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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1055021.pdf
Größe
4,4 MB
Erstellt
07.03.16, 12:00
Aktualisiert
01.05.16, 09:17

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02454 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Fachausschuss Finanzen Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West Verwaltungsausschuss 04.05.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss Felsenkellerstraße Beschlussvorschlag: Der Vergabe der Städtebaufördermittel aus dem Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost in Höhe von 472.000 € (Finanzhilfen + städtische Mittel) wird entsprechend § 13 Absatz 7, Ziffer 6 der Hauptsatzung zugestimmt. Beschluss des Oberbürgermeisters vom 11.04.2016 zur Kenntnis: 1.) Die Baumaßnahme Felsenkellerstraße wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zur Zeit gültigen Fassung). 2.) Dem Verwaltungsausschuss wird eine Beschlussvorlage über die Vergabe von Städtebaufördermitteln für diese Maßnahme (Beschluss gemäß § 13, Absatz 7, Ziffer 6 der Hauptsatzung in der Zur Zeit gültigen Fassung) zugeleitet. 3.) Die Gesamtkosten für den Bau betragen 610.340 € bei einem Stadtanteil von 295.674 €. In den Gesamtkosten sind 29.238 € für die Stadtbeleuchtungsanlagen (Ergebnishaushalt) und 34.270 € Grunderwerbskosten enthalten. 4.) Im PSP-Element Stadtumbau Ost (7.0000.380.700) werden 2016 brutto 364.082 € (netto 305.951 €, Mehrwertsteuer 19% entspricht 58.131 €) und 2017 brutto 182.750 € (netto 153.571 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 29.179 €) bereitgestellt. Eine VE mit Kassenwirksamkeit 2016 i.H.v. 182.750 € wird bereitgestellt. 5.) Im PSP-Element 1.100.51.1.1.08, Sachkonto 42711200, Innenauftrag 106400000129 werden für die Stadtbeleuchtungsanlagen in 2016 brutto 29.238 € (netto 24.570 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 4.668 €) bereitgestellt. Die Bewirtschaftung soll unterjährig über den Innenauftrag 106400000129 – Stadtumbau Ost erfolgen. Die Aufwendungen sind im bestätigten Haushaltsplan 2016/ 2017 der Stadt und im ASW für 2016 enthalten. 6.) Die Einzahlungen werden im PSP-Element Stadtumbau Ost - Zuweisung vom Land (7.0000.380.705) im Jahr 2016 i.H.v. 245.854 € brutto und im Jahr 2017 i.H.v. 59.066 € brutto geplant. 7.) Die Einzahlungen werden im PSP-Element 1.100.51.1.1.08, Sachkonto 3141000 im Jahr 2016 i.H.v. 9.746 € geplant. Die Bewirtschaftung soll unterjährig über den Innenauftrag 106400000129 – Stadtumbau Ost erfolgen. Die Erträge sind im bestätigten Haushaltsplan 2016/ 2017 der Stadt und im ASW für 2016 enthalten. 8.) Im PSP-Element 7.0000296.700 (Pauschalposition für kleine Einzelmaßnahmen) werden für den Grunderwerb in 2016 brutto 34.270 € bereitgestellt. 9.) Die ab dem Jahr 2017 für die Beleuchtung und der zusätzlichen Verkehrsfläche (Grunderwerbsfläche 105,2 m²) sowie ab dem Jahr 2020 für den zusätzlichen Straßenbaum anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanungen 2017 ff. zu entscheiden. Die Mittel werden entsprechend durch das zuständige Fachamt angemeldet. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Prüfkatalog Strategische Ziele finanzielle Auswirkungen Begründung Fotodokumentation Übersichtsplan Lageplan Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Finanzhaushalt von bis Erträge 2016 2016 9.746 Aufwendungen 2016 2016 29.238 2016 2016 245.854 2017 2017 59.066 7.0000.380.705 SK 68110000 2016 2016 34.270 7.0000.296.700.110 2016 2016 364.082 7.0000.380.700 SK 78513000 2017 2017 182.750 7.0000.380.700 SK 78513000 wo veranschlagt PSP 1.100.51.1.1.08 SK 31410000 IA 106400000129 PSP 1.100.51.1.1.08 SK 42711200 IA 106400000129 7.0000.380.705 SK 78513000 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE Höhe in EUR nein von x wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ab 2017 ab 2017 Ab 2020 120,00 115,72 53,32 1.100.541.001 1.100.541.001.05 1.100.551.001 Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) niedrig nein ja Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 05.04.2016 Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Felsenkellerstraße 1. Grundlagen – – – – „Handlungsschwerpunkt aufgrund teilräumlicher Wirkung“ im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 (Beschluss Nr. RBIV-1595/09 vom 20.05.2009) Städtebauliches Entwicklungskonzept Stadtumbau Ost Leipzig (SEKo SUO nach §171 b Absatz 2 BauGB mit Ratsbeschluss RBV-1135/12 vom 29.02.2012, Fortschreibung des Stadtumbaukonzeptes (DS 02167) ist im Verfahren Förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet Leipzig – Plagwitz (Stadtratsbeschluss Nr. SVV1085/94 vom 20.04.1994, Änderungsbeschluss-Nr. RB-1514/99 vom 24.02.1999, erneuter Beschluss am 19.06.2013) 1.2 Veranlassung und Zielstellung 1.2.1 Derzeitige Situation Die Felsenkellerstraße ist eine Anliegerstraße im Leipziger Westen im Stadtteil Plagwitz. Die Maßnahme umfasst den Ausbau der Felsenkellerstraße zwischen Zschochersche Straße und Birkenstraße sowie der Birkenstraße zwischen Karl-Heine-Straße und Aurelienstraße. Die Weiterführung der Maßnahme in der Birkenstraße ist ein gesondertes Vorhaben. Im Eckbereich Felsenkellerstraße/Zschochersche Straße ist ein Neubau geplant. Die Zufahrt erfolgt auf die Felsenkellerstraße. Auf der östlichen Seite der Kindstraße wird von den Investoren eine Bebauung entwickelt, die bis zur Felsenkellerstraße reichen soll. Bedingt durch die vorhandenen Grundstücksgrenzen und die geringen Möglichkeiten eines Grunderwerbs besteht in diesem Bereich der Zwangspunkt für die Straßenbreite der Felsenkellerstraße. Südlich der Felsenkellerstraße grenzen ein städtischer Kindergarten, der „Felsenkeller“ sowie ein städtisches Flurstück, auf dem sich das Nachbarschaftsprojekt „Analinde“ befindet, direkt an den Fahrbahnbereich an. Die Begrenzungsmauer bzw. die Zäune und Böschungen dieser Grundstücke befinden sich in einem desolaten Zustand. Sie werden vor Beginn der Straßenbaumaßnahme von den Eigentümern instandgesetzt und sind nicht Bestandteil der Straßenbaumaßnahme. 1.2.2 Veranlassung Die zu gestaltende Straße befindet sich im Sanierungsgebiet Leipzig - Plagwitz. Die Sanierung der Anliegerstraßen ist ein wichtiges Sanierungsziel und Voraussetzung für die Entlassung des Sanierungsgebietes im Jahr 2021. Die Straße befindet sich außerdem im Umgriff des Förderprogramms Stadtumbau Ost, Aufwertungsgebiet Leipzig West. In der Fortschreibung des Stadtumbaukonzeptes, das sich derzeit im Beschlussverfahren befindet, ist das Vorhaben Bestandteil der geplanten Maßnahmen im Handlungsfeld „Wohnumfeld“ . Sie ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand. 1.2.3 Zielstellung Mit der Einordnung in das Förderprogramm Stadtumbau Ost besteht die Zielstellung darin, den derzeitigen sehr schlechten Bauzustand nachhaltig zu verbessern. Es soll eine ansprechende Straßenraumgestaltung mit höhenmäßig eindeutig getrenntem Gehweg, eine Ausweisung von Stellflächen und eindeutige Einmündungsbereiche geschaffen werden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. 1 2. Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. Es wären weiterhin in Schadensfällen Maßnahmen der operativen Schadensbeseitigung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich, die keine dauerhaften Lösungen darstellen und einen ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich ziehen. Ohne weitere Investitionen im öffentlichen Raum und den gezielten Fördermitteleinsatz können die für das Fördergebiet formulierten und vom Stadtrat beschlossenen Ziele nicht entsprechend umgesetzt werden. Außerdem können die vom Land / Bund bewilligten Städtebaufördermittel nicht fristgerecht abgerufen werden. 3. Beschreibung der Maßnahme Die Fahrbahn wird auf einer Länge von 240 m in der Felsenkellerstraße und 110 m in der Birkenstraße in vollgebundener Bauweise mit einer Asphaltbefestigung in einer Stärke von 30 cm ausgebaut. Die Felsenkellerstraße soll zukünftig einen durchgängigen Gehweg auf der nördlichen Straßenseite erhalten. In der Birkenstraße werden PKW-Stellflächen eingeordnet. Diese erhalten eine Befestigung aus anthrazitfarbenen Betonpflaster 16x16 cm. Die Gehwege werden mit Betonplatten 25x25 cm in Kombination mit Ober- und Unterstreifen aus Mosaikpflaster befestigt. An der Einmündung Felsenkellerstraße/Zschochersche Straße wird eine Querungshilfe mit Blindenleitsystem eingeordnet. Im Baubereich ist eine Baumpflanzung an der Einmündung Birkenstraße/Aurelienstraße geplant. Fahradbügel werden in einem Gehwegabschnitt der Birkenstraße eingeordnet. Die Beleuchtungsanlage wird komplett erneuert. Es entstehen zusätzliche Lichtpunkte. 4. Finanzierung 4.1 Gesamtkosten Die Gesamtkosten für den Ausbau der Felsenkellerstraße und Teilbereiche der Birkenstraße betragen 610.340 €. In den Kosten sind 27.000 € Baunebenkosten (Bauoberleitung und besondere Leistungen örtliche Bauüberwachung, Überwachung gefährlicher Abfall, Kontrollprüfungen) und 34.270 € Grunderwerbskosten enthalten. Grundlagen Die Baukosten betragen entsprechend der Kostenberechnung vom 25.01.2016 549.070 €. Dazu kommen 34.270 € Grunderwerbskosten und 27.000 € Baunebenkosten. Somit ergeben sich Gesamtkosten von 610.340 €. 2 Die Baukosten gliedern sich wie folgt: Ausbau der Straße 517.083 € Beleuchtung 29.238 € Baumpflanzungen Baukosten 2.749 € 549.070 € Straßenausbaubeiträge Straßenausbaubeiträge werden aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet nicht erhoben. Ermittlung der zuwendungsfähiger Kosten Laut Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung vom 20.08.2009 ist die Förderung auf 160 € pro Quadratmeter bearbeitete Fläche begrenzt. Förderobergrenze (2.950 qm Straße X 160 €) 472.000 € zuwendungsfähige Kosten 472.000 € Ermittlung der Einzahlungen Die Maßnahme wird im Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung gefördert. zuwendungsfähige Kosten Förderquote 2/3 der zuwendungsfähigen Kosten 472.000 € 314.666 € Einzahlungen Stadtanteil ( 610.340 € Gesamtkosten abzgl. 314.666 € Einzahlungen) 314.666 € 295.674 € Die Finanzierung einschließlich Grunderwerb stellt sich wie folgt dar: 3 Finanzierung Felsenkellerstraße und Teilbereiche Birkenstraße 2016 2017 Gesamt PSP 7.0000380.700 - Stadtumbau Ost Fördermittel da von 255.600 € grundha fte r Aus ba u de r Fa hrba hn (PSP 7.0000380.705) 59.066 € 314.666 € 245.854 € Sta dtbel euchtung 59.066 € 304.920 € 9.746 € 9.746 € (Ergebni s ha us ha l t - 1.100.51.1.1.08 Ma ßna hmen de r Sta dte rneuerung IA 106400000129 - Sta dtumba u Os t Aufwertung) Auszahlungen inkl. Stadtbeleuchtung da von grundha fte r Aus ba u de r Fa hrba hn (PSP 7.0000380.705) 427.590 € 182.750 € 610.340 € 364.082 € Sta dtbel euchtung 182.750 € 546.832 € 29.238 € 29.238 € 34.270 € 34.270 € (Ergebni s ha us ha l t - 1.100.51.1.1.08 Ma ßna hmen de r Sta dte rneuerung IA 106400000129 - Sta dtumba u Os t Aufwertung) Grunderwe rb (7.0000.296.700 - Pa us cha l pos i ti on f. kl . Ei nze lma ßna hme n Eigenmittel VE kassenwirksam 171.990 € 123.684 € 295.674 € 0 € 182.750 € 182.750 € Die Planungskosten der Leistungsphasen 3-6 wurden bereits 2015 über das PSP-Elemet 7.0000.380.700 – Stadtumbau Ost – finanziert und sind hier nicht enthalten. Mit dem Vorhaben sind ab 2017 Folgekosten i.H.v. 289,04 € verbunden. Die Durchführung der Baumaßnahme ist von Ende August 2016 bis Mai 2017 geplant. Die Aufwendungen und Einzahlungen im Ergebnishaushalt (hier: Maßnahmen der Stadbeleuchtung) sind im bestätigten Haushaltsplan 2016/2017 der Stadt und im ASW für 2016 enthalten . Die Bewirtschaftung soll unterjährig über den Innenauftrag 106400000129 – Stadtumbau Ost erfolgen. 5. Folgekosten Nach Abschluss der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege entstehen die nachstehend genannten Folgekosten. Folgekosten pro Jahr Bezeichnung PSP-Element / Sachkonto Kosten/Einheit Kosten pro und Jahr Jahr in Euro 1 Baum 1.100.551.001 42112000 53,32 € / Jahr 53,32 € 1.100.541.001 1.100.541.001 70,00 €/LP 50,00 €/LP 70,00 € 50,00 € 1.100.541001.05 1,10 €/m² 115,72 € Beleuchtung (1 zusätzlicher Lichtpunkt) Stromkosten Unterhaltung zusätzliche Verkehrsfläche (Grunderwerbsfläche 105,2 m²) 6. Grunderwerb Für die Baumaßnahme ist Grunderwerb an Teilflächen der Flurstücke 32 und 33/1 der Gemarkung Plagwitz notwendig. 4 7. Kinderfreundlichkeit / Barrierefreiheit Die Sicherheit der Fußgänger wird mit durchgängigen Gehwegen gewährleistet. In den Einmündungsbereichen wird durch die Verringerung der Fahrbahnbreiten ebenfalls die Sicherheit der Fußgänger erhöht. Der Querungsbereich der Felsenkellerstraße im Einmündungsbereich der Zschocherschen Straße erhält durch den Einbau einer Querungsinsel eine weitere Erhöhung der Sicherheit für die Fußgänger. 8. Bauzeit und Umleitung Die Bauzeit beginnt Ende August 2016 und endet im Mai 2017. Im Vorfeld der Maßnahme realisieren die KWL und SWL ihre Maßnahmen in diesem Bereich. Der Anlieger- und Anlieferverkehr wird gesichert. Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung der jeweiligen Straßenabschnitte realisiert. Die einmündenden Straßen werden als Sackgassen beschildert. In der Zschocherschen Straße muss zeitweise der westliche Gehweg gesperrt werden. Die Birkenstraße ist Schulweg für die Grundschule. Dadurch ist stets auf einer Seite eine gesicherte Fußgängerführung zu gewährleisten. Die Baustelle ist aus Osten von der Zschocherschen Straße bzw. aus Süden von der Karl-HeineStraße anfahrbar. 9. Sonstiges • Altlasten/Abfall Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der Asphaltschichten und ungebundenen Schichten ergab, dass alle Schichten als nicht gefährlicher Abfall deklariert sind. • Kampfmittel Kampfmittel können im Baubereich nicht ganz ausgeschlossen werden, was bei Erdarbeiten zu beachten ist. • Anliegerinformation Die Informationsveranstaltung der Eigentümer und Anwohner fand am 08.03.2016 statt. Über die geplante Baumaßnahme wird der Stadtbezirksbeirat Alt-West informiert. Anlagen: Übersichtsplan Lageplan Fotos 5 Felsenkellerstraße Bild 1: Gehweg nicht vorhanden Bild 2: sehr schlechter Straßenzustand Begründung der Eilbedürftigkeit des Bau- und Finanzierungsbeschlusses Felsenkellerstraße (Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02454 und DS-02454-DS-01) In der Felsenkellerstraße grenzt eine desolate Mauer an die Straße an, die unterschiedlichen Grundstückseigentümern zuzuordnen ist. Die Prüfung des Bauzustandes, die Koordinierung der Interessen der Eigentümer und die Bereitstellung der Mittel für die Sanierung der Mauer bzw. Böschung waren sehr zeitaufwendig. Weiterhin gab es langwierigen Abstimmungsbedarf mit den privaten Grundstückseigentümern zu den zu erwerbenden Grundstücksflächen, die den zeitlichen Planungsaufwand erhöht haben. Die Ausschreibung der Maßnahme ist für Ende April 2016 vorgesehen. Die Haushaltsmittel im Invest- und Ergebnishaushalt stehen für die Maßnahme im Haushaltsjahr 2016 bereit. Bei einer zeitlichen Verzögerung der Beschlüsse würden sich Ausschreibung, Vergabe und Durchführung der Maßnahme verschieben. Ein Baubeginn im IV. Quartal erscheint aufgrund der Unwägbarkeiten der Witterungsverhältnisse in Bezug auf die Abfinanzierung der Haushalts- und Fördermittel sehr kritisch. Die Planbarkeit der Abfinanzierung der Haushaltsmittel wäre nicht mehr gegeben. Die Mittel im Ergebnishaushalt für die Stadtbeleuchtung können nicht in das Jahr 2017 übertragen werden und stünden nicht mehr zur Verfügung. Die Finanzhilfen sind bereits durch den Fördermittelgeber für 2016 bewilligt und könnten nicht wie geplant abgerufen werden. Nicht abgerufene Mittel führen zu einer Reduzierung des Förderrahmens für das Fördergebiet. Damit wird die Förderung anderer geplanter Maßnahmen im Programmgebiet verhindert.