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Daten

Kommune
Leipzig
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Erstellt
06.04.16, 12:00
Aktualisiert
20.04.16, 13:01

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Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-02561 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 20.04.2016 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 15.04.2016 Die Information wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 15.04.2016 1. Einführung Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2014 waren es mit 1.243 Personen viermal so viele wie noch 2011 (285 Personen). 2015 wurden 4.230 asylsuchende Personen durch die Stadt Leipzig aufgenommen. Der Freistaat Sachsen geht bisher davon aus, dass auch im Jahr 2016 eine ähnlich hohe Anzahl von Asylbewerbern in Sachsen aufzunehmen ist. Alle in Leipzig verfügbaren kommunalen Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen noch nicht aus, um die für das Jahr 2016 zu erwartende Zahl von Personen aufnehmen zu können. Weitere Unterkünfte müssen deshalb für eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass bei vier der bestehenden Unterkünften mit insgesamt 986 Plätzen in diesem bzw. im nächsten Jahr die Nutzung endet und einige Notunterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen. Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, allen nach Leipzig kommenden Geflüchteten eine Unterkunft zu geben. 2. Statistische Daten 2.1 Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig? Im März 2016 lebten 5.125 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Im April wurden bis zum 15.04.2016 weitere 61 Personen in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig aufgenommen. Darüber hinaus gab es im Februar 3.412 Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II1 erhalten. Davon sind 2.574 erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 15 und 65 Jahren. Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte erhalten. Zum 31.03.16 wurden 381 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut. Weitere 1.275 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig (Stand 14.04.2016, Anlage 1). 1 Flüchtlingen und Asylsuchende aus den wichtigsten Herkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien) Seite 1 von 14 2.2 Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen? Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge Im Jahr 2016 wurden der Stadt Leipzig bis Ende der 15. Kalenderwoche 799 Asylsuchende neu zugewiesen. 4500 4.230 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1.243 1000 500 799 658 86 41 66 50 2005 2006 2007 2008 402 190 261 285 2009 2010 2011 0 2012 2013 2014 2015 KW 15 2016 Jahr Quelle: Sozialamt, Stand 15.04.2016 Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge Im März 2016 wurden insgesamt 242 Personen in Gemeinschaftsunterkünfte des Sozialamtes aufgenommen. 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 Jan Feb März Apr Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez Monat 2015 2016 Quelle: Sozialamt, Stand 31.03.2016 Darüber hinaus wurden seit Jahresbeginn 2016 insgesamt 115 unbegleitete minderjährige Ausländer neu in Obhut aufgenommen. Seite 2 von 14 2.3 Woher kommen die Geflüchteten? Die Asylsuchenden, die in diesem Jahr nach Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 21 verschiedenen Ländern. Die folgende Abbildung zeigt die zehn häufigsten Herkunftsländer. Syrien Herkunftsländer (die zehn häufigsten) Afghanistan Irak sonst.Asiat. Libyen Iran Libanon Pakistan Tunesien Indien Marokko 0 50 100 150 200 250 Anzahl der im Jahr 2016 neuzugewiesenen Flüchtlinge Quelle: Sozialamt, Stand 31.03.2016 Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 15 Ländern. 90 %, insgesamt 342 Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan. Syrien Afghanistan Irak Herkunfsländer Iran Bangladesh Indien Albanien Libyen Gambia Pakistan Vietnam Tunesien Libanon Rumänien 0 20 40 60 80 100 120 140 160 Anzahl der zum Stichtag 31.03.2016 in Obhut befindlichen unbegleiteten minderjährigen Ausländer Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Seite 3 von 14 180 200 2.4 Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen? Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für Sachsen lag 2015 bei 5,1 %. Sie gilt bis zur Neuberechnung auch für die Verteilung 2016. In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres. Die Quote für Leipzig liegt 2016 bei 13,52 %. Die Landesdirektion Sachsen hat am 21.03.2016 eine Fortschreibung der landesinternen Zuweisung bis zur Kalenderwoche 17 vorgelegt. Der Freistaat Sachsen rechnet damit, dass 2016 insgesamt 51.000 Personen aufzunehmen sind. Für die Stadt Leipzig beträgt der Anteil 6.895 Personen. Von Februar bis Ende April sollen durch die Stadt Leipzig planmäßig 98 Personen pro Woche aufgenommen werden, mit einer Ausnahme in der 15. Kalenderwoche, in der 49 Personen zugewiesen werden sollen. Nach dieser Planung hätte die Stadt Leipzig bis Ende März 786 Personen aufnehmen müssen. Tatsächlich aufgenommen wurden 738 Personen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung geht die Stadt Leipzig davon aus, dass bis zum Jahresende tatsächlich 4.000 Personen aufzunehmen sind. Um bei kurzfristigen Änderungen der Zuweisungsplanung flexibel reagieren zu können, sollen darüber hinaus für die Unterbringung weiterer 2.500 Personen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik beträgt 58.989. Zusätzlich befinden sich 8.633 junge Volljährige in der Zuständigkeit der Jugendhilfe. Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen beträgt 3.438 Minderjährige. Davon wurden bislang 2.334 Minderjährige, d. h. 67,5 % aufgenommen. 1.118 unbegleitete minderjährige Ausländer muss Sachsen noch aufnehmen. Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 13,5 % aller in Sachsen bereits aufgenommen 2.334 Minderjährigen ein Soll von 314 aufzunehmenden unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Leipzig hat mit 381 aktuell betreuten Minderjährigen seine Aufnahmequote derzeit deutlich erfüllt. Deshalb meldet das Amt für Jugend, Familie und Bildung angekommene und weiter ankommende unbegleitete minderjährige Ausländer zur Verteilung auf die Landkreise in Sachsen an, die bislang noch nicht ihre Quote erfüllt haben. Seite 4 von 14 3. Wohnen mit sozialer Betreuung 3.1 Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten? Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt: • • • • • • fünfzehn Objekte mit über 60 Plätzen, vierzehn Objekte mit bis zu 60 Plätzen, Plätze in Pensionen, Plätze im Übergangswohnheim und im Übernachtungshaus für Wohnungslose, 915 Plätze in Gewährleistungswohnungen, Wohnungen mit eigenem Mietvertrag. Die Standorte sind über die Stadt verteilt. Von den Personen, die im Februar 2016 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (5.125), lebten im März 67 % in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim sowie dem Übernachtungshaus für Wohnungslose. 33 % lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 52 % einen eigenen Mietvertrag und 48 % lebten in einer Gewährleistungswohnung. In Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung gemeint. 3500 3000 Plätze 2500 2000 1500 1000 500 0 Wohnhäuser (> 60 Plätze) Wohnhäuser (< 60 Plätze) Pensionen Übergangsw ohn- Gew ährleistungs heim, -w ohnungen Übernachtungshaus Wohnformen Quelle: Sozialamt, Stand 31.03.2016 Seite 5 von 14 Wohnung mit eigenem Mietvertrag 3.2 Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene Wohnung ziehen können. 86 % aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnen, halten sich dort maximal bis zu 12 Monate auf. Lediglich 14 % der Bewohner leben bereits länger als 12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft. Aufenthaltsdauer von Personen in Gemeinschaftsunterkünften über 12 Monate 14% 9 bis 12 Monate 10% 6 bis 9 Monate 13% bis 6 Monate 63% Quelle: Sozialamt, Stichtag 31.10.2015 3.3 Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer Das Amt für Jugend, Familie und Bildung nutzt verschiedene Möglichkeiten für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Mit Stand vom 31.03.2016 wurden 100 unbegleitete minderjährige Ausländer in Inobhutnahme- und Interimseinrichtungen gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 150 unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB VIII und vier Minderjährige leben einer Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 127 unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z. B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften. Seite 6 von 14 31.03.2016 29.02.2016 31.01.2016 Stichtag 31.12.2015 30.11.2015 31.10.2015 30.09.2015 31.08.2015 31.07.2015 30.06.2015 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer Vormundschaft ohne Hilfe zur Erziehung Gastfamilien nach § 33 SGB VIII Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.03.2016 3.4 Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer Gründe für Beendigung der Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII In 214 Fällen wurde vom 01.01.2016 bis 31.03.2016 eine Hilfe nach § 42, 42a und § 34 SGB VIII beendet. Der häufigste Grund war die Volljährigkeit des betreuten Jugendlichen. In 37 Fällen wurden unbegleitete minderjährige Ausländer an andere Jugendämter umverteilt. 37 Zuw eisung an anderes Jugendamt (§ 42a SGB VIII) 100 Übergabe an zuständiges Jugendamt 0 7 21 Weiterreise 130 5 Beendigung gemäß Hilfeplan, durch Träger u.a. Gründe 10 58 Ende Inobhutnahme durch Wechsel in Hilfe zur Erziehung 126 23 28 Familienzusammenführung Volljährigkeit 63 25 0 20 40 60 80 100 120 140 Anzahl Fälle unbegleitete minderjährige Ausländer 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 01.01.2016 bis zum 31.03.2016 Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Seite 7 von 14 Bis November 2015 lag die monatliche Zahl der Neufälle von unbegleiteten minderjährigen Ausländern deutlich über der Zahl der Fälle, die beendet oder an andere Jugendämter abgegeben wurden. Seit Dezember 2015 hat sich das Verhältnis durch die übererfüllte Aufnahmequote verkehrt. Im März betrug der Anteil der beendeten und abgegeben Fälle 56 %. Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer 250 Neufälle Inobhutnahme nach §§ 42 und 42a SGB VIII 200 Neufälle Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII aus Inobhutnahmen 150 100 Beendigung von Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII 50 Abgabe an andere Jugendämter 0 07/2015 08/2015 09/2015 10/2015 11/2015 12/2015 01/2016 02/2016 03/2016 Monat Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.03.2016 4. Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen 4.1 Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete Zum 15.04.2016 standen 4.327 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen zur Verfügung. Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Geflüchtete: • • • • • • • • • • • Campanet GmbH Caritasverband Leipzig e. V. Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e. V. Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V. Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen European Homecare GmbH HUMAN-Care GmbH Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH Pandechaion Herberge e. V. Saxonia - Catering GmbH & Co. KG in Bietergemeinschaft mit Convivendum gGmbH SZL Suchtzentrum gGmbH Seite 8 von 14 Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt: • • • • Caritasverband Leipzig e.V. Flüchtlingsrat Leipzig e.V. Internationale Frauen Leipzig e.V. RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. Standort Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen Puschstraße 8, Halle 17 Schomburgkstraße 2 Straße des 18. Oktober 40 Torgauer Straße 290 Liliensteinstraße 15a Riesaer Straße 100 Zschortauer Straße 44 Riebeckstraße 63 Bernhard-Göring-Straße 107 Dösener Weg 27 Zweenfurther Str. 21 Straße des 18. Oktober 46a, Pavilion 10.13 und 10.14 Ludwig-Hupfeld-Str. 18 – 20 Georg-Schumann-Straße 272 Parkallee 10 Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze Markranstädter Straße 16 Sommerfelder Straße 36 Wilhelminenstraße 38 Stöckelstraße 62 Gustav-Mahler-Straße 21 Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10 Naumburger Straße 39 Wiebelstraße 9 Georg-Schumann-Straße 121 Hildegardstraße 46 Georg-Schwarz-Straße 31 Pittlerstraße 5 und 7 Rosenowstraße 26 (ohne Bauabschnitt II) Eythstraße 17 Übergangswohnheim, Übernachtungshaus Rückmarsdorfer Straße 5 und 7 Wiederitzscher Landstraße 8 Plätze in Pensionen Summe 4.2 Kapazität 3.268 500 400 400 396 220 220 200 194 186 150 102 95 70 70 65 658 60 60 60 60 55 54 50 45 40 40 40 36 30 28 54 37 17 347 4.327 Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer 4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Fünf Einrichtungen mit insgesamt 150 Plätzen stehen derzeit für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung. Seite 9 von 14 Standort Träger Kapazität Interim „Prinz-Eugen-Straße“ Amt für Jugend, Familie und Bildung 48 Interim „Andromedaweg“ Amt für Jugend, Familie und Bildung 48 Interim „Leonhard-Frank-Straße“ Amt für Jugend, Familie und Bildung 36 Kinder- und Jugendnotdienst Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe 16 IB Mädchenzuflucht Internationaler Bund e.V. 2 Summe 150 4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII 150 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 19 Trägern stehen derzeit zur Verfügung. Davon sind 92 Plätze in Wohngruppen ausschließlich für unbegleitete minderjährige Ausländer. Drei Plätze werden außerhalb des Stadtgebietes Leipzig genutzt. Träger aktuelle Belegung Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH 36 Institut Lothar Kannenberg 20 Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe 18 Lucky Punch Haus Sehlis 15 Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G. 12 KMV Sachsen GmbH 11 hope shelter 8 Outlaw gGmbH 6 Diakonisches Werk Innere Mission 5 Plan L e.V. 3 Jugendhaus 2 Menschenskinder gGmbH 2 Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe 2 Trägerwerk Soziale Dienste 2 INFA 2 Blaue Brücke 1 FAIRbund e.V. 1 Kinderheim Machern 1 außerhalb von Leipzig 3 Summe 150 5. Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant? 5.1 Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Für 2016 werden derzeit 3.765 neue Plätze geplant. Für 2017 sind derzeit 1.959 neue Plätze geplant. Seite 10 von 14 Inbetriebnahme Summe 2016 05/2016 05/2016 05/2016 05/2016 05/2016 06/2016 06/2016 06/2016 06/2016 07/2016 07/2016 08/2016 08/2016 08/2016 09/2016 09/2016 10/2016 10/2016 12/2016 12/2016 12/2016 Summe 2017 01/2017 01/2017 01/2017 01/2017 01/2017 01/2017 04/2017 04/2017 09/2017 2017 Summe Gesamt Objekt Eigentümer Straße Wohnhaus Containeranlage Container Interim Schulgebäude Wohnhaus Verwaltungsgebäude Verwaltungsgebäude ehemaliges Wohnheim Wohnhaus Containerdorf Container Containerdorf Verwaltungsgebäude ehemaliges Kitagebäude Interim Schulgebäude ehemaliges Kitagebäude ehemaliges Autohaus Altenpflegeheim Module Container Altenpflegeheim privat LESG LESG kommunal privat privat privat SEB privat LESG kommunal LESG privat kommunal kommunal kommunal privat SAH privat LWB SAH Blücherstraße 47/47a Torgauer Straße 290 Helenenstraße 26a Hainbuchenstraße 13 Bernhardstraße 21 Rosenowstraße 26 (Bauabschnitt II) Eutritzscher Straße 17 – 19 Bornaische Straße 215 Neustädter Straße 36 An den Tierkliniken 48 Barnet-Licht-Platz Braunstraße 28 Händelstraße 14 – 16 Liliensteinstraße 1 und 1a Karl-Heine-Straße 22b Deiwitzweg 1 Lindenthaler Straße 63 – 65 Waldstraße 74 - 80 (Phase I) Diezmannstraße 12 “Prager Dreieck” (Prager-, K.-Siegesmund- u. P.-Rosenthal-Str.) Waldstraße 74 - 80 (Phase II) Messehalle Containeranlage ehemalige Schule Verwaltungsgebäude ehemaliges Gästehaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Neubau Verwaltungsgebäude LEVG kommunal kommunal kommunal kommunal kommunal LWB kommunal LESG St. Georg Puschstraße 9, Halle 13 Torgauer Straße 290 Höltystraße 51 Stötteritzer Landstraße 31 Weißdornstraße 102 Muldentalstraße 91 – 93 Könneritzstraße 58 Auenseestraße 31 – 33 Arno-Nitzsche-Straße 35 Friesenstraße 8 Objekte, deren Nutzung 2016 oder 2017 beendet wird 07/2016 Ausstellungspavillon LEVG 09/2016 Interim Schulgebäude kommunal 12/2016 Messehalle LEVG 03/2017 Interim Schulgebäude kommunal Kapazität 3.765 40 100 48 170 57 40 369 93 60 350 306 250 168 89 200 89 220 135 500 346 135 1.959 500 130 238 45 336 50 45 55 350 210 5.724 Puschstraße, Pavillon 10.13 und 10.14 Bernhard-Göring-Straße 107 Puschstraße, Halle 17 Dösner Weg 27 Die Nutzung des Gebäudes Brühl 34-50 wurde plangemäß in der 15. Kalenderwoche beendet. Die Nutzung von Notunterkünften in Zelten wird so bald wie möglich beendet, wenn ausreichend andere Kapazitäten zur Verfügung stehen. 5.2 Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer 5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Ein Objekt in der „Kröbelstraße“ soll ab Juni 2016 genutzt werden. Ein weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen. Seite 11 von 14 986 100 186 550 150 5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII Im Jahr 2016 werden derzeit 201 Plätze in Wohngruppen geplant, 2017 sollen weitere 45 hinzukommen. 5.2.3 Betreuung in Gastfamilien Das Amt für Jugend, Familie und Bildung arbeitet intensiv an der Gewinnung von Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Ausländer. An den vier bisherigen Informationsveranstaltungen des Amtes haben ca. 350 Interessierte teilgenommen, die fünfte Veranstaltung findet am 10.05.2016 statt. Über 50 potentielle Gastfamilien haben sich bisher gemeldet. Im Januar und Februar 2016 fanden die ersten Schulungen von je 25 Gasteltern statt. Vier Jugendliche leben bereits in einer Gastfamilie, weitere Vermittlungsprozesse laufen. 6. Verteilung von Unterkünften in der Stadt Mit einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete kann eine gleichmäßigere Verteilung in der Stadt erreicht werden. Der Stadtbezirk mit der höchsten Platzkapazität in Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Mitte, wobei Wohnangebote für unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen und Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Gebiet Stadt Gesamt Mitte Nordost Ost Südost Süd Südwest West Alt-West Nordwest Nord 7. Bevölkerung absolut zum 31.12.2015 567.843 62.182 45.332 79.338 58.128 65.200 52.971 50.493 55.698 30.996 67.505 Anteil an Gesamtbevölkerung in % Kapazität in Betrieb 100,0 11,0 8,0 14,0 10,2 11,5 9,3 8,9 9,8 5,5 11,9 3.980 1.200 90 803 254 186 110 339 547 106 345 Kapazität in Umsetzung 5.624 1.489 290 417 1.153 491 545 514 410 95 220 Anteil an Gesamtkapazität Gesamtkapazität in % 9.604 2.689 380 1.220 1.407 677 655 853 957 201 565 100 28,0 4,0 12,7 14,7 7,0 6,8 8,9 10,0 2,1 5,9 Gesundheitliche Erstuntersuchung Seit dem 23.10.2015 untersucht das Gesundheitsamt Leipzig im Auftrag des Freistaates Sachsen Flüchtlinge. Es sind vier Untersuchungsstrecken in Betrieb, die jeweils bis zu 50 Untersuchungen pro Strecke pro Tag vornehmen können, so dass täglich 200 Personen untersucht werden können. Das Gesundheitsamt Leipzig hat zum 04.04.2016 bislang 6.784 Personen untersucht. Im Rahmen der Erstuntersuchung der Asylsuchenden werden Vorerkrankungen abgefragt, es erfolgen eine körperliche Untersuchung auf Anzeichen von Infektionserkrankungen, Seite 12 von 14 eine Röntgenaufnahme der Lunge zum Ausschluss von Tuberkulose und eine Blutentnahme zum Erkennen von Erkrankungen, denen durch Impfung vorgebeugt werden kann. Außerdem werden anlassbezogene Untersuchungen wie beispielsweise Stuhlproben bei Durchfall durchgeführt. Bei Verdacht auf eine offene Tuberkulose oder eine andere übertragbare Infektionskrankheit wird der Patient isoliert und in die Infektionsabteilung des Klinikums „St. Georg“ eingewiesen. Andere Befunde, die einer weiteren Klärung bedürfen, werden entweder durch das Gesundheitsamt selbst oder niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Kliniken oder die Flüchtlingsambulanz am Klinikum „St. Georg“ weiter verfolgt. Bei den bisher untersuchten 6.784 Asylsuchenden wurden bislang vier Erkrankungen mit Hepatitis A, zwei Erkrankungen mit Hepatitis B und acht Tuberkuloseerkrankungen sowie 28 Grippefälle festgestellt. Ergebnisse des Freistaates zu allen in Sachsen untersuchten Asylsuchenden zeigen, dass die Asylsuchenden eine gute anzunehmende Immunität gegen Infektionskrankheiten haben. 94,7 % der Untersuchten wiesen eine Immunität gegen Windpocken, 89,7 % gegen Röteln, 88,5 % gegen Masern und 84,9 % gegen Mumps auf. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die untersuchten Asylsuchenden teilweise häufiger geimpft sind als die Leipziger Bevölkerung, nur wenige behandlungsbedürftige Infektionserkrankungen festgestellt wurden, somit von den Asylsuchenden keine erhöhten Infektionsgefahren ausgehen. 8. Vorbereitungsklassen „Deutsch als Zweitsprache“ Derzeit lernen 682 Schülerinnen und Schüler in 34 DAZ-Klassen an 21 Grundschulen, 573 Schülerinnen und Schüler in 25 DAZ-Klassen an 19 Oberschulen und 394 Schülerinnen und Schüler in 18 DAZ-Klassen an sieben Berufsbildenden Schulen. Diese Zahlen enthalten nicht die Schülerinnen und Schüler, die sich bereits in Phase 3 (Vollintegration in Regelklassen) befinden. 9. Finanzielle Auswirkungen in 2015 9.1 Aufwendungen und Erstattungen im Sozialamt Im Ergebnishaushalt des Sozialamtes entstanden im Jahr 2015 für Asylsuchende folgende Aufwendungen: Sozialamt Bau- und Unterbringungskosten Sach- und Geldleistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz einschl. Bildungs- und Teilhabeleistungen Soziale Betreuung Sprachmittlerdienst und Deutsch-Kurse an der VHS ∑ Ergebnishaushalt Seite 13 von 14 Plan 2015 VRE 2015 12.506.800 23.311.408 16.871.250 14.454.249 2.270.900 1.601.946 120.000 107.460 31.768.950 39.475.063 Im Investitionshaushalt des Sozialamtes betrugen die Ausgaben für Baumaßnahmen im Asylbereich 4.715.091 €. Die derzeitige Höhe der pauschalen Erstattung vom Freistaat Sachsen beträgt 7.600 €/Person/Jahr. Hieraus ergaben sich 20.117.009 €, die für 2015 an die Stadt Leipzig ausgereicht wurden. Darüber hinaus wurden vom Freistaat in 2015 eine Ergänzungspauschale in Höhe von 3.088.081 €, Bedarfszuweisungen in Höhe von 3.071.324 € und Zuwendungen gemäß Richtlinie "Soziale Betreuung Flüchtlinge" vom 08.07.2015 in Höhe von 679.542 € gewährt. Im Ergebnishaushalt des Sozialamtes verbleibt unter Berücksichtigung von sonstigen Erträgen in Höhe von 379 T€ bei Gesamtaufwendungen von 39,5 Mio. € ein städtischer Anteil von 12,1 Mio. € für das Jahr 2015. Für investive Baumaßnahmen wurde vom Freistaat eine Investitionspauschale in Höhe von 4.833.069 € in 2015 gezahlt. Die Ausgaben für Baumaßnahmen des Sozialamtes im Jahr 2015 im Asylbereich konnten somit refinanziert werden. 9.2 Aufwendungen und Erstattungen im Amt für Jugend, Familie und Bildung Im Ergebnishaushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung entstanden im Jahr 2015 für unbegleitete minderjährige Ausländer folgende Aufwendungen: Amt für Jugend, Familie und Bildung Plan 2015 Hilfen zur Erziehung (umA) VRE 2015 1.797.000 Herrichtung und Nutzung von städtischen Einrichtungen für Inobhutnahme 672.724 Bereitstellung Raumbedarf in Schulen für DAZ-Klassen (Ausstattung) 34.266 Bereitstellung Lernmittel für DAZ-Klassen 30.910 61.870 ∑ Ergebnishaushalt 30.910 2.565.860 Im Investitionshaushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung entstanden Ausgaben in Höhe von 295.000 €. Bei den Aufwendungen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung ist davon auszugehen, dass nach § 89 d SGB VIII "Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise" sowie § 89 f SGB VIII "Umfang der Kostenerstattung" für alle Fälle der Inobhutnahme von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern (umA) eine 100 %ige Erstattung durch das Land erfolgt. 9.3 Personalaufwendungen In verschiedenen Verwaltungsbereichen entstanden für die Aufgabe Asyl folgende Personalaufwendungen: Personalaufwendungen Asyl in allen Verwaltungsbereichen Plan 2015 VRE 2015 Personalaufwendungen 1.188.200 3.674.856 ∑ Ergebnishaushalt 1.188.200 3.674.856 Seite 14 von 14