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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1060312.pdf
Größe
129 kB
Erstellt
21.04.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:19

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02718 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Verwaltungsausschuss 04.05.2016 Vorberatung Ratsversammlung 18.05.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff Wiederbestellung des Geschäftsführers der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung stimmt der erneuten Wiederbestellung von Herrn Ronald Klette als Geschäftsführer der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH mit Wirkung zum 01.07.2016, befristet für die Dauer von 5 Jahren bis zum 30.06.2021 zu. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss zu fassen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: VI-DS-02718 Begründung VI-DS-02718 Begründung der Nichtöffentlichkeit von Anlagen VI-DS-02718 Anlage 1 – Lebenslauf (nichtöffentlich) VI-DS-02718 Anlage 2 – Vertragseckdaten Seite 1/3 Seite 2/3 VI-DS-02718 Ratsvorlage „Wiederbestellung des Geschäftsführers der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH“ Begründung Gemäß Ratsbeschluss Nr. RBV-1322/12 vom 18.07.2012 zur Vorlage DSV/2083 Ausgliederung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen erfolgte die Ausgliederung und damit Privatisierung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen in die Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH (SBWL) rückwirkend zum 01.01.2012. Mit Ratsbeschluss Nr. RBV-1324/12 ebenfalls vom 18.07.2012 wurde die Bestellung eines Geschäftsführers für die Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH (DSV/2332) beschlossen. Zum Geschäftsführer der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH wurde der damalige Betriebsleiter Herr Ronald Klette bestellt. Die Bestellung erfolgte zunächst befristet bis zur Entscheidung über eine geplante Veräußerung der Gesellschaftsanteile bzw. bis spätestens zum 30.11.2014. Gemäß Ratsbeschluss zur Ausgliederung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen in die Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH vom 18.07.2012 sollte ursprünglich eine Veräußerung von 49 % des Anteils am Stammkapital an der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH an einen privaten Investor geprüft werden. Der abschließende Abhilfebescheid der Landesdirektion Sachsen vom 29.11.2012 zum ursprünglichen Genehmigungsbescheid zur Errichtung der SBWL enthielt darüber hinaus die Auflage über eine vollständige Veräußerung des Unternehmens zu entscheiden, wenn die ordentlichen Jahresergebnisse der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH für die Geschäftsjahre 2013 bis 2015 ohne Berücksichtigung außerordentlicher Ereignisse negativ sind. Da die vorliegenden Jahresergebnisse der Geschäftsjahre der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH 2012 und 2013 positiv waren und auch im Jahr 2014 planmäßig mit einem positiven Jahresergebnis zu rechnen war, wurde durch die Ratsversammlung am 15.10.2014 (DS-00255/14) beschlossen, den seinerzeitigen Geschäftsführer, Herrn Ronald Klette, wieder zu bestellen. Die 1. Wiederbestellung erfolgte zunächst befristet bis zum 30.06.2016, da der Grundsatzbeschluss der Ratsversammlung über die Notwendigkeit und den Umfang einer Anteilsveräußerung an der SBL erst im 1. Halbjahr 2016 auf Basis der dann feststehenden Jahresergebnisse 2013 bis 2015 gefasst werden konnte und abzuwarten war. Aufgrund der bis 2015 sehr guten wirtschaftlichen Entwicklung der SBWL mit positiven Jahresergebnissen ist die Auflage der Landesdirektion Sachsen gegenstandslos geworden. Mit der Vorlage VI-DS-02362 Evaluation der Ausgliederung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen Leipzig in die Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH zum 31.12.2015 und weitere Verfahrensweise hat die Ratsversammlung am 20.04.2016 den Grundsatzbeschluss gefasst, die Veräußerung von bis zu 49 % des Anteils des Stammkapitals der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH nicht weiter zu verfolgen. Vor diesem Hintergrund wird der Ratsversammlung vorgeschlagen, den derzeitigen Geschäftsführer Herrn Ronald Klette, mit der Wirkung zum 01.07.2016, befristet für die Dauer von 5 Jahren bis zum 30.06.2021 erneut wieder zu bestellen. Eine Übersicht der Vertragseckdaten des Geschäftsführeranstellungsvertrages ist der Vorlage beigefügt. Der Lebenslauf von Herrn Klette ist aufgrund datenschutzrechtlicher Anforderungen als nichtöffentliche Anlage beigefügt. VI-DS-02718 Ratsvorlage „Wiederbestellung des Geschäftsführers der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH“ Begründung der Nichtöffentlichkeit von Anlagen Eine Veröffentlichung des Lebenslaufes unterbleibt, da es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt, deren Verarbeitung nach Einschätzung des Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz unzulässig ist. Wiederbestellung des Geschäftsführers der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH Anlage 2 Eckpunkte Geschäftsführeranstellungsvertrag Herr Ronald Klette Vertragslaufzeit: 01.07.2016 – 30.06.2021 Vertragsgegenstand: Geschäftsführung Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH Grundgehalt: 82.225 Euro p.a. Variable: 6.500 Euro p.a. bei 100 %iger Zielerreichung Altersversorgung: gesondert vertraglich vereinbart Dienstwagen: nein Transparenzklausel: ja 1