Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1059487.pdf
Größe
56 MB
Erstellt
14.04.16, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 21:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02686
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Betriebsausschuss Kulturstätten
Fachausschuss Finanzen
Ratsversammlung
22.06.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis
31.12.2014 für den städtischen Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 wird gemäß Anlage zu
Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro 78.020,01 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Gewandhausleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014
Entlastung erteilt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der
Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die
Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes der Eigenbetriebe und
über die Entlastung der Betriebsleitungen. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses
bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen
Prüfung.
Im Ergebnis der örtlichen Prüfung nach § 105 SächsGemO empfiehlt das
Rechnungsprüfungsamt, aufgrund der korrigierten Auffassung des SMI, die Feststellung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2014 in der Fassung vom 04.05.2015 nicht.*
* siehe Anlage 5 Bericht der örtlichen Prüfung, S. 65
Stellungnahme Dezernat Finanzen
Zwischenzeitlich bestätigte die Landesdirektion Sachsen, dass eine rückwirkende
Berichtigung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Kultur nicht gefordert wird, sondern es
vertretbar ist, die Umsetzung der neuen Sichtweise bei den Jahresabschlüssen 2015
einheitlich - Eigenbetriebe und Stadt - vorzunehmen.** Die Handlungsempfehlung der LD lag
zum Zeitpunkt der örtlichen Prüfung noch nicht vor, nunmehr steht einer Empfehlung der
Feststellung des Jahresabschlusses nichts entgegen.
** siehe Anlage 6 Schreiben der Landesdirektion vom 22.02.2016
Gegenstand des Eigenbetriebes
Der Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem Jahr 1995.
Zweck des Eigenbetriebs ist die Förderung von Kunst und Kultur, namentlich die Pflege und
Förderung des städtischen Musik-, Gemein- und Kunstlebens, wie es sich aus den Traditionen der
Wirkungs- und Standorte ergibt. Weitere Zwecke des Eigenbetriebes sind die Förderung von
steuerbegünstigten Hilfsorganisationen zur Unterstützung von Katastrophenopfern im Sinne von §
53 AO sowie zur Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch:
•
Beschäftigung und Unterhaltung des Gewandhausorchesters, des Gewandhausorganisten
und der Gewandhauschöre (nachfolgend Klangkörper) für eigene Veranstaltungen und Gastspiele,
•
Bespielung der Oper Leipzig durch das Gewandhausorchester,
•
Aufführungen von Kantaten in der Thomaskirche gemeinsam mit dem Thomanerchor,
•
Durchführung von Konzerten unterschiedlicher Genres mit Gästen und Gastensembles in
gewandhauseigener Regie,
•
Durchführung von kammermusikalischen Konzerten mit den Ensembles des
Gewandhausorchesters,
•
Musikvermittelnde Aktivitäten jeglicher Art,
•
Betreibung des Neuen Gewandhauses als Konzert- und Veranstaltungsstätte
•
Veranstaltung von Benefizkonzerten.
Die Konzert- und Veranstaltungsplanung umschließt alle musikalischen und künstlerischen Genres,
deren Inhalt und Charakter dem Stil der Tradition des Gewandhauses zu Leipzig entsprechen und
deren Ausführung im Rahmen der natürlichen räumlichen und akustischen Gegebenheiten erfolgen
muss. Das Neue Gewandhaus ist die Heimstätte des Gewandhausorchesters. Neues Gewandhaus
und die beim Gewandhaus zu Leipzig angestellten künstlerischen und nichtkünstlerischen
Beschäftigten sein eine wirtschaftliche und organisatorische Einheit.
Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen zu
entnehmenden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht.
Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die vom
Eigenbetrieb und der Lecos getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet
sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen
grundsätzlich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation
und Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten.***
Jahresabschluss
Im Jahresabschluss des Eigenbetriebes bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 wurden die gesetzlichen
Vorschriften, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und die ergänzenden Bestimmungen
der Satzung des Eigenbetriebes beachtet.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-,
Ausweis- und Bewertungsvorschriften unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Vorschriften
eingehalten.
Gemäß § 28 SächsEigVO werden die Inhalte der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung einer
Erfolgsübersicht drei Bereichen zugeordnet. Dabei umfasst Betriebszweig I den Hausbetrieb, die
Hausvermietung mit Disposition sowie Gebäude- und Anlageninstandhaltung. Betriebszweig II
beinhaltet den Konzertbetrieb mit fest angestelltem Personal (Gewandhausorchester, -ensembles, organist, -chöre) und Orchesterleistungen in der Oper und Thomaskirche sowie Gastspiele.
Unter Betriebszweig III laufen der Agenturbetrieb für Konzerte mit Gastorchestern, Gastensembles
und -solisten. Die Erfolgsübersicht wurde in den Anhang aufgenommen.
Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind vollständig
und zutreffend.***
Lagebericht
Der Lagebericht entspricht den landesrechtlichen Bestimmungen und den übrigen gesetzlichen
Vorschriften (§ 289 HGB, § 30 SächsEigBVO) sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung
des Eigenbetriebes. Er steht mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen im Einklang. Der Lagebericht vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von
der Lage des Eigenbetriebes. Nach unserer Auffassung sind im Lagebericht die wesentlichen
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt.***
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes.***
*** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG über die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2014 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2014, Seiten 17-18
Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HgrG)
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG
und den IDW PS 720 (Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53
HGrG) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h.
mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen
Vorschriften sowie den Bestimmungen der Satzung des Eigenbetriebes geführt worden und ob die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geordnet sind.
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht (Anlage IV Fragenkatalog zur Prüfung
gemäß § 53 HGrG) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine
Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung des Eigenbetriebes von Bedeutung sind.****
**** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG über die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2014 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2014, Seite 32
Anlagen:
1. Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis
31.12.2014
2. Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2014
3. Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2014
4. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
5. Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2014
incl. Stellungnahme des Dezernates Finanzen zum Berichtsentwurf (nichtöffentlich)
6. Schreiben der Landesdirektion vom 22.02.2016 bzgl. der bilanziellen Behandlung des
gewidmeten Grundvermögens (nichtöffentlich)
Anlage zum Beschlusspunkt 1.
Stand 31.12.2014
31.12.2014
in €
Bilanzsumme
35.415.383,37
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
Passiva
Eigenkapital
Rücklagen
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre
Jahresfehlbetrag
25.214.806,37
10.122.848,86
77.728,14
584.014,88
253.692,95
408.341,94
78.020,01
Sonderposten für bezuschusste
Investitionsgüter des Anlagevermögens
24.507.645,96
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
2.537.677,62
4.536.622,18
3.249.422,73
Summe der Erträge:
Summe der Aufwendungen:
41.130.608,66
41.208.628,67
Jahresfehlbetrag
78.020,01