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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1059711.pdf
Größe
754 kB
Erstellt
18.04.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:44

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-02441-NF-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Kultur Ratsversammlung 18.05.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff Anhebung des Betriebskostenzuschusses für die Felix-Mendelssohn-BartholdyStiftung ab dem Haushaltsjahr 2016 Beschlussvorschläge: 1. Zur Verwirklichung der Stiftungszwecke und zur Sicherung der Betreibung des MendelssohnHauses als lebendiger Musikort in der Stadt Leipzig mit überregionaler Bedeutung wird der jährliche Zuschuss der Stadt Leipzig für die Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung ab dem Haushaltsjahr 2016 von 275.000 € um 50.000 € auf 325.000 € angehoben und als überplanmäßige Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO bewilligt. Der Zuschuss wird unter dem PSP-Element 1.100.25.4.0.01.02.10 (Zuschuss Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung) bereit gestellt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "Kostenstelle unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000). 2. Ab dem Haushaltsjahr 2017 wird der jährliche Zuschuss um weitere 25.000 € angehoben. Die Anhebung des Zuschusses auf 350.000 € wird unter dem PSP-Element 1.100.25.4.0.01.02.10 (Zuschuss Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung) planmäßig bereit gestellt. 3. Ab dem Haushaltsjahr 2018 wird der Zuschuss in Höhe der jeweiligen Tarifsteigerung nach TVöD-VKA gegen Nachweis der Personalkosten angehoben und im Rahmen von Nachbewilligungen unterjährig ohne gesonderten Stadtratsbeschluss aus allgemeinen Deckungsmitteln bereit gestellt. 4. Die Anhebungen der Zuschüsse stehen jeweils unter Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzungen der jeweiligen Haushaltsjahre durch den Stadtrat sowie die Rechtsaufsichtsbehörde. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung X Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2016 2016 325.000 2017 2017 350.000 2018 2018 ff. 350.000 plus Tarifsteigerungen Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt nein PSP-Element 1.100.25.4.0.01.02. 10 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: X Sachverhalt: I. Vorbemerkung Die Vorlage regelt den Mehrbedarf der Stiftung Felix-Mendelssohn-Bartholdy in Bezug auf die institutionelle Förderung ab dem Haushaltsjahr 2016 ff. Mit Beschluss Nr. RBV-1304/12 vom 18.7.2012 (DS-Nr. V/2241) hat der Stadtrat der städtischen Beteiligung an der rechtlich selbständigen Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung zugestimmt. Danach beteiligt sich die Stadt Leipzig als Gründungsstifterin in Form der jährlich zu gewährenden institutionellen Förderung in Höhe von 225.000 Euro. Die Landesdirektion Sachsen/Leipzig hat die Stiftung mit Bescheid vom 27. August 2012 als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts (Reg.-Nr. 07/2012) anerkannt. Mit Beschluss Nr. RBV-2115/14 vom 9.7.2014 (DS-Nr. V/3818) hat der Stadtrat unter Änderung seiner Beschlüsse RBV-346/2010 v. 21.4.2010 sowie RBV-1304/12 v. 18.7.2012 der Anhebung des Betriebskostenzuschusses ab dem Haushaltsjahr 2015 von 225.000 € um 50.000 € auf 275.000 € jährlich zugestimmt. Am 3. Februar 2014 wurde das neue Museum im Mendelssohn-Haus eröffnet. Das MendelssohnHaus Leipzig ist das einzige Museum in der Stadt, welches 365 Tage im Jahr geöffnet hat und dazu jeden Sonntag ein Konzert anbietet. Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal der Stadt Leipzig, das sich in der Personal- und Kostenstruktur niederschlägt. Die Eröffnung des erweiterten Museums ist als ein nachhaltiger Erfolg zu betrachten und bedarf der zeitgemäßen Weiterentwicklung sowie der Anpassung der Vergütungsstruktur des Museumspersonals. II. Gründe für den Mehrbedarf ab 2016 ff. 1. Im Ergebnis des durch den Stiftungsrat und Stiftungsvorstand in Auftrag gegebenen Personalentwicklungsplan der Stiftung (Anlage 1) sowie der durch das Hauptamt durchgeführten Überprüfung der Eingruppierungen der in der Stiftung Beschäftigten sind diese derzeit deutlich zu niedrig vergütet. In der Stiftung sind, mit Ausnahme des Direktors, folgende Stellen bzw. Funktionen eingerichtet: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Leiter/in Museum, Stellv. Direktor/in, Leiter/in Musikwissenschaft, Bibliothek, Archiv, Programmheftredaktion, Sonderausstellungen, Projekte Leiter/in Konzertplanung, Veranstaltungsorg., Öffentlichkeitsarbeit, MendelssohnAkademie Mitarbeiter/in Musikwissenschaft Museumspädagogik (Honorarkraft) Leiter/in Buchhaltung, Hausverwaltung, Materialwirtschaft Assistenz des Vorstandes, Büroleitung, Gremienbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit Mitarbeiter/in Veranstaltungsorganisation, Besuchermanagement, Kartenvorverkauf Mitarbeiter/in Buchhaltung, Abrechnung Fördermittel vier Mitarbeiter/innen Museum/Veranstaltungen FSJ / Europa Haus/Garten/Botengänge/Reinigung. Die nachstehende Übersicht soll die Anhebung des städt. Zuschusses auf der Grundlage einer Untersuchung und der Feststellungen des städt. Hauptamtes von 12/2015 wie folgt verdeutlichen: Übersicht über die Personalkosten der Stiftung (ohne Direktor) brutto Ist 2015 22.529 €/mtl. bzw. 270.348 € p. a. Bei Zahlung nach Tarif TvöD 2016 Soll/Vorschlag 2016 37.923 €/mtl. bzw. 455.085 € p. a. 27.400 €/mtl. bzw. 328.800 € p. a. Differenz zw. Ist und Soll 4.871 €/mtl. bzw. 58.452 € p. a. Vorschlag Vorschlag zur zur ZuschussZuschusserhöhung erhöhung in 2016 in 2017 Um 50.000 € auf 325.000 € Um 25.000 € auf 350.000 € Vorschlag zur Zuschusserhöhung ab 2018 Tarifsteigerung nach TVöD Die auf die Beschäftigten der Stiftung (ohne Direktor) entfallende Summe der derzeitig jährlichen Gesamtvergütung liegt bei rd. 270.000 € brutto. Bei einer Vergütung in Anlehnung an tarifliche Regelungen des TVöD-VKA läge die danach an die Beschäftigten zu entrichtende Vergütung bei rd. 455.000 € jährlich; es bestünde danach mithin eine Differenz von rd. 185.000 € jährlich. Deshalb soll der Zuschuss der Stadt an die Stiftung moderat um 75.000 € jährlich angehoben werden, wobei mit Beschlusspunkt 1. eine anteilige Anhebung der Beschäftigtenvergütungen um zunächst 50.000 € ab 2016 (anteilig für 2016 ab dem Folgemonat des Stadtratsbeschlusses) vorgeschlagen wird. Der Zuschuss der Stadt an die Stiftung würde folglich in 2016 von derzeit 275.00 € um 50.000 € auf 325.000 € angehoben. Aus Datenschutzgründen können die Vergütungen der Stiftungsbeschäftigten bzw. der Stellenplan der Stiftung im Dezernat Kultur bzw. im Kulturamt durch Mitglieder des Stadtrates eingesehen werden. 2. Mit Wirkung ab 2017 soll der städtische Zuschuss auf Personalkosten um weitere 25.000 € auf sodann jährlich 350.000 € angehoben werden. 3. Schließlich wird mit Beschlusspunkt 3. vorgeschlagen, die zukünftige Steigerung der Personalkosten an die Entwicklung der Tarifsteigerungen des TVöD-VKA mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2018 zu koppeln. Basis der erstmaligen Anhebung in 2018 ist die Summe der Personalkosten (ohne Direktor) zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tariferhöhung. Anlage: Personalentwicklungsplan