Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1055261.pdf
Größe
129 kB
Erstellt
08.03.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Petition Nr. VI-P-02465
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Petitionsausschuss
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
18.05.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff
Restaurierung des Rathausturmes
Beschlussvorschlag:
Der Petition wird mit Ergänzung abgeholfen.
1. Die komplette „Baumaßnahme Altes Rathaus – Sanierung der Fassade und
Restaurierung der Turmuhr“ wird ab 2017 realisiert. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
entsprechende Mittel im Haushalt 2017/18 bereitzustellen.
2. Darüber hinaus wird eine Ausweitung der Baumaßnahme auf das Hausinnere
(Brandschutz und Elektrik) mit Fertigstellung bis spätestens 2020 geprüft. Das Prüfergebnis
ist dem Stadtrat bis zur Haushaltsbeschlussfassung 2017/18 vorzulegen.
Sachverhalt:
Das Alte Rathaus auf dem Markt im Herzen der Stadt ist nicht nur touristisches Hauptziel von
Gästen unserer Stadt und beliebtes Fotoobjekt. Vor allem symbolisiert es gemeinsam mit dem
Neuen Rathaus die Stadt als solche und wird stets beim Besuch ranghoher Gäste für repräsentative
Zwecke genutzt.
Beim Alten Rathaus handelt es sich um eines der bedeutendsten und schönsten RenaissanceRathäuser Deutschlands. Die Stadt Leipzig ist der Eigentümer und trägt somit die Verantwortung für
die substanzielle Erhaltung dieses herausragenden Baudenkmals. Während an anderen
Baudenkmälern in der Innenstadt, wie beispielsweise an der Fassade des Sparkassengebäudes am
Markt regelmäßige Sanierungen der Bausubstanz vorgenommen werden, wurde dies mit Alten
Rathaus seit Jahren gänzlich vernachlässigt.
Die Fassade des Alten Rathauses ist so inzwischen neben den zeitlos schönen Elementen aus
Rochlitzer Porphyr farblich verschlissen, fleckig und höchst unansehnlich
geworden. Sie hebt sich damit von den ringsum ausnahmslos schön gestalteten Gebäuden höchst
negativ ab. Aus diesem Grund sind wir auch als Stadt Leipzig gefragt,
unseren Beitrag zur Stadtgestaltung zu leisten. Eine weitere Vernachlässigung der Rathausfassade
wirkt sich zudem negativ auf das Image Leipzigs als Kulturstadt aus.
Insofern ist eine Instandsetzung dringend geboten.
Am 26.06.2013 wurde vom Stadtrat der Planungsbeschluss zur Sanierung des Alten Rathauses
gefasst und 50T€ Planungskosten bis zur Leistungsphase 3 (HOAI) bereitgestellt.
Ziel war dabei, die dringend notwendige Instandsetzung des Gebäudes rechtzeitig bis zum 1000jährigen Jubiläum der Ersterwähnung der Stadt Leipzig abzuschließen. Mit der Realisierung der
Maßnahme sollte der Ratsbeschluss RBV-408/10 vom 16.06.2010 „Sanierung Fassade Altes
Rathaus“ sowie eine Petition vom 18.05.2011 umgesetzt werden. Trotz des Beschlusses, die
Umsetzung der Baumaßnahme in den mittelfristigen Finanzhaushalt einzuordnen, ist dies auch mit
dem Haushalt 15/16 nicht geschehen.
Fassade und Turmuhr dieses bedeutenden und zentralen touristischen Bauwerks unserer Stadt sind
mittlerweile in einem bemitleidenswerten Zustand, ein weiterer Aufschub der Sanierung der Fassade
und der Restaurierung der Turmuhr würde dem Image der Stadt schaden und wäre daher
unverantwortlich.
Neben dem Investitionsbedarf in Fassade und Turmuhr gibt es einen ebenso großen
Sanierungsbedarf im Inneren des Hauses, speziell im Bereich Brandschutz und Elektrik.
Insofern sollte eine Sanierung von Fassade und Turmuhr nicht losgelöst von den ebenso dringlichen
Sanierungsbedarfen im Inneren des Hauses betrachtet werden, sondern nach Möglichkeit als
Gesamtprojekt Realisierung finden.