Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1060142.pdf
Größe
191 kB
Erstellt
20.04.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02714
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
Jugendhilfeausschuss
Ratsversammlung
22.06.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff
Fortführung der städtischen Kofinanzierung des Projektes SCHAUPLATZ
(Aktivierungshilfe für Jugendliche und junge Erwachsene)
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Fortführung der Kofinanzierung der durch das Jobcenter
Leipzig geförderten Aktivierungshilfe nach § 45 SGB III i.V.m. § 16 SGB II „Angebot für Jugendliche
und junge Erwachse ohne konkrete Beschäftigungsperspektive“ in Höhe von 40.896,75 € (15 % der
förderfähigen Gesamtkosten) für den Projektzeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2017.
Die städtischen Zuwendungen werden in den Haushaltsjahren 2016/2017 wie folgt bereit gestellt:
•
HHJ 2016: 17.040,30 EUR
•
HHJ 2017: 23.856,45 EUR.
Die genannten Aufwendungen werden aus dem planmäßigen Budget des Referates für
Beschäftigungspolitik (PSP Element 1.100.57.1.0.02.01/Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Sachkonto 43170000/Zuschüsse an private Unternehmen) zur Verfügung gestellt.
2. Die städtischen Zuwendungen werden vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung der
jeweiligen Haushaltssatzung 2017/2018 gewährt.
3. Die städtischen Fördermittel für die beantragten Projektkosten an die Produktionsschule
SCHAUPLATZ gGmbH werden gemäß der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der
Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (in der aktuelle geltenden
Fassung) vergeben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.08.16
31.12.16
17.040,30
1.100.57.1.0.02.01
01.01.17
31.07.17
23.856,45
1.100.57.1.0.02.01
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ...................................................................................................................................................... 1
2. Das Projekt SCHAUPLATZ (Aktivierungshilfe) ............................................................................................1
2.1 Zielstellung der Maßnahme ...................................................................................................................1
2.2 Zielgruppe .............................................................................................................................................. 2
3. Bisherige Ergebnisse (01.05.2015 bis 15.04.2016) ......................................................................................2
4. Finanzierung ................................................................................................................................................. 3
1. Einleitung
Mit der Drucksache DS VI-1043 hatte die Ratsversammlung am 25.03.2015 die kommunale
Kofinanzierung des Projektes SCHAUPLATZ in Höhe von 52.105,50€ (15 % der förderfähigen
Gesamtkosten) für den Zeitraum 01.05.2015 bis 31.07.2016 beschlossen. Die übrigen Mittel werden
durch das Jobcenter Leipzig gemäß § 45 SGB III i.V.m. § 16 SGB II ausgereicht.
Das Jobcenter hat nun angezeigt, dass es die Option ziehen wird, diese Aktivierungsmaßnahme um
ein weiteres Jahr (01.08.2016 bis 31.07.2017) zu verlängern. Vor dem Hintergrund, dass diese
weitere Förderung durch das Jobcenter nur erfolgt, wenn der übrige Kofinanzierungsanteil gesichert
ist, wird die städtische Kofinanzierung in Höhe von 40.896,75 € (15 % der förderfähigen
Gesamtkosten) ebenfalls für den o. g. Projektzeitraum fortgeführt.
2. Das Projekt SCHAUPLATZ (Aktivierungshilfe)
Das Projekt SCHAUPLATZ ermöglicht mit seiner intensiven pädagogischen Betreuung eine
umfassende Förderung von arbeitslosen Jugendlichen aus dem Rechtskreis SGB II. Durch eine
enge Verzahnung von theoretischem und fachpraktischem Wissen für berufliche und wirtschaftliche
Abläufe sowie die Stärkung genereller sozialer Grundlagen, wird die Lernmotivation der Teilnehmer/innen neu entwickelt. Die Jugendlichen werden hierdurch zur Erlangung der entsprechenden
Ausbildungsreife befördert. Theorie, Praxis sowie sozialpädagogische Betreuung werden dabei
individuell und bedarfsgerecht aufeinander abgestimmt.
2.1 Zielstellung der Maßnahme
Die Ziele der Aktivierungshilfe sind:
·
die Jugendlichen bei deren sozialer, schulischer und beruflicher Entwicklung zu unterstützen
·
Erlangung und Stärkung der beruflichen Handlungskompetenz der Projektteilnehmer/-innen
· Feststellen der vorhandenen persönlichen und beruflichen Kompetenzen sowie des
Qualifizierungs- und Unterstützungsbedarfs der Projektteilnehmer/-innen
·
die Arbeitserprobung in einem Unternehmen der Region
·
die Qualifizierung der Teilnehmer/-innen entsprechend dem Förderplan
· die Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder
qualifizierenden Hauptschulabschluss
·
die Schaffung individueller Voraussetzungen für eine Arbeitsaufnahme
· der Nachweis der erworbenen beruflichen Handlungskompetenz in regionalen Unternehmen
(Praktikum)
·
die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit
· die Nachbetreuung der Projektteilnehmer nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
2.2 Zielgruppe
Zielgruppe dieser Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren aus dem
Rechtskreis SGB II mit multiplen Problemlagen, wie bspw. fehlende Motivation/Einstellungen,
ungenügend entwickelte Schlüsselqualifikationen sowie fehlender sozialer Kompetenz. Sie haben
die allgemeine Schulpflicht erfüllt, verfügen möglicherweise über keinen Schulabschluss und in der
Regel über keine berufliche Erstausbildung.
Insbesondere können sie wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese besondere
individuelle und bedarfsgerechte Förderung nicht bzw. noch nicht in Ausbildung oder Arbeit
eingegliedert werden.
3. Bisherige Ergebnisse (01.05.2015 bis 15.04.2016)
Von den insgesamt 29 Teilnehmer/innen konnten bisher 11 in eine (betriebliche) Ausbildung oder
Arbeit vermittelt werden. Dabei gestaltete sich die Vermittlung in betriebliche Ausbildung und Arbeit
vor allem deshalb recht gut, da die Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH seit vielen Jahren
erfolgreich mit dem Projektpartner aus der lokalen Wirtschaft zusammenarbeitet.
In zunehmendem Maße wurden Kooperationsvereinbarungen mit den verschiedensten
Unternehmen der Region geknüpft. Durch persönliche Absprachen und intensive
Betreuungsaktivitäten vor Ort konnte eine zunehmend positive Einstellung und Aufgeschlossenheit
in den Unternehmen festgestellt werden, benachteiligten Jugendlichen in Ausbildung oder Arbeit
eine Chance zu geben.
So konnten betriebliche Ausbildungen bspw. zum Koch, zur Änderungschneiderin, zum
Fachlageristen, zur Kauffrau im Einzelhandel, zur Krankenpflegerin oder zur Altenpflegerin
aufgenommen werden.
Weitere Teilnehmer/-innen konnten im Verlauf des Programms in weiterführende Maßnahmen wie
die JOBLINGE, BVB oder die Einstiegsqualifizierung integriert werden.
Die verbliebenen 15 Teilnehmer/-innen haben ihren Förderzeitraum von 6 bis 12 Monaten bis dato
noch nicht vollständig ausgeschöpft und nehmen weiter am Programm teil.
53 Prozent der Jugendlichen hatten keinen Hauptschulabschluss. Daher bestand während des
Programmzeitraums eine hoher Bedarf des nachträglichen Erwerbs des Hauptschulabschlusses.
Aus dem Teilnehmerpool der Aktivierungshilfe für Jüngere wurde daher eine Vorbereitungsklasse für
den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses zusammengestellt. Mit jedem der acht
Schüler/-innen dieser Vorbereitungsklasse wurde eine schriftliche Zielvereinbarung für das Erreichen
des Schulabschlusses abgeschlossen.
Im Zeitraum vom 29.05.2015 bis 04.06.2015 nahmen diese Schüler/-innen an den zentralen
schriftlichen Prüfungen in den Fächern: Deutsch, Mathematik und Englisch an einer Mittelschule in
Leipzig teil. Die mündlichen Prüfungen wurden an der gleichen Schule im Zeitraum vom 27.06. –
12.07.2015 in den Fächern: Geschichte, Gemeinschaftskunde, Physik, Biologie und Geografie
abgelegt.
Alle Teilnehmer, die sich motiviert den Prüfungen angemeldet gestellt haben, haben diese auch
abgelegt. Als Gesamtergebnis können wir konstatieren, dass 86 % unserer Prüfungsteilnehmer den
Hauptschulabschluss bzw. qualifizierenden Hauptschulabschluss erreichen konnten. 14 %
bekommen auf Grund der erreichten Prüfungsnoten ein Zeugnis (da sie nicht mit einer Note 2 oder 3
ausgleichen konnten).
In Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses 2016, bereiten sich 7
Jugendliche auf die Prüfungen vor.
4. Finanzierung
Insgesamt veranschlagt der Projektträger, die Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH, für das
beschriebene Vorhaben in der Projektlaufzeit 01.08.2016 bis 31.07.2017 insgesamt 272.645,00
EUR.
Die Kosten gliedern sich in Personal-, Sach- und Verwaltungskosten (vgl. Anlage I –
Finanzierungsplan 2016/2017).
Die städtischen Zuwendungen werden dementsprechend in den Haushaltsjahren 2016 bis 2018 wie
folgt bereitgestellt:
Tabelle 1 – Übersicht Programmkosten nach Jahresscheiben/Fördermittelgeber
2016/2017 (12 Monate)
2016 (5 Monate)
2017 (7 Monate)
Gesamtkosten
272.645,00 EUR
113.602,00 EUR
159.043,00EUR
davon Jobcenter Leipzig (85 %)
231.748,25 EUR
96.561,70 EUR
135.186,55 EUR
40.896,75 EUR
17.040,30 EUR
23.856,45 EUR
davon Stadt Leipzig (15%)
Die städtischen Fördermittel für die beantragten Projektkosten an die Produktionsschule
SCHAUPLATZ gGmbH werden gemäß den Regularien der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von
Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (in der aktuelle
geltenden Fassung) vergeben.
Die Aufwendungen in Höhe von 17.040,30 EUR für das Jahr 2016 und 23.856,45 EUR für das Jahr
2017 werden aus dem planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (PSP-Element
1.100.57.1.0.02.01/Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Sachkonto 43170000/ Zuschüsse
an private Unternehmen) zur Verfügung gestellt.
Ohne die städtische Kofinanzierung kann dieses über viele Jahre erfolgreich arbeitende Projekt zur
Verbesserung der Integrationschancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung
bzw. auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht fortgeführt werden. Zudem gehen Fördermittel von
annähernd 270.000 € für die Stadt Leipzig bzw. die arbeitsweltbezogene Jugendarbeit verloren.
Anlagen:
Finanzierungsplan 2016/2017
DS 02714 Anlage I – Finanzierungsplan 2016/2017
Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH
Finanzierungsplan bei Projektförderung – Teil II 2016
Position / Monat
Angaben in Euro
Inhaltliche Ausgaben lt. Kostenplan vom 01.08.2016 – 31.07.2017
1 Lohnkosten gesamt
Jahr
193.222,55
20% Sozialversicherungsleistungen plus BG 0,75 %
Jahr
32.203,76
Lohnkosten/Monate
13.418,23
1 Projektleiter / Sozialpädagoge
3.515,23
2 Anleiter
4.951,50
je: 2.475,75 €
2 sozialpäd. Fachkräfte
4.951,50
je: 2.475,75 €
2 Sachkosten gesamt
Jahr
62.047,45
dar. Verbrauchsmaterialien
dar. Mieten/Strom
39.000,00
Kopierer, Lehrbücher, sonst. Fixe Kosten Rep, EDV,
Reisekosten
23.047,45
3 Sonstige Kosten
17.375,00
Verwaltungskosten
14.175,00
Abschreibung Einrichtung
3.200,00
2016/ 2017 Jahressumme/Ausgaben (bis 31.07.2017):
272.645,00
Gesamtübersicht der Deckungsquellen
Position / Jahr
Angaben in Euro
1 beantrage Zuwendung aus Mitteln des Jobcenters Leipzig –
85 % Fördermittel
2 beantragte Zuwendung aus Mitteln der Stadt Leipzig,
Referat für Beschäftigungspolitik 15 % Fördermittel
231.748,25
40.896,75
272.645,00
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