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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1061169.pdf
Größe
152 kB
Erstellt
28.04.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:48

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02101-DS-03 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Fachausschuss Finanzen Ratsversammlung 18.05.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Asyl: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Hainbuchenstraße 13, 04329 Leipzig: Finanzierungsbeschluss, Ausführungsbeschluss für Bewirtschaftung, Bewachung, Ausstattung und Leistungen der sozialen Betreuung, außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO -EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag: Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element „Asyl GU Hainbuchenstr. 13“ (1.100.31.3.01.48) für Betreibung, Ausstattung und soziale Betreuung werden im Jahr 2016 in Höhe von 1.390.600 bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (109830000). Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis wo veranschlagt Erträge 1.390.600 2016 Aufwendungen 1.100.31.3.01.48 Asyl – Hainbuchenstraße 13 1.726.100 jährlich ab 2017 Finanzhaushalt Höhe in EUR Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt Vorlage VI-DS-02101-DS-03 Asyl: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Hainbuchenstraße 13, 04329 Leipzig: außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO _____________________________________________________________________________ 1. Grundlagen Das Gebäude der ehemaligen Heinrich-Heine-Schule stand leer und wurde zur Unterbringung von Flüchtlingen umgebaut. Das Objekt wurde als Unterkunft für bis zu 182 Bewohner hergerichtet. 2. Zeitliche Einordnung des Vorhabens Die Fertigstellung des Objektes ist zum 30.04.2016 (Flügel A und C) / 21.05.2016 (Flügel B) geplant. 09.11.15 Grundsatzentscheidung im Regeltermin Liegenschaften 24.11.15 Grundsatz-, Bau und Ausführungsbeschluss der Dienstberatung des Oberbürgermeisters 17.05.16 Inbetriebnahme Flügel A und C 06.06.16 Inbetriebnahme Flügel B 3. Sicherheitskonzept, Betreibung, Bewachung und soziale Betreuung Für das Objekt Hainbuchenstr. 13 wird gem. RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten. Gem. RBV-1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie I. Die Leistungen zur Betreibung, Ausstattung und sozialen Betreuung des Objektes sollen vergeben werden. Die Betreibung beinhaltet: • • • • • • • die Unterhaltung, Instandsetzung sowie Versorgung und Reinigung der Unterkunft, die Durchsetzung von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung sowie die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten, die Einhaltung der brandschutzrechtlichen und hygienischen Vorschriften, die Erstausstattung/Möblierung des Objektes, die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen und die Gewährleistung von Versicherungsschutz zur Absicherung etwaiger Risiken (Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und insbesondere Haftpflichtschäden usw.) Rund-um-die-Uhr Bewachung mit zwei Sicherheitskräften. 1/3 Sachverhalt Vorlage VI-DS-02101-DS-03 Asyl: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Hainbuchenstraße 13, 04329 Leipzig: außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO _____________________________________________________________________________ Die soziale Betreuung beinhaltet: • • • • • • • • • • • Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung spezifiziert nach Alters- und Geschlechtsgruppen, Orientierungshilfen zu den Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten in der Bundesrepublik Deutschland, Unterstützung bei der Gestaltung des Zusammenlebens der Bewohner/innen der Gemeinschaftsunterkunft, Unterstützung bei der Organisation des täglichen Lebens und Motivation zur Eigenverantwortlichkeit der Bewohner/innen, bei Unterbringung von Familien: Unterstützung der Familien bei der Erfüllung der Schulpflicht der Kinder, sowie Integration kleinerer Kinder in Kitas, Erkennen von Konfliktsituationen und Hilfe bei der Beseitigung bzw. Vermeidung, Unterbreitung von Beschäftigungsangeboten, z. B. zur Instandhaltung und Pflege der Objekte und ihrer Außenanlagen, Bildungsangebote, z. B. zum Spracherwerb, Förderung von Kontakten zur Wohnbevölkerung, Vorbereitung auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum und Erkennen vorhandener oder sich entwickelnder Suchtmittelabhängigkeiten und Motivation zur Annahme bestehender Hilfsangebote. Gemäß RBV-1826/13 vom 21.11.2013 ist für die soziale Betreuung ein Personalschlüssel von einer Vollzeitstelle/50 Bewohner vorzuhalten. In der Hainbuchenstr. 13 werden bei einer Objektgröße von 182 Plätzen mindestens drei VzÄ für die soziale Betreuung und ein Hausleiter, 1,5 VzÄ Hausmeister und Reinigungspersonal für die Gemeischaftsflächen für die Bewirtschaftung im Objekt vorgehalten. 4. Wirtschaftlichkeit Sowohl die Bewirtschaftung, die Bewachung, als auch die soziale Betreuung im Objekt sollen durch externe Partner realisiert werden. Ebenso soll die Ausstattung der Unterkunft an Fremdfirmen vergeben werden. Alternativ bestünde die Möglichkeit, dieses Objekt durch die Stadt Leipzig selbst zu betreiben. Die hierzu durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl die Bewirtschaftung und Betreuung als auch die Bewachung und Ausstattung mit externen Partnern günstiger gestaltet werden kann. Die Vergabe der Leistungen an Dritte unterliegt regelmäßig dem Wirtschaftlichkeitsgebot. 2/3 Sachverhalt Vorlage VI-DS-02101-DS-03 Asyl: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Hainbuchenstraße 13, 04329 Leipzig: außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO _____________________________________________________________________________ 5. Finanzielle Auswirkungen Ergebnishaushalt Ausstattung Bewirtschaftung soziale Betreuung Bewachung Leistungen AsylbLG und für Bildung und Teilhabe Summe Aufwendungen Plan 2016 Plan 2017 Hainbuchenstraße 13 Hainbuchenstraße 13 182 Plätze 182 Plätze 8 Monate 12 Monate 254.800 25.500 145.600 218.400 145.600 218.400 210.000 314.850 634.600 948.950 1.390.600 1.726.100 Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element „Asyl GU Hainbuchenstr. 13“ (1.100.31.3.01.48) für Betreibung, Ausstattung und soziale Betreuung im Jahr 2016 in Höhe von 1.390.600 benötigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (109830000). Ab dem Jahr 2017 fallen jährliche Aufwendungen in Höhe von 1.726.100 € an. Die ab dem Jahr 2017 anfallenden Aufwendungen für das Objekt Hainbuchenstr. 13 werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen. 3/3 VI-DS-02101-DS-03 Asyl: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Hainbuchenstraße 13, 04329 Leipzig: außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO Eilbedürftigkeitsbegründung Der Beschluss muss aus folgenden Gründen in der Ratsversammlung am 18.05.2016 gefasst werden: Gegenwärtig kommen etwa 70 % aller nach Leipzig gelangten Geflüchteten im Rahmen von Familienverbänden; in mehr als der Hälfte dieser Familie leben drei oder mehrere Kinder und Heranwachsende im Alter von 0 bis 16 Jahren. Die Unterbringung insbesondere von Kindern in den bestehenden Notunterkünften, etwa am Deutschen Platz (Zeltstandort), in der Schomburgstraße (ehemaliger Baumarkt) oder in der Messehalle 17 kann nach übereinstimmender Auffassung als wenig geeignet bezeichnet werden. Die räumlichen Gegebenheiten sind gekennzeichnet von weitestgehend fehlender Privatsphäre. Abhilfe wird mit der Herrichtung und Inbetriebnahme weiterer kleinerer Häuser wie der Hainbuchenstraße 13 geschaffen, die ein ungleich besseres Umfeld bieten. Aufgrund der vorstehend skizzierten Situation ist die Angelegenheit dringlich; zudem soll die Nutzung der Notunterkünfte schnellstens beendet werden, was die Verfügbarkeit von Ersatzkapazitäten voraussetzt.