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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1061368.pdf
Größe
255 kB
Erstellt
29.04.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:49

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02780 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Jugendhilfeausschuss Ratsversammlung 22.06.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Überplanmäßige Aufwendungen entspr. § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2016 für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Ausländer (Budgeteinheit 51_364_2ZW) - Eilbedürftig Beschlussvorschlag: 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in 2016 in der Budgeteinheit 51_364_2ZW "Hilfen zur Erziehung umA" i.H.v. 11.719.000 € werden bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt formal aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt umA" (10983100000). Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01.01.16 31.12.16 11.719.000,00 € Budgeteinheit 51_364_2ZW, versch. PSP-Elemente Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein nein x Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x 27.04.2016 Überplanmäßige Aufwendungen entspr. § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2016 für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Ausländer (Budgeteinheit 51_364_2ZW) Inhaltsverzeichnis 0. Einleitung.................................................................................................................2 1. Prognose der Entwicklung im Bereich erzieherische Hilfen Bereich unbegleitete minderjährige Ausländer .............................................................................................2 2. Finanzielle Auswirkungen........................................................................................4 1 27.04.2016 0. Einleitung Die wirtschaftlichen Jugendhilfen - Hilfen zur Erziehung (HzE), Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfen für junge Volljährige - gehören gemäß SGB VIII zu den Pflichtaufgaben der Stadt Leipzig als örtlicher öffentlicher Träger der Jugendhilfe. Auch die unbegleiteten minderjährigen Ausländer gehören zu diesem Personenkreis und die entstehenden Kosten sind im Rahmen der Hilfen zur Erziehung entsprechend zu berücksichtigen. Mit dem Jahr 2016 wurde für diesen Personenkreis eine neue Produktgruppe gebildet. Entsprechend der Änderung der VwV Kommunale Haushaltssystematik vom 21.12.2015 sind die Kosten für diese Kinder und Jugendlichen in der Produktgruppe 364 „Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer“ zu veranschlagen. Dazu war es erforderlich, ein neues Produkt inkl. neuer Budgeteinheiten einzurichten. Es erfolgt die Teilung in zwei Budgeteinheiten. Zum Einen wird die Budgeteinheit 51_364_1ZW eingerichtet. Diese enthält die Aufwendungen für die Inobhutnahmeeinrichtungen der Stadt Leipzig. Die erforderlichen Mittel wurden bereits mit Beschluss VI-DS-02213 „Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2015 und 2016 für die Schaffung und den Betrieb von Unterkünften/Einrichtungen zur Inobhutnahme von umA„ bestätigt. Zum Anderen werden die anfallenden Kosten der Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII in der Budgeteinheit 51_364_2ZW verbucht. Es handelt sich hierbei um einen voraussichtlichen Mehrbedarf in Höhe von 11,7 Mio. €, der jedoch entsprechend § 89d SGB VII sowie § 89f SGB VII zu 100% refinanziert wird. Da die notwendigen Mittel für unbegleitete minderjährige Ausländer in der Haushaltsplanung 2015/2016 für diese Produktgruppe nicht berücksichtigt werden konnten, ist ein Mehrbedarf für diesen Personenkreis zu bestätigen. 1. Prognose der Entwicklung im Bereich erzieherische Hilfen Bereich unbegleitete minderjährige Ausländer Fallzahlentwicklung und damit verbundenen Kostenentwicklung Mit dem am 01.11.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher ist für diese besonders schutzwürdige Personengruppe eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung zu sichern. Die Primärzuständigkeit des Jugendamtes für die vorläufigen Schutzmaßnahmen oder Anschlussmaßnahmen (Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige) der Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Ausländer wird beibehalten. Der Fallbestand zum 31.07.2015 betrug zunächst 20 unbegleitete minderjährige Asylbegehrende. Dieser erhöhte sich bis zum 14.12.2015 auf 435, dabei war im August ein Fallzahlanstieg gegenüber dem Vormonat um 36, im September ein Anstieg um 63, im Oktober ein Anstieg um 189 und im November ein Anstieg um weitere 107 Fälle Inobhutnahmen zu verzeichnen. Per 03.01.2016 befanden sich 391 unbegleitete minderjährige Ausländer in Obhut der Stadt Leipzig. 2 27.04.2016 Es wird für das Jahr 2016 prognostisch von einem konstanten Fallbestand von 400 Fällen ausgegangen. Mit aktuellem Stand vom 31.03.2016 werden 381 unbegleitete minderjährige Ausländer im Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut. Eine Übersicht der Verteilung per 31.03.2016 ist in der Anlage 1 beigefügt. Dies bestätigt die bisherigen Annahmen eines relativ konstanten Fallbestandes auch für das Jahr 2016. Daraus ergeben sich voraussichtliche Kosten i.H.v. insgesamt 11.719.000 €. Die Untersetzung, die auf den bisher prognostizierten Kosten des Jahres 2015 basiert, ist in Anlage 2 beigefügt. Hierbei ist zu beachten, dass im Jahr 2015 die durchschnittlichen Fallkosten höher ausgefallen sind, da ein stufenweiser Kapazitätsaufbau durch die Träger erfolgte und damit höhere Kosten entstanden. Diese Kosten sind bei den bestehenden Plätzen im Jahr 2016 geringer als in der Startphase. Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Die Quote für Sachsen lag 2015 bei 5,1 %. Sie gilt bis zur Neuberechnung auch für die Verteilung 2016. Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik ist auf derzeit 58.720 gewachsen. Zusätzlich befinden sich 8.744 junge Volljährige in der Zuständigkeit der Jugendhilfe. Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen beträgt 3.502 Minderjährige. Davon wurden bislang 2.327 Minderjährige, d. h. 67,8% aufgenommen. 1.103 unbegleitete minderjährige Ausländer muss Sachsen noch aufnehmen. Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 13,5 % aller in Sachsen bereits aufgenommen 2.327 Minderjährigen ein Soll von 315 aufzunehmenden unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Leipzig hat mit 376 aktuell betreuten Minderjährigen seine Aufnahmequote derzeit deutlich erfüllt. Deshalb meldet das Amt für Jugend, Familie und Bildung angekommene und weiter ankommende unbegleitete minderjährige Ausländer zur Verteilung auf die Landkreise in Sachsen an, die bislang noch nicht ihre Quote erfüllt haben. Auch wenn die Quote in Leipzig übererfüllt ist, bestehen trotzdem unter Umständen nach § 42a SGB VIII Verteilhindernisse. Diese umA müssen weiterhin in der Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung in Leipzig verbleiben. Wenn Sachsen alle aufzunehmenden unbegleiteten minderjährigen Ausländer aufgenommen hat, sind davon nach Königsteiner Schlüssel 463 umA in Leipzig zu betreuen. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung nutzt verschiedene Möglichkeiten für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Mit Stand vom 31.03.2016 wurden 100 unbegleitete minderjährige Ausländer in Inobhutnahme- und Interimseinrichtungen gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 154 unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB VIII und vier lebten in Gastfamilien. Zusätzlich lebten 127 unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z. B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften. Bis November 2015 lag die monatliche Zahl der Neufälle von unbegleiteten minderjährigen Ausländern deutlich über der Zahl der Fälle, die beendet oder an andere Jugendämter abgegeben wurden. 3 27.04.2016 Seit Dezember 2015 hat sich das Verhältnis durch die übererfüllte Aufnahmequote verkehrt. Im Januar betrug der Anteil der beendeten und abgegeben Fälle 61 %. Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Drei Einrichtungen mit insgesamt 132 Plätzen stehen derzeit für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung. Im Kinder- und Jugendnotdienst des VKKJ stehen weitere 16 Plätze zur Verfügung. Bei der IB Mädchenzuflucht stehen weitere 2 Plätze zur Verfügung. Standort Kapazität Belegte Plätze Interim „Prinz-Eugen-Straße“ 48 40 Interim „Andromedaweg“ 48 23 Interim „Leonhard-FrankStraße“ 36 30 KJND 7 Summe 132 100 Die Entwicklung wird zeigen, ob die Eröffnung weiterer Einrichtungen notwendig sein wird. Das Drehkreuz ist seit dem 29.03.16 auf dem Gelände des „Alten Flughafen“ in Betrieb. Die Folgen für die Stadt Leipzig sind noch nicht abschließend abzusehen. Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII 140 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34 SGB VIII stehen derzeit bei verschiedenen Trägern in der Stadt Leipzig zur Verfügung. Tatsächlich untergebracht sind derzeit 154 Personen. Dies ist durch mögliche Überbelegungen im Rahmen der Betriebserlaubnis und auswärtiger Unterbringung möglich. Im Jahr 2016 befinden sich derzeit 159 Plätze in Wohngruppen im Aufbau. Betreuung in Gastfamilien Das Amt für Jugend, Familie und Bildung arbeitet intensiv an der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in Gastfamilien. An den vier bisherigen Informationsveranstaltungen des Amtes haben ca. 350 Interessierte teilgenommen. Über 50 potentielle Gastfamilien haben sich bisher gemeldet. Im Januar 2016 fand die erste Schulung von 25 Gasteltern statt. Im Februar begann die zweite Schulung mit weiteren 25 Gasteltern. Zum 31.03.2016 leben vier unbegleitete minderjährige Ausländer in Gastfamilien. 2. Finanzielle Auswirkungen Die notwendigen überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 i.H.v. 11,719 Mio. € in versch. Teilprodukten der Budgeteinheit 51_364_2ZW entsprechend Anlage 2 sind bereitzustellen. Die Deckung erfolgt formal aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt umA" (1098310000). 4 27.04.2016 Von einer 100%igen Refinanzierung durch das Land wird entsprechend § 89d SGB VII sowie § 89f SGB VII nach derzeitigem Kenntnisstand ausgegangen. Anlagenverzeichnis: Anlage 1: Anlage 2: Entwicklung Fallbestand umA Prognose der Kostenentwicklung 2016 umA 5 Anlage 1 Aus Statistik ASD zum Stand 31.03.2016 Leistungsbereich erzieherische Hilfen umA - Prognose der Fallzahlen und Aufwendungen für die HH-Jahre 2016 Aufwendungen (Transferleistungen) für Leistungen in der Jugendhilfe und Hilfen zur Erziehung gemäß SGB VIII in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe 12 Sachkonto/ Kostenart PSP-Element Bezeichnung Leistungsparagraphen Stand 02/2016 ### Teilprodukte der Budgeteinheit 51_364_ZW 13 14 V-Ist 2015 Ø Fälle im Jahr Anz. Ø Kosten pro Fall Anlage 2 16 17 18 19 20 Plan 2016 inkl. best. MB 21 22 Prog. 2016 Aufwendungen Ø Fälle Ø Kosten Aufwendungen im Jahr im Jahr pro Fall im Jahr Ø Fälle im Jahr in € Anz. in € Anz. Ø Kosten pro Fall Aufwendungen Diff. zum Plan 2016 in € umA 51_364_1_ZW ### 4211 2031 1.100.36.4.0.01.07 Einrichtungen Inobhutn. umA Einricht. Inobh. umA 51_364_2_ZW Summe : 672.724 2.122.597 - 23 1.596.940 - - - - 234 1.596.940 11.719.000 +0 + 11.719.000 ### 4331 6831 Krankenhilfe umA § 40 umA 79.546 180.000 + 180.000 ### 4331 7731 1.100.36.4.0.01.01.06 Vollzeitpflege Minderjährige § 33 umA 1.855 2 12.552 25.000 + 25.000 ### 4331 8031 1.100.36.4.0.01.02.13 Erziehungsbeistand § 41/30 umA§ 41/30 umA 1.085 10 7.709 77.000 + 77.000 4331 8031 1.100.36.4.0.01.05.04 Soz.-päd. Familienhilfe uA § 31 uA 2.131 5 9.988 50.000 + 50.000 ### 4332 6131 1.100.36.4.0.01.03 Inobhutnahme umA* § 42 umA 288.000 + 288.000 ### 4332 6231 1.100.36.4.0.01.01.07 Heimerziehung umA § 34 umA 1.634.023 217 50.000 10.850.000 + 10.850.000 ### 4332 6231 1.100.36.4.0.01.02.17 Heimerziehung j. Vollj. umA § 41/34 umA 9.051 - ### 4431 2031 Sachverständigenkosten umA Sachverst.Kost.umA ### Teilprodukte der Budgeteinheit 51_364_ZW Gesamt: 261.602 23 71.044 133.304 23 2.795.321 - - 1.596.940 234 9.000 + 9.000 240.000 + 240.000 13.315.940 + 11.719.000 ### ### - Erträge - im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe umA ### Sachkonto/ Bezeichnung ### ### Kostenart ### Teilprodukte der Budgeteinheit 51_364_1ZW und 51_364_2ZW ### 3221 2031 Kostenbeiträge stat./teilstat. umA ### 3482 0031 Kostenerst./-umlage von Gemeiden umA ### 3484 0031 Ertr.Kostenerst./-umlagen (Arztkosten) umA ### AO-Soll Plan V-Ist 2015 2016 EUR EUR Prog. 2016 Diff. zum Plan 2016 EUR umA umA ZwS: ### In der Prognose wird von einer 100 %igen Rückerstattung der Kosten für unbegleitete minderjährige Ausländer ausgegangen. ### * Hierbei handelt es sich um Kosten der Inobhutnahme bei geeigneten Personen, dem VKKJ und dem Träger IB. 2.715.775 79.546 1.596.940 - 13.135.940 180.000 2.795.321 1.596.940 13.315.940 + 11.719.000 27.04.2016 Lenkungsausschuss Asyl vom 15.01.2016 in Dresden In seiner zwölften Sitzung hat sich der Lenkungsausschuss Asyl schwerpunktmäßig mit den Planungen zur Verteilung der Asylbewerber auf die Kommunen im Jahr 2016 beschäftigt. Unterbringung: Verteilung der Flüchtlinge auf die kommunale Ebene Der Lenkungsausschuss Asyl hat sich auf Planungsgrößen zur Verteilung der Flüchtlinge im Jahr 2016 verständigt. Als Grundlage dient demnach die Annahme, dass den Freistaat in diesem Jahr etwa 51.000 neue Asylbewerber erreichen. Um den Prozess von der Erstaufnahme bis zur Unterbringung der Menschen in den Landkreisen und Kreisfreien Städte kontinuierlich und planbar zu gestalten, wären rechnerisch wöchentlich durchschnittlich 1.000 Flüchtlinge aus der Erstaufnahme des Landes in die Landkreise und Kreisfreien Städte zu verteilen. Die Landkreise und Kreisfreien Städte, wie auch der Freistaat sind gefordert, ihre Unterbringungskapazitäten hinreichend flexibel zu planen, da eine deutlich Unter-, aber auch Überschreitung der Plangrößen möglich ist. Land Sachsen richtet in Mockau Drehkreuz für Flüchtingsverteilung im Freistaat ein Datum: 03.03.2016, Mockau, Flüchtlinge Die Zentrale Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen wird in der ersten Märzhälfte 2016 am Standort Mockau I in Leipzig ein Verteilzentrum für in Sachsen ankommende Asylsuchende einrichten. Das Verteilzentrum soll die zügige und koordinierte Erstaufnahme von Flüchtlingen durch das Land Sachsen sichern. Vor allem für die Flüchtlinge, die als sogenannte Kontingentzuweisung von der bayrischen Grenze aus Sachsen erreichen. Im Verteilzentrum erfolgt eine Vorregistrierung und Auswahl geeigneter Unterbringungsobjekte für die Ankommenden durch die Zentrale Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK). Mockau I übernimmt damit eine Drehscheibenfunktion zu allen Unterkünften der Erstaufnahme für Asylbewerber in Sachsen. Die Asylsuchenden werden von dort aus entweder auf diese Unterkünfte der sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen verteilt oder - wenn die Zahl der Ankommenden die laut Königsteiner Schlüssel für Sachsen maßgebliche Zahl überschreitet - in andere Bundesländer weitergeleitet. Nationalitäten oder auch der Familienstand finden bei dieser Verteilung Berücksichtigung. Verteilung innerhalb von 48 Stunden Die aktuelle Kapazität von 1.360 Plätzen am Standort Mockau I wird beibehalten und die Aufenthaltsdauer der Neuankömmlinge im sächsischen Verteilzentrum soll in der Regel 48 Stunden nicht überschreiten. Als Betreiber vor Ort fungiert der Landesverband des DRK. Erforderliche medizinische Erst- und Akutbetreuungen werden im Verteilzentrum abgesichert, die obligatorische Gesundheitsuntersuchung der Asylsuchenden wird wie bisher nach der Weiterverteilung bei den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates durchgeführt. Weitere Notunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates in Mockau Das Land Sachsen wird in Mockau - unabhängig vom Verteilzentrum - Notunterkünfte der Erstaufnahmeeinrichtung weiter betrieben oder demnächst neu in Betrieb nehmen Es handelt sich um die Standorte: Leipzig-Mockau II mit 900 Plätzen in Leichtbauhallen - (Fertigstellung geplant für I. Quartal 2016; bei Bedarf kann die Kapazität des sächsischen Verteilzentrums durch Mockau II erweitert werden) Leipzig-Mockau III mit 600 Plätzen in Leichtbauhallen (in Bau, Fertigstellung voraussichtlich April 2016) Leipzig-Mockau IV, derzeit in Planung, Kapazität noch offen § 42a Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise (1) Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein ausländisches Kind oder einen ausländischen Jugendlichen vorläufig in Obhut zu nehmen, sobald dessen unbegleitete Einreise nach Deutschland festgestellt wird. … § 42b Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher (4) Die Durchführung eines Verteilungsverfahrens ist bei einem unbegleiteten ausländischen Kind oder Jugendlichen ausgeschlossen, wenn 1. dadurch dessen Wohl gefährdet würde, 2. dessen Gesundheitszustand die Durchführung eines Verteilungsverfahrens innerhalb von 14 Werktagen nach Beginn der vorläufigen Inobhutnahme gemäß § 42a nicht zulässt, 3. dessen Zusammenführung mit einer verwandten Person kurzfristig erfolgen kann, zum Beispiel aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 31), und dies dem Wohl des Kindes entspricht oder 4. die Durchführung des Verteilungsverfahrens nicht innerhalb von einem Monat nach Beginn der vorläufigen Inobhutnahme erfolgt. Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungsund Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 Begründung in Vorlage Seite 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1