Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1060889.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
27.04.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02741
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
24.05.2016
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
07.06.2016
2. Lesung
Ratsversammlung
22.06.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Stellungnahme der Stadt Leipzig zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des
Verwaltungsverbandes Eilenburg-West
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig zur 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Seite 1/5
Ergebnishaushalt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig ist aufgefordert, zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des
Verwaltungsverbandes Eilenburg-West mit Stand vom März 2016 Stellung zu nehmen. Die
Stellungnahme wird durch den Rat der Stadt Leipzig beschlossen, da die Änderung des
Flächennutzungsplanes Wohnbauland für mehr als 50 Wohneinheiten vorsieht. Diese Grenze
wurde durch den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau als Grenze erkannt, über der erhebliche
Auswirkungen auf die Stadt Leipzig zu erwarten sein können und daher als Angelegenheit des
Stadtrates eingeschätzt wird.
Die Stellungnahme wird dem Verwaltungsverband Eilenburg vor Behandlung in Stadtrat unter
Gremienvorbehalt zugesandt. So kann die Frist zur Abgabe der Stellungnahme durch die Stadt
Leipzig gewahrt werden.
Der Verwaltungsverband Eilenburg-West führt die Amtsgeschäfte für die beiden Gemeinden
Jesewitz und Zschepplin.
Der Flächennutzungsplan für die beiden Gemeinden ist seit 2001 wirksam. Eine 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes ist seit 2004 wirksam. Zu dieser Änderung hatte die Stadt damals keine
Bedenken geäußert.
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Die Größe des Plangebietes beträgt 120,20 km2 (zum Vergleich: Stadt Leipzig 297,4 km2)
Die Gemeinden Jesewitz und Zschepplin besitzen aus landes- und regionalplanerischer Sicht beide
keine zentralörtliche Funktionen. Beide Gemeinden befinden sich im Ländlichen Raum.
In der Begründung zur 2. FNP-Änderung wird Folgendes festgestellt:
Seit dem Jahr 2015 gibt es eine Trendwende in der Bevölkerungsentwicklung im Plangebiet.
Erstmals waren mehr Personen in das Gebiet des Verwaltungsverbandes zu- als weggezogen. Es
wird für den Planungshorizont des FNP von 10 - 15 Jahren daher eine voraussichtliche
Zuwanderung von 10 bis 15 Personen jedes Jahr prognostiziert.
Für die Versorgung im Plangebiet mit Wohnraum wird in der Begründung ausgesagt, dass die
Möglichkeiten der Nachverdichtung auf attraktiven Flächen in beiden Gemeinden nicht mehr
ausreichend sind. Dies sei vor allem in der Gemeinde Jesewitz der Fall.
In der Begründung der FNP-Änderung wird der Bedarf an neuen Wohnbauflächen detailliert
aufgeschlüsselt.
Dieser setzt sich folgendermaßen zusammen:
•
•
•
+ 3 WE
+ 106 WE
+ 100 WE
aus Anpassungsbedarf
aus Fluktuationsreserve
Bedarf auf Bevölkerungsentwicklung
Gleichzeitig kommt die Begründung zu dem Schluss, dass für das Jahr 2020 ein Überschuss an 0,4
ha Wohnbaufläche prognostiziert wurde, der 3 Wohneinheiten entspricht. Daher entsteht bei einem
Bedarf an Wohneinheiten für den Zielhorizont 2030 ein Plus an zusätzlichen Wohneinheiten +103.
(Der Bedarf an 3529 Wohneinheiten für das Jahr 2030 ergibt sich aus der Berechnung der
prognostizierten Bevölkerungsdaten von 5188 Einwohnern und einer Belegungsdichte von 1,47
Einwohner/Wohneinheit).
Es ist festzustellen, dass die Begründung in den Fragen der Bevölkerungsentwicklung, in der Frage
der Haushaltsgröße und der hieraus resultierenden geplanten Wohneinheiten nicht in jedem Punkt
nachvollziehbar ist. Dies erschwert die Beurteilung der Planaussagen der FNP-Änderung.
Weiterhin wird in der Begründung beschrieben, dass in beiden Gemeinden derzeit mehr geplante
Wohnbaufläche dargestellt wird, als für das Jahr 2030 prognostiziert wird. Die nun im FNP
dargestellten Wohnbauflächenpotenziale ergeben die Möglichkeit zur Schaffung von 306
Wohneinheiten, wohingegen sich der prognostizierte Bedarf nur auf 203 Wohneinheiten beläuft. Die
sich demnach ergebende Differenz aus den geplanten und den benötigen Wohnbauflächen
entspricht der Bereitstellung von ca. 103 Wohneinheiten.
Die Planzeichnung wird jedoch nicht an diese Differenz angepasst. Vielmehr wird in der Begründung
der Versuch unternommen, diese Differenz zu begründen und Argumente für einen doch erhöhten
Bedarf an Wohnbauflächen zu finden. Diese Argumente sind aber aus Sicht der Stadt Leipzig zu
pauschal und für die Begründung der o.g. Differenz nicht anwendbar. So wird ausgesagt, dass
•
auch in der Zukunft in fast allen Regionen Deutschlands mit einer weiteren Nachfrage nach
Ein- und Zweifamilienhäusern zu rechnen sei,
•
der Bedarf an Wohnungen im Mehrgeschosswohnungsbau in weiten Teilen der neuen
Bundesländer dramatisch rückläufig sein werde,
•
trotz stagnierender oder rückläufiger Nachfrage neue Siedlungsflächen beansprucht werden,
da sich die Anforderungen an den Standort und die Gebäude ändern werden.
Für die Gemeinden Jesewitz und Zschepplin werden Wohnbauflächen in folgendem Umfang als
geplant dargestellt:
Seite 3/5
Gemeinde
Wohnbauflächen in ha gemischte Bauflächen
in ha
Anzahl der
Wohneinheiten
Gemeinde Jesewitz
22,67
164
Gemeinde Zschepplin
16,62
2,72
142
Zur Einschätzung der FNP-Änderung durch das Stadtplanungsamt der Stadt Leipzig:
•
Die Begründung des FNP liefert eine in Teilen nicht nachvollziehbare Grundlage zur
Ermittlung des künftigen Bedarfes an Wohnbauland.
•
Die Planzeichnung ist nicht an den ermittelten Bedarf an künftigen Wohnbauflächen
angepasst. Der FNP stellt geplante Wohnbauflächen weit über den prognostizierten Bedarf beider
Gemeinden hinaus dar.
Diese Planverfahren zeigt auf, dass eine regionale Kooperation innerhalb der Region zur
Wohnbauflächenentwicklung in der Stadt Leipzig und den Umlandgemeidnen wichtig und notwendig
ist. Der Regionalverband Westsachsen wird dies im Rahmen der Erstellung eines Leitbildes für die
Regionalentwicklung thematisieren.
Vorschlag für die Stellungnahme der Stadt Leipzig zur 2. FNP-Änderung des
Verwaltungsverbandes Eilenburg-West
•
Belange der Stadt Leipzig sind beeinträchtigt, wenn der FNP auf Zuwanderung aus der Stadt
Leipzig abzielt,
•
Hinweis auf Defizite in der Begründung,
•
Darstellung der Wohnbauflächen geht stark über den prognostizierten Bedarf der Gemeinden
hinaus und ist nicht nachvollziehbar,
•
FNP zielt demnach auf Zuwanderung ab,
•
Hinweis auf Leitbildprozess des Regionalverbandes Westsachsen mit der Möglichkeit einer
abgestimmten Wohnbauflächenentwicklung der Region.
Anlagen:
Seite 4/5
Beigeordnete für Stadtentwicklung
und Bau
Büro Knoblich
Landschaftsarchitekten
Zur Mulde 25
04838 Zschepplin
0341-123 4901
0341-123 4930
stadtentwicklung@leipzig.de
. April 2016
2. Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West
(Stand: März 2016)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Leipzig erhielt von Ihnen den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West zur Stellungnahme. gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Die Stellungnahme der Stadt Leipzig wird unter Gremienvorbehalt versandt.
Die Belange der Stadt Leipzig sind betroffen, wenn der FNP auf Zuwanderung aus der Stadt
Leipzig abzielt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass in der Planbegründung Defizite in der Ermittlung der
prognostizierten Bevölkerungsentwicklung und der Wohnbauflächenermittlung bestehen (so
wird z.B. in der Tabelle 4 von einem Haushaltsfaktor von 1,47 ausgegangen, während im
Textteil von einer Erhöhung der Belegungsquote von 1,6 auf 1,7 EW/WE ausgegangen
wird). Weiterhin ist u.E. nicht ausreichend dargelegt, warum bei einer festgestellten Differenz
zwischen prognostiziertem und im Plan dargestellten Wohnbauflächenpotenzial es hier zu
keiner Anpassung der Darstellungen im FNP (= Reduzierung) kommt (s. S. 58 der
Begründung). Ist das im Plan dargestellte Wohnbauflächenpotenzial nicht durch den Bedarf
der eigenen Bevölkerung begründbar, ist davon auszugehen, dass der FNP auf den Zuzug
von außerhalb setzt. Dies würde hier die Zuwanderung aus der Stadt Leipzig bedeuten.
Die Stadt Leipzig ist sich dabei bewusst, dass vor dem Hintergrund eines wachsenden
Oberzentrums auch die angrenzenden Gemeinen profitieren werden. Dies bedarf aber einer
abgestimmten Vorgehensweise. Daher begrüßen wir es, dass der Regionalverband
Westsachsen Mitte diesen Jahres einen Leitbildprozess zur Entwicklung der Region auf den
Weg bringen wird. Hier wird sich die Region zu einer
gemeinsamen
Wohnbauflächenentwicklung abstimmen können. Dieser Prozess wird sicherlich zu einem
gesunden Wachstums der städtischen und der ländlichen Räume beitragen, von dem alle in
der Region beheimateten Gemeinden profitieren werden.
Wir erlauben uns, Ihnen noch einen Hinweis zu den Planungen zur B 87 neu zu geben.
Die Aussagen in der Begründung zum Punkt 8.1 "Straßenverkehr" auf Seite 64 bezüglich
der Ortsumgehungen Jesewitz und Jesewitz/Gordemitz stimmen nicht mit dem Punkt 16
"Flächenbilanz" und der Planzeichnung überein. Hier ist eine entsprechende Überarbeitung
notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
Dorothee Dubrau
Bürgermeisterin