Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1057041.pdf
Größe
262 kB
Erstellt
22.03.16, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 21:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02520
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
22.06.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Dezernat Finanzen
Betreff
Revolvierender Fonds für "Kompensationsmaßnahmen für Naturschutz vorziehen"
(A 107/15) i.V. mit überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO in
2016
Beschlussvorschlag:
1. Die in der Anlage dargestellte Mittelverwendung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 i. H.
v. 466.597,98 € im PSP-Element "Fondsfinanzierung Kompensationsmaßnahmen"
(1.100.55.4.0.02.02) werden bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Ergebnishaushalt" (1098600000).
3. Die in 2016 eingehenden Erträge aus den Kompensationsmaßnahmen werden zum Ausgleich der
Kostenstelle 1098600000 wieder dem Gesamthaushalt zugeführt und stehen nicht als Mehrerträge
im Budget des Amtes für Stadtgrün und Gewässer zur Verfügung.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt:
Mit Beschluss der Haushalte 2015 und 2016 wurde ein Revolvierender Fonds zur Vorziehung von
Kompensationsmaßnahmen eingerichtet und mit 500.000 € ausgestattet.
Da im Haushaltsrecht eine Fondsfinanzierung nicht vorgesehen ist, müssen die nicht verbrauchten
Mittels des Kompensationsfonds unterjährig aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt
werden. Die Refinanzierung erfolgt durch einen kompensationspfichtigen Bauherren. Über die
Haushaltsjahre betrachtet, ist deshalb die Mittelbereitstellung liquiditätsmäßig neutral.
Anlagen:
Begründung
Abrechnung 2015
Antwort zur Anfrage VI-F-02164-AW-01 zur Ratsversammlung 16.12.2015
VI-DS-02520: Revolvierender Fonds "Kompensationsmaßnahmen für Naturschutz vorziehen"
15.04.2016
Begründung
Die durch Bauvorhaben erfolgten Eingriffe in Natur und Landschaft müssen durch geeignete
Maßnahme in räumlicher Nähe oder im Naturraum ausgeglichen oder ersetzt werden (§ 15 Absatz
2 BNatSchG).
Da in der Regel in räumlicher Nähe nicht ausreichend Flächen zur Verfügung stehen, werden
geeignete Maßnahmen aus dem Kompensationsflächenpool der Stadt Leipzig zur Verfügung
gestellt. Sollten sich in diesem Umgriff keine geeigneten Flächen befinden, wird der Suchraum auf
das Gebiet des Grünen Ringes Leipzig erweitert.
Die Zuordnung der Kompensationsmaßnahmen erfolgten im Rahmen des jeweiligen
Genehmigungsverfahrens für das Bauvorhaben (z.B. B-Plan, Planfeststellung, Baugenehmigung).
Die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen muss erst erfolgen, sobald das Bauvorhaben
durchgeführt wird.
Auf Grund der langen Genehmigungsverfahren (in der Regel zwischen ein und fünf Jahren) und
der Tatsache, dass nicht alle Bauherren sofort und im vollem Umfang von ihrem Baurecht
Gebrauch machen, werden die zugeordneten Kompensationsmaßnahmen erst viele Jahre später
(teilweise über 10 Jahre) umgesetzt.
Die nicht nur für den Naturschutz, sondern auch aus städtebaulicher Sicht wichtigen Flächen
liegen deshalb über diesen Zeitraum brach und können auch keinem anderen Vorhaben für eine
Kompensationsmaßnahme zugeordnet werden.
Dies wirkt sich nicht nur negativ auf das Stadtbild aus, sondern stößt auch auf großes
Unverständnis bei den Bürgern und Ortschaftsräten, besonders wenn die Öffentlichkeitsbeteiligung
für neue Bauvorhaben durchgeführt wird.
Vor diesem Hintergrund wurde mit Beschluss der Haushalte 2015/2016 auf Initiative von Bündnis
90/DieGrünen der Revolvierende Fonds zur Vorziehung von Kompensationsmaßnahmen
eingerichtet. Die Refinanzierung der bereitgestellten Mittel erfolgt, sobald der Bauherr die
entsprechenden Kompensationsmaßnahmen erbringen muss.
In Umsetzung des Ratsbeschlusses A 156/15 vom 18.03.2015 wurden in 2015 dem Budget des
Amtes für Stadtgrün und Gewässer 500.000 € für Kompensationsmaßnahmen im Sinne einer
Fondsfinanzierung bereitgestellt. Davon nicht in Anspruch genommene Mittel bzw Mittel, welche
wieder in den Fonds zurück fließen, sollen im Sinne des Fondsgedankens auch in Folgejahren
bereit stehen.
Da im Haushaltsrecht eine Fondsfinanzierung nicht vorgesehen ist und eine Übertragung von
Ansätzen im Ergebnishaushalt gem. § 18 (2) SächsKomHVO-Doppik nur in Abhängigkeit des
Gesamtergebnisses erfolgen kann, müssen die nicht verbrauchten Mittel des Kompensationsfonds
unterjährig aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung werden. Über die Haushaltsjahre betrachtet ist
die Neubereitstellung der nicht verbrauchten oder in den Fonds zurück geflossener Haushaltsmittel
liquiditätsmäßig betrachtet neutral.
Zur Übertragung der Mittel sowie zur Information über die Mittelverwendung (Anlage 1) wird im I.
Quartal des jeweiligen Haushaltsjahres durch das Dezernat Umwelt, Ordnung und Sport sowie
Dezernat Finanzen eine gemeinsame Vorlage zur Bestätigung durch die Ratsversammlung
eingereicht.
Der Umsetzungsstand des Revolvierenden Fonds (VI-F-02164 - Anfrage Fraktion Bündnis90/Die
Grünen) wurde dem Stadtrat am 16. 12. 2015 zur Kenntnis gegeben (Anlage 2).
Revolvierender Fonds
Abrechnung 2015
Seite 1 von 1
Projekt
Entsiegelung und
Begrünung Etzoldsche
Sandgrube
Leistung
Planung HOAI 3-9
bauphys. Gutachten
Auftragsnummer
Auftragssumme
Anlage 1
Rechnung
unerledigter
Auftrag
4533008029
4533008030
4533008315
27.693,47 €
2.124,09 €
595,00 €
30.412,56 €
5.039,17 €
2.124,09 €
595,00 €
7.758,26 €
22.654,30 €
0,00 €
0,00 €
22.654,30 €
Bäume Volbedingstraße Planung HOAI 1-4
Planung HOAI 5-8
Summe
4533007808
4533008172
1.962,91 €
6.232,24 €
8.195,15 €
1.920,62 €
0,00 €
1.920,62 €
6.232,24 €
6.232,24 €
Bäume Zerbster Straße
4532006333
12.668,88 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe
Pflanzung
F/E-Pflege
4532006564
1.598,02 €
14.266,90 €
6.008,21 €
7.100,28 €
1.598,02 €
14.706,51 €
Planung HOAI 3-8
4533008173
23.089,64 €
23.089,64 €
0,00 €
0,00 €
23.089,64 €
23.089,64 €
4532006323
4532006566
9.273,08 €
2.588,25 €
11.861,33 €
9.016,63 €
0,00 €
9.016,63 €
0,00 €
2.588,25 €
2.588,25 €
87.825,58 €
33.402,02 €
54.564,43 €
Summe
Bäume Holbeinstraße
Summe
Bäume Mölkauer Straße Pflanzung
F/E-Pflege
Summe
Gesamtsumme
Maßnahmen
Anfangsbestand
Rechnungen 2015
unerledigte Aufträge 2015
Endbestand
500.000,00 €
33.402,02 €
54.564,43 €
466.597,98 €
Anlage 2
Seite 1 von 3
Seite 2 von 3
Seite 3 von 3
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Höhe in EUR
wo veranschlagt
466.597,98 €
1.100.55.4.0.02.02
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
x
2016
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau: