Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1059824.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
19.04.16, 12:00
Aktualisiert
19.05.16, 07:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-P-02275-ÄA-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.04.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Stadträtin Beate Ehms
Stadtrat Daniel von der Heide
Stadtrat Christopher Zenker
Betreff
Illegale Wagenburg in der Alten Salzstraße/Ecke Saarländer Straße
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Es werden Vertragsverhandlungen mit einem den Wagenplatz vertretenden Verein zur Nutzung der
städtischen Fläche an der Alten Salzstraße/Ecke Saarländer Straße aufgenommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Das Grundstück, Flst. 357 von Plagwitz, wird seit dem Jahr 1996 durch das ASG als öffentliche
Grünfläche verwaltet. Eine Gestaltung dieses ehemaligen Gartens einer KITA fand bisher nicht statt.
Bisher erfolgte für diese Fläche lediglich die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht, z. B.
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Kontrolle des Baumbestandes und Müllberäumung. Im Übrigen wurde die Fläche als
Sukzessionsfläche geführt und keiner gesonderten Funktion zugewiesen. Es handelt sich nicht um
ein naturschutzrechtlich geschütztes Biotop.
Bei der Inaugenscheinnahme der geräumten Fläche konnten bis auf marginale Bruchstellen an
Zweigen keine weiteren Schäden auf der Fläche festgestellt werden. Für die Aufstellung der Wagen
wurden keine Bodenversiegelungen realisiert und sie erfolgte zum großen Teil auf bereits
aufwuchsfreien Flächen. Verunreinigungen oder Hinweise auf eine Bodenbelastung mit Treibstoffen
konnten ebenfalls nicht festgestellt werden. Nach Auskunft der Wagenbewohner sind die Fahrzeuge
in technisch einwandfreiem Zustand. Der Generator, welcher als Übergangslösung zur sonst
verwendeten Solarenergie genutzt wurde, war in einer abgedichteten und schallisolierten Box
untergebracht, so dass auch hier Belastungen vermieden wurden.
Da Feuertonnen auf Standfüßen Verwendung fanden, sind auch in dieser Hinsicht keine Schäden zu
beanstanden.
Die zu kritisierende Lärmbelästigung durch Feiern mit Beschallung wurde nach entsprechenden
Hinweisen durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer von den Wagenbewohnern unterlassen.
Nach Aussage der Wagenbewohner hätten sich diese gewünscht, dass bei Störungen der
Nachbarschaft, nicht nur in Bezug auf Lärm, Kontakt aufgenommen worden wäre, um hier
unmittelbar für Abhilfe zu sorgen. Übermäßiges Hundegebell oder der Freilauf von Hunden in der
Nachbarschaft, außerhalb des umzäunten Bereiches, wird als nicht den Tatsachen entsprechend
dargestellt.
Für die Entsorgung wurde eine Miettoilette genutzt, deren Entsorgung durch das Vermietungsunternehmen erfolgte. Müll wurde mit entsprechendem Nachweis auf Deponien verbracht und
sonstiges Brauchwasser an der Trinkwasserbezugsstelle entsorgt.
Betreffend den Friedhof Plagwitz wurde von der zuständigen Verwaltung festgestellt, dass keine
Probleme mit den Wagenplatzbewohnern entstanden sind. Diese Aussage wurde auch vom
zuständigen Polizeirevier Südwest getroffen.
Zur Friedhofsverwaltung hat mittlerweile eine direkte und schriftliche Abstimmung mit dem für den
Friedhof und dessen Nutzung verantwortlichen Friedhofsträger stattgefunden. Das Schreiben des
Evangelisch-Lutherischen Friedhofsverbandes Leipzig vom 24.03.2016 kommt zu dem Schluss,
dass in Abstimmung mit dem Regionalkirchenamt Leipzig kein Handlungsbedarf gegen den
Wagenplatz Alte Salzstraße/Saarländer Straße besteht und die Störungen durch Lärm,
Belästigungen mit Lagerfeuer, unbefugtem Betreten des Friedhofes einhergehend mit Holzdiebstahl
von den dortigen Mitarbeitern nicht bestätigt worden sind.
Im Bereich Plagwitz steht zudem der neu gestaltete Bereich des Bahnhofes als für die Allgemeinheit
nutzbare Anlage zur Verfügung.
Anlagen:
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