Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1057523.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
30.03.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-02465-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff
Restaurierung des Rathausturmes
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
x Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Petition wird berücksichtigt.
Entscheidungsgründe/Ergänzung
Die komplette Maßnahme wird im Zusammenhang mit der mittelfristigen Haushaltsplanung
aufgerufen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Kurze Sachverhaltsdarstellung
Der Petent erwartet eine Restaurierung des Turmes des Alten Rathauses, insbesondere der
Turmuhr. Er bezieht sich dabei auf seine im Jahr 2011 eingereichte Petition (Nr. 064/11
„Rathausturm“ vom 24.02.2011). In der damaligen und nun vorliegenden Petition ist nach Meinung
des Einreichers der „total vergammelte Rathausturm am Markt“ eine Schande für die Stadt und die
Turmuhr ein „Schandfleck“. Der Petition aus dem Jahr 2011 wurde mit der Antwort in der
Ratsversammlung vom 18.05.2011, wonach die geforderte Maßnahme in die mittelfristige
Haushaltsplanung aufgenommen wird, abgeholfen.
Der Zustand der Fassaden des Alten Rathauses einschließlich der restaurierungsbedürftigen
Turmuhr hat sich in den letzten Jahren weiter verschlechtert. Das äußere Erscheinungsbild ist in der
Tat ästhetisch unbefriedigend. Der Fassadenanstrich ist in weiten Teilen verblasst, ebenso das
Ziffernblatt der Turmuhr und die Vergoldung der umlaufenden Aufschrift. Die Balustrade des Turmes
ist schadhaft. Die durch Feuchtigkeit und Salze bedingten Schäden am Anstrich, Putz und
Naturstein führen mittelfristig zu erheblichen Schäden der historischen und denkmalgeschützten
Gebäudesubstanz. Die letzte Fassadensanierung fand 1989 statt.
Eine Restaurierung der Turmfassade losgelöst von der Sanierung der sonstigen Fassaden ist
technisch möglich, wird jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht empfohlen. Laut
Stadtratsbeschluss RBV-408/10 vom 16.6.2010 liegt die Zustimmung zur Sanierung der Fassaden
vor. Zwischenzeitlich wurde zur umfassenden Sanierung des Alten Rathauses ein
Planungsbeschluss gefasst (VAV-164/13 vom 26.06.2013). In der Umsetzung des Beschlusses
wurde für die Gesamtsanierung des Gebäudes (einschließlich Behebung von Brandschutzmängeln
im Inneren) Kosten von ca. 1,95 Mio € ermittelt. Davon entfallen auf die Sanierung der Fassaden
einschließlich der Restaurierung der Turmuhr Kosten von ca. 1,1 Mio €. Für eine vorgezogene
Sanierung des Turmes mit der Turmuhr würden Kosten von ca. 300 T€ anfallen. Eine Einordnung in
den Haushalt war bisher nicht möglich.
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