Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1060312.pdf
Größe
129 kB
Erstellt
21.04.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02718
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Verwaltungsausschuss
04.05.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
18.05.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff
Wiederbestellung des Geschäftsführers der Städtisches Bestattungswesen Leipzig
GmbH
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung stimmt der erneuten Wiederbestellung von Herrn Ronald Klette als
Geschäftsführer der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH mit Wirkung zum
01.07.2016, befristet für die Dauer von 5 Jahren bis zum 30.06.2021 zu.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt in der Gesellschafterversammlung der Städtisches
Bestattungswesen Leipzig GmbH einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss zu fassen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
VI-DS-02718 Begründung
VI-DS-02718 Begründung der Nichtöffentlichkeit von Anlagen
VI-DS-02718 Anlage 1 – Lebenslauf (nichtöffentlich)
VI-DS-02718 Anlage 2 – Vertragseckdaten
Seite 1/3
Seite 2/3
VI-DS-02718 Ratsvorlage „Wiederbestellung des Geschäftsführers der Städtisches Bestattungswesen Leipzig
GmbH“
Begründung
Gemäß Ratsbeschluss Nr. RBV-1322/12 vom 18.07.2012 zur Vorlage DSV/2083 Ausgliederung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen erfolgte die Ausgliederung und damit Privatisierung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen in die Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH (SBWL) rückwirkend zum 01.01.2012.
Mit Ratsbeschluss Nr. RBV-1324/12 ebenfalls vom 18.07.2012 wurde die Bestellung eines
Geschäftsführers für die Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH (DSV/2332) beschlossen.
Zum Geschäftsführer der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH wurde der damalige
Betriebsleiter Herr Ronald Klette bestellt. Die Bestellung erfolgte zunächst befristet bis zur
Entscheidung über eine geplante Veräußerung der Gesellschaftsanteile bzw. bis spätestens zum 30.11.2014.
Gemäß Ratsbeschluss zur Ausgliederung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen
in die Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH vom 18.07.2012 sollte ursprünglich eine
Veräußerung von 49 % des Anteils am Stammkapital an der Städtisches Bestattungswesen
Leipzig GmbH an einen privaten Investor geprüft werden. Der abschließende Abhilfebescheid der Landesdirektion Sachsen vom 29.11.2012 zum ursprünglichen Genehmigungsbescheid zur Errichtung der SBWL enthielt darüber hinaus die Auflage über eine vollständige
Veräußerung des Unternehmens zu entscheiden, wenn die ordentlichen Jahresergebnisse
der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH für die Geschäftsjahre 2013 bis 2015 ohne
Berücksichtigung außerordentlicher Ereignisse negativ sind.
Da die vorliegenden Jahresergebnisse der Geschäftsjahre der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH 2012 und 2013 positiv waren und auch im Jahr 2014 planmäßig mit einem positiven Jahresergebnis zu rechnen war, wurde durch die Ratsversammlung am
15.10.2014 (DS-00255/14) beschlossen, den seinerzeitigen Geschäftsführer, Herrn Ronald
Klette, wieder zu bestellen. Die 1. Wiederbestellung erfolgte zunächst befristet bis zum
30.06.2016, da der Grundsatzbeschluss der Ratsversammlung über die Notwendigkeit und
den Umfang einer Anteilsveräußerung an der SBL erst im 1. Halbjahr 2016 auf Basis der
dann feststehenden Jahresergebnisse 2013 bis 2015 gefasst werden konnte und abzuwarten war.
Aufgrund der bis 2015 sehr guten wirtschaftlichen Entwicklung der SBWL mit positiven Jahresergebnissen ist die Auflage der Landesdirektion Sachsen gegenstandslos geworden. Mit
der Vorlage VI-DS-02362 Evaluation der Ausgliederung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen Leipzig in die Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH zum 31.12.2015
und weitere Verfahrensweise hat die Ratsversammlung am 20.04.2016 den Grundsatzbeschluss gefasst, die Veräußerung von bis zu 49 % des Anteils des Stammkapitals der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH nicht weiter zu verfolgen.
Vor diesem Hintergrund wird der Ratsversammlung vorgeschlagen, den derzeitigen Geschäftsführer Herrn Ronald Klette, mit der Wirkung zum 01.07.2016, befristet für die Dauer
von 5 Jahren bis zum 30.06.2021 erneut wieder zu bestellen. Eine Übersicht der Vertragseckdaten des Geschäftsführeranstellungsvertrages ist der Vorlage beigefügt. Der Lebenslauf
von Herrn Klette ist aufgrund datenschutzrechtlicher Anforderungen als nichtöffentliche Anlage beigefügt.
VI-DS-02718 Ratsvorlage „Wiederbestellung des Geschäftsführers der Städtisches Bestattungswesen Leipzig
GmbH“
Begründung der Nichtöffentlichkeit von Anlagen
Eine Veröffentlichung des Lebenslaufes unterbleibt, da es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt, deren Verarbeitung nach Einschätzung des Datenschutzbeauftragten der
Stadt Leipzig in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz unzulässig ist.
Wiederbestellung des Geschäftsführers der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH
Anlage 2
Eckpunkte Geschäftsführeranstellungsvertrag Herr Ronald Klette
Vertragslaufzeit:
01.07.2016 – 30.06.2021
Vertragsgegenstand:
Geschäftsführung Städtisches Bestattungswesen Leipzig
GmbH
Grundgehalt:
82.225 Euro p.a.
Variable:
6.500 Euro p.a. bei 100 %iger Zielerreichung
Altersversorgung:
gesondert vertraglich vereinbart
Dienstwagen:
nein
Transparenzklausel:
ja
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