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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1055673.pdf
Größe
14 MB
Erstellt
11.03.16, 12:00
Aktualisiert
22.04.16, 08:34

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02483 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Fachausschuss Finanzen Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West Verwaltungsausschuss 04.05.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss Siemeringstraße Beschlussvorschlag: Der Vergabe der Städtebaufördermittel aus dem Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost in Höhe von 514.077 € (Finanzhilfen + städtische Mittel) wird entsprechend § 13 Absatz 7, Ziffer 6 der Hauptsatzung zugestimmt. Beschluss des Oberbürgermeisters vom 11.04.2016 zur Kenntnisnahme: 1.) Die Baumaßnahme Siemeringstraße wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zur Zeit gültigen Fassung). 2.) Dem Verwaltungsausschuss wird eine Beschlussvorlage über die Vergabe von Städtebaufördermitteln für diese Maßnahme (Beschluss gemäß § 13, Absatz 7, Ziffer 6 der Hauptsatzung in der zur Zeit gültigen Fassung) zugeleitet. 3.) Die Gesamtkosten für den Bau betragen 515.250 € bei einem Stadtanteil von 172.532 €. In den Gesamtkosten sind 53.003 € für die Stadtbeleuchtungsanlagen (Ergebnishaushalt) enthalten. 4.) Im PSP-Element Stadtumbau Ost (7.0000.380.700) werden 2016 brutto 461.747 € (netto 388.023 €, Mehrwertsteuer 19% entspricht 73.724 €) bereitgestellt. 5.) Im PSP-Element 1.100.51.1.1.08, Sachkonto 42711200 werden für die Stadtbeleuchtungsanlagen in 2016 brutto 53.003 € (netto 44.540 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 8.463 €) bereitgestellt. Die Bewirtschaftung soll unterjährig über den Innenauftrag 106400000129 – Stadtumbau Ost erfolgen. Die Aufwendungen sind im bestätigten Haushaltsplan 2016/ 2017 der Stadt und im ASW für 2016 enthalten. 6.) Die Einzahlungen werden im PSP-Element Stadtumbau Ost - Zuweisung vom Land (7.0000.380.705) im Jahr 2016 i.H.v. 307.050 € brutto geplant. 7.) Die Einzahlungen werden im PSP-Element 1.100.51.1.1.08, Sachkonto 3141000 im Jahr 2016 i.H.v. 35.335 € geplant. Die Bewirtschaftung soll unterjährig über den Innenauftrag 106400000129 – Stadtumbau Ost erfolgen. Die Erträge sind im bestätigten Haushaltsplan 2016/ 2017 der Stadt und im ASW für 2016 enthalten. 8.) Im PSP-Element 7.0000077.700 werden für den Grunderwerb in 2016 brutto 500 € bereitgestellt. 9.) Die ab dem Jahr 2017 für die Beleuchtung sowie ab dem Jahr 2020 für die zusätzlichen Straßenbäume anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanungen 2017 ff. zu entscheiden. Die Mittel werden entsprechend durch das zuständige Fachamt angemeldet. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Prüfkatalog Strategische Ziele finanzielle Auswirkungen Begründung Fotodokumentation Übersichtsplan Lageplan Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) niedrig nein ja Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Finanzhaushalt von bis Erträge 2016 2016 35.335 € Aufwendungen 2016 2016 53.003 € Einzahlungen 2016 2016 307.050 € PSP 7.0000.380.705 SK 68110000 2016 2016 500 € PSP 7.0000077.700 2016 2016 461.747 € PSP 7.0000.380.700 SK 78513000 Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von Höhe in EUR x wo veranschlagt PSP 1.100.51.1.1.08 SK 31410000 IA 106400000129 PSP 1.100.51.1.1.08 SK 42711200 IA 106400000129 wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ab 2017 ab 2017 Ab 2020 560,00 400,00 586,52 1.100.541.001 1.100.541.001 1.100.551.001 Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: 07.04.2016 Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Siemeringstraße 1. Grundlagen – – – – „Handlungsschwerpunkt aufgrund teilräumlicher Wirkung“ im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 (Beschluss Nr. RBIV-1595/09 vom 20.05.2009) Städtebauliches Entwicklungskonzept Stadtumbau Ost Leipzig (SEKo SUO nach §171 b Absatz 2 BauGB mit Ratsbeschluss RBV-1135/12 vom 29.02.2012, Fortschreibung des Stadtumbaukonzeptes (DS 02167) ist im Verfahren Förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet Leipzig – Plagwitz (Stadtratsbeschluss Nr. SVV1085/94 vom 20.04.1994, Änderungsbeschluss-Nr. RB-1514/99 vom 24.02.1999, erneuter Beschluss am 19.06.2013) 1.2 Veranlassung und Zielstellung 1.2.1 Derzeitige Situation Die Siemeringstraße ist eine Anliegerstraße im Leipziger Westen im Stadtteil Lindenau. Nach bereits erfolgten Sanierungsmaßnahmen an den Wohngebäuden steht die Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur im Vordergrund. Vorhandene Straßen und Gehwege befinden sich in einem äußerst schlechten Zustand. Straßenbegleitgrün ist nur in geringem Maß vorhanden. Die Maßnahme umfasst den Ausbau der Siemeringstraße zwischen Aurelien- und Lützner Straße. Der Straßenraum ist unzureichend und mehrfach wechselnd gegliedert. Es gibt extreme Höhenunterschiede zwischen Fahrbahn und Gehweg, die sowohl das Parken als auch das Queren der Straße erschweren. 1.2.2 Veranlassung Die zu gestaltende Straße befindet sich im Sanierungsgebiet Leipzig - Plagwitz. Die Sanierung der Anliegerstraßen ist ein wichtiges Sanierungsziel und Voraussetzung für die Entlassung des Sanierungsgebietes im Jahr 2021. Die Straße befindet sich außerdem im Umgriff des Förderprogramms Stadtumbau Ost, Aufwertungsgebiet Leipzig West. In der Fortschreibung des Stadtumbaukonzeptes, das sich derzeit im Beschlussverfahren befindet, ist das Vorhaben Bestandteil der geplanten Maßnahmen im Handlungsfeld „Wohnumfeld“ . Aus dem derzeitigen sehr schlechten Zustand der Fahrbahn und der Gehwege einerseits und der im Vergleich zur verkehrlichen Funktion überdimensional breiten Fahrbahn andererseits resultiert die Notwendigkeit, die Siemeringstraße umzugestalten. 1.2.3 Zielstellung Mit der Einordnung in das Förderprogramm Stadtumbau Ost besteht die Zielstellung darin, den derzeitigen sehr schlechten Bauzustand nachhaltig zu verbessern und den Straßenraum durch die entsprechende Begrünung aufzuwerten. Damit soll sie ihrer Funktion als Quartiersstraße weiter gerecht werden und gleichzeitig ihre Akzeptanz als Wohn- und Geschäftsstraße erhöht werden. Durch eine geordnete und erkennbare Aufteilung der einzelnen Funktionen Fahrverkehr, Parken, Füßgängerverkehr und Begrünung wird die Verkehrssicherheit verbessert. Durch die Neueinordnung von Baumstandorten wird eine ökologische Aufwertung und Verbesserung der Lebensqualität erreicht. 1 2. Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. Es wären weiterhin in Schadensfällen Maßnahmen der operativen Schadensbeseitigung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich, die keine dauerhaften Lösungen darstellen und einen ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich ziehen. Ohne weitere Investitionen im öffentlichen Raum und den gezielten Fördermitteleinsatz können die für das Fördergebiet formulierten und vom Stadtrat beschlossenen Ziele nicht entsprechend umgesetzt werden. Außerdem können die vom Land / Bund bewilligten Städtebaufördermittel nicht fristgerecht abgerufen werden. 3. Beschreibung der Maßnahme Der geplante Bauabschnitt der Siemeringstraße hat eine Länge von ca. 270 m. Der Trassenverlauf entspricht dem jetzigen vorhandenen Straßenverlauf. Eine Änderung ist nicht vorgesehen. Die Fahrbahn wird mit Asphalt ausgebaut. Aufgrund des erheblichen Leitungsbestandes mit teilweise geringer Tiefenlage und außerdem abschnittsweiser geplanter Absenkung des Straßenniveaus wurde eine Bauweise mit vollgebundenem Oberbau gewählt. Die Gehwege erhalten eine Befestigung aus Betonverbundplatten 25x25 cm mit Bischofsmützen und einem Ober- und Unterstreifen aus Mosaikpflaster. Die Parkstellflächen werden mit Betonpflaster 16x16 cm befestigt. Für den Wiedereinbau geeignete Materialien (Mosaikpflaster, Granitborde) werden in Abhängigkeit von der Beschaffenheit wiederverwendet. Es werden 11 Bäume (Amberbaum) gepflanzt. Die vorhandene Straßenentwässerung wird komplett erneuert. In den Bereichen von Fußgängerquerungen und Grundstückszufahrten sind die Borde auf 3 cm abzusenken. Die Siemeringstraße wird mit 15 Fahrradanlehnbügeln ausgestattet. Im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme erfogt Leitungsbau durch die Leipziger Waserwerke. Weitere Leitungskoordinierung erfolgt im Zuge der Baumaßnahme. Der gesamte Baubereich wird entsprechend dem einheitlichen Beleuchtungsstandard für die Straßenbeleuchtung, der Normenreihe EN 13201 ausgeleuchtet. Die Leuchten vom Typ Dieter II werden mit Hochleistungs-LED-Modulen U (Lichtfarbe 3000 K warmweiß) mit asymmetrischer Ausleuchtung mit zusätzlicher hausseitiger Abschirmung zur Blendungsbegrenzung ausgeführt. 4. Finanzierung 4.1 Gesamtkosten Die Gesamtkosten für den Ausbau der Siemeringstraße 515.250 €. In den Kosten sind 22.250 € Baunebenkosten (Bauoberleitung und besondere Leistungen örtliche Bauüberwachung, Überwachung gefährlicher Abfall, Kontrollprüfungen) enthalten. 2 Grundlagen Die Baukosten betragen entsprechend der Kostenberechnung vom 04.03.2016 493.000 €. Dazu kommen 22.250 € Baunebenkosten. Somit ergeben sich Gesamtkosten von 515.250 €. Die Baukosten gliedern sich wie folgt: Ausbau der Straße 426.997 € Beleuchtung 53.003 € Baumpflanzungen 13.000 € Baukosten einschließlich Grunderwerb 493.000 € Straßenausbaubeiträge Straßenausbaubeiträge werden aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet nicht erhoben. Ermittlung der zuwendungsfähiger Kosten Gesamtkosten abzüglich Entwicklungspflege (2 Jahre) abzüglich Grunderwerb zuwendungsfähige Kosten 515.250 € 1.173 € 500 € 513.577 € Ermittlung der Einzahlungen Die Maßnahme wird im Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung gefördert. zuwendungsfähige Kosten Förderquote 2/3 der zuwendungsfähigen Kosten 513.577 € 342.385 € Einzahlungen/Erträge Stadtanteil ( 515.250 € Gesamtkosten abzgl. 342.385 € Einzahlungen) 342.385 € 172.865 € Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 3 Finanzierung Siemeringstraße 2016 PSP 7.0000380.700 - Stadtumbau Ost Fördermittel da von 342.385 € grundha fter Aus ba u der Fa hrba hn (PSP 7.0000380.705) 307.050 € Sta dtbel euchtung 35.335 € (Ergebni sha us ha l t - 1.100.51.1.1.08 Ma ßna hmen der Sta dterneuerung IA 106400000129 - Sta dtumba u Os t Aufwertung) Auszahlungen inkl. Stadtbeleuchtung da von 515.250 € grundha fter Aus ba u der Fa hrba hn (PSP 7.0000380.705) 461.747 € Sta dtbel euchtung 53.003 € (Ergebni sha us ha l t - 1.100.51.1.1.08 Ma ßna hmen der Sta dterneuerung IA 106400000129 - Sta dtumba u Os t Aufwertung) Grunderwerb (PSP 7.0000077.700) 500 € Eigenmittel 172.856 € Die Planungskosten der Leistungsphasen 3-6 wurden bereits 2015 über das PSP-Elemet 7.0000.380.700 – Stadtumbau Ost – finanziert und sind hier nicht enthalten. Mit dem Vorhaben sind ab 2017 Folgekosten i.H.v. 1.546,52 € verbunden. Die Durchführung der Baumaßnahme ist von August 2016 bis Dezember 2016 geplant. Die Aufwendungen und Einzahlungen im Ergebnishaushalt (hier: Maßnahmen der Stadbeleuchtung) sind im bestätigten Haushaltsplan 2016/2017 der Stadt und im ASW für 2016 enthalten . Die Bewirtschaftung soll unterjährig über den Innenauftrag 106400000129 – Stadtumbau Ost erfolgen. 5. Folgekosten Nach Abschluss der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege entstehen die nachstehend genannten Folgekosten. Folgekosten pro Jahr Bezeichnung PSP-Element / Sachkonto Kosten/Einheit Kosten pro und Jahr Jahr in Euro 11 Bäume 1.100.551.001 42112000 53,32 € / Jahr 586,52 € 1.100.541.001 1.100.541.001 70,00 €/LP 50,00 €/LP 560 € 400 € Beleuchtung 8 zusätzliche Lichtpunkte Stromkosten Unterhaltung 4 6. Grunderwerb Für die Baumaßnahme soll rückständiger Grunderwerb von 9 qm² an der Teilfläche des Flurstückes 89a der Gemarkung Plagwitz realisiert werden. 5 7. Kinderfreundlichkeit / Barrierefreiheit Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit wird aufgrund der Neugliederung des Straßenraumes mit verbesserter Funktionalität erreicht. Durch eine geordnete und erkennbare Aufteilung für die einzelnen Funktionen Fahrverkehr, Parken, Fußgängerverkehr und Begrünung wird die Verkehrssicherheit verbessert. 8. Bauzeit und Umleitung Die Bauzeit ist für August 2016 bis Dezember 2016 geplant. Im Vorfeld realisiert die KWL ihre Maßnahmen in diesem Bereich. Der Anlieger- und Anlieferverkehr wird gesichert. Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung der jeweiligen Straßenabschnitte realisiert. Aufgrund der geringen verkehrlichen Bedeutung ist keine ausgewiesene Umleitung vorgesehen. 9. Sonstiges • Altlasten/Abfall Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der Asphaltschichten und ungebundenen Schichten ergab, dass alle Schichten als nicht gefährlicher Abfall deklariert sind. • Kampfmittel Kampfmittel können im Baubereich nicht ganz ausgeschlossen werden, was bei Erdarbeiten zu beachten ist. • Anliegerinformation Die Informationsveranstaltung der Eigentümer und Anwohner fand am 08.03.2016 statt. Über die geplante Baumaßnahme wird der Stadtbezirksbeirat Alt-West informiert. Anlagen: Übersichtsplan Lageplan Fotos 5 Siemeringstraße Abbildung 1: schlechter Straßenzustand Abbildung 2: Blickrichtung Lützner Straße Siemeringstraße Abbildung 3: sehr großer Höhenunterschied Fahrbahn / Gehbahn Abbildung 4: unbefestigter Gehbahnbereich Siemeringstraße 33 a 23 30 28 2 26 19 24 22 18 16 b 16 14 12 10 4 1 5 10 6 11 9 9 8 7 1 5 3 7 11 11 10 10 8 14 12 7a 13 16 3 15 4 8 13 5 1 15 5 10 01150 5b 17 14 5a 16 10 a 18 16 a 1 5 17 7 3a 12 21 20 20 1 6 00084 4 1 2 2 01142 22 01143 9 24 22 a 16 4 24 26 23 2 18 11 31 26 9 28 6 28 11 8 13 33 30 2 4 00115 15 Datenauszug 35 32 10 erstellt durch: Sabine Kruckow 1 00114 34 12 10 36 12 Erstellungsdatum 17.07.2015 Erstellt für Maßstab 1:1.500 17 8 24 39 14 11 90768 © Amt für Geoinformation und Bodenordnung Nur für den Dienstgebrauch. Begründung der Eilbedürftigkeit des Bau- und Finanzierungsbeschlusses Siemeringstraße (Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02483 und DS-02483-DS-01) Während der Planungsphase ergab sich ein nicht vorhersehbarer Abstimmungsaufwand bezüglich der Versorgungsleitungen. Erst nach der Entscheidung zum Umgang mit den Versorgungsleitungen konnten die Baumstandorte endgültig eingeordnet werden. Dies führte zu Verzögerungen im Planungsverlauf. Die Ausschreibung der Maßnahme ist für Ende April 2016 vorgesehen. Die Haushaltsmittel im Invest- und Ergebnishaushalt stehen für die Maßnahme im Haushaltsjahr 2016 bereit. Bei einer zeitlichen Verzögerung der Beschlüsse würden sich Ausschreibung, Vergabe und Durchführung der Maßnahme verschieben. Ein Baubeginn im IV. Quartal erscheint aufgrund der Unwägbarkeiten der Witterungsverhältnisse in Bezug auf die Abfinanzierung der Haushalts- und Fördermittel sehr kritisch. Die Planbarkeit der Abfinanzierung der Haushaltsmittel wäre nicht mehr gegeben. Die Mittel im Ergebnishaushalt für die Stadtbeleuchtung können nicht in das Jahr 2017 übertragen werden und stünden nicht mehr zur Verfügung. Die Finanzhilfen sind bereits durch den Fördermittelgeber für 2016 bewilligt und könnten nicht wie geplant abgerufen werden. Nicht abgerufene Mittel führen zu einer Reduzierung des Förderrahmens für das Fördergebiet. Damit wird die Förderung anderer geplanter Maßnahmen im Programmgebiet verhindert.