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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1059393.pdf
Größe
371 kB
Erstellt
13.04.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 07:06

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Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-2462-NF-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 20.04.2016 Migrantenbeirat Zuständigkeit Beschlussfassung Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff Modellvorhaben für geflüchtete junge Menschen "JOBLINGE für FLÜCHTLINGE" EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung bestätigt die Beteiligung der Stadt Leipzig am Modellvorhaben für geflüchtetejunge Menschen „JOBLINGE für FLÜCHTLINGE“ Leipzig. Träger des Modellvorhabens ist die JOBLINGE gAG Leipzig. 2. Das Modellvorhaben hat eine voraussichtliche Laufzeit vom 17.05.2016 bis 31.12.2018. 3. An der Finanzierung des Vorhabens beteiligen sich der Freistaat Sachsen und die Stadt Leipzig gemeinsam im Rahmen der Fachkräfteallianz Leipzig. Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen lt. Finanzierungsplan ca. 1.080.046,00EUR. Vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung durch die Sächsische Aufbaubank gewährt die Stadt Leipzig der JOBLINGE gAG Leipzig zur Durchführung des Modellvorhabens im Rahmen einer Projektförderung für die gesamte Laufzeit des Vorhabens eine städtische Zuwendung in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten (maximal bis 108.010,00 EUR) zu. Die städtische Zuwendung wird in den HHJ 2016 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: • HHJ 2016 – bis zu 24.600,00 EUR • HHJ 2017 – bis zu 49.760,00 EUR • HHJ 2018 – bis zu 33.650,00 EUR Die Aufwendungen in Höhe von 24.600 EUR werden für das Jahr 2016 aus dem PSP-Element 1.100.57.1.0.02.01 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung), Sachkonto: Zuschüsse an private Unternehmen (43170000) zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung der erforderlichen Aufwendungen in 2017 i. H. v. 49.760 EUR sowie 2018 i. H. v. 33.650 EUR erfolgt aus dem planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (PSPElement 1.100.57.1.0.02.01/Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Sachkonto: Zuschüsse an private Unternehmen (431750000)). Die städtische Zuwendung wird vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018 gewährt. 4. Förderfähig im Rahmen der Projektförderung des Modellvorhabens der JOBLINGE gAG Leipzig durch die Stadt Leipzig sind die von der SAB anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben/Aufwendungen. Bei der Zuwendung an die Joblinge gAG Leipzig wird die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (in der aktuellen Fassung) angewandt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 017.05.16 31.12.16 24.600,00 1.100.57.1.0.02.01 2017 2017 49.760,00 1.100.57.1.0.02.01 2018 2018 33.650,00 1.100.57.1.0.02.01 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt nein Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Begründung Begründung Eilbedürftigkeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung...................................................................................................................................................... 1 2. Handlungsbedarf.......................................................................................................................................... 1 3. Programmerweiterung für die Zielgruppe Flüchtlinge...................................................................................1 3.1 Kernelemente des Programms.............................................................................................................. 2 3.2 Erweiterte Elemente............................................................................................................................... 4 3. Zielgruppe/Laufzeit....................................................................................................................................... 4 4. Programmablauf .......................................................................................................................................... 5 5. Organisation und Akteure.............................................................................................................................. 5 6. Finanzierung................................................................................................................................................. 6 1. Einleitung JOBLINGE ist eine Initiative gegen Jugendarbeitslosigkeit, bei der sich Unternehmen, öffentliche Hand und Privatpersonen gemeinsam engagieren, um sozial benachteiligte Jugendliche beim Berufseinstieg zu unterstützen. In einem intensiven Programm erlernen die Teilnehmer wichtige soziale und berufliche Kompetenzen und erhalten die Chance, sich in der Praxis zu beweisen. Mit vereinten Kräften erreicht die Initiative Vermittlungserfolge in den ersten Arbeitsmarkt von über 70 % – in einer Zielgruppe, die als nicht oder nur schwer vermittelbar gilt. Im Jahre 2007 von The Boston Consulting Group und der Eberhard von Kuenheim Stiftung der BMW AG ins Leben gerufen, ist JOBLINGE inzwischen seit 2012 in Leipzig aktiv. Während dieser Zeit (2012-2015) konnten 274 Teilnehmer/-innen in das Programm aufgenommen werden, von denen im Ergbnis 181 in Ausbildung und/oder Arbeit nachhaltig integriert werden konnten. Da entspricht einer Integrationsquote von rund 72 Prozent. 2. Handlungsbedarf Angesichts der aktuellen Ereignisse, der Flucht von Millionen Menschen, arbeitet die Initiative JOBLINGE daran, das Programm "JOBLINGE für Flüchtlinge" zu entwickeln. Die Initiative JOBLINGE steht für erfolgreiche und nachhaltige Integration in Arbeit und Ausbildung. Hier möchte JOBLINGE seine Expertise einbringen und wirksame Ansätze, um den Flüchtlingen – und der aufnehmenden Gesellschaft – eine Anschluss-Perspektive zu geben, etablieren. Dabei steht die Integration in Arbeit – und idealerweise die Qualifikation zu zukünftig dringend benötigten Fachkräften im Zentrum ihres Handelns. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Stadt Leipzig, dass Programm "JOBLINGE für Flüchtlinge" im Rahmen der geplanten Aktivitäten der regionalen Fachkräfteallianz Leipzig (siehe DS VI 2473) in Form einer zehnprozentigen Kofinanzierung zunächst bis Ende 2018 zu fördern. 3. Programmerweiterung für die Zielgruppe Flüchtlinge JOBLINGE möchte geflüchtete junge Menschen auf zwei Wegen unterstützen: Zum einen möchte die Initiative vermehrt Plätze für Flüchtlinge im bestehenden JOBLINGEProgramm anbieten. Dieses Angebot richtet sich speziell an jene Flüchtlinge, die sowohl von ihren sprachlichen als auch schulischen Voraussetzungen eine Ausbildung absolvieren können. Ziel ist hierbei die Teilnahme am regulären JOBLNGE Programm und die Vermittlung in Ausbildung nach sechs Monaten. Darüber hinaus möchte die Initiative mit Hilfe eines spezifischen, neu entwickelten Programms jungen Flüchtlingen so bald wie möglich nach ihrer Ankunft in Deutschland helfen, den Weg in Arbeit – und im zweiten Schritt auch in Ausbildung – zu gehen. 1 JOBLINGE baut in seinem Programm für Flüchtlinge zum einen auf die Erfolgselemente des regulären Programms – Mentoring, Praxis von Tag eins, enge Verzahnung mit der Wirtschaft, das Kultur- und Sportprogramm sowie die am lokalen Arbeitsmarkt und dem Potenzial der Teilnehmer ausgerichtete Berufsorientierung. Darüber hinaus wird das Programm gezielt die Rahmenbedingungen der Flüchtlinge aufgreifen und durch ein erweitertes/angepasstes Angebot die spezifischen Bedarfe adressieren. Darunter fallen beispielsweise die zielgerichtete Herstellung der Sprachfähigkeit durch einen kurzen Intensiv-Sprachkurs sowie einer branchenspezifischen, praxisnahen Sprachqualifizierung sowie die individuelle Kompetenzfeststellung durch praxisorientierte Kompetenzfeststellungsverfahren. Zudem wird eine Orientierung in Deutschland durch entsprechende Trainingsinhalte sowie interkulturelle Sensibilisierung sichergestellt und die Unterstützung bei Qualifikationsanerkennungen und arbeitsrechtlichen Behördengängen gewährleistet. Die Teilnehmer/-innen erhalten zudem gezielten Zugang zum JOBLINGE-Partnernetzwerk und geeignete Ansprechpartner in den jeweiligen Unternehmen. Dabei handelt es sich um eine flankierende Leistung im Projekt, die dem Selbstverständnis entspricht, jedem Menschen, der sich in den Arbeitsmarkt integrieren will, eine Hilfestellung zu leisten. 3.1 Kernelemente des Programms Um junge Flüchtlinge nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln, werden die Erfolgsfaktoren aus dem regulären JOBLINGE-Programm für die neue Zielgruppe genutzt und an deren Bedarfe angepasst. Die bewährten Erfolgsfaktoren sind: • Gebündeltes gesellschaftliches Engagement Von zentraler Bedeutung für den JOBLINGE Erfolg ist die Bündelung von ehrenamtlichem gesellschaftlichem Engagement, der förderung durch die öffentliche Hand sowie die unmittelbaree einbidnung engangierter Partnerunternehmen. • Professionelle Steuerung und Unterstützung Um das umfassende Engagement von Partnerunternehmen und Privatpersonen langfristig zu gewährleisten, erfolgt eine professionelle Steuerung und Unterstützung aller involvierten Partner durch das Social-Franchising-System der JOBLINGE-Initiative. Ziel ist es, das Wissen und die Erfolgsrezepte an möglichst viele Standorte weiterzugeben und dabei hohe Qualitätsstandards und Vermittlungsquoten sicherzustellen. Dieses hat zu der an allen JOBLINGE - Standorten weit überdurchschnittlichen Vermittlungs- (70%) und Nachhaltigkeitsquoten (85%) im klassischen Programm beigetragen. • 1:1-Betreuung Die Zielgruppe der Flüchtlinge ist aufgrund zahlreicher schwieriger Ausgangsvoraussetzungen benachteiligt und bedarf intensiver Unterstützung für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. JOBLINGE setzt hierfür neben den hauptamtlichen Mitarbeitern für jeden Jugendlichen einen ehrenamtlichen, eigens geschulten Mentor ein. Der Mentor ist Vertrauensperson und Coach, der den Jugendlichen ab der Orientierungsphase bis zur Stabilisierung nach Anstellung im Unternehmen für ca. sechs Monate begleitet und bestärkt sowie als "Kriesenmanager" verhindern soll, dass es zu Pogrammabbrüchen kommt. Durchgängig beraten und unterstützt werden die Mentoren von den hauptamtlichen JOBLINGE-Mitarbeitern. Das Team gewährleistet darüber hinaus die individuelle Betreuung und Förderung der Jugendlichen sowie die Vermittlung. Gemeinsam entscheiden sie, wer zusammenpasst – fachlich und menschlich. 2 • Praxis von Tag eins – enge Verknüpfung mit der Wirtschaft Das Programm basiert auf Praxisorientierung und einer engen Verknüpfung mit der Wirtschaft. Die Unternehmen beteiligen sich im Rahmen der Kompetenzfeststellung, der praxisbezogenen Sprachkurse, der Berufsorientierung und durch das Bereitstellen von Praktika. Außerdem stellen die Unternehmen eine feste Anzahl von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für die Teilnehmer bereit, auf die eben diese zielgerichtet vorbereitet werden. Durch die frühe Teilhabe am realen Arbeitsleben wird eine zielgerichtete Sprachqualifizierung unterstützt und durch den Kontakt zu Kollegen werden Beziehungen zu Deutschen oder schon länger in Deutschland lebenden Menschen möglich. • Kultur- und Sportprogramm Im Rahmen von dreitägigen Workshops findet pro Gruppe mindestens ein Modul mit tanz-, musik- oder theaterpädagogischen Inhalten in Kooperation mit mindestens einer lokalen Kulturinstitution statt. Wie im regulären JOBLINGE-Programm werden in diesem Format motorische, kognitive, soziale und emotionale Fähigkeiten und Fertigkeiten miteinander verknüpft. Elemente des Sportprogramms aktivieren die Teilnehmer und zeigen Zugänge zu Vereinsstrukturen auf, die als regelmäßiges Freizeitangebot weiter und programmunabhängig genutzt werden können. • Zielgerichtete Berufsorientierung und Kompetenzerhebung Ein Schwerpunkt der Berufsorientierung ist, den Teilnehmerinnen/Teilnehmern möglichst realistische Vorstellungen der einzelnen Berufe in Deutschland zu vermitteln und das Konzept der dualen Berufsausbildung nahe zu bringen. Durch Unternehmensvorstellungen bzw. - besichtigungen werden die Kenntnisse der Teilnehmer/-innen, bezogen auf den regionalen Arbeitsmarkt und die damit verbundenenBerufsmöglichkeiten, erweitert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erarbeitung realistischer Berufsziele, die einerseits den individuellen Potenzialen der Teilnehmer/-innen gerecht und andererseits vom Arbeitsmarkt nachgefragt werden. Daher wird mit jedem Teilnehmer ein Berufsabschluss als langfristiges Ziel definiert, der meist erst im zweiten Schritt erreicht werden kann. Aus dem Berufsziel wird eine Branche abgeleitet, in welcher die Teilenherin/der Teilnehmer bis zum Erlangen einer ausreichenden Sprachkompetenz arbeitet und dabei praxisnah wichtige Sprachkompetenzen und Branchenkenntnisse erlangt. Falls bereits Deutschkenntnisse vorhanden sind, wird der Sprachstand erhoben. Jede Teilnehmerinn/jeder Teilnehmer wird auf seine Rechenfähigkeit getestet. Um ein fundiertes Bild der Kompetenzprofile zu erhalten wird JOBLINGE gemeinsam mit den Partnerunternehmen einzelne Praxiserprobungen nach Branchen entwickeln, die Potenziale und Kenntnisse sichtbar machen. Kooperationsvereinbarungen, z.B. mit dem BMW Werk Leipzig sind in Vorbereitung. 3 3.2 Erweiterte Elemente • Sprachqualifizierung Sowohl zur raschen Arbeitsaufnahme als auch zur beruflichen Qualifizierung sind Deutschkenntnisse. JOBLINGE setzt daher auf eine durchgängige und berufsbezogene Sprachqualifizierung im gesamten Programm und entwirft für die Sprachqualifizierung in den ersten 6 Monaten ein eigenes, fundiertes Sprachkonzept. Um bspw. eine möglichst rasche Integration in Arbeit zu ermöglichen, ist das Sprachprogramm neben einem ersten Basissprachkurs von Beginn an nach Berufsbranchen ausdifferenziert. Um diese Betriebsnähe gewährleisten zu können, wird das branchenspezifische Sprachkonzept mit Mitarbeitern eines Partnerunternehmens ausgestaltet. Ziel dieser Konzepte ist ein hinreichende Befähigung der deutschen Sprache, um einen angestrebten, qualifizierten Berufsabschluss erreichen zu können. Auch nach den ersten 6 Monaten, während der Arbeitsphase, werden die Teilnehmer/innen sprachlich weiter qualifiziert, um sie gezielt auf die Anforderungen in der Ausbildung vorzubereiten. • Aktive Einbindung Unterstützer von hochqualifizierten Flüchtlingen als ehrenamtliche Als eines der neuen Programmelemente sollen hochqualifizierte Flüchtlinge als ehrenamtliche Unterstützer aktiv in das Programm einbezogen werden. Diese werden bei offenen Informationsveranstaltungen zum Programm für alle interessierten und potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer identifiziert. Für den Erhalt dieser vielfältigen Hilfestellungen (Hilfe bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen, Unterstützung bei der Vermittlung in Arbeit, Sprachlernmaterialien) soll der hochqualifizierte Flüchtling im Gegenzug das JOBLINGE-Programm ehrenamtlich unterstützen. • Enge Begleitung im Unternehmen durch Advisor Bei erfolgreicher Vermittlung der Teilnehmerin/des Teilnehmers in eine (Teilzeit-) Arbeitsstelle, steht ihm im Unternehmen eine berufs- und lebenserfahrene Person zur Seite, der sogenannte Advisor. Dieser begleitet die neuen Mitarbeiter/-innen (ca. eine Stunde/Woche). Hierbei führt der Advisor die Arbeit des Mentors fort mit dem Ziel, eine Motivationsstütze zu sein und zusammen mit dem hauptamtlichen JOBLINGE-Team die erfolgreiche Integration der neuen Mitarbeiter/-innen in das Unternehmen zu gewährleisten. 3. Zielgruppe/Laufzeit Die Zielgruppe des JOBLINGE-Programms sind junge geflüchtete Menschen zwischen 18 und 25 Jahren mit einer hohen Bleibewahrscheinlichkeit (derzeit Syrer, Iraker, Iraner und Eritreer) mit mittlerem Qualifikationsniveau, d. h. keine Hochqualifizierten und keine Analphabeten und setzt möglichst früh nach der Einreise an. Das Programm richtet sich – analog zum regulären JOBLINGE-Programm – an die jungen Flüchtlinge, die durch bisher existierende Bildungsangebote, und andere, relativ engmaschige Angebote nicht erreicht werden und für die der Schritt in den deutschen Arbeitsmarkt aus eigener Kraft kaum leistbar ist. Das Programm setzt auf eine freiwillige Teilnahme, ist jedoch nach Eintritt in das Projekt verbindlich. 4 Um die genannte Zielgruppe zu erreichen, wird eng mit den betreuenden sozialen Trägern, den Bedarfsträgern vor Ort und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusammen gearbeitet. Die genauen Prozesse der Rekrutierung werden mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter Leipzig abgestimmt. Derzeit ist eine Programmlaufzeit vom 17.05.2016 bis 31.12.2018 (mit der Option auf Verlängerung) avisiert. Insgesamt sollen pro Jahr 3 Gruppen mit je 20 Teilnehmer/-innen in das Programm eintreten, 2016 werden es zunächst zwei Gruppen (Juni/November) sein. 4. Programmablauf Das Programm verläuft in zwei Stufen, die sich in insgesamt sechs Phasen gliedern und sich zeitlich an den individuellen Lernfortschritten der Teilnehmer orientieren. Die erste Stufe umfasst die Erstinformation, die Aufnahmephase, die Orientierungsphase und die Praxisphase und ist auf bis zu sechs Monate angelegt. Die zweite Stufe umfasst die Zeit, in der die Teilnehmer bereits im Unternehmen (Teilzeit) arbeiten und begleitend weiter gefördert werden. 5. Organisation und Akteure JOBLINGE für Flüchtlinge soll als integrierter Bestandteil der bestehenden JOBLINGE Strukturen organisiert werden, So soll das Programm auf der lokalen Ebene unter dem Dach der Leipziger gemeinnützigen Aktiengesellschaft (gAG) und Leitungsebene, mit einer gemeinsamen Koordination der Kontakte zur Öffentlichen Hand, zu Unternehmen und Institutionen aus Kultur und Sport verankert werden. 5 Die besondere gesellschaftsrechtliche Form der bestehenden JOBLINGE-Initiative, die gemeinnützige Aktiengesellschaft, bietet den professionellen Rahmen für das Engagement der gesellschaftlichen Akteure – Unternehmen, Politik, Zivilgesellschaft. In dieser Rechtsform verbindet sich unternehmerisches Denken mit der Verantwortung für ein gemeinsames gesellschaftliches Ziel. Das Programm für Flüchtlinge wir von einem eigenen hauptamtlichem Team unter gemeinsamer Leitungsebene mit dem klassischen Programm und zahlreichen ehrenamtlichen Akteuren durchgeführt. 6. Finanzierung Insgesamt veranschlagt der Projektträger, die JOBLINE gAG, für das Modellprojekt „JOBLINGE für FLÜCHTLINGE“ insgesamt 1.080.046,00 EUR in der Projektlaufzeit 2016 bis 2018. Hinzu kommen einmalig ca. 50.000 € Investitionskosten für den Aufbau der Unterrichtsräume, Technik, etc. die der Träger aus Eigen- bzw. Drittmitteln finanziert. Die Kosten gliedern sich in Personal- und Honorarkosten (Sprachförderunterricht) sowie Sachund Verwaltungskosten. Die städtischen Fördermittel für die beantragten Projektkosten an die JOBLINGE gAG werden gemäß den Regularien der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (aktuelle Fassung), insbesondere gemäß § 2. 2 ff. als nichtrückzahlbare Zuwendung vergeben. Die Bewilligung erfolgt gemäß § 4 der o. g. Rahmenrichtlinie. Die städtischen Zuwendungen werden dementsprechend in den Haushaltsjahren 2016 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Tabelle 1 – Übersicht Programmkosten nach Jahresscheiben/Fördermittelgeber 2016 2017 2018 Personal- u. Honorarkosten 205.693,00 EUR 427.260,00 EUR 294.551,00 EUR Verwaltungs- u. Sachkosten 40.302,00 EUR 70.332,00 EUR 41.948,00 EUR Gesamtkosten 245.995,00 EUR 497.592,00 EUR 336.499,00 EUR davon Freistaat Sachsen (90 %) 221.395,50 EUR 447.832,80 EUR 302.849,10 EUR 24.599,50 EUR 49.759,20 EUR 33.649,90 EUR davon Stadt Leipzig (10%) Die Aufwendungen in Höhe von 24.600 EUR werden für das Jahr 2016 aus dem PSP-Element 1.100.57.1.0.02.01 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung), Sachkonto: Zuschüsse an private Unternehmen (43170000) zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung der erforderlichen Aufwendungen in 2017 i. H. v. 49.760 EUR und 2018 i. H. v. 33.650 EUR erfolgt aus dem planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (PSPElement 1.100.57.1.0.02.01 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung), Sachkonto: Zuschüsse an private Unternehmen (431750000)). 6 Begründung der Eilbedürftigkeit der Vorlage VI-DS-02462 Angesichts der aktuellen Ereignisse, arbeitet die Initiative JOBLINGE daran, das Programm "JOBLINGE für Flüchtlinge" zu entwickeln. Die Initiative JOBLINGE steht für erfolgreiche und nachhaltige Integration in Arbeit und Ausbildung. Hier möchte JOBLINGE seine Expertise einbringen und wirksame Ansätze, um den Flüchtlingen – und der aufnehmenden Gesellschaft – eine Anschluss-Perspektive zu geben, etablieren. Dabei steht die Integration in Arbeit – und idealerweise die Qualifikation zu zukünftig dringend benötigten Fachkräften im Zentrum ihres Handelns. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Stadt Leipzig, das Programm "JOBLINGE für Flüchtlinge" im Rahmen der geplanten Aktivitäten der regionalen Fachkräfteallianz Leipzig in Form einer zehnprozentigen Kofinanzierung zunächst bis Ende 2018 zu fördern. Die Joblinge gAG beabsichtigt spätestens zum 17.05.2016 einen entsprechenden Förderantrag einschließlich der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu beantragen. Hierzu ist die Kofinanzierungszusage der Stadt Leipzig beizubringen. Damit eine Antragstellung zum genannten Termin erfolgen kann, ist ein Beschluss der Drucksachen-Nr.:VI-DS-02462 in der Ratsversammlung am 20.04.2015 zwingend erforderlich. Mit der Erstellung der Vorlage konnte nicht eher begonnen werden, da erst Ende Februar gemeinsam mit der SAB und dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr das mögliche Förderverfahren verbindlich besprochen werden konnte. Ebenso steht die fristgerechte Umsetzung des Vorhabens unter dem Vorbehalt, dass die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Projekten der Fachkräftesicherung (Fachkräfterichtlinie) im März 2016 beschlossen und im April 2016 veröffentlicht wird.