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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1058827.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
11.04.16, 12:00
Aktualisiert
15.04.16, 10:47

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. -01241-NF-05-ÄA-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 20.04.2016 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von AfD-Fraktion Betreff Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Pkt.4.4 Zuwendungsvoraussetzungen - wird um einen Anstrich nach dem folgenden Teilsatz erweitert Zuwendungen müssen zweckgebunden sein und dürfen nur gewährt werden wenn • der Zuwendungsempfänger in den letzten drei Jahren vor Antragstellung nicht in einem Verfassungsschutzbericht relevant erwähnt wurde. Begründung: Städtische Gelder dürfen nicht dazu dienen, extremistische Bestrebungen finanziell zu unterstützen. Der Verfassungsschutz Sachsen berichtet regelmäßig über extremistische Vereine und Gruppierungen, gegliedert nach politisch und religiös motivierten Straftaten, sowie über deren Beobachtung infolge begründeter Verdachtsmomente. Hier muss präventiv seitens der Verwaltung gehandelt werden. Seite 1/4 Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Anlagen: Seite 2/4