Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1049463.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
07.01.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-WA-02113-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
18.05.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Neugestaltung des Spielplatzes am Schillerplatz (Auenseestraße)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
X Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zur Umgestaltung des Spielplatzes am Schillerplatz zu
beauftragen und die Kosten für eine Umsetzung zu ermitteln.
Das Ergebnis wird dem FA U+O sowie dem SBB NW im IV. Quartal 2016 mitgeteilt.
Sachverhalt:
Die Erneuerung des Spielplatzes am Schillerplatz / Auenseestraße in Leipzig-Wahren ist vor dem
Hintergrund der demographischen und städtebaulichen Entwicklung im Gebiet erforderlich.
Die Bestandssituation entspricht nicht den aktuellen und zukünftigen Anforderungen aus dem
Umfeld. Der Ausbau des Mittleren Ringes, welcher die öffentliche Grünfläche randlich tangieren
kann, ist auf unbestimmte Zeit zurückgestellt.
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer beginnt 2016 mit der Planung zur Neugestaltung des
Spielplatzes. Im Ergebnis lassen sich Aussagen zu den benötigten finanziellen Mitteln treffen.
Da die Erneuerung des Spielplatzes am Schillerplatz bisher nicht prioritär in die Maßnahmeliste des
Amtes für Stadtgrün und Gewässer (ASG) aufgenommen war, muss im Zuge des Haushalt-Vollzugs
2017/18 geprüft werden, inwieweit das Budget des ASG hierfür noch freie Haushalt-Mittel enthält.
Soweit dies nicht der Fall ist, kann über das Projekt erst mit der Haushalt-Planung 2019/20
entschieden werden.
Die Deckung der notwendigen Planungsmittel erfolgt aus dem Budget 2016 des Amtes für Stadtgrün
und Gewässer.