Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1047576.pdf
Größe
8,3 MB
Erstellt
14.12.15, 12:00
Aktualisiert
19.04.16, 10:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02210
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Fachausschuss Finanzen
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
Ratsversammlung
18.05.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Baubeschluss Schulstandort Opferweg
Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle
Opferweg 1-3, 04159 Leipzig-Wahren
Beschlussvorschlag:
1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss Hauptsatzung § 8 (3) in der zur Zeit gültigen
Fassung).
2. Die Gesamtkosten betragen 9.270.000 €.
Der städtische Anteil beträgt 2.665.125 €. Die Einzahlungen
zweckgebundene Zuwendung von Dritten (7.0001078.705), geplant
sind
im
PSP-Element
3. Die Auszahlungen wurden/ werden im PSP- Elemente Reaktivierung Opferweg (7.0001078.700),
in den Haushaltsjahren wie folgt geplant:
2013
2014
2015
2016
2017
2018
355.000 €
118.000 €
1.200.000 €
504.000 €
5.200.000 €
1.893.000 €
Die Einordnung in die Jahresscheiben 2017/2018 erfolgt innerhalb des Investitionsbudgets des
Amtes für Jugend, Familie und Bildung und wird durch das Fachamt entsprechend im Rahmen der
Haushaltplanung 2017/2018 berücksichtigt.
4. Die Aufwendungen für die Ausstattung sind im Haushaltsplan 2018 in Höhe von 160.583 € im
Ergebnishaushalt im PSP-Element, „Paul-Robeson-Schule (GS)“ (1.100.21.1.1.01.30), Sachkonto
42531000 einzuordnen. Eine Anmeldung mit entsprechender Untersetzung erfolgt durch das
Fachamt im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018.
Seite 1/4
Die Einzahlungen sind im PSP-Element zweckgebundene Zuwendung von Dritten (7.0001078.705)
wie folgt geplant:
2017
5.000.000 €
2018
1.604.000 €
5. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses
2015 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2016 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht
unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Jahresrechnungsergebnisses 2015 und der Bestätigung
durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt.
6. Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 sind folgende VE vorgesehen:
kassenwirksam 2017:
kassenwirksam 2018
2.000.000 €
1.893.000 €
7. Der Baubeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung
Haushaltssatzung für die jeweiligen Haushaltsjahre und der Bestätigung der Fördermittel.
der
8. Im Haushaltsjahr 2018 fallen entsprechend Tabelle 1 Nutzungskosten anteilig in Höhe von
82.621 €
an sowie ab 2019 vollständig in Höhe von 312.332 €.
Die ab Haushaltsjahr 2018 entsprechend Anlage Tabelle1 anfallenden Folgekosten werden
zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der
Haushaltsplanung ab 2018 zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt
anzumelden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
von
bis
wo veranschlagt
Aufwendungen
2018
2018
160.538
Einzahlungen
2016
2018
6.604.875
7.000.1078.705
Auszahlungen
2013
2018
9.109.462
7.000.1078.700
Erträge
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
Höhe in EUR
x
nein
1.100.21.1.1.01.30
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
in 2018
82.621
s. Tabelle1
Nutzungskosten
2019 ff.
312.332
von
bis
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung: 0,76 VzÄ Hausmeister,
0,213 VzÄ Hallenwart
Beteiligung Personalrat
nein
x
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
nein
ja,
Sachverhalt:
Mit der Beschlussfassung des Beschlusses Nr. RBV-1351/12 „Investionsprogramm für den
Schulhausbau 2013 – 2016“ am 20.09.2012 in der Ratsversammlung wurde die schulstrategische
und bauliche Entwicklung in Leipzig festgelegt, einschließlich für den Standort Opferweg 1-3.
Auf dem schulhistorischen Standort Opferweg soll eine 3-zügige Grundschule mit zeitgemäßen
Horträumen und einer Sporthalle entstehen. Da das Raumprogramm nicht vollständig im Altbau
umgesetzt werden kann, ist die Errichtung eines Erweiterungsbaus erforderlich. Zudem erfolgt der
Neubau einer Sporthalle auf dem selben Grundstück.
Bestimmte, verschlissene Altgebäude werden mit Zustimmung des Denkmalschutzes abgebrochen.
Diese Maßnahme ermöglicht die Neubebauung mit zeitgemäßen, energetisch effizienten Gebäuden.
Nutzungskosten im Hochbau
51 Amt für Jugend, Familie und Bildung
Tabelle 1
gemäß DIN 18960
GS Opferweg
Grundschule
Opferweg 1-3
04159 Leipzig
Amt 65
(Bezeichnung des Bauwerks)
Reaktivierung Schulsstandort Opferweg
Datum:
(Bezeichnung der Baumaßnahme)
210
210
210
210
220
220
220
220
200
311
312
313
314
314
315
316
319
310
321
321
322
322
329
329
329
329
320
331
332
333
334
339
339
339
339
339
339
339
330
28.09.2015
Kosten € / Kosten € /
Jahr
Jahr
Voll
anteilig
Personalkosten
Schul-SB
0
0
Personalkosten
Hausmeister
28.360
10.635
Personalkosten
Hallenwart
7.950
2.981
Personalkosten
0
0
0
Sachkosten
Schul-SB
0
0
Sachkosten
Hausm.,Hallenwart
0
0
Sachkosten
Hygiene
0
0
Sachkosten
Feuerlöscher
0
0
Objektmanagementkosten
36.310
13.616
Bezeichnung
PSP- Element
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
0
0
0
GS Opferweg
GS Opferweg
0
1.100.11.1.3.04.04
1.100.11.1.3.04.04
0
0
1.100.11.1.3.04.04
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
0
4012 1000
4012 1000
0
0
4241 9900
4241 9201
4255 2200
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
4241 9110
4241 9140
4241 9140
4241 9110
4241 9140
4241 9140
4241 9130
0
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
4241 9120
4241 9121
4241 9417
4241 9310
4241 9418
4241 9413
4241 9222
4241 9910
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
4241 9410
4241 9161
0
4241 9414
4241 9162
4241 9412
4241 9411
4241 9191
4241 9192
4241 9300
4241 9164
Wasser
Öl
Gas
Feste Brennstoffe
Holzpellets
Fernwärme
Strom
Sonstiges
Versorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Schmutzwasser
Regenwasser
Müll
Abscheider
Sonstiges
Schädlinge
Container
Sonderleistungen
Entsorgung
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Unterhaltsreinigung
Glasreinigung
Fassadenreinigung
Schornstein
Grundreinigung
Sonderreinigung
Wäschereileistungen
Schmutzfangmatten
Bodenpolster
Gardinen, Lamellen
Wirtschaftsd., Kita
Reinigung, Pflege Gebäude (G)
40.075
0
30.358
0
0
0
38.293
0
10.019
0
7.590
0
0
0
9.573
0
108.726
27.182
22.713
1.145
3.100
1.000
350
50
0
0
5.678
286
775
250
88
13
0
0
28.357
7.089
30.000
3.000
0
200
14.000
800
1.000
500
0
0
0
7.500
750
0
50
3.500
200
250
125
0
0
0
49.500
12.375
Sachkonto
1/2
NUK_51_extern_Tab_1
Nutzungskosten im Hochbau
51 Amt für Jugend, Familie und Bildung
Tabelle 1
gemäß DIN 18960
GS Opferweg
Grundschule
Opferweg 1-3
04159 Leipzig
Amt 65
(Bezeichnung des Bauwerks)
Reaktivierung Schulsstandort Opferweg
Datum:
(Bezeichnung der Baumaßnahme)
Kosten € / Kosten € /
Jahr
Jahr
Voll
anteilig
341
341
341
342
349
349
340
351
352
353
353
355
359
350
361
362
362
369
360
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
300
400
PSP- Element
0
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
0
4241 9416
4241 9419
4241 3100
4241 9221
4241 9223
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
0
4211 1000
4211 2000
4241 9415
4255 2010
0
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
0
4241 9291
4241 9420
0
0
0
0
0 GS Opferweg
0 GS Opferweg
0 GS Opferweg
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
0
0
0
0
0
200.334
50.083
30.079
36.999
4.109
4.500
75.688
7.520
9.250
1.027
1.125
18.922
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
1.100.21.1.1.01.30
4211 1000
4211 2000
4211 2000
4241 9225
0
188
250
525
0
1.350
Reinigung, Pflege Außenanlagen (A)
9.250
2.313
Bedienung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
0
0
2.700
0
300
0
0
0
675
0
75
0
Bedienung, Inspektion und Wartung
3.000
750
Dienste
Dienste
Dienste
Dienste
0
0
1.500
0
0
0
375
0
1.500
375
Techn. Anlagen
Baukonstrukt.
Techn. Anlagen
wasserl. Urinalanlagen
Rev. Feuerlöscher
Sonstiges
Kontrollen
Notrufservicepssch.
Aufschaltung.,etc.
Sonstiges
Sicherheits- und Überwachungsdienste
Grundsteuer
Versicherungsb.
0
Abgaben und Beiträge, (Einnahmen)
Betriebskosten
410
420
430
440
Bezeichnung
0
750
1.000
2.100
0
5.400
371 Abgaben u. Beiträge
372 Abgaben u. Beiträge
379 Einnahme
370
Befestigte Flächen
Winterdienst
Straße
Pflanz- u. Grünfl.
Pflegevert. in Kitas
Baumkontrolle,etc.
Instandsetzung
Instandsetzung
Instandsetzung
Instandsetzung
Instandsetzungkosten
Baukonstrukt.
Techn. Anlagen
Außenanlagen
Ausstattung
Voraussichtliche Inbetriebnahme:
Monate der Nutzung im Jahr der Inbetriebnahme:
KG 200
KG 300
KG 400
Umlegeschlüssel der anteiligen Folgekosten:
KG 200
KG 300
KG 400
28.09.2015
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
GS Opferweg
Sachkonto
22.10.2018
4,5
3
3
0,38
0,25
0,25
Seite 3 nur für den Fall "Aufwachsen" der Schule (schuljahresweise Erhöhung der Zügigkeit)
2/2
NUK_51_extern_Tab_1
HAUSHALTSVORLAGE
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Bauvorhaben:
Schulstandort Opferweg,
Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und
Sporthalle
Opferweg 1 - 3
04159 Leipzig
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 16, 04229 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126, 04317 Leipzig
Stand:
12.04.2016
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Schulstandort Opferweg, Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle
Stand vom: 12.04.2016
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
3
1 Grundlagen
3
1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption
3
1.2 Beschlüsse
3
2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
3
2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes
3
2.2 Ableitung des Bedarfes
4
2.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
4
2.4 Alternativlösungen
5
2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
5
3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
5
3.1 Städtebauliche Einordnung
5
3.2 Erläuterung der Planung
6
3.3 Schulwegsicherheit
9
3.4 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
9
3.5 Eigentumsverhältnisse
9
3.6 Energiekonzept
9
3.7 Barrierefreies Bauen
11
3.8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
11
4 Finanzieller Aufwand
12
5 Finanzierungsplan
13
6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
13
8 VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte
14
9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit
14
9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
14
9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan
15
9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
15
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Lageplan
Freiflächenplan
Erdgeschoss
1. Obergeschoss
2. Obergeschoss
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
2
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Schulstandort Opferweg, Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle
Stand vom: 12.04.2016
Kurzerläuterung
Mit der Beschlussfassung des Beschlusses Nr. RBV-1351/12 „Investionsprogramm für den Schulhausbau
2013 – 2016“ am 20.09.2012 in der Ratsversammlung wurde die schulstrategische und bauliche Entwicklung in Leipzig festgelegt, einschließlich für den Standort Opferweg 1-3.
Auf dem schulhistorischen Standort Opferweg soll eine 3-zügige Grundschule mit zeitgemäßen Horträumen und einer Sporthalle entstehen. Da das Raumprogramm nicht vollständig im Altbau umgesetzt werden kann, ist die Errichtung eines Erweiterungsbaus erforderlich. Zudem erfolgt der Neubau einer Sporthalle auf dem selben Grundstück.
Bestimmte, verschlissene Altgebäude werden mit Zustimmung des Denkmalschutzes abgebrochen. Diese Maßnahme ermöglicht die Neubebauung mit zeitgemäßen, energetisch effizienten Gebäuden.
1
Grundlagen
1.1
Ziel und Entwicklungskonzeption
Mit der Beschlussfassung des Beschlusses Nr. RBV-1351/12 „Investionsprogramm für den Schulhausbau
2013 – 2016“ am 20.09.2012 in der Ratsversammlung wurde die schulstrategische und bauliche Entwicklung in Leipzig festgelegt.
Der Schulstandort Opferweg ist Bestandteil des oben genannten Ratsbeschlusses (Begründungstext,
Punkt 3.3., Tabelle 9, 1. Zeile), so dass damit auch die Ziel- und Entwicklungsplanung für diesen Standort
beschlossen wurde. Das erhaltungswürdige Schulgebäude (Haus 1) sollte modernisiert werden und mit
Anbauten ergänzt werden, um für die Paul-Robeson-Schule - Grundschule einen zeitgemäßen Schulstandort zu erhalten. Mit dem Auszug der Grundschule aus dem bisherigen Gebäude in der Jungmannstraße 5 kann die dort ebenfalls ansässige Paul-Robeson-Schule - Oberschule zusätzliche Klassen aufnehmen.
Auf dem Standort Opferweg soll eine 3-zügige Grundschule mit zeitgemäßen Horträumen und einer
Sporthalle entstehen. Da das Raumprogramm nicht vollständig im Altbau umgesetzt werden kann, ist die
Errichtung eines Erweiterungsbaus erforderlich.
1.2
Beschlüsse
–
–
–
–
RBV-1164/12 vom 21.03.2012 „Fortschreibung Schulentwicklungsplan“
RBV-1351/12 vom 20.09.2012 „Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2013-2016“
RBV-1674/13 vom 19.06.2013 „Präzisierung Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2013
- 2016“
DS -00392/14, vom 17.06.2015 „Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2012 – 2016
– Sachstand und Kostenpräzisierung zur Umsetzung Stand
31.03.2015
2
Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
2.1
Beschreibung des Ist-Zustandes
Der Schulstandort Opferweg 1-3 ist ein historischer Standort, der mit einer Unterbrechung (2000 – 2012)
immer der Schulnutzung diente.
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
3
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Schulstandort Opferweg, Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle
Stand vom: 12.04.2016
Seit 2012 wurde durch das AJFB interimsmäßig die Kindertagesstätte eines freien Trägers untergebracht.
Die Betrieb der Einrichtung war bis Ende 2015 geplant. Danach sollte der Umzug in einen Neubau des
Trägers erfolgen. Dieser Umzugstermin, ggf. vorher noch in ein anderes Interimsobjekt, ist derzeit nicht
gesichert. Der zur Einhaltung des Terminplans erforderliche Umzug bzw. die Unterbringung der Kinder in
anderen Kindergärten wird vom AJFB aktiv forciert.
Mit folgenden Gebäuden ist der Standort derzeitig noch bebaut:
•
•
•
•
•
Haus 2, „altes“ Schulgebäude (ehemals Gemeindeschule Wahren), 3-geschossig, Bj. 1874, ergänzt mit einem 3- geschossigen Sanitärtrakt Bj. ca. 1924 (Leerstand)
Haus 1, „neues“ Schulgebäude, 3-geschossiges, Bj. ca. 1894 (derzeit Kitanutzung im EG)
Lehrerwohnhaus, 2-geschossig, Bj. ca. 1894 (Leerstand)
Abortgebäude, Bj. ca. 1874 (= Hofgebäude = zukünftiges Spielhaus)
Baracke (Sportnutzung), Bj. 1934 (Leerstand)
Diverse Gutachten haben belegt, dass die Gebäude: „altes“ Schulgebäude, Lehrerwohnhaus (z.T. schon
eingefallen) und die Baracke total verschlissen sind und somit abgebrochen werden sollten. Die Zustimmung vom Denkmalschutz wurde eingeholt.
Lediglich die Gebäude Haus 1 „neues“ Schulgebäude und kleines Hofgebäude eignen sich für eine Weiternutzung nach vorheriger, kompletter Modernisierung.
Auch wenn das Haus 1 derzeit im Erdgeschoss noch durch eine Kindertagesstätte genutzt wird, besteht
dennoch kompletter Modernisierungsbedarf. In den vergangenen Jahren wurden lediglich kleine Instandhaltungsmaßnahmen und kleine Umbauten durchgeführt, um eine Weiternutzung zu sichern.
Das Haus 1 ist ein 3-geschossiger Klinkerbau, er wurde von den bekannten Schulbauarchitekten Ludwig
und Hülßner entworfen und steht unter Denkmalschutz.
Baulich bestehen folgende hauptsächliche Mängel:
• Verschlissene Gebäudehülle, Dacheindeckung, Fenster, Eingangstüren, Sandsteinelement, Klinkerfugen)
• Durchfeuchtetes Mauerwerk im Kellergeschoss
• holzschutztechnische Mängel in Deckenkonstruktionen und am Dachtragwerk
• fehlender baulicher und anlagentechnischer Brandschutz (z. B. Brandschutzabtrennungen zu den
Treppenhäusern, Sicherheitsbeleuchtung, Hausalarmierung)
• fehlender Schallschutz, unzulängliche Raumakustik
• veraltete Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen.
Die Anforderungen aus den aktuellen Vorschriften des Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Unfallschutzes
sind nicht erfüllt.
Weiterhin existiert am Standort keine Sporthalle.
2.2
Ableitung des Bedarfes
Der schulstrategische Bedarf ist unstrittig und wurde bereits mit dem Ratsbeschluss RBV-1351/12 vom
20.09.2012 festgeschrieben. Der bauliche Bedarf ebenso, er basiert auf dem schlechten Zustand des
jedoch erhaltungswürdigen Schulgebäudes und dem Flächendefizit an Schul- und Sportflächen.
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2.3
Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
Auf Grund dessen, dass die demografische Entwicklung weiterhin erheblichen Kinderzuwachs in Leipzig
ausweist, ist der Neubau bzw. die Reaktivierung von Gebäuden die notwendige Konsequenz. Die räumlichen Bedingungen am Standort Jungmannstraße, die Betreibung einer Oberschule und einer Grundschule mit Hort, sind jetzt an eine Grenze gestoßen. Die gemeinsame Nutzung in einem Gebäude ist derzeit
nur noch deshalb möglich, weil die Schulleiterinnen und die Hortleitung viele Kompromisse hinnehmen
(z.B. Doppelnutzungen).
2.4
Alternativlösungen
Bezüglich des Schulstandortes gibt es keine Alternative. Im Gegenteil, es ist ein großer Vorteil, ein ungenutztes Gebäude wieder zu reaktivieren, damit bleiben der Grundschule Interimsnutzungen oder Bauen
im bewohnten Zustand erspart! Für die Errichtung einer Sporthalle auf dem selben Grundstück gibt es
ebenso keine Alternative.
2.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Die Unterbringung von Grundschülern am gegenwärtigen Standort der Schule in der Jungmannstraße
wird sich weiter verschärfen. Durch die gemeinsame Nutzung des Schulgebäudes mit der Oberschule bestehen keine Reserven für beide Schultypen. Für die Oberschule besteht bereits Bedarf an räumlichen
Ressourcen, die bis zum Auszug der Grundschule durch Auslagerung in andere Objekte kompensiert
werden müssen.
3
Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
3.1
Städtebauliche Einordnung
Wie bereits unter Punkt 2.1 erwähnt, handelt es sich hier um einen vorhandenen, historischen Schulstandort, dieser befindet sich im ehemaligen, alten Ortskern von Wahren. Unmittelbar in der städtebaulichen Achse des Hauses 1 befindet sich die Gnaden-Kirche. Der Standort hat einen „Inselcharakter“, er
ist allseitig mit Straßen umgeben (Opferweg, Stahmelner Straße, Linkelstraße, Rittergutsstraße), lediglich an der südlichen Grundstücksgrenze befindet sich ein Grundstück der Kirche.
Das Schulgrundstück liegt in einem Areal, das eine archäologische Relevanzzone (vorgeschichtliche
Siedlungslandschaft) nach § 14 Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen (SächsDSchG) bildet. Daraus resultierend sind archäologische Grabungen, betreut durch das Landesamt für Archäologie, im Vorfeld der Baumaßnahmen, zur Sicherung der historischen Befunde durchzuführen.
Mit den geplanten Gebäudeabbrüchen wurde dem durchgeführten Wettbewerbsverfahren die Chance
eingeräumt, sowohl städtebaulich, architektonisch und funktionell den Standort neu zu ordnen.
Der Sieger, die Arge BURUCKEBARNIKOL + thoma Architekten aus Dresden setzten mit ihrem Entwurf
den städtebaulichen Gedanken um, mit der bewussten Nichtbebauung der Schulfläche zum Opferweg hin
im Kontext mit der Gnaden-Kirche einen Platzcharakter zu schaffen. Somit ist die repräsentative historische Ostfassade des Schulgebäudes (Haus 1) vollständig sichtbar.
Der erforderliche Erweiterungsneubau wird auf der Westseite des Hauses 1 angebaut und verläuft nahezu
parallel zur Stahmelner Straße. Durch geschicktes Einrücken eines Teilbereiches des Erweiterungsneubaus in der Stahmelner Straße entsteht der zentrale Eingang. Unmittelbar an den Erweiterungsbau
schließt sich die Einfeld-Sporthalle (15 m x 27m) an. Diese befindet nahezu auf der selben Fläche, auf der
die „Sportbaracke“ stand.
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Die Freispielflächen, welche durch die Neubebauung „ausgereizt“ sind, liegen an den ruhigen Anliegerstraßen, dem Opferweg und der Rittergutsstraße.
3.2
Erläuterung der Planung
KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276)
Herstellen von nicht öffentlichen Medienanschlüssen (Strom, Wasser, Abwasser, Gas)
Abbruch der beschriebenen Gebäude
–
–
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276)
Das Haus 1 (Bestandsgebäude)
Das 3-geschossige Gebäude, mit den Abmessungen ca. 35 x 21 x 17 m (LxBxH), verfügt über eine
Nutzfläche von ca. 1.440 m². Das Klinkergebäude mit typischem Walmdach weist im Inneren zwei Treppenhäuser auf. Die Klassenzimmer haben eine Größe von ca. 62 – 66 m² und sind somit für 28 Schüler
geeignet.
Das Gebäude wird komplett im Inneren und Äußeren modernisiert. In den Geschossen EG, 1. und 2. OG
werden zudem Teilbereiche neu strukturiert, es werden Wände abgebrochen und Neue erstellt, die grundlegende Gebäudestruktur bleibt aber erhalten. Im Kellergeschoss werden nur „untergeordnete“ Räume
untergebracht, da der Keller niedrige, kleinteilige Räume mit Gewölbedecken hat, die Kosten für eine höherwertige Nutzung (z.B. Unterrichtsräume) hätten den Nutzen nicht gerechtfertigt. Die Flächen im Dachgeschoss eignen sich ebenfalls nicht für eine Nutzung.
Der Erweiterungsneubau
Der Erweiterungsbau ist ein 3-geschossiger Baukörper mit den Abmessungen ca. 35 x 17 x 14 m (LxBxH)
und verfügt über eine Nutzfläche von ca. 939 m². Der Neubau ist nicht unterkellert und hat ein Flachdach. Das Gebäude ist wie folgt charakterisiert:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Gründung: bewehrte Stahlbetonplatte h=40 cm
tragende Außen- und Innenwände: Stahlbeton (EG), Kalksandstein-Mauerwerk (1., 2. OG)
nicht tragende Innenwände: Trockenbau
Decken über dem EG und 1. OG: Stahlbetonbauweise, h= 20 cm – Einsatz von Halbfertigteilen
(Filigrandecken)
Dach mit Attika: Stahlbetondecke/ Dämmung/ Abdichtung/ Bekiesung
Treppenläufe u. -podeste und Aufzugswände: Stahlbetonbauweise
Fassade, gemäß Siegerentwurf: Lochfassade, im EG – Wärmedämmung mit vorgesetzter Klinkerverkleidung (Pendant zum Altgebäude), 1. und 2. OG – Wärmedämmverbundsystem mit grauer Putzfassade, der Fassadenbereich unmittelbar am Altbau wurde gestalterisch abgesetzt
Fenster: Holzfenster
im Inneren, Standardausführung bei Schulen: Fußböden Linoleum, Wände Gipsputz, Silikatanstrich, Unterhangdecken zur Einhaltung der Raumakustikanforderungen
Im Erdgeschoss, welches ca. 1,70 m tiefer liegt als das EG des Altbaus, befinden sich der barrierefreie
Zugang zur Schule mit einem Foyer, der Frühhort, sowie der Küchenbereich und der Speiseraum. Der
Speiseraum liegt zum Hofbereich hin und eignet sich damit hervorragend auch als Mehrzweckraum. Der
Neubau verfügt über einen Mittelflur, der westlich in Richtung Altbau und östlich in Richtung Sporthalle
führt. Da das EG des Neubaus tiefer liegt als das EG des Altbaus, gibt es im Übergangsbereich vom Neubau zum Altbau eine Treppe und einen Aufzug (als Durchlader). So sind alle Gebäude barrierefrei erschlossen. Die oberen zwei Geschosse beinhalten Klassen- und Verwaltungsräume.
Die Sporthalle
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Unmittelbar an den Erweiterungsneubau fügt sich der Sporthallenneubau an. Konzipiert ist eine Einzelhalle mit den Maßen der Sportfläche von 15 x 27 m gemäß DIN 18032. Entsprechend der Nutzung der Halle
(1 Klasse mit 28 Schülern) wurden die Funktionalräume (Umkleide-und Sanitärraum, Geräteraum, etc.)
geplant. Das Gebäude ist wie folgt charakterisiert:
•
•
•
•
•
•
•
•
Gründung: Einzelfundamente zur Aufnahme von Stützen
Fußboden: Stahlbetonplatte mit Wärmedämmung
Außenstützen: Stahlbeton 30x 30 cm und 30x 40 cm
Dachbinder: Brettschichtholzbinder Spannweite ca. 15,30 m (über die Querrichtung)
Wände/ Wandscheiben: Ausmauerung mit Leichthohllochziegeln, in der Ostfassade liegt das
Fensterband, oberhalb der Fensterbandes – Porenbetonelemente
Dach: Einsatz von Trapezblech oder Rippenplatten aus Holz mit Wärmedämmung, Abdichtung
und extensiver Dachbegrünung
Fassade: gestalterische Weiterführung des Fassade entsprechend dem Erweiterungsneubau
Im Inneren: Sporthallenschwingboden, Prallwand: 2 m hoch, Holz
Das Hofgebäude
Das Gebäude wird als Spielhaus und zur Unterbringung von Freispielgeräten genutzt.
Der Zustand und die geplante Nutzung des Gebäudes erfordern die Erneuerung der Dacheindeckung sowie der Türen und Fenster:
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)
KG 410 Wasser/ Abwasser
• Abbruch sämtlicher,verschlissener Altleitungen
• Aufbau eines neuen Wasser- und Abwassernetzes im Altbau sowie in den Neubauten
• Dämmung der Kalt- und Warmwasserleitungen entsprechend der DIN, Warmwasserleitungen zudem nach EnEV
• Warmwasserbereitung entsprechend der erforderlichen Entnahmestellen als dezentrale Kleindurchlauferhitzer oder Warmwasserspeicher
• im Küchenbereich und für die Sporthalle ist ein elektrischer Warmwasserbereiter geplant.
• Alle Waschtische, auch in den Klassenzimmern werden mit Selbstschlussarmaturen (Fließzeit 6 –
9 Sekunden geplant.
KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
• kompletter Abbruch der Heizungsanlage (Zentrale, Verteilungsleitungen, Raumheizflächen)
• Aufbau einer neuen Anlage im Altbau sowie im Neubau
• Einsatz eines Gasbrennwertkessels (der Standort liegt nicht im Versorgungsgebiet mit Fernwärme)
• Raumheizflächen: profilierte Ventilheizkörper in den Räumen, stabile Radiatorheizkörper in öffentlichen Bereichen (Treppenhaus, Flur)
• Sporthalle: Einsatz von Deckenstrahlplatten
KG 430 Lufttechnische Anlagen
Be- und Entlüftungsanlagen mit jeweiligem Zentralgerät mit Wärmerückgewinnung für
• innenliegende Räume und WC-Räume
• die Küche einschließlich der Nebenräume
• die Umkleide- und Sanitäranlagen der Sporthalle
• für die Sporthalle Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
KG 440 Starkstromanlagen
Planung der gesamten Starkstromanlage ab dem Hauptverteiler, einschließlich der Unterverteilung und
Endgeräte. Folgende Anlagen werden unter anderem errichtet:
• Beleuchtungsanlage, u. a. Leuchten mit elektronischen Vorschaltgeräten in den Klassenräumen,
Fachunterrichtsräumen, etc.
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•
•
•
Sicherheitsbeleuchtung, die zum Teil, wo die Möglichkeit besteht, in die Allgemeinbeleuchtung integriert wird. Die Rettungszeichenleuchten und die Sicherheitsleuchten werden über eine Zentralbatterieanlage versorgt.
Blitzschutzanlage von den Auffangleitungen, über die Ableitungen bis zum Ringerder im Fundament
Potentialausgleich für alle leitfähigen Teile, wie Fernmeldeanalgen, Rohrsysteme, Kabelkanäle,
etc.
KG 450 Schwachstromanlagen
• Brandmeldeanlage als hausinterne Anlage
• Telekommunikationsanlage, mit Anschlüssen für die Aufzugsanlage (Notruf), Brandmeldeanlage,
Einbruchmeldeanlage, etc.
• Sprachalarmierungsanlage (Pausenklingeln, Sprachdurchsagen, etc.)
• Gegensprechanlage am Gebäudezugang
• Notrufeinrichtung im Behinderten-WC
• Uhrenanlage
• Einbruchmeldeanlage
KG 460 Aufzugsanlagen
Einbau eines Aufzuges im Erweiterungsneubau zur barrierefreien Erschließung des Erweiterungsneubaus
und des Altbaus.
KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen
Planung der Küchentechnik für die Ausgabe von Essen aus Thermoporten und auch für die Zubereitung
von Tiefkühlkost.
KG 480 Gebäudeautomation
Planung eines zentralen Gebäudeautomationssystems in Form einer frei programmierbaren DDC mit
Aufschaltung auf eine vorhandene Gebäudeleittechnik (GLT). Die geplante Gebäudetechnik überwacht,
optimiert und bedient beispielsweise folgende technische Anlagen: Heizungsverteilung, Gasbrennwertkessel, Lüftungstechnik, Schmutzwasserhebeanlagen, etc.
KG 500 Außenanlagen (DIN 276)
Anzahl PKW-Stellplätze:
Keine, da die Pausenfreifläche ausgereizt ist und somit keine PKWStellplätze auf dem eigenen Grundstück unterzubringen sind. Es wird
lediglich ein Behinderten-Stellplatz eingerichtet, im Bereich des Hauptzugangs in der Stahmelner Straße.
Anzahl Fahrrad Stellplätze:
18 Stück, im Bereich des Haupteingangs in der Stahmelner Straße
Auf Grund dessen, dass Gebäude abgebrochen werden und der Standort durch neue Gebäude umstrukturiert wird, muss auch die Freifläche neu gestaltet werden. Der Bestand war eher naturbelassen, so dass
es keine erhaltungswürdigen Anlagen gibt.
Durch die neue Bebauung ergeben sich mehrere Freiflächenbereiche,
• der westliche Schulhof, zum Opferweg hin (ca. 1.325 m²)
Gestaltung: 3 Funktionalbereiche, welche aktives und ruhiges Spielen zulassen: ein Kleinspielfeld
(Ballfangzaun, Kunststoffbelag), befestigte, gepflasterte Fläche als Bewegungs- und Spielfläche
und zugleich auch zur Andienung des Gebäudes, teilbefestigte Fläche mit integriertem Sandspielbereich und Schaukel.
•
der östliche Schulhof, dreiseitig eingeschlossen vom Altbau, vom Erweiterungsneubau, von der
Sporthalle (ca. 755 m²)
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Gestaltung: befestigte Fläche aufgelockert mit Bäumen und Bänken, Sandspielbereich mit einem
Seilklettergerät
•
Schulgarten-/ Freiunterrichtsfläche südlich des Altbaus (ca. 170 m²).
Gestaltung: hauptsächlich befestigt und möbliert mit Tischen und Bänken, diese Fläche ist zugleich „Verbinder“ zwischen der östlichen und westlichen Schulhoffläche. Im Bereich zur Grundstücksgrenze sind kleine Beete vorgesehen.
•
eine Freispielfläche auf einem Teilbereich des Sporthallengebäudes (Dach über den Funktionalräumen, ca. 200 m²)
Gestaltung: Betonwerksteinplatten mit Spielmarkierungen
Das Grundstück wird komplett eingefriedet.
3.3 Schulwegsicherheit
◦
Zur Verbesserung der Schulwegsicherheit in der Stahmelner Straße zwischen Clausbruchstraße und einschl. Verkehrsknotenpunkt Linkelstraße/ Fr.-Bosse-Straße fanden erste Abstimmungen mit dem VTA
statt. Die Planung zur übersichtlichen und risikominimierten Zuwegung zur Schule sowie der Beseitigung
des schlechten Straßenzustandes der Stahmelner Straße soll vom VTA als Baufachamt begleitet werden.
Die Finanzierung/ Planung und Durchführung der Straßenbaumaßnahme ist nicht Gegenstand dieses Beschlusses
3.4
Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
Dieser Schulstandort bildet die Grundlage, einer modernen, zeitgemäßen Schule den baulichen und funktionalen Rahmen zu geben. Der Standort ist zudem komplett barrierefrei, so dass auch Inklusion und Integration beste Voraussetzungen haben. Die Lehrerschaft/ die Erzieher und die Schüler haben optimale
Bedingungen.
Mit der Errichtung einer Sporthalle steht auch den Vereinen eine weitere „Sportkapazität“ zur Verfügung,
die Halle verfügt über einen separaten Zugang.
3.5
Eigentumsverhältnisse
Gemarkung
Leipzig Wahren
Flurstücksnummer
11/1
Flurstücksgröße in m²
4.425
Eigentum
Stadt Leipzig
3.6
Energiekonzept
Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert.
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant:
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant:
Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten:
Schule
Einfeldsporthalle
Neubau
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Schule
Einfeldsporthalle
Erweiterungsneubau
Komplette Modernisierung, ohne Denkmalschutz
Komplette Modernisierung, mit Denkmalschutz
Modernisierung der äußeren Hülle
Modernisierung einzelner Bauteile
Energetischer Standard/Energiekonzept:
Passivhaus
EnEV 2014 mit Passivhauskomponenten
EnEV 2014
Einhaltung des U-Wertes entspr. der Bauteilvorgaben der EnEV 2014
Nachweis zum Passivhaus nach Passivhausprojektierungspaket (PHPP):
Der Passivhausstandard wurde nicht untersucht.
Der Passivhausstandard wurde untersucht.
Kennwerte
Heizwärmebedarf
Primärenergiebedarf
Luftdichtheit n50
kWh/(m²a)
kWh/(m²a)
h1
Soll-Wert
max.15
max.120
0,60
Ist-Wert
Planung
Für die Mehraufwendungen zur Erreichung als Passivhausstandard gegenüber den Anforderungen der
EnEV 2014 wurde eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erstellt.
Fazit: Die Maßnahme unter Berücksichtigung des Erhaltes denkmalgeschützten Gebäudes ist nicht wirtschaftlich.
Nachweis nach EnEV 2014:
Berechneter Energiebedarf für das Gebäude: mod. Altbau/ Erweiterungsneubau Schule
Anforderungswert:
Soll-Wert
Ist-Wert
Mod. Altbau/ Erweiterungsneubau Schule
Primärenergiebedarf
kWh/(m²a)
152,0
CO² –Emission
Mittlerer U-Wert
Planung
104.7
kg/(m²a)
37,6
12,1
W/m²K
0,55
0,46
Berechneter Energiebedarf für das Gebäude: Sporthalle
Anforderungswert:
Neubau
mod. Altbau
Primärenergiebedarf
CO² –Emission
Mittlerer U-Wert
Soll-Wert
Ist-Wert
Planung
kWh/(m²a)
kg/(m²a)
223,9
73,7
136,0
25,8
W/m²K
0,29
0,19
Stadt Leipzig
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Nachweis der U-Werte (Angabe nur bei Modernisierung einzelner Bauteile):
Bauteil
Wärmedurchgangskoeffizient (U in W/m²·K)
Umax EnEV
Planung
Energieträger:
Folgende Energieträger wurden untersucht:
Anwendung
Fernwärme
ungegeeignet
Erdwärme
ungegeeignet
Gas
geeignet
Holz-Pellets
ungegeeignet
geBemerkung/Begründung
wählt
nach Rückfragen bei SWL
Primärenergiefaktor 0,92*
geeignet
*Im Energieträgerentscheid wurde der Einsatz von Erdgas mit 30%-igen Biogas zur Erfüllung der gesetzlichen energetischen Vorgaben bestätigt und den Berechnungen zu Grunde gelegt..
Weitere erneuerbare Energien:
Photovoltaik
Einschätzung gem. Solardachkataster
Aussage gem. Planung nicht erforderlich für die Umsetzung der Planung
Eigenbetrieb
Angebot an Dritte
Aussage gem. Planung Solarthermieanlagen sind bei Schule und Sporthalle nicht wirtschaftlich darstellbar
Die Anforderungen des EEWärmeG 2014 werden für das Vorhaben durch den Einsatz von Gas mit 30%
Biogasanteil, der Unterschreitung des Primärenergiebedarfes für Schulgebäude und Sporthalle sowie des
Einsatzes hochwertiger Gasbrennwerttechnik erfüllt .
3.7
Barrierefreies Bauen
Der Schulstandort ist in allen öffentlichen Bereichen barrierefrei geplant.
3.8
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Die Einbeziehung erfolgte im Rahmen der Phase „Null“ , begleitet durch die Montag Stiftung. In der weiteren Planung sollen die Kinder unter Einbeziehung des Leipziger Kinderbüros am Gestaltungskonzept der
Schule mitwirken. Finanzielle Auswirkungen sind damit nicht verbunden.
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Finanzieller Aufwand
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276, Stand Juni.2015
Kostengruppe
100
Grundstück
75.000
200
Herrichten und Erschließung
138.419
300
Bauwerk - Baukonstruktionen
5.013.231
400
Bauwerk - Technische Anlagen
1.541.635
500
Außenanlagen
342.446
600
Ausstattung und Kunstwerke
324.300
700
Baunebenkosten*
1.834.724
9.269.755
Rundung 245 €
Summe
Leistungserstattung des Amtes für Gebäude342.500
management fiktiv
* incl. Kostenübernahme für archäologische Untersuchungen nach § 14 Abs. 3 SächsDSchG
Gesamt
75.000
138.419
5.013.231
1.541.635
342.446
324.300
1.834.724
9.270.000
342.500
Kostenentwicklung der Baumaßnahme seit der Aufnahme der Schulbaumaßnahme in das Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2013 – 2016
Kostengruppe
DIN 276
Kostenermittlungsstufe
100 Grundstück
200 Herrichten und
Erschließung
300 Bauwerk Baukonstruktionen
400 Bauwerk Technische
Anlagen
500 Außenanlagen
600 Ausstattung
und Kunstwerke
700 Baunebenkosten
Summe
RBV-1351/12
vom
20.9.2012
Kostennahme
DS-00392/14
vom
17.06.2015
Kostenüberschlag
Schule
Modernisierung Bestand
Haus 1 und 2
Schule
Modernisierung Haus 1
und Erweiterungsbau
0€
80.000 €
3.500.000 €
Aktuelle Beschlussvorlage
Kostenberechnung Juni.2015
Leistungsumfang
Schule
Modernisierung Haus 1
und Erweiterungsbau
75.000 €
131.919 €
Sporthalle
Neubau
Gesamt
0€
6.500 €
75.000 €
138.419 €
3.740.000 €
3.989.710 €
1.023.521 €
5.013.231 €
1.110000 €
1.302.017 €
239.618 €
1.541.635 €
278.000 €
300.000 €
336.555 €
300.000 €
5.891 €
24.300 €
342.446 €
324.300 €
1.200.000 €
1.299.046 €
325.678 €
1.834.724 €
6.700000 €
7.434.248 €
1.625.508 €
9.269.755 €
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
12
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Schulstandort Opferweg, Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle
Stand vom: 12.04.2016
Begründung der Kostenentwicklung
Allgemeine Anmerkungen
Mit der Aufnahme der Schulbaumaßnahme in das Schulhausbauprogramm wurden Finanzen eingestellt,
denen Kostenansätze zu Grunde liegen, ohne dass eine Planung existierte. Mit den Beschlüssen wurde
die Notwendigkeit den Schulstandort zu reaktivieren durch die Stadtverwaltung anerkannt und entschieden, eine Planung zu beauftragen, damit gesicherte Kosten, Kostenberechnung, vorliegen. Es handelt
sich um eine Willensbekundung der Stadt. Um die Planungskosten bis Entwurfsplanung (LP 3 nach
HOAI) zu fassen, sind überschlägige Kostenannahmen erforderlich. Im späteren Planungsverlauf werden
diese überschlägigen Kosten zum Vergleich mit der Kostenberechnung herangezogen, obwohl diese nicht
vergleichbar sind.
Erläuterung der Kostenentwicklung
Mit der Vorlage DS-00392/14 wurde die Ratsversammlung über die Änderung des Kostenansatzes aus
RBV-1351/12 mit Präzisierung durch RBV.1674/13 (gleicher Finanzierungsansatz) von 3.500.00 € auf
6.700.00 € in Kenntnis gesetzt.Der neue Kostenansatz basierte auf einem Überschlag, der bereits berücksichtigt, dass das Raumprogramm für die 3-zügige Grundschule nicht in den Bestandsgebäuden Haus 1
und 2 unterzubringen ist. Haus 2 konnte aus statischen Gründen nicht mehr in die Maßnahme einbezogen
werden. Zum Ausgleich der Defizite an Flächen in Haus 1 wurde zur Umsetzung der Programmflächen
ein Erweiterungsbau berücksichtigt.
Im Baubeschluss sind als Ergebnis der Kostenberechnung 9.270.000 € als Finanzierungsbedarf ausgewiesen. Diese Abweichung hat folgende Ursachen:
•
•
•
5
Kostenentwicklung für Modernisierung Bestandsgebäude und Erweiterungsbau durch Wissen
stände, die nach Entscheidung für die Planung beauftragt wurden – Baugrund-, Holzschutz-,
Brandschutz- Akustikgutachten, Bauzustandsuntersuchung Haus 1 und in die Entwurfsplanung
LP 3 eingeflossen sind.
daraus folgend detaillierte Kostenberechnung, Berücksichtigung Kosten für Umzug, Stellplatzablösung, archäologische Untersuchungen
Erweiterung der Aufgabenstellung für die Planung einer Einfeldsporthalle auf dem Schulgrundstück
Finanzierungsplan
Förderfähigkeit der Maßnahme:
nicht förderfähig
förderfähig
Angaben in Euro brutto
Förderprogramm
Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in %
Gesamtkosten in €
Förderfähige Kosten in €
Anteil Fördermittel in €
Antrag vom
Bescheid vom
Fond „Brücken in die Zukunft“
VwV Investkraft Budget „Sachsen“
75
9.270.000
8.806.500
6.604.875
30.08.2015
Am 01.04.2016 erfolgte zwischen dem Beigeordneten des Dezernates Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule und und dem Kultusministerium Sachen die einvernehmliche Entscheidung den Antrag auf Förderung über das Förderprogramm Sächsischer Schulhausbau Föri SIF auf das Förderprogramm VwV Investkraft Budget „Sachsen“ umzustellen. Damit erhöht sich der Fördersatz von bisher 40 % auf 75 %.
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Schulstandort Opferweg, Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle
Stand vom: 12.04.2016
6
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
Jahr
Planung
Bau
Gesamt
VE kassenwirksam
Anteil Fördermittel
Anteil Stadt
2013
355.000
0
355.000
2014
118.000
0
118.000
2015
1.200.000
0
1.200.000
2016
80.000
424.000
504.000
2017
50.000
5.150.000
5.200.000
2.000.000
2018
31.724
1.861.276
1.893.000
1.893.000
Gesamt
1.834.724
7.435.276
9.270.000
3.183.000
0
0
0
0
5.000.000
1.604.875
6.604.875
355.000
118.000
1.200.000
504.000
200.000
288.125
2.665.125
Die Einordnung der Mittel bis 2015 entspricht dem Beschluss DS-00392/14 zum Investitionsprogramm für
den Schulhausbau 2013 – Sachstand und Kostenpräzisierung zur Umsetzung, bestätigt in der Ratsversammlung am 17.06.2015. Danach wurde die Aufgabenstellung zur Baumaßnahme um den Neubau
Sporthalle ergänzt. Die sich daraus ergebende Kostenentwicklung, wie hier für 2017/2018 dargestellt, sind
durch das AJFB im Rahmen der Haushaltplanung 2017/2018 zu berücksichtigen.
Anteilig davon ist für 2018 im Ergebnishaushalt im PSP-Element 1.100.21.1.1.01.30 Paul-Robeson-Schule (GS), Sachkonto 42531000 ein konsumtiven Anteil für die Schulausstattung in Höhe von 160.538 €
einzustellen.
7
Fristenplan
Abbrucharbeiten/ archäologische Untersuchungen
Baubeginn
Fertigstellung
Nutzungsaufnahme
07/2016
11/2016
10/2018
10/2018
Der vorgesehene Fristenplan gilt vorbehaltlich des Umzugs der interimsmäßig untergebrachten Kindertagesstätte in ein geeignetes anderes Gebäude bzw. der Unterbringung der Kinder in anderen Einrichtungen, vgl. Pkt. 2.1. und der Voraussetzung,dass die Bedingungen im Winter 2016/ 2017 die Durchführung
von Bauarbeiten erlauben.
8
VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte
Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VOF geprüft.
Der maßgebliche Schwellenwert wurde beim Leistungsbild Objektplanung nach § 33 erreicht. Die Vergabe der Leistung erfolgte nach VOF.
Leistungsbild nach HOAI 2013
Planungsbeteiligte
Objektplanung nach § 33
ARGE buruckerbarnikol + thoma architekten, Dresden
Freianlagen nach § 38
Anke Grundmann, Leipzig
Tragwerksplanung nach § 49
Ingenieurbüro Horn, Leipzig
Technische Ausrüstung nach § 53
H/L/S: Haupt Ingenieurbüro, Leipzig
ELT:
B-Plan, Leipzig
Aufzug: Lift Plan, Leipzig
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9
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
9.1
Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
Das Gebäude ist:
in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt
Die Schulgebäude stehen seit 2000 leer. Der Betrieb des Interimskindergarten eines freien Trägers im
Erdgeschoss eines Gebäudes ist in Bezug auf die Nutzungskosten nicht relevant. Die Nutzungskosten für
sämtliche Gebäude ( Bestand + Neubauten) müssen somit im Haushalt berücksichtigt werden.
Die Maßnahme der Vorlage ist:
ein Neubau = Sporthalle
ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch und Erweiterung eines bestehenden Gebäudes, eine Altbaumodernisierung, Neubau einer Sporthalle
ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs)
eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs
eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z.B. Ausbau KG oder DG)
Die Maßnahme umfasst einen Neubau als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude. Mit dem Erweiterungsbau wird das Raumprogramm erfüllt und zugleich der Abriss nicht mehr erhaltenswerter Gebäude,
die früher durch die Schule genutzt wurden, kompensiert.
Zusätzlich wird eine Einfeldsporthalle auf dem Schulgrundstück errichtet.
Die Nutzungskosten sind in der Tabelle 1 ausführlich erfasst. Sie betragen für das volle Jahr ab 2019
Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten
36.310 EUR
Kostengruppe 300 Betriebskosten
20.334 EUR
Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten
75.688 EUR
Das Bauvorhaben geht voraussichtlich am 22.10.2018 in Betrieb. Die anteiligen Nutzungskosten für das
Jahr der Inbetriebnahme betragen
Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten
13.616 EUR
Kostengruppe 300 Betriebskosten
50.083 EUR
Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten
18.922 EUR
9.2
Auswirkungen auf den Stellenplan
Die Personalkosten, KG 200 nach DIN 18960, betreffen den Hausmeister für die Schule, der ab 8/2018
mit 0,76 Vollzeitäquivalent (VzÄ) zu besetzen ist, und den Hallenwart mit 0,213 VzÄ ab 9/2018
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9.3
Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z.B. KG 200, KG 300
etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander.
Vergleichsgrundlagen:
Neubau:
BKI Neubau 2015
Modernisierung:
BKI Altbau 2014, Komplettsanierung, hochgerechnet auf 2015
Kennwerte des Vorhabens:
Altbau
NF
m²
BGF
m²
BRI
m³
KG 300 + 400 €
Modernisierung
denkmalgeschützter Altbau
KG 300 + 400/NF
KG 300 + 400/BGF
Mittelwert
KG 300 + 400/BGF
KG 300 + 400/BRI
Einfeldsporthalle
Kennwerte des
Vorhabens
2.200 €/m² >
315 €/m³ >
Mittelwert
Sporthalle
939
1.576
6.831
2.166.603
532
734
4.719
1.263.139
Bemerkungen/Begründung
2.136 €/m² Das Bauvorhaben unterschreitet den
Kennwert.
1.065 €/m² Das Bauvorhaben unterschreitet den
Kennwert.
219 €/m³ Das Bauvorhaben unterschreitet den
Kennwert.
1.200 €/m² >
KG 300 + 400/BRI
BKI Neubau als
Erweiterungsbau
Schule
KG 300 + 400/NF
1.441
2.889
14.063
3.077.577
Erweiterungsbau
Kennwerte des
Vorhabens
2.430,00 €/m² >
1.550,00 €/m² >
365,00 €/m³ >
Bemerkungen/Begründung
2.308 €/m² Das Bauvorhaben unterschreitet den
Kennwert.
1.375 €/m² Das Bauvorhaben unterschreitet den
Kennwert.
307 €/m³ Das Bauvorhaben unterschreitet den
Kennwert.
Mittelwert
Kennwerte des
Bemerkungen/Begründung
Vorhabens
KG 300 + 400/NF
2.180 €/m² <
2.374 €/m² Das Bauvorhaben überschreitet den
Kennwert um 9 %.
KG 300 + 400/BGF
1.620 €/m² <
1.720 €/m² Das Bauvorhaben überschreitet den
Kennwert mit 6 %.
KG 300 + 400/BRI
275 €/m³ >
268 €/m³ Das Bauvorhaben unterschreitet gering den Kennwert.
Die Sporthalle wurde nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geplant. Die Kennwertüberschreitung ergibt
sich aus den besonderen Gründungsbedingungen, die einen aufwendigen Baugrubenverbau erfordern.
Stadt Leipzig
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ANLAGE 1
Haus 2
Haus 1
Baracke
ehem.
Lehrerwohnhaus
ANLAGE 2
ANLAGE 3
ANLAGE 4
ANLAGE 5
Fassung vom: 08.12.2015
Thema ► Beschlussvorlage Schulstandort Opferweg
Mitzeichnung
Dezernat
Mitzeichnung
erforderlich
beteiligte Ämter
Bemerkungen
Unterschrift
I
Allgemeine
Verwaltung
II
Finanzen
20
III
Umwelt, Ordnung,
Sport
IV
Kultur
V
Jugend, Soziales,
Gesundheit und
Schule
51
VI
Stadtentwicklung
und Bau
65
VII
Wirtschaft
01.1 GB des Oberbürgermeisters und
des Stadtrates
01.2 GB des Oberbürgermeisters –
Kommunalwirtschaft
01.16 Datenschutz/
Sicherheits
beauftragte/r
14
Rechnungsprüfungsamt
Rechtsprüfung
Name
Stadt Leipzig
01.15/016/07.14
Beteiligung der Personalvertretung erforderlich
Unterschrift
nein
ja
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
nein
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
1
verschlechtert
ja
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
1 Vorschulische Bildungs-
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1