Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1057768.pdf
Größe
24 MB
Erstellt
01.04.16, 12:00
Aktualisiert
20.04.16, 09:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. 157/14-DS-01-NF-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
alle Stadtbezirksbeiräte, alle Ortschaftsräte
Ratsversammlung
20.04.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2016
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt den Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung
2016.
2. Der Beschluss RBIV-1514/09 "Fusion der 78. Schule mit der 100. Schule" vom 25.02.2009 wird
nicht umgesetzt (vgl. Punkt 4.8, S. 101f).
3. Der Beschlusspunkt "Umzug der 84. Schule in das sanierte Schulhaus der ehemaligen 55.
Schule" im RBIV-1515/09 vom 25.02.2009 wird nicht umgesetzt (vgl. Punkt 5.4, S.154f und Punkt
5.7, S. 162).
4. Der Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2016 bildet die Grundlage für die
Einordnung von Schulbaumaßnahmen in den Haushalt der Stadt Leipzig.
5. Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wird auf der Grundlage der
Bevölkerungsprognose 2016 und im Abgleich mit den Daten der Einwohnermeldestatistik im
Frühjahr 2018 der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Vorbemerkung
Die derzeitige demographische Entwicklung in der Stadt Leipzig ist weitaus dynamischer
als die Bevölkerungsprognose 2013, auf deren Grundlage der Schulentwicklungsplan
2016 erarbeitet wurde, angenommen hat. Aus diesem Grund wird der Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig umgehend auf der Grundlage der demnächst vorliegenden neuen
Bevölkerungsprognose 2015 fortgeschrieben und der Ratsversammlung im Frühjahr 2018
zur Beschlussfassung vorgelegt. Trotz absehbarer zusätzlicher Bedarfe bei schulischen
Kapazitäten ist der Schulentwicklungsplan in seiner jetzigen Fassung notwendig für die
Planung und Umsetzung von baulichen Maßnahmen. Es handelt sich bereits jetzt um eine
ambitionierte Planung, bei deren Umsetzung die Stadt Partner benötigt. Aus diesem
Grund werden auch neue Formen der Umsetzung von dringend notwendigen Schulbaumaßnahmen geprüft. Nach heutigem Stand bringen die finanziellen Bedarfe die Stadt
Leipzig an die Grenzen der Leistungsfähigkeit und die Unterstützung des Freistaates
Sachsen mit Fördermitteln für den Schulbau wird dringend benötigt.
Schulentwicklungsplan der
Stadt Leipzig
Fortschreibung 2016
Fassung vom 17.03.2016
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Übersicht
0
Zusammenfassung
5-6
1
Rahmenbedingungen
7 - 17
1.1
Auftrag
7-8
1.2
Gesetzliche Grundlagen
9 - 10
1.3
Kommunale Planungsgrundsätze
11- 12
1.4
Schulentwicklungsplanung im Kontext des integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes
13 -17
1.5
Vorgehen
17
2
Herausforderungen an die Schulentwicklungsplanung
18 - 27
2.2
Demografie
18 - 20
2.2
DaZ
20 - 25
2.3
Integration / Inklusion
25 - 27
2.4
Umsetzung der Maßnahmen
27 - 27
3
Bedarfsermittlung
28 - 34
4
Grundschulen
4.1
Überblick
35 - 36
4.2
Stadtbezirk Mitte
37 - 46
4.3
Stadtbezirk Nordost
47 - 53
4.4
Stadtbezirk Ost
54 - 64
4.5
Stadtbezirk Südost
65 - 77
4.6
Stadtbezirk Süd
78 - 84
4.7
Stadtbezirk Südwest
85 - 94
4.8
Stadtbezirk West
4.9
Stadtbezirk Alt-West
106 - 116
4.10
Stadtbezirk Nordwest
117 - 125
4.11
Stadtbezirk Nord
126 - 138
4.12
Maßnahmen
139 - 143
5
Oberschulen
144 - 163
5.1
Überblick
145 - 149
5.2
Planungsraum Ost
149 - 152
5.3
Planungsraum Zentrum, Süd
152 - 154
5.4
Planungsraum West, Südwest, Alt-West
154 - 157
5.5
Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost
157 - 159
5.6
Fazit – Oberschulen
160 - 161
35 - 143
95 - 105
5.7
Maßnahmen
161 - 163
6
Gymnasien
164 - 180
6.1
Überblick
164 -169
6.2
Planungsraum Zentrum, Süd
170 - 172
6.3
Planungsraum West, Südwest, Alt-West
172 - 174
6.4
Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost
174 - 176
6.5
Planungsraum Ost
176 - 178
6.7
Maßnahmen
178 - 180
7
Förderschulen
181 - 202
7.1
Überblick
181 - 183
7.2
Schulen zur Lernförderung
183 - 186
7.3
Schulen für geistig Behinderte
186 - 189
7.4
Schule für Erziehungshilfe/ Förderzentrum
190 - 192
7.5
Klinik- und Krankenhausschule
192 - 192
7.6
Schulen mit oberzentraler Funktion
192 - 198
7.7
Integrationen
198 - 201
7.8
Maßnahmen
201 - 202
8
Schulen des zweiten Bildungsweges
203 - 208
9
Berufsbildende Schulen
209 - 233
Anlage:
Anlage 1 – Schuljahresstatistik
Anlage 2 – Stellungnahmen der Nachbarkreise
Anlage 3– Stellungnahme des Stadtelternrates
Anlage 4 – Synopse zu den Stellungnahmen der Schulen
Vorbemerkung
Die derzeitige demographische Entwicklung in der Stadt Leipzig ist weitaus dynamischer
als die Bevölkerungsprognose 2013, auf deren Grundlage der Schulentwicklungsplan
2016 erarbeitet wurde, angenommen hat. Aus diesem Grund wird der Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig umgehend auf der Grundlage der demnächst vorliegenden neuen
Bevölkerungsprognose 2015 fortgeschrieben und der Ratsversammlung im Frühjahr 2018
zur Beschlussfassung vorgelegt. Trotz absehbarer zusätzlicher Bedarfe bei schulischen
Kapazitäten ist der Schulentwicklungsplan in seiner jetzigen Fassung notwendig für die
Planung und Umsetzung von baulichen Maßnahmen. Es handelt sich bereits jetzt um eine
ambitionierte Planung, bei deren Umsetzung die Stadt Partner benötigt. Aus diesem
Grund werden auch neue Formen der Umsetzung von dringend notwendigen Schulbaumaßnahmen geprüft. Nach heutigem Stand bringen die finanziellen Bedarfe die Stadt
Leipzig an die Grenzen der Leistungsfähigkeit und die Unterstützung des Freistaates
Sachsen mit Fördermitteln für den Schulbau wird dringend benötigt.
0
Zusammenfassung
Der aktuelle Schulentwicklungsplan legt den immensen Schülerzuwachs – Schuljahr
2010/11 mit 46.452 Schüler/innen, Schuljahr 2012/13 mit 46.756 Schüler/innen,
Schuljahr 2014/15 mit 49.499 Schüler/innen (Tendenz steigend) – und die daraus
notwendigen kommunalen Schulhausbauanstrengungen offen.
Allein der demografisch bedingte Zuwachs an Kindern mit der Verdoppelung der
Geburten seit 1995 erzeugt einen erheblichen Anpassungs- und Umsteuerungsdruck
auf die Schulentwicklungsplanung in Leipzig. Eine stadträumliche Betrachtung belegt
dabei gleichzeitig verlaufende Wachstums- und Stagnationsprozesse, insbesondere
aber Wachstumsprozesse, auf die es präzise und politisch wie fiskalisch
angemessen zu reagieren gilt. Im innenstadtnahen Siedlungsraum sind diese
Zuwächse besonders hoch und erfordern eine sofortige Umsteuerung sowohl für
Grundschulen als auch für Oberschulen und Gymnasien.
Mit dem neuen Schulentwicklungsplan steht uns die Bevölkerungsvorausberechnung
des Amtes für Statistik und Wahlen 2013 zur Verfügung und bildet die Grundlage für
die Bedarfsberechnungen.
Eine weitere Herausforderung ist die Unterrichtung von Migranten im schulpflichtigen
Alter. Deren Zahl ist in den vergangenen Monaten sprunghaft angestiegen.
In den nächsten Jahren steigt die Zahl der Kinder und Jugendlichen in den
relevanten Altersgruppen entsprechend an.
Das hat zur Folge, dass auch die Nachfrage an Plätzen in den Schulen
entsprechend steigen wird. Die Schülerzahl in den öffentlichen Grundschulen wird
mindestens bis zum Jahr 2019 steigen. Im Bereich der weiterführenden Schulen wird
dieser Anstieg zeitverzögert mindestens bis zum Schuljahr 2024 in Oberschulen und
in Gymnasien bis zum Schuljahr 2026 anhalten. Der aus demografischen Gründen
zu erwartende Anstieg an Plätzen in Förderschulen kann durch erhöhte
Integrationsanteile kompensiert werden. Bis zum Schuljahr 2015/16 ist mit einer
rückläufigen Bedarfsentwicklung im Bereich der beruflichen Bildung zu rechnen.
Danach wird ein moderater Anstieg erwartet.
Die zurzeit genutzten Kapazitäten in den Schulen reichen dafür zukünftig nicht aus.
Schwerpunktgebiete sind bei den
Grundschulen die Ortsteile
Gohlis-Mitte und Gohlis-Süd im Stadtbezirk Nord,
Zentrum-Nordwest, Zentrum-West, Zentrum-Süd und ZentrumSüdost im Stadtbezirk Mitte,
Südvorstadt und Connewitz im Stadtbezirk Süd,
Anger-Crottendorf im Stadtbezirk Ost,
Reudnitz-Thonberg im Stadtbezirk Südost und
Schleußig, Plagwitz und Kleinzschocher im Stadtbezirk Südwest
Oberschulen die Stadtbezirke Mitte, Ost, Südost, Süd, Südwest, Altwest und
Nordwest
Gymnasien die Stadtbezirke Mitte, Süd, Südwest, Altwest und Nord.
Um die Versorgung mit ausreichend Schulplätzen zu sichern, sind folgende
Maßnahmen in den nächsten Jahren erforderlich:
-5-
Optimierung der Nutzung der zurzeit betriebenen Schulen (z. B. durch
Erhöhung der Auslastung der Kapazität und Veränderung von Schulbezirken)
Reaktivierung stillgelegter Schulgebäude
extensive Kapazitätserweiterungen durch Ergänzungs- und Neubauten
Bei Grundschulen wurden seit dem Schulentwicklungsplan 2012 die Erich-KästnerSchule, die Pablo-Neruda-Schule und der Neubau an der 3. Schule fertig gestellt. Mit
diesen Ersatzbauten sind auch Kapazitätserweiterungen verbunden, die jedoch
insgesamt nicht ausreichen. Aus diesem Grund bleiben die jetzigen Schulgebäude
dieser Schulen vorübergehend oder auch dauerhaft am Netz. Weitere
Kapazitätserweiterungen sind u.a. in der 77.Schule für 2017, im Stadtbezirk Mitte
(Bayrischer Bahnhof) für 2019 und in Plagwitz (Jahrtausendfeld) für 2019 sowie im
Umfeld der Schule am Adler (Markranstädter Str./Zschochersche Str. oder
Bahnfinger/Klingenstr.) vorgesehen.
Für die Erweiterung der Oberschulkapazität wurden seit 2012 u.a. die Schulgebäude
in der Weißestr. 1 (ehemalige Felix-Weiße-Schule), in der Georg-Schwarz-Str.113
(ehemalige 57. Schule) wieder in Betrieb genommen, die Reaktivierung in der
Ihmelsstraße 14 (ehemalige 18. Schule) ist bis 2019 geplant. Weiterhin erfolgt die
Sanierung des Gebäudes in der Ratzelstr. (ehemalige 55. Schule) bis 2018, welche
anschließend als Oberschule genutzt wird. Der Neubau der Sportoberschule am
Standort Goyastraße wird ebenfalls zum Schuljahr 2018/19 beendet. Der Bedarf für
einen weiteren Oberschulstandort für den Stadtbezirk Mitte-Süd (Standort Bayrischer
Bahnhof) besteht zum Schuljahr 2020/21.
In der Bornaischen Str. 104 wurde seit 2012 schrittweise ein neues Gymnasium (L.O.-Peters-Schule) eingerichtet. Weitere neue Gymnasien werden im Stadtbezirk
Nordost (Gymnasium Schönefeld) bis 2017, in Zentrumsnähe (Gymnasium
Telemannstraße) bis 2018 und im Stadtbezirk Südwest (Karl-Heine-Straße) bis 2020
entstehen. Der Bedarf für mindestens ein weiteres Gymnasium im Stadtbezirk MitteSüd besteht bis spätestens 2020 (Standort Bayrischer Bahnhof) sowie in
Zentrumsnähe (Hbf. Westseite oder Alternative), ebenfalls bis 2020.
Bei den Förderschulen soll es keine extensiven Kapazitätserweiterungen geben. Hier
wird der Schwerpunkt verstärkt auf Integrationen gesetzt. Dennoch soll am Standort
Karl-Vogel-Str. 17/19 die Käthe-Kollwitz-Schule (Förderzentrum / Sprachheilschule)
wieder zusammengeführt werden. Für die Martinschule muss bis 2017 ein
Ersatzstandort an der Kotzsche eingerichtet werden, da die Gebäude an der ErnstPinkert-Schule für den Grundschulbetrieb benötigt werden.
Die Bedarfsentwicklung im Bereich der beruflichen Bildung wird noch bis 2015
rückläufig sein. Nach der Aufhebung des ehemaligen BSZ 2 im vergangenen Jahr
soll es jedoch keine weiteren Kapazitätsreduzierungen geben. Qualitative
Verbesserungen, insbesondere für das BSZ 7 und BSZ 12 werden in die
Investitionsplanung der nächsten Jahre eingeordnet.
Wegen der sehr hohen Dynamik in der Bedarfsentwicklung (z. B. weiter steigende
Geburtenzahlen, Zuzüge, innerstädtische Umzüge usw.) sind die Ergebnisse des
Planes ständig zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Das hat auch zur Folge, dass
die nächste Fortschreibung bereits in drei Jahren erfolgen soll.
-6-
1
Rahmenbedingungen
1.1 Auftrag
Für die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ist es von grundlegender
Bedeutung, wie sich Planungseckwerte für den Schulraumbedarf und die
Schulstandortfrage entwickelt haben und weiter entwickeln werden.
Die Formulierungen zuverlässiger Langfristprognosen über die Entwicklungen im
Schulsystem unterliegen sich gegenseitig beeinflussender Faktoren, die nur unter
Heranziehung verschiedener Modellannahmen näherungsweise abzubilden sind. Vor
dem Hintergrund der verfügbaren Informationen ist allerdings bei allen
Unwägbarkeiten mit einer gewissen Plausibilität ein Entwicklungstrend für einen
Zeitraum von etwa 20 Jahren – also bis 2034 - für die Halbmillionenstadt Leipzig
ableitbar, kleinräumlich für einen Zeitraum von etwa 10 Jahren, d. h. bis zum Jahre
2024.
Nach dem Schulgesetz des Freistaates Sachsen ist die Entwicklung des
Schulwesens eine gemeinschaftliche staatliche Aufgabe von Land und Gemeinden.
In die Zuständigkeit des Landes fallen organisatorische, pädagogische und
curriculare Fragen sowie die Bereitstellung des Lehrpersonals. Die Gemeinden sind
entsprechend der bildungspolitischen Vorgaben durch den Landesgesetzgeber für
die räumliche und technische Ausstattung der Schulen, den Unterhalt dieser
Infrastruktur, das nichtpädagogische Personal und den durch gesellschaftliche,
politische, demografische, pädagogische oder technische Entwicklungen
entstehenden Anpassungsbedarf zuständig.
So gesehen hat die Schulentwicklungsplanung der Stadt Leipzig, als Folge dieser
staatlichen Aufgabenteilung zwischen Freistaat und Gemeinden, vordringlich die
Bereitstellung eines quantitativ und qualitativ hinreichenden Raumangebotes zu
sichern.
Planerische Aussagen einschließlich der Entwicklung der Jahrgangsstärken oder der
Übergangsquoten bei der Schulwahl sind über die genannten Unwägbarkeiten
hinaus stets im Zusammenhang grundsätzlich gestaltbarer Rahmensetzungen durch
den Freistaat als staatlichen Normgeber zu sehen, wie z. B. Festsetzung von
Klassenmesszahlen, Gestaltung des Übergangs in die Schulformen der
Sekundarstufe I, Schulbaurichtlinien bzw. Förderrichtlinien mit Auflagen für
Schulbaunutzung, Stundentafel oder etwa strukturelle Änderungen im Schulsystem
(Ganztagsschule,
Integration
bzw.
Inklusion
im
Regelsystem).
Diese
Gestaltungsoptionen des Freistaates sind zwar der kommunalen Einflussnahme
entzogen, jedoch im Bedarfsfall durch die Kommune sach- und zeitgerecht zu
gestalten.
Für die Fortschreibung des Schulnetzplanes von 2012 ist es deshalb von
grundlegender Bedeutung, wie sich künftig solche Planungseckwerte für den
Schulraumbedarf entwickeln werden und wie die Eltern vor Ort tatsächlich
Schulstandorte nachfragen können und es letztlich auch tun.
-7-
Das Vorhalten von ausreichend, qualitativ angemessenem Schulraum für die Stadt
Leipzig ist eine vom Freistaat übertragene, staatliche Pflichtaufgabe. Die Stadt
Leipzig ist damit verpflichtet, diese Aufgabe im vollen Umfang zu erfüllen. Die
Schulentwicklungsplanung dient in erster Linie der Erfüllung dieser Aufgabe, soll
jedoch nicht allein als Aspekt der Entwicklung von Schülerzahlen betrachtet werden,
sondern die Potentiale der Halbmillionenstadt Leipzig in ihrer regionalen Wirkung
aus dem Blickwinkel „von morgen“ sehen. Sie soll u. a. auch Antworten auf die
folgenden Fragen geben:
Welche Umstrukturierungen der Schullandschaft braucht Leipzig, um als
familienfreundlicher und bildungsstarker Wohnstandort weiter wachsen zu
können?
Wie lässt sich der Austausch zwischen Schule und Wirtschaft intensivieren,
um den Übergang von Allgemein- zur Berufsbildung passfähiger zu machen?
Wie lassen sich Veränderungen der Schullandschaft mit den jeweils vor Ort
vorhandenen Gegebenheiten inhaltlicher, baulicher oder struktureller Art
optimieren?
Wie kann man auf Wünsche der Eltern im Hinblick auf die Ausbildung ihrer
Kinder im Sinne einer vorausschauenden Planung eingehen und so die
„Zukunftschancen“ von Leipzig nachhaltig verbessern?
Wie kann dem Anspruch inklusiv ausgerichteter Bildung unter den
vorhandenen Rahmenbedingungen innerhalb der Stadt Leipzig entsprochen
werden ? Wie kann die Umsetzung gemeinsamen Lernens von Kindern und
Jugendlichen mit und ohne Behinderung über alle Förderbedarfe hinweg
realisiert werden ?
-8-
1.2
Gesetzliche Grundlagen
Für die Erstellung des Schulentwicklungsplanes sind insbesondere folgende
Grundlagen in der jeweils aktuellen Fassung zu berücksichtigen:
Schulgesetz des Freistaates Sachsen § 23a:
Leipzig ist als kreisfreie Stadt Schul- und Planungsträger, d. h.:
Schulnetzplanung (SNP) für Stadtgebiet erstellen
Schulstandorte unter zumutbaren Bedingungen erreichbar
freie Schulen sowie bei Berufsbildenden Schulen (BBS) betriebliche Belange
berücksichtigen
Raumordnung und Landesentwicklungsplanung beachten
Mittel- und Langfristbedarf sowie Schulstandorte ausweisen
Ausführungsmaßnahmen nach Rangfolgen auflisten
mit benachbarten Landkreisen abstimmen
durch oberste Schulaufsichtsbehörde (Sächsisches Staatsministerium für
Kultus und Sport - SMKS) genehmigen
Die Schulnetzplanungsverordnung (SchulnetzVO) regelt Planungsverfahren bzw.
Anforderungen an Schulnetzpläne in Sachsen:
§1
Ziel SNP = Ressourcen von Schulträger und Freistaat zur Erfüllung des
Erziehungs- und Bildungsauftrages einsetzen
§3
SNP enthält: Schulnetzbericht/Mittel- und
Langfristprognose/Standortplan/langfristige Zielplanung /Nachweis über
Herstellung des Benehmens mit Umlandgemeinden/Freie Schulen
/Schulbezirke
§ 3 ( 3) es ist vorzuhalten:
- Klassenbildung für Bildungsgänge der letzten 2 Jahre
- Prognose
- Auslastung und Ausstattung der Schulgebäude
- Bildungsprofile
- Länge der Schulwege
- bei BBS Hinweis auf regionale wirtschaftliche Entwicklung
§4
Anhörung Stadtelternrat
§5
Genehmigung SMK
§7
alle 5 Jahre SNP – bei rechtlichem oder tatsächlichem
Handlungsbedarf auch früher.
Grundsätzlich besteht ein öffentliches Bedürfnis zum Einrichten von Schulen
zunächst dort, wo schulpflichtige Kinder vorhanden sind. Das Recht auf Bildung des
Einzelnen steht im Zusammenhang mit der Pflicht des Staates auf Gewährung der
Schulbildung. Diese Schulbildung muss chancengerecht sein, was den verbindlichen
Bildungs- und Erziehungsauftrag als auch die gerechte Verteilung von Lehrkräften
-9-
und Sachmitteln beinhaltet. Dazu muss die Schülerzahl in einem sinnvollen
Verhältnis stehen. Schulen in freier Trägerschaft können dieses Angebot ergänzen.
Für die Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien bedeutet dies, dass eine
Mindestschülerzahl pro Jahrgang erforderlich ist, damit das entsprechende
Bildungsangebot realisiert werden kann.
Gemäß Sächsischen Schulgesetzes (§ 4a) betragen die Mindestschülerzahlen für:
die Grundschule: für die erste einzurichtende Klasse je Klassenstufe 15 Schüler,
für jede weitere einzurichtende Klasse 14 Schüler,
die Oberschule: für die ersten beiden einzurichtenden Klassen je Klassenstufe 20
Schüler, für jede weitere einzurichtende Klasse 19 Schüler,
die Gymnasien: 20 Schüler je Klasse.
In allen drei Schularten werden je Klasse nicht mehr als 28 Schüler unterrichtet.
Überschreitungen dieser Klassenobergrenze bedürfen der Beschlussfassung durch
die Schulkonferenz.
Oberschulen werden mindestens zweizügig und Gymnasien mindestens
dreizügig geführt. In begründeten Ausnahmefällen sind Abweichungen möglich. Die
Förderschulen und Berufsbildenden Schulen untergliedern sich in verschiedene
Schularten. Diesbezüglich sind in den Rahmenbedingungen der jährlichen
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur
Unterrichtsorganisation, die Mindestschülerzahlen entsprechend der jeweiligen
Schulart differenziert festgelegt.
Auf der Grundlage des § 28 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in
Verbindung mit § 24 Abs. 1 Satz 1 SchulG obliegt es dem Gemeinderat, einen
Beschluss über den Schulnetzplan und dessen Fortführung herbeizuführen. Die
Beschlussfassung bedarf der Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde.
- 10 -
1.3 Kommunale Planungsgrundsätze
Die Planung soll ein differenziertes, ausgewogenes und leistungsfähiges
Schulangebot für den Verdichtungsraum der Halbmillionenstadt Leipzig sichern und
dabei die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) von 2009 für
Deutschland ergebenden pädagogische und strukturelle Anforderungen
zukunftsgerecht beachten.
Die Planung konzipiert eine möglichst ausgewogene territoriale Schulversorgung mit
allen Bildungsgängen und gewährleistet somit ein vollständiges Bildungsangebot als
wesentlichen Bestandteil der Infrastruktur.
Weiterhin soll sie demografische Entwicklungen in ihrer stadträumlichen Wirkung
präzise berücksichtigen und mittel- und langfristig stabile „demografiefeste“
Schulstrukturen schaffen.
Unter Berücksichtigung der räumlichen Voraussetzungen, des baulichen Zustandes,
des Investitionsbedarfes und des wirtschaftlichen Umgangs mit vorhandenen
Ressourcen sind bedarfsgerechte und nachhaltige Standortentscheidungen zu
treffen. Dabei sind die Ziele des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (SEKo) zu
berücksichtigen.
Weiterhin soll die Planung folgende Grundsätze beachten bzw. von folgenden
Annahmen ausgehen:
Die Schulentwicklungsplanung , die schwerpunktmäßig die Bereitstellung von
Gebäuden und Kapazitäten betrachtet, beachtet in ihren Planungen und im
Rahmen der gesetzlichen Grundlagen im Freistaat Sachsen, künftige
Anforderungen für eine wachsende inklusive Beschulung.
Grundschulen sollen mindestens zweizügig und höchstens vierzügig sein.
Ausnahmen davon sollen nur in besonderen Fällen geplant werden.
Oberschulen werden zwei- und vierzügig geplant. Gymnasien werden
mindestens dreizügig ausgelegt.
Die Sicherheit und Zumutbarkeit der Schulwege ist bei Grundschulen
besonders zu beachten. Der Weg zur Grundschule sollte möglichst fußläufig
bewältigt werden können, jedoch soll die maximal erforderliche Zeit
einschließlich evtl. Fahrzeiten mit dem ÖPNV in der Regel 30 Minuten je
einfachen Weg nicht überschreiten.
Schulen in freier Trägerschaft finden mit ihrem Angebot Berücksichtigung. Sie
stellen neben den staatlichen Schulen ein eigenständiges und ergänzendes
Bildungsangebot dar.
Besondere Beachtung in der Planung finden Angebote mit Konzepten zur
integrativen und inklusiven Beschulung sowie Schulversuchen.
Für jede Schule wird ein Kapazitätsrichtwert gebildet, der sich nach den
Raumanforderungen der einzelnen Gebäudenutzer richtet (Raumprogrammempfehlungen, Medienentwicklungsplan, räumliche Anforderungen an
Kindertagesstätten). Bezogen auf den Kapazitätsrichtwert wird eine
Auslastung zwischen 80% und 120% angestrebt. Es wird davon
ausgegangen, dass der Bedarf an Hortgruppen mit der Klassenbildung
einhergeht. Bei Horten in Grundschulen wird in der Regel von ca. 50% der
Gruppenraumfläche in gemeinsamer Nutzung mit der Schule ausgegangen.
In allen Schulgebäuden wird eine Optimierung der Raumnutzung angestrebt.
Grundlage bilden hierfür die jährlich mit den Schulen abgestimmten
Raumbelegungspläne.
- 11 -
Bei Kapazitätserweiterungen, die nicht am betreffenden Schulgebäude
möglich sind, werden zunächst vorrangig stillgelegte Schulgebäude mit in die
Schulstandortprüfung einbezogen.
Der Bedarfssteigerung an Schulplätzen in der Stadt Leipzig ist, neben der
effektiven Auslastung der vorhandenen Schulgebäude, auch mit einer
Kapazitätserweiterung durch Ersatzbauten zu begegnen.
Die Aufstellung von Bauvorhaben folgt der Prämisse einer wirtschaftlichen
Nachhaltigkeit von getätigten Investitionen bei baulichen Maßnahmen an
Schulen.
Die Planung wird mit den benachbarten Kreisen abgestimmt.
Die
Planungsgrundlagen
werden
anhand
eines
jährlichen
Schulentwicklungsberichtes überprüft.
Folgende Modellannahmen sind als Planungsparameter zugrunde gelegt:
Die Orientierungswerte für die Klassenmesszahlen (durchschnittliche
Klassenstärke) werden für die Grundschule mit 22 Schülern, für die
Oberschule und das Gymnasium mit 25 angenommen.
Die vorhandenen freien Schulen werden in der Schulentwicklungsplanung
berücksichtigt und für die Langfristperspektive am Schulstandort als stabil
eingeschätzt.
Das Verhältnis der Übergänge auf die Sekundarstufe I in Oberschule /
Gymnasium wird mit 51/49 angesetzt.
Die Aufnahme auswärtiger bzw. Abgabe Leipziger Schüler hat keinen
schulraumrelevanten Einfluss (Ausnahmen bilden einige Förderschulen und
die Beruflichen Schulzentren).
Die Zahl von Förderschulen und Förderschülern wird konstant angenommen
und führt perspektivisch nicht zu einer Verringerung der Raumbedarfe in den
Regelschulen. Jedoch wird langfristig eine Reduzierung der Zahl der
Förderschüler/-innen und der Förderschulen und die Nutzung der Kapazitäten
für die Regelschule angestrebt.
Die Grundschulbezirke bleiben als zentrales Steuerungsinstrument erhalten;
Flexibilisierungen im Einzelfall sind zu prüfen.
Die stadtbezirks- bzw. ortsteilbezogene Betrachtung von Schulentwicklungen
wird zu übergreifenden Planungsräumen - entsprechend der Langfristplanung
Kita - weiterentwickelt, um SEKo-relevante Aspekte systematisch einbeziehen
zu können.
Der Schulraumbestand liegt objektbezogen vor und wird um die Daten der
Schulen in freier Trägerschaft ergänzt sowie digital aufbereitet werden.
Schülerströme werden kontinuierlich nach Wohn- und Schulstandort
beobachtet.
Diese Planungsparameter werden im laufenden Prozess auf ihre Tragfähigkeit
geprüft.
Für die kommunale Schulentwicklungsplanung besonders wichtige Eckdaten, die
zum Teil kurzfristigen Änderungen unterliegen können, sind neben allgemeinen
bildungspolitischen Vorgaben Erkenntnisse oder Annahmen über Jahrgangsstärken,
Schulwahlverhalten, Pendlerverhalten von Schülern bzw. Auswirkungen von
Angebotsveränderungen in der Region, Richtlinien für die Schulraumversorgung und
die Klassenmesszahlen.
Diesen fachlichen Anforderungen ist kontinuierlich und im Bedarfsfall zeitnah mit
entsprechender Expertise zu entsprechen.
- 12 -
1.4 Schulentwicklungsplanung im Kontext des Integrierten
Stadtentwicklungskonzepts (INSEK)
In den letzten Jahren wird in der bundesdeutschen Stadtentwicklungsdiskussion
zunehmend
wahrgenommen,
welche
herausragende
Rolle
kommunale
Bildungslandschaften für die Stadt- und Quartiersentwicklung spielen. Dabei geht es im
Kern um vier Dimensionen der Bildungsinfrastruktur:
•
•
•
•
die Standorte von Bildungseinrichtungen, insbesondere in Bezug auf eine Stadt der
kurzen Wege und die Stärkung benachteiligter Quartiere,
die Qualität der Bildung, insbesondere in der Frage qualifizierter Abschlüsse zur
langfristigen Absicherung des Fachkräftepotenzials,
die Integrationsfunktion von Bildungsstandorten und ihre Vernetzung mit dem
Stadtteil,
das Zusammenleben an Bildungseinrichtungen ermöglicht allen Beteiligten eine
diskriminierungsfreie Teilnahme und aktive Beteiligung (Inklusion) an ihren
Angeboten der Bildung, Kultur und Mitbestimmung. (Quelle: Praxishandbuch
Inklusion an Oldenburger Schulen, 2012).
Im Fokus der Schulentwicklungsplanung steht die Frage der Standortentwicklung. Die hier
zu treffenden Entscheidungen stehen in einem engen Zusammenhang mit der
Stadtentwicklung in Leipzig insgesamt, aber auch mit der Perspektive der einzelnen
Wohnquartiere. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass wesentliche Ziele der integrierten Stadtentwicklung im Schulnetzplan Berücksichtigung finden. Grundlagen dafür
liefert das integrierte Stadtentwicklungskonzept (SEKo).
Karte 1:
Fachkonzept Bildungslandschaft
- 13 -
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 baut auf einer gründlichen Analyse
der soziodemographischen Rahmenbedingungen auf. Aus elf Fachkonzepten - eines
davon das Fachkonzept Kommunale Bildungslandschaft - wird danach im Sinne eines
Gesamtkonzeptes eine integrierte Stadtentwicklungsstrategie abgeleitet. Angesichts der
demographischen Entwicklung, dem Handlungsdruck zur Schaffung neuer Plätze bei
Kindertagesstätten und Schulen als sowie der veränderten kommunalen
Handlungsansätze in der Bildungspolitik mit dem Modellprojekt „Lernen vor Ort“ wurde
das Fachkonzept Kommunale Bildungslandschaft bereits fortgeschrieben und im Mai
durch die Ratsversammlung beschlossen (RBV-2074/14 vom 21.05.2014). Sowohl in den
inhaltlichen als auch in den räumlichen Handlungsschwerpunkten spielt die
Schulentwicklung eine wichtige Rolle.
Die Analyse der soziodemographischen Rahmenbedingungen kommt zu folgenden
Schlussfolgerungen, die auch für die Schulentwicklungsplanung relevant sind:
•
•
•
Bei kurz- bis mittelfristig weiter steigenden Geburtenzahlen und einer bis 2020
steigenden Jugendquote haben die ortsbezogene Erweiterung der entsprechenden
Infrastruktur und die Stabilisierung familiengerechter Quartiere hohe Priorität.
Mittelfristig wird die Zahl der jungen Erwachsenen zurückgehen, wenn nicht durch
Zuwanderung auf dem aktuell hohen Niveau anhält. Besonders erfolgversprechend
erscheinen hier Maßnahmen, die die Ausbildungsfunktion in Leipzig und den
Übergang zur Berufstätigkeit in der regionalen Wirtschaft befördern.
Den stadträumlich gegensätzlichen demographischen und sozialen Entwicklungen
soll entgegengewirkt werden. Integration wird damit Querschnittsaufgabe, die alle
Bereiche der Stadtentwicklung umfasst.
Entsprechend werden im Fachkonzept Bildungslandschaft für das Kita- und Schulnetz folgende inhaltliche und räumliche Schwerpunkte gesetzt (siehe Karte 1):
•
•
•
Ausbau der Infrastruktur in den Ortsteilen, die in den vergangenen Jahren und
perspektivisch hohe Einwohnerzuwächse (insbesondere Familien mit Kindern)
verzeichnen,
Umbau der Infrastruktur / Netzanpassung in Ortsteilen, die von Einwohnerverlusten
bzw. einem steigenden Anteil älterer Menschen geprägt sind; zur Sicherung der
Attraktivität dieser Ortsteile für Familien und Kinder sind die verbleibenden
Einrichtungen aufzuwerten,
Öffnung von Kitas und Schulen für Integrationsfunktionen in Schwerpunkträumen
mit einer Konzentration sozialer Problemlagen und besonderem Integrationsbedarf;
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind so zu qualifizieren, dass sie die
Angebote von Kitas und Schulen sinnvoll ergänzen.
Vor
dem
Hintergrund
des
zuletzt
genannten
Punktes
kommt
der
Schulentwicklungsplanung eine besondere Bedeutung in den Schwerpunktgebieten der
integrierten Stadtentwicklung zu, die im SEKo wie folgt beschrieben werden:
•
•
Die Altbauquartiere im „Leipziger Osten“ und „Leipziger Westen“, in denen eine
Fortführung der integrierten Stadtteilentwicklung erforderlich ist. Dabei kann auf
bisherige Erfolge und langjährig bewährte Strukturen der Beteiligung und
Kooperation aufgebaut werden.
Die Großsiedlung Leipzig-Grünau, für die mit der Entwicklungsstrategie Grünau
2020 bereits ein differenziertes Herangehen im Kernbereich und im
Stadtumbaugürtel beschlossen wurde. Dabei sind die breit angelegten Aktivitäten
- 14 -
•
•
zur Beteiligung der Bewohner fortzuführen.
Die Georg-Schumann-Straße, die als längste Magistrale eine hohe städtebauliche
und
funktionale
Bedeutung
für die
angrenzenden
Ortsteile
sowie
Identifikationsfunktion für die Bewohner hat und mit ihrem ressortübergreifenden
Handlungsbedarf neuer integrierter Lösungsansätze bedarf.
Schönefeld (Altschönefeld und Schönefeld Ost), das mit Blick auf die
demographische
Entwicklung
im
Nordosten
Leipzigs
über
gute
Stabilisierungspotenziale an der Schnittstelle zwischen Alt- und Plattenbaugebieten
verfügt.
Karte 2:
Fachübergreifende Schwerpunkträume der Stadtentwicklung
Darüber hinaus sind auch zwei Schwerpunkträume mit großräumiger strategischer
Wirkung für die Schulentwicklungsplanung von Bedeutung: die Leipziger City und ihr
Umfeld sowie der Südostraum. Beide innerstädtische Schwerpunkträume sind aktuell
oder in der Zukunftsperspektive als urbane, nutzungsgemischte Stadträume zu verstehen,
die für die Profilierung Leipzigs als Wissenschafts- Forschungs-, Wirtschafts- und
Bildungsstandort über hervorragende Potentiale verfügen.
Für die Schulentwicklungsplanung von großer Bedeutung sind auch die folgenden
Handlungsansätze, die auf Basis des im Mai 2014 beschlossenen Fachkonzeptes
Kommunale Bildungslandschaften in der Stadtentwicklungsstrategie des SEKo im
Handlungsfeld Soziales, Bildung und Kultur ergänzt wurden:
Leipziger Osten
• Einrichtung einer „Quartiersschule“ in einer neu- oder umzubauenden Schule, die
- 15 -
Angebote und Leistungen rund um das Thema Bildung bündelt, sich für den
Sozialraum öffnet und damit die Rahmenbedingungen für lebensbegleitendes
Lernen verbessert.
Leipziger Westen
• Neubau einer Grundschule auf dem Jahrtausendfeld sowie dazugehörige
Sportanlagen, bei gleichzeitiger Integration von Angeboten nicht formeller
Bildungsträger z.B. aus dem Kulturbereich
Leipzig Grünau
• Einrichtung eines Bildungszentrums, welches unterschiedliche Angebote der
Bibliotheken, der Volkshochschule, des Quartiersmanagements Grünau, des
Arbeitsladens, der Leipziger Bildungsberatung oder auch Angebote der Jugendhilfe
sowie der Seniorenbildung unter einem Dach vereint.
Georg-Schumann-Straße
• Durchführung des Modellprojektes „Schulen planen und bauen“ an der wieder
einzurichtenden Schule am Opferweg in Wahren, in der neben der Schaffung neuer
Grundschulplätze qualitative Aspekte bereits in der Konzeptphase (Verknüpfung
von pädagogischem mit baulichem Konzept) im Vordergrund stehen soll.
Die stark steigenden Schülerzahlen sind Herausforderung und Chance zugleich. Die
Notwendigkeit zur Schaffung neuer Schulstandorte bietet die Möglichkeit, das Leipziger
Schulnetz nicht nur entsprechend der demographischen Entwicklungen, sondern auch im
Sinne der Stabilisierung benachteiligter Stadträume sowie der Potentiale und Prioritäten
der Stadtentwicklung weiter zu entwickeln. Daraus folgt:
Neue Standorte von weiterführenden Schulen sollen verkehrsgünstig gelegen und
gut an das Straßenbahnnetz sowie das zukünftige S-Bahnnetz angebunden sein.
Neben der Gewährleistung einer möglichst wohnortnahen Schulversorgung ist auch
die Stärkung der sozial benachteiligten Schwerpunktegebiete bei der Standortwahl
von Mittelschulen und Gymnasien zu berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang wird der Schaffung eines Gymnasiums im
Schwerpunktraum Leipziger Osten besondere Bedeutung eingeräumt.
Bei der Standortwahl für Gymnasien sind darüber hinaus die Netzwerkeffekte mit
der Leipziger Wissenschaftslandschaft in den Schwerpunkträumen der
(erweiterten) City (u.a. zentraler Universitätsstandort) und des Südostraums (u.a.
Uni-Kliniken und BioCity Campus) zu berücksichtigen.
Im Grundschulbereich steht bei neuen Schulstandorten die gute fußläufige
Erreichbarkeit im Mittelpunkt. Angesichts geringer Flächenreserven bestehen hier
teilweise nur eingeschränkte Handlungsalternativen.
In den Schwerpunkträumen der integrierten Stadtentwicklung sind bei der
Entwicklung neuer Schulstandorte, aber auch bei der Sanierung bestehender
Schulen, die baulichen Erfordernisse zur Entwicklung von Schulen als
"Quartiersbildungszentren" besonders zu berücksichtigen.
Für alle Schularten ist es wichtig, durch die Netzentwicklung und Standortwahl
sozialen Segregationstendenzen entgegenzuwirken. Es sollten Standorte gestärkt
werden, wo Kinder mit und ohne Behinderung sich begegnen, spielen und lernen.
Mit Blick auf die oberzentrale Funktion Leipzigs und die Erfordernisse der
Wirtschaftsentwicklung ist es wichtig, das Netz der Berufsbildenden Schulen und
die heute vorhandenen Ausbildungsgänge in Leipzig zu erhalten. Es bedarf einer
regional abgestimmten Strategie der beruflichen Bildung in der Region Leipzig, die
das Oberzentrum im Interesse der gesamten Region weiter stärkt.
Angesichts der hohen, privatwirtschaftlich getragenen Entwicklungsdynamik in den
meisten innerstädtischen Gebieten Leipzigs ist es von zentraler Bedeutung, bereits in
den nächsten zwei Jahren die Weichen für die Sicherung der langfristig notwendigen
- 16 -
Schulstandorte zu stellen. Dazu bedarf es in der Bauleitplanung einer besonderen
Berücksichtigung der Infrastrukturbedarfe. Gleichzeitig muss eine strategisch
ausgerichtete Liegenschaftspolitik zeitnah geeignete Flächen sichern.
Entsprechende Steuerungskreise sind inzwischen eingerichtet.
1.5 Vorgehen
Die
Schulentwicklungsplanung
erfolgt
in
Form
eines
prozessorientierten
Planungsverfahrens. Das bedeutet in der Praxis:
laufende Beobachtungen und regelmäßige Berichterstattung über die Schulen trägerübergreifend (auch zur Schulraumnutzung)
Erarbeitung von Verwaltungsvorlagen zur schulischen Entwicklung und zum Schulraumbedarf
Erarbeitung von Schulentwicklungsplänen (ca. alle 5 Jahre mit einer Perspektive
auf 15 Jahre). Sofern neue Entwicklungen erkennbar werden, erfolgt im Rahmen
der laufenden Berichterstattung eine Korrektur des Schulentwicklungsplanes.
Zu diesem Zweck wurden zwei Arbeitsgruppen und ein Unterausschuss gebildet:
• Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe mit Vertretern der Ämter der Stadt und der
Sächsischen Bildungsagentur. Diese hat zur Aufgabe die entsprechenden
Entscheidungsgrundlagen zu schaffen und Entscheidungsvorschläge zu erarbeiten.
• Im Unterausschuss Schulentwicklung des Fachausschusses Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule des Stadtrates, in der neben den Stadträten auch
Mitarbeiter der Verwaltung, der Sächsischen Bildungsagentur und ein Mitglied des
Stadtelternrates vertreten sind, werden die Entscheidungsvorschläge beraten und
diskutiert.
• Die Arbeitsgruppe „Flächensicherung für soziale Ingfrastruktur“, in der Mitarbeiter
verschiedener Ämter der Stadtverwaltung vertreten sind, hat die Aufgabe,
erforderliche Flächen für Kapazitätserweiterungen zu sichern. Sie wird in der
Perspektive besondere Bedeutung erlangen.
Nach Bestätigung eines 1. Entwurfs durch die Dienstberatung des Oberbürgermeisters,
wird dieser den Schulen vorgestellt und das Meinungsbild der Beteiligten und Betroffenen
eingeholt. Die Hinweise, Kritiken und Änderungswünsche der Schulen werden in den
Arbeitsgruppen beraten, abgewogen und ggf. in den Schulentwicklungsplan eingearbeitet.
Parallel dazu werden die Stellungnahmen des Stadtelternrates und der benachbarten
Landkreise eingeholt.
Danach wird der überarbeitete Entwurf erneut in der Dienstberatung des
Oberbürgermeisters diskutiert und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
Nach Entscheidung des Stadtrates bedarf der Schulentwicklungsplan der Bestätigung
durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport.
Zur Abschätzung des anstehenden Handlungsbedarfes wurden folgende Arbeitsmaterialien herangezogen:
Bevölkerungsstand und –prognose von 2013 zur kleinräumlichen Bewertung von Schulstandortbedarfen
• Übergangsquoten in Oberschulen und Gymnasien
• Bewertung von Einschulung bzw. Übergängen in Förderschulen
• Einbindung von freien Schulen
• Einschätzung der Rolle von auswärtigen Schülern
• Schülerströme nach Wohn- und Schulstandort
• Schulbezirke und Planungsräume
• Schulraumbestand nach verfügbarer und möglicher Kapazität
• Beachtung des INSEK
• Entwicklung der Bedarfe an VKA
- 17 -
Tabelle 1:
Schulen in Leipzig nach Klassen, Schülern und der Trägerschaft
Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen der Stadt Leipzig
Schulart
1995/96
Sch.
Kl.
2000/01
Sch.
Kl.
2005/06
Sch.
Kl.
2010/11
Sch.
Kl.
2014/15
Sch.
Kl.
2015/16
Sch.
Kl.
67749
3018
52494
2468
46452
2268
49499
51397
2404
Schulen in k om m unaler Trägerschaft
gesamt
75789
3422
2334
Grundschulen
20301
905
11614
574
10746
548
12999
639
15326
713
16117
762
Ober (Mittel-) schulen
16072
687
16464
679
9831
424
6978
306
9016
388
9586
417
Gymnasien
18202
756
16178
638
10704
434
9161
376
10782
430
11149
437
Förderschulen
2748
300
2782
244
2499
236
2405
225
2377
218
2342
218
Berufsbildende Schulen
17931
752
20197
862
17891
794
14088
688
11209
554
11412
539
535
22
514
21
823
32
821
34
789
31
791
31
9400
478
12534
646
13297
724
670
28
1219
62
1575
74
1829
87
1828
86
davon
Zw eiter Bildungsw eg
Schulen in nichtkom m unaler Träge rschaft
gesamt
davon
Grundschulen
222
13
Ober (Mittel-) schulen
167
7
331
19
547
26
924
45
1158
52
1142
51
Gymnasien
363
13
1182
49
1577
69
2036
94
2770
115
2835
120
111
17
303
47
298
44
330
46
338
50
351
50
-
-
6584
322
8557
431
231
8
330
13
336
14
490
19
530
22
Förderschulen
Berufsbildende Schulen
Waldorfschulen
Grafik 2:
8061
371
449
16
Entwicklung der Schülerzahlen in kommunalen Schulen
Entwicklung der Schülerzahlen in kommunalen Schulen
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
0
1995/96
1997/98
1999/00
2001/02
2003/04
2005/06
2007/08
2009/10
2011/12
2013/14
2015/16
Schuljahr
GS
MS/OS
GY
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
FöS
BSZ
2. BW
Leipzig 2015
Diese demografische Entwicklung hatte zur Folge, dass die Schulentwicklungspläne
bis 2006 vorrangig die Anpassung der Schulnetze an den Bedarf im Fokus hatten.
So wurden in der Zeit seit 1992 31 Grundschulen, 33 Mittelschulen, 14 Gymnasien, 3
Förderschulen und 2 Berufliche Schulzentren aufgehoben.
- 19 -
Seit 2003 sind wieder steigende Schülerzahlen in den Grundschulen zu beobachten.
Dies wirkt sich auf die Bedarfe an Plätzen in Grundschulen und Horten aus und hat
zeitlich versetzt Auswirkungen auf die Nachfrage an Plätzen in Mittelschulen und
Gymnasien. Die letzte Vorausberechnung des Amtes für Statistik und Wahlen und
die 5. regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung aus dem Jahr 2009 belegen
den Trend der anwachsenden Kinderzahlen, so dass der Schulnetzplan 2012
erstmals wieder von Kapazitätszuwächsen geprägt war. Der Trend wurde durch die
Bevölkerungsvorausberechnung 2013 bestätigt, so dass auch der vorliegende Plan
vorrangig von Bedarfsanstiegen und notwendigen Kapazitätserweiterungen ausgeht.
Grafik 3:
Kinder im Alter von 6 Jahren
6000
5000
4000
A
h
ln
za
3000
EWO
2000
Prog. 2005
Prog. 2007
1000
Prog. 2009
Prog. 2013
0
2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019 2021 2023 2025 2027 2029 2031 2033
Quelle: AfJFuB, AfStuW
Jahr
Sc hulentwicklungsplanung 2015
Die den Berechnungen zugrunde liegende Bevölkerungsvorausschätzung basiert auf
dem mittleren Szenario. Das beinhaltet Risiken, da bereits jetzt deutlich ist, dass die
Einwohnerzahl stärker anwachsen wird. Ein Vergleich der Prognosedaten der 1 bis
14 Jährigen mit den Einwohnermeldezahlen ergab, dass die Prognose im
Durchschnitt ca. 3% zu niedrig ist.
Der Sachverhalt, dass sich die Bedarfe in den einzelnen Stadtteilen unterschiedlich
entwickeln, verstärkt einerseits in bestimmten Stadtgebieten (z. B. zentrumsnahe
Nord-Süd-Achse) die Nachfrage und lässt sie andererseits in bestimmten
Stadtgebieten stagnieren.
2.2 DaZ
Durch eine Vielzahl von beruflichen Perspektiven, sowohl auf dem Bildungs- und
Forschungs-sektor aber auch im produzierenden Gewerbe, wird der Anreiz zur
Zuwanderung nach Leipzig geschaffen. Eben diese Möglichkeit zum Aufbau einer
neuen, besseren und sichereren Zukunft, ist für viele Bürger aus dem Ausland der
Anlass zur Verlagerung Ihres Lebensmittelpunktes nach Leipzig. Dieser Zuzug,
gerade auch durch Familien mit Kindern untermauert die Notwendigkeit von
Integrationsmöglichkeiten.
Mit Beginn der zweiten Jahreshälfte 2015 war verstärkt der Zuzug von
Asylsuchenden zu verzeichnen, die weitere Entwicklung ist nur schwer bzw. nicht
vorhersehbar und hat sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich verändert. Durch
- 20 -
die Verteilung nach „Königsteiner Schlüssel“ wurden in Sachsen ein Anteil von 5,1 %
der Asylsuchenden aufgenommen. Innerhalb des Freistaates wurden Asylbewerber
mit einer Quote von 12,96 % nach Leipzig verteilt. Auch Kinder und Jugendliche, die
seit Geburt bzw. schon mehrere Jahre in Leipzig leben, deren sprachlicher
Entwicklungsstand aber eine erfolgreiche Integration nicht ermöglicht, sind durch
entsprechende Förderung in DAZ-Klassen zu berücksichtigen.
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Herausforderungen ergeben sich Bedarfe
im Hinblick auf das erlernen der deutschen Sprachen als Grundstein für eine
erfolgreiche Integration.
Gemäß §§ 26,28 des Sächsischen Schulgesetz besteht für Schüler mit
Migrationshintergrund im Freistaat die Schulpflicht. Der Aufenthaltsstatus bleibt
davon unberührt. Damit stellt die Integration der Kinder in das schulische System
eine Regelaufgabe für die Kommune dar. Da für den über-wiegenden Teil der Kinder
aus dieser Bedarfsgruppe davon ausgegangen werden muss, dass Deutsch nicht
gebräuchlich ist, besteht die Notwendigkeit, den Kindern zuerst die grundsätzliche
Zugänglichkeit zum Unterricht über den Spracherwerb zu ermöglichen.
Der Bildung wird für eine gelingende Integration eine sehr hohe Bedeutung
eingeräumt. Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen werden
damit wichtige Orte zur sozialen und gesellschaftlichen Integration.
Im Wesentlichen wird die Thematik der Integration und Beschulung von Migranten
mit der Verwaltungsvorschrift zum Unterricht für ausländische Schüler an
allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Freistaat Sachsen vom 06.03.1992
sowie der sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten vom 01.08.2000
geregelt. Damit sind die Grundlagen und Rahmenbedingungen geschaffen, die eine
chancengerechte Bildung und Erziehung ermöglichen.
Als Kernaufgaben für die schulische Arbeit und die unterstützenden Strukturen
werden folgende Aufgabenfelder benannt:
1. Die besondere Schullaufbahnberatung durch die Schulaufsicht als Einstieg in
eine begleitende professionelle Bildungsberatung an der Schule.
2. Die Einrichtung von Vorbereitungsklassen/-gruppen und die schrittweise
individuelle Integration in die Regelklassen.
3. Das Unterrichtsfach Deutsch als Zweitsprache und eine systematische und
schullaufbahnbegleitende sprachliche Bildung.
4. Die Ausbildung und der Einsatz von ausgebildeten Betreuungslehrern, die für
den schulischen und außerschulischen Integrationsprozess verantwortlich
sind.
5. Der muttersprachliche Unterricht und die Anerkennung der vorhandenen
Zwei- und Mehrsprachigkeit als Bildungsressource.
Die Integration von Kindern mit einem Sprachbedarf DAZ erfolgt über einen
dreistufigen Prozess, welcher sich in zwei Hauptbereiche aufteilt. Diese Teilbereiche
stellen unterschiedliche Anforderungen an die Stadt Leipzig als Schulträger.
Etappe 1 und 2 - „VKA-Klassen“
In Vorbereitung auf die schrittweise Integration in die Regelklassen erfolgt durch eine
ausschließliche Beschulung in eigenen Vorklassen für Ausländer (VKA-Klassen) die
erste Etappe.
- 21 -
Dieser Etappe schließt sich die Teilintegration in die bestehenden Regelschulklassen
an. Dazu nehmen Schüler in einzelnen Stunden bereits am Unterricht in den
Regelschulklassen teil.
Diese beiden Phasen werden überwiegend in den Vorbereitungsklassen für
Ausländer (VKA) abgehalten. Diese Klassen werden separat in den Schulen gebildet
und durch die Schulaufsichtsbehörde mit Lehrpersonal ausgestattet. Schüler der
Phase 2 werden weiterhin den VKA-Klassen zugerechnet, da der Besuch der
Regelschulklassen nur in bestimmten Stundenkontingenten erfolgt. Die
Regelschulklassen müssen dafür temporär die Kapazitäten für diese Schüler
freihalten bzw. schaffen.
Etappe 3 – DAZ in den Regelschulklassen
Der Integrationsprozess soll in die vollumfängliche Integration in die
Regelschulklassen in der Phase 3 münden. Dabei steht die weitere Förderung der
Deutschkenntnisse im Vordergrund. Die Schüler verlassen dazu die VKA-Klassen
und werden mit dem Förderbedarf DAZ in den Regelschulklassen beschult. Dazu
sind die Kapazitäten in den Regelschulklassen dauerhaft bereitzustellen.
Die Dauer dieser Etappen orientieren sich am individuellen Leistungsvermögen der
Schüler. Eine feste Zeitspanne für die Sprachförderung ist nicht vorgegeben. Ziel ist
die Befähigung der Schüler, ohne sprachliche Beeinträchtigung selbst zu lernen und
die Erfahrungen ihres Lebens in den gemeinsamen Lernprozess einzubringen.
Der Stadt Leipzig kommt in der Konzeption zur Integration von Migranten eine
wichtige Aufgabe unter dem Punkt 2 - Einrichtung von Vorbereitungsklassen/gruppen und die schrittweise individuelle Integration in die Regelklassen zu. Für den
Integrationsprozess sollen dazu als gesetzliche Pflichtaufgabe von kommunaler
Seite die räumlichen und sächlichen Bedingungen und Möglichkeiten geschaffen
werden.
Diese Kapazitätsbereitstellungen, sowohl in den speziellen Vorbereitungsklassen
(VKA) aber auch den Regelklassen (DAZ – Phase 2/3), stellt die Stadt als Träger vor
eine große Herausforderung. Der sich ergebende Bedarf addiert sich zu den ohnehin
schon steigenden Schülerzahlen durch das demografische Anwachsen.
In den Grund- und Oberschulen entwickelten sich die Schülerzahlen VKA (Phase1
und 2) wie folgt:
GrundOberGesamt
schulen
schulen
2005/06
63
127
190
2006/07
56
92
148
2007/08
37
54
91
2008/09
39
70
109
2009/10
44
64
108
2010/11
43
102
145
2011/12
59
100
159
2012/13
87
106
193
2013/14
108
118
226
2014/15
225
211
436
2015/16
368
315
683
- 22 -
Dabei ist zu beachten, dass die Zahlen zum jeweiligen Stichtag der „KamenzStatistik“ für das laufende Schuljahr erhoben wurden. Veränderungen im laufenden
Schuljahr konnten aufgrund der Vergleichbarkeit nicht berücksichtigt werden.
Erhoben wurden die absoluten Zahlen der Schüler. Die Auflistung in Klassen wurde
nicht vorgenommen. Grund dafür ist die unterschiedlich erfolgte Einrichtung von
Gruppen und/oder Klassen in der Vergangenheit an den Schulstandorten. Erst seit
dem Schuljahr 2015/16 wurde dazu übergegangen, ausschließlich Klassen zu
bilden.
Die vorliegende Aufstellung kann die Dynamik der Entwicklung der zweiten
Jahreshälfte 2015 nur unvollkommen widerspiegeln. Werden in der Statistik für das
Schuljahr 2015/16 mit dem Stichtag 18.September 2015 noch 683 Plätze VKA
ausgewiesen, werden mit Stand vom Februar 2016 bereits 1.120 Schüler VKAKlassen erfasst. Diese verteilen sich auf 17 Grundschulstandorte sowie 18
Oberschulstandorte. Damit sind fast doppelt so viele Plätze vorzuhalten, als das
noch zum Schuljahresbeginn der Fall war.
In Phase 3 werden gegenwärtig in den Grund- und Oberschulen 3.176 Schüler
betreut. Wenngleich ein großer Anteil dieser Schüler an den Standorten mit VKAKlassen verteilt ist, werden DAZ-Schüler auch anderen Schulstandorten zugeordnet.
Damit ist bereits zum heutigen Tag das gesamte Grund- und Oberschulnetz der
Stadt Leipzig in die DAZ-Integration einbezogen.
Entwicklung der VKA-Klassen von2005 bis 2015
1200
1000
800
VKA Gesamt
Statistik Stichtag:
18.09.2015
600
400
Stand Februar 2016
200
0
Die Grafik verdeutlicht den außerordentlichen Anstieg der Bedarfe ab dem Schuljahr
2014/15 in den Grund- und Oberschulen.
Im Bereich der Berufsschulzentren werden gegenwärtig ca. 319 Schüler in 18 VKAKlassen mit berufspraktischem Aspekt betreut. Auch hier ist ein deutlicher Anstieg zu
erwarten.
Die Stadt Leipzig stellt dies vor die Herausforderung, Schulplätze für die Integration
DAZ in doppelter Anzahl vorzuhalten. Für die Phase 1 und 2 ist der räumliche Bedarf
in den VKA-Klassen abzusichern. Zusätzlich besteht die Aufgabe, bereits ab der
Phase 2 – Teilintegrations - Schulplätze in den Regelschulklassen zu schaffen.
Aufgrund weiterhin steigender nachrückender Platzbedarfe ist es nicht möglich,
Plätze in den VKA-Klassen nach dem Phasenübergang „abzubauen“ und Räume für
die Bereitstellung von Ressourcen in der Phase 2/3 freizulenken.
- 23 -
Eine Bedarfsbestimmung über die notwendige DAZ-Angebotsentwicklung kann auf
Grund der Einflussfaktoren ( Asyl/Migration) nicht genau getroffen werden. Die
Prognosen zur weiteren Entwicklung der Bedarfszahlen sind daher mit
Unsicherheitsfaktor behaftet.
Durch ein Anwachsen der Schülerzahlen in vergleichbaren Größenordnungen wie im
vergangenen Schulhalbjahr würde Ende 2016 ein Bedarf von ca. 2.000 VKA-Plätzen
im Grund- und Oberschulbereich zu erwarten sein.
Diese Größenordnungen sind mit den gegenwärtig bestehenden räumlichen
Ressourcen nicht abbildbar.
Gebäude, die in der Vergangenheit vom Schulnetz der Stadt Leipzig genommen
wurden, sind bereits reaktiviert worden,dabei wurden auch wachsende DAZ-Bedarfe
berücksichtigt.
Die Dynamik der Entwicklung im Bereich DAZ der letzten Monate konnte bei der
Erarbeitung der aktuellen Fortschreibung jedoch nicht vollständig Berücksichtigung
finden. Aktuelle planerische Vorbereitungen für neue Bauvorhaben im Grund- und
Oberschulbereich versuchen mit der Ausweisung weiterer Räume auf die
gestiegenen Anforderungen zu reagieren.
Als Steuerungsmöglichkeit auf die aktuelle Dynamik der Entwicklung im Bereich
DAZ-VKA kann nur mit einem zweistufigen Prozess reagiert werden.
1. Schaffung räumlicher Ressourcen durch temporäre bauliche Erweiterungen.
Mit System-/Modulbauten und „Containerbauten“ ist es möglich, in einem
kurzen Zeitraum Kapazitäten zu errichten, welche eine Erweiterung des
bestehenden Schulbetriebes ermöglichen. Diese Raumerweiterungen
bedingen die unmittelbare Anbindung an bestehende Schulstandorte, um den
Schulbetrieb praktikabel gestalten zu können.
Die Verwaltungsvorschrift zum Unterricht für ausländische Schüler sagt zur
Klassenbildung aus, dass die Bildung reiner Ausländer(Regel-)klassen zu
vermeiden ist. Das erfordert die Schaffung von Möglichkeiten, DAZ-Schüler
auch in den bestehenden Regelklassen unterbringen zu können. Durch den
Schulträger müssen dazu ausreichende räumliche Reserven geschaffen
werden.
Zusätzlich ist das schulische Leben so zu gestalten, dass regelmäßige
Kontakte zwischen den Schülern aufgebaut und gepflegt werden können.
Bedingt durch das Erreichen der Auslastungsgrenze von bestehenden
Schulstandorten müssen Erweiterungsbauten zugleich so dimensioniert
werden, dass auch der nachfolgende Bedarf der Phasen 2 und 3 sowie
Forderungen, die sich aus den Mehrbedarfen (Speiseversorgung u.ä.)
ergeben, räumlich abgedeckt werden können.Den Schulen wird damit die
Möglichkeit eröffnet, das Schulleben so zu gestalten, dass
Erweiterungsbauten durch die Regelschulklassen genutzt werden. Nur so ist
es möglich, eine Durchmischung und einen Austausch innerhalb der
Schülerschaft zu erreichen.
2. Erweiterung der künftigen Raumprogramme zur Deckung der Bedarfe durch
DAZ / Integration / Inklusion.
Künftige Schulbauten müssen in ihren Raumprogrammen die Bedarfe
ausweisen, welche sich aus den steigenden Anforderungen ergeben. Dies
bedingt die grundlegende Überarbeitung bisheriger Raumprogramme für
- 24 -
einen Raumnachweis von DAZ-Räumen, aber auch Räume für
sonderpädagogischen Förderbedarf (Gruppenräume, Räume für individuelle
Förderung).
Bei Bestandsbauten ist durch die Schaffung barrierefreier Zugänglichkeit und
DAZ-Angeboten zu erwarten, dass sich die Raumkapazität des Schulhauses
gegenüber den bisherigen Richtkapazitäten verringern wird. Das wiederum wird
den Erweiterungsbedarf im Leipziger Schulnetz erhöhen.
Bereits jetzt sind durch die Verteilung der Schüler in der Phase 3 – Vollintegration in
den Regelschulbetrieb, alle Leipziger Grund- und Oberschulen in die DAZ-Integration
einbezogen. In der Vergangenheit konnten dazu noch Reserven in den Schulen
genutzt werden, die sich aus der Differenz zwischen Klassenbelegung und
Maximalschülerzahl pro Klasse ergaben. Durch das weitere Ansteigen der
durchschnittlichen Schülerzahlen schwinden diese bisher genutzten Möglichkeiten.
Es werden alle Grund- und Oberschulstandorte einer grundsätzlichen Prüfung
unterzogen, ob es möglich ist, am Standort VKA-Klassen und/oder Angebote für die
Phase 3 bereitstellen zu können. Dies erfolgt unabhängig davon, zu welchem
Zeitpunkt ein Schulstandort konkret ausgewiesen werden soll.
Dabei werden sowohl die zu erwartenden finanziellen Bedarfe, als auch die
Auswirkungen auf den Schulalltag betrachtet. Das betrifft den DAZIntegrationsprozess (Bereitstellung von Klassenräumen) als auch die Folgen der
Nutzung für den Hort, GTA bzw. schulspezifische Projekte.
Ergänzend ist bei der Einrichtung weiterer DAZ-Angebote die Absicherung einer
ausreichenden Speiseversorgung so wie die Gewährleistung des lehrplangerechten
Sportunterrichtes im Umfeld der weiteren DAZ / VKA – Standorte zu prüfen.
Neben dem durch die demografische Entwicklung steigenden Kapazitätsbedarf sind
zwei zusätzliche Herausforderungen zu meistern, die den Druck auf die
Bereitstellung von Kapazitäten weiter erhöhen bzw. zusätzlich verschärfen. Dies sind
zum Einen die zu integrierenden Kinder ausländischer Herkunft, die im
Zusammenhang mit Asylverfahren bzw. Arbeitsmigration in Leipzig zu versorgen
sind. Zum Anderen erfordert die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
verstärkte Anstrengungen zu besseren Integration behinderter Kinder in das
Regelschulsystem.
2.3
Integration / Inklusion
Zukünftig wird dem Thema Inklusion bei der Schulentwicklungsplanung und bei
Schulhausbau verstärkte Aufmerksamkeit zukommen.
Am 13. Februar 2006 wurde die Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) als
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der
Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. In Deutschland trat die
UN-BRK im März 2009 in Kraft. Im Artikel 24, Satz 1 ist festgeschrieben, dass die
„Vertragsstaaten […] das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung
[anerkennen].“ Daher ist auch die Stadt Leipzig in der Pflicht, für Menschen mit
Behinderungen die Möglichkeiten der Bildungsteilhabe zu verbessern.
Die Stadt Leipzig hat sich 2012 mit der Verabschiedung der Bildungspolitischen
Leitlinien dazu bekannt, Unterschiede anzuerkennen und Vielfalt zu stärken (Leitlinie
2). Gelingende Bildung geht auf die individuellen Voraussetzungen von Menschen
ein und stellt deren Fähigkeiten in den Mittelpunkt. Auf Grundlage eines inklusiven
Verständnisses von Bildung wird die Verschiedenheit der Leipziger Bürgerschaft als
- 25 -
bereichernde Vielfalt wahrgenommen. Ausgehend von bestehenden Ausgangslagen
werden Bildungsbarrieren, das heißt Ursachen, Formen und Strukturen für den
Ausschluss von Bildungsteilhabe und Diskriminierung reduziert. An der Umsetzung
dieser Ziele wird auch durch die Erarbeitung des Teilhabeplans „Vielfalt leben –
Leipzig auf dem Weg zur Inklusion“ gearbeitet. Im Kontext der Teilhabeplanung
werden Maßnahmen auch für den Bereich Bildung erarbeitet und umgesetzt.
Inklusion bringt an jeder Schule eine Erhöhung der Heterogenität der Schülerschaft
mit sich.
Dies hat auf den Schulhausbau verschiedene Einflüsse. Neben grundlegenden
Aspekten der Barrierefreiheit muss beim Schulbau für die inklusive Beschulung ein
erhöhter Raumbedarf berücksichtigt werden. Dieser ergibt sich beispielsweise aus
einem
erhöhten
Bedarf
nach
Differenzierungsräumen
bzw.
größeren
Klassenräumen. Das Eingehen auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern
mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Klasse erfordert eine
stärkere Differenzierung des Unterrichts. Die Schüler/-innen arbeiten häufiger in
kleinen Arbeitsgruppen und im Klassenraum sind mehrere Erwachsene anwesend
[Lehrer/-in, pädagogische Unterrichtshilfe, Schulbegleiter, Inklusionsbegleiter
(vorgesehen ab Sommer 2016)]) anwesend. Weiterhin kann sich Flächenbedarf aus
der Notwendigkeit der Bereitstellung von Therapie- oder Ruheräumen, Zimmern für
medizinische Versorgung, Abstellflächen für Rollstühle oder andere technische
Unterstützung ergeben. Auch spezifische sanitären Anlagen bedeuten einen
höheren Raumbedarf. Die Bereitstellung solcher Räume an Bestandsschulen bringt
eine Verringerung der in der Schule zur Verfügung stehenden Kapazität im
jeweiligen Gebäude mit sich. Gleichzeitig werden bauliche Anpassungen im Hinblick
auf Barrierefreiheit notwendig sein und an jeder Schule individuelle und
gegebenenfalls kostenintensive Lösungen erfordern. Für Schulneubauten müssen
die Anforderungen inklusiver Unterrichtung ebenfalls Berücksichtigung finden.
Pädagogische Erfordernisse inklusiver Unterrichtung müssen sich im Schulbau
widerspiegeln. Insgesamt ist eine stärkere Ausrichtung des Schulbaus an
pädagogischen Erfordernissen notwendig. Es ist nicht damit getan, dass seitens des
Schulträgers infrastrukturelle Voraussetzungen geschaffen werden.
In gleichem Maße wie der Schulträger gefordert ist, für Inklusion passende
infrastrukturelle Rahmenbedingungen zu schaffen, ist es Aufgabe der Schulaufsicht,
die notwendigen personellen Ressourcen bereitzustellen und über die
Schulgesetzgebung einen Rahmen für die inklusive Unterrichtung zu schaffen. Dazu
gehört beispielsweise auch die Abgrenzung von Aufgaben der verschiedenen
pädagogischen
Fachkräfte
untereinander
sowie
eine
sichere
Finanzierungsgrundlage. Es bedarf einer klaren Strategie für die künftige
Ausrichtung der sächsischen Schullandschaft.
Es ist unstrittig, dass die inklusive Beschulung weiter ausgebaut werden muss. Sie
ermöglicht Teilhabe, eröffnet Chancen, birgt aber auch viele Herausforderungen.
Der Weg von einer integrativen zu einer inklusiven Unterrichtung von Kindern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf erfordert mehr als nur barrierefreie
Schulgebäude. Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat sich in seiner 382.
Sitzung im TOP 3 dazu wie folgt positioniert:
„Während Integration im Bereich Schule verkürzt dargestellt in erster Linie auf eine
Anpassungsleistung von Schülern mit Behinderungen an die bestehenden
Schulstrukturen setzt, fordert Inklusion im Wesentlichen, dass sich das Schulsystem
an den Fähigkeiten und Bedürfnissen der einzelnen Schüler orientiert. Auf den Punkt
gebracht: Nicht der Mensch wird der Institution angepasst, sondern die Institution
passt sich dem Menschen an […].“
- 26 -
Die Umsetzung der UN-BRK im Bereich Schule erfordert also ein grundlegendes
Umdenken im Bezug auf das System Schule und die Grundhaltung zum Kind. Dieser
Bewusstseinswandel ist von großer Wichtigkeit. Wenn – schrittweise – eine inklusive
Beschulung in Leipzig etabliert werden kann, wird die Stadtgesellschaft davon enorm
profitieren. Gelingende Praxis inklusiver Beschulung zeigt, dass Kindern mit und
ohne sonderpädagogischen Förderbedarf davon gleichermaßen profitieren. In
Leipzig ist der Modellversuch ERINA hierfür beispielhaft.
Die Stadt Leipzig als Schulträgerin ist sich ihrer Verantwortung für die Bereitstellung
einer schulischen Infrastruktur, die inklusive Beschulung erfolgreich möglich macht,
bewusst und verschließt sich dieser Aufgabe nicht. Die derzeitige Situation der
Leipziger Schullandschaft erfordert jedoch derzeit eine klare Prioritätensetzung. Das
bedeutet, dass derzeit dem Kapazitätsausbau Vorrang gegeben wird, um den rasch
ansteigenden Schülerzahlen Rechnung zu tragen. Gleichzeitig wird aber auch dafür
Sorge getragen, dass der Schulhausbau stärker auf pädagogische Erfordernisse
ausgerichtet wird. Die Novelle des Sächsischen Schulgesetzes wird nach ihrem
Inkrafttreten möglicherweise einen neuen gemeinsamen Umgang von Schulträger
und Schulaufsicht beim Thema inklusive Beschulung ermöglichen.
2.4 Umsetzung der Maßnahmen
In der Vergangenheit wurden kostenintensive Maßnahmen in der Regel mit
Eigenmitteln der Stadt Leipzig und Fördermitteln realisiert. Um die bevorstehenden
Aufgaben zu lösenn muss das auch in Zukunft so sein. Das Sächsische
Staatsministerium für Kultus (SMK) hat eine Anpassung der Förderpraxis und die
Zusammenführung der verschiedenen Förderrichtlinien für investive Maßnahmen in
die schulische Infrastruktur vorgenommen. Da der demografische Anstieg der
Schülerzahlen fast ausschließlich in den kreisfreien Städten zu erkennen ist, wurde
das Förderprogramm „Kreisfreie Städte“ aufgelegt. Um auch in Zukunft die
erforderlichen Kapazitätserweiterungen bewältigen zu können, muss dieses
Programm auch weiter fortgeführt werden.
Die steigenden Bedarfe und die Absicherung der Schulversorgung in der Stadt
Leipzig haben im Zusammenhang mit der Kapazitätserweiterung nicht nur
Auswirkungen auf den Stellenplan, sondern auch auf die Haushalteckwerte und die
mittelfristige Finanzplanung. Hierbei sind durch die Stadt Leipzig neben dem
Personal für die Horte und sonstiges Schulträgerpersonal auch die erforderlichen
Mittel für die notwendigen baulichen Erweiterungen und die erhöhten finanziellen
Mittel für den Betrieb der Schulanlagen bereitzustellen. Das trifft genau so für den
Betrieb der Sportanlagen der Stadt Leipzig zu. Dies ist im Rahmen der jeweiligen
Haushaltspläne zu spezifizieren.
Die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel ist in Anbetracht des
Entschuldungskonzeptes (vgl. VI-A-01520) eine große Herausforderung für die Stadt
Leipzig.
Die Verwaltung wird aufbauend auf den im Schulentwicklungsplan aufgezeigten
Bedarfen ein mittelfristiges Investitionsprogramm „Schulbau“ erarbeiten. Darin sollen
auch bestimmte Standards wie z.B. Musterraumprogramme eingearbeitet werde. In
diesem Zusammenhang werden sowohl die finanziellen Auswirkungen verifiziert als
auch notwendige Planungsbeschlüsse gefasst. Weiterhin werden alle alternativen
Beschaffungsformen im Schulhausbau, einschließlich privaten Engagements,
geprüft.
- 27 -
3 Bedarfsermittlung
Entsprechend der Schulnetzplanungsverordnung soll die Bedarfsermittlung anhand
der jeweils aktuellen regionalisierten Bevölkerungsprognose für den Freistaat
Sachsen vom Statistischen Landesamt erfolgen. Diese Daten liegen nur als
Gesamtzahlen der Stadt Leipzig vor. Um eine Schulentwicklungsplanung in einer
Stadt wie Leipzig durchzuführen, sind territoriale Besonderheiten zu beachten. Das
gelingt nur, wenn die Daten kleinräumiger vorliegen.
Vom Amt für Statistik und Wahlen der Stadt Leipzig wurde 2013 die letzte
Bevölkerungsvorausberechnung
erstellt.
Diese
ist
Grundlage
für
die
Bedarfsermittlung.
Diese Daten liegen kleinräumig vor und berücksichtigen soweit wie möglich die
erwartbaren Wanderungsbewegungen innerhalb der Stadt.
Grafik 4:
Einwohner in der Altersgruppe 6 bis unter 17
60000
50000
40000
30000
20000
10000
0
2009
2015
2020
2025
Berechnung AfStuW 2013
5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose (Var. 1)
Für die Bedarfsermittlung im Bereich der beruflichen Bildung wurden neben der
Bevölkerungsvorausberechnung der Stadt Leipzig von 2013 die 5. regionalisierte
Bevölkerungsprognose des Freistaates Sachsen aus dem Jahre 2010 mit
herangezogen.
Die Berechnung bezieht sich in der Regel auf den zu erwartenden Bedarf an Plätzen
in den Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig. Dabei wird davon ausgegangen,
dass die Schulen in freier Trägerschaft wie bisher weiterhin ihren Beitrag zur
Schulversorgung in der Stadt Leipzig leisten.
Als Quellen für die Berechnungen der einzelnen Bedarfsquoten dienen die
statistischen Angaben der Schulen und die Einwohnermeldezahlen der letzten vier
Jahre.
Nicht alle Kinder besuchen eine Grundschule in Trägerschaft der Stadt Leipzig. Im
Schuljahr 2013/14 wurden rund 10% der Schulanfänger in Freie Schulen und rund
4,5% in Förderschulen aufgenommen.
-28-
Grafik 5:
Kinder im Alter von 6 Jahren
Anzahl
5000
4500
4000
3500
3000
2500
2000
1500
1000
500
0
Schü ler Kl. 1 FöS (L pz)
Schü ler Kl.1 fr.Tr.
Schü ler Kl. 1 G S
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Jahr
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Schulentw icklungsplanung
Zur Bedarfsberechnung für Grundschulen wurden Eintrittsquoten bezüglich der
gemeldeten Kinder ermittelt und auf die zu erwartende Kinderzahl angewandt.
Daraus wurde der Bedarf an Aufnahmeklassen in Grundschulen berechnet.
Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Stärke der Klassen auch in den
kommenden Jahren nicht drastisch verändert und im Durchschnitt einen Wert
zwischen 21 und 22 Schülern je Klasse annimmt . Im Schuljahr 2015/16 beträgt die
durchschnittliche Klassenstärke 21, 6 Schüler je Klasse.
Diese Verteilung ist in Grafik 6 dargestellt.
Grafik 6
Klassenstärken in öffentlichen Grundschulen 2014/15
Anzahl der Klassen
100
87
90
80
72
71
67
70
63
60
60
49
50
46
37
40
37
30
23
17
20
10
0
0
8
9
2
4
3
5
19
15
7
0
0
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
Klassenstärke in Schüler je Klasse
-29-
24
25
26
27
28
29
Bei diesen Klassenstärken sind ausreichende Platzreserven für den weiteren
Ausbau der integrativen Unterrichtung in den Grundschulen vorhanden.
Grafik 7:
Entwicklung der Klassenzahlen in öffentlichen Grundschulen
1200
1000
800
LRS / VK
4. Klasse
600
3. Klasse
2. Klasse
1. Klasse
400
200
0
2013
2016
2019
2022
2025
2028
2031
Es ist zu erwarten, dass die Zahl der Klassen an Grundschulen um 24% von 676 im
Schuljahr 2013/14 auf ca. 836 im Schuljahr 2020/21 ansteigen wird.
Bei der Ermittlung der erforderlichen Kapazitätserweiterung sind in den einzelnen
Ortsteilen z. T. erheblich unterschiedliche Bedarfsentwicklungen zu beachten.
Weiterhin sind die erforderlichen Kapazitäten für die Horte zu berücksichtigen.
Die Bedarfe wurden entsprechend der zurzeit geltenden Grundschulbezirke
bestimmt.
Für die Aufnahmeklassen an Oberschulen und Gymnasien wurde der Bedarf anhand
der Übergänger aus den Grundschulen entsprechend der zu erwartenden Verteilung
auf die beiden Schularten berechnet.
Für beide Schularten gibt es keine Schulbezirke. Somit besteht Wahlmöglichkeit für
die Schüler bzw. deren Eltern bei der Auswahl des Standortes der weiterführenden
Schule. Allerdings erfolgt die Schulwahl in der Regel wohnortnah bzw. nach dem
Kriterium einer einfachen und schnellen Erreichbarkeit des Schulstandortes.
Dadurch lassen sich aus dem Anmeldeverhalten der letzten drei Jahre
Haupteinzugsgebiete der einzelnen Schulen ermitteln. Unter Berücksichtigung der
Zweitwünsche lassen sich Gebiete zu Planungsräumen zusammenfassen, für die
relativ treffsicher die Bedarfe ermittelt werden können. Das heißt, dass die
Übergänger der Grundschulen in diese Planungsräume potentielle Schüler der
Oberschulen bzw. Gymnasien des Planungsraumes sind.
Aufgrund der geänderten Zugangsbedingungen zum Gymnasium wurden die Quoten
der Oberschulen und Gymnasien zu Gunsten der Oberschule verschoben
(Oberschulen 51% und Gymnasien 49%). Hier flossen zwar die Erfahrungen der
letzten Jahre ein, dennoch ist dieses Verhältnis genau zu beobachten und ggf.
kurzfristig anzupassen, was auch Änderungen für die Standortplanung nach sich
ziehen kann.
-30-
Die beiden nachfolgenden Abbildungen verdeutlichen, dass in beiden Schularten mit
einem ständigen Bedarfsanstieg zu rechnen ist.
Grafik 8:
Bedarf an Klassen in öffentlichen Oberschulen
700
600
DAZ
500
5
400
6
7
300
8
200
9
100
10
0
2013/14
Grafik 9:
2016/17
2019/20
2022/23
2025/26
2028/29
Bedarf an Klassen in öffentlichen Gymnasien
800
700
5
600
6
500
7
400
8
300
9
200
10
11
100
12
0
2013/14
2016/17
2019/20
2022/23
2025/26
2028/29
Der Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, bezogen auf die
relevanten Altersjahrgänge, ist von 1995 bis 2007 von ca. 5% auf ca. 10% stetig
-31-
angestiegen. Der Anteil hat sich zwischen 9% und 10% eingependelt. In der
Bedarfsberechnung wird dieser Wert auch für die Zukunft angenommen.
Nicht alle Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen eine
Förderschule. Die Stadt Leipzig hat sich stets bemüht, diesen Kindern auch in der
schulischen Bildung eine soziale Integration zu ermöglichen. So ist der Anteil der
Integrationen von ca. 2% im Schuljahr 1995 auf ca. 34% im Schuljahr 2014/15
angestiegen.
Für die zukünftige Bedarfsbestimmung wurde der Wert für das Schuljahr 2014/15
weiterverwendet.
Anhand der Strukturquoten der letzten vier Jahre wurden Quoten in den einzelnen
Altersjahrgängen und Behinderungsarten angenommen, mit denen aus der
Bevölkerungsvorausberechnung die zu erwartende Schülerzahl bestimmt wurde.
Grafik 10:
Zu erwartende Schüler in Förderschulen
4.000
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
500
0
2013/14
2015/16
2017/18
2019/20
2021/22
2023/24
2025/26
2027/28
2029/30
Schuljahr
Der Bedarf wurde stadtweit für die einzelnen Behinderungsarten berechnet.
Entsprechend der zu erwartenden Entwicklung der Kinderzahlen in den
Altersgruppen ist auch für die Förderschulen ein Bedarfsanstieg zu erwarten.
Bei der Ermittlung des Bedarfs für Schulen des zweiten Bildungsweges ist davon
auszugehen, dass die Schwankungen in der demografischen Entwicklung eine
untergeordnete Rolle spielen, da die Schülerschaft aus einer größeren Gruppe von
Geburtsjahrgängen (20- bis 40-jährig) zusammengesetzt ist.
Erheblichen Einfluss hat die Diskrepanz zwischen den nach Beendigung der
Schulpflicht erreichten Abschlüssen zu den erforderlichen Abschlüssen für eine
berufliche Weiterentwicklung. Hier spielt die wirtschaftliche Entwicklung sowohl der
Region als auch der Bundesrepublik eine große Rolle. Was die erreichten
Abschlüsse nach Beendigung der Schulpflicht angeht, wird davon ausgegangen,
dass die Anteile wie in den letzten Jahren, auch in Zukunft relativ konstant bleiben.
-32-
Grafik 11:
Zu erwartende Schülerzahlen im 2. Bildungsweg
900
800
700
600
500
400
300
200
100
0
2013/14
2015/16
2017/18
2019/20
2021/22
2023/24
2025/26
2027/28
2029/30
Schuljahr
Abendoberschule
Abendgymnasium
Leipzig Kolleg
Die Bedarfsentwicklung im Bereich der beruflichen Bildung ist von einer Reihe von
Faktoren abhängig, welche zum Teil heute nicht genügend genau abgeschätzt
werden können. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen bestimmen z. B., welche
Berufe verstärkt und welche Berufe weniger stark in den nächsten Jahren in der
Region nachgefragt werden. Das veranlasst den Schulträger , relativ schnell sein
Schulnetz den Bedarfsveränderungen anpassen zu können. Diese erforderliche
Flexibilität des Schulnetzes kann vergleichsweise hohe Kosten nach sich ziehen.
Die Zahl der aufzunehmenden Schüler in den Beruflichen Schulzentren (BSZ) der
Stadt Leipzig ist unter anderem abhängig von der Zahl der Absolventen der
allgemeinbildenden Schulen (beim BSZ 12 der Lernförderschule), den Schülern aus
den Landkreisen und Besuche von Leipziger Schülern in BSZ der Landkreise.
Hinzu kommt, dass die zukünftigen Angebote der Schulen in freier Trägerschaft
schwer abschätzbar sind. Diese haben jedoch einen nicht unerheblichen Einfluss
zumindest in einigen Schularten auf den Bedarf an Plätzen in den Beruflichen
Schulzentren.
Neben der demografischen Entwicklung in der Stadt Leipzig muss wegen des hohen
Anteils an Gastschülern auch die Entwicklung der umliegenden Landkreise beachtet
werden. Für die Bedarfsberechnung wurde davon ausgegangen, dass das
Pendlersaldo im Planungszeitraum etwa gleich bleibt und der Anteil der Schüler,
welche eine Ausbildung bei einem freien Träger absolvieren, etwa dem jetzigen
entspricht. Für die Bedarfsbestimmung wurde für die Stadt Leipzig die
Bevölkerungsvorausberechnung des Amtes für Statistik und Wahlen und für die
Pendler aus den Kreisen die 5. regionalisierte Bevölkerungsprognose des
Statistischen Landesamtes zugrunde gelegt. Der Bedarf wurde stadtweit
abgeschätzt.
-33-
Grafik 12:
Entwicklung der Schülerzahlen an den berufsbildenden Schulen in
kommunaler Trägerschaft
14.000
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
2013/14
2015/16
2017/18
2019/20
2021/22
2023/24
2025/26
2027/28
2029/30
Schuljahr
Nach einem weiteren Absinken der Schülerzahlen ist ab 2015 mit einem moderaten
Anstieg zu rechnen.
-34-
4
Grundschulen
4.1
Übersicht
Im Schuljahr 2014/15 lernen 17.366 Kinder in Grundschulen in der Stadt Leipzig.
Tabelle 2: Grundschulen in der Stadt Leipzig
Schüler
Anteil
Schüler
in %
66
15326
GS in fr. Träger
13
Summe
79
Anzahl
Schulen
öffentl. GS
2014/15
Klassen
Anteil
Klassen
in %
Schüler
je Klasse
88,3
713
88,1
21,5
2040
11,7
96
11,9
21,3
17366
100
809
100
21,5
Diese sind im gesamten Stadtgebiet verteilt. In der Regel gelten die vom Stadtrat
zugeordneten Schulbezirke (gilt nicht für freie Träger). Die Schulwege betragen in
der Regel weniger als 2 km.
Die Zahl der Grundschüler wird in den nächsten Jahren weiterhin stark ansteigen. Das
bedeutet, dass bis zum Schuljahr 2020/21 160 Klassen mehr gebildet werden müssen
als im laufenden Schuljahr.
Grafik 13: Bedarf in kommunalen Grundschulen der Stadt Leipzig
1000
900
800
700
600
500
400
300
200
100
0
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
Schuljahr
Ist
Gesamtklassenzahl
Richtkapazität
Auch die Zahl der Hortplätze muss in dieser Größenordnung erweitert
werden. Das kann teilweise durch Nutzung noch vorhandener Kapazitäten
geschehen. Jedoch nicht in allen Stadtgebieten ist diese Lösung möglich, so dass
auch extensive Kapazitätserweiterungen erforderlich sind.
Die Bedarfsentwicklung ist allerdings in den Stadtteilen nicht gleichmäßig, sondern
teilweise unterschiedlich. Das bedeutet, dass die Entwicklung kleinräumig betrachtet
werden muss, und entsprechende Maßnahmen für eine wohnortnahe Beschulung
abgeleitet werden können.
-35-
In den nachfolgenden Ausführungen werden die Schulbezirke einzeln betrachtet
bzw. in Zusammenhänge gebracht, wenn es die Einzugsgebiete nahelegen. Die
Einteilung der folgenden Abschnitte nach Stadtbezirken ist lediglich ein
Ordnungskriterium.
Karte 3: Schwerpunktgebiete der Bedarfsentwicklung in Grundschulen
In den rot gekennzeichneten Bereichen ist ein starker Bedarfsanstieg zu erwarten.
In den nachfolgenden Abschnitten wird im Einzelnen auf diese Problemlagen
eingegangen.
-36-
4.2 Stadtbezirk Mitte
Übersicht
Karte 4:
Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk
Schule
5 Mitte“
Schule
5 im STB
Lessingschule
A.-M.-BachSchule
Schule am Floßplatz
Evangelisches Schulzentrum
Freie GS „Clara Schumann“
P.-Neruda-Schule
AHF Schule
Schulen in städtischer Trägerschaft
Schulen in Freier Trägerschaft
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es im Stadtbezirk 5 Grundschulen in kommunaler
Trägerschaft. Die Lessingschule, die Schule 5 im Stadtbezirk Mitte und die AnnaMagdalena-Bach-Schule haben einen gemeinsamen Schulbezirk. Gegenüber der
vorangegangenen Fortschreibung der Schulnetzplanung ist der Schule am Floßplatz
seit dem Schuljahr 2014/15 wieder ein eigener Schulbezirk zugeordnet.
-37-
Raumbestand der Grundschulen in kommunaler Trägerschaft im Stadtbezirk
Mitte sowie der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert
Schulen
Kapazitätsrichtwert
Horträume
separat
davon Räume für Unterrichtszwecke
Züge Klassen allg. UR
FUR
GR
MZR/Aula
Bibl.
Leerräume
>=40m²
> 40 m²
P.-Neruda-Schule
4
16
16
7
0
1
1
0
5
Schule am Floßplatz
3
12
14
5
0
1
1
0
7
3
Lessingschule
3
12
16
4
0
1
1
0
A.-Magdalena-BachSchule
4
16
17
4
2
1
0
0
5
Schule 5 im SB Mitte
3
12
13
2
2
1
0
0
8
Summe
17
68
76
22
4
5
3
0
28
Stand: 07.2014
Die Kapazitäten der Grundschulen im Stadtbezirk werden weitgehend ausgeschöpft.
Reserven stehen gegenwärtig nur an der Pablo-Neruda-Schule, in Form der
zusätzlichen Nutzung des alten Bestandsgebäudes, zur Verfügung.
Die Schule 5 ist momentan in einem Interim, in Systembauweise, untergebracht und
wird seit dem Schuljahr 2011/12 als eigenständige Grundschule geführt.
Ergänzt wird das Schulangebot im Grundschulbereich durch Schulen in freier
Trägerschaft.
Raumbestand der Grundschulen in freier Trägerschaft im Stadtbezirk Mitte sowie der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert
Schulen
Kapazitätsrichtwert
Züge Klassen allg. UR
Freie Grundschule
„Clara Schumann“ *
Evangelisches
Schulzentrum
AHF-Schule GS
3
12
2
8
-
-
Summe
5
20
Horträume
separat
davon Räume für Unterrichtszwecke
-
FUR
GR
MZR/Aula
Bibl.
Leerräume
>=40m²
> 40 m²
-
-
-
-
-
-
Stand: 07.2014
Anmerkung: * Raummeldungen lagen bei Redaktionsschluss nicht vor
Belegung an Grundschulen im Stadtbezirk Mitte in kommunaler Trägerschaft –
Schuljahr 2015/16
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
davon LRS
Klassen
Gesamt
Schüler
VK für
Migranten
Klassen
Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4
Schüler
Schule
Pablo-Neruda-Schule
112
5
115
5
75
3
71
3
0
0
373
16
0
0
Schule am Floßplatz
76
3
73
3
102
4
74
3
0
0
325
13
0
0
Lessingschule
71
3
95
4
77
3
81
3
0
0
324
13
0
0
A.-Magdalena-Bach-Schule
111
5
100
5
87
4
103
5
0
0
401
19
0
0
Schule 5 im STB Mitte
74
3
65
3
72
3
52
2
0
0
263
11
0
0
444 19 448 20 413 17 381 16
0
0
1686
72
0
0
Summe
Jeder Grundschule ist ein Hort zugeordnet, welcher in der Regel im gleichen Gebäude
untergebracht ist und von Schülern der Grundschule besucht wird.
-38-
Horte im Stadtbezirk Mitte an Grundschulen in kommunaler Trägerschaft
01.10.15
Hort an der Schule
angem.
Anteil in Prozent
Kinder
an Gesamtschülerzahl
P.-Neruda-Schule
367
98,50%
Schule am Floßplatz
320
98,50%
Lessingschule
321
99,00%
A.-Magdalena-Bach-Schule
384
95,70%
Schule 5 im STB Mitte
263
100%
Summe
1655
98,3%
Die Belegung der Grundschulen in freier Trägerschaft stellt sich für das Schuljahr
2015/16 wie folgt dar:
Belegung an Grundschulen im Stadtbezirk Mitte in freier Trägerschaft
VK für
Migranten
davon LRS
3/I+3/II
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
79
3
76
3
-
-
356
14
-
-
Evangelisches Schulzentrum
55
2
45
2
50
2
50
2
-
-
200
8
-
-
AHF Schule (Grundschule)
21
1
20
1
17
1
9
1
-
-
67
4
-
-
Schüler
Schüler
4
Klassen
105
Schüler
4
Klassen
96
Schüler
Freie Grundschule „Clara Schumann”
Klassen
Klassen
Gesamt
Schüler
Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4
Klassen
Schule
Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen
Grundschulen
Schule
2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 … 2025/26 …2030/31
Pablo-Neruda-Schule
74
118
112
130
130
132
144
155
155
145
Schule am Floßplatz
106
71
76
95
96
97
104
106
101
92
gemeins. SB Mitte
233
251
256
277
288
288
285
289
285
276
Summe
413
440
444
502
514
517
533
550
541
513
Entwicklung des Bedarfs der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17 2017/18
2018/19
2019/20 2020/21 .... 2025/26 .... 2030/31
Schule
Kapazität
Pablo-Neruda-Schule
16 (20) (28)
12
14
16
19
22
23
24
25
28
25
Schule am Floßplatz
12
13
13
13
16
16
16
17
18
20
16
gemeins. SB Mitte
40 (44)
38
41
43
42
44
46
47
48
48
48
Gesamt
68 (84)
63
68
72
77
82
85
88
91
96
89
Auslastung der Grundschulkapazitäten im Stadtbezirk Mitte
Die Auslastung der Gesamtkapazität im Stadtbezirk wurde bereits in der
Vergangenheit erreicht. Darauf wurde mit der Einrichtung einer weiteren Grundschule
im Bereich Zentrum-Nordwest (Schule 5 im STB Mitte) sowie der Bildung eines
gemeinsamen Schulbezirks mit den Grundschulen Lessingschule, Anna-MagdalenaBach-Schule und Schule am Floßplatz, beginnend mit dem Schuljahr 2010/11,
-39-
reagiert. Beide Maßnahmen können den prognostizierten langfristigen Mehrbedarf
aber nicht dauerhaft lösen.
Auch Übergangslösungen, wie sie durch die Weiternutzung des alten Bestandsgebäudes an der Pablo-Neruda-Schule stattfinden, verhindern nicht den grundsätzlichen Mehrbedarf an weiteren Kapazitäten im Bereich des Stadtbezirks Mitte.
In der grafischen Darstellung ist die Inanspruchnahme der beschriebenen
Maßnahmen bereits aufgezeigt.
120
100
80
60
40
20
0
2013
2015
2017
2019
2021
Gesamtbedarf
2023
2025
2027
2029
Richtkapazität
Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte
Pablo-Neruda-Schule (Tarostraße 6)
Das bis zum Jahr 2013 genutzte Schulgebäude (Bestandsgebäude) wurde 1973
errichtet und war mit einer Richtkapazität für eine 3,5-zügige Schule ausgewiesen. Mit
der Inbetriebnahme des Ersatzneubaus zum Schuljahresbeginn 2013/14 wurde die
Kapazität des Schulstandortes, unter der Berücksichtigung des integrierten Raumnutzungsprogramms, auf eine 4-Zügigkeit erhöht.
Die Schule ist Bestandteil des Deutsch-Französischen-Bildungszentrums. Mit dem
Beschluss der Ratsversammlung RBV-769/11 wurde das Konzept der Schulen dazu
bestätigt - die Grundschule wurde zu diesem Zeitpunkt noch als dreizügige Schule
aufgeführt.
Aufgenommen werden gemäß §4 Schulordnung Grundschulen Kinder des
Schulbezirks als auch Kinder mit der Zweitsprache Französisch (für die C-Klassen des
Jahrgangs).
Handlungsbedarf:
Voraussichtlich ab dem Schuljahr 2015/16 werden aufgrund des weiteren
Bedarfsanstieges die vorhandenen Kapazitäten nicht mehr ausreichen, um die
Nachfrage abzudecken. Langfristig ist die Überschreitung der heutigen
Kapazität um 10-12 Klassen zu erwarten, was einer dreizügigen Grundschule
entspricht. Hier bedarf es der Erweiterung der vorhandenen Schulhauskapazitäten.
Zugleich ist die Erweiterung der Angebote für die bilinguale Ausbildung von
aktuell einem Zug erst zu einem Zeitpunkt möglich, wenn neu zu schaffende
Kapazitäten eine Entlastung am Schulstandort bringen werden.
Bis zur Schaffung von langfristig wirksamen Kapazitätserweiterungen in den
Bereichen Zentrum-Süd, Zentrum-Südost bzw. Südvorstadt muss die
Mitnutzung des alten Bestandsgebäudes durch die Grundschule erfolgen.
-40-
Die dauerhafte Nutzung dieses Gebäudes als weiterer Grundschulstandort
steht aber dem Entwicklungskonzept zum Deutsch-Französischen-Bildungszentrum entgegen, wonach die Georg-Schumann-Schule (Oberschule)
perspektivisch an den Standort verlagert werden soll.
Auslastung der Pablo-Neruda-Schule
30
Gesamtklassenzahl
25
20
15
10
5
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
Gemeinsamer Schulbezirk Mitte
Mit Beginn des Schuljahres 2010/11 wurde für den Stadtbezirk Mitte ein gemeinsamer
Schulbezirk gebildet. In diesem wurden die Lessingschule, die Schule am Floßplatz,
die Anna-Magdalena-Bach-Schule sowie die Schule 5 im SB Mitte vereint. Mit Beginn
des Schuljahres 2014/15 ist der Schule am Floßplatz wieder ein eigener Schulbezirk
zugeordnet.
Bereits in der Vergangenheit führte die Bevölkerungsentwicklung zu einem starken
Anstieg der Nachfrage nach Grundschulplätzen. Neben der Bildung des gemeinsamen Schulbezirks nach § 25 Sächs.SchulG erfolgte die Neueinrichtung einer
Grundschule (Schule 5) im Stadtbezirk Mitte ab dem Schuljahr 2010/11. Der
Handlungsbedarf an den einzelnen Schulobjekten leitet sich aus der Gesamtbetrachtung des Schulbezirks ab.
-41-
Auslastung Gemeinsamer Schulbezirk Mitte
Gesamtklassenzahl
60
50
40
30
20
10
Gesamtklassenzahl
Richtkapazität
LRS / VK
Minimierung durch Projekt
0
2013 2014
2015 2016
2017 2018 2019
2020 2021
2022 2023
2024 2025
2026
2027 2028
2029 2030
Schuljahr
Lessingschule (Lessingstraße 27)
Die Lessingschule wurde im Jahr 1865 errichtet und in den Jahren 1995 / 1996
rekonstruiert. Die Schule ist mit einer Richtkapazität für eine 3-zügige Grundschule
ausgewiesen. In der Vergangenheit kam es zur Überschreitung der Richtkapazität. Im
Zusammenwirken mit den anderen Schulen kann die Belegung der Lessingschule an
der Richtkapazität gehalten werden.
Anna-Magdalena-Bach-Schule (Manetstraße 8)
Das Schulobjekt wurde 1986 fertiggestellt und ist mit einer Richtkapazität für eine 4zügige Grundschule ausgewiesen. Die vormalige Edouard-Manet-Schule wurde im
Jahr 2014 umbenannt. Seit Beginn des SJ 2013/14 wird an der Schule das
kommunale Angebot für die Schüler des Thomanerchores (Vor-ThomanerAusbildung) vorgehalten. Zusätzlich werden am Standort in einem Zug Schüler mit
sportorientierter Ausbildung unterrichtet.
Schule 5 im SB Mitte (Eitingonstraße 5)
Mit dem Ratsbeschluss RBV188/10 - Erweiterung der Grundschulkapazität im
Stadtbezirk Mitte, sowie dem Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
und Sport vom 31.03.2010, wurde im Stadtbezirk Mitte die neue Grundschule zum
Schuljahr 2010/11 eingerichtet. Bis zur Nutzung eines eigenen Schulgebäudes ist die
Schule am Standort in der Eitingonstraße in einem Interim eingerichtet. Das Interim, in
Systembauweise, ist auf eine dreizügige Kapazität ausgerichtet.
Handlungsbedarf:
Im Anschluss an die Inbetriebnahme des neuen Schulstandortes der Sportoberschule an der Goyastraße soll die Schule 5 in das Gebäude in der Max-PlanckStraße verlagert werden. Bereits vor der Inbetriebnahme des neuen Grundschulstandortes der Schule 5 soll der gegenwärtig in der Anna-MagdalenaBach-Schule untergebrachte sportorientierte Zug am Standort der Schule 5
schrittweise etabliert werden.
-42-
Es wird eine Überschreitung der Richtkapazität um einen Zug prognostiziert,
von dem erwartet wird, dass er mit den bestehenden räumlichen Angeboten
innerhalb des gemeinsamen Schulbezirks aufgefangen werden kann.
An der Lessingschule muss die Sporthallenkapazität erweitert werden.
Schule am Floßplatz (Hohe Straße 45)
Das Gebäude wurde 1873 errichtet und ist mit einer Richtkapazität für eine 3-zügige
Grundschule ausgewiesen. An das Areal grenzt die Petri-Schule (Oberschule). Der
Schulhof wird teilweise gemeinsam genutzt.
Um dem Überschreiten der Kapazitäten am Standort entgegenzuwirken, war die
Schule im gemeinsamen Schulbezirk Mitte eingeordnet. Die bestehenden Wegebeziehungen zu den anderen Schulstandorten sowie das generelle Ansteigen der
Schülerzahlen, besonders im Umgebungsbereich der Schule am Floßplatz, ließen die
erhoffte Entlastung der Nachfrage nicht eintreten. Somit wurde der Schule am
Floßplatz ab dem Schuljahr 2014/15 wieder ein eigener Schulbezirk zugeordnet.
Dieser orientierte sich an dem früheren Schulbezirk, wurde entsprechend der
aktuellen Bedarfsprognose aber noch weiter in Richtung der Pablo-Neruda-Schule
verringert.
Handlungsbedarf:
Im Maximum wird eine Überschreitung von bis zu 8 Klassen prognostiziert. Da
eine bauliche Erweiterung am Standort nicht möglich ist, muss eine bedarfsspezifische Anpassung des Schulbezirks erfolgen. Hierbei muss in erster Linie
auf die Mitnutzung von Kapazitäten in südlicher Richtung orientiert werden,
dem Bereich der 3. Schule.
Auslastung der Schule am Floßplatz
25
Gesamtklassenzahl
20
15
10
5
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-43-
Fazit und schulbezirksübergreifender Handlungsbedarf
Trotz der bereits vorgenommenen Kapazitätserweiterungen im STB Mitte wird für die
kommenden Jahre ein weiterer Mehrbedarf von bis zu 12 Klassen prognostiziert. Dies
entspricht einem langfristigen Bedarf von einer weiteren Grundschule im Stadtbezirk
Mitte.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Bedarfsnachfrage in die Bereiche ZentrumSüd und Zentrum-Südost verlagert. Für den Bereich Zentrum-Nordwest, ZentrumNord sowie Zentrum-West wird erwartet, dass die Lessingschule zusammen mit dem
neuen Standort der Schule 5 im SB Mitte, sowie der Anna-Magdalena-Bach-Schule,
die Nachfrage mit der dann bereitstehenden Kapazität abfangen kann.
Die vorhandenen Schulstandorte der Schule am Floßplatz, sowie Pablo-NerudaSchule werden die Nachfrage nicht mehr aus ihrem Bestand heraus abdecken
können. Da auch die Nachfrage nach den Kapazitäten benachbarter Schulstandorte
steigt, ist eine langfristige Erweiterung der Schulhauskapazitäten notwendig.
Eine zwischenzeitliche Lösung der Kapazitätsprobleme kann mit der Weiterführung
des Schulbetriebes im alten Bestandsgebäude der Pablo-Neruda-Schule erreicht
werden. Langfristig stellt diese Lösung aber keine Alternative dar, da der Standort
perspektivisch die Georg-Schumann-Schule (Oberschule) aufnehmen soll, um die
räumliche Zusammenführung des Deutsch-Französischen-Bildungszentrums auf
einem Campus abzuschließen.
Der in der letzten Fortschreibung zur Schulnetzplanung aufgezeigte Lösungsansatz
mit dem Bau einer Grundschule in der Telemannstraße ist nicht mehr umsetzbar, da
am Standort die Errichtung eines fünfzügigen Gymnasiums erfolgt. Als Vorzugsvariante sollte daher für die weiterhin notwendige Erweiterung der Kapazitäten ein
weiterer Grundschulstandort geschaffen werden.
Mit diesem zusätzlichen Standort kann die bedarfsgerechte Verteilung der Grundschulplätze vorgenommen werden und zugleich das Prinzip der wohnortnahen und
fußläufig erreichbaren Angebotsbereitstellung aufrecht erhalten werden.
Maßnahmen:
•
Nutzung des Gebäudes der jetzigen Sportmittelschule in der Max-Planck-Straße
als vierzügige Grundschule mit Hort (Umsetzung Ratsbeschluss RBV188/10 Erweiterung der Grundschulkapazität im Stadtbezirk Mitte). Zugleich erfolgt die
Verlagerung des sportorientierten Zuges von der Anna-Magdalena-Bach-Schule
an die Max-Planck-Straße. Für die Sportmittelschule wird am Areal an der
Goyastraße ein neues Schulgebäude mit Sporthalle errichtet.
•
Das vorhandene Schulgebäude der Pablo-Neruda-Schule wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht stillgelegt sondern weitergeführt. Die Betriebsfähigkeit
des jetzigen Schulgebäudes der Pablo-Neruda-Schule wird gesichert.
•
Überbelegung auf Zeit der vorhandenen Schulen über die ausgewiesene
Richtkapazität
•
Einrichtung eines Grundschulstandorts im Bereich der Grundschulbezirke der
Schule am Floßplatz bzw. Pablo-Neruda-Schule zum Jahr 2019. Hier ist der
Standort Brüderstraße vorgesehen.
•
Präzisierung des Erweiterungsbedarfes im Ergebnis der kommenden
Bevölkerungsvorausschätzung und Schulberichterstattung in den folgenden
Jahren. Jährliche Einschätzung der Bedarfsentwicklung und bei Notwendigkeit
die Veränderung der Schulbezirksgrenzen bzw. die Bildung eines gemeinsamen
Schulbezirks zur optimierten Nachfrageverteilung.
-44-
Eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Grundschulkapazitäten ist nur im
Zusammenhang des Stadtbezirkes Süd möglich. Deshalb nachfolgend eine
entsprechende gemeinsame Betrachtung.
Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Gebiet
-45-
Da sowohl im südlichen Teil des Stadtbezirkes Mitte, als auch im nördlichen Teil des
Stadtbezirkes Süd die Kapazitäten der Grundschulen nicht ausreichen, ist eine
Kapazitätserweiterung erforderlich. Die Versorgung kann auch dann nur realisiert werden,
wenn die Schulbezirke über die Stadtbezirksgrenzen verlaufen. Das gilt für
Einzelschulbezirke genauso wie für eventuelle gemeinsame Schulbezirke.
Zur Kapazitätserweiterung wird nach Fertigstellung des Neubaus für die 3. Schule das alte
Schulgebäude weiter für die Grundschulversorgung genutzt. Weiterhin ist am Standort
Bayrischer Bahnhof eine neue Grundschule zu errichteten. Da hier eine Fertigstellung vor
2019 nicht zu erwarten ist, muss bis dahin das alte Gebäude der P.-Neruda-Schule
genutzt werden, welches anschließend für die Oberschulversorgung hergerichtet wird.
Auslastung der Grundschulkapazität im Gebiet
Bedarf an Grundschulklassen zur Kapazität der Gebäude
Zentrum West Süd und Südost, Südvorstadt und Connewitz
140
120
Bedarf lt. Prognose
100
Bedarf lt. EWO
IST
Kap. Neruda
80
+ Kap. Bach-Schule
+ Kap. Floßplatz
60
+ Kap. Schule Connewitz
+ Kap. Neubau Brüderstr.
40
+ Kap. 3. Schule neu
+ Kap. 3. Schule alt
20
+ Interim P.-Neruda alt
0
2013
2015
2017
2019
2021
2023
2025
2027
2029
2031
2033
Um die Versorgung sichern zu können, sind die Schulbezirke ständig den Erfordernissen
anzupassen. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Bildung gemeinsamer Schulbezirke eine
bessere Ressourcennutzung zulässt.
-46-
4.3 Stadtbezirk Nordost
Überblick
Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk
Schule Portitz
66.Schule
Freie Waldorfschule Leipzig
Clara-WieckSchule
A.-Lindgren-Schule
Schulen in Freier Trägerschaft
Schulen in kommunaler Trägerschaft
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es im Stadtbezirk vier Grundschulen in kommunaler
Trägerschaft der Stadt Leipzig.
Im nördlichen Teilgebiet des Stadtbezirkes befinden sich in einem gemeinsamen
Schulbezirk die Schule Portitz und die 66. Schule. Die Schule Portitz (GS) liegt im
ländlich geprägten Ortsteil Plaußig-Portitz am Stadtrand von Leipzig und wird durch die
Autobahn A 14 vom Stadtgebiet teilweise getrennt. Im benachbarten Ortsteil MockauNord befindet sich die 66. Schule in einem durch Mehrgeschossplattenbauten
charakterisierten Wohngebiet aus den 1970-er Jahren und einem Siedlungsgebiet mit
Einfamilien- und Reihenhäusern.
- 47 -
Im südlichen Teil des Stadtbezirkes Nordost liegen im Ortsteil Schönefeld-Abtnauendorf
die Clara-Wieck-Schule und im Ortsteil Schönefeld-Ost die A.-Lindgren-Schule. Beide
Ortsteile sind überwiegend durch Mehrgeschossplattenbauten aus den 1970-er Jahren
geprägt.
Raumbestand der Grundschulen in kommunaler Trägerschaft im Stadtbezirk NO
sowie der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert
Schulen
Kapazitätsrichtwert
Horträume
separat
davon Räume für Unterrichtszwecke
in Zügen
in Klassen
AUR
FUR
GR
MZR/Aula
Bibl.
Leerräume
>=40m²
> 40 m²
Clara-Wieck-Schule
4,5
18
16
4
1
1
0
0
11
A.-Lindgren-Schule
3,5
14
13
3
1
1
0
0
8
66. Schule
3,5
14
12
3
3
1
1
0
6
Schule Portitz (GS)
2,5
10
10
2
0
0
0
0
3
14
56
47
11
5
4
3
2
30
Summe
Stand: SJ 2015/16
Das Schulangebot wird durch Schulen in freier Trägerschaft, wie der Freien
Waldorfschule Leipzig im Ortsteil Mockau-Süd, ergänzt.
Belegung der Schulen im Schuljahr 2015/16
Schuljahr 2015/16
Schule
Klasse 1
Klasse 2
Klasse 3
Klasse 4
gesamt
davon LRS
VK für
Migranten
Sch.
Kl.
Sch.
Kl.
Sch.
Kl.
Sch.
Kl.
Sch.
Kl.
Sch.
Kl.
Sch.
Kl.
Clara-Wick-Schule
94
4
92
4
76
3
94
4
356
15
0
0
0
0
A.-Lindgren-Schule
63
3
62
3
72
4
66
3
263
13
32
2
0
0
66. Schule
75
3
78
3
70
3
61
3
284
12
0
0
0
0
Schule Portitz
72
3
67
3
42
2
46
2
227
10
0
0
0
0
Summe (kommunal)
304
13
299
13
260
12
267
12
1130
50
32
2
0
0
Freie Träger
Freie Waldorfschule Leipzig
59
3
28
1
28
1
28
1
143
6
0
0
0
0
Summe (freie Träger)
43
2
16
1
26
1
28
1
113
5
0
0
0
0
Stand: 09/2015 (Statistik - Amt für Jugend, Familie und Bildung)
Auslastung der Horte
In den Schulgebäuden der vier Grundschulen (kommunaler Trägerschaft) sind die Horte
der jeweiligen Schule mit integriert.
Die Auslastung der Horte und die Beteiligung stellen sich wie folgt dar:
Oktober 2015
Hort an der Schule
angem.
Anteil in Prozent (%)
Kinder
an Gesamtschülerzahl
Clara-Wieck-Schule
311
87
A.-Lindgren-Schule
224
85
66. Schule
265
93
Schule Portitz
223
98
Summe
1023
91
- 48 -
Bedarfsentwicklung
Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der Grundschulen
Schule
2013/14* 2014/15* 2015/16* 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 ... 2025/26 .... 2030/31
Clara-Wieck-Schule
92
91
94
107
108
106
112
117
115
105
A.-Lindgren-Schule
59
58
63
71
77
76
77
86
98
99
180
187
191
197
189
gemeinsamer SB
(66. Schule;
114
150
147
178
177
Schule Portitz)
*Stand: 09/2015 (Statistik - Amt für Jugend, Familie und Bildung)
Entwicklung der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen
Schule
2013/14* 2014/15* 2015/16* 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 .... 2025/26 .... 2030/31
Clara-Wieck-Schule
13
14
15
17
18
19
20
20
20
20
A.-Lindgren-Schule
13
13
13
13
14
15
16
17
17
17
28
30
32
32
32
32
gemeinsamer SB
(66. Schule;
21
21
22
25
Schule Portitz)
*Stand: 09/2015 (Statistik - Amt für Jugend, Familie und Bildung)
Der Bedarf an Grundschulplätzen im Stadtbezirk Nordost steigt mit jedem Schuljahr
stetig an.
In der Gesamtbetrachtung wird voraussichtlich ab dem Schuljahr 2016/17 die Grenze
des Kapazitätsrichtwertes für den Stadtbezirk Nordost erreicht. Ein verstärkter Zuzug
von Familie mit schulpflichtigen Kindern zeichnet sich in den Ortsteilen Thekla / Mockau
und Schönefeld ab. Ab dem Schuljahr 2017/18 wird die Nachfrage an
Grundschulplätzen die vorhandene Kapazität, mit zunächst einem Zug und ab Schuljahr
2018/19 mit 2 Zügen bis zu einer 4,5-Zügigkeit ab Schuljahr 2020/21, übersteigen.
Die Gesamtentwicklung im Stadtbezirk Nordost lässt erkennen, dass mit den
vorhandenen Kapazitäten der zu erwartende Bedarf nicht mehr gesichert werden kann.
Aktuell können zwar durch Reduzierung von horteigenen Gruppenräumen und
Überleitung in eine Doppelnutzung von Hort- und Unterrichtsräumen die Defizite bis
einschließlich Schuljahr 2017/18 kompensiert werden, jedoch muss danach eine
zusätzliche Kapazitätserweiterung erfolgen.
Hierfür kann für den gemeinsamen Schulbezirk im Ortsteil Thekla das Schulgebäude in
der Tauchaer Straße 188 ab dem Schuljahr 2017/18 als neue zweizügige Grundschule
reaktiviert und aufgebaut werden.
Darüber hinaus wird zukünftig im Stadtbezirk Nordost, im Bereich Schönefeld, noch ein
zusätzlicher Bedarf für ca. 2,5 Zügen (10 Klassen) entstehen. Entsprechend dieser
Entwicklung muss dann mit Kapazitätserweiterung reagiert werden.
- 49 -
Auslastung der Grundschulkapazität im STB Nordost
Entwicklung der Gesamtklassenzahl im STB Nordost
80
70
60
50
40
30
20
10
0
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Gesamtbedarf
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
Richtkapazität
Handlungsbedarfe an den einzelnen Schulstandorten
Clara-Wieck-Schule (ehem. 21. Schule; Stöckelstr. 45, 04347 Leipzig)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Schönefeld-Abtnaundorf. Das im Jahr 1911
errichtete Schulgebäude mit Turnhalle wurde teilsaniert und ist mit einem
Kapazitätsrichtwert von 4,5 Zügen ausgelegt.
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Die Grundschule wird momentan
fast vierzügig geführt. Ab dem Schuljahr 2017/18 erreicht die Schule
voraussichtlich den Kapazitätsrichtwert von einer 4,5-Zügigkeit mit steigender
Tendenz zu einer Fünfzügigkeit.
Die Gebäudekapazität wird zukünftig vollständig ausgelastet sein. Bei steigenden
Schülerzahlen liegen die Raumreserven in der verstärkten Doppelnutzung
zwischen allgemeinen Unterrichts- und Horträumen.
Auslastung der Grundschulkapazität der Clara-Wieck-Schule
22
Gesamtklassenzahl
20
18
16
14
12
10
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
- 50 -
Astrid-Lindgren-Schule (Volksgartenstr. 16, 04347 Leipzig)
Dieser Schulstandort befindet sich im Ortsteil Schönefeld-Ost. Das 1975 in
Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle wird derzeit
teilsaniert und hat einen Kapazitätsrichtwert von 3,5 Zügen. An der Schule sind in der
Klassenstufe 3 zwei LRS-Klassen angegliedert.
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der derzeitige Bedarf an
Grundschulplätzen fällt auf eine Dreizügigkeit aus. Ab dem Schuljahr 2017/18
erreicht die Schule voraussichtlich den Kapazitätsrichtwert von 3,5 Zügen. In der
Gesamtbetrachtung zeichnet sich eine steigende Tendenz zu einer 4,5-Zügigkeit
(mit LRS-Klassen) ab.
Eine knappe Überbelegung über den Kapazitätsrichtwert kann durch die Schule
ausgeglichen werden. In diesem Zusammenhang könnte, zu gegebener Zeit und
in Absprache mit der Schule und Bildungsagentur, eine Verlagerung der zwei
LRS-Klassen in Betracht gezogen werden.
Auslastung der Grundschulkapazität der Astrid-Lindgren-Schule
20
Gesamtklassenzahl
18
16
14
12
10
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
Gemeinsamer Schulbezirk:
Im Stadtbezirk Nordost gibt es einen gemeinsamen Schulbezirk zwischen der 66.
Schule und der Schule Portitz (Grundschule).
Die derzeitige Bevölkerungsentwicklung führt zu einem stärkeren Anstieg der Nachfrage
nach Grundschulplätzen. Im gemeinsamen Schulbezirk wird ab dem Schuljahr 2016/17
sukzessiv der Bedarf an Grundschulplätzen die Richtkapazität übersteigen. Ab dem
Schuljahr 2017/18 sollte deshalb eine zweizügigen Grundschule (in Leipzig-Thekla,
Tauchaer Str. 188) neu eingerichtet werden, um bedarfsgerecht Grundschulplätze im
gemeinsamen Schulbezirk anbieten zu können.
66. Schule (Rosenowstr. 56, 04357 Leipzig)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Mockau-Nord. Das 1976 in Plattenbauweise
errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist noch unsaniert und mit einem
Kapazitätsrichtwert für 3,5 Züge ausgelegt.
- 51 -
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der derzeitige Bedarf liegt bei den
Grundschulplätzen bei einer Dreizügigkeit, die zukünftig auf eine 3,5-Zügigkeit
bis hin zu einer Sechszügigkeit (beginnend ab dem Schuljahr 2018/19) ansteigen
wird.
Mittel- bis langfristig soll eine Schulstandortverlagerung der 66. Schule an einen
im gemeinsamen Schulbezirk zentraler gelegenen Schulstandort erfolgen. Als
Standort ist die Schulanlage in der Komarowstr. 2 vorgesehen, die derzeit noch
vom BSZ 12 „Robert Blum“ genutzt wird.
Schule Portitz (Göbschelwitzer Weg 1, 04349 Leipzig)
Der Schulstandort liegt im Ortsteil Plaußig-Portitz. Im Jahr 1940 ist das Schulgebäude
mit angrenzender Turnhalle errichtet und teilweise modernisiert worden. Der
Kapazitätsrichtwert liegt bei einer 2,5-Zügigkeit.
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der Bedarf an Grundschulplätzen
wird auf eine Dreizügigkeit ansteigen.
Auslastung der Grundschulkapazität im gemeinsamen Schulbezirk NO
36
Gesamtklassenzahl
32
28
24
20
16
12
8
4
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk
Die
Ortsteile
Schönefeld-Ost
und
Schönefeld-Abtnaundorf
bilden
im
Stadtentwicklungskonzept der Stadt Leipzig einen Schwerpunkt für die
Stadtentwicklung. Insbesondere soll hier eine Stabilisierung der Wohnquartiere mit
einem besonderen Fokus auf der funktionalen Verbindung zwischen den beiden
Ortsteilen und die sozialen Problemlagen erfolgen. Dafür sind u. a. stabile und
verlässliche Grundschulstandorte mit eine Voraussetzung.
In Abhängigkeit von der Bevölkerungsentwicklung in beiden Ortsteilen von Schönefeld
könnte ein neuer Grundschulstandort benötigt werden. Dieser Schulstandort müsste
- 52 -
von der Ortslage her so zentral liegen, dass er aus beiden Ortsteilen den
Grundschulbedarf abdecken kann.
Des Weiteren gibt es einen Anstieg der Bedarfsnachfrage an Grundschulplätzen im
gemeinsamen Schulbezirk Nordost. Dies führt in diesem Gebiet zu
Kapazitätsproblemen, die nicht mehr kompensiert werden können. Aus diesem Grund
wird es eine Kapazitätserweiterung in Form der Neueinrichtung einer Grundschule in
Leipzig-Thekla (Tauchaer Str. 188) geben.
Im Ortsteil Mockau-Nord wird es eine Schulstandortverlagerung der 66. Schule an einen
im gemeinsamen Schulbezirk zentraler gelegenen Schulstandort geben. Als Standort ist
die Schulanlage in der Komarowstr. 2 vorgesehen, die derzeit noch vom BSZ 12
„Robert Blum“ genutzt wird.
Maßnahmen zum Handlungsbedarf:
•
Einrichtung eines neuen Grundschulstandortes im gemeinsamen Schulbezirk
Nordost ab Schuljahr 2017/18 → Tauchaer Straße 188 in 04349 Leipzig
•
Verlagerung des Schulstandortes der 66. Schule an den Schulstandort
Komarowstr. 2, in 04357 Leipzig
(siehe Stadtratsbeschluss RBV-300/10 vom 24.03.2010 zur Vorlage: “Neustrukturierung des Schulnetzes im
Stadtgebiet Leipzig-NO“)
•
Sicherung einer Vorbehaltsfläche für einen neuen Grundschulstandort in zentraler
Lage zwischen den Ortsteilen Schönefeld-Ost und Schönefeld-Abtnauendorf zur
zukünftigen Absicherung des Grundschulbedarfes beider Ortsteile.
- 53 -
4.4 Stadtbezirk Ost
Überblick
Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk
Th.Körner-Schule
Br.-Grimm-Schule
24.Schule
W.-Wander-Schule
BIP- Kreativitätsschule
Schule am Rabet
H.-Chr.-Andersen-Schule
A.-Bebel-Schule
74. Schule
Chr.-Arnold-Schule
Grundschule Auguste
E.-Pinkert-Schule
Schule Mölkau
Schulen in freier Trägerschaft
Schulen in kommunaler Trägerschaft
Dem Stadtbezirk Ost stehen insgesamt elf Grundschulen in kommunaler Trägerschaft
zur Verfügung.
Im nordöstlichen Teilgebiet des Stadtbezirkes befinden sich die H.-Chr.-AndersenSchulen, die Th.-Körner-Schule, die Brüder-Grimm-Schule sowie die 24. Schule, die
einen gemeinsamen Schulbezirk bilden. Das Grundschulangebot im Ortsteil Paunsdorf (24. Schule; Th.-Körner-Schule; Br.-Grimm-Schule) ist von einem Kapazitätsüberhang an Grundschulplätzen von derzeit 4 Zügen gekennzeichnet.
Dagegen stoßen im Ortsteil Anger-Crottendorf die 74. Schule und die E.-PinkertSchule an ihre Kapazitätsgrenzen. Der Grundschulbedarf kann mittelfristig in diesem
Ortsteil nicht mehr abgedeckt werden.
In den anderen Ortsteilen des Stadtbezirkes Ost sind ausreichende Grundschulkapazitäten vorhanden.
-54-
Raumbestand der Grundschulen in kommunaler Trägerschaft im Stadtbezirk
Ost sowie der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert
Schulen
Kapazitätsrichtwert
Horträume
separat
davon Räume für Unterrichtszwecke
in Zügen
in Klassen
AUR
FUR
GR
MZR/Aula
Bibl.
Leerräume
>=40m²
Wilhelm-Wander-Schule
4
16
10
3
1
1
0
10
5
Schule am Rabet
4
16
15
4
1
1
1
0
7
August-Bebel-Schule
4,5
18
12
3
3
1
1
9
7
74. Schule
3
12
13
2
1
1
0
5
6
> 40 m²
Ernst-Pinkert-Schule
2
8
10
2
3
1
0
0
2
H.-Ch.-Andersen-Schule
3
12
10
3
1
1
0
0
8
Brüder-Grimm-Schule
4
16
12
3
1
2
1
0
8
Th.-Körner-Schule
4
16
10
4
2
1
0
0
10
10
9
2
2
1
0
0
6
24. Schule
2,5
Schule Mölkau
2
8
8
1
1
0
1
0
5
Ch.-Arnold-Schule
4
16
17
2
0
1
1
0
5
Summe
37
148
126
29
16
11
5
24
69
Stand: 11/2015
Das Schulangebot wird durch Schulen in freier Trägerschaft ergänzt. Im Stadtgebiet
Ost erfolgt dies durch die Grundschule Auguste und im Ortsteil Sellerhausen-Stünz
durch die BIP-Kreativitätsschule.
Belegung der Schulen im Schuljahr 2015/16
Schuljahr 2015/16
Schule
Klasse 1
Klasse 2
Klasse 3
Klasse 4
gesamt
davon LRS
Kl.
VK für
Migranten
Sch.
Kl.
Sch.
Kl.
Sch.
Kl.
Sch.
Kl.
Sch.
Kl.
Sch.
Sch.
Kl.
Wilhelm-Wander-Schule
16
2
28
3
63
4
42
2
216
14
29
2
67
3
Schule am Rabet
56
3
48
3
45
3
46
3
246
15
0
0
51
3
August-Bebel-Schule
48
3
51
3
38
2
33
2
199
12
0
0
29
2
74. Schule
81
3
71
3
59
3
45
2
265
12
0
0
9
1
Ernst-Pinkert-Schule
53
2
64
3
48
2
37
2
202
9
0
0
0
0
H.-Ch.-Andersen-Schule
67
3
65
3
49
2
46
2
236
11
0
0
9
1
Brüder-Grimm-Schule
34
2
44
2
34
2
31
2
174
10
0
0
31
2
Th.-Körner-Schule
45
2
53
2
48
2
45
2
191
8
0
0
0
0
24. Schule
49
2
39
2
61
4
32
2
181
10
30
2
0
0
Schule Mölkau
40
2
52
2
39
2
44
2
175
8
0
0
0
0
Ch.-Arnold-Schule
118
5
100
4
87
4
91
4
396
17
0
0
0
0
Summe (kommunal)
607
29
615
30
571
30
492
25
2481
126
59
4
196
12
Freie Träger
Grundschule Auguste
15
1
17
1
16
1
16
1
64
4
0
0
0
0
BIP-Kreativitätsschule (GS)
75
4
83
4
81
4
78
4
317
16
0
0
0
0
Summe (Freie Träger)
90
5
100
5
97
5
94
5
381
20
0
0
0
0
Stand: 09/2015 (Statistik - Amt für Jugend, Familie und Bildung)
Auslastung der Horte
Jeder Grundschule in kommunaler Trägerschaft ist ein Hort zugeordnet, der in der Regel im gleichen Gebäude untergebracht ist und von Schülern der Grundschule besucht wird. Der Hort der Schule Mölkau wird in freier Trägerschaft betrieben.
-55-
Die Auslastung der Horte und die Beteiligung stellen sich wie folgt dar:
Oktober 2015
Hort an der Schule
angem.
Anteil in Prozent (%)
Kinder
an Gesamtschülerzahl
Wilhelm-Wander-Schule
165
76
Schule am Rabet
183
74
August-Bebel-Schule
166
83
74. Schule
215
81
Ernst-Pinkert-Schule
176
87
H.-Ch.-Andersen-Schule
161
68
Brüder-Grimm-Schule
143
82
Th.-Körner-Schule
167
87
24. Schule
165
91
Ch.-Arnold-Schule
388
98
Hort Mölkau
(freier Träger – DRK Leipziger Land)
172
98
Summe
2101
84
Stand: 10/2015 (Statistik - Amt für Jugend, Familie und Bildung)
Bedarfsentwicklung
Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen
Grundschulen
Schule
2013/14* 2014/15* 2015/16* 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 ... 2025/26 ... 2030/31
Wilhelm-Wander-Schule
40
51
16
41
42
45
47
49
58
61
Schule am Rabet
44
49
56
53
53
54
57
61
69
72
August-Bebel-Schule
47
55
48
57
61
65
67
70
78
79
74. Schule
58
77
81
71
72
73
77
81
85
84
Ernst-Pinkert-Schule
51
63
53
61
65
66
67
71
74
70
170
199
195
187
189
191
200
209
225
226
Schule Mölkau
40
49
40
46
46
48
46
47
48
47
Ch.-Arnold-Schule
87
94
118
105
108
105
104
103
102
97
Summe
537
637
607
621
636
647
665
691
739
736
gemeinsamer SB
(H.-Ch.-Andersen-Schule /
Brüder-Grimm-Schule / Th.Körner-Schule / 24. Schule)
* 09/2015 (Statistik - Amt für Jugend, Familie und Bildung)
-56-
Entwicklung der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen
Schule
2013/14* 2014/15* 2015/16* 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 ... 2025/26 ... 2030/31
Wilhelm-Wander-Schule
11
13
14
13
13
12
12
12
16
16
Schule am Rabet
9
14
15
14
14
14
14
14
14
14
August-Bebel-Schule
8
9
12
11
12
12
12
12
15
16
74. Schule
12
12
12
12
12
12
13
14
16
16
Ernst-Pinkert-Schule
9
9
9
12
12
12
12
12
12
12
H.-Ch.-AndersenSchule / Brüder-GrimmSchule / Th.-KörnerSchule / 24. Schule
27
35
39
35
35
34
34
35
38
42
8
8
8
8
8
8
8
8
8
8
Ch.-Arnold-Schule
16
15
17
18
19
20
20
20
20
16
Summe
100
115
120
123
125
124
125
127
139
140
Schule Mölkau
* 09/2015 (Statistik – Amt für Jugend, Familie und Bildung)
In den nächsten Jahren wird der Bedarf an Grundschulplätzen ansteigen. Aufgrund
der Größe des Stadtbezirkes ist die Bedarfsanalyse für Grundschulplätze differenzierter zu betrachten. Sie muss kleinräumiger und auf die Ortsteile bzw. Nachbarortsteile,
unter Berücksichtigung der Schulwegebeziehungen, erfolgen. So bestehen in den
Ortsteilen Anger-Crottendorf (74. Schule und E.-Pinkert-Schule) und Reudnitz eine
stärkere Nachfrage an Grundschulplätzen als beispielsweise im Ortsteil Paunsdorf.
Eine stadtbezirksübergreifende Betrachtung, insbesondere der Stadtbezirke Südost
und Ost, sind bei der mittel- und langfristigen Bedarfsentwicklung entscheidend, um
Kapazitätsengpässe an bestimmten Grundschulstandorten abzubauen.
Auslastung der Grundschulkapazität im SB Ost
Entwicklung der Gesamtklassenzahl im STB Ost
160
140
120
100
80
60
40
20
0
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Gesamtbedarf
-57-
2022
2023
2024
Richtkapazität
2025
2026
2027
2028
2029
2030
Handlungsbedarfe an den einzelnen Schulstandorten
Wilhelm-Wander-Schule (Schulze-Delitzsch-Str. 23, 04315 Leipzig)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Neustadt-Neuschönefeld. Das 1879 errichtete Schulgebäude ist teilsaniert und mit einem Kapazitätsrichtwert von 4 Zügen ausgewiesen. An der Schule sind drei Vorklassen für Migranten und in der Klassenstufe 3
zwei LRS-Klassen angegliedert.
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort wird derzeit als stabil eingeschätzt. Der Bedarf an Grundschulplätzen wird auf eine durchgehende Vierzügigkeit ab Schuljahr 2023/24
prognostiziert. Die gegenwärtige Auslastung zeigt noch Reserven für die Einrichtung weiterer Klassen bei eventuellen Schulbezirksveränderungen.
Auslastung der Grundschulkapazität der Wilhelm-Wander-Schule
18
Gesamtklassenzahl
16
14
12
10
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
August-Bebel-Schule (Husemannstr. 2, 04315 Leipzig)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Neustadt-Neuschönefeld. Das 1888 errichtete Schulgebäude ist teilsaniert und wird mit einem Kapazitätsrichtwert von 4,5 Zügen ausgewiesen. An der Schule sind zwei Vorklassen für Migranten angegliedert.
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der Bedarf an Grundschulplätzen wird prognostisch ab dem Schuljahr 2017/18 auf eine 3,5-Zügigkeit ansteigen. Die gegenwärtige und zukünftige Auslastung zeigt noch Reserven für die
Einrichtung weiterer Klassen im Schulgebäude.
-58-
Auslastung der Grundschulkapazität der August-Bebel-Schule
20
Gesamtklassenzahl
18
16
14
12
10
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
Schule am Rabet (Eisenbahnstr. 50, 04315 Leipzig)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Neustadt-Neuschönefeld. Das 1987 in
Plattenbauweise errichtete Schulgebäude ist unsaniert und wird mit einem Kapazitätsrichtwert von 4 Zügen ausgewiesen. An der Schule sind drei Vorklassen für Migranten
angegliedert.
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der Bedarf an Grundschulplätzen wird mit einer durchgängigen 3,5-zügigkeit abgedeckt. Die Schule hat Reserven zur Einrichtung von weiteren Klassen und kann bei möglichen Schulbezirksveränderungen noch Platzkapazitäten bieten.
Auslastung der Grundschulkapazität der Schule am Rabet
18
Gesamtklassenzahl
16
14
12
10
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
74. Schule (Friedrich-Dittes-Str. 23, 04318 Leipzig)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Anger-Crottendorf. Das 1981 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit Turnhalle ist teilsaniert. Der eigentliche Kapazi-59-
tätsrichtwert für das Schulgebäude liegt bei 3,5 Zügen mit Hort. Aufgrund der Unbenutzbarkeit des Kellergeschosses reduziert sich jedoch die Kapazität auf eine Dreizügigkeit.
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Es wird prognostiziert, dass die
Schule über eine Vierzügigkeit ab dem Schuljahr 2022/23 anwächst.
Mit der E.-Pinkert-Schule wird es ab Schuljahr 2016/17 einen gemeinsamen
Schulbezirk geben, um die vorhandenen Kapazitäten an beiden Schulen optimal auszulasten.
Auslastung der Grundschulkapazität der 74. Schule
18
Gesamtklassenzahl
16
14
12
10
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
Ernst-Pinkert-Schule (Martinstr. 7, 04318 Leipzig)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Anger-Crottendorf. Das 1831 errichtete
Schulgebäude (Haus 1) mit Turnhalle ist teilweise saniert und wird mit einem Kapazitätsrichtwert von zwei Zügen ausgewiesen.
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der Bedarf an Grundschulplätzen wird langfristig über den Kapazitätsrichtwert von einer Zweizügigkeit hinaus
ansteigen. Ab dem Schuljahr 2017/18 wird die Schule in eine volle Dreizügigkeit gehen und damit über dem Kapazitätsrichtwert liegen. Platzreserven für die
Schule könnten durch Freizug des Hauses 2 am Schulstandort entstehen und
es werden damit weitere notwendige Grundschulplätze geschaffen. Das von
dem Städtischen Eigenbetrieb Behinderteneinrichtungen genutzte Gebäude
steht derzeit für das Betreuungsangebot der Käthe-Kollwitz-Schule zur Verfügung. Im Rahmen der Verlagerung der K.-Kollwitz-Schule an den neuen Schulstandort Karl-Vogel-Str. 17/19 (ehem. R.-Wagner-Schule), kann das freiwerdende Gebäude in der Fr.-Dittes-Str. 9 für den Eigenbetrieb zur Verfügung gestellt werden.
Das Haus 2 an der E.-Pinkert-Schule kann dann 2-zügig mit Hort geführt werden, so dass am Schulstandort E.-Pinkert-Schule eine insgesamt 4-zügige
Grundschule entstehen könnte.
Diese freien Grundschulkapazitäten können zukünftig für die Aufnahme von
weiteren Schülerströmen aus möglichen Schulbezirksänderungen (z.B. aus
dem Stadtbezirk Südost) mit zur Verfügung gestellt werden.
-60-
Ein gemeinsamer Schulbezirk mit der 74. Schule wird es ab Schuljahr 2016/17
geben, um die vorhandenen Kapazitäten an beiden Schulen optimal auszulasten.
Auslastung der Grundschulkapazität der Ernst-Pinkert-Schule
18
Gesamtklassenzahl
16
14
12
10
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
Christoph-Arnold-Schule (Gaswerksweg 1, 04319 Leipzig)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Engelsdorf. Das 1975 errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle erhielt im Februar 2011 einen neuen Anbau. Mit
dieser Kapazitätserweiterung konnte ein Kapazitätsrichtwert von vier Zügen erreicht
werden. Die Sporthallenkapazität ist für die vorhandene Zügigkeit der Grundschule zu
klein.
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der Bedarf an Grundschulplätzen wird prognostisch, über ca. neun Schuljahre, auf eine Fünfzügigkeit ansteigen.
Zur Optimierung der Schülerströme wird beabsichtigt, dass es eine Schulbezirksänderung ab dem Schuljahr 2017/18 gibt. Der Schulbezirk der Ch.-ArnoldSchule soll mit der Schule Holzhausen einen gemeinsamen Schulbezirk bilden.
Zudem ist eine Kapazitätserweiterung am Schulstandort zu prüfen.
Des Weiteren wird es am Schulstandort eine Kapazitätserweiterung der Sporthalle geben.
-61-
Auslastung der Grundschulkapazität der Christoph-Arnold-Schule
22
Gesamtklassenzahl
20
18
16
14
12
10
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
Schule Mölkau (Schulstr. 6, 04316 Leipzig)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Mölkau. Das 1983 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist unsaniert und mit einem Kapazitätsrichtwert von zwei Zügen ausgelegt. Die Oberschule Mölkau belegt Räume im
Schulgebäude der Grundschule.
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der Bedarf an Grundschulplätzen wird mit einer durchgängigen Zweizügigkeit abgedeckt. Die gegenwärtige
und zukünftige Auslastung zeigt, dass die Kapazitäten des Schulstandortes
langfristig voll ausgeschöpft werden. Bei steigenden Schülerzahlen ist eine Kapazitätserweiterung, insbesondere nach Anbau und Auszug der Oberschule
Mölkau aus dem Grundschulgebäude, möglich.
Auslastung der Grundschulkapazität der Schule Mölkau
10
Gesamtklassenzahl
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-62-
Gemeinsamer Schulbezirk Ost
Mit Beginn des Schuljahres 2010/11 wurde in dem Stadtbezirk Ost ein gemeinsamer
Schulbezirk gebildet. In diesem sind die H.-Ch.-Andersen-Schule, die 24. Schule, die
B.-Grimm-Schule und die Th.-Körner-Schule vereint.
Handlungsbedarf (gemeinsamer Schulbezirk):
Im gemeinsamen Schulbezirk stehen insgesamt 13,5 Züge für 54 Klassen zur
Verfügung. Die bereitstehenden Kapazitäten übersteigen den tatsächlichen Bedarf an Grundschulplätzen. Im Schuljahr 2015/16 ergeben sich beispielsweise
freie Platzkapazitäten von insgesamt fünf Zügen für 20 Klassen. Mit den fortschreitenden Schuljahren reduzieren sich diese Überkapazitäten an Grundschulplätzen. Prognostisch stehen dann im Schuljahr 2030/31 nur noch insgesamt 2,5 Züge mit 10 Klassen als freie Kapazität zur Verfügung. Die Platzreserven befinden sich überwiegend an den Grundschulen in Paunsdorf.
Auslastung der Grundschulkapazität im gemeinsamen Schulbezirk Ost
60
Gesamtklassenzahl
55
50
45
40
35
30
25
20
15
10
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
5
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
H.-Ch.-Andersen-Schule (Louis-Fürnberg-Str. 2, 04318 Leipzig)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Sellerhausen-Stünz. Das 1965 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit Turnhalle ist teilsaniert und wird mit einem Kapazitätsrichtwert von drei Zügen ausgewiesen. An der Schule ist eine Vorklasse für
Migranten angegliedert.
Brüder-Grimm-Schule (Goldsternstr. 23, 04329 Leipzig)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Paunsdorf. Das 1989 in Plattenbauweise
errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist noch unsaniert und mit einem
Kapazitätsrichtwert von vier Zügen ausgelegt. An der Schule wurden zwei Vorklassen
für Migranten eingerichtet.
Theodor-Körner-Schule (Schlehenweg 32, 04329 Leipzig)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Paunsdorf. Das 1988 in Plattenbauweise
errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist noch unsaniert und mit einem
Kapazitätsrichtwert von vier Zügen ausgelegt.
-63-
24. Schule (Döllingstr. 24, 04328 Leipzig)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Paunsdorf. Das 1890 errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle befindet sich in einem teilsanierten Zustand und ist
mit einem Kapazitätsrichtwert von 2,5 Zügen ausgelegt. Mit Schuljahr 2014/15 wurden
zwei LRS-Klassen an der Schule angegliedert.
Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk
Die Kapazitätsauslastung im Stadtbezirk Ost gestaltet sich von Ortsteil zu Ortsteil
sehr unterschiedlich.
Im Ortsteil Paunsdorf wird es in den Grundschulen des gemeinsamen Schulbezirkes
dauerhaft Kapazitätsreserven von insgesamt 3 – 5 Zügen je Schuljahr geben. Hingegen in den Ortsteilen Anger-Crottendorf, Mölkau und Engelsdorf die Schulen an ihre
Auslastungsgrenzen stoßen.
Zur Kompensation der Schülerströme im Ortsteil Anger-Crottendorf (74. Schule; E.Pinkert-Schule) wird es ab dem Schuljahresbeginn 2016/17 einen gemeinsamen
Schulbezirk zwischen der 74. Schule und der E.-Pinkert-Schule geben. An der E.-Pinkert-Schule können perspektivisch, durch die Kapazitätserweiterung - Ausbau des
Hauses 2 -, ab dem Schuljahr 2017/18 mögliche Schülerströme aus den umliegenden
Wohngebiet mit aufgenommen werden. Das bisher vom Städtischen Eigenbetrieb Behinderteneinrichtungen genutzte Gebäude (Haus 2) steht derzeit für das Betreuungsangebot der Käthe-Kollwitz-Schule zur Verfügung. Im Rahmen der Verlagerung der
K.-Kollwitz-Schule an den neuen Schulstandort Karl-Vogel-Str. 17/19 (ehem. R.-Wagner-Schule), kann das freiwerdende Gebäude in der Fr.-Dittes-Str. 9 für den Eigenbetrieb zur Verfügung gestellt werden.
Das Haus 2 an der E.-Pinkert-Schule kann danach 2-zügig mit Hort geführt werden,
so dass insgesamt am Schulstandort E.-Pinkert-Schule eine 4-zügige Grundschule
entstehen könnte.
Für eine Kapazitätsentlastung der Ch.-Arnold-Schule im Ortsteil Engelsdorf soll in einem ersten Schritt die Zusammenlegung der Schulbezirke zwischen der Ch.-ArnoldSchule und der Schule Holzhausen erfolgen. In einem weiteren Schritt wird auf der
Grundlage einer neuen Bevölkerungsprognose die Bevölkerungsentwicklung in diesem Gebiet betrachtet und Entscheidungen zur Kapazitätserweiterung geprüft werden. Eine Erweiterung der Sporthallenkapazität am Schulstandort wird avisiert.
Maßnahmen zum Handlungsbedarf
•
Zusammenlegung der Schulbezirke zwischen der Ch.-Arnold-Schule und Schule Holzhausen ab dem Schuljahr 2017/18
• Erweiterung der Sporthallenkapazität an der Ch.-Arnold-Schule
• Prüfung einer Kapazitätserweiterung an der Ch.-Arnold-Schule bzw. im Ortsteil
Engelsdorf
• Kapazitätserweiterung an der Schule Mölkau (GS) → nach Anbau und Umzug
der Oberschule Mölkau → voraussichtlich im Schuljahr 2018/19
•
Nach Aus- bzw. Umzug des Betreuungsangebotes des Städtischen Eigenbetriebes Behinderteneinrichtungen aus dem Gebäude (Haus 2) des Schulobjektes Martinstraße in das Gebäude Dittesstr. 9, stehen an der E.-Pinkert-Schule
zusätzliche Kapazitäten für die Aufnahme von weiteren Schülerströmen /
Schulbezirksveränderungen aus dem Gebiet Ost / Südost zur Verfügung.
-64-
4.5
Stadtbezirk Südost
Überblick
Karte 7:
Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk
W.-Busch-Schule
77.Schule
Fr.-Mehring-Schule
Schule Holzhausen
31.Schule
H.-Mann-Schule
Schule Liebertwolkwitz
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es im Stadtbezirk Südost sieben Grundschulen.
Die 77. Schule und die Schule Thonberg (Förderschule für geistig Behinderte) sowie
die Wilhelm-Busch-Schule und die 125. Schule (Oberschule) nutzen gemeinsam je
ein Schulhaus. Die Franz-Mehring-Schule kann Schülerinnen und Schüler, welche die
französische Sprache erlernen möchten, schulbezirksübergreifend aufnehmen. Zusammen verfügen die Grundschulen über einen Kapazitätsrichtwert von 16 Zügen.
-65-
Tabelle 21: Raumbestand der Grundschulen in kommunaler Trägerschaft im
Stadtbezirk Südost sowie der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert
Schulen
Kapazitätsrichtwert
Züge
Horträume
separat
davon Räume für Unterrichtszwecke
Klassen allg. UR
FUR
GR
MZR/Aula
Bibl.
Leerräume
>=40m²
> 40 m²
W.-Busch-Schule
2
8
9
1
1
0
0
0
6
77. Schule
2
8
10
2
1
1
1
0
4
Fr.-Mehring-Schule
4
16
17
5
2
1
1
0
4
31. Schule
2
8
8
2
0
1
1
0
3
H.-Mann-Schule
2
8
8
1
0
0
0
0
5
Schule Holzhausen
2
9
8
2
3
1
1
1
7
Schule Liebertwolkwitz
2
8
9
1
0
0
1
0
5
16
65
69
14
7
4
5
1
34
Summe
Stand 10/2015
Tabelle 22: Belegung der öffentlichen Schulen im Schuljahr 2015/16
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Wilhelm-Busch-Schule
44
2
46
2
37
2
50
2
28
2
205
10
77. Schule
59
3
62
3
39
2
41
2
201
10
Franz-Mehring-Schule
89
4
90
4
98
4
87
4
364
16
31.Schule
51
2
46
2
55
2
32
2
184
8
Heinrich-Mann-Schule
36
2
43
2
41
2
38
2
158
8
Schule Holzhausen
49
2
43
2
47
2
35
2
174
8
Schule Liebertwolkwitz
48
2
38
2
39
2
40
2
165
8
1451
68
Summe
Kamenz-Statistik 2015/16
376 17 368 17 356 16 323 16
28
2
Klassen
Schule
Klassen
davon LRS
Schüler
gesamt
Schüler
VK für Migranten
Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4
Den Grundschulen ist je ein Hort zugeordnet, der im gleichen Gebäude Räume nutzt
bzw. nachnutzt und von der Schülerschaft der Grundschule besucht wird. Der Hort an
der Schule Holzhausen verfügt über ein eigenes Gebäude auf dem Schulgelände.
Die prozentuale Auslastung der Horte stellt sich wie folgt dar.
Tabelle 23: Auslastung der Horte und Beteiligung
01.10.15
Hort an der Schule
angem.
Anteil in %
Kinder
an Gesamtschülerzahl
W.-Busch-Schule
181
88%
77. Schule
187
93%
Fr.-Mehring-Schule
349
96%
31. Schule
171
93%
99%
H.-Mann-Schule
157
Schule Holzhausen
167
96%
Schule Liebertwolkwitz
163
99%
Summe
1375
95%
-66-
Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf
Tabelle 24: Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der
öffentlichen Grundschulen
Schule
2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21
2025/26
2030/31
31.Schule
50
52
51
51
55
55
58
60
65
66
77. Schule
41
66
59
71
78
81
81
85
87
85
F.-Mehring-Schule
106
93
89
69
78
79
78
81
83
82
H.-Mann-Schule
35
44
36
43
38
39
42
42
43
42
Schule Holzhausen
45
39
49
53
50
46
47
47
48
47
Schule Liebertwolkwitz
43
41
48
43
48
49
45
43
42
39
W.-Busch-Schule
39
45
44
44
46
47
49
52
53
51
Summe
359
380
376
374
393
396
397
410
421
412
Tabelle 25: Entwicklung der Gesamtklassenzahl an den öffentlichen Grundschulen
Schule
31. Schule
Kapazität 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21
8
8
8
8
8
8
8
8
9
...
2025/26 .... 2030/31
.
12
12
77. Schule
8
8
9
10
11
13
14
15
16
16
16
F.-Mehring-Schule
16
15
16
16
15
15
15
15
16
16
16
H.-Mann-Schule
8
8
8
8
8
8
8
8
8
8
8
Schule Holzhausen
9
8
8
8
9
9
9
9
8
8
8
Schule Liebertwolkwitz
8
8
8
8
8
8
8
8
8
8
8
W.-Busch-Schule
8
10
10
10
10
10
10
10
11
14
14
Gesamt
65
65
67
68
69
71
72
73
76
82
82
Der Bedarf an Grundschulplätzen wird in den kommenden Jahren besonders im Gebiet zwischen der Franz-Mehring-Schule und der 77. Schule ansteigen. Vor allem für
die Ortsteile Reudnitz-Thonberg und Stötteritz ist ein starker Zuzug von Familien mit
Kindern eingetreten bzw. weiter zu erwarten. Im Besonderen wirkt sich das im Schulbezirk der 77. Schule aus. Schulbezirksveränderungen sind nicht mehr möglich, da
die Franz-Mehring-Schule und die Wilhelm-Busch-Schule bereits aus den eigenen
Schulbezirken bis zur Kapazitätsgrenze gefüllt sind. Die Gesamtentwicklung im Stadtbezirk lässt erkennen, dass mit den vorhandenen Kapazitäten der zu erwartende Bedarf bereits jetzt schon nicht mehr gesichert werden kann. Dieses Defizit entsteht im
Wesentlichen an der 77. Schule. Durch Reduzierung der horteigenen Räume und damit Bereitstellung von allgemeinen Unterrichtsräumen, kann das aktuelle Defizit bis
einschließlich Schuljahr 2015/16 kompensiert werden. Dann müssen die geplanten
zusätzlichen Kapazitäten für zwei Züge bereitstehen. Verschiebt sich die Fertigstellung, ist die Folge eine befristete Überlastung der Grundschule.
-67-
Grafik 38:
90
Auslastung der Grundschulkapazität im SB Südost
Gesamtklassenzahl
80
70
60
50
40
30
20
10
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-68-
Handlungsbedarfe an den einzelnen Schulstandorten
Wilhelm-Busch-Schule (Heinrichstraße 43/45, 04317 Leipzig)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Reudnitz-Thonberg und nutzt gemeinsam mit dem
zugehörigen Hort und der 125. Schule (Oberschule) ein Schulgebäude. Aus diesem
Grund kann sie lediglich zweizügig geführt werden. Zusätzlich sind an der Schule zwei
Vorklassen für Migranten angebunden. Seit dem Schuljahr 2015/16 hat sie einen Teil
des alten Schulbezirks wieder zurückerhalten. Dies begründet sich darin, dass weniger Schüler tatsächlich an der Schule angemeldet werden, als im Schulbezirk wohnhaft sind. Da aber im Wohnumfeld die Schülerzahlen weiter ansteigen, ist zu erwarten, dass diese Schule künftig den Bedarf im eigenen Schulbezirk nicht befriedigen
kann. Insofern wird es dann wieder erforderlich, freie Kapazitäten an anderen Schulen
zu nutzen. Zu beobachten ist die positive Entwicklung des Wohnungsbaus im Gebiet.
Handlungsbedarf:
Damit die Zweizügigkeit (mit zusätzlich zwei DaZ-Klassen) der Wilhelm-BuschSchule nicht weiter überlastet wird, sind ggf. Schulbezirksveränderungen zu
koordinieren. Vorrang hat hierbei die Schaffung eines gemeinsamen Schulbezirks mit der August-Bebel-Schule (dadurch flexible Nutzung der Ressourcen).
Kann mit dem gemeinsamen Schulbezirk der Mehrbedarf dauerhaft nicht
kompensiert werden, sind ab 2020 zusätzliche Kapazitäten (Ersatzbau mit Kapazitätserweiterung und Dreifeld-Sporthalle) zu schaffen.
Grafik 39:
16
Auslastung der Grundschulkapazität in der Wilhelm-Busch-Schule
Gesamtklassenzahl
14
12
10
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-69-
77. Schule (Riebeckstraße 50, 04317 Leipzig)
Diese Schule befindet sich ebenfalls im Ortsteil Reudnitz-Thonberg und nutzt gemeinsam mit dem zugehörigen Hort und der Schule Thonberg (Schule für geistig Behinderte) ein Schulgebäude. Aus diesem Grund kann sie lediglich zweizügig geführt werden.
Der Schulbezirk erstreckt sich bis nach Stötteritz. Die Kapazität der Franz-MehringSchule ist aufgrund der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen auf maximal 16
Klassen festgelegt. Aufgrund dessen musste ab dem Schuljahr 2014/15 der Schulbezirk zur 77. Schule hin verändert werden. In der gegebenen Situation konnte die 77.
Schule mit teilweise Überbelegung bis 2015/16 den Bedarf aus dem Schulbezirk sichern. Ab dem Schuljahr 2016/17 verschärft sich die Überbelegung und es müssen
zusätzliche Kapazitäten für eine dauerhafte Vierzügigkeit der 77. Schule zur Verfügung gestellt werden. Ein Umzug der Schule Thonberg (einschließlich Verbesserung
der Bedingungen) in ein neu zu bauenden Gebäude an der Alten Messe (Curiestraße)
ist vorgesehen.
Handlungsbedarf:
Die 77. Schule wird im Schuljahr 2015/16 unter Einbeziehung des Hortes an ihrer Auslastungsgrenze geführt. Ab 2016/17 müssen zusätzliche Kapazitäten für
weitere zwei Grundschulzüge zur Verfügung stehen. Es ist vorgesehen durch
Umbauten im Gebäudeteil der 77. Schule (einschließlich Brandschutz) sowie
der Bereitstellung eines Erweiterungsbaues auf dem Schulgelände, die für die
77. Schule notwendige Kapazitätserweiterung für zwei Züge zu schaffen. Dies
erfolgt ohne Auslagerung. In der aktuellen Zeitleiste zur baulichen Umsetzung,
kann der Erweiterungsbau erst Ende 2017 zur Verfügung gestellt werden. Insofern muss weiter in Überbelegung agiert werden. In dieser Phase entstehen
Einschränkungen. Dies erfordert, dass alle Räume optimal/ mehrfach genutzt
werden müssen. Die Schule Thonberg verbleibt in ihren jetzigen Räumen so
lange, bis der Umzug in das Neue Schulhaus in voraussichtlich 2017 erfolgt.
Die Verwaltung hat dem Stadtrat vorgeschlagen, dass die Schule Thonberg
gemeinsam mit einer Kita in ein neu zu errichtendes Gebäude auf einem städtischen Grundstück an der Alten Messe (Curiestraße) einzieht. Die Entscheidung des Stadtrates zur Umsetzung dieses Vorhabens erfolgte in der Ratssitzung Dezember 2015. Ist die Schule Thonberg umgezogen, kann die Kapazität der 77. Schule, einschließlich des Anbaus, auf fünf Züge erhöht werden. Mit
Erweiterung der Schule steigt auch der Bedarf an Sportstunden. Insofern ist
der Neubau einer Zweifeld-Sporthalle erforderlich.
-70-
Grafik 40:
Auslastung der Grundschulkapazität in der 77. Schule
Gesamtklassenzahl
25
20
15
10
5
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
Franz-Mehring-Schule (Gletschersteinstraße 9, 04299 Leipzig)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Stötteritz mit einer Kapazität von vier Zügen.
Die ursprünglich vorgesehene Kapazität von 4,5 Zügen ist aufgrund brandschutztechnischer Grenzen nicht realisierbar. Aufgrund des starken Ansteigens des Schüleraufkommens war es erforderlich, den Schulbezirk ab dem Schuljahr 2014/15 zur 77.
Schule hin zu verändern. Weitere Schulbezirksveränderungen zwischen der 77. Schule und F.-Mehring-Schule sind nicht mehr möglich. Die Franz-Mehring-Schule kann
Schülerinnen und Schüler, welche die französische Sprache erlernen möchten, schulbezirksübergreifend aufnehmen. Insofern ist hier zu berücksichtigen, dass jährlich ein
Klassenraum für dieses spezielle Angebot gebunden ist.
Handlungsbedarf:
Es besteht kein Handlungsbedarf. Die Schule wird über lange Zeit ausgelastet
sein. Ggf. ist befristet eine Änderung der Schulbezirksgrenzen zur 31. Schule
erforderlich.
Grafik 41:
Auslastung der Grundschulkapazität in der Franz-Mehring-Schule
-71-
16
Gesamtklassenzahl
14
12
10
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-72-
31. Schule (Franzosenallee 21, 04289 Leipzig)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Probstheida. Gemeinsam mit dem Hort wird ein
Containerbau als Schulhaus genutzt. Der Kapazitätsrichtwert ist mit zwei Zügen ausgewiesen, wobei jedoch insgesamt räumliche Defizite bestehen. Die Prognose zeigt,
dass der Bedarf mit dem Containerbau nicht langfristig befriedigt werden kann. Die
städtebauliche Entwicklung der Gebiete Probstheida und Meusdorf sind noch nicht
abgeschlossen. Da das Gebäude der Heinrich-Mann-Schule nicht erweiterungsfähig
und die Nutzung des Containerbaus aus baufachlicher und sicherheitstechnischer
Sicht nicht mehr länger vertretbar ist, muss ein Ersatzneubau geschaffen werden.
Handlungsbedarf:
Auf der in Nähe des jetzigen Schulstandortes befindlichen Vorbehaltsfläche
wird ein vierzügiger Ersatzbau mit Zweifeld-Sporthalle errichtet. Mit den zusätz
lichen Kapazitäten kann auf die zu erwartende Entwicklung in Meusdorf und
Probstheida reagiert werden. Der Mehrbedarf, bis zur Fertigstellung des neuen
Schulhauses, kann nur durch Überbelegung kompensiert werden. Ggf. ist befristet eine Schulbezirksänderung zur Franz-Mehring-Schule vorzunehmen,
oder ein Interim zu schaffen.
Grafik 42:
18
Auslastung der Grundschulkapazität in der 31. Schule
Gesamtklassenzahl
16
14
12
10
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-73-
Heinrich-Mann-Schule (Schwarzenbergweg 4, 04289 Leipzig)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Meusdorf und hat einen Kapazitätsrichtwert von
zwei Zügen. Das Schulhaus wird gemeinsam mit dem Hort genutzt. Die Prognose
geht davon aus, dass die Schule den Bedarf im Schulbezirk decken kann, wobei sie
immer ausgelastet sein wird.
Handlungsbedarf:
Bei Eintritt eines durch die stadteplanerische Entwicklung von Meusdorf ggf.
entstehenden Mehrbedarfs, muss dieser durch eine Schulbezirksänderung zum
Ersatzneubau der 31. Schule hin kompensiert werden.
Grafik 43:
9
Auslastung der Grundschulkapazität in der Heinrich-Mann-Schule
Gesamtklassenzahl
8
7
6
5
4
3
2
1
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-74-
Schule Holzhausen (Stötteritzer Landstraße 21, 04288 Leipzig)
Die Schule nutzt gemeinsam mit dem Hort einen Schulstandort, wobei jedem ein eigenes Haus auf dem Schulgrundstück zur Verfügung steht. Der Schulbezirk umfasst
ausschließlich ein ländliches Siedlungsgebiet am Stadtrand, welches als konsolidiert
betrachtet werden kann. Die Prognose zeigt auf, dass die zu erwartende Schülerschaft mit den vorhandenen Kapazitäten versorgt werden kann.
Handlungsbedarf:
Der Verbleib im ländlichen Randgebiet ist weiterhin erforderlich.
Grafik 44:
10
Auslastung der Grundschulkapazität in der Schule Holzhausen
Gesamtklassenzahl
9
8
7
6
5
4
3
2
1
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-75-
Schule Liebertwolkwitz (Am Angerteich 2, 04288 Leipzig)
Die Schule nutzt gemeinsam mit dem Hort und der Geschwister-Scholl-Schule Liebertwolkwitz (Oberschule) einen Schulstandort, wobei jede Schule über ein eigenes
Gebäude verfügt. Der Hort ist im Gebäude der Grundschule integriert. Obwohl die
Zweizügigkeit gewährt werden kann, bestehen räumliche Defizite, die insbesondere
den Hort betreffen. Die Umsetzung der brandschutztechnischen Vorgaben führte zu
weiteren dauerhaften Einschränkungen. Eine leichte Entlastung erfolgt durch das Herauslösen der Speiseversorgung beider Schulen in einen separaten Mensabau, welcher seit März 2015 zur Verfügung steht. Außerhalb der Speisezeiten kann der Speiseraum vom Hort nachgenutzt werden. Diese Lösung ist jedoch für die pädagogische
Arbeit des Hortes nicht zufriedenstellend und erfordert, dass die Defizite mit einem
Anbau ausgeglichen werden müssen.
Handlungsbedarf:
Es ist vorgesehen, die räumlichen Defizite mit einem Anbau am Ort bis 2019
auszugleichen.
Grafik 45:
Auslastung der Grundschulkapazität in der Schule Liebertwolkwitz
Gesamtklassenzahl
9
8
7
6
5
4
3
2
1
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-76-
Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk
In den Gebieten Reudnitz-Thonberg und Stötteritz des Stadtbezirkes ist eine erheblich
steigende Schülerzahlentwicklung eingetreten, die auch in den kommenden Jahren
anhält. Hier liegt der Schwerpunkt der Versorgung. Die 77. Schule konnte den Bedarf
aus ihrem Schulbezirk nur noch bis zum Schuljahr 2015/16 sichern. Seit dem ist sie
überbelegt. Da Schulbezirksveränderungen zur Franz-Mehring-Schule hin nicht mehr
möglich sind, müssen zwingend neue Grundschulkapazitäten für die 77.Schule geschaffen werden. Die Wilhelm-Busch-Schule wird auf Dauer den Bedarf im Schulbezirk nicht decken können. Hier kann mit Hilfe der Veränderung des Schulbezirks, ggf.
eines gemeinsamen Schulbezirks mit der August-Bebel-Schule, eine Entlastung erfolgen. Im südlichen Bereich des Stadtbezirkes müssen die Kapazitäten für den Ersatzbau der 31. Schule und mit Sicht auf die noch nicht abgeschlossene städtebauliche
Entwicklung auf vier Züge angepasst werden. Durch Erweiterung der 77. Schule auf
eine Fünfzügigkeit und im Kontext mit der Erweiterung der Ernst-Pinkert-Schule auf
eine Vierzügigkeit, kann der zusätzlich erforderliche Schulstandort in die Zukunft verschoben oder ggf. nicht mehr erforderlich sein.
Maßnahmen:
Jährliche Prüfung und bei Erfordernis vorrangig Veränderung der Schulbezirksgrenze zwischen der Wilhelm-Busch-Schule und August-Bebel-Schule. Bei
Notwendigkeit, Schaffung eines Ersatzbaus mit Kapazitätserweiterung und
Dreifeld-Sporthalle. Die Dreifeld-Sporthalle sichert mit den Sportunterricht der
125. Schule (Oberschule). Das mögliche Vorhaben ist in Verbindung mit dem
letzten Punkt zu betrachten.
Bei Bedarf ggf. befristete Veränderung der Schulbezirksgrenze zwischen der
Franz-Mehring-Schule und der 31. Schule oder befristetes Interim für 31. Schule.
Errichtung eines vierzügigen Ersatzbaus für die 31. Schule mit Hort sowie Bau
einer Zweifeld-Sporthalle.
Schaffung zusätzlicher Kapazitäten (Erweiterungsbau) für zwei Züge mit Hort
für die 77. Schule, welche spätestens ab dem Schuljahr 2017/18 zur Verfügung
stehen müssen. Die durch den Umzug der Schule Thonberg frei gelenkten
Räume, werden der 77. Schule zugeordnet. Damit erhöht sich die Kapazität auf
fünf Züge. (Beschlussvorlage DS-00440/14 undVI-DS01750)
Neubau einer Zweifeld-Sporthalle für die 77. Schule.
Anbau für den Hort und die Schule Liebertwolkwitz bis 2019 schaffen. (Beschlussvorlage VI-DS-01854)
Strategische Sicherung einer Fläche im zentralen Gebiet des Stadtbezirkes für
einen ggf. erforderlichen weiteren Schulneubau. (Beschlussvorlage VI-DS01854)
-77-
4.6 Stadtbezirk Süd
Überblick
Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk
3.Schule
Marienbrunner Schule
Schule Connewitz
Karl-Schubert-Schule
9.Schule
Freie Grundschule Regenbogen
8.Schule
Schulen in freier Trägerschaft
Schulen in kommunaler Trägerschaft
Dem Stadtbezirk Süd stehen insgesamt fünf Grundschulen in kommunaler Trägerschaft zur Verfügung. In den Ortsteilen Marienbrunn (Marienbrunner Schule) und Lößnig (9. Schule) ist derzeit noch eine leichte Überkapazität an Grundschulplätzen vorhanden. Hingegen stößt in den Ortsteilen Südvorstadt (3. Schule) und Connewitz
(Schule Connewitz) die Grundschulkapazität an ihre Auslastungsgrenze.
Für den Ortsteil Dölitz-Dösen steht die 8. Schule zur Verfügung. Sie ist gemeinsam
mit einer Förderschule in einem Schulgebäude untergebracht. Das hat zur Folge,
dass die Kapazität der Grundschule nur auf maximal zwei Züge beschränkt werden
kann.
-78-
Raumbestand der Grundschulen in kommunaler Trägerschaft im Stadtbezirk
Süd sowie der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert
Kapazitätsrichtwert
Schulen
in Zügen in Klassen
3. Schule
3. Schule (Altbau – Plattenbau)
– zukünftig -
Horträume
separat
davon Räume für Unterrichtszwecke
AUR
FUR
GR
MZR/Aula
Bibl.
Leerräume
>=40m²
> 40 m²
5
20
20
5
4
1
1
0
12
3
12
12
4
2
1
1
0
7
14
Schule Connewitz
5
20
19
5
1
1
1
0
Marienbrunner Schule
3,5
14
13
3
2
2
0
1
8
9. Schule
3,5
14
11
3
0
1
1
0
8
8. Schule
2
8
8
1
0
0
0
0
3
Summe
Stand: 09/2015
22
88
83
21
9
6
4
1
52
Das Schulangebot wird durch Schulen in freier Trägerschaft ergänzt. Im Stadtgebiet
Süd durch die Freie Grundschule Regenbogen und die Waldorfschule „Karl Schubert“
im Ortsteil Lößnig.
Belegung der Schulen im Schuljahr 2015/16
Schuljahr 2015/16
Schule
Klasse 1
Klasse 2
Sch.
Kl.
Sch.
Kl.
Klasse 3
Klasse 4
Sch.
Kl.
Sch.
Kl.
gesamt
Sch.
Kl.
davon LRS
Sch.
Kl.
VK für Migranten
Sch.
Kl.
3. Schule
141
6
130
5
93
4
104
5
468
20
0
0
30
2
Schule Connewitz
127
5
133
5
117
5
83
4
460
19
0
0
0
0
Marienbrunner Schule
66
3
64
3
47
2
45
2
222
10
0
0
0
0
9. Schule
30
2
33
2
78
6
39
2
180
12
47
4
0
0
8. Schule
34
2
35
2
36
2
29
2
134
8
0
0
0
0
Summe (kommunal)
398
18
395
17
371
19
300
15
1464
69
47
4
0
0
Freie Träger
Freie Grundschule
Regenbogen
50
2
50
2
43
2
39
2
182
8
0
0
0
0
Karl-Schubert-Schule
24
1
24
1
25
1
23
1
96
4
0
0
0
0
Summe (Freie Träger)
74
3
74
3
68
3
62
3
278
12
0
0
0
0
Stand: 09/2015 (Statistik - Amt für Jugend, Familie und Bildung)
Auslastung der Horte
Jeder Grundschule in kommunaler Trägerschaft ist ein Hort zugeordnet. Der Hort ist
im Schulgebäude mit untergebracht. Die Schüler der Grundschulen besuchen die entsprechende Horteinrichtung ihrer Schule.
Die Auslastung der Horte und die Beteiligung stellen sich wie folgt dar:
Oktober 2015
Hort an der Schule
angem.
Anteil in Prozent (%)
Kinder
an Gesamtschülerzahl
3. Schule
459
98
Schule Connewitz
451
98
Marienbrunner Schule
217
97
9. Schule
168
93
8. Schule
133
99
Summe
1428
97
-79-
Bedarfsentwicklung
Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen
Grundschulen
Schule
2013/14* 2014/15* 2015/16* 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21
...
2025/26 ... 2030/31
gemeinsamer SB
(3. Schule; Schule
Connewitz)
222
267
268
265
280
281
290
300
281
258
Marienbrunner
Schule
49
62
66
71
75
72
78
82
89
88
9. Schule
29
35
30
41
43
41
43
47
53
53
8. Schule
35
34
34
28
28
29
29
30
31
30
Summe
335
398
398
366
385
382
397
415
414
391
* Stand: 09/2015 (Statistik - Amt für Jugend, Familie und Bildung)
Entwicklung der Gesamtklassenzahl an den öffentlichen Grundschulen
Schule
2013/14* 2014/15* 2015/16* 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21
2025/26
2030/31
gemeinsamer SB
(3. Schule; Schule
Connewitz)
35
36
39
42
45
47
48
49
49
48
Marienbrunner
Schule
10
10
10
11
12
12
13
14
16
16
9. Schule
10
12
12
12
12
12
12
12
15
16
8. Schule
6
7
8
8
8
8
8
8
8
8
Summe
61
65
69
70
72
72
74
76
81
80
* Stand: 09/2015 (Statistik - Amt für Jugend, Familie und Bildung)
In den nächsten 15 Jahren wird insbesondere in den Ortsteilen Südvorstadt und
Connewitz die Nachfrage an Grundschulplätzen weiterhin hoch sein. Derzeit hat die
3. Schule die Kapazitätsgrenze erreicht und die Schule Connewitz wird in den nächsten Jahren ebenfalls an ihre Auslastungsgrenze stoßen. Mit der Inbetriebnahme des
neuen 5-zügigen Schulgebäudes der 3. Schule und dem zukünftigen Weiterbetrieb
des Altgebäudes werden genügend Kapazitäten für die kommenden Schuljahre in den
Ortsteilen Südvorstadt und Connewitz geschaffen.
Auslastung der Grundschulkapazität im SB Süd
Entwicklung der Gesamtklassenzahl im STB Süd
100
90
3. Schule
(Neubau und Altbau)
80
70
60
50
40
30
20
10
0
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Gesamtbedarf
-80-
2023
2024
Richtkapazität
2025
2026
2027
2028
2029
2030
Handlungsbedarfe an den einzelnen Schulstandorten
Gemeinsamer Schulbezirk Süd
Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 wurde im Stadtbezirk Süd ein gemeinsamer
Schulbezirk gebildet. In diesem sind die 3. Schule und die Schule Connewitz vereint.
Handlungsbedarf (gemeinsamer Schulbezirk):
In dem gemeinsamen Schulbezirk stehen derzeit insgesamt 10 Züge für 40
Klassen zur Verfügung. Der zukünftige Bedarf an Grundschulplätzen übersteigt
jedoch die bereitstehenden Schulkapazitäten, so dass durch Reaktivierung des
alten Schulgebäudes der 3. Schule (Plattenbau) ein weiterer neuer Schulstandort zum Schuljahr 2018/19 etabliert wird. Damit stehen prognostisch ab Schuljahr 2018/19 im gemeinsamen Schulbezirk insgesamt 13 Züge mit 52 Klassen
(nach Kapazitätsrichtwert) zur Verfügung.
Auslastung der Grundschulkapazität im gemeinsamen Schulbezirk Süd
60
Gesamtklassenzahl
55
50
45
40
35
30
25
20
15
10
5
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
3. Schule (Scharnhorststr. 24, 04275 Leipzig)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Südvorstadt. Der moderne fünfzügige
Schulneubau mit 3-Feldsporthalle wurde im Jahr 2014 fertiggestellt und ist seit dem
Schuljahr 2014/15 in Betrieb. An der Schule sind zwei Vorklassen für Migranten angegliedert.
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der Bedarf an Grundschulplätzen bleibt auf einem konstant hohen Niveau, so dass zur Bedarfsdeckung neben dem Schulneubau auch zukünftig der Schulaltbau (Plattenbau) am Standort als eigenständiger Schulstandort weiterbetrieben werden muss. Nach Sanierung des Schulaltbaus (Plattenbau), soll dann eine weitere dreizügige
Grundschule eingerichtet werden.
Schule Connewitz (Zwenkauer Str. 35, 04277 Leipzig)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Connewitz. Das 1914 errichtete Schulgebäude mit 2 Turnhallen wurde teilsaniert und ist mit einem Kapazitätsrichtwert von fünf
Zügen ausgelegt.
Handlungsbedarf:
-81-
Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der Bedarf an Grundschulplätzen nimmt wie an der 3. Schule stetig zu. Aus diesem Grund wurde ein gemeinsamer Schulbezirk mit der 3. Schule forciert, um die vorhandenen Kapazitätsressourcen an der 3. Schule (Altbau & Neubau) mit für die Bedarfsabsicherung zu nutzen.
9. Schule (Gersterstr. 74, 04279 Leipzig)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Lößnig. Das 1974 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist teilweise saniert und mit einem
Kapazitätsrichtwert von 3,5 Zügen ausgelegt. An der Schule sind in der Klassenstufe
3 insgesamt vier LRS-Klassen mit angegliedert.
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der Bedarf an Grundschulplätzen fällt mit vier LRS-Klassen auf eine Dreizügigkeit aus. Die gegenwärtige und
zukünftige Auslastung zeigt noch Reserven für die Einrichtung weiterer Klassen. Prognostisch gesehen, erreicht die Schule ab dem Schuljahr 2024/25 ihre
Auslastungsgrenze mit steigender Tendenz.
Auslastung der Grundschulkapazität in der 9. Schule
18
Gesamtklassenzahl
16
14
12
10
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
8. Schule (Wincklerstr. 3/5, 04279 Leipzig)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Dölitz-Dösen. Das 1861 errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist teilsaniert. Der Kapazitätsrichtwert für die
Grundschule kann maximal auf eine Zweizügigkeit festgelegt werden, da sich die
Grundschule mit im Schulgebäude der Ernst-Zinna-Schule (Förderschule) befindet.
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der Bedarf an Grundschulplätzen bleibt bei einer Zweizügigkeit.
Auslastung der Grundschulkapazität in der 8. Schule
-82-
9
Gesamtklassenzahl
8
7
6
5
4
3
2
1
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
Marienbrunner Schule (An der Märchenwiese 49, 04277 Leipzig)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Marienbrunn. Das 1961 errichtete Schulgebäude mit angrenzender Turnhalle ist teilsaniert und hat einen Kapazitätsrichtwert von
3,5 Zügen.
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Der Bedarf an Grundschulplätzen wird bis zum Schuljahr 2019/20 zwischen einer 2,5 bis Dreizügigkeit liegen.
Ab dem Schuljahr 2020/21 steigt der Bedarf bis an die Auslastungsgrenze der
Schule und wird diese prognostisch um bis zu zwei Klassen übersteigen. Durch
eine Optimierung der Gebäudeauslastung und andere schulorganisatorische
Maßnahmen kann die geringe Überschreitung der Auslastungsgrenze kompensiert werden.
Auslastung der Grundschulkapazität in der Marienbrunner Schule
18
Gesamtklassenzahl
16
14
12
10
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-83-
Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk
Im Stadtbezirk Süd zeichnet sich in den kommenden Jahren ein hoher Bedarf an
Grundschulplätzen ab.
Im besonderen Maße wirkt sich dies unmittelbar auf die Grundschulkapazität der 3.
Schule und der Schule Connewitz aus, so dass nach der Inbetriebnahme des neuen
5-zügigen Schulgebäudes der 3. Schule auch zukünftig der Weiterbetrieb des Altgebäudes als eigenständige Grundschule notwendig wird. Nach Sanierung des alten
Schulgebäudes (Plattenbau) an der 3. Schule, soll in diesem Objekt eine 3-zügige
Grundschule entstehen.
Damit können dann genügend Kapazitäten für die kommenden Schuljahre für die
Ortsteile Südvorstadt und Connewitz sowie teilweise für Zentrum-Süd geschaffen werden.
Maßnahmen zum Handlungsbedarf:
•
Weiterbetrieb und Sanierung des Altbaus (Plattenbau) der 3. Schule und
zukünftige Einrichtung einer neuen 3-zügigen Grundschule am Standort
Bernhard-Göring-Str. 107, 04275 Leipzig
-84-
4.7
Stadtbezirk Südwest
Überblick
Karte 9:
Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk
E.-Zeigner-Schule
Schule am Adler
Schule am Auwald
120. Schule
60. Schule
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es im Stadtbezirk Südwest sechs öffentliche
Grundschulen. Die Schule am Adler (Grundschule) nutzt gemeinsam mit dem Hort,
der Schule am Adler (Oberschule) ein Gebäude. Der Verein RAA Leipzig e.V. (Verein
für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule) hat den Mietvertrag für den offenen
Freizeittreff zum 31.07.2014 gekündigt. Im März 2015 erfolgte der Umzug des offenen
Freizeittreffs in in das Gebäude Erich-Zeigner-Allee 64. Damit konnte der Erhalt im
Gebiet gesichert werden. Die Erich-Zeigner-Schule, die Schule am Auwald, die Schule
am Adler und die am 1. August 2015 eingerichtete neue „Schule Weißenfelser Stra-85-
ße“ befinden sich in den Ortsteilen Plagwitz sowie Schleußig und damit im zentralen
Bereich des Stadtbezirkes. Durch Veränderungen im Schulhaus konnte die Anzahl
der Klassenräume in der Schule am Auwald erweitert werden. Die 120. Schule und
die 60. Schule befinden sich im südlichen Raum des Stadtbezirkes und versorgen den
überwiegend ländlichen Teil des Stadtbezirkes. Die 120. Schule wird seit dem Schuljahr 2014/15 (nach Abschluss der Brandschutzmaßnahmen) vierzügig geführt. Da die
Schülerzahlen im zentralen Bereich stark steigen, müssen zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden. Seit dem Schuljahr 2015/16 steht dafür die „Schule Weißenfelser
Straße“ zur Verfügung. Weiterhin ist die Errichtung einer vierzügigen Grundschule mit
Sporthalle am bevorzugten Standort Gießerstraße/Jahrtausendfeld vorgesehen. Hierfür sind die ersten Weichen gestellt. Ergänzt wird das Grundschulangebot von der
Grundschule der "Leipzig International School e.V." als staatlich anerkannte Ersatzschule. Zusammen verfügen die Grundschulen in kommunaler Trägerschaft über
einen Kapazitätsrichtwert von aktuell 19,4 Zügen.
Tabelle 32: Raumbestand der Grundschulen in kommunaler Trägerschaft im
Stadtbezirk Südwest sowie der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert
Schulen
Kapazitätsrichtwert
Horträume
separat
davon Räume für Unterrichtszwecke
in kommunaler
Trägerschaft
Züge
Schule am Auwald
4,9
19
19
Klassen allg. UR
FUR
GR
MZR/Aula
Bibl.
Leerräume
>=40m²
> 40 m²
4
1
1
1
0
11
Erich-Zeigner-Schule
4
16
18
6
2
1
1
0
10
Schule Weißenfelser Straße
2
8
8
3
2
0
0
0
2
Schule am Adler
2
8
10
2
0
0
0
0
3
120. Schule
4
16
13
4
0
0
1
0
9
60. Schule
2,5
10
10
3
0
0
1
0
0
Summe
19,4
77
78
22
5
2
4
0
35
Stand 10/2015
Tabelle 34: Belegung der öffentlichen Schulen im Schuljahr 2015/16
Schule
Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4
Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl.
Schule am Auwald
120
5
119
5
93
4
106
VK für Migranten
Sch.
Kl.
Gesamt
Sch.
Kl.
5
438
19
Erich-Zeigner-Schule
105
4
135
6
113
5
126
5
479
20
Schule Weißenfelser Straße
48
2
0
0
0
0
0
0
48
2
Schule am Adler
36
2
41
2
43
2
36
2
156
8
120. Schule
97
4
57
3
71
3
56
3
281
13
60
3
73
3
48
2
66
3
247
11
466 20 425
19
368 16 390 18
1649
73
60. Schule
Gesamt
-86-
0
0
davon LRS
Sch.
Kl.
0
0
Kamenz-Statistik 2015/16
Tabelle 35: Belegung der Schulen in freier Trägerschaft im Schuljahr 2015/16
Leipzig International School
e.V.
Kamenz-Statistik 2015/16
51
3
52
3
53
3
59
3
215
Klassen
davon LRS
3/I+3/II
Schüler
Klassen
Gesamt
Schüler
Klassen
VK für
Migranten
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Schüler
in freier Trägerschaft
Klassen
Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4
Schule
12
An fünf Grundschulen ist ein Hort zugeordnet, der Räume im gleichen Gebäude nutzt
bzw. nachnutzt und von der Schülerschaft der Grundschule besucht wird. Der Hort der
60. Schule befindet sich in einem separaten Gebäude, in ca. 500m Entfernung, außerhalb des Schulstandortes .
Die prozentuale Auslastung der Horte stellt sich wie folgt dar:
Tabelle 36: Auslastung der Horte
01.10.15
Anteil in Prozent
Hort an der Schule
angem.
Kinder
Schule am Auwald
Erich-Zeigner-Schule
und Schule Weißenfelser Straße
Schule am Adler
436
an Gesamtschülerzahl
99%
514
98%
137
88%
120. Schule
270
96%
60. Schule
228
92%
Summe
1585
96%
Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf
Tabelle 37: Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der
öffentlichen Grundschulen
Schule
2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 … 2025/26 …2030/31
60. Schule
45
71
60
59
58
52
53
54
56
57
120. Schule/
Schule am Adler
66
50
59
46
97
36
136
149
150
152
153
154
149
E.-Zeigner-Schule/
Schule Weißenfelser
Straße
119
137
153
168
175
173
175
177
169
156
Schule am Auwald
95
119
120
120
118
114
113
110
98
89
Summe
375
432
466
483
500
489
493
494
477
451
-87-
Tabelle 38: Entwicklung der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen
Kapazität
2013/14
2014/15
2015/16
10
16
8
9
13
8
10
12
8
11
13
8
11
12
12
12
12
12
12
22
23
24
25
26
28
26
16
8
18
20
22
26
26
27
28
29
28
28
19
17
18
19
19
20
20
20
20
18
16
77
65
68
73
78
81
83
85
87
86
82
120. Schule/
Schule am Adler
E.-Zeigner-Schule/
Schule Weißenfelser
Straße
Schule am Auwald
Gesamt
2016/17 2017/18
2018/19
2019/20 2020/21 .... 2025/26 .... 2030/31
Schule
60. Schule
Der Bedarf an Plätzen in den Grundschulen wird in den nächsten Jahren an allen
Schulen steigen. Alle Schulen werden bis zur Kapazitätsgrenze belegt bzw. überlastet
sein. Erst mit Bereitstellung der zwei avisierten zusätzlichen Grundschulstandorte wird
eine Entlastung eintreten. Vor allem die Ortsteile Plagwitz und Kleinzschocher erfahren einen positiven Wandel. Infolge der städtebaulichen Aufwertung des gesamten
Gebietes steigt die Nachfrage von Familien mit Kindern nach entsprechendem Wohnraum. Für Plagwitz und Kleinzschocher wird weiterhin von einer hohen Nachfrageentwicklung ausgegangen. Um das künftige Schüleraufkommen versorgen zu können, ist
es notwendig gemeinsame Schulbezirke zu schaffen. Nur so können die vorhandenen
Ressourcen flexibel genutzt werden. Das reicht jedoch nicht aus, um den Kapazitätsbedarf sichern zu können. Insofern ist die Bereitstellung weiterer Grundschulkapazitäten durch einen Schulneubau in Plagwitz und einen Schulneubau in Kleinzschocher
zu sichern.
Grafik 52:
120
Auslastung der Grundschulkapazität im SB Südwest
Gesamtklassenzahl
100
80
60
40
20
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-88-
Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte
Schule am Auwald (Rödelstraße 6,04229 Leipzig)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Schleußig. Sie nutzt das Gebäude gemeinsam
mit dem Hort, wobei dieser zwei Drittel der benötigten Räume in eigener Nutzung hat.
Der Kapazitätsrichtwert ist mit 4,9 Zügen ausgewiesen. Aufgrund der unterschiedlichen Raumgrößen und Fluchtwegsicherung, kann der überwiegende Teil der Unterrichtsräume nicht mit 28 Schülern belegt werden. Dennoch ist die Schule in der Lage,
den Bedarf mit den vorhandenen Kapazitäten sichern zu können. Sollten über die
Richtkapazität hinweg Klassen gebildet werden müssen, können die dafür benötigten
allgemeinen Unterrichtsräume in Nutzung aller Ressourcen (Reduzierung der horteigenen Räume) zur Verfügung gestellt werden.
Handlungsbedarf:
Mit einem Anbau ist die erforderliche Erweiterung der Speiseraumkapazität vorgesehen. Die dadurch frei gelenkten Räume im Schulhaus werden für den Hort
hergerichtet. Durch Änderung der Raumnutzung im Haus kann ein weiterer Unterrichtsraum geschaffen werden. Nach Umsetzung ist eine Fünfzügigkeit, unter Beachtung der unterschiedlichen max. Raumbelegung gegeben.
Grafik 53:
25
Auslastung der Grundschulkapazität in der Schule am Auwald
Gesamtklassenzahl
20
15
10
5
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-89-
Erich-Zeigner-Schule (Erich-Zeigner-Allee 24/26, 04229 Leipzig)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Plagwitz. Sie versorgt Teile des Ortsteils Lindenau
mit. Das Gebäude wurde mit der Kapazität für eine vierzügige Grundschule plus Hort
saniert. Die Prognose geht weiter davon aus, dass die Schule den immensen Bedarf
im Schulbezirk nicht decken kann. Aktuell ist sie mit vier Klassen über den Kapazitätsrichtwert hinaus belegt. Die Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten ist hier zwingend
erforderlich. Seit dem Schuljahr 2015/16 sichert die zweizügige Grundschule „Schule
Weißenfelser Straße“ mit die Versorgung im Schulbezirk. Beide Schulen befinden sich
in einem Gebäude und haben einen gemeinsamen Schulbezirk.
Die mit der zusätzlichen Schule geschaffenen insgesamt sechs Züge reichen jedoch
nicht aus, um den weiter steigenden Kapazitätsbedarf sichern zu können.
Handlungsbedarf:
Die Bereitstellung einer zusätzlichen Sporthalle ist erforderlich, damit der Sportunterricht gemäß Lehrplan erfüllt werden kann. Sollte es bis zur Bereitstellung
der zusätzlichen Sporthalle zu Engpässen kommen, ist die Notwendigkeit der
Nutzung anderer, in zumutbarer Entfernung liegender Sporthallen erforderlich.
Der Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Sporthalle am Standort Gießerstraße/Jahrtausendfeld, mit welcher der weitere Grundschulbedarf für Plagwitz
als auch Lindenau gesichert werden kann, ist erforderlich.
Schule Weißenfelser Straße (Weißenfelser Straße 13, 04229 Leipzig)
Seit dem Schuljahr 2015/16 sichert die zweizügige Grundschule mit die Versorgung
im gemeinsamen Schulbezirk mit der Erich-Zeigner-Schule. Die Schule hat einen Kapazitätsrichtwert von 8 Klassen. Die Schüler dieser Schule werden im Schuljahr
2015/16 mit im Hort der Erich-Zeigner-Schule betreut. Die Flächendefizite für den Hort
werden durch Herrichtung einer Fläche in der Erich-Zeigner-Allee ausgeglichen. Sollte es bis zur Bereitstellung der zusätzlichen Sporthalle mit den vorhandenen Sporthallenkapazitäten zu Engpässen kommen, ist die Notwendigkeit der Nutzung anderer, in
zumutbarer Entfernung liegender Sporthallen erforderlich.
Die mit dieser Schule geschaffenen insgesamt sechs Züge am Schulstandort reichen
jedoch nicht aus, um den weiter steigenden Kapazitätsbedarf sichern zu können.
Handlungsbedarf:
Einrichtung eines eigenständigen Hortes ab dem Schuljahr 2016/17.
Sicherung der Hortfreifläche sowie des Sportunterricht, welche im Zusammenhang mit der Erich-Zeigner-Schule betrachtet werden muss.
Bis zur Bereitstellung Des Schulstandortes Gießerstraße/Jahrtausendfeld müssen die
Schulhäuser der Erich-Zeigner-Schule und der „Schule Weißenfelser Straße“ maximal
ausgelastet werden.
In Abhängigkeit von den Schülerzahlen ist es ggf. erforderlich, dass bis zur Fertigstellung des Schulbaus an der Gießerstraße/Jahrtausendfeld ein zusätzliches temporäres
Interim in Plagwitz eingerichtet werden muss.
-90-
Grafik 54:
45
Auslastung der Grundschulkapazität im gemeinsamen Schulbezirk
der Erich-Zeigner-Schule/ Schule Weißenfelser Straße
Gesamtklassenzahl
40
35
30
25
20
15
10
5
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
Schule am Adler (Antonienstraße 24, 04229 Leipzig)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Plagwitz im Kreuzungsbereich Zschochersche
Straße/ Antonienstraße. Sie nutzt gemeinsam mit dem Hort und der Schule am Adler
(Oberschule) ein Gebäude. Damit die Schulen und der Hort ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen können, müssen viele Räume mehrfach nachgenutzt werden,
was die innere Schulorganisation erheblich erschwert. Der Hort verfügt lediglich über
zwei eigene Räume.
In der Prognose ist weiterhin ein deutliches Anwachsen der Schülerzahlen für die
Grundschule als auch die Oberschule zu verzeichnen. In Folge dessen vergrößert
sich auch der Hort. Unter optimaler Ausnutzung der räumlichen Bedingungen, konnte
der Schülerzuwachs der Grundschule bis zum Schuljahr 2014/15 befriedigt werden.
Seit dem Schuljahr 2015/16 ist ein Teil des Schulbezirks der Schule am Adler dem
Schulbezirk der 120. Schule zugeordnet. Da erkennbar ist, dass diese Maßnahme
nicht ausreicht, wurde der Beschluss zur Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks
getroffen, welcher ab dem Schuljahr 2016/17 gilt. Auf diese Weise können die Nutzung der Raumressourcen sowie die Klassenbelegungen beider Schulen optimiert
werden.
Handlungsbedarf:
In Betrachtung der weiteren Entwicklung ist es erforderlich, dass bis Sommer
2019 am Standort Rolf-Axen-Straße im Gebiet Kleinzschocher ein vierzügiger
Ersatzbau für die Schule am Adler, einschließlich Sporthalle zur Verfügung gestellt wird. Dies ist im Besonderen auch im Zusammenhang mit der Oberschulversorgung für das Gebiet zu betrachten, denn mit der Erweiterung der Schule
am Adler (Oberschule) am jetzigen Standort auf vier Züge, kann der zusätzliche
-91-
Bedarf für diese Schule gesichert werden. Die durch den Auszug des Vereins
RAA frei gewordenen Räume im Keller, werden von beiden Schulen und dem
Hort seit April 2015 nachgenutzt. Eine nachhaltige Zielraumnutzung für den
Kellerbereich wurde erarbeitet.
120. Schule (Martin-Herrmann-Straße 1, 04249 Leipzig)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Großzschocher und nutzt gemeinsam mit dem zugehörigen Hort ein Gebäude. Seit dem Schuljahr 2014/15 verfügt sie über eine Kapazität von vier Zügen. Aufgrund der geringeren Raumhöhe und dem dadurch geringeren Luftvolumen, können nur Klassen mit 24 Schülern gebildet werden. Durch die Änderung des Schulbezirkes seit dem Schuljahr 2015/16, kann ein Teil des Schüleraufkommens der Schule am Adler aufgenommen werden. Da diese Maßnahme nicht
ausreicht, wurde die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks mit der Schule am Adler beschlossen, welcher ab dem Schuljahr 2016/17 gilt. Auf diese Weise können die
Nutzung der Raumressourcen sowie die Klassenbelegungen beider Schulen optimiert
werden. Mit Berücksichtigung des Brandschutzes kann das Schulhaus um zwei Klassen überbelegt werden. In Betrachtung der weiteren Entwicklung ist es erforderlich,
dass bis 2019 am Standort Rolf-Axen-Straße, im Gebiet Kleinzschocher, ein vierzügiger Schulneubau entsteht (siehe Schule am Adler).
Handlungsbedarf:
Ab dem Schuljahr 2016/17 wird der gemeinsamen Schulbezirk geführt. Eine Erweiterung des Speiseraums ist vorgesehen. In Abhängigkeit von den Schülerzahlen ist es ggf. erforderlich, dass bis zur Fertigstellung des Schulbaus an der
Rolf-Axen-Straße ein zusätzliches temporäres Interim eingerichtet werden
muss. Mit Erweiterung der Schule ist die Erweiterung der vorhandenen Sporthalle oder der Neubau einer Zweifeld-Sporthalle erforderlich.
Grafik 55: Auslastung der Grundschulkapazität im gemeinsamen Schulbezirk
Schule am Adler/ 120. Schule ab 2016/17
35
Gesamtklassenzahl
30
25
20
15
10
5
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-92-
60. Schule (Seumestraße 93, 04249 Leipzig)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain und versorgt ein ländlich geprägtes Siedlungsgebiet am Rand des Stadtbezirkes. Aufgrund der Fluchtwegsicherung im Brandfall können drei allgemeine Unterrichtsräume nur mit max. 24
Schülerinnen und Schülern belegt werden. Da im Umfeld der Schule aktuell noch
Wohnbebauung, jedoch verstärkt als Eigenheimbesiedlung stattfindet, steigen die
Schülerzahlen noch an. Dies führt ab 2017 zu einer dauerhaften Dreizügigkeit. Der
zur Schule zu gehörige Hort befindet sich in ca. 500m Entfernung vom Schulgebäude.
Handlungsbedarf:
Optimierung der Raumnutzung.
Da es sich um einen langfristig stabilen Schulstandort handelt, ist für die Verbesserung der Gesamtsituation, einschließlich der Kapazitätserweiterung um
einen Zug, eine Sanierung unter Einbeziehung des auswärtigen Hortes, der separaten Sanitäranlagen sowie des ebenfalls separaten Speiseraumes erforderlich. Da die Dreizügigkeit eher als die Sanierung des Schulstandortes eintritt,
muss überbrückend ggf. ein Raumcontainer für Klassen plus Speiseraumerweiterung zur Verfügung gestellt werden.
Grafik 56:
16
Auslastung der Grundschulkapazität in der 60. Schule
Gesamtklassenzahl
14
12
10
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk
Insgesamt erfährt der Stadtbezirk eine erhebliche Aufwertung. Besonders ist dies in
Plagwitz und Kleinzschocher zu verzeichnen. Die Nachfrage nach Wohnraum für Familien mit Kindern steigt stetig. Eine moderate Modernisierung und Eigenheimbebauung sorgt auch im südlichen Teil des Stadtbezirkes für eine steigende Nachfrage nach
Schulplätzen. Insgesamt kann das erwartete steigende Schüleraufkommen mit den
Kapazitäten der bestehenden Schulen, einschließlich der neuen „Schule Weißenfelser
Straße“, nicht dauerhaft gesichert werden. Insofern sind für die nachhaltige Sicherung
-93-
der Kapazitäten ein Schulneubau am Standort Gießerstraße/ Jahrtausendfeld sowie
der Ersatzneubau für die Schule am Adler (Grundschule) am Standort Rolf-Axen-Straße, im Gebiet Kleinzschocher, und die Neugestaltung des Standortes der 60. Schule
erforderlich.
Maßnahmen:
Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks der Schule am Adler und der 120.
Schule zum Schuljahr 2016/17. (Beschlussvorlage VI-DS-01445-NF-002)
Ersatzbau mit Sporthalle für die Schule am Adler (Grundschule) am Standort
Rolf-Axen-Straße, im Gebiet Kleinzschocher, bis 2019. Dabei Erweiterung auf
eine Vierzügigkeit. Dies begründet sich im Wesentlichen durch die zusätzlich
notwendigen Kapazitäten im Gebiet. Dieses Vorgehen ist auch im Zusammenhang mit der Bereitstellung von zusätzlichen Kapazitäten für die Oberschulversorgung zu betrachten. (Beschlussvorlage VI-DS-01784)
Neubau eines vierzügigen Schulstandortes mit Sporthalle am Standort Gießerstraße/Jahrtausendfeld. Für die Versorgung des Gebietes, insbesondere im
Schulbezirk der Erich-Zeigner-Schule und der „Schule Weißenfelser Straße“,
sind weitere Kapazitäten erforderlich. Zusätzlich ist die Sicherung der Versorgung in Lindenau mit zu realisieren. (Beschlussvorlage VI-DS-01854)
Sanierung des Schulstandortes der 60. Schule mit Erweiterung um einen Zug
mit der Zielstellung Hort, Sanitär und Speiseversorgung am Schulstandort zu
vereinen. Bis zur Fertigstellung ist ggf. die Bereitstellung eines Raumcontainers
für Klassen plus Speiseraumerweiterung erforderlich.
Gestaltung der Fläche für den Hort der neuen Grundschule „Schule Weißenfelser Straße“.
Zur Sicherung des Sportunterrichts in der Erich-Zeigner-Schule und der „Schule Weißenfelser Straße“, ist der Neubau einer Zweifeldhalle erforderlich. Hierfür
ist zuzüglich sofort die Fläche zu sichern. Die Sporthalle soll laut Planung 2019
fertig sein.
Erweiterung der vorhandenen Sporthalle oder Bau einer neuen Zweifeld-Sporthalle für die 120. Schule.
Falls es vor Bereitstellung der neuen Schulen in Plagwitz (Gießerstraße)und
Kleinzschocher (Rolf-Axen-Straße) zu einem Mehrbedarf kommt, der nicht versorgt werden kann, ist die Bereitstellung von je einem Interim vorzunehmen.
-94-
4.8
Stadtbezirk West
Überblick
Karte 10:
Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk
90. Schule
Schule Miltitz
91. Schule
Freie Schule Leipzig e.V.
78. Schule
M.-Montessori-Schule
Ringelnatz-Schule
Fröbel-Schule
85. Schule
100. Schule
Schule in öffentlicher Trägerschaft
Schule in freier Trägerschaft
-95-
Im Stadtbezirk West bestehen acht Grundschulen in kommunaler Trägerschaft. Die
Entwicklung im Stadtbezirk unterlag in den vergangenen Jahren vom anhaltenden Bevölkerungsschwund bis zur städtebaulichen Aufwertung der Ortsteile einer erheblichen Veränderung. Die aktuelle Bevölkerungsentwicklung zeigt auf, dass sich die
Nachfrage nach Wohnraum im Stadtbezirk konsolidiert hat bzw. in den kommenden
Jahren ein Ansteigen erwarten lässt. Insofern ist es auch erforderlich, die Schullandschaft den sich verändernden Bedingungen anzupassen. Gemäß Stadtratsbeschluss
RBIV-1514/09 vom 25.02.2009 sollte die Fusion der 100. Schule mit der 78. Schule
und einer gleichzeitigen Aufhebung der 100. Schule zum 31.07.2012 erfolgen. Die
Umsetzung dieser Maßnahme wurde mit dem Beschluss RBV-1164/12 vom
21.03.2012 zum Schulnetzplan ausgesetzt. Mit Blick auf die sich abzeichnende positive Bevölkerungsentwicklung ist es erforderlich, die vorgesehene Fusion nicht mehr
umzusetzen und den diesbezüglichen Beschluss aufzuheben. Die 78. Schule und die
100. Schule werden weiter als eigenständige Schulen agieren. Ungeachtet dessen ist
die Bereitstellung eines Ersatzbaus für die 78. Schule dennoch erforderlich, da sie
sich seit vielen Jahren in einem ehemaligen Kita-Gebäude befindet, welches den Anforderungen für eine Schule nicht gerecht wird. Zugleich wird mit der Bereitstellung
des Ersatzbaus die Kapazität erhöht. Die Joachim-Ringelnatz-Schule, die Friedrich-Fröbel-Schule und die 85. Schule haben einen gemeinsamen Schulbezirk. Dieser
wurde mit der Zielstellung, die Kapazitäten insgesamt besser nutzen zu können, eingerichtet. In der weiteren positiven Entwicklung ist ersichtlich, dass der zu erwartende
Bedarf im Schulbezirk mit diesen drei Schulen gut gesichert werden kann. Ergänzt
wird die Schullandschaft im Stadtbezirk von der Grundschule des Bischöflichen MariaMontessori-Schulzentrums Leipzig sowie der Freien Schule Leipzig e.V. Beide sind
Schulen in freier Trägerschaft und staatlich anerkannte Ersatzschulen. Zusammen
verfügen die Grundschulen in kommunaler Trägerschaft über einen Kapazitätsrichtwert von 22,5 Zügen.
Tabelle 39: Raumbestand der Grundschulen in kommunaler Trägerschaft im
Stadtbezirk West sowie der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert
Schulen
in kommunaler
Trägerschaft
Kapazitätsrichtwert
Züge
Horträume
separat
davon Räume für Unterrichtszwecke
Klassen allg. UR
FUR
GR
MZR/Aula
Bibl.
Leerräume
>=40m²
> 40 m²
90. Schule
1
4
5
2
0
0
0
0
0
Joachim-Ringelnatz-Schule
3,5
14
12
4
1
1
1
0
8
F.-Fröbel-Schule
3,5
14
10
3
6
1
1
0
6
85. Schule
3,5
14
14
3
2
1
1
0
7
78. Schule
2
8
9
4
0
0
0
0
5
100. Schule
3,5
14
11
3
2
1
1
1
6
91. Schule
3,5
14
12
3
5
1
1
0
6
Schule Miltitz
2
8
8
2
0
0
0
0
0
Summe
22,5
90
81
24
16
5
5
1
38
Stand: 10/2015
-96-
Tabelle 41: Belegung der öffentlichen Schulen im Schuljahr 2015/16
Schüler
Klassen
17
1
24
1
Joachim-Ringelnatz-Schule 69
3
58
3
66
3
57
3
1
F.-Fröbel-Schule
43
2
45
2
42
2
27
1
31
85. Schule
67
3
73
3
67
4
68
78. Schule
59
3
46
2
38
2
33
12
9
275
13
2
176
9
33
2
41
2
41
2
34
2
81
3
64
3
62
3
47
2
40
2
24
1
34
2
31
2
Summe
Kamenz-Statistik 2015/16
251
3
91. Schule
Schule Miltitz
4
188
100. Schule
35
410 19 373 17 367 19 321 16
67
2
81
2
4
184
10
254
11
129
7
1538
75
Klassen
Klassen
1
Schüler
Schüler
22
davon LRS
Klassen
Klassen
1
gesamt
Schüler
Schüler
18
Klassen
Klassen
90. Schule
VK für Migranten
Schüler
Schule
Schüler
Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4
28
2
28
2
Tabelle 42: Belegung der Schulen in freier Trägerschaft im Schuljahr 2015/16
4
Bischöfliches Maria-Montes50
sori-Schulzentrum Leipzig
2
51
2
47
2
49
2
197
8
3
69
3
65
3
66
3
268
12
Summe
68
Schüler
Klassen
71
Schüler
1
Klassen
17
Klassen
1
Schüler
18
Klassen
1
Schüler
18
Freie Schule Leipzig e.V.
Klassen
1
Schüler
18
in freier Trägerschaft
davon LRS
3/I+3/II
Klassen
Gesamt
Schüler
VK für
Migranten
Klassen
Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4
Schüler
Schulen
Kamenz-Statistik 2015/16
Betrachtet man die Differenz zwischen den im Schuljahr 2015/2016 gebildeten Klassen und den Klassen nach Kapazitätsrichtwert, so muss festgestellt werden, dass in
den kommunalen Grundschulen eine Reserve von 15 Klassen vorhanden ist. Im Vergleich zum Schuljahr 2011/12 mit 65 Klassen wurden im aktuellen Schuljahr 10 Klassen mehr gebildet, was für die einsetzende positive Entwicklung spricht. Außer der 90.
Schule und der Schule Miltitz, die keinen eigenen Hort haben, ist den anderen Grundschulen je ein Hort zugeordnet, der Räume im gleichen Gebäude nutzt bzw. nachnutzt. Die Schülerinnen und Schüler der Schule Miltitz und der 90. Schule nehmen
Hortangebote bei freien Trägern wahr.
Die prozentuale Auslastung der Horte stellt sich wie folgt dar:
Tabelle 43: Auslastung der Horte
01.10.15
Anteil in %
Hort an der Schule
angem.
Kinder
90. Schule
63
an Gesamtschülerzahl
78%
Joachim-Ringelnatz-Schule
242
96%
F.-Fröbel-Schule
167
89%
85. Schule
240
87%
78. Schule
164
93%
100. Schule
162
88%
91. Schule
214
84%
Schule Miltitz
110
85%
Summe
1362
89%
-97-
Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf
Tabelle 44: Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der
öffentlichen Grundschulen
Schule
2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 … 2025/26 … 2030/31
78. Schule
44
49
59
93
90
87
90
92
109
115
100. Schule
39
34
33
85. Schule
46
72
67
182
195
192
198
208
239
245
F.-Fröbel-Schule
41
50
43
J.-Ringelnatz-Schule
69
65
69
90. Schule
17
21
18
15
17
18
19
20
23
24
91. Schule
62
67
81
68
68
66
65
65
70
68
Schule Miltitz
35
28
40
33
34
35
37
36
37
35
Summe
353
386
410
391
404
398
409
421
478
487
Die 85. Schule, Fr.-Fröbel-Schule und J.-Ringelnatz-Schule haben eine gemeinsamen
Schulbezirk. Auch die 100. Schule und die 78. Schule werden ab dem Schuljahr
2016/17 einen gemeinsamen Schulbezirk haben. Es gilt damit ein gemeinsames
Schüleraufkommen. Die tatsächliche Anmeldung kann sich an den Schulen unterschiedlich darstellen.
Tabelle 45: Entwicklung des Bedarfs der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen
Schule
Kapazität
2013/14
2014/15
2015/16
78. Schule
8
8
8
9
100. Schule
14
10
12
10
2016/17 2017/18
2018/19
2019/20 2020/21 .... 2025/26 .... 2030/31
20
21
21
21
21
22
25
36
38
39
40
40
48
48
85. Schule
14
13
13
13
F.-Fröbel-Schule
14
6
6
9
J.-Ringelnatz-Schule
14
11
11
12
90. Schule
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
91. Schule
14
10
11
11
12
12
12
12
12
12
12
Schule Miltitz
8
8
7
7
7
7
8
8
8
8
8
Gesamt
90
70
72
75
79
83
84
85
85
94
97
Gemäß der Prognose für die kommenden Jahre wird der Bedarf an Plätzen in den
Grundschulen allmählich ansteigen. Die ergänzende Wohnbebauung im Ortsteil
Schönau kann zusätzlich dazu führen, dass an der 90. Schule und 91. Schule mehr
Anmeldungen zu erwarten sind als prognostiziert. Dann könnte ggf. die 90. Schule
zeitlich begrenzt die Einzügigkeit überschreiten. An der 91. Schule sind keine Kapazitätsprobleme zu erwarten.
-98-
Grafik 58:
120
Auslastung der Grundschulkapazität im SB West
Gesamtklassenzahl
100
80
60
40
20
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
Es ist erkennbar, dass die vorhandenen Kapazitäten für den Grundschulbedarf in der
Gesamtheit im Planungszeitraum ausreichen. Jedoch muss bedacht werden, dass
aufgrund der Schulbezirke die Schulen stets unterschiedlich ausgelastet sind. Die sich
abzeichnende Überbelegung kann mit dem Ersatzbau für die 78. Schule und deren
Kapazitätserweiterung um einen Zug kompensiert werden. Gegebenenfalls sind
Schulbezirksänderungen vorzusehen.
Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte
90. Schule (Garskestraße 21, 04205 Leipzig)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Schönau und hat einen Kapazitätsrichtwert von
einem Zug. Sie nutzt das 2006 sanierte Schulhaus gemeinsam mit dem Grundschulteil einschließlich dem Betreuungsangebot des Förderzentrums für Erziehungshilfe.
Der Schule ist kein eigener Hort zugeordnet. Die Schülerinnen und Schüler, welche
einen Hort besuchen, nehmen Freizeitangebote im Wohnumfeld wahr (u. a. Kita der
Fröbel Leipzig GmbH). Sie ist Stützpunktschule für die Integration von Schülerinnen
und Schülern mit Förderbedarf in der Sprachentwicklung. Die Prognose geht davon
aus, dass die Schule den Bedarf im Schulbezirk decken kann, und sie deshalb in der
Einzügigkeit verbleibt.
Handlungsbedarf:
Im Zusammenhang mit der aktuell beginnenden städtebaulichen Entwicklung
von Schönau werden die Kapazitäten der 90. Schule für den Prognosezeitraum
weiter benötigt. Es kann ggf. ein Mehrbedarf an Plätzen entstehen, der an der
90. Schule nicht realisiert werden kann. Tritt dies ein, kann mit der Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks der 90. Schule und 91. Schule auf die tatsächlich anfallenden Bedarfe pro Schuljahr flexibel reagiert werden, als das bei einer Änderung der Schulbezirksgrenze der Fall ist. Aktuell wird die 90. Schule
für die Bedarfssicherung benötigt. Mit den nächsten Fortschreibungen der
-99-
Schulnetzplanung ist in Erwägung zu ziehen, ob und in welcher Größe diese
Schule im Schulnetz verbleibt.
Grafik 59:
5
Auslastung der Grundschulkapazität in der 90. Schule
Gesamtklassenzahl
4
3
2
1
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-100-
91. Schule (Uranusstraße 1, 04205 Leipzig)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Grünau-Nord und nutzt das Gebäude gemeinsam mit dem Hort. Sie ist am Standort eine feste Größe im Schulnetz. Sie ist ebenfalls eine Stützpunktschule für die Integration von Schülerinnen und Schülern mit dem
Förderbedarf Sprache. Die Prognose zeigt, dass der Bedarf aus dem Schulbezirk
langfristig befriedigt werden kann. Darüber hinaus besteht eine zusätzliche Aufnahmemöglichkeit für zwei Klassen.
Handlungsbedarf:
Die aktuell beginnende städtebauliche Aufwertung von Schönau lässt eine stärkere Nachfrage nach Plätzen an der 90. Schule erwarten. Mit der Bildung eines
gemeinsamen Schulbezirks beider Schulen kann dann auf die tatsächlich anfallenden Bedarfe pro Schuljahr flexibel reagiert und die 90. Schule entlastet werden. Mit den nächsten Fortschreibungen der Schulnetzplanung ist zu prüfen, ob
die 91. Schule bei Aufnahme der 90. Schule in der Lage ist, dauerhaft den Bedarf im Gebiet sichern zu können.
Grafik 60:
16
Auslastung der Grundschulkapazität in der 91. Schule
Gesamtklassenzahl
14
12
10
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
78. Schule (Binzer Straße 14, 04207 Leipzig)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Lausen-Grünau, im zentralen Teil zwischen der
Lützner Straße und der Ratzelstraße. Das Schulhaus ist eine ehemalige Kindertagesstätte und entspricht nicht den baulichen Vorgaben, die an ein Schulhaus gestellt werden. Die vom Gesetzgeber vorgegebene maximale Belegung von 28 Schülern pro
Klasse kann nicht umgesetzt werden, da aufgrund von brandschutztechnischen Bestimmungen nur die Unterrichtung von 24 Schülern pro Klasse möglich ist. Die Nutzung der 2. Etage des Hauses ist nur begrenzt möglich. Insofern ist die Kapazität auf
192 Schüler festgelegt. Es ist ersichtlich, dass das Gebäude der 78. Schule nicht die
Kapazitäten besitzt, um den künftigen Bedarf aus dem Schulbezirk sichern zu können.
Um die Kapazitätsobergrenze und den Bedarf sichern zu können, wurde die Bildung
eines gemeinsamen Schulbezirks mit der 100. Schule beschlossen, welcher ab dem
Schuljahr 2016/17 gilt.Im Beschlusspunkt vier des Stadtratsbeschlusses zur Aufhe-101-
bung der 100. Schule1 wurde festgehalten, dass die Fusion mit der 78. Schule im Jahr
2012 am Standort „An der Kotsche“ erfolgen soll. Dieser Termin konnte nicht gehalten
werden und führte letztlich zu einer Aussetzung der Umsetzung des Beschlusses. Gemäß der aktuellen Bevölkerungsprognose ist auch in Grünau ein Ansteigen der Schülerzahlen zu erwarten. Insofern wird von einer Umsetzung des Beschlusses zur Fusion der 78. Schule mit der 100. Schule abgesehen. Mit der Fusion würde der zu erwartende Bedarf mit einem Schulhaus nicht gesichert werden können.
Handlungsbedarf:
Die Fusion der 78. Schule mit der 100. Schule findet nicht statt. Der Beschluss
RBIV-1514/09 vom 25.02.2009 wird aufgehoben. Die 78. Schule erhält einen
3,5zügigen Ersatzbau am Schulstandort „An der Kotsche“. Die Bildung eines
gemeinsamen Schulbezirks mit der 100. Schule ab dem Schuljahr 2016/17
wurde bereits beschlossen.
100. Schule (Miltitzer Allee 1,04207 Leipzig)
Diese Schule befindet sich ebenfalls im Ortsteil Lausen-Grünau. Sie nutzt gemeinsam
mit dem zugehörigen Hort ein Schulgebäude. Sie führt zusätzlich zwei Vorklassen für
Migranten. Aufgrund der rückläufigen Schülerzahlentwicklung wurde bereits im Jahr
2009 die Aufhebung2 dieser Schule und Fusion mit der 78. Schule durch den Stadtrat
beschlossen. Mit dem Beschluss RBV-1164/12 vom 21.03.2012 zum Schulnetzplan
wurde die avisierte Fusion ausgesetzt. Mit Blick auf die Prognose der Bevölkerungsentwicklung ist ein Ansteigen der Schülerzahlen für Grünau zu erwarten. Zuzüglich
sind aktuell an der 100. Schule steigende Schülerzahlen in den Vorklassen für Migranten zu verzeichnen. In Folge dessen ist die Fusion mit der 78. Schule nicht mehr
sinnvoll, da der zentrale Grundschulstandort „An der Kotsche“ nicht ausreichen würde,
um den gesamten Bedarf beider Schulen sichern zu können. Die 100. Schule verbleibt als konstante Größe am jetzigen Standort.
Handlungsbedarf:
Die Fusion der 78. Schule mit der 100. Schule findet nicht statt. Der Beschluss
RBIV-1514/09 vom 25.02.2009 wird aufgehoben. Erhalt der Schule am jetzigen
Standort.
1
2
Schulnetzplanung vom Juli 2006 und Stadtratsbeschluss RBIV-1514/09 vom 25.02.2009
Schulnetzplanung vom Juli 2006 und Stadtratsbeschluss RBIV-1514/09 vom 25.02.2009
-102-
Grafik 67: Gemeinsamer Schulbezirk 78. Schule und 100. Schule ab Schuljahr
2016/17
Gesamtklassenzahl
30
25
20
15
10
5
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
Schule Miltitz (Großmiltitzer Straße 4, 04205 Leipzig)
Der Standort der Schule liegt zwischen dem Ort Miltitz und dem Neubaugebiet an der
Großmiltitzer Straße. Der Schulbezirk erstreckt sich über Miltitz und einen Teil des
Ortsteils Grünau-Nord. Der Schule ist kein eigener Hort zugeordnet. Die Schülerinnen
und Schüler, welche einen Hort besuchen, nehmen Freizeitangebote im Wohnumfeld
wahr (u. a. Kita der Volkssolidarität Ringstraße). 2013 wurde ein zusätzlicher Unterrichtsraum geschaffen, so dass maximal 8 Klassen unterrichtet werden können. Eine
dauerhafte Ein- bis Zweizügigkeit ist gegeben.
Handlungsbedarf:
Erhalt der Schule am jetzigen Standort.
Grafik 68:
8
Auslastung der Grundschulkapazität der Schule Miltitz
Gesamtklassenzahl
7
6
5
4
3
2
1
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-103-
Joachim-Ringelnatz-Schule (Grünauer Allee 35, 04209 Leipzig)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Grünau-Ost und nutzt gemeinsam mit dem Hort
einen Schulstandort. Sie ist Bestandteil des gemeinsamen Schulbezirks. Die Prognose zeigt auf, dass die zu erwartende Schülerschaft mit den vorhandenen Kapazitäten
im gemeinsamen Schulbezirk versorgt werden kann.
Handlungsbedarf:
Erhalt der Schule am jetzigen Standort.
Friedrich-Fröbel-Schule (Mannheimer Straße 128C, 04209 Leipzig)
Die Schule nutzt gemeinsam mit dem Hort einen Schulstandort im Ortsteil GrünauMitte. Sie ist Bestandteil des gemeinsamen Schulbezirks. Im Zuge der zu erwartenden
positiven Schülerzahlentwicklung im Schulbezirk wird sich die Zügigkeit erhöhen. Die
noch vorhandenen Reserven werden gemäß der Prognose in Zukunft weitestgehend
ausgelastet sein. Seit dem Schuljahr 2015/16 werden zwei Vorklassen für Migranten
geführt.
Handlungsbedarf:
Erhalt der Schule am jetzigen Standort.
85. Schule (Stuttgarter Allee 3, 04209 Leipzig)
Die Schule nutzt gemeinsam mit dem Hort einen Schulstandort, der ebenfalls im Ortsteil Grünau-Mitte liegt. Sie ist Bestandteil des gemeinsamen Schulbezirks. An dieser
Schule werden zwei Klassen für lese- und rechtschreibschwache Schülerinnen und
Schüler (LRS-Klassen) geführt. Der Bedarf kann im gemeinsamen Schulbezirk gesichert werden.
Handlungsbedarf:
Erhalt der Schule am jetzigen Standort.
Grafik 69: Auslastung der Grundschulkapazität im gemeinsamen Schulbezirk
85. Schule, Friedrich-Fröbel-Schule, Joachim-Ringelnatz-Schule
60
Gesamtklassenzahl
50
40
30
20
10
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-104-
Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk
Die Grundschulversorgung im Stadtbezirk ist konstant. Da mit der positiven Bevölkerungsprognose für das Gebiet auch ein Ansteigen der Schülerzahlen zu erwarten ist,
ist im Prognosezeitraum die Stabilität der vorhandenen Schulen gegeben. Neben der
Schaffung des neuen Schulgebäudes für die 78. Schule sind fünf weitere Schulgebäude sanierungsbedürftig.
Maßnahmen:
Der Stadtratsbeschluss RBIV-1514/09 vom 25.02.2009 wird aufgehoben.
Der Schulstandort „An der Kotsche“ wird 3,5 zügig für die 78. Schule mit Hort
saniert. (Beschlussvorlage VI-DS-01854)
Bei Kapazitätsmehrbedarf für die 90. Schule ist die Schaffung eines gemeinsamen Schulbezirks mit der 91. Schule zur flexibleren Nutzung der Ressourcen
zu avisieren.
Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks 78. Schule und 100. Schule, ab dem
Schuljahr 2016/17. (Beschlussvorlage VI-DS-01445-NF-002)
-105-
4.9
Stadtbezirk – Alt-West
Übersicht
Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk
Schule Gundorf
Schule Böhlitz-Ehrenberg
157.Schule
172.Schule
Schule Rückmarsdorf
46. Schule
Nachbarschaftsschule
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es im Stadtbezirk sechs öffentliche Grundschulen.
Die Grundschulen in Gundorf, Böhlitz-Ehrenberg sowie Rückmarsdorf wurden im
Zuge der Eingemeindungen in das Leipziger Schulnetz integriert und sind in ihrem
Bestand festgeschrieben, sofern die gesetzlich geforderten Mindestschülerzahlen
erreicht werden. Veränderungen des Schulstandortes bedürfen hierbei des
beiderseitigen Einverständnisses.
Ergänzt werden die Grundschulen im Stadtbezirk durch die Nachbarschaftsschule.
Im Rahmen eines Schulversuchs werden Kinder im Grundschulalter aufgenommen
und über zehn Schuljahre bis zum Realschulabschluss geführt. Die Schule besitzt
keinen eigenen Schulbezirk, sondern kann Schüler aus dem gesamten Stadtgebiet
-106-
aufnehmen. Der Schulversuch ist gegenwärtig in Form und Inhalt bis zum Jahr 2017
beschieden.
Tabelle 46: Raumbestand der Grundschulen in kommunaler Trägerschaft im
Stadtbezirk Alt-West sowie der daraus abgeleitete
Kapazitätsrichtwert
Schulen
Kapazitätsrichtwert
Horträume
separat
davon Räume für Unterrichtszwecke
Züge Klassen allg. UR
FUR
GR
MZR/Aula
Bibl.
Leerräume
>=40m²
> 40 m²
172. Schule
3,5
14
13
3
0
1
1
0
4
46. Schule
4
16
16
2
2
1
1
1
11
157. Schule
2,5
10
12
3
0
1
0
0
2
Schule Böhlitz-Ehrenberg
3
12
16
2
0
1
0
0
2
Schule Gundorf
1
4
5
2
1
0
0
0
0
Schule Rückmarsdorf
1,5
6
6
2
0
0
1
0
0
Summe
15
60
68
14
2
4
3
3
25
Stand: 07.2014
Jeder Grundschule ist ein Hort zugeordnet. Die Horte sind in der Regel im gleichen
Gebäude untergebracht und werden von den Schülern der Grundschule besucht.
Die Horte der Schule Gundorf sowie der Schule Böhlitz-Ehrenberg werden von
einem freien Träger geführt. Der Hort der Schule Gundorf nutzt ein anderes
Gebäude und ist nicht im Schulobjekt untergebracht.
Die Belegung der Grundschulen im Schuljahr 2015/16 stellt sich wie folgt dar:
Tabelle 47: Belegung der öffentlichen Schulen im Schuljahr 2015/16
davon
LRS
Schule
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
gesamt
Klassen
VK für
Migranten
Schüler
Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4
172. Schule
77
4
101
4
75
3
63
3
17
1
333
15
0
0
46. Schule
81
4
66
3
96
5
71
3
20
1
334
16
28
2
157. Schule
70
3
60
3
58
3
49
2
0
0
237
11
0
0
Schule B.-Ehrenberg
76
3
75
3
65
3
55
3
1
0
272
12
0
0
Schule Gundorf
18
1
23
1
25
1
26
1
0
0
92
4
0
0
Schule Rückmarsdorf
41
2
34
2
29
1
25
1
0
0
129
6
0
0
363 17 359 16 348 16 289 13
38
2
1397
64
28
2
Summe
Stand: 10.2015
Tabelle 48: Belegung der Nachbarschaftsschule im Schuljahr 2015/16
-107-
Klassen
53
Schüler
Schüler
Klassen
2
Klassen
52
Schüler
2
Schüler
Klassen
Schüler
50
davon LRS
3/I+3/II
Klassen
2
Gesamt
Schüler
49
VK für
Migranten
Klassen
Nachbarschaftsschule
Klassen
Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4
Schüler
Schule
2
0
0
204
8
0
0
Die prozentuale Auslastung der Horte stellt sich wie folgt dar:
Auslastung der Horte
01.10.15
Hort an der Schule
angem.
Anteil in Prozent
Kinder an Gesamtschülerzahl
172. Schule
316
46. Schule
282
94,80%
84,40%
157. Schule
222
93,60%
Schule B.-Ehrenberg
x
x
Schule Gundorf
x
x
Schule Rückmarsdorf
x
x
Summe
x
x
Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf
Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen
Grundschulen
Schule
2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 … 2025/26 …2030/31
172. Schule
75
97
77
62
62
63
68
72
79
82
46. Schule
77
68
81
90
89
90
96
98
104
110
157.Schule
61
62
70
68
66
71
74
75
80
76
Schule B.-Ehrenberg
69
80
76
72
76
77
79
81
83
81
Schule Gundorf
25
24
18
29
28
28
29
30
30
29
Schule Rückmarsdorf
27
36
41
31
28
30
30
31
31
31
Summe
334
367
363
352
349
359
376
387
407
409
Tabelle 51: Entwicklung des Bedarfs der Gesamtklassenzahl an den
Grundschulen
Schule
Kapazität
2013/14
2014/15
2015/16
172. Schule
14
12
15
15
2016/17 2017/18
15
15
2018/19
14
2019/20 2020/21 .... 2025/26 .... 2030/31
14
14
18
18
22
46. Schule
16
13
14
16
16
17
18
18
18
22
157. Schule
10
9
10
11
12
12
12
12
12
16
16
Schule B.-Ehrenberg
12
12
12
12
12
13
14
15
16
16
16
Schule Gundorf
4
5
4
4
6
7
8
8
8
8
8
Schule Rückmarsdorf
6
6
6
6
7
8
8
8
8
8
8
Gesamt
62
57
61
64
68
72
74
75
76
88
88
-108-
Auslastung der Grundschulkapazität im SB Alt-West
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
2013
2015
2017
2019
2021
Gesamtbedarf
2023
2025
2027
2029
Richtkapazität
Für den Stadtbezirk Alt-West ist im Gesamtbedarf eine Überschreitung gegenüber
der aktuell vorhandenen Richtkapazität ab dem Schuljahr 2016/17 zu erwarten. Es
wird davon ausgegangen, dass es zu einer langfristigen Überschreitung von bis zu
24 Klassen im Stadtbezirk Alt-West kommen kann. Bedingt durch die zum Teil nur
geringfügige Überschreitung des Klassenteilers von 2 bis 3 Schülern lässt sich
daraus ein Mehrbedarf von ca. vier Zügen ableiten.
-109-
Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte
172. Schule (Prießnitzstraße 19)
Die 172.Schule befindet sich im Ortsteil Leutzsch. Das Schulgebäude wurde 1977
errichtet und ist für eine 3,5-Zügigkeit ausgelegt. Bis zum Jahr 2011 erfolgte die
energetische Sanierung der Außenhülle. Die Veränderung des Schulbezirks der
Erich-Zeigner-Schule, hin zur 172. Schule, führte zu einem Anstieg der
Bedarfsnachfrage am Standort. Mit der Errichtung einer Grundschule im STB
Südwest kann der Schulbezirk in diese Richtung wieder entlastet werden.
An der Schule ist eine Vorbereitungsklasse DAZ eingerichtet.
Handlungsbedarf:
Die Schule kann das Schüleraufkommen aus dem Schulbezirk in den
kommenden Jahren im eigenen Bestand absichern. Voraussichtlich ab dem
Jahr 2023 wird das dauerhafte Anwachsen des Schüleraufkommens über den
gegenwärtigen Kapazitätsrichtwert erwartet. Dieser kann teilweise durch eine
Raumoptimierung auf eine 4-Zügigkeit erhöht werden.
Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Stadtraumes, entlang der GeorgSchwarz-Straße, wird es bereits früher zu einer Entscheidung kommen
müssen, die bestehenden räumlichen Ressourcen im Einzugsbereich der
172. Schule und der 157. Schule extensiv zu erweitern.
Auslastung der Grundschulkapazität in der 172. Schule
18
Gesamtklassenzahl
16
14
12
10
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
157. Schule (Hans-Driesch-Straße 41)
Das im Ortsteil Leutzsch befindliche Schulgebäude wurde 1881 errichtet. Der Hort ist
im Gebäude mit untergebracht. Die Schule ist mit einem Kapazitätsrichtwert von 2,5
Zügen (zehn Klassen) ausgewiesen.
Handlungsbedarf:
Es wird erwartet, dass der Bedarf im Bereich der 157. Schule, ab dem
Schuljahr 2015/16 beginnend, den Kapazitätsrichtwert dauerhaft um einen
Zug überschreiten wird. Bedingt durch die räumlichen Gegebenheiten ist die
bauliche Erweiterung der Kapazität im Schulhaus nicht möglich. Vor diesem
Hintergrund ist die Entwicklung der Schülerzahlen jährlich zu betrachten, um
-110-
bei Bedarf eine Anpassung des Schulbezirks in Richtung der 172. Schule
vorzunehmen.
Mit der Entwicklung des Stadtraums, entlang der Georg-Schwarz-Straße, wird
erwartet, dass die Bedarfsnachfrage weiter ansteigen wird. Voraussichtlich ab
dem Jahr 2019/20 werden die bestehenden räumlichen Ressourcen, trotz
einer Veränderung der Schulbezirke, nicht mehr ausreichen.
Hier besteht der Bedarf an einer extensiven Erweiterung der Grundschulkapazitäten.
Auslastung der Grundschulkapazität in der 157. Schule
18
Gesamtklassenzahl
16
14
12
10
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
46. Schule (Saalfelder Straße 29)
Das Gebäude der 46. Schule wurde 1896 im Ortsteil Neulindenau errichtet. Bis zum
Jahr 2005 waren im Objekt eine Grundschule sowie eine Mittelschule untergebracht.
Gegenwärtig ist die Schule mit einem Kapazitätsrichtwert von 3,5 Zügen angegeben.
Durch die Ertüchtigung des Brandschutzes in der Schule konnte zugleich auch die
Kapazität der Schule auf eine 4-Zügigkeit angehoben werden. In der Schule werden
neben den Schülern aus dem Schulbezirk auch 2 LRS-Klassen unterrichtet sowie 1
Vorbereitungsklasse DAZ geführt.
Handlungsbedarf:
Das Schüleraufkommen im Bereich der 46. Schule lässt für die kommenden
Jahre die Überschreitung des Richtwertes um bis zu einem Zug erwarten.
Bedingt durch die baulichen Reserven, kann dieses Aufwachsen im
Raumbestand der Schule aufgefangen werden.
-111-
Auslastung der Grundschulkapazität in der 46. Schule
25
Gesamtklassenzahl
20
15
10
5
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
Schule Böhlitz-Ehrenberg (Heinrich-Heine-Straße 64)
Die Schule nutzt gemeinsam mit der Heinrich-Pestalozzi-Schule die Gebäude auf
dem Areal in Böhlitz-Ehrenberg. Der Hort wird in freier Trägerschaft geführt. Die
Schule ist mit einem Kapazitätsrichtwert von drei Zügen ausgewiesen. Mit dem Eingemeindungsvertrag wurde der Bestand der Schulen in Böhlitz-Ehrenberg zugesichert, solange die gesetzlich geforderten Mindestschülerzahlen erreicht werden.
Handlungsbedarf:
Die Prognose der Schülerzahlen geht davon aus, dass das Schüleraufkommen, voraussichtlich ab dem Schuljahr 2018/19, langfristig um einen Zug
überschritten wird. Mit der Erarbeitung eines zukunftsfähigen Konzeptes zum
Schulstandort in Böhlitz-Ehrenberg soll darauf in zwei Schritten reagiert
werden. Mit der Realisierung eines ersten Bauabschnittes im Jahr 2014
erfolgt die Ablösung des bisherigen Containerbaus durch einen Teilneubau. In
einem zweiten Bauabschnitt soll der bestehende Flachbau aufgestockt bzw.
ersetzt werden. Dabei erfolgt zugleich die Anpassung des Raumprogramms
an die künftigen Bedarfe von Grundschule und Hort. Langfristiges Ziel ist die
Bereitstellung aller räumlichen Angebote für die Grundschule und den Hort in
einem Gebäude am Schulstandort.
Auslastung der Kapazität in der Schule Böhlitz-Ehrenberg
18
Gesamtklassenzahl
16
14
12
10
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-112-
Schule Gundorf (Leipziger Straße 210)
Das heutige Gebäude wurde 1902 als Volksschule erbaut. Die Schule ist mit einem
Kapazitätsrichtwert für eine 1-zügige Schule ausgewiesen. Der Bestand der Schule
wird durch den Eingemeindungsvertrag mit der Stadt Leipzig zugesichert, solange
die gesetzlich geforderten Mindestschülerzahlen erreicht werden. Der Hort, in freier
Trägerschaft, nutzt ein eigenes Objekt in der Nähe der Schule.
Handlungsbedarf:
Die Prognose erwartet in den kommenden Jahren keine Überschreitung des
Kapazitätsrichtwertes. Das vorhandene Raumangebot ermöglicht jedoch bei
maximaler Auslastung des Standortes nur die Unterrichtung von fünf Klassen.
Diese Anzahl wurde in den vergangenen Jahren mitunter erreicht.
Darauf muss ggf. mit Schulbezirksveränderungen reagiert werden.
Ergänzend dazu ist am Standort die bauliche Entwicklung der Schule
dahingehend voranzutreiben, dass die vorhandenen Raumreserven die
Führung von 1,5 Zügen ermöglichen können.
Auslastung der Kapazität in der Schule Gundorf
6
Gesamtklassenzahl
5
4
3
2
1
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-113-
Schule Rückmarsdorf (An der Friedenseiche 4)
Die Schule in Rückmarsdorf besteht aus zwei Gebäuden, welche 1877 bzw. 1913
erbaut wurden. Zwischen den Gebäuden ist eine Turnhalle eingerichtet, welche
1997 erbaut wurde. Die Schule ist für eine 1,5-Zügigkeit ausgelegt (sechs Klassen).
Handlungsbedarf:
Die Richtkapazität der Schule ist bereits ausgeschöpft. Es wird erwartet, dass
auch in den kommenden Jahren die Klassenzahlen um bis zu zwei Klassen
überschritten werden. Dabei ist zu beachten, dass sich die prognostizierten
Schülerzahlen knapp oberhalb der maximalen Schülerzahl pro Klasse
bewegen.
Hier muss mittelfristig eine räumliche Erweiterung vorgenommen werden, um
die Bedarfsabsicherung, sowohl für die Schule als auch für den Hort, zu
gewährleisten.
Auslastung der Kapazität in der Schule Rückmarsdorf
9
Gesamtklassenzahl
8
7
6
5
4
3
2
1
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-114-
Nachbarschaftsschule (Gemeindeamtsstraße 8-10)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Alt-Lindenau. Im Rahmen des Schulversuchs
„Schule mit besonderem pädagogischen Profil / Gemeinschaftsschule“ werden
Kinder im Grundschulalter aufgenommen und über zehn Schuljahre bis zum
Realschulabschluss geführt. Die Nachbarschaftsschule arbeitet zur Weiterentwicklung der Mittelschule und zur individuellen Förderung der Schüler als
Konsultationsschule mit den Schwerpunkten zur Wochenplanarbeit der Klassen 1-3 ,
der Projektarbeit in den Klassenstufen 1-8, sowie an der Entwicklung eines
naturwissenschaftlichen Konzeptes in Leipzig.
Die gegenwärtige Genehmigung des Schulversuchs ist bis zum 31.07.2017 befristet.
Es wird davon ausgegangen, dass die Stadt Leipzig als Träger des Schulversuchs
die Weiterführung beantragen wird. Dazu wird im Jahr 2016 der erforderliche Antrag
vorbereitet.
Die Schule nutzt zwei Gebäude. In den Jahren 2002 bis 2004 wurde ein Haus
komplett barrierefrei saniert. Das zweite Schulhaus wurde bis zum Jahr 2011
rekonstruiert.
Handlungsbedarf:
Es besteht kein Handlungsbedarf. Aufgrund ihres besonderen Schulmodells
wird sie weiterhin Teil der Leipziger Bildungslandschaft sein. Zugleich kann
das Schulmodell mit der vorhandenen Kapazität weitergeführt werden.
-115-
Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk
Im Stadtbezirk Alt-West kann davon ausgegangen werden, dass Veränderungen der
Raumangebote ab dem Jahr 2021 erforderlich werden. Besonders durch die
städtebauliche Entwicklung im Bereich der Magistrale der Georg-Schwarz-Straße
entsteht ein Anpassungsdruck für die dort benachbarten Grundschulen, welcher mit
den bestehenden Möglichkeiten nicht mehr abzudecken ist.
In anderen Teilbereichen kann mit Hilfe von Veränderung der Schulbezirke
(Gundorf, Böhlitz-Ehrenberg), in Form gemeinsamer Schulbezirke, eine flexiblere
Auslastung der Ressourcen erreicht werden.
Maßnahmen:
•
Es muss eine Möglichkeit zur Erweiterung der Raumressourcen für die Schule
Rückmarsdorf gefunden werden. Bedingt durch die Stadtrandlage der Schule
kann eine Veränderung von Schulbezirksgrenzen hier keine Entlastung
herbeiführen.
•
Die Überschreitung der maximal möglichen Auslastung der Schule Gundorf
(fünf Klassen) ist zu vermeiden. Hier wird mit der Bildung eines gemeinsamen
Schulbezirks der Schule Gundorf mit der Schule in Böhlitz-Ehrenberg reagiert.
Dazu erfolgt eine jährlich festgelegte maximale Aufnahmekapazität an der
Schule Gundorf. Ergänzend dazu sind die Raumreserven des Standortes zu
verbessern.
•
Für die Schule Böhlitz-Ehrenberg erfolgt die Weiterführung der Umsetzung
des „zukunftsfähigen Konzeptes zum Schulstandort Böhlitz-Ehrenberg“. Dazu
erfolgt die Einordnung der Maßnahme „Realisierung zweiter Bauabschnitt an
der Grundschule in Böhlitz-Ehrenberg“ in die auf dem Schulnetzplan
aufbauende Investitionsplanung.
•
Die Überschreitung der maximalen Kapazität an der 157. Schule ist zu vermeiden. Dazu sind die Erfordernisse, zur Veränderung des Schulbezirks in
Richtung der 172. Schule, jährlich zu prüfen.
•
Mit der kommenden Fortschreibung der Schulnetzplanung muss eine
Bewertung der langfristigen und kleinräumigen Bedarfsentwicklung im Bereich
von Leutzsch erneut vorgenommen werden.
Aktuell kann keine ausreichend sichere Aussage zur Dynamik der
Veränderungen entlang der Magistrale der Georg-Schwarz-Straße getroffen
werden. Jedoch geht auch die gegenwärtige Prognose davon aus, dass die
bestehenden Ressourcen der 172. und 157. Schule nicht ausreichen werden,
um die Nachfrage dauerhaft abzusichern.
Damit ist die Entscheidung zu treffen, ob die Veränderung der Schulbezirksgrenzen ausreicht bzw. zusätzliche Kapazitäten im Grundschulnetz
erschlossen werden müssen.
In diesem Zusammenhang ist auch eine mögliche Verlagerung der 157.
Schule in das Objekt Uhlandstraße zu prüfen. Nach seiner Nutzung als VorInterim für neue Schulstandorte, könnte das Schulhaus die Raumkapazitäten
der Grundschule bedeutend erweitern.
-116-
4.10
Stadtbezirk – Nordwest
Übersicht
Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk
Schule Stahmeln
Nst.
A.-KästnerSchule
P.-Robeson-Schule
Schule Stahmeln
W.-Hauff-Schule
39.Schule
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen im Stadtbezirk 5 öffentliche Grundschulen.
Die Schule Stahmeln hat eine Nebenstelle in Lützschena. Die 39. Schule ist barrierefrei
eingerichtet und ermöglicht die integrative Unterrichtung körperbehinderter Schüler. Der
zugehörige Hort hat keine separaten Räume. Die 39. Schule ist gemeinsam mit einem
Gymnasium in einer Schulanlage untergebracht. Die Paul-Robeson-Schule ist gemeinsam mit einer Oberschule in einem Schulhaus untergebracht, soll ab dem Jahr 2018 in
einem eigenen Gebäude am Standort im Opferweg untergebracht werden.
-117-
Raumbestand der Grundschulen in kommunaler Trägerschaft im Stadtbezirk
Nordwest sowie der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert
Grundschule
Kapazitätsrichtwert
davon Räume für Unterrichtszwecke
Züge
Klassen
allg. UR
FUR
GR
MZR/Aula
Bibl.
Horträume sep.
Leerräume
>=40m²
Wilhelm-Hauff-Schule
3,5
14
15
3
0
1
1
7
0
39. Schule
2
8
8
0
0
1
0
0
0
Paul-Robeson-Schule
1,5
6
8
1
0
0
0
0
0
0
Schule Stahmeln
2
8
9
3
0
1
0
0
A.-Kästner-Schule
2
8
9
1
0
0
0
1
0
Summe
11
44
47
8
0
4
1
11
0
Jeder Grundschule ist ein Hort zugeordnet, welcher in der Regel im gleichen Gebäude
untergebracht ist und von Schülern der Grundschule besucht wird. Der Hort der AlfredKästner-Schule wird von einem freien Träger geführt. Für die Grundschule Stahmeln
werden zwei Horte in freier Trägerschaft geführt.
Zum Schuljahr 2015/16 stellt sich die Belegung der Schulen wie folgt dar:
Belegung der öffentlichen Schulen im Schuljahr 2015/16
Klasse 1
VK für
Migranten
gesamt
davon LRS
0
0
244
12
31
2
2
0
0
184
8
0
0
Paul-Robeson-Schule
45
2
37
2
19
1
33
2
0
0
134
7
0
0
Schule Stahmeln
33
2
38
2
28
1
23
1
0
0
122
6
0
0
Schüler
Klassen
2
46
Klassen
44
2
Schüler
4
42
Klassen
77
2
Schüler
3
47
Klassen
60
2
Schüler
3
49
Klassen
63
39. Schule
Schüler
Wilhelm-Hauff-Schule
Klassen
Schüler
Klasse 4
Klassen
Klasse 3
Schüler
Schule
Klasse 2
A.-Kästner-Schule
38
2
37
2
40
2
39
2
0
0
154
8
0
0
Summe
228
11
219
11
206
10
185
9
0
0
838
41
31
2
Die Auslastung der Horte und die Beteiligung stellt sich wie folgt dar:
Auslastung der Horte
01.10.15
Hort an der Schule
angem.
Anteil in Prozent
Kinder an Gesamtschülerzahl
Wilhelm-Hauff- Schule
216
39. Schule
174
94,50%
Paul-Robeson-Schule
125
93,30%
Schule Stahmeln
A.-Kästner-Schule
Summe
-118-
88,50%
Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf
Der Bedarf an Plätzen in Grundschulen wird voraussichtlich bis zum Jahr 2020 die
Richtkapazität im Stadtbezirk nicht überschreiten. Danach ist mit einer langfristigen
Überschreitung der gegenwärtigen Richtkapazität um ca. 12 Klassen zu rechnen,
welche sich im Bereich der 39. Schule und Wilhelm-Hauff-Schule konzentrieren wird. Im
Bezug auf die zu erwartende Erweiterung der Richtkapazität wird sich der Mehrbedarf
bei voraussichtlich 6 Klassen bewegen. Dazu sind die Schulbezirke den veränderten
Nachfragen anzupassen.
Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen
Grundschulen
Schule
2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 … 2025/26 …2030/31
Wilheml-Hauff-Schule
69
58
63
57
62
66
72
76
86
86
39. Schule
44
51
49
45
48
52
54
58
67
68
Paul-Robeson-Schule
26
43
45
38
42
42
42
44
51
55
Schule Stahmeln
34
37
33
34
38
37
36
37
40
40
A.-Kästner-Schule
39
38
38
45
45
44
45
45
43
41
Summe
212
227
228
219
235
241
249
260
287
290
Entwicklung des Bedarfs der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen
2016/17 2017/18
2018/19
2019/20 2020/21 .... 2025/26 .... 2030/31
Schule
Kapazität
2013/14
2014/15
2015/16
Wilhelm-Hauff-Schule
14
11
12
12
14
14
14
14
15
18
18
39.Schule
8
8
9
8
9
9
9
10
11
12
12
Paul-Robeson-Schule
6 (12) *
7
7
7
7
8
8
8
8
9
12
Schule Stahmeln
8
8
7
6
8
8
8
8
8
8
8
A.-Kästner-Schule
8
6
7
8
8
8
8
8
8
8
8
Gesamt
44 (50)
40
42
41
46
47
47
48
50
55
58
* Erhöhung der Kapazität in neuem Schulgebäude am Opferweg
Auslastung der Grundschulkapazität im SB Nordwest
70
60
50
40
30
20
10
0
2013
2015
2017
2019
2021
Gesamtbedarf
2023
2025
2027
2029
Richtkapazität
Die Überschreitung der aktuell vorhandenen Kapazität in den Jahren ab 2020 bedarf zu
einem späteren Zeitpunkt den Abgleich mit den dann aktuellen Entwicklungszahlen und
präzisierten Bevölkerungsprognosen, um den tatsächlichen Handlungsbedarf standortbezogen zu bestimmen.
-119-
Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte
Wilhelm-Hauff-Schule (Diderotstraße 37)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Möckern und wurde 1974 errichtet. Die Schule ist
mit einer Richtkapazität für 3,5 Züge (14 Klassen) ausgewiesen. Am Schulstandort
befindet sich ein weiteres Gebäude (ehem. 68. Schule).
Handlungsbedarf:
Die Schule kann in den kommenden Jahren das Schüleraufkommen aus dem
eigenen Schulbezirk abdecken. Langfristig ist die Erhöhung der Kapazität auf
eine Vierzügigkeit erforderlich.
Auslastung der Kapazität in der Wilhelm-Hauff-Schule
20
Gesamtklassenzahl
18
16
14
12
10
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-120-
39. Schule (Gustav-Kühn-Straße 1)
Das Gebäude wurde 1858 errichtet und nach umfangreichen Rekonstruktionsmaßnahmen mit einem dazugehörigen Anbau im Jahr 1993 als Grundschule mit einer
2-zügigen Richtkapazität wieder eingerichtet. Die Schule ist barrierefrei und unterrichtet
körperbehinderte Schüler integrativ. Der zugehörige Hort hat keine separaten Räume.
Die 39. Schule ist gemeinsam mit einem Gymnasium in einer Schulanlage
untergebracht. Eine extensive Erweiterung ist nicht möglich.
Handlungsbedarf:
Die vorhandene Kapazität wird gegenwärtig als ausreichend prognostiziert.
Durch die vorhandene vollständige räumliche Auslastung der Schule ist die
Bereitstellung von Reserven für den Fall einer Veränderung der Bevölkerungsentwicklung nicht möglich. Die Prüfung der Veränderung der Schulbezirke muss
jährlich, entsprechend der Bedarfsentwicklung, vorgenommen werden. Im
Hinblick auf die Fertigstellung der Schule am Opferweg, ist frühzeitig eine
Veränderung des Schulbezirks in Richtung der Paul-Robeson-Schule zu prüfen,
um die Bedarfe den vorhandenen Ressourcen anzupassen.
Auslastung der Kapazität in der 39. Schule
14
Gesamtklassenzahl
12
10
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-121-
Paul-Robeson-Schule (Jungmannstraße 5)
Das Gebäude der Schule wurde 1973 errichtet. Die Schule wird durch Grundschule,
Mittelschule sowie den Hort genutzt. Die vorhandene Mehrfachnutzung führt zu einer
Beschränkung der Richtkapazität auf 1,5 Züge.
Handlungsbedarf:
Die dauerhafte Überschreitung der gegenwärtigen Kapazität der Grundschule ist
im Haus nicht vermeidbar, da durch die gemeinsame Nutzung des Objektes mit
der Oberschule keine Reserven bestehen. Hier kann nur mit der Inbetriebnahme
des eigenen Schulhauses am Standort Opferweg langfristig die Problematik
entschärft werden. Voraussichtlich ab dem Jahr 2018 wird der Standort als
dreizügige Grundschule mit Hort seinen Betrieb aufnehmen können. Damit kann
zugleich die vorhandene Kapazität aufgestockt werden.
Bis dahin müssen die räumlichen Ressourcen für die Paul-Robeson-Schule
(Oberschule) in Form einer ergänzenden Raumbereitstellung erweitert werden,
um das Klassenraumangebot abzusichern. Dies kann durch die Nutzung des
ehemaligen Schulhauses der 68. Schule in der Diderotstraße erfolgen.
Auslastung der Kapazität in der Paul-Robeson-Schule
14
Gesamtklassenzahl
12
10
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-122-
Schule Stahmeln (Stahmelner Höhe 1)
Diese Schule nutzt gegenwärtig zwei Schulgebäude. Das Schulgebäude im Ortsteil
Lützschena hat eine Kapazität von 4 Klassen und liegt am Stadtrand. Das Gebäude in
Stahmeln ist sanierungsbedürftig und nicht gut als Schulhaus geeignet. Der Kapazitätsrichtwert der Schule ist für eine 2-zügige Schule mit 8 Klassen ausgewiesen.
Handlungsbedarf:
Die Führung der Schule in 2 Standorten ist nicht optimal. Im Anschluss an die
Inbetriebnahme des Schulobjektes im Opferweg soll auch die mögliche
Veränderung der Schulbezirke geprüft werden. Langfristig empfiehlt sich die
räumliche Erweiterung am Standort im Windmühlenweg und die Konzentration
der Schule an diesem Standort.
Auslastung der Kapazität in der Schule Stahmeln
10
Gesamtklassenzahl
9
8
7
6
5
4
3
2
1
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-123-
Alfred-Kästner-Schule (Gartenwinkel 30)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Lindenthal und wurde bis 1909 errichtet. Die Schule
ist mit einer Richtkapazität für 2 Züge ausgewiesen. Der Hort, in freier Trägerschaft,
nutzt ein eigenes Gebäude in der Nachbarschaft.
Handlungsbedarf:
Die Schule kann mit den vorhandenen Kapazitäten die Nachfrage nach Schulplätzen absichern.
Auslastung der Kapazität in der Alfred-Kästner-Schule
9
Gesamtklassenzahl
8
7
6
5
4
3
2
1
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk
Für die Nachfrage nach Schulplätzen wird eine langfristige Überschreitung der
Bestandskapazitäten um bis zu 12 Klassen, gegenüber dem heutigen Stand, bzw. 6
Klassen nach Erweiterung der Gesamtkapazität im Stadtbezirk, prognostiziert.
Die größten Probleme bestehen dabei an der 39. Schule sowie der Paul-RobesonSchule (Mehrfachnutzung). Hier muss mit Veränderung von Schulbezirken sowie der
extensiven Erweiterung von Kapazitäten reagiert werden.
Mit der Inbetriebnahme des Schulhauses im Opferweg und dem damit verbundenen
Umzug der Paul-Robeson-Grundschule in das Haus, ergibt sich die Möglichkeit, die
Inanspruchnahme von Grundschulplätzen im Stadtbezirk zu überarbeiten.
Da der neue Standort mit einer höheren Kapazität als gegenwärtig ausgebaut wird,
können die bisherigen Schulbezirksgrenzen einer neuen Betrachtung unterzogen
werden. Dabei sind die Nachfragebedarfe an der 39. Schule sowie der Schule
Stahmeln (Stahmelner Höhe) besonders zu berücksichtigen.
Eine Veränderung der Schulbezirksgrenze zwischen der Alfred-Kästner-Schule und der
Paul-Robeson-Schule, wie noch in der Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012
angedacht, erscheint mit der vorliegenden Prognose zur Bedarfsentwicklung nicht mehr
zielführend, da das Schüleraufkommen am Standort der Alfred-Kästner-Schule im
wesentlichen die Zügigkeit der Schule ausfüllt.
Im Nachgang zur Inbetriebnahme des Objektes Opferweg soll auf das Schulgebäude in
Stahmeln verzichtet werden. Mit der Veränderung der Schulbezirke der Schule
Lützschena / Stahmeln zur Paul-Robeson-Schule kann die Schule Stahmeln am
Standort im Windmühlenweg konzentriert werden. Die derzeit erforderlichen Wege
zwischen beiden Schulgebäuden können entfallen. Dazu ist die Anpassung des
Schulgebäudes an einen 2-zügigen Grundschulbetrieb erforderlich.
-124-
Am Standort der 39. Schule bestehen keine Möglichkeiten, eine extensive Raumerweiterung vorzunehmen. Eine Veränderung des Schulbezirks bzw. die Verlagerung
an den Standort in der Diderotstraße kommt aus heutiger Sicht nicht in Betracht. Die
eigene Bedarfsentwicklung an der Wilhelm-Hauff-Schule bzw. die Notwendigkeit einer
anderen Nutzung des alten Schulhauses der 68. Schule stehen gegen diese
Überlegung. Hier muss der Bedarf zur Verkleinerung des Schulbezirks in Richtung des
neuen Standortes der Paul-Robeson-Schule am Opferweg geprüft werden.
Im nördlichen Bereich des Schulbezirkes der Wilhelm-Hauff-Schule wird für die Zukunft
eine weitere Entwicklung im Wohnungsbau (ehem. Kasernengelände entlang der MaxLiebermann-Straße) erwartet. Da deren Umfang und die Auswirkungen auf die
Bedarfsnachfrage im Grundschulbereich gegenwärtig nur unzureichend abgeschätzt
werden können, ist frühzeitig eine Vorbehaltsfläche für die Schaffung eines weiteren
Grundschulstandortes zu sichern. Dabei sind mögliche Auswirkungen auf die Bedarfsentwicklung im Einzugsbereich der Hans-Kroch-Schule (STB Nord) zu berücksichtigen.
Maßnahmen:
• Beobachtung der Bedarfsentwicklung der 39. Schule, um frühzeitig erforderliche
Maßnahmen zur Absicherung der schulischen Versorgung zu gewährleisten.
Gegebenenfalls muss eine Verkleinerung des Schulbezirks der 39. Schule
erfolgen.
• Reaktivierung des Objektes im Opferweg (ehemalige 58.Schule)
Umfassende Sanierung des Objektes für den Schulbetrieb
o
Verlagerung der Paul-Robeson-Schule an den Standort – voraussichtlich
im Jahr 2018
o
Anpassung der Schulbezirke der Paul-Robeson-Schule, 39. Schule sowie
Schule Stahmeln
•
Aufgabe des Objektes Stahmelner Höhe und Konzentration der Schule auf das
Objekt Windmühlenweg.
o
Abschluss der Rekonstruktion des Objektes für eine 2-zügige
Grundschule.
• Sicherung einer Vorbehaltsfläche für einen Grundschulstandort im Bereich
Gohlis-Nord / Möckern (vorzugsweise entlang der Max-Liebermann-Straße).
-125-
4.11 Stadtbezirk Nord
Übersicht
Standorte der Grundschulen sowie ihre Schulbezirke im Stadtbezirk
Schule Seehausen
Schule Wiederitzsch
75.Schule
K.-Liebknecht-Schule
A.-Fr.-Oeser-Schule C.v.-Linné-Schule
Geschw.Scholl-Schule
E.Kästner-Schule
33.Schule
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen im Stadtbezirk 9 Grundschulen.
Der Ersatzbau am Standort der Erich-Kästner-Schule wurde im Jahr 2013 in die
Nutzung übernommen. Das alte Bestandsgebäude verbleibt im Schulnetz als Reserve-/
Interimsstandort.
Insgesamt spiegelt sich die unterschiedliche Dynamik der Bevölkerungsentwicklung in
den Ortsteilen auch bei der Nachfrage nach Grundschulplätzen wieder. Schulen mit
einer großen Bedarfsnachfrage aus dem eigenen Schulbezirk stehen Schulen
gegenüber, deren Schüleraufkommen deutlich niedriger liegt, als die vorhandenen
baulichen Kapazitäten aufnehmen könnten.
-126-
Raumbestand der Grundschulen in kommunaler Trägerschaft im Stadtbezirk Nord
sowie der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert
Grundschule
davon Räume für Unterrichtszwecke
Kapazitätsrichtwert
in Zügen
in Klassen allg. UR
FUR
GR
MZR/Aula
Bibl.
Horträume
sep.
Leerräume
>=40m²
Geschwister-Scholl-Schule
3,5
14
15
2
0
1
0
8
0
Erich Kästner-Schule
4
16
17
3
0
1
1
6
0
75. Schule
4
16
6
3
2
1
1
3
13
Karl-Liebknecht-Schule
3,5
14
14
4
2
0
1
10
0
A.-Friedrich-Oeser-Schule
3,5
14
13
3
1
1
1
8
0
Carl-von-Linné-Schule
2
8
10
1
0
1
0
3
0
33. Schule
2
8
9
2
1
1
0
5
21
Schule Seehausen
1
4
6
1
0
0
0
4
0
Schule Wiederitzsch
3
12
12
1
0
0
0
0
0
Summe
26,5
106
102
20
6
6
4
47
34
Ergänzt wird das Angebot durch die Grundschule des forum thomanum in freier
Trägerschaft, welche seit dem Schuljahr 2010/11 den Betrieb an der Hans-KrochSchule aufgenommen hat. Es wird ein Gebäudeteil der Schule mitgenutzt.
Raumbestand der Grundschulen in freier Trägerschaft im Stadtbezirk Nord sowie
der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert
Grundschule
GS forum thomanum
davon Räume für Unterrichtszwecke
Kapazitätsrichtwert
in Zügen
in Klassen
allg. UR
FUR
GR
MZR/Aula
Bibl.
Horträume
sep.
Leerräume
>=40m²
1
4
6
0
2
1
1
0
0
Jeder Grundschule ist ein Hort zugeordnet, welcher in der Regel im gleichen Gebäude
untergebracht ist und von Schülern der Grundschule besucht wird. Die Horte der
Schulen Wiederitzsch und Seehausen werden von freien Trägern geführt.
Belegung der öffentlichen Schulen im Schuljahr 2015/16
Schule
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
davon LRS
Klassen
Gesamt
Schüler
VK für
Migranten
Klassen
Klasse 4
Schüler
Klasse 3
Klassen
Klasse 2
Schüler
Klasse 1
Geschwister-Scholl-Schule
115
5
97
4
89
4
89
4
0
0
390
17
0
0
Erich Kästner-Schule
113
5
129
5
96
4
94
4
0
0
432
18
0
0
Hans-Kroch-Schule
32
2
27
1
41
2
25
1
0
0
125
6
16
1
Karl-Liebknecht-Schule
100
4
99
4
93
4
83
4
0
0
375
16
0
0
A.-F.-Oeser-Schule
55
3
52
2
49
2
61
3
22
1
239
11
0
0
Carl-von-Linné-Schule
42
2
40
2
35
2
40
2
0
0
157
8
0
0
33. Schule
37
2
42
2
39
2
44
2
17
1
179
9
0
0
Schule Seehausen
28
1
25
1
23
1
17
1
0
0
93
4
0
0
Schule Wiederitzsch
84
3
79
3
73
3
63
3
0
0
299
12
0
0
Summe
606
27
590
24
538
24
516
24
39
2
2289
101
16
1
-127-
Auslastung der Horte
01.10.15
Hort an der Schule
angem.
Anteil in Prozent
Kinder an Gesamtschülerzahl
Geschwister-Scholl-Schule
373
E. Kästner-Schule
424
95,60%
98,10%
Hans-Kroch-Schule
112
89,60%
Karl-Liebknecht-Schule
365
97,30%
A.-F.-Oeser-Schule
232
97,10%
Carl-von-Linné-Schule
154
98,10%
33. Schule
174
97,20%
Schule Seehausen
Schule Wiederitzsch
Summe
Die Belegung der Schulen in freier Trägerschaft stellt sich im Schuljahr 2015/16 wie
folgt dar:
Belegung der Schulen in freier Trägerschaft im Schuljahr 2015/16
VK für
Migranten
Schule
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
davon LRS
Schüler
Gesamt
Klassen
Klasse 4
Schüler
Klasse 3
Klassen
Klasse 2
Schüler
Klasse 1
GS forum thomanum
26
1
25
1
26
1
21
1
-
-
98
4
-
-
Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf
Der Bedarf an Plätzen in Grundschulen wird insgesamt im Stadtbezirk in den nächsten
Jahren ansteigen. Besonders starke Anstiege sind im Schulbezirk der Erich-KästnerSchule zu erwarten. Die Kapazität des Schulstandortes wird in Zukunft nicht mehr
ausreichen. Dagegen werden die Kapazitäten der Hans-Kroch-Schule und der AdamFriedrich-Oeser-Schule langfristig nicht ausgenutzt.
Entwicklung des Schüleraufkommens in den Eingangsklassen der öffentlichen
Grundschulen
Schule
2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 … 2025/26 …2030/31
Geschw.-Scholl-Schule
79
93
115
99
98
98
100
103
100
92
Erich-Kästner-Schule
106
130
113
123
121
117
120
125
122
113
Hans-Kroch-Schule
27
31
32
26
27
30
30
30
33
33
Karl-Liebknecht-Schule
97
101
100
126
128
134
137
140
137
129
A.-F.-Oeser-Schule
49
53
55
67
69
71
73
75
75
72
Carl-von-Linné-Schule
38
41
42
38
42
42
42
44
50
52
33.Schule
41
43
37
63
70
71
71
73
84
86
Schule Seehausen
27
23
28
23
23
21
20
20
18
17
Schule Wiederitzsch
80
78
84
77
77
69
69
74
71
69
Summe
544
593
606
642
655
653
662
684
690
663
-128-
Entwicklung des Bedarfs der Gesamtklassenzahl an den Grundschulen
Schule
2016/17 2017/18
2018/19
2019/20 2020/21 .... 2025/26 .... 2030/31
Kapazität
2013/14
2014/15
2015/16
Geschw.-Scholl-Schule
14
15
17
16
16
16
16
16
17
19
16
Erich Kästner-Schule
16 (20) (24)
16
18
19
20
21
20
20
20
21
20
Hans-Kroch-Schule
16
6
6
8
9
10
10
10
10
10
10
Karl-Liebknecht-Schule
14
15
16
17
19
21
21
23
24
24
24
A.-F.-Oeser-Schule
14
10
11
11
11
12
13
13
13
15
13
Carl-von-Linné-Schule
8
8
8
8
8
8
8
8
8
8
12
33. Schule
8 (12) (16)
8
9
10
11
12
13
13
13
17
17
Schule Seehausen
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
Schule Wiederitzsch
12
12
12
12
13
14
14
14
13
12
12
Gesamt
106 (122)
94
101
105
111
118
119
121
122
130
128
Auslastung der Grundschulkapazität im SB Nord
160
140
120
100
80
60
40
20
0
2013
2015
2017
2019
2021
Gesamtbedarf
2023
2025
2027
2029
Richtkapazität
Für den Stadtbezirk Nord kann eine Überschreitung der Ausgangskapazität (ca. 106
Klassen) ab dem Schuljahr 2017/18 erwartet werden. Durch die Nutzungsausweitung
auf bisher nicht durch Grundschulen genutzte Raumangebote (33. Schule bzw.
Bestandsgebäude Erich-Kästner-Schule) kann die Grundschulkapazität im Stadtbezirk
auf bis zu 122 Klassen angehoben werden. Dennoch wird eine Überschreitung um ca. 8
Klassen im Maximum (Jahr 2024) prognostiziert, welche sich danach dem
Kapazitätsrichtwert wieder annähert. Unter der Berücksichtigung einer möglichen
Überschreitung des Richtwertes (siehe kommunale Planungsgrundsätze) kann erwartet
werden, dass der Bedarf über den gesamten Betrachtungszeitraum gesichert werden
kann.
-129-
Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte
Im Grundschulbereich besteht unterschiedlicher Handlungsbedarf an den Schulstandorten. Dies soll über die Erschließung von bestehenden anderen Raumressourcen
bzw. der Veränderung von Schulbezirken erreicht werden.
Geschwister-Scholl-Schule (Elsbethstraße 1)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Gohlis-Süd und wurde 1873 errichtet. Die Schule ist
mit einem Richtwert von 14 Klassen (3,5-Zügigkeit) angegeben. Eine energetische
Teilsanierung ist erfolgt.
Handlungsbedarf:
Die Schule wird den Nachfragebedarf in den kommenden Jahren nicht mehr aus
den eigenen Kapazitäten absichern können. Eine bauliche Erweiterung im
Bestand ist nicht möglich. Längerfristig wird die Schule eine Belegung über der
Richtkapazität , mit voraussichtlich 16 Klassen, erfahren.
Es ist jährlich die Bedarfsentwicklung der Schule einzuschätzen, um bei Bedarf
eine Veränderung des Schulbezirks vorzunehmen. Eine erste Veränderung
erfolgt durch Verkleinerung des Schulbezirkes in Richtung der Adam-FriedrichOeser-Schule ab dem Schuljahr 2016/17. In einem weiteren Schritt kann die
Nutzung des Bestandsgebäudes der Erich Kästner-Schule weitere Raumkapazitäten erschließen. Um eine größere Flexibilität an die Bedarfe zu
erreichen, ist dabei die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks zu prüfen.
Auslastung der Grundschulkapazität in der Geschwister-Scholl-Schule
25
Gesamtklassenzahl
20
15
10
5
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
Erich Kästner-Schule (Erfurter Straße 9)
Die Schule wurde 1973 im Ortsteil Gohlis-Süd eingerichtet. Für den Standort wurde ein
Ersatzbau für eine vierzügige Grundschule mit Hort bis zum Jahr 2013 errichtet. Nach
der Fertigstellung des Neubaus erfolgte der Umzug der Schule. Der Schulneubau ist für
eine vierzügige Richtkapazität der Schule mit Hort ausgelegt. Das alte Bestandsgebäude ist, entsprechend der Maßnahmeplanung der Fortschreibung des Schulnetz-130-
plans 2012, am Netz geblieben und soll künftig die Mehrbedarfe aufnehmen. Die
grafische Darstellung zeigt die stufenweise Inanspruchnahme des Bestandsgebäudes
in den nächsten Jahren mit auf.
Handlungsbedarf:
Trotz des Neubaus wird für die kommenden Jahre eine Überschreitung der
Kapazität um bis zu 6 Klassen im Maximum erwartet. Veränderungen des
Schulbezirks können hier keine Entlastung bringen, da die benachbarte
Geschwister-Scholl-Schule ebenfalls Kapazitätsprobleme ausweist.
Daher soll die Mitnutzung des alten Bestandsgebäudes, voraussichtlich ab dem
SJ 2015/16, eine wirksame Abhilfe schaffen. Gemeinsam mit der Schul- und
Hortleitung (seit Ende 2013) wird die Mitnutzung des Hauses konzeptionell
vorbereitet. Damit einhergehend erfolgt die Nutzerzuordnung der Räume für das
Vor-Interim des Gymnasiums Telemannstraße.
Die gegenwärtige Prognose zeigt einen langfristigen Mehrbedarf am Standort
aus, welcher die Richtkapazität im neuen Schulhaus übersteigt. Von daher ist die
Weiterführung des alten Schulgebäudes als Grundschulstandort erforderlich,
welcher zugleich auch Raumkapazitäten für den Bedarf der Geschwister-SchollSchule anbieten kann.
Auslastung der Grundschulkapazität in der Erich Kästner-Schule
30
Gesamtklassenzahl
25
20
15
10
5
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
Hans-Kroch-Schule (Jörgen-Schmidtchen-Weg 8)
Die Schule wurde im Jahr 1987 im Ortsteil Gohlis-Nord eingerichtet und ist als 4-zügige
Grundschule mit Hort ausgewiesen. Bestehende Überkapazitäten sind bis zum Jahr
2016 an die Grundschule des forum thomanum vermietet.
Handlungsbedarf:
Die Schule kann den ausgewiesenen Kapazitätsrichtwert mit dem Schüleraufkommen aus dem eigenen Schulbezirk nicht erreichen. Am Standort erfolgt zur
Verbesserung der Auslastung die Unterrichtung von 2 LRS-Klassen (ehemals
Geschwister-Scholl-Schule). Die bestehenden Reserven sollen durch die Bildung
eines gemeinsamen Schulbezirks mit der benachbarten Karl-Liebknecht-Schule
ab dem Schuljahr 2016/17 weiter erschlossen werden.
-131-
Auslastung der Grundschulkapazität in der Hans-Kroch-Schule
Gesamtklassenzahl
18
16
14
12
10
8
6
4
Gesamtklassenzahl
2
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
Karl-Liebknecht-Schule (Heinrich-Mann-Straße 1)
Die Schule wurde 1963 errichtet und befindet sich im Ortsteil Gohlis-Nord. Der
Kapazitätsrichtwert ist gegenwärtig für eine 3,5-zügige Grundschule ausgewiesen. Mit
Abschluss der Brandschutzsanierung im Jahr 2013 konnte eine bessere Raumnutzung
der oberen Etagen (Schaffung 2. Rettungsweg) erreicht werden. Dennoch wird die
Kapazität der Schule in den kommenden Jahren die Nachfrage aus dem Schulbezirk
nicht mehr abdecken können. Im Maximum wird eine Überschreitung um bis zu 10
Klassen prognostiziert.
Handlungsbedarf:
Um den Nachfragebedarf abzusichern, muss neben einer höheren Auslastung
auch eine Veränderung des bisherigen Schulbezirks vorgenommen werden.
Dazu erfolgt die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks mit der Hans-KrochSchule. Das dortige Gebäude verfügt über ausreichende Reserven, um die
Bedarfe abzufangen. Im Zuge der erfolgten Sanierung der Max-LiebermannStraße stehen für die sichere Querung 2 Lichtsignalanlagen (Landsberger Straße
und Franz-Mehring-Straße) zur Verfügung. Mit der Bildung des gemeinsamen
Schulbezirks besteht die Möglichkeit, flexibler auf die jährlich unterschiedliche
Nachfrageentwicklung zu reagieren.
Auslastung der Grundschulkapazität in der Karl-Liebknecht-Schule
30
Gesamtklassenzahl
25
20
15
10
5
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-132-
Adam-Friedrich-Oeser-Schule (Geibelstraße 74)
Die Schule wurde im Jahr 1978 errichtet und befindet sich im Ortsteil Eutritzsch. Die
Schule ist als 3,5-zügie Schule mit einer Richtkapazität für 14 Klassen ausgewiesen.
Die energetische Sanierung der Außenhülle sowie die Neugestaltung der Freiflächen ist
abgeschlossen. Es wird erwartet, dass die Schule die Nachfrage aus dem jetzigen
Schulbezirk absichern kann und darüber hinaus über Reserven verfügt. An der Schule
ist eine Vorbereitungsklasse für Migranten eingerichtet.
Handlungsbedarf:
Die Schule kann weiterhin das Schüleraufkommen aus den eigenen Ressourcen
abdecken. Zugleich besteht die Möglichkeit, bei der Veränderung von Schulbezirksgrenzen Reserven für andere Schulstandorte zu erschließen.
Auslastung der Grundschulkapazität in der Adam-Friedrich-Oeser-Schule
16
Gesamtklassenzahl
14
12
10
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-133-
Carl-von-Linné-Schule (Delitzscher-Straße 110)
Die Schule ist in einem 1876 errichteten Hauptgebäude zusammen mit der Lindenhofschule (Förderschule) untergebracht. Die Schule ist mit einer Richtkapazität für eine
2-zügige Grundschule ausgewiesen und befindet sich im Ortsteil Eutritzsch.
Handlungsbedarf:
Es wird erwartet, dass die Kapazität der Schule in den kommenden Jahren
ausreichend ist, um die Nachfrage im eigenen Schulbezirk abzusichern. Der
langfristige Mehrbedarf ist mit den kommenden Fortschreibungen zur Schulnetzplanung zu bewerten. Es ist möglich, die vorhandenen Reserven am Standort der
33. Schule durch eine Anpassung des Schulbezirks für diesen Mehrbedarf zu
nutzen.
Auslastung der Grundschulkapazität in der Carl-von-Linné-Schule
14
Gesamtklassenzahl
12
10
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-134-
33.Schule (Anhalter Straße 1)
Das Schulgebäude wurde bis 1910 errichtet und befindet sich im Ortsteil Eutritzsch. Für
die Schule ist eine Richtkapazität für eine 2-zügige Grundschule ausgewiesen. Die
Schule nutzt 2,5 Etagen des Gebäudes. Die Speiseversorgung ist im Untergeschoss
eingerichtet.
Ca. 1,5 weitere Etagen des Gebäudes werden gegenwärtig nicht durch die Grundschule
genutzt, sondern dienen als Auslagerungsreserve im Zuge von Baumaßnahmen.
Handlungsbedarf:
Es wird erwartet, dass das Schüleraufkommen im Schulbezirk der 33.Schule in
den kommenden Jahren die Richtkapazität um bis zu 2 Zügen überschritten wird.
Darauf kann mit der schrittweisen Ausweitung der Gebäudenutzung durch die
Grundschule reagiert werden, wie der grafischen Darstellung zu entnehmen ist.
Darüber hinaus stehen im Haus weitere Reserven zur Verfügung, um den
möglichen Mehrbedarf der Carl-von-Linné-Schule bei einer Änderung der
Schulbezirke zu sichern.
Auslastung der Grundschulkapazität in der 33. Schule
18
Gesamtklassenzahl
16
14
12
10
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-135-
Schule Seehausen (Seehausener Allee 17)
Die Schule Seehausen befindet sich im Ortsteil Seehausen. Die Hortkinder werden
durch einen freien Träger betreut. Die Schule ist als 1-zügige Grundschule ausgewiesen.
Handlungsbedarf:
Es wird erwartet, dass das Schüleraufkommen der Schule in den kommenden
Jahren im eigenen Raumbestand abgesichert werden kann.
Auslastung der Grundschulkapazität in der Schule Seehausen
4,5
Gesamtklassenzahl
4
3,5
3
2,5
2
1,5
1
0,5
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-136-
Schule Wiederitzsch (Zur Schule 11)
Die Grundschule in Wiederitzsch wurde im Zuge der Eingemeindungen in das Leipziger
Schulnetz integriert und ist in ihrem Bestand durch den Eingemeindungsvertrag
festgeschrieben, sofern die gesetzlich geforderten Mindestschülerzahlen erreicht
werden. Veränderungen des Schulstandortes bedürfen hierbei des beiderseitigen
Einverständnisses. Das heutige Gebäude wurde 1913 errichtet und 1980 erweitert. Die
Schule ist mit einer Richtkapazität für eine 3-zügige Grundschule ausgewiesen. Am
Standort erfolgt die gemeinsame Gebäudenutzung mit der Oberschule. Der Hort, in
freier Trägerschaft, nutzt Räume der Grundschule nach.
Handlungsbedarf:
Es wird erwartet, dass der kommende Bedarf nach Schulplätzen im
Grundschulbereich mit den vorhandenen Kapazitäten des Gesamtstandortes
nicht mehr vollumfänglich abgesichert werden kann. Hier wird es notwendig sein,
eine Entscheidung zur baulichen Erweiterung des Schulstandortes bzw. der
Errichtung eines eigenständigen Standortes zu treffen.
Auslastung der Grundschulkapazität in der Schule Wiederitzsch
18
Gesamtklassenzahl
16
14
12
10
8
6
4
2
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
-137-
Fazit zum Handlungsbedarf im Stadtbezirk
Der Stadtbezirk ist gekennzeichnet von einer unterschiedlichen Nachfragesituation in
den einzelnen Grundschulbezirken. Schulen mit einer geringen Auslastung, die auch in
Zukunft nicht stärker ansteigen wird, stehen Grundschulen gegenüber, deren Auslastung die Grenzen bereits erreicht haben. Es sind teilweise dauerhafte Überschreitungen zu erwarten. Hier muss durch eine Optimierung der Raumnutzung und
zugleich durch die Neugestaltung von Schulbezirksgrenzen auf das Ansteigen der
Bedarfsnachfrage reagiert werden.
Am Schulstandort der Erich Kästner-Schule ist diese Möglichkeit nur unzureichend
gegeben. Hier muss die langfristige Bedarfsnachfrage durch die Mitnutzung des alten
Bestandsgebäudes abgesichert werden.
Maßnahmen:
•
Erhöhung der Auslastung der Raumnutzung in der Karl-Liebknecht-Schule und
Geschwister-Scholl-Schule über den Kapazitätsrichtwert.
•
Anpassung der Schulbezirke zwischen der Hans-Kroch-Schule und der KarlLiebknecht-Schule zur Nutzung der vorhandenen Kapazitätsreserven. Es wird ein
gemeinsamer Schulbezirk gebildet, der eine flexiblere Ressourcennutzung
ermöglicht.
•
Anpassung der Schulbezirksgrenzen zwischen der Geschwister-Scholl-Schule
und der Adam-Friedrich-Oeser-Schule.
•
Das Bestandsgebäude der Erich Kästner-Schule verbleibt am Netz. Es erfolgt ab
dem Schuljahr 2015/16 die Mitnutzung. Dazu erfolgt in Abstimmung mit der
Schule die Erarbeitung eines mittelfristigen Nutzungskonzeptes. Im Zuge der
langfristigen Nutzungsstrategie wird das Haus als weiterer Grundschulstandort
entwickelt.
•
In Wiederitzsch wird eine neue Grundschule errichtet, da der Platz am
Schulstandort nicht mehr ausreichend für beide Schularten ist.
-138-
4.12 Maßnahmen – Grundschulen
Hinweis:
Die angegebenen Termine T.: xxxx sind Termine, welche sich aus der Bedarfsentwicklung
ableiten. Diese sind häufig nicht die realistischen Umsetzungstermine. Die entsprechende
Abstimmung mit der Investitionsplanung erfolgt parallel.
Stadtbezirk Mitte
Nutzung des Gebäudes der jetzigen Sportmittelschule in der Max-Planck-Straße als
vierzügige Grundschule mit Hort (Umsetzung Ratsbeschluss RBV188/10 Erweiterung der Grundschulkapazität im Stadtbezirk Mitte). Zugleich erfolgt die
Verlagerung des sportorientierten Zuges von der Anna-Magdalena-Bach-Schule an
die Max-Planck-Straße. T: 2015
•
•
Das vorhandene Schulgebäude der Pablo-Neruda-Schule wird zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht stillgelegt und weitergeführt. Das Gebäude wird für eine langfristige
Weiternutzung als Oberschulstandort komplex saniert. Bis zur anderweitigen
Bedarfsabsicherung erfolgt die Nutzung für eine Grundschule. Während der
Sanierung ist ein Interim für die Grundschule zu schaffen. T.: sofort
•
Überbelegung auf Zeit der vorhandenen Schulen über die ausgewiesene
Richtkapazität T.: sofort
•
Einrichtung eines Grundschulstandorts im Bereich der Brüderstraße zum Jahr 2019
T.: 2015
•
Präzisierung des Erweiterungsbedarfes im Ergebnis der kommenden
Bevölkerungsvorausschätzung und Schulberichterstattung in den folgenden Jahren.
Jährliche Einschätzung der Bedarfsentwicklung und bei Notwendigkeit die
Veränderung der Schulbezirksgrenzen bzw. die Bildung eines gemeinsamen
Schulbezirks zur optimierten Nachfrageverteilung. T.: jährlich
Stadtbezirk Nordost
•
Verlagerung des Schulstandortes der 66. Schule an den Schulstandort Komarowstr.
2, in 04357 Leipzig (siehe Stadtratsbeschluss RBV-300/10 vom 24.03.2010 zur
Vorlage: “Neustrukturierung des Schulnetzes im Stadtgebiet Leipzig-NO“) T.: 2015
•
Einrichtung eines neuen Grundschulstandortes im gemeinsamen Schulbezirk
Nordost ab Schuljahr 2017/18 → Tauchaer Straße 188 in 04349 Leipzig
Stadtbezirk Ost
•
•
•
Es wird keine Grundschule aufgehoben. Die Alternativauslastung in den Schulen
aus dem Ortsteil Paunsdorf (Brüder-Grimm-Schule und Th.-Körner-Schule) wird
geprüft. T.: sofort
Eine Änderung der Schulbezirksgrenze von der Ernst-Pinkert-Schule zur 74. Schule
ist ab Schuljahr 2019/20 zu prüfen. T.: 2017
Nach Aus- bzw. Umzug des Betreuungsangebotes des Städtischen Eigenbetriebes
Behindertenhilfe aus dem Gebäude (Haus II) des Schulobjektes Martinstraße in
das Gebäude Dittesstr. 9, stehen an der E.-Pinkert-Schule zusätzliche Kapazitäten
für die Aufnahme von weiteren Schülerströmen / Schulbezirksveränderungen aus
-139-
•
•
dem Gebiet Ost / Südost zur Verfügung. T.: 2017
Schaffung eines gemeinsamen Schulbezirkes zwischen der Ch.-Arnold-Schule und
der Schule Holzhausen ab Schuljahr 2017/18. T.: sofort
Erweiterung der Sporthallenkapazität an der Ch.-Arnold-Schule. T.: sofort
Stadtbezirk Südost
Jährliche Prüfung und bei Erfordernis vorrangig Veränderung der
Schulbezirksgrenze zwischen der Wilhelm-Busch-Schule und August-Bebel-Schule.
Bei Notwendigkeit Schaffung eines Ersatzbaus mit Kapazitätserweiterung und
Dreifeld-Sporthalle. Die Dreifeld-Sporthalle sichert mit den Sportunterricht der 125.
Schule (Oberschule). Das mögliche Vorhaben ist in Verbindung mit dem letzten
Punkt zu betrachten. T. Schulbezirk: jährliche Prüfung
T. Schulneubau: 2020
Bei Bedarf ggf. befristete Veränderung der Schulbezirksgrenze zwischen der FranzMehring-Schule und der 31. Schule oder befristetes Interim für 31. Schule.
T:. Schulbezirk: jährliche Prüfung
T.: Interim: ggf. 2018
Errichtung eines vierzügigen Ersatzbaus für die 31. Schule mit Hort sowie Bau
einer Zweifeld-Sporthalle. T.: 2021
Schaffung zusätzlicher Kapazitäten (Erweiterungsbau) für zwei Züge mit Hort für
die 77. Schule, welche spätestens ab dem Schuljahr 2017/18 zur Verfügung stehen
müssen. Die durch den Umzug der Schule Thonberg frei gelenkten Räume, werden
der 77. Schule zugeordnet. Damit erhöht sich die Kapazität auf fünf Züge.
(Beschlussvorlage DS-00440/14 undVI-DS01750) T.: 2017, 2018
Neubau einer Zweifeld-Sporthalle für die 77. Schule. Bedarf: 2018
Anbau für den Hort und die Schule Liebertwolkwitz bis 2019 schaffen.
(Beschlussvorlage VI-DS-01854) T.: 2019
Strategische Sicherung einer Fläche im zentralen Gebiet des Stadtbezirkes für
einen ggf. erforderlichen weiteren Schulneubau. (Beschlussvorlage VI-DS-01854)
T.: sofort
Stadtbezirk Süd
•
•
Fertigstellung des Schulneubaus für die 3. Schule (RBV-978/11) T.: 2014
Sanierung und Weiterbetrieb des Altbaus der 3. Schule T.: sofort
•
Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks zwischen der 3. Schule und der Schule
Connewitz ab dem Schuljahr 2015/16 T.: 2014
Stadtbezirk Südwest
Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks der Schule am Adler und der 120.
Schule zum Schuljahr 2016/17. (Beschlussvorlage VI-DS-01445-NF-002) erledigt
-140-
Ersatzbau mit Sporthalle für die Schule am Adler (Grundschule) am Standort RolfAxen-Straße, im Gebiet Kleinzschocher, bis 2019. Dabei Erweiterung auf eine
Vierzügigkeit. Dies begründet sich im Wesentlichen durch die zusätzlich
notwendigen Kapazitäten im Gebiet. Dieses Vorgehen ist auch im Zusammenhang
mit der Bereitstellung von zusätzlichen Kapazitäten für die Oberschulversorgung zu
betrachten. (Beschlussvorlage VI-DS-01784) T.:2019
Neubau eines vierzügigen Schulstandortes mit Sporthalle am Standort
Gießerstraße. Für die Versorgung des Gebietes, insbesondere im Schulbezirk der
Erich-Zeigner-Schule und der „Schule Weißenfelser Straße“, sind weitere
Kapazitäten erforderlich. Zusätzlich ist die Sicherung der Versorgung in Lindenau
mit zu realisieren. (Beschlussvorlage VI-DS-01854) T.:2020
Sanierung des Schulstandortes der 60. Schule mit Erweiterung um einen Zug mit
der Zielstellung Hort, Sanitär und Speiseversorgung am Schulstandort zu vereinen.
T.: 2018
Bis zur Fertigstellung ist ggf. die Bereitstellung eines Raumcontainers für Klassen
plus Speiseraumerweiterung erforderlich. T.: 2016
Gestaltung der Fläche für den Hort der neuen Grundschule „Schule Weißenfelser
Straße“. Bedarf: sofort
Zur Sicherung des Sportunterrichts in der Erich-Zeigner-Schule und der „Schule
Weißenfelser Straße“, ist der Neubau einer Zweifeldhalle erforderlich. Hierfür ist
zuzüglich die Fläche zu sichern. T. Flächensicherung:sofort
T. Bedarf:sofort
T. Fertigstellung Sporthalle laut Plan: 2019
Erweiterung der vorhandenen Sporthalle oder Bau einer neuen Zweifeld-Sporthalle
für die 120. Schule. Bedarf: sofort
Falls es vor Bereitstellung der neuen Schulen in Plagwitz (Gießerstraße)und
Kleinzschocher (Rolf-Axen-Straße) zu einem Mehrbedarf kommt, der nicht versorgt
werden kann, ist die Bereitstellung von je einem Interim vorzunehmen.
T.: jährliche Prüfung
Stadtbezirk West
Der Stadtratsbeschluss RBIV-1514/09 vom 25.02.2009 wird aufgehoben.
T.:sofort
Der Schulstandort „An der Kotsche“ wird 3,5 zügig für die 78. Schule mit Hort
saniert. (Beschlussvorlage VI-DS-01854) T.: 2019
Bei Kapazitätsmehrbedarf für die 90. Schule ist die Schaffung eines gemeinsamen
Schulbezirks mit der 91. Schule zur flexibleren Nutzung der Ressourcen zu
avisieren. T.: jährliche Prüfung
Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks 78. Schule und 100. Schule, ab dem
-141-
Schuljahr 2016/17. (Beschlussvorlage VI-DS-01445-NF-002) erledigt
Stadtbezirk Alt-West
•
•
•
•
•
Es muss eine Erweiterung der Raumressourcen für die Schule Rückmarsdorf
gefunden werden, da durch die Stadtrandlage der Schule bedingt, eine
Veränderung der Schulbezirksgrenzen keine Entlastung herbeiführen kann.
T.: umgehend
Die Überschreitung der maximal möglichen Auslastung der Schule Gundorf (fünf
Klassen) ist zu vermeiden. Hier kann im Bedarfsfall mit der Änderung des
Schulbezirks reagiert werden. T.: jährlich
Für die Schule Böhlitz-Ehrenberg erfolgt die Weiterführung der Umsetzung des
„zukunftsfähigen Konzeptes zum Schulstandort Böhlitz-Ehrenberg“. Dazu erfolgt
die Einordnung der Maßnahme „Realisierung zweiter Bauabschnitt an der
Grundschule in Böhlitz-Ehrenberg“ in die auf dem Schulnetzplan aufbauende
Investitionsplanung. T.: 2020
Um eine Überschreitung der maximalen Kapazität an der 157. Schule zu
vermeiden, ist die Veränderung des Schulbezirks zur 172. Schule jährlich zu
prüfen. T.: jährlich
Mit der kommenden Fortschreibung der Schulnetzplanung muss eine Bewertung
der langfristigen Bedarfsentwicklung im Bereich von Leutzsch vorgenommen
werden. Aktuell kann keine ausreichend sichere Aussage zur Dynamik der
Veränderungen entlang der Magistrale der Georg-Schwarz-Straße getroffen
werden. Jedoch geht auch die gegenwärtige Prognose davon aus, dass die
bestehenden Ressourcen der 172. und 157. Schule nicht ausreichen werden, um
die Nachfrage dauerhaft abzusichern.
Stadtbezirk Nordwest
•
•
•
•
•
Beobachtung der Bedarfsentwicklung der 39. Schule, um frühzeitig erforderliche
Maßnahmen zur Absicherung der schulischen Versorgung zu gewährleisten.
Gegebenenfalls muss eine Verkleinerung des Schulbezirk der 39. Schule erfolgen.
T.: jährlich
Reaktivierung des Objektes im Opferweg (ehemalige 58.Schule)
Umfassende Sanierung des Objektes für den Schulbetrieb
• Verlagerung der Paul-Robeson-Schule an den Standort – voraussichtlich im
Jahr 2018
T.: 2015
Anpassung der Schulbezirke der Paul-Robeson-Schule, 39. Schule sowie Schule
Stahmeln T.: 2015
Aufgabe des Objektes Stahmelner Höhe und Konzentration der Schule auf das
Objekt Windmühlenweg. Abschluss der Rekonstruktion des Objektes für eine 2zügige Grundschule. T.: 2015
Sicherung einer Vorbehaltsfläche für einen Grundschulstandort im Bereich GohlisNord / Möckern (vorzugsweise entlang der Max-Liebermann-Straße, "Werk Motor").
-142-
Stadtbezirk Nord
•
Erhöhung der Auslastung der Raumnutzung in der Karl-Liebknecht-Schule und
Geschwister-Scholl-Schule über den Kapazitätsrichtwert. T.: jährlich
•
Anpassung der Schulbezirke zwischen der Hans-Kroch-Schule und der KarlLiebknecht-Schule zur Nutzung der vorhandenen Kapazitätsreserven. Dabei erfolgt
die Prüfung der Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks zur flexibleren
Ressourcennutzung. T.: 2015
•
Anpassung der Schulbezirksgrenzen zwischen der Geschwister-Scholl-Schule und
der Adam-Friedrich-Oeser-Schule. T.: 2015
•
Das Bestandsgebäude der Erich-Kästner-Schule verbleibt am Netz. Es erfolgt ab
dem Schuljahr 2015/16 die Mitnutzung. Dazu erfolgt in Abstimmung mit der Schule
die Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes. T.: 2015
•
In Wiederitzsch wird eine neue Grundschule errichtet, da der Platz am
Schulstandort nicht mehr ausreichend für beide Schularten ist. T.: 2018
-143-
5.
Karte 14:
Oberschulen
Planungsbereiche Oberschulen
-144-
Bei der Ermittlung des Handlungsbedarfs muss zwischen den schulstandortspezifischen Erfordernissen und den stadtbezirksübergreifenden Aufgabenstellungen
unterschieden werden. Hierbei gilt es, über die Zielstellung der Schulnetzplanung
hinaus auch die stadtplanerische Entwicklung und sozialräumliche Gestaltung mit zu
berücksichtigen. Da die Oberschulen nicht über Schulbezirke verfügen, ist die
Wahlmöglichkeit für den Schulbesuch an allen Schulen im Stadtgebiet gegeben. Für
die Bedarfsspezifizierung ist die Bildung von Planungsräumen erforderlich. Bei der
Festlegung der Planungsräume für die Oberschulversorgung wurden die
überwiegenden Einzugsbereiche, Wegebeziehungen sowie gemeinsame Versorgungsräume berücksichtigt.
Es lassen sich im Wesentlichen vier Planungsräume definieren, in denen jeweils vier
bis sieben Oberschulen in kommunaler Trägerschaft zusammengefasst betrachtet
werden.
5.1
Überblick
Die Oberschule vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung und
schafft Voraussetzungen für eine berufliche Qualifizierung. Sie ist eine differenzierte
Schulart und gliedert sich in einen Hauptschul- und einen Realschulbildungsgang.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben mit dem erfolgreichen Besuch der
Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss. Seit dem Schuljahr 2005/2006 nehmen
alle Schülerinnen und Schüler im Hauptschulbildungsgang an einer besonderen
Leistungsfeststellung teil und erwerben durch die erfolgreiche Teilnahme an dieser
und bei entsprechenden Jahresnoten den Qualifizierten Hauptschulabschluss. Mit
erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 10 und bestandener Abschlussprüfung wird
mit dem Realschulbildungsgang der Realschulabschluss erworben.
Im Schuljahr 2015/16 bestehen 25 Oberschulen, welche sich in Trägerschaft der
Stadt Leipzig befinden. In all diesen Schulen findet Schulsozialarbeit statt. Die
Bereitstellung von Ganztagsangeboten wird an allen Schulen realisiert. Aktuell
werden an 16 Schulen Vorklassen für Schülerinnen und Schüler mit
Migrationshintergrund geführt. Dieses Angebot wird an anderen Schulen erweitert.
Alle Schulen widmen sich auch der integrativen Unterrichtung und Betreuung von
Schülerinnen und Schülern mit den unterschiedlichsten sonderpädagogischen
Förderbedarfen.
Eine Besonderheit in der Leipziger Oberschullandschaft stellt die Nachbarschaftsschule dar. Sie arbeitet nach einem spezifischen pädagogischen Konzept, welches
die Unterrichtung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 1
durchgängig bis zum 10. Schuljahr beinhaltet. Aufgrund dieser Besonderheit kann
sie der Schulform „Gemeinschaftsschule“ zugeordnet werden. Mit dieser Schulform
werden in Sachsen im Rahmen eines Schulversuchs Formen des längeren
gemeinsamen Lernens und schulformübergreifende Kooperationen erprobt. Der
Versuch begann im Jahr 2006 und wird laufend evaluiert. Er hat eine Laufzeit bis
2017. Da aus der Historie heraus die Nachbarschaftsschule bereits seit den 1990er
Jahren nach diesem Modell arbeitet, kann sie über das Ende des Schulversuchs
hinaus, vom SMK genehmigt, weiterhin nach ihrem Schulmodell, dann als
Konsultationsschule für die Weiterentwicklung der Oberschule und die individuelle
Förderung von Schülern, agieren. Sie ist in der Stadt Leipzig die einzige kommunale
Schule dieser Art. Ergänzt wird das Oberschulangebot in kommunaler Trägerschaft
durch nachfolgend aufgeführte, als staatlich anerkannte Ersatzschulen genehmigte
Schulen in freier Trägerschaft:
-145-
•
•
•
•
•
•
•
•
Freie Schule Leipzig e.V.
Evangelisches Schulzentrum
Bischöfliches Maria-Montessori-Schulzentrum
TÜV Oberschule Leipzig
Freie Oberschule Leipzig Dr. P. Rahn & Partner
Oberschule Gohlis – Schulen für gemeinschaftliches Lernen e.V.
Freie Waldorfschule
Karl-Schubert-Schule -Freie Waldorfschule im Aufbau
Die Freie Waldorfschule und die Karl-Schubert-Schule führen die Schüler über 13
Schuljahre zum Realschulabschluss oder gymnasialen Abschluss. Eine Oberschulstatistik wird hier nicht geführt. Insofern sind sie in den nachfolgenden Statistiken
nicht bzw. nur teilweise mit erfasst.
Tabelle 64: Anzahl der Oberschulen, Schüler und Klassen in kommunaler und
freier Trägerschaft
2015/16
Anzahl der
Schulen
Öffentliche
Träger
Freie Träger
Summe
Schüler
Anteil in %
Klassen
Schüler pro
Klasse ∅
Anteil in %
25
9586
89,4
417
89,1
22,9
6
1142
10,6
51
10,9
22,4
31
10728
100
468
100
22,9
(ohne die beiden Waldorfschulen)
Der aktuelle Raumbestand der 25 Oberschulen in kommunaler Trägerschaft sowie
die daraus abgeleiteten Kapazitätsrichtwerte unterteilen sich wie folgt:
Tabelle 65: Raumbestand der Oberschulen in kommunaler Trägerschaft sowie
der daraus abgeleitete Kapazitätsrichtwert
Schulen
Kapazitätsrichtwert
in kommunaler
Trägerschaft
in Zügen
G.-Schumann-Schule*
Petrischule
Sportoberschule
20. Schule
Schule Portitz
16. Schule
Schule Paunsdorf
Schule Mölkau
125. Schule
Geschw.-Scholl-Schule
Liebertwolkwitz
Schule am Weißeplatz
A.-von-Wiedebach-Schule
Lene-Voigt-Schule
Schule am Adler
56. Schule
84. Schule
94. Schule
Helmholtzschule*
Schule Georg-Schwarz-Str.
davon Räume für Unterrichtszwecke
in Klassen allg. UR FUR
GR
MZR/Aula
Bibl.
Leerräume
>=40m²
3
2,5
3
2,5
2,5
3
3
2
2
18
14
18
15
15
18
16
12
12
19
14
18
16
15
18
14
12
12
11
12
11
10
11
11
12
11
13
0
2
3
0
1
1
2
0
1
1
1
1
1
1
1
1
0
1
0
1
1
1
1
1
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2,5
15
13
12
0
1
1
0
2
3
2,5
2
2,5
2,5
2,5
3,5
3
12
18
15
12
15
15
15
20
18
5
19
14
13
14
16
15
16
18
3
12
12
11
13
12
12
15
11
0
1
0
0
1
0
2
3
0
0
1
1
1
1
0
0
1
0
0
1
1
1
2
0
0
1
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-146-
H.-Pestalozzi-Schule
68. Schule
P.-Robeson-Schule
35. Schule
Schule Wiederitzsch
Nachbarschaftschule
Summe
2
3,5
2
3
2
2
64
12
18
12
18
12
12
377
12
18
7
19
9
12
358
10
11
8
12
6
6
268
0
1
0
2
0
2
22
0
1
1
1
0
1
18
0
1
1
1
0
0
17
0
0
0
0
0
0
0
Stand 10/2015
* beinhaltet das Projekt Produktives Lernen
Der aktuelle Raumbestand der Oberschulen in freier Trägerschaft sowie die daraus
abgeleiteten Kapazitätsrichtwerte unterteilen sich wie folgt:
Tabelle 66: Belegung der Oberschulen in kommunaler Trägerschaft im
Schuljahr 2015/16
Schulen in kom m unaler Trägerschaft
Klasse 5
Klasse 6
Klasse 7
Klasse 8
Klasse 9
Klasse 10 VK Migr.*) Insgesam t
Sch.
Kl.
Sch.
Kl.
Sch.
Kl.
Sch.
Kl.
Sch.
Kl.
Sch.
Kl.
Sch.
Kl.
Sch.
Kl.
G.-Schumann-Schule
68
3
60
3
50
2
65
4
85
4
54
2
23
1
405
19
Petrischule
56
3
47
2
44
2
55
3
47
2
47
2
19
1
315
15
Sportoberschule
74
3
72
3
77
4
89
4
93
4
103
6
508
24
20. Schule
70
3
80
3
53
3
72
3
59
3
28
1
Schule Portitz
78
3
80
3
72
3
70
3
78
3
48
2
16. Schule
76
3
71
3
65
3
84
4
93
4
41
2
40
2
Schule Paunsdorf
72
3
50
2
56
3
70
3
55
3
34
2
24
1
Schule Mölkau
77
3
72
3
72
3
76
3
78
3
52
2
125. Schule
55
2
47
2
50
2
51
2
53
2
41
2
Schule am Weißeplatz
44
2
46
2
43
2
Geschw.-Scholl-Schule Liebertw.
83
3
73
3
74
3
74
3
106
4
69
3
A.-von-Wiedebach-Schule
92
4
75
3
63
3
63
3
85
4
59
3
478
22
Lene-Voigt-Schule
55
2
69
3
74
3
87
4
75
3
44
2
404
17
Schule am Adler
52
2
61
3
50
2
50
2
71
3
41
2
325
14
56. Schule
82
3
82
3
70
3
80
3
106
4
70
3
490
19
84. Schule
64
3
65
3
52
3
68
3
63
3
43
2
24
1
379
18
94. Schule
71
3
52
2
73
3
73
3
88
4
44
2
15
1
416
18
Helmholtzschule
67
3
57
3
58
3
69
4
87
4
40
2
24
2
402
21
Nachbarschaftsschule1)
53
2
52
2
52
2
47
2
48
2
47
2
17
1
316
13
Schule Georg-Schw arz-Str.
47
3
69
3
61
3
15
1
13
1
205
11
H.-Pestalozzi-Schule
55
2
52
2
52
2
51
2
56
2
39
2
305
12
68. Schule
92
4
104
4
85
4
77
3
75
3
48
2
481
20
P.-Robeson-Schule
73
3
68
3
46
2
78
3
94
4
50
2
16
1
425
18
35. Schule
65
3
74
3
68
3
72
3
67
3
52
2
22
1
420
18
Schule Wiederitzsch
55
2
55
2
51
2
55
2
54
2
50
2
320
12
1676
70
1633
68
1511
68
1591
70
1716
73
1144
52
9586
417
Summe
Kamenz-Statistik 2015/16
-147-
37
41
315
1
2
16
399
17
426
17
470
21
361
17
427
17
297
12
133
6
479
19
Tabelle 67: Belegung der Oberschulen in freier Trägerschaft im Schuljahr
2015/16
Schulen
Klasse 5
Klasse 6
Klasse 7
Klasse 8
Klasse 9
Klasse 10
in freier Trägerschaft
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Freie Schule Leipzig e.V.
17
1
18
1
18
1
16
1
14
1
19
Evangelisches Schulzentrum
27
1
25
1
28
1
45
2
49
2
46
Montessori-Schulzentrum
25
1
25
1
26
1
25
1
25
1
TÜV Oberschule Leipzig
22
1
22
1
21
1
40
2
43
2
59
2
68
3
71
3
45
2
52
2
VKA
Schüler Klassen
Gesamt
Schüler
Klassen
1
102
6
2
220
9
24
1
150
6
43
2
191
9
77
3
372
15
Bischöfliches Maria-
Freie Oberschule Leipzig
Dr. P. Rahn & Partner
Oberschule Gohlis-
18
1
17
1
18
1
18
1
18
1
18
1
107
6
Summe
168
Kamenz-Statistik 2015/16
7
175
8
182
8
189
9
201
9
227
10
1142
51
Schulen für gem. Lernen e.V.
Das Ansteigen der Geburtenzahlen wirkt sich auch auf die Eingangsklassen der
Oberschulen aus. Infolgedessen wird sich die Nachfrage nach Schulplätzen noch
weiter erhöhen.
Im Vergleich zwischen der Summe der gebildeten Klassen in der Klassenstufe 5 mit
der möglichen Klassenbildung nach Kapazitätsrichtwert ist ein Defizit von 6 Klassen
in den Oberschulen in kommunaler Trägerschaft zu verzeichnen. Dieses Defizit wird
durch Belegung der Schulen über den Kapazitätsrichtwert hinaus ausgeglichen.
Die Aufnahmekapazität der Oberschulen ist weitestgehend erschöpft. Die Situation
wird sich im Zusammenhang mit dem weiteren Anstieg der Gesamtschülerzahl und
der Annahme der Übergangsquote von 51% der Zugänge aus den Grundschulen auf
die Oberschulen in den nächsten Jahren verschärfen. Kurz- bis langfristig sind die
Kapazitäten dem steigenden Bedarf anzupassen. Im Besonderen wird sich die
Nachfrage in den zentrumsnahen Gebieten aller Stadtbezirke erhöhen.
Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf
Grundlage der Prognose ist die aktuelle Bevölkerungsvorausberechnung des Amtes
für Statistik und Wahlen aus dem Jahr 2013. Bei Annahme des Wechsels von etwas
mehr als der Hälfte der Schülerinnen und Schüler aus den Abgangsklassen der
Grundschulen auf die Oberschulen, ist etwa ab dem Schuljahr 2015/2016, jedoch
spätestens mit Beginn des Schuljahres 2016/17, davon auszugehen, dass die
Gesamtkapazität der Oberschulen vollends ausgeschöpft sein wird. Ausgehend von
der
Entwicklung
im
Grundschulbereich
sowie
der
unterschiedlichen
Bevölkerungsentwicklung in den einzelnen Ortsteilen, muss die Entwicklung des
Bedarfs differenziert betrachtet werden. Die Auswertung der Erstwünsche der
Schülerschaft für die Wahl der Oberschulen zeigt deutlich, dass diese und ihre Eltern
vorrangig eine Oberschule in Wohnortnähe wählen. Während bei einigen Schulen
erwartet werden kann, dass die vorhandenen Ressourcen die Nachfrage im eigenen
Bestand absichern können, wird es an anderen Schulen aufgrund der Erschöpfung
der Kapazität zu einer Erhöhung des Nachfragedrucks bei der Aufnahme von
Schülerinnen und Schülern kommen.
-148-
Tabelle 68: Bedarfsentwicklung in den Oberschulen
2029/30
2028/29
2027/28
2026/27
2025/26
2024/25
2023/24
2022/23
2021/22
2020/21
2019/20
2018/19
2017/18
2016/17
2015/16
2014/15
2013/14
*) Statistik Amt für Jugend, Familie und Bildung
Schüler
5
1525 1640 1676 1806 1889 2087 2151 2193 2253 2264 2326 2397 2428 2454 2468 2476 2474
6
1544 1502 1633 1655 1783 1865 2060 2123 2165 2224 2235 2296 2366 2397 2423 2436 2444
7
1616 1550 1511 1639 1661 1790 1872 2068 2131 2173 2232 2243 2305 2375 2406 2432 2445
8
1421 1701 1591 1559 1691 1714 1847 1932 2134 2199 2242 2303 2315 2379 2451 2483 2510
9
1293 1441 1716 1587 1555 1687 1710 1843 1928 2129 2194 2237 2298 2310 2373 2445 2477
10
1005 1026 1144 1332 1232 1207 1309 1327 1430 1496 1652 1703 1736 1783 1793 1842 1897
Summe
8404 8860 9271 9578 9811 10350 10949 11486 12041 12485 12881 13179 13448 13698 13914 14114 14247
Klassen
5
64
68
70
73
76
84
87
88
91
91
94
96
98
99
99
100
99
6
63
63
68
70
73
76
84
87
88
91
91
94
96
98
99
99
100
7
67
67
68
68
70
73
76
84
87
88
91
91
94
96
98
99
99
8
56
71
70
68
68
70
73
76
84
87
88
91
91
94
96
98
99
9
51
61
73
70
68
68
70
73
76
84
87
88
91
91
94
96
98
10
46
49
52
58
56
54
54
56
58
61
67
70
70
73
73
75
77
Summe
347
379
401
407
411
425
444
464
484
502
518
530
540
551
559
567
572
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
2025/26
2026/27
2027/28
2028/29
2029/30
Vorklassen für Migranten (DAZ)
Schüler
24
264
384
672
768
864
864
864
864
864
864
864
864
864
864
864
864
Klassen
1
11
16
28
32
36
36
36
36
36
36
36
36
36
36
36
36
5.2
Planungsraum Ost
Für die Oberschulversorgung stehen im Planungsraum acht öffentliche Oberschulen
- die Georg-Schumann-Schule, die 16. Schule, die 20. Schule, die 125. Schule, die
Schule Paunsdorf, die Schule Mölkau, die „Schule am Weißeplatz“ sowie die
Geschwister-Scholl-Schule Liebertwolkwitz zur Verfügung. Die Entwicklung der
Bevölkerung in diesem Planungsraum zeigt auf, dass hier besonders Familien mit
Kindern die vorhandenen Wohngebiete annehmen. Mit der Inbetriebnahme der
neuen „Schule am Weißeplatz“ kann im Planungsraum die Nachfrage nach
Schulplätzen in den nächsten drei Jahren bei voller Auslastung und Belegung über
den Kapazitätsrichtwert der Schulen hinaus noch gedeckt werden. Der Bedarf an
Oberschulplätzen wird weiter ansteigen und langfristig auf höherem Niveau
verbleiben. Demnach müssen spätestens ab dem Schuljahr 2019 zusätzliche
Kapazitäten für eine vierzügige Oberschule bereitgestellt werden. Hierfür ist die
Neueinrichtung einer Oberschule in der Ihmelsstraße vorgesehen. Um den eher
eintretenden Mehrbedarf sichern zu können, wird ab 2017/18 ein Interim im
Schulgebäude Löbauer Straße eingerichtet. Nachfolgend wird ab 2019 im
Schulgebäude Löbauer Straße das Interim für die neue Oberschule in der
Hainbuchenstraße, welche ab 2023 im Schulnetz sein soll, eingerichtet. Darüber
hinaus ist strategisch die Fläche für einen weiteren, verkehrstechnisch gut
erreichbaren, zentrumsnahen Oberschulstandort zu sichern. Die Schaffung eines
zusätzlichen neuen Oberschulstandortes im Ortsteil Engelsdorf ist aus aktueller Sicht
nicht erforderlich.
-149-
Grafik : Bedarfsentwicklung bei den Eingangsklassen im Planungsraum Ost
Eingangsklassen in Oberschulen
PR Ost
30
Hainbuchenstr.
3 Züge
25
Ihmelstr.
4 Züge
20
Eingangsklassen IST
15
Weißeplatz
2 Züge
Prognose Eingangsklassen
2013
Kapazität
10
Interim
5
0
2010
2012
2014
2016
2018
2020
2022
2024
2026
2028
2030
2032
2034
Schuljahresbeginn
16. Schule (Konradstraße 67, 04315 Leipzig)
Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Volkmarsdorf. Der Kapazitätsrichtwert liegt
bei einer Dreizügigkeit (bis 18 Klassen). Die derzeitige und zukünftige Auslastung
der 16. Schule liegt jedoch über der Grenze des Kapazitätsrichtwertes. Eine
Entlastung der angespannten Auslastungssituation kann erst durch die
Inbetriebnahme der neuen Oberschule am Standort Ihmelsstraße oder durch
anderweitige Kapazitätserweiterungen an Oberschulen bringen.
An der Schule sind zudem noch zwei Vorklassen für Migranten angegliedert.
Handlungsbedarf:
Eine Kapazitätserweiterung direkt am Schulstandort 16. Schule ist aufgrund
der Lage des Schulgebäudes und -geländes nicht möglich. Nur durch
Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Planungsraum Ost kann der Nachfrage
an Oberschulplätzen begegnet werden.
Georg-Schumann-Schule (Glockenstraße 6, 04103 Leipzig)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Zentrum-Südost und ist mit einem
Kapazitätsrichtwert von drei Zügen ausgewiesen. Teile des Schulhauses werden
durch das Projekt „Produktives Lernen“ genutzt. Das „Akademische Orchester“ nutzt
auf mietvertraglicher Basis dauerhaft einen Raum und bei Bedarf die Aula. Die
Schule ist Bestandteil des Deutsch-Französischen Bildungszentrums. Es wird eine
Vorklasse für Migranten geführt.
Handlungsbedarf:
Wenn das alte Schulgebäude der Pablo-Neruda-Schule nicht mehr für die
Grundschulversorgung benötigt wird, erfolgt eine Sanierung für eine
Oberschule. Die Georg-Schumann-Schule wird dann in dieses Gebäude
ziehen. Damit befinden sich die G.-Schumann-Schule (Oberschule), die P.Neruda-Schule (Grundschule) und die A.-Ph.-Reclam-Schule (Gymnasium)
als Deutsch-Französisches Bildungszentrum in unmittelbarer Nähe
zueinander. Das Projekt „Produktives Lernen“ soll am Standort in der
-150-
Glockenstraße verbleiben. Im Nachgang zu dieser Schulverlagerung soll im
Gebäude an der Glockenstraße eine weitere Oberschule eingerichtet werden.
Aufgrund der starken Zunahme an DaZ-Klassen (Deutsch als Zweitsprache)
wird an dieser Schule ein Raumsystem für zusätzliche Klassen eingerichtet.
20. Schule (Bästleinstraße 14, 04347 Leipzig)
Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Schönefeld-Ost. Der Kapazitätsrichtwert
liegt bei einer 2,5 Zügigkeit (15 Klassen). Die derzeitige und zukünftige Auslastung
der 20. Schule liegt jedoch über der Grenze des Kapazitätsrichtwertes. Eine
Entlastung der angespannten Auslastungssituation wird es erst durch Erweiterung
oder Inbetriebnahme neuer Oberschulstandorte geben.
An der Schule ist eine Vorklasse für Migranten angegliedert.
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort ist stabil. Es sind zeitnah im Planungsraum Ost zusätzliche
Oberschulkapazitäten zu schaffen.
125. Schule (Heinrichstraße 43/45, 04317 Leipzig)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Reudnitz-Thonberg und nutzt gemeinsam mit der
Wilhelm-Busch-Schule (Grundschule) und deren zugehörigem Hort ein
Schulgebäude. Aus diesem Grund kann sie lediglich zweizügig geführt werden. Es
ist zu erwarten, dass diese Schule künftig stärker nachgefragt werden wird, da im
Wohnumfeld die Schülerzahlen in den Grundschulen stark ansteigen. Die Kapazität
der Schule ist ausgeschöpft. Eine räumliche Erweiterung am Standort ist nicht
möglich, da die Wilhelm-Busch-Schule (Grundschule) im Schulnetz der
Grundschulen erhalten bleiben muss.
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. Die
Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Planungsraum ist erforderlich. Sollte es
notwendig werden, dass für die Wilhelm-Buch-Schule ein Ersatzstandort
gebaut werden muss, wird in der Folge die 125. Schule auf eine Vierzügigkeit
erweitert. Die Dreifeld-Sporthalle am ggf. neuen Standort der Grundschule,
würde den Sportbedarf für die erweiterte 125. Schule mit sichern.
Schule Paunsdorf (Zum Wäldchen 4, 04329 Leipzig)
Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Paunsdorf in Randlage eines PlattenbauWohngebietes. Der Kapazitätsrichtwert liegt bei einer 3 Zügigkeit (18 Klassen).
An der Schule ist eine Vorklasse für Migranten angegliedert.
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort ist stabil. Es sind zeitnah im Planungsraum Ost zusätzliche
Oberschulkapazitäten zu schaffen. Aufgrund der starken Zunahme an DaZKlassen (Deutsch als Zweitsprache) wird an dieser Schule ein Raumcontainer
für zusätzliche Klassen eingerichtet.
Schule Mölkau (Schulstraße 6, 04316 Leipzig)
Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Mölkau. Der Kapazitätsrichtwert der Schule
ist für eine Zweizügigkeit (12 Klassen) ausgewiesen. Aktuell führt die Schule 17
Klassen und ist damit erheblich über den Kapazitätsrichtwert ausgelastet.
Zudem nutzt die Oberschule gemeinsam mit der Grundschule (einschl. Hort) einen
Schulstandort und Räume im Schulhaus der Grundschule.
Handlungsbedarf:
-151-
Kurzfristig ist der Raumbedarf auf eine dreizügige Oberschule durch einen
Anbau am Schulstandort auszugleichen. Dabei sollen alle Räume der
Oberschule, die derzeit noch in der Grundschule mit untergebracht sind, mit
im Anbau Berücksichtigung finden. Für die Grundschule werden damit freie
Kapazitäten geschaffen.
Geschwister-Scholl-Schule Liebertwolkwitz (Am Angerteich 2, 04288 Leipzig)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Liebertwolkwitz und ist im Kapazitätsrichtwert für
eine 2,5-zügige Schule mit 15 Klassen ausgewiesen. Die Schule nutzt gemeinsam
mit dem Hort und der Schule Liebertwolkwitz (Grundschule) einen Schulstandort,
wobei jede Schule über ein eigenes Gebäude verfügt. Die gegenwärtige Auslastung
beträgt 19 Klassen. Auch für die kommenden Jahre wird davon ausgegangen, dass
es zu keinem Rückgang der Nachfrage nach Schulplätzen an dieser Schule kommen
wird und sie weiter in der maximal dreizügigen Auslastung geführt werden muss.
Handlungsbedarf:
im Rahmen der Erneuerung des Kellers können zwei zusätzliche Räume für
Unterricht gewonnen werden. Damit erfolgt eine Entlastung des
innerschulischen Platzbedarfs. Weitere räumliche Erweiterung sind nicht
gegeben. Die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Planungsraum ist
erforderlich.
Schule am Weißeplatz (Ferdinand-Jost-Straße 33, 04299 Leipzig)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Stötteritz. Sie ist seit dem Schuljahr 2014/15
als eigenständige Schule im Schulnetz und hat einen Kapazitätsrichtwert von zwei
Zügen. Aktuell wird der gesamte Schulstandort (zwei Gebäude und Sporthalle)
saniert, wobei die Schule am Ort verbleibt. Die Sanierung wird voraussichtlich 2017
abgeschlossen.
Handlungsbedarf:
Während der Sanierung der beiden Häuser und der Sporthalle, muss die
Sicherung der Aufnahmemöglichkeit von jährlich zwei fünften Klassen
erfolgen. Ab dem Schuljahr 2016/17 werden die Schüler im sanierten Haus 1
unterrichtet. Da die vorhandene denkmalgeschützte Sporthalle für die
Realisierung des Lehrplans nicht aus reicht, ist eine zusätzliche Sporthalle
erforderlich.
Für die Sicherung der Kapazitäten wird das Gebäude der jetzigen G.-SchumannSchule als zusätzliche Oberschule wieder zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist,
dass die G.-Schumann-Schule in das ehemalige Gebäude der P.-Neruda-Schule
umgezogen ist. Nach 2020 erfolgt, nach entsprechender Sanierung, die
Bereitstellung des Gebäudes der ehemaligen Heinrich-Heine-Schule in Paunsdorf.
AHF Schulverein
Der AHF Schulverein beabsichtigt auf dem Gebiet der Alten Messe neben der
Erweiterung der Grundschule auch die Einrichtung einer zweizügigen Oberschule ab
dem Schuljahr 2017/18.
5.3
Planungsraum Zentrum, Süd
Der Planungsraum erstreckt sich vom Zentrum-Nordwest über die Südvorstadt,
Connewitz bis nach Dölitz-Dösen und verfügt über vier öffentliche Oberschulen: die
-152-
Sportoberschule, die Petrischule, die Apollonia-von-Wiedebach-Schule und die
Lene-Voigt-Schule. Eine außerordentlich starke Bevölkerungsentwicklung ist im
Zentrum-Nordwest, in der Südvorstadt und in Connewitz zu verzeichnen. Beginnend
Seit dem Schuljahr 2014/2015 ist ein einen Anstieg der Schülerzahlen in den
Oberschulen zu verzeichnen. Diesen Anstieg haben im Besonderen die
Sportoberschule, die Petrischule und die Apollonia-von-Wiedebach-Schule zu
kompensieren. Mit den vorhandenen Kapazitäten kann der Bedarf im Gebiet bei
voller Auslastung der Schulen bis spätestens zum Schuljahr 2018/19 gesichert
werden. Danach müssen ab dem Schuljahr 2019/20 neben dem einen zusätzlichen
Zug der Sportoberschule weitere Kapazitäten für eine fünfzügige Oberschule
bereitgestellt werden. Hier ist vorgesehen, auf dem Gelände des Bayerischen
Bahnhofs eine neue Oberschule zu errichten. Setzt sich diese positive
Wohngebietsentwicklung in den kommenden Jahren weiter fort, kann die Situation
eintreten, dass im Planungsraum ab 2020 der Bedarf für drei weitere Züge entsteht.
Dafür stehen die Kapazitäten an der neu einzurichtenden Oberschule im
Planungsraum Ost (altes Gebäude der G.-Schulmann-Schule) zur Verfügung.
Grafik
: Bedarfsentwicklung bei den Eingangsklassen im Planungsraum
Mitte-Süd
Eingangsklassen in Oberschulen
PR Mitte-Süd
24
22
20
Sportoberschule
1 Zug
18
16
Altgebäude Neruda
3 Züge
14
Bayerischer Bhf.
5 Züge
12
10
8
6
Eingangsklassen IST
4
Prognose Eingangsklassen 2013
2
Kapazität
0
2010
2012
2014
2016
2018
2020
2022
2024
2026
2028
2030
2032
2034
Schuljahresbeginn
Sportoberschule (Max-Planck-Straße 1/3, 04105 Leipzig)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Zentrum-Nordwest und steht mit drei Zügen, das
entspricht 18 Klassen, für die Oberschulversorgung zur Verfügung. Aktuell ist sie mit
sechs Klassen überbelegt. Hier werden Schüler unterrichtet und betreut, die neben
der schulischen Ausbildung Leistungssport betreiben.
Handlungsbedarf:
Am Standort ist eine Erweiterung der Kapazitäten nicht möglich. Ein Ersatzneubau soll in der Goyastraße errichtet werden. Dabei wird die Kapazität um
einen Zug erhöht. Das aktuelle Schulgebäude soll künftig durch die Schule 5
(Grundschule) genutzt werden.
Petrischule (Paul-Gruner-Straße 50, 04107 Leipzig)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Zentrum-Süd. Das Schulgebäude besitzt nicht
die Kapazitätsreserven, um die Nachfrage aus dem Wohnumfeld der Schule
vollständig abzufangen. Daher müssen zur Sicherung künftigen Nachfrage Reserven
-153-
an den anderen Schulen des Planungsraumes mitgenutzt werden. Es wird eine
Vorklasse für Migranten geführt.
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. Die
Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Planungsraum ist erforderlich.
Apollonia-von-Wiedebach-Schule (Arno-Nitzsche-Straße 7, 04277 Leipzig)
Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Südvorstadt. Der Kapazitätsrichtwert der
Schule ist für eine Dreizügigkeit (18 Klassen) ausgewiesen. Aktuell werden 22
Klassen geführt. Das Schulhaus ist barrierefrei. Zudem befindet sich im
Schulgebäude das „Kompetenzzentrum Sprachliche Bildung für Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund“. Dafür werden dauerhaft zwei
Räume genutzt. Aktuell werden zwei Vorklassen für Migranten geführt.
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort ist stabil. Es sind zeitnah im Planungsraum Süd zusätzliche
Oberschulkapazitäten zu schaffen.
Lene-Voigt-Schule (Willi-Bredel-Straße 11, 04279 Leipzig)
Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Lößnig. Der Kapazitätsrichtwert der Schule
ist für eine 2,5 Zügigkeit (15 Klassen) ausgewiesen. Die derzeitige und zukünftige
Auslastung der L.-Voigt-Schule liegt jedoch über der Grenze des
Kapazitätsrichtwertes. Eine Entlastung der angespannten Auslastungssituation wird
es erst durch Erweiterung oder Inbetriebnahme neuer Oberschulstandorte geben.
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort ist stabil. Es sind zeitnah im Planungsraum Süd zusätzliche
Oberschulkapazitäten zu schaffen.
Auf dem Gelände des Bayerischen Bahnhofs erfolgt der Neubau einer fünfzügigen
Oberschule. Wenn das alte Schulgebäude der P.-Neruda-Schule nicht mehr für die
Grundschulversorgung benötigt wird, dann erfolgt eine Sanierung für eine
Oberschule. Die G.-Schumann-Schule aus dem Planungsbezirk Ost wird in dieses
Gebäude ziehen. Damit wäre auch die Oberschule des Deutsch-Französischen
Bildungszentrums auf dem Campus. Im Gebäude der G.-Schumann-Schule wird
eine neue Oberschule eingerichtet, welche dann auch eine Versorgungsaufgabe für
den Planungsraum Mitte-Süd hat.
5.4
Planungsraum West
Im betrachteten Gebiet stehen von Böhlitz-Ehrenberg bis HartmannsdorfKnautnaundorf sechs öffentliche Oberschulen für die Versorgung zur Verfügung.
Zusätzlich befindet sich die Nachbarschaftsschule, welche im Rahmen eines
Schulversuches
agiert,
im
Gebiet.
Aufgrund
der
differenzierten
Bevölkerungsentwicklung in den einzelnen Ortsteilen wird insbesondere die Schule
am Adler künftig sehr stark nachgefragt werden, da im Wohnumfeld eine ebenfalls
stark steigende Schülerschaft in den Grundschulen zu verzeichnen ist. Mit den
vorhandenen Kapazitäten und unter optimaler Auslastung der Schulgebäude, konnte
der Bedarf im Planungsraum bis 2015/2016 gedeckt werden. Aufbauend seit dem
Schuljahr 2013/14, werden die Kapazitäten (drei Züge) des Schulgebäudes der
ehemaligen 57. Schule genutzt. Das Schulgebäude der ehemaligen 55. Schule wird
als drei- bis vierzügige Oberschule saniert und soll 2017 als zusätzliche Schule
wieder im Schulnetz zur Verfügung stehen. Um den eher eintretenden Mehrbedarf
-154-
sichern zu können, wird ab 2016/17 ein Interim im Schulgebäude Uhlandstraße
eingerichtet. Nach Auszug der Grundschule, ist eine Erweiterung der Schule am
Adler vorgesehen.
Grafik : Bedarfsentwicklung bei den Eingangsklassen im Planungsraum West
Eingangsklassen in Oberschulen
PR West
35
30
Uhlandstr.
(4 Züge)
25
Erw. Schule am Adler
2 Züge
20
ehem. 55.
3-4 Züge
15
10
Eingangsklassen IST
Prognose Eingangsklassen 2013
5
Kapazität
0
2010
2012
2014
2016
2018
2020
2022
2024
2026
2028
2030
2032
2034
Schuljahresbeginn
56. Schule (Dieskaustraße 213, 04249 Leipzig)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Großzschocher und steht im Schulnetz mit einem
Kapazitätsrichtwert von 2,5 Zügen mit 15 Klassen zur Verfügung. Die gegenwärtige
Auslastung beträgt 19 Klassen.
Handlungsbedarf:
Erhalt am jetzigen Schulstandort.
84. Schule (Stuttgarter Allee 5, 04209 Leipzig)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Grünau-Mitte und hat einen Kapazitätsrichtwert
von 2,5 Zügen mit 15 Klassen. Es wird eine Vorklasse für Migranten geführt.
Handlungsbedarf:
Mit der Fusion der 84. Schule und der 55. Schule wurde bestimmt, dass nach
der Sanierung des Schulstandortes der ehemaligen 55. Schule die 84. Schule
in das Gebäude einzieht. Aufgrund der stark steigenden Schülerzahlen ist es
jedoch erforderlich, dass im Gebäude der ehemaligen 55. Schule eine
zusätzliche neue Oberschule eingerichtet wird. Damit verbleibt die 84. Schule
weiterhin und langfristig an ihrem jetzigen Standort. Dieser Schulstandort
bedarf einer komplexen Sanierung. Aufgrund der starken Zunahme an DaZKlassen (Deutsch als Zweitsprache) wird an dieser Schule ein Raumcontainer
für zusätzliche Klassen eingerichtet.
-155-
94. Schule (Miltitzer Weg 3, 04205 Leipzig)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Grünau-Nord und steht mit einem
Kapazitätsrichtwert von 2,5 Zügen mit 15 Klassen für die Oberschulversorgung zur
Verfügung. Es wird eine Vorklasse für Migranten geführt.
Handlungsbedarf:
Im Rahmen der Neugestaltung des gesamten Schulstandortes in Grünau
Nordwest, ist Eine Sanierung des Schulhauses mit Kapazitätserweiterung am
Standort vorgesehen.
Schule am Adler (Antonienstraße 24, 04229 Leipzig)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Plagwitz. Die Richtkapazität ist mit einer
Belegung von 12 Klassen ausgewiesen, was einer Zweizügigkeit entspricht. Die
Schule nutzt, gemeinsam mit der Schule am Adler (Grundschule) und deren
zugehörigem Hort, ein Schulhaus. Der offene Freizeittreff des Vereins RAA Leipzig
e.V.(Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule) nutzte bis März 2015
Räume im Schulgebäude. Der offene Freizeittreff wird künftig an einem anderen
Standort in der Erich-Zeigner-Allee weitergeführt.
Handlungsbedarf:
Die Kapazität der Schule ist ausgeschöpft. Eine räumliche Erweiterung ist am
Standort nur dann möglich, wenn die Grundschule einen neuen Standort
erhält. Trotz der zusätzlichen Oberschule im Gebäude Ratzelstraße 26, kann
der künftige Bedarf im Gebiet nicht befriedigt werden. Die Schaffung von
zusätzliche zwei Zügen für die Schule am Adler ist erforderlich. Die durch den
Auszug des Vereins RAA Leipzig e.V. frei gewordenen Räume im Keller,
werden seit April 2015 von beiden Schulen und dem Hort nachgenutzt.
Helmholtzschule (Helmholtzstraße 6, 04177 Leipzig)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Lindenau und hat einen Kapazitätsrichtwert von
3,5 Zügen, was einer Belegung mit 21 Klassen entspricht. Aktuell werden 21 Klassen
unterrichtet. In der Helmholtzschule wird das Projekt „Produktives Lernen“ durchgeführt. Es werden zwei Vorklassen für Migranten geführt.
Handlungsbedarf:
Eine räumliche Erweiterung am Standort nicht möglich. Weitere räumliche
Reserven stehen am Standort nicht mehr zur Verfügung.
Heinrich-Pestalozzi-Schule (Pestalozzistraße 39/41, 04178 Leipzig)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Böhlitz-Ehrenberg. Sie steht mit zwei Zügen für
die schulische Versorgung zur Verfügung.
Handlungsbedarf:
Die Kapazität der Schule ist ausgeschöpft. Eine räumliche Erweiterung ist am
Standort nicht möglich. Die Schule muss in den kommenden Jahren mit der
vorhandenen Kapazität die Schulversorgung für den Bereich sicherstellen.
Zuzüglich mussten vier Räume der Oberschule an die am gleichen Standort
befindliche Schule Böhlitz Ehrenberg abgegeben werden, um deren Bedarf
sichern zu können. Hier ist eine Entlastung vorgesehen (siehe Grundschulen
Stadtbezirk Südwest). Im Nachgang soll die Raumnutzung im Gebäude
verbessert und optimiert werden.
-156-
Nachbarschaftsschule (Gemeindeamtsstraße 8-10, 04177 Leipzig)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Alt-Lindenau. Hier werden Kinder im Grundschulalter aufgenommen und über zehn Schuljahre bis zum Realschulabschluss geführt.
Die Schule nutzt zwei Gebäude. Beide Häuser wurden barrierefrei saniert. Die
Schule hat eine Kapazität von zwei Zügen und ist durchgängig zweizügig
ausgelastet, was die Annahme des Schulkonzeptes durch die Elternschaft bestätigt.
Es wird eine Vorklasse für Migranten geführt.
Handlungsbedarf:
Es besteht kein Handlungsbedarf. Der Schulversuch kann mit der
vorhandenen Kapazität weitergeführt werden.
Schule Georg-Schwarz-Straße (Georg-Schwarz-Straße 113, 04179 Leipzig)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Leutzsch. Die Schule hat eine Kapazität von drei
Zügen und ist aktuell mit 11 Klassen belegt. Bis zum Schuljahresende 2014/15
wurden die Klassen als Nebenstelle der Helmholzschule geführt. Seit dem Schuljahr
2015/16 ist sie eigenständig. Es wird eine Vorklasse für Migranten geführt.
Handlungsbedarf:
Weiterer Aufbau der Schule.
Im Planungsraum werden zusätzliche Kapazitäten durch die Bereitstellung der
zusätzlichen „Schule Georg-Schwarz-Straße“ (ehemalige 57. Schule), des Gebäudes
der ehemaligen 55. Schule sowie der Bereitstellung eines eigenen Schulhauses für
die Schule am Adler geschaffen. Darüber hinaus wird ab dem Schuljahr 2016/17
das Schulgebäude Uhlandstraße 28 für Oberschulkapazitäten sowie für
Interimsklassen des neuen Gymnasiums in der Karl-Heine-Straße zur Verfügung
stehen. Da sich die Sanierung des Schulgebäudes der ehemaligen 55. Schule
verzögert, ist eine Fertigstellung erst Ende 2017 realistisch. Aus diesem Grund und
mit Blick auf die weiter steigenden Schülerzahlen plus Auslastung und teilweise
Überlastung aller bestehenden Oberschulen müssen bereits zum Schuljahresbeginn
2016/17 Interim-Klassen für die neue „Schule Ratzelstraße“ gebildet werden. Dies ist
im Gebäude Uhlandstraße 28 vorgesehen. Bis zur Fertigstellung des Schulhauses
in der Ratzelstraße werden die Interimklassen als Nebenstelle der Schule am Adler
geführt.
5.5
Planungsraum Nord
Das betrachtete Gebiet erstreckt sich von Lützschena-Stahmeln bis Plaußig-Portitz
und
umfasst
siedlungsschwache
Randgebiete
wie
Seehausen
sowie
bevölkerungsreiche Gebiete wie den Ortsteil Gohlis-Süd. Es stehen fünf öffentliche
Schulen für die Nachfrage nach Oberschulplätzen zur Verfügung. Mit Erweiterung
der Kapazität der Paul-Robeson-Schule und den durch die Sanierung des
Schulstandortes Breitenfelder Straße geschaffenen zusätzlichen Kapazitäten, kann
der erwartete Bedarf bis 2016 gedeckt werden. Der nachfolgende Anstieg der
Schülerzahlen kann mit der Herrichtung des Schulhauses Diderotstraße sowie des
Baus einer zusätzlichen fünfzügigen Oberschule ausgeglichen werden.
-157-
Grafik
:Bedarfsentwicklung bei den Eingangsklassen im Planungsraum Nord
Eingangsklassen in Oberschulen
PR Nord
30
25
5 Züge im PB
Nord
20
15
alte 68.
eigenständig
AST bzw.
Container
der P.Robeson
10
Eingangsklassen IST
Prognose Eingangsklassen
2013
Kapazität
5
Interim
0
2010
2012
2014
2016
2018
2020
2022
2024
2026
2028
2030
2032
2034
Schuljahresbeginn
Paul-Robeson-Schule (Jungmannstraße 5, 04159 Leipzig)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Wahren. Sie ist mit einer Richtkapazität von zwei
Zügen ausgelegt, was einer Gesamtklassenanzahl von 12 entspricht. Sie nutzt das
Schulhaus gemeinsam mit der Paul-Robeson-Schule (Grundschule) und deren
zugehörigem Hort. Da die räumlichen Kapazitäten nicht ausreichen, nutzt die Schule
Räume im Schulhaus Anhalter Straße. Im aktuellen Schuljahr führt sie 18 Klassen.
Es wird eine Vorklasse für Migranten geführt.
Handlungsbedarf:
Sobald die Grundschule aus dem Gebäude heraus gelenkt ist, kann der
Oberschule das gesamte Schulhaus zur Verfügung gestellt werden. Bis dahin
wird die Schule einen Raumcontainer nutzen, der aufgrund der starken
Zunahme an DaZ-Klassen (Deutsch als Zweitsprache) auch für die Bildung
einer zusätzlichen DaZ-Klasse mit bereit steht.
68. Schule (Breitenfelder Straße 19, 04155 Leipzig)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Gohlis und ist mit einer Richtkapazität von 3,5
Zügen mit 21 Klassen ausgewiesen. Die Schule ist eingebunden in den Schulversuch ERINA, wobei Schülerinnen und Schüler der Lindenhofschule (Förderschule
für geistig Behinderte) gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern der Oberschule
unterrichtet werden. Die gegenwärtige Auslastung beträgt 20 Klassen.
Handlungsbedarf:
Ein Handlungsbedarf ist nicht gegeben.
-158-
35. Schule (Virchowstraße 4/6, 04157 Leipzig)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Gohlis-Mitte. Sie hat einen Kapazitätsrichtwert
von drei Zügen, was einer Klassenzahl von 18 entspricht. Die Belegung liegt aktuell
bei 18 Klassen. Es wird eine Vorklasse für Migranten geführt.
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. Die
Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Planungsraum ist erforderlich. Mit Blick
auf die weiter steigenden Schülerzahlen plus Auslastung und teilweise
Überlastung aller bestehenden Oberschulen müssen bereits zum
Schuljahresbeginn 2016/17 Interim-Klassen für die neue Oberschule im
Schulgebäude Diderotstraße gebildet werden. Dies ist im Schulgebäude
Anhalter Straße vorgesehen. Bis zur Fertigstellung des Schulhauses in der
Diderotstraße werden die Interimklassen als Nebenstelle der 35. Schule
geführt.
Schule Wiederitzsch (Zur Schule 11, 04158 Leipzig)
Die Schule hat einen Kapazitätsrichtwert von zwei Zügen. Da sie das Gebäude
gemeinsam mit der Schule Wiederitzsch (Grundschule) nutzt, sind die
Raumressourcen unzureichend. Um die räumlichen Defizite für die Mindestzügigkeit
am Standort zu sichern, wurden durch Errichtung eines Systembaus die fehlenden
Raumressourcen geschaffen. Aktuell führt sie 12 Klassen.
Handlungsbedarf:
Durch die gemeinsame Nutzung des Objektes besteht aufgrund des
Ansteigens der Schülerzahlen im Grundschulbereich Erweiterungsbedarf. Die
Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Planungsraum ist erforderlich.
Schule Portitz (Lidicestraße 12, 04349 Leipzig)
Die Oberschule befindet sich im Ortsteil Thekla. Der Kapazitätsrichtwert der Schule
ist für eine 2,5 Zügigkeit (15 Klassen) ausgewiesen. Die derzeitige und zukünftige
Auslastung der Schule Portitz liegt jedoch über der Grenze des
Kapazitätsrichtwertes. Eine Entlastung der angespannten Auslastungssituation wird
es erst durch Erweiterung oder Inbetriebnahme neuer Oberschulstandorte geben.
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort ist stabil. Es sind zeitnah im Planungsraum Nord
zusätzliche Oberschulkapazitäten zu schaffen.
Aufgrund der starken Zunahme an DaZ-Klassen (Deutsch als Zweitsprache)
wird an dieser Schule ein Raumcontainer für zusätzliche Klassen eingerichtet.
Bedarf für zusätzlichen 5-zügigen Oberschulstandort
Um langfristig ausreichend die benötigten Kapazitäten sichern zu können, bedarf es
ab 2023/24 der Bereitstellung einer zusätzlichen fünfzügigen Oberschule im Gebiet.
Strategisch ist hierfür eine Fläche zu sichern.
Im Schulgebäude Anhalter Straße werden ab Schuljahresbeginn 2016/17 InterimKlassen für die neue Oberschule in der Diderotstraße gebildet werden. Nachfolgend
werden die Räume in der Anhalter Straße für das Interim der neuen fünfzügigen
Oberschule genutzt.
-159-
5.6
Fazit zum schulspezifischen Handlungsbedarf sowie Ableitung der
Bedarfsentwicklung in den Planungsräumen
In der Differenz zwischen dem vorhandenen Schulraumbestand und der Nachfrage
nach Schulplätzen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur geringfügige Reserven an
einzelnen Schulstandorten vorhanden. An Schulen, die sich in Gebieten mit starker
städtebaulicher Entwicklung befinden, können bereits zum jetzigen Zeitpunkt die
Nachfragen aus dem Wohnumfeld nicht mehr befriedigt werden. Insofern ist es
unerlässlich, dass alle Ressourcen im jeweiligen Planungsraum und auch
übergreifend ausgelastet werden. Teilweise müssen Auslastungen über den
Kapazitätsrichtwert erfolgen, bis die zusätzlichen neuen Kapazitäten im Schulnetz
zur Verfügung gestellt werden können. Unter diesem Gesichtspunkt sind die
Kapazitäten der vorhandenen Oberschulen ausreichend, um den stadtweiten Bedarf,
in Auslastung und Überlastung der Schulen, bis zum Schuljahr 2016/2017 decken zu
können.
Die Prognose der Schülerzahlen zeigt deutlich eine kontinuierliche Zunahme der
Eingangsklassen auf. Von 70 Eingangsklassen im Schuljahr 2015/16 ist eine
Steigerung auf 98 Eingangsklassen im Jahr 2025/26 zu verzeichnen. Der Verbleib
auf diesem hohen Niveau ist ebenfalls erkennbar.
Grafik
: Entwicklung der Eingangsklassen bei Erweiterung der Kapazität
Entwicklung der Eingangsklassen in Oberschulen
120
ehem. Uhland
und
Systembauten
Erw. Schule am Adler, und
neuer Standort PB Ost
alte Neruda
Bayrischer Bhf.
100
80
Ast. P.- Robeson
bzw. Systembau
60
Sport OS,
ehem. 55. und
Systembauten
40
ehem. 68.
u. Ihmelsstr.
4 Züge im PB
Nord
Hainbuchenstr.
3 Züge
Eingangsklassen IST
Prognose Eingangsklassen 2013
20
Weißepl. u.
ehem. 57.
Kapazität
vorzeitige Klassenbildung im Interim
0
2010
2012
2014
2016
2018
2020
2022
2024
2026
2028
2030
2032
2034
Schuljahresbeginn
Dies bedeutet, dass neben den bereits umgesetzten Maßnahmen die Bereitstellung
zusätzlicher Kapazitäten von einer neuen fünfzügigen Oberschule durch Neubau am
Bayerischen Bahnhof, einer vierzügigen Schule durch Aktivierung der ehemaligen
Uhlandschule, einer dreizügigen Oberschule durch Sanierung des alten
Schulgebäudes der P.-Neruda-Schule, einer vierzügigen Oberschule in der
Ihmelsstraße, einer dreizügigen Oberschule in der Hainbuchenstraße und die
Erweiterung der Schule am Adler um zwei Züge nach Umzug der Grundschule
erfolgen muss. Nach Sanierung der ehemaligen 55. Schule erfolgt kein Umzug der
84. Schule in dieses Gebäude1. Es wird hier zusätzlich eine neue Oberschule
1
Stadtratsbeschluss RBIV-1515/09 vom 25.02.2009 wird nicht umgesetzt.
-160-
eingerichtet. Für die Sportoberschule erfolgt ein Ersatzbau in der Goyastraße bei
einer Erweiterung um einen Zug. Die P.-Robeson-Schule nutzt zusätzlich einen
Container, bis die Grundschule in ihr neues Domizil umziehen kann. Des weiteren
wird im Schulgebäude in der Diderotstraße (ehemaliges Gebäude der 68. Schule)
wieder eine eigenständige zusätzliche Oberschule eingerichtet. Darüber hinaus sind
strategisch eine Fläche für den Bau einer weiteren Oberschule im Planungsraum Ost
(verkehrstechnisch gut erreichbar und zentrumsnah) und im Planungsraum Nord zu
sichern.
5.7
Maßnahmen
Sporthalle für die „Schule am Weißeplatz“
Die vorhandene Sporthalle auf dem Schulgelände reicht für die Sicherung des
Sportstundenbedarfs nicht aus. Insofern ist der Neubau einer Sporthalle in
Nähe der Schule notwendig. Dafür ist auch die Fläche zu sichern und der
Neubau einzuplanen.
Bereitstellung eines Containers am Schulstandort der Paul-Robeson-Schule
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2016/17
Da im Gebäude der P.-Robeson-Schule weiterhin die Grundschule
untergebracht ist, reichen die Räumlichkeiten nicht aus, um alle erforderlichen
Klassen zu bilden. Deshalb ist ab 2016/17 die Bereitstellung des Container
zwingend. In diesem Zusammenhang wird auch der Raum für die Bildung
einer notwendigen weiteren DaZ-Klasse bereit gestellt.
Erweiterung der Oberschule Mölkau
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2018
Zur Gewährleistung einer dauerhafte Dreizügigkeit an der Oberschule Mölkau
ist ein Anbau an der Schule notwendig. (Beschlussvorlage VI-DS-01854).
Uhlandstraße - Neue Oberschule
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2016/17
Nach Auszug der K.-Kollwitz-Schule aus dem Objekt Uhlandstr. wird in dieses
für eine Oberschulnutzung hergerichtet. Gleichzeitig werden Interim-Klassen
für die neue Oberschule in der Ratzelstraße 26, welche erst 2017/18 fertig
wird, gebildet.
Diderotstraße - ehemaliges Gebäude der 68. Schule
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2018/19
Nach Aufgabe der Außenstelle der Werner-Heisenberg-Schule wird im
Gebäude Diderotstraße eine eigenständige Oberschule eingerichtet.
(Beschlussvorlage VI-DS-01854).
Umzug der Sportoberschule in das neue Objekt Goyastr.
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2017/18
Die Sportoberschule zieht in das neue Objekt in der Goyastraße. Das alte
Objekt wird als Grundschule hergerichtet und durch die Schule 5 nachgenutzt.
Einrichtung einer drei- bis vierzügigen Oberschule am Standort Ratzelstr.
(ehem. 55. Schule) Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2017/18
-161-
Auch im südlichen Teil des Planungsraumes West ist ein steter Anstieg der
Nachfrage nach Oberschulplätzen zu verzeichnen. Im Besonderen trifft die
nachfragestarken Gebiete Plagwitz, Schleußig und Kleinzschocher. Um
diesen Bedarf sichern zu können, ist eine Reaktivierung der Kapazitäten der
ehemaligen 55. Schule vorzusehen. Nach Sanierung des Schulgebäudes in
der Ratzelstr. wird hier eine neue drei- bis vierzügige Oberschule eingerichtet.
Vierzügige Oberschule im Gebiet Anger-Crottendorf/Volkmarsdorf/NeustadtNeuschönefeld/Schönefeld-Abtnaundorf im Planungsraum Innerer Osten am
Standort Ihmelsstraße (ehem. 18. Schule) bereitstellen
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2019/20
Die Prognose der Schülerzahlentwicklung geht von einem weiteren Anstieg
des Bedarfs nach Oberschulplätzen im Planungsraum aus. Dieser Bedarf
kann durch die vorhandenen Schulen nicht gedeckt werden. Der
Nachfragedruck wird verstärkt in den o. g. Gebieten des Planungsraumes
eintreten. Insofern muss versorgungsnah ein zusätzlicher vierzügiger
Schulstandort zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Entwicklung
einer Quartiersschule erfolgt die Einrichtung einer 4 - zügigen Oberschule durch
Komplexsanierung der ehemaligen Hermann-Liebmann-Schule, deren Ergänzung
durch einen Erweiterungsneubau und den Neubau einer Sporthalle mit 3-Feldern in
der Ihmelsstraße 14 auf Basis des Integrativen Gesamtkonzeptes Quartiersschule
Leipziger Osten
Fünfzügige Oberschule im Gebiet Zentrum Süd/ Südvorstadt/Connewitz im
Planungsraum Mitte-Süd bereitstellen
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21
Die Prognose der Schülerzahlentwicklung geht für die Jahre nach 2015 von
einem weiteren Anwachsen des Bedarfs nach Oberschulplätzen im
Planungsraum aus. Es wird hier, insbesondere in den o. g. Gebieten, eine
sehr starke Nachfrage eintreten. Ein weiterer fünfzügiger Schulstandort ist
zwingend erforderlich. Deshalb wird auf dem Gelände Bayerischer Bahnhof
eine neue fünfzügige Oberschule errichtet. (Beschlussvorlage VI-DS-01854).
Dreizügige Oberschule im alten Gebäude der P.-Neruda-Schule
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21
Das alte Gebäude der P.-Neruda-Schule wird als dreizügige Oberschule
saniert. Die G.-Schumann-Schule zieht anschließend in dieses Gebäude um.
Damit ist sie auch räumlich an das Deutsch-Französische Bildungszentrum
angeschlossen.
Dreizügige Oberschule im alten Gebäude der Georg-Schumann-Schule
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2020/21
Das Gebäude der G.-Schumann-Schule wird für eine weitere neue
Oberschule genutzt. (Beschlussvorlage VI-DS-01854).
Fünfzügige Oberschule im PB Nord (zentral erreichbar, Zentrum-Nord, Gohlis,
Eutritzsch) bereitstellen
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2023/24
Dafür ist eine Flächensicherung vorzunehmen.
Erweiterung der Schule am Adler um zwei Züge auf eine Vierzügigkeit
-162-
Termin der Nutzbarkeit: Schuljahresbeginn 2021/22
Nach Auszug der Schule am Adler (Grundschule) wird das gesamte Gebäude
als Oberschule genutzt.
Sanierung der 94. Schule mit Kapazitätsertweiterung
Im Rahmen der Neugestaltung des gesamten Schulstandortes in Grünau
Nordwest, mit den Schulen Max.Klinger-Schule, 94. Schule und Schule
Grünau, erfolgt die Sanierung plus Kapazitätserweiterung (Beschlussvorlage
VI-DS-01854)
Entfall des Umzugs der 84. Schule
Der Stadtratsbeschluss RBIV-1515/09 vom 25.02.2009, in welchem
beschlossen wurde, dass die 84. Schule nach Sanierung des Schulhauses
der ehemaligen 55. Schule in dieses Gebäude umzieht, wird nicht umgesetzt.
Dreizügige Oberschule im alten Gebäude der ehemaligen Heinrich-HeineSchule Termin der Nutzbarkeit: 2023/24
Für den Bedarfsanstieg nach 2020, ist das Gebäude der ehemalige HeinrichHeine-Schule als Oberschulstandort herzurichten.
Schule Paunsdorf, Schule Portitz, 94. Schule, Georg-Schumann-Schule
Diese Schulen erhalten Systembauten für die Bildung von zusätzlichen
Klassen, einschließlich DaZ-Klassen (Beschlussvorlage VI-DS-01736).
Für das Schuljahr 2017/18 sind vier weitere Standorte zu planen.
DaZ-Unterricht
Ggf. sind nach ab 2017/18 weitere temporäre Container für die Bildung von
zusätzlichen Klassen, einschließlich DaZ-Klassen erforderlich.
-163-
6.
Gymnasien
6.1
Übersicht
Karte 15:
Planungsräume und Standorte Gymnasien
Seehausen
Wiederitzsch
Lindenthal
Plaußig /
Portitz
Mockau-Nord
Lützschena-Stahmeln
F.-A.-Brockhaus-Schule
Thekla
Gohlis
Nord
W.-Heisenberg-Schule
Eutritzsch
Möckern
Wahren
F.-Schiller-Schule
Gohlis
Mitte
Mockau
Süd
Freie Waldorfschule
Heiterblick
Schönefeld
Zentru
Ost
BIP Kreativitätsschule
m
Paunsdorf G.-Hertz-Schule
Schönefeld /
Nord
Burghausen /
Abtnauendorf
Zentrum Leibnizschule
Leutzsch
Rückmarsdorf
SellerhausenNordwest
Zentrum
Stünz
Ost Mus.-Sportl. Gymnasium
Altlindenau
Neustadt
Thomasschule
Gymnasium Engelsdorf
Zentrum
R.-Schumann-Schule
Schönefeld
AngerSportgymnasium Zentrum
Engelsdorf
W.-Humboldt-Schule
West
Crottendorf
Lindenau
Zentrum
Schöna
Mölkau
Zentrum Reudnitz
Neu- Plagwitz
Süd
u
Evang.Schulzentrum
Südost Thonberg
M.-Klinger-Schule
Baalsdorf
Montessori-Schule Lindenau
Schleußig
Südvorstad
Althen /
Ph.-A.-Reclam-Schule
Grünau
t
Miltitz
Grünau
Kleinpösna
Nord GrünauLeipzig
Ost International School
Neue
Nikolaischule
Mitte
I.-Kant-Schule
Grünau
Stötteritz
Kleinzschocher
MarienSiedlung
Lausen
brunn
Connewitz
Grünau
Probstheida
Luise-Otto-Peters-Schule
J.-Kepler-Schule
Holzhausen
Lößnig
Böhlitz-Ehrenberg
Gohlis-Süd
Großzschocher
W.-Ostwald-Schule
Dölzig /
Dösen
Meusdorf
Knaukleeberg /
Knauthain
Liebertwolkwitz
Hartmannsdorf /
Knautnaundorf
Gymnasium in kommunaler Trägerschaft
Gymnasium in freier Trägerschaft
Gymnasium in Landesträgerschaft
Das Gymnasium vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine vertiefte allgemeine
Bildung, die für ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird und schafft auch Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule.
Im Schuljahr 2015/16 gibt es in Leipzig 16 Gymnasien, welche sich in Trägerschaft
der Stadt Leipzig befinden.
Ergänzt wird dieses Angebot durch 8 Schulen in freier bzw. Landesträgerschaft.
•
•
•
•
•
Sächsisches Sportgymnasium Leipzig
Evangelisches Schulzentrum
Bischöfliches Maria-Montessori-Schulzentrum
Leipzig International School
Musikalisch-sportliches Gymnasium Dr. P.Rahn & Partner
-164-
•
•
•
BIP Kreativitätsschule
Freie Waldorfschule
Karl-Schubert-Schule
In die Darstellung zu den Leipziger Gymnasien sind auch die Freie Waldorfschule
sowie die Karl-Schubert-Schule aufgenommen. Hier können die Schülerinnen und
Schüler nach 13 Jahren das Abitur ebenfalls ablegen.
Anzahl der Gymnasien, Schüler und Klassen in kommunaler und freier Trägerschaft
2015/16
Anzahl der
Schulen
Schüler
Anteil in %
Klassen
Anteil in %
Schüler pro
Klasse ∅
16
11.149
77,6
437
76,8
25,5
8
3.126
22,4
132
23,2
23,6
24
14.275
öffentliche
Träger
(kommunal
und staatlich)
freie Träger
Summe
569
24,6
Der Raumbestand der städtischen Gymnasien sowie die daraus abgeleiteten
Kapazitätsrichtwerte unterteilen sich wie folgt:
Raumbestand der Gymnasien in kommunaler Trägerschaft sowie der daraus
abgeleitete Kapazitätsrichtwert
Gymnasium
Kapazitätsrichtwert
davon Räume für Unterrichtszwecke
MZR/
Aula
Bibl.
Leerräume
>=40m²
in Zügen
in Klassen
allg. UR
FUR
GR
A.-Ph.-Reclam-Schule
5
40
30
16
12
2
1
0
Thomasschule
3
24
20
11
6
1
1
0
Leibnizschule
3
24
22
12
4
1
1
0
F.-A.-Brockhaus
5
40
33
20
0
2
1
0
G.-Hertz-Schule
3,2
26
25
10
0
2
1
0
Gymnasium Engelsdorf
3
24
25
10
5
1
1
0
Humboldt-Schule
4,5
35
35
16
1
1
2
0
Neue Nikolaischule
3,5
27
27
15
0
0
1
0
Immanuel-Kant-Schule
3
24
15
14
0
1
1
0
W.-Ostwald-Schule
3
24
16
20
0
1
1
0
J.-Kepler-Schule
3,4
27
28
12
2
1
1
0
Max-Klinger-Schule
4,4
35
31
18
0
0
1
0
R.-Schumann-Schule
3
24
22
14
1
1
1
0
W.-Heisenberg-Schule
3
24
22
14
4
1
1
0
Fr.-Schiller-Schule
3,2
26
23
15
1
1
1
0
Luise-Otto-Peters-Schule
3,3
27
27
12
0
1
1
0
Gymnanisum Gorkistraße
4
34
34
15
0
1
1
0
Summe
60,5
485
435
244
36
18
18
0
Das Ansteigen der Geburtenzahlen in der Stadt Leipzig führte in den letzten Jahren
auch zu einem Anstieg der Nachfrage nach Schulplätzen im gymnasialen Bereich.
Mögliche Reserven innerhalb der Schulen standen in der Vergangenheit dadurch zur
Verfügung, dass es zur Nichteinrichtung von Klassen in den oberen Jahrgangsstufen
kam. Diese Reserven sind weitgehend aufgebraucht. Damit kann eine über den
aktuellen Gesamtbestand hinausgehende Nachfrage nur noch durch weitere
extensive Erweiterungen der Gesamtkapazität erreicht werden.
-165-
Die Belegung der Gymnasien in städtischer Trägerschaft stellt sich im Schuljahr
2015/16 wie folgt dar:
Belegung der Gymnasien in kommunaler Trägerschaft im Schuljahr 2015/16
Gymnasium
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Summe
Klassen
Klasse 10 Klasse 11* Klasse 12*
Schüler
Klasse 9
Klassen
Klasse 8
Schüler
Klasse 7
Klassen
Klasse 6
Schüler
Klasse 5
A.-Ph.-Reclam-Schule
133
5
137
5
124
5
81
3
75
3
105
5
100
4
78
3
833
33
Thomasschule
80
3
78
3
75
3
75
3
73
3
92
4
88
4
83
3
644
26
Leibnizschule
84
3
82
3
81
3
71
3
99
4
84
4
86
4
59
3
646
27
F.-A.-Brockhaus*
137
6
202
8
103
4
105
4
100
4
82
3
86
4
65
3
880
36
G.-Hertz-Schule
80
3
81
3
79
3
75
3
61
3
73
3
61
3
53
2
561
23
Gymnasium Engelsdorf
84
3
83
3
73
3
84
3
77
3
90
4
67
3
48
2
606
24
Humboldt-Schule
112
4
140
5
110
4
102
4
80
3
82
3
107
4
46
2
779
29
Neue Nikolaischule
84
3
83
3
84
3
82
3
82
3
108
4
116
5
96
4
735
28
Immanuel-Kant-Schule
108
4
86
3
82
3
87
3
86
3
102
4
109
4
106
4
766
28
W.-Ostwald-Schule
69
3
72
3
67
3
72
3
62
3
59
3
55
2
45
2
501
22
J.-Kepler-Schule
90
3
111
4
109
4
104
4
92
4
82
3
77
3
55
2
720
27
M.-Klinger-Schule
135
5
116
4
95
4
110
4
105
4
100
4
94
4
85
4
830
33
R.-Schumann-Schule
84
3
113
4
84
3
80
3
81
3
79
3
88
4
72
3
681
26
W.-Heisenberg-Schule
112
4
84
3
82
3
76
3
80
3
95
4
84
3
81
3
694
26
Fr.-Schiller-Schule*
170
7
85
3
112
4
86
3
80
3
105
4
86
4
95
4
819
32
81
3
112
4
80
3
112
4
69
3
0
0
0
0
0
0
454
17
L.-Otto-Peters-Schule
Summe
•
1643 62 1665 61 1440 55 1402 53
1302 52 1338 55 1304 55 1067 44 11149 437
die Schüler- und Klassenzahlen der Vorinterims sind enthalten
Die Belegung der Gymnasien in freier Trägerschaft stellt sich im Schuljahr 2015/16
wie folgt dar:
Belegung der Gymnasien in freier Trägerschaft im Schuljahr 2015/16
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Gesamt
Schüler
Klasse 10 Klasse 11* Klasse 12*
Klassen
Klasse 9
Schüler
Klasse 8
Klassen
Klasse 7
Schüler
Klasse 6
Klassen
Klasse 5
Schüler
Gymnasium
Evangelisches
Schulzentrum
80
3
83
3
82
3
84
3
84
3
90
3
62
3
92
5
706
26
Maria-Montessori-Schule
50
2
20
2
52
2
50
2
48
2
96
4
40
2
69
4
484
20
49
3
52
3
54
3
59
3
53
3
58
3
49
2
37
2
411
22
31
2
52
2
66
3
47
2
43
2
43
2
25
1
18
1
325
15
BIP Kreativitätsschule
44
2
45
2
41
2
38
2
40
2
35
2
32
2
24
1
299
15
Freie Waldorfschule*
30
1
26
1
29
1
29
1
29
1
28
1
28
1
33
3
385
16
Karl-Schubert-Schule
24
1
25
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
49
2
Summe
284
13
278
13
324
14
307
13
297
13
350
15
236
11
273
Leipzig International
School
Musikalisch-Sportliches
Gymnasium
16 2659 116
* Bei der Freien Waldorfschule sowie Karl-Schubert-Schule sind das 12. und 13. Schuljahr zusammengefasst
Am Sportgymnasium, welches sich in Landesträgerschaft befindet, zeigt sich im
Schuljahr 2015/16 folgende Belegung:
-166-
Belegung des Sportgymnasiums in Trägerschaft des Landes im Schuljahr
2015/16
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Gesamt
Schüler
Klasse 10 Klasse 11* Klasse 12*
Klassen
Klasse 9
Schüler
Klasse 8
Klassen
Klasse 7
Schüler
Klasse 6
Klassen
Sportgymnasium
Träger: Land Sachsen
Klasse 5
Schüler
Gymnasium
42
2
42
2
58
3
70
3
77
4
106
5
84
3
131
5
610
27
* In den Klassenstufen 11 und 12 werden keine Klassen gebildet. es werden zur Vergleichbarkeit daher fiktive Klassen mit 28
Schülern / Klasse gebildet.
Der Darstellung ist zu entnehmen, dass ca. 23 % der Leipziger Schulplätze im
gymnasialen Bereich durch Schulen in freier Trägerschaft angeboten werden. Diese
Kapazitäten sind für die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung durch die
Stadt Leipzig zu berücksichtigen. Aufgrund der Tatsache, dass diese Schulen jedoch
nicht der Planungshoheit der kommunalen Behörden unterstehen, kann das Angebot
der Gymnasien in freier Trägerschaft nur im Gesamtumfang ihre Berücksichtigung
finden.
Für die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung wird von einem unveränderten
Anteil der Schulen in freier Trägerschaft an der Gesamtkapazität für die kommenden
Jahre ausgegangen. Mögliche Veränderung im Anteil können zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht präzisiert werden und müssen in der jährlich erfolgenden
Berichterstattung ihre Berücksichtigung finden.
Bereits mit der Fortschreibung zur Schulnetzplanung im Jahr 2012 wurde die
Aufnahmekapazität der Gymnasien in städtischer Trägerschaft als erschöpft
angesehen. Die in der Vergangenheit benutzte Möglichkeit der Klassenbildung durch
das Auffüllen von Klassen der oberen Jahrgangsstufen besteht nicht mehr.
Insbesondere in den Stadtbezirken Mitte, Süd und Alt-West ist die Nachfrage höher
als die Zahl der vorhandenen Plätze. Hier müssen zum Teil die Angebote von weiter
entfernten Schulstandorten genutzt werden.
Beim Vergleich zwischen den prognostizierten Eingangsklassen und der
Gesamtsumme möglicher Klassen nach Kapazitätsrichtwert kann festgestellt
werden, dass es der Stadt Leipzig möglich sein wird, die Nachfrage bis
voraussichtlich zum Jahr 2017 ohne eine Überschreitung des Kapazitätsrichtwertes
zu erfüllen. Ermöglicht wird dieses durch die Bildung von Vorinterims, in welchen die
neuen Schulen zwei bis drei Jahre vor Inbetriebnahme des neuen Schulgebäudes
„aufwachsen“. Diese Einrichtung neuer Kapazitäten wurde bereits für die künftigen
Schulstandorte an der Telemannstraße bzw. Gorkistraße vorgenommen. Für weitere
künftige neue Schulstandorte soll das Verfahren ebenfalls durchgeführt werden, da
es damit zugleich möglich ist, neue Schulen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der
neuen Gebäude bereits mit einer größeren Schülerschaft zu besetzen.
Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf
In Abhängigkeit von den Auswirkungen der Entwicklung des Nachfrageverhaltens auf
die Gymnasien wird die Gesamtkapazität unter der Berücksichtigung der gegenwärtig geplanten bzw. vorbereiteten Maßnahmen voraussichtlich ab dem Jahr 2017
erschöpft sein. Damit besteht der Bedarf an der Fortführung der extensiven
Erweiterung des Schulnetzes für diese Schulart. Diese hat sich schrittweise an den
entstehenden Bedarfen zu orientieren und wird nach den gegenwärtigen Prognosen
voraussichtlich bis zum Jahr 2024 anhalten.
-167-
Gleichzeitig ist festzustellen, dass die Entwicklung der Bedarfe in den Stadtgebieten
Leipzigs, ausgehend von den Entwicklungen im Grundschulbereich, weiterhin einen
unterschiedlichen Verlauf nimmt.
Der überwiegende Anteil der Schüler wählt ein Gymnasium in Wohnortnähe. Damit
bleibt der differenzierte Bedarfsdruck aufgrund der unterschiedlich verlaufenden
Bevölkerungsentwicklung der Ortsteile bestehen.
Während bei einigen Schulen erwartet werden kann, dass die vorhandenen
Ressourcen die Nachfrage im eigenen Bestand absichern können und sogar über
Reserven verfügen, wird an anderen Schulen aufgrund der Erschöpfung der
Kapazität der Nachfragedruck bei der Aufnahme von Schülern bestehen bleiben. Da
die Kapazitäten an diesen stark nachgefragten Schulstandorten nicht mehr erweitert
werden können, ist das Ausweichen bzw. die Orientierung auf andere Schulstandorte unvermeidlich.
Bedarfsentwicklung Klassen im Stadtgebiet
Klas s e nStufe
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
2022/23
2023/24
2024/25
2025/26
2026/27
2027/28
2028/29
2029/30
Schuljahr
5
55
61
62
66
69
76
78
80
82
82
85
87
88
89
90
90
90
6
53
55
61
62
66
69
76
78
80
82
82
85
87
88
89
90
90
7
51
53
55
61
62
66
69
76
78
80
82
82
85
87
88
89
90
8
60
52
53
55
61
62
66
69
76
78
80
82
82
85
87
88
89
9
58
57
52
53
55
61
62
66
69
76
78
80
82
82
85
87
88
10
54
58
55
52
53
55
61
62
66
69
76
78
80
82
82
85
87
11
43
56
52
55
52
53
55
61
62
66
69
76
78
80
82
82
85
12
40
47
47
52
55
52
53
55
61
62
66
69
76
78
80
82
82
Sum m e
414 439 437 456 473 494 520 547 574 595 618 639 658 671 683 693 701
2029/30
2028/29
2027/28
2026/27
2025/26
2024/25
2023/24
2022/23
2021/22
2020/21
2019/20
2018/19
2017/18
2016/17
2015/16
2014/15
KlassenStufe
2013/14
Bedarfsentwicklung der Schüler im Stadtgebiet
5
1404 1628 1643 1698 1775 1961 2021 2061 2127 2128 2186 2253 2282 2307 2320 2327 2326
6
1414 1453 1665 1679 1735 1813 2004 2065 2106 2163 2174 2233 2302 2331 2357 2370 2377
7
1338 1417 1440 1655 1669 1725 1802 1992 2053 2093 2150 2161 2220 2288 2317 2343 2356
8
1460 1348 1390 1415 1626 1640 1695 1770 1957 2017 2056 2112 2123 2181 2248 2276 2302
9
1395 1389 1302 1320 1344 1544 1557 1610 1681 1858 1915 1952 2006 2016 2071 2135 2161
10
1239 1358 1338 1270 1288 1311 1506 1519 1571 1640 1813 1868 1904 1957 1967 2020 2083
11
1069 1187 1304 1290 1224 1242 1264 1452 1464 1514 1581 1748 1801 1835 1886 1896 1947
12
854 1001 1067 1169 1156 1097 1113 1133 1301 1312 1357 1417 1566 1614 1644 1690 1699
Summ e 10173 10781 11149 11496 11817 12333 12962 13602 14260 14725 15232 15744 16204 16529 16810 17057 17251
-168-
Bedarfsentwicklung bei den Eingangsklassen im Stadtgebiet
Eingangsklassen in Gymnasien
100
90
l.-O.-Peters,
80
3 Züge
Telemannstr.,
5 Züge
70
60
50
K.Heine-Str.,
5 Züge
Gorkistr.,
4 Züge
40
Eingangsklassen IST
30
Prognose Eingangsklassen 2013
20
Kapazität
10
Mindestens notwendige Erweiterungen
0
2010
2012
2014
2016
2018
2020
2022
2024
2026
2028
2030
2032
2034
Schuljahresbeginn
Bei der Ermittlung des Handlungsbedarfs muss zwischen den stadtbezirksübergreifenden Erfordernissen sowie den schulstandortspezifischen Aufgabenstellungen
unterschieden werden.
Die Veränderung von Schulkapazitäten, besonders die Einrichtungen neuer Schulstandorte, sollen den Prämissen der territorialen Ausgewogenheit, guten Erreichbarkeit sowie der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit folgen. Dabei müssen nicht nur die
Zielstellungen der Schulentwicklungsplanung ihre Berücksichtigung finden, sondern
auch Aspekte der stadtplanerischen Entwicklung bzw. sozialräumlichen Gestaltung.
Begründet durch die Tatsache, dass den Gymnasien keine Schulbezirke zugeordnet
sind, ist die Wahlmöglichkeit für den Schulbesuch an allen Schulen im Stadtgebiet
gegeben.
Für die Bedarfsspezifizierung ist die Bildung von Planungsbereichen erforderlich. Bei
der Bildung dieser Planungsräume für die gymnasiale Versorgung wurden die überwiegenden Einzugsbereiche, Wegebeziehungen sowie gemeinsamen Versorgungsräume berücksichtigt. Die aktuelle Betrachtung der Schulnetzplanung stützt sich
dabei auf die in der vorangegangenen Fortschreibung definierten Planungsräume.
Es sind 4 Planungsräume definiert, welche jeweils 4-5 Gymnasien in städtischer
Trägerschaft zusammenfassen.
-169-
6.2
Planungsraum Zentrum, Süd
Für Gymnasiasten stehen im Planungsraum Mitte-Süd sechs öffentliche Schulen zur
Verfügung. Das sind die Anton-Phillip-Reclam-Schule, die Thomasschule zu Leipzig,
die Leibnizschule, die Immanuel-Kant-Schule, die Luise-Otto-Peters-Schule sowie
die Wilhelm-Ostwald-Schule. Mit Ausnahme der Immanuel-Kant-Schule, der
Leibnizschule und der Luise-Otto-Peters-Schule nehmen die Gymnasien im
Planungsraum im Rahmen der vertieften Ausbildung, teilweise oder vollständig,
Schüler nach einer Aufnahmeprüfung auf. Damit können die Kapazitäten dieser
Schulen nur in Teilen für die unmittelbare direkte Schulversorgung mit Wohnortbezug genutzt werden.
Ausgehend von der Bevölkerungsentwicklung in den einzelnen Ortsteilen wird die
Nachfrage nach Schulplätzen im Planungsraum in den nächsten Jahren weiter
ansteigen. Diese Entwicklung wird durch die Nachfragesituation in den Grundschulen, vorzugsweise in den Bereichen Zentrum-Süd und Südvorstadt, bestätigt.
Die Kapazitätsrichtwerte der Gymnasien sind ausgeschöpft bzw. überschritten. Eine
Erweiterung im vorhandenen Schulhausbestand ist nicht mehr möglich.
Da einige der vorhandenen Gymnasien den Bedarf nicht aus dem eigenen
Raumbestand absichern können, ist die Mitnutzung von Kapazitäten in den
benachbarten Planungsräumen bereits jetzt erforderlich. Es wird erwartet, dass sich
dieses bis zur Schaffung weiterer Schulhauskapazitäten und darüber hinaus
fortsetzen wird. Ausgehend von den Anbindungen im ÖPNV erfolgt die Inanspruchnahme von benachbarten Kapazitäten in die Richtungen Ost bzw. West.
Bedarfsentwicklung in den Eingangsklassen im Planungsraum Zentrum, Süd
Eingangsklassen in Gymnasien
PB Mitte-Süd
35
30
Interim
Interim
E.-Kästner
25
Bayrischer Bhf.
5 Züge
20
Telemannstr.
5 Züge
15
10
Eingangsklassen IST
5
Prognose Eingangsklassen 2013
Kapazität
0
2010
2012
2014
2016
2018
2020
2022
2024
2026
2028
2030
2032
2034
Schuljahresbeginn
In der Prognose zur langfristigen Bedarfsentwicklung wird die Überschreitung der
heutigen bereits geplanten Kapazität um ca. 2 Klassen im Eingangsklassenbereich
ab dem Jahr 2023 erwartet. Der Standort an der Telemannstraße ist als fünfzügiges
Gymnasium bereits eingerechnet. Dazu wurde mit dem Schuljahr 2015/16 ein
Vorinterim an der Erfurter Straße (altes Gebäude der Erich Kästner-Schule) die
Kapazitäten für 4 Eingangsklassen geschaffen.
-170-
Anton-Phillip-Reclam-Schule (Tarostraße 4)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Zentrum-Südost. Mit dem Abschluss der
Komplexsanierung im Jahr 2013 ist die Schule für eine Fünfzügigkeit ausgelegt. Das
Objekt besteht aus 2 Riegelbauten welche durch einen zentralen Bau verbunden
sind.
Es besteht ein Angebot mit vertieftem Profil zur bilingualen Ausbildung
(Französisch).
Handlungsbedarf:
Seit dem Abschluss der Baumaßnahme wird die Schule fünfzügig betrieben,
um eine Verbesserung des Angebots an innenstadtnahen Schulplätzen zu
erreichen.
Thomasschule (Hillerstraße 7)
Das Schulgebäude befindet sich im Ortsteil Zentrum-West und wird seit Abschluss
der Sanierung im Jahr 2000 durch die Schule genutzt. Die Thomasschule bietet eine
vertiefte musische Ausbildung an. Die Knaben des Thomanerchores bilden mit
anderen musisch interessierten Schülern eigene Klassen innerhalb der Thomasschule. Die Anwärter des Thomanerchores erhalten ihre Ausbildung in der Klassenstufe 4 ebenfalls im Gebäude.
Handlungsbedarf:
Der Kapazitätsrichtwert weist ein 3-zügiges Gymnasium aus. Dieser Wert wird
überschritten. Der Schulstandort lässt eine bauliche Erweiterung im Bestand
nicht zu. Der Betrieb muss weiterhin im Rahmen der ausgewiesenen
Kapazität erfolgen. Es besteht Handlungsbedarf in der Angebotserweiterung
von Hallenkapazitäten für den Sportunterricht.
Leibnizschule (Nordplatz 13)
Das Schulgebäude im Ortsteil Zentrum-Nord wurde bis zum Jahr 1993 saniert und
als 3-zügiges Gymnasium ausgewiesen. Der Kapazitätsrichtwert ist erreicht.
Handlungsbedarf:
Eine bauliche Erweiterung vor Ort ist nicht möglich. Der Betrieb erfolgt auch
zukünftig im gegenwärtigen Umfang.
Immanuel-Kant-Schule (Scharnhorststraße 15)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Südvorstadt. Das 1882 errichtete
Schulgebäude wurde im Jahr 2012 komplett saniert und ist mit einem
Kapazitätsrichtwert von 3,5 Zügen ausgelegt. Die derzeitige und zukünftige
Auslastung der Immanuel-Kant-Schule liegt jedoch an der Grenze des Kapazitätsrichtwertes. Eine Entlastung der angespannten Nachfragesituation kann erst durch
die Inbetriebnahme weiterer Gymnasien erreicht werden.
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort ist stabil. Eine bauliche Erweiterung über den erreichten
Kapazitätsrichtwert hinaus ist am Standort nicht möglich. Der Betrieb der
Schule wird auch künftig in der bestehenden Kapazität erfolgen.
Wilhelm-Ostwald-Schule (Willi-Bredel-Straße 13/15)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Lößnig und bietet eine vertieft mathematischnaturwissenschaftliche Ausbildung ab der 5. Klasse an. Dies bedingt einen höheren
Raumbedarf im mathematisch-naturwissenschaftlichen Fachbereich.
Der Schulstandort besteht aus 2 Gebäudeteilen und wurde im Jahr 2011 komplett
saniert. Dem Gymnasium wird mit einem Kapazitätsrichtwert von drei Zügen
betrieben.
-171-
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort ist stabil. Die Schule übernimmt jedoch für die umliegenden
Ortsteile keine unmittelbare gymnasiale Versorgung. Nur mit einer
bestandenen Aufnahmeprüfung an dieser Schule, können Schüler des
gesamten Stadtgebietes sowie des Leipziger Umlandes aufgenommen
werden.
Luise-Otto-Peters-Schule (Bornaische Straße 104)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Connewitz. Das 1904 errichtete
Schulgebäude wird derzeit teilsaniert und ist mit einem Kapazitätsrichtwert von drei
Zügen ausgelegt. Gegenwärtig erfolgt im Schulgebäude die Brandschutzsanierung
sowie einige räumliche Anpassungen.
Die derzeitige und zukünftige Auslastung der L.-Otto-Peters-Schule liegt jedoch an
der Grenze des Kapazitätsrichtwertes. Die weitere Erhöhung des Richtwertes ist
baulich nicht zu erreichen. Eine Entspannung der Nachfrage ist erst mit der
Inbetriebnahme neuer Gymnasien zu erwarten.
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Eine bauliche Erweiterung über
den erreichten Kapazitätsrichtwert hinaus ist am Standort nicht möglich. Es
sind zeitnah im Planungsraum Mitte-Süd zusätzliche gymnasiale Kapazitäten
zu schaffen.
6.3
Planungsraum West, Südwest, Alt-West
Der Planungsraum umfasst gegenwärtig 3 öffentliche Gymnasien, die Max-KlingerSchule, Johannes-Kepler-Schule sowie die Robert-Schumann-Schule.
Die Bevölkerungsentwicklung im Gebiet ist durch eine Differenzierung der einzelnen
Ortsteile geprägt. Gebieten mit einem stagnierenden Schüleraufkommen stehen
Ortsteile gegenüber, in denen die Ausschöpfung der vorhandenen Kapazitäten
bereits erfolgt ist. Die in der Vergangenheit mögliche Kapazitätsbereitstellung der
Johannes-Kepler-Schule für den Raum Leipzig-Süd wird in den kommenden Jahren
durch das Schüleraufkommen im eigenen Einzugsbereich nicht mehr möglich sein.
Auch im Bereich Leipzig Alt-West wird die Inanspruchnahme der Schulkapazitäten
aus dem eigenen Gebiet gedeckt. Reserven sind weitgehend erschöpft.
Besonders die Ortsteile Plagwitz, Schleußig, Leutzsch und Lindenau werden in den
kommenden Jahren einen Zuwachs in der Bedarfsnachfrage erfahren. Dieser
Zuwachs ist zusammen mit den steigenden Bedarfen aus dem benachbarten
Planungsraum Mitte/Süd mit den bestehenden Kapazitäten nicht mehr abdeckbar
und bedarf einer extensiven Erweiterung.
Mit der Umsetzung des Schulnetzplans 2012 wurde daher am Standort in der KarlHeine-Straße 22b ein weiterer Schulstandort für ein 5-zügiges Gymnasium
ausgewiesen, der voraussichtlich ab dem Jahr 2019 weitere Kapazitäten bereitstellen wird. Mit diesem Standort wird eine spürbare Bedarfserweiterung für den
Planungsraum erwartet.
Unter der Berücksichtigung der langfristigen stadtweiten Entwicklung sollte in den
kommenden Fortschreibungen zur Schulnetzplanung die Entwicklung im Bereich
Leipzig-West besondere Aufmerksamkeit einnehmen. Hier stehen Flächen zur
bedarfsgerechten Erweiterung (Bsp. ehemalige Lichtenberg-Schule) zur Verfügung.
-172-
Bedarfsentwicklung in den Eingangsklassen im Planungsraum West, Südwest,
Alt-West
Eingangsklassen in Gymnasien
PB West
25
K.-Heine-Str..
5 Züge
20
15
5 Züge SB West /
Alt-West / Südwest
10
Eingangsklassen IST
5
Prognose Eingangsklassen 2013
Kapazität
0
2010
2012
2014
2016
2018
2020
2022
2024
2026
2028
2030
2032
2034
Schuljahresbeginn
Max-Klinger-Schule (Miltitzer Weg 2/4)
Die Schule befindet sich mit 2 Gebäudeteilen in städtischer Randlage im Ortsteil
Grünau-Nord. Der Schulstandort ist für eine 4,4-Zügigkeit mit 35 Klassen ausgelegt.
Die vorhandenen Reserven ermöglichen die Aufnahme von Schülern aus Bereichen
des Planungsraumes West sowie benachbarter Ortsteile bis hin zum Zentrum.
Handlungsbedarf:
Das langfristige Ansteigen des Gesamtbedarfes in der Stadt Leipzig zeigt auf,
dass der Schulstandort dauerhaft benötigt wird. Die Schule verbleibt am
Standort. Die Sanierung beider Schulhäuser mit einer Kapazitätserweiterung
auf fünf Züge ist vorgesehen.
Johannes-Kepler-Schule (Dieskaustraße 76)
Das sanierte Schulgebäude befindet sich im Ortsteil Kleinzschocher und ist mit
einem Kapazitätsrichtwert für eine 3,4-Zügigkeit ausgewiesen, was einer Anzahl von
27 Klassen entspricht.
Handlungsbedarf:
Die Schule hat die Auslastung des Richtwertes erreicht. In den kommenden
Jahren muss davon ausgegangen werden, dass das Schüleraufkommen aus
dem Einzugsbereich der Schule die Aufnahmemöglichkeiten übersteigen wird.
Eine Erweiterung der räumlichen Ausstattung ist am Standort nicht möglich.
Robert-Schumann-Schule (Demeringstraße 84)
Das Schulgebäude befindet sich im Ortsteil Alt-Lindenau. Als Kapazitätsrichtwert ist
eine 3-zügige Schule ausgewiesen. Die Rekonstruktion der Schule erfolgte bis zum
Jahr 1997.
Handlungsbedarf:
Der Kapazitätsrichtwert der Schule ist ausgeschöpft. Auch für die kommenden
Jahre wird davon ausgegangen, dass es zu keinem Rückgang der Nachfrage
nach Schulplätzen in dieser Schule kommen wird. Eine Erweiterung der
räumlichen Ressourcen am Standort ist nicht möglich. Der Betrieb der Schule
wird weiterhin mit der ausgewiesenen Richtkapazität erfolgen. Handlungs-173-
bedarf besteht in der baulichen Erweiterung der Sporthallenangebote bzw. der
Speiseversorgung.
Karl-Heine-Straße 22b
Das Objekt befindet sich im Ortsteil Lindenau. Das Objekt wurde 1929 als MaxKlinger-Schule eingeweiht und gilt als einer der bedeutendsten Leipziger
Schulbauten. Mit der Modernisierung und Erweiterung des denkmalgeschützten
Schulkomplexes kann am Standort ein fünfzügiges Gymnasium eingerichtet werden.
Handlungsbedarf:
Das Objekt Karl-Heine-Straße wird voraussichtlich 2019 in Betrieb gehen.
Vergleichbar mit den Objekten Gorkistraße und Telemannstraße soll auch
dafür mit einem Vorlauf von 2 Jahren ein Vor-Interim mit 5 Klassen gebildet
werden.
6.4
Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost, Zentrum-Nord
Der Planungsraum umfasst die Ortsteile nördlich des Leipziger Auwald ab dem
Gebiet der Red Bull Arena bis zu den Ortsteilen Schönefeld, Thekla und Plaußig.
Über die direkte Anbindung des ÖPNV und den damit verbundenen direkten
Wegebeziehungen erfolgt eine Verzahnung mit dem Bereich Zentrum-Nord .
Im Planungsbereich stehen mit der Werner-Heisenberg-Schule, der FriedrichSchiller-Schule, der Friedrich-Arnold-Brockhaus-Schule sowie dem künftigen
Gymnasium an der Gorkistraße, vier Gymnasien für die schulische Versorgung
bereit.
Es ist eine unterschiedliche Nachfrage nach gymnasialen Schulplätzen zwischen den
Schulen festzustellen, welche sich aus der unterschiedlich verlaufenden
Bevölkerungsentwicklung der Ortsteile ableiten lässt. Reserven in einzelnen Schulen
übernehmen die Versorgung für andere Planungsbereiche mit.
Bedarfsentwicklung in den Eingangsklassen im Planungsraum Nord, Nordwest, Nordost, Zentrum-Nord
Eingangsklassen in Gymnasien
PB Nord
25
20
5 Züge ZentrumNord / Gohlis
Interim
Löbauerstr.
4 Züge
15
Gorkistr.
4 Züge
10
Eingangsklassen IST
Prognose Eingangsklassen 2013
5
Kapazität
0
2010
2012
2014
2016
2018
2020
2022
2024
2026
2028
2030
2032
2034
Schuljahresbeginn
Eine erste notwendige Bedarfserweiterung erfolgte ab dem Schuljahr 2014/15 mit
der Einrichtung eines Vor-Interims an der Löbauer Straße für ein weiteres
-174-
vierzügiges Gymnasium in der Gorkistraße. Damit kann, voraussichtlich bis zum Jahr
2019, die Bedarfsnachfrage aus dem Planungsraum selber gedeckt werden. In der
Gesamtbetrachtung des künftigen Bedarfes ist aber festzustellen, dass langfristig ein
weiteres fünfzügiges Gymnasium benötigt wird, um den langfristigen Bedarf abzudecken. Dazu sollte nach Möglichkeit ein Standort im Bereich nördlich des Zentrums
gefunden werden, um zugleich auch Reserven für den angrenzenden Planungsraum
Mitte/Süd zu erschließen.
Werner-Heisenberg-Schule (Renftstraße3)
Das Schulgebäude befindet sich im Ortsteil Möckern und wurde ab dem Jahr 1896
errichtet. Seit 1992 bildet es den Standort für das Gymnasium. Im Jahr 2010 wurde
eine neue 3-Feld-Sporthalle mit integrierter Speiseversorgung am Standort eröffnet.
Weiterhin ist auf dem Schulgelände die 39. Schule (Grundschule) in einem eigenen
Gebäude untergebracht. Seit dem Jahr 2013 erfolgt die Brandschutzsanierung im
Objekt. Im Zuge der damit erforderlichen Teilauslagerung findet die Mitnutzung des
Standortes Diderotstraße (ehem. 68. Schule) statt. Durch die Lage an der Magistrale
der Georg-Schumann-Straße ist der Standort sehr gut mit dem ÖPNV erreichbar.
Handlungsbedarf:
Der Kapazitätsrichtwert der Schule ist für ein 3-zügiges Gymnasium ausgelegt. Aufgrund der Nachfrage aus dem eigenen Stadtbezirk, sowie den
benachbarten Stadtbezirken, kommt es bereits jetzt zu einer Überschreitung
des Richtwertes. Die weitere bauliche Erweiterung ist am Standort nicht
möglich.
Friedrich-Schiller-Schule (Elsbethstraße 2)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Gohlis-Mitte und wurde bis zum Jahr 1995
saniert. Die Schule hat einen Kapazitätsrichtwert von 3,25 mit einer Belegung von 26
Klassen. Die gegenwärtige Belegung mit 27 Klassen überschreitet diesen Wert
bereits. Die Nachfrage aus dem Einzugsbereich der Schule kann nicht mehr
vollumfänglich befriedigt werden. Es müssen Kapazitäten in den umgebenden
Schulen genutzt werden.
Handlungsbedarf:
Mit dem Umbau der Bibliothek (2013) und deren Verlagerung im Schulobjekt
ist die Möglichkeit gegeben, die vorhandenen Unterrichtsräume um 2 weitere
Klassenräume zu erweitern. Eine darüber hinausgehende bauliche
Erweiterung ist am Standort nicht möglich.
Friedrich-Arnold-Brockhaus-Schule (Kieler Straße 72b)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Mockau. Im Jahr 1991/92 wurde das alte
Schulgebäude aus dem Jahr 1885 umfassend saniert. Ein weiteres Schulgebäude
(Plattenbau / ehemalige 63. Schule) gehört seit 2001 zum Schulkomplex des
Gymnasiums dazu. Die Schule wird mit einem Kapazitätsrichtwert von fünf Zügen
geführt.
Handlungsbedarf:
Die derzeitige Gebäudeauslastung zeigt noch Reserven für die Einrichtung
weiterer Klassen auf.
Gymnasium an der Gorkistraße (Gorkistraße 15 & 25)
Mit der Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012 wurde der Bedarf an einer
extensiven Erweiterung des gymnasialen Schulnetzes ausgewiesen. Zu Beginn des
Schuljahres 2014/15 wurde am Standort in der Löbauer Straße das Vor-Interim für
das Gymnasium als Außenstelle der F.-A.-Brockhaus-Schule eingerichtet. Ab dem
-175-
Schuljahr 2017/18 soll die Schule dann am Standort in der Gorkistraße ihren
eigenständigen Betrieb als vierzügiges Gymnasium aufnehmen.
Handlungsbedarf:
Es erfolgt derzeit die Umsetzung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses
zum Standort in der Gorkistraße. Bis zur Fertigstellung des Gymnasiums
erfolgt der Betrieb der Schule als Vor-Interim am Standort in der Löbauer
Straße.
6.5
Planungsraum Ost
Bedarfsentwicklung in den Eingangsklassen im Planungsraum Ost
Eingangsklassen in Gymnasien
PB Ost
25
4 Züge SB
Ost
20
15
10
Eingangsklassen IST
Prognose Eingangsklassen 2013
5
Kapazität
0
2010
2012
2014
2016
2018
2020
2022
2024
2026
2028
2030
2032
2034
Schuljahresbeginn
Im betrachteten Gebiet stehen mit der Gustav-Hertz-Schule, der Humboldt-Schule,
dem Gymnasium Engelsdorf und der Neuen Nikolaischule 4 städtische Gymnasien
zur schulischen Versorgung bereit. Mit der Gustav-Hertz-Schule sowie dem Gymnasium Engelsdorf befinden sich 2 Schulstandorte in stadtrandnaher Lage.
Die Bedarfsentwicklung geht von einer langfristigen Überschreitung der heutigen
Kapazität um ca. 6 Eingangsklassen aus, wobei erwartet wird, dass sich diese Entwicklung der Nachfrage in der Hauptasche auf den Einzugsbereich der HumboldtSchule bzw. der Neuen Nikolaischule konzentrieren wird.
Damit besteht die Notwendigkeit der extensiven Erweiterung der Kapazitäten für ein
5-zügiges Gymnasium. Dies soll am Standort in der Ihmelsstraße (4-zügig) erfolgen.
Eine Machbarkeitsstudie (2014) zeigt die Möglichkeiten der Realisierung eines
gemeinsamen Schulstandortes für eine Oberschule und ein Gymnasium am
Standort auf. Dabei sollen Synergieeffekte in Form einer Quartiersschule erreicht
werden. Unabhängig von dieser Entwicklung wird ein darüber hinausgehender
Bedarf von weiteren Eingangsklassen prognostiziert. Dieser Bedarf sollte mit den
Bedarfen anderer Planungsräume betrachtet werden und in die Auswahl eines
geeigneten weiteren zentrumsnahen Schulstandortes einfließen.
-176-
Gustav-Hertz-Schule (Dachsstraße 5)
Die Gustav-Hertz-Schule befindet sich im Ortsteil Paunsdorf-Heiterblick. Sie wurde
im Jahr 1997 eröffnet und ist mit einem Kapazitätsrichtwert von 3,25 Zügen (26
Klassen) ausgelegt. Die derzeitige Auslastung der G.-Hertz-Schule liegt an der
Grenze des Kapazitätsrichtwertes.
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Die bestehenden Kapazitäten
werden als ausreichend angesehen, um die Schulversorgung im umliegenden
Stadtgebiet auch in den kommenden Jahren abzusichern.
Gymnasium Engelsdorf (Arthur-Winkler-Straße 6)
Der Schulstandort befindet sich im Ortsteil Engelsdorf und wurde im Jahr 1906
errichtet bzw. im Jahr 1911 erweitert. Das Schulgebäude erhielt im Jahr 1999 eine
Komplettsanierung und wurde um eine Außenstelle in der Althener Straße, in ca.
300 m Entfernung, erweitert. Für den Schulstandort ist ein Kapazitätsrichtwert von
drei Zügen mit 24 Klassen ausgewiesen. Die derzeitige Auslastung der Schule liegt
an der Grenze des Kapazitätsrichtwertes.
Handlungsbedarf:
Der Schulstandort wird als stabil eingeschätzt. Die bestehenden Kapazitäten
werden als ausreichend angesehen, um die Schulversorgung im umliegenden
Stadtgebiet auch in den kommenden Jahren abzusichern.
Humboldt-Schule (Möbiusstraße 8)
Die Schule befindet sich im Ortsteil Reudnitz-Thonberg und wurde im Jahr 1908
erbaut. Am Schulstandort befinden sich 2 Gebäude, welche bis zum Jahr 2013
komplett saniert wurden. Weiterhin ist das Medienpädagogische Zentrum der Stadt
Leipzig mit im Objekt untergebracht. Die Kapazität des Standortes ist auf eine 4,5Zügigkeit mit 37 Klassen ausgelegt.
Handlungsbedarf:
Ist nicht gegeben.
Neue Nikolaischule (Schönbachstraße 17)
Das Schulgebäude befindet sich im Ortsteil Stötteritz und wurde zwischen den
Jahren 1992 bis 1998 teilsaniert. Die Richtkapazität ist mit einer Belegung von 27
Klassen ausgewiesen, was einer 3,5-Zügigkeit entspricht.
Handlungsbedarf:
Durch Umbau der Toilettenanlagen kann eine räumliche Erweiterung erfolgen.
Der Nikolaitaner-Verein e. V. Leipzig nutzt seit vielen Jahren einen Unterrichtsraum für das Archiv der Alten Nikolaischule, in welchem Unterlagen aus
500 Jahren Schulgeschichte aufbewahrt werden. Damit dieser Raum wieder
für Unterricht bereitgestellt werden kann, muss ein Ausweichobjekt gefunden
werden. Im Kontakt mit dem Verein wird versucht eine Lösung zu finden.
-177-
Gesamtfazit zum schulspezifischen Handlungsbedarf sowie Ableitung der
Bedarfsentwicklung in den Planungsräumen
Bereits die Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012 zeigte den Bedarf an der
extensiven Erweiterung der Schulhauskapazitäten auf. Dazu wurden in der
Vergangenheit bereits mehrere Maßnahmen initiiert bzw. sind in Umsetzung
begriffen.
Es wird davon ausgegangen, dass folgende Maßnahmen entsprechend der Planung
ihre Wirksamkeit innerhalb des Schulnetzes entfalten bzw. werden:
Gymnasium Gorkistraße
Einrichtung als vierzügiges Gymnasium ab SJ 2014/15
mit Vor-Interim Löbauer Straße
Gymnasium Telemannstraße
Einrichtung als fünfzügiges Gymnasium ab SJ 2015/16
mit Vor-Interim Erfurter Straße
Gymnasium Karl-Heine-Straße
Einrichtung als fünfzügiges Gymnasium ab SJ 2017/18
Vor-Interim voraussichtlich in Uhlandstraße
Die Differenz zwischen dem vorhandenen bzw. bis zum aktuellen Zeitpunkt bereits
fest geplanten Schulraumbestand und der Nachfrage nach Schulplätzen ist mit den
zur Verfügung stehenden Ressourcen langfristig nicht auszugleichen. Bedingt durch
die zumeist städtische Randlage liegen aktuell noch vorhandene Potenziale nicht im
Raum des auftretenden Bedarfes. Die daraus resultierenden Entfernungen führen zu
einer Verlängerung der Schulwege für die Schüler.
Zusammen mit den derzeit in Umsetzung begriffenen Maßnahmen wird die Kapazität
voraussichtlich bis 2018 ausreichen. Daran anschließend wird ein weiteres
Ansteigen der Eingangsklassen um bis zu 20 Klassen im Maximum prognostiziert.
Dies entspricht 4 weiteren fünfzügigen Gymnasien, für deren perspektivischen
Bedarf frühzeitig die Sicherung geeigneter Objekte im Stadtgebiet vorzunehmen ist.
Bedingt durch die zum Teil sehr starke kleinräumige Dynamik der Bevölkerungsentwicklung innerhalb der Stadt muss die Wahl neuer Schulstandorte die zentrale
Versorgung und gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV priorisieren. Dem stehen
zugleich aber auch Probleme des Flächenerwerbs in stark nachgefragten Gebieten
gegenüber.
6.6
Maßnahmen
Hinweis:
Die angegebenen Termine leiten sich aus der Bedarfsentwicklung ab. In
Abstimmung mit der Investitionsplanung und enger Zuasammenarbeit mit den
zuständigen Ämtern wird versucht, die erforderlichen Kapazitäten zum
Bedarfszeitpunkt bereitzustellen. Nicht immer ist es möglich, Neubauten zu diesen
Terminen fertig zu stellen. Deshalb laufen parallel dazu Maßnahmen um für
bestimmte Übergangszeiten Interimmöglichkeiten zu schaffen (vgl. Gorkistraße,
Telemannstraße
Zur Lösung des Kapazitätsdefizits ist die extensive Erweiterung des gymnasialen
Schulnetzes erforderlich. Die in der Vergangenheit vollzogenen Reaktivierungen für
Schulgebäude sind künftig nicht mehr realisierbar. Zum Teil sind die zur Verfügung
-178-
stehenden Gebäude für Gymnasien in der Bedarfsgrößenordnung zu klein bzw.
werden für die Bedarfsabsicherung der anderen Schularten benötigt.
Die Neueinrichtung weiterer gymnasialer Schulstandorten sollte, soweit die
Flächenbedarfe gewährleistet werden können, in folgenden Bereichen / Standorten
erfolgen.
Fertigstellung der Teilsanierung der L.-O.-Peters-Schule (begonnen)
Einrichtung eines vierzügigen Gymnasiums in der Gorkistraße (begonnen)
Einrichtung eines fünfzügigen Gymnasiums in der Telemannstraße (begonnen)
Einrichtung eines fünfzügigen Gymnasiums in der Karl-Heine-Str. (begonnen)
Standort Zentrum-Süd - Stadtraum Bayrischer Bahnhof (Vorzugsvariante)
Mit der Entwicklung des Stadtraums Bayrischer Bahnhof ergibt sich die Möglichkeit,
im Bereich einen Standort für ein fünfzügiges Gymnasium mit Sporthalle zu
entwickeln. In Ergänzung zu den bestehenden bzw. bereits geplanten gymnasialen
Schulen ist der Standort geeignet, die Bedarfsnachfrage im Planungsraum Mitte/Süd
wirkungsvoll zu entlasten. Aufgrund der Lage zwischen den Planungsräumen
Mitte/Süd und Ost sind auch Angebot in Richtung des Leipziger Ostens möglich. Die
verkehrstechnische Anbindung kann sowohl über Straßenbahnen als auch Buslinien
erfolgen. Eine Überschneidung bzw. zu starke Konzentration von Schülerströmen mit
dem Deutsch-Französischen Schulzentrum ist nicht zu erwarten. Hier können die
unterschiedlichen Haltestellen und Wegebeziehungen eine Trennung beider
Standorte ermöglichen.
Gleichzeitig bietet das Areal am Bayrischen Bahnhof die Möglichkeit, eine weitere
Oberschule zu errichten. Mit der Erarbeitung eines gemeinsamen Flächennutzungskonzeptes können Synergien in der Nutzung (Sport-, Veranstaltungsflächen) erzielt
werden. Hierbei soll auf die Erfahrungen der „Campus-Idee“ am DeutschFranzösischen-Bildungszentrum zurückgegriffen werden.
Standort nördlich des Zentrums
Bereits die Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012 zeigte den Bedarf für ein
weiteres Gymnasium im nördlichen Bereich der Stadt auf.
Zur Entlastung der dortigen Gymnasien muss nach Möglichkeit der Standort für ein
fünfzügiges Gymnasium gefunden werden, welcher aufgrund der weitreichenden
Wegebeziehungen im Leipziger Norden eine gute verkehrstechnische Anbindung
über die Straßenbahn und den Bus aufweist.
Standort im Planungsbereich Ost – Standort Ihmelsstraße
Es besteht der Bedarf an einem weiteren Standort im Planungsraum. Die
Entscheidung zu einem endgültigen Standort ist dazu noch zu treffen.
Eine Möglichkeit bietet die Entwicklung an einem gemeinsamen Standort für eine
Oberschule und ein Gymnasium. Eine Machbarkeitsstudie zeigt die Möglichkeiten
der Kombination beider Schularten an einem Standort auf. Damit kann langfristig
eine Quartiersschule entwickelt werden, in der neben rein schulischen Angeboten
auch Angebote bereitgestellt werden können, die direkt in das städtische Umfeld
wirken.
Sollte diese Entwicklung nicht vollzogen werden, ist ein separater Schulstandort für
ein Gymnasium im Planungsbereich zu finden und zu gestalten.
-179-
Weitere Standorte in den Planungsbereichen West bzw. Süd
Das weitere Ansteigen der Schülerzahlen über das Jahr 2025 hinaus lässt den
Bedarf für mindestens ein weiteres fünfzügiges Gymnasium erwarten. Da das
Flächenangebot im innenstadtnahen Bereich zugleich aber weitgehend
ausgeschöpft ist, müssen in den angrenzenden Bereichen, vorzugsweise in den
Planungsräumen West bzw. Süd, weitere Vorbehaltsflächen für Schulstandorte
erschlossen werden. Die konkrete Inanspruchnahme und Planung kann jedoch erst
in Abhängigkeit der weiteren Einwohnerentwicklung der Stadtteile Leipzig-West,
Südwest und Alt-West sowie Süd vorgenommen werden.
Robert-Schumann-Schule
Für die Robert-Schumann-Schule stehen am Standort nur unzureichende
Sporthallenkapazitäten zur Verfügung. Deshalb ist in der Umgebung eine Sporthalle
zu errichten. Die jetzige Sporthalle wird dann als Mensaerweiterung genutzt.
Darstellung der Kapazitätsabsicherung mit den vorgestellten Maßnahmen
Entwicklung der Eingangsklassen in Gymnasien
100
Bayrischer Bhf.
90
Telemannstr.,
80
70
5 Züge SB West /
Alt-West / Südwest
L.-O.-Peters
Ihmelsstr.
60
50
K.Heine-Str.
40
Zentrum-Nord /
Gohlis
Gorkistr.
Eingangsklassen IST
30
Prognose Eingangsklassen 2013
20
Kapazität
10
vorzeitige Klassenbildung im Interim
0
2010
2012
2014
2016
2018
2020
2022
2024
2026
2028
2030
2032
2034
Schuljahresbeginn
Es zeigt sich, dass die prognostizierte Entwicklung der Schülerzahlen mit den
vorgestellten Maßnahmen abgesichert werden kann.
Auch die mögliche weitere Entwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen kann
hier nur ansatzweise eine Berücksichtigung finden. Veränderungen im Übergangsverhalten zwischen Oberschule und Gymnasium oder die Ausweitung von
schulischen Projekten müssen objektkonkret und anlassbezogen behandelt werden.
-180-
7.
Förderschulen
7.1
Überblick
Karte 17:
Planungsräume und Standorte Förderschulen
Pestalozzi
Lindenhof
Rosenweg
Martin
Schloß Schönefeld
Außenstelle
Kollw itz
Diesterw eg
Engelsdorf
FöS EH
FöS EH Ast.
Grünau
Filatow
Gietzelt
Thonberg
Kollw itz
Heinicke
Schw eitzer
Sacke
Vogel
Zinna
Förderschule zur Lernförderung (FöS L)
Förderschule für geistig Behinderte (FöS GB)
Förderschulen für besondere Behinderungen (FöS BB)
Förderzentrum für Erziehungshilfe -Schulteile (FöS EH)
Förderschulen in freier Trägerschaft (FöS GB)
Förderschule in Landesträgerschaft (FöS BB)
-181-
Neben der allgemeinbildenden Grundschule, Mittelschule und dem Gymnasium sieht
der Freistaat Sachsen die allgemeinbildende Förderschule als eine eigene Schulart
vor. Diese Schulart soll von Schülerinnen und Schülern besucht werden, die wegen
der Beeinträchtigung einer oder mehrerer physischer oder psychischer Funktionen in
den anderen allgemeinbildenden Schulen auch durch besondere Hilfen nicht oder
nicht hinreichend genug integriert werden können und deshalb über einen längeren
Zeitraum einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Das Verfahren zur
Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs umfasst gemäß § 13 der
Schulordnung Förderschulen-FOFS die Ermittlung des sonderpädagogischen
Förderbedarfs auf Grundlage verschiedener Methoden der Förderdiagnostik und die
Entscheidung über die notwendige Förderung. Die Förderschule erstellt ein
förderpädagogisches Gutachten, in welchem der sonderpädagogische Förderbedarf
und die Fördervorschläge benannt sowie Empfehlungen zum weiteren Bildungsgang
und Förderschwerpunkt oder zu einer integrativen Maßnahme nach der
Schulintegrationsverordnung aufgezeigt werden. Auf der Grundlage dieser
Empfehlungen trifft die Sächsische Bildungsagentur nach § 30 Abs. 2 Satz 1 SchulG
die Entscheidung.
Die Stadt Leipzig ist Trägerin von insgesamt 15 Förderschulen. Die
Sprachheilschule, die Schule für Körperbehinderte und die Schule für Blinde und
Sehbehinderte nehmen, aufgrund der oberzentralen Funktion der Stadt, einen
überregionalen Versorgungsauftrag wahr.
Die Sächsische Landesschule für Hörgeschädigte Leipzig - Förderzentrum Samuel
Heinicke und zwei Schulen für geistig Behinderte in freier Trägerschaft, das
„Schloss Schönefeld“ des Trägers Lernen plus gemeinnützige GmbH Schloss
Schönefeld sowie die Werner-Vogel-Schule des Diakonischen Werks Innere Mission
Leipzig e.V. ergänzen das schulische Angebot.
Die allgemeinbildenden Förderschulen haben keine Schulbezirke. Die in Leipzig
vorhandenen Schulen werden hauptsächlich von Leipziger Schülerinnen und
Schülern besucht.
Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit einer
zusätzlichen Körperbehinderung, einer zusätzlichen Hörbehinderung und einer
zusätzlichen Sehbehinderung werden grundsätzlich in den Schulen für geistig
Behinderte unterrichtet und betreut.
Außer an den Schulen für geistig Behinderte und der Klinik- und Krankenhausschule
werden an allen Schulen Betreuungsangebote, welche dem Hort der Grundschule
entsprechen, geführt.
An den allgemeinbildenden Förderschulen können Abschlüsse der übrigen
Schularten erworben werden. An den Schulen zur Lernförderung kann der
Hauptschulabschluss nach dem Lehrplan der Oberschule erworben werden. Die
Möglichkeit zum Erwerb des Hauptschulabschlusses wird in Leipzig in der Schule
Grünau angeboten. Seit dem Schuljahr 2010/11 können gemäß § 34a Schulordnung
Förderschulen die Abschlüsse in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige
Entwicklung erworben werden. Dies gilt auch für Klassen mit gleichzeitigem
Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an der Schule für Erziehungshilfe. Für
die Schülerschaft der Schulen für geistig Behinderte wird die Berufsschulpflicht mit
dem Besuch der Werkstufe erfüllt. In der Schule für Körperbehinderte kann im
Primarbereich ein Dehnungsjahr absolviert werden. Für alle Schulen gilt, dass
Schülerinnen und Schüler, welche die reguläre Schulzeit im jeweiligen Bildungsgang
um mehr als zwei Jahre überschreiten, die Förderschule verlassen müssen.
Für die Schulhäuser aller Schultypen wurde, gemessen an der vorhandenen
Raumsituation, ein Kapazitätsrichtwert ermittelt. Die Anzahl der Klassen und der
Schülerschaft kann unterhalb und oberhalb des Kapazitätsrichtwertes liegen. Die
maximale Belegung der Schule ist davon abhängig, unter welchen konkreten
Bedingungen der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule erfüllt werden kann.
-182-
Die Ermittlung der möglichen Belegung erfolgte unter Beachtung aller Potenziale im
Schulhaus.
(z.B. kann ein Gruppenraum in Unterrichtsraumgröße auch ein Klassenraum sein).
Die Entwicklung des Anteils der Schülerinnen und Schüler mit den unterschiedlichen
Förderschwerpunkten an der Gesamtkinderzahl stellt sich wie folgt dar:
Grafik 106: Anteil von Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkten zur
Gesamtkinderzahl
Anteil Schüler und Schülerinnen mit Förderschwerpunkten zur
Gesamtkinderzahl
12%
10%
0,6%
0,5%
0,5%
8%
1,5%
1,2%
0,9%
A
n
t
e
i
l
0,7%
6%
4%
2%
0,7%
0,7%
1,6%
1,3%
1,4%
0,2%
1,0%
0,3%
0,3%
1,0%
1,1%
3,9%
3,9%
3,8%
0,6%
1,4%
0,7%
1,6%
0,6%
0,6%
1,5%
1,6%
0,7%
0,7%
1,7%
0,3%
0,3%
1,1%
3,5%
0,6%
1,5%
1,8%
0,7%
0,7%
1,7%
1,7%
0,3%
0,6%
0,6%
1,8%
1,6%
1,2%
3,3%
1,0%
3,2%
3,0%
0,6%
1,8%
0,6%
0,7%
1,6%
1,8%
0,3%
0,2%
1,0%
0,3%
1,1%
1,0%
0,3%
1,0%
3,0%
2,8%
2,6%
2,5%
1,8%
0,3%
1,1%
0,6%
0,7%
1,7%
0%
2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16
Schuljahr
Lernförd.
7.2
geistig Beh.
Blinde u. Sehbeh.
Sprachbeh.
Körperbeh.
emot./soziale Beh.
Hörgeschädigte
Schulen zur Lernförderung
In der Stadt Leipzig werden sechs Schulen zur Lernförderung geführt. Die
Entwicklung der Schülerzahlen stellt sich wie folgt dar:
Grafik 107: Entwicklung der Schülerzahlen der Schulen zur Lernförderung und
der Integrationen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Schüler und Schülerinnen mit Förderschwerpunkt Lernen
G
e
s
a
m
t
s
c
h
ü
l
e
r
z
a
h
l
1800
1600
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
2000/01
2001/02
2002/03
2003/04
2004/05
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
Schuljahr
in Förderschulen
Integrationen
-183-
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
Die Standorte der Schulen zur Lernförderung befinden sich weitestgehend in
territorial ausgewogener Lage. Jeder Schule ist ein Betreuungsangebot (analog Hort
an der Grundschule) zugeordnet, welches sich mit im Schulhaus befindet. Das
Technikzentrum, in welchem der Unterricht im Fach Arbeitslehre aller kommunalen
Schulen zur Lernförderung durchgeführt wurde, musste aufgrund erheblicher
brandschutztechnischer Mängel aufgelöst werden. Dieser Unterricht wurde in die
innere Schulorganisation der bestehenden Schulen und in das Berufsschulzentrum
12 „Robert Blum“ integriert. Gemäß der Schulordnung Förderschulen können mit
Zustimmung der Sächsischen Bildungsagentur an den Schulen zur Lernförderung
auch Klassen für Schülerinnen und Schüler mit gleichzeitigem Förderbedarf im
Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung eingerichtet werden. An der
Schule Grünau werden Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss
erlangen können, unterrichtet. Die Schule Grünau führt eine Nebenstelle, da die
Kapazitäten im Schulhaus für den Gesamtbedarf der Schule und des
Betreuungsangebotes nicht ausreichen. In allen sechs Schulen sind
Schulsozialarbeiterinnen oder Schulsozialarbeiter tätig. Der Anteil der Schülerschaft
aus den Umlandgemeinden, die in Leipziger Schulen zur Lernförderung unterrichtet
und betreut werden, beträgt 3,2 Prozent.
Tabelle 78: Belegung der Schulen zur Lernförderung im Schuljahr 2015/16
Schulen
zur Lernförderung
A.-Diesterweg-Schule
Klasse 1
Klasse 2
Klasse 3
Klasse 4
Klasse 5
Klasse 6
Klasse 7
Klasse 8
Klasse 9 Klasse 10
Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl.
Gesamt
Sch.
Kl.
233
17
9
1
24
2
25
2
24
2
26
2
35
2
31
3
31
3
28
2
Schule Grünau
8
1
16
2
14
1
15
1
23
2
29
2
33
2
33
3
44
3
236
19
J.-H.-Pestalozzi-Schule
18
2
11
1
22
2
26
2
28
2
23
2
25
2
25
2
23
2
201
17
21
2
E.-Zinna-Schule
8
0
8
1
12
1
17
2
13
1
15
1
27
2
14
1
22
2
136
12
F.-Gietzelt-Schule
11
1
12
1
19
2
23
2
21
2
27
2
17
1
31
2
25
2
186
15
Förderschule Engelsdorf
0
0
0
0
11
1
10
1
15
1
23
2
15
1
25
2
9
1
108
9
Summe
54
5
71
7 103 9 115 10 126 10 152 11 148 10 159 12 151 12 21
2
1100 89
Kamenz-Statistik 2015/16
Tabelle 79: Raumbestand sowie die daraus abgeleiteten Kapazitätsrichtwerte
der Schulen zur Lernförderung
Schulen
zur Lernförderung
Kapazitätsrichtwert
davon Räume für Unterrichtszwecke
in Zügen
in Klassen
allg.
UR
FUR
GR
MZR/
Aula
Bibl.
Horträume
sep.
Leerräume
>=40m²
A.-Diesterweg-Schule
2,2
20
Schule Grünau
2,5
23
20
9
3
0
0
0
1
21
10
2
0
0
5
J.-H.-Pestalozzi-Schule
2
0
18
17
8
0
0
0
3
0
E.-Zinna-Schule
1,7
16
16
8
0
1
0
4
0
F.-Gietzelt-Schule
2,0
18
17
6
0
0
1
3
0
Schule Engelsdorf
1,1
10
10
6
0
0
0
1
0
11,5
105
101
47
5
1
1
15
1
Summe
Stand: 10/2015
Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf
Mit Blick auf die Entwicklung der Schülerzahlen für diesen Schultyp besteht die
Notwendigkeit des Erhalts aller vorhandenen Kapazitäten. Die Schulen verbleiben an
den jeweiligen Standorten. Sie sind mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut
erreichbar.
-184-
Grafik 108: Bedarf an Klassen in Schulen zur Lernförderung
Bedarf an Klassen in Schulen zur Lernförderung
140
120
100
80
60
40
20
0
2013/14
2015/16
2017/18
2019/20
2021/22
2023/24
2025/26
2027/28
2029/30
Kl. 10
Kl. 9
Kl. 8
Kl. 7
Kl. 6
Kl. 5
Kl. 4
Kl. 3
Kl. 2
Kl. 1
Richtwert
Maximal
Aus der Prognose abgeleitet, ist die Schaffung von weiteren Kapazitäten nicht
erforderlich. Der Handlungsbedarf wird bei Erfordernis ausschließlich auf die
Optimierung der Raumnutzung unter Beachtung der integrierten Raumnutzung und
die bauliche Verbesserung der Bedingungen ausgerichtet sein.
Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte
Adolph-Diesterweg-Schule (Portitzer Straße 1, 04318 Leipzig)
Diese Schule erhielt im Sommer 2011 ein neues saniertes Schulhaus, so dass
nunmehr alle drei bisherigen Standorte in einem Haus zusammengeführt werden
konnten. An dieser Schule können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden,
die auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen sind. Das Betreuungsangebot nutzt
eigene Räume.
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort.
Schule Grünau (Miltitzer Weg 1, 04205 Leipzig)
Diese Schule ist mit dem Betreuungsangebot im Ortsteil Grünau Nord auf zwei
Standorte verteilt. Das Betreuungsangebot und die Klassenstufen 1 bis 3 nutzen das
Gebäude einer ehemaligen Kindertagesstätte im Andromedaweg 25. Die Schule
verbleibt langfristig am jetzigen Standort.
Handlungsbedarf:
Eine Sanierung des Schulgebäudes mit Einordnung der Klassen und des
Betreuungsangebotes vom Andromedaweg 25 ist vorgesehen. Nach
Umsetzung wird der Standort Andromedaweg 25 für den Förderschulbedarf
nicht mehr benötigt.
-185-
Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule (Hannoversche Straße 2, 04157 Leipzig)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Gohlis-Nord. Das Betreuungsangebot ist im
Schulhaus integriert. Für die Sicherung des Lehrplans im Fach Arbeitslehre wurde
der Schule ein zusätzlichen Werkraum im BSZ 7 (An der Querbreite) bereitgestellt.
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort.
Ernst-Zinna-Schule (Wincklerstraße 3/5, 04279 Leipzig)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Dölitz-Dösen. Das Betreuungsangebot ist im
Schulhaus integriert. Sie nutzt gemeinsam mit der 8. Schule (Grundschule) und dem
dazugehörigen Hort ein saniertes Schulhaus. Die Kapazität der E.-Zinna-Schule
wurde aufgrund der notwendigen Erweiterung der 8. Schule (Grundschule) von 18
Klassen auf 16 Klassen reduziert.
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. Es ist
für alle Nutzer eine umfassende Gestaltung der Freifläche vorgesehen.
Fritz-Gietzelt-Schule (Kantantenweg 40, 04229 Leipzig)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Kleinzschocher. Das Betreuungsangebot ist im
sanierten Schulhaus integriert.
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort.
Förderschule Engelsdorf (Riesaer Straße 177, 04319 Leipzig)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Engelsdorf. Das Betreuungsangebot ist im
Schulhaus integriert jedoch aufgrund der geringen Größe organisatorisch der A.Diesterweg-Schule zugeordnet. .
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort.
7.3
Schulen für geistig Behinderte
Die Stadt Leipzig verfügt über vier Schulen für geistig Behinderte. Die in freier
Trägerschaft befindliche Schule „Schloss Schönefeld“, und die Werner-Vogel-Schule
ergänzen diesen Schultyp. Die Entwicklung der Schülerzahlen stellt sich wie folgt
dar:
Grafik 109: Entwicklung der Schülerzahlen der Schulen für geistig Behinderte
und der Integrationen mit dem Förderschwerpunkt geistige
Entwicklung
Schüler und Schülerinnen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
G
e
s
a
m
t
s
c
h
ü
l
e
r
z
a
h
l
600
500
400
300
200
100
0
2000/01
2001/02
2002/03
2003/04
2004/05
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
Schuljahr
in kommunalen Schulen
in Schulen Freier Träger
Integrationen
(Integrativ unterrichtete Schülerinnen und Schüler mit Autismus an Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien werden vom Statistischen Landesamt Sachsen als
geistig Behinderte geführt. Analog sind diese hier mit enthalten).
Die Entwicklung der Schülerzahl stellt sich leicht steigend dar. Alle Schulen sind mit
öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Der Großteil der Schülerschaft nutzt
-186-
jedoch den Schülerspezialverkehr. In vier der insgesamt sechs Schulen können
Schülerinnen und Schüler, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, aufgenommen
werden. Zwei Schulen sind spezialisiert auf die Betreuung von Schülerinnen und
Schülern mit den zusätzlichen Förderschwerpunkten Sehen und Hören. Zwei
Schulen für geistig Behinderte nutzen gemeinsam mit einer Grundschule je ein
Gebäude. Da der Unterricht gemäß des Lehrplans strukturiert über den Tag geplant
und umgesetzt wird, bestehen an den Schulen für geistig Behinderte keine
Betreuungsangebote (Horte). Der Anteil der Schülerschaft aus den
Umlandgemeinden, die in kommunalen Schulen für geistig Behinderte unterrichtet
und betreut werden, liegt bei 5,3 Prozent. Aufgrund der Zunahme komplexer
Behinderungen ist es erforderlich, zusätzliche Plätze für die Schülerschaft, die
während des Unterrichts einer medizinischen Betreuung bedürfen, zu schaffen.
Tabelle 80: Belegung der Schulen für geistig Behinderte im Schuljahr 2015/16
Schulen
in kommunaler Trägerschaft
Unterstufe
Mittelstufe
Oberstufe
Werkstufe
Gesamt
Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen
Schule Rosenweg
15
2
18
2
28
3
34
4
95
11
Martin-Schule
23
3
23
3
29
3
27
3
102
12
Lindenhofschule
14
2
15
2
23
3
23
3
75
10
Schule Thonberg
15
2
16
2
14
2
21
2
66
8
Summe
67
9
72
9
94
11
105
12
338
41
Schulen
in freier Trägerschaft
Schloss Schönefeld
Werner-Vogel-Schule
Summe
Kamenz-Statistik 2015/16
Unterstufe
Mittelstufe
Oberstufe
Werkstufe
Gesamt
Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen
18
3
17
3
21
3
21
3
77
12
17
2
23
3
22
3
21
2
83
10
35
5
40
6
43
6
42
5
160
22
Tabelle 81: Raumbestand sowie die daraus abgeleiteten Kapazitätsrichtwerte
der Schulen für geistig Behinderte
Kapazitätsrichtwert
davon Räume für Unterrichtszwecke
Schulen
in kommunaler
Trägerschaft
in Zügen
in Klassen
allg. UR
FUR
GR
MZR/
Aula
Bibl.
Horträume
sep.
Leerräume
>=40m²
Schule Rosenweg
Martin-Schule
Lindenhofschule
Schule Thonberg
3
3
2,5
2
13
12
10
8
13
12
10
8
8
11
6
4
5
4
10
0
1
0
1
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
10,5
43
43
29
19
2
1
0
0
Summe
Stand 10/ 2015
Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf
Die Grundlage für die Berechnung bildet der aus dem Richtwert und der maximalen
Belegung gebildete Mittelwert. Aufgrund der derzeitigen und absehbaren
Schülerzahlentwicklung besteht die Notwendigkeit des Erhalts aller vorhandenen
Kapazitäten dieses Schultyps.
-187-
Grafik 110 : Bedarf an Klassen in Schulen für geistig Behinderte (einschl.
freieTräger)
Bedarf an Klassen in Schulen für geistig Behinderte
80
70
60
50
40
30
20
10
0
2013/14
2015/16
2017/18
2019/20
2021/22
2023/24
2025/26
2027/28
2029/30
Werkstufe
Oberstufe
Mittelstufe
Unterstufe
Richtwert
Maximal
Das vorhandene Schulangebot ist territorial ausgewogen. Unter der Annahme des
gleichbleibenden prozentualen Anteils von Schülerinnen und Schülern mit dem
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an der Gesamtkinderzahl, ist auch ein
Ansteigen der Zahl dieser Schülerschaft zu erwarten. Unter maximaler Auslastung
aller Schulen ist es ab 2022 erforderlich, zusätzliche Kapazitäten für eine zweizügige
Schule für geistig Behinderte bereitzustellen. Hierbei soll der Nachnutzung eines
bestehenden sanierungsbedürftigen Schulstandortes der Vorrang vor einem
Schulneubau auf zu erwerbender Liegenschaft gegeben werden.
Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte
Schule Rosenweg (Rosenweg 59, 04209 Leipzig)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Grünau-Mitte. Das Schulhaus ist barrierefrei
saniert.
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort.
Martin-Schule (Neptunweg 31, 04205 Leipzig)
Diese befindet sich im Ortsteil Grünau Nord. Sie nutzt das Gebäude einer
ehemaligen Kindertagesstätte.
Handlungsbedarf:
Mit der Umsetzung des Brandschutzes konnten geringfügig zusätzliche
Kapazitäten geschaffen und die Bedingungen für die auf den Rollstuhl
angewiesenen Schülerinnen und Schülern etwas verbessert werden. Da die
dauerhafte Nutzung des Gebäudes durch diese Schülerschaft als ungeeignet
eingeschätzt wird, ist ein Umzug dieser Schule in ein saniertes Schulgebäude
-188-
am Schulstandort „An der Kotsche“ vorgesehen. Der neue Schulstandort wird
gemeinsam mit der 78. Schule (Grundschule) genutzt, wobei jede Schule über
ein separates Schulhaus verfügt. Mit dieser Maßnahme kann der Verbleib der
Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
im sozialen Umfeld mit den gewachsenen Verflechtungen weiter gesichert
werden. Darüber hinaus kann in Zusammenarbeit beider Schulen und des
Hortes der inklusive/integrative Gedanke analog des Projektes „ERINA“ an der
Carl-von-Linné-Schule/Lindenhofschule aufgebaut werden.
Lindenhofschule (Delitzscher Straße 110, 04129 Leipzig)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Eutritzsch. Sie nutzt das Schulhaus
gemeinsam mit der Carl-von-Linné-Schule (Grundschule) und dem dazugehörigen
Hort. Beide Schulen und der Hort müssen in der räumlichen Nutzung Kompromisse
eingehen. Beide Schulen sind gemeinsam mit der 68. Schule (Oberschule) im
Schulversuch „ERINA“, mit welchem die Umsetzung der Inklusion/Integration von
Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in der
Regelschule erprobt wird, eingebunden.
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort.
Schule Thonberg (Riebeckstraße 50, 04317 Leipzig)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Reudnitz-Thonberg. Sie nutzt gemeinsam mit
der 77. Schule (Grundschule) und dem dazugehörigen Hort ein Schulhaus.
Handlungsbedarf:
Die Verwaltung hat dem Stadtrat vorgeschlagen, dass die Schule Thonberg
gemeinsam mit einer Kita in ein neu zu errichtendes Gebäude auf einem
städtischen Grundstück an der Alten Messe (Curiestraße) einzieht. Die
Entscheidung des Stadtrates (Vorlage VI-DS-01854) erfolgte mit Zustimmung
zur Umsetzung des Vorhabens. Die, nach Auszug der Schule Thonberg, frei
werdenden Räume im Gebäudeteil der 77. Schule, werden dieser zugeordnet.
Schulen in Freier Trägerschaft
Die beiden Schulen in freier Trägerschaft sind Bestandteil des Schulnetzes und
sichern mit die Versorgung mit Schulplätzen für diese Schülerschaft.
Das Diakonische Werk der Inneren Mission Leipzig e.V. plant die Öffnung und
Weiterentwicklung der Werner-Vogel-Schule in Leipzig-Lößnig zur Aufnahme von
Kindern im Grundschulalter ohne Förderbedarf. Die dafür erforderliche bauliche
Erweiterung erfolgt auf dem Gelände der derzeitigen Kita „Spatzennest“, welche in
eine neues Gebäude umziehen wird. Die Werner-Vogel-Schule als Förderschule mit
dem Schwerpunkt geistige Entwicklung wird auch weiterhin als Schulteil bestehen
bleiben. Im Zuge der UN-Behindertenrechtskonvention und mit Blick auf die
demografische Entwicklung werden günstige Rahmenbedingungen für eine
konzeptionelle Profilierung und strategische Neuausrichtung der Werner-VogelSchule zu einem integrativen Schulzentrum in freier Trägerschaft gesehen. Die
Beschulung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in den
Integrationsklassen ist konzeptioneller Schwerpunkt. Geplant ist, im Schuljahr
2017/18 mit einer integrativen Klasse zu beginnen. Aufbauend bis 2020 werden vier
Klassen entstehen. Ergänzend wird ein Schulhort in eigenen Räumen und
Ferienbetreuung angeboten.
-189-
7.4
Förderzentrum für Erziehungshilfe
(Kurt-Biedermann-Schule, Garskestraße 19/21, 04205 Leipzig)
Mit dem Beschluss des Stadtrates (RBIII-940/02) zur Einrichtung des
Förderzentrums für Erziehungshilfe wurde der Grundstein für eine vorwiegend
präventive und integrative Unterrichtung und Betreuung von Schülerinnen und
Schülern mit emotional-sozialem Förderschwerpunkt gelegt. Das Förderzentrum
besteht aus dem Grundschulteil und dem Oberschulteil, in denen auch Schülerinnen
und Schüler mit zusätzlichem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen
unterrichtet und betreut werden. Die Nebenstelle in der Saarländer Straße wurde
aufgrund erheblicher baulicher Mängel im März 2012 aufgelöst. Die Bestandteile des
Förderzentrums sind die Diagnose- und Beratungsstelle, das Betreuungsangebot
und die Schulsozialarbeit. Diese agieren unmittelbar miteinander und nach außen
wirkend mit den verschiedensten Institutionen. Das Hauptanliegen der Arbeit des
Förderzentrums besteht darin, mit vielfältigen inhaltlichen Angeboten und
Maßnahmen die Entwicklungsschwerpunkte frühzeitig zu erkennen, dem
Fortschreiten entgegenzuwirken, eine Separierung zu vermeiden und die
Schülerinnen und Schüler zum Erkennen und Steigern des Selbstwertgefühls sowie
zur Leistungszuversicht zu führen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der
Prävention und Integration. Ziel ist es, den Verbleib in der Regelschule weiter
auszubauen und dort auf den individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf der
Schülerinnen und Schüler einzugehen. Der Anteil der Schülerschaft aus den
Umlandgemeinden, die in der Schule für Erziehungshilfe unterrichtet und betreut
werden, liegt bei 7,4 Prozent.
Die Entwicklung der Schülerzahlen für das Förderzentrum für Erziehungshilfe stellt
sich wie folgt dar:
Grafik 111: Entwicklung der Schülerzahlen am Förderzentrum für
Erziehungshilfe und der Integrationen mit emotionalen und
sozialem Förderschwerpunkt
Schüler und Schülerinnen mit sozial/emotionalem Förderschwerpunkt
G
e
s
a
m
t
s
c
h
ü
l
e
r
z
a
h
l
900
800
700
600
500
400
300
200
100
0
2000/01
2001/02
2002/03
2003/04
2004/05
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
Schuljahr
im Förderzentrum
Integrationen
Tabelle 82: Belegung der Schule für Erziehungshilfe/ Förderzentrum im
Schuljahr 2015/16
-190-
2015/16
Klasse
1
Schule
für Erziehungshilfe
Klasse
2
Klasse
3
Klasse
4
Klasse
5
Klasse
6
Klasse
7
Klasse
8
Klasse
9
Klasse
10
Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl.
Förderzentrum
11
Kamenz-Statistik 2015/16
2
18
2
17
2
22
3
16
2
17
2
24
3
17
2
6
1
0
0
Gesa
mt
Sch. Kl.
148 19
Tabelle 83: Raumbestand der Schule für Erziehungshilfe/ Förderzentrum
sowie die daraus abgeleiteten Kapazitätsrichtwerte
Kapazitätsrichtwert
Schule für
Erziehungshilfe/
Förderzentrum
in Zügen
in Klassen
davon Räume für Unterrichtszwecke
allg.
UR
FUR
GR
MZR/
Aula
Bibl.
Horträume Leerräume
sep.
>=40m²
Grundschulteil
2
8
9
4
2
0
0
5
0
Oberschulteil
2
10
12
7
3
1
0
2
0
4
18
21
11
5
1
0
7
0
Summe
Stand: 10/2015
Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf
Die Kapazitäten sind ausreichend, um den künftigen Bedarf sichern zu können.
Grafik 112: Bedarf an Klassen in der Schule für Erziehungshilfe/ Förderzentrum
Bedarf an Klassen Im Förderzentrum für Erziehungshilfe
30
25
20
15
10
5
0
2013/14
2015/16
2017/18
2019/20
2021/22
2023/24
2025/26
2027/28
2029/30
Kl. 10
Kl. 9
Kl. 8
Kl. 7
Kl. 6
Kl. 5
Kl. 4
Kl. 3
Kl. 2
Kl. 1
Richtwert
Maximal
Das Förderzentrum für Erziehungshilfe wird sich weiter im Besonderen der
Prävention und Integration von Schülerinnen und Schülern mit emotional-sozialem
Förderschwerpunkt widmen. Die Trennung zwischen Grundschul- und Oberschulteil
wird als pädagogisch sinnvoll betrachtet und beibehalten. Fortführend muss weiter
Ziel sein, dass durch eine verstärkte Prävention und Integration, sowie eine schnelle
und sichere Reintegration der Bedarf für diese Schule vermindert wird.
Handlungsbedarf
-191-
Das Förderzentrum für Erziehungshilfe befindet sich in zwei Gebäuden an einem
Schulstandort im Ortsteil Schönau. Der Grundschulteil nutzt das Schulhaus
gemeinsam mit der 90. Schule (Grundschule). Das Betreuungsangebot des
Förderzentrums nutzt eigene Räume im Grund- und Oberschulteil.
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort.
7.5
Klinik- und Krankenhausschule
(Dr.-Georg-Sacke-Schule, Morawitzstraße 2, 04289 Leipzig)
Die Stadt Leipzig verfügt über eine Klinik- und Krankenhausschule, die Dr.-GeorgSacke-Schule. Diese Schule hat die Aufgabe, kranke Schülerinnen und Schüler, die
sich längere Zeit oder in regelmäßigen Abständen in einer Klinik, einem
Krankenhaus oder einer Kureinrichtung befinden, so zu unterrichten und zu fördern,
dass eine erfolgreiche leistungsmäßige und soziale Wiedereingliederung in die
bisher besuchten Klassen erleichtert wird. Die Klinik- und Krankenhausschule sichert
den Unterricht für schulpflichtige Patientinnen und Patienten in verschiedenen
Krankenhäusern und Kliniken der Stadt Leipzig. Über ein Betreuungsangebot (Hort)
verfügt diese Schule nicht. Die Schule wird in den Darstellungen sowie in der
Berechnung des künftigen Bedarfs nicht aufgeführt, da sie eine Schülerschaft
unterrichtet, die vordergründig Patienten sind. Zudem unterliegt sie einer ständigen
Veränderung der Alters- und Schülerstruktur. Diese Schule unterrichtet im
Durchschnitt 120 bis 150 Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr.
7.6
Schulen mit einer oberzentralen Funktion
In diesem Kapitel werden die Förderschultypen mit überregionalem Wirkungskreis
zusammengefasst betrachtet. In der Stadt Leipzig sind folgende Schulen vorhanden:
Albert-Schweitzer-Schule - Schule für Körperbehinderte
Käthe-Kollwitz-Schule
- Sprachheilschule/ Förderzentrum
Wladimir-Filatow-Schule - Schule für Blinde und Sehbehinderte/ Förderzentrum
Samuel-Heinicke-Schule - Sächsische Landesschule für Hörgeschädigte/ Förderzentrum
An jeder Schule ist gemäß § 13 Abs. 2 SchulG je ein Heim mit den Bestandteilen
Betreuungsangebot (Hort) und Sondereinrichtung angebunden. Die Trägerschaft
dieser Heime liegt in der Verantwortung des Eigenbetriebs Städtische
Behinderteneinrichtungen, des freien Trägers Humanitas gGmbH sowie des Landes
Sachsen. In allen vier Behinderungsarten werden Integrationsmaßnahmen in den
allgemein bildenden Schulen durchgeführt.
Grafik 113: Entwicklung der Schülerzahlen Wladimir-Filatow-Schule/
Schule für Blinde und Sehbehinderte/Förderzentrum und der
Integrationen mit Förderschwerpunkt Sehen
-192-
Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Sehen
G
e
s
a
m
t
s
c
h
ü
l
e
r
z
a
h
l
140
120
100
80
60
40
20
0
2000/01
2001/02
2002/03
2003/04
2004/05
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
Schuljahr
im Förderzentrum
Integrationen
Die Entwicklung zeigt deutlich, dass die Belegung der Schule konstant bleibt.
Erfreulich ist, dass der Anteil der Integrationen allmählich steigt. Der Anteil der
Schülerschaft aus den Umlandgemeinden in dieser Schule liegt bei 25,0 Prozent.
Grafik 114: Entwicklung der Schülerzahlen Albert-Schweitzer-Schule –
Schule für Körperbehinderte und der Integrationen mit
Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Schüler und Schülerinnen mit den Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung
G
e
s
a
m
t
s
c
h
ü
l
e
r
z
a
h
l
350
300
250
200
150
100
50
0
2000/01
2001/02
2002/03
2003/04
2004/05
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
Schuljahr
im Förderzentrum
Integrationen
Hier zeigt sich eine konstante Entwicklung der Schülerzahl in der Albert-SchweitzerSchule. Der Anteil der Schülerschaft aus den Umlandgemeinden in dieser Schule
liegt bei 31,9 Prozent.
Grafik 115: Entwicklung der Schülerzahlen Käthe-Kollwitz-Schule/
Sprachheilschule/ Förderzentrum und der Integrationen mit
Förderschwerpunkt Sprache
Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Sprache
G
e
s
a
m
t
s
c
h
ü
l
e
r
z
a
h
l
900
800
700
600
500
400
300
200
100
0
2000/01
2001/02
2002/03
2003/04
2004/05
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
Schuljahr
im Förderzentrum
Integrationen
Die Entwicklung der Schülerzahl für diese Schule zeigt sich ebenfalls konstant. Der
steigende
Anteil
sprachauffälliger
Schülerinnen
und
Schüler
in
Integrationsmaßnahmen setzt sich fort. Die Integrationen finden in allen Schularten
statt. Im Grundschulbereich bestehen zusätzlich Stützpunktschulen, in denen
konzentriert Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sprache
integrativ unterrichtet und betreut werden. An der Käthe-Kollwitz-Schule findet
Schulsozialarbeit statt. Der Anteil der Schülerschaft aus den Umlandgemeinden in
dieser Schule liegt bei 25,3 Prozent.
-193-
Grafik 116: Entwicklung der Schülerzahlen Sächsische Landesschule für
Hörgeschädigte Leipzig, Förderzentrum Samuel Heinicke und
der Integrationen mit Förderschwerpunkt Hören
Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Hören
G
e
s
a
m
t
s
c
h
ü
l
e
r
z
a
h
l
300
250
200
150
100
50
0
2000/01
2001/02
2002/03
2003/04
2004/05
2005/06
2006/07
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
Schuljahr
im Förderzentrum
Integrationen
Hier trat in den vergangenen Jahren ein leichter Anstieg ein. Nach einem Rückgang
im Schuljahr 2014/15 ist die Schülerzahl im Schuljahr 2015/16 wieder etwas
gestiegen. Trotz verstärkter Integration ist der Bedarf für die Schule weiter gegeben.
Tabelle 84: Belegung der Schulen/Förderzentren im Schuljahr 2015/16
Schulen
im
Oberzentrum
Klasse
1
Klasse
2
Klasse
3
Klasse
4
Klasse
5
Klasse
6
Klasse
7
Klasse
8
Klasse
9
Klasse
10
Gesamt
Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl.
W.-Filatow-Schule
6
1
19
3
7
1
12
2
8
1
7
1
10
2
6
1
13
2
4
1
92
15
A.-SchweitzerSchule
35
4
16
2
22
3
18
2
20
3
21
2
29
3
27
3
17
3
8
1
213
26
K.-Kollwitz-Schule
84
8
60
5
59
5
24
2
19
2
13
1
18
2
19
2
8
1
0
0
304
28
S.-Heinicke-Schule 12
2
18
3
23
3
25
4
23
4
17
2
25
4
20
3
20
3
8
0
191
28
Summe
137 15 113 13 111 12
Kamenz-Statistik 2015/16
79
10 70
10
58
6
82
11
72
9
58
9
20
2
800
97
Tabelle 85: Raumbestand sowie die daraus abgeleiteten Kapazitätsrichtwerte
der Schulen/Förderzentren
Schulen
im Oberzentrum
W.-Filatow-Schule
A.-SchweitzerSchule
K.-Kollwitz-Schule
S.-Heinicke-Schule
Summe
Stand: 10/2015
Kapazitätsrichtwert
mögliche
Klassen
davon Räume für Unterrichtszwecke
1,5
17
20
allg.
UR
17
2,5
27
34
27
12
2
1
0
0
0
4,5
41
45
41
14
4
1
2
0
0
2,5
23
27
27
18
0
1
1
0
0
11
112
126
112
53
6
4
4
0
0
in Zügen in Klassen
FUR
GR
9
0
MZR/
Aula
1
1
Horträume
sep.
0
Leerräume
>=40m²
0
Bibl.
Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf
Das Schulangebot ist je Förderschultyp einmal vorhanden. Diese Schulen sichern
weiterhin das Angebot für Schülerinnen und Schüler mit dem jeweiligen
Förderschwerpunkt für die Stadt Leipzig und das überregionale Gebiet. Die in Leipzig
vorhandenen Schulen mit oberzentraler Funktion können mit den vorhandenen
Kapazitäten den künftig zu erwartenden Bedarf sichern.
Grafik 117: Bedarf an Klassen in der Wladimir-Filatow-Schule
-194-
Bedarf an Klassen W.-Filatow-Schule
25
20
15
10
5
0
2013/14
2015/16
2017/18
2019/20
2021/22
2023/24
2025/26
2027/28
2029/30
Kl. 10
Kl. 9
Kl. 8
Kl. 7
Kl. 6
Kl. 5
Kl. 4
Kl. 3
Kl. 2
Kl. 1
Richtwert
Maximal
Wladimir-Filatow-Schule (Am Kirschberg 49, 04209 Leipzig)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Grünau-Mitte. Sie nutzt das Schulhaus
gemeinsam mit dem Städtischen Eigenbetrieb der Behinderteneinrichtungen, der
das Betreuungsangebot und bei Bedarf die Heimbetreuung für die Schülerinnen und
Schüler dieser Schule sichert.
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort.
Grafik 118: Bedarf an Klassen in der Albert-Schweitzer-Schule
-195-
Bedarf an Klassen in der A.-Schweitzer-Schule
40
35
30
25
20
15
10
5
0
2013/14
2015/16
2017/18
2019/20
2021/22
2023/24
2025/26
2027/28
2029/30
Kl. 10
Kl. 9
Kl. 8
Kl. 7
Kl. 6
Kl. 5
Kl. 4
Kl. 3
Kl. 2
Kl. 1
Richtwert
Maximal
Albert-Schweitzer-Schule (An der Märchenwiese 3, 04277 Leipzig)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Marienbrunn. Sie nutzt das Schulhaus
gemeinsam mit der Humanitas gGmbH, welche das Betreuungsangebot und bei
Bedarf die Heimbetreuung für die Schülerinnen und Schüler dieser Schule sichert.
Zudem befindet sich im Gebäude eine Gemeinschaftspraxis für Physiotherapie, die
vordergründig die therapeutische Behandlung der Schülerschaft übernimmt.
Krankenschwestern vom Städtischen Eigenbetrieb Behinderteneinrichtungen sorgen
sich um die medizinische Betreuung während der Unterrichtszeit.
Handlungsbedarf:
Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort.
-196-
Grafik 119: Bedarf an Klassen in der Käthe-Kollwitz-Schule
Bedarf an Klassen in K.-Kollwitz-Schule
50
45
40
35
30
25
20
15
10
5
0
2013/14
2015/16
2017/18
2019/20
2021/22
2023/24
2025/26
2027/28
2029/30
Kl. 10
Kl. 9
Kl. 8
Kl. 7
Kl. 6
Kl. 5
Kl. 4
Kl. 3
Kl. 2
Kl. 1
Richtwert
Maximal
Käthe-Kollwitz-Schule (Friedrich-Dittes-Straße 9, 04318 Leipzig)
Diese Schule befindet sich mit dem Grundschulteil im Ortsteil Anger-Crottendorf und
mit dem Oberschulteil in Altlindenau. Beide Schulhäuser werden gemeinsam mit
dem Städtischen Eigenbetrieb der Behinderteneinrichtungen genutzt. Dieser sichert
das Betreuungsangebot und bei Bedarf die Heimbetreuung für die Schülerinnen und
Schüler dieser Schule. Zielstellung ist die Zusammenführung beider Schulteile an
einem Schulstandort sowie die Zusammenführung des Betreuungsangebotes an
einem Standort . Mit dieser Zusammenführung wird der Kapazitätsrichtwert gesenkt.
Die Entwicklung lässt erwarten, dass die Kapazitäten am neuen Schulstandort
maximal ausgelastet werden. Der Schwerpunkt soll weiter auf der Integration im
Regelbereich liegen.
Handlungsbedarf:
Zusammenführung beider Schulteile am Schulstandort Karl-Vogel-Straße bis
zum Schuljahr 2016/17. Zusammenführung des Betreuungsangebotes am
Standort Friedrich-Dittes-Straße. Intensivierung der Integrationen in die
Regelschulen.
-197-
Grafik 120: Bedarf an Klassen in der Samuel-Heinicke-Schule Sächsische
Landesschule für Hörgeschädigte, Förderzentrum SamuelHeinicke
Bedarf an Klassen in der S.-Heinicke-Schule
40
35
30
25
20
15
10
5
0
2013/14
2015/16
2017/18
2019/20
2021/22
2023/24
2025/26
2027/28
2029/30
Kl. 10
Kl. 9
Kl. 8
Kl. 7
Kl. 6
Kl. 5
Kl. 4
Kl. 3
Kl. 2
Kl. 1
Richtwert
Maximal
Samuel-Heinicke-Schule (Karl-Siegismund-Straße 2, 04317 Leipzig)
Diese Schule befindet sich im Ortsteil Reudnitz-Thonberg und untersteht der
Trägerschaft des Landes Sachsen. Im Schulhaus wird zugleich das
Betreuungsangebot und bei Bedarf die Heimbetreuung gesichert. Entsprechend der
Entwicklung müssten ab 2019 aufbauend zusätzliche Kapazitäten für acht Klassen
geschaffen werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Integration von Schülerinnen
und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Hören weiter entwickelt.
Handlungsbedarf:
Bei Erfordernis ist eine Optimierung der Raumnutzung innerhalb des Hauses
geboten, bevor extern neue Kapazitäten bereitgestellt werden.
7.7
Integrationen
Basierend auf § 24 der UN-Behindertenrechtskonvention – „Übereinkommen der
Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ ist im Koalitionsvertrag
der Sächsischen Staatsregierung definiert, dass die Inklusion in den Schulen
schrittweise und mit Augenmaß umgesetzt werden soll. Dazu wird der bestehende
Aktions- und Maßnahmeplan, unter Einbeziehung der Empfehlungen der
Expertenkommission, weiterentwickelt. Es wird angestrebt zur bestmöglichen
Entwicklung der Kinder und Jugendlichen so viel gemeinsamen Unterricht wie
möglich in der Regelschule und so viel Unterricht wie nötig in der Förderschule
umzusetzen. Da die sächsischen Förderschulen sich als Lernorte für die vielfältige
Formen sonderpädagogischen Förderbedarfs bewährt haben und über beste
Voraussetzungen für die Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen mit diesen
-198-
Bedarfen verfügen, wird eine grundsätzliche Abschaffung der Förderschulen in
Sachsen ausgeschlossen.
Auf Grundlage des § 13 der Schulordnung Förderschulen (FOFS) in Verbindung mit
der Schulintegrationsverordnung (SchIVO) können Schülerinnen und Schüler, bei
denen im Rahmen des Aufnahmeverfahrens ein sonderpädagogischer Förderbedarf
festgestellt wurde, mit Nichtbehinderten eine öffentliche Schule besuchen, wenn dies
aus pädagogischer Sicht gerechtfertigt ist und die notwendigen besonderen Hilfen
bereitgestellt werden können. Die pädagogische Rechtfertigung ist gegeben, wenn
die Schülerinnen und Schüler den Anforderungen der öffentlichen Schule bei
Bereitstellung der notwendigen Hilfen voraussichtlich gewachsen sein werden. Die
notwendigen Hilfen können personeller, räumlicher oder sächlicher Art sein.
In der Stadt Leipzig widmen sich alle Schulen der Integration von Schülerinnen und
Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Ein Großteil dieser Maßnahmen
wird realisiert, ohne dass bestimmte materielle Voraussetzungen erforderlich sind.
Zu jedem Integrationsantrag wird ein Diagnostikverfahren durchgeführt. Am Ende
des Verfahrens werden die Maßnahmen bestimmt, welche für den Erfolg der
Integration erforderlich sind. Seit drei Jahren ist zunehmend zu verzeichnen, dass für
das Gelingen der Integration eine zusätzliche Schulbegleitung beantragt wird.
Diesbezüglich wurden im gesamten Schuljahr 2012/13 31 Anträge auf Einsatz einer
Schulbegleitung beim Schulträger gestellt. Im Schuljahr 2013/14 waren es 29 und für
das Schuljahr 2015/16 wurden bis Dezember 2015 bereits 34 Anträge gestellt und
bearbeitet. Geprüft und bewilligt wird der Einsatz der Schulbegleitung vom
Allgemeinen Sozialdienst im Amt für Jugend, Familie und Bildung sowie im
Sozialamt. Der vorwiegende Bedarf an Schulbegleitung besteht für Schülerinnen und
Schüler mit emotional-sozialem Förderbedarf. Bei Schülerinnen und Schülern, die im
Rahmen einer schulischen Integration die Regelschule besuchen, kann, wenn
erforderlich, die Integration auch im Hort weitergeführt werden. In der Leipziger
Schullandschaft bestehen aktuell 38 Schulen und Sporthallen, die mit einem Aufzug
versehen sind und über barrierefreie Zugänge zu den Unterrichtsräumen sowie
barrierefreie Sanitärbereiche verfügen. Acht Schulen und Sporthallen haben einen
teilweise barrierefreien Zugang, der sich im Erdgeschoss befindet. Grundsätzlich
wird bei allen geplanten Sanierungen und Schul- und Sporthallenneubauten eine
rollstuhlgerechte Barrierefreiheit umgesetzt.
Grafik 121: Entwicklung des Anteils der Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderschwerpunkten, die integrativ
unterrichtet werden
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
1995/96 1997/98 1999/00 2001/02 2003/04 2005/06 2007/08 2009/10 2011/12 2013/14 2015/16
Lernförd.
geistig Beh.
Blinde u. Sehschw.
Sprachbeh.
Körperbeh.
emot./soziale Beh.
gesamt
Hörgeschädigte
Quelle: AfJFuB
Leipzig 2015
-199-
Das Durchführen von Integrationen von Schülerinnen und Schülern mit dem
Förderschwerpunkt Lernen in der Grundschule erfolgt auf der Grundlage der
Schulintegrationsverordnung (SchIVO). Ab der Klasse fünf besteht eine
Verpflichtung zum Besuch der Förderschule. Gleiches gilt auch für die Integration
von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Die Integration dieser Schülerschaft erfolgt in Leipzig hauptsächlich auf der Basis
des § 3 Abs. 1 Nr. 3 SchIVO. Hierbei wird diesen Schülerinnen und Schülern einer
Förderschule die Teilnahme in einzelnen Unterrichtsfächern an der benachbarten
Grundschule ermöglicht. Diese Schülerschaft bleibt jedoch der Förderschule
zugeordnet. Auch im Rahmen des Schulversuchs „ERINA“, mit welchem die
Umsetzung der Inklusion/Integration von Schülerinnen und Schülern mit
Förderbedarf geistige Entwicklung in einer Grundschule und Oberschule erprobt
wird, sind diese der Förderschule zugeordnet. In dem Projekt beteiligen sich 29
Schüler und Schülerinnen einer Schule für geistig Behinderte wovon 18 in einer
Grundschule und 11 in einer Oberschule unterrichtet werden. Im Schuljahr 2015/16
werden in den Regelschulen in kommunaler Trägerschaft aktuell 1358 Schülerinnen
und Schüler (ohne ERINA) mit den verschiedensten Förderschwerpunkten im
Rahmen einer von der Schulaufsicht genehmigten Integration unterrichtet und
betreut.
Grafik 122: Anzahl der Integrationen in kommunalen Schulen der Stadt Leipzig
im Schuljahr 2014/15 (nur § 3 (1) Pkt. 1 u. 2 SchIVO; ohne
Berufsbildung)
Bedarfsentwicklung und Handlungsbedarf
Bei allen Integrationen ist zuvorderst das Engagement der Schulleitungen, Lehrer
und nicht behinderten Schülerinnen und Schüler gefragt. Hier gilt es, sich weiter für
die Belange der Schülerschaft mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten zu
öffnen und sie in den Schulalltag einzubinden. Es wird angestrebt, den Anteil der
Schülerschaft mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regelschule weiter zu
steigern. Grundlage für die Umsetzung der Ziele bildet der Aktions- und
Maßnahmeplan des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Einen weiteren
Schwerpunkt stellt in den kommenden Jahren, im Rahmen der gesetzlichen
Grundlagen, die Erarbeitung und Gestaltung einer barrierefreien Schule, die von
Schülerinnen und Schülern mit allen Förderschwerpunkten besucht werden können,
dar.
-200-
Fazit zum schulspezifischen Handlungsbedarf
Es ist erkennbar, dass in allen Schultypen mit den vorhandenen Kapazitäten die im
Planungszeitraum zu erwartende Nachfrage nach Schulplätzen gesichert werden
kann. Mit der nächsten Fortschreibung der Schulnetzplanung sind für die ab 2022
benötigte zusätzliche Schule für geistig Behinderte der Standort zu definieren und
die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Hinsichtlich der Integrationen ist eine
weitere Intensivierung vorzunehmen. Mögliche Auswirkungen auf das künftige
Förderschulangebot durch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention,
sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht hinreichend sicher prognostizierbar. Insofern wird
davon ausgegangen, dass der Erhalt aller Förderschulen auch über den aktuellen
Planungszeitraum hinaus erforderlich ist.
7.8
Maßnahmen
Sanierung eines Objektes für die Martin-Schule am Standort An der Kotsche
bis 2019
Das aktuell genutzte Gebäude einer ehemaligen Kita, mit baulichen und
brandschutztechnischen Problemen, ist keine dauerhafte Lösung für diese
Schule. (Beschlussvorlage VI-DS-01854)
Organisation des Unterricht für Schüler und Schülerinnen mit dem
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die während der Unterrichtszeit eine
medizinische Betreuung benötigen
Mit der Sächsischen Bildungsagentur Leipzig und ggf. dem Sozialamt muss
geprüft und geklärt werden, wo und wie der Unterricht für Schülerinnen und
Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die zusätzlich einen
medizinischen Betreuungsbedarf während des Unterrichts haben, zu verorten
und zu organisiern ist.
Sanierung des Objektes der Schule Grünau mit Einordnung der Außenstelle
Andromedaweg
Im Rahmen der Neugestaltung des gesamten Schulstandortes in Grünau
Nordwest, mit den Schulen Max-Klinger-Schule, 94. Schule und Schule
Grünau, erfolgt die Sanierung plus Einordnung der Außenstelle.
(Beschlussvorlage VI-DS-01854)
Beide Schulstandorte der Käthe-Kollwitz-Schule am Schulstandort Karl-VogelStraße im Jahr 2016 zusammenführen. Zusammenführung des
Betreuungsangebotes vom Eigenbetrieb Behinderteneinrichtungen am
Standort Friedrich-Dittes-Straße
Das in der Fortschreibung der Schulnetzplanung vom Jahr 2006 und 2012
formulierte Ziel der Zusammenführung beider Schulteile des Förderzentrums
an einem Standort wird damit erfüllt. Nach Freilenkung des
Grundschulstandortes des Förderzentrums in der Friedrich-Dittes-Straße
erfolgt die Nachnutzung des Standortes durch das gesamte
Betreuungsangebot des Eigenbetriebs Behinderteneinrichtungen. Ist dieser
Standort für die Belange des Eigenbetriebs hergerichtet, kann das zweite
Schulgebäude an der Ernst-Pinkert-Schule, welches aktuell noch vom
Eigenbetrieb genutzt wird, für den Grundschulbedarf der Ernst-Pinkert-Schule
zur Verfügung gestellt werden. (Die Beschlussvorlage zum Umzug ist in
Erarbeitung)
-201-
Umzug der Schule Thonberg in das Gebäude Curiestraße (Standort Alte Messe)
2017
Für die Schule wurde seit längerem ein neues Schulhaus gesucht.Gemäß der
Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung soll ein Standort in jetzigen
Umfeld der Schule gefunden werden. Mit der Möglichkeit, gemeinsam mit
einer Kita ein Haus nutzen zu können, wird dem Rechnung getragen.
(Beschlussvorlage VI-DS-01750 i.V.m. VI-DS-01854)
Mit der nächsten Fortschreibung der Schulnetzplanung sind die Grundsatzentscheidungen für den ab 2022 zusätzlich benötigten Kapazitätsbedarf bei
den Schulen für geistig Behinderte zu treffen.
Es sind die Entscheidungen zur Schaffung der zusätzlich benötigten
Kapazitäten durch Neubau oder Nachnutzung bestehender Bausubstanz
sowie Einordnung in die Investitionsplanung zu treffen. Zu beachten ist dabei
die avisierte Novellierung des Schulgesetzes.
Fortführung der Verbesserung der Prävention/ Intensivierung der Integration
und Reintegration.
Bei Bedarf Optimierung der Raumnutzung an allen Schulstandorten.
-202-
8. Schulen des 2. Bildungsweges
Übersicht
Standortplan der Schulen des 2. Bildungsweges in Kommunaler Trägerschaft
Seehausen
Plaußig /
Portitz
Wiederitzsch
Lindenthal
Mockau-Nord
Lützschena-Stahmeln
Thekla
Gohlis
Nord
Möckern
Wahren
Gohlis
Mitte
Mockau
Süd
Eutritzsch
Schönefeld
Ost
Böhlitz-Ehrenberg
Gohlis-Süd
Zentrum
Nord
Leutzsch
Zentrum
Nordwest
Burghausen /
Rückmarsdorf
Abendmittelschule /
Abendgymnasium
NeuLindenau
Leipzig-Kolleg
Zentrum
West
Lindenau
Zentrum
Süd
Plagwitz
Grünau
Nord
Grünau
Mitte
SellerhausenStünz
Zentrum
Schönau
Miltitz
Paunsdorf
Zentrum
Ost Neustadt Volkmarsdorf
Schönefeld
Altlindenau
Heiterblick
Schönefeld /
Abtnauendorf
Zentrum
Südost
Engelsdorf
AngerCrottendorf
Reudnitz
Thonberg
Mölkau
Baalsdorf
Schleußig
Grünau
Ost
Südvorstadt
Althen /
Kleinpösna
Stötteritz
Kleinzschocher
Grünau
Siedlung
Lausen
Grünau
Connewitz
Marienbrunn
Holzhausen
Probstheida
Großzschocher
Lößnig
Dölzig /
Dösen
Meusdorf
Liebertwolkwitz
Knaukleeberg /
Knauthain
Hartmannsdorf /
Knautnaundorf
Schulen des 2. Bildungsweges in kommunaler Trägerschaft
- 203 -
Die Schulen des zweiten Bildungsweges bieten für nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und Erwachsene den nachträglichen Erwerb eines Abschlusses der allgemein bildenden Schulen an, um sich neue Chancen im Beruf zu eröffnen.
An der Abendoberschule werden die Schüler durch ein- bzw. zweijährige berufsbegleitende Bildungsgänge auf den Haupt- oder Realschulabschluss vorbereitet.
Gleichfalls finden am Abendgymnasium berufsbegleitende Bildungsgänge statt, die
nach einem dreijährigen (Abend-)Unterricht zum Abitur führen. Am Kolleg erwerben
die Schüler in einem dreijährigen Vollzeitunterricht (mit Vorkurs – 4 Jahre) das Abitur
und erhalten damit die Allgemeine Hochschulreife.
Die Voraussetzungen hierfür werden in den derzeit drei vorhandenen Schulen des
zweiten Bildungsweges in kommunaler Trägerschaft der Stadt Leipzig an einem
Schulstandort geschaffen.
Gliederung und Belegung der Schulen des 2. Bildungsweges
Schulen des 2. Bildungsweges
Schulstandorte
Stadtbezirk
(Ortsteil)
Schulabschluss
Abendoberschule
Czermaks Garten 8
04103 Leipzig
Mitte
(Zentrum Ost)
Hauptschulabschluss
Realschulabschluss
Abendgymnasium
Czermaks Garten 8
04103 Leipzig
Mitte
(Zentrum Ost)
Abitur
Kolleg
Czermaks Garten 8
04103 Leipzig
Mitte
(Zentrum Ost)
Abitur
Raumbestand der Schulen des 2. Bildungsweges
Räume für Unterrichtszwecke
Schule
Kolleg / AOS / AGym
allg. UR
FUR
GR
MZR/Aula
Bibl.
Sporthalle
Leerräume >=40m²
14
5
1
1
0
1
0
•
Zum Schulgebäude und -standort:
Das Schulgebäude befindet sich in Czermaks Garten 8, 04103 Leipzig im Ortsteil
Zentrum-Ost. Es wurde im Jahr 1974 in Plattenbauweise errichtet und erhielt im
Schuljahr 2009/10 eine energetische Sanierung mit einem barrierefreien Zugang.
•
prägendes Bildungsangebot:
Erwerb eines allgemeinbildenden Schulabschlusses
•
Handlungsbedarf:
Die Schulen des 2. Bildungsweges werden als stabile Schulstandorte festgeschrieben.
- 204 -
Einzugsbereiche der Schulen des 2. Bildungsweges in kommunaler Trägerschaft
Dem Landesentwicklungsplan Sachsen entsprechend, kommt der Stadt Leipzig in ihrer Funktion als Oberzentrum besondere regionale und überregionale Bedeutung zu.
In diesem Kontext nehmen die Schulen des 2. Bildungsweges einen wichtigen Platz
in der beruflichen Weiterqualifizierung von jungen Erwachsenen für die Region Leipzig ein.
Darstellung der Einzugsbereiche im Schuljahr 2015/16
Im Schuljahr 2015/16 wurden aus der Stadt Leipzig selbst ca. 85 % der Schüler-/innen an den Schulen des 2. Bildungsweges unterrichtet. Ein Anteil von insgesamt ca.
15 % an Schüler-/innen haben ihren Lebensmittelpunkt außerhalb der Stadt Leipzig.
Davon kommen aus dem Landkreis Leipziger Land ca. 5,5 % und aus dem Landkreis Nordsachsen ca. 4,5 % der Schüler-/innen. Aus den übrigen Regionen von
Sachsen liegt der Schüleranteil bei ca. 1,5 % und aus den anderen Bundesländern
bei ca. 3,5 % gegenüber der Gesamtschülerzahl.
Einzugsbereiche der Schulen des 2. Bildungsweges im Schuljahr 2015/2016
Einzugsbereiche - Schulen des 2. Bildungsweges in der Stadt Leipzig
andere Bundesländer
Bautzen
Zwickau
Vogtlandkreis
Sächs. Schweiz-Osterzgebirge
Meißen
Görlitz
Erzgebirgskreis
Dresden (Stadt)
Chemnitz (Stadt)
Mittelsachsen
Nordsachsen
LK Leipziger Land
Leipzig (Stadt)
0
50
100 150 200 250 300 350 400 450 500 550 600 650 700
Schülerzahl
Schuljahr 2015/16
- 205 -
Bedarfsprognose
Die Bedarfsprognose der genannten Schulart wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. So zum Beispiel von der demografischen Entwicklung in der Region, der
steigenden wirtschaftlichen und technologischen Anforderungen an eine Berufsausbildung und der Attraktivität eines höherwertigen Schulabschlusses.
Für die Schulen des 2. Bildungsweges bedeuten diese Anforderungen zukünftig,
eine kontinuierliche bedarfsgerechte Absicherung der angebotenen Bildungsgänge
zu gewährleisten und Interesse an schulischer Qualifizierung bei jungen Menschen
zu wecken bzw. aufrechtzuerhalten.
Inwieweit sich auf diese Schulen die allgemeine demografische Entwicklung und die
entsprechenden Bedarfsprognosen auswirken, bleibt abzuwarten und kann derzeit
noch nicht ganz abgeschätzt werden. Jedoch ist davon auszugehen, dass es nach
einem leichten Absinken der Schülerzahl ab ca. dem Schuljahr 2016/17 wieder einen
moderaten Anstieg geben wird. Dieser Prozess wird sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und nicht so stark ausfallen wie bei den beruflichen Schulen. Der
Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass sich die Zahl der BewerberInnen aus wesentlich mehr Altersjahrgängen zusammensetzt als es bei den allgemeinbildenden
und berufsbildenden Schulen der Fall ist.
Bisherige Entwicklung der Schüler- und Klassenzahl in den Schulen des 2. Bildungsweges (kommunale Trägerschaft)
Die Entwicklung der Schülerzahlen in den letzten neun Schuljahren gestaltete sich
bei den Schulen des 2. Bildungsweges in der Gesamtbetrachtung relativ konstant.
Die Gesamtschülerzahl bewegte sich bei etwa 800 Schüler/-innen pro Schuljahr.
In den Schuljahren 2007/08 und 2008/09 sank die Schülerzahl leicht unter die Grenze von 800 Schüler/-innen. In den Folgejahren war wieder ein leichter Schüleranstieg
zu erkennen, der jedoch im Schuljahr 2013/14 wieder leicht auf unter 800 Schüler/innen absank.
Bisherige Entwicklung der Schülerzahlen - Schulen 2. Bildungsweg
2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16
Leipzig-Kolleg
368
380
386
400
411
384
394
387
Abendoberschule
217
236
235
224
228
228
220
243
Abendgymnasium
191
186
200
183
164
170
175
161
gesamt
776
802
821
807
803
782
789
791
- 206 -
Entwicklung der Schülerzahlen - Schulen 2. Bildungsweg
450
400
350
300
250
200
150
100
50
0
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
Schuljahr
Leipzig-Kolleg
Abendoberschule
Abendgymnasium
Zukünftige Bedarfsentwicklung für die Schulen des 2. Bildungsweges
Die Gesamtschülerzahl der Schulen des 2. Bildungsweges werden nach der Prognose ab dem Schuljahr 2016/17 wieder kontinuierlich steigen. Ab dem Schuljahr
2019/20 wird voraussichtlich mit einem Anstieg der Gesamtschülerzahl von über 800
Schüler/-innen gerechnet. In den darauffolgenden Schuljahren wird die Schülerzahl
stetig steigen und im Schuljahr 2030/31 fast eine Gesamtschülerzahl von 900 Schüler/-innen erreichen.
Zu erwartende Schülerzahl in den Schulen des 2. Bildungsweges
Schuljahr
Schulart
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
Leipzig-Kolleg
387
392
399
406
412
436
463
Abendoberschule
205
208
211
215
218
230
245
Abendgymnasium
187
187
187
187
187
187
187
gesamt
779
787
797
808
817
853
895
- 207 -
...
2025/26
...
2030/31
Zukünftige Entwicklung der Schülerzahlen des 2. Bildungsweges
Ausblick
Die Stadt Leipzig geht daher davon aus, dass die derzeit vorhandenen Kapazitäten
an den Schulen des 2. Bildungsweges auch langfristig bedarfsdeckend für die Region Leipzig und deren Umland sind.
Nunmehr gilt es, den derzeitigen Bestand an diesen Schulen in der Stadt Leipzig
langfristig abzusichern und an neue bildungspolitische Ziele und wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen.
- 208 -
9. Berufsbildende Schulen
9.1 Überblick
Standortplan der Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft
- 209 -
Ausgangssituation
Im Vordergrund der berufsbildenden Schulen steht die Vermittlung berufsbezogener
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Vertiefung und Erweiterung der
allgemeinen fachtheoretischen und fachpraktischen Bildung.
Die Voraussetzungen hierfür werden in den derzeit neun Beruflichen Schulzentren
(BSZ) und einer Medizinischen Berufsfachschule in Trägerschaft der Stadt Leipzig
durch verschiedene Berufsschularten, wie die Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium und die berufsbildende Förderschule, geschaffen.
Ergänzt wird das Angebot der berufsbildenden Schulen durch 33 Schulen in freier
Trägerschaft.
Anzahl der Schulen, Schüler und Klassen in kommunaler und freier Trägerschaft bei den berufsbildenden Schulen im Schuljahr 2015/16
2015/16
Anzahl
Schulen
Schüler
Berufliche Schulzentren in
kommunaler Trägerschaft
9
11.208
Medizinische Berufsfachschule
des Klinikums St. Georg
1
204
Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft *)
33
7.334
Summe
43
18.746
Anteil
Schüler
in %
Klassen
Anteil
Klassen
in %
Schüler /
Klasse ∅
54
21,2
46
16,5
529
61
10
(kommunale Trägerschaft)
39
445
984
18,9
*) Schuljahr 2013/14 (bei Freien Trägern)
Darstellung der berufsbildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft
Die Stadt Leipzig hat als Schulträger, gem. § 22 Abs. 3 Satz 1 Schulgesetz, die beruflichen Schulen zu Beruflichen Schulzentren (BSZ) zusammengefasst. In diesem
Zusammenhang wurden an den Beruflichen Schulzentren, entsprechend ihrer Struktur, bestimmte Ausbildungsrichtungen angegliedert und konzentriert. Hieraus ergibt
sich für das Schuljahr 2015/16 folgende Gliederung und Belegung der Beruflichen
Schulzentren in kommunaler Trägerschaft:
- 210 -
Gliederung und Belegung der Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft
Berufliche Schulzentren
Schulstandorte
Stadtbezirk
(Ortsteil)
Credner Str. 1
04289 Leipzig
SO
(Probstheida)
Außenstelle: Dachsstr. 1
04329 Leipzig
Ost
(Heiterblick)
Merseburger Str. 56 / 58
04177 Leipzig
Alt-West
(Lindenau)
BSZ 1
Karl-Heine-Schule
AST: Geithainer Str. 58
04329 Leipzig
AST: Pansastr. 31
04179 Leipzig
Arwed-RoßbachSchule
Am kleinen Feld 3 / 5
04205 Leipzig
Schularten
Verwaltung und Wirtschaft
-
-
Berufsschule
Fachoberschule
Fachschule
Berufl. Gymnasium
Berufsvorbereitungsjahr
Bautechnik und Verwaltung
-
Berufsschule
Fachoberschule
Berufl. Gymnasium
Berufsvorbereitungsjahr
-
Berufsgrundbildungsjahr
-
-
Berufsschule
Fachoberschule
Berufsbildende Förderschule
Berufsvorbereitungsjahr
Berufsgrundbildungsjahr
-
Berufsschule
Fachoberschule
West
(Grünau)
Nord
(Eutritzsch)
AST: Tauchaer Str. 188
04349 Leipzig
NO
(Thekla)
AST: Neustädter Str. 1
04315 Leipzig
Ost
(NeustadtNeuschönefeld)
Gutenbergschule
Gutenbergplatz 6 / 8
04103 Leipzig
Mitte
(Zentrum)
Ruth-Pfau-Schule
Schönauer Str. 160
04207 Leipzig
SW
(Kleinzschocher)
Susanna-EgerSchule
An der Querbreite 6
04129 Leipzig
Nord
(Eutritzsch)
Elektrotechnik
und IT-Berufe
Gestaltung
Buch, Büro,
Druck, Medien,
Sprachen,
Kunst
-
Goldschmidtstr. 20
04103 Leipzig
Mitte
(Zentrum)
Berufsschule
Berufsfachschule
Berufsvorbereitungsjahr
-
Berufsschule
Fachschule
Berufsvorbereitungsjahr
Berufsgrundbildungsjahr
Gastronomie
und Ernährung
Sozialwesen
-
Robert-BlumSchule
Medizinische Berufsfachschule
des St. Georg
Komarowstr. 2
04357 Leipzig
NO
(Mockau)
AST: Wodanstr. 40
04347 Leipzig
NO
(Thekla)
Delitzscher Str. 141
04129 Leipzig
Nord
(Eutritzsch)
- 211 -
Berufsgrundbildungsjahr
Gesundheit und
Sozialwesen
-
-
Henriette-Goldschmidt-Schule
Berufsschule
Fachoberschule
Berufl. Gymnasium
Berufsvorbereitungsjahr
Berufsgrundbildungsjahr
Ost
Metalltechnik
(Sellerhausenund Kfz-Technik Stünz)
Alt-West
(Lindenau)
An der Querbreite 8
04129 Leipzig
BSZ 7
Ausbildungsrichtungen
Berufsbildende
Förderschule
-
Berufsschule
Berufsfachschule
Fachoberschule
Fachschule
Berufsgrundbildungsjahr
Berufsbildende Förderschule
Berufsvorbereitungsjahr
(FöS)
Gesundheitswe- Medizinische Berufsfachsen
schule
Im Anhang zum Schulnetzplan sind die Listen über die Berufsausbildungsrichtungen
und der Klassen- und Schülerzahlen an den einzelnen Beruflichen Schulzentren in
der Stadt Leipzig im Schuljahr 2015/16 dargestellt.
Darstellung der berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft
In der Stadt Leipzig sind die berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft nach bestimmten Ausbildungsschwerpunkten aufgeteilt. Überwiegend werden hier Ausbildungen in vollzeitschulischer Form durchgeführt. Ein Ausbildungsschwerpunkt liegt
in den sozialen und medizinischen Berufen sowie in der Alten- und Krankenpflege.
Für das Schuljahr 2014/15 gibt es folgende Gliederung der berufsbildenden Schulen
in freier Trägerschaft:
- 212 -
Gliederung und Belegung der berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft
Nr. im
Lageplan
Berufsbildende Schulen
in freier Trägerschaft
Schulstandorte
Ausbildungsschwerpunkte
Schularten *)
Ludwig-Hupfeld-Str. 16
04178 Leipzig
Sozialwesen und Altenpflege
BFS
FS
Hohe Str. 9-13
04107 Leipzig
Sozialpädagogik
BFS
1
SPI – Soziale Stadt und Land
Entwicklungsgesellschaft mbH
2
Bildungsakademie
Dresden gGmbh
3
Bernd-Blindow-Schulen
BBS Sachsen-Akademie f. Berufl.
Aus- und W eiterbildung gGmbH
Comeniusstr. 17
04315 Leipzig
Sozial- und Gesundheitswesen
Gestaltung und W irtschaft
FOS
BFS
3
Humana gGmbH
Medizinische u. soziale Bildung
Comeniusstr. 17
04315 Leipzig
W irtschaft
Sozialwesen u. Altenpflege
BS
BFS
FS
Knautnaundorfer Str. 4
04249 Leipzig
W irtschaft & Verwaltung
Hauswirtschaft/ Ernährung/ Textiltechnik
gewerbl.-techn. Berufe
mediz. Berufe
BbFöS
BS
BVJ (FöS)
medizinische Berufe
BFS
Sozialwesen
BFS
FS
medizinische Berufe
BFS
Sozialwesen
BFS
4
5
6
7
BBW - Berufsbildungswerk Leipzig
gGmbH
Föderzentrum
Hören – Sprache - Lernen
BW M Medizinisch-techn.
Aus- und W eiterbildungszentrum GmbH
Europäisches Bildungswerk
f. für Beruf und Gesellschaft e.V.
Universitätsklinikum Leipzig AöR
8
DPFA-Schulen gemeinnützige GmbH
9
10
EURO-Schulen gemeinnützige
Gesellschaft für berufliche Bildung
Und Beschäftigung Sachsen mbH
11
LEIBNIZEUM International
12
Verein f. Motivation, Kommunikation
Und berufliche Bildung e.V.
13
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Bildungsinstitut Mitteldeutschland
14
Heimerer - Sozialpflegeschulen GmbH
15
GBS gGmbH f. techn. und kaufmännische
berufsbildende Schulen Leipzig
16
W BS Training AG
17
Evang. Diakonissenkrankenhaus Leipzig
18
Dt. Erwachsenenbildungswerk in
Sachsen e.V.
19
20
21
22
St. Elisabeth-Krankenhaus Leipzig
AKL – Akademie f. Kreativpädagogik
Leipzig gGmbH
IB – Gesellschaft f. Interdisziplinäre
Studien mbH
Augsburger Gesellschaft f. Lehmbau,
Bildung und Arbeit Leipzig e.V.
Naumburger Str. 26 A
04229 Leipzig
Homannstr. 7
04129 Leipzig
Richterstr. 9 – 11
04105 Leipzig
Täubchenweg 83
04317 Leipzig
Raschwitzer Str. 15
04279 Leipzig
Rosa-Luxemburg-Str. 23
04103 Leipzig
Th.-Heuss-Str. 30
04328 Leipzig
Geithainer Str. 7 – 9
04328 Leipzig
W itzgallstr. 20
04317 Leipzig
Homannstr. 7b
04129 Leipzig
Mahlmannstr. 1-3
04107 Leipzig
Brühl 67
04109 Leipzig
Georg-Schwarz-Str. 49
04177 Leipzig
Industriestr. 85 – 95
04229 Leipzig
Biedermannstr. 84
04277 Leipzig
Braunstr. 18
04347 Leipzig
Grassistr. 12
04107 Leipzig
Lütznerstr. 93 – 95
und Endersstr. 32
04177 Leipzig
Fremdsprachenberufe
Sozialwesen
BFS
FS
Business Manager
BFS
Altenpflege
BFS
Altenpflege
Rettungsassistenz
Sozialwesen
Sozialwesen, Altenpflege, ErgoUnd Physiotherapie
- 213 -
BFS
BFS
FS
Technik u. W irtschaft
FS
Altenpflege
BFS
medizinische Berufe
BFS
Altenpflege, Sozialwesen,
-pädagogik
BFS
medizinische Berufe
BFS
Sozialwesen
Sozialpädagogik
FS
BFS
Logopädie
Kosmetik; BbFöS
Kochstr. 28
04275 Leipzig
Th.-Heuss-Str. 30
24
W irtschaft
LOVANIA-Akademie
04328 Leipzig
Deutsche private Finanzakademie GmbH
Täubchenweg 83
25
Medizin; MTA
& Co.KG
04317 Leipzig
Leipziger Gesellschaft für Bildung und
Anton-Zickmantel-Str. 41
26
Gesundheitswesen und Soziales
Arbeit mbH
04249 Leipzig
Erich-Zeigner-Allee 45
27
MUSIFA Leipzig
Musik
04229 Leipzig
BSW – Bildungswerk der Sächsischen
Gutenbergstraße 10
28
Technik & W irtschaft
W irtschaft gGmbH
04178 Leipzig
Eisenbahnweiterbildungsverein
Vierackerwiesen 4
29
Technik
Leipzig e.V.
04179 Leipzig
Hans-Driesch-Str. 54
30
Theaterfachschule Bongort-v.-Roy
Kunst
04179 Leipzig
Bauhofstraße 3
31
Designschule Leipzig
Design
04103 Leipzig
Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Stötteritzer Str. 28
Gesundheits- und Sozialwesen;
32
(BzGL) GmbH
04317 Leipzig
Technik
UNIVERSUM – Private
Angerstraße 46
Gesundheits- und Sozialwesen
33
Berufsbildungsakademie GmbH
04177 Leipzig
*) Berufsschule (BS);Fachschule (FS); Berufsfachschule (BFS); Fachoberschule (FOS); Berufl. Gymnasium (BGY);
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ); Berufsgrundbildungsjahr (BGJ); berufsbildende Förderschule (BbFöS)
23
Dr. R. Rahn & Partner gemeinnützige
Schulgesellschaft mbH
Technik u. Gestaltung
BFS
BbFöS
FS
FOS
BFS
BFS
FOS
BFS
BFS
BFS
BFS
FS
BFS
BFS
BFS
BFS
BFS
FS
BFS
Standortplan der berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft
Seehausen
Lindenthal
Plaußig /
Portitz
Wiederitzsch
Lützschena-Stahmeln
Thekla
Mockau-Nord
Wahren
Gohlis
Nord
Möckern
Eutritzsch
Gohlis
Mitte
Böhlitz-Ehrenberg
Nr. 28
Nr. 29
Nr. 1
Nr. 30
Nr. 7
Leutzsch
Zentrum
Nordwest
Nr. 33
Altlindenau
Nr. 11
Nr. 22
NeuLindenau
Schönau
Nr. 27
Miltitz
Grünau
Nord
Grünau
Mitte
Lindenau
Plagwitz
Nr.
Nr. 15
Nr. 18
Lausen
Grünau
Nr. 3; 25
Nr. 21
Zentrum
Süd
Südvorstadt
SellerhausenStünz
Nr. 12
Engelsdorf
AngerCrottendorf
Nr. 31
Reudnitz
Thonberg
Zentrum
Südost
Mölkau
Baalsdorf
Nr. 32
Althen /
Kleinpösna
Stötteritz
Nr. 23
Connewitz
Marienbrunn
Probstheida
Holzhausen
Lößnig
Nr. 19
Großzschocher
Paunsdorf
Nr. 13
Nr. 2
Kleinzschocher
Grünau
Siedlung
Neustadt
Volkmars8Schönefeld dorf
Zentrum
Nr. 5
Schleußig
Grünau
Ost
Zentrum
West
Nr. 11; 24
Zentrum
Ost
Nr. 10
Nr. 17
Nr. 20
Schönefeld /
Abtnauendorf
Zentrum
Nord
Nr. 16
Heiterblick
Schönefeld
Ost
Nr. 6
Gohlis-Süd
Burghausen /
Rückmarsdorf
Mockau
Süd
Nr. 14
Nr. 26
Dölzig /
Dösen
Meusdorf
Nr. 9
Knaukleeberg /
Knauthain
Liebertwolkwitz
Nr. 4
Hartmannsdorf /
Knautnaundorf
Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft
- 214 -
Zu den Einzugsbereichen der Beruflichen Schulzentren
Der Stadt Leipzig kommt in ihrer Funktion als Oberzentrum entsprechend des Landesentwicklungsplanes Sachsen besondere regionale und überregionale Bedeutung
zu. Sie wird, wie bisher, auch zukünftig für einen großen Teil der Region Mittelpunkt
des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens sein. Die Beruflichen Schulzentren nehmen hierbei im Gesamtgefüge einen wichtigen Platz ein. Damit hat die
Schulnetzplanung nicht nur für die beruflichen Schulzentren in der Stadt Leipzig eine
große Bedeutung, sondern auch für den gesamten Regierungsbezirk Leipzig und
darüber hinaus. An den Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft werden junge Menschen u. a. in ca. 78 dualen Berufen ausgebildet. Ein Teil der Schülerschaft kommt aus den umliegenden Regionen des Landes Sachsen.
Bei einer Gesamtbetrachtung der Ausbildungsangebote in der Region ist festzustellen, dass die Einzugsbereiche der berufsbildenden Schulen stark abhängig von den
wirtschaftlichen und demografischen Bedingungen der Städte und Gemeinden sind.
Konkret bedeutet dies, dass bei einer geringeren Schülerzahl weniger Klassen eröffnet werden können. Hieraus folgt, wie die derzeitige demografische Entwicklung bei
den berufsbildenden Schulen zeigt, dass die Ausbildungsstandorte sich auf bestimmte Schulstandorte konzentrieren. Mit dem Rückgang der Schülerzahlen kommt
es zwangsläufig zu einer erhöhten Zusammenlegung von Fachklassen, die zur Bildung von Bezirks- und Landesfachklassen sowie länderübergreifenden Fachklassen
führen1. Im Kontext dieser Veränderungen werden die regionalen Klassen zunehmend rückläufig sein und die Schülerströme richten sich vorwiegend nach der entsprechenden Fachklassenbildung am jeweiligen Schulstandort der beruflichen Schulen.
Diese Entwicklung hat die Stadt Leipzig aufgrund der Geburtenzahlen seit den
1990er Jahren auch für die berufsbildenden Schulen erwartet und demnach ihre Entscheidungen in der Netzplanung für die Beruflichen Schulzentren in kommunaler
Trägerschaft abgestimmt. Die Beruflichen Schulzentren der Stadt Leipzig haben sich
mit abgestimmten Ausbildungsangeboten profiliert und können den regionalen und
überregionalen Ausbildungsbedürfnissen entsprechend gerecht werden.
1
Bezirksfachklassen – Auszubildende eines Berufes oder einer Berufsgruppe werden an einem oder an zwei BSZ-Standorten
innerhalb des Regierungsbezirkes Leipzig beschult
Landesfachklassen – Auszubildende werden an bis zu zwei BSZ-Standorten im Freistaat Sachsen beschult
Länderübergreifende Fachklassen – Auszubildende werden grundsätzlich an einem BSZ-Standort in Deutschland beschult
- 215 -
Einzugsbereiche – Berufliche Schulzentren in kommunaler Trägerschaft Schuljahr 2015/16
Einzugsbereiche an den Beruflichen Schulzentren in der Stadt Leipzig
- 216 -
Mittel- und langfristige Bedarfsprognose
Vorbemerkungen
Die Schulnetzplanung in der Stadt Leipzig soll die Schülerzahlentwicklung an den
berufsbildenden Schulen für die nächsten 15 Jahre untersetzen. Dabei ist die Bedarfsentwicklung bei den berufsbildenden Schulen stets durch demografische, wirtschaftliche und technologische Veränderungen geprägt. Diese Herausforderungen
erfordern eine ständige Anpassung der Berufsausbildung, um sowohl den bildungspolitischen Zielen und Vorgaben, wie der Fachkräftesicherung, als auch der Erhöhung der Attraktivität und Durchlässigkeit von Bildungsbiografien in der beruflichen
Ausbildung gerecht zu werden.
Für die Beruflichen Schulzentren der Stadt Leipzig bedeuten diese Anforderung zukünftig, sich stärker zu profilieren und sich für neue Aufgabenfelder zu öffnen. Konkrete Handlungsfelder bestehen in der kontinuierlichen Absicherung einer bedarfsgerechten Ausbildung und der möglichst passgenauen Ausrichtung zwischen wirtschaftlicher Bedarfslage und der Nachfrage bzw. beruflichen Interessen der auszubildenden jungen Menschen.
Bisherige Entwicklung der Schülerzahlen an den Beruflichen Schulzentren
Die demografische Entwicklung führte, rückblickend auf die letzten sechs Jahre,sowohl bei den Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft als auch bei den
berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft in der Stadt Leipzig zu einem Rückgang der Schülerzahlen.
Während in den Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft in dem Zeitraum des Schuljahres 2008/09 noch 16.434 Schüler/-innen sich in beruflicher Ausbildung befanden, liegt vergleichsweise im Schuljahr 2015/16 die Schülerzahl bei
11.412 Schüler/-innen. Dies entspricht einer 31 %-igen Abnahme der Gesamtschülerzahl an den Beruflichen Schulzentren.
Bei den berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft ist der Schülerrückgang nur
geringfügig. So lagen vergleichsweise die Schülerzahlen im Schuljahr 2008/09 bei
insgesamt 8.146 Schüler/-innen und im Schuljahr 2014/15 bei 7.171 Schüler/-innen.
In der Gegenüberstellung ergibt sich ein 12 %-iger Schülerrückgang.
Die Stadt Leipzig hat bei den Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft
den Entwicklungstrend begleitend bereits frühzeitig auf rückläufige Schülerzahltendenzen mit einer Konzentration von Berufsfeldern an einzelnen BSZ reagiert und
auch teilweise Berufsausbildungen an die umliegenden Landkreise abgegeben.
Einhergehend mit der demografisch bedingten Reduzierung der Berufsschülerzahlen
wurden bereits frühzeitig folgende schulnetzplanerischen Maßnahmen zur Straffung
des Schulnetzes bei den Beruflichen Schulzentren in den letzten acht Jahren vorgenommen:
Berufliches Schulzentrum 4 (Geithainer Str. 58 im OT Sellerhausen-Stünz)
- Aufhebung des BSZ 4 und Fusion mit der Karl-Heine-Schule zum Schuljahresbeginn 2006/07
- Stadtratsbeschluss Nr. RBIV-653/06 vom 19.06.2006
- Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 05.12.2006
- 217 -
Karl-Heine-Schule (BSZ 3) (Merseburger Str. 56 - 58 im OT Lindenau)
- Aufhebung der Außenstelle Rietschelstr. 52 zum Schuljahresende 2006/07
- Stadtratsbeschluss Nr. RBIV-653/06 vom 19.06.2006
- Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 05.12.2006
Berufliches Schulzentrum 5 (Neustädter Str. 1 im OT Neustadt-Schönefeld)
- Aufhebung des BSZ 5 und Fusion mit der Arwed-Rossbach-Schule zum
Schuljahresende 2009/10
- Stadtratsbeschluss Nr. RBIV-260/10 vom 24.02.2010
- Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 15.06.2010
Berufliches Schulzentrum 2 (Bornaische Str. 104 im OT Connewitz)
- Aufhebung des BSZ 2 und Fusion mit dem BSZ 1 zum Schuljahresende
2010/11
- Stadtratsbeschluss Nr. RBV-664/11 vom 19.01.2011
- Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 03.05.2011
Übersicht über die bisherige Entwicklung der Schülerzahlen an den Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft
An den Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft erfolgt die berufliche
Ausbildung vorrangig in der dualen Ausbildungsform. Damit nehmen die Teilzeitschüler/-innen (dualer Ausbildungsgang) an diesen Schulzentren im Schuljahr
2015/16 einen Anteil von 74 % und die Vollzeitschüler/-innen lediglich einen Anteil
von 26 % ein.
- 218 -
Bisherige Entwicklung der Schülerzahlen an den Beruflichen Schulzentren
der Stadt Leipzig in kommunaler Trägerschaft (Gesamtdarstellung)
Entwicklung Schülerzahl - Berufliche Schulzentren (kommunaler Trägerschaft)
18.000
16.000
14.000
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
Schuljahr
Quelle: Amt f. Jugend, Familie und Bildung
Vollzeit
Teilzeit
Schulentwicklungsplan 2014
Übersicht - Entwicklung der Schülerzahlen an den Berufsbildenden Schulen in
freier Trägerschaft der Stadt Leipzig
Bei den berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft erfolgt die berufliche Ausbildung überwiegend im Vollzeitunterricht. Der prozentuale Anteil des Vollzeitunterrichts beträgt 87 % und ist für die freien Träger das Hauptangebot für die berufliche
Ausbildung.
- 219 -
- 220 -
Bisherige Entwicklung der Schülerzahlen an den Berufsbildenden Schulen in
freier Trägerschaft in der Stadt Leipzig (Gesamtdarstellung)
Entwicklung Schülerzahlen - Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft
9.000
8.000
7.000
6.000
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000
0
2008/09
2009/10und Bildung
2010/11
Quelle: Amt
f. Jugend, Familie
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
Schuljahr
Quelle: Amt f. Jugend, Familie und Bildung
Vollzeit
Teilzeit
Schulentwicklungsplan 2014
Mittel- und langfristige Bedarfsentwicklung an den Beruflichen Schulzentren
der Stadt Leipzig in kommunaler Trägerschaft
Die Vorausberechnung der Bevölkerungszahlen für die Stadt Leipzig durch das Amt
für Statistik und Wahlen sowie die regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen lassen erwarten, dass die Anzahl der Nachfragenden
nach einem Platz in den Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft ab
dem Schuljahr 2016/17 wieder leicht ansteigen wird. Der Prognose folgend wird sich
die Schülerzahl an den Beruflichen Schulzentren in kommunaler Trägerschaft der
Stadt Leipzig bis zum Schuljahr 2030/31 moderat erhöhen und einen Stand wie in
etwa im Schuljahr 2009/10 erreichen.
Zu erwartende Schülerzahl an den Beruflichen Schulzentren der Stadt Leipzig
(kommunale Trägerschaft)
- 221 -
Zukünftige Entwicklung der Schülerzahlen an den Beruflichen Schulzentren
der Stadt Leipzig (kommunale Trägerschaft)
Entwicklung der Schülerzahlen an den berufsbildenden Schulen in kommunaler
Trägerschaft
16.000
14.000
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
2009/10
2011/12
2013/14
2015/16
2017/18
2019/20
2021/22
2023/24
2025/26
2027/28
2029/30
Schuljahr
Die exakte Bedarfsentwicklung hängt neben der Bevölkerungsentwicklung auch von
einer Reihe anderer Faktoren ab, welche nur schwer für den mittel- bis langfristigen
Prognosezeitraum abschätzbar sind. Im Bereich der allgemeinbildenden Schulen
gibt es einen relativ festen Rahmen für die Bedarfsermittlung und dem Nachfrageverhalten der Schülerschaft, hingegen im Bereich der berufsbildenden Schulen viele
Entwicklungsmöglichkeiten offen stehen. Das Berufswahlverhalten der Schüler wird
wesentlich durch die Entwicklung des Ausbildungsstellenmarktes bestimmt, der wiederum von der wirtschaftlichen Entwicklung der Region abhängt.
Weiterhin wird es in dem langfristigen Prognosezeitraum zur Entstehung neuer Berufe bzw. Neuordnung und andere Schwerpunktsetzung der beruflichen Ausbildung
kommen. Diese Unsicherheitsfaktoren gestatten es nicht, dass eine verlässliche Vorausschau, bezogen auf die einzelnen Berufe, Schularten und Fachrichtungen, für die
betreffenden Beruflichen Schulzentren erarbeitet werden können.
Vor diesem Hintergrund wird die Schulentwicklungsplanung lediglich Aussagen zu
der vorhandenen Kapazität und dem Handlungsbedarf im Allgemeinen treffen, da
entsprechend der berufsbildenden Bedarfe eine ständige Anpassung der Berufsausbildungsrichtungen in den Beruflichen Schulzentren erfolgen kann.
Bisherige Bedarfsentwicklung an den einzelnen Schulstandorten der Beruflichen Schulzentren der Stadt Leipzig (kommunale Trägerschaft)
Bei der Darstellung der mittel- und langfristigen Bedarfsentwicklung werden zum
einen die Schülerzahlen des jeweiligen Beruflichen Schulzentrums der Stadt Leipzig
vorgestellt und zum anderen die schulstandortspezifische Infrastruktur mit dem entsprechenden Handlungsbedarf ausgewiesen.
- 222 -
Berufliches Schulzentrum 1
Das im Jahr 1929 im Bauhausstil errichtete Schulgebäude in der Crednerstr. 1 im
Ortsteil Probstheida wurde nach einer Komplexsanierung über EFRE-Mittel im Jahr
1999 als barrierefreies Berufliches Schulzentrum 1 weitergeführt.
Mit Schuljahresbeginn 2011/12 fand eine Fusion zwischen dem BSZ 1 und BSZ 2
statt. Hierbei wurde das BSZ 1 Aufnahmeschule für das BSZ 2. Mit der Fusion wurde
die Außenstelle Dachsstr. 1 mit angegliedert. Mit Beginn des Schuljahres 2013/14
wurden zur Entlastung des BSZ 1 die Ausbildungsberufe Verwaltungsfachangestellte
/-r und Kaufmann/-frau für Bürokommunikation an die A.-Rossbach-Schule verlagert.
•
prägendes Bildungsangebot des BSZ:
Bereich Verwaltung; Steuer- und Versicherungsgewerbe; Handel sowie Dienstleistungsgewerbe
•
Auslastung und täglich anwesende Schüler- und Klassenzahl:
Im Schuljahr 2015/16 waren 1.190 SchülerInnen in 54 Klassen täglich anwesend.
•
Handlungsbedarf:
Das Berufliche Schulzentrum 1 bleibt mit der Außenstelle Dachsstraße 1 ein stabiler Schulstandort.
Entwicklung der Schülerzahl am BSZ 1
Entwicklung der Schülerzahlen
BSZ 1
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
Schülerzahl
1.770
1.714
1.652
3.352
3.108
2.535
2.444
2.440
Entwicklung der Schülerzahl am BSZ 1
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
500
0
2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16
Schuljahr
Karl-Heine-Schule (BSZ 3)
Das im Jahr 1880 errichtete Schulgebäude in der Merseburger Str. 56 (Hauptgebäude) wurde Mitte der 1990-iger Jahre über EFRE-Mittel komplett saniert. Die dazugehörige Außenstelle in der Pansastr. 31 ist ein aus dem Jahr 1940 unsanierter Altbau.
- 223 -
Eine weitere Außenstelle in der Geithainer Str. 58 (ehemaliges BSZ 4) ist ein über
EFRE-Mittel sanierter Plattenbau (Fertigstellung im Jahr 1999) aus dem Jahre 1978.
•
prägendes Bildungsangebot des BSZ:
Metalltechnik; KFZ-Technik
•
Auslastung und täglich anwesende Schüler- und Klassenzahl:
Im Schuljahr 2015/16 waren 1.063 SchülerInnen in 50 Klassen täglich anwesend.
•
Handlungsbedarf:
Das Berufliche Schulzentrum – Karl-Heine-Schule - bleibt mit den Außenstellen
Geithainer Str. 58 und Pansastraße ein stabiler Schulstandort.
Entwicklung der Schülerzahl an der Karl-Heine-Schule
Entwicklung der Schülerzahlen
K.-HeineSchule
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
Schülerzahl
2.831
2.608
2.440
2.066
1.915
1.890
1.990
1.976
Entwicklung der Schülerzahl an der K.-Heine-Schule
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
500
0
2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16
Schuljahr
Arwed-Rossbach-Schule (BSZ 6)
Das im Jahr 1982 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude Am kleinen Feld 3 – 5
wurde nach einer Komplexsanierung über EFRE-Mittel im Jahr 1999 als Berufliches
Schulzentrum weitergeführt.
•
prägendes Bildungsangebot des BSZ:
Bautechnik und Wirtschaft & Verwaltung
•
Auslastung und täglich anwesende Schüler- und Klassenzahl:
Im Schuljahr 2015/16 waren 570 SchülerInnen in 29 Klassen täglich anwesend.
- 224 -
•
Handlungsbedarf:
Der Handlungsbedarf liegt in der Optimierung der Auslastung am BSZ. Mit Beginn des Schuljahres 2013/14 wurden zur Entlastung des BSZ 1 die Ausbildungsberufe Verwaltungsfachangestellte/-r und Kaufmann/-frau für Bürokommunikation
an die A.-Rossbach-Schule verlagert.
Das Berufliche Schulzentrum - Arwed-Rossbach-Schule - bleibt ein stabiler
Schulstandort.
Entwicklung der Schülerzahl an der Arwed-Rossbach-Schule
Entwicklung der Schülerzahlen
A.-RossbachSchule
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
Schülerzahl
1.043
924
882
763
670
1.025
1.007
961
Entwicklung der Schülerzahl an der A.-RossbachSchule
1.250
1.000
750
500
250
0
2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16
Schuljahr
Berufliches Schulzentrum 7
Das im Jahr 1976 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude An der Querbreite 8
ist ein unsaniertes Schulobjekt. Die dazugehörige Außenstelle in der Tauchaer Str.
188 ist ebenfalls ein unsanierter Plattenbau aus dem Jahre 1976.
Eine weitere, neu hinzugekommene Außenstelle in der Neustädter Str. 1 (ehemaliges BSZ 5) ist ein im Jahr 1905 errichteter unsanierter Schulbau. Es wird nach einer
Komplexsanierung des Schulgebäudes in der Neustädter Str. 1 beabsichtigt, dass
alle Ausbildungsberufe des BSZ 7 in diesem Gebäude untergebracht werden.
•
prägendes Bildungsangebot des BSZ:
Elektrotechnik; IT-Berufe, Gestaltung
•
Auslastung und täglich anwesende Schüler- und Klassenzahl:
Im Schuljahr 2015/16 waren 513 SchülerInnen in 25 Klassen täglich anwesend.
- 225 -
•
Handlungsbedarf:
Entsprechend dem Nachfrageverhalten und der demografischen Bevölkerungsentwicklung sowie nach Sanierung und Neuausstattung (18 Jahre alte Technik)
des Schulgebäudes in der Neustädter Str. 1 und des Schulgebäudes An der
Querbreite 8 wird mittelfristig die Aufhebung der AST Tauchaer Str. 188 forciert.
Mit der Konzentration des Beruflichen Schulzentrums an zwei Standorten kann
eine Optimierung der sächlichen, personellen und räumlichen Ressourcen erreicht werden.
Das Berufliche Schulzentrum 7 bleibt ein stabiler Schulstandort in der Stadt Leipzig.
Entwicklung der Schülerzahl am BSZ 7
Entwicklung der Schülerzahlen
BSZ 7
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
Schülerzahl
1.251
1.134
1.230
1.157
1.105
1.111
1.137
1.148
Entwicklung der Schülerzahl am BSZ 7
1.500
1.250
1.000
750
500
250
0
2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16
Schuljahr
Gutenbergschule (BSZ 8)
Das im Jahr 1929 errichtete Schulgebäude am Gutenbergplatz 6–8 wurde nach Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen über EFRE- Mitteln im Jahr 2001 als Berufliches Schulzentrum fortgeführt.
•
prägendes Bildungsangebot des BSZ:
Buch, Büro, Druck, Medien, Sprachen und Kunst
•
Auslastung und täglich anwesende Schüler- und Klassenzahl:
Im Schuljahr 2015/16 waren 650 SchülerInnen in 29 Klassen täglich anwesend.
•
Handlungsbedarf:
Das Berufliche Schulzentrum - Gutenbergschule - bleibt ein stabiler Schulstandort. Zur Sicherung des Sportunterrichts müssen weitere Hallenkapazitäten geschaffen werden.
- 226 -
Entwicklung der Schülerzahl an der Gutenbergschule
Entwicklung der Schülerzahlen
Gutenbergschule
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
Schülerzahl
2.005
1.877
1.771
1.678
1.581
1.476
1.439
1.379
Entwicklung der Schülerzahl an der Gutenbergschule
2.250
2.000
1.750
1.500
1.250
1.000
750
500
250
0
2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16
Schuljahr
- 227 -
Ruth-Pfau-Schule (BSZ 9)
Das Schulgebäude aus dem Jahr 1935 wurde nach einer Komplexsanierung über
EFRE-Mittel als Berufliches Schulzentrum weitergeführt.
•
prägendes Bildungsangebot des BSZ:
Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft
•
Auslastung und täglich anwesende Schüler- und Klassenzahl:
Im Schuljahr 2015/16 waren 821 SchülerInnen in 36 Klassen täglich anwesend.
•
Handlungsbedarf:
Kein Handlungsbedarf.
Das Berufliche Schulzentrum – Ruth-Pfau-Schule - bleibt ein stabiler Schulstandort.
Entwicklung der Schülerzahl an der Ruth-Pfau-Schule
Entwicklung der Schülerzahlen
R.-PfauSchule
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
Schülerzahl
1.460
1.424
1.365
1.361
1.279
1.245
1.258
1.251
Entwicklung der Schülerzahl an der R.-Pfau-Schule
1.500
1.250
1.000
750
500
250
0
2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16
Schuljahr
-228-
Susanna-Eger Schule (BSZ 10)
Das im Jahr 1976 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude wurde nach Abschluss einer Komplexsanierung über EFRE-Mittel im Jahr 2005 als Berufliches
Schulzentrum weitergeführt.
•
prägendes Bildungsangebot des BSZ:
Hotel- und Gastronomiegewerbe, Ernährung
•
Auslastung und täglich anwesende Schüler- und Klassenzahl:
Im Schuljahr 2015/16 waren 630 SchülerInnen in 28 Klassen täglich anwesend.
•
Handlungsbedarf:
Kein Handlungsbedarf.
Das Berufliche Schulzentrum - Susanna-Eger-Schule - bleibt ein stabiler Schulstandort.
Entwicklung der Schülerzahl an der Susanna-Eger-Schule
Entwicklung der Schülerzahlen
S.-EgerSchule
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
Schülerzahl
1.637
1.547
1.398
1.158
1.118
1.088
1.093
1.207
Entwicklung der Schülerzahl an der S.-Eger-Schule
2.000
1.750
1.500
1.250
1.000
750
500
250
0
2008/09
2009/10
2010/11 2011/12 2012/13 2013/14
2014/15
2015/16
Schuljahr
Henriette-Goldschmidt-Schule (BSZ 11)
Das Schulgebäude aus dem Jahr 1868 wurde bis zum Schuljahr 2013/14 saniert und
wird nun als Berufliches Schulzentrum am Standort weitergeführt.
•
•
prägendes Bildungsangebot des BSZ:
Gesundheit und Sozialwesen
Auslastung und täglich anwesende Schüler- und Klassenzahl:
Im Schuljahr 2015/16 waren 364 SchülerInnen in 16 Klassen täglich anwesend.
-229-
•
Handlungsbedarf:
Das Berufliche Schulzentrum – Henriette-Goldschmidt-Schule - bleibt ein stabiler
Schulstandort. Zur Absicherung des Sportunterrichts müssen zusätzliche Hallenkapazitäten geschaffen werden.
Entwicklung der Schülerzahl an der Henriette-Goldschmidt-Schule
Entwicklung der Schülerzahlen
H.-Goldschmidt2008/09
Schule
Schülerzahl
497
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
457
469
447
426
396
399
402
Entwicklung der Schülerzahl an der H.-GoldschmidtSchule
500
400
300
200
100
0
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
Schuljahr
Robert-Blum-Schule (BSZ 12)
Das aus dem Jahr 1975 in Plattenbauweise errichtete Schulgebäude in der Komarowstr. 2 ist ein unsaniertes Schulobjekt. Die dazugehörige Außenstelle in der
Wodanstraße 40 ist ein Altbau aus dem Jahre 1940 und gleichfalls nicht saniert.
•
•
•
prägendes Bildungsangebot des BSZ:
berufsbildende Förderschule - einzige Förderschule für Lernbehinderte im Direktionsbezirk Leipzig (Stadt Leipzig; Leipziger Land; Nordsachsen) und ganz Sachsen
Auslastung und täglich anwesende Schüler- und Klassenzahl:
Im Schuljahr 2015/16 waren 262 SchülerInnen in 21 Klassen täglich anwesend.
Handlungsbedarf:
Entsprechend der verabschiedeten Vorlage in der Ratsversammlung vom
24.02.2010 zur Neustrukturierung des Schulnetzes im Stadtgebiet Nordost, wird
es eine Zusammenführung beider Schulteile an einem Doppelschulstandort in
der Rosenowstr. 56/60 geben. Die Einzelvorlage hierzu wird anlassbezogen in
den Stadtrat eingebracht werden.
Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der Schulgebäude, ziehen im
Schuljahr 2015/16 beide Schulteile in andere Schulgebäude um. Der Schulteil
-230-
aus der Wodanstraße 40 wird an den Interimsstandort – Kohlgartenstraße 58 in
04318 Leipzig – ziehen und der Schulteil Komarowstraße 2 zieht an den Schulstandort Rosenowstraße 60.
Das Berufliche Schulzentrum – Robert-Blum-Schule - bleibt ein stabiler Schulstandort in der Stadt Leipzig.
Entwicklung der Schülerzahl an der Robert-Blum-Schule (BbFöS)
Entwicklung der Schülerzahlen
R.-BlumSchule
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
Schülerzahl
873
772
706
617
528
474
442
444
Entwicklung der Schülerzahl an der R.-Blum-Schule
(BbFöS)
900
750
600
450
300
150
0
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
Schuljahr
Medizinische Berufsfachschule am Klinikum St. Georg Leipzig
Die medizinische Berufsfachschule am Klinikum St. Georg, Delitzscher Straße 141,
in 04129 Leipzig, ist eine den öffentlichen berufsbildenden Schulen gleichgestellte
Schule. Aufgrund des Ausbildungscharakters wird die Schule ausschließlich am Klinikum St. Georg geführt. Im Unterschied zu den berufsbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft ist diese Berufsfachschule nicht dem Amt für Jugend, Familie und
Bildung der Stadt Leipzig angegliedert, sondern ist Teil des Eigenbetriebes Klinikum
Sankt Georg Leipzig.
Die Besonderheit hierbei ist, dass das Personal (einschließlich Lehrer) im Dienste
des Schulträgers (Stadt Leipzig) gem. § 40 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2, Satz 2 Schulgesetz (SchulG) steht.
•
prägendes Bildungsangebot:
Gesundheit und Sozialwesen
•
Auslastung und täglich anwesende Schüler- und Klassenzahl:
-231-
Im Schuljahr 2015/16 sind 204 SchülerInnen in 10 Klassen täglich anwesend.
•
Handlungsbedarf:
Derzeit besteht kein Handlungsbedarf.
Die medizinische Berufsfachschule am Klinikum St. Georg in Leipzig ist ein stabiler Schulstandort mit überregionaler Bedeutung.
Entwicklung der Schülerzahl an der Medizinischen Berufsfachschule des Klinikums St. Georg
Entwicklung der Schülerzahlen
Medizinische
BFS St. Georg
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
Schülerzahl
161
175
149
133
156
168
181
204
Entwicklung der Schülerzahl an der Medizinischen
Berufsfachschule St. Georg
250
200
150
100
50
0
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
Schuljahr
-232-
2013/14
2014/15
2015/16
Ausblick
Im kommenden Planungszeitraum wird es darauf ankommen, wie sich tatsächlich
die demografische und wirtschaftliche Lage in Leipzig und Sachsen entwickelt. Hierbei stellt sich nach wie vor das Problem, regionale und lokale Auswirkungen aus der
gesamtstaatlichen Demografie- und Wirtschaftsprognose möglichst präzise voraus
berechnen zu können.
Es wird zurzeit davon ausgegangen, dass die vorhandenen Ausbildungskapazitäten
an den Beruflichen Schulzentren auch langfristig bedarfsdeckend für die Region
Leipzig ausreichend sind.
Maßnahmen
Hinweis:
Die angegebenen Termine T.: xxxx sind Termine, welche sich aus der
Bedarfsentwicklung ableiten. Diese sind häufig nicht die realistischen
Umsetzungstermine. Die entsprechende Abstimmung mit der Investitionsplanung
erfolgt parallel.
BSZ 12
• Herrichtung und Fertigstellung des Interims für die AST Wodanstraße
• Brandschutz und Sanierung des Objektes Rosenowstr. 60 (ehem. 65.
Schule),
• Sanierung Objektes Rosenowstr. 56 (jetzige 66. Schule)
BSZ 7
• Brandschutz und Sanierung des Objektes Neustädter Str. 1
-233-
Anlage 1
Schuljahresstatistik
00157/14-DS-01
Anlage 1
Schüler- und Klassenzahlen Schuljahr 2013/2014 - Grundschulen Schuljahr 2013/14
Stand : 20. September 2013
STB
Schule
022
033
042
044
051
104
112
131
150
200
202
204
222
224
231
240
245
247
260
270
301
303
315
321
331
341
351
406
415
422
440a
440b
504
510
513
530
540
603
616
624
628
641
648
655
660
713
716
722
734
742
743
752
803
807
810
820
831
902
906
920
922
931
932
934
940
952
66
P.-Neruda-Schule
Schule am Floßplatz
Lessingschule
Èdouard-Manet-Schule
Schule 5 im SB Mitte
21. Schule
A.-Lindgren-Schule
66. Schule
Schule Portitz
W.-Wander-Schule
Schule am Rabet
A.-Bebel-Schule
74. Schule
Ernst-Pinkert-Schule
H.-Ch.-Andersen-Schule
Brüder-Grimm-Schule
Th.-Körner-Schule
24. Schule
Schule Mölkau
Ch.-Arnold-Schule
W.-Busch-Schule
77. Schule
Fr.-Mehring-Schule
31. Schule
H.-Mann-Schule
Schule Liebertwolkwitz
Schule Holzhausen
3. Schule
Schule Connewitz
Marienbrunner Schule
9. Schule
8. Schule
Schule am Auwald
Erich-Zeigner-Schule
Schule am Adler
120. Schule
60. Schule
90. Schule
Joachim-Ringelnatz-Schule
F.-Fröbel-Schule
85. Schule
78. Schule
100. Schule
91. Schule
Schule Miltitz
172. Schule
Gemeinschaftsschule1)
46. Schule
157. Schule
Schule B.-Ehrenberg
Schule Gundorf
Schule Rückmarsdorf
Wilhelm-Hauff-Schule
39. Schule
P.-Robeson-Schule
Schule Stahmeln
A.-Kästner-Schule
Geschw.-Scholl-Schule
E. Kästner-Schule
Hans-Kroch-Schule
K.-Liebknecht-Schule
A.-F.-Oeser-Schule
C.-v.-Linné-Schule
33. Schule
Schule Seehausen
Schule Wiederitzsch
Summe
Schule
davon
Klasse 1
dav. Klasse 2
dav. Klasse 3
dav. Klasse 4
dav. Klasse 1-4
VK für Migranten gesamt
Wiedh.LRS 3/I
Schü. Kl. Wiedh. Schü. Kl. Wiedh. Schü. Kl. Wiedh. Schü. Kl. Wiedh. SchülerKlassenSchü. Kl. Gr. Schüler Klassen
Kl. 1-4Schü.
74
3
72
3
1
69
3
72
3
3
287
12
287
12
4
106
4
80
3
74
3
1
73
3
333
13
333
13
1
83
3
77
3
70
3
1
81
3
1
311
12
311
12
2
85
4
101 5
86
4
85
4
2
357
17
357
17
2
65
3
1
53
2
42
2
51
2
0
211
9
211
9
1
92
4
4
96
4
48
2
1
72
3
308
13
308
13
5
59
3
3
58
3
5
75
4
1
65
3
4
257
13
257
13 13 16
67
3
1
58
3
1
61
3
1
70
3
256
12
256
12
3
47
2
1
45
2
46
2
51
3
189
9
189
9
1
40
2
1
46
2
5
65
4
3
38
2
1
189
10
189
10 10 16
44
2
4
50
3
2
49
2
1
45
2
188
9
18
1
206
10
7
47
2
4
36
2
4
40
2
1
31
2
1
154
8
154
8
10
58
3
5
63
3
2
91
5
1
45
2
257
13
257
13
8
16
51
2
3
46
2
2
39
2
1
38
2
2
174
8
174
8
8
45
2
49
2
6
33
2
37
2
164
8
20
1
184
9
6
42
2
5
40
2
3
38
2
2
39
2
0
159
8
159
8
10
50
2
1
35
2
44
2
1
40
2
1
169
8
169
8
3
33
2
33
2
1
39
2
2
24
1
129
7
129
7
3
40
2
2
43
2
46
2
1
48
2
177
8
177
8
3
87
4
1
90
4
2
80
3
1
82
4
339
15
339
15
4
39
2
1
44
2
50
2
2
39
2
172
8
34
2
206
10
3
41
2
7
46
2
46
2
2
44
2
177
8
177
8
9
106 4
90
4
1
99
4
1
66
3
1
361
15
361
15
3
50
2
34
2
37
2
33
2
154
8
154
8
0
35
2
1
42
2
32
2
42
2
151
8
151
8
1
43
2
2
38
2
2
41
2
1
53
2
175
8
175
8
5
45
2
33
2
29
2
1
40
2
147
8
147
8
1
99
4
1 106 5
3 107 5
95
4
407
18
407
18
4
123 5
93
4
99
5
78
3
393
17
393
17
0
49
2
4
45
2
0
75
3
1
60
3
1
229
10
229
10
6
29
2
1
33
2
53
4
35
2
150
10
150
10
1
19
35
2
1
33
2
2
24
1
22
1
1
114
6
114
6
4
95
4
1
112
5
103
4
98
4
2
408
17
408
17
3
119 5
2 128 5
3 101 4
1
93
4
441
18
441
18
6
50
2
3
44
2
1
34
2
40
2
1
168
8
168
8
5
66
3
1
62
3
56
3
85
4
269
13
269
13
1
45
2
1
66
3
52
2
50
2
1
213
9
213
9
2
17
1
2
21
1
1
16
1
23
1
77
4
77
4
3
69
3
59
3
3
52
2
2
54
3
2
234
11
234
11
7
41
2
27
1
24
1
45
2
137
6
137
6
0
46
2
5
69
3
1
94
5
3
68
3
1
277
13
277
13 10 16
44
2
3
40
2
36
2
32
2
152
8
152
8
3
39
3
1
34
2
1
30
2
24
1
127
8
20
2
147
10
2
62
3
5
49
2
2
69
3
3
54
2
234
10
234
10 10
35
2
1
30
2
1
34
2
39
2
138
8
138
8
2
75
3
1
70
3
3
64
3
2
67
3
276
12
276
12
6
49
2
2
46
2
46
2
49
2
190
8
190
8
2
77
3
5
70
3
7 110 5
55
2
312
13
312
13 12 14
61
3
3
45
2
2
41
2
1
44
2
191
9
191
9
6
69
3
4
63
3
2
62
3
2
63
3
2
257
12
257
12 10
25
1
1
22
1
27
1
2
29
2
103
5
103
5
3
27
1
26
1
46
2
2
29
2
128
6
128
6
2
69
3
39
2
1
80
4
4
56
2
244
11
244
11
5
13
44
2
2
45
2
2
40
2
1
49
2
178
8
178
8
5
26
1
1
34
2
2
35
2
2
34
2
1
129
7
129
7
6
34
2
34
2
1
44
2
31
2
143
8
143
8
1
39
2
2
42
2
25
1
26
1
132
6
132
6
2
79
4
2
86
4
3
79
4
2
79
3
0
323
15
323
15
7
107 4
3 103 4
2 101 4
86
4
397
16
397
16
5
27
1
24
1
2
45
3
1
21
1
1
117
6
117
6
4
15
97
4
3
85
4
74
3
81
4
337
15
337
15
3
49
2
1
59
3
1
47
2
1
38
2
193
9
16
1
209
10
3
38
2
39
2
1
35
2
38
2
150
8
150
8
1
41
2
49
2
1
35
2
39
2
164
8
164
8
1
27
1
1
17
1
1
22
1
2
17
1
83
4
83
4
4
80
3
2
65
3
1
64
3
2
61
3
1
270
12
270
12
6
3777 168 112 3612 168 87 3650 174 60 3391 157 30 14430 667 108
7
0 14538 674 289 125
Klasse 1
Schü. Kl.
Freie Grundschule
"Clara Schumann"
103
BIP Kreativitäts-grundschule Leipzig88
Grundschule Auguste
16
Evangelisches
Schulzentrum
47
Montessori Schulzentrum
Grundschule
50
Freie Schule
19
Freie Grundschule
"Regenbogen"
51
AHF Grundschule
15
International School
64
Grundschule forum thomanum 25
Aktive Schule Leipzig
11
gesamt
489
Waldorfschulen
Freie Waldorfschule
Karl-Schubert-Schule
dar. Klasse 2
Schü. Kl.
Wiedh.
dar. Klasse 3
Schü. Kl.
Wiedh.
dar. Klasse 4
Schü. Kl.
Wiedh.
dar. Klasse 1-4
Wiedh.
Schüler Klassen
Kl. 1-4
Wiedh.
4
4
1
78
77
16
3
4
1
76
82
13
3
5
1
76
97
10
3
5
1
333
344
55
13
18
4
0
0
0
2
53
2
47
2
53
2
200
8
0
53
17
2
1
48
16
2
1
49
19
2
1
200
71
8
4
8
0
47
17
61
25
10
454
2
1
3
1
1
21
37
9
70
22
5
425
2
1
3
1
1
22
39
15
60
15
2
1
3
1
433
21
174
56
255
87
26
1801
8
4
12
4
3
86
0
2
0
0
0
10
2
1
2
1
3
1
1
22
2
2
6
6
1
1
1
1
Klasse 1
Klasse 2
Klasse 3
Klasse 4
Klasse 1 - 4
Sch. Kl. Wied. Sch. Kl. Wied. Sch. Kl. Wied. Sch. Kl. Wiedh. Sch. Kl. Wied.
37
2
12 27
1
0
28
1
0
29
1
0
121
5
12
23
1
23
1
24
1
24
1
94
4
0
LRS 3/II
Kl. Schü. Kl.
1
16
1
1
13
1
1
13
1
32
2
1
16
1
1
14
1
1
15
1
1
10
1
9
129
9
2
Anlage 1
Schüler- und Klassenzahlen Schuljahr 2014/2015 - Grundschulen -
Schuljahr 2014/15
Stand zum Stichtag: 26.09.2014
STB
Schule
022
033
042
044
051
104
112
131
150
200
202
204
222
224
231
240
245
247
260
270
301
303
315
321
331
341
351
406
415
422
440a
440b
504
510
513
530
540
603
616
624
628
641
648
655
660
713
716
722
734
742
743
752
803
807
810
820
831
902
906
920
922
931
932
934
940
952
66
davon
Klasse 1
dav. Klasse 2
dav. Klasse 3
dav. Klasse 4
dav. Klasse 1-4
VK für Migranten gesamt
Wiedh.LRS 3/I
LRS 3/II
Schü. Kl. Wiedh. Schü. Kl. Wiedh. Schü. Kl. Wiedh. Schü. Kl. Wiedh. SchülerKlassenSchü. Kl.
Gr. Schüler KlassenKl. 1-4 Schü. Kl. Schü. Kl.
P.-Neruda-Schule
118
5
1
80
3
2
69
3
3
78
3
2
345
14
345
14
8
Schule am Floßplatz
71
3
0
105
4
1
77
3
1
71
3
0
324
13
324
13
2
Lessingschule
93
4
1
80
3
0
80
3
0
70
3
1
323
13
323
13
2
Anne-Magdalena-Bach-Schule 97
5
0
92
4
1
98
5
0
90
4
0
377
18
377
18
1
Schule 5 im SB Mitte
61
3
0
67
3
0
53
2
1
45
2
0
226
10
226
10
1
Clara-Wieck-Schule
91
4
14
87
4
2
93
4
4
49
2
2
320
14
320
14
22
A.-Lindgren-Schule
58
3
0
56
3
3
83
5
1
49
2
0
246
13
246
13
4
16
1
15
1
66. Schule
81
3
5
69
3
3
59
3
1
63
3
1
272
12
272
12
10
Schule Portitz
69
3
1
44
2
1
44
2
0
49
2
0
206
9
206
9
2
W.-Wander-Schule
Schule am Rabet
A.-Bebel-Schule
74. Schule
Ernst-Pinkert-Schule
H.-Ch.-Andersen-Schule
Brüder-Grimm-Schule
Th.-Körner-Schule
24. Schule
Schule Mölkau
Ch.-Arnold-Schule
W.-Busch-Schule
77. Schule
Fr.-Mehring-Schule
31. Schule
H.-Mann-Schule
Schule Liebertwolkwitz
Schule Holzhausen
3. Schule
Schule Connewitz
Marienbrunner Schule
9. Schule
8. Schule
Schule am Auwald
Erich-Zeigner-Schule
Schule am Adler
120. Schule
60. Schule
90. Schule
Joachim-Ringelnatz-Schule
F.-Fröbel-Schule
85. Schule
78. Schule
100. Schule
91. Schule
Schule Miltitz
172. Schule
Gemeinschaftsschule1)
46. Schule
157. Schule
Schule B.-Ehrenberg
Schule Gundorf
Schule Rückmarsdorf
Wilhelm-Hauff-Schule
39. Schule
P.-Robeson-Schule
Schule Stahmeln
A.-Kästner-Schule
Geschw.-Scholl-Schule
E. Kästner-Schule
Hans-Kroch-Schule
K.-Liebknecht-Schule
A.-F.-Oeser-Schule
C.-v.-Linné-Schule
33. Schule
Schule Seehausen
Schule Wiederitzsch
Summe
Schule
Freie Grundschule
"Clara Schumann"
BIP Kreativitäts-Grundschule
Leipzig
Grundschule Auguste
Evangelisches
Schulzentrum
Montessori Schulzentrum
Grundschule
Freie Schule
Freie Grundschule
"Regenbogen"
AHF Grundschule
International School
Grundschule forum
thomanum
Aktive Schule Leipzig
gesamt
51
49
55
77
3
3
3
3
2
7
7
9
27
48
42
64
2
3
2
3
0
7
2
3
65
42
37
63
4
3
2
3
2
3
3
1
63
63
44
52
40
49
94
45
66
93
52
44
41
39
3
3
2
2
2
2
4
2
3
4
2
2
2
2
8
0
2
3
0
0
0
0
2
1
3
0
1
0
53
39
44
53
32
43
90
44
36
101
48
38
39
46
2
2
2
2
2
2
4
2
2
4
2
2
2
2
5
2
2
1
0
0
2
0
0
1
2
2
2
2
3
2
4
2
2
4
2
2
2
2
0
1
0
2
1
0
0
1
1
0
0
0
0
35
49
33
38
48
41
86
43
45
89
32
39
41
33
129
5
0
100
4
1
99
138
62
35
34
119
137
46
59
71
21
65
50
72
49
34
67
28
97
50
68
62
80
24
36
58
51
43
37
38
93
130
5
3
2
2
5
6
2
3
3
1
3
2
3
3
3
3
1
4
2
3
3
3
1
2
3
2
3
1
118
49
33
36
5
2
2
2
1
91
44
72
31
0
4
4
2
2
2
4
4
3
4
0
8
94
4
1
115
44
69
48
20
70
46
44
43
33
60
5
2
3
2
1
3
2
2
2
3
3
0
34
2
2
2
4
6
1
1
10
3
6
0
2
6
2
4
0
1
1
1
75
54
68
63
63
25
24
59
41
19
35
40
80
108
31
2
4
26
2
101
4
53
2
41
2
43
2
23
1
78
3
4209 190
Klass
e1
2
3
2
3
0
3
4
0
186
195
179
268
11
12
9
12
0
0
1
44
95
38
33
43
31
2
2
2
2
2
2
3
2
2
4
2
2
2
2
0
1
1
2
1
0
0
0
0
0
1
0
0
1
193
186
167
192
160
181
348
181
191
378
170
154
164
149
9
9
8
8
9
8
15
8
9
16
8
8
8
8
5
3
102
5
0
430
4
2
6
2
0
72
72
37
23
3
3
2
1
0
419
227
177
124
109
5
0
99
4
0
1
1
1
1
2
1
1
3
2
0
4
131
36
53
67
18
56
27
90
34
32
50
5
2
3
3
1
3
1
5
2
2
2
2
4
0
0
1
1
1
0
0
1
3
98
36
55
56
17
50
27
65
40
23
64
4
2
3
2
1
2
1
3
2
2
3
2
0
32
2
3
33
3
2
3
3
3
1
1
3
2
1
2
2
4
4
0
0
2
0
1
0
0
0
2
0
1
0
1
1
71
43
93
48
60
24
26
64
44
33
24
40
85
92
3
2
5
2
3
1
1
4
2
2
1
2
4
4
1
0
2
0
2
1
0
2
0
0
0
1
0
0
64
49
77
41
62
25
47
56
39
35
45
25
84
109
1
0
53
3
4
19
3
92
4
1
51
2
2
37
2
0
40
2
0
26
1
1
80
3
159 3729 169
dar.
Klass
e2
0
1
1
1
0
0
69
82
4
61
3
39
2
45
2
18
1
59
3
3691 184
dar.
Klass
e3
1
0
1
0
0
0
1
62
43
56
45
64
42
35
46
49
40
48
78
49
216
236
179
268
13
14
9
12
4
20
16
13
193
207
167
192
160
181
348
205
191
378
170
154
164
149
9
10
8
8
9
8
15
10
9
16
8
8
8
8
13
4
5
8
2
0
2
1
3
2
4
0
1
2
19
430
19
4
17
10
12
7
419
227
177
124
17
10
12
7
3
3
2
0
421
18
421
18
1
0
2
1
0
0
1
0
1
0
0
0
481
20
481
20
7
162
8
162
8
11
236
242
76
241
150
271
166
122
241
12
10
4
11
6
13
9
10
11
236
242
76
241
150
271
166
191
241
12
10
4
11
6
13
9
12
11
4
3
5
7
6
7
6
1
15
2
0
127
7
3
2
3
2
3
1
2
3
2
2
2
1
4
4
1
0
1
0
1
0
1
1
1
0
0
0
1
1
307
196
306
214
265
98
133
237
175
130
141
143
342
439
13
8
14
10
12
4
6
13
8
7
7
7
16
18
1
0
129
7
77
3
45
2
38
2
37
2
21
1
65
3
3472 158
dar.
Klass
e4
0
0
0
0
0
0
33
dar.
352
15
210
9
155
8
165
8
88
4
282
12
15101 701
30
41
21
24
15
1
1
10
1
1
225
12
3
Klass
Wied
e 1-4
h.
Schül Klas Kl. 1er
sen 4
Schü.
Kl.
Wiedh.
Schü.
Kl.
Wiedh.
Schü.
Kl.
Wiedh.
96
4
0
105
4
0
79
3
0
76
3
0
356
14
0
83
4
0
83
4
0
78
4
1
76
5
0
320
17
1
17
1
1
15
1
0
16
1
0
16
1
1
64
4
2
55
2
3
45
2
3
50
2
0
50
2
1
200
8
7
51
2
1
52
2
3
49
2
0
48
2
0
200
8
4
18
1
0
17
1
0
17
1
0
19
1
0
71
4
0
52
2
48
2
46
2
38
2
184
8
0
21
53
1
3
0
0
20
60
1
3
3
0
17
63
1
3
1
0
9
57
1
3
0
0
67
233
4
12
4
0
0
0
26
1
0
21
1
0
8
1
5
1
449
21
410
21
1
483
22
5
25
1
12
1
482
22
9
2
2
2
15
Wiedh.
1
2
2
Kl.
26
1
69
Schü.
11
2
2
98
4
0
36
4
0
1829
87
18
16
1
16
1
16
1
16
1
25
2
18
2
16
1
15
1
15
1
12
1
16
1
13
1
127
7
3
322
196
306
214
265
98
133
237
175
130
141
143
342
439
14
8
14
10
12
4
6
13
8
7
7
7
16
18
3
1
15
3
10
1
3
9
5
4
1
2
3
3
129
7
8
15
1
15
1
352
225
155
175
88
282
15326
15
10
8
9
4
12
713
3
3
3
1
0
2
323
135
9
120
9
Anlage 1
Schüler- und Klassenzahlen Schuljahr 2015/2016 - Grundschulen Stand zum Stichtag: 18.09.2015
STB
Schule
022
033
042
044
051
104
112
131
150
200
202
204
222
224
231
240
245
247
260
270
301
303
315
321
331
341
351
406
415
422
440a
440b
504
510
510
513
530
540
603
616
624
628
641
648
655
660
713
722
734
742
743
752
803
807
810
820
831
902
906
920
922
931
932
934
940
952
66
P.-Neruda-Schule
Schule am Floßplatz
Lessingschule
Anna-Magdalena-Bach-Schule
Schule 5 im SB Mitte
Clara-Wieck-Schule
A.-Lindgren-Schule
66. Schule
Schule Portitz
W.-Wander-Schule
Schule am Rabet
A.-Bebel-Schule
74. Schule
Ernst-Pinkert-Schule
H.-Ch.-Andersen-Schule
Brüder-Grimm-Schule
Th.-Körner-Schule
24. Schule
Schule Mölkau
Ch.-Arnold-Schule
W.-Busch-Schule
77. Schule
Fr.-Mehring-Schule
31. Schule
H.-Mann-Schule
Schule Liebertwolkwitz
Schule Holzhausen
3. Schule
Schule Connewitz
Marienbrunner Schule
9. Schule
8. Schule
Schule am Auwald
Erich-Zeigner-Schule
Schule Weißenfelser Straße
Schule am Adler
120. Schule
60. Schule
90. Schule
Joachim-Ringelnatz-Schule
F.-Fröbel-Schule
85. Schule
78. Schule
100. Schule
91. Schule
Schule Miltitz
172. Schule
46. Schule
157. Schule
Schule B.-Ehrenberg
Schule Gundorf
Schule Rückmarsdorf
Wilhelm-Hauff-Schule
39. Schule
P.-Robeson-Schule
Schule Stahmeln
A.-Kästner-Schule
Geschw.-Scholl-Schule
E. Kästner-Schule
Hans-Kroch-Schule
K.-Liebknecht-Schule
A.-F.-Oeser-Schule
C.-v.-Linné-Schule
33. Schule
Schule Seehausen
Schule Wiederitzsch
Zwischensumme
Klasse 1
Schü.
112
76
71
111
74
94
63
75
72
16
56
48
81
53
67
34
45
49
40
118
44
59
89
51
36
48
49
141
127
66
30
34
120
105
48
36
97
60
18
69
43
67
59
33
81
40
77
81
70
76
18
41
63
49
45
33
38
115
113
32
100
55
42
37
28
84
4202
716
Gemeinschaftsschule1)
49
2
0
50
2
2
52
Summe
4251
192
130
4141
186
82
3840
Schule
Freie Grundschule
"Clara Schumann"
BIP Kreativitäts-Grundschule Leipzig
Grundschule Auguste
Evangelisches
Schulzentrum
Montessori Schulzentrum
Grundschule
Freie Schule
Freie Grundschule
"Regenbogen"
AHF Grundschule
International School
Grundschule forum thomanum
Aktive Schule Leipzig
gesamt
Waldorfschulen
Freie Waldorfschule
Karl-Schubert-Schule
dav.
Klasse 2
Kl. Wiedh. Schü.
5
5
115
3
1
73
3
0
95
5
0
100
3
0
65
4
7
92
3
0
62
3
4
78
3
1
67
2
3
28
3
6
48
3
1
51
3
6
71
2
2
64
3
0
65
2
1
44
2
2
53
2
0
39
2
0
52
5
1
100
2
2
46
3
0
62
4
3
90
2
2
46
2
0
43
2
3
38
2
1
43
6
2
130
5
1
133
3
1
64
2
1
33
2
0
35
5
1
119
4
0
135
2
0
0
2
6
41
4
6
57
3
1
73
1
2
22
3
4
58
2
4
45
3
0
73
3
3
46
2
0
41
3
10
64
2
1
24
4
3
101
4
4
66
3
0
60
3
4
75
1
0
23
2
0
34
3
8
60
2
3
47
2
0
37
2
2
38
2
0
37
5
0
97
5
1
129
2
2
27
4
2
99
3
1
52
2
2
40
2
1
42
1
0
25
3
3
79
190 130 4091
Klasse 1
Schü. Kl.
dav.
Kl.
5
3
4
5
3
4
3
3
3
3
3
3
3
3
3
2
2
2
2
4
2
3
4
2
2
2
2
5
5
3
2
2
5
6
0
2
3
3
1
3
2
3
2
2
3
1
4
3
3
3
1
2
3
2
2
2
2
4
5
1
4
2
2
2
1
3
184
0
1
3
1
1
5
2
3
1
1
1
3
5
3
2
3
2
0
0
1
0
0
1
0
0
0
0
2
0
1
0
0
0
1
0
2
2
2
1
0
2
2
1
0
1
0
4
4
0
1
0
0
6
0
0
3
1
1
1
1
0
0
1
0
0
1
80
Klasse 3
Schü.
75
102
77
87
72
76
72
70
42
63
45
38
59
48
49
34
48
61
39
87
37
39
98
45
41
39
47
93
117
47
78
36
93
113
0
43
71
48
17
66
42
67
38
41
62
34
75
96
58
65
25
29
77
42
19
28
40
89
96
41
93
49
35
39
23
73
3788
Kl.
3
4
3
4
3
3
4
3
2
4
3
2
3
2
2
2
2
4
2
4
2
2
4
2
2
2
2
4
5
2
6
2
4
5
0
2
3
2
1
3
2
4
2
2
3
2
3
5
3
3
1
1
4
2
1
1
2
4
4
2
4
2
2
2
1
3
179
Wiedh.
dar. Klasse 2
Wiedh.Schü. Kl.
dav.
davon
Klasse 1-4
VK für Migranten
gesamt
Wiedh.LRS 3/I
Kl. Wiedh. SchülerKlassen Schü. Kl.
Gr. Schüler KlassenKl. 1-4 Schü.
3
1
373
16
0
0
0
373
16
7
0
3
0
325
13
0
0
0
325
13
2
0
3
0
324
13
0
0
0
324
13
3
0
5
0
401
19
0
0
0
401
19
1
0
2
0
263
11
0
0
0
263
11
1
0
4
0
356
15
0
0
0
356
15
12
0
3
0
263
13
0
0
0
263
13
2
16
3
0
284
12
0
0
0
284
12
10
0
2
0
227
10
0
0
0
227
10
3
0
2
2
149
11
67
3
0
216
14
9
13
3
1
195
12
51
3
0
246
15
9
0
2
0
170
10
29
2
0
199
12
6
0
2
0
256
11
9
1
0
265
12
15
0
2
0
202
9
0
0
0
202
9
5
0
2
0
227
10
9
1
0
236
11
7
0
2
0
143
8
31
2
0
174
10
4
0
2
1
191
8
0
0
0
191
8
6
0
2
0
181
10
0
0
0
181
10
2
14
2
0
175
8
0
0
0
175
8
0
0
4
0
396
17
0
0
0
396
17
3
0
2
0
177
8
28
2
0
205
10
2
0
2
0
201
10
0
0
0
201
10
2
0
4
1
364
16
0
0
0
364
16
5
0
2
0
174
8
0
0
0
174
8
2
0
2
0
158
8
0
0
0
158
8
0
0
2
0
165
8
0
0
0
165
8
3
0
2
2
174
8
0
0
0
174
8
3
0
5
1
468
20
0
0
0
468
20
5
0
4
2
460
19
0
0
0
460
19
5
0
2
0
222
10
0
0
0
222
10
2
0
2
0
180
12
0
0
0
180
12
2
21
2
0
134
8
0
0
0
134
8
0
0
5
0
438
19
0
0
0
438
19
1
0
5
1
479
20
0
0
0
479
20
6
0
0
0
48
2
0
0
0
48
2
0
0
2
0
156
8
0
0
0
156
8
10
0
3
3
281
13
0
0
0
281
13
14
0
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0
247
11
0
0
0
247
11
4
0
1
0
81
4
0
0
0
81
4
3
0
3
0
250
12
1
0
0
251
12
5
0
1
0
157
7
31
2
0
188
9
6
0
3
1
275
13
0
0
0
275
13
4
13
2
0
176
9
0
0
0
176
9
4
0
2
0
149
8
35
2
0
184
10
0
0
2
0
254
11
0
0
0
254
11
13
0
2
0
129
7
0
0
0
129
7
1
0
3
1
316
14
17
1
0
333
15
14
0
3
0
314
15
20
1
0
334
16
10
12
2
0
237
11
0
0
0
237
11
0
0
3
0
271
12
1
0
0
272
12
5
0
1
0
92
4
0
0
0
92
4
0
0
1
0
129
6
0
0
0
129
6
0
0
2
0
244
12
0
0
0
244
12
14
15
2
3
184
8
0
0
0
184
8
8
0
2
0
134
7
0
0
0
134
7
0
0
1
0
122
6
0
0
0
122
6
5
0
2
0
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8
0
0
0
154
8
2
0
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390
17
0
0
0
390
17
10
0
4
0
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18
0
0
0
432
18
2
0
1
0
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0
0
0
125
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0
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2
375
16
0
0
0
375
16
5
0
3
0
217
10
22
1
0
239
11
1
0
2
0
157
8
0
0
0
157
8
3
0
2
1
162
8
17
1
0
179
9
3
0
1
0
93
4
0
0
0
93
4
0
0
3
0
299
12
0
0
0
299
12
5
0
164
29 15545 717 368
22
0
15913 739 299 104
1
0
0
0
0
0
0
3
1
3
1
2
4
0
5
0
1
2
0
1
0
2
0
0
0
0
0
0
2
0
1
0
0
4
0
2
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1
0
1
0
1
0
0
2
0
6
2
0
0
0
0
0
2
0
0
1
3
0
0
1
0
0
1
0
1
60
Klasse 4
Schü.
71
74
81
103
52
94
66
61
46
42
46
33
45
37
46
31
45
32
44
91
50
41
87
32
38
40
35
104
83
45
39
29
106
126
0
36
56
66
24
57
27
68
33
34
47
31
63
71
49
55
26
25
44
46
33
23
39
89
94
25
83
61
40
44
17
63
3464
2
0
53
2
1
181
60
3517
166
30
Wiedh.
dar. Klasse 3
Wiedh.Schü. Kl.
dav.
dar. Klasse 4
Wiedh.Schü. Kl.
204
8
15749 725
0
0
204
8
3
0
0
0
0
368
22
0
16117
747
302
104
8
137
9
dar. Klasse 1-4
Wiedh.
Wiedh.SchülerKlassenKl. 1-4
3
4
1
0
1
1
99
83
17
4
4
1
1
1
1
104
81
16
4
4
1
0
0
1
78
78
16
3
4
1
0
0
2
359
317
64
14
16
4
1
2
5
43
2
5
57
2
1
48
2
0
52
2
0
200
8
6
50
18
2
1
2
0
51
18
2
1
2
0
47
18
2
1
0
0
49
17
2
1
0
0
197
71
8
4
4
0
50
24
51
25
11
440
2
1
3
1
1
21
0
1
0
0
0
10
50
24
52
27
11
489
2
1
3
1
1
22
0
2
0
1
0
9
43
18
53
25
11
464
2
1
3
1
1
22
1
0
0
0
1
2
39
18
59
22
7
428
2
1
3
1
1
20
0 182
0
84
0 215
0
99
1
40
2 1828
8
4
12
4
4
86
1
3
0
1
2
25
Klasse 2
Wied. Sch. Kl.
3
13
28
1
0
24
Klasse 3
Wied. Sch. Kl.
1
0
28
1
1
25
Klasse 4
Wied. Sch. Kl.
1
0
28
1
0
23
LRS 3/II
Schü. Kl.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
16
1
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0
16
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0
0
0
0
0
0
0
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0
0
0
16
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26
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0
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0
0
0
0
0
16
1
0
0
0
0
0
0
0
0
16
1
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0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
16
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
137
9
0
78
75
15
Klasse 1
Sch. Kl.
59
24
Kl.
0
0
0
0
0
0
1
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
8
Klasse 1 - 4
Wiedh.Sch. Kl.
Wied.
1
0 143
6
13
1
0
96
4
1
Anlage 1
Schüler- und Klassenzahlen im Schuljahr 2013/2014 - Oberschulen
Stichtag: 20. September 2013 (Statistik - Kamenz)
E01/E08
Klasse 5
Sch.
STB
Mittelschule
021
G.-Schumann
45
033
Petrischule
43
051
Sportmittelschule
70
115
20. Schule
60
150
Schule Portitz
72
212
16. Schule
72
246
Schule Paunsdorf
45
260
Schule Mölkau
71
301
125. Schule
52
341 Geschw.-Scholl (Liebertw.) 121
415 A.-von-Wiedebach (54./Herder) 66
433
Lene-Voigt-Schule (51.)
69
513
Schule am Adler
47
531
56. Schule
77
628
84. Schule
49
650
94. Schule
72
700
Helmholtzschule
114
742 H.-Pestalozzi (B.-Ehrenberg) 49
803
68. Schule
91
810
P.-Robeson-Schule
52
917
35. Schule
72
952
Schule Wiederitzsch
55
Zwischensumme
1464
716
Klasse 6
dar.
Sch.
Wied.
8
65
1
64
0
75
4
75
0
65
4
72
4
71
0
77
2
51
2
77
1
70
5
85
2
44
0
77
4
67
6
77
9
67
2
49
2
72
4
70
4
75
0
54
64
1499
Kl.
2
2
3
3
3
3
2
3
2
5
3
3
2
3
2
3
5
2
4
2
3
2
62
Klasse 7
Kl.
dar. Sch. Kl.
davon
Wied. ges. ges.
RS
7
62
3
46
1
48
2
36
77
4
76
5
49
2
33
0
75
3
56
3
75
3
46
9
62
3
41
0
75
3
64
2
46
2
35
0
100
4
90
0
89
4
71
1
69
3
57
67
3
58
3
104
4
87
3
71
3
52
4
86
4
55
5
73
3
50
1
50
2
38
9
77
3
60
5
88
4
73
8
72
3
58
2
56
2
48
68
1571
67
1230
3
3
3
3
3
3
3
3
2
3
3
4
2
3
3
3
3
2
3
3
3
2
63
Kl.
3
2
4
2
2
2
2
3
2
3
4
3
3
4
2
2
2
2
3
3
3
2
58
HS
16
12
1
16
19
29
21
11
11
10
18
12
9
17
19
31
23
12
17
15
14
8
341
Nachbarschaftsschule1)
51
2
0
45
2
0
46
2
46
2
0
Summe
1515
64
64
1544
65
68
1617
69
1276
60
341
Klasse 5
Sch.
Kl.
Klasse 6
dar.
Sch.
Kl.
Wied.
Mittelschule
Evangelisches Schulzentrum
Mittelschule
Mittelschule Gohlis
Freie Mittelschule
der Dr. P. Rahn & Partner
TÜV Mittelschule
Montessori Schulzentrum
Mittelschule
Freie Schule
gesamt
Klasse 7
dar.
Sch.
Kl.
Wied. ges.
ges.
davon
RS
Kl.
Klasse 8
Kl.
Wied. Sch. Kl.
davon
ges. ges. ges.
RS
8
70
3
52
0
48
2
33
0
93
4
86
2
64
3
27
0
56
2
42
4
65
3
46
2
51
2
39
1
73
3
52
0
49
2
34
0
79
3
69
3
71
3
59
1
49
2
38
1
50
2
35
1
79
3
68
3
68
3
40
1
72
3
41
6
49
2
35
1
53
2
40
3
57
2
36
2
56
2
46
4
68
3
51
4
52
2
42
47
1372
56
1011
Gr.
1
1
1
1
1
2
1
1
9
0
9
HS
0
Kl.
HS
18
15
7
37
14
19
12
21
15
10
12
11
15
11
28
31
14
13
21
10
17
10
361
0
49
2
49
2
0
47
1421
58
1060
51
361
Klasse 8
Wied. Sch.
Kl.
ges.
ges.
ges.
Gr.
Klasse 9
Kl.
2
2
4
1
2
2
2
2
2
3
3
2
2
3
3
2
2
2
2
2
2
2
49
davon
RS
Kl.
Kl.
1
Wied. Sch. Kl.
davon
ges. ges. ges.
RS
9
69
3
39
4
47
2
35
0
93
4
84
14
54
2
34
1
48
2
39
3
44
2
24
0
49
2
40
0
53
2
43
0
48
2
35
0
53
2
44
1
75
3
60
2
54
2
45
2
68
3
39
4
81
3
72
7
65
3
48
1
47
2
32
2
47
2
22
0
53
2
41
10
69
3
51
3
0
0
2
71
3
53
0
56
2
48
65
1244
51
928
Gr.
2
0
1
0
1
1
1
7
0
7
HS
0
Kl.
HS
30
12
9
20
9
20
9
10
13
9
15
9
29
9
17
15
25
12
18
3
2
47
18
8
316
0
49
2
43
2
6
65
1293
53
971
49
322
Klasse 9
Wied. Sch.
Kl.
ges.
ges.
ges.
Gr.
Kl.
2
2
4
2
2
1
2
2
2
2
3
2
2
3
2
2
2
2
3
davon
RS
Kl.
Kl.
1
1
0
1
1
HS
1
1
0
0
26
16
1
1
0
0
28
19
1
1
28
19
1
1
0
0
44
16
2
1
39
16
2
1
5
0
46
20
2
1
43
20
2
1
3
76
20
3
1
0
0
52
38
2
2
0
0
58
37
2
2
58
37
2
2
0
0
47
42
2
2
39
39
2
2
8
3
0
0
70
21
3
1
68
21
3
1
2
25
17
183
1
1
8
0
0
0
25
18
175
1
1
8
0
0
0
24
15
181
1
1
8
22
15
179
1
1
8
0
0
0
23
16
188
1
1
9
23
16
172
1
1
9
47
13
217
2
1
10
42
13
207
2
1
10
5
16
0
0
0
2
0
0
0
0
10
Klasse 10
Sch.
Kl.
35
37
72
23
46
46
41
49
35
60
48
41
46
50
41
50
33
40
41
23
55
49
961
dar.
Wied.
2
2
4
1
2
2
2
2
2
3
2
2
2
2
2
2
2
2
2
1
3
2
46
1
0
0
0
0
4
0
0
2
1
0
0
1
0
0
1
2
1
13
Summe
VK für Migranten*)
RS
HS Sch.*) Kl.
Gr.**
172
64
141
39
318
17
117
73
19
1
1
183
42
162
68
26
2
161
42
208
42
139
39
263
29
238
45
27
2
181
32
178
53
277
37
181
64
10
1
178
77
14
1
140
62
22
2
159
37
188
56
142
25
217
49
187
26
4130 1018
118
1
9
4
0
6
1
77
1
44
2
0
182
6
4
0
78
1005
48
13
4312
1024
Kl.
27
18
2
Wied.
ges.
6
3
0
13
0
5
1
4
1
2
5
2
4
2
4
6
2
2
8
Gr.
Klasse 10
Wied. Sch.
Kl.
ges.
Gr.
0
0
dar.
Ges.-Summe
Wied. Sch.
Kl.
118
1
dar.
Wiedh.
1
1
47
18
2
1
1
218
107
9
6
2
1
0
54
19
2
1
0
0
357
177
14
9
0
0
3
0
5
42
8
188
2
1
9
2
0
3
186
87
1132
8
6
52
5
0
8
9
Insgesamt
dar.
Sch.
Kl. dav.VKWiedh.
Kl.
346
16
0
38
287
13
0
10
480
22
0
0
344
15
1
38
362
15
0
1
400
16
0
19
319
14
0
16
398
16
0
5
281
12
0
9
490
20
0
4
446
18
0
10
367
16
0
11
322
14
0
11
468
18
0
11
371
16
0
21
418
17
0
18
405
17
0
25
294
12
0
6
407
17
0
32
289
12
0
15
413
18
0
26
322
12
0
8
8229
346
1
334
284
12
0
1
8513
358
1
335
Anlage 1
Schüler- und Klassenzahlen im Schuljahr 2014/2015 - Oberschulen
Stichtag: 26. September 2014 (Statistik - Kamenz)
E01/E08
STB
021
033
051
115
150
212
246
260
301
312
341
415
433
513
531
628
650
700
742
803
810
917
952
716
Klasse 5
Sch.
Mittelschule
G.-Schumann
Petrischule
Sportmittelschule
20. Schule
Schule Portitz
16. Schule
Schule Paunsdorf
Schule Mölkau
125. Schule
Schule am Weißeplatz
Geschw.-Scholl (Liebertw.)
A.-von-Wiedebach (54./Herder)
Lene-Voigt-Schule (51.)
Schule am Adler
56. Schule
84. Schule
94. Schule
Helmholtzschule
H.-Pestalozzi (B.-Ehrenberg)
68. Schule
P.-Robeson-Schule
35. Schule
Schule Wiederitzsch
Zwischensumme
Kl.
60
43
72
77
79
74
55
72
50
46
70
82
72
63
81
69
49
128
53
101
60
73
56
1585
3
2
3
3
3
3
2
3
2
2
3
3
3
3
3
3
2
6
2
4
3
3
2
66
dar.
Wied.
2
1
0
6
0
6
1
3
0
1
0
1
2
1
0
1
2
7
1
1
3
0
2
41
Nachbarschaftsschule1)
53
2
Summe
1638
68
Klasse 5
Sch.
Kl.
Mittelschule
Evangelisches Schulzentrum
Mittelschule
Mittelschule Gohlis
Freie Mittelschule
der Dr. P. Rahn & Partner
TÜV Mittelschule
Montessori Schulzentrum
Mittelschule
Freie Schule
gesamt
Klasse 6
Sch.
Klasse 7
Kl.
48
44
71
54
72
66
54
65
48
42
75
62
75
43
76
50
78
115
48
87
50
71
56
1450
2
2
3
2
3
3
2
3
2
2
3
3
3
2
3
2
3
5
2
4
2
3
2
61
0
52
2
0
45
2
45
2
0
41
1502
63
49
1544
67
1172
56
372
Klasse 6
Sch.
Kl.
dar.
Wied.
Sch.
ges.
61
57
86
74
64
79
72
75
50
0
74
71
79
48
78
69
75
73
46
73
69
74
52
1499
Kl.
ges.
3
3
4
3
3
4
3
3
2
0
3
3
4
2
3
3
3
3
2
3
3
3
2
65
Klasse 8
dar.
Wied.
11
4
1
0
0
2
1
2
0
0
1
1
0
1
1
3
4
5
0
1
6
1
4
49
Klasse 7
Sch.
Kl.
ges.
ges.
dar.
Wied.
davon
RS
45
44
77
54
52
49
43
62
38
Kl.
2
2
4
2
2
4
2
3
2
HS
16
13
9
20
12
30
29
13
12
65
59
64
30
63
47
52
38
32
49
59
62
43
1127
3
3
3
2
3
2
2
2
2
2
3
2
2
54
9
12
15
18
15
22
23
35
14
24
10
12
9
372
davon
RS
Kl.
Kl.
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
11
1
1
0
0
26
18
1
1
0
0
25
17
1
1
25
17
1
1
69
20
3
1
0
1
76
16
3
1
0
1
49
38
2
1
47
33
2
1
25
18
175
1
1
8
0
0
1
26
17
179
1
1
8
1
0
2
24
18
171
1
1
7
22
18
162
1
1
7
0
11
0
Kl.
Sch.
ges.
69
48
89
46
75
77
66
75
48
0
100
87
72
70
105
72
87
69
52
80
94
70
56
1607
0
0
1
0
2
0
2
1
1
3
2
2
0
34
1
HS
27
16
Wied.
ges.
1
2
0
2
0
4
8
1
2
Gr.
Kl.
3
2
4
2
2
2
2
3
2
HS
14
12
5
9
23
24
22
12
11
90
70
64
60
89
48
52
47
42
60
78
58
48
1267
4
3
2
3
3
2
3
2
2
2
3
2
2
55
10
17
8
10
16
24
35
22
10
20
16
12
8
340
48
2
48
2
0
34
1655
71
1315
57
340
Klasse 8
Sch.
Kl.
ges.
ges.
davon
RS
Kl.
47
18
2
1
44
18
2
1
2
5
0
0
49
40
2
2
49
40
2
2
2
0
0
0
24
15
193
1
1
9
22
15
188
1
1
9
0
0
Kl.
1
Wied.
ges.
6
3
2
4
1
10
3
2
1
Gr.
1
1
1
1
1
1
2
1
1
1
14
0
14
0
Kl.
2
0
0
Kl.
ges.
3
2
4
3
2
3
2
3
2
0
3
3
2
2
3
3
3
4
2
2
2
3
2
58
davon
RS
54
35
90
28
40
40
41
51
29
Kl.
2
2
3
2
2
2
2
2
2
HS
16
13
7
32
13
15
10
19
20
69
62
43
40
68
42
45
45
41
40
45
53
46
1047
3
3
1
2
3
2
2
2
2
2
2
2
2
47
7
14
10
14
13
23
24
34
12
16
10
15
8
345
0
49
2
40
2
9
65
1441
60
1087
49
354
Klasse 9
Sch.
Kl.
ges.
ges.
Wied.
ges.
Gr.
3
5
Sch.
ges.
70
48
97
60
53
55
51
70
49
0
76
76
53
54
81
65
69
79
53
56
55
68
54
1392
1
0
8
0
1
7
6
2
1
1
3
1
2
65
1
1
HS
0
0
9
Klasse 9
davon
RS
55
36
84
37
52
53
44
63
37
0
Wied.
ges.
Gr.
Kl.
ges.
4
2
4
2
3
3
3
3
2
0
4
4
3
3
4
3
4
4
2
3
4
3
2
69
davon
RS
Kl.
Kl.
1
Wied.
ges.
8
4
2
3
1
3
2
1
Gr.
1
1
1
0
1
1
1
1
2
1
11
0
11
HS
0
Kl.
0
0
45
18
2
1
38
18
2
1
7
0
1
72
42
3
2
66
38
3
1
6
4
0
0
1
24
16
217
1
1
10
23
16
199
1
1
9
1
18
1
1
0
Kl.
44
38
93
35
42
24
36
46
37
2
2
5
2
2
1
2
2
2
dar.
Wied.
4
1
2
1
0
Summe
RS
198
153
344
154
186
166
164
222
141
0
266
254
219
172
288
186
190
158
164
195
182
231
187
4420
0
0
2
42
63
48
42
68
49
41
28
49
46
2
3
2
2
3
2
2
1
2
2
0
1
0
2
1
1
2
1
0
0
58
50
979
3
2
46
2
1
21
0
46
2
1
179
9
66
1025
48
22
4599
1066
Klasse 10
Sch.
Kl.
dar.
Wied.
VK für Migranten*)
Sch.*)
Kl.
HS
46
38
21
61
48
69
61
44
43
0
26
43
33
42
44
69
82
91
36
60
36
39
25
1057
0
1
3
4
8
5
6
3
1
6
0
1
4
66
Wied.
ges.
Gr.
Klasse 10
Sch.
Ges.-Summe
Sch.
Kl.
dar.
Insgesamt
Kl.
dav.VK Kl. Wiedh.
17
0
32
13
0
15
23
0
7
17
2
16
16
0
2
19
2
25
14
0
15
17
0
9
12
0
5
4
0
1
18
0
2
21
2
4
17
0
14
14
0
8
19
0
13
17
1
17
18
1
22
25
2
19
12
0
4
18
0
12
14
0
14
19
1
7
12
0
13
376
11
276
22
1
211
11
0
Sch.
352
278
508
373
385
420
334
403
282
88
437
479
399
320
489
397
422
525
301
443
328
436
324
8723
293
12
0
1
211
11
0
9016
388
11
277
27
2
45
2
38
2
23
23
33
1
1
2
dar.
Wiedh.
3
1
47
20
2
1
2
0
217
107
9
6
5
1
0
70
22
3
1
4
0
385
178
16
8
4
3
0
4
47
17
223
2
1
10
1
0
7
170
101
1158
7
6
52
2
0
15
Gr.**
Anlage 1
Schüler-und Klassenzahlen im Schuljahr 2015/2016 - Oberschulen
Stichtag: 18.09.2015 (Statistik - Kamenz)
E01/E08
Klasse 5
Sch.
Kl.
Klasse 7
Klasse 6
dar. Sch.
Kl.
Wied.
dar. Sch. Kl.
davon
Wied. ges. ges.
RS
STB
Oberschule
021
033
051
G.-Schumann
Petrischule
Sportmittelschule
68
56
74
3
3
3
5
3
0
60
47
72
3
2
3
6
1
0
50
44
77
2
2
4
115
150
20. Schule
Schule Portitz
70
78
3
3
4
0
80
80
3
3
6
1
53
72
212
246
260
301
16. Schule
Schule Paunsdorf
Schule Mölkau
125. Schule
76
72
77
55
3
3
3
2
2
5
0
0
71
50
72
47
3
2
3
2
5
1
0
0
65
56
72
50
312
341
Schule am Weißeplatz
Geschw.-Scholl (Liebertw.)
Klasse 8
Wied. Sch. Kl.
davon
ges. ges. ges.
RS
Kl.
HS
Kl.
Gr.
30
33
74
2
2
4
20
11
3
0
0
0
4
2
65
55
89
4
3
4
3
3
37
53
2
2
16
19
1
1
4
0
72
70
3
3
3
2
41
31
59
36
3
3
3
2
24
25
13
14
0
0
0
0
3
4
1
0
84
70
76
51
Klasse 9
Wied. Sch. Kl.
davon
ges. ges. ges.
RS
Kl.
HS
Kl.
Gr.
43
42
85
2
2
4
22
13
4
2
1
0
6
1
85
47
93
4
2
4
3
3
53
51
2
2
19
19
1
1
2
2
59
78
4
3
3
2
55
45
64
37
4
2
3
2
29
25
12
14
0
1
0
0
3
12
1
0
93
55
78
53
Klasse 10
Wied. Sch.
Kl.
ges.
Gr.
dar.
Wied.
Summe
RS
HS
VK für Migranten*)
Sch.*) Kl.
Gr.**
HS
Kl.
58
34
90
3
2
4
27
13
3
1
0
0
8
0
1
54
47
103
2
2
6
3
5
185
156
352
69
37
10
23
19
1
1
405
315
508
19
15
24
1
1
0
32
12
1
3
3
43
55
2
2
16
23
1
1
5
0
28
48
1
2
0
1
161
207
51
61
37
1
399
426
17
17
1
0
21
4
4
3
3
2
63
42
65
41
4
2
3
2
30
13
13
12
0
1
0
0
5
2
2
2
41
34
52
41
2
2
2
2
0
1
1
0
200
152
240
155
83
63
38
40
40
24
2
1
470
361
427
297
21
17
17
12
2
1
0
0
18
25
5
2
133
479
6
19
0
0
0
6
41
2
478
404
22
17
2
0
8
18
24
15
24
13
1
1
2
1
325
490
379
416
402
205
305
481
425
420
320
9270
14
19
18
18
21
11
12
20
18
18
12
404
0
0
1
1
2
1
0
0
1
1
0
15
7
7
30
21
24
7
6
28
19
4
19
324
316
13
1
2
9586
417
16
326
44
83
2
3
0
0
46
73
2
3
0
1
43
74
2
3
35
67
0
3
8
7
2
0
0
0
0
74
0
3
68
3
6
0
1
0
106
0
4
95
4
11
0
4
69
3
0
35
299
8
24
415 A.-von-Wiedebach (54./Herder) 92
433
Lene-Voigt-Schule (51.)
55
4
2
0
3
75
69
3
3
0
2
63
74
3
3
54
55
3
2
9
19
0
1
2
2
63
87
3
4
55
71
3
3
8
16
0
1
1
7
85
75
4
3
71
68
4
3
14
7
0
0
3
3
59
44
3
2
2
1
239
238
31
42
513
Schule am Adler
52
531
56. Schule
82
628
84. Schule
64
650
94. Schule
71
700
Helmholtzschule
67
734 Schule Georg-Schwarz-Straße 47
742 H.-Pestalozzi (B.-Ehrenberg) 55
803
68. Schule
92
810
P.-Robeson-Schule
73
917
35. Schule
65
952
Schule Wiederitzsch
55
Zwischensumme
1623
2
3
3
3
3
3
2
4
3
3
2
68
1
0
12
2
6
2
0
1
0
2
1
49
61
82
65
52
57
69
52
104
68
74
55
1581
3
3
3
2
3
3
2
4
3
3
2
66
1
0
4
0
1
5
1
8
7
0
2
52
50
70
52
73
58
61
52
85
46
68
51
1459
2
3
3
3
3
3
2
4
2
3
2
66
37
58
26
43
37
26
40
65
35
53
43
1068
2
3
2
2
2
1
2
4
2
3
2
56
13
12
26
30
21
35
12
20
11
15
8
391
0
0
1
1
1
2
0
0
0
0
0
10
1
0
4
0
6
0
1
5
1
2
0
42
50
80
68
73
69
15
51
77
78
72
55
1544
2
3
3
3
4
1
2
3
3
3
2
68
30
60
47
41
39
15
35
52
68
59
46
1161
2
3
2
2
2
1
2
3
3
3
2
57
20
20
21
32
30
0
0
1
1
2
2
0
4
8
9
3
4
2
2
2
13
13
19
40
41
0
0
1
2
2
2
2
4
11
2
41
70
43
44
40
2
3
2
2
2
0
5
2
0
0
0
0
0
11
1
6
4
0
5
75
3
4
3
4
4
0
2
3
4
3
2
71
58
93
44
48
46
16
25
10
13
9
383
71
106
63
88
87
0
56
75
94
67
54
1668
48
61
79
56
43
1301
2
3
3
3
2
61
8
14
15
11
11
367
0
0
1
0
0
10
3
4
6
0
7
76
39
48
50
52
50
1097
2
2
2
2
2
50
0
4
1
0
4
30
166
281
160
176
162
41
162
226
232
220
182
4627
46
45
66
102
92
35
36
59
36
39
28
1141
16
22
1
1
298
15
Nachbarschaftsschule1)
53
2
1
52
2
0
52
2
51
2
1
0
1
47
2
47
2
0
0
48
2
46
2
2
0
0
47
2
0
191
3
17
1
1676
70
50
1633
68
52
1511
68
1119
58
392
10
43
1591
70
1208
59
383
75
1716
73
1347
63
369
10
76
1144
52
30
4818
1144
315
16
716
Summe
Klasse 5
Sch. Kl.
dar.
Wied.
Oberschule
Evangelisches Schulzentrum
Oberschule
Oberschule Gohlis
Freie Oberschule
der Dr. P. Rahn & Partner
TÜV Oberschule
Montessori Schulzentrum
Oberschule
Freie Schule
gesamt
Klasse 6
Sch. Kl.
Klasse 7
dar. Sch. Kl.
Wied. ges. ges.
davon
RS
Kl.
HS
0
0
Kl.
Klasse 8
Wied. Sch. Kl.
ges. ges. ges.
Gr.
davon
RS
Kl.
0
11
HS
0
Kl.
Klasse 9
Wied. Sch. Kl.
ges. ges. ges.
Gr.
davon
RS
Kl.
HS
0
0
Kl.
Klasse 10
Wied. Sch. Kl.
ges.
Gr.
dar. Ges.-Summe dar.
Wied. Sch. Kl.
Wiedh.
27
18
1
1
0
0
25
17
1
1
0
0
28
18
1
1
28
18
1
1
0
0
0
0
0
0
45
18
2
1
44
18
1
1
1
0
1
0
0
0
49
18
2
1
46
18
0
1
3
0
2
0
0
0
46
18
2
1
59
22
2
1
0
0
68
22
3
1
0
0
71
21
3
1
64
19
2
0
7
2
1
1
1
0
45
40
2
2
44
30
1
1
1
10
1
1
1
2
52
43
2
2
52
43
2
2
0
0
0
0
1
0
77
43
3
2
25
17
168
1
1
7
0
0
0
25
18
175
1
1
8
0
0
0
26
18
182
1
1
8
23
18
170
0
1
5
3
0
12
1
0
3
0
0
1
25
16
189
1
1
9
23
16
175
0
1
5
2
0
14
1
0
4
0
0
3
25
14
201
1
1
9
23
14
196
0
1
6
2
0
5
1
0
3
0
0
1
24
19
227
1
1
10
0
0
Insgesamt
dar.
Sch.
Kl. dav.VKWiedh.
Kl.
Kl.
0
220
107
9
6
0
0
372
191
15
9
5
3
0 150
0 102
3 1142
6
6
51
0
0
8
2
1
0
0
Anlage 1
Anlage 1
Schüler- und Klassenzahlen im Schuljahr 2013/2014 - Gymnasien
Stichtag: 20. September 2013 (Statistik - Kamenz)
E01/ E08
Bearbeitungsstand:
STB
Gymnasium
022
A.-Ph.-Reclam-Sch.
041
Thomasschule
061
Leibnizschule
136
F.-A.-Brockhaus
251
G.-Hertz-Schule
273
Gymnasium Engelsdorf
306
Humboldt-Schule
314
Neue Nikolaischule
405
Immanuel-Kant-Sch.
414 Louise-Otto-Peters-Schule
433
W.-Ostwald-Schule
523
J.-Kepler-Schule
650
M.-Klinger-Schule
710
R.-Schumann-Sch.
807
W.-Heisenberg-Sch.
902
Fr.-Schiller-Sch.
Summe
Gymnasien
Sportgymnasium
(Träger: Land Sachsen)
123
75
77
94
69
83
110
83
81
80
70
110
92
84
85
112
1428
5
3
3
4
3
3
4
3
3
3
3
4
4
3
3
4
55
0
0
1
4
0
0
1
0
1
0
1
0
1
0
0
0
9
Klasse 5
Sch. Kl.
35
79
78
79
109
83
69
94
81
87
110
70
109
100
84
83
84
1399
3
3
3
4
3
3
4
3
3
4
3
4
4
3
3
3
53
1
0
4
3
1
0
0
0
1
1
0
0
0
0
0
0
11
dar. Klasse 6
Wied. Sch. Kl.
2
0
45
Evangelisches Schulzentrum
Gymnasium
81
3
0
84
International School
56
3
0
62
BIP Kreativitätsgymnasium
47
2
0
41
Montessori Schulzentrum
Gymnasium
52
2
0
49
Musikalisch-Sportliches Gymnasium53Dr.P.Rahn
3 & 0Partner
51
gesamt
324
15
0 332
Freie Waldorfschule
Karl-Schubert-Schule
E16/E16.1/ E17
Klasse 5
dar. Klasse 6
dar. Klasse 7
dar. Klasse 8
dar. Klasse 9
dar. Klasse 10
dar.
Kl. 5-10
Sch. Kl. Wied. Sch. Kl. Wied. Sch. Kl. Wied. Sch. Kl. Wiedh. Sch. Kl. Wied. Sch. Kl. Wiedh. Sch. Kl.
73
76
80
102
67
84
83
81
86
73
69
106
108
83
84
84
1339
3
3
3
4
3
3
3
3
3
3
3
4
4
3
3
3
51
2
1
1
3
1
0
1
1
1
2
0
2
5
1
0
0
21
dar. Klasse 7
Wied. Sch. Kl.
114
90
95
92
85
84
104
108
112
5
4
4
4
4
3
4
4
4
1
1
2
3
0
3
6
4
5
98
74
92
93
70
89
101
105
101
5
3
4
4
3
4
4
4
4
3
0
1
3
0
2
0
2
1
88
73
72
85
67
72
63
120
109
5
3
3
4
3
3
3
5
4
0
1
1
3
0
0
2
4
5
69
86
115
78
110
109
1451
3
4
5
3
4
4
59
1
4
1
1
2
1
35
88
97
104
99
95
102
1408
4
4
4
4
4
4
59
1
3
2
1
0
0
19
63
55
95
88
91
102
1243
3
2
4
4
4
4
54
1
dar. Klasse 8
Wied. Sch. Kl.
dar. Klasse 9
Wiedh.Sch. Kl.
575
26
100
52
466
19
93
50
495
20
78
48
575
24
51
31
441
19
54
36
481
19
55
36
555
22
62
35
578
22
67
41
576
21
97
46
263
10
429
19
57
33
563
22
65
36
614
25
78
45
516
20
69
40
548
21
64
39
593
22
64
38
8268 331 1054 606
1
0
1
0
19
dar. Klasse 10
Wied. Sch. Kl.
Klasse 11
dar.
Klasse 12
dar. 11. u.12.Kl. Summe
dar.
Sch. Anz.GK
Anz.LK
Wiedh.Sch. Anz.GK
Anz.LK
Wiedh.Sch. Kl.* Sch. Kl.* Wiedh.
dar.
Kl. 5-10
Wiedh.Sch. Kl.
14
14
10
8
8
8
8
8
10
5
5
6
1
1
3
3
5
6
49
106
62
51
33
67
67
68
57
31
58
38
32
22
38
38
38
30
8
16
9
8
5
10
10
8
8
0
3
0
2
0
0
0
1
12
10
8
9
9
8
144
1
2
3
0
0
0
41
53
60
44
51
50
55
873
27
33
31
34
31
39
520
12
9
6
8
6
8
131
2
1
0
1
0
1
11
149
199
140
102
87
122
129
135
154
0
110
125
122
120
114
119
1927
6
8
6
4
4
5
6
6
7
0
5
6
5
5
5
5
83
724
32
665
27
635
26
677
28
528
23
603
24
684
28
713
28
730
28
263
10
539
24
688
28
736
30
636
25
662
26
712
27
#### 414
12
11
16
22
3
8
13
17
20
3
7
12
13
4
3
2
166
Klasse 11
Klasse 12
11. u.12.Kl.
Summe
Sch. Anz.GKAnz.LKWiedh.Sch. Anz.GKAnz.LKWiedh.Sch. Kl.* Sch. Kl.* Wiedh.
2
0
60
3
0
65
3
0
77
4
1
100
5
0
382
19
95
43
19
1
125
58
27
0
220
9
602
28
2
3
3
2
1
0
0
85
53
41
3
3
2
3
0
0
83
53
36
3
3
2
0
0
0
85
53
32
3
3
2
1
0
0
86
47
25
3
3
2
2
0
0
504
324
222
18
18
12
106
33
28
63
18
19
13
16
6
2
0
0
104
27
27
61
13
21
15
13
9
1
0
0
210
60
55
8
3
2
714
384
277
26
21
14
10
0
0
2
2
14
1
1
3
47
53
339
2
2
15
0
1
4
50
42
329
2
2
15
0
1
1
47
23
317
2
1
15
1
83
23
364
3
1
17
1 328
1 245
4 2005
13
11
91
55
20
337
35
14
192
0
0
54
3
0
0
283
1
55
20
620
2 383
1 265
22 2625
15
12
113
3
4
19
3
153
64
Klasse 5
Klasse 6
Klasse 7
Klasse 8
Klasse 9
Klasse 10
Klasse 11
Klasse 12
Klasse 13
Klasse 1 - 13
Sch. Kl.
Wied. Sch. Kl.
Wiedh.Sch. Kl.
Wiedh.Sch. Kl.
Wiedh.Sch. Kl.
Wiedh.Sch. Kl.
Wiedh.Sch. Kl.
Wiedh.Sch. Kl.
Wiedh.Sch. Kl.
Wiedh.Sch. Kl.
Wiedh.
28
1
0
28
1
0
30
1
0
28
1
0
29
1
0
28
1
0
27
1
0
26
1
0
15
1
0 360
14
12
94
4
0
Anlage 1
Wiedh.
Wiedh.
Anlage 1
Schüler- und Klassenzahlen im Schuljahr 2014/2015 - Gymnasien
Stichtag: 26. September 2014 (Statistik - Kamenz)
E01/ E08
Bearbeitungsstand:
STB
Gymnasium
022
A.-Ph.-Reclam-Sch.
041
Thomasschule
061
Leibnizschule
136
F.-A.-Brockhaus
251
G.-Hertz-Schule
273
Gymnasium Engelsdorf
306
Humboldt-Schule
314
Neue Nikolaischule
405
Immanuel-Kant-Sch.
414 Louise-Otto-Peters-Schule
433
W.-Ostwald-Schule
523
J.-Kepler-Schule
650
M.-Klinger-Schule
710
R.-Schumann-Sch.
807
W.-Heisenberg-Sch.
902
Fr.-Schiller-Sch.
Summe
Klasse 5
Sch.
Kl.
138
5
77
3
84
3
174
8
75
3
83
3
140
5
84
3
84
3
111
4
72
3
112
4
117
4
114
4
84
3
83
3
1632
61
dar. Klasse 6
Wied. Sch.
Kl.
0
126
5
0
75
3
1
81
3
0
110
4
0
74
3
0
69
3
0
110
4
0
84
3
0
83
3
0
81
3
0
70
3
0
111
4
0
102
4
0
83
3
0
84
3
0
112
4
1
1455
55
dar. Klasse 7
Wied. Sch.
Kl.
0
81
3
0
76
3
3
75
3
1
108
4
0
83
3
0
84
3
2
102
4
0
81
3
1
91
3
0
110
4
0
73
3
1
111
4
2
97
4
0
83
3
0
79
3
1
83
3
11
1417
53
E16/E16.1/ E17
dar. Klasse 8
Wied. Sch.
Kl.
0
75
3
0
75
3
1
92
4
2
105
4
1
71
3
0
84
3
0
85
3
0
83
3
0
87
3
1
72
3
2
66
3
7
97
4
2
108
4
1
84
3
0
83
3
1
81
3
18
1348
52
dar. Klasse 9
Wiedh. Sch.
Kl.
3
111
5
0
93
4
8
81
3
3
85
4
5
81
3
3
89
4
3
94
4
2
107
4
2
105
4
1
0
68
3
2
87
4
8
104
4
1
76
3
0
104
4
1
105
4
42
1390
57
dar. Klasse 10
Wied. Sch.
Kl.
2
95
5
0
72
3
3
96
4
0
91
4
0
62
3
2
72
3
2
104
4
1
100
4
3
111
4
1
3
1
1
1
1
21
81
90
96
96
94
97
1357
4
4
4
4
4
4
58
dar.
Wiedh.
0
0
7
2
0
0
1
1
4
1
2
2
1
3
1
25
Kl. 5-10
Sch.
Kl.
626
26
468
19
509
20
673
28
446
18
481
19
635
24
539
20
561
20
374
14
430
19
608
24
624
24
536
20
528
20
561
21
8599 336
Klasse 5
dar.
Klasse 6
dar.
Klasse 7
dar.
Klasse 8
dar.
Klasse 9
dar.
Klasse 10
dar.
Kl. 5-10
Gymnasien
Sch. Kl.
Wied. Sch. Kl.
Wied. Sch. Kl.
Wied. Sch. Kl.
Wiedh. Sch. Kl.
Wied. Sch. Kl.
Wiedh. Sch. Kl.
Sportgymnasium
(Träger: Land Sachsen)
40
2
0
37
2
0
69
3
0
64
3
1
84
4
1
85
4
1
379
Evangelisches Schulzentrum
Gymnasium
81
3
0
83
3
0
84
3
0
86
3
0
85
3
1
90
3
0
509
International School
57
3
0
56
3
0
58
3
0
50
3
0
57
3
0
47
3
0
325
BIP Kreativitätsgymnasium
45
2
0
45
2
0
40
2
0
41
2
0
35
2
0
34
2
0
240
Montessori Schulzentrum
Gymnasium
50
2
0
51
2
0
49
2
0
49
2
0
51
2
0
76
3
2
326
Musikalisch-Sportliches Gymnasium Dr.P.Rahn
52
&2 Partner
0
56
3
0
54
2
0
51
2
0
42
2
0
27
1
1
282
gesamt
325
14
0
328
15
0
354
15
0
341
15
1
354
16
2
359
16
4 2061
Freie Waldorfschule
Karl-Schubert-Schule
Klasse 5
Sch. Kl.
28
25
Klasse 6
Wied. Sch. Kl.
1
0
28
1
Klasse 7
Wiedh. Sch. Kl.
1
0
28
Klasse 8
Wiedh. Sch. Kl.
1
0
29
Klasse 9
Wiedh. Sch. Kl.
1
0
28
Klasse 10
Wiedh. Sch. Kl.
1
0
26
Klasse 11
Wiedh. Sch. Kl.
1
0
29
Klasse 11
dar.
Klasse 12
dar.
Sch. Anz.GKAnz.LKWiedh. Sch. Anz.GKAnz.LKWiedh.
90
51
11
3
96
49
16
0
88
47
14
7
84
47
14
0
67
42
8
4
70
44
10
2
69
41
9
0
52
31
7
2
63
36
9
2
45
28
9
0
55
36
8
3
67
38
10
0
54
33
7
0
60
32
9
0
112
59
13
4
65
38
8
2
109
55
13
5
92
47
10
10
53
60
90
85
88
101
1184
30
34
49
48
49
56
666
12
8
10
11
9
10
152
1
1
6
1
0
4
41
51
65
73
63
61
59
1003
31
34
41
40
37
35
572
12
10
8
9
9
8
149
0
1
5
0
1
3
26
11. u.12.Kl.
Sch.
Kl.*
186
8
172
7
137
6
121
5
108
5
122
5
114
5
177
7
201
8
0
0
104
4
125
6
163
7
148
7
149
7
160
7
2187
94
Summe
dar.
Sch.
Kl.* Wiedh.
812
34
8
640
26
7
646
26
29
794
33
10
554
23
8
603
24
8
749
29
8
716
27
10
762
28
25
374
14
2
534
23
5
733
30
17
787
31
26
684
27
5
677
27
5
721
28
12
10786 430
185
Klasse 11
Klasse 12
11. u.12.Kl.
Anz.GK Anz.LK Wiedh. Sch. Anz.GK Anz.LK Wiedh. Sch. Kl.*
Sch.
Sch.
Summe
Kl.*
Wiedh.
18
87
47
19
1
134
62
32
1
221
9
600
27
5
18
18
12
97
44
24
52
22
19
13
15
6
4
0
0
102
32
24
64
25
18
13
17
6
2
0
0
199
76
48
8
4
2
708
401
288
26
22
14
7
0
0
13
12
91
79
21
352
46
14
200
10
4
67
0
0
5
47
18
357
34
14
217
7
4
79
0
0
3
126
39
709
5
2
24
452
321
2770
18
14
115
2
1
15
Klasse 12
Wiedh. Sch. Kl.
1
0
32
Klasse 13
Wiedh. Sch. Kl.
1
0
14
Klasse 1 - 13
Wiedh. Sch. Kl.
Wiedh.
1
0
367
14
10
123
5
0
Anlage 1
Schüler- und Klassenzahlen im Schuljahr 2015/2016 - Gymnasien
Stichtag: 18. September 2015 (Statistik - Kamenz)
E01/ E08
Bearbeitungsstand:
STB
022
041
061
136
251
273
306
314
405
414
433
523
650
710
807
902
Gymnasium
A.-Ph.-Reclam-Sch.
Thomasschule
Leibnizschule
F.-A.-Brockhaus
G.-Hertz-Schule
Gymnasium Engelsdorf
Humboldt-Schule
Neue Nikolaischule
Immanuel-Kant-Sch.
Louise-Otto-Peters-Schule
W.-Ostwald-Schule
J.-Kepler-Schule
M.-Klinger-Schule
R.-Schumann-Sch.
W.-Heisenberg-Sch.
Fr.-Schiller-Sch.
Summe
Gymnasien
Sportgymnasium
(Träger: Land Sachsen)
Klasse 5
Sch.
Kl.
133
80
84
137
80
84
112
84
108
81
69
90
135
84
112
170
1643
dar. Klasse 6
Wied. Sch.
Kl.
5
3
3
6
3
3
4
3
4
3
3
3
5
3
4
7
62
1
0
0
5
1
0
1
0
0
0
0
1
0
0
0
0
9
Klasse 5
Sch. Kl.
42
137
78
82
202
81
83
140
83
86
112
72
111
116
113
84
85
1665
Freie Waldorfschule
Karl-Schubert-Schule
5
3
3
8
3
3
5
3
3
4
3
4
4
4
3
3
61
1
0
1
5
1
0
2
0
0
1
0
1
1
0
1
0
14
dar.
Klasse 6
Wied. Sch. Kl.
2
1
Evangelisches Schulzentrum
Gymnasium
80
3
0
International School
49
3
0
BIP Kreativitätsgymnasium
44
2
0
Montessori Schulzentrum
Gymnasium
50
2
0
Musikalisch-Sportliches Gymnasium 31
Dr.P.Rahn
2 & Partner
0
gesamt
296
14
1
Klasse 5
Sch. Kl.
30
24
dar. Klasse 7
Wied. Sch.
Kl.
124
75
81
103
79
73
110
84
82
80
67
109
95
84
82
112
1440
E16/E16.1/ E17
dar. Klasse 8
Wied. Sch.
Kl.
5
3
3
4
3
3
4
3
3
3
3
4
4
3
3
4
55
1
0
2
3
5
0
3
1
2
1
0
2
1
4
3
0
28
dar.
Klasse 7
Wied. Sch. Kl.
81
75
71
105
73
84
102
82
87
112
72
104
100
80
76
86
1390
dar. Klasse 9
Wiedh. Sch.
Kl.
3
3
3
4
3
3
4
3
3
4
3
4
4
3
3
3
53
1
0
2
1
2
2
1
0
0
2
2
1
2
1
0
2
19
dar.
Klasse 8
Wied. Sch. Kl.
75
73
99
100
61
77
80
82
86
69
62
92
104
81
80
80
1301
dar. Klasse 10
Wied. Sch.
Kl.
3
3
4
4
3
3
3
3
3
3
3
4
4
3
3
3
52
dar.
Klasse 9
Wiedh. Sch. Kl.
dar.
Kl. 5-10
Wiedh. Sch.
Kl.
4
0
2
4
2
0
0
1
1
105
92
84
82
73
90
82
108
102
5
4
4
3
3
4
3
4
4
0
0
1
3
3
4
2
0
0
0
3
7
0
2
1
27
59
82
100
79
95
105
1338
3
3
4
3
4
4
55
0
5
4
3
1
2
28
dar.
Klasse 10
Wied. Sch. Kl.
655
473
501
729
447
491
626
523
551
454
401
588
650
521
529
638
8777
dar.
dar. 11. u.12.Kl.
Klasse 11
Klasse 12
Sch. Anz.GKAnz.LKWiedh. Sch. Anz.GKAnz.LKWiedh. Sch.
Kl.*
26
19
20
29
18
19
23
19
20
17
18
22
25
19
20
24
338
dar.
Kl. 5-10
Wiedh. Sch. Kl.
100
88
86
86
61
67
107
116
109
57
50
44
48
36
37
57
57
54
13
14
10
11
9
9
13
12
12
6
2
0
2
4
3
5
4
4
78
83
59
65
53
48
46
96
106
48
47
35
41
33
34
32
54
58
11
13
8
9
8
8
7
13
13
0
1
1
0
2
0
1
3
2
55
77
94
88
84
86
1304
31
46
49
50
49
50
715
13
11
10
14
10
10
171
0
2
2
5
1
0
40
45
55
85
72
81
95
1067
28
32
49
47
46
55
639
11
8
10
11
9
10
149
0
0
0
0
0
0
10
178
171
145
151
114
115
153
212
215
0
100
132
179
160
165
181
2371
dar.
Summe
Sch.
Kl.* Wiedh.
7
7
7
7
5
5
6
9
8
0
4
5
8
7
6
8
99
833
644
646
880
561
606
779
735
766
454
501
720
829
681
694
819
11148
Klasse 11
Klasse 12
11. u.12.Kl.
Anz.GK Anz.LK Wiedh. Sch. Anz.GK Anz.LK Wiedh. Sch. Kl.*
Sch.
Sch.
33
26
27
36
23
24
29
28
28
17
22
27
33
26
26
32
437
Summe
Kl.*
14
3
9
23
20
9
15
9
9
4
2
15
17
13
8
5
175
Wiedh.
42
2
0
58
3
0
70
3
0
77
4
1
106
5
0
395
19
84
41
18
0
131
57
33
1
215
8
610
27
3
83
52
45
3
3
2
0
0
0
82
54
41
3
3
2
0
0
0
84
59
38
3
3
2
0
0
0
84
53
40
3
3
2
1
0
0
90
58
35
3
3
2
6
0
0
503
325
243
18
18
12
111
49
32
62
15
23
13
17
5
3
0
0
92
37
24
49
17
18
13
16
6
0
0
0
203
86
56
8
4
3
706
411
299
26
22
15
10
0
0
50
52
324
2
2
14
0
0
0
52
66
353
2
3
16
1
2
3
50
47
348
2
2
15
0
2
2
48
43
345
2
2
16
0
1
3
96
43
428
4
2
19
0
3
9
346
282
2094
14
13
94
69
25
370
40
14
195
9
4
66
0
1
4
69
18
371
47
14
202
10
4
82
0
1
2
138
43
741
6
2
26
484
325
2835
20
15
120
1
10
24
Klasse 6
Wied. Sch. Kl.
1
0
26
1
0
25
Klasse 7
Wiedh. Sch. Kl.
1
0
29
1
0
Klasse 8
Wiedh. Sch. Kl.
1
0
29
Klasse 9
Wiedh. Sch. Kl.
1
0
29
Klasse 10
Wiedh. Sch. Kl.
1
0
28
Klasse 11
Wiedh. Sch. Kl.
1
0
28
Klasse 12
Wiedh. Sch. Kl.
1
0
28
Klasse 13
Wiedh. Sch. Kl.
2
0
15
Klasse 1 - 13
Wiedh. Sch. Kl.
Wiedh.
1
0
385
16
13
145
6
1
Anlage 1
Schulen für Lernbehinderte im Schuljahr 2013/2014
STB
233
650
923
440
521
271
Schule
Diesterweg
Grünau
Pestalozzi
Zinna
Gietzelt
FÖ Engelsdorf
Summe
Klasse 1
Sch. Kl.
14
6
6
5
11
42
2
1
1
1
1
Klasse 2
Sch. Kl.
16
12
13
11
15
2
1
2
1
2
6
67
8
Klasse 3
Klasse 4
Sch. Kl.
Sch. Kl.
20
2
30
17
2
21
24
2
21
12
1
14
17
2
14
10
1
11
100
10 111
2
2
2
1
1
1
9
Klasse 5
Klasse 6
Klasse 7
Klasse 8
Klasse 9
Kl. 10 HS
Sch. Kl.
Sch. Kl.
Sch. Kl.
Sch. Kl.
Sch. Kl.
Sch. Kl.
30
2
27
2
41
3
32
2
26
2
29
2
21
2
42
3
45
4
32
2
12
24
2
34
2
26
2
30
2
26
2
22
2
13
1
26
2
28
2
22
2
17
1
34
2
27
2
26
2
39
3
12
1
27
2
16
1
23
2
12
1
134
10 156
11 178
13 184
14 157
12
12
Summe
Sch. Kl.
236
1 237
204
153
200
111
1 1141
19
20
17
13
16
9
94
18
0
14
27
30
89
28
Schulen für besondere Behinderungsarten im Schuljahr 2013/2014
STB
603
321
620
420
222
Schule
Biedermann
Sacke (Kliniksch.)
Filatow
Schweitzer
Kollwitz
Summe
Samuel-HeinickeSchule
(Träger: Land
Sachsen)
Klasse 1
Sch. Kl.
13
Klasse 2
Sch. Kl.
2
17
Klasse 3
Sch. Kl.
2
15
Klasse 4
Sch. Kl.
2
15
Klasse 5
Sch. Kl.
2
19
Klasse 6
Sch. Kl.
3
19
Klasse 7
Sch. Kl.
2
17
Klasse 8
Sch. Kl.
2
16
Klasse 9
Sch. Kl.
2
3
12
36
85
146
2
4
8
16
13
14
69
113
2
2
6
12
7
17
72
111
1
3
7
13
5
17
12
49
1
2
1
6
8
28
22
77
1
3
2
9
9
23
23
74
2
3
2
9
7
17
11
52
1
2
1
6
15
26
10
67
2
4
1
9
9
22
20
54
1
3
2
7
5
11
16
Summe
Sch. Kl.
134
151
1
90
1 211
324
2 910
1
20
3
13
2
20
4
2
27
4
23
3
1
20
3
20
3
22
3
22
3
Schulen für geistig Behinderte im Schuljahr 2013/2014
STB
612
651
932
303
Schule
Schule Rosenweg
Martin-Schule
Lindenhofschule
Schule Thonberg
Summe
Unterstufe
Sch. Kl.
17
19
13
12
61
2
3
2
2
9
Mittelstufe Oberstufe
Werkstufe
Summe
Sch. Kl.
Sch. Kl.
Sch. Kl.
Sch. Kl.
21
3
36
4
25
3
99
12
27
3
24
3
24
3
94
12
22
3
7
1
27
3
69
9
16
2
11
1
30
3
69
8
86
11
78
9 106
12 331
41
Unterstufe Mittelstufe Oberstufe
Werkstufe
Summe
Schule
Sch. Kl.
Sch. Kl.
Sch. Kl.
Sch. Kl.
Sch. Kl.
Förderschule
"Schloss
Schönefeld"
18
3
20
3
18
3
19
3
75
12
Förderschule für
geistig
Behinderte Werner
Vogel
18
2
22
3
24
3
19
2
83
10
gesamt
36
5
42
6
42
6
38
5 158
22
Klasse 10
Sch. Kl.
187
Anlage 1
Schulen für Lernbehinderte im Schuljahr 2014/2015
STB
233
650
923
440
521
271
Schule
Diesterweg
Grünau
Pestalozzi
Zinna
Gietzelt
FÖ Engelsdorf
Summe
Klasse 1
Sch. Kl.
20
8
7
4
10
1
Klasse 2
Sch. Kl.
16
9
17
8
14
2
1
1
2
1
2
1
2
49
5
64
8
Klasse 3
Sch. Kl.
23
13
21
15
27
10
109
2
1
2
1
2
1
9
Klasse 4
Klasse 5
Klasse 6
Klasse 7
Klasse 8
Klasse 9
Kl. 10 HS Summe
Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl.
24
2 30
2 30
2 31
2 37
3 26
2
237 19
19
2 26
2 31
2 27
2 42
3 45
4 15
1 235 19
25
2 22
2 26
2 28
2 26
2 28
2
200 17
11
1 16
1 26
2 17
1 21
2 25
2
143 11
21
2 24
2 16
1 35
2 26
2 29
2
202 16
13
1 15
1 16
1 28
2 12
1 24
2
118
9
113 10 133 10 145 10 166 11 164 13 177 14 15
1 1135 91
Schulen für besondere Behinderungsarten im Schuljahr 2014/2015
STB
603
321
620
420
222
Schule
Biedermann
Sacke (Kliniksch.)
Filatow
Schweitzer
Kollwitz
Summe
Samuel-HeinickeSchule
(Träger: Land
Sachsen)
STB
612
651
932
303
Schule
Schule Rosenweg
Martin-Schule
Lindenhofschule
Schule Thonberg
Summe
Klasse 1
Klasse 2
Klasse 3
Klasse 4
Klasse 5
Klasse 6
Klasse 7
Klasse 8
Klasse 9
Klasse 10
Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl.
13
2 14
2 16
2 16
2 15
2 20
3 17
2 16
2
5
1
5
16
91
125
15
1 22
2 36
8 60
13 132
3
23
3
6
4 14
5 66
14 102
3
15
1
2
6
11
13
18
29
76
2
3
3
10
11
19
13
58
1
2
1
6
8
28
21
77
1
3
2
9
5
24
19
65
1
3
2
8
7
18
11
52
1
2
1
6
13
25
9
52
2
4
1
8
14
2
35
6
16
4
21
3
21
3
20
3
2
8
1
Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Werkstufe Summe
Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl.
9
1 25
3 27
3 34
4 95 11
22
3 24
3 28
3 27
3 101 12
8
1 20
3 25
3 22
3 75 10
17
2
8
1
9
1 31
3 65
7
56
7 77 10 89 10 114 13 336 40
Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Werkstufe Summe
Schule
Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl.
Förderschule
"Schloss
Schönefeld"
19
3 19
3 23
3 20
3 81 12
Förderschule für
geistig
Behinderte Werner
Vogel
19
2 23
3 26
3 15
2 83 10
gesamt
38
5 42
6 49
6 35
5 164 22
8
6
Summe
Sch. Kl.
132 18
153
0
1 98 14
1 204 26
319 29
2 906 87
2 174
28
Anlage 1
Schulen für Lernbehinderte im Schuljahr 2015/2016
STB
233
650
923
440
521
271
Schule
Diesterweg
Grünau
Pestalozzi
Zinna
Gietzelt
FÖ Engelsdorf
Summe
Klasse 1
Sch. Kl.
9
8
18
8
11
0
54
1
1
2
1
1
0
6
Klasse 2
Sch. Kl.
24
16
11
8
12
0
71
2
2
1
1
1
0
7
Klasse 3
Sch. Kl.
25
14
22
12
19
11
103
2
1
2
1
2
1
9
Klasse 4 Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Kl. 10 HS
Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl.
24
2 26
2 35
2 31
2 31
2 28
2
0
0
15
1 23
2 29
2 33
2 33
3 44
3 21
2
26
2 28
2 23
2 25
2 25
2 23
2
0
0
17
2 13
1 15
1 27
2 14
1 22
2
0
0
23
2 21
2 27
2 17
1 31
2 25
2
0
0
10
1 15
1 23
2 15
1 25
2
9
1
0
0
115 10 126 10 152 11 148 10 159 12 151 12 21
2
Summe
Sch. Kl.
233 17
236 19
201 17
136 12
186 15
108
9
1100 89
Schulen für besondere Behinderungsarten im Schuljahr 2015/2016
STB
603
321
620
420
222
Schule
Biedermann
Sacke (Kliniksch.)
Filatow
Schweitzer
Kollwitz
Summe
Samuel-HeinickeSchule
(Träger: Land
Sachsen)
Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4
Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl.
11
2 18
2 17
2 22
4
0 13
0 10
0 10
6
1 19
3
7
1 12
35
4 16
2 22
3 18
84
8 60
5 59
5 24
140 15 126 12 115 11 86
12
2
18
3
23
3
25
3
0
2
2
2
9
Klasse 5
Sch. Kl.
16
8
8
20
19
71
4
23
2
0
1
3
2
8
Klasse 6
Sch. Kl.
17
12
7
21
13
70
2
0
1
2
1
6
4
17
2
Schulen für geistig Behinderte im Schuljahr 2015/2016
STB
612
651
932
303
Unterstufe
Oberstufe
Werkstufe Summe
Schule
Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl.
Schule Rosenweg
15
2 18
2 28
3 34
4
Martin-Schule
23
3 23
3 29
3 27
3
Lindenhofschule
14
2 15
2 23
3 23
3
Schule Thonberg
15
2 16
2 14
2 21
2
Summe kom. Träger 67
9 72
9 94 11 105 12
fr.Tr.
35
5 40
6 43
6 42
5
Summe inkl. fr. Tr. 102 14 112 15 137 17 147 17
Sch. Kl. Sch. Kl.
95 11
102 12
75 10
66
8
338 41
160 22
498 63
Klasse 7 Klasse 8
Sch. Kl. Sch. Kl.
24
3 17
14
0 10
10
2
6
29
3 27
18
2 19
95 10 79
25
4
20
2
0
1
3
2
8
Klasse 9
Sch. Kl.
6
26
13
17
8
70
1
0
2
3
1
7
3
20
3
Klasse 10 Klasse 11 Klasse 12 Unter-Mittel-Ober Werk-BVJ BGJ AJVK Summe
Sch. Kl. Sch. Kl. Sch. Kl. stufe stufe stufe stufe
ASVK Sch. Kl.
0
0
0
0
0
0
148 19
16
0
9
0 11
0
3
1
147
0
4
1
0
0
0
0
92 15
8
1
0
0
0
0
213 26
0
0
0
0
0
0
304 28
28
2
9
0 11
0
0
3
1
0
0
0
0 904 88
8
28
5
Anlage 1
Gesamt-Übersicht nach Schuljahren
Klassen- und Schülerzahlen im Schuljahr 2013/2014
Berufliches Schulzentrum
Klassen
1. Schuljahr
2. Schuljahr
Schüler
Klassen
3. Schuljahr
Schüler
Klassen
4. Schuljahr
Schüler
Klassen
Schüler
gesamt
Klassen
gesamt
Schüler
BSZ 1
42
940
41
863
34
732
0
0
117
2.535
K.-Heine-Schule (BSZ 3 )
31
659
30
564
22
411
15
256
98
1.890
Arwed-Rossbach-Schule (BSZ 6)
23
444
17
336
13
245
0
0
53
1.025
BSZ 7
24
436
16
341
15
252
6
82
61
1.111
Gutenbergschule (BSZ 8)
25
546
22
477
21
453
0
0
68
1.476
Ruth-Pfau-Schule (BSZ 9)
24
507
18
378
16
339
1
21
59
1.245
Susanna-Eger-Schule (BSZ 10)
21
471
16
330
15
272
0
15
52
1.088
BSZ 11 Henriette-Goldschmidt-Schule
9
182
7
125
5
89
0
0
21
396
BSZ 12*
27
267
13
112
9
73
1
22
50
474
gesamt BSZ 1 - 12
226
4.452
180
3.526
150
2.866
23
396
579
11.240
Teilzeit
Berufliches Schulzentrum
Klassen
Vollzeit
Schüler
Klassen
gesamt
Schüler
Klassen
täglich anwesend
Schüler
Klassen
Schüler
BSZ 1
104
2.242
13
293
117
2.535
54,6
1.190
K.-Heine-Schule (BSZ 3 )
68
1.356
30
534
98
1.890
57,2
1.076
Arwed-Rossbach-Schule (BSZ 6)
39
768
14
257
53
1.025
29,6
564
BSZ 7
53
974
8
137
61
1.111
29,2
527
Gutenbergschule (BSZ 8)
60
1.272
8
204
68
1.476
32,0
713
Ruth-Pfau-Schule (BSZ 9)
32
705
27
540
59
1.245
39,8
822
Susanna-Eger-Schule (BSZ 10)
41
907
11
181
52
1.088
27,4
544
BSZ 11 Henriette-Goldschmidt-Schule
7
76
14
320
21
396
16,8
350
BSZ 12
40
350
10
124
50
474
26,0
264
gesamt BSZ 1 - 12
444
8.650
135
2.590
579
11.240
312,6
6.050
Anlage 1
Gesamt-Übersicht
Klassennachund
Schuljahren
Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015
Berufliches Schulzentrum
1. Schuljahr
Klassen
Schüler
2. Schuljahr
Klassen
Schüler
3. Schuljahr
Klassen
Schüler
4. Schuljahr
Klassen
Schüler
gesamt
Klassen
gesamt
Schüler
BSZ 1
43
965
38
806
34
673
0
0
115
2444
K.-Heine-Schule (BSZ 3 )
31
708
29
577
23
432
14
273
97
1990
Arwed-Rossbach-Schule (BSZ 6)
21
415
15
303
14
289
0
0
50
1007
BSZ 7
19
417
16
318
14
286
5
116
54
1137
Gutenbergschule (BSZ 8)
27
622
20
421
20
396
0
0
67
1439
Ruth-Pfau-Schule (BSZ 9)
23
566
17
376
14
299
1
17
55
1258
Susanna-Eger-Schule (BSZ 10)
22
495
17
322
13
255
0
21
52
1093
9
194
7
137
4
68
0
0
20
399
24
240
10
112
10
81
0
9
44
442
219
4622
169
3372
146
2779
20
436
554
11209
BSZ 11 Henriette-Goldschmidt-Schule
BSZ 12*
gesamt BSZ 1 - 12
Teilzeit
Berufliches Schulzentrum
Klassen
BSZ 1
Vollzeit
Klassen
Schüler
Schüler
gesamt
Klassen
Schüler
täglich anwesend
Klassen
Schüler
102
2148
13
296
115
2444
53,8
1155,2
K.-Heine-Schule (BSZ 3 ) 69
1416
28
574
97
1990
55,6
1140,4
712
15
295
50
1007
29
579,8
47
1008
7
129
54
1137
25,8
532,2
Gutenbergschule (BSZ 8) 58
1186
9
253
67
1439
32,2
727,4
Ruth-Pfau-Schule (BSZ 9) 31
731
24
527
55
1258
36,4
819,4
Susanna-Eger-Schule (BSZ4210)
925
10
168
52
1093
26,8
538
BSZ 11 Henriette-Goldschmidt-Schule
6
69
14
330
20
399
16,4
357,6
BSZ 12
Arwed-Rossbach-Schule (BSZ
35 6)
BSZ 7
gesamt BSZ 1 - 12
34
331
10
111
44
442
23,6
243,4
424
8526
130
2683
554
11209
299,6
6093,4
Anlage 1
Gesamt-Übersicht nach Schuljahren
Klassen- und Schülerzahlen im Schuljahr 2015/2016
Berufliches Schulzentrum
Klassen
1. Schuljahr
Schüler
2. Schuljahr
Klassen
Schüler
3. Schuljahr
Klassen
Schüler
4. Schuljahr
Klassen
Schüler
Klassen
gesamt
Schüler
BSZ 1
45
1.000
38
817
28
623
0
0
111
2.440
K.-Heine-Schule (BSZ 3 )
29
674
28
569
20
447
13
286
90
1.976
Arwed-Rossbach-Schule (BSZ 6)
22
450
15
264
12
247
0
0
49
961
BSZ 7
20
449
14
305
16
287
5
107
55
1.148
Gutenbergschule (BSZ 8)
25
566
20
451
17
362
0
0
62
1.379
Ruth-Pfau-Schule (BSZ 9)
21
497
19
454
14
284
1
16
55
1.251
Susanna-Eger-Schule (BSZ 10)
23
571
17
330
12
306
0
0
52
1.207
BSZ 11 Henriette-Goldschmidt-Schule
8
194
6
136
3
72
0
0
17
402
BSZ 12*
22
272
9
96
6
67
1
9
38
444
St. Georg Medizinische Berufsfachschule
4
83
4
77
2
44
0
0
10
204
219
4.756
170
3.499
130
2.739
20
418
539
11.412
gesamt BSZ 1 - 12
Klassen- und Schülerzahlen im Schuljahr 2015/2016
Voll- und Teilzeit (Klassen und Schüler)
Teilzeit
Berufliches Schulzentrum
Vollzeit
gesamt
täglich anwesend
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
BSZ 1
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0
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K.-Heine-Schule (BSZ 3 )
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0
0
0
0,0
0
Arwed-Rossbach-Schule (BSZ 6)
0
0
0
0
0
0
0,0
0
BSZ 7
0
0
0
0
0
0
0,0
0
Gutenbergschule (BSZ 8)
0
0
0
0
0
0
0,0
0
Ruth-Pfau-Schule (BSZ 9)
0
0
0
0
0
0
0,0
0
Susanna-Eger-Schule (BSZ 10)
0
0
0
0
0
0
0,0
0
BSZ 11 Henriette-Goldschmidt-Schule
0
0
0
0
0
0
0,0
0
BSZ 12
0
0
0
0
0
0
0,0
0
St. Georg Medizinische Berufsfachschule
0
0
0
0
10
204
0,0
0
gesamt BSZ 1 - 12
0
0
0
0
10
204
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Anlage 2
Stellungnahmen der Nachbarkreise
00157/14-DS-01
Synopse zu den Stellungnahmen der Nachbarkreise
Landkreis Leipzig
Die Stadt Leipzig wird nach wie vor die Aufgabe als Oberzentrum wahrnehmen und für die
Schüler der umliegenden Landkreise in den benannten Förderschulen Plätze bereithalten.
Die Verteilung der Schüler auf die einzelnen BSZ der Stadt Leipzig und der benachbarten
Landkreise bzw. auch zwischen den Landkreisen kann nur in enger Abstimmung unter
Leitung der SBA-L bzw. des SMK erfolgen. Das parallele Vorhalten von Ausbildungen sollte
nur dann erfolgen, wenn dafür ausreichend Schüler vorhanden sind. Hier erfolgen aber
jährlich entsprechende Abstimmungen zwischen den Kreisen und der Stadt. Die Stadt
Leipzig stellt jedoch wie der Landkreis Leipzig seine bestehenden BSZ nicht in Frage. Denn
bereits in absehbarer Zeit ist mit einer wieder stärkeren Auslastung der Kapazitäten zu
rechnen. Vielmehr nutzt die Stadt die Gelegenheit für die BSZ, für die es noch nicht
geschehen ist (BSZ 7 und BSZ 12), die Bedingungen zu verbessern.
Landkreis Nordsachsen
Die Fortschreibung der Schulnetzplanung geht davon aus, dass der bisherige
Schüleraustausch zwischen der Stadt Leipzig und den benachbarten Landkreisen in der
gleichen Quantität wie bisher erfolgt. Das wurde auch bei den Bedarfsberechnungen
berücksichtigt. Allerdings ist der Effekt bei weitem nicht so groß wie in der Stellungnahme
angenommen.
Ein Schüleraustausch findet in allen Schularten statt.
Schuljahr 2015/16 – alle Klassenstufen
Schulart
Schüler von Leipzig
in die Landkreise
Schüler aus den
Landkreisen in die
Stadt Leipzig
Zuwachs für die
Stadt Leipzig aus
den Landkreisen
Grundschulen
129
104
-25
Oberschulen
391
365 *
-26
Gymnasien
576
688 **
112
Förderschulen
18
60***
42
*
**
***
ohne Abendoberschule
ohne Kolleg und Abendgymnasium
ohne Förderschulen mit Oberzentrumsfunktion
Ist erfolgt.
Diese Aussage ist so nicht ganz richtig. Der Rückgang der Schülerzahlen in den BSZ des
Landkreises hat rein demografische Ursachen und erfolgte nicht zugunsten der Stadt. Auch
in der Stadt sind die Schülerzahlen in den BSZ drastisch gesunken.
Die Verteilung der Schüler auf die einzelnen BSZ der Stadt Leipzig und der benachbarten
Landkreise bzw. auch zwischen den Landkreisen kann nur in enger Abstimmung unter
Leitung der SBA-L bzw. des SMK erfolgen. Das parallele Vorhalten von Ausbildungen sollte
nur dann erfolgen, wenn dafür ausreichend Schüler vorhanden sind. Hier erfolgen aber
jährlich entsprechende Abstimmungen zwischen den Kreisen und der Stadt. Die Stadt
Leipzig stellt jedoch wie der Landkreis Leipzig seine bestehenden BSZ nicht in Frage. Denn
bereits in absehbarer Zeit ist mit einer wieder stärkeren Auslastung der Kapazitäten zu
rechnen. Vielmehr nutzt die Stadt die Gelegenheit für die BSZ, für die es noch nicht
geschehen ist (BSZ 7 und BSZ 12), die Bedingungen zu verbessern.
Die Stadt Leipzig hat die Verlagerung nicht verweigert, sondern hat aus
schulorganisatorischer Sicht eine andere Berufsgruppe nach Eilenburg verlagern lassen.
Das ist gängige Praxis und wird auch weiterhin erforderlich sein.
Anlage 3
Stellungnahme des Stadtelternrates
00157/14-DS-01
Zuarbeit
der Arbeitskreise
Gymnasien und Grundschulen
zur Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung
Leipzig
2015
Stand: 3. November 2015
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Stadtelternrat
Zusammenfassung
Inhalt
Bemerkungen
Die im Schulnetzplan angenommenen
Steigerungsraten der Schülerzahlen
werden als zu niedrig angesehen.
Die Feststellung hat auch die Verwaltung
getroffen. Die kommende Schulnetzplanung wird
bei der Auswahl der Variante höhere Annahmen
verwenden.
Es muss umgehend eine Berücksichtigung der Flüchtlingszahlen in den
Kapazitätsplanungen erfolgen. Dies
soll auch in die künftigen Bedarfsermittlungen einfließen.
Die Dynamik der Migrationszahlen konnte der
aktuell vorliegende Schulnetzplan nicht berücksichtigen. In künftigen Planungen sollen sich die
Entwicklungen widerspiegeln.
Es sollte die optimistischste Prognose- Dieser Ansatz soll Berücksichtigung finden.
erwartungen des Statistischen Landesamtes zum Ansatz kommen.
Der Ansatz, dass der der zusätzliche
Bedarf an Förderschulplätzen durch
eine verstärkte Integration abgefangen
wird, wird nicht mit getragen. Es wird
erwartet, dass Eltern nicht gewillt sind,
die Kinder in andere Schulen zu integrieren. Angesichts der bestehenden
Schülerzahlen wird eine Integration von
Förderschülern in den Schulen als
nicht möglich angesehen.
Mit der Überarbeitung des Sächsischen Schulgesetzes wird dem Vorhaben der verstärkten
Integration Rechnung getragen. Im Fazit kann
der weitere Ausbau von separierten Förderschulangeboten nicht zielführend sein. Hier sollte nur
eine Bedarfsanpassung auf der Grundlage der
demografischen Gesamtentwicklung erfolgen, um
den prozentualen Anteil gleich zu halten. Es wird
zu einem verstärktem parallelen Angebot von
Plätzen im Förderschulen und anderen Schularten kommen. Der Wille der Eltern zur Schulwahl wird nicht beeinflusst.
Es werden gemeinsame Schulstandorte (Campus) im Sinne von „Gemeinsam länger Lernen“ begrüßt.
Diese Entwicklung wird auch weiterhin
angestrebt.
Die Reaktivierung und begonnene
Optimierung von Schulstandorten
sowie extensive Erweiterung des
Schulnetzes wird begrüßt. Von daher
wird der temporären Beschulung in
Räumen aus Modulbauweise zugestimmt, da gesehen wird, dass die
Errichtung von Häusern in Massivbauweise länger dauert.
Die Nutzung von Systembauten soll nur als
Interimsvariante erfolgen. Für langfristige Schulstandorte sind Massivbauten vorgsehen.
Die Absicht, die Verkürzung der Fortschreibung der SNP von 5 auf 3 Jahre
vorzunehmen, wird begrüßt.
Rahmenbedingungen
Die im Schulnetzplan beschriebene
Integration und Inklusion muss zu
deutlich geringeren Klassenstärken
führen. Das bildet der Plan nicht ab.
Zugleich besteht damit ein höherer
Raumbedarf.
Bei den Klassenstärken sollte man sich
als anzustrebende Leitlinie an den
Mindestwerten orientieren, um die
zuvor beschrieben Bildungsgleichheit
der Schüler im Freistaat und darüber
hinaus zu erreichen.
Für die Klassenstärken gibt das Sächsische
Schulgesetz Regelungen vor. Soweit möglich,
wird von Seiten der Stadt Leipzig alles daran
gesetzt, entsprechende Schülerzahlen nicht
beliebig zu erweitern.
Der grundlegende Ansatz einer Planung nur mit
Mindestschülerzahlen entspricht nicht der
Gesetzgebung. Die Schulnetzplanungsverordnung gibt Klassenrichtwerte vor.
Oberschulen sollten zweizügig oder
vierzügig geführt werden. Eine
dreizügige Führung ist zu vermeiden,
da die erforderliche Gruppenbildung
erschwert wird.
Die Zügigkeit der Schulen wird im Bestand von
den vorhandenen baulichen Gegebenheiten
bedingt. Bei Neubauten kann versucht werden,
eine Dreizügigkeit zu vermeiden.
Die Planungsgrundsätze sollten schon
jetzt die Forderungen der UN-BRK
tragfähig vorbereiten. Das beinhaltet
die Forderung von niedrigeren
Klassenstärken bei Integration. Die
Orientierungswerte für die Klassenmesszahlen sind unseres Erachtens
schon höher, als es für eine gelungene
Integration optimal ist.
Für die Berücksichtigung der UN-BRK ist die
Umsetzung in Gesetze und Verordnungen
erforderlich, um einen allgemein verbindlichen
Standard zu gewährleisten. Das umschließt auch
Regelungen von einzuhaltenden Klassenstärken.
Eine Auslastung des Kapazitätsrichtwertes über 100% wird ausgeschlossen.
Die Auslastung über den Kapazitätsrichtwert soll
die Ausnahme darstellen und in erster Linie auf
die temporäre Absicherung der schulischen
Versorgung abzielen, bis extensive Kapazitätserweiterungen ihre Wirkung erzielen.
Die Ausstattung der Schulen mit
„Nichtklassenräumen“ (Fachkabinette,
Bibliotheken, Speiseräume u.ä.) ist
unterdimensioniert.
Besonders im Bestand kann die ausreichende
Anzahl von „Nichtklassenräumen“ nicht ohne
weiteres geschaffen werden. Bei Neubauten wird
auf ein ausreichende Anzahl geachtet.
Fachkabinette dürfen nicht als
Klassenräume in die Planungen
einfließen, da mitunter Arbeitsgruppen
gebildet werden.
Naturwissenschaftliche Fachkabinette
müssen immer in der maximalen
Klassenstärke geplant werden.
Die Belegung und Planung von Schulen erfolgt
nur auf der Grundlage der allgemeinen Unterrichtsräume. Die ausreichende Dimensionierung
der Kabinette ist bei Neubauten gegeben, bei
Bestandsbauten jedoch mitunter nicht erreichbar.
Dem SNP fehlt eine Berücksichtigung
der angestiegene Bedarf im Bereich
DAZ. Die Endfassung des SNP sollte
hier ein Berücksichtigung vornehmen.
Die Endfassung des SNP wird einen Überblick
über die aktuelle Lage im Bereich DAZ geben.
Der SNP muss verstärkt Aussagen zur Die Thematik soll in der endgültigen Fassung des
Absicherung des Sportunterrichtes im SNP aufgeführt werden.
direkten Umfeld der Schulen beinhalten. Damit verbunden wird die
Forderung nach einem gesonderten
Bauprogramm für Sporthallen und
Sportfreistätten.
Der Ansatz des SNP zum Übergang
auf die Oberschule/Gymnasium ist mit
51/49 einem Wandel unterzogen.
Besonders der Wechsel vom GYM auf
die OS in der höheren Klassen muss
eine Berücksichtigung erfahren.
Die mittelfristigen Planungen zum Schulnetzplan
versuchen diese Entwicklung einzubeziehen.
Dazu wird es notwendig sein, ausreichende
Reservekapazitäten zu bilden. Allerdings
bestehen hier auch durch den demografischen
Entwicklung bzw. DAZ zusätzliche Bedarfe.
Die Begrifflichkeit „auswärtige Schüler“ Ein Missverständnis ist nicht zu erwarten, da
Flüchtlinge in der Begrifflichkeit Migration /
sollte geändert werden, um MissverIntegration einbezogen sind.
ständnisse in Richtung Flüchtlinge zu
vermeiden.
Bei Betrachtungen der Schulnetzplanung im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) sollte der
Die integrierte Stadtentwicklung versucht Bedarfe
in ihrer Langfristigkeit abzuschätzen und daraus
Handlungsfelder zu ermitteln. Bei Schulstand-
Herausforderungen an die
Schulentwicklungsplanung
Fokus auf die Schaffung neuer
Schulstandorte in bestehenden
Bedarfsbereichen liegen.
orten kann man zum heutigen Tag von einem ca.
100-jährigen Bestehen ausgehen. Nach Möglichkeit sollen der gesamte Zeitraum in der
Planung seine Berücksichtigung finden.
Es wird empfohlen, für die künftigen
Prognoseberechnungen mit den
Maximalvarianten anzusetzen, um die
bisher bestätigten Entwicklungsverläufe besser abbilden zu können.
Die künftigen Planungen sollen diesen Ansatz
verfolgen.
Schwerpunkte Förderschulen
aus den
Zwei Schulen erheben die Forderung,
Stellungnahmen die Integrationsbemühungen zu
erhöhen, da selbst bei einem Neubau
die Kapazitätsgrenzen bald wieder
erreicht werden bzw. fordern die
Sanierung von Räumen, um die festgelegte Kapazität im Schulnetzplan
sicherzustellen.
Grundschulen
Die Aktualisierung der Zahlen auf Ist-Werte
In den Stellungnahmen der
Schulkonferenzen taucht mitunter eine erfolgt.
Verunsicherung bezüglich der Zahlendarstellungen auf (Soll/Ist). Hier muss
eine Aktualisierung erfolgen.
Der SER kann sich notgedrungen eine
großen Anzahl von Doppelnutzungen
durch Schule und Hort vorstellen. Das
Abweisen von Kindern wegen
Überfüllung des Hortes ist unter allen
Umständen zu vermeiden.
Die Einbeziehung der Grundschulen in
ein Sonderprogramm Schulsportorte ist
erforderlich.
Das Abweisen von Kindern ist nicht das Ziel. Im
Rahmen der Dienst-und Fachaufsicht Horte wird
die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl
von Hortplätzen Rechnung getragen.
Es wird auf die dringende Einhaltung
der Baufertigstellungstermine
gedrängt.
Die Einhaltung der Bauendtermine ist Anliegen
der Schulnetzplanung.
Schulen und Elternräte fühlen sich bei Die Einbeziehung von Schulen und Eltern erfolgt
geplanten Bau-und Sanierungsarbeiten in qualitativ unterschiedlicher Weise. Generell
erfolgt die Information zu Bauvorhaben
nicht ausreichend mitgenommen.
umfänglich.
Es wird darum gebeten, bei Veränderungen von Schulbezirken bzw. der
Schaffung gemeinsamer Schulbezirke
stärker und früher eine Einbeziehung
zu erreichen. In diesem Zusammenhang soll eine automatische Kontrolle
der der Schulwegsicherheit integriert
werden.
Die Schulen werden in die Planungen einbezogen. Die Bewertung und Kontrolle der Schulwegsicherheit ist Bestandteil der Vorbereitungen
und schließt auch die Einbeziehung der AG
Schulwegsicherheit ein.
Die Behandlung von einzelnen Themen
der Schulen soll zwischen der Stadt
Leipzig und den Schulen erfolgen.
Gymnasien
Es wird als bedenklich angesehen,
dass von den vorliegende Stellungnahmen drei mit einer Ablehnung
Die Verwaltung hat sich zu den Gründen der
Ablehnung bei den jeweiligen Schulen
positioniert.
vorliegen. Gründe liegen in der
Verortung im Planungsraum, zu hohen
Raumangaben sowie die
Nichteinhaltung des letzten SNP durch
Kapazätsüberschreitungen.
Es lassen sich Schwerpunktthemen
Die benannten Schwerpunkthemen soll in der
ausmachen:
Endfassung des Schulnetzplans aufgegriffen und
Sportflächenangebote
erörtert werden.
(Qualität/Quantität) im direkten Umfeld
der Schulen
Größe der Speisenversorgung
Anzahl Fachkabinette bei
Überbelegungen
Besonderheiten an der WernerHeisenberg-Schule bzw. der MaxKlinger-Schule werden angeführt.
Oberschulen
Feststellung, dass es eine besondere
Berücksichtigung der Oberschulen
beim Thema Sanierungen geben
muss, da die Aufgabenzuordnung in
diesem Bereich stark angestiegen ist.
Notwendigkeit von zusätzlichen
Kapazitäten werden aufgeführt:
Nord (Wiederitzsch) und Süd
(Diskaustraße)
Eine Beantwortung erfolgt bei den Stellungnahmen der Schulen
Die Berücksichtigung des gestiegenen
Aufwandes an den Oberschulen soll in den
Vorhabenplanungen erfolgen.
Die Weiterführung der Schulnetzplanung hat die
Themen bereist aufgenommen.
Stellungnahmen der Arbeitskreise
Allgemeine
Aussagen
Stellungnahme
AK GS und GS
Die verwendeten Zahlen sind falsch.
Es wird die Planungssicherheit der
Prognosedaten mit Blick auf die
Unterschiede Soll/Ist hinterfragt.
Dabei wird davon ausgegangen, dass
zumindest ein Teil der genutzten
Prognosedaten der Bevölkerungsvorausschätzung 2013 den seit 2010
erfolgten Geburten-und
Zuwanderungsschub nicht berücksichtigt.
Prognosen sind besonders in ihrer langfristigen
Aussage immer mit Unsicherheitsfaktoren belegt.
Diese divergieren mit fortschreitender Entfernung
vom Ausgangspunkt immer stärker. Zwischenzeitlich stattfindenden Entwicklungen können erst
in einer neuen Prognose ihre Berücksichtigung
finden. Von daher ist es wichtig, das Redaktionsende einer Prognose zu berücksichtigen.
Es sollen die existierenden Echtzahlen
der Geburten in Leipzig verwendet
werden und daraus ein
Wachstumsfaktor ermittelt werden, der
in den Planungen zum Ansatz kommt.
Die Zahl der in Leipzig stattgefundenen Geburten
kann nur als Teilbereich in die Entwicklungsprognose einfließen. In den Jahren zwischen
Geburt und Einschulung erfolgen noch umfangreiche Zu-und Wegzüge. Die Abschätzung eines
Wachstumsfaktor kann nur über eine Einschätzung aller begleitenden Faktoren vorgenommen werden.
Des Weiteren soll die im 4.Quartal
2015 erfolgte 6. Regionalisierte
Bevölkerungsprognose zur Anwendung
gebracht werden.
Die Verwendung dieser Prognose kann aufgrund
der Zeitaufwandes nicht mehr in die aktuelle
Fortschreibung einbezogen werden.
Bis Anfang Januar 2016 lag diese noch nicht vor.
Begriff „Pendlerverhalten von
Die Begrifflichtkeit bezieht sich auf die
Schülern..,“ ist zu streichen
Inanspruchnahme und das Verhalten im ÖPNV.
Hier erfolgt eine Bewertung der Bedarfe von
Fahrgästen. Wie Berufspendler haben auch
Schüler ein Hin-und Rückfahrtverhalten sowie
spezielle Reisezeiten (tägl. und wöchentlich). Für
die Planungen der Absicherung des ÖPNV sind
diese von Bedeutung.
Die Erhöhung der Klassenstärke auf
mehr als 28 Schüler darf unter keinen
Umständen erfolgen.
Die maximale Schülerzahl pro Klasse gibt das
Sächsische Schulgesetz vor. Eine Abweichung
von den gesetzlichen Vorgaben erfolgt für die
Fortschreibung der Schulnetzplanung nicht.
Klassenrichtwert / Klassenteiler
Die Klassenmesszahlen sind mit 22
(GS) und 25 (GYM) zu niedrig
angesetzt. Es wird eine Erhöhung aus
24 bzw. 27 Schüler pro Klasse
gefordert.
Der Klassenrichtwert liegt mit 25 Schüler pro
Klasse unterhalb der maximalen Schülerzahl pro
Klasse und ist in der Verordnung zur Schulnetzplanung vorgegeben. Im Hinblick auf die
Planungen ermöglicht das die Bildung von
Planungsreserven. Da die Bedarfe der prognostizierten Klassen somit höher ausfallen, als das
bei einem größeren Klassenrichtwert der Fall
wäre.
Beförderungskosten der Schüler
Welche Auswirkungen hat die
Abweisung an einer wohnortnahen
Schule?
Das Prinzip der wohnortnahe Beschulung ist
ausdrücklich für die Grundschulen vorgesehen.
Dort werden Schulbezirke in Wohnortnähe
gebildet, womit ein Rechtsanspruch auf den
dortigen Besuch besteht. In den weiterführenden
Schulen gilt die Regelung in dieser Form nicht.
Die Auswahlkriterien für den Besuch einer
weiterführenden Schule können entsprechende
Auswahlkriterien aufweisen.
Der Schulträger ist nach §23 Sächs. Schulgesetz
verpflichtet, den Umfang und die Abgrenzung der
Schülerbeförderung, einschließlich der Mindestentfernungen, zu regeln. Das erfolgt in der Stadt
Leipzig durch die Satzung zur Schülerbeförderung.
Es ist eine kommunale Aufgabe, die planerische
Entwicklung unter möglichst vielfältigen Aspekten
voranzutreiben. Mit Integrierten Stadtentwicklungskonzepten sollen koordinierte Methoden und
Maßnahmen geschaffen werden, auf Effekte und
Auswirkungen von Segregation zu reagieren.
Der Schulnetzplan betrachtet die Gesamtentwicklung des Schulnetzes. Die Kernzielrichtungen
Eine Verbesserung des baulichen
sind dahingehend benannt, dass es zwei HauptZustands von Einzelschulstandorten
aktionsfelder gibt:
wird jetzt mit der aktuellen
Fortschreibung genau nur im Rahmen Erweiterung des vorhandenen Bestandes
Bestandes und Konsolidierung / Verbesserung
von sich damit darstellenden
Kapazitätserweiterungen in Betracht
des bestehenden Schulnetzes. Dazu erfolgt die
Entwicklung eines Maßnahmeplans, der beides
gezogen.
berücksichtigt.
Die Festlegung einer Zeitspanne wird als nicht
Diesbezüglich empfehlen wir eine
maximale zeitliche Begrenzung der
zielführend angesehen, da Unwägbarkeiten oder
Kompromisse festzulegen,welche eine sich verändernde Rahmenbedingungen nicht
Zeitspanne von acht Jahren nicht
kalkuliert werden können.
überschreiten darf...
Welche Auswirkungen haben städtebauliche Maßnahmen?
...die Stärkung benachteiligter Standorte ist zu streichen... gibt keine
Definition noch wissenschaftliche
Unterstreichung dazu...
Anmeldeverhalten in Abhängigkeit von
der Vergabe der Schulplätze in weiterführenden Schulen
Es wird die Transparenz des Losverfahrens bemängelt, da soziales
Die Wahl eines geeignetes Aufnahmeverfahrens
regelt entsprechend dem Sächsischen Schulgesetz die Schulleitung. Dem Losverfahren wird
dabei eine hohe Bestandssicherheit bei richterlichen Entscheidungen eingeräumt. Das Losver-
AK GS
Verknüpfungen und Wohnortnähe
nicht berücksichtigt werden.
fahren ist jedoch nicht das einzige Kriterium,
welches angewandt wird. Die Aufnahmemodalitäten sind jedoch nicht Gegenstand des
Schulnetzplans.
Doppelnutzung Schule / Hort
...nicht zu Lasten des eigenständigen
pädagogischen Bildungsprozesse in
der Schule gehen darf.
Die Stadt strebt eine integratives Raumnutzungskonzept der Gebäude durch Schule und Hort an.
Dazu sind in den Rahmenbedingungen zur
Planung Zielmaßstäbe angeführt. Bei Erreichen
dieser Vorgaben wird erwartet, dass bei Akteure
innerhalb der Gebäude ausreichenden Platz für
spezifische Angebote erhalten. Zugleich besteht
aber auch die Forderung, eine intensive
Zusammenarbeit von Schule und Hort zu
erreichen, um Ganztagesangebote umfassend zu
entwickeln.
Erarbeitung und Bestätigung der
aktuellen Prognose 2015 – Anmeldezahlen
Es wird auf die Unterschiede der
tatsächlichen Anmeldungen und der
Prognose zum SJ 2015/16 verwiesen.
Zugleich sollen die Anmeldungen des
kommenden Schuljahres
berücksichtigt werden.
Auf Differenzen und Unwägbarkeiten zwischen
Prognose- und Ist-Daten wurde bereits eingegangen.
Anmeldungen an den Schulen beinhalten zum
Anmeldezeitpunkt alle Schüler eines Schulbezirks. Dabei sind damit auch Schüler, die
zurückgestellt werden bzw. zu einer Schule in
freier Trägerschaft wechseln. Die Prognosedaten
stellen die tatsächlich zu erwartenden Schüler am
ersten Schultag dar. In Einzelfällen gab es
Abweichungen, diese wurden korrigiert.
Vorzeitige Einschulung / Zurückstellung Aufgrund der völlig individualisierten
/ freiwilliges Wiederholungsjahr finden Bedingungen dafür ist es schwierig, geeignete
Berücksichtigungen vorzunehmen. Der Schulin den Prognosen keine Beachtung
netzplan versucht dies damit zu erreichen, dass
ein tendenzieller Mittelwert aus der Differenz von
Anmeldungszahlen und tatsächlichen Einschulungszahlen der letzten 5 Jahren pro Schulstandort errechnet und zum Ansatz kommt.
Schulbezirkszusammenlegungen
...erhöhen die Wegstrecken für die
Grundschüler
AK GYM
Auch im Falle der Bildung gemeinsamer Schulbezirke werden Schulweglängen berücksichtigt.
Überschreitungen des 2km Radius kommen in
der Stadt Leipzig nur in den Stadtrandbereichen
partiell vor.
Der Klassenrichtwert des SEP liegt bei Wie bereits ausgeführt, dient der Klassen25, die tatsächliche Auslastung ist
richtwert der Planung des künftigen Bedarfes.
Die Differenz von 3 Schüler gegenüber der
höher.
maximalen Schüleranzahl dient als Planungsreserve.
Aufnahme/Wahlmöglichkeit der Schule
Es wird die Anwendung eines Klassenteilers von 27 Schülern gefordert, um
Schüler die nach dem Anmeldetag die
Schulart noch wechseln möchten, eine
Schulauswahl zu ermöglichen.
Das Schulgesetz gibt den Klassenteiler vor.
Auswahlverfahren werden richterlich als ungültig
erklärt, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht eingehalten werden.
Aus dem Landkreis
Er wird bemängelt, dass Markkleeberger Schüler an Leipziger Schulen
aufgrund des Losverfahrens gehen
können, während Leipziger Schüler
durch das Losverfahren umgelenkt
werden.
Aufgrund der Schulwahlfreiheit steht jedem
Schüler aus dem Land Sachsen der Antrag auf
die Beschulung in einer Leipziger Schule frei. Die
alleinige Tatsache, dass der Schüler nicht in
Leipzig wohnt ist nach richterlicher Auffassung
kein Ablehnungsgrund. Dieser Schüler wird im
Auswahlverfahren wie jeder andere Schüler
behandelt.
Aufgrund der notwendigen Kapazitätserweiterungen wird die Einbeziehung
der Beschlüsse der Schulkonferenzen
in die Schulnetzplanung gefordert.
Eine Berücksichtigung der Schulkonferenzen
erfolgt, soweit möglich, bei der Erarbeitung und
Umsetzung des SEP. Aufgrund der Aufgabenstellung nach dem Sächsischen Schulgesetz
entfalten die Beschlüsse der Schulkonferenzen
aber eine Innenwirkung auf die Schulen.
Verkehrsanbindung ÖPNV
Bedenken, das nicht jede Verkehrsanbindung die Mehraufnahmen von
Schülern in den Schulen erbringen
kann.
Das AfJFB führt jährlich die Bedarfsabsprache
mit den Verkehrsbetrieben durch, um die Bereitstellung von ÖPNV-Kapazitäten anzupassen.
Aufnahmekapazitäten
Nicht bekannt.
...die Schulhauskapazitäten, die Wahl
der Schulart, beziehungsweise Schule,
erzwungen werden: Mittelschule, weil
es keine freien Gymnasialplätze gibt
oder Förderschule, weil die
Grundschule überfüllt ist. Dass ist
schon jetzt passiert, darauf weisen
erste Anfragen und Erlebnisberichte
der Eltern hin.
Speiseversorgung an den Schulstandorten
Mit steigenden Schülerzahlen ist auch
die Inanspruchnahme der Mensen ein
Thema,welches Berücksichtigung
finden muss.
Problematik ist standortspezifisch zu behandeln
und leitet Maßnahmen im Rahmen der Investition
bzw. der baulichen Unterhaltung
(Jahresvorhabenplan) ab.
Stadtelternrat
AK
Oberschulen
Einleitung
Zahlengrundlage
Inhalt
Schüler in den Oberschulen sind nicht selten
besonderen Belastungen ausgesetzt (Studie
TU Dresden). Dennoch werden durch
engagierte lhrer und Eltern erfolgreiche
Bildungsbiografien erreicht. Damit das so
bleibt, ist die räumliche Ausstattung der
Oberschule ein wichtiger Grundstein.
Bemerkungen
Die räumliche Ausstattung aller Schulen
basiert auf der Grundlage des
Raumprogramms der alten
Schulbaurichtlinie. Sowie der
Förderrichtlinie zu Schulbauten. Für
jeden Bau werden Einzelraumprogramme erstellt, die ggf. Besonderheiten
berücksichtigen.
Besser ist es, der Schulnetzplan durchgehend Der Schulnetzplan ist nummerriert.
zu nummerieren, um eine bessere Qualitätv
der Einwendungen zu erwirken. Das erleichtert
auch die Abarbeitung der Einwendungen.
Eine grobe Überprüfung der Zahlen hat
gezeigt, dass diese für eine fünfjährige Planung
nicht belastbar sind. Es wird als Grundlage die
6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose
Sachsens gefordert.
Die letzten Bevölkerungsprognosen waren für
eine realistische Planung nicht hilfreich. Leipzig
wächst nicht erst seit heute so schnell. Aus
dem Plan geht nicht hervor, welche
Anstrengungen unternommen wurden, um
realistische Bevölkerungsprognosen für die
Region Leipzig zu erhalten.
Die Bevölkerungsprognose ist Grundlage
für die Bedarfsberechnung. Die
Einbeziehung einer neuen
Bevölkerungsprognose würde bedeuten,
dass der Plan vollständig neu erarbeitet
wird. Die neue Bevölkerungsprognose
der Stadt wird erst Mitte 2016 zur
Verfügung stehen. Auch die 6.
Regionalisierte Bevölkerungsprognose
des Freistaates steht gegenwärtig noch
nicht zur Verfügung.
Wenn auf diese Prognosen gewartet
wird, verschiebt sich die Fertigstellung
des Planes zeitlich erheblich. Der Plan
bildet aber die Grundlage für die
dringend erforderlichen baulichen
Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung.
Ohne diesen können die
Baumaßnahmen nicht veranlasst
werden. Deshalb sollte der Plan mit der
enthaltenen Prognose verabschiedet
werden, mit dem Auftrag sofort die
Schulentwicklungsplanung wieder
fortzuschreiben.
Die Anpassung des Schulnetzplanes soll bis
2020 aller zwei Jahre erfolgen, bzw. so lange,
bis belastbare Bevölkerungsprognosen erstellt
werden können.
Eine zügige Fortschreibung der
Schulnetzplanung wurde bereits mit dem
SNP 2012 festgelegt. Ob das Intervall
von 2 Jahren machbar ist, ist abhängig
von den Abstimmungen innerhalb der
Verwaltung und mit den politischen
Gremien. Der aktuelle Schulnetzplan war
im Mai 2014 bereits geschrieben – wird
aber erst in 2016 beschlossen. Das zeigt,
wie schwierig dieser Prozess sein kann.
Es wird von der Stadtverwaltung erwartet, dass Siehe Maßnahmeplan.
der Bau der lange geplanten Schulstandorte
zügig umgesetzt wird.
Diagramm „Evaluierung der
Bevölkerungsvorausschätzung“ - hier wird
dringend darum gebeten die optimistische
Variante zu wählen und nicht die Hauptvariante,
s.O.
Die optimistische Variante liegt nicht in
einer für den Schulentwicklungsplan
erforderlichen Form vor. Das Amt für
Integration
die zwischen optimistischer und
pessimistischer Variante liegt. Das könnte den
Vorwuf, Leipzig „verschläft“ bekräftigen.
Wahlen und Statistik konzentriert sich
jetzt auf die Erarbeitung der neuen
Bevölkerungsprognose
Die Schülerzahlen von Seite 139 und 141 sind
nicht identisch. Bei den Schulen, die dem SER
Auskunft über die Klassenbelegung gaben,
wurden 350 Schüler mehr gezählt.
Hochgerechnet könnten 500 Schüler mehr in
den Schulen sein. Welche Angaben sind
korrekt.
Im Zuge der Anpassung an das Schuljahr
2015/16 wurden beide Tabellen geändert.
Seite 5 Abschnitt 3:
„Der Anstieg an Plätzen in Förderschulen, kann Zuständig ist die SBAL
durch höheren Integrationsanteile kompensiert
werden.“
Das entspricht nicht der tatsächlichen
Entwicklung. Integrationskinder senken
normalerweise der Klassenteiler auf 25. Es gibt
jedoch keine feste Größe, wieviel
Integrationskinder in einer Klasse geführt
werden können. Und das ist auch gut so. Viele
Kinder sind im Sozialverhalten eher
unaffällig.Dennoch darf das nicht darübert
hinwegtäuschen, dass ein „interessantes“ Kind
ausreicht, um eine Unterrichtung der Klasse
unmöglich zu machen.
Dem zu begegnen, ist die Feststellung des
sonderpädagogischen Förderbedarfs. Die
Förderung wird vom Förderschullehrer
abgesichert, jedoch nur soweit Kapazitäten
vorhanden sind. Über die Kapazitäten der
Förderlehrer schweigt der Schulnetzplan.
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert sich mit
der SBAL abzustimmen, damit zumindest 70%
der Förderung auch von Fachpersonal
abgesichert wird. Eine Stichprobe ergab, dass
nicht einmal 40% der genehmigten
Förderstunden unterrichtet werden können,
weil Personal und Räumlichkeiten fehlen.
Die Personal- und Einsatzplanung der
Lehrer untersteht ausschließlich dem
Land Sachsen. Der SNP weist
Personalkapazitäten grundsätzlich nicht
aus. (SchulnetzplanVO).
Die Bereitstellung von Räumen für
differtenzierten Unterricht bzw. Förderung
wird im Diagnostik-Ergebnis so gut wie
nicht gefordert. Die Stadt ist dazu
übergegangen, dass bei Neubauten und
komplexen Sanierungen den Schulen ein
separater Integrationsraum zur
Verfügung gestellt wird.
Bemängelt wird die Praxis der Bewilligung. Es Zuständig ist die SBAL.
vergehen von der Feststellung bis zur
Bewilligung nicht selten 6 bis 8 Monate. Das ist
nicht haltbar und bedarf dringender Änderung.
Steigende Fokgekosten sind absehbar.
Auf Nachfrage im Nov. 2014 in der SBAL erhielt
der AK die Antwort, dass für eine schnellere
Bearbeitung die Förderschullehrer fehlen. Das
liegt daran, dass die Stadt die Anzahl der
Förderschulplätze an den Förderschulen
reduziert hat. Besonders wurde im Bereich
sozial-emotionale Kinder reduziert.
Die Stadt hat keine Kapazitäten an den
Förderschulen reduziert und hat es auch
nicht vor (SNP Seite 12 Anstrich 5).
Besteht der Bedarf an zusätzlichen
Kapazitäten im Förderschulbereich,
muss seitens des SMK (SBAL) dieser
gegenüber der Stadt definiert werden.
Das liegt uns nicht vor. Die Bildung des
Förderzentrums für Erziehungshilfe
wurde vom Stadrat als zweizügige
Schule mit dem Schwerpunkt der
Prävention und Integration, beschlossen.
Das SMK hat diesem Beschluss
zugestimmt. Anfangs bestehende
Nebenstellen, die die Prävention und
Integration vor Ort begleiteten, wurden
durch die SBAL aufgelöst.
Zum Wort „Inklusion“. In der englischen
Version wird der Begriff „Inclusion“ über 80 mal
verwendet. Von diesem Staat verbindlich ist die
vom Bundestag autorisierte Übersetzung. Der
AK bittet, sich an die gesetzlichen Grundlagen
zu halten.
Das Wort “Integration“ wird fast ausschließlich
im Kontext der baulichen
Schule-/Stadtentwicklung gebraucht.
Erfolgt hier eine vorweggenommene
Umsetzung einer noch nicht existierenden UNBehindertenrechtskonvention zur Inklusion?
Inklusion einzuführten, ohne vorher eine
belastbare Integration von Kindern zu haben,
verschlechtert die Situation und die Zukunft von
behinderten und förderbedürftigen Kindern in
erheblichem Maße.
Die Umsetzng der UN-BRK kann nur vollzogen
werden, wenn die personellen und
bautechnischen Bedingungen an den Schulen
vorliegen und eine fachmännische
altersgemäße Unterstützung erfolgt.
Die Stadt wird aufgefordert mit dem SMK
genau den Zeitplan zur Umsetzung der
Integration und Inkusion in den Schulformen
abzustimmen.
SNP Allgemein Seite 9, gesetzl. Grundlagen „§ 3 es ist
vorzuhalten...“
Es wird empfohlen, die Schulleitungen mit
einzubeziehen, da diesen die aktuellen
Klassenstärken vorliegen.
Im Artikel 24 Bildung Abs. 1 steht:
„Die Vertragsstaaten anerkennen das
Recht von Menschen mit Behinderungen
auf Bildung. Um diese Recht ohne
Diskriminierung und auf der Grundlage
der Chancengleichheit zu verwirklichen,
gewährleisten die Vertragsstaaten, ein
integratives Bildungsystem auf allen
Ebenen und lebenslanges Lernen mit
dem Ziel,... „. In Deutschland ist das
Leitbild der UN-BRK „Inklusion“. Es
zielt, im Gegensatz zur Integration auf
alle Menschen und setzt damit das Ziel,
Schule für alle Schüler zu einem
anregenden und angenehmen,
fördernden und herausfordernden Ort
des Lernens zu machen.
Dieser Begriff findet im SNP auch
Anwendung. Unklar ist die hohe Zahl von
80 mal „Inclusion“. Alle Mitarbeiter am
SNP wurden aufgefordert ihre Kapitel
dem gemäß zu überprüfen.
Für die Umsetzung der äußeren
Bedingungen ist gemäß § 25 SchulG ff.
die Stadt als Schulträger zuständig. Sie
hat bereits in der Vergangenheit damit
begonnen und wird es in die Zukunft
weiter verfolgen, dass alle
Schulneubauten und komplexe
Schulsanierungen barrierefrei umgesetzt
werden. Für die inhaltliche Umsetzung,
die Grundlage für die äußere Umsetzung
sein muss, ist ausschließlich das SMK
zuständig. Abstimmungen mit der SBAL
ist gängiges Verwaltungshandeln.
Gemäß Schulgesetz und Schulnetzplan
VO ist eine Beteiligung der Schulleiter
an der Erarbeitung der Schulnetzpläne
nicht vorgesehen. Die Schulkonferenzen
erhalten jedoch die Möglichkeit zum
Schulnetzplan Stellung zu nehmen.
Bezüglich des Zahlenmaterials wird
grundsätzlich die für das jeweilige
Schuljahr gültige Kamenz-Statistik
verwendet.
Seite 10, mittig
„Oberschulen werden mindestens zweizügig
Neu zu bauende Oberschulen werden
und Gymnasiem mindestens dreizügig geführt“ vierzügig oder ggf. fünfzügig geplant.
Es wird bei Bau von Oberschulen die Kapazität
der Vierzügigkeit empfohlen, wo ausreichend
SchülerInnen im Einzugsgebiet wohnen.
Seite 11, 4. Anstrich
Laut Gesetz ist die Stadt zuständig für eine
angemessenen Beschulung ihrer Kinder.
Schulen in freier Trägerschaft können nur
Die vorhandenen Sportstätten stehen,
soweit keine Einschränkungen bestehen,
allen Schulen in Leipzig zur Verfügung.
Die Nutzung der Sporthallen erfolgt in
Ergänzung sein. Will die Stadt diese Angebote
berücksichtigen, muss sie auch
berücksichtigen, dass Sportstätten in
genügender Anzahl und zu üblichen
Unterrichtszeiten für diese Schulen zur
Verfügung stehen.
Seite 11, 6. Anstrich
Der SNP trifft keine Aussage, welchen
Kapazitätsrichtwert, welche Schule hat, da
Hauptschul- und DaZ-Gruppen nicht
berücksichtigt sind. Auch wird die Kapazität
komplett auf die Zügigkeit abgestellt , die
einzelnen Klassengrößen bleiben
unberücksichtigt. Dadurch ist eine gelingende
Umsetzung der UN-BRK nicht möglich.
Rechenbeispiel:
22 Schüler = 100%, 120% = 26,4 Schüler –
damit wäre fast jede Schule in Leipzig
Klassenmäßig schon jetzt überbelegt.
Bei einem Richtwert von 25 Schülern wäre 30
die höchst erlaubte Auslastung. Damit ist
Integration an den Grundschulen und
Oberschulen ausgeschlossen. Der
Klassenteiler bei Integrationen ist 24+1. daher
müsste der Richtwert Kapazität 100% bei 21
Schülern liegen.
Der AK fordert die Stadt auf die
Kapazitätsrichtwerte der einzelnen Schulen
nach Schulklassenstärke aufzulisten. Dies
ergibt ein realistisches Bild, wo die Integration
von Zuzüglern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf noch möglich ist.
Abstimmung zwischen den
schulleitungen und dem AGM sowie
dem Amt für Sport. Bezüglich der
Sportfreiflächen erfolgt diese
Abstimmung mit dem AfJFB sowie dem
Amt für Sport.
Der Kapazitätsrichtwert ist für jede
Schule angegeben. Er bezieht sich auf
die Zügigkeit bzw. auf die Anzahl der
Klassen. Denn diese Zahl ist für den
Schulträger für die Bereitstellung der
Unterrichträume bedeutsam.
Der Kapazitätsrichtwert bezieht sich nicht
auf die Klassenstärken, denn dies sind
staatlicherseits geregelt. Die
Schülerzahlobergrenze ist in
Oberschulen 28. Bei Integrationen kann
diese Obergrenze auf 25 reduziert
werden. Als Berechnungsgrundlage
wurde eine durchschnittliche
Klassenstärke von 25 Schülern je Klasse
angesetzt.
Im Schuljahr 2015/16 wurden weniger
Eingangsklassen an Oberschulen
gebildet als der Schulentwicklungsplan
ausweist. Die Ursache liegt darin, dass
die durchschnittliche Klassenstärke in
den Eingangsklassen höher ist als 25
Schüler je Klasse.
Die Klassenbildung selbst wird jedoch
nicht mit dem Schulentwicklungsplan
geregelt, sondern liegt in der
Verantwortung der Schulleiter und der
Bildungsagentur.
Aus dem SNP geht nicht hervor, wie lange eine
Schule mit einem Kapazitätsrichtwert von 120%
arbeiten muss. Das Aufstellen von Containern
kann nur erfolgen, wenn genügend
Ausgleichsfläche vorhanden ist oder die
zeitliche Beschränkung auf unter 2 Jahre bleibt.
Der AK fordert die Stadt auf, eine Aussage zur
zeitlichen Begrenzung der Überbelegung der
Schulen zu treffen und sich daran zu halten.
Weder für eine Überbelegung, noch für
eine Unterbelegung können zeitliche
Grenzen angegegben werden. Die
Bedarfsentwicklung und die
Kapaizätsbereitstellung werden nie
bezogen auf die Richtkapazitäten genau
deckungsgleich sein, so dass die
tatsächliche Belegung der Schulen in der
Regel immer vom Kapazitätsrichtwert
abweicht.
Seite 12, 3. Anstrich
Das Verhältnis der Übergeänge zu
Oberschule/Gymnasium wird mit 51 zu 49
angesetzt.
Ab dem Schuljahr 2018/19 geht die Verwaltung
von einer Erhöhung bis über 53 % aus. Die
Festlegung auf 51 zun 49 ist mit dieser
Zahlengrundlage nicht nach zu vollziehen. In
Betrachtung der Jahrgänge 5 und 9 liegt das
Die tatsächliche Verhältnis bei 53 zu 47.
Wieviele Realschüler gehen zum Abitur über
und schaffen den Abschluss? Gibt es hierzu
belastbare Zahlen?
Der AK fordert das Verhältnis von 53 zu 47
anzuwenden und städteplanerisch zu
Das Übergangsverhältnis bezieht sich
auf die Übergangsklassen (Klassenstufe
5). Dies ist auch ab dem Schuljahr
2018/19 (genau 51,5 / 48,5) eingehalten.
Mit höher werdender Klassenstufe
verschiebt sich das Verhältnis in
Richtung Oberschulen. Der Grund liegt
darin, dass mehr Schüler vom
Gymnasium auf die Oberschule
wechseln als umgekehrt.
Beim Wechsel des Schuljahres waren es
z.B. aus der Klassenstufe 9 der
Gymnasien in die Klassenstufe 10 der
Oberschulen 40 Schüler und aus der
berücksichtigen.
Klassenstufe 8 der Gymnasien in die
Klassenstufe 9 der Oberschulen 63
Rückläufer
Schüler.
Durch die Oberschulen wird eine stärkere
Im Schuljahr 2015/16 gibt es in den
Tendenz der Rückläufer aus den Gymnasien
Klassenstufen 8 mindestens 270 und der
bestätigt. Aufgrund der gestiegenen
Klassenstufe 9 mindestens 250 freie
Schülerzahlen, der Integration und DaZPlätze (RS-Abschluss). Das bedeutet,
Schülern wird das zu einem Platz-Problem.
dass diese Wechsel aus den Gymnasien
Die unteren Kllassen sind zumeist ausgelastet durchaus realisiert werden können.
und die Schüler haben wenig Möglichkeit in ihre Jedoch ist es oftmals an die
wohnorthaher Schule aufgenommen zu
Wunschschule nicht möglich.
werden. Sie müssen lange Schulwege auf sich
nehmen. Auch die Klassen 9 und 10 haben
wenig Aufnahmemöglichkeit, bedingt durch
DaZ-Schüler. Teilweise sind Widerholungen der
Klassen 9 und 10 an der eigenen Schule nicht
möglich.
Der AK fordert, die Problematik Rückläufer im
SNP aufzunehmen und mit Zahlen zu
unterlegen. Die Berechnung der in Gruppen
unterrichteten Fächer, muss an die
Gesamtschülerzahl angepasst werden.
Oberschulen soll es möglich sein, zusätzliche
Klassen einrichten zu können, um Rückläufern
und Widerholern gerecht zu werden. Der AK
weist ausdrücklich darauf hin, dass mit einer
Zunahme von Rückläufern gerechnet wird.
Seite 11, 7. Anstrich
Der AK Oberschulen schließt sich hinsichtlich
der Bewertung der Raumnutzung der
Argumentation der AK Gymnasium und
Grundschulen an.
INSEK
Die aufgeführten neuen Standorte sind bis auf
die Ratzelstraße gut gewählt. Aus dem Plan
geht nicht hervor, wo die entsprechenden
Schüler in der Umgebung der Schulen sein
sollen.
Der AK bittet um aufzeigen der Schülerzahlen
in Standortnähe.
Seite 5, Schwerpunktgebiete
Ergänzung um Nordwest
Seite 6, 1. Absatz „Bei Grundschulen..“
ergänzen: Die Sanierung/Inbetriebnahme des
Schulgebäudes Opferweg und damit der
Umzug der Paul-Robeson-Grundschule bis
2018.
Siehe AK Gymnasien und Grundschulen
Der Standort Ratzelstr. ist u.a. für
Schüler aus Grünau und Plagwitz gut
erreichbar. In diesen Ortsteilen wird die
vorhandene Kapazität künftig nicht mehr
ausreichen.
Wurde ergänzt.
Die Aufzählung ist nur beispielhaft
„Weitere Kapazitätserweiterungen sind
u.a. ...“
Ist bei den konkreten Schulen aufgeführt.
siehe oben
Seite 6, 2. Absatz „Für die Erweiterung..“
ergänzen: Mit der Errichtung von flexiblen
Raumsytemen am Standort der Paul-RobesonOberschule in der Jungmannstraßebis zum
Schuljahresbeginn 2016/17 wird die
Außenstelle Anhalter Straße beendet. Durch
die Sanierung/Inbetriebnahme der Grundschule
Opferweg (Paul-Robeson-Grundschule) ist die
Alleinnutzung des Gebäudes in der
Jungmannstraße möglich und damit könne die
notwendige Sanierung (Brandschutz etc.)
durchgeführt werden.
Planungsraum Seite 143
OST
Einige Oberschulen haben sich per
Schulkonferenzbeschluss direkt an die
Stadtverwaltung gewandt. Liegen den SER
keine Kopie vor, betrachtet er diese Schule
ohne Stellungnahme. Trotz mehrmaliger
Nachfrage, wurde wenig Auskunft gegeben. Sio
fehlen Angaben zu Sanierungen von
Oberschulen. Der AK bittet die Verwaltung den
Sachstand und die Detailwiedergabe der
einzelnen Grundschulen und Gymnasien auch
auf die Oberschulen zu übertragen.
Seite 144
16. Oberschule
Keine Angabe durch den Elternvertreter
Die Herangehensweise zur Darstellung
der Oberschulen in Tabellen und
Diagrammen sowie in den
Planungsbezirken erfolgte in gleichem
Aufbau und gleicher Weise wie bei den
Grundschulen und Gymnasien.
Verweis auf Datei „Stellungnahmen der
SK-OS
Verweis auf Datei „Stellungnahmen der
Georg-Schumann-Schule
SK-OS
Der Kapazitätsrichtwert ist mit 3 Zügen
ausgewiesen. Laut Raumbelegungsplan ist die
Schule ausgelastet. Ab 2017/18 muss ein
Container Abhilfe schaffen. Damit ist der Kap.Richtwert von 3 nicht korrekt. Eine 120%ige
Auslastung würde eine Kap.-Richtwert von 3,6
fordern. Da die Schule jedoch schon überbelegt
ist, muss der Kap.-Richtwert 2,5 zügig lauten.
Die Raumaufteilung aus Tabelle 65 ist nicht
korrekt. Aktuelle Belegung im Vergleich zu
Tabelle 67. Raumkapazitäten wären noch in der
ehemaligen Hausmeisterwohnung, die durch
das akademische Orchester genutzt wird. Der
Sportunterricht nach lehrplan ist in allen
Klassenstufen nicht möglich. Dringender
Sanierungsbedarf : Sanitärbereich, Turnhalle,
Schulhof.
Verweis auf Datei „Stellungnahmen der
20. Schule
SK-OS
Keine Angabe durch den Elternvertreter.
SER: Schulsozialarbeit mit Koop. Mit VILLA und
RAA, sanierte Turnhalle und Sportanlage,
Sportwettbewerb mit Oberschule Portitz, 2
DaZ-Klassen, Schulverweigererprojekt Plan L,
Trainingsraum
Verweis auf Datei „Stellungnahmen der
125. Schule
SK-OS
Keine Angabe durch den Elternvertreter.
SER: Schule ist in 3 Turnhallen zu Gast, in
keiner kann der Sportunterricht nach Lehrplan
erfolgen. Freiluft-Laufbahn kann wegen
Staubentwuicklung nur selten genutzt werden –
Abhilfe wäre wohl in Arbeit.
Schule Paunsdorf
Verweis auf Stellungnahme der
Schulkonferenz.
Verweis auf Datei „Stellungnahmen der
SK-OS
Schule Mölkau
Verweis auf Datei „Stellungnahmen der
Stellungnahme der Schulkonferenz liegt des
SER nicht vor.
SER: Zweizügige Schule könnte schon längst
dreizügig sein, die Oberschule ist in direkter
Nachbarschaft zur Grundschule, es werden
gemeinsam Räume genutzt, Kinder aus
Grundschule wollen an Oberschule
weiterlernen, vielen muss wegen Platzmangel
abgesagt werden. Platz für Erweiterungsbau ist
da, Sportzhalle wurde noch vor Eingemeindung
finanziert, seither Mangelverwaltung.
Zusätzliche Angebote könnten besser und
vielfältiger erfolgen, Es fehlen Speisesaal und
Aula, Erweiterungsbau ist geplant und hat
Platz- doch wie groß?
Geschwister-Scholl-Schule Liebertwolkwitz
Keine Angabe durch den Elternvertreter.
SK-OS.
Der Anbau für den Ausgleich der Defizite
ist vorgesehen. Ein entsprechenden
Raumprogramm ist erstellt.
Verweis auf Datei „Stellungnahmen der
SK-OS“
Verweis auf Datei „Stellungnahmen der
SK-OS“
Schule am Weißeplatz
Verweis auf Stellungnahme der
Schulkonferenz.
Planungsraum Seite 146
Zentrum Süd Sportoberschule
Laut Tabelle 65, seite 139 ist der Kap.Richtwert mit 3 Zügen ausgewiesen. Demnach
wäre eine max. Belegung mit 3,6 Zügen
möglich. Zur Zeit liegt er bei 3,8. der Kap.Richtwert muss berichtigt werden. Schule hat 2
kleine Speiseräume, welche nicht ausreichen.
Fremdnutzung Schule durch VHS und
Sporthalle durch Vereine. Dringender
Sanierungsbedarf, Schulneubau dringend
erforderlich.
Petrischule
Laut Tabelle 65, seite 139 ist der Kap.Richtwert mit 2,5 Zügen ausgewiesen. Unten
steht, sie sei zweizügig. Bei 120% entspricht
das einer 3,0zügigkeit. Für eine durchgängige
3zügigkeit fehlen Räume. Der Kap.-Richtwert
muss berichtigt werden. Die Raumaufteilung in
Tabelle 65 ist nicht korrekt. Keine eigene
Turnhalle. Neue Dreifeld-Halle soll von Schule
Telemannstraße, Thomasschule und
Grundschule am Floßplatz genutzt werden.
Kürzungen des Sportunterrichts sind die
Folge.Raumkapazitäten Hausmeisterwohnung,
Speiseraum zu klein, keine Schulbibliothekwurde für DaZ-Klasse geopfert. Der Schulhof
wird von der Grundschule voll genutzt, ohne
dass Oberschüler den Pausenhof der
Grundschule betreten dürfen. Es fehlen
Möglichkeiten für sportliche Betätigungen, Bei
Regen stehen große Teile des Schulhofs unter
Wasser. Die 9. und 10. Klassen müssen das
Schulgebäude verlassen, weil sonst nicht
Verweis auf Datei „Stellungnahmen der
SK-OS“. Sehe SNP Maßnahmeplan.
In diesem Fall ist die Überbelegung mit
mehr als 120% mit der Schulleitung
abgestimmt. Der Kapazitätsrichtwert
kann nicht angepasst werden, da dieser
sich nach den räumlichen
Gegebenheiten richtet.Hier muss für alle
Schulen das gleiche Maß angelegt
werden , da die Angaben sonst nicht
vergleichbar wären.
Für diese Schule wird gegenwärtig ein
Neubau errichtet, in dem die Mängel
nicht mehr auftreten.
Die Überbelegungen werden mit den
Schulleitungen abgestimmt, wobei
natürlich die räumlichen Gegebenheiten
berücksichtigt werden.
Die Verweise auf die baulichen
Problemlagen wurden an den
zuständigen Fachbereich übergeben.
genügend Platz für die Schüler wäre.
Dringender Sanierungsbedarf: Speiseraum
Essenausgabe, Schulhof, Klassenräume und
Flure malermäßig instand setzen,
Schalldämpfende Bodenbeläge oder Decken in
allen Räumen.
Seite 147
Apollonia von Wiedebach-Schule
Stellungnahme der Schulkonferenz liegt des
SER nicht vor.
Lene-Voigt-Schule
Keine Angabe durch den Elternvertreter.
Planungsraum Seite 148
West
56. Schule
Keine Angabe durch den Elternvertreter.
SER: Klassenstärke liegt bei 27/28 Schülern,
Besonderheit-eigener Schulgarten.
Verweis auf Datei „Stellungnahmen der
SK-OS“
Verweis auf Datei „Stellungnahmen der
SK-OS“
Verweis auf Datei „Stellungnahmen der
SK-OS“
84. Schule
Keine Angabe durch den Elternvertreter.
Verweis auf Datei „Stellungnahmen der
SK-OS“
94. Schule
Keine Angabe durch den Elternvertreter.
Verweis auf Datei „Stellungnahmen der
SK-OS“
Seite 149
Schule am Adler
Keine Angabe durch den Elternvertreter.
Verweis auf Datei „Stellungnahmen der
SK-OS“
Hermann-von-Helmholtz-Schule
Nebenstelle Georg-Schwarze-Straße
Der Kapazitätswert der Helmholtz-Schule ist
mit 3,5 angegeben. Die Außenstelle scheint
nicht dabei zu sein.
Schallschutzmaßnahmen sind in der oberen
Turnhalle notwendig. Kaum Gelegenheit für
sportliche GT- Angebote. Schrittweise
Ergänzung und Ausstattung der neu zu
eröffnenden Klassen. Dringende Maler- und
Sanierungsarbeiten in 7 AUR bzw. FUR ,
Vorbereit.räume und Gang. Fremdnutzung
durch GT-Partner.
Heinrich-Pestalozzi-Schule
Keine Angabe durch den Elternvertreter.
Nachbarschaftsschule
Verweis auf Stellungnahme der
Schulkonferenz.
Planungsraum Paul-Robeson-Schule
Nord
Laut Tabelle 65, Seite 139 ist der Kap.Richtwert mit 2,0 Zügen ausgewiesen. Die
Kapazität ist derzeit überchritten. Klasse 8 und
9 werden in Außenstelle unterrichtet.
Bereitstellung von Container ab Frühjar 2016,
FUR Physik, Bio und WTH reichen nicht
aus,wenn alle Klassen wieder am Standort
sind. Der Kap.-Richtwert muss für 100% neu
berechnet werden.
Dringender Sanierungsbedarf Sportstätten-
Die Schule trägt den vom Stadtrat
beschlossenen Namen
„Helmholtzschule“.
Die Außenstelle ist seit Beginn des
Schuljahres 2015/16 als „Schule GeorgSchwarz-Straße“ eigenständig. Der
Aufbau der Schule erfolgt schrittweise
siehe SN Schule
Verweis auf Datei „Stellungnahmen der
SK-OS“
Verweis auf Datei „Stellungnahmen der
SK-OS“
Verweis auf Datei „Stellungnahmen der
SK-OS“
Der Kapazitätsrichtwert wird nach
Fertigstellung des Raumsystems neu
festgelegt.
Außenanlagen.
Seite 151
68. Schule
In der Schulkonferenz wurde sich gegen den
aktuellen SNP ausgesprochen. Die Kapazität
gemäß Brandschutz VO ist mit 500 Schülern
bereits erreicht. Räume für eine höhere
Zügigkeit sind nicht vorhanden. 2 Klassen im
Pilotprojekt „Inklusion“.
35. Schule
23 DaZ-Schüler in Teil und Vollintegration.
Schule Wiederitzsch
Keine Angabe durch den Elternvertreter.
Verweis auf Datei „Stellungnahmen der
SK-OS“
Der Verwaltung liegt keine
Stellungnahme der Schulkonferenz vor.
Verweis auf Datei „Stellungnahmen der
SK-OS“
Schule Portitz
Kapazität ist ausgelastet, über 2,5 Züge mit 18 Verweis auf Datei „Stellungnahmen der
SK-OS“
Klassen = 3zügig.
Einfeld-Sporthalle ist zu klein, Nutzung anderer
Sporthallen ist auf Dauer nicht zumutbar, keine
Kleinsportanlage, kein fußläufig zu
erreichender Sportplatz, Sekretariat zu kein,
kein Platz für Materiallager, Mngel bei
Umsetzung Lehrplan Elektrotechnik, wegen
Umnutzung für DaZ-Klasse.Zu wenig Platz für
40 Lehrer /nur 4 PC-Arbeitsplätze), Speiseraum
zu klein, Aula zu klein und unattraktiv, Aktuell 2
schulbegleiter, 6 Studenten – kein Platz im
Lehrerzimmer.
Reparatur,
Sanierung,
Erhaltung
Reinigungsfirmen werden der Aufgabe oft nicht Ist an das fachzuständige AGM
weitergeleitet worden.
gerecht, da Kräfte zu wenig Zeit haben. Es ist
bekannt, das bei Auschreibungen das
günstigste Angebot genommen wird. Das reicht
für ausreichende und regelmäßige Sauberkeit
nicht aus. Die Stadt wird gebeten, die Qualität
zu kontrollieren und bei Ausschreibungen zu
berücksichtigen.
Zuständigkeit liegt beim Landtag
Oberschule- ich Die Oberschulen sollen zu „Macher-Schulen“
(Gesetzgebung) und beim SMK
entwickelt werden. Damit würde das Bild der
mach was
(Umsetzung)
draus
Oberschulen in der Gesellschaft verbessert
werden. Allein mehr Schulsozialarbeit hilft nicht.
Es wird dringend an die Struktur der
Gemeinschaftschule erinnert, in der Kinder
länger in der Klasse als Gemeinschaft
zusammen bleiben. Dadurch werden u.a.
soziale Vielfalt, Solidarität und
Gemeinschaftsdenken gestärkt.
Schulgenbäude, wo Grundschule und
Oberschule gemeinsam untergebracht sind
sollen so belassen werden. Der AK bekräftigt,
dass es ein einheitliches Berufs- und
Studienorientierungskonzept geben muss.
Praktikas in Unternehmen sollen schon ab der
6. Klasse beginnen. Das Konzept der
Praxisberater könnte eine gute Grundlage sein.
Stadtelternrat
Inhalt
Zustimmung zur schnelleren Fortschreibung
AK
Förderschulen der Schulnetzplanung, da Leipzig eine sehr
stark wachsende Stadt ist. Jede neu gebaute
oder sanierte Schule muss barrierefrei gestaltet
werden.
Bemerkungen
Bereits in den vergangenen Jahren
wurde bei allen Neubauten und
Sanierungen von Schulen die
Barriefreiheit umgesetzt. Das ist als
Standard auch bei allen weiteren
Schulneubauten und Sanierungen
vorgesehen.
Den zu erwartende Anstieg an Förderschülern
durch erhöhte Integrationsanteile
kompensieren zu können, wird kritisch
gesehen. Insbesonder müssen dafür die
barrierefreien Bedingungen, die
zusätzlichen,spezifischen Lernmittel und
zusätzliche Lehrkräfte zur Verfügung stehen.
Gelingt das nicht, stehen die Förderschulen vor
Kapazitätsproblemen.
Der Anteil der Integrationsschüler in den
Regelschulen steigt seit 1995 in jedem
Schuljahr kontinuierlich an. Der Anteil der
barriefreien Schulen nimmt ebenfalls zu.
Ein großer Teil der Integrationen bedarf
keiner zusätzlichen speziellen Lehr- und
Unterrichtsmittel. Lediglich Schüler mit
Sehbehinderung haben aufgrund der
Bereitstellung von speziellen
Lesegeräten – und Hilfen sowie
speziellen Lichtverhältnissen einen
kostenintensiveren Mehrbedarf. Bei
Schülern mit Erziehungshilfebedarf steigt
stetig die Zahl der beantragten
Schulbegleiter. Über den Lehrereinsatz
entscheidet ausschließlich die SBAL.
Die Schüler der Förderschulen haben leider oft
keine kurzen Wege. Die Schüler werden teils
mit Fahrdiensten quer durch die Stadt
geschickt und sind lange unterwegs. Teils
fahren sie an einer anderen Schule mit dem
gleichen Förderschwerpunkt vorbei, um an ihre
Schule zu gelangen. Nur deshalb, um an der
andern Schule keine zusätzliche Klasse
eröffnen zu müssen.
Aufgrund der geringeren Anzahl von
Förderschulen, sind die Schulewege
dieser Schüler grundsätzlich länger. Die
Touren wrden durch die Akteure des
Schülerspezialverkehr geplant (Satzung
zur Schülerbeförderung).
Über die Klassenbildung entscheidet
ausschließlich die SBAL.
Sollte die Zunahme der Integration in den
Das wird im Rahmen der zeitlich
Regelschulen tatsächlich greifen, besteht an
kürzeren Fortschreibung der
den meisten Förderschulen kein
Schulnetzplanung stattfinden.
Handlungsbedarf.
Dies sollte aber genau beobachtet und
gemonitort werden. Bei Abweichungen müssen
schnelle Lösungen gefunden werden.
Bei den Schulen für geistig Behinderte muss
auch die Tatsache der vom Amtsarzt
diagnostizierten Mehrfachbehinderung
berücksichtigt werden. Ein Schüler kann dann
zwei Plätze belegen. Daher ist der
Schulneubau für eine Schule für geistig
Behinderte sicher zu spät.
Über die Klassenbildung und Zuordnung
der Plätze pro Schüler entscheidet
ausschließlich die SBAL.
Ob eine neue zusätzliche Schule für
geistig Behinderte benötigt wird, muss im
Zusammenhang mit der avisierten
Novellierung des Schulgesetzes
betrachtet werden.
Die Schüler sollten wohnortnäher in den
Förderschulen untergebracht werden, auch
wenn dafür noch neue Klassen eröffnet werden
müssen. Der Schulnetzplan gibt das
größtenteils her.
An welcher Schule, wieviel Klassen
gebildet werden und wo der
Lehrereinsatz erfolgt, darüber
entscheidet ausschließlich die SBAL.
Wünschenswert wäre , basierend auf dem
Die Entscheidung zur Weiterführung bzw.
Schulversuch „ERINA“ ,noch mehr
Integration/Inklusion zu leben.
Die Fertigstellung der Martin-Schule am
Standort An der Kotsche erfolgt 2019, nicht
2017.
Die Schule Thonberg erhält einen anderen
Schulstandort, das muss Berücksichtigung
finden und wann er bezugsfertig sein wird.
Elternrat Schule Thonberg:
Eltern freuen sich, dass der Schulstandort im
Gebiet erhalten bleibt. Den Standort
Curiestraße gemeinsam mit einer Kita zu
nutzen, wird begrüßt. Die Schulleitung soll
zeitig in die Planung eingebunden werden.
Elternrat der Ernst-Zinna-Schule:
Zielstellung ist eine weiterhin gute
Zusammenarbeit und Kooperation mit der 8.
Grundschule.
Ausweitung des Schulversuchs „ERINA“
trifft ausschließlich die SBAL bzw. das
Ministerium für Kultus.
Das Jahr 2017 stand für den Zeitpunkt
des Bedarf. Das Jahr 2019 ist die
tatsächliche Fertigstellung.
Wurde eingearbeitet.
Die Schulleitung ist von beginn an
eingebunden. An der Schule besteht ein
Arbeitskreis, der die belange der Schule
herausarbeitet und über die Schulleitung
mit eingebunden ist.
Stadtelternrat
Inhalt
Bemerkungen
AK
Freie Träger
Es fällt auf, dass im Zusammenhang mit den
Schulen in freier Trägerschaft weiterhin von
Ergänzung und Bereicherung gesprochen
wird. Das Verfassungsgericht hat deutlich
betont, dass es eine Gleichberechtigung der
Schulen geben soll, ohne Vorrang der einen vor
der anderen. Es wäre schön, wenn diese
Formulierung auch im Schulnetzplan angepasst
wird.
Insgesamt sind die freien Schulen gründlich
erfasst und als feste Größe eingeplant.
Die Begriffe Ergänzung und
Bereicherung beziehen sich nicht auf die
Bedeutung der Schulen, sondern auf die
Tatsache, dass Schulen in freier
Trägerschaft die Schullandschaft mit
besonderen pädagogischen Konzepten
bereichern, welche in öffentlichen
Schulen nicht umgesetzt werden können.
Dennoch gibt es bezüglich der
Schulnetzplanung einige Unterschiede
zwischen den Schulen.
Jeder Schüler hat das Recht auf einen
Platz in einer öffentlichen Schule.Das
trifft nicht für freie Träger zu. Diese
wählen sich die Schülerschaft passend
zu ihrem pädagogischen Konzept aus.
Die Stadt Leipzig hat aber für alle
Schüler, welche nicht in eine Schule in
freier Trägerschaft aufgenommen
werden oder nicht wollen die
entsprechende Platzzahl vorzuhalten.
Es ist zum Beispiel nicht so ohne
weiteres möglich eine öffentliche
Grundschule durch eine Schule in freier
Trägerschaft zu ersetzen. Im Schulbezirk
der öffentlichen Schule wird es mit
Sicherheit Eltern geben, die nicht das
pädagogische Konzepz der freien Schule
für ihre Kinder haben wollen bzw.
umgekehrt werden nicht alle Schüler
durch die Schule in freier Trägerschaft
aufgenommen. Für diese Schüler hat der
öffentliche Träger die Pflicht einen
Schulplatz bereitzustellen. Das kann er
aber nur, wenn er im Schulbezirk über
eine Schule verfügt.
Die Stadt geht für ihre Bedarfsplanung von
einem 10%igen Anteil der Freien Schulen aus.
Da in den kommenden Jahren ein
beträchtlicher Anstieg der Schülerzahlen zu
erwarten ist, rechnet die Stadt eigentlich auch
mit einer kontinuierlich ansteigenden
Bereitstellung von Kapazitäten in den Freien
Schulen. Eine Prognose, die man nur mit
Anfragen/Absprachen der freien Träger
vornehmen kann.
Zu diesem Zweck sind die freien Schulen
auch zur Stellunhnahme zum Entwurf
des SEP aufgefordert worden. Leider ist
die Resonanz äußerst gering.
Unabhängig davon gibt es Kontakte zu
einzelnen Trägern.
Ob es zu weiteren Schulgründungen kommt, ist
schwer vorher zu sagen. Die
Rahmenbedingungen haben sich zwar
verbessert, aber die finanzielle Ausstattung ist
noch nicht so, dass ein Zuwachs finanziell
gesichert planbar erscheint, wenn er auch
durchaus vorstellbar ist.
Dem AK ist momentan nur ein Schulträger
bekannt, dar größere Ausbauabsichten hat.
Uns sind mehrere Erweiterungs bzw.
Neugründungsabsichten bekannt. Zwei
davon sind soweit fortgeschritten, dass
sie im SEP benannt werden.
Es wird hinterfragt, wie die Stadt die freien
Schulen in deutlicher Weise zu unterstützen
gedenkt, nehmen sie ihr doch wichtige und
auch teure Aufgaben ab.
Ist eine Unterstützung der freien Schulen durch
die Stadt deutlich zu erkennen?
Die gemeinsame Nutzung von Sportstätten
durch freie Schulen, muss in der
Schulnetzplanung mit berücksichtigt werden.
Es wird auch die Frage gestellt, ob eine
Gleichbehandlung beim Schülertransport
möglich wäre.
Die Unterstützung der freien Schulen
erfolgt in unterschiedlicher Art und
Weise, z.B. durch Erbpachtverträge,
Unterstützung bei Flächen- oder
Objektsuchen. Die Unterstützung kann
allerdings nur im Rahmen der
Möglichkeiten der Stadt innerhalb des
gesetzliche Rahmens erfolgen. Es kann
nicht erwartet werden, das die Stadt
Leipzig Objekte oder Flächen zu
Gunsten freier Träger aufgibt und dann
selbst ihre Probleme nicht lösen kann.
Die Stadt Leipzig ist gemäß Schulgesetz
des Freistaates Sachsen und der
Schülerbeförderungssatzung der Stadt
Leipzig für die Beförderung der Schüler/innen vom Wohnhaus bis zur Schule und
zurück zuständig.
Dabei unterscheiden wir
Schülerindividualverkehr (SIV-ÖPNV)
und Schülerspezialverkehr (SSVBehindertenfahrdienst)
Im SIV haben Schüler/-innen
kommunaler wie privater Schulen
Möglichkeit, eine kostengünstige
SchülerCard oder SchülerMobilCard bei
den Servicestellen der LVB zu käuflich zu
erwerben. Eine Ungleichbehandlung liegt
nicht vor.
Auswärtige Schüler/-innen, die
begründen, dass Sie aufgrund des Profils
der Schule, nur diese wählen können,
erhalten ebenfalls die Fahrtkosten zur
bzw. von der Schule erstattet.
Im Schülerspezialverkehr werden
behinderte Schüler/-innen, die an
privaten Förderschulen lernen,in der
Regel auch von den vertraglich
gebundenen Fahrdiensten gefahren, so
wie die Schüler/-innen der kommunalen
Schulen auch. Es gibt nur wenige
Ausnahmen, wo die Notwendigkeit eines
Fahrdienstes nicht ausreichend
nachgewiesen werden konnte oder sich
die Eltern entgegen des
förderpädagogischen Gutachtens
entschieden haben, was zu einer
Ablehnung des Antrages führte.
Auch im SIV gibt es daher keine
Ungleichbehandlung.
Unterrichtswegefahrten sind nicht
Schülerbeförderung im Sinne des
Schulgesetzes und werden vom
Regelungsgegenstand dieser Satzung
nicht erfasst.
Fazit:
Wenn Freie Schulen als feste Größe in den
wachsenden Gesamtbestand eingeplant sind,
sollten diese deurtlich bei
Wachstumsplanungen (und auch sonst)
unterstützt werden. Es wäre sinnvoll. Wenn die
Stadt und die Träger der Schulen in freier
Trägerschaft etwas mehr ins Gespräch
kommen, damit dieser Zuwachs auch
realistisch wird.
Anlage 4
Synopse zu den Stellungnahmen der
Schulen
DS-00157/14-DS-01
Fassung vom 31.03.2016
Synopse zu den Stellungnahmen der Grundschulen
Schule
Pablo-NerudaSchule
Inhalt
Bemerkungen
1. Raumbestand der Schule wird
mit 3,5-Zügigkeit ausgewiesen. Die
Belegung der Schule sollte darauf
ausgerichtet bleiben.
1. Die 3,5-Zügigkeit der Schule soll langfristig
wieder erreicht werden. Die Überschreitung der
Richtkapazität muss solange erfolgen, bis
weiterführende Maßnahmen (Interim) umgesetzt
sind.
2. Der Raumbedarf im „Containerinterim“ wird aufgrund der Schülerzahlentwicklung größer angenommen, als der Bestand es
ermöglicht.
2. Der Raumbestand im Zwischeninterim ist
unter der Berücksichtigung einer Überbelegung
des „Haupthauses“ bis zur Fertigstellung des
Altbaus geplant worden.
Schule am Floßplatz Zustimmung
1. Im SNP fehlen Aussagen zur
Turnhalle bzw. Sportplatz.
1. Auf dem Areal ist die Errichtung einer
Sporthalle nicht möglich. Es wird im
begleitenden Prozess zur Schulnetzplanung
angestrebt, einen weiteren Sporthallenstandort
im Bereich Zentrum-Mitte/Süd zu entwickeln. Als
Sportplatz kann demnächst der neu gestaltete
Sportplatz an der Rennbahn genutzt werden.
Die Nutzungsübergabe wird gegenwärtig
vorbereitet.
2. Die Gebäudesituation wird im
Sanitärbereich als grenzwertig
empfunden. Der Speiseraum bietet
nur 80 Plätze an. Damit sind die
Essenszeiten knapp bemessen.
Die Lärmbelastung im Haus wird als
zu groß empfunden. Es muss eine
Pausenstaffelung mit der Petrischule erfolgen, da die Schulhoffläche zu klein ist.
2. Die Verbesserung bzw. Erweiterung der
räumliche Ausstattung kann nur im Rahmen
der Jahresvorhabenpläne / Bauunterhaltung
konkretisiert werden. Dazu müssen die
räumlichen Gegebenheiten berücksichtigt
werden.
3. Differenzen zwischen dargestellten Zahl und dem Ist.
3. Es erfolgt eine Aktualisierung der Zahlen auf
den Stand des SJ 2015/16.
4. Mögliche Veränderung des Schul- 4. Eine Terminierung der Veränderung ist bisher
bezirks zur 3. Schule hin ist nicht
noch nicht erfolgt, da die am Standort der 3.
terminiert.
Schule zu schaffenden Interimsmöglichkeiten
noch nicht wirksam sind.
Lessingschule
Anna-MagdalenaBach-Schule
Zustimmung ohne Hinweise
Schule 5 im STB
Mitte
1. Widerspruch zwischen der
Planung und tatsächlichen Verlagerung der Sportklassen an die
Schule 5. Bedarf an Raumkapazitäten sind zeitnah im aktuellen
Gebäude erforderlich.
1. Die vorgezogen Verlagerung der Sportklassen erfolgte zu einem Zeitpunkt, in dem die
Erarbeitung des SNP weitgehend abgeschlossen war. Die Schaffung weiterer
Raumkapazitäten im Gebäude ist gegenwärtig
nicht erforderlich, da durch den gemeinsamen
Schulbezirk aktuell lediglich eine Umlenkung
bestehenden Bedarf zwischen den Schulen
erfolgte.
2. Unsicherheit bezüglich der
Einbeziehung der Sportklassen in
die planerische Betrachtung des
2. Die Sportklassen wurden mit ihrem Bedarf in
den Prognosen berücksichtigt.
Stadtbezirkes.
3. Flüchtlinge werden in die
Planungen nicht einbezogen. Wie
wirkt sich das auf den Bedarf
aus,wenn in der Waldstraße ein
Wohnheim für 200 Personen
entsteht.
3. Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Schulnetzplans lagen die Pläne zur Unterbringung in
der Waldstraße nicht vor. Es kann gegenwärtig
keine genaue Aussage zum Mehrbedarf
abgeleitet werden.
4. Bis in das Jahr 2030 hinein ist
eine Überbelegung der Schulen um
mindestens 4 Klassen geplant. Ein
Hortentwicklungsplan liegt nicht vor.
Bei fast ausschließlicher Doppelnutzung ist ein offenes Hortkonzept
nahezu nicht mehr möglich.
4. Die Überschreitung bezieht sich auf den
gesamten gemeinsamen Schulbezirk Mitte und
liegt unter der im SNP angezeigten möglichen
Nutzung bis 120%. Die Schule 5 wird nach
ihrem Umzug in das Objekt Max-Planck-Straße
ihre Kapazität erweitern können.
Schule
Clara-Wieck-Schule
Inhalt
- Zustimmung mit Anmerkungen:
Aktualisierung der Schülerzahlen
Tendenz der Schülerzahl geht in eine
Fünfzügigkeit der Schule und nicht
4,5-Zügigkeit
im SJ 2016/17 kann das
Schülerwachstum noch kompensiert
werden durch Doppelnutzung von
Horträumen
Doppelnutzung von Horträumen ist
kaum vertretbar
Klassenstärken
steigen; Schule/Hort befinden sich im
sozialen Spannungsfeld
Zahl der Integrationsschüler wächst
(sozial-emotionaler Bereich)
momentan 30 diagnostizierte Schüler
an der Schule
erhöhter
Raumbedarf, um Konflikte räumlich
entspannen zu können und für
Kleingruppenarbeit
größte Problem
Größe des
Pausenhofes
zu klein
Schule Portitz
- Schülerzahlen - IST-Stand
werden aktualisiert; für die
zukünftigen Jahre werden
Prognosezahlen verwendet
- eine Erweiterung des Pausenhofes ist nicht mgl.
Zustimmung mit Anmerkungen:
Aktualisierung des Schülerzahlen
notwendig
in den kommenden Schuljahren wird
es keinen Rückgang der
Schülerzahlen geben
Maßnahmen
notwendig
Kapazität der GS Portitz ausgereizt
ein weiterer Schulstandort sollte
schnellstmöglich im gemeinsamen
Schulbezirk entstehen
A.-Lindgren-Schule
Bemerkungen
- Schülerzahlen - IST-Stand
werden aktualisiert; für die
zukünftigen Jahre werden
Prognosezahlen verwendet
- es wird ein weiterer Schulstandort
in der Theklaer Straße 188
vorgesehen
Zustimmung mit Anmerkungen:
eine knappe Überbelegung kann
durch Doppelnutzung von Schul- und
Horträumen kompensiert werden
- kann so bestätigt werden
eine angedachte Verlagerung der zwei - solange alle Schüler aus dem
LRS-Klassen wird seitens der Schul- Schulbezirk einen Grundschulplatz
erhalten und die räumlichen
konferenz abgelehnt
Bedingungen durch die Schule als
ausreichend eingeschätzt werden,
wird es keine Verlagerung der
LRS-Klassen geben
66. Schule
keine Stellungnahme abgegeben
Schule
Ernst-Pinkert-Schule
Inhalt
Bemerkungen
- Zustimmung mit Anmerkungen:
Aktualisierung der Schülerzahlen
- Schülerzahlen - IST-Stand
werden aktualisiert; für die
zukünftigen Jahre werden
Prognosezahlen verwendet
- Sanierung des Hauses 2 ist
abhängig von der Fertigstellung
und dem Umzug des SEB;
Sanitäranlagen werden
entsprechend der Schülerzahl mit
berücksichtigt
Modernisierung und Sanierung des 2. - nach Sanierung des Hauses 2 ist
die Modernisierung des zweiten
Schulhofes inkl. Außensportanlage
Schulhofes notwendig
Planungssicherheit und Sanierung
des Gebäude 2 der E.-Pinkert-Schule
mit moderner Ausstattung und der
Schülerzahl angepassten
Sanitäranlagen
Modernisierung / Neubau der
Turnhalle
Verkehrswege entlang der
Martinstraße mit
Überquerungsmöglichkeiten
(Fußgängerüberweg) und
Halteverbote in Kreuzungslage
Th.-Körner-Schule
- Herrichtung (evtl. Neubau) der
Sporthalle wird nach der Sanierung
des Hauses mit berücksichtigt
- wird im Rahmen der AG
Schulwegsicherheit geprüft
Zustimmung mit Anmerkungen:
Aktualisierung der Schülerzahlen
- Schülerzahlen - IST-Stand
werden aktualisiert; für die
zukünftigen Jahre werden
Prognosezahlen verwendet
Schulbezirk der Th.-Körner-Schule
soll komplett so erhalten bleiben
- momentan wird am Schulbezirk
(gemeinsamer SB) der Schule
nichts verändert
- ist eine Regelung des SchulGeschwisterkinder sollen weiterhin
die gleiche Schule besuchen können leiters
- entsprechend dem KapazitätsSchulanmeldungen an der Th.Körner-Schule sind steigend
mehr richtwert kann die Schule 4-zügig
geführt werden
Entscheidung
als 2 Klassen
möchten mehr
über die Aufnahme trifft der
Klassen eröffnen (3 Klassen)
Schulleiter gemeinsam mit der
SBA-L
B.-Grimm-Schule
Zustimmung
24. Schule
Zustimmung mit Anmerkungen:
keine
Aktualisierung der Schülerzahlen
- Schülerzahlen - IST-Stand
werden aktualisiert; für die
zukünftigen Jahre werden
Prognosezahlen verwendet
Erwartung von steigenden Schülerzahlen durch die derzeitige demografische Entwicklung / steigende
Flüchtlingszahlen
- kann so für das gesamte
Stadtgebiet bestätigt werden,
jedoch gibt es Schwerpunktgebiete
Gelder für Stilllegung und
Sicherstellung v. Schulgebäuden
sollten in die Sanierung der Schulen
- Stilllegungen und Sicherstellung
von Schulgebäuden gibt es kaum
noch
viele sind wieder in Betrieb
fließen
Ch.-Arnold-Schule
genommen worden
Anmerkungen zum SNP:
- Bewältigung der Vierzügigkeit nur durch
Doppelnutzung von Räumen zw. Hort und
Schule
- Doppelnutzungen von Schul- und
Horträumen werden für die Festlegung von Kapazitätsrichtwerten
mit eingerechnet
- richtig - Schule läuft an der
Kapazitätsobergrenze
- Turnhallenkapazität ist zu klein
Mitnutzung der großen Sporthalle
am Gymnasium und Neubau einer
Sporthalle durch ein Investor ist
avisiert
Speiseraumkapazität (85 m²) und
- Speisraumkapazität von derzeit
92 m² wird mit einem zusätzl.
Raum von 60 m² erhöht
gesamt: 152 m²
Kapazität des Werkraumes (16 Plätze) - in Anlehnung an die Schulbaurichtlinie ist ein Werkraum mit 16
Arbeitsplätzen für eine 4-zügige
GS ausreichend
sowie des Computerkabinetts (12 Plätze)
- bei nicht ausreichenden
Computern
Möglichkeit von
Leptops nutzen
keine weiteren Räume f. Personal und - eine Prüfung zur Aufstellung
zur Lagerung von Unterrichtsmaterial; weiterer Schülergarderoben läuft
Schülergarderoben
bei 51.63
- im SJ 2015/16 lernen 395 Schüler in 17
Klassen
vorhandene Kapazität ist nicht
ausreichend
organisatorisch an Grenzen
stoßend
- durch die Doppelnutzung von Horträumen
funktioniert die Hortarbeit nur noch eingeschränkt
wird deutlich bei Klassenteilung
(z.B. Werken; Fördern), wenn der Hort nicht
übernehmen kann, weil die Räume fehlen
- in ähnlichen Fällen funktioniert
die Organisation der Doppelnutzung
- Schülerzahlen unrealistisch
Aktualisierung notwendig
- Schülerzahlen - IST-Stand
werden aktualisiert; für die
zukünftigen Jahre werden
Prognosezahlen verwendet
- Warum können die Schulbezirke nicht an
- Schulbezirke können variiert und
an der Kapazität ausgerichtet
der Kapazität der Schulen ausgerichtet
im vorliegendem Fall
werden, um eine Aufstockung der Klassen zu werden
wurde es versucht
energische
verhindern ?
Ablehnung (Verhinderung) durch
den Ortschaftsrat Engelsdorf
Grundschule Mölkau
- Könnte man nicht überlegen, dass Kinder
der umliegenden OT Kleinpösna, Hirschfeld
und Althen mit einem seperaten Schulbus
nach Paunsdorf zu fahren, um dort freie
Kapazitäten zu nutzen ?
- die Schulwege sind in dem Fall
zu lang
- Einsatz eines Schulbusses wird
nicht als verhältnismäßig und
geeignetes Mittel gesehen
- ein Anstieg der GS auf eine Fünfzügigkeit
wird abgelehnt
- wird zur Kenntnis genommen
Zustimmung mit Anmerkungen:
Aktualisierung der Schülerzahlen
GS verfügt über keine Aula / MZR
- Schülerzahlen - IST-Stand
werden aktualisiert; für die
zukünftigen Jahre werden
Prognosezahlen verwendet
- mit dem Anbau (Neubau) an der
und Gruppenräume
Garderoben
sind ausgeschöpft
Raum 24 muss als FUR erhalten
!
Ethik und Religion;
Schuleingangsphase; Förderung von
Integrationskinder und DAZUnterricht
Speiseraum wird von einem Teil
Grundschülern und Oberschülern
genutzt
beengte Verhältnisse
dringende Speiseraumerweiterung
bei Kapazitätserweiterung der OS
Mölkau Auslagerung der in der GS
befindlichen FUR
damit
Kapazitäten schaffen
Kapazitätsgrenze im Hortgebäude
„Rappelkiste“ ist ausgereizt
Hortneubau muss zeitnah erfolgen
74. Schule
OS Mölkau werden nach Auszug
der Oberschule freie Kapazitäten
in der GS geschaffen
- in den Anbau der Oberschule
wird eine Mensa mit eingebaut, so
dass sich die Verhältnisse
verbessern werden
- avisierte Fertigstellung des
Hortneubau´s ist für SJ-Beginn
2017/18 vorgesehen
Zustimmung mit Anmerkungen:
2 DAZ-Klassen mit 44 Schülern an
der Schule
Keller ist immer noch nicht nutzbar
(nach Sanierung)
13 Klassen an der Schule
in Klassenstufe 1 und 2 sind
Kapazitäten ausgeschöpft
ab SJ 2016/17 sind 14 Klassen
geplant
zieht Doppelnutzung zw.
Schule und Hort nach sich
H.-C.-Andersen-Schule Zustimmung
W.-Wander-Schule
keine Stellungnahme abgegeben
Schule am Rabet
keine Stellungnahme abgegeben
A.-Bebel-Schule
keine Stellungnahme abgegeben
- kann so bestätigt werden
- die Austrocknung des Kellers
dauert ca. 5 Jahre
- kann so bestätigt werden
zur Kenntnis genommen
Schule
Inhalt
Bemerkungen
77. Schule
Zustimmung
Wilhelm-Busch-Schule
Hinweis:
Da weniger Eltern ihre Kinder an
der Schule anmelden soll der
Schulbezirk um fünf Straßen
erweitert werden. Als Option käme
ein gemeinsamer Schulbezirk mit
der August-Bebel-Schule oder der
Pablo-Neruda-Schule in Betracht.
Auch können einzelne Horträume
zu Klassenräumen umgenutzt
werden sowie ggf. ein
Schulneubau vorgesehen werden.
Die Festlegung der
Schulbezirksgrenzen erfolgt in
Betrachtung der Planzahlen. Im
Schulbezirk der W-Busch-Schule
müssten dem gemäß mehr Kinder
auf die Schule gehen, als
tatsächlich angemeldet werden.
Abn dieser Schule wurde ohne
Wissen des Schulträgers eine
zweite DaZ-Klasse eingerichtet,
was letztlich eine Überbelegung
bedeutet. Ob hier eine
Schulbezirksänderung möglich ist,
kann erst im Rahmen der
Erarbeitung der -Satzung
Schulbezirke- für das Schuljahr
2017/18 geprüft werden. Bei
Möglichkeit wird eine Änderung
erfolgen.
Franz-Mehring-Schule
Zustimmung
Heinrich-Mann-Schule
Nach Kenntnisnahme und Prüfung
der Fortschreibung der
Schulnetzplanung wird keine
Stellungnahme abgegeben.
Schule Liebertwolkwitz
Stellungnahme vom Arbeitskreis
Eltern und Lehrer der Schule:
Die zahl der Erstklässler für
2015/16 stimmt nicht. Es wurden
48 Schüler statt 43 eingeschult.
Erforderlich sind:
-Sanierung der Schule
-Schulhofgestaltung
-Anbau an TH für Geräte, der
vorhandene ist zu klein
-durch eigenständiges
Hortgebäude, können in Schule
FUR eingerichtet und
jahrgangsübergreifender Unterricht
gestaltet werden.
Der Entwurf SNP wurde im Juli
2015 zur Stellungnahme
ausgereicht. Hier waren für das Sj.
15/16 Planzahlen enthalten. Die
tatsächlichen Zahlen (kamentStatistik) wurden mit der
Überarbeitung des SNP
übernommen.
Die Einordnung von FUR sind
grundsätzlich im SG
Schulnetzplanung zwecks
Genehmigung zu beantragen.
Der Anbau für den Hort ist im
Rahmen der Umsetzung der
schulbaumaßnahmen mit
vorgesehen.
Schule
Schule Connewitz
Inhalt
- Zustimmung mit Anmerkungen:
Aktualisierung der Schülerzahlen
Berücksichtigung der 6. regionalisierten Bevölkerungsprognose
Integrationen und die derzeitige
Migrationsbewegung fordert einen
erhöhter Platzbedarf innerhalb der
vorhandenen Kapazitäten und
zusätzlich materielle und personelle
Untersetzung
Betreuung der ersten Klassen erfolgt
durch Doppelnutzung des
Klassenraumes
Zweifachnutzung
steht dem Ausgleich der Schüler zum
Schulalltag entgegen und dem
Anrecht auf päd. wertvolle Betreuung
Überschreitung der Kapazitätsgrenze
lehnt Schulkonferenz ab
wg.
infrastrukturellen Voraussetzungen
des Gebäudes
Speiseraumkapazität nicht ausreichend
Sanitäranlagen
dringende
Sanierung notwendig
Schulhoffläche ist ausgelastet und
grenzwertig
9. Schule
- Schülerzahlen - IST-Stand
werden aktualisiert; für die
zukünftigen Jahre werden
Prognosezahlen verwendet
- Integrationen werden berücksichtigt und es werden zukünftig
zusätzliche Kapazitäten geschaffen
- eine Doppelnutzung von Klassenräumen ist mit der Fachabteilung
Hort abgestimmt
auch in
doppelt genutzten Räumen kann
eine pädagogisch wertvolle Arbeit
geleistet werden
- im SEP ist der Kapazitätsrichtwert ausgewiesen
eine
Überschreitung bis zu 120 % ist
zumutbar
- eine Prüfung aus baulicher Sicht
erfolgt
- muss in die Werthaltungsmaßnahmen aufgenommen werden
Zustimmung mit Anmerkungen:
Verbleib auf längere Sicht LRSStützpunktschule
Schwerpunktsetzung „Integration“
statt extensive Kapazitätserweiterung
in den Förderschulen setzt eine
Überarbeitung der Schulbaurichtlinie
voraus
Schaffung gemeinsamer Schulbezirke
sollte weiter geprüft und genutzt
werden
sinnvolle Lenkung der
Schülerströme
Marienbrunner
Grundschule
Bemerkungen
- es gibt keine Absicht, die LRSKlassen wieder zu verlagern
- so weit wie es geht, werden bei
baulichen Maßnahmen auch diese
Belange mit berücksichtigt
- diesem Punkt kann zugestimmt
werden
Zustimmung mit Anmerkungen:
Aktualisierung der Schülerzahlen
Erwartung von steigenden
Schülerzahlen durch die derzeitig
steigenden Flüchtlingszahlen
Klassenstärken müssten auf 24
Schüler heruntergesetzt werden
nur so können die method.didaktischen Anforderungen an guten
Unterricht umgesetzt werden
- Schülerzahlen - IST-Stand
werden aktualisiert; für die
zukünftigen Jahre werden
Prognosezahlen verwendet
- Integrationen werden berücksichtigt und es werden zukünftig
zusätzliche Kapazitäten geschaffen
- über die Klassenstärke (Senkung
der Schülerzahl pro Klasse)
entscheidet das Kultusministerium
und nicht der Schulträger
rechtzeitige Planung der
Räumlichkeiten, Gebäudeauslastung
und entspr. Personalplanung ist
dringend notwendig
3. Schule
Zustimmung mit Anmerkungen:
Aktualisierung der Schülerzahlen
Erwartung von steigenden Schülerzahlen durch die derzeitige demografische Entwicklung / steigende
Flüchtlingszahlen
Schuljahr 2016/17 ist Planansatz 156
Erstklässler und Anmeldungen liegen
bereits für 225 Schüler vor
Diskrepanz
schnellst mögliche Ertüchtigung des
ehem. Gebäudes der 3. Schule und
an der Zeitschiene festhalten (ab 2018
Nutzung des Schulgebäudes)
Forderung der gerechten Verteilung
der neu angemeldeten Erstklässler im
gemeinsamen Schulbezirk
im SJ 2016/17 können max. sechs 1.
Klassen aufgenommen werden
es gibt 2 DAZ-Klassen an der Schule
8. Schule
- Planungen im Schulgebäude
können entsprechend der
vorhandenen Räumlichkeiten nach
Absprache durchgeführt werden
- Personalplanungen (Lehrer)
werden nicht vom Schulträger
durchgeführt sondern vom
Kultusministerium / SBA-L
Zustimmung
- Schülerzahlen - IST-Stand
werden aktualisiert; für die
zukünftigen Jahre werden
Prognosezahlen verwendet
- an der Sanierung des ehem.
Gebäudes der 3. Schule und der
Zeitschiene wird festgehalten
- im gemeinsamen Schulbezirk ist
für die Verteilung der Schulleiter
gemeinsam mit der Bildungsagentur zuständig
- 2 DAZ-Klassen können bestätigt
werden
- wird zur Kenntnis genommen
Schule
Inhalt
Schule am Adler
Zustimmung
Neue Grundschule sollte vierzügig
sein.
60. Schule
Hinweise:
- Aktualisierung der Schülerzahlen
S. 81 Tab. 37
Es sind keine sinkenden
Schülerzahlen für die Schule zu
erwarten. Anmeldungen für 2016/17
= 83 Kinder
Bemerkungen
Die Vierzügigkeit ist vorgesehen.
Die Zahlen sind ermittelte Planzahlen auf
Grundlage der Bevölkerungsprognose des
Amtes für Statistik und Wahlen. Die Schülerzahl
ist eine Richtgröße. Damit wird aufgezeigt, dass
die Schule eine stabile Größe ist. Das schließt
eine Veränderung der tatsächlichen Schülerzahl
nicht aus. Innerstädtische Umzüge oder andere
nicht planbare Prozesse können dazu führen,
dass sich die Schülerzahl ggf. auch rapide
ändert. Darauf muss dann individuell reagiert
werden. Im vorliegenden Fall wird ab 2017/18
die Notwendigkeit der Bereitstellung eines
Containers für Klassenräume erforderlich.
- Es sind 3 Räume wegen
Brandschutz nur mit 24 Schülern
belegbar.
- Die Verbesserung der
Gesamtsituation bis 2023 ist nicht
akzeptabel. Nach vorheriger
Planung sollte die Umgestaltung
bereits 2012 abgeschlossen sein.
Die Anzahl der Räume wurde geändert.
Die Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten ist
stadtweit nach Priorität gelistet. Bis zur
Realisierung der Neugestaltung des
Schulstandortes, muss ein zusätzliches Interim
(s.o.) am Standort eingeordnet werden
- Das Ziel Hort,Sanitär und
Speiseversorgung im Schulgebäude
zu vereinen entsprechen nicht den
Vorstellungen der Schulkonferenz
und widersprechen zudem in der
Vergangenheit getroffenenn
Absprachen mit dem AfJFB.
Im April 2015 fand eine
Gesprächsrunde mit Hort,
Elternrat,Förderverein, dem AfJFB
sowie Statdrätin Frau Heller,
Stadtrat Herrn Weickert und dem
OR-Vorsitzenden Herrn Kopp statt.
Dort wurde die folgende Zielstellung
bestätigt:
- Erweiterung und Anpassung der
Kapazität der Schule.
- Anbau mit Speiseraum und
Turnhalle
- Verbleib des Hortes in der
Schönbergstraße, da optimale
Bedingungen für den Freizeitbereich
gegeben sind.
Im Protokoll zur Beratung stellt die Schule die
aktuelle Situation vor und macht darauf
aufmerksam, dass die alte Planung
(Anbau/Erweiterung) nicht mehr aktuell ist. Es
wird darauf verwiesen, dass Klassenräume
benötigt werden und sich in der Praxis die
Trennung von Hort und Schule bewährt haben.
Diese Trennung soll bestehen bleiben. Es wird
ein Anbau für Speiseversorgung und eine
Sporthalle für die Schule gewünscht.
Seitens des AfJFB war das Sachgebiet Bau
vertreten. Hier wurde geäußert, dass für den
Erweiterungsbau Planungsmittel für das Jahr
2016 vorgesehen sind.
Der Tenor der Beratung ging dahin, dass die
Prioritätenliste und der Schulnetzplan
abgewarten werden sollen. Sollte die 60. Schule
in der Prioritätenliste weiter oben liegen, besteht
Einigkeit darüber, durch ggf. verschiedene
Aktivitäten die notwendige bauliche
Weiterentwicklung der 60. Schule im Fokus zu
halten.
Eine Anzeige der Wünsche (weitere
Horttrennung) bzw. Abstimmung mit der
Schulnetzplanung erfolgte bisher nicht.
Es wird an der Neugestaltung des
Schulstandortes festgehalten. Ob und inwieweit
Wünsche der Schule berücksichtigt werden
können, wird sich in der Vorbereitung klären.
weiteren Zielstellungen:
- Verschattung der Fenster
Das sind laut Protokoll Wünsche der Schule.
- Umgestaltung Schulhof
- Gestaltung Außengelände Hort
- Ausbau des Dachbodens der
Schule für Bücherei
- Sanierung der Turnhalle in der
Schönbergstraße für den Hort
- Erwerb des Grundstücks ehem.
Schulgarten der ehem. 14. MS für
Kapazitätserweiterung des Hortes.
- energetische Sanierung des
Schulgebäudes.
Schule
- Zustimmung zum Neubau einer
Weißenfelser Straße vierzügigen Schule mit Sporthalle
am Jahrtausendfeld oder
adäquader Fläche, ggf. Interim
Hierzu erfolgte keine Planung/ Abstimmung mit
dem AfJFB.
Der Standort Gießerstraße ist hierfür
vorgesehen. Aktuell wird eine Planung hierzu
erarbeitet.
In der Erich-Zeigner-Allee 21 steht hierfür, in
- Für die Kapazitätserweiterung ist
zwingend die Freifläche für den Hort mietvertaglicher Einigung, eine Fläche der LWB
zur Verfügung.
zu sichern.
Erich-ZeignerSchule
- Der gemeinsame Hort mit der
Erich-Zeigner-Schule sollte erhalten
bleiben, da eine Trennung praktisch
kaum umsetzbar ist. Es besteht
eine enge Kooperation mit der E.Zeigner-Schule. Das wird auch für
die Zukunft so gesehen, da
räumlich kaum eine Trennung
möglich ist.
Das SG Horte des AfJFB favorisiert die
Einrichtung von zwei Horten. Das Sachgebiet
wird um nochmalige Prüfung des Sachverhalts
gebeten.
- Für die Sicherung des
Sportunterrichts ist eine zusätzliche
Dreifeldhalle erforderlich. Zwei
Hallen sind vorhanden.
Probelmatisch wird es mit jedem
Schuljahr, in dem die Schule
aufwächst.
Es stehen aktuell zwei Hallen zur Verfügung, die
nicht ausreichen. Eine weitere halle ist dringend
erforderlich. Eine Fläche im Gebiet, in
zumutbarer Entfernung (5 min Fußweg) ist hier
erforderlich. Es wird aktuell nach Möglichkeiten
gesucht.
Aktuell ist eine Mitnutzung der Turnhalle des
deutschen Sportbundes in der Lauchstädter
Straße möglich.
SK stimmt dem Neubau einer
Zweifeldhalle zu.
Es wird bezweifelt, dass die
Zweifeldhalle ausreicht und daher
auf eine mögliche Dreifeldhalle
verwiesen.
Die Erich-Zeigner-Schule verfügt über eine
Sporthalle mit zwei Feldern mit gesamt
423,36m² Sportfläche. Um den Bedarf für beide
Schulen (6 Züge) sichern zu können ist
rechnerisch eine Zweifeldhalle mit 810m²
Sportfläche erforderlich. Mit dem Bau der neuen
Zweifeldhalle wird das Defizit zur vorhandenen
Sporthalle ausgeglichen und der Sportbedarf
anderer Schulen mit gesichert. Eine neue
Sporthalle als Dreifeldhalle ist hier nicht
erforderlich.
SK stimmt dem Neubau einer
vierzügigen Schule am
Jahrtausendfeld oder adäquater
Fläche zu. Wie ist hier der Zeitplan?
Aktuell wird ein Planungsbeschluss für den
Standort Gießerstraße erarbeitet. Im Rahmen
dessen erfolgt auch die Erarbeitung des
Zeitplans.
Wie soll die Interimlösung gestaltet
werden?
Interimlösungen sind Container mit
Klassenzimmern, die auf einer geeigneten
Fläche im möglichst nahen Umfeld einer Schule
temporär aufgestellt werden. Eine Schule führt
diese als Außenstelle.
120. Schule
Es fehlt die separate Ausweisung
der „Schule Weißenfelser Straße“,
die ab dem Schuljahr 20125/16
eigenständig ist.
Die „Schule Weißenfelser Straße“ ist ab dem 1.
August 2015 eigenständig. Der Schulnetzplan
wurde jedoch weit vorher erarbeitet und sollte
noch vor den Sommerferien 2015 vom Stadtrat
beschlossen werden. Mit der Verschiebung der
Beschlussfassung und dem Beginn des neuen
Schuljahres machte sich auch eine
Überarbeitung erforderlich. Die zu verwendende
Kamenz-Statistik steht uns für die „Schule
Weißenfelser Straße“ erstmals seit Oktober
2015 zur Verfügung. Die Schule wurde in den
Plan eingearbeitet.
Stellungnahme der SK zu folgenden
Punkten:
zur Tabelle 37
-Schülerzahlen sind geringer, als die
tatsächlichen Anmeldungen.
- es entstehen neue Wohnflächen in
Groß- und Kleinzschocher, damit
wird sich die Schülerzahl weiter
erhöhen
Die Zahlen sind ermittelte Planzahlen auf
Grundlage der Bevölkerungsprognose des
Amtes für Statistik und Wahlen. Die Schülerzahl
ist eine Richtgröße. Damit wird aufgezeigt, dass
die Schule eine stabile Größe ist. Das schließt
eine Veränderung der Schülerzahl nicht aus.
Innerstädtische Umzüge oder andere nicht
planbare Prozesse können dazu führen, dass
sich die Schülerzahl ggf. auch rapide ändert.
Darauf muss dann individuell reagiert werden.
Im Gebiet Groß- und Kleinzschocher werden
weiter Grundschulkapazitäten benötigt. Dafür
sind der vierzügige Neubau einer Grundschule
in der Rolf-Axen-Straße sowie die Erweiterung
der 60. Schule vorgesehen. Ggf. muss ein
Interimstandort überbrückend zur Verfügung
gestellt werden.
zur Tabelle 38
-analog zur Tabelle 37 stimmen die
Zahlen ebenfalls nicht.
-DaZ-Klassen erhöhen zusätzlich
die Zahlen.
s.o./ Die zum Zeitpunkt der Erarbeitung des
SNP vorhandenen DaZ-Klasssen sind
eingearbeitet. Was nicht geplant werden kann,
ist die aktuelle gravierende Entwicklung der
Asylbewerberzahlen. Daraus resultiert dann
auch die Zunahme der DaZ-Klassenzahl., die
aber nicht explizit geplant werden kann. Hier
gibt es hinsichtlich des Bedarfs und des
notwendigen pragmatischen Handelns stete
Abstimmungen mit der SBAL.
Bei Bildung eines Interims an der
120. Schule erwartet die SK einen
klaren Informationsfluss und
langfristige Einbindung der Schulund Hortleitung.
Welche Lösungen sind angedacht,
wenn der Ersatzbau für die Schule
am Adler nicht zeitgemäß zur
Verfügung steht?
Dann ist nur ein Interim machbar. Wenn das
erforderlich ist, werden Schul- und Hortleitung
eingebunden.
Mit steigenden Schülerzahlen
besteht ein Mehrbedarf an
Sportstunden. Aktuell können die 4.
Klassen bei bedarf auch die
Dreifeldhalle an der Radrennbahn
mit nutzen. Aus organisatorischen
Gründen ist das aber nur in den
ersten beiden Unterrichtsstunden
Die Sporthalle an der 120. Schule reicht für den
Sportbedarf nicht aus. Die nächste Sporthalle
befindet sich an der Radrennbahn. Das
erfordert lange Wege. Das AGM wurde um
Prüfung der möglichen Erweiterung/Neubau der
Sporthalle am Standort gebeten. Ein Ergebnis
steht noch aus. Hinsichtlich der Einordnung der
Unterrichtsstunden in der SH an der
Schule am Auwald
möglich . Eine Zusage der Stadt ist
dafür notwendig.
Radrennbahn, muss die Schulleitung den
Bedarf an das AGM richten. Hier erfolgt die
Nutzungsplanung. Der Sachverhalt wurde
zwecks Lösungsfindung an das AGM vermittelt
Die energetische Sanierung der
120. Schule ist weiter dringend
geboten. Das steht nicht im SNP
Es wird um eine Stellungnahme zur
geplanten Sanierung gebeten.
Der SNP stellt die Schülertzahlentwicklung dar.
Es werden Kapazitätsbedarfe und deren
Verringerung oder zusätzliche Schaffung
dargestellt. Sanierungen in bestehenden
Schulhäusern können erwähnt werden, sind
aber nicht Bestandteil der Schulnetzplanung.
Die Information zur aktuellen ZeitleisteUmsetzung der energetischen Sanierung geht
von einem Planungsbeginn in 2016 aus
Im Handlungsbedarf stehtOptimierung der Raumkapazität im
Bedarfsfall.
Das wird bereits praktiziert. Seit
Jahren finden Abstimmungen mit
dem Hort statt. Für die nächsten
Jahre stehen im Fokus die
Baumaßnahmen
-Mensa
-Fenster
-Trockenlegung des Gebäudes.
Einzig über die Optimierung der Raumnutzung,
ist eine Sicherung des Bedarfs möglich. Die
Maßnahmen dafür sind vorgesehen.
Schule
Inhalt
78. Schule
Zustimmung
90. Schule
Hinweis:
Aufgrund stetig steigender Schülerzahlen ist
es Ziel die 90. Schule weiterhin zu erhalten.
Sie ist für die Bedarfssicherung notwendig.
Um den Bedarf in Schulbezirk flexibel
gestalten zu können, wird eine Möglichkleit in
der Änderung der Schulbezirksgrenze
gesehen.
85. Schule
Hinweise:
- Das Schulhaus bedarf einer dringenden,
einschließlich energetischen Sanierung,
welche bis zum Sj. 16/17 abgeschlossen sein
soll. Der Schulhof muss ebenfalls dringend
saniert und mit Spielgeräten ausgestattet
werden.
- Dringender Handlungsbedarf wird, aufgrund
der stetig steigenden Schülerzahlen in der
Bereitstellung von Sporthallenkapazitäten
gesehen.
Joachim-RingelnatzSchule
Anmerkungen:
-Die aktuelle Entwicklung der unplanbaren
Größenordnungen der Migranten ist
nachträglich bei allen Schularten zu
betrachten.
- Die Fr.-Fröbel-Schule führt zwei DaZKlassen. Um die Phase 1 und 2 der Interation
zu gewährleisten sollte die Schule Dreizügig
sein.
Seite 90:
Aktuell hat der Hort 6 separate Horträume.
Seite 92:
Die Entwicklung des Schüleraufkommens ist
abhängig von den tatsächlichen Anmeldungen
der Eltern im gemeinsamen Schulbezirk
Zum Handlungsbedarf an der J.-RingelnatzSchule:
- Schaffung eines Neubaus mit Dreifeldhalle
großer Mensa und mindestens zwei
allgemeinen Unterrichtsräumen.
- Erhöhung der Anzahl der Toiletten und
Garderoben ist zeitnah zu prüfen und
Bemerkungen
Aktuell steht im Vordergrund die
Schaffung von zusätzlichen
Kapazitäten. Die Sanierung von
bestehenden Schulen kann nur
nach Priorität erfolgen.
Der Sanierungsbedarf am
Schulstandort ist gegeben.
Um den Sportunterricht sichern zu
können, müssen alle Möglichkeiten
ausgeschöpft werden. Eine
schnelle Bereitstellung von
zusätzlichen Sporthallenkapazitäten ist nicht möglich.
Die Fr.-Fröbel-Schule hat einen
Kapazitäts-Richtwert von 3,5. Über
die Klassenbildung entscheidet die
SBAL.
Es gilt die Raumzahl aus der
Zuarbeit der Schule für das
Schuljahr 2015/16. Eine
Reduzierung der horteigenen
Räume wurde gemäß
Rundschreiben 04/2012 (SchuViS
nicht angezeigt/genehmigt.
Anmerkung wurde eingefügt.
Das Schulhaus wurde bis 2008
komplex saniert. Im gemeinsamen
Schulbezirk ist ausreichend
Kapazität vorhanden. Die Schule
verfügt über eine eigene EinfeldSporthalle. Die Dreifeldhalle ist
nicht erforderlich.
Die Notwendigkleit wird durch
Abteilung 51.6 geprüft.
durchzuführen.
- 97% sind Hortkinder. Die Freiflächen,
separate Hortzimmer und Integrationszimmer
haben hohe Priorität.
Die Schule und Hort verfügen über
ca. 9.000m² Freifläche. Das ist
ausreichend. Der Hort sollte 50%
des Raumbedarfs an eigenen
Räume haben. Das ist hier
gegeben. Ein Integrationsraum
steht zur Verfügung.
- Die Dachsanierung ist in kurzfristige Planung Die Prüfung, Bewertung und
aufzunehmen.
Entscheidung erfolgt durch 51.6.
Zum gemeinsamen Schulbezirk
- An allen Standorten sollte das Minimum
Dreizügigkeit sein.
- dringende Sanierung der Fr.-Fröbel-Schule
und 85. Schule, damit Anmeldeverhalten
zugunsten einer gleichmäßigen Verteilung
beeinflusst wird.
Oberschulen:
- Begrüßung der Wiedereröffnung der ehem.
55. Schule und neuer Dreifeldhalle
Gymnasien:
- zeitnahe Sanierung der Klinger-Schule
- unbedinge planmäßige Eröffnung der Schule
in der Karl-Heine-Straße
- Sanierung der ehemaligen. LichtenbergSchule als Gymnasium
91. Schule
Der Richtwert für diese Gebäude
ist 3,5 züge mit Hort. Davon wird
nicht abgewichen. Die Sanierung
der Schulen erfolgt im Kontext mit
den anderen notwendigen
Maßnahmen nach Priorität.
Es ist lediglioch eine Zweifeldhalle
erforderlich. Ob sie größer
ausfallen kann, ist abhängig von
der verfügbaren Fläche.
Beide Maßnahmen sind in
Planung.
Gilt als Option, wenn ein späterer
Bedarf es erfordert.
Der gemeinsame Schulbezirk wird als
Möglichkeit der Planungssicherheit und
Auslastung beider Schulen betrachtet. Jedoch
ist zu beachten, das der direkte Schulweg
über die stark befahrene Kiewer Straße führt.
Die vorhandene Ampelanlage liegt nicht auf
dem direkten Fußweg. Vor einigen jahren
sicherte hier eine Verkehrshelferin den
sicheren Übergang. Auch gibt es keine
direkten Fußweg zwischen Kiewer Straße und
Schuleingang Titaniaweg.
Sollte es zur Bildung eines
gemeinsamen Schulbezirk s
kommen, werden von der
Verwaltung sichere Schulwege
festgelegt. Es ist Aufgabe und
Verantwortung der Eltern diesen
Schulweg mit ihren Kindern zu
üben. Auf der Kiewer Straße
befinden sich drei AmpelÜbergänge, jedoch keiner direkt
am Titaniaweg. Die Kiewer Straße
gehört zum Bundestraßennetz. Die
Einordnung einer weiteren Ampel
am Titaniaweg wurde in der
Vergangenheit mehrfach geprüft.
Jeweils mit dem Ergebnis, dass
bei Einordnung einer weiteren
Ampel der Verkehrsfluss nicht
mehr gegeben ist. Schüler der 91.
Schule müssen bereits diese
Straße queren und das ist nur an
den Ampelanlagen möglich sowie
auch vorgegeben.
Die Zahlen in Tab. 44 für das Sj. 2015/16
entsprechen nicht dem Ist (nicht 59 sondern
80). Auch für das Sj. 2016/17 ist die Zahl
geringer als das Ist (nicht 55 sondern 73).
Die Zahlen wurden aktualisiert.
Die 91. Schule ist grundsätzlich in der Lage
die Klassen der 90. Schule im Gebäude unter
zu bringen. Der Kapazitätsrichtwert mit 14
Dieses Schulgebäude ist analog
der anderen baugleichen
Schulgebäude mit einer
Klassen bei 3,5 Zügen ist nur unter der
Bedingung, dass Fachunterrichtsräume
Klassenräume werden bzw. Horträume und
Klassenräume gemeinsam genutzt werden
müssen.
3,5zügigen Grundschule und Hort
belegbar., ohne das die
erforderlichen
Fachunterrichtsräume Werken und
Informatik als Klassenräume
genutzt werden müssen. Eine
gemeinsame Nutzung der
Klassenräume und Horträume ist
immer möglich. Bei der 3,5
Zügigkeit verfügt der Hort auch
über eigene Räume.
Notwendig ist weiterhin die Sanierung des
Sanitärstrangs im Grundschulbereich.
Schule Miltitz
Die SK geht mit dem Entwurf zur
Fortschreibung des SNP überein. Es gibt
keine Anmerkungen.
Friedrich-FröbelSchule
Statt dem gemeinsamen Schulbezirk sollte
über die Eigenständigkeit jeder Schule
dringend nachgedacht werden. Es ist eine
unfaire Situation entstanden. An einer
sanierten Schule mit musischem Profil würde
schließlich jedes Elternteil sein Kind
anmelden.
Anlmeldezahlen für 2016/17
Ringelnatz-Schule ca. 125 = 5 Klassen
Fröbel-Schule ca. 40 = 2 Klassen
85. Schule ca. 60 = 3 Klassen
Die Zahlen in Tabelle 44 stimmen nicht mehr.
Wenn Eltern vergessen haben ihre Kinder
anzumelden, gehen diese aufgrund freier
Kapazitäten an die Fröbel-Schule. Es muss
nicht aufgeführt werden, um welch Kinder es
sich handelt.
Außerdem muss die Fröbel-Schule künftig
mindestens zweizügig geführt werden, da zwei
DaZ-Klassen mit je 20 Kindern existieren und
diese Kinder je nach Fortschritt in die
bestehenden Klassen integriert werden
müssen.
Eine Auflösung des emeinsamen
Schulbezirks ist nicht vorgesehen.
Seitens des SMK wird verstärkt
darauf hingewiesen, dass
gemeinsame Schulbezirke gebildet
werden sollen, damit die
Kapazitäten der Schulen optimal
genutzt werden können.
Für die Klassenbildung ist
ausschließlich die SBAL zuständig
Diese Zahlen wurden mit der
Überarbeitung aktualisiert.
Schule
46. Schule
Inhalt
1. Prognose der Schülerzahlen in
den Eingangsklassen zu niedrig
Bemerkungen
1. Zwischen Prognose und Ist besteht eine
Diskrepanz, welche sich aus real eintretenden
Veränderungen im Zuge der Erarbeitung des
SNP ergeben. Diese Veränderungen, sowohl
positiv wie auch negativ, können nur schwer
abgeschätzt werden.
2. Keine Berücksichtigung der Lern- 2. Die Erarbeitung von Lernausgangsanalysen
ist nicht Bestandteil der schulnetzplanerischen
ausgangsanalysen der Vorschüler
Bewertung von Schulstandorten.
157. Schule
3. 46. Schule wird nicht als DAZStandort benannt
3. Die 46. Schule wurde zum Zeitpunkt der
Erarbeitung aufgrund der Angebote LRSFörderung nicht bei der Bildung von DAZKlassen berücksichtigt.
4. Bedarf und Notwendigkeit der
Bereitstellung eines Raumes wird
angezeigt aber nicht umgesetzt
4. Die Umsetzung konkreter baulicher Maßnahmen kann nur unter der Berücksichtigung
der Einordnung in den Jahresvorhabenplan
erfolgen.
5. Orientierungswerte mit 22
Schülern pro Klassen kann schon
jetzt nicht eingehalten werden
5. Der Wert von 22 Schüler / Klasse zeigt den
real eingestellten Durchschnittswert aller
Grundschulen der Stadt Leipzig und korreliert
mit der Zügigkeit der Schulen. Er stellt damit
keinen Orientierungswert für die tatsächliche
Klassenbildung dar.
6. Was passiert im Notfall (Brandfall), wenn Kapaziätsüberschreitungen „hingenommen“ werden?
6. In der Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes für die Schulen wird auch die maximal
mögliche Belegung bei erforderlicher Räumung
im Notfall berücksichtigt. Die konkrete Hausnutzung darf diesen Wert nicht überschreiten.
Für die Kapazitätsüberschreitung
werden folgende Lösungsvorschläge von Seiten der Schule
vorgebracht:
1. Verkleinerung des Schulbezirks
in Richtung 172. Schule
1. Die Verkleinerung des Schulbezirks kann nur
nur kurzfristig die Raumproblematik lösen, da
der Schulplatzbedarf an der 172. Schule
ebenfalls ansteigt. Damit besteht dort eigener
Bedarf an Raumreserven.
2. Kapazitätserweiterung durch
einen neuen Grundschulstandort
2. Diese Möglichkeit wird aus schulnetzplanerischer Sicht begrüßt. Es ist jedoch davon
auszugehen, dass bis zur Inbetriebnahme eines
weiteren Schulstandortes noch Zeit vergehen
wird. Bis dahin sind Überbelegungen in den
Objekten zu kompensieren.
3. Verlagerung der 57. Schule in
das Objekt Uhlandstraße nach dem
Auszug der dortigen Käthe-KollwitzSchule
3. Der Umzug der Oberschule wird als nicht
zielführend angesehen, da der jetzige Gesamtstandort für eine Grundschule mit Hort als zu
groß eingeschätzt wird. Bei ausschließlicher
Nutzung des Objektes würden zu viele Räume
nicht benötigt.
4. Auslagerung des Hortes in ein
separates Gebäude
4. Eine räumliche Trennung von Schule und
Hort sollte nicht vollzogen werden, da die
Zielstellungen der Ganztagesangebote bzw.
stärker verzahnten Zusammenarbeit beider
Institutionen dadurch behindert wird. Unter
Berücksichtigung der zu erwartenden finanziellen Bedarfe im Bereich der sozialen Infrastruktur ist die Bau eines zusätzlichen neuen
Hort nicht darstellbar.
172. Schule
1. Nutzung der Schülerzahlen aus
dem SJ 2014/15
1. In der Überarbeitung des SNP werden die
Zahlen des Schuljahres 2015/16 verwendet.
2. Auf Seite 102 ausgewiesen
Schülerzahl mit 63 Schüler in zu
niedrig angesetzt.
2. Das Diagramm kann bei künftigen Jahren nur
Prognosen verwenden. Die tatsächliche
Schülerzahl wird mit der „Kamenz-Statistik“
festgesetzt.
3. Durch divergierende Raumkonzepte von Schule und Hort
können Funktionsräume kurzfristig
nicht mehr zu Verfügung stehen. Mit
Hinblick auf den Bildungsauftrag
soll auf eine vorrangige Berücksichtigung der Schule hingewiesen
werden.
3. Ein Hinweis auf die vorrangige Berücksichtigung der Schule erfolgt nicht. Es ist davon
auszugehen, dass es hier eine gemeinsame
Bedarfsentwicklung von Schule und Hort geben
muss, die sich an den Notwendigkeiten beider
Nutzer orientiert.
4. Der Hinweis auf eine Veränderung des Schulbezirkes ist aufgrund eigener Bedarfssteigerung
nicht angezeigt.
4. Die Veränderung von Schulbezirken muss in
diesem Bereich auch andere angrenzende
Schulbezirke berücksichtigen. Damit kann es
dann möglich sein, den Schulbezirke zwischen
der 172. Schule und der 157. Schule zu
verändern.
5. Bildung von DAZ-Klassen muss
bei der Analyse Berücksichtigung
finden.
5. Die Entwicklung von DAZ-Klassen wird in den
kommenden Planungsphasen eine wesentliche
stärker Bedeutung erlangen.
1. kein gemeinsamer Schulbezirk
Es werden Probleme bei der Wahl
geeigneten Form eines Auswahlverfahrens erwartet, welches dazu
führen könnte, dass Kinder aus
Gundorf nicht in der Schule sondern
in Böhlitz-Ehrenberg beschult
werden würden.
1. Auch wenn ein Losverfahren die juristisch
sauberste Auswahlmethode darstellt, wären
Fragen der Erreichbarkeit von Schulen ein
weiteres nicht zu vernachlässigendes Kriterium.
Von daher ist nicht zu erwarten, dass bei der
Lage der beiden Grundschulen zueinander die
die Entfernungsregelung nicht herangezogen
werden würde. Das ist bei den bereits
vorhandenen gemeinsamen Schulbezirken
ebenfalls der Fall.
2. fehlerhafte Bedarfsprognose für
BEH und Gundorf
Es wird argumentiert, dass sich die
tatsächliche Anmeldungen und
Beschulungen in der Schule
Gundorf niedriger darstellen, als
prognostiziert.
2. Die Vorausschau des SNP hat sich an der
Bevölkerungsprognose der Stadt Leipzig zu
orientieren. Prognostizierte Werte stellen
Erwartungen dar, die sich in der Realität aufgrund nicht beeinflussbarer Faktoren verändern
können. Die niedriger ausfallendes Anmeldungszahlen stellen solche Abweichungen dar.
3. abgeleiteter Handlungsbedarf ist
unschlüssig
Es wird nicht gesehen, dass die
Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks eine Bedarfsabdeckung
erreichen kann.
3. Die prognostizierten Überschreitungen treffen
erfahrungsgemäß nicht immer zur gleichen zeit
an allen Schulen ein, sondern staffeln sich. In
einem gemeinsamen Schulbezirk kann mit der
Verteilung von Mehrbedarfen aufgrund der
flexibleren Klassenbildung schneller reagiert
Schule BöhlitzEhrenberg
Schule Gundorf
werden.
Schule
Rückmarsdorf
4. Alternative zum gemeinsamen
Schulbezirk
Veränderung der Schulbezirksgrenze in Richtung BEH.
4. Die Veränderung des gemeinsamen
Schulbezirk in Richtung BEH benötigt ca. 2
Jahre. Bereits aktuell wird die Schülerzahlentwicklung jährlich bewertet und dahingehend
geprüft, ob ein Veränderungsbedarf besteht.
Aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten ist
eine schnelle Reaktion auf kurzfristige
Änderung damit aber nicht möglich, zumal die
Schule aufgrund der Einzügigkeit über keine
räumlichen Reserven verfügt.
1. Die Notwendigkeit der Erweiterung der Räumlichkeiten für
Schule und Hort wird gesehen.
Unter anderem wird der Ausbau der
ehemaligen Hausmeisterwohnung
gefordert. Weiterhin wird aufgrund
der starken Nutzung aller Gebäudeteile die Fortführung der Werterhaltung angemahnt.
1. Die Verwaltung wird noch in 2015 in einem
Ortstermin die Möglichkeiten der baulichen
Verbesserung im Bestand prüfen und daraus
ableitend weitere Schritte entwickeln.
Schule
Inhalt
Wilhelm-HauffSchule
Zum vorgegeben Zeitpunkt konnte
keine Stellungnahme der
Schulkonferenz erhalten werden.
39. Schule
Zustimmung ohne weitere Hinweise
Paul-RobesonSchule
Zustimmung ohne weitere Hinweise
Schule Stahmeln
Bei der Konzentration der Schule
auf den Standort am Windmühlenweg sollen folgende Aspekte ihre
Berücksichtigung finden.
Länge der Schulwege
Ausbau der Fußwege im Bereich
der Schule am Opferweg
Schaffung einer Querungsmöglichkeit am „Mittleren Ring“
Erweiterung der Ampel zur Querung
der alten B6
Alfred-KästnerSchule
Die Schulkonferenz gibt keine
Stellungnahme ab.
Bemerkungen
Es gibt eine Verständigung von Schulleitung und
den Schulelternsprechern zur Schulnetzplanung. Danach bestehen keine Einwände.
Die Hinweise werden bereist in den
Planungsvorbereitungen zur Schule am
Opferweg berücksichtigt. Hinweise zu einzelne
konkreten Maßnahmen müssen im Rahmen der
langfristigen Straßen und Wegeplanung der
Stadt Leipzig priorisiert werden.
Schule
Inhalt
Bemerkungen
Geschwister-Scholl- keine Stellungnahme eingegangen
Schule
Erich KästnerSchule
1.Vorschlag zur Weiternutzung des
Altgebäudes der Erich KästnerSchule als eigenständige Schule.
1.Die Überlegung zur Führung des Altgebäudes
als künftig eigenständige Schule wird aktuell in
Erwägung gezogen. Dazu ist es aber notwendig,
den Anteil eigener Klassen auf ein pädagogisch
und wirtschaftlich sinnfälliges Niveau zu
bringen. Bis dahin ist die Zuordnung als Vorinterim, wie an anderen Stellen bereits praktiziert, ein Lösung.
2.Bildung eines gemeinsamen
Schulbezirks wird nicht als Lösung
angesehen, da kein Entlastung der
Erich Kästner-Schule erwartet wird.
2. Aufgrund der relativ kleinteiligen und sich
jährlich verändernden Bedarfssituation im
Bereich Gohlis-Mitte, mit künftig 3 möglichen
GS-Standorten ist eine annähernd gleiche Verteilung des Schüleraufkommen mit herkömmlichen Schulbezirken nicht zu erreichen.
Die Erfahrungen aus dem gemeinsamen SB
Mitte zeigen, dass mit einem gemeinsamen SB
deutlich flexibler auf die Bedarfe reagiert werden
kann. Voraussetzung ist eine vergleichbare
„Ausstattungsqualität“ der vorhanden
Schulgebäude.
Hans-Kroch-Schule
Stellungnahme bezieht nur als
Zustimmung auf die Bildung des
gemeinsamen Schulbezirks
Karl-LiebknechtSchule
1. Es wird im SNP von einer
höheren Auslastung gesprochen.
Der Mehrbedarf wird mit 10 Klassen
beziffert. Die Schule ist vierzügig
ausgelegt.
Die Stadt stellt sofortige Gelder für
die Renovierung der Hans-KrochSchule zur Verfügung. Die
Sanierung erfolgt zeitnah.
Es wird eine Aussage zum Bau
einer Schule in Wiederitzsch
gefordert.
Adam-FriedrichOeser-Schule
Stellungnahme bezieht sich mit der
Zustimmung auf die Veränderung
der Schulbezirksgrenzen. Die
Aufnahmekapazitäten der Schule
werden damit und der Bildung der
DAZ-Klasse als erschöpft
angesehen.
Carl-von-LinnéSchule
Zustimmung
1. Berücksichtigung der neu
sanierten Wohnbereiche in der
Gedickestraße bzw. Steyberweg
beim prognostizierten Schüleraufkommen.
1. Auf die höhere Bedarfsnachfrage soll mit der
Bildung des gemeinsamen Schulbezirkes
reagiert werden. Nur damit wird es möglich sein,
in den nächsten Jahren die Kapazität der
Schule im Rahmen zu halten.
Die Einordnung von Mitteln zu Sanierung der
Hans-Kroch-Schule muss in der Gesamtbetrachtung der Schulhausbedarf der Stadt Leipzig
betrachtet werden. Über eine Priorisierung kann
eine Einordnung von Mitteln erfolgen.
Die Aussage für einen Schulbau in Wiederitzsch
muss im Zuge der langfristigen Mittel- und
Vorhabenplanung erfolgen und hat aktuelle
Entwicklungsprozesse zu berücksichtigen.
1. Soweit möglich, erfolgt die Berücksichtigung
von möglichen Potentialflächen in der
Bevölkerungsprognose.
33. Schule
liegt nicht vor
Schule Seehausen
Die bestehenden Möglichkeiten der Es besteht die Abasicht, in Seehausen eine
Schule lassen gegenwärtig nur eine
Einzügigkeit zu. Künftige Entwicklungen im Einzugsbereich lassen
eine höheren Bedarf erwarten.
Schule Wiederitzsch Kein Votum der Schulkonferenz
Hort-Kita-Kombination neu zu schaffen. Damit
ist eine Entlastung der Raumsituation denkbar,
wonach die Schule dann, jetzt durch den Hort
genutzte Räumlichkeiten, nutzen kann.
Synopse zu den Stellungnahmen der Oberschulen und Gymnasien
Schule
Inhalt
Bemerkungen
84. Schule
Es wird der Erhalt der 84. Schule am Standort
begrüßt.
Eine zeitnahe äußere und innrere Sanierung
der Schule wird gefordert.
Derzeit ist die Kapazität mit 16 Kassen plus 2
DaZ-Klassen erreicht bzw. überschritten.
Wie fast jedes Schulhaus in
Grünau bedarf dieses Gebäude
einer komplexen Sanierung.
Dieses Erfordernis kann nur im
Kontext mit anderen notwendigen
Maßnahmen eingeordnet werden.
Schule am Adler
Zustimmung
Hinweise:
- Sanitär auf allen Etagen
- weitere FUR zur Unterrichts-sicherung
- Sporthallenkapazitäten sichern
- personellen und sächlichen
Voraussetzungen für Integration/ Migration
/Einzelförderung sichern
- Sanierung Keller, Dachausbau und
Einrichtung Mensa dringend erforderlich
Nach Auszug der Grundschule ist
eine Anpassung der Oberschule
an die höhere Kapazität
erforderlich. In Vorbereitung dazu
werden die Maßnahmen
abgestimmt.
125. Schule
Zustimmung
Hinweise:
Der Neubau einer Sporthalle ist erforderlich.
Aktuell muss der Sport in drei Hallen realisiert
werden. Hierbei müssen im Stundenumfang
Wegezeiten eingeplant werden.
Das ist nur möglich, wenn im stark
bebauten Gebiet, in Nähe der
Schule, eine verfügbare Fläche
gefunden werden kann. Ist das
nicht möglich, muss der
Sportunterricht weiterhin in andern
Sporthallen erfolgen. Dabei sind
die Sporthallen an anderen neuen
Schulstandorten mit zu
berücksichtigen.
Geschwister-SchollSK begrüßt und unterstützt die langfristige
Schule Liebertwolkwitz Schulnetzplanung
Es wird davon ausgegangen, dass die Schule
gemäß der Vereinbarung von SBAL und
Schulträger dreizügig geführt.
Handlungsbedarf im Gebäude:
Die begonnene Sanierung des
Kellergeschosses soll ohne Unterbrechung
weitergeführt werden, damit die so
geschaffenen Gruppenräume der Schule
zügig zur Verfügung stehen können.
Die Vereinbarung zur Dreizügigkeit
bleibt bestehen.
Die Sanierung des
Kellergeschosses wird im Rahmen
der Bauunterhaltung weitergeführt.
Schule am Weißeplatz
Es wird der Bedarf für eine Erweiterung der
Schulhoffläche angemeldet.
Die vorhandene Schulhoffläche
reicht für eine Zweizügige
Oberschule mit 14 Kassen (2
Klassen Überbelegung) aus. In
unmittelbarer Nähe ist außer dem
„Weißeplatz“, der unter
Denkmalschutz steht, keine weiter
Freifläche vorhanden. Das
Schreiben wird zwecks Klärung der
Schulhofgröße an die Abteilung
Bau und Ausbildungsförderung
übergeben.
Paul-Robeson-Schule
1. Favorisiert die Aufstellung von Containern
auf dem Schulgelände
1. Die entsprechende Einrichtungsvorlage ist im Geschäftsgang.
2. Der Auszug der Grundschule sollte
schnellstens vollzogen werden.
2. Der Auszug kann erst mit der
Inbetriebnahme des Objektes
Opferweg realisiert werden.
3. Es wird weiterer Sanierungsbedarf im
Haupthaus gesehen.
3. Die erfolgt die Einordnung der
Maßnahme in die Priotiätenliste.
Schule Wiederitzsch
1. Anzahl der genutzten Räume ist zu
korrigieren
1. Die Überarbeitung der Daten
erfolgt.
2. Handlungsbedarf zur Erweiterung der
bestehenden Kapazitäten am Schulstandort
für Grund- und Oberschule.
2. Das AfJFB untersucht aktuell die
Erweiterungsmöglichkeiten am
Standort.
Sportoberschule
Bestätigung ohne weitere Hinweise
68. Schule
1. Die Baubeschreibung der Schule liegt für
eine 3-zügige Oberschule vor. Die aktuelle
Beschreibung erfolgt für eine3,5-Zügigkeit.
1. Die Rückführung auf die
geplante Zügigkeit der Schule
kann erst mit der Bereitstellung
weiterer Schulhauskapazitäten in
der Stadt Leipzig erfolgen. Bis
dahin ist eine Überbelegung
notwendig.
2. Oberschulen sollten nicht mehr als
dreizügig geführt werden. Begründet wird das
mit:
- inhaltlichen Aspekten
- Schülerklientel benötigt individuelles Feingefühl
- Lehrpersonal hat neben dem Unterricht eine
breites Feld an Erziehungsarbeit zu leisten
- Es darf zu keiner Konzentration von
Schwerpunktschülern kommen.
2. Die aufgeführten Aspekte treffen
in dieser Form auf jede Schulart zu
und sind nicht schulartspezifisch
anzusehen.
Georg-SchumannSchule
Die räumliche Situation am Standort wird als
problematisch gesehen. Eine Erweiterung der
Schülerschaft wird aufgrund der bestehenden
Fehlbedarfe als nicht möglich gesehen. In
folgenden Bereichen besteht
Handlungsbedarf:
Raumgewinnung für den Unterricht
Speiseraum ist zu klein
Für den Sportunterricht müssen andere
Sporthallen mitgenutzt werden
Sanierung des Schulhofes steht aus
Lagermöglichkeiten fehlen
Die grundsätzliche Lösung der
Problem ist erst mit den Auszug
aus dem Objekt zu erwarten. Das
Objekt selber, soll nach dem Auszug für eine neue Oberschule
konzipiert und saniert werden. Erst
mit diesem Konzept wird es
möglich sein, die aufgeführten
Problem nachhaltig zu lösen. Bis
dahin müssen in Zusammenarbeit
von Schule, AfJFB und SBAL
Kompromisslösungen gefunden
werden.
Pestalozzi-Schule
1. Nutzung von Räumen am Standort durch
durch Grundschule im Oberschulgebäude
1. Der SNP weist auf die Nutzung
aller Gebäudeteile hin. Die
Nutzung von Räume im GSBereich durch die OS wird nicht
dargestellt.
2.Nutzung der Kellerräume. Feuchtigkeit im
Keller und daraus ableitende gesundheitliche
Reaktionen.
2. Mit dem AGM wird die Nutzung
der Kellerräume durch geeignete
Maßnahmen der Trockenhaltung
(Entfeuchtung) durchgeführt.
3. Verlagerung der Räume aus dem Keller in
das EG.
3. Eine Verlagerung der Räume
aus dem Keller ist zum heutigen
durch die Mitnutzung Grundschule
nicht möglich.
4. Aufstockung der Grundschule zur
Freilenkung von Räumen im
Oberschulgebäude. Davon sagt der SNP
nichts aus.
4. Die Umsetzung eines zweiten
Bauabschnittes (Aufstockung bzw.
Ersatzneubaus) ist beschrieben.
Nachbarschaftsschule
56. Schule
5. Teiltrockenlegung wird als nicht zielführend
erachtet.
5. Die Teiltrockenlegung von
Gebäudeteilen dient generell dem
Werterhalt und ist unabhängig von
der künftigen Hausnutzung zu
sehen.
6. Nutzung des Bodens wird nicht ermöglicht.
6. Aufgrund des erforderlichen
baulichen Aufwandes zur Herstellung der Brandsicherheit im
Dachgeschoss wird ein Ausbau als
nicht zielführend angesehen.
7. Speiseraum ist zu klein.
7. Veränderung der Raumgröße ist
erst in der Umsetzung eines
Raumkonzeptes bei alleiniger
Nutzung des Hauses realisierbar.
8. Räumlichkeiten für größere
Veranstaltungen stehen nicht zur Verfügung.
8. Die grundlegende bauliche
Struktur lässt einen großen Saal
im Haus nicht zu. Hier wird es
auch weiterhin notwendig sein,
andere Veranstaltungsmöglichkeiten zu finden.
Zustimmung mit Hinweisen
1. Mit Blick auf das neue Konzept, sollte die
NASCH künftig im SNP als eine Schule
geführt werden.
1. In der künftigen Fortschreibung
kann die separate Darstellung
vorgenommen werden.
2. Es fehlt die Besonderheit der Altersmischung in Klasse 1 bis 3.
2. Der Schulentzplan kann nur
einen kurzen Überblick über die
einzelen Schulen geben.
Spezifische Aussagen zu inneren
schulorganisatorischen Inhalte sind
nicht möglich.
3. Schülerzahlen sollen aufgrund der DAZKlassen unter dem gesetzlichen Vorgaben von
28 Schülern liegen, damit die Aufnahme
gewährleistet werden kann.
3. Sopw eit möglich, wird beid er
Wahl von Standorten für DAZKlassen diese Notwendigkeit
berücksichtigt.
4. Bedarf an mehr Platz, als in den
Schulregularien vorgesehen.
4. Dem Schulversuch NASCH liegt
mit dem Genehmigungsbescheid
keine abweichendes Raumprogramm zu Grunde, welches eine
Mehrbedarf ausweist.
5. Trotz Sanierung beider Häuser ist die
Ausstattung teilweise in einem
unbefriedigendem Zustand.
5. Die Ausstattungswechsel
erfolgen in Abstimmung mit der
Beschaffungs- und Abschreibungsvorgaben der Stadt Leipzig und
sind zu priorisieren.
SK nimmt Entwurf zur Kenntnis.
Die gegenwärtige Auslastung liegt um 4
Klassen höher als der Kapazitätsrichtwert.
Es wird bekräftigt, dass die Schaffung
zusätzlicher Kapazitäten im Planungsraum
erforderlich sind.
Es wird dringend darauf hingewiesen, dass für
die Absicherung eines geordneten Unterrichtsbetriebes die Anstrengungen für die
Werterhaltungsmaßnamen dringend erhöht
Die Schule ist überlastet und muss
zusätzlich Baumaßnahmen im
Haus kompensieren. Die
Verantwortung für die
Koordinierung der Maßnahmen in
Beachtung der Belastbarkeit der
Schule liegt beim AGM. Soweit
bekannt, werden hier regelmäßig
Abstimmungen mit der Schule
vorgenommen.
werden müssen.
A.-v.-WiedebachSchule
Zustimmung mit Anmerkungen:
•
•
•
Schule Mölkau (OS)
•
•
•
•
- kann so bestätigt werden →
Schaffung neuer OS-Kapazitäten
notwendig
- kann so bestätigt werden
Schule läuft über der Kapazitätsgrenze → räumliche Auslastung ist
ausgereizt
ein Anbau am Schulgebäude wird
dringend erforderlich → damit eine
Dreizügigkeit gewährleistet werden
kann
Speiseraum für OS wird mit der
Grundschule (im Gebäude der GS)
geteilt → Kapazität ist völlig
unzureichend
Kapazität der Toiletten muss geprüft
werden
- ein Anbau am Schulgebäude wird
vorgesehen → Planungsbeginn
2016 → Fertigstellung voraussichtl.
SJ-Beginn 2018/19
- derzeit wird für die Entlastung
des Speiseraumes einige
Lösungsvarianten geprüft
ein Anbau für eine Dreizügigkeit wird
dringend benötigt, um alle Schüler
aufnehmen zu können
- wird bestätigt
- im Zuge der Planung wird auch
die Kapazität der Toilettenanlage
geprüft
Zustimmung mit Anmerkungen:
•
•
•
•
Schule Portitz (OS)
- wird in der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt
Zustimmung mit Anmerkungen:
•
20. Schule
starker Anstieg der Schülerzahlen
bedarf neue Oberschulstandorte
innerhalb des Stadtbezirkes Süd
räumlich stößt die Schule an ihre
Grenzen
im SJ 2015/16 ist die Schule mit 22
Klassen belegt (nicht 21 Klassen)
Kapazitätsrichtwert 2,5-Zügigkeit (mit
15 Klassen) → derzeit sind es 18
Klassen an der Schule → Kapazitätsgrenze ist erreicht
keine Schulbibliothek / Leseraum
vorhanden
fehlende Aussagen zu steigenden
Zahlen von Schülern mit Migrationshintergund → es werden an der 20.
Schule 2 DAZ-Klassen unterrichtet
- kann bestätigt werden → Schule
läuft an der max. Kapazitätsgrenze
- kann zukünftig, bei freiwerdenden
Kapazitäten, umgesetzt werden
- in den Prognosezahlen ist der
Bevölkerungszuwachs mit
inbegriffen, müssen jedoch
aufgrund der derzeitigen
Zuwächse neu überarbeitet
werden
neben Neuschaffung von Schulstand- kann bestätigt werden →
orten darf eine Sanierung besteSanierung des Schulgebäudes
hender Schulstandorte nicht vernotwendig
gessen werden
→ 20. Schule hat zugeschraubte
Fenster (in Klassenzimmern und
Fluren) → unhaltbarer Zustand
→ Zustand der Kleinsportanlage auf
dem Schulhof und der Schulhof
selbst ist in einem unhaltbaren
Zustand
Zustimmung mit Anmerkungen:
•
Erhöhung der Auslastung der
Kapazität auf bis zu 120 %
widerspricht der Schaffung v.
- im Stadtgebiet Leipzig besteht ein
hoher Bedarf an OS-Plätzen, damit
die Nachfrage gedeckt werden
familienfreundlichen und bildungsstarken Wohnstandorten
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
kann, ist eine Kapazitätsauslastung von bis zu 120 %
notwendig → jedoch werden
zukünftig neue OS-Standorte
geschaffen → Entlastung für
bestehende Schulen möglich
- es erfolgt die Anlehnung an die
nachteilig wird der Mangel an einer
alte Schulbaurichtlinie modifiziert
Schulbaurichtlinie gesehen → Stadt
mit den neuen Anforderungen an
Leipzig kann damit willkürlich den
Schule → bei knappen PlatzkapaKapazitätsrichtwert ihrer Schulen
zitäten können nicht alle
bestimmen und an erforderliche
Raumkonzeptwünsche in Erfüllung
Kapazitäten anpassen → Raumkonzepte werden dadurch unterlaufen gehen (z.B. Wefall von GTARäumen)
- kann so bestätigt werden
Fokus sollte nicht nur auf die
Erweiterung durch Neubau sondern
auch auf Werterhaltung; Pflege und
Verbesserung der vorhandenen
Ressourcen gleichermaßen
ausrichten
- Zur Zumutbarkeit der Dauer des
Erläuterung zum Begriff
Schulweges gibt es ein Urteil des
„Erreichbarkeit unter zumutbaren
Oberverwaltungsgerichtes
Bedingungen“
Bautzen. In dem Urteil wird
klargestellt, dass für Schüler von
Mittelschulen
und
Gymnasien
grundsätzlich eine Schulwegdauer
von bis zu 60 Minuten und mit
einem mehrfachen Umsteigen
zumutbar sind (OVG Bautzen,
Beschl. vom 16.04.2009 – 2 B
305/08).
keine Erkennbarkeit zur Bereitstellung - keine klaren Regelungen für die
Bereitstellung (Was soll konkret
von Kapazitäten für eine wachsende
bereitgestellt werden ?)
inklusive Beschulung
sinnvoll wäre es, Oberschulen zwei
und vierzügig zu planen
Ressourcen von Turnhallen und
Sportplätzen finden in der SNP keine
Berücksichtigung
Wege zur Turnhalle u. Sportplatz sind
zu weit
Wechsler von Gymnasien an die
Oberschule werden zu wenig bei den
Schülerströmen berücksichtigt
Zuweisung der OS Portitz zum
Planungsraum Nord sollte überdacht
werden
Einschätzung → an der OS besteht
kein Handlungsbedarf → ist falsch →
Zunahme von DAZ-Klassen und
erneute Aufnahme von 3 fünfte
Klassen lässt die Zügigkeit
schlussfolgern → Qualitätsabbau bei
Kapazitätsrichtwertüberschreitung →
keine individuelle Förderung möglich
Erhöhung der Stellen bzw. Aufstockung der Arbeitsstunden für
Schulsozialarbeit und techn. Personal
- wäre möglich bei vorhandenen
Raumkapazitäten
- Ressourcen von Turnhallen
finden Beachtung in der SEP
- der Weg zur Turnhalle der Schule
Portitz ist nicht weit, lediglich der
Sportplatz ist weiter entfernt
- Wechsler vom GYM auf die OS
erhalten dort einen Schulplatz, wo
freie Kapazitäten sind
- OS Portitz gehört zum nördlichen
Teil Leipzigs
- Handlungsbedarf wird überarbeitet
- Stellenanteile für das techn.
Personal errechnet sich nach der
Schülerzahl → es erfolgt eine jährl.
Prüfung
•
16. Schule
Vorschlag – Nachnutzung der
Tauchaer Straße 188 als Erweiterung
der OS Portitz – alternativ → stabiler
GS-Standort
- Tauchaer Str. 188 wird als
Grundschulstandort vorgesehen
Zustimmung mit Anmerkungen:
•
Turnhalle der Schule → dringende
Sanierung → entspricht nicht den
Anforderungen bei einer vollständig
dreizügigen Auslastung →
•
Nutzungsmöglichkeit in der neuen
Sporthalle an der Ihmelsstraße
ermöglichen
bauliche Maßnahmen zum Sonnenschutz an den Räumen (Südseite)
•
•
Sanierung weiterer Kellerräume →
Gewinnung von Gruppenräumen für
den Unterricht
- Halle 1 → Sanierung 2015 (Prallwand; Tore; Abdichtung; Sportboden) → Halle für Ballspielarten
zu klein
- Halle 2 → Sanierung notwendig
→ Bauunterhaltung holt Kostenschätzung ein; danach Einordnung
in den Haushalt möglich
- eine Nutzungsmöglichkeit in der
neuen Sporthalle Ihmelsstraße ist
mit eingeplant
- Schulgebäude ist denkmalgeschützt → kein außenliegender
Sonnenschutz möglich → Einbau
eines innenliegenden Sonnenschutzes → über Beschaffung
anzeigen
- Raum 114 erhielt Sanierputz &
neuen Fußboden Anfang 2015 →
neue Schadensbilder
- aus baulicher Sicht sind die
Kellerräume für eine schulische
Nutzung in diesem Gebäude
ungeeignet → zu hohe Feuchtigkeit → es müsste eine grundlegende Trockenlegung des Gebäudes erfolgen → sehr hohe
Kosten
L.-Voigt-Schule
- wurde korrigiert
Hinweis zur Seite 147 → Angaben nicht
korrekt → im SJ 2014/15 und SJ 2015/16 sind
17 Klassen an der Schule
Schule Paunsdorf
Zustimmung mit Hinweisen:
•
•
•
•
•
•
94. Schule
Kapazitätsrichtwert von 3 Zügen mit
16 Klassen
2. Treppenhaus ist eingebaut → 17
Klassen werden geführt
im Schuljahr 2016/17 können nur eine
VKA und drei 5. Klassen aufgenommen werden, wenn ein FUR im KG
saniert wird und danach ein anderes
im 2. OG zu einem AUR zurückgebaut
wird (Antrag läuft seit 10 Jahren)
mehr Sanierungsarbeiten gefordert →
Flexibilität bei Havarien od. in Bauphasen
Sporthallenbelegung (gemeinsam mit
Th.-Körner-Schule) ist jetzt schon
ausgereizt
Ablehnung → Aufnahme von vier
Klassen in der Klassenstufe 5 → gilt
für SJ 2016/17 und folgende
SK beabsichtigt keine Stellungnahme
- kann bestätigt werden
- muss bauseitig über den JVP
realisiert werden
- Sporthallen sind in fast jeder
Schule sehr hoch frequentiert
- wird zur Kenntnis genommen →
für die Klassenbildung ist die SBAL zuständig
abzugeben
Petrischule
Hinweis darauf, dass entgegen dem SNP von Die Schaffung neuer OS-Standort
2012 im Schuljahr 15/16 drei 5. Klassen sowie erfolgt nicht in der Geschwindigkeit
eine DAZ-Klasse eröffnet werden mussten.
des Bedarfszuwachses. Von daher
sind Belegungen über die ausgewiesenen Richtwerte notwendig.
35. Schule
Hinweise auf eine notwendige Aktualisierung
der Zahlen im Schulnetzplan. Zugleich der
Hinweis auf die Veränderung der Verortung
der Außenstelle der Paul-Robeson-Schule.
Hinweise werden aufgenommen
und eingetragen.
Helmholtzschule
Durch den Abschluss der
Brandschutzmaßnahmen wurden 3
allgemeine Unterrichtsräume aufgegeben.
Mit der aktuellen Belegung (21
Klassen, inkl. Produktives Lernen
und DAZ) ist die Dreizügigkeit der
Schule ausgeschöpft erreicht.
Schule
Neue Nikolaischule
Inhalt
Nur Bezug auf die Schule genommen.
Hinweise:
- Handlungsbedarf ist unrichtig
- AUR wurden mit Herrichtung der
Hausmeiterwohnung räumlich erweitert.
- mit Rückbau des Sanitärstrangs im
Westflügel können weitere Räume
geschaffen werden
- Kapazität ist noch nicht ausgeschöpft
Gymnasium
Engelsdorf
Zustimmung
G.-Hertz-Schule
Zustimmung mit Anmerkungen:
•
•
•
•
I.-Kant-Schule
•
•
L.-Otto-PetersSchule
- Angaben zur Schulentwicklung der
I.-Kant-Schule sind stimmig → keine
Veränderungen
keine Zustimmung bzgl. der
Gesamtdar-stellung des SEP → in
der Darstellung fehlen Angaben zu
den asylsuchenden Schülern; andere
Angaben zu Schüler-zahlen u.
Zügigkeit sind unvollständig bzw.
fehlerhaft → dargestellte Planung
neuer Schulstandorte bzgl. der
Bauzeit unrealistisch →
Korrekturbedarf
Anmerkungen wurden eingearbeitet.
keine
- wird zur Kenntnis genommen
- Abstimmung der Stundenplanung mit
BSZ 1
- es gibt keine Alternativen zur
Sporthallennutzung → BSZ 1 ist schon
mit Sportstunden in anderen
Sporthallen
- Stadt Leipzig ist als Schulträger nicht
für eine Kapazitätsbereitstellung von
Schulplätzen aus den umliegenden
Gemeinden zuständig
- Angaben zu den asylsuchenden
Schülern liegen noch nicht vor
- Planungen neuer Schulstandort
leiten sich von den Bedarf an Plätzen
ab und nicht von der Bauzeit
Zustimmung mit Anmerkungen:
•
W.-Ostwald-Schule
Reserven zur weiteren Auslastung
der Schule im SJ 2015/16 liegen in
den Jahrgangsstufen 11 und 12
Auslastung der Jahrgänge 5 und 6
liegen fast schon an der Obergrenze
(84 Plätze) → besonders bei der
Kapazität des Speiseraumes
Belegung der Sporthalle
problematisch → Mitnutzung durch
BSZ 1 → stundenweise
Doppelbelegung mit der
Berufsschule ist nicht mehr
praktizierbar, da Schülerzahlen in
den Klassen extrem zunehmen
stadtrandnahe Lage bringt Schüler
aus angrenzenden Kommunen
(Borsdorf, Panitzsch, Taucha, Althen
und Engelsdorf) → Gymnasien
Engelsdorf und Taucha laufen an der
oberen Auslastungsgrenze
Bemerkungen
keine Zustimmung zum Punkt
„Auslastung an der Obergrenze (120
%)“ → eine dauerhafte
Überschreitung der Dreizügigkeit
kann aus raumplantechnischen
Gründen nicht realisiert werden
- im Stadtgebiet Leipzig besteht ein
hoher Bedarf an GY-Plätzen, damit die
Nachfrage gedeckt werden kann, ist
eine Kapazitätsauslastung von bis zu
120 % notwendig → in anderen
Schule wird eine Auslastung von 120
% (Obergrenze) bereits praktiziert
Zustimmung mit Anmerkungen:
•
fehlende Aussagen zum unsanierten - im noch nicht bestätigten JahresZustand der Sporthalle → Aussagen vorhabenplan 2016 sind Planungs-
werden hierzu gewünscht
F.-A.- BrockhausSchule
Leibnizschule
Anton-PhillipReclam-Schule
Max-Klinger-Schule
mittel vorgesehen
Zustimmung mit Anmerkungen:
•
Einrichtung von weiteren Klassen
unter der Voraussetzung möglich →
wenn energetische Sanierung des
Schulgebäudes in den Jahren 2016
und 2017 durchgeführt wird
•
nach energetischer Sanierung soll
zeitnah die innere Sanierung des
Schulgebäudes in der S.-Lampe-Str.
erfolgen
•
Vorschlag → Veränderung der
Postanschrift / Adresse auf: Kieler
Str. 72 b (wie Haus 1)
- ist durch den Schulleiter in der Abt.
Allgemeine Verwaltung schriftlich zu
beantragen
Zustimmung mit Hinweisen
1. Kapazitätsrichtwert wird zugestimmt
2. Zuordnung zum Planungsraum Süd wird
aufgrund der Schülerherkunft nicht
zugestimmt
2. Die Zuweisung erfolgte in den
Planungsraum Zentrum / Süd und
dient der territorialen Einordnung in
stadträumliche Bezüge. Die
Leibnizschule ist trotz der
Schülerherkunft aus dem Norden als
Schule des Innenstadtbereiches /
Zentrum anzusehen. Hier agiert sie
gemeinsam mit der Thomasschule
bzw. der Reclam-Schule als
Bedarfsangbeot. Von daher erfolgte
ihre Betrachtung in diesem
Planungsraum.
3. Notwendigkeit der Fortführung von
werterhaltenden Maßnahmen (Fachkabinette
etc.) bzw. die Bereitstellung
lehrplangerechter Kapazitäten in Sport.
3. Die Einordnung von bauerhaltenden
Maßnahmen erfolgt nach Priorisierung
in die Jahresvorhabenpläne. Die
Absichrung der erforderlichen
Sportkapazitäten erfolgt in jährlicher
Abstimmung mit dem AGM.
Zustimmung
Hinweis aus den Handlungsbedarf, eine
justiziable Grundlage zu schaffen, dass
Grundschüler mit Vorkenntnissen
Französisch aus der Grundschule bevorzugt
aufgenommen werden können.
Die Festlegung einer genauen Anzahl
von Schülern / Zügen ist im Konzept
des FRANZ bisher nicht enthalten. Die
bisherigen Zugangsmöglichkeiten
unterscheiden nur hinsichtlich des
bisher erworbenen Sprachumfang.
Sollte es zu einer Definition von
Schülerzahlen kommen, würde sich
das bisher flexible Angebot
aufgehoben werden müssen.
SK nimmt zur Kenntnis, dass Schulstandort
sicher ist. Es wird davon ausgegangen, dass
mehr Schüler aufzunehmen sind.
Die fest zugesagte energetische Sanierung
der Schulhäußer ist unerlässlich.
Es ist nicht akzeptabel, die bereits
versprochenen Maßnahmen zugunsten einer
neuen Planung, welche evtl. eine
Vom OBM wurde festgelegt, dass der
gesamte Schulstandort Max-KlingerSchule, 94. Schule und Schule
Grünau saniert wird.
Hierfür wurde gemeinsam mit der
SBAL eine Umsetzungsvariante mit
Synergieeffekten für alle drei Schulen
definiert. Aktuell wird der
Kernsanierung ab 2020 vorsähe, zu
streichen.
Alle Beteiligten haben ein Recht auf zeitnahe
Schaffung würdiger Arbeits- und
Lebensbedingungen.
Robert-SchumannSchule
Ablehung
1. Aufstellung der Räume ist nicht korrekt
bzw. nachvollziehbar.
Planungsbeschluss erarbeitet.
Hinsichtlich der neuen inklusiven
inhaltlich-konzeptionellen Gestaltung
wird durch die Abteilung Bildungim
AfJFB ein Beteiligungsverfahren
angestrebt.
1. Die Auflistung der Räume erfolgt in
vereinfachter Form, richtet sich aber
an den durch die Schule bestätigten
Raumnutzungsplänen.
2. Hinweis auf die Notwendigkeit der
Sicherung und des Erhalts der bestehenden
schulische Kapazitäten
2. Zur Sicherung bzw. dem Erhalt der
bestehenden Kapazitäten erfolgt die
Priorisierung und Einordnung in den
Katalog werterhaltender Maßnahmen.
3. Die Kapazitäten zur lehrplangerechten
Erfüllung des Sportunterrichtes sind am
Standort nicht ausreichend.
3. Die Erweiterung von
Bestandskapaziäten muss sich primär
an den Erweiterungsbedarfen
orientieren.
4. Verschärfung der Situation durch die
zusätzliche Einrichtung von Klassen über der
ausgewiesenen Richtkapazität. Damit steht
die Frage nach der Einhaltung von Aussagen
des SNP zur Zügigkeit.
4. Auf die Möglichkeit der
Überbelegung wurde in den
einleitenden Kapiteln zum
Schulnetzplan eingegangen.
Unabhängig davon wird versucht, die
entstehenden Mehrbelastungen durch
alternierende Belegungen
auszugleichen.
Werner-Heisenberg- 1. Ausweis einer Dreizügigkeit als
Schule
Kapazitätsrichtwert.
1. Die gegenwärtige Überbelegung
soll, nach Schaffung weiterer
gymnasialer Kapazitäten in Leipzig
wieder auf die Richtkapazitäten
geführt werden.
2. Der Ausbau des Dachgeschosses als
Erweiterungsmöglichkeit wird nicht
berücksichtigt.
2. Die Brandschutzsanierung des
Hauses hat in der Planungsphase
auch diese Möglichkeiten betrachtet.
Dagegen spricht der erhebliche
bauliche Mehraufwand zur
vollständigen brandschutztechnischen
Ertüchtigung im Vergleich zu den
erreichbaren Flächengewinnen.
Thomasschule
Zustimmung mit Maßgabe
Der Schule müssen im Umfeld geeignete
Sportanlagen zur Verfügung gestellt werden.
Das AfJFB hat die Flächensuche dafür
bereits beauftragt.
Friedrich-SchillerSchule
Hinweis auf die Überschreitung des
Kapazitätsrichtwertes um 2 Klassen. Damit
sind organisatorische Kompromisse
verbunden.
Die Rückführung auf den
Kapazitätsrichtwerte wird mit der
Einrichtung weiterer Schulstandorte
angestrebt.
Synopse zu den Stellungnahmen der Förderschulen
Schule
Inhalt
Bemerkungen
Ernst-Zinna-Schule
Zustimmung
Hinweis:
Ein FUR wird für Arbeitslehre genutzt
Für die Arbeitslehre wurde im
Gebäude ein zusätzlicher
Werkraum bereitgestellt.
Martin-Schule
Zustimmung
Käthe-Kollwitz-Schule
Zustimmung
Hinweis:
Die Zahl der Kinder mit Sprachförderbedarf
wird steigen. Die einzige Alternative ist die
weitere Integration. Dazu müssen aber auch
die personellen Voraussetzungen angepasst
werden.
Schule Thonberg
SK ist mit Verbleib der Schule am jetzigen
Standort einverstanden.
- Der in den letzten drei Monaten gereifte und
geprüfte neue Vorschlag der Verwaltung, am
Standort Curiestraße an der Alten Messe
gemeinsam mit einer Kita einen neuen
Schulstandort zu erhalten, ist in der DB-OBM
bereits bestätigt worden.
- Die SK wünscht, dass dieser Vorschlag in
den parlamentarischen Ausschüssen und
dem Stadtrat mehrheitlich beschlossen wird.
- Sollte es nicht zum gewünschten Beschluss
kommen, wünscht die SK, dass nach einem
weiteren neuen Standort in der näheren
Umgebung gesucht wird.
- Der Erhalt der Integrationsbeziehungen mit
Verbleib im gewohnten Lern- und
Sozialumfeld und relativ kurze Schulwege
durch gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV
sowie Erweiterung der sozialen Kontakte sind
Gründe für den Verbleib der Schule im Gebiet
Die Vorlage zum Bau eines
Gebäudes für eine Kita und die
Schule Thonberg (beide sind im
Gebäude mit separaten Bereichen
eingebunden) wurde in der DBOBM bestätigt und befindet sich
aktuell im parlamentarischen
Geschäftsgang. Die Schulleitung
und die Elternschaft waren in der
Prüfung und Erarbeitung des
Vorhabens direkt bzw. informativ
eingebunden. Das Vorhaben wird
von der Schule und der
Elternschaft sehr begrüßt. In der
Nutzung des Gebäudes mit einer
Kita werden Synergien gesehen.
Positiv wird eine weitere
Möglichkeit der Umsetzung der
BRK bewertet.
Albert-SchweitzerSchule
SK begrüßt die Aussage zur Schule mit
oberzentraler Funktion
- Aussagen zur Sanierung der Schule sowie
das Ende der Sanierungsarbeiten sollen im
Plan dargestellt werden.
Die innere Sanierung der Schule
vollzog sich während des Betriebs
über mehrere Jahre. Die
Sanierung wurde in 2015 im
wesentlichen abgeschlossen. Es
bestehen keine Sperrungen
innerhalb des Hauses. Es ist
vorgesehen in 2016/17 noch einen
Sanitärtrakt zu sanieren. Weitere
Sanierungsbedarf besteht beim
Therapiebad und der Sporthalle.
Hierfür sind jedoch im
Doppelhaushalt 16/17 keine Mittel
eingeplant.
- Sollten gemäß SOFS vom 3. August 2004
Schüler mit geistiger Behinderung in der
Schule aufgenommen werden müssen, sind
vorab die personellen, räumlichen und
sächlichen Bedingungen zu schaffen.
Zu diesem Thema steht das AfJFB
mit der SBAL im Gespräch.
Festlegungen gibt es hierzu noch
nicht.
- Von der Schule wurden im Jahr 2014/15 in
Leipziger Schulen 46 Schüler/-innen integrativ
betreut. Weitere 88 Schüler/innen wurden
außerhalb Leipzigs integrativ betreut.
Aufgrund der oberzentralen Funktion wird
Alle Diagramme beinhalten
ausschließlich die Integrationen an
Leipziger Schulen. Die Betreuung
von Integrationen an Schulen im
Umland werden nicht erfasst.
darum gebeten, auch die letzt genannte Zahl
mit zu berücksichtigen.
Diese Integrationen müssten in
den Schulnetzplänen der Kreise
enthalten sein.
- Die Eltern sollten weiterhin die Wahl des
Schulbesuchs ihres Kindes zwischen einer
allgemein bildenden Förderschule oder einer
anderen allgemein bildenden Schule haben.
Dabei ist zu prüfen an welcher Schule der
sonderpädagogische Förderbedarf am besten
umgesetzt werden kann
Adolph-DiesterwegSchule
Zustimmung
Fritz-Gietzelt-Schule
Zustimmung:
Hinweis: Internetdarstellung der Schule in
Google ist falsch.
Schule Engelsdorf
Zustimmung
Johann-HeinrichPestalozzi-Schule
SK beabsichtigt keine Stellungnahme
abzugeben.
Lindenhofschule
SK gibt keine Stellungnahme zum
Schulnetzplan ab.
Schule Rosenweg
Die Notwendigkeit zur Abgabe einer
Stellungnahme zum SNP besteht nicht, da
der Schulstandort gesichert ist.
Alle Schulen sind unter
www.leipzig.de richtig eingetragen.
Nur hier pflegt die Verwaltuntg die
Daten. Der Sachverhalt wurde
zwecks Prüfung an das zuständige
Sachgebiet weitergereicht.
Ergebnis: Die Verwaltung hat
Google auf die fehlerhaften
Angaben hingewiesen. Die
Änderung obliegt Google und ist
erfolgt. Die Schule wurde
informiert.
Dr-Georg-Sacke-Schule Keine Einwände gegen die aktuelle
Fortschreibung der Schulnetzplanung.
Förderzentrum für
Erziehungshilfe
Hinweis:
In der Schulordnung für Förderschulen
(Stand 1.8.2014 §2/§9) wird Prävention nicht
als Aufgabe der Schule für Erziehungshilfe
beschrieben. Daher haben wir keine
Kapazitäten um präventiv arbeiten zu können.
Die Prävention ist im
Zusammenhang mit der
Lehrerfortbildung und Beratung
(Beratungsstellen §13 Abs. 5
SchuleG) von Lehrern und Eltern
zu betrachten.
Synopse zu den Stellungnahmen der BSZ und Schulen des 2. Bildungsweges
Schule
Arwed-RossbachSchule
Inhalt
- Zustimmung mit Anmerkungen:
•
BSZ 12 „Robert Blum“
im Punkt „prägendes Angebot“ muss
es richtig heißen: Bautechnik und
Wirtschaft und Verwaltung
- wurde korrigiert
Zustimmung mit Anmerkungen:
•
•
BSZ 1
Bemerkungen
- wird aufgenommen
textliche Aufnahme des neuen
Interimsstandortes Kohlgartenstraße
58
- wird avisiert
Ringtausch zw. 66. Schule und BSZ
12 (Komarowstr.) sollte im SJ 2019/20
die Übergabe der Rosenowstr. 56
erfolgen
Zustimmung mit Anmerkungen:
•
•
- die Sporthallensituation wird sich
Prüfung der Sporthallensituation in
in nächster Zeit nicht ändern
beiden Schulteilen → im Schulteil
Dachsstr. steht keine eigene Halle zur
Verfügung → Sportunterricht findet in
den Sporthallen der Hertz-Schule; B.Grimm-Schule und im Sportpark
Paunsdorf statt
15 Std. Sportunterricht können in 3
Ausbildungsberufen nicht erteilt
werden
K.-Heine-Schule
Zustimmung
keine
BSZ 7
Zustimmung
keine
S.-Eger-Schule
Zustimmung
keine
Gutenbergschule
Keine Stellungnahme abgegeben
H.-Goldschmidt-Schule Keine Stellungnahme abgegeben
R.-Pfau-Schule
Keine Stellungnahme abgegeben
Schule
Abendgymnasium /
Abendoberschule
Leipzig
Inhalt
- Zustimmung mit Anmerkungen:
•
•
•
Kolleg
Bemerkungen
es gibt keine weiteren Ressourcen für
die Aufnahme zusätzlicher Schüler →
besonders im Bereich Abendoberschule
deutlicher Anstieg von Bewerbern mit
Migrationshintergrund im
Hauptschulgang → Trend könnte sich
verstärken
durch ansteigenden Anteil von
Schülern mit Migrationshintergrund →
Angebot von Schulsozialarbeit wird
notwendig
keine Stellungnahme abgegeben
- eine Erweiterung der Abendoberschule wird nicht vorgesehen
- Antragstellung auf Schulsozialarbeiter möglich / Raumbenennung, wo Schulsozialarbeiter
platziert werden soll notwendig
Synopse zu den Stellungnahmen der Schulen in freier Trägerschaft
Schule
Inhalt
Bemerkungen
Diakonie Leipzig
Es ist die Öffnung und Weiterentwicklung der
Das Vorhaben ist mit der
Werner-Vogel-Schule Schule vorgesehen. Erweiterung der Schule um Verwaltung abgestimmt und wird in
einen integrativen Grundschulteil mit dem
den Schulnetzplan aufgenommen.
konzeptionellen Schwerpunkt der Integration von
geistigbehinderten Schüler/innen. Mit dem
Schuljahr 2017/18 soll die erste integrative
Klasse eröffnet werden. Bis zum Jahr 2020
sollen vier Klassen bestehen.
AHF Schulverein e.V. Erweiterung GS und Neueinrichtung einer OS
und einer Kindertagesstätte
Wurde im SEP aufgenommen, die
Aufnahme in der
Kindertagesstättenplanung erfolgt
zu gegebener Zeit.