Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1061652.pdf
Größe
231 kB
Erstellt
02.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:50

öffnen download melden Dateigröße: 231 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-02521-NF-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung 18.05.16 Beschlussfassung Dienstberatung des Oberbürgermeisters Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für den Betrieb der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/-innen und Geduldete am Deutschen Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17 - 19 und Barnet-Licht-Platz Anmerkung zur Überarbeitung: Lebt ein Leistungsberechtigter nach AsylbLG in einer Notunterkunft, in der eine Speisenversorgung angeboten wird, steht ihm monatlich ein geringerer Betrag zur Verfügung als einem Leistungsberechtigten, der sich selbst versorgen muss. Die Auszahlbeträge werden in der Leistungsabteilung des Sozialamtes für die betreffenden Bewohner reduziert um den gesetzlich vorgegebenen Betrag. In der ursprünglichen Fassung der Vorlage war dies leider nicht berücksichtigt worden, so dass es einer entsprechenden Korrektur bedarf. Am Standort Deutscher Platz bedeutet dies eine Verringerung der bisher genannten außerplanmäßigen Aufwendungen um 670.800 €, im Objekt Schomburgkstr. 2 eine um 485.600 €. Beschlussvorschlag: 1. Standort winterfeste Zelte am Deutschen Platz 1.1 Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element „Asyl-GU Winterfeste Zelte“ (1.100.313.01.59) für Betreibung, Ausstattung, Speisenversorgung und soziale Betreuung werden im Jahr 2016 in Höhe von weiteren 6.244.200 € bestätigt (insgesamt damit 9.844.200 €). Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000). 1.2 Die ab dem Jahr 2017 anfallenden Aufwendungen für den Zeltstandort Deutscher Platz werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen. 2. Notunterkunft Schomburgkstr. 2 2.1 Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element „Asyl-GU Schomburgkstraße 2“ (1.100.313.01.71) für Miete, Betreibung, Ausstattung, Speisenversorgung und soziale Betreuung werden im Jahr 2016 in Höhe von 7.209.300 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000). 2.2 Für bauliche Maßnahmen im Objekt Schomburgkstraße 2 werden gem. § 79 (1) SächsGemO im zentralen Budget „Amt 50 – Bauliche und technische Unterhaltung“ (50_UH) in Höhe insgesamt 566.000 € ( einschließlich der bereits durch Beschluss des Oberbürgermeisters dafür bereitgestellten 472.000 € im Rahmen der flexiblen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel zur Unterbringung von Asylbewerber/-innen) bestätigt. Die Deckung erfolgt jeweils aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000). 2.3 Die ab dem Jahr 2017 anfallenden Aufwendungen für das Objekt Schomburgkstr. werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen. 3. Gemeinschaftsunterkunft Eutritzscher Str. 17 - 19 3.1 Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element „GU-Asyl Eutritzscher Straße 17 – 19“ (1.100.31.3.0.01.69) für 2016 in Höhe von weiteren 2.671.900 € bestätigt (insgesamt damit 3.161.050 € inkl. der bereits bereitgestellten 489.150 € für Miete). Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000). 3.2 Die ab dem Jahr 2017 anfallenden Aufwendungen für das Objekt Eutritzscher Str. 17 – 19 werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen. 4. Gemeinschaftsunterkunft in Systembauweise Barnet-Licht-Platz 4.1 Für das Haushaltsjahr 2016 werden im PSP-Element „GU-Asyl Barnet-Licht-Platz (Systembauweise)“ (1.100.31.3.0.01.65) außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 2.054.600 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000). 4.2 Die ab dem Jahr 2017 anfallenden Aufwendungen für das Objekt Barnet-Licht-Platz werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge 9.844.200,00 € 7.209.300,00 € 1.100.313.01.59 AsylGU Winterfeste Zelte 1.100.31.3.0.01.71 AsylGU Schomburgkstr. 2 Aufwendungen 3.161.050,00 € 2.054.600,00 € Finanzhaushalt 1.100.31.3.0.01.69 AsylGU Eutritzscher Str. 17 – 19 1.100.31.3.0.01.65 AsylGU Barnet-Licht-Platz 0 (Systembauweise) Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: siehe Anlagen Sachverhalt Vorlage VI-DS-02521-NF-02 Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für den Betrieb der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/- Innen und Geduldete am Deutschen Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17 – 19 und Barnet-Licht-Platz Stand: 02.05.2016 1 Ausgangssituation / Begründung der Notwendigkeit Für 2016 liegt noch keine Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Deutschland vor. Das Land Sachsen geht als mittlere Unterbringungsbehörde von einem Zugang von 51.000 Personen in Sachsen aus. Entsprechend der vorläufigen Verteilplanung des Freistaates Sachsen vom 21. März 2016 sind im Jahr 2016 in der Stadt Leipzig 6.895 Personen neu aufzunehmen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung geht die Stadt Leipzig davon aus, dass tatsächlich bis Jahresende 4.000 Personen aufgenommen werden und dass sicherheitshalber ein Puffer für die Unterbringung von weiteren 2.500 Personen vorgehalten werden sollte. Die verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Im Dezember 2015 und in den ersten Monaten des Jahres 2016 mussten aufgrund der deutlich gestiegenen Zuweisungszahlen in kürzester Zeit Notunterkünfte bereit gestellt werden, um die Unterbringungsbedarfe abdecken zu können. Hierzu zählen der Zeltstandort Deutscher Platz, der am 22.12.2015 in Betrieb ging und ein ehemaliger Baumarkt in der Schomburgkstraße 2, der seit 08.03.2016 in Nutzung ist. Weitere Unterkünfte müssen für eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass einige der bestehenden Unterkünfte, insbesondere aber die Notunterkünfte, mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen. Ebenso besteht jederzeit die Möglichkeit von kurzfristigen Unterbringungsbedarfen aufgrund ungeplanter Zuweisungen. 2 Beschreibung der Vorhaben Objektbeschreibung Deutscher Platz Bei dem Objekt handelt es sich um ein unbebautes städtisches Grundstück in der Straße des 18. Oktober 40 in 04103 Leipzig, auf das eine Unterkunft mit winterfesten Zelten für bis zu 400 Personen errichtet wurde. Das Grundstück ist an das öffentliche Verkehrssystem angeschlossen. Der Grundsatzbeschluss zur Miete von winterfesten Zelten mit bis zu 1.600 Plätzen erfolgte am 28.10.2015 durch den Stadtrat (VI-DS-01984). Alle erforderlichen Maßnahmen zur Nutzung von gemieteten Zelten mit bis zu 400 Plätzen erfolgten so, dass der Zeltstandort Deutscher Platz am 22.12.2015 den Betrieb aufnehmen konnte. Es ist zur Zeit nicht beabsichtigt, weitere Zeltstandorte zu realisieren. Geeignete Freiflächen werden in die Objektprüfung einbezogen, so dass es im Notfall möglich ist, bei Änderung des Flüchtlingszustromes erneut adäquat zu reagieren. 1/10 Sachverhalt Vorlage VI-DS-02521-NF-02 Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für den Betrieb der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/- Innen und Geduldete am Deutschen Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17 – 19 und Barnet-Licht-Platz Stand: 02.05.2016 Objektbeschreibung Schomburgkstr. 2 Um dringend benötigte Kapazitäten zur Unterbringung von Asylsuchenden bereitstellen zu können, wurde in der Schomburgkstr. 2 in 04179 Leipzig ein Gebäude mit maximal 400 Plätzen ab 08.03.2016 bezogen. Das Objekt wird für die Dauer von einem Jahr für die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern angemietet. Die Nutzung als Notunterkunft ist für eine Dauer von drei Monaten geplant. Es wird mit einer durchschnittlichen Belegung von 360 Personen gerechnet. Das Objekt in der Schomburgkstr. 2 liegt westlich des Leipziger Stadtzentrums im Ortsteil Rückmarsdorf. Es handelt sich um eine Gewerbeimmobilie, welche bis zu ihrem Leerstand als Baumarkt genutzt wurde. Einkaufsmöglichkeiten und der Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr befinden sich in ca. 1.500 Meter Entfernung. Das leerstehende Gebäude wird an die Stadt Leipzig vermietet. Eine Herrichtung als Flüchtlingsunterkunft erfolgte durch die Stadt Leipzig (siehe Vorlage VI-DS-02361). Die eingezäunte Freifläche ist gepflastert und wird laufend gepflegt. Nach der 3-monatigen Belegung ist eine weitere Nutzung als Unterkunft bei Bedarf entsprechend der dargestellten Kapazität bis einschließlich Dezember 2016 möglich. Das Objekt soll durch die Malteser Hilfsdienst gGmbH betrieben werden. Der Vertrag wird eine Laufzeit von zehn Monaten haben. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der tatsächlichen Belegung. Objektbeschreibung Eutritzscher Str. 17 - 19 Bei dem Objekt handelt es sich um einen leerstehenden teilweise viergeschossigen Bürogebäudekomplex in 04105 Leipzig. Das Gebäude befindet sich im Zentrum Leipzigs zwischen der Roscherstraße und der Michaelisstraße. In der Umgebung befinden sich das Leibniz-Gymnasium am Nordplatz, das Veranstaltungsobjekt Stadtbad Leipzig, das Finanzamt Leipzig I am Wilhelm-Liebknecht-Platz, Finanzamt Leipzig II am Nordplatz, die Kindertagesstätte „KiTa am Zoo“, das Betriebsgelände der Stadtwerke Leipzig, eine Vielzahl an Einkaufsmöglichkeiten sowie medizinische Einrichtungen. Zugleich besteht eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (Straßenbahn und Bus). Objektbeschreibung Barnet-Licht-Platz Bei dem Objekt handelt es sich um ein unbebautes städtisches Grundstück in 04103 Leipzig Thonberg, auf das eine Unterkunft in Systembauweise für 306 Personen zweigeschossig errichtet werden soll. Das Grundstück ist an das öffentliche Verkehrssystem angeschlossen. 2.1 Sicherheitskonzept Am Zeltstandort Deutscher Platz wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten. Da es sich um eine Notunterkunft mit ungünstigen inneren Strukturen (keine geschlossenen Rückzugsbereiche, teilweise mehrere Familien in einem Raum) handelt, sind die Betreuungszeiten in die Abend- und Nachtstunden sowie auf die Wochenenden zu erweitern. Gem. RBV-1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie I. Der Umfang der Bewachung folgt den Erfordernissen einer Notunterkunft. 2/10 Sachverhalt Vorlage VI-DS-02521-NF-02 Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für den Betrieb der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/- Innen und Geduldete am Deutschen Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17 – 19 und Barnet-Licht-Platz Stand: 02.05.2016 Am Standort Schomburgkstraße 2 wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten. Es handelt sich auch hier um eine Notunterkunft mit ungünstigen inneren Strukturen (keine geschlossenen Rückzugsbereiche, teilweise mehrere Familien in einem Raum). Daher sind auch hier die Betreuungszeiten in die Abend- und Nachtstunden sowie auf die Wochenenden auszuweiten. Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung werden die in RBV-1825/13 beschriebenen Maßnahmen der Kategorie I zur Grundlage genommen. Der Umfang der Bewachung folgt den Erfordernissen einer Notunterkunft. Das Objekt Eutritzscher Str. 17 - 19 soll in die Kategorie A „Erstunterbringung in der Stadt Leipzig in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ (vgl. RBV-1826/13) eingeordnet werden. Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung wird vorgeschlagen, die für die in RBV-1825/13 beschriebenen Maßnahmen der Kategorie I zur Anwendung zu bringen. Der Standort Barnet-Licht-Platz wird gemäß RBV-1826/13 ebenfalls der Kategorie A „Erstunterbringung in der Stadt Leipzig in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ zugeordnet. Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung werden die in RBV-1825/13 beschriebenen Maßnahmen der Kategorie I zur Grundlage genommen. 2.2 Betreibung, Bewachung und soziale Betreuung Die Leistungen zur Betreibung, Ausstattung, und sozialen Betreuung des Objektes sollen in allen Objekten vergeben werden. In den Notunterkünften Schomburgkstraße 2 und Zeltstandort Deutscher Platz ist darüber hinaus eine Speisenversorgung vorzuhalten, die von externen Partnern erbracht werden soll. Die Betreibung beinhaltet: • die Unterhaltung, Instandsetzung sowie Versorgung und Reinigung der Unterkunft, • die Durchsetzung von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung sowie die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten, • die Einhaltung der brandschutzrechtlichen und hygienischen Vorschriften, • die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen, • die Gewährleistung von Versicherungsschutz zur Absicherung etwaiger Risiken (Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und insbesondere Haftpflichtschäden usw.), • eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung, • eine Hausleitung. Die Grund- und Erstaustattung erfolgt in Anlehnung an die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Mindestempfehlungen zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften vom 24.04.2015 und umfasst je Bewohner/-in: • eine separate Schlafgelegenheit (Bett mit Lattenrost und Matratze, Kopfkissen und Zudecke), • einen Tischplatz (Tisch mit Sitzgelegenheit), • einen abschließbaren Schrank oder Schrankteil, 3/10 Sachverhalt Vorlage VI-DS-02521-NF-02 Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für den Betrieb der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/- Innen und Geduldete am Deutschen Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17 – 19 und Barnet-Licht-Platz Stand: 02.05.2016 • Bettwäsche und Handtücher zum regelmäßigen Wechsel. Der Betreiber ist verpflichtet, das Inventar auf eigene Kosten in einem guten Zustand zu halten und ggf. Ersatzbeschaffungen vorzunehmen. Eventuelle Reparaturen oder Ersatzleistungen erfolgen in Eigenverantwortung des Betreibers. Die Speisenversorgung beinhaltet die komplette Lebensmittelversorgung für Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Hierzu gehören auch frisches Obst, Getränke und mindestens ein warme Mahlzeit am Tag. Auf die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft und die daraus folgenden Essgewohnheiten der Bewohner sowie erforderliche Spezialkost für besondere Zielgruppen (Kleinkinder, Babys, Schwangere und stillende Mütter) ist Rücksicht zu nehmen. Die soziale Betreuung beinhaltet: • • • • • • • • • • • Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung spezifiziert nach Alters- und Geschlechtsgruppen, Orientierungshilfen zu den Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten in der Bundesrepublik Deutschland, Unterstützung bei der Gestaltung des Zusammenlebens der Bewohner/innen der Gemeinschaftsunterkunft, Unterstützung bei der Organisation des täglichen Lebens und Motivation zur Eigenverantwortlichkeit der Bewohner/innen, bei Unterbringung von Familien: Unterstützung der Familien bei der Erfüllung der Schulpflicht der Kinder, sowie Integration kleinerer Kinder in Kitas, Erkennen von Konfliktsituationen und Hilfe bei der Beseitigung bzw. Vermeidung, Unterbreitung von Beschäftigungsangeboten, z. B. zur Instandhaltung und Pflege der Objekte und ihrer Außenanlagen, Bildungsangebote, z. B. zum Spracherwerb, Förderung von Kontakten zur Wohnbevölkerung, Vorbereitung auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum und Erkennen vorhandener oder sich entwickelnder Suchtmittelabhängigkeiten und Motivation zur Annahme bestehender Hilfsangebote. Gemäß RBV-1826/13 vom 21.11.2013 ist für die soziale Betreuung ein Personalschlüssel von 1 Vollzeitstelle/50 Bewohner vorzuhalten. Die Betreuungszeiten für die Notunterkünfte sind auf Abend- und Nachtzeiten sowie auf Wochenenden ausgeweitet worden. Ein Betreuungsschlüssel von 1:50 wird in den Abend- und Nachtstunden jedoch nicht notwendig. Im Zeltstandort Deutscher Platz ist eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung mit tagsüber 9 Personen sowie in der Zeit von 21 Uhr bis 9 Uhr mit 10 Personen erforderlich. Darüber hinaus sind eine Hausleitung, Reinigungskräfte und zwei Hausmeister erforderlich. In der Schomburgkstr. 2 ist eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung mit 6 Wachkräften erforderlich. Ebenso werden ein Hausleiter sowie zwei Hausmeister + Reinigungskräfte vorgehalten. In der Eutritzscher Str. 17 - 19 werden bei einer Objektgröße von 369 Plätzen sieben VzÄ für die soziale Betreuung vorgehalten. Für die Bewirtschaftung des Objektes sind ein Hausleiter, zwei Hausmeister sowie Reinigungspersonal für die Gemeinschaftsflächen vorzuhalten. Die Rund-umdie-Uhr-Bewachung ist mit zwei Wachkräften und zusätzlicher Bestreifung vorgesehen. 4/10 Sachverhalt Vorlage VI-DS-02521-NF-02 Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für den Betrieb der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/- Innen und Geduldete am Deutschen Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17 – 19 und Barnet-Licht-Platz Stand: 02.05.2016 Für die soziale Betreuung des Objektes Barnet-Licht-Platz sechs VzÄ eingesetzt. Die Betreibung beinhaltet eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung mit drei Personen, eine Hausleitung sowie Hausmeister- und Reinigungsdienstleistungen. 3 Wirtschaftlichkeit Sowohl die Bewirtschaftung, die Bewachung als auch die soziale Betreuung im Objekt sollen durch externe Partner realisiert werden. Ebenso soll die Ausstattung der Unterkunft an Fremdfirmen vergeben werden. In den Notunterkünften Schomburgkstraße 2 und Deutscher Platz wird zusätzlich die Speisenversorgung durch externe Dritte erbracht. Alternativ bestünde die Möglichkeit, diese Objekte durch die Stadt Leipzig selbst zu betreiben. Die hierzu durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl die Bewirtschaftung und Betreuung als auch die Bewachung mit externen Partnern günstiger gestaltet werden kann. Die Bereitstellung einer Speisenversorgung durch die Stadt Leipzig war aufgrund der Kurzfristigkeit der Vorhaben am Deutschen Platz und Schomburgkstraße nicht möglich. Die Vergabe der Leistungen an Dritte unterliegt regelmäßig dem Wirtschaftlichkeitsgebot. 4 Finanzielle Auswirkungen 4.1 Finanzielle Auswirkungen Zeltstandort Deutscher Platz Eckpunkte des Mietvertrages Zeltstandort Deutscher Platz Das Mietverhältnis beginnt zum 01.12.2015 und endet zum Ablauf des 31.12.2017. Für drei winterfeste Zelthallen (max. 400 Plätze), 16 Bürocontainer und eine Heizungsanlage zahlt die Stadt monatlich 78.623,30 €. Für die Überlassung der Zaunanlage, Elektroinstallation, Lampen und Leuchten, Wasser- und Abwasserinstallationen und Satellitenanlage zahlt die Stadt zum Mietbeginn eine einmalige Miete von 250.500 €. Zur Versorgung mit Strom und Wasser und für die Entsorgung von Abwasser schließt die Stadt eigene Verträge ab. Die Stadt trägt die Kosten der Beheizung und trägt die Kosten für die Beseitigung von Abfällen. Der Stadt obliegt auf eigene Kosten die Instandhaltung und -setzung der Mietsachen. Die Stadt muss einen Großteil der Werkleistungen bei Beendigung des Mietverhältnisses auf eigene Kosten zurückbauen. 5/10 Sachverhalt Vorlage VI-DS-02521-NF-02 Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für den Betrieb der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/- Innen und Geduldete am Deutschen Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17 – 19 und Barnet-Licht-Platz Stand: 02.05.2016 Einordnung Zeltstandort Deutscher Platz in den Haushalt Summe 2016 Ergebnishaushalt Deutscher Platz 12 Monate Einmaliger Aufwand Miete Bewirtschaftungskosten (inklusive Verbrauchsmaterial, Ersatzbeschaffung bei Bewohnerwechsel, Entsorgung) Medien (Strom, Wasser, Wärme) 626.000 € 1.194.500 € Anteil 2016 Deutscher Platz einmaliger Aufwand 626.000 € 250.500 € Anteil 2016 Deutscher Platz laufende Aufwendungen 400 Plätze 12 Monate 944.000 € 1.050.000 € 1.050.000 € 640.000 640.000 Verpflegungsleistungen 1.750.000.€ 1.750.000€ soziale Betreuung Bewachung Leistungen AsylbLG und für Bildung und Teilhabe Summe Aufwendungen 1.050.000 € 2.100.000€ 1.050.000 € 2.100.000 € 1.433.700 € 1.433.700 € 9.844.200 € 876.500 € 8.967.700 € Mit dem Beschluss zur Miete von winterfesten Zelten mit bis zu 1.600 Plätzen (VI-DS-01984, Stadtrat 28.10.2015) erfolgte die Bereitstellung von außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 2,3 Mio. € für das Jahr 2015 und in Höhe von 3,6 Mio. € für das Jahr 2016. Diese bereits bereitgestellten Mittel für das Jahr 2016 in Höhe von 3,6 Mio. € verringern die Gesamtsumme der außerplanmäßig zusätzlich bereitzustellenden Aufwendungen, da derzeit keine weiteren Zeltstandorte geplant sind und insofern die finanziellen Mittel für Mietaufwendungen für 1.200 Plätze nicht benötigt werden. Außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element „Asyl-GU Winterfeste Zelte“ (1.100.313.01.59) für Betreibung, Ausstattung, Speisenversorgung und soziale Betreuung werden im Jahr 2016 in Höhe von weiteren 6.244.200 € erforderlich (insgesamt damit 9.844.200 €). Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000). 6/10 Sachverhalt Vorlage VI-DS-02521-NF-02 Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für den Betrieb der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/- Innen und Geduldete am Deutschen Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17 – 19 und Barnet-Licht-Platz Stand: 02.05.2016 Summe 2016 Deutscher Platz 350 Plätze Finanzhaushalt 7 Sanitär- und 1 Kühlcontainer (gebraucht) Containeranlage für wäschetechnische Versorgung sowie zusätzliche Container für soziale Betreuung Summe 158.600 € 89.300 € 247.900 € Zum Betrieb der Notunterkunft waren neben den winterfesten Zelten sieben gebrauchte Sanitärund ein Kühlcontainer erforderlich, deren Erwerb im Mietvertrag vereinbart wurde. Für die wäschetechnische Versorgung mussten im Nachhinein weitere Möglichkeiten zur Reinigung der Wäsche bereitgestellt werden, da die bisherigen Kapazitäten nicht ausreichen. Daher wurde der Kauf einer Containeranlage, welche mit drei Waschmaschinen, drei Trocknern, Bügelbrett und Bügeleisen ausgestattet ist, als wirtschaftlichste Variante befunden.Ebenso hat der Betreiber aufgrund der beengten Räumlichkeiten ein Angebot zur Erweiterung der Container für Sozialarbeiterbüros vorgelegt, das ebenfalls bezuschlagt werden soll. Außerplanmäßigen Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element „Asyl-GU Deutscher Platz“ (7.0001561.700) wurden für das Jahr 2016 bereits in Höhe von 54.800 € bereitgestellt. Weitere außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 193.100 € (damit insgesamt 247.900 €) werden erforderlich. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl“ (1098400000). 4.2 Finanzielle Auswirkungen Objekt Schomburgkstr. 2 Eckpunkte des Mietvertrages Schomburgkstr. 2 Der mit dem Eigentümer des Objektes verhandelte Mietvertrag beinhaltet beinhaltet folgende Konditionen: Der Mietgegenstand umfasst die Flächen des Baumarkts und Gartencenters nebst Außenanlagen auf Teilen des Grundbesitzes Schomburgkstr. 2. Folgende Konditionen wurden vereinbart: Objekt Schomburgkstr. 2 Mietzins/Monat Nettomietzins, davon 42.680,50 € - Verkaufsfläche Baumarkt 25.916,00 € - Gartencenter 11.764,50 € - Außenflächen 5.000,00 € Vorauszahlung auf Nebenkosten 2995,10 € Gesamtsumme 45.675,60 Die Betriebskosten und Nebenkosten werden gemäß Mietvertrag ebenfalls durch die Stadt Leipzig getragen. 7/10 Sachverhalt Vorlage VI-DS-02521-NF-02 Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für den Betrieb der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/- Innen und Geduldete am Deutschen Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17 – 19 und Barnet-Licht-Platz Stand: 02.05.2016 Die tatsächlichen Betriebskosten und Nebenkosten werden jährlich abgerechnet und sind entsprechend des tatsächlich entstehenden Aufwandes durch die Stadt Leipzig zu tragen. Die Stadt schließt - soweit möglich - mit den Versorgungsunternehmen (Strom, Heizung, Gas, Müllabfuhr, Trinkwasser, Abwasser, Fernwärme, etc.) direkte Verträge ab und rechnet die damit zusammenhängenden Verbrauchskosten selbst ab. Das Mietverhältnis beginnt am 05.01.2016 und endet 12 Monate nach Mietbeginn. Einordnung Objekt Schomburgkstr. 2 in den Haushalt Die einmalige Ausstattung des Objektes erfolgt durch die Stadt Leipzig. Insgesamt betragen die Aufwendungen für das Objekt im Jahr 2016 für einen Betrieb von zehn Monaten 7.402.300 €. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Ergebnishaushalt Miete Bewirtschaftungskosten einschließlich Medien Ausstattung Betriebsaufwendungen (Verpflegungsleistungen) soziale Betreuung Bewachung Leistungen AsylbLG und für Bildung und Teilhabe Zwischensumme Herrichtung (Budget 50 _ UH) Summe Aufwendungen Davon: Davon: 2016 variable Kosten Fixkosten Schomburgkstraße 2 Schomburgkstraße 2 Schomburgkstraße 2 360 Plätze 360 Plätze 400 Plätze Maximal10 Monate belegung 3 Monate 456.800 € 456.800 € 1.374.500 560.000 € 268.350 € 560.000 € 1.348.400 € 404.520 € 909.700 € 1.500.000 € 272.910 € 336.435 € 1.059.900 € 317.970 € 7.209.300 € 1.582.800 € 566.000 € 566.000 € 7.775.300 € 1.600.185 € 2.843.050 € In der o. g. Darstellung ist zu beachten, dass bei Leerzug des Objektes nach 3 Monaten neben den Fixkosten der Miete ebenfalls Kosten für die Bewachung des Objektes (mindestens Videoüberwachung mit Aufschaltung auf eine Leitstelle, maximal Personalkosten für 1 Person rund-um-die-Uhr) entstehen. Ebenfalls ist zu beachten, dass der Vertrag für die Betreiberleistungen nicht ohne Weiteres nach 3 Monaten aufgekündigt werden kann, da das Personal über einen längeren Zeitraum vertraglich gebunden wurde. Die Verwaltung wird daher versuchen, dem Betreiber möglichst im direkten Anschluss „Ersatzobjekte“ für den Standort Schomburgkstraße 2 vorzuschlagen, um die Folgekosten zu minimieren. Außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element „Asyl-GU Schomburgkstraße 2“ (1.100.313.01.71) für Miete, Betreibung, Ausstattung, Speisenversorgung und soziale Betreuung in Höhe von 7.209.300 € erforderlich. 8/10 Sachverhalt Vorlage VI-DS-02521-NF-02 Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für den Betrieb der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/- Innen und Geduldete am Deutschen Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17 – 19 und Barnet-Licht-Platz Stand: 02.05.2016 Für bauliche Maßnahmen werden im zentralen Budget „Amt 50 – Bauliche und technische Unterhaltung“ (50_UH) in Höhe von weiteren 94.000 € (zu den bereits durch Beschluss des Oberbürgermeisters dafür bereitgestellten 472.000 €) erforderlich. Die Deckung erfolgt jeweils aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000). 4.3. Finanzielle Auswirkungen Objekt Eutritzscher Str. 17-19 Plan 2016 Eutritzscher Straße 17 - 19 369 Plätze 8 Monate Plan 2017 Eutritzscher Straße 17 - 19 369 Plätze 12 Monate Miete 489.150,00 € 874.350,00 € Bewirtschaftung und Ausstattung 811.800,00 € 494.500,00 € soziale Betreuung 295.200,00 € 442.800,00 € Bewachung 300.000,00 € 450.000,00 € Leistungen AsylbLG und für Bildung und Teilhabe 1.264.900,00 € 1.895.050,00 € Summe 3.161.050,00 € 4.156.700,00 € Außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element „GU-Asyl Eutritzscher Straße 17 – 19“ (1.100.31.3.0.01.69) für 2016 in Höhe von weiteren 2.671.900 € erforderlich (insgesamt damit 3.161.050 € inkl. der bereits durch den Oberbürgermeister bereitgestellten 489.150 € für Miete). Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000). Ab dem Jahr 2017 fallen jährliche Aufwendungen in Höhe von 4.156.700 € an. Die ab dem Jahr 2017 anfallenden Aufwendungen werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen. Die Mittel für die Jahre 2017 ff. werden vorbehaltlich der Beschlussfassung der jeweiligen Haushaltsjahre bestätigt. 4.4 Finanzielle Auswirkungen Objekt Barnet-Licht-Platz 2016 Barnet-Licht-Platz 306 Plätze 6 Monate 2017 Barnet-Licht-Platz 306 Plätze 12 Monate Bewirtschaftung und Ausstattung 703.800 € 593.650 € Bewachung 278.500 € 557.000 € soziale Betreuung 275.400 € 550.800 € 9/10 Sachverhalt Vorlage VI-DS-02521-NF-02 Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für den Betrieb der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/- Innen und Geduldete am Deutschen Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17 – 19 und Barnet-Licht-Platz Stand: 02.05.2016 2016 Barnet-Licht-Platz 306 Plätze 6 Monate Leistungen AsylbLG und für Bildung und Teilhabe Aufwendungen 2017 Barnet-Licht-Platz 306 Plätze 12 Monate 796.900 € 1.598.250 € 2.054.600 € 3.299.700 € Für das Haushaltsjahr 2016 werden im PSP-Element „GU-Asyl Barnet-Licht-Platz 0 (Systembauweise)“ (1.100.31.3.0.01.65) außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 2.054.600 € erforderlich. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000). Die ab dem Jahr 2017 anfallenden Aufwendungen werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen. 5 Folgen bei Nichtbeschluss Sollte der Beschluss nicht gefasst werden, können die Objekte als ein Bestandteile des Unterbringungskonzeptes für Asylbewerber nicht (weiter) betrieben werden. Die nach wie vor angespannte Unterbringungssituation würde sich dadurch verschärfen. Damit wäre die vollumfängliche Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe gefährdet. 10/10