Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1059393.pdf
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371 kB
Erstellt
13.04.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 07:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-2462-NF-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.04.2016
Migrantenbeirat
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff
Modellvorhaben für geflüchtete junge Menschen "JOBLINGE für FLÜCHTLINGE" EILBEDÜRFTIG
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung bestätigt die Beteiligung der Stadt Leipzig am Modellvorhaben für
geflüchtetejunge Menschen „JOBLINGE für FLÜCHTLINGE“ Leipzig. Träger des Modellvorhabens
ist die JOBLINGE gAG Leipzig.
2. Das Modellvorhaben hat eine voraussichtliche Laufzeit vom 17.05.2016 bis 31.12.2018.
3. An der Finanzierung des Vorhabens beteiligen sich der Freistaat Sachsen und die Stadt Leipzig
gemeinsam im Rahmen der Fachkräfteallianz Leipzig. Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen
lt. Finanzierungsplan ca. 1.080.046,00EUR.
Vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung durch die Sächsische Aufbaubank gewährt die Stadt
Leipzig der JOBLINGE gAG Leipzig zur Durchführung des Modellvorhabens im Rahmen einer
Projektförderung für die gesamte Laufzeit des Vorhabens eine städtische Zuwendung in Höhe von
10 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten (maximal bis 108.010,00 EUR) zu. Die städtische
Zuwendung wird in den HHJ 2016 bis 2018 wie folgt bereitgestellt:
• HHJ 2016 – bis zu 24.600,00 EUR
• HHJ 2017 – bis zu 49.760,00 EUR
• HHJ 2018 – bis zu 33.650,00 EUR
Die Aufwendungen in Höhe von 24.600 EUR werden für das Jahr 2016 aus dem PSP-Element
1.100.57.1.0.02.01 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung), Sachkonto: Zuschüsse an private
Unternehmen (43170000) zur Verfügung gestellt.
Die Finanzierung der erforderlichen Aufwendungen in 2017 i. H. v. 49.760 EUR sowie 2018 i. H. v.
33.650 EUR erfolgt aus dem planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (PSPElement 1.100.57.1.0.02.01/Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Sachkonto: Zuschüsse an
private Unternehmen (431750000)).
Die städtische Zuwendung wird vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung des
Doppelhaushaltes 2017/2018 gewährt.
4. Förderfähig im Rahmen der Projektförderung des Modellvorhabens der JOBLINGE gAG Leipzig
durch die Stadt Leipzig sind die von der SAB anerkannten zuwendungsfähigen
Ausgaben/Aufwendungen. Bei der Zuwendung an die Joblinge gAG Leipzig wird die
Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der
Stadtverwaltung stehende Stellen (in der aktuellen Fassung) angewandt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
017.05.16
31.12.16
24.600,00
1.100.57.1.0.02.01
2017
2017
49.760,00
1.100.57.1.0.02.01
2018
2018
33.650,00
1.100.57.1.0.02.01
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
nein
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Begründung
Begründung Eilbedürftigkeit
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung...................................................................................................................................................... 1
2. Handlungsbedarf.......................................................................................................................................... 1
3. Programmerweiterung für die Zielgruppe Flüchtlinge...................................................................................1
3.1 Kernelemente des Programms.............................................................................................................. 2
3.2 Erweiterte Elemente............................................................................................................................... 4
3. Zielgruppe/Laufzeit....................................................................................................................................... 4
4. Programmablauf .......................................................................................................................................... 5
5. Organisation und Akteure.............................................................................................................................. 5
6. Finanzierung................................................................................................................................................. 6
1.
Einleitung
JOBLINGE ist eine Initiative gegen Jugendarbeitslosigkeit, bei der sich Unternehmen, öffentliche
Hand und Privatpersonen gemeinsam engagieren, um sozial benachteiligte Jugendliche beim
Berufseinstieg zu unterstützen. In einem intensiven Programm erlernen die Teilnehmer wichtige
soziale und berufliche Kompetenzen und erhalten die Chance, sich in der Praxis zu beweisen. Mit
vereinten Kräften erreicht die Initiative Vermittlungserfolge in den ersten Arbeitsmarkt von über 70
% – in einer Zielgruppe, die als nicht oder nur schwer vermittelbar gilt. Im Jahre 2007 von The
Boston Consulting Group und der Eberhard von Kuenheim Stiftung der BMW AG ins Leben
gerufen, ist JOBLINGE inzwischen seit 2012 in Leipzig aktiv. Während dieser Zeit (2012-2015)
konnten 274 Teilnehmer/-innen in das Programm aufgenommen werden, von denen im Ergbnis
181 in Ausbildung und/oder Arbeit nachhaltig integriert werden konnten. Da entspricht einer
Integrationsquote von rund 72 Prozent.
2.
Handlungsbedarf
Angesichts der aktuellen Ereignisse, der Flucht von Millionen Menschen, arbeitet die Initiative
JOBLINGE daran, das Programm "JOBLINGE für Flüchtlinge" zu entwickeln.
Die Initiative JOBLINGE steht für erfolgreiche und nachhaltige Integration in Arbeit und
Ausbildung. Hier möchte JOBLINGE seine Expertise einbringen und wirksame Ansätze, um den
Flüchtlingen – und der aufnehmenden Gesellschaft – eine Anschluss-Perspektive zu geben,
etablieren. Dabei steht die Integration in Arbeit – und idealerweise die Qualifikation zu zukünftig
dringend benötigten Fachkräften im Zentrum ihres Handelns.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Stadt Leipzig, dass Programm "JOBLINGE für
Flüchtlinge" im Rahmen der geplanten Aktivitäten der regionalen Fachkräfteallianz Leipzig (siehe
DS VI 2473) in Form einer zehnprozentigen Kofinanzierung zunächst bis Ende 2018 zu fördern.
3. Programmerweiterung für die Zielgruppe Flüchtlinge
JOBLINGE möchte geflüchtete junge Menschen auf zwei Wegen unterstützen:
Zum einen möchte die Initiative vermehrt Plätze für Flüchtlinge im bestehenden JOBLINGEProgramm anbieten. Dieses Angebot richtet sich speziell an jene Flüchtlinge, die sowohl von ihren
sprachlichen als auch schulischen Voraussetzungen eine Ausbildung absolvieren können. Ziel ist
hierbei die Teilnahme am regulären JOBLNGE Programm und die Vermittlung in Ausbildung nach
sechs Monaten.
Darüber hinaus möchte die Initiative mit Hilfe eines spezifischen, neu entwickelten Programms
jungen Flüchtlingen so bald wie möglich nach ihrer Ankunft in Deutschland helfen, den Weg in
Arbeit – und im zweiten Schritt auch in Ausbildung – zu gehen.
1
JOBLINGE baut in seinem Programm für Flüchtlinge zum einen auf die Erfolgselemente des
regulären Programms – Mentoring, Praxis von Tag eins, enge Verzahnung mit der Wirtschaft, das
Kultur- und Sportprogramm sowie die am lokalen Arbeitsmarkt und dem Potenzial der Teilnehmer
ausgerichtete Berufsorientierung. Darüber hinaus wird das Programm gezielt die
Rahmenbedingungen der Flüchtlinge aufgreifen und durch ein erweitertes/angepasstes Angebot
die spezifischen Bedarfe adressieren. Darunter fallen beispielsweise die zielgerichtete Herstellung
der Sprachfähigkeit durch einen kurzen Intensiv-Sprachkurs sowie einer branchenspezifischen,
praxisnahen Sprachqualifizierung sowie die individuelle Kompetenzfeststellung durch
praxisorientierte Kompetenzfeststellungsverfahren. Zudem wird eine Orientierung in Deutschland
durch entsprechende Trainingsinhalte sowie interkulturelle Sensibilisierung sichergestellt und die
Unterstützung bei Qualifikationsanerkennungen und arbeitsrechtlichen Behördengängen
gewährleistet.
Die Teilnehmer/-innen erhalten zudem gezielten Zugang zum JOBLINGE-Partnernetzwerk und
geeignete Ansprechpartner in den jeweiligen Unternehmen. Dabei handelt es sich um eine
flankierende Leistung im Projekt, die dem Selbstverständnis entspricht, jedem Menschen, der sich
in den Arbeitsmarkt integrieren will, eine Hilfestellung zu leisten.
3.1 Kernelemente des Programms
Um junge Flüchtlinge nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln, werden die
Erfolgsfaktoren aus dem regulären JOBLINGE-Programm für die neue Zielgruppe genutzt und an
deren Bedarfe angepasst. Die bewährten Erfolgsfaktoren sind:
•
Gebündeltes gesellschaftliches Engagement
Von zentraler Bedeutung für den JOBLINGE Erfolg ist die Bündelung von ehrenamtlichem
gesellschaftlichem Engagement, der förderung durch die öffentliche Hand sowie die
unmittelbaree einbidnung engangierter Partnerunternehmen.
•
Professionelle Steuerung und Unterstützung
Um das umfassende Engagement von Partnerunternehmen und Privatpersonen langfristig
zu gewährleisten, erfolgt eine professionelle Steuerung und Unterstützung aller involvierten
Partner durch das Social-Franchising-System der JOBLINGE-Initiative. Ziel ist es, das
Wissen und die Erfolgsrezepte an möglichst viele Standorte weiterzugeben und dabei hohe
Qualitätsstandards und Vermittlungsquoten sicherzustellen. Dieses hat zu der an allen
JOBLINGE - Standorten weit überdurchschnittlichen Vermittlungs- (70%) und
Nachhaltigkeitsquoten (85%) im klassischen Programm beigetragen.
•
1:1-Betreuung
Die Zielgruppe der Flüchtlinge ist aufgrund zahlreicher schwieriger Ausgangsvoraussetzungen benachteiligt und bedarf intensiver Unterstützung für eine nachhaltige
Integration in den Arbeitsmarkt.
JOBLINGE setzt hierfür neben den hauptamtlichen Mitarbeitern für jeden Jugendlichen
einen ehrenamtlichen, eigens geschulten Mentor ein. Der Mentor ist Vertrauensperson und
Coach, der den Jugendlichen ab der Orientierungsphase bis zur Stabilisierung nach
Anstellung im Unternehmen für ca. sechs Monate begleitet und bestärkt sowie als
"Kriesenmanager" verhindern soll, dass es zu Pogrammabbrüchen kommt.
Durchgängig beraten und unterstützt werden die Mentoren von den hauptamtlichen
JOBLINGE-Mitarbeitern. Das Team gewährleistet darüber hinaus die individuelle Betreuung
und Förderung der Jugendlichen sowie die Vermittlung. Gemeinsam entscheiden sie, wer
zusammenpasst – fachlich und menschlich.
2
•
Praxis von Tag eins – enge Verknüpfung mit der Wirtschaft
Das Programm basiert auf Praxisorientierung und einer engen Verknüpfung mit der
Wirtschaft. Die Unternehmen beteiligen sich im Rahmen der Kompetenzfeststellung, der
praxisbezogenen Sprachkurse, der Berufsorientierung und durch das Bereitstellen von
Praktika. Außerdem stellen die Unternehmen eine feste Anzahl von Arbeits- und
Ausbildungsplätzen für die Teilnehmer bereit, auf die eben diese zielgerichtet vorbereitet
werden.
Durch die frühe Teilhabe am realen Arbeitsleben wird eine zielgerichtete
Sprachqualifizierung unterstützt und durch den Kontakt zu Kollegen werden Beziehungen
zu Deutschen oder schon länger in Deutschland lebenden Menschen möglich.
•
Kultur- und Sportprogramm
Im Rahmen von dreitägigen Workshops findet pro Gruppe mindestens ein Modul mit tanz-,
musik- oder theaterpädagogischen Inhalten in Kooperation mit mindestens einer lokalen
Kulturinstitution statt. Wie im regulären JOBLINGE-Programm werden in diesem Format
motorische, kognitive, soziale und emotionale Fähigkeiten und Fertigkeiten miteinander
verknüpft. Elemente des Sportprogramms aktivieren die Teilnehmer und zeigen Zugänge
zu Vereinsstrukturen auf, die als regelmäßiges Freizeitangebot weiter und programmunabhängig genutzt werden können.
•
Zielgerichtete Berufsorientierung und Kompetenzerhebung
Ein Schwerpunkt der Berufsorientierung ist, den Teilnehmerinnen/Teilnehmern möglichst
realistische Vorstellungen der einzelnen Berufe in Deutschland zu vermitteln und das
Konzept der dualen Berufsausbildung nahe zu bringen. Durch Unternehmensvorstellungen bzw. - besichtigungen werden die Kenntnisse der Teilnehmer/-innen,
bezogen auf den regionalen Arbeitsmarkt und die damit verbundenenBerufsmöglichkeiten,
erweitert.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erarbeitung realistischer Berufsziele, die einerseits
den individuellen Potenzialen der Teilnehmer/-innen gerecht und andererseits vom
Arbeitsmarkt nachgefragt werden. Daher wird mit jedem Teilnehmer ein Berufsabschluss
als langfristiges Ziel definiert, der meist erst im zweiten Schritt erreicht werden kann. Aus
dem Berufsziel wird eine Branche abgeleitet, in welcher die Teilenherin/der Teilnehmer bis
zum Erlangen einer ausreichenden Sprachkompetenz arbeitet und dabei praxisnah
wichtige Sprachkompetenzen und Branchenkenntnisse erlangt.
Falls bereits Deutschkenntnisse vorhanden sind, wird der Sprachstand erhoben. Jede
Teilnehmerinn/jeder Teilnehmer wird auf seine Rechenfähigkeit getestet. Um ein
fundiertes Bild der Kompetenzprofile zu erhalten wird JOBLINGE gemeinsam mit den
Partnerunternehmen einzelne Praxiserprobungen nach Branchen entwickeln, die
Potenziale und Kenntnisse sichtbar machen. Kooperationsvereinbarungen, z.B. mit dem
BMW Werk Leipzig sind in Vorbereitung.
3
3.2 Erweiterte Elemente
•
Sprachqualifizierung
Sowohl zur raschen Arbeitsaufnahme als auch zur beruflichen Qualifizierung sind
Deutschkenntnisse. JOBLINGE setzt daher auf eine durchgängige und berufsbezogene
Sprachqualifizierung im gesamten Programm und entwirft für die Sprachqualifizierung in
den ersten 6 Monaten ein eigenes, fundiertes Sprachkonzept. Um bspw. eine möglichst
rasche Integration in Arbeit zu ermöglichen, ist das Sprachprogramm neben einem ersten
Basissprachkurs von Beginn an nach Berufsbranchen ausdifferenziert. Um diese
Betriebsnähe gewährleisten zu können, wird das branchenspezifische Sprachkonzept mit
Mitarbeitern eines Partnerunternehmens ausgestaltet. Ziel dieser Konzepte ist ein
hinreichende Befähigung der deutschen Sprache, um einen angestrebten, qualifizierten
Berufsabschluss erreichen zu können.
Auch nach den ersten 6 Monaten, während der Arbeitsphase, werden die Teilnehmer/innen sprachlich weiter qualifiziert, um sie gezielt auf die Anforderungen in der Ausbildung
vorzubereiten.
•
Aktive Einbindung
Unterstützer
von
hochqualifizierten
Flüchtlingen
als
ehrenamtliche
Als eines der neuen Programmelemente sollen hochqualifizierte Flüchtlinge als
ehrenamtliche Unterstützer aktiv in das Programm einbezogen werden. Diese werden bei
offenen Informationsveranstaltungen zum Programm für alle interessierten und
potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer identifiziert.
Für den Erhalt dieser vielfältigen Hilfestellungen (Hilfe bei der Anerkennung von
Berufsabschlüssen, Unterstützung bei der Vermittlung in Arbeit, Sprachlernmaterialien) soll
der hochqualifizierte Flüchtling im Gegenzug das JOBLINGE-Programm ehrenamtlich
unterstützen.
•
Enge Begleitung im Unternehmen durch Advisor
Bei erfolgreicher Vermittlung der Teilnehmerin/des Teilnehmers in eine (Teilzeit-)
Arbeitsstelle, steht ihm im Unternehmen eine berufs- und lebenserfahrene Person zur
Seite, der sogenannte Advisor. Dieser begleitet die neuen Mitarbeiter/-innen (ca. eine
Stunde/Woche). Hierbei führt der Advisor die Arbeit des Mentors fort mit dem Ziel, eine
Motivationsstütze zu sein und zusammen mit dem hauptamtlichen JOBLINGE-Team die
erfolgreiche Integration der neuen Mitarbeiter/-innen in das Unternehmen zu gewährleisten.
3.
Zielgruppe/Laufzeit
Die Zielgruppe des JOBLINGE-Programms sind junge geflüchtete Menschen zwischen 18 und 25
Jahren mit einer hohen Bleibewahrscheinlichkeit (derzeit Syrer, Iraker, Iraner und Eritreer) mit
mittlerem Qualifikationsniveau, d. h. keine Hochqualifizierten und keine Analphabeten und setzt
möglichst früh nach der Einreise an. Das Programm richtet sich – analog zum regulären
JOBLINGE-Programm – an die jungen Flüchtlinge, die durch bisher existierende
Bildungsangebote, und andere, relativ engmaschige Angebote nicht erreicht werden und für die
der Schritt in den deutschen Arbeitsmarkt aus eigener Kraft kaum leistbar ist. Das Programm setzt
auf eine freiwillige Teilnahme, ist jedoch nach Eintritt in das Projekt verbindlich.
4
Um die genannte Zielgruppe zu erreichen, wird eng mit den betreuenden sozialen Trägern, den
Bedarfsträgern vor Ort und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusammen gearbeitet.
Die genauen Prozesse der Rekrutierung werden mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter
Leipzig abgestimmt.
Derzeit ist eine Programmlaufzeit vom 17.05.2016 bis 31.12.2018 (mit der Option auf
Verlängerung) avisiert. Insgesamt sollen pro Jahr 3 Gruppen mit je 20 Teilnehmer/-innen in das
Programm eintreten, 2016 werden es zunächst zwei Gruppen (Juni/November) sein.
4. Programmablauf
Das Programm verläuft in zwei Stufen, die sich in insgesamt sechs Phasen gliedern und sich
zeitlich an den individuellen Lernfortschritten der Teilnehmer orientieren.
Die erste Stufe umfasst die Erstinformation, die Aufnahmephase, die Orientierungsphase und die
Praxisphase und ist auf bis zu sechs Monate angelegt.
Die zweite Stufe umfasst die Zeit, in der die Teilnehmer bereits im Unternehmen (Teilzeit) arbeiten
und begleitend weiter gefördert werden.
5.
Organisation und Akteure
JOBLINGE für Flüchtlinge soll als integrierter Bestandteil der bestehenden JOBLINGE Strukturen
organisiert werden, So soll das Programm auf der lokalen Ebene unter dem Dach der Leipziger
gemeinnützigen Aktiengesellschaft (gAG) und Leitungsebene, mit einer gemeinsamen
Koordination der Kontakte zur Öffentlichen Hand, zu Unternehmen und Institutionen aus Kultur
und Sport verankert werden.
5
Die besondere gesellschaftsrechtliche Form der bestehenden JOBLINGE-Initiative, die
gemeinnützige Aktiengesellschaft, bietet den professionellen Rahmen für das Engagement der
gesellschaftlichen Akteure – Unternehmen, Politik, Zivilgesellschaft. In dieser Rechtsform
verbindet sich unternehmerisches Denken mit der Verantwortung für ein gemeinsames
gesellschaftliches Ziel.
Das Programm für Flüchtlinge wir von einem eigenen hauptamtlichem Team unter gemeinsamer
Leitungsebene mit dem klassischen Programm und zahlreichen ehrenamtlichen Akteuren
durchgeführt.
6. Finanzierung
Insgesamt veranschlagt der Projektträger, die JOBLINE gAG, für das Modellprojekt „JOBLINGE
für FLÜCHTLINGE“ insgesamt 1.080.046,00 EUR in der Projektlaufzeit 2016 bis 2018. Hinzu
kommen einmalig ca. 50.000 € Investitionskosten für den Aufbau der Unterrichtsräume, Technik,
etc. die der Träger aus Eigen- bzw. Drittmitteln finanziert.
Die Kosten gliedern sich in Personal- und Honorarkosten (Sprachförderunterricht) sowie Sachund Verwaltungskosten.
Die städtischen Fördermittel für die beantragten Projektkosten an die JOBLINGE gAG werden
gemäß den Regularien der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an
außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (aktuelle Fassung), insbesondere gemäß § 2. 2
ff. als nichtrückzahlbare Zuwendung vergeben. Die Bewilligung erfolgt gemäß § 4 der o. g.
Rahmenrichtlinie.
Die städtischen Zuwendungen werden dementsprechend in den Haushaltsjahren 2016 bis 2018
wie folgt bereitgestellt:
Tabelle 1 – Übersicht Programmkosten nach Jahresscheiben/Fördermittelgeber
2016
2017
2018
Personal- u. Honorarkosten
205.693,00 EUR
427.260,00 EUR
294.551,00 EUR
Verwaltungs- u. Sachkosten
40.302,00 EUR
70.332,00 EUR
41.948,00 EUR
Gesamtkosten
245.995,00 EUR
497.592,00 EUR
336.499,00 EUR
davon Freistaat Sachsen (90 %)
221.395,50 EUR
447.832,80 EUR
302.849,10 EUR
24.599,50 EUR
49.759,20 EUR
33.649,90 EUR
davon Stadt Leipzig (10%)
Die Aufwendungen in Höhe von 24.600 EUR werden für das Jahr 2016 aus dem PSP-Element
1.100.57.1.0.02.01 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung), Sachkonto: Zuschüsse an
private Unternehmen (43170000) zur Verfügung gestellt.
Die Finanzierung der erforderlichen Aufwendungen in 2017 i. H. v. 49.760 EUR und 2018 i. H. v.
33.650 EUR erfolgt aus dem planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (PSPElement 1.100.57.1.0.02.01 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung), Sachkonto: Zuschüsse
an private Unternehmen (431750000)).
6
Begründung der Eilbedürftigkeit der Vorlage VI-DS-02462
Angesichts der aktuellen Ereignisse, arbeitet die Initiative JOBLINGE daran, das Programm
"JOBLINGE für Flüchtlinge" zu entwickeln. Die Initiative JOBLINGE steht für erfolgreiche und
nachhaltige Integration in Arbeit und Ausbildung. Hier möchte JOBLINGE seine Expertise
einbringen und wirksame Ansätze, um den Flüchtlingen – und der aufnehmenden Gesellschaft –
eine Anschluss-Perspektive zu geben, etablieren. Dabei steht die Integration in Arbeit – und
idealerweise die Qualifikation zu zukünftig dringend benötigten Fachkräften im Zentrum ihres
Handelns.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Stadt Leipzig, das Programm "JOBLINGE für Flüchtlinge"
im Rahmen der geplanten Aktivitäten der regionalen Fachkräfteallianz Leipzig in Form einer
zehnprozentigen Kofinanzierung zunächst bis Ende 2018 zu fördern.
Die Joblinge gAG beabsichtigt spätestens zum 17.05.2016 einen entsprechenden Förderantrag
einschließlich der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns bei der Sächsischen
Aufbaubank (SAB) zu beantragen. Hierzu ist die Kofinanzierungszusage der Stadt Leipzig
beizubringen.
Damit eine Antragstellung zum genannten Termin erfolgen kann, ist ein Beschluss der
Drucksachen-Nr.:VI-DS-02462 in der Ratsversammlung am 20.04.2015 zwingend erforderlich.
Mit der Erstellung der Vorlage konnte nicht eher begonnen werden, da erst Ende Februar
gemeinsam mit der SAB und dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr das mögliche Förderverfahren verbindlich besprochen werden konnte. Ebenso steht die
fristgerechte Umsetzung des Vorhabens unter dem Vorbehalt, dass die Förderrichtlinie des
Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Projekten der
Fachkräftesicherung (Fachkräfterichtlinie) im März 2016 beschlossen und im April 2016
veröffentlicht wird.