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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1057041.pdf
Größe
262 kB
Erstellt
22.03.16, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 21:08

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02520 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 22.06.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Dezernat Finanzen Betreff Revolvierender Fonds für "Kompensationsmaßnahmen für Naturschutz vorziehen" (A 107/15) i.V. mit überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO in 2016 Beschlussvorschlag: 1. Die in der Anlage dargestellte Mittelverwendung wird zur Kenntnis genommen. 2. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 i. H. v. 466.597,98 € im PSP-Element "Fondsfinanzierung Kompensationsmaßnahmen" (1.100.55.4.0.02.02) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt" (1098600000). 3. Die in 2016 eingehenden Erträge aus den Kompensationsmaßnahmen werden zum Ausgleich der Kostenstelle 1098600000 wieder dem Gesamthaushalt zugeführt und stehen nicht als Mehrerträge im Budget des Amtes für Stadtgrün und Gewässer zur Verfügung. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Sachverhalt: Mit Beschluss der Haushalte 2015 und 2016 wurde ein Revolvierender Fonds zur Vorziehung von Kompensationsmaßnahmen eingerichtet und mit 500.000 € ausgestattet. Da im Haushaltsrecht eine Fondsfinanzierung nicht vorgesehen ist, müssen die nicht verbrauchten Mittels des Kompensationsfonds unterjährig aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt werden. Die Refinanzierung erfolgt durch einen kompensationspfichtigen Bauherren. Über die Haushaltsjahre betrachtet, ist deshalb die Mittelbereitstellung liquiditätsmäßig neutral. Anlagen: Begründung Abrechnung 2015 Antwort zur Anfrage VI-F-02164-AW-01 zur Ratsversammlung 16.12.2015 VI-DS-02520: Revolvierender Fonds "Kompensationsmaßnahmen für Naturschutz vorziehen" 15.04.2016 Begründung Die durch Bauvorhaben erfolgten Eingriffe in Natur und Landschaft müssen durch geeignete Maßnahme in räumlicher Nähe oder im Naturraum ausgeglichen oder ersetzt werden (§ 15 Absatz 2 BNatSchG). Da in der Regel in räumlicher Nähe nicht ausreichend Flächen zur Verfügung stehen, werden geeignete Maßnahmen aus dem Kompensationsflächenpool der Stadt Leipzig zur Verfügung gestellt. Sollten sich in diesem Umgriff keine geeigneten Flächen befinden, wird der Suchraum auf das Gebiet des Grünen Ringes Leipzig erweitert. Die Zuordnung der Kompensationsmaßnahmen erfolgten im Rahmen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens für das Bauvorhaben (z.B. B-Plan, Planfeststellung, Baugenehmigung). Die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen muss erst erfolgen, sobald das Bauvorhaben durchgeführt wird. Auf Grund der langen Genehmigungsverfahren (in der Regel zwischen ein und fünf Jahren) und der Tatsache, dass nicht alle Bauherren sofort und im vollem Umfang von ihrem Baurecht Gebrauch machen, werden die zugeordneten Kompensationsmaßnahmen erst viele Jahre später (teilweise über 10 Jahre) umgesetzt. Die nicht nur für den Naturschutz, sondern auch aus städtebaulicher Sicht wichtigen Flächen liegen deshalb über diesen Zeitraum brach und können auch keinem anderen Vorhaben für eine Kompensationsmaßnahme zugeordnet werden. Dies wirkt sich nicht nur negativ auf das Stadtbild aus, sondern stößt auch auf großes Unverständnis bei den Bürgern und Ortschaftsräten, besonders wenn die Öffentlichkeitsbeteiligung für neue Bauvorhaben durchgeführt wird. Vor diesem Hintergrund wurde mit Beschluss der Haushalte 2015/2016 auf Initiative von Bündnis 90/DieGrünen der Revolvierende Fonds zur Vorziehung von Kompensationsmaßnahmen eingerichtet. Die Refinanzierung der bereitgestellten Mittel erfolgt, sobald der Bauherr die entsprechenden Kompensationsmaßnahmen erbringen muss. In Umsetzung des Ratsbeschlusses A 156/15 vom 18.03.2015 wurden in 2015 dem Budget des Amtes für Stadtgrün und Gewässer 500.000 € für Kompensationsmaßnahmen im Sinne einer Fondsfinanzierung bereitgestellt. Davon nicht in Anspruch genommene Mittel bzw Mittel, welche wieder in den Fonds zurück fließen, sollen im Sinne des Fondsgedankens auch in Folgejahren bereit stehen. Da im Haushaltsrecht eine Fondsfinanzierung nicht vorgesehen ist und eine Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt gem. § 18 (2) SächsKomHVO-Doppik nur in Abhängigkeit des Gesamtergebnisses erfolgen kann, müssen die nicht verbrauchten Mittel des Kompensationsfonds unterjährig aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung werden. Über die Haushaltsjahre betrachtet ist die Neubereitstellung der nicht verbrauchten oder in den Fonds zurück geflossener Haushaltsmittel liquiditätsmäßig betrachtet neutral. Zur Übertragung der Mittel sowie zur Information über die Mittelverwendung (Anlage 1) wird im I. Quartal des jeweiligen Haushaltsjahres durch das Dezernat Umwelt, Ordnung und Sport sowie Dezernat Finanzen eine gemeinsame Vorlage zur Bestätigung durch die Ratsversammlung eingereicht. Der Umsetzungsstand des Revolvierenden Fonds (VI-F-02164 - Anfrage Fraktion Bündnis90/Die Grünen) wurde dem Stadtrat am 16. 12. 2015 zur Kenntnis gegeben (Anlage 2). Revolvierender Fonds Abrechnung 2015 Seite 1 von 1 Projekt Entsiegelung und Begrünung Etzoldsche Sandgrube Leistung Planung HOAI 3-9 bauphys. Gutachten Auftragsnummer Auftragssumme Anlage 1 Rechnung unerledigter Auftrag 4533008029 4533008030 4533008315 27.693,47 € 2.124,09 € 595,00 € 30.412,56 € 5.039,17 € 2.124,09 € 595,00 € 7.758,26 € 22.654,30 € 0,00 € 0,00 € 22.654,30 € Bäume Volbedingstraße Planung HOAI 1-4 Planung HOAI 5-8 Summe 4533007808 4533008172 1.962,91 € 6.232,24 € 8.195,15 € 1.920,62 € 0,00 € 1.920,62 € 6.232,24 € 6.232,24 € Bäume Zerbster Straße 4532006333 12.668,88 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe Pflanzung F/E-Pflege 4532006564 1.598,02 € 14.266,90 € 6.008,21 € 7.100,28 € 1.598,02 € 14.706,51 € Planung HOAI 3-8 4533008173 23.089,64 € 23.089,64 € 0,00 € 0,00 € 23.089,64 € 23.089,64 € 4532006323 4532006566 9.273,08 € 2.588,25 € 11.861,33 € 9.016,63 € 0,00 € 9.016,63 € 0,00 € 2.588,25 € 2.588,25 € 87.825,58 € 33.402,02 € 54.564,43 € Summe Bäume Holbeinstraße Summe Bäume Mölkauer Straße Pflanzung F/E-Pflege Summe Gesamtsumme Maßnahmen Anfangsbestand Rechnungen 2015 unerledigte Aufträge 2015 Endbestand 500.000,00 € 33.402,02 € 54.564,43 € 466.597,98 € Anlage 2 Seite 1 von 3 Seite 2 von 3 Seite 3 von 3 Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von Höhe in EUR wo veranschlagt 466.597,98 € 1.100.55.4.0.02.02 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis x 2016 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: