Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1060900.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
27.04.16, 12:00
Aktualisiert
13.05.16, 09:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02692-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
10.05.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
18.05.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession - weiterer Umgang mit Vergabe der
Leistungen aus Los 1 (ehemals ÄA 01 zur Vorlage VI-DS-02109
Zustimmung
Ablehnung
X
Zustimmung mit Ergänzung (zu BP 1)
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
X
Alternativvorschlag (zu BP 2)
Sachstandsbericht
Die Verwaltung empfiehlt alternativ folgenden Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Zum Beschlusspunkt 1 empfiehlt die Verwaltung Zustimmung mit Ergänzung wie folgt:
1.
Der Oberbürgermeister wird (…) beauftragt, mit den bisherigen Vertragspartnern der
Leistungen aus Los 1 den Ende 2016 endenden Vertrag bis zum 30.06.2019 zu den gleichen
Rechten und Pflichten für beide Seiten zu verlängern; ausgenommen sind die Leistungen aus Los 2,
3 und 4.
Zum Beschlusspunkt 2 empfiehlt die Verwaltung folgenden Alternativvorschlag:
2.
Der Oberbürgermeister unterbreitet im Rahmen der Beschlussvorlage zur Ausschreibung der
Leistungen aus Los 1 einen Vorschlag für den Verwaltungsausschuss zur Bildung eines Gremiums
zur Begleitung des Ausschreibungsverfahrens. Die Beschlussvorlage sollte bis Ende des ersten
Halbjahres 2017 dem Stadtrat vorgelegt werden.
Die Leitungsgruppe Werbekonzession (VI-DS-01426, BP 1) wird bis dahin nicht weitergeführt.
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Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
Die Notwendigkeit zum Abschluss eines Interimsvertrages ist in der Vorlage VI-DS-02527
ausführlich begründet.
Die Befristung zum 30.06.2019 ergibt sich aus der erforderlichen Terminkette für die
Neuausschreibung der Leistungen:
12 Monate
12 Monate
6 Monate
3 Monate
- logistisches Vorbereitungsjahr für den Neu-Konzessionär ab Zuschlagserteilung
- Verfahrensdauer für EU-Ausschreibung
- Überprüfung des Werbekonzeptes (in Bezug auf die Leistungen aus Los 1) und
Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens unter Klärung aller Randbedingungen
bezüglich Stadtmöblierung
- Verfahrensdauer zur Beschlussfassung im Stadtrat
Mit diesem Verfahrensablauf ergibt sich unter Berücksichtigung einer geringen zeitlichen Reserve
die Notwendigkeit, unmittelbar nach Beschlussfassung mit der Vorbereitung und Durchführung des
Verfahrens zu beginnen.
Das begleitende Gremium aus Stadträtinnen und Stadträten, welches im Rahmen des inzwischen
beendeten Vergabeverfahrens die Verwaltung beraten und Empfehlungen für das weitere Vorgehen
gegeben hatte („Leitungsgruppe Werbekonzession“), sollte im Rahmen der Beschlussfassung zur
Neuausschreibung neu definiert werden. Es wird daher vorgeschlagen, dass über die Entwicklung
des neuen Ausschreibungskonzeptes bzw. Werbekonzeptes für die Leistungen aus dem bisherigen
Los 1 bis zur Beschlussfassung vor der Sommer-Sitzungspause im Jahr 2017 regelmäßig im
zuständigen Fachausschuss für Stadtentwicklung und Bau berichtet wird.
Anlagen:
-
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