Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1055021.pdf
Größe
4,4 MB
Erstellt
07.03.16, 12:00
Aktualisiert
01.05.16, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02454
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Fachausschuss Finanzen
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West
Verwaltungsausschuss
04.05.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss Felsenkellerstraße
Beschlussvorschlag:
Der Vergabe der Städtebaufördermittel aus dem Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost in Höhe
von 472.000 € (Finanzhilfen + städtische Mittel) wird entsprechend § 13 Absatz 7, Ziffer 6 der
Hauptsatzung zugestimmt.
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 11.04.2016 zur Kenntnis:
1.)
Die Baumaßnahme Felsenkellerstraße wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2,
Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zur Zeit gültigen Fassung).
2.)
Dem Verwaltungsausschuss wird eine Beschlussvorlage über die Vergabe von
Städtebaufördermitteln für diese Maßnahme (Beschluss gemäß § 13, Absatz 7, Ziffer 6 der
Hauptsatzung in der Zur Zeit gültigen Fassung) zugeleitet.
3.)
Die Gesamtkosten für den Bau betragen 610.340 € bei einem Stadtanteil von 295.674 €. In
den Gesamtkosten sind 29.238 € für die Stadtbeleuchtungsanlagen (Ergebnishaushalt) und 34.270
€ Grunderwerbskosten enthalten.
4.)
Im PSP-Element Stadtumbau Ost (7.0000.380.700) werden 2016 brutto 364.082 € (netto
305.951 €, Mehrwertsteuer 19% entspricht 58.131 €) und 2017 brutto 182.750 € (netto 153.571 €,
Mehrwertsteuer 19 % entspricht 29.179 €) bereitgestellt. Eine VE mit Kassenwirksamkeit 2016 i.H.v.
182.750 € wird bereitgestellt.
5.)
Im PSP-Element 1.100.51.1.1.08, Sachkonto 42711200, Innenauftrag 106400000129 werden
für die Stadtbeleuchtungsanlagen in 2016 brutto 29.238 € (netto 24.570 €, Mehrwertsteuer 19 %
entspricht 4.668 €) bereitgestellt. Die Bewirtschaftung soll unterjährig über den Innenauftrag
106400000129 – Stadtumbau Ost erfolgen. Die Aufwendungen sind im bestätigten Haushaltsplan
2016/ 2017 der Stadt und im ASW für 2016 enthalten.
6.)
Die Einzahlungen werden im PSP-Element Stadtumbau Ost - Zuweisung vom Land
(7.0000.380.705) im Jahr 2016 i.H.v. 245.854 € brutto und im Jahr 2017 i.H.v. 59.066 € brutto
geplant.
7.) Die Einzahlungen werden im PSP-Element 1.100.51.1.1.08, Sachkonto 3141000 im Jahr
2016 i.H.v. 9.746 € geplant. Die Bewirtschaftung soll unterjährig über den Innenauftrag
106400000129 – Stadtumbau Ost erfolgen. Die Erträge sind im bestätigten Haushaltsplan 2016/
2017 der Stadt und im ASW für 2016 enthalten.
8.)
Im PSP-Element 7.0000296.700 (Pauschalposition für kleine Einzelmaßnahmen) werden für
den Grunderwerb in 2016 brutto 34.270 € bereitgestellt.
9.)
Die ab dem Jahr 2017 für die Beleuchtung und der zusätzlichen Verkehrsfläche
(Grunderwerbsfläche 105,2 m²) sowie ab dem Jahr 2020 für den zusätzlichen Straßenbaum
anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche
Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanungen 2017 ff. zu entscheiden. Die Mittel werden
entsprechend durch das zuständige Fachamt angemeldet.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Prüfkatalog Strategische Ziele
finanzielle Auswirkungen
Begründung
Fotodokumentation
Übersichtsplan
Lageplan
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
von
bis
Erträge
2016
2016
9.746
Aufwendungen
2016
2016
29.238
2016
2016
245.854
2017
2017
59.066
7.0000.380.705
SK 68110000
2016
2016
34.270
7.0000.296.700.110
2016
2016
364.082
7.0000.380.700
SK 78513000
2017
2017
182.750
7.0000.380.700
SK 78513000
wo veranschlagt
PSP 1.100.51.1.1.08
SK 31410000
IA 106400000129
PSP 1.100.51.1.1.08
SK 42711200
IA 106400000129
7.0000.380.705
SK 78513000
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
Höhe in EUR
nein
von
x
wenn ja,
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ab 2017
ab 2017
Ab 2020
120,00
115,72
53,32
1.100.541.001
1.100.541.001.05
1.100.551.001
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
niedrig
nein
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
05.04.2016
Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Felsenkellerstraße
1. Grundlagen
–
–
–
–
„Handlungsschwerpunkt aufgrund teilräumlicher Wirkung“ im Integrierten
Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 (Beschluss Nr. RBIV-1595/09 vom 20.05.2009)
Städtebauliches Entwicklungskonzept Stadtumbau Ost Leipzig (SEKo SUO nach §171 b
Absatz 2 BauGB mit Ratsbeschluss RBV-1135/12 vom 29.02.2012, Fortschreibung des
Stadtumbaukonzeptes (DS 02167) ist im Verfahren
Förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet Leipzig – Plagwitz (Stadtratsbeschluss Nr. SVV1085/94 vom 20.04.1994, Änderungsbeschluss-Nr. RB-1514/99 vom 24.02.1999, erneuter
Beschluss am 19.06.2013)
1.2 Veranlassung und Zielstellung
1.2.1 Derzeitige Situation
Die Felsenkellerstraße ist eine Anliegerstraße im Leipziger Westen im Stadtteil Plagwitz.
Die Maßnahme umfasst den Ausbau der Felsenkellerstraße zwischen Zschochersche Straße und
Birkenstraße sowie der Birkenstraße zwischen Karl-Heine-Straße und Aurelienstraße. Die
Weiterführung der Maßnahme in der Birkenstraße ist ein gesondertes Vorhaben.
Im Eckbereich Felsenkellerstraße/Zschochersche Straße ist ein Neubau geplant. Die Zufahrt
erfolgt auf die Felsenkellerstraße.
Auf der östlichen Seite der Kindstraße wird von den Investoren eine Bebauung entwickelt, die bis
zur Felsenkellerstraße reichen soll. Bedingt durch die vorhandenen Grundstücksgrenzen und die
geringen Möglichkeiten eines Grunderwerbs besteht in diesem Bereich der Zwangspunkt für die
Straßenbreite der Felsenkellerstraße.
Südlich der Felsenkellerstraße grenzen ein städtischer Kindergarten, der „Felsenkeller“ sowie ein
städtisches Flurstück, auf dem sich das Nachbarschaftsprojekt „Analinde“ befindet, direkt an den
Fahrbahnbereich an. Die Begrenzungsmauer bzw. die Zäune und Böschungen dieser
Grundstücke befinden sich in einem desolaten Zustand. Sie werden vor Beginn der
Straßenbaumaßnahme von den Eigentümern instandgesetzt und sind nicht Bestandteil der
Straßenbaumaßnahme.
1.2.2 Veranlassung
Die zu gestaltende Straße befindet sich im Sanierungsgebiet Leipzig - Plagwitz. Die Sanierung der
Anliegerstraßen ist ein wichtiges Sanierungsziel und Voraussetzung für die Entlassung des
Sanierungsgebietes im Jahr 2021.
Die Straße befindet sich außerdem im Umgriff des Förderprogramms Stadtumbau Ost,
Aufwertungsgebiet Leipzig West. In der Fortschreibung des Stadtumbaukonzeptes, das sich
derzeit im Beschlussverfahren befindet, ist das Vorhaben Bestandteil der geplanten Maßnahmen
im Handlungsfeld „Wohnumfeld“ .
Sie ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand.
1.2.3 Zielstellung
Mit der Einordnung in das Förderprogramm Stadtumbau Ost besteht die Zielstellung darin, den
derzeitigen sehr schlechten Bauzustand nachhaltig zu verbessern.
Es soll eine ansprechende Straßenraumgestaltung mit höhenmäßig eindeutig getrenntem
Gehweg, eine Ausweisung von Stellflächen und eindeutige Einmündungsbereiche geschaffen
werden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.
1
2. Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme
Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen
Zustandes.
Es wären weiterhin in Schadensfällen Maßnahmen der operativen Schadensbeseitigung zur
Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich, die keine dauerhaften Lösungen darstellen
und einen ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach
sich ziehen.
Ohne weitere Investitionen im öffentlichen Raum und den gezielten Fördermitteleinsatz können die
für das Fördergebiet formulierten und vom Stadtrat beschlossenen Ziele nicht entsprechend
umgesetzt werden. Außerdem können die vom Land / Bund bewilligten Städtebaufördermittel nicht
fristgerecht abgerufen werden.
3. Beschreibung der Maßnahme
Die Fahrbahn wird auf einer Länge von 240 m in der Felsenkellerstraße und 110 m in der
Birkenstraße in vollgebundener Bauweise mit einer Asphaltbefestigung in einer Stärke von 30 cm
ausgebaut.
Die Felsenkellerstraße soll zukünftig einen durchgängigen Gehweg auf der nördlichen
Straßenseite erhalten.
In der Birkenstraße werden PKW-Stellflächen eingeordnet. Diese erhalten eine Befestigung aus
anthrazitfarbenen Betonpflaster 16x16 cm.
Die Gehwege werden mit Betonplatten 25x25 cm in Kombination mit Ober- und Unterstreifen aus
Mosaikpflaster befestigt.
An der Einmündung Felsenkellerstraße/Zschochersche Straße wird eine Querungshilfe mit
Blindenleitsystem eingeordnet.
Im Baubereich ist eine Baumpflanzung an der Einmündung Birkenstraße/Aurelienstraße geplant.
Fahradbügel werden in einem Gehwegabschnitt der Birkenstraße eingeordnet.
Die Beleuchtungsanlage wird komplett erneuert. Es entstehen zusätzliche Lichtpunkte.
4. Finanzierung
4.1 Gesamtkosten
Die Gesamtkosten für den Ausbau der Felsenkellerstraße und Teilbereiche der Birkenstraße
betragen 610.340 €. In den Kosten sind 27.000 € Baunebenkosten (Bauoberleitung und
besondere Leistungen örtliche Bauüberwachung, Überwachung gefährlicher Abfall,
Kontrollprüfungen) und 34.270 € Grunderwerbskosten enthalten.
Grundlagen
Die Baukosten betragen entsprechend der Kostenberechnung vom 25.01.2016 549.070 €. Dazu
kommen 34.270 € Grunderwerbskosten und 27.000 € Baunebenkosten. Somit ergeben sich
Gesamtkosten von 610.340 €.
2
Die Baukosten gliedern sich wie folgt:
Ausbau der Straße
517.083 €
Beleuchtung
29.238 €
Baumpflanzungen
Baukosten
2.749 €
549.070 €
Straßenausbaubeiträge
Straßenausbaubeiträge werden aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet nicht erhoben.
Ermittlung der zuwendungsfähiger Kosten
Laut Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung vom 20.08.2009 ist die Förderung auf 160
€ pro Quadratmeter bearbeitete Fläche begrenzt.
Förderobergrenze (2.950 qm Straße X 160 €)
472.000 €
zuwendungsfähige Kosten
472.000 €
Ermittlung der Einzahlungen
Die Maßnahme wird im Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung
gefördert.
zuwendungsfähige Kosten
Förderquote 2/3 der zuwendungsfähigen Kosten
472.000 €
314.666 €
Einzahlungen
Stadtanteil (
610.340 € Gesamtkosten
abzgl. 314.666 € Einzahlungen)
314.666 €
295.674 €
Die Finanzierung einschließlich Grunderwerb stellt sich wie folgt dar:
3
Finanzierung Felsenkellerstraße und Teilbereiche Birkenstraße
2016
2017
Gesamt
PSP 7.0000380.700 - Stadtumbau Ost
Fördermittel
da von
255.600 €
grundha fte r Aus ba u de r Fa hrba hn (PSP 7.0000380.705)
59.066 € 314.666 €
245.854 €
Sta dtbel euchtung
59.066 €
304.920 €
9.746 €
9.746 €
(Ergebni s ha us ha l t - 1.100.51.1.1.08 Ma ßna hmen de r Sta dte rneuerung
IA 106400000129 - Sta dtumba u Os t Aufwertung)
Auszahlungen inkl. Stadtbeleuchtung
da von
grundha fte r Aus ba u de r Fa hrba hn (PSP 7.0000380.705)
427.590 € 182.750 € 610.340 €
364.082 €
Sta dtbel euchtung
182.750 €
546.832 €
29.238 €
29.238 €
34.270 €
34.270 €
(Ergebni s ha us ha l t - 1.100.51.1.1.08 Ma ßna hmen de r Sta dte rneuerung
IA 106400000129 - Sta dtumba u Os t Aufwertung)
Grunderwe rb (7.0000.296.700 - Pa us cha l pos i ti on f. kl . Ei nze lma ßna hme n
Eigenmittel
VE kassenwirksam
171.990 € 123.684 € 295.674 €
0 € 182.750 € 182.750 €
Die Planungskosten der Leistungsphasen 3-6 wurden bereits 2015 über das PSP-Elemet 7.0000.380.700 – Stadtumbau
Ost – finanziert und sind hier nicht enthalten.
Mit dem Vorhaben sind ab 2017 Folgekosten i.H.v. 289,04 € verbunden.
Die Durchführung der Baumaßnahme ist von Ende August 2016 bis Mai 2017 geplant.
Die Aufwendungen und Einzahlungen im Ergebnishaushalt (hier: Maßnahmen der Stadbeleuchtung) sind im
bestätigten Haushaltsplan 2016/2017 der Stadt und im ASW für 2016 enthalten . Die Bewirtschaftung soll unterjährig
über den Innenauftrag 106400000129 – Stadtumbau Ost erfolgen.
5. Folgekosten
Nach Abschluss der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege entstehen die nachstehend
genannten Folgekosten.
Folgekosten pro Jahr
Bezeichnung
PSP-Element / Sachkonto
Kosten/Einheit Kosten pro
und Jahr
Jahr in Euro
1 Baum
1.100.551.001
42112000
53,32 € / Jahr
53,32 €
1.100.541.001
1.100.541.001
70,00 €/LP
50,00 €/LP
70,00 €
50,00 €
1.100.541001.05
1,10 €/m²
115,72 €
Beleuchtung
(1 zusätzlicher Lichtpunkt)
Stromkosten
Unterhaltung
zusätzliche Verkehrsfläche
(Grunderwerbsfläche
105,2 m²)
6. Grunderwerb
Für die Baumaßnahme ist Grunderwerb an Teilflächen der Flurstücke 32 und 33/1 der
Gemarkung Plagwitz notwendig.
4
7. Kinderfreundlichkeit / Barrierefreiheit
Die Sicherheit der Fußgänger wird mit durchgängigen Gehwegen gewährleistet. In den
Einmündungsbereichen wird durch die Verringerung der Fahrbahnbreiten ebenfalls die Sicherheit
der Fußgänger erhöht.
Der Querungsbereich der Felsenkellerstraße im Einmündungsbereich der Zschocherschen Straße
erhält durch den Einbau einer Querungsinsel eine weitere Erhöhung der Sicherheit für die
Fußgänger.
8. Bauzeit und Umleitung
Die Bauzeit beginnt Ende August 2016 und endet im Mai 2017. Im Vorfeld der Maßnahme
realisieren die KWL und SWL ihre Maßnahmen in diesem Bereich.
Der Anlieger- und Anlieferverkehr wird gesichert.
Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung der jeweiligen Straßenabschnitte realisiert. Die
einmündenden Straßen werden als Sackgassen beschildert.
In der Zschocherschen Straße muss zeitweise der westliche Gehweg gesperrt werden. Die
Birkenstraße ist Schulweg für die Grundschule. Dadurch ist stets auf einer Seite eine gesicherte
Fußgängerführung zu gewährleisten.
Die Baustelle ist aus Osten von der Zschocherschen Straße bzw. aus Süden von der Karl-HeineStraße anfahrbar.
9. Sonstiges
•
Altlasten/Abfall
Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der Asphaltschichten und
ungebundenen Schichten ergab, dass alle Schichten als nicht gefährlicher Abfall deklariert sind.
•
Kampfmittel
Kampfmittel können im Baubereich nicht ganz ausgeschlossen werden, was bei Erdarbeiten zu
beachten ist.
•
Anliegerinformation
Die Informationsveranstaltung der Eigentümer und Anwohner fand am 08.03.2016 statt.
Über die geplante Baumaßnahme wird der Stadtbezirksbeirat Alt-West informiert.
Anlagen:
Übersichtsplan
Lageplan
Fotos
5
Felsenkellerstraße
Bild 1: Gehweg nicht vorhanden
Bild 2: sehr schlechter Straßenzustand
Begründung der Eilbedürftigkeit des Bau- und Finanzierungsbeschlusses
Felsenkellerstraße
(Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02454 und DS-02454-DS-01)
In der Felsenkellerstraße grenzt eine desolate Mauer an die Straße an, die unterschiedlichen
Grundstückseigentümern zuzuordnen ist. Die Prüfung des Bauzustandes, die Koordinierung der
Interessen der Eigentümer und die Bereitstellung der Mittel für die Sanierung der Mauer bzw.
Böschung waren sehr zeitaufwendig. Weiterhin gab es langwierigen Abstimmungsbedarf mit den
privaten Grundstückseigentümern zu den zu erwerbenden Grundstücksflächen, die den zeitlichen
Planungsaufwand erhöht haben.
Die Ausschreibung der Maßnahme ist für Ende April 2016 vorgesehen.
Die Haushaltsmittel im Invest- und Ergebnishaushalt stehen für die Maßnahme im Haushaltsjahr
2016 bereit. Bei einer zeitlichen Verzögerung der Beschlüsse würden sich Ausschreibung,
Vergabe und Durchführung der Maßnahme verschieben. Ein Baubeginn im IV. Quartal erscheint
aufgrund der Unwägbarkeiten der Witterungsverhältnisse in Bezug auf die Abfinanzierung der
Haushalts- und Fördermittel sehr kritisch.
Die Planbarkeit der Abfinanzierung der Haushaltsmittel wäre nicht mehr gegeben. Die Mittel im
Ergebnishaushalt für die Stadtbeleuchtung können nicht in das Jahr 2017 übertragen werden und
stünden nicht mehr zur Verfügung.
Die Finanzhilfen sind bereits durch den Fördermittelgeber für 2016 bewilligt und könnten nicht wie
geplant abgerufen werden. Nicht abgerufene Mittel führen zu einer Reduzierung des
Förderrahmens für das Fördergebiet. Damit wird die Förderung anderer geplanter Maßnahmen im
Programmgebiet verhindert.