Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1051733.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
28.01.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02256-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
19.04.2016
Vorberatung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
26.04.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
18.05.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Schaffung von Neubaugebieten in der Kärrnerstraße zur Bebauung mit
Einfamilienhäusern
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Die Verwaltung empfiehlt folgenden Alternativvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zuge der Fortschreibung des Teilplan Wohnungsbau im
Jahre 2017 das vorgeschlagene Gebiet in die Prüfung der Flächeneignung von Neubaustandorten
mit einzubeziehen und zu bewerten.
Sachverhalt:
Die Verwaltung wurde aufgefordert, für den vom Ortschaftsrat vorgeschlagenen Bereich des
Wochenendhausgebietes an der Kärrnerstraße (östlich des Walter-Markov-Rings, z.B.
Flurstücksnummer 151b) die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Entwicklung des Standortes
mit einer Einfamilienhausbebauung zu prüfen. Die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens ist nicht
möglich, da die Entwicklung der vorgeschlagenen Flächen nicht mit den bestehenden
Beschlusslagen des Stadtrates zur Wohnbauflächenentwicklung vereinbar ist.
Allgemein gilt, dass gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch Bebauungspläne aufzustellen sind, sobald
und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Hierbei sind
entsprechend § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch u.a. auch die Ergebnisse eines von der Gemeinde
beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer sonstigen städtebaulichen
Planung zu berücksichtigen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Leipzig (Ratsbeschluss-Nr. V-2078/14 vom
21.05.2014) sind die Flächen als Sonderbaufläche mit überwiegendem Grünanteil,
Zweckbestimmung Wochenendhausnutzung (SO Woch) dargestellt, so dass die angestrebte
Entwicklung den Flächennutzungszielen widersprechen würde und das Entwicklungsgebot gemäß §
8 Abs. 2 Baugesetzbuch missachtet wäre.
Der Teilplan Wohnungsbau des Stadtentwicklungsplanes Wohnungsbau und Stadterneuerung
(Ratsbeschluss vom 20.04.2011, RB V-771/11) benennt Kriterien für fachlich geeignete
Wohnungsneubauflächen und legt Prioritäten für die Entwicklung von Neubaustandorten fest.
Die angeführten Flächen wurden 2011 im Rahmen des STEP W+S nicht geprüft, da sie im FNPEntwurf der Stadt Leipzig als Sonderbaufläche mit überwiegendem Grünanteil, Zweckbestimmung
Wochenendhaussiedlung dargestellt waren und insofern nicht als zu bewertende Potentialfläche
eingestuft wurden. Zu dem Zeitpunkt gingen andere, besser geeignete Flächen (z.B. Bereich
Wiesenblumenweg) in die Prüfung ein und wurden entsprechend als Standorte mit
Entwicklungspriorität ausgewiesen.
Mit dem Wohnungspolitischen Konzept (Beschluss am 28.10.2015 VI-DS-1475-NF-002) wurden die
im Teilplan Wohnungsbau benannten Kriterien wie z.B. eine gewünschte Integration in vorhandene
Siedlungskörper, die Anbindung an schienengebundenen ÖPNV, ausreichende Nahversorgungsmöglichkeiten bestätigt und die zu berücksichtigenden generellen Planungsprinzipien wie die
Priorisierung der Innenentwicklung vor Außenentwicklung und die Wiedernutzung ehemals bebauter
Flächen vor Neuinanspruchnahme betont.
Im Rahmen der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts (als Wohnbauflächenkonzept) soll
der Teilplan Wohnungsbau ab 2017 fortgeschrieben und neue Wohnbaustandorte bewertet werden.
In diesem Zusammenhang wird das angefragte Gebiet einer Prüfung unterzogen. Dabei muss in
einem ersten Schritt begutachtet werden, ob auch die benannten Flächen dieses
Wochenendhausgebietes als Potentialflächen betrachtet werden sollen. Wenn dem so ist, muss
geprüft werden, ob sie den gesetzten Kriterien entsprechen und die städtebaulichen Pläne bzw.
Konzepte angepasst sowie die Flächen zu einem dauerhaften Wohnbaustandort weiter entwickelt
werden sollen.
Aktuell befindet sich der Bebauungsplan Nr. 403 „Wohngebiet Wiesenblumenweg“ in Aufstellung. Mit
diesem Bebauungsplan soll Baurecht für etwa 50 Einfamilienhäuser geschaffen werden und damit
ab etwa 2017 für eben so viele Familien der Ortsteil Holzhausen-Zuckelhausen zur neuen Heimat
werden.
Zugleich existieren innerhalb der bestehenden bebauten Gebiete im Ortsteil noch erhebliche
Bauflächenpotenziale, welche schon heute durch die Bebauung bestehender Lücken oder die
Nachverdichtung größerer Grundstücke zusätzlich aktiviert werden können.
Damit stehen nach Einschätzung der Verwaltung in ausreichendem Maß Bauflächen bereit, die den
aus dem durchschnittlichen Bevölkerungszuwachs der letzten Jahre ermittelten Bedarf auch
mittelfristig abdecken können.