Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1056529.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
18.03.16, 12:00
Aktualisiert
22.04.16, 12:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-02512
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Jugendhilfeausschuss
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
22.06.2016
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff
Jobcenter Leipzig:
Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016, Arbeitsmarkt- und
Integrationsprogramm 2016
Die Informationen werden zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt
Zur Erreichung der Ziele des Jobcenters Leipzig werden von den Trägern (Agentur für Arbeit und
Stadt Leipzig)
Zielvereinbarungen mit bundeseinheitlichen Kennziffern und lokalen
Schwerpunkten mit der Geschäftsführung abgeschlossen. Der Abschlussbericht der
Geschäftsführung informiert den Stadtrat über die Maßnahmen und Ergebnisse der Zielerreichung
im Jahr 2015 (Anlage 1, Teil I).
Für die aktive Arbeitsmarktpolitik standen dem Jobcenter Leipzig 2015 Eingliederungsmittel in
Höhe von rd. 43,6 Mio. EUR zur Verfügung. 99,8 Prozent der verfügbaren Eingliederungsmittel
wurden ausgelastet (Vorjahr 96,5 Prozent).
Im Jahr 2015 wurden insgesamt neun Ziele bzw. Erwartungswerte und zwei Monitoring-werte
vereinbart. Zum Jahresende wurden folgende Ziele bzw. Erwartungswerte nicht erreicht:
•
Verringerung der Hilfebedürftigkeit (Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU)
•
Verbesserung der Integration von Jugendlichen unter 25 Jahren (U25)
•
Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung (LUH) so gering wie möglich halten
Tabelle: Zielabrechnung 2015
Bundesziele
Kennziffer
Ist
2014
Ziel
2015
Ist
2015
Erläuterung
Summe der Leistungen 178,518 Mio. € 177,447 Mio. € 178,917 Mio. € Erwartungswert verfehlt
zum Lebensunterhalt
- Seite 9 und Seite 16
Integrationsquote
(gesamt)
28,9 Prozent
Bestand an Langzeit- 36.966
leistungsbeziehern
29,1 Prozent
29,9 Prozent
Ziel erreicht
- Seite 17 -
36.412
35.544
Ziel erreicht
- Seite 18 -
Prozessqualität
105,5 Prozent 100 Prozent
106,6 Prozent Ziel erreicht
- Seite 19 -
Integrationsquote U 25
39,7 Prozent
37,3 Prozent
39,7 Prozent
Ziel verfehlt
- Seite 20 -
Ziele Stadt Leipzig
Summe der Leistungen 150,702 Mio. € 149,0 Mio. €
für
Unterkunft
und
Heizung (LUH)
150,108 Mio. € Erwartungswert verfehlt
- Seite 10 und Seite 21 -
Anzahl der Bedarfs- 41.063
gemeinschaft mit LUH
40.500
39.961*
Erwartungswert vss. erreicht
- Seite 22 -
Teilnehmer „Joblinge“
80
85
Ziel erreicht
- Seite 22 -
180
204
Ziel erreicht
- Seite 23 -
80
Aktivierungs- und Ver- 232
mittlungsgutscheine für
Coaching Marktersatz
* Statistik kann zum März 2016 nur endgültige Werte zum Stand Oktober 2015 ausweisen
1
Für das Jahr 2016 wurden Ziele und Kennziffern analog des Vorjahres durch die Träger mit der
Geschäftsführung vereinbart (Anlage 1, Teil II).
Tabelle: Zielstellung 2016
Bundesziele
Kennziffer
Ziel 2016
Erläuterung
Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (gesamt)
184,287 Mio. € Seite 27
Integrationsquote (gesamt)
29,6 Prozent
Seite 28
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern
34.478
Seite 29
Prozessqualität
100 Prozent
Seite 29
Integrationsquote U 25
40,4 Prozent
Seite 30
Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung (LUH)
149,0 Mio. €
Seite 31
Anzahl der Bedarfsgemeinschaft mit LUH
40.000
Seite 32
Teilnehmer „Joblinge“
120
Seite 32
Coaching 204
Seite 33
Ziele der Stadt Leipzig
AktivierungsMarktersatz
und
Vermittlungsgutscheine
für
Im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Leipzig (Anlage 2) sind die gesamten
Schwerpunkte und Rahmenbedingungen für das Jahr 2016 beschrieben.
Ausgehend von der Struktur der Leistungsberechtigten in der Betreuung des Jobcenters wird ein
Fokus der Arbeitsmarktpolitik auf der Bekämpfung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit liegen.
Für Langzeitarbeitslose wird ab dem Jahr 2016 im Rahmen des öffentlich geförderten
Beschäftigungssektors sowie zur Unterstützung des Teilhabeprozesses von Menschen mit
gesundheitlichen Einschränkungen das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ mit bis zu 400 Stellen
beim Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf und bei Dritten (u.a. Vereine, freie Träger)
umgesetzt.
Mit der Leipziger Jugendberufsagentur (Haus der Jugend) werden die Partner aus Schule, Stadt
Leipzig, Jobcenter und Agentur für Arbeit neue Wege der Zusammenarbeit gehen. Eine
entsprechende Kooperationsvereinbarung wurde am 16.03.2016 unterzeichnet.
Die Prognosen zur Entwicklung des Arbeitsmarktes weisen aufgrund der Herausforderungen aus
Flucht, Zuwanderung und Asyl stärkere Unsicherheiten als in den Vorjahren auf. Durch die
Bundesagentur für Arbeit erfolgte im Jahr 2016 erstmals eine gesonderte Differenzierung der
Zielwerte „Leistungen zum Lebensunterhalt“ (Seite 27) und „Integrationsquote“ (Seite 28). Bei der
Zielgröße „nur Asyl“ werden ausschließlich Personen der acht zugangsstärksten Herkunftsländer
(Syrien, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia) berücksichtigt.
Zum Jahresanfang 2016 waren ca. 2.550 erwerbsfähige Flüchtlinge beim Jobcenter Leipzig
registriert, das entspricht rd. der Hälfte aller bei den sächsischen Jobcentern (gE) gemeldeten
Personen aus den o.g. acht zugangsstärksten Herkunftsländern. Schwerpunkte beim Einsatz der
Förderinstrumente für Flüchtlinge sind Maßnahmen der beruflichen Aktivierung und Eingliederung.
In
erster
Linie
bilden
jedoch
der
Spracherwerb
und
der
Aufbau
sozialer
Kontakte (bspw. über öffentlich geförderte Beschäftigung) wichtige Voraussetzungen, um auch
perspektivisch eine möglichst hohe bzw. stabile Arbeitsmarktpartizipation zu erreichen.
2
Anlage 1
Zielabrechnung 2015
und
Zielvereinbarung 2016
Leipzig, den 18.03.2016
Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
Inhaltsverzeichnis
PRÄAMBEL ............................................................................................................... 4
I. ZIELABRECHNUNG 2015 .................................................................................. 5
1.
Vorbemerkung ................................................................................................................ 5
2.
Ziele 2015 im Überblick .................................................................................................. 6
2.1
Ziele der Agentur für Arbeit Leipzig ......................................................................................... 6
2.2
Kommunale Ziele der Stadt Leipzig......................................................................................... 6
3.
Einschätzung der Gesamtzielerreichung 2015 ............................................................... 7
4.
Ergebnisse der Bundes- und lokalen Ziele der Agentur für Arbeit Leipzig .....................16
5.
4.1
Ergebnisse der Bundesziele .................................................................................................. 16
4.2
Ergebnis des lokalen Ziels der Agentur für Arbeit Leipzig .................................................... 19
Ergebnisse der kommunalen Ziele der Stadt Leipzig .....................................................21
II. ZIELVEREINBARUNG 2016 ............................................................................. 25
1.
Vorbemerkung ...............................................................................................................25
2.
Aktuelle Arbeitsmarktsituation .......................................................................................26
3.
Ziele 2016 .....................................................................................................................27
4.
3.1
Ziele der Agentur für Arbeit Leipzig ....................................................................................... 27
3.2
Kommunale Ziele der Stadt Leipzig....................................................................................... 31
Schlussbemerkung ........................................................................................................34
Seite 2 von 34
Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 – Ziele der Agentur für Arbeit Leipzig....................................................................................................... 6
Tabelle 2 – Ziele der Stadt Leipzig .......................................................................................................................... 6
Tabelle 3 – Anzahl Integrationsquoten im Vergleich ............................................................................................... 8
Tabelle 4 – Integrationsquote U25 im Vergleich ...................................................................................................... 9
Tabelle 5 – Veränderung der eLb der sächsischen Jobcenter............................................................................... 10
Tabelle 6 – Anzahl der ausländischen eLb der sächsischen Jobcenter ................................................................ 11
Tabelle 7 – Anteil der ausländischen eLb an allen eLb der sächsischen Jobcenter .............................................. 11
Tabelle 8 – Anzahl eLb mit Erwerbseinkommen ................................................................................................... 12
Tabelle 9 – Ausgaben LUH je BG im Vergleich .................................................................................................... 12
Tabelle 10 – Anteil SGB II – Kunden an allen erfolgreich besetzten Stellen ......................................................... 14
Tabelle 11 – Zielindikator „Summe der LLU“ (alle Werte in Mio. €) ....................................................................... 16
Tabelle 12 – Zielindikator „Integrationsquote“ ....................................................................................................... 17
Tabelle 13 – Zielindikator „Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern im Jahresdurchschnitt“ 18
Tabelle 14 – Zielindikator „Index Prozessqualität“ ................................................................................................ 19
Tabelle 15 – Zielindikator „Integrationsquote U25“ ............................................................................................... 20
Tabelle 16 – Zielindikator „Summe der LUH“ (alle Werte in Mio. €) ...................................................................... 21
Tabelle 17 – Zielindikator „Anzahl BG´s mit LUH – Anspruch im Jahresdurchschnitt“ ......................................... 22
Tabelle 18 – Zielindikator „Anzahl geeigneter Teilnehmer/innen“ ......................................................................... 22
Tabelle 19 – Zielindikator „Anzahl Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine“ ..................................................... 23
Tabelle 20 –eLb und Eintritte in Maßnahmen ....................................................................................................... 23
Tabelle 21 – Verbleib in sv-pflichtiger Beschäftigung nach Monaten .................................................................... 24
Tabelle 22 – Ziele der Agentur für Arbeit Leipzig im Überblick .............................................................................. 27
Tabelle 23 – Zielindikator „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU)“ (alle Werte in Mio. €) ................ 27
Tabelle 24 – Zielindikator „Integrationsquote“........................................................................................................ 28
Tabelle 25 – Zielindikator “Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern im Jahresdurchschnitt“ . 29
Tabelle 26 – Zielindikator “Index Prozessqualität“ ................................................................................................. 29
Tabelle 27 – Zielindikator “Integrationsquote U25“ ................................................................................................ 30
Tabelle 28 – Ziele der Stadt Leipzig im Überblick .................................................................................................. 31
Tabelle 29 – Zielindikator: „Summe der LUH“ (alle Werte in Mio. €) ...................................................................... 31
Tabelle 30 – Zielindikator: „Anzahl BG´s mit LUH-Anspruch im Jahresdurchschnitt“ ............................................ 32
Tabelle 31 – Zielindikator: „Anzahl geeigneter Teilnehmer/innen“ ......................................................................... 32
Tabelle 32 – Zielindikator: „Anzahl Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine“..................................................... 33
Seite 3 von 34
Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
Präambel1
Um die Leistungsfähigkeit der einzelnen Jobcenter zu vergleichen und zu verbessern, hat
der Gesetzgeber ein bundeseinheitliches Zielsteuerungssystem eingeführt. Im § 48b Zweites
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurden die Ziele verbindlich für alle Grundsicherungsträger
(gemeinsame Einrichtungen – gE und zugelassene kommunale Träger – zkT) festgeschrieben.
Das bundeseinheitliche Zielsystem nach § 48b SGB II umfasst die Ziele:
Verringerung der Hilfebedürftigkeit,
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit,
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug.
Die Bundesziele flankieren zugleich die lokalen Zielgrößen, die die Agentur für Arbeit Leipzig
sowie die Stadt Leipzig in ihrer Funktion als Träger im jeweiligen Verantwortungsbereich mit
dem Jobcenter Leipzig vereinbaren. Die Zielvereinbarungen werden jeweils für den Zeitraum
eines Jahres abgeschlossen.
Die Nachhaltung und Auswertung der Ziele sind Bestandteil der operativen Steuerung im
Jobcenter Leipzig. Damit wird den geschäftspolitischen Zielen beider Träger bestmöglich
Rechnung getragen.
Der vorliegende Bericht fasst die Zielerreichung des Jahres 2015 bilanzierend zusammen
und gibt einen Überblick über die Ziele des Jahres 2016.
1
Um die Lesbarkeit auf den folgenden Seiten zu vereinfachen, wird auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen Form verzichtet. Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass die Verwendung der männlichen Form explizit
als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll bzw. dass die weibliche Form selbstverständlich immer mit
eingeschlossen ist.
Seite 4 von 34
Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
I.
Zielabrechnung 2015
1. Vorbemerkung
Auf Grundlage des bundeseinheitlichen Kennzahlensystems nach § 48a SGB II wurden Ziele
zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit, der Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
und der Reduzierung der Anzahl Langzeitleistungsbezieher vereinbart. Diese Ziele werden
mit allen Grundsicherungsträgern in Deutschland abgeschlossen.
Zu den bundeseinheitlichen Zielen wurden mit den Trägern Agentur für Arbeit Leipzig und
Stadt Leipzig weitere lokale Ziele mit dem Jobcenter Leipzig vereinbart.
Die Grundlage des Planungs-, Zielvereinbarungs- und Steuerungsprozesses ist das Dokument „Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2015“ der
Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II vom 22.10.2014.
Der Planungs- und Zielvereinbarungsprozess für die Bundesziele fand im Jahr 2015 erstmals
im sogenannten Bottom-up-Verfahren statt. Dadurch waren alle Mitarbeiter an der Zielwertbestimmung beteiligt. Die Ziele der einzelnen Teams bildeten die Grundlage für das Planungsangebot des Jobcenters.
Die Vereinbarung der Ziele und deren Zielwerte fanden im Zeitraum November 2014 bis
Februar 2015 statt.
Entsprechend Ratsbeschluss RBV-869/11 wurden die Fachausschüsse Wirtschaft und Arbeit
sowie Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule im über die Ziele der Agentur für Arbeit und
der Stadt Leipzig informiert.
Die gemeinsame Zielvereinbarung wurde am 20. April 2015 durch die Stadt Leipzig und am
2. April 2015 von der Agentur für Arbeit Leipzig unterzeichnet.
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Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
2. Ziele 2015 im Überblick
Nachfolgend werden die Ziele, welche das Jobcenter Leipzig mit seinen Trägern im jeweiligen Verantwortungsbereich vereinbart hat, dargestellt.
2.1 Ziele der Agentur für Arbeit Leipzig
Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Ziele 2015 der Agentur für Arbeit
Leipzig.
Tabelle 1 – Ziele der Agentur für Arbeit Leipzig
Ziel
Zielindikator
Erwartungswert /
Zielwert 2015
Ist-Wert 2014
177,447 Mio. Euro
178,518 Mio. Euro
Bundesziele der Agentur für Arbeit Leipzig
1.) Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Veränderung der Summe Leistungen zum
Lebensunterhalt
2.) Verbesserung der Integration in
Erwerbstätigkeit
Integrationsquote
29,1%
28,9%
3.) Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Veränderung des Bestandes an
Langzeitleistungsbeziehern im JD
36.412
36.966
4.) Verbesserung der Prozessqualität
Index Prozessqualität
100,0
105,5
39,7%
39,7%
lokales Ziel der Agentur für Arbeit Leipzig
5.) Verbesserung der Integration U25 in
Erwerbstätigkeit
Integrationsquote U25
2.2 Kommunale Ziele der Stadt Leipzig
Die Tabelle stellt die vereinbarten Ziele 2015 zwischen dem Jobcenter Leipzig und der Stadt
Leipzig dar. Die ersten beiden Zielgrößen sind als Erwartungswert formuliert. Für die letzten
beiden Punkte gibt es keinen Zielwert. Die Nachhaltung erfolgt über das Monitoring.
Tabelle 2 – Ziele der Stadt Leipzig
Ziel
Zielindikator
Erwartungswert /
Zielwert 2015
Ist-Wert 2014
149,000 Mio. Euro
150,702 Mio. Euro
1.) Höhe der Leistungen für Unterkunft und
Heizung (LUH) so gering wie möglich halten
Summe der Leistungen für Unterkunft und
Heizung (LUH)
2.) Begrenzung der Anzahl BG´s mit LUH
Anspruch im Jahresdurchschnitt
Anzahl BG´s mit LUH Anspruch im
Jahresdurchschnitt
max. 40.500
41.063
3.) Termingerechte Vermittlung geeigneter
Teilnehmer für Joblinge in vereinbarter Anzahl
Anzahl geeigneter Teilnehmer/innen
80
80
4.) Qualität von Marktersatzmaßnahmen durch
den Einsatz von Coaching beim
Beschäftigungsträger sichern
Anzahl der Aktivierungs- und
Vermittlungsgutscheine
180
211
Monitoring: Aktivierung je Kunde innerhalb von
24 Monaten steigern
Monitoring der Aktivierung
Monitoring: Integration in sv-pflichtige
Beschäftigung mit einer Dauer von mindestens
6 Monaten
Monitoring zur Nachhaltigkeit von Integrationen
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Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
3. Einschätzung der Gesamtzielerreichung 2015
Zwischen beiden Trägern (Agentur für Arbeit und Stadt Leipzig) und dem Jobcenter Leipzig
wurden für das Jahr 2015 insgesamt neun Ziele bzw. Erwartungswerte vereinbart.
Von diesen wurden die folgenden Ziele, Erwartungs- bzw. Prognosewerte erreicht bzw. übertroffen:
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Verbesserung der Prozessqualität
Begrenzung der Anzahl Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Anspruch auf Leistungen
für Unterkunft und Heizung (LUH) im Jahresdurchschnitt
Termingerechte Vermittlung geeigneter Teilnehmer für Joblinge in vereinbarter Anzahl
Qualität von Marktersatzmaßnahmen durch den Einsatz von Coaching beim Beschäftigungsträger sichern
Die Ziele, Erwartungs- bzw. Prognosewerte
Verringerung der Hilfebedürftigkeit (Erreichung des Prognosewerts der Summe der
Leistungen zum Lebensunterhalt - LLU)
Verbesserung der Integration von Jugendlichen unter 25 Jahren (U25)
Höhe der LUH so gering wie möglich halten
wurden verfehlt bzw. nicht erreicht.
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Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
Die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit wird anhand des Verhältnisses der
Anzahl der Integrationen zum durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) ermittelt.
Das Jobcenter Leipzig hat im Jahr 2015 seine ambitionierte Integrationsquote (IQ) von
29,1 % nicht nur erreicht, sondern diese mit 29,9 % übertroffen. Damit hat das Jobcenter
Leipzig die zweithöchste IQ in Sachsen erreicht. Platz 1 belegt das Jobcenter Vogtlandkreis
mit einer Quote in Höhe von 30,0 %. Die niedrigste IQ in Sachsen mit 23,5 % hat das Jobcenter Nordsachsen erreicht.
Gegenüber 2014 wurde trotz einer geringeren Anzahl von eLb die Anzahl der erfolgreichen
Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt um 197 übertroffen.
Tabelle 3 – Anzahl Integrationsquoten im Vergleich
2
Integrationsquote im
Jahr 2015
Deutschland gE
25,2%
RD Sachsen
27,9%
Typ IIIe
29,1%
JC Chemnitz, Stadt
28,6%
JC Dresden, Stadt
28,2%
JC Leipzig, Stadt
29,9%
JC Halle (Saale), Stadt
27,6%
Die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug wird über die Zielgröße der Veränderung des Bestandes von Langzeitleistungsbeziehern (LZB) im Jahresdurchschnitt betrachtet.
Das Jobcenter Leipzig hatte das Ziel vereinbart, den Bestand an LZB im Jahresdurchschnitt
2015 um 1,5 % gegenüber dem Jahresdurchschnitt 2014 zu verringern.
Eine Verringerung des Bestandes bedeutet, dass die LZB keinen Anspruch auf Leistungen
zur Sicherung des Lebensunterhaltes (LLU und LUH) mehr haben.
Die Zahl der LZB konnte im Jahresverlauf um 3,8 % verringert werden. Dies entspricht einer
Verringerung von 868 Leistungsbeziehern gegenüber dem Zielwert. Die Zahl der LZB hat
sich von 2014 zu 2015 von 36.966 um 1.422 auf 35.544 verringert.
2
Datenquelle: SGB II Controllingbericht BM Dezember 2015
Seite 8 von 34
Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
Der Index Prozessqualität gibt Auskunft über die Einhaltung mehrerer Standards wie z. B.
die Einhaltung der Dauer bis zum Erstgespräch bei der Vermittlungsfachkraft oder die Dauer
der Bearbeitung von Erstanträgen. Der Zielwert von 100 wurde mit 106,6 überschritten.
Die Verbesserung der Integration von Jugendlichen unter 25 Jahren wird anhand des
Verhältnisses der Anzahl der Integrationen U25 zum durchschnittlichen Bestand an eLb U25
ermittelt. Als lokales Ziel wurde zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Leipzig
eine IQ U25 von 39,7 % vereinbart. Die vereinbarte Quote wurde im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren erstmals verfehlt. Die IQ U25 lag im Jahr 2015 bei 37,3 %.
Von Januar bis September 2015 wurden die geplanten Integrationen jeweils erreicht bzw.
übertroffen. Erst in den letzten drei Monaten des Jahres wurde die geplante IQ nicht mehr
erreicht. Das ambitionierte Ziel von 2.850 Integrationen wurde um 170 verfehlt. Trotz der
Verfehlung des Ziels konnte durch die erfolgten Integrationen die Anzahl der eLb U25 Jahren
im Vergleich zu 2014 von 7.311 um 131 auf 7.180 verringert werden. Die IQ U25 des Jobcenter Leipzig liegt mit den erreichten 37,3 % über der IQ U25 in Sachsen und auch deutlich
über der Quote des Bundesdurchschnitts.
Tabelle 4 – Integrationsquote U25 im Vergleich
3
Integrationsquote U25
2015
Deutschland gE
28,2%
RD Sachsen
35,9%
Typ IIIe
35,7%
JC Chemnitz, Stadt
36,0%
JC Dresden, Stadt
35,6%
JC Leipzig, Stadt
37,3%
JC Halle (Saale), Stadt
33,2%
Die Verringerung der Hilfebedürftigkeit wird an der Summe der Ausgaben für Leistungen
zum Lebensunterhalt (LLU) gemessen. Dazu gehören das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld.
Zum Jahresende lagen die Ausgaben um 0,8 % über dem Erwartungswert von 177,447 Mio.
Euro. Dies entspricht Mehrausgaben von 1,47 Mio. Euro. Die Planung für das Jobcenter
Leipzig sah eine Verringerung der Ausgaben für LLU gegenüber 2014 um 0,6 % vor. Der
Erwartungswert wurde im gesamten Jahr nicht erreicht. Der Abstand zum Erwartungswert
konnte jedoch von 1,1 % Überschreitung in den Monaten April bis Juli auf 0,8 % Überschreitung zum Jahresende verringert werden. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben nur
leicht um 0,2 % angestiegen.
3
Datenquelle: BA-Datensystem FIS mit Stand Berichtsmonat Dezember 2015
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Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
Der kommunale Erwartungswert die Höhe der LUH so gering wie möglich halten
(149,000 Mio. Euro) wurde leicht verfehlt. Der erwartete Wert wurde um 0,7 % überschritten.
Dies entspricht Mehrausgaben in Höhe von 1,1 Mio. Euro und einem Ergebnis von 150,108
Mio. Euro.
Das trotz der sehr guten Integrationsergebnisse die Erwartungswerte bei LLU und LUH um
0,8 % bzw. 0,7 % überschritten wurden, lag u. a. am geringen Rückgang der eLb.
In Sachsen hat sich die Zahl der eLb im Vergleich zum Vorjahresmonat um 6,2 % verringert.
Der Rückgang im Jobcenter Leipzig betrug lediglich 2,3 %, obwohl das Jobcenter im Vergleich zu den anderen sächsischen Jobcentern die höchste IQ vorweisen kann.
Tabelle 5 – Veränderung der eLb der sächsischen Jobcenter
4
Anzahl erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb)
Veränderung
absolut
Veränderung
in %
3.199.874
-3.017
-0,1%
172.181
-11.305
-6,2%
18.586
17.267
-1.319
-7,1%
34.592
33.302
-1.290
-3,7%
JC Leipzig, Stadt
50.818
49.671
-1.147
-2,3%
JC Nordsachsen
14.969
13.888
-1.081
-7,2%
JC Sächsische Schweiz- Osterzgebirge
14.335
12.926
-1.409
-9,8%
JC Vogtlandkreis
13.303
12.048
-1.255
-9,4%
JC Mittelsachsen
17.745
15.953
-1.792
-10,1%
JC Zwickau
19.138
17.126
-2.012
-10,5%
Dez 14
Dez 15
3.202.891
183.486
JC Chemnitz, Stadt
JC Dresden, Stadt
Deutschland gE
RD Sachsen
Als wesentlicher Grund für den geringeren Rückgang der eLb kann der sehr hohe Anstieg
von ausländischen eLb im Jobcenter Leipzig im Vergleich zum Vorjahr benannt werden.
In Leipzig hat sich die Zahl der ausländischen eLb im Vorjahresvergleich um 18,4 % erhöht.
Innerhalb eines Jahres ist die Zahl der ausländischen eLb um 1.269 gestiegen. Das ist der
mit Abstand der höchste Wert in Sachsen.
4
Datenquelle: SGB II Controllingbericht BM Dezember 2015
Seite 10 von 34
Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
Tabelle 6 – Anzahl der ausländischen eLb der sächsischen Jobcenter
5
Anzahl ausländische erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb)
Dez 14
Dez 15
Veränderung
absolut
Veränderung
in %
Deutschland gE
803.710
878.939
75.229
9,4%
RD Sachsen
16.091
18.527
2.436
15,1%
JC Chemnitz, Stadt
1.895
1.987
92
4,9%
JC Dresden, Stadt
3.733
4.291
558
14,9%
JC Leipzig, Stadt
6.890
8.159
1.269
18,4%
JC Nordsachsen
701
839
138
19,7%
JC Sächsische Schweiz- Osterzgebirge
607
706
99
16,3%
JC Vogtlandkreis
723
768
45
6,2%
JC Mittelsachsen
637
707
70
11,0%
JC Zwickau
905
1.070
165
18,2%
Der Anteil der ausländischen eLb im Verhältnis zu allen eLb liegt im Jobcenter Leipzig bei
16,1 %. Das ist der höchste Wert aller sächsischen Jobcenter.
Tabelle 7 – Anteil der ausländischen eLb an allen eLb der sächsischen Jobcenter
6
Dez 15
davon ausländische Anteil ausländische
Alle erwerbsfähigen
erwerbsfähige
erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten
Leistungsberechtigte Leistungsberechtigten
(eLb)
(eLb)
(eLb)
Deutschland gE
5
6
3.202.891
878.939
27,4%
RD Sachsen
183.486
18.527
10,1%
JC Chemnitz, Stadt
18.586
1.987
10,7%
JC Dresden, Stadt
34.592
4.291
12,4%
JC Leipzig, Stadt
50.818
8.159
16,1%
JC Nordsachsen
14.969
839
5,6%
JC Sächsische Schweiz- Osterzgebirge
14.335
706
4,9%
JC Vogtlandkreis
13.303
768
5,8%
JC Mittelsachsen
17.745
707
4,0%
JC Zwickau
19.138
1.070
5,6%
Datenquelle: SGB II Controllingbericht BM Dezember 2015
Datenquelle: SGB II Controllingbericht BM Dezember 2015
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Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
Ein weiterer Grund für die Überschreitung der Erwartungswerte bei den LLU und den LUH ist
der Rückgang der Anzahl der eLb mit Erwerbseinkommen. Das Erwerbseinkommen wird auf
die Leistungen nach dem SGB II angerechnet und mindert den Bedarf.
Die Zahl der eLb mit Erwerbseinkommen aus abhängiger Beschäftigung ist innerhalb eines
Jahres um 981 (7,0 %) gesunken. Der deutliche Rückgang von eLb mit Erwerbseinkommen
wirkt sich insgesamt negativ auf die Höhe der Ausgaben für die LLU und die LUH aus.
Tabelle 8 – Anzahl eLb mit Erwerbseinkommen
7
Veränderung Veränderung
absolut
in %
Dez 14
Dez 15
13956
12975
-981
-7,0%
bis 450 €
6563
5447
-1116
-17,0%
über 450 € bis 850 €
3069
2920
-149
-4,9%
über 850 € bis 1.200 €
2460
2417
-43
-1,7%
über 1.200 €
1864
2191
327
17,5%
mit Einkommen nur aus Selbständigkeit
2246
2274
28
1,2%
erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) mit
Erwerbseinkommen
Einkommen aus abhängiger Beschäftigung
darunter:
Neben der Erhöhung der Regelleistung zum 1. Januar 2015 haben sich weiterhin die Ausgaben der LUH je BG von 305,57 Euro im Zeitraum Januar bis Oktober 2014 auf 312,93 Euro
im Zeitraum Januar bis Oktober Jahr 2015 erhöht.
Da die Anzahl der BG vom Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit nach dreimonatiger Wartezeit zur Verfügung gestellt werden, liegen derzeit die Daten bis einschließlich des
Berichtsmonats Oktober 2015 vor.
Tabelle 9 – Ausgaben LUH je BG im Vergleich
Jahr
kumulierte Ausgaben
Januar bis Oktober in
Mio. Euro
2014
2015
126,082
125,049
8
Anzahl BG mit LUH im
gleitenden
Anzahl LUH je BG in den
Jahresdurchschnitt
10 Monaten
Januar - Oktober
41.261
3.055,73 €
39.961
3.129,29 €
LUH je BG im Monat
305,57 €
312,93 €
7
Datenquelle: SGB II Controllingbericht BM Dezember 2015
Datenquelle: LUH: Angaben der Stadt Leipzig; Anzahl BG: Statistik der Bundesagentur für Arbeit /
endgültige Daten nach drei Monaten Wartezeit
8
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Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
Die nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt stellt ein Hauptziel des Jobcenters
Leipzig dar. Je mehr erfolgreiche Integrationen durch die Unterstützung des Jobcenters erreicht werden, desto geringer sind die Ausgaben für LLU und LUH.
Zur Erreichung der Zielwerte des Jobcenters Leipzig sind nachfolgend einige wichtige Aktivitäten und Maßnahmen in Kurzform aufgeführt, die die Ergebnisse im Jahr 2015 ermöglicht
haben und für weiterhin gute Ergebnisse im Jahr 2016 sorgen sollen:
Betreuung besonderer Personengruppen (u. a. Jugendliche U25, Ältere Ü50, Ärzte,
Ingenieure, Selbständige) in speziellen Teams mit individuellem Vermittlungsansatz
und höherer Kontaktdichte.
Neuantragsteller mit guten Voraussetzungen für eine schnelle Wiedereingliederung in
den ersten Arbeitsmarkt werden im Projekt „Arbeit Direkt“ mit einer sehr hohen Kontaktdichte (auch mehrmals in der Woche) betreut.
Umsetzung der am Arbeitsmarkt ausgerichteten Bildungszielplanung. Damit wird der
steigenden Nachfrage nach Fachkräften Rechnung getragen und vor allem werden
die Integrationschancen der Leistungsberechtigten deutlich erhöht. Einen hohen Stellenwert nimmt dabei die Vorbereitung auf die Bildungsmaßnahme ein. Spezielle Trägermaßnahmen stehen zur Verfügung, um Personen auf die Teilnahme an der Weiterbildung vorzubereiten. Genauso wichtig ist die Betreuung vor allem nach Beendigung der Maßnahme (Absolventenmanagement). In Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice (gAGS) werden die Absolventen intensiv unterstützt,
um schnellstmöglich eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erlangen.
Ein begleitendes Coaching soll den Teilnehmern von Arbeitsgelegenheiten (AGH) die
Chance auf eine erfolgreiche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erhöhen (siehe kommunales Ziel).
Mit der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) sollen Leistungsberechtigte, die
länger als 12 Monate arbeitslos sind und mindestens zwei weitere in der Person liegende Vermittlungshemmnisse haben, an die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes herangeführt werden. Die Förderung soll eine mittelfristige ArbeitsmarktPerspektive schaffen.
Das Jobcenter Leipzig nimmt am ESF geförderten Bundesprogramm zur Bekämpfung
von „Langzeitarbeitslosigkeit“ (Projekt ELAN) teil. Seit Juni 2015 wird das Projekt umgesetzt. Inhalt ist die intensive Betreuung mit gezielter personenbezogener Stellenakquise auf dem ersten Arbeitsmarkt. Nach erfolgreicher Integration wird die Betreuung intensiv fortgesetzt um eine dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen (Coaching). Förderfähig sind Leistungsberechtigte, die langzeitarbeitslos sind, mindestens 35 Jahre alt sind und über keine verwertbare Berufsausbildung verfügen und bei denen eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auf
andere Weise voraussichtlich nicht erreicht werden kann.
Das Jobcenter Leipzig nimmt am Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ teil. Gefördert werden Arbeitsverhältnisse, die zusätzlich und wettbewerbsneutral sind und im öffentlichen Interesse liegen. Die geförderten Arbeitsplätze richten sich an Leistungsberechtigte, die seit mindestens vier Jahren im SGB II Leis-
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Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
tungsbezug stehen und gesundheitliche Einschränkungen haben oder in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben. Flankierend zur geförderten Beschäftigung
führt das Jobcenter begleitende Aktivitäten (z.B. Qualifizierungsmaßnahmen, Gesundheitsmaßnahmen, Suchtberatung etc.) durch. Das Projekt hat im Jobcenter
Leipzig einen Umfang von 400 öffentlich geförderten Stellen.
Der „JobClub“ des Jobcenters Leipzig bietet vielfältige Dienstleistungen zum Thema
Arbeitsuche an. Im Vordergrund steht die Unterstützung der Leistungsberechtigten im
gesamten Bewerbungsprozess (Stellensuche, Erstellung von Bewerbungsunterlagen,
Erstellung der Anschreiben etc.).
Seit einigen Jahren beteiligt sich das Jobcenter am erfolgreichen Projekt „Joblinge“.
Im Projekt erhalten Jugendliche eine Ausbildungsvorbereitung oder -begleitung, die
als Grundlage für die anschließende Aufnahme einer Berufsausbildung dient.
Im April 2014 startete in Leipzig das Modellprojekt GABI (Gemeinsame Aktivierung
und Begleitung zur Integration), an welchem das Jobcenter gemeinsam mit der Agentur für Arbeit beteiligt ist. Die Besonderheit des Projektes liegt in der Vielzahl der angebotenen Maßnahmeinhalte. Außerdem ist der Beginn der Maßnahmen zeitlich so
flexibel, dass zu jedem Zeitpunkt eine Teilnahme möglich ist. Die sonst bei Maßnahmen üblichen Wartezeiten bis zum Beginn einer Maßnahme entfallen.
Einen hohen Anteil am guten Integrationsergebnis hat der gemeinsame Arbeitgeberservice (gAGS) des Jobcenter und der Agentur für Arbeit Leipzig.
Tabelle 10 – Anteil SGB II – Kunden an allen erfolgreich besetzten Stellen
Region
9
9
Anteil erfolgreich besetzter
Stellen mit SGB II - Kunden im
Jahresdurchschnitt 2015
Deutschland
26,6%
RD Sachsen
29,8%
071 Annaberg-Buchholz
7,2%
072 Bautzen
6,4%
073 Chemnitz
33,3%
074 Dresden
32,7%
075 Leipzig
53,0%
076 Oschatz
25,4%
077 Pirna
33,2%
078 Plauen
36,1%
079 Riesa
13,1%
080 Freiberg
29,2%
092 Zwickau
33,8%
Datenquelle: BA-Datensystem FIS mit Stand Berichtsmonat Dezember 2015
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Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
Im Jahresfortschrittwert 2015 wurden in Leipzig 53,0 % der Stellen mit Leistungsberechtigten
aus dem SGB II besetzt. Das ist der mit Abstand höchste Wert in Sachsen und er liegt weit
über dem Bundesdurchschnitt (26,6 %).
Für die Begrenzung der Anzahl an BG mit Anspruch auf LUH wurde ein kommunaler Erwartungswert von 40.500 im Jahresdurchschnitt formuliert. Im Berichtsmonat Oktober 2015
lag die Anzahl der BG mit Anspruch auf LUH im gleitenden Jahresdurchschnitte bei 39.961.
Ob das Ziel zum Jahresende erreicht wird hängt maßgeblich von der Entwicklung der Anzahl
der eLb ab.
Die weiteren kommunalen Ziele für die Teilnehmergewinnung zum Projekt „Joblinge“ und
zur Arbeitsmarktmaßnahme „Coaching AGH“ wurden übertroffen.
Die Monitorings „Aktivierung je Kunde innerhalb von 24 Monaten steigern“ und „Integration in
sv-pflichtige Beschäftigung mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten“ wurden monatlich
erstellt und im Rahmen der Trägerversammlungen den Vertretern der Stadt Leipzig und der
Agentur für Arbeit präsentiert.
Seite 15 von 34
Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
4. Ergebnisse der Bundes- und lokalen Ziele der Agentur für Arbeit
Leipzig
4.1 Ergebnisse der Bundesziele
Ziel 1 – Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Abschlussstand der Zielerreichung:
Das Ziel für 2015 wurde verfehlt.
Die Verringerung der Hilfebedürftigkeit bemisst sich über den Zielindikator der LLU. Hierzu
gehören ausschließlich das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Die LUH, sonstige
kommunale Leistungen und Sozialversicherungsbeiträge gehören nicht dazu.
Bis zum Jahresende 2015 sollte der Prognosewert von 177,447 Mio. Euro möglichst nicht
überschritten werden. Tatsächlich wurden 2015 insgesamt 178,917 Mio. Euro an LLU ausgezahlt. Gegenüber dem Erwartungswert entspricht das Mehrausgaben von 1,470 Mio. Euro.
Die Ausgaben haben sich gegenüber dem Jahr 2014 um 0,399 Mio. Euro erhöht.
Tabelle 11 – Zielindikator „Summe der LLU“
Leistungen zum Lebensunterhalt
(LLU)
10
(alle Werte in Mio. €)
Erwartungswert 2015
Ist
2015
177,447
178,917
Abweichung Abweichung in
absolut
%
1,470
0,8%
Ist 2014
178,518
Ziel 2 – Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Abschlussstand der Zielerreichung:
Das Ziel wurde erreicht.
Gemessen wird das Ziel über die IQ. Dabei wird die kumulierte Anzahl aller Integrationen im
Jahr 2015 zur durchschnittlichen Anzahl der eLb im Jahr 2015 ins Verhältnis gesetzt.
Als Integrationen gelten die Aufnahme von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sowie selbständiger Erwerbstätigkeit oder Eintritte in voll qualifizierende berufliche Ausbildungen.
Dagegen werden Freiwilligen-/Zivildienste sowie öffentlich geförderte Beschäftigungen (Arbeitsgelegenheiten - AGH, Förderung von Arbeitsverhältnissen - FAV) nicht als Integrationen
gezählt.
10
Datenquelle: SGB II Controllingbericht BM Dezember 2015
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Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
Als eLb gelten gem. § 7 SGB II Personen, die
das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben,
erwerbsfähig sind,
hilfebedürftig sind und
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
Das bedeutet dass Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (Arbeitsgelegenheiten,
Weiterbildung, Aktivierungsmaßnahmen etc.) genauso dazu zählen, wie Personen die bereits einer Beschäftigung nachgehen aber weiterhin ergänzende Leistungen nach dem SGB
II beziehen.
Auch Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr, die der Schulpflicht unterliegen (Schüler) werden
der Personengruppe zugeordnet.
Mit einer IQ zum Jahresende in Höhe von 29,9 % hat das Jobcenter Leipzig den Zielwert und
den Vorjahreswert übertroffen. Die erreichte IQ war die höchste in Sachsen.
Im Jahr 2015 wurden 461 Integrationen mehr erreicht, als das Ziel vorgab. Trotz geringerer
Anzahl eLb konnte die Zahl der Integrationen gegenüber 2014 um 197 gesteigert werden.
Bei der Ermittlung der Abweichung der IQ (0,9) gegenüber dem Vorjahr wurden Werte mit
mehreren Nachkommastellen zugrunde gelegt.
Tabelle 12 – Zielindikator „Integrationsquote“
Integrationsquote in %
11
Ziel
2015
Ist
2015
Abweichung
absolut
Abweichung
in %
Ist
2014
29,1
29,9
0,9
3,1%
28,9
14.990
15.451
461
3,1%
15.254
(von 51.596
eLb im JDW)
(von 51.596
eLb im JDW)
Anzahl Integrationen
(von 52.768
eLb im JDW)
Ziel 3 – Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Abschlussstand der Zielerreichung:
Das Ziel wurde erreicht.
Die Veränderung des Bestandes an LZB ist für dieses Ziel der entsprechende Indikator. LZB
sind eLb, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren.
Die Veränderung der LZB bemisst sich am Jahresdurchschnitt bezogen auf das Vorjahr.
11
Datenquelle: SGB II Controllingbericht BM Dezember 2015
Seite 17 von 34
Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
Abgänge aus dem Langzeitleistungsbezug sind alle LZB zum statistischen Stichtag des
Vormonats, die zum Stichtag des aktuellen Monats:
1. nicht mehr im Bestand sind,
2. innerhalb der vergangenen 730 Tagen weniger als 638 Tage hilfebedürftig waren
3. oder nicht erwerbsfähig sind.
Das vereinbarte Ziel des Jobcenter Leipzig im Jahr 2015 war, den durchschnittlichen Bestand von LZB gegenüber 2014 um 1,5 % auf 36.412 zu verringern.
Zum Jahresende 2015 konnte das Jobcenter den Durchschnittsbestand gegenüber dem Vorjahr um 3,8 % auf 35.544 verringern. Dies entspricht einer Verringerung von 868 LZB über
dem vereinbarten Zielwert bzw. einer Verringerung von 1.422 LZB gegenüber 2014.
Tabelle 13 – Zielindikator „Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern im Jahres12
durchschnitt“
Anzahl Langzeitleistungsbezieher
im Jahresdurchschnittswert
Ziel
2015
Ist
2015
Abweichung
absolut
Abweichung
in %
Ist
2014
36.412
35.544
-868
-2,4%
36.966
Ziel 4 – Verbesserung der Prozessqualität
Abschlussstand der Zielerreichung:
Das Ziel wurde erreicht.
Die Qualität verschiedener Arbeitsprozesse wird über einen Index nachgehalten. Die Ergebnisse gehen dabei in gleicher Gewichtung (jeweils 20 %) in den Prozessindex ein.
Folgende Arbeitsprozesse bilden den Wert des Index ab:
1.) Erstberatung:
bei mind. 80 % der Neukunden findet das Erstgespräch
innerhalb von 15 Arbeitstagen statt
2.) Erstberatung U25:
bei mind. 80 % der Neukunden U 25 findet das Erstgespräch
innerhalb von 15 Arbeitstagen statt
3.) Angebot U25:
mind. 80 % der Neukunden U25 erhalten innerhalb von
30 Arbeitstagen ein Angebot
4.) EinV im Bestand:
mind. 80 % aller eLb verfügen über eine abgeschlossene
Eingliederungsvereinbarung
5.) Bearbeitungsdauer: die Bearbeitung von Erstanträgen erfolgt innerhalb von
14 Arbeitstagen
Der Zielwert für den Index Prozessqualität ist 100. Sollten die Ergebnisse einzelner Prozesse
besser als die Zielformulierung sein, ist ein Index größer 100 möglich (z.B. bei einer Bearbeitungsdauer von unter 14 Arbeitstagen).
12
Datenquelle: SGB II Controllingbericht BM Dezember 2015
Seite 18 von 34
Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
Das Jobcenter Leipzig hat bei dem Index Prozessqualität zum Jahresende einen Wert von
106,6 erreicht. Dies ist eine nochmalige Steigerung des guten Ergebnisses des Jahres 2014.
Tabelle 14 – Zielindikator „Index Prozessqualität“
Index Prozessqualität
im Jahresfortschrittswert
13
Ziel
2015
Ist
2015
Abweichung
absolut
Abweichung
in %
Ist
2014
100,0
106,6
6,6
6,6%
105,5
4.2 Ergebnis des lokalen Ziels der Agentur für Arbeit Leipzig
Ziel 5 – Verbesserung der Integration U25 in Erwerbstätigkeit
Abschlussstand der Zielerreichung:
Das Ziel wurde nicht erreicht.
Das Zielergebnis wird über die IQ U25 abgebildet. Dabei wird die kumulierte Anzahl aller
Integrationen U25 im Jahr 2015 zur durchschnittlichen Anzahl der eLb mit einem Alter zwischen 15 und 25 Jahren im Jahr 2015 ins Verhältnis gesetzt.
Als Integrationen gelten die Aufnahme von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sowie selbständiger Erwerbstätigkeit oder Eintritte in voll qualifizierende berufliche Ausbildungen.
Dagegen werden Freiwilligen-/Zivildienste sowie öffentlich geförderte Beschäftigungen (Arbeitsgelegenheiten - AGH, Förderung von Arbeitsverhältnissen - FAV) nicht als Integrationen
gezählt.
Als eLb U25 gelten gem. § 7 SGB II Personen, die
das 15. Lebensjahr vollendet und das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben,
erwerbsfähig sind,
hilfebedürftig sind und
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
Das bedeutet dass Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (Arbeitsgelegenheiten,
Weiterbildung, Aktivierungsmaßnahmen etc.) genauso dazu zählen, wie Personen der Altersgruppe die bereits einer Beschäftigung nachgehen aber weiterhin ergänzende Leistungen nach dem SGB II beziehen. Auch Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr, die der Schulpflicht unterliegen (Schüler) werden der Personengruppe zugeordnet.
Zwischen dem Jobcenter Leipzig und der Agentur für Arbeit Leipzig wurde als lokales Ziel
eine IQ U25 von 39,7 % vereinbart.
Das vereinbarte Ziel wurde um 6,0 % verfehlt. Dies entspricht einer IQ U25 von 37,3 %.
Von Januar bis September 2015 wurden die geplanten Integrationen jeweils erreicht bzw.
übertroffen. Erst in den letzten drei Monaten des Jahres wurden die geplanten Integrationen
13
Datenquelle: SGB II Controllingbericht BM Dezember 2015
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Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
nicht mehr erreicht. Das ambitionierte Ziel von 2.850 Integrationen wurde um 170 verfehlt.
Trotz der Verfehlung des Ziels konnte durch die erfolgten Integrationen die Anzahl der eLb
U25 im Jahresdurchschnitt im Vergleich zum Jahr 2014 von 7.311 um 131 auf 7.180 verringert werden.
Tabelle 15 – Zielindikator „Integrationsquote U25“
Integrationsquote U25 in %
14
Ziel
2015
Ist
2015
Abweichung
absolut
Abweichung
in %
Ist
2014
39,7
37,3
-2,4
-6,0%
39,7
2.850
2.680
-170
-6,0%
2.906
(von 7.180
eLb im JDW)
(von 7.180
eLb im JDW)
Anzahl Integrationen U25
14
(von 7.311
eLb im JDW)
Datenquelle: SGB II Controllingbericht BM Dezember 2015
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Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
5. Ergebnisse der kommunalen Ziele der Stadt Leipzig
Ziel 1 – Höhe der LUH so gering wie möglich halten
Abschlussstand der Zielerreichung:
Der Erwartungswert wurde nicht erreicht.
Das Ziel definiert sich über die Gesamtausgaben der kommunalen LUH im Jahr 2015.
Der Erwartungswert für die maximalen Ausgaben zum Jahresende lag bei 149,000 Mio. Euro. Die tatsächlichen Gesamtausgaben für die LUH lagen 2015 bei 150,108 Mio. Euro und
damit um 1,108 Mio. Euro über dem Erwartungswert.
Trotz der sehr guten Integrationsergebnisse des Jobcenter Leipzig und dem weiteren Rückgang an BG konnten die Ausgaben der LUH nicht auf den Erwartungswert begrenzt werden.
Der erwartete Wert wurde um 0,7 % überschritten.
Gründe sind u. a. der hohe Neuzugang von ausländischen eLb (+18,4 % ggü. dem Vorjahr)
und der deutliche Rückgang der eLb mit Erwerbseinkommen (-7,0 %). Weiterhin sind die
Ausgaben für die LUH je BG aufgrund der Erhöhung der Miet-, Neben- und Heizkosten von
305,57 Euro im Zeitraum Januar bis Oktober 2014 auf 312,93 Euro im Zeitraum Januar bis
Oktober Jahr 2015 angestiegen.
Im Vergleich zum Jahr 2014 sind die Ausgaben an LUH um 0,594 Mio. Euro niedriger.
Tabelle 16 – Zielindikator „Summe der LUH“
15
2015
Ist
2015
Abweichung
absolut
Abweichung
in %
Ist
2014
149,000
150,108
1,108
0,7%
150,702
Erwartungswert
Summe der Leistungen für
Unterkunft und Heizung (LUH)
(alle Werte in Mio. €)
Ziel 2 – Begrenzung der Anzahl BG‘s mit LUH-Anspruch im Jahresdurchschnitt
Abschlussstand der Zielerreichung:
Das Ziel wird voraussichtlich erreicht.
Als Erwartungswert wurde eine Begrenzung der Anzahl der BG mit Anspruch auf LUH im
Jahresdurchschnitt auf 40.500 (zum Jahresende) formuliert.
Die Daten werden vom Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit nach dreimonatiger
Wartezeit zur Verfügung gestellt. Deshalb liegen derzeit die Daten bis einschließlich des Berichtsmonats Oktober 2015 vor. Eine abschließende Bewertung kann somit frühestens im
April dieses Jahres erfolgen.
Zum jetzigen Stand liegt die gleitende Durchschnittszahl der BG mit Anspruch auf LUH bei
39.961. Ob der Erwartungswert zum Jahresende erreicht wird hängt u. a. von den Zugängen
der ausländischen eLb ab.
15
Datenquelle: Angaben der Stadt Leipzig
Seite 21 von 34
Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
In der isolierten Monatsbetrachtung (Oktober 2015) liegt die Anzahl der BG mit Anspruch
LUH bei 39.034. Das sind 1.315 weniger als im Vorjahresmonat (Monatswert).
Tabelle 17 – Zielindikator „Anzahl BG´s mit LUH – Anspruch im Jahresdurchschnitt“
Dez. 2015
Ist
Okt. 2015
Abweichung
absolut
Abweichung
in %
Ist
2014
40.500
39.961
-539
-1,3%
41.063
Erwartungswert
Anzahl BG´s mit LUH-Anspruch im
gleitenden Jahresdurchschnitt
16
Ziel 3 – Termingerechte Vermittlung geeigneter Teilnehmer für Joblinge in vereinbarter
Anzahl
Abschlussstand der Zielerreichung:
Das Ziel wurde erreicht.
Das Projekt „Joblinge“ unterstützt Jugendliche mit Hilfe geeigneter Praktika bei der Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung. 2015 sollten insgesamt 80 Jugendliche vom Jobcenter
Leipzig für die Teilnahme am Projekt gewonnen und vorbereitet werden. Die Eintritte erfolgten hierbei in zeitlich gestaffelten Tranchen (Januar, März, Mai und September).
Die vereinbarte Teilnehmerzahl von 80 wurde vom Jobcenter Leipzig um 5 übertroffen.
Tabelle 18 – Zielindikator „Anzahl geeigneter Teilnehmer/innen“
Ziel
2015
Ist
2015
Abweichung
absolut
Abweichung
in %
Ist
2014
80
85
5
6,3%
80
Teilnehmer am Projekt "Joblinge"
17
Ziel 4 – Qualität von Marktersatzmaßnahmen durch den Einsatz von Coaching beim
Beschäftigungsträger sichern
Abschlussstand der Zielerreichung:
Das Ziel wurde erreicht.
Den Teilnehmern von Marktersatzmaßnahmen soll bereits vor Beendigung der Maßnahme
mit Hilfe eines Coachings umfassende Unterstützung im bevorstehenden Bewerbungsprozess gegeben werden. Das soll die Chancen auf die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem
ersten Arbeitsmarkt erhöhen.
Da der Unterstützungsbedarf der jeweiligen Teilnehmer sehr unterschiedlich ist, sollten die
entsprechenden Coaches mit Hilfe von individuellen Aktivierungsgutscheinen, die bei verschiedenen (zertifizierten) Trägern eingelöst werden können, vom Teilnehmer selbst ausgewählt werden.
16
17
Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit / endgültige Daten nach drei Monaten Wartezeit
Datenquelle: Datenerhebung des Jobcenters Leipzig
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Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
Als Ziel wurde die Einlösung von mindestens 180 Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen
vereinbart. Bis zum Jahresende 2015 wurden insgesamt 204 Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine eingelöst.
Tabelle 19 – Zielindikator „Anzahl Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine“
Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine für Coaching Marktersatz
18
Ziel
2015
Ist
2015
Abweichung
absolut
Abweichung
in %
Ist
2014
180
204
24
13,3%
232
Monitoring – Aktivierung je Kunde innerhalb von 24 Monaten steigern
Das Monitoring informiert monatlich über die Aktivierungsquote der eLb. Dabei werden die
Teilnehmer von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (z.B. Arbeitsgelegenheiten, Weiterbildung, Trägermaßnahmen etc.) ins Verhältnis zur Anzahl aller eLb gesetzt. Zusätzlich erfolgt
eine Differenzierung nach der jeweiligen Profillage. Die Profillage beschreibt die jeweilige
Nähe des einzelnen Kunden zum Arbeitsmarkt und berücksichtigt dabei mögliche Hemmnisse oder Defizite.
Die verschiedenen Profillagen sind nachfolgend aufgelistet:
arbeitsmarktnahe Profillagen
Marktprofil (MP), Aktivierungsprofil (AP) und Förderprofil (FP)
arbeitsmarktferne Profillagen
Entwicklungsprofil (EP), Stabilisierungsprofil (SP) und Unterstützungsprofil (UP)
Die monatlichen Aktivierungsquoten werden in jeder Trägerversammlung des Jobcenters
Leipzig hinsichtlich ihrer Entwicklung präsentiert.
Tabelle 20 –eLb und Eintritte in Maßnahmen
19
Jahr 2014
Profillagen
Alle
MP Marktprofil
AP Aktivierungsprofil
Eintritte in
Maßnahmen
kumuliert
Aktivier.-quote
kum/JDW
eLb VM
JDW
Eintritte in
Maßnahmen
kumuliert
Aktivier.-quote
kum/JDW
52.768
15.496
29,4%
51.596
13.066
25,3%
395
129
32,7%
403
109
27,0%
721
235
32,6%
618
162
26,2%
3.081
48,0%
6.180
2.392
38,7%
15.569
6.419
41,2%
15.505
5.591
36,1%
SP Stabilisierungsprofil
7.703
2.510
32,6%
7.726
2.208
28,6%
UP Unterstützungsprofil
5.598
2.168
38,7%
4.907
1.702
34,7%
Summe N + X + Z
7.657
165
2,2%
8.749
201
2,3%
I Integriert, aber hilfebedürftig
8.707
789
9,1%
7.508
701
9,3%
EP Entwicklungsprofil
19
eLb VM
JDW
6.419
FP Förderprofil
18
Jahr 2015
Datenquelle: BA –Fachanwendung CoSach-NT
Datenquelle: SGB II Controllingbericht BM Dezember 2015
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Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
Monitoring – Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Dauer
von mindestens 6 Monaten
Das Monitoring gibt Auskunft über die Dauer der Beschäftigung nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese Daten liefern Informationen über die Nachhaltigkeit der Integrationen des Jobcenters Leipzig.
Der Verbleib in der Beschäftigung wird nach 3, 6 und 12 Monaten nach der Arbeitsaufnahme
gemessen. Da für die Nachhaltung der Daten Informationen der Sozialversicherungsträger
benötigt werden, kommt es zu einem zeitlichen Verzug bei der Bereitstellung der entsprechenden Zahlen.
Die Auswertung des Monitoring ist Bestandteil jeder Trägerversammlung.
Tabelle 21 – Verbleib in sv-pflichtiger Beschäftigung nach Monaten
Monat der
Beschäftigungsaufnahme
20
Aufnahme einer sv- Verbleib von eLb mit sv-pflichtiger Beschäftigungsaufnahme in Beschäftigung nach Anzahl Monaten
pflichtigen
Beschäftigung
absolut
Anteil in Prozent
(Berufsausbildungen
zählen nicht darunter) 3 Monate 6 Monate 12 Monate in allen 3 3 Monate 6 Monate 12 Monate in allen 3
Zeitpunkten
Zeitpunkten
Aug 13
1.217
844
719
742
568
69,4%
59,1%
61,0%
46,7%
Sep 13
1.453
991
873
898
705
68,2%
60,1%
61,8%
48,5%
Okt 13
1.445
1.024
903
918
694
70,9%
62,5%
63,5%
48,0%
Nov 13
1.376
773
801
902
573
56,2%
58,2%
65,6%
41,6%
Dez 13
1.113
639
627
717
475
57,4%
56,3%
64,4%
42,7%
Jan 14
961
383
432
493
305
39,9%
45,0%
51,3%
31,7%
Feb 14
934
377
413
469
294
40,4%
44,2%
50,2%
31,5%
Mrz 14
1.235
532
569
602
418
43,1%
46,1%
48,7%
33,8%
Apr 14
1.318
598
649
684
463
45,4%
49,2%
51,9%
35,1%
Mai 14
1.249
576
604
621
416
46,1%
48,4%
49,7%
33,3%
Jun 14
1.199
520
550
588
391
43,4%
45,9%
49,0%
32,6%
Jul 14
1.245
574
603
612
417
46,1%
48,4%
49,2%
33,5%
Lesehilfe:
Im August 2013 haben 1.217 eLb des Jobcenters Leipzig eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung aufgenommen. Davon waren 3 Monate später noch 844 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das entspricht einem Anteil von 69,4 %.
Die Fortsetzung des Monitoring „Aktivierung je Kunde innerhalb von 24 Monaten steigern „
und „Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten“ ist Bestandteil der Zielvereinbarung für das Jahr 2016.
20
Datenquelle: BA-Statistik-Service
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Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
II.
Zielvereinbarung 2016
1. Vorbemerkung
Grundlage des Planungs-, Zielvereinbarungs- und Steuerungsprozesses ist das Dokument
„Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2016“ der
Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II vom 24. August 2015.
Für 2016 vereinbarten beide Träger (Agentur für Arbeit Leipzig und Stadt Leipzig) Ziele mit
dem Jobcenter Leipzig.
Das Verfahren zur Zielvereinbarung entspricht dem Verfahren der Vorjahre. Zu den bundeseinheitlichen Zielen (entsprechen den Kennzahlen nach § 48a SGB II), die mit allen Grundsicherungsträgern abgeschlossen werden, haben beide Träger noch weitere lokale Ziele vereinbart.
Der Planungs- und Zielvereinbarungsprozess wurde für die beiden Bundesziele „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ und „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ im sogenannten Bottom-up-Verfahren durchgeführt. Damit wurden die Mitarbeiter wieder direkt an
der Zielwertbestimmung beteiligt.
Auf Teamebene wurden Prognosen und vor allem Strategien (z. B. Eintrittsplanung in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen unter Berücksichtigung der verschiedenen Zielgruppen) für
eine größtmögliche Zielerreichung im Sinne aller eLb entwickelt.
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungen bei den eLb erfolgt im Jahr 2016 erstmals
eine Differenzierung der eLb bei den bundeseinheitlichen Zielen „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ und bei der „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ nach „alle Kunden“, „Alle ohne Asyl“ und „nur Asyl“.
Bei den Zielgrößen „nur Asyl“ werden ausschließlich die eLb der acht zugangsstärksten Herkunftsländer außerhalb von Europa (Arabische Republik Syrien, Afghanistan, Eritrea, Irak,
Islamische Republik Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia) berücksichtigt. Eine Unterscheidung,
ob Personen mit dieser Staatsangehörigkeit als Asylsuchende/Flüchtlinge oder einem anderen Grund nach Deutschland kamen, erfolgt dabei nicht.
Bei den eLb mit der Angabe „Alle ohne Asyl“ in der Zielgröße wird die Summe der Personen
aus Deutschland, der Asylbewerber/Flüchtlinge aus Europa (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Russische Föderation,
Serbien, Ukraine) und der Ausländer mit einer Nationalität außerhalb der definierten Asylherkunftsländer sowie Fälle mit unbekannter Staatsangehörigkeit berücksichtigt.
Die Angabe „alle Kunden“ in der Zielgröße beinhaltet die Summe aus den eLb mit den Angaben „nur Asyl“ und „Alle ohne Asyl“.
Die Abstimmung und Festlegung der Ziele und Zielwerte fand im Zeitraum vom Juli 2015 bis
Februar 2016 zwischen den Trägern und dem Jobcenter statt.
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Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
2. Aktuelle Arbeitsmarktsituation
Die Bundesregierung geht in ihrer Jahresprojektion für das Jahr 2016 von einem Anstieg des
Bruttoinlandsprodukts von 1,7 % aus.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) geht in seiner Prognose
2015/201621 von einem weiterhin robusten Arbeitsmarkt aus.
Für 2016 wird bundesweit mit einem leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit um 70.000 Personen gerechnet. Dabei spielt die Flüchtlingszuwanderung eine Rolle, deren Effekte nach Einschätzung des IAB momentan schwer prognostizierbar sind. Für das Jahr 2016 wird mit einem Zuwachs der Erwerbstätigkeit von 250.000 Personen und eine Zunahme der Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgegangen.
Die Prognosen des IAB weisen grundsätzlich beträchtliche Unsicherheiten auf. Die europäische Schuldenkrise bleibt ein wichtiger Unsicherheitsfaktor. Risiken stellen auch die militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten und in der Ukraine sowie die weitere wirtschaftliche Entwicklung in China dar.
Im Februar 2016 waren im Jobcenter Leipzig insgesamt 21.449 Empfänger von Leistungen
nach dem SGB II arbeitslos gemeldet. Gegenüber dem Vorjahresmonat (Februar 2015) ist
die Zahl um 517 zurückgegangen. Die Arbeitslosenquote (SGB II und SGB III) betrug im
Februar 2016 9,7 % und ist damit niedriger als im Februar 2015 (10,2 %).
Im Februar 2016 wurden 2.344 freie Arbeitsstellen gemeldet (Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen: 5.210). Das sind 784 Stellen mehr als im Februar 2015.
Dabei werden Fach- und Arbeitskräfte vor allem in den nachfolgend aufgelisteten Branchen
gesucht:
21
Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung
Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit
Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung
Kaufm. Dienstl., Handel, Vertrieb, Tourismus
Bau, Architektur, Vermessung, Gebäudetechnik
IAB Kurzbericht 15/2015
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Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
3. Ziele 2016
3.1 Ziele der Agentur für Arbeit Leipzig
In nachfolgender Tabelle sind alle Ziele der Agentur für Arbeit Leipzig dargestellt. Im Anschluss werden die Ziele einzeln näher erläutert.
Tabelle 22 – Ziele der Agentur für Arbeit Leipzig im Überblick
Ziel
Prognosewert /
Zielwert 2016
Ist-Wert 2015
alle Kunden
184,284 Mio. Euro
178,917 Mio. Euro
Alle ohne Asyl
165,202 Mio. Euro
-
alle Kunden
29,6%
29,9%
Alle ohne Asyl
31,5%
-
nur Asyl
12,0%
-
Veränderung des Bestandes an
Langzeitleistungsbeziehern im JD
34.478
35.544
Index Prozessqualität
100,0
106,6
40,4%
37,3%1
Zielindikator
Bundesziele der Agentur für Arbeit Leipzig
1.) Verringerung der Hilfebedürftigkeit
2.) Verbesserung der Integration in
Erwerbstätigkeit
3.) Vermeidung von langfristigem
Leistungsbezug
4.) Verbesserung der Prozessqualität
Veränderung der Summe Leistungen
zum Lebensunterhalt
Integrationsquote
lokales Ziel der Agentur für Arbeit Leipzig
5.) Verbesserung der Integration U25 in
Erwerbstätigkeit
1
Integrationsquote U25 (Alle ohne Asyl)
im Jahr 2015 enthilelt die IQ U25 auch Asylberechtigte und Flüchtlinge
Ziel 1 – Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Das Ziel der Verringerung der Hilfebedürftigkeit bemisst sich über die kumulierten Ausgaben
des Zielindikators der LLU. Hierzu gehören ausschließlich das Arbeitslosengeld II und das
Sozialgeld. Erstmals erfolgt eine gesonderte Betrachtung der Ausgaben an LLU nach „alle
Kunden“ und „Alle ohne Asyl“. Unter Berücksichtigung der Erhöhung des Regelsatzes zum
1. Januar 2016 und der erwartenden Zunahme der eLb wird eine Erhöhung der LLU gegenüber dem Vorjahr von maximal 3 % ausgegangen. Dies entspricht Mehrausgaben für LLU in
Höhe von 5,367 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr Die Ausgaben für LLU „ohne Asyl“ soll
um 2,9 % gegenüber dem Vorjahr verringert werden.
Tabelle 23 – Zielindikator „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU)“ (alle Werte in Mio. €)
alle Kunden
Prognosewert Abweichung in
2016
%
Prognosewert
2015
Ist
2015
177,447
178,917
184,284
3,0%
-
170,136
165,202
-2,9%
Leistungen zum Lebensunterhalt
(LLU)
Alle ohne Asyl
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Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
Ziel 2 – Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Gemessen wird das Ziel über die IQ. Dabei wird die kumulierte Anzahl aller Integrationen zur
durchschnittlichen Anzahl der eLb ins Verhältnis gesetzt. Als Integrationen gelten die Aufnahme von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sowie selbständiger Erwerbstätigkeit oder Eintritte in voll qualifizierende berufliche Ausbildungen.
Freiwilligen-/Zivildienste sowie öffentlich geförderte Beschäftigungen (Arbeitsgelegenheiten AGH, Förderung von Arbeitsverhältnissen - FAV) werden nicht als Integrationen gezählt und
wirken sich daher nicht auf die IQ aus.
Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Anstiegs der eLb im Vergleich zu 2015 wurde
eine IQ von 29,6 % vereinbart. Dies entspricht einer maximalen Verringerung der IQ von
1,3 % gegenüber 2015. Die IQ „Alle ohne Asyl“ soll um 3,5 % auf 31,5 % gegenüber dem
Vorjahr gesteigert werden. Die IQ „nur Asyl“ wurde mit 12 % vereinbart.
Bei der Ermittlung der Veränderung der IQ gegenüber dem Vorjahr wurden Werte mit mehreren Nachkommastellen zugrunde gelegt.
Tabelle 24 – Zielindikator „Integrationsquote“
Ziel
2015
alle Kunden
Ist
2015
Ziel
2016
29,1
29,9
29,6
14.990
15.451
15.767
Integrationen bei
eLb 51.596 im JD
Integrationen bei
51.596 eLb im JD
Integrationen bei
53.023 eLb im JD
-
15.169
31,5
Integrationsquote in %
Alle ohne Asyl
-
Integrationen bei
48.037 eLb im JD
12,0
nur Asyl
-
-
598
Integrationen bei
4.986 eLb im JD
Ziel 3 – Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Gemessen wird die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug anhand der Entwicklung
des Bestandes an LZB im Jahresdurchschnitt im Bezug zum Vorjahr. LZB sind eLb Leistungsberechtigte, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren.
Ziel des Jobcenters Leipzig ist es im Jahr 2016, die Zahl der LZB im Jahresdurchschnitt gegenüber dem Vorjahr 2015 um mindestens 3 % auf 34.478 zu verringern.
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Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
Tabelle 25 – Zielindikator “Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern im Jahresdurchschnitt“
Anzahl Langzeitleistungsbezieher
im Jahresdurchschnittswert
Ziel
2015
Ist
2015
Ziel
2016
36.412
35.544
34.478
Reduzierung
gegenüber dem
Vorjahr um 1,5 %
Reduzierung
gegenüber dem
Vorjahr um 3,0 %
Ziel 4 – Verbesserung der Prozessqualität
Der Index gibt Auskunft über die Qualität der geleisteten Arbeit im Jobcenter Leipzig. Anhand
verschiedener Standards werden die Arbeitsprozesse überprüft. Zu den Standards gehören
u. a. die Dauer bis zum Erstberatungsgespräch und die Bearbeitungsdauer von Erstanträgen.
Insgesamt gibt es fünf verschiedene Qualitätsstandards, die in gleicher Gewichtung (jeweils
20 %) in die Berechnung des Indexes einbezogen werden.
Ziel ist die Erreichung eines Indexes Prozessqualität in Höhe von 100. Bei positiver Ergebnisüberschreitung einzelner Standards ist ein Wert größer 100 möglich.
Tabelle 26 – Zielindikator “Index Prozessqualität“
Index Prozessqualität
im Jahresfortschrittswert
Ziel
2015
Ist
2015
Ziel
2016
100,0
106,6
100,0
Ziel 5 – Verbesserung der Integration U25 in Erwerbstätigkeit
Eine besondere Zielgruppe des Jobcenters Leipzig sind die Jugendlichen im Alter zwischen
15 und 25 Jahren. Das Ziel spiegelt die Anstrengungen des Jobcenters wider, die es unternimmt, um möglichst viele Jugendliche erfolgreich zu integrieren.
Die Integrationsquote gibt dabei Aufschluss über die kumulierte Anzahl von Integrationen
U25 in Bezug zur Anzahl der eLb U25 im Jahresdurchschnitt.
Als Integrationen gelten die Aufnahme von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sowie selbständiger Erwerbstätigkeit oder Eintritte in voll qualifizierende berufliche Ausbildungen.
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Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
Dagegen werden Freiwilligen-/Zivildienste sowie öffentlich geförderte Beschäftigungen (Arbeitsgelegenheiten - AGH, Förderung von Arbeitsverhältnissen - FAV) nicht als Integrationen
gezählt.
Trotz der Zielverfehlung im Jahr 2015 hat das Jobcenter Leipzig im Jahr 2016 die Steigerung
der IQ U25 um 1,1 % gegenüber dem Vorjahr auf 40,4 % geplant. Bei der Ermittlung der
Veränderung der IQ U25 gegenüber dem Vorjahr wurden Werte mit mehreren Nachkommastellen zugrunde gelegt.
Tabelle 27 – Zielindikator “Integrationsquote U25“
Integrationsquote U25 in %
Anzahl Integrationen U25
1
Ziel
2016
Ziel
2015
Ist
2015
39,7
37,3
2.850
2.680
2.345
Integrationen bei
7.180 eLb im JD
Integrationen bei
7.180 eLb im JD
Integrationen bei
5.800 eLb im JD
1
40,4
im Jahr 2015 enthilelt die IQ U25 auch Asylberechtigte und Flüchtlinge
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Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
3.2 Kommunale Ziele der Stadt Leipzig
In nachfolgender Tabelle sind die kommunalen Ziele der Stadt Leipzig dargestellt. Im Anschluss werden die einzelnen Ziele separat erläutert.
Tabelle 28 – Ziele der Stadt Leipzig im Überblick
Erwartungswert /
Zielwert 2016
Zielindikator
Ziel
Ist-Wert 2015
149,000 Mio. Euro
1.) Höhe der Leistungen für Unterkunft und
Heizung (LUH) so gering wie möglich halten
Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung
(LUH)
2.) Begrenzung der Anzahl BG´s mit LUH
Anspruch im Jahresdurchschnitt
Anzahl BG´s mit LUH Anspruch im Jahresdurchschnitt
3.) Termingerechte Vermittlung geeigneter
Teilnehmer für Joblinge in vereinbarter Anzahl
4.) Qualität von Marktersatzmaßnahmen durch
den Einsatz von Coaching beim
Beschäftigungsträger sichern
Unterziel: Ersparnis von
mindestens 1,073.520 Mio. Euro
an LUH durch zusätzliche
Integrationen durch das Team
"Mehrw ert 50plus"
150,108 Mio. Euro
1
max. 40.000
39.961
Anzahl geeigneter Teilnehmer/innen
120
85
Anzahl der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine
180
204
5.) Monitoring: Aktivierung je Kunde innerhalb von
24 Monaten steigern
Monitoring der Aktivierung
6.) Monitoring: Integration in sv-pflichtige
Beschäftigung mit einer Dauer von mindestens
6 Monaten
Monitoring zur Nachhaltigkeit von Integrationen
¹ Datenstand Oktober 2015
Ziel 1 – Höhe der LUH so gering wie möglich halten
Im Jahr 2016 sollen die Ausgaben für LUH den Erwartungswert von 149,000 Mio. Euro möglichst nicht überschreiten und sich damit gegenüber dem Jahr 2015 verringern.
Als Unterziel wurde vereinbart, dass mit mindestens 360 zusätzlichen Integrationen durch
das Team Mehrwert 50plus bis zum Jahresende mindestens 1,073.520 Mio. Euro an LUH
eingespart werden sollen.
Maßgeblich für die Verringerung der Ausgaben ist der Rückgang von BG (weiteres Ziel). Dafür sind vor allem gute Ergebnisse bei der Integration der eLb notwendig, da die Ausgaben
für LUH je BG in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen sind (Mieterhöhungen und
Anstieg der Neben- und Heizkosten).
Tabelle 29 – Zielindikator: „Summe der LUH“ (alle Werte in Mio. €)
Ziel
2015
Summe der Leistungen für
Unterkunft und Heizung (LUH)
149,000
Ziel
2016
Ist
2015
150,108
149,000
Unterziel: Ersparnis von mindestens
1,073.520 Mio. Euro an LUH durch
zusätzliche Integrationen durch das
Team "Mehrw ert 50plus"
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Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
Ziel 2 – Begrenzung der Anzahl BG´s mit LUH-Anspruch im Jahresdurchschnitt
Als Ziel für das Jahr 2016 wurde eine maximale Begrenzung der BG mit Anspruch auf LUH
auf 40.000 im Jahresdurchschnitt vereinbart.
Zur Verringerung der Anzahl von BG sind gute Integrationsergebnisse notwendig. Zusätzlich
ist es erforderlich, dass durch die Beschäftigungsaufnahme der Lebensunterhalt der BG ohne ergänzende Leistungen aus dem SGB II bestritten werden kann.
Tabelle 30 – Zielindikator: „Anzahl BG´s mit LUH-Anspruch im Jahresdurchschnitt“
Anzahl BG´s mit LUH-Anspruch im
gleitenden Jahresdurchschnitt
Ziel
2015
Ist
2015
40.500
39.961
1
Ziel
2016
40.000
¹ Datenstand Oktober 2015
Ziel 3 – Termingerechte Vermittlung geeigneter Teilnehmer für Joblinge in vereinbarter
Anzahl
Über das Projekt „Joblinge“ sollen Jugendliche mit Hilfe der assistierten Ausbildung an die
Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung herangeführt werden. Hierfür möchte das Jobcenter Leipzig 2016 insgesamt 120 Jugendliche gewinnen und auf die Maßnahme vorbereiten.
Dabei erfolgt die Zuweisung ins Projekt in unterschiedlichen (zeitversetzten) Tranchen.
Tabelle 31 – Zielindikator: „Anzahl geeigneter Teilnehmer/innen“
Teilnehmer am Projekt "Joblinge"
Ziel
2015
Ist
2015
Ziel
2016
80
85
120
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Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
Ziel 4 – Qualität von Marktersatzmaßnahmen durch den Einsatz von Coaching beim
Beschäftigungsträger sichern
Die Umsetzung des Ziels soll helfen, die Integrationschancen der Teilnehmer von Marktersatzmaßnahmen nach Beendigung der Maßnahme zu steigern.
Dafür soll bereits während der Maßnahme ein begleitendes Coaching als Unterstützung des
Bewerbungsprozesses angeboten werden. Da der Hilfebedarf der einzelnen Personen unterschiedlich ist, kann über die Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines
der Maßnahmeteilnehmer selbst und individuell einen entsprechenden (zertifizierten) Träger
auswählen.
Insgesamt hat das Jobcenter Leipzig für das Jahr 2016 die Bewilligung von mindestens 180
Gutscheinen eingeplant.
Tabelle 32 – Zielindikator: „Anzahl Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine“
Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine für Coaching Marktersatz
Ziel
2015
Ist
2015
Ziel
2016
180
204
180
Monitoring: Aktivierung je Kunde innerhalb von 24 Monaten steigern
Das Monitoring berichtet über die Anzahl der Teilnehmer in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und setzt sie in Bezug zur Anzahl aller eLb.
Zusätzlich erfolgt eine Differenzierung nach der entsprechenden Nähe zum Arbeitsmarkt. Die
Unterteilung erfolgt dabei unter Zuhilfenahme der unterschiedlichen Profillagen. Außerdem
wird die Vorjahresentwicklung dargestellt.
Monitoring: Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Dauer
von mindestens 6 Monaten
Das Monitoring gibt Auskunft über die Dauer der Beschäftigung nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. Dabei werden Daten nach 3, 6 und 12 Monaten erhoben.
Die Zahlen liegen monatsweise vor und bilden somit den Entwicklungsverlauf ab.
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Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016
4. Schlussbemerkung
Die Integrationsergebnisse des Jobcenters Leipzig waren im Jahr 2015 sehr gut. Das ohnehin anspruchsvolle Ziel (höchster Zielwert in Sachsen) konnte sogar übertroffen werden. Das
Jobcenter Leipzig hat erneut die beste Integrationsquote aller Jobcenter in Sachsen erzielt.
Zudem lag das Ergebnis deutlich über dem Bundesdurchschnitt.
Trotz der zu erwartenden Zugänge an ausländischen Leistungsberechtigten möchte das
Jobcenter Leipzig die gute Integrationsarbeit auch im Jahr 2016 fortführen.
Eine größtmögliche Anzahl erfolgreicher Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt hilft in
erster Linie unseren Kunden. Es ermöglicht aber auch dem Jobcenter Leipzig, die finanziellen Ziele beider Träger (Ausgaben für LLU sowie für die LUH) zu erfüllen.
Der geringe Anstieg der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten und die weiterhin sehr hohe
Anzahl an gemeldeten Stellen (Februar 2016: 2344, 784 mehr als im Vorjahresmonat) ist
Beleg für die weiterhin hohe Nachfrage an Arbeitskräften am Arbeitsmarkt.
Zur Verbesserung der Anzahl der Integrationen wird das Jobcenter Leipzig dem arbeitsmarktpolitischen Instrument der Weiterbildung weiterhin hohe Priorität zumessen. Dabei sollen durch die Intensivierung der Betreuung während und vor allem nach Beendigung der
Maßnahme die Integrationschancen der Absolventen weiter erhöht werden.
Zusätzlich stehen entsprechende Trägermaßnahmen für die Vorbereitung auf eine Weiterbildung aber auch für die Betreuung nach erfolgreichem Abschluss der Bildungsmaßnahme zu
Verfügung.
Um die individuellen Hemmnisse der unterschiedlichen Personengruppen abbauen zu können, werden auch in diesem Jahr eine Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen angeboten. Es stehen Maßnahmen u. a. für Alleinerziehende, Migranten, Langzeitleistungsbezieher, Jugendliche, Ältere über 50 Jahre, Minijobber, Personen mit psychischen Problemen
und Absolventen von Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung.
Darüber hinaus nimmt das Jobcenter Leipzig am ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose (Projekt ELAN) und am Projekt „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ teil.
Das Jobcenter Leipzig wird auch in diesem Jahr alle Anstrengungen unternehmen, die Ziele
und Erwartungswerte beider Träger zu erreichen und wenn möglich auch zu übertreffen.
▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
gez. Frau Dr. Simon
▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
gez. Herr Dr. Lange
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Arbeitsmarkt- und
Integrationsprogramm 2016
Herausgeber
Jobcenter Leipzig
Georg-Schumann-Str. 150
04159 Leipzig
E-Mail
jobcenter-leipzig@jobcenter-ge.de
Telefon
0341 913 10705
Telefax
0341 913 11111
Internet
www.leipzig.de/jobcenter
Redaktionsschluss
November 2015
Bildquellen
von oben nach unten:
Tim Reckmann / pixelio.de
Heiko Stuckmann / pixelio.de
Hinweis:
© Jobcenter Leipzig
Nachdruck und sonstige Verbreitung – auch auszugsweise – nur mit Quellenangabe und
Einsendung eines Belegexemplars
Seite 2 von 37
Inhaltsverzeichnis
1.
Vorbemerkungen ............................................................................................................... - 5 -
2.
Ausgangslage .................................................................................................................... - 5 -
3.
2.1
Profil des Jobcenters ..................................................................................................................... - 6 -
2.2
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen ............................................................................................ - 7 -
2.3
Struktur der Leistungsberechtigten ................................................................................................ - 9 -
2.4
Ressourcen .................................................................................................................................. - 11 -
Ziele und Handlungsfelder .............................................................................................. - 12 3.1
Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren .................................................. - 13 -
3.2
Langzeitleistungsbezieher aktivieren und Integrationschancen erhöhen .................................... - 15 -
3.3
Herausforderungen durch Flucht, Zuwanderung und Asyl bewältigen ....................................... - 18 -
3.4
Kunden ohne Ausbildung zu Fachkräften ausbilden und in den Markt integrieren ..................... - 20 -
3.5
Marktnähe leben und Arbeitgeber erschließen............................................................................ - 21 -
3.6
Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen verbessern ....................................... - 23 -
3.7
Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen ....................................... - 24 -
3.8
Weitere Schwerpunkte................................................................................................................. - 24 -
4.
Schlussbemerkungen ...................................................................................................... - 26 -
5.
Anhang ............................................................................................................................. - 27 -
6.
Quellenverzeichnis .......................................................................................................... - 37 -
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Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1 – Organigramm ................................................................................................................................................................................................... - 27 Abbildung 2 – Entwicklung Arbeitslose in der Stadt Leipzig ................................................................................................................................................... - 28 Abbildung 3 – Entwicklung Arbeitslosenquote in der Stadt Leipzig ........................................................................................................................................ - 28 Abbildung 4 – Entwicklung arbeitslose unter 25-Jährige in der Stadt Leipzig ........................................................................................................................ - 29 Abbildung 5 – Anteil arbeitslose unter 25-Jährige nach Schulabschluss in der Stadt Leipzig ............................................................................................... - 29 Abbildung 6 – Entwicklung arbeitslose über 50-Jährige in der Stadt Leipzig ......................................................................................................................... - 30 Abbildung 7 – Anteil Arbeitsloser im SGB II nach Alter ohne Berufsabschluss in der Stadt Leipzig ..................................................................................... - 30 Abbildung 8 – Entwicklung Langzeitarbeitslose in der Stadt Leipzig ...................................................................................................................................... - 31 Abbildung 9 – Entwicklung arbeitslose Ausländer in der Stadt Leipzig .................................................................................................................................. - 31 Abbildung 10 – Entwicklung Bedarfsgemeinschaften in der Stadt Leipzig ............................................................................................................................. - 32 Abbildung 11 – Entwicklung erwerbsfähige Leistungsberechtigte in der Stadt Leipzig ......................................................................................................... - 32 Abbildung 12 – Anteil Bedarfsgemeinschaften nach Personenanzahl in den Bedarfsgemeinschaften in der Stadt Leipzig................................................. - 33 Abbildung 13 – Anteil Bedarfsgemeinschaften nach Kinderzahl an allen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 15 Jahren in der Stadt Leipzig ......... - 33 Abbildung 14 – Entwicklung Langzeitleistungsbeziehende in der Stadt Leipzig .................................................................................................................... - 34 Abbildung 15 – Anteil der durch den gemeinsamen Arbeitgeberservice besetzten Stellen mit SGB II Kunden in Prozent im Jahresfortschritt .................. - 34 -
Tabelle 1 – Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Stadt Leipzig .......................................................................................... - 35 Tabelle 2 – Bestand an Arbeitslosen im SGB II nach Migrationshintergrund in der Stadt Leipzig ........................................................................................ - 35 Tabelle 3 – Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Migrationshintergrund in der Stadt Leipzig ............................................................... - 36 -
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1. Vorbemerkungen
Das Jobcenter Leipzig ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Leipzig und der
Stadt Leipzig. Es nimmt auf dem Gebiet der Stadt Leipzig die Aufgaben nach dem
Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) wahr. Die zentralen Aufgaben des Jobcenters sind die
Sicherstellung der Leistungsgewährung für die leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger
sowie deren Unterstützung bei der Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt mit dem Ziel,
die Hilfebedürftigkeit zu beenden bzw. zu verringern.
Wie in den Vorjahren wurde das vorliegende Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm vom
Jobcenter Leipzig und seinen beiden Trägern unter Beteiligung des Jobcenter-Beirats sowie der
Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters erstellt. Das Arbeitsmarktund Integrationsprogramm hat zum Ziel, die operativen Schwerpunkte und Strategien des
Jobcenters im Jahr 2016 unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen nach innen
und außen transparent zu machen. Es markiert damit die Leitlinien zur Fortsetzung der
erfolgreichen Arbeit im kommenden Jahr.
Mit Blick auf das Jahr 2016 wird das Jobcenter Leipzig den bislang eingeschlagenen Weg – zum
Teil mit neuen Schwerpunkten, Ansätzen und Strategien – fortsetzen und konsequent das Ziel
verfolgen, einen Beitrag zum Ausgleich auf dem Arbeitsmarkt in der Stadt Leipzig zu leisten.
2. Ausgangslage
Unter dem Aspekt der Kontinuität wird das Jobcenter Leipzig seine bisherigen Ziele und
Arbeitsschwerpunkte auch in 2016 weiterverfolgen. Von übergeordneter geschäftspolitischer
Bedeutung sind nach wie vor die Reduzierung des Langzeitleistungsbezugs sowie die
Bekämpfung von Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit.
Dem Phänomen Langzeitarbeitslosigkeit liegen vielschichtige Ursachen zugrunde und die
Personengruppe der langzeitarbeitslosen Menschen ist heterogen. Es sind daher unterschiedliche
Förderansätze und -strukturen notwendig, damit es gelingen kann, den Anteil der
Langzeitarbeitslosen in der Stadt Leipzig weiter abzubauen.
Während auf der einen Seite an bewährte Strategien zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
angeknüpft wird, kommen auf der anderen Seite neue Ansätze hinzu. Insbesondere über die
Beteiligung des Jobcenters am Bundesprogramm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit seit
Juni 2015 und über die Teilnahme am Soziale Teilhabe-Programm des Bundes ab November 2015
erhalten langzeitarbeitslose Menschen die zusätzliche Chance, wieder Anschluss an das
Arbeitsleben zu finden.
Die Träger des Jobcenters Leipzig haben darüber hinaus entschieden, den erfolgreichen Ansatz
des Projekts Mehrwert 50plus auch nach dem Auslaufen der Bundesförderung zum Jahresende
2015 in einer modifizierten Struktur ab 01.01.2016 fortzuführen. Damit wird es auch in den
kommenden Jahren ein spezifisches Förderangebot für die Personengruppe der lebensälteren
Langzeitarbeitslosen in der Stadt Leipzig geben.
Als neues geschäftspolitisches Handlungsfeld mit hoher Priorität kommt der Integration von
Migrantinnen und Migranten in Arbeit und Gesellschaft künftig eine sehr hohe Bedeutung zu.
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Hintergrund sind der im Kontext veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen auf Bundesebene
sowie der im Zuge der Flüchtlingsmigration deutlich steigende Anteil an Ausländern am
Kundenpotenzial des Jobcenters. Die damit einhergehenden Entwicklungen machen insgesamt
eine strategische Weiterentwicklung auf diesem Arbeitsfeld notwendig.
Mit Blick auf die Aufgabenwahrnehmung und die Zielerreichung im Jahr 2016 können die
Rahmenbedingungen insgesamt als günstig eingeschätzt werden. Das Jobcenter Leipzig ist im
organisatorischen und personellen Bereich stabil aufgestellt und kontinuierlich bestrebt, sich in
allen Bereichen und auf allen Arbeitsfeldern zu verbessern und weiter zu professionalisieren.
Der Leipziger Arbeitsmarkt ist – wie unter 2.2 näher beschrieben – aufnahmefähig und die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Stadt wächst von Jahr zu Jahr. Die
mitteldeutsche Wirtschaft ist stabil und die Unternehmen blicken mehrheitlich optimistisch in die
Zukunft. Die Zahl der arbeitslosen und hilfebedürftigen Menschen in der Stadt Leipzig konnte im
Jahr 2015 weiter reduziert werden.
2.1 Profil des Jobcenters
Das Jobcenter Leipzig ist eines der größten Jobcenter bundesweit und das größte Jobcenter in
den Neuen Bundesländern. Es umfasst 8 Bereiche und ist für seine Kundinnen und Kunden an 5
Standorten im Stadtgebiet erreichbar. Teil der Jobcenter-Organisationsstruktur sind neben den
Integrations- und Leistungsteams auch die Widerspruchsstelle sowie Teams für die
Aufgabenbereiche Unterhalt, Ordnungswidrigkeiten, Maßnahme- bzw. MaßnahmeträgerBetreuung, Betreuung Selbständiger sowie das Büro der Geschäftsführung, das
Querschnittsaufgaben wahrnimmt (vgl. Abbildung 1 – Organigramm). Der Stellenplan der
gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Leipzig weist für das Jahr 2016 knapp 1.000 Stellen auf,
wovon etwa 2/3 auf die Bundesagentur für Arbeit und 1/3 auf die Kommune entfallen.
Wie in den Vorjahren bilden das Jobcenter Leipzig und die Agentur für Arbeit Leipzig einen
gemeinsamen Arbeitgeberservice, der den regionalen Arbeitgebern in allen Fragen der
Personalgewinnung und -erhaltung zur Seite steht und diese mit spezifischen Förderinstrumenten
unterstützt. Im gemeinsamen Arbeitgeberservice arbeiten 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
darunter 37 aus dem Bereich des Jobcenters. Ausschlaggebend für die Fortsetzung der
Zusammenarbeit im gemeinsamen Arbeitgeberservice sind die guten Arbeitsergebnisse, die sich
u. a. am Anteil der erfolgreich besetzten Stellen mit Bewerberinnen und Bewerbern aus dem
Rechtskreis SGB II abbilden. Dieser liegt im Jahresverlauf 2015 bei rund 50 Prozent und erreicht
damit sowohl sachsenweit als auch deutschlandweit einen Spitzenwert.
Zur Unterstützung der leistungsberechtigten Menschen steht dem Jobcenter Leipzig ein
umfangreiches Förderportfolio zur Verfügung, welches von den sozialintegrativen kommunalen
Leistungen der Stadt Leipzig flankiert wird. Diese zielen darauf ab, persönliche, soziale oder
gesundheitliche Hindernisse auf Seiten der betreuten Menschen zu überwinden und sukzessive
eine Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungsmarktchancen zu erreichen. Die flankierenden,
sozialintegrativen Leistungen der Stadt Leipzig umfassen:
die Betreuung minderjähriger Kinder oder von Kindern mit Behinderungen oder
Beratung zur häuslichen Pflege von Angehörigen,
Schuldnerberatung,
psychosoziale Beratung und
Suchtberatung.
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Das Jobcenter Leipzig und die Stadt Leipzig haben ihre Zusammenarbeit auf diesen Arbeitsfeldern
in Form von Kooperationsvereinbarungen geregelt, die regelmäßig erweitert und an sich
verändernde Rahmenbedingungen angepasst werden.
Das Jobcenter Leipzig ist eine vernetzte Einrichtung, die sich für eine bestmögliche Unterstützung
der betreuten Menschen im Rahmen verschiedener Kooperationen und Netzwerke engagiert, wie
bspw. im „Netzwerk Logistik Leipzig-Halle“, im Netzwerk „Durchstarten – Alleinerziehende in
Leipzig“, das im Oktober 2015 die inzwischen 5. Informationsmesse für Alleinerziehende
organisierte oder im Netzwerk "Integration/Migrant/-innen in Leipzig", welches im Mai 2015 die
nunmehr 8. Integrationsmesse durchführte. Dahinter steht die Überzeugung, dass es nur im
abgestimmten Zusammenwirken der verschiedenen lokalen Arbeitsmarktakteure gelingen kann,
einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt zu erreichen. Seine
strategische Zusammenarbeit mit den verschiedenen Arbeitsmarktpartnern und Akteuren wird das
Jobcenter Leipzig entsprechend fortsetzen und weiter forcieren.
2.2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Der Handel, das Gesundheits- und Sozialwesen, die Automobil- und Zulieferindustrie, die
Logistikbranche sowie die Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen sind die
dominierenden Branchen des Leipziger Arbeitsmarktes. Die Unternehmenslandschaft ist von kleinund mittelständigen Unternehmen geprägt. Während rund 40 Prozent der hiesigen Unternehmen
eine Betriebsgröße von unter 100 Beschäftigten haben, machen die Unternehmen mit mehr als
100 Beschäftigten lediglich einen Anteil von rund 1 Prozent aus.
Die aktuellen Ergebnisse der Konjunkturbefragungen durch die Industrie- und Handelskammer zu
Leipzig1 sowie die Handwerkskammer zu Leipzig2, an der sich regelmäßig Unternehmen aller
Branchen und Größenklassen beteiligen, bescheinigen der Region weiterhin gute
Wachstumsaussichten. Die geschäftliche Situation wird aktuell als sehr robust eingeschätzt und
die Unternehmen blicken mehrheitlich zuversichtlich in die Zukunft. Die Einführung des
Mindestlohns zum Jahresbeginn 2015 hat zwar die Lage im Einzelhandel und der Gastronomie
verschlechtert, was aber durch die anhaltend hohe Nachfrage im Baugewerbe kompensiert wurde.
Ungeachtet der Einführung des Mindestlohns wird mit einem weiteren Beschäftigungsaufbau im
Kammerbezirk Leipzig gerechnet.
Risiken für die Wirtschaft werden vor allem im Bereich der Arbeitskosten, im geringen
Wirtschaftswachstum der Euro-Zone sowie dem anhaltenden Handelsembargo gegenüber
Russland gesehen. Zudem wird den hiesigen Unternehmen der durch die demografische
Entwicklung bedingte Fachkräftemangel als Risikofaktor für die Zukunft immer bewusster.
Die positive Entwicklung des Leipziger Wirtschaftsstandortes in den vergangenen Jahren geht
einher mit der Entwicklung der Berufspendlerströme. Es pendeln mehr Menschen zur Arbeit in die
Stadt Leipzig ein, als auspendeln. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist (mit Stichtag
30.06.2014) für die Stadt Leipzig 91.363 Einpendler (Vorjahr: 87.758) auf, d. h. Personen, die
täglich oder wöchentlich nach Leipzig zur Arbeit einpendeln. Das entspricht einer Einpendlerquote
von 38 Prozent.
1
vgl.: Industrie- und Handelskammer zu Leipzig: Konjunkturreport IHK-Bezirk Leipzig – Regionale Wirtschaft bestätigt Wachstumskurs
(Herbst 2015)
2
vgl.: Handwerkskammer zu Leipzig: Konjunkturanalyse Frühjahr 2015
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Demgegenüber liegt die Auspendlerquote – d. h. die Quote der Leipzigerinnen und Leipziger,
deren Arbeitsplatz außerhalb der Stadtgrenzen liegt – bei 22 Prozent bzw. 53.710 Personen
(Vorjahr: 51.792).
Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Stadt Leipzig wächst weiter. Seit dem Jahr
2006 verzeichnet die Statistik der Bundesagentur für Arbeit einen Anstieg. Im März 2015, dem
letzten Quartalsstichtag mit gesicherten Angaben, belief sich die sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung in Leipzig auf 246.564. Gegenüber dem Vorjahresquartal war das eine Zunahme
um 9.182 bzw. 3,9 Prozent. 72,3 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten in
Vollzeit
und 27,7 Prozent
in Teilzeit
(vgl.
Tabelle 1 –
Entwicklung der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Stadt Leipzig).
Die Arbeitslosigkeit in der Stadt Leipzig ist in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich
zurückgegangen. Im Oktober 2015 lag die Arbeitslosenquote bei 8,9 Prozent (Oktober 2014: 9,5
Prozent) und damit erstmals seit der Wiedervereinigung unter der 9-Prozent-Marke. Dies
entspricht 25.504 arbeitslosen Personen. Davon verteilen sich 5.368 auf den Rechtskreis Drittes
Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und 20.136 auf den Rechtskreis Zweites Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) und sind damit in Betreuung des Jobcenters. Das Jobcenter Leipzig betreut somit 79
Prozent der arbeitslosen Menschen in der Stadt Leipzig.
Auch wenn die aktuelle konjunkturelle Situation in Leipzig und Mitteldeutschland von den
Kammern insgesamt positiv beurteilt wird3, sind Prognosen stets mit Vorbehalt zu werten. Die
weitere wirtschaftliche Entwicklung ist mit Blick auf die durch das internationale Umfeld
determinierten Unsicherheiten und den Zustrom von Asylsuchenden nach Deutschland schwer
abzuschätzen. Hinzu kommen die Auswirkungen des Mindestlohns und der Rente mit 63, die eine
Einschätzung der Arbeitsmarktentwicklung im kommenden Jahr erschweren.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) prognostiziert unter Berücksichtigung der
verschiedenen
Einflussgrößen
bundesweit
einen
weiteren
Anstieg
der
Zahl
sozialversicherungspflichtig Beschäftigter4 in der Stadt Leipzig. Zugleich geht das IAB für 2016
aufgrund der erwarteten Zunahme des Erwerbspersonenpotenzials durch Zuwanderung und
Migration von einem Anstieg der Arbeitslosigkeit aus. Um den verschiedenen Einfluss- und
Unsicherheitsfaktoren bei den Arbeitsmarktprognosen Rechnung zu tragen, stellt das IAB die
erwartete Entwicklung anhand eines Mittelwertes innerhalb einer Unter- und Obergrenze dar. Für
die Stadt Leipzig rechnet das IAB demgemäß mit einem Anstieg der Zahl
sozialversicherungspflichtig Beschäftigter auf 255.700 im Jahr 2016. Das entspricht einer
prognostizierten Steigerung um 2,4 Prozent. Wie im Vorjahr wird die stärkste Steigerung innerhalb
des Freistaats Sachsen für die Stadt Leipzig und damit eine Fortsetzung des positiven Trends
prognostiziert.
Im Hinblick auf die Arbeitslosigkeit erwartet das IAB für die Stadt Leipzig hingegen eine
stagnierende Entwicklung, d. h. eine Arbeitslosenzahl von 27.000 im Mittel. Während für
Westdeutschland nach langjährigen Rückgängen der Arbeitslosenzahlen wieder ein Anstieg
erwartet wird, prognostiziert das IAB für Ostdeutschland insgesamt ein gleichbleibendes Niveau
der Arbeitslosigkeit. Hintergrund dabei ist die Erwartung, dass die Zuwanderung im Kontext der
Flüchtlingsentwicklung in Ostdeutschland „höchstwahrscheinlich nicht wie in den westdeutschen
Bundesländern zu einer Überkompensation des demografischen Effektes“5 führen wird.
3
vgl.: Handwerkskammer Halle (Saale), Handwerkskammer zu Leipzig, Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau, Industrie- und
Handelskammer zu Leipzig (Hrsg.): Wirtschaft in Mitteldeutschland 2015
4
vgl.: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (2/2015) – Aktuelle Daten und Indikatoren – Regionale Arbeitsmarktprognosen
5
vgl.: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: IAB-Arbeitsmarktprognosen 2015 – national und regional
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2.3 Struktur der Leistungsberechtigten
43,9 Prozent der arbeitslosen Menschen bzw. 8.837 Personen in Betreuung des Jobcenters sind
Frauen und 11.299 Personen bzw. 56,1 Prozent sind männlich (Stand Oktober 2015).
1.504 arbeitslose Jugendliche (Vorjahr: 1.711) unter 25 Jahren wurden im Oktober 2015 vom
Jobcenter betreut. Das sind 7,5 Prozent (Vorjahr: 8,1 Prozent) aller Arbeitslosen im Rechtskreis
SGB II. Die nähere Analyse der Strukturdaten macht deutlich, dass die Arbeitslosigkeit junger
Menschen eng mit fehlenden oder geringen beruflichen und schulischen Qualifikationen
einhergeht. 76,7 Prozent der Arbeitslosen unter 25 Jahren in Betreuung des Jobcenters verfügen
über keinen beruflichen Abschluss (vgl. Abbildung 7 – Anteil Arbeitsloser im SGB II nach Alter
ohne Berufsabschluss in der Stadt Leipzig). Zudem sind 19,7 Prozent der arbeitslosen
Jugendlichen ohne Schulabschluss und 41,7 Prozent verfügen über einen
Hauptschulabschluss (vgl. Abbildung 5 – Anteil arbeitslose unter 25-Jährige nach
Schulabschluss in der Stadt Leipzig).
Im Oktober 2015 wies die Statistik für das Leipziger Jobcenter 5.902 arbeitslose Personen in der
Altersgruppe der über 50-Jährigen aus (Vorjahr: 6.146). Das entspricht einem Anteil von 29,3
Prozent (Vorjahr: 29,2 Prozent) aller arbeitslosen Menschen im Rechtskreis SGB II.
22,1 Prozent der über 50-Jährigen Arbeitslosen verfügen über keinen oder keinen verwertbaren
Berufsabschluss.
Der Anteil der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen lag im Oktober 2015 bei 5,1 Prozent
(Vorjahr: 5,1 Prozent) bzw. 1.021 Personen (Vorjahr: 1.073).
14,9 Prozent (Vorjahr: 12,4 Prozent) aller arbeitslosen Leipziger im Rechtskreis SGB II waren mit
Stand Oktober 2015 Ausländer. In absoluten Zahlen waren dies 3.001 (Vorjahr: 2.618) arbeitslose
Ausländer (vgl. Abbildung 9 – Entwicklung arbeitslose Ausländer in der Stadt Leipzig). Das
entspricht einem deutlichen Anstieg um 383 Personen bzw. 14,6 Prozent innerhalb eines Jahres.
Begrifflich von den Ausländern zu unterscheiden sind Personen mit Migrationshintergrund. Der
Begriff „Migrationshintergrund“ fasst unterschiedliche Aspekte der Zuwanderung und der
Staatsangehörigkeit zusammen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich auch unter den
dargestellten Kategorien des Migrationsstatus zahlreiche Facetten der Zuwanderung und
Staatsangehörigkeit verbergen. Diese Kategorie ergänzt die Unterscheidung nach Deutschen und
Ausländern, die u. a. wegen der inzwischen großen Zahl von (Spät-) Aussiedlern und
Eingebürgerten als nur eingeschränkt aussagekräftig angesehen wird.
Personen mit Migrationshintergrund werden seit 2012 auf Basis individueller Angaben zum
Migrationsstatus von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit quartalsweise ausgewiesen. Mit
Stand März 2015 haben 81,4 Prozent aller vom Jobcenter Leipzig betreuten arbeitslosen
Menschen Angaben zum Migrationsstatus gemacht. Bezogen auf diese Grundgesamtheit (18.309
Personen) registrierte das Jobcenter
Leipzig
4.027 arbeitslose Menschen mit
Migrationshintergrund (Vorjahr: 3.761), darunter Ausländer und Deutsche mit und ohne eigene
Migrationserfahrung sowie (Spät-) Aussiedler. Der prozentuale Anteil an arbeitslosen Menschen
mit Migrationshintergrund in Betreuung des Jobcenters beträgt 22,0 Prozent (Vorjahr: 19,8
Prozent).
Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationshintergrund, die arbeitslose
und nicht arbeitslose erwerbsfähige Personen in Betreuung des Jobcenters zusammenfasst,
beträgt im März 2015 9.964 Personen und liegt mit 736 Personen höher als im Vorjahr.
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Das Jobcenter Leipzig betreute im Oktober 2015 2.328 arbeitslose Alleinerziehende (Vorjahr:
2.469). Unter den Alleinerziehenden überwiegen mit einem Anteil von 88 Prozent die Frauen.
Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ist eine der größten Herausforderungen für das
Jobcenter. Als Langzeitarbeitslose gelten nach § 18 Abs. 1 SGB III alle Personen, die ein Jahr und
länger arbeitslos gemeldet waren. Im Oktober 2015 registrierte das Jobcenter Leipzig 8.154
langzeitarbeitslose Personen (Vorjahr: 8.270). Das entsprach einem Anteil von 40,5 Prozent
(Vorjahr: 39,3 Prozent) der betreuten Arbeitslosen.
Mit Stand Juli 2015 wurden insgesamt 41.821 Bedarfsgemeinschaften (Vorjahr: 42.686) mit
52.161 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Vorjahr: 53.132) und 18.378 nicht
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Vorjahr: 17.980) im Jobcenter Leipzig betreut.
Mit Blick auf die Struktur der Bedarfsgemeinschaften überwiegen deutlich die
Bedarfsgemeinschaften, die aus einer Einzelperson bestehen. Diese machen einen Anteil von 63,3
Prozent aus, gefolgt von Zwei-Personen Bedarfsgemeinschaften mit einem Anteil von 18,3 Prozent
(Stand Juli 2015). Bedarfsgemeinschaften mit mehr als fünf Personen machen einen Anteil von 3,3
Prozent aus (vgl. Abbildung 12 – Anteil Bedarfsgemeinschaften nach Personenanzahl in den
Bedarfsgemeinschaften in der Stadt Leipzig).
In 11.108 Bedarfsgemeinschaften – das entspricht rund 1/4 aller Bedarfsgemeinschaften in der
Stadt Leipzig – lebt mindestens ein Kind im Alter unter 15 Jahren (Stand Juli 2015). Am
häufigsten darunter sind mit 57,2 Prozent Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind, gefolgt von
Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern, die 29,4 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften
ausmachen (vgl. Abbildung 13 – Anteil Bedarfsgemeinschaften nach Kinderzahl an allen
Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 15 Jahren in der Stadt Leipzig).
Eine zentrale Kennzahl und zugleich ein Ansatzpunkt für die Arbeit des Jobcenters ist neben den
genannten Strukturmerkmalen die Dauer der Hilfebedürftigkeit bzw. die Dauer des
Leistungsbezugs der betreuten Menschen. Als Langzeitleistungsbezieher werden erwerbsfähige
Leistungsberechtigte bezeichnet, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate
hilfebedürftig nach dem SGB II waren und das 17. Lebensjahr vollendet haben. Im Berichtsmonat
Juni 2015 (Datenstand September 2015) verzeichnet die Statistik der Bundesagentur für Arbeit
35.880 Langzeitleistungsbeziehende (Vorjahr: 37.240) im Jobcenter Leipzig (vgl. Abbildung 14 –
Entwicklung Langzeitleistungsbeziehende in der Stadt Leipzig). Der Anteil der
Langzeitleistungsbeziehenden an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegt bei 68,5
Prozent (Vorjahr: 69,7).
Diesen hohen Anteil langandauernder Hilfebedürftigkeit über wirksame Strategien zu reduzieren
und die betroffenen Menschen bei der Überwindung der Hilfebedürftigkeit zu unterstützen, bleibt
auch in Zukunft eines der übergeordneten Ziele des Jobcenters.
Weitergehende Informationen und Strukturdaten zu den leistungsberechtigten Menschen, die
durch das Jobcenter Leipzig betreut werden, sind im Anhang des Arbeitsmarkt- und
Integrationsprogramms zu finden.
Darüber hinaus können über den Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit
(http://statistik.arbeitsagentur.de) sowie über die Informationsplattform SGB II des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.sgb2.info) umfangreiche Daten und
Statistiken aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgerufen werden.
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2.4 Ressourcen
Ein stabiler Personalkörper sowie gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die
wichtigsten Ressourcen des Jobcenters zur erfolgreichen Wahrnehmung seiner Aufgaben. Das
Jobcenter ist entsprechend darauf bedacht, seine Strukturen stetig zu optimieren und kontinuierlich
in die Qualifikation der Beschäftigten zu investieren.
Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung des Jobcenters im Jahr 2016
sind mit Blick auf die quantitative Dimension des Personalkörpers günstig. Die gesetzlichen
Vorgaben6 für den Integrationsbereich – 1 zu 75 bei den unter 25-Jährigen und 1 zu 150 bei den
über 25-Jährigen – werden erfüllt.
Für den Bereich der Leistungsgewährung besteht keine gesetzliche Normierung. Die durch den
Bund-Länder-Ausschuss im November 2012 beschlossene Untersuchung zu bedarfsgerechten
Orientierungswerten im Bereich der Leistungsgewährung der gemeinsamen Einrichtungen im
SGB II hat als ein zentrales Ergebnis nachgewiesen, dass für die Personalbemessung in der
Leistungsgewährung ein allgemeingültiger Betreuungsschlüssel nicht anforderungsgerecht ist,
sondern sich an den spezifischen Belangen und Strukturen des Jobcenters orientieren sollte.
Das Jobcenter Leipzig setzt im Bereich der Leistungsgewährung für das Jahr 2016 einen
Betreuungsschlüssel von 1 zu 106 an und folgt damit weiterhin der Empfehlung aus der
Organisationsuntersuchung durch die con_sens Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung
GmbH aus dem Jahr 20137.
Neben der quantitativen Personalausstattung ist die Qualifikation der Beschäftigten eine
wertvolle Ressource des Jobcenters. Mit der im Jahr 2014 gestarteten und 2015 abgeschlossenen
Einführung der Beratungskonzeption SGB II wurde ein wissenschaftlich fundiertes und
systematisches Konzepts zur Erbringung von Beratungsdienstleistungen zwischenzeitlich etabliert
und die Beratung als Kerngeschäft des Jobcenters weiter professionalisiert. Im Bereich der
fachlichen und interkulturellen Kompetenzen setzt des Jobcenter ab 2016 einen neuen
Qualifizierungsschwerpunkt, um die Mitarbeiterschaft zu befähigen, das wachsende Potenzial an
Menschen mit Migrationshintergrund qualitativ gut zu beraten und zu fördern.
Vor dem Hintergrund der Flüchtlingszuwanderung hat das Jobcenter Leipzig im Oktober 2015
darüber hinaus eine „Koordinierungsstelle Migration“ eingerichtet. An dieser Stelle laufen künftig
alle Informationsflüsse und Handlungsfäden im Aufgabengebiet Asyl zusammen. Mit der
Einrichtung dieser neuen Expertenstelle wurden die organisatorischen Voraussetzungen für ein
koordiniertes, strukturiertes Vorgehen im Jobcenter geschaffen. Zu den zentralen Aufgaben der
Koordinierungsstelle gehören die Netzwerkarbeit nach innen und außen, die Erarbeitung von
Verbesserungsvorschlägen
für
die
Prozessgestaltung,
die
Entwicklung
von
Informationsmaterialien, Arbeitshilfen und migrationsspezifischen Unterlagen, die Planung und
Konzeption von Fördermaßnahmen sowie von internen Schulungen und Unterweisungen.
Darüber hinaus hat das Jobcenter Leipzig in allen operativen Teams Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren bzw. fachliche Ansprechpartnerinnen und -partner eingerichtet, um dem Anstieg
anerkannter Flüchtlinge in Betreuung des Jobcenters optimierte Teamstrukturen
gegenüberzustellen und die Fallbearbeitung bei Bedarf fachlich zu unterstützen.
6
vgl.: § 44c Abs. 4 SGB II
Im Ergebnis der Organisationsuntersuchung wurde dem Jobcenter Leipzig ein Betreuungskorridor zwischen 1 zu 104 und 1 zu 112
empfohlen.
7
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Dem Jobcenter Leipzig werden für das Jahr 2016 voraussichtlich 47.131 Mio. Euro an
Eingliederungsmitteln zugeteilt. Das entspricht einem Rückgang um 2,7 Prozent gegenüber den
zugeteilten Mitteln des Vorjahres. Im Bereich der Verwaltungskosten wird eine Mittelzuteilung in
Höhe von voraussichtlich 53.516 Mio. Euro erwartet. Das sind 3,9 Prozent mehr als im Vorjahr.
Nach der Informationslage zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Arbeitsmarkt- und
Integrationsprogramms ist eine weitere Zuteilung von Eingliederungsmitteln im Jahresverlauf 2016
möglich. Diese steht in Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen im Bereich Flucht,
Zuwanderung und Asyl. Konkrete Informationen liegen zum Redaktionsschluss dieses Programms
dazu noch nicht vor.
3. Ziele und Handlungsfelder
Für alle Grundsicherungsstellen gilt bundesweit ein Zielsystem, das auch für das Jobcenter Leipzig
gemäß § 48b SGB II nachstehende, übergeordnete Steuerungsziele setzt:
Verringerung der Hilfebedürftigkeit,
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit,
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug.
Die Bundesziele werden um qualitätsbezogene Aspekte ergänzt, die einen hohen
Qualitätsstandard bei den Ergebnissen und Prozessen in den Jobcentern sicherstellen sollen.
Im Jahr 2016 knüpft das Jobcenter Leipzig überwiegend an die geschäftspolitischen
Handlungsfelder des Jahres 2015 an und verfolgt diese weiter. Die Bewältigung der
Herausforderungen im Kontext von Flucht, Zuwanderung und Asyl kommt als neuer
geschäftspolitischer Schwerpunkt hinzu.
Das bisherige Handlungsfeld „Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende nutzen“ sowie die
Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt werden als Querschnittsaufgaben
durchgängig weiter verfolgt.
Insgesamt umfasst das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 des Jobcenters Leipzig
nachstehende 7 Handlungsfelder:
Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren
Langzeitarbeitslose aktivieren und Integrationschancen erhöhen
Herausforderungen durch Flucht, Zuwanderung und Asyl bewältigen
Kunden ohne Ausbildung zu Fachkräften ausbilden und in den Markt integrieren
Marktnähe leben und Arbeitgeber erschließen
Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen verbessern
Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen
Unter Bezugnahme auf die o. g. Rahmenbedingungen und die lokale Ausgangslage werden diese
Handlungsfelder nachfolgend jeweils mit konkreten operativen Strategien unterlegt und damit
insgesamt die strategische Schwerpunktsetzung für das Jahr 2016 beschrieben.
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3.1 Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren
Jugendarbeitslosigkeit hängt eng mit fehlenden oder geringen beruflichen und schulischen
Qualifikationen zusammen. Eine abgeschlossene Berufsausbildung minimiert hingegen das Risiko
von Arbeitslosigkeit, verbessert die Chancen auf existenzsichernde Beschäftigung und wirkt
zugleich präventiv gegen Altersarmut.
Auch aus Sicht der Unternehmen, sind gute Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber
existenziell, da die Betriebe zur Sicherung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf gut ausgebildete und
motivierte Fachkräfte angewiesen sind. Bewerberinnen und Bewerber mit den Unternehmen, die
Fachkräfte suchen, zusammenzuführen, ist ein Handlungsschwerpunkt des Jobcenters, bei
dessen Umsetzung es intensiv mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und dem
gemeinsamen Arbeitgeberservice kooperiert.
Der Bereich U25 des Jobcenters wirkt weiter darauf hin, allen jugendlichen Frauen und Männern
Ausbildungschancen zu eröffnen und Wege in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu ebnen.
Ziel des Jobcenters ist es, den betreuten Jugendlichen eine ihren Fähigkeiten, Neigungen und
Voraussetzungen entsprechende Berufsausbildung zu ermöglichen bzw. sie an das
Ausbildungssystem heranzuführen. Dazu stehen dem Jobcenter verschiedene Handlungsansätze
zur Verfügung.
Grundlegend ist die Sicherstellung einer frühzeitigen und qualitativ hochwertigen
Beratungsarbeit mit hoher Kontaktdichte, in deren Rahmen den Jugendlichen berufliche
Chancen und Wege zu einer erfolgreichen Berufsbiografie aufgezeigt werden. Die Aufnahme einer
Berufsausbildung – möglichst nahtlos im Anschluss an die Schule – hat Priorität gegenüber einer
Vermittlung in Arbeit. Dies betrifft nicht nur die Schülerinnen und Schülern des aktuellen
Schulentlassjahrganges, sondern auch die Schulabgänger der Vorjahre sowie die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer sog. Übergangsmaßnahmen, die gleichermaßen bei der Bewerbergewinnung für
die Ausbildungsvermittlung berücksichtigt werden.
Im Rahmen des Dienstleistungseinkaufs wurde die Berufsberatung im Oktober 2013 an die
Agentur für Arbeit Leipzig übertragen und wird dort federführend umgesetzt. Die bestehende
Schnittstelle zum Jobcenter wird fortlaufend überprüft und optimiert. Die bewerberorientierte
Akquise von betrieblichen Berufsausbildungsstellen erfolgt durch Ausbildungsakquisiteure
des gemeinsamen Arbeitgeberservice.
Um Ausbildungsabbrüchen entgegenzuwirken, werben Jobcenter und Arbeitsagentur bei den
leistungsschwächeren Auszubildenden und bei den Ausbildungsunternehmen für das
Förderinstrument der ausbildungsbegleitenden Hilfen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 75 SGB III).
Dazu gehören Stütz- und Förderunterricht sowie sozialpädagogische Betreuung während der
Ausbildung.
Trotz des nahezu ausgeglichenen Verhältnisses von betrieblichen Ausbildungsstellen und
Bewerberinnen und Bewerbern gelingt es einem Teil der Jugendlichen nicht, einen
Ausbildungsplatz zu finden. Häufig sind dies Jugendliche mit eher ungünstigen Voraussetzungen
und Vermittlungshemmnissen. Für diese Jugendlichen kommt eine Berufsausbildung an
außerbetrieblichen Einrichtungen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III) in Betracht. Hierbei
erhalten die Jugendlichen auch Nachhilfe und Unterstützung bei Alltagsproblemen in Form
sozialpädagogischer Begleitung. Ein Wechsel aus der Berufsausbildung an außerbetrieblichen
Einrichtungen in eine betriebliche Berufsausbildung ist grundsätzlich möglich und wird auch
angestrebt.
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Neu ist, dass die Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen, Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen und die Maßnahmen der Berufsausbildung an außerbetrieblichen
Einrichtungen ab dem Ausbildungsjahr 2015/2016 im Rahmen eines Modellprojekts in einer neuen
Art des Lieferantenmanagements ausgeschrieben und an eine Bietergemeinschaft vergeben
wurden. Die Intention des Modellprojekts „Forum zur integrierten Förderung von
Jugendlichen" ist es, den Übergangsprozess von der Berufsvorbereitung in die Berufsausbildung
möglichst naht- und reibungslos zu gestalten. Dies wird durch aufeinander aufbauende
Förderangebote unter einem Dach und mit gleichbleibenden Ansprechpartnerinnen und -partnern
bei einem Bildungsträger bzw. einer Trägergemeinschaft gewährleistet. Die Laufzeit des
Modellprojekts beträgt 4 Jahre. Verschiedene Maßnahmen der Qualitätssicherung flankieren das
Modellprojekt.
Zur Unterstützung Jugendlicher mit Vermittlungshemmnissen, die eine längere Vorbereitung auf
die Herausforderungen einer Berufsausbildung benötigen fokussiert das Jobcenter Leipzig mit
seinen Integrationsfachkräften vorrangig auf Angebote, die die Ausbildungsfähigkeit
verbessern. Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes (Arbeitsgelegenheiten, Förderung von
Arbeitsverhältnissen) sind daher eindeutig nachrangig. Handlungsansätze sind stattdessen die
Unterstützung beim Erwerb formaler (Schul-) Abschlüsse sowie Maßnahmen, die auf eine
Verbesserung der Motivation der Jugendlichen gerichtet sind. Hierbei haben sich neben den
berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen insbesondere die Aktivierungshilfen (§ 16 Abs. 1
SGB II i. V. m § 45 SGB III) als sehr erfolgreiche Maßnahmen auf dem Weg zur Ausbildungsreife
bewährt. Im Rahmen von Aktivierungshilfen erhalten die jungen Erwachsenen die Chance, sich in
verschiedenen Berufsfeldern zu erproben und durch sinnvolle Tätigkeiten die Wertigkeit der eignen
Arbeit kennenzulernen. Dies soll zur Steigerung der Motivation beitragen und die Ausbildungsreife
der Teilnehmerinnen und Teilnehmer befördern.
Neu im Förderportfolio der Maßnahmen für Jugendliche ist seit Ende 2015 eine spezifische
Fördermaßnahme zur Stärkung der Gesundheitsressourcen Jugendlicher.
Das Erfolgsprojekt JOBLINGE wird in 2016 fortgesetzt und die Teilnehmerplätze werden zugleich
aufgestockt. In 2016 werden anstatt 80 nunmehr 120 ausbildungsferne Jugendliche in Betreuung
des Jobcenters über das Projekt die reelle Chance auf einen Ausbildungsplatz erhalten.
Der lang vorbereitete Aufbau der Jugendberufsagentur Leipzig unter dem Titel „Haus der Jugend“
nimmt mit Beginn des Jahres 2016 konkret Gestalt an. Das Haus der Jugend integriert in der AxisPassage als gemeinsame Anlauf- und Beratungsstelle den Bereich U25 des Jobcenters, die
Berufsberatung der Arbeitsagentur Leipzig, eine Jugendberatungsstelle der Stadt Leipzig (jUkON)
sowie die Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen (IBAS) unter einem Dach.
Darüber hinaus wird das im Rahmen einer Aktivierungshilfe ausgeschriebene Projekt „Jugendcafé“
im „Haus der Jugend“ umgesetzt.
Für die Jugendlichen wird mit dem „Haus der Jugend“ eine gemeinsame Anlaufstelle mit einem
umfangreichen Unterstützungsangebot geschaffen. Durch die enge Kooperation der Beteiligten
unter einem Dach werden für unterstützungsbedürftige Jugendliche kurze Wege zu den
verschiedenen Leistungsangeboten der beteiligten Partner ermöglicht, Bearbeitungszeiten verkürzt
und Reibungsverluste minimiert.
Perspektivisch kann das Leistungsspektrum der Einrichtung erweitert werden, etwa mit Angeboten
der Schuldner- oder Schwangerschaftsberatung sowie Suchtberatungsstellen.
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3.2 Langzeitleistungsbezieher aktivieren und Integrationschancen erhöhen
68,5 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Betreuung des Jobcenters Leipzig
zählen zu den Langzeitleistungsbeziehenden. Diese Personengruppe ist zugleich sehr heterogen
und nicht vollständig identisch mit der Gruppe der Langzeitarbeitslosen, wenngleich
Schnittmengen bestehen. Das Merkmal Langzeitleistungsbezug gibt keine Auskunft zum
Erwerbsstatus,
sondern
lediglich
zur
Dauer
der
Hilfebedürftigkeit.
Unter
den
Langzeitleistungsbezieherinnen und -beziehern sind bspw. auch marktnahe Personen, die
erwerbstätig sind, deren Einkommen jedoch nicht ausreicht, um die eigene Existenz zu sichern.
Für die bereits beschäftigten Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher
mit
Erwerbseinkommen steht eine Verringerung oder vollständige Beendigung der Hilfebedürftigkeit im
Mittelpunkt der Aktivitäten. Das Jobcenter Leipzig wirkt verstärkt darauf hin, eine Ausweitung der
Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitszeiten beim jeweiligen Arbeitgeber im Rahmen der
persönlichen Möglichkeiten zu erreichen, um so bestenfalls die Hilfebedürftigkeit vollständig zu
beenden.
Die Integrationsarbeit des Jobcenters setzt grundsätzlich am Einzelfall, d. h. an den persönlichen
Lebensumständen der betreuten Menschen, an. Im Dialog mit diesen gilt es wirksame und
nachhaltige Integrationsstrategien, die auf eine Überwindung der Hilfebedürftigkeit zielen, zu
erarbeiten. Um der Heterogenität der Zielgruppe Rechnung zu tragen und den
Langzeitleistungsbezug zu reduzieren sowie Langzeitarbeitslosigkeit zu überwinden, ist eine breite
Palette unterschiedlichster Handlungsansätze erforderlich. Ausgangspunkt ist dabei stets eine
fundierte, kompetente und frühzeitige Beratung durch die Integrationsfachkräfte.
Zur Förderung von Personen mit günstigen Arbeitsmarktmarktperspektiven nutzt das Jobcenter
vorrangig Instrumente, die unmittelbar auf eine Arbeitsmarktintegration zielen, wie bspw.
Maßnahmen zur Arbeitserprobung bei Arbeitgebern (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III),
Eingliederungszuschüsse
für
Arbeitgeber
bei
Einstellung
förderungsbedürftiger
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 88 ff. SGB III) sowie die
Förderung der beruflichen Weiterbildung (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 81 ff. SGB III).
Insbesondere letzteres Instrument ist aus der breiten Palette der Förderleistungen besonders
herauszustellen. Eine erfolgreiche berufliche Weiterbildung verbessert die individuellen
Arbeitsmarktchancen und nutzt daher sowohl den Arbeitsuchenden als auch den Unternehmen,
die qualifiziertes Personal benötigen bzw. Fachkräftebedarf anzeigen.
Bei denjenigen Menschen in Betreuung des Jobcenters, die sich durch Langzeitarbeitslosigkeit
erheblich vom Arbeitsmarkt entfernt haben, richtet sich die Integrationsstrategie hingegen
vorrangig auf Maßnahmen zur Heranführung an die Arbeitswelt. Dabei spielt die öffentlich
geförderte Beschäftigung auf dem zweiten Arbeitsmarkt weiter eine wichtige Rolle. Über
geförderte Beschäftigungsverhältnisse können bei Langzeitarbeitslosen Integrationsfortschritte
erreicht werden, an denen zu einem späteren Zeitpunkt weitere Fördermaßnahmen ansetzen
können, die in mittel- und längerfristiger Perspektive eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt
avisieren. Vorrangig bei der öffentlich geförderten Beschäftigung ist es daher, im Sinne eines
frühzeitigen und präventiven Ansatzes, der sozialen Ausgrenzung durch sinnvolle,
tagesstrukturierende Beschäftigungsangebote entgegenzuwirken sowie die Teilnehmerinnen und
Teilnehmern beim (Wieder-) Erlernen von Schlüsselqualifikationen für den Arbeitsalltag zu
unterstützen. Öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse werden wie in den Vorjahren bei
verschiedenen Beschäftigungsträgern im sozialen und kulturellen Bereich oder bei der Gestaltung
und Pflege öffentlicher Plätze eingerichtet.
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Die Qualität der öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnisse stellt das Jobcenter Leipzig
durch regelmäßige Maßnahmeprüfungen sicher.
Neben dem zielgerichteten Einsatz der genannten Instrumente sollen 3 spezifische Programme
bzw. Projekte dazu beitragen, den Langzeitleistungsbezug zu reduzieren und die
Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen:
Fortsetzung des Projekts „Mehrwert 50plus“ ab 2016,
Teilnahme am ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung Langzeitarbeitsloser,
Teilnahme am Sozialen Teilhabe-Programm des Bundes.
Die drei Projekte bzw. Programme sind Teile eines Maßnahmepaketes, welches das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im November 2014 unter dem Titel „Chancen
eröffnen – soziale Teilhabe sichern“ veröffentlicht hat8.
Bestandteil des BMAS-Konzeptes war die Empfehlung, das zum Jahresende 2015 auslaufende
Bundesprogramm „Perspektive 50plus“ lokal weiterzuentwickeln und die erfolgreichen Ansätze des
Programms, das in Leipzig unter dem Titel „Mehrwert 50plus“ bis zum 31.12.2015 läuft, für die
Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen in neue Unterstützungsstrukturen zu überführen. Die Träger
des Jobcenters Leipzig haben gemeinsam entschieden, dieser Empfehlung zu folgen, so dass das
Projekt „Mehrwert 50plus“ ab 2016 in leicht modifizierter Form im Rahmen des Regelgeschäfts
und finanziert über den Haushalts des Jobcenters fortgeführt wird. Das im Rahmen des
Bundesprojekts über Jahre angesammelte Know-how und die bewährten Handlungsgrundsätze
bei der Förderung langzeitarbeitsloser lebensälterer Menschen bleiben damit erhalten. Zu den
Erfolgsfaktoren zählen bspw. ein vergleichsweise geringer Betreuungsschlüssel, der eine
intensive Beratung und Betreuung ermöglicht sowie flankierende Unterstützungsangebote, wie der
Ansatz des Psychosozialen Coachings. Das Psychosoziale Coaching umfasst sowohl Einzel- als
auch verschiedene Gruppenangebote, die darauf ausgerichtet sind, die häufig in Zusammenhang
mit Arbeitslosigkeit auftretenden psychischen Belastungen zu erkennen und durch die gezielte
Vermittlung von Behandlungsmöglichkeiten (Lotsenfunktion) zu reduzieren.
Als weitere Säule hat das BMAS ein neues ESF-Programm zur Eingliederung
langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter des Rechtskreises SGB II konzipiert. Das
Förderprogramm wird aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
Das Jobcenter Leipzig beteiligt sich seit Juni 2015 an diesem Programm, das den Projekttitel
„ELAN – Einstellen, nicht abstellen!“ trägt. Viele langzeitarbeitslose Menschen wollen gerne
wieder arbeiten, sind motiviert und dankbar, wenn sie die Chance erhalten, wieder ins Berufsleben
zurückkehren zu können. Im Rahmen des Programms sollen Langzeitarbeitslose ab 35 Jahren
über sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, in Voll- oder Teilzeit, in den ersten
Arbeitsmarkt integriert werden. Die Förderung beinhaltet neben degressiv gestalteten
Lohnkostenzuschüssen für Arbeitgeber ein stabilisierendes Coaching und die Qualifizierung
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Einen neuen Akzent setzt das Programm mit den
Betriebsakquisiteuren, über welche die Ansprache und Betreuung der Arbeitgeber erfolgt.
Betriebsakquisiteure sprechen die Unternehmen aktiv an und stehen Ihnen als
Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung. Zugleich fungieren die Betriebsakquisiteure als
Bindeglied zwischen Arbeitgebern, Jobcenter und den Coaches der Programmteilnehmenden. Das
Jobcenter Leipzig hat das Ziel, im Rahmen der Programmumsetzung 233 Personen in den ersten
Arbeitsmarkt zu integrieren.
8
vgl.: Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Langzeitarbeitslosigkeit, 05.11.2014
Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern – Konzept zum Abbau der
Seite 16 von 37
Teil des o. g. Maßnahmepakets zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ist auch ein neues
Bundesprogramm zur Sozialen Teilhabe am Arbeitsmarkt. Das Jobcenter Leipzig hat sich mit
einem Umsetzungskonzept um eine Programmteilnahme beworben und im Oktober 2015 den
Zuschlag vom BMAS erhalten. Das Programm unterstützt langzeitarbeitslose Personen ab dem
35. Lebensjahr, die länger als vier Jahre im SGB II-Leistungsbezug stehen, gesundheitliche
Einschränkungen haben oder in einer Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern leben und
sich in der Vergangenheit erfolglos um Arbeit bemüht haben. Für diese Personengruppe sollen im
Rahmen der Programmumsetzung ab November 2015 bis Ende des Jahres 2018 400 zusätzliche,
geförderte Arbeitsstellen bei Trägern, Vereinen und Verbänden geschaffen werden. Gefördert
werden vorwiegend Tätigkeiten in den Bereichen Soziales, Kultur, touristische Infrastruktur,
Projekte für Kinder, Jugendliche und Senioren und Projekte mit innovativem Charakter.
Förderfähig sind sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse (ohne Versicherungspflicht in
der Arbeitslosenversicherung) für zusätzliche, wettbewerbsneutrale und im öffentlichen Interesse
liegende Arbeiten. Die Arbeitszeit kann bis zu 30 Stunden pro Woche betragen. Die
Förderkonditionen dieser Arbeitsplätze unterliegen den gesetzlichen Mindestlohnregelungen. Eine
Förderung ist maximal für 36 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2018, möglich. Über das
Programm erhalten Menschen, die schon lange auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind
die Chance, über Erwerbsarbeit soziale und gesellschaftliche Teilhabe zu erlangen.
Das Thema Gesundheitsförderung, das auch ein Hebel beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit
ist, steht weiter im Fokus des Jobcenters. Neben dem bereits genannten neuen
Maßnahmeangebot zur Gesundheitsorientierung Jugendlicher, wird das Projekt Mehrwert 50plus
wieder zielgruppenspezifische Gesundheitsangebote in Zusammenarbeit mit kompetenten
Partnern unterbreiten. Hierzu zählen bspw. Gesundheitstage oder Gesundheitswochen.
Ähnliche Angebote für alle Kundinnen und Kunden des Jobcenters sind auch für 2016 in
Vorbereitung. Aufgrund der guten Resonanz im Jahr 2015 wird das Jobcenter Leipzig seine
„Veranstaltungs- und Informationsreihe Gesundheit und Wohlbefinden“ in Zusammenarbeit mit
kompetenten Expertinnen und Experten im Jahr 2016 fortsetzen und erweitern.
Neu und bundesweit einmalig ist ein Förderangebot für Haftentlassene. Um dieser Zielgruppe
die Reintegration in Gesellschaft und Beruf zu erleichtern, einen Rückfall in gesetzeswidrige
Handlungen soweit als möglich auszuschließen, Langzeitarbeitslosigkeit präventiv zu begegnen
und zur Verbesserung der Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt hat das Jobcenter
Leipzig ein spezifisches Maßnahmeangebot für 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer entwickelt,
das gemeinsam mit einem kompetenten Partner ab 2016 umgesetzt wird.
Im Rahmen der Integrationsarbeit ist eine fundierte Standortbestimmung der betreuten Menschen
eine Grundvoraussetzung, erst recht bei bestehender Langzeitarbeitslosigkeit. Unterstützend
wirken im Zusammenhang mit dem Arbeitsfeld der Gesundheitsorientierung daher auch die
Dienstleistungen des Berufspsychologischen Service und des Ärztlichen Dienstes der Agentur
für Arbeit, die sowohl den Integrationsfachkräften, als auch den Kundinnen und Kunden
Anhaltspunkte liefern, in welche Richtung Integrationsstrategien entwickelt werden können.
Im Unterschied zur Beratung und Vermittlung marktfähiger Personen, bei denen die
Integrationsarbeit meist auf die unmittelbare Einmündung in den ersten Arbeitsmarkt zielt und das
soziale Umfeld weitgehend unberücksichtigt bleiben kann, sind bei marktfernen Menschen andere
Unterstützungsformen
erforderlich.
Wenn
sich
personenund
marktbedingte
Vermittlungshemmnisse kumulieren, dann findet die Integrationsarbeit im Regelfall im Rahmen des
beschäftigungsorientierten Fallmanagements statt.
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Die weitere Professionalisierung dieses hochspezialisierten Teilbereichs wird auch in 2016 über
spezifische Qualifizierungsangebote fortgesetzt. Bei der Bearbeitung der Vermittlungshemmnisse,
welche die von den Fallmanagerinnen und Fallmanagern betreuten Personen häufig aufweisen,
wird den flankierenden, sozialintegrativen kommunalen Leistungen – wie der psychosozialenoder Suchtberatung – auch in Zukunft weiter eine große Bedeutung zukommen.
Zur Reduzierung langandauernder Hilfebedürftigkeit gibt es ebenso wenig ein Patentrezept, wie
zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit. Förderstrategien und Förderansätze müssen immer an
den individuellen Lebensumständen, Stärken und Schwächen der betroffenen Menschen
ansetzen. Das Jobcenter wird daher alles daran setzen, eine hochwertige und kontinuierliche
Integrationsarbeit zu gewährleisten, welche die individuellen Potenziale der betreuten Menschen
erkennt und optimal ausschöpft.
3.3 Herausforderungen durch Flucht, Zuwanderung und Asyl bewältigen
Das Jobcenter Leipzig verzeichnet im Kontext der Flüchtlingsentwicklung einen starken Anstieg
ausländischer Bürgerinnen und Bürger am Kundenpotenzial, der sich prognostisch auch fortsetzen
wird. Dies macht eine strategische Weiterentwicklung bei der Förderung von Migranten
erforderlich.
Klar ist, dass die Bewältigung der mit den steigenden Zuwanderungszahlen verbundenen
Herausforderungen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und nur im Zusammenspiel aller
beteiligten Akteure und Institutionen gelingen kann. Entsprechend engagiert sich das Jobcenter
Leipzig stark in verschiedenen lokalen Netzwerken, wie dem Netzwerk RESQUE 2.0 für die
Region Leipzig. Das Netzwerk hat das Ziel, Asylbewerber, Geduldete und andere Flüchtlinge mit
Aufenthaltstitel stufenweise und nachhaltig in Ausbildung und Arbeit zu integrieren oder die
(Wieder-) Aufnahme einer Schulausbildung mit dem Ziel eines Abschlusses herbeizuführen.
Gemeinsam mit dem IQ-Netzwerk Sachsen und der Stadt Leipzig initiierte das Jobcenter Leipzig
im Juni 2015 einen ersten Workshop für lokale Akteure, welcher zum Ziel hatte, zunächst
Transparenz über die verschiedenen Aktivitäten und Zuständigkeiten der jeweiligen Partner
herzustellen, um die Aufgaben künftig besser aufeinander abzustimmen und Schnittstellen zu
definieren. Diesem folgten zwei weitere Workshops im September und November.
Die Akteure des Leipziger Netzwerkes – dazu gehören u. a. das Jobcenter, die Agentur für Arbeit,
das Sozialamt, das Referat für Migration und Integration und das IQ Netzwerk – haben sich in der
Zusammenarbeit darauf verständigt, mit dem Informationsmedium „MEIN ORDNER“ eine
praktikable Hilfe für Asylsuchende, Flüchtlinge und Zugewanderte zur Verfügung zu stellen. Der
Ordner enthält themenspezifische Registerblätter mit hilfreichen Kontaktadressen und Checklisten,
ist bilingual gestaltet, soll den Zugewanderten als Ablage der wichtigsten Dokumente dienen und
möglichst Bestandteil in allen Beratungssituationen bei den verschiedenen Ämtern und Behörden
werden.
Ausgehend von den Erfahrungen, die die Akteure in der Stadt Dresden bereits erworben haben, ist
die Einführung des Instruments „MEIN ORDNER“ in der Stadt Leipzig ab 2016 vorgesehen und
aktuell in Vorbereitung9.
9
vgl.: IQ-Netzwerk Sachsen: Aktuelle Informationen aus dem IQ Netzwerk Sachsen - Oktober 2015
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Die Aufgabenwahrnehmung im Themenfeld Asyl ist sowohl nach innen als auch nach außen
komplex und vielschichtig. Vor diesem Hintergrund hat das Jobcenter Leipzig im Oktober 2015 –
wie oben aufgeführt – eine „Koordinierungsstelle Migration“ eingerichtet, um die
Informationsflüsse zu kanalisieren und alle Handlungsfäden im Arbeitsfeld Asyl
zusammenzuführen. Damit wurde ebenso wie mit der Einrichtung von Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren bzw. fachlichen Ansprechpartnerinnen und -partnern in den operativen
Teams eine Strukturoptimierung umgesetzt, die den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung
trägt.
Bereits etabliert im Jobcenter Leipzig ist die Verweisberatung zur Anerkennung ausländischer
Abschlüsse, die oftmals entscheidend ist, um Migrantinnen und Migranten den Weg in den
hiesigen Arbeitsmarkt zu ebnen. Hier ist die Zusammenarbeit mit der Informations- und
Beratungsstelle Anerkennung Sachsen (IBAS), die seit 2014 unter dem Dach des Jobcenters in
der Axis-Passage ein Regionalbüro eingerichtet hat, eine wertvolle Ressource.
Mit Start 31. August 2015 bietet das Jobcenter Leipzig erstmals eine spezifische
Coachingmaßnahme für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit
Migrationshintergrund an, die eigens für die Zielgruppe konzipiert und entwickelt wurde. Im
Rahmen des sechsmonatigen Coachings, das auch Bewerbungstrainings und Sprachförderung
einschließt, sollen langzeitarbeitslose Migrantinnen und Migranten in den ersten Arbeitsmarkt
integriert bzw. auf eine Arbeitsmarktintegration vorbereitet werden. Insgesamt stehen 30 Plätze zur
Verfügung. Das dahinterstehende Maßnahmekonzept hat zunächst Erprobungscharakter. In
Abhängigkeit der erreichten Ergebnisse und gesammelten Erfahrungen soll das Förderangebot
modifiziert und perspektivisch erweitert werden.
Neben dieser spezifischen Maßnahme kommen grundsätzlich alle Instrumente des Jobcenters
zur Betreuung und Förderung von Migrantinnen und Migranten in Betracht bzw. stehen zu deren
Unterstützung zur Verfügung. Die konkrete Integrationsstrategie ist – wie bei allen Kundinnen und
Kunden – entlang des jeweiligen Einzelfalls zu erarbeiten und an den individuellen
Voraussetzungen auszurichten. Bei denjenigen Migrantinnen und Migranten, die bereits
ausreichende Sprachkenntnisse und Qualifikationen aufweisen, wird das Jobcenter seine
Integrationsaktivitäten forcieren, die auf eine direkte Arbeitsmarktintegration zielen. Erste
Einschätzungen der Kammern deuten auf eine hohe Einstellungsbereitschaft der Leipziger
Unternehmen hin, sofern Motivation zum Spracherwerb und Sprachausbau sowie Bereitschaft zur
Qualifizierung vorhanden sind. Hieran wird das Jobcenter Leipzig u. a. mit dem verstärkten Einsatz
des Instruments Eingliederungszuschuss in der Arbeitgeberansprache durch den gemeinsamen
Arbeitgeberservice anknüpfen.
Darüber hinaus sind in Zusammenarbeit mit den Kammern und Unternehmen gezielte
Vermittlungsaktionen, wie Branchen-Speed-Datings, in Vorbereitung.
Bei denjenigen Migrantinnen und Migranten, bei denen eine Arbeitsmarktintegration in absehbarer
Zeit nicht zu erwarten ist, kann die Förderung über den zweiten Arbeitsmarkt und über öffentlich
geförderte Beschäftigungsverhältnisse ein notwendiger und zielführender Zwischenschritt sein.
Daher hat das Jobcenter die Träger von Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes für 2016
aufgefordert, zielgruppengerechte Konzepte zu entwickeln und im Jobcenter einzureichen.
Auch der Weg in die Selbständigkeit kann für Migrantinnen und Migranten grundsätzlich eine
geeignete Integrationsperspektive sein, auf der die Beratungsarbeit im Jobcenter aufbaut. Für
diesen Personenkreis kommen etwa die Angebote der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig in
Betracht, insbesondere zur Beratung von Existenzgründern und der Anerkennung von
ausländischen Berufsabschlüssen auf der Grundlage des Berufsanerkennungsgesetzes.
Seite 19 von 37
Das konkrete Kundenpotenzial im Kontext der Flüchtlingszuwanderung ist in seinen
Strukturmerkmalen gegenwärtig noch teilweise unbekannt und wird sich voraussichtlich erst im
Jahresverlauf 2016 näher herauskristallisieren. Das Jobcenter verfügt jedoch über die
notwendigen internen Strukturen und Ressourcen, um auf die sich im Jahresverlauf 2016
konkretisierenden Herausforderungen reagieren und weitere strategische und operative
Maßnahmen ergreifen zu können. Dessen ungeachtet wird – wie unter 2.4 angesprochen – ein
wichtiger Hebel und Handlungsschwerpunkt 2016 darin bestehen, das erforderliche Fachwissen
für die Beratungs- und Vermittlungsarbeit zu erweitern – etwa zum Aufenthaltsrecht oder zu
Anerkennungsverfahren schulischer und beruflicher Abschlüsse.
Neben dem erforderlichen Fachwissen möchte das Jobcenter Leipzig seine Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter auch im Bereich der interkulturellen Kompetenzen stärken. Dies ist eine wesentliche
Voraussetzung für die Integrationsarbeit mit Menschen aus anderen Kulturkreisen und mit zum Teil
schwierigen und komplexen Deprivationserfahrungen im Kontext von Flucht und Vertreibung. Ein
entsprechendes Schulungskonzept wird aktuell erarbeitet.
3.4 Kunden ohne Ausbildung zu Fachkräften ausbilden und in den Markt
integrieren
In der sog. Wissensgesellschaft ist Bildung mehr denn je der Schlüssel in den Arbeitsmarkt. Aus
der Analyse der Strukturdaten geht hervor, dass Hilfebedürftigkeit und geringes
Qualifikationsniveau eng zusammenhängen. Wie in den Vorjahren wird das Jobcenter Leipzig
daher viel in die Qualifikation der betreuten Menschen investieren, um deren Arbeitsmarktchancen
zu steigern. Bei den jugendlichen Frauen und Männern liegt der Schwerpunkt zunächst auf der
beruflichen Erstausbildung, die Vorrang vor der Vermittlung in Arbeit hat.
Im Fokus stehen auch weiterhin die jungen Erwachsenen im Alter zwischen 25 und 35 Jahren,
die bislang ohne Berufsabschluss sind. Die Gründe für den fehlenden Berufsabschluss können
vielfältig sein und bspw. mit einem Studienabbruch oder mit einer Familienphase in
Zusammenhang stehen.
In jedem Fall verbergen sich in dieser Zielgruppe wertvolle Potenziale, die zur Sicherung der
Arbeitskräftenachfrage beitragen können. Das Jobcenter Leipzig orientiert daher im Rahmen der
Integrationsarbeit mit diesen sog. „Spätstartern“ auf den Erwerb eines Berufsabschlusses.
Für die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, bei denen eingeschätzt wird, dass
eine komplette Berufsausbildung voraussichtlich nicht erfolgreich absolviert werden kann, steht
das Instrument der Teilqualifizierung zur Verfügung. Dieses Instrument ist für
leistungsschwächere Personen eine zusätzliche Option, die mit dem Bestehen einer
Externenprüfung die längerfristig angelegte Chance auf einen vollwertigen Berufsabschluss bietet.
Dieses Instrument soll weiter aktiv für die Zielgruppe zum Einsatz kommen.
Vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs der Unternehmen ist die Förderung der
beruflichen Weiterbildung (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 81 ff. SGB III) ein Arbeitsschwerpunkt
im Instrumenteneinsatz des Jobcenters. Wenn in der Beratungsarbeit das Erfordernis einer
Qualifizierung zur Verbesserung der individuellen Arbeitsmarktperspektiven festgestellt wird, dann
werden die Integrationsfachkräfte die Kundinnen und Kunden zielgerichtet zu den Chancen von
Bildungsmaßnahmen beraten und gemeinsam mit ihnen Qualifizierungsstrategien erörtern.
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Die Erfahrungen zeigen, dass der Erfolg bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung von einer
zielgerichteten Beratung abhängt, die auch die Motivation für die Teilnahme an einer
Qualifizierung befördert. Wenn es an Motivation, Zutrauen oder Durchhaltefähigkeit für eine
Weiterbildung oder Umschulung zunächst mangelt, dann können flankierende Maßnahmen zur
Heranführung und Vorbereitung auf eine Weiterbildung oder Umschulung der erste Schritt in die
richtige Richtung sein.
Von hoher Evidenz ist überdies die enge Teilnehmerbetreuung während und nach einer
Qualifizierungsmaßnahme. Das sog. Absolventenmanagement – dies belegen die Erfahrungen –
wirkt Abbrüchen von Qualifizierungsmaßnahmen entgegen und erhöht deutlich die Chancen eines
bestenfalls nahtlosen Übergangs aus der Qualifizierung in den ersten Arbeitsmarkt. Hier sieht das
Jobcenter Leipzig Verbesserungspotenzial, sowohl bei der internen Prozessgestaltung als auch
durch eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice und
durch eine stärkere Kooperation mit den Bildungsträgern während der Qualifizierungsphasen
der Kundinnen und Kunden.
Orientiert an der Clusterpolitik der Stadt Leipzig sind die Schwerpunktbereiche bei der Förderung
der beruflichen Weiterbildung vor allem der gewerblich-technische Bereich, der kaufmännische
Bereich, der sozial-pflegerische Bereich und der IT-Bereich.
3.5 Marktnähe leben und Arbeitgeber erschließen
Die Rahmenbedingungen für die arbeitgeberorientierte Arbeit haben sich in den letzten Jahren
verändert. Der demografische Wandel, die Globalisierung, der technologische Fortschritt und
andere Megatrends verschärfen den Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte. Auch in dieser
Situation erwarten die Unternehmen Hilfe und Unterstützung.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es bei der Aufgabe, Arbeitsnachfrage und
Arbeitsangebot zusammenzubringen, auf ein gut austariertes Zusammenspiel zwischen der ITUnterstützung und der persönlichen Beratung sowie Vermittlung ankommt.
Für die Arbeit des gemeinsamen Arbeitgeberservice (gAGS) ist es wichtig, in jeder
Arbeitsmarktsituation und auf die lokalen Bedürfnisse und Trendentwicklungen des Marktes
abgestellte intensive Kundenbeziehungen zu Arbeitgebern aufzubauen und zu pflegen, um
die Integrationschancen der Kundinnen und Kunden in beiden Rechtskreisen zu steigern. Nur so
können die Einschaltung in Rekrutierungsprozesse nachhaltig sichergestellt und kontinuierlich
geeignete Beschäftigungspotenziale für Arbeits- und Ausbildungssuchende erschlossen werden.
Die Struktur eines gemeinsamen Arbeitgeberservice von Jobcenter und Arbeitsagentur hat sich
bewährt:
Mit
der
personenbezogenen
Trennung
zwischen
arbeitgeberund
arbeitnehmerorientierten Kernaufgaben in der Vermittlung ist es gelungen, auch gegenüber der
Kundengruppe Arbeitgeber einen zuverlässigen Service und professionelle Unterstützung zu
gewährleisten. Dabei werden die internen Schnittstellen zwischen arbeitgeber- und
arbeitnehmerorientierten Teams fortlaufend auf Optimierungsmöglichkeiten überprüft.
Märkte, Unternehmen und Stellenangebote sind nicht nach Rechtskreisen teilbar. Um eine hohe
Akzeptanz
bei
Arbeitgebern
und
damit
einen
hohen
Einschaltungsgrad
in
Stellenbesetzungsprozessen sowie gleiche Zugangschancen zu Beschäftigungsangeboten für
Bewerberinnen und Bewerber beider Rechtskreise sicher zu stellen, wird auch künftig die
Zusammenarbeit
zwischen
Arbeitsagentur
und
Jobcenter
favorisiert
und
die
rechtskreisübergreifende Strategie weiterverfolgt.
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Arbeitslose und Ausbildungssuchende in den Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt zu integrieren ist
eine zentrale Aufgabe des Jobcenters. Die im Jahr 2014 etablierte Ausrichtung des gemeinsamen
Arbeitgeberservice von Agentur und Jobcenter Leipzig an Leitbranchen, Akquisebranchen,
bedarfstragenden Branchen und der Arbeitnehmerüberlassung hat sich bewährt und wird daher
fortgeführt. Klein- und mittelständische Unternehmen (bis 100 Beschäftige) sowie Unternehmen
mit besonderem Beratungsbedarf stehen weiterhin im Fokus des gAGS.
Die im bundesweiten und sachsenweiten Vergleich sehr guten Ergebnisse des Jahres 2015 bei
der Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsstellen (vgl. Abbildung 15 – Anteil der durch den
gemeinsamen Arbeitgeberservice besetzten Stellen mit SGB II Kunden in Prozent im Jahres)
sollen 2015 mindestens wiederholt werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass der
demografisch bedingte Fachkräftemangel für die hiesigen Unternehmen ein potenzieller
Risikofaktor ist10, ein wichtiges Ziel.
Durch eine am Kundenpotenzial ausgerichtete Stellenakquise, sowie über die enge
Interaktion mit den Integrationsfachkräften des Jobcenters gelingt es dem Arbeitgeberservice,
auch Chancen für diejenigen Bewerberinnen und Bewerber zu erschließen, die zunächst nicht im
Fokus der Unternehmen stehen. Bewährt hat sich dabei insbesondere das ArbeitgeberFörderinstrument des Eingliederungszuschusses (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 88 ff. SGB III),
das weiterhin offensiv gegenüber den Arbeitgebern beworben wird.
Ziel des gAGS ist es darüber hinaus, aus der Beobachtung und Analyse des regionalen Arbeitsund Ausbildungsmarktes
Unternehmen mit aktuellem oder absehbarem Personalbedarf als Kunden zu gewinnen
(potenzielle Kunden),
bestehende Kundenbeziehungen
(Neukunden, aktive Kunden),
den Arbeitgeber vom Dienstleistungsangebot und vom Service des gemeinsamen
Arbeitgeberservices zu überzeugen und
durch eine professionelle Zusammenarbeit vom Arbeitgeber als kompetenter Partner
wahrgenommen zu werden.
zu
einer
stabilen
Zusammenarbeit
auszubauen
Zur Kundenakquise nutzt der gAGS verschiedene Kontaktwege. Dazu gehören u. a. persönliche
Gespräche, telefonische Kontaktaufnahme, Kontakte auf Messen und Veranstaltungen z. B. bei
Arbeitgeberverbänden und Kammern sowie die Ansprache im Rahmen der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit.
Darüber hinaus wird der gemeinsame Arbeitgeberservice auch im kommenden Jahr und in
Zusammenarbeit mit Arbeitgebern verschiedene Sonderaktionen, wie branchenspezifische
Informations- und Vermittlungsbörsen organisieren. Diese Veranstaltungen haben sich
bewährt, da Arbeitsuchende so schnell und persönlich mit Arbeitgebern, die Arbeitskräfte suchen,
in Kontakt kommen.
Auch unabhängig von einem aktuellen Vermittlungsauftrag sollen die Arbeitgeber-Beziehungen
basierend auf der lokalen Marktbeobachtung und Trendeinschätzung verstärkt gepflegt und
ausgebaut werden. Langfristig ist davon auszugehen, dass die Arbeitsmarktberatung,
einschließlich der Qualifizierungsberatung gegenüber dem klassischen Vermittlungsgeschäft
deutlich an Bedeutung gewinnen wird.
10
vgl.: Die sächsischen Industrie- und Handelskammern: Konjunkturumfrage Sachsen – Robuste Einschätzung trotz Risiken (Herbst
2015)
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Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsberatung leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung
und bedienen insbesondere die Themenfelder Personalrekrutierung, Personalentwicklung und
Personalbindung.
Ergänzt wird das Dienstleistungsangebot des gemeinsamen Arbeitgeberservice weiterhin von der
JobVermittlung, die im JobClub Leipzig – dem Bewerberzentrum des Jobcenters – angesiedelt
ist. Im Rahmen der JobVermittlung vermittelt das Jobcenter Leipzig Mini- und Kurzzeitjobs.
Damit wird auch der Bedarf der Arbeitgeberseite nach dieser speziellen Vermittlungsart bedient.
Zugleich können Mini- und Kurzzeitjobs für interessierte Kundinnen und Kunden eine Brücke in
den Arbeitsmarkt bilden.
Die jobcenterinternen Sonderprojekte „Beratung von Ärzten und Ingenieuren“ sowie
„ArbeitDirekt“ werden in 2016 fortgesetzt. Ziel der Projekte ist es jeweils, arbeitsmarktnahe
Personengruppen frühzeitig zu aktivieren und diese schnell und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu
vermitteln. Grundlage bildet dabei eine sehr enge Kontaktdichte.
3.6 Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen verbessern
Eine Zielgruppe mit besonderem Unterstützungsbedarf sind weiterhin schwerbehinderte
Menschen. Schwerbehinderten Menschen gelingt es seltener als Menschen ohne Handicap, eine
Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. Das Jobcenter Leipzig verfolgt mit dem
gemeinsamen Arbeitgeberservice das Ziel, die Potenziale von behinderten und schwerbehinderten
Menschen zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs, auch für schwer besetzbare Stellen und für
Berufsfelder mit Arbeitskräftemangel zu nutzen.
Arbeitgeber haben nach wie vor einen hohen Informationsbedarf rund um die Themen Einstellung
und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Daher ist eine professionelle Beratung der
Arbeitgeber zum Thema Inklusion mit Vorteilsübersetzung über den gAGS erforderlich. Ziel ist
es, noch stärker als in den Vorjahren, Arbeitgeber zu gewinnen, die bereit sind, auch behinderten
und schwerbehinderten Menschen eine Chance zu geben und diese einzustellen.
Jährlich organisieren die Agentur für Arbeit Leipzig und das Jobcenter Leipzig die von der Zentrale
der Bundesagentur für Arbeit ins Leben gerufene „Woche der Menschen mit Behinderungen“.
Die Aktionswoche ist darauf ausgerichtet, bei den Unternehmen für mehr Inklusion im Arbeitsleben
zu werben und auf die vorhandenen Beschäftigungspotentiale von Menschen mit Behinderung
aufmerksam zu machen. Die Aktivitäten sind dabei nicht auf die Aktionswoche begrenzt, sondern
sind ein ganzjähriger Schwerpunkt in der Beratungsarbeit, in der das Instrument der „assistierten
Vermittlung“ als begleitendes Angebot eine zentrale Rolle einnimmt.
Zur Strukturoptimierung wurden bereits in der Vergangenheit in allen Integrationsteams des
Jobcenters zwei spezialisierte Beratungskräfte etabliert, die neben nicht behinderten Personen
die Zielgruppe betreuen und unterstützen. Diese auf die Belange behinderter Menschen
spezialisierten Fachkräfte bilden sich regelmäßig zu aktuellen Themen und gesetzlichen
Änderungen fort und nutzen dazu u. a. die Angebote des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen,
des Berufsförderungswerkes oder des Ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit.
Des Weiteren hat die Agentur für Arbeit Leipzig im Rahmen des Programms der Bundesregierung
zur „intensivierten Eingliederung und Beratung von schwerbehinderten Menschen“ das
Förderprojekt „Aktivierung und Vermittlung schwerbehinderter Menschen und nachhaltige
gesellschaftliche Inklusion“ (AuVSchwung) beantragt. Das Projekt soll gemeinsam von
Arbeitsagentur und Jobcenter Leipzig umgesetzt werden.
Seite 23 von 37
Eine positive Entscheidung über den Projektantrag vorausgesetzt, stehen dem Jobcenter Leipzig
bei einem avisierten Projektstart im Frühjahr 2016 40 Plätze für schwerbehinderte
Teilnehmerinnen und Teilnehmer Verfügung stehen.
3.7 Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen
Das Jobcenter Leipzig wirkt kontinuierlich darauf hin, alle Leistungen mit hoher Qualität zu
erbringen. Dies wird durch die Umsetzung eines komplexen Qualitätsmanagementsystems
erreicht, welches darauf ausgerichtet ist, das Qualitätsniveau bei der Aufgabenerledigung in allen
Bereichen und auf allen Arbeitsfeldern zu überprüfen, Qualitätsrisiken zu identifizieren, diese zu
beurteilen und entsprechend Ansätze für Verbesserungsmaßnahmen zu erkennen. Dabei wird das
Qualitätsmanagementsystem des Jobcenters Leipzig regelmäßig an sich veränderte
Rahmenbedingungen angepasst und aktualisiert. Das Qualitätsmanagement schließt neben einem
detaillierten Fachaufsichtssystem u. a. auch die Themen IT-Sicherheit, Datenschutz und
Korruptionsprävention ein.
Die im Jobcenter selbst verankerten Kontrollmechanismen werden durch regelmäßige Kontrollen
Dritter bzw. Prüfungen im Auftrag Dritter ergänzt. Externe Prüfungen bzw. Prüfungen im Auftrag
Dritter erfolgen z. B. durch die Träger des Jobcenters, den Bundesrechnungshof, die Interne
Revision der Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die
Ergebnisse der verschiedenen Prüfungen und Kontrollen sind für das Jobcenter Leipzig ein
wichtiger Gradmesser, um Steuerungsbedarfe zu identifizieren und um entsprechend Maßnahmen
zur Reduzierung und Vermeidung von Fehlern und Qualitätsrisiken einzuleiten.
Einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit bei der Leistungserbringung im
Jobcenter Leipzig leisten zudem die Widerspruchsstelle des Jobcenters sowie das
Kundenreaktionsmanagement, an das sich die Kundinnen und Kunden zur Überprüfung von
Entscheidungen des Jobcenters wenden können.
3.8 Weitere Schwerpunkte
Das Jobcenter Leipzig wird auch in Zukunft die Gleichstellung von Frauen und Männern als
Querschnittsaufgabe
weiterverfolgen
und
alle
Möglichkeiten
nutzen,
um
die
Beschäftigungsmöglichkeiten Alleinerziehender zu verbessern.
Alleinerziehende sowie Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer sind oftmals gut qualifiziert,
stehen jedoch vor der Herausforderung, Arbeits- und Familienleben zu vereinbaren. Sie sind eine
wichtige Ressource für den regionalen Arbeitsmarkt, die es durch gute, nachhaltige und frühzeitige
Integrationsarbeit zu erschließen gilt. Je länger die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit andauert,
umso schwieriger wird der Wiedereinstieg. Vor dem Hintergrund des Rechtsanspruches auf einen
Betreuungsplatz für Kinder ab dem 1. Lebensjahr, werden deshalb durch die Beauftragte für
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt allen Eltern bereits kurz nach der Geburt des Kindes die
Unterstützungs- und Beratungsangebote des Jobcenters und der Stadt Leipzig zum frühzeitigen
Wiedereinstieg unterbreitet.
Auch wenn immer mehr Unternehmen familienfreundliche Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle
ermöglichen, benötigt dieser Personenkreis Unterstützung beim beruflichen (Wieder-) Einstieg.
Seite 24 von 37
Dieser Aufgabe wird sich das Jobcenter Leipzig weiterhin stellen, z. B. durch eine gezielte
Arbeitgeberansprache, welche die Vorteile einer familienbewussten Personalpolitik in den
Vordergrund rückt.
Darüber hinaus wird die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters
Leipzig weiterhin monatlich Informationsveranstaltungen für Alleinerziehende organisieren und
durchführen, um der Zielgruppe hilfreiche Informationen über den regionalen Arbeitsmarkt, über
Angebote der Arbeitsagentur und des Jobcenters bei der Beschäftigungssuche, über
Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie kommunale Unterstützungsnetzwerke zur Verfügung zu
stellen. Ergänzend wird das Jobcenter Leipzig seine Arbeit im lokalen Unterstützungsnetzwerk
„Durchstarten – Alleinerziehende in Leipzig“, welches u. a. die jährliche Alleinerziehendenmesse
Leipzig organisiert, fortsetzen.
Mit dem JobClub Leipzig steht den Kundinnen und Kunden des Jobcenters weiterhin ein
zusätzliches und bundesweit nahezu einmaliges Unterstützungsangebot zur Verfügung. Nach dem
Umzug der Einrichtung im März 2014 in die Axis-Passage und der damit verbundenen Erweiterung
der Angebote finden die vom Jobcenter Leipzig betreuten Menschen im JobClub umfassende Hilfe
zu allen Fragen rund um das Thema „Bewerbung“. Die Einrichtung verzeichnet monatlich rund
1.000 Besucherinnen und Besucher – davon ca. ¼ Jugendliche – die u. a. kostenlos individuelle
Bewerbungsberatung und Hilfe beim Erstellen professioneller Bewerbungsunterlagen erhalten, die
die bereitgestellte IT zur Stellenrecherche und Selbstinformation nutzen oder die an den
Informationsveranstaltungen
zu
verschiedenen
Themen
wie
Stellenrecherche,
Vorstellungsgespräch und Selbstvermarktung teilnehmen. Seit Oktober 2015 blickt der JobClub
Leipzig auf sein inzwischen 10-jähriges Bestehen zurück und die hohe und positive Resonanz der
Einrichtung mit ihrem Serviceportfolio sind ausschlaggebend dafür, dieses zusätzliche Angebot zur
Unterstützung der Kundinnen und Kunden weiterhin vorzuhalten.
Das Jobcenter Leipzig wird auch im kommenden Jahr alles daran setzen, auf allen
Aufgabenfeldern gute Arbeitsergebnisse zu erzielen. Dies bezieht sich nicht nur auf den Einsatz
der Eingliederungsinstrumente bzw. den Bereich Markt und Integration, sondern auch auf den
Bereich der Leistungsgewährung, einschließlich des Bereiches Bildung und Teilhabe, der die
Leistungen des sog. Bildungspaketes umsetzt.
Leistungsgewährung und Integrationsarbeit können nicht getrennt voneinander betrachtet werden,
sondern gehen Hand in Hand. Die rechtmäßige und zügige Bearbeitung der Leistungsanträge der
Kundinnen und Kunden schafft erst die notwendigen Grundlagen für eine erfolgreiche
Integrationsarbeit.
Für den Erfolg bei der Umsetzung der verschiedenen Fördermaßnahmen aus dem
Instrumentenmix des Jobcenters ist überdies eine verlässliche und transparente Zusammenarbeit
mit den Bildungs- und Maßnahmeträgern, welche die Fördermaßnahmen für die Kundinnen und
Kunden in der Praxis umsetzen, unerlässlich. Wie in der Vergangenheit richtet das ArbeitgeberTrägerteam des Jobcenters den Fokus daher auf den Ausbau vertrauensvoller
Kooperationsbeziehungen, insbesondere zu denjenigen Bildungs- und Maßnahmeträgern, mit
denen im Jahr 2016 erstmals zusammengearbeitet wird.
Seite 25 von 37
4. Schlussbemerkungen
Das Jobcenter Leipzig arbeitet stetig daran, Verbesserungspotenziale zu erkennen, diese zu
nutzen und seine Dienstleistungen im Sinne der betreuten Menschen zu verbessern. Das Portfolio
der arbeitsmarktpolitischen Instrumente soll effektiv, wirtschaftlich und wirksam eingesetzt werden,
um die leistungsberechtigten Menschen in Arbeit und Ausbildung zu integrieren und somit deren
Hilfebedürftigkeit zu reduzieren oder gänzlich zu beenden.
Dabei ist das Jobcenter Leipzig konsequent darauf bedacht, sein Dienstleistungsangebot und
seine Strukturen sinnvoll mit den Strategien der Stadtentwicklung, der Bildungs- und
Integrationspolitik, der Jugendarbeit und der Sozialpolitik zu verzahnen.
Gemeinsam mit seinen Trägern und Partnern möchte das Jobcenter Leipzig dazu beitragen, den
Wirtschaftsstandort Leipzig weiterzuentwickeln und zu stärken. Die über Jahre entwickelten und
verlässlichen Partnerschaften mit der Agentur für Arbeit Leipzig, der Stadt Leipzig, den
Wirtschaftsvertretungen, den Gewerkschaften, den freien Trägern und zahlreichen weiteren
lokalen Akteuren sind und bleiben dabei eine zentrale Grundlage.
Seite 26 von 37
5. Anhang
Abbildung 1 – Organigramm
90
Geschäftsführung
Frau Dr. Simon
Personalrat
90A
stv. Geschäftsführung
Herr Dr. Lange
BCA/DSB
BGF Büro der GF*
Bereichsleitung
90B
Leitg. in der GF-Ebene
Frau Seebo
Bereich 91
Bereichsleitung
Bereich 92
Bereichsleitung
Bereich 93
Bereichsleitung
Bereich 94 (U25)
Bereichsleitung
Bereich 97
Bereichsleitung
Bereich 99
Bereichsleitung
Bereich 900
Bereichsleitung
911 M + I
Teamleitung
921 M + I
Teamleitung
931 M + I
Teamleitung
941 M + I
Teamleitung
971 M + I
Teamleitung
991 AGH
Teamleitung
900A.1 SGG
Teamleitung
913 M + I
Teamleitung
923 M + I
Teamleitung
933 M + I
Teamleitung
943 M + I
Teamleitung
973 M + I
Teamleitung
992 AG/T
Teamleitung
900B.2 SGG
Teamleitung
915 Projektteam
Teamleitung
925 M + I
Teamleitung
935 M + I
Teamleitung
945 M + I
Teamleitung
975 M + I
Teamleitung
993 OwiG/AD
Teamleitung
900C.3 SGG
Teamleitung
912 Leistung
Teamleitung
922 Leistung
Teamleitung
932 Leistung
Teamleitung
942 Leistung
Teamleitung
972 Leistung
Teamleitung
995 M + I Selb
Teamleitung
900D.4 SGG
Teamleitung
914 Leistung
Teamleitung
924 Leistung
Teamleitung
934 Leistung
Teamleitung
944 Leistung
Teamleitung
974 Leistung
Teamleitung
994 Leistung Selb
Teamleitung
901 UH
Teamleitung
916 EAS
Teamleitung
926 Leistung
Teamleitung
936 Leistung
Teamleitung
949 EZ
Teamleitung
976 Leistung
Teamleitung
996 Leistung Selb
Teamleitung
918 EAS
Teamleitung
929 EZ
Teamleitung
939 EZ
Teamleitung
948 JobClub
980 BuT
Teamleitung
979 EZ
Teamleitung
907 50plus
Teamleitung
GleiB
SB-Vertretung
919 EZ
Teamleitung
908 50plus
Teamleitung
Stand Oktober 2015
Abkürzungen
Standorte/Liegenschaften
AGH: Arbeitsgelegenheiten
Axis-Passage - 075.72
AG/T: Arbeitgeber/Träger
G.-Schumann-Str.150 - 075.02
BCA: Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Erich-Weinert Str. 20 - 075.77
BuT: Bildung und Teilhabe
Berliner Str. 13 - 075.73
DSB: Datenschutzbeauftragte
Große Fleischergasse 12
EAS: Erstantragsservice
EZ: Eingangszone
GF: Geschäftsführung
GleiB: Gleichstellungsbeauftragte
M + I: Markt und Integration
OwiG/AD: Ordnungswidrigkeiten/Außendienst
SB: Schwerbehinderte
Selb: Selbständige
SGG: Sozialgerichtsgesetz
UH: Unterhalt
U25: unter 25-Jährige
Seite 27 von 37
Abbildung 2 – Entwicklung Arbeitslose in der Stadt Leipzig
Anzahl Arbeitslose Stadt Leipzig - insgesamt
Anzahl Arbeitslose Stadt Leipzig - SGB II
45.000
40.352
40.000
37.578
35.832
35.000
33.769
31.990
29.747
30.000
30.845
28.934
28.239
27.883
27.306
26.766
25.213
25.000
22.080
22.122
25.504
21.057
20.136
20.000
15.000
10.000
5.000
0
Oktober
2007
Oktober
2008
Oktober
2009
Oktober
2010
Oktober
2011
Oktober
2012
Oktober
2013
Oktober
2014
Oktober
2015
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2015
Abbildung 3 – Entwicklung Arbeitslosenquote in der Stadt Leipzig
18,0%
16,0%
16,0%
14,9%
14,1%
14,0%
13,1%
11,8%
12,0%
10,5%
10,3%
9,5%
10,0%
8,9%
8,0%
6,0%
4,0%
2,0%
0,0%
Oktober
2007
Oktober
2008
Oktober
2009
Oktober
2010
Oktober
2011
Oktober
2012
Oktober
2013
Oktober
2014
Oktober
2015
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2015
Seite 28 von 37
Abbildung 4 – Entwicklung arbeitslose unter 25-Jährige in der Stadt Leipzig
Anzahl Arbeitslose U25 Stadt Leipzig - insgesamt
Anzahl Arbeitslose U25 Stadt Leipzig - SGB II
6.000
5.000
4.954
4.373
3.994
4.000
3.555
3.418
3.006
2.998
3.000
3.194
2.795
2.716
2.695
2.422
2.240
1.998
1.997
2.000
1.711
1.901
1.504
1.000
0
Oktober
2007
Oktober
2008
Oktober
2009
Oktober
2010
Oktober
2011
Oktober
2012
Oktober
2013
Oktober
2014
Oktober
2015
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2015
Abbildung 5 – Anteil arbeitslose unter 25-Jährige nach Schulabschluss in der Stadt Leipzig
Fachhochschulreife/Abitur
8,9%
Mittlere
24,3%
kein
Schulabschluss
19,7%
Reife
Hauptschulabschluss 41,7%
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2015
Seite 29 von 37
Abbildung 6 – Entwicklung arbeitslose über 50-Jährige in der Stadt Leipzig
Anzahl Arbeitslose Ü50 Stadt Leipzig - insgesamt
Anzahl Arbeitslose Ü50 Stadt Leipzig - SGB II
12.000
10.000
9.820
9.544
9.247
9.083
8.856
8.485
8.209
8.000
8.155
7.652
7.008
6.988
6.785
6.699
6.368
6.347
6.004
6.146
5.902
6.000
4.000
2.000
0
Oktober
2007
Oktober
2008
Oktober
2009
Oktober
2010
Oktober
2011
Oktober
2012
Oktober
2013
Oktober
2014
Oktober
2015
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2015
Abbildung 7 – Anteil Arbeitsloser im SGB II nach Alter ohne Berufsabschluss in der Stadt Leipzig
Arbeitslose im SGB II insgesamt: 20.136
38,2%
15 bis unter 25 Jahre: 1.504 Personen
76,7%
50 Jahre und älter: 5.902 Personen
22,1%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2015
Seite 30 von 37
Abbildung 8 – Entwicklung Langzeitarbeitslose in der Stadt Leipzig
Anzahl Langzeitarbeitslose Stadt Leipzig - insgesamt
Anzahl Langzeitarbeitslose Stadt Leipzig - SGB II
20.000
18.267
18.000
16.359 16.643
15.385
16.000
13.935
12.909 12.985
11.763 11.358
10.420
14.000
12.000
9.994
9.193
10.000
8.806
8.919
8.072
8.270
8.687
8.154
8.000
6.000
4.000
2.000
0
Oktober
2007
Oktober
2008
Oktober
2009
Oktober
2010
Oktober
2011
Oktober
2012
Oktober
2013
Oktober
2014
Oktober
2015
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2015
Abbildung 9 – Entwicklung arbeitslose Ausländer in der Stadt Leipzig
Anzahl arbeitslose Ausländer Stadt Leipzig - insgesamt
Anzahl arbeitslose Ausländer Stadt Leipzig - SGB II
4.000
3.500
3.392
3.335
3.069
3.000
3.066
2.969
2.750
2.951
2.719
2.746
3.001
2.943
2.860
2.627
2.500
2.749
2.570
2.313
2.618
2.428
2.000
1.500
1.000
500
0
Oktober
2007
Oktober
2008
Oktober
2009
Oktober
2010
Oktober
2011
Oktober
2012
Oktober
2013
Oktober
2014
Oktober
2015
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2015
Seite 31 von 37
Abbildung 10 – Entwicklung Bedarfsgemeinschaften in der Stadt Leipzig
60.000
51.932
49.886
50.000
48.944
48.745
48.486
46.761
44.366
43.837
42.686
41.821
Juli 2014
Juli 2015
40.000
30.000
20.000
10.000
0
Juli 2006
Juli 2007
Juli 2008
Juli 2009
Juli 2010
Juli 2011
Juli 2012
Juli 2013
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Juli 2015
Abbildung 11 – Entwicklung erwerbsfähige Leistungsberechtigte in der Stadt Leipzig
80.000
70.000
66.747
67.187
65.172
63.747
62.509
59.590
60.000
55.963
54.839
53.132
52.161
Juli 2014
Juli 2015
50.000
40.000
30.000
20.000
10.000
0
Juli 2006
Juli 2007
Juli 2008
Juli 2009
Juli 2010
Juli 2011
Juli 2012
Juli 2013
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Juli 2015
Seite 32 von 37
Abbildung 12 – Anteil Bedarfsgemeinschaften nach Personenanzahl in den Bedarfsgemeinschaften in der Stadt
Leipzig
5 und mehr
Personen
3%
4 Personen
5%
1 Person
63%
3 Personen
10%
2 Personen
19%
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Juli 2015
Abbildung 13 – Anteil Bedarfsgemeinschaften nach Kinderzahl an allen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern
unter 15 Jahren in der Stadt Leipzig
Bedarfsgemeinschaften
mit 4 und mehr
Kindern
4%
Bedarfsgemeinschaften
mit 1 Kind
57%
Bedarfsgemeinschaften
mit 3 Kindern
10%
Bedarfsgemeinschaften
mit 2 Kindern
29%
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Juli 2015
Seite 33 von 37
Abbildung 14 – Entwicklung Langzeitleistungsbeziehende in der Stadt Leipzig
50.000
45.000
43.041
42.536
41.903
39.440
40.000
38.442
37.240
35.880
35.000
30.000
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
0
Juni 2009
Juni 2010
Juni 2011
Juni 2012
Juni 2013
Juni 2014
Juni 2015
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Juni 2015 (Datenstand September 2015)
Abbildung 15 – Anteil der durch den gemeinsamen Arbeitgeberservice besetzten Stellen mit SGB II Kunden in
Prozent im Jahresfortschritt
70,0%
60,0%
54,6%
50,2%
50,0%
47,0%
48,9%
49,5%
49,3%
Apr 15
Mai 15
Jun 15
50,9%
51,7%
51,4%
Jul 15
Aug 15
Sep 15
40,0%
30,0%
20,0%
10,0%
0,0%
Jan 15
Feb 15
Mrz 15
Quelle: Controllingsystem SGB III der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2015
Seite 34 von 37
Tabelle 1 – Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Stadt Leipzig
März 2015
Dezember
2014
September
2014
Juni
2014
März 2014
Veränderung
März 2015 /
März 2014
insgesamt
246.564
246.647
245.678
241.065
237.382
3,9%
49,8%
Männer
122.837
123.144
122.580
119.531
116.554
5,4%
50,2%
Frauen
123.727
123.503
123.098
121.534
120.828
2,4%
7,8%
15 bis unter 25 Jahre
19.303
20.850
21.359
19.875
20.599
-6.3%
62,6%
25 bis unter 50 Jahre
154.242
153.161
152.185
149.866
147.161
4,8%
29,1%
50 bis unter 65 Jahre
71.726
71.438
70.987
70.222
68.555
4,6%
72,3%
Vollzeit*
178.220
180.065
179.414
174.562
172.283
27,7%
Teilzeit*
68.222
66.419
65.652
64.341
62.895
96,7%
Deutsche
238.448
238.537
237.739
233.627
230.485
3,5%
3,2%
Ausländer
7.946
7.954
7.760
7.270
6.721
18,2%
Merkmale der Beschäftigung
*Aufgrund von Änderungen im Meldeverfahren ist die Zahl der Beschäftigten, für die keine Angaben zur Arbeitszeit vorliegen, am
aktuellen Rand deutlich gesunken; ein Ausweisen von Veränderungen ist deshalb nicht sinnvoll
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2015
Tabelle 2 – Bestand an Arbeitslosen im SGB II nach Migrationshintergrund in der Stadt Leipzig
Jobcenter
Leipzig
Arbeitslose
insgesamt
darunter Befragte mit
Angaben zum
Migrationshintergrund
Arbeitslose mit
Migrationshintergrund
darunter
Ausländer
März 2015
22.495
18.309
4.027
2.465
März 2014
23.330
19.013
3.761
2.104
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand März 2015
Seite 35 von 37
Tabelle 3 – Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Migrationshintergrund in der Stadt Leipzig
Jobcenter
Leipzig
Erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
insgesamt
darunter Befragte mit
Angaben zum
Migrationshintergrund
Erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
mit Migrationshintergrund
darunter
Ausländer
März 2015
52.427
42.312
9.964
6.193
März 2014
53.901
43.342
9.228
5.328
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand März 2015
Anmerkung zu Tabelle 2 und 3:
Die Ergebnisse zum Migrationshintergrund enthalten nur diejenigen Personen, die bei der Befragung Angaben gemacht haben.
Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten findet nicht statt.
Begriffsklärung: Ausländer, Migranten, Personen mit Migrationshintergrund, (Spät-)Aussiedler
Personen mit Migrationshintergrund (einschließlich Migrantinnen und Migranten)
Ein Migrationshintergrund liegt nach § 6 der Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung (MighEV) vor, wenn:
1)
die befragte Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder
2)
der Geburtsort der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine
Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte oder
3)
der Geburtsort mindestens eines Elternteiles der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der BRD liegt sowie
eine Zuwanderung dieses Elternteiles in das heutige Gebiet der BRD nach 1949 erfolgte.
Das Merkmal Migrationshintergrund fällt nicht im operativen Handeln der Agenturen für Arbeit und Träger der Grundsicherung an,
sondern muss durch gesonderte Befragung ermittelt werden. Seit Mitte des Jahres 2011 werden in allen Agenturen für Arbeit und
Jobcentern Arbeitslose, Arbeits- und Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte und hilfebedürftige Personen, zum
Migrationshintergrund befragt. Da keine Auskunftspflicht für die Befragten besteht, handelt es sich statistisch-methodisch um eine
Vollerhebung mit freiwilliger Teilnahme.
Die BA-Statistik weist beginnend ab Dezember 2012 quartalsweise Ergebnisse zum Migrationshintergrund aus. Aufgrund der
erhebungstechnischen Besonderheiten des Merkmals Migrationshintergrund, können sich Einschränkungen hinsichtlich der
Datenqualität ergeben. Die Ergebnisse enthalten nur diejenigen Personen, die bei der Befragung Angaben gemacht haben. Eine
Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Arbeitslosen findet nicht statt.
Ausländer
Ausländer sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind. Sie sind nach der
Definition des § 6 MighEV eine Teilgruppe der Personen mit Migrationshintergrund. In der monatlichen Arbeitsmarktstatistik der
Bundesagentur
für
Arbeit
wird
die
Zahl
der
arbeitslosen
Ausländer
regelmäßig
mit
ausgewiesen.
Aussiedler oder Spätaussiedler:
Eine Teilgruppe der Personen mit Migrationshintergrund nach der Definition des § 6 MighEV sind Aussiedler oder Spätaussiedler,
sofern sie als Aussiedler oder Spätaussiedler, als dessen Ehegatte oder als dessen Abkömmling die deutsche Staatsangehörigkeit
erworben haben und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte.
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6. Quellenverzeichnis
http://www.statistik.arbeitsagentur.de/
https://www.sgb2.info/
http://www.leipzig.ihk.de/unternehmen/geschaeftsfelder/standortpolitik/konjunkturwirtschaft
sstatistik/konjunktur-standort-und-strukturberichte.html
http://www.hwk-leipzig.de/artikel/konjunktur-3,441,12.html
http://www.netzwerk-iq-sachsen.de/wp-content/uploads/IQ-Sachsen-informiert-102015.pdf
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/konzeptpapier-chancenoeffnen-teilhabe-sichern.html
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