Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1061652.pdf
Größe
231 kB
Erstellt
02.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:50
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Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-02521-NF-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
18.05.16
Beschlussfassung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für den Betrieb der
Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/-innen und Geduldete am
Deutschen Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17 - 19 und Barnet-Licht-Platz
Anmerkung zur Überarbeitung: Lebt ein Leistungsberechtigter nach AsylbLG in einer Notunterkunft,
in der eine Speisenversorgung angeboten wird, steht ihm monatlich ein geringerer Betrag zur
Verfügung als einem Leistungsberechtigten, der sich selbst versorgen muss. Die Auszahlbeträge
werden in der Leistungsabteilung des Sozialamtes für die betreffenden Bewohner reduziert um den
gesetzlich vorgegebenen Betrag.
In der ursprünglichen Fassung der Vorlage war dies leider nicht berücksichtigt worden, so dass es
einer entsprechenden Korrektur bedarf.
Am Standort Deutscher Platz bedeutet dies eine Verringerung der bisher genannten
außerplanmäßigen Aufwendungen um 670.800 €, im Objekt Schomburgkstr. 2 eine um 485.600 €.
Beschlussvorschlag:
1. Standort winterfeste Zelte am Deutschen Platz
1.1
Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element „Asyl-GU
Winterfeste Zelte“ (1.100.313.01.59) für Betreibung, Ausstattung, Speisenversorgung und soziale
Betreuung werden im Jahr 2016 in Höhe von weiteren 6.244.200 € bestätigt (insgesamt damit
9.844.200 €). Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000).
1.2
Die ab dem Jahr 2017 anfallenden Aufwendungen für den Zeltstandort Deutscher Platz
werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt
der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen.
2. Notunterkunft Schomburgkstr. 2
2.1
Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element „Asyl-GU
Schomburgkstraße 2“ (1.100.313.01.71) für Miete, Betreibung, Ausstattung, Speisenversorgung und
soziale Betreuung werden im Jahr 2016 in Höhe von 7.209.300 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus
der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000).
2.2
Für bauliche Maßnahmen im Objekt Schomburgkstraße 2 werden gem. § 79 (1) SächsGemO
im zentralen Budget „Amt 50 – Bauliche und technische Unterhaltung“ (50_UH) in Höhe insgesamt
566.000 € ( einschließlich der bereits durch Beschluss des Oberbürgermeisters dafür
bereitgestellten 472.000 € im Rahmen der flexiblen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel zur
Unterbringung von Asylbewerber/-innen) bestätigt. Die Deckung erfolgt jeweils aus der Kostenstelle
„Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000).
2.3
Die ab dem Jahr 2017 anfallenden Aufwendungen für das Objekt Schomburgkstr. werden in
den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der
Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen.
3. Gemeinschaftsunterkunft Eutritzscher Str. 17 - 19
3.1
Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element
„GU-Asyl Eutritzscher Straße 17 – 19“ (1.100.31.3.0.01.69) für 2016 in Höhe von weiteren 2.671.900
€ bestätigt (insgesamt damit 3.161.050 € inkl. der bereits bereitgestellten 489.150 € für Miete). Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt
Asyl“ (1098300000).
3.2
Die ab dem Jahr 2017 anfallenden Aufwendungen für das Objekt Eutritzscher Str. 17 – 19
werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt
der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen.
4. Gemeinschaftsunterkunft in Systembauweise Barnet-Licht-Platz
4.1
Für das Haushaltsjahr 2016 werden im PSP-Element „GU-Asyl Barnet-Licht-Platz
(Systembauweise)“ (1.100.31.3.0.01.65) außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1)
SächsGemO in Höhe von 2.054.600 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle
„Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000).
4.2
Die ab dem Jahr 2017 anfallenden Aufwendungen für das Objekt Barnet-Licht-Platz werden
in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der
Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
9.844.200,00 €
7.209.300,00 €
1.100.313.01.59 AsylGU Winterfeste Zelte
1.100.31.3.0.01.71 AsylGU Schomburgkstr. 2
Aufwendungen
3.161.050,00 €
2.054.600,00 €
Finanzhaushalt
1.100.31.3.0.01.69 AsylGU Eutritzscher Str. 17
– 19
1.100.31.3.0.01.65 AsylGU Barnet-Licht-Platz 0
(Systembauweise)
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Sachverhalt Vorlage VI-DS-02521-NF-02 Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für
den Betrieb der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/- Innen und Geduldete am Deutschen
Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17 – 19 und Barnet-Licht-Platz
Stand: 02.05.2016
1
Ausgangssituation / Begründung der Notwendigkeit
Für 2016 liegt noch keine Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Deutschland vor. Das Land Sachsen geht als mittlere Unterbringungsbehörde von einem Zugang von
51.000 Personen in Sachsen aus. Entsprechend der vorläufigen Verteilplanung des Freistaates
Sachsen vom 21. März 2016 sind im Jahr 2016 in der Stadt Leipzig 6.895 Personen neu aufzunehmen.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung geht die Stadt Leipzig davon aus, dass tatsächlich bis Jahresende 4.000 Personen aufgenommen werden und dass sicherheitshalber ein
Puffer für die Unterbringung von weiteren 2.500 Personen vorgehalten werden sollte.
Die verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in
Gemeinschaftsunterkünften, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet.
Im Dezember 2015 und in den ersten Monaten des Jahres 2016 mussten aufgrund der deutlich
gestiegenen Zuweisungszahlen in kürzester Zeit Notunterkünfte bereit gestellt werden, um die
Unterbringungsbedarfe abdecken zu können. Hierzu zählen der Zeltstandort Deutscher Platz, der
am 22.12.2015 in Betrieb ging und ein ehemaliger Baumarkt in der Schomburgkstraße 2, der seit
08.03.2016 in Nutzung ist.
Weitere Unterkünfte müssen für eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der
Tatsache, dass einige der bestehenden Unterkünfte, insbesondere aber die Notunterkünfte,
mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen.
Ebenso besteht jederzeit die Möglichkeit von kurzfristigen Unterbringungsbedarfen aufgrund
ungeplanter Zuweisungen.
2
Beschreibung der Vorhaben
Objektbeschreibung Deutscher Platz
Bei dem Objekt handelt es sich um ein unbebautes städtisches Grundstück in der Straße des 18.
Oktober 40 in 04103 Leipzig, auf das eine Unterkunft mit winterfesten Zelten für bis zu 400 Personen errichtet wurde. Das Grundstück ist an das öffentliche Verkehrssystem angeschlossen.
Der Grundsatzbeschluss zur Miete von winterfesten Zelten mit bis zu 1.600 Plätzen erfolgte am
28.10.2015 durch den Stadtrat (VI-DS-01984). Alle erforderlichen Maßnahmen zur Nutzung von
gemieteten Zelten mit bis zu 400 Plätzen erfolgten so, dass der Zeltstandort Deutscher Platz am
22.12.2015 den Betrieb aufnehmen konnte.
Es ist zur Zeit nicht beabsichtigt, weitere Zeltstandorte zu realisieren. Geeignete Freiflächen werden in die Objektprüfung einbezogen, so dass es im Notfall möglich ist, bei Änderung des Flüchtlingszustromes erneut adäquat zu reagieren.
1/10
Sachverhalt Vorlage VI-DS-02521-NF-02 Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für
den Betrieb der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/- Innen und Geduldete am Deutschen
Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17 – 19 und Barnet-Licht-Platz
Stand: 02.05.2016
Objektbeschreibung Schomburgkstr. 2
Um dringend benötigte Kapazitäten zur Unterbringung von Asylsuchenden bereitstellen zu können, wurde in der Schomburgkstr. 2 in 04179 Leipzig ein Gebäude mit maximal 400 Plätzen ab
08.03.2016 bezogen. Das Objekt wird für die Dauer von einem Jahr für die Unterbringung von
Asylbewerberinnen und Asylbewerbern angemietet. Die Nutzung als Notunterkunft ist für eine
Dauer von drei Monaten geplant. Es wird mit einer durchschnittlichen Belegung von 360 Personen
gerechnet.
Das Objekt in der Schomburgkstr. 2 liegt westlich des Leipziger Stadtzentrums im Ortsteil
Rückmarsdorf. Es handelt sich um eine Gewerbeimmobilie, welche bis zu ihrem Leerstand als
Baumarkt genutzt wurde. Einkaufsmöglichkeiten und der Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr befinden sich in ca. 1.500 Meter Entfernung.
Das leerstehende Gebäude wird an die Stadt Leipzig vermietet. Eine Herrichtung als Flüchtlingsunterkunft erfolgte durch die Stadt Leipzig (siehe Vorlage VI-DS-02361). Die eingezäunte Freifläche ist gepflastert und wird laufend gepflegt.
Nach der 3-monatigen Belegung ist eine weitere Nutzung als Unterkunft bei Bedarf entsprechend
der dargestellten Kapazität bis einschließlich Dezember 2016 möglich. Das Objekt soll durch die
Malteser Hilfsdienst gGmbH betrieben werden. Der Vertrag wird eine Laufzeit von zehn Monaten
haben. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der tatsächlichen Belegung.
Objektbeschreibung Eutritzscher Str. 17 - 19
Bei dem Objekt handelt es sich um einen leerstehenden teilweise viergeschossigen
Bürogebäudekomplex in 04105 Leipzig. Das Gebäude befindet sich im Zentrum Leipzigs zwischen
der Roscherstraße und der Michaelisstraße.
In der Umgebung befinden sich das Leibniz-Gymnasium am Nordplatz, das Veranstaltungsobjekt
Stadtbad Leipzig, das Finanzamt Leipzig I am Wilhelm-Liebknecht-Platz, Finanzamt Leipzig II am
Nordplatz, die Kindertagesstätte „KiTa am Zoo“, das Betriebsgelände der Stadtwerke Leipzig, eine
Vielzahl an Einkaufsmöglichkeiten sowie medizinische Einrichtungen. Zugleich besteht eine sehr
gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (Straßenbahn und Bus).
Objektbeschreibung Barnet-Licht-Platz
Bei dem Objekt handelt es sich um ein unbebautes städtisches Grundstück in 04103 Leipzig
Thonberg, auf das eine Unterkunft in Systembauweise für 306 Personen zweigeschossig errichtet
werden soll. Das Grundstück ist an das öffentliche Verkehrssystem angeschlossen.
2.1
Sicherheitskonzept
Am Zeltstandort Deutscher Platz wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten.
Da es sich um eine Notunterkunft mit ungünstigen inneren Strukturen (keine geschlossenen
Rückzugsbereiche, teilweise mehrere Familien in einem Raum) handelt, sind die Betreuungszeiten
in die Abend- und Nachtstunden sowie auf die Wochenenden zu erweitern. Gem. RBV-1825/13
erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie I. Der Umfang der Bewachung folgt den
Erfordernissen einer Notunterkunft.
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Sachverhalt Vorlage VI-DS-02521-NF-02 Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für
den Betrieb der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/- Innen und Geduldete am Deutschen
Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17 – 19 und Barnet-Licht-Platz
Stand: 02.05.2016
Am Standort Schomburgkstraße 2 wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten.
Es handelt sich auch hier um eine Notunterkunft mit ungünstigen inneren Strukturen (keine
geschlossenen Rückzugsbereiche, teilweise mehrere Familien in einem Raum). Daher sind auch
hier die Betreuungszeiten in die Abend- und Nachtstunden sowie auf die Wochenenden
auszuweiten. Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung werden die in RBV-1825/13 beschriebenen
Maßnahmen der Kategorie I zur Grundlage genommen. Der Umfang der Bewachung folgt den
Erfordernissen einer Notunterkunft.
Das Objekt Eutritzscher Str. 17 - 19 soll in die Kategorie A „Erstunterbringung in der Stadt Leipzig
in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ (vgl. RBV-1826/13) eingeordnet werden. Hinsichtlich der
Sicherheitsausstattung wird vorgeschlagen, die für die in RBV-1825/13 beschriebenen
Maßnahmen der Kategorie I zur Anwendung zu bringen.
Der Standort Barnet-Licht-Platz wird gemäß RBV-1826/13 ebenfalls der Kategorie A
„Erstunterbringung in der Stadt Leipzig in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ zugeordnet.
Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung werden die in RBV-1825/13 beschriebenen Maßnahmen
der Kategorie I zur Grundlage genommen.
2.2
Betreibung, Bewachung und soziale Betreuung
Die Leistungen zur Betreibung, Ausstattung, und sozialen Betreuung des Objektes sollen in allen
Objekten vergeben werden. In den Notunterkünften Schomburgkstraße 2 und Zeltstandort
Deutscher Platz ist darüber hinaus eine Speisenversorgung vorzuhalten, die von externen
Partnern erbracht werden soll.
Die Betreibung beinhaltet:
•
die Unterhaltung, Instandsetzung sowie Versorgung und Reinigung der Unterkunft,
•
die Durchsetzung von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung sowie die Einhaltung der
Verkehrssicherungspflichten,
•
die Einhaltung der brandschutzrechtlichen und hygienischen Vorschriften,
•
die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen,
•
die Gewährleistung von Versicherungsschutz zur Absicherung etwaiger Risiken
(Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und insbesondere Haftpflichtschäden usw.),
•
eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung,
•
eine Hausleitung.
Die Grund- und Erstaustattung erfolgt in Anlehnung an die Verwaltungsvorschrift des
Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Mindestempfehlungen zu Art, Größe und
Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften vom 24.04.2015 und umfasst je Bewohner/-in:
•
eine separate Schlafgelegenheit (Bett mit Lattenrost und Matratze, Kopfkissen und
Zudecke),
•
einen Tischplatz (Tisch mit Sitzgelegenheit),
•
einen abschließbaren Schrank oder Schrankteil,
3/10
Sachverhalt Vorlage VI-DS-02521-NF-02 Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für
den Betrieb der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/- Innen und Geduldete am Deutschen
Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17 – 19 und Barnet-Licht-Platz
Stand: 02.05.2016
•
Bettwäsche und Handtücher zum regelmäßigen Wechsel.
Der Betreiber ist verpflichtet, das Inventar auf eigene Kosten in einem guten Zustand zu halten
und ggf. Ersatzbeschaffungen vorzunehmen. Eventuelle Reparaturen oder Ersatzleistungen
erfolgen in Eigenverantwortung des Betreibers.
Die Speisenversorgung beinhaltet die komplette Lebensmittelversorgung für Frühstück,
Mittagessen und Abendessen. Hierzu gehören auch frisches Obst, Getränke und mindestens ein
warme Mahlzeit am Tag. Auf die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft und die daraus
folgenden Essgewohnheiten der Bewohner sowie erforderliche Spezialkost für besondere
Zielgruppen (Kleinkinder, Babys, Schwangere und stillende Mütter) ist Rücksicht zu nehmen.
Die soziale Betreuung beinhaltet:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung spezifiziert nach Alters- und
Geschlechtsgruppen,
Orientierungshilfen zu den Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten in der Bundesrepublik Deutschland,
Unterstützung bei der Gestaltung des Zusammenlebens der Bewohner/innen der Gemeinschaftsunterkunft,
Unterstützung bei der Organisation des täglichen Lebens und Motivation zur Eigenverantwortlichkeit der Bewohner/innen,
bei Unterbringung von Familien: Unterstützung der Familien bei der Erfüllung der Schulpflicht der Kinder, sowie Integration kleinerer Kinder in Kitas,
Erkennen von Konfliktsituationen und Hilfe bei der Beseitigung bzw. Vermeidung,
Unterbreitung von Beschäftigungsangeboten, z. B. zur Instandhaltung und Pflege der
Objekte und ihrer Außenanlagen,
Bildungsangebote, z. B. zum Spracherwerb,
Förderung von Kontakten zur Wohnbevölkerung,
Vorbereitung auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum und
Erkennen vorhandener oder sich entwickelnder Suchtmittelabhängigkeiten und Motivation
zur Annahme bestehender Hilfsangebote.
Gemäß RBV-1826/13 vom 21.11.2013 ist für die soziale Betreuung ein Personalschlüssel von 1
Vollzeitstelle/50 Bewohner vorzuhalten. Die Betreuungszeiten für die Notunterkünfte sind auf
Abend- und Nachtzeiten sowie auf Wochenenden ausgeweitet worden. Ein Betreuungsschlüssel
von 1:50 wird in den Abend- und Nachtstunden jedoch nicht notwendig.
Im Zeltstandort Deutscher Platz ist eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung mit tagsüber 9 Personen
sowie in der Zeit von 21 Uhr bis 9 Uhr mit 10 Personen erforderlich. Darüber hinaus sind eine
Hausleitung, Reinigungskräfte und zwei Hausmeister erforderlich.
In der Schomburgkstr. 2 ist eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung mit 6 Wachkräften erforderlich.
Ebenso werden ein Hausleiter sowie zwei Hausmeister + Reinigungskräfte vorgehalten.
In der Eutritzscher Str. 17 - 19 werden bei einer Objektgröße von 369 Plätzen sieben VzÄ für die
soziale Betreuung vorgehalten. Für die Bewirtschaftung des Objektes sind ein Hausleiter, zwei
Hausmeister sowie Reinigungspersonal für die Gemeinschaftsflächen vorzuhalten. Die Rund-umdie-Uhr-Bewachung ist mit zwei Wachkräften und zusätzlicher Bestreifung vorgesehen.
4/10
Sachverhalt Vorlage VI-DS-02521-NF-02 Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für
den Betrieb der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/- Innen und Geduldete am Deutschen
Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17 – 19 und Barnet-Licht-Platz
Stand: 02.05.2016
Für die soziale Betreuung des Objektes Barnet-Licht-Platz sechs VzÄ eingesetzt. Die Betreibung
beinhaltet eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung mit drei Personen, eine Hausleitung sowie
Hausmeister- und Reinigungsdienstleistungen.
3
Wirtschaftlichkeit
Sowohl die Bewirtschaftung, die Bewachung als auch die soziale Betreuung im Objekt sollen
durch externe Partner realisiert werden. Ebenso soll die Ausstattung der Unterkunft an Fremdfirmen vergeben werden. In den Notunterkünften Schomburgkstraße 2 und Deutscher Platz wird
zusätzlich die Speisenversorgung durch externe Dritte erbracht.
Alternativ bestünde die Möglichkeit, diese Objekte durch die Stadt Leipzig selbst zu betreiben. Die
hierzu durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl die
Bewirtschaftung und Betreuung als auch die Bewachung mit externen Partnern günstiger gestaltet
werden kann. Die Bereitstellung einer Speisenversorgung durch die Stadt Leipzig war aufgrund
der Kurzfristigkeit der Vorhaben am Deutschen Platz und Schomburgkstraße nicht möglich. Die
Vergabe der Leistungen an Dritte unterliegt regelmäßig dem Wirtschaftlichkeitsgebot.
4
Finanzielle Auswirkungen
4.1 Finanzielle Auswirkungen Zeltstandort Deutscher Platz
Eckpunkte des Mietvertrages Zeltstandort Deutscher Platz
Das Mietverhältnis beginnt zum 01.12.2015 und endet zum Ablauf des 31.12.2017.
Für drei winterfeste Zelthallen (max. 400 Plätze), 16 Bürocontainer und eine Heizungsanlage zahlt
die Stadt monatlich 78.623,30 €. Für die Überlassung der Zaunanlage, Elektroinstallation, Lampen
und Leuchten, Wasser- und Abwasserinstallationen und Satellitenanlage zahlt die Stadt zum
Mietbeginn eine einmalige Miete von 250.500 €. Zur Versorgung mit Strom und Wasser und für die
Entsorgung von Abwasser schließt die Stadt eigene Verträge ab. Die Stadt trägt die Kosten der
Beheizung und trägt die Kosten für die Beseitigung von Abfällen. Der Stadt obliegt auf eigene
Kosten die Instandhaltung und -setzung der Mietsachen. Die Stadt muss einen Großteil der
Werkleistungen bei Beendigung des Mietverhältnisses auf eigene Kosten zurückbauen.
5/10
Sachverhalt Vorlage VI-DS-02521-NF-02 Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für
den Betrieb der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/- Innen und Geduldete am Deutschen
Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17 – 19 und Barnet-Licht-Platz
Stand: 02.05.2016
Einordnung Zeltstandort Deutscher Platz in den Haushalt
Summe
2016
Ergebnishaushalt
Deutscher Platz
12 Monate
Einmaliger Aufwand
Miete
Bewirtschaftungskosten
(inklusive Verbrauchsmaterial,
Ersatzbeschaffung bei
Bewohnerwechsel, Entsorgung)
Medien (Strom, Wasser,
Wärme)
626.000 €
1.194.500 €
Anteil
2016
Deutscher Platz
einmaliger Aufwand
626.000 €
250.500 €
Anteil
2016
Deutscher Platz
laufende
Aufwendungen
400 Plätze
12 Monate
944.000 €
1.050.000 €
1.050.000 €
640.000
640.000
Verpflegungsleistungen
1.750.000.€
1.750.000€
soziale Betreuung
Bewachung
Leistungen AsylbLG und für
Bildung und Teilhabe
Summe Aufwendungen
1.050.000 €
2.100.000€
1.050.000 €
2.100.000 €
1.433.700 €
1.433.700 €
9.844.200 €
876.500 €
8.967.700 €
Mit dem Beschluss zur Miete von winterfesten Zelten mit bis zu 1.600 Plätzen (VI-DS-01984,
Stadtrat 28.10.2015) erfolgte die Bereitstellung von außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79
(1) SächsGemO in Höhe von 2,3 Mio. € für das Jahr 2015 und in Höhe von 3,6 Mio. € für das Jahr
2016.
Diese bereits bereitgestellten Mittel für das Jahr 2016 in Höhe von 3,6 Mio. € verringern die
Gesamtsumme der außerplanmäßig zusätzlich bereitzustellenden Aufwendungen, da derzeit keine
weiteren Zeltstandorte geplant sind und insofern die finanziellen Mittel für Mietaufwendungen für
1.200 Plätze nicht benötigt werden.
Außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element „Asyl-GU
Winterfeste Zelte“ (1.100.313.01.59) für Betreibung, Ausstattung, Speisenversorgung und soziale
Betreuung werden im Jahr 2016 in Höhe von weiteren 6.244.200 € erforderlich (insgesamt damit
9.844.200 €). Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000).
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Sachverhalt Vorlage VI-DS-02521-NF-02 Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für
den Betrieb der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/- Innen und Geduldete am Deutschen
Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17 – 19 und Barnet-Licht-Platz
Stand: 02.05.2016
Summe
2016
Deutscher Platz
350 Plätze
Finanzhaushalt
7 Sanitär- und 1 Kühlcontainer (gebraucht)
Containeranlage für wäschetechnische Versorgung
sowie zusätzliche Container für soziale Betreuung
Summe
158.600 €
89.300 €
247.900 €
Zum Betrieb der Notunterkunft waren neben den winterfesten Zelten sieben gebrauchte Sanitärund ein Kühlcontainer erforderlich, deren Erwerb im Mietvertrag vereinbart wurde.
Für die wäschetechnische Versorgung mussten im Nachhinein weitere Möglichkeiten zur Reinigung der Wäsche bereitgestellt werden, da die bisherigen Kapazitäten nicht ausreichen. Daher
wurde der Kauf einer Containeranlage, welche mit drei Waschmaschinen, drei Trocknern,
Bügelbrett und Bügeleisen ausgestattet ist, als wirtschaftlichste Variante befunden.Ebenso hat der
Betreiber aufgrund der beengten Räumlichkeiten ein Angebot zur Erweiterung der Container für
Sozialarbeiterbüros vorgelegt, das ebenfalls bezuschlagt werden soll.
Außerplanmäßigen Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element „Asyl-GU
Deutscher Platz“ (7.0001561.700) wurden für das Jahr 2016 bereits in Höhe von 54.800 €
bereitgestellt. Weitere außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von
193.100 € (damit insgesamt 247.900 €) werden erforderlich. Die Deckung erfolgt aus der
Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl“ (1098400000).
4.2
Finanzielle Auswirkungen Objekt Schomburgkstr. 2
Eckpunkte des Mietvertrages Schomburgkstr. 2
Der mit dem Eigentümer des Objektes verhandelte Mietvertrag beinhaltet beinhaltet folgende
Konditionen:
Der Mietgegenstand umfasst die Flächen des Baumarkts und Gartencenters nebst Außenanlagen
auf Teilen des Grundbesitzes Schomburgkstr. 2.
Folgende Konditionen wurden vereinbart:
Objekt Schomburgkstr. 2
Mietzins/Monat
Nettomietzins, davon
42.680,50 €
- Verkaufsfläche Baumarkt
25.916,00 €
- Gartencenter
11.764,50 €
- Außenflächen
5.000,00 €
Vorauszahlung auf Nebenkosten
2995,10 €
Gesamtsumme
45.675,60
Die Betriebskosten und Nebenkosten werden gemäß Mietvertrag ebenfalls durch die Stadt Leipzig
getragen.
7/10
Sachverhalt Vorlage VI-DS-02521-NF-02 Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für
den Betrieb der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/- Innen und Geduldete am Deutschen
Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17 – 19 und Barnet-Licht-Platz
Stand: 02.05.2016
Die tatsächlichen Betriebskosten und Nebenkosten werden jährlich abgerechnet und sind
entsprechend des tatsächlich entstehenden Aufwandes durch die Stadt Leipzig zu tragen. Die
Stadt schließt - soweit möglich - mit den Versorgungsunternehmen (Strom, Heizung, Gas,
Müllabfuhr, Trinkwasser, Abwasser, Fernwärme, etc.) direkte Verträge ab und rechnet die damit
zusammenhängenden Verbrauchskosten selbst ab.
Das Mietverhältnis beginnt am 05.01.2016 und endet 12 Monate nach Mietbeginn.
Einordnung Objekt Schomburgkstr. 2 in den Haushalt
Die einmalige Ausstattung des Objektes erfolgt durch die Stadt Leipzig.
Insgesamt betragen die Aufwendungen für das Objekt im Jahr 2016 für einen Betrieb von zehn
Monaten 7.402.300 €. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Ergebnishaushalt
Miete
Bewirtschaftungskosten
einschließlich Medien
Ausstattung
Betriebsaufwendungen
(Verpflegungsleistungen)
soziale Betreuung
Bewachung
Leistungen AsylbLG und für
Bildung und Teilhabe
Zwischensumme
Herrichtung (Budget 50 _
UH)
Summe Aufwendungen
Davon:
Davon:
2016
variable Kosten
Fixkosten
Schomburgkstraße 2
Schomburgkstraße 2 Schomburgkstraße 2
360 Plätze
360 Plätze
400 Plätze Maximal10 Monate
belegung
3 Monate
456.800 €
456.800 €
1.374.500
560.000 €
268.350 €
560.000 €
1.348.400 €
404.520 €
909.700 €
1.500.000 €
272.910 €
336.435 €
1.059.900 €
317.970 €
7.209.300 €
1.582.800 €
566.000 €
566.000 €
7.775.300 €
1.600.185 €
2.843.050 €
In der o. g. Darstellung ist zu beachten, dass bei Leerzug des Objektes nach 3 Monaten neben
den Fixkosten der Miete ebenfalls Kosten für die Bewachung des Objektes (mindestens
Videoüberwachung mit Aufschaltung auf eine Leitstelle, maximal Personalkosten für 1 Person
rund-um-die-Uhr) entstehen. Ebenfalls ist zu beachten, dass der Vertrag für die
Betreiberleistungen nicht ohne Weiteres nach 3 Monaten aufgekündigt werden kann, da das
Personal über einen längeren Zeitraum vertraglich gebunden wurde. Die Verwaltung wird daher
versuchen, dem Betreiber möglichst im direkten Anschluss „Ersatzobjekte“ für den Standort
Schomburgkstraße 2 vorzuschlagen, um die Folgekosten zu minimieren.
Außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element „Asyl-GU
Schomburgkstraße 2“ (1.100.313.01.71) für Miete, Betreibung, Ausstattung, Speisenversorgung
und soziale Betreuung in Höhe von 7.209.300 € erforderlich.
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Sachverhalt Vorlage VI-DS-02521-NF-02 Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für
den Betrieb der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/- Innen und Geduldete am Deutschen
Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17 – 19 und Barnet-Licht-Platz
Stand: 02.05.2016
Für bauliche Maßnahmen werden im zentralen Budget „Amt 50 – Bauliche und technische
Unterhaltung“ (50_UH) in Höhe von weiteren 94.000 € (zu den bereits durch Beschluss des
Oberbürgermeisters dafür bereitgestellten 472.000 €) erforderlich. Die Deckung erfolgt jeweils aus
der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000).
4.3.
Finanzielle Auswirkungen Objekt Eutritzscher Str. 17-19
Plan 2016
Eutritzscher Straße 17 - 19
369 Plätze
8 Monate
Plan 2017
Eutritzscher Straße 17 - 19
369 Plätze
12 Monate
Miete
489.150,00 €
874.350,00 €
Bewirtschaftung und Ausstattung
811.800,00 €
494.500,00 €
soziale Betreuung
295.200,00 €
442.800,00 €
Bewachung
300.000,00 €
450.000,00 €
Leistungen AsylbLG und für
Bildung und Teilhabe
1.264.900,00 €
1.895.050,00 €
Summe
3.161.050,00 €
4.156.700,00 €
Außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element „GU-Asyl
Eutritzscher Straße 17 – 19“ (1.100.31.3.0.01.69) für 2016 in Höhe von weiteren 2.671.900 €
erforderlich (insgesamt damit 3.161.050 € inkl. der bereits durch den Oberbürgermeister
bereitgestellten 489.150 € für Miete). Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige
Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000).
Ab dem Jahr 2017 fallen jährliche Aufwendungen in Höhe von 4.156.700 € an.
Die ab dem Jahr 2017 anfallenden Aufwendungen werden in den jeweiligen Haushaltsjahren
planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie
Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen.
Die Mittel für die Jahre 2017 ff. werden vorbehaltlich der Beschlussfassung der jeweiligen
Haushaltsjahre bestätigt.
4.4
Finanzielle Auswirkungen Objekt Barnet-Licht-Platz
2016
Barnet-Licht-Platz
306 Plätze
6 Monate
2017
Barnet-Licht-Platz
306 Plätze
12 Monate
Bewirtschaftung und
Ausstattung
703.800 €
593.650 €
Bewachung
278.500 €
557.000 €
soziale Betreuung
275.400 €
550.800 €
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Sachverhalt Vorlage VI-DS-02521-NF-02 Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für
den Betrieb der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/- Innen und Geduldete am Deutschen
Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17 – 19 und Barnet-Licht-Platz
Stand: 02.05.2016
2016
Barnet-Licht-Platz
306 Plätze
6 Monate
Leistungen AsylbLG und für
Bildung und Teilhabe
Aufwendungen
2017
Barnet-Licht-Platz
306 Plätze
12 Monate
796.900 €
1.598.250 €
2.054.600 €
3.299.700 €
Für das Haushaltsjahr 2016 werden im PSP-Element „GU-Asyl Barnet-Licht-Platz 0 (Systembauweise)“ (1.100.31.3.0.01.65) außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO
in Höhe von 2.054.600 € erforderlich. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige
Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000).
Die ab dem Jahr 2017 anfallenden Aufwendungen werden in den jeweiligen Haushaltsjahren
planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie
Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen.
5
Folgen bei Nichtbeschluss
Sollte der Beschluss nicht gefasst werden, können die Objekte als ein Bestandteile des Unterbringungskonzeptes für Asylbewerber nicht (weiter) betrieben werden. Die nach wie vor angespannte Unterbringungssituation würde sich dadurch verschärfen. Damit wäre die vollumfängliche
Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe gefährdet.
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