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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1054498.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
29.02.16, 12:00
Aktualisiert
20.05.16, 07:50

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02432 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung 22.06.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Einrichtung einer Oberschule am Standort Ratzelstraße 26 - entsprechend § 24 Sächsisches Schulgesetz und überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2016 Beschlussvorschlag: 1. Mit Schuljahresbeginn 2018/19 wird in der Stadt Leipzig eine drei- bis vierzügige Oberschule am Schulstandort Ratzelstraße 26, 04207 Leipzig eingerichtet. Die Schule trägt den Arbeitstitel „Schule Ratzelstraße“ 2. Die Oberschule wird schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5, ab dem Schuljahr 2016/17 aufgebaut. 3. Bis zur baulichen Fertigstellung des Schulhauses in der Ratzelstraße (voraussichtlich Ende 2017/ Beginn 2018) werden die Schulklassen im Schulgebäude in der Uhlandstraße 28 in 04177 Leipzig unterrichtet. 4. Die Schulklassen werden bis zur Eigenständigkeit der Oberschule als Außenstelle der Schule am Adler – Oberschule der Stadt Leipzig – geführt. 5. Der Beschlusspunkt Nr. 4 im Stadtratsbeschluss RBIV-1515/09 vom 25.02.2009 zum Umzug der 84. Schule in das sanierte Schulgebäude in der Ratzelstraße 26 wird aufgehoben. 6. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen x nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt bis wo veranschlagt 2016 2016 2016 2017 39.340 1.100.21.5.1.01.98 Auftrag 105151180002 7.385 1.100.21.5.1.01.06 2016 2016 44.000 7.000691.700 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE Höhe in EUR Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) 2017 30.594 2017 2017 17.724 2018 2018 18.462 2019 2019 30.279 von wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge 1.100.21.5.1.01.98 Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten 1.100.21.5.1.01.06 Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Pkt. 4.2, Anlage 2 Beteiligung Personalrat nein x wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x nein ja, 1 Grundlagen Die Stadt Leipzig hat in ihrem Wirken und Handeln bei der Gestaltung des Schulnetzplanes alle gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere die darin enthaltenen und daraus abgeleiteten Bestimmungen zum „öffentlichen Bedürfnis“, für Schulen zu beachten. Grundsätzlich besteht gemäß § 21 Abs. 2 SächsSchulgesetz für den Schulträger ein öffentliches Bedürfnis zur Einrichtung von Schulen, wenn bei Würdigung des Einzelfalles u.a. die prognostizierte Schülerzahl, die Dichte der Besiedlung, die Verkehrslage bzw. -anbindung als Kriterien erfüllt werden. Die Schulpflicht bedingt bei entsprechender Schülerzahl auch die Verpflichtung des Staates, schulische Einrichtungen in zumutbarer Entfernung vom Wohnort und in angemessenem Zustand bereitzuhalten. Denn mit der Schulpflicht des Schülers korrespondiert die Beschulung durch den Staat. Die dafür notwendigen Regelungen ergeben sich aus: 1. Schulgesetz des Freistaates Sachsen (SächsSchulG) und den Schulordnungen für die einzelnen Schularten, 2. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsorganisation (jährlich), 3. Schulintegrationsverordnung, 4. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO). Auf der Grundlage des § 28 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 SchulG obliegt es dem Stadtrat, einen Beschluss über die Schulnetzplanung sowie dessen Umsetzung herbeizuführen. Die Beschlussfassung des Schulträgers bedarf gem. § 24 Abs. 1 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 1 SchulG der Zustimmung des SMK als oberste Schulaufsichtsbehörde. 2 Begründung zur Einrichtung Im Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2012 – wurde verdeutlicht, dass erstmals seit 1990 wieder steigende Schülerzahlen zu verzeichnen sind. Damit hat die Stadt Leipzig erforderliche Maßnahmen zur bedarfsgerechten Entwicklung der Schulinfrastruktur umzusetzen. Das vorhandene Schulnetz ist am Bedarf auszurichten und die Stadt Leipzig als Schulträger muss vorhandene Kapazitäten erweitern. In den letzten Jahren hat in den Ortsteilen Plagwitz und Schleußig eine äußerst rasante Entwicklung stattgefunden. Das trägt sich nunmehr auch im Ortsteil Kleinzschocher fort. Durch Zwischenbebauungen und Sanierung alter Wohnbestände sowie einer gesamten Aufwertung der Gebiete sind lukrative und ansprechende Wohngebiete entstanden, die sehr stark von Eltern mit Kindern angenommen werden. Auf Grundlage der Bevölkerungsprognose 2009 erfolgte 2012 eine Überarbeitung der Fortschreibung der Schulnetzplanung. Aus der genannten Prognose heraus wird für das relevante Gebiet seit 2010 ein erheblich stärkerer Anstieg der Schülerzahlen ausgewiesen, als vormals angenommen. Seite 1 von 5 Basierend auf der aktuellen Fortschreibung der Schulnetzplanung kann das Vorhaben, die 84. Schule (Oberschule) in das Schulgebäude Ratzelstraße 26 umziehen zu lassen, nicht umgesetzt werden. Das Schulgebäude in der Ratzelstraße 26 wird als zusätzliche Oberschule benötigt, damit der steigende Kapazitätsbedarf für das Oberschulnetz gesichert werden kann. Mit der Reaktivierung und Sanierung des Schulgebäudes in der Ratzelstraße 26 kann das Schulnetz der Oberschulen um weitere drei bis vier Züge erweitert werden. In der Folge verbleibt die 84. Schule langfristig an ihrem bisherigen Standort in der Grünauer Allee. Der Beschlusspunkt Vier im Stadtratsbeschluss RBIV-1515/98 vom 25.02.2009 muss aufgehoben werden. Trotz Reaktivierung der Schulstandorte am Weißeplatz und ehemaligen 57. Schule ist eine Verschärfung der Situation in den Oberschulen erkennbar. Dies begründet sich im Wesentlichen in zwei Problemschwerpunkten. Zum einen stehen die notwendigen Kapazitäten nicht zum erforderlichen Zeitpunkt zur Verfügung und zum anderen steigen die Schülerzahlen, auch mit Blick auf die Migration, weiter und stärker an. Dies führt dazu, dass bereits ab dem Schuljahr 2016/17 die Aufnahmekapazität in den Oberschulen erschöpft ist. Damit müssen, schon beginnend mit dem Schuljahr 2016/17, schnellstmöglich neue Kapazitäten bereitgestellt werden, um der Nachfrage an Schulplätzen gerecht zu werden. Bedarfsentwicklung in der Stadt Leipzig (Oberschulen) Auszug SNP 2012 Die Notwendigkeit der Fertigstellung des Schulhauses in der Ratzelstraße 26, war im Schulnetzplan 2012 für das Schuljahr 2015/16 avisiert. Aktuell ist der Fertigstellungstermin voraussichtlich Dezember 2017. In dieser Situation ist die Einrichtung eines Interims für die ersten Klassen dieser Schule zwingend erforderlich. Dafür bietet sich die Nutzung des Schulhauses in der Uhlandstraße 28 an. Dieses Haus wird aktuell noch von der Käthe-Kollwitz-Schule und dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe (SEB) genutzt. Die Schule wird zum Schuljahresende 2015/16 in das neue Schulhaus in die Karl-Vogel-Straße 17/19 umziehen. Seite 2 von 5 Der SEB hat das Areal Friedrich-Dittes-Straße übernommen und baut aktuell ein Gebäude für die Kinder des Betreuungsangebotes der Käthe-Kollwitz-Schule. In den frei werdenden Räumen in der Uhlandstraße 28 können somit die ersten Klassen der neuen Oberschule Ratzelstraße gebildet werden. 3. Finanzielle Auswirkungen Auf die in der Ratssitzung am 25.02.2015 beschlossenen Vorlage DS-00553/14 ausgewiesenen Kosten für die Reaktivierung des Schulstandortes Ratzelstraße 26 wird verwiesen. Hier sind jedoch nicht die Kosten für das Vor-Interim enthalten, welche mit dieser Vorlage ausgewiesen werden. Im Zuge der Eröffnung eines Vor-Interims wird die Komplettausstattung von Allgemeinen Unterrichtsräumen, Fachunterrichtsräumen incl. der erforderlichen Lehr- und Unterrichtsmittel sowie die Ausstattung des Speiseraums zum Schuljahresbeginn 2016/2017 zur Inbetriebnahme benötigt. Nach dem Auszug der Sprachheilschule Käthe-Kollwitz-Schule, kann die vorhandene Klassenraumausstattung weiter genutzt werden. Damit die Durchführung des Unterrichts vollumfänglich ab Schuljahresbeginn gewährleistet bzw. abgesichert ist, werden zusätzlich finanziellen Mittel im Ergebnis- und Finanzhaushalt benötigt. Die Ausstattung mit Lehr- und Unterichtsmittels zum Schuljahresbeginn 2016/17 ist der Anlage 4 zu entnehmen. Die Deckung der erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen für die Ausstattung in Höhe von 39.340 € erfolgt aus den Ausstattungsmitteln der Kita Dösener Weg (Inbetriebnahme der Kita nicht vor 2018)- Innenauftrag "Kita Dösner Weg (Bayr. Bhf)" (105151180002), SK "Erwerb beweg. AV" (42531000), Budgeteinheit 51_365_2ZW. Die Deckung der erforderlichen überplanmäßigen Auszahlungen für die Ausstattung in Höhe von 44.000€ soll aus dem PSP-Element "Sanierung Ratzelstraße" (7.000691.700) erfolgen. Die weiteren Haushaltsmittel zur Aufstockung der Schule OS Ratzelstraße mit Lern-, Lehr- und Unterrichtsmittel werden in der Haushaltsplanung 2017/2018 betrachtet und einkalkuliert. Im Zeitraum 2016 bis 2018 sind Mittel in Höhe von 500 T€ für eine allgemeine Instandsetzung des Schulhauses Uhlandstraße 28 vorgesehen. Diese werden für die Erneuerung und teilweise Wiederherstellung der Räume nach Auszug der Käthe-KollwitzSchule und des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe verwendet. Eine direkte Auswirkung auf die vom Interim genutzten Räume besteht nicht. 4. Modalitäten zur Einrichtung 4.1 Ablauf Entsprechend § 21 Abs. 3 Sächs. SchulG wird der Schulträger der Schulaufsichtsbehörde folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: 1. Mit Schuljahresbeginn 2018/19 wird in der Stadt Leipzig eine drei- bis vierzügige Oberschule am Schulstandort Ratzelstraße 26 in 04207 Leipzig eingerichtet. 2. Die Oberschule wird Schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5 ab dem Schuljahr 2016/17, aufgebaut. Seite 3 von 5 3. Bis zur baulichen Fertigstellung des Schulhauses in der Ratzelstraße (voraussichtlich Dezember 2017) werden die Schulklassen im Schulgebäude Uhlandstraße 28 in 04177 Leipzig unterrichtet. 4. Die Klassen werden bis zur Eigenständigkeit der neuen Oberschule als Außenstelle der Schule am Adler – Oberschule der Stadt Leipzig – geführt. 5. Der Beschlusspunkt Vier im Stadtratsbeschluss RBIV-1515/98 vom 25.02.2009 wird aufgehoben. 4.2 Auswirkungen auf den Stellenplan Standort Interim Mit Schuljahresbeginn 2016/17 erhält die Schule Ratzelstraße am Standort Uhlandstraße eine 0,5 VzÄ-Stelle für eine/n Schulsachbearbeiter/-in. Mit steigender Schülerzahl muss dann Schuljahresweise nach dem jeweils aktuell gültigen Stellenbemessungsmodell eine Erhöhung der VzÄ-Anteile erfolgen (Anlage 2). Aus derzeitiger Sicht entstehen für das Interim Uhlandstraße 28 keine zusätzlichen Bewirtschaftungs- und Personalkosten, da für den Standort Ratzelstr. 26 finanzielle Mittel lt. Vorlage/Baubeschluss DS-00553/14 eingeplant sind, die auf Grund des Bauverzuges dort nicht benötigt werden und damit für das Interim zur Verfügung stehen. Die aktuelle Ausstattung im Schulgebäude Uhlandstraße 28 steht nach Auszug der Käthe-Kollwitz-Schule für die Interim-Klassen weiter zur Verfügung. Der Umzug der Käthe-Kollwitz-Schule wird planmäßig im Sommer 2016 erfolgen. Standort Ratzelstraße Auf die in der Ratssitzung am 25.02.2015 beschlossenen Vorlage DS-00553/14 ausgewiesenen Kosten für die Reaktivierung des Schulstandortes Ratzelstraße 26 wird verwiesen. 5 Alternativlösung Da der Schwerpunkt der notwendigen Versorgung in Plagwitz, Schleußig, Kleinzschocher und auch Grünau liegt, muss eine zusätzliche Oberschule im Gebiet entstehen. Vorrangig sind hierfür bestehende Gebäude zu nutzen, bevor ein Schulneubau mit notwendiger Flächensicherung und Kauf erfolgt. Es wird ein früherer Schulstandort reaktiviert. Die Oberschule und die Zweifeldsporthalle werden langfristig benötigt. Kapazitätserweiterungen an vorhandenen Schulstandorten sind nicht möglich. Aus diesen Gründen gibt es keine Alternativlösungen. 6 Folgen bei Ablehnung Das Kapazitätsdefizit bleibt bestehen. Die Stadt Leipzig kann der ihr übertragenen Pflichtaufgabe zur Bereitstellung ausreichender Schulkapazitäten nicht nachkommen. Die geplante Erweiterung der Zahl barrierefreier Schulen kann nicht umgesetzt werden. Seite 4 von 5 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 - Lageplan Interim Uhlandstraße 28 (Auszug) - Aufstellung Personalbedarfe/-kosten Sekretärin - Lageplan Schulstandort Ratzelstraße 26 - Ausstattungsbedarf Unterrichtsmittel Seite 5 von 5 Anlage 2 HH-Jahr Klassenstufen Klassen Schüler max. Bemessung Personalkosten 2016 5 3 84 0,5 7.385,00 € 2017 5 und 6 6 168 0,5 17.724,00 € 2018 5 bis 7 9 252 0,5 / 0,75 18.462,00 € 2019 5 bis 8 13 364 0,75 / 1,0 30.279,00 € Anlage 4 Einzelpreis Gesamtpreis Ausstattungsbeschreibung Anzahl in € brutto in € brutto Ausstattung mit Lehr- und UnDeutsch 1 500 terrichtsmitteln Ausstattung mit Lehr- und Unterrichtsmitteln Mathematik 1 500 Ausstattung des FUR LehrBiologie 1 2.000 und Unterrichtsmitteln Ausstattung des FUR mit Lehr- und Unterrichtsmitteln Englisch 1 500 Ausstattung des FUR mit Kunst 1 500 Lehr- und Unterrichtsmitteln Ausstattung des FUR mit Lehr- und Unterrichtsmitteln (Instrumente) Musik 1 2.000 Ausstattung des FUR mit Lehr- und Unterrichtsmitteln Geschichte 1 1.000 Ausstattung des FUR mit Geographie 1 1.000 Lehr- und Unterrichtsmitteln Ausstattung des FUR Lehrund Unterrichtsmitteln Werken 1 4.000 Summe Lehr- und Unterrichtsmittelbedarf 12.000 Deutsch Schulbücher 84 25 2.100 Nachschlagewerke (Duden Klassensatz) Deutsch 28 20 560 Mathematik Schulbücher 84 25 2100 Mathematik Arbeitshefte 84 10 840 NaturwisNachschlagewerke (Formelsenschaften sammlung) 84 15 1260 Biologie Schulbücher 84 25 2.100 Biologie Arbeitshefte 84 10 840 Englisch Schulbücher 84 25 2.100 Englisch Arbeitshefte 84 10 840 Englisch Grammatik 84 10 840 Nachschlagewerke (WörterEnglisch buch Klassensatz) 28 20 560 Kunst Schulbücher (Klassensatz) 28 25 700 Musik Schulbücher (Klassensatz) 28 25 700 Technik und Schulbücher 84 25 2.100 Computer Religion Schulbücher (Klassensatz) 28 25 700 Ethik Schulbücher (Klassensatz) 28 25 700 Geschichte Schulbücher 84 25 2.100 Unterrichtsfach Geschichte Geographie Geographie Geographie Geschichtsatlas (Klassensatz) Schulbücher Arbeitshefte Nachschlagewerke (Atlas Klassensatz) Summe Lernmittel-/Schulbücherbedarf 28 84 84 20 25 10 560 2.100 840 28 25 700 25.340 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1