesellschafterversammlung und Bewilligungsausschuss (jeweils Mitglied) TGFS – Technologie Gründerfonds Sachsen GmbH & Co.: Gesellschafterversammlung (Mitglied) Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks-KG: Aufsichtsrat (Mitglied) Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Stadtreinigung Leipzig: Betriebsausschuss Stadtreinigung (Mitglied) 53 Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks-KG: Aufsichtsrat (Mitglied) Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH: Aufsichtsrat (Mitglied, 1. Stellvertretende Vorsitzende) Klinikum St. Georg gGmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied) Gewandhaus zu Leipzig, Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach", Oper Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Mitglied) Gewandhaus zu Leipzig, Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach", Oper Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Mitglied) Zoo Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) vormals Betriebsausschuss Stadtreinigung und Bestattungswesen (gemeinsamer Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig und den ehemaligen Eigenbetrieb Städtisches Bestattungswesen Leipzig) vormals Betriebsausschuss Stadtreinigung und Bestattungswesen (gemeinsamer Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig und den ehemaligen Eigenbetrieb Städtisches Bestattungswesen Leipzig) _____________________________________________________________________________________________________ Seite 66 Mitgliedschaften der Stadträtinnen und Stadträte ___________________________________________________________________________________________________ Stadträtin/Stadtrat Name, Vorname Kern, Dietmar Köhler-Siegel, Ute König, Ansgar König, Heike Körner, Annette Krefft, Katharina Dr. Kretschmar, Konrad Lange, Carola 54 55 Mitgliedschaften in Organen nach § 88 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 SächsGemO 45 ƒ Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf: Betriebsausschuss Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf (Mitglied) ƒ Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Lecos GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied) ƒ Gewandhaus zu Leipzig, Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach", Oper Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Mitglied) ƒ Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks-KG: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer: Kuratorium (Mitglied) ƒ Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ LeoBus GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied) ƒ LGH Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. KG: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ LGH Service GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Stadtreinigung Leipzig: Betriebsausschuss Stadtreinigung (Mitglied) 54 ƒ Stadtwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 55 ƒ Bürgerstiftung Leipzig: Beirat (Mitglied) ƒ Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Klinikum St Georg gGmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Keine. ƒ Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft vormals Betriebsausschuss Stadtreinigung und Bestattungswesen (gemeinsamer Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig und den ehemaligen Eigenbetrieb Städtisches Bestattungswesen Leipzig) seit 20.09.2012 (Datum Beschluss Entsendung durch Ratsversammlung) _____________________________________________________________________________________________________ Seite 67 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ Stadträtin/Stadtrat Name, Vorname ƒ Dr. Lauter, Ilse ƒ ƒ Lehmann, Jens ƒ ƒ Leuze, Wolfram ƒ ƒ Maciejewski, Ansbert ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ Mai, Birgitt ƒ ƒ Müller, Claus ƒ ƒ ƒ ƒ Nagel, Juliane ƒ Oßwald, Heiko ƒ ƒ Pellmann, Sören ƒ ƒ ƒ Mitgliedschaften in Organen nach § 88 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 SächsGemO 45 mbH & Co. Grundstücks-KG: Aufsichtsrat (Mitglied) Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Leipziger Messe GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Sportbäder Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied) Gewandhaus zu Leipzig, Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach", Oper Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Mitglied) LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Bürgerstiftung Leipzig: Beirat (Mitglied) Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Lecos GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Gewandhaus zu Leipzig, Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach", Oper Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Mitglied) LGH Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. KG: Aufsichtsrat (Mitglied) Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Abfall-Logistik Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Abfallverwertung Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Stadtreinigung Leipzig: Betriebsausschuss Stadtreinigung (Mitglied) 56 Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 57 Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied) Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Abfall-Logistik Leipzig GmbH (ALL): Aufsichtsrat (Mitglied) Stadtreinigung Leipzig: Betriebsausschuss Stadtreinigung (Mitglied) 58 Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH: Aufsichts- 56 vormals Betriebsausschuss Stadtreinigung und Bestattungswesen (gemeinsamer Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig und den ehemaligen Eigenbetrieb Städtisches Bestattungswesen Leipzig) seit 20.09.2012 (Datum Beschluss Entsendung durch Ratsversammlung) 58 vormals Betriebsausschuss Stadtreinigung und Bestattungswesen (gemeinsamer Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig und den ehemaligen Eigenbetrieb Städtisches Bestattungswesen Leipzig) 57 _____________________________________________________________________________________________________ Seite 68 Mitgliedschaften der Stadträtinnen und Stadträte ___________________________________________________________________________________________________ Stadträtin/Stadtrat Name, Vorname Pötzsch, Gerhard ƒ ƒ Quester, Roland Rauer, Manfred ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ Reupert, Malte ƒ ƒ ƒ ƒ Richert, Volker 63 ƒ Riedel, Konrad ƒ ƒ ƒ ƒ Rost, Wolf-Dietrich Rothkegel, Claus-Uwe ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ Mitgliedschaften in Organen nach § 88 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 SächsGemO 45 59 rat (Mitglied) Gewandhaus zu Leipzig, Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach", Oper Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Mitglied) Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer: Kuratorium (Mitglied) Zoo Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Stadtwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Bürgerstiftung Leipzig: Beirat (Mitglied) Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Leipziger Servicebetriebe (LSB) GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 60 Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Biomare II GmbH Leipzig: Geschäftsführer, Gesellschafter LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Malte Reupert KG 61: Geschäftsführer, Gesellschafter Personelle Unterstützung von Unternehmen Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 62 Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 64 IFTEC GmbH & Co. KG: Aufsichtsrat (Mitglied) Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) LGH Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. KG: Aufsichtsrat (Mitglied) Stadtreinigung Leipzig: Betriebsausschuss Stadtreinigung (Mitglied) 65 Zoo Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Gewandhaus zu Leipzig, Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach", Oper Leipzig, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt Leipzig: Betriebsausschuss Kulturstätten (Mitglied) Eurobaustoff GmbH & Co KG: Aufsichtsrat (Mitglied) Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 59 seit 20.09.2012 (Datum Beschluss Entsendung durch Ratsversammlung) Aufsichtsrat aufgelöst mit Änderung Gesellschaftsvertrag zum 02.10.2012 ab 01.01.2014: Malte Reupert e. K. 62 bis zur Verschmelzung der Gesellschaft auf die Saatzucht Plaußig GmbH (im Außenverhältnis wirksam zum 27.08.2012 durch Eintragung in das Handelsregister) 63 Stadtrat seit 25.01.2012 64 seit 21.03.2012 65 vormals Betriebsausschuss Stadtreinigung und Bestattungswesen (gemeinsamer Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig und den ehemaligen Eigenbetrieb Städtisches Bestattungswesen Leipzig) 60 61 _____________________________________________________________________________________________________ Seite 69 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ Stadträtin/Stadtrat Name, Vorname Sander, Bert Sasama, Ingo Schlegel, Siegfried Schmidt, Michael Schulze, Christian Siebert, Isabel Teubner, Karin 67 Ufer, Klaus Volger, Norman Mitgliedschaften in Organen nach § 88 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 SächsGemO 45 ƒ Rothkegel GmbH: Geschäftsführer ƒ Rothkegel Baufachhandel Dessau GmbH: Geschäftsführer ƒ Rothkegel Baufachhandel GmbH Leipzig: Geschäftsführer ƒ Rothkegel Baufachhandel GmbH Merseburg: Geschäftsführer ƒ Rothkegel Baufachhandel Torgau GmbH: Geschäftsführer ƒ Rothkegel Massivhaus GmbH: Geschäftsführer ƒ Rothkegel Projekt GmbH: Geschäftsführer ƒ TURS GmbH: Geschäftsführer ƒ Zoo Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Zoo Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Lecos GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks-KG: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Sportbäder Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied) ƒ Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied) ƒ Personelle Unterstützung von Unternehmen Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 66 ƒ Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 68 ƒ Stadtwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 69 ƒ Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig; Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied) 70 Keine. ƒ Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat 66 bis zur Verschmelzung der Gesellschaft auf die Saatzucht Plaußig GmbH (im Außenverhältnis wirksam zum 27.08.2012 durch Eintragung in das Handelsregister) aus dem Stadtrat ausgeschieden zum 25.01.2012 68 bis 21.03.2012 69 bis 26.01.2012 (Angabe gemäß Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.2012 der Stadtwerke Leipzig GmbH) 70 bis 25.01.2012 67 _____________________________________________________________________________________________________ Seite 70 Mitgliedschaften der Stadträtinnen und Stadträte ___________________________________________________________________________________________________ Stadträtin/Stadtrat Name, Vorname Walther, Sebastian Weber, Mathias Wehmann, Steffen Wiesner, René Witte, Naomi-Pia Zeitler, Thomas Zenker, Christopher Ziegler, Marion Mitgliedschaften in Organen nach § 88 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 SächsGemO 45 (Mitglied) ƒ LGH Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. KG: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Stadtreinigung Leipzig, Städtisches Bestattungswesen Leipzig: Betriebsausschuss Stadtreinigung und Bestattungswesen (Mitglied) 71 ƒ Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Stadtwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Zoo Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf: Betriebsausschuss Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf (Mitglied) ƒ Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Personelle Unterstützung von Unternehmen Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) 72 ƒ Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe: Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (Mitglied) Keine. ƒ Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Sportbäder Leipzig GmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) ƒ Stadtreinigung Leipzig, Städtisches Bestattungswesen Leipzig: Betriebsausschuss Stadtreinigung und Bestattungswesen (Mitglied) 73 ƒ Bürgerstiftung Leipzig: Beirat (Mitglied) ƒ Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH: Aufsichtsrat (Mitglied) Leipzig, Burkhard Jung Oberbürgermeister 71 bis 18.04.2012 (Datum Beschluss Ratsversammlung) bis zur Verschmelzung der Gesellschaft auf die Saatzucht Plaußig GmbH (im Außenverhältnis wirksam zum 27.08.2012 durch Eintragung in das Handelsregister) 73 bis 18.04.2012 (Datum Beschluss Ratsversammlung) 72 _____________________________________________________________________________________________________ Seite 71 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ___________________________________________________________________________________________________ 12. Anlagen zum Rechenschaftsbericht Anlage 1: Übersicht der Bewilligung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 Anlage 2: Nachweis der Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen, Investitionspauschale, Infrastrukturpauschale _____________________________________________________________________________________________________ Seite 72 Anlage 1 - Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 Übersicht der Bewilligung über-/außerplamäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 Ergebnishaushalt Amts-Bezeichnung Budgeteinheit Bezeichnung Budgeteinheit bekommendes PSPElement Sachkonto Betrag abgebendes PSPElement Sachkonto Betrag Begründung 1.100.53.4.0.01 35130000 1.100.57.3.0.04 36510000 174.605,98 Die finale Abrechnung der Gasversorgung für 2012 kann erst zum 15.04.2014 erfolgen. Die Mittel werden für die Rückzahlung zu viel entrichteter 29.549,66 Abschläge an die Stadtwerke benötigt. 42411200 106.000,00 1.100.11.1.3.05 34110000 106.000,00 die 1.100.11.1.3.05 42411200 200.000,00 1.100.57.1.0.02.01 43180000 200.000,00 Amt 23 Verw.steuerung/-sevice 1.100.11.1.3.05 42711200 497.825,00 1.100.11.1.3.05 34110000 497.825,00 23_111_ZW Amt 23 Verw.steuerung/-sevice 1.100.11.1.3.05 44311400 169.299,27 1.100.11.1.3.05 34110000 169.299,27 23_111_ZW Amt 23 Verw.steuerung/-sevice 1.100.11.1.3.05 44820000 726.096,02 1.100.11.1.3.05 50291000 726.096,02 23_111_ZW Amt 23 Verw.steuerung/-sevice 1.100.11.1.3.05 44312100 147.275,29 1.100.11.1.3.05 34110000 147.275,29 23_111_ZW Amt 23 Verw.steuerung/-sevice 1.100.11.1.3.05 44312100 241.061,71 1.100.11.1.3.05 34110000 241.061,71 Ordnungsamt 32_122_ZW Amt 32 Ordnungsangelegenheiten 1.100.12.2.1.07 42222000 102.000,00 KST 1098600000 42222000 102.000,00 Kulturamt 41_261_ZW Amt 41 Theater 1.100.26.1.0.01 43150000 105.000,00 KST 1098600000 43150000 105.000,00 GB des OBM 02_532_ZW Kommunalwirtschaft Gasversorgung Liegenschaftsamt 23_111_ZW Amt 23 Verw.steuerung/-sevice 1.100.11.1.3.05 23_111_ZW Amt 23 Verw.steuerung/-sevice 23_111_ZW 1.100.53.2.0.01 44570000 204.155,64 Das Liegenschaftsamt braucht dringend Gelder für Leistungserbringung für Winterdienstrechnungen und der Umlage des Lagertopfes. Die Mittel werden zur Bezahlung von Grund-steuern dringend gebraucht. Die Mittel werden für die Bildung der Rückstellung „Zur Beseitigung von Altlasten Hans-Driesch-Straße 2“ bereit gestellt. Die Mittel werden für die Buchung von RückStellungen zu Gerichtsverfahren und einer Klage des Bundes benötigt. Die Mittel werden benötigt, um die Rückstellung für Prozesszinsen zum Klageverfahren Gewerbe-park Nordost noch in 2012 zu buchen. Die Erträge auf denTreuhandkonten müssen in den Aufwendungen bereitgestellt werden. Nach Abschluss des Kalenderjahres rechnen die Verwaltungsgesellschaften die Überschüsse entsprechend dem geschlossenen Verwaltervertrag ab. Diese Erträge müssen in den Aufwendungen bereitgestellt werden. Es wurden im Finanzhaushalt Mittel für nicht aktivierungspflichtiges Anlagevermögen geplant. Die Mittel müssen nun im Ergebnishaushalt bereitgestellt werden. Die Mittel im Finanz-haushalt werden gesperrt. Die Mittel für die Dachisolierung am Schauspielhaus müssen im Ergebnishaushalt bereitgestellt werden (DS V/2874 DB OBM). Es erfolgt eine Sperrung der entsprechenden Mittel im Finanzhaushalt. Anlage 1 - Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 Übersicht der Bewilligung über-/außerplamäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 Ergebnishaushalt Amts-Bezeichnung Budgeteinheit Bezeichnung Budgeteinheit bekommendes PSPElement Sachkonto Betrag abgebendes PSPElement Sachkonto Betrag Begründung Die nach Abrechnung des Projektes bei der Stadt Leipzig als Lead Partner eingegangenen Erträge sind an die Partner weiterzuleiten. Einige Ausstattungen der Leipziger Stadtteilbibliothek, die im Projekt „Teilneuausstattung der Leipziger Stadtbibliothek“ und Einführung RFID geplant wurden, sind nicht aktivierungsfähig und müssen in den Ergebnishaushalt umgebucht werden. Die Mittel im Finanzhaushalt werden gesperrt. Übertragung der Fördermittel vom Ertrag in die Aufwendungen zum Ausschreibungsbeginn. Die Ämtervereinbarung mit dem ASW erfolgte. Im Budget der Grundschulen sind zahlreiche Buchungen für Horte in öffentl. Trägerschaft enthalten. Das Budget soll gem. Umlage-schlüssel nun bereinigt werden (technische Umbuchung). Die Mittel müssen für die Buchung eines aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 2012 zur Verfügung gestellt werden, um den Tagespflegepersonen die vertraglich vereinbarten Geldleistungen zum 01.01.13 auszahlen zu können. Die Mittel müssen für die Buchung eines aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 2012 zur Verfügung gestellt werden, um die Unterhaltsvorschussleistungen für den Monat Januar zum 1.01.13 auszahlen zu können. Die Mittel sind notwendig, um aufgelaufene Forderungen für die laufende Bauunterhaltung zu begleichen. Das Budget der regulären Bauunterhaltung ist ausgeschöpft, aber trotzdem mussten bei Gefahren für Leib und Leben sowie Havarien Aufträge ausgelöst werden. 41_281_ZW Amt 41 Heimat-/ so. Kulturpflege 1.100.28.1.0.01.02.07 42711200 246.191,46 1.100.28.1.0.01.02.07 31489100 246.191,46 Leipziger städtische Bibliotheken 45_272_ZW Amt 45 Bibliotheken 1.100.27.2.0.01.01 42231000 155.468,69 KST 1098600000 42231000 155.468,69 Amt für Jugend, Familie und Bildung 51_UH1 Amt 51 baul. u. techn. 1.100.21.1.1.01.44 Unterhaltung 42111000 140.000,00 1.100.21.1.1.01.44 31410000 140.000,00 51_211_ZW Amt 51 Grundschulen 1.100.21.1.1.01 42711200 506.029,21 1.100.36.5.0.01.01.12 42411200 506.029,21 51_365_6ZW Amt 51 Kindertagespflege kommunal 1.100.36.5.0.01.02.10 43317800 500.000,00 KST 1098600000 43317800 500.000,00 51_341_ZW Amt 51 Unterhaltsvorschussleistungen 1.100.34.1.0.01 43391600 900.000,00 KST 1098600000 43391600 900.000,00 51_UH1 Amt 51 baul. u. techn. 1.100.21.1.1.01 Unterhaltung 42111000 199.542,00 1.100.36.5.0.01.01.20 50291000 199.542,00 51_362_ZW Amt 51 Jugendarbeit 44311400 310.014,02 KST 1098600000 310.014,02 anhängige Gerichtsverfahren noch in 2012 zu Die Mittel werden benötigt, um die Rückstellung für 1.100.36.2.0.01.21 44311400 buchen. Anlage 1 - Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 Übersicht der Bewilligung über-/außerplamäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 Ergebnishaushalt Amts-Bezeichnung Budgeteinheit Bezeichnung Budgeteinheit bekommendes PSPElement Sachkonto 42711200 Betrag abgebendes PSPElement Sachkonto 3.283,00 1.100.41.4.0.03.03 Amt für Bauordnung 63_521_ZW und Denkmalpflege Amt 63 Bau- u. Grundstücksordnung 1.100.52.1.0.01 Verkehrs- und Tiefbauamt 66_538_ZW Amt 66 Abwasserbeseitigung 1.100.53.8.0.03 44312000 134.415,17 KST 1098600000 44312000 Amt für Stadtgrün und Gewässer 67_551_ZW Amt 67 Öff. Grün/ Landschaftsbau 1.100.55.1.0.01 42114000 135.382,50 KST 1098600000 42114000 Dezernat Finanzen 98_612_ZW Amt 98 sonst. Allg. Finanzwirtschaft 1.100.61.2.0.01.01 53_414_ZW 1.100.41.4.0.03.03 43110000 564.967,79 44312000 132.000,00 1.100.52.1.0.01 Summe 923_545_ZW Amt 923 Straßenreinigung/ Winterdienst 923_545_ZW Amt 923 Straßenreinigung/ Winterdienst 31410000 568.250,79 direktion Sachsen für die Suchthilfe vom Ertrag in die Aufwendungen. Die Mittel werden für die Auflösung von Rück- 33110000 132.000,00 stellungen benötigt, was sich entlastend auf den Hauhalt 2013 auswirkt. 45190000 1.100.54.5.2.01 1.100.54.5.2.01 5.634.252,95 Die auf dem PSP - Element 7.0000492.700 geplanten Maßnahmen sind nicht aktivierungs-fähig 134.415,17 und müssen in den Ergebnishaushalt um-gebucht werden. Die Mittel im Finanzhaushalt werden gesperrt. Die Mittel für Baumpflanzungen, die nicht im Zusammenhang mit dem Neubau einer Straße 135.382,50 stehen, müssen im Ergebnishaushalt bereit-gestellt werden. Die Mittel im Finanzhaushalt wurden gesperrt. 36190000 5.634.252,95 Verbuchung der Zuschreibung der MBIA- und 50190000 5.562.669,43 45171100 115.457,56 44550000 Entsprechend RB V – 1422/12 vom 22.11.2012 zum Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebes 133.649,13 Stadtreinigung ist der Verlustausgleich für den Winterdienst im Jahr 2014 durchzuführen -Bildung einer Rückstellung. 1.100.61.2.0.01.01 51190000 Dezernatsbüro III Begründung Übertragung der Fördermittel von der Landes- Amt 53 Gesundheitspflege Gesundheitsamt Betrag 44550000 44550000 5.562.669,43 115.457,56 1.100.61.2.0.01 133.649,13 KST 1098600000 17.872.035,84 17.872.035,84 GECC-Anleihe sowie Fortschreibung Verbindlichkeiten (Zinsaufwand). der Die Mittel werden für den Verlustausgleich des Winterdienstes zum Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebes Stadtreinigung entsprechend RBV1422/12 vom 22.11.2012 bereitgestellt. Anlage 1 - Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 Übersicht der Bewilligung über-/außerplamäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 Finanzhaushalt Amts-Bezeichnung Budgeteinheit Bezeichnung Budgeteinheit bekommendes PSP-Element Sachkonto Betrag abgebende PSPElement Sachkonto 1.100.11.1.2.02 Hauptamt 10IN70001165 7.0001165.701 78310200 409.608,99 Begründung 42.748,38 1.100.11.1.2.02.10 Amt 10 Stundenkontingent Lecos Betrag 966,54 1.100.11.1.2.02.52 219,67 1.100.11.1.3.02.01 12.671,50 1.100.11.1.3.02.02 26.472,16 Die im Jahr 2012 im Ergebnishaushalt abge- 1.100.11.1.3.02.03 44231000 1.100.11.1.6.06 1.100.12.2.1.01 rechneten aktivierungspflichtigen Programmierleistungen der Lecos sollen lt. Festlegung der 274.867,76 Stadtkämmerei in den Fionanzhaushalt umge-bucht werden. 23.586,57 474,25 1.100.12.2.1.02 1.422,76 1.100.12.2.1.07 21.341,50 1.100.12.2.2.01 474,25 1.100.51.2.0.04 4.363,65 7.0000059.700 78210000 1.706.920,00 7.0000593.700 78520000 Für den Flächenankauf des zukünftigen Industrieund Gewerbegebietes im Rahmen der 1.706.920,00 Bodenbevorratung ist der Erwerb der Flurstücke 430/1 und 432/2 der Gemarkung Seehausen unerlässlich. 78510000 114.633,00 7.0000238.705 68119000 114.633,00 bestätigten Fördermittel für den Ersatzneubau der Liegenschaftsamt 23IN70000059 Amt 23 Einn. Aus strategischem Flächenverkauf Sozialamt 50IN70000238 Amt 50 Kommunaler Zuschuss Riebeckstraße 3 7.0000238.740 51IN70000762 Amt 51 F.-Bosse-Str. 19/21 7.0000762.700 78510000 112.835,76 7.0000762.705 68110000 112.835,76 Grundlage bildet der Zuwendungsbescheid SAB mit Ämtervereinbarung ASW 2012. 51IN70000335 Amt 51 I.-Kant-Schule 7.0000335.700 78510000 1.610.493,00 7.0000335.705 68110000 1.610.493,00 Grundlage bildet der Zuwendungsbescheid SAB vom 20.07.2009 bis ÄB vom 03.12.2013. Amt für Sport 52IN70001257 Amt 52 Beseitigung von 7.0001257.700 DIN-Mängeln 78510000 214.279,80 7.0000627.700 78510000 Im Rahmen des Jahresabschlusses war die Buchung der Aktivierung aus techn. Gründen nicht 214.279,80 möglich. Aus diesem Grund wurde ein neues PSPElement eingerichtet und die M;ittel vom ursprünglich beplanten PSP-Element umgebucht. Stadtplanungsamt 61IN70000074 Amt 61 Schönauer Viertel 78150000 325.774,71 7.0001302.770 68210000 325.774,71 „Schönauer Viertel“, geführt von LESG, für den Amt für Jugend, Familie und Bildung Die überplanmäßige Ausgabe ist notwendig, um die Wohnstätte auszahlen zu können. Im 7.0000074.700 städt. Haushalt muss das Treuhandkonto Gesamthaushalt nachgebucht werden. Anlage 1 - Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 Übersicht der Bewilligung über-/außerplamäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 Finanzhaushalt Amts-Bezeichnung Verkehrs- und Tiefbauamt Amt für Stadtgrün und Gewässer Summe Budgeteinheit Bezeichnung Budgeteinheit bekommendes PSP-Element Sachkonto Betrag abgebende PSPElement Sachkonto Betrag Begründung 66IN70000639 Amt 66 Deckenbauprogramm 7.0000639.700 78520000 287.000,00 7.0000561.740 78170000 Im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 ist die Verschiebung der Mehreinnahme auf das 287.000,00 Programm Deckensanierung, sowie die Übertragung ins Folgejahr bestätigt worden. 66IN70000539 Amt 66 B 6 West/B 87 v. Pittlerstr. bis S 1 7.0000539.700 78520000 380.000,00 1.100.54.4.0.01 42211000 380.000,00 Die Rückstellung, welche im Rahmen der Eröffnungsbilanz gebildet wurde, kann aufgelöst werden. Somit können die erforderlichen Mittel in den Haushalt eingestellt werden (techn. MBW). 67IN70000281 Amt 67 Elstermühlgraben 7.0000281.700 78210000 168.533,23 7.0000731.700 78530000 168.533,23 Die Mittel werden für den Grunderwerb am Stadthafen dringend gebraucht (lt. Finanzierungsbeschluss Nr. RBIV/09 vom 18.03.2009). 67IN70000281 Amt 67 Elstermühlgraben 7.0000281.700 78530000 195.000,00 KST 1098700000 78530000 195.000,00 67IN70001235 Amt 67 Einäscherungsanlage BgA Krematorium 7.0001235.700 78510000 552.556,81 1098700000 78510000 6.077.635,30 Für die Beauftragung von Planungsleistungen, sowie von bauvorbereitenden Maßnahmen am Elstermühlgraben und Westbrücke wird eine außerplanmäßige Auszahlung beantragt. Die Mittel für die Einäscherungsanlage wurden im PSP-Elemebnt 7.0000286.700. Aufgrund der hinterlegten Stammdaten konnte aber kein 552.556,81 Steuerkennzeichen angesprochen werden. Somit war die Einrichtung eines neuen PSP-Elements erforderlich indem die erforderlichen Daten hinterlegt sind. 6.077.635,30 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig ____________________________________________________________________________________ Anlage 2 : Nachweis der Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen, lnvestitionspauschale, Infrastrukturpauschale Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen in der Doppik Ausgehend von § 15 Abs. 1 Satz 2 SächsFAG dienen die zweckgebundenen investiven Schlüsselzuweisungen der Deckung des Investitionsbedarfes für die Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von Einrichtungen und Anlagen der infrastrukturellen Grundversorgung. Im kameralen System waren die investiven Schlüsselzuweisungen regelmäßig als Einnahmen des Vermögenshaushaltes zu veranschlagen, korrespondierend dazu wurden die damit finanzierten Maßnahmen im Vermögenshaushalt berücksichtigt. Die begriffliche Abgrenzung von Instandsetzung und Erneuerung gegenüber einer Erstellung erfolgte dabei vergleichsweise unscharf. Im doppischen System ist eine strenge Differenzierung zwischen Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt erforderlich. Während (Neu-) Erstellungen regelmäßig zu einer Vermögensmehrung führen und damit dem Finanzhaushalt zuzuordnen sind, dürften insbesondere Instandsetzungen oder Erneuerungen des vorhandenen Vermögens eher dem Ziel einer Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes eines Vermögensgegenstandes unter Berücksichtigung des derzeitigen Standes der Technik dienen. Maßnahmen, die der Instandsetzung und Erneuerung dienen, sind mehrheitlich keine im Finanzhaushalt zu veranschlagenden Investitionen i. S. v. § 59 Nr. 23 SächsKomHVO-Doppik (Fassung der 2. ÄndVO), sondern laufende Aufwendungen, die dem Ergebnishaushalt zuzuordnen sind. Die strenge Abgrenzung hätte zur Folge, dass deutlich weniger Maßnahmen aus den investiven Schlüsselzuweisungen finanziert werden können. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen investiven Mittelbindung und demografischer Faktoren nicht sachgerecht. Die Problematik wurde deshalb intensiv mit dem SMF diskutiert. Es erfolgte eine Abstimmung zur begrifflichen Abgrenzung von Instandsetzungen und Erneuerungen, die es gewährleistet, dass Maßnahmen, die kameral regelmäßig im Vermögenshaushalt veranschlagt wurden, auch künftig aus den investiven Schlüsselzuweisungen finanziert werden können. Die wesentlichen Ergebnisse der Abstimmung sollen in die Gesetzesbegründung aufgenommen werden. Zur Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen im Ergebnishaushalt wurde Folgendes vereinbart: Eine Instandsetzung umfasst Vorgänge, bei denen ein defekter Vermögens- gegenstand in seinen ursprünglichen, funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird, ohne dass seine Funktionsfähigkeit damit erweitert oder wesentlich verbessert wird. Instandsetzungen sind eine Unterform der Instandhaltung (vgl. DIN 31051). Man differenziert dabei nach Reparaturen (z. B. Austausch defekter Teile, „Instandsetzung i. e. S“) und einer Verbesserung, d. h. einer Steigerung der Funktionssicherheit/- fähigkeit des gesamten Vermögensgegenstandes ohne dessen Änderung oder Erweiterung der Funktion („Instandsetzung i.w.S.“), sowie den eher vorbeugenden Maßnahmen der Wartung und Inspektion. Bei Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Vermögensgegenstandes insgesamt führen, ohne dass diese schon für sich eine Investition i. S. v. § 38 SächsKomHVO- Doppik darstellen, kann eine Instandsetzung i. S. v. § 15 SächsFAG grundsätzlich bejaht werden. 1 Es soll daher zugelassen werden, dass investive Schlüsselzuweisungen im Ergebnishaushalt für größere Maßnahmen der Instandsetzung, die die Funktionstüchtigkeit erhalten, ohne diese zu ändern bzw. wesentlich zu verbessern, eingesetzt werden können. Schematisch kann man folgende Differenzierung treffen: Eine zulässige Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen im Ergebnishaushalt kann deshalb bei folgenden Fällen vorliegen: - (vollflächige) Neueindeckung Dach (i. d. R. keine Investition, da keine wesentliche Verbesserung oder Erweiterung, aber Instandsetzung i. S. v. § 15 SächsFAG) - (vollflächige) Fassadensanierung, Dämmung (i. d. R. keine Investition, da keine wesentliche Verbesserung oder Erweiterung, aber Instandsetzung i. S. v. § 15 SächsFAG) - Neugestaltung Außenanlagen (im Zusammenhang mit der Neuherstellung von beweglichen Außenanlagen Investition, Wiederanlage von Wegen, Rabatten u. ä., z. B. in Parkanlagen, i. d. R. keine Investition, da über Festwert im Grund und Boden erfasst, anfallende Aufwendungen sind dem Ergebnishaushalt zuzuordnen, Instandsetzung i. S. v. § 15 SächsFAG liegt aber vor) - Ersatzneubau Stützmauer (Erstbewertung erfolgte im Festwert für Grund und Boden; keine Investition, aber Instandsetzung i. S. v. § 15 SächsFAG liegt jedoch vor) - Ersatzneubau Fußweg an Haupterschließungsstraße (Erstbewertung erfolgt zusammen mit dem Straßenkörper, i. d. R. keine Investition, da der gesamte Vermögensgegenstand „Straßenabschnitt“ nicht wesentlich verbessert oder erneuert wird, aber Instandsetzung/Erneuerung i. S. v. § 15 SächsFAG liegt vor) - Austausch Leuchtkörper an Straßenbeleuchtung (Straßenlaternen als Gesamtvermögensgegenstand erfasst und bewertet, daher liegt beim bloßen Austausch der Leuchtkörper i. d. R. keine Investition vor, gegeben wäre sie dagegen bei der Umrüstung auf LED-Technologie wegen wesentlicher Verbesserung; Instandsetzung/ Erneuerung i. S. v. § 15 SächsFAG liegt dann in jedem Fall vor) 2 - - - - - - - - Austausch Straßenlaternen (Erstbewertung als Festwert, Austausch ist wegen Festbewertung als Aufwand im Ergebnishaushalt darzustellen, Instandsetzung/ Erneuerung i. S. v. § 15 SächsFAG liegt vor) Austausch/ Modernisierung Heizungsanlage (i. d. R. keine Investition, da keine wesentliche Verbesserung des Vermögensgegenstandes „Gebäude“, Instandsetzung/ Erneuerung i. S. v. § 15 SächsFAG liegt aber vor) Abfräsen und Neuaufbringung der Verschleißschicht im Infrastrukturvermögen (i. d. R. keine Investition, da keine wesentliche Verbesserung des Vermögensgegenstandes „Straßenabschnitt“, Instandsetzung/ Erneuerung i. S. v. § 15 SächsFAG liegt vor) Instandsetzung Straßenabschnitt über 10m mit Eingriff in den Unterbau (i. d. R. keine Investition, da keine wesentliche Verbesserung des Vermögensgegenstandes „Straßenabschnitt“, Instandsetzung/ Erneuerung i. S. v. § 15 SächsFAG liegt vor) Einbau Wärmeschutzverglasung in Kita (i. d. R. keine Investition, da keine wesentliche Verbesserung des Vermögensgegenstandes „Gebäude“, Instandsetzung/ Erneuerung i. S. v. § 15 SächsFAG liegt vor) Austausch von Fußböden in Turnhallen (i. d. R. keine Investition, da keine wesentliche Verbesserung des Vermögensgegenstandes „Turnhalle“, Instandsetzung/ Erneuerung i. S. v. § 15 SächsFAG liegt vor) Nachträgliche Brandschutzertüchtigung (Türen, Rauchmelder u. ä.) in Schulen (i. d. R. keine Investition, da keine wesentliche Verbesserung des Vermögensgegenstandes „Gebäude“, Ausnahmen werden anerkannt, wenn die Brandschutzmaßnahmen auf Grundlage eines umfassenden Brandschutzkonzeptes vorgenommen werden, Instandsetzung/ Erneuerung i. S. v. § 15 SächsFAG liegt dann vor); demgegenüber stellt der Anbau einer Rettungstreppe i. d .R. eine Investition dar Beseitigung von Altlasten (keine Investition sondern Sachverhalt, der als Rückstellung zu berücksichtigen ist, die Beseitigung der Altlasten ist im Ergebnishaushalt darzustellen; Maßnahme i. S. v. § 15 FAG liegt vor) - Abriss von Bestandsvermögen (ohne Neubau) (keine Investition, damit Aufwand im Ergebnishaushalt; Maßnahme i. S. v. § 15 SächsFAG liegt vor) Keine zulässige Verwendung wäre dagegen bspw.: - Wiedererrichtung einzelner Teile einer Stützmauer nach Einbruch (keine Investition und keine Instandsetzung i. S. v. § 15 SächsFAG) - Beseitigung von Winterschäden am Infrastrukturvermögen durch Lochverfüllung, kleinflächige Eingriffe in den Unter- und/ oder Oberbau (keine Investition und keine Instandsetzung i. S. v. § 15 SächsFAG) - Teilsanierung eines Daches wegen eingetretener Schäden (keine Investition und keine Instandsetzung i. S. v. § 15 SächsFAG) - Reparatur/ Austausch defekter Teile einer Heizungsanlage (keine Investition und keine Instandsetzung i. S. v. § 15 SächsFAG) Sofern Teile der investiven Schlüsselzuweisungen für Instandsetzungs- oder Erneuerungsmaßnahmen im Ergebnishaushalt verwendet werden, sind diese auch als anteiliger Ertrag im Ergebnishaushalt zu vereinnahmen und nicht in einem Sonderposten zu passivieren. Für die im Ergebnishaushalt zu verbuchenden Aufwendungen und dem anteiligen Ertrag aus den investiven Schlüsselzuweisungen sollen in Abstimmung mit dem SMI noch spezielle Konten im Ergebnishaushalt eingerichtet werden. Damit wird der Nachweis der Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen erleichtert. Es wird angestrebt, die Ergänzungen im Kontenplan noch im laufenden Verfahren zur Änderung der VwV KomHSys einzuarbeiten. 3 Kreisfreie Städte Nachweis der Verwendung der investiven Schlüsselzuweisung (SZW) und der Rücklagen aus der Infrastrukturpauschale (IP) - Jahr 2012 Kreisfreie Städte investive Schlüsselzuweisung 2013²) zuzüglich zweckgebundene Rücklage/ aktiver Sonderposten aus 2012 EUR 2 EUR 3 1 Chemnitz Dresden Leipzig Summe inv. Schlüsselzuweisung 2013 (Spalte 2 + 3) EUR 4 12.566.244 Summe 12.566.244 1) 2) 0 Gesamtinvestitionsvolumen 2013 für den Verwendungsbereich = Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen lt. Festsetzungsbescheid vom Seite 1 zweckgebundene Rücklage/aktiver Sonderposten Infrastrukturpauschale aus 2012 Summe inv. SZW 2013 + Rücklage/aktiver Sonderposten aus Infrastrukturpauschale 2012 (Spalte 4 + 5) EUR 6 EUR 5 0 0 12.566.244 0 0 0 0 0 0 12.566.244 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 12.566.244 0 12.566.244 Kreisfreie Städte Nachweis der Verwendung der investiven Schlüsselzuweisung (SZW) und der Rücklagen aus der Infrastrukturpauschale (IP) - Jahr 2012 Kreisfreie Städte Gesamtinvesti1) tionsvolumen EUR 8 7 Schulhausbau/ Schule davon: investive SZW für Infrastrukturpausch.* für Investition* EUR EUR 9 10 Chemnitz Dresden Leipzig 38.191.696 6.475.418 Summe 38.191.696 6.475.418 1) 2) 0 investive SZW für Instandsetzung , im ErgebnisHH * ** EUR 11 0 Stadt- und Dorferneuerung davon: investive SZW für Infrastrukturpausch.* für Investition* EUR EUR 13 14 Gesamtinvesti1) tionsvolumen EUR 12 0 Gesamtinvestitionsvolumen 2013 für den Verwendungsbereich = Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen lt. Festsetzungsbescheid vom Seite 2 0 0 investive SZW für Instandsetzung , im ErgebnisHH * ** EUR 15 0 Kreisfreie Städte Nachweis der Verwendung der investiven Schlüsselzuweisung (SZW) und der Rücklagen aus der Infrastrukturpauschale (IP) - Jahr 2012 Kreisfreie Städte Gesamtinvesti1) tionsvolumen EUR 17 16 Straßenbau davon: investive SZW für Infrastrukturpausch.* für Investition* EUR EUR 18 19 Chemnitz Dresden Leipzig 25.563.979 6.090.826 Summe 25.563.979 6.090.826 1) 2) 0 investive SZW für Instandsetzung , im ErgebnisHH * ** EUR 20 0 Wasserver- u. Abwasserents. davon: investive SZW für Infrastrukturpausch.* für Investition* EUR EUR 22 23 Gesamtinvesti1) tionsvolumen EUR 21 0 Gesamtinvestitionsvolumen 2013 für den Verwendungsbereich = Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen lt. Festsetzungsbescheid vom Seite 3 0 0 investive SZW für Instandsetzung , im ErgebnisHH * ** EUR 24 0 Kreisfreie Städte Nachweis der Verwendung der investiven Schlüsselzuweisung (SZW) und der Rücklagen aus der Infrastrukturpauschale (IP) - Jahr 2012 Seite 4 Kreisfreie Städte Abfallwirtschaft davon: investive SZW für Infrastrukturpausch.* für Investition* EUR EUR 27 28 Gesamtinvesti1) tionsvolumen EUR 26 25 investive SZW für Instandsetzung , im ErgebnisHH * ** EUR 29 Brand- u.Katastrophenschutz davon: investive SZW für Infrastrukturpausch.* für Investition* EUR EUR 31 32 Gesamtinvesti1) tionsvolumen EUR 30 investive SZW für Instandsetzung , im ErgebnisHH * ** EUR 33 Chemnitz Dresden Leipzig Summe 0 1) 2) 0 0 0 0 Gesamtinvestitionsvolumen 2013 für den Verwendungsbereich = Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen lt. Festsetzungsbescheid vom 0 0 0 Kreisfreie Städte Nachweis der Verwendung der investiven Schlüsselzuweisung (SZW) und der Rücklagen aus der Infrastrukturpauschale (IP) - Jahr 2012 Seite 5 Kreisfreie Städte EUR 34 Einsatz zur außerordentl. Kredittilgung dav. dav. inv. SZW Infrastrukturpausch. EUR 35 zweckgebundene Rücklage aktiver Sonderposten dav. dav. inv. SZW Infrastrukturpausch. EUR 36 EUR 37 Verwendung für Sonstiges davon: investive SZW für Infrastrukturpausch.* für Investition* EUR EUR 40 41 Gesamtinvesti1) tionsvolumen EUR 38 EUR 39 investive SZW für Instandsetzung , im ErgebnisHH * ** EUR 42 Chemnitz Dresden Leipzig Summe der Verwendung EUR 43 12.566.2444 Summe 0 1) 2) 0 0 0 Gesamtinvestitionsvolumen 2013 für den Verwendungsbereich = Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen lt. Festsetzungsbescheid vom 0 0 0 0 12.566.244 Investitionspauschale Nachweis der Verwendung der Investitionspauschale - Jahr 2012 Seite 1 Investitionspauschale 2012 1 Kreisfreie Städte Chemnitz Dresden Leipzig 2) verbleibend aus 2011 Summe Investitionspauschale 2012 EUR 2 6.426.602 davon: davon: davon: 10% 60% 30% zur Verwendung für Krankenhausbau zur Weiterleitung an die Gemeinden zur vorgeschriebenen Verwendung EUR 3 EUR 4 EUR 5 - - - - 6.426.602 389.636 Landkreise Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Bautzen Görlitz Meißen Sächs. Schweiz-Osterzgebirge Leipzig Nordsachsen kreisangehörige Gemeinden Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Bautzen Görlitz Meißen - Sächs. Schweiz-Osterzgebirge Leipzig Nordsachsen Summe 1) 2) 3) 6.426.602 Gesamtinvestitionsvolumen 2012 für den Verwendungsbereich = Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen lt. Festsetzungsbescheid vom Bestätigung der Einhaltung von Ziff. IV 2a und b der FörlSHB v. 9.01.2008 389.636 0 0 Investitionspauschale Nachweis der Verwendung der Investitionspauschale - Jahr 2012 Seite 2 Gesamtinvesti1) tionsvolumen 6 Kreisfreie Städte Chemnitz Dresden Leipzig Schulhausbau dav. EUR 7 Investitionspauschale 4) EUR 8 Gesamtinvesti1) tionsvolumen Straßenbau dav. Investitionspauschale EUR 9 38.191.696 5.791.602 38.191.696 5.791.602 Kindertagesstätten Gesamtinvestidav. 1) Investitionspauschale tionsvolumen EUR 10 EUR 11 EUR 12 Landkreise Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Bautzen Görlitz Meißen Sächs. Schweiz-Osterzgebirge Leipzig Nordsachsen kreisangehörige Gemeinden Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Bautzen Görlitz Meißen Sächs. Schweiz-Osterzgebirge Leipzig Nordsachsen Summe 1) 2) 3) Gesamtinvestitionsvolumen 2012 für den Verwendungsbereich = Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen lt. Festsetzungsbescheid vom Bestätigung der Einhaltung von Ziff. IV 2a und b der FörlSHB v. 9.01.2008 0 0 0 0 Investitionspauschale Nachweis der Verwendung der Investitionspauschale - Jahr 2012 Seite 3 Gesamtinvesti1) tionsvolumen 6 Sportstätten dav. Investitionspauschale EUR 13 Gesamtinvesti1) tionsvolumen EUR 14 EUR 15 Kreisfreie Städte Chemnitz Dresden Leipzig Krankenhäuser dav. Investitionspauschale EUR 16 389.636 Summe der Verwendung Erfüllung 10%-Maßgabe 17 389.636 6,1% EUR 18 6.181.238 Landkreise Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Bautzen Görlitz Meißen Sächs. Schweiz-Osterzgebirge Leipzig Nordsachsen kreisangehörige Gemeinden Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Bautzen Görlitz Meißen - Sächs. Schweiz-Osterzgebirge Leipzig Nordsachsen Summe 1) 2) 3) 0 0 Gesamtinvestitionsvolumen 2012 für den Verwendungsbereich = Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen lt. Festsetzungsbescheid vom Bestätigung der Einhaltung von Ziff. IV 2a und b der FörlSHB v. 9.01.2008 - 389.636 - 389.636 6.181.238 Kreisfreie Städte Nachweis der Verwendung der investiven Zweckzuweisung - Jahr 2012 Landkreise investive Zweckzuweisung 2012²) 1 Seite 1 *) Schulhausbau dav. Gesamtinvesti1) tionsvolumen inv. Zweckzuw. EUR 2 EUR 3 EUR 4 Chemnitz Dresden Leipzig 2.646.247 38.191.696 2.646.247 Summe 2.646.247 38.191.696 2.646.247 1) 2) Stadt- und Dorferneuerung dav. Gesamtinvesti1) tionsvolumen inv. Zweckzuw. EUR 5 Gesamtinvestitionsvolumen 2012 für den Verwendungsbereich = Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen lt. Festsetzungsbescheid vom Straßenbau dav. Gesamtinvesti1) tionsvolumen inv. Zweckzuw. EUR 6 0 EUR 7 0 EUR 8 0 0 Kreisfreie Städte Nachweis der Verwendung der investiven Zweckzuweisung - Jahr 2012 Landkreise Wasserver- und Abwasserents. dav. Gesamtinvesti1) tionsvolumen inv. Zweckzuw. EUR 10 9 Seite 2 Abfallwirtschaft dav. Gesamtinvesti1) tionsvolumen inv. Zweckzuw. EUR 11 EUR 12 Brand- und Katastrophenschutz dav. Gesamtinvesti1) tionsvolumen inv. Zweckzuw. EUR 13 EUR 14 EUR 15 Chemnitz Dresden Leipzig Summe 0 1) 2) 0 0 0 Gesamtinvestitionsvolumen 2012 für den Verwendungsbereich = Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen lt. Festsetzungsbescheid vom 0 0 Kreisfreie Städte Nachweis der Verwendung der investiven Zweckzuweisung - Jahr 2012 Seite 3 Landkreise 16 zweckgebundene Rücklage/akt. Einsatz zur außerordentl. Kredittilgung Sonderposten dav. dav. inv. Zweckzuw. inv. Zweckzuw. EUR 17 Summe der Verwendung Verwendung für Sonstiges dav. Gesamtinvesti1) tionsvolumen inv. Zweckzuw. EUR 18 EUR 19 EUR 20 EUR 21 Chemnitz Dresden Leipzig 2.646.247 Summe 0 1) 2) 0 0 0 Gesamtinvestitionsvolumen 2012 für den Verwendungsbereich = Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen lt. Festsetzungsbescheid vom 2.646.247 Haushaltsrechnung der Stadt Leipzig zum 31.12.2012 Gesamtergebnisrechnung inklusive Teilrechnungen Gesamtfinanzrechnung inklusive Teilrechnungen " & % $ # ! ! ' ! 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