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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1057523.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
30.03.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:34

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-02465-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Ratsversammlung Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff Restaurierung des Rathausturmes Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung x Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Petition wird berücksichtigt. Entscheidungsgründe/Ergänzung Die komplette Maßnahme wird im Zusammenhang mit der mittelfristigen Haushaltsplanung aufgerufen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Kurze Sachverhaltsdarstellung Der Petent erwartet eine Restaurierung des Turmes des Alten Rathauses, insbesondere der Turmuhr. Er bezieht sich dabei auf seine im Jahr 2011 eingereichte Petition (Nr. 064/11 „Rathausturm“ vom 24.02.2011). In der damaligen und nun vorliegenden Petition ist nach Meinung des Einreichers der „total vergammelte Rathausturm am Markt“ eine Schande für die Stadt und die Turmuhr ein „Schandfleck“. Der Petition aus dem Jahr 2011 wurde mit der Antwort in der Ratsversammlung vom 18.05.2011, wonach die geforderte Maßnahme in die mittelfristige Haushaltsplanung aufgenommen wird, abgeholfen. Der Zustand der Fassaden des Alten Rathauses einschließlich der restaurierungsbedürftigen Turmuhr hat sich in den letzten Jahren weiter verschlechtert. Das äußere Erscheinungsbild ist in der Tat ästhetisch unbefriedigend. Der Fassadenanstrich ist in weiten Teilen verblasst, ebenso das Ziffernblatt der Turmuhr und die Vergoldung der umlaufenden Aufschrift. Die Balustrade des Turmes ist schadhaft. Die durch Feuchtigkeit und Salze bedingten Schäden am Anstrich, Putz und Naturstein führen mittelfristig zu erheblichen Schäden der historischen und denkmalgeschützten Gebäudesubstanz. Die letzte Fassadensanierung fand 1989 statt. Eine Restaurierung der Turmfassade losgelöst von der Sanierung der sonstigen Fassaden ist technisch möglich, wird jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht empfohlen. Laut Stadtratsbeschluss RBV-408/10 vom 16.6.2010 liegt die Zustimmung zur Sanierung der Fassaden vor. Zwischenzeitlich wurde zur umfassenden Sanierung des Alten Rathauses ein Planungsbeschluss gefasst (VAV-164/13 vom 26.06.2013). In der Umsetzung des Beschlusses wurde für die Gesamtsanierung des Gebäudes (einschließlich Behebung von Brandschutzmängeln im Inneren) Kosten von ca. 1,95 Mio € ermittelt. Davon entfallen auf die Sanierung der Fassaden einschließlich der Restaurierung der Turmuhr Kosten von ca. 1,1 Mio €. Für eine vorgezogene Sanierung des Turmes mit der Turmuhr würden Kosten von ca. 300 T€ anfallen. Eine Einordnung in den Haushalt war bisher nicht möglich. Seite 2/3