Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1052372.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
08.02.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-02277-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Bestätigung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Vorberatung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
21.03.2016
Bestätigung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Pfützen- und Schlammwege in Grün- und Erholungsanlagen beseitigen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
x Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
In den 925 öffentlichen Grün- und Parkanlagen sind Wege abhängig von der Funktion,
Frequentierung und den Gestaltungsabsichten in unterschiedlichen Materialien ausgeführt. Gerade
im Frühjahr zeigt sich bei Wegen in wassergebundener Bauweise der vom Petent beschriebene
Zustand. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer wird die schrittweise Erneuerung und Sanierung des
Wegenetzes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchführen.
Sachverhalt:
Die 925 öffentlichen Grün- und Parkanlagen nehmen im Leipziger Stadtgebiet eine Fläche von 886
Hektar ein und sind durch ein dichtes Wegenetz durchzogen. Die Wegeflächen nehmen davon mit
82 Hektar knapp 10 % der gesamten Parkfläche ein. Von diesen sind wiederum 640.000 m² nicht mit
Asphalt oder Plattenbelag befestigt, sondern als parktypische Wege in so genannter
wassergebundener Bauweise hergestellt. Für diese Wege sind die Hinweise bedingt durch die
Jahreszeit für bestimmte Teilbereiche berechtigt.
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Im Zuge der Instandhaltung werden, dort wo Gefahrenstellen bestehen, diese mit vordringlicher
Priorität beseitigt und die Verkehrssicherheit der Parkwege wird so gewährleistet. Aufgrund der
begrenzten Ressourcen können allerdings darüber hinausgehende Maßnahmen in der Regel nicht
durchgeführt werden.
Allerdings hat die Stadt im Bereich der beiden großen Innenstadtparks Clara-Zetkin-Park und
Johannapark ein Entwicklungskonzept auch für die Wege erarbeitet, um das überwiegend
sanierungsbedürftige Wegenetz zunächst schrittweise zu erneuern. Hierfür wurden im Jahr 2015
bereits Mittel in Höhe von rund 100 T€ zum Ersatzneubau von rund 1.720 m² Wegefläche
eingesetzt.
Auch für die übrigen benannten Wege, z. B. Lene-Vogt-Park oder Friedenspark, ist die
Sanierungsnotwendigkeit bekannt. Diese soll sukzessive im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Mittel abgearbeitet werden.
Beim Ersatzneubau, das bedeutet der grundhaften und vollständigen Wiederherstellung der Wege,
werden selbstverständlich die entsprechenden fachlichen Regelwerke berücksichtigt.
Die in der Petition beschriebenen tiefer liegenden Wege befinden sich überwiegend in den
historischen und denkmalgeschützten Parkanlagen, was auf rund die Hälfte der Leipziger Grün- und
Parkanlagen zutrifft. Hier stellen tiefer liegende Wege ein wesentliches Gestaltungselement dar, um
den Wiesen- oder Rasenraum optisch nicht zu durchschneiden. Diese Bauart wird in den
denkmalgeschützten Anlagen dann noch fortgeführt, wenn dies aus denkmalrechtlicher Sicht
erforderlich ist und das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen dies fordert.
In den nicht denkmalgeschützten Anlagen wird beim Wegeneubau darauf geachtet, dass die
Einfassung bündig mit der Wegeoberfläche und den angrenzenden Vegetationsflächen abschließt
sowie ein moderates Gefälle zum Abfließen des Wassers hergestellt wird. Das Gefälle in Längs- und
Querrichtung muss neben den technischen Vorgaben zur Wasserabführung auch den Vorschriften
für barrierefreies Bauen genügen, weshalb das Quergefälle nicht über 2,5 % betragen darf.
Insgesamt kann allerdings eine in der Petition vorgeschlagene, kostengünstige Erhaltung bei
wassergebundenen Wegen nicht erfolgen, da ein regelmäßiges Abstreuen, Ausgleichen und
Anwalzen der Wege erforderlich ist, um diese dauerhaft erhalten zu können.
Hinweis:
Der Petent möchte keine Antwort und hat keine vollständige Adresse hinterlassen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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