Daten
Kommune
Leipzig
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1059551.pdf
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771 kB
Erstellt
06.04.16, 12:00
Aktualisiert
20.04.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-02561
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
20.04.2016
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten
in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 15.04.2016
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von
Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 15.04.2016
1.
Einführung
Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, ist in den letzten
Jahren sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2014 waren es mit 1.243 Personen viermal so
viele wie noch 2011 (285 Personen). 2015 wurden 4.230 asylsuchende Personen durch
die Stadt Leipzig aufgenommen. Der Freistaat Sachsen geht bisher davon aus, dass auch
im Jahr 2016 eine ähnlich hohe Anzahl von Asylbewerbern in Sachsen aufzunehmen ist.
Alle in Leipzig verfügbaren kommunalen Platzkapazitäten für die Unterbringung von
Asylsuchenden und Geduldeten in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen sind
derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen noch nicht aus, um die für das
Jahr 2016 zu erwartende Zahl von Personen aufnehmen zu können. Weitere Unterkünfte
müssen deshalb für eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache,
dass bei vier der bestehenden Unterkünften mit insgesamt 986 Plätzen in diesem bzw. im
nächsten Jahr die Nutzung endet und einige Notunterkünfte mittelfristig durch geeignetere
Objekte ersetzt werden sollen. Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, allen nach
Leipzig kommenden Geflüchteten eine Unterkunft zu geben.
2.
Statistische Daten
2.1
Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig?
Im März 2016 lebten 5.125 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Im April wurden bis zum 15.04.2016 weitere 61 Personen in
Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig aufgenommen. Darüber hinaus gab es im
Februar 3.412 Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II1 erhalten. Davon
sind 2.574 erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 15 und 65 Jahren. Weitere
Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte erhalten.
Zum 31.03.16 wurden 381 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für
Jugend, Familie und Bildung betreut.
Weitere 1.275 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen
in Leipzig (Stand 14.04.2016, Anlage 1).
1
Flüchtlingen und Asylsuchende aus den wichtigsten Herkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia,
Syrien)
Seite 1 von 14
2.2
Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen?
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
Im Jahr 2016 wurden der Stadt Leipzig bis Ende der 15. Kalenderwoche 799 Asylsuchende neu zugewiesen.
4500
4.230
4000
3500
3000
2500
2000
1500
1.243
1000
500
799
658
86
41
66
50
2005
2006
2007
2008
402
190
261
285
2009
2010
2011
0
2012
2013
2014
2015
KW 15
2016
Jahr
Quelle: Sozialamt, Stand 15.04.2016
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
Im März 2016 wurden insgesamt 242 Personen in Gemeinschaftsunterkünfte des
Sozialamtes aufgenommen.
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
Jan
Feb
März
Apr
Mai
Juni
Juli
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Monat
2015
2016
Quelle: Sozialamt, Stand 31.03.2016
Darüber hinaus wurden seit Jahresbeginn 2016 insgesamt 115 unbegleitete minderjährige
Ausländer neu in Obhut aufgenommen.
Seite 2 von 14
2.3
Woher kommen die Geflüchteten?
Die Asylsuchenden, die in diesem Jahr nach Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 21
verschiedenen Ländern. Die folgende Abbildung zeigt die zehn häufigsten Herkunftsländer.
Syrien
Herkunftsländer
(die zehn häufigsten)
Afghanistan
Irak
sonst.Asiat.
Libyen
Iran
Libanon
Pakistan
Tunesien
Indien
Marokko
0
50
100
150
200
250
Anzahl der im Jahr 2016 neuzugewiesenen Flüchtlinge
Quelle: Sozialamt, Stand 31.03.2016
Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten
minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 15 Ländern. 90 %, insgesamt 342
Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan.
Syrien
Afghanistan
Irak
Herkunfsländer
Iran
Bangladesh
Indien
Albanien
Libyen
Gambia
Pakistan
Vietnam
Tunesien
Libanon
Rumänien
0
20
40
60
80
100
120
140
160
Anzahl der zum Stichtag 31.03.2016 in Obhut befindlichen
unbegleiteten minderjährigen Ausländer
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Seite 3 von 14
180
200
2.4
Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen?
Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten
minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten
„Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die
Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für
Sachsen lag 2015 bei 5,1 %. Sie gilt bis zur Neuberechnung auch für die Verteilung 2016.
In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem
jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres.
Die Quote für Leipzig liegt 2016 bei 13,52 %.
Die Landesdirektion Sachsen hat am 21.03.2016 eine Fortschreibung der landesinternen
Zuweisung bis zur Kalenderwoche 17 vorgelegt. Der Freistaat Sachsen rechnet damit,
dass 2016 insgesamt 51.000 Personen aufzunehmen sind. Für die Stadt Leipzig beträgt
der Anteil 6.895 Personen. Von Februar bis Ende April sollen durch die Stadt Leipzig
planmäßig 98 Personen pro Woche aufgenommen werden, mit einer Ausnahme in der
15. Kalenderwoche, in der 49 Personen zugewiesen werden sollen. Nach dieser Planung
hätte die Stadt Leipzig bis Ende März 786 Personen aufnehmen müssen. Tatsächlich
aufgenommen wurden 738 Personen.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung geht die Stadt Leipzig davon aus, dass bis zum
Jahresende tatsächlich 4.000 Personen aufzunehmen sind. Um bei kurzfristigen
Änderungen der Zuweisungsplanung flexibel reagieren zu können, sollen darüber hinaus
für die Unterbringung weiterer 2.500 Personen entsprechende Vorkehrungen getroffen
werden.
Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik beträgt
58.989. Zusätzlich befinden sich 8.633 junge Volljährige in der Zuständigkeit der
Jugendhilfe. Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen beträgt 3.438
Minderjährige. Davon wurden bislang 2.334 Minderjährige, d. h. 67,5 % aufgenommen.
1.118 unbegleitete minderjährige Ausländer muss Sachsen noch aufnehmen.
Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 13,5 % aller in Sachsen bereits
aufgenommen 2.334 Minderjährigen ein Soll von 314 aufzunehmenden unbegleiteten
minderjährigen Ausländern. Leipzig hat mit 381 aktuell betreuten Minderjährigen seine
Aufnahmequote derzeit deutlich erfüllt. Deshalb meldet das Amt für Jugend, Familie und
Bildung angekommene und weiter ankommende unbegleitete minderjährige Ausländer zur
Verteilung auf die Landkreise in Sachsen an, die bislang noch nicht ihre Quote erfüllt
haben.
Seite 4 von 14
3.
Wohnen mit sozialer Betreuung
3.1
Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten?
Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt:
•
•
•
•
•
•
fünfzehn Objekte mit über 60 Plätzen,
vierzehn Objekte mit bis zu 60 Plätzen,
Plätze in Pensionen,
Plätze im Übergangswohnheim und im Übernachtungshaus für Wohnungslose,
915 Plätze in Gewährleistungswohnungen,
Wohnungen mit eigenem Mietvertrag.
Die Standorte sind über die Stadt verteilt.
Von den Personen, die im Februar 2016 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (5.125), lebten im März 67 % in einer Gemeinschaftsunterkunft
einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim sowie dem Übernachtungshaus für Wohnungslose. 33 % lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 52 % einen eigenen Mietvertrag und 48 % lebten in einer
Gewährleistungswohnung.
In Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in
Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo
fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen
ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen
Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung
gemeint.
3500
3000
Plätze
2500
2000
1500
1000
500
0
Wohnhäuser
(> 60 Plätze)
Wohnhäuser
(< 60 Plätze)
Pensionen
Übergangsw ohn- Gew ährleistungs
heim,
-w ohnungen
Übernachtungshaus
Wohnformen
Quelle: Sozialamt, Stand 31.03.2016
Seite 5 von 14
Wohnung mit
eigenem
Mietvertrag
3.2
Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften
Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene
Wohnung ziehen können. 86 % aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnen, halten sich dort maximal bis zu 12 Monate auf. Lediglich 14 % der
Bewohner leben bereits länger als 12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft.
Aufenthaltsdauer von Personen in Gemeinschaftsunterkünften
über 12 Monate
14%
9 bis 12 Monate
10%
6 bis 9 Monate
13%
bis 6 Monate
63%
Quelle: Sozialamt, Stichtag 31.10.2015
3.3
Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung nutzt verschiedene Möglichkeiten für die
Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Mit Stand
vom 31.03.2016 wurden 100 unbegleitete minderjährige Ausländer in Inobhutnahme- und
Interimseinrichtungen gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 150 unbegleitete
minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB VIII und vier
Minderjährige leben einer Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 127
unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z. B. aus dem Familienkreis
oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften.
Seite 6 von 14
31.03.2016
29.02.2016
31.01.2016
Stichtag
31.12.2015
30.11.2015
31.10.2015
30.09.2015
31.08.2015
31.07.2015
30.06.2015
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Vormundschaft ohne Hilfe zur Erziehung
Gastfamilien nach § 33 SGB VIII
Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen
stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII
Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.03.2016
3.4
Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer
Gründe für Beendigung der Hilfen
nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII
In 214 Fällen wurde vom 01.01.2016 bis 31.03.2016 eine Hilfe nach § 42, 42a und § 34
SGB VIII beendet. Der häufigste Grund war die Volljährigkeit des betreuten Jugendlichen.
In 37 Fällen wurden unbegleitete minderjährige Ausländer an andere Jugendämter
umverteilt.
37
Zuw eisung an anderes Jugendamt (§ 42a SGB VIII)
100
Übergabe an zuständiges Jugendamt
0
7
21
Weiterreise
130
5
Beendigung gemäß Hilfeplan, durch Träger u.a. Gründe
10
58
Ende Inobhutnahme durch Wechsel in Hilfe zur Erziehung
126
23
28
Familienzusammenführung
Volljährigkeit
63
25
0
20
40
60
80
100
120
140
Anzahl Fälle unbegleitete minderjährige Ausländer
01.01.2015 bis zum 31.12.2015
01.01.2016 bis zum 31.03.2016
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Seite 7 von 14
Bis November 2015 lag die monatliche Zahl der Neufälle von unbegleiteten
minderjährigen Ausländern deutlich über der Zahl der Fälle, die beendet oder an andere
Jugendämter abgegeben wurden. Seit Dezember 2015 hat sich das Verhältnis durch die
übererfüllte Aufnahmequote verkehrt. Im März betrug der Anteil der beendeten und
abgegeben Fälle 56 %.
Anzahl unbegleiteter
minderjähriger Ausländer
250
Neufälle Inobhutnahme
nach §§ 42 und 42a
SGB VIII
200
Neufälle Hilfe zur
Erziehung nach § 34
SGB VIII aus
Inobhutnahmen
150
100
Beendigung von Hilfen
nach §§ 42, 42a und
34 SGB VIII
50
Abgabe an andere
Jugendämter
0
07/2015 08/2015 09/2015 10/2015 11/2015 12/2015 01/2016 02/2016 03/2016
Monat
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.03.2016
4.
Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen
4.1
Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete
Zum 15.04.2016 standen 4.327 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich
Pensionen zur Verfügung.
Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung
und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Geflüchtete:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Campanet GmbH
Caritasverband Leipzig e. V.
Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e. V.
Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V.
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen
European Homecare GmbH
HUMAN-Care GmbH
Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH
Pandechaion Herberge e. V.
Saxonia - Catering GmbH & Co. KG in Bietergemeinschaft mit Convivendum
gGmbH
SZL Suchtzentrum gGmbH
Seite 8 von 14
Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt:
•
•
•
•
Caritasverband Leipzig e.V.
Flüchtlingsrat Leipzig e.V.
Internationale Frauen Leipzig e.V.
RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V.
Standort
Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen
Puschstraße 8, Halle 17
Schomburgkstraße 2
Straße des 18. Oktober 40
Torgauer Straße 290
Liliensteinstraße 15a
Riesaer Straße 100
Zschortauer Straße 44
Riebeckstraße 63
Bernhard-Göring-Straße 107
Dösener Weg 27
Zweenfurther Str. 21
Straße des 18. Oktober 46a, Pavilion 10.13 und 10.14
Ludwig-Hupfeld-Str. 18 – 20
Georg-Schumann-Straße 272
Parkallee 10
Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze
Markranstädter Straße 16
Sommerfelder Straße 36
Wilhelminenstraße 38
Stöckelstraße 62
Gustav-Mahler-Straße 21
Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10
Naumburger Straße 39
Wiebelstraße 9
Georg-Schumann-Straße 121
Hildegardstraße 46
Georg-Schwarz-Straße 31
Pittlerstraße 5 und 7
Rosenowstraße 26 (ohne Bauabschnitt II)
Eythstraße 17
Übergangswohnheim, Übernachtungshaus
Rückmarsdorfer Straße 5 und 7
Wiederitzscher Landstraße 8
Plätze in Pensionen
Summe
4.2
Kapazität
3.268
500
400
400
396
220
220
200
194
186
150
102
95
70
70
65
658
60
60
60
60
55
54
50
45
40
40
40
36
30
28
54
37
17
347
4.327
Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer
4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Fünf Einrichtungen mit insgesamt 150 Plätzen stehen derzeit für die Inobhutnahme von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung.
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Standort
Träger
Kapazität
Interim „Prinz-Eugen-Straße“
Amt für Jugend, Familie und Bildung
48
Interim „Andromedaweg“
Amt für Jugend, Familie und Bildung
48
Interim „Leonhard-Frank-Straße“
Amt für Jugend, Familie und Bildung
36
Kinder- und Jugendnotdienst
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
16
IB Mädchenzuflucht
Internationaler Bund e.V.
2
Summe
150
4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
150 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 19 Trägern
stehen derzeit zur Verfügung. Davon sind 92 Plätze in Wohngruppen ausschließlich für
unbegleitete minderjährige Ausländer. Drei Plätze werden außerhalb des Stadtgebietes
Leipzig genutzt.
Träger
aktuelle
Belegung
Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH
36
Institut Lothar Kannenberg
20
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
18
Lucky Punch Haus Sehlis
15
Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G.
12
KMV Sachsen GmbH
11
hope shelter
8
Outlaw gGmbH
6
Diakonisches Werk Innere Mission
5
Plan L e.V.
3
Jugendhaus
2
Menschenskinder gGmbH
2
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
2
Trägerwerk Soziale Dienste
2
INFA
2
Blaue Brücke
1
FAIRbund e.V.
1
Kinderheim Machern
1
außerhalb von Leipzig
3
Summe
150
5.
Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant?
5.1
Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Für 2016 werden derzeit 3.765 neue Plätze geplant. Für 2017 sind derzeit 1.959 neue
Plätze geplant.
Seite 10 von 14
Inbetriebnahme
Summe 2016
05/2016
05/2016
05/2016
05/2016
05/2016
06/2016
06/2016
06/2016
06/2016
07/2016
07/2016
08/2016
08/2016
08/2016
09/2016
09/2016
10/2016
10/2016
12/2016
12/2016
12/2016
Summe 2017
01/2017
01/2017
01/2017
01/2017
01/2017
01/2017
04/2017
04/2017
09/2017
2017
Summe Gesamt
Objekt
Eigentümer
Straße
Wohnhaus
Containeranlage
Container
Interim Schulgebäude
Wohnhaus
Verwaltungsgebäude
Verwaltungsgebäude
ehemaliges Wohnheim
Wohnhaus
Containerdorf
Container
Containerdorf
Verwaltungsgebäude
ehemaliges Kitagebäude
Interim Schulgebäude
ehemaliges Kitagebäude
ehemaliges Autohaus
Altenpflegeheim
Module
Container
Altenpflegeheim
privat
LESG
LESG
kommunal
privat
privat
privat
SEB
privat
LESG
kommunal
LESG
privat
kommunal
kommunal
kommunal
privat
SAH
privat
LWB
SAH
Blücherstraße 47/47a
Torgauer Straße 290
Helenenstraße 26a
Hainbuchenstraße 13
Bernhardstraße 21
Rosenowstraße 26 (Bauabschnitt II)
Eutritzscher Straße 17 – 19
Bornaische Straße 215
Neustädter Straße 36
An den Tierkliniken 48
Barnet-Licht-Platz
Braunstraße 28
Händelstraße 14 – 16
Liliensteinstraße 1 und 1a
Karl-Heine-Straße 22b
Deiwitzweg 1
Lindenthaler Straße 63 – 65
Waldstraße 74 - 80 (Phase I)
Diezmannstraße 12
“Prager Dreieck” (Prager-, K.-Siegesmund- u. P.-Rosenthal-Str.)
Waldstraße 74 - 80 (Phase II)
Messehalle
Containeranlage
ehemalige Schule
Verwaltungsgebäude
ehemaliges Gästehaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Neubau
Verwaltungsgebäude
LEVG
kommunal
kommunal
kommunal
kommunal
kommunal
LWB
kommunal
LESG
St. Georg
Puschstraße 9, Halle 13
Torgauer Straße 290
Höltystraße 51
Stötteritzer Landstraße 31
Weißdornstraße 102
Muldentalstraße 91 – 93
Könneritzstraße 58
Auenseestraße 31 – 33
Arno-Nitzsche-Straße 35
Friesenstraße 8
Objekte, deren Nutzung 2016 oder 2017 beendet wird
07/2016
Ausstellungspavillon
LEVG
09/2016
Interim Schulgebäude
kommunal
12/2016
Messehalle
LEVG
03/2017
Interim Schulgebäude
kommunal
Kapazität
3.765
40
100
48
170
57
40
369
93
60
350
306
250
168
89
200
89
220
135
500
346
135
1.959
500
130
238
45
336
50
45
55
350
210
5.724
Puschstraße, Pavillon 10.13 und 10.14
Bernhard-Göring-Straße 107
Puschstraße, Halle 17
Dösner Weg 27
Die Nutzung des Gebäudes Brühl 34-50 wurde plangemäß in der 15. Kalenderwoche
beendet. Die Nutzung von Notunterkünften in Zelten wird so bald wie möglich beendet,
wenn ausreichend andere Kapazitäten zur Verfügung stehen.
5.2
Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer
5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Ein Objekt in der „Kröbelstraße“ soll ab Juni 2016 genutzt werden. Ein weiterer
Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und
durch Plätze in Gastfamilien erfolgen.
Seite 11 von 14
986
100
186
550
150
5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
Im Jahr 2016 werden derzeit 201 Plätze in Wohngruppen geplant, 2017 sollen weitere 45
hinzukommen.
5.2.3 Betreuung in Gastfamilien
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung arbeitet intensiv an der Gewinnung von Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Ausländer. An den vier bisherigen Informationsveranstaltungen des Amtes haben ca. 350 Interessierte teilgenommen, die fünfte
Veranstaltung findet am 10.05.2016 statt. Über 50 potentielle Gastfamilien haben sich
bisher gemeldet. Im Januar und Februar 2016 fanden die ersten Schulungen von je 25
Gasteltern statt. Vier Jugendliche leben bereits in einer Gastfamilie, weitere Vermittlungsprozesse laufen.
6.
Verteilung von Unterkünften in der Stadt
Mit einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete kann eine gleichmäßigere Verteilung in der Stadt erreicht werden. Der Stadtbezirk mit der höchsten Platzkapazität in Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Mitte, wobei Wohnangebote für
unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen und Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden.
Gebiet
Stadt Gesamt
Mitte
Nordost
Ost
Südost
Süd
Südwest
West
Alt-West
Nordwest
Nord
7.
Bevölkerung
absolut zum
31.12.2015
567.843
62.182
45.332
79.338
58.128
65.200
52.971
50.493
55.698
30.996
67.505
Anteil an Gesamtbevölkerung in %
Kapazität in
Betrieb
100,0
11,0
8,0
14,0
10,2
11,5
9,3
8,9
9,8
5,5
11,9
3.980
1.200
90
803
254
186
110
339
547
106
345
Kapazität in
Umsetzung
5.624
1.489
290
417
1.153
491
545
514
410
95
220
Anteil an
Gesamtkapazität Gesamtkapazität
in %
9.604
2.689
380
1.220
1.407
677
655
853
957
201
565
100
28,0
4,0
12,7
14,7
7,0
6,8
8,9
10,0
2,1
5,9
Gesundheitliche Erstuntersuchung
Seit dem 23.10.2015 untersucht das Gesundheitsamt Leipzig im Auftrag des Freistaates
Sachsen Flüchtlinge. Es sind vier Untersuchungsstrecken in Betrieb, die jeweils bis zu 50
Untersuchungen pro Strecke pro Tag vornehmen können, so dass täglich 200 Personen
untersucht werden können.
Das Gesundheitsamt Leipzig hat zum 04.04.2016 bislang 6.784 Personen untersucht.
Im Rahmen der Erstuntersuchung der Asylsuchenden werden Vorerkrankungen abgefragt,
es erfolgen eine körperliche Untersuchung auf Anzeichen von Infektionserkrankungen,
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eine Röntgenaufnahme der Lunge zum Ausschluss von Tuberkulose und eine
Blutentnahme zum Erkennen von Erkrankungen, denen durch Impfung vorgebeugt
werden kann. Außerdem werden anlassbezogene Untersuchungen wie beispielsweise
Stuhlproben bei Durchfall durchgeführt. Bei Verdacht auf eine offene Tuberkulose oder
eine andere übertragbare Infektionskrankheit wird der Patient isoliert und in die
Infektionsabteilung des Klinikums „St. Georg“ eingewiesen. Andere Befunde, die einer
weiteren Klärung bedürfen, werden entweder durch das Gesundheitsamt selbst oder
niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Kliniken oder die Flüchtlingsambulanz am Klinikum
„St. Georg“ weiter verfolgt.
Bei den bisher untersuchten 6.784 Asylsuchenden wurden bislang vier Erkrankungen mit
Hepatitis A, zwei Erkrankungen mit Hepatitis B und acht Tuberkuloseerkrankungen sowie
28 Grippefälle festgestellt.
Ergebnisse des Freistaates zu allen in Sachsen untersuchten Asylsuchenden zeigen, dass
die Asylsuchenden eine gute anzunehmende Immunität gegen Infektionskrankheiten
haben. 94,7 % der Untersuchten wiesen eine Immunität gegen Windpocken, 89,7 %
gegen Röteln, 88,5 % gegen Masern und 84,9 % gegen Mumps auf.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die untersuchten Asylsuchenden
teilweise häufiger geimpft sind als die Leipziger Bevölkerung, nur wenige behandlungsbedürftige Infektionserkrankungen festgestellt wurden, somit von den Asylsuchenden
keine erhöhten Infektionsgefahren ausgehen.
8.
Vorbereitungsklassen „Deutsch als Zweitsprache“
Derzeit lernen 682 Schülerinnen und Schüler in 34 DAZ-Klassen an 21 Grundschulen,
573 Schülerinnen und Schüler in 25 DAZ-Klassen an 19 Oberschulen und 394
Schülerinnen und Schüler in 18 DAZ-Klassen an sieben Berufsbildenden Schulen. Diese
Zahlen enthalten nicht die Schülerinnen und Schüler, die sich bereits in Phase 3
(Vollintegration in Regelklassen) befinden.
9.
Finanzielle Auswirkungen in 2015
9.1
Aufwendungen und Erstattungen im Sozialamt
Im Ergebnishaushalt des Sozialamtes entstanden im Jahr 2015 für Asylsuchende
folgende Aufwendungen:
Sozialamt
Bau- und Unterbringungskosten
Sach- und Geldleistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz einschl.
Bildungs- und Teilhabeleistungen
Soziale Betreuung
Sprachmittlerdienst und Deutsch-Kurse an der VHS
∑ Ergebnishaushalt
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Plan 2015
VRE 2015
12.506.800
23.311.408
16.871.250
14.454.249
2.270.900
1.601.946
120.000
107.460
31.768.950
39.475.063
Im Investitionshaushalt des Sozialamtes betrugen die Ausgaben für Baumaßnahmen im
Asylbereich 4.715.091 €.
Die derzeitige Höhe der pauschalen Erstattung vom Freistaat Sachsen beträgt 7.600
€/Person/Jahr. Hieraus ergaben sich 20.117.009 €, die für 2015 an die Stadt Leipzig
ausgereicht wurden.
Darüber hinaus wurden vom Freistaat in 2015 eine Ergänzungspauschale in Höhe von
3.088.081 €, Bedarfszuweisungen in Höhe von 3.071.324 € und Zuwendungen gemäß
Richtlinie "Soziale Betreuung Flüchtlinge" vom 08.07.2015 in Höhe von 679.542 €
gewährt.
Im Ergebnishaushalt des Sozialamtes verbleibt unter Berücksichtigung von sonstigen
Erträgen in Höhe von 379 T€ bei Gesamtaufwendungen von 39,5 Mio. € ein städtischer
Anteil von 12,1 Mio. € für das Jahr 2015.
Für investive Baumaßnahmen wurde vom Freistaat eine Investitionspauschale in Höhe
von 4.833.069 € in 2015 gezahlt. Die Ausgaben für Baumaßnahmen des Sozialamtes im
Jahr 2015 im Asylbereich konnten somit refinanziert werden.
9.2
Aufwendungen und Erstattungen im Amt für Jugend, Familie und Bildung
Im Ergebnishaushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung entstanden im Jahr 2015
für unbegleitete minderjährige Ausländer folgende Aufwendungen:
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Plan 2015
Hilfen zur Erziehung (umA)
VRE 2015
1.797.000
Herrichtung und Nutzung von städtischen Einrichtungen für Inobhutnahme
672.724
Bereitstellung Raumbedarf in Schulen für DAZ-Klassen (Ausstattung)
34.266
Bereitstellung Lernmittel für DAZ-Klassen
30.910
61.870
∑ Ergebnishaushalt
30.910
2.565.860
Im Investitionshaushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung entstanden Ausgaben
in Höhe von 295.000 €.
Bei den Aufwendungen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung ist davon auszugehen,
dass nach § 89 d SGB VIII "Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der
Einreise" sowie § 89 f SGB VIII "Umfang der Kostenerstattung" für alle Fälle der
Inobhutnahme von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern (umA) eine 100 %ige
Erstattung durch das Land erfolgt.
9.3
Personalaufwendungen
In verschiedenen Verwaltungsbereichen entstanden für die Aufgabe Asyl folgende
Personalaufwendungen:
Personalaufwendungen Asyl in allen Verwaltungsbereichen
Plan 2015
VRE 2015
Personalaufwendungen
1.188.200
3.674.856
∑ Ergebnishaushalt
1.188.200
3.674.856
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