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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1049463.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
07.01.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:19

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-WA-02113-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest Fachausschuss Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 18.05.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Neugestaltung des Spielplatzes am Schillerplatz (Auenseestraße) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung X Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zur Umgestaltung des Spielplatzes am Schillerplatz zu beauftragen und die Kosten für eine Umsetzung zu ermitteln. Das Ergebnis wird dem FA U+O sowie dem SBB NW im IV. Quartal 2016 mitgeteilt. Sachverhalt: Die Erneuerung des Spielplatzes am Schillerplatz / Auenseestraße in Leipzig-Wahren ist vor dem Hintergrund der demographischen und städtebaulichen Entwicklung im Gebiet erforderlich. Die Bestandssituation entspricht nicht den aktuellen und zukünftigen Anforderungen aus dem Umfeld. Der Ausbau des Mittleren Ringes, welcher die öffentliche Grünfläche randlich tangieren kann, ist auf unbestimmte Zeit zurückgestellt. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer beginnt 2016 mit der Planung zur Neugestaltung des Spielplatzes. Im Ergebnis lassen sich Aussagen zu den benötigten finanziellen Mitteln treffen. Da die Erneuerung des Spielplatzes am Schillerplatz bisher nicht prioritär in die Maßnahmeliste des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (ASG) aufgenommen war, muss im Zuge des Haushalt-Vollzugs 2017/18 geprüft werden, inwieweit das Budget des ASG hierfür noch freie Haushalt-Mittel enthält. Soweit dies nicht der Fall ist, kann über das Projekt erst mit der Haushalt-Planung 2019/20 entschieden werden. Die Deckung der notwendigen Planungsmittel erfolgt aus dem Budget 2016 des Amtes für Stadtgrün und Gewässer.