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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1059847.pdf
Größe
24 MB
Erstellt
19.04.16, 12:00
Aktualisiert
27.04.16, 09:54

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. 157-DS-1-NF-3 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 20.04.2016 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2016 Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt den Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig Fortschreibung 2016. 2. Der Beschluss RBIV-1514/09 "Fusion der 78. Schule mit der 100. Schule" vom 25.02.2009 wird nicht umgesetzt (vgl. Punkt 4.8, S. 101f). 3. Der Beschlusspunkt "Umzug der 84. Schule in das sanierte Schulhaus der ehemaligen 55. Schule" im RBIV-1515/09 vom 25.02.2009 wird nicht umgesetzt (vgl. Punkt 5.4, S. 154f und Punkt 5.7, S.162). 4. Der Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2016 bildet die Grundlage für die Einordnung von Schulbaumaßnahmen in den Haushalt der Stadt Leipzig. 5. Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wird auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose 2016 und im Abgleich mit den Daten der Einwohnermeldestatistik im Frühjahr 2018 der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Vorbemerkung Die derzeitige demographische Entwicklung in der Stadt Leipzig ist weitaus dynamischer als die Bevölkerungsprognose 2013, auf deren Grundlage der Schulentwicklungsplan 2016 erarbeitet wurde, angenommen hat. Aus diesem Grund wird der Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig umgehend auf der Grundlage der demnächst vorliegenden neuen Bevölkerungsprognose 2015 fortgeschrieben und der Ratsversammlung im Frühjahr 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt. Trotz absehbarer zusätzlicher Bedarfe bei schulischen Kapazitäten ist der Schulentwicklungsplan in seiner jetzigen Fassung notwendig für die Planung und Umsetzung von baulichen Maßnahmen. Es handelt sich bereits jetzt um eine ambitionierte Planung, bei deren Umsetzung die Stadt Partner benötigt. Aus diesem Grund werden auch neue Formen der Umsetzung von dringend notwendigen Schulbaumaßnahmen geprüft. Nach heutigem Stand bringen die finanziellen Bedarfe die Stadt Leipzig an die Grenzen der Leistungsfähigkeit und die Unterstützung des Freistaates Sachsen mit Fördermitteln für den Schulbau wird dringend benötigt. Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig Fortschreibung 2016 Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Übersicht 0 Zusammenfassung 5-6 1 Rahmenbedingungen 7 - 17 1.1 Auftrag 7-8 1.2 Gesetzliche Grundlagen 9 - 10 1.3 Kommunale Planungsgrundsätze 11- 12 1.4 Schulentwicklungsplanung im Kontext des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 13 -17 1.5 Vorgehen 17 2 Herausforderungen an die Schulentwicklungsplanung 18 - 27 2.2 Demografie 18 - 20 2.2 DaZ 20 - 25 2.3 Integration / Inklusion 25 - 27 2.4 Umsetzung der Maßnahmen 27 - 27 3 Bedarfsermittlung 28 - 34 4 Grundschulen 4.1 Überblick 35 - 36 4.2 Stadtbezirk Mitte 37 - 46 4.3 Stadtbezirk Nordost 47 - 53 4.4 Stadtbezirk Ost 54 - 64 4.5 Stadtbezirk Südost 65 - 77 4.6 Stadtbezirk Süd 78 - 84 4.7 Stadtbezirk Südwest 85 - 94 4.8 Stadtbezirk West 4.9 Stadtbezirk Alt-West 106 - 116 4.10 Stadtbezirk Nordwest 117 - 125 4.11 Stadtbezirk Nord 126 - 138 4.12 Maßnahmen 139 - 143 5 Oberschulen 144 - 163 5.1 Überblick 145 - 149 5.2 Planungsraum Ost 149 - 152 5.3 Planungsraum Zentrum, Süd 152 - 154 5.4 Planungsraum West, Südwest, Alt-West 154 - 157 5.5 Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost 157 - 159 5.6 Fazit – Oberschulen 160 - 161 35 - 143 95 - 105 5.7 Maßnahmen 161 - 163 6 Gymnasien 164 - 180 6.1 Überblick 164 -169 6.2 Planungsraum Zentrum, Süd 170 - 172 6.3 Planungsraum West, Südwest, Alt-West 172 - 174 6.4 Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost 174 - 176 6.5 Planungsraum Ost 176 - 178 6.7 Maßnahmen 178 - 180 7 Förderschulen 181 - 202 7.1 Überblick 181 - 183 7.2 Schulen zur Lernförderung 183 - 186 7.3 Schulen für geistig Behinderte 186 - 189 7.4 Schule für Erziehungshilfe/ Förderzentrum 190 - 192 7.5 Klinik- und Krankenhausschule 192 - 192 7.6 Schulen mit oberzentraler Funktion 192 - 198 7.7 Integrationen 198 - 201 7.8 Maßnahmen 201 - 202 8 Schulen des zweiten Bildungsweges 203 - 208 9 Berufsbildende Schulen 209 - 233 Anlage: Anlage 1 – Schuljahresstatistik Anlage 2 – Stellungnahmen der Nachbarkreise Anlage 3– Stellungnahme des Stadtelternrates Anlage 4 – Synopse zu den Stellungnahmen der Schulen Vorbemerkung Die derzeitige demographische Entwicklung in der Stadt Leipzig ist weitaus dynamischer als die Bevölkerungsprognose 2013, auf deren Grundlage der Schulentwicklungsplan 2016 erarbeitet wurde, angenommen hat. Aus diesem Grund wird der Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig umgehend auf der Grundlage der demnächst vorliegenden neuen Bevölkerungsprognose 2015 fortgeschrieben und der Ratsversammlung im Frühjahr 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt. Trotz absehbarer zusätzlicher Bedarfe bei schulischen Kapazitäten ist der Schulentwicklungsplan in seiner jetzigen Fassung notwendig für die Planung und Umsetzung von baulichen Maßnahmen. Es handelt sich bereits jetzt um eine ambitionierte Planung, bei deren Umsetzung die Stadt Partner benötigt. Aus diesem Grund werden auch neue Formen der Umsetzung von dringend notwendigen Schulbaumaßnahmen geprüft. Nach heutigem Stand bringen die finanziellen Bedarfe die Stadt Leipzig an die Grenzen der Leistungsfähigkeit und die Unterstützung des Freistaates Sachsen mit Fördermitteln für den Schulbau wird dringend benötigt. 0 Zusammenfassung Der aktuelle Schulentwicklungsplan legt den immensen Schülerzuwachs – Schuljahr 2010/11 mit 46.452 Schüler/innen, Schuljahr 2012/13 mit 46.756 Schüler/innen, Schuljahr 2014/15 mit 49.499 Schüler/innen (Tendenz steigend) – und die daraus notwendigen kommunalen Schulhausbauanstrengungen offen. Allein der demografisch bedingte Zuwachs an Kindern mit der Verdoppelung der Geburten seit 1995 erzeugt einen erheblichen Anpassungs- und Umsteuerungsdruck auf die Schulentwicklungsplanung in Leipzig. Eine stadträumliche Betrachtung belegt dabei gleichzeitig verlaufende Wachstums- und Stagnationsprozesse, insbesondere aber Wachstumsprozesse, auf die es präzise und politisch wie fiskalisch angemessen zu reagieren gilt. Im innenstadtnahen Siedlungsraum sind diese Zuwächse besonders hoch und erfordern eine sofortige Umsteuerung sowohl für Grundschulen als auch für Oberschulen und Gymnasien. Mit dem neuen Schulentwicklungsplan steht uns die Bevölkerungsvorausberechnung des Amtes für Statistik und Wahlen 2013 zur Verfügung und bildet die Grundlage für die Bedarfsberechnungen. Eine weitere Herausforderung ist die Unterrichtung von Migranten im schulpflichtigen Alter. Deren Zahl ist in den vergangenen Monaten sprunghaft angestiegen. In den nächsten Jahren steigt die Zahl der Kinder und Jugendlichen in den relevanten Altersgruppen entsprechend an. Das hat zur Folge, dass auch die Nachfrage an Plätzen in den Schulen entsprechend steigen wird. Die Schülerzahl in den öffentlichen Grundschulen wird mindestens bis zum Jahr 2019 steigen. Im Bereich der weiterführenden Schulen wird dieser Anstieg zeitverzögert mindestens bis zum Schuljahr 2024 in Oberschulen und in Gymnasien bis zum Schuljahr 2026 anhalten. Der aus demografischen Gründen zu erwartende Anstieg an Plätzen in Förderschulen kann durch erhöhte Integrationsanteile kompensiert werden. Bis zum Schuljahr 2015/16 ist mit einer rückläufigen Bedarfsentwicklung im Bereich der beruflichen Bildung zu rechnen. Danach wird ein moderater Anstieg erwartet. Die zurzeit genutzten Kapazitäten in den Schulen reichen dafür zukünftig nicht aus. Schwerpunktgebiete sind bei den Grundschulen die Ortsteile Gohlis-Mitte und Gohlis-Süd im Stadtbezirk Nord, Zentrum-Nordwest, Zentrum-West, Zentrum-Süd und ZentrumSüdost im Stadtbezirk Mitte, Südvorstadt und Connewitz im Stadtbezirk Süd, Anger-Crottendorf im Stadtbezirk Ost, Reudnitz-Thonberg im Stadtbezirk Südost und Schleußig, Plagwitz und Kleinzschocher im Stadtbezirk Südwest Oberschulen die Stadtbezirke Mitte, Ost, Südost, Süd, Südwest, Altwest und Nordwest Gymnasien die Stadtbezirke Mitte, Süd, Südwest, Altwest und Nord. Um die Versorgung mit ausreichend Schulplätzen zu sichern, sind folgende Maßnahmen in den nächsten Jahren erforderlich: -5- Optimierung der Nutzung der zurzeit betriebenen Schulen (z. B. durch Erhöhung der Auslastung der Kapazität und Veränderung von Schulbezirken) Reaktivierung stillgelegter Schulgebäude extensive Kapazitätserweiterungen durch Ergänzungs- und Neubauten Bei Grundschulen wurden seit dem Schulentwicklungsplan 2012 die Erich-KästnerSchule, die Pablo-Neruda-Schule und der Neubau an der 3. Schule fertig gestellt. Mit diesen Ersatzbauten sind auch Kapazitätserweiterungen verbunden, die jedoch insgesamt nicht ausreichen. Aus diesem Grund bleiben die jetzigen Schulgebäude dieser Schulen vorübergehend oder auch dauerhaft am Netz. Weitere Kapazitätserweiterungen sind u.a. in der 77.Schule für 2017, im Stadtbezirk Mitte (Bayrischer Bahnhof) für 2019 und in Plagwitz (Jahrtausendfeld) für 2019 sowie im Umfeld der Schule am Adler (Markranstädter Str./Zschochersche Str. oder Bahnfinger/Klingenstr.) vorgesehen. Für die Erweiterung der Oberschulkapazität wurden seit 2012 u.a. die Schulgebäude in der Weißestr. 1 (ehemalige Felix-Weiße-Schule), in der Georg-Schwarz-Str.113 (ehemalige 57. Schule) wieder in Betrieb genommen, die Reaktivierung in der Ihmelsstraße 14 (ehemalige 18. Schule) ist bis 2019 geplant. Weiterhin erfolgt die Sanierung des Gebäudes in der Ratzelstr. (ehemalige 55. Schule) bis 2018, welche anschließend als Oberschule genutzt wird. Der Neubau der Sportoberschule am Standort Goyastraße wird ebenfalls zum Schuljahr 2018/19 beendet. Der Bedarf für einen weiteren Oberschulstandort für den Stadtbezirk Mitte-Süd (Standort Bayrischer Bahnhof) besteht zum Schuljahr 2020/21. In der Bornaischen Str. 104 wurde seit 2012 schrittweise ein neues Gymnasium (L.O.-Peters-Schule) eingerichtet. Weitere neue Gymnasien werden im Stadtbezirk Nordost (Gymnasium Schönefeld) bis 2017, in Zentrumsnähe (Gymnasium Telemannstraße) bis 2018 und im Stadtbezirk Südwest (Karl-Heine-Straße) bis 2020 entstehen. Der Bedarf für mindestens ein weiteres Gymnasium im Stadtbezirk MitteSüd besteht bis spätestens 2020 (Standort Bayrischer Bahnhof) sowie in Zentrumsnähe (Hbf. Westseite oder Alternative), ebenfalls bis 2020. Bei den Förderschulen soll es keine extensiven Kapazitätserweiterungen geben. Hier wird der Schwerpunkt verstärkt auf Integrationen gesetzt. Dennoch soll am Standort Karl-Vogel-Str. 17/19 die Käthe-Kollwitz-Schule (Förderzentrum / Sprachheilschule) wieder zusammengeführt werden. Für die Martinschule muss bis 2017 ein Ersatzstandort an der Kotzsche eingerichtet werden, da die Gebäude an der ErnstPinkert-Schule für den Grundschulbetrieb benötigt werden. Die Bedarfsentwicklung im Bereich der beruflichen Bildung wird noch bis 2015 rückläufig sein. Nach der Aufhebung des ehemaligen BSZ 2 im vergangenen Jahr soll es jedoch keine weiteren Kapazitätsreduzierungen geben. Qualitative Verbesserungen, insbesondere für das BSZ 7 und BSZ 12 werden in die Investitionsplanung der nächsten Jahre eingeordnet. Wegen der sehr hohen Dynamik in der Bedarfsentwicklung (z. B. weiter steigende Geburtenzahlen, Zuzüge, innerstädtische Umzüge usw.) sind die Ergebnisse des Planes ständig zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Das hat auch zur Folge, dass die nächste Fortschreibung bereits in drei Jahren erfolgen soll. -6- 1 Rahmenbedingungen 1.1 Auftrag Für die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ist es von grundlegender Bedeutung, wie sich Planungseckwerte für den Schulraumbedarf und die Schulstandortfrage entwickelt haben und weiter entwickeln werden. Die Formulierungen zuverlässiger Langfristprognosen über die Entwicklungen im Schulsystem unterliegen sich gegenseitig beeinflussender Faktoren, die nur unter Heranziehung verschiedener Modellannahmen näherungsweise abzubilden sind. Vor dem Hintergrund der verfügbaren Informationen ist allerdings bei allen Unwägbarkeiten mit einer gewissen Plausibilität ein Entwicklungstrend für einen Zeitraum von etwa 20 Jahren – also bis 2034 - für die Halbmillionenstadt Leipzig ableitbar, kleinräumlich für einen Zeitraum von etwa 10 Jahren, d. h. bis zum Jahre 2024. Nach dem Schulgesetz des Freistaates Sachsen ist die Entwicklung des Schulwesens eine gemeinschaftliche staatliche Aufgabe von Land und Gemeinden. In die Zuständigkeit des Landes fallen organisatorische, pädagogische und curriculare Fragen sowie die Bereitstellung des Lehrpersonals. Die Gemeinden sind entsprechend der bildungspolitischen Vorgaben durch den Landesgesetzgeber für die räumliche und technische Ausstattung der Schulen, den Unterhalt dieser Infrastruktur, das nichtpädagogische Personal und den durch gesellschaftliche, politische, demografische, pädagogische oder technische Entwicklungen entstehenden Anpassungsbedarf zuständig. So gesehen hat die Schulentwicklungsplanung der Stadt Leipzig, als Folge dieser staatlichen Aufgabenteilung zwischen Freistaat und Gemeinden, vordringlich die Bereitstellung eines quantitativ und qualitativ hinreichenden Raumangebotes zu sichern. Planerische Aussagen einschließlich der Entwicklung der Jahrgangsstärken oder der Übergangsquoten bei der Schulwahl sind über die genannten Unwägbarkeiten hinaus stets im Zusammenhang grundsätzlich gestaltbarer Rahmensetzungen durch den Freistaat als staatlichen Normgeber zu sehen, wie z. B. Festsetzung von Klassenmesszahlen, Gestaltung des Übergangs in die Schulformen der Sekundarstufe I, Schulbaurichtlinien bzw. Förderrichtlinien mit Auflagen für Schulbaunutzung, Stundentafel oder etwa strukturelle Änderungen im Schulsystem (Ganztagsschule, Integration bzw. Inklusion im Regelsystem). Diese Gestaltungsoptionen des Freistaates sind zwar der kommunalen Einflussnahme entzogen, jedoch im Bedarfsfall durch die Kommune sach- und zeitgerecht zu gestalten. Für die Fortschreibung des Schulnetzplanes von 2012 ist es deshalb von grundlegender Bedeutung, wie sich künftig solche Planungseckwerte für den Schulraumbedarf entwickeln werden und wie die Eltern vor Ort tatsächlich Schulstandorte nachfragen können und es letztlich auch tun. -7- Das Vorhalten von ausreichend, qualitativ angemessenem Schulraum für die Stadt Leipzig ist eine vom Freistaat übertragene, staatliche Pflichtaufgabe. Die Stadt Leipzig ist damit verpflichtet, diese Aufgabe im vollen Umfang zu erfüllen. Die Schulentwicklungsplanung dient in erster Linie der Erfüllung dieser Aufgabe, soll jedoch nicht allein als Aspekt der Entwicklung von Schülerzahlen betrachtet werden, sondern die Potentiale der Halbmillionenstadt Leipzig in ihrer regionalen Wirkung aus dem Blickwinkel „von morgen“ sehen. Sie soll u. a. auch Antworten auf die folgenden Fragen geben: Welche Umstrukturierungen der Schullandschaft braucht Leipzig, um als familienfreundlicher und bildungsstarker Wohnstandort weiter wachsen zu können? Wie lässt sich der Austausch zwischen Schule und Wirtschaft intensivieren, um den Übergang von Allgemein- zur Berufsbildung passfähiger zu machen? Wie lassen sich Veränderungen der Schullandschaft mit den jeweils vor Ort vorhandenen Gegebenheiten inhaltlicher, baulicher oder struktureller Art optimieren? Wie kann man auf Wünsche der Eltern im Hinblick auf die Ausbildung ihrer Kinder im Sinne einer vorausschauenden Planung eingehen und so die „Zukunftschancen“ von Leipzig nachhaltig verbessern? Wie kann dem Anspruch inklusiv ausgerichteter Bildung unter den vorhandenen Rahmenbedingungen innerhalb der Stadt Leipzig entsprochen werden ? Wie kann die Umsetzung gemeinsamen Lernens von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung über alle Förderbedarfe hinweg realisiert werden ? -8- 1.2 Gesetzliche Grundlagen Für die Erstellung des Schulentwicklungsplanes sind insbesondere folgende Grundlagen in der jeweils aktuellen Fassung zu berücksichtigen: Schulgesetz des Freistaates Sachsen § 23a: Leipzig ist als kreisfreie Stadt Schul- und Planungsträger, d. h.: Schulnetzplanung (SNP) für Stadtgebiet erstellen Schulstandorte unter zumutbaren Bedingungen erreichbar freie Schulen sowie bei Berufsbildenden Schulen (BBS) betriebliche Belange berücksichtigen Raumordnung und Landesentwicklungsplanung beachten Mittel- und Langfristbedarf sowie Schulstandorte ausweisen Ausführungsmaßnahmen nach Rangfolgen auflisten mit benachbarten Landkreisen abstimmen durch oberste Schulaufsichtsbehörde (Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport - SMKS) genehmigen Die Schulnetzplanungsverordnung (SchulnetzVO) regelt Planungsverfahren bzw. Anforderungen an Schulnetzpläne in Sachsen: §1 Ziel SNP = Ressourcen von Schulträger und Freistaat zur Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages einsetzen §3 SNP enthält: Schulnetzbericht/Mittel- und Langfristprognose/Standortplan/langfristige Zielplanung /Nachweis über Herstellung des Benehmens mit Umlandgemeinden/Freie Schulen /Schulbezirke § 3 ( 3) es ist vorzuhalten: - Klassenbildung für Bildungsgänge der letzten 2 Jahre - Prognose - Auslastung und Ausstattung der Schulgebäude - Bildungsprofile - Länge der Schulwege - bei BBS Hinweis auf regionale wirtschaftliche Entwicklung §4 Anhörung Stadtelternrat §5 Genehmigung SMK §7 alle 5 Jahre SNP – bei rechtlichem oder tatsächlichem Handlungsbedarf auch früher. Grundsätzlich besteht ein öffentliches Bedürfnis zum Einrichten von Schulen zunächst dort, wo schulpflichtige Kinder vorhanden sind. Das Recht auf Bildung des Einzelnen steht im Zusammenhang mit der Pflicht des Staates auf Gewährung der Schulbildung. Diese Schulbildung muss chancengerecht sein, was den verbindlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag als auch die gerechte Verteilung von Lehrkräften -9- und Sachmitteln beinhaltet. Dazu muss die Schülerzahl in einem sinnvollen Verhältnis stehen. Schulen in freier Trägerschaft können dieses Angebot ergänzen. Für die Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien bedeutet dies, dass eine Mindestschülerzahl pro Jahrgang erforderlich ist, damit das entsprechende Bildungsangebot realisiert werden kann. Gemäß Sächsischen Schulgesetzes (§ 4a) betragen die Mindestschülerzahlen für: die Grundschule: für die erste einzurichtende Klasse je Klassenstufe 15 Schüler, für jede weitere einzurichtende Klasse 14 Schüler, die Oberschule: für die ersten beiden einzurichtenden Klassen je Klassenstufe 20 Schüler, für jede weitere einzurichtende Klasse 19 Schüler, die Gymnasien: 20 Schüler je Klasse. In allen drei Schularten werden je Klasse nicht mehr als 28 Schüler unterrichtet. Überschreitungen dieser Klassenobergrenze bedürfen der Beschlussfassung durch die Schulkonferenz. Oberschulen werden mindestens zweizügig und Gymnasien mindestens dreizügig geführt. In begründeten Ausnahmefällen sind Abweichungen möglich. Die Förderschulen und Berufsbildenden Schulen untergliedern sich in verschiedene Schularten. Diesbezüglich sind in den Rahmenbedingungen der jährlichen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsorganisation, die Mindestschülerzahlen entsprechend der jeweiligen Schulart differenziert festgelegt. Auf der Grundlage des § 28 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Satz 1 SchulG obliegt es dem Gemeinderat, einen Beschluss über den Schulnetzplan und dessen Fortführung herbeizuführen. Die Beschlussfassung bedarf der Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde. - 10 - 1.3 Kommunale Planungsgrundsätze Die Planung soll ein differenziertes, ausgewogenes und leistungsfähiges Schulangebot für den Verdichtungsraum der Halbmillionenstadt Leipzig sichern und dabei die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) von 2009 für Deutschland ergebenden pädagogische und strukturelle Anforderungen zukunftsgerecht beachten. Die Planung konzipiert eine möglichst ausgewogene territoriale Schulversorgung mit allen Bildungsgängen und gewährleistet somit ein vollständiges Bildungsangebot als wesentlichen Bestandteil der Infrastruktur. Weiterhin soll sie demografische Entwicklungen in ihrer stadträumlichen Wirkung präzise berücksichtigen und mittel- und langfristig stabile „demografiefeste“ Schulstrukturen schaffen. Unter Berücksichtigung der räumlichen Voraussetzungen, des baulichen Zustandes, des Investitionsbedarfes und des wirtschaftlichen Umgangs mit vorhandenen Ressourcen sind bedarfsgerechte und nachhaltige Standortentscheidungen zu treffen. Dabei sind die Ziele des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (SEKo) zu berücksichtigen. Weiterhin soll die Planung folgende Grundsätze beachten bzw. von folgenden Annahmen ausgehen: Die Schulentwicklungsplanung , die schwerpunktmäßig die Bereitstellung von Gebäuden und Kapazitäten betrachtet, beachtet in ihren Planungen und im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen im Freistaat Sachsen, künftige Anforderungen für eine wachsende inklusive Beschulung. Grundschulen sollen mindestens zweizügig und höchstens vierzügig sein. Ausnahmen davon sollen nur in besonderen Fällen geplant werden. Oberschulen werden zwei- und vierzügig geplant. Gymnasien werden mindestens dreizügig ausgelegt. Die Sicherheit und Zumutbarkeit der Schulwege ist bei Grundschulen besonders zu beachten. Der Weg zur Grundschule sollte möglichst fußläufig bewältigt werden können, jedoch soll die maximal erforderliche Zeit einschließlich evtl. Fahrzeiten mit dem ÖPNV in der Regel 30 Minuten je einfachen Weg nicht überschreiten. Schulen in freier Trägerschaft finden mit ihrem Angebot Berücksichtigung. Sie stellen neben den staatlichen Schulen ein eigenständiges und ergänzendes Bildungsangebot dar. Besondere Beachtung in der Planung finden Angebote mit Konzepten zur integrativen und inklusiven Beschulung sowie Schulversuchen. Für jede Schule wird ein Kapazitätsrichtwert gebildet, der sich nach den Raumanforderungen der einzelnen Gebäudenutzer richtet (Raumprogrammempfehlungen, Medienentwicklungsplan, räumliche Anforderungen an Kindertagesstätten). Bezogen auf den Kapazitätsrichtwert wird eine Auslastung zwischen 80% und 120% angestrebt. Es wird davon ausgegangen, dass der Bedarf an Hortgruppen mit der Klassenbildung einhergeht. Bei Horten in Grundschulen wird in der Regel von ca. 50% der Gruppenraumfläche in gemeinsamer Nutzung mit der Schule ausgegangen. In allen Schulgebäuden wird eine Optimierung der Raumnutzung angestrebt. Grundlage bilden hierfür die jährlich mit den Schulen abgestimmten Raumbelegungspläne. - 11 - Bei Kapazitätserweiterungen, die nicht am betreffenden Schulgebäude möglich sind, werden zunächst vorrangig stillgelegte Schulgebäude mit in die Schulstandortprüfung einbezogen. Der Bedarfssteigerung an Schulplätzen in der Stadt Leipzig ist, neben der effektiven Auslastung der vorhandenen Schulgebäude, auch mit einer Kapazitätserweiterung durch Ersatzbauten zu begegnen. Die Aufstellung von Bauvorhaben folgt der Prämisse einer wirtschaftlichen Nachhaltigkeit von getätigten Investitionen bei baulichen Maßnahmen an Schulen. Die Planung wird mit den benachbarten Kreisen abgestimmt. Die Planungsgrundlagen werden anhand eines jährlichen Schulentwicklungsberichtes überprüft. Folgende Modellannahmen sind als Planungsparameter zugrunde gelegt: Die Orientierungswerte für die Klassenmesszahlen (durchschnittliche Klassenstärke) werden für die Grundschule mit 22 Schülern, für die Oberschule und das Gymnasium mit 25 angenommen. Die vorhandenen freien Schulen werden in der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt und für die Langfristperspektive am Schulstandort als stabil eingeschätzt. Das Verhältnis der Übergänge auf die Sekundarstufe I in Oberschule / Gymnasium wird mit 51/49 angesetzt. Die Aufnahme auswärtiger bzw. Abgabe Leipziger Schüler hat keinen schulraumrelevanten Einfluss (Ausnahmen bilden einige Förderschulen und die Beruflichen Schulzentren). Die Zahl von Förderschulen und Förderschülern wird konstant angenommen und führt perspektivisch nicht zu einer Verringerung der Raumbedarfe in den Regelschulen. Jedoch wird langfristig eine Reduzierung der Zahl der Förderschüler/-innen und der Förderschulen und die Nutzung der Kapazitäten für die Regelschule angestrebt. Die Grundschulbezirke bleiben als zentrales Steuerungsinstrument erhalten; Flexibilisierungen im Einzelfall sind zu prüfen. Die stadtbezirks- bzw. ortsteilbezogene Betrachtung von Schulentwicklungen wird zu übergreifenden Planungsräumen - entsprechend der Langfristplanung Kita - weiterentwickelt, um SEKo-relevante Aspekte systematisch einbeziehen zu können. Der Schulraumbestand liegt objektbezogen vor und wird um die Daten der Schulen in freier Trägerschaft ergänzt sowie digital aufbereitet werden. Schülerströme werden kontinuierlich nach Wohn- und Schulstandort beobachtet. Diese Planungsparameter werden im laufenden Prozess auf ihre Tragfähigkeit geprüft. Für die kommunale Schulentwicklungsplanung besonders wichtige Eckdaten, die zum Teil kurzfristigen Änderungen unterliegen können, sind neben allgemeinen bildungspolitischen Vorgaben Erkenntnisse oder Annahmen über Jahrgangsstärken, Schulwahlverhalten, Pendlerverhalten von Schülern bzw. Auswirkungen von Angebotsveränderungen in der Region, Richtlinien für die Schulraumversorgung und die Klassenmesszahlen. Diesen fachlichen Anforderungen ist kontinuierlich und im Bedarfsfall zeitnah mit entsprechender Expertise zu entsprechen. - 12 - 1.4 Schulentwicklungsplanung im Kontext des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) In den letzten Jahren wird in der bundesdeutschen Stadtentwicklungsdiskussion zunehmend wahrgenommen, welche herausragende Rolle kommunale Bildungslandschaften für die Stadt- und Quartiersentwicklung spielen. Dabei geht es im Kern um vier Dimensionen der Bildungsinfrastruktur: • • • • die Standorte von Bildungseinrichtungen, insbesondere in Bezug auf eine Stadt der kurzen Wege und die Stärkung benachteiligter Quartiere, die Qualität der Bildung, insbesondere in der Frage qualifizierter Abschlüsse zur langfristigen Absicherung des Fachkräftepotenzials, die Integrationsfunktion von Bildungsstandorten und ihre Vernetzung mit dem Stadtteil, das Zusammenleben an Bildungseinrichtungen ermöglicht allen Beteiligten eine diskriminierungsfreie Teilnahme und aktive Beteiligung (Inklusion) an ihren Angeboten der Bildung, Kultur und Mitbestimmung. (Quelle: Praxishandbuch Inklusion an Oldenburger Schulen, 2012). Im Fokus der Schulentwicklungsplanung steht die Frage der Standortentwicklung. Die hier zu treffenden Entscheidungen stehen in einem engen Zusammenhang mit der Stadtentwicklung in Leipzig insgesamt, aber auch mit der Perspektive der einzelnen Wohnquartiere. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass wesentliche Ziele der integrierten Stadtentwicklung im Schulnetzplan Berücksichtigung finden. Grundlagen dafür liefert das integrierte Stadtentwicklungskonzept (SEKo). Karte 1: Fachkonzept Bildungslandschaft - 13 - Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 baut auf einer gründlichen Analyse der soziodemographischen Rahmenbedingungen auf. Aus elf Fachkonzepten - eines davon das Fachkonzept Kommunale Bildungslandschaft - wird danach im Sinne eines Gesamtkonzeptes eine integrierte Stadtentwicklungsstrategie abgeleitet. Angesichts der demographischen Entwicklung, dem Handlungsdruck zur Schaffung neuer Plätze bei Kindertagesstätten und Schulen als sowie der veränderten kommunalen Handlungsansätze in der Bildungspolitik mit dem Modellprojekt „Lernen vor Ort“ wurde das Fachkonzept Kommunale Bildungslandschaft bereits fortgeschrieben und im Mai durch die Ratsversammlung beschlossen (RBV-2074/14 vom 21.05.2014). Sowohl in den inhaltlichen als auch in den räumlichen Handlungsschwerpunkten spielt die Schulentwicklung eine wichtige Rolle. Die Analyse der soziodemographischen Rahmenbedingungen kommt zu folgenden Schlussfolgerungen, die auch für die Schulentwicklungsplanung relevant sind: • • • Bei kurz- bis mittelfristig weiter steigenden Geburtenzahlen und einer bis 2020 steigenden Jugendquote haben die ortsbezogene Erweiterung der entsprechenden Infrastruktur und die Stabilisierung familiengerechter Quartiere hohe Priorität. Mittelfristig wird die Zahl der jungen Erwachsenen zurückgehen, wenn nicht durch Zuwanderung auf dem aktuell hohen Niveau anhält. Besonders erfolgversprechend erscheinen hier Maßnahmen, die die Ausbildungsfunktion in Leipzig und den Übergang zur Berufstätigkeit in der regionalen Wirtschaft befördern. Den stadträumlich gegensätzlichen demographischen und sozialen Entwicklungen soll entgegengewirkt werden. Integration wird damit Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche der Stadtentwicklung umfasst. Entsprechend werden im Fachkonzept Bildungslandschaft für das Kita- und Schulnetz folgende inhaltliche und räumliche Schwerpunkte gesetzt (siehe Karte 1): • • • Ausbau der Infrastruktur in den Ortsteilen, die in den vergangenen Jahren und perspektivisch hohe Einwohnerzuwächse (insbesondere Familien mit Kindern) verzeichnen, Umbau der Infrastruktur / Netzanpassung in Ortsteilen, die von Einwohnerverlusten bzw. einem steigenden Anteil älterer Menschen geprägt sind; zur Sicherung der Attraktivität dieser Ortsteile für Familien und Kinder sind die verbleibenden Einrichtungen aufzuwerten, Öffnung von Kitas und Schulen für Integrationsfunktionen in Schwerpunkträumen mit einer Konzentration sozialer Problemlagen und besonderem Integrationsbedarf; Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind so zu qualifizieren, dass sie die Angebote von Kitas und Schulen sinnvoll ergänzen. Vor dem Hintergrund des zuletzt genannten Punktes kommt der Schulentwicklungsplanung eine besondere Bedeutung in den Schwerpunktgebieten der integrierten Stadtentwicklung zu, die im SEKo wie folgt beschrieben werden: • • Die Altbauquartiere im „Leipziger Osten“ und „Leipziger Westen“, in denen eine Fortführung der integrierten Stadtteilentwicklung erforderlich ist. Dabei kann auf bisherige Erfolge und langjährig bewährte Strukturen der Beteiligung und Kooperation aufgebaut werden. Die Großsiedlung Leipzig-Grünau, für die mit der Entwicklungsstrategie Grünau 2020 bereits ein differenziertes Herangehen im Kernbereich und im Stadtumbaugürtel beschlossen wurde. Dabei sind die breit angelegten Aktivitäten - 14 - • • zur Beteiligung der Bewohner fortzuführen. Die Georg-Schumann-Straße, die als längste Magistrale eine hohe städtebauliche und funktionale Bedeutung für die angrenzenden Ortsteile sowie Identifikationsfunktion für die Bewohner hat und mit ihrem ressortübergreifenden Handlungsbedarf neuer integrierter Lösungsansätze bedarf. Schönefeld (Altschönefeld und Schönefeld Ost), das mit Blick auf die demographische Entwicklung im Nordosten Leipzigs über gute Stabilisierungspotenziale an der Schnittstelle zwischen Alt- und Plattenbaugebieten verfügt. Karte 2: Fachübergreifende Schwerpunkträume der Stadtentwicklung Darüber hinaus sind auch zwei Schwerpunkträume mit großräumiger strategischer Wirkung für die Schulentwicklungsplanung von Bedeutung: die Leipziger City und ihr Umfeld sowie der Südostraum. Beide innerstädtische Schwerpunkträume sind aktuell oder in der Zukunftsperspektive als urbane, nutzungsgemischte Stadträume zu verstehen, die für die Profilierung Leipzigs als Wissenschafts- Forschungs-, Wirtschafts- und Bildungsstandort über hervorragende Potentiale verfügen. Für die Schulentwicklungsplanung von großer Bedeutung sind auch die folgenden Handlungsansätze, die auf Basis des im Mai 2014 beschlossenen Fachkonzeptes Kommunale Bildungslandschaften in der Stadtentwicklungsstrategie des SEKo im Handlungsfeld Soziales, Bildung und Kultur ergänzt wurden: Leipziger Osten • Einrichtung einer „Quartiersschule“ in einer neu- oder umzubauenden Schule, die - 15 - Angebote und Leistungen rund um das Thema Bildung bündelt, sich für den Sozialraum öffnet und damit die Rahmenbedingungen für lebensbegleitendes Lernen verbessert. Leipziger Westen • Neubau einer Grundschule auf dem Jahrtausendfeld sowie dazugehörige Sportanlagen, bei gleichzeitiger Integration von Angeboten nicht formeller Bildungsträger z.B. aus dem Kulturbereich Leipzig Grünau • Einrichtung eines Bildungszentrums, welches unterschiedliche Angebote der Bibliotheken, der Volkshochschule, des Quartiersmanagements Grünau, des Arbeitsladens, der Leipziger Bildungsberatung oder auch Angebote der Jugendhilfe sowie der Seniorenbildung unter einem Dach vereint. Georg-Schumann-Straße • Durchführung des Modellprojektes „Schulen planen und bauen“ an der wieder einzurichtenden Schule am Opferweg in Wahren, in der neben der Schaffung neuer Grundschulplätze qualitative Aspekte bereits in der Konzeptphase (Verknüpfung von pädagogischem mit baulichem Konzept) im Vordergrund stehen soll. Die stark steigenden Schülerzahlen sind Herausforderung und Chance zugleich. Die Notwendigkeit zur Schaffung neuer Schulstandorte bietet die Möglichkeit, das Leipziger Schulnetz nicht nur entsprechend der demographischen Entwicklungen, sondern auch im Sinne der Stabilisierung benachteiligter Stadträume sowie der Potentiale und Prioritäten der Stadtentwicklung weiter zu entwickeln. Daraus folgt: Neue Standorte von weiterführenden Schulen sollen verkehrsgünstig gelegen und gut an das Straßenbahnnetz sowie das zukünftige S-Bahnnetz angebunden sein. Neben der Gewährleistung einer möglichst wohnortnahen Schulversorgung ist auch die Stärkung der sozial benachteiligten Schwerpunktegebiete bei der Standortwahl von Mittelschulen und Gymnasien zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wird der Schaffung eines Gymnasiums im Schwerpunktraum Leipziger Osten besondere Bedeutung eingeräumt. Bei der Standortwahl für Gymnasien sind darüber hinaus die Netzwerkeffekte mit der Leipziger Wissenschaftslandschaft in den Schwerpunkträumen der (erweiterten) City (u.a. zentraler Universitätsstandort) und des Südostraums (u.a. Uni-Kliniken und BioCity Campus) zu berücksichtigen. Im Grundschulbereich steht bei neuen Schulstandorten die gute fußläufige Erreichbarkeit im Mittelpunkt. Angesichts geringer Flächenreserven bestehen hier teilweise nur eingeschränkte Handlungsalternativen. In den Schwerpunkträumen der integrierten Stadtentwicklung sind bei der Entwicklung neuer Schulstandorte, aber auch bei der Sanierung bestehender Schulen, die baulichen Erfordernisse zur Entwicklung von Schulen als "Quartiersbildungszentren" besonders zu berücksichtigen. Für alle Schularten ist es wichtig, durch die Netzentwicklung und Standortwahl sozialen Segregationstendenzen entgegenzuwirken. Es sollten Standorte gestärkt werden, wo Kinder mit und ohne Behinderung sich begegnen, spielen und lernen. Mit Blick auf die oberzentrale Funktion Leipzigs und die Erfordernisse der Wirtschaftsentwicklung ist es wichtig, das Netz der Berufsbildenden Schulen und die heute vorhandenen Ausbildungsgänge in Leipzig zu erhalten. Es bedarf einer regional abgestimmten Strategie der beruflichen Bildung in der Region Leipzig, die das Oberzentrum im Interesse der gesamten Region weiter stärkt. Angesichts der hohen, privatwirtschaftlich getragenen Entwicklungsdynamik in den meisten innerstädtischen Gebieten Leipzigs ist es von zentraler Bedeutung, bereits in den nächsten zwei Jahren die Weichen für die Sicherung der langfristig notwendigen - 16 - Schulstandorte zu stellen. Dazu bedarf es in der Bauleitplanung einer besonderen Berücksichtigung der Infrastrukturbedarfe. Gleichzeitig muss eine strategisch ausgerichtete Liegenschaftspolitik zeitnah geeignete Flächen sichern. Entsprechende Steuerungskreise sind inzwischen eingerichtet. 1.5 Vorgehen Die Schulentwicklungsplanung erfolgt in Form eines prozessorientierten Planungsverfahrens. Das bedeutet in der Praxis: laufende Beobachtungen und regelmäßige Berichterstattung über die Schulen trägerübergreifend (auch zur Schulraumnutzung) Erarbeitung von Verwaltungsvorlagen zur schulischen Entwicklung und zum Schulraumbedarf Erarbeitung von Schulentwicklungsplänen (ca. alle 5 Jahre mit einer Perspektive auf 15 Jahre). Sofern neue Entwicklungen erkennbar werden, erfolgt im Rahmen der laufenden Berichterstattung eine Korrektur des Schulentwicklungsplanes. Zu diesem Zweck wurden zwei Arbeitsgruppen und ein Unterausschuss gebildet: • Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe mit Vertretern der Ämter der Stadt und der Sächsischen Bildungsagentur. Diese hat zur Aufgabe die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen zu schaffen und Entscheidungsvorschläge zu erarbeiten. • Im Unterausschuss Schulentwicklung des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule des Stadtrates, in der neben den Stadträten auch Mitarbeiter der Verwaltung, der Sächsischen Bildungsagentur und ein Mitglied des Stadtelternrates vertreten sind, werden die Entscheidungsvorschläge beraten und diskutiert. • Die Arbeitsgruppe „Flächensicherung für soziale Ingfrastruktur“, in der Mitarbeiter verschiedener Ämter der Stadtverwaltung vertreten sind, hat die Aufgabe, erforderliche Flächen für Kapazitätserweiterungen zu sichern. Sie wird in der Perspektive besondere Bedeutung erlangen. Nach Bestätigung eines 1. Entwurfs durch die Dienstberatung des Oberbürgermeisters, wird dieser den Schulen vorgestellt und das Meinungsbild der Beteiligten und Betroffenen eingeholt. Die Hinweise, Kritiken und Änderungswünsche der Schulen werden in den Arbeitsgruppen beraten, abgewogen und ggf. in den Schulentwicklungsplan eingearbeitet. Parallel dazu werden die Stellungnahmen des Stadtelternrates und der benachbarten Landkreise eingeholt. Danach wird der überarbeitete Entwurf erneut in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters diskutiert und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Nach Entscheidung des Stadtrates bedarf der Schulentwicklungsplan der Bestätigung durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport. Zur Abschätzung des anstehenden Handlungsbedarfes wurden folgende Arbeitsmaterialien herangezogen: Bevölkerungsstand und –prognose von 2013 zur kleinräumlichen Bewertung von Schulstandortbedarfen • Übergangsquoten in Oberschulen und Gymnasien • Bewertung von Einschulung bzw. Übergängen in Förderschulen • Einbindung von freien Schulen • Einschätzung der Rolle von auswärtigen Schülern • Schülerströme nach Wohn- und Schulstandort • Schulbezirke und Planungsräume • Schulraumbestand nach verfügbarer und möglicher Kapazität • Beachtung des INSEK • Entwicklung der Bedarfe an VKA - 17 - Tabelle 1: Schulen in Leipzig nach Klassen, Schülern und der Trägerschaft Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen der Stadt Leipzig Schulart 1995/96 Sch. Kl. 2000/01 Sch. Kl. 2005/06 Sch. Kl. 2010/11 Sch. Kl. 2014/15 Sch. Kl. 2015/16 Sch. Kl. 67749 3018 52494 2468 46452 2268 49499 51397 2404 Schulen in k om m unaler Trägerschaft gesamt 75789 3422 2334 Grundschulen 20301 905 11614 574 10746 548 12999 639 15326 713 16117 762 Ober (Mittel-) schulen 16072 687 16464 679 9831 424 6978 306 9016 388 9586 417 Gymnasien 18202 756 16178 638 10704 434 9161 376 10782 430 11149 437 Förderschulen 2748 300 2782 244 2499 236 2405 225 2377 218 2342 218 Berufsbildende Schulen 17931 752 20197 862 17891 794 14088 688 11209 554 11412 539 535 22 514 21 823 32 821 34 789 31 791 31 9400 478 12534 646 13297 724 670 28 1219 62 1575 74 1829 87 1828 86 davon Zw eiter Bildungsw eg Schulen in nichtkom m unaler Träge rschaft gesamt davon Grundschulen 222 13 Ober (Mittel-) schulen 167 7 331 19 547 26 924 45 1158 52 1142 51 Gymnasien 363 13 1182 49 1577 69 2036 94 2770 115 2835 120 111 17 303 47 298 44 330 46 338 50 351 50 - - 6584 322 8557 431 231 8 330 13 336 14 490 19 530 22 Förderschulen Berufsbildende Schulen Waldorfschulen Grafik 2: 8061 371 449 16 Entwicklung der Schülerzahlen in kommunalen Schulen Entwicklung der Schülerzahlen in kommunalen Schulen 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 1995/96 1997/98 1999/00 2001/02 2003/04 2005/06 2007/08 2009/10 2011/12 2013/14 2015/16 Schuljahr GS MS/OS GY Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung FöS BSZ 2. BW Leipzig 2015 Diese demografische Entwicklung hatte zur Folge, dass die Schulentwicklungspläne bis 2006 vorrangig die Anpassung der Schulnetze an den Bedarf im Fokus hatten. So wurden in der Zeit seit 1992 31 Grundschulen, 33 Mittelschulen, 14 Gymnasien, 3 Förderschulen und 2 Berufliche Schulzentren aufgehoben. - 19 - Seit 2003 sind wieder steigende Schülerzahlen in den Grundschulen zu beobachten. Dies wirkt sich auf die Bedarfe an Plätzen in Grundschulen und Horten aus und hat zeitlich versetzt Auswirkungen auf die Nachfrage an Plätzen in Mittelschulen und Gymnasien. Die letzte Vorausberechnung des Amtes für Statistik und Wahlen und die 5. regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung aus dem Jahr 2009 belegen den Trend der anwachsenden Kinderzahlen, so dass der Schulnetzplan 2012 erstmals wieder von Kapazitätszuwächsen geprägt war. Der Trend wurde durch die Bevölkerungsvorausberechnung 2013 bestätigt, so dass auch der vorliegende Plan vorrangig von Bedarfsanstiegen und notwendigen Kapazitätserweiterungen ausgeht. Grafik 3: Kinder im Alter von 6 Jahren 6000 5000 4000 A h ln za 3000 EWO 2000 Prog. 2005 Prog. 2007 1000 Prog. 2009 Prog. 2013 0 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019 2021 2023 2025 2027 2029 2031 2033 Quelle: AfJFuB, AfStuW Jahr Sc hulentwicklungsplanung 2015 Die den Berechnungen zugrunde liegende Bevölkerungsvorausschätzung basiert auf dem mittleren Szenario. Das beinhaltet Risiken, da bereits jetzt deutlich ist, dass die Einwohnerzahl stärker anwachsen wird. Ein Vergleich der Prognosedaten der 1 bis 14 Jährigen mit den Einwohnermeldezahlen ergab, dass die Prognose im Durchschnitt ca. 3% zu niedrig ist. Der Sachverhalt, dass sich die Bedarfe in den einzelnen Stadtteilen unterschiedlich entwickeln, verstärkt einerseits in bestimmten Stadtgebieten (z. B. zentrumsnahe Nord-Süd-Achse) die Nachfrage und lässt sie andererseits in bestimmten Stadtgebieten stagnieren. 2.2 DaZ Durch eine Vielzahl von beruflichen Perspektiven, sowohl auf dem Bildungs- und Forschungs-sektor aber auch im produzierenden Gewerbe, wird der Anreiz zur Zuwanderung nach Leipzig geschaffen. Eben diese Möglichkeit zum Aufbau einer neuen, besseren und sichereren Zukunft, ist für viele Bürger aus dem Ausland der Anlass zur Verlagerung Ihres Lebensmittelpunktes nach Leipzig. Dieser Zuzug, gerade auch durch Familien mit Kindern untermauert die Notwendigkeit von Integrationsmöglichkeiten. Mit Beginn der zweiten Jahreshälfte 2015 war verstärkt der Zuzug von Asylsuchenden zu verzeichnen, die weitere Entwicklung ist nur schwer bzw. nicht vorhersehbar und hat sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich verändert. Durch - 20 - die Verteilung nach „Königsteiner Schlüssel“ wurden in Sachsen ein Anteil von 5,1 % der Asylsuchenden aufgenommen. Innerhalb des Freistaates wurden Asylbewerber mit einer Quote von 12,96 % nach Leipzig verteilt. Auch Kinder und Jugendliche, die seit Geburt bzw. schon mehrere Jahre in Leipzig leben, deren sprachlicher Entwicklungsstand aber eine erfolgreiche Integration nicht ermöglicht, sind durch entsprechende Förderung in DAZ-Klassen zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Herausforderungen ergeben sich Bedarfe im Hinblick auf das erlernen der deutschen Sprachen als Grundstein für eine erfolgreiche Integration. Gemäß §§ 26,28 des Sächsischen Schulgesetz besteht für Schüler mit Migrationshintergrund im Freistaat die Schulpflicht. Der Aufenthaltsstatus bleibt davon unberührt. Damit stellt die Integration der Kinder in das schulische System eine Regelaufgabe für die Kommune dar. Da für den über-wiegenden Teil der Kinder aus dieser Bedarfsgruppe davon ausgegangen werden muss, dass Deutsch nicht gebräuchlich ist, besteht die Notwendigkeit, den Kindern zuerst die grundsätzliche Zugänglichkeit zum Unterricht über den Spracherwerb zu ermöglichen. Der Bildung wird für eine gelingende Integration eine sehr hohe Bedeutung eingeräumt. Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen werden damit wichtige Orte zur sozialen und gesellschaftlichen Integration. Im Wesentlichen wird die Thematik der Integration und Beschulung von Migranten mit der Verwaltungsvorschrift zum Unterricht für ausländische Schüler an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Freistaat Sachsen vom 06.03.1992 sowie der sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten vom 01.08.2000 geregelt. Damit sind die Grundlagen und Rahmenbedingungen geschaffen, die eine chancengerechte Bildung und Erziehung ermöglichen. Als Kernaufgaben für die schulische Arbeit und die unterstützenden Strukturen werden folgende Aufgabenfelder benannt: 1. Die besondere Schullaufbahnberatung durch die Schulaufsicht als Einstieg in eine begleitende professionelle Bildungsberatung an der Schule. 2. Die Einrichtung von Vorbereitungsklassen/-gruppen und die schrittweise individuelle Integration in die Regelklassen. 3. Das Unterrichtsfach Deutsch als Zweitsprache und eine systematische und schullaufbahnbegleitende sprachliche Bildung. 4. Die Ausbildung und der Einsatz von ausgebildeten Betreuungslehrern, die für den schulischen und außerschulischen Integrationsprozess verantwortlich sind. 5. Der muttersprachliche Unterricht und die Anerkennung der vorhandenen Zwei- und Mehrsprachigkeit als Bildungsressource. Die Integration von Kindern mit einem Sprachbedarf DAZ erfolgt über einen dreistufigen Prozess, welcher sich in zwei Hauptbereiche aufteilt. Diese Teilbereiche stellen unterschiedliche Anforderungen an die Stadt Leipzig als Schulträger. Etappe 1 und 2 - „VKA-Klassen“ In Vorbereitung auf die schrittweise Integration in die Regelklassen erfolgt durch eine ausschließliche Beschulung in eigenen Vorklassen für Ausländer (VKA-Klassen) die erste Etappe. - 21 - Dieser Etappe schließt sich die Teilintegration in die bestehenden Regelschulklassen an. Dazu nehmen Schüler in einzelnen Stunden bereits am Unterricht in den Regelschulklassen teil. Diese beiden Phasen werden überwiegend in den Vorbereitungsklassen für Ausländer (VKA) abgehalten. Diese Klassen werden separat in den Schulen gebildet und durch die Schulaufsichtsbehörde mit Lehrpersonal ausgestattet. Schüler der Phase 2 werden weiterhin den VKA-Klassen zugerechnet, da der Besuch der Regelschulklassen nur in bestimmten Stundenkontingenten erfolgt. Die Regelschulklassen müssen dafür temporär die Kapazitäten für diese Schüler freihalten bzw. schaffen. Etappe 3 – DAZ in den Regelschulklassen Der Integrationsprozess soll in die vollumfängliche Integration in die Regelschulklassen in der Phase 3 münden. Dabei steht die weitere Förderung der Deutschkenntnisse im Vordergrund. Die Schüler verlassen dazu die VKA-Klassen und werden mit dem Förderbedarf DAZ in den Regelschulklassen beschult. Dazu sind die Kapazitäten in den Regelschulklassen dauerhaft bereitzustellen. Die Dauer dieser Etappen orientieren sich am individuellen Leistungsvermögen der Schüler. Eine feste Zeitspanne für die Sprachförderung ist nicht vorgegeben. Ziel ist die Befähigung der Schüler, ohne sprachliche Beeinträchtigung selbst zu lernen und die Erfahrungen ihres Lebens in den gemeinsamen Lernprozess einzubringen. Der Stadt Leipzig kommt in der Konzeption zur Integration von Migranten eine wichtige Aufgabe unter dem Punkt 2 - Einrichtung von Vorbereitungsklassen/gruppen und die schrittweise individuelle Integration in die Regelklassen zu. Für den Integrationsprozess sollen dazu als gesetzliche Pflichtaufgabe von kommunaler Seite die räumlichen und sächlichen Bedingungen und Möglichkeiten geschaffen werden. Diese Kapazitätsbereitstellungen, sowohl in den speziellen Vorbereitungsklassen (VKA) aber auch den Regelklassen (DAZ – Phase 2/3), stellt die Stadt als Träger vor eine große Herausforderung. Der sich ergebende Bedarf addiert sich zu den ohnehin schon steigenden Schülerzahlen durch das demografische Anwachsen. In den Grund- und Oberschulen entwickelten sich die Schülerzahlen VKA (Phase1 und 2) wie folgt: GrundOberGesamt schulen schulen 2005/06 63 127 190 2006/07 56 92 148 2007/08 37 54 91 2008/09 39 70 109 2009/10 44 64 108 2010/11 43 102 145 2011/12 59 100 159 2012/13 87 106 193 2013/14 108 118 226 2014/15 225 211 436 2015/16 368 315 683 - 22 - Dabei ist zu beachten, dass die Zahlen zum jeweiligen Stichtag der „KamenzStatistik“ für das laufende Schuljahr erhoben wurden. Veränderungen im laufenden Schuljahr konnten aufgrund der Vergleichbarkeit nicht berücksichtigt werden. Erhoben wurden die absoluten Zahlen der Schüler. Die Auflistung in Klassen wurde nicht vorgenommen. Grund dafür ist die unterschiedlich erfolgte Einrichtung von Gruppen und/oder Klassen in der Vergangenheit an den Schulstandorten. Erst seit dem Schuljahr 2015/16 wurde dazu übergegangen, ausschließlich Klassen zu bilden. Die vorliegende Aufstellung kann die Dynamik der Entwicklung der zweiten Jahreshälfte 2015 nur unvollkommen widerspiegeln. Werden in der Statistik für das Schuljahr 2015/16 mit dem Stichtag 18.September 2015 noch 683 Plätze VKA ausgewiesen, werden mit Stand vom Februar 2016 bereits 1.120 Schüler VKAKlassen erfasst. Diese verteilen sich auf 17 Grundschulstandorte sowie 18 Oberschulstandorte. Damit sind fast doppelt so viele Plätze vorzuhalten, als das noch zum Schuljahresbeginn der Fall war. In Phase 3 werden gegenwärtig in den Grund- und Oberschulen 3.176 Schüler betreut. Wenngleich ein großer Anteil dieser Schüler an den Standorten mit VKAKlassen verteilt ist, werden DAZ-Schüler auch anderen Schulstandorten zugeordnet. Damit ist bereits zum heutigen Tag das gesamte Grund- und Oberschulnetz der Stadt Leipzig in die DAZ-Integration einbezogen. Entwicklung der VKA-Klassen von2005 bis 2015 1200 1000 800 VKA Gesamt Statistik Stichtag: 18.09.2015 600 400 Stand Februar 2016 200 0 Die Grafik verdeutlicht den außerordentlichen Anstieg der Bedarfe ab dem Schuljahr 2014/15 in den Grund- und Oberschulen. Im Bereich der Berufsschulzentren werden gegenwärtig ca. 319 Schüler in 18 VKAKlassen mit berufspraktischem Aspekt betreut. Auch hier ist ein deutlicher Anstieg zu erwarten. Die Stadt Leipzig stellt dies vor die Herausforderung, Schulplätze für die Integration DAZ in doppelter Anzahl vorzuhalten. Für die Phase 1 und 2 ist der räumliche Bedarf in den VKA-Klassen abzusichern. Zusätzlich besteht die Aufgabe, bereits ab der Phase 2 – Teilintegrations - Schulplätze in den Regelschulklassen zu schaffen. Aufgrund weiterhin steigender nachrückender Platzbedarfe ist es nicht möglich, Plätze in den VKA-Klassen nach dem Phasenübergang „abzubauen“ und Räume für die Bereitstellung von Ressourcen in der Phase 2/3 freizulenken. - 23 - Eine Bedarfsbestimmung über die notwendige DAZ-Angebotsentwicklung kann auf Grund der Einflussfaktoren ( Asyl/Migration) nicht genau getroffen werden. Die Prognosen zur weiteren Entwicklung der Bedarfszahlen sind daher mit Unsicherheitsfaktor behaftet. Durch ein Anwachsen der Schülerzahlen in vergleichbaren Größenordnungen wie im vergangenen Schulhalbjahr würde Ende 2016 ein Bedarf von ca. 2.000 VKA-Plätzen im Grund- und Oberschulbereich zu erwarten sein. Diese Größenordnungen sind mit den gegenwärtig bestehenden räumlichen Ressourcen nicht abbildbar. Gebäude, die in der Vergangenheit vom Schulnetz der Stadt Leipzig genommen wurden, sind bereits reaktiviert worden,dabei wurden auch wachsende DAZ-Bedarfe berücksichtigt. Die Dynamik der Entwicklung im Bereich DAZ der letzten Monate konnte bei der Erarbeitung der aktuellen Fortschreibung jedoch nicht vollständig Berücksichtigung finden. Aktuelle planerische Vorbereitungen für neue Bauvorhaben im Grund- und Oberschulbereich versuchen mit der Ausweisung weiterer Räume auf die gestiegenen Anforderungen zu reagieren. Als Steuerungsmöglichkeit auf die aktuelle Dynamik der Entwicklung im Bereich DAZ-VKA kann nur mit einem zweistufigen Prozess reagiert werden. 1. Schaffung räumlicher Ressourcen durch temporäre bauliche Erweiterungen. Mit System-/Modulbauten und „Containerbauten“ ist es möglich, in einem kurzen Zeitraum Kapazitäten zu errichten, welche eine Erweiterung des bestehenden Schulbetriebes ermöglichen. Diese Raumerweiterungen bedingen die unmittelbare Anbindung an bestehende Schulstandorte, um den Schulbetrieb praktikabel gestalten zu können. Die Verwaltungsvorschrift zum Unterricht für ausländische Schüler sagt zur Klassenbildung aus, dass die Bildung reiner Ausländer(Regel-)klassen zu vermeiden ist. Das erfordert die Schaffung von Möglichkeiten, DAZ-Schüler auch in den bestehenden Regelklassen unterbringen zu können. Durch den Schulträger müssen dazu ausreichende räumliche Reserven geschaffen werden. Zusätzlich ist das schulische Leben so zu gestalten, dass regelmäßige Kontakte zwischen den Schülern aufgebaut und gepflegt werden können. Bedingt durch das Erreichen der Auslastungsgrenze von bestehenden Schulstandorten müssen Erweiterungsbauten zugleich so dimensioniert werden, dass auch der nachfolgende Bedarf der Phasen 2 und 3 sowie Forderungen, die sich aus den Mehrbedarfen (Speiseversorgung u.ä.) ergeben, räumlich abgedeckt werden können.Den Schulen wird damit die Möglichkeit eröffnet, das Schulleben so zu gestalten, dass Erweiterungsbauten durch die Regelschulklassen genutzt werden. Nur so ist es möglich, eine Durchmischung und einen Austausch innerhalb der Schülerschaft zu erreichen. 2. Erweiterung der künftigen Raumprogramme zur Deckung der Bedarfe durch DAZ / Integration / Inklusion. Künftige Schulbauten müssen in ihren Raumprogrammen die Bedarfe ausweisen, welche sich aus den steigenden Anforderungen ergeben. Dies bedingt die grundlegende Überarbeitung bisheriger Raumprogramme für - 24 - einen Raumnachweis von DAZ-Räumen, aber auch Räume für sonderpädagogischen Förderbedarf (Gruppenräume, Räume für individuelle Förderung). Bei Bestandsbauten ist durch die Schaffung barrierefreier Zugänglichkeit und DAZ-Angeboten zu erwarten, dass sich die Raumkapazität des Schulhauses gegenüber den bisherigen Richtkapazitäten verringern wird. Das wiederum wird den Erweiterungsbedarf im Leipziger Schulnetz erhöhen. Bereits jetzt sind durch die Verteilung der Schüler in der Phase 3 – Vollintegration in den Regelschulbetrieb, alle Leipziger Grund- und Oberschulen in die DAZ-Integration einbezogen. In der Vergangenheit konnten dazu noch Reserven in den Schulen genutzt werden, die sich aus der Differenz zwischen Klassenbelegung und Maximalschülerzahl pro Klasse ergaben. Durch das weitere Ansteigen der durchschnittlichen Schülerzahlen schwinden diese bisher genutzten Möglichkeiten. Es werden alle Grund- und Oberschulstandorte einer grundsätzlichen Prüfung unterzogen, ob es möglich ist, am Standort VKA-Klassen und/oder Angebote für die Phase 3 bereitstellen zu können. Dies erfolgt unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt ein Schulstandort konkret ausgewiesen werden soll. Dabei werden sowohl die zu erwartenden finanziellen Bedarfe, als auch die Auswirkungen auf den Schulalltag betrachtet. Das betrifft den DAZIntegrationsprozess (Bereitstellung von Klassenräumen) als auch die Folgen der Nutzung für den Hort, GTA bzw. schulspezifische Projekte. Ergänzend ist bei der Einrichtung weiterer DAZ-Angebote die Absicherung einer ausreichenden Speiseversorgung so wie die Gewährleistung des lehrplangerechten Sportunterrichtes im Umfeld der weiteren DAZ / VKA – Standorte zu prüfen. Neben dem durch die demografische Entwicklung steigenden Kapazitätsbedarf sind zwei zusätzliche Herausforderungen zu meistern, die den Druck auf die Bereitstellung von Kapazitäten weiter erhöhen bzw. zusätzlich verschärfen. Dies sind zum Einen die zu integrierenden Kinder ausländischer Herkunft, die im Zusammenhang mit Asylverfahren bzw. Arbeitsmigration in Leipzig zu versorgen sind. Zum Anderen erfordert die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verstärkte Anstrengungen zu besseren Integration behinderter Kinder in das Regelschulsystem. 2.3 Integration / Inklusion Zukünftig wird dem Thema Inklusion bei der Schulentwicklungsplanung und bei Schulhausbau verstärkte Aufmerksamkeit zukommen. Am 13. Februar 2006 wurde die Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) als Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. In Deutschland trat die UN-BRK im März 2009 in Kraft. Im Artikel 24, Satz 1 ist festgeschrieben, dass die „Vertragsstaaten […] das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung [anerkennen].“ Daher ist auch die Stadt Leipzig in der Pflicht, für Menschen mit Behinderungen die Möglichkeiten der Bildungsteilhabe zu verbessern. Die Stadt Leipzig hat sich 2012 mit der Verabschiedung der Bildungspolitischen Leitlinien dazu bekannt, Unterschiede anzuerkennen und Vielfalt zu stärken (Leitlinie 2). Gelingende Bildung geht auf die individuellen Voraussetzungen von Menschen ein und stellt deren Fähigkeiten in den Mittelpunkt. Auf Grundlage eines inklusiven Verständnisses von Bildung wird die Verschiedenheit der Leipziger Bürgerschaft als - 25 - bereichernde Vielfalt wahrgenommen. Ausgehend von bestehenden Ausgangslagen werden Bildungsbarrieren, das heißt Ursachen, Formen und Strukturen für den Ausschluss von Bildungsteilhabe und Diskriminierung reduziert. An der Umsetzung dieser Ziele wird auch durch die Erarbeitung des Teilhabeplans „Vielfalt leben – Leipzig auf dem Weg zur Inklusion“ gearbeitet. Im Kontext der Teilhabeplanung werden Maßnahmen auch für den Bereich Bildung erarbeitet und umgesetzt. Inklusion bringt an jeder Schule eine Erhöhung der Heterogenität der Schülerschaft mit sich. Dies hat auf den Schulhausbau verschiedene Einflüsse. Neben grundlegenden Aspekten der Barrierefreiheit muss beim Schulbau für die inklusive Beschulung ein erhöhter Raumbedarf berücksichtigt werden. Dieser ergibt sich beispielsweise aus einem erhöhten Bedarf nach Differenzierungsräumen bzw. größeren Klassenräumen. Das Eingehen auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Klasse erfordert eine stärkere Differenzierung des Unterrichts. Die Schüler/-innen arbeiten häufiger in kleinen Arbeitsgruppen und im Klassenraum sind mehrere Erwachsene anwesend [Lehrer/-in, pädagogische Unterrichtshilfe, Schulbegleiter, Inklusionsbegleiter (vorgesehen ab Sommer 2016)]) anwesend. Weiterhin kann sich Flächenbedarf aus der Notwendigkeit der Bereitstellung von Therapie- oder Ruheräumen, Zimmern für medizinische Versorgung, Abstellflächen für Rollstühle oder andere technische Unterstützung ergeben. Auch spezifische sanitären Anlagen bedeuten einen höheren Raumbedarf. Die Bereitstellung solcher Räume an Bestandsschulen bringt eine Verringerung der in der Schule zur Verfügung stehenden Kapazität im jeweiligen Gebäude mit sich. Gleichzeitig werden bauliche Anpassungen im Hinblick auf Barrierefreiheit notwendig sein und an jeder Schule individuelle und gegebenenfalls kostenintensive Lösungen erfordern. Für Schulneubauten müssen die Anforderungen inklusiver Unterrichtung ebenfalls Berücksichtigung finden. Pädagogische Erfordernisse inklusiver Unterrichtung müssen sich im Schulbau widerspiegeln. Insgesamt ist eine stärkere Ausrichtung des Schulbaus an pädagogischen Erfordernissen notwendig. Es ist nicht damit getan, dass seitens des Schulträgers infrastrukturelle Voraussetzungen geschaffen werden. In gleichem Maße wie der Schulträger gefordert ist, für Inklusion passende infrastrukturelle Rahmenbedingungen zu schaffen, ist es Aufgabe der Schulaufsicht, die notwendigen personellen Ressourcen bereitzustellen und über die Schulgesetzgebung einen Rahmen für die inklusive Unterrichtung zu schaffen. Dazu gehört beispielsweise auch die Abgrenzung von Aufgaben der verschiedenen pädagogischen Fachkräfte untereinander sowie eine sichere Finanzierungsgrundlage. Es bedarf einer klaren Strategie für die künftige Ausrichtung der sächsischen Schullandschaft. Es ist unstrittig, dass die inklusive Beschulung weiter ausgebaut werden muss. Sie ermöglicht Teilhabe, eröffnet Chancen, birgt aber auch viele Herausforderungen. Der Weg von einer integrativen zu einer inklusiven Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfordert mehr als nur barrierefreie Schulgebäude. Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat sich in seiner 382. Sitzung im TOP 3 dazu wie folgt positioniert: „Während Integration im Bereich Schule verkürzt dargestellt in erster Linie auf eine Anpassungsleistung von Schülern mit Behinderungen an die bestehenden Schulstrukturen setzt, fordert Inklusion im Wesentlichen, dass sich das Schulsystem an den Fähigkeiten und Bedürfnissen der einzelnen Schüler orientiert. Auf den Punkt gebracht: Nicht der Mensch wird der Institution angepasst, sondern die Institution passt sich dem Menschen an […].“ - 26 - Die Umsetzung der UN-BRK im Bereich Schule erfordert also ein grundlegendes Umdenken im Bezug auf das System Schule und die Grundhaltung zum Kind. Dieser Bewusstseinswandel ist von großer Wichtigkeit. Wenn – schrittweise – eine inklusive Beschulung in Leipzig etabliert werden kann, wird die Stadtgesellschaft davon enorm profitieren. Gelingende Praxis inklusiver Beschulung zeigt, dass Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf davon gleichermaßen profitieren. In Leipzig ist der Modellversuch ERINA hierfür beispielhaft. Die Stadt Leipzig als Schulträgerin ist sich ihrer Verantwortung für die Bereitstellung einer schulischen Infrastruktur, die inklusive Beschulung erfolgreich möglich macht, bewusst und verschließt sich dieser Aufgabe nicht. Die derzeitige Situation der Leipziger Schullandschaft erfordert jedoch derzeit eine klare Prioritätensetzung. Das bedeutet, dass derzeit dem Kapazitätsausbau Vorrang gegeben wird, um den rasch ansteigenden Schülerzahlen Rechnung zu tragen. Gleichzeitig wird aber auch dafür Sorge getragen, dass der Schulhausbau stärker auf pädagogische Erfordernisse ausgerichtet wird. Die Novelle des Sächsischen Schulgesetzes wird nach ihrem Inkrafttreten möglicherweise einen neuen gemeinsamen Umgang von Schulträger und Schulaufsicht beim Thema inklusive Beschulung ermöglichen. 2.4 Umsetzung der Maßnahmen In der Vergangenheit wurden kostenintensive Maßnahmen in der Regel mit Eigenmitteln der Stadt Leipzig und Fördermitteln realisiert. Um die bevorstehenden Aufgaben zu lösenn muss das auch in Zukunft so sein. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) hat eine Anpassung der Förderpraxis und die Zusammenführung der verschiedenen Förderrichtlinien für investive Maßnahmen in die schulische Infrastruktur vorgenommen. Da der demografische Anstieg der Schülerzahlen fast ausschließlich in den kreisfreien Städten zu erkennen ist, wurde das Förderprogramm „Kreisfreie Städte“ aufgelegt. Um auch in Zukunft die erforderlichen Kapazitätserweiterungen bewältigen zu können, muss dieses Programm auch weiter fortgeführt werden. Die steigenden Bedarfe und die Absicherung der Schulversorgung in der Stadt Leipzig haben im Zusammenhang mit der Kapazitätserweiterung nicht nur Auswirkungen auf den Stellenplan, sondern auch auf die Haushalteckwerte und die mittelfristige Finanzplanung. Hierbei sind durch die Stadt Leipzig neben dem Personal für die Horte und sonstiges Schulträgerpersonal auch die erforderlichen Mittel für die notwendigen baulichen Erweiterungen und die erhöhten finanziellen Mittel für den Betrieb der Schulanlagen bereitzustellen. Das trifft genau so für den Betrieb der Sportanlagen der Stadt Leipzig zu. Dies ist im Rahmen der jeweiligen Haushaltspläne zu spezifizieren. Die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel ist in Anbetracht des Entschuldungskonzeptes (vgl. VI-A-01520) eine große Herausforderung für die Stadt Leipzig. Die Verwaltung wird aufbauend auf den im Schulentwicklungsplan aufgezeigten Bedarfen ein mittelfristiges Investitionsprogramm „Schulbau“ erarbeiten. Darin sollen auch bestimmte Standards wie z.B. Musterraumprogramme eingearbeitet werde. In diesem Zusammenhang werden sowohl die finanziellen Auswirkungen verifiziert als auch notwendige Planungsbeschlüsse gefasst. Weiterhin werden alle alternativen Beschaffungsformen im Schulhausbau, einschließlich privaten Engagements, geprüft. - 27 - 3 Bedarfsermittlung Entsprechend der Schulnetzplanungsverordnung soll die Bedarfsermittlung anhand der jeweils aktuellen regionalisierten Bevölkerungsprognose für den Freistaat Sachsen vom Statistischen Landesamt erfolgen. Diese Daten liegen nur als Gesamtzahlen der Stadt Leipzig vor. Um eine Schulentwicklungsplanung in einer Stadt wie Leipzig durchzuführen, sind territoriale Besonderheiten zu beachten. Das gelingt nur, wenn die Daten kleinräumiger vorliegen. Vom Amt für Statistik und Wahlen der Stadt Leipzig wurde 2013 die letzte Bevölkerungsvorausberechnung erstellt. Diese ist Grundlage für die Bedarfsermittlung. Diese Daten liegen kleinräumig vor und berücksichtigen soweit wie möglich die erwartbaren Wanderungsbewegungen innerhalb der Stadt. Grafik 4: Einwohner in der Altersgruppe 6 bis unter 17 60000 50000 40000 30000 20000 10000 0 2009 2015 2020 2025 Berechnung AfStuW 2013 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose (Var. 1) Für die Bedarfsermittlung im Bereich der beruflichen Bildung wurden neben der Bevölkerungsvorausberechnung der Stadt Leipzig von 2013 die 5. regionalisierte Bevölkerungsprognose des Freistaates Sachsen aus dem Jahre 2010 mit herangezogen. Die Berechnung bezieht sich in der Regel auf den zu erwartenden Bedarf an Plätzen in den Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Schulen in freier Trägerschaft wie bisher weiterhin ihren Beitrag zur Schulversorgung in der Stadt Leipzig leisten. Als Quellen für die Berechnungen der einzelnen Bedarfsquoten dienen die statistischen Angaben der Schulen und die Einwohnermeldezahlen der letzten vier Jahre. Nicht alle Kinder besuchen eine Grundschule in Trägerschaft der Stadt Leipzig. Im Schuljahr 2013/14 wurden rund 10% der Schulanfänger in Freie Schulen und rund 4,5% in Förderschulen aufgenommen. -28- Grafik 5: Kinder im Alter von 6 Jahren Anzahl 5000 4500 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 Schü ler Kl. 1 FöS (L pz) Schü ler Kl.1 fr.Tr. Schü ler Kl. 1 G S 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Jahr Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Schulentw icklungsplanung Zur Bedarfsberechnung für Grundschulen wurden Eintrittsquoten bezüglich der gemeldeten Kinder ermittelt und auf die zu erwartende Kinderzahl angewandt. Daraus wurde der Bedarf an Aufnahmeklassen in Grundschulen berechnet. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Stärke der Klassen auch in den kommenden Jahren nicht drastisch verändert und im Durchschnitt einen Wert zwischen 21 und 22 Schülern je Klasse annimmt . Im Schuljahr 2015/16 beträgt die durchschnittliche Klassenstärke 21, 6 Schüler je Klasse. Diese Verteilung ist in Grafik 6 dargestellt. Grafik 6 Klassenstärken in öffentlichen Grundschulen 2014/15 Anzahl der Klassen 100 87 90 80 72 71 67 70 63 60 60 49 50 46 37 40 37 30 23 17 20 10 0 0 8 9 2 4 3 5 19 15 7 0 0 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 Klassenstärke in Schüler je Klasse -29- 24 25 26 27 28 29 Bei diesen Klassenstärken sind ausreichende Platzreserven für den weiteren Ausbau der integrativen Unterrichtung in den Grundschulen vorhanden. Grafik 7: Entwicklung der Klassenzahlen in öffentlichen Grundschulen 1200 1000 800 LRS / VK 4. Klasse 600 3. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 400 200 0 2013 2016 2019 2022 2025 2028 2031 Es ist zu erwarten, dass die Zahl der Klassen an Grundschulen um 24% von 676 im Schuljahr 2013/14 auf ca. 836 im Schuljahr 2020/21 ansteigen wird. Bei der Ermittlung der erforderlichen Kapazitätserweiterung sind in den einzelnen Ortsteilen z. T. erheblich unterschiedliche Bedarfsentwicklungen zu beachten. Weiterhin sind die erforderlichen Kapazitäten für die Horte zu berücksichtigen. Die Bedarfe wurden entsprechend der zurzeit geltenden Grundschulbezirke bestimmt. Für die Aufnahmeklassen an Oberschulen und Gymnasien wurde der Bedarf anhand der Übergänger aus den Grundschulen entsprechend der zu erwartenden Verteilung auf die beiden Schularten berechnet. Für beide Schularten gibt es keine Schulbezirke. Somit besteht Wahlmöglichkeit für die Schüler bzw. deren Eltern bei der Auswahl des Standortes der weiterführenden Schule. Allerdings erfolgt die Schulwahl in der Regel wohnortnah bzw. nach dem Kriterium einer einfachen und schnellen Erreichbarkeit des Schulstandortes. Dadurch lassen sich aus dem Anmeldeverhalten der letzten drei Jahre Haupteinzugsgebiete der einzelnen Schulen ermitteln. Unter Berücksichtigung der Zweitwünsche lassen sich Gebiete zu Planungsräumen zusammenfassen, für die relativ treffsicher die Bedarfe ermittelt werden können. Das heißt, dass die Übergänger der Grundschulen in diese Planungsräume potentielle Schüler der Oberschulen bzw. Gymnasien des Planungsraumes sind. Aufgrund der geänderten Zugangsbedingungen zum Gymnasium wurden die Quoten der Oberschulen und Gymnasien zu Gunsten der Oberschule verschoben (Oberschulen 51% und Gymnasien 49%). Hier flossen zwar die Erfahrungen der letzten Jahre ein, dennoch ist dieses Verhältnis genau zu beobachten und ggf. kurzfristig anzupassen, was auch Änderungen für die Standortplanung nach sich ziehen kann. -30- Die beiden nachfolgenden Abbildungen verdeutlichen, dass in beiden Schularten mit einem ständigen Bedarfsanstieg zu rechnen ist. Grafik 8: Bedarf an Klassen in öffentlichen Oberschulen 700 600 DAZ 500 5 400 6 7 300 8 200 9 100 10 0 2013/14 Grafik 9: 2016/17 2019/20 2022/23 2025/26 2028/29 Bedarf an Klassen in öffentlichen Gymnasien 800 700 5 600 6 500 7 400 8 300 9 200 10 11 100 12 0 2013/14 2016/17 2019/20 2022/23 2025/26 2028/29 Der Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, bezogen auf die relevanten Altersjahrgänge, ist von 1995 bis 2007 von ca. 5% auf ca. 10% stetig -31- angestiegen. Der Anteil hat sich zwischen 9% und 10% eingependelt. In der Bedarfsberechnung wird dieser Wert auch für die Zukunft angenommen. Nicht alle Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen eine Förderschule. Die Stadt Leipzig hat sich stets bemüht, diesen Kindern auch in der schulischen Bildung eine soziale Integration zu ermöglichen. So ist der Anteil der Integrationen von ca. 2% im Schuljahr 1995 auf ca. 34% im Schuljahr 2014/15 angestiegen. Für die zukünftige Bedarfsbestimmung wurde der Wert für das Schuljahr 2014/15 weiterverwendet. Anhand der Strukturquoten der letzten vier Jahre wurden Quoten in den einzelnen Altersjahrgängen und Behinderungsarten angenommen, mit denen aus der Bevölkerungsvorausberechnung die zu erwartende Schülerzahl bestimmt wurde. Grafik 10: Zu erwartende Schüler in Förderschulen 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2013/14 2015/16 2017/18 2019/20 2021/22 2023/24 2025/26 2027/28 2029/30 Schuljahr Der Bedarf wurde stadtweit für die einzelnen Behinderungsarten berechnet. Entsprechend der zu erwartenden Entwicklung der Kinderzahlen in den Altersgruppen ist auch für die Förderschulen ein Bedarfsanstieg zu erwarten. Bei der Ermittlung des Bedarfs für Schulen des zweiten Bildungsweges ist davon auszugehen, dass die Schwankungen in der demografischen Entwicklung eine untergeordnete Rolle spielen, da die Schülerschaft aus einer größeren Gruppe von Geburtsjahrgängen (20- bis 40-jährig) zusammengesetzt ist. Erheblichen Einfluss hat die Diskrepanz zwischen den nach Beendigung der Schulpflicht erreichten Abschlüssen zu den erforderlichen Abschlüssen für eine berufliche Weiterentwicklung. Hier spielt die wirtschaftliche Entwicklung sowohl der Region als auch der Bundesrepublik eine große Rolle. Was die erreichten Abschlüsse nach Beendigung der Schulpflicht angeht, wird davon ausgegangen, dass die Anteile wie in den letzten Jahren, auch in Zukunft relativ konstant bleiben. -32- Grafik 11: Zu erwartende Schülerzahlen im 2. Bildungsweg 900 800 700 600 500 400 300 200 100 0 2013/14 2015/16 2017/18 2019/20 2021/22 2023/24 2025/26 2027/28 2029/30 Schuljahr Abendoberschule Abendgymnasium Leipzig Kolleg Die Bedarfsentwicklung im Bereich der beruflichen Bildung ist von einer Reihe von Faktoren abhängig, welche zum Teil heute nicht genügend genau abgeschätzt werden können. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen bestimmen z. B., welche Berufe verstärkt und welche Berufe weniger stark in den nächsten Jahren in der Region nachgefragt werden. Das veranlasst den Schulträger , relativ schnell sein Schulnetz den Bedarfsveränderungen anpassen zu können. Diese erforderliche Flexibilität des Schulnetzes kann vergleichsweise hohe Kosten nach sich ziehen. Die Zahl der aufzunehmenden Schüler in den Beruflichen Schulzentren (BSZ) der Stadt Leipzig ist unter anderem abhängig von der Zahl der Absolventen der allgemeinbildenden Schulen (beim BSZ 12 der Lernförderschule), den Schülern aus den Landkreisen und Besuche von Leipziger Schülern in BSZ der Landkreise. Hinzu kommt, dass die zukünftigen Angebote der Schulen in freier Trägerschaft schwer abschätzbar sind. Diese haben jedoch einen nicht unerheblichen Einfluss zumindest in einigen Schularten auf den Bedarf an Plätzen in den Beruflichen Schulzentren. Neben der demografischen Entwicklung in der Stadt Leipzig muss wegen des hohen Anteils an Gastschülern auch die Entwicklung der umliegenden Landkreise beachtet werden. Für die Bedarfsberechnung wurde davon ausgegangen, dass das Pendlersaldo im Planungszeitraum etwa gleich bleibt und der Anteil der Schüler, welche eine Ausbildung bei einem freien Träger absolvieren, etwa dem jetzigen entspricht. Für die Bedarfsbestimmung wurde für die Stadt Leipzig die Bevölkerungsvorausberechnung des Amtes für Statistik und Wahlen und für die Pendler aus den Kreisen die 5. regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes zugrunde gelegt. Der Bedarf wurde stadtweit abgeschätzt. -33- Grafik 12: Entwicklung der Schülerzahlen an den berufsbildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft 14.000 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 2013/14 2015/16 2017/18 2019/20 2021/22 2023/24 2025/26 2027/28 2029/30 Schuljahr Nach einem weiteren Absinken der Schülerzahlen ist ab 2015 mit einem moderaten Anstieg zu rechnen. -34- 4 Grundschulen 4.1 Übersicht Im Schuljahr 2014/15 lernen 17.366 Kinder in Grundschulen in der Stadt Leipzig. Tabelle 2: Grundschulen in der Stadt Leipzig Schüler Anteil Schüler in % 66 15326 GS in fr. Träger 13 Summe 79 Anzahl Schulen öffentl. GS 2014/15 Klassen Anteil Klassen in % Schüler je Klasse 88,3 713 88,1 21,5 2040 11,7 96 11,9 21,3 17366 100 809 100 21,5 Diese sind im gesamten Stadtgebiet verteilt. In der Regel gelten die vom Stadtrat zugeordneten Schulbezirke (gilt nicht für freie Träger). Die Schulwege betragen in der Regel weniger als 2 km. Die Zahl der Grundschüler wird in den nächsten Jahren weiterhin stark ansteigen. Das bedeutet, dass bis zum Schuljahr 2020/21 160 Klassen mehr gebildet werden müssen als im laufenden Schuljahr. Grafik 13: Bedarf in kommunalen Grundschulen der Stadt Leipzig 1000 900 800 700 600 500 400 300 200 100 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 Schuljahr Ist Gesamtklassenzahl Richtkapazität Auch die Zahl der Hortplätze muss in dieser Größenordnung erweitert werden. Das kann teilweise durch Nutzung noch vorhandener Kapazitäten geschehen. Jedoch nicht in allen Stadtgebieten ist diese Lösung möglich, so dass auch extensive Kapazitätserweiterungen erforderlich sind. Die Bedarfsentwicklung ist allerdings in den Stadtteilen nicht gleichmäßig, sondern teilweise unterschiedlich. Das bedeutet, dass die Entwicklung kleinräumig betrachtet werden muss, und entsprechende Maßnahmen für eine wohnortnahe Beschulung abgeleitet werden können. -35- In den nachfolgenden Ausführungen werden die Schulbezirke einzeln betrachtet bzw. in Zusammenhänge gebracht, wenn es die Einzugsgebiete nahelegen. Die Einteilung der folgenden Abschnitte nach Stadtbezirken ist lediglich ein Ordnungskriterium. Karte 3: Schwerpunktgebiete der Bedarfsentwicklung in Grundschulen In den rot gekennzeichneten Bereichen ist ein starker Bedarfsanstieg zu erwarten. In den nachfolgenden Abschnitten wird im Einzelnen auf diese Problemlagen eingegangen. -36- 4.2 Stadtbezirk Mitte Übersicht Karte 4: Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk Schule 5 Mitte“ Schule 5 im STB Lessingschule A.-M.-BachSchule Schule am Floßplatz Evangelisches Schulzentrum Freie GS „Clara Schumann“ P.-Neruda-Schule AHF Schule Schulen in städtischer Trägerschaft Schulen in Freier Trägerschaft Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es im Stadtbezirk 5 Grundschulen in kommunaler Trägerschaft. Die Lessingschule, die Schule 5 im Stadtbezirk Mitte und die AnnaMagdalena-Bach-Schule haben einen gemeinsamen Schulbezirk. Gegenüber der vorangegangenen Fortschreibung der Schulnetzplanung ist der Schule am Floßplatz seit dem Schuljahr 2014/15 wieder ein eigener Schulbezirk zugeordnet. -37- Raumbestand der Grundschulen in kommunaler Trägerschaft im Stadtbezirk Mitte sowie der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert Schulen Kapazitätsrichtwert Horträume separat davon Räume für Unterrichtszwecke Züge Klassen allg. UR FUR GR MZR/Aula Bibl. Leerräume >=40m² > 40 m² P.-Neruda-Schule 4 16 16 7 0 1 1 0 5 Schule am Floßplatz 3 12 14 5 0 1 1 0 7 3 Lessingschule 3 12 16 4 0 1 1 0 A.-Magdalena-BachSchule 4 16 17 4 2 1 0 0 5 Schule 5 im SB Mitte 3 12 13 2 2 1 0 0 8 Summe 17 68 76 22 4 5 3 0 28 Stand: 07.2014 Die Kapazitäten der Grundschulen im Stadtbezirk werden weitgehend ausgeschöpft. Reserven stehen gegenwärtig nur an der Pablo-Neruda-Schule, in Form der zusätzlichen Nutzung des alten Bestandsgebäudes, zur Verfügung. Die Schule 5 ist momentan in einem Interim, in Systembauweise, untergebracht und wird seit dem Schuljahr 2011/12 als eigenständige Grundschule geführt. Ergänzt wird das Schulangebot im Grundschulbereich durch Schulen in freier Trägerschaft. Raumbestand der Grundschulen in freier Trägerschaft im Stadtbezirk Mitte sowie der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert Schulen Kapazitätsrichtwert Züge Klassen allg. UR Freie Grundschule „Clara Schumann“ * Evangelisches Schulzentrum AHF-Schule GS 3 12 2 8 - - Summe 5 20 Horträume separat davon Räume für Unterrichtszwecke - FUR GR MZR/Aula Bibl. Leerräume >=40m² > 40 m² - - - - - - Stand: 07.2014 Anmerkung: * Raummeldungen lagen bei Redaktionsschluss nicht vor Belegung an Grundschulen im Stadtbezirk Mitte in kommunaler Trägerschaft – Schuljahr 2015/16 Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen davon LRS Klassen Gesamt Schüler VK für Migranten Klassen Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Schüler Schule Pablo-Neruda-Schule 112 5 115 5 75 3 71 3 0 0 373 16 0 0 Schule am Floßplatz 76 3 73 3 102 4 74 3 0 0 325 13 0 0 Lessingschule 71 3 95 4 77 3 81 3 0 0 324 13 0 0 A.-Magdalena-Bach-Schule 111 5 100 5 87 4 103 5 0 0 401 19 0 0 Schule 5 im STB Mitte 74 3 65 3 72 3 52 2 0 0 263 11 0 0 444 19 448 20 413 17 381 16 0 0 1686 72 0 0 Summe Jeder Grundschule ist ein Hort zugeordnet, welcher in der Regel im gleichen Gebäude untergebracht ist und von Schülern der Grundschule besucht wird. -38- Horte im Stadtbezirk Mitte an Grundschulen in kommunaler Trägerschaft 01.10.15 Hort an der Schule angem. Anteil in Prozent Kinder an Gesamtschülerzahl P.-Neruda-Schule 367 98,50% Schule am Floßplatz 320 98,50% Lessingschule 321 99,00% A.-Magdalena-Bach-Schule 384 95,70% Schule 5 im STB Mitte 263 100% Summe 1655 98,3% Die Belegung der Grundschulen in freier Trägerschaft stellt sich für das Schuljahr 2015/16 wie folgt dar: Belegung an Grundschulen im Stadtbezirk Mitte in freier Trägerschaft VK für Migranten davon LRS 3/I+3/II Schüler Klassen Schüler Klassen 79 3 76 3 - - 356 14 - - Evangelisches Schulzentrum 55 2 45 2 50 2 50 2 - - 200 8 - - AHF Schule (Grundschule) 21 1 20 1 17 1 9 1 - - 67 4 - - Schüler Schüler 4 Klassen 105 Schüler 4 Klassen 96 Schüler Freie Grundschule „Clara Schumann” Klassen Klassen Gesamt Schüler Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klassen Schule Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen Grundschulen Schule 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 … 2025/26 …2030/31 Pablo-Neruda-Schule 74 118 112 130 130 132 144 155 155 145 Schule am Floßplatz 106 71 76 95 96 97 104 106 101 92 gemeins. SB Mitte 233 251 256 277 288 288 285 289 285 276 Summe 413 440 444 502 514 517 533 550 541 513 Entwicklung des Bedarfs der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 .... 2025/26 .... 2030/31 Schule Kapazität Pablo-Neruda-Schule 16 (20) (28) 12 14 16 19 22 23 24 25 28 25 Schule am Floßplatz 12 13 13 13 16 16 16 17 18 20 16 gemeins. SB Mitte 40 (44) 38 41 43 42 44 46 47 48 48 48 Gesamt 68 (84) 63 68 72 77 82 85 88 91 96 89 Auslastung der Grundschulkapazitäten im Stadtbezirk Mitte Die Auslastung der Gesamtkapazität im Stadtbezirk wurde bereits in der Vergangenheit erreicht. Darauf wurde mit der Einrichtung einer weiteren Grundschule im Bereich Zentrum-Nordwest (Schule 5 im STB Mitte) sowie der Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks mit den Grundschulen Lessingschule, Anna-MagdalenaBach-Schule und Schule am Floßplatz, beginnend mit dem Schuljahr 2010/11, -39- reagiert. Beide Maßnahmen können den prognostizierten langfristigen Mehrbedarf aber nicht dauerhaft lösen. Auch Übergangslösungen, wie sie durch die Weiternutzung des alten Bestandsgebäudes an der Pablo-Neruda-Schule stattfinden, verhindern nicht den grundsätzlichen Mehrbedarf an weiteren Kapazitäten im Bereich des Stadtbezirks Mitte. In der grafischen Darstellung ist die Inanspruchnahme der beschriebenen Maßnahmen bereits aufgezeigt. 120 100 80 60 40 20 0 2013 2015 2017 2019 2021 Gesamtbedarf 2023 2025 2027 2029 Richtkapazität Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte Pablo-Neruda-Schule (Tarostraße 6) Das bis zum Jahr 2013 genutzte Schulgebäude (Bestandsgebäude) wurde 1973 errichtet und war mit einer Richtkapazität für eine 3,5-zügige Schule ausgewiesen. Mit der Inbetriebnahme des Ersatzneubaus zum Schuljahresbeginn 2013/14 wurde die Kapazität des Schulstandortes, unter der Berücksichtigung des integrierten Raumnutzungsprogramms, auf eine 4-Zügigkeit erhöht. Die Schule ist Bestandteil des Deutsch-Französischen-Bildungszentrums. Mit dem Beschluss der Ratsversammlung RBV-769/11 wurde das Konzept der Schulen dazu bestätigt - die Grundschule wurde zu diesem Zeitpunkt noch als dreizügige Schule aufgeführt. Aufgenommen werden gemäß §4 Schulordnung Grundschulen Kinder des Schulbezirks als auch Kinder mit der Zweitsprache Französisch (für die C-Klassen des Jahrgangs). Handlungsbedarf: Voraussichtlich ab dem Schuljahr 2015/16 werden aufgrund des weiteren Bedarfsanstieges die vorhandenen Kapazitäten nicht mehr ausreichen, um die Nachfrage abzudecken. Langfristig ist die Überschreitung der heutigen Kapazität um 10-12 Klassen zu erwarten, was einer dreizügigen Grundschule entspricht. Hier bedarf es der Erweiterung der vorhandenen Schulhauskapazitäten. Zugleich ist die Erweiterung der Angebote für die bilinguale Ausbildung von aktuell einem Zug erst zu einem Zeitpunkt möglich, wenn neu zu schaffende Kapazitäten eine Entlastung am Schulstandort bringen werden. Bis zur Schaffung von langfristig wirksamen Kapazitätserweiterungen in den Bereichen Zentrum-Süd, Zentrum-Südost bzw. Südvorstadt muss die Mitnutzung des alten Bestandsgebäudes durch die Grundschule erfolgen. -40- Die dauerhafte Nutzung dieses Gebäudes als weiterer Grundschulstandort steht aber dem Entwicklungskonzept zum Deutsch-Französischen-Bildungszentrum entgegen, wonach die Georg-Schumann-Schule (Oberschule) perspektivisch an den Standort verlagert werden soll. Auslastung der Pablo-Neruda-Schule 30 Gesamtklassenzahl 25 20 15 10 5 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr Gemeinsamer Schulbezirk Mitte Mit Beginn des Schuljahres 2010/11 wurde für den Stadtbezirk Mitte ein gemeinsamer Schulbezirk gebildet. In diesem wurden die Lessingschule, die Schule am Floßplatz, die Anna-Magdalena-Bach-Schule sowie die Schule 5 im SB Mitte vereint. Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 ist der Schule am Floßplatz wieder ein eigener Schulbezirk zugeordnet. Bereits in der Vergangenheit führte die Bevölkerungsentwicklung zu einem starken Anstieg der Nachfrage nach Grundschulplätzen. Neben der Bildung des gemeinsamen Schulbezirks nach § 25 Sächs.SchulG erfolgte die Neueinrichtung einer Grundschule (Schule 5) im Stadtbezirk Mitte ab dem Schuljahr 2010/11. Der Handlungsbedarf an den einzelnen Schulobjekten leitet sich aus der Gesamtbetrachtung des Schulbezirks ab. -41- Auslastung Gemeinsamer Schulbezirk Mitte Gesamtklassenzahl 60 50 40 30 20 10 Gesamtklassenzahl Richtkapazität LRS / VK Minimierung durch Projekt 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr Lessingschule (Lessingstraße 27) Die Lessingschule wurde im Jahr 1865 errichtet und in den Jahren 1995 / 1996 rekonstruiert. Die Schule ist mit einer Richtkapazität für eine 3-zügige Grundschule ausgewiesen. In der Vergangenheit kam es zur Überschreitung der Richtkapazität. Im Zusammenwirken mit den anderen Schulen kann die Belegung der Lessingschule an der Richtkapazität gehalten werden. Anna-Magdalena-Bach-Schule (Manetstraße 8) Das Schulobjekt wurde 1986 fertiggestellt und ist mit einer Richtkapazität für eine 4zügige Grundschule ausgewiesen. Die vormalige Edouard-Manet-Schule wurde im Jahr 2014 umbenannt. Seit Beginn des SJ 2013/14 wird an der Schule das kommunale Angebot für die Schüler des Thomanerchores (Vor-ThomanerAusbildung) vorgehalten. Zusätzlich werden am Standort in einem Zug Schüler mit sportorientierter Ausbildung unterrichtet. Schule 5 im SB Mitte (Eitingonstraße 5) Mit dem Ratsbeschluss RBV188/10 - Erweiterung der Grundschulkapazität im Stadtbezirk Mitte, sowie dem Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport vom 31.03.2010, wurde im Stadtbezirk Mitte die neue Grundschule zum Schuljahr 2010/11 eingerichtet. Bis zur Nutzung eines eigenen Schulgebäudes ist die Schule am Standort in der Eitingonstraße in einem Interim eingerichtet. Das Interim, in Systembauweise, ist auf eine dreizügige Kapazität ausgerichtet. Handlungsbedarf: Im Anschluss an die Inbetriebnahme des neuen Schulstandortes der Sportoberschule an der Goyastraße soll die Schule 5 in das Gebäude in der Max-PlanckStraße verlagert werden. Bereits vor der Inbetriebnahme des neuen Grundschulstandortes der Schule 5 soll der gegenwärtig in der Anna-MagdalenaBach-Schule untergebrachte sportorientierte Zug am Standort der Schule 5 schrittweise etabliert werden. -42- Es wird eine Überschreitung der Richtkapazität um einen Zug prognostiziert, von dem erwartet wird, dass er mit den bestehenden räumlichen Angeboten innerhalb des gemeinsamen Schulbezirks aufgefangen werden kann. An der Lessingschule muss die Sporthallenkapazität erweitert werden. Schule am Floßplatz (Hohe Straße 45) Das Gebäude wurde 1873 errichtet und ist mit einer Richtkapazität für eine 3-zügige Grundschule ausgewiesen. An das Areal grenzt die Petri-Schule (Oberschule). Der Schulhof wird teilweise gemeinsam genutzt. Um dem Überschreiten der Kapazitäten am Standort entgegenzuwirken, war die Schule im gemeinsamen Schulbezirk Mitte eingeordnet. Die bestehenden Wegebeziehungen zu den anderen Schulstandorten sowie das generelle Ansteigen der Schülerzahlen, besonders im Umgebungsbereich der Schule am Floßplatz, ließen die erhoffte Entlastung der Nachfrage nicht eintreten. Somit wurde der Schule am Floßplatz ab dem Schuljahr 2014/15 wieder ein eigener Schulbezirk zugeordnet. Dieser orientierte sich an dem früheren Schulbezirk, wurde entsprechend der aktuellen Bedarfsprognose aber noch weiter in Richtung der Pablo-Neruda-Schule verringert. Handlungsbedarf: Im Maximum wird eine Überschreitung von bis zu 8 Klassen prognostiziert. Da eine bauliche Erweiterung am Standort nicht möglich ist, muss eine bedarfsspezifische Anpassung des Schulbezirks erfolgen. Hierbei muss in erster Linie auf die Mitnutzung von Kapazitäten in südlicher Richtung orientiert werden, dem Bereich der 3. Schule. Auslastung der Schule am Floßplatz 25 Gesamtklassenzahl 20 15 10 5 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -43- Fazit und schulbezirksübergreifender Handlungsbedarf Trotz der bereits vorgenommenen Kapazitätserweiterungen im STB Mitte wird für die kommenden Jahre ein weiterer Mehrbedarf von bis zu 12 Klassen prognostiziert. Dies entspricht einem langfristigen Bedarf von einer weiteren Grundschule im Stadtbezirk Mitte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Bedarfsnachfrage in die Bereiche ZentrumSüd und Zentrum-Südost verlagert. Für den Bereich Zentrum-Nordwest, ZentrumNord sowie Zentrum-West wird erwartet, dass die Lessingschule zusammen mit dem neuen Standort der Schule 5 im SB Mitte, sowie der Anna-Magdalena-Bach-Schule, die Nachfrage mit der dann bereitstehenden Kapazität abfangen kann. Die vorhandenen Schulstandorte der Schule am Floßplatz, sowie Pablo-NerudaSchule werden die Nachfrage nicht mehr aus ihrem Bestand heraus abdecken können. Da auch die Nachfrage nach den Kapazitäten benachbarter Schulstandorte steigt, ist eine langfristige Erweiterung der Schulhauskapazitäten notwendig. Eine zwischenzeitliche Lösung der Kapazitätsprobleme kann mit der Weiterführung des Schulbetriebes im alten Bestandsgebäude der Pablo-Neruda-Schule erreicht werden. Langfristig stellt diese Lösung aber keine Alternative dar, da der Standort perspektivisch die Georg-Schumann-Schule (Oberschule) aufnehmen soll, um die räumliche Zusammenführung des Deutsch-Französischen-Bildungszentrums auf einem Campus abzuschließen. Der in der letzten Fortschreibung zur Schulnetzplanung aufgezeigte Lösungsansatz mit dem Bau einer Grundschule in der Telemannstraße ist nicht mehr umsetzbar, da am Standort die Errichtung eines fünfzügigen Gymnasiums erfolgt. Als Vorzugsvariante sollte daher für die weiterhin notwendige Erweiterung der Kapazitäten ein weiterer Grundschulstandort geschaffen werden. Mit diesem zusätzlichen Standort kann die bedarfsgerechte Verteilung der Grundschulplätze vorgenommen werden und zugleich das Prinzip der wohnortnahen und fußläufig erreichbaren Angebotsbereitstellung aufrecht erhalten werden. Maßnahmen: • Nutzung des Gebäudes der jetzigen Sportmittelschule in der Max-Planck-Straße als vierzügige Grundschule mit Hort (Umsetzung Ratsbeschluss RBV188/10 Erweiterung der Grundschulkapazität im Stadtbezirk Mitte). Zugleich erfolgt die Verlagerung des sportorientierten Zuges von der Anna-Magdalena-Bach-Schule an die Max-Planck-Straße. Für die Sportmittelschule wird am Areal an der Goyastraße ein neues Schulgebäude mit Sporthalle errichtet. • Das vorhandene Schulgebäude der Pablo-Neruda-Schule wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht stillgelegt sondern weitergeführt. Die Betriebsfähigkeit des jetzigen Schulgebäudes der Pablo-Neruda-Schule wird gesichert. • Überbelegung auf Zeit der vorhandenen Schulen über die ausgewiesene Richtkapazität • Einrichtung eines Grundschulstandorts im Bereich der Grundschulbezirke der Schule am Floßplatz bzw. Pablo-Neruda-Schule zum Jahr 2019. Hier ist der Standort Brüderstraße vorgesehen. • Präzisierung des Erweiterungsbedarfes im Ergebnis der kommenden Bevölkerungsvorausschätzung und Schulberichterstattung in den folgenden Jahren. Jährliche Einschätzung der Bedarfsentwicklung und bei Notwendigkeit die Veränderung der Schulbezirksgrenzen bzw. die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks zur optimierten Nachfrageverteilung. -44- Eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Grundschulkapazitäten ist nur im Zusammenhang des Stadtbezirkes Süd möglich. Deshalb nachfolgend eine entsprechende gemeinsame Betrachtung. Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Gebiet -45- Da sowohl im südlichen Teil des Stadtbezirkes Mitte, als auch im nördlichen Teil des Stadtbezirkes Süd die Kapazitäten der Grundschulen nicht ausreichen, ist eine Kapazitätserweiterung erforderlich. Die Versorgung kann auch dann nur realisiert werden, wenn die Schulbezirke über die Stadtbezirksgrenzen verlaufen. Das gilt für Einzelschulbezirke genauso wie für eventuelle gemeinsame Schulbezirke. Zur Kapazitätserweiterung wird nach Fertigstellung des Neubaus für die 3. Schule das alte Schulgebäude weiter für die Grundschulversorgung genutzt. Weiterhin ist am Standort Bayrischer Bahnhof eine neue Grundschule zu errichteten. Da hier eine Fertigstellung vor 2019 nicht zu erwarten ist, muss bis dahin das alte Gebäude der P.-Neruda-Schule genutzt werden, welches anschließend für die Oberschulversorgung hergerichtet wird. Auslastung der Grundschulkapazität im Gebiet Bedarf an Grundschulklassen zur Kapazität der Gebäude Zentrum West Süd und Südost, Südvorstadt und Connewitz 140 120 Bedarf lt. Prognose 100 Bedarf lt. EWO IST Kap. Neruda 80 + Kap. Bach-Schule + Kap. Floßplatz 60 + Kap. Schule Connewitz + Kap. Neubau Brüderstr. 40 + Kap. 3. Schule neu + Kap. 3. Schule alt 20 + Interim P.-Neruda alt 0 2013 2015 2017 2019 2021 2023 2025 2027 2029 2031 2033 Um die Versorgung sichern zu können, sind die Schulbezirke ständig den Erfordernissen anzupassen. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Bildung gemeinsamer Schulbezirke eine bessere Ressourcennutzung zulässt. -46- 4.3 Stadtbezirk Nordost Überblick Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk Schule Portitz 66.Schule Freie Waldorfschule Leipzig Clara-WieckSchule A.-Lindgren-Schule Schulen in Freier Trägerschaft Schulen in kommunaler Trägerschaft Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es im Stadtbezirk vier Grundschulen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Leipzig. Im nördlichen Teilgebiet des Stadtbezirkes befinden sich in einem gemeinsamen Schulbezirk die Schule Portitz und die 66. Schule. Die Schule Portitz (GS) liegt im ländlich geprägten Ortsteil Plaußig-Portitz am Stadtrand von Leipzig und wird durch die Autobahn A 14 vom Stadtgebiet teilweise getrennt. Im benachbarten Ortsteil MockauNord befindet sich die 66. Schule in einem durch Mehrgeschossplattenbauten charakterisierten Wohngebiet aus den 1970-er Jahren und einem Siedlungsgebiet mit Einfamilien- und Reihenhäusern. - 47 - Im südlichen Teil des Stadtbezirkes Nordost liegen im Ortsteil Schönefeld-Abtnauendorf die Clara-Wieck-Schule und im Ortsteil Schönefeld-Ost die A.-Lindgren-Schule. Beide Ortsteile sind überwiegend durch Mehrgeschossplattenbauten aus den 1970-er Jahren geprägt. Raumbestand der Grundschulen in kommunaler Trägerschaft im Stadtbezirk NO sowie der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert Schulen Kapazitätsrichtwert Horträume separat davon Räume für Unterrichtszwecke in Zügen in Klassen AUR FUR GR MZR/Aula Bibl. Leerräume >=40m² > 40 m² Clara-Wieck-Schule 4,5 18 16 4 1 1 0 0 11 A.-Lindgren-Schule 3,5 14 13 3 1 1 0 0 8 66. Schule 3,5 14 12 3 3 1 1 0 6 Schule Portitz (GS) 2,5 10 10 2 0 0 0 0 3 14 56 47 11 5 4 3 2 30 Summe Stand: SJ 2015/16 Das Schulangebot wird durch Schulen in freier Trägerschaft, wie der Freien Waldorfschule Leipzig im Ortsteil Mockau-Süd, ergänzt. Belegung der Schulen im Schuljahr 2015/16 Schuljahr 2015/16 Schule Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 gesamt davon LRS VK für Migranten Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Clara-Wick-Schule 94 4 92 4 76 3 94 4 356 15 0 0 0 0 A.-Lindgren-Schule 63 3 62 3 72 4 66 3 263 13 32 2 0 0 66. Schule 75 3 78 3 70 3 61 3 284 12 0 0 0 0 Schule Portitz 72 3 67 3 42 2 46 2 227 10 0 0 0 0 Summe (kommunal) 304 13 299 13 260 12 267 12 1130 50 32 2 0 0 Freie Träger Freie Waldorfschule Leipzig 59 3 28 1 28 1 28 1 143 6 0 0 0 0 Summe (freie Träger) 43 2 16 1 26 1 28 1 113 5 0 0 0 0 Stand: 09/2015 (Statistik - Amt für Jugend, Familie und Bildung) Auslastung der Horte In den Schulgebäuden der vier Grundschulen (kommunaler Trägerschaft) sind die Horte der jeweiligen Schule mit integriert. Die Auslastung der Horte und die Beteiligung stellen sich wie folgt dar: Oktober 2015 Hort an der Schule angem. Anteil in Prozent (%) Kinder an Gesamtschülerzahl Clara-Wieck-Schule 311 87 A.-Lindgren-Schule 224 85 66. Schule 265 93 Schule Portitz 223 98 Summe 1023 91 - 48 - Bedarfsentwicklung Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der Grundschulen Schule 2013/14* 2014/15* 2015/16* 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 ... 2025/26 .... 2030/31 Clara-Wieck-Schule 92 91 94 107 108 106 112 117 115 105 A.-Lindgren-Schule 59 58 63 71 77 76 77 86 98 99 180 187 191 197 189 gemeinsamer SB (66. Schule; 114 150 147 178 177 Schule Portitz) *Stand: 09/2015 (Statistik - Amt für Jugend, Familie und Bildung) Entwicklung der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen Schule 2013/14* 2014/15* 2015/16* 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 .... 2025/26 .... 2030/31 Clara-Wieck-Schule 13 14 15 17 18 19 20 20 20 20 A.-Lindgren-Schule 13 13 13 13 14 15 16 17 17 17 28 30 32 32 32 32 gemeinsamer SB (66. Schule; 21 21 22 25 Schule Portitz) *Stand: 09/2015 (Statistik - Amt für Jugend, Familie und Bildung) Der Bedarf an Grundschulplätzen im Stadtbezirk Nordost steigt mit jedem Schuljahr stetig an. In der Gesamtbetrachtung wird voraussichtlich ab dem Schuljahr 2016/17 die Grenze des Kapazitätsrichtwertes für den Stadtbezirk Nordost erreicht. Ein verstärkter Zuzug von Familie mit schulpflichtigen Kindern zeichnet sich in den Ortsteilen Thekla / Mockau und Schönefeld ab. Ab dem Schuljahr 2017/18 wird die Nachfrage an Grundschulplätzen die vorhandene Kapazität, mit zunächst einem Zug und ab Schuljahr 2018/19 mit 2 Zügen bis zu einer 4,5-Zügigkeit ab Schuljahr 2020/21, übersteigen. Die Gesamtentwicklung im Stadtbezirk Nordost lässt erkennen, dass mit den vorhandenen Kapazitäten der zu erwartende Bedarf nicht mehr gesichert werden kann. Aktuell können zwar durch Reduzierung von horteigenen Gruppenräumen und Überleitung in eine Doppelnutzung von Hort- und Unterrichtsräumen die Defizite bis einschließlich Schuljahr 2017/18 kompensiert werden, jedoch muss danach eine zusätzliche Kapazitätserweiterung erfolgen. Hierfür kann für den gemeinsamen Schulbezirk im Ortsteil Thekla das Schulgebäude in der Tauchaer Straße 188 ab dem Schuljahr 2017/18 als neue zweizügige Grundschule reaktiviert und aufgebaut werden. Darüber hinaus wird zukünftig im Stadtbezirk Nordost, im Bereich Schönefeld, noch ein zusätzlicher Bedarf für ca. 2,5 Zügen (10 Klassen) entstehen. Entsprechend dieser Entwicklung muss dann mit Kapazitätserweiterung reagiert werden. - 49 - Auslastung der Grundschulkapazität im STB Nordost Entwicklung der Gesamtklassenzahl im STB Nordost 80 70 60 50 40 30 20 10 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Gesamtbedarf 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Richtkapazität Handlungsbedarfe an den einzelnen Schulstandorten Clara-Wieck-Schule (ehem. 21. Schule; Stöckelstr. 45, 04347 Leipzig) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Schönefeld-Abtnaundorf. Das im Jahr 1911 errichtete Schulgebäude mit Turnhalle wurde teilsaniert und ist mit einem Kapazitätsrichtwert von 4,5 Zügen ausgelegt. Handlungsbedarf: Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Die Grundschule wird momentan fast vierzügig geführt. Ab dem Schuljahr 2017/18 erreicht die Schule voraussichtlich den Kapazitätsrichtwert von einer 4,5-Zügigkeit mit steigender Tendenz zu einer Fünfzügigkeit. Die Gebäudekapazität wird zukünftig vollständig ausgelastet sein. Bei steigenden Schülerzahlen liegen die Raumreserven in der verstärkten Doppelnutzung zwischen allgemeinen Unterrichts- und Horträumen. Auslastung der Grundschulkapazität der Clara-Wieck-Schule 22 Gesamtklassenzahl 20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr - 50 - Astrid-Lindgren-Schule (Volksgartenstr. 16, 04347 Leipzig) Dieser Schulstandort befindet sich im Ortsteil Schönefeld-Ost. Das 1975 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle wird derzeit teilsaniert und hat einen Kapazitätsrichtwert von 3,5 Zügen. An der Schule sind in der Klassenstufe 3 zwei LRS-Klassen angegliedert. Handlungsbedarf: Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der derzeitige Bedarf an Grundschulplätzen fällt auf eine Dreizügigkeit aus. Ab dem Schuljahr 2017/18 erreicht die Schule voraussichtlich den Kapazitätsrichtwert von 3,5 Zügen. In der Gesamtbetrachtung zeichnet sich eine steigende Tendenz zu einer 4,5-Zügigkeit (mit LRS-Klassen) ab. Eine knappe Überbelegung über den Kapazitätsrichtwert kann durch die Schule ausgeglichen werden. In diesem Zusammenhang könnte, zu gegebener Zeit und in Absprache mit der Schule und Bildungsagentur, eine Verlagerung der zwei LRS-Klassen in Betracht gezogen werden. Auslastung der Grundschulkapazität der Astrid-Lindgren-Schule 20 Gesamtklassenzahl 18 16 14 12 10 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr Gemeinsamer Schulbezirk: Im Stadtbezirk Nordost gibt es einen gemeinsamen Schulbezirk zwischen der 66. Schule und der Schule Portitz (Grundschule). Die derzeitige Bevölkerungsentwicklung führt zu einem stärkeren Anstieg der Nachfrage nach Grundschulplätzen. Im gemeinsamen Schulbezirk wird ab dem Schuljahr 2016/17 sukzessiv der Bedarf an Grundschulplätzen die Richtkapazität übersteigen. Ab dem Schuljahr 2017/18 sollte deshalb eine zweizügigen Grundschule (in Leipzig-Thekla, Tauchaer Str. 188) neu eingerichtet werden, um bedarfsgerecht Grundschulplätze im gemeinsamen Schulbezirk anbieten zu können. 66. Schule (Rosenowstr. 56, 04357 Leipzig) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Mockau-Nord. Das 1976 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist noch unsaniert und mit einem Kapazitätsrichtwert für 3,5 Züge ausgelegt. - 51 - Handlungsbedarf: Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der derzeitige Bedarf liegt bei den Grundschulplätzen bei einer Dreizügigkeit, die zukünftig auf eine 3,5-Zügigkeit bis hin zu einer Sechszügigkeit (beginnend ab dem Schuljahr 2018/19) ansteigen wird. Mittel- bis langfristig soll eine Schulstandortverlagerung der 66. Schule an einen im gemeinsamen Schulbezirk zentraler gelegenen Schulstandort erfolgen. Als Standort ist die Schulanlage in der Komarowstr. 2 vorgesehen, die derzeit noch vom BSZ 12 „Robert Blum“ genutzt wird. Schule Portitz (Göbschelwitzer Weg 1, 04349 Leipzig) Der Schulstandort liegt im Ortsteil Plaußig-Portitz. Im Jahr 1940 ist das Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle errichtet und teilweise modernisiert worden. Der Kapazitätsrichtwert liegt bei einer 2,5-Zügigkeit. Handlungsbedarf: Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der Bedarf an Grundschulplätzen wird auf eine Dreizügigkeit ansteigen. Auslastung der Grundschulkapazität im gemeinsamen Schulbezirk NO 36 Gesamtklassenzahl 32 28 24 20 16 12 8 4 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk Die Ortsteile Schönefeld-Ost und Schönefeld-Abtnaundorf bilden im Stadtentwicklungskonzept der Stadt Leipzig einen Schwerpunkt für die Stadtentwicklung. Insbesondere soll hier eine Stabilisierung der Wohnquartiere mit einem besonderen Fokus auf der funktionalen Verbindung zwischen den beiden Ortsteilen und die sozialen Problemlagen erfolgen. Dafür sind u. a. stabile und verlässliche Grundschulstandorte mit eine Voraussetzung. In Abhängigkeit von der Bevölkerungsentwicklung in beiden Ortsteilen von Schönefeld könnte ein neuer Grundschulstandort benötigt werden. Dieser Schulstandort müsste - 52 - von der Ortslage her so zentral liegen, dass er aus beiden Ortsteilen den Grundschulbedarf abdecken kann. Des Weiteren gibt es einen Anstieg der Bedarfsnachfrage an Grundschulplätzen im gemeinsamen Schulbezirk Nordost. Dies führt in diesem Gebiet zu Kapazitätsproblemen, die nicht mehr kompensiert werden können. Aus diesem Grund wird es eine Kapazitätserweiterung in Form der Neueinrichtung einer Grundschule in Leipzig-Thekla (Tauchaer Str. 188) geben. Im Ortsteil Mockau-Nord wird es eine Schulstandortverlagerung der 66. Schule an einen im gemeinsamen Schulbezirk zentraler gelegenen Schulstandort geben. Als Standort ist die Schulanlage in der Komarowstr. 2 vorgesehen, die derzeit noch vom BSZ 12 „Robert Blum“ genutzt wird. Maßnahmen zum Handlungsbedarf: • Einrichtung eines neuen Grundschulstandortes im gemeinsamen Schulbezirk Nordost ab Schuljahr 2017/18 → Tauchaer Straße 188 in 04349 Leipzig • Verlagerung des Schulstandortes der 66. Schule an den Schulstandort Komarowstr. 2, in 04357 Leipzig (siehe Stadtratsbeschluss RBV-300/10 vom 24.03.2010 zur Vorlage: “Neustrukturierung des Schulnetzes im Stadtgebiet Leipzig-NO“) • Sicherung einer Vorbehaltsfläche für einen neuen Grundschulstandort in zentraler Lage zwischen den Ortsteilen Schönefeld-Ost und Schönefeld-Abtnauendorf zur zukünftigen Absicherung des Grundschulbedarfes beider Ortsteile. - 53 - 4.4 Stadtbezirk Ost Überblick Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk Th.Körner-Schule Br.-Grimm-Schule 24.Schule W.-Wander-Schule BIP- Kreativitätsschule Schule am Rabet H.-Chr.-Andersen-Schule A.-Bebel-Schule 74. Schule Chr.-Arnold-Schule Grundschule Auguste E.-Pinkert-Schule Schule Mölkau Schulen in freier Trägerschaft Schulen in kommunaler Trägerschaft Dem Stadtbezirk Ost stehen insgesamt elf Grundschulen in kommunaler Trägerschaft zur Verfügung. Im nordöstlichen Teilgebiet des Stadtbezirkes befinden sich die H.-Chr.-AndersenSchulen, die Th.-Körner-Schule, die Brüder-Grimm-Schule sowie die 24. Schule, die einen gemeinsamen Schulbezirk bilden. Das Grundschulangebot im Ortsteil Paunsdorf (24. Schule; Th.-Körner-Schule; Br.-Grimm-Schule) ist von einem Kapazitätsüberhang an Grundschulplätzen von derzeit 4 Zügen gekennzeichnet. Dagegen stoßen im Ortsteil Anger-Crottendorf die 74. Schule und die E.-PinkertSchule an ihre Kapazitätsgrenzen. Der Grundschulbedarf kann mittelfristig in diesem Ortsteil nicht mehr abgedeckt werden. In den anderen Ortsteilen des Stadtbezirkes Ost sind ausreichende Grundschulkapazitäten vorhanden. -54- Raumbestand der Grundschulen in kommunaler Trägerschaft im Stadtbezirk Ost sowie der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert Schulen Kapazitätsrichtwert Horträume separat davon Räume für Unterrichtszwecke in Zügen in Klassen AUR FUR GR MZR/Aula Bibl. Leerräume >=40m² Wilhelm-Wander-Schule 4 16 10 3 1 1 0 10 5 Schule am Rabet 4 16 15 4 1 1 1 0 7 August-Bebel-Schule 4,5 18 12 3 3 1 1 9 7 74. Schule 3 12 13 2 1 1 0 5 6 > 40 m² Ernst-Pinkert-Schule 2 8 10 2 3 1 0 0 2 H.-Ch.-Andersen-Schule 3 12 10 3 1 1 0 0 8 Brüder-Grimm-Schule 4 16 12 3 1 2 1 0 8 Th.-Körner-Schule 4 16 10 4 2 1 0 0 10 10 9 2 2 1 0 0 6 24. Schule 2,5 Schule Mölkau 2 8 8 1 1 0 1 0 5 Ch.-Arnold-Schule 4 16 17 2 0 1 1 0 5 Summe 37 148 126 29 16 11 5 24 69 Stand: 11/2015 Das Schulangebot wird durch Schulen in freier Trägerschaft ergänzt. Im Stadtgebiet Ost erfolgt dies durch die Grundschule Auguste und im Ortsteil Sellerhausen-Stünz durch die BIP-Kreativitätsschule. Belegung der Schulen im Schuljahr 2015/16 Schuljahr 2015/16 Schule Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 gesamt davon LRS Kl. VK für Migranten Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Sch. Kl. Wilhelm-Wander-Schule 16 2 28 3 63 4 42 2 216 14 29 2 67 3 Schule am Rabet 56 3 48 3 45 3 46 3 246 15 0 0 51 3 August-Bebel-Schule 48 3 51 3 38 2 33 2 199 12 0 0 29 2 74. Schule 81 3 71 3 59 3 45 2 265 12 0 0 9 1 Ernst-Pinkert-Schule 53 2 64 3 48 2 37 2 202 9 0 0 0 0 H.-Ch.-Andersen-Schule 67 3 65 3 49 2 46 2 236 11 0 0 9 1 Brüder-Grimm-Schule 34 2 44 2 34 2 31 2 174 10 0 0 31 2 Th.-Körner-Schule 45 2 53 2 48 2 45 2 191 8 0 0 0 0 24. Schule 49 2 39 2 61 4 32 2 181 10 30 2 0 0 Schule Mölkau 40 2 52 2 39 2 44 2 175 8 0 0 0 0 Ch.-Arnold-Schule 118 5 100 4 87 4 91 4 396 17 0 0 0 0 Summe (kommunal) 607 29 615 30 571 30 492 25 2481 126 59 4 196 12 Freie Träger Grundschule Auguste 15 1 17 1 16 1 16 1 64 4 0 0 0 0 BIP-Kreativitätsschule (GS) 75 4 83 4 81 4 78 4 317 16 0 0 0 0 Summe (Freie Träger) 90 5 100 5 97 5 94 5 381 20 0 0 0 0 Stand: 09/2015 (Statistik - Amt für Jugend, Familie und Bildung) Auslastung der Horte Jeder Grundschule in kommunaler Trägerschaft ist ein Hort zugeordnet, der in der Regel im gleichen Gebäude untergebracht ist und von Schülern der Grundschule besucht wird. Der Hort der Schule Mölkau wird in freier Trägerschaft betrieben. -55- Die Auslastung der Horte und die Beteiligung stellen sich wie folgt dar: Oktober 2015 Hort an der Schule angem. Anteil in Prozent (%) Kinder an Gesamtschülerzahl Wilhelm-Wander-Schule 165 76 Schule am Rabet 183 74 August-Bebel-Schule 166 83 74. Schule 215 81 Ernst-Pinkert-Schule 176 87 H.-Ch.-Andersen-Schule 161 68 Brüder-Grimm-Schule 143 82 Th.-Körner-Schule 167 87 24. Schule 165 91 Ch.-Arnold-Schule 388 98 Hort Mölkau (freier Träger – DRK Leipziger Land) 172 98 Summe 2101 84 Stand: 10/2015 (Statistik - Amt für Jugend, Familie und Bildung) Bedarfsentwicklung Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen Grundschulen Schule 2013/14* 2014/15* 2015/16* 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 ... 2025/26 ... 2030/31 Wilhelm-Wander-Schule 40 51 16 41 42 45 47 49 58 61 Schule am Rabet 44 49 56 53 53 54 57 61 69 72 August-Bebel-Schule 47 55 48 57 61 65 67 70 78 79 74. Schule 58 77 81 71 72 73 77 81 85 84 Ernst-Pinkert-Schule 51 63 53 61 65 66 67 71 74 70 170 199 195 187 189 191 200 209 225 226 Schule Mölkau 40 49 40 46 46 48 46 47 48 47 Ch.-Arnold-Schule 87 94 118 105 108 105 104 103 102 97 Summe 537 637 607 621 636 647 665 691 739 736 gemeinsamer SB (H.-Ch.-Andersen-Schule / Brüder-Grimm-Schule / Th.Körner-Schule / 24. Schule) * 09/2015 (Statistik - Amt für Jugend, Familie und Bildung) -56- Entwicklung der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen Schule 2013/14* 2014/15* 2015/16* 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 ... 2025/26 ... 2030/31 Wilhelm-Wander-Schule 11 13 14 13 13 12 12 12 16 16 Schule am Rabet 9 14 15 14 14 14 14 14 14 14 August-Bebel-Schule 8 9 12 11 12 12 12 12 15 16 74. Schule 12 12 12 12 12 12 13 14 16 16 Ernst-Pinkert-Schule 9 9 9 12 12 12 12 12 12 12 H.-Ch.-AndersenSchule / Brüder-GrimmSchule / Th.-KörnerSchule / 24. Schule 27 35 39 35 35 34 34 35 38 42 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 Ch.-Arnold-Schule 16 15 17 18 19 20 20 20 20 16 Summe 100 115 120 123 125 124 125 127 139 140 Schule Mölkau * 09/2015 (Statistik – Amt für Jugend, Familie und Bildung) In den nächsten Jahren wird der Bedarf an Grundschulplätzen ansteigen. Aufgrund der Größe des Stadtbezirkes ist die Bedarfsanalyse für Grundschulplätze differenzierter zu betrachten. Sie muss kleinräumiger und auf die Ortsteile bzw. Nachbarortsteile, unter Berücksichtigung der Schulwegebeziehungen, erfolgen. So bestehen in den Ortsteilen Anger-Crottendorf (74. Schule und E.-Pinkert-Schule) und Reudnitz eine stärkere Nachfrage an Grundschulplätzen als beispielsweise im Ortsteil Paunsdorf. Eine stadtbezirksübergreifende Betrachtung, insbesondere der Stadtbezirke Südost und Ost, sind bei der mittel- und langfristigen Bedarfsentwicklung entscheidend, um Kapazitätsengpässe an bestimmten Grundschulstandorten abzubauen. Auslastung der Grundschulkapazität im SB Ost Entwicklung der Gesamtklassenzahl im STB Ost 160 140 120 100 80 60 40 20 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Gesamtbedarf -57- 2022 2023 2024 Richtkapazität 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Handlungsbedarfe an den einzelnen Schulstandorten Wilhelm-Wander-Schule (Schulze-Delitzsch-Str. 23, 04315 Leipzig) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Neustadt-Neuschönefeld. Das 1879 errichtete Schulgebäude ist teilsaniert und mit einem Kapazitätsrichtwert von 4 Zügen ausgewiesen. An der Schule sind drei Vorklassen für Migranten und in der Klassenstufe 3 zwei LRS-Klassen angegliedert. Handlungsbedarf: Der Schulstandort wird derzeit als stabil eingeschätzt. Der Bedarf an Grundschulplätzen wird auf eine durchgehende Vierzügigkeit ab Schuljahr 2023/24 prognostiziert. Die gegenwärtige Auslastung zeigt noch Reserven für die Einrichtung weiterer Klassen bei eventuellen Schulbezirksveränderungen. Auslastung der Grundschulkapazität der Wilhelm-Wander-Schule 18 Gesamtklassenzahl 16 14 12 10 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr August-Bebel-Schule (Husemannstr. 2, 04315 Leipzig) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Neustadt-Neuschönefeld. Das 1888 errichtete Schulgebäude ist teilsaniert und wird mit einem Kapazitätsrichtwert von 4,5 Zügen ausgewiesen. An der Schule sind zwei Vorklassen für Migranten angegliedert. Handlungsbedarf: Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der Bedarf an Grundschulplätzen wird prognostisch ab dem Schuljahr 2017/18 auf eine 3,5-Zügigkeit ansteigen. Die gegenwärtige und zukünftige Auslastung zeigt noch Reserven für die Einrichtung weiterer Klassen im Schulgebäude. -58- Auslastung der Grundschulkapazität der August-Bebel-Schule 20 Gesamtklassenzahl 18 16 14 12 10 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr Schule am Rabet (Eisenbahnstr. 50, 04315 Leipzig) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Neustadt-Neuschönefeld. Das 1987 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude ist unsaniert und wird mit einem Kapazitätsrichtwert von 4 Zügen ausgewiesen. An der Schule sind drei Vorklassen für Migranten angegliedert. Handlungsbedarf: Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der Bedarf an Grundschulplätzen wird mit einer durchgängigen 3,5-zügigkeit abgedeckt. Die Schule hat Reserven zur Einrichtung von weiteren Klassen und kann bei möglichen Schulbezirksveränderungen noch Platzkapazitäten bieten. Auslastung der Grundschulkapazität der Schule am Rabet 18 Gesamtklassenzahl 16 14 12 10 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr 74. Schule (Friedrich-Dittes-Str. 23, 04318 Leipzig) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Anger-Crottendorf. Das 1981 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit Turnhalle ist teilsaniert. Der eigentliche Kapazi-59- tätsrichtwert für das Schulgebäude liegt bei 3,5 Zügen mit Hort. Aufgrund der Unbenutzbarkeit des Kellergeschosses reduziert sich jedoch die Kapazität auf eine Dreizügigkeit. Handlungsbedarf: Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Es wird prognostiziert, dass die Schule über eine Vierzügigkeit ab dem Schuljahr 2022/23 anwächst. Mit der E.-Pinkert-Schule wird es ab Schuljahr 2016/17 einen gemeinsamen Schulbezirk geben, um die vorhandenen Kapazitäten an beiden Schulen optimal auszulasten. Auslastung der Grundschulkapazität der 74. Schule 18 Gesamtklassenzahl 16 14 12 10 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr Ernst-Pinkert-Schule (Martinstr. 7, 04318 Leipzig) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Anger-Crottendorf. Das 1831 errichtete Schulgebäude (Haus 1) mit Turnhalle ist teilweise saniert und wird mit einem Kapazitätsrichtwert von zwei Zügen ausgewiesen. Handlungsbedarf: Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der Bedarf an Grundschulplätzen wird langfristig über den Kapazitätsrichtwert von einer Zweizügigkeit hinaus ansteigen. Ab dem Schuljahr 2017/18 wird die Schule in eine volle Dreizügigkeit gehen und damit über dem Kapazitätsrichtwert liegen. Platzreserven für die Schule könnten durch Freizug des Hauses 2 am Schulstandort entstehen und es werden damit weitere notwendige Grundschulplätze geschaffen. Das von dem Städtischen Eigenbetrieb Behinderteneinrichtungen genutzte Gebäude steht derzeit für das Betreuungsangebot der Käthe-Kollwitz-Schule zur Verfügung. Im Rahmen der Verlagerung der K.-Kollwitz-Schule an den neuen Schulstandort Karl-Vogel-Str. 17/19 (ehem. R.-Wagner-Schule), kann das freiwerdende Gebäude in der Fr.-Dittes-Str. 9 für den Eigenbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Das Haus 2 an der E.-Pinkert-Schule kann dann 2-zügig mit Hort geführt werden, so dass am Schulstandort E.-Pinkert-Schule eine insgesamt 4-zügige Grundschule entstehen könnte. Diese freien Grundschulkapazitäten können zukünftig für die Aufnahme von weiteren Schülerströmen aus möglichen Schulbezirksänderungen (z.B. aus dem Stadtbezirk Südost) mit zur Verfügung gestellt werden. -60- Ein gemeinsamer Schulbezirk mit der 74. Schule wird es ab Schuljahr 2016/17 geben, um die vorhandenen Kapazitäten an beiden Schulen optimal auszulasten. Auslastung der Grundschulkapazität der Ernst-Pinkert-Schule 18 Gesamtklassenzahl 16 14 12 10 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr Christoph-Arnold-Schule (Gaswerksweg 1, 04319 Leipzig) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Engelsdorf. Das 1975 errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle erhielt im Februar 2011 einen neuen Anbau. Mit dieser Kapazitätserweiterung konnte ein Kapazitätsrichtwert von vier Zügen erreicht werden. Die Sporthallenkapazität ist für die vorhandene Zügigkeit der Grundschule zu klein. Handlungsbedarf: Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der Bedarf an Grundschulplätzen wird prognostisch, über ca. neun Schuljahre, auf eine Fünfzügigkeit ansteigen. Zur Optimierung der Schülerströme wird eine Schulbezirksänderung ab dem Schuljahr 2017/18 zur Schule Holzhausen hin beabsichtigt. Zusätzlich wird noch eine Kapazitätserweiterung am Schulstandort geprüft. Für die Erhöhung der Sporthallenkapazität der Grundschule wird eine neue Sporthalle am Schulstandort avisiert. Auslastung der Grundschulkapazität der Christoph-Arnold-Schule -61- 22 Gesamtklassenzahl 20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr Schule Mölkau (Schulstr. 6, 04316 Leipzig) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Mölkau. Das 1983 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist unsaniert und mit einem Kapazitätsrichtwert von zwei Zügen ausgelegt. Die Oberschule Mölkau belegt Räume im Schulgebäude der Grundschule. Handlungsbedarf: Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der Bedarf an Grundschulplätzen wird mit einer durchgängigen Zweizügigkeit abgedeckt. Die gegenwärtige und zukünftige Auslastung zeigt, dass die Kapazitäten des Schulstandortes langfristig voll ausgeschöpft werden. Bei steigenden Schülerzahlen ist eine Kapazitätserweiterung, insbesondere nach Anbau und Auszug der Oberschule Mölkau aus dem Grundschulgebäude, möglich. Auslastung der Grundschulkapazität der Schule Mölkau 10 Gesamtklassenzahl 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -62- Gemeinsamer Schulbezirk Ost Mit Beginn des Schuljahres 2010/11 wurde in dem Stadtbezirk Ost ein gemeinsamer Schulbezirk gebildet. In diesem sind die H.-Ch.-Andersen-Schule, die 24. Schule, die B.-Grimm-Schule und die Th.-Körner-Schule vereint. Handlungsbedarf (gemeinsamer Schulbezirk): Im gemeinsamen Schulbezirk stehen insgesamt 13,5 Züge für 54 Klassen zur Verfügung. Die bereitstehenden Kapazitäten übersteigen den tatsächlichen Bedarf an Grundschulplätzen. Im Schuljahr 2015/16 ergeben sich beispielsweise freie Platzkapazitäten von insgesamt fünf Zügen für 20 Klassen. Mit den fortschreitenden Schuljahren reduzieren sich diese Überkapazitäten an Grundschulplätzen. Prognostisch stehen dann im Schuljahr 2030/31 nur noch insgesamt 2,5 Züge mit 10 Klassen als freie Kapazität zur Verfügung. Die Platzreserven befinden sich überwiegend an den Grundschulen in Paunsdorf. Auslastung der Grundschulkapazität im gemeinsamen Schulbezirk Ost 60 Gesamtklassenzahl 55 50 45 40 35 30 25 20 15 10 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 5 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr H.-Ch.-Andersen-Schule (Louis-Fürnberg-Str. 2, 04318 Leipzig) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Sellerhausen-Stünz. Das 1965 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit Turnhalle ist teilsaniert und wird mit einem Kapazitätsrichtwert von drei Zügen ausgewiesen. An der Schule ist eine Vorklasse für Migranten angegliedert. Brüder-Grimm-Schule (Goldsternstr. 23, 04329 Leipzig) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Paunsdorf. Das 1989 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist noch unsaniert und mit einem Kapazitätsrichtwert von vier Zügen ausgelegt. An der Schule wurden zwei Vorklassen für Migranten eingerichtet. Theodor-Körner-Schule (Schlehenweg 32, 04329 Leipzig) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Paunsdorf. Das 1988 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist noch unsaniert und mit einem Kapazitätsrichtwert von vier Zügen ausgelegt. -63- 24. Schule (Döllingstr. 24, 04328 Leipzig) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Paunsdorf. Das 1890 errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle befindet sich in einem teilsanierten Zustand und ist mit einem Kapazitätsrichtwert von 2,5 Zügen ausgelegt. Mit Schuljahr 2014/15 wurden zwei LRS-Klassen an der Schule angegliedert. Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk Die Kapazitätsauslastung im Stadtbezirk Ost gestaltet sich von Ortsteil zu Ortsteil sehr unterschiedlich. Im Ortsteil Paunsdorf wird es in den Grundschulen des gemeinsamen Schulbezirkes dauerhaft Kapazitätsreserven von insgesamt 3 – 5 Zügen je Schuljahr geben. Hingegen in den Ortsteilen Anger-Crottendorf, Mölkau und Engelsdorf die Schulen an ihre Auslastungsgrenzen stoßen. Zur Kompensation der Schülerströme im Ortsteil Anger-Crottendorf (74. Schule; E.Pinkert-Schule) wird es ab dem Schuljahresbeginn 2016/17 einen gemeinsamen Schulbezirk zwischen der 74. Schule und der E.-Pinkert-Schule geben. An der E.-Pinkert-Schule können perspektivisch, durch die Kapazitätserweiterung - Ausbau des Hauses 2 -, ab dem Schuljahr 2017/18 mögliche Schülerströme aus den umliegenden Wohngebiet mit aufgenommen werden. Das bisher vom Städtischen Eigenbetrieb Behinderteneinrichtungen genutzte Gebäude (Haus 2) steht derzeit für das Betreuungsangebot der Käthe-Kollwitz-Schule zur Verfügung. Im Rahmen der Verlagerung der K.-Kollwitz-Schule an den neuen Schulstandort Karl-Vogel-Str. 17/19 (ehem. R.-Wagner-Schule), kann das freiwerdende Gebäude in der Fr.-Dittes-Str. 9 für den Eigenbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Das Haus 2 an der E.-Pinkert-Schule kann danach 2-zügig mit Hort geführt werden, so dass insgesamt am Schulstandort E.-Pinkert-Schule eine 4-zügige Grundschule entstehen könnte. Für eine Kapazitätsentlastung der Ch.-Arnold-Schule im Ortsteil Engelsdorf soll in einem ersten Schritt die Zusammenlegung der Schulbezirke zwischen der Ch.-ArnoldSchule und der Schule Holzhausen erfolgen. In einem weiteren Schritt wird auf der Grundlage einer neuen Bevölkerungsprognose die Bevölkerungsentwicklung in diesem Gebiet betrachtet und Entscheidungen zur Kapazitätserweiterung geprüft werden. Eine Erweiterung der Sporthallenkapazität am Schulstandort wird avisiert. Maßnahmen zum Handlungsbedarf • Zusammenlegung der Schulbezirke zwischen der Ch.-Arnold-Schule und Schule Holzhausen ab dem Schuljahr 2017/18 • Erweiterung der Sporthallenkapazität an der Ch.-Arnold-Schule • Prüfung einer Kapazitätserweiterung an der Ch.-Arnold-Schule bzw. im Ortsteil Engelsdorf • Kapazitätserweiterung an der Schule Mölkau (GS) → nach Anbau und Umzug der Oberschule Mölkau → voraussichtlich im Schuljahr 2018/19 • Nach Aus- bzw. Umzug des Betreuungsangebotes des Städtischen Eigenbetriebes Behinderteneinrichtungen aus dem Gebäude (Haus 2) des Schulobjektes Martinstraße in das Gebäude Dittesstr. 9, stehen an der E.-Pinkert-Schule zusätzliche Kapazitäten für die Aufnahme von weiteren Schülerströmen / Schulbezirksveränderungen aus dem Gebiet Ost / Südost zur Verfügung. -64- 4.5 Stadtbezirk Südost Überblick Karte 7: Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk W.-Busch-Schule 77.Schule Fr.-Mehring-Schule Schule Holzhausen 31.Schule H.-Mann-Schule Schule Liebertwolkwitz Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es im Stadtbezirk Südost sieben Grundschulen. Die 77. Schule und die Schule Thonberg (Förderschule für geistig Behinderte) sowie die Wilhelm-Busch-Schule und die 125. Schule (Oberschule) nutzen gemeinsam je ein Schulhaus. Die Franz-Mehring-Schule kann Schülerinnen und Schüler, welche die französische Sprache erlernen möchten, schulbezirksübergreifend aufnehmen. Zusammen verfügen die Grundschulen über einen Kapazitätsrichtwert von 16 Zügen. -65- Tabelle 21: Raumbestand der Grundschulen in kommunaler Trägerschaft im Stadtbezirk Südost sowie der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert Schulen Kapazitätsrichtwert Züge Horträume separat davon Räume für Unterrichtszwecke Klassen allg. UR FUR GR MZR/Aula Bibl. Leerräume >=40m² > 40 m² W.-Busch-Schule 2 8 9 1 1 0 0 0 6 77. Schule 2 8 10 2 1 1 1 0 4 Fr.-Mehring-Schule 4 16 17 5 2 1 1 0 4 31. Schule 2 8 8 2 0 1 1 0 3 H.-Mann-Schule 2 8 8 1 0 0 0 0 5 Schule Holzhausen 2 9 8 2 3 1 1 1 7 Schule Liebertwolkwitz 2 8 9 1 0 0 1 0 5 16 65 69 14 7 4 5 1 34 Summe Stand 10/2015 Tabelle 22: Belegung der öffentlichen Schulen im Schuljahr 2015/16 Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Wilhelm-Busch-Schule 44 2 46 2 37 2 50 2 28 2 205 10 77. Schule 59 3 62 3 39 2 41 2 201 10 Franz-Mehring-Schule 89 4 90 4 98 4 87 4 364 16 31.Schule 51 2 46 2 55 2 32 2 184 8 Heinrich-Mann-Schule 36 2 43 2 41 2 38 2 158 8 Schule Holzhausen 49 2 43 2 47 2 35 2 174 8 Schule Liebertwolkwitz 48 2 38 2 39 2 40 2 165 8 1451 68 Summe Kamenz-Statistik 2015/16 376 17 368 17 356 16 323 16 28 2 Klassen Schule Klassen davon LRS Schüler gesamt Schüler VK für Migranten Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Den Grundschulen ist je ein Hort zugeordnet, der im gleichen Gebäude Räume nutzt bzw. nachnutzt und von der Schülerschaft der Grundschule besucht wird. Der Hort an der Schule Holzhausen verfügt über ein eigenes Gebäude auf dem Schulgelände. Die prozentuale Auslastung der Horte stellt sich wie folgt dar. Tabelle 23: Auslastung der Horte und Beteiligung 01.10.15 Hort an der Schule angem. Anteil in % Kinder an Gesamtschülerzahl W.-Busch-Schule 181 88% 77. Schule 187 93% Fr.-Mehring-Schule 349 96% 31. Schule 171 93% 99% H.-Mann-Schule 157 Schule Holzhausen 167 96% Schule Liebertwolkwitz 163 99% Summe 1375 95% -66- Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf Tabelle 24: Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen Grundschulen Schule 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2025/26 2030/31 31.Schule 50 52 51 51 55 55 58 60 65 66 77. Schule 41 66 59 71 78 81 81 85 87 85 F.-Mehring-Schule 106 93 89 69 78 79 78 81 83 82 H.-Mann-Schule 35 44 36 43 38 39 42 42 43 42 Schule Holzhausen 45 39 49 53 50 46 47 47 48 47 Schule Liebertwolkwitz 43 41 48 43 48 49 45 43 42 39 W.-Busch-Schule 39 45 44 44 46 47 49 52 53 51 Summe 359 380 376 374 393 396 397 410 421 412 Tabelle 25: Entwicklung der Gesamtklassenzahl an den öffentlichen Grundschulen Schule 31. Schule Kapazität 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 8 8 8 8 8 8 8 8 9 ... 2025/26 .... 2030/31 . 12 12 77. Schule 8 8 9 10 11 13 14 15 16 16 16 F.-Mehring-Schule 16 15 16 16 15 15 15 15 16 16 16 H.-Mann-Schule 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 Schule Holzhausen 9 8 8 8 9 9 9 9 8 8 8 Schule Liebertwolkwitz 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 W.-Busch-Schule 8 10 10 10 10 10 10 10 11 14 14 Gesamt 65 65 67 68 69 71 72 73 76 82 82 Der Bedarf an Grundschulplätzen wird in den kommenden Jahren besonders im Gebiet zwischen der Franz-Mehring-Schule und der 77. Schule ansteigen. Vor allem für die Ortsteile Reudnitz-Thonberg und Stötteritz ist ein starker Zuzug von Familien mit Kindern eingetreten bzw. weiter zu erwarten. Im Besonderen wirkt sich das im Schulbezirk der 77. Schule aus. Schulbezirksveränderungen sind nicht mehr möglich, da die Franz-Mehring-Schule und die Wilhelm-Busch-Schule bereits aus den eigenen Schulbezirken bis zur Kapazitätsgrenze gefüllt sind. Die Gesamtentwicklung im Stadtbezirk lässt erkennen, dass mit den vorhandenen Kapazitäten der zu erwartende Bedarf bereits jetzt schon nicht mehr gesichert werden kann. Dieses Defizit entsteht im Wesentlichen an der 77. Schule. Durch Reduzierung der horteigenen Räume und damit Bereitstellung von allgemeinen Unterrichtsräumen, kann das aktuelle Defizit bis einschließlich Schuljahr 2015/16 kompensiert werden. Dann müssen die geplanten zusätzlichen Kapazitäten für zwei Züge bereitstehen. Verschiebt sich die Fertigstellung, ist die Folge eine befristete Überlastung der Grundschule. -67- Grafik 38: 90 Auslastung der Grundschulkapazität im SB Südost Gesamtklassenzahl 80 70 60 50 40 30 20 10 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -68- Handlungsbedarfe an den einzelnen Schulstandorten Wilhelm-Busch-Schule (Heinrichstraße 43/45, 04317 Leipzig) Die Schule befindet sich im Ortsteil Reudnitz-Thonberg und nutzt gemeinsam mit dem zugehörigen Hort und der 125. Schule (Oberschule) ein Schulgebäude. Aus diesem Grund kann sie lediglich zweizügig geführt werden. Zusätzlich sind an der Schule zwei Vorklassen für Migranten angebunden. Seit dem Schuljahr 2015/16 hat sie einen Teil des alten Schulbezirks wieder zurückerhalten. Dies begründet sich darin, dass weniger Schüler tatsächlich an der Schule angemeldet werden, als im Schulbezirk wohnhaft sind. Da aber im Wohnumfeld die Schülerzahlen weiter ansteigen, ist zu erwarten, dass diese Schule künftig den Bedarf im eigenen Schulbezirk nicht befriedigen kann. Insofern wird es dann wieder erforderlich, freie Kapazitäten an anderen Schulen zu nutzen. Zu beobachten ist die positive Entwicklung des Wohnungsbaus im Gebiet. Handlungsbedarf: Damit die Zweizügigkeit (mit zusätzlich zwei DaZ-Klassen) der Wilhelm-BuschSchule nicht weiter überlastet wird, sind ggf. Schulbezirksveränderungen zu koordinieren. Vorrang hat hierbei die Schaffung eines gemeinsamen Schulbezirks mit der August-Bebel-Schule (dadurch flexible Nutzung der Ressourcen). Kann mit dem gemeinsamen Schulbezirk der Mehrbedarf dauerhaft nicht kompensiert werden, sind ab 2020 zusätzliche Kapazitäten (Ersatzbau mit Kapazitätserweiterung und Dreifeld-Sporthalle) zu schaffen. Grafik 39: 16 Auslastung der Grundschulkapazität in der Wilhelm-Busch-Schule Gesamtklassenzahl 14 12 10 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -69- 77. Schule (Riebeckstraße 50, 04317 Leipzig) Diese Schule befindet sich ebenfalls im Ortsteil Reudnitz-Thonberg und nutzt gemeinsam mit dem zugehörigen Hort und der Schule Thonberg (Schule für geistig Behinderte) ein Schulgebäude. Aus diesem Grund kann sie lediglich zweizügig geführt werden. Der Schulbezirk erstreckt sich bis nach Stötteritz. Die Kapazität der Franz-MehringSchule ist aufgrund der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen auf maximal 16 Klassen festgelegt. Aufgrund dessen musste ab dem Schuljahr 2014/15 der Schulbezirk zur 77. Schule hin verändert werden. In der gegebenen Situation konnte die 77. Schule mit teilweise Überbelegung bis 2015/16 den Bedarf aus dem Schulbezirk sichern. Ab dem Schuljahr 2016/17 verschärft sich die Überbelegung und es müssen zusätzliche Kapazitäten für eine dauerhafte Vierzügigkeit der 77. Schule zur Verfügung gestellt werden. Ein Umzug der Schule Thonberg (einschließlich Verbesserung der Bedingungen) in ein neu zu bauenden Gebäude an der Alten Messe (Curiestraße) ist vorgesehen. Handlungsbedarf: Die 77. Schule wird im Schuljahr 2015/16 unter Einbeziehung des Hortes an ihrer Auslastungsgrenze geführt. Ab 2016/17 müssen zusätzliche Kapazitäten für weitere zwei Grundschulzüge zur Verfügung stehen. Es ist vorgesehen durch Umbauten im Gebäudeteil der 77. Schule (einschließlich Brandschutz) sowie der Bereitstellung eines Erweiterungsbaues auf dem Schulgelände, die für die 77. Schule notwendige Kapazitätserweiterung für zwei Züge zu schaffen. Dies erfolgt ohne Auslagerung. In der aktuellen Zeitleiste zur baulichen Umsetzung, kann der Erweiterungsbau erst Ende 2017 zur Verfügung gestellt werden. Insofern muss weiter in Überbelegung agiert werden. In dieser Phase entstehen Einschränkungen. Dies erfordert, dass alle Räume optimal/ mehrfach genutzt werden müssen. Die Schule Thonberg verbleibt in ihren jetzigen Räumen so lange, bis der Umzug in das Neue Schulhaus in voraussichtlich 2017 erfolgt. Die Verwaltung hat dem Stadtrat vorgeschlagen, dass die Schule Thonberg gemeinsam mit einer Kita in ein neu zu errichtendes Gebäude auf einem städtischen Grundstück an der Alten Messe (Curiestraße) einzieht. Die Entscheidung des Stadtrates zur Umsetzung dieses Vorhabens erfolgte in der Ratssitzung Dezember 2015. Ist die Schule Thonberg umgezogen, kann die Kapazität der 77. Schule, einschließlich des Anbaus, auf fünf Züge erhöht werden. Mit Erweiterung der Schule steigt auch der Bedarf an Sportstunden. Insofern ist der Neubau einer Zweifeld-Sporthalle erforderlich. -70- Grafik 40: Auslastung der Grundschulkapazität in der 77. Schule Gesamtklassenzahl 25 20 15 10 5 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr Franz-Mehring-Schule (Gletschersteinstraße 9, 04299 Leipzig) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Stötteritz mit einer Kapazität von vier Zügen. Die ursprünglich vorgesehene Kapazität von 4,5 Zügen ist aufgrund brandschutztechnischer Grenzen nicht realisierbar. Aufgrund des starken Ansteigens des Schüleraufkommens war es erforderlich, den Schulbezirk ab dem Schuljahr 2014/15 zur 77. Schule hin zu verändern. Weitere Schulbezirksveränderungen zwischen der 77. Schule und F.-Mehring-Schule sind nicht mehr möglich. Die Franz-Mehring-Schule kann Schülerinnen und Schüler, welche die französische Sprache erlernen möchten, schulbezirksübergreifend aufnehmen. Insofern ist hier zu berücksichtigen, dass jährlich ein Klassenraum für dieses spezielle Angebot gebunden ist. Handlungsbedarf: Es besteht kein Handlungsbedarf. Die Schule wird über lange Zeit ausgelastet sein. Ggf. ist befristet eine Änderung der Schulbezirksgrenzen zur 31. Schule erforderlich. Grafik 41: Auslastung der Grundschulkapazität in der Franz-Mehring-Schule -71- 16 Gesamtklassenzahl 14 12 10 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -72- 31. Schule (Franzosenallee 21, 04289 Leipzig) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Probstheida. Gemeinsam mit dem Hort wird ein Containerbau als Schulhaus genutzt. Der Kapazitätsrichtwert ist mit zwei Zügen ausgewiesen, wobei jedoch insgesamt räumliche Defizite bestehen. Die Prognose zeigt, dass der Bedarf mit dem Containerbau nicht langfristig befriedigt werden kann. Die städtebauliche Entwicklung der Gebiete Probstheida und Meusdorf sind noch nicht abgeschlossen. Da das Gebäude der Heinrich-Mann-Schule nicht erweiterungsfähig und die Nutzung des Containerbaus aus baufachlicher und sicherheitstechnischer Sicht nicht mehr länger vertretbar ist, muss ein Ersatzneubau geschaffen werden. Handlungsbedarf: Auf der in Nähe des jetzigen Schulstandortes befindlichen Vorbehaltsfläche wird ein vierzügiger Ersatzbau mit Zweifeld-Sporthalle errichtet. Die Planung für den Schulneubau wird noch in 2016 begonnen, der Fördermittelantrag ist im J ahr 2017 zu stellen, um eine Fertigstellung im Schuljahr 2020/2021 sicherzu stellen und damit nicht kompensierbare Kapazitätsengpässe in den Jahren ab 2020 zu vermeiden. Eine Überbelegung des bestehenden Provisoriums kann aus baufachlicher und sicherheitstechnischer Sicht nicht vertreten werden. Mit den zusätzlichen Kapazitäten kann auf die zu erwartende Entwicklung in Meus dorf und Probstheida reagiert werden. Grafik 42: 18 Auslastung der Grundschulkapazität in der 31. Schule Gesamtklassenzahl 16 14 12 10 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -73- Heinrich-Mann-Schule (Schwarzenbergweg 4, 04289 Leipzig) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Meusdorf und hat einen Kapazitätsrichtwert von zwei Zügen. Das Schulhaus wird gemeinsam mit dem Hort genutzt. Die Prognose geht davon aus, dass die Schule den Bedarf im Schulbezirk decken kann, wobei sie immer ausgelastet sein wird. Handlungsbedarf: Bei Eintritt eines durch die stadteplanerische Entwicklung von Meusdorf ggf. entstehenden Mehrbedarfs, muss dieser durch eine Schulbezirksänderung zum Ersatzneubau der 31. Schule hin kompensiert werden. Grafik 43: 9 Auslastung der Grundschulkapazität in der Heinrich-Mann-Schule Gesamtklassenzahl 8 7 6 5 4 3 2 1 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -74- Schule Holzhausen (Stötteritzer Landstraße 21, 04288 Leipzig) Die Schule nutzt gemeinsam mit dem Hort einen Schulstandort, wobei jedem ein eigenes Haus auf dem Schulgrundstück zur Verfügung steht. Der Schulbezirk umfasst ausschließlich ein ländliches Siedlungsgebiet am Stadtrand, welches als konsolidiert betrachtet werden kann. Die Prognose zeigt auf, dass die zu erwartende Schülerschaft mit den vorhandenen Kapazitäten versorgt werden kann. Handlungsbedarf: Der Verbleib im ländlichen Randgebiet ist weiterhin erforderlich. Grafik 44: 10 Auslastung der Grundschulkapazität in der Schule Holzhausen Gesamtklassenzahl 9 8 7 6 5 4 3 2 1 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -75- Schule Liebertwolkwitz (Am Angerteich 2, 04288 Leipzig) Die Schule nutzt gemeinsam mit dem Hort und der Geschwister-Scholl-Schule Liebertwolkwitz (Oberschule) einen Schulstandort, wobei jede Schule über ein eigenes Gebäude verfügt. Der Hort ist im Gebäude der Grundschule integriert. Obwohl die Zweizügigkeit gewährt werden kann, bestehen räumliche Defizite, die insbesondere den Hort betreffen. Die Umsetzung der brandschutztechnischen Vorgaben führte zu weiteren dauerhaften Einschränkungen. Eine leichte Entlastung erfolgt durch das Herauslösen der Speiseversorgung beider Schulen in einen separaten Mensabau, welcher seit März 2015 zur Verfügung steht. Außerhalb der Speisezeiten kann der Speiseraum vom Hort nachgenutzt werden. Diese Lösung ist jedoch für die pädagogische Arbeit des Hortes nicht zufriedenstellend und erfordert, dass die Defizite mit einem Anbau ausgeglichen werden müssen. Handlungsbedarf: Es ist vorgesehen, die räumlichen Defizite mit einem Anbau am Ort bis 2019 auszugleichen. Grafik 45: Auslastung der Grundschulkapazität in der Schule Liebertwolkwitz Gesamtklassenzahl 9 8 7 6 5 4 3 2 1 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -76- Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk In den Gebieten Reudnitz-Thonberg und Stötteritz des Stadtbezirkes ist eine erheblich steigende Schülerzahlentwicklung eingetreten, die auch in den kommenden Jahren anhält. Hier liegt der Schwerpunkt der Versorgung. Die 77. Schule konnte den Bedarf aus ihrem Schulbezirk nur noch bis zum Schuljahr 2015/16 sichern. Seit dem ist sie überbelegt. Da Schulbezirksveränderungen zur Franz-Mehring-Schule hin nicht mehr möglich sind, müssen zwingend neue Grundschulkapazitäten für die 77.Schule geschaffen werden. Die Wilhelm-Busch-Schule wird auf Dauer den Bedarf im Schulbezirk nicht decken können. Hier kann mit Hilfe der Veränderung des Schulbezirks, ggf. eines gemeinsamen Schulbezirks mit der August-Bebel-Schule, eine Entlastung erfolgen. Im südlichen Bereich des Stadtbezirkes müssen die Kapazitäten für den Ersatzbau der 31. Schule und mit Sicht auf die noch nicht abgeschlossene städtebauliche Entwicklung auf vier Züge angepasst werden. Durch Erweiterung der 77. Schule auf eine Fünfzügigkeit und im Kontext mit der Erweiterung der Ernst-Pinkert-Schule auf eine Vierzügigkeit, kann der zusätzlich erforderliche Schulstandort in die Zukunft verschoben oder ggf. nicht mehr erforderlich sein. Maßnahmen: Jährliche Prüfung und bei Erfordernis vorrangig Veränderung der Schulbezirksgrenze zwischen der Wilhelm-Busch-Schule und August-Bebel-Schule. Bei Notwendigkeit, Schaffung eines Ersatzbaus mit Kapazitätserweiterung und Dreifeld-Sporthalle. Die Dreifeld-Sporthalle sichert mit den Sportunterricht der 125. Schule (Oberschule). Das mögliche Vorhaben ist in Verbindung mit dem letzten Punkt zu betrachten. Bei Bedarf ggf. befristete Veränderung der Schulbezirksgrenze zwischen der Franz-Mehring-Schule und der 31. Schule oder befristetes Interim für 31. Schule. Errichtung eines vierzügigen Ersatzbaus für die 31. Schule mit Hort sowie Bau einer Zweifeld-Sporthalle. Schaffung zusätzlicher Kapazitäten (Erweiterungsbau) für zwei Züge mit Hort für die 77. Schule, welche spätestens ab dem Schuljahr 2017/18 zur Verfügung stehen müssen. Die durch den Umzug der Schule Thonberg frei gelenkten Räume, werden der 77. Schule zugeordnet. Damit erhöht sich die Kapazität auf fünf Züge. (Beschlussvorlage DS-00440/14 undVI-DS01750) Neubau einer Zweifeld-Sporthalle für die 77. Schule. Anbau für den Hort und die Schule Liebertwolkwitz bis 2019 schaffen. (Beschlussvorlage VI-DS-01854) Strategische Sicherung einer Fläche im zentralen Gebiet des Stadtbezirkes für einen ggf. erforderlichen weiteren Schulneubau. (Beschlussvorlage VI-DS01854) -77- 4.6 Stadtbezirk Süd Überblick Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk 3.Schule Marienbrunner Schule Schule Connewitz Karl-Schubert-Schule 9.Schule Freie Grundschule Regenbogen 8.Schule Schulen in freier Trägerschaft Schulen in kommunaler Trägerschaft Dem Stadtbezirk Süd stehen insgesamt fünf Grundschulen in kommunaler Trägerschaft zur Verfügung. In den Ortsteilen Marienbrunn (Marienbrunner Schule) und Lößnig (9. Schule) ist derzeit noch eine leichte Überkapazität an Grundschulplätzen vorhanden. Hingegen stößt in den Ortsteilen Südvorstadt (3. Schule) und Connewitz (Schule Connewitz) die Grundschulkapazität an ihre Auslastungsgrenze. Für den Ortsteil Dölitz-Dösen steht die 8. Schule zur Verfügung. Sie ist gemeinsam mit einer Förderschule in einem Schulgebäude untergebracht. Das hat zur Folge, dass die Kapazität der Grundschule nur auf maximal zwei Züge beschränkt werden kann. -78- Raumbestand der Grundschulen in kommunaler Trägerschaft im Stadtbezirk Süd sowie der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert Kapazitätsrichtwert Schulen in Zügen in Klassen 3. Schule 3. Schule (Altbau – Plattenbau) – zukünftig - Horträume separat davon Räume für Unterrichtszwecke AUR FUR GR MZR/Aula Bibl. Leerräume >=40m² > 40 m² 5 20 20 5 4 1 1 0 12 3 12 12 4 2 1 1 0 7 14 Schule Connewitz 5 20 19 5 1 1 1 0 Marienbrunner Schule 3,5 14 13 3 2 2 0 1 8 9. Schule 3,5 14 11 3 0 1 1 0 8 8. Schule 2 8 8 1 0 0 0 0 3 Summe Stand: 09/2015 22 88 83 21 9 6 4 1 52 Das Schulangebot wird durch Schulen in freier Trägerschaft ergänzt. Im Stadtgebiet Süd durch die Freie Grundschule Regenbogen und die Waldorfschule „Karl Schubert“ im Ortsteil Lößnig. Belegung der Schulen im Schuljahr 2015/16 Schuljahr 2015/16 Schule Klasse 1 Klasse 2 Sch. Kl. Sch. Kl. Klasse 3 Klasse 4 Sch. Kl. Sch. Kl. gesamt Sch. Kl. davon LRS Sch. Kl. VK für Migranten Sch. Kl. 3. Schule 141 6 130 5 93 4 104 5 468 20 0 0 30 2 Schule Connewitz 127 5 133 5 117 5 83 4 460 19 0 0 0 0 Marienbrunner Schule 66 3 64 3 47 2 45 2 222 10 0 0 0 0 9. Schule 30 2 33 2 78 6 39 2 180 12 47 4 0 0 8. Schule 34 2 35 2 36 2 29 2 134 8 0 0 0 0 Summe (kommunal) 398 18 395 17 371 19 300 15 1464 69 47 4 0 0 Freie Träger Freie Grundschule Regenbogen 50 2 50 2 43 2 39 2 182 8 0 0 0 0 Karl-Schubert-Schule 24 1 24 1 25 1 23 1 96 4 0 0 0 0 Summe (Freie Träger) 74 3 74 3 68 3 62 3 278 12 0 0 0 0 Stand: 09/2015 (Statistik - Amt für Jugend, Familie und Bildung) Auslastung der Horte Jeder Grundschule in kommunaler Trägerschaft ist ein Hort zugeordnet. Der Hort ist im Schulgebäude mit untergebracht. Die Schüler der Grundschulen besuchen die entsprechende Horteinrichtung ihrer Schule. Die Auslastung der Horte und die Beteiligung stellen sich wie folgt dar: Oktober 2015 Hort an der Schule angem. Anteil in Prozent (%) Kinder an Gesamtschülerzahl 3. Schule 459 98 Schule Connewitz 451 98 Marienbrunner Schule 217 97 9. Schule 168 93 8. Schule 133 99 Summe 1428 97 -79- Bedarfsentwicklung Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen Grundschulen Schule 2013/14* 2014/15* 2015/16* 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 ... 2025/26 ... 2030/31 gemeinsamer SB (3. Schule; Schule Connewitz) 222 267 268 265 280 281 290 300 281 258 Marienbrunner Schule 49 62 66 71 75 72 78 82 89 88 9. Schule 29 35 30 41 43 41 43 47 53 53 8. Schule 35 34 34 28 28 29 29 30 31 30 Summe 335 398 398 405 426 423 440 459 454 429 * Stand: 09/2015 (Statistik - Amt für Jugend, Familie und Bildung) Entwicklung der Gesamtklassenzahl an den öffentlichen Grundschulen Schule 2013/14* 2014/15* 2015/16* 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2025/26 2030/31 gemeinsamer SB (3. Schule; Schule Connewitz) 35 36 39 42 45 47 48 49 49 48 Marienbrunner Schule 10 10 10 11 12 12 13 14 16 16 9. Schule 10 12 12 12 12 12 12 12 15 16 8. Schule 6 7 8 8 8 8 8 8 8 8 Summe 61 65 69 73 77 79 81 83 88 88 * Stand: 09/2015 (Statistik - Amt für Jugend, Familie und Bildung) In den nächsten 15 Jahren wird insbesondere in den Ortsteilen Südvorstadt und Connewitz die Nachfrage an Grundschulplätzen weiterhin hoch sein. Derzeit hat die 3. Schule die Kapazitätsgrenze erreicht und die Schule Connewitz wird in den nächsten Jahren ebenfalls an ihre Auslastungsgrenze stoßen. Mit der Inbetriebnahme des neuen 5-zügigen Schulgebäudes der 3. Schule und dem zukünftigen Weiterbetrieb des Altgebäudes werden genügend Kapazitäten für die kommenden Schuljahre in den Ortsteilen Südvorstadt und Connewitz geschaffen. Auslastung der Grundschulkapazität im SB Süd Entwicklung der Gesamtklassenzahl im STB Süd 100 90 3. Schule (Neubau und Altbau) 80 70 60 50 40 30 20 10 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Gesamtbedarf -80- 2023 2024 Richtkapazität 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Handlungsbedarfe an den einzelnen Schulstandorten Gemeinsamer Schulbezirk Süd Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 wurde im Stadtbezirk Süd ein gemeinsamer Schulbezirk gebildet. In diesem sind die 3. Schule und die Schule Connewitz vereint. Handlungsbedarf (gemeinsamer Schulbezirk): In dem gemeinsamen Schulbezirk stehen derzeit insgesamt 10 Züge für 40 Klassen zur Verfügung. Der zukünftige Bedarf an Grundschulplätzen übersteigt jedoch die bereitstehenden Schulkapazitäten, so dass durch Reaktivierung des alten Schulgebäudes der 3. Schule (Plattenbau) ein weiterer neuer Schulstandort zum Schuljahr 2018/19 etabliert wird. Damit stehen prognostisch ab Schuljahr 2018/19 im gemeinsamen Schulbezirk insgesamt 13 Züge mit 52 Klassen (nach Kapazitätsrichtwert) zur Verfügung. Auslastung der Grundschulkapazität im gemeinsamen Schulbezirk Süd 60 Gesamtklassenzahl 55 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr 3. Schule (Scharnhorststr. 24, 04275 Leipzig) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Südvorstadt. Der moderne fünfzügige Schulneubau mit 3-Feldsporthalle wurde im Jahr 2014 fertiggestellt und ist seit dem Schuljahr 2014/15 in Betrieb. An der Schule sind zwei Vorklassen für Migranten angegliedert. Handlungsbedarf: Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der Bedarf an Grundschulplätzen bleibt auf einem konstant hohen Niveau, so dass zur Bedarfsdeckung neben dem Schulneubau auch zukünftig der Schulaltbau (Plattenbau) am Standort als eigenständiger Schulstandort weiterbetrieben werden muss. Nach Sanierung des Schulaltbaus (Plattenbau), soll dann eine weitere dreizügige Grundschule eingerichtet werden. Schule Connewitz (Zwenkauer Str. 35, 04277 Leipzig) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Connewitz. Das 1914 errichtete Schulgebäude mit 2 Turnhallen wurde teilsaniert und ist mit einem Kapazitätsrichtwert von fünf Zügen ausgelegt. Handlungsbedarf: -81- Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der Bedarf an Grundschulplätzen nimmt wie an der 3. Schule stetig zu. Aus diesem Grund wurde ein gemeinsamer Schulbezirk mit der 3. Schule forciert, um die vorhandenen Kapazitätsressourcen an der 3. Schule (Altbau & Neubau) mit für die Bedarfsabsicherung zu nutzen. 9. Schule (Gersterstr. 74, 04279 Leipzig) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Lößnig. Das 1974 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist teilweise saniert und mit einem Kapazitätsrichtwert von 3,5 Zügen ausgelegt. An der Schule sind in der Klassenstufe 3 insgesamt vier LRS-Klassen mit angegliedert. Handlungsbedarf: Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der Bedarf an Grundschulplätzen fällt mit vier LRS-Klassen auf eine Dreizügigkeit aus. Die gegenwärtige und zukünftige Auslastung zeigt noch Reserven für die Einrichtung weiterer Klassen. Prognostisch gesehen, erreicht die Schule ab dem Schuljahr 2024/25 ihre Auslastungsgrenze mit steigender Tendenz. Auslastung der Grundschulkapazität in der 9. Schule 18 Gesamtklassenzahl 16 14 12 10 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr 8. Schule (Wincklerstr. 3/5, 04279 Leipzig) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Dölitz-Dösen. Das 1861 errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist teilsaniert. Der Kapazitätsrichtwert für die Grundschule kann maximal auf eine Zweizügigkeit festgelegt werden, da sich die Grundschule mit im Schulgebäude der Ernst-Zinna-Schule (Förderschule) befindet. Handlungsbedarf: Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der Bedarf an Grundschulplätzen bleibt bei einer Zweizügigkeit. -82- Auslastung der Grundschulkapazität in der 8. Schule 9 Gesamtklassenzahl 8 7 6 5 4 3 2 1 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr Marienbrunner Schule (An der Märchenwiese 49, 04277 Leipzig) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Marienbrunn. Das 1961 errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist teilsaniert und hat einen Kapazitätsrichtwert von 3,5 Zügen. Handlungsbedarf: Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der Bedarf an Grundschulplätzen wird bis zum Schuljahr 2019/20 zwischen einer 2,5 bis Dreizügigkeit liegen. Ab dem Schuljahr 2020/21 steigt der Bedarf bis an die Auslastungsgrenze der Schule und wird diese prognostisch um bis zu zwei Klassen übersteigen. Durch eine Optimierung der Gebäudeauslastung und andere schulorganisatorische Maßnahmen kann die geringe Überschreitung der Auslastungsgrenze kompensiert werden. Auslastung der Grundschulkapazität in der Marienbrunner Schule 18 Gesamtklassenzahl 16 14 12 10 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -83- Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk Im Stadtbezirk Süd zeichnet sich in den kommenden Jahren ein hoher Bedarf an Grundschulplätzen ab. Im besonderen Maße wirkt sich dies unmittelbar auf die Grundschulkapazität der 3. Schule und der Schule Connewitz aus, so dass nach der Inbetriebnahme des neuen 5-zügigen Schulgebäudes der 3. Schule auch zukünftig der Weiterbetrieb des Altgebäudes als eigenständige Grundschule notwendig wird. Nach Sanierung des alten Schulgebäudes (Plattenbau) an der 3. Schule, soll in diesem Objekt eine 3-zügige Grundschule entstehen. Damit können dann genügend Kapazitäten für die kommenden Schuljahre für die Ortsteile Südvorstadt und Connewitz sowie teilweise für Zentrum-Süd geschaffen werden. Maßnahmen zum Handlungsbedarf: • Sanierung des Altbaus (Plattenbau) der 3. Schule und zukünftige Einrichtung einer neuen 3-zügigen Grundschule am Standort Bernhard-Göring-Str. 107, 04275 Leipzig -84- 4.7 Stadtbezirk Südwest Überblick Karte 9: Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk E.-Zeigner-Schule Schule am Adler Schule am Auwald 120. Schule 60. Schule Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es im Stadtbezirk Südwest sechs öffentliche Grundschulen. Die Schule am Adler (Grundschule) nutzt gemeinsam mit dem Hort, der Schule am Adler (Oberschule) ein Gebäude. Der Verein RAA Leipzig e.V. (Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule) hat den Mietvertrag für den offenen Freizeittreff zum 31.07.2014 gekündigt. Im März 2015 erfolgte der Umzug des offenen Freizeittreffs in in das Gebäude Erich-Zeigner-Allee 64. Damit konnte der Erhalt im Gebiet gesichert werden. Die Erich-Zeigner-Schule, die Schule am Auwald, die Schule am Adler und die am 1. August 2015 eingerichtete neue „Schule Weißenfelser Stra-85- ße“ befinden sich in den Ortsteilen Plagwitz sowie Schleußig und damit im zentralen Bereich des Stadtbezirkes. Durch Veränderungen im Schulhaus konnte die Anzahl der Klassenräume in der Schule am Auwald erweitert werden. Die 120. Schule und die 60. Schule befinden sich im südlichen Raum des Stadtbezirkes und versorgen den überwiegend ländlichen Teil des Stadtbezirkes. Die 120. Schule wird seit dem Schuljahr 2014/15 (nach Abschluss der Brandschutzmaßnahmen) vierzügig geführt. Da die Schülerzahlen im zentralen Bereich stark steigen, müssen zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden. Seit dem Schuljahr 2015/16 steht dafür die „Schule Weißenfelser Straße“ zur Verfügung. Weiterhin ist die Errichtung einer vierzügigen Grundschule mit Sporthalle am bevorzugten Standort Gießerstraße/Jahrtausendfeld vorgesehen. Hierfür sind die ersten Weichen gestellt. Ergänzt wird das Grundschulangebot von der Grundschule der "Leipzig International School e.V." als staatlich anerkannte Ersatzschule. Zusammen verfügen die Grundschulen in kommunaler Trägerschaft über einen Kapazitätsrichtwert von aktuell 19,4 Zügen. Tabelle 32: Raumbestand der Grundschulen in kommunaler Trägerschaft im Stadtbezirk Südwest sowie der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert Schulen Kapazitätsrichtwert Horträume separat davon Räume für Unterrichtszwecke in kommunaler Trägerschaft Züge Schule am Auwald 4,9 19 19 Klassen allg. UR FUR GR MZR/Aula Bibl. Leerräume >=40m² > 40 m² 4 1 1 1 0 11 Erich-Zeigner-Schule 4 16 18 6 2 1 1 0 10 Schule Weißenfelser Straße 2 8 8 3 2 0 0 0 2 Schule am Adler 2 8 10 2 0 0 0 0 3 120. Schule 4 16 13 4 0 0 1 0 9 60. Schule 2,5 10 10 3 0 0 1 0 0 Summe 19,4 77 78 22 5 2 4 0 35 Stand 10/2015 Tabelle 34: Belegung der öffentlichen Schulen im Schuljahr 2015/16 Schule Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Schule am Auwald 120 5 119 5 93 4 106 VK für Migranten Sch. Kl. Gesamt Sch. Kl. 5 438 19 Erich-Zeigner-Schule 105 4 135 6 113 5 126 5 479 20 Schule Weißenfelser Straße 48 2 0 0 0 0 0 0 48 2 Schule am Adler 36 2 41 2 43 2 36 2 156 8 120. Schule 97 4 57 3 71 3 56 3 281 13 60 3 73 3 48 2 66 3 247 11 466 20 425 19 368 16 390 18 1649 73 60. Schule Gesamt -86- 0 0 davon LRS Sch. Kl. 0 0 Kamenz-Statistik 2015/16 Tabelle 35: Belegung der Schulen in freier Trägerschaft im Schuljahr 2015/16 Leipzig International School e.V. Kamenz-Statistik 2015/16 51 3 52 3 53 3 59 3 215 Klassen davon LRS 3/I+3/II Schüler Klassen Gesamt Schüler Klassen VK für Migranten Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Schüler in freier Trägerschaft Klassen Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Schule 12 An fünf Grundschulen ist ein Hort zugeordnet, der Räume im gleichen Gebäude nutzt bzw. nachnutzt und von der Schülerschaft der Grundschule besucht wird. Der Hort der 60. Schule befindet sich in einem separaten Gebäude, in ca. 500m Entfernung, außerhalb des Schulstandortes . Die prozentuale Auslastung der Horte stellt sich wie folgt dar: Tabelle 36: Auslastung der Horte 01.10.15 Anteil in Prozent Hort an der Schule angem. Kinder Schule am Auwald Erich-Zeigner-Schule und Schule Weißenfelser Straße Schule am Adler 436 an Gesamtschülerzahl 99% 514 98% 137 88% 120. Schule 270 96% 60. Schule 228 92% Summe 1585 96% Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf Tabelle 37: Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen Grundschulen Schule 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 … 2025/26 …2030/31 60. Schule 45 71 60 59 58 52 53 54 56 57 120. Schule/ Schule am Adler 66 50 59 46 97 36 136 149 150 152 153 154 149 E.-Zeigner-Schule/ Schule Weißenfelser Straße 119 137 153 168 175 173 175 177 169 156 Schule am Auwald 95 119 120 120 118 114 113 110 98 89 Summe 375 432 466 483 500 489 493 494 477 451 -87- Tabelle 38: Entwicklung der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen Kapazität 2013/14 2014/15 2015/16 10 16 8 9 13 8 10 12 8 11 13 8 11 12 12 12 12 12 12 22 23 24 25 26 28 26 16 8 18 20 22 26 26 27 28 29 28 28 19 17 18 19 19 20 20 20 20 18 16 77 65 68 73 78 81 83 85 87 86 82 120. Schule/ Schule am Adler E.-Zeigner-Schule/ Schule Weißenfelser Straße Schule am Auwald Gesamt 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 .... 2025/26 .... 2030/31 Schule 60. Schule Der Bedarf an Plätzen in den Grundschulen wird in den nächsten Jahren an allen Schulen steigen. Alle Schulen werden bis zur Kapazitätsgrenze belegt bzw. überlastet sein. Erst mit Bereitstellung der zwei avisierten zusätzlichen Grundschulstandorte wird eine Entlastung eintreten. Vor allem die Ortsteile Plagwitz und Kleinzschocher erfahren einen positiven Wandel. Infolge der städtebaulichen Aufwertung des gesamten Gebietes steigt die Nachfrage von Familien mit Kindern nach entsprechendem Wohnraum. Für Plagwitz und Kleinzschocher wird weiterhin von einer hohen Nachfrageentwicklung ausgegangen. Um das künftige Schüleraufkommen versorgen zu können, ist es notwendig gemeinsame Schulbezirke zu schaffen. Nur so können die vorhandenen Ressourcen flexibel genutzt werden. Das reicht jedoch nicht aus, um den Kapazitätsbedarf sichern zu können. Insofern ist die Bereitstellung weiterer Grundschulkapazitäten durch einen Schulneubau in Plagwitz und einen Schulneubau in Kleinzschocher zu sichern. Grafik 52: 120 Auslastung der Grundschulkapazität im SB Südwest Gesamtklassenzahl 100 80 60 40 20 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -88- Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte Schule am Auwald (Rödelstraße 6,04229 Leipzig) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Schleußig. Sie nutzt das Gebäude gemeinsam mit dem Hort, wobei dieser zwei Drittel der benötigten Räume in eigener Nutzung hat. Der Kapazitätsrichtwert ist mit 4,9 Zügen ausgewiesen. Aufgrund der unterschiedlichen Raumgrößen und Fluchtwegsicherung, kann der überwiegende Teil der Unterrichtsräume nicht mit 28 Schülern belegt werden. Dennoch ist die Schule in der Lage, den Bedarf mit den vorhandenen Kapazitäten sichern zu können. Sollten über die Richtkapazität hinweg Klassen gebildet werden müssen, können die dafür benötigten allgemeinen Unterrichtsräume in Nutzung aller Ressourcen (Reduzierung der horteigenen Räume) zur Verfügung gestellt werden. Handlungsbedarf: Mit einem Anbau ist die erforderliche Erweiterung der Speiseraumkapazität vorgesehen. Die dadurch frei gelenkten Räume im Schulhaus werden für den Hort hergerichtet. Durch Änderung der Raumnutzung im Haus kann ein weiterer Unterrichtsraum geschaffen werden. Nach Umsetzung ist eine Fünfzügigkeit, unter Beachtung der unterschiedlichen max. Raumbelegung gegeben. Grafik 53: 25 Auslastung der Grundschulkapazität in der Schule am Auwald Gesamtklassenzahl 20 15 10 5 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -89- Erich-Zeigner-Schule (Erich-Zeigner-Allee 24/26, 04229 Leipzig) Die Schule befindet sich im Ortsteil Plagwitz. Sie versorgt Teile des Ortsteils Lindenau mit. Das Gebäude wurde mit der Kapazität für eine vierzügige Grundschule plus Hort saniert. Die Prognose geht weiter davon aus, dass die Schule den immensen Bedarf im Schulbezirk nicht decken kann. Aktuell ist sie mit vier Klassen über den Kapazitätsrichtwert hinaus belegt. Die Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten ist hier zwingend erforderlich. Seit dem Schuljahr 2015/16 sichert die zweizügige Grundschule „Schule Weißenfelser Straße“ mit die Versorgung im Schulbezirk. Beide Schulen befinden sich in einem Gebäude und haben einen gemeinsamen Schulbezirk. Die mit der zusätzlichen Schule geschaffenen insgesamt sechs Züge reichen jedoch nicht aus, um den weiter steigenden Kapazitätsbedarf sichern zu können. Handlungsbedarf: Die Bereitstellung einer zusätzlichen Sporthalle ist erforderlich, damit der Sportunterricht gemäß Lehrplan erfüllt werden kann. Sollte es bis zur Bereitstellung der zusätzlichen Sporthalle zu Engpässen kommen, ist die Notwendigkeit der Nutzung anderer, in zumutbarer Entfernung liegender Sporthallen erforderlich. Der Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Sporthalle am Standort Gießerstraße/Jahrtausendfeld, mit welcher der weitere Grundschulbedarf für Plagwitz als auch Lindenau gesichert werden kann, ist erforderlich. Schule Weißenfelser Straße (Weißenfelser Straße 13, 04229 Leipzig) Seit dem Schuljahr 2015/16 sichert die zweizügige Grundschule mit die Versorgung im gemeinsamen Schulbezirk mit der Erich-Zeigner-Schule. Die Schule hat einen Kapazitätsrichtwert von 8 Klassen. Die Schüler dieser Schule werden im Schuljahr 2015/16 mit im Hort der Erich-Zeigner-Schule betreut. Die Flächendefizite für den Hort werden durch Herrichtung einer Fläche in der Erich-Zeigner-Allee ausgeglichen. Sollte es bis zur Bereitstellung der zusätzlichen Sporthalle mit den vorhandenen Sporthallenkapazitäten zu Engpässen kommen, ist die Notwendigkeit der Nutzung anderer, in zumutbarer Entfernung liegender Sporthallen erforderlich. Die mit dieser Schule geschaffenen insgesamt sechs Züge am Schulstandort reichen jedoch nicht aus, um den weiter steigenden Kapazitätsbedarf sichern zu können. Handlungsbedarf: Einrichtung eines eigenständigen Hortes ab dem Schuljahr 2016/17. Sicherung der Hortfreifläche sowie des Sportunterricht, welche im Zusammenhang mit der Erich-Zeigner-Schule betrachtet werden muss. Bis zur Bereitstellung Des Schulstandortes Gießerstraße/Jahrtausendfeld müssen die Schulhäuser der Erich-Zeigner-Schule und der „Schule Weißenfelser Straße“ maximal ausgelastet werden. In Abhängigkeit von den Schülerzahlen ist es ggf. erforderlich, dass bis zur Fertigstellung des Schulbaus an der Gießerstraße/Jahrtausendfeld ein zusätzliches temporäres Interim in Plagwitz eingerichtet werden muss. -90- Grafik 54: 45 Auslastung der Grundschulkapazität im gemeinsamen Schulbezirk der Erich-Zeigner-Schule/ Schule Weißenfelser Straße Gesamtklassenzahl 40 35 30 25 20 15 10 5 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr Schule am Adler (Antonienstraße 24, 04229 Leipzig) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Plagwitz im Kreuzungsbereich Zschochersche Straße/ Antonienstraße. Sie nutzt gemeinsam mit dem Hort und der Schule am Adler (Oberschule) ein Gebäude. Damit die Schulen und der Hort ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen können, müssen viele Räume mehrfach nachgenutzt werden, was die innere Schulorganisation erheblich erschwert. Der Hort verfügt lediglich über zwei eigene Räume. In der Prognose ist weiterhin ein deutliches Anwachsen der Schülerzahlen für die Grundschule als auch die Oberschule zu verzeichnen. In Folge dessen vergrößert sich auch der Hort. Unter optimaler Ausnutzung der räumlichen Bedingungen, konnte der Schülerzuwachs der Grundschule bis zum Schuljahr 2014/15 befriedigt werden. Seit dem Schuljahr 2015/16 ist ein Teil des Schulbezirks der Schule am Adler dem Schulbezirk der 120. Schule zugeordnet. Da erkennbar ist, dass diese Maßnahme nicht ausreicht, wurde der Beschluss zur Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks getroffen, welcher ab dem Schuljahr 2016/17 gilt. Auf diese Weise können die Nutzung der Raumressourcen sowie die Klassenbelegungen beider Schulen optimiert werden. Handlungsbedarf: In Betrachtung der weiteren Entwicklung ist es erforderlich, dass bis Sommer 2019 am Standort Rolf-Axen-Straße im Gebiet Kleinzschocher ein vierzügiger Ersatzbau für die Schule am Adler, einschließlich Sporthalle zur Verfügung gestellt wird. Dies ist im Besonderen auch im Zusammenhang mit der Oberschulversorgung für das Gebiet zu betrachten, denn mit der Erweiterung der Schule am Adler (Oberschule) am jetzigen Standort auf vier Züge, kann der zusätzliche -91- Bedarf für diese Schule gesichert werden. Die durch den Auszug des Vereins RAA frei gewordenen Räume im Keller, werden von beiden Schulen und dem Hort seit April 2015 nachgenutzt. Eine nachhaltige Zielraumnutzung für den Kellerbereich wurde erarbeitet. 120. Schule (Martin-Herrmann-Straße 1, 04249 Leipzig) Die Schule befindet sich im Ortsteil Großzschocher und nutzt gemeinsam mit dem zugehörigen Hort ein Gebäude. Seit dem Schuljahr 2014/15 verfügt sie über eine Kapazität von vier Zügen. Aufgrund der geringeren Raumhöhe und dem dadurch geringeren Luftvolumen, können nur Klassen mit 24 Schülern gebildet werden. Durch die Änderung des Schulbezirkes seit dem Schuljahr 2015/16, kann ein Teil des Schüleraufkommens der Schule am Adler aufgenommen werden. Da diese Maßnahme nicht ausreicht, wurde die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks mit der Schule am Adler beschlossen, welcher ab dem Schuljahr 2016/17 gilt. Auf diese Weise können die Nutzung der Raumressourcen sowie die Klassenbelegungen beider Schulen optimiert werden. Mit Berücksichtigung des Brandschutzes kann das Schulhaus um zwei Klassen überbelegt werden. In Betrachtung der weiteren Entwicklung ist es erforderlich, dass bis 2019 am Standort Rolf-Axen-Straße, im Gebiet Kleinzschocher, ein vierzügiger Schulneubau entsteht (siehe Schule am Adler). Handlungsbedarf: Ab dem Schuljahr 2016/17 wird der gemeinsamen Schulbezirk geführt. Eine Erweiterung des Speiseraums ist vorgesehen. In Abhängigkeit von den Schülerzahlen ist es ggf. erforderlich, dass bis zur Fertigstellung des Schulbaus an der Rolf-Axen-Straße ein zusätzliches temporäres Interim eingerichtet werden muss. Mit Erweiterung der Schule ist die Erweiterung der vorhandenen Sporthalle oder der Neubau einer Zweifeld-Sporthalle erforderlich. Grafik 55: Auslastung der Grundschulkapazität im gemeinsamen Schulbezirk Schule am Adler/ 120. Schule ab 2016/17 35 Gesamtklassenzahl 30 25 20 15 10 5 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -92- 60. Schule (Seumestraße 93, 04249 Leipzig) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain und versorgt ein ländlich geprägtes Siedlungsgebiet am Rand des Stadtbezirkes. Aufgrund der Fluchtwegsicherung im Brandfall können drei allgemeine Unterrichtsräume nur mit max. 24 Schülerinnen und Schülern belegt werden. Da im Umfeld der Schule aktuell noch Wohnbebauung, jedoch verstärkt als Eigenheimbesiedlung stattfindet, steigen die Schülerzahlen noch an. Dies führt ab 2017 zu einer dauerhaften Dreizügigkeit. Der zur Schule zu gehörige Hort befindet sich in ca. 500m Entfernung vom Schulgebäude. Handlungsbedarf: Optimierung der Raumnutzung. Da es sich um einen langfristig stabilen Schulstandort handelt, ist für die Verbesserung der Gesamtsituation, einschließlich der Kapazitätserweiterung um einen Zug, eine Sanierung unter Einbeziehung des auswärtigen Hortes, der separaten Sanitäranlagen sowie des ebenfalls separaten Speiseraumes erforderlich. Da die Dreizügigkeit eher als die Sanierung des Schulstandortes eintritt, muss überbrückend ggf. ein Raumcontainer für Klassen plus Speiseraumerweiterung zur Verfügung gestellt werden. Grafik 56: 16 Auslastung der Grundschulkapazität in der 60. Schule Gesamtklassenzahl 14 12 10 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk Insgesamt erfährt der Stadtbezirk eine erhebliche Aufwertung. Besonders ist dies in Plagwitz und Kleinzschocher zu verzeichnen. Die Nachfrage nach Wohnraum für Familien mit Kindern steigt stetig. Eine moderate Modernisierung und Eigenheimbebauung sorgt auch im südlichen Teil des Stadtbezirkes für eine steigende Nachfrage nach Schulplätzen. Insgesamt kann das erwartete steigende Schüleraufkommen mit den Kapazitäten der bestehenden Schulen, einschließlich der neuen „Schule Weißenfelser Straße“, nicht dauerhaft gesichert werden. Insofern sind für die nachhaltige Sicherung -93- der Kapazitäten ein Schulneubau am Standort Gießerstraße/ Jahrtausendfeld sowie der Ersatzneubau für die Schule am Adler (Grundschule) am Standort Rolf-Axen-Straße, im Gebiet Kleinzschocher, und die Neugestaltung des Standortes der 60. Schule erforderlich. Maßnahmen: Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks der Schule am Adler und der 120. Schule zum Schuljahr 2016/17. (Beschlussvorlage VI-DS-01445-NF-002) Ersatzbau mit Sporthalle für die Schule am Adler (Grundschule) am Standort Rolf-Axen-Straße, im Gebiet Kleinzschocher, bis 2019. Dabei Erweiterung auf eine Vierzügigkeit. Dies begründet sich im Wesentlichen durch die zusätzlich notwendigen Kapazitäten im Gebiet. Dieses Vorgehen ist auch im Zusammenhang mit der Bereitstellung von zusätzlichen Kapazitäten für die Oberschulversorgung zu betrachten. (Beschlussvorlage VI-DS-01784) Neubau eines vierzügigen Schulstandortes mit Sporthalle am Standort Gießerstraße/Jahrtausendfeld. Für die Versorgung des Gebietes, insbesondere im Schulbezirk der Erich-Zeigner-Schule und der „Schule Weißenfelser Straße“, sind weitere Kapazitäten erforderlich. Zusätzlich ist die Sicherung der Versorgung in Lindenau mit zu realisieren. (Beschlussvorlage VI-DS-01854) Sanierung des Schulstandortes der 60. Schule mit Erweiterung um einen Zug mit der Zielstellung Hort, Sanitär und Speiseversorgung am Schulstandort zu vereinen. Bis zur Fertigstellung ist ggf. die Bereitstellung eines Raumcontainers für Klassen plus Speiseraumerweiterung erforderlich. Gestaltung der Fläche für den Hort der neuen Grundschule „Schule Weißenfelser Straße“. Zur Sicherung des Sportunterrichts in der Erich-Zeigner-Schule und der „Schule Weißenfelser Straße“, ist der Neubau einer Zweifeldhalle erforderlich. Hierfür ist zuzüglich sofort die Fläche zu sichern. Die Sporthalle soll laut Planung 2019 fertig sein. Erweiterung der vorhandenen Sporthalle oder Bau einer neuen Zweifeld-Sporthalle für die 120. Schule. Falls es vor Bereitstellung der neuen Schulen in Plagwitz (Gießerstraße)und Kleinzschocher (Rolf-Axen-Straße) zu einem Mehrbedarf kommt, der nicht versorgt werden kann, ist die Bereitstellung von je einem Interim vorzunehmen. -94- 4.8 Stadtbezirk West Überblick Karte 10: Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk 90. Schule Schule Miltitz 91. Schule Freie Schule Leipzig e.V. 78. Schule M.-Montessori-Schule Ringelnatz-Schule Fröbel-Schule 85. Schule 100. Schule Schule in öffentlicher Trägerschaft Schule in freier Trägerschaft -95- Im Stadtbezirk West bestehen acht Grundschulen in kommunaler Trägerschaft. Die Entwicklung im Stadtbezirk unterlag in den vergangenen Jahren vom anhaltenden Bevölkerungsschwund bis zur städtebaulichen Aufwertung der Ortsteile einer erheblichen Veränderung. Die aktuelle Bevölkerungsentwicklung zeigt auf, dass sich die Nachfrage nach Wohnraum im Stadtbezirk konsolidiert hat bzw. in den kommenden Jahren ein Ansteigen erwarten lässt. Insofern ist es auch erforderlich, die Schullandschaft den sich verändernden Bedingungen anzupassen. Gemäß Stadtratsbeschluss RBIV-1514/09 vom 25.02.2009 sollte die Fusion der 100. Schule mit der 78. Schule und einer gleichzeitigen Aufhebung der 100. Schule zum 31.07.2012 erfolgen. Die Umsetzung dieser Maßnahme wurde mit dem Beschluss RBV-1164/12 vom 21.03.2012 zum Schulnetzplan ausgesetzt. Mit Blick auf die sich abzeichnende positive Bevölkerungsentwicklung ist es erforderlich, die vorgesehene Fusion nicht mehr umzusetzen und den diesbezüglichen Beschluss aufzuheben. Die 78. Schule und die 100. Schule werden weiter als eigenständige Schulen agieren. Ungeachtet dessen ist die Bereitstellung eines Ersatzbaus für die 78. Schule dennoch erforderlich, da sie sich seit vielen Jahren in einem ehemaligen Kita-Gebäude befindet, welches den Anforderungen für eine Schule nicht gerecht wird. Zugleich wird mit der Bereitstellung des Ersatzbaus die Kapazität erhöht. Die Joachim-Ringelnatz-Schule, die Friedrich-Fröbel-Schule und die 85. Schule haben einen gemeinsamen Schulbezirk. Dieser wurde mit der Zielstellung, die Kapazitäten insgesamt besser nutzen zu können, eingerichtet. In der weiteren positiven Entwicklung ist ersichtlich, dass der zu erwartende Bedarf im Schulbezirk mit diesen drei Schulen gut gesichert werden kann. Ergänzt wird die Schullandschaft im Stadtbezirk von der Grundschule des Bischöflichen MariaMontessori-Schulzentrums Leipzig sowie der Freien Schule Leipzig e.V. Beide sind Schulen in freier Trägerschaft und staatlich anerkannte Ersatzschulen. Zusammen verfügen die Grundschulen in kommunaler Trägerschaft über einen Kapazitätsrichtwert von 22,5 Zügen. Tabelle 39: Raumbestand der Grundschulen in kommunaler Trägerschaft im Stadtbezirk West sowie der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert Schulen in kommunaler Trägerschaft Kapazitätsrichtwert Züge Horträume separat davon Räume für Unterrichtszwecke Klassen allg. UR FUR GR MZR/Aula Bibl. Leerräume >=40m² > 40 m² 90. Schule 1 4 5 2 0 0 0 0 0 Joachim-Ringelnatz-Schule 3,5 14 12 4 1 1 1 0 8 F.-Fröbel-Schule 3,5 14 10 3 6 1 1 0 6 85. Schule 3,5 14 14 3 2 1 1 0 7 78. Schule 2 8 9 4 0 0 0 0 5 100. Schule 3,5 14 11 3 2 1 1 1 6 91. Schule 3,5 14 12 3 5 1 1 0 6 Schule Miltitz 2 8 8 2 0 0 0 0 0 Summe 22,5 90 81 24 16 5 5 1 38 Stand: 10/2015 -96- Tabelle 41: Belegung der öffentlichen Schulen im Schuljahr 2015/16 Schüler Klassen 17 1 24 1 Joachim-Ringelnatz-Schule 69 3 58 3 66 3 57 3 1 F.-Fröbel-Schule 43 2 45 2 42 2 27 1 31 85. Schule 67 3 73 3 67 4 68 78. Schule 59 3 46 2 38 2 33 12 9 275 13 2 176 9 33 2 41 2 41 2 34 2 81 3 64 3 62 3 47 2 40 2 24 1 34 2 31 2 Summe Kamenz-Statistik 2015/16 251 3 91. Schule Schule Miltitz 4 188 100. Schule 35 410 19 373 17 367 19 321 16 67 2 81 2 4 184 10 254 11 129 7 1538 75 Klassen Klassen 1 Schüler Schüler 22 davon LRS Klassen Klassen 1 gesamt Schüler Schüler 18 Klassen Klassen 90. Schule VK für Migranten Schüler Schule Schüler Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 28 2 28 2 Tabelle 42: Belegung der Schulen in freier Trägerschaft im Schuljahr 2015/16 4 Bischöfliches Maria-Montes50 sori-Schulzentrum Leipzig 2 51 2 47 2 49 2 197 8 3 69 3 65 3 66 3 268 12 Summe 68 Schüler Klassen 71 Schüler 1 Klassen 17 Klassen 1 Schüler 18 Klassen 1 Schüler 18 Freie Schule Leipzig e.V. Klassen 1 Schüler 18 in freier Trägerschaft davon LRS 3/I+3/II Klassen Gesamt Schüler VK für Migranten Klassen Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Schüler Schulen Kamenz-Statistik 2015/16 Betrachtet man die Differenz zwischen den im Schuljahr 2015/2016 gebildeten Klassen und den Klassen nach Kapazitätsrichtwert, so muss festgestellt werden, dass in den kommunalen Grundschulen eine Reserve von 15 Klassen vorhanden ist. Im Vergleich zum Schuljahr 2011/12 mit 65 Klassen wurden im aktuellen Schuljahr 10 Klassen mehr gebildet, was für die einsetzende positive Entwicklung spricht. Außer der 90. Schule und der Schule Miltitz, die keinen eigenen Hort haben, ist den anderen Grundschulen je ein Hort zugeordnet, der Räume im gleichen Gebäude nutzt bzw. nachnutzt. Die Schülerinnen und Schüler der Schule Miltitz und der 90. Schule nehmen Hortangebote bei freien Trägern wahr. Die prozentuale Auslastung der Horte stellt sich wie folgt dar: Tabelle 43: Auslastung der Horte 01.10.15 Anteil in % Hort an der Schule angem. Kinder 90. Schule 63 an Gesamtschülerzahl 78% Joachim-Ringelnatz-Schule 242 96% F.-Fröbel-Schule 167 89% 85. Schule 240 87% 78. Schule 164 93% 100. Schule 162 88% 91. Schule 214 84% Schule Miltitz 110 85% Summe 1362 89% -97- Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf Tabelle 44: Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen Grundschulen Schule 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 … 2025/26 … 2030/31 78. Schule 44 49 59 93 90 87 90 92 109 115 100. Schule 39 34 33 85. Schule 46 72 67 182 195 192 198 208 239 245 F.-Fröbel-Schule 41 50 43 J.-Ringelnatz-Schule 69 65 69 90. Schule 17 21 18 15 17 18 19 20 23 24 91. Schule 62 67 81 68 68 66 65 65 70 68 Schule Miltitz 35 28 40 33 34 35 37 36 37 35 Summe 353 386 410 391 404 398 409 421 478 487 Die 85. Schule, Fr.-Fröbel-Schule und J.-Ringelnatz-Schule haben eine gemeinsamen Schulbezirk. Auch die 100. Schule und die 78. Schule werden ab dem Schuljahr 2016/17 einen gemeinsamen Schulbezirk haben. Es gilt damit ein gemeinsames Schüleraufkommen. Die tatsächliche Anmeldung kann sich an den Schulen unterschiedlich darstellen. Tabelle 45: Entwicklung des Bedarfs der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen Schule Kapazität 2013/14 2014/15 2015/16 78. Schule 8 8 8 9 100. Schule 14 10 12 10 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 .... 2025/26 .... 2030/31 20 21 21 21 21 22 25 36 38 39 40 40 48 48 85. Schule 14 13 13 13 F.-Fröbel-Schule 14 6 6 9 J.-Ringelnatz-Schule 14 11 11 12 90. Schule 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 91. Schule 14 10 11 11 12 12 12 12 12 12 12 Schule Miltitz 8 8 7 7 7 7 8 8 8 8 8 Gesamt 90 70 72 75 79 83 84 85 85 94 97 Gemäß der Prognose für die kommenden Jahre wird der Bedarf an Plätzen in den Grundschulen allmählich ansteigen. Die ergänzende Wohnbebauung im Ortsteil Schönau kann zusätzlich dazu führen, dass an der 90. Schule und 91. Schule mehr Anmeldungen zu erwarten sind als prognostiziert. Dann könnte ggf. die 90. Schule zeitlich begrenzt die Einzügigkeit überschreiten. An der 91. Schule sind keine Kapazitätsprobleme zu erwarten. -98- Grafik 58: 120 Auslastung der Grundschulkapazität im SB West Gesamtklassenzahl 100 80 60 40 20 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr Es ist erkennbar, dass die vorhandenen Kapazitäten für den Grundschulbedarf in der Gesamtheit im Planungszeitraum ausreichen. Jedoch muss bedacht werden, dass aufgrund der Schulbezirke die Schulen stets unterschiedlich ausgelastet sind. Die sich abzeichnende Überbelegung kann mit dem Ersatzbau für die 78. Schule und deren Kapazitätserweiterung um einen Zug kompensiert werden. Gegebenenfalls sind Schulbezirksänderungen vorzusehen. Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte 90. Schule (Garskestraße 21, 04205 Leipzig) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Schönau und hat einen Kapazitätsrichtwert von einem Zug. Sie nutzt das 2006 sanierte Schulhaus gemeinsam mit dem Grundschulteil einschließlich dem Betreuungsangebot des Förderzentrums für Erziehungshilfe. Der Schule ist kein eigener Hort zugeordnet. Die Schülerinnen und Schüler, welche einen Hort besuchen, nehmen Freizeitangebote im Wohnumfeld wahr (u. a. Kita der Fröbel Leipzig GmbH). Sie ist Stützpunktschule für die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf in der Sprachentwicklung. Die Prognose geht davon aus, dass die Schule den Bedarf im Schulbezirk decken kann, und sie deshalb in der Einzügigkeit verbleibt. Handlungsbedarf: Im Zusammenhang mit der aktuell beginnenden städtebaulichen Entwicklung von Schönau werden die Kapazitäten der 90. Schule für den Prognosezeitraum weiter benötigt. Es kann ggf. ein Mehrbedarf an Plätzen entstehen, der an der 90. Schule nicht realisiert werden kann. Tritt dies ein, kann mit der Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks der 90. Schule und 91. Schule auf die tatsächlich anfallenden Bedarfe pro Schuljahr flexibel reagiert werden, als das bei einer Änderung der Schulbezirksgrenze der Fall ist. Aktuell wird die 90. Schule für die Bedarfssicherung benötigt. Mit den nächsten Fortschreibungen der -99- Schulnetzplanung ist in Erwägung zu ziehen, ob und in welcher Größe diese Schule im Schulnetz verbleibt. Grafik 59: 5 Auslastung der Grundschulkapazität in der 90. Schule Gesamtklassenzahl 4 3 2 1 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -100- 91. Schule (Uranusstraße 1, 04205 Leipzig) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Grünau-Nord und nutzt das Gebäude gemeinsam mit dem Hort. Sie ist am Standort eine feste Größe im Schulnetz. Sie ist ebenfalls eine Stützpunktschule für die Integration von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf Sprache. Die Prognose zeigt, dass der Bedarf aus dem Schulbezirk langfristig befriedigt werden kann. Darüber hinaus besteht eine zusätzliche Aufnahmemöglichkeit für zwei Klassen. Handlungsbedarf: Die aktuell beginnende städtebauliche Aufwertung von Schönau lässt eine stärkere Nachfrage nach Plätzen an der 90. Schule erwarten. Mit der Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks beider Schulen kann dann auf die tatsächlich anfallenden Bedarfe pro Schuljahr flexibel reagiert und die 90. Schule entlastet werden. Mit den nächsten Fortschreibungen der Schulnetzplanung ist zu prüfen, ob die 91. Schule bei Aufnahme der 90. Schule in der Lage ist, dauerhaft den Bedarf im Gebiet sichern zu können. Grafik 60: 16 Auslastung der Grundschulkapazität in der 91. Schule Gesamtklassenzahl 14 12 10 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr 78. Schule (Binzer Straße 14, 04207 Leipzig) Die Schule befindet sich im Ortsteil Lausen-Grünau, im zentralen Teil zwischen der Lützner Straße und der Ratzelstraße. Das Schulhaus ist eine ehemalige Kindertagesstätte und entspricht nicht den baulichen Vorgaben, die an ein Schulhaus gestellt werden. Die vom Gesetzgeber vorgegebene maximale Belegung von 28 Schülern pro Klasse kann nicht umgesetzt werden, da aufgrund von brandschutztechnischen Bestimmungen nur die Unterrichtung von 24 Schülern pro Klasse möglich ist. Die Nutzung der 2. Etage des Hauses ist nur begrenzt möglich. Insofern ist die Kapazität auf 192 Schüler festgelegt. Es ist ersichtlich, dass das Gebäude der 78. Schule nicht die Kapazitäten besitzt, um den künftigen Bedarf aus dem Schulbezirk sichern zu können. Um die Kapazitätsobergrenze und den Bedarf sichern zu können, wurde die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks mit der 100. Schule beschlossen, welcher ab dem Schuljahr 2016/17 gilt.Im Beschlusspunkt vier des Stadtratsbeschlusses zur Aufhe-101- bung der 100. Schule1 wurde festgehalten, dass die Fusion mit der 78. Schule im Jahr 2012 am Standort „An der Kotsche“ erfolgen soll. Dieser Termin konnte nicht gehalten werden und führte letztlich zu einer Aussetzung der Umsetzung des Beschlusses. Gemäß der aktuellen Bevölkerungsprognose ist auch in Grünau ein Ansteigen der Schülerzahlen zu erwarten. Insofern wird von einer Umsetzung des Beschlusses zur Fusion der 78. Schule mit der 100. Schule abgesehen. Mit der Fusion würde der zu erwartende Bedarf mit einem Schulhaus nicht gesichert werden können. Handlungsbedarf: Die Fusion der 78. Schule mit der 100. Schule findet nicht statt. Der Beschluss RBIV-1514/09 vom 25.02.2009 wird aufgehoben. Die 78. Schule erhält einen 3,5zügigen Ersatzbau am Schulstandort „An der Kotsche“. Die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks mit der 100. Schule ab dem Schuljahr 2016/17 wurde bereits beschlossen. 100. Schule (Miltitzer Allee 1,04207 Leipzig) Diese Schule befindet sich ebenfalls im Ortsteil Lausen-Grünau. Sie nutzt gemeinsam mit dem zugehörigen Hort ein Schulgebäude. Sie führt zusätzlich zwei Vorklassen für Migranten. Aufgrund der rückläufigen Schülerzahlentwicklung wurde bereits im Jahr 2009 die Aufhebung2 dieser Schule und Fusion mit der 78. Schule durch den Stadtrat beschlossen. Mit dem Beschluss RBV-1164/12 vom 21.03.2012 zum Schulnetzplan wurde die avisierte Fusion ausgesetzt. Mit Blick auf die Prognose der Bevölkerungsentwicklung ist ein Ansteigen der Schülerzahlen für Grünau zu erwarten. Zuzüglich sind aktuell an der 100. Schule steigende Schülerzahlen in den Vorklassen für Migranten zu verzeichnen. In Folge dessen ist die Fusion mit der 78. Schule nicht mehr sinnvoll, da der zentrale Grundschulstandort „An der Kotsche“ nicht ausreichen würde, um den gesamten Bedarf beider Schulen sichern zu können. Die 100. Schule verbleibt als konstante Größe am jetzigen Standort. Handlungsbedarf: Die Fusion der 78. Schule mit der 100. Schule findet nicht statt. Der Beschluss RBIV-1514/09 vom 25.02.2009 wird aufgehoben. Erhalt der Schule am jetzigen Standort. 1 2 Schulnetzplanung vom Juli 2006 und Stadtratsbeschluss RBIV-1514/09 vom 25.02.2009 Schulnetzplanung vom Juli 2006 und Stadtratsbeschluss RBIV-1514/09 vom 25.02.2009 -102- Grafik 67: Gemeinsamer Schulbezirk 78. Schule und 100. Schule ab Schuljahr 2016/17 Gesamtklassenzahl 30 25 20 15 10 5 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr Schule Miltitz (Großmiltitzer Straße 4, 04205 Leipzig) Der Standort der Schule liegt zwischen dem Ort Miltitz und dem Neubaugebiet an der Großmiltitzer Straße. Der Schulbezirk erstreckt sich über Miltitz und einen Teil des Ortsteils Grünau-Nord. Der Schule ist kein eigener Hort zugeordnet. Die Schülerinnen und Schüler, welche einen Hort besuchen, nehmen Freizeitangebote im Wohnumfeld wahr (u. a. Kita der Volkssolidarität Ringstraße). 2013 wurde ein zusätzlicher Unterrichtsraum geschaffen, so dass maximal 8 Klassen unterrichtet werden können. Eine dauerhafte Ein- bis Zweizügigkeit ist gegeben. Handlungsbedarf: Erhalt der Schule am jetzigen Standort. Grafik 68: 8 Auslastung der Grundschulkapazität der Schule Miltitz Gesamtklassenzahl 7 6 5 4 3 2 1 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -103- Joachim-Ringelnatz-Schule (Grünauer Allee 35, 04209 Leipzig) Die Schule befindet sich im Ortsteil Grünau-Ost und nutzt gemeinsam mit dem Hort einen Schulstandort. Sie ist Bestandteil des gemeinsamen Schulbezirks. Die Prognose zeigt auf, dass die zu erwartende Schülerschaft mit den vorhandenen Kapazitäten im gemeinsamen Schulbezirk versorgt werden kann. Handlungsbedarf: Erhalt der Schule am jetzigen Standort. Friedrich-Fröbel-Schule (Mannheimer Straße 128C, 04209 Leipzig) Die Schule nutzt gemeinsam mit dem Hort einen Schulstandort im Ortsteil GrünauMitte. Sie ist Bestandteil des gemeinsamen Schulbezirks. Im Zuge der zu erwartenden positiven Schülerzahlentwicklung im Schulbezirk wird sich die Zügigkeit erhöhen. Die noch vorhandenen Reserven werden gemäß der Prognose in Zukunft weitestgehend ausgelastet sein. Seit dem Schuljahr 2015/16 werden zwei Vorklassen für Migranten geführt. Handlungsbedarf: Erhalt der Schule am jetzigen Standort. 85. Schule (Stuttgarter Allee 3, 04209 Leipzig) Die Schule nutzt gemeinsam mit dem Hort einen Schulstandort, der ebenfalls im Ortsteil Grünau-Mitte liegt. Sie ist Bestandteil des gemeinsamen Schulbezirks. An dieser Schule werden zwei Klassen für lese- und rechtschreibschwache Schülerinnen und Schüler (LRS-Klassen) geführt. Der Bedarf kann im gemeinsamen Schulbezirk gesichert werden. Handlungsbedarf: Erhalt der Schule am jetzigen Standort. Grafik 69: Auslastung der Grundschulkapazität im gemeinsamen Schulbezirk 85. Schule, Friedrich-Fröbel-Schule, Joachim-Ringelnatz-Schule 60 Gesamtklassenzahl 50 40 30 20 10 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -104- Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk Die Grundschulversorgung im Stadtbezirk ist konstant. Da mit der positiven Bevölkerungsprognose für das Gebiet auch ein Ansteigen der Schülerzahlen zu erwarten ist, ist im Prognosezeitraum die Stabilität der vorhandenen Schulen gegeben. Neben der Schaffung des neuen Schulgebäudes für die 78. Schule sind fünf weitere Schulgebäude sanierungsbedürftig. Maßnahmen: Der Stadtratsbeschluss RBIV-1514/09 vom 25.02.2009 wird aufgehoben. Der Schulstandort „An der Kotsche“ wird 3,5 zügig für die 78. Schule mit Hort saniert. (Beschlussvorlage VI-DS-01854) Bei Kapazitätsmehrbedarf für die 90. Schule ist die Schaffung eines gemeinsamen Schulbezirks mit der 91. Schule zur flexibleren Nutzung der Ressourcen zu avisieren. Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks 78. Schule und 100. Schule, ab dem Schuljahr 2016/17. (Beschlussvorlage VI-DS-01445-NF-002) -105- 4.9 Stadtbezirk – Alt-West Übersicht Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk Schule Gundorf Schule Böhlitz-Ehrenberg 157.Schule 172.Schule Schule Rückmarsdorf 46. Schule Nachbarschaftsschule Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es im Stadtbezirk sechs öffentliche Grundschulen. Die Grundschulen in Gundorf, Böhlitz-Ehrenberg sowie Rückmarsdorf wurden im Zuge der Eingemeindungen in das Leipziger Schulnetz integriert und sind in ihrem Bestand festgeschrieben, sofern die gesetzlich geforderten Mindestschülerzahlen erreicht werden. Veränderungen des Schulstandortes bedürfen hierbei des beiderseitigen Einverständnisses. Ergänzt werden die Grundschulen im Stadtbezirk durch die Nachbarschaftsschule. Im Rahmen eines Schulversuchs werden Kinder im Grundschulalter aufgenommen und über zehn Schuljahre bis zum Realschulabschluss geführt. Die Schule besitzt keinen eigenen Schulbezirk, sondern kann Schüler aus dem gesamten Stadtgebiet -106- aufnehmen. Der Schulversuch ist gegenwärtig in Form und Inhalt bis zum Jahr 2017 beschieden. Tabelle 46: Raumbestand der Grundschulen in kommunaler Trägerschaft im Stadtbezirk Alt-West sowie der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert Schulen Kapazitätsrichtwert Horträume separat davon Räume für Unterrichtszwecke Züge Klassen allg. UR FUR GR MZR/Aula Bibl. Leerräume >=40m² > 40 m² 172. Schule 3,5 14 13 3 0 1 1 0 4 46. Schule 4 16 16 2 2 1 1 1 11 157. Schule 2,5 10 12 3 0 1 0 0 2 Schule Böhlitz-Ehrenberg 3 12 16 2 0 1 0 0 2 Schule Gundorf 1 4 5 2 1 0 0 0 0 Schule Rückmarsdorf 1,5 6 6 2 0 0 1 0 0 Summe 15 60 68 14 2 4 3 3 25 Stand: 07.2014 Jeder Grundschule ist ein Hort zugeordnet. Die Horte sind in der Regel im gleichen Gebäude untergebracht und werden von den Schülern der Grundschule besucht. Die Horte der Schule Gundorf sowie der Schule Böhlitz-Ehrenberg werden von einem freien Träger geführt. Der Hort der Schule Gundorf nutzt ein anderes Gebäude und ist nicht im Schulobjekt untergebracht. Die Belegung der Grundschulen im Schuljahr 2015/16 stellt sich wie folgt dar: Tabelle 47: Belegung der öffentlichen Schulen im Schuljahr 2015/16 davon LRS Schule Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen gesamt Klassen VK für Migranten Schüler Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 172. Schule 77 4 101 4 75 3 63 3 17 1 333 15 0 0 46. Schule 81 4 66 3 96 5 71 3 20 1 334 16 28 2 157. Schule 70 3 60 3 58 3 49 2 0 0 237 11 0 0 Schule B.-Ehrenberg 76 3 75 3 65 3 55 3 1 0 272 12 0 0 Schule Gundorf 18 1 23 1 25 1 26 1 0 0 92 4 0 0 Schule Rückmarsdorf 41 2 34 2 29 1 25 1 0 0 129 6 0 0 363 17 359 16 348 16 289 13 38 2 1397 64 28 2 Summe Stand: 10.2015 Tabelle 48: Belegung der Nachbarschaftsschule im Schuljahr 2015/16 -107- Klassen 53 Schüler Schüler Klassen 2 Klassen 52 Schüler 2 Schüler Klassen Schüler 50 davon LRS 3/I+3/II Klassen 2 Gesamt Schüler 49 VK für Migranten Klassen Nachbarschaftsschule Klassen Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Schüler Schule 2 0 0 204 8 0 0 Die prozentuale Auslastung der Horte stellt sich wie folgt dar: Auslastung der Horte 01.10.15 Hort an der Schule angem. Anteil in Prozent Kinder an Gesamtschülerzahl 172. Schule 316 46. Schule 282 94,80% 84,40% 157. Schule 222 93,60% Schule B.-Ehrenberg x x Schule Gundorf x x Schule Rückmarsdorf x x Summe x x Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen Grundschulen Schule 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 … 2025/26 …2030/31 172. Schule 75 97 77 62 62 63 68 72 79 82 46. Schule 77 68 81 90 89 90 96 98 104 110 157.Schule 61 62 70 68 66 71 74 75 80 76 Schule B.-Ehrenberg 69 80 76 72 76 77 79 81 83 81 Schule Gundorf 25 24 18 29 28 28 29 30 30 29 Schule Rückmarsdorf 27 36 41 31 28 30 30 31 31 31 Summe 334 367 363 352 349 359 376 387 407 409 Tabelle 51: Entwicklung des Bedarfs der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen Schule Kapazität 2013/14 2014/15 2015/16 172. Schule 14 12 15 15 2016/17 2017/18 15 15 2018/19 14 2019/20 2020/21 .... 2025/26 .... 2030/31 14 14 18 18 22 46. Schule 16 13 14 16 16 17 18 18 18 22 157. Schule 10 9 10 11 12 12 12 12 12 16 16 Schule B.-Ehrenberg 12 12 12 12 12 13 14 15 16 16 16 Schule Gundorf 4 5 4 4 6 7 8 8 8 8 8 Schule Rückmarsdorf 6 6 6 6 7 8 8 8 8 8 8 Gesamt 62 57 61 64 68 72 74 75 76 88 88 -108- Auslastung der Grundschulkapazität im SB Alt-West 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 2013 2015 2017 2019 2021 Gesamtbedarf 2023 2025 2027 2029 Richtkapazität Für den Stadtbezirk Alt-West ist im Gesamtbedarf eine Überschreitung gegenüber der aktuell vorhandenen Richtkapazität ab dem Schuljahr 2016/17 zu erwarten. Es wird davon ausgegangen, dass es zu einer langfristigen Überschreitung von bis zu 24 Klassen im Stadtbezirk Alt-West kommen kann. Bedingt durch die zum Teil nur geringfügige Überschreitung des Klassenteilers von 2 bis 3 Schülern lässt sich daraus ein Mehrbedarf von ca. vier Zügen ableiten. -109- Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte 172. Schule (Prießnitzstraße 19) Die 172.Schule befindet sich im Ortsteil Leutzsch. Das Schulgebäude wurde 1977 errichtet und ist für eine 3,5-Zügigkeit ausgelegt. Bis zum Jahr 2011 erfolgte die energetische Sanierung der Außenhülle. Die Veränderung des Schulbezirks der Erich-Zeigner-Schule, hin zur 172. Schule, führte zu einem Anstieg der Bedarfsnachfrage am Standort. Mit der Errichtung einer Grundschule im STB Südwest kann der Schulbezirk in diese Richtung wieder entlastet werden. An der Schule ist eine Vorbereitungsklasse DAZ eingerichtet. Handlungsbedarf: Die Schule kann das Schüleraufkommen aus dem Schulbezirk in den kommenden Jahren im eigenen Bestand absichern. Voraussichtlich ab dem Jahr 2023 wird das dauerhafte Anwachsen des Schüleraufkommens über den gegenwärtigen Kapazitätsrichtwert erwartet. Dieser kann teilweise durch eine Raumoptimierung auf eine 4-Zügigkeit erhöht werden. Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Stadtraumes, entlang der GeorgSchwarz-Straße, wird es bereits früher zu einer Entscheidung kommen müssen, die bestehenden räumlichen Ressourcen im Einzugsbereich der 172. Schule und der 157. Schule extensiv zu erweitern. Auslastung der Grundschulkapazität in der 172. Schule 18 Gesamtklassenzahl 16 14 12 10 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr 157. Schule (Hans-Driesch-Straße 41) Das im Ortsteil Leutzsch befindliche Schulgebäude wurde 1881 errichtet. Der Hort ist im Gebäude mit untergebracht. Die Schule ist mit einem Kapazitätsrichtwert von 2,5 Zügen (zehn Klassen) ausgewiesen. Handlungsbedarf: Es wird erwartet, dass der Bedarf im Bereich der 157. Schule, ab dem Schuljahr 2015/16 beginnend, den Kapazitätsrichtwert dauerhaft um einen Zug überschreiten wird. Bedingt durch die räumlichen Gegebenheiten ist die bauliche Erweiterung der Kapazität im Schulhaus nicht möglich. Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung der Schülerzahlen jährlich zu betrachten, um -110- bei Bedarf eine Anpassung des Schulbezirks in Richtung der 172. Schule vorzunehmen. Mit der Entwicklung des Stadtraums, entlang der Georg-Schwarz-Straße, wird erwartet, dass die Bedarfsnachfrage weiter ansteigen wird. Voraussichtlich ab dem Jahr 2019/20 werden die bestehenden räumlichen Ressourcen, trotz einer Veränderung der Schulbezirke, nicht mehr ausreichen. Hier besteht der Bedarf an einer extensiven Erweiterung der Grundschulkapazitäten. Auslastung der Grundschulkapazität in der 157. Schule 18 Gesamtklassenzahl 16 14 12 10 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr 46. Schule (Saalfelder Straße 29) Das Gebäude der 46. Schule wurde 1896 im Ortsteil Neulindenau errichtet. Bis zum Jahr 2005 waren im Objekt eine Grundschule sowie eine Mittelschule untergebracht. Gegenwärtig ist die Schule mit einem Kapazitätsrichtwert von 3,5 Zügen angegeben. Durch die Ertüchtigung des Brandschutzes in der Schule konnte zugleich auch die Kapazität der Schule auf eine 4-Zügigkeit angehoben werden. In der Schule werden neben den Schülern aus dem Schulbezirk auch 2 LRS-Klassen unterrichtet sowie 1 Vorbereitungsklasse DAZ geführt. Handlungsbedarf: Das Schüleraufkommen im Bereich der 46. Schule lässt für die kommenden Jahre die Überschreitung des Richtwertes um bis zu einem Zug erwarten. Bedingt durch die baulichen Reserven, kann dieses Aufwachsen im Raumbestand der Schule aufgefangen werden. -111- Auslastung der Grundschulkapazität in der 46. Schule 25 Gesamtklassenzahl 20 15 10 5 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr Schule Böhlitz-Ehrenberg (Heinrich-Heine-Straße 64) Die Schule nutzt gemeinsam mit der Heinrich-Pestalozzi-Schule die Gebäude auf dem Areal in Böhlitz-Ehrenberg. Der Hort wird in freier Trägerschaft geführt. Die Schule ist mit einem Kapazitätsrichtwert von drei Zügen ausgewiesen. Mit dem Eingemeindungsvertrag wurde der Bestand der Schulen in Böhlitz-Ehrenberg zugesichert, solange die gesetzlich geforderten Mindestschülerzahlen erreicht werden. Handlungsbedarf: Die Prognose der Schülerzahlen geht davon aus, dass das Schüleraufkommen, voraussichtlich ab dem Schuljahr 2018/19, langfristig um einen Zug überschritten wird. Mit der Erarbeitung eines zukunftsfähigen Konzeptes zum Schulstandort in Böhlitz-Ehrenberg soll darauf in zwei Schritten reagiert werden. Mit der Realisierung eines ersten Bauabschnittes im Jahr 2014 erfolgt die Ablösung des bisherigen Containerbaus durch einen Teilneubau. In einem zweiten Bauabschnitt soll der bestehende Flachbau aufgestockt bzw. ersetzt werden. Dabei erfolgt zugleich die Anpassung des Raumprogramms an die künftigen Bedarfe von Grundschule und Hort. Langfristiges Ziel ist die Bereitstellung aller räumlichen Angebote für die Grundschule und den Hort in einem Gebäude am Schulstandort. Auslastung der Kapazität in der Schule Böhlitz-Ehrenberg 18 Gesamtklassenzahl 16 14 12 10 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -112- Schule Gundorf (Leipziger Straße 210) Das heutige Gebäude wurde 1902 als Volksschule erbaut. Die Schule ist mit einem Kapazitätsrichtwert für eine 1-zügige Schule ausgewiesen. Der Bestand der Schule wird durch den Eingemeindungsvertrag mit der Stadt Leipzig zugesichert, solange die gesetzlich geforderten Mindestschülerzahlen erreicht werden. Der Hort, in freier Trägerschaft, nutzt ein eigenes Objekt in der Nähe der Schule. Handlungsbedarf: Die Prognose erwartet in den kommenden Jahren keine Überschreitung des Kapazitätsrichtwertes. Das vorhandene Raumangebot ermöglicht jedoch bei maximaler Auslastung des Standortes nur die Unterrichtung von fünf Klassen. Diese Anzahl wurde in den vergangenen Jahren mitunter erreicht. Darauf muss ggf. mit Schulbezirksveränderungen reagiert werden. Ergänzend dazu ist am Standort die bauliche Entwicklung der Schule dahingehend voranzutreiben, dass die vorhandenen Raumreserven die Führung von 1,5 Zügen ermöglichen können. Auslastung der Kapazität in der Schule Gundorf 6 Gesamtklassenzahl 5 4 3 2 1 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -113- Schule Rückmarsdorf (An der Friedenseiche 4) Die Schule in Rückmarsdorf besteht aus zwei Gebäuden, welche 1877 bzw. 1913 erbaut wurden. Zwischen den Gebäuden ist eine Turnhalle eingerichtet, welche 1997 erbaut wurde. Die Schule ist für eine 1,5-Zügigkeit ausgelegt (sechs Klassen). Handlungsbedarf: Die Richtkapazität der Schule ist bereits ausgeschöpft. Es wird erwartet, dass auch in den kommenden Jahren die Klassenzahlen um bis zu zwei Klassen überschritten werden. Dabei ist zu beachten, dass sich die prognostizierten Schülerzahlen knapp oberhalb der maximalen Schülerzahl pro Klasse bewegen. Hier muss mittelfristig eine räumliche Erweiterung vorgenommen werden, um die Bedarfsabsicherung, sowohl für die Schule als auch für den Hort, zu gewährleisten. Auslastung der Kapazität in der Schule Rückmarsdorf 9 Gesamtklassenzahl 8 7 6 5 4 3 2 1 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -114- Nachbarschaftsschule (Gemeindeamtsstraße 8-10) Die Schule befindet sich im Ortsteil Alt-Lindenau. Im Rahmen des Schulversuchs „Schule mit besonderem pädagogischen Profil / Gemeinschaftsschule“ werden Kinder im Grundschulalter aufgenommen und über zehn Schuljahre bis zum Realschulabschluss geführt. Die Nachbarschaftsschule arbeitet zur Weiterentwicklung der Mittelschule und zur individuellen Förderung der Schüler als Konsultationsschule mit den Schwerpunkten zur Wochenplanarbeit der Klassen 1-3 , der Projektarbeit in den Klassenstufen 1-8, sowie an der Entwicklung eines naturwissenschaftlichen Konzeptes in Leipzig. Die gegenwärtige Genehmigung des Schulversuchs ist bis zum 31.07.2017 befristet. Es wird davon ausgegangen, dass die Stadt Leipzig als Träger des Schulversuchs die Weiterführung beantragen wird. Dazu wird im Jahr 2016 der erforderliche Antrag vorbereitet. Die Schule nutzt zwei Gebäude. In den Jahren 2002 bis 2004 wurde ein Haus komplett barrierefrei saniert. Das zweite Schulhaus wurde bis zum Jahr 2011 rekonstruiert. Handlungsbedarf: Es besteht kein Handlungsbedarf. Aufgrund ihres besonderen Schulmodells wird sie weiterhin Teil der Leipziger Bildungslandschaft sein. Zugleich kann das Schulmodell mit der vorhandenen Kapazität weitergeführt werden. -115- Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk Im Stadtbezirk Alt-West kann davon ausgegangen werden, dass Veränderungen der Raumangebote ab dem Jahr 2021 erforderlich werden. Besonders durch die städtebauliche Entwicklung im Bereich der Magistrale der Georg-Schwarz-Straße entsteht ein Anpassungsdruck für die dort benachbarten Grundschulen, welcher mit den bestehenden Möglichkeiten nicht mehr abzudecken ist. In anderen Teilbereichen kann mit Hilfe von Veränderung der Schulbezirke (Gundorf, Böhlitz-Ehrenberg), in Form gemeinsamer Schulbezirke, eine flexiblere Auslastung der Ressourcen erreicht werden. Maßnahmen: • Es muss eine Möglichkeit zur Erweiterung der Raumressourcen für die Schule Rückmarsdorf gefunden werden. Bedingt durch die Stadtrandlage der Schule kann eine Veränderung von Schulbezirksgrenzen hier keine Entlastung herbeiführen. • Die Überschreitung der maximal möglichen Auslastung der Schule Gundorf (fünf Klassen) ist zu vermeiden. Hier wird mit der Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks der Schule Gundorf mit der Schule in Böhlitz-Ehrenberg reagiert. Dazu erfolgt eine jährlich festgelegte maximale Aufnahmekapazität an der Schule Gundorf. Ergänzend dazu sind die Raumreserven des Standortes zu verbessern. • Für die Schule Böhlitz-Ehrenberg erfolgt die Weiterführung der Umsetzung des „zukunftsfähigen Konzeptes zum Schulstandort Böhlitz-Ehrenberg“. Dazu erfolgt die Einordnung der Maßnahme „Realisierung zweiter Bauabschnitt an der Grundschule in Böhlitz-Ehrenberg“ in die auf dem Schulnetzplan aufbauende Investitionsplanung. • Die Überschreitung der maximalen Kapazität an der 157. Schule ist zu vermeiden. Dazu sind die Erfordernisse, zur Veränderung des Schulbezirks in Richtung der 172. Schule, jährlich zu prüfen. • Mit der kommenden Fortschreibung der Schulnetzplanung muss eine Bewertung der langfristigen und kleinräumigen Bedarfsentwicklung im Bereich von Leutzsch erneut vorgenommen werden. Aktuell kann keine ausreichend sichere Aussage zur Dynamik der Veränderungen entlang der Magistrale der Georg-Schwarz-Straße getroffen werden. Jedoch geht auch die gegenwärtige Prognose davon aus, dass die bestehenden Ressourcen der 172. und 157. Schule nicht ausreichen werden, um die Nachfrage dauerhaft abzusichern. Damit ist die Entscheidung zu treffen, ob die Veränderung der Schulbezirksgrenzen ausreicht bzw. zusätzliche Kapazitäten im Grundschulnetz erschlossen werden müssen. In diesem Zusammenhang ist auch eine mögliche Verlagerung der 157. Schule in das Objekt Uhlandstraße zu prüfen. Nach seiner Nutzung als VorInterim für neue Schulstandorte, könnte das Schulhaus die Raumkapazitäten der Grundschule bedeutend erweitern. -116- 4.10 Stadtbezirk – Nordwest Übersicht Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk Schule Stahmeln Nst. A.-KästnerSchule P.-Robeson-Schule Schule Stahmeln W.-Hauff-Schule 39.Schule Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen im Stadtbezirk 5 öffentliche Grundschulen. Die Schule Stahmeln hat eine Nebenstelle in Lützschena. Die 39. Schule ist barrierefrei eingerichtet und ermöglicht die integrative Unterrichtung körperbehinderter Schüler. Der zugehörige Hort hat keine separaten Räume. Die 39. Schule ist gemeinsam mit einem Gymnasium in einer Schulanlage untergebracht. Die Paul-Robeson-Schule ist gemeinsam mit einer Oberschule in einem Schulhaus untergebracht, soll ab dem Jahr 2018 in einem eigenen Gebäude am Standort im Opferweg untergebracht werden. -117- Raumbestand der Grundschulen in kommunaler Trägerschaft im Stadtbezirk Nordwest sowie der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert Grundschule Kapazitätsrichtwert davon Räume für Unterrichtszwecke Züge Klassen allg. UR FUR GR MZR/Aula Bibl. Horträume sep. Leerräume >=40m² Wilhelm-Hauff-Schule 3,5 14 15 3 0 1 1 7 0 39. Schule 2 8 8 0 0 1 0 0 0 Paul-Robeson-Schule 1,5 6 8 1 0 0 0 0 0 0 Schule Stahmeln 2 8 9 3 0 1 0 0 A.-Kästner-Schule 2 8 9 1 0 0 0 1 0 Summe 11 44 47 8 0 4 1 11 0 Jeder Grundschule ist ein Hort zugeordnet, welcher in der Regel im gleichen Gebäude untergebracht ist und von Schülern der Grundschule besucht wird. Der Hort der AlfredKästner-Schule wird von einem freien Träger geführt. Für die Grundschule Stahmeln werden zwei Horte in freier Trägerschaft geführt. Zum Schuljahr 2015/16 stellt sich die Belegung der Schulen wie folgt dar: Belegung der öffentlichen Schulen im Schuljahr 2015/16 Klasse 1 VK für Migranten gesamt davon LRS 0 0 244 12 31 2 2 0 0 184 8 0 0 Paul-Robeson-Schule 45 2 37 2 19 1 33 2 0 0 134 7 0 0 Schule Stahmeln 33 2 38 2 28 1 23 1 0 0 122 6 0 0 Schüler Klassen 2 46 Klassen 44 2 Schüler 4 42 Klassen 77 2 Schüler 3 47 Klassen 60 2 Schüler 3 49 Klassen 63 39. Schule Schüler Wilhelm-Hauff-Schule Klassen Schüler Klasse 4 Klassen Klasse 3 Schüler Schule Klasse 2 A.-Kästner-Schule 38 2 37 2 40 2 39 2 0 0 154 8 0 0 Summe 228 11 219 11 206 10 185 9 0 0 838 41 31 2 Die Auslastung der Horte und die Beteiligung stellt sich wie folgt dar: Auslastung der Horte 01.10.15 Hort an der Schule angem. Anteil in Prozent Kinder an Gesamtschülerzahl Wilhelm-Hauff- Schule 216 39. Schule 174 94,50% Paul-Robeson-Schule 125 93,30% Schule Stahmeln A.-Kästner-Schule Summe -118- 88,50% Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf Der Bedarf an Plätzen in Grundschulen wird voraussichtlich bis zum Jahr 2020 die Richtkapazität im Stadtbezirk nicht überschreiten. Danach ist mit einer langfristigen Überschreitung der gegenwärtigen Richtkapazität um ca. 12 Klassen zu rechnen, welche sich im Bereich der 39. Schule und Wilhelm-Hauff-Schule konzentrieren wird. Im Bezug auf die zu erwartende Erweiterung der Richtkapazität wird sich der Mehrbedarf bei voraussichtlich 6 Klassen bewegen. Dazu sind die Schulbezirke den veränderten Nachfragen anzupassen. Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen Grundschulen Schule 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 … 2025/26 …2030/31 Wilheml-Hauff-Schule 69 58 63 57 62 66 72 76 86 86 39. Schule 44 51 49 45 48 52 54 58 67 68 Paul-Robeson-Schule 26 43 45 38 42 42 42 44 51 55 Schule Stahmeln 34 37 33 34 38 37 36 37 40 40 A.-Kästner-Schule 39 38 38 45 45 44 45 45 43 41 Summe 212 227 228 219 235 241 249 260 287 290 Entwicklung des Bedarfs der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 .... 2025/26 .... 2030/31 Schule Kapazität 2013/14 2014/15 2015/16 Wilhelm-Hauff-Schule 14 11 12 12 14 14 14 14 15 18 18 39.Schule 8 8 9 8 9 9 9 10 11 12 12 Paul-Robeson-Schule 6 (12) * 7 7 7 7 8 8 8 8 9 12 Schule Stahmeln 8 8 7 6 8 8 8 8 8 8 8 A.-Kästner-Schule 8 6 7 8 8 8 8 8 8 8 8 Gesamt 44 (50) 40 42 41 46 47 47 48 50 55 58 * Erhöhung der Kapazität in neuem Schulgebäude am Opferweg Auslastung der Grundschulkapazität im SB Nordwest 70 60 50 40 30 20 10 0 2013 2015 2017 2019 2021 Gesamtbedarf 2023 2025 2027 2029 Richtkapazität Die Überschreitung der aktuell vorhandenen Kapazität in den Jahren ab 2020 bedarf zu einem späteren Zeitpunkt den Abgleich mit den dann aktuellen Entwicklungszahlen und präzisierten Bevölkerungsprognosen, um den tatsächlichen Handlungsbedarf standortbezogen zu bestimmen. -119- Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte Wilhelm-Hauff-Schule (Diderotstraße 37) Die Schule befindet sich im Ortsteil Möckern und wurde 1974 errichtet. Die Schule ist mit einer Richtkapazität für 3,5 Züge (14 Klassen) ausgewiesen. Am Schulstandort befindet sich ein weiteres Gebäude (ehem. 68. Schule). Handlungsbedarf: Die Schule kann in den kommenden Jahren das Schüleraufkommen aus dem eigenen Schulbezirk abdecken. Langfristig ist die Erhöhung der Kapazität auf eine Vierzügigkeit erforderlich. Auslastung der Kapazität in der Wilhelm-Hauff-Schule 20 Gesamtklassenzahl 18 16 14 12 10 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -120- 39. Schule (Gustav-Kühn-Straße 1) Das Gebäude wurde 1858 errichtet und nach umfangreichen Rekonstruktionsmaßnahmen mit einem dazugehörigen Anbau im Jahr 1993 als Grundschule mit einer 2-zügigen Richtkapazität wieder eingerichtet. Die Schule ist barrierefrei und unterrichtet körperbehinderte Schüler integrativ. Der zugehörige Hort hat keine separaten Räume. Die 39. Schule ist gemeinsam mit einem Gymnasium in einer Schulanlage untergebracht. Eine extensive Erweiterung ist nicht möglich. Handlungsbedarf: Die vorhandene Kapazität wird gegenwärtig als ausreichend prognostiziert. Durch die vorhandene vollständige räumliche Auslastung der Schule ist die Bereitstellung von Reserven für den Fall einer Veränderung der Bevölkerungsentwicklung nicht möglich. Die Prüfung der Veränderung der Schulbezirke muss jährlich, entsprechend der Bedarfsentwicklung, vorgenommen werden. Im Hinblick auf die Fertigstellung der Schule am Opferweg, ist frühzeitig eine Veränderung des Schulbezirks in Richtung der Paul-Robeson-Schule zu prüfen, um die Bedarfe den vorhandenen Ressourcen anzupassen. Auslastung der Kapazität in der 39. Schule 14 Gesamtklassenzahl 12 10 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -121- Paul-Robeson-Schule (Jungmannstraße 5) Das Gebäude der Schule wurde 1973 errichtet. Die Schule wird durch Grundschule, Mittelschule sowie den Hort genutzt. Die vorhandene Mehrfachnutzung führt zu einer Beschränkung der Richtkapazität auf 1,5 Züge. Handlungsbedarf: Die dauerhafte Überschreitung der gegenwärtigen Kapazität der Grundschule ist im Haus nicht vermeidbar, da durch die gemeinsame Nutzung des Objektes mit der Oberschule keine Reserven bestehen. Hier kann nur mit der Inbetriebnahme des eigenen Schulhauses am Standort Opferweg langfristig die Problematik entschärft werden. Voraussichtlich ab dem Jahr 2018 wird der Standort als dreizügige Grundschule mit Hort seinen Betrieb aufnehmen können. Damit kann zugleich die vorhandene Kapazität aufgestockt werden. Bis dahin müssen die räumlichen Ressourcen für die Paul-Robeson-Schule (Oberschule) in Form einer ergänzenden Raumbereitstellung erweitert werden, um das Klassenraumangebot abzusichern. Dies erfolgt durch die Nutzung des ehemaligen Schulhauses in der Anhalter Straße bzw. durch die Errichtung eines Raumsystems am Standort Jungmannstraße. Auslastung der Kapazität in der Paul-Robeson-Schule 14 Gesamtklassenzahl 12 10 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -122- Schule Stahmeln (Stahmelner Höhe 1) Diese Schule nutzt gegenwärtig zwei Schulgebäude. Das Schulgebäude im Ortsteil Lützschena hat eine Kapazität von 4 Klassen und liegt am Stadtrand. Das Gebäude in Stahmeln ist sanierungsbedürftig und nicht gut als Schulhaus geeignet. Der Kapazitätsrichtwert der Schule ist für eine 2-zügige Schule mit 8 Klassen ausgewiesen. Handlungsbedarf: Die Führung der Schule in 2 Standorten ist nicht optimal. Im Anschluss an die Inbetriebnahme des Schulobjektes im Opferweg soll auch die mögliche Veränderung der Schulbezirke geprüft werden. Langfristig empfiehlt sich die räumliche Erweiterung am Standort im Windmühlenweg und die Konzentration der Schule an diesem Standort. Auslastung der Kapazität in der Schule Stahmeln 10 Gesamtklassenzahl 9 8 7 6 5 4 3 2 1 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -123- Alfred-Kästner-Schule (Gartenwinkel 30) Die Schule befindet sich im Ortsteil Lindenthal und wurde bis 1909 errichtet. Die Schule ist mit einer Richtkapazität für 2 Züge ausgewiesen. Der Hort, in freier Trägerschaft, nutzt ein eigenes Gebäude in der Nachbarschaft. Handlungsbedarf: Die Schule kann mit den vorhandenen Kapazitäten die Nachfrage nach Schulplätzen absichern. Auslastung der Kapazität in der Alfred-Kästner-Schule 9 Gesamtklassenzahl 8 7 6 5 4 3 2 1 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk Für die Nachfrage nach Schulplätzen wird eine langfristige Überschreitung der Bestandskapazitäten um bis zu 12 Klassen, gegenüber dem heutigen Stand, bzw. 6 Klassen nach Erweiterung der Gesamtkapazität im Stadtbezirk, prognostiziert. Die größten Probleme bestehen dabei an der 39. Schule sowie der Paul-RobesonSchule (Mehrfachnutzung). Hier muss mit Veränderung von Schulbezirken sowie der extensiven Erweiterung von Kapazitäten reagiert werden. Mit der Inbetriebnahme des Schulhauses im Opferweg und dem damit verbundenen Umzug der Paul-Robeson-Grundschule in das Haus, ergibt sich die Möglichkeit, die Inanspruchnahme von Grundschulplätzen im Stadtbezirk zu überarbeiten. Da der neue Standort mit einer höheren Kapazität als gegenwärtig ausgebaut wird, können die bisherigen Schulbezirksgrenzen einer neuen Betrachtung unterzogen werden. Dabei sind die Nachfragebedarfe an der 39. Schule sowie der Schule Stahmeln (Stahmelner Höhe) besonders zu berücksichtigen. Eine Veränderung der Schulbezirksgrenze zwischen der Alfred-Kästner-Schule und der Paul-Robeson-Schule, wie noch in der Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012 angedacht, erscheint mit der vorliegenden Prognose zur Bedarfsentwicklung nicht mehr zielführend, da das Schüleraufkommen am Standort der Alfred-Kästner-Schule im wesentlichen die Zügigkeit der Schule ausfüllt. Im Nachgang zur Inbetriebnahme des Objektes Opferweg soll auf das Schulgebäude in Stahmeln verzichtet werden. Mit der Veränderung der Schulbezirke der Schule Lützschena / Stahmeln zur Paul-Robeson-Schule kann die Schule Stahmeln am Standort im Windmühlenweg konzentriert werden. Die derzeit erforderlichen Wege zwischen beiden Schulgebäuden können entfallen. Dazu ist die Anpassung des Schulgebäudes an einen 2-zügigen Grundschulbetrieb erforderlich. -124- Am Standort der 39. Schule bestehen keine Möglichkeiten, eine extensive Raumerweiterung vorzunehmen. Eine Veränderung des Schulbezirks bzw. die Verlagerung an den Standort in der Diderotstraße kommt aus heutiger Sicht nicht in Betracht. Die eigene Bedarfsentwicklung an der Wilhelm-Hauff-Schule bzw. die Notwendigkeit einer anderen Nutzung des alten Schulhauses der 68. Schule stehen gegen diese Überlegung. Hier muss der Bedarf zur Verkleinerung des Schulbezirks in Richtung des neuen Standortes der Paul-Robeson-Schule am Opferweg geprüft werden. Im nördlichen Bereich des Schulbezirkes der Wilhelm-Hauff-Schule wird für die Zukunft eine weitere Entwicklung im Wohnungsbau (ehem. Kasernengelände entlang der MaxLiebermann-Straße) erwartet. Da deren Umfang und die Auswirkungen auf die Bedarfsnachfrage im Grundschulbereich gegenwärtig nur unzureichend abgeschätzt werden können, ist frühzeitig eine Vorbehaltsfläche für die Schaffung eines weiteren Grundschulstandortes zu sichern. Dabei sind mögliche Auswirkungen auf die Bedarfsentwicklung im Einzugsbereich der Hans-Kroch-Schule (STB Nord) zu berücksichtigen. Maßnahmen: • Beobachtung der Bedarfsentwicklung der 39. Schule, um frühzeitig erforderliche Maßnahmen zur Absicherung der schulischen Versorgung zu gewährleisten. Gegebenenfalls muss eine Verkleinerung des Schulbezirks der 39. Schule erfolgen. • Reaktivierung des Objektes im Opferweg (ehemalige 58.Schule) Umfassende Sanierung des Objektes für den Schulbetrieb o Verlagerung der Paul-Robeson-Schule an den Standort – voraussichtlich im Jahr 2018 o Anpassung der Schulbezirke der Paul-Robeson-Schule, 39. Schule sowie Schule Stahmeln • Aufgabe des Objektes Stahmelner Höhe und Konzentration der Schule auf das Objekt Windmühlenweg. o Abschluss der Rekonstruktion des Objektes für eine 2-zügige Grundschule. • Sicherung einer Vorbehaltsfläche für einen Grundschulstandort im Bereich Gohlis-Nord / Möckern (vorzugsweise entlang der Max-Liebermann-Straße). -125- 4.11 Stadtbezirk Nord Übersicht Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk Schule Seehausen Schule Wiederitzsch 75.Schule K.-Liebknecht-Schule A.-Fr.-Oeser-Schule C.v.-Linné-Schule Geschw.Scholl-Schule E.Kästner-Schule 33.Schule Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen im Stadtbezirk 9 Grundschulen. Der Ersatzbau am Standort der Erich-Kästner-Schule wurde im Jahr 2013 in die Nutzung übernommen. Das alte Bestandsgebäude verbleibt im Schulnetz als Reserve-/ Interimsstandort. Insgesamt spiegelt sich die unterschiedliche Dynamik der Bevölkerungsentwicklung in den Ortsteilen auch bei der Nachfrage nach Grundschulplätzen wieder. Schulen mit einer großen Bedarfsnachfrage aus dem eigenen Schulbezirk stehen Schulen gegenüber, deren Schüleraufkommen deutlich niedriger liegt, als die vorhandenen baulichen Kapazitäten aufnehmen könnten. -126- Raumbestand der Grundschulen in kommunaler Trägerschaft im Stadtbezirk Nord sowie der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert Grundschule davon Räume für Unterrichtszwecke Kapazitätsrichtwert in Zügen in Klassen allg. UR FUR GR MZR/Aula Bibl. Horträume sep. Leerräume >=40m² Geschwister-Scholl-Schule 3,5 14 15 2 0 1 0 8 0 Erich Kästner-Schule 4 16 17 3 0 1 1 6 0 75. Schule 4 16 6 3 2 1 1 3 13 Karl-Liebknecht-Schule 3,5 14 14 4 2 0 1 10 0 A.-Friedrich-Oeser-Schule 3,5 14 13 3 1 1 1 8 0 Carl-von-Linné-Schule 2 8 10 1 0 1 0 3 0 33. Schule 2 8 9 2 1 1 0 5 21 Schule Seehausen 1 4 6 1 0 0 0 4 0 Schule Wiederitzsch 3 12 12 1 0 0 0 0 0 Summe 26,5 106 102 20 6 6 4 47 34 Ergänzt wird das Angebot durch die Grundschule des forum thomanum in freier Trägerschaft, welche seit dem Schuljahr 2010/11 den Betrieb an der Hans-KrochSchule aufgenommen hat. Es wird ein Gebäudeteil der Schule mitgenutzt. Raumbestand der Grundschulen in freier Trägerschaft im Stadtbezirk Nord sowie der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert Grundschule GS forum thomanum davon Räume für Unterrichtszwecke Kapazitätsrichtwert in Zügen in Klassen allg. UR FUR GR MZR/Aula Bibl. Horträume sep. Leerräume >=40m² 1 4 6 0 2 1 1 0 0 Jeder Grundschule ist ein Hort zugeordnet, welcher in der Regel im gleichen Gebäude untergebracht ist und von Schülern der Grundschule besucht wird. Die Horte der Schulen Wiederitzsch und Seehausen werden von freien Trägern geführt. Belegung der öffentlichen Schulen im Schuljahr 2015/16 Schule Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen davon LRS Klassen Gesamt Schüler VK für Migranten Klassen Klasse 4 Schüler Klasse 3 Klassen Klasse 2 Schüler Klasse 1 Geschwister-Scholl-Schule 115 5 97 4 89 4 89 4 0 0 390 17 0 0 Erich Kästner-Schule 113 5 129 5 96 4 94 4 0 0 432 18 0 0 Hans-Kroch-Schule 32 2 27 1 41 2 25 1 0 0 125 6 16 1 Karl-Liebknecht-Schule 100 4 99 4 93 4 83 4 0 0 375 16 0 0 A.-F.-Oeser-Schule 55 3 52 2 49 2 61 3 22 1 239 11 0 0 Carl-von-Linné-Schule 42 2 40 2 35 2 40 2 0 0 157 8 0 0 33. Schule 37 2 42 2 39 2 44 2 17 1 179 9 0 0 Schule Seehausen 28 1 25 1 23 1 17 1 0 0 93 4 0 0 Schule Wiederitzsch 84 3 79 3 73 3 63 3 0 0 299 12 0 0 Summe 606 27 590 24 538 24 516 24 39 2 2289 101 16 1 -127- Auslastung der Horte 01.10.15 Hort an der Schule angem. Anteil in Prozent Kinder an Gesamtschülerzahl Geschwister-Scholl-Schule 373 E. Kästner-Schule 424 95,60% 98,10% Hans-Kroch-Schule 112 89,60% Karl-Liebknecht-Schule 365 97,30% A.-F.-Oeser-Schule 232 97,10% Carl-von-Linné-Schule 154 98,10% 33. Schule 174 97,20% Schule Seehausen Schule Wiederitzsch Summe Die Belegung der Schulen in freier Trägerschaft stellt sich im Schuljahr 2015/16 wie folgt dar: Belegung der Schulen in freier Trägerschaft im Schuljahr 2015/16 VK für Migranten Schule Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen davon LRS Schüler Gesamt Klassen Klasse 4 Schüler Klasse 3 Klassen Klasse 2 Schüler Klasse 1 GS forum thomanum 26 1 25 1 26 1 21 1 - - 98 4 - - Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf Der Bedarf an Plätzen in Grundschulen wird insgesamt im Stadtbezirk in den nächsten Jahren ansteigen. Besonders starke Anstiege sind im Schulbezirk der Erich-KästnerSchule zu erwarten. Die Kapazität des Schulstandortes wird in Zukunft nicht mehr ausreichen. Dagegen werden die Kapazitäten der Hans-Kroch-Schule und der AdamFriedrich-Oeser-Schule langfristig nicht ausgenutzt. Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen Grundschulen Schule 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 … 2025/26 …2030/31 Geschw.-Scholl-Schule 79 93 115 99 98 98 100 103 100 92 Erich-Kästner-Schule 106 130 113 123 121 117 120 125 122 113 Hans-Kroch-Schule 27 31 32 26 27 30 30 30 33 33 Karl-Liebknecht-Schule 97 101 100 126 128 134 137 140 137 129 A.-F.-Oeser-Schule 49 53 55 67 69 71 73 75 75 72 Carl-von-Linné-Schule 38 41 42 38 42 42 42 44 50 52 33.Schule 41 43 37 63 70 71 71 73 84 86 Schule Seehausen 27 23 28 23 23 21 20 20 18 17 Schule Wiederitzsch 80 78 84 77 77 69 69 74 71 69 Summe 544 593 606 642 655 653 662 684 690 663 -128- Entwicklung des Bedarfs der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen Schule 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 .... 2025/26 .... 2030/31 Kapazität 2013/14 2014/15 2015/16 Geschw.-Scholl-Schule 14 15 17 16 16 16 16 16 17 19 16 Erich Kästner-Schule 16 (20) (24) 16 18 19 20 21 20 20 20 21 20 Hans-Kroch-Schule 16 6 6 8 9 10 10 10 10 10 10 Karl-Liebknecht-Schule 14 15 16 17 19 21 21 23 24 24 24 A.-F.-Oeser-Schule 14 10 11 11 11 12 13 13 13 15 13 Carl-von-Linné-Schule 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 12 33. Schule 8 (12) (16) 8 9 10 11 12 13 13 13 17 17 Schule Seehausen 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 Schule Wiederitzsch 12 12 12 12 13 14 14 14 13 12 12 Gesamt 106 (122) 94 101 105 111 118 119 121 122 130 128 Auslastung der Grundschulkapazität im SB Nord 160 140 120 100 80 60 40 20 0 2013 2015 2017 2019 2021 Gesamtbedarf 2023 2025 2027 2029 Richtkapazität Für den Stadtbezirk Nord kann eine Überschreitung der Ausgangskapazität (ca. 106 Klassen) ab dem Schuljahr 2017/18 erwartet werden. Durch die Nutzungsausweitung auf bisher nicht durch Grundschulen genutzte Raumangebote (33. Schule bzw. Bestandsgebäude Erich-Kästner-Schule) kann die Grundschulkapazität im Stadtbezirk auf bis zu 122 Klassen angehoben werden. Dennoch wird eine Überschreitung um ca. 8 Klassen im Maximum (Jahr 2024) prognostiziert, welche sich danach dem Kapazitätsrichtwert wieder annähert. Unter der Berücksichtigung einer möglichen Überschreitung des Richtwertes (siehe kommunale Planungsgrundsätze) kann erwartet werden, dass der Bedarf über den gesamten Betrachtungszeitraum gesichert werden kann. -129- Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte Im Grundschulbereich besteht unterschiedlicher Handlungsbedarf an den Schulstandorten. Dies soll über die Erschließung von bestehenden anderen Raumressourcen bzw. der Veränderung von Schulbezirken erreicht werden. Geschwister-Scholl-Schule (Elsbethstraße 1) Die Schule befindet sich im Ortsteil Gohlis-Süd und wurde 1873 errichtet. Die Schule ist mit einem Richtwert von 14 Klassen (3,5-Zügigkeit) angegeben. Eine energetische Teilsanierung ist erfolgt. Handlungsbedarf: Die Schule wird den Nachfragebedarf in den kommenden Jahren nicht mehr aus den eigenen Kapazitäten absichern können. Eine bauliche Erweiterung im Bestand ist nicht möglich. Längerfristig wird die Schule eine Belegung über der Richtkapazität , mit voraussichtlich 16 Klassen, erfahren. Es ist jährlich die Bedarfsentwicklung der Schule einzuschätzen, um bei Bedarf eine Veränderung des Schulbezirks vorzunehmen. Eine erste Veränderung erfolgt durch Verkleinerung des Schulbezirkes in Richtung der Adam-FriedrichOeser-Schule ab dem Schuljahr 2016/17. In einem weiteren Schritt kann die Nutzung des Bestandsgebäudes der Erich Kästner-Schule weitere Raumkapazitäten erschließen. Um eine größere Flexibilität an die Bedarfe zu erreichen, ist dabei die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks zu prüfen. Auslastung der Grundschulkapazität in der Geschwister-Scholl-Schule 25 Gesamtklassenzahl 20 15 10 5 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr Erich Kästner-Schule (Erfurter Straße 9) Die Schule wurde 1973 im Ortsteil Gohlis-Süd eingerichtet. Für den Standort wurde ein Ersatzbau für eine vierzügige Grundschule mit Hort bis zum Jahr 2013 errichtet. Nach der Fertigstellung des Neubaus erfolgte der Umzug der Schule. Der Schulneubau ist für eine vierzügige Richtkapazität der Schule mit Hort ausgelegt. Das alte Bestandsgebäude ist, entsprechend der Maßnahmeplanung der Fortschreibung des Schulnetz-130- plans 2012, am Netz geblieben und soll künftig die Mehrbedarfe aufnehmen. Die grafische Darstellung zeigt die stufenweise Inanspruchnahme des Bestandsgebäudes in den nächsten Jahren mit auf. Handlungsbedarf: Trotz des Neubaus wird für die kommenden Jahre eine Überschreitung der Kapazität um bis zu 6 Klassen im Maximum erwartet. Veränderungen des Schulbezirks können hier keine Entlastung bringen, da die benachbarte Geschwister-Scholl-Schule ebenfalls Kapazitätsprobleme ausweist. Daher soll die Mitnutzung des alten Bestandsgebäudes, voraussichtlich ab dem SJ 2015/16, eine wirksame Abhilfe schaffen. Gemeinsam mit der Schul- und Hortleitung (seit Ende 2013) wird die Mitnutzung des Hauses konzeptionell vorbereitet. Damit einhergehend erfolgt die Nutzerzuordnung der Räume für das Vor-Interim des Gymnasiums Telemannstraße. Die gegenwärtige Prognose zeigt einen langfristigen Mehrbedarf am Standort aus, welcher die Richtkapazität im neuen Schulhaus übersteigt. Von daher ist die Weiterführung des alten Schulgebäudes als Grundschulstandort erforderlich, welcher zugleich auch Raumkapazitäten für den Bedarf der Geschwister-SchollSchule anbieten kann. Auslastung der Grundschulkapazität in der Erich Kästner-Schule 30 Gesamtklassenzahl 25 20 15 10 5 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr Hans-Kroch-Schule (Jörgen-Schmidtchen-Weg 8) Die Schule wurde im Jahr 1987 im Ortsteil Gohlis-Nord eingerichtet und ist als 4-zügige Grundschule mit Hort ausgewiesen. Bestehende Überkapazitäten sind bis zum Jahr 2016 an die Grundschule des forum thomanum vermietet. Handlungsbedarf: Die Schule kann den ausgewiesenen Kapazitätsrichtwert mit dem Schüleraufkommen aus dem eigenen Schulbezirk nicht erreichen. Am Standort erfolgt zur Verbesserung der Auslastung die Unterrichtung von 2 LRS-Klassen (ehemals Geschwister-Scholl-Schule). Die bestehenden Reserven sollen durch die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks mit der benachbarten Karl-Liebknecht-Schule ab dem Schuljahr 2016/17 weiter erschlossen werden. -131- Auslastung der Grundschulkapazität in der Hans-Kroch-Schule Gesamtklassenzahl 18 16 14 12 10 8 6 4 Gesamtklassenzahl 2 LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr Karl-Liebknecht-Schule (Heinrich-Mann-Straße 1) Die Schule wurde 1963 errichtet und befindet sich im Ortsteil Gohlis-Nord. Der Kapazitätsrichtwert ist gegenwärtig für eine 3,5-zügige Grundschule ausgewiesen. Mit Abschluss der Brandschutzsanierung im Jahr 2013 konnte eine bessere Raumnutzung der oberen Etagen (Schaffung 2. Rettungsweg) erreicht werden. Dennoch wird die Kapazität der Schule in den kommenden Jahren die Nachfrage aus dem Schulbezirk nicht mehr abdecken können. Im Maximum wird eine Überschreitung um bis zu 10 Klassen prognostiziert. Handlungsbedarf: Um den Nachfragebedarf abzusichern, muss neben einer höheren Auslastung auch eine Veränderung des bisherigen Schulbezirks vorgenommen werden. Dazu erfolgt die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks mit der Hans-KrochSchule. Das dortige Gebäude verfügt über ausreichende Reserven, um die Bedarfe abzufangen. Im Zuge der erfolgten Sanierung der Max-LiebermannStraße stehen für die sichere Querung 2 Lichtsignalanlagen (Landsberger Straße und Franz-Mehring-Straße) zur Verfügung. Mit der Bildung des gemeinsamen Schulbezirks besteht die Möglichkeit, flexibler auf die jährlich unterschiedliche Nachfrageentwicklung zu reagieren. Auslastung der Grundschulkapazität in der Karl-Liebknecht-Schule 30 Gesamtklassenzahl 25 20 15 10 5 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -132- Adam-Friedrich-Oeser-Schule (Geibelstraße 74) Die Schule wurde im Jahr 1978 errichtet und befindet sich im Ortsteil Eutritzsch. Die Schule ist als 3,5-zügie Schule mit einer Richtkapazität für 14 Klassen ausgewiesen. Die energetische Sanierung der Außenhülle sowie die Neugestaltung der Freiflächen ist abgeschlossen. Es wird erwartet, dass die Schule die Nachfrage aus dem jetzigen Schulbezirk absichern kann und darüber hinaus über Reserven verfügt. An der Schule ist eine Vorbereitungsklasse für Migranten eingerichtet. Handlungsbedarf: Die Schule kann weiterhin das Schüleraufkommen aus den eigenen Ressourcen abdecken. Zugleich besteht die Möglichkeit, bei der Veränderung von Schulbezirksgrenzen Reserven für andere Schulstandorte zu erschließen. Auslastung der Grundschulkapazität in der Adam-Friedrich-Oeser-Schule 16 Gesamtklassenzahl 14 12 10 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -133- Carl-von-Linné-Schule (Delitzscher-Straße 110) Die Schule ist in einem 1876 errichteten Hauptgebäude zusammen mit der Lindenhofschule (Förderschule) untergebracht. Die Schule ist mit einer Richtkapazität für eine 2-zügige Grundschule ausgewiesen und befindet sich im Ortsteil Eutritzsch. Handlungsbedarf: Es wird erwartet, dass die Kapazität der Schule in den kommenden Jahren ausreichend ist, um die Nachfrage im eigenen Schulbezirk abzusichern. Der langfristige Mehrbedarf ist mit den kommenden Fortschreibungen zur Schulnetzplanung zu bewerten. Es ist möglich, die vorhandenen Reserven am Standort der 33. Schule durch eine Anpassung des Schulbezirks für diesen Mehrbedarf zu nutzen. Auslastung der Grundschulkapazität in der Carl-von-Linné-Schule 14 Gesamtklassenzahl 12 10 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -134- 33.Schule (Anhalter Straße 1) Das Schulgebäude wurde bis 1910 errichtet und befindet sich im Ortsteil Eutritzsch. Für die Schule ist eine Richtkapazität für eine 2-zügige Grundschule ausgewiesen. Die Schule nutzt 2,5 Etagen des Gebäudes. Die Speiseversorgung ist im Untergeschoss eingerichtet. Ca. 1,5 weitere Etagen des Gebäudes werden gegenwärtig nicht durch die Grundschule genutzt, sondern dienen als Auslagerungsreserve im Zuge von Baumaßnahmen. Handlungsbedarf: Es wird erwartet, dass das Schüleraufkommen im Schulbezirk der 33.Schule in den kommenden Jahren die Richtkapazität um bis zu 2 Zügen überschritten wird. Darauf kann mit der schrittweisen Ausweitung der Gebäudenutzung durch die Grundschule reagiert werden, wie der grafischen Darstellung zu entnehmen ist. Darüber hinaus stehen im Haus weitere Reserven zur Verfügung, um den möglichen Mehrbedarf der Carl-von-Linné-Schule bei einer Änderung der Schulbezirke zu sichern. Auslastung der Grundschulkapazität in der 33. Schule 18 Gesamtklassenzahl 16 14 12 10 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -135- Schule Seehausen (Seehausener Allee 17) Die Schule Seehausen befindet sich im Ortsteil Seehausen. Die Hortkinder werden durch einen freien Träger betreut. Die Schule ist als 1-zügige Grundschule ausgewiesen. Handlungsbedarf: Es wird erwartet, dass das Schüleraufkommen der Schule in den kommenden Jahren im eigenen Raumbestand abgesichert werden kann. Auslastung der Grundschulkapazität in der Schule Seehausen 4,5 Gesamtklassenzahl 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -136- Schule Wiederitzsch (Zur Schule 11) Die Grundschule in Wiederitzsch wurde im Zuge der Eingemeindungen in das Leipziger Schulnetz integriert und ist in ihrem Bestand durch den Eingemeindungsvertrag festgeschrieben, sofern die gesetzlich geforderten Mindestschülerzahlen erreicht werden. Veränderungen des Schulstandortes bedürfen hierbei des beiderseitigen Einverständnisses. Das heutige Gebäude wurde 1913 errichtet und 1980 erweitert. Die Schule ist mit einer Richtkapazität für eine 3-zügige Grundschule ausgewiesen. Am Standort erfolgt die gemeinsame Gebäudenutzung mit der Oberschule. Der Hort, in freier Trägerschaft, nutzt Räume der Grundschule nach. Handlungsbedarf: Es wird erwartet, dass der kommende Bedarf nach Schulplätzen im Grundschulbereich mit den vorhandenen Kapazitäten des Gesamtstandortes nicht mehr vollumfänglich abgesichert werden kann. Hier wird es notwendig sein, eine Entscheidung zur baulichen Erweiterung des Schulstandortes bzw. der Errichtung eines eigenständigen Standortes zu treffen. Auslastung der Grundschulkapazität in der Schule Wiederitzsch 18 Gesamtklassenzahl 16 14 12 10 8 6 4 2 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr -137- Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk Der Stadtbezirk ist gekennzeichnet von einer unterschiedlichen Nachfragesituation in den einzelnen Grundschulbezirken. Schulen mit einer geringen Auslastung, die auch in Zukunft nicht stärker ansteigen wird, stehen Grundschulen gegenüber, deren Auslastung die Grenzen bereits erreicht haben. Es sind teilweise dauerhafte Überschreitungen zu erwarten. Hier muss durch eine Optimierung der Raumnutzung und zugleich durch die Neugestaltung von Schulbezirksgrenzen auf das Ansteigen der Bedarfsnachfrage reagiert werden. Am Schulstandort der Erich Kästner-Schule ist diese Möglichkeit nur unzureichend gegeben. Hier muss die langfristige Bedarfsnachfrage durch die Mitnutzung des alten Bestandsgebäudes abgesichert werden. Maßnahmen: • Erhöhung der Auslastung der Raumnutzung in der Karl-Liebknecht-Schule und Geschwister-Scholl-Schule über den Kapazitätsrichtwert. • Anpassung der Schulbezirke zwischen der Hans-Kroch-Schule und der KarlLiebknecht-Schule zur Nutzung der vorhandenen Kapazitätsreserven. Es wird ein gemeinsamer Schulbezirk gebildet, der eine flexiblere Ressourcennutzung ermöglicht. • Anpassung der Schulbezirksgrenzen zwischen der Geschwister-Scholl-Schule und der Adam-Friedrich-Oeser-Schule. • Das Bestandsgebäude der Erich Kästner-Schule verbleibt am Netz. Es erfolgt ab dem Schuljahr 2015/16 die Mitnutzung. Dazu erfolgt in Abstimmung mit der Schule die Erarbeitung eines mittelfristigen Nutzungskonzeptes. Im Zuge der langfristigen Nutzungsstrategie wird das Haus als weiterer Grundschulstandort entwickelt. • In Wiederitzsch wird eine neue Grundschule errichtet, da der Platz am Schulstandort nicht mehr ausreichend für beide Schularten ist. -138- 4.12 Maßnahmen – Grundschulen Hinweis: Die angegebenen Termine T.: xxxx sind Termine, welche sich aus der Bedarfsentwicklung ableiten. Diese sind häufig nicht die realistischen Umsetzungstermine. Die entsprechende Abstimmung mit der Investitionsplanung erfolgt parallel. Stadtbezirk Mitte Nutzung des Gebäudes der jetzigen Sportmittelschule in der Max-Planck-Straße als vierzügige Grundschule mit Hort (Umsetzung Ratsbeschluss RBV188/10 Erweiterung der Grundschulkapazität im Stadtbezirk Mitte). Zugleich erfolgt die Verlagerung des sportorientierten Zuges von der Anna-Magdalena-Bach-Schule an die Max-Planck-Straße. T: 2015 • • Das vorhandene Schulgebäude der Pablo-Neruda-Schule wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht stillgelegt und weitergeführt. Das Gebäude wird für eine langfristige Weiternutzung als Oberschulstandort komplex saniert. Bis zur anderweitigen Bedarfsabsicherung erfolgt die Nutzung für eine Grundschule. Während der Sanierung ist ein Interim für die Grundschule zu schaffen. T.: sofort • Überbelegung auf Zeit der vorhandenen Schulen über die ausgewiesene Richtkapazität T.: sofort • Einrichtung eines Grundschulstandorts im Bereich der Brüderstraße zum Jahr 2019 T.: 2015 • Präzisierung des Erweiterungsbedarfes im Ergebnis der kommenden Bevölkerungsvorausschätzung und Schulberichterstattung in den folgenden Jahren. Jährliche Einschätzung der Bedarfsentwicklung und bei Notwendigkeit die Veränderung der Schulbezirksgrenzen bzw. die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks zur optimierten Nachfrageverteilung. T.: jährlich Stadtbezirk Nordost • Verlagerung des Schulstandortes der 66. Schule an den Schulstandort Komarowstr. 2, in 04357 Leipzig (siehe Stadtratsbeschluss RBV-300/10 vom 24.03.2010 zur Vorlage: “Neustrukturierung des Schulnetzes im Stadtgebiet Leipzig-NO“) T.: 2015 • Einrichtung eines neuen Grundschulstandortes im gemeinsamen Schulbezirk Nordost ab Schuljahr 2017/18 → Tauchaer Straße 188 in 04349 Leipzig Stadtbezirk Ost • • • Es wird keine Grundschule aufgehoben. Die Alternativauslastung in den Schulen aus dem Ortsteil Paunsdorf (Brüder-Grimm-Schule und Th.-Körner-Schule) wird geprüft. T.: sofort Eine Änderung der Schulbezirksgrenze von der Ernst-Pinkert-Schule zur 74. Schule ist ab Schuljahr 2019/20 zu prüfen. T.: 2017 Nach Aus- bzw. Umzug des Betreuungsangebotes des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe aus dem Gebäude (Haus II) des Schulobjektes Martinstraße in das Gebäude Dittesstr. 9, stehen an der E.-Pinkert-Schule zusätzliche Kapazitäten für die Aufnahme von weiteren Schülerströmen / Schulbezirksveränderungen aus -139- • • dem Gebiet Ost / Südost zur Verfügung. T.: 2017 Schaffung eines gemeinsamen Schulbezirkes zwischen der Ch.-Arnold-Schule und der Schule Holzhausen ab Schuljahr 2017/18. T.: sofort Erweiterung der Sporthallenkapazität an der Ch.-Arnold-Schule. T.: sofort Stadtbezirk Südost Jährliche Prüfung und bei Erfordernis vorrangig Veränderung der Schulbezirksgrenze zwischen der Wilhelm-Busch-Schule und August-Bebel-Schule. Bei Notwendigkeit Schaffung eines Ersatzbaus mit Kapazitätserweiterung und Dreifeld-Sporthalle. Die Dreifeld-Sporthalle sichert mit den Sportunterricht der 125. Schule (Oberschule). Das mögliche Vorhaben ist in Verbindung mit dem letzten Punkt zu betrachten. T. Schulbezirk: jährliche Prüfung T. Schulneubau: 2020 Bei Bedarf ggf. befristete Veränderung der Schulbezirksgrenze zwischen der FranzMehring-Schule und der 31. Schule oder befristetes Interim für 31. Schule. T:. Schulbezirk: jährliche Prüfung T.: Interim: ggf. 2018 Errichtung eines vierzügigen Ersatzbaus für die 31. Schule mit Hort sowie Bau einer Zweifeld-Sporthalle. T.: 2021 Schaffung zusätzlicher Kapazitäten (Erweiterungsbau) für zwei Züge mit Hort für die 77. Schule, welche spätestens ab dem Schuljahr 2017/18 zur Verfügung stehen müssen. Die durch den Umzug der Schule Thonberg frei gelenkten Räume, werden der 77. Schule zugeordnet. Damit erhöht sich die Kapazität auf fünf Züge. (Beschlussvorlage DS-00440/14 undVI-DS01750) T.: 2017, 2018 Neubau einer Zweifeld-Sporthalle für die 77. Schule. Bedarf: 2018 Anbau für den Hort und die Schule Liebertwolkwitz bis 2019 schaffen. (Beschlussvorlage VI-DS-01854) T.: 2019 Strategische Sicherung einer Fläche im zentralen Gebiet des Stadtbezirkes für einen ggf. erforderlichen weiteren Schulneubau. (Beschlussvorlage VI-DS-01854) T.: sofort Stadtbezirk Süd • • Fertigstellung des Schulneubaus für die 3. Schule (RBV-978/11) T.: 2014 Sanierung und Weiterbetrieb des Altbaus der 3. Schule T.: sofort • Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks zwischen der 3. Schule und der Schule Connewitz ab dem Schuljahr 2015/16 T.: 2014 Stadtbezirk Südwest Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks der Schule am Adler und der 120. Schule zum Schuljahr 2016/17. (Beschlussvorlage VI-DS-01445-NF-002) erledigt -140- Ersatzbau mit Sporthalle für die Schule am Adler (Grundschule) am Standort RolfAxen-Straße, im Gebiet Kleinzschocher, bis 2019. Dabei Erweiterung auf eine Vierzügigkeit. Dies begründet sich im Wesentlichen durch die zusätzlich notwendigen Kapazitäten im Gebiet. Dieses Vorgehen ist auch im Zusammenhang mit der Bereitstellung von zusätzlichen Kapazitäten für die Oberschulversorgung zu betrachten. (Beschlussvorlage VI-DS-01784) T.:2019 Neubau eines vierzügigen Schulstandortes mit Sporthalle am Standort Gießerstraße. Für die Versorgung des Gebietes, insbesondere im Schulbezirk der Erich-Zeigner-Schule und der „Schule Weißenfelser Straße“, sind weitere Kapazitäten erforderlich. Zusätzlich ist die Sicherung der Versorgung in Lindenau mit zu realisieren. (Beschlussvorlage VI-DS-01854) T.:2020 Sanierung des Schulstandortes der 60. Schule mit Erweiterung um einen Zug mit der Zielstellung Hort, Sanitär und Speiseversorgung am Schulstandort zu vereinen. T.: 2018 Bis zur Fertigstellung ist ggf. die Bereitstellung eines Raumcontainers für Klassen plus Speiseraumerweiterung erforderlich. T.: 2016 Gestaltung der Fläche für den Hort der neuen Grundschule „Schule Weißenfelser Straße“. Bedarf: sofort Zur Sicherung des Sportunterrichts in der Erich-Zeigner-Schule und der „Schule Weißenfelser Straße“, ist der Neubau einer Zweifeldhalle erforderlich. Hierfür ist zuzüglich die Fläche zu sichern. T. Flächensicherung:sofort T. Bedarf:sofort T. Fertigstellung Sporthalle laut Plan: 2019 Erweiterung der vorhandenen Sporthalle oder Bau einer neuen Zweifeld-Sporthalle für die 120. Schule. Bedarf: sofort Falls es vor Bereitstellung der neuen Schulen in Plagwitz (Gießerstraße)und Kleinzschocher (Rolf-Axen-Straße) zu einem Mehrbedarf kommt, der nicht versorgt werden kann, ist die Bereitstellung von je einem Interim vorzunehmen. T.: jährliche Prüfung Stadtbezirk West Der Stadtratsbeschluss RBIV-1514/09 vom 25.02.2009 wird aufgehoben. T.:sofort Der Schulstandort „An der Kotsche“ wird 3,5 zügig für die 78. Schule mit Hort saniert. (Beschlussvorlage VI-DS-01854) T.: 2019 Bei Kapazitätsmehrbedarf für die 90. Schule ist die Schaffung eines gemeinsamen Schulbezirks mit der 91. Schule zur flexibleren Nutzung der Ressourcen zu avisieren. T.: jährliche Prüfung Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks 78. Schule und 100. Schule, ab dem -141- Schuljahr 2016/17. (Beschlussvorlage VI-DS-01445-NF-002) erledigt Stadtbezirk Alt-West • • • • • Es muss eine Erweiterung der Raumressourcen für die Schule Rückmarsdorf gefunden werden, da durch die Stadtrandlage der Schule bedingt, eine Veränderung der Schulbezirksgrenzen keine Entlastung herbeiführen kann. T.: umgehend Die Überschreitung der maximal möglichen Auslastung der Schule Gundorf (fünf Klassen) ist zu vermeiden. Hier kann im Bedarfsfall mit der Änderung des Schulbezirks reagiert werden. T.: jährlich Für die Schule Böhlitz-Ehrenberg erfolgt die Weiterführung der Umsetzung des „zukunftsfähigen Konzeptes zum Schulstandort Böhlitz-Ehrenberg“. Dazu erfolgt die Einordnung der Maßnahme „Realisierung zweiter Bauabschnitt an der Grundschule in Böhlitz-Ehrenberg“ in die auf dem Schulnetzplan aufbauende Investitionsplanung. T.: 2020 Um eine Überschreitung der maximalen Kapazität an der 157. Schule zu vermeiden, ist die Veränderung des Schulbezirks zur 172. Schule jährlich zu prüfen. T.: jährlich Mit der kommenden Fortschreibung der Schulnetzplanung muss eine Bewertung der langfristigen Bedarfsentwicklung im Bereich von Leutzsch vorgenommen werden. Aktuell kann keine ausreichend sichere Aussage zur Dynamik der Veränderungen entlang der Magistrale der Georg-Schwarz-Straße getroffen werden. Jedoch geht auch die gegenwärtige Prognose davon aus, dass die bestehenden Ressourcen der 172. und 157. Schule nicht ausreichen werden, um die Nachfrage dauerhaft abzusichern. Stadtbezirk Nordwest • • • • • Beobachtung der Bedarfsentwicklung der 39. Schule, um frühzeitig erforderliche Maßnahmen zur Absicherung der schulischen Versorgung zu gewährleisten. Gegebenenfalls muss eine Verkleinerung des Schulbezirk der 39. Schule erfolgen. T.: jährlich Reaktivierung des Objektes im Opferweg (ehemalige 58.Schule) Umfassende Sanierung des Objektes für den Schulbetrieb • Verlagerung der Paul-Robeson-Schule an den Standort – voraussichtlich im Jahr 2018 T.: 2015 Anpassung der Schulbezirke der Paul-Robeson-Schule, 39. Schule sowie Schule Stahmeln T.: 2015 Aufgabe des Objektes Stahmelner Höhe und Konzentration der Schule auf das Objekt Windmühlenweg. Abschluss der Rekonstruktion des Objektes für eine 2zügige Grundschule. T.: 2015 Sicherung einer Vorbehaltsfläche für einen Grundschulstandort im Bereich GohlisNord / Möckern (vorzugsweise entlang der Max-Liebermann-Straße, "Werk Motor"). -142- Stadtbezirk Nord • Erhöhung der Auslastung der Raumnutzung in der Karl-Liebknecht-Schule und Geschwister-Scholl-Schule über den Kapazitätsrichtwert. T.: jährlich • Anpassung der Schulbezirke zwischen der Hans-Kroch-Schule und der KarlLiebknecht-Schule zur Nutzung der vorhandenen Kapazitätsreserven. Dabei erfolgt die Prüfung der Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks zur flexibleren Ressourcennutzung. T.: 2015 • Anpassung der Schulbezirksgrenzen zwischen der Geschwister-Scholl-Schule und der Adam-Friedrich-Oeser-Schule. T.: 2015 • Das Bestandsgebäude der Erich-Kästner-Schule verbleibt am Netz. Es erfolgt ab dem Schuljahr 2015/16 die Mitnutzung. Dazu erfolgt in Abstimmung mit der Schule die Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes. T.: 2015 • In Wiederitzsch wird eine neue Grundschule errichtet, da der Platz am Schulstandort nicht mehr ausreichend für beide Schularten ist. T.: 2018 -143- 5. Karte 14: Oberschulen Planungsbereiche Oberschulen -144- Bei der Ermittlung des Handlungsbedarfs muss zwischen den schulstandortspezifischen Erfordernissen und den stadtbezirksübergreifenden Aufgabenstellungen unterschieden werden. Hierbei gilt es, über die Zielstellung der Schulnetzplanung hinaus auch die stadtplanerische Entwicklung und sozialräumliche Gestaltung mit zu berücksichtigen. Da die Oberschulen nicht über Schulbezirke verfügen, ist die Wahlmöglichkeit für den Schulbesuch an allen Schulen im Stadtgebiet gegeben. Für die Bedarfsspezifizierung ist die Bildung von Planungsräumen erforderlich. Bei der Festlegung der Planungsräume für die Oberschulversorgung wurden die überwiegenden Einzugsbereiche, Wegebeziehungen sowie gemeinsame Versorgungsräume berücksichtigt. Es lassen sich im Wesentlichen vier Planungsräume definieren, in denen jeweils vier bis sieben Oberschulen in kommunaler Trägerschaft zusammengefasst betrachtet werden. 5.1 Überblick Die Oberschule vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung und schafft Voraussetzungen für eine berufliche Qualifizierung. Sie ist eine differenzierte Schulart und gliedert sich in einen Hauptschul- und einen Realschulbildungsgang. Die Schülerinnen und Schüler erwerben mit dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss. Seit dem Schuljahr 2005/2006 nehmen alle Schülerinnen und Schüler im Hauptschulbildungsgang an einer besonderen Leistungsfeststellung teil und erwerben durch die erfolgreiche Teilnahme an dieser und bei entsprechenden Jahresnoten den Qualifizierten Hauptschulabschluss. Mit erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 10 und bestandener Abschlussprüfung wird mit dem Realschulbildungsgang der Realschulabschluss erworben. Im Schuljahr 2015/16 bestehen 25 Oberschulen, welche sich in Trägerschaft der Stadt Leipzig befinden. In all diesen Schulen findet Schulsozialarbeit statt. Die Bereitstellung von Ganztagsangeboten wird an allen Schulen realisiert. Aktuell werden an 16 Schulen Vorklassen für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund geführt. Dieses Angebot wird an anderen Schulen erweitert. Alle Schulen widmen sich auch der integrativen Unterrichtung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit den unterschiedlichsten sonderpädagogischen Förderbedarfen. Eine Besonderheit in der Leipziger Oberschullandschaft stellt die Nachbarschaftsschule dar. Sie arbeitet nach einem spezifischen pädagogischen Konzept, welches die Unterrichtung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 1 durchgängig bis zum 10. Schuljahr beinhaltet. Aufgrund dieser Besonderheit kann sie der Schulform „Gemeinschaftsschule“ zugeordnet werden. Mit dieser Schulform werden in Sachsen im Rahmen eines Schulversuchs Formen des längeren gemeinsamen Lernens und schulformübergreifende Kooperationen erprobt. Der Versuch begann im Jahr 2006 und wird laufend evaluiert. Er hat eine Laufzeit bis 2017. Da aus der Historie heraus die Nachbarschaftsschule bereits seit den 1990er Jahren nach diesem Modell arbeitet, kann sie über das Ende des Schulversuchs hinaus, vom SMK genehmigt, weiterhin nach ihrem Schulmodell, dann als Konsultationsschule für die Weiterentwicklung der Oberschule und die individuelle Förderung von Schülern, agieren. Sie ist in der Stadt Leipzig die einzige kommunale Schule dieser Art. Ergänzt wird das Oberschulangebot in kommunaler Trägerschaft durch nachfolgend aufgeführte, als staatlich anerkannte Ersatzschulen genehmigte Schulen in freier Trägerschaft: -145- • • • • • • • • Freie Schule Leipzig e.V. Evangelisches Schulzentrum Bischöfliches Maria-Montessori-Schulzentrum TÜV Oberschule Leipzig Freie Oberschule Leipzig Dr. P. Rahn & Partner Oberschule Gohlis – Schulen für gemeinschaftliches Lernen e.V. Freie Waldorfschule Karl-Schubert-Schule -Freie Waldorfschule im Aufbau Die Freie Waldorfschule und die Karl-Schubert-Schule führen die Schüler über 13 Schuljahre zum Realschulabschluss oder gymnasialen Abschluss. Eine Oberschulstatistik wird hier nicht geführt. Insofern sind sie in den nachfolgenden Statistiken nicht bzw. nur teilweise mit erfasst. Tabelle 64: Anzahl der Oberschulen, Schüler und Klassen in kommunaler und freier Trägerschaft 2015/16 Anzahl der Schulen Öffentliche Träger Freie Träger Summe Schüler Anteil in % Klassen Schüler pro Klasse ∅ Anteil in % 25 9586 89,4 417 89,1 22,9 6 1142 10,6 51 10,9 22,4 31 10728 100 468 100 22,9 (ohne die beiden Waldorfschulen) Der aktuelle Raumbestand der 25 Oberschulen in kommunaler Trägerschaft sowie die daraus abgeleiteten Kapazitätsrichtwerte unterteilen sich wie folgt: Tabelle 65: Raumbestand der Oberschulen in kommunaler Trägerschaft sowie der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert Schulen Kapazitätsrichtwert in kommunaler Trägerschaft in Zügen G.-Schumann-Schule* Petrischule Sportoberschule 20. Schule Schule Portitz 16. Schule Schule Paunsdorf Schule Mölkau 125. Schule Geschw.-Scholl-Schule Liebertwolkwitz Schule am Weißeplatz A.-von-Wiedebach-Schule Lene-Voigt-Schule Schule am Adler 56. Schule 84. Schule 94. Schule Helmholtzschule* Schule Georg-Schwarz-Str. davon Räume für Unterrichtszwecke in Klassen allg. UR FUR GR MZR/Aula Bibl. Leerräume >=40m² 3 2,5 3 2,5 2,5 3 3 2 2 18 14 18 15 15 18 16 12 12 19 14 18 16 15 18 14 12 12 11 12 11 10 11 11 12 11 13 0 2 3 0 1 1 2 0 1 1 1 1 1 1 1 1 0 1 0 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2,5 15 13 12 0 1 1 0 2 3 2,5 2 2,5 2,5 2,5 3,5 3 12 18 15 12 15 15 15 20 18 5 19 14 13 14 16 15 16 18 3 12 12 11 13 12 12 15 11 0 1 0 0 1 0 2 3 0 0 1 1 1 1 0 0 1 0 0 1 1 1 2 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -146- H.-Pestalozzi-Schule 68. Schule P.-Robeson-Schule 35. Schule Schule Wiederitzsch Nachbarschaftschule Summe 2 3,5 2 3 2 2 64 12 18 12 18 12 12 377 12 18 7 19 9 12 358 10 11 8 12 6 6 268 0 1 0 2 0 2 22 0 1 1 1 0 1 18 0 1 1 1 0 0 17 0 0 0 0 0 0 0 Stand 10/2015 * beinhaltet das Projekt Produktives Lernen Der aktuelle Raumbestand der Oberschulen in freier Trägerschaft sowie die daraus abgeleiteten Kapazitätsrichtwerte unterteilen sich wie folgt: Tabelle 66: Belegung der Oberschulen in kommunaler Trägerschaft im Schuljahr 2015/16 Schulen in kom m unaler Trägerschaft Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 VK Migr.*) Insgesam t Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. G.-Schumann-Schule 68 3 60 3 50 2 65 4 85 4 54 2 23 1 405 19 Petrischule 56 3 47 2 44 2 55 3 47 2 47 2 19 1 315 15 Sportoberschule 74 3 72 3 77 4 89 4 93 4 103 6 508 24 20. Schule 70 3 80 3 53 3 72 3 59 3 28 1 Schule Portitz 78 3 80 3 72 3 70 3 78 3 48 2 16. Schule 76 3 71 3 65 3 84 4 93 4 41 2 40 2 Schule Paunsdorf 72 3 50 2 56 3 70 3 55 3 34 2 24 1 Schule Mölkau 77 3 72 3 72 3 76 3 78 3 52 2 125. Schule 55 2 47 2 50 2 51 2 53 2 41 2 Schule am Weißeplatz 44 2 46 2 43 2 Geschw.-Scholl-Schule Liebertw. 83 3 73 3 74 3 74 3 106 4 69 3 A.-von-Wiedebach-Schule 92 4 75 3 63 3 63 3 85 4 59 3 478 22 Lene-Voigt-Schule 55 2 69 3 74 3 87 4 75 3 44 2 404 17 Schule am Adler 52 2 61 3 50 2 50 2 71 3 41 2 325 14 56. Schule 82 3 82 3 70 3 80 3 106 4 70 3 490 19 84. Schule 64 3 65 3 52 3 68 3 63 3 43 2 24 1 379 18 94. Schule 71 3 52 2 73 3 73 3 88 4 44 2 15 1 416 18 Helmholtzschule 67 3 57 3 58 3 69 4 87 4 40 2 24 2 402 21 Nachbarschaftsschule1) 53 2 52 2 52 2 47 2 48 2 47 2 17 1 316 13 Schule Georg-Schw arz-Str. 47 3 69 3 61 3 15 1 13 1 205 11 H.-Pestalozzi-Schule 55 2 52 2 52 2 51 2 56 2 39 2 305 12 68. Schule 92 4 104 4 85 4 77 3 75 3 48 2 481 20 P.-Robeson-Schule 73 3 68 3 46 2 78 3 94 4 50 2 16 1 425 18 35. Schule 65 3 74 3 68 3 72 3 67 3 52 2 22 1 420 18 Schule Wiederitzsch 55 2 55 2 51 2 55 2 54 2 50 2 320 12 1676 70 1633 68 1511 68 1591 70 1716 73 1144 52 9586 417 Summe Kamenz-Statistik 2015/16 -147- 37 41 315 1 2 16 399 17 426 17 470 21 361 17 427 17 297 12 133 6 479 19 Tabelle 67: Belegung der Oberschulen in freier Trägerschaft im Schuljahr 2015/16 Schulen Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 in freier Trägerschaft Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Freie Schule Leipzig e.V. 17 1 18 1 18 1 16 1 14 1 19 Evangelisches Schulzentrum 27 1 25 1 28 1 45 2 49 2 46 Montessori-Schulzentrum 25 1 25 1 26 1 25 1 25 1 TÜV Oberschule Leipzig 22 1 22 1 21 1 40 2 43 2 59 2 68 3 71 3 45 2 52 2 VKA Schüler Klassen Gesamt Schüler Klassen 1 102 6 2 220 9 24 1 150 6 43 2 191 9 77 3 372 15 Bischöfliches Maria- Freie Oberschule Leipzig Dr. P. Rahn & Partner Oberschule Gohlis- 18 1 17 1 18 1 18 1 18 1 18 1 107 6 Summe 168 Kamenz-Statistik 2015/16 7 175 8 182 8 189 9 201 9 227 10 1142 51 Schulen für gem. Lernen e.V. Das Ansteigen der Geburtenzahlen wirkt sich auch auf die Eingangsklassen der Oberschulen aus. Infolgedessen wird sich die Nachfrage nach Schulplätzen noch weiter erhöhen. Im Vergleich zwischen der Summe der gebildeten Klassen in der Klassenstufe 5 mit der möglichen Klassenbildung nach Kapazitätsrichtwert ist ein Defizit von 6 Klassen in den Oberschulen in kommunaler Trägerschaft zu verzeichnen. Dieses Defizit wird durch Belegung der Schulen über den Kapazitätsrichtwert hinaus ausgeglichen. Die Aufnahmekapazität der Oberschulen ist weitestgehend erschöpft. Die Situation wird sich im Zusammenhang mit dem weiteren Anstieg der Gesamtschülerzahl und der Annahme der Übergangsquote von 51% der Zugänge aus den Grundschulen auf die Oberschulen in den nächsten Jahren verschärfen. Kurz- bis langfristig sind die Kapazitäten dem steigenden Bedarf anzupassen. Im Besonderen wird sich die Nachfrage in den zentrumsnahen Gebieten aller Stadtbezirke erhöhen. Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf Grundlage der Prognose ist die aktuelle Bevölkerungsvorausberechnung des Amtes für Statistik und Wahlen aus dem Jahr 2013. Bei Annahme des Wechsels von etwas mehr als der Hälfte der Schülerinnen und Schüler aus den Abgangsklassen der Grundschulen auf die Oberschulen, ist etwa ab dem Schuljahr 2015/2016, jedoch spätestens mit Beginn des Schuljahres 2016/17, davon auszugehen, dass die Gesamtkapazität der Oberschulen vollends ausgeschöpft sein wird. Ausgehend von der Entwicklung im Grundschulbereich sowie der unterschiedlichen Bevölkerungsentwicklung in den einzelnen Ortsteilen, muss die Entwicklung des Bedarfs differenziert betrachtet werden. Die Auswertung der Erstwünsche der Schülerschaft für die Wahl der Oberschulen zeigt deutlich, dass diese und ihre Eltern vorrangig eine Oberschule in Wohnortnähe wählen. Während bei einigen Schulen erwartet werden kann, dass die vorhandenen Ressourcen die Nachfrage im eigenen Bestand absichern können, wird es an anderen Schulen aufgrund der Erschöpfung der Kapazität zu einer Erhöhung des Nachfragedrucks bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern kommen. -148- Tabelle 68: Bedarfsentwicklung in den Oberschulen 2029/30 2028/29 2027/28 2026/27 2025/26 2024/25 2023/24 2022/23 2021/22 2020/21 2019/20 2018/19 2017/18 2016/17 2015/16 2014/15 2013/14 *) Statistik Amt für Jugend, Familie und Bildung Schüler 5 1525 1640 1676 1806 1889 2087 2151 2193 2253 2264 2326 2397 2428 2454 2468 2476 2474 6 1544 1502 1633 1655 1783 1865 2060 2123 2165 2224 2235 2296 2366 2397 2423 2436 2444 7 1616 1550 1511 1639 1661 1790 1872 2068 2131 2173 2232 2243 2305 2375 2406 2432 2445 8 1421 1701 1591 1559 1691 1714 1847 1932 2134 2199 2242 2303 2315 2379 2451 2483 2510 9 1293 1441 1716 1587 1555 1687 1710 1843 1928 2129 2194 2237 2298 2310 2373 2445 2477 10 1005 1026 1144 1332 1232 1207 1309 1327 1430 1496 1652 1703 1736 1783 1793 1842 1897 Summe 8404 8860 9271 9578 9811 10350 10949 11486 12041 12485 12881 13179 13448 13698 13914 14114 14247 Klassen 5 64 68 70 73 76 84 87 88 91 91 94 96 98 99 99 100 99 6 63 63 68 70 73 76 84 87 88 91 91 94 96 98 99 99 100 7 67 67 68 68 70 73 76 84 87 88 91 91 94 96 98 99 99 8 56 71 70 68 68 70 73 76 84 87 88 91 91 94 96 98 99 9 51 61 73 70 68 68 70 73 76 84 87 88 91 91 94 96 98 10 46 49 52 58 56 54 54 56 58 61 67 70 70 73 73 75 77 Summe 347 379 401 407 411 425 444 464 484 502 518 530 540 551 559 567 572 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 Vorklassen für Migranten (DAZ) Schüler 24 264 384 672 768 864 864 864 864 864 864 864 864 864 864 864 864 Klassen 1 11 16 28 32 36 36 36 36 36 36 36 36 36 36 36 36 5.2 Planungsraum Ost Für die Oberschulversorgung stehen im Planungsraum acht öffentliche Oberschulen - die Georg-Schumann-Schule, die 16. Schule, die 20. Schule, die 125. Schule, die Schule Paunsdorf, die Schule Mölkau, die „Schule am Weißeplatz“ sowie die Geschwister-Scholl-Schule Liebertwolkwitz zur Verfügung. Die Entwicklung der Bevölkerung in diesem Planungsraum zeigt auf, dass hier besonders Familien mit Kindern die vorhandenen Wohngebiete annehmen. Mit der Inbetriebnahme der neuen „Schule am Weißeplatz“ kann im Planungsraum die Nachfrage nach Schulplätzen in den nächsten drei Jahren bei voller Auslastung und Belegung über den Kapazitätsrichtwert der Schulen hinaus noch gedeckt werden. Der Bedarf an Oberschulplätzen wird weiter ansteigen und langfristig auf höherem Niveau verbleiben. Demnach müssen spätestens ab dem Schuljahr 2019 zusätzliche Kapazitäten für eine vierzügige Oberschule bereitgestellt werden. Hierfür ist die Neueinrichtung einer Oberschule in der Ihmelsstraße vorgesehen. Um den eher eintretenden Mehrbedarf sichern zu können, wird ab 2017/18 ein Interim im Schulgebäude Löbauer Straße eingerichtet. Nachfolgend wird ab 2019 im Schulgebäude Löbauer Straße das Interim für die neue Oberschule in der Hainbuchenstraße, welche ab 2023 im Schulnetz sein soll, eingerichtet. Darüber hinaus ist strategisch die Fläche für einen weiteren, verkehrstechnisch gut erreichbaren, zentrumsnahen Oberschulstandort zu sichern. Die Schaffung eines zusätzlichen neuen Oberschulstandortes im Ortsteil Engelsdorf ist aus aktueller Sicht nicht erforderlich. -149- Grafik : Bedarfsentwicklung bei den Eingangsklassen im Planungsraum Ost Eingangsklassen in Oberschulen PR Ost 30 Hainbuchenstr. 3 Züge 25 Ihmelstr. 4 Züge 20 Eingangsklassen IST 15 Weißeplatz 2 Züge Prognose Eingangsklassen 2013 Kapazität 10 Interim 5 0 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 2034 Schuljahresbeginn 16. Schule (Konradstraße 67, 04315 Leipzig) Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Volkmarsdorf. Der Kapazitätsrichtwert liegt bei einer Dreizügigkeit (bis 18 Klassen). Die derzeitige und zukünftige Auslastung der 16. Schule liegt jedoch über der Grenze des Kapazitätsrichtwertes. Eine Entlastung der angespannten Auslastungssituation kann erst durch die Inbetriebnahme der neuen Oberschule am Standort Ihmelsstraße oder durch anderweitige Kapazitätserweiterungen an Oberschulen bringen. An der Schule sind zudem noch zwei Vorklassen für Migranten angegliedert. Handlungsbedarf: Eine Kapazitätserweiterung direkt am Schulstandort 16. Schule ist aufgrund der Lage des Schulgebäudes und -geländes nicht möglich. Nur durch Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Planungsraum Ost kann der Nachfrage an Oberschulplätzen begegnet werden. Georg-Schumann-Schule (Glockenstraße 6, 04103 Leipzig) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Zentrum-Südost und ist mit einem Kapazitätsrichtwert von drei Zügen ausgewiesen. Teile des Schulhauses werden durch das Projekt „Produktives Lernen“ genutzt. Das „Akademische Orchester“ nutzt auf mietvertraglicher Basis dauerhaft einen Raum und bei Bedarf die Aula. Die Schule ist Bestandteil des Deutsch-Französischen Bildungszentrums. Es wird eine Vorklasse für Migranten geführt. Handlungsbedarf: Wenn das alte Schulgebäude der Pablo-Neruda-Schule nicht mehr für die Grundschulversorgung benötigt wird, erfolgt eine Sanierung für eine Oberschule. Die Georg-Schumann-Schule wird dann in dieses Gebäude ziehen. Damit befinden sich die G.-Schumann-Schule (Oberschule), die P.Neruda-Schule (Grundschule) und die A.-Ph.-Reclam-Schule (Gymnasium) als Deutsch-Französisches Bildungszentrum in unmittelbarer Nähe zueinander. Das Projekt „Produktives Lernen“ soll am Standort in der -150- Glockenstraße verbleiben. Im Nachgang zu dieser Schulverlagerung soll im Gebäude an der Glockenstraße eine weitere Oberschule eingerichtet werden. Aufgrund der starken Zunahme an DaZ-Klassen (Deutsch als Zweitsprache) wird an dieser Schule ein Raumsystem für zusätzliche Klassen eingerichtet. 20. Schule (Bästleinstraße 14, 04347 Leipzig) Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Schönefeld-Ost. Der Kapazitätsrichtwert liegt bei einer 2,5 Zügigkeit (15 Klassen). Die derzeitige und zukünftige Auslastung der 20. Schule liegt jedoch über der Grenze des Kapazitätsrichtwertes. Eine Entlastung der angespannten Auslastungssituation wird es erst durch Erweiterung oder Inbetriebnahme neuer Oberschulstandorte geben. An der Schule ist eine Vorklasse für Migranten angegliedert. Handlungsbedarf: Der Schulstandort ist stabil. Es sind zeitnah im Planungsraum Ost zusätzliche Oberschulkapazitäten zu schaffen. 125. Schule (Heinrichstraße 43/45, 04317 Leipzig) Die Schule befindet sich im Ortsteil Reudnitz-Thonberg und nutzt gemeinsam mit der Wilhelm-Busch-Schule (Grundschule) und deren zugehörigem Hort ein Schulgebäude. Aus diesem Grund kann sie lediglich zweizügig geführt werden. Es ist zu erwarten, dass diese Schule künftig stärker nachgefragt werden wird, da im Wohnumfeld die Schülerzahlen in den Grundschulen stark ansteigen. Die Kapazität der Schule ist ausgeschöpft. Eine räumliche Erweiterung am Standort ist nicht möglich, da die Wilhelm-Busch-Schule (Grundschule) im Schulnetz der Grundschulen erhalten bleiben muss. Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. Die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Planungsraum ist erforderlich. Sollte es notwendig werden, dass für die Wilhelm-Buch-Schule ein Ersatzstandort gebaut werden muss, wird in der Folge die 125. Schule auf eine Vierzügigkeit erweitert. Die Dreifeld-Sporthalle am ggf. neuen Standort der Grundschule, würde den Sportbedarf für die erweiterte 125. Schule mit sichern. Schule Paunsdorf (Zum Wäldchen 4, 04329 Leipzig) Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Paunsdorf in Randlage eines PlattenbauWohngebietes. Der Kapazitätsrichtwert liegt bei einer 3 Zügigkeit (18 Klassen). An der Schule ist eine Vorklasse für Migranten angegliedert. Handlungsbedarf: Der Schulstandort ist stabil. Es sind zeitnah im Planungsraum Ost zusätzliche Oberschulkapazitäten zu schaffen. Aufgrund der starken Zunahme an DaZKlassen (Deutsch als Zweitsprache) wird an dieser Schule ein Raumcontainer für zusätzliche Klassen eingerichtet. Schule Mölkau (Schulstraße 6, 04316 Leipzig) Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Mölkau. Der Kapazitätsrichtwert der Schule ist für eine Zweizügigkeit (12 Klassen) ausgewiesen. Aktuell führt die Schule 17 Klassen und ist damit erheblich über den Kapazitätsrichtwert ausgelastet. Zudem nutzt die Oberschule gemeinsam mit der Grundschule (einschl. Hort) einen Schulstandort und Räume im Schulhaus der Grundschule. Handlungsbedarf: -151- Kurzfristig ist der Raumbedarf auf eine dreizügige Oberschule durch einen Anbau am Schulstandort auszugleichen. Dabei sollen alle Räume der Oberschule, die derzeit noch in der Grundschule mit untergebracht sind, mit im Anbau Berücksichtigung finden. Für die Grundschule werden damit freie Kapazitäten geschaffen. Geschwister-Scholl-Schule Liebertwolkwitz (Am Angerteich 2, 04288 Leipzig) Die Schule befindet sich im Ortsteil Liebertwolkwitz und ist im Kapazitätsrichtwert für eine 2,5-zügige Schule mit 15 Klassen ausgewiesen. Die Schule nutzt gemeinsam mit dem Hort und der Schule Liebertwolkwitz (Grundschule) einen Schulstandort, wobei jede Schule über ein eigenes Gebäude verfügt. Die gegenwärtige Auslastung beträgt 19 Klassen. Auch für die kommenden Jahre wird davon ausgegangen, dass es zu keinem Rückgang der Nachfrage nach Schulplätzen an dieser Schule kommen wird und sie weiter in der maximal dreizügigen Auslastung geführt werden muss. Handlungsbedarf: im Rahmen der Erneuerung des Kellers können zwei zusätzliche Räume für Unterricht gewonnen werden. Damit erfolgt eine Entlastung des innerschulischen Platzbedarfs. Weitere räumliche Erweiterung sind nicht gegeben. Die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Planungsraum ist erforderlich. Schule am Weißeplatz (Ferdinand-Jost-Straße 33, 04299 Leipzig) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Stötteritz. Sie ist seit dem Schuljahr 2014/15 als eigenständige Schule im Schulnetz und hat einen Kapazitätsrichtwert von zwei Zügen. Aktuell wird der gesamte Schulstandort (zwei Gebäude und Sporthalle) saniert, wobei die Schule am Ort verbleibt. Die Sanierung wird voraussichtlich 2017 abgeschlossen. Handlungsbedarf: Während der Sanierung der beiden Häuser und der Sporthalle, muss die Sicherung der Aufnahmemöglichkeit von jährlich zwei fünften Klassen erfolgen. Ab dem Schuljahr 2016/17 werden die Schüler im sanierten Haus 1 unterrichtet. Da die vorhandene denkmalgeschützte Sporthalle für die Realisierung des Lehrplans nicht aus reicht, ist eine zusätzliche Sporthalle erforderlich. Für die Sicherung der Kapazitäten wird das Gebäude der jetzigen G.-SchumannSchule als zusätzliche Oberschule wieder zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist, dass die G.-Schumann-Schule in das ehemalige Gebäude der P.-Neruda-Schule umgezogen ist. Nach 2020 erfolgt, nach entsprechender Sanierung, die Bereitstellung des Gebäudes der ehemaligen Heinrich-Heine-Schule in Paunsdorf. AHF Schulverein Der AHF Schulverein beabsichtigt auf dem Gebiet der Alten Messe neben der Erweiterung der Grundschule auch die Einrichtung einer zweizügigen Oberschule ab dem Schuljahr 2017/18. 5.3 Planungsraum Zentrum, Süd Der Planungsraum erstreckt sich vom Zentrum-Nordwest über die Südvorstadt, Connewitz bis nach Dölitz-Dösen und verfügt über vier öffentliche Oberschulen: die -152- Sportoberschule, die Petrischule, die Apollonia-von-Wiedebach-Schule und die Lene-Voigt-Schule. Eine außerordentlich starke Bevölkerungsentwicklung ist im Zentrum-Nordwest, in der Südvorstadt und in Connewitz zu verzeichnen. Beginnend Seit dem Schuljahr 2014/2015 ist ein einen Anstieg der Schülerzahlen in den Oberschulen zu verzeichnen. Diesen Anstieg haben im Besonderen die Sportoberschule, die Petrischule und die Apollonia-von-Wiedebach-Schule zu kompensieren. Mit den vorhandenen Kapazitäten kann der Bedarf im Gebiet bei voller Auslastung der Schulen bis spätestens zum Schuljahr 2018/19 gesichert werden. Danach müssen ab dem Schuljahr 2019/20 neben dem einen zusätzlichen Zug der Sportoberschule weitere Kapazitäten für eine fünfzügige Oberschule bereitgestellt werden. Hier ist vorgesehen, auf dem Gelände des Bayerischen Bahnhofs eine neue Oberschule zu errichten. Setzt sich diese positive Wohngebietsentwicklung in den kommenden Jahren weiter fort, kann die Situation eintreten, dass im Planungsraum ab 2020 der Bedarf für drei weitere Züge entsteht. Dafür stehen die Kapazitäten an der neu einzurichtenden Oberschule im Planungsraum Ost (altes Gebäude der G.-Schulmann-Schule) zur Verfügung. Grafik : Bedarfsentwicklung bei den Eingangsklassen im Planungsraum Mitte-Süd Eingangsklassen in Oberschulen PR Mitte-Süd 24 22 20 Sportoberschule 1 Zug 18 16 Altgebäude Neruda 3 Züge 14 Bayerischer Bhf. 5 Züge 12 10 8 6 Eingangsklassen IST 4 Prognose Eingangsklassen 2013 2 Kapazität 0 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 2034 Schuljahresbeginn Sportoberschule (Max-Planck-Straße 1/3, 04105 Leipzig) Die Schule befindet sich im Ortsteil Zentrum-Nordwest und steht mit drei Zügen, das entspricht 18 Klassen, für die Oberschulversorgung zur Verfügung. Aktuell ist sie mit sechs Klassen überbelegt. Hier werden Schüler unterrichtet und betreut, die neben der schulischen Ausbildung Leistungssport betreiben. Handlungsbedarf: Am Standort ist eine Erweiterung der Kapazitäten nicht möglich. Ein Ersatzneubau soll in der Goyastraße errichtet werden. Dabei wird die Kapazität um einen Zug erhöht. Das aktuelle Schulgebäude soll künftig durch die Schule 5 (Grundschule) genutzt werden. Petrischule (Paul-Gruner-Straße 50, 04107 Leipzig) Die Schule befindet sich im Ortsteil Zentrum-Süd. Das Schulgebäude besitzt nicht die Kapazitätsreserven, um die Nachfrage aus dem Wohnumfeld der Schule vollständig abzufangen. Daher müssen zur Sicherung künftigen Nachfrage Reserven -153- an den anderen Schulen des Planungsraumes mitgenutzt werden. Es wird eine Vorklasse für Migranten geführt. Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. Die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Planungsraum ist erforderlich. Apollonia-von-Wiedebach-Schule (Arno-Nitzsche-Straße 7, 04277 Leipzig) Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Südvorstadt. Der Kapazitätsrichtwert der Schule ist für eine Dreizügigkeit (18 Klassen) ausgewiesen. Aktuell werden 22 Klassen geführt. Das Schulhaus ist barrierefrei. Zudem befindet sich im Schulgebäude das „Kompetenzzentrum Sprachliche Bildung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund“. Dafür werden dauerhaft zwei Räume genutzt. Aktuell werden zwei Vorklassen für Migranten geführt. Handlungsbedarf: Der Schulstandort ist stabil. Es sind zeitnah im Planungsraum Süd zusätzliche Oberschulkapazitäten zu schaffen. Lene-Voigt-Schule (Willi-Bredel-Straße 11, 04279 Leipzig) Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Lößnig. Der Kapazitätsrichtwert der Schule ist für eine 2,5 Zügigkeit (15 Klassen) ausgewiesen. Die derzeitige und zukünftige Auslastung der L.-Voigt-Schule liegt jedoch über der Grenze des Kapazitätsrichtwertes. Eine Entlastung der angespannten Auslastungssituation wird es erst durch Erweiterung oder Inbetriebnahme neuer Oberschulstandorte geben. Handlungsbedarf: Der Schulstandort ist stabil. Es sind zeitnah im Planungsraum Süd zusätzliche Oberschulkapazitäten zu schaffen. Auf dem Gelände des Bayerischen Bahnhofs erfolgt der Neubau einer fünfzügigen Oberschule. Wenn das alte Schulgebäude der P.-Neruda-Schule nicht mehr für die Grundschulversorgung benötigt wird, dann erfolgt eine Sanierung für eine Oberschule. Die G.-Schumann-Schule aus dem Planungsbezirk Ost wird in dieses Gebäude ziehen. Damit wäre auch die Oberschule des Deutsch-Französischen Bildungszentrums auf dem Campus. Im Gebäude der G.-Schumann-Schule wird eine neue Oberschule eingerichtet, welche dann auch eine Versorgungsaufgabe für den Planungsraum Mitte-Süd hat. 5.4 Planungsraum West Im betrachteten Gebiet stehen von Böhlitz-Ehrenberg bis HartmannsdorfKnautnaundorf sechs öffentliche Oberschulen für die Versorgung zur Verfügung. Zusätzlich befindet sich die Nachbarschaftsschule, welche im Rahmen eines Schulversuches agiert, im Gebiet. Aufgrund der differenzierten Bevölkerungsentwicklung in den einzelnen Ortsteilen wird insbesondere die Schule am Adler künftig sehr stark nachgefragt werden, da im Wohnumfeld eine ebenfalls stark steigende Schülerschaft in den Grundschulen zu verzeichnen ist. Mit den vorhandenen Kapazitäten und unter optimaler Auslastung der Schulgebäude, konnte der Bedarf im Planungsraum bis 2015/2016 gedeckt werden. Aufbauend seit dem Schuljahr 2013/14, werden die Kapazitäten (drei Züge) des Schulgebäudes der ehemaligen 57. Schule genutzt. Das Schulgebäude der ehemaligen 55. Schule wird als drei- bis vierzügige Oberschule saniert und soll 2017 als zusätzliche Schule wieder im Schulnetz zur Verfügung stehen. Um den eher eintretenden Mehrbedarf -154- sichern zu können, wird ab 2016/17 ein Interim im Schulgebäude Uhlandstraße eingerichtet. Nach Auszug der Grundschule, ist eine Erweiterung der Schule am Adler vorgesehen. Grafik : Bedarfsentwicklung bei den Eingangsklassen im Planungsraum West Eingangsklassen in Oberschulen PR West 35 30 Uhlandstr. (4 Züge) 25 Erw. Schule am Adler 2 Züge 20 ehem. 55. 3-4 Züge 15 10 Eingangsklassen IST Prognose Eingangsklassen 2013 5 Kapazität 0 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 2034 Schuljahresbeginn 56. Schule (Dieskaustraße 213, 04249 Leipzig) Die Schule befindet sich im Ortsteil Großzschocher und steht im Schulnetz mit einem Kapazitätsrichtwert von 2,5 Zügen mit 15 Klassen zur Verfügung. Die gegenwärtige Auslastung beträgt 19 Klassen. Handlungsbedarf: Erhalt am jetzigen Schulstandort. 84. Schule (Stuttgarter Allee 5, 04209 Leipzig) Die Schule befindet sich im Ortsteil Grünau-Mitte und hat einen Kapazitätsrichtwert von 2,5 Zügen mit 15 Klassen. Es wird eine Vorklasse für Migranten geführt. Handlungsbedarf: Mit der Fusion der 84. Schule und der 55. Schule wurde bestimmt, dass nach der Sanierung des Schulstandortes der ehemaligen 55. Schule die 84. Schule in das Gebäude einzieht. Aufgrund der stark steigenden Schülerzahlen ist es jedoch erforderlich, dass im Gebäude der ehemaligen 55. Schule eine zusätzliche neue Oberschule eingerichtet wird. Damit verbleibt die 84. Schule weiterhin und langfristig an ihrem jetzigen Standort. Dieser Schulstandort bedarf einer komplexen Sanierung. Aufgrund der starken Zunahme an DaZKlassen (Deutsch als Zweitsprache) wird an dieser Schule ein Raumcontainer für zusätzliche Klassen eingerichtet. -155- 94. Schule (Miltitzer Weg 3, 04205 Leipzig) Die Schule befindet sich im Ortsteil Grünau-Nord und steht mit einem Kapazitätsrichtwert von 2,5 Zügen mit 15 Klassen für die Oberschulversorgung zur Verfügung. Es wird eine Vorklasse für Migranten geführt. Handlungsbedarf: Im Rahmen der Neugestaltung des gesamten Schulstandortes in Grünau Nordwest, ist Eine Sanierung des Schulhauses mit Kapazitätserweiterung am Standort vorgesehen. Schule am Adler (Antonienstraße 24, 04229 Leipzig) Die Schule befindet sich im Ortsteil Plagwitz. Die Richtkapazität ist mit einer Belegung von 12 Klassen ausgewiesen, was einer Zweizügigkeit entspricht. Die Schule nutzt, gemeinsam mit der Schule am Adler (Grundschule) und deren zugehörigem Hort, ein Schulhaus. Der offene Freizeittreff des Vereins RAA Leipzig e.V.(Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule) nutzte bis März 2015 Räume im Schulgebäude. Der offene Freizeittreff wird künftig an einem anderen Standort in der Erich-Zeigner-Allee weitergeführt. Handlungsbedarf: Die Kapazität der Schule ist ausgeschöpft. Eine räumliche Erweiterung ist am Standort nur dann möglich, wenn die Grundschule einen neuen Standort erhält. Trotz der zusätzlichen Oberschule im Gebäude Ratzelstraße 26, kann der künftige Bedarf im Gebiet nicht befriedigt werden. Die Schaffung von zusätzliche zwei Zügen für die Schule am Adler ist erforderlich. Die durch den Auszug des Vereins RAA Leipzig e.V. frei gewordenen Räume im Keller, werden seit April 2015 von beiden Schulen und dem Hort nachgenutzt. Helmholtzschule (Helmholtzstraße 6, 04177 Leipzig) Die Schule befindet sich im Ortsteil Lindenau und hat einen Kapazitätsrichtwert von 3,5 Zügen, was einer Belegung mit 21 Klassen entspricht. Aktuell werden 21 Klassen unterrichtet. In der Helmholtzschule wird das Projekt „Produktives Lernen“ durchgeführt. Es werden zwei Vorklassen für Migranten geführt. Handlungsbedarf: Eine räumliche Erweiterung am Standort nicht möglich. Weitere räumliche Reserven stehen am Standort nicht mehr zur Verfügung. Heinrich-Pestalozzi-Schule (Pestalozzistraße 39/41, 04178 Leipzig) Die Schule befindet sich im Ortsteil Böhlitz-Ehrenberg. Sie steht mit zwei Zügen für die schulische Versorgung zur Verfügung. Handlungsbedarf: Die Kapazität der Schule ist ausgeschöpft. Eine räumliche Erweiterung ist am Standort nicht möglich. Die Schule muss in den kommenden Jahren mit der vorhandenen Kapazität die Schulversorgung für den Bereich sicherstellen. Zuzüglich mussten vier Räume der Oberschule an die am gleichen Standort befindliche Schule Böhlitz Ehrenberg abgegeben werden, um deren Bedarf sichern zu können. Hier ist eine Entlastung vorgesehen (siehe Grundschulen Stadtbezirk Südwest). Im Nachgang soll die Raumnutzung im Gebäude verbessert und optimiert werden. -156- Nachbarschaftsschule (Gemeindeamtsstraße 8-10, 04177 Leipzig) Die Schule befindet sich im Ortsteil Alt-Lindenau. Hier werden Kinder im Grundschulalter aufgenommen und über zehn Schuljahre bis zum Realschulabschluss geführt. Die Schule nutzt zwei Gebäude. Beide Häuser wurden barrierefrei saniert. Die Schule hat eine Kapazität von zwei Zügen und ist durchgängig zweizügig ausgelastet, was die Annahme des Schulkonzeptes durch die Elternschaft bestätigt. Es wird eine Vorklasse für Migranten geführt. Handlungsbedarf: Es besteht kein Handlungsbedarf. Der Schulversuch kann mit der vorhandenen Kapazität weitergeführt werden. Schule Georg-Schwarz-Straße (Georg-Schwarz-Straße 113, 04179 Leipzig) Die Schule befindet sich im Ortsteil Leutzsch. Die Schule hat eine Kapazität von drei Zügen und ist aktuell mit 11 Klassen belegt. Bis zum Schuljahresende 2014/15 wurden die Klassen als Nebenstelle der Helmholzschule geführt. Seit dem Schuljahr 2015/16 ist sie eigenständig. Es wird eine Vorklasse für Migranten geführt. Handlungsbedarf: Weiterer Aufbau der Schule. Im Planungsraum werden zusätzliche Kapazitäten durch die Bereitstellung der zusätzlichen „Schule Georg-Schwarz-Straße“ (ehemalige 57. Schule), des Gebäudes der ehemaligen 55. Schule sowie der Bereitstellung eines eigenen Schulhauses für die Schule am Adler geschaffen. Darüber hinaus wird ab dem Schuljahr 2016/17 das Schulgebäude Uhlandstraße 28 für Oberschulkapazitäten sowie für Interimsklassen des neuen Gymnasiums in der Karl-Heine-Straße zur Verfügung stehen. Da sich die Sanierung des Schulgebäudes der ehemaligen 55. Schule verzögert, ist eine Fertigstellung erst Ende 2017 realistisch. Aus diesem Grund und mit Blick auf die weiter steigenden Schülerzahlen plus Auslastung und teilweise Überlastung aller bestehenden Oberschulen müssen bereits zum Schuljahresbeginn 2016/17 Interim-Klassen für die neue „Schule Ratzelstraße“ gebildet werden. Dies ist im Gebäude Uhlandstraße 28 vorgesehen. Bis zur Fertigstellung des Schulhauses in der Ratzelstraße werden die Interimklassen als Nebenstelle der Schule am Adler geführt. 5.5 Planungsraum Nord Das betrachtete Gebiet erstreckt sich von Lützschena-Stahmeln bis Plaußig-Portitz und umfasst siedlungsschwache Randgebiete wie Seehausen sowie bevölkerungsreiche Gebiete wie den Ortsteil Gohlis-Süd. Es stehen fünf öffentliche Schulen für die Nachfrage nach Oberschulplätzen zur Verfügung. Mit Erweiterung der Kapazität der Paul-Robeson-Schule und den durch die Sanierung des Schulstandortes Breitenfelder Straße geschaffenen zusätzlichen Kapazitäten, kann der erwartete Bedarf bis 2016 gedeckt werden. Der nachfolgende Anstieg der Schülerzahlen kann mit der Herrichtung des Schulhauses Diderotstraße sowie des Baus einer zusätzlichen fünfzügigen Oberschule ausgeglichen werden. -157- Grafik :Bedarfsentwicklung bei den Eingangsklassen im Planungsraum Nord Eingangsklassen in Oberschulen PR Nord 30 25 5 Züge im PB Nord 20 15 alte 68. eigenständig AST bzw. Container der P.Robeson 10 Eingangsklassen IST Prognose Eingangsklassen 2013 Kapazität 5 Interim 0 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 2034 Schuljahresbeginn Paul-Robeson-Schule (Jungmannstraße 5, 04159 Leipzig) Die Schule befindet sich im Ortsteil Wahren. Sie ist mit einer Richtkapazität von zwei Zügen ausgelegt, was einer Gesamtklassenanzahl von 12 entspricht. Sie nutzt das Schulhaus gemeinsam mit der Paul-Robeson-Schule (Grundschule) und deren zugehörigem Hort. Da die räumlichen Kapazitäten nicht ausreichen, nutzt die Schule Räume im Schulhaus Anhalter Straße. Im aktuellen Schuljahr führt sie 18 Klassen. Es wird eine Vorklasse für Migranten geführt. Handlungsbedarf: Sobald die Grundschule aus dem Gebäude heraus gelenkt ist, kann der Oberschule das gesamte Schulhaus zur Verfügung gestellt werden. Bis dahin wird die Schule einen Raumcontainer nutzen, der aufgrund der starken Zunahme an DaZ-Klassen (Deutsch als Zweitsprache) auch für die Bildung einer zusätzlichen DaZ-Klasse mit bereit steht. 68. Schule (Breitenfelder Straße 19, 04155 Leipzig) Die Schule befindet sich im Ortsteil Gohlis und ist mit einer Richtkapazität von 3,5 Zügen mit 21 Klassen ausgewiesen. Die Schule ist eingebunden in den Schulversuch ERINA, wobei Schülerinnen und Schüler der Lindenhofschule (Förderschule für geistig Behinderte) gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern der Oberschule unterrichtet werden. Die gegenwärtige Auslastung beträgt 20 Klassen. Handlungsbedarf: Ein Handlungsbedarf ist nicht gegeben. -158- 35. Schule (Virchowstraße 4/6, 04157 Leipzig) Die Schule befindet sich im Ortsteil Gohlis-Mitte. Sie hat einen Kapazitätsrichtwert von drei Zügen, was einer Klassenzahl von 18 entspricht. Die Belegung liegt aktuell bei 18 Klassen. Es wird eine Vorklasse für Migranten geführt. Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. Die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Planungsraum ist erforderlich. Mit Blick auf die weiter steigenden Schülerzahlen plus Auslastung und teilweise Überlastung aller bestehenden Oberschulen müssen bereits zum Schuljahresbeginn 2016/17 Interim-Klassen für die neue Oberschule im Schulgebäude Diderotstraße gebildet werden. Dies ist im Schulgebäude Anhalter Straße vorgesehen. Bis zur Fertigstellung des Schulhauses in der Diderotstraße werden die Interimklassen als Nebenstelle der 35. Schule geführt. Schule Wiederitzsch (Zur Schule 11, 04158 Leipzig) Die Schule hat einen Kapazitätsrichtwert von zwei Zügen. Da sie das Gebäude gemeinsam mit der Schule Wiederitzsch (Grundschule) nutzt, sind die Raumressourcen unzureichend. Um die räumlichen Defizite für die Mindestzügigkeit am Standort zu sichern, wurden durch Errichtung eines Systembaus die fehlenden Raumressourcen geschaffen. Aktuell führt sie 12 Klassen. Handlungsbedarf: Durch die gemeinsame Nutzung des Objektes besteht aufgrund des Ansteigens der Schülerzahlen im Grundschulbereich Erweiterungsbedarf. Die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Planungsraum ist erforderlich. Schule Portitz (Lidicestraße 12, 04349 Leipzig) Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Thekla. Der Kapazitätsrichtwert der Schule ist für eine 2,5 Zügigkeit (15 Klassen) ausgewiesen. Die derzeitige und zukünftige Auslastung der Schule Portitz liegt jedoch über der Grenze des Kapazitätsrichtwertes. Eine Entlastung der angespannten Auslastungssituation wird es erst durch Erweiterung oder Inbetriebnahme neuer Oberschulstandorte geben. Handlungsbedarf: Der Schulstandort ist stabil. Es sind zeitnah im Planungsraum Nord zusätzliche Oberschulkapazitäten zu schaffen. Aufgrund der starken Zunahme an DaZ-Klassen (Deutsch als Zweitsprache) wird an dieser Schule ein Raumcontainer für zusätzliche Klassen eingerichtet. Bedarf für zusätzlichen 5-zügigen Oberschulstandort Um langfristig ausreichend die benötigten Kapazitäten sichern zu können, bedarf es ab 2023/24 der Bereitstellung einer zusätzlichen fünfzügigen Oberschule im Gebiet. Strategisch ist hierfür eine Fläche zu sichern. Im Schulgebäude Anhalter Straße werden ab Schuljahresbeginn 2016/17 InterimKlassen für die neue Oberschule in der Diderotstraße gebildet werden. Nachfolgend werden die Räume in der Anhalter Straße für das Interim der neuen fünfzügigen Oberschule genutzt. -159- 5.6 Fazit zum schulspezifischen Handlungsbedarf sowie Ableitung der Bedarfsentwicklung in den Planungsräumen In der Differenz zwischen dem vorhandenen Schulraumbestand und der Nachfrage nach Schulplätzen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur geringfügige Reserven an einzelnen Schulstandorten vorhanden. An Schulen, die sich in Gebieten mit starker städtebaulicher Entwicklung befinden, können bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Nachfragen aus dem Wohnumfeld nicht mehr befriedigt werden. Insofern ist es unerlässlich, dass alle Ressourcen im jeweiligen Planungsraum und auch übergreifend ausgelastet werden. Teilweise müssen Auslastungen über den Kapazitätsrichtwert erfolgen, bis die zusätzlichen neuen Kapazitäten im Schulnetz zur Verfügung gestellt werden können. Unter diesem Gesichtspunkt sind die Kapazitäten der vorhandenen Oberschulen ausreichend, um den stadtweiten Bedarf, in Auslastung und Überlastung der Schulen, bis zum Schuljahr 2016/2017 decken zu können. Die Prognose der Schülerzahlen zeigt deutlich eine kontinuierliche Zunahme der Eingangsklassen auf. Von 70 Eingangsklassen im Schuljahr 2015/16 ist eine Steigerung auf 98 Eingangsklassen im Jahr 2025/26 zu verzeichnen. Der Verbleib auf diesem hohen Niveau ist ebenfalls erkennbar. Grafik : Entwicklung der Eingangsklassen bei Erweiterung der Kapazität Entwicklung der Eingangsklassen in Oberschulen 120 ehem. Uhland und Systembauten Erw. Schule am Adler, und neuer Standort PB Ost alte Neruda Bayrischer Bhf. 100 80 Ast. P.- Robeson bzw. Systembau 60 Sport OS, ehem. 55. und Systembauten 40 ehem. 68. u. Ihmelsstr. 4 Züge im PB Nord Hainbuchenstr. 3 Züge Eingangsklassen IST Prognose Eingangsklassen 2013 20 Weißepl. u. ehem. 57. Kapazität vorzeitige Klassenbildung im Interim 0 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 2034 Schuljahresbeginn Dies bedeutet, dass neben den bereits umgesetzten Maßnahmen die Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten von einer neuen fünfzügigen Oberschule durch Neubau am Bayerischen Bahnhof, einer vierzügigen Schule durch Aktivierung der ehemaligen Uhlandschule, einer dreizügigen Oberschule durch Sanierung des alten Schulgebäudes der P.-Neruda-Schule, einer vierzügigen Oberschule in der Ihmelsstraße, einer dreizügigen Oberschule in der Hainbuchenstraße und die Erweiterung der Schule am Adler um zwei Züge nach Umzug der Grundschule erfolgen muss. Nach Sanierung der ehemaligen 55. Schule erfolgt kein Umzug der 84. Schule in dieses Gebäude1. Es wird hier zusätzlich eine neue Oberschule 1 Stadtratsbeschluss RBIV-1515/09 vom 25.02.2009 wird nicht umgesetzt. -160- eingerichtet. Für die Sportoberschule erfolgt ein Ersatzbau in der Goyastraße bei einer Erweiterung um einen Zug. Die P.-Robeson-Schule nutzt zusätzlich einen Container, bis die Grundschule in ihr neues Domizil umziehen kann. Des weiteren wird im Schulgebäude in der Diderotstraße (ehemaliges Gebäude der 68. Schule) wieder eine eigenständige zusätzliche Oberschule eingerichtet. Darüber hinaus sind strategisch eine Fläche für den Bau einer weiteren Oberschule im Planungsraum Ost (verkehrstechnisch gut erreichbar und zentrumsnah) und im Planungsraum Nord zu sichern. 5.7 Maßnahmen Sporthalle für die „Schule am Weißeplatz“ Die vorhandene Sporthalle auf dem Schulgelände reicht für die Sicherung des Sportstundenbedarfs nicht aus. Insofern ist der Neubau einer Sporthalle in Nähe der Schule notwendig. Dafür ist auch die Fläche zu sichern und der Neubau einzuplanen. Bereitstellung eines Containers am Schulstandort der Paul-Robeson-Schule Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2016/17 Da im Gebäude der P.-Robeson-Schule weiterhin die Grundschule untergebracht ist, reichen die Räumlichkeiten nicht aus, um alle erforderlichen Klassen zu bilden. Deshalb ist ab 2016/17 die Bereitstellung des Container zwingend. In diesem Zusammenhang wird auch der Raum für die Bildung einer notwendigen weiteren DaZ-Klasse bereit gestellt. Erweiterung der Oberschule Mölkau Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2018 Zur Gewährleistung einer dauerhafte Dreizügigkeit an der Oberschule Mölkau ist ein Anbau an der Schule notwendig. (Beschlussvorlage VI-DS-01854). Uhlandstraße - Neue Oberschule Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2016/17 Nach Auszug der K.-Kollwitz-Schule aus dem Objekt Uhlandstr. wird in dieses für eine Oberschulnutzung hergerichtet. Gleichzeitig werden Interim-Klassen für die neue Oberschule in der Ratzelstraße 26, welche erst 2017/18 fertig wird, gebildet. Diderotstraße - ehemaliges Gebäude der 68. Schule Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2018/19 Nach Aufgabe der Außenstelle der Werner-Heisenberg-Schule wird im Gebäude Diderotstraße eine eigenständige Oberschule eingerichtet. (Beschlussvorlage VI-DS-01854). Umzug der Sportoberschule in das neue Objekt Goyastr. Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2017/18 Die Sportoberschule zieht in das neue Objekt in der Goyastraße. Das alte Objekt wird als Grundschule hergerichtet und durch die Schule 5 nachgenutzt. Einrichtung einer drei- bis vierzügigen Oberschule am Standort Ratzelstr. (ehem. 55. Schule) Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2017/18 -161- Auch im südlichen Teil des Planungsraumes West ist ein steter Anstieg der Nachfrage nach Oberschulplätzen zu verzeichnen. Im Besonderen trifft die nachfragestarken Gebiete Plagwitz, Schleußig und Kleinzschocher. Um diesen Bedarf sichern zu können, ist eine Reaktivierung der Kapazitäten der ehemaligen 55. Schule vorzusehen. Nach Sanierung des Schulgebäudes in der Ratzelstr. wird hier eine neue drei- bis vierzügige Oberschule eingerichtet. Vierzügige Oberschule im Gebiet Anger-Crottendorf/Volkmarsdorf/NeustadtNeuschönefeld/Schönefeld-Abtnaundorf im Planungsraum Innerer Osten am Standort Ihmelsstraße (ehem. 18. Schule) bereitstellen Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2019/20 Die Prognose der Schülerzahlentwicklung geht von einem weiteren Anstieg des Bedarfs nach Oberschulplätzen im Planungsraum aus. Dieser Bedarf kann durch die vorhandenen Schulen nicht gedeckt werden. Der Nachfragedruck wird verstärkt in den o. g. Gebieten des Planungsraumes eintreten. Insofern muss versorgungsnah ein zusätzlicher vierzügiger Schulstandort zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Entwicklung einer Quartiersschule erfolgt die Einrichtung einer 4 - zügigen Oberschule durch Komplexsanierung der ehemaligen Hermann-Liebmann-Schule, deren Ergänzung durch einen Erweiterungsneubau und den Neubau einer Sporthalle mit 3-Feldern in der Ihmelsstraße 14 auf Basis des Integrativen Gesamtkonzeptes Quartiersschule Leipziger Osten Fünfzügige Oberschule im Gebiet Zentrum Süd/ Südvorstadt/Connewitz im Planungsraum Mitte-Süd bereitstellen Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21 Die Prognose der Schülerzahlentwicklung geht für die Jahre nach 2015 von einem weiteren Anwachsen des Bedarfs nach Oberschulplätzen im Planungsraum aus. Es wird hier, insbesondere in den o. g. Gebieten, eine sehr starke Nachfrage eintreten. Ein weiterer fünfzügiger Schulstandort ist zwingend erforderlich. Deshalb wird auf dem Gelände Bayerischer Bahnhof eine neue fünfzügige Oberschule errichtet. (Beschlussvorlage VI-DS-01854). Dreizügige Oberschule im alten Gebäude der P.-Neruda-Schule Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21 Das alte Gebäude der P.-Neruda-Schule wird als dreizügige Oberschule saniert. Die G.-Schumann-Schule zieht anschließend in dieses Gebäude um. Damit ist sie auch räumlich an das Deutsch-Französische Bildungszentrum angeschlossen. Dreizügige Oberschule im alten Gebäude der Georg-Schumann-Schule Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21 Das Gebäude der G.-Schumann-Schule wird für eine weitere neue Oberschule genutzt. (Beschlussvorlage VI-DS-01854). Fünfzügige Oberschule im PB Nord (zentral erreichbar, Zentrum-Nord, Gohlis, Eutritzsch) bereitstellen Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2023/24 Dafür ist eine Flächensicherung vorzunehmen. Erweiterung der Schule am Adler um zwei Züge auf eine Vierzügigkeit -162- Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2021/22 Nach Auszug der Schule am Adler (Grundschule) wird das gesamte Gebäude als Oberschule genutzt. Sanierung der 94. Schule mit Kapazitätsertweiterung Im Rahmen der Neugestaltung des gesamten Schulstandortes in Grünau Nordwest, mit den Schulen Max.Klinger-Schule, 94. Schule und Schule Grünau, erfolgt die Sanierung plus Kapazitätserweiterung (Beschlussvorlage VI-DS-01854) Entfall des Umzugs der 84. Schule Der Stadtratsbeschluss RBIV-1515/09 vom 25.02.2009, in welchem beschlossen wurde, dass die 84. Schule nach Sanierung des Schulhauses der ehemaligen 55. Schule in dieses Gebäude umzieht, wird nicht umgesetzt. Dreizügige Oberschule im alten Gebäude der ehemaligen Heinrich-HeineSchule Termin der Nutzbarkeit: 2023/24 Für den Bedarfsanstieg nach 2020, ist das Gebäude der ehemalige HeinrichHeine-Schule als Oberschulstandort herzurichten. Schule Paunsdorf, Schule Portitz, 84. Schule, Georg-Schumann-Schule Diese Schulen erhalten Systembauten für die Bildung von zusätzlichen Klassen, einschließlich DaZ-Klassen (Beschlussvorlage VI-DS-01736). Für das Schuljahr 2017/18 sind vier weitere Standorte zu planen. DaZ-Unterricht Ggf. sind nach ab 2017/18 weitere temporäre Container für die Bildung von zusätzlichen Klassen, einschließlich DaZ-Klassen erforderlich. -163- 6. Gymnasien 6.1 Übersicht Karte 15: Planungsräume und Standorte Gymnasien Seehausen Wiederitzsch Lindenthal Plaußig / Portitz Mockau-Nord Lützschena-Stahmeln F.-A.-Brockhaus-Schule Thekla Gohlis Nord W.-Heisenberg-Schule Eutritzsch Möckern Wahren F.-Schiller-Schule Gohlis Mitte Mockau Süd Freie Waldorfschule Heiterblick Schönefeld Zentru Ost BIP Kreativitätsschule m Paunsdorf G.-Hertz-Schule Schönefeld / Nord Burghausen / Abtnauendorf Zentrum Leibnizschule Leutzsch Rückmarsdorf SellerhausenNordwest Zentrum Stünz Ost Mus.-Sportl. Gymnasium Altlindenau Neustadt Thomasschule Gymnasium Engelsdorf Zentrum R.-Schumann-Schule Schönefeld AngerSportgymnasium Zentrum Engelsdorf W.-Humboldt-Schule West Crottendorf Lindenau Zentrum Schöna Mölkau Zentrum Reudnitz Neu- Plagwitz Süd u Evang.Schulzentrum Südost Thonberg M.-Klinger-Schule Baalsdorf Montessori-Schule Lindenau Schleußig Südvorstad Althen / Ph.-A.-Reclam-Schule Grünau t Miltitz Grünau Kleinpösna Nord GrünauLeipzig Ost International School Neue Nikolaischule Mitte I.-Kant-Schule Grünau Stötteritz Kleinzschocher MarienSiedlung Lausen brunn Connewitz Grünau Probstheida Luise-Otto-Peters-Schule J.-Kepler-Schule Holzhausen Lößnig Böhlitz-Ehrenberg Gohlis-Süd Großzschocher W.-Ostwald-Schule Dölzig / Dösen Meusdorf Knaukleeberg / Knauthain Liebertwolkwitz Hartmannsdorf / Knautnaundorf Gymnasium in kommunaler Trägerschaft Gymnasium in freier Trägerschaft Gymnasium in Landesträgerschaft Das Gymnasium vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird und schafft auch Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule. Im Schuljahr 2015/16 gibt es in Leipzig 16 Gymnasien, welche sich in Trägerschaft der Stadt Leipzig befinden. Ergänzt wird dieses Angebot durch 8 Schulen in freier bzw. Landesträgerschaft. • • • • • Sächsisches Sportgymnasium Leipzig Evangelisches Schulzentrum Bischöfliches Maria-Montessori-Schulzentrum Leipzig International School Musikalisch-sportliches Gymnasium Dr. P.Rahn & Partner -164- • • • BIP Kreativitätsschule Freie Waldorfschule Karl-Schubert-Schule In die Darstellung zu den Leipziger Gymnasien sind auch die Freie Waldorfschule sowie die Karl-Schubert-Schule aufgenommen. Hier können die Schülerinnen und Schüler nach 13 Jahren das Abitur ebenfalls ablegen. Anzahl der Gymnasien, Schüler und Klassen in kommunaler und freier Trägerschaft 2015/16 Anzahl der Schulen Schüler Anteil in % Klassen Anteil in % Schüler pro Klasse ∅ 16 11.149 77,6 437 76,8 25,5 8 3.126 22,4 132 23,2 23,6 24 14.275 öffentliche Träger (kommunal und staatlich) freie Träger Summe 569 24,6 Der Raumbestand der städtischen Gymnasien sowie die daraus abgeleiteten Kapazitätsrichtwerte unterteilen sich wie folgt: Raumbestand der Gymnasien in kommunaler Trägerschaft sowie der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert Gymnasium Kapazitätsrichtwert davon Räume für Unterrichtszwecke MZR/ Aula Bibl. Leerräume >=40m² in Zügen in Klassen allg. UR FUR GR A.-Ph.-Reclam-Schule 5 40 30 16 12 2 1 0 Thomasschule 3 24 20 11 6 1 1 0 Leibnizschule 3 24 22 12 4 1 1 0 F.-A.-Brockhaus 5 40 33 20 0 2 1 0 G.-Hertz-Schule 3,2 26 25 10 0 2 1 0 Gymnasium Engelsdorf 3 24 25 10 5 1 1 0 Humboldt-Schule 4,5 35 35 16 1 1 2 0 Neue Nikolaischule 3,5 27 27 15 0 0 1 0 Immanuel-Kant-Schule 3 24 15 14 0 1 1 0 W.-Ostwald-Schule 3 24 16 20 0 1 1 0 J.-Kepler-Schule 3,4 27 28 12 2 1 1 0 Max-Klinger-Schule 4,4 35 31 18 0 0 1 0 R.-Schumann-Schule 3 24 22 14 1 1 1 0 W.-Heisenberg-Schule 3 24 22 14 4 1 1 0 Fr.-Schiller-Schule 3,2 26 23 15 1 1 1 0 Luise-Otto-Peters-Schule 3,3 27 27 12 0 1 1 0 Gymnanisum Gorkistraße 4 34 34 15 0 1 1 0 Summe 60,5 485 435 244 36 18 18 0 Das Ansteigen der Geburtenzahlen in der Stadt Leipzig führte in den letzten Jahren auch zu einem Anstieg der Nachfrage nach Schulplätzen im gymnasialen Bereich. Mögliche Reserven innerhalb der Schulen standen in der Vergangenheit dadurch zur Verfügung, dass es zur Nichteinrichtung von Klassen in den oberen Jahrgangsstufen kam. Diese Reserven sind weitgehend aufgebraucht. Damit kann eine über den aktuellen Gesamtbestand hinausgehende Nachfrage nur noch durch weitere extensive Erweiterungen der Gesamtkapazität erreicht werden. -165- Die Belegung der Gymnasien in städtischer Trägerschaft stellt sich im Schuljahr 2015/16 wie folgt dar: Belegung der Gymnasien in kommunaler Trägerschaft im Schuljahr 2015/16 Gymnasium Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Summe Klassen Klasse 10 Klasse 11* Klasse 12* Schüler Klasse 9 Klassen Klasse 8 Schüler Klasse 7 Klassen Klasse 6 Schüler Klasse 5 A.-Ph.-Reclam-Schule 133 5 137 5 124 5 81 3 75 3 105 5 100 4 78 3 833 33 Thomasschule 80 3 78 3 75 3 75 3 73 3 92 4 88 4 83 3 644 26 Leibnizschule 84 3 82 3 81 3 71 3 99 4 84 4 86 4 59 3 646 27 F.-A.-Brockhaus* 137 6 202 8 103 4 105 4 100 4 82 3 86 4 65 3 880 36 G.-Hertz-Schule 80 3 81 3 79 3 75 3 61 3 73 3 61 3 53 2 561 23 Gymnasium Engelsdorf 84 3 83 3 73 3 84 3 77 3 90 4 67 3 48 2 606 24 Humboldt-Schule 112 4 140 5 110 4 102 4 80 3 82 3 107 4 46 2 779 29 Neue Nikolaischule 84 3 83 3 84 3 82 3 82 3 108 4 116 5 96 4 735 28 Immanuel-Kant-Schule 108 4 86 3 82 3 87 3 86 3 102 4 109 4 106 4 766 28 W.-Ostwald-Schule 69 3 72 3 67 3 72 3 62 3 59 3 55 2 45 2 501 22 J.-Kepler-Schule 90 3 111 4 109 4 104 4 92 4 82 3 77 3 55 2 720 27 M.-Klinger-Schule 135 5 116 4 95 4 110 4 105 4 100 4 94 4 85 4 830 33 R.-Schumann-Schule 84 3 113 4 84 3 80 3 81 3 79 3 88 4 72 3 681 26 W.-Heisenberg-Schule 112 4 84 3 82 3 76 3 80 3 95 4 84 3 81 3 694 26 Fr.-Schiller-Schule* 170 7 85 3 112 4 86 3 80 3 105 4 86 4 95 4 819 32 81 3 112 4 80 3 112 4 69 3 0 0 0 0 0 0 454 17 L.-Otto-Peters-Schule Summe • 1643 62 1665 61 1440 55 1402 53 1302 52 1338 55 1304 55 1067 44 11149 437 die Schüler- und Klassenzahlen der Vorinterims sind enthalten Die Belegung der Gymnasien in freier Trägerschaft stellt sich im Schuljahr 2015/16 wie folgt dar: Belegung der Gymnasien in freier Trägerschaft im Schuljahr 2015/16 Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Gesamt Schüler Klasse 10 Klasse 11* Klasse 12* Klassen Klasse 9 Schüler Klasse 8 Klassen Klasse 7 Schüler Klasse 6 Klassen Klasse 5 Schüler Gymnasium Evangelisches Schulzentrum 80 3 83 3 82 3 84 3 84 3 90 3 62 3 92 5 706 26 Maria-Montessori-Schule 50 2 20 2 52 2 50 2 48 2 96 4 40 2 69 4 484 20 49 3 52 3 54 3 59 3 53 3 58 3 49 2 37 2 411 22 31 2 52 2 66 3 47 2 43 2 43 2 25 1 18 1 325 15 BIP Kreativitätsschule 44 2 45 2 41 2 38 2 40 2 35 2 32 2 24 1 299 15 Freie Waldorfschule* 30 1 26 1 29 1 29 1 29 1 28 1 28 1 33 3 385 16 Karl-Schubert-Schule 24 1 25 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 49 2 Summe 284 13 278 13 324 14 307 13 297 13 350 15 236 11 273 Leipzig International School Musikalisch-Sportliches Gymnasium 16 2659 116 * Bei der Freien Waldorfschule sowie Karl-Schubert-Schule sind das 12. und 13. Schuljahr zusammengefasst Am Sportgymnasium, welches sich in Landesträgerschaft befindet, zeigt sich im Schuljahr 2015/16 folgende Belegung: -166- Belegung des Sportgymnasiums in Trägerschaft des Landes im Schuljahr 2015/16 Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Gesamt Schüler Klasse 10 Klasse 11* Klasse 12* Klassen Klasse 9 Schüler Klasse 8 Klassen Klasse 7 Schüler Klasse 6 Klassen Sportgymnasium Träger: Land Sachsen Klasse 5 Schüler Gymnasium 42 2 42 2 58 3 70 3 77 4 106 5 84 3 131 5 610 27 * In den Klassenstufen 11 und 12 werden keine Klassen gebildet. es werden zur Vergleichbarkeit daher fiktive Klassen mit 28 Schülern / Klasse gebildet. Der Darstellung ist zu entnehmen, dass ca. 23 % der Leipziger Schulplätze im gymnasialen Bereich durch Schulen in freier Trägerschaft angeboten werden. Diese Kapazitäten sind für die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung durch die Stadt Leipzig zu berücksichtigen. Aufgrund der Tatsache, dass diese Schulen jedoch nicht der Planungshoheit der kommunalen Behörden unterstehen, kann das Angebot der Gymnasien in freier Trägerschaft nur im Gesamtumfang ihre Berücksichtigung finden. Für die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung wird von einem unveränderten Anteil der Schulen in freier Trägerschaft an der Gesamtkapazität für die kommenden Jahre ausgegangen. Mögliche Veränderung im Anteil können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht präzisiert werden und müssen in der jährlich erfolgenden Berichterstattung ihre Berücksichtigung finden. Bereits mit der Fortschreibung zur Schulnetzplanung im Jahr 2012 wurde die Aufnahmekapazität der Gymnasien in städtischer Trägerschaft als erschöpft angesehen. Die in der Vergangenheit benutzte Möglichkeit der Klassenbildung durch das Auffüllen von Klassen der oberen Jahrgangsstufen besteht nicht mehr. Insbesondere in den Stadtbezirken Mitte, Süd und Alt-West ist die Nachfrage höher als die Zahl der vorhandenen Plätze. Hier müssen zum Teil die Angebote von weiter entfernten Schulstandorten genutzt werden. Beim Vergleich zwischen den prognostizierten Eingangsklassen und der Gesamtsumme möglicher Klassen nach Kapazitätsrichtwert kann festgestellt werden, dass es der Stadt Leipzig möglich sein wird, die Nachfrage bis voraussichtlich zum Jahr 2017 ohne eine Überschreitung des Kapazitätsrichtwertes zu erfüllen. Ermöglicht wird dieses durch die Bildung von Vorinterims, in welchen die neuen Schulen zwei bis drei Jahre vor Inbetriebnahme des neuen Schulgebäudes „aufwachsen“. Diese Einrichtung neuer Kapazitäten wurde bereits für die künftigen Schulstandorte an der Telemannstraße bzw. Gorkistraße vorgenommen. Für weitere künftige neue Schulstandorte soll das Verfahren ebenfalls durchgeführt werden, da es damit zugleich möglich ist, neue Schulen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Gebäude bereits mit einer größeren Schülerschaft zu besetzen. Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf In Abhängigkeit von den Auswirkungen der Entwicklung des Nachfrageverhaltens auf die Gymnasien wird die Gesamtkapazität unter der Berücksichtigung der gegenwärtig geplanten bzw. vorbereiteten Maßnahmen voraussichtlich ab dem Jahr 2017 erschöpft sein. Damit besteht der Bedarf an der Fortführung der extensiven Erweiterung des Schulnetzes für diese Schulart. Diese hat sich schrittweise an den entstehenden Bedarfen zu orientieren und wird nach den gegenwärtigen Prognosen voraussichtlich bis zum Jahr 2024 anhalten. -167- Gleichzeitig ist festzustellen, dass die Entwicklung der Bedarfe in den Stadtgebieten Leipzigs, ausgehend von den Entwicklungen im Grundschulbereich, weiterhin einen unterschiedlichen Verlauf nimmt. Der überwiegende Anteil der Schüler wählt ein Gymnasium in Wohnortnähe. Damit bleibt der differenzierte Bedarfsdruck aufgrund der unterschiedlich verlaufenden Bevölkerungsentwicklung der Ortsteile bestehen. Während bei einigen Schulen erwartet werden kann, dass die vorhandenen Ressourcen die Nachfrage im eigenen Bestand absichern können und sogar über Reserven verfügen, wird an anderen Schulen aufgrund der Erschöpfung der Kapazität der Nachfragedruck bei der Aufnahme von Schülern bestehen bleiben. Da die Kapazitäten an diesen stark nachgefragten Schulstandorten nicht mehr erweitert werden können, ist das Ausweichen bzw. die Orientierung auf andere Schulstandorte unvermeidlich. Bedarfsentwicklung Klassen im Stadtgebiet Klas s e nStufe 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 Schuljahr 5 55 61 62 66 69 76 78 80 82 82 85 87 88 89 90 90 90 6 53 55 61 62 66 69 76 78 80 82 82 85 87 88 89 90 90 7 51 53 55 61 62 66 69 76 78 80 82 82 85 87 88 89 90 8 60 52 53 55 61 62 66 69 76 78 80 82 82 85 87 88 89 9 58 57 52 53 55 61 62 66 69 76 78 80 82 82 85 87 88 10 54 58 55 52 53 55 61 62 66 69 76 78 80 82 82 85 87 11 43 56 52 55 52 53 55 61 62 66 69 76 78 80 82 82 85 12 40 47 47 52 55 52 53 55 61 62 66 69 76 78 80 82 82 Sum m e 414 439 437 456 473 494 520 547 574 595 618 639 658 671 683 693 701 2029/30 2028/29 2027/28 2026/27 2025/26 2024/25 2023/24 2022/23 2021/22 2020/21 2019/20 2018/19 2017/18 2016/17 2015/16 2014/15 KlassenStufe 2013/14 Bedarfsentwicklung der Schüler im Stadtgebiet 5 1404 1628 1643 1698 1775 1961 2021 2061 2127 2128 2186 2253 2282 2307 2320 2327 2326 6 1414 1453 1665 1679 1735 1813 2004 2065 2106 2163 2174 2233 2302 2331 2357 2370 2377 7 1338 1417 1440 1655 1669 1725 1802 1992 2053 2093 2150 2161 2220 2288 2317 2343 2356 8 1460 1348 1390 1415 1626 1640 1695 1770 1957 2017 2056 2112 2123 2181 2248 2276 2302 9 1395 1389 1302 1320 1344 1544 1557 1610 1681 1858 1915 1952 2006 2016 2071 2135 2161 10 1239 1358 1338 1270 1288 1311 1506 1519 1571 1640 1813 1868 1904 1957 1967 2020 2083 11 1069 1187 1304 1290 1224 1242 1264 1452 1464 1514 1581 1748 1801 1835 1886 1896 1947 12 854 1001 1067 1169 1156 1097 1113 1133 1301 1312 1357 1417 1566 1614 1644 1690 1699 Summ e 10173 10781 11149 11496 11817 12333 12962 13602 14260 14725 15232 15744 16204 16529 16810 17057 17251 -168- Bedarfsentwicklung bei den Eingangsklassen im Stadtgebiet Eingangsklassen in Gymnasien 100 90 l.-O.-Peters, 80 3 Züge Telemannstr., 5 Züge 70 60 50 K.Heine-Str., 5 Züge Gorkistr., 4 Züge 40 Eingangsklassen IST 30 Prognose Eingangsklassen 2013 20 Kapazität 10 Mindestens notwendige Erweiterungen 0 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 2034 Schuljahresbeginn Bei der Ermittlung des Handlungsbedarfs muss zwischen den stadtbezirksübergreifenden Erfordernissen sowie den schulstandortspezifischen Aufgabenstellungen unterschieden werden. Die Veränderung von Schulkapazitäten, besonders die Einrichtungen neuer Schulstandorte, sollen den Prämissen der territorialen Ausgewogenheit, guten Erreichbarkeit sowie der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit folgen. Dabei müssen nicht nur die Zielstellungen der Schulentwicklungsplanung ihre Berücksichtigung finden, sondern auch Aspekte der stadtplanerischen Entwicklung bzw. sozialräumlichen Gestaltung. Begründet durch die Tatsache, dass den Gymnasien keine Schulbezirke zugeordnet sind, ist die Wahlmöglichkeit für den Schulbesuch an allen Schulen im Stadtgebiet gegeben. Für die Bedarfsspezifizierung ist die Bildung von Planungsbereichen erforderlich. Bei der Bildung dieser Planungsräume für die gymnasiale Versorgung wurden die überwiegenden Einzugsbereiche, Wegebeziehungen sowie gemeinsamen Versorgungsräume berücksichtigt. Die aktuelle Betrachtung der Schulnetzplanung stützt sich dabei auf die in der vorangegangenen Fortschreibung definierten Planungsräume. Es sind 4 Planungsräume definiert, welche jeweils 4-5 Gymnasien in städtischer Trägerschaft zusammenfassen. -169- 6.2 Planungsraum Zentrum, Süd Für Gymnasiasten stehen im Planungsraum Mitte-Süd sechs öffentliche Schulen zur Verfügung. Das sind die Anton-Phillip-Reclam-Schule, die Thomasschule zu Leipzig, die Leibnizschule, die Immanuel-Kant-Schule, die Luise-Otto-Peters-Schule sowie die Wilhelm-Ostwald-Schule. Mit Ausnahme der Immanuel-Kant-Schule, der Leibnizschule und der Luise-Otto-Peters-Schule nehmen die Gymnasien im Planungsraum im Rahmen der vertieften Ausbildung, teilweise oder vollständig, Schüler nach einer Aufnahmeprüfung auf. Damit können die Kapazitäten dieser Schulen nur in Teilen für die unmittelbare direkte Schulversorgung mit Wohnortbezug genutzt werden. Ausgehend von der Bevölkerungsentwicklung in den einzelnen Ortsteilen wird die Nachfrage nach Schulplätzen im Planungsraum in den nächsten Jahren weiter ansteigen. Diese Entwicklung wird durch die Nachfragesituation in den Grundschulen, vorzugsweise in den Bereichen Zentrum-Süd und Südvorstadt, bestätigt. Die Kapazitätsrichtwerte der Gymnasien sind ausgeschöpft bzw. überschritten. Eine Erweiterung im vorhandenen Schulhausbestand ist nicht mehr möglich. Da einige der vorhandenen Gymnasien den Bedarf nicht aus dem eigenen Raumbestand absichern können, ist die Mitnutzung von Kapazitäten in den benachbarten Planungsräumen bereits jetzt erforderlich. Es wird erwartet, dass sich dieses bis zur Schaffung weiterer Schulhauskapazitäten und darüber hinaus fortsetzen wird. Ausgehend von den Anbindungen im ÖPNV erfolgt die Inanspruchnahme von benachbarten Kapazitäten in die Richtungen Ost bzw. West. Bedarfsentwicklung in den Eingangsklassen im Planungsraum Zentrum, Süd Eingangsklassen in Gymnasien PB Mitte-Süd 35 30 Interim Interim E.-Kästner 25 Bayrischer Bhf. 5 Züge 20 Telemannstr. 5 Züge 15 10 Eingangsklassen IST 5 Prognose Eingangsklassen 2013 Kapazität 0 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 2034 Schuljahresbeginn In der Prognose zur langfristigen Bedarfsentwicklung wird die Überschreitung der heutigen bereits geplanten Kapazität um ca. 2 Klassen im Eingangsklassenbereich ab dem Jahr 2023 erwartet. Der Standort an der Telemannstraße ist als fünfzügiges Gymnasium bereits eingerechnet. Dazu wurde mit dem Schuljahr 2015/16 ein Vorinterim an der Erfurter Straße (altes Gebäude der Erich Kästner-Schule) die Kapazitäten für 4 Eingangsklassen geschaffen. -170- Anton-Phillip-Reclam-Schule (Tarostraße 4) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Zentrum-Südost. Mit dem Abschluss der Komplexsanierung im Jahr 2013 ist die Schule für eine Fünfzügigkeit ausgelegt. Das Objekt besteht aus 2 Riegelbauten welche durch einen zentralen Bau verbunden sind. Es besteht ein Angebot mit vertieftem Profil zur bilingualen Ausbildung (Französisch). Handlungsbedarf: Seit dem Abschluss der Baumaßnahme wird die Schule fünfzügig betrieben, um eine Verbesserung des Angebots an innenstadtnahen Schulplätzen zu erreichen. Thomasschule (Hillerstraße 7) Das Schulgebäude befindet sich im Ortsteil Zentrum-West und wird seit Abschluss der Sanierung im Jahr 2000 durch die Schule genutzt. Die Thomasschule bietet eine vertiefte musische Ausbildung an. Die Knaben des Thomanerchores bilden mit anderen musisch interessierten Schülern eigene Klassen innerhalb der Thomasschule. Die Anwärter des Thomanerchores erhalten ihre Ausbildung in der Klassenstufe 4 ebenfalls im Gebäude. Handlungsbedarf: Der Kapazitätsrichtwert weist ein 3-zügiges Gymnasium aus. Dieser Wert wird überschritten. Der Schulstandort lässt eine bauliche Erweiterung im Bestand nicht zu. Der Betrieb muss weiterhin im Rahmen der ausgewiesenen Kapazität erfolgen. Es besteht Handlungsbedarf in der Angebotserweiterung von Hallenkapazitäten für den Sportunterricht. Leibnizschule (Nordplatz 13) Das Schulgebäude im Ortsteil Zentrum-Nord wurde bis zum Jahr 1993 saniert und als 3-zügiges Gymnasium ausgewiesen. Der Kapazitätsrichtwert ist erreicht. Handlungsbedarf: Eine bauliche Erweiterung vor Ort ist nicht möglich. Der Betrieb erfolgt auch zukünftig im gegenwärtigen Umfang. Immanuel-Kant-Schule (Scharnhorststraße 15) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Südvorstadt. Das 1882 errichtete Schulgebäude wurde im Jahr 2012 komplett saniert und ist mit einem Kapazitätsrichtwert von 3,5 Zügen ausgelegt. Die derzeitige und zukünftige Auslastung der Immanuel-Kant-Schule liegt jedoch an der Grenze des Kapazitätsrichtwertes. Eine Entlastung der angespannten Nachfragesituation kann erst durch die Inbetriebnahme weiterer Gymnasien erreicht werden. Handlungsbedarf: Der Schulstandort ist stabil. Eine bauliche Erweiterung über den erreichten Kapazitätsrichtwert hinaus ist am Standort nicht möglich. Der Betrieb der Schule wird auch künftig in der bestehenden Kapazität erfolgen. Wilhelm-Ostwald-Schule (Willi-Bredel-Straße 13/15) Die Schule befindet sich im Ortsteil Lößnig und bietet eine vertieft mathematischnaturwissenschaftliche Ausbildung ab der 5. Klasse an. Dies bedingt einen höheren Raumbedarf im mathematisch-naturwissenschaftlichen Fachbereich. Der Schulstandort besteht aus 2 Gebäudeteilen und wurde im Jahr 2011 komplett saniert. Dem Gymnasium wird mit einem Kapazitätsrichtwert von drei Zügen betrieben. -171- Handlungsbedarf: Der Schulstandort ist stabil. Die Schule übernimmt jedoch für die umliegenden Ortsteile keine unmittelbare gymnasiale Versorgung. Nur mit einer bestandenen Aufnahmeprüfung an dieser Schule, können Schüler des gesamten Stadtgebietes sowie des Leipziger Umlandes aufgenommen werden. Luise-Otto-Peters-Schule (Bornaische Straße 104) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Connewitz. Das 1904 errichtete Schulgebäude wird derzeit teilsaniert und ist mit einem Kapazitätsrichtwert von drei Zügen ausgelegt. Gegenwärtig erfolgt im Schulgebäude die Brandschutzsanierung sowie einige räumliche Anpassungen. Die derzeitige und zukünftige Auslastung der L.-Otto-Peters-Schule liegt jedoch an der Grenze des Kapazitätsrichtwertes. Die weitere Erhöhung des Richtwertes ist baulich nicht zu erreichen. Eine Entspannung der Nachfrage ist erst mit der Inbetriebnahme neuer Gymnasien zu erwarten. Handlungsbedarf: Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Eine bauliche Erweiterung über den erreichten Kapazitätsrichtwert hinaus ist am Standort nicht möglich. Es sind zeitnah im Planungsraum Mitte-Süd zusätzliche gymnasiale Kapazitäten zu schaffen. 6.3 Planungsraum West, Südwest, Alt-West Der Planungsraum umfasst gegenwärtig 3 öffentliche Gymnasien, die Max-KlingerSchule, Johannes-Kepler-Schule sowie die Robert-Schumann-Schule. Die Bevölkerungsentwicklung im Gebiet ist durch eine Differenzierung der einzelnen Ortsteile geprägt. Gebieten mit einem stagnierenden Schüleraufkommen stehen Ortsteile gegenüber, in denen die Ausschöpfung der vorhandenen Kapazitäten bereits erfolgt ist. Die in der Vergangenheit mögliche Kapazitätsbereitstellung der Johannes-Kepler-Schule für den Raum Leipzig-Süd wird in den kommenden Jahren durch das Schüleraufkommen im eigenen Einzugsbereich nicht mehr möglich sein. Auch im Bereich Leipzig Alt-West wird die Inanspruchnahme der Schulkapazitäten aus dem eigenen Gebiet gedeckt. Reserven sind weitgehend erschöpft. Besonders die Ortsteile Plagwitz, Schleußig, Leutzsch und Lindenau werden in den kommenden Jahren einen Zuwachs in der Bedarfsnachfrage erfahren. Dieser Zuwachs ist zusammen mit den steigenden Bedarfen aus dem benachbarten Planungsraum Mitte/Süd mit den bestehenden Kapazitäten nicht mehr abdeckbar und bedarf einer extensiven Erweiterung. Mit der Umsetzung des Schulnetzplans 2012 wurde daher am Standort in der KarlHeine-Straße 22b ein weiterer Schulstandort für ein 5-zügiges Gymnasium ausgewiesen, der voraussichtlich ab dem Jahr 2019 weitere Kapazitäten bereitstellen wird. Mit diesem Standort wird eine spürbare Bedarfserweiterung für den Planungsraum erwartet. Unter der Berücksichtigung der langfristigen stadtweiten Entwicklung sollte in den kommenden Fortschreibungen zur Schulnetzplanung die Entwicklung im Bereich Leipzig-West besondere Aufmerksamkeit einnehmen. Hier stehen Flächen zur bedarfsgerechten Erweiterung (Bsp. ehemalige Lichtenberg-Schule) zur Verfügung. -172- Bedarfsentwicklung in den Eingangsklassen im Planungsraum West, Südwest, Alt-West Eingangsklassen in Gymnasien PB West 25 K.-Heine-Str.. 5 Züge 20 15 5 Züge SB West / Alt-West / Südwest 10 Eingangsklassen IST 5 Prognose Eingangsklassen 2013 Kapazität 0 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 2034 Schuljahresbeginn Max-Klinger-Schule (Miltitzer Weg 2/4) Die Schule befindet sich mit 2 Gebäudeteilen in städtischer Randlage im Ortsteil Grünau-Nord. Der Schulstandort ist für eine 4,4-Zügigkeit mit 35 Klassen ausgelegt. Die vorhandenen Reserven ermöglichen die Aufnahme von Schülern aus Bereichen des Planungsraumes West sowie benachbarter Ortsteile bis hin zum Zentrum. Handlungsbedarf: Das langfristige Ansteigen des Gesamtbedarfes in der Stadt Leipzig zeigt auf, dass der Schulstandort dauerhaft benötigt wird. Die Schule verbleibt am Standort. Die Sanierung beider Schulhäuser mit einer Kapazitätserweiterung auf fünf Züge ist vorgesehen. Johannes-Kepler-Schule (Dieskaustraße 76) Das sanierte Schulgebäude befindet sich im Ortsteil Kleinzschocher und ist mit einem Kapazitätsrichtwert für eine 3,4-Zügigkeit ausgewiesen, was einer Anzahl von 27 Klassen entspricht. Handlungsbedarf: Die Schule hat die Auslastung des Richtwertes erreicht. In den kommenden Jahren muss davon ausgegangen werden, dass das Schüleraufkommen aus dem Einzugsbereich der Schule die Aufnahmemöglichkeiten übersteigen wird. Eine Erweiterung der räumlichen Ausstattung ist am Standort nicht möglich. Robert-Schumann-Schule (Demeringstraße 84) Das Schulgebäude befindet sich im Ortsteil Alt-Lindenau. Als Kapazitätsrichtwert ist eine 3-zügige Schule ausgewiesen. Die Rekonstruktion der Schule erfolgte bis zum Jahr 1997. Handlungsbedarf: Der Kapazitätsrichtwert der Schule ist ausgeschöpft. Auch für die kommenden Jahre wird davon ausgegangen, dass es zu keinem Rückgang der Nachfrage nach Schulplätzen in dieser Schule kommen wird. Eine Erweiterung der räumlichen Ressourcen am Standort ist nicht möglich. Der Betrieb der Schule wird weiterhin mit der ausgewiesenen Richtkapazität erfolgen. Handlungs-173- bedarf besteht in der baulichen Erweiterung der Sporthallenangebote bzw. der Speiseversorgung. Karl-Heine-Straße 22b Das Objekt befindet sich im Ortsteil Lindenau. Das Objekt wurde 1929 als MaxKlinger-Schule eingeweiht und gilt als einer der bedeutendsten Leipziger Schulbauten. Mit der Modernisierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Schulkomplexes kann am Standort ein fünfzügiges Gymnasium eingerichtet werden. Handlungsbedarf: Das Objekt Karl-Heine-Straße wird voraussichtlich 2019 in Betrieb gehen. Vergleichbar mit den Objekten Gorkistraße und Telemannstraße soll auch dafür mit einem Vorlauf von 2 Jahren ein Vor-Interim mit 5 Klassen gebildet werden. 6.4 Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost, Zentrum-Nord Der Planungsraum umfasst die Ortsteile nördlich des Leipziger Auwald ab dem Gebiet der Red Bull Arena bis zu den Ortsteilen Schönefeld, Thekla und Plaußig. Über die direkte Anbindung des ÖPNV und den damit verbundenen direkten Wegebeziehungen erfolgt eine Verzahnung mit dem Bereich Zentrum-Nord . Im Planungsbereich stehen mit der Werner-Heisenberg-Schule, der FriedrichSchiller-Schule, der Friedrich-Arnold-Brockhaus-Schule sowie dem künftigen Gymnasium an der Gorkistraße, vier Gymnasien für die schulische Versorgung bereit. Es ist eine unterschiedliche Nachfrage nach gymnasialen Schulplätzen zwischen den Schulen festzustellen, welche sich aus der unterschiedlich verlaufenden Bevölkerungsentwicklung der Ortsteile ableiten lässt. Reserven in einzelnen Schulen übernehmen die Versorgung für andere Planungsbereiche mit. Bedarfsentwicklung in den Eingangsklassen im Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost, Zentrum-Nord Eingangsklassen in Gymnasien PB Nord 25 20 5 Züge ZentrumNord / Gohlis Interim Löbauerstr. 4 Züge 15 Gorkistr. 4 Züge 10 Eingangsklassen IST Prognose Eingangsklassen 2013 5 Kapazität 0 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 2034 Schuljahresbeginn Eine erste notwendige Bedarfserweiterung erfolgte ab dem Schuljahr 2014/15 mit der Einrichtung eines Vor-Interims an der Löbauer Straße für ein weiteres -174- vierzügiges Gymnasium in der Gorkistraße. Damit kann, voraussichtlich bis zum Jahr 2019, die Bedarfsnachfrage aus dem Planungsraum selber gedeckt werden. In der Gesamtbetrachtung des künftigen Bedarfes ist aber festzustellen, dass langfristig ein weiteres fünfzügiges Gymnasium benötigt wird, um den langfristigen Bedarf abzudecken. Dazu sollte nach Möglichkeit ein Standort im Bereich nördlich des Zentrums gefunden werden, um zugleich auch Reserven für den angrenzenden Planungsraum Mitte/Süd zu erschließen. Werner-Heisenberg-Schule (Renftstraße3) Das Schulgebäude befindet sich im Ortsteil Möckern und wurde ab dem Jahr 1896 errichtet. Seit 1992 bildet es den Standort für das Gymnasium. Im Jahr 2010 wurde eine neue 3-Feld-Sporthalle mit integrierter Speiseversorgung am Standort eröffnet. Weiterhin ist auf dem Schulgelände die 39. Schule (Grundschule) in einem eigenen Gebäude untergebracht. Seit dem Jahr 2013 erfolgt die Brandschutzsanierung im Objekt. Im Zuge der damit erforderlichen Teilauslagerung findet die Mitnutzung des Standortes Diderotstraße (ehem. 68. Schule) statt. Durch die Lage an der Magistrale der Georg-Schumann-Straße ist der Standort sehr gut mit dem ÖPNV erreichbar. Handlungsbedarf: Der Kapazitätsrichtwert der Schule ist für ein 3-zügiges Gymnasium ausgelegt. Aufgrund der Nachfrage aus dem eigenen Stadtbezirk, sowie den benachbarten Stadtbezirken, kommt es bereits jetzt zu einer Überschreitung des Richtwertes. Die weitere bauliche Erweiterung ist am Standort nicht möglich. Friedrich-Schiller-Schule (Elsbethstraße 2) Die Schule befindet sich im Ortsteil Gohlis-Mitte und wurde bis zum Jahr 1995 saniert. Die Schule hat einen Kapazitätsrichtwert von 3,25 mit einer Belegung von 26 Klassen. Die gegenwärtige Belegung mit 27 Klassen überschreitet diesen Wert bereits. Die Nachfrage aus dem Einzugsbereich der Schule kann nicht mehr vollumfänglich befriedigt werden. Es müssen Kapazitäten in den umgebenden Schulen genutzt werden. Handlungsbedarf: Mit dem Umbau der Bibliothek (2013) und deren Verlagerung im Schulobjekt ist die Möglichkeit gegeben, die vorhandenen Unterrichtsräume um 2 weitere Klassenräume zu erweitern. Eine darüber hinausgehende bauliche Erweiterung ist am Standort nicht möglich. Friedrich-Arnold-Brockhaus-Schule (Kieler Straße 72b) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Mockau. Im Jahr 1991/92 wurde das alte Schulgebäude aus dem Jahr 1885 umfassend saniert. Ein weiteres Schulgebäude (Plattenbau / ehemalige 63. Schule) gehört seit 2001 zum Schulkomplex des Gymnasiums dazu. Die Schule wird mit einem Kapazitätsrichtwert von fünf Zügen geführt. Handlungsbedarf: Die derzeitige Gebäudeauslastung zeigt noch Reserven für die Einrichtung weiterer Klassen auf. Gymnasium an der Gorkistraße (Gorkistraße 15 & 25) Mit der Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012 wurde der Bedarf an einer extensiven Erweiterung des gymnasialen Schulnetzes ausgewiesen. Zu Beginn des Schuljahres 2014/15 wurde am Standort in der Löbauer Straße das Vor-Interim für das Gymnasium als Außenstelle der F.-A.-Brockhaus-Schule eingerichtet. Ab dem -175- Schuljahr 2017/18 soll die Schule dann am Standort in der Gorkistraße ihren eigenständigen Betrieb als vierzügiges Gymnasium aufnehmen. Handlungsbedarf: Es erfolgt derzeit die Umsetzung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses zum Standort in der Gorkistraße. Bis zur Fertigstellung des Gymnasiums erfolgt der Betrieb der Schule als Vor-Interim am Standort in der Löbauer Straße. 6.5 Planungsraum Ost Bedarfsentwicklung in den Eingangsklassen im Planungsraum Ost Eingangsklassen in Gymnasien PB Ost 25 4 Züge SB Ost 20 15 10 Eingangsklassen IST Prognose Eingangsklassen 2013 5 Kapazität 0 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 2034 Schuljahresbeginn Im betrachteten Gebiet stehen mit der Gustav-Hertz-Schule, der Humboldt-Schule, dem Gymnasium Engelsdorf und der Neuen Nikolaischule 4 städtische Gymnasien zur schulischen Versorgung bereit. Mit der Gustav-Hertz-Schule sowie dem Gymnasium Engelsdorf befinden sich 2 Schulstandorte in stadtrandnaher Lage. Die Bedarfsentwicklung geht von einer langfristigen Überschreitung der heutigen Kapazität um ca. 6 Eingangsklassen aus, wobei erwartet wird, dass sich diese Entwicklung der Nachfrage in der Hauptasche auf den Einzugsbereich der HumboldtSchule bzw. der Neuen Nikolaischule konzentrieren wird. Damit besteht die Notwendigkeit der extensiven Erweiterung der Kapazitäten für ein 5-zügiges Gymnasium. Dies soll am Standort in der Ihmelsstraße (4-zügig) erfolgen. Eine Machbarkeitsstudie (2014) zeigt die Möglichkeiten der Realisierung eines gemeinsamen Schulstandortes für eine Oberschule und ein Gymnasium am Standort auf. Dabei sollen Synergieeffekte in Form einer Quartiersschule erreicht werden. Unabhängig von dieser Entwicklung wird ein darüber hinausgehender Bedarf von weiteren Eingangsklassen prognostiziert. Dieser Bedarf sollte mit den Bedarfen anderer Planungsräume betrachtet werden und in die Auswahl eines geeigneten weiteren zentrumsnahen Schulstandortes einfließen. -176- Gustav-Hertz-Schule (Dachsstraße 5) Die Gustav-Hertz-Schule befindet sich im Ortsteil Paunsdorf-Heiterblick. Sie wurde im Jahr 1997 eröffnet und ist mit einem Kapazitätsrichtwert von 3,25 Zügen (26 Klassen) ausgelegt. Die derzeitige Auslastung der G.-Hertz-Schule liegt an der Grenze des Kapazitätsrichtwertes. Handlungsbedarf: Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Die bestehenden Kapazitäten werden als ausreichend angesehen, um die Schulversorgung im umliegenden Stadtgebiet auch in den kommenden Jahren abzusichern. Gymnasium Engelsdorf (Arthur-Winkler-Straße 6) Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Engelsdorf und wurde im Jahr 1906 errichtet bzw. im Jahr 1911 erweitert. Das Schulgebäude erhielt im Jahr 1999 eine Komplettsanierung und wurde um eine Außenstelle in der Althener Straße, in ca. 300 m Entfernung, erweitert. Für den Schulstandort ist ein Kapazitätsrichtwert von drei Zügen mit 24 Klassen ausgewiesen. Die derzeitige Auslastung der Schule liegt an der Grenze des Kapazitätsrichtwertes. Handlungsbedarf: Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Die bestehenden Kapazitäten werden als ausreichend angesehen, um die Schulversorgung im umliegenden Stadtgebiet auch in den kommenden Jahren abzusichern. Humboldt-Schule (Möbiusstraße 8) Die Schule befindet sich im Ortsteil Reudnitz-Thonberg und wurde im Jahr 1908 erbaut. Am Schulstandort befinden sich 2 Gebäude, welche bis zum Jahr 2013 komplett saniert wurden. Weiterhin ist das Medienpädagogische Zentrum der Stadt Leipzig mit im Objekt untergebracht. Die Kapazität des Standortes ist auf eine 4,5Zügigkeit mit 37 Klassen ausgelegt. Handlungsbedarf: Ist nicht gegeben. Neue Nikolaischule (Schönbachstraße 17) Das Schulgebäude befindet sich im Ortsteil Stötteritz und wurde zwischen den Jahren 1992 bis 1998 teilsaniert. Die Richtkapazität ist mit einer Belegung von 27 Klassen ausgewiesen, was einer 3,5-Zügigkeit entspricht. Handlungsbedarf: Durch Umbau der Toilettenanlagen kann eine räumliche Erweiterung erfolgen. Der Nikolaitaner-Verein e. V. Leipzig nutzt seit vielen Jahren einen Unterrichtsraum für das Archiv der Alten Nikolaischule, in welchem Unterlagen aus 500 Jahren Schulgeschichte aufbewahrt werden. Damit dieser Raum wieder für Unterricht bereitgestellt werden kann, muss ein Ausweichobjekt gefunden werden. Im Kontakt mit dem Verein wird versucht eine Lösung zu finden. -177- Gesamtfazit zum schulspezifischen Handlungsbedarf sowie Ableitung der Bedarfsentwicklung in den Planungsräumen Bereits die Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012 zeigte den Bedarf an der extensiven Erweiterung der Schulhauskapazitäten auf. Dazu wurden in der Vergangenheit bereits mehrere Maßnahmen initiiert bzw. sind in Umsetzung begriffen. Es wird davon ausgegangen, dass folgende Maßnahmen entsprechend der Planung ihre Wirksamkeit innerhalb des Schulnetzes entfalten bzw. werden: Gymnasium Gorkistraße Einrichtung als vierzügiges Gymnasium ab SJ 2014/15 mit Vor-Interim Löbauer Straße Gymnasium Telemannstraße Einrichtung als fünfzügiges Gymnasium ab SJ 2015/16 mit Vor-Interim Erfurter Straße Gymnasium Karl-Heine-Straße Einrichtung als fünfzügiges Gymnasium ab SJ 2017/18 Vor-Interim voraussichtlich in Uhlandstraße Die Differenz zwischen dem vorhandenen bzw. bis zum aktuellen Zeitpunkt bereits fest geplanten Schulraumbestand und der Nachfrage nach Schulplätzen ist mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen langfristig nicht auszugleichen. Bedingt durch die zumeist städtische Randlage liegen aktuell noch vorhandene Potenziale nicht im Raum des auftretenden Bedarfes. Die daraus resultierenden Entfernungen führen zu einer Verlängerung der Schulwege für die Schüler. Zusammen mit den derzeit in Umsetzung begriffenen Maßnahmen wird die Kapazität voraussichtlich bis 2018 ausreichen. Daran anschließend wird ein weiteres Ansteigen der Eingangsklassen um bis zu 20 Klassen im Maximum prognostiziert. Dies entspricht 4 weiteren fünfzügigen Gymnasien, für deren perspektivischen Bedarf frühzeitig die Sicherung geeigneter Objekte im Stadtgebiet vorzunehmen ist. Bedingt durch die zum Teil sehr starke kleinräumige Dynamik der Bevölkerungsentwicklung innerhalb der Stadt muss die Wahl neuer Schulstandorte die zentrale Versorgung und gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV priorisieren. Dem stehen zugleich aber auch Probleme des Flächenerwerbs in stark nachgefragten Gebieten gegenüber. 6.6 Maßnahmen Hinweis: Die angegebenen Termine leiten sich aus der Bedarfsentwicklung ab. In Abstimmung mit der Investitionsplanung und enger Zuasammenarbeit mit den zuständigen Ämtern wird versucht, die erforderlichen Kapazitäten zum Bedarfszeitpunkt bereitzustellen. Nicht immer ist es möglich, Neubauten zu diesen Terminen fertig zu stellen. Deshalb laufen parallel dazu Maßnahmen um für bestimmte Übergangszeiten Interimmöglichkeiten zu schaffen (vgl. Gorkistraße, Telemannstraße Zur Lösung des Kapazitätsdefizits ist die extensive Erweiterung des gymnasialen Schulnetzes erforderlich. Die in der Vergangenheit vollzogenen Reaktivierungen für Schulgebäude sind künftig nicht mehr realisierbar. Zum Teil sind die zur Verfügung -178- stehenden Gebäude für Gymnasien in der Bedarfsgrößenordnung zu klein bzw. werden für die Bedarfsabsicherung der anderen Schularten benötigt. Die Neueinrichtung weiterer gymnasialer Schulstandorten sollte, soweit die Flächenbedarfe gewährleistet werden können, in folgenden Bereichen / Standorten erfolgen. Fertigstellung der Teilsanierung der L.-O.-Peters-Schule (begonnen) Einrichtung eines vierzügigen Gymnasiums in der Gorkistraße (begonnen) Einrichtung eines fünfzügigen Gymnasiums in der Telemannstraße (begonnen) Einrichtung eines fünfzügigen Gymnasiums in der Karl-Heine-Str. (begonnen) Standort Zentrum-Süd - Stadtraum Bayrischer Bahnhof (Vorzugsvariante) Mit der Entwicklung des Stadtraums Bayrischer Bahnhof ergibt sich die Möglichkeit, im Bereich einen Standort für ein fünfzügiges Gymnasium mit Sporthalle zu entwickeln. In Ergänzung zu den bestehenden bzw. bereits geplanten gymnasialen Schulen ist der Standort geeignet, die Bedarfsnachfrage im Planungsraum Mitte/Süd wirkungsvoll zu entlasten. Aufgrund der Lage zwischen den Planungsräumen Mitte/Süd und Ost sind auch Angebot in Richtung des Leipziger Ostens möglich. Die verkehrstechnische Anbindung kann sowohl über Straßenbahnen als auch Buslinien erfolgen. Eine Überschneidung bzw. zu starke Konzentration von Schülerströmen mit dem Deutsch-Französischen Schulzentrum ist nicht zu erwarten. Hier können die unterschiedlichen Haltestellen und Wegebeziehungen eine Trennung beider Standorte ermöglichen. Gleichzeitig bietet das Areal am Bayrischen Bahnhof die Möglichkeit, eine weitere Oberschule zu errichten. Mit der Erarbeitung eines gemeinsamen Flächennutzungskonzeptes können Synergien in der Nutzung (Sport-, Veranstaltungsflächen) erzielt werden. Hierbei soll auf die Erfahrungen der „Campus-Idee“ am DeutschFranzösischen-Bildungszentrum zurückgegriffen werden. Standort nördlich des Zentrums Bereits die Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012 zeigte den Bedarf für ein weiteres Gymnasium im nördlichen Bereich der Stadt auf. Zur Entlastung der dortigen Gymnasien muss nach Möglichkeit der Standort für ein fünfzügiges Gymnasium gefunden werden, welcher aufgrund der weitreichenden Wegebeziehungen im Leipziger Norden eine gute verkehrstechnische Anbindung über die Straßenbahn und den Bus aufweist. Standort im Planungsbereich Ost – Standort Ihmelsstraße Es besteht der Bedarf an einem weiteren Standort im Planungsraum. Die Entscheidung zu einem endgültigen Standort ist dazu noch zu treffen. Eine Möglichkeit bietet die Entwicklung an einem gemeinsamen Standort für eine Oberschule und ein Gymnasium. Eine Machbarkeitsstudie zeigt die Möglichkeiten der Kombination beider Schularten an einem Standort auf. Damit kann langfristig eine Quartiersschule entwickelt werden, in der neben rein schulischen Angeboten auch Angebote bereitgestellt werden können, die direkt in das städtische Umfeld wirken. Sollte diese Entwicklung nicht vollzogen werden, ist ein separater Schulstandort für ein Gymnasium im Planungsbereich zu finden und zu gestalten. -179- Weitere Standorte in den Planungsbereichen West bzw. Süd Das weitere Ansteigen der Schülerzahlen über das Jahr 2025 hinaus lässt den Bedarf für mindestens ein weiteres fünfzügiges Gymnasium erwarten. Da das Flächenangebot im innenstadtnahen Bereich zugleich aber weitgehend ausgeschöpft ist, müssen in den angrenzenden Bereichen, vorzugsweise in den Planungsräumen West bzw. Süd, weitere Vorbehaltsflächen für Schulstandorte erschlossen werden. Die konkrete Inanspruchnahme und Planung kann jedoch erst in Abhängigkeit der weiteren Einwohnerentwicklung der Stadtteile Leipzig-West, Südwest und Alt-West sowie Süd vorgenommen werden. Robert-Schumann-Schule Für die Robert-Schumann-Schule stehen am Standort nur unzureichende Sporthallenkapazitäten zur Verfügung. Deshalb ist in der Umgebung eine Sporthalle zu errichten. Die jetzige Sporthalle wird dann als Mensaerweiterung genutzt. Darstellung der Kapazitätsabsicherung mit den vorgestellten Maßnahmen Entwicklung der Eingangsklassen in Gymnasien 100 Bayrischer Bhf. 90 Telemannstr., 80 70 5 Züge SB West / Alt-West / Südwest L.-O.-Peters Ihmelsstr. 60 50 K.Heine-Str. 40 Zentrum-Nord / Gohlis Gorkistr. Eingangsklassen IST 30 Prognose Eingangsklassen 2013 20 Kapazität 10 vorzeitige Klassenbildung im Interim 0 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 2034 Schuljahresbeginn Es zeigt sich, dass die prognostizierte Entwicklung der Schülerzahlen mit den vorgestellten Maßnahmen abgesichert werden kann. Auch die mögliche weitere Entwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen kann hier nur ansatzweise eine Berücksichtigung finden. Veränderungen im Übergangsverhalten zwischen Oberschule und Gymnasium oder die Ausweitung von schulischen Projekten müssen objektkonkret und anlassbezogen behandelt werden. -180- 7. Förderschulen 7.1 Überblick Karte 17: Planungsräume und Standorte Förderschulen Pestalozzi Lindenhof Rosenweg Martin Schloß Schönefeld Außenstelle Kollw itz Diesterw eg Engelsdorf FöS EH FöS EH Ast. Grünau Filatow Gietzelt Thonberg Kollw itz Heinicke Schw eitzer Sacke Vogel Zinna Förderschule zur Lernförderung (FöS L) Förderschule für geistig Behinderte (FöS GB) Förderschulen für besondere Behinderungen (FöS BB) Förderzentrum für Erziehungshilfe -Schulteile (FöS EH) Förderschulen in freier Trägerschaft (FöS GB) Förderschule in Landesträgerschaft (FöS BB) -181- Neben der allgemeinbildenden Grundschule, Mittelschule und dem Gymnasium sieht der Freistaat Sachsen die allgemeinbildende Förderschule als eine eigene Schulart vor. Diese Schulart soll von Schülerinnen und Schülern besucht werden, die wegen der Beeinträchtigung einer oder mehrerer physischer oder psychischer Funktionen in den anderen allgemeinbildenden Schulen auch durch besondere Hilfen nicht oder nicht hinreichend genug integriert werden können und deshalb über einen längeren Zeitraum einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs umfasst gemäß § 13 der Schulordnung Förderschulen-FOFS die Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs auf Grundlage verschiedener Methoden der Förderdiagnostik und die Entscheidung über die notwendige Förderung. Die Förderschule erstellt ein förderpädagogisches Gutachten, in welchem der sonderpädagogische Förderbedarf und die Fördervorschläge benannt sowie Empfehlungen zum weiteren Bildungsgang und Förderschwerpunkt oder zu einer integrativen Maßnahme nach der Schulintegrationsverordnung aufgezeigt werden. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen trifft die Sächsische Bildungsagentur nach § 30 Abs. 2 Satz 1 SchulG die Entscheidung. Die Stadt Leipzig ist Trägerin von insgesamt 15 Förderschulen. Die Sprachheilschule, die Schule für Körperbehinderte und die Schule für Blinde und Sehbehinderte nehmen, aufgrund der oberzentralen Funktion der Stadt, einen überregionalen Versorgungsauftrag wahr. Die Sächsische Landesschule für Hörgeschädigte Leipzig - Förderzentrum Samuel Heinicke und zwei Schulen für geistig Behinderte in freier Trägerschaft, das „Schloss Schönefeld“ des Trägers Lernen plus gemeinnützige GmbH Schloss Schönefeld sowie die Werner-Vogel-Schule des Diakonischen Werks Innere Mission Leipzig e.V. ergänzen das schulische Angebot. Die allgemeinbildenden Förderschulen haben keine Schulbezirke. Die in Leipzig vorhandenen Schulen werden hauptsächlich von Leipziger Schülerinnen und Schülern besucht. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit einer zusätzlichen Körperbehinderung, einer zusätzlichen Hörbehinderung und einer zusätzlichen Sehbehinderung werden grundsätzlich in den Schulen für geistig Behinderte unterrichtet und betreut. Außer an den Schulen für geistig Behinderte und der Klinik- und Krankenhausschule werden an allen Schulen Betreuungsangebote, welche dem Hort der Grundschule entsprechen, geführt. An den allgemeinbildenden Förderschulen können Abschlüsse der übrigen Schularten erworben werden. An den Schulen zur Lernförderung kann der Hauptschulabschluss nach dem Lehrplan der Oberschule erworben werden. Die Möglichkeit zum Erwerb des Hauptschulabschlusses wird in Leipzig in der Schule Grünau angeboten. Seit dem Schuljahr 2010/11 können gemäß § 34a Schulordnung Förderschulen die Abschlüsse in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung erworben werden. Dies gilt auch für Klassen mit gleichzeitigem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an der Schule für Erziehungshilfe. Für die Schülerschaft der Schulen für geistig Behinderte wird die Berufsschulpflicht mit dem Besuch der Werkstufe erfüllt. In der Schule für Körperbehinderte kann im Primarbereich ein Dehnungsjahr absolviert werden. Für alle Schulen gilt, dass Schülerinnen und Schüler, welche die reguläre Schulzeit im jeweiligen Bildungsgang um mehr als zwei Jahre überschreiten, die Förderschule verlassen müssen. Für die Schulhäuser aller Schultypen wurde, gemessen an der vorhandenen Raumsituation, ein Kapazitätsrichtwert ermittelt. Die Anzahl der Klassen und der Schülerschaft kann unterhalb und oberhalb des Kapazitätsrichtwertes liegen. Die maximale Belegung der Schule ist davon abhängig, unter welchen konkreten Bedingungen der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule erfüllt werden kann. -182- Die Ermittlung der möglichen Belegung erfolgte unter Beachtung aller Potenziale im Schulhaus. (z.B. kann ein Gruppenraum in Unterrichtsraumgröße auch ein Klassenraum sein). Die Entwicklung des Anteils der Schülerinnen und Schüler mit den unterschiedlichen Förderschwerpunkten an der Gesamtkinderzahl stellt sich wie folgt dar: Grafik 106: Anteil von Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkten zur Gesamtkinderzahl Anteil Schüler und Schülerinnen mit Förderschwerpunkten zur Gesamtkinderzahl 12% 10% 0,6% 0,5% 0,5% 8% 1,5% 1,2% 0,9% A n t e i l 0,7% 6% 4% 2% 0,7% 0,7% 1,6% 1,3% 1,4% 0,2% 1,0% 0,3% 0,3% 1,0% 1,1% 3,9% 3,9% 3,8% 0,6% 1,4% 0,7% 1,6% 0,6% 0,6% 1,5% 1,6% 0,7% 0,7% 1,7% 0,3% 0,3% 1,1% 3,5% 0,6% 1,5% 1,8% 0,7% 0,7% 1,7% 1,7% 0,3% 0,6% 0,6% 1,8% 1,6% 1,2% 3,3% 1,0% 3,2% 3,0% 0,6% 1,8% 0,6% 0,7% 1,6% 1,8% 0,3% 0,2% 1,0% 0,3% 1,1% 1,0% 0,3% 1,0% 3,0% 2,8% 2,6% 2,5% 1,8% 0,3% 1,1% 0,6% 0,7% 1,7% 0% 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schuljahr Lernförd. 7.2 geistig Beh. Blinde u. Sehbeh. Sprachbeh. Körperbeh. emot./soziale Beh. Hörgeschädigte Schulen zur Lernförderung In der Stadt Leipzig werden sechs Schulen zur Lernförderung geführt. Die Entwicklung der Schülerzahlen stellt sich wie folgt dar: Grafik 107: Entwicklung der Schülerzahlen der Schulen zur Lernförderung und der Integrationen mit dem Förderschwerpunkt Lernen Schüler und Schülerinnen mit Förderschwerpunkt Lernen G e s a m t s c h ü l e r z a h l 1800 1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 Schuljahr in Förderschulen Integrationen -183- 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Die Standorte der Schulen zur Lernförderung befinden sich weitestgehend in territorial ausgewogener Lage. Jeder Schule ist ein Betreuungsangebot (analog Hort an der Grundschule) zugeordnet, welches sich mit im Schulhaus befindet. Das Technikzentrum, in welchem der Unterricht im Fach Arbeitslehre aller kommunalen Schulen zur Lernförderung durchgeführt wurde, musste aufgrund erheblicher brandschutztechnischer Mängel aufgelöst werden. Dieser Unterricht wurde in die innere Schulorganisation der bestehenden Schulen und in das Berufsschulzentrum 12 „Robert Blum“ integriert. Gemäß der Schulordnung Förderschulen können mit Zustimmung der Sächsischen Bildungsagentur an den Schulen zur Lernförderung auch Klassen für Schülerinnen und Schüler mit gleichzeitigem Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung eingerichtet werden. An der Schule Grünau werden Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss erlangen können, unterrichtet. Die Schule Grünau führt eine Nebenstelle, da die Kapazitäten im Schulhaus für den Gesamtbedarf der Schule und des Betreuungsangebotes nicht ausreichen. In allen sechs Schulen sind Schulsozialarbeiterinnen oder Schulsozialarbeiter tätig. Der Anteil der Schülerschaft aus den Umlandgemeinden, die in Leipziger Schulen zur Lernförderung unterrichtet und betreut werden, beträgt 3,2 Prozent. Tabelle 78: Belegung der Schulen zur Lernförderung im Schuljahr 2015/16 Schulen zur Lernförderung A.-Diesterweg-Schule Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Gesamt Sch. Kl. 233 17 9 1 24 2 25 2 24 2 26 2 35 2 31 3 31 3 28 2 Schule Grünau 8 1 16 2 14 1 15 1 23 2 29 2 33 2 33 3 44 3 236 19 J.-H.-Pestalozzi-Schule 18 2 11 1 22 2 26 2 28 2 23 2 25 2 25 2 23 2 201 17 21 2 E.-Zinna-Schule 8 0 8 1 12 1 17 2 13 1 15 1 27 2 14 1 22 2 136 12 F.-Gietzelt-Schule 11 1 12 1 19 2 23 2 21 2 27 2 17 1 31 2 25 2 186 15 Förderschule Engelsdorf 0 0 0 0 11 1 10 1 15 1 23 2 15 1 25 2 9 1 108 9 Summe 54 5 71 7 103 9 115 10 126 10 152 11 148 10 159 12 151 12 21 2 1100 89 Kamenz-Statistik 2015/16 Tabelle 79: Raumbestand sowie die daraus abgeleiteten Kapazitätsrichtwerte der Schulen zur Lernförderung Schulen zur Lernförderung Kapazitätsrichtwert davon Räume für Unterrichtszwecke in Zügen in Klassen allg. UR FUR GR MZR/ Aula Bibl. Horträume sep. Leerräume >=40m² A.-Diesterweg-Schule 2,2 20 Schule Grünau 2,5 23 20 9 3 0 0 0 1 21 10 2 0 0 5 J.-H.-Pestalozzi-Schule 2 0 18 17 8 0 0 0 3 0 E.-Zinna-Schule 1,7 16 16 8 0 1 0 4 0 F.-Gietzelt-Schule 2,0 18 17 6 0 0 1 3 0 Schule Engelsdorf 1,1 10 10 6 0 0 0 1 0 11,5 105 101 47 5 1 1 15 1 Summe Stand: 10/2015 Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf Mit Blick auf die Entwicklung der Schülerzahlen für diesen Schultyp besteht die Notwendigkeit des Erhalts aller vorhandenen Kapazitäten. Die Schulen verbleiben an den jeweiligen Standorten. Sie sind mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. -184- Grafik 108: Bedarf an Klassen in Schulen zur Lernförderung Bedarf an Klassen in Schulen zur Lernförderung 140 120 100 80 60 40 20 0 2013/14 2015/16 2017/18 2019/20 2021/22 2023/24 2025/26 2027/28 2029/30 Kl. 10 Kl. 9 Kl. 8 Kl. 7 Kl. 6 Kl. 5 Kl. 4 Kl. 3 Kl. 2 Kl. 1 Richtwert Maximal Aus der Prognose abgeleitet, ist die Schaffung von weiteren Kapazitäten nicht erforderlich. Der Handlungsbedarf wird bei Erfordernis ausschließlich auf die Optimierung der Raumnutzung unter Beachtung der integrierten Raumnutzung und die bauliche Verbesserung der Bedingungen ausgerichtet sein. Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte Adolph-Diesterweg-Schule (Portitzer Straße 1, 04318 Leipzig) Diese Schule erhielt im Sommer 2011 ein neues saniertes Schulhaus, so dass nunmehr alle drei bisherigen Standorte in einem Haus zusammengeführt werden konnten. An dieser Schule können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen sind. Das Betreuungsangebot nutzt eigene Räume. Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. Schule Grünau (Miltitzer Weg 1, 04205 Leipzig) Diese Schule ist mit dem Betreuungsangebot im Ortsteil Grünau Nord auf zwei Standorte verteilt. Das Betreuungsangebot und die Klassenstufen 1 bis 3 nutzen das Gebäude einer ehemaligen Kindertagesstätte im Andromedaweg 25. Die Schule verbleibt langfristig am jetzigen Standort. Handlungsbedarf: Eine Sanierung des Schulgebäudes mit Einordnung der Klassen und des Betreuungsangebotes vom Andromedaweg 25 ist vorgesehen. Nach Umsetzung wird der Standort Andromedaweg 25 für den Förderschulbedarf nicht mehr benötigt. -185- Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule (Hannoversche Straße 2, 04157 Leipzig) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Gohlis-Nord. Das Betreuungsangebot ist im Schulhaus integriert. Für die Sicherung des Lehrplans im Fach Arbeitslehre wurde der Schule ein zusätzlichen Werkraum im BSZ 7 (An der Querbreite) bereitgestellt. Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. Ernst-Zinna-Schule (Wincklerstraße 3/5, 04279 Leipzig) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Dölitz-Dösen. Das Betreuungsangebot ist im Schulhaus integriert. Sie nutzt gemeinsam mit der 8. Schule (Grundschule) und dem dazugehörigen Hort ein saniertes Schulhaus. Die Kapazität der E.-Zinna-Schule wurde aufgrund der notwendigen Erweiterung der 8. Schule (Grundschule) von 18 Klassen auf 16 Klassen reduziert. Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. Es ist für alle Nutzer eine umfassende Gestaltung der Freifläche vorgesehen. Fritz-Gietzelt-Schule (Kantantenweg 40, 04229 Leipzig) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Kleinzschocher. Das Betreuungsangebot ist im sanierten Schulhaus integriert. Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. Förderschule Engelsdorf (Riesaer Straße 177, 04319 Leipzig) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Engelsdorf. Das Betreuungsangebot ist im Schulhaus integriert jedoch aufgrund der geringen Größe organisatorisch der A.Diesterweg-Schule zugeordnet. . Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. 7.3 Schulen für geistig Behinderte Die Stadt Leipzig verfügt über vier Schulen für geistig Behinderte. Die in freier Trägerschaft befindliche Schule „Schloss Schönefeld“, und die Werner-Vogel-Schule ergänzen diesen Schultyp. Die Entwicklung der Schülerzahlen stellt sich wie folgt dar: Grafik 109: Entwicklung der Schülerzahlen der Schulen für geistig Behinderte und der Integrationen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Schüler und Schülerinnen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung G e s a m t s c h ü l e r z a h l 600 500 400 300 200 100 0 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schuljahr in kommunalen Schulen in Schulen Freier Träger Integrationen (Integrativ unterrichtete Schülerinnen und Schüler mit Autismus an Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien werden vom Statistischen Landesamt Sachsen als geistig Behinderte geführt. Analog sind diese hier mit enthalten). Die Entwicklung der Schülerzahl stellt sich leicht steigend dar. Alle Schulen sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Der Großteil der Schülerschaft nutzt -186- jedoch den Schülerspezialverkehr. In vier der insgesamt sechs Schulen können Schülerinnen und Schüler, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, aufgenommen werden. Zwei Schulen sind spezialisiert auf die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit den zusätzlichen Förderschwerpunkten Sehen und Hören. Zwei Schulen für geistig Behinderte nutzen gemeinsam mit einer Grundschule je ein Gebäude. Da der Unterricht gemäß des Lehrplans strukturiert über den Tag geplant und umgesetzt wird, bestehen an den Schulen für geistig Behinderte keine Betreuungsangebote (Horte). Der Anteil der Schülerschaft aus den Umlandgemeinden, die in kommunalen Schulen für geistig Behinderte unterrichtet und betreut werden, liegt bei 5,3 Prozent. Aufgrund der Zunahme komplexer Behinderungen ist es erforderlich, zusätzliche Plätze für die Schülerschaft, die während des Unterrichts einer medizinischen Betreuung bedürfen, zu schaffen. Tabelle 80: Belegung der Schulen für geistig Behinderte im Schuljahr 2015/16 Schulen in kommunaler Trägerschaft Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Werkstufe Gesamt Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schule Rosenweg 15 2 18 2 28 3 34 4 95 11 Martin-Schule 23 3 23 3 29 3 27 3 102 12 Lindenhofschule 14 2 15 2 23 3 23 3 75 10 Schule Thonberg 15 2 16 2 14 2 21 2 66 8 Summe 67 9 72 9 94 11 105 12 338 41 Schulen in freier Trägerschaft Schloss Schönefeld Werner-Vogel-Schule Summe Kamenz-Statistik 2015/16 Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Werkstufe Gesamt Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen 18 3 17 3 21 3 21 3 77 12 17 2 23 3 22 3 21 2 83 10 35 5 40 6 43 6 42 5 160 22 Tabelle 81: Raumbestand sowie die daraus abgeleiteten Kapazitätsrichtwerte der Schulen für geistig Behinderte Kapazitätsrichtwert davon Räume für Unterrichtszwecke Schulen in kommunaler Trägerschaft in Zügen in Klassen allg. UR FUR GR MZR/ Aula Bibl. Horträume sep. Leerräume >=40m² Schule Rosenweg Martin-Schule Lindenhofschule Schule Thonberg 3 3 2,5 2 13 12 10 8 13 12 10 8 8 11 6 4 5 4 10 0 1 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10,5 43 43 29 19 2 1 0 0 Summe Stand 10/ 2015 Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf Die Grundlage für die Berechnung bildet der aus dem Richtwert und der maximalen Belegung gebildete Mittelwert. Aufgrund der derzeitigen und absehbaren Schülerzahlentwicklung besteht die Notwendigkeit des Erhalts aller vorhandenen Kapazitäten dieses Schultyps. -187- Grafik 110 : Bedarf an Klassen in Schulen für geistig Behinderte (einschl. freieTräger) Bedarf an Klassen in Schulen für geistig Behinderte 80 70 60 50 40 30 20 10 0 2013/14 2015/16 2017/18 2019/20 2021/22 2023/24 2025/26 2027/28 2029/30 Werkstufe Oberstufe Mittelstufe Unterstufe Richtwert Maximal Das vorhandene Schulangebot ist territorial ausgewogen. Unter der Annahme des gleichbleibenden prozentualen Anteils von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an der Gesamtkinderzahl, ist auch ein Ansteigen der Zahl dieser Schülerschaft zu erwarten. Unter maximaler Auslastung aller Schulen ist es ab 2022 erforderlich, zusätzliche Kapazitäten für eine zweizügige Schule für geistig Behinderte bereitzustellen. Hierbei soll der Nachnutzung eines bestehenden sanierungsbedürftigen Schulstandortes der Vorrang vor einem Schulneubau auf zu erwerbender Liegenschaft gegeben werden. Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte Schule Rosenweg (Rosenweg 59, 04209 Leipzig) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Grünau-Mitte. Das Schulhaus ist barrierefrei saniert. Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. Martin-Schule (Neptunweg 31, 04205 Leipzig) Diese befindet sich im Ortsteil Grünau Nord. Sie nutzt das Gebäude einer ehemaligen Kindertagesstätte. Handlungsbedarf: Mit der Umsetzung des Brandschutzes konnten geringfügig zusätzliche Kapazitäten geschaffen und die Bedingungen für die auf den Rollstuhl angewiesenen Schülerinnen und Schülern etwas verbessert werden. Da die dauerhafte Nutzung des Gebäudes durch diese Schülerschaft als ungeeignet eingeschätzt wird, ist ein Umzug dieser Schule in ein saniertes Schulgebäude -188- am Schulstandort „An der Kotsche“ vorgesehen. Der neue Schulstandort wird gemeinsam mit der 78. Schule (Grundschule) genutzt, wobei jede Schule über ein separates Schulhaus verfügt. Mit dieser Maßnahme kann der Verbleib der Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im sozialen Umfeld mit den gewachsenen Verflechtungen weiter gesichert werden. Darüber hinaus kann in Zusammenarbeit beider Schulen und des Hortes der inklusive/integrative Gedanke analog des Projektes „ERINA“ an der Carl-von-Linné-Schule/Lindenhofschule aufgebaut werden. Lindenhofschule (Delitzscher Straße 110, 04129 Leipzig) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Eutritzsch. Sie nutzt das Schulhaus gemeinsam mit der Carl-von-Linné-Schule (Grundschule) und dem dazugehörigen Hort. Beide Schulen und der Hort müssen in der räumlichen Nutzung Kompromisse eingehen. Beide Schulen sind gemeinsam mit der 68. Schule (Oberschule) im Schulversuch „ERINA“, mit welchem die Umsetzung der Inklusion/Integration von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in der Regelschule erprobt wird, eingebunden. Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. Schule Thonberg (Riebeckstraße 50, 04317 Leipzig) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Reudnitz-Thonberg. Sie nutzt gemeinsam mit der 77. Schule (Grundschule) und dem dazugehörigen Hort ein Schulhaus. Handlungsbedarf: Die Verwaltung hat dem Stadtrat vorgeschlagen, dass die Schule Thonberg gemeinsam mit einer Kita in ein neu zu errichtendes Gebäude auf einem städtischen Grundstück an der Alten Messe (Curiestraße) einzieht. Die Entscheidung des Stadtrates (Vorlage VI-DS-01854) erfolgte mit Zustimmung zur Umsetzung des Vorhabens. Die, nach Auszug der Schule Thonberg, frei werdenden Räume im Gebäudeteil der 77. Schule, werden dieser zugeordnet. Schulen in Freier Trägerschaft Die beiden Schulen in freier Trägerschaft sind Bestandteil des Schulnetzes und sichern mit die Versorgung mit Schulplätzen für diese Schülerschaft. Das Diakonische Werk der Inneren Mission Leipzig e.V. plant die Öffnung und Weiterentwicklung der Werner-Vogel-Schule in Leipzig-Lößnig zur Aufnahme von Kindern im Grundschulalter ohne Förderbedarf. Die dafür erforderliche bauliche Erweiterung erfolgt auf dem Gelände der derzeitigen Kita „Spatzennest“, welche in eine neues Gebäude umziehen wird. Die Werner-Vogel-Schule als Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung wird auch weiterhin als Schulteil bestehen bleiben. Im Zuge der UN-Behindertenrechtskonvention und mit Blick auf die demografische Entwicklung werden günstige Rahmenbedingungen für eine konzeptionelle Profilierung und strategische Neuausrichtung der Werner-VogelSchule zu einem integrativen Schulzentrum in freier Trägerschaft gesehen. Die Beschulung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in den Integrationsklassen ist konzeptioneller Schwerpunkt. Geplant ist, im Schuljahr 2017/18 mit einer integrativen Klasse zu beginnen. Aufbauend bis 2020 werden vier Klassen entstehen. Ergänzend wird ein Schulhort in eigenen Räumen und Ferienbetreuung angeboten. -189- 7.4 Förderzentrum für Erziehungshilfe (Kurt-Biedermann-Schule, Garskestraße 19/21, 04205 Leipzig) Mit dem Beschluss des Stadtrates (RBIII-940/02) zur Einrichtung des Förderzentrums für Erziehungshilfe wurde der Grundstein für eine vorwiegend präventive und integrative Unterrichtung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit emotional-sozialem Förderschwerpunkt gelegt. Das Förderzentrum besteht aus dem Grundschulteil und dem Oberschulteil, in denen auch Schülerinnen und Schüler mit zusätzlichem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet und betreut werden. Die Nebenstelle in der Saarländer Straße wurde aufgrund erheblicher baulicher Mängel im März 2012 aufgelöst. Die Bestandteile des Förderzentrums sind die Diagnose- und Beratungsstelle, das Betreuungsangebot und die Schulsozialarbeit. Diese agieren unmittelbar miteinander und nach außen wirkend mit den verschiedensten Institutionen. Das Hauptanliegen der Arbeit des Förderzentrums besteht darin, mit vielfältigen inhaltlichen Angeboten und Maßnahmen die Entwicklungsschwerpunkte frühzeitig zu erkennen, dem Fortschreiten entgegenzuwirken, eine Separierung zu vermeiden und die Schülerinnen und Schüler zum Erkennen und Steigern des Selbstwertgefühls sowie zur Leistungszuversicht zu führen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Prävention und Integration. Ziel ist es, den Verbleib in der Regelschule weiter auszubauen und dort auf den individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler einzugehen. Der Anteil der Schülerschaft aus den Umlandgemeinden, die in der Schule für Erziehungshilfe unterrichtet und betreut werden, liegt bei 7,4 Prozent. Die Entwicklung der Schülerzahlen für das Förderzentrum für Erziehungshilfe stellt sich wie folgt dar: Grafik 111: Entwicklung der Schülerzahlen am Förderzentrum für Erziehungshilfe und der Integrationen mit emotionalen und sozialem Förderschwerpunkt Schüler und Schülerinnen mit sozial/emotionalem Förderschwerpunkt G e s a m t s c h ü l e r z a h l 900 800 700 600 500 400 300 200 100 0 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 Schuljahr im Förderzentrum Integrationen Tabelle 82: Belegung der Schule für Erziehungshilfe/ Förderzentrum im Schuljahr 2015/16 -190- 2015/16 Klasse 1 Schule für Erziehungshilfe Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Förderzentrum 11 Kamenz-Statistik 2015/16 2 18 2 17 2 22 3 16 2 17 2 24 3 17 2 6 1 0 0 Gesa mt Sch. Kl. 148 19 Tabelle 83: Raumbestand der Schule für Erziehungshilfe/ Förderzentrum sowie die daraus abgeleiteten Kapazitätsrichtwerte Kapazitätsrichtwert Schule für Erziehungshilfe/ Förderzentrum in Zügen in Klassen davon Räume für Unterrichtszwecke allg. UR FUR GR MZR/ Aula Bibl. Horträume Leerräume sep. >=40m² Grundschulteil 2 8 9 4 2 0 0 5 0 Oberschulteil 2 10 12 7 3 1 0 2 0 4 18 21 11 5 1 0 7 0 Summe Stand: 10/2015 Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf Die Kapazitäten sind ausreichend, um den künftigen Bedarf sichern zu können. Grafik 112: Bedarf an Klassen in der Schule für Erziehungshilfe/ Förderzentrum Bedarf an Klassen Im Förderzentrum für Erziehungshilfe 30 25 20 15 10 5 0 2013/14 2015/16 2017/18 2019/20 2021/22 2023/24 2025/26 2027/28 2029/30 Kl. 10 Kl. 9 Kl. 8 Kl. 7 Kl. 6 Kl. 5 Kl. 4 Kl. 3 Kl. 2 Kl. 1 Richtwert Maximal Das Förderzentrum für Erziehungshilfe wird sich weiter im Besonderen der Prävention und Integration von Schülerinnen und Schülern mit emotional-sozialem Förderschwerpunkt widmen. Die Trennung zwischen Grundschul- und Oberschulteil wird als pädagogisch sinnvoll betrachtet und beibehalten. Fortführend muss weiter Ziel sein, dass durch eine verstärkte Prävention und Integration, sowie eine schnelle und sichere Reintegration der Bedarf für diese Schule vermindert wird. Handlungsbedarf -191- Das Förderzentrum für Erziehungshilfe befindet sich in zwei Gebäuden an einem Schulstandort im Ortsteil Schönau. Der Grundschulteil nutzt das Schulhaus gemeinsam mit der 90. Schule (Grundschule). Das Betreuungsangebot des Förderzentrums nutzt eigene Räume im Grund- und Oberschulteil. Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. 7.5 Klinik- und Krankenhausschule (Dr.-Georg-Sacke-Schule, Morawitzstraße 2, 04289 Leipzig) Die Stadt Leipzig verfügt über eine Klinik- und Krankenhausschule, die Dr.-GeorgSacke-Schule. Diese Schule hat die Aufgabe, kranke Schülerinnen und Schüler, die sich längere Zeit oder in regelmäßigen Abständen in einer Klinik, einem Krankenhaus oder einer Kureinrichtung befinden, so zu unterrichten und zu fördern, dass eine erfolgreiche leistungsmäßige und soziale Wiedereingliederung in die bisher besuchten Klassen erleichtert wird. Die Klinik- und Krankenhausschule sichert den Unterricht für schulpflichtige Patientinnen und Patienten in verschiedenen Krankenhäusern und Kliniken der Stadt Leipzig. Über ein Betreuungsangebot (Hort) verfügt diese Schule nicht. Die Schule wird in den Darstellungen sowie in der Berechnung des künftigen Bedarfs nicht aufgeführt, da sie eine Schülerschaft unterrichtet, die vordergründig Patienten sind. Zudem unterliegt sie einer ständigen Veränderung der Alters- und Schülerstruktur. Diese Schule unterrichtet im Durchschnitt 120 bis 150 Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr. 7.6 Schulen mit einer oberzentralen Funktion In diesem Kapitel werden die Förderschultypen mit überregionalem Wirkungskreis zusammengefasst betrachtet. In der Stadt Leipzig sind folgende Schulen vorhanden: Albert-Schweitzer-Schule - Schule für Körperbehinderte Käthe-Kollwitz-Schule - Sprachheilschule/ Förderzentrum Wladimir-Filatow-Schule - Schule für Blinde und Sehbehinderte/ Förderzentrum Samuel-Heinicke-Schule - Sächsische Landesschule für Hörgeschädigte/ Förderzentrum An jeder Schule ist gemäß § 13 Abs. 2 SchulG je ein Heim mit den Bestandteilen Betreuungsangebot (Hort) und Sondereinrichtung angebunden. Die Trägerschaft dieser Heime liegt in der Verantwortung des Eigenbetriebs Städtische Behinderteneinrichtungen, des freien Trägers Humanitas gGmbH sowie des Landes Sachsen. In allen vier Behinderungsarten werden Integrationsmaßnahmen in den allgemein bildenden Schulen durchgeführt. Grafik 113: Entwicklung der Schülerzahlen Wladimir-Filatow-Schule/ Schule für Blinde und Sehbehinderte/Förderzentrum und der Integrationen mit Förderschwerpunkt Sehen -192- Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Sehen G e s a m t s c h ü l e r z a h l 140 120 100 80 60 40 20 0 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schuljahr im Förderzentrum Integrationen Die Entwicklung zeigt deutlich, dass die Belegung der Schule konstant bleibt. Erfreulich ist, dass der Anteil der Integrationen allmählich steigt. Der Anteil der Schülerschaft aus den Umlandgemeinden in dieser Schule liegt bei 25,0 Prozent. Grafik 114: Entwicklung der Schülerzahlen Albert-Schweitzer-Schule – Schule für Körperbehinderte und der Integrationen mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Schüler und Schülerinnen mit den Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung G e s a m t s c h ü l e r z a h l 350 300 250 200 150 100 50 0 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schuljahr im Förderzentrum Integrationen Hier zeigt sich eine konstante Entwicklung der Schülerzahl in der Albert-SchweitzerSchule. Der Anteil der Schülerschaft aus den Umlandgemeinden in dieser Schule liegt bei 31,9 Prozent. Grafik 115: Entwicklung der Schülerzahlen Käthe-Kollwitz-Schule/ Sprachheilschule/ Förderzentrum und der Integrationen mit Förderschwerpunkt Sprache Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Sprache G e s a m t s c h ü l e r z a h l 900 800 700 600 500 400 300 200 100 0 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schuljahr im Förderzentrum Integrationen Die Entwicklung der Schülerzahl für diese Schule zeigt sich ebenfalls konstant. Der steigende Anteil sprachauffälliger Schülerinnen und Schüler in Integrationsmaßnahmen setzt sich fort. Die Integrationen finden in allen Schularten statt. Im Grundschulbereich bestehen zusätzlich Stützpunktschulen, in denen konzentriert Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sprache integrativ unterrichtet und betreut werden. An der Käthe-Kollwitz-Schule findet Schulsozialarbeit statt. Der Anteil der Schülerschaft aus den Umlandgemeinden in dieser Schule liegt bei 25,3 Prozent. -193- Grafik 116: Entwicklung der Schülerzahlen Sächsische Landesschule für Hörgeschädigte Leipzig, Förderzentrum Samuel Heinicke und der Integrationen mit Förderschwerpunkt Hören Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Hören G e s a m t s c h ü l e r z a h l 300 250 200 150 100 50 0 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schuljahr im Förderzentrum Integrationen Hier trat in den vergangenen Jahren ein leichter Anstieg ein. Nach einem Rückgang im Schuljahr 2014/15 ist die Schülerzahl im Schuljahr 2015/16 wieder etwas gestiegen. Trotz verstärkter Integration ist der Bedarf für die Schule weiter gegeben. Tabelle 84: Belegung der Schulen/Förderzentren im Schuljahr 2015/16 Schulen im Oberzentrum Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 Gesamt Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. W.-Filatow-Schule 6 1 19 3 7 1 12 2 8 1 7 1 10 2 6 1 13 2 4 1 92 15 A.-SchweitzerSchule 35 4 16 2 22 3 18 2 20 3 21 2 29 3 27 3 17 3 8 1 213 26 K.-Kollwitz-Schule 84 8 60 5 59 5 24 2 19 2 13 1 18 2 19 2 8 1 0 0 304 28 S.-Heinicke-Schule 12 2 18 3 23 3 25 4 23 4 17 2 25 4 20 3 20 3 8 0 191 28 Summe 137 15 113 13 111 12 Kamenz-Statistik 2015/16 79 10 70 10 58 6 82 11 72 9 58 9 20 2 800 97 Tabelle 85: Raumbestand sowie die daraus abgeleiteten Kapazitätsrichtwerte der Schulen/Förderzentren Schulen im Oberzentrum W.-Filatow-Schule A.-SchweitzerSchule K.-Kollwitz-Schule S.-Heinicke-Schule Summe Stand: 10/2015 Kapazitätsrichtwert mögliche Klassen davon Räume für Unterrichtszwecke 1,5 17 20 allg. UR 17 2,5 27 34 27 12 2 1 0 0 0 4,5 41 45 41 14 4 1 2 0 0 2,5 23 27 27 18 0 1 1 0 0 11 112 126 112 53 6 4 4 0 0 in Zügen in Klassen FUR GR 9 0 MZR/ Aula 1 1 Horträume sep. 0 Leerräume >=40m² 0 Bibl. Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf Das Schulangebot ist je Förderschultyp einmal vorhanden. Diese Schulen sichern weiterhin das Angebot für Schülerinnen und Schüler mit dem jeweiligen Förderschwerpunkt für die Stadt Leipzig und das überregionale Gebiet. Die in Leipzig vorhandenen Schulen mit oberzentraler Funktion können mit den vorhandenen Kapazitäten den künftig zu erwartenden Bedarf sichern. Grafik 117: Bedarf an Klassen in der Wladimir-Filatow-Schule -194- Bedarf an Klassen W.-Filatow-Schule 25 20 15 10 5 0 2013/14 2015/16 2017/18 2019/20 2021/22 2023/24 2025/26 2027/28 2029/30 Kl. 10 Kl. 9 Kl. 8 Kl. 7 Kl. 6 Kl. 5 Kl. 4 Kl. 3 Kl. 2 Kl. 1 Richtwert Maximal Wladimir-Filatow-Schule (Am Kirschberg 49, 04209 Leipzig) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Grünau-Mitte. Sie nutzt das Schulhaus gemeinsam mit dem Städtischen Eigenbetrieb der Behinderteneinrichtungen, der das Betreuungsangebot und bei Bedarf die Heimbetreuung für die Schülerinnen und Schüler dieser Schule sichert. Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. Grafik 118: Bedarf an Klassen in der Albert-Schweitzer-Schule -195- Bedarf an Klassen in der A.-Schweitzer-Schule 40 35 30 25 20 15 10 5 0 2013/14 2015/16 2017/18 2019/20 2021/22 2023/24 2025/26 2027/28 2029/30 Kl. 10 Kl. 9 Kl. 8 Kl. 7 Kl. 6 Kl. 5 Kl. 4 Kl. 3 Kl. 2 Kl. 1 Richtwert Maximal Albert-Schweitzer-Schule (An der Märchenwiese 3, 04277 Leipzig) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Marienbrunn. Sie nutzt das Schulhaus gemeinsam mit der Humanitas gGmbH, welche das Betreuungsangebot und bei Bedarf die Heimbetreuung für die Schülerinnen und Schüler dieser Schule sichert. Zudem befindet sich im Gebäude eine Gemeinschaftspraxis für Physiotherapie, die vordergründig die therapeutische Behandlung der Schülerschaft übernimmt. Krankenschwestern vom Städtischen Eigenbetrieb Behinderteneinrichtungen sorgen sich um die medizinische Betreuung während der Unterrichtszeit. Handlungsbedarf: Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. -196- Grafik 119: Bedarf an Klassen in der Käthe-Kollwitz-Schule Bedarf an Klassen in K.-Kollwitz-Schule 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 2013/14 2015/16 2017/18 2019/20 2021/22 2023/24 2025/26 2027/28 2029/30 Kl. 10 Kl. 9 Kl. 8 Kl. 7 Kl. 6 Kl. 5 Kl. 4 Kl. 3 Kl. 2 Kl. 1 Richtwert Maximal Käthe-Kollwitz-Schule (Friedrich-Dittes-Straße 9, 04318 Leipzig) Diese Schule befindet sich mit dem Grundschulteil im Ortsteil Anger-Crottendorf und mit dem Oberschulteil in Altlindenau. Beide Schulhäuser werden gemeinsam mit dem Städtischen Eigenbetrieb der Behinderteneinrichtungen genutzt. Dieser sichert das Betreuungsangebot und bei Bedarf die Heimbetreuung für die Schülerinnen und Schüler dieser Schule. Zielstellung ist die Zusammenführung beider Schulteile an einem Schulstandort sowie die Zusammenführung des Betreuungsangebotes an einem Standort . Mit dieser Zusammenführung wird der Kapazitätsrichtwert gesenkt. Die Entwicklung lässt erwarten, dass die Kapazitäten am neuen Schulstandort maximal ausgelastet werden. Der Schwerpunkt soll weiter auf der Integration im Regelbereich liegen. Handlungsbedarf: Zusammenführung beider Schulteile am Schulstandort Karl-Vogel-Straße bis zum Schuljahr 2016/17. Zusammenführung des Betreuungsangebotes am Standort Friedrich-Dittes-Straße. Intensivierung der Integrationen in die Regelschulen. -197- Grafik 120: Bedarf an Klassen in der Samuel-Heinicke-Schule Sächsische Landesschule für Hörgeschädigte, Förderzentrum SamuelHeinicke Bedarf an Klassen in der S.-Heinicke-Schule 40 35 30 25 20 15 10 5 0 2013/14 2015/16 2017/18 2019/20 2021/22 2023/24 2025/26 2027/28 2029/30 Kl. 10 Kl. 9 Kl. 8 Kl. 7 Kl. 6 Kl. 5 Kl. 4 Kl. 3 Kl. 2 Kl. 1 Richtwert Maximal Samuel-Heinicke-Schule (Karl-Siegismund-Straße 2, 04317 Leipzig) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Reudnitz-Thonberg und untersteht der Trägerschaft des Landes Sachsen. Im Schulhaus wird zugleich das Betreuungsangebot und bei Bedarf die Heimbetreuung gesichert. Entsprechend der Entwicklung müssten ab 2019 aufbauend zusätzliche Kapazitäten für acht Klassen geschaffen werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Integration von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Hören weiter entwickelt. Handlungsbedarf: Bei Erfordernis ist eine Optimierung der Raumnutzung innerhalb des Hauses geboten, bevor extern neue Kapazitäten bereitgestellt werden. 7.7 Integrationen Basierend auf § 24 der UN-Behindertenrechtskonvention – „Übereinkommen der Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ ist im Koalitionsvertrag der Sächsischen Staatsregierung definiert, dass die Inklusion in den Schulen schrittweise und mit Augenmaß umgesetzt werden soll. Dazu wird der bestehende Aktions- und Maßnahmeplan, unter Einbeziehung der Empfehlungen der Expertenkommission, weiterentwickelt. Es wird angestrebt zur bestmöglichen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen so viel gemeinsamen Unterricht wie möglich in der Regelschule und so viel Unterricht wie nötig in der Förderschule umzusetzen. Da die sächsischen Förderschulen sich als Lernorte für die vielfältige Formen sonderpädagogischen Förderbedarfs bewährt haben und über beste Voraussetzungen für die Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen mit diesen -198- Bedarfen verfügen, wird eine grundsätzliche Abschaffung der Förderschulen in Sachsen ausgeschlossen. Auf Grundlage des § 13 der Schulordnung Förderschulen (FOFS) in Verbindung mit der Schulintegrationsverordnung (SchIVO) können Schülerinnen und Schüler, bei denen im Rahmen des Aufnahmeverfahrens ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, mit Nichtbehinderten eine öffentliche Schule besuchen, wenn dies aus pädagogischer Sicht gerechtfertigt ist und die notwendigen besonderen Hilfen bereitgestellt werden können. Die pädagogische Rechtfertigung ist gegeben, wenn die Schülerinnen und Schüler den Anforderungen der öffentlichen Schule bei Bereitstellung der notwendigen Hilfen voraussichtlich gewachsen sein werden. Die notwendigen Hilfen können personeller, räumlicher oder sächlicher Art sein. In der Stadt Leipzig widmen sich alle Schulen der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Ein Großteil dieser Maßnahmen wird realisiert, ohne dass bestimmte materielle Voraussetzungen erforderlich sind. Zu jedem Integrationsantrag wird ein Diagnostikverfahren durchgeführt. Am Ende des Verfahrens werden die Maßnahmen bestimmt, welche für den Erfolg der Integration erforderlich sind. Seit drei Jahren ist zunehmend zu verzeichnen, dass für das Gelingen der Integration eine zusätzliche Schulbegleitung beantragt wird. Diesbezüglich wurden im gesamten Schuljahr 2012/13 31 Anträge auf Einsatz einer Schulbegleitung beim Schulträger gestellt. Im Schuljahr 2013/14 waren es 29 und für das Schuljahr 2015/16 wurden bis Dezember 2015 bereits 34 Anträge gestellt und bearbeitet. Geprüft und bewilligt wird der Einsatz der Schulbegleitung vom Allgemeinen Sozialdienst im Amt für Jugend, Familie und Bildung sowie im Sozialamt. Der vorwiegende Bedarf an Schulbegleitung besteht für Schülerinnen und Schüler mit emotional-sozialem Förderbedarf. Bei Schülerinnen und Schülern, die im Rahmen einer schulischen Integration die Regelschule besuchen, kann, wenn erforderlich, die Integration auch im Hort weitergeführt werden. In der Leipziger Schullandschaft bestehen aktuell 38 Schulen und Sporthallen, die mit einem Aufzug versehen sind und über barrierefreie Zugänge zu den Unterrichtsräumen sowie barrierefreie Sanitärbereiche verfügen. Acht Schulen und Sporthallen haben einen teilweise barrierefreien Zugang, der sich im Erdgeschoss befindet. Grundsätzlich wird bei allen geplanten Sanierungen und Schul- und Sporthallenneubauten eine rollstuhlgerechte Barrierefreiheit umgesetzt. Grafik 121: Entwicklung des Anteils der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkten, die integrativ unterrichtet werden 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 1995/96 1997/98 1999/00 2001/02 2003/04 2005/06 2007/08 2009/10 2011/12 2013/14 2015/16 Lernförd. geistig Beh. Blinde u. Sehschw. Sprachbeh. Körperbeh. emot./soziale Beh. gesamt Hörgeschädigte Quelle: AfJFuB Leipzig 2015 -199- Das Durchführen von Integrationen von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Lernen in der Grundschule erfolgt auf der Grundlage der Schulintegrationsverordnung (SchIVO). Ab der Klasse fünf besteht eine Verpflichtung zum Besuch der Förderschule. Gleiches gilt auch für die Integration von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Die Integration dieser Schülerschaft erfolgt in Leipzig hauptsächlich auf der Basis des § 3 Abs. 1 Nr. 3 SchIVO. Hierbei wird diesen Schülerinnen und Schülern einer Förderschule die Teilnahme in einzelnen Unterrichtsfächern an der benachbarten Grundschule ermöglicht. Diese Schülerschaft bleibt jedoch der Förderschule zugeordnet. Auch im Rahmen des Schulversuchs „ERINA“, mit welchem die Umsetzung der Inklusion/Integration von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf geistige Entwicklung in einer Grundschule und Oberschule erprobt wird, sind diese der Förderschule zugeordnet. In dem Projekt beteiligen sich 29 Schüler und Schülerinnen einer Schule für geistig Behinderte wovon 18 in einer Grundschule und 11 in einer Oberschule unterrichtet werden. Im Schuljahr 2015/16 werden in den Regelschulen in kommunaler Trägerschaft aktuell 1358 Schülerinnen und Schüler (ohne ERINA) mit den verschiedensten Förderschwerpunkten im Rahmen einer von der Schulaufsicht genehmigten Integration unterrichtet und betreut. Grafik 122: Anzahl der Integrationen in kommunalen Schulen der Stadt Leipzig im Schuljahr 2014/15 (nur § 3 (1) Pkt. 1 u. 2 SchIVO; ohne Berufsbildung) Bedarfsentwicklung und Handlungsbedarf Bei allen Integrationen ist zuvorderst das Engagement der Schulleitungen, Lehrer und nicht behinderten Schülerinnen und Schüler gefragt. Hier gilt es, sich weiter für die Belange der Schülerschaft mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten zu öffnen und sie in den Schulalltag einzubinden. Es wird angestrebt, den Anteil der Schülerschaft mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regelschule weiter zu steigern. Grundlage für die Umsetzung der Ziele bildet der Aktions- und Maßnahmeplan des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Einen weiteren Schwerpunkt stellt in den kommenden Jahren, im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen, die Erarbeitung und Gestaltung einer barrierefreien Schule, die von Schülerinnen und Schülern mit allen Förderschwerpunkten besucht werden können, dar. -200- Fazit zum schulspezifischen Handlungsbedarf Es ist erkennbar, dass in allen Schultypen mit den vorhandenen Kapazitäten die im Planungszeitraum zu erwartende Nachfrage nach Schulplätzen gesichert werden kann. Mit der nächsten Fortschreibung der Schulnetzplanung sind für die ab 2022 benötigte zusätzliche Schule für geistig Behinderte der Standort zu definieren und die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Hinsichtlich der Integrationen ist eine weitere Intensivierung vorzunehmen. Mögliche Auswirkungen auf das künftige Förderschulangebot durch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht hinreichend sicher prognostizierbar. Insofern wird davon ausgegangen, dass der Erhalt aller Förderschulen auch über den aktuellen Planungszeitraum hinaus erforderlich ist. 7.8 Maßnahmen Sanierung eines Objektes für die Martin-Schule am Standort An der Kotsche bis 2019 Das aktuell genutzte Gebäude einer ehemaligen Kita, mit baulichen und brandschutztechnischen Problemen, ist keine dauerhafte Lösung für diese Schule. (Beschlussvorlage VI-DS-01854) Organisation des Unterricht für Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die während der Unterrichtszeit eine medizinische Betreuung benötigen Mit der Sächsischen Bildungsagentur Leipzig und ggf. dem Sozialamt muss geprüft und geklärt werden, wo und wie der Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die zusätzlich einen medizinischen Betreuungsbedarf während des Unterrichts haben, zu verorten und zu organisiern ist. Sanierung des Objektes der Schule Grünau mit Einordnung der Außenstelle Andromedaweg Im Rahmen der Neugestaltung des gesamten Schulstandortes in Grünau Nordwest, mit den Schulen Max-Klinger-Schule, 94. Schule und Schule Grünau, erfolgt die Sanierung plus Einordnung der Außenstelle. (Beschlussvorlage VI-DS-01854) Beide Schulstandorte der Käthe-Kollwitz-Schule am Schulstandort Karl-VogelStraße im Jahr 2016 zusammenführen. Zusammenführung des Betreuungsangebotes vom Eigenbetrieb Behinderteneinrichtungen am Standort Friedrich-Dittes-Straße Das in der Fortschreibung der Schulnetzplanung vom Jahr 2006 und 2012 formulierte Ziel der Zusammenführung beider Schulteile des Förderzentrums an einem Standort wird damit erfüllt. Nach Freilenkung des Grundschulstandortes des Förderzentrums in der Friedrich-Dittes-Straße erfolgt die Nachnutzung des Standortes durch das gesamte Betreuungsangebot des Eigenbetriebs Behinderteneinrichtungen. Ist dieser Standort für die Belange des Eigenbetriebs hergerichtet, kann das zweite Schulgebäude an der Ernst-Pinkert-Schule, welches aktuell noch vom Eigenbetrieb genutzt wird, für den Grundschulbedarf der Ernst-Pinkert-Schule zur Verfügung gestellt werden. (Die Beschlussvorlage zum Umzug ist in Erarbeitung) -201- Umzug der Schule Thonberg in das Gebäude Curiestraße (Standort Alte Messe) 2017 Für die Schule wurde seit längerem ein neues Schulhaus gesucht.Gemäß der Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung soll ein Standort in jetzigen Umfeld der Schule gefunden werden. Mit der Möglichkeit, gemeinsam mit einer Kita ein Haus nutzen zu können, wird dem Rechnung getragen. (Beschlussvorlage VI-DS-01750 i.V.m. VI-DS-01854) Mit der nächsten Fortschreibung der Schulnetzplanung sind die Grundsatzentscheidungen für den ab 2022 zusätzlich benötigten Kapazitätsbedarf bei den Schulen für geistig Behinderte zu treffen. Es sind die Entscheidungen zur Schaffung der zusätzlich benötigten Kapazitäten durch Neubau oder Nachnutzung bestehender Bausubstanz sowie Einordnung in die Investitionsplanung zu treffen. Zu beachten ist dabei die avisierte Novellierung des Schulgesetzes. Fortführung der Verbesserung der Prävention/ Intensivierung der Integration und Reintegration. Bei Bedarf Optimierung der Raumnutzung an allen Schulstandorten. -202- 8. Schulen des 2. Bildungsweges Übersicht Standortplan der Schulen des 2. Bildungsweges in Kommunaler Trägerschaft Seehausen Plaußig / Portitz Wiederitzsch Lindenthal Mockau-Nord Lützschena-Stahmeln Thekla Gohlis Nord Möckern Wahren Gohlis Mitte Mockau Süd Eutritzsch Schönefeld Ost Böhlitz-Ehrenberg Gohlis-Süd Zentrum Nord Leutzsch Zentrum Nordwest Burghausen / Rückmarsdorf Abendmittelschule / Abendgymnasium NeuLindenau Leipzig-Kolleg Zentrum West Lindenau Zentrum Süd Plagwitz Grünau Nord Grünau Mitte SellerhausenStünz Zentrum Schönau Miltitz Paunsdorf Zentrum Ost Neustadt Volkmarsdorf Schönefeld Altlindenau Heiterblick Schönefeld / Abtnauendorf Zentrum Südost Engelsdorf AngerCrottendorf Reudnitz Thonberg Mölkau Baalsdorf Schleußig Grünau Ost Südvorstadt Althen / Kleinpösna Stötteritz Kleinzschocher Grünau Siedlung Lausen Grünau Connewitz Marienbrunn Holzhausen Probstheida Großzschocher Lößnig Dölzig / Dösen Meusdorf Liebertwolkwitz Knaukleeberg / Knauthain Hartmannsdorf / Knautnaundorf Schulen des 2. Bildungsweges in kommunaler Trägerschaft - 203 - Die Schulen des zweiten Bildungsweges bieten für nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und Erwachsene den nachträglichen Erwerb eines Abschlusses der allgemein bildenden Schulen an, um sich neue Chancen im Beruf zu eröffnen. An der Abendoberschule werden die Schüler durch ein- bzw. zweijährige berufsbegleitende Bildungsgänge auf den Haupt- oder Realschulabschluss vorbereitet. Gleichfalls finden am Abendgymnasium berufsbegleitende Bildungsgänge statt, die nach einem dreijährigen (Abend-)Unterricht zum Abitur führen. Am Kolleg erwerben die Schüler in einem dreijährigen Vollzeitunterricht (mit Vorkurs – 4 Jahre) das Abitur und erhalten damit die Allgemeine Hochschulreife. Die Voraussetzungen hierfür werden in den derzeit drei vorhandenen Schulen des zweiten Bildungsweges in kommunaler Trägerschaft der Stadt Leipzig an einem Schulstandort geschaffen. Gliederung und Belegung der Schulen des 2. Bildungsweges Schulen des 2. Bildungsweges Schulstandorte Stadtbezirk (Ortsteil) Schulabschluss Abendoberschule Czermaks Garten 8 04103 Leipzig Mitte (Zentrum Ost) Hauptschulabschluss Realschulabschluss Abendgymnasium Czermaks Garten 8 04103 Leipzig Mitte (Zentrum Ost) Abitur Kolleg Czermaks Garten 8 04103 Leipzig Mitte (Zentrum Ost) Abitur Raumbestand der Schulen des 2. Bildungsweges Räume für Unterrichtszwecke Schule Kolleg / AOS / AGym allg. UR FUR GR MZR/Aula Bibl. Sporthalle Leerräume >=40m² 14 5 1 1 0 1 0 • Zum Schulgebäude und -standort: Das Schulgebäude befindet sich in Czermaks Garten 8, 04103 Leipzig im Ortsteil Zentrum-Ost. Es wurde im Jahr 1974 in Plattenbauweise errichtet und erhielt im Schuljahr 2009/10 eine energetische Sanierung mit einem barrierefreien Zugang. • prägendes Bildungsangebot: Erwerb eines allgemeinbildenden Schulabschlusses • Handlungsbedarf: Die Schulen des 2. Bildungsweges werden als stabile Schulstandorte festgeschrieben. - 204 - Einzugsbereiche der Schulen des 2. Bildungsweges in kommunaler Trägerschaft Dem Landesentwicklungsplan Sachsen entsprechend, kommt der Stadt Leipzig in ihrer Funktion als Oberzentrum besondere regionale und überregionale Bedeutung zu. In diesem Kontext nehmen die Schulen des 2. Bildungsweges einen wichtigen Platz in der beruflichen Weiterqualifizierung von jungen Erwachsenen für die Region Leipzig ein. Darstellung der Einzugsbereiche im Schuljahr 2015/16 Im Schuljahr 2015/16 wurden aus der Stadt Leipzig selbst ca. 85 % der Schüler-/innen an den Schulen des 2. Bildungsweges unterrichtet. Ein Anteil von insgesamt ca. 15 % an Schüler-/innen haben ihren Lebensmittelpunkt außerhalb der Stadt Leipzig. Davon kommen aus dem Landkreis Leipziger Land ca. 5,5 % und aus dem Landkreis Nordsachsen ca. 4,5 % der Schüler-/innen. Aus den übrigen Regionen von Sachsen liegt der Schüleranteil bei ca. 1,5 % und aus den anderen Bundesländern bei ca. 3,5 % gegenüber der Gesamtschülerzahl. Einzugsbereiche der Schulen des 2. Bildungsweges im Schuljahr 2015/2016 Einzugsbereiche - Schulen des 2. Bildungsweges in der Stadt Leipzig andere Bundesländer Bautzen Zwickau Vogtlandkreis Sächs. Schweiz-Osterzgebirge Meißen Görlitz Erzgebirgskreis Dresden (Stadt) Chemnitz (Stadt) Mittelsachsen Nordsachsen LK Leipziger Land Leipzig (Stadt) 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500 550 600 650 700 Schülerzahl Schuljahr 2015/16 - 205 - Bedarfsprognose Die Bedarfsprognose der genannten Schulart wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. So zum Beispiel von der demografischen Entwicklung in der Region, der steigenden wirtschaftlichen und technologischen Anforderungen an eine Berufsausbildung und der Attraktivität eines höherwertigen Schulabschlusses. Für die Schulen des 2. Bildungsweges bedeuten diese Anforderungen zukünftig, eine kontinuierliche bedarfsgerechte Absicherung der angebotenen Bildungsgänge zu gewährleisten und Interesse an schulischer Qualifizierung bei jungen Menschen zu wecken bzw. aufrechtzuerhalten. Inwieweit sich auf diese Schulen die allgemeine demografische Entwicklung und die entsprechenden Bedarfsprognosen auswirken, bleibt abzuwarten und kann derzeit noch nicht ganz abgeschätzt werden. Jedoch ist davon auszugehen, dass es nach einem leichten Absinken der Schülerzahl ab ca. dem Schuljahr 2016/17 wieder einen moderaten Anstieg geben wird. Dieser Prozess wird sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und nicht so stark ausfallen wie bei den beruflichen Schulen. Der Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass sich die Zahl der BewerberInnen aus wesentlich mehr Altersjahrgängen zusammensetzt als es bei den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen der Fall ist. Bisherige Entwicklung der Schüler- und Klassenzahl in den Schulen des 2. Bildungsweges (kommunale Trägerschaft) Die Entwicklung der Schülerzahlen in den letzten neun Schuljahren gestaltete sich bei den Schulen des 2. Bildungsweges in der Gesamtbetrachtung relativ konstant. Die Gesamtschülerzahl bewegte sich bei etwa 800 Schüler/-innen pro Schuljahr. In den Schuljahren 2007/08 und 2008/09 sank die Schülerzahl leicht unter die Grenze von 800 Schüler/-innen. In den Folgejahren war wieder ein leichter Schüleranstieg zu erkennen, der jedoch im Schuljahr 2013/14 wieder leicht auf unter 800 Schüler/innen absank. Bisherige Entwicklung der Schülerzahlen - Schulen 2. Bildungsweg 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Leipzig-Kolleg 368 380 386 400 411 384 394 387 Abendoberschule 217 236 235 224 228 228 220 243 Abendgymnasium 191 186 200 183 164 170 175 161 gesamt 776 802 821 807 803 782 789 791 - 206 - Entwicklung der Schülerzahlen - Schulen 2. Bildungsweg 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schuljahr Leipzig-Kolleg Abendoberschule Abendgymnasium Zukünftige Bedarfsentwicklung für die Schulen des 2. Bildungsweges Die Gesamtschülerzahl der Schulen des 2. Bildungsweges werden nach der Prognose ab dem Schuljahr 2016/17 wieder kontinuierlich steigen. Ab dem Schuljahr 2019/20 wird voraussichtlich mit einem Anstieg der Gesamtschülerzahl von über 800 Schüler/-innen gerechnet. In den darauffolgenden Schuljahren wird die Schülerzahl stetig steigen und im Schuljahr 2030/31 fast eine Gesamtschülerzahl von 900 Schüler/-innen erreichen. Zu erwartende Schülerzahl in den Schulen des 2. Bildungsweges Schuljahr Schulart 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 Leipzig-Kolleg 387 392 399 406 412 436 463 Abendoberschule 205 208 211 215 218 230 245 Abendgymnasium 187 187 187 187 187 187 187 gesamt 779 787 797 808 817 853 895 - 207 - ... 2025/26 ... 2030/31 Zukünftige Entwicklung der Schülerzahlen des 2. Bildungsweges Ausblick Die Stadt Leipzig geht daher davon aus, dass die derzeit vorhandenen Kapazitäten an den Schulen des 2. Bildungsweges auch langfristig bedarfsdeckend für die Region Leipzig und deren Umland sind. Nunmehr gilt es, den derzeitigen Bestand an diesen Schulen in der Stadt Leipzig langfristig abzusichern und an neue bildungspolitische Ziele und wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen. - 208 - 9. Berufsbildende Schulen 9.1 Überblick Standortplan der Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft - 209 - Ausgangssituation Im Vordergrund der berufsbildenden Schulen steht die Vermittlung berufsbezogener Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Vertiefung und Erweiterung der allgemeinen fachtheoretischen und fachpraktischen Bildung. Die Voraussetzungen hierfür werden in den derzeit neun Beruflichen Schulzentren (BSZ) und einer Medizinischen Berufsfachschule in Trägerschaft der Stadt Leipzig durch verschiedene Berufsschularten, wie die Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium und die berufsbildende Förderschule, geschaffen. Ergänzt wird das Angebot der berufsbildenden Schulen durch 33 Schulen in freier Trägerschaft. Anzahl der Schulen, Schüler und Klassen in kommunaler und freier Trägerschaft bei den berufsbildenden Schulen im Schuljahr 2015/16 2015/16 Anzahl Schulen Schüler Berufliche Schulzentren in kommunaler Trägerschaft 9 11.208 Medizinische Berufsfachschule des Klinikums St. Georg 1 204 Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft *) 33 7.334 Summe 43 18.746 Anteil Schüler in % Klassen Anteil Klassen in % Schüler / Klasse ∅ 54 21,2 46 16,5 529 61 10 (kommunale Trägerschaft) 39 445 984 18,9 *) Schuljahr 2013/14 (bei Freien Trägern) Darstellung der berufsbildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft Die Stadt Leipzig hat als Schulträger, gem. § 22 Abs. 3 Satz 1 Schulgesetz, die beruflichen Schulen zu Beruflichen Schulzentren (BSZ) zusammengefasst. In diesem Zusammenhang wurden an den Beruflichen Schulzentren, entsprechend ihrer Struktur, bestimmte Ausbildungsrichtungen angegliedert und konzentriert. Hieraus ergibt sich für das Schuljahr 2015/16 folgende Gliederung und Belegung der Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft: - 210 - Gliederung und Belegung der Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft Berufliche Schulzentren Schulstandorte Stadtbezirk (Ortsteil) Credner Str. 1 04289 Leipzig SO (Probstheida) Außenstelle: Dachsstr. 1 04329 Leipzig Ost (Heiterblick) Merseburger Str. 56 / 58 04177 Leipzig Alt-West (Lindenau) BSZ 1 Karl-Heine-Schule AST: Geithainer Str. 58 04329 Leipzig AST: Pansastr. 31 04179 Leipzig Arwed-RoßbachSchule Am kleinen Feld 3 / 5 04205 Leipzig Schularten Verwaltung und Wirtschaft - - Berufsschule Fachoberschule Fachschule Berufl. Gymnasium Berufsvorbereitungsjahr Bautechnik und Verwaltung - Berufsschule Fachoberschule Berufl. Gymnasium Berufsvorbereitungsjahr - Berufsgrundbildungsjahr - - Berufsschule Fachoberschule Berufsbildende Förderschule Berufsvorbereitungsjahr Berufsgrundbildungsjahr - Berufsschule Fachoberschule West (Grünau) Nord (Eutritzsch) AST: Tauchaer Str. 188 04349 Leipzig NO (Thekla) AST: Neustädter Str. 1 04315 Leipzig Ost (NeustadtNeuschönefeld) Gutenbergschule Gutenbergplatz 6 / 8 04103 Leipzig Mitte (Zentrum) Ruth-Pfau-Schule Schönauer Str. 160 04207 Leipzig SW (Kleinzschocher) Susanna-EgerSchule An der Querbreite 6 04129 Leipzig Nord (Eutritzsch) Elektrotechnik und IT-Berufe Gestaltung Buch, Büro, Druck, Medien, Sprachen, Kunst - Goldschmidtstr. 20 04103 Leipzig Mitte (Zentrum) Berufsschule Berufsfachschule Berufsvorbereitungsjahr - Berufsschule Fachschule Berufsvorbereitungsjahr Berufsgrundbildungsjahr Gastronomie und Ernährung Sozialwesen - Robert-BlumSchule Medizinische Berufsfachschule des St. Georg Komarowstr. 2 04357 Leipzig NO (Mockau) AST: Wodanstr. 40 04347 Leipzig NO (Thekla) Delitzscher Str. 141 04129 Leipzig Nord (Eutritzsch) - 211 - Berufsgrundbildungsjahr Gesundheit und Sozialwesen - - Henriette-Goldschmidt-Schule Berufsschule Fachoberschule Berufl. Gymnasium Berufsvorbereitungsjahr Berufsgrundbildungsjahr Ost Metalltechnik (Sellerhausenund Kfz-Technik Stünz) Alt-West (Lindenau) An der Querbreite 8 04129 Leipzig BSZ 7 Ausbildungsrichtungen Berufsbildende Förderschule - Berufsschule Berufsfachschule Fachoberschule Fachschule Berufsgrundbildungsjahr Berufsbildende Förderschule Berufsvorbereitungsjahr (FöS) Gesundheitswe- Medizinische Berufsfachsen schule Im Anhang zum Schulnetzplan sind die Listen über die Berufsausbildungsrichtungen und der Klassen- und Schülerzahlen an den einzelnen Beruflichen Schulzentren in der Stadt Leipzig im Schuljahr 2015/16 dargestellt. Darstellung der berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft In der Stadt Leipzig sind die berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft nach bestimmten Ausbildungsschwerpunkten aufgeteilt. Überwiegend werden hier Ausbildungen in vollzeitschulischer Form durchgeführt. Ein Ausbildungsschwerpunkt liegt in den sozialen und medizinischen Berufen sowie in der Alten- und Krankenpflege. Für das Schuljahr 2014/15 gibt es folgende Gliederung der berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft: - 212 - Gliederung und Belegung der berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft Nr. im Lageplan Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft Schulstandorte Ausbildungsschwerpunkte Schularten *) Ludwig-Hupfeld-Str. 16 04178 Leipzig Sozialwesen und Altenpflege BFS FS Hohe Str. 9-13 04107 Leipzig Sozialpädagogik BFS 1 SPI – Soziale Stadt und Land Entwicklungsgesellschaft mbH 2 Bildungsakademie Dresden gGmbh 3 Bernd-Blindow-Schulen BBS Sachsen-Akademie f. Berufl. Aus- und W eiterbildung gGmbH Comeniusstr. 17 04315 Leipzig Sozial- und Gesundheitswesen Gestaltung und W irtschaft FOS BFS 3 Humana gGmbH Medizinische u. soziale Bildung Comeniusstr. 17 04315 Leipzig W irtschaft Sozialwesen u. Altenpflege BS BFS FS Knautnaundorfer Str. 4 04249 Leipzig W irtschaft & Verwaltung Hauswirtschaft/ Ernährung/ Textiltechnik gewerbl.-techn. Berufe mediz. Berufe BbFöS BS BVJ (FöS) medizinische Berufe BFS Sozialwesen BFS FS medizinische Berufe BFS Sozialwesen BFS 4 5 6 7 BBW - Berufsbildungswerk Leipzig gGmbH Föderzentrum Hören – Sprache - Lernen BW M Medizinisch-techn. Aus- und W eiterbildungszentrum GmbH Europäisches Bildungswerk f. für Beruf und Gesellschaft e.V. Universitätsklinikum Leipzig AöR 8 DPFA-Schulen gemeinnützige GmbH 9 10 EURO-Schulen gemeinnützige Gesellschaft für berufliche Bildung Und Beschäftigung Sachsen mbH 11 LEIBNIZEUM International 12 Verein f. Motivation, Kommunikation Und berufliche Bildung e.V. 13 Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Bildungsinstitut Mitteldeutschland 14 Heimerer - Sozialpflegeschulen GmbH 15 GBS gGmbH f. techn. und kaufmännische berufsbildende Schulen Leipzig 16 W BS Training AG 17 Evang. Diakonissenkrankenhaus Leipzig 18 Dt. Erwachsenenbildungswerk in Sachsen e.V. 19 20 21 22 St. Elisabeth-Krankenhaus Leipzig AKL – Akademie f. Kreativpädagogik Leipzig gGmbH IB – Gesellschaft f. Interdisziplinäre Studien mbH Augsburger Gesellschaft f. Lehmbau, Bildung und Arbeit Leipzig e.V. Naumburger Str. 26 A 04229 Leipzig Homannstr. 7 04129 Leipzig Richterstr. 9 – 11 04105 Leipzig Täubchenweg 83 04317 Leipzig Raschwitzer Str. 15 04279 Leipzig Rosa-Luxemburg-Str. 23 04103 Leipzig Th.-Heuss-Str. 30 04328 Leipzig Geithainer Str. 7 – 9 04328 Leipzig W itzgallstr. 20 04317 Leipzig Homannstr. 7b 04129 Leipzig Mahlmannstr. 1-3 04107 Leipzig Brühl 67 04109 Leipzig Georg-Schwarz-Str. 49 04177 Leipzig Industriestr. 85 – 95 04229 Leipzig Biedermannstr. 84 04277 Leipzig Braunstr. 18 04347 Leipzig Grassistr. 12 04107 Leipzig Lütznerstr. 93 – 95 und Endersstr. 32 04177 Leipzig Fremdsprachenberufe Sozialwesen BFS FS Business Manager BFS Altenpflege BFS Altenpflege Rettungsassistenz Sozialwesen Sozialwesen, Altenpflege, ErgoUnd Physiotherapie - 213 - BFS BFS FS Technik u. W irtschaft FS Altenpflege BFS medizinische Berufe BFS Altenpflege, Sozialwesen, -pädagogik BFS medizinische Berufe BFS Sozialwesen Sozialpädagogik FS BFS Logopädie Kosmetik; BbFöS Kochstr. 28 04275 Leipzig Th.-Heuss-Str. 30 24 W irtschaft LOVANIA-Akademie 04328 Leipzig Deutsche private Finanzakademie GmbH Täubchenweg 83 25 Medizin; MTA & Co.KG 04317 Leipzig Leipziger Gesellschaft für Bildung und Anton-Zickmantel-Str. 41 26 Gesundheitswesen und Soziales Arbeit mbH 04249 Leipzig Erich-Zeigner-Allee 45 27 MUSIFA Leipzig Musik 04229 Leipzig BSW – Bildungswerk der Sächsischen Gutenbergstraße 10 28 Technik & W irtschaft W irtschaft gGmbH 04178 Leipzig Eisenbahnweiterbildungsverein Vierackerwiesen 4 29 Technik Leipzig e.V. 04179 Leipzig Hans-Driesch-Str. 54 30 Theaterfachschule Bongort-v.-Roy Kunst 04179 Leipzig Bauhofstraße 3 31 Designschule Leipzig Design 04103 Leipzig Bildungszentrum für Gesundheitsberufe Stötteritzer Str. 28 Gesundheits- und Sozialwesen; 32 (BzGL) GmbH 04317 Leipzig Technik UNIVERSUM – Private Angerstraße 46 Gesundheits- und Sozialwesen 33 Berufsbildungsakademie GmbH 04177 Leipzig *) Berufsschule (BS);Fachschule (FS); Berufsfachschule (BFS); Fachoberschule (FOS); Berufl. Gymnasium (BGY); Berufsvorbereitungsjahr (BVJ); Berufsgrundbildungsjahr (BGJ); berufsbildende Förderschule (BbFöS) 23 Dr. R. Rahn & Partner gemeinnützige Schulgesellschaft mbH Technik u. Gestaltung BFS BbFöS FS FOS BFS BFS FOS BFS BFS BFS BFS FS BFS BFS BFS BFS BFS FS BFS Standortplan der berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft Seehausen Lindenthal Plaußig / Portitz Wiederitzsch Lützschena-Stahmeln Thekla Mockau-Nord Wahren Gohlis Nord Möckern Eutritzsch Gohlis Mitte Böhlitz-Ehrenberg Nr. 28 Nr. 29 Nr. 1 Nr. 30 Nr. 7 Leutzsch Zentrum Nordwest Nr. 33 Altlindenau Nr. 11 Nr. 22 NeuLindenau Schönau Nr. 27 Miltitz Grünau Nord Grünau Mitte Lindenau Plagwitz Nr. Nr. 15 Nr. 18 Lausen Grünau Nr. 3; 25 Nr. 21 Zentrum Süd Südvorstadt SellerhausenStünz Nr. 12 Engelsdorf AngerCrottendorf Nr. 31 Reudnitz Thonberg Zentrum Südost Mölkau Baalsdorf Nr. 32 Althen / Kleinpösna Stötteritz Nr. 23 Connewitz Marienbrunn Probstheida Holzhausen Lößnig Nr. 19 Großzschocher Paunsdorf Nr. 13 Nr. 2 Kleinzschocher Grünau Siedlung Neustadt Volkmars8Schönefeld dorf Zentrum Nr. 5 Schleußig Grünau Ost Zentrum West Nr. 11; 24 Zentrum Ost Nr. 10 Nr. 17 Nr. 20 Schönefeld / Abtnauendorf Zentrum Nord Nr. 16 Heiterblick Schönefeld Ost Nr. 6 Gohlis-Süd Burghausen / Rückmarsdorf Mockau Süd Nr. 14 Nr. 26 Dölzig / Dösen Meusdorf Nr. 9 Knaukleeberg / Knauthain Liebertwolkwitz Nr. 4 Hartmannsdorf / Knautnaundorf Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft - 214 - Zu den Einzugsbereichen der Beruflichen Schulzentren Der Stadt Leipzig kommt in ihrer Funktion als Oberzentrum entsprechend des Landesentwicklungsplanes Sachsen besondere regionale und überregionale Bedeutung zu. Sie wird, wie bisher, auch zukünftig für einen großen Teil der Region Mittelpunkt des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens sein. Die Beruflichen Schulzentren nehmen hierbei im Gesamtgefüge einen wichtigen Platz ein. Damit hat die Schulnetzplanung nicht nur für die beruflichen Schulzentren in der Stadt Leipzig eine große Bedeutung, sondern auch für den gesamten Regierungsbezirk Leipzig und darüber hinaus. An den Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft werden junge Menschen u. a. in ca. 78 dualen Berufen ausgebildet. Ein Teil der Schülerschaft kommt aus den umliegenden Regionen des Landes Sachsen. Bei einer Gesamtbetrachtung der Ausbildungsangebote in der Region ist festzustellen, dass die Einzugsbereiche der berufsbildenden Schulen stark abhängig von den wirtschaftlichen und demografischen Bedingungen der Städte und Gemeinden sind. Konkret bedeutet dies, dass bei einer geringeren Schülerzahl weniger Klassen eröffnet werden können. Hieraus folgt, wie die derzeitige demografische Entwicklung bei den berufsbildenden Schulen zeigt, dass die Ausbildungsstandorte sich auf bestimmte Schulstandorte konzentrieren. Mit dem Rückgang der Schülerzahlen kommt es zwangsläufig zu einer erhöhten Zusammenlegung von Fachklassen, die zur Bildung von Bezirks- und Landesfachklassen sowie länderübergreifenden Fachklassen führen1. Im Kontext dieser Veränderungen werden die regionalen Klassen zunehmend rückläufig sein und die Schülerströme richten sich vorwiegend nach der entsprechenden Fachklassenbildung am jeweiligen Schulstandort der beruflichen Schulen. Diese Entwicklung hat die Stadt Leipzig aufgrund der Geburtenzahlen seit den 1990er Jahren auch für die berufsbildenden Schulen erwartet und demnach ihre Entscheidungen in der Netzplanung für die Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft abgestimmt. Die Beruflichen Schulzentren der Stadt Leipzig haben sich mit abgestimmten Ausbildungsangeboten profiliert und können den regionalen und überregionalen Ausbildungsbedürfnissen entsprechend gerecht werden. 1 Bezirksfachklassen – Auszubildende eines Berufes oder einer Berufsgruppe werden an einem oder an zwei BSZ-Standorten innerhalb des Regierungsbezirkes Leipzig beschult Landesfachklassen – Auszubildende werden an bis zu zwei BSZ-Standorten im Freistaat Sachsen beschult Länderübergreifende Fachklassen – Auszubildende werden grundsätzlich an einem BSZ-Standort in Deutschland beschult - 215 - Einzugsbereiche – Berufliche Schulzentren in kommunaler Trägerschaft Schuljahr 2015/16 Einzugsbereiche an den Beruflichen Schulzentren in der Stadt Leipzig - 216 - Mittel- und langfristige Bedarfsprognose Vorbemerkungen Die Schulnetzplanung in der Stadt Leipzig soll die Schülerzahlentwicklung an den berufsbildenden Schulen für die nächsten 15 Jahre untersetzen. Dabei ist die Bedarfsentwicklung bei den berufsbildenden Schulen stets durch demografische, wirtschaftliche und technologische Veränderungen geprägt. Diese Herausforderungen erfordern eine ständige Anpassung der Berufsausbildung, um sowohl den bildungspolitischen Zielen und Vorgaben, wie der Fachkräftesicherung, als auch der Erhöhung der Attraktivität und Durchlässigkeit von Bildungsbiografien in der beruflichen Ausbildung gerecht zu werden. Für die Beruflichen Schulzentren der Stadt Leipzig bedeuten diese Anforderung zukünftig, sich stärker zu profilieren und sich für neue Aufgabenfelder zu öffnen. Konkrete Handlungsfelder bestehen in der kontinuierlichen Absicherung einer bedarfsgerechten Ausbildung und der möglichst passgenauen Ausrichtung zwischen wirtschaftlicher Bedarfslage und der Nachfrage bzw. beruflichen Interessen der auszubildenden jungen Menschen. Bisherige Entwicklung der Schülerzahlen an den Beruflichen Schulzentren Die demografische Entwicklung führte, rückblickend auf die letzten sechs Jahre,sowohl bei den Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft als auch bei den berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft in der Stadt Leipzig zu einem Rückgang der Schülerzahlen. Während in den Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft in dem Zeitraum des Schuljahres 2008/09 noch 16.434 Schüler/-innen sich in beruflicher Ausbildung befanden, liegt vergleichsweise im Schuljahr 2015/16 die Schülerzahl bei 11.412 Schüler/-innen. Dies entspricht einer 31 %-igen Abnahme der Gesamtschülerzahl an den Beruflichen Schulzentren. Bei den berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft ist der Schülerrückgang nur geringfügig. So lagen vergleichsweise die Schülerzahlen im Schuljahr 2008/09 bei insgesamt 8.146 Schüler/-innen und im Schuljahr 2014/15 bei 7.171 Schüler/-innen. In der Gegenüberstellung ergibt sich ein 12 %-iger Schülerrückgang. Die Stadt Leipzig hat bei den Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft den Entwicklungstrend begleitend bereits frühzeitig auf rückläufige Schülerzahltendenzen mit einer Konzentration von Berufsfeldern an einzelnen BSZ reagiert und auch teilweise Berufsausbildungen an die umliegenden Landkreise abgegeben. Einhergehend mit der demografisch bedingten Reduzierung der Berufsschülerzahlen wurden bereits frühzeitig folgende schulnetzplanerischen Maßnahmen zur Straffung des Schulnetzes bei den Beruflichen Schulzentren in den letzten acht Jahren vorgenommen: Berufliches Schulzentrum 4 (Geithainer Str. 58 im OT Sellerhausen-Stünz) - Aufhebung des BSZ 4 und Fusion mit der Karl-Heine-Schule zum Schuljahresbeginn 2006/07 - Stadtratsbeschluss Nr. RBIV-653/06 vom 19.06.2006 - Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 05.12.2006 - 217 - Karl-Heine-Schule (BSZ 3) (Merseburger Str. 56 - 58 im OT Lindenau) - Aufhebung der Außenstelle Rietschelstr. 52 zum Schuljahresende 2006/07 - Stadtratsbeschluss Nr. RBIV-653/06 vom 19.06.2006 - Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 05.12.2006 Berufliches Schulzentrum 5 (Neustädter Str. 1 im OT Neustadt-Schönefeld) - Aufhebung des BSZ 5 und Fusion mit der Arwed-Rossbach-Schule zum Schuljahresende 2009/10 - Stadtratsbeschluss Nr. RBIV-260/10 vom 24.02.2010 - Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 15.06.2010 Berufliches Schulzentrum 2 (Bornaische Str. 104 im OT Connewitz) - Aufhebung des BSZ 2 und Fusion mit dem BSZ 1 zum Schuljahresende 2010/11 - Stadtratsbeschluss Nr. RBV-664/11 vom 19.01.2011 - Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 03.05.2011 Übersicht über die bisherige Entwicklung der Schülerzahlen an den Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft An den Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft erfolgt die berufliche Ausbildung vorrangig in der dualen Ausbildungsform. Damit nehmen die Teilzeitschüler/-innen (dualer Ausbildungsgang) an diesen Schulzentren im Schuljahr 2015/16 einen Anteil von 74 % und die Vollzeitschüler/-innen lediglich einen Anteil von 26 % ein. - 218 - Bisherige Entwicklung der Schülerzahlen an den Beruflichen Schulzentren der Stadt Leipzig in kommunaler Trägerschaft (Gesamtdarstellung) Entwicklung Schülerzahl - Berufliche Schulzentren (kommunaler Trägerschaft) 18.000 16.000 14.000 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schuljahr Quelle: Amt f. Jugend, Familie und Bildung Vollzeit Teilzeit Schulentwicklungsplan 2014 Übersicht - Entwicklung der Schülerzahlen an den Berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft der Stadt Leipzig Bei den berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft erfolgt die berufliche Ausbildung überwiegend im Vollzeitunterricht. Der prozentuale Anteil des Vollzeitunterrichts beträgt 87 % und ist für die freien Träger das Hauptangebot für die berufliche Ausbildung. - 219 - - 220 - Bisherige Entwicklung der Schülerzahlen an den Berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft in der Stadt Leipzig (Gesamtdarstellung) Entwicklung Schülerzahlen - Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft 9.000 8.000 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 2008/09 2009/10und Bildung 2010/11 Quelle: Amt f. Jugend, Familie 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 Schuljahr Quelle: Amt f. Jugend, Familie und Bildung Vollzeit Teilzeit Schulentwicklungsplan 2014 Mittel- und langfristige Bedarfsentwicklung an den Beruflichen Schulzentren der Stadt Leipzig in kommunaler Trägerschaft Die Vorausberechnung der Bevölkerungszahlen für die Stadt Leipzig durch das Amt für Statistik und Wahlen sowie die regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen lassen erwarten, dass die Anzahl der Nachfragenden nach einem Platz in den Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft ab dem Schuljahr 2016/17 wieder leicht ansteigen wird. Der Prognose folgend wird sich die Schülerzahl an den Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft der Stadt Leipzig bis zum Schuljahr 2030/31 moderat erhöhen und einen Stand wie in etwa im Schuljahr 2009/10 erreichen. Zu erwartende Schülerzahl an den Beruflichen Schulzentren der Stadt Leipzig (kommunale Trägerschaft) - 221 - Zukünftige Entwicklung der Schülerzahlen an den Beruflichen Schulzentren der Stadt Leipzig (kommunale Trägerschaft) Entwicklung der Schülerzahlen an den berufsbildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft 16.000 14.000 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 2009/10 2011/12 2013/14 2015/16 2017/18 2019/20 2021/22 2023/24 2025/26 2027/28 2029/30 Schuljahr Die exakte Bedarfsentwicklung hängt neben der Bevölkerungsentwicklung auch von einer Reihe anderer Faktoren ab, welche nur schwer für den mittel- bis langfristigen Prognosezeitraum abschätzbar sind. Im Bereich der allgemeinbildenden Schulen gibt es einen relativ festen Rahmen für die Bedarfsermittlung und dem Nachfrageverhalten der Schülerschaft, hingegen im Bereich der berufsbildenden Schulen viele Entwicklungsmöglichkeiten offen stehen. Das Berufswahlverhalten der Schüler wird wesentlich durch die Entwicklung des Ausbildungsstellenmarktes bestimmt, der wiederum von der wirtschaftlichen Entwicklung der Region abhängt. Weiterhin wird es in dem langfristigen Prognosezeitraum zur Entstehung neuer Berufe bzw. Neuordnung und andere Schwerpunktsetzung der beruflichen Ausbildung kommen. Diese Unsicherheitsfaktoren gestatten es nicht, dass eine verlässliche Vorausschau, bezogen auf die einzelnen Berufe, Schularten und Fachrichtungen, für die betreffenden Beruflichen Schulzentren erarbeitet werden können. Vor diesem Hintergrund wird die Schulentwicklungsplanung lediglich Aussagen zu der vorhandenen Kapazität und dem Handlungsbedarf im Allgemeinen treffen, da entsprechend der berufsbildenden Bedarfe eine ständige Anpassung der Berufsausbildungsrichtungen in den Beruflichen Schulzentren erfolgen kann. Bisherige Bedarfsentwicklung an den einzelnen Schulstandorten der Beruflichen Schulzentren der Stadt Leipzig (kommunale Trägerschaft) Bei der Darstellung der mittel- und langfristigen Bedarfsentwicklung werden zum einen die Schülerzahlen des jeweiligen Beruflichen Schulzentrums der Stadt Leipzig vorgestellt und zum anderen die schulstandortspezifische Infrastruktur mit dem entsprechenden Handlungsbedarf ausgewiesen. - 222 - Berufliches Schulzentrum 1 Das im Jahr 1929 im Bauhausstil errichtete Schulgebäude in der Crednerstr. 1 im Ortsteil Probstheida wurde nach einer Komplexsanierung über EFRE-Mittel im Jahr 1999 als barrierefreies Berufliches Schulzentrum 1 weitergeführt. Mit Schuljahresbeginn 2011/12 fand eine Fusion zwischen dem BSZ 1 und BSZ 2 statt. Hierbei wurde das BSZ 1 Aufnahmeschule für das BSZ 2. Mit der Fusion wurde die Außenstelle Dachsstr. 1 mit angegliedert. Mit Beginn des Schuljahres 2013/14 wurden zur Entlastung des BSZ 1 die Ausbildungsberufe Verwaltungsfachangestellte /-r und Kaufmann/-frau für Bürokommunikation an die A.-Rossbach-Schule verlagert. • prägendes Bildungsangebot des BSZ: Bereich Verwaltung; Steuer- und Versicherungsgewerbe; Handel sowie Dienstleistungsgewerbe • Auslastung und täglich anwesende Schüler- und Klassenzahl: Im Schuljahr 2015/16 waren 1.190 SchülerInnen in 54 Klassen täglich anwesend. • Handlungsbedarf: Das Berufliche Schulzentrum 1 bleibt mit der Außenstelle Dachsstraße 1 ein stabiler Schulstandort. Entwicklung der Schülerzahl am BSZ 1 Entwicklung der Schülerzahlen BSZ 1 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schülerzahl 1.770 1.714 1.652 3.352 3.108 2.535 2.444 2.440 Entwicklung der Schülerzahl am BSZ 1 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schuljahr Karl-Heine-Schule (BSZ 3) Das im Jahr 1880 errichtete Schulgebäude in der Merseburger Str. 56 (Hauptgebäude) wurde Mitte der 1990-iger Jahre über EFRE-Mittel komplett saniert. Die dazugehörige Außenstelle in der Pansastr. 31 ist ein aus dem Jahr 1940 unsanierter Altbau. - 223 - Eine weitere Außenstelle in der Geithainer Str. 58 (ehemaliges BSZ 4) ist ein über EFRE-Mittel sanierter Plattenbau (Fertigstellung im Jahr 1999) aus dem Jahre 1978. • prägendes Bildungsangebot des BSZ: Metalltechnik; KFZ-Technik • Auslastung und täglich anwesende Schüler- und Klassenzahl: Im Schuljahr 2015/16 waren 1.063 SchülerInnen in 50 Klassen täglich anwesend. • Handlungsbedarf: Das Berufliche Schulzentrum – Karl-Heine-Schule - bleibt mit den Außenstellen Geithainer Str. 58 und Pansastraße ein stabiler Schulstandort. Entwicklung der Schülerzahl an der Karl-Heine-Schule Entwicklung der Schülerzahlen K.-HeineSchule 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schülerzahl 2.831 2.608 2.440 2.066 1.915 1.890 1.990 1.976 Entwicklung der Schülerzahl an der K.-Heine-Schule 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schuljahr Arwed-Rossbach-Schule (BSZ 6) Das im Jahr 1982 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude Am kleinen Feld 3 – 5 wurde nach einer Komplexsanierung über EFRE-Mittel im Jahr 1999 als Berufliches Schulzentrum weitergeführt. • prägendes Bildungsangebot des BSZ: Bautechnik und Wirtschaft & Verwaltung • Auslastung und täglich anwesende Schüler- und Klassenzahl: Im Schuljahr 2015/16 waren 570 SchülerInnen in 29 Klassen täglich anwesend. - 224 - • Handlungsbedarf: Der Handlungsbedarf liegt in der Optimierung der Auslastung am BSZ. Mit Beginn des Schuljahres 2013/14 wurden zur Entlastung des BSZ 1 die Ausbildungsberufe Verwaltungsfachangestellte/-r und Kaufmann/-frau für Bürokommunikation an die A.-Rossbach-Schule verlagert. Das Berufliche Schulzentrum - Arwed-Rossbach-Schule - bleibt ein stabiler Schulstandort. Entwicklung der Schülerzahl an der Arwed-Rossbach-Schule Entwicklung der Schülerzahlen A.-RossbachSchule 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schülerzahl 1.043 924 882 763 670 1.025 1.007 961 Entwicklung der Schülerzahl an der A.-RossbachSchule 1.250 1.000 750 500 250 0 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schuljahr Berufliches Schulzentrum 7 Das im Jahr 1976 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude An der Querbreite 8 ist ein unsaniertes Schulobjekt. Die dazugehörige Außenstelle in der Tauchaer Str. 188 ist ebenfalls ein unsanierter Plattenbau aus dem Jahre 1976. Eine weitere, neu hinzugekommene Außenstelle in der Neustädter Str. 1 (ehemaliges BSZ 5) ist ein im Jahr 1905 errichteter unsanierter Schulbau. Es wird nach einer Komplexsanierung des Schulgebäudes in der Neustädter Str. 1 beabsichtigt, dass alle Ausbildungsberufe des BSZ 7 in diesem Gebäude untergebracht werden. • prägendes Bildungsangebot des BSZ: Elektrotechnik; IT-Berufe, Gestaltung • Auslastung und täglich anwesende Schüler- und Klassenzahl: Im Schuljahr 2015/16 waren 513 SchülerInnen in 25 Klassen täglich anwesend. - 225 - • Handlungsbedarf: Entsprechend dem Nachfrageverhalten und der demografischen Bevölkerungsentwicklung sowie nach Sanierung und Neuausstattung (18 Jahre alte Technik) des Schulgebäudes in der Neustädter Str. 1 und des Schulgebäudes An der Querbreite 8 wird mittelfristig die Aufhebung der AST Tauchaer Str. 188 forciert. Mit der Konzentration des Beruflichen Schulzentrums an zwei Standorten kann eine Optimierung der sächlichen, personellen und räumlichen Ressourcen erreicht werden. Das Berufliche Schulzentrum 7 bleibt ein stabiler Schulstandort in der Stadt Leipzig. Entwicklung der Schülerzahl am BSZ 7 Entwicklung der Schülerzahlen BSZ 7 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schülerzahl 1.251 1.134 1.230 1.157 1.105 1.111 1.137 1.148 Entwicklung der Schülerzahl am BSZ 7 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schuljahr Gutenbergschule (BSZ 8) Das im Jahr 1929 errichtete Schulgebäude am Gutenbergplatz 6–8 wurde nach Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen über EFRE- Mitteln im Jahr 2001 als Berufliches Schulzentrum fortgeführt. • prägendes Bildungsangebot des BSZ: Buch, Büro, Druck, Medien, Sprachen und Kunst • Auslastung und täglich anwesende Schüler- und Klassenzahl: Im Schuljahr 2015/16 waren 650 SchülerInnen in 29 Klassen täglich anwesend. • Handlungsbedarf: Das Berufliche Schulzentrum - Gutenbergschule - bleibt ein stabiler Schulstandort. Zur Sicherung des Sportunterrichts müssen weitere Hallenkapazitäten geschaffen werden. - 226 - Entwicklung der Schülerzahl an der Gutenbergschule Entwicklung der Schülerzahlen Gutenbergschule 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schülerzahl 2.005 1.877 1.771 1.678 1.581 1.476 1.439 1.379 Entwicklung der Schülerzahl an der Gutenbergschule 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schuljahr - 227 - Ruth-Pfau-Schule (BSZ 9) Das Schulgebäude aus dem Jahr 1935 wurde nach einer Komplexsanierung über EFRE-Mittel als Berufliches Schulzentrum weitergeführt. • prägendes Bildungsangebot des BSZ: Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft • Auslastung und täglich anwesende Schüler- und Klassenzahl: Im Schuljahr 2015/16 waren 821 SchülerInnen in 36 Klassen täglich anwesend. • Handlungsbedarf: Kein Handlungsbedarf. Das Berufliche Schulzentrum – Ruth-Pfau-Schule - bleibt ein stabiler Schulstandort. Entwicklung der Schülerzahl an der Ruth-Pfau-Schule Entwicklung der Schülerzahlen R.-PfauSchule 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schülerzahl 1.460 1.424 1.365 1.361 1.279 1.245 1.258 1.251 Entwicklung der Schülerzahl an der R.-Pfau-Schule 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schuljahr -228- Susanna-Eger Schule (BSZ 10) Das im Jahr 1976 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude wurde nach Abschluss einer Komplexsanierung über EFRE-Mittel im Jahr 2005 als Berufliches Schulzentrum weitergeführt. • prägendes Bildungsangebot des BSZ: Hotel- und Gastronomiegewerbe, Ernährung • Auslastung und täglich anwesende Schüler- und Klassenzahl: Im Schuljahr 2015/16 waren 630 SchülerInnen in 28 Klassen täglich anwesend. • Handlungsbedarf: Kein Handlungsbedarf. Das Berufliche Schulzentrum - Susanna-Eger-Schule - bleibt ein stabiler Schulstandort. Entwicklung der Schülerzahl an der Susanna-Eger-Schule Entwicklung der Schülerzahlen S.-EgerSchule 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schülerzahl 1.637 1.547 1.398 1.158 1.118 1.088 1.093 1.207 Entwicklung der Schülerzahl an der S.-Eger-Schule 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schuljahr Henriette-Goldschmidt-Schule (BSZ 11) Das Schulgebäude aus dem Jahr 1868 wurde bis zum Schuljahr 2013/14 saniert und wird nun als Berufliches Schulzentrum am Standort weitergeführt. • • prägendes Bildungsangebot des BSZ: Gesundheit und Sozialwesen Auslastung und täglich anwesende Schüler- und Klassenzahl: Im Schuljahr 2015/16 waren 364 SchülerInnen in 16 Klassen täglich anwesend. -229- • Handlungsbedarf: Das Berufliche Schulzentrum – Henriette-Goldschmidt-Schule - bleibt ein stabiler Schulstandort. Zur Absicherung des Sportunterrichts müssen zusätzliche Hallenkapazitäten geschaffen werden. Entwicklung der Schülerzahl an der Henriette-Goldschmidt-Schule Entwicklung der Schülerzahlen H.-Goldschmidt2008/09 Schule Schülerzahl 497 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 457 469 447 426 396 399 402 Entwicklung der Schülerzahl an der H.-GoldschmidtSchule 500 400 300 200 100 0 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schuljahr Robert-Blum-Schule (BSZ 12) Das aus dem Jahr 1975 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude in der Komarowstr. 2 ist ein unsaniertes Schulobjekt. Die dazugehörige Außenstelle in der Wodanstraße 40 ist ein Altbau aus dem Jahre 1940 und gleichfalls nicht saniert. • • • prägendes Bildungsangebot des BSZ: berufsbildende Förderschule - einzige Förderschule für Lernbehinderte im Direktionsbezirk Leipzig (Stadt Leipzig; Leipziger Land; Nordsachsen) und ganz Sachsen Auslastung und täglich anwesende Schüler- und Klassenzahl: Im Schuljahr 2015/16 waren 262 SchülerInnen in 21 Klassen täglich anwesend. Handlungsbedarf: Entsprechend der verabschiedeten Vorlage in der Ratsversammlung vom 24.02.2010 zur Neustrukturierung des Schulnetzes im Stadtgebiet Nordost, wird es eine Zusammenführung beider Schulteile an einem Doppelschulstandort in der Rosenowstr. 56/60 geben. Die Einzelvorlage hierzu wird anlassbezogen in den Stadtrat eingebracht werden. Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der Schulgebäude, ziehen im Schuljahr 2015/16 beide Schulteile in andere Schulgebäude um. Der Schulteil -230- aus der Wodanstraße 40 wird an den Interimsstandort – Kohlgartenstraße 58 in 04318 Leipzig – ziehen und der Schulteil Komarowstraße 2 zieht an den Schulstandort Rosenowstraße 60. Das Berufliche Schulzentrum – Robert-Blum-Schule - bleibt ein stabiler Schulstandort in der Stadt Leipzig. Entwicklung der Schülerzahl an der Robert-Blum-Schule (BbFöS) Entwicklung der Schülerzahlen R.-BlumSchule 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schülerzahl 873 772 706 617 528 474 442 444 Entwicklung der Schülerzahl an der R.-Blum-Schule (BbFöS) 900 750 600 450 300 150 0 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schuljahr Medizinische Berufsfachschule am Klinikum St. Georg Leipzig Die medizinische Berufsfachschule am Klinikum St. Georg, Delitzscher Straße 141, in 04129 Leipzig, ist eine den öffentlichen berufsbildenden Schulen gleichgestellte Schule. Aufgrund des Ausbildungscharakters wird die Schule ausschließlich am Klinikum St. Georg geführt. Im Unterschied zu den berufsbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft ist diese Berufsfachschule nicht dem Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig angegliedert, sondern ist Teil des Eigenbetriebes Klinikum Sankt Georg Leipzig. Die Besonderheit hierbei ist, dass das Personal (einschließlich Lehrer) im Dienste des Schulträgers (Stadt Leipzig) gem. § 40 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2, Satz 2 Schulgesetz (SchulG) steht. • prägendes Bildungsangebot: Gesundheit und Sozialwesen • Auslastung und täglich anwesende Schüler- und Klassenzahl: -231- Im Schuljahr 2015/16 sind 204 SchülerInnen in 10 Klassen täglich anwesend. • Handlungsbedarf: Derzeit besteht kein Handlungsbedarf. Die medizinische Berufsfachschule am Klinikum St. Georg in Leipzig ist ein stabiler Schulstandort mit überregionaler Bedeutung. Entwicklung der Schülerzahl an der Medizinischen Berufsfachschule des Klinikums St. Georg Entwicklung der Schülerzahlen Medizinische BFS St. Georg 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Schülerzahl 161 175 149 133 156 168 181 204 Entwicklung der Schülerzahl an der Medizinischen Berufsfachschule St. Georg 250 200 150 100 50 0 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 Schuljahr -232- 2013/14 2014/15 2015/16 Ausblick Im kommenden Planungszeitraum wird es darauf ankommen, wie sich tatsächlich die demografische und wirtschaftliche Lage in Leipzig und Sachsen entwickelt. Hierbei stellt sich nach wie vor das Problem, regionale und lokale Auswirkungen aus der gesamtstaatlichen Demografie- und Wirtschaftsprognose möglichst präzise voraus berechnen zu können. Es wird zurzeit davon ausgegangen, dass die vorhandenen Ausbildungskapazitäten an den Beruflichen Schulzentren auch langfristig bedarfsdeckend für die Region Leipzig ausreichend sind. Maßnahmen Hinweis: Die angegebenen Termine T.: xxxx sind Termine, welche sich aus der Bedarfsentwicklung ableiten. Diese sind häufig nicht die realistischen Umsetzungstermine. Die entsprechende Abstimmung mit der Investitionsplanung erfolgt parallel. BSZ 12 • Herrichtung und Fertigstellung des Interims für die AST Wodanstraße • Brandschutz und Sanierung des Objektes Rosenowstr. 60 (ehem. 65. Schule), • Sanierung Objektes Rosenowstr. 56 (jetzige 66. Schule) BSZ 7 • Brandschutz und Sanierung des Objektes Neustädter Str. 1 -233- Anlage 1 Schuljahresstatistik 00157/14-DS-01 Anlage 1 Schüler- und Klassenzahlen Schuljahr 2013/2014 - Grundschulen Schuljahr 2013/14 Stand : 20. September 2013 STB Schule 022 033 042 044 051 104 112 131 150 200 202 204 222 224 231 240 245 247 260 270 301 303 315 321 331 341 351 406 415 422 440a 440b 504 510 513 530 540 603 616 624 628 641 648 655 660 713 716 722 734 742 743 752 803 807 810 820 831 902 906 920 922 931 932 934 940 952 66 P.-Neruda-Schule Schule am Floßplatz Lessingschule Èdouard-Manet-Schule Schule 5 im SB Mitte 21. Schule A.-Lindgren-Schule 66. Schule Schule Portitz W.-Wander-Schule Schule am Rabet A.-Bebel-Schule 74. Schule Ernst-Pinkert-Schule H.-Ch.-Andersen-Schule Brüder-Grimm-Schule Th.-Körner-Schule 24. Schule Schule Mölkau Ch.-Arnold-Schule W.-Busch-Schule 77. Schule Fr.-Mehring-Schule 31. Schule H.-Mann-Schule Schule Liebertwolkwitz Schule Holzhausen 3. Schule Schule Connewitz Marienbrunner Schule 9. Schule 8. Schule Schule am Auwald Erich-Zeigner-Schule Schule am Adler 120. Schule 60. Schule 90. Schule Joachim-Ringelnatz-Schule F.-Fröbel-Schule 85. Schule 78. Schule 100. Schule 91. Schule Schule Miltitz 172. Schule Gemeinschaftsschule1) 46. Schule 157. Schule Schule B.-Ehrenberg Schule Gundorf Schule Rückmarsdorf Wilhelm-Hauff-Schule 39. Schule P.-Robeson-Schule Schule Stahmeln A.-Kästner-Schule Geschw.-Scholl-Schule E. Kästner-Schule Hans-Kroch-Schule K.-Liebknecht-Schule A.-F.-Oeser-Schule C.-v.-Linné-Schule 33. Schule Schule Seehausen Schule Wiederitzsch Summe Schule davon Klasse 1 dav. Klasse 2 dav. Klasse 3 dav. Klasse 4 dav. Klasse 1-4 VK für Migranten gesamt Wiedh.LRS 3/I Schü. Kl. Wiedh. Schü. Kl. Wiedh. Schü. Kl. Wiedh. Schü. Kl. Wiedh. SchülerKlassenSchü. Kl. Gr. Schüler Klassen Kl. 1-4Schü. 74 3 72 3 1 69 3 72 3 3 287 12 287 12 4 106 4 80 3 74 3 1 73 3 333 13 333 13 1 83 3 77 3 70 3 1 81 3 1 311 12 311 12 2 85 4 101 5 86 4 85 4 2 357 17 357 17 2 65 3 1 53 2 42 2 51 2 0 211 9 211 9 1 92 4 4 96 4 48 2 1 72 3 308 13 308 13 5 59 3 3 58 3 5 75 4 1 65 3 4 257 13 257 13 13 16 67 3 1 58 3 1 61 3 1 70 3 256 12 256 12 3 47 2 1 45 2 46 2 51 3 189 9 189 9 1 40 2 1 46 2 5 65 4 3 38 2 1 189 10 189 10 10 16 44 2 4 50 3 2 49 2 1 45 2 188 9 18 1 206 10 7 47 2 4 36 2 4 40 2 1 31 2 1 154 8 154 8 10 58 3 5 63 3 2 91 5 1 45 2 257 13 257 13 8 16 51 2 3 46 2 2 39 2 1 38 2 2 174 8 174 8 8 45 2 49 2 6 33 2 37 2 164 8 20 1 184 9 6 42 2 5 40 2 3 38 2 2 39 2 0 159 8 159 8 10 50 2 1 35 2 44 2 1 40 2 1 169 8 169 8 3 33 2 33 2 1 39 2 2 24 1 129 7 129 7 3 40 2 2 43 2 46 2 1 48 2 177 8 177 8 3 87 4 1 90 4 2 80 3 1 82 4 339 15 339 15 4 39 2 1 44 2 50 2 2 39 2 172 8 34 2 206 10 3 41 2 7 46 2 46 2 2 44 2 177 8 177 8 9 106 4 90 4 1 99 4 1 66 3 1 361 15 361 15 3 50 2 34 2 37 2 33 2 154 8 154 8 0 35 2 1 42 2 32 2 42 2 151 8 151 8 1 43 2 2 38 2 2 41 2 1 53 2 175 8 175 8 5 45 2 33 2 29 2 1 40 2 147 8 147 8 1 99 4 1 106 5 3 107 5 95 4 407 18 407 18 4 123 5 93 4 99 5 78 3 393 17 393 17 0 49 2 4 45 2 0 75 3 1 60 3 1 229 10 229 10 6 29 2 1 33 2 53 4 35 2 150 10 150 10 1 19 35 2 1 33 2 2 24 1 22 1 1 114 6 114 6 4 95 4 1 112 5 103 4 98 4 2 408 17 408 17 3 119 5 2 128 5 3 101 4 1 93 4 441 18 441 18 6 50 2 3 44 2 1 34 2 40 2 1 168 8 168 8 5 66 3 1 62 3 56 3 85 4 269 13 269 13 1 45 2 1 66 3 52 2 50 2 1 213 9 213 9 2 17 1 2 21 1 1 16 1 23 1 77 4 77 4 3 69 3 59 3 3 52 2 2 54 3 2 234 11 234 11 7 41 2 27 1 24 1 45 2 137 6 137 6 0 46 2 5 69 3 1 94 5 3 68 3 1 277 13 277 13 10 16 44 2 3 40 2 36 2 32 2 152 8 152 8 3 39 3 1 34 2 1 30 2 24 1 127 8 20 2 147 10 2 62 3 5 49 2 2 69 3 3 54 2 234 10 234 10 10 35 2 1 30 2 1 34 2 39 2 138 8 138 8 2 75 3 1 70 3 3 64 3 2 67 3 276 12 276 12 6 49 2 2 46 2 46 2 49 2 190 8 190 8 2 77 3 5 70 3 7 110 5 55 2 312 13 312 13 12 14 61 3 3 45 2 2 41 2 1 44 2 191 9 191 9 6 69 3 4 63 3 2 62 3 2 63 3 2 257 12 257 12 10 25 1 1 22 1 27 1 2 29 2 103 5 103 5 3 27 1 26 1 46 2 2 29 2 128 6 128 6 2 69 3 39 2 1 80 4 4 56 2 244 11 244 11 5 13 44 2 2 45 2 2 40 2 1 49 2 178 8 178 8 5 26 1 1 34 2 2 35 2 2 34 2 1 129 7 129 7 6 34 2 34 2 1 44 2 31 2 143 8 143 8 1 39 2 2 42 2 25 1 26 1 132 6 132 6 2 79 4 2 86 4 3 79 4 2 79 3 0 323 15 323 15 7 107 4 3 103 4 2 101 4 86 4 397 16 397 16 5 27 1 24 1 2 45 3 1 21 1 1 117 6 117 6 4 15 97 4 3 85 4 74 3 81 4 337 15 337 15 3 49 2 1 59 3 1 47 2 1 38 2 193 9 16 1 209 10 3 38 2 39 2 1 35 2 38 2 150 8 150 8 1 41 2 49 2 1 35 2 39 2 164 8 164 8 1 27 1 1 17 1 1 22 1 2 17 1 83 4 83 4 4 80 3 2 65 3 1 64 3 2 61 3 1 270 12 270 12 6 3777 168 112 3612 168 87 3650 174 60 3391 157 30 14430 667 108 7 0 14538 674 289 125 Klasse 1 Schü. Kl. Freie Grundschule "Clara Schumann" 103 BIP Kreativitäts-grundschule Leipzig88 Grundschule Auguste 16 Evangelisches Schulzentrum 47 Montessori Schulzentrum Grundschule 50 Freie Schule 19 Freie Grundschule "Regenbogen" 51 AHF Grundschule 15 International School 64 Grundschule forum thomanum 25 Aktive Schule Leipzig 11 gesamt 489 Waldorfschulen Freie Waldorfschule Karl-Schubert-Schule dar. Klasse 2 Schü. Kl. Wiedh. dar. Klasse 3 Schü. Kl. Wiedh. dar. Klasse 4 Schü. Kl. Wiedh. dar. Klasse 1-4 Wiedh. Schüler Klassen Kl. 1-4 Wiedh. 4 4 1 78 77 16 3 4 1 76 82 13 3 5 1 76 97 10 3 5 1 333 344 55 13 18 4 0 0 0 2 53 2 47 2 53 2 200 8 0 53 17 2 1 48 16 2 1 49 19 2 1 200 71 8 4 8 0 47 17 61 25 10 454 2 1 3 1 1 21 37 9 70 22 5 425 2 1 3 1 1 22 39 15 60 15 2 1 3 1 433 21 174 56 255 87 26 1801 8 4 12 4 3 86 0 2 0 0 0 10 2 1 2 1 3 1 1 22 2 2 6 6 1 1 1 1 Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 1 - 4 Sch. Kl. Wied. Sch. Kl. Wied. Sch. Kl. Wied. Sch. Kl. Wiedh. Sch. Kl. Wied. 37 2 12 27 1 0 28 1 0 29 1 0 121 5 12 23 1 23 1 24 1 24 1 94 4 0 LRS 3/II Kl. Schü. Kl. 1 16 1 1 13 1 1 13 1 32 2 1 16 1 1 14 1 1 15 1 1 10 1 9 129 9 2 Anlage 1 Schüler- und Klassenzahlen Schuljahr 2014/2015 - Grundschulen - Schuljahr 2014/15 Stand zum Stichtag: 26.09.2014 STB Schule 022 033 042 044 051 104 112 131 150 200 202 204 222 224 231 240 245 247 260 270 301 303 315 321 331 341 351 406 415 422 440a 440b 504 510 513 530 540 603 616 624 628 641 648 655 660 713 716 722 734 742 743 752 803 807 810 820 831 902 906 920 922 931 932 934 940 952 66 davon Klasse 1 dav. Klasse 2 dav. Klasse 3 dav. Klasse 4 dav. Klasse 1-4 VK für Migranten gesamt Wiedh.LRS 3/I LRS 3/II Schü. Kl. Wiedh. Schü. Kl. Wiedh. Schü. Kl. Wiedh. Schü. Kl. Wiedh. SchülerKlassenSchü. Kl. Gr. Schüler KlassenKl. 1-4 Schü. Kl. Schü. Kl. P.-Neruda-Schule 118 5 1 80 3 2 69 3 3 78 3 2 345 14 345 14 8 Schule am Floßplatz 71 3 0 105 4 1 77 3 1 71 3 0 324 13 324 13 2 Lessingschule 93 4 1 80 3 0 80 3 0 70 3 1 323 13 323 13 2 Anne-Magdalena-Bach-Schule 97 5 0 92 4 1 98 5 0 90 4 0 377 18 377 18 1 Schule 5 im SB Mitte 61 3 0 67 3 0 53 2 1 45 2 0 226 10 226 10 1 Clara-Wieck-Schule 91 4 14 87 4 2 93 4 4 49 2 2 320 14 320 14 22 A.-Lindgren-Schule 58 3 0 56 3 3 83 5 1 49 2 0 246 13 246 13 4 16 1 15 1 66. Schule 81 3 5 69 3 3 59 3 1 63 3 1 272 12 272 12 10 Schule Portitz 69 3 1 44 2 1 44 2 0 49 2 0 206 9 206 9 2 W.-Wander-Schule Schule am Rabet A.-Bebel-Schule 74. Schule Ernst-Pinkert-Schule H.-Ch.-Andersen-Schule Brüder-Grimm-Schule Th.-Körner-Schule 24. Schule Schule Mölkau Ch.-Arnold-Schule W.-Busch-Schule 77. Schule Fr.-Mehring-Schule 31. Schule H.-Mann-Schule Schule Liebertwolkwitz Schule Holzhausen 3. Schule Schule Connewitz Marienbrunner Schule 9. Schule 8. Schule Schule am Auwald Erich-Zeigner-Schule Schule am Adler 120. Schule 60. Schule 90. Schule Joachim-Ringelnatz-Schule F.-Fröbel-Schule 85. Schule 78. Schule 100. Schule 91. Schule Schule Miltitz 172. Schule Gemeinschaftsschule1) 46. Schule 157. Schule Schule B.-Ehrenberg Schule Gundorf Schule Rückmarsdorf Wilhelm-Hauff-Schule 39. Schule P.-Robeson-Schule Schule Stahmeln A.-Kästner-Schule Geschw.-Scholl-Schule E. Kästner-Schule Hans-Kroch-Schule K.-Liebknecht-Schule A.-F.-Oeser-Schule C.-v.-Linné-Schule 33. Schule Schule Seehausen Schule Wiederitzsch Summe Schule Freie Grundschule "Clara Schumann" BIP Kreativitäts-Grundschule Leipzig Grundschule Auguste Evangelisches Schulzentrum Montessori Schulzentrum Grundschule Freie Schule Freie Grundschule "Regenbogen" AHF Grundschule International School Grundschule forum thomanum Aktive Schule Leipzig gesamt 51 49 55 77 3 3 3 3 2 7 7 9 27 48 42 64 2 3 2 3 0 7 2 3 65 42 37 63 4 3 2 3 2 3 3 1 63 63 44 52 40 49 94 45 66 93 52 44 41 39 3 3 2 2 2 2 4 2 3 4 2 2 2 2 8 0 2 3 0 0 0 0 2 1 3 0 1 0 53 39 44 53 32 43 90 44 36 101 48 38 39 46 2 2 2 2 2 2 4 2 2 4 2 2 2 2 5 2 2 1 0 0 2 0 0 1 2 2 2 2 3 2 4 2 2 4 2 2 2 2 0 1 0 2 1 0 0 1 1 0 0 0 0 35 49 33 38 48 41 86 43 45 89 32 39 41 33 129 5 0 100 4 1 99 138 62 35 34 119 137 46 59 71 21 65 50 72 49 34 67 28 97 50 68 62 80 24 36 58 51 43 37 38 93 130 5 3 2 2 5 6 2 3 3 1 3 2 3 3 3 3 1 4 2 3 3 3 1 2 3 2 3 1 118 49 33 36 5 2 2 2 1 91 44 72 31 0 4 4 2 2 2 4 4 3 4 0 8 94 4 1 115 44 69 48 20 70 46 44 43 33 60 5 2 3 2 1 3 2 2 2 3 3 0 34 2 2 2 4 6 1 1 10 3 6 0 2 6 2 4 0 1 1 1 75 54 68 63 63 25 24 59 41 19 35 40 80 108 31 2 4 26 2 101 4 53 2 41 2 43 2 23 1 78 3 4209 190 Klass e1 2 3 2 3 0 3 4 0 186 195 179 268 11 12 9 12 0 0 1 44 95 38 33 43 31 2 2 2 2 2 2 3 2 2 4 2 2 2 2 0 1 1 2 1 0 0 0 0 0 1 0 0 1 193 186 167 192 160 181 348 181 191 378 170 154 164 149 9 9 8 8 9 8 15 8 9 16 8 8 8 8 5 3 102 5 0 430 4 2 6 2 0 72 72 37 23 3 3 2 1 0 419 227 177 124 109 5 0 99 4 0 1 1 1 1 2 1 1 3 2 0 4 131 36 53 67 18 56 27 90 34 32 50 5 2 3 3 1 3 1 5 2 2 2 2 4 0 0 1 1 1 0 0 1 3 98 36 55 56 17 50 27 65 40 23 64 4 2 3 2 1 2 1 3 2 2 3 2 0 32 2 3 33 3 2 3 3 3 1 1 3 2 1 2 2 4 4 0 0 2 0 1 0 0 0 2 0 1 0 1 1 71 43 93 48 60 24 26 64 44 33 24 40 85 92 3 2 5 2 3 1 1 4 2 2 1 2 4 4 1 0 2 0 2 1 0 2 0 0 0 1 0 0 64 49 77 41 62 25 47 56 39 35 45 25 84 109 1 0 53 3 4 19 3 92 4 1 51 2 2 37 2 0 40 2 0 26 1 1 80 3 159 3729 169 dar. Klass e2 0 1 1 1 0 0 69 82 4 61 3 39 2 45 2 18 1 59 3 3691 184 dar. Klass e3 1 0 1 0 0 0 1 62 43 56 45 64 42 35 46 49 40 48 78 49 216 236 179 268 13 14 9 12 4 20 16 13 193 207 167 192 160 181 348 205 191 378 170 154 164 149 9 10 8 8 9 8 15 10 9 16 8 8 8 8 13 4 5 8 2 0 2 1 3 2 4 0 1 2 19 430 19 4 17 10 12 7 419 227 177 124 17 10 12 7 3 3 2 0 421 18 421 18 1 0 2 1 0 0 1 0 1 0 0 0 481 20 481 20 7 162 8 162 8 11 236 242 76 241 150 271 166 122 241 12 10 4 11 6 13 9 10 11 236 242 76 241 150 271 166 191 241 12 10 4 11 6 13 9 12 11 4 3 5 7 6 7 6 1 15 2 0 127 7 3 2 3 2 3 1 2 3 2 2 2 1 4 4 1 0 1 0 1 0 1 1 1 0 0 0 1 1 307 196 306 214 265 98 133 237 175 130 141 143 342 439 13 8 14 10 12 4 6 13 8 7 7 7 16 18 1 0 129 7 77 3 45 2 38 2 37 2 21 1 65 3 3472 158 dar. Klass e4 0 0 0 0 0 0 33 dar. 352 15 210 9 155 8 165 8 88 4 282 12 15101 701 30 41 21 24 15 1 1 10 1 1 225 12 3 Klass Wied e 1-4 h. Schül Klas Kl. 1er sen 4 Schü. Kl. Wiedh. Schü. Kl. Wiedh. Schü. Kl. Wiedh. 96 4 0 105 4 0 79 3 0 76 3 0 356 14 0 83 4 0 83 4 0 78 4 1 76 5 0 320 17 1 17 1 1 15 1 0 16 1 0 16 1 1 64 4 2 55 2 3 45 2 3 50 2 0 50 2 1 200 8 7 51 2 1 52 2 3 49 2 0 48 2 0 200 8 4 18 1 0 17 1 0 17 1 0 19 1 0 71 4 0 52 2 48 2 46 2 38 2 184 8 0 21 53 1 3 0 0 20 60 1 3 3 0 17 63 1 3 1 0 9 57 1 3 0 0 67 233 4 12 4 0 0 0 26 1 0 21 1 0 8 1 5 1 449 21 410 21 1 483 22 5 25 1 12 1 482 22 9 2 2 2 15 Wiedh. 1 2 2 Kl. 26 1 69 Schü. 11 2 2 98 4 0 36 4 0 1829 87 18 16 1 16 1 16 1 16 1 25 2 18 2 16 1 15 1 15 1 12 1 16 1 13 1 127 7 3 322 196 306 214 265 98 133 237 175 130 141 143 342 439 14 8 14 10 12 4 6 13 8 7 7 7 16 18 3 1 15 3 10 1 3 9 5 4 1 2 3 3 129 7 8 15 1 15 1 352 225 155 175 88 282 15326 15 10 8 9 4 12 713 3 3 3 1 0 2 323 135 9 120 9 Anlage 1 Schüler- und Klassenzahlen Schuljahr 2015/2016 - Grundschulen Stand zum Stichtag: 18.09.2015 STB Schule 022 033 042 044 051 104 112 131 150 200 202 204 222 224 231 240 245 247 260 270 301 303 315 321 331 341 351 406 415 422 440a 440b 504 510 510 513 530 540 603 616 624 628 641 648 655 660 713 722 734 742 743 752 803 807 810 820 831 902 906 920 922 931 932 934 940 952 66 P.-Neruda-Schule Schule am Floßplatz Lessingschule Anna-Magdalena-Bach-Schule Schule 5 im SB Mitte Clara-Wieck-Schule A.-Lindgren-Schule 66. Schule Schule Portitz W.-Wander-Schule Schule am Rabet A.-Bebel-Schule 74. Schule Ernst-Pinkert-Schule H.-Ch.-Andersen-Schule Brüder-Grimm-Schule Th.-Körner-Schule 24. Schule Schule Mölkau Ch.-Arnold-Schule W.-Busch-Schule 77. Schule Fr.-Mehring-Schule 31. Schule H.-Mann-Schule Schule Liebertwolkwitz Schule Holzhausen 3. Schule Schule Connewitz Marienbrunner Schule 9. Schule 8. Schule Schule am Auwald Erich-Zeigner-Schule Schule Weißenfelser Straße Schule am Adler 120. Schule 60. Schule 90. Schule Joachim-Ringelnatz-Schule F.-Fröbel-Schule 85. Schule 78. Schule 100. Schule 91. Schule Schule Miltitz 172. Schule 46. Schule 157. Schule Schule B.-Ehrenberg Schule Gundorf Schule Rückmarsdorf Wilhelm-Hauff-Schule 39. Schule P.-Robeson-Schule Schule Stahmeln A.-Kästner-Schule Geschw.-Scholl-Schule E. Kästner-Schule Hans-Kroch-Schule K.-Liebknecht-Schule A.-F.-Oeser-Schule C.-v.-Linné-Schule 33. Schule Schule Seehausen Schule Wiederitzsch Zwischensumme Klasse 1 Schü. 112 76 71 111 74 94 63 75 72 16 56 48 81 53 67 34 45 49 40 118 44 59 89 51 36 48 49 141 127 66 30 34 120 105 48 36 97 60 18 69 43 67 59 33 81 40 77 81 70 76 18 41 63 49 45 33 38 115 113 32 100 55 42 37 28 84 4202 716 Gemeinschaftsschule1) 49 2 0 50 2 2 52 Summe 4251 192 130 4141 186 82 3840 Schule Freie Grundschule "Clara Schumann" BIP Kreativitäts-Grundschule Leipzig Grundschule Auguste Evangelisches Schulzentrum Montessori Schulzentrum Grundschule Freie Schule Freie Grundschule "Regenbogen" AHF Grundschule International School Grundschule forum thomanum Aktive Schule Leipzig gesamt Waldorfschulen Freie Waldorfschule Karl-Schubert-Schule dav. Klasse 2 Kl. Wiedh. Schü. 5 5 115 3 1 73 3 0 95 5 0 100 3 0 65 4 7 92 3 0 62 3 4 78 3 1 67 2 3 28 3 6 48 3 1 51 3 6 71 2 2 64 3 0 65 2 1 44 2 2 53 2 0 39 2 0 52 5 1 100 2 2 46 3 0 62 4 3 90 2 2 46 2 0 43 2 3 38 2 1 43 6 2 130 5 1 133 3 1 64 2 1 33 2 0 35 5 1 119 4 0 135 2 0 0 2 6 41 4 6 57 3 1 73 1 2 22 3 4 58 2 4 45 3 0 73 3 3 46 2 0 41 3 10 64 2 1 24 4 3 101 4 4 66 3 0 60 3 4 75 1 0 23 2 0 34 3 8 60 2 3 47 2 0 37 2 2 38 2 0 37 5 0 97 5 1 129 2 2 27 4 2 99 3 1 52 2 2 40 2 1 42 1 0 25 3 3 79 190 130 4091 Klasse 1 Schü. Kl. dav. Kl. 5 3 4 5 3 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 2 2 2 2 4 2 3 4 2 2 2 2 5 5 3 2 2 5 6 0 2 3 3 1 3 2 3 2 2 3 1 4 3 3 3 1 2 3 2 2 2 2 4 5 1 4 2 2 2 1 3 184 0 1 3 1 1 5 2 3 1 1 1 3 5 3 2 3 2 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 2 0 1 0 0 0 1 0 2 2 2 1 0 2 2 1 0 1 0 4 4 0 1 0 0 6 0 0 3 1 1 1 1 0 0 1 0 0 1 80 Klasse 3 Schü. 75 102 77 87 72 76 72 70 42 63 45 38 59 48 49 34 48 61 39 87 37 39 98 45 41 39 47 93 117 47 78 36 93 113 0 43 71 48 17 66 42 67 38 41 62 34 75 96 58 65 25 29 77 42 19 28 40 89 96 41 93 49 35 39 23 73 3788 Kl. 3 4 3 4 3 3 4 3 2 4 3 2 3 2 2 2 2 4 2 4 2 2 4 2 2 2 2 4 5 2 6 2 4 5 0 2 3 2 1 3 2 4 2 2 3 2 3 5 3 3 1 1 4 2 1 1 2 4 4 2 4 2 2 2 1 3 179 Wiedh. dar. Klasse 2 Wiedh.Schü. Kl. dav. davon Klasse 1-4 VK für Migranten gesamt Wiedh.LRS 3/I Kl. Wiedh. SchülerKlassen Schü. Kl. Gr. Schüler KlassenKl. 1-4 Schü. 3 1 373 16 0 0 0 373 16 7 0 3 0 325 13 0 0 0 325 13 2 0 3 0 324 13 0 0 0 324 13 3 0 5 0 401 19 0 0 0 401 19 1 0 2 0 263 11 0 0 0 263 11 1 0 4 0 356 15 0 0 0 356 15 12 0 3 0 263 13 0 0 0 263 13 2 16 3 0 284 12 0 0 0 284 12 10 0 2 0 227 10 0 0 0 227 10 3 0 2 2 149 11 67 3 0 216 14 9 13 3 1 195 12 51 3 0 246 15 9 0 2 0 170 10 29 2 0 199 12 6 0 2 0 256 11 9 1 0 265 12 15 0 2 0 202 9 0 0 0 202 9 5 0 2 0 227 10 9 1 0 236 11 7 0 2 0 143 8 31 2 0 174 10 4 0 2 1 191 8 0 0 0 191 8 6 0 2 0 181 10 0 0 0 181 10 2 14 2 0 175 8 0 0 0 175 8 0 0 4 0 396 17 0 0 0 396 17 3 0 2 0 177 8 28 2 0 205 10 2 0 2 0 201 10 0 0 0 201 10 2 0 4 1 364 16 0 0 0 364 16 5 0 2 0 174 8 0 0 0 174 8 2 0 2 0 158 8 0 0 0 158 8 0 0 2 0 165 8 0 0 0 165 8 3 0 2 2 174 8 0 0 0 174 8 3 0 5 1 468 20 0 0 0 468 20 5 0 4 2 460 19 0 0 0 460 19 5 0 2 0 222 10 0 0 0 222 10 2 0 2 0 180 12 0 0 0 180 12 2 21 2 0 134 8 0 0 0 134 8 0 0 5 0 438 19 0 0 0 438 19 1 0 5 1 479 20 0 0 0 479 20 6 0 0 0 48 2 0 0 0 48 2 0 0 2 0 156 8 0 0 0 156 8 10 0 3 3 281 13 0 0 0 281 13 14 0 3 0 247 11 0 0 0 247 11 4 0 1 0 81 4 0 0 0 81 4 3 0 3 0 250 12 1 0 0 251 12 5 0 1 0 157 7 31 2 0 188 9 6 0 3 1 275 13 0 0 0 275 13 4 13 2 0 176 9 0 0 0 176 9 4 0 2 0 149 8 35 2 0 184 10 0 0 2 0 254 11 0 0 0 254 11 13 0 2 0 129 7 0 0 0 129 7 1 0 3 1 316 14 17 1 0 333 15 14 0 3 0 314 15 20 1 0 334 16 10 12 2 0 237 11 0 0 0 237 11 0 0 3 0 271 12 1 0 0 272 12 5 0 1 0 92 4 0 0 0 92 4 0 0 1 0 129 6 0 0 0 129 6 0 0 2 0 244 12 0 0 0 244 12 14 15 2 3 184 8 0 0 0 184 8 8 0 2 0 134 7 0 0 0 134 7 0 0 1 0 122 6 0 0 0 122 6 5 0 2 0 154 8 0 0 0 154 8 2 0 4 6 390 17 0 0 0 390 17 10 0 4 0 432 18 0 0 0 432 18 2 0 1 0 125 6 0 0 0 125 6 3 0 4 2 375 16 0 0 0 375 16 5 0 3 0 217 10 22 1 0 239 11 1 0 2 0 157 8 0 0 0 157 8 3 0 2 1 162 8 17 1 0 179 9 3 0 1 0 93 4 0 0 0 93 4 0 0 3 0 299 12 0 0 0 299 12 5 0 164 29 15545 717 368 22 0 15913 739 299 104 1 0 0 0 0 0 0 3 1 3 1 2 4 0 5 0 1 2 0 1 0 2 0 0 0 0 0 0 2 0 1 0 0 4 0 2 3 1 0 1 0 1 0 0 2 0 6 2 0 0 0 0 0 2 0 0 1 3 0 0 1 0 0 1 0 1 60 Klasse 4 Schü. 71 74 81 103 52 94 66 61 46 42 46 33 45 37 46 31 45 32 44 91 50 41 87 32 38 40 35 104 83 45 39 29 106 126 0 36 56 66 24 57 27 68 33 34 47 31 63 71 49 55 26 25 44 46 33 23 39 89 94 25 83 61 40 44 17 63 3464 2 0 53 2 1 181 60 3517 166 30 Wiedh. dar. Klasse 3 Wiedh.Schü. Kl. dav. dar. Klasse 4 Wiedh.Schü. Kl. 204 8 15749 725 0 0 204 8 3 0 0 0 0 368 22 0 16117 747 302 104 8 137 9 dar. Klasse 1-4 Wiedh. Wiedh.SchülerKlassenKl. 1-4 3 4 1 0 1 1 99 83 17 4 4 1 1 1 1 104 81 16 4 4 1 0 0 1 78 78 16 3 4 1 0 0 2 359 317 64 14 16 4 1 2 5 43 2 5 57 2 1 48 2 0 52 2 0 200 8 6 50 18 2 1 2 0 51 18 2 1 2 0 47 18 2 1 0 0 49 17 2 1 0 0 197 71 8 4 4 0 50 24 51 25 11 440 2 1 3 1 1 21 0 1 0 0 0 10 50 24 52 27 11 489 2 1 3 1 1 22 0 2 0 1 0 9 43 18 53 25 11 464 2 1 3 1 1 22 1 0 0 0 1 2 39 18 59 22 7 428 2 1 3 1 1 20 0 182 0 84 0 215 0 99 1 40 2 1828 8 4 12 4 4 86 1 3 0 1 2 25 Klasse 2 Wied. Sch. Kl. 3 13 28 1 0 24 Klasse 3 Wied. Sch. Kl. 1 0 28 1 1 25 Klasse 4 Wied. Sch. Kl. 1 0 28 1 0 23 LRS 3/II Schü. Kl. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 16 1 0 0 0 0 16 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 16 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 26 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 15 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 16 1 0 0 0 0 0 0 0 0 16 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 16 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 137 9 0 78 75 15 Klasse 1 Sch. Kl. 59 24 Kl. 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8 Klasse 1 - 4 Wiedh.Sch. Kl. Wied. 1 0 143 6 13 1 0 96 4 1 Anlage 1 Schüler- und Klassenzahlen im Schuljahr 2013/2014 - Oberschulen Stichtag: 20. September 2013 (Statistik - Kamenz) E01/E08 Klasse 5 Sch. STB Mittelschule 021 G.-Schumann 45 033 Petrischule 43 051 Sportmittelschule 70 115 20. Schule 60 150 Schule Portitz 72 212 16. Schule 72 246 Schule Paunsdorf 45 260 Schule Mölkau 71 301 125. Schule 52 341 Geschw.-Scholl (Liebertw.) 121 415 A.-von-Wiedebach (54./Herder) 66 433 Lene-Voigt-Schule (51.) 69 513 Schule am Adler 47 531 56. Schule 77 628 84. Schule 49 650 94. Schule 72 700 Helmholtzschule 114 742 H.-Pestalozzi (B.-Ehrenberg) 49 803 68. Schule 91 810 P.-Robeson-Schule 52 917 35. Schule 72 952 Schule Wiederitzsch 55 Zwischensumme 1464 716 Klasse 6 dar. Sch. Wied. 8 65 1 64 0 75 4 75 0 65 4 72 4 71 0 77 2 51 2 77 1 70 5 85 2 44 0 77 4 67 6 77 9 67 2 49 2 72 4 70 4 75 0 54 64 1499 Kl. 2 2 3 3 3 3 2 3 2 5 3 3 2 3 2 3 5 2 4 2 3 2 62 Klasse 7 Kl. dar. Sch. Kl. davon Wied. ges. ges. RS 7 62 3 46 1 48 2 36 77 4 76 5 49 2 33 0 75 3 56 3 75 3 46 9 62 3 41 0 75 3 64 2 46 2 35 0 100 4 90 0 89 4 71 1 69 3 57 67 3 58 3 104 4 87 3 71 3 52 4 86 4 55 5 73 3 50 1 50 2 38 9 77 3 60 5 88 4 73 8 72 3 58 2 56 2 48 68 1571 67 1230 3 3 3 3 3 3 3 3 2 3 3 4 2 3 3 3 3 2 3 3 3 2 63 Kl. 3 2 4 2 2 2 2 3 2 3 4 3 3 4 2 2 2 2 3 3 3 2 58 HS 16 12 1 16 19 29 21 11 11 10 18 12 9 17 19 31 23 12 17 15 14 8 341 Nachbarschaftsschule1) 51 2 0 45 2 0 46 2 46 2 0 Summe 1515 64 64 1544 65 68 1617 69 1276 60 341 Klasse 5 Sch. Kl. Klasse 6 dar. Sch. Kl. Wied. Mittelschule Evangelisches Schulzentrum Mittelschule Mittelschule Gohlis Freie Mittelschule der Dr. P. Rahn & Partner TÜV Mittelschule Montessori Schulzentrum Mittelschule Freie Schule gesamt Klasse 7 dar. Sch. Kl. Wied. ges. ges. davon RS Kl. Klasse 8 Kl. Wied. Sch. Kl. davon ges. ges. ges. RS 8 70 3 52 0 48 2 33 0 93 4 86 2 64 3 27 0 56 2 42 4 65 3 46 2 51 2 39 1 73 3 52 0 49 2 34 0 79 3 69 3 71 3 59 1 49 2 38 1 50 2 35 1 79 3 68 3 68 3 40 1 72 3 41 6 49 2 35 1 53 2 40 3 57 2 36 2 56 2 46 4 68 3 51 4 52 2 42 47 1372 56 1011 Gr. 1 1 1 1 1 2 1 1 9 0 9 HS 0 Kl. HS 18 15 7 37 14 19 12 21 15 10 12 11 15 11 28 31 14 13 21 10 17 10 361 0 49 2 49 2 0 47 1421 58 1060 51 361 Klasse 8 Wied. Sch. Kl. ges. ges. ges. Gr. Klasse 9 Kl. 2 2 4 1 2 2 2 2 2 3 3 2 2 3 3 2 2 2 2 2 2 2 49 davon RS Kl. Kl. 1 Wied. Sch. Kl. davon ges. ges. ges. RS 9 69 3 39 4 47 2 35 0 93 4 84 14 54 2 34 1 48 2 39 3 44 2 24 0 49 2 40 0 53 2 43 0 48 2 35 0 53 2 44 1 75 3 60 2 54 2 45 2 68 3 39 4 81 3 72 7 65 3 48 1 47 2 32 2 47 2 22 0 53 2 41 10 69 3 51 3 0 0 2 71 3 53 0 56 2 48 65 1244 51 928 Gr. 2 0 1 0 1 1 1 7 0 7 HS 0 Kl. HS 30 12 9 20 9 20 9 10 13 9 15 9 29 9 17 15 25 12 18 3 2 47 18 8 316 0 49 2 43 2 6 65 1293 53 971 49 322 Klasse 9 Wied. Sch. Kl. ges. ges. ges. Gr. Kl. 2 2 4 2 2 1 2 2 2 2 3 2 2 3 2 2 2 2 3 davon RS Kl. Kl. 1 1 0 1 1 HS 1 1 0 0 26 16 1 1 0 0 28 19 1 1 28 19 1 1 0 0 44 16 2 1 39 16 2 1 5 0 46 20 2 1 43 20 2 1 3 76 20 3 1 0 0 52 38 2 2 0 0 58 37 2 2 58 37 2 2 0 0 47 42 2 2 39 39 2 2 8 3 0 0 70 21 3 1 68 21 3 1 2 25 17 183 1 1 8 0 0 0 25 18 175 1 1 8 0 0 0 24 15 181 1 1 8 22 15 179 1 1 8 0 0 0 23 16 188 1 1 9 23 16 172 1 1 9 47 13 217 2 1 10 42 13 207 2 1 10 5 16 0 0 0 2 0 0 0 0 10 Klasse 10 Sch. Kl. 35 37 72 23 46 46 41 49 35 60 48 41 46 50 41 50 33 40 41 23 55 49 961 dar. Wied. 2 2 4 1 2 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 3 2 46 1 0 0 0 0 4 0 0 2 1 0 0 1 0 0 1 2 1 13 Summe VK für Migranten*) RS HS Sch.*) Kl. Gr.** 172 64 141 39 318 17 117 73 19 1 1 183 42 162 68 26 2 161 42 208 42 139 39 263 29 238 45 27 2 181 32 178 53 277 37 181 64 10 1 178 77 14 1 140 62 22 2 159 37 188 56 142 25 217 49 187 26 4130 1018 118 1 9 4 0 6 1 77 1 44 2 0 182 6 4 0 78 1005 48 13 4312 1024 Kl. 27 18 2 Wied. ges. 6 3 0 13 0 5 1 4 1 2 5 2 4 2 4 6 2 2 8 Gr. Klasse 10 Wied. Sch. Kl. ges. Gr. 0 0 dar. Ges.-Summe Wied. Sch. Kl. 118 1 dar. Wiedh. 1 1 47 18 2 1 1 218 107 9 6 2 1 0 54 19 2 1 0 0 357 177 14 9 0 0 3 0 5 42 8 188 2 1 9 2 0 3 186 87 1132 8 6 52 5 0 8 9 Insgesamt dar. Sch. Kl. dav.VKWiedh. Kl. 346 16 0 38 287 13 0 10 480 22 0 0 344 15 1 38 362 15 0 1 400 16 0 19 319 14 0 16 398 16 0 5 281 12 0 9 490 20 0 4 446 18 0 10 367 16 0 11 322 14 0 11 468 18 0 11 371 16 0 21 418 17 0 18 405 17 0 25 294 12 0 6 407 17 0 32 289 12 0 15 413 18 0 26 322 12 0 8 8229 346 1 334 284 12 0 1 8513 358 1 335 Anlage 1 Schüler- und Klassenzahlen im Schuljahr 2014/2015 - Oberschulen Stichtag: 26. September 2014 (Statistik - Kamenz) E01/E08 STB 021 033 051 115 150 212 246 260 301 312 341 415 433 513 531 628 650 700 742 803 810 917 952 716 Klasse 5 Sch. Mittelschule G.-Schumann Petrischule Sportmittelschule 20. Schule Schule Portitz 16. Schule Schule Paunsdorf Schule Mölkau 125. Schule Schule am Weißeplatz Geschw.-Scholl (Liebertw.) A.-von-Wiedebach (54./Herder) Lene-Voigt-Schule (51.) Schule am Adler 56. Schule 84. Schule 94. Schule Helmholtzschule H.-Pestalozzi (B.-Ehrenberg) 68. Schule P.-Robeson-Schule 35. Schule Schule Wiederitzsch Zwischensumme Kl. 60 43 72 77 79 74 55 72 50 46 70 82 72 63 81 69 49 128 53 101 60 73 56 1585 3 2 3 3 3 3 2 3 2 2 3 3 3 3 3 3 2 6 2 4 3 3 2 66 dar. Wied. 2 1 0 6 0 6 1 3 0 1 0 1 2 1 0 1 2 7 1 1 3 0 2 41 Nachbarschaftsschule1) 53 2 Summe 1638 68 Klasse 5 Sch. Kl. Mittelschule Evangelisches Schulzentrum Mittelschule Mittelschule Gohlis Freie Mittelschule der Dr. P. Rahn & Partner TÜV Mittelschule Montessori Schulzentrum Mittelschule Freie Schule gesamt Klasse 6 Sch. Klasse 7 Kl. 48 44 71 54 72 66 54 65 48 42 75 62 75 43 76 50 78 115 48 87 50 71 56 1450 2 2 3 2 3 3 2 3 2 2 3 3 3 2 3 2 3 5 2 4 2 3 2 61 0 52 2 0 45 2 45 2 0 41 1502 63 49 1544 67 1172 56 372 Klasse 6 Sch. Kl. dar. Wied. Sch. ges. 61 57 86 74 64 79 72 75 50 0 74 71 79 48 78 69 75 73 46 73 69 74 52 1499 Kl. ges. 3 3 4 3 3 4 3 3 2 0 3 3 4 2 3 3 3 3 2 3 3 3 2 65 Klasse 8 dar. Wied. 11 4 1 0 0 2 1 2 0 0 1 1 0 1 1 3 4 5 0 1 6 1 4 49 Klasse 7 Sch. Kl. ges. ges. dar. Wied. davon RS 45 44 77 54 52 49 43 62 38 Kl. 2 2 4 2 2 4 2 3 2 HS 16 13 9 20 12 30 29 13 12 65 59 64 30 63 47 52 38 32 49 59 62 43 1127 3 3 3 2 3 2 2 2 2 2 3 2 2 54 9 12 15 18 15 22 23 35 14 24 10 12 9 372 davon RS Kl. Kl. 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 11 1 1 0 0 26 18 1 1 0 0 25 17 1 1 25 17 1 1 69 20 3 1 0 1 76 16 3 1 0 1 49 38 2 1 47 33 2 1 25 18 175 1 1 8 0 0 1 26 17 179 1 1 8 1 0 2 24 18 171 1 1 7 22 18 162 1 1 7 0 11 0 Kl. Sch. ges. 69 48 89 46 75 77 66 75 48 0 100 87 72 70 105 72 87 69 52 80 94 70 56 1607 0 0 1 0 2 0 2 1 1 3 2 2 0 34 1 HS 27 16 Wied. ges. 1 2 0 2 0 4 8 1 2 Gr. Kl. 3 2 4 2 2 2 2 3 2 HS 14 12 5 9 23 24 22 12 11 90 70 64 60 89 48 52 47 42 60 78 58 48 1267 4 3 2 3 3 2 3 2 2 2 3 2 2 55 10 17 8 10 16 24 35 22 10 20 16 12 8 340 48 2 48 2 0 34 1655 71 1315 57 340 Klasse 8 Sch. Kl. ges. ges. davon RS Kl. 47 18 2 1 44 18 2 1 2 5 0 0 49 40 2 2 49 40 2 2 2 0 0 0 24 15 193 1 1 9 22 15 188 1 1 9 0 0 Kl. 1 Wied. ges. 6 3 2 4 1 10 3 2 1 Gr. 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 14 0 14 0 Kl. 2 0 0 Kl. ges. 3 2 4 3 2 3 2 3 2 0 3 3 2 2 3 3 3 4 2 2 2 3 2 58 davon RS 54 35 90 28 40 40 41 51 29 Kl. 2 2 3 2 2 2 2 2 2 HS 16 13 7 32 13 15 10 19 20 69 62 43 40 68 42 45 45 41 40 45 53 46 1047 3 3 1 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 47 7 14 10 14 13 23 24 34 12 16 10 15 8 345 0 49 2 40 2 9 65 1441 60 1087 49 354 Klasse 9 Sch. Kl. ges. ges. Wied. ges. Gr. 3 5 Sch. ges. 70 48 97 60 53 55 51 70 49 0 76 76 53 54 81 65 69 79 53 56 55 68 54 1392 1 0 8 0 1 7 6 2 1 1 3 1 2 65 1 1 HS 0 0 9 Klasse 9 davon RS 55 36 84 37 52 53 44 63 37 0 Wied. ges. Gr. Kl. ges. 4 2 4 2 3 3 3 3 2 0 4 4 3 3 4 3 4 4 2 3 4 3 2 69 davon RS Kl. Kl. 1 Wied. ges. 8 4 2 3 1 3 2 1 Gr. 1 1 1 0 1 1 1 1 2 1 11 0 11 HS 0 Kl. 0 0 45 18 2 1 38 18 2 1 7 0 1 72 42 3 2 66 38 3 1 6 4 0 0 1 24 16 217 1 1 10 23 16 199 1 1 9 1 18 1 1 0 Kl. 44 38 93 35 42 24 36 46 37 2 2 5 2 2 1 2 2 2 dar. Wied. 4 1 2 1 0 Summe RS 198 153 344 154 186 166 164 222 141 0 266 254 219 172 288 186 190 158 164 195 182 231 187 4420 0 0 2 42 63 48 42 68 49 41 28 49 46 2 3 2 2 3 2 2 1 2 2 0 1 0 2 1 1 2 1 0 0 58 50 979 3 2 46 2 1 21 0 46 2 1 179 9 66 1025 48 22 4599 1066 Klasse 10 Sch. Kl. dar. Wied. VK für Migranten*) Sch.*) Kl. HS 46 38 21 61 48 69 61 44 43 0 26 43 33 42 44 69 82 91 36 60 36 39 25 1057 0 1 3 4 8 5 6 3 1 6 0 1 4 66 Wied. ges. Gr. Klasse 10 Sch. Ges.-Summe Sch. Kl. dar. Insgesamt Kl. dav.VK Kl. Wiedh. 17 0 32 13 0 15 23 0 7 17 2 16 16 0 2 19 2 25 14 0 15 17 0 9 12 0 5 4 0 1 18 0 2 21 2 4 17 0 14 14 0 8 19 0 13 17 1 17 18 1 22 25 2 19 12 0 4 18 0 12 14 0 14 19 1 7 12 0 13 376 11 276 22 1 211 11 0 Sch. 352 278 508 373 385 420 334 403 282 88 437 479 399 320 489 397 422 525 301 443 328 436 324 8723 293 12 0 1 211 11 0 9016 388 11 277 27 2 45 2 38 2 23 23 33 1 1 2 dar. Wiedh. 3 1 47 20 2 1 2 0 217 107 9 6 5 1 0 70 22 3 1 4 0 385 178 16 8 4 3 0 4 47 17 223 2 1 10 1 0 7 170 101 1158 7 6 52 2 0 15 Gr.** Anlage 1 Schüler-und Klassenzahlen im Schuljahr 2015/2016 - Oberschulen Stichtag: 18.09.2015 (Statistik - Kamenz) E01/E08 Klasse 5 Sch. Kl. Klasse 7 Klasse 6 dar. Sch. Kl. Wied. dar. Sch. Kl. davon Wied. ges. ges. RS STB Oberschule 021 033 051 G.-Schumann Petrischule Sportmittelschule 68 56 74 3 3 3 5 3 0 60 47 72 3 2 3 6 1 0 50 44 77 2 2 4 115 150 20. Schule Schule Portitz 70 78 3 3 4 0 80 80 3 3 6 1 53 72 212 246 260 301 16. Schule Schule Paunsdorf Schule Mölkau 125. Schule 76 72 77 55 3 3 3 2 2 5 0 0 71 50 72 47 3 2 3 2 5 1 0 0 65 56 72 50 312 341 Schule am Weißeplatz Geschw.-Scholl (Liebertw.) Klasse 8 Wied. Sch. Kl. davon ges. ges. ges. RS Kl. HS Kl. Gr. 30 33 74 2 2 4 20 11 3 0 0 0 4 2 65 55 89 4 3 4 3 3 37 53 2 2 16 19 1 1 4 0 72 70 3 3 3 2 41 31 59 36 3 3 3 2 24 25 13 14 0 0 0 0 3 4 1 0 84 70 76 51 Klasse 9 Wied. Sch. Kl. davon ges. ges. ges. RS Kl. HS Kl. Gr. 43 42 85 2 2 4 22 13 4 2 1 0 6 1 85 47 93 4 2 4 3 3 53 51 2 2 19 19 1 1 2 2 59 78 4 3 3 2 55 45 64 37 4 2 3 2 29 25 12 14 0 1 0 0 3 12 1 0 93 55 78 53 Klasse 10 Wied. Sch. Kl. ges. Gr. dar. Wied. Summe RS HS VK für Migranten*) Sch.*) Kl. Gr.** HS Kl. 58 34 90 3 2 4 27 13 3 1 0 0 8 0 1 54 47 103 2 2 6 3 5 185 156 352 69 37 10 23 19 1 1 405 315 508 19 15 24 1 1 0 32 12 1 3 3 43 55 2 2 16 23 1 1 5 0 28 48 1 2 0 1 161 207 51 61 37 1 399 426 17 17 1 0 21 4 4 3 3 2 63 42 65 41 4 2 3 2 30 13 13 12 0 1 0 0 5 2 2 2 41 34 52 41 2 2 2 2 0 1 1 0 200 152 240 155 83 63 38 40 40 24 2 1 470 361 427 297 21 17 17 12 2 1 0 0 18 25 5 2 133 479 6 19 0 0 0 6 41 2 478 404 22 17 2 0 8 18 24 15 24 13 1 1 2 1 325 490 379 416 402 205 305 481 425 420 320 9270 14 19 18 18 21 11 12 20 18 18 12 404 0 0 1 1 2 1 0 0 1 1 0 15 7 7 30 21 24 7 6 28 19 4 19 324 316 13 1 2 9586 417 16 326 44 83 2 3 0 0 46 73 2 3 0 1 43 74 2 3 35 67 0 3 8 7 2 0 0 0 0 74 0 3 68 3 6 0 1 0 106 0 4 95 4 11 0 4 69 3 0 35 299 8 24 415 A.-von-Wiedebach (54./Herder) 92 433 Lene-Voigt-Schule (51.) 55 4 2 0 3 75 69 3 3 0 2 63 74 3 3 54 55 3 2 9 19 0 1 2 2 63 87 3 4 55 71 3 3 8 16 0 1 1 7 85 75 4 3 71 68 4 3 14 7 0 0 3 3 59 44 3 2 2 1 239 238 31 42 513 Schule am Adler 52 531 56. Schule 82 628 84. Schule 64 650 94. Schule 71 700 Helmholtzschule 67 734 Schule Georg-Schwarz-Straße 47 742 H.-Pestalozzi (B.-Ehrenberg) 55 803 68. Schule 92 810 P.-Robeson-Schule 73 917 35. Schule 65 952 Schule Wiederitzsch 55 Zwischensumme 1623 2 3 3 3 3 3 2 4 3 3 2 68 1 0 12 2 6 2 0 1 0 2 1 49 61 82 65 52 57 69 52 104 68 74 55 1581 3 3 3 2 3 3 2 4 3 3 2 66 1 0 4 0 1 5 1 8 7 0 2 52 50 70 52 73 58 61 52 85 46 68 51 1459 2 3 3 3 3 3 2 4 2 3 2 66 37 58 26 43 37 26 40 65 35 53 43 1068 2 3 2 2 2 1 2 4 2 3 2 56 13 12 26 30 21 35 12 20 11 15 8 391 0 0 1 1 1 2 0 0 0 0 0 10 1 0 4 0 6 0 1 5 1 2 0 42 50 80 68 73 69 15 51 77 78 72 55 1544 2 3 3 3 4 1 2 3 3 3 2 68 30 60 47 41 39 15 35 52 68 59 46 1161 2 3 2 2 2 1 2 3 3 3 2 57 20 20 21 32 30 0 0 1 1 2 2 0 4 8 9 3 4 2 2 2 13 13 19 40 41 0 0 1 2 2 2 2 4 11 2 41 70 43 44 40 2 3 2 2 2 0 5 2 0 0 0 0 0 11 1 6 4 0 5 75 3 4 3 4 4 0 2 3 4 3 2 71 58 93 44 48 46 16 25 10 13 9 383 71 106 63 88 87 0 56 75 94 67 54 1668 48 61 79 56 43 1301 2 3 3 3 2 61 8 14 15 11 11 367 0 0 1 0 0 10 3 4 6 0 7 76 39 48 50 52 50 1097 2 2 2 2 2 50 0 4 1 0 4 30 166 281 160 176 162 41 162 226 232 220 182 4627 46 45 66 102 92 35 36 59 36 39 28 1141 16 22 1 1 298 15 Nachbarschaftsschule1) 53 2 1 52 2 0 52 2 51 2 1 0 1 47 2 47 2 0 0 48 2 46 2 2 0 0 47 2 0 191 3 17 1 1676 70 50 1633 68 52 1511 68 1119 58 392 10 43 1591 70 1208 59 383 75 1716 73 1347 63 369 10 76 1144 52 30 4818 1144 315 16 716 Summe Klasse 5 Sch. Kl. dar. Wied. Oberschule Evangelisches Schulzentrum Oberschule Oberschule Gohlis Freie Oberschule der Dr. P. Rahn & Partner TÜV Oberschule Montessori Schulzentrum Oberschule Freie Schule gesamt Klasse 6 Sch. Kl. Klasse 7 dar. Sch. Kl. Wied. ges. ges. davon RS Kl. HS 0 0 Kl. Klasse 8 Wied. Sch. Kl. ges. ges. ges. Gr. davon RS Kl. 0 11 HS 0 Kl. Klasse 9 Wied. Sch. Kl. ges. ges. ges. Gr. davon RS Kl. HS 0 0 Kl. Klasse 10 Wied. Sch. Kl. ges. Gr. dar. Ges.-Summe dar. Wied. Sch. Kl. Wiedh. 27 18 1 1 0 0 25 17 1 1 0 0 28 18 1 1 28 18 1 1 0 0 0 0 0 0 45 18 2 1 44 18 1 1 1 0 1 0 0 0 49 18 2 1 46 18 0 1 3 0 2 0 0 0 46 18 2 1 59 22 2 1 0 0 68 22 3 1 0 0 71 21 3 1 64 19 2 0 7 2 1 1 1 0 45 40 2 2 44 30 1 1 1 10 1 1 1 2 52 43 2 2 52 43 2 2 0 0 0 0 1 0 77 43 3 2 25 17 168 1 1 7 0 0 0 25 18 175 1 1 8 0 0 0 26 18 182 1 1 8 23 18 170 0 1 5 3 0 12 1 0 3 0 0 1 25 16 189 1 1 9 23 16 175 0 1 5 2 0 14 1 0 4 0 0 3 25 14 201 1 1 9 23 14 196 0 1 6 2 0 5 1 0 3 0 0 1 24 19 227 1 1 10 0 0 Insgesamt dar. Sch. Kl. dav.VKWiedh. Kl. Kl. 0 220 107 9 6 0 0 372 191 15 9 5 3 0 150 0 102 3 1142 6 6 51 0 0 8 2 1 0 0 Anlage 1 Anlage 1 Schüler- und Klassenzahlen im Schuljahr 2013/2014 - Gymnasien Stichtag: 20. September 2013 (Statistik - Kamenz) E01/ E08 Bearbeitungsstand: STB Gymnasium 022 A.-Ph.-Reclam-Sch. 041 Thomasschule 061 Leibnizschule 136 F.-A.-Brockhaus 251 G.-Hertz-Schule 273 Gymnasium Engelsdorf 306 Humboldt-Schule 314 Neue Nikolaischule 405 Immanuel-Kant-Sch. 414 Louise-Otto-Peters-Schule 433 W.-Ostwald-Schule 523 J.-Kepler-Schule 650 M.-Klinger-Schule 710 R.-Schumann-Sch. 807 W.-Heisenberg-Sch. 902 Fr.-Schiller-Sch. Summe Gymnasien Sportgymnasium (Träger: Land Sachsen) 123 75 77 94 69 83 110 83 81 80 70 110 92 84 85 112 1428 5 3 3 4 3 3 4 3 3 3 3 4 4 3 3 4 55 0 0 1 4 0 0 1 0 1 0 1 0 1 0 0 0 9 Klasse 5 Sch. Kl. 35 79 78 79 109 83 69 94 81 87 110 70 109 100 84 83 84 1399 3 3 3 4 3 3 4 3 3 4 3 4 4 3 3 3 53 1 0 4 3 1 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 11 dar. Klasse 6 Wied. Sch. Kl. 2 0 45 Evangelisches Schulzentrum Gymnasium 81 3 0 84 International School 56 3 0 62 BIP Kreativitätsgymnasium 47 2 0 41 Montessori Schulzentrum Gymnasium 52 2 0 49 Musikalisch-Sportliches Gymnasium53Dr.P.Rahn 3 & 0Partner 51 gesamt 324 15 0 332 Freie Waldorfschule Karl-Schubert-Schule E16/E16.1/ E17 Klasse 5 dar. Klasse 6 dar. Klasse 7 dar. Klasse 8 dar. Klasse 9 dar. Klasse 10 dar. Kl. 5-10 Sch. Kl. Wied. Sch. Kl. Wied. Sch. Kl. Wied. Sch. Kl. Wiedh. Sch. Kl. Wied. Sch. Kl. Wiedh. Sch. Kl. 73 76 80 102 67 84 83 81 86 73 69 106 108 83 84 84 1339 3 3 3 4 3 3 3 3 3 3 3 4 4 3 3 3 51 2 1 1 3 1 0 1 1 1 2 0 2 5 1 0 0 21 dar. Klasse 7 Wied. Sch. Kl. 114 90 95 92 85 84 104 108 112 5 4 4 4 4 3 4 4 4 1 1 2 3 0 3 6 4 5 98 74 92 93 70 89 101 105 101 5 3 4 4 3 4 4 4 4 3 0 1 3 0 2 0 2 1 88 73 72 85 67 72 63 120 109 5 3 3 4 3 3 3 5 4 0 1 1 3 0 0 2 4 5 69 86 115 78 110 109 1451 3 4 5 3 4 4 59 1 4 1 1 2 1 35 88 97 104 99 95 102 1408 4 4 4 4 4 4 59 1 3 2 1 0 0 19 63 55 95 88 91 102 1243 3 2 4 4 4 4 54 1 dar. Klasse 8 Wied. Sch. Kl. dar. Klasse 9 Wiedh.Sch. Kl. 575 26 100 52 466 19 93 50 495 20 78 48 575 24 51 31 441 19 54 36 481 19 55 36 555 22 62 35 578 22 67 41 576 21 97 46 263 10 429 19 57 33 563 22 65 36 614 25 78 45 516 20 69 40 548 21 64 39 593 22 64 38 8268 331 1054 606 1 0 1 0 19 dar. Klasse 10 Wied. Sch. Kl. Klasse 11 dar. Klasse 12 dar. 11. u.12.Kl. Summe dar. Sch. Anz.GK Anz.LK Wiedh.Sch. Anz.GK Anz.LK Wiedh.Sch. Kl.* Sch. Kl.* Wiedh. dar. Kl. 5-10 Wiedh.Sch. Kl. 14 14 10 8 8 8 8 8 10 5 5 6 1 1 3 3 5 6 49 106 62 51 33 67 67 68 57 31 58 38 32 22 38 38 38 30 8 16 9 8 5 10 10 8 8 0 3 0 2 0 0 0 1 12 10 8 9 9 8 144 1 2 3 0 0 0 41 53 60 44 51 50 55 873 27 33 31 34 31 39 520 12 9 6 8 6 8 131 2 1 0 1 0 1 11 149 199 140 102 87 122 129 135 154 0 110 125 122 120 114 119 1927 6 8 6 4 4 5 6 6 7 0 5 6 5 5 5 5 83 724 32 665 27 635 26 677 28 528 23 603 24 684 28 713 28 730 28 263 10 539 24 688 28 736 30 636 25 662 26 712 27 #### 414 12 11 16 22 3 8 13 17 20 3 7 12 13 4 3 2 166 Klasse 11 Klasse 12 11. u.12.Kl. Summe Sch. Anz.GKAnz.LKWiedh.Sch. Anz.GKAnz.LKWiedh.Sch. Kl.* Sch. Kl.* Wiedh. 2 0 60 3 0 65 3 0 77 4 1 100 5 0 382 19 95 43 19 1 125 58 27 0 220 9 602 28 2 3 3 2 1 0 0 85 53 41 3 3 2 3 0 0 83 53 36 3 3 2 0 0 0 85 53 32 3 3 2 1 0 0 86 47 25 3 3 2 2 0 0 504 324 222 18 18 12 106 33 28 63 18 19 13 16 6 2 0 0 104 27 27 61 13 21 15 13 9 1 0 0 210 60 55 8 3 2 714 384 277 26 21 14 10 0 0 2 2 14 1 1 3 47 53 339 2 2 15 0 1 4 50 42 329 2 2 15 0 1 1 47 23 317 2 1 15 1 83 23 364 3 1 17 1 328 1 245 4 2005 13 11 91 55 20 337 35 14 192 0 0 54 3 0 0 283 1 55 20 620 2 383 1 265 22 2625 15 12 113 3 4 19 3 153 64 Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 Klasse 11 Klasse 12 Klasse 13 Klasse 1 - 13 Sch. Kl. Wied. Sch. Kl. Wiedh.Sch. Kl. Wiedh.Sch. Kl. Wiedh.Sch. Kl. Wiedh.Sch. Kl. Wiedh.Sch. Kl. Wiedh.Sch. Kl. Wiedh.Sch. Kl. Wiedh.Sch. Kl. Wiedh. 28 1 0 28 1 0 30 1 0 28 1 0 29 1 0 28 1 0 27 1 0 26 1 0 15 1 0 360 14 12 94 4 0 Anlage 1 Wiedh. Wiedh. Anlage 1 Schüler- und Klassenzahlen im Schuljahr 2014/2015 - Gymnasien Stichtag: 26. September 2014 (Statistik - Kamenz) E01/ E08 Bearbeitungsstand: STB Gymnasium 022 A.-Ph.-Reclam-Sch. 041 Thomasschule 061 Leibnizschule 136 F.-A.-Brockhaus 251 G.-Hertz-Schule 273 Gymnasium Engelsdorf 306 Humboldt-Schule 314 Neue Nikolaischule 405 Immanuel-Kant-Sch. 414 Louise-Otto-Peters-Schule 433 W.-Ostwald-Schule 523 J.-Kepler-Schule 650 M.-Klinger-Schule 710 R.-Schumann-Sch. 807 W.-Heisenberg-Sch. 902 Fr.-Schiller-Sch. Summe Klasse 5 Sch. Kl. 138 5 77 3 84 3 174 8 75 3 83 3 140 5 84 3 84 3 111 4 72 3 112 4 117 4 114 4 84 3 83 3 1632 61 dar. Klasse 6 Wied. Sch. Kl. 0 126 5 0 75 3 1 81 3 0 110 4 0 74 3 0 69 3 0 110 4 0 84 3 0 83 3 0 81 3 0 70 3 0 111 4 0 102 4 0 83 3 0 84 3 0 112 4 1 1455 55 dar. Klasse 7 Wied. Sch. Kl. 0 81 3 0 76 3 3 75 3 1 108 4 0 83 3 0 84 3 2 102 4 0 81 3 1 91 3 0 110 4 0 73 3 1 111 4 2 97 4 0 83 3 0 79 3 1 83 3 11 1417 53 E16/E16.1/ E17 dar. Klasse 8 Wied. Sch. Kl. 0 75 3 0 75 3 1 92 4 2 105 4 1 71 3 0 84 3 0 85 3 0 83 3 0 87 3 1 72 3 2 66 3 7 97 4 2 108 4 1 84 3 0 83 3 1 81 3 18 1348 52 dar. Klasse 9 Wiedh. Sch. Kl. 3 111 5 0 93 4 8 81 3 3 85 4 5 81 3 3 89 4 3 94 4 2 107 4 2 105 4 1 0 68 3 2 87 4 8 104 4 1 76 3 0 104 4 1 105 4 42 1390 57 dar. Klasse 10 Wied. Sch. Kl. 2 95 5 0 72 3 3 96 4 0 91 4 0 62 3 2 72 3 2 104 4 1 100 4 3 111 4 1 3 1 1 1 1 21 81 90 96 96 94 97 1357 4 4 4 4 4 4 58 dar. Wiedh. 0 0 7 2 0 0 1 1 4 1 2 2 1 3 1 25 Kl. 5-10 Sch. Kl. 626 26 468 19 509 20 673 28 446 18 481 19 635 24 539 20 561 20 374 14 430 19 608 24 624 24 536 20 528 20 561 21 8599 336 Klasse 5 dar. Klasse 6 dar. Klasse 7 dar. Klasse 8 dar. Klasse 9 dar. Klasse 10 dar. Kl. 5-10 Gymnasien Sch. Kl. Wied. Sch. Kl. Wied. Sch. Kl. Wied. Sch. Kl. Wiedh. Sch. Kl. Wied. Sch. Kl. Wiedh. Sch. Kl. Sportgymnasium (Träger: Land Sachsen) 40 2 0 37 2 0 69 3 0 64 3 1 84 4 1 85 4 1 379 Evangelisches Schulzentrum Gymnasium 81 3 0 83 3 0 84 3 0 86 3 0 85 3 1 90 3 0 509 International School 57 3 0 56 3 0 58 3 0 50 3 0 57 3 0 47 3 0 325 BIP Kreativitätsgymnasium 45 2 0 45 2 0 40 2 0 41 2 0 35 2 0 34 2 0 240 Montessori Schulzentrum Gymnasium 50 2 0 51 2 0 49 2 0 49 2 0 51 2 0 76 3 2 326 Musikalisch-Sportliches Gymnasium Dr.P.Rahn 52 &2 Partner 0 56 3 0 54 2 0 51 2 0 42 2 0 27 1 1 282 gesamt 325 14 0 328 15 0 354 15 0 341 15 1 354 16 2 359 16 4 2061 Freie Waldorfschule Karl-Schubert-Schule Klasse 5 Sch. Kl. 28 25 Klasse 6 Wied. Sch. Kl. 1 0 28 1 Klasse 7 Wiedh. Sch. Kl. 1 0 28 Klasse 8 Wiedh. Sch. Kl. 1 0 29 Klasse 9 Wiedh. Sch. Kl. 1 0 28 Klasse 10 Wiedh. Sch. Kl. 1 0 26 Klasse 11 Wiedh. Sch. Kl. 1 0 29 Klasse 11 dar. Klasse 12 dar. Sch. Anz.GKAnz.LKWiedh. Sch. Anz.GKAnz.LKWiedh. 90 51 11 3 96 49 16 0 88 47 14 7 84 47 14 0 67 42 8 4 70 44 10 2 69 41 9 0 52 31 7 2 63 36 9 2 45 28 9 0 55 36 8 3 67 38 10 0 54 33 7 0 60 32 9 0 112 59 13 4 65 38 8 2 109 55 13 5 92 47 10 10 53 60 90 85 88 101 1184 30 34 49 48 49 56 666 12 8 10 11 9 10 152 1 1 6 1 0 4 41 51 65 73 63 61 59 1003 31 34 41 40 37 35 572 12 10 8 9 9 8 149 0 1 5 0 1 3 26 11. u.12.Kl. Sch. Kl.* 186 8 172 7 137 6 121 5 108 5 122 5 114 5 177 7 201 8 0 0 104 4 125 6 163 7 148 7 149 7 160 7 2187 94 Summe dar. Sch. Kl.* Wiedh. 812 34 8 640 26 7 646 26 29 794 33 10 554 23 8 603 24 8 749 29 8 716 27 10 762 28 25 374 14 2 534 23 5 733 30 17 787 31 26 684 27 5 677 27 5 721 28 12 10786 430 185 Klasse 11 Klasse 12 11. u.12.Kl. Anz.GK Anz.LK Wiedh. Sch. Anz.GK Anz.LK Wiedh. Sch. Kl.* Sch. Sch. Summe Kl.* Wiedh. 18 87 47 19 1 134 62 32 1 221 9 600 27 5 18 18 12 97 44 24 52 22 19 13 15 6 4 0 0 102 32 24 64 25 18 13 17 6 2 0 0 199 76 48 8 4 2 708 401 288 26 22 14 7 0 0 13 12 91 79 21 352 46 14 200 10 4 67 0 0 5 47 18 357 34 14 217 7 4 79 0 0 3 126 39 709 5 2 24 452 321 2770 18 14 115 2 1 15 Klasse 12 Wiedh. Sch. Kl. 1 0 32 Klasse 13 Wiedh. Sch. Kl. 1 0 14 Klasse 1 - 13 Wiedh. Sch. Kl. Wiedh. 1 0 367 14 10 123 5 0 Anlage 1 Schüler- und Klassenzahlen im Schuljahr 2015/2016 - Gymnasien Stichtag: 18. September 2015 (Statistik - Kamenz) E01/ E08 Bearbeitungsstand: STB 022 041 061 136 251 273 306 314 405 414 433 523 650 710 807 902 Gymnasium A.-Ph.-Reclam-Sch. Thomasschule Leibnizschule F.-A.-Brockhaus G.-Hertz-Schule Gymnasium Engelsdorf Humboldt-Schule Neue Nikolaischule Immanuel-Kant-Sch. Louise-Otto-Peters-Schule W.-Ostwald-Schule J.-Kepler-Schule M.-Klinger-Schule R.-Schumann-Sch. W.-Heisenberg-Sch. Fr.-Schiller-Sch. Summe Gymnasien Sportgymnasium (Träger: Land Sachsen) Klasse 5 Sch. Kl. 133 80 84 137 80 84 112 84 108 81 69 90 135 84 112 170 1643 dar. Klasse 6 Wied. Sch. Kl. 5 3 3 6 3 3 4 3 4 3 3 3 5 3 4 7 62 1 0 0 5 1 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 9 Klasse 5 Sch. Kl. 42 137 78 82 202 81 83 140 83 86 112 72 111 116 113 84 85 1665 Freie Waldorfschule Karl-Schubert-Schule 5 3 3 8 3 3 5 3 3 4 3 4 4 4 3 3 61 1 0 1 5 1 0 2 0 0 1 0 1 1 0 1 0 14 dar. Klasse 6 Wied. Sch. Kl. 2 1 Evangelisches Schulzentrum Gymnasium 80 3 0 International School 49 3 0 BIP Kreativitätsgymnasium 44 2 0 Montessori Schulzentrum Gymnasium 50 2 0 Musikalisch-Sportliches Gymnasium 31 Dr.P.Rahn 2 & Partner 0 gesamt 296 14 1 Klasse 5 Sch. Kl. 30 24 dar. Klasse 7 Wied. Sch. Kl. 124 75 81 103 79 73 110 84 82 80 67 109 95 84 82 112 1440 E16/E16.1/ E17 dar. Klasse 8 Wied. Sch. Kl. 5 3 3 4 3 3 4 3 3 3 3 4 4 3 3 4 55 1 0 2 3 5 0 3 1 2 1 0 2 1 4 3 0 28 dar. Klasse 7 Wied. Sch. Kl. 81 75 71 105 73 84 102 82 87 112 72 104 100 80 76 86 1390 dar. Klasse 9 Wiedh. Sch. Kl. 3 3 3 4 3 3 4 3 3 4 3 4 4 3 3 3 53 1 0 2 1 2 2 1 0 0 2 2 1 2 1 0 2 19 dar. Klasse 8 Wied. Sch. Kl. 75 73 99 100 61 77 80 82 86 69 62 92 104 81 80 80 1301 dar. Klasse 10 Wied. Sch. Kl. 3 3 4 4 3 3 3 3 3 3 3 4 4 3 3 3 52 dar. Klasse 9 Wiedh. Sch. Kl. dar. Kl. 5-10 Wiedh. Sch. Kl. 4 0 2 4 2 0 0 1 1 105 92 84 82 73 90 82 108 102 5 4 4 3 3 4 3 4 4 0 0 1 3 3 4 2 0 0 0 3 7 0 2 1 27 59 82 100 79 95 105 1338 3 3 4 3 4 4 55 0 5 4 3 1 2 28 dar. Klasse 10 Wied. Sch. Kl. 655 473 501 729 447 491 626 523 551 454 401 588 650 521 529 638 8777 dar. dar. 11. u.12.Kl. Klasse 11 Klasse 12 Sch. Anz.GKAnz.LKWiedh. Sch. Anz.GKAnz.LKWiedh. Sch. Kl.* 26 19 20 29 18 19 23 19 20 17 18 22 25 19 20 24 338 dar. Kl. 5-10 Wiedh. Sch. Kl. 100 88 86 86 61 67 107 116 109 57 50 44 48 36 37 57 57 54 13 14 10 11 9 9 13 12 12 6 2 0 2 4 3 5 4 4 78 83 59 65 53 48 46 96 106 48 47 35 41 33 34 32 54 58 11 13 8 9 8 8 7 13 13 0 1 1 0 2 0 1 3 2 55 77 94 88 84 86 1304 31 46 49 50 49 50 715 13 11 10 14 10 10 171 0 2 2 5 1 0 40 45 55 85 72 81 95 1067 28 32 49 47 46 55 639 11 8 10 11 9 10 149 0 0 0 0 0 0 10 178 171 145 151 114 115 153 212 215 0 100 132 179 160 165 181 2371 dar. Summe Sch. Kl.* Wiedh. 7 7 7 7 5 5 6 9 8 0 4 5 8 7 6 8 99 833 644 646 880 561 606 779 735 766 454 501 720 829 681 694 819 11148 Klasse 11 Klasse 12 11. u.12.Kl. Anz.GK Anz.LK Wiedh. Sch. Anz.GK Anz.LK Wiedh. Sch. Kl.* Sch. Sch. 33 26 27 36 23 24 29 28 28 17 22 27 33 26 26 32 437 Summe Kl.* 14 3 9 23 20 9 15 9 9 4 2 15 17 13 8 5 175 Wiedh. 42 2 0 58 3 0 70 3 0 77 4 1 106 5 0 395 19 84 41 18 0 131 57 33 1 215 8 610 27 3 83 52 45 3 3 2 0 0 0 82 54 41 3 3 2 0 0 0 84 59 38 3 3 2 0 0 0 84 53 40 3 3 2 1 0 0 90 58 35 3 3 2 6 0 0 503 325 243 18 18 12 111 49 32 62 15 23 13 17 5 3 0 0 92 37 24 49 17 18 13 16 6 0 0 0 203 86 56 8 4 3 706 411 299 26 22 15 10 0 0 50 52 324 2 2 14 0 0 0 52 66 353 2 3 16 1 2 3 50 47 348 2 2 15 0 2 2 48 43 345 2 2 16 0 1 3 96 43 428 4 2 19 0 3 9 346 282 2094 14 13 94 69 25 370 40 14 195 9 4 66 0 1 4 69 18 371 47 14 202 10 4 82 0 1 2 138 43 741 6 2 26 484 325 2835 20 15 120 1 10 24 Klasse 6 Wied. Sch. Kl. 1 0 26 1 0 25 Klasse 7 Wiedh. Sch. Kl. 1 0 29 1 0 Klasse 8 Wiedh. Sch. Kl. 1 0 29 Klasse 9 Wiedh. Sch. Kl. 1 0 29 Klasse 10 Wiedh. Sch. Kl. 1 0 28 Klasse 11 Wiedh. Sch. Kl. 1 0 28 Klasse 12 Wiedh. Sch. Kl. 1 0 28 Klasse 13 Wiedh. Sch. Kl. 2 0 15 Klasse 1 - 13 Wiedh. Sch. Kl. Wiedh. 1 0 385 16 13 145 6 1 Anlage 1 Schulen für Lernbehinderte im Schuljahr 2013/2014 STB 233 650 923 440 521 271 Schule Diesterweg Grünau Pestalozzi Zinna Gietzelt FÖ Engelsdorf Summe Klasse 1 Sch. Kl. 14 6 6 5 11 42 2 1 1 1 1 Klasse 2 Sch. Kl. 16 12 13 11 15 2 1 2 1 2 6 67 8 Klasse 3 Klasse 4 Sch. Kl. Sch. Kl. 20 2 30 17 2 21 24 2 21 12 1 14 17 2 14 10 1 11 100 10 111 2 2 2 1 1 1 9 Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Kl. 10 HS Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. 30 2 27 2 41 3 32 2 26 2 29 2 21 2 42 3 45 4 32 2 12 24 2 34 2 26 2 30 2 26 2 22 2 13 1 26 2 28 2 22 2 17 1 34 2 27 2 26 2 39 3 12 1 27 2 16 1 23 2 12 1 134 10 156 11 178 13 184 14 157 12 12 Summe Sch. Kl. 236 1 237 204 153 200 111 1 1141 19 20 17 13 16 9 94 18 0 14 27 30 89 28 Schulen für besondere Behinderungsarten im Schuljahr 2013/2014 STB 603 321 620 420 222 Schule Biedermann Sacke (Kliniksch.) Filatow Schweitzer Kollwitz Summe Samuel-HeinickeSchule (Träger: Land Sachsen) Klasse 1 Sch. Kl. 13 Klasse 2 Sch. Kl. 2 17 Klasse 3 Sch. Kl. 2 15 Klasse 4 Sch. Kl. 2 15 Klasse 5 Sch. Kl. 2 19 Klasse 6 Sch. Kl. 3 19 Klasse 7 Sch. Kl. 2 17 Klasse 8 Sch. Kl. 2 16 Klasse 9 Sch. Kl. 2 3 12 36 85 146 2 4 8 16 13 14 69 113 2 2 6 12 7 17 72 111 1 3 7 13 5 17 12 49 1 2 1 6 8 28 22 77 1 3 2 9 9 23 23 74 2 3 2 9 7 17 11 52 1 2 1 6 15 26 10 67 2 4 1 9 9 22 20 54 1 3 2 7 5 11 16 Summe Sch. Kl. 134 151 1 90 1 211 324 2 910 1 20 3 13 2 20 4 2 27 4 23 3 1 20 3 20 3 22 3 22 3 Schulen für geistig Behinderte im Schuljahr 2013/2014 STB 612 651 932 303 Schule Schule Rosenweg Martin-Schule Lindenhofschule Schule Thonberg Summe Unterstufe Sch. Kl. 17 19 13 12 61 2 3 2 2 9 Mittelstufe Oberstufe Werkstufe Summe Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. 21 3 36 4 25 3 99 12 27 3 24 3 24 3 94 12 22 3 7 1 27 3 69 9 16 2 11 1 30 3 69 8 86 11 78 9 106 12 331 41 Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Werkstufe Summe Schule Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Förderschule "Schloss Schönefeld" 18 3 20 3 18 3 19 3 75 12 Förderschule für geistig Behinderte Werner Vogel 18 2 22 3 24 3 19 2 83 10 gesamt 36 5 42 6 42 6 38 5 158 22 Klasse 10 Sch. Kl. 187 Anlage 1 Schulen für Lernbehinderte im Schuljahr 2014/2015 STB 233 650 923 440 521 271 Schule Diesterweg Grünau Pestalozzi Zinna Gietzelt FÖ Engelsdorf Summe Klasse 1 Sch. Kl. 20 8 7 4 10 1 Klasse 2 Sch. Kl. 16 9 17 8 14 2 1 1 2 1 2 1 2 49 5 64 8 Klasse 3 Sch. Kl. 23 13 21 15 27 10 109 2 1 2 1 2 1 9 Klasse 4 Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Kl. 10 HS Summe Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. 24 2 30 2 30 2 31 2 37 3 26 2 237 19 19 2 26 2 31 2 27 2 42 3 45 4 15 1 235 19 25 2 22 2 26 2 28 2 26 2 28 2 200 17 11 1 16 1 26 2 17 1 21 2 25 2 143 11 21 2 24 2 16 1 35 2 26 2 29 2 202 16 13 1 15 1 16 1 28 2 12 1 24 2 118 9 113 10 133 10 145 10 166 11 164 13 177 14 15 1 1135 91 Schulen für besondere Behinderungsarten im Schuljahr 2014/2015 STB 603 321 620 420 222 Schule Biedermann Sacke (Kliniksch.) Filatow Schweitzer Kollwitz Summe Samuel-HeinickeSchule (Träger: Land Sachsen) STB 612 651 932 303 Schule Schule Rosenweg Martin-Schule Lindenhofschule Schule Thonberg Summe Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. 13 2 14 2 16 2 16 2 15 2 20 3 17 2 16 2 5 1 5 16 91 125 15 1 22 2 36 8 60 13 132 3 23 3 6 4 14 5 66 14 102 3 15 1 2 6 11 13 18 29 76 2 3 3 10 11 19 13 58 1 2 1 6 8 28 21 77 1 3 2 9 5 24 19 65 1 3 2 8 7 18 11 52 1 2 1 6 13 25 9 52 2 4 1 8 14 2 35 6 16 4 21 3 21 3 20 3 2 8 1 Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Werkstufe Summe Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. 9 1 25 3 27 3 34 4 95 11 22 3 24 3 28 3 27 3 101 12 8 1 20 3 25 3 22 3 75 10 17 2 8 1 9 1 31 3 65 7 56 7 77 10 89 10 114 13 336 40 Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Werkstufe Summe Schule Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Förderschule "Schloss Schönefeld" 19 3 19 3 23 3 20 3 81 12 Förderschule für geistig Behinderte Werner Vogel 19 2 23 3 26 3 15 2 83 10 gesamt 38 5 42 6 49 6 35 5 164 22 8 6 Summe Sch. Kl. 132 18 153 0 1 98 14 1 204 26 319 29 2 906 87 2 174 28 Anlage 1 Schulen für Lernbehinderte im Schuljahr 2015/2016 STB 233 650 923 440 521 271 Schule Diesterweg Grünau Pestalozzi Zinna Gietzelt FÖ Engelsdorf Summe Klasse 1 Sch. Kl. 9 8 18 8 11 0 54 1 1 2 1 1 0 6 Klasse 2 Sch. Kl. 24 16 11 8 12 0 71 2 2 1 1 1 0 7 Klasse 3 Sch. Kl. 25 14 22 12 19 11 103 2 1 2 1 2 1 9 Klasse 4 Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Kl. 10 HS Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. 24 2 26 2 35 2 31 2 31 2 28 2 0 0 15 1 23 2 29 2 33 2 33 3 44 3 21 2 26 2 28 2 23 2 25 2 25 2 23 2 0 0 17 2 13 1 15 1 27 2 14 1 22 2 0 0 23 2 21 2 27 2 17 1 31 2 25 2 0 0 10 1 15 1 23 2 15 1 25 2 9 1 0 0 115 10 126 10 152 11 148 10 159 12 151 12 21 2 Summe Sch. Kl. 233 17 236 19 201 17 136 12 186 15 108 9 1100 89 Schulen für besondere Behinderungsarten im Schuljahr 2015/2016 STB 603 321 620 420 222 Schule Biedermann Sacke (Kliniksch.) Filatow Schweitzer Kollwitz Summe Samuel-HeinickeSchule (Träger: Land Sachsen) Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. 11 2 18 2 17 2 22 4 0 13 0 10 0 10 6 1 19 3 7 1 12 35 4 16 2 22 3 18 84 8 60 5 59 5 24 140 15 126 12 115 11 86 12 2 18 3 23 3 25 3 0 2 2 2 9 Klasse 5 Sch. Kl. 16 8 8 20 19 71 4 23 2 0 1 3 2 8 Klasse 6 Sch. Kl. 17 12 7 21 13 70 2 0 1 2 1 6 4 17 2 Schulen für geistig Behinderte im Schuljahr 2015/2016 STB 612 651 932 303 Unterstufe Oberstufe Werkstufe Summe Schule Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Schule Rosenweg 15 2 18 2 28 3 34 4 Martin-Schule 23 3 23 3 29 3 27 3 Lindenhofschule 14 2 15 2 23 3 23 3 Schule Thonberg 15 2 16 2 14 2 21 2 Summe kom. Träger 67 9 72 9 94 11 105 12 fr.Tr. 35 5 40 6 43 6 42 5 Summe inkl. fr. Tr. 102 14 112 15 137 17 147 17 Sch. Kl. Sch. Kl. 95 11 102 12 75 10 66 8 338 41 160 22 498 63 Klasse 7 Klasse 8 Sch. Kl. Sch. Kl. 24 3 17 14 0 10 10 2 6 29 3 27 18 2 19 95 10 79 25 4 20 2 0 1 3 2 8 Klasse 9 Sch. Kl. 6 26 13 17 8 70 1 0 2 3 1 7 3 20 3 Klasse 10 Klasse 11 Klasse 12 Unter-Mittel-Ober Werk-BVJ BGJ AJVK Summe Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. stufe stufe stufe stufe ASVK Sch. Kl. 0 0 0 0 0 0 148 19 16 0 9 0 11 0 3 1 147 0 4 1 0 0 0 0 92 15 8 1 0 0 0 0 213 26 0 0 0 0 0 0 304 28 28 2 9 0 11 0 0 3 1 0 0 0 0 904 88 8 28 5 Anlage 1 Gesamt-Übersicht nach Schuljahren Klassen- und Schülerzahlen im Schuljahr 2013/2014 Berufliches Schulzentrum Klassen 1. Schuljahr 2. Schuljahr Schüler Klassen 3. Schuljahr Schüler Klassen 4. Schuljahr Schüler Klassen Schüler gesamt Klassen gesamt Schüler BSZ 1 42 940 41 863 34 732 0 0 117 2.535 K.-Heine-Schule (BSZ 3 ) 31 659 30 564 22 411 15 256 98 1.890 Arwed-Rossbach-Schule (BSZ 6) 23 444 17 336 13 245 0 0 53 1.025 BSZ 7 24 436 16 341 15 252 6 82 61 1.111 Gutenbergschule (BSZ 8) 25 546 22 477 21 453 0 0 68 1.476 Ruth-Pfau-Schule (BSZ 9) 24 507 18 378 16 339 1 21 59 1.245 Susanna-Eger-Schule (BSZ 10) 21 471 16 330 15 272 0 15 52 1.088 BSZ 11 Henriette-Goldschmidt-Schule 9 182 7 125 5 89 0 0 21 396 BSZ 12* 27 267 13 112 9 73 1 22 50 474 gesamt BSZ 1 - 12 226 4.452 180 3.526 150 2.866 23 396 579 11.240 Teilzeit Berufliches Schulzentrum Klassen Vollzeit Schüler Klassen gesamt Schüler Klassen täglich anwesend Schüler Klassen Schüler BSZ 1 104 2.242 13 293 117 2.535 54,6 1.190 K.-Heine-Schule (BSZ 3 ) 68 1.356 30 534 98 1.890 57,2 1.076 Arwed-Rossbach-Schule (BSZ 6) 39 768 14 257 53 1.025 29,6 564 BSZ 7 53 974 8 137 61 1.111 29,2 527 Gutenbergschule (BSZ 8) 60 1.272 8 204 68 1.476 32,0 713 Ruth-Pfau-Schule (BSZ 9) 32 705 27 540 59 1.245 39,8 822 Susanna-Eger-Schule (BSZ 10) 41 907 11 181 52 1.088 27,4 544 BSZ 11 Henriette-Goldschmidt-Schule 7 76 14 320 21 396 16,8 350 BSZ 12 40 350 10 124 50 474 26,0 264 gesamt BSZ 1 - 12 444 8.650 135 2.590 579 11.240 312,6 6.050 Anlage 1 Gesamt-Übersicht Klassennachund Schuljahren Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 Berufliches Schulzentrum 1. Schuljahr Klassen Schüler 2. Schuljahr Klassen Schüler 3. Schuljahr Klassen Schüler 4. Schuljahr Klassen Schüler gesamt Klassen gesamt Schüler BSZ 1 43 965 38 806 34 673 0 0 115 2444 K.-Heine-Schule (BSZ 3 ) 31 708 29 577 23 432 14 273 97 1990 Arwed-Rossbach-Schule (BSZ 6) 21 415 15 303 14 289 0 0 50 1007 BSZ 7 19 417 16 318 14 286 5 116 54 1137 Gutenbergschule (BSZ 8) 27 622 20 421 20 396 0 0 67 1439 Ruth-Pfau-Schule (BSZ 9) 23 566 17 376 14 299 1 17 55 1258 Susanna-Eger-Schule (BSZ 10) 22 495 17 322 13 255 0 21 52 1093 9 194 7 137 4 68 0 0 20 399 24 240 10 112 10 81 0 9 44 442 219 4622 169 3372 146 2779 20 436 554 11209 BSZ 11 Henriette-Goldschmidt-Schule BSZ 12* gesamt BSZ 1 - 12 Teilzeit Berufliches Schulzentrum Klassen BSZ 1 Vollzeit Klassen Schüler Schüler gesamt Klassen Schüler täglich anwesend Klassen Schüler 102 2148 13 296 115 2444 53,8 1155,2 K.-Heine-Schule (BSZ 3 ) 69 1416 28 574 97 1990 55,6 1140,4 712 15 295 50 1007 29 579,8 47 1008 7 129 54 1137 25,8 532,2 Gutenbergschule (BSZ 8) 58 1186 9 253 67 1439 32,2 727,4 Ruth-Pfau-Schule (BSZ 9) 31 731 24 527 55 1258 36,4 819,4 Susanna-Eger-Schule (BSZ4210) 925 10 168 52 1093 26,8 538 BSZ 11 Henriette-Goldschmidt-Schule 6 69 14 330 20 399 16,4 357,6 BSZ 12 Arwed-Rossbach-Schule (BSZ 35 6) BSZ 7 gesamt BSZ 1 - 12 34 331 10 111 44 442 23,6 243,4 424 8526 130 2683 554 11209 299,6 6093,4 Anlage 1 Gesamt-Übersicht nach Schuljahren Klassen- und Schülerzahlen im Schuljahr 2015/2016 Berufliches Schulzentrum Klassen 1. Schuljahr Schüler 2. Schuljahr Klassen Schüler 3. Schuljahr Klassen Schüler 4. Schuljahr Klassen Schüler Klassen gesamt Schüler BSZ 1 45 1.000 38 817 28 623 0 0 111 2.440 K.-Heine-Schule (BSZ 3 ) 29 674 28 569 20 447 13 286 90 1.976 Arwed-Rossbach-Schule (BSZ 6) 22 450 15 264 12 247 0 0 49 961 BSZ 7 20 449 14 305 16 287 5 107 55 1.148 Gutenbergschule (BSZ 8) 25 566 20 451 17 362 0 0 62 1.379 Ruth-Pfau-Schule (BSZ 9) 21 497 19 454 14 284 1 16 55 1.251 Susanna-Eger-Schule (BSZ 10) 23 571 17 330 12 306 0 0 52 1.207 BSZ 11 Henriette-Goldschmidt-Schule 8 194 6 136 3 72 0 0 17 402 BSZ 12* 22 272 9 96 6 67 1 9 38 444 St. Georg Medizinische Berufsfachschule 4 83 4 77 2 44 0 0 10 204 219 4.756 170 3.499 130 2.739 20 418 539 11.412 gesamt BSZ 1 - 12 Klassen- und Schülerzahlen im Schuljahr 2015/2016 Voll- und Teilzeit (Klassen und Schüler) Teilzeit Berufliches Schulzentrum Vollzeit gesamt täglich anwesend Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler BSZ 1 0 0 0 0 0 0 0,0 0 K.-Heine-Schule (BSZ 3 ) 0 0 0 0 0 0 0,0 0 Arwed-Rossbach-Schule (BSZ 6) 0 0 0 0 0 0 0,0 0 BSZ 7 0 0 0 0 0 0 0,0 0 Gutenbergschule (BSZ 8) 0 0 0 0 0 0 0,0 0 Ruth-Pfau-Schule (BSZ 9) 0 0 0 0 0 0 0,0 0 Susanna-Eger-Schule (BSZ 10) 0 0 0 0 0 0 0,0 0 BSZ 11 Henriette-Goldschmidt-Schule 0 0 0 0 0 0 0,0 0 BSZ 12 0 0 0 0 0 0 0,0 0 St. Georg Medizinische Berufsfachschule 0 0 0 0 10 204 0,0 0 gesamt BSZ 1 - 12 0 0 0 0 10 204 0,0 0 Anlage 2 Stellungnahmen der Nachbarkreise 00157/14-DS-01 Synopse zu den Stellungnahmen der Nachbarkreise Landkreis Leipzig Die Stadt Leipzig wird nach wie vor die Aufgabe als Oberzentrum wahrnehmen und für die Schüler der umliegenden Landkreise in den benannten Förderschulen Plätze bereithalten. Die Verteilung der Schüler auf die einzelnen BSZ der Stadt Leipzig und der benachbarten Landkreise bzw. auch zwischen den Landkreisen kann nur in enger Abstimmung unter Leitung der SBA-L bzw. des SMK erfolgen. Das parallele Vorhalten von Ausbildungen sollte nur dann erfolgen, wenn dafür ausreichend Schüler vorhanden sind. Hier erfolgen aber jährlich entsprechende Abstimmungen zwischen den Kreisen und der Stadt. Die Stadt Leipzig stellt jedoch wie der Landkreis Leipzig seine bestehenden BSZ nicht in Frage. Denn bereits in absehbarer Zeit ist mit einer wieder stärkeren Auslastung der Kapazitäten zu rechnen. Vielmehr nutzt die Stadt die Gelegenheit für die BSZ, für die es noch nicht geschehen ist (BSZ 7 und BSZ 12), die Bedingungen zu verbessern. Landkreis Nordsachsen Die Fortschreibung der Schulnetzplanung geht davon aus, dass der bisherige Schüleraustausch zwischen der Stadt Leipzig und den benachbarten Landkreisen in der gleichen Quantität wie bisher erfolgt. Das wurde auch bei den Bedarfsberechnungen berücksichtigt. Allerdings ist der Effekt bei weitem nicht so groß wie in der Stellungnahme angenommen. Ein Schüleraustausch findet in allen Schularten statt. Schuljahr 2015/16 – alle Klassenstufen Schulart Schüler von Leipzig in die Landkreise Schüler aus den Landkreisen in die Stadt Leipzig Zuwachs für die Stadt Leipzig aus den Landkreisen Grundschulen 129 104 -25 Oberschulen 391 365 * -26 Gymnasien 576 688 ** 112 Förderschulen 18 60*** 42 * ** *** ohne Abendoberschule ohne Kolleg und Abendgymnasium ohne Förderschulen mit Oberzentrumsfunktion Ist erfolgt. Diese Aussage ist so nicht ganz richtig. Der Rückgang der Schülerzahlen in den BSZ des Landkreises hat rein demografische Ursachen und erfolgte nicht zugunsten der Stadt. Auch in der Stadt sind die Schülerzahlen in den BSZ drastisch gesunken. Die Verteilung der Schüler auf die einzelnen BSZ der Stadt Leipzig und der benachbarten Landkreise bzw. auch zwischen den Landkreisen kann nur in enger Abstimmung unter Leitung der SBA-L bzw. des SMK erfolgen. Das parallele Vorhalten von Ausbildungen sollte nur dann erfolgen, wenn dafür ausreichend Schüler vorhanden sind. Hier erfolgen aber jährlich entsprechende Abstimmungen zwischen den Kreisen und der Stadt. Die Stadt Leipzig stellt jedoch wie der Landkreis Leipzig seine bestehenden BSZ nicht in Frage. Denn bereits in absehbarer Zeit ist mit einer wieder stärkeren Auslastung der Kapazitäten zu rechnen. Vielmehr nutzt die Stadt die Gelegenheit für die BSZ, für die es noch nicht geschehen ist (BSZ 7 und BSZ 12), die Bedingungen zu verbessern. Die Stadt Leipzig hat die Verlagerung nicht verweigert, sondern hat aus schulorganisatorischer Sicht eine andere Berufsgruppe nach Eilenburg verlagern lassen. Das ist gängige Praxis und wird auch weiterhin erforderlich sein. Anlage 3 Stellungnahme des Stadtelternrates 00157/14-DS-01 Zuarbeit der Arbeitskreise Gymnasien und Grundschulen zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Leipzig 2015 Stand: 3. November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Dies soll auch in die künftigen Bedarfsermittlungen einfließen. Die Dynamik der Migrationszahlen konnte der aktuell vorliegende Schulnetzplan nicht berücksichtigen. In künftigen Planungen sollen sich die Entwicklungen widerspiegeln. Es sollte die optimistischste Prognose- Dieser Ansatz soll Berücksichtigung finden. erwartungen des Statistischen Landesamtes zum Ansatz kommen. Der Ansatz, dass der der zusätzliche Bedarf an Förderschulplätzen durch eine verstärkte Integration abgefangen wird, wird nicht mit getragen. Es wird erwartet, dass Eltern nicht gewillt sind, die Kinder in andere Schulen zu integrieren. Angesichts der bestehenden Schülerzahlen wird eine Integration von Förderschülern in den Schulen als nicht möglich angesehen. Mit der Überarbeitung des Sächsischen Schulgesetzes wird dem Vorhaben der verstärkten Integration Rechnung getragen. Im Fazit kann der weitere Ausbau von separierten Förderschulangeboten nicht zielführend sein. Hier sollte nur eine Bedarfsanpassung auf der Grundlage der demografischen Gesamtentwicklung erfolgen, um den prozentualen Anteil gleich zu halten. Es wird zu einem verstärktem parallelen Angebot von Plätzen im Förderschulen und anderen Schularten kommen. Der Wille der Eltern zur Schulwahl wird nicht beeinflusst. Es werden gemeinsame Schulstandorte (Campus) im Sinne von „Gemeinsam länger Lernen“ begrüßt. Diese Entwicklung wird auch weiterhin angestrebt. Die Reaktivierung und begonnene Optimierung von Schulstandorten sowie extensive Erweiterung des Schulnetzes wird begrüßt. Von daher wird der temporären Beschulung in Räumen aus Modulbauweise zugestimmt, da gesehen wird, dass die Errichtung von Häusern in Massivbauweise länger dauert. Die Nutzung von Systembauten soll nur als Interimsvariante erfolgen. Für langfristige Schulstandorte sind Massivbauten vorgsehen. Die Absicht, die Verkürzung der Fortschreibung der SNP von 5 auf 3 Jahre vorzunehmen, wird begrüßt. Rahmenbedingungen Die im Schulnetzplan beschriebene Integration und Inklusion muss zu deutlich geringeren Klassenstärken führen. Das bildet der Plan nicht ab. Zugleich besteht damit ein höherer Raumbedarf. Bei den Klassenstärken sollte man sich als anzustrebende Leitlinie an den Mindestwerten orientieren, um die zuvor beschrieben Bildungsgleichheit der Schüler im Freistaat und darüber hinaus zu erreichen. Für die Klassenstärken gibt das Sächsische Schulgesetz Regelungen vor. Soweit möglich, wird von Seiten der Stadt Leipzig alles daran gesetzt, entsprechende Schülerzahlen nicht beliebig zu erweitern. Der grundlegende Ansatz einer Planung nur mit Mindestschülerzahlen entspricht nicht der Gesetzgebung. Die Schulnetzplanungsverordnung gibt Klassenrichtwerte vor. Oberschulen sollten zweizügig oder vierzügig geführt werden. Eine dreizügige Führung ist zu vermeiden, da die erforderliche Gruppenbildung erschwert wird. Die Zügigkeit der Schulen wird im Bestand von den vorhandenen baulichen Gegebenheiten bedingt. Bei Neubauten kann versucht werden, eine Dreizügigkeit zu vermeiden. Die Planungsgrundsätze sollten schon jetzt die Forderungen der UN-BRK tragfähig vorbereiten. Das beinhaltet die Forderung von niedrigeren Klassenstärken bei Integration. Die Orientierungswerte für die Klassenmesszahlen sind unseres Erachtens schon höher, als es für eine gelungene Integration optimal ist. Für die Berücksichtigung der UN-BRK ist die Umsetzung in Gesetze und Verordnungen erforderlich, um einen allgemein verbindlichen Standard zu gewährleisten. Das umschließt auch Regelungen von einzuhaltenden Klassenstärken. Eine Auslastung des Kapazitätsrichtwertes über 100% wird ausgeschlossen. Die Auslastung über den Kapazitätsrichtwert soll die Ausnahme darstellen und in erster Linie auf die temporäre Absicherung der schulischen Versorgung abzielen, bis extensive Kapazitätserweiterungen ihre Wirkung erzielen. Die Ausstattung der Schulen mit „Nichtklassenräumen“ (Fachkabinette, Bibliotheken, Speiseräume u.ä.) ist unterdimensioniert. Besonders im Bestand kann die ausreichende Anzahl von „Nichtklassenräumen“ nicht ohne weiteres geschaffen werden. Bei Neubauten wird auf ein ausreichende Anzahl geachtet. Fachkabinette dürfen nicht als Klassenräume in die Planungen einfließen, da mitunter Arbeitsgruppen gebildet werden. Naturwissenschaftliche Fachkabinette müssen immer in der maximalen Klassenstärke geplant werden. Die Belegung und Planung von Schulen erfolgt nur auf der Grundlage der allgemeinen Unterrichtsräume. Die ausreichende Dimensionierung der Kabinette ist bei Neubauten gegeben, bei Bestandsbauten jedoch mitunter nicht erreichbar. Dem SNP fehlt eine Berücksichtigung der angestiegene Bedarf im Bereich DAZ. Die Endfassung des SNP sollte hier ein Berücksichtigung vornehmen. Die Endfassung des SNP wird einen Überblick über die aktuelle Lage im Bereich DAZ geben. Der SNP muss verstärkt Aussagen zur Die Thematik soll in der endgültigen Fassung des Absicherung des Sportunterrichtes im SNP aufgeführt werden. direkten Umfeld der Schulen beinhalten. Damit verbunden wird die Forderung nach einem gesonderten Bauprogramm für Sporthallen und Sportfreistätten. Der Ansatz des SNP zum Übergang auf die Oberschule/Gymnasium ist mit 51/49 einem Wandel unterzogen. Besonders der Wechsel vom GYM auf die OS in der höheren Klassen muss eine Berücksichtigung erfahren. Die mittelfristigen Planungen zum Schulnetzplan versuchen diese Entwicklung einzubeziehen. Dazu wird es notwendig sein, ausreichende Reservekapazitäten zu bilden. Allerdings bestehen hier auch durch den demografischen Entwicklung bzw. DAZ zusätzliche Bedarfe. Die Begrifflichkeit „auswärtige Schüler“ Ein Missverständnis ist nicht zu erwarten, da Flüchtlinge in der Begrifflichkeit Migration / sollte geändert werden, um MissverIntegration einbezogen sind. ständnisse in Richtung Flüchtlinge zu vermeiden. Bei Betrachtungen der Schulnetzplanung im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) sollte der Die integrierte Stadtentwicklung versucht Bedarfe in ihrer Langfristigkeit abzuschätzen und daraus Handlungsfelder zu ermitteln. Bei Schulstand- Herausforderungen an die Schulentwicklungsplanung Fokus auf die Schaffung neuer Schulstandorte in bestehenden Bedarfsbereichen liegen. orten kann man zum heutigen Tag von einem ca. 100-jährigen Bestehen ausgehen. Nach Möglichkeit sollen der gesamte Zeitraum in der Planung seine Berücksichtigung finden. Es wird empfohlen, für die künftigen Prognoseberechnungen mit den Maximalvarianten anzusetzen, um die bisher bestätigten Entwicklungsverläufe besser abbilden zu können. Die künftigen Planungen sollen diesen Ansatz verfolgen. Schwerpunkte Förderschulen aus den Zwei Schulen erheben die Forderung, Stellungnahmen die Integrationsbemühungen zu erhöhen, da selbst bei einem Neubau die Kapazitätsgrenzen bald wieder erreicht werden bzw. fordern die Sanierung von Räumen, um die festgelegte Kapazität im Schulnetzplan sicherzustellen. Grundschulen Die Aktualisierung der Zahlen auf Ist-Werte In den Stellungnahmen der Schulkonferenzen taucht mitunter eine erfolgt. Verunsicherung bezüglich der Zahlendarstellungen auf (Soll/Ist). Hier muss eine Aktualisierung erfolgen. Der SER kann sich notgedrungen eine großen Anzahl von Doppelnutzungen durch Schule und Hort vorstellen. Das Abweisen von Kindern wegen Überfüllung des Hortes ist unter allen Umständen zu vermeiden. Die Einbeziehung der Grundschulen in ein Sonderprogramm Schulsportorte ist erforderlich. Das Abweisen von Kindern ist nicht das Ziel. Im Rahmen der Dienst-und Fachaufsicht Horte wird die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Hortplätzen Rechnung getragen. Es wird auf die dringende Einhaltung der Baufertigstellungstermine gedrängt. Die Einhaltung der Bauendtermine ist Anliegen der Schulnetzplanung. Schulen und Elternräte fühlen sich bei Die Einbeziehung von Schulen und Eltern erfolgt geplanten Bau-und Sanierungsarbeiten in qualitativ unterschiedlicher Weise. Generell erfolgt die Information zu Bauvorhaben nicht ausreichend mitgenommen. umfänglich. Es wird darum gebeten, bei Veränderungen von Schulbezirken bzw. der Schaffung gemeinsamer Schulbezirke stärker und früher eine Einbeziehung zu erreichen. In diesem Zusammenhang soll eine automatische Kontrolle der der Schulwegsicherheit integriert werden. Die Schulen werden in die Planungen einbezogen. Die Bewertung und Kontrolle der Schulwegsicherheit ist Bestandteil der Vorbereitungen und schließt auch die Einbeziehung der AG Schulwegsicherheit ein. Die Behandlung von einzelnen Themen der Schulen soll zwischen der Stadt Leipzig und den Schulen erfolgen. Gymnasien Es wird als bedenklich angesehen, dass von den vorliegende Stellungnahmen drei mit einer Ablehnung Die Verwaltung hat sich zu den Gründen der Ablehnung bei den jeweiligen Schulen positioniert. vorliegen. Gründe liegen in der Verortung im Planungsraum, zu hohen Raumangaben sowie die Nichteinhaltung des letzten SNP durch Kapazätsüberschreitungen. Es lassen sich Schwerpunktthemen Die benannten Schwerpunkthemen soll in der ausmachen: Endfassung des Schulnetzplans aufgegriffen und Sportflächenangebote erörtert werden. (Qualität/Quantität) im direkten Umfeld der Schulen Größe der Speisenversorgung Anzahl Fachkabinette bei Überbelegungen Besonderheiten an der WernerHeisenberg-Schule bzw. der MaxKlinger-Schule werden angeführt. Oberschulen Feststellung, dass es eine besondere Berücksichtigung der Oberschulen beim Thema Sanierungen geben muss, da die Aufgabenzuordnung in diesem Bereich stark angestiegen ist. Notwendigkeit von zusätzlichen Kapazitäten werden aufgeführt: Nord (Wiederitzsch) und Süd (Diskaustraße) Eine Beantwortung erfolgt bei den Stellungnahmen der Schulen Die Berücksichtigung des gestiegenen Aufwandes an den Oberschulen soll in den Vorhabenplanungen erfolgen. Die Weiterführung der Schulnetzplanung hat die Themen bereist aufgenommen. Stellungnahmen der Arbeitskreise Allgemeine Aussagen Stellungnahme AK GS und GS Die verwendeten Zahlen sind falsch. Es wird die Planungssicherheit der Prognosedaten mit Blick auf die Unterschiede Soll/Ist hinterfragt. Dabei wird davon ausgegangen, dass zumindest ein Teil der genutzten Prognosedaten der Bevölkerungsvorausschätzung 2013 den seit 2010 erfolgten Geburten-und Zuwanderungsschub nicht berücksichtigt. Prognosen sind besonders in ihrer langfristigen Aussage immer mit Unsicherheitsfaktoren belegt. Diese divergieren mit fortschreitender Entfernung vom Ausgangspunkt immer stärker. Zwischenzeitlich stattfindenden Entwicklungen können erst in einer neuen Prognose ihre Berücksichtigung finden. Von daher ist es wichtig, das Redaktionsende einer Prognose zu berücksichtigen. Es sollen die existierenden Echtzahlen der Geburten in Leipzig verwendet werden und daraus ein Wachstumsfaktor ermittelt werden, der in den Planungen zum Ansatz kommt. Die Zahl der in Leipzig stattgefundenen Geburten kann nur als Teilbereich in die Entwicklungsprognose einfließen. In den Jahren zwischen Geburt und Einschulung erfolgen noch umfangreiche Zu-und Wegzüge. Die Abschätzung eines Wachstumsfaktor kann nur über eine Einschätzung aller begleitenden Faktoren vorgenommen werden. Des Weiteren soll die im 4.Quartal 2015 erfolgte 6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose zur Anwendung gebracht werden. Die Verwendung dieser Prognose kann aufgrund der Zeitaufwandes nicht mehr in die aktuelle Fortschreibung einbezogen werden. Bis Anfang Januar 2016 lag diese noch nicht vor. Begriff „Pendlerverhalten von Die Begrifflichtkeit bezieht sich auf die Schülern..,“ ist zu streichen Inanspruchnahme und das Verhalten im ÖPNV. Hier erfolgt eine Bewertung der Bedarfe von Fahrgästen. Wie Berufspendler haben auch Schüler ein Hin-und Rückfahrtverhalten sowie spezielle Reisezeiten (tägl. und wöchentlich). Für die Planungen der Absicherung des ÖPNV sind diese von Bedeutung. Die Erhöhung der Klassenstärke auf mehr als 28 Schüler darf unter keinen Umständen erfolgen. Die maximale Schülerzahl pro Klasse gibt das Sächsische Schulgesetz vor. Eine Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben erfolgt für die Fortschreibung der Schulnetzplanung nicht. Klassenrichtwert / Klassenteiler Die Klassenmesszahlen sind mit 22 (GS) und 25 (GYM) zu niedrig angesetzt. Es wird eine Erhöhung aus 24 bzw. 27 Schüler pro Klasse gefordert. Der Klassenrichtwert liegt mit 25 Schüler pro Klasse unterhalb der maximalen Schülerzahl pro Klasse und ist in der Verordnung zur Schulnetzplanung vorgegeben. Im Hinblick auf die Planungen ermöglicht das die Bildung von Planungsreserven. Da die Bedarfe der prognostizierten Klassen somit höher ausfallen, als das bei einem größeren Klassenrichtwert der Fall wäre. Beförderungskosten der Schüler Welche Auswirkungen hat die Abweisung an einer wohnortnahen Schule? Das Prinzip der wohnortnahe Beschulung ist ausdrücklich für die Grundschulen vorgesehen. Dort werden Schulbezirke in Wohnortnähe gebildet, womit ein Rechtsanspruch auf den dortigen Besuch besteht. In den weiterführenden Schulen gilt die Regelung in dieser Form nicht. Die Auswahlkriterien für den Besuch einer weiterführenden Schule können entsprechende Auswahlkriterien aufweisen. Der Schulträger ist nach §23 Sächs. Schulgesetz verpflichtet, den Umfang und die Abgrenzung der Schülerbeförderung, einschließlich der Mindestentfernungen, zu regeln. Das erfolgt in der Stadt Leipzig durch die Satzung zur Schülerbeförderung. Es ist eine kommunale Aufgabe, die planerische Entwicklung unter möglichst vielfältigen Aspekten voranzutreiben. Mit Integrierten Stadtentwicklungskonzepten sollen koordinierte Methoden und Maßnahmen geschaffen werden, auf Effekte und Auswirkungen von Segregation zu reagieren. Der Schulnetzplan betrachtet die Gesamtentwicklung des Schulnetzes. Die Kernzielrichtungen Eine Verbesserung des baulichen sind dahingehend benannt, dass es zwei HauptZustands von Einzelschulstandorten aktionsfelder gibt: wird jetzt mit der aktuellen Fortschreibung genau nur im Rahmen Erweiterung des vorhandenen Bestandes Bestandes und Konsolidierung / Verbesserung von sich damit darstellenden Kapazitätserweiterungen in Betracht des bestehenden Schulnetzes. Dazu erfolgt die Entwicklung eines Maßnahmeplans, der beides gezogen. berücksichtigt. Die Festlegung einer Zeitspanne wird als nicht Diesbezüglich empfehlen wir eine maximale zeitliche Begrenzung der zielführend angesehen, da Unwägbarkeiten oder Kompromisse festzulegen,welche eine sich verändernde Rahmenbedingungen nicht Zeitspanne von acht Jahren nicht kalkuliert werden können. überschreiten darf... Welche Auswirkungen haben städtebauliche Maßnahmen? ...die Stärkung benachteiligter Standorte ist zu streichen... gibt keine Definition noch wissenschaftliche Unterstreichung dazu... Anmeldeverhalten in Abhängigkeit von der Vergabe der Schulplätze in weiterführenden Schulen Es wird die Transparenz des Losverfahrens bemängelt, da soziales Die Wahl eines geeignetes Aufnahmeverfahrens regelt entsprechend dem Sächsischen Schulgesetz die Schulleitung. Dem Losverfahren wird dabei eine hohe Bestandssicherheit bei richterlichen Entscheidungen eingeräumt. Das Losver- AK GS Verknüpfungen und Wohnortnähe nicht berücksichtigt werden. fahren ist jedoch nicht das einzige Kriterium, welches angewandt wird. Die Aufnahmemodalitäten sind jedoch nicht Gegenstand des Schulnetzplans. Doppelnutzung Schule / Hort ...nicht zu Lasten des eigenständigen pädagogischen Bildungsprozesse in der Schule gehen darf. Die Stadt strebt eine integratives Raumnutzungskonzept der Gebäude durch Schule und Hort an. Dazu sind in den Rahmenbedingungen zur Planung Zielmaßstäbe angeführt. Bei Erreichen dieser Vorgaben wird erwartet, dass bei Akteure innerhalb der Gebäude ausreichenden Platz für spezifische Angebote erhalten. Zugleich besteht aber auch die Forderung, eine intensive Zusammenarbeit von Schule und Hort zu erreichen, um Ganztagesangebote umfassend zu entwickeln. Erarbeitung und Bestätigung der aktuellen Prognose 2015 – Anmeldezahlen Es wird auf die Unterschiede der tatsächlichen Anmeldungen und der Prognose zum SJ 2015/16 verwiesen. Zugleich sollen die Anmeldungen des kommenden Schuljahres berücksichtigt werden. Auf Differenzen und Unwägbarkeiten zwischen Prognose- und Ist-Daten wurde bereits eingegangen. Anmeldungen an den Schulen beinhalten zum Anmeldezeitpunkt alle Schüler eines Schulbezirks. Dabei sind damit auch Schüler, die zurückgestellt werden bzw. zu einer Schule in freier Trägerschaft wechseln. Die Prognosedaten stellen die tatsächlich zu erwartenden Schüler am ersten Schultag dar. In Einzelfällen gab es Abweichungen, diese wurden korrigiert. Vorzeitige Einschulung / Zurückstellung Aufgrund der völlig individualisierten / freiwilliges Wiederholungsjahr finden Bedingungen dafür ist es schwierig, geeignete Berücksichtigungen vorzunehmen. Der Schulin den Prognosen keine Beachtung netzplan versucht dies damit zu erreichen, dass ein tendenzieller Mittelwert aus der Differenz von Anmeldungszahlen und tatsächlichen Einschulungszahlen der letzten 5 Jahren pro Schulstandort errechnet und zum Ansatz kommt. Schulbezirkszusammenlegungen ...erhöhen die Wegstrecken für die Grundschüler AK GYM Auch im Falle der Bildung gemeinsamer Schulbezirke werden Schulweglängen berücksichtigt. Überschreitungen des 2km Radius kommen in der Stadt Leipzig nur in den Stadtrandbereichen partiell vor. Der Klassenrichtwert des SEP liegt bei Wie bereits ausgeführt, dient der Klassen25, die tatsächliche Auslastung ist richtwert der Planung des künftigen Bedarfes. Die Differenz von 3 Schüler gegenüber der höher. maximalen Schüleranzahl dient als Planungsreserve. Aufnahme/Wahlmöglichkeit der Schule Es wird die Anwendung eines Klassenteilers von 27 Schülern gefordert, um Schüler die nach dem Anmeldetag die Schulart noch wechseln möchten, eine Schulauswahl zu ermöglichen. Das Schulgesetz gibt den Klassenteiler vor. Auswahlverfahren werden richterlich als ungültig erklärt, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht eingehalten werden. Aus dem Landkreis Er wird bemängelt, dass Markkleeberger Schüler an Leipziger Schulen aufgrund des Losverfahrens gehen können, während Leipziger Schüler durch das Losverfahren umgelenkt werden. Aufgrund der Schulwahlfreiheit steht jedem Schüler aus dem Land Sachsen der Antrag auf die Beschulung in einer Leipziger Schule frei. Die alleinige Tatsache, dass der Schüler nicht in Leipzig wohnt ist nach richterlicher Auffassung kein Ablehnungsgrund. Dieser Schüler wird im Auswahlverfahren wie jeder andere Schüler behandelt. Aufgrund der notwendigen Kapazitätserweiterungen wird die Einbeziehung der Beschlüsse der Schulkonferenzen in die Schulnetzplanung gefordert. Eine Berücksichtigung der Schulkonferenzen erfolgt, soweit möglich, bei der Erarbeitung und Umsetzung des SEP. Aufgrund der Aufgabenstellung nach dem Sächsischen Schulgesetz entfalten die Beschlüsse der Schulkonferenzen aber eine Innenwirkung auf die Schulen. Verkehrsanbindung ÖPNV Bedenken, das nicht jede Verkehrsanbindung die Mehraufnahmen von Schülern in den Schulen erbringen kann. Das AfJFB führt jährlich die Bedarfsabsprache mit den Verkehrsbetrieben durch, um die Bereitstellung von ÖPNV-Kapazitäten anzupassen. Aufnahmekapazitäten Nicht bekannt. ...die Schulhauskapazitäten, die Wahl der Schulart, beziehungsweise Schule, erzwungen werden: Mittelschule, weil es keine freien Gymnasialplätze gibt oder Förderschule, weil die Grundschule überfüllt ist. Dass ist schon jetzt passiert, darauf weisen erste Anfragen und Erlebnisberichte der Eltern hin. Speiseversorgung an den Schulstandorten Mit steigenden Schülerzahlen ist auch die Inanspruchnahme der Mensen ein Thema,welches Berücksichtigung finden muss. Problematik ist standortspezifisch zu behandeln und leitet Maßnahmen im Rahmen der Investition bzw. der baulichen Unterhaltung (Jahresvorhabenplan) ab. Stadtelternrat AK Oberschulen Einleitung Zahlengrundlage Inhalt Schüler in den Oberschulen sind nicht selten besonderen Belastungen ausgesetzt (Studie TU Dresden). Dennoch werden durch engagierte lhrer und Eltern erfolgreiche Bildungsbiografien erreicht. Damit das so bleibt, ist die räumliche Ausstattung der Oberschule ein wichtiger Grundstein. Bemerkungen Die räumliche Ausstattung aller Schulen basiert auf der Grundlage des Raumprogramms der alten Schulbaurichtlinie. Sowie der Förderrichtlinie zu Schulbauten. Für jeden Bau werden Einzelraumprogramme erstellt, die ggf. Besonderheiten berücksichtigen. Besser ist es, der Schulnetzplan durchgehend Der Schulnetzplan ist nummerriert. zu nummerieren, um eine bessere Qualitätv der Einwendungen zu erwirken. Das erleichtert auch die Abarbeitung der Einwendungen. Eine grobe Überprüfung der Zahlen hat gezeigt, dass diese für eine fünfjährige Planung nicht belastbar sind. Es wird als Grundlage die 6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose Sachsens gefordert. Die letzten Bevölkerungsprognosen waren für eine realistische Planung nicht hilfreich. Leipzig wächst nicht erst seit heute so schnell. Aus dem Plan geht nicht hervor, welche Anstrengungen unternommen wurden, um realistische Bevölkerungsprognosen für die Region Leipzig zu erhalten. Die Bevölkerungsprognose ist Grundlage für die Bedarfsberechnung. Die Einbeziehung einer neuen Bevölkerungsprognose würde bedeuten, dass der Plan vollständig neu erarbeitet wird. Die neue Bevölkerungsprognose der Stadt wird erst Mitte 2016 zur Verfügung stehen. Auch die 6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Freistaates steht gegenwärtig noch nicht zur Verfügung. Wenn auf diese Prognosen gewartet wird, verschiebt sich die Fertigstellung des Planes zeitlich erheblich. Der Plan bildet aber die Grundlage für die dringend erforderlichen baulichen Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung. Ohne diesen können die Baumaßnahmen nicht veranlasst werden. Deshalb sollte der Plan mit der enthaltenen Prognose verabschiedet werden, mit dem Auftrag sofort die Schulentwicklungsplanung wieder fortzuschreiben. Die Anpassung des Schulnetzplanes soll bis 2020 aller zwei Jahre erfolgen, bzw. so lange, bis belastbare Bevölkerungsprognosen erstellt werden können. Eine zügige Fortschreibung der Schulnetzplanung wurde bereits mit dem SNP 2012 festgelegt. Ob das Intervall von 2 Jahren machbar ist, ist abhängig von den Abstimmungen innerhalb der Verwaltung und mit den politischen Gremien. Der aktuelle Schulnetzplan war im Mai 2014 bereits geschrieben – wird aber erst in 2016 beschlossen. Das zeigt, wie schwierig dieser Prozess sein kann. Es wird von der Stadtverwaltung erwartet, dass Siehe Maßnahmeplan. der Bau der lange geplanten Schulstandorte zügig umgesetzt wird. Diagramm „Evaluierung der Bevölkerungsvorausschätzung“ - hier wird dringend darum gebeten die optimistische Variante zu wählen und nicht die Hauptvariante, s.O. Die optimistische Variante liegt nicht in einer für den Schulentwicklungsplan erforderlichen Form vor. Das Amt für Integration die zwischen optimistischer und pessimistischer Variante liegt. Das könnte den Vorwuf, Leipzig „verschläft“ bekräftigen. Wahlen und Statistik konzentriert sich jetzt auf die Erarbeitung der neuen Bevölkerungsprognose Die Schülerzahlen von Seite 139 und 141 sind nicht identisch. Bei den Schulen, die dem SER Auskunft über die Klassenbelegung gaben, wurden 350 Schüler mehr gezählt. Hochgerechnet könnten 500 Schüler mehr in den Schulen sein. Welche Angaben sind korrekt. Im Zuge der Anpassung an das Schuljahr 2015/16 wurden beide Tabellen geändert. Seite 5 Abschnitt 3: „Der Anstieg an Plätzen in Förderschulen, kann Zuständig ist die SBAL durch höheren Integrationsanteile kompensiert werden.“ Das entspricht nicht der tatsächlichen Entwicklung. Integrationskinder senken normalerweise der Klassenteiler auf 25. Es gibt jedoch keine feste Größe, wieviel Integrationskinder in einer Klasse geführt werden können. Und das ist auch gut so. Viele Kinder sind im Sozialverhalten eher unaffällig.Dennoch darf das nicht darübert hinwegtäuschen, dass ein „interessantes“ Kind ausreicht, um eine Unterrichtung der Klasse unmöglich zu machen. Dem zu begegnen, ist die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Die Förderung wird vom Förderschullehrer abgesichert, jedoch nur soweit Kapazitäten vorhanden sind. Über die Kapazitäten der Förderlehrer schweigt der Schulnetzplan. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert sich mit der SBAL abzustimmen, damit zumindest 70% der Förderung auch von Fachpersonal abgesichert wird. Eine Stichprobe ergab, dass nicht einmal 40% der genehmigten Förderstunden unterrichtet werden können, weil Personal und Räumlichkeiten fehlen. Die Personal- und Einsatzplanung der Lehrer untersteht ausschließlich dem Land Sachsen. Der SNP weist Personalkapazitäten grundsätzlich nicht aus. (SchulnetzplanVO). Die Bereitstellung von Räumen für differtenzierten Unterricht bzw. Förderung wird im Diagnostik-Ergebnis so gut wie nicht gefordert. Die Stadt ist dazu übergegangen, dass bei Neubauten und komplexen Sanierungen den Schulen ein separater Integrationsraum zur Verfügung gestellt wird. Bemängelt wird die Praxis der Bewilligung. Es Zuständig ist die SBAL. vergehen von der Feststellung bis zur Bewilligung nicht selten 6 bis 8 Monate. Das ist nicht haltbar und bedarf dringender Änderung. Steigende Fokgekosten sind absehbar. Auf Nachfrage im Nov. 2014 in der SBAL erhielt der AK die Antwort, dass für eine schnellere Bearbeitung die Förderschullehrer fehlen. Das liegt daran, dass die Stadt die Anzahl der Förderschulplätze an den Förderschulen reduziert hat. Besonders wurde im Bereich sozial-emotionale Kinder reduziert. Die Stadt hat keine Kapazitäten an den Förderschulen reduziert und hat es auch nicht vor (SNP Seite 12 Anstrich 5). Besteht der Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten im Förderschulbereich, muss seitens des SMK (SBAL) dieser gegenüber der Stadt definiert werden. Das liegt uns nicht vor. Die Bildung des Förderzentrums für Erziehungshilfe wurde vom Stadrat als zweizügige Schule mit dem Schwerpunkt der Prävention und Integration, beschlossen. Das SMK hat diesem Beschluss zugestimmt. Anfangs bestehende Nebenstellen, die die Prävention und Integration vor Ort begleiteten, wurden durch die SBAL aufgelöst. Zum Wort „Inklusion“. In der englischen Version wird der Begriff „Inclusion“ über 80 mal verwendet. Von diesem Staat verbindlich ist die vom Bundestag autorisierte Übersetzung. Der AK bittet, sich an die gesetzlichen Grundlagen zu halten. Das Wort “Integration“ wird fast ausschließlich im Kontext der baulichen Schule-/Stadtentwicklung gebraucht. Erfolgt hier eine vorweggenommene Umsetzung einer noch nicht existierenden UNBehindertenrechtskonvention zur Inklusion? Inklusion einzuführten, ohne vorher eine belastbare Integration von Kindern zu haben, verschlechtert die Situation und die Zukunft von behinderten und förderbedürftigen Kindern in erheblichem Maße. Die Umsetzng der UN-BRK kann nur vollzogen werden, wenn die personellen und bautechnischen Bedingungen an den Schulen vorliegen und eine fachmännische altersgemäße Unterstützung erfolgt. Die Stadt wird aufgefordert mit dem SMK genau den Zeitplan zur Umsetzung der Integration und Inkusion in den Schulformen abzustimmen. SNP Allgemein Seite 9, gesetzl. Grundlagen „§ 3 es ist vorzuhalten...“ Es wird empfohlen, die Schulleitungen mit einzubeziehen, da diesen die aktuellen Klassenstärken vorliegen. Im Artikel 24 Bildung Abs. 1 steht: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um diese Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten, ein integratives Bildungsystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,... „. In Deutschland ist das Leitbild der UN-BRK „Inklusion“. Es zielt, im Gegensatz zur Integration auf alle Menschen und setzt damit das Ziel, Schule für alle Schüler zu einem anregenden und angenehmen, fördernden und herausfordernden Ort des Lernens zu machen. Dieser Begriff findet im SNP auch Anwendung. Unklar ist die hohe Zahl von 80 mal „Inclusion“. Alle Mitarbeiter am SNP wurden aufgefordert ihre Kapitel dem gemäß zu überprüfen. Für die Umsetzung der äußeren Bedingungen ist gemäß § 25 SchulG ff. die Stadt als Schulträger zuständig. Sie hat bereits in der Vergangenheit damit begonnen und wird es in die Zukunft weiter verfolgen, dass alle Schulneubauten und komplexe Schulsanierungen barrierefrei umgesetzt werden. Für die inhaltliche Umsetzung, die Grundlage für die äußere Umsetzung sein muss, ist ausschließlich das SMK zuständig. Abstimmungen mit der SBAL ist gängiges Verwaltungshandeln. Gemäß Schulgesetz und Schulnetzplan VO ist eine Beteiligung der Schulleiter an der Erarbeitung der Schulnetzpläne nicht vorgesehen. Die Schulkonferenzen erhalten jedoch die Möglichkeit zum Schulnetzplan Stellung zu nehmen. Bezüglich des Zahlenmaterials wird grundsätzlich die für das jeweilige Schuljahr gültige Kamenz-Statistik verwendet. Seite 10, mittig „Oberschulen werden mindestens zweizügig Neu zu bauende Oberschulen werden und Gymnasiem mindestens dreizügig geführt“ vierzügig oder ggf. fünfzügig geplant. Es wird bei Bau von Oberschulen die Kapazität der Vierzügigkeit empfohlen, wo ausreichend SchülerInnen im Einzugsgebiet wohnen. Seite 11, 4. Anstrich Laut Gesetz ist die Stadt zuständig für eine angemessenen Beschulung ihrer Kinder. Schulen in freier Trägerschaft können nur Die vorhandenen Sportstätten stehen, soweit keine Einschränkungen bestehen, allen Schulen in Leipzig zur Verfügung. Die Nutzung der Sporthallen erfolgt in Ergänzung sein. Will die Stadt diese Angebote berücksichtigen, muss sie auch berücksichtigen, dass Sportstätten in genügender Anzahl und zu üblichen Unterrichtszeiten für diese Schulen zur Verfügung stehen. Seite 11, 6. Anstrich Der SNP trifft keine Aussage, welchen Kapazitätsrichtwert, welche Schule hat, da Hauptschul- und DaZ-Gruppen nicht berücksichtigt sind. Auch wird die Kapazität komplett auf die Zügigkeit abgestellt , die einzelnen Klassengrößen bleiben unberücksichtigt. Dadurch ist eine gelingende Umsetzung der UN-BRK nicht möglich. Rechenbeispiel: 22 Schüler = 100%, 120% = 26,4 Schüler – damit wäre fast jede Schule in Leipzig Klassenmäßig schon jetzt überbelegt. Bei einem Richtwert von 25 Schülern wäre 30 die höchst erlaubte Auslastung. Damit ist Integration an den Grundschulen und Oberschulen ausgeschlossen. Der Klassenteiler bei Integrationen ist 24+1. daher müsste der Richtwert Kapazität 100% bei 21 Schülern liegen. Der AK fordert die Stadt auf die Kapazitätsrichtwerte der einzelnen Schulen nach Schulklassenstärke aufzulisten. Dies ergibt ein realistisches Bild, wo die Integration von Zuzüglern mit sonderpädagogischem Förderbedarf noch möglich ist. Abstimmung zwischen den schulleitungen und dem AGM sowie dem Amt für Sport. Bezüglich der Sportfreiflächen erfolgt diese Abstimmung mit dem AfJFB sowie dem Amt für Sport. Der Kapazitätsrichtwert ist für jede Schule angegeben. Er bezieht sich auf die Zügigkeit bzw. auf die Anzahl der Klassen. Denn diese Zahl ist für den Schulträger für die Bereitstellung der Unterrichträume bedeutsam. Der Kapazitätsrichtwert bezieht sich nicht auf die Klassenstärken, denn dies sind staatlicherseits geregelt. Die Schülerzahlobergrenze ist in Oberschulen 28. Bei Integrationen kann diese Obergrenze auf 25 reduziert werden. Als Berechnungsgrundlage wurde eine durchschnittliche Klassenstärke von 25 Schülern je Klasse angesetzt. Im Schuljahr 2015/16 wurden weniger Eingangsklassen an Oberschulen gebildet als der Schulentwicklungsplan ausweist. Die Ursache liegt darin, dass die durchschnittliche Klassenstärke in den Eingangsklassen höher ist als 25 Schüler je Klasse. Die Klassenbildung selbst wird jedoch nicht mit dem Schulentwicklungsplan geregelt, sondern liegt in der Verantwortung der Schulleiter und der Bildungsagentur. Aus dem SNP geht nicht hervor, wie lange eine Schule mit einem Kapazitätsrichtwert von 120% arbeiten muss. Das Aufstellen von Containern kann nur erfolgen, wenn genügend Ausgleichsfläche vorhanden ist oder die zeitliche Beschränkung auf unter 2 Jahre bleibt. Der AK fordert die Stadt auf, eine Aussage zur zeitlichen Begrenzung der Überbelegung der Schulen zu treffen und sich daran zu halten. Weder für eine Überbelegung, noch für eine Unterbelegung können zeitliche Grenzen angegegben werden. Die Bedarfsentwicklung und die Kapaizätsbereitstellung werden nie bezogen auf die Richtkapazitäten genau deckungsgleich sein, so dass die tatsächliche Belegung der Schulen in der Regel immer vom Kapazitätsrichtwert abweicht. Seite 12, 3. Anstrich Das Verhältnis der Übergeänge zu Oberschule/Gymnasium wird mit 51 zu 49 angesetzt. Ab dem Schuljahr 2018/19 geht die Verwaltung von einer Erhöhung bis über 53 % aus. Die Festlegung auf 51 zun 49 ist mit dieser Zahlengrundlage nicht nach zu vollziehen. In Betrachtung der Jahrgänge 5 und 9 liegt das Die tatsächliche Verhältnis bei 53 zu 47. Wieviele Realschüler gehen zum Abitur über und schaffen den Abschluss? Gibt es hierzu belastbare Zahlen? Der AK fordert das Verhältnis von 53 zu 47 anzuwenden und städteplanerisch zu Das Übergangsverhältnis bezieht sich auf die Übergangsklassen (Klassenstufe 5). Dies ist auch ab dem Schuljahr 2018/19 (genau 51,5 / 48,5) eingehalten. Mit höher werdender Klassenstufe verschiebt sich das Verhältnis in Richtung Oberschulen. Der Grund liegt darin, dass mehr Schüler vom Gymnasium auf die Oberschule wechseln als umgekehrt. Beim Wechsel des Schuljahres waren es z.B. aus der Klassenstufe 9 der Gymnasien in die Klassenstufe 10 der Oberschulen 40 Schüler und aus der berücksichtigen. Klassenstufe 8 der Gymnasien in die Klassenstufe 9 der Oberschulen 63 Rückläufer Schüler. Durch die Oberschulen wird eine stärkere Im Schuljahr 2015/16 gibt es in den Tendenz der Rückläufer aus den Gymnasien Klassenstufen 8 mindestens 270 und der bestätigt. Aufgrund der gestiegenen Klassenstufe 9 mindestens 250 freie Schülerzahlen, der Integration und DaZPlätze (RS-Abschluss). Das bedeutet, Schülern wird das zu einem Platz-Problem. dass diese Wechsel aus den Gymnasien Die unteren Kllassen sind zumeist ausgelastet durchaus realisiert werden können. und die Schüler haben wenig Möglichkeit in ihre Jedoch ist es oftmals an die wohnorthaher Schule aufgenommen zu Wunschschule nicht möglich. werden. Sie müssen lange Schulwege auf sich nehmen. Auch die Klassen 9 und 10 haben wenig Aufnahmemöglichkeit, bedingt durch DaZ-Schüler. Teilweise sind Widerholungen der Klassen 9 und 10 an der eigenen Schule nicht möglich. Der AK fordert, die Problematik Rückläufer im SNP aufzunehmen und mit Zahlen zu unterlegen. Die Berechnung der in Gruppen unterrichteten Fächer, muss an die Gesamtschülerzahl angepasst werden. Oberschulen soll es möglich sein, zusätzliche Klassen einrichten zu können, um Rückläufern und Widerholern gerecht zu werden. Der AK weist ausdrücklich darauf hin, dass mit einer Zunahme von Rückläufern gerechnet wird. Seite 11, 7. Anstrich Der AK Oberschulen schließt sich hinsichtlich der Bewertung der Raumnutzung der Argumentation der AK Gymnasium und Grundschulen an. INSEK Die aufgeführten neuen Standorte sind bis auf die Ratzelstraße gut gewählt. Aus dem Plan geht nicht hervor, wo die entsprechenden Schüler in der Umgebung der Schulen sein sollen. Der AK bittet um aufzeigen der Schülerzahlen in Standortnähe. Seite 5, Schwerpunktgebiete Ergänzung um Nordwest Seite 6, 1. Absatz „Bei Grundschulen..“ ergänzen: Die Sanierung/Inbetriebnahme des Schulgebäudes Opferweg und damit der Umzug der Paul-Robeson-Grundschule bis 2018. Siehe AK Gymnasien und Grundschulen Der Standort Ratzelstr. ist u.a. für Schüler aus Grünau und Plagwitz gut erreichbar. In diesen Ortsteilen wird die vorhandene Kapazität künftig nicht mehr ausreichen. Wurde ergänzt. Die Aufzählung ist nur beispielhaft „Weitere Kapazitätserweiterungen sind u.a. ...“ Ist bei den konkreten Schulen aufgeführt. siehe oben Seite 6, 2. Absatz „Für die Erweiterung..“ ergänzen: Mit der Errichtung von flexiblen Raumsytemen am Standort der Paul-RobesonOberschule in der Jungmannstraßebis zum Schuljahresbeginn 2016/17 wird die Außenstelle Anhalter Straße beendet. Durch die Sanierung/Inbetriebnahme der Grundschule Opferweg (Paul-Robeson-Grundschule) ist die Alleinnutzung des Gebäudes in der Jungmannstraße möglich und damit könne die notwendige Sanierung (Brandschutz etc.) durchgeführt werden. Planungsraum Seite 143 OST Einige Oberschulen haben sich per Schulkonferenzbeschluss direkt an die Stadtverwaltung gewandt. Liegen den SER keine Kopie vor, betrachtet er diese Schule ohne Stellungnahme. Trotz mehrmaliger Nachfrage, wurde wenig Auskunft gegeben. Sio fehlen Angaben zu Sanierungen von Oberschulen. Der AK bittet die Verwaltung den Sachstand und die Detailwiedergabe der einzelnen Grundschulen und Gymnasien auch auf die Oberschulen zu übertragen. Seite 144 16. Oberschule Keine Angabe durch den Elternvertreter Die Herangehensweise zur Darstellung der Oberschulen in Tabellen und Diagrammen sowie in den Planungsbezirken erfolgte in gleichem Aufbau und gleicher Weise wie bei den Grundschulen und Gymnasien. Verweis auf Datei „Stellungnahmen der SK-OS Verweis auf Datei „Stellungnahmen der Georg-Schumann-Schule SK-OS Der Kapazitätsrichtwert ist mit 3 Zügen ausgewiesen. Laut Raumbelegungsplan ist die Schule ausgelastet. Ab 2017/18 muss ein Container Abhilfe schaffen. Damit ist der Kap.Richtwert von 3 nicht korrekt. Eine 120%ige Auslastung würde eine Kap.-Richtwert von 3,6 fordern. Da die Schule jedoch schon überbelegt ist, muss der Kap.-Richtwert 2,5 zügig lauten. Die Raumaufteilung aus Tabelle 65 ist nicht korrekt. Aktuelle Belegung im Vergleich zu Tabelle 67. Raumkapazitäten wären noch in der ehemaligen Hausmeisterwohnung, die durch das akademische Orchester genutzt wird. Der Sportunterricht nach lehrplan ist in allen Klassenstufen nicht möglich. Dringender Sanierungsbedarf : Sanitärbereich, Turnhalle, Schulhof. Verweis auf Datei „Stellungnahmen der 20. Schule SK-OS Keine Angabe durch den Elternvertreter. SER: Schulsozialarbeit mit Koop. Mit VILLA und RAA, sanierte Turnhalle und Sportanlage, Sportwettbewerb mit Oberschule Portitz, 2 DaZ-Klassen, Schulverweigererprojekt Plan L, Trainingsraum Verweis auf Datei „Stellungnahmen der 125. Schule SK-OS Keine Angabe durch den Elternvertreter. SER: Schule ist in 3 Turnhallen zu Gast, in keiner kann der Sportunterricht nach Lehrplan erfolgen. Freiluft-Laufbahn kann wegen Staubentwuicklung nur selten genutzt werden – Abhilfe wäre wohl in Arbeit. Schule Paunsdorf Verweis auf Stellungnahme der Schulkonferenz. Verweis auf Datei „Stellungnahmen der SK-OS Schule Mölkau Verweis auf Datei „Stellungnahmen der Stellungnahme der Schulkonferenz liegt des SER nicht vor. SER: Zweizügige Schule könnte schon längst dreizügig sein, die Oberschule ist in direkter Nachbarschaft zur Grundschule, es werden gemeinsam Räume genutzt, Kinder aus Grundschule wollen an Oberschule weiterlernen, vielen muss wegen Platzmangel abgesagt werden. Platz für Erweiterungsbau ist da, Sportzhalle wurde noch vor Eingemeindung finanziert, seither Mangelverwaltung. Zusätzliche Angebote könnten besser und vielfältiger erfolgen, Es fehlen Speisesaal und Aula, Erweiterungsbau ist geplant und hat Platz- doch wie groß? Geschwister-Scholl-Schule Liebertwolkwitz Keine Angabe durch den Elternvertreter. SK-OS. Der Anbau für den Ausgleich der Defizite ist vorgesehen. Ein entsprechenden Raumprogramm ist erstellt. Verweis auf Datei „Stellungnahmen der SK-OS“ Verweis auf Datei „Stellungnahmen der SK-OS“ Schule am Weißeplatz Verweis auf Stellungnahme der Schulkonferenz. Planungsraum Seite 146 Zentrum Süd Sportoberschule Laut Tabelle 65, seite 139 ist der Kap.Richtwert mit 3 Zügen ausgewiesen. Demnach wäre eine max. Belegung mit 3,6 Zügen möglich. Zur Zeit liegt er bei 3,8. der Kap.Richtwert muss berichtigt werden. Schule hat 2 kleine Speiseräume, welche nicht ausreichen. Fremdnutzung Schule durch VHS und Sporthalle durch Vereine. Dringender Sanierungsbedarf, Schulneubau dringend erforderlich. Petrischule Laut Tabelle 65, seite 139 ist der Kap.Richtwert mit 2,5 Zügen ausgewiesen. Unten steht, sie sei zweizügig. Bei 120% entspricht das einer 3,0zügigkeit. Für eine durchgängige 3zügigkeit fehlen Räume. Der Kap.-Richtwert muss berichtigt werden. Die Raumaufteilung in Tabelle 65 ist nicht korrekt. Keine eigene Turnhalle. Neue Dreifeld-Halle soll von Schule Telemannstraße, Thomasschule und Grundschule am Floßplatz genutzt werden. Kürzungen des Sportunterrichts sind die Folge.Raumkapazitäten Hausmeisterwohnung, Speiseraum zu klein, keine Schulbibliothekwurde für DaZ-Klasse geopfert. Der Schulhof wird von der Grundschule voll genutzt, ohne dass Oberschüler den Pausenhof der Grundschule betreten dürfen. Es fehlen Möglichkeiten für sportliche Betätigungen, Bei Regen stehen große Teile des Schulhofs unter Wasser. Die 9. und 10. Klassen müssen das Schulgebäude verlassen, weil sonst nicht Verweis auf Datei „Stellungnahmen der SK-OS“. Sehe SNP Maßnahmeplan. In diesem Fall ist die Überbelegung mit mehr als 120% mit der Schulleitung abgestimmt. Der Kapazitätsrichtwert kann nicht angepasst werden, da dieser sich nach den räumlichen Gegebenheiten richtet.Hier muss für alle Schulen das gleiche Maß angelegt werden , da die Angaben sonst nicht vergleichbar wären. Für diese Schule wird gegenwärtig ein Neubau errichtet, in dem die Mängel nicht mehr auftreten. Die Überbelegungen werden mit den Schulleitungen abgestimmt, wobei natürlich die räumlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Die Verweise auf die baulichen Problemlagen wurden an den zuständigen Fachbereich übergeben. genügend Platz für die Schüler wäre. Dringender Sanierungsbedarf: Speiseraum Essenausgabe, Schulhof, Klassenräume und Flure malermäßig instand setzen, Schalldämpfende Bodenbeläge oder Decken in allen Räumen. Seite 147 Apollonia von Wiedebach-Schule Stellungnahme der Schulkonferenz liegt des SER nicht vor. Lene-Voigt-Schule Keine Angabe durch den Elternvertreter. Planungsraum Seite 148 West 56. Schule Keine Angabe durch den Elternvertreter. SER: Klassenstärke liegt bei 27/28 Schülern, Besonderheit-eigener Schulgarten. Verweis auf Datei „Stellungnahmen der SK-OS“ Verweis auf Datei „Stellungnahmen der SK-OS“ Verweis auf Datei „Stellungnahmen der SK-OS“ 84. Schule Keine Angabe durch den Elternvertreter. Verweis auf Datei „Stellungnahmen der SK-OS“ 94. Schule Keine Angabe durch den Elternvertreter. Verweis auf Datei „Stellungnahmen der SK-OS“ Seite 149 Schule am Adler Keine Angabe durch den Elternvertreter. Verweis auf Datei „Stellungnahmen der SK-OS“ Hermann-von-Helmholtz-Schule Nebenstelle Georg-Schwarze-Straße Der Kapazitätswert der Helmholtz-Schule ist mit 3,5 angegeben. Die Außenstelle scheint nicht dabei zu sein. Schallschutzmaßnahmen sind in der oberen Turnhalle notwendig. Kaum Gelegenheit für sportliche GT- Angebote. Schrittweise Ergänzung und Ausstattung der neu zu eröffnenden Klassen. Dringende Maler- und Sanierungsarbeiten in 7 AUR bzw. FUR , Vorbereit.räume und Gang. Fremdnutzung durch GT-Partner. Heinrich-Pestalozzi-Schule Keine Angabe durch den Elternvertreter. Nachbarschaftsschule Verweis auf Stellungnahme der Schulkonferenz. Planungsraum Paul-Robeson-Schule Nord Laut Tabelle 65, Seite 139 ist der Kap.Richtwert mit 2,0 Zügen ausgewiesen. Die Kapazität ist derzeit überchritten. Klasse 8 und 9 werden in Außenstelle unterrichtet. Bereitstellung von Container ab Frühjar 2016, FUR Physik, Bio und WTH reichen nicht aus,wenn alle Klassen wieder am Standort sind. Der Kap.-Richtwert muss für 100% neu berechnet werden. Dringender Sanierungsbedarf Sportstätten- Die Schule trägt den vom Stadtrat beschlossenen Namen „Helmholtzschule“. Die Außenstelle ist seit Beginn des Schuljahres 2015/16 als „Schule GeorgSchwarz-Straße“ eigenständig. Der Aufbau der Schule erfolgt schrittweise siehe SN Schule Verweis auf Datei „Stellungnahmen der SK-OS“ Verweis auf Datei „Stellungnahmen der SK-OS“ Verweis auf Datei „Stellungnahmen der SK-OS“ Der Kapazitätsrichtwert wird nach Fertigstellung des Raumsystems neu festgelegt. Außenanlagen. Seite 151 68. Schule In der Schulkonferenz wurde sich gegen den aktuellen SNP ausgesprochen. Die Kapazität gemäß Brandschutz VO ist mit 500 Schülern bereits erreicht. Räume für eine höhere Zügigkeit sind nicht vorhanden. 2 Klassen im Pilotprojekt „Inklusion“. 35. Schule 23 DaZ-Schüler in Teil und Vollintegration. Schule Wiederitzsch Keine Angabe durch den Elternvertreter. Verweis auf Datei „Stellungnahmen der SK-OS“ Der Verwaltung liegt keine Stellungnahme der Schulkonferenz vor. Verweis auf Datei „Stellungnahmen der SK-OS“ Schule Portitz Kapazität ist ausgelastet, über 2,5 Züge mit 18 Verweis auf Datei „Stellungnahmen der SK-OS“ Klassen = 3zügig. Einfeld-Sporthalle ist zu klein, Nutzung anderer Sporthallen ist auf Dauer nicht zumutbar, keine Kleinsportanlage, kein fußläufig zu erreichender Sportplatz, Sekretariat zu kein, kein Platz für Materiallager, Mngel bei Umsetzung Lehrplan Elektrotechnik, wegen Umnutzung für DaZ-Klasse.Zu wenig Platz für 40 Lehrer /nur 4 PC-Arbeitsplätze), Speiseraum zu klein, Aula zu klein und unattraktiv, Aktuell 2 schulbegleiter, 6 Studenten – kein Platz im Lehrerzimmer. Reparatur, Sanierung, Erhaltung Reinigungsfirmen werden der Aufgabe oft nicht Ist an das fachzuständige AGM weitergeleitet worden. gerecht, da Kräfte zu wenig Zeit haben. Es ist bekannt, das bei Auschreibungen das günstigste Angebot genommen wird. Das reicht für ausreichende und regelmäßige Sauberkeit nicht aus. Die Stadt wird gebeten, die Qualität zu kontrollieren und bei Ausschreibungen zu berücksichtigen. Zuständigkeit liegt beim Landtag Oberschule- ich Die Oberschulen sollen zu „Macher-Schulen“ (Gesetzgebung) und beim SMK entwickelt werden. Damit würde das Bild der mach was (Umsetzung) draus Oberschulen in der Gesellschaft verbessert werden. Allein mehr Schulsozialarbeit hilft nicht. Es wird dringend an die Struktur der Gemeinschaftschule erinnert, in der Kinder länger in der Klasse als Gemeinschaft zusammen bleiben. Dadurch werden u.a. soziale Vielfalt, Solidarität und Gemeinschaftsdenken gestärkt. Schulgenbäude, wo Grundschule und Oberschule gemeinsam untergebracht sind sollen so belassen werden. Der AK bekräftigt, dass es ein einheitliches Berufs- und Studienorientierungskonzept geben muss. Praktikas in Unternehmen sollen schon ab der 6. Klasse beginnen. Das Konzept der Praxisberater könnte eine gute Grundlage sein. Stadtelternrat Inhalt Zustimmung zur schnelleren Fortschreibung AK Förderschulen der Schulnetzplanung, da Leipzig eine sehr stark wachsende Stadt ist. Jede neu gebaute oder sanierte Schule muss barrierefrei gestaltet werden. Bemerkungen Bereits in den vergangenen Jahren wurde bei allen Neubauten und Sanierungen von Schulen die Barriefreiheit umgesetzt. Das ist als Standard auch bei allen weiteren Schulneubauten und Sanierungen vorgesehen. Den zu erwartende Anstieg an Förderschülern durch erhöhte Integrationsanteile kompensieren zu können, wird kritisch gesehen. Insbesonder müssen dafür die barrierefreien Bedingungen, die zusätzlichen,spezifischen Lernmittel und zusätzliche Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Gelingt das nicht, stehen die Förderschulen vor Kapazitätsproblemen. Der Anteil der Integrationsschüler in den Regelschulen steigt seit 1995 in jedem Schuljahr kontinuierlich an. Der Anteil der barriefreien Schulen nimmt ebenfalls zu. Ein großer Teil der Integrationen bedarf keiner zusätzlichen speziellen Lehr- und Unterrichtsmittel. Lediglich Schüler mit Sehbehinderung haben aufgrund der Bereitstellung von speziellen Lesegeräten – und Hilfen sowie speziellen Lichtverhältnissen einen kostenintensiveren Mehrbedarf. Bei Schülern mit Erziehungshilfebedarf steigt stetig die Zahl der beantragten Schulbegleiter. Über den Lehrereinsatz entscheidet ausschließlich die SBAL. Die Schüler der Förderschulen haben leider oft keine kurzen Wege. Die Schüler werden teils mit Fahrdiensten quer durch die Stadt geschickt und sind lange unterwegs. Teils fahren sie an einer anderen Schule mit dem gleichen Förderschwerpunkt vorbei, um an ihre Schule zu gelangen. Nur deshalb, um an der andern Schule keine zusätzliche Klasse eröffnen zu müssen. Aufgrund der geringeren Anzahl von Förderschulen, sind die Schulewege dieser Schüler grundsätzlich länger. Die Touren wrden durch die Akteure des Schülerspezialverkehr geplant (Satzung zur Schülerbeförderung). Über die Klassenbildung entscheidet ausschließlich die SBAL. Sollte die Zunahme der Integration in den Das wird im Rahmen der zeitlich Regelschulen tatsächlich greifen, besteht an kürzeren Fortschreibung der den meisten Förderschulen kein Schulnetzplanung stattfinden. Handlungsbedarf. Dies sollte aber genau beobachtet und gemonitort werden. Bei Abweichungen müssen schnelle Lösungen gefunden werden. Bei den Schulen für geistig Behinderte muss auch die Tatsache der vom Amtsarzt diagnostizierten Mehrfachbehinderung berücksichtigt werden. Ein Schüler kann dann zwei Plätze belegen. Daher ist der Schulneubau für eine Schule für geistig Behinderte sicher zu spät. Über die Klassenbildung und Zuordnung der Plätze pro Schüler entscheidet ausschließlich die SBAL. Ob eine neue zusätzliche Schule für geistig Behinderte benötigt wird, muss im Zusammenhang mit der avisierten Novellierung des Schulgesetzes betrachtet werden. Die Schüler sollten wohnortnäher in den Förderschulen untergebracht werden, auch wenn dafür noch neue Klassen eröffnet werden müssen. Der Schulnetzplan gibt das größtenteils her. An welcher Schule, wieviel Klassen gebildet werden und wo der Lehrereinsatz erfolgt, darüber entscheidet ausschließlich die SBAL. Wünschenswert wäre , basierend auf dem Die Entscheidung zur Weiterführung bzw. Schulversuch „ERINA“ ,noch mehr Integration/Inklusion zu leben. Die Fertigstellung der Martin-Schule am Standort An der Kotsche erfolgt 2019, nicht 2017. Die Schule Thonberg erhält einen anderen Schulstandort, das muss Berücksichtigung finden und wann er bezugsfertig sein wird. Elternrat Schule Thonberg: Eltern freuen sich, dass der Schulstandort im Gebiet erhalten bleibt. Den Standort Curiestraße gemeinsam mit einer Kita zu nutzen, wird begrüßt. Die Schulleitung soll zeitig in die Planung eingebunden werden. Elternrat der Ernst-Zinna-Schule: Zielstellung ist eine weiterhin gute Zusammenarbeit und Kooperation mit der 8. Grundschule. Ausweitung des Schulversuchs „ERINA“ trifft ausschließlich die SBAL bzw. das Ministerium für Kultus. Das Jahr 2017 stand für den Zeitpunkt des Bedarf. Das Jahr 2019 ist die tatsächliche Fertigstellung. Wurde eingearbeitet. Die Schulleitung ist von beginn an eingebunden. An der Schule besteht ein Arbeitskreis, der die belange der Schule herausarbeitet und über die Schulleitung mit eingebunden ist. Stadtelternrat Inhalt Bemerkungen AK Freie Träger Es fällt auf, dass im Zusammenhang mit den Schulen in freier Trägerschaft weiterhin von Ergänzung und Bereicherung gesprochen wird. Das Verfassungsgericht hat deutlich betont, dass es eine Gleichberechtigung der Schulen geben soll, ohne Vorrang der einen vor der anderen. Es wäre schön, wenn diese Formulierung auch im Schulnetzplan angepasst wird. Insgesamt sind die freien Schulen gründlich erfasst und als feste Größe eingeplant. Die Begriffe Ergänzung und Bereicherung beziehen sich nicht auf die Bedeutung der Schulen, sondern auf die Tatsache, dass Schulen in freier Trägerschaft die Schullandschaft mit besonderen pädagogischen Konzepten bereichern, welche in öffentlichen Schulen nicht umgesetzt werden können. Dennoch gibt es bezüglich der Schulnetzplanung einige Unterschiede zwischen den Schulen. Jeder Schüler hat das Recht auf einen Platz in einer öffentlichen Schule.Das trifft nicht für freie Träger zu. Diese wählen sich die Schülerschaft passend zu ihrem pädagogischen Konzept aus. Die Stadt Leipzig hat aber für alle Schüler, welche nicht in eine Schule in freier Trägerschaft aufgenommen werden oder nicht wollen die entsprechende Platzzahl vorzuhalten. Es ist zum Beispiel nicht so ohne weiteres möglich eine öffentliche Grundschule durch eine Schule in freier Trägerschaft zu ersetzen. Im Schulbezirk der öffentlichen Schule wird es mit Sicherheit Eltern geben, die nicht das pädagogische Konzepz der freien Schule für ihre Kinder haben wollen bzw. umgekehrt werden nicht alle Schüler durch die Schule in freier Trägerschaft aufgenommen. Für diese Schüler hat der öffentliche Träger die Pflicht einen Schulplatz bereitzustellen. Das kann er aber nur, wenn er im Schulbezirk über eine Schule verfügt. Die Stadt geht für ihre Bedarfsplanung von einem 10%igen Anteil der Freien Schulen aus. Da in den kommenden Jahren ein beträchtlicher Anstieg der Schülerzahlen zu erwarten ist, rechnet die Stadt eigentlich auch mit einer kontinuierlich ansteigenden Bereitstellung von Kapazitäten in den Freien Schulen. Eine Prognose, die man nur mit Anfragen/Absprachen der freien Träger vornehmen kann. Zu diesem Zweck sind die freien Schulen auch zur Stellunhnahme zum Entwurf des SEP aufgefordert worden. Leider ist die Resonanz äußerst gering. Unabhängig davon gibt es Kontakte zu einzelnen Trägern. Ob es zu weiteren Schulgründungen kommt, ist schwer vorher zu sagen. Die Rahmenbedingungen haben sich zwar verbessert, aber die finanzielle Ausstattung ist noch nicht so, dass ein Zuwachs finanziell gesichert planbar erscheint, wenn er auch durchaus vorstellbar ist. Dem AK ist momentan nur ein Schulträger bekannt, dar größere Ausbauabsichten hat. Uns sind mehrere Erweiterungs bzw. Neugründungsabsichten bekannt. Zwei davon sind soweit fortgeschritten, dass sie im SEP benannt werden. Es wird hinterfragt, wie die Stadt die freien Schulen in deutlicher Weise zu unterstützen gedenkt, nehmen sie ihr doch wichtige und auch teure Aufgaben ab. Ist eine Unterstützung der freien Schulen durch die Stadt deutlich zu erkennen? Die gemeinsame Nutzung von Sportstätten durch freie Schulen, muss in der Schulnetzplanung mit berücksichtigt werden. Es wird auch die Frage gestellt, ob eine Gleichbehandlung beim Schülertransport möglich wäre. Die Unterstützung der freien Schulen erfolgt in unterschiedlicher Art und Weise, z.B. durch Erbpachtverträge, Unterstützung bei Flächen- oder Objektsuchen. Die Unterstützung kann allerdings nur im Rahmen der Möglichkeiten der Stadt innerhalb des gesetzliche Rahmens erfolgen. Es kann nicht erwartet werden, das die Stadt Leipzig Objekte oder Flächen zu Gunsten freier Träger aufgibt und dann selbst ihre Probleme nicht lösen kann. Die Stadt Leipzig ist gemäß Schulgesetz des Freistaates Sachsen und der Schülerbeförderungssatzung der Stadt Leipzig für die Beförderung der Schüler/innen vom Wohnhaus bis zur Schule und zurück zuständig. Dabei unterscheiden wir Schülerindividualverkehr (SIV-ÖPNV) und Schülerspezialverkehr (SSVBehindertenfahrdienst) Im SIV haben Schüler/-innen kommunaler wie privater Schulen Möglichkeit, eine kostengünstige SchülerCard oder SchülerMobilCard bei den Servicestellen der LVB zu käuflich zu erwerben. Eine Ungleichbehandlung liegt nicht vor. Auswärtige Schüler/-innen, die begründen, dass Sie aufgrund des Profils der Schule, nur diese wählen können, erhalten ebenfalls die Fahrtkosten zur bzw. von der Schule erstattet. Im Schülerspezialverkehr werden behinderte Schüler/-innen, die an privaten Förderschulen lernen,in der Regel auch von den vertraglich gebundenen Fahrdiensten gefahren, so wie die Schüler/-innen der kommunalen Schulen auch. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wo die Notwendigkeit eines Fahrdienstes nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte oder sich die Eltern entgegen des förderpädagogischen Gutachtens entschieden haben, was zu einer Ablehnung des Antrages führte. Auch im SIV gibt es daher keine Ungleichbehandlung. Unterrichtswegefahrten sind nicht Schülerbeförderung im Sinne des Schulgesetzes und werden vom Regelungsgegenstand dieser Satzung nicht erfasst. Fazit: Wenn Freie Schulen als feste Größe in den wachsenden Gesamtbestand eingeplant sind, sollten diese deurtlich bei Wachstumsplanungen (und auch sonst) unterstützt werden. Es wäre sinnvoll. Wenn die Stadt und die Träger der Schulen in freier Trägerschaft etwas mehr ins Gespräch kommen, damit dieser Zuwachs auch realistisch wird. Anlage 4 Synopse zu den Stellungnahmen der Schulen DS-00157/14-DS-01 Fassung vom 31.03.2016 Synopse zu den Stellungnahmen der Grundschulen Schule Pablo-NerudaSchule Inhalt Bemerkungen 1. Raumbestand der Schule wird mit 3,5-Zügigkeit ausgewiesen. Die Belegung der Schule sollte darauf ausgerichtet bleiben. 1. Die 3,5-Zügigkeit der Schule soll langfristig wieder erreicht werden. Die Überschreitung der Richtkapazität muss solange erfolgen, bis weiterführende Maßnahmen (Interim) umgesetzt sind. 2. Der Raumbedarf im „Containerinterim“ wird aufgrund der Schülerzahlentwicklung größer angenommen, als der Bestand es ermöglicht. 2. Der Raumbestand im Zwischeninterim ist unter der Berücksichtigung einer Überbelegung des „Haupthauses“ bis zur Fertigstellung des Altbaus geplant worden. Schule am Floßplatz Zustimmung 1. Im SNP fehlen Aussagen zur Turnhalle bzw. Sportplatz. 1. Auf dem Areal ist die Errichtung einer Sporthalle nicht möglich. Es wird im begleitenden Prozess zur Schulnetzplanung angestrebt, einen weiteren Sporthallenstandort im Bereich Zentrum-Mitte/Süd zu entwickeln. Als Sportplatz kann demnächst der neu gestaltete Sportplatz an der Rennbahn genutzt werden. Die Nutzungsübergabe wird gegenwärtig vorbereitet. 2. Die Gebäudesituation wird im Sanitärbereich als grenzwertig empfunden. Der Speiseraum bietet nur 80 Plätze an. Damit sind die Essenszeiten knapp bemessen. Die Lärmbelastung im Haus wird als zu groß empfunden. Es muss eine Pausenstaffelung mit der Petrischule erfolgen, da die Schulhoffläche zu klein ist. 2. Die Verbesserung bzw. Erweiterung der räumliche Ausstattung kann nur im Rahmen der Jahresvorhabenpläne / Bauunterhaltung konkretisiert werden. Dazu müssen die räumlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. 3. Differenzen zwischen dargestellten Zahl und dem Ist. 3. Es erfolgt eine Aktualisierung der Zahlen auf den Stand des SJ 2015/16. 4. Mögliche Veränderung des Schul- 4. Eine Terminierung der Veränderung ist bisher bezirks zur 3. Schule hin ist nicht noch nicht erfolgt, da die am Standort der 3. terminiert. Schule zu schaffenden Interimsmöglichkeiten noch nicht wirksam sind. Lessingschule Anna-MagdalenaBach-Schule Zustimmung ohne Hinweise Schule 5 im STB Mitte 1. Widerspruch zwischen der Planung und tatsächlichen Verlagerung der Sportklassen an die Schule 5. Bedarf an Raumkapazitäten sind zeitnah im aktuellen Gebäude erforderlich. 1. Die vorgezogen Verlagerung der Sportklassen erfolgte zu einem Zeitpunkt, in dem die Erarbeitung des SNP weitgehend abgeschlossen war. Die Schaffung weiterer Raumkapazitäten im Gebäude ist gegenwärtig nicht erforderlich, da durch den gemeinsamen Schulbezirk aktuell lediglich eine Umlenkung bestehenden Bedarf zwischen den Schulen erfolgte. 2. Unsicherheit bezüglich der Einbeziehung der Sportklassen in die planerische Betrachtung des 2. Die Sportklassen wurden mit ihrem Bedarf in den Prognosen berücksichtigt. Stadtbezirkes. 3. Flüchtlinge werden in die Planungen nicht einbezogen. Wie wirkt sich das auf den Bedarf aus,wenn in der Waldstraße ein Wohnheim für 200 Personen entsteht. 3. Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Schulnetzplans lagen die Pläne zur Unterbringung in der Waldstraße nicht vor. Es kann gegenwärtig keine genaue Aussage zum Mehrbedarf abgeleitet werden. 4. Bis in das Jahr 2030 hinein ist eine Überbelegung der Schulen um mindestens 4 Klassen geplant. Ein Hortentwicklungsplan liegt nicht vor. Bei fast ausschließlicher Doppelnutzung ist ein offenes Hortkonzept nahezu nicht mehr möglich. 4. Die Überschreitung bezieht sich auf den gesamten gemeinsamen Schulbezirk Mitte und liegt unter der im SNP angezeigten möglichen Nutzung bis 120%. Die Schule 5 wird nach ihrem Umzug in das Objekt Max-Planck-Straße ihre Kapazität erweitern können. Schule Clara-Wieck-Schule Inhalt - Zustimmung mit Anmerkungen: Aktualisierung der Schülerzahlen Tendenz der Schülerzahl geht in eine Fünfzügigkeit der Schule und nicht 4,5-Zügigkeit im SJ 2016/17 kann das Schülerwachstum noch kompensiert werden durch Doppelnutzung von Horträumen Doppelnutzung von Horträumen ist kaum vertretbar Klassenstärken steigen; Schule/Hort befinden sich im sozialen Spannungsfeld Zahl der Integrationsschüler wächst (sozial-emotionaler Bereich) momentan 30 diagnostizierte Schüler an der Schule erhöhter Raumbedarf, um Konflikte räumlich entspannen zu können und für Kleingruppenarbeit größte Problem Größe des Pausenhofes zu klein Schule Portitz - Schülerzahlen - IST-Stand werden aktualisiert; für die zukünftigen Jahre werden Prognosezahlen verwendet - eine Erweiterung des Pausenhofes ist nicht mgl. Zustimmung mit Anmerkungen: Aktualisierung des Schülerzahlen notwendig in den kommenden Schuljahren wird es keinen Rückgang der Schülerzahlen geben Maßnahmen notwendig Kapazität der GS Portitz ausgereizt ein weiterer Schulstandort sollte schnellstmöglich im gemeinsamen Schulbezirk entstehen A.-Lindgren-Schule Bemerkungen - Schülerzahlen - IST-Stand werden aktualisiert; für die zukünftigen Jahre werden Prognosezahlen verwendet - es wird ein weiterer Schulstandort in der Theklaer Straße 188 vorgesehen Zustimmung mit Anmerkungen: eine knappe Überbelegung kann durch Doppelnutzung von Schul- und Horträumen kompensiert werden - kann so bestätigt werden eine angedachte Verlagerung der zwei - solange alle Schüler aus dem LRS-Klassen wird seitens der Schul- Schulbezirk einen Grundschulplatz erhalten und die räumlichen konferenz abgelehnt Bedingungen durch die Schule als ausreichend eingeschätzt werden, wird es keine Verlagerung der LRS-Klassen geben 66. Schule keine Stellungnahme abgegeben Schule Ernst-Pinkert-Schule Inhalt Bemerkungen - Zustimmung mit Anmerkungen: Aktualisierung der Schülerzahlen - Schülerzahlen - IST-Stand werden aktualisiert; für die zukünftigen Jahre werden Prognosezahlen verwendet - Sanierung des Hauses 2 ist abhängig von der Fertigstellung und dem Umzug des SEB; Sanitäranlagen werden entsprechend der Schülerzahl mit berücksichtigt Modernisierung und Sanierung des 2. - nach Sanierung des Hauses 2 ist die Modernisierung des zweiten Schulhofes inkl. Außensportanlage Schulhofes notwendig Planungssicherheit und Sanierung des Gebäude 2 der E.-Pinkert-Schule mit moderner Ausstattung und der Schülerzahl angepassten Sanitäranlagen Modernisierung / Neubau der Turnhalle Verkehrswege entlang der Martinstraße mit Überquerungsmöglichkeiten (Fußgängerüberweg) und Halteverbote in Kreuzungslage Th.-Körner-Schule - Herrichtung (evtl. Neubau) der Sporthalle wird nach der Sanierung des Hauses mit berücksichtigt - wird im Rahmen der AG Schulwegsicherheit geprüft Zustimmung mit Anmerkungen: Aktualisierung der Schülerzahlen - Schülerzahlen - IST-Stand werden aktualisiert; für die zukünftigen Jahre werden Prognosezahlen verwendet Schulbezirk der Th.-Körner-Schule soll komplett so erhalten bleiben - momentan wird am Schulbezirk (gemeinsamer SB) der Schule nichts verändert - ist eine Regelung des SchulGeschwisterkinder sollen weiterhin die gleiche Schule besuchen können leiters - entsprechend dem KapazitätsSchulanmeldungen an der Th.Körner-Schule sind steigend mehr richtwert kann die Schule 4-zügig geführt werden Entscheidung als 2 Klassen möchten mehr über die Aufnahme trifft der Klassen eröffnen (3 Klassen) Schulleiter gemeinsam mit der SBA-L B.-Grimm-Schule Zustimmung 24. Schule Zustimmung mit Anmerkungen: keine Aktualisierung der Schülerzahlen - Schülerzahlen - IST-Stand werden aktualisiert; für die zukünftigen Jahre werden Prognosezahlen verwendet Erwartung von steigenden Schülerzahlen durch die derzeitige demografische Entwicklung / steigende Flüchtlingszahlen - kann so für das gesamte Stadtgebiet bestätigt werden, jedoch gibt es Schwerpunktgebiete Gelder für Stilllegung und Sicherstellung v. Schulgebäuden sollten in die Sanierung der Schulen - Stilllegungen und Sicherstellung von Schulgebäuden gibt es kaum noch viele sind wieder in Betrieb fließen Ch.-Arnold-Schule genommen worden Anmerkungen zum SNP: - Bewältigung der Vierzügigkeit nur durch Doppelnutzung von Räumen zw. Hort und Schule - Doppelnutzungen von Schul- und Horträumen werden für die Festlegung von Kapazitätsrichtwerten mit eingerechnet - richtig - Schule läuft an der Kapazitätsobergrenze - Turnhallenkapazität ist zu klein Mitnutzung der großen Sporthalle am Gymnasium und Neubau einer Sporthalle durch ein Investor ist avisiert Speiseraumkapazität (85 m²) und - Speisraumkapazität von derzeit 92 m² wird mit einem zusätzl. Raum von 60 m² erhöht gesamt: 152 m² Kapazität des Werkraumes (16 Plätze) - in Anlehnung an die Schulbaurichtlinie ist ein Werkraum mit 16 Arbeitsplätzen für eine 4-zügige GS ausreichend sowie des Computerkabinetts (12 Plätze) - bei nicht ausreichenden Computern Möglichkeit von Leptops nutzen keine weiteren Räume f. Personal und - eine Prüfung zur Aufstellung zur Lagerung von Unterrichtsmaterial; weiterer Schülergarderoben läuft Schülergarderoben bei 51.63 - im SJ 2015/16 lernen 395 Schüler in 17 Klassen vorhandene Kapazität ist nicht ausreichend organisatorisch an Grenzen stoßend - durch die Doppelnutzung von Horträumen funktioniert die Hortarbeit nur noch eingeschränkt wird deutlich bei Klassenteilung (z.B. Werken; Fördern), wenn der Hort nicht übernehmen kann, weil die Räume fehlen - in ähnlichen Fällen funktioniert die Organisation der Doppelnutzung - Schülerzahlen unrealistisch Aktualisierung notwendig - Schülerzahlen - IST-Stand werden aktualisiert; für die zukünftigen Jahre werden Prognosezahlen verwendet - Warum können die Schulbezirke nicht an - Schulbezirke können variiert und an der Kapazität ausgerichtet der Kapazität der Schulen ausgerichtet im vorliegendem Fall werden, um eine Aufstockung der Klassen zu werden wurde es versucht energische verhindern ? Ablehnung (Verhinderung) durch den Ortschaftsrat Engelsdorf Grundschule Mölkau - Könnte man nicht überlegen, dass Kinder der umliegenden OT Kleinpösna, Hirschfeld und Althen mit einem seperaten Schulbus nach Paunsdorf zu fahren, um dort freie Kapazitäten zu nutzen ? - die Schulwege sind in dem Fall zu lang - Einsatz eines Schulbusses wird nicht als verhältnismäßig und geeignetes Mittel gesehen - ein Anstieg der GS auf eine Fünfzügigkeit wird abgelehnt - wird zur Kenntnis genommen Zustimmung mit Anmerkungen: Aktualisierung der Schülerzahlen GS verfügt über keine Aula / MZR - Schülerzahlen - IST-Stand werden aktualisiert; für die zukünftigen Jahre werden Prognosezahlen verwendet - mit dem Anbau (Neubau) an der und Gruppenräume Garderoben sind ausgeschöpft Raum 24 muss als FUR erhalten ! Ethik und Religion; Schuleingangsphase; Förderung von Integrationskinder und DAZUnterricht Speiseraum wird von einem Teil Grundschülern und Oberschülern genutzt beengte Verhältnisse dringende Speiseraumerweiterung bei Kapazitätserweiterung der OS Mölkau Auslagerung der in der GS befindlichen FUR damit Kapazitäten schaffen Kapazitätsgrenze im Hortgebäude „Rappelkiste“ ist ausgereizt Hortneubau muss zeitnah erfolgen 74. Schule OS Mölkau werden nach Auszug der Oberschule freie Kapazitäten in der GS geschaffen - in den Anbau der Oberschule wird eine Mensa mit eingebaut, so dass sich die Verhältnisse verbessern werden - avisierte Fertigstellung des Hortneubau´s ist für SJ-Beginn 2017/18 vorgesehen Zustimmung mit Anmerkungen: 2 DAZ-Klassen mit 44 Schülern an der Schule Keller ist immer noch nicht nutzbar (nach Sanierung) 13 Klassen an der Schule in Klassenstufe 1 und 2 sind Kapazitäten ausgeschöpft ab SJ 2016/17 sind 14 Klassen geplant zieht Doppelnutzung zw. Schule und Hort nach sich H.-C.-Andersen-Schule Zustimmung W.-Wander-Schule keine Stellungnahme abgegeben Schule am Rabet keine Stellungnahme abgegeben A.-Bebel-Schule keine Stellungnahme abgegeben - kann so bestätigt werden - die Austrocknung des Kellers dauert ca. 5 Jahre - kann so bestätigt werden zur Kenntnis genommen Schule Inhalt Bemerkungen 77. Schule Zustimmung Wilhelm-Busch-Schule Hinweis: Da weniger Eltern ihre Kinder an der Schule anmelden soll der Schulbezirk um fünf Straßen erweitert werden. Als Option käme ein gemeinsamer Schulbezirk mit der August-Bebel-Schule oder der Pablo-Neruda-Schule in Betracht. Auch können einzelne Horträume zu Klassenräumen umgenutzt werden sowie ggf. ein Schulneubau vorgesehen werden. Die Festlegung der Schulbezirksgrenzen erfolgt in Betrachtung der Planzahlen. Im Schulbezirk der W-Busch-Schule müssten dem gemäß mehr Kinder auf die Schule gehen, als tatsächlich angemeldet werden. Abn dieser Schule wurde ohne Wissen des Schulträgers eine zweite DaZ-Klasse eingerichtet, was letztlich eine Überbelegung bedeutet. Ob hier eine Schulbezirksänderung möglich ist, kann erst im Rahmen der Erarbeitung der -Satzung Schulbezirke- für das Schuljahr 2017/18 geprüft werden. Bei Möglichkeit wird eine Änderung erfolgen. Franz-Mehring-Schule Zustimmung Heinrich-Mann-Schule Nach Kenntnisnahme und Prüfung der Fortschreibung der Schulnetzplanung wird keine Stellungnahme abgegeben. Schule Liebertwolkwitz Stellungnahme vom Arbeitskreis Eltern und Lehrer der Schule: Die zahl der Erstklässler für 2015/16 stimmt nicht. Es wurden 48 Schüler statt 43 eingeschult. Erforderlich sind: -Sanierung der Schule -Schulhofgestaltung -Anbau an TH für Geräte, der vorhandene ist zu klein -durch eigenständiges Hortgebäude, können in Schule FUR eingerichtet und jahrgangsübergreifender Unterricht gestaltet werden. Der Entwurf SNP wurde im Juli 2015 zur Stellungnahme ausgereicht. Hier waren für das Sj. 15/16 Planzahlen enthalten. Die tatsächlichen Zahlen (kamentStatistik) wurden mit der Überarbeitung des SNP übernommen. Die Einordnung von FUR sind grundsätzlich im SG Schulnetzplanung zwecks Genehmigung zu beantragen. Der Anbau für den Hort ist im Rahmen der Umsetzung der schulbaumaßnahmen mit vorgesehen. Schule Schule Connewitz Inhalt - Zustimmung mit Anmerkungen: Aktualisierung der Schülerzahlen Berücksichtigung der 6. regionalisierten Bevölkerungsprognose Integrationen und die derzeitige Migrationsbewegung fordert einen erhöhter Platzbedarf innerhalb der vorhandenen Kapazitäten und zusätzlich materielle und personelle Untersetzung Betreuung der ersten Klassen erfolgt durch Doppelnutzung des Klassenraumes Zweifachnutzung steht dem Ausgleich der Schüler zum Schulalltag entgegen und dem Anrecht auf päd. wertvolle Betreuung Überschreitung der Kapazitätsgrenze lehnt Schulkonferenz ab wg. infrastrukturellen Voraussetzungen des Gebäudes Speiseraumkapazität nicht ausreichend Sanitäranlagen dringende Sanierung notwendig Schulhoffläche ist ausgelastet und grenzwertig 9. Schule - Schülerzahlen - IST-Stand werden aktualisiert; für die zukünftigen Jahre werden Prognosezahlen verwendet - Integrationen werden berücksichtigt und es werden zukünftig zusätzliche Kapazitäten geschaffen - eine Doppelnutzung von Klassenräumen ist mit der Fachabteilung Hort abgestimmt auch in doppelt genutzten Räumen kann eine pädagogisch wertvolle Arbeit geleistet werden - im SEP ist der Kapazitätsrichtwert ausgewiesen eine Überschreitung bis zu 120 % ist zumutbar - eine Prüfung aus baulicher Sicht erfolgt - muss in die Werthaltungsmaßnahmen aufgenommen werden Zustimmung mit Anmerkungen: Verbleib auf längere Sicht LRSStützpunktschule Schwerpunktsetzung „Integration“ statt extensive Kapazitätserweiterung in den Förderschulen setzt eine Überarbeitung der Schulbaurichtlinie voraus Schaffung gemeinsamer Schulbezirke sollte weiter geprüft und genutzt werden sinnvolle Lenkung der Schülerströme Marienbrunner Grundschule Bemerkungen - es gibt keine Absicht, die LRSKlassen wieder zu verlagern - so weit wie es geht, werden bei baulichen Maßnahmen auch diese Belange mit berücksichtigt - diesem Punkt kann zugestimmt werden Zustimmung mit Anmerkungen: Aktualisierung der Schülerzahlen Erwartung von steigenden Schülerzahlen durch die derzeitig steigenden Flüchtlingszahlen Klassenstärken müssten auf 24 Schüler heruntergesetzt werden nur so können die method.didaktischen Anforderungen an guten Unterricht umgesetzt werden - Schülerzahlen - IST-Stand werden aktualisiert; für die zukünftigen Jahre werden Prognosezahlen verwendet - Integrationen werden berücksichtigt und es werden zukünftig zusätzliche Kapazitäten geschaffen - über die Klassenstärke (Senkung der Schülerzahl pro Klasse) entscheidet das Kultusministerium und nicht der Schulträger rechtzeitige Planung der Räumlichkeiten, Gebäudeauslastung und entspr. Personalplanung ist dringend notwendig 3. Schule Zustimmung mit Anmerkungen: Aktualisierung der Schülerzahlen Erwartung von steigenden Schülerzahlen durch die derzeitige demografische Entwicklung / steigende Flüchtlingszahlen Schuljahr 2016/17 ist Planansatz 156 Erstklässler und Anmeldungen liegen bereits für 225 Schüler vor Diskrepanz schnellst mögliche Ertüchtigung des ehem. Gebäudes der 3. Schule und an der Zeitschiene festhalten (ab 2018 Nutzung des Schulgebäudes) Forderung der gerechten Verteilung der neu angemeldeten Erstklässler im gemeinsamen Schulbezirk im SJ 2016/17 können max. sechs 1. Klassen aufgenommen werden es gibt 2 DAZ-Klassen an der Schule 8. Schule - Planungen im Schulgebäude können entsprechend der vorhandenen Räumlichkeiten nach Absprache durchgeführt werden - Personalplanungen (Lehrer) werden nicht vom Schulträger durchgeführt sondern vom Kultusministerium / SBA-L Zustimmung - Schülerzahlen - IST-Stand werden aktualisiert; für die zukünftigen Jahre werden Prognosezahlen verwendet - an der Sanierung des ehem. Gebäudes der 3. Schule und der Zeitschiene wird festgehalten - im gemeinsamen Schulbezirk ist für die Verteilung der Schulleiter gemeinsam mit der Bildungsagentur zuständig - 2 DAZ-Klassen können bestätigt werden - wird zur Kenntnis genommen Schule Inhalt Schule am Adler Zustimmung Neue Grundschule sollte vierzügig sein. 60. Schule Hinweise: - Aktualisierung der Schülerzahlen S. 81 Tab. 37 Es sind keine sinkenden Schülerzahlen für die Schule zu erwarten. Anmeldungen für 2016/17 = 83 Kinder Bemerkungen Die Vierzügigkeit ist vorgesehen. Die Zahlen sind ermittelte Planzahlen auf Grundlage der Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik und Wahlen. Die Schülerzahl ist eine Richtgröße. Damit wird aufgezeigt, dass die Schule eine stabile Größe ist. Das schließt eine Veränderung der tatsächlichen Schülerzahl nicht aus. Innerstädtische Umzüge oder andere nicht planbare Prozesse können dazu führen, dass sich die Schülerzahl ggf. auch rapide ändert. Darauf muss dann individuell reagiert werden. Im vorliegenden Fall wird ab 2017/18 die Notwendigkeit der Bereitstellung eines Containers für Klassenräume erforderlich. - Es sind 3 Räume wegen Brandschutz nur mit 24 Schülern belegbar. - Die Verbesserung der Gesamtsituation bis 2023 ist nicht akzeptabel. Nach vorheriger Planung sollte die Umgestaltung bereits 2012 abgeschlossen sein. Die Anzahl der Räume wurde geändert. Die Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten ist stadtweit nach Priorität gelistet. Bis zur Realisierung der Neugestaltung des Schulstandortes, muss ein zusätzliches Interim (s.o.) am Standort eingeordnet werden - Das Ziel Hort,Sanitär und Speiseversorgung im Schulgebäude zu vereinen entsprechen nicht den Vorstellungen der Schulkonferenz und widersprechen zudem in der Vergangenheit getroffenenn Absprachen mit dem AfJFB. Im April 2015 fand eine Gesprächsrunde mit Hort, Elternrat,Förderverein, dem AfJFB sowie Statdrätin Frau Heller, Stadtrat Herrn Weickert und dem OR-Vorsitzenden Herrn Kopp statt. Dort wurde die folgende Zielstellung bestätigt: - Erweiterung und Anpassung der Kapazität der Schule. - Anbau mit Speiseraum und Turnhalle - Verbleib des Hortes in der Schönbergstraße, da optimale Bedingungen für den Freizeitbereich gegeben sind. Im Protokoll zur Beratung stellt die Schule die aktuelle Situation vor und macht darauf aufmerksam, dass die alte Planung (Anbau/Erweiterung) nicht mehr aktuell ist. Es wird darauf verwiesen, dass Klassenräume benötigt werden und sich in der Praxis die Trennung von Hort und Schule bewährt haben. Diese Trennung soll bestehen bleiben. Es wird ein Anbau für Speiseversorgung und eine Sporthalle für die Schule gewünscht. Seitens des AfJFB war das Sachgebiet Bau vertreten. Hier wurde geäußert, dass für den Erweiterungsbau Planungsmittel für das Jahr 2016 vorgesehen sind. Der Tenor der Beratung ging dahin, dass die Prioritätenliste und der Schulnetzplan abgewarten werden sollen. Sollte die 60. Schule in der Prioritätenliste weiter oben liegen, besteht Einigkeit darüber, durch ggf. verschiedene Aktivitäten die notwendige bauliche Weiterentwicklung der 60. Schule im Fokus zu halten. Eine Anzeige der Wünsche (weitere Horttrennung) bzw. Abstimmung mit der Schulnetzplanung erfolgte bisher nicht. Es wird an der Neugestaltung des Schulstandortes festgehalten. Ob und inwieweit Wünsche der Schule berücksichtigt werden können, wird sich in der Vorbereitung klären. weiteren Zielstellungen: - Verschattung der Fenster Das sind laut Protokoll Wünsche der Schule. - Umgestaltung Schulhof - Gestaltung Außengelände Hort - Ausbau des Dachbodens der Schule für Bücherei - Sanierung der Turnhalle in der Schönbergstraße für den Hort - Erwerb des Grundstücks ehem. Schulgarten der ehem. 14. MS für Kapazitätserweiterung des Hortes. - energetische Sanierung des Schulgebäudes. Schule - Zustimmung zum Neubau einer Weißenfelser Straße vierzügigen Schule mit Sporthalle am Jahrtausendfeld oder adäquader Fläche, ggf. Interim Hierzu erfolgte keine Planung/ Abstimmung mit dem AfJFB. Der Standort Gießerstraße ist hierfür vorgesehen. Aktuell wird eine Planung hierzu erarbeitet. In der Erich-Zeigner-Allee 21 steht hierfür, in - Für die Kapazitätserweiterung ist zwingend die Freifläche für den Hort mietvertaglicher Einigung, eine Fläche der LWB zur Verfügung. zu sichern. Erich-ZeignerSchule - Der gemeinsame Hort mit der Erich-Zeigner-Schule sollte erhalten bleiben, da eine Trennung praktisch kaum umsetzbar ist. Es besteht eine enge Kooperation mit der E.Zeigner-Schule. Das wird auch für die Zukunft so gesehen, da räumlich kaum eine Trennung möglich ist. Das SG Horte des AfJFB favorisiert die Einrichtung von zwei Horten. Das Sachgebiet wird um nochmalige Prüfung des Sachverhalts gebeten. - Für die Sicherung des Sportunterrichts ist eine zusätzliche Dreifeldhalle erforderlich. Zwei Hallen sind vorhanden. Probelmatisch wird es mit jedem Schuljahr, in dem die Schule aufwächst. Es stehen aktuell zwei Hallen zur Verfügung, die nicht ausreichen. Eine weitere halle ist dringend erforderlich. Eine Fläche im Gebiet, in zumutbarer Entfernung (5 min Fußweg) ist hier erforderlich. Es wird aktuell nach Möglichkeiten gesucht. Aktuell ist eine Mitnutzung der Turnhalle des deutschen Sportbundes in der Lauchstädter Straße möglich. SK stimmt dem Neubau einer Zweifeldhalle zu. Es wird bezweifelt, dass die Zweifeldhalle ausreicht und daher auf eine mögliche Dreifeldhalle verwiesen. Die Erich-Zeigner-Schule verfügt über eine Sporthalle mit zwei Feldern mit gesamt 423,36m² Sportfläche. Um den Bedarf für beide Schulen (6 Züge) sichern zu können ist rechnerisch eine Zweifeldhalle mit 810m² Sportfläche erforderlich. Mit dem Bau der neuen Zweifeldhalle wird das Defizit zur vorhandenen Sporthalle ausgeglichen und der Sportbedarf anderer Schulen mit gesichert. Eine neue Sporthalle als Dreifeldhalle ist hier nicht erforderlich. SK stimmt dem Neubau einer vierzügigen Schule am Jahrtausendfeld oder adäquater Fläche zu. Wie ist hier der Zeitplan? Aktuell wird ein Planungsbeschluss für den Standort Gießerstraße erarbeitet. Im Rahmen dessen erfolgt auch die Erarbeitung des Zeitplans. Wie soll die Interimlösung gestaltet werden? Interimlösungen sind Container mit Klassenzimmern, die auf einer geeigneten Fläche im möglichst nahen Umfeld einer Schule temporär aufgestellt werden. Eine Schule führt diese als Außenstelle. 120. Schule Es fehlt die separate Ausweisung der „Schule Weißenfelser Straße“, die ab dem Schuljahr 20125/16 eigenständig ist. Die „Schule Weißenfelser Straße“ ist ab dem 1. August 2015 eigenständig. Der Schulnetzplan wurde jedoch weit vorher erarbeitet und sollte noch vor den Sommerferien 2015 vom Stadtrat beschlossen werden. Mit der Verschiebung der Beschlussfassung und dem Beginn des neuen Schuljahres machte sich auch eine Überarbeitung erforderlich. Die zu verwendende Kamenz-Statistik steht uns für die „Schule Weißenfelser Straße“ erstmals seit Oktober 2015 zur Verfügung. Die Schule wurde in den Plan eingearbeitet. Stellungnahme der SK zu folgenden Punkten: zur Tabelle 37 -Schülerzahlen sind geringer, als die tatsächlichen Anmeldungen. - es entstehen neue Wohnflächen in Groß- und Kleinzschocher, damit wird sich die Schülerzahl weiter erhöhen Die Zahlen sind ermittelte Planzahlen auf Grundlage der Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik und Wahlen. Die Schülerzahl ist eine Richtgröße. Damit wird aufgezeigt, dass die Schule eine stabile Größe ist. Das schließt eine Veränderung der Schülerzahl nicht aus. Innerstädtische Umzüge oder andere nicht planbare Prozesse können dazu führen, dass sich die Schülerzahl ggf. auch rapide ändert. Darauf muss dann individuell reagiert werden. Im Gebiet Groß- und Kleinzschocher werden weiter Grundschulkapazitäten benötigt. Dafür sind der vierzügige Neubau einer Grundschule in der Rolf-Axen-Straße sowie die Erweiterung der 60. Schule vorgesehen. Ggf. muss ein Interimstandort überbrückend zur Verfügung gestellt werden. zur Tabelle 38 -analog zur Tabelle 37 stimmen die Zahlen ebenfalls nicht. -DaZ-Klassen erhöhen zusätzlich die Zahlen. s.o./ Die zum Zeitpunkt der Erarbeitung des SNP vorhandenen DaZ-Klasssen sind eingearbeitet. Was nicht geplant werden kann, ist die aktuelle gravierende Entwicklung der Asylbewerberzahlen. Daraus resultiert dann auch die Zunahme der DaZ-Klassenzahl., die aber nicht explizit geplant werden kann. Hier gibt es hinsichtlich des Bedarfs und des notwendigen pragmatischen Handelns stete Abstimmungen mit der SBAL. Bei Bildung eines Interims an der 120. Schule erwartet die SK einen klaren Informationsfluss und langfristige Einbindung der Schulund Hortleitung. Welche Lösungen sind angedacht, wenn der Ersatzbau für die Schule am Adler nicht zeitgemäß zur Verfügung steht? Dann ist nur ein Interim machbar. Wenn das erforderlich ist, werden Schul- und Hortleitung eingebunden. Mit steigenden Schülerzahlen besteht ein Mehrbedarf an Sportstunden. Aktuell können die 4. Klassen bei bedarf auch die Dreifeldhalle an der Radrennbahn mit nutzen. Aus organisatorischen Gründen ist das aber nur in den ersten beiden Unterrichtsstunden Die Sporthalle an der 120. Schule reicht für den Sportbedarf nicht aus. Die nächste Sporthalle befindet sich an der Radrennbahn. Das erfordert lange Wege. Das AGM wurde um Prüfung der möglichen Erweiterung/Neubau der Sporthalle am Standort gebeten. Ein Ergebnis steht noch aus. Hinsichtlich der Einordnung der Unterrichtsstunden in der SH an der Schule am Auwald möglich . Eine Zusage der Stadt ist dafür notwendig. Radrennbahn, muss die Schulleitung den Bedarf an das AGM richten. Hier erfolgt die Nutzungsplanung. Der Sachverhalt wurde zwecks Lösungsfindung an das AGM vermittelt Die energetische Sanierung der 120. Schule ist weiter dringend geboten. Das steht nicht im SNP Es wird um eine Stellungnahme zur geplanten Sanierung gebeten. Der SNP stellt die Schülertzahlentwicklung dar. Es werden Kapazitätsbedarfe und deren Verringerung oder zusätzliche Schaffung dargestellt. Sanierungen in bestehenden Schulhäusern können erwähnt werden, sind aber nicht Bestandteil der Schulnetzplanung. Die Information zur aktuellen ZeitleisteUmsetzung der energetischen Sanierung geht von einem Planungsbeginn in 2016 aus Im Handlungsbedarf stehtOptimierung der Raumkapazität im Bedarfsfall. Das wird bereits praktiziert. Seit Jahren finden Abstimmungen mit dem Hort statt. Für die nächsten Jahre stehen im Fokus die Baumaßnahmen -Mensa -Fenster -Trockenlegung des Gebäudes. Einzig über die Optimierung der Raumnutzung, ist eine Sicherung des Bedarfs möglich. Die Maßnahmen dafür sind vorgesehen. Schule Inhalt 78. Schule Zustimmung 90. Schule Hinweis: Aufgrund stetig steigender Schülerzahlen ist es Ziel die 90. Schule weiterhin zu erhalten. Sie ist für die Bedarfssicherung notwendig. Um den Bedarf in Schulbezirk flexibel gestalten zu können, wird eine Möglichkleit in der Änderung der Schulbezirksgrenze gesehen. 85. Schule Hinweise: - Das Schulhaus bedarf einer dringenden, einschließlich energetischen Sanierung, welche bis zum Sj. 16/17 abgeschlossen sein soll. Der Schulhof muss ebenfalls dringend saniert und mit Spielgeräten ausgestattet werden. - Dringender Handlungsbedarf wird, aufgrund der stetig steigenden Schülerzahlen in der Bereitstellung von Sporthallenkapazitäten gesehen. Joachim-RingelnatzSchule Anmerkungen: -Die aktuelle Entwicklung der unplanbaren Größenordnungen der Migranten ist nachträglich bei allen Schularten zu betrachten. - Die Fr.-Fröbel-Schule führt zwei DaZKlassen. Um die Phase 1 und 2 der Interation zu gewährleisten sollte die Schule Dreizügig sein. Seite 90: Aktuell hat der Hort 6 separate Horträume. Seite 92: Die Entwicklung des Schüleraufkommens ist abhängig von den tatsächlichen Anmeldungen der Eltern im gemeinsamen Schulbezirk Zum Handlungsbedarf an der J.-RingelnatzSchule: - Schaffung eines Neubaus mit Dreifeldhalle großer Mensa und mindestens zwei allgemeinen Unterrichtsräumen. - Erhöhung der Anzahl der Toiletten und Garderoben ist zeitnah zu prüfen und Bemerkungen Aktuell steht im Vordergrund die Schaffung von zusätzlichen Kapazitäten. Die Sanierung von bestehenden Schulen kann nur nach Priorität erfolgen. Der Sanierungsbedarf am Schulstandort ist gegeben. Um den Sportunterricht sichern zu können, müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Eine schnelle Bereitstellung von zusätzlichen Sporthallenkapazitäten ist nicht möglich. Die Fr.-Fröbel-Schule hat einen Kapazitäts-Richtwert von 3,5. Über die Klassenbildung entscheidet die SBAL. Es gilt die Raumzahl aus der Zuarbeit der Schule für das Schuljahr 2015/16. Eine Reduzierung der horteigenen Räume wurde gemäß Rundschreiben 04/2012 (SchuViS nicht angezeigt/genehmigt. Anmerkung wurde eingefügt. Das Schulhaus wurde bis 2008 komplex saniert. Im gemeinsamen Schulbezirk ist ausreichend Kapazität vorhanden. Die Schule verfügt über eine eigene EinfeldSporthalle. Die Dreifeldhalle ist nicht erforderlich. Die Notwendigkleit wird durch Abteilung 51.6 geprüft. durchzuführen. - 97% sind Hortkinder. Die Freiflächen, separate Hortzimmer und Integrationszimmer haben hohe Priorität. Die Schule und Hort verfügen über ca. 9.000m² Freifläche. Das ist ausreichend. Der Hort sollte 50% des Raumbedarfs an eigenen Räume haben. Das ist hier gegeben. Ein Integrationsraum steht zur Verfügung. - Die Dachsanierung ist in kurzfristige Planung Die Prüfung, Bewertung und aufzunehmen. Entscheidung erfolgt durch 51.6. Zum gemeinsamen Schulbezirk - An allen Standorten sollte das Minimum Dreizügigkeit sein. - dringende Sanierung der Fr.-Fröbel-Schule und 85. Schule, damit Anmeldeverhalten zugunsten einer gleichmäßigen Verteilung beeinflusst wird. Oberschulen: - Begrüßung der Wiedereröffnung der ehem. 55. Schule und neuer Dreifeldhalle Gymnasien: - zeitnahe Sanierung der Klinger-Schule - unbedinge planmäßige Eröffnung der Schule in der Karl-Heine-Straße - Sanierung der ehemaligen. LichtenbergSchule als Gymnasium 91. Schule Der Richtwert für diese Gebäude ist 3,5 züge mit Hort. Davon wird nicht abgewichen. Die Sanierung der Schulen erfolgt im Kontext mit den anderen notwendigen Maßnahmen nach Priorität. Es ist lediglioch eine Zweifeldhalle erforderlich. Ob sie größer ausfallen kann, ist abhängig von der verfügbaren Fläche. Beide Maßnahmen sind in Planung. Gilt als Option, wenn ein späterer Bedarf es erfordert. Der gemeinsame Schulbezirk wird als Möglichkeit der Planungssicherheit und Auslastung beider Schulen betrachtet. Jedoch ist zu beachten, das der direkte Schulweg über die stark befahrene Kiewer Straße führt. Die vorhandene Ampelanlage liegt nicht auf dem direkten Fußweg. Vor einigen jahren sicherte hier eine Verkehrshelferin den sicheren Übergang. Auch gibt es keine direkten Fußweg zwischen Kiewer Straße und Schuleingang Titaniaweg. Sollte es zur Bildung eines gemeinsamen Schulbezirk s kommen, werden von der Verwaltung sichere Schulwege festgelegt. Es ist Aufgabe und Verantwortung der Eltern diesen Schulweg mit ihren Kindern zu üben. Auf der Kiewer Straße befinden sich drei AmpelÜbergänge, jedoch keiner direkt am Titaniaweg. Die Kiewer Straße gehört zum Bundestraßennetz. Die Einordnung einer weiteren Ampel am Titaniaweg wurde in der Vergangenheit mehrfach geprüft. Jeweils mit dem Ergebnis, dass bei Einordnung einer weiteren Ampel der Verkehrsfluss nicht mehr gegeben ist. Schüler der 91. Schule müssen bereits diese Straße queren und das ist nur an den Ampelanlagen möglich sowie auch vorgegeben. Die Zahlen in Tab. 44 für das Sj. 2015/16 entsprechen nicht dem Ist (nicht 59 sondern 80). Auch für das Sj. 2016/17 ist die Zahl geringer als das Ist (nicht 55 sondern 73). Die Zahlen wurden aktualisiert. Die 91. Schule ist grundsätzlich in der Lage die Klassen der 90. Schule im Gebäude unter zu bringen. Der Kapazitätsrichtwert mit 14 Dieses Schulgebäude ist analog der anderen baugleichen Schulgebäude mit einer Klassen bei 3,5 Zügen ist nur unter der Bedingung, dass Fachunterrichtsräume Klassenräume werden bzw. Horträume und Klassenräume gemeinsam genutzt werden müssen. 3,5zügigen Grundschule und Hort belegbar., ohne das die erforderlichen Fachunterrichtsräume Werken und Informatik als Klassenräume genutzt werden müssen. Eine gemeinsame Nutzung der Klassenräume und Horträume ist immer möglich. Bei der 3,5 Zügigkeit verfügt der Hort auch über eigene Räume. Notwendig ist weiterhin die Sanierung des Sanitärstrangs im Grundschulbereich. Schule Miltitz Die SK geht mit dem Entwurf zur Fortschreibung des SNP überein. Es gibt keine Anmerkungen. Friedrich-FröbelSchule Statt dem gemeinsamen Schulbezirk sollte über die Eigenständigkeit jeder Schule dringend nachgedacht werden. Es ist eine unfaire Situation entstanden. An einer sanierten Schule mit musischem Profil würde schließlich jedes Elternteil sein Kind anmelden. Anlmeldezahlen für 2016/17 Ringelnatz-Schule ca. 125 = 5 Klassen Fröbel-Schule ca. 40 = 2 Klassen 85. Schule ca. 60 = 3 Klassen Die Zahlen in Tabelle 44 stimmen nicht mehr. Wenn Eltern vergessen haben ihre Kinder anzumelden, gehen diese aufgrund freier Kapazitäten an die Fröbel-Schule. Es muss nicht aufgeführt werden, um welch Kinder es sich handelt. Außerdem muss die Fröbel-Schule künftig mindestens zweizügig geführt werden, da zwei DaZ-Klassen mit je 20 Kindern existieren und diese Kinder je nach Fortschritt in die bestehenden Klassen integriert werden müssen. Eine Auflösung des emeinsamen Schulbezirks ist nicht vorgesehen. Seitens des SMK wird verstärkt darauf hingewiesen, dass gemeinsame Schulbezirke gebildet werden sollen, damit die Kapazitäten der Schulen optimal genutzt werden können. Für die Klassenbildung ist ausschließlich die SBAL zuständig Diese Zahlen wurden mit der Überarbeitung aktualisiert. Schule 46. Schule Inhalt 1. Prognose der Schülerzahlen in den Eingangsklassen zu niedrig Bemerkungen 1. Zwischen Prognose und Ist besteht eine Diskrepanz, welche sich aus real eintretenden Veränderungen im Zuge der Erarbeitung des SNP ergeben. Diese Veränderungen, sowohl positiv wie auch negativ, können nur schwer abgeschätzt werden. 2. Keine Berücksichtigung der Lern- 2. Die Erarbeitung von Lernausgangsanalysen ist nicht Bestandteil der schulnetzplanerischen ausgangsanalysen der Vorschüler Bewertung von Schulstandorten. 157. Schule 3. 46. Schule wird nicht als DAZStandort benannt 3. Die 46. Schule wurde zum Zeitpunkt der Erarbeitung aufgrund der Angebote LRSFörderung nicht bei der Bildung von DAZKlassen berücksichtigt. 4. Bedarf und Notwendigkeit der Bereitstellung eines Raumes wird angezeigt aber nicht umgesetzt 4. Die Umsetzung konkreter baulicher Maßnahmen kann nur unter der Berücksichtigung der Einordnung in den Jahresvorhabenplan erfolgen. 5. Orientierungswerte mit 22 Schülern pro Klassen kann schon jetzt nicht eingehalten werden 5. Der Wert von 22 Schüler / Klasse zeigt den real eingestellten Durchschnittswert aller Grundschulen der Stadt Leipzig und korreliert mit der Zügigkeit der Schulen. Er stellt damit keinen Orientierungswert für die tatsächliche Klassenbildung dar. 6. Was passiert im Notfall (Brandfall), wenn Kapaziätsüberschreitungen „hingenommen“ werden? 6. In der Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes für die Schulen wird auch die maximal mögliche Belegung bei erforderlicher Räumung im Notfall berücksichtigt. Die konkrete Hausnutzung darf diesen Wert nicht überschreiten. Für die Kapazitätsüberschreitung werden folgende Lösungsvorschläge von Seiten der Schule vorgebracht: 1. Verkleinerung des Schulbezirks in Richtung 172. Schule 1. Die Verkleinerung des Schulbezirks kann nur nur kurzfristig die Raumproblematik lösen, da der Schulplatzbedarf an der 172. Schule ebenfalls ansteigt. Damit besteht dort eigener Bedarf an Raumreserven. 2. Kapazitätserweiterung durch einen neuen Grundschulstandort 2. Diese Möglichkeit wird aus schulnetzplanerischer Sicht begrüßt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bis zur Inbetriebnahme eines weiteren Schulstandortes noch Zeit vergehen wird. Bis dahin sind Überbelegungen in den Objekten zu kompensieren. 3. Verlagerung der 57. Schule in das Objekt Uhlandstraße nach dem Auszug der dortigen Käthe-KollwitzSchule 3. Der Umzug der Oberschule wird als nicht zielführend angesehen, da der jetzige Gesamtstandort für eine Grundschule mit Hort als zu groß eingeschätzt wird. Bei ausschließlicher Nutzung des Objektes würden zu viele Räume nicht benötigt. 4. Auslagerung des Hortes in ein separates Gebäude 4. Eine räumliche Trennung von Schule und Hort sollte nicht vollzogen werden, da die Zielstellungen der Ganztagesangebote bzw. stärker verzahnten Zusammenarbeit beider Institutionen dadurch behindert wird. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden finanziellen Bedarfe im Bereich der sozialen Infrastruktur ist die Bau eines zusätzlichen neuen Hort nicht darstellbar. 172. Schule 1. Nutzung der Schülerzahlen aus dem SJ 2014/15 1. In der Überarbeitung des SNP werden die Zahlen des Schuljahres 2015/16 verwendet. 2. Auf Seite 102 ausgewiesen Schülerzahl mit 63 Schüler in zu niedrig angesetzt. 2. Das Diagramm kann bei künftigen Jahren nur Prognosen verwenden. Die tatsächliche Schülerzahl wird mit der „Kamenz-Statistik“ festgesetzt. 3. Durch divergierende Raumkonzepte von Schule und Hort können Funktionsräume kurzfristig nicht mehr zu Verfügung stehen. Mit Hinblick auf den Bildungsauftrag soll auf eine vorrangige Berücksichtigung der Schule hingewiesen werden. 3. Ein Hinweis auf die vorrangige Berücksichtigung der Schule erfolgt nicht. Es ist davon auszugehen, dass es hier eine gemeinsame Bedarfsentwicklung von Schule und Hort geben muss, die sich an den Notwendigkeiten beider Nutzer orientiert. 4. Der Hinweis auf eine Veränderung des Schulbezirkes ist aufgrund eigener Bedarfssteigerung nicht angezeigt. 4. Die Veränderung von Schulbezirken muss in diesem Bereich auch andere angrenzende Schulbezirke berücksichtigen. Damit kann es dann möglich sein, den Schulbezirke zwischen der 172. Schule und der 157. Schule zu verändern. 5. Bildung von DAZ-Klassen muss bei der Analyse Berücksichtigung finden. 5. Die Entwicklung von DAZ-Klassen wird in den kommenden Planungsphasen eine wesentliche stärker Bedeutung erlangen. 1. kein gemeinsamer Schulbezirk Es werden Probleme bei der Wahl geeigneten Form eines Auswahlverfahrens erwartet, welches dazu führen könnte, dass Kinder aus Gundorf nicht in der Schule sondern in Böhlitz-Ehrenberg beschult werden würden. 1. Auch wenn ein Losverfahren die juristisch sauberste Auswahlmethode darstellt, wären Fragen der Erreichbarkeit von Schulen ein weiteres nicht zu vernachlässigendes Kriterium. Von daher ist nicht zu erwarten, dass bei der Lage der beiden Grundschulen zueinander die die Entfernungsregelung nicht herangezogen werden würde. Das ist bei den bereits vorhandenen gemeinsamen Schulbezirken ebenfalls der Fall. 2. fehlerhafte Bedarfsprognose für BEH und Gundorf Es wird argumentiert, dass sich die tatsächliche Anmeldungen und Beschulungen in der Schule Gundorf niedriger darstellen, als prognostiziert. 2. Die Vorausschau des SNP hat sich an der Bevölkerungsprognose der Stadt Leipzig zu orientieren. Prognostizierte Werte stellen Erwartungen dar, die sich in der Realität aufgrund nicht beeinflussbarer Faktoren verändern können. Die niedriger ausfallendes Anmeldungszahlen stellen solche Abweichungen dar. 3. abgeleiteter Handlungsbedarf ist unschlüssig Es wird nicht gesehen, dass die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks eine Bedarfsabdeckung erreichen kann. 3. Die prognostizierten Überschreitungen treffen erfahrungsgemäß nicht immer zur gleichen zeit an allen Schulen ein, sondern staffeln sich. In einem gemeinsamen Schulbezirk kann mit der Verteilung von Mehrbedarfen aufgrund der flexibleren Klassenbildung schneller reagiert Schule BöhlitzEhrenberg Schule Gundorf werden. Schule Rückmarsdorf 4. Alternative zum gemeinsamen Schulbezirk Veränderung der Schulbezirksgrenze in Richtung BEH. 4. Die Veränderung des gemeinsamen Schulbezirk in Richtung BEH benötigt ca. 2 Jahre. Bereits aktuell wird die Schülerzahlentwicklung jährlich bewertet und dahingehend geprüft, ob ein Veränderungsbedarf besteht. Aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten ist eine schnelle Reaktion auf kurzfristige Änderung damit aber nicht möglich, zumal die Schule aufgrund der Einzügigkeit über keine räumlichen Reserven verfügt. 1. Die Notwendigkeit der Erweiterung der Räumlichkeiten für Schule und Hort wird gesehen. Unter anderem wird der Ausbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung gefordert. Weiterhin wird aufgrund der starken Nutzung aller Gebäudeteile die Fortführung der Werterhaltung angemahnt. 1. Die Verwaltung wird noch in 2015 in einem Ortstermin die Möglichkeiten der baulichen Verbesserung im Bestand prüfen und daraus ableitend weitere Schritte entwickeln. Schule Inhalt Wilhelm-HauffSchule Zum vorgegeben Zeitpunkt konnte keine Stellungnahme der Schulkonferenz erhalten werden. 39. Schule Zustimmung ohne weitere Hinweise Paul-RobesonSchule Zustimmung ohne weitere Hinweise Schule Stahmeln Bei der Konzentration der Schule auf den Standort am Windmühlenweg sollen folgende Aspekte ihre Berücksichtigung finden. Länge der Schulwege Ausbau der Fußwege im Bereich der Schule am Opferweg Schaffung einer Querungsmöglichkeit am „Mittleren Ring“ Erweiterung der Ampel zur Querung der alten B6 Alfred-KästnerSchule Die Schulkonferenz gibt keine Stellungnahme ab. Bemerkungen Es gibt eine Verständigung von Schulleitung und den Schulelternsprechern zur Schulnetzplanung. Danach bestehen keine Einwände. Die Hinweise werden bereist in den Planungsvorbereitungen zur Schule am Opferweg berücksichtigt. Hinweise zu einzelne konkreten Maßnahmen müssen im Rahmen der langfristigen Straßen und Wegeplanung der Stadt Leipzig priorisiert werden. Schule Inhalt Bemerkungen Geschwister-Scholl- keine Stellungnahme eingegangen Schule Erich KästnerSchule 1.Vorschlag zur Weiternutzung des Altgebäudes der Erich KästnerSchule als eigenständige Schule. 1.Die Überlegung zur Führung des Altgebäudes als künftig eigenständige Schule wird aktuell in Erwägung gezogen. Dazu ist es aber notwendig, den Anteil eigener Klassen auf ein pädagogisch und wirtschaftlich sinnfälliges Niveau zu bringen. Bis dahin ist die Zuordnung als Vorinterim, wie an anderen Stellen bereits praktiziert, ein Lösung. 2.Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks wird nicht als Lösung angesehen, da kein Entlastung der Erich Kästner-Schule erwartet wird. 2. Aufgrund der relativ kleinteiligen und sich jährlich verändernden Bedarfssituation im Bereich Gohlis-Mitte, mit künftig 3 möglichen GS-Standorten ist eine annähernd gleiche Verteilung des Schüleraufkommen mit herkömmlichen Schulbezirken nicht zu erreichen. Die Erfahrungen aus dem gemeinsamen SB Mitte zeigen, dass mit einem gemeinsamen SB deutlich flexibler auf die Bedarfe reagiert werden kann. Voraussetzung ist eine vergleichbare „Ausstattungsqualität“ der vorhanden Schulgebäude. Hans-Kroch-Schule Stellungnahme bezieht nur als Zustimmung auf die Bildung des gemeinsamen Schulbezirks Karl-LiebknechtSchule 1. Es wird im SNP von einer höheren Auslastung gesprochen. Der Mehrbedarf wird mit 10 Klassen beziffert. Die Schule ist vierzügig ausgelegt. Die Stadt stellt sofortige Gelder für die Renovierung der Hans-KrochSchule zur Verfügung. Die Sanierung erfolgt zeitnah. Es wird eine Aussage zum Bau einer Schule in Wiederitzsch gefordert. Adam-FriedrichOeser-Schule Stellungnahme bezieht sich mit der Zustimmung auf die Veränderung der Schulbezirksgrenzen. Die Aufnahmekapazitäten der Schule werden damit und der Bildung der DAZ-Klasse als erschöpft angesehen. Carl-von-LinnéSchule Zustimmung 1. Berücksichtigung der neu sanierten Wohnbereiche in der Gedickestraße bzw. Steyberweg beim prognostizierten Schüleraufkommen. 1. Auf die höhere Bedarfsnachfrage soll mit der Bildung des gemeinsamen Schulbezirkes reagiert werden. Nur damit wird es möglich sein, in den nächsten Jahren die Kapazität der Schule im Rahmen zu halten. Die Einordnung von Mitteln zu Sanierung der Hans-Kroch-Schule muss in der Gesamtbetrachtung der Schulhausbedarf der Stadt Leipzig betrachtet werden. Über eine Priorisierung kann eine Einordnung von Mitteln erfolgen. Die Aussage für einen Schulbau in Wiederitzsch muss im Zuge der langfristigen Mittel- und Vorhabenplanung erfolgen und hat aktuelle Entwicklungsprozesse zu berücksichtigen. 1. Soweit möglich, erfolgt die Berücksichtigung von möglichen Potentialflächen in der Bevölkerungsprognose. 33. Schule liegt nicht vor Schule Seehausen Die bestehenden Möglichkeiten der Es besteht die Abasicht, in Seehausen eine Schule lassen gegenwärtig nur eine Einzügigkeit zu. Künftige Entwicklungen im Einzugsbereich lassen eine höheren Bedarf erwarten. Schule Wiederitzsch Kein Votum der Schulkonferenz Hort-Kita-Kombination neu zu schaffen. Damit ist eine Entlastung der Raumsituation denkbar, wonach die Schule dann, jetzt durch den Hort genutzte Räumlichkeiten, nutzen kann. Synopse zu den Stellungnahmen der Oberschulen und Gymnasien Schule Inhalt Bemerkungen 84. Schule Es wird der Erhalt der 84. Schule am Standort begrüßt. Eine zeitnahe äußere und innrere Sanierung der Schule wird gefordert. Derzeit ist die Kapazität mit 16 Kassen plus 2 DaZ-Klassen erreicht bzw. überschritten. Wie fast jedes Schulhaus in Grünau bedarf dieses Gebäude einer komplexen Sanierung. Dieses Erfordernis kann nur im Kontext mit anderen notwendigen Maßnahmen eingeordnet werden. Schule am Adler Zustimmung Hinweise: - Sanitär auf allen Etagen - weitere FUR zur Unterrichts-sicherung - Sporthallenkapazitäten sichern - personellen und sächlichen Voraussetzungen für Integration/ Migration /Einzelförderung sichern - Sanierung Keller, Dachausbau und Einrichtung Mensa dringend erforderlich Nach Auszug der Grundschule ist eine Anpassung der Oberschule an die höhere Kapazität erforderlich. In Vorbereitung dazu werden die Maßnahmen abgestimmt. 125. Schule Zustimmung Hinweise: Der Neubau einer Sporthalle ist erforderlich. Aktuell muss der Sport in drei Hallen realisiert werden. Hierbei müssen im Stundenumfang Wegezeiten eingeplant werden. Das ist nur möglich, wenn im stark bebauten Gebiet, in Nähe der Schule, eine verfügbare Fläche gefunden werden kann. Ist das nicht möglich, muss der Sportunterricht weiterhin in andern Sporthallen erfolgen. Dabei sind die Sporthallen an anderen neuen Schulstandorten mit zu berücksichtigen. Geschwister-SchollSK begrüßt und unterstützt die langfristige Schule Liebertwolkwitz Schulnetzplanung Es wird davon ausgegangen, dass die Schule gemäß der Vereinbarung von SBAL und Schulträger dreizügig geführt. Handlungsbedarf im Gebäude: Die begonnene Sanierung des Kellergeschosses soll ohne Unterbrechung weitergeführt werden, damit die so geschaffenen Gruppenräume der Schule zügig zur Verfügung stehen können. Die Vereinbarung zur Dreizügigkeit bleibt bestehen. Die Sanierung des Kellergeschosses wird im Rahmen der Bauunterhaltung weitergeführt. Schule am Weißeplatz Es wird der Bedarf für eine Erweiterung der Schulhoffläche angemeldet. Die vorhandene Schulhoffläche reicht für eine Zweizügige Oberschule mit 14 Kassen (2 Klassen Überbelegung) aus. In unmittelbarer Nähe ist außer dem „Weißeplatz“, der unter Denkmalschutz steht, keine weiter Freifläche vorhanden. Das Schreiben wird zwecks Klärung der Schulhofgröße an die Abteilung Bau und Ausbildungsförderung übergeben. Paul-Robeson-Schule 1. Favorisiert die Aufstellung von Containern auf dem Schulgelände 1. Die entsprechende Einrichtungsvorlage ist im Geschäftsgang. 2. Der Auszug der Grundschule sollte schnellstens vollzogen werden. 2. Der Auszug kann erst mit der Inbetriebnahme des Objektes Opferweg realisiert werden. 3. Es wird weiterer Sanierungsbedarf im Haupthaus gesehen. 3. Die erfolgt die Einordnung der Maßnahme in die Priotiätenliste. Schule Wiederitzsch 1. Anzahl der genutzten Räume ist zu korrigieren 1. Die Überarbeitung der Daten erfolgt. 2. Handlungsbedarf zur Erweiterung der bestehenden Kapazitäten am Schulstandort für Grund- und Oberschule. 2. Das AfJFB untersucht aktuell die Erweiterungsmöglichkeiten am Standort. Sportoberschule Bestätigung ohne weitere Hinweise 68. Schule 1. Die Baubeschreibung der Schule liegt für eine 3-zügige Oberschule vor. Die aktuelle Beschreibung erfolgt für eine3,5-Zügigkeit. 1. Die Rückführung auf die geplante Zügigkeit der Schule kann erst mit der Bereitstellung weiterer Schulhauskapazitäten in der Stadt Leipzig erfolgen. Bis dahin ist eine Überbelegung notwendig. 2. Oberschulen sollten nicht mehr als dreizügig geführt werden. Begründet wird das mit: - inhaltlichen Aspekten - Schülerklientel benötigt individuelles Feingefühl - Lehrpersonal hat neben dem Unterricht eine breites Feld an Erziehungsarbeit zu leisten - Es darf zu keiner Konzentration von Schwerpunktschülern kommen. 2. Die aufgeführten Aspekte treffen in dieser Form auf jede Schulart zu und sind nicht schulartspezifisch anzusehen. Georg-SchumannSchule Die räumliche Situation am Standort wird als problematisch gesehen. Eine Erweiterung der Schülerschaft wird aufgrund der bestehenden Fehlbedarfe als nicht möglich gesehen. In folgenden Bereichen besteht Handlungsbedarf: Raumgewinnung für den Unterricht Speiseraum ist zu klein Für den Sportunterricht müssen andere Sporthallen mitgenutzt werden Sanierung des Schulhofes steht aus Lagermöglichkeiten fehlen Die grundsätzliche Lösung der Problem ist erst mit den Auszug aus dem Objekt zu erwarten. Das Objekt selber, soll nach dem Auszug für eine neue Oberschule konzipiert und saniert werden. Erst mit diesem Konzept wird es möglich sein, die aufgeführten Problem nachhaltig zu lösen. Bis dahin müssen in Zusammenarbeit von Schule, AfJFB und SBAL Kompromisslösungen gefunden werden. Pestalozzi-Schule 1. Nutzung von Räumen am Standort durch durch Grundschule im Oberschulgebäude 1. Der SNP weist auf die Nutzung aller Gebäudeteile hin. Die Nutzung von Räume im GSBereich durch die OS wird nicht dargestellt. 2.Nutzung der Kellerräume. Feuchtigkeit im Keller und daraus ableitende gesundheitliche Reaktionen. 2. Mit dem AGM wird die Nutzung der Kellerräume durch geeignete Maßnahmen der Trockenhaltung (Entfeuchtung) durchgeführt. 3. Verlagerung der Räume aus dem Keller in das EG. 3. Eine Verlagerung der Räume aus dem Keller ist zum heutigen durch die Mitnutzung Grundschule nicht möglich. 4. Aufstockung der Grundschule zur Freilenkung von Räumen im Oberschulgebäude. Davon sagt der SNP nichts aus. 4. Die Umsetzung eines zweiten Bauabschnittes (Aufstockung bzw. Ersatzneubaus) ist beschrieben. Nachbarschaftsschule 56. Schule 5. Teiltrockenlegung wird als nicht zielführend erachtet. 5. Die Teiltrockenlegung von Gebäudeteilen dient generell dem Werterhalt und ist unabhängig von der künftigen Hausnutzung zu sehen. 6. Nutzung des Bodens wird nicht ermöglicht. 6. Aufgrund des erforderlichen baulichen Aufwandes zur Herstellung der Brandsicherheit im Dachgeschoss wird ein Ausbau als nicht zielführend angesehen. 7. Speiseraum ist zu klein. 7. Veränderung der Raumgröße ist erst in der Umsetzung eines Raumkonzeptes bei alleiniger Nutzung des Hauses realisierbar. 8. Räumlichkeiten für größere Veranstaltungen stehen nicht zur Verfügung. 8. Die grundlegende bauliche Struktur lässt einen großen Saal im Haus nicht zu. Hier wird es auch weiterhin notwendig sein, andere Veranstaltungsmöglichkeiten zu finden. Zustimmung mit Hinweisen 1. Mit Blick auf das neue Konzept, sollte die NASCH künftig im SNP als eine Schule geführt werden. 1. In der künftigen Fortschreibung kann die separate Darstellung vorgenommen werden. 2. Es fehlt die Besonderheit der Altersmischung in Klasse 1 bis 3. 2. Der Schulentzplan kann nur einen kurzen Überblick über die einzelen Schulen geben. Spezifische Aussagen zu inneren schulorganisatorischen Inhalte sind nicht möglich. 3. Schülerzahlen sollen aufgrund der DAZKlassen unter dem gesetzlichen Vorgaben von 28 Schülern liegen, damit die Aufnahme gewährleistet werden kann. 3. Sopw eit möglich, wird beid er Wahl von Standorten für DAZKlassen diese Notwendigkeit berücksichtigt. 4. Bedarf an mehr Platz, als in den Schulregularien vorgesehen. 4. Dem Schulversuch NASCH liegt mit dem Genehmigungsbescheid keine abweichendes Raumprogramm zu Grunde, welches eine Mehrbedarf ausweist. 5. Trotz Sanierung beider Häuser ist die Ausstattung teilweise in einem unbefriedigendem Zustand. 5. Die Ausstattungswechsel erfolgen in Abstimmung mit der Beschaffungs- und Abschreibungsvorgaben der Stadt Leipzig und sind zu priorisieren. SK nimmt Entwurf zur Kenntnis. Die gegenwärtige Auslastung liegt um 4 Klassen höher als der Kapazitätsrichtwert. Es wird bekräftigt, dass die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Planungsraum erforderlich sind. Es wird dringend darauf hingewiesen, dass für die Absicherung eines geordneten Unterrichtsbetriebes die Anstrengungen für die Werterhaltungsmaßnamen dringend erhöht Die Schule ist überlastet und muss zusätzlich Baumaßnahmen im Haus kompensieren. Die Verantwortung für die Koordinierung der Maßnahmen in Beachtung der Belastbarkeit der Schule liegt beim AGM. Soweit bekannt, werden hier regelmäßig Abstimmungen mit der Schule vorgenommen. werden müssen. A.-v.-WiedebachSchule Zustimmung mit Anmerkungen: • • • Schule Mölkau (OS) • • • • - kann so bestätigt werden → Schaffung neuer OS-Kapazitäten notwendig - kann so bestätigt werden Schule läuft über der Kapazitätsgrenze → räumliche Auslastung ist ausgereizt ein Anbau am Schulgebäude wird dringend erforderlich → damit eine Dreizügigkeit gewährleistet werden kann Speiseraum für OS wird mit der Grundschule (im Gebäude der GS) geteilt → Kapazität ist völlig unzureichend Kapazität der Toiletten muss geprüft werden - ein Anbau am Schulgebäude wird vorgesehen → Planungsbeginn 2016 → Fertigstellung voraussichtl. SJ-Beginn 2018/19 - derzeit wird für die Entlastung des Speiseraumes einige Lösungsvarianten geprüft ein Anbau für eine Dreizügigkeit wird dringend benötigt, um alle Schüler aufnehmen zu können - wird bestätigt - im Zuge der Planung wird auch die Kapazität der Toilettenanlage geprüft Zustimmung mit Anmerkungen: • • • • Schule Portitz (OS) - wird in der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt Zustimmung mit Anmerkungen: • 20. Schule starker Anstieg der Schülerzahlen bedarf neue Oberschulstandorte innerhalb des Stadtbezirkes Süd räumlich stößt die Schule an ihre Grenzen im SJ 2015/16 ist die Schule mit 22 Klassen belegt (nicht 21 Klassen) Kapazitätsrichtwert 2,5-Zügigkeit (mit 15 Klassen) → derzeit sind es 18 Klassen an der Schule → Kapazitätsgrenze ist erreicht keine Schulbibliothek / Leseraum vorhanden fehlende Aussagen zu steigenden Zahlen von Schülern mit Migrationshintergund → es werden an der 20. Schule 2 DAZ-Klassen unterrichtet - kann bestätigt werden → Schule läuft an der max. Kapazitätsgrenze - kann zukünftig, bei freiwerdenden Kapazitäten, umgesetzt werden - in den Prognosezahlen ist der Bevölkerungszuwachs mit inbegriffen, müssen jedoch aufgrund der derzeitigen Zuwächse neu überarbeitet werden neben Neuschaffung von Schulstand- kann bestätigt werden → orten darf eine Sanierung besteSanierung des Schulgebäudes hender Schulstandorte nicht vernotwendig gessen werden → 20. Schule hat zugeschraubte Fenster (in Klassenzimmern und Fluren) → unhaltbarer Zustand → Zustand der Kleinsportanlage auf dem Schulhof und der Schulhof selbst ist in einem unhaltbaren Zustand Zustimmung mit Anmerkungen: • Erhöhung der Auslastung der Kapazität auf bis zu 120 % widerspricht der Schaffung v. - im Stadtgebiet Leipzig besteht ein hoher Bedarf an OS-Plätzen, damit die Nachfrage gedeckt werden familienfreundlichen und bildungsstarken Wohnstandorten • • • • • • • • • • • kann, ist eine Kapazitätsauslastung von bis zu 120 % notwendig → jedoch werden zukünftig neue OS-Standorte geschaffen → Entlastung für bestehende Schulen möglich - es erfolgt die Anlehnung an die nachteilig wird der Mangel an einer alte Schulbaurichtlinie modifiziert Schulbaurichtlinie gesehen → Stadt mit den neuen Anforderungen an Leipzig kann damit willkürlich den Schule → bei knappen PlatzkapaKapazitätsrichtwert ihrer Schulen zitäten können nicht alle bestimmen und an erforderliche Raumkonzeptwünsche in Erfüllung Kapazitäten anpassen → Raumkonzepte werden dadurch unterlaufen gehen (z.B. Wefall von GTARäumen) - kann so bestätigt werden Fokus sollte nicht nur auf die Erweiterung durch Neubau sondern auch auf Werterhaltung; Pflege und Verbesserung der vorhandenen Ressourcen gleichermaßen ausrichten - Zur Zumutbarkeit der Dauer des Erläuterung zum Begriff Schulweges gibt es ein Urteil des „Erreichbarkeit unter zumutbaren Oberverwaltungsgerichtes Bedingungen“ Bautzen. In dem Urteil wird klargestellt, dass für Schüler von Mittelschulen und Gymnasien grundsätzlich eine Schulwegdauer von bis zu 60 Minuten und mit einem mehrfachen Umsteigen zumutbar sind (OVG Bautzen, Beschl. vom 16.04.2009 – 2 B 305/08). keine Erkennbarkeit zur Bereitstellung - keine klaren Regelungen für die Bereitstellung (Was soll konkret von Kapazitäten für eine wachsende bereitgestellt werden ?) inklusive Beschulung sinnvoll wäre es, Oberschulen zwei und vierzügig zu planen Ressourcen von Turnhallen und Sportplätzen finden in der SNP keine Berücksichtigung Wege zur Turnhalle u. Sportplatz sind zu weit Wechsler von Gymnasien an die Oberschule werden zu wenig bei den Schülerströmen berücksichtigt Zuweisung der OS Portitz zum Planungsraum Nord sollte überdacht werden Einschätzung → an der OS besteht kein Handlungsbedarf → ist falsch → Zunahme von DAZ-Klassen und erneute Aufnahme von 3 fünfte Klassen lässt die Zügigkeit schlussfolgern → Qualitätsabbau bei Kapazitätsrichtwertüberschreitung → keine individuelle Förderung möglich Erhöhung der Stellen bzw. Aufstockung der Arbeitsstunden für Schulsozialarbeit und techn. Personal - wäre möglich bei vorhandenen Raumkapazitäten - Ressourcen von Turnhallen finden Beachtung in der SEP - der Weg zur Turnhalle der Schule Portitz ist nicht weit, lediglich der Sportplatz ist weiter entfernt - Wechsler vom GYM auf die OS erhalten dort einen Schulplatz, wo freie Kapazitäten sind - OS Portitz gehört zum nördlichen Teil Leipzigs - Handlungsbedarf wird überarbeitet - Stellenanteile für das techn. Personal errechnet sich nach der Schülerzahl → es erfolgt eine jährl. Prüfung • 16. Schule Vorschlag – Nachnutzung der Tauchaer Straße 188 als Erweiterung der OS Portitz – alternativ → stabiler GS-Standort - Tauchaer Str. 188 wird als Grundschulstandort vorgesehen Zustimmung mit Anmerkungen: • Turnhalle der Schule → dringende Sanierung → entspricht nicht den Anforderungen bei einer vollständig dreizügigen Auslastung → • Nutzungsmöglichkeit in der neuen Sporthalle an der Ihmelsstraße ermöglichen bauliche Maßnahmen zum Sonnenschutz an den Räumen (Südseite) • • Sanierung weiterer Kellerräume → Gewinnung von Gruppenräumen für den Unterricht - Halle 1 → Sanierung 2015 (Prallwand; Tore; Abdichtung; Sportboden) → Halle für Ballspielarten zu klein - Halle 2 → Sanierung notwendig → Bauunterhaltung holt Kostenschätzung ein; danach Einordnung in den Haushalt möglich - eine Nutzungsmöglichkeit in der neuen Sporthalle Ihmelsstraße ist mit eingeplant - Schulgebäude ist denkmalgeschützt → kein außenliegender Sonnenschutz möglich → Einbau eines innenliegenden Sonnenschutzes → über Beschaffung anzeigen - Raum 114 erhielt Sanierputz & neuen Fußboden Anfang 2015 → neue Schadensbilder - aus baulicher Sicht sind die Kellerräume für eine schulische Nutzung in diesem Gebäude ungeeignet → zu hohe Feuchtigkeit → es müsste eine grundlegende Trockenlegung des Gebäudes erfolgen → sehr hohe Kosten L.-Voigt-Schule - wurde korrigiert Hinweis zur Seite 147 → Angaben nicht korrekt → im SJ 2014/15 und SJ 2015/16 sind 17 Klassen an der Schule Schule Paunsdorf Zustimmung mit Hinweisen: • • • • • • 94. Schule Kapazitätsrichtwert von 3 Zügen mit 16 Klassen 2. Treppenhaus ist eingebaut → 17 Klassen werden geführt im Schuljahr 2016/17 können nur eine VKA und drei 5. Klassen aufgenommen werden, wenn ein FUR im KG saniert wird und danach ein anderes im 2. OG zu einem AUR zurückgebaut wird (Antrag läuft seit 10 Jahren) mehr Sanierungsarbeiten gefordert → Flexibilität bei Havarien od. in Bauphasen Sporthallenbelegung (gemeinsam mit Th.-Körner-Schule) ist jetzt schon ausgereizt Ablehnung → Aufnahme von vier Klassen in der Klassenstufe 5 → gilt für SJ 2016/17 und folgende SK beabsichtigt keine Stellungnahme - kann bestätigt werden - muss bauseitig über den JVP realisiert werden - Sporthallen sind in fast jeder Schule sehr hoch frequentiert - wird zur Kenntnis genommen → für die Klassenbildung ist die SBAL zuständig abzugeben Petrischule Hinweis darauf, dass entgegen dem SNP von Die Schaffung neuer OS-Standort 2012 im Schuljahr 15/16 drei 5. Klassen sowie erfolgt nicht in der Geschwindigkeit eine DAZ-Klasse eröffnet werden mussten. des Bedarfszuwachses. Von daher sind Belegungen über die ausgewiesenen Richtwerte notwendig. 35. Schule Hinweise auf eine notwendige Aktualisierung der Zahlen im Schulnetzplan. Zugleich der Hinweis auf die Veränderung der Verortung der Außenstelle der Paul-Robeson-Schule. Hinweise werden aufgenommen und eingetragen. Helmholtzschule Durch den Abschluss der Brandschutzmaßnahmen wurden 3 allgemeine Unterrichtsräume aufgegeben. Mit der aktuellen Belegung (21 Klassen, inkl. Produktives Lernen und DAZ) ist die Dreizügigkeit der Schule ausgeschöpft erreicht. Schule Neue Nikolaischule Inhalt Nur Bezug auf die Schule genommen. Hinweise: - Handlungsbedarf ist unrichtig - AUR wurden mit Herrichtung der Hausmeiterwohnung räumlich erweitert. - mit Rückbau des Sanitärstrangs im Westflügel können weitere Räume geschaffen werden - Kapazität ist noch nicht ausgeschöpft Gymnasium Engelsdorf Zustimmung G.-Hertz-Schule Zustimmung mit Anmerkungen: • • • • I.-Kant-Schule • • L.-Otto-PetersSchule - Angaben zur Schulentwicklung der I.-Kant-Schule sind stimmig → keine Veränderungen keine Zustimmung bzgl. der Gesamtdar-stellung des SEP → in der Darstellung fehlen Angaben zu den asylsuchenden Schülern; andere Angaben zu Schüler-zahlen u. Zügigkeit sind unvollständig bzw. fehlerhaft → dargestellte Planung neuer Schulstandorte bzgl. der Bauzeit unrealistisch → Korrekturbedarf Anmerkungen wurden eingearbeitet. keine - wird zur Kenntnis genommen - Abstimmung der Stundenplanung mit BSZ 1 - es gibt keine Alternativen zur Sporthallennutzung → BSZ 1 ist schon mit Sportstunden in anderen Sporthallen - Stadt Leipzig ist als Schulträger nicht für eine Kapazitätsbereitstellung von Schulplätzen aus den umliegenden Gemeinden zuständig - Angaben zu den asylsuchenden Schülern liegen noch nicht vor - Planungen neuer Schulstandort leiten sich von den Bedarf an Plätzen ab und nicht von der Bauzeit Zustimmung mit Anmerkungen: • W.-Ostwald-Schule Reserven zur weiteren Auslastung der Schule im SJ 2015/16 liegen in den Jahrgangsstufen 11 und 12 Auslastung der Jahrgänge 5 und 6 liegen fast schon an der Obergrenze (84 Plätze) → besonders bei der Kapazität des Speiseraumes Belegung der Sporthalle problematisch → Mitnutzung durch BSZ 1 → stundenweise Doppelbelegung mit der Berufsschule ist nicht mehr praktizierbar, da Schülerzahlen in den Klassen extrem zunehmen stadtrandnahe Lage bringt Schüler aus angrenzenden Kommunen (Borsdorf, Panitzsch, Taucha, Althen und Engelsdorf) → Gymnasien Engelsdorf und Taucha laufen an der oberen Auslastungsgrenze Bemerkungen keine Zustimmung zum Punkt „Auslastung an der Obergrenze (120 %)“ → eine dauerhafte Überschreitung der Dreizügigkeit kann aus raumplantechnischen Gründen nicht realisiert werden - im Stadtgebiet Leipzig besteht ein hoher Bedarf an GY-Plätzen, damit die Nachfrage gedeckt werden kann, ist eine Kapazitätsauslastung von bis zu 120 % notwendig → in anderen Schule wird eine Auslastung von 120 % (Obergrenze) bereits praktiziert Zustimmung mit Anmerkungen: • fehlende Aussagen zum unsanierten - im noch nicht bestätigten JahresZustand der Sporthalle → Aussagen vorhabenplan 2016 sind Planungs- werden hierzu gewünscht F.-A.- BrockhausSchule Leibnizschule Anton-PhillipReclam-Schule Max-Klinger-Schule mittel vorgesehen Zustimmung mit Anmerkungen: • Einrichtung von weiteren Klassen unter der Voraussetzung möglich → wenn energetische Sanierung des Schulgebäudes in den Jahren 2016 und 2017 durchgeführt wird • nach energetischer Sanierung soll zeitnah die innere Sanierung des Schulgebäudes in der S.-Lampe-Str. erfolgen • Vorschlag → Veränderung der Postanschrift / Adresse auf: Kieler Str. 72 b (wie Haus 1) - ist durch den Schulleiter in der Abt. Allgemeine Verwaltung schriftlich zu beantragen Zustimmung mit Hinweisen 1. Kapazitätsrichtwert wird zugestimmt 2. Zuordnung zum Planungsraum Süd wird aufgrund der Schülerherkunft nicht zugestimmt 2. Die Zuweisung erfolgte in den Planungsraum Zentrum / Süd und dient der territorialen Einordnung in stadträumliche Bezüge. Die Leibnizschule ist trotz der Schülerherkunft aus dem Norden als Schule des Innenstadtbereiches / Zentrum anzusehen. Hier agiert sie gemeinsam mit der Thomasschule bzw. der Reclam-Schule als Bedarfsangbeot. Von daher erfolgte ihre Betrachtung in diesem Planungsraum. 3. Notwendigkeit der Fortführung von werterhaltenden Maßnahmen (Fachkabinette etc.) bzw. die Bereitstellung lehrplangerechter Kapazitäten in Sport. 3. Die Einordnung von bauerhaltenden Maßnahmen erfolgt nach Priorisierung in die Jahresvorhabenpläne. Die Absichrung der erforderlichen Sportkapazitäten erfolgt in jährlicher Abstimmung mit dem AGM. Zustimmung Hinweis aus den Handlungsbedarf, eine justiziable Grundlage zu schaffen, dass Grundschüler mit Vorkenntnissen Französisch aus der Grundschule bevorzugt aufgenommen werden können. Die Festlegung einer genauen Anzahl von Schülern / Zügen ist im Konzept des FRANZ bisher nicht enthalten. Die bisherigen Zugangsmöglichkeiten unterscheiden nur hinsichtlich des bisher erworbenen Sprachumfang. Sollte es zu einer Definition von Schülerzahlen kommen, würde sich das bisher flexible Angebot aufgehoben werden müssen. SK nimmt zur Kenntnis, dass Schulstandort sicher ist. Es wird davon ausgegangen, dass mehr Schüler aufzunehmen sind. Die fest zugesagte energetische Sanierung der Schulhäußer ist unerlässlich. Es ist nicht akzeptabel, die bereits versprochenen Maßnahmen zugunsten einer neuen Planung, welche evtl. eine Vom OBM wurde festgelegt, dass der gesamte Schulstandort Max-KlingerSchule, 94. Schule und Schule Grünau saniert wird. Hierfür wurde gemeinsam mit der SBAL eine Umsetzungsvariante mit Synergieeffekten für alle drei Schulen definiert. Aktuell wird der Kernsanierung ab 2020 vorsähe, zu streichen. Alle Beteiligten haben ein Recht auf zeitnahe Schaffung würdiger Arbeits- und Lebensbedingungen. Robert-SchumannSchule Ablehung 1. Aufstellung der Räume ist nicht korrekt bzw. nachvollziehbar. Planungsbeschluss erarbeitet. Hinsichtlich der neuen inklusiven inhaltlich-konzeptionellen Gestaltung wird durch die Abteilung Bildungim AfJFB ein Beteiligungsverfahren angestrebt. 1. Die Auflistung der Räume erfolgt in vereinfachter Form, richtet sich aber an den durch die Schule bestätigten Raumnutzungsplänen. 2. Hinweis auf die Notwendigkeit der Sicherung und des Erhalts der bestehenden schulische Kapazitäten 2. Zur Sicherung bzw. dem Erhalt der bestehenden Kapazitäten erfolgt die Priorisierung und Einordnung in den Katalog werterhaltender Maßnahmen. 3. Die Kapazitäten zur lehrplangerechten Erfüllung des Sportunterrichtes sind am Standort nicht ausreichend. 3. Die Erweiterung von Bestandskapaziäten muss sich primär an den Erweiterungsbedarfen orientieren. 4. Verschärfung der Situation durch die zusätzliche Einrichtung von Klassen über der ausgewiesenen Richtkapazität. Damit steht die Frage nach der Einhaltung von Aussagen des SNP zur Zügigkeit. 4. Auf die Möglichkeit der Überbelegung wurde in den einleitenden Kapiteln zum Schulnetzplan eingegangen. Unabhängig davon wird versucht, die entstehenden Mehrbelastungen durch alternierende Belegungen auszugleichen. Werner-Heisenberg- 1. Ausweis einer Dreizügigkeit als Schule Kapazitätsrichtwert. 1. Die gegenwärtige Überbelegung soll, nach Schaffung weiterer gymnasialer Kapazitäten in Leipzig wieder auf die Richtkapazitäten geführt werden. 2. Der Ausbau des Dachgeschosses als Erweiterungsmöglichkeit wird nicht berücksichtigt. 2. Die Brandschutzsanierung des Hauses hat in der Planungsphase auch diese Möglichkeiten betrachtet. Dagegen spricht der erhebliche bauliche Mehraufwand zur vollständigen brandschutztechnischen Ertüchtigung im Vergleich zu den erreichbaren Flächengewinnen. Thomasschule Zustimmung mit Maßgabe Der Schule müssen im Umfeld geeignete Sportanlagen zur Verfügung gestellt werden. Das AfJFB hat die Flächensuche dafür bereits beauftragt. Friedrich-SchillerSchule Hinweis auf die Überschreitung des Kapazitätsrichtwertes um 2 Klassen. Damit sind organisatorische Kompromisse verbunden. Die Rückführung auf den Kapazitätsrichtwerte wird mit der Einrichtung weiterer Schulstandorte angestrebt. Synopse zu den Stellungnahmen der Förderschulen Schule Inhalt Bemerkungen Ernst-Zinna-Schule Zustimmung Hinweis: Ein FUR wird für Arbeitslehre genutzt Für die Arbeitslehre wurde im Gebäude ein zusätzlicher Werkraum bereitgestellt. Martin-Schule Zustimmung Käthe-Kollwitz-Schule Zustimmung Hinweis: Die Zahl der Kinder mit Sprachförderbedarf wird steigen. Die einzige Alternative ist die weitere Integration. Dazu müssen aber auch die personellen Voraussetzungen angepasst werden. Schule Thonberg SK ist mit Verbleib der Schule am jetzigen Standort einverstanden. - Der in den letzten drei Monaten gereifte und geprüfte neue Vorschlag der Verwaltung, am Standort Curiestraße an der Alten Messe gemeinsam mit einer Kita einen neuen Schulstandort zu erhalten, ist in der DB-OBM bereits bestätigt worden. - Die SK wünscht, dass dieser Vorschlag in den parlamentarischen Ausschüssen und dem Stadtrat mehrheitlich beschlossen wird. - Sollte es nicht zum gewünschten Beschluss kommen, wünscht die SK, dass nach einem weiteren neuen Standort in der näheren Umgebung gesucht wird. - Der Erhalt der Integrationsbeziehungen mit Verbleib im gewohnten Lern- und Sozialumfeld und relativ kurze Schulwege durch gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV sowie Erweiterung der sozialen Kontakte sind Gründe für den Verbleib der Schule im Gebiet Die Vorlage zum Bau eines Gebäudes für eine Kita und die Schule Thonberg (beide sind im Gebäude mit separaten Bereichen eingebunden) wurde in der DBOBM bestätigt und befindet sich aktuell im parlamentarischen Geschäftsgang. Die Schulleitung und die Elternschaft waren in der Prüfung und Erarbeitung des Vorhabens direkt bzw. informativ eingebunden. Das Vorhaben wird von der Schule und der Elternschaft sehr begrüßt. In der Nutzung des Gebäudes mit einer Kita werden Synergien gesehen. Positiv wird eine weitere Möglichkeit der Umsetzung der BRK bewertet. Albert-SchweitzerSchule SK begrüßt die Aussage zur Schule mit oberzentraler Funktion - Aussagen zur Sanierung der Schule sowie das Ende der Sanierungsarbeiten sollen im Plan dargestellt werden. Die innere Sanierung der Schule vollzog sich während des Betriebs über mehrere Jahre. Die Sanierung wurde in 2015 im wesentlichen abgeschlossen. Es bestehen keine Sperrungen innerhalb des Hauses. Es ist vorgesehen in 2016/17 noch einen Sanitärtrakt zu sanieren. Weitere Sanierungsbedarf besteht beim Therapiebad und der Sporthalle. Hierfür sind jedoch im Doppelhaushalt 16/17 keine Mittel eingeplant. - Sollten gemäß SOFS vom 3. August 2004 Schüler mit geistiger Behinderung in der Schule aufgenommen werden müssen, sind vorab die personellen, räumlichen und sächlichen Bedingungen zu schaffen. Zu diesem Thema steht das AfJFB mit der SBAL im Gespräch. Festlegungen gibt es hierzu noch nicht. - Von der Schule wurden im Jahr 2014/15 in Leipziger Schulen 46 Schüler/-innen integrativ betreut. Weitere 88 Schüler/innen wurden außerhalb Leipzigs integrativ betreut. Aufgrund der oberzentralen Funktion wird Alle Diagramme beinhalten ausschließlich die Integrationen an Leipziger Schulen. Die Betreuung von Integrationen an Schulen im Umland werden nicht erfasst. darum gebeten, auch die letzt genannte Zahl mit zu berücksichtigen. Diese Integrationen müssten in den Schulnetzplänen der Kreise enthalten sein. - Die Eltern sollten weiterhin die Wahl des Schulbesuchs ihres Kindes zwischen einer allgemein bildenden Förderschule oder einer anderen allgemein bildenden Schule haben. Dabei ist zu prüfen an welcher Schule der sonderpädagogische Förderbedarf am besten umgesetzt werden kann Adolph-DiesterwegSchule Zustimmung Fritz-Gietzelt-Schule Zustimmung: Hinweis: Internetdarstellung der Schule in Google ist falsch. Schule Engelsdorf Zustimmung Johann-HeinrichPestalozzi-Schule SK beabsichtigt keine Stellungnahme abzugeben. Lindenhofschule SK gibt keine Stellungnahme zum Schulnetzplan ab. Schule Rosenweg Die Notwendigkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zum SNP besteht nicht, da der Schulstandort gesichert ist. Alle Schulen sind unter www.leipzig.de richtig eingetragen. Nur hier pflegt die Verwaltuntg die Daten. Der Sachverhalt wurde zwecks Prüfung an das zuständige Sachgebiet weitergereicht. Ergebnis: Die Verwaltung hat Google auf die fehlerhaften Angaben hingewiesen. Die Änderung obliegt Google und ist erfolgt. Die Schule wurde informiert. Dr-Georg-Sacke-Schule Keine Einwände gegen die aktuelle Fortschreibung der Schulnetzplanung. Förderzentrum für Erziehungshilfe Hinweis: In der Schulordnung für Förderschulen (Stand 1.8.2014 §2/§9) wird Prävention nicht als Aufgabe der Schule für Erziehungshilfe beschrieben. Daher haben wir keine Kapazitäten um präventiv arbeiten zu können. Die Prävention ist im Zusammenhang mit der Lehrerfortbildung und Beratung (Beratungsstellen §13 Abs. 5 SchuleG) von Lehrern und Eltern zu betrachten. Synopse zu den Stellungnahmen der BSZ und Schulen des 2. Bildungsweges Schule Arwed-RossbachSchule Inhalt - Zustimmung mit Anmerkungen: • BSZ 12 „Robert Blum“ im Punkt „prägendes Angebot“ muss es richtig heißen: Bautechnik und Wirtschaft und Verwaltung - wurde korrigiert Zustimmung mit Anmerkungen: • • BSZ 1 Bemerkungen - wird aufgenommen textliche Aufnahme des neuen Interimsstandortes Kohlgartenstraße 58 - wird avisiert Ringtausch zw. 66. Schule und BSZ 12 (Komarowstr.) sollte im SJ 2019/20 die Übergabe der Rosenowstr. 56 erfolgen Zustimmung mit Anmerkungen: • • - die Sporthallensituation wird sich Prüfung der Sporthallensituation in in nächster Zeit nicht ändern beiden Schulteilen → im Schulteil Dachsstr. steht keine eigene Halle zur Verfügung → Sportunterricht findet in den Sporthallen der Hertz-Schule; B.Grimm-Schule und im Sportpark Paunsdorf statt 15 Std. Sportunterricht können in 3 Ausbildungsberufen nicht erteilt werden K.-Heine-Schule Zustimmung keine BSZ 7 Zustimmung keine S.-Eger-Schule Zustimmung keine Gutenbergschule Keine Stellungnahme abgegeben H.-Goldschmidt-Schule Keine Stellungnahme abgegeben R.-Pfau-Schule Keine Stellungnahme abgegeben Schule Abendgymnasium / Abendoberschule Leipzig Inhalt - Zustimmung mit Anmerkungen: • • • Kolleg Bemerkungen es gibt keine weiteren Ressourcen für die Aufnahme zusätzlicher Schüler → besonders im Bereich Abendoberschule deutlicher Anstieg von Bewerbern mit Migrationshintergrund im Hauptschulgang → Trend könnte sich verstärken durch ansteigenden Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund → Angebot von Schulsozialarbeit wird notwendig keine Stellungnahme abgegeben - eine Erweiterung der Abendoberschule wird nicht vorgesehen - Antragstellung auf Schulsozialarbeiter möglich / Raumbenennung, wo Schulsozialarbeiter platziert werden soll notwendig Synopse zu den Stellungnahmen der Schulen in freier Trägerschaft Schule Inhalt Bemerkungen Diakonie Leipzig Es ist die Öffnung und Weiterentwicklung der Das Vorhaben ist mit der Werner-Vogel-Schule Schule vorgesehen. Erweiterung der Schule um Verwaltung abgestimmt und wird in einen integrativen Grundschulteil mit dem den Schulnetzplan aufgenommen. konzeptionellen Schwerpunkt der Integration von geistigbehinderten Schüler/innen. Mit dem Schuljahr 2017/18 soll die erste integrative Klasse eröffnet werden. Bis zum Jahr 2020 sollen vier Klassen bestehen. AHF Schulverein e.V. Erweiterung GS und Neueinrichtung einer OS und einer Kindertagesstätte Wurde im SEP aufgenommen, die Aufnahme in der Kindertagesstättenplanung erfolgt zu gegebener Zeit.