Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1059711.pdf
Größe
754 kB
Erstellt
18.04.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-02441-NF-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Kultur
Ratsversammlung
18.05.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff
Anhebung des Betriebskostenzuschusses für die Felix-Mendelssohn-BartholdyStiftung ab dem Haushaltsjahr 2016
Beschlussvorschläge:
1.
Zur Verwirklichung der Stiftungszwecke und zur Sicherung der Betreibung des MendelssohnHauses als lebendiger Musikort in der Stadt Leipzig mit überregionaler Bedeutung wird der jährliche
Zuschuss der Stadt Leipzig für die Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung ab dem Haushaltsjahr 2016
von 275.000 € um 50.000 € auf 325.000 € angehoben und als überplanmäßige Aufwendung nach §
79 (1) SächsGemO bewilligt. Der Zuschuss wird unter dem PSP-Element 1.100.25.4.0.01.02.10
(Zuschuss Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung) bereit gestellt. Die Deckung erfolgt aus der
Kostenstelle "Kostenstelle unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt"
(1098600000).
2.
Ab dem Haushaltsjahr 2017 wird der jährliche Zuschuss um weitere 25.000 € angehoben.
Die Anhebung des Zuschusses auf 350.000 € wird unter dem PSP-Element 1.100.25.4.0.01.02.10
(Zuschuss Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung) planmäßig bereit gestellt.
3.
Ab dem Haushaltsjahr 2018 wird der Zuschuss in Höhe der jeweiligen Tarifsteigerung nach
TVöD-VKA gegen Nachweis der Personalkosten angehoben und im Rahmen von
Nachbewilligungen unterjährig ohne gesonderten Stadtratsbeschluss aus allgemeinen
Deckungsmitteln bereit gestellt.
4.
Die Anhebungen der Zuschüsse stehen jeweils unter Vorbehalt der Genehmigung der
Haushaltssatzungen der jeweiligen Haushaltsjahre durch den Stadtrat sowie die
Rechtsaufsichtsbehörde.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2016
2016
325.000
2017
2017
350.000
2018
2018 ff.
350.000 plus
Tarifsteigerungen
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
nein
PSP-Element
1.100.25.4.0.01.02.
10
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
X
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X
Sachverhalt:
I. Vorbemerkung
Die Vorlage regelt den Mehrbedarf der Stiftung Felix-Mendelssohn-Bartholdy in Bezug auf die
institutionelle Förderung ab dem Haushaltsjahr 2016 ff.
Mit Beschluss Nr. RBV-1304/12 vom 18.7.2012 (DS-Nr. V/2241) hat der Stadtrat der
städtischen Beteiligung an der rechtlich selbständigen Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung
zugestimmt. Danach beteiligt sich die Stadt Leipzig als Gründungsstifterin in Form der jährlich zu
gewährenden institutionellen Förderung in Höhe von 225.000 Euro. Die Landesdirektion
Sachsen/Leipzig hat die Stiftung mit Bescheid vom 27. August 2012 als rechtsfähige Stiftung
bürgerlichen Rechts (Reg.-Nr. 07/2012) anerkannt.
Mit Beschluss Nr. RBV-2115/14 vom 9.7.2014 (DS-Nr. V/3818) hat der Stadtrat unter Änderung
seiner Beschlüsse RBV-346/2010 v. 21.4.2010 sowie RBV-1304/12 v. 18.7.2012 der Anhebung des
Betriebskostenzuschusses ab dem Haushaltsjahr 2015 von 225.000 € um 50.000 € auf 275.000 €
jährlich zugestimmt.
Am 3. Februar 2014 wurde das neue Museum im Mendelssohn-Haus eröffnet. Das MendelssohnHaus Leipzig ist das einzige Museum in der Stadt, welches 365 Tage im Jahr geöffnet hat und dazu
jeden Sonntag ein Konzert anbietet. Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal der Stadt Leipzig, das sich
in der Personal- und Kostenstruktur niederschlägt. Die Eröffnung des erweiterten Museums ist als
ein nachhaltiger Erfolg zu betrachten und bedarf der zeitgemäßen Weiterentwicklung sowie der
Anpassung der Vergütungsstruktur des Museumspersonals.
II. Gründe für den Mehrbedarf ab 2016 ff.
1. Im Ergebnis des durch den Stiftungsrat und Stiftungsvorstand in Auftrag gegebenen
Personalentwicklungsplan der Stiftung (Anlage 1) sowie der durch das Hauptamt durchgeführten
Überprüfung der Eingruppierungen der in der Stiftung Beschäftigten sind diese derzeit deutlich zu
niedrig vergütet.
In der Stiftung sind, mit Ausnahme des Direktors, folgende Stellen bzw. Funktionen eingerichtet:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
Leiter/in Museum, Stellv. Direktor/in, Leiter/in Musikwissenschaft, Bibliothek, Archiv,
Programmheftredaktion, Sonderausstellungen, Projekte
Leiter/in Konzertplanung, Veranstaltungsorg., Öffentlichkeitsarbeit, MendelssohnAkademie
Mitarbeiter/in Musikwissenschaft
Museumspädagogik (Honorarkraft)
Leiter/in Buchhaltung, Hausverwaltung, Materialwirtschaft
Assistenz des Vorstandes, Büroleitung, Gremienbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit
Mitarbeiter/in Veranstaltungsorganisation, Besuchermanagement, Kartenvorverkauf
Mitarbeiter/in Buchhaltung, Abrechnung Fördermittel
vier Mitarbeiter/innen Museum/Veranstaltungen
FSJ / Europa
Haus/Garten/Botengänge/Reinigung.
Die nachstehende Übersicht soll die Anhebung des städt. Zuschusses auf der Grundlage einer
Untersuchung und der Feststellungen des städt. Hauptamtes von 12/2015 wie folgt verdeutlichen:
Übersicht über die Personalkosten der Stiftung (ohne Direktor) brutto
Ist 2015
22.529 €/mtl.
bzw.
270.348 € p. a.
Bei Zahlung
nach Tarif
TvöD 2016
Soll/Vorschlag 2016
37.923 €/mtl.
bzw.
455.085 € p. a.
27.400 €/mtl.
bzw.
328.800 € p. a.
Differenz zw.
Ist und Soll
4.871 €/mtl.
bzw.
58.452 € p. a.
Vorschlag
Vorschlag zur
zur ZuschussZuschusserhöhung
erhöhung
in 2016
in 2017
Um 50.000 €
auf 325.000 €
Um 25.000 €
auf 350.000 €
Vorschlag
zur
Zuschusserhöhung
ab 2018
Tarifsteigerung nach
TVöD
Die auf die Beschäftigten der Stiftung (ohne Direktor) entfallende Summe der derzeitig jährlichen
Gesamtvergütung liegt bei rd. 270.000 € brutto. Bei einer Vergütung in Anlehnung an tarifliche
Regelungen des TVöD-VKA läge die danach an die Beschäftigten zu entrichtende Vergütung bei rd.
455.000 € jährlich; es bestünde danach mithin eine Differenz von rd. 185.000 € jährlich.
Deshalb soll der Zuschuss der Stadt an die Stiftung moderat um 75.000 € jährlich angehoben
werden, wobei mit Beschlusspunkt 1. eine anteilige Anhebung der Beschäftigtenvergütungen um
zunächst 50.000 € ab 2016 (anteilig für 2016 ab dem Folgemonat des Stadtratsbeschlusses)
vorgeschlagen wird. Der Zuschuss der Stadt an die Stiftung würde folglich in 2016 von derzeit
275.00 € um 50.000 € auf 325.000 € angehoben.
Aus Datenschutzgründen können die Vergütungen der Stiftungsbeschäftigten bzw. der Stellenplan
der Stiftung im Dezernat Kultur bzw. im Kulturamt durch Mitglieder des Stadtrates eingesehen
werden.
2. Mit Wirkung ab 2017 soll der städtische Zuschuss auf Personalkosten um weitere 25.000 € auf
sodann jährlich 350.000 € angehoben werden.
3. Schließlich wird mit Beschlusspunkt 3. vorgeschlagen, die zukünftige Steigerung der
Personalkosten an die Entwicklung der Tarifsteigerungen des TVöD-VKA mit Wirkung ab dem
Haushaltsjahr 2018 zu koppeln. Basis der erstmaligen Anhebung in 2018 ist die Summe der
Personalkosten (ohne Direktor) zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tariferhöhung.
Anlage:
Personalentwicklungsplan