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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1060142.pdf
Größe
191 kB
Erstellt
20.04.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:16

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02714 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit Jugendhilfeausschuss Ratsversammlung 22.06.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff Fortführung der städtischen Kofinanzierung des Projektes SCHAUPLATZ (Aktivierungshilfe für Jugendliche und junge Erwachsene) Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Fortführung der Kofinanzierung der durch das Jobcenter Leipzig geförderten Aktivierungshilfe nach § 45 SGB III i.V.m. § 16 SGB II „Angebot für Jugendliche und junge Erwachse ohne konkrete Beschäftigungsperspektive“ in Höhe von 40.896,75 € (15 % der förderfähigen Gesamtkosten) für den Projektzeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2017. Die städtischen Zuwendungen werden in den Haushaltsjahren 2016/2017 wie folgt bereit gestellt: • HHJ 2016: 17.040,30 EUR • HHJ 2017: 23.856,45 EUR. Die genannten Aufwendungen werden aus dem planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (PSP Element 1.100.57.1.0.02.01/Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Sachkonto 43170000/Zuschüsse an private Unternehmen) zur Verfügung gestellt. 2. Die städtischen Zuwendungen werden vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzung 2017/2018 gewährt. 3. Die städtischen Fördermittel für die beantragten Projektkosten an die Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH werden gemäß der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (in der aktuelle geltenden Fassung) vergeben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01.08.16 31.12.16 17.040,30 1.100.57.1.0.02.01 01.01.17 31.07.17 23.856,45 1.100.57.1.0.02.01 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ...................................................................................................................................................... 1 2. Das Projekt SCHAUPLATZ (Aktivierungshilfe) ............................................................................................1 2.1 Zielstellung der Maßnahme ...................................................................................................................1 2.2 Zielgruppe .............................................................................................................................................. 2 3. Bisherige Ergebnisse (01.05.2015 bis 15.04.2016) ......................................................................................2 4. Finanzierung ................................................................................................................................................. 3 1. Einleitung Mit der Drucksache DS VI-1043 hatte die Ratsversammlung am 25.03.2015 die kommunale Kofinanzierung des Projektes SCHAUPLATZ in Höhe von 52.105,50€ (15 % der förderfähigen Gesamtkosten) für den Zeitraum 01.05.2015 bis 31.07.2016 beschlossen. Die übrigen Mittel werden durch das Jobcenter Leipzig gemäß § 45 SGB III i.V.m. § 16 SGB II ausgereicht. Das Jobcenter hat nun angezeigt, dass es die Option ziehen wird, diese Aktivierungsmaßnahme um ein weiteres Jahr (01.08.2016 bis 31.07.2017) zu verlängern. Vor dem Hintergrund, dass diese weitere Förderung durch das Jobcenter nur erfolgt, wenn der übrige Kofinanzierungsanteil gesichert ist, wird die städtische Kofinanzierung in Höhe von 40.896,75 € (15 % der förderfähigen Gesamtkosten) ebenfalls für den o. g. Projektzeitraum fortgeführt. 2. Das Projekt SCHAUPLATZ (Aktivierungshilfe) Das Projekt SCHAUPLATZ ermöglicht mit seiner intensiven pädagogischen Betreuung eine umfassende Förderung von arbeitslosen Jugendlichen aus dem Rechtskreis SGB II. Durch eine enge Verzahnung von theoretischem und fachpraktischem Wissen für berufliche und wirtschaftliche Abläufe sowie die Stärkung genereller sozialer Grundlagen, wird die Lernmotivation der Teilnehmer/innen neu entwickelt. Die Jugendlichen werden hierdurch zur Erlangung der entsprechenden Ausbildungsreife befördert. Theorie, Praxis sowie sozialpädagogische Betreuung werden dabei individuell und bedarfsgerecht aufeinander abgestimmt. 2.1 Zielstellung der Maßnahme Die Ziele der Aktivierungshilfe sind: · die Jugendlichen bei deren sozialer, schulischer und beruflicher Entwicklung zu unterstützen · Erlangung und Stärkung der beruflichen Handlungskompetenz der Projektteilnehmer/-innen · Feststellen der vorhandenen persönlichen und beruflichen Kompetenzen sowie des Qualifizierungs- und Unterstützungsbedarfs der Projektteilnehmer/-innen · die Arbeitserprobung in einem Unternehmen der Region · die Qualifizierung der Teilnehmer/-innen entsprechend dem Förderplan · die Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder qualifizierenden Hauptschulabschluss · die Schaffung individueller Voraussetzungen für eine Arbeitsaufnahme · der Nachweis der erworbenen beruflichen Handlungskompetenz in regionalen Unternehmen (Praktikum) · die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit · die Nachbetreuung der Projektteilnehmer nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. 2.2 Zielgruppe Zielgruppe dieser Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren aus dem Rechtskreis SGB II mit multiplen Problemlagen, wie bspw. fehlende Motivation/Einstellungen, ungenügend entwickelte Schlüsselqualifikationen sowie fehlender sozialer Kompetenz. Sie haben die allgemeine Schulpflicht erfüllt, verfügen möglicherweise über keinen Schulabschluss und in der Regel über keine berufliche Erstausbildung. Insbesondere können sie wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese besondere individuelle und bedarfsgerechte Förderung nicht bzw. noch nicht in Ausbildung oder Arbeit eingegliedert werden. 3. Bisherige Ergebnisse (01.05.2015 bis 15.04.2016) Von den insgesamt 29 Teilnehmer/innen konnten bisher 11 in eine (betriebliche) Ausbildung oder Arbeit vermittelt werden. Dabei gestaltete sich die Vermittlung in betriebliche Ausbildung und Arbeit vor allem deshalb recht gut, da die Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH seit vielen Jahren erfolgreich mit dem Projektpartner aus der lokalen Wirtschaft zusammenarbeitet. In zunehmendem Maße wurden Kooperationsvereinbarungen mit den verschiedensten Unternehmen der Region geknüpft. Durch persönliche Absprachen und intensive Betreuungsaktivitäten vor Ort konnte eine zunehmend positive Einstellung und Aufgeschlossenheit in den Unternehmen festgestellt werden, benachteiligten Jugendlichen in Ausbildung oder Arbeit eine Chance zu geben. So konnten betriebliche Ausbildungen bspw. zum Koch, zur Änderungschneiderin, zum Fachlageristen, zur Kauffrau im Einzelhandel, zur Krankenpflegerin oder zur Altenpflegerin aufgenommen werden. Weitere Teilnehmer/-innen konnten im Verlauf des Programms in weiterführende Maßnahmen wie die JOBLINGE, BVB oder die Einstiegsqualifizierung integriert werden. Die verbliebenen 15 Teilnehmer/-innen haben ihren Förderzeitraum von 6 bis 12 Monaten bis dato noch nicht vollständig ausgeschöpft und nehmen weiter am Programm teil. 53 Prozent der Jugendlichen hatten keinen Hauptschulabschluss. Daher bestand während des Programmzeitraums eine hoher Bedarf des nachträglichen Erwerbs des Hauptschulabschlusses. Aus dem Teilnehmerpool der Aktivierungshilfe für Jüngere wurde daher eine Vorbereitungsklasse für den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses zusammengestellt. Mit jedem der acht Schüler/-innen dieser Vorbereitungsklasse wurde eine schriftliche Zielvereinbarung für das Erreichen des Schulabschlusses abgeschlossen. Im Zeitraum vom 29.05.2015 bis 04.06.2015 nahmen diese Schüler/-innen an den zentralen schriftlichen Prüfungen in den Fächern: Deutsch, Mathematik und Englisch an einer Mittelschule in Leipzig teil. Die mündlichen Prüfungen wurden an der gleichen Schule im Zeitraum vom 27.06. – 12.07.2015 in den Fächern: Geschichte, Gemeinschaftskunde, Physik, Biologie und Geografie abgelegt. Alle Teilnehmer, die sich motiviert den Prüfungen angemeldet gestellt haben, haben diese auch abgelegt. Als Gesamtergebnis können wir konstatieren, dass 86 % unserer Prüfungsteilnehmer den Hauptschulabschluss bzw. qualifizierenden Hauptschulabschluss erreichen konnten. 14 % bekommen auf Grund der erreichten Prüfungsnoten ein Zeugnis (da sie nicht mit einer Note 2 oder 3 ausgleichen konnten). In Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses 2016, bereiten sich 7 Jugendliche auf die Prüfungen vor. 4. Finanzierung Insgesamt veranschlagt der Projektträger, die Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH, für das beschriebene Vorhaben in der Projektlaufzeit 01.08.2016 bis 31.07.2017 insgesamt 272.645,00 EUR. Die Kosten gliedern sich in Personal-, Sach- und Verwaltungskosten (vgl. Anlage I – Finanzierungsplan 2016/2017). Die städtischen Zuwendungen werden dementsprechend in den Haushaltsjahren 2016 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Tabelle 1 – Übersicht Programmkosten nach Jahresscheiben/Fördermittelgeber 2016/2017 (12 Monate) 2016 (5 Monate) 2017 (7 Monate) Gesamtkosten 272.645,00 EUR 113.602,00 EUR 159.043,00EUR davon Jobcenter Leipzig (85 %) 231.748,25 EUR 96.561,70 EUR 135.186,55 EUR 40.896,75 EUR 17.040,30 EUR 23.856,45 EUR davon Stadt Leipzig (15%) Die städtischen Fördermittel für die beantragten Projektkosten an die Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH werden gemäß den Regularien der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (in der aktuelle geltenden Fassung) vergeben. Die Aufwendungen in Höhe von 17.040,30 EUR für das Jahr 2016 und 23.856,45 EUR für das Jahr 2017 werden aus dem planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (PSP-Element 1.100.57.1.0.02.01/Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Sachkonto 43170000/ Zuschüsse an private Unternehmen) zur Verfügung gestellt. Ohne die städtische Kofinanzierung kann dieses über viele Jahre erfolgreich arbeitende Projekt zur Verbesserung der Integrationschancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung bzw. auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht fortgeführt werden. Zudem gehen Fördermittel von annähernd 270.000 € für die Stadt Leipzig bzw. die arbeitsweltbezogene Jugendarbeit verloren. Anlagen: Finanzierungsplan 2016/2017 DS 02714 Anlage I – Finanzierungsplan 2016/2017 Produktionsschule SCHAUPLATZ gGmbH Finanzierungsplan bei Projektförderung – Teil II 2016 Position / Monat Angaben in Euro Inhaltliche Ausgaben lt. Kostenplan vom 01.08.2016 – 31.07.2017 1 Lohnkosten gesamt Jahr 193.222,55 20% Sozialversicherungsleistungen plus BG 0,75 % Jahr 32.203,76 Lohnkosten/Monate 13.418,23 1 Projektleiter / Sozialpädagoge 3.515,23 2 Anleiter 4.951,50 je: 2.475,75 € 2 sozialpäd. Fachkräfte 4.951,50 je: 2.475,75 € 2 Sachkosten gesamt Jahr 62.047,45 dar. Verbrauchsmaterialien dar. Mieten/Strom 39.000,00 Kopierer, Lehrbücher, sonst. Fixe Kosten Rep, EDV, Reisekosten 23.047,45 3 Sonstige Kosten 17.375,00 Verwaltungskosten 14.175,00 Abschreibung Einrichtung 3.200,00 2016/ 2017 Jahressumme/Ausgaben (bis 31.07.2017): 272.645,00 Gesamtübersicht der Deckungsquellen Position / Jahr Angaben in Euro 1 beantrage Zuwendung aus Mitteln des Jobcenters Leipzig – 85 % Fördermittel 2 beantragte Zuwendung aus Mitteln der Stadt Leipzig, Referat für Beschäftigungspolitik 15 % Fördermittel 231.748,25 40.896,75 272.645,00 1