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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1047576.pdf
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8,3 MB
Erstellt
14.12.15, 12:00
Aktualisiert
19.04.16, 10:55

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02210 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Fachausschuss Finanzen Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest Ratsversammlung 18.05.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Baubeschluss Schulstandort Opferweg Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle Opferweg 1-3, 04159 Leipzig-Wahren Beschlussvorschlag: 1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss Hauptsatzung § 8 (3) in der zur Zeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten betragen 9.270.000 €. Der städtische Anteil beträgt 2.665.125 €. Die Einzahlungen zweckgebundene Zuwendung von Dritten (7.0001078.705), geplant sind im PSP-Element 3. Die Auszahlungen wurden/ werden im PSP- Elemente Reaktivierung Opferweg (7.0001078.700), in den Haushaltsjahren wie folgt geplant: 2013 2014 2015 2016 2017 2018 355.000 € 118.000 € 1.200.000 € 504.000 € 5.200.000 € 1.893.000 € Die Einordnung in die Jahresscheiben 2017/2018 erfolgt innerhalb des Investitionsbudgets des Amtes für Jugend, Familie und Bildung und wird durch das Fachamt entsprechend im Rahmen der Haushaltplanung 2017/2018 berücksichtigt. 4. Die Aufwendungen für die Ausstattung sind im Haushaltsplan 2018 in Höhe von 160.583 € im Ergebnishaushalt im PSP-Element, „Paul-Robeson-Schule (GS)“ (1.100.21.1.1.01.30), Sachkonto 42531000 einzuordnen. Eine Anmeldung mit entsprechender Untersetzung erfolgt durch das Fachamt im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018. Seite 1/4 Die Einzahlungen sind im PSP-Element zweckgebundene Zuwendung von Dritten (7.0001078.705) wie folgt geplant: 2017 5.000.000 € 2018 1.604.000 € 5. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2016 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Jahresrechnungsergebnisses 2015 und der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt. 6. Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 sind folgende VE vorgesehen: kassenwirksam 2017: kassenwirksam 2018 2.000.000 € 1.893.000 € 7. Der Baubeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung Haushaltssatzung für die jeweiligen Haushaltsjahre und der Bestätigung der Fördermittel. der 8. Im Haushaltsjahr 2018 fallen entsprechend Tabelle 1 Nutzungskosten anteilig in Höhe von 82.621 € an sowie ab 2019 vollständig in Höhe von 312.332 €. Die ab Haushaltsjahr 2018 entsprechend Anlage Tabelle1 anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung ab 2018 zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Finanzhaushalt von bis wo veranschlagt Aufwendungen 2018 2018 160.538 Einzahlungen 2016 2018 6.604.875 7.000.1078.705 Auszahlungen 2013 2018 9.109.462 7.000.1078.700 Erträge Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE Höhe in EUR x nein 1.100.21.1.1.01.30 wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt in 2018 82.621 s. Tabelle1 Nutzungskosten 2019 ff. 312.332 von bis Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: 0,76 VzÄ Hausmeister, 0,213 VzÄ Hallenwart Beteiligung Personalrat nein x wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x nein ja, Sachverhalt: Mit der Beschlussfassung des Beschlusses Nr. RBV-1351/12 „Investionsprogramm für den Schulhausbau 2013 – 2016“ am 20.09.2012 in der Ratsversammlung wurde die schulstrategische und bauliche Entwicklung in Leipzig festgelegt, einschließlich für den Standort Opferweg 1-3. Auf dem schulhistorischen Standort Opferweg soll eine 3-zügige Grundschule mit zeitgemäßen Horträumen und einer Sporthalle entstehen. Da das Raumprogramm nicht vollständig im Altbau umgesetzt werden kann, ist die Errichtung eines Erweiterungsbaus erforderlich. Zudem erfolgt der Neubau einer Sporthalle auf dem selben Grundstück. Bestimmte, verschlissene Altgebäude werden mit Zustimmung des Denkmalschutzes abgebrochen. Diese Maßnahme ermöglicht die Neubebauung mit zeitgemäßen, energetisch effizienten Gebäuden. Nutzungskosten im Hochbau 51 Amt für Jugend, Familie und Bildung Tabelle 1 gemäß DIN 18960 GS Opferweg Grundschule Opferweg 1-3 04159 Leipzig Amt 65 (Bezeichnung des Bauwerks) Reaktivierung Schulsstandort Opferweg Datum: (Bezeichnung der Baumaßnahme) 210 210 210 210 220 220 220 220 200 311 312 313 314 314 315 316 319 310 321 321 322 322 329 329 329 329 320 331 332 333 334 339 339 339 339 339 339 339 330 28.09.2015 Kosten € / Kosten € / Jahr Jahr Voll anteilig Personalkosten Schul-SB 0 0 Personalkosten Hausmeister 28.360 10.635 Personalkosten Hallenwart 7.950 2.981 Personalkosten 0 0 0 Sachkosten Schul-SB 0 0 Sachkosten Hausm.,Hallenwart 0 0 Sachkosten Hygiene 0 0 Sachkosten Feuerlöscher 0 0 Objektmanagementkosten 36.310 13.616 Bezeichnung PSP- Element GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg 0 0 0 GS Opferweg GS Opferweg 0 1.100.11.1.3.04.04 1.100.11.1.3.04.04 0 0 1.100.11.1.3.04.04 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 0 4012 1000 4012 1000 0 0 4241 9900 4241 9201 4255 2200 Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 4241 9110 4241 9140 4241 9140 4241 9110 4241 9140 4241 9140 4241 9130 0 GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 4241 9120 4241 9121 4241 9417 4241 9310 4241 9418 4241 9413 4241 9222 4241 9910 GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 4241 9410 4241 9161 0 4241 9414 4241 9162 4241 9412 4241 9411 4241 9191 4241 9192 4241 9300 4241 9164 Wasser Öl Gas Feste Brennstoffe Holzpellets Fernwärme Strom Sonstiges Versorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Schmutzwasser Regenwasser Müll Abscheider Sonstiges Schädlinge Container Sonderleistungen Entsorgung Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Unterhaltsreinigung Glasreinigung Fassadenreinigung Schornstein Grundreinigung Sonderreinigung Wäschereileistungen Schmutzfangmatten Bodenpolster Gardinen, Lamellen Wirtschaftsd., Kita Reinigung, Pflege Gebäude (G) 40.075 0 30.358 0 0 0 38.293 0 10.019 0 7.590 0 0 0 9.573 0 108.726 27.182 22.713 1.145 3.100 1.000 350 50 0 0 5.678 286 775 250 88 13 0 0 28.357 7.089 30.000 3.000 0 200 14.000 800 1.000 500 0 0 0 7.500 750 0 50 3.500 200 250 125 0 0 0 49.500 12.375 Sachkonto 1/2 NUK_51_extern_Tab_1 Nutzungskosten im Hochbau 51 Amt für Jugend, Familie und Bildung Tabelle 1 gemäß DIN 18960 GS Opferweg Grundschule Opferweg 1-3 04159 Leipzig Amt 65 (Bezeichnung des Bauwerks) Reaktivierung Schulsstandort Opferweg Datum: (Bezeichnung der Baumaßnahme) Kosten € / Kosten € / Jahr Jahr Voll anteilig 341 341 341 342 349 349 340 351 352 353 353 355 359 350 361 362 362 369 360 Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A 300 400 PSP- Element 0 GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 0 4241 9416 4241 9419 4241 3100 4241 9221 4241 9223 GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 0 4211 1000 4211 2000 4241 9415 4255 2010 0 GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 0 4241 9291 4241 9420 0 0 0 0 0 GS Opferweg 0 GS Opferweg 0 GS Opferweg 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 0 0 0 0 0 200.334 50.083 30.079 36.999 4.109 4.500 75.688 7.520 9.250 1.027 1.125 18.922 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 1.100.21.1.1.01.30 4211 1000 4211 2000 4211 2000 4241 9225 0 188 250 525 0 1.350 Reinigung, Pflege Außenanlagen (A) 9.250 2.313 Bedienung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung 0 0 2.700 0 300 0 0 0 675 0 75 0 Bedienung, Inspektion und Wartung 3.000 750 Dienste Dienste Dienste Dienste 0 0 1.500 0 0 0 375 0 1.500 375 Techn. Anlagen Baukonstrukt. Techn. Anlagen wasserl. Urinalanlagen Rev. Feuerlöscher Sonstiges Kontrollen Notrufservicepssch. Aufschaltung.,etc. Sonstiges Sicherheits- und Überwachungsdienste Grundsteuer Versicherungsb. 0 Abgaben und Beiträge, (Einnahmen) Betriebskosten 410 420 430 440 Bezeichnung 0 750 1.000 2.100 0 5.400 371 Abgaben u. Beiträge 372 Abgaben u. Beiträge 379 Einnahme 370 Befestigte Flächen Winterdienst Straße Pflanz- u. Grünfl. Pflegevert. in Kitas Baumkontrolle,etc. Instandsetzung Instandsetzung Instandsetzung Instandsetzung Instandsetzungkosten Baukonstrukt. Techn. Anlagen Außenanlagen Ausstattung Voraussichtliche Inbetriebnahme: Monate der Nutzung im Jahr der Inbetriebnahme: KG 200 KG 300 KG 400 Umlegeschlüssel der anteiligen Folgekosten: KG 200 KG 300 KG 400 28.09.2015 GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg GS Opferweg Sachkonto 22.10.2018 4,5 3 3 0,38 0,25 0,25 Seite 3 nur für den Fall "Aufwachsen" der Schule (schuljahresweise Erhöhung der Zügigkeit) 2/2 NUK_51_extern_Tab_1 HAUSHALTSVORLAGE Bau- und Finanzierungsbeschluss Bauvorhaben: Schulstandort Opferweg, Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle Opferweg 1 - 3 04159 Leipzig Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 16, 04229 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126, 04317 Leipzig Stand: 12.04.2016 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Schulstandort Opferweg, Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle Stand vom: 12.04.2016 Inhaltsverzeichnis Kurzerläuterung 3 1 Grundlagen 3 1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption 3 1.2 Beschlüsse 3 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 3 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes 3 2.2 Ableitung des Bedarfes 4 2.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme 4 2.4 Alternativlösungen 5 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung 5 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 5 3.1 Städtebauliche Einordnung 5 3.2 Erläuterung der Planung 6 3.3 Schulwegsicherheit 9 3.4 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme 9 3.5 Eigentumsverhältnisse 9 3.6 Energiekonzept 9 3.7 Barrierefreies Bauen 11 3.8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 11 4 Finanzieller Aufwand 12 5 Finanzierungsplan 13 6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) 13 8 VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte 14 9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 14 9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 14 9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan 15 9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 15 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Lageplan Freiflächenplan Erdgeschoss 1. Obergeschoss 2. Obergeschoss Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 2 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Schulstandort Opferweg, Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle Stand vom: 12.04.2016 Kurzerläuterung Mit der Beschlussfassung des Beschlusses Nr. RBV-1351/12 „Investionsprogramm für den Schulhausbau 2013 – 2016“ am 20.09.2012 in der Ratsversammlung wurde die schulstrategische und bauliche Entwicklung in Leipzig festgelegt, einschließlich für den Standort Opferweg 1-3. Auf dem schulhistorischen Standort Opferweg soll eine 3-zügige Grundschule mit zeitgemäßen Horträumen und einer Sporthalle entstehen. Da das Raumprogramm nicht vollständig im Altbau umgesetzt werden kann, ist die Errichtung eines Erweiterungsbaus erforderlich. Zudem erfolgt der Neubau einer Sporthalle auf dem selben Grundstück. Bestimmte, verschlissene Altgebäude werden mit Zustimmung des Denkmalschutzes abgebrochen. Diese Maßnahme ermöglicht die Neubebauung mit zeitgemäßen, energetisch effizienten Gebäuden. 1 Grundlagen 1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption Mit der Beschlussfassung des Beschlusses Nr. RBV-1351/12 „Investionsprogramm für den Schulhausbau 2013 – 2016“ am 20.09.2012 in der Ratsversammlung wurde die schulstrategische und bauliche Entwicklung in Leipzig festgelegt. Der Schulstandort Opferweg ist Bestandteil des oben genannten Ratsbeschlusses (Begründungstext, Punkt 3.3., Tabelle 9, 1. Zeile), so dass damit auch die Ziel- und Entwicklungsplanung für diesen Standort beschlossen wurde. Das erhaltungswürdige Schulgebäude (Haus 1) sollte modernisiert werden und mit Anbauten ergänzt werden, um für die Paul-Robeson-Schule - Grundschule einen zeitgemäßen Schulstandort zu erhalten. Mit dem Auszug der Grundschule aus dem bisherigen Gebäude in der Jungmannstraße 5 kann die dort ebenfalls ansässige Paul-Robeson-Schule - Oberschule zusätzliche Klassen aufnehmen. Auf dem Standort Opferweg soll eine 3-zügige Grundschule mit zeitgemäßen Horträumen und einer Sporthalle entstehen. Da das Raumprogramm nicht vollständig im Altbau umgesetzt werden kann, ist die Errichtung eines Erweiterungsbaus erforderlich. 1.2 Beschlüsse – – – – RBV-1164/12 vom 21.03.2012 „Fortschreibung Schulentwicklungsplan“ RBV-1351/12 vom 20.09.2012 „Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2013-2016“ RBV-1674/13 vom 19.06.2013 „Präzisierung Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2013 - 2016“ DS -00392/14, vom 17.06.2015 „Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2012 – 2016 – Sachstand und Kostenpräzisierung zur Umsetzung Stand 31.03.2015 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes Der Schulstandort Opferweg 1-3 ist ein historischer Standort, der mit einer Unterbrechung (2000 – 2012) immer der Schulnutzung diente. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 3 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Schulstandort Opferweg, Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle Stand vom: 12.04.2016 Seit 2012 wurde durch das AJFB interimsmäßig die Kindertagesstätte eines freien Trägers untergebracht. Die Betrieb der Einrichtung war bis Ende 2015 geplant. Danach sollte der Umzug in einen Neubau des Trägers erfolgen. Dieser Umzugstermin, ggf. vorher noch in ein anderes Interimsobjekt, ist derzeit nicht gesichert. Der zur Einhaltung des Terminplans erforderliche Umzug bzw. die Unterbringung der Kinder in anderen Kindergärten wird vom AJFB aktiv forciert. Mit folgenden Gebäuden ist der Standort derzeitig noch bebaut: • • • • • Haus 2, „altes“ Schulgebäude (ehemals Gemeindeschule Wahren), 3-geschossig, Bj. 1874, ergänzt mit einem 3- geschossigen Sanitärtrakt Bj. ca. 1924 (Leerstand) Haus 1, „neues“ Schulgebäude, 3-geschossiges, Bj. ca. 1894 (derzeit Kitanutzung im EG) Lehrerwohnhaus, 2-geschossig, Bj. ca. 1894 (Leerstand) Abortgebäude, Bj. ca. 1874 (= Hofgebäude = zukünftiges Spielhaus) Baracke (Sportnutzung), Bj. 1934 (Leerstand) Diverse Gutachten haben belegt, dass die Gebäude: „altes“ Schulgebäude, Lehrerwohnhaus (z.T. schon eingefallen) und die Baracke total verschlissen sind und somit abgebrochen werden sollten. Die Zustimmung vom Denkmalschutz wurde eingeholt. Lediglich die Gebäude Haus 1 „neues“ Schulgebäude und kleines Hofgebäude eignen sich für eine Weiternutzung nach vorheriger, kompletter Modernisierung. Auch wenn das Haus 1 derzeit im Erdgeschoss noch durch eine Kindertagesstätte genutzt wird, besteht dennoch kompletter Modernisierungsbedarf. In den vergangenen Jahren wurden lediglich kleine Instandhaltungsmaßnahmen und kleine Umbauten durchgeführt, um eine Weiternutzung zu sichern. Das Haus 1 ist ein 3-geschossiger Klinkerbau, er wurde von den bekannten Schulbauarchitekten Ludwig und Hülßner entworfen und steht unter Denkmalschutz. Baulich bestehen folgende hauptsächliche Mängel: • Verschlissene Gebäudehülle, Dacheindeckung, Fenster, Eingangstüren, Sandsteinelement, Klinkerfugen) • Durchfeuchtetes Mauerwerk im Kellergeschoss • holzschutztechnische Mängel in Deckenkonstruktionen und am Dachtragwerk • fehlender baulicher und anlagentechnischer Brandschutz (z. B. Brandschutzabtrennungen zu den Treppenhäusern, Sicherheitsbeleuchtung, Hausalarmierung) • fehlender Schallschutz, unzulängliche Raumakustik • veraltete Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen. Die Anforderungen aus den aktuellen Vorschriften des Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Unfallschutzes sind nicht erfüllt. Weiterhin existiert am Standort keine Sporthalle. 2.2 Ableitung des Bedarfes Der schulstrategische Bedarf ist unstrittig und wurde bereits mit dem Ratsbeschluss RBV-1351/12 vom 20.09.2012 festgeschrieben. Der bauliche Bedarf ebenso, er basiert auf dem schlechten Zustand des jedoch erhaltungswürdigen Schulgebäudes und dem Flächendefizit an Schul- und Sportflächen. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 4 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Schulstandort Opferweg, Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle Stand vom: 12.04.2016 2.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme Auf Grund dessen, dass die demografische Entwicklung weiterhin erheblichen Kinderzuwachs in Leipzig ausweist, ist der Neubau bzw. die Reaktivierung von Gebäuden die notwendige Konsequenz. Die räumlichen Bedingungen am Standort Jungmannstraße, die Betreibung einer Oberschule und einer Grundschule mit Hort, sind jetzt an eine Grenze gestoßen. Die gemeinsame Nutzung in einem Gebäude ist derzeit nur noch deshalb möglich, weil die Schulleiterinnen und die Hortleitung viele Kompromisse hinnehmen (z.B. Doppelnutzungen). 2.4 Alternativlösungen Bezüglich des Schulstandortes gibt es keine Alternative. Im Gegenteil, es ist ein großer Vorteil, ein ungenutztes Gebäude wieder zu reaktivieren, damit bleiben der Grundschule Interimsnutzungen oder Bauen im bewohnten Zustand erspart! Für die Errichtung einer Sporthalle auf dem selben Grundstück gibt es ebenso keine Alternative. 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Die Unterbringung von Grundschülern am gegenwärtigen Standort der Schule in der Jungmannstraße wird sich weiter verschärfen. Durch die gemeinsame Nutzung des Schulgebäudes mit der Oberschule bestehen keine Reserven für beide Schultypen. Für die Oberschule besteht bereits Bedarf an räumlichen Ressourcen, die bis zum Auszug der Grundschule durch Auslagerung in andere Objekte kompensiert werden müssen. 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 3.1 Städtebauliche Einordnung Wie bereits unter Punkt 2.1 erwähnt, handelt es sich hier um einen vorhandenen, historischen Schulstandort, dieser befindet sich im ehemaligen, alten Ortskern von Wahren. Unmittelbar in der städtebaulichen Achse des Hauses 1 befindet sich die Gnaden-Kirche. Der Standort hat einen „Inselcharakter“, er ist allseitig mit Straßen umgeben (Opferweg, Stahmelner Straße, Linkelstraße, Rittergutsstraße), lediglich an der südlichen Grundstücksgrenze befindet sich ein Grundstück der Kirche. Das Schulgrundstück liegt in einem Areal, das eine archäologische Relevanzzone (vorgeschichtliche Siedlungslandschaft) nach § 14 Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen (SächsDSchG) bildet. Daraus resultierend sind archäologische Grabungen, betreut durch das Landesamt für Archäologie, im Vorfeld der Baumaßnahmen, zur Sicherung der historischen Befunde durchzuführen. Mit den geplanten Gebäudeabbrüchen wurde dem durchgeführten Wettbewerbsverfahren die Chance eingeräumt, sowohl städtebaulich, architektonisch und funktionell den Standort neu zu ordnen. Der Sieger, die Arge BURUCKEBARNIKOL + thoma Architekten aus Dresden setzten mit ihrem Entwurf den städtebaulichen Gedanken um, mit der bewussten Nichtbebauung der Schulfläche zum Opferweg hin im Kontext mit der Gnaden-Kirche einen Platzcharakter zu schaffen. Somit ist die repräsentative historische Ostfassade des Schulgebäudes (Haus 1) vollständig sichtbar. Der erforderliche Erweiterungsneubau wird auf der Westseite des Hauses 1 angebaut und verläuft nahezu parallel zur Stahmelner Straße. Durch geschicktes Einrücken eines Teilbereiches des Erweiterungsneubaus in der Stahmelner Straße entsteht der zentrale Eingang. Unmittelbar an den Erweiterungsbau schließt sich die Einfeld-Sporthalle (15 m x 27m) an. Diese befindet nahezu auf der selben Fläche, auf der die „Sportbaracke“ stand. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 5 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Schulstandort Opferweg, Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle Stand vom: 12.04.2016 Die Freispielflächen, welche durch die Neubebauung „ausgereizt“ sind, liegen an den ruhigen Anliegerstraßen, dem Opferweg und der Rittergutsstraße. 3.2 Erläuterung der Planung KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276) Herstellen von nicht öffentlichen Medienanschlüssen (Strom, Wasser, Abwasser, Gas) Abbruch der beschriebenen Gebäude – – KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276) Das Haus 1 (Bestandsgebäude) Das 3-geschossige Gebäude, mit den Abmessungen ca. 35 x 21 x 17 m (LxBxH), verfügt über eine Nutzfläche von ca. 1.440 m². Das Klinkergebäude mit typischem Walmdach weist im Inneren zwei Treppenhäuser auf. Die Klassenzimmer haben eine Größe von ca. 62 – 66 m² und sind somit für 28 Schüler geeignet. Das Gebäude wird komplett im Inneren und Äußeren modernisiert. In den Geschossen EG, 1. und 2. OG werden zudem Teilbereiche neu strukturiert, es werden Wände abgebrochen und Neue erstellt, die grundlegende Gebäudestruktur bleibt aber erhalten. Im Kellergeschoss werden nur „untergeordnete“ Räume untergebracht, da der Keller niedrige, kleinteilige Räume mit Gewölbedecken hat, die Kosten für eine höherwertige Nutzung (z.B. Unterrichtsräume) hätten den Nutzen nicht gerechtfertigt. Die Flächen im Dachgeschoss eignen sich ebenfalls nicht für eine Nutzung. Der Erweiterungsneubau Der Erweiterungsbau ist ein 3-geschossiger Baukörper mit den Abmessungen ca. 35 x 17 x 14 m (LxBxH) und verfügt über eine Nutzfläche von ca. 939 m². Der Neubau ist nicht unterkellert und hat ein Flachdach. Das Gebäude ist wie folgt charakterisiert: • • • • • • • • • Gründung: bewehrte Stahlbetonplatte h=40 cm tragende Außen- und Innenwände: Stahlbeton (EG), Kalksandstein-Mauerwerk (1., 2. OG) nicht tragende Innenwände: Trockenbau Decken über dem EG und 1. OG: Stahlbetonbauweise, h= 20 cm – Einsatz von Halbfertigteilen (Filigrandecken) Dach mit Attika: Stahlbetondecke/ Dämmung/ Abdichtung/ Bekiesung Treppenläufe u. -podeste und Aufzugswände: Stahlbetonbauweise Fassade, gemäß Siegerentwurf: Lochfassade, im EG – Wärmedämmung mit vorgesetzter Klinkerverkleidung (Pendant zum Altgebäude), 1. und 2. OG – Wärmedämmverbundsystem mit grauer Putzfassade, der Fassadenbereich unmittelbar am Altbau wurde gestalterisch abgesetzt Fenster: Holzfenster im Inneren, Standardausführung bei Schulen: Fußböden Linoleum, Wände Gipsputz, Silikatanstrich, Unterhangdecken zur Einhaltung der Raumakustikanforderungen Im Erdgeschoss, welches ca. 1,70 m tiefer liegt als das EG des Altbaus, befinden sich der barrierefreie Zugang zur Schule mit einem Foyer, der Frühhort, sowie der Küchenbereich und der Speiseraum. Der Speiseraum liegt zum Hofbereich hin und eignet sich damit hervorragend auch als Mehrzweckraum. Der Neubau verfügt über einen Mittelflur, der westlich in Richtung Altbau und östlich in Richtung Sporthalle führt. Da das EG des Neubaus tiefer liegt als das EG des Altbaus, gibt es im Übergangsbereich vom Neubau zum Altbau eine Treppe und einen Aufzug (als Durchlader). So sind alle Gebäude barrierefrei erschlossen. Die oberen zwei Geschosse beinhalten Klassen- und Verwaltungsräume. Die Sporthalle Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 6 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Schulstandort Opferweg, Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle Stand vom: 12.04.2016 Unmittelbar an den Erweiterungsneubau fügt sich der Sporthallenneubau an. Konzipiert ist eine Einzelhalle mit den Maßen der Sportfläche von 15 x 27 m gemäß DIN 18032. Entsprechend der Nutzung der Halle (1 Klasse mit 28 Schülern) wurden die Funktionalräume (Umkleide-und Sanitärraum, Geräteraum, etc.) geplant. Das Gebäude ist wie folgt charakterisiert: • • • • • • • • Gründung: Einzelfundamente zur Aufnahme von Stützen Fußboden: Stahlbetonplatte mit Wärmedämmung Außenstützen: Stahlbeton 30x 30 cm und 30x 40 cm Dachbinder: Brettschichtholzbinder Spannweite ca. 15,30 m (über die Querrichtung) Wände/ Wandscheiben: Ausmauerung mit Leichthohllochziegeln, in der Ostfassade liegt das Fensterband, oberhalb der Fensterbandes – Porenbetonelemente Dach: Einsatz von Trapezblech oder Rippenplatten aus Holz mit Wärmedämmung, Abdichtung und extensiver Dachbegrünung Fassade: gestalterische Weiterführung des Fassade entsprechend dem Erweiterungsneubau Im Inneren: Sporthallenschwingboden, Prallwand: 2 m hoch, Holz Das Hofgebäude Das Gebäude wird als Spielhaus und zur Unterbringung von Freispielgeräten genutzt. Der Zustand und die geplante Nutzung des Gebäudes erfordern die Erneuerung der Dacheindeckung sowie der Türen und Fenster: KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276) KG 410 Wasser/ Abwasser • Abbruch sämtlicher,verschlissener Altleitungen • Aufbau eines neuen Wasser- und Abwassernetzes im Altbau sowie in den Neubauten • Dämmung der Kalt- und Warmwasserleitungen entsprechend der DIN, Warmwasserleitungen zudem nach EnEV • Warmwasserbereitung entsprechend der erforderlichen Entnahmestellen als dezentrale Kleindurchlauferhitzer oder Warmwasserspeicher • im Küchenbereich und für die Sporthalle ist ein elektrischer Warmwasserbereiter geplant. • Alle Waschtische, auch in den Klassenzimmern werden mit Selbstschlussarmaturen (Fließzeit 6 – 9 Sekunden geplant. KG 420 Wärmeversorgungsanlagen • kompletter Abbruch der Heizungsanlage (Zentrale, Verteilungsleitungen, Raumheizflächen) • Aufbau einer neuen Anlage im Altbau sowie im Neubau • Einsatz eines Gasbrennwertkessels (der Standort liegt nicht im Versorgungsgebiet mit Fernwärme) • Raumheizflächen: profilierte Ventilheizkörper in den Räumen, stabile Radiatorheizkörper in öffentlichen Bereichen (Treppenhaus, Flur) • Sporthalle: Einsatz von Deckenstrahlplatten KG 430 Lufttechnische Anlagen Be- und Entlüftungsanlagen mit jeweiligem Zentralgerät mit Wärmerückgewinnung für • innenliegende Räume und WC-Räume • die Küche einschließlich der Nebenräume • die Umkleide- und Sanitäranlagen der Sporthalle • für die Sporthalle Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung KG 440 Starkstromanlagen Planung der gesamten Starkstromanlage ab dem Hauptverteiler, einschließlich der Unterverteilung und Endgeräte. Folgende Anlagen werden unter anderem errichtet: • Beleuchtungsanlage, u. a. Leuchten mit elektronischen Vorschaltgeräten in den Klassenräumen, Fachunterrichtsräumen, etc. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 7 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Schulstandort Opferweg, Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle Stand vom: 12.04.2016 • • • Sicherheitsbeleuchtung, die zum Teil, wo die Möglichkeit besteht, in die Allgemeinbeleuchtung integriert wird. Die Rettungszeichenleuchten und die Sicherheitsleuchten werden über eine Zentralbatterieanlage versorgt. Blitzschutzanlage von den Auffangleitungen, über die Ableitungen bis zum Ringerder im Fundament Potentialausgleich für alle leitfähigen Teile, wie Fernmeldeanalgen, Rohrsysteme, Kabelkanäle, etc. KG 450 Schwachstromanlagen • Brandmeldeanlage als hausinterne Anlage • Telekommunikationsanlage, mit Anschlüssen für die Aufzugsanlage (Notruf), Brandmeldeanlage, Einbruchmeldeanlage, etc. • Sprachalarmierungsanlage (Pausenklingeln, Sprachdurchsagen, etc.) • Gegensprechanlage am Gebäudezugang • Notrufeinrichtung im Behinderten-WC • Uhrenanlage • Einbruchmeldeanlage KG 460 Aufzugsanlagen Einbau eines Aufzuges im Erweiterungsneubau zur barrierefreien Erschließung des Erweiterungsneubaus und des Altbaus. KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen Planung der Küchentechnik für die Ausgabe von Essen aus Thermoporten und auch für die Zubereitung von Tiefkühlkost. KG 480 Gebäudeautomation Planung eines zentralen Gebäudeautomationssystems in Form einer frei programmierbaren DDC mit Aufschaltung auf eine vorhandene Gebäudeleittechnik (GLT). Die geplante Gebäudetechnik überwacht, optimiert und bedient beispielsweise folgende technische Anlagen: Heizungsverteilung, Gasbrennwertkessel, Lüftungstechnik, Schmutzwasserhebeanlagen, etc. KG 500 Außenanlagen (DIN 276) Anzahl PKW-Stellplätze: Keine, da die Pausenfreifläche ausgereizt ist und somit keine PKWStellplätze auf dem eigenen Grundstück unterzubringen sind. Es wird lediglich ein Behinderten-Stellplatz eingerichtet, im Bereich des Hauptzugangs in der Stahmelner Straße. Anzahl Fahrrad Stellplätze: 18 Stück, im Bereich des Haupteingangs in der Stahmelner Straße Auf Grund dessen, dass Gebäude abgebrochen werden und der Standort durch neue Gebäude umstrukturiert wird, muss auch die Freifläche neu gestaltet werden. Der Bestand war eher naturbelassen, so dass es keine erhaltungswürdigen Anlagen gibt. Durch die neue Bebauung ergeben sich mehrere Freiflächenbereiche, • der westliche Schulhof, zum Opferweg hin (ca. 1.325 m²) Gestaltung: 3 Funktionalbereiche, welche aktives und ruhiges Spielen zulassen: ein Kleinspielfeld (Ballfangzaun, Kunststoffbelag), befestigte, gepflasterte Fläche als Bewegungs- und Spielfläche und zugleich auch zur Andienung des Gebäudes, teilbefestigte Fläche mit integriertem Sandspielbereich und Schaukel. • der östliche Schulhof, dreiseitig eingeschlossen vom Altbau, vom Erweiterungsneubau, von der Sporthalle (ca. 755 m²) Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Schulstandort Opferweg, Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle Stand vom: 12.04.2016 Gestaltung: befestigte Fläche aufgelockert mit Bäumen und Bänken, Sandspielbereich mit einem Seilklettergerät • Schulgarten-/ Freiunterrichtsfläche südlich des Altbaus (ca. 170 m²). Gestaltung: hauptsächlich befestigt und möbliert mit Tischen und Bänken, diese Fläche ist zugleich „Verbinder“ zwischen der östlichen und westlichen Schulhoffläche. Im Bereich zur Grundstücksgrenze sind kleine Beete vorgesehen. • eine Freispielfläche auf einem Teilbereich des Sporthallengebäudes (Dach über den Funktionalräumen, ca. 200 m²) Gestaltung: Betonwerksteinplatten mit Spielmarkierungen Das Grundstück wird komplett eingefriedet. 3.3 Schulwegsicherheit ◦ Zur Verbesserung der Schulwegsicherheit in der Stahmelner Straße zwischen Clausbruchstraße und einschl. Verkehrsknotenpunkt Linkelstraße/ Fr.-Bosse-Straße fanden erste Abstimmungen mit dem VTA statt. Die Planung zur übersichtlichen und risikominimierten Zuwegung zur Schule sowie der Beseitigung des schlechten Straßenzustandes der Stahmelner Straße soll vom VTA als Baufachamt begleitet werden. Die Finanzierung/ Planung und Durchführung der Straßenbaumaßnahme ist nicht Gegenstand dieses Beschlusses 3.4 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme Dieser Schulstandort bildet die Grundlage, einer modernen, zeitgemäßen Schule den baulichen und funktionalen Rahmen zu geben. Der Standort ist zudem komplett barrierefrei, so dass auch Inklusion und Integration beste Voraussetzungen haben. Die Lehrerschaft/ die Erzieher und die Schüler haben optimale Bedingungen. Mit der Errichtung einer Sporthalle steht auch den Vereinen eine weitere „Sportkapazität“ zur Verfügung, die Halle verfügt über einen separaten Zugang. 3.5 Eigentumsverhältnisse Gemarkung Leipzig Wahren Flurstücksnummer 11/1 Flurstücksgröße in m² 4.425 Eigentum Stadt Leipzig 3.6 Energiekonzept Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert. Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant: Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant: Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten: Schule Einfeldsporthalle Neubau Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Schulstandort Opferweg, Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle Stand vom: 12.04.2016 Schule Einfeldsporthalle Erweiterungsneubau Komplette Modernisierung, ohne Denkmalschutz Komplette Modernisierung, mit Denkmalschutz Modernisierung der äußeren Hülle Modernisierung einzelner Bauteile Energetischer Standard/Energiekonzept: Passivhaus EnEV 2014 mit Passivhauskomponenten EnEV 2014 Einhaltung des U-Wertes entspr. der Bauteilvorgaben der EnEV 2014 Nachweis zum Passivhaus nach Passivhausprojektierungspaket (PHPP): Der Passivhausstandard wurde nicht untersucht. Der Passivhausstandard wurde untersucht. Kennwerte Heizwärmebedarf Primärenergiebedarf Luftdichtheit n50 kWh/(m²a) kWh/(m²a) h1 Soll-Wert max.15 max.120 0,60 Ist-Wert Planung Für die Mehraufwendungen zur Erreichung als Passivhausstandard gegenüber den Anforderungen der EnEV 2014 wurde eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erstellt. Fazit: Die Maßnahme unter Berücksichtigung des Erhaltes denkmalgeschützten Gebäudes ist nicht wirtschaftlich. Nachweis nach EnEV 2014: Berechneter Energiebedarf für das Gebäude: mod. Altbau/ Erweiterungsneubau Schule Anforderungswert: Soll-Wert Ist-Wert Mod. Altbau/ Erweiterungsneubau Schule Primärenergiebedarf kWh/(m²a) 152,0 CO² –Emission Mittlerer U-Wert Planung 104.7 kg/(m²a) 37,6 12,1 W/m²K 0,55 0,46 Berechneter Energiebedarf für das Gebäude: Sporthalle Anforderungswert: Neubau mod. Altbau Primärenergiebedarf CO² –Emission Mittlerer U-Wert Soll-Wert Ist-Wert Planung kWh/(m²a) kg/(m²a) 223,9 73,7 136,0 25,8 W/m²K 0,29 0,19 Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Schulstandort Opferweg, Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle Stand vom: 12.04.2016 Nachweis der U-Werte (Angabe nur bei Modernisierung einzelner Bauteile): Bauteil Wärmedurchgangskoeffizient (U in W/m²·K) Umax EnEV Planung Energieträger: Folgende Energieträger wurden untersucht: Anwendung Fernwärme ungegeeignet Erdwärme ungegeeignet Gas geeignet Holz-Pellets ungegeeignet geBemerkung/Begründung wählt nach Rückfragen bei SWL Primärenergiefaktor 0,92* geeignet *Im Energieträgerentscheid wurde der Einsatz von Erdgas mit 30%-igen Biogas zur Erfüllung der gesetzlichen energetischen Vorgaben bestätigt und den Berechnungen zu Grunde gelegt.. Weitere erneuerbare Energien: Photovoltaik Einschätzung gem. Solardachkataster Aussage gem. Planung nicht erforderlich für die Umsetzung der Planung Eigenbetrieb Angebot an Dritte Aussage gem. Planung Solarthermieanlagen sind bei Schule und Sporthalle nicht wirtschaftlich darstellbar Die Anforderungen des EEWärmeG 2014 werden für das Vorhaben durch den Einsatz von Gas mit 30% Biogasanteil, der Unterschreitung des Primärenergiebedarfes für Schulgebäude und Sporthalle sowie des Einsatzes hochwertiger Gasbrennwerttechnik erfüllt . 3.7 Barrierefreies Bauen Der Schulstandort ist in allen öffentlichen Bereichen barrierefrei geplant. 3.8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Die Einbeziehung erfolgte im Rahmen der Phase „Null“ , begleitet durch die Montag Stiftung. In der weiteren Planung sollen die Kinder unter Einbeziehung des Leipziger Kinderbüros am Gestaltungskonzept der Schule mitwirken. Finanzielle Auswirkungen sind damit nicht verbunden. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 11 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Schulstandort Opferweg, Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle Stand vom: 12.04.2016 4 Finanzieller Aufwand Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt. Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276, Stand Juni.2015 Kostengruppe 100 Grundstück 75.000 200 Herrichten und Erschließung 138.419 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 5.013.231 400 Bauwerk - Technische Anlagen 1.541.635 500 Außenanlagen 342.446 600 Ausstattung und Kunstwerke 324.300 700 Baunebenkosten* 1.834.724 9.269.755 Rundung 245 € Summe Leistungserstattung des Amtes für Gebäude342.500 management fiktiv * incl. Kostenübernahme für archäologische Untersuchungen nach § 14 Abs. 3 SächsDSchG Gesamt 75.000 138.419 5.013.231 1.541.635 342.446 324.300 1.834.724 9.270.000 342.500 Kostenentwicklung der Baumaßnahme seit der Aufnahme der Schulbaumaßnahme in das Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2013 – 2016 Kostengruppe DIN 276 Kostenermittlungsstufe 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließung 300 Bauwerk Baukonstruktionen 400 Bauwerk Technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten Summe RBV-1351/12 vom 20.9.2012 Kostennahme DS-00392/14 vom 17.06.2015 Kostenüberschlag Schule Modernisierung Bestand Haus 1 und 2 Schule Modernisierung Haus 1 und Erweiterungsbau 0€ 80.000 € 3.500.000 € Aktuelle Beschlussvorlage Kostenberechnung Juni.2015 Leistungsumfang Schule Modernisierung Haus 1 und Erweiterungsbau 75.000 € 131.919 € Sporthalle Neubau Gesamt 0€ 6.500 € 75.000 € 138.419 € 3.740.000 € 3.989.710 € 1.023.521 € 5.013.231 € 1.110000 € 1.302.017 € 239.618 € 1.541.635 € 278.000 € 300.000 € 336.555 € 300.000 € 5.891 € 24.300 € 342.446 € 324.300 € 1.200.000 € 1.299.046 € 325.678 € 1.834.724 € 6.700000 € 7.434.248 € 1.625.508 € 9.269.755 € Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 12 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Schulstandort Opferweg, Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle Stand vom: 12.04.2016 Begründung der Kostenentwicklung Allgemeine Anmerkungen Mit der Aufnahme der Schulbaumaßnahme in das Schulhausbauprogramm wurden Finanzen eingestellt, denen Kostenansätze zu Grunde liegen, ohne dass eine Planung existierte. Mit den Beschlüssen wurde die Notwendigkeit den Schulstandort zu reaktivieren durch die Stadtverwaltung anerkannt und entschieden, eine Planung zu beauftragen, damit gesicherte Kosten, Kostenberechnung, vorliegen. Es handelt sich um eine Willensbekundung der Stadt. Um die Planungskosten bis Entwurfsplanung (LP 3 nach HOAI) zu fassen, sind überschlägige Kostenannahmen erforderlich. Im späteren Planungsverlauf werden diese überschlägigen Kosten zum Vergleich mit der Kostenberechnung herangezogen, obwohl diese nicht vergleichbar sind. Erläuterung der Kostenentwicklung Mit der Vorlage DS-00392/14 wurde die Ratsversammlung über die Änderung des Kostenansatzes aus RBV-1351/12 mit Präzisierung durch RBV.1674/13 (gleicher Finanzierungsansatz) von 3.500.00 € auf 6.700.00 € in Kenntnis gesetzt.Der neue Kostenansatz basierte auf einem Überschlag, der bereits berücksichtigt, dass das Raumprogramm für die 3-zügige Grundschule nicht in den Bestandsgebäuden Haus 1 und 2 unterzubringen ist. Haus 2 konnte aus statischen Gründen nicht mehr in die Maßnahme einbezogen werden. Zum Ausgleich der Defizite an Flächen in Haus 1 wurde zur Umsetzung der Programmflächen ein Erweiterungsbau berücksichtigt. Im Baubeschluss sind als Ergebnis der Kostenberechnung 9.270.000 € als Finanzierungsbedarf ausgewiesen. Diese Abweichung hat folgende Ursachen: • • • 5 Kostenentwicklung für Modernisierung Bestandsgebäude und Erweiterungsbau durch Wissen stände, die nach Entscheidung für die Planung beauftragt wurden – Baugrund-, Holzschutz-, Brandschutz- Akustikgutachten, Bauzustandsuntersuchung Haus 1 und in die Entwurfsplanung LP 3 eingeflossen sind. daraus folgend detaillierte Kostenberechnung, Berücksichtigung Kosten für Umzug, Stellplatzablösung, archäologische Untersuchungen Erweiterung der Aufgabenstellung für die Planung einer Einfeldsporthalle auf dem Schulgrundstück Finanzierungsplan Förderfähigkeit der Maßnahme: nicht förderfähig förderfähig Angaben in Euro brutto Förderprogramm Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in % Gesamtkosten in € Förderfähige Kosten in € Anteil Fördermittel in € Antrag vom Bescheid vom Fond „Brücken in die Zukunft“ VwV Investkraft Budget „Sachsen“ 75 9.270.000 8.806.500 6.604.875 30.08.2015 Am 01.04.2016 erfolgte zwischen dem Beigeordneten des Dezernates Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und und dem Kultusministerium Sachen die einvernehmliche Entscheidung den Antrag auf Förderung über das Förderprogramm Sächsischer Schulhausbau Föri SIF auf das Förderprogramm VwV Investkraft Budget „Sachsen“ umzustellen. Damit erhöht sich der Fördersatz von bisher 40 % auf 75 %. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 13 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Schulstandort Opferweg, Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle Stand vom: 12.04.2016 6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) Jahr Planung Bau Gesamt VE kassenwirksam Anteil Fördermittel Anteil Stadt 2013 355.000 0 355.000 2014 118.000 0 118.000 2015 1.200.000 0 1.200.000 2016 80.000 424.000 504.000 2017 50.000 5.150.000 5.200.000 2.000.000 2018 31.724 1.861.276 1.893.000 1.893.000 Gesamt 1.834.724 7.435.276 9.270.000 3.183.000 0 0 0 0 5.000.000 1.604.875 6.604.875 355.000 118.000 1.200.000 504.000 200.000 288.125 2.665.125 Die Einordnung der Mittel bis 2015 entspricht dem Beschluss DS-00392/14 zum Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2013 – Sachstand und Kostenpräzisierung zur Umsetzung, bestätigt in der Ratsversammlung am 17.06.2015. Danach wurde die Aufgabenstellung zur Baumaßnahme um den Neubau Sporthalle ergänzt. Die sich daraus ergebende Kostenentwicklung, wie hier für 2017/2018 dargestellt, sind durch das AJFB im Rahmen der Haushaltplanung 2017/2018 zu berücksichtigen. Anteilig davon ist für 2018 im Ergebnishaushalt im PSP-Element 1.100.21.1.1.01.30 Paul-Robeson-Schule (GS), Sachkonto 42531000 ein konsumtiven Anteil für die Schulausstattung in Höhe von 160.538 € einzustellen. 7 Fristenplan Abbrucharbeiten/ archäologische Untersuchungen Baubeginn Fertigstellung Nutzungsaufnahme 07/2016 11/2016 10/2018 10/2018 Der vorgesehene Fristenplan gilt vorbehaltlich des Umzugs der interimsmäßig untergebrachten Kindertagesstätte in ein geeignetes anderes Gebäude bzw. der Unterbringung der Kinder in anderen Einrichtungen, vgl. Pkt. 2.1. und der Voraussetzung,dass die Bedingungen im Winter 2016/ 2017 die Durchführung von Bauarbeiten erlauben. 8 VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VOF geprüft. Der maßgebliche Schwellenwert wurde beim Leistungsbild Objektplanung nach § 33 erreicht. Die Vergabe der Leistung erfolgte nach VOF. Leistungsbild nach HOAI 2013 Planungsbeteiligte Objektplanung nach § 33 ARGE buruckerbarnikol + thoma architekten, Dresden Freianlagen nach § 38 Anke Grundmann, Leipzig Tragwerksplanung nach § 49 Ingenieurbüro Horn, Leipzig Technische Ausrüstung nach § 53 H/L/S: Haupt Ingenieurbüro, Leipzig ELT: B-Plan, Leipzig Aufzug: Lift Plan, Leipzig Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 14 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Schulstandort Opferweg, Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle Stand vom: 12.04.2016 9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 Das Gebäude ist: in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt Die Schulgebäude stehen seit 2000 leer. Der Betrieb des Interimskindergarten eines freien Trägers im Erdgeschoss eines Gebäudes ist in Bezug auf die Nutzungskosten nicht relevant. Die Nutzungskosten für sämtliche Gebäude ( Bestand + Neubauten) müssen somit im Haushalt berücksichtigt werden. Die Maßnahme der Vorlage ist: ein Neubau = Sporthalle ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch und Erweiterung eines bestehenden Gebäudes, eine Altbaumodernisierung, Neubau einer Sporthalle ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs) eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z.B. Ausbau KG oder DG) Die Maßnahme umfasst einen Neubau als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude. Mit dem Erweiterungsbau wird das Raumprogramm erfüllt und zugleich der Abriss nicht mehr erhaltenswerter Gebäude, die früher durch die Schule genutzt wurden, kompensiert. Zusätzlich wird eine Einfeldsporthalle auf dem Schulgrundstück errichtet. Die Nutzungskosten sind in der Tabelle 1 ausführlich erfasst. Sie betragen für das volle Jahr ab 2019 Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten 36.310 EUR Kostengruppe 300 Betriebskosten 20.334 EUR Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten 75.688 EUR Das Bauvorhaben geht voraussichtlich am 22.10.2018 in Betrieb. Die anteiligen Nutzungskosten für das Jahr der Inbetriebnahme betragen Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten 13.616 EUR Kostengruppe 300 Betriebskosten 50.083 EUR Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten 18.922 EUR 9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan Die Personalkosten, KG 200 nach DIN 18960, betreffen den Hausmeister für die Schule, der ab 8/2018 mit 0,76 Vollzeitäquivalent (VzÄ) zu besetzen ist, und den Hallenwart mit 0,213 VzÄ ab 9/2018 Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 15 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Schulstandort Opferweg, Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle Stand vom: 12.04.2016 9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z.B. KG 200, KG 300 etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander. Vergleichsgrundlagen: Neubau: BKI Neubau 2015 Modernisierung: BKI Altbau 2014, Komplettsanierung, hochgerechnet auf 2015 Kennwerte des Vorhabens: Altbau NF m² BGF m² BRI m³ KG 300 + 400 € Modernisierung denkmalgeschützter Altbau KG 300 + 400/NF KG 300 + 400/BGF Mittelwert KG 300 + 400/BGF KG 300 + 400/BRI Einfeldsporthalle Kennwerte des Vorhabens 2.200 €/m² > 315 €/m³ > Mittelwert Sporthalle 939 1.576 6.831 2.166.603 532 734 4.719 1.263.139 Bemerkungen/Begründung 2.136 €/m² Das Bauvorhaben unterschreitet den Kennwert. 1.065 €/m² Das Bauvorhaben unterschreitet den Kennwert. 219 €/m³ Das Bauvorhaben unterschreitet den Kennwert. 1.200 €/m² > KG 300 + 400/BRI BKI Neubau als Erweiterungsbau Schule KG 300 + 400/NF 1.441 2.889 14.063 3.077.577 Erweiterungsbau Kennwerte des Vorhabens 2.430,00 €/m² > 1.550,00 €/m² > 365,00 €/m³ > Bemerkungen/Begründung 2.308 €/m² Das Bauvorhaben unterschreitet den Kennwert. 1.375 €/m² Das Bauvorhaben unterschreitet den Kennwert. 307 €/m³ Das Bauvorhaben unterschreitet den Kennwert. Mittelwert Kennwerte des Bemerkungen/Begründung Vorhabens KG 300 + 400/NF 2.180 €/m² < 2.374 €/m² Das Bauvorhaben überschreitet den Kennwert um 9 %. KG 300 + 400/BGF 1.620 €/m² < 1.720 €/m² Das Bauvorhaben überschreitet den Kennwert mit 6 %. KG 300 + 400/BRI 275 €/m³ > 268 €/m³ Das Bauvorhaben unterschreitet gering den Kennwert. Die Sporthalle wurde nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geplant. Die Kennwertüberschreitung ergibt sich aus den besonderen Gründungsbedingungen, die einen aufwendigen Baugrubenverbau erfordern. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 16 ANLAGE 1 Haus 2 Haus 1 Baracke ehem. Lehrerwohnhaus ANLAGE 2 ANLAGE 3 ANLAGE 4 ANLAGE 5 Fassung vom: 08.12.2015 Thema ► Beschlussvorlage Schulstandort Opferweg Mitzeichnung Dezernat Mitzeichnung erforderlich beteiligte Ämter Bemerkungen Unterschrift I Allgemeine Verwaltung              II Finanzen 20       III Umwelt, Ordnung, Sport             IV Kultur             V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 51       VI Stadtentwicklung und Bau 65       VII Wirtschaft             01.1 GB des Oberbürgermeisters und des Stadtrates             01.2 GB des Oberbürgermeisters – Kommunalwirtschaft             01.16 Datenschutz/ Sicherheits beauftragte/r             14 Rechnungsprüfungsamt                                                       Rechtsprüfung       Name Stadt Leipzig 01.15/016/07.14 Beteiligung der Personalvertretung erforderlich Unterschrift nein ja Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja nein keine Auswirkung niedrig       Drittmittel/ Fördermittel private Mittel 1 verschlechtert ja nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt       ja nein ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren 1 Vorschulische Bildungs- verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1