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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1059487.pdf
Größe
56 MB
Erstellt
14.04.16, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 21:09

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02686 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Betriebsausschuss Kulturstätten Fachausschuss Finanzen Ratsversammlung 22.06.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 für den städtischen Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig Beschlussvorschlag: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro 78.020,01 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Gewandhausleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 Entlastung erteilt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes der Eigenbetriebe und über die Entlastung der Betriebsleitungen. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen Prüfung. Im Ergebnis der örtlichen Prüfung nach § 105 SächsGemO empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt, aufgrund der korrigierten Auffassung des SMI, die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 in der Fassung vom 04.05.2015 nicht.* * siehe Anlage 5 Bericht der örtlichen Prüfung, S. 65 Stellungnahme Dezernat Finanzen Zwischenzeitlich bestätigte die Landesdirektion Sachsen, dass eine rückwirkende Berichtigung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Kultur nicht gefordert wird, sondern es vertretbar ist, die Umsetzung der neuen Sichtweise bei den Jahresabschlüssen 2015 einheitlich - Eigenbetriebe und Stadt - vorzunehmen.** Die Handlungsempfehlung der LD lag zum Zeitpunkt der örtlichen Prüfung noch nicht vor, nunmehr steht einer Empfehlung der Feststellung des Jahresabschlusses nichts entgegen. ** siehe Anlage 6 Schreiben der Landesdirektion vom 22.02.2016 Gegenstand des Eigenbetriebes Der Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem Jahr 1995. Zweck des Eigenbetriebs ist die Förderung von Kunst und Kultur, namentlich die Pflege und Förderung des städtischen Musik-, Gemein- und Kunstlebens, wie es sich aus den Traditionen der Wirkungs- und Standorte ergibt. Weitere Zwecke des Eigenbetriebes sind die Förderung von steuerbegünstigten Hilfsorganisationen zur Unterstützung von Katastrophenopfern im Sinne von § 53 AO sowie zur Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch: • Beschäftigung und Unterhaltung des Gewandhausorchesters, des Gewandhausorganisten und der Gewandhauschöre (nachfolgend Klangkörper) für eigene Veranstaltungen und Gastspiele, • Bespielung der Oper Leipzig durch das Gewandhausorchester, • Aufführungen von Kantaten in der Thomaskirche gemeinsam mit dem Thomanerchor, • Durchführung von Konzerten unterschiedlicher Genres mit Gästen und Gastensembles in gewandhauseigener Regie, • Durchführung von kammermusikalischen Konzerten mit den Ensembles des Gewandhausorchesters, • Musikvermittelnde Aktivitäten jeglicher Art, • Betreibung des Neuen Gewandhauses als Konzert- und Veranstaltungsstätte • Veranstaltung von Benefizkonzerten. Die Konzert- und Veranstaltungsplanung umschließt alle musikalischen und künstlerischen Genres, deren Inhalt und Charakter dem Stil der Tradition des Gewandhauses zu Leipzig entsprechen und deren Ausführung im Rahmen der natürlichen räumlichen und akustischen Gegebenheiten erfolgen muss. Das Neue Gewandhaus ist die Heimstätte des Gewandhausorchesters. Neues Gewandhaus und die beim Gewandhaus zu Leipzig angestellten künstlerischen und nichtkünstlerischen Beschäftigten sein eine wirtschaftliche und organisatorische Einheit. Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen zu entnehmenden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die vom Eigenbetrieb und der Lecos getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätzlich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten.*** Jahresabschluss Im Jahresabschluss des Eigenbetriebes bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 wurden die gesetzlichen Vorschriften, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und die ergänzenden Bestimmungen der Satzung des Eigenbetriebes beachtet. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Vorschriften eingehalten. Gemäß § 28 SächsEigVO werden die Inhalte der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung einer Erfolgsübersicht drei Bereichen zugeordnet. Dabei umfasst Betriebszweig I den Hausbetrieb, die Hausvermietung mit Disposition sowie Gebäude- und Anlageninstandhaltung. Betriebszweig II beinhaltet den Konzertbetrieb mit fest angestelltem Personal (Gewandhausorchester, -ensembles, organist, -chöre) und Orchesterleistungen in der Oper und Thomaskirche sowie Gastspiele. Unter Betriebszweig III laufen der Agenturbetrieb für Konzerte mit Gastorchestern, Gastensembles und -solisten. Die Erfolgsübersicht wurde in den Anhang aufgenommen. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind vollständig und zutreffend.*** Lagebericht Der Lagebericht entspricht den landesrechtlichen Bestimmungen und den übrigen gesetzlichen Vorschriften (§ 289 HGB, § 30 SächsEigBVO) sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung des Eigenbetriebes. Er steht mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang. Der Lagebericht vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes. Nach unserer Auffassung sind im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt.*** Gesamtaussage des Jahresabschlusses Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes.*** *** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2014, Seiten 17-18 Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HgrG) Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG und den IDW PS 720 (Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie den Bestimmungen der Satzung des Eigenbetriebes geführt worden und ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geordnet sind. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht (Anlage IV Fragenkatalog zur Prüfung gemäß § 53 HGrG) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung des Eigenbetriebes von Bedeutung sind.**** **** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2014, Seite 32 Anlagen: 1. Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2014 2. Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2014 3. Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2014 4. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 5. Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2014 incl. Stellungnahme des Dezernates Finanzen zum Berichtsentwurf (nichtöffentlich) 6. Schreiben der Landesdirektion vom 22.02.2016 bzgl. der bilanziellen Behandlung des gewidmeten Grundvermögens (nichtöffentlich) Anlage zum Beschlusspunkt 1. Stand 31.12.2014 31.12.2014 in € Bilanzsumme 35.415.383,37 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Passiva Eigenkapital Rücklagen Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre Jahresfehlbetrag 25.214.806,37 10.122.848,86 77.728,14 584.014,88 253.692,95 408.341,94 78.020,01 Sonderposten für bezuschusste Investitionsgüter des Anlagevermögens 24.507.645,96 Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 2.537.677,62 4.536.622,18 3.249.422,73 Summe der Erträge: Summe der Aufwendungen: 41.130.608,66 41.208.628,67 Jahresfehlbetrag 78.020,01