Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1058827.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
11.04.16, 12:00
Aktualisiert
15.04.16, 10:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. -01241-NF-05-ÄA-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.04.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
AfD-Fraktion
Betreff
Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der
Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Pkt.4.4 Zuwendungsvoraussetzungen - wird um einen Anstrich nach dem folgenden
Teilsatz erweitert
Zuwendungen müssen zweckgebunden sein und dürfen nur gewährt werden wenn
•
der Zuwendungsempfänger in den letzten drei Jahren vor Antragstellung nicht in
einem Verfassungsschutzbericht relevant erwähnt wurde.
Begründung:
Städtische Gelder dürfen nicht dazu dienen, extremistische Bestrebungen finanziell zu
unterstützen. Der Verfassungsschutz Sachsen berichtet regelmäßig über extremistische
Vereine und Gruppierungen, gegliedert nach politisch und religiös motivierten Straftaten,
sowie über deren Beobachtung infolge begründeter Verdachtsmomente.
Hier muss präventiv seitens der Verwaltung gehandelt werden.
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Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Anlagen:
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