Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1058732.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
11.04.16, 12:00
Aktualisiert
09.05.16, 10:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. 157-DS-1-NF-2-ÄA-5
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.04.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Ortschaftsrat Engelsdorf
Betreff
Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2016
hier: Errichtung einer 2. Grundschule in Engelsdorf mit einer Zweizügigkeit
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt den Bau einer 2. Grundschule in Engelsdorf und sichert die Finanzierung.
Sachverhalt:
Die im Ortsteil Engelsdorf ansässige Grundschule „Christoph Arnold“ am Gaswerksweg ist über die
Maßen ausgelastet.
Wie bekannt, werden hier im laufenden Schuljahr fast 400 Kinder in 17 Klassen unterrichtet.
Prognosen
hinsichtlich
stetig
wachsender
Schülerzahlen
zeigen
schnellstmöglichen
Handlungsbedarf auf.
Das Ansinnen, im vorhandenen Schulgebäude eine dauerhafte Fünfzügigkeit in Betracht zu ziehen,
widerspricht allen räumlichen, strukturellen sowie sozialen Voraussetzungen und steht auch einer
gesunden Entwicklung der Schulkinder entgegen.
Diverse Prüfungen wurden bereits durchgeführt.
Es ist unabänderlich, dass man die Grundschule „Christoph Arnold“ nur als vierzügige Grundschule
auslasten kann, wenn es 2017 zur Nutzung der Mehrzweckhalle für den Sportunterricht, kombiniert
mit einem Anbau zur Absicherung des Werkunterrichts, kommt. Damit ist aber diese Einrichtung am
äußersten Limit angelangt.
Um jedoch, wie im Schulentwicklungsplan 2016 ausgewiesen, angemeldete Schüler tatsächlich
aufnehmen zu können, brauchen wir in Engelsdorf eine zweite Grundschule.
Dies liegt auch in der Hinsicht begründet, da in unseren Ortsteilen weitere Einfamilienhäuser und
größere Wohnanlagen gebaut werden. Somit ist gegeben, dass die neue Schule ausgelastet wird.
Die 2. Grundschule könnte auf dem Investitionsgelände der „Stabernack Immobilien GmbH“ in der
Hugo-Aurich-Str. relativ zeitnah mit entstehen.
Weiterhin wäre damit der Forderung nach sicheren und kurzen Schulwegen Rechnung getragen,
was für uns äußerste Priorität besitzt.
Voraussetzung ist, dass alle Entscheidungsträger an einem Strang ziehen und im Sinne unserer
Kinder handeln.