Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1054498.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
29.02.16, 12:00
Aktualisiert
20.05.16, 07:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02432
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
22.06.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Einrichtung einer Oberschule am Standort Ratzelstraße 26 - entsprechend § 24
Sächsisches Schulgesetz und überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen
gemäß § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2016
Beschlussvorschlag:
1. Mit Schuljahresbeginn 2018/19 wird in der Stadt Leipzig eine drei- bis vierzügige Oberschule am
Schulstandort Ratzelstraße 26, 04207 Leipzig eingerichtet. Die Schule trägt den Arbeitstitel „Schule
Ratzelstraße“
2. Die Oberschule wird schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5, ab dem Schuljahr
2016/17 aufgebaut.
3. Bis zur baulichen Fertigstellung des Schulhauses in der Ratzelstraße (voraussichtlich Ende 2017/
Beginn 2018) werden die Schulklassen im Schulgebäude in der Uhlandstraße 28 in 04177 Leipzig
unterrichtet.
4. Die Schulklassen werden bis zur Eigenständigkeit der Oberschule als Außenstelle der Schule am
Adler – Oberschule der Stadt Leipzig – geführt.
5. Der Beschlusspunkt Nr. 4 im Stadtratsbeschluss RBIV-1515/09 vom 25.02.2009 zum Umzug der
84. Schule in das sanierte Schulgebäude in der Ratzelstraße 26 wird aufgehoben.
6. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für
Kultus.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
bis
wo veranschlagt
2016
2016
2016
2017
39.340 1.100.21.5.1.01.98
Auftrag 105151180002
7.385 1.100.21.5.1.01.06
2016
2016
44.000 7.000691.700
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
Höhe in EUR
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
2017
30.594
2017
2017
17.724
2018
2018
18.462
2019
2019
30.279
von
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
1.100.21.5.1.01.98
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
1.100.21.5.1.01.06
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung: Pkt. 4.2, Anlage 2
Beteiligung Personalrat
nein
x
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
nein
ja,
1
Grundlagen
Die Stadt Leipzig hat in ihrem Wirken und Handeln bei der Gestaltung des Schulnetzplanes alle gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere die darin enthaltenen und daraus
abgeleiteten Bestimmungen zum „öffentlichen Bedürfnis“, für Schulen zu beachten.
Grundsätzlich besteht gemäß § 21 Abs. 2 SächsSchulgesetz für den Schulträger ein öffentliches Bedürfnis zur Einrichtung von Schulen, wenn bei Würdigung des Einzelfalles
u.a. die prognostizierte Schülerzahl, die Dichte der Besiedlung, die Verkehrslage bzw.
-anbindung als Kriterien erfüllt werden. Die Schulpflicht bedingt bei entsprechender
Schülerzahl auch die Verpflichtung des Staates, schulische Einrichtungen in zumutbarer Entfernung vom Wohnort und in angemessenem Zustand bereitzuhalten. Denn mit
der Schulpflicht des Schülers korrespondiert die Beschulung durch den Staat. Die dafür
notwendigen Regelungen ergeben sich aus:
1. Schulgesetz des Freistaates Sachsen (SächsSchulG) und den Schulordnungen
für die einzelnen Schularten,
2. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsorganisation (jährlich),
3. Schulintegrationsverordnung,
4. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO).
Auf der Grundlage des § 28 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 SchulG obliegt es dem Stadtrat, einen Beschluss über die Schulnetzplanung sowie dessen Umsetzung herbeizuführen. Die Beschlussfassung des
Schulträgers bedarf gem. § 24 Abs. 1 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 1 SchulG der Zustimmung
des SMK als oberste Schulaufsichtsbehörde.
2
Begründung zur Einrichtung
Im Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2012 – wurde
verdeutlicht, dass erstmals seit 1990 wieder steigende Schülerzahlen zu verzeichnen
sind. Damit hat die Stadt Leipzig erforderliche Maßnahmen zur bedarfsgerechten
Entwicklung der Schulinfrastruktur umzusetzen. Das vorhandene Schulnetz ist am
Bedarf auszurichten und die Stadt Leipzig als Schulträger muss vorhandene Kapazitäten erweitern.
In den letzten Jahren hat in den Ortsteilen Plagwitz und Schleußig eine äußerst rasante
Entwicklung stattgefunden. Das trägt sich nunmehr auch im Ortsteil Kleinzschocher
fort. Durch Zwischenbebauungen und Sanierung alter Wohnbestände sowie einer gesamten Aufwertung der Gebiete sind lukrative und ansprechende Wohngebiete entstanden, die sehr stark von Eltern mit Kindern angenommen werden.
Auf Grundlage der Bevölkerungsprognose 2009 erfolgte 2012 eine Überarbeitung der
Fortschreibung der Schulnetzplanung. Aus der genannten Prognose heraus wird für
das relevante Gebiet seit 2010 ein erheblich stärkerer Anstieg der Schülerzahlen
ausgewiesen, als vormals angenommen.
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Basierend auf der aktuellen Fortschreibung der Schulnetzplanung kann das Vorhaben,
die 84. Schule (Oberschule) in das Schulgebäude Ratzelstraße 26 umziehen zu lassen,
nicht umgesetzt werden. Das Schulgebäude in der Ratzelstraße 26 wird als zusätzliche
Oberschule benötigt, damit der steigende Kapazitätsbedarf für das Oberschulnetz
gesichert werden kann. Mit der Reaktivierung und Sanierung des Schulgebäudes in der
Ratzelstraße 26 kann das Schulnetz der Oberschulen um weitere drei bis vier Züge
erweitert werden.
In der Folge verbleibt die 84. Schule langfristig an ihrem bisherigen Standort in der
Grünauer Allee. Der Beschlusspunkt Vier im Stadtratsbeschluss RBIV-1515/98 vom
25.02.2009 muss aufgehoben werden.
Trotz Reaktivierung der Schulstandorte am Weißeplatz und ehemaligen 57. Schule ist
eine Verschärfung der Situation in den Oberschulen erkennbar. Dies begründet sich im
Wesentlichen in zwei Problemschwerpunkten. Zum einen stehen die notwendigen
Kapazitäten nicht zum erforderlichen Zeitpunkt zur Verfügung und zum anderen steigen
die Schülerzahlen, auch mit Blick auf die Migration, weiter und stärker an. Dies führt
dazu, dass bereits ab dem Schuljahr 2016/17 die Aufnahmekapazität in den
Oberschulen erschöpft ist. Damit müssen, schon beginnend mit dem Schuljahr
2016/17, schnellstmöglich neue Kapazitäten bereitgestellt werden, um der Nachfrage
an Schulplätzen gerecht zu werden.
Bedarfsentwicklung in der Stadt Leipzig (Oberschulen)
Auszug SNP 2012
Die Notwendigkeit der Fertigstellung des Schulhauses in der Ratzelstraße 26, war im
Schulnetzplan 2012 für das Schuljahr 2015/16 avisiert. Aktuell ist der Fertigstellungstermin voraussichtlich Dezember 2017.
In dieser Situation ist die Einrichtung eines Interims für die ersten Klassen dieser Schule zwingend erforderlich. Dafür bietet sich die Nutzung des Schulhauses in der Uhlandstraße 28 an. Dieses Haus wird aktuell noch von der Käthe-Kollwitz-Schule und dem
Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe (SEB) genutzt. Die Schule wird zum Schuljahresende 2015/16 in das neue Schulhaus in die Karl-Vogel-Straße 17/19 umziehen.
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Der SEB hat das Areal Friedrich-Dittes-Straße übernommen und baut aktuell ein Gebäude für die Kinder des Betreuungsangebotes der Käthe-Kollwitz-Schule.
In den frei werdenden Räumen in der Uhlandstraße 28 können somit die ersten Klassen der neuen Oberschule Ratzelstraße gebildet werden.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Auf die in der Ratssitzung am 25.02.2015 beschlossenen Vorlage DS-00553/14
ausgewiesenen Kosten für die Reaktivierung des Schulstandortes Ratzelstraße 26 wird
verwiesen. Hier sind jedoch nicht die Kosten für das Vor-Interim enthalten, welche mit
dieser Vorlage ausgewiesen werden.
Im Zuge der Eröffnung eines Vor-Interims wird die Komplettausstattung von Allgemeinen Unterrichtsräumen, Fachunterrichtsräumen incl. der erforderlichen Lehr- und Unterrichtsmittel sowie die Ausstattung des Speiseraums zum Schuljahresbeginn 2016/2017
zur Inbetriebnahme benötigt.
Nach dem Auszug der Sprachheilschule Käthe-Kollwitz-Schule, kann die vorhandene
Klassenraumausstattung weiter genutzt werden. Damit die Durchführung des Unterrichts vollumfänglich ab Schuljahresbeginn gewährleistet bzw. abgesichert ist, werden
zusätzlich finanziellen Mittel im Ergebnis- und Finanzhaushalt benötigt. Die Ausstattung
mit Lehr- und Unterichtsmittels zum Schuljahresbeginn 2016/17 ist der Anlage 4 zu entnehmen.
Die Deckung der erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen für die Ausstattung in
Höhe von 39.340 € erfolgt aus den Ausstattungsmitteln der Kita Dösener Weg (Inbetriebnahme der Kita nicht vor 2018)- Innenauftrag "Kita Dösner Weg (Bayr. Bhf)"
(105151180002), SK "Erwerb beweg. AV" (42531000), Budgeteinheit 51_365_2ZW.
Die Deckung der erforderlichen überplanmäßigen Auszahlungen für die Ausstattung in
Höhe von 44.000€ soll aus dem PSP-Element "Sanierung Ratzelstraße"
(7.000691.700) erfolgen.
Die weiteren Haushaltsmittel zur Aufstockung der Schule OS Ratzelstraße mit Lern-,
Lehr- und Unterrichtsmittel werden in der Haushaltsplanung 2017/2018 betrachtet und
einkalkuliert.
Im Zeitraum 2016 bis 2018 sind Mittel in Höhe von 500 T€ für eine allgemeine Instandsetzung des Schulhauses Uhlandstraße 28 vorgesehen. Diese werden für die Erneuerung und teilweise Wiederherstellung der Räume nach Auszug der Käthe-KollwitzSchule und des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe verwendet. Eine direkte
Auswirkung auf die vom Interim genutzten Räume besteht nicht.
4.
Modalitäten zur Einrichtung
4.1 Ablauf
Entsprechend § 21 Abs. 3 Sächs. SchulG wird der Schulträger der Schulaufsichtsbehörde folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
1. Mit Schuljahresbeginn 2018/19 wird in der Stadt Leipzig eine drei- bis vierzügige Oberschule am Schulstandort Ratzelstraße 26 in 04207 Leipzig eingerichtet.
2. Die Oberschule wird Schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5 ab
dem Schuljahr 2016/17, aufgebaut.
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3. Bis zur baulichen Fertigstellung des Schulhauses in der Ratzelstraße (voraussichtlich Dezember 2017) werden die Schulklassen im Schulgebäude Uhlandstraße 28 in 04177 Leipzig unterrichtet.
4. Die Klassen werden bis zur Eigenständigkeit der neuen Oberschule als Außenstelle der Schule am Adler – Oberschule der Stadt Leipzig – geführt.
5. Der Beschlusspunkt Vier im Stadtratsbeschluss RBIV-1515/98 vom 25.02.2009
wird aufgehoben.
4.2 Auswirkungen auf den Stellenplan
Standort Interim
Mit Schuljahresbeginn 2016/17 erhält die Schule Ratzelstraße am Standort Uhlandstraße eine 0,5 VzÄ-Stelle für eine/n Schulsachbearbeiter/-in. Mit steigender
Schülerzahl muss dann Schuljahresweise nach dem jeweils aktuell gültigen Stellenbemessungsmodell eine Erhöhung der VzÄ-Anteile erfolgen (Anlage 2).
Aus derzeitiger Sicht entstehen für das Interim Uhlandstraße 28 keine zusätzlichen Bewirtschaftungs- und Personalkosten, da für den Standort Ratzelstr. 26 finanzielle Mittel lt. Vorlage/Baubeschluss DS-00553/14 eingeplant sind, die auf
Grund des Bauverzuges dort nicht benötigt werden und damit für das Interim zur
Verfügung stehen.
Die aktuelle Ausstattung im Schulgebäude Uhlandstraße 28 steht nach Auszug
der Käthe-Kollwitz-Schule für die Interim-Klassen weiter zur Verfügung. Der Umzug der Käthe-Kollwitz-Schule wird planmäßig im Sommer 2016 erfolgen.
Standort Ratzelstraße
Auf die in der Ratssitzung am 25.02.2015 beschlossenen Vorlage DS-00553/14
ausgewiesenen Kosten für die Reaktivierung des Schulstandortes Ratzelstraße
26 wird verwiesen.
5
Alternativlösung
Da der Schwerpunkt der notwendigen Versorgung in Plagwitz, Schleußig, Kleinzschocher und auch Grünau liegt, muss eine zusätzliche Oberschule im Gebiet entstehen.
Vorrangig sind hierfür bestehende Gebäude zu nutzen, bevor ein Schulneubau mit notwendiger Flächensicherung und Kauf erfolgt. Es wird ein früherer Schulstandort reaktiviert. Die Oberschule und die Zweifeldsporthalle werden langfristig benötigt. Kapazitätserweiterungen an vorhandenen Schulstandorten sind nicht möglich. Aus diesen Gründen gibt es keine Alternativlösungen.
6
Folgen bei Ablehnung
Das Kapazitätsdefizit bleibt bestehen. Die Stadt Leipzig kann der ihr übertragenen
Pflichtaufgabe zur Bereitstellung ausreichender Schulkapazitäten nicht nachkommen.
Die geplante Erweiterung der Zahl barrierefreier Schulen kann nicht umgesetzt werden.
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Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
- Lageplan Interim Uhlandstraße 28 (Auszug)
- Aufstellung Personalbedarfe/-kosten Sekretärin
- Lageplan Schulstandort Ratzelstraße 26
- Ausstattungsbedarf Unterrichtsmittel
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Anlage 2
HH-Jahr
Klassenstufen
Klassen
Schüler max.
Bemessung
Personalkosten
2016
5
3
84
0,5
7.385,00 €
2017
5 und 6
6
168
0,5
17.724,00 €
2018
5 bis 7
9
252
0,5 / 0,75
18.462,00 €
2019
5 bis 8
13
364
0,75 / 1,0
30.279,00 €
Anlage 4
Einzelpreis Gesamtpreis
Ausstattungsbeschreibung Anzahl in € brutto in € brutto
Ausstattung mit Lehr- und UnDeutsch
1
500
terrichtsmitteln
Ausstattung mit Lehr- und Unterrichtsmitteln
Mathematik
1
500
Ausstattung des FUR LehrBiologie
1
2.000
und Unterrichtsmitteln
Ausstattung des FUR mit
Lehr- und Unterrichtsmitteln
Englisch
1
500
Ausstattung des FUR mit
Kunst
1
500
Lehr- und Unterrichtsmitteln
Ausstattung des FUR mit
Lehr- und Unterrichtsmitteln
(Instrumente)
Musik
1
2.000
Ausstattung des FUR mit
Lehr- und Unterrichtsmitteln
Geschichte
1
1.000
Ausstattung des FUR mit
Geographie
1
1.000
Lehr- und Unterrichtsmitteln
Ausstattung des FUR Lehrund Unterrichtsmitteln
Werken
1
4.000
Summe Lehr- und Unterrichtsmittelbedarf
12.000
Deutsch
Schulbücher
84
25
2.100
Nachschlagewerke (Duden
Klassensatz)
Deutsch
28
20
560
Mathematik
Schulbücher
84
25
2100
Mathematik
Arbeitshefte
84
10
840
NaturwisNachschlagewerke (Formelsenschaften
sammlung)
84
15
1260
Biologie
Schulbücher
84
25
2.100
Biologie
Arbeitshefte
84
10
840
Englisch
Schulbücher
84
25
2.100
Englisch
Arbeitshefte
84
10
840
Englisch
Grammatik
84
10
840
Nachschlagewerke (WörterEnglisch
buch Klassensatz)
28
20
560
Kunst
Schulbücher (Klassensatz)
28
25
700
Musik
Schulbücher (Klassensatz)
28
25
700
Technik und
Schulbücher
84
25
2.100
Computer
Religion
Schulbücher (Klassensatz)
28
25
700
Ethik
Schulbücher (Klassensatz)
28
25
700
Geschichte
Schulbücher
84
25
2.100
Unterrichtsfach
Geschichte
Geographie
Geographie
Geographie
Geschichtsatlas (Klassensatz)
Schulbücher
Arbeitshefte
Nachschlagewerke (Atlas
Klassensatz)
Summe Lernmittel-/Schulbücherbedarf
28
84
84
20
25
10
560
2.100
840
28
25
700
25.340
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1