Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1055673.pdf
Größe
14 MB
Erstellt
11.03.16, 12:00
Aktualisiert
22.04.16, 08:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02483
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Fachausschuss Finanzen
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West
Verwaltungsausschuss
04.05.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss Siemeringstraße
Beschlussvorschlag:
Der Vergabe der Städtebaufördermittel aus dem Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost in Höhe
von 514.077 € (Finanzhilfen + städtische Mittel) wird entsprechend § 13 Absatz 7, Ziffer 6 der
Hauptsatzung zugestimmt.
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 11.04.2016 zur Kenntnisnahme:
1.)
Die Baumaßnahme Siemeringstraße wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2,
Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zur Zeit gültigen Fassung).
2.)
Dem Verwaltungsausschuss wird eine Beschlussvorlage über die Vergabe von
Städtebaufördermitteln für diese Maßnahme (Beschluss gemäß § 13, Absatz 7, Ziffer 6 der
Hauptsatzung in der zur Zeit gültigen Fassung) zugeleitet.
3.)
Die Gesamtkosten für den Bau betragen 515.250 € bei einem Stadtanteil von 172.532 €. In
den Gesamtkosten sind 53.003 € für die Stadtbeleuchtungsanlagen (Ergebnishaushalt) enthalten.
4.)
Im PSP-Element Stadtumbau Ost (7.0000.380.700) werden 2016 brutto 461.747 € (netto
388.023 €, Mehrwertsteuer 19% entspricht 73.724 €) bereitgestellt.
5.)
Im PSP-Element 1.100.51.1.1.08, Sachkonto 42711200 werden für die
Stadtbeleuchtungsanlagen in 2016 brutto 53.003 € (netto 44.540 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht
8.463 €) bereitgestellt. Die Bewirtschaftung soll unterjährig über den Innenauftrag 106400000129 –
Stadtumbau Ost erfolgen. Die Aufwendungen sind im bestätigten Haushaltsplan 2016/ 2017 der
Stadt und im ASW für 2016 enthalten.
6.)
Die Einzahlungen werden im PSP-Element Stadtumbau Ost - Zuweisung vom Land
(7.0000.380.705) im Jahr 2016 i.H.v. 307.050 € brutto geplant.
7.)
Die Einzahlungen werden im PSP-Element 1.100.51.1.1.08, Sachkonto 3141000 im Jahr
2016 i.H.v. 35.335 € geplant. Die Bewirtschaftung soll unterjährig über den Innenauftrag
106400000129 – Stadtumbau Ost erfolgen. Die Erträge sind im bestätigten Haushaltsplan 2016/
2017 der Stadt und im ASW für 2016 enthalten.
8.)
Im PSP-Element 7.0000077.700 werden für den Grunderwerb in 2016 brutto 500 €
bereitgestellt.
9.)
Die ab dem Jahr 2017 für die Beleuchtung sowie ab dem Jahr 2020 für die zusätzlichen
Straßenbäume anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine
zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanungen 2017 ff. zu entscheiden. Die Mittel
werden entsprechend durch das zuständige Fachamt angemeldet.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Prüfkatalog Strategische Ziele
finanzielle Auswirkungen
Begründung
Fotodokumentation
Übersichtsplan
Lageplan
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
niedrig
nein
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
von
bis
Erträge
2016
2016
35.335 €
Aufwendungen
2016
2016
53.003 €
Einzahlungen
2016
2016
307.050 €
PSP 7.0000.380.705
SK 68110000
2016
2016
500 €
PSP 7.0000077.700
2016
2016
461.747 €
PSP 7.0000.380.700
SK 78513000
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
nein
von
Höhe in EUR
x
wo veranschlagt
PSP 1.100.51.1.1.08
SK 31410000
IA 106400000129
PSP 1.100.51.1.1.08
SK 42711200
IA 106400000129
wenn ja,
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ab 2017
ab 2017
Ab 2020
560,00
400,00
586,52
1.100.541.001
1.100.541.001
1.100.551.001
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
07.04.2016
Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Siemeringstraße
1. Grundlagen
–
–
–
–
„Handlungsschwerpunkt aufgrund teilräumlicher Wirkung“ im Integrierten
Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 (Beschluss Nr. RBIV-1595/09 vom 20.05.2009)
Städtebauliches Entwicklungskonzept Stadtumbau Ost Leipzig (SEKo SUO nach §171 b
Absatz 2 BauGB mit Ratsbeschluss RBV-1135/12 vom 29.02.2012, Fortschreibung des
Stadtumbaukonzeptes (DS 02167) ist im Verfahren
Förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet Leipzig – Plagwitz (Stadtratsbeschluss Nr. SVV1085/94 vom 20.04.1994, Änderungsbeschluss-Nr. RB-1514/99 vom 24.02.1999, erneuter
Beschluss am 19.06.2013)
1.2 Veranlassung und Zielstellung
1.2.1 Derzeitige Situation
Die Siemeringstraße ist eine Anliegerstraße im Leipziger Westen im Stadtteil Lindenau.
Nach bereits erfolgten Sanierungsmaßnahmen an den Wohngebäuden steht die Verbesserung
der vorhandenen Infrastruktur im Vordergrund. Vorhandene Straßen und Gehwege befinden sich
in einem äußerst schlechten Zustand. Straßenbegleitgrün ist nur in geringem Maß vorhanden.
Die Maßnahme umfasst den Ausbau der Siemeringstraße zwischen Aurelien- und Lützner Straße.
Der Straßenraum ist unzureichend und mehrfach wechselnd gegliedert. Es gibt extreme
Höhenunterschiede zwischen Fahrbahn und Gehweg, die sowohl das Parken als auch das Queren
der Straße erschweren.
1.2.2 Veranlassung
Die zu gestaltende Straße befindet sich im Sanierungsgebiet Leipzig - Plagwitz. Die Sanierung der
Anliegerstraßen ist ein wichtiges Sanierungsziel und Voraussetzung für die Entlassung des
Sanierungsgebietes im Jahr 2021.
Die Straße befindet sich außerdem im Umgriff des Förderprogramms Stadtumbau Ost,
Aufwertungsgebiet Leipzig West. In der Fortschreibung des Stadtumbaukonzeptes, das sich
derzeit im Beschlussverfahren befindet, ist das Vorhaben Bestandteil der geplanten Maßnahmen
im Handlungsfeld „Wohnumfeld“ .
Aus dem derzeitigen sehr schlechten Zustand der Fahrbahn und der Gehwege einerseits und der
im Vergleich zur verkehrlichen Funktion überdimensional breiten Fahrbahn andererseits resultiert
die Notwendigkeit, die Siemeringstraße umzugestalten.
1.2.3 Zielstellung
Mit der Einordnung in das Förderprogramm Stadtumbau Ost besteht die Zielstellung darin, den
derzeitigen sehr schlechten Bauzustand nachhaltig zu verbessern und den Straßenraum durch die
entsprechende Begrünung aufzuwerten. Damit soll sie ihrer Funktion als Quartiersstraße weiter
gerecht werden und gleichzeitig ihre Akzeptanz als Wohn- und Geschäftsstraße erhöht werden.
Durch eine geordnete und erkennbare Aufteilung der einzelnen Funktionen Fahrverkehr, Parken,
Füßgängerverkehr und Begrünung wird die Verkehrssicherheit verbessert. Durch die
Neueinordnung von Baumstandorten wird eine ökologische Aufwertung und Verbesserung der
Lebensqualität erreicht.
1
2. Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme
Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen
Zustandes.
Es wären weiterhin in Schadensfällen Maßnahmen der operativen Schadensbeseitigung zur
Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich, die keine dauerhaften Lösungen darstellen
und einen ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach
sich ziehen.
Ohne weitere Investitionen im öffentlichen Raum und den gezielten Fördermitteleinsatz können die
für das Fördergebiet formulierten und vom Stadtrat beschlossenen Ziele nicht entsprechend
umgesetzt werden. Außerdem können die vom Land / Bund bewilligten Städtebaufördermittel nicht
fristgerecht abgerufen werden.
3. Beschreibung der Maßnahme
Der geplante Bauabschnitt der Siemeringstraße hat eine Länge von ca. 270 m. Der
Trassenverlauf entspricht dem jetzigen vorhandenen Straßenverlauf. Eine Änderung ist nicht
vorgesehen.
Die Fahrbahn wird mit Asphalt ausgebaut. Aufgrund des erheblichen Leitungsbestandes mit
teilweise geringer Tiefenlage und außerdem abschnittsweiser geplanter Absenkung des
Straßenniveaus wurde eine Bauweise mit vollgebundenem Oberbau gewählt.
Die Gehwege erhalten eine Befestigung aus Betonverbundplatten 25x25 cm mit Bischofsmützen
und einem Ober- und Unterstreifen aus Mosaikpflaster.
Die Parkstellflächen werden mit Betonpflaster 16x16 cm befestigt.
Für den Wiedereinbau geeignete Materialien (Mosaikpflaster, Granitborde) werden in Abhängigkeit
von der Beschaffenheit wiederverwendet.
Es werden 11 Bäume (Amberbaum) gepflanzt. Die vorhandene Straßenentwässerung wird
komplett erneuert. In den Bereichen von Fußgängerquerungen und Grundstückszufahrten sind die
Borde auf 3 cm abzusenken.
Die Siemeringstraße wird mit 15 Fahrradanlehnbügeln ausgestattet.
Im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme erfogt Leitungsbau durch die Leipziger Waserwerke.
Weitere Leitungskoordinierung erfolgt im Zuge der Baumaßnahme.
Der gesamte Baubereich wird entsprechend dem einheitlichen Beleuchtungsstandard für die
Straßenbeleuchtung, der Normenreihe EN 13201 ausgeleuchtet. Die Leuchten vom Typ Dieter II
werden mit Hochleistungs-LED-Modulen U (Lichtfarbe 3000 K warmweiß) mit asymmetrischer
Ausleuchtung mit zusätzlicher hausseitiger Abschirmung zur Blendungsbegrenzung ausgeführt.
4. Finanzierung
4.1 Gesamtkosten
Die Gesamtkosten für den Ausbau der Siemeringstraße 515.250 €. In den Kosten sind 22.250 €
Baunebenkosten (Bauoberleitung und besondere Leistungen örtliche Bauüberwachung,
Überwachung gefährlicher Abfall, Kontrollprüfungen) enthalten.
2
Grundlagen
Die Baukosten betragen entsprechend der Kostenberechnung vom 04.03.2016 493.000 €. Dazu
kommen 22.250 € Baunebenkosten. Somit ergeben sich Gesamtkosten von 515.250 €.
Die Baukosten gliedern sich wie folgt:
Ausbau der Straße
426.997 €
Beleuchtung
53.003 €
Baumpflanzungen
13.000 €
Baukosten einschließlich Grunderwerb
493.000 €
Straßenausbaubeiträge
Straßenausbaubeiträge werden aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet nicht erhoben.
Ermittlung der zuwendungsfähiger Kosten
Gesamtkosten
abzüglich Entwicklungspflege (2 Jahre)
abzüglich Grunderwerb
zuwendungsfähige Kosten
515.250 €
1.173 €
500 €
513.577 €
Ermittlung der Einzahlungen
Die Maßnahme wird im Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung
gefördert.
zuwendungsfähige Kosten
Förderquote 2/3 der zuwendungsfähigen Kosten
513.577 €
342.385 €
Einzahlungen/Erträge
Stadtanteil (
515.250 € Gesamtkosten
abzgl. 342.385 € Einzahlungen)
342.385 €
172.865 €
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
3
Finanzierung Siemeringstraße
2016
PSP 7.0000380.700 - Stadtumbau Ost
Fördermittel
da von
342.385 €
grundha fter Aus ba u der Fa hrba hn (PSP 7.0000380.705)
307.050 €
Sta dtbel euchtung
35.335 €
(Ergebni sha us ha l t - 1.100.51.1.1.08 Ma ßna hmen der Sta dterneuerung
IA 106400000129 - Sta dtumba u Os t Aufwertung)
Auszahlungen inkl. Stadtbeleuchtung
da von
515.250 €
grundha fter Aus ba u der Fa hrba hn (PSP 7.0000380.705)
461.747 €
Sta dtbel euchtung
53.003 €
(Ergebni sha us ha l t - 1.100.51.1.1.08 Ma ßna hmen der Sta dterneuerung
IA 106400000129 - Sta dtumba u Os t Aufwertung)
Grunderwerb (PSP 7.0000077.700)
500 €
Eigenmittel
172.856 €
Die Planungskosten der Leistungsphasen 3-6 wurden bereits 2015 über das PSP-Elemet
7.0000.380.700 – Stadtumbau Ost – finanziert und sind hier nicht enthalten.
Mit dem Vorhaben sind ab 2017 Folgekosten i.H.v. 1.546,52 € verbunden.
Die Durchführung der Baumaßnahme ist von August 2016 bis Dezember 2016 geplant.
Die Aufwendungen und Einzahlungen im Ergebnishaushalt (hier: Maßnahmen der
Stadbeleuchtung) sind im bestätigten Haushaltsplan 2016/2017 der Stadt und im ASW für
2016 enthalten . Die Bewirtschaftung soll unterjährig über den Innenauftrag 106400000129
– Stadtumbau Ost erfolgen.
5. Folgekosten
Nach Abschluss der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege entstehen die nachstehend
genannten Folgekosten.
Folgekosten pro Jahr
Bezeichnung
PSP-Element / Sachkonto
Kosten/Einheit Kosten pro
und Jahr
Jahr in Euro
11 Bäume
1.100.551.001
42112000
53,32 € / Jahr
586,52 €
1.100.541.001
1.100.541.001
70,00 €/LP
50,00 €/LP
560 €
400 €
Beleuchtung
8 zusätzliche Lichtpunkte
Stromkosten
Unterhaltung
4
6. Grunderwerb
Für die Baumaßnahme soll rückständiger Grunderwerb von 9 qm² an der Teilfläche des
Flurstückes 89a der Gemarkung Plagwitz realisiert werden.
5
7. Kinderfreundlichkeit / Barrierefreiheit
Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit wird aufgrund der Neugliederung des Straßenraumes
mit verbesserter Funktionalität erreicht. Durch eine geordnete und erkennbare Aufteilung für die
einzelnen Funktionen Fahrverkehr, Parken, Fußgängerverkehr und Begrünung wird die
Verkehrssicherheit verbessert.
8. Bauzeit und Umleitung
Die Bauzeit ist für August 2016 bis Dezember 2016 geplant.
Im Vorfeld realisiert die KWL ihre Maßnahmen in diesem Bereich.
Der Anlieger- und Anlieferverkehr wird gesichert.
Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung der jeweiligen Straßenabschnitte realisiert.
Aufgrund der geringen verkehrlichen Bedeutung ist keine ausgewiesene Umleitung vorgesehen.
9. Sonstiges
•
Altlasten/Abfall
Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der Asphaltschichten und
ungebundenen Schichten ergab, dass alle Schichten als nicht gefährlicher Abfall deklariert sind.
•
Kampfmittel
Kampfmittel können im Baubereich nicht ganz ausgeschlossen werden, was bei Erdarbeiten zu
beachten ist.
•
Anliegerinformation
Die Informationsveranstaltung der Eigentümer und Anwohner fand am 08.03.2016 statt.
Über die geplante Baumaßnahme wird der Stadtbezirksbeirat Alt-West informiert.
Anlagen:
Übersichtsplan
Lageplan
Fotos
5
Siemeringstraße
Abbildung 1: schlechter Straßenzustand
Abbildung 2: Blickrichtung Lützner Straße
Siemeringstraße
Abbildung 3: sehr großer Höhenunterschied Fahrbahn / Gehbahn
Abbildung 4: unbefestigter Gehbahnbereich
Siemeringstraße
33 a
23
30
28
2
26
19
24
22
18
16 b
16
14
12
10
4
1
5
10
6
11
9
9
8
7
1
5
3
7
11
11
10
10
8
14
12
7a
13
16
3
15
4
8
13
5
1
15
5
10
01150
5b
17
14
5a
16
10 a
18
16 a
1
5
17
7
3a
12
21
20
20
1
6
00084
4
1
2
2
01142
22
01143
9
24
22 a
16
4
24
26
23
2
18
11
31
26
9
28
6
28
11
8
13
33
30
2
4
00115
15
Datenauszug
35
32
10
erstellt durch: Sabine Kruckow
1
00114
34
12
10
36
12
Erstellungsdatum
17.07.2015
Erstellt für Maßstab
1:1.500
17
8
24
39
14
11
90768
© Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Nur für den Dienstgebrauch.
Begründung der Eilbedürftigkeit des Bau- und Finanzierungsbeschlusses Siemeringstraße
(Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02483 und DS-02483-DS-01)
Während der Planungsphase ergab sich ein nicht vorhersehbarer Abstimmungsaufwand bezüglich
der Versorgungsleitungen. Erst nach der Entscheidung zum Umgang mit den
Versorgungsleitungen konnten die Baumstandorte endgültig eingeordnet werden. Dies führte zu
Verzögerungen im Planungsverlauf.
Die Ausschreibung der Maßnahme ist für Ende April 2016 vorgesehen.
Die Haushaltsmittel im Invest- und Ergebnishaushalt stehen für die Maßnahme im Haushaltsjahr
2016 bereit. Bei einer zeitlichen Verzögerung der Beschlüsse würden sich Ausschreibung,
Vergabe und Durchführung der Maßnahme verschieben. Ein Baubeginn im IV. Quartal erscheint
aufgrund der Unwägbarkeiten der Witterungsverhältnisse in Bezug auf die Abfinanzierung der
Haushalts- und Fördermittel sehr kritisch.
Die Planbarkeit der Abfinanzierung der Haushaltsmittel wäre nicht mehr gegeben. Die Mittel im
Ergebnishaushalt für die Stadtbeleuchtung können nicht in das Jahr 2017 übertragen werden und
stünden nicht mehr zur Verfügung.
Die Finanzhilfen sind bereits durch den Fördermittelgeber für 2016 bewilligt und könnten nicht wie
geplant abgerufen werden. Nicht abgerufene Mittel führen zu einer Reduzierung des
Förderrahmens für das Fördergebiet. Damit wird die Förderung anderer geplanter Maßnahmen im
Programmgebiet verhindert.