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Daten

Kommune
Leipzig
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Erstellt
18.03.16, 12:00
Aktualisiert
22.04.16, 12:23

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Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-02512 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Jugendhilfeausschuss Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit Ratsversammlung 22.06.2016 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff Jobcenter Leipzig: Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016, Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 Die Informationen werden zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt Zur Erreichung der Ziele des Jobcenters Leipzig werden von den Trägern (Agentur für Arbeit und Stadt Leipzig) Zielvereinbarungen mit bundeseinheitlichen Kennziffern und lokalen Schwerpunkten mit der Geschäftsführung abgeschlossen. Der Abschlussbericht der Geschäftsführung informiert den Stadtrat über die Maßnahmen und Ergebnisse der Zielerreichung im Jahr 2015 (Anlage 1, Teil I). Für die aktive Arbeitsmarktpolitik standen dem Jobcenter Leipzig 2015 Eingliederungsmittel in Höhe von rd. 43,6 Mio. EUR zur Verfügung. 99,8 Prozent der verfügbaren Eingliederungsmittel wurden ausgelastet (Vorjahr 96,5 Prozent). Im Jahr 2015 wurden insgesamt neun Ziele bzw. Erwartungswerte und zwei Monitoring-werte vereinbart. Zum Jahresende wurden folgende Ziele bzw. Erwartungswerte nicht erreicht: • Verringerung der Hilfebedürftigkeit (Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU) • Verbesserung der Integration von Jugendlichen unter 25 Jahren (U25) • Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung (LUH) so gering wie möglich halten Tabelle: Zielabrechnung 2015 Bundesziele Kennziffer Ist 2014 Ziel 2015 Ist 2015 Erläuterung Summe der Leistungen 178,518 Mio. € 177,447 Mio. € 178,917 Mio. € Erwartungswert verfehlt zum Lebensunterhalt - Seite 9 und Seite 16 Integrationsquote (gesamt) 28,9 Prozent Bestand an Langzeit- 36.966 leistungsbeziehern 29,1 Prozent 29,9 Prozent Ziel erreicht - Seite 17 - 36.412 35.544 Ziel erreicht - Seite 18 - Prozessqualität 105,5 Prozent 100 Prozent 106,6 Prozent Ziel erreicht - Seite 19 - Integrationsquote U 25 39,7 Prozent 37,3 Prozent 39,7 Prozent Ziel verfehlt - Seite 20 - Ziele Stadt Leipzig Summe der Leistungen 150,702 Mio. € 149,0 Mio. € für Unterkunft und Heizung (LUH) 150,108 Mio. € Erwartungswert verfehlt - Seite 10 und Seite 21 - Anzahl der Bedarfs- 41.063 gemeinschaft mit LUH 40.500 39.961* Erwartungswert vss. erreicht - Seite 22 - Teilnehmer „Joblinge“ 80 85 Ziel erreicht - Seite 22 - 180 204 Ziel erreicht - Seite 23 - 80 Aktivierungs- und Ver- 232 mittlungsgutscheine für Coaching Marktersatz * Statistik kann zum März 2016 nur endgültige Werte zum Stand Oktober 2015 ausweisen 1 Für das Jahr 2016 wurden Ziele und Kennziffern analog des Vorjahres durch die Träger mit der Geschäftsführung vereinbart (Anlage 1, Teil II). Tabelle: Zielstellung 2016 Bundesziele Kennziffer Ziel 2016 Erläuterung Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (gesamt) 184,287 Mio. € Seite 27 Integrationsquote (gesamt) 29,6 Prozent Seite 28 Bestand an Langzeitleistungsbeziehern 34.478 Seite 29 Prozessqualität 100 Prozent Seite 29 Integrationsquote U 25 40,4 Prozent Seite 30 Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung (LUH) 149,0 Mio. € Seite 31 Anzahl der Bedarfsgemeinschaft mit LUH 40.000 Seite 32 Teilnehmer „Joblinge“ 120 Seite 32 Coaching 204 Seite 33 Ziele der Stadt Leipzig AktivierungsMarktersatz und Vermittlungsgutscheine für Im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Leipzig (Anlage 2) sind die gesamten Schwerpunkte und Rahmenbedingungen für das Jahr 2016 beschrieben. Ausgehend von der Struktur der Leistungsberechtigten in der Betreuung des Jobcenters wird ein Fokus der Arbeitsmarktpolitik auf der Bekämpfung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit liegen. Für Langzeitarbeitslose wird ab dem Jahr 2016 im Rahmen des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors sowie zur Unterstützung des Teilhabeprozesses von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ mit bis zu 400 Stellen beim Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf und bei Dritten (u.a. Vereine, freie Träger) umgesetzt. Mit der Leipziger Jugendberufsagentur (Haus der Jugend) werden die Partner aus Schule, Stadt Leipzig, Jobcenter und Agentur für Arbeit neue Wege der Zusammenarbeit gehen. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung wurde am 16.03.2016 unterzeichnet. Die Prognosen zur Entwicklung des Arbeitsmarktes weisen aufgrund der Herausforderungen aus Flucht, Zuwanderung und Asyl stärkere Unsicherheiten als in den Vorjahren auf. Durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgte im Jahr 2016 erstmals eine gesonderte Differenzierung der Zielwerte „Leistungen zum Lebensunterhalt“ (Seite 27) und „Integrationsquote“ (Seite 28). Bei der Zielgröße „nur Asyl“ werden ausschließlich Personen der acht zugangsstärksten Herkunftsländer (Syrien, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia) berücksichtigt. Zum Jahresanfang 2016 waren ca. 2.550 erwerbsfähige Flüchtlinge beim Jobcenter Leipzig registriert, das entspricht rd. der Hälfte aller bei den sächsischen Jobcentern (gE) gemeldeten Personen aus den o.g. acht zugangsstärksten Herkunftsländern. Schwerpunkte beim Einsatz der Förderinstrumente für Flüchtlinge sind Maßnahmen der beruflichen Aktivierung und Eingliederung. In erster Linie bilden jedoch der Spracherwerb und der Aufbau sozialer Kontakte (bspw. über öffentlich geförderte Beschäftigung) wichtige Voraussetzungen, um auch perspektivisch eine möglichst hohe bzw. stabile Arbeitsmarktpartizipation zu erreichen. 2 Anlage 1 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 Leipzig, den 18.03.2016 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 Inhaltsverzeichnis PRÄAMBEL ............................................................................................................... 4 I. ZIELABRECHNUNG 2015 .................................................................................. 5 1. Vorbemerkung ................................................................................................................ 5 2. Ziele 2015 im Überblick .................................................................................................. 6 2.1 Ziele der Agentur für Arbeit Leipzig ......................................................................................... 6 2.2 Kommunale Ziele der Stadt Leipzig......................................................................................... 6 3. Einschätzung der Gesamtzielerreichung 2015 ............................................................... 7 4. Ergebnisse der Bundes- und lokalen Ziele der Agentur für Arbeit Leipzig .....................16 5. 4.1 Ergebnisse der Bundesziele .................................................................................................. 16 4.2 Ergebnis des lokalen Ziels der Agentur für Arbeit Leipzig .................................................... 19 Ergebnisse der kommunalen Ziele der Stadt Leipzig .....................................................21 II. ZIELVEREINBARUNG 2016 ............................................................................. 25 1. Vorbemerkung ...............................................................................................................25 2. Aktuelle Arbeitsmarktsituation .......................................................................................26 3. Ziele 2016 .....................................................................................................................27 4. 3.1 Ziele der Agentur für Arbeit Leipzig ....................................................................................... 27 3.2 Kommunale Ziele der Stadt Leipzig....................................................................................... 31 Schlussbemerkung ........................................................................................................34 Seite 2 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Tabelle 1 – Ziele der Agentur für Arbeit Leipzig....................................................................................................... 6 Tabelle 2 – Ziele der Stadt Leipzig .......................................................................................................................... 6 Tabelle 3 – Anzahl Integrationsquoten im Vergleich ............................................................................................... 8 Tabelle 4 – Integrationsquote U25 im Vergleich ...................................................................................................... 9 Tabelle 5 – Veränderung der eLb der sächsischen Jobcenter............................................................................... 10 Tabelle 6 – Anzahl der ausländischen eLb der sächsischen Jobcenter ................................................................ 11 Tabelle 7 – Anteil der ausländischen eLb an allen eLb der sächsischen Jobcenter .............................................. 11 Tabelle 8 – Anzahl eLb mit Erwerbseinkommen ................................................................................................... 12 Tabelle 9 – Ausgaben LUH je BG im Vergleich .................................................................................................... 12 Tabelle 10 – Anteil SGB II – Kunden an allen erfolgreich besetzten Stellen ......................................................... 14 Tabelle 11 – Zielindikator „Summe der LLU“ (alle Werte in Mio. €) ....................................................................... 16 Tabelle 12 – Zielindikator „Integrationsquote“ ....................................................................................................... 17 Tabelle 13 – Zielindikator „Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern im Jahresdurchschnitt“ 18 Tabelle 14 – Zielindikator „Index Prozessqualität“ ................................................................................................ 19 Tabelle 15 – Zielindikator „Integrationsquote U25“ ............................................................................................... 20 Tabelle 16 – Zielindikator „Summe der LUH“ (alle Werte in Mio. €) ...................................................................... 21 Tabelle 17 – Zielindikator „Anzahl BG´s mit LUH – Anspruch im Jahresdurchschnitt“ ......................................... 22 Tabelle 18 – Zielindikator „Anzahl geeigneter Teilnehmer/innen“ ......................................................................... 22 Tabelle 19 – Zielindikator „Anzahl Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine“ ..................................................... 23 Tabelle 20 –eLb und Eintritte in Maßnahmen ....................................................................................................... 23 Tabelle 21 – Verbleib in sv-pflichtiger Beschäftigung nach Monaten .................................................................... 24 Tabelle 22 – Ziele der Agentur für Arbeit Leipzig im Überblick .............................................................................. 27 Tabelle 23 – Zielindikator „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU)“ (alle Werte in Mio. €) ................ 27 Tabelle 24 – Zielindikator „Integrationsquote“........................................................................................................ 28 Tabelle 25 – Zielindikator “Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern im Jahresdurchschnitt“ . 29 Tabelle 26 – Zielindikator “Index Prozessqualität“ ................................................................................................. 29 Tabelle 27 – Zielindikator “Integrationsquote U25“ ................................................................................................ 30 Tabelle 28 – Ziele der Stadt Leipzig im Überblick .................................................................................................. 31 Tabelle 29 – Zielindikator: „Summe der LUH“ (alle Werte in Mio. €) ...................................................................... 31 Tabelle 30 – Zielindikator: „Anzahl BG´s mit LUH-Anspruch im Jahresdurchschnitt“ ............................................ 32 Tabelle 31 – Zielindikator: „Anzahl geeigneter Teilnehmer/innen“ ......................................................................... 32 Tabelle 32 – Zielindikator: „Anzahl Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine“..................................................... 33 Seite 3 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 Präambel1 Um die Leistungsfähigkeit der einzelnen Jobcenter zu vergleichen und zu verbessern, hat der Gesetzgeber ein bundeseinheitliches Zielsteuerungssystem eingeführt. Im § 48b Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurden die Ziele verbindlich für alle Grundsicherungsträger (gemeinsame Einrichtungen – gE und zugelassene kommunale Träger – zkT) festgeschrieben. Das bundeseinheitliche Zielsystem nach § 48b SGB II umfasst die Ziele:  Verringerung der Hilfebedürftigkeit,  Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit,  Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. Die Bundesziele flankieren zugleich die lokalen Zielgrößen, die die Agentur für Arbeit Leipzig sowie die Stadt Leipzig in ihrer Funktion als Träger im jeweiligen Verantwortungsbereich mit dem Jobcenter Leipzig vereinbaren. Die Zielvereinbarungen werden jeweils für den Zeitraum eines Jahres abgeschlossen. Die Nachhaltung und Auswertung der Ziele sind Bestandteil der operativen Steuerung im Jobcenter Leipzig. Damit wird den geschäftspolitischen Zielen beider Träger bestmöglich Rechnung getragen. Der vorliegende Bericht fasst die Zielerreichung des Jahres 2015 bilanzierend zusammen und gibt einen Überblick über die Ziele des Jahres 2016. 1 Um die Lesbarkeit auf den folgenden Seiten zu vereinfachen, wird auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen Form verzichtet. Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass die Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll bzw. dass die weibliche Form selbstverständlich immer mit eingeschlossen ist. Seite 4 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 I. Zielabrechnung 2015 1. Vorbemerkung Auf Grundlage des bundeseinheitlichen Kennzahlensystems nach § 48a SGB II wurden Ziele zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit, der Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und der Reduzierung der Anzahl Langzeitleistungsbezieher vereinbart. Diese Ziele werden mit allen Grundsicherungsträgern in Deutschland abgeschlossen. Zu den bundeseinheitlichen Zielen wurden mit den Trägern Agentur für Arbeit Leipzig und Stadt Leipzig weitere lokale Ziele mit dem Jobcenter Leipzig vereinbart. Die Grundlage des Planungs-, Zielvereinbarungs- und Steuerungsprozesses ist das Dokument „Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2015“ der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II vom 22.10.2014. Der Planungs- und Zielvereinbarungsprozess für die Bundesziele fand im Jahr 2015 erstmals im sogenannten Bottom-up-Verfahren statt. Dadurch waren alle Mitarbeiter an der Zielwertbestimmung beteiligt. Die Ziele der einzelnen Teams bildeten die Grundlage für das Planungsangebot des Jobcenters. Die Vereinbarung der Ziele und deren Zielwerte fanden im Zeitraum November 2014 bis Februar 2015 statt. Entsprechend Ratsbeschluss RBV-869/11 wurden die Fachausschüsse Wirtschaft und Arbeit sowie Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule im über die Ziele der Agentur für Arbeit und der Stadt Leipzig informiert. Die gemeinsame Zielvereinbarung wurde am 20. April 2015 durch die Stadt Leipzig und am 2. April 2015 von der Agentur für Arbeit Leipzig unterzeichnet. Seite 5 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 2. Ziele 2015 im Überblick Nachfolgend werden die Ziele, welche das Jobcenter Leipzig mit seinen Trägern im jeweiligen Verantwortungsbereich vereinbart hat, dargestellt. 2.1 Ziele der Agentur für Arbeit Leipzig Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Ziele 2015 der Agentur für Arbeit Leipzig. Tabelle 1 – Ziele der Agentur für Arbeit Leipzig Ziel Zielindikator Erwartungswert / Zielwert 2015 Ist-Wert 2014 177,447 Mio. Euro 178,518 Mio. Euro Bundesziele der Agentur für Arbeit Leipzig 1.) Verringerung der Hilfebedürftigkeit Veränderung der Summe Leistungen zum Lebensunterhalt 2.) Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Integrationsquote 29,1% 28,9% 3.) Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern im JD 36.412 36.966 4.) Verbesserung der Prozessqualität Index Prozessqualität 100,0 105,5 39,7% 39,7% lokales Ziel der Agentur für Arbeit Leipzig 5.) Verbesserung der Integration U25 in Erwerbstätigkeit Integrationsquote U25 2.2 Kommunale Ziele der Stadt Leipzig Die Tabelle stellt die vereinbarten Ziele 2015 zwischen dem Jobcenter Leipzig und der Stadt Leipzig dar. Die ersten beiden Zielgrößen sind als Erwartungswert formuliert. Für die letzten beiden Punkte gibt es keinen Zielwert. Die Nachhaltung erfolgt über das Monitoring. Tabelle 2 – Ziele der Stadt Leipzig Ziel Zielindikator Erwartungswert / Zielwert 2015 Ist-Wert 2014 149,000 Mio. Euro 150,702 Mio. Euro 1.) Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung (LUH) so gering wie möglich halten Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung (LUH) 2.) Begrenzung der Anzahl BG´s mit LUH Anspruch im Jahresdurchschnitt Anzahl BG´s mit LUH Anspruch im Jahresdurchschnitt max. 40.500 41.063 3.) Termingerechte Vermittlung geeigneter Teilnehmer für Joblinge in vereinbarter Anzahl Anzahl geeigneter Teilnehmer/innen 80 80 4.) Qualität von Marktersatzmaßnahmen durch den Einsatz von Coaching beim Beschäftigungsträger sichern Anzahl der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine 180 211 Monitoring: Aktivierung je Kunde innerhalb von 24 Monaten steigern Monitoring der Aktivierung Monitoring: Integration in sv-pflichtige Beschäftigung mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten Monitoring zur Nachhaltigkeit von Integrationen Seite 6 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 3. Einschätzung der Gesamtzielerreichung 2015 Zwischen beiden Trägern (Agentur für Arbeit und Stadt Leipzig) und dem Jobcenter Leipzig wurden für das Jahr 2015 insgesamt neun Ziele bzw. Erwartungswerte vereinbart. Von diesen wurden die folgenden Ziele, Erwartungs- bzw. Prognosewerte erreicht bzw. übertroffen:  Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit  Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug  Verbesserung der Prozessqualität  Begrenzung der Anzahl Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung (LUH) im Jahresdurchschnitt  Termingerechte Vermittlung geeigneter Teilnehmer für Joblinge in vereinbarter Anzahl  Qualität von Marktersatzmaßnahmen durch den Einsatz von Coaching beim Beschäftigungsträger sichern Die Ziele, Erwartungs- bzw. Prognosewerte  Verringerung der Hilfebedürftigkeit (Erreichung des Prognosewerts der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt - LLU)  Verbesserung der Integration von Jugendlichen unter 25 Jahren (U25)  Höhe der LUH so gering wie möglich halten wurden verfehlt bzw. nicht erreicht. Seite 7 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 Die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit wird anhand des Verhältnisses der Anzahl der Integrationen zum durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) ermittelt. Das Jobcenter Leipzig hat im Jahr 2015 seine ambitionierte Integrationsquote (IQ) von 29,1 % nicht nur erreicht, sondern diese mit 29,9 % übertroffen. Damit hat das Jobcenter Leipzig die zweithöchste IQ in Sachsen erreicht. Platz 1 belegt das Jobcenter Vogtlandkreis mit einer Quote in Höhe von 30,0 %. Die niedrigste IQ in Sachsen mit 23,5 % hat das Jobcenter Nordsachsen erreicht. Gegenüber 2014 wurde trotz einer geringeren Anzahl von eLb die Anzahl der erfolgreichen Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt um 197 übertroffen. Tabelle 3 – Anzahl Integrationsquoten im Vergleich 2 Integrationsquote im Jahr 2015 Deutschland gE 25,2% RD Sachsen 27,9% Typ IIIe 29,1% JC Chemnitz, Stadt 28,6% JC Dresden, Stadt 28,2% JC Leipzig, Stadt 29,9% JC Halle (Saale), Stadt 27,6% Die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug wird über die Zielgröße der Veränderung des Bestandes von Langzeitleistungsbeziehern (LZB) im Jahresdurchschnitt betrachtet. Das Jobcenter Leipzig hatte das Ziel vereinbart, den Bestand an LZB im Jahresdurchschnitt 2015 um 1,5 % gegenüber dem Jahresdurchschnitt 2014 zu verringern. Eine Verringerung des Bestandes bedeutet, dass die LZB keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (LLU und LUH) mehr haben. Die Zahl der LZB konnte im Jahresverlauf um 3,8 % verringert werden. Dies entspricht einer Verringerung von 868 Leistungsbeziehern gegenüber dem Zielwert. Die Zahl der LZB hat sich von 2014 zu 2015 von 36.966 um 1.422 auf 35.544 verringert. 2 Datenquelle: SGB II Controllingbericht BM Dezember 2015 Seite 8 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 Der Index Prozessqualität gibt Auskunft über die Einhaltung mehrerer Standards wie z. B. die Einhaltung der Dauer bis zum Erstgespräch bei der Vermittlungsfachkraft oder die Dauer der Bearbeitung von Erstanträgen. Der Zielwert von 100 wurde mit 106,6 überschritten. Die Verbesserung der Integration von Jugendlichen unter 25 Jahren wird anhand des Verhältnisses der Anzahl der Integrationen U25 zum durchschnittlichen Bestand an eLb U25 ermittelt. Als lokales Ziel wurde zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Leipzig eine IQ U25 von 39,7 % vereinbart. Die vereinbarte Quote wurde im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren erstmals verfehlt. Die IQ U25 lag im Jahr 2015 bei 37,3 %. Von Januar bis September 2015 wurden die geplanten Integrationen jeweils erreicht bzw. übertroffen. Erst in den letzten drei Monaten des Jahres wurde die geplante IQ nicht mehr erreicht. Das ambitionierte Ziel von 2.850 Integrationen wurde um 170 verfehlt. Trotz der Verfehlung des Ziels konnte durch die erfolgten Integrationen die Anzahl der eLb U25 Jahren im Vergleich zu 2014 von 7.311 um 131 auf 7.180 verringert werden. Die IQ U25 des Jobcenter Leipzig liegt mit den erreichten 37,3 % über der IQ U25 in Sachsen und auch deutlich über der Quote des Bundesdurchschnitts. Tabelle 4 – Integrationsquote U25 im Vergleich 3 Integrationsquote U25 2015 Deutschland gE 28,2% RD Sachsen 35,9% Typ IIIe 35,7% JC Chemnitz, Stadt 36,0% JC Dresden, Stadt 35,6% JC Leipzig, Stadt 37,3% JC Halle (Saale), Stadt 33,2% Die Verringerung der Hilfebedürftigkeit wird an der Summe der Ausgaben für Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU) gemessen. Dazu gehören das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Zum Jahresende lagen die Ausgaben um 0,8 % über dem Erwartungswert von 177,447 Mio. Euro. Dies entspricht Mehrausgaben von 1,47 Mio. Euro. Die Planung für das Jobcenter Leipzig sah eine Verringerung der Ausgaben für LLU gegenüber 2014 um 0,6 % vor. Der Erwartungswert wurde im gesamten Jahr nicht erreicht. Der Abstand zum Erwartungswert konnte jedoch von 1,1 % Überschreitung in den Monaten April bis Juli auf 0,8 % Überschreitung zum Jahresende verringert werden. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben nur leicht um 0,2 % angestiegen. 3 Datenquelle: BA-Datensystem FIS mit Stand Berichtsmonat Dezember 2015 Seite 9 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 Der kommunale Erwartungswert die Höhe der LUH so gering wie möglich halten (149,000 Mio. Euro) wurde leicht verfehlt. Der erwartete Wert wurde um 0,7 % überschritten. Dies entspricht Mehrausgaben in Höhe von 1,1 Mio. Euro und einem Ergebnis von 150,108 Mio. Euro. Das trotz der sehr guten Integrationsergebnisse die Erwartungswerte bei LLU und LUH um 0,8 % bzw. 0,7 % überschritten wurden, lag u. a. am geringen Rückgang der eLb. In Sachsen hat sich die Zahl der eLb im Vergleich zum Vorjahresmonat um 6,2 % verringert. Der Rückgang im Jobcenter Leipzig betrug lediglich 2,3 %, obwohl das Jobcenter im Vergleich zu den anderen sächsischen Jobcentern die höchste IQ vorweisen kann. Tabelle 5 – Veränderung der eLb der sächsischen Jobcenter 4 Anzahl erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) Veränderung absolut Veränderung in % 3.199.874 -3.017 -0,1% 172.181 -11.305 -6,2% 18.586 17.267 -1.319 -7,1% 34.592 33.302 -1.290 -3,7% JC Leipzig, Stadt 50.818 49.671 -1.147 -2,3% JC Nordsachsen 14.969 13.888 -1.081 -7,2% JC Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 14.335 12.926 -1.409 -9,8% JC Vogtlandkreis 13.303 12.048 -1.255 -9,4% JC Mittelsachsen 17.745 15.953 -1.792 -10,1% JC Zwickau 19.138 17.126 -2.012 -10,5% Dez 14 Dez 15 3.202.891 183.486 JC Chemnitz, Stadt JC Dresden, Stadt Deutschland gE RD Sachsen Als wesentlicher Grund für den geringeren Rückgang der eLb kann der sehr hohe Anstieg von ausländischen eLb im Jobcenter Leipzig im Vergleich zum Vorjahr benannt werden. In Leipzig hat sich die Zahl der ausländischen eLb im Vorjahresvergleich um 18,4 % erhöht. Innerhalb eines Jahres ist die Zahl der ausländischen eLb um 1.269 gestiegen. Das ist der mit Abstand der höchste Wert in Sachsen. 4 Datenquelle: SGB II Controllingbericht BM Dezember 2015 Seite 10 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 Tabelle 6 – Anzahl der ausländischen eLb der sächsischen Jobcenter 5 Anzahl ausländische erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) Dez 14 Dez 15 Veränderung absolut Veränderung in % Deutschland gE 803.710 878.939 75.229 9,4% RD Sachsen 16.091 18.527 2.436 15,1% JC Chemnitz, Stadt 1.895 1.987 92 4,9% JC Dresden, Stadt 3.733 4.291 558 14,9% JC Leipzig, Stadt 6.890 8.159 1.269 18,4% JC Nordsachsen 701 839 138 19,7% JC Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 607 706 99 16,3% JC Vogtlandkreis 723 768 45 6,2% JC Mittelsachsen 637 707 70 11,0% JC Zwickau 905 1.070 165 18,2% Der Anteil der ausländischen eLb im Verhältnis zu allen eLb liegt im Jobcenter Leipzig bei 16,1 %. Das ist der höchste Wert aller sächsischen Jobcenter. Tabelle 7 – Anteil der ausländischen eLb an allen eLb der sächsischen Jobcenter 6 Dez 15 davon ausländische Anteil ausländische Alle erwerbsfähigen erwerbsfähige erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Leistungsberechtigte Leistungsberechtigten (eLb) (eLb) (eLb) Deutschland gE 5 6 3.202.891 878.939 27,4% RD Sachsen 183.486 18.527 10,1% JC Chemnitz, Stadt 18.586 1.987 10,7% JC Dresden, Stadt 34.592 4.291 12,4% JC Leipzig, Stadt 50.818 8.159 16,1% JC Nordsachsen 14.969 839 5,6% JC Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 14.335 706 4,9% JC Vogtlandkreis 13.303 768 5,8% JC Mittelsachsen 17.745 707 4,0% JC Zwickau 19.138 1.070 5,6% Datenquelle: SGB II Controllingbericht BM Dezember 2015 Datenquelle: SGB II Controllingbericht BM Dezember 2015 Seite 11 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 Ein weiterer Grund für die Überschreitung der Erwartungswerte bei den LLU und den LUH ist der Rückgang der Anzahl der eLb mit Erwerbseinkommen. Das Erwerbseinkommen wird auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet und mindert den Bedarf. Die Zahl der eLb mit Erwerbseinkommen aus abhängiger Beschäftigung ist innerhalb eines Jahres um 981 (7,0 %) gesunken. Der deutliche Rückgang von eLb mit Erwerbseinkommen wirkt sich insgesamt negativ auf die Höhe der Ausgaben für die LLU und die LUH aus. Tabelle 8 – Anzahl eLb mit Erwerbseinkommen 7 Veränderung Veränderung absolut in % Dez 14 Dez 15 13956 12975 -981 -7,0% bis 450 € 6563 5447 -1116 -17,0% über 450 € bis 850 € 3069 2920 -149 -4,9% über 850 € bis 1.200 € 2460 2417 -43 -1,7% über 1.200 € 1864 2191 327 17,5% mit Einkommen nur aus Selbständigkeit 2246 2274 28 1,2% erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) mit Erwerbseinkommen Einkommen aus abhängiger Beschäftigung darunter: Neben der Erhöhung der Regelleistung zum 1. Januar 2015 haben sich weiterhin die Ausgaben der LUH je BG von 305,57 Euro im Zeitraum Januar bis Oktober 2014 auf 312,93 Euro im Zeitraum Januar bis Oktober Jahr 2015 erhöht. Da die Anzahl der BG vom Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit nach dreimonatiger Wartezeit zur Verfügung gestellt werden, liegen derzeit die Daten bis einschließlich des Berichtsmonats Oktober 2015 vor. Tabelle 9 – Ausgaben LUH je BG im Vergleich Jahr kumulierte Ausgaben Januar bis Oktober in Mio. Euro 2014 2015 126,082 125,049 8 Anzahl BG mit LUH im gleitenden Anzahl LUH je BG in den Jahresdurchschnitt 10 Monaten Januar - Oktober 41.261 3.055,73 € 39.961 3.129,29 € LUH je BG im Monat 305,57 € 312,93 € 7 Datenquelle: SGB II Controllingbericht BM Dezember 2015 Datenquelle: LUH: Angaben der Stadt Leipzig; Anzahl BG: Statistik der Bundesagentur für Arbeit / endgültige Daten nach drei Monaten Wartezeit 8 Seite 12 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 Die nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt stellt ein Hauptziel des Jobcenters Leipzig dar. Je mehr erfolgreiche Integrationen durch die Unterstützung des Jobcenters erreicht werden, desto geringer sind die Ausgaben für LLU und LUH. Zur Erreichung der Zielwerte des Jobcenters Leipzig sind nachfolgend einige wichtige Aktivitäten und Maßnahmen in Kurzform aufgeführt, die die Ergebnisse im Jahr 2015 ermöglicht haben und für weiterhin gute Ergebnisse im Jahr 2016 sorgen sollen:  Betreuung besonderer Personengruppen (u. a. Jugendliche U25, Ältere Ü50, Ärzte, Ingenieure, Selbständige) in speziellen Teams mit individuellem Vermittlungsansatz und höherer Kontaktdichte.  Neuantragsteller mit guten Voraussetzungen für eine schnelle Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt werden im Projekt „Arbeit Direkt“ mit einer sehr hohen Kontaktdichte (auch mehrmals in der Woche) betreut.  Umsetzung der am Arbeitsmarkt ausgerichteten Bildungszielplanung. Damit wird der steigenden Nachfrage nach Fachkräften Rechnung getragen und vor allem werden die Integrationschancen der Leistungsberechtigten deutlich erhöht. Einen hohen Stellenwert nimmt dabei die Vorbereitung auf die Bildungsmaßnahme ein. Spezielle Trägermaßnahmen stehen zur Verfügung, um Personen auf die Teilnahme an der Weiterbildung vorzubereiten. Genauso wichtig ist die Betreuung vor allem nach Beendigung der Maßnahme (Absolventenmanagement). In Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice (gAGS) werden die Absolventen intensiv unterstützt, um schnellstmöglich eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erlangen.  Ein begleitendes Coaching soll den Teilnehmern von Arbeitsgelegenheiten (AGH) die Chance auf eine erfolgreiche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erhöhen (siehe kommunales Ziel).  Mit der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) sollen Leistungsberechtigte, die länger als 12 Monate arbeitslos sind und mindestens zwei weitere in der Person liegende Vermittlungshemmnisse haben, an die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes herangeführt werden. Die Förderung soll eine mittelfristige ArbeitsmarktPerspektive schaffen.  Das Jobcenter Leipzig nimmt am ESF geförderten Bundesprogramm zur Bekämpfung von „Langzeitarbeitslosigkeit“ (Projekt ELAN) teil. Seit Juni 2015 wird das Projekt umgesetzt. Inhalt ist die intensive Betreuung mit gezielter personenbezogener Stellenakquise auf dem ersten Arbeitsmarkt. Nach erfolgreicher Integration wird die Betreuung intensiv fortgesetzt um eine dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen (Coaching). Förderfähig sind Leistungsberechtigte, die langzeitarbeitslos sind, mindestens 35 Jahre alt sind und über keine verwertbare Berufsausbildung verfügen und bei denen eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auf andere Weise voraussichtlich nicht erreicht werden kann.  Das Jobcenter Leipzig nimmt am Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ teil. Gefördert werden Arbeitsverhältnisse, die zusätzlich und wettbewerbsneutral sind und im öffentlichen Interesse liegen. Die geförderten Arbeitsplätze richten sich an Leistungsberechtigte, die seit mindestens vier Jahren im SGB II Leis- Seite 13 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 tungsbezug stehen und gesundheitliche Einschränkungen haben oder in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben. Flankierend zur geförderten Beschäftigung führt das Jobcenter begleitende Aktivitäten (z.B. Qualifizierungsmaßnahmen, Gesundheitsmaßnahmen, Suchtberatung etc.) durch. Das Projekt hat im Jobcenter Leipzig einen Umfang von 400 öffentlich geförderten Stellen.  Der „JobClub“ des Jobcenters Leipzig bietet vielfältige Dienstleistungen zum Thema Arbeitsuche an. Im Vordergrund steht die Unterstützung der Leistungsberechtigten im gesamten Bewerbungsprozess (Stellensuche, Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Erstellung der Anschreiben etc.).  Seit einigen Jahren beteiligt sich das Jobcenter am erfolgreichen Projekt „Joblinge“. Im Projekt erhalten Jugendliche eine Ausbildungsvorbereitung oder -begleitung, die als Grundlage für die anschließende Aufnahme einer Berufsausbildung dient.  Im April 2014 startete in Leipzig das Modellprojekt GABI (Gemeinsame Aktivierung und Begleitung zur Integration), an welchem das Jobcenter gemeinsam mit der Agentur für Arbeit beteiligt ist. Die Besonderheit des Projektes liegt in der Vielzahl der angebotenen Maßnahmeinhalte. Außerdem ist der Beginn der Maßnahmen zeitlich so flexibel, dass zu jedem Zeitpunkt eine Teilnahme möglich ist. Die sonst bei Maßnahmen üblichen Wartezeiten bis zum Beginn einer Maßnahme entfallen.  Einen hohen Anteil am guten Integrationsergebnis hat der gemeinsame Arbeitgeberservice (gAGS) des Jobcenter und der Agentur für Arbeit Leipzig. Tabelle 10 – Anteil SGB II – Kunden an allen erfolgreich besetzten Stellen Region 9 9 Anteil erfolgreich besetzter Stellen mit SGB II - Kunden im Jahresdurchschnitt 2015 Deutschland 26,6% RD Sachsen 29,8% 071 Annaberg-Buchholz 7,2% 072 Bautzen 6,4% 073 Chemnitz 33,3% 074 Dresden 32,7% 075 Leipzig 53,0% 076 Oschatz 25,4% 077 Pirna 33,2% 078 Plauen 36,1% 079 Riesa 13,1% 080 Freiberg 29,2% 092 Zwickau 33,8% Datenquelle: BA-Datensystem FIS mit Stand Berichtsmonat Dezember 2015 Seite 14 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 Im Jahresfortschrittwert 2015 wurden in Leipzig 53,0 % der Stellen mit Leistungsberechtigten aus dem SGB II besetzt. Das ist der mit Abstand höchste Wert in Sachsen und er liegt weit über dem Bundesdurchschnitt (26,6 %). Für die Begrenzung der Anzahl an BG mit Anspruch auf LUH wurde ein kommunaler Erwartungswert von 40.500 im Jahresdurchschnitt formuliert. Im Berichtsmonat Oktober 2015 lag die Anzahl der BG mit Anspruch auf LUH im gleitenden Jahresdurchschnitte bei 39.961. Ob das Ziel zum Jahresende erreicht wird hängt maßgeblich von der Entwicklung der Anzahl der eLb ab. Die weiteren kommunalen Ziele für die Teilnehmergewinnung zum Projekt „Joblinge“ und zur Arbeitsmarktmaßnahme „Coaching AGH“ wurden übertroffen. Die Monitorings „Aktivierung je Kunde innerhalb von 24 Monaten steigern“ und „Integration in sv-pflichtige Beschäftigung mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten“ wurden monatlich erstellt und im Rahmen der Trägerversammlungen den Vertretern der Stadt Leipzig und der Agentur für Arbeit präsentiert. Seite 15 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 4. Ergebnisse der Bundes- und lokalen Ziele der Agentur für Arbeit Leipzig 4.1 Ergebnisse der Bundesziele  Ziel 1 – Verringerung der Hilfebedürftigkeit Abschlussstand der Zielerreichung: Das Ziel für 2015 wurde verfehlt. Die Verringerung der Hilfebedürftigkeit bemisst sich über den Zielindikator der LLU. Hierzu gehören ausschließlich das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Die LUH, sonstige kommunale Leistungen und Sozialversicherungsbeiträge gehören nicht dazu. Bis zum Jahresende 2015 sollte der Prognosewert von 177,447 Mio. Euro möglichst nicht überschritten werden. Tatsächlich wurden 2015 insgesamt 178,917 Mio. Euro an LLU ausgezahlt. Gegenüber dem Erwartungswert entspricht das Mehrausgaben von 1,470 Mio. Euro. Die Ausgaben haben sich gegenüber dem Jahr 2014 um 0,399 Mio. Euro erhöht. Tabelle 11 – Zielindikator „Summe der LLU“ Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU)  10 (alle Werte in Mio. €) Erwartungswert 2015 Ist 2015 177,447 178,917 Abweichung Abweichung in absolut % 1,470 0,8% Ist 2014 178,518 Ziel 2 – Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Abschlussstand der Zielerreichung: Das Ziel wurde erreicht. Gemessen wird das Ziel über die IQ. Dabei wird die kumulierte Anzahl aller Integrationen im Jahr 2015 zur durchschnittlichen Anzahl der eLb im Jahr 2015 ins Verhältnis gesetzt. Als Integrationen gelten die Aufnahme von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sowie selbständiger Erwerbstätigkeit oder Eintritte in voll qualifizierende berufliche Ausbildungen. Dagegen werden Freiwilligen-/Zivildienste sowie öffentlich geförderte Beschäftigungen (Arbeitsgelegenheiten - AGH, Förderung von Arbeitsverhältnissen - FAV) nicht als Integrationen gezählt. 10 Datenquelle: SGB II Controllingbericht BM Dezember 2015 Seite 16 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 Als eLb gelten gem. § 7 SGB II Personen, die     das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben Das bedeutet dass Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (Arbeitsgelegenheiten, Weiterbildung, Aktivierungsmaßnahmen etc.) genauso dazu zählen, wie Personen die bereits einer Beschäftigung nachgehen aber weiterhin ergänzende Leistungen nach dem SGB II beziehen. Auch Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr, die der Schulpflicht unterliegen (Schüler) werden der Personengruppe zugeordnet. Mit einer IQ zum Jahresende in Höhe von 29,9 % hat das Jobcenter Leipzig den Zielwert und den Vorjahreswert übertroffen. Die erreichte IQ war die höchste in Sachsen. Im Jahr 2015 wurden 461 Integrationen mehr erreicht, als das Ziel vorgab. Trotz geringerer Anzahl eLb konnte die Zahl der Integrationen gegenüber 2014 um 197 gesteigert werden. Bei der Ermittlung der Abweichung der IQ (0,9) gegenüber dem Vorjahr wurden Werte mit mehreren Nachkommastellen zugrunde gelegt. Tabelle 12 – Zielindikator „Integrationsquote“ Integrationsquote in % 11 Ziel 2015 Ist 2015 Abweichung absolut Abweichung in % Ist 2014 29,1 29,9 0,9 3,1% 28,9 14.990 15.451 461 3,1% 15.254 (von 51.596 eLb im JDW) (von 51.596 eLb im JDW) Anzahl Integrationen  (von 52.768 eLb im JDW) Ziel 3 – Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Abschlussstand der Zielerreichung: Das Ziel wurde erreicht. Die Veränderung des Bestandes an LZB ist für dieses Ziel der entsprechende Indikator. LZB sind eLb, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Die Veränderung der LZB bemisst sich am Jahresdurchschnitt bezogen auf das Vorjahr. 11 Datenquelle: SGB II Controllingbericht BM Dezember 2015 Seite 17 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 Abgänge aus dem Langzeitleistungsbezug sind alle LZB zum statistischen Stichtag des Vormonats, die zum Stichtag des aktuellen Monats: 1. nicht mehr im Bestand sind, 2. innerhalb der vergangenen 730 Tagen weniger als 638 Tage hilfebedürftig waren 3. oder nicht erwerbsfähig sind. Das vereinbarte Ziel des Jobcenter Leipzig im Jahr 2015 war, den durchschnittlichen Bestand von LZB gegenüber 2014 um 1,5 % auf 36.412 zu verringern. Zum Jahresende 2015 konnte das Jobcenter den Durchschnittsbestand gegenüber dem Vorjahr um 3,8 % auf 35.544 verringern. Dies entspricht einer Verringerung von 868 LZB über dem vereinbarten Zielwert bzw. einer Verringerung von 1.422 LZB gegenüber 2014. Tabelle 13 – Zielindikator „Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern im Jahres12 durchschnitt“ Anzahl Langzeitleistungsbezieher im Jahresdurchschnittswert  Ziel 2015 Ist 2015 Abweichung absolut Abweichung in % Ist 2014 36.412 35.544 -868 -2,4% 36.966 Ziel 4 – Verbesserung der Prozessqualität Abschlussstand der Zielerreichung: Das Ziel wurde erreicht. Die Qualität verschiedener Arbeitsprozesse wird über einen Index nachgehalten. Die Ergebnisse gehen dabei in gleicher Gewichtung (jeweils 20 %) in den Prozessindex ein. Folgende Arbeitsprozesse bilden den Wert des Index ab: 1.) Erstberatung: bei mind. 80 % der Neukunden findet das Erstgespräch innerhalb von 15 Arbeitstagen statt 2.) Erstberatung U25: bei mind. 80 % der Neukunden U 25 findet das Erstgespräch innerhalb von 15 Arbeitstagen statt 3.) Angebot U25: mind. 80 % der Neukunden U25 erhalten innerhalb von 30 Arbeitstagen ein Angebot 4.) EinV im Bestand: mind. 80 % aller eLb verfügen über eine abgeschlossene Eingliederungsvereinbarung 5.) Bearbeitungsdauer: die Bearbeitung von Erstanträgen erfolgt innerhalb von 14 Arbeitstagen Der Zielwert für den Index Prozessqualität ist 100. Sollten die Ergebnisse einzelner Prozesse besser als die Zielformulierung sein, ist ein Index größer 100 möglich (z.B. bei einer Bearbeitungsdauer von unter 14 Arbeitstagen). 12 Datenquelle: SGB II Controllingbericht BM Dezember 2015 Seite 18 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 Das Jobcenter Leipzig hat bei dem Index Prozessqualität zum Jahresende einen Wert von 106,6 erreicht. Dies ist eine nochmalige Steigerung des guten Ergebnisses des Jahres 2014. Tabelle 14 – Zielindikator „Index Prozessqualität“ Index Prozessqualität im Jahresfortschrittswert 13 Ziel 2015 Ist 2015 Abweichung absolut Abweichung in % Ist 2014 100,0 106,6 6,6 6,6% 105,5 4.2 Ergebnis des lokalen Ziels der Agentur für Arbeit Leipzig Ziel 5 – Verbesserung der Integration U25 in Erwerbstätigkeit  Abschlussstand der Zielerreichung: Das Ziel wurde nicht erreicht. Das Zielergebnis wird über die IQ U25 abgebildet. Dabei wird die kumulierte Anzahl aller Integrationen U25 im Jahr 2015 zur durchschnittlichen Anzahl der eLb mit einem Alter zwischen 15 und 25 Jahren im Jahr 2015 ins Verhältnis gesetzt. Als Integrationen gelten die Aufnahme von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sowie selbständiger Erwerbstätigkeit oder Eintritte in voll qualifizierende berufliche Ausbildungen. Dagegen werden Freiwilligen-/Zivildienste sowie öffentlich geförderte Beschäftigungen (Arbeitsgelegenheiten - AGH, Förderung von Arbeitsverhältnissen - FAV) nicht als Integrationen gezählt. Als eLb U25 gelten gem. § 7 SGB II Personen, die     das 15. Lebensjahr vollendet und das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben Das bedeutet dass Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (Arbeitsgelegenheiten, Weiterbildung, Aktivierungsmaßnahmen etc.) genauso dazu zählen, wie Personen der Altersgruppe die bereits einer Beschäftigung nachgehen aber weiterhin ergänzende Leistungen nach dem SGB II beziehen. Auch Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr, die der Schulpflicht unterliegen (Schüler) werden der Personengruppe zugeordnet. Zwischen dem Jobcenter Leipzig und der Agentur für Arbeit Leipzig wurde als lokales Ziel eine IQ U25 von 39,7 % vereinbart. Das vereinbarte Ziel wurde um 6,0 % verfehlt. Dies entspricht einer IQ U25 von 37,3 %. Von Januar bis September 2015 wurden die geplanten Integrationen jeweils erreicht bzw. übertroffen. Erst in den letzten drei Monaten des Jahres wurden die geplanten Integrationen 13 Datenquelle: SGB II Controllingbericht BM Dezember 2015 Seite 19 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 nicht mehr erreicht. Das ambitionierte Ziel von 2.850 Integrationen wurde um 170 verfehlt. Trotz der Verfehlung des Ziels konnte durch die erfolgten Integrationen die Anzahl der eLb U25 im Jahresdurchschnitt im Vergleich zum Jahr 2014 von 7.311 um 131 auf 7.180 verringert werden. Tabelle 15 – Zielindikator „Integrationsquote U25“ Integrationsquote U25 in % 14 Ziel 2015 Ist 2015 Abweichung absolut Abweichung in % Ist 2014 39,7 37,3 -2,4 -6,0% 39,7 2.850 2.680 -170 -6,0% 2.906 (von 7.180 eLb im JDW) (von 7.180 eLb im JDW) Anzahl Integrationen U25 14 (von 7.311 eLb im JDW) Datenquelle: SGB II Controllingbericht BM Dezember 2015 Seite 20 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 5. Ergebnisse der kommunalen Ziele der Stadt Leipzig  Ziel 1 – Höhe der LUH so gering wie möglich halten Abschlussstand der Zielerreichung: Der Erwartungswert wurde nicht erreicht. Das Ziel definiert sich über die Gesamtausgaben der kommunalen LUH im Jahr 2015. Der Erwartungswert für die maximalen Ausgaben zum Jahresende lag bei 149,000 Mio. Euro. Die tatsächlichen Gesamtausgaben für die LUH lagen 2015 bei 150,108 Mio. Euro und damit um 1,108 Mio. Euro über dem Erwartungswert. Trotz der sehr guten Integrationsergebnisse des Jobcenter Leipzig und dem weiteren Rückgang an BG konnten die Ausgaben der LUH nicht auf den Erwartungswert begrenzt werden. Der erwartete Wert wurde um 0,7 % überschritten. Gründe sind u. a. der hohe Neuzugang von ausländischen eLb (+18,4 % ggü. dem Vorjahr) und der deutliche Rückgang der eLb mit Erwerbseinkommen (-7,0 %). Weiterhin sind die Ausgaben für die LUH je BG aufgrund der Erhöhung der Miet-, Neben- und Heizkosten von 305,57 Euro im Zeitraum Januar bis Oktober 2014 auf 312,93 Euro im Zeitraum Januar bis Oktober Jahr 2015 angestiegen. Im Vergleich zum Jahr 2014 sind die Ausgaben an LUH um 0,594 Mio. Euro niedriger. Tabelle 16 – Zielindikator „Summe der LUH“ 15 2015 Ist 2015 Abweichung absolut Abweichung in % Ist 2014 149,000 150,108 1,108 0,7% 150,702 Erwartungswert Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung (LUH)  (alle Werte in Mio. €) Ziel 2 – Begrenzung der Anzahl BG‘s mit LUH-Anspruch im Jahresdurchschnitt Abschlussstand der Zielerreichung: Das Ziel wird voraussichtlich erreicht. Als Erwartungswert wurde eine Begrenzung der Anzahl der BG mit Anspruch auf LUH im Jahresdurchschnitt auf 40.500 (zum Jahresende) formuliert. Die Daten werden vom Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit nach dreimonatiger Wartezeit zur Verfügung gestellt. Deshalb liegen derzeit die Daten bis einschließlich des Berichtsmonats Oktober 2015 vor. Eine abschließende Bewertung kann somit frühestens im April dieses Jahres erfolgen. Zum jetzigen Stand liegt die gleitende Durchschnittszahl der BG mit Anspruch auf LUH bei 39.961. Ob der Erwartungswert zum Jahresende erreicht wird hängt u. a. von den Zugängen der ausländischen eLb ab. 15 Datenquelle: Angaben der Stadt Leipzig Seite 21 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 In der isolierten Monatsbetrachtung (Oktober 2015) liegt die Anzahl der BG mit Anspruch LUH bei 39.034. Das sind 1.315 weniger als im Vorjahresmonat (Monatswert). Tabelle 17 – Zielindikator „Anzahl BG´s mit LUH – Anspruch im Jahresdurchschnitt“ Dez. 2015 Ist Okt. 2015 Abweichung absolut Abweichung in % Ist 2014 40.500 39.961 -539 -1,3% 41.063 Erwartungswert Anzahl BG´s mit LUH-Anspruch im gleitenden Jahresdurchschnitt  16 Ziel 3 – Termingerechte Vermittlung geeigneter Teilnehmer für Joblinge in vereinbarter Anzahl Abschlussstand der Zielerreichung: Das Ziel wurde erreicht. Das Projekt „Joblinge“ unterstützt Jugendliche mit Hilfe geeigneter Praktika bei der Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung. 2015 sollten insgesamt 80 Jugendliche vom Jobcenter Leipzig für die Teilnahme am Projekt gewonnen und vorbereitet werden. Die Eintritte erfolgten hierbei in zeitlich gestaffelten Tranchen (Januar, März, Mai und September). Die vereinbarte Teilnehmerzahl von 80 wurde vom Jobcenter Leipzig um 5 übertroffen. Tabelle 18 – Zielindikator „Anzahl geeigneter Teilnehmer/innen“ Ziel 2015 Ist 2015 Abweichung absolut Abweichung in % Ist 2014 80 85 5 6,3% 80 Teilnehmer am Projekt "Joblinge"  17 Ziel 4 – Qualität von Marktersatzmaßnahmen durch den Einsatz von Coaching beim Beschäftigungsträger sichern Abschlussstand der Zielerreichung: Das Ziel wurde erreicht. Den Teilnehmern von Marktersatzmaßnahmen soll bereits vor Beendigung der Maßnahme mit Hilfe eines Coachings umfassende Unterstützung im bevorstehenden Bewerbungsprozess gegeben werden. Das soll die Chancen auf die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt erhöhen. Da der Unterstützungsbedarf der jeweiligen Teilnehmer sehr unterschiedlich ist, sollten die entsprechenden Coaches mit Hilfe von individuellen Aktivierungsgutscheinen, die bei verschiedenen (zertifizierten) Trägern eingelöst werden können, vom Teilnehmer selbst ausgewählt werden. 16 17 Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit / endgültige Daten nach drei Monaten Wartezeit Datenquelle: Datenerhebung des Jobcenters Leipzig Seite 22 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 Als Ziel wurde die Einlösung von mindestens 180 Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen vereinbart. Bis zum Jahresende 2015 wurden insgesamt 204 Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine eingelöst. Tabelle 19 – Zielindikator „Anzahl Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine“ Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine für Coaching Marktersatz 18 Ziel 2015 Ist 2015 Abweichung absolut Abweichung in % Ist 2014 180 204 24 13,3% 232 Monitoring – Aktivierung je Kunde innerhalb von 24 Monaten steigern  Das Monitoring informiert monatlich über die Aktivierungsquote der eLb. Dabei werden die Teilnehmer von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (z.B. Arbeitsgelegenheiten, Weiterbildung, Trägermaßnahmen etc.) ins Verhältnis zur Anzahl aller eLb gesetzt. Zusätzlich erfolgt eine Differenzierung nach der jeweiligen Profillage. Die Profillage beschreibt die jeweilige Nähe des einzelnen Kunden zum Arbeitsmarkt und berücksichtigt dabei mögliche Hemmnisse oder Defizite. Die verschiedenen Profillagen sind nachfolgend aufgelistet:  arbeitsmarktnahe Profillagen Marktprofil (MP), Aktivierungsprofil (AP) und Förderprofil (FP)  arbeitsmarktferne Profillagen Entwicklungsprofil (EP), Stabilisierungsprofil (SP) und Unterstützungsprofil (UP) Die monatlichen Aktivierungsquoten werden in jeder Trägerversammlung des Jobcenters Leipzig hinsichtlich ihrer Entwicklung präsentiert. Tabelle 20 –eLb und Eintritte in Maßnahmen 19 Jahr 2014 Profillagen Alle MP Marktprofil AP Aktivierungsprofil Eintritte in Maßnahmen kumuliert Aktivier.-quote kum/JDW eLb VM JDW Eintritte in Maßnahmen kumuliert Aktivier.-quote kum/JDW 52.768 15.496 29,4% 51.596 13.066 25,3% 395 129 32,7% 403 109 27,0% 721 235 32,6% 618 162 26,2% 3.081 48,0% 6.180 2.392 38,7% 15.569 6.419 41,2% 15.505 5.591 36,1% SP Stabilisierungsprofil 7.703 2.510 32,6% 7.726 2.208 28,6% UP Unterstützungsprofil 5.598 2.168 38,7% 4.907 1.702 34,7% Summe N + X + Z 7.657 165 2,2% 8.749 201 2,3% I Integriert, aber hilfebedürftig 8.707 789 9,1% 7.508 701 9,3% EP Entwicklungsprofil 19 eLb VM JDW 6.419 FP Förderprofil 18 Jahr 2015 Datenquelle: BA –Fachanwendung CoSach-NT Datenquelle: SGB II Controllingbericht BM Dezember 2015 Seite 23 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016  Monitoring – Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten Das Monitoring gibt Auskunft über die Dauer der Beschäftigung nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese Daten liefern Informationen über die Nachhaltigkeit der Integrationen des Jobcenters Leipzig. Der Verbleib in der Beschäftigung wird nach 3, 6 und 12 Monaten nach der Arbeitsaufnahme gemessen. Da für die Nachhaltung der Daten Informationen der Sozialversicherungsträger benötigt werden, kommt es zu einem zeitlichen Verzug bei der Bereitstellung der entsprechenden Zahlen. Die Auswertung des Monitoring ist Bestandteil jeder Trägerversammlung. Tabelle 21 – Verbleib in sv-pflichtiger Beschäftigung nach Monaten Monat der Beschäftigungsaufnahme 20 Aufnahme einer sv- Verbleib von eLb mit sv-pflichtiger Beschäftigungsaufnahme in Beschäftigung nach Anzahl Monaten pflichtigen Beschäftigung absolut Anteil in Prozent (Berufsausbildungen zählen nicht darunter) 3 Monate 6 Monate 12 Monate in allen 3 3 Monate 6 Monate 12 Monate in allen 3 Zeitpunkten Zeitpunkten Aug 13 1.217 844 719 742 568 69,4% 59,1% 61,0% 46,7% Sep 13 1.453 991 873 898 705 68,2% 60,1% 61,8% 48,5% Okt 13 1.445 1.024 903 918 694 70,9% 62,5% 63,5% 48,0% Nov 13 1.376 773 801 902 573 56,2% 58,2% 65,6% 41,6% Dez 13 1.113 639 627 717 475 57,4% 56,3% 64,4% 42,7% Jan 14 961 383 432 493 305 39,9% 45,0% 51,3% 31,7% Feb 14 934 377 413 469 294 40,4% 44,2% 50,2% 31,5% Mrz 14 1.235 532 569 602 418 43,1% 46,1% 48,7% 33,8% Apr 14 1.318 598 649 684 463 45,4% 49,2% 51,9% 35,1% Mai 14 1.249 576 604 621 416 46,1% 48,4% 49,7% 33,3% Jun 14 1.199 520 550 588 391 43,4% 45,9% 49,0% 32,6% Jul 14 1.245 574 603 612 417 46,1% 48,4% 49,2% 33,5% Lesehilfe: Im August 2013 haben 1.217 eLb des Jobcenters Leipzig eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. Davon waren 3 Monate später noch 844 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das entspricht einem Anteil von 69,4 %. Die Fortsetzung des Monitoring „Aktivierung je Kunde innerhalb von 24 Monaten steigern „ und „Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten“ ist Bestandteil der Zielvereinbarung für das Jahr 2016. 20 Datenquelle: BA-Statistik-Service Seite 24 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 II. Zielvereinbarung 2016 1. Vorbemerkung Grundlage des Planungs-, Zielvereinbarungs- und Steuerungsprozesses ist das Dokument „Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2016“ der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II vom 24. August 2015. Für 2016 vereinbarten beide Träger (Agentur für Arbeit Leipzig und Stadt Leipzig) Ziele mit dem Jobcenter Leipzig. Das Verfahren zur Zielvereinbarung entspricht dem Verfahren der Vorjahre. Zu den bundeseinheitlichen Zielen (entsprechen den Kennzahlen nach § 48a SGB II), die mit allen Grundsicherungsträgern abgeschlossen werden, haben beide Träger noch weitere lokale Ziele vereinbart. Der Planungs- und Zielvereinbarungsprozess wurde für die beiden Bundesziele „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ und „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ im sogenannten Bottom-up-Verfahren durchgeführt. Damit wurden die Mitarbeiter wieder direkt an der Zielwertbestimmung beteiligt. Auf Teamebene wurden Prognosen und vor allem Strategien (z. B. Eintrittsplanung in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen unter Berücksichtigung der verschiedenen Zielgruppen) für eine größtmögliche Zielerreichung im Sinne aller eLb entwickelt. Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungen bei den eLb erfolgt im Jahr 2016 erstmals eine Differenzierung der eLb bei den bundeseinheitlichen Zielen „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ und bei der „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ nach „alle Kunden“, „Alle ohne Asyl“ und „nur Asyl“. Bei den Zielgrößen „nur Asyl“ werden ausschließlich die eLb der acht zugangsstärksten Herkunftsländer außerhalb von Europa (Arabische Republik Syrien, Afghanistan, Eritrea, Irak, Islamische Republik Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia) berücksichtigt. Eine Unterscheidung, ob Personen mit dieser Staatsangehörigkeit als Asylsuchende/Flüchtlinge oder einem anderen Grund nach Deutschland kamen, erfolgt dabei nicht. Bei den eLb mit der Angabe „Alle ohne Asyl“ in der Zielgröße wird die Summe der Personen aus Deutschland, der Asylbewerber/Flüchtlinge aus Europa (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Russische Föderation, Serbien, Ukraine) und der Ausländer mit einer Nationalität außerhalb der definierten Asylherkunftsländer sowie Fälle mit unbekannter Staatsangehörigkeit berücksichtigt. Die Angabe „alle Kunden“ in der Zielgröße beinhaltet die Summe aus den eLb mit den Angaben „nur Asyl“ und „Alle ohne Asyl“. Die Abstimmung und Festlegung der Ziele und Zielwerte fand im Zeitraum vom Juli 2015 bis Februar 2016 zwischen den Trägern und dem Jobcenter statt. Seite 25 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 2. Aktuelle Arbeitsmarktsituation Die Bundesregierung geht in ihrer Jahresprojektion für das Jahr 2016 von einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 1,7 % aus. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) geht in seiner Prognose 2015/201621 von einem weiterhin robusten Arbeitsmarkt aus. Für 2016 wird bundesweit mit einem leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit um 70.000 Personen gerechnet. Dabei spielt die Flüchtlingszuwanderung eine Rolle, deren Effekte nach Einschätzung des IAB momentan schwer prognostizierbar sind. Für das Jahr 2016 wird mit einem Zuwachs der Erwerbstätigkeit von 250.000 Personen und eine Zunahme der Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgegangen. Die Prognosen des IAB weisen grundsätzlich beträchtliche Unsicherheiten auf. Die europäische Schuldenkrise bleibt ein wichtiger Unsicherheitsfaktor. Risiken stellen auch die militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten und in der Ukraine sowie die weitere wirtschaftliche Entwicklung in China dar. Im Februar 2016 waren im Jobcenter Leipzig insgesamt 21.449 Empfänger von Leistungen nach dem SGB II arbeitslos gemeldet. Gegenüber dem Vorjahresmonat (Februar 2015) ist die Zahl um 517 zurückgegangen. Die Arbeitslosenquote (SGB II und SGB III) betrug im Februar 2016 9,7 % und ist damit niedriger als im Februar 2015 (10,2 %). Im Februar 2016 wurden 2.344 freie Arbeitsstellen gemeldet (Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen: 5.210). Das sind 784 Stellen mehr als im Februar 2015. Dabei werden Fach- und Arbeitskräfte vor allem in den nachfolgend aufgelisteten Branchen gesucht: 21  Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung  Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit  Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung  Kaufm. Dienstl., Handel, Vertrieb, Tourismus  Bau, Architektur, Vermessung, Gebäudetechnik IAB Kurzbericht 15/2015 Seite 26 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 3. Ziele 2016 3.1 Ziele der Agentur für Arbeit Leipzig In nachfolgender Tabelle sind alle Ziele der Agentur für Arbeit Leipzig dargestellt. Im Anschluss werden die Ziele einzeln näher erläutert. Tabelle 22 – Ziele der Agentur für Arbeit Leipzig im Überblick Ziel Prognosewert / Zielwert 2016 Ist-Wert 2015 alle Kunden 184,284 Mio. Euro 178,917 Mio. Euro Alle ohne Asyl 165,202 Mio. Euro - alle Kunden 29,6% 29,9% Alle ohne Asyl 31,5% - nur Asyl 12,0% - Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern im JD 34.478 35.544 Index Prozessqualität 100,0 106,6 40,4% 37,3%1 Zielindikator Bundesziele der Agentur für Arbeit Leipzig 1.) Verringerung der Hilfebedürftigkeit 2.) Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 3.) Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 4.) Verbesserung der Prozessqualität Veränderung der Summe Leistungen zum Lebensunterhalt Integrationsquote lokales Ziel der Agentur für Arbeit Leipzig 5.) Verbesserung der Integration U25 in Erwerbstätigkeit 1 Integrationsquote U25 (Alle ohne Asyl) im Jahr 2015 enthilelt die IQ U25 auch Asylberechtigte und Flüchtlinge  Ziel 1 – Verringerung der Hilfebedürftigkeit Das Ziel der Verringerung der Hilfebedürftigkeit bemisst sich über die kumulierten Ausgaben des Zielindikators der LLU. Hierzu gehören ausschließlich das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Erstmals erfolgt eine gesonderte Betrachtung der Ausgaben an LLU nach „alle Kunden“ und „Alle ohne Asyl“. Unter Berücksichtigung der Erhöhung des Regelsatzes zum 1. Januar 2016 und der erwartenden Zunahme der eLb wird eine Erhöhung der LLU gegenüber dem Vorjahr von maximal 3 % ausgegangen. Dies entspricht Mehrausgaben für LLU in Höhe von 5,367 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr Die Ausgaben für LLU „ohne Asyl“ soll um 2,9 % gegenüber dem Vorjahr verringert werden. Tabelle 23 – Zielindikator „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU)“ (alle Werte in Mio. €) alle Kunden Prognosewert Abweichung in 2016 % Prognosewert 2015 Ist 2015 177,447 178,917 184,284 3,0% - 170,136 165,202 -2,9% Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU) Alle ohne Asyl Seite 27 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016  Ziel 2 – Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Gemessen wird das Ziel über die IQ. Dabei wird die kumulierte Anzahl aller Integrationen zur durchschnittlichen Anzahl der eLb ins Verhältnis gesetzt. Als Integrationen gelten die Aufnahme von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sowie selbständiger Erwerbstätigkeit oder Eintritte in voll qualifizierende berufliche Ausbildungen. Freiwilligen-/Zivildienste sowie öffentlich geförderte Beschäftigungen (Arbeitsgelegenheiten AGH, Förderung von Arbeitsverhältnissen - FAV) werden nicht als Integrationen gezählt und wirken sich daher nicht auf die IQ aus. Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Anstiegs der eLb im Vergleich zu 2015 wurde eine IQ von 29,6 % vereinbart. Dies entspricht einer maximalen Verringerung der IQ von 1,3 % gegenüber 2015. Die IQ „Alle ohne Asyl“ soll um 3,5 % auf 31,5 % gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Die IQ „nur Asyl“ wurde mit 12 % vereinbart. Bei der Ermittlung der Veränderung der IQ gegenüber dem Vorjahr wurden Werte mit mehreren Nachkommastellen zugrunde gelegt. Tabelle 24 – Zielindikator „Integrationsquote“ Ziel 2015 alle Kunden Ist 2015 Ziel 2016 29,1 29,9 29,6 14.990 15.451 15.767 Integrationen bei eLb 51.596 im JD Integrationen bei 51.596 eLb im JD Integrationen bei 53.023 eLb im JD - 15.169 31,5 Integrationsquote in % Alle ohne Asyl - Integrationen bei 48.037 eLb im JD 12,0 nur Asyl - - 598 Integrationen bei 4.986 eLb im JD  Ziel 3 – Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Gemessen wird die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug anhand der Entwicklung des Bestandes an LZB im Jahresdurchschnitt im Bezug zum Vorjahr. LZB sind eLb Leistungsberechtigte, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Ziel des Jobcenters Leipzig ist es im Jahr 2016, die Zahl der LZB im Jahresdurchschnitt gegenüber dem Vorjahr 2015 um mindestens 3 % auf 34.478 zu verringern. Seite 28 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 Tabelle 25 – Zielindikator “Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern im Jahresdurchschnitt“ Anzahl Langzeitleistungsbezieher im Jahresdurchschnittswert  Ziel 2015 Ist 2015 Ziel 2016 36.412 35.544 34.478 Reduzierung gegenüber dem Vorjahr um 1,5 % Reduzierung gegenüber dem Vorjahr um 3,0 % Ziel 4 – Verbesserung der Prozessqualität Der Index gibt Auskunft über die Qualität der geleisteten Arbeit im Jobcenter Leipzig. Anhand verschiedener Standards werden die Arbeitsprozesse überprüft. Zu den Standards gehören u. a. die Dauer bis zum Erstberatungsgespräch und die Bearbeitungsdauer von Erstanträgen. Insgesamt gibt es fünf verschiedene Qualitätsstandards, die in gleicher Gewichtung (jeweils 20 %) in die Berechnung des Indexes einbezogen werden. Ziel ist die Erreichung eines Indexes Prozessqualität in Höhe von 100. Bei positiver Ergebnisüberschreitung einzelner Standards ist ein Wert größer 100 möglich. Tabelle 26 – Zielindikator “Index Prozessqualität“ Index Prozessqualität im Jahresfortschrittswert  Ziel 2015 Ist 2015 Ziel 2016 100,0 106,6 100,0 Ziel 5 – Verbesserung der Integration U25 in Erwerbstätigkeit Eine besondere Zielgruppe des Jobcenters Leipzig sind die Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren. Das Ziel spiegelt die Anstrengungen des Jobcenters wider, die es unternimmt, um möglichst viele Jugendliche erfolgreich zu integrieren. Die Integrationsquote gibt dabei Aufschluss über die kumulierte Anzahl von Integrationen U25 in Bezug zur Anzahl der eLb U25 im Jahresdurchschnitt. Als Integrationen gelten die Aufnahme von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sowie selbständiger Erwerbstätigkeit oder Eintritte in voll qualifizierende berufliche Ausbildungen. Seite 29 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 Dagegen werden Freiwilligen-/Zivildienste sowie öffentlich geförderte Beschäftigungen (Arbeitsgelegenheiten - AGH, Förderung von Arbeitsverhältnissen - FAV) nicht als Integrationen gezählt. Trotz der Zielverfehlung im Jahr 2015 hat das Jobcenter Leipzig im Jahr 2016 die Steigerung der IQ U25 um 1,1 % gegenüber dem Vorjahr auf 40,4 % geplant. Bei der Ermittlung der Veränderung der IQ U25 gegenüber dem Vorjahr wurden Werte mit mehreren Nachkommastellen zugrunde gelegt. Tabelle 27 – Zielindikator “Integrationsquote U25“ Integrationsquote U25 in % Anzahl Integrationen U25 1 Ziel 2016 Ziel 2015 Ist 2015 39,7 37,3 2.850 2.680 2.345 Integrationen bei 7.180 eLb im JD Integrationen bei 7.180 eLb im JD Integrationen bei 5.800 eLb im JD 1 40,4 im Jahr 2015 enthilelt die IQ U25 auch Asylberechtigte und Flüchtlinge Seite 30 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 3.2 Kommunale Ziele der Stadt Leipzig In nachfolgender Tabelle sind die kommunalen Ziele der Stadt Leipzig dargestellt. Im Anschluss werden die einzelnen Ziele separat erläutert. Tabelle 28 – Ziele der Stadt Leipzig im Überblick Erwartungswert / Zielwert 2016 Zielindikator Ziel Ist-Wert 2015 149,000 Mio. Euro 1.) Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung (LUH) so gering wie möglich halten Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung (LUH) 2.) Begrenzung der Anzahl BG´s mit LUH Anspruch im Jahresdurchschnitt Anzahl BG´s mit LUH Anspruch im Jahresdurchschnitt 3.) Termingerechte Vermittlung geeigneter Teilnehmer für Joblinge in vereinbarter Anzahl 4.) Qualität von Marktersatzmaßnahmen durch den Einsatz von Coaching beim Beschäftigungsträger sichern Unterziel: Ersparnis von mindestens 1,073.520 Mio. Euro an LUH durch zusätzliche Integrationen durch das Team "Mehrw ert 50plus" 150,108 Mio. Euro 1 max. 40.000 39.961 Anzahl geeigneter Teilnehmer/innen 120 85 Anzahl der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine 180 204 5.) Monitoring: Aktivierung je Kunde innerhalb von 24 Monaten steigern Monitoring der Aktivierung 6.) Monitoring: Integration in sv-pflichtige Beschäftigung mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten Monitoring zur Nachhaltigkeit von Integrationen ¹ Datenstand Oktober 2015  Ziel 1 – Höhe der LUH so gering wie möglich halten Im Jahr 2016 sollen die Ausgaben für LUH den Erwartungswert von 149,000 Mio. Euro möglichst nicht überschreiten und sich damit gegenüber dem Jahr 2015 verringern. Als Unterziel wurde vereinbart, dass mit mindestens 360 zusätzlichen Integrationen durch das Team Mehrwert 50plus bis zum Jahresende mindestens 1,073.520 Mio. Euro an LUH eingespart werden sollen. Maßgeblich für die Verringerung der Ausgaben ist der Rückgang von BG (weiteres Ziel). Dafür sind vor allem gute Ergebnisse bei der Integration der eLb notwendig, da die Ausgaben für LUH je BG in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen sind (Mieterhöhungen und Anstieg der Neben- und Heizkosten). Tabelle 29 – Zielindikator: „Summe der LUH“ (alle Werte in Mio. €) Ziel 2015 Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung (LUH) 149,000 Ziel 2016 Ist 2015 150,108 149,000 Unterziel: Ersparnis von mindestens 1,073.520 Mio. Euro an LUH durch zusätzliche Integrationen durch das Team "Mehrw ert 50plus" Seite 31 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016  Ziel 2 – Begrenzung der Anzahl BG´s mit LUH-Anspruch im Jahresdurchschnitt Als Ziel für das Jahr 2016 wurde eine maximale Begrenzung der BG mit Anspruch auf LUH auf 40.000 im Jahresdurchschnitt vereinbart. Zur Verringerung der Anzahl von BG sind gute Integrationsergebnisse notwendig. Zusätzlich ist es erforderlich, dass durch die Beschäftigungsaufnahme der Lebensunterhalt der BG ohne ergänzende Leistungen aus dem SGB II bestritten werden kann. Tabelle 30 – Zielindikator: „Anzahl BG´s mit LUH-Anspruch im Jahresdurchschnitt“ Anzahl BG´s mit LUH-Anspruch im gleitenden Jahresdurchschnitt Ziel 2015 Ist 2015 40.500 39.961 1 Ziel 2016 40.000 ¹ Datenstand Oktober 2015  Ziel 3 – Termingerechte Vermittlung geeigneter Teilnehmer für Joblinge in vereinbarter Anzahl Über das Projekt „Joblinge“ sollen Jugendliche mit Hilfe der assistierten Ausbildung an die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung herangeführt werden. Hierfür möchte das Jobcenter Leipzig 2016 insgesamt 120 Jugendliche gewinnen und auf die Maßnahme vorbereiten. Dabei erfolgt die Zuweisung ins Projekt in unterschiedlichen (zeitversetzten) Tranchen. Tabelle 31 – Zielindikator: „Anzahl geeigneter Teilnehmer/innen“ Teilnehmer am Projekt "Joblinge" Ziel 2015 Ist 2015 Ziel 2016 80 85 120 Seite 32 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016  Ziel 4 – Qualität von Marktersatzmaßnahmen durch den Einsatz von Coaching beim Beschäftigungsträger sichern Die Umsetzung des Ziels soll helfen, die Integrationschancen der Teilnehmer von Marktersatzmaßnahmen nach Beendigung der Maßnahme zu steigern. Dafür soll bereits während der Maßnahme ein begleitendes Coaching als Unterstützung des Bewerbungsprozesses angeboten werden. Da der Hilfebedarf der einzelnen Personen unterschiedlich ist, kann über die Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines der Maßnahmeteilnehmer selbst und individuell einen entsprechenden (zertifizierten) Träger auswählen. Insgesamt hat das Jobcenter Leipzig für das Jahr 2016 die Bewilligung von mindestens 180 Gutscheinen eingeplant. Tabelle 32 – Zielindikator: „Anzahl Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine“ Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine für Coaching Marktersatz  Ziel 2015 Ist 2015 Ziel 2016 180 204 180 Monitoring: Aktivierung je Kunde innerhalb von 24 Monaten steigern Das Monitoring berichtet über die Anzahl der Teilnehmer in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und setzt sie in Bezug zur Anzahl aller eLb. Zusätzlich erfolgt eine Differenzierung nach der entsprechenden Nähe zum Arbeitsmarkt. Die Unterteilung erfolgt dabei unter Zuhilfenahme der unterschiedlichen Profillagen. Außerdem wird die Vorjahresentwicklung dargestellt.  Monitoring: Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten Das Monitoring gibt Auskunft über die Dauer der Beschäftigung nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. Dabei werden Daten nach 3, 6 und 12 Monaten erhoben. Die Zahlen liegen monatsweise vor und bilden somit den Entwicklungsverlauf ab. Seite 33 von 34 Zielabrechnung 2015 und Zielvereinbarung 2016 4. Schlussbemerkung Die Integrationsergebnisse des Jobcenters Leipzig waren im Jahr 2015 sehr gut. Das ohnehin anspruchsvolle Ziel (höchster Zielwert in Sachsen) konnte sogar übertroffen werden. Das Jobcenter Leipzig hat erneut die beste Integrationsquote aller Jobcenter in Sachsen erzielt. Zudem lag das Ergebnis deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Trotz der zu erwartenden Zugänge an ausländischen Leistungsberechtigten möchte das Jobcenter Leipzig die gute Integrationsarbeit auch im Jahr 2016 fortführen. Eine größtmögliche Anzahl erfolgreicher Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt hilft in erster Linie unseren Kunden. Es ermöglicht aber auch dem Jobcenter Leipzig, die finanziellen Ziele beider Träger (Ausgaben für LLU sowie für die LUH) zu erfüllen. Der geringe Anstieg der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten und die weiterhin sehr hohe Anzahl an gemeldeten Stellen (Februar 2016: 2344, 784 mehr als im Vorjahresmonat) ist Beleg für die weiterhin hohe Nachfrage an Arbeitskräften am Arbeitsmarkt. Zur Verbesserung der Anzahl der Integrationen wird das Jobcenter Leipzig dem arbeitsmarktpolitischen Instrument der Weiterbildung weiterhin hohe Priorität zumessen. Dabei sollen durch die Intensivierung der Betreuung während und vor allem nach Beendigung der Maßnahme die Integrationschancen der Absolventen weiter erhöht werden. Zusätzlich stehen entsprechende Trägermaßnahmen für die Vorbereitung auf eine Weiterbildung aber auch für die Betreuung nach erfolgreichem Abschluss der Bildungsmaßnahme zu Verfügung. Um die individuellen Hemmnisse der unterschiedlichen Personengruppen abbauen zu können, werden auch in diesem Jahr eine Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen angeboten. Es stehen Maßnahmen u. a. für Alleinerziehende, Migranten, Langzeitleistungsbezieher, Jugendliche, Ältere über 50 Jahre, Minijobber, Personen mit psychischen Problemen und Absolventen von Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Darüber hinaus nimmt das Jobcenter Leipzig am ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose (Projekt ELAN) und am Projekt „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ teil. Das Jobcenter Leipzig wird auch in diesem Jahr alle Anstrengungen unternehmen, die Ziele und Erwartungswerte beider Träger zu erreichen und wenn möglich auch zu übertreffen. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ gez. Frau Dr. Simon ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ gez. Herr Dr. Lange Seite 34 von 34 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 Herausgeber Jobcenter Leipzig Georg-Schumann-Str. 150 04159 Leipzig E-Mail jobcenter-leipzig@jobcenter-ge.de Telefon 0341 913 10705 Telefax 0341 913 11111 Internet www.leipzig.de/jobcenter Redaktionsschluss November 2015 Bildquellen von oben nach unten: Tim Reckmann / pixelio.de Heiko Stuckmann / pixelio.de Hinweis: © Jobcenter Leipzig Nachdruck und sonstige Verbreitung – auch auszugsweise – nur mit Quellenangabe und Einsendung eines Belegexemplars Seite 2 von 37 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen ............................................................................................................... - 5 - 2. Ausgangslage .................................................................................................................... - 5 - 3. 2.1 Profil des Jobcenters ..................................................................................................................... - 6 - 2.2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen ............................................................................................ - 7 - 2.3 Struktur der Leistungsberechtigten ................................................................................................ - 9 - 2.4 Ressourcen .................................................................................................................................. - 11 - Ziele und Handlungsfelder .............................................................................................. - 12 3.1 Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren .................................................. - 13 - 3.2 Langzeitleistungsbezieher aktivieren und Integrationschancen erhöhen .................................... - 15 - 3.3 Herausforderungen durch Flucht, Zuwanderung und Asyl bewältigen ....................................... - 18 - 3.4 Kunden ohne Ausbildung zu Fachkräften ausbilden und in den Markt integrieren ..................... - 20 - 3.5 Marktnähe leben und Arbeitgeber erschließen............................................................................ - 21 - 3.6 Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen verbessern ....................................... - 23 - 3.7 Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen ....................................... - 24 - 3.8 Weitere Schwerpunkte................................................................................................................. - 24 - 4. Schlussbemerkungen ...................................................................................................... - 26 - 5. Anhang ............................................................................................................................. - 27 - 6. Quellenverzeichnis .......................................................................................................... - 37 - Seite 3 von 37 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildung 1 – Organigramm ................................................................................................................................................................................................... - 27 Abbildung 2 – Entwicklung Arbeitslose in der Stadt Leipzig ................................................................................................................................................... - 28 Abbildung 3 – Entwicklung Arbeitslosenquote in der Stadt Leipzig ........................................................................................................................................ - 28 Abbildung 4 – Entwicklung arbeitslose unter 25-Jährige in der Stadt Leipzig ........................................................................................................................ - 29 Abbildung 5 – Anteil arbeitslose unter 25-Jährige nach Schulabschluss in der Stadt Leipzig ............................................................................................... - 29 Abbildung 6 – Entwicklung arbeitslose über 50-Jährige in der Stadt Leipzig ......................................................................................................................... - 30 Abbildung 7 – Anteil Arbeitsloser im SGB II nach Alter ohne Berufsabschluss in der Stadt Leipzig ..................................................................................... - 30 Abbildung 8 – Entwicklung Langzeitarbeitslose in der Stadt Leipzig ...................................................................................................................................... - 31 Abbildung 9 – Entwicklung arbeitslose Ausländer in der Stadt Leipzig .................................................................................................................................. - 31 Abbildung 10 – Entwicklung Bedarfsgemeinschaften in der Stadt Leipzig ............................................................................................................................. - 32 Abbildung 11 – Entwicklung erwerbsfähige Leistungsberechtigte in der Stadt Leipzig ......................................................................................................... - 32 Abbildung 12 – Anteil Bedarfsgemeinschaften nach Personenanzahl in den Bedarfsgemeinschaften in der Stadt Leipzig................................................. - 33 Abbildung 13 – Anteil Bedarfsgemeinschaften nach Kinderzahl an allen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 15 Jahren in der Stadt Leipzig ......... - 33 Abbildung 14 – Entwicklung Langzeitleistungsbeziehende in der Stadt Leipzig .................................................................................................................... - 34 Abbildung 15 – Anteil der durch den gemeinsamen Arbeitgeberservice besetzten Stellen mit SGB II Kunden in Prozent im Jahresfortschritt .................. - 34 - Tabelle 1 – Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Stadt Leipzig .......................................................................................... - 35 Tabelle 2 – Bestand an Arbeitslosen im SGB II nach Migrationshintergrund in der Stadt Leipzig ........................................................................................ - 35 Tabelle 3 – Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Migrationshintergrund in der Stadt Leipzig ............................................................... - 36 - Seite 4 von 37 1. Vorbemerkungen Das Jobcenter Leipzig ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Leipzig und der Stadt Leipzig. Es nimmt auf dem Gebiet der Stadt Leipzig die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) wahr. Die zentralen Aufgaben des Jobcenters sind die Sicherstellung der Leistungsgewährung für die leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger sowie deren Unterstützung bei der Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt mit dem Ziel, die Hilfebedürftigkeit zu beenden bzw. zu verringern. Wie in den Vorjahren wurde das vorliegende Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm vom Jobcenter Leipzig und seinen beiden Trägern unter Beteiligung des Jobcenter-Beirats sowie der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters erstellt. Das Arbeitsmarktund Integrationsprogramm hat zum Ziel, die operativen Schwerpunkte und Strategien des Jobcenters im Jahr 2016 unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen nach innen und außen transparent zu machen. Es markiert damit die Leitlinien zur Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit im kommenden Jahr. Mit Blick auf das Jahr 2016 wird das Jobcenter Leipzig den bislang eingeschlagenen Weg – zum Teil mit neuen Schwerpunkten, Ansätzen und Strategien – fortsetzen und konsequent das Ziel verfolgen, einen Beitrag zum Ausgleich auf dem Arbeitsmarkt in der Stadt Leipzig zu leisten. 2. Ausgangslage Unter dem Aspekt der Kontinuität wird das Jobcenter Leipzig seine bisherigen Ziele und Arbeitsschwerpunkte auch in 2016 weiterverfolgen. Von übergeordneter geschäftspolitischer Bedeutung sind nach wie vor die Reduzierung des Langzeitleistungsbezugs sowie die Bekämpfung von Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit. Dem Phänomen Langzeitarbeitslosigkeit liegen vielschichtige Ursachen zugrunde und die Personengruppe der langzeitarbeitslosen Menschen ist heterogen. Es sind daher unterschiedliche Förderansätze und -strukturen notwendig, damit es gelingen kann, den Anteil der Langzeitarbeitslosen in der Stadt Leipzig weiter abzubauen. Während auf der einen Seite an bewährte Strategien zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit angeknüpft wird, kommen auf der anderen Seite neue Ansätze hinzu. Insbesondere über die Beteiligung des Jobcenters am Bundesprogramm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit seit Juni 2015 und über die Teilnahme am Soziale Teilhabe-Programm des Bundes ab November 2015 erhalten langzeitarbeitslose Menschen die zusätzliche Chance, wieder Anschluss an das Arbeitsleben zu finden. Die Träger des Jobcenters Leipzig haben darüber hinaus entschieden, den erfolgreichen Ansatz des Projekts Mehrwert 50plus auch nach dem Auslaufen der Bundesförderung zum Jahresende 2015 in einer modifizierten Struktur ab 01.01.2016 fortzuführen. Damit wird es auch in den kommenden Jahren ein spezifisches Förderangebot für die Personengruppe der lebensälteren Langzeitarbeitslosen in der Stadt Leipzig geben. Als neues geschäftspolitisches Handlungsfeld mit hoher Priorität kommt der Integration von Migrantinnen und Migranten in Arbeit und Gesellschaft künftig eine sehr hohe Bedeutung zu. Seite 5 von 37 Hintergrund sind der im Kontext veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen auf Bundesebene sowie der im Zuge der Flüchtlingsmigration deutlich steigende Anteil an Ausländern am Kundenpotenzial des Jobcenters. Die damit einhergehenden Entwicklungen machen insgesamt eine strategische Weiterentwicklung auf diesem Arbeitsfeld notwendig. Mit Blick auf die Aufgabenwahrnehmung und die Zielerreichung im Jahr 2016 können die Rahmenbedingungen insgesamt als günstig eingeschätzt werden. Das Jobcenter Leipzig ist im organisatorischen und personellen Bereich stabil aufgestellt und kontinuierlich bestrebt, sich in allen Bereichen und auf allen Arbeitsfeldern zu verbessern und weiter zu professionalisieren. Der Leipziger Arbeitsmarkt ist – wie unter 2.2 näher beschrieben – aufnahmefähig und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Stadt wächst von Jahr zu Jahr. Die mitteldeutsche Wirtschaft ist stabil und die Unternehmen blicken mehrheitlich optimistisch in die Zukunft. Die Zahl der arbeitslosen und hilfebedürftigen Menschen in der Stadt Leipzig konnte im Jahr 2015 weiter reduziert werden. 2.1 Profil des Jobcenters Das Jobcenter Leipzig ist eines der größten Jobcenter bundesweit und das größte Jobcenter in den Neuen Bundesländern. Es umfasst 8 Bereiche und ist für seine Kundinnen und Kunden an 5 Standorten im Stadtgebiet erreichbar. Teil der Jobcenter-Organisationsstruktur sind neben den Integrations- und Leistungsteams auch die Widerspruchsstelle sowie Teams für die Aufgabenbereiche Unterhalt, Ordnungswidrigkeiten, Maßnahme- bzw. MaßnahmeträgerBetreuung, Betreuung Selbständiger sowie das Büro der Geschäftsführung, das Querschnittsaufgaben wahrnimmt (vgl. Abbildung 1 – Organigramm). Der Stellenplan der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Leipzig weist für das Jahr 2016 knapp 1.000 Stellen auf, wovon etwa 2/3 auf die Bundesagentur für Arbeit und 1/3 auf die Kommune entfallen. Wie in den Vorjahren bilden das Jobcenter Leipzig und die Agentur für Arbeit Leipzig einen gemeinsamen Arbeitgeberservice, der den regionalen Arbeitgebern in allen Fragen der Personalgewinnung und -erhaltung zur Seite steht und diese mit spezifischen Förderinstrumenten unterstützt. Im gemeinsamen Arbeitgeberservice arbeiten 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter 37 aus dem Bereich des Jobcenters. Ausschlaggebend für die Fortsetzung der Zusammenarbeit im gemeinsamen Arbeitgeberservice sind die guten Arbeitsergebnisse, die sich u. a. am Anteil der erfolgreich besetzten Stellen mit Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Rechtskreis SGB II abbilden. Dieser liegt im Jahresverlauf 2015 bei rund 50 Prozent und erreicht damit sowohl sachsenweit als auch deutschlandweit einen Spitzenwert. Zur Unterstützung der leistungsberechtigten Menschen steht dem Jobcenter Leipzig ein umfangreiches Förderportfolio zur Verfügung, welches von den sozialintegrativen kommunalen Leistungen der Stadt Leipzig flankiert wird. Diese zielen darauf ab, persönliche, soziale oder gesundheitliche Hindernisse auf Seiten der betreuten Menschen zu überwinden und sukzessive eine Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungsmarktchancen zu erreichen. Die flankierenden, sozialintegrativen Leistungen der Stadt Leipzig umfassen:  die Betreuung minderjähriger Kinder oder von Kindern mit Behinderungen oder Beratung zur häuslichen Pflege von Angehörigen,  Schuldnerberatung,  psychosoziale Beratung und  Suchtberatung. Seite 6 von 37 Das Jobcenter Leipzig und die Stadt Leipzig haben ihre Zusammenarbeit auf diesen Arbeitsfeldern in Form von Kooperationsvereinbarungen geregelt, die regelmäßig erweitert und an sich verändernde Rahmenbedingungen angepasst werden. Das Jobcenter Leipzig ist eine vernetzte Einrichtung, die sich für eine bestmögliche Unterstützung der betreuten Menschen im Rahmen verschiedener Kooperationen und Netzwerke engagiert, wie bspw. im „Netzwerk Logistik Leipzig-Halle“, im Netzwerk „Durchstarten – Alleinerziehende in Leipzig“, das im Oktober 2015 die inzwischen 5. Informationsmesse für Alleinerziehende organisierte oder im Netzwerk "Integration/Migrant/-innen in Leipzig", welches im Mai 2015 die nunmehr 8. Integrationsmesse durchführte. Dahinter steht die Überzeugung, dass es nur im abgestimmten Zusammenwirken der verschiedenen lokalen Arbeitsmarktakteure gelingen kann, einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt zu erreichen. Seine strategische Zusammenarbeit mit den verschiedenen Arbeitsmarktpartnern und Akteuren wird das Jobcenter Leipzig entsprechend fortsetzen und weiter forcieren. 2.2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Der Handel, das Gesundheits- und Sozialwesen, die Automobil- und Zulieferindustrie, die Logistikbranche sowie die Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen sind die dominierenden Branchen des Leipziger Arbeitsmarktes. Die Unternehmenslandschaft ist von kleinund mittelständigen Unternehmen geprägt. Während rund 40 Prozent der hiesigen Unternehmen eine Betriebsgröße von unter 100 Beschäftigten haben, machen die Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten lediglich einen Anteil von rund 1 Prozent aus. Die aktuellen Ergebnisse der Konjunkturbefragungen durch die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig1 sowie die Handwerkskammer zu Leipzig2, an der sich regelmäßig Unternehmen aller Branchen und Größenklassen beteiligen, bescheinigen der Region weiterhin gute Wachstumsaussichten. Die geschäftliche Situation wird aktuell als sehr robust eingeschätzt und die Unternehmen blicken mehrheitlich zuversichtlich in die Zukunft. Die Einführung des Mindestlohns zum Jahresbeginn 2015 hat zwar die Lage im Einzelhandel und der Gastronomie verschlechtert, was aber durch die anhaltend hohe Nachfrage im Baugewerbe kompensiert wurde. Ungeachtet der Einführung des Mindestlohns wird mit einem weiteren Beschäftigungsaufbau im Kammerbezirk Leipzig gerechnet. Risiken für die Wirtschaft werden vor allem im Bereich der Arbeitskosten, im geringen Wirtschaftswachstum der Euro-Zone sowie dem anhaltenden Handelsembargo gegenüber Russland gesehen. Zudem wird den hiesigen Unternehmen der durch die demografische Entwicklung bedingte Fachkräftemangel als Risikofaktor für die Zukunft immer bewusster. Die positive Entwicklung des Leipziger Wirtschaftsstandortes in den vergangenen Jahren geht einher mit der Entwicklung der Berufspendlerströme. Es pendeln mehr Menschen zur Arbeit in die Stadt Leipzig ein, als auspendeln. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist (mit Stichtag 30.06.2014) für die Stadt Leipzig 91.363 Einpendler (Vorjahr: 87.758) auf, d. h. Personen, die täglich oder wöchentlich nach Leipzig zur Arbeit einpendeln. Das entspricht einer Einpendlerquote von 38 Prozent. 1 vgl.: Industrie- und Handelskammer zu Leipzig: Konjunkturreport IHK-Bezirk Leipzig – Regionale Wirtschaft bestätigt Wachstumskurs (Herbst 2015) 2 vgl.: Handwerkskammer zu Leipzig: Konjunkturanalyse Frühjahr 2015 Seite 7 von 37 Demgegenüber liegt die Auspendlerquote – d. h. die Quote der Leipzigerinnen und Leipziger, deren Arbeitsplatz außerhalb der Stadtgrenzen liegt – bei 22 Prozent bzw. 53.710 Personen (Vorjahr: 51.792). Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Stadt Leipzig wächst weiter. Seit dem Jahr 2006 verzeichnet die Statistik der Bundesagentur für Arbeit einen Anstieg. Im März 2015, dem letzten Quartalsstichtag mit gesicherten Angaben, belief sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Leipzig auf 246.564. Gegenüber dem Vorjahresquartal war das eine Zunahme um 9.182 bzw. 3,9 Prozent. 72,3 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten in Vollzeit und 27,7 Prozent in Teilzeit (vgl. Tabelle 1 – Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Stadt Leipzig). Die Arbeitslosigkeit in der Stadt Leipzig ist in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Im Oktober 2015 lag die Arbeitslosenquote bei 8,9 Prozent (Oktober 2014: 9,5 Prozent) und damit erstmals seit der Wiedervereinigung unter der 9-Prozent-Marke. Dies entspricht 25.504 arbeitslosen Personen. Davon verteilen sich 5.368 auf den Rechtskreis Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und 20.136 auf den Rechtskreis Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und sind damit in Betreuung des Jobcenters. Das Jobcenter Leipzig betreut somit 79 Prozent der arbeitslosen Menschen in der Stadt Leipzig. Auch wenn die aktuelle konjunkturelle Situation in Leipzig und Mitteldeutschland von den Kammern insgesamt positiv beurteilt wird3, sind Prognosen stets mit Vorbehalt zu werten. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung ist mit Blick auf die durch das internationale Umfeld determinierten Unsicherheiten und den Zustrom von Asylsuchenden nach Deutschland schwer abzuschätzen. Hinzu kommen die Auswirkungen des Mindestlohns und der Rente mit 63, die eine Einschätzung der Arbeitsmarktentwicklung im kommenden Jahr erschweren. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) prognostiziert unter Berücksichtigung der verschiedenen Einflussgrößen bundesweit einen weiteren Anstieg der Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter4 in der Stadt Leipzig. Zugleich geht das IAB für 2016 aufgrund der erwarteten Zunahme des Erwerbspersonenpotenzials durch Zuwanderung und Migration von einem Anstieg der Arbeitslosigkeit aus. Um den verschiedenen Einfluss- und Unsicherheitsfaktoren bei den Arbeitsmarktprognosen Rechnung zu tragen, stellt das IAB die erwartete Entwicklung anhand eines Mittelwertes innerhalb einer Unter- und Obergrenze dar. Für die Stadt Leipzig rechnet das IAB demgemäß mit einem Anstieg der Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter auf 255.700 im Jahr 2016. Das entspricht einer prognostizierten Steigerung um 2,4 Prozent. Wie im Vorjahr wird die stärkste Steigerung innerhalb des Freistaats Sachsen für die Stadt Leipzig und damit eine Fortsetzung des positiven Trends prognostiziert. Im Hinblick auf die Arbeitslosigkeit erwartet das IAB für die Stadt Leipzig hingegen eine stagnierende Entwicklung, d. h. eine Arbeitslosenzahl von 27.000 im Mittel. Während für Westdeutschland nach langjährigen Rückgängen der Arbeitslosenzahlen wieder ein Anstieg erwartet wird, prognostiziert das IAB für Ostdeutschland insgesamt ein gleichbleibendes Niveau der Arbeitslosigkeit. Hintergrund dabei ist die Erwartung, dass die Zuwanderung im Kontext der Flüchtlingsentwicklung in Ostdeutschland „höchstwahrscheinlich nicht wie in den westdeutschen Bundesländern zu einer Überkompensation des demografischen Effektes“5 führen wird. 3 vgl.: Handwerkskammer Halle (Saale), Handwerkskammer zu Leipzig, Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau, Industrie- und Handelskammer zu Leipzig (Hrsg.): Wirtschaft in Mitteldeutschland 2015 4 vgl.: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (2/2015) – Aktuelle Daten und Indikatoren – Regionale Arbeitsmarktprognosen 5 vgl.: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: IAB-Arbeitsmarktprognosen 2015 – national und regional Seite 8 von 37 2.3 Struktur der Leistungsberechtigten 43,9 Prozent der arbeitslosen Menschen bzw. 8.837 Personen in Betreuung des Jobcenters sind Frauen und 11.299 Personen bzw. 56,1 Prozent sind männlich (Stand Oktober 2015). 1.504 arbeitslose Jugendliche (Vorjahr: 1.711) unter 25 Jahren wurden im Oktober 2015 vom Jobcenter betreut. Das sind 7,5 Prozent (Vorjahr: 8,1 Prozent) aller Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II. Die nähere Analyse der Strukturdaten macht deutlich, dass die Arbeitslosigkeit junger Menschen eng mit fehlenden oder geringen beruflichen und schulischen Qualifikationen einhergeht. 76,7 Prozent der Arbeitslosen unter 25 Jahren in Betreuung des Jobcenters verfügen über keinen beruflichen Abschluss (vgl. Abbildung 7 – Anteil Arbeitsloser im SGB II nach Alter ohne Berufsabschluss in der Stadt Leipzig). Zudem sind 19,7 Prozent der arbeitslosen Jugendlichen ohne Schulabschluss und 41,7 Prozent verfügen über einen Hauptschulabschluss (vgl. Abbildung 5 – Anteil arbeitslose unter 25-Jährige nach Schulabschluss in der Stadt Leipzig). Im Oktober 2015 wies die Statistik für das Leipziger Jobcenter 5.902 arbeitslose Personen in der Altersgruppe der über 50-Jährigen aus (Vorjahr: 6.146). Das entspricht einem Anteil von 29,3 Prozent (Vorjahr: 29,2 Prozent) aller arbeitslosen Menschen im Rechtskreis SGB II. 22,1 Prozent der über 50-Jährigen Arbeitslosen verfügen über keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss. Der Anteil der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen lag im Oktober 2015 bei 5,1 Prozent (Vorjahr: 5,1 Prozent) bzw. 1.021 Personen (Vorjahr: 1.073). 14,9 Prozent (Vorjahr: 12,4 Prozent) aller arbeitslosen Leipziger im Rechtskreis SGB II waren mit Stand Oktober 2015 Ausländer. In absoluten Zahlen waren dies 3.001 (Vorjahr: 2.618) arbeitslose Ausländer (vgl. Abbildung 9 – Entwicklung arbeitslose Ausländer in der Stadt Leipzig). Das entspricht einem deutlichen Anstieg um 383 Personen bzw. 14,6 Prozent innerhalb eines Jahres. Begrifflich von den Ausländern zu unterscheiden sind Personen mit Migrationshintergrund. Der Begriff „Migrationshintergrund“ fasst unterschiedliche Aspekte der Zuwanderung und der Staatsangehörigkeit zusammen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich auch unter den dargestellten Kategorien des Migrationsstatus zahlreiche Facetten der Zuwanderung und Staatsangehörigkeit verbergen. Diese Kategorie ergänzt die Unterscheidung nach Deutschen und Ausländern, die u. a. wegen der inzwischen großen Zahl von (Spät-) Aussiedlern und Eingebürgerten als nur eingeschränkt aussagekräftig angesehen wird. Personen mit Migrationshintergrund werden seit 2012 auf Basis individueller Angaben zum Migrationsstatus von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit quartalsweise ausgewiesen. Mit Stand März 2015 haben 81,4 Prozent aller vom Jobcenter Leipzig betreuten arbeitslosen Menschen Angaben zum Migrationsstatus gemacht. Bezogen auf diese Grundgesamtheit (18.309 Personen) registrierte das Jobcenter Leipzig 4.027 arbeitslose Menschen mit Migrationshintergrund (Vorjahr: 3.761), darunter Ausländer und Deutsche mit und ohne eigene Migrationserfahrung sowie (Spät-) Aussiedler. Der prozentuale Anteil an arbeitslosen Menschen mit Migrationshintergrund in Betreuung des Jobcenters beträgt 22,0 Prozent (Vorjahr: 19,8 Prozent). Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationshintergrund, die arbeitslose und nicht arbeitslose erwerbsfähige Personen in Betreuung des Jobcenters zusammenfasst, beträgt im März 2015 9.964 Personen und liegt mit 736 Personen höher als im Vorjahr. Seite 9 von 37 Das Jobcenter Leipzig betreute im Oktober 2015 2.328 arbeitslose Alleinerziehende (Vorjahr: 2.469). Unter den Alleinerziehenden überwiegen mit einem Anteil von 88 Prozent die Frauen. Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ist eine der größten Herausforderungen für das Jobcenter. Als Langzeitarbeitslose gelten nach § 18 Abs. 1 SGB III alle Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet waren. Im Oktober 2015 registrierte das Jobcenter Leipzig 8.154 langzeitarbeitslose Personen (Vorjahr: 8.270). Das entsprach einem Anteil von 40,5 Prozent (Vorjahr: 39,3 Prozent) der betreuten Arbeitslosen. Mit Stand Juli 2015 wurden insgesamt 41.821 Bedarfsgemeinschaften (Vorjahr: 42.686) mit 52.161 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Vorjahr: 53.132) und 18.378 nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Vorjahr: 17.980) im Jobcenter Leipzig betreut. Mit Blick auf die Struktur der Bedarfsgemeinschaften überwiegen deutlich die Bedarfsgemeinschaften, die aus einer Einzelperson bestehen. Diese machen einen Anteil von 63,3 Prozent aus, gefolgt von Zwei-Personen Bedarfsgemeinschaften mit einem Anteil von 18,3 Prozent (Stand Juli 2015). Bedarfsgemeinschaften mit mehr als fünf Personen machen einen Anteil von 3,3 Prozent aus (vgl. Abbildung 12 – Anteil Bedarfsgemeinschaften nach Personenanzahl in den Bedarfsgemeinschaften in der Stadt Leipzig). In 11.108 Bedarfsgemeinschaften – das entspricht rund 1/4 aller Bedarfsgemeinschaften in der Stadt Leipzig – lebt mindestens ein Kind im Alter unter 15 Jahren (Stand Juli 2015). Am häufigsten darunter sind mit 57,2 Prozent Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind, gefolgt von Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern, die 29,4 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften ausmachen (vgl. Abbildung 13 – Anteil Bedarfsgemeinschaften nach Kinderzahl an allen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 15 Jahren in der Stadt Leipzig). Eine zentrale Kennzahl und zugleich ein Ansatzpunkt für die Arbeit des Jobcenters ist neben den genannten Strukturmerkmalen die Dauer der Hilfebedürftigkeit bzw. die Dauer des Leistungsbezugs der betreuten Menschen. Als Langzeitleistungsbezieher werden erwerbsfähige Leistungsberechtigte bezeichnet, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig nach dem SGB II waren und das 17. Lebensjahr vollendet haben. Im Berichtsmonat Juni 2015 (Datenstand September 2015) verzeichnet die Statistik der Bundesagentur für Arbeit 35.880 Langzeitleistungsbeziehende (Vorjahr: 37.240) im Jobcenter Leipzig (vgl. Abbildung 14 – Entwicklung Langzeitleistungsbeziehende in der Stadt Leipzig). Der Anteil der Langzeitleistungsbeziehenden an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegt bei 68,5 Prozent (Vorjahr: 69,7). Diesen hohen Anteil langandauernder Hilfebedürftigkeit über wirksame Strategien zu reduzieren und die betroffenen Menschen bei der Überwindung der Hilfebedürftigkeit zu unterstützen, bleibt auch in Zukunft eines der übergeordneten Ziele des Jobcenters. Weitergehende Informationen und Strukturdaten zu den leistungsberechtigten Menschen, die durch das Jobcenter Leipzig betreut werden, sind im Anhang des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms zu finden. Darüber hinaus können über den Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit (http://statistik.arbeitsagentur.de) sowie über die Informationsplattform SGB II des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.sgb2.info) umfangreiche Daten und Statistiken aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgerufen werden. Seite 10 von 37 2.4 Ressourcen Ein stabiler Personalkörper sowie gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die wichtigsten Ressourcen des Jobcenters zur erfolgreichen Wahrnehmung seiner Aufgaben. Das Jobcenter ist entsprechend darauf bedacht, seine Strukturen stetig zu optimieren und kontinuierlich in die Qualifikation der Beschäftigten zu investieren. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung des Jobcenters im Jahr 2016 sind mit Blick auf die quantitative Dimension des Personalkörpers günstig. Die gesetzlichen Vorgaben6 für den Integrationsbereich – 1 zu 75 bei den unter 25-Jährigen und 1 zu 150 bei den über 25-Jährigen – werden erfüllt. Für den Bereich der Leistungsgewährung besteht keine gesetzliche Normierung. Die durch den Bund-Länder-Ausschuss im November 2012 beschlossene Untersuchung zu bedarfsgerechten Orientierungswerten im Bereich der Leistungsgewährung der gemeinsamen Einrichtungen im SGB II hat als ein zentrales Ergebnis nachgewiesen, dass für die Personalbemessung in der Leistungsgewährung ein allgemeingültiger Betreuungsschlüssel nicht anforderungsgerecht ist, sondern sich an den spezifischen Belangen und Strukturen des Jobcenters orientieren sollte. Das Jobcenter Leipzig setzt im Bereich der Leistungsgewährung für das Jahr 2016 einen Betreuungsschlüssel von 1 zu 106 an und folgt damit weiterhin der Empfehlung aus der Organisationsuntersuchung durch die con_sens Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH aus dem Jahr 20137. Neben der quantitativen Personalausstattung ist die Qualifikation der Beschäftigten eine wertvolle Ressource des Jobcenters. Mit der im Jahr 2014 gestarteten und 2015 abgeschlossenen Einführung der Beratungskonzeption SGB II wurde ein wissenschaftlich fundiertes und systematisches Konzepts zur Erbringung von Beratungsdienstleistungen zwischenzeitlich etabliert und die Beratung als Kerngeschäft des Jobcenters weiter professionalisiert. Im Bereich der fachlichen und interkulturellen Kompetenzen setzt des Jobcenter ab 2016 einen neuen Qualifizierungsschwerpunkt, um die Mitarbeiterschaft zu befähigen, das wachsende Potenzial an Menschen mit Migrationshintergrund qualitativ gut zu beraten und zu fördern. Vor dem Hintergrund der Flüchtlingszuwanderung hat das Jobcenter Leipzig im Oktober 2015 darüber hinaus eine „Koordinierungsstelle Migration“ eingerichtet. An dieser Stelle laufen künftig alle Informationsflüsse und Handlungsfäden im Aufgabengebiet Asyl zusammen. Mit der Einrichtung dieser neuen Expertenstelle wurden die organisatorischen Voraussetzungen für ein koordiniertes, strukturiertes Vorgehen im Jobcenter geschaffen. Zu den zentralen Aufgaben der Koordinierungsstelle gehören die Netzwerkarbeit nach innen und außen, die Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen für die Prozessgestaltung, die Entwicklung von Informationsmaterialien, Arbeitshilfen und migrationsspezifischen Unterlagen, die Planung und Konzeption von Fördermaßnahmen sowie von internen Schulungen und Unterweisungen. Darüber hinaus hat das Jobcenter Leipzig in allen operativen Teams Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bzw. fachliche Ansprechpartnerinnen und -partner eingerichtet, um dem Anstieg anerkannter Flüchtlinge in Betreuung des Jobcenters optimierte Teamstrukturen gegenüberzustellen und die Fallbearbeitung bei Bedarf fachlich zu unterstützen. 6 vgl.: § 44c Abs. 4 SGB II Im Ergebnis der Organisationsuntersuchung wurde dem Jobcenter Leipzig ein Betreuungskorridor zwischen 1 zu 104 und 1 zu 112 empfohlen. 7 Seite 11 von 37 Dem Jobcenter Leipzig werden für das Jahr 2016 voraussichtlich 47.131 Mio. Euro an Eingliederungsmitteln zugeteilt. Das entspricht einem Rückgang um 2,7 Prozent gegenüber den zugeteilten Mitteln des Vorjahres. Im Bereich der Verwaltungskosten wird eine Mittelzuteilung in Höhe von voraussichtlich 53.516 Mio. Euro erwartet. Das sind 3,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Nach der Informationslage zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms ist eine weitere Zuteilung von Eingliederungsmitteln im Jahresverlauf 2016 möglich. Diese steht in Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen im Bereich Flucht, Zuwanderung und Asyl. Konkrete Informationen liegen zum Redaktionsschluss dieses Programms dazu noch nicht vor. 3. Ziele und Handlungsfelder Für alle Grundsicherungsstellen gilt bundesweit ein Zielsystem, das auch für das Jobcenter Leipzig gemäß § 48b SGB II nachstehende, übergeordnete Steuerungsziele setzt:  Verringerung der Hilfebedürftigkeit,  Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit,  Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. Die Bundesziele werden um qualitätsbezogene Aspekte ergänzt, die einen hohen Qualitätsstandard bei den Ergebnissen und Prozessen in den Jobcentern sicherstellen sollen. Im Jahr 2016 knüpft das Jobcenter Leipzig überwiegend an die geschäftspolitischen Handlungsfelder des Jahres 2015 an und verfolgt diese weiter. Die Bewältigung der Herausforderungen im Kontext von Flucht, Zuwanderung und Asyl kommt als neuer geschäftspolitischer Schwerpunkt hinzu. Das bisherige Handlungsfeld „Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende nutzen“ sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt werden als Querschnittsaufgaben durchgängig weiter verfolgt. Insgesamt umfasst das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 des Jobcenters Leipzig nachstehende 7 Handlungsfelder:  Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren  Langzeitarbeitslose aktivieren und Integrationschancen erhöhen  Herausforderungen durch Flucht, Zuwanderung und Asyl bewältigen  Kunden ohne Ausbildung zu Fachkräften ausbilden und in den Markt integrieren  Marktnähe leben und Arbeitgeber erschließen  Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen verbessern  Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen Unter Bezugnahme auf die o. g. Rahmenbedingungen und die lokale Ausgangslage werden diese Handlungsfelder nachfolgend jeweils mit konkreten operativen Strategien unterlegt und damit insgesamt die strategische Schwerpunktsetzung für das Jahr 2016 beschrieben. Seite 12 von 37 3.1 Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren Jugendarbeitslosigkeit hängt eng mit fehlenden oder geringen beruflichen und schulischen Qualifikationen zusammen. Eine abgeschlossene Berufsausbildung minimiert hingegen das Risiko von Arbeitslosigkeit, verbessert die Chancen auf existenzsichernde Beschäftigung und wirkt zugleich präventiv gegen Altersarmut. Auch aus Sicht der Unternehmen, sind gute Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber existenziell, da die Betriebe zur Sicherung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte angewiesen sind. Bewerberinnen und Bewerber mit den Unternehmen, die Fachkräfte suchen, zusammenzuführen, ist ein Handlungsschwerpunkt des Jobcenters, bei dessen Umsetzung es intensiv mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und dem gemeinsamen Arbeitgeberservice kooperiert. Der Bereich U25 des Jobcenters wirkt weiter darauf hin, allen jugendlichen Frauen und Männern Ausbildungschancen zu eröffnen und Wege in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu ebnen. Ziel des Jobcenters ist es, den betreuten Jugendlichen eine ihren Fähigkeiten, Neigungen und Voraussetzungen entsprechende Berufsausbildung zu ermöglichen bzw. sie an das Ausbildungssystem heranzuführen. Dazu stehen dem Jobcenter verschiedene Handlungsansätze zur Verfügung. Grundlegend ist die Sicherstellung einer frühzeitigen und qualitativ hochwertigen Beratungsarbeit mit hoher Kontaktdichte, in deren Rahmen den Jugendlichen berufliche Chancen und Wege zu einer erfolgreichen Berufsbiografie aufgezeigt werden. Die Aufnahme einer Berufsausbildung – möglichst nahtlos im Anschluss an die Schule – hat Priorität gegenüber einer Vermittlung in Arbeit. Dies betrifft nicht nur die Schülerinnen und Schülern des aktuellen Schulentlassjahrganges, sondern auch die Schulabgänger der Vorjahre sowie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sog. Übergangsmaßnahmen, die gleichermaßen bei der Bewerbergewinnung für die Ausbildungsvermittlung berücksichtigt werden. Im Rahmen des Dienstleistungseinkaufs wurde die Berufsberatung im Oktober 2013 an die Agentur für Arbeit Leipzig übertragen und wird dort federführend umgesetzt. Die bestehende Schnittstelle zum Jobcenter wird fortlaufend überprüft und optimiert. Die bewerberorientierte Akquise von betrieblichen Berufsausbildungsstellen erfolgt durch Ausbildungsakquisiteure des gemeinsamen Arbeitgeberservice. Um Ausbildungsabbrüchen entgegenzuwirken, werben Jobcenter und Arbeitsagentur bei den leistungsschwächeren Auszubildenden und bei den Ausbildungsunternehmen für das Förderinstrument der ausbildungsbegleitenden Hilfen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 75 SGB III). Dazu gehören Stütz- und Förderunterricht sowie sozialpädagogische Betreuung während der Ausbildung. Trotz des nahezu ausgeglichenen Verhältnisses von betrieblichen Ausbildungsstellen und Bewerberinnen und Bewerbern gelingt es einem Teil der Jugendlichen nicht, einen Ausbildungsplatz zu finden. Häufig sind dies Jugendliche mit eher ungünstigen Voraussetzungen und Vermittlungshemmnissen. Für diese Jugendlichen kommt eine Berufsausbildung an außerbetrieblichen Einrichtungen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III) in Betracht. Hierbei erhalten die Jugendlichen auch Nachhilfe und Unterstützung bei Alltagsproblemen in Form sozialpädagogischer Begleitung. Ein Wechsel aus der Berufsausbildung an außerbetrieblichen Einrichtungen in eine betriebliche Berufsausbildung ist grundsätzlich möglich und wird auch angestrebt. Seite 13 von 37 Neu ist, dass die Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen und die Maßnahmen der Berufsausbildung an außerbetrieblichen Einrichtungen ab dem Ausbildungsjahr 2015/2016 im Rahmen eines Modellprojekts in einer neuen Art des Lieferantenmanagements ausgeschrieben und an eine Bietergemeinschaft vergeben wurden. Die Intention des Modellprojekts „Forum zur integrierten Förderung von Jugendlichen" ist es, den Übergangsprozess von der Berufsvorbereitung in die Berufsausbildung möglichst naht- und reibungslos zu gestalten. Dies wird durch aufeinander aufbauende Förderangebote unter einem Dach und mit gleichbleibenden Ansprechpartnerinnen und -partnern bei einem Bildungsträger bzw. einer Trägergemeinschaft gewährleistet. Die Laufzeit des Modellprojekts beträgt 4 Jahre. Verschiedene Maßnahmen der Qualitätssicherung flankieren das Modellprojekt. Zur Unterstützung Jugendlicher mit Vermittlungshemmnissen, die eine längere Vorbereitung auf die Herausforderungen einer Berufsausbildung benötigen fokussiert das Jobcenter Leipzig mit seinen Integrationsfachkräften vorrangig auf Angebote, die die Ausbildungsfähigkeit verbessern. Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes (Arbeitsgelegenheiten, Förderung von Arbeitsverhältnissen) sind daher eindeutig nachrangig. Handlungsansätze sind stattdessen die Unterstützung beim Erwerb formaler (Schul-) Abschlüsse sowie Maßnahmen, die auf eine Verbesserung der Motivation der Jugendlichen gerichtet sind. Hierbei haben sich neben den berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen insbesondere die Aktivierungshilfen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m § 45 SGB III) als sehr erfolgreiche Maßnahmen auf dem Weg zur Ausbildungsreife bewährt. Im Rahmen von Aktivierungshilfen erhalten die jungen Erwachsenen die Chance, sich in verschiedenen Berufsfeldern zu erproben und durch sinnvolle Tätigkeiten die Wertigkeit der eignen Arbeit kennenzulernen. Dies soll zur Steigerung der Motivation beitragen und die Ausbildungsreife der Teilnehmerinnen und Teilnehmer befördern. Neu im Förderportfolio der Maßnahmen für Jugendliche ist seit Ende 2015 eine spezifische Fördermaßnahme zur Stärkung der Gesundheitsressourcen Jugendlicher. Das Erfolgsprojekt JOBLINGE wird in 2016 fortgesetzt und die Teilnehmerplätze werden zugleich aufgestockt. In 2016 werden anstatt 80 nunmehr 120 ausbildungsferne Jugendliche in Betreuung des Jobcenters über das Projekt die reelle Chance auf einen Ausbildungsplatz erhalten. Der lang vorbereitete Aufbau der Jugendberufsagentur Leipzig unter dem Titel „Haus der Jugend“ nimmt mit Beginn des Jahres 2016 konkret Gestalt an. Das Haus der Jugend integriert in der AxisPassage als gemeinsame Anlauf- und Beratungsstelle den Bereich U25 des Jobcenters, die Berufsberatung der Arbeitsagentur Leipzig, eine Jugendberatungsstelle der Stadt Leipzig (jUkON) sowie die Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen (IBAS) unter einem Dach. Darüber hinaus wird das im Rahmen einer Aktivierungshilfe ausgeschriebene Projekt „Jugendcafé“ im „Haus der Jugend“ umgesetzt. Für die Jugendlichen wird mit dem „Haus der Jugend“ eine gemeinsame Anlaufstelle mit einem umfangreichen Unterstützungsangebot geschaffen. Durch die enge Kooperation der Beteiligten unter einem Dach werden für unterstützungsbedürftige Jugendliche kurze Wege zu den verschiedenen Leistungsangeboten der beteiligten Partner ermöglicht, Bearbeitungszeiten verkürzt und Reibungsverluste minimiert. Perspektivisch kann das Leistungsspektrum der Einrichtung erweitert werden, etwa mit Angeboten der Schuldner- oder Schwangerschaftsberatung sowie Suchtberatungsstellen. Seite 14 von 37 3.2 Langzeitleistungsbezieher aktivieren und Integrationschancen erhöhen 68,5 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Betreuung des Jobcenters Leipzig zählen zu den Langzeitleistungsbeziehenden. Diese Personengruppe ist zugleich sehr heterogen und nicht vollständig identisch mit der Gruppe der Langzeitarbeitslosen, wenngleich Schnittmengen bestehen. Das Merkmal Langzeitleistungsbezug gibt keine Auskunft zum Erwerbsstatus, sondern lediglich zur Dauer der Hilfebedürftigkeit. Unter den Langzeitleistungsbezieherinnen und -beziehern sind bspw. auch marktnahe Personen, die erwerbstätig sind, deren Einkommen jedoch nicht ausreicht, um die eigene Existenz zu sichern. Für die bereits beschäftigten Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher mit Erwerbseinkommen steht eine Verringerung oder vollständige Beendigung der Hilfebedürftigkeit im Mittelpunkt der Aktivitäten. Das Jobcenter Leipzig wirkt verstärkt darauf hin, eine Ausweitung der Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitszeiten beim jeweiligen Arbeitgeber im Rahmen der persönlichen Möglichkeiten zu erreichen, um so bestenfalls die Hilfebedürftigkeit vollständig zu beenden. Die Integrationsarbeit des Jobcenters setzt grundsätzlich am Einzelfall, d. h. an den persönlichen Lebensumständen der betreuten Menschen, an. Im Dialog mit diesen gilt es wirksame und nachhaltige Integrationsstrategien, die auf eine Überwindung der Hilfebedürftigkeit zielen, zu erarbeiten. Um der Heterogenität der Zielgruppe Rechnung zu tragen und den Langzeitleistungsbezug zu reduzieren sowie Langzeitarbeitslosigkeit zu überwinden, ist eine breite Palette unterschiedlichster Handlungsansätze erforderlich. Ausgangspunkt ist dabei stets eine fundierte, kompetente und frühzeitige Beratung durch die Integrationsfachkräfte. Zur Förderung von Personen mit günstigen Arbeitsmarktmarktperspektiven nutzt das Jobcenter vorrangig Instrumente, die unmittelbar auf eine Arbeitsmarktintegration zielen, wie bspw. Maßnahmen zur Arbeitserprobung bei Arbeitgebern (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III), Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber bei Einstellung förderungsbedürftiger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 88 ff. SGB III) sowie die Förderung der beruflichen Weiterbildung (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 81 ff. SGB III). Insbesondere letzteres Instrument ist aus der breiten Palette der Förderleistungen besonders herauszustellen. Eine erfolgreiche berufliche Weiterbildung verbessert die individuellen Arbeitsmarktchancen und nutzt daher sowohl den Arbeitsuchenden als auch den Unternehmen, die qualifiziertes Personal benötigen bzw. Fachkräftebedarf anzeigen. Bei denjenigen Menschen in Betreuung des Jobcenters, die sich durch Langzeitarbeitslosigkeit erheblich vom Arbeitsmarkt entfernt haben, richtet sich die Integrationsstrategie hingegen vorrangig auf Maßnahmen zur Heranführung an die Arbeitswelt. Dabei spielt die öffentlich geförderte Beschäftigung auf dem zweiten Arbeitsmarkt weiter eine wichtige Rolle. Über geförderte Beschäftigungsverhältnisse können bei Langzeitarbeitslosen Integrationsfortschritte erreicht werden, an denen zu einem späteren Zeitpunkt weitere Fördermaßnahmen ansetzen können, die in mittel- und längerfristiger Perspektive eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt avisieren. Vorrangig bei der öffentlich geförderten Beschäftigung ist es daher, im Sinne eines frühzeitigen und präventiven Ansatzes, der sozialen Ausgrenzung durch sinnvolle, tagesstrukturierende Beschäftigungsangebote entgegenzuwirken sowie die Teilnehmerinnen und Teilnehmern beim (Wieder-) Erlernen von Schlüsselqualifikationen für den Arbeitsalltag zu unterstützen. Öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse werden wie in den Vorjahren bei verschiedenen Beschäftigungsträgern im sozialen und kulturellen Bereich oder bei der Gestaltung und Pflege öffentlicher Plätze eingerichtet. Seite 15 von 37 Die Qualität der öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnisse stellt das Jobcenter Leipzig durch regelmäßige Maßnahmeprüfungen sicher. Neben dem zielgerichteten Einsatz der genannten Instrumente sollen 3 spezifische Programme bzw. Projekte dazu beitragen, den Langzeitleistungsbezug zu reduzieren und die Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen:  Fortsetzung des Projekts „Mehrwert 50plus“ ab 2016,  Teilnahme am ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung Langzeitarbeitsloser,  Teilnahme am Sozialen Teilhabe-Programm des Bundes. Die drei Projekte bzw. Programme sind Teile eines Maßnahmepaketes, welches das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im November 2014 unter dem Titel „Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern“ veröffentlicht hat8. Bestandteil des BMAS-Konzeptes war die Empfehlung, das zum Jahresende 2015 auslaufende Bundesprogramm „Perspektive 50plus“ lokal weiterzuentwickeln und die erfolgreichen Ansätze des Programms, das in Leipzig unter dem Titel „Mehrwert 50plus“ bis zum 31.12.2015 läuft, für die Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen in neue Unterstützungsstrukturen zu überführen. Die Träger des Jobcenters Leipzig haben gemeinsam entschieden, dieser Empfehlung zu folgen, so dass das Projekt „Mehrwert 50plus“ ab 2016 in leicht modifizierter Form im Rahmen des Regelgeschäfts und finanziert über den Haushalts des Jobcenters fortgeführt wird. Das im Rahmen des Bundesprojekts über Jahre angesammelte Know-how und die bewährten Handlungsgrundsätze bei der Förderung langzeitarbeitsloser lebensälterer Menschen bleiben damit erhalten. Zu den Erfolgsfaktoren zählen bspw. ein vergleichsweise geringer Betreuungsschlüssel, der eine intensive Beratung und Betreuung ermöglicht sowie flankierende Unterstützungsangebote, wie der Ansatz des Psychosozialen Coachings. Das Psychosoziale Coaching umfasst sowohl Einzel- als auch verschiedene Gruppenangebote, die darauf ausgerichtet sind, die häufig in Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit auftretenden psychischen Belastungen zu erkennen und durch die gezielte Vermittlung von Behandlungsmöglichkeiten (Lotsenfunktion) zu reduzieren. Als weitere Säule hat das BMAS ein neues ESF-Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter des Rechtskreises SGB II konzipiert. Das Förderprogramm wird aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Das Jobcenter Leipzig beteiligt sich seit Juni 2015 an diesem Programm, das den Projekttitel „ELAN – Einstellen, nicht abstellen!“ trägt. Viele langzeitarbeitslose Menschen wollen gerne wieder arbeiten, sind motiviert und dankbar, wenn sie die Chance erhalten, wieder ins Berufsleben zurückkehren zu können. Im Rahmen des Programms sollen Langzeitarbeitslose ab 35 Jahren über sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, in Voll- oder Teilzeit, in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Die Förderung beinhaltet neben degressiv gestalteten Lohnkostenzuschüssen für Arbeitgeber ein stabilisierendes Coaching und die Qualifizierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Einen neuen Akzent setzt das Programm mit den Betriebsakquisiteuren, über welche die Ansprache und Betreuung der Arbeitgeber erfolgt. Betriebsakquisiteure sprechen die Unternehmen aktiv an und stehen Ihnen als Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung. Zugleich fungieren die Betriebsakquisiteure als Bindeglied zwischen Arbeitgebern, Jobcenter und den Coaches der Programmteilnehmenden. Das Jobcenter Leipzig hat das Ziel, im Rahmen der Programmumsetzung 233 Personen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. 8 vgl.: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Langzeitarbeitslosigkeit, 05.11.2014 Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern – Konzept zum Abbau der Seite 16 von 37 Teil des o. g. Maßnahmepakets zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ist auch ein neues Bundesprogramm zur Sozialen Teilhabe am Arbeitsmarkt. Das Jobcenter Leipzig hat sich mit einem Umsetzungskonzept um eine Programmteilnahme beworben und im Oktober 2015 den Zuschlag vom BMAS erhalten. Das Programm unterstützt langzeitarbeitslose Personen ab dem 35. Lebensjahr, die länger als vier Jahre im SGB II-Leistungsbezug stehen, gesundheitliche Einschränkungen haben oder in einer Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern leben und sich in der Vergangenheit erfolglos um Arbeit bemüht haben. Für diese Personengruppe sollen im Rahmen der Programmumsetzung ab November 2015 bis Ende des Jahres 2018 400 zusätzliche, geförderte Arbeitsstellen bei Trägern, Vereinen und Verbänden geschaffen werden. Gefördert werden vorwiegend Tätigkeiten in den Bereichen Soziales, Kultur, touristische Infrastruktur, Projekte für Kinder, Jugendliche und Senioren und Projekte mit innovativem Charakter. Förderfähig sind sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse (ohne Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung) für zusätzliche, wettbewerbsneutrale und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten. Die Arbeitszeit kann bis zu 30 Stunden pro Woche betragen. Die Förderkonditionen dieser Arbeitsplätze unterliegen den gesetzlichen Mindestlohnregelungen. Eine Förderung ist maximal für 36 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2018, möglich. Über das Programm erhalten Menschen, die schon lange auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind die Chance, über Erwerbsarbeit soziale und gesellschaftliche Teilhabe zu erlangen. Das Thema Gesundheitsförderung, das auch ein Hebel beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit ist, steht weiter im Fokus des Jobcenters. Neben dem bereits genannten neuen Maßnahmeangebot zur Gesundheitsorientierung Jugendlicher, wird das Projekt Mehrwert 50plus wieder zielgruppenspezifische Gesundheitsangebote in Zusammenarbeit mit kompetenten Partnern unterbreiten. Hierzu zählen bspw. Gesundheitstage oder Gesundheitswochen. Ähnliche Angebote für alle Kundinnen und Kunden des Jobcenters sind auch für 2016 in Vorbereitung. Aufgrund der guten Resonanz im Jahr 2015 wird das Jobcenter Leipzig seine „Veranstaltungs- und Informationsreihe Gesundheit und Wohlbefinden“ in Zusammenarbeit mit kompetenten Expertinnen und Experten im Jahr 2016 fortsetzen und erweitern. Neu und bundesweit einmalig ist ein Förderangebot für Haftentlassene. Um dieser Zielgruppe die Reintegration in Gesellschaft und Beruf zu erleichtern, einen Rückfall in gesetzeswidrige Handlungen soweit als möglich auszuschließen, Langzeitarbeitslosigkeit präventiv zu begegnen und zur Verbesserung der Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt hat das Jobcenter Leipzig ein spezifisches Maßnahmeangebot für 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer entwickelt, das gemeinsam mit einem kompetenten Partner ab 2016 umgesetzt wird. Im Rahmen der Integrationsarbeit ist eine fundierte Standortbestimmung der betreuten Menschen eine Grundvoraussetzung, erst recht bei bestehender Langzeitarbeitslosigkeit. Unterstützend wirken im Zusammenhang mit dem Arbeitsfeld der Gesundheitsorientierung daher auch die Dienstleistungen des Berufspsychologischen Service und des Ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit, die sowohl den Integrationsfachkräften, als auch den Kundinnen und Kunden Anhaltspunkte liefern, in welche Richtung Integrationsstrategien entwickelt werden können. Im Unterschied zur Beratung und Vermittlung marktfähiger Personen, bei denen die Integrationsarbeit meist auf die unmittelbare Einmündung in den ersten Arbeitsmarkt zielt und das soziale Umfeld weitgehend unberücksichtigt bleiben kann, sind bei marktfernen Menschen andere Unterstützungsformen erforderlich. Wenn sich personenund marktbedingte Vermittlungshemmnisse kumulieren, dann findet die Integrationsarbeit im Regelfall im Rahmen des beschäftigungsorientierten Fallmanagements statt. Seite 17 von 37 Die weitere Professionalisierung dieses hochspezialisierten Teilbereichs wird auch in 2016 über spezifische Qualifizierungsangebote fortgesetzt. Bei der Bearbeitung der Vermittlungshemmnisse, welche die von den Fallmanagerinnen und Fallmanagern betreuten Personen häufig aufweisen, wird den flankierenden, sozialintegrativen kommunalen Leistungen – wie der psychosozialenoder Suchtberatung – auch in Zukunft weiter eine große Bedeutung zukommen. Zur Reduzierung langandauernder Hilfebedürftigkeit gibt es ebenso wenig ein Patentrezept, wie zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit. Förderstrategien und Förderansätze müssen immer an den individuellen Lebensumständen, Stärken und Schwächen der betroffenen Menschen ansetzen. Das Jobcenter wird daher alles daran setzen, eine hochwertige und kontinuierliche Integrationsarbeit zu gewährleisten, welche die individuellen Potenziale der betreuten Menschen erkennt und optimal ausschöpft. 3.3 Herausforderungen durch Flucht, Zuwanderung und Asyl bewältigen Das Jobcenter Leipzig verzeichnet im Kontext der Flüchtlingsentwicklung einen starken Anstieg ausländischer Bürgerinnen und Bürger am Kundenpotenzial, der sich prognostisch auch fortsetzen wird. Dies macht eine strategische Weiterentwicklung bei der Förderung von Migranten erforderlich. Klar ist, dass die Bewältigung der mit den steigenden Zuwanderungszahlen verbundenen Herausforderungen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und nur im Zusammenspiel aller beteiligten Akteure und Institutionen gelingen kann. Entsprechend engagiert sich das Jobcenter Leipzig stark in verschiedenen lokalen Netzwerken, wie dem Netzwerk RESQUE 2.0 für die Region Leipzig. Das Netzwerk hat das Ziel, Asylbewerber, Geduldete und andere Flüchtlinge mit Aufenthaltstitel stufenweise und nachhaltig in Ausbildung und Arbeit zu integrieren oder die (Wieder-) Aufnahme einer Schulausbildung mit dem Ziel eines Abschlusses herbeizuführen. Gemeinsam mit dem IQ-Netzwerk Sachsen und der Stadt Leipzig initiierte das Jobcenter Leipzig im Juni 2015 einen ersten Workshop für lokale Akteure, welcher zum Ziel hatte, zunächst Transparenz über die verschiedenen Aktivitäten und Zuständigkeiten der jeweiligen Partner herzustellen, um die Aufgaben künftig besser aufeinander abzustimmen und Schnittstellen zu definieren. Diesem folgten zwei weitere Workshops im September und November. Die Akteure des Leipziger Netzwerkes – dazu gehören u. a. das Jobcenter, die Agentur für Arbeit, das Sozialamt, das Referat für Migration und Integration und das IQ Netzwerk – haben sich in der Zusammenarbeit darauf verständigt, mit dem Informationsmedium „MEIN ORDNER“ eine praktikable Hilfe für Asylsuchende, Flüchtlinge und Zugewanderte zur Verfügung zu stellen. Der Ordner enthält themenspezifische Registerblätter mit hilfreichen Kontaktadressen und Checklisten, ist bilingual gestaltet, soll den Zugewanderten als Ablage der wichtigsten Dokumente dienen und möglichst Bestandteil in allen Beratungssituationen bei den verschiedenen Ämtern und Behörden werden. Ausgehend von den Erfahrungen, die die Akteure in der Stadt Dresden bereits erworben haben, ist die Einführung des Instruments „MEIN ORDNER“ in der Stadt Leipzig ab 2016 vorgesehen und aktuell in Vorbereitung9. 9 vgl.: IQ-Netzwerk Sachsen: Aktuelle Informationen aus dem IQ Netzwerk Sachsen - Oktober 2015 Seite 18 von 37 Die Aufgabenwahrnehmung im Themenfeld Asyl ist sowohl nach innen als auch nach außen komplex und vielschichtig. Vor diesem Hintergrund hat das Jobcenter Leipzig im Oktober 2015 – wie oben aufgeführt – eine „Koordinierungsstelle Migration“ eingerichtet, um die Informationsflüsse zu kanalisieren und alle Handlungsfäden im Arbeitsfeld Asyl zusammenzuführen. Damit wurde ebenso wie mit der Einrichtung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bzw. fachlichen Ansprechpartnerinnen und -partnern in den operativen Teams eine Strukturoptimierung umgesetzt, die den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung trägt. Bereits etabliert im Jobcenter Leipzig ist die Verweisberatung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse, die oftmals entscheidend ist, um Migrantinnen und Migranten den Weg in den hiesigen Arbeitsmarkt zu ebnen. Hier ist die Zusammenarbeit mit der Informations- und Beratungsstelle Anerkennung Sachsen (IBAS), die seit 2014 unter dem Dach des Jobcenters in der Axis-Passage ein Regionalbüro eingerichtet hat, eine wertvolle Ressource. Mit Start 31. August 2015 bietet das Jobcenter Leipzig erstmals eine spezifische Coachingmaßnahme für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Migrationshintergrund an, die eigens für die Zielgruppe konzipiert und entwickelt wurde. Im Rahmen des sechsmonatigen Coachings, das auch Bewerbungstrainings und Sprachförderung einschließt, sollen langzeitarbeitslose Migrantinnen und Migranten in den ersten Arbeitsmarkt integriert bzw. auf eine Arbeitsmarktintegration vorbereitet werden. Insgesamt stehen 30 Plätze zur Verfügung. Das dahinterstehende Maßnahmekonzept hat zunächst Erprobungscharakter. In Abhängigkeit der erreichten Ergebnisse und gesammelten Erfahrungen soll das Förderangebot modifiziert und perspektivisch erweitert werden. Neben dieser spezifischen Maßnahme kommen grundsätzlich alle Instrumente des Jobcenters zur Betreuung und Förderung von Migrantinnen und Migranten in Betracht bzw. stehen zu deren Unterstützung zur Verfügung. Die konkrete Integrationsstrategie ist – wie bei allen Kundinnen und Kunden – entlang des jeweiligen Einzelfalls zu erarbeiten und an den individuellen Voraussetzungen auszurichten. Bei denjenigen Migrantinnen und Migranten, die bereits ausreichende Sprachkenntnisse und Qualifikationen aufweisen, wird das Jobcenter seine Integrationsaktivitäten forcieren, die auf eine direkte Arbeitsmarktintegration zielen. Erste Einschätzungen der Kammern deuten auf eine hohe Einstellungsbereitschaft der Leipziger Unternehmen hin, sofern Motivation zum Spracherwerb und Sprachausbau sowie Bereitschaft zur Qualifizierung vorhanden sind. Hieran wird das Jobcenter Leipzig u. a. mit dem verstärkten Einsatz des Instruments Eingliederungszuschuss in der Arbeitgeberansprache durch den gemeinsamen Arbeitgeberservice anknüpfen. Darüber hinaus sind in Zusammenarbeit mit den Kammern und Unternehmen gezielte Vermittlungsaktionen, wie Branchen-Speed-Datings, in Vorbereitung. Bei denjenigen Migrantinnen und Migranten, bei denen eine Arbeitsmarktintegration in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist, kann die Förderung über den zweiten Arbeitsmarkt und über öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse ein notwendiger und zielführender Zwischenschritt sein. Daher hat das Jobcenter die Träger von Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes für 2016 aufgefordert, zielgruppengerechte Konzepte zu entwickeln und im Jobcenter einzureichen. Auch der Weg in die Selbständigkeit kann für Migrantinnen und Migranten grundsätzlich eine geeignete Integrationsperspektive sein, auf der die Beratungsarbeit im Jobcenter aufbaut. Für diesen Personenkreis kommen etwa die Angebote der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig in Betracht, insbesondere zur Beratung von Existenzgründern und der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen auf der Grundlage des Berufsanerkennungsgesetzes. Seite 19 von 37 Das konkrete Kundenpotenzial im Kontext der Flüchtlingszuwanderung ist in seinen Strukturmerkmalen gegenwärtig noch teilweise unbekannt und wird sich voraussichtlich erst im Jahresverlauf 2016 näher herauskristallisieren. Das Jobcenter verfügt jedoch über die notwendigen internen Strukturen und Ressourcen, um auf die sich im Jahresverlauf 2016 konkretisierenden Herausforderungen reagieren und weitere strategische und operative Maßnahmen ergreifen zu können. Dessen ungeachtet wird – wie unter 2.4 angesprochen – ein wichtiger Hebel und Handlungsschwerpunkt 2016 darin bestehen, das erforderliche Fachwissen für die Beratungs- und Vermittlungsarbeit zu erweitern – etwa zum Aufenthaltsrecht oder zu Anerkennungsverfahren schulischer und beruflicher Abschlüsse. Neben dem erforderlichen Fachwissen möchte das Jobcenter Leipzig seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch im Bereich der interkulturellen Kompetenzen stärken. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die Integrationsarbeit mit Menschen aus anderen Kulturkreisen und mit zum Teil schwierigen und komplexen Deprivationserfahrungen im Kontext von Flucht und Vertreibung. Ein entsprechendes Schulungskonzept wird aktuell erarbeitet. 3.4 Kunden ohne Ausbildung zu Fachkräften ausbilden und in den Markt integrieren In der sog. Wissensgesellschaft ist Bildung mehr denn je der Schlüssel in den Arbeitsmarkt. Aus der Analyse der Strukturdaten geht hervor, dass Hilfebedürftigkeit und geringes Qualifikationsniveau eng zusammenhängen. Wie in den Vorjahren wird das Jobcenter Leipzig daher viel in die Qualifikation der betreuten Menschen investieren, um deren Arbeitsmarktchancen zu steigern. Bei den jugendlichen Frauen und Männern liegt der Schwerpunkt zunächst auf der beruflichen Erstausbildung, die Vorrang vor der Vermittlung in Arbeit hat. Im Fokus stehen auch weiterhin die jungen Erwachsenen im Alter zwischen 25 und 35 Jahren, die bislang ohne Berufsabschluss sind. Die Gründe für den fehlenden Berufsabschluss können vielfältig sein und bspw. mit einem Studienabbruch oder mit einer Familienphase in Zusammenhang stehen. In jedem Fall verbergen sich in dieser Zielgruppe wertvolle Potenziale, die zur Sicherung der Arbeitskräftenachfrage beitragen können. Das Jobcenter Leipzig orientiert daher im Rahmen der Integrationsarbeit mit diesen sog. „Spätstartern“ auf den Erwerb eines Berufsabschlusses. Für die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, bei denen eingeschätzt wird, dass eine komplette Berufsausbildung voraussichtlich nicht erfolgreich absolviert werden kann, steht das Instrument der Teilqualifizierung zur Verfügung. Dieses Instrument ist für leistungsschwächere Personen eine zusätzliche Option, die mit dem Bestehen einer Externenprüfung die längerfristig angelegte Chance auf einen vollwertigen Berufsabschluss bietet. Dieses Instrument soll weiter aktiv für die Zielgruppe zum Einsatz kommen. Vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs der Unternehmen ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 81 ff. SGB III) ein Arbeitsschwerpunkt im Instrumenteneinsatz des Jobcenters. Wenn in der Beratungsarbeit das Erfordernis einer Qualifizierung zur Verbesserung der individuellen Arbeitsmarktperspektiven festgestellt wird, dann werden die Integrationsfachkräfte die Kundinnen und Kunden zielgerichtet zu den Chancen von Bildungsmaßnahmen beraten und gemeinsam mit ihnen Qualifizierungsstrategien erörtern. Seite 20 von 37 Die Erfahrungen zeigen, dass der Erfolg bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung von einer zielgerichteten Beratung abhängt, die auch die Motivation für die Teilnahme an einer Qualifizierung befördert. Wenn es an Motivation, Zutrauen oder Durchhaltefähigkeit für eine Weiterbildung oder Umschulung zunächst mangelt, dann können flankierende Maßnahmen zur Heranführung und Vorbereitung auf eine Weiterbildung oder Umschulung der erste Schritt in die richtige Richtung sein. Von hoher Evidenz ist überdies die enge Teilnehmerbetreuung während und nach einer Qualifizierungsmaßnahme. Das sog. Absolventenmanagement – dies belegen die Erfahrungen – wirkt Abbrüchen von Qualifizierungsmaßnahmen entgegen und erhöht deutlich die Chancen eines bestenfalls nahtlosen Übergangs aus der Qualifizierung in den ersten Arbeitsmarkt. Hier sieht das Jobcenter Leipzig Verbesserungspotenzial, sowohl bei der internen Prozessgestaltung als auch durch eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice und durch eine stärkere Kooperation mit den Bildungsträgern während der Qualifizierungsphasen der Kundinnen und Kunden. Orientiert an der Clusterpolitik der Stadt Leipzig sind die Schwerpunktbereiche bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung vor allem der gewerblich-technische Bereich, der kaufmännische Bereich, der sozial-pflegerische Bereich und der IT-Bereich. 3.5 Marktnähe leben und Arbeitgeber erschließen Die Rahmenbedingungen für die arbeitgeberorientierte Arbeit haben sich in den letzten Jahren verändert. Der demografische Wandel, die Globalisierung, der technologische Fortschritt und andere Megatrends verschärfen den Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte. Auch in dieser Situation erwarten die Unternehmen Hilfe und Unterstützung. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es bei der Aufgabe, Arbeitsnachfrage und Arbeitsangebot zusammenzubringen, auf ein gut austariertes Zusammenspiel zwischen der ITUnterstützung und der persönlichen Beratung sowie Vermittlung ankommt. Für die Arbeit des gemeinsamen Arbeitgeberservice (gAGS) ist es wichtig, in jeder Arbeitsmarktsituation und auf die lokalen Bedürfnisse und Trendentwicklungen des Marktes abgestellte intensive Kundenbeziehungen zu Arbeitgebern aufzubauen und zu pflegen, um die Integrationschancen der Kundinnen und Kunden in beiden Rechtskreisen zu steigern. Nur so können die Einschaltung in Rekrutierungsprozesse nachhaltig sichergestellt und kontinuierlich geeignete Beschäftigungspotenziale für Arbeits- und Ausbildungssuchende erschlossen werden. Die Struktur eines gemeinsamen Arbeitgeberservice von Jobcenter und Arbeitsagentur hat sich bewährt: Mit der personenbezogenen Trennung zwischen arbeitgeberund arbeitnehmerorientierten Kernaufgaben in der Vermittlung ist es gelungen, auch gegenüber der Kundengruppe Arbeitgeber einen zuverlässigen Service und professionelle Unterstützung zu gewährleisten. Dabei werden die internen Schnittstellen zwischen arbeitgeber- und arbeitnehmerorientierten Teams fortlaufend auf Optimierungsmöglichkeiten überprüft. Märkte, Unternehmen und Stellenangebote sind nicht nach Rechtskreisen teilbar. Um eine hohe Akzeptanz bei Arbeitgebern und damit einen hohen Einschaltungsgrad in Stellenbesetzungsprozessen sowie gleiche Zugangschancen zu Beschäftigungsangeboten für Bewerberinnen und Bewerber beider Rechtskreise sicher zu stellen, wird auch künftig die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter favorisiert und die rechtskreisübergreifende Strategie weiterverfolgt. Seite 21 von 37 Arbeitslose und Ausbildungssuchende in den Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt zu integrieren ist eine zentrale Aufgabe des Jobcenters. Die im Jahr 2014 etablierte Ausrichtung des gemeinsamen Arbeitgeberservice von Agentur und Jobcenter Leipzig an Leitbranchen, Akquisebranchen, bedarfstragenden Branchen und der Arbeitnehmerüberlassung hat sich bewährt und wird daher fortgeführt. Klein- und mittelständische Unternehmen (bis 100 Beschäftige) sowie Unternehmen mit besonderem Beratungsbedarf stehen weiterhin im Fokus des gAGS. Die im bundesweiten und sachsenweiten Vergleich sehr guten Ergebnisse des Jahres 2015 bei der Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsstellen (vgl. Abbildung 15 – Anteil der durch den gemeinsamen Arbeitgeberservice besetzten Stellen mit SGB II Kunden in Prozent im Jahres) sollen 2015 mindestens wiederholt werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass der demografisch bedingte Fachkräftemangel für die hiesigen Unternehmen ein potenzieller Risikofaktor ist10, ein wichtiges Ziel. Durch eine am Kundenpotenzial ausgerichtete Stellenakquise, sowie über die enge Interaktion mit den Integrationsfachkräften des Jobcenters gelingt es dem Arbeitgeberservice, auch Chancen für diejenigen Bewerberinnen und Bewerber zu erschließen, die zunächst nicht im Fokus der Unternehmen stehen. Bewährt hat sich dabei insbesondere das ArbeitgeberFörderinstrument des Eingliederungszuschusses (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 88 ff. SGB III), das weiterhin offensiv gegenüber den Arbeitgebern beworben wird. Ziel des gAGS ist es darüber hinaus, aus der Beobachtung und Analyse des regionalen Arbeitsund Ausbildungsmarktes  Unternehmen mit aktuellem oder absehbarem Personalbedarf als Kunden zu gewinnen (potenzielle Kunden),  bestehende Kundenbeziehungen (Neukunden, aktive Kunden),  den Arbeitgeber vom Dienstleistungsangebot und vom Service des gemeinsamen Arbeitgeberservices zu überzeugen und  durch eine professionelle Zusammenarbeit vom Arbeitgeber als kompetenter Partner wahrgenommen zu werden. zu einer stabilen Zusammenarbeit auszubauen Zur Kundenakquise nutzt der gAGS verschiedene Kontaktwege. Dazu gehören u. a. persönliche Gespräche, telefonische Kontaktaufnahme, Kontakte auf Messen und Veranstaltungen z. B. bei Arbeitgeberverbänden und Kammern sowie die Ansprache im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus wird der gemeinsame Arbeitgeberservice auch im kommenden Jahr und in Zusammenarbeit mit Arbeitgebern verschiedene Sonderaktionen, wie branchenspezifische Informations- und Vermittlungsbörsen organisieren. Diese Veranstaltungen haben sich bewährt, da Arbeitsuchende so schnell und persönlich mit Arbeitgebern, die Arbeitskräfte suchen, in Kontakt kommen. Auch unabhängig von einem aktuellen Vermittlungsauftrag sollen die Arbeitgeber-Beziehungen basierend auf der lokalen Marktbeobachtung und Trendeinschätzung verstärkt gepflegt und ausgebaut werden. Langfristig ist davon auszugehen, dass die Arbeitsmarktberatung, einschließlich der Qualifizierungsberatung gegenüber dem klassischen Vermittlungsgeschäft deutlich an Bedeutung gewinnen wird. 10 vgl.: Die sächsischen Industrie- und Handelskammern: Konjunkturumfrage Sachsen – Robuste Einschätzung trotz Risiken (Herbst 2015) Seite 22 von 37 Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsberatung leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und bedienen insbesondere die Themenfelder Personalrekrutierung, Personalentwicklung und Personalbindung. Ergänzt wird das Dienstleistungsangebot des gemeinsamen Arbeitgeberservice weiterhin von der JobVermittlung, die im JobClub Leipzig – dem Bewerberzentrum des Jobcenters – angesiedelt ist. Im Rahmen der JobVermittlung vermittelt das Jobcenter Leipzig Mini- und Kurzzeitjobs. Damit wird auch der Bedarf der Arbeitgeberseite nach dieser speziellen Vermittlungsart bedient. Zugleich können Mini- und Kurzzeitjobs für interessierte Kundinnen und Kunden eine Brücke in den Arbeitsmarkt bilden. Die jobcenterinternen Sonderprojekte „Beratung von Ärzten und Ingenieuren“ sowie „ArbeitDirekt“ werden in 2016 fortgesetzt. Ziel der Projekte ist es jeweils, arbeitsmarktnahe Personengruppen frühzeitig zu aktivieren und diese schnell und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Grundlage bildet dabei eine sehr enge Kontaktdichte. 3.6 Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen verbessern Eine Zielgruppe mit besonderem Unterstützungsbedarf sind weiterhin schwerbehinderte Menschen. Schwerbehinderten Menschen gelingt es seltener als Menschen ohne Handicap, eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. Das Jobcenter Leipzig verfolgt mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice das Ziel, die Potenziale von behinderten und schwerbehinderten Menschen zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs, auch für schwer besetzbare Stellen und für Berufsfelder mit Arbeitskräftemangel zu nutzen. Arbeitgeber haben nach wie vor einen hohen Informationsbedarf rund um die Themen Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Daher ist eine professionelle Beratung der Arbeitgeber zum Thema Inklusion mit Vorteilsübersetzung über den gAGS erforderlich. Ziel ist es, noch stärker als in den Vorjahren, Arbeitgeber zu gewinnen, die bereit sind, auch behinderten und schwerbehinderten Menschen eine Chance zu geben und diese einzustellen. Jährlich organisieren die Agentur für Arbeit Leipzig und das Jobcenter Leipzig die von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit ins Leben gerufene „Woche der Menschen mit Behinderungen“. Die Aktionswoche ist darauf ausgerichtet, bei den Unternehmen für mehr Inklusion im Arbeitsleben zu werben und auf die vorhandenen Beschäftigungspotentiale von Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen. Die Aktivitäten sind dabei nicht auf die Aktionswoche begrenzt, sondern sind ein ganzjähriger Schwerpunkt in der Beratungsarbeit, in der das Instrument der „assistierten Vermittlung“ als begleitendes Angebot eine zentrale Rolle einnimmt. Zur Strukturoptimierung wurden bereits in der Vergangenheit in allen Integrationsteams des Jobcenters zwei spezialisierte Beratungskräfte etabliert, die neben nicht behinderten Personen die Zielgruppe betreuen und unterstützen. Diese auf die Belange behinderter Menschen spezialisierten Fachkräfte bilden sich regelmäßig zu aktuellen Themen und gesetzlichen Änderungen fort und nutzen dazu u. a. die Angebote des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen, des Berufsförderungswerkes oder des Ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit. Des Weiteren hat die Agentur für Arbeit Leipzig im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur „intensivierten Eingliederung und Beratung von schwerbehinderten Menschen“ das Förderprojekt „Aktivierung und Vermittlung schwerbehinderter Menschen und nachhaltige gesellschaftliche Inklusion“ (AuVSchwung) beantragt. Das Projekt soll gemeinsam von Arbeitsagentur und Jobcenter Leipzig umgesetzt werden. Seite 23 von 37 Eine positive Entscheidung über den Projektantrag vorausgesetzt, stehen dem Jobcenter Leipzig bei einem avisierten Projektstart im Frühjahr 2016 40 Plätze für schwerbehinderte Teilnehmerinnen und Teilnehmer Verfügung stehen. 3.7 Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen Das Jobcenter Leipzig wirkt kontinuierlich darauf hin, alle Leistungen mit hoher Qualität zu erbringen. Dies wird durch die Umsetzung eines komplexen Qualitätsmanagementsystems erreicht, welches darauf ausgerichtet ist, das Qualitätsniveau bei der Aufgabenerledigung in allen Bereichen und auf allen Arbeitsfeldern zu überprüfen, Qualitätsrisiken zu identifizieren, diese zu beurteilen und entsprechend Ansätze für Verbesserungsmaßnahmen zu erkennen. Dabei wird das Qualitätsmanagementsystem des Jobcenters Leipzig regelmäßig an sich veränderte Rahmenbedingungen angepasst und aktualisiert. Das Qualitätsmanagement schließt neben einem detaillierten Fachaufsichtssystem u. a. auch die Themen IT-Sicherheit, Datenschutz und Korruptionsprävention ein. Die im Jobcenter selbst verankerten Kontrollmechanismen werden durch regelmäßige Kontrollen Dritter bzw. Prüfungen im Auftrag Dritter ergänzt. Externe Prüfungen bzw. Prüfungen im Auftrag Dritter erfolgen z. B. durch die Träger des Jobcenters, den Bundesrechnungshof, die Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Ergebnisse der verschiedenen Prüfungen und Kontrollen sind für das Jobcenter Leipzig ein wichtiger Gradmesser, um Steuerungsbedarfe zu identifizieren und um entsprechend Maßnahmen zur Reduzierung und Vermeidung von Fehlern und Qualitätsrisiken einzuleiten. Einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit bei der Leistungserbringung im Jobcenter Leipzig leisten zudem die Widerspruchsstelle des Jobcenters sowie das Kundenreaktionsmanagement, an das sich die Kundinnen und Kunden zur Überprüfung von Entscheidungen des Jobcenters wenden können. 3.8 Weitere Schwerpunkte Das Jobcenter Leipzig wird auch in Zukunft die Gleichstellung von Frauen und Männern als Querschnittsaufgabe weiterverfolgen und alle Möglichkeiten nutzen, um die Beschäftigungsmöglichkeiten Alleinerziehender zu verbessern. Alleinerziehende sowie Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer sind oftmals gut qualifiziert, stehen jedoch vor der Herausforderung, Arbeits- und Familienleben zu vereinbaren. Sie sind eine wichtige Ressource für den regionalen Arbeitsmarkt, die es durch gute, nachhaltige und frühzeitige Integrationsarbeit zu erschließen gilt. Je länger die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit andauert, umso schwieriger wird der Wiedereinstieg. Vor dem Hintergrund des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem 1. Lebensjahr, werden deshalb durch die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt allen Eltern bereits kurz nach der Geburt des Kindes die Unterstützungs- und Beratungsangebote des Jobcenters und der Stadt Leipzig zum frühzeitigen Wiedereinstieg unterbreitet. Auch wenn immer mehr Unternehmen familienfreundliche Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle ermöglichen, benötigt dieser Personenkreis Unterstützung beim beruflichen (Wieder-) Einstieg. Seite 24 von 37 Dieser Aufgabe wird sich das Jobcenter Leipzig weiterhin stellen, z. B. durch eine gezielte Arbeitgeberansprache, welche die Vorteile einer familienbewussten Personalpolitik in den Vordergrund rückt. Darüber hinaus wird die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Leipzig weiterhin monatlich Informationsveranstaltungen für Alleinerziehende organisieren und durchführen, um der Zielgruppe hilfreiche Informationen über den regionalen Arbeitsmarkt, über Angebote der Arbeitsagentur und des Jobcenters bei der Beschäftigungssuche, über Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie kommunale Unterstützungsnetzwerke zur Verfügung zu stellen. Ergänzend wird das Jobcenter Leipzig seine Arbeit im lokalen Unterstützungsnetzwerk „Durchstarten – Alleinerziehende in Leipzig“, welches u. a. die jährliche Alleinerziehendenmesse Leipzig organisiert, fortsetzen. Mit dem JobClub Leipzig steht den Kundinnen und Kunden des Jobcenters weiterhin ein zusätzliches und bundesweit nahezu einmaliges Unterstützungsangebot zur Verfügung. Nach dem Umzug der Einrichtung im März 2014 in die Axis-Passage und der damit verbundenen Erweiterung der Angebote finden die vom Jobcenter Leipzig betreuten Menschen im JobClub umfassende Hilfe zu allen Fragen rund um das Thema „Bewerbung“. Die Einrichtung verzeichnet monatlich rund 1.000 Besucherinnen und Besucher – davon ca. ¼ Jugendliche – die u. a. kostenlos individuelle Bewerbungsberatung und Hilfe beim Erstellen professioneller Bewerbungsunterlagen erhalten, die die bereitgestellte IT zur Stellenrecherche und Selbstinformation nutzen oder die an den Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Themen wie Stellenrecherche, Vorstellungsgespräch und Selbstvermarktung teilnehmen. Seit Oktober 2015 blickt der JobClub Leipzig auf sein inzwischen 10-jähriges Bestehen zurück und die hohe und positive Resonanz der Einrichtung mit ihrem Serviceportfolio sind ausschlaggebend dafür, dieses zusätzliche Angebot zur Unterstützung der Kundinnen und Kunden weiterhin vorzuhalten. Das Jobcenter Leipzig wird auch im kommenden Jahr alles daran setzen, auf allen Aufgabenfeldern gute Arbeitsergebnisse zu erzielen. Dies bezieht sich nicht nur auf den Einsatz der Eingliederungsinstrumente bzw. den Bereich Markt und Integration, sondern auch auf den Bereich der Leistungsgewährung, einschließlich des Bereiches Bildung und Teilhabe, der die Leistungen des sog. Bildungspaketes umsetzt. Leistungsgewährung und Integrationsarbeit können nicht getrennt voneinander betrachtet werden, sondern gehen Hand in Hand. Die rechtmäßige und zügige Bearbeitung der Leistungsanträge der Kundinnen und Kunden schafft erst die notwendigen Grundlagen für eine erfolgreiche Integrationsarbeit. Für den Erfolg bei der Umsetzung der verschiedenen Fördermaßnahmen aus dem Instrumentenmix des Jobcenters ist überdies eine verlässliche und transparente Zusammenarbeit mit den Bildungs- und Maßnahmeträgern, welche die Fördermaßnahmen für die Kundinnen und Kunden in der Praxis umsetzen, unerlässlich. Wie in der Vergangenheit richtet das ArbeitgeberTrägerteam des Jobcenters den Fokus daher auf den Ausbau vertrauensvoller Kooperationsbeziehungen, insbesondere zu denjenigen Bildungs- und Maßnahmeträgern, mit denen im Jahr 2016 erstmals zusammengearbeitet wird. Seite 25 von 37 4. Schlussbemerkungen Das Jobcenter Leipzig arbeitet stetig daran, Verbesserungspotenziale zu erkennen, diese zu nutzen und seine Dienstleistungen im Sinne der betreuten Menschen zu verbessern. Das Portfolio der arbeitsmarktpolitischen Instrumente soll effektiv, wirtschaftlich und wirksam eingesetzt werden, um die leistungsberechtigten Menschen in Arbeit und Ausbildung zu integrieren und somit deren Hilfebedürftigkeit zu reduzieren oder gänzlich zu beenden. Dabei ist das Jobcenter Leipzig konsequent darauf bedacht, sein Dienstleistungsangebot und seine Strukturen sinnvoll mit den Strategien der Stadtentwicklung, der Bildungs- und Integrationspolitik, der Jugendarbeit und der Sozialpolitik zu verzahnen. Gemeinsam mit seinen Trägern und Partnern möchte das Jobcenter Leipzig dazu beitragen, den Wirtschaftsstandort Leipzig weiterzuentwickeln und zu stärken. Die über Jahre entwickelten und verlässlichen Partnerschaften mit der Agentur für Arbeit Leipzig, der Stadt Leipzig, den Wirtschaftsvertretungen, den Gewerkschaften, den freien Trägern und zahlreichen weiteren lokalen Akteuren sind und bleiben dabei eine zentrale Grundlage. Seite 26 von 37 5. Anhang Abbildung 1 – Organigramm 90 Geschäftsführung Frau Dr. Simon Personalrat 90A stv. Geschäftsführung Herr Dr. Lange BCA/DSB BGF Büro der GF* Bereichsleitung 90B Leitg. in der GF-Ebene Frau Seebo Bereich 91 Bereichsleitung Bereich 92 Bereichsleitung Bereich 93 Bereichsleitung Bereich 94 (U25) Bereichsleitung Bereich 97 Bereichsleitung Bereich 99 Bereichsleitung Bereich 900 Bereichsleitung 911 M + I Teamleitung 921 M + I Teamleitung 931 M + I Teamleitung 941 M + I Teamleitung 971 M + I Teamleitung 991 AGH Teamleitung 900A.1 SGG Teamleitung 913 M + I Teamleitung 923 M + I Teamleitung 933 M + I Teamleitung 943 M + I Teamleitung 973 M + I Teamleitung 992 AG/T Teamleitung 900B.2 SGG Teamleitung 915 Projektteam Teamleitung 925 M + I Teamleitung 935 M + I Teamleitung 945 M + I Teamleitung 975 M + I Teamleitung 993 OwiG/AD Teamleitung 900C.3 SGG Teamleitung 912 Leistung Teamleitung 922 Leistung Teamleitung 932 Leistung Teamleitung 942 Leistung Teamleitung 972 Leistung Teamleitung 995 M + I Selb Teamleitung 900D.4 SGG Teamleitung 914 Leistung Teamleitung 924 Leistung Teamleitung 934 Leistung Teamleitung 944 Leistung Teamleitung 974 Leistung Teamleitung 994 Leistung Selb Teamleitung 901 UH Teamleitung 916 EAS Teamleitung 926 Leistung Teamleitung 936 Leistung Teamleitung 949 EZ Teamleitung 976 Leistung Teamleitung 996 Leistung Selb Teamleitung 918 EAS Teamleitung 929 EZ Teamleitung 939 EZ Teamleitung 948 JobClub 980 BuT Teamleitung 979 EZ Teamleitung 907 50plus Teamleitung GleiB SB-Vertretung 919 EZ Teamleitung 908 50plus Teamleitung Stand Oktober 2015 Abkürzungen Standorte/Liegenschaften AGH: Arbeitsgelegenheiten Axis-Passage - 075.72 AG/T: Arbeitgeber/Träger G.-Schumann-Str.150 - 075.02 BCA: Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Erich-Weinert Str. 20 - 075.77 BuT: Bildung und Teilhabe Berliner Str. 13 - 075.73 DSB: Datenschutzbeauftragte Große Fleischergasse 12 EAS: Erstantragsservice EZ: Eingangszone GF: Geschäftsführung GleiB: Gleichstellungsbeauftragte M + I: Markt und Integration OwiG/AD: Ordnungswidrigkeiten/Außendienst SB: Schwerbehinderte Selb: Selbständige SGG: Sozialgerichtsgesetz UH: Unterhalt U25: unter 25-Jährige Seite 27 von 37 Abbildung 2 – Entwicklung Arbeitslose in der Stadt Leipzig Anzahl Arbeitslose Stadt Leipzig - insgesamt Anzahl Arbeitslose Stadt Leipzig - SGB II 45.000 40.352 40.000 37.578 35.832 35.000 33.769 31.990 29.747 30.000 30.845 28.934 28.239 27.883 27.306 26.766 25.213 25.000 22.080 22.122 25.504 21.057 20.136 20.000 15.000 10.000 5.000 0 Oktober 2007 Oktober 2008 Oktober 2009 Oktober 2010 Oktober 2011 Oktober 2012 Oktober 2013 Oktober 2014 Oktober 2015 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2015 Abbildung 3 – Entwicklung Arbeitslosenquote in der Stadt Leipzig 18,0% 16,0% 16,0% 14,9% 14,1% 14,0% 13,1% 11,8% 12,0% 10,5% 10,3% 9,5% 10,0% 8,9% 8,0% 6,0% 4,0% 2,0% 0,0% Oktober 2007 Oktober 2008 Oktober 2009 Oktober 2010 Oktober 2011 Oktober 2012 Oktober 2013 Oktober 2014 Oktober 2015 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2015 Seite 28 von 37 Abbildung 4 – Entwicklung arbeitslose unter 25-Jährige in der Stadt Leipzig Anzahl Arbeitslose U25 Stadt Leipzig - insgesamt Anzahl Arbeitslose U25 Stadt Leipzig - SGB II 6.000 5.000 4.954 4.373 3.994 4.000 3.555 3.418 3.006 2.998 3.000 3.194 2.795 2.716 2.695 2.422 2.240 1.998 1.997 2.000 1.711 1.901 1.504 1.000 0 Oktober 2007 Oktober 2008 Oktober 2009 Oktober 2010 Oktober 2011 Oktober 2012 Oktober 2013 Oktober 2014 Oktober 2015 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2015 Abbildung 5 – Anteil arbeitslose unter 25-Jährige nach Schulabschluss in der Stadt Leipzig Fachhochschulreife/Abitur 8,9% Mittlere 24,3% kein Schulabschluss 19,7% Reife Hauptschulabschluss 41,7% Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2015 Seite 29 von 37 Abbildung 6 – Entwicklung arbeitslose über 50-Jährige in der Stadt Leipzig Anzahl Arbeitslose Ü50 Stadt Leipzig - insgesamt Anzahl Arbeitslose Ü50 Stadt Leipzig - SGB II 12.000 10.000 9.820 9.544 9.247 9.083 8.856 8.485 8.209 8.000 8.155 7.652 7.008 6.988 6.785 6.699 6.368 6.347 6.004 6.146 5.902 6.000 4.000 2.000 0 Oktober 2007 Oktober 2008 Oktober 2009 Oktober 2010 Oktober 2011 Oktober 2012 Oktober 2013 Oktober 2014 Oktober 2015 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2015 Abbildung 7 – Anteil Arbeitsloser im SGB II nach Alter ohne Berufsabschluss in der Stadt Leipzig Arbeitslose im SGB II insgesamt: 20.136 38,2% 15 bis unter 25 Jahre: 1.504 Personen 76,7% 50 Jahre und älter: 5.902 Personen 22,1% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2015 Seite 30 von 37 Abbildung 8 – Entwicklung Langzeitarbeitslose in der Stadt Leipzig Anzahl Langzeitarbeitslose Stadt Leipzig - insgesamt Anzahl Langzeitarbeitslose Stadt Leipzig - SGB II 20.000 18.267 18.000 16.359 16.643 15.385 16.000 13.935 12.909 12.985 11.763 11.358 10.420 14.000 12.000 9.994 9.193 10.000 8.806 8.919 8.072 8.270 8.687 8.154 8.000 6.000 4.000 2.000 0 Oktober 2007 Oktober 2008 Oktober 2009 Oktober 2010 Oktober 2011 Oktober 2012 Oktober 2013 Oktober 2014 Oktober 2015 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2015 Abbildung 9 – Entwicklung arbeitslose Ausländer in der Stadt Leipzig Anzahl arbeitslose Ausländer Stadt Leipzig - insgesamt Anzahl arbeitslose Ausländer Stadt Leipzig - SGB II 4.000 3.500 3.392 3.335 3.069 3.000 3.066 2.969 2.750 2.951 2.719 2.746 3.001 2.943 2.860 2.627 2.500 2.749 2.570 2.313 2.618 2.428 2.000 1.500 1.000 500 0 Oktober 2007 Oktober 2008 Oktober 2009 Oktober 2010 Oktober 2011 Oktober 2012 Oktober 2013 Oktober 2014 Oktober 2015 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2015 Seite 31 von 37 Abbildung 10 – Entwicklung Bedarfsgemeinschaften in der Stadt Leipzig 60.000 51.932 49.886 50.000 48.944 48.745 48.486 46.761 44.366 43.837 42.686 41.821 Juli 2014 Juli 2015 40.000 30.000 20.000 10.000 0 Juli 2006 Juli 2007 Juli 2008 Juli 2009 Juli 2010 Juli 2011 Juli 2012 Juli 2013 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Juli 2015 Abbildung 11 – Entwicklung erwerbsfähige Leistungsberechtigte in der Stadt Leipzig 80.000 70.000 66.747 67.187 65.172 63.747 62.509 59.590 60.000 55.963 54.839 53.132 52.161 Juli 2014 Juli 2015 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 Juli 2006 Juli 2007 Juli 2008 Juli 2009 Juli 2010 Juli 2011 Juli 2012 Juli 2013 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Juli 2015 Seite 32 von 37 Abbildung 12 – Anteil Bedarfsgemeinschaften nach Personenanzahl in den Bedarfsgemeinschaften in der Stadt Leipzig 5 und mehr Personen 3% 4 Personen 5% 1 Person 63% 3 Personen 10% 2 Personen 19% Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Juli 2015 Abbildung 13 – Anteil Bedarfsgemeinschaften nach Kinderzahl an allen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 15 Jahren in der Stadt Leipzig Bedarfsgemeinschaften mit 4 und mehr Kindern 4% Bedarfsgemeinschaften mit 1 Kind 57% Bedarfsgemeinschaften mit 3 Kindern 10% Bedarfsgemeinschaften mit 2 Kindern 29% Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Juli 2015 Seite 33 von 37 Abbildung 14 – Entwicklung Langzeitleistungsbeziehende in der Stadt Leipzig 50.000 45.000 43.041 42.536 41.903 39.440 40.000 38.442 37.240 35.880 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 Juni 2009 Juni 2010 Juni 2011 Juni 2012 Juni 2013 Juni 2014 Juni 2015 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Juni 2015 (Datenstand September 2015) Abbildung 15 – Anteil der durch den gemeinsamen Arbeitgeberservice besetzten Stellen mit SGB II Kunden in Prozent im Jahresfortschritt 70,0% 60,0% 54,6% 50,2% 50,0% 47,0% 48,9% 49,5% 49,3% Apr 15 Mai 15 Jun 15 50,9% 51,7% 51,4% Jul 15 Aug 15 Sep 15 40,0% 30,0% 20,0% 10,0% 0,0% Jan 15 Feb 15 Mrz 15 Quelle: Controllingsystem SGB III der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2015 Seite 34 von 37 Tabelle 1 – Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Stadt Leipzig März 2015 Dezember 2014 September 2014 Juni 2014 März 2014 Veränderung März 2015 / März 2014 insgesamt 246.564 246.647 245.678 241.065 237.382 3,9% 49,8% Männer 122.837 123.144 122.580 119.531 116.554 5,4% 50,2% Frauen 123.727 123.503 123.098 121.534 120.828 2,4% 7,8% 15 bis unter 25 Jahre 19.303 20.850 21.359 19.875 20.599 -6.3% 62,6% 25 bis unter 50 Jahre 154.242 153.161 152.185 149.866 147.161 4,8% 29,1% 50 bis unter 65 Jahre 71.726 71.438 70.987 70.222 68.555 4,6% 72,3% Vollzeit* 178.220 180.065 179.414 174.562 172.283 27,7% Teilzeit* 68.222 66.419 65.652 64.341 62.895 96,7% Deutsche 238.448 238.537 237.739 233.627 230.485 3,5% 3,2% Ausländer 7.946 7.954 7.760 7.270 6.721 18,2% Merkmale der Beschäftigung *Aufgrund von Änderungen im Meldeverfahren ist die Zahl der Beschäftigten, für die keine Angaben zur Arbeitszeit vorliegen, am aktuellen Rand deutlich gesunken; ein Ausweisen von Veränderungen ist deshalb nicht sinnvoll Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2015 Tabelle 2 – Bestand an Arbeitslosen im SGB II nach Migrationshintergrund in der Stadt Leipzig Jobcenter Leipzig Arbeitslose insgesamt darunter Befragte mit Angaben zum Migrationshintergrund Arbeitslose mit Migrationshintergrund darunter Ausländer März 2015 22.495 18.309 4.027 2.465 März 2014 23.330 19.013 3.761 2.104 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand März 2015 Seite 35 von 37 Tabelle 3 – Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Migrationshintergrund in der Stadt Leipzig Jobcenter Leipzig Erwerbsfähige Leistungsberechtigte insgesamt darunter Befragte mit Angaben zum Migrationshintergrund Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Migrationshintergrund darunter Ausländer März 2015 52.427 42.312 9.964 6.193 März 2014 53.901 43.342 9.228 5.328 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand März 2015 Anmerkung zu Tabelle 2 und 3: Die Ergebnisse zum Migrationshintergrund enthalten nur diejenigen Personen, die bei der Befragung Angaben gemacht haben. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten findet nicht statt. Begriffsklärung: Ausländer, Migranten, Personen mit Migrationshintergrund, (Spät-)Aussiedler Personen mit Migrationshintergrund (einschließlich Migrantinnen und Migranten) Ein Migrationshintergrund liegt nach § 6 der Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung (MighEV) vor, wenn: 1) die befragte Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder 2) der Geburtsort der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte oder 3) der Geburtsort mindestens eines Elternteiles der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der BRD liegt sowie eine Zuwanderung dieses Elternteiles in das heutige Gebiet der BRD nach 1949 erfolgte. Das Merkmal Migrationshintergrund fällt nicht im operativen Handeln der Agenturen für Arbeit und Träger der Grundsicherung an, sondern muss durch gesonderte Befragung ermittelt werden. Seit Mitte des Jahres 2011 werden in allen Agenturen für Arbeit und Jobcentern Arbeitslose, Arbeits- und Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte und hilfebedürftige Personen, zum Migrationshintergrund befragt. Da keine Auskunftspflicht für die Befragten besteht, handelt es sich statistisch-methodisch um eine Vollerhebung mit freiwilliger Teilnahme. Die BA-Statistik weist beginnend ab Dezember 2012 quartalsweise Ergebnisse zum Migrationshintergrund aus. Aufgrund der erhebungstechnischen Besonderheiten des Merkmals Migrationshintergrund, können sich Einschränkungen hinsichtlich der Datenqualität ergeben. Die Ergebnisse enthalten nur diejenigen Personen, die bei der Befragung Angaben gemacht haben. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Arbeitslosen findet nicht statt. Ausländer Ausländer sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind. Sie sind nach der Definition des § 6 MighEV eine Teilgruppe der Personen mit Migrationshintergrund. In der monatlichen Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit wird die Zahl der arbeitslosen Ausländer regelmäßig mit ausgewiesen. Aussiedler oder Spätaussiedler: Eine Teilgruppe der Personen mit Migrationshintergrund nach der Definition des § 6 MighEV sind Aussiedler oder Spätaussiedler, sofern sie als Aussiedler oder Spätaussiedler, als dessen Ehegatte oder als dessen Abkömmling die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte. Seite 36 von 37 6. Quellenverzeichnis http://www.statistik.arbeitsagentur.de/ https://www.sgb2.info/ http://www.leipzig.ihk.de/unternehmen/geschaeftsfelder/standortpolitik/konjunkturwirtschaft sstatistik/konjunktur-standort-und-strukturberichte.html http://www.hwk-leipzig.de/artikel/konjunktur-3,441,12.html http://www.netzwerk-iq-sachsen.de/wp-content/uploads/IQ-Sachsen-informiert-102015.pdf http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/konzeptpapier-chancenoeffnen-teilhabe-sichern.html Seite 37 von 37