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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1060889.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
27.04.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:47

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02741 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 24.05.2016 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 07.06.2016 2. Lesung Ratsversammlung 22.06.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Stellungnahme der Stadt Leipzig zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Seite 1/5 Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: Die Stadt Leipzig ist aufgefordert, zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West mit Stand vom März 2016 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme wird durch den Rat der Stadt Leipzig beschlossen, da die Änderung des Flächennutzungsplanes Wohnbauland für mehr als 50 Wohneinheiten vorsieht. Diese Grenze wurde durch den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau als Grenze erkannt, über der erhebliche Auswirkungen auf die Stadt Leipzig zu erwarten sein können und daher als Angelegenheit des Stadtrates eingeschätzt wird. Die Stellungnahme wird dem Verwaltungsverband Eilenburg vor Behandlung in Stadtrat unter Gremienvorbehalt zugesandt. So kann die Frist zur Abgabe der Stellungnahme durch die Stadt Leipzig gewahrt werden. Der Verwaltungsverband Eilenburg-West führt die Amtsgeschäfte für die beiden Gemeinden Jesewitz und Zschepplin. Der Flächennutzungsplan für die beiden Gemeinden ist seit 2001 wirksam. Eine 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist seit 2004 wirksam. Zu dieser Änderung hatte die Stadt damals keine Bedenken geäußert. Seite 2/5 Die Größe des Plangebietes beträgt 120,20 km2 (zum Vergleich: Stadt Leipzig 297,4 km2) Die Gemeinden Jesewitz und Zschepplin besitzen aus landes- und regionalplanerischer Sicht beide keine zentralörtliche Funktionen. Beide Gemeinden befinden sich im Ländlichen Raum. In der Begründung zur 2. FNP-Änderung wird Folgendes festgestellt: Seit dem Jahr 2015 gibt es eine Trendwende in der Bevölkerungsentwicklung im Plangebiet. Erstmals waren mehr Personen in das Gebiet des Verwaltungsverbandes zu- als weggezogen. Es wird für den Planungshorizont des FNP von 10 - 15 Jahren daher eine voraussichtliche Zuwanderung von 10 bis 15 Personen jedes Jahr prognostiziert. Für die Versorgung im Plangebiet mit Wohnraum wird in der Begründung ausgesagt, dass die Möglichkeiten der Nachverdichtung auf attraktiven Flächen in beiden Gemeinden nicht mehr ausreichend sind. Dies sei vor allem in der Gemeinde Jesewitz der Fall. In der Begründung der FNP-Änderung wird der Bedarf an neuen Wohnbauflächen detailliert aufgeschlüsselt. Dieser setzt sich folgendermaßen zusammen: • • • + 3 WE + 106 WE + 100 WE aus Anpassungsbedarf aus Fluktuationsreserve Bedarf auf Bevölkerungsentwicklung Gleichzeitig kommt die Begründung zu dem Schluss, dass für das Jahr 2020 ein Überschuss an 0,4 ha Wohnbaufläche prognostiziert wurde, der 3 Wohneinheiten entspricht. Daher entsteht bei einem Bedarf an Wohneinheiten für den Zielhorizont 2030 ein Plus an zusätzlichen Wohneinheiten +103. (Der Bedarf an 3529 Wohneinheiten für das Jahr 2030 ergibt sich aus der Berechnung der prognostizierten Bevölkerungsdaten von 5188 Einwohnern und einer Belegungsdichte von 1,47 Einwohner/Wohneinheit). Es ist festzustellen, dass die Begründung in den Fragen der Bevölkerungsentwicklung, in der Frage der Haushaltsgröße und der hieraus resultierenden geplanten Wohneinheiten nicht in jedem Punkt nachvollziehbar ist. Dies erschwert die Beurteilung der Planaussagen der FNP-Änderung. Weiterhin wird in der Begründung beschrieben, dass in beiden Gemeinden derzeit mehr geplante Wohnbaufläche dargestellt wird, als für das Jahr 2030 prognostiziert wird. Die nun im FNP dargestellten Wohnbauflächenpotenziale ergeben die Möglichkeit zur Schaffung von 306 Wohneinheiten, wohingegen sich der prognostizierte Bedarf nur auf 203 Wohneinheiten beläuft. Die sich demnach ergebende Differenz aus den geplanten und den benötigen Wohnbauflächen entspricht der Bereitstellung von ca. 103 Wohneinheiten. Die Planzeichnung wird jedoch nicht an diese Differenz angepasst. Vielmehr wird in der Begründung der Versuch unternommen, diese Differenz zu begründen und Argumente für einen doch erhöhten Bedarf an Wohnbauflächen zu finden. Diese Argumente sind aber aus Sicht der Stadt Leipzig zu pauschal und für die Begründung der o.g. Differenz nicht anwendbar. So wird ausgesagt, dass • auch in der Zukunft in fast allen Regionen Deutschlands mit einer weiteren Nachfrage nach Ein- und Zweifamilienhäusern zu rechnen sei, • der Bedarf an Wohnungen im Mehrgeschosswohnungsbau in weiten Teilen der neuen Bundesländer dramatisch rückläufig sein werde, • trotz stagnierender oder rückläufiger Nachfrage neue Siedlungsflächen beansprucht werden, da sich die Anforderungen an den Standort und die Gebäude ändern werden. Für die Gemeinden Jesewitz und Zschepplin werden Wohnbauflächen in folgendem Umfang als geplant dargestellt: Seite 3/5 Gemeinde Wohnbauflächen in ha gemischte Bauflächen in ha Anzahl der Wohneinheiten Gemeinde Jesewitz 22,67 164 Gemeinde Zschepplin 16,62 2,72 142 Zur Einschätzung der FNP-Änderung durch das Stadtplanungsamt der Stadt Leipzig: • Die Begründung des FNP liefert eine in Teilen nicht nachvollziehbare Grundlage zur Ermittlung des künftigen Bedarfes an Wohnbauland. • Die Planzeichnung ist nicht an den ermittelten Bedarf an künftigen Wohnbauflächen angepasst. Der FNP stellt geplante Wohnbauflächen weit über den prognostizierten Bedarf beider Gemeinden hinaus dar. Diese Planverfahren zeigt auf, dass eine regionale Kooperation innerhalb der Region zur Wohnbauflächenentwicklung in der Stadt Leipzig und den Umlandgemeidnen wichtig und notwendig ist. Der Regionalverband Westsachsen wird dies im Rahmen der Erstellung eines Leitbildes für die Regionalentwicklung thematisieren. Vorschlag für die Stellungnahme der Stadt Leipzig zur 2. FNP-Änderung des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West • Belange der Stadt Leipzig sind beeinträchtigt, wenn der FNP auf Zuwanderung aus der Stadt Leipzig abzielt, • Hinweis auf Defizite in der Begründung, • Darstellung der Wohnbauflächen geht stark über den prognostizierten Bedarf der Gemeinden hinaus und ist nicht nachvollziehbar, • FNP zielt demnach auf Zuwanderung ab, • Hinweis auf Leitbildprozess des Regionalverbandes Westsachsen mit der Möglichkeit einer abgestimmten Wohnbauflächenentwicklung der Region. Anlagen: Seite 4/5 Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau Büro Knoblich Landschaftsarchitekten Zur Mulde 25 04838 Zschepplin 0341-123 4901 0341-123 4930 stadtentwicklung@leipzig.de . April 2016 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West (Stand: März 2016) Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Leipzig erhielt von Ihnen den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West zur Stellungnahme. gemäß § 2 Abs. 2 BauGB. Die Stellungnahme der Stadt Leipzig wird unter Gremienvorbehalt versandt. Die Belange der Stadt Leipzig sind betroffen, wenn der FNP auf Zuwanderung aus der Stadt Leipzig abzielt. Wir möchten darauf hinweisen, dass in der Planbegründung Defizite in der Ermittlung der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung und der Wohnbauflächenermittlung bestehen (so wird z.B. in der Tabelle 4 von einem Haushaltsfaktor von 1,47 ausgegangen, während im Textteil von einer Erhöhung der Belegungsquote von 1,6 auf 1,7 EW/WE ausgegangen wird). Weiterhin ist u.E. nicht ausreichend dargelegt, warum bei einer festgestellten Differenz zwischen prognostiziertem und im Plan dargestellten Wohnbauflächenpotenzial es hier zu keiner Anpassung der Darstellungen im FNP (= Reduzierung) kommt (s. S. 58 der Begründung). Ist das im Plan dargestellte Wohnbauflächenpotenzial nicht durch den Bedarf der eigenen Bevölkerung begründbar, ist davon auszugehen, dass der FNP auf den Zuzug von außerhalb setzt. Dies würde hier die Zuwanderung aus der Stadt Leipzig bedeuten. Die Stadt Leipzig ist sich dabei bewusst, dass vor dem Hintergrund eines wachsenden Oberzentrums auch die angrenzenden Gemeinen profitieren werden. Dies bedarf aber einer abgestimmten Vorgehensweise. Daher begrüßen wir es, dass der Regionalverband Westsachsen Mitte diesen Jahres einen Leitbildprozess zur Entwicklung der Region auf den Weg bringen wird. Hier wird sich die Region zu einer gemeinsamen Wohnbauflächenentwicklung abstimmen können. Dieser Prozess wird sicherlich zu einem gesunden Wachstums der städtischen und der ländlichen Räume beitragen, von dem alle in der Region beheimateten Gemeinden profitieren werden. Wir erlauben uns, Ihnen noch einen Hinweis zu den Planungen zur B 87 neu zu geben. Die Aussagen in der Begründung zum Punkt 8.1 "Straßenverkehr" auf Seite 64 bezüglich der Ortsumgehungen Jesewitz und Jesewitz/Gordemitz stimmen nicht mit dem Punkt 16 "Flächenbilanz" und der Planzeichnung überein. Hier ist eine entsprechende Überarbeitung notwendig. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Dorothee Dubrau Bürgermeisterin