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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1058067.pdf
Größe
3,0 MB
Erstellt
05.04.16, 12:00
Aktualisiert
26.05.16, 12:57

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01363-DS-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Fachausschuss Finanzen Jugendhilfeausschuss Ratsversammlung 18.05.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss: Neubau der Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule in der Friedrich-Dittes-Straße 9 Beschlussvorschlag: Der Beschlusspunkt 1 gilt unverändert. Es ändert sich gegenüber dem Bau- und Finanzierungsbeschluss (Beschluss-Nr.: VI-DS-01363) vom 16.09.2015 der Beschlusspunkt 2. Der Beschlusspunkt 3 wird neu aufgenommen. 2. 3. Die Gesamtkosten für die Investitionsmaßnahme betragen 6.657.333,00 EUR. 5.249.666,00 € werden durch die Sächsische Aufbaubank (Förderrichtlinie Teilhabe) finanziert. Der Trägeranteil des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe beträgt 656.207,50 EUR. Der Kommunalanteil beträgt ebenfalls 656.207,50. Die betriebsnotwendigen, aber nicht förderfähigen Kosten betragen 95.258 EUR (Gesamtanteil Stadt Leipzig 1.407.673,00 €). Im städtischen Haushalt 2015 und 2016 sind für die Maßnahme 1.258.000,00 EUR eingestellt. Die Mehrausgaben in Höhe von 149.673,00 EUR werden im Haushalt 2017 in PSP-Element 7.00001.409.700 veranschlagt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen 2017 Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von 149.673,00 € 7.0001.409.700 wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Eilbedürftigkeitsbegründung In der Ratsversammlung am 16.09.2015 wurde der Beschluss zum Neubau der Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule in der Friedrich-Dittes-Straße 9 gefasst. Die Einbringung der Vorlage und deren Beschlussfassung erfolgten parallel zum Förderantragsverfahren auf die SAB-Fördermittel und das Baugenehmigungsverfahren. Durch die Anforderungen der Baugenehmigung sowie zusätzliche weitere Anforderungen während der baufachlichen Prüfung und entsprechende Nachjustierung von Bauleistungen ergeben sich - erhöhte förderfähige Aufwendungen innerhalb der am 01.01.2016 in Kraft getretenen Platzkostengrenzen der Förderrichtlinie Teilhabe sowie - erhöhte nicht förderfähige Kosten in der KG 200 (Erschließung, Teile der Außenanlagen – auch Rodungen und Ersatzpflanzungen) Für die Fördermittelbewilligung sowie auch einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist ein ergänzender Ratsbeschluss erforderlich, der den Kommunal- und Trägeranteil gemäß den Maßgaben des Staatsbetriebes Immobilien und Baumanagement (SIB) Chemnitz als anforderungsgerecht eingestuften Baukosten ausweist. Durch die extrem lange Bearbeitungszeit des Förderantrages (10 Monate seit Antragstellung) ist die Realisierung der Investition bereits um 6 Monate zeitverzögert. Ursprünglich sollte das Angebot im September/Oktober 2015 in Betrieb gehen, durch den Verzug ist jedoch keinesfalls erreichbar. Die notwendige Übergangslösung mit ihren Einschränkungen und zusätzlichen Belastungen belastet die Kinder und auch den SEB maßgeblich mit erhöhten Zeit-, Transport- und Personalaufwendungen und sollte auf ein Minimum begrenzt werden. Ein Baustart im Mai würde zumindest eine Inbetriebnahme im Frühjahr 2017 ermöglichen. Hierfür ist eine erneute Beschlussfassung in der Ratsversammlung Voraussetzung.