Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1059688.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
18.04.16, 12:00
Aktualisiert
21.04.16, 11:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Dringliche Anfrage Nr. VI-DF-02698
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.04.2016
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Stadtrat R. Hobusch
Betreff
Bebauungsplan Nr. 397.1 "Stadtraum Bayrischer Bahnhof- Teilbereich Dösner Weg
Nord"
Sachverhalt:
Am 12.04.2017 ist die Vorlage VI-DS-02551, Bebauungsplan Nr. 397.1 "Stadtraum Bayrischer
Bahnhof- Teilbereich Dösner Weg Nord" veröffentlicht worden. Es handelt sich zunächst um einen
Aufstellungsbeschluss. Die Beschlussfassung soll in der Ratsversammlung am 18.05.2016.
Der Aufstellungsbeschluss hätte zur Folge, dass die Baugenehmigungsbehörde auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeil von Vorhaben im Plangebiet im Einzelfall für einen
Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen hat, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der
Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde,§ 15
Abs. 1 BauGB.
In der Begründung zum Aufstellungsbeschluss heißt es lediglich, dass ein Wohngebiet entwickelt
werden soll. Nach Kenntnis des Antragstellers ist dieser Sachverhalt unvollständig wiedergegeben.
Die vollständige Faktenkenntnis ist für eine sachgerechte und abwägende Entscheidung des Stadtrates in der Ratsversammlung im Hinblick auf die planungsrechtlichen Folgen von erheblicher Bedeutung.
Aufgrund der Veröffentlichung der Vorlage am 12.04.2016 war eine Anfrage im üblichen Geschäftsgang nicht mehr möglich, da diese spätestens am zehnten Werktag vor dem Tag der Sitzung bis
12.00 Uhr beim Oberbürgermeister/Büro für Ratsangelegenheiten eingehen muss.
Eine Beantwortung auf ordentlichem Wege in der Ratsversammlung am 18.05.2016 hätte zur Folge,
dass die Antworten zur Anfrage in die Vorberatungen der Ausschüsse und der abschließenden Entscheidung am 18.05.2016 nicht ein einfließen könnten.
Die Dringlichkeit der Anfrage ist daher begründet.
In sachlicher Hinsicht bitte ich daher um Beantwortung folgender dringlicher Fragen in der Ratsversammlung am 20.04.2016:
1. Welche Teile des gesamten Planungsraumes Bayrischer Bahnhof sind nach Auffassung der
Stadtverwaltung nach § 34 BauGB bebaubar?
2. Welche Teile des Plangebietes für den Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 397.1 sind nach Auffassung der Stadtverwaltung nach § 34 BauGB bebaubar?
3. Liegen für den Planungsbereich Bayerischer Bahnhof sowie für das Plangebiet des Aufstellungsbeschlusses B-Plan Nr. 397.1 Bauvoranfragen oder Bauanträge vor?
4. Wenn ja, wann werden diese Anfragen/Anträge beschieden?
5. Sofern Bauvoranfragen oder Bauanträge vorliegen und diese nicht beschieden werden, welche
Gründe gibt es dafür nach Auffassung der Stadtverwaltung?
6. Würde die Stadtverwaltung aufgrund des Aufstellungsbeschlusses B-Plan Nr. 397.1 bereits gestellte oder zukünftige Bauvorfragen/Bauanträge im Plangebiet zurückwiesen?
7. Was sind die Gründe, die nach Auffassung der Stadtverwaltung bei positiver Entscheidung über
gestellte Bauvoranfragen/ Bauanträge im Plangebiet des Aufstellungsbeschlusses B-Plan Nr.
397.1 die Durchführung der Planung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden?