Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1059856.pdf
Größe
177 kB
Erstellt
19.04.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
eilbedürftig
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02317-DS-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
18.05.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der
Auenseestr. 31 - 33: außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag:
Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO im
PSP-Element „Asyl GU Auenseestr. 31 - 33“ (7.0001554.700) in Höhe von 1.550.000 € bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt
Asyl“ (109840000).
nachrichtlich: Beschluss des Oberbürgermeisters vom 26.04.2016:
Die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau wird ermächtigt, die
Leistungsphasen 4 - 9 und alle erforderlichen Maßnahmen zu beauftragen und umzusetzen, die zum
geplanten Baubeginn 01.07.2016 notwendig sind.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
1.550.000
70001554700 GU
Auenseestraße 31 33
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
2016
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
s. Anlage
Dauerhafte Unterkunft Auenseestr. 31 - 33
Bau und Finanzierung
Bauvorhaben:
Dauerhafte Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Auenseestr. 31 - 33
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Sozialamt
Burgplatz 1/Stadthaus, 04109 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126, 04317 Leipzig
Stand:
13.04.2016
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Sozialamt
Dauerhafte Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Auenseestr. 31 - 33
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
3
1 Grundlagen
3
1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption
3
1.2 Beschlüsse
3
2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
4
2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes
4
2.2 Ableitung des Bedarfes
4
2.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
4
2.4 Alternativlösungen
4
2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
4
3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
4
3.1 Städtebauliche Einordnung
4
3.2 Erläuterung der Planung
4
3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
5
3.4 Eigentumsverhältnisse
5
4 Finanzieller Aufwand
5
5 Finanzierungsplan
6
6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
6
7 Fristenplan
6
8 VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte
6
9 Folgekosten
7
9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
7
9.2 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
7
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Lageplan
Grundriss Erdgeschoss
Ansichten
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
2
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Sozialamt
Dauerhafte Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Auenseestr. 31 - 33
Kurzerläuterung
Für 2016 liegt noch keine Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Deutschland vor.
Das Land Sachsen geht als mittlere Unterbringungsbehörde von einem Zugang von 51.000 Personen in
Sachsen aus. Entsprechend der vorläufigen Verteilplanung des Freistaates Sachsen vom 21. März 2016
sind im Jahr 2016 in der Stadt Leipzig 6.895 Personen neu aufzunehmen.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung geht die Stadt Leipzig davon aus, dass tatsächlich bis
Jahresende 4.000 Personen aufgenommen werden und dass sicherheitshalber ein Puffer für die Unterbringung von weiteren 2.500 Personen vorgehalten werden sollte.
Die verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit
ausgelastet.
Weitere Unterkünfte müssen für eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass
einige der bestehenden Unterkünfte, insbesondere aber die Notunterkünfte, mittelfristig durch geeignetere
Objekte ersetzt werden sollen. Ebenso besteht jederzeit die Möglichkeit von kurzfristigen Unterbringungsbedarfen aufgrund ungeplanter Zuweisungen.
Die benachbarten städtische Mehrfamilienhäuser Auenseestr. 31 – 33 in Leipzig Wahren sollen zur dauerhaften Unterbringung von Flüchtlingen genutzt und dafür umfassend saniert werden.
1
Grundlagen
1.1
Ziel und Entwicklungskonzeption
Die dreigeschossigen benachbarten Gebäude wurden als Mehrfamilienhäuser 1937 erbaut und befinden
sich in städtischem Besitz. Die Gebäude verfügen über Untergeschoss, Erdgeschoss, zwei Obergeschosse und ein Dachgeschoss.
Bei der Sanierung der Wohnhäuser in der Auenseestr. 31 - 33 werden die vorhandenen räumlichen Strukturen weitestgehend beibehalten. Die Wohneinheiten mit 3 Zimmern, Küche, Bad ermöglichen den Bewohnern eine eigenständige Haushaltsführung.
Ein Zimmer wird mit maximal zwei Personen belegt. Es werden in Summe 11 Wohneinheiten geschaffen.
Diese dienen jeweils vier bis fünf Personen als Unterkunft. Im Erdgeschoss sind Räume für die soziale
Betreuung und Gemeinschaftsbereiche vorgesehen. Ein Wäscheraum zum Reinigen und Trocknen von
Textilien, ein Fahrrad- und ein Kinderwagenabstellraum befinden sich im Untergeschoss. Das Dachgeschoss wird nicht ausgebaut. Zu den Wohnhäusern gehören Außenanlagen, welche für Freizeitaktivitäten
genutzt werden können. Sie werden hergerichtet: Bestandsgehölze werden zurückgeschnitten, Aufwuchs
entfernt, Oberflächen werden wieder hergestellt.
Der Standort kann als Unterkunft für 52 Bewohner genutzt werden.
1.2
Beschlüsse
Beschlussvorlage VI-DS-02317 vom 28.01.2016,
Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Auenseestr. 31 - 33: Grundsatz
und Planungsbeschluss und außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO für Planungsmittel
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
3
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Sozialamt
Dauerhafte Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Auenseestr. 31 - 33
2
Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
2.1
Beschreibung des Ist-Zustandes
Die Mehrfamilienhäuser wurden im März 2016 als Kulturdenkmal i. S. d. §2 SächsDSchG erfasst. Demnach sind alle Eingriffe in die Substanz bzw. das Erscheinungsbild des Gebäudes denkmalschutzrechtlich
genehmigungspflichtig. Die ENEV ist nach §24 Ausnahmen nur bedingt bei Baudenkmalen anzuwenden.
2.2
Ableitung des Bedarfes
Bei beiden Gebäuden besteht nach jahrelangem Leerstand kompletter Sanierungsbedarf.
2.3
Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
Aufgrund der Flüchtlingszahlen müssen schnellstmöglich geeignete Unterkünfte geschaffen werden, die
sich für einen dauerhaften Aufenthalt eignen.
2.4
Alternativlösungen
Das Objekt gehört zu den verfügbaren und geeigneten Standorten im Stadtgebiet Leipzigs,
welche auf Eignung geprüft worden sind. Eine Alternativlösung ist nicht vorhanden.
2.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Sollte der Beschluss nicht gefasst werden, kann das Objekt als Bestandteil des Unterbringungskonzeptes
für Asylbewerber nicht umgesetzt werden. Damit ist die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich.
3
Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
3.1
Städtebauliche Einordnung
Die Mehrfamilienhäuser befinden sich in Leipzig, im Stadtteil Wahren. Die Umgebung ist geprägt von
Mehrfamilienhäusern. Die Auenseestraße mündet in unmittelbarer Nähe in die Georg-Schumann-Straße.
Es besteht eine gute und gesicherte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.
Die Gebäude selbst sind von der Straße zurückgesetzt und haben einen Vorgartenbereich. Dieser wird
von einer Hecke eingefasst.
3.2
Erläuterung der Planung
KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276)
Folgende Maßnahmen sind geplant:
•
Baumfällarbeiten, Grünschnitt (Strauchflächen) und Oberflächenbefestigung und
•
vorbereitende Maßnahmen zur Gewährleistung der Erschließung (Medienversorgung Strom,
Wasser und Gas).
Für beide Grundstücke wird eine Vereinigungsbaulast eingetragen. Damit können die Gebäude medientechnisch zusammengefasst werden.
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276)
Die Sanierung der Häuser soll grundhaft und nachhaltig erfolgen. Es besteht kompletter Sanierungsbedarf
nach Leerstand. Geplant sind folgende Maßnahmen:
•
neue Dacheindeckung, Austausch der Fenster, Erneuerung des Außenputzes, Aufarbeiten der
Außentüren,
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
4
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Sozialamt
Dauerhafte Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Auenseestr. 31 - 33
•
Gebäudeinnendämmung zur Erfüllung der energetischen Mindestanforderungen,
•
bauliche und brandschutztechnische Ertüchtigung (Geschossdecken, RWA, etc.),
•
Innenwände (70 – 80 mm) werden fachgerecht durch Trockenbauwände ersetzt,
•
Einbau neuer Innentüren, Aufarbeiten der vorhandenen Wohnungseingangstüren und
•
Instandsetzungsarbeiten und Erneuerung von Boden- und Wandbelägen, u. a. Maler-, Bodenbelags- und Putzarbeiten.
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)
Die Haustechnik muss komplett erneuert werden. Folgende baulichen Maßnahmen sind geplant:
•
Erneuerung der Grundleitungen, der Heizungs-, Elektro- und Sanitärinstallationn
•
brandschutztechnische Ertüchtigung, Brandmeldeanlage, nachleuchtende Rettungsschilde,
Rauchmelder etc. gemäß Brandschutzkonzeptn
•
Blitzschutzanlagen
•
SAT-Antennenanlage, Telekommunikations- und Datennetz und
•
Sanitärausstattung (einfache Ausstattung analog Sozialwohnungsbau).
KG 500 Außenanlagen (DIN 276)
Die zu den Wohnhäusern gehörenden Außenanlagen können für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Sie
werden hergerichtet: Bestandsgehölze werden zurückgeschnitten, Aufwuchs entfernt, Oberflächen werden wieder hergestellt. Das Grundstück erhält eine Einzäunung.
3.3
Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
Die Gebäude und das Grundstück mit den Außenanlagen können uneingeschränkt für die Bewohner bereitgestellt werden.
3.4
Eigentumsverhältnisse
Grundstück und Gebäude befinden sich im Eigentum der Stadt Leipzig.
4
Finanzieller Aufwand
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 11.4.2016
Kostengruppe
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließung
300
Bauwerk - Baukonstruktionen
400
Bauwerk - Technische Anlagen
500
Außenanlagen
600
Ausstattung und Kunstwerke
700
Baunebenkosten
Summe
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
Gesamt
0
20.000
802.000
338.000
70.000
0
320.000
1.550.000
5
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Sozialamt
Dauerhafte Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Auenseestr. 31 - 33
5
Finanzierungsplan
Förderfähigkeit der Maßnahme:
Das Vorhaben wurde für das Förderprogramm gemäß Kommunalinvestitionsgesetz mit vorzeitigem Maßnahmebeginn zum 01.07.2016 angemeldet.
6
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
Jahr
Bau
Baunebenkosten
Gesamt
2016
1.230.000 €
320.000 €
Gesamt
1.230.000 €
320.000 €
1.550.000 €
Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO im PSPElement „Asyl GU Auenseestr. 31 - 33“ (7.0001554.700) in Höhe von 1.550.000 € benötigt. Die Deckung
erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl“ (109840000).
Davon werden zur Umsetzung der Maßnahmen für Vermessung (Feststellung der Grundstücksgrenzen),
Bauhilfsleistungen begleitend zur Planung, Aufstellen des Bauzaunes entlang der Grundstücksgrenze einschließlich Vorhaltung und Honorar für Objektplanung, Technische Ausrüstung (HLS, ELT) LP 5 - 7 werden ca. 120.000 € benötigt.
7
Fristenplan
Baubeginn
Fertigstellung
Nutzungsbeginn
8
01.07.2016
31.01.2017
01.02.2017
VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte
Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VOF geprüft.
Der maßgebliche Schwellenwert wird nicht erreicht.
Leistungsbild nach HOAI 2013
Planungsbeteiligte
Objektplanung nach § 33
KOP - Klinge Otto Planung GmbH, Leipzig
Freianlagen nach § 38
KOP - Klinge Otto Planung GmbH, Leipzig
Tragwerksplanung nach § 49
KOP mit Lantzsch Ingenieure, Leipzig
Technische Ausrüstung nach § 53
ISR, IB Schlegel & Reußig GmbH, Leipzig (ELT)
KOP mit INP Ingenieure GmbH, Leipzig (HLS)
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
6
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Sozialamt
Dauerhafte Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Auenseestr. 31 - 33
9
Folgekosten
9.1
Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
Das Gebäude ist:
in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt
in städtischer Trägerschaft, die Kosten wurden geschätzt
Die Maßnahme der Vorlage ist:
ein Neubau
ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch
ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs)
eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs
eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z. B. Ausbau KG oder DG)
Die Nutzungskosten wurden grob geschätzt. Der Ansatz beträgt 50 € pro m² BGF.
Der Schätzwert für die Nutzungskosten liegt bei ca. 83.000 € pro Jahr (BGF ca. 1660 m²)
Darin enthalten sind die Kosten für die Ver- und Entsorgung, Wartungs- sowie Instandsetzungskosten, jedoch keine Personalkosten (z. B. Hausmeister oder Sozialarbeiter).
9.2
Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z. B. KG 200, KG 300
etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander.
Kennwerte des Vorhabens:
Sanierung Mehrfamilienhaus
BGF
KG 300 + 400
1.660 m²
1.140.000 €
BKI – Kennwertvergleich mit einer Modernisierung von Mehrfamilienhaus
Von-Wert
Kennwerte des
Bemerkungen/Begründung
Vorhabens
KG 300 + 400/BGF
671 €/m² <
687 €/m² Das Bauvorhaben überschreitet den
Kennwert geringfügig.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
7
DS-02317-01
Dauerhafte Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Auenseestraße
31/33 - Bau und Finanzierung
Eilbedürftigkeitsbegründung
Die Eilbedürftigkeit der Entscheidung zur Vorlage resultiert vornehmlich aus sozialen Gesichtspunkten.
Gegenwärtig kommen etwa 70% aller nach Leipzig gelangenden Geflüchteten im Rahmen
von Familienverbänden; in mehr als der Hälfte dieser Familien leben drei oder mehr Kinder und Heranwachsende im Alter von 0 bis 16 Jahren.
Die Unterbringung insbesondere von Kindern in den bestehenden Notunterkünften, etwa
am Deutschen Platz (Zeltstandort), in der Schomburgkstraße (ehemaliger Baumarkt) oder
in der Messehalle 17 kann nach übereinstimmender Auffassung als wenig geeignet
bezeichnet werden. Die räumlichen Gegebenheiten sind gekennzeichnet von
weitestgehend fehlender Privatsphäre.
Abhilfe lässt sich mit der Herrichtung und Inbetriebnahme weiterer kleiner Häuser wie der
Auenseestraße 31/33 schaffen, die ein ungleich besseres Umfeld bieten. Aufgrund der
vorstehend skizzierten Situation ist die Angelegenheit dringlich; zudem soll die Nutzung
der Notunterkünfte schnellstens beendet werden, was die Verfügbarkeit von Ersatzkapazitäten voraussetzt.