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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1059856.pdf
Größe
177 kB
Erstellt
19.04.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:44

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Ratsversammlung eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02317-DS-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 18.05.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Auenseestr. 31 - 33: außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag: Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element „Asyl GU Auenseestr. 31 - 33“ (7.0001554.700) in Höhe von 1.550.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl“ (109840000). nachrichtlich: Beschluss des Oberbürgermeisters vom 26.04.2016: Die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau wird ermächtigt, die Leistungsphasen 4 - 9 und alle erforderlichen Maßnahmen zu beauftragen und umzusetzen, die zum geplanten Baubeginn 01.07.2016 notwendig sind. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 1.550.000 70001554700 GU Auenseestraße 31 33 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen 2016 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: s. Anlage Dauerhafte Unterkunft Auenseestr. 31 - 33 Bau und Finanzierung Bauvorhaben: Dauerhafte Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Auenseestr. 31 - 33 Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Sozialamt Burgplatz 1/Stadthaus, 04109 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126, 04317 Leipzig Stand: 13.04.2016 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Sozialamt Dauerhafte Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Auenseestr. 31 - 33 Inhaltsverzeichnis Kurzerläuterung 3 1 Grundlagen 3 1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption 3 1.2 Beschlüsse 3 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 4 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes 4 2.2 Ableitung des Bedarfes 4 2.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme 4 2.4 Alternativlösungen 4 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung 4 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 4 3.1 Städtebauliche Einordnung 4 3.2 Erläuterung der Planung 4 3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme 5 3.4 Eigentumsverhältnisse 5 4 Finanzieller Aufwand 5 5 Finanzierungsplan 6 6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) 6 7 Fristenplan 6 8 VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte 6 9 Folgekosten 7 9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 7 9.2 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 7 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Lageplan Grundriss Erdgeschoss Ansichten Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 2 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Sozialamt Dauerhafte Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Auenseestr. 31 - 33 Kurzerläuterung Für 2016 liegt noch keine Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Deutschland vor. Das Land Sachsen geht als mittlere Unterbringungsbehörde von einem Zugang von 51.000 Personen in Sachsen aus. Entsprechend der vorläufigen Verteilplanung des Freistaates Sachsen vom 21. März 2016 sind im Jahr 2016 in der Stadt Leipzig 6.895 Personen neu aufzunehmen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung geht die Stadt Leipzig davon aus, dass tatsächlich bis Jahresende 4.000 Personen aufgenommen werden und dass sicherheitshalber ein Puffer für die Unterbringung von weiteren 2.500 Personen vorgehalten werden sollte. Die verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Weitere Unterkünfte müssen für eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass einige der bestehenden Unterkünfte, insbesondere aber die Notunterkünfte, mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen. Ebenso besteht jederzeit die Möglichkeit von kurzfristigen Unterbringungsbedarfen aufgrund ungeplanter Zuweisungen. Die benachbarten städtische Mehrfamilienhäuser Auenseestr. 31 – 33 in Leipzig Wahren sollen zur dauerhaften Unterbringung von Flüchtlingen genutzt und dafür umfassend saniert werden. 1 Grundlagen 1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption Die dreigeschossigen benachbarten Gebäude wurden als Mehrfamilienhäuser 1937 erbaut und befinden sich in städtischem Besitz. Die Gebäude verfügen über Untergeschoss, Erdgeschoss, zwei Obergeschosse und ein Dachgeschoss. Bei der Sanierung der Wohnhäuser in der Auenseestr. 31 - 33 werden die vorhandenen räumlichen Strukturen weitestgehend beibehalten. Die Wohneinheiten mit 3 Zimmern, Küche, Bad ermöglichen den Bewohnern eine eigenständige Haushaltsführung. Ein Zimmer wird mit maximal zwei Personen belegt. Es werden in Summe 11 Wohneinheiten geschaffen. Diese dienen jeweils vier bis fünf Personen als Unterkunft. Im Erdgeschoss sind Räume für die soziale Betreuung und Gemeinschaftsbereiche vorgesehen. Ein Wäscheraum zum Reinigen und Trocknen von Textilien, ein Fahrrad- und ein Kinderwagenabstellraum befinden sich im Untergeschoss. Das Dachgeschoss wird nicht ausgebaut. Zu den Wohnhäusern gehören Außenanlagen, welche für Freizeitaktivitäten genutzt werden können. Sie werden hergerichtet: Bestandsgehölze werden zurückgeschnitten, Aufwuchs entfernt, Oberflächen werden wieder hergestellt. Der Standort kann als Unterkunft für 52 Bewohner genutzt werden. 1.2 Beschlüsse Beschlussvorlage VI-DS-02317 vom 28.01.2016, Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Auenseestr. 31 - 33: Grundsatz und Planungsbeschluss und außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO für Planungsmittel Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 3 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Sozialamt Dauerhafte Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Auenseestr. 31 - 33 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes Die Mehrfamilienhäuser wurden im März 2016 als Kulturdenkmal i. S. d. §2 SächsDSchG erfasst. Demnach sind alle Eingriffe in die Substanz bzw. das Erscheinungsbild des Gebäudes denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Die ENEV ist nach §24 Ausnahmen nur bedingt bei Baudenkmalen anzuwenden. 2.2 Ableitung des Bedarfes Bei beiden Gebäuden besteht nach jahrelangem Leerstand kompletter Sanierungsbedarf. 2.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme Aufgrund der Flüchtlingszahlen müssen schnellstmöglich geeignete Unterkünfte geschaffen werden, die sich für einen dauerhaften Aufenthalt eignen. 2.4 Alternativlösungen Das Objekt gehört zu den verfügbaren und geeigneten Standorten im Stadtgebiet Leipzigs, welche auf Eignung geprüft worden sind. Eine Alternativlösung ist nicht vorhanden. 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Sollte der Beschluss nicht gefasst werden, kann das Objekt als Bestandteil des Unterbringungskonzeptes für Asylbewerber nicht umgesetzt werden. Damit ist die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich. 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 3.1 Städtebauliche Einordnung Die Mehrfamilienhäuser befinden sich in Leipzig, im Stadtteil Wahren. Die Umgebung ist geprägt von Mehrfamilienhäusern. Die Auenseestraße mündet in unmittelbarer Nähe in die Georg-Schumann-Straße. Es besteht eine gute und gesicherte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Die Gebäude selbst sind von der Straße zurückgesetzt und haben einen Vorgartenbereich. Dieser wird von einer Hecke eingefasst. 3.2 Erläuterung der Planung KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276) Folgende Maßnahmen sind geplant: • Baumfällarbeiten, Grünschnitt (Strauchflächen) und Oberflächenbefestigung und • vorbereitende Maßnahmen zur Gewährleistung der Erschließung (Medienversorgung Strom, Wasser und Gas). Für beide Grundstücke wird eine Vereinigungsbaulast eingetragen. Damit können die Gebäude medientechnisch zusammengefasst werden. KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276) Die Sanierung der Häuser soll grundhaft und nachhaltig erfolgen. Es besteht kompletter Sanierungsbedarf nach Leerstand. Geplant sind folgende Maßnahmen: • neue Dacheindeckung, Austausch der Fenster, Erneuerung des Außenputzes, Aufarbeiten der Außentüren, Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 4 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Sozialamt Dauerhafte Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Auenseestr. 31 - 33 • Gebäudeinnendämmung zur Erfüllung der energetischen Mindestanforderungen, • bauliche und brandschutztechnische Ertüchtigung (Geschossdecken, RWA, etc.), • Innenwände (70 – 80 mm) werden fachgerecht durch Trockenbauwände ersetzt, • Einbau neuer Innentüren, Aufarbeiten der vorhandenen Wohnungseingangstüren und • Instandsetzungsarbeiten und Erneuerung von Boden- und Wandbelägen, u. a. Maler-, Bodenbelags- und Putzarbeiten. KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276) Die Haustechnik muss komplett erneuert werden. Folgende baulichen Maßnahmen sind geplant: • Erneuerung der Grundleitungen, der Heizungs-, Elektro- und Sanitärinstallationn • brandschutztechnische Ertüchtigung, Brandmeldeanlage, nachleuchtende Rettungsschilde, Rauchmelder etc. gemäß Brandschutzkonzeptn • Blitzschutzanlagen • SAT-Antennenanlage, Telekommunikations- und Datennetz und • Sanitärausstattung (einfache Ausstattung analog Sozialwohnungsbau). KG 500 Außenanlagen (DIN 276) Die zu den Wohnhäusern gehörenden Außenanlagen können für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Sie werden hergerichtet: Bestandsgehölze werden zurückgeschnitten, Aufwuchs entfernt, Oberflächen werden wieder hergestellt. Das Grundstück erhält eine Einzäunung. 3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme Die Gebäude und das Grundstück mit den Außenanlagen können uneingeschränkt für die Bewohner bereitgestellt werden. 3.4 Eigentumsverhältnisse Grundstück und Gebäude befinden sich im Eigentum der Stadt Leipzig. 4 Finanzieller Aufwand Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt. Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 11.4.2016 Kostengruppe 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließung 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 400 Bauwerk - Technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten Summe Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Gesamt 0 20.000 802.000 338.000 70.000 0 320.000 1.550.000 5 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Sozialamt Dauerhafte Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Auenseestr. 31 - 33 5 Finanzierungsplan Förderfähigkeit der Maßnahme: Das Vorhaben wurde für das Förderprogramm gemäß Kommunalinvestitionsgesetz mit vorzeitigem Maßnahmebeginn zum 01.07.2016 angemeldet. 6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) Jahr Bau Baunebenkosten Gesamt 2016 1.230.000 € 320.000 € Gesamt 1.230.000 € 320.000 € 1.550.000 € Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO im PSPElement „Asyl GU Auenseestr. 31 - 33“ (7.0001554.700) in Höhe von 1.550.000 € benötigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl“ (109840000). Davon werden zur Umsetzung der Maßnahmen für Vermessung (Feststellung der Grundstücksgrenzen), Bauhilfsleistungen begleitend zur Planung, Aufstellen des Bauzaunes entlang der Grundstücksgrenze einschließlich Vorhaltung und Honorar für Objektplanung, Technische Ausrüstung (HLS, ELT) LP 5 - 7 werden ca. 120.000 € benötigt. 7 Fristenplan Baubeginn Fertigstellung Nutzungsbeginn 8 01.07.2016 31.01.2017 01.02.2017 VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VOF geprüft. Der maßgebliche Schwellenwert wird nicht erreicht. Leistungsbild nach HOAI 2013 Planungsbeteiligte Objektplanung nach § 33 KOP - Klinge Otto Planung GmbH, Leipzig Freianlagen nach § 38 KOP - Klinge Otto Planung GmbH, Leipzig Tragwerksplanung nach § 49 KOP mit Lantzsch Ingenieure, Leipzig Technische Ausrüstung nach § 53 ISR, IB Schlegel & Reußig GmbH, Leipzig (ELT) KOP mit INP Ingenieure GmbH, Leipzig (HLS) Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 6 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Sozialamt Dauerhafte Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Auenseestr. 31 - 33 9 Folgekosten 9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 Das Gebäude ist: in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt in städtischer Trägerschaft, die Kosten wurden geschätzt Die Maßnahme der Vorlage ist: ein Neubau ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs) eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z. B. Ausbau KG oder DG) Die Nutzungskosten wurden grob geschätzt. Der Ansatz beträgt 50 € pro m² BGF. Der Schätzwert für die Nutzungskosten liegt bei ca. 83.000 € pro Jahr (BGF ca. 1660 m²) Darin enthalten sind die Kosten für die Ver- und Entsorgung, Wartungs- sowie Instandsetzungskosten, jedoch keine Personalkosten (z. B. Hausmeister oder Sozialarbeiter). 9.2 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z. B. KG 200, KG 300 etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander. Kennwerte des Vorhabens: Sanierung Mehrfamilienhaus BGF KG 300 + 400 1.660 m² 1.140.000 € BKI – Kennwertvergleich mit einer Modernisierung von Mehrfamilienhaus Von-Wert Kennwerte des Bemerkungen/Begründung Vorhabens KG 300 + 400/BGF 671 €/m² < 687 €/m² Das Bauvorhaben überschreitet den Kennwert geringfügig. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 7 DS-02317-01 Dauerhafte Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Auenseestraße 31/33 - Bau und Finanzierung Eilbedürftigkeitsbegründung Die Eilbedürftigkeit der Entscheidung zur Vorlage resultiert vornehmlich aus sozialen Gesichtspunkten. Gegenwärtig kommen etwa 70% aller nach Leipzig gelangenden Geflüchteten im Rahmen von Familienverbänden; in mehr als der Hälfte dieser Familien leben drei oder mehr Kinder und Heranwachsende im Alter von 0 bis 16 Jahren. Die Unterbringung insbesondere von Kindern in den bestehenden Notunterkünften, etwa am Deutschen Platz (Zeltstandort), in der Schomburgkstraße (ehemaliger Baumarkt) oder in der Messehalle 17 kann nach übereinstimmender Auffassung als wenig geeignet bezeichnet werden. Die räumlichen Gegebenheiten sind gekennzeichnet von weitestgehend fehlender Privatsphäre. Abhilfe lässt sich mit der Herrichtung und Inbetriebnahme weiterer kleiner Häuser wie der Auenseestraße 31/33 schaffen, die ein ungleich besseres Umfeld bieten. Aufgrund der vorstehend skizzierten Situation ist die Angelegenheit dringlich; zudem soll die Nutzung der Notunterkünfte schnellstens beendet werden, was die Verfügbarkeit von Ersatzkapazitäten voraussetzt.