Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1061169.pdf
Größe
152 kB
Erstellt
28.04.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
eilbedürftig
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02101-DS-03
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Fachausschuss Finanzen
Ratsversammlung
18.05.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Asyl: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Hainbuchenstraße 13, 04329
Leipzig: Finanzierungsbeschluss, Ausführungsbeschluss für Bewirtschaftung,
Bewachung, Ausstattung und Leistungen der sozialen Betreuung, außerplanmäßige
Auszahlungen und Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO -EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag:
Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element „Asyl GU
Hainbuchenstr. 13“ (1.100.31.3.01.48) für Betreibung, Ausstattung und soziale Betreuung werden im
Jahr 2016 in Höhe von 1.390.600 bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige
Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (109830000).
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
wo veranschlagt
Erträge
1.390.600
2016
Aufwendungen
1.100.31.3.01.48 Asyl –
Hainbuchenstraße 13
1.726.100
jährlich
ab 2017
Finanzhaushalt
Höhe in EUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt Vorlage VI-DS-02101-DS-03
Asyl: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Hainbuchenstraße 13, 04329 Leipzig:
außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO
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1. Grundlagen
Das Gebäude der ehemaligen Heinrich-Heine-Schule stand leer und wurde zur Unterbringung von
Flüchtlingen umgebaut.
Das Objekt wurde als Unterkunft für bis zu 182 Bewohner hergerichtet.
2. Zeitliche Einordnung des Vorhabens
Die Fertigstellung des Objektes ist zum 30.04.2016 (Flügel A und C) / 21.05.2016 (Flügel B)
geplant.
09.11.15
Grundsatzentscheidung im Regeltermin
Liegenschaften
24.11.15
Grundsatz-, Bau und Ausführungsbeschluss der
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
17.05.16
Inbetriebnahme Flügel A und C
06.06.16
Inbetriebnahme Flügel B
3. Sicherheitskonzept, Betreibung, Bewachung und soziale Betreuung
Für das Objekt Hainbuchenstr. 13 wird gem. RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten.
Gem. RBV-1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie I.
Die Leistungen zur Betreibung, Ausstattung und sozialen Betreuung des Objektes sollen vergeben
werden.
Die Betreibung beinhaltet:
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•
•
•
•
•
die Unterhaltung, Instandsetzung sowie Versorgung und Reinigung der Unterkunft,
die Durchsetzung von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung sowie die Einhaltung der
Verkehrssicherungspflichten,
die Einhaltung der brandschutzrechtlichen und hygienischen Vorschriften,
die Erstausstattung/Möblierung des Objektes,
die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen und
die Gewährleistung von Versicherungsschutz zur Absicherung etwaiger Risiken (Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und insbesondere Haftpflichtschäden
usw.)
Rund-um-die-Uhr Bewachung mit zwei Sicherheitskräften.
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Sachverhalt Vorlage VI-DS-02101-DS-03
Asyl: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Hainbuchenstraße 13, 04329 Leipzig:
außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO
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Die soziale Betreuung beinhaltet:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung spezifiziert nach Alters- und
Geschlechtsgruppen,
Orientierungshilfen zu den Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten in der Bundesrepublik Deutschland,
Unterstützung bei der Gestaltung des Zusammenlebens der Bewohner/innen der Gemeinschaftsunterkunft,
Unterstützung bei der Organisation des täglichen Lebens und Motivation zur Eigenverantwortlichkeit der Bewohner/innen,
bei Unterbringung von Familien: Unterstützung der Familien bei der Erfüllung der Schulpflicht der Kinder, sowie Integration kleinerer Kinder in Kitas,
Erkennen von Konfliktsituationen und Hilfe bei der Beseitigung bzw. Vermeidung,
Unterbreitung von Beschäftigungsangeboten, z. B. zur Instandhaltung und Pflege der
Objekte und ihrer Außenanlagen,
Bildungsangebote, z. B. zum Spracherwerb,
Förderung von Kontakten zur Wohnbevölkerung,
Vorbereitung auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum und
Erkennen vorhandener oder sich entwickelnder Suchtmittelabhängigkeiten und Motivation
zur Annahme bestehender Hilfsangebote.
Gemäß RBV-1826/13 vom 21.11.2013 ist für die soziale Betreuung ein Personalschlüssel von
einer Vollzeitstelle/50 Bewohner vorzuhalten.
In der Hainbuchenstr. 13 werden bei einer Objektgröße von 182 Plätzen mindestens drei VzÄ für
die soziale Betreuung und ein Hausleiter, 1,5 VzÄ Hausmeister und Reinigungspersonal für die
Gemeischaftsflächen für die Bewirtschaftung im Objekt vorgehalten.
4. Wirtschaftlichkeit
Sowohl die Bewirtschaftung, die Bewachung, als auch die soziale Betreuung im Objekt sollen
durch externe Partner realisiert werden. Ebenso soll die Ausstattung der Unterkunft an Fremdfirmen vergeben werden.
Alternativ bestünde die Möglichkeit, dieses Objekt durch die Stadt Leipzig selbst zu betreiben. Die
hierzu durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl die
Bewirtschaftung und Betreuung als auch die Bewachung und Ausstattung mit externen Partnern
günstiger gestaltet werden kann. Die Vergabe der Leistungen an Dritte unterliegt regelmäßig dem
Wirtschaftlichkeitsgebot.
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Sachverhalt Vorlage VI-DS-02101-DS-03
Asyl: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Hainbuchenstraße 13, 04329 Leipzig:
außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO
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5.
Finanzielle Auswirkungen
Ergebnishaushalt
Ausstattung
Bewirtschaftung
soziale Betreuung
Bewachung
Leistungen AsylbLG und für Bildung und
Teilhabe
Summe Aufwendungen
Plan 2016
Plan 2017
Hainbuchenstraße 13 Hainbuchenstraße 13
182 Plätze
182 Plätze
8 Monate
12 Monate
254.800
25.500
145.600
218.400
145.600
218.400
210.000
314.850
634.600
948.950
1.390.600
1.726.100
Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element „Asyl
GU Hainbuchenstr. 13“ (1.100.31.3.01.48) für Betreibung, Ausstattung und soziale Betreuung im
Jahr 2016 in Höhe von 1.390.600 benötigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige
Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (109830000).
Ab dem Jahr 2017 fallen jährliche Aufwendungen in Höhe von 1.726.100 € an.
Die ab dem Jahr 2017 anfallenden Aufwendungen für das Objekt Hainbuchenstr. 13 werden in den
jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der
Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen.
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VI-DS-02101-DS-03
Asyl: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Hainbuchenstraße 13, 04329 Leipzig:
außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO
Eilbedürftigkeitsbegründung
Der Beschluss muss aus folgenden Gründen in der Ratsversammlung am 18.05.2016 gefasst
werden:
Gegenwärtig kommen etwa 70 % aller nach Leipzig gelangten Geflüchteten im Rahmen von
Familienverbänden; in mehr als der Hälfte dieser Familie leben drei oder mehrere Kinder und
Heranwachsende im Alter von 0 bis 16 Jahren.
Die Unterbringung insbesondere von Kindern in den bestehenden Notunterkünften, etwa am
Deutschen Platz (Zeltstandort), in der Schomburgstraße (ehemaliger Baumarkt) oder in der
Messehalle 17 kann nach übereinstimmender Auffassung als wenig geeignet bezeichnet werden.
Die räumlichen Gegebenheiten sind gekennzeichnet von weitestgehend fehlender Privatsphäre.
Abhilfe wird mit der Herrichtung und Inbetriebnahme weiterer kleinerer Häuser wie der
Hainbuchenstraße 13 geschaffen, die ein ungleich besseres Umfeld bieten. Aufgrund der
vorstehend skizzierten Situation ist die Angelegenheit dringlich; zudem soll die Nutzung der
Notunterkünfte schnellstens beendet werden, was die Verfügbarkeit von Ersatzkapazitäten
voraussetzt.