Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1057657.pdf
Größe
129 kB
Erstellt
31.03.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:34

öffnen download melden Dateigröße: 129 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01867-DS-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung 22.06.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Beförderung von Grundschüler/innen aus Thekla zur Schule Portitz Beschlussvorschlag: 1. Der auf Grundlage des Ratsbeschlusses RBV-654/11 eingesetzte Schülersonderbus für Grundschüler/-innen aus Thekla zur Schule Portitz wird ab dem Schuljahr 2016/2017 eingestellt. 2. Die SchülerCards werden den Theklaer Schüler/-innen, die die Schule Portitz besuchen, weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt. 3. Es wird eine, sich mit der Route des bisherigen Schülersonderbusses deckende, alternative Schülerverbindung über den regulären Fahrplan der Leipziger Verkehrsbetriebe angeboten. 4. Beschlusspunkt 2 und 3 gelten solange bis eine neue Grundschule in der Tauchaer Straße eröffnet wird. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen ca. + 4.183 EUR ca. -13.809 EUR ca. + 9.288 EUR ca. - 0.651 EUR 2016 2017ff. Finanzhaushalt nein 1.100.24.1.0.01 1.100.24.1.0.01 1.100.24.1.0.01 1.100.24.1.0.01 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) 2016 2017ff. ca. -13.809 EUR 1.100.24.1.0.01 ca. + 9.288 EUR 1.100.24.1.0.01 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Beförderung von Grundschüler/-innen aus Thekla zur Schule Portitz 1 Anlass der Vorlage Grundsätzlich besteht ein öffentliches Bedürfnis zur Vorhaltung und Einrichtung von Schulen an Standorten im Stadtgebiet, an denen schulpflichtige Kinder zu Hause sind. Das Recht auf Bildung des Einzelnen steht im Zusammenhang mit der Pflicht des Staates auf Gewährung der Schulbildung. Dazu muss die vorhandene Schülerzahl in einem sinnvollen Verhältnis stehen. In den Ortsteilen Thekla/Mockau/Portitz-Plaußig wurde 2011 festgestellt, dass eine 5-Zügigkeit für diesen Standort ausreichend und eine der drei Grundschulen zu schließen ist. Mit RBV-654/11 vom 11.01.2011 wurde die 71. Schule (Grundschule) aufgehoben. Im Beschlusspunkt 4 wurde festgelegt: „Für die im Ortsteil Thekla wohnhaften Grundschüler, die nach Aufhebung der 71. Grundschule mit dem ÖPNV zur Grundschule Portitz fahren, werden die SchülerCard und bei Bedarf zusätzliche Beförderungskapazitäten durch die Stadt Leipzig kostenfrei gestellt. Diese Regelung gilt mit einer zeitlichen Begrenzung von 5 Jahren. Nach 4 ½ Jahren wird über die Inanspruchnahme der Beförderung berichtet und der Ratsversammlung ein Vorschlag zur erneuten Beschlussfassung zu diesem Beschlusspunkt vorgelegt.“ Im Herbst 2015 wurde mit der Vorlage VI-DS-01867 ein solcher Vorschlag erarbeitet, der vorsah, den Sonderbus und die Kostenübernahme der SchülerCards ab dem Schuljahr 2016/2017 nicht weiterzuführen. Die Alternative der bestehenden Busverbindung war mit einem längeren Fußmarsch verbunden. Der Stadtrat stimmte der Vorlage in seiner Sitzung am 16.12.2015 nicht zu. Da die zeitlich begrenzte Regelung der Schülerbeförderung zur Schule Portitz zum Ende des Schuljahres 2015/2016 endet, ist ein neuer Vorschlag zum weiteren Verfahren erforderlich. Hierbei greifen die folgenden Gliederungspunkte 2 und 3 weitgehend die Ausführungen in der Vorlage VI-DS-01867 auf. Zur besseren Nachvollziehbarkeit des Sachstandes wurden sie jedoch nochmals hier aufgenommen und für das laufende Schuljahr aktualisiert. 2 Nutzerzahlen bestehender Buslinien und des Sonderbusses Die Ortsteile Thekla und Portitz-Plaußig sind durch die Buslinien 81 und 82 im Rahmen des regulären Linienverkehrs gut angebunden (Anlage 1). Die Buslinien überlagern sich im gemeinsam bedienten Abschnitt Thekla-Portitz zu einem 20-Minuten-Takt. Folgende Fahrten sind speziell für die Zufahrten zum Schulbeginn der GS Portitz sowie für die Rückfahrten nach dem Unterrichtsende nutzbar: •Morgens Linienfahrt der Linie 82: Derzeit (seit 28.11.2015) 7:19 Uhr ab Thekla, Buswendestelle (Endstelle Straßenbahnlinie 9) in Richtung Portitz, Teichsiedlung. Diese Fahrt verkehrt abweichend von der normalen Linienführung über die Haltestelle „Portitz, Schule“ in der Cradefelder Straße (Ankunft: 7:26 Uhr). •Morgens Schülersonderbus: Derzeit 7:21 Uhr ab Thekla, Buswendestelle mit zusätzlicher Bedienung des Neubaugebiets Thekla (Haltestellen „Lidicestr.“, „Sosaer Str.“ und „Freiberger Str.“) zur Haltestelle „Portitz, Schule“ (Ankunft 7:32 Uhr). •Nachmittags Linienfahrten der Linie 82: Derzeit um 13:53 Uhr und 15:53 Uhr ab Haltestelle „Portitz, Schule“ nach Thekla über das Neubaugebiet Thekla. 51.7: Stand: 09.05.2016 1 Tabelle 1: Fahrplan der Linie 82 und des Schülersonderbusses zur und von der Grundschule Portitz, Schuljahr 2015/2016 Hinfahrt früh Bus 82 Schülersonderbus Thekla, Buswendestelle 07:19 Uhr 07:21 Uhr Neutzscher Straße 07:21 Uhr | Lidicestraße | 07:23 Uhr Freiberger Straße | 07:25 Uhr Sosaer Straße | 07:26 Uhr An den Pferdnerkabeln 07:22 Uhr | Cleudnerstraße 07.23 Uhr | Wodanstraße 07:24 Uhr | Am langen Teiche 07:25 Uhr | Portitz, Schule 07:26 Uhr 07:32 Uhr Rückfahrt nachmittags Bus 82 Bus 82 Portitz, Schule 13:53 Uhr 15:53 Uhr (ab SJ 2016/17: 16:23 Uhr)* Am langen Teiche | | Wodanstraße 13:55 Uhr 15:55 Uhr (ab SJ 2016/17: 16:25 Uhr)* Cleudnerstraße 13:56 Uhr 15:56 Uhr (ab SJ 2016/17: 16:26 Uhr)* An den Pferdekabeln 13:57 Uhr 15:57 Uhr (ab SJ 2016/17: 16:27 Uhr)* Sosaer Straße 14:00 Uhr 16:00 Uhr (ab SJ 2016/17: 16:30 Uhr)* Freiberger Straße 14:01 Uhr 16:01 Uhr (ab SJ 2016/17: 16:31 Uhr)* Lidicestraße 14:02 Uhr 16:02 Uhr (ab SJ 2016/17: 16:32 Uhr)* Neutzscher Straße | | Thekla, Buswendestelle 14:03 Uhr 16:03 Uhr (ab SJ 2016/17: 16:33 Uhr)* * Neu: Aufgrund dessen, dass die GTA-Angebote bis 16 Uhr durchgeführt werden, wird auf Anregung der Eltern und im Einvernehmen mit den Leipziger Verkehrsbetrieben die Abfahrt des zweiten Busses, der die Kinder direkt von der Schule abholt, ab dem kommenden Schuljahr 2016/17 um eine halbe Stunde nach hinten verlegt. Die Ankunftszeiten an den jeweiligen Haltestellen ändern sich wie angegeben. Die Nutzung der genannten Fahrten im Schuljahr 2015/2016 ist nachfolgender Tabelle 2 zu entnehmen. 51.7: Stand: 09.05.2016 2 Tabelle 2: Inanspruchnahme Busverbindungen, Schuljahr 2015/2016 Linie früh Linie nachmittags Linienfahrt Linie 82 13:53 Uhr 15:53 Uhr 10 Schüler/-innen 10 Schüler/-innen Linienfahrt Linie 82 7:16 Uhr 10-15 Schüler/-innen Schülersonderbus 20-30 Schüler/-innen - - Die Nutzung ist nicht konstant, insofern sind die oben aufgeführten Zahlen als Mittelwerte bzw. Schwankungsbreiten zu verstehen. Die Nutzerzahlen sind geringer als die Zahl der ausgegebenen SchülerCards (siehe folgenden Abschnitt). 3 SchülerCards für Theklaer Schüler/-innen Die Schule Portitz verfügt nach Kapazitätsrichtwert über eine 2,5-Zügigkeit. Im Schuljahr 2015/2016 lernen 227 Schüler/-innen in zehn Klassen Für ca. 72 Schüler/-innen aus Thekla werden zurzeit die Kosten für die SchülerCard übernommen (siehe Abbildung 2). Abbildung 1: Theklaer SchülerCard-Nutzer/-innen im Vergleich zur Gesamtschülerzahl Schule Portitz, Schuljahr 2015/2016 250 200 150 100 50 0 1 2 3 4 5 1=1. Klasse, 2=2. Klasse, 3=3. Klasse, 4=4. Klasse, 5=Gesamt Die Schülerzahlen der Theklaer Schüler/-innen an der Schule Portitz lagen in den vergangenen Jahren stets zwischen 53 und 72 Schüler/-innen (siehe Tabelle 3) und werden auch für das Schuljahr 2016/2017 in dieser Größenordnung erwartet. Tabelle 3: Anzahl Kostenübernahmen SchülerCard/SchülerMobilCard Schuljahr SchülerCard/SchülerMobilCard 2011/2012 53 2012/2013 63 2013/2014 53 2014/2015 55 2015/2016 64 2016/2017 72 51.7: Stand: 09.05.2016 3 4 Vorschlag zur Beförderung von Grundschüler/-innen aus Thekla zur Schule Portitz ab dem Schuljahr 2016/2017 Die Beförderung der Schüler/-innen Leipziger Schulen regelt die Satzung zur Schülerbeförderung, die in der Ratsversammlung am 16.04.2015 (Drucksachen-Nr. DS00676/14) durch den Stadtrat beschlossen wurde. Darin heißt es im § 3 Abs. 1 Organisation und Durchführung der Schülerbeförderung: „Die Schülerbeförderung erfolgt mit Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs des Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrs. Hierzu zählen die für die Beförderung von Personen allgemein zugänglichen Linienverkehre mit Straßenbahnen, Kraftfahrzeugen sowie Linienverkehre der Eisenbahn.“ Auch die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Schulwegsicherheit schreibt im Absatz 3 Beförderung von Schülern: „Wenn die Schulbezirke Stadtrandbereiche oder abseits gelegene Ortsteile umfassen, so dass den Schülern nicht zugemutet werden kann, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule zu gelangen, ist die Organisation einer Schülerbeförderung erforderlich. Das kann mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln, Schulbussen oder auf privater Basis erfolgen. Voraussetzung für die geförderte Schülerbeförderung ist, dass die zumutbare kürzeste Wegstrecke zwischen der Wohnung des Schülers und der Schule für die Klassen 1 bis 4 2 Km und für die Klassen 5 bis 10 ca. 3,5 Km beträgt.“ Die Verkehrsanbindung zwischen den Ortsteilen Thekla und Portitz ist durch die Buslinien 81 und 82 gewährleistet. Aller 20 Minuten fährt ein Bus zwischen diesen Ortsteilen, der durch die Schüler/-innen genutzt werden kann. Die im Punkt 2 aufgelisteten Linien fahren morgens (siehe Tabelle 1) direkt zur Grundschule Portitz (Haltestelle „Portitz, Schule“ in der Cradefelder Straße). Diese durchfahren nachmittags zusätzlich das Neubaugebiet Thekla. Bei allen anderen Fahrten erfolgt der Zu- bzw. Ausstieg an der Haltestelle „Am langen Teiche“, die in fußläufiger Entfernung zur GS Portitz liegt (ca. 500 Meter). Eine Beibehaltung dieses Angebots ist vorgesehen. Hierfür hat die Stadt Leipzig keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen. Nach aktueller Prüfung durch die Leipziger Verkehrsbetrieben kann ab dem Schuljahr 2016/2017 die bestehende Linie 82 um 7:16 Uhr die Schüler/-innen mit einer extra Schleife durch das Neubaugebiet Thekla fahren. Der Bus würde die Haltestellen: Thekla Sosaer Str. - Freiberger Str. - Lidicestraße - Neutzscher Str. und weiter bis Portitz anfahren. Die Ankunft an der Haltestelle Portitz, Schule ist dann um 7:32 Uhr. Damit ist der mit RBV-654/11 eingesetzte Schülersonderbus nicht mehr erforderlich. Die bisherigen Kosten von 158,81 € pro Schultag, d. h. 30.650,96 € (bei 193 Schultagen im Jahr 2016) entfallen damit für die Stadt Leipzig. Aufgrund dessen, dass die Schüler/-innen keine fußläufige Grundschule im Stadtteil haben und auch beim alternativen Schulstandort 66. Schule auf einen Bus angewiesen sind, werden die SchülerCards den Theklaer Schüler/-innen weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Kosten der SchülerCards (129 € pro Schüler/Schuljahr) betragen bei 72 Schüler/-innen weiterhin 9.288 € pro Jahr. Diese Vereinbarung gilt solange, bis die neue Theklaer Grundschule in der Tauchaer Straße 188 eröffnet wird. Die von den Eltern vorgeschlagene Änderung, den Bus 15:53 Uhr auf nach 16 Uhr zu verlegen, da viele Schüler/-innen bis 16 Uhr die GTA-Angebote nutzen, kann entsprochen werden. Eine Verlegung auf 16:23 Uhr wird ab dem Schuljahr 2016/2017 erfolgen. 51.7: Stand: 09.05.2016 4 5 Alternative Schulstandorte Die 66. Schule ist ebenfalls nicht fußläufig errreichbar, aber besonders für Theklaer Schüler attraktiv. Sie ist von der Siedlung Thekla sehr gut an das Netz der LVB angebunden (siehe Tabelle 3). Mit der Linie 70 kommen alle Schüler/-innen des Neubaugebietes Thekla direkt zur Schule. Die Linie fährt Montag bis Freitag tagsüber alle 10 Minuten. Des Weiteren fährt ab Thekla die Linie 80. Jede zweite Fahrt der Linie 80 kommt als Linie 81 oder 82 aus Richtung Portitz. In Thekla wechselt der Bus die Liniennummer und fährt als Linie 80 weiter, ein Umstieg ist nicht erforderlich. In der Gegenrichtung erfolgt der Linienwechsel analog. Die Linie 80 verkehrt alle 10 Minuten, die Weiterführung nach Portitz als Linie 81 oder 82 alle 20 Minuten. Voraussichtlich zum Schuljahr 2018/2019 wird die 66. Schule in das neu sanierte Schulgebäude in der Komarowstraße ziehen. Dieser Standort ist dann noch näher und besser von der Theklaer Siedlung erreichbar. Tabelle 4: Erreichbarkeit 66. Schule von Thekla Linie Früh nachmittags Einstieg: Haltestellen Freiberger Straße, Sosaer Straße, Neutzscher Straße Ausstieg: Haltestelle Rosenowstraße, 150m Fußweg, keine Straßenquerung Einstieg: Haltestelle Mockau-West (liegt im Schildberger Weg), 300m Fußweg, eine Straßenquerung der schwach befahrenen Wohnstraße W.Albrecht-Weg erforderlich) Ausstieg: Haltestellen Freiberger Straße, Sosaer Straße, Neutzscher Straße 81/82 Einstieg: 80 Haltestellen Wodanstraße, Cleudner Straße, An den Pferdnerkabeln, Neutzscher Straße Ausstieg: Haltestelle Rosenowstraße in der Essener Straße westlich des Knotens Essener/Rosenowstraße, Querung der Rosenowstraße ohne Querungshilfe erforderlich Einstieg: Haltestelle Rosenowstraße (auf der Südseite der Essener Straße, Fußgängerampel) Ausstieg: Haltestellen Wodanstraße, Cleudner Straße, An den Pferdnerkabeln, Neutzscher Straße 70 Ab dem Schuljahr 2017/2018, spätestens 2018/2019 wird in der Tauchaer Straße das Gebäude der jetzigen Außenstelle des BSZ 7 saniert. Hier kann die Theklaer Grundschule eröffnet werden. Mit Eröffnung dieser Schule entfällt die Kostenübernahme für die SchülerCards. In Abstimmung mit der LVB wird dann entschieden, ob die Buslinie die Schleife weiter fährt. Die Schule ist von der Siedlung Thekla fußläufig in 800 – 1.100 m erreichbar. 51.7: Stand: 09.05.2016 5 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- Begründung in Vorlage Seite 1       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1