Daten
Kommune
Leipzig
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1048883.pdf
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423 kB
Erstellt
22.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:10
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02234
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
18.05.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Einrichtung eines Pflegekoordinators für die Stadt Leipzig
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Einrichtung eines Pflegekoordinators für die Stadt Leipzig.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Einrichtung des Pflegekoordinators Fördermittel
des Freistaates Sachsen zu akquirieren.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
nein
x
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Begründung
1. Einleitung und Anlass
Im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) wurde bereits 2008 die Beratung von
Pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen mit der Schaffung von
Pflegestützpunkten stärkeres Gewicht eingeräumt. Die Pflegestützpunkte sollen nach § 92 c
SGB XI durch die Pflege- und Krankenkassen eingerichtet werden. In Umsetzung des PfWG
entschied der Freistaat Sachsen, keine Pflegestützpunkte einzuführen. Stattdessen wurden
Kooperationsvereinbarungen über eine vernetzte Pflegeberatung mit den Landesverbänden
der Pflegekassen und der Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Sozialhilfeträger unter
Beteiligung des Freistaates Sachsen geschlossen.
Aufgrund unterschiedlicher Strukturen und Bedarfe sollte durch das Konzept vernetzter
Pflegeberatung eine bedarfsorientierte Beratungs- und Versorgungsstruktur entstehen. Dazu
wurde ergänzend das Internetportal PflegeNetz durch den Freistaat Sachsen eingerichtet.
Die seit sechs Jahren geförderte vernetzte Pflegeberatung wurde sehr unterschiedlich
umgesetzt.
Die Frage, wie sich die Entwicklung der Alterseinkommen auf die Hilfe zur Pflege als
kommunaler Leistung nach dem SGB XII auswirken wird, hat der Freistaat Sachsen 2011
durch ein Gutachten untersuchen lassen. In diesem Gutachten „Alter, Rente und
Grundsicherung“ wurden die Folgen des demografischen Wandels, insbesondere der
Anstieg der Altersquotienten und damit die Folgen für die pflegerische Versorgung, deutlich.
Bereits jetzt ist ein Anstieg der Belastungen der kommunalen Haushalte durch stetigen
Anstieg der Hilfen zur Pflege vorgezeichnet. Die alleinige Leistungserbringung an Pflege wird
dieser Situation keineswegs gerecht. Es bedarf neuer erweiterter Rahmenbedingungen.
Durch eine qualifizierte und vernetzte Beratung können diese vielfältigen Angebote an
Unterstützungen wie z.B. niedrigschwellige Angebote und Nachbarschaftshelfer
bedarfsgerecht und ressourcenorientiert vermittelt werden. Aufgrund der Singularisierung
unserer Gesellschaft bedarf es dem Ausbau an Angeboten der Altenhilfe im
„vorpflegerischen“ Bereich wie Alltagsbegleitung und präventive Angebote.
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz stellt den
Landkreisen und kreisfreien Städten nun für 2016 und 2017 eine Förderung für die
Einrichtung der Stelle eines Pflegekoordinators zur Verfügung. Durch Pflegekoordinatoren
soll eine „Stärkung der subsidiären Elemente und der zivilgesellschaftlichen
Engagementformen“1 ermöglicht werden. Dadurch können Planungen bzw. Strategien
entwickelt und Maßnahmen eingeleitet werden, um der neuen Dimensionen der so noch nie
aufgetretenen Veränderungen in der Altersstruktur gerecht zu werden.
2. Veränderungen durch den Einsatz eines Pflegekoordinators
Die Aufgabenstellung des Pflegekoordinators auf kommunaler Ebene liegt in der Beteiligung
an der fortlaufenden Entwicklung in Sachsen im Bereich der Pflege- und Hilfsangebote:
1Konzept
für die Förderung von Pflegekoordinatoren in den Landkreisen und Kreisfreien Städten
–
–
–
–
–
–
Unterstützung der Steuerung hinsichtlich der Ausgabenentwicklung der Hilfe zur
Pflege,
Aufbau / Implementierung eines städtischen Pflegenetzwerkes,
Einbeziehung möglichst aller Beteiligten / Anbietern von Hilfe- ,
Unterstützungsleistungen und Pflegeangeboten in der Stadt Leipzig,
Weiterentwicklung bestehender Angebote und deren Einbeziehung in die Arbeit des
Pflegenetzwerkes,
Vernetzung der Angebote nach § 7a SGB XI (individuelle Pflegeberatung) und deren
Ausbau,
Erfassung der Angebote nach § 45 b-d SGB XI (zusätzliche Betreuungs- und
Entlastungsleistungen und ehrenamtliche Strukturen).
3. Finanzielle Auswirkungen
Für die Einrichtung des Pflegekoordinators stellt das Sächsische Staatsministerium für
Soziales und Verbraucherschutz eine Förderung von 40.000 € jeweils für das Jahr 2016 und
2017 in Aussicht. Diese Summe ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss und deckt bis zu 50%
der Gesamtausgaben. Es ist eine Verlängerung bis 2019 geplant.
4. Folgen bei Nichtbeschluss
Es ist absehbar, dass es zu einer gesetzlichen Verpflichtung zur kommunalen Beratung und
Vernetzung im Bereich Pflege kommen wird. Diese Aufgabe kann bei Nichtbeschluss nicht
vom Pflegekoordinator vorbereitet werden. Die dafür vorgesehen Fördermittel können nicht
abgerufen werden.
Ein Verzicht auf die Einrichtung eines Pflegekoordinators würde die Stadt Leipzig darüber
hinaus von der Entwicklung in Sachsen abtrennen. Der Pflegekoordinator kann an der
Vorbereitung der kommunalen Aufgabe mitwirken und die Leipziger Interessen in den
anstehenden Diskussions- und Entscheidungsprozessen wirksam vertreten.
Anlagen
– Konzept Pflegekoordinator der Stadt Leipzig
– Konzept für die Förderung von Pflegekoordinatoren in den Landkreisen und
Kreisfreien Städten
Antrag der Stadt Leipzig zur Förderung eines
Pflegekoordinators
Konzept
Stand: 21.12.2015
Stadt Leipzig
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Sozialamt
1
1. Ausgangslage
2. Pflegekoordinator
2.1 Ansatz
2.2. Aufgaben
2.3. Beteiligung
2.4.Umsetzung
2.5. Arbeitsweisen
2.6. Einordnung des Pflegekoordinators in der Struktur der kommunalen Verwaltung der
Stadt Leipzig
3. Zeitplan
4. Kosten und Finanzierungsplan
2
1. Ausgangslage
Unterschiedliche Studien und Expertisen, wie z. B. die Studie im Auftrag des SMS ‚Alter / Rente /
Grundsicherung‘1, der ‚3. Altenhilfeplan der Stadt Leipzig 2012‘2, der Katalog ‚Seniorenspezifische
Daten Leipzig - Strukturdaten der Stadtbezirke und Ortsteile 20133 bzw. die Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig (2013) weisen für den jeweiligen Prognosezeitraum einen steigenden
absoluten und relativen Anteil älterer und insbesondere hochaltriger Personen (über 80-Jährige) in
Leipzig aus. Damit einher geht ein steigender Bedarf an professioneller, familiärer, ehrenamtlicher
sowie nachbarschaftlicher Unterstützung in der Pflege und offenen, niedrigschwelligen Seniorenarbeit.
Städte mit wachsender Bevölkerung durch Zuzug und natürliche Bevölkerungsentwicklung, wie
seit ca. 2004 die Stadt Leipzig, können diesen Anstieg zwar teilweise abfedern - dennoch stellt die
steigende Zahl von Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf eine enorme Herausforderung für das
Hilfesystem dar. Im Bereich der Pflege wird durch das abnehmende familiale Pflegepotenzial sowie durch die Singularisierung eine zunehmende Verschiebung hin zu professionellen Dienstleistungen prognostiziert.
Auch im Bereich der kommunalen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ist in den letzten Jahren ein Anstieg der Fälle
und Ausgaben zu verzeichnen. Dieser Entwicklung muss durch die Weiterentwicklung der vorgelagerten Sicherungssysteme, wie z. B. dem SGB XI gegengesteuert werden.
In Umsetzung des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes (2008) entschied das Land Sachsen, keine
Pflegestützpunkte nach § 92c SGB XI einzuführen, sondern orientierte auf die ‚Vernetzte Pflegeberatung‘, zu der 2009 eine Vereinbarung erfolgte. Die Stadt Leipzig konnte aus Ressourcengründen diese Vereinbarung nicht im entsprechenden Umfang umsetzen. Dies betrifft im wesentlichen
den Aufbau und die Koordinierung des Pflegenetzes. Die Aufgabe der Datenlieferung für den Internetauftritt PflegeN wurde jedoch vollumfänglich umgesetzt. Unabhängig davon werden selbstverständlich die kommunalen Aufgaben der Beratung älterer Menschen sowie der Weiterentwicklung entsprechender Angebote und der Infrastruktur umgesetzt. Dies betrifft bspw. die Ansätze der
Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere und behinderte Menschen im Sozialamt, den ehrenamtlichen städtischen Seniorenbesuchsdienst mit mehr als 200 ehrenamtlichen
Besuchshelfer/-innen, die Förderung der Vereine und Verbände offener Seniorenarbeit sowie ab
2013 den Aufbau von 10 Seniorenbüros in der Stadt Leipzig, die u. a. auch zu Pflegeleistungen
1
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/12345
2http://www.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzigde/Stadt/02.5_Dez5_Jugend_Soziales_Gesundheit_Schule/50_Sozialamt/Veroeffentlichungen/3_Altenhilfeplan_Leipzig_2012.pdf?L=0
3http://www.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzigde/Stadt/02.5_Dez5_Jugend_Soziales_Gesundheit_Schule/50_Sozialamt/Soziale_Ang._und_Sozialplanung/Seniorenspezifische_Date
n_Leipzig.pdf?L=0
3
beraten. Jährlich wird von der Sozialplanung eine Strukturerhebung in den stationären
Einrichtungen der Stadt Leipzig durchgeführt, an der sich alle Altenpflegeheime beteiligen. Der
Auswertungsbericht wird den beteiligten Einrichtungen zur Verfügung gestellt und ist öffentlich.
Das über die Jahre gesammelte Material kann eine wichtige Grundlage für eine künftige
kommunale Pflegestrukturplanung darstellen.
Mit der neuen Aufgabe der Pflegekoordination und der durch das Land Sachsen anteiligen Förderung der Einrichtung der entsprechenden Stelle eines Pflegekoordinators kann ab 2016 auf diese
etablierten Strukturen zurückgegriffen und mit dem Aufbau eines Pflegenetzes begonnen werden.
Entscheidend dafür wird die Bereitschaft der Pflegekassen zur Kooperation sein, denn diesen obliegen nach § 7a SGB XI die Beratungspflicht. Die Kommunen haben – bisher – keine im SGB XI
gesetzlich normierte Aufgabe der Pflegeberatung, –vernetzung und –planung.
Zu berücksichtigen beim Aufbau des Pflegenetzes sind demnach die aktuellen gesetzlichen Entwicklungen, insbesondere das Pflegestärkungsgesetz II mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes sowie das 2016/17 geplante Pflegestärkungsgesetz III, in dem die kommunale
Aufgabe der Pflegestrukturplanung verankert werden soll. Im Vorfeld ist geplant, 2016 für 60 sogenannte ‚Modellkommunen Pflege‘ die Möglichkeit zu eröffnen, diese Aufgabe und weitere, z. B.
der Pflegeberatung und –vernetzung, zu übernehmen. Neben diesen gesetzlichen Grundlagen
wird auch der 7. Altenbericht der Bundesregierung relevant sein, der im ersten Quartal 2016 veröffentlicht wird und die Entwicklung von Sorgestrukturen für die ältere Bevölkerung in den Kommunen zum Thema hat.
2. Pflegekoordinator
Der Pflegekoordinator hat die Aufgabe der Vernetzung der Träger und Institutionen der Pflegebzw. Krankenversicherung sowie kommunaler Strukturen und Angebote.
Ziel muss es sein, möglichst vor Einsetzen von Pflegebedürftigkeit, wie sie im SGB XI definiert ist,
präventiv zu wirken bzw. die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen zeitlich nach hinten zu verschieben. Dies korrespondiert mit dem Wunsch älterer Menschen, so lange wie möglich selbstbestimmt in der eigenen Wohnung ohne fremde Hilfe und Unterstützung zu leben.
Beim Aufbau des Pflegenetzes werden ebenso sozialräumliche Aspekte eine Rolle spielen – so
gibt es in der Stadt Leipzig bevölkerungsseitig stark alternde und schrumpfende Ortsteile bzw.
Quartiere, aber auch wachsende und sich verjüngende Gebiete. Auch regionale Aspekte werden
beachtet und integriert, wie z. B. die Aktivitäten des Projektes GeriNet, welches vom südlichen
Landkreis (Zwenkau) bis in das Stadtgebiet Leipzig wirkt.
Der folgende Leitsatz kann als Grundlage für die der Vernetzungsarbeit des Pflegekoordinators
angesehen werden:
4
„Gemeinsam sektorenübergreifend qualifizieren
jeder hat das gleiche Wissen
um dann eine gemeinsame Zusammenarbeit zu vereinbaren
miteinander, übereinander und voneinander lernen
und ständig zu überprüfen und zu evaluieren.“
sich akzeptieren und konstruktiv kritisch verhalten
(Pflegenetz Heilbronn e.V.)
2.1. Ansatz
Der Pflegekoordinator soll Ressourcen des Pflegebereiches zusammenführen und durch planerische, gestalterische und kooperative Aktivitäten eine Optimierung der Angebote ermöglichen.
Die Ergebnisse eines bis 2009 bestehenden Projektes der Universität Leipzig (Selbständige Abteilung für Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie)4 in Kooperation mit der Stadt
Leipzig werden beim Aufbau des Pflegenetzes einfließen: Um eine bedarfsgerechte Versorgung
der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, müssen eine höhere Transparenz und Durchlässigkeit in der Versorgungskette hergestellt werden. Bedarfsgerechte Versorgung bedeutet in diesem
Sinne, alle Möglichkeiten der Versorgungslandschaft, wie z.B. professionelle pflegerische Angebote, stationäre, teilstationäre und alternative Wohnformen, ehrenamtliches Engagement, niederschwellige Angebote, generationsübergreifende Initiativen und vieles andere mehr auszuschöpfen
und entsprechend den individuellen Bedürfnissen, wenn möglich sozial-raumbezogen, zu nutzen.
Hauptansatz wird daher für den Pflegekoordinator sein:
- Vernetzung medizinischer, pflegerischer und sozialer Leistungserbringer unter Einbindung sozialer und bürgerschaftlicher Initiativen
- Etablierung eines Pflegenetzwerkes für die Stadt Leipzig
- Sicherstellung der vernetzten Pflegeberatung in Kooperation mit den beteiligten Institutionen
- Ausbau niedrigschwelliger Angebote.
2.2. Aufgaben
- Aufbau / Implementierung eines städtischen Pflegenetzwerkes
- Einbeziehung möglichst aller Beteiligten / Anbietern von Hilfe- , Unterstützungsleistungen und
Pflegeangeboten in der Stadt Leipzig
- Weiterentwicklung bestehender Angebote und deren Einbeziehung in die Arbeit des Pflegenetz4
Förderprojekt in Sachsen nach § 45c SGB XI.
5
werkes
- Vernetzung der Angebote nach § 7a SGB XI und deren Ausbau
- Erfassung der Angebote nach § 45 b-d SGB XI. Bei der Realisierung der o.g. Aufgaben sollen
der sozialräumliche Kontext, die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen, insbesondere
Leistungen des SGB V, SGB IX sowie SGB XII (Teilhabe, Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen) und bereits vorhandene Strukturen und Angebote der Förderung von Selbsthilfe und
ehrenamtlichen Engagements einbezogen werden.
- Erfassung und Analyse der vorhandenen Leistungsangebote, Erarbeitung einer Stärken-Schwächen-Analyse, Feststellung von stationärer pflegerischer Über- und Unterversorgung im jeweiligen
Sozialraum bzw. -region. Mit der Analyse der bestehenden Angebote wird eine Aussage zu den
Stärken und Schwächen der pflegerischen Versorgungslandschaft vorgenommen. Damit kann
eine erste Zukunftaussage getroffen werden. Eingebettet darin ist die Einschätzung einer Überund Unterversorgung. Als Sozialraum ist die Stadt Leipzig zu verstehen. Eine Differenzierung des
Sozialraumes kann sich eventuell mit dem Aufbau des Pflegenetzes ergeben (Siehe 2.4. Anstrich
5).
- Sicherstellung und Verbesserung einer wohnortnahen umfassenden, unabhängigen und wettbewerbsneutralen Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem SGB XI und zu
den Möglichkeiten und Inanspruchnahme der bundes- und landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen (SGB XII) sowie weiterer Angebote der Altenhilfe. Dies ist Aufgabe des
Pflegenetzwerkes, dass dazu durch seine unterschiedlichen Angebote bzw. Dienstleister befähigt
ist und dies kooperativ leisten soll. Darüber hinaus erfolgt eine Sicherstellung für Leistungen
SGB XII durch den neu eingerichteten Sozialen und pflegerischen Fachdienst im Sozialamt, dem
der Pflegekoordinator zugeordnet wird und durch enge Kooperation mit dem Bereich Altenhilfe
innerhalb des Sozialamtes (siehe auch 1. letzter Abschnitt).
- Koordinierung und Steuerung der für die wohnortnahe Versorgung, Entlastung und Betreuung in
Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen
medizinischen, pflegerischen, betreuenden und entlastenden und andere soziale Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen. Die
Stadt Leipzig ist Mitglied im Gesunden Städtenetzwerk, innerhalb des eigenen Netzwerkes wird es
eine aktive Teilnahme durch den Pflegekoordinator im Bereich der gesundheitsfördernden,
präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen Vernetzung geben. Der Bereich
Koordinierung und Steuerung der für die wohnortnahe Versorgung, Entlastung und Betreuung
pflegerischer, betreuender und entlastender und andere soziale Hilfs- und Unterstützungsangebote
sowie die Hilfestellung bei der Inanspruchnahme wird Aufgabe des Pflegekoordinators unter
6
Zuhilfenahme bestehender Strukturen des Bereiches Altenhilfe des Sozialamtes (z.B. stadteilbezogene
Seniorenbüros) und neu einzurichtender Arbeitsgruppen sein. Es ist geplant, die Strukturen aus der
2009 nicht fortgesetzten Beratungs- und Koordinierungsstelle Pflegevernetzung in Leipzig wieder
aufzunehmen und umfassender auszugestalten, da diese sich nur auf gerontopsychiatrische
Versorgung beschränkte.
- Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und spezieller Versorgungs-, Betreuungsund Entlastungsangebote unter Beachtung bereits vorhandener vernetzter Beratungsstrukturen.
Durch Bestandsaufnahme und Abgleich bestehender Strukturen sowie deren Aktivierung und Einbeziehung in das Pflegenetz wird eine Vernetzung sichergestellt und ausgebaut.
- Weiterer Aufbau und Ausbau der regionalen Netzwerkstrukturen möglichst unter Bezugnahme
auf die Sozialräume bzw. -regionen. Die Stadt Leipzig wird bisher als ein Sozialraum in der Bereitstellung von Angeboten verstanden. Eine Differenzierung ist nicht vorgesehen, eher werden
durch die Gesamtbetrachtung Synergien im gesamten Sozialraum erwartet. Ein mögliche
Differenzierung könnte sich im weiteren Prozess der Entstehung des Pflegenetzes für die Stadt
Leipzig ergeben und diesem soll dann in geeigneter Form Rechnung getragen werden, z.B. in
eigenen Arbeitsgruppen.
- Nachhaltige Stärkung ambulanter Versorgungsstrukturen unter besonderer Berücksichtigung von
niedrigschwelligen Angeboten mit dem Ziel, Pflegebedürftigen einen möglichst langen Verbleib in
der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen; Stärkung der selbstbestimmten Teilhabe am Leben in
der Gemeinschaft. Zur Stärkung der Versorgungsstrukturen sollen weitere Angebote akquiriert und
bestehende Angebote ausgebaut werden. Zur Erreichung dieses Ziels sind die Vernetzungsstrukturen und die Öffentlichkeitsarbeit Schlüsselfunktionen.
- Vermeidung von Parallelstrukturen. Mit Einrichtung des Pflegekoordinators und dessen Vernetzungsauftrag wird gleichzeitig eine Prüfung von vorhanden Strukturen erfolgen. Bestehende Angebote werden in das Netzwerk eingebunden und ein Ausbau unterstützt und festgeschrieben, so
dass diese nicht wiederholt in der Versorgungslandschaft besetzt werden.
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen - siehe Zeit- und Arbeitsplan.
- Öffentlichkeitsarbeit für die vernetzte Pflegeberatung. Es besteht in Leipzig kein Angebot der
vernetzten Pflegeberatung. Daher erfolgt mit Arbeitsbeginn des Pflegekoordinators die Aktivierung
vorhandener Strukturen und ein Neustart sowie der Ausbau eines Pflegenetzes. Dies bedarf von
Beginn an einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit in einer breit angelegten Form.
- Teilnahme an drei Arbeitstreffen der Pflegekoordinatoren zum Erfahrungsaustausch im Sächsi-
7
schen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. Die Teilnahme an den Arbeitstreffen
ist für die fachliche Arbeit und den Austausch zwingend notwendig (siehe Zeit- und Arbeitsplan).
- Der Pflegekoordinator ist Ansprechpartner für die vernetzte Pflegeberatung und persönlich, telefonisch sowie über eine Homepage erreichbar. Als Koordinator ist er allein aus der Begrifflichkeit
zentraler Ansprechpartner. Die Erreichbarkeit wird über die Stadt Leipzig zentral sicher gestellt.
Eine eigene Homepage ist kostenrelevant und mit Aufbau des Pflegenetzes zu erarbeiten bzw.
eine Aktivierung der alten Internetpräsentation zu prüfen (http://www.pflegevernetzung.de).
2.2.1. Weitere Aufgaben
–
Zusammenarbeit mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger KSV bei dessen Aufgabe der Förderung und Koordinierung niedrigschwelliger Betreuungsangebote
–
Einbindung verschiedener Initiativen bzw. Institutionen der Nachbarschaftshilfe, Alltagsbegleiter5 bzw. Seniorengenossenschaften sowie Unterstützung von Interessenten zum Aufbau dieser Angebote.6
–
Informationsvermittlung und Schulung für bestehende Institutionen in der Stadt Leipzig, die
über niedrigschwellige Angebote informieren, z. B. den Seniorenbüros
–
Zusammenarbeit mit bestehenden Patienten- und Angehörigeninitiativen und speziellen
Beratungsangeboten von Leistungsträgern für Demenzerkrankte und deren Angehörigen.
–
Arbeit mit dem Internetportal www.pflegenetz-sachsen.de (Die Datenaktualisierung erfolgt
weiter über den Bereich Sozialplanung des Sozialamtes der Stadt Leipzig)
–
jährliche Berichterstattung über den Arbeitsstand gegenüber dem Fördermittelgeber SMS
–
Beteiligung an den Seniorenkonferenzen der Stadt Leipzig7 (organisiert durch die Sozialplanung des Sozialamtes der Stadt Leipzig)
–
Kommunikation und Diskussion der Szenarien und der daraus resultierenden Konsequenzen für die kommunalen Finanzhaushalte und Sozialplanungen in den jeweiligen kommunalen Gremien. Dies wird innerhalb der Sozialplanung, mit dem zuständigen
Fachausschuss des Stadtrates sowie mit dem Seniorenbeirat erfolgen.
–
Initiierung sowie Anwerbung von niedrigschwelligen Angeboten nach § 45 b-d SGB XI,
Nachbarschaftshelfern und Alltagsbegleitern sowie die Werbung für die Gründung von Generationengenossenschaften (Stärkung von subsidiären Elementen sowie zivilgesellschaft-
5 Aktuell (11/2015) gibt es in Leipzig 46 niederschwellige Betreuungsangebote, 46 Nachbarschaftshelfer und 11 Vereine für
Alltagsbegleiter.
6 Die Umsetzung der in den Ausschreibungsunterlagen für die Förderung des Pflegekoordinators benannten Zielgrößen in Bezug auf o.
g. Angebote erscheint sehr voraussetzungsvoll, sowohl in Bezug auf die Anzahl als auch die für die Einrichtung zur Verfügung
stehenden Fördermittel des Landes und der Kommune. Insofern wird der Pflegekoordinator zunächst den Bestand an Angeboten in der
Stadt Leipzig genau erfassen und nachfolgend begründete Vorschläge für den Auf- resp. Ausbau realisieren.
7 Die Seniorenkonferenzen können mit Bürgerkonferenzen gleichgesetzt werden und entsprechen damit der Aufgabe des
Pflegekoordinators, diese Art von Konferenzen zu initiieren bzw. sich daran zu beteiligen.
8
liche Engagementformen). Der Pflegekoordinator soll die Werbung und Initiierung weiterer
Angebote mit dem Netzwerk und damit in neuen Strukturen auch außerhalb der Stadtverwaltung Leipzig aktiv betreiben. Die Etablierung einer Koordinierungsstelle ist eine noch
zu überdenkende Option und durch den Pflegekoordinator zu prüfen.
–
Zielgrößen
- niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote: 28 Angebote
- Beratungsstellen für Demenzerkrankte: eine Beratungsstelle; Koordinierung
- Nachbarschaftshelfer: eine Koordinierungsstelle
- Nachbarschaftshelfer: Ziel 560 Personen
- Alltagsbegleiter: Ziel 560 Personen
- mehrere Initiativen zu Gründungen Mehrgenerationsgenossenschaft bestehen: eine
Genossenschaftsgründung
Mit dem Projekt Pflegekoordinator soll ein stetig Wachstum des Angebotes erreicht
werden. Dazu sind im Pflegenetzwerk gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen. Mit
dem Ausbau der Angebote Alltagbegleiter und Nachbarschaftshelfer soll die ambulante
Versorgung von Senioren und Pflegebedürftigen gestärkt werden, um eine stationäre
Versorgung zu verzögern oder zu vermeiden.
–
Unterstützung bei der Datenaktualisierung der Pflegedatenbank im Internetportal PflegeNetz (www.pflegenetz.sachsen.de).
–
Optional: Durchführung von Bürgerkonferenzen zum Thema: Wie wollen wir im Alter
leben? Eine eigenständige Bürgerkonferenz ist nicht geplant, da der Pflegekoordinator in
bestehenden Bürgerkonferenzen – z. B. Seniorenkonferenz – fest etabliert werden soll.
Parallelangebote sollen vermieden und die spezifische Situation in Leipzig berücksichtigt
werden.
2. 3. Beteiligte Institutionen
Im Pflegenetzwerk kooperieren Pflegekassen (SGB XI), Krankenkassen (SGB V), Leistungserbringer nach SGB XI, Medizinischer Dienst der Krankenkassen, Krankenhäuser, Kreisärztekammer, Leistungsträger nach SGB XII, SAPV, ambulante Hospizdienst , Hospize, Anbieter für niederschwellige Angebote nach § 45 ff. SGB XI, Alltagsbegleiter bzw. Anbieter dieser Leistungen,
Selbsthilfegruppen, Vertreter des Ehrenamtes, Seniorenverbände u. -vertretungen, Wohnungsmarktakteure / Vermieter u. a.
9
2. 4. Umsetzung
- Sichtung der vorhandenen Datenlage
- Erfassung aller Angebote und deren Analyse unter folgenden Aspekten: wohnortnahe Versorgung, Entlastung und Betreuung im Bereich gesundheitsfördernder, präventiver, kurativer, rehabilitativer und sonstiger medizinischer, pflegerischer, betreuender und entlastender und anderer sozialer Hilfen und Unterstützungen
- Betrachtung von Stärken und Schwächen der bestehenden Angebote
- Abgrenzung bzw. Auf- und Ausbau von Kooperationen mit/zu anderen Netzwerken, z. B. Gesunde Städtenetzwerk Leipzig
- Feststellung von Über- und Unterversorgungen bei den verschiedenen Pflegeformen (stationär,
ambulant, häuslich)8
- Erstellung einer Rahmenvereinbarung für das Pflegenetzwerk und dessen Fortschreibung
- Aufbau von Arbeits- und Projektgruppen innerhalb des Pflegenetzwerkes (Koordination, Soll-IstStruktur, Schnittstellen, Überleitmanagement)
- Durchführung von Netzwerkkonferenzen
- Öffentlichkeitsarbeit in relevanten Gremien
- Führen einer eigenen Statistik zur Beratungstätigkeit
2.5. Arbeitsweise und Methoden
•
Datensichtung, -aufstellung
•
Situationsbeschreibung der Angebote und Formulierung möglicher Bedarfe
•
Verbreitung des Vernetzungsgedankens durch Öffentlichkeitsarbeit für Anbietergruppen
und Bürger/-innen
•
Definition und Darstellung regionaler Schnittstellen in der Pflegeberatung
•
Aufbau von Überleitungsverfahren zwischen unterschiedlichen Institutionen, die Pflegeangebote realisieren; Unterstützung von best practice und Übertragung auf weitere Prozesse
•
Arbeitsgruppenarbeit und fachübergreifende Vernetzungsarbeit
2.6.Einordnung des Pflegekoordinators in die Struktur der Stadtverwaltung Leipzig
Der Pflegekoordinator wird dem Sachgebiet Sozialer und pflegerischer Fachdienst in der Abteilung
Wirtschaftliche Sozialhilfe des Sozialamtes zugeordnet. Die Abteilung ist für die
Leistungsgewährung und Betreuung von Personen ab dem 18. Lebensjahr (soweit nicht vorher im
Hilfesystem des Jugendamtes betreut) zuständig. Neben der sozialen Betreuung ist der
8
Da es keine Pflegerahmenplanung für den Freistaat Sachsen mit entsprechenden Richtwerten gibt, sind
somit auch keine Orientierungswerte für die Feststellung von Über- oder Unterversorgung mit pflegerischen
Angeboten in der Stadt Leipzig vorhanden. Insofern wird es eher um eine Beschreibung der Situation gehen
und nicht um bedarfsgestützte Aussagen.
10
Schwerpunkt die pflegerische Versorgung im ambulanten und stationären Bereich für Leistungen
nach dem SGB XII. Der Pflegekoordinator hat ebenso Schnittstellen zu den Bereichen offene
Seniorenarbeit, Eingliederungshilfe und Sozialplanung im Sozialamt.
11
3. Zeit- und Arbeitsplan
(diese Planung muss im Verlaufe des Prozesses präzisiert werden)
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Erfassung und Analyse vorhandener und notwendiger Strukturen
Aufbau v. Auskunft u. Beratung nach SGB XI, XII u. Altenhilfe
Koordinierung u. Steuerung … und anderer Hilfs- u. Unterstützungsangebote
Vernetzung pflegerischer u. spezieller Versorgungs- u. Betreuungsangebote
Aufbau regionaler Netzwerkstrukturen
Stärkung u. Ausbau niederschwelliger Angebote
Erarbeitung von Handlungsempfehlungen
Erarbeiten Rahmenvereinbarung
Aufbau von Arbeitsgruppen
Etablierung der AG Koordination
Etablierung AG Soll-Ist-Struktur
Etablierung AG Schnittstellen
Etablierung AG Überleitmanagement
Netzwerkkonferenzen
Arbeitstreffen Pflegekoordinatoren
12
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
4. Kosten und Finanzierungsplan
2016
2017
Gesamt
in EUR
in EUR
in EUR
Personalausgaben
68.717 €
68.718 €
137.435 €
davon Pflegekoordinator (E11) 1 VK
52.097 €
52.098 €
104.195 €
davon Verwaltungskraft (E3) 0,5 VK
16.620 €
16.620 €
33.240 €
Sachausgaben
9.600 €
9.600 €
19.200 €
Summe
78.317 €
78.318 €
156.635 €
Stadt Leipzig Eigenanteil
39.159 €
39.159 €
78.318 €
Freistaat Sachsen
39.159 €
39.159 €
78.318 €
13
Konzept für die Förderung von Pflegekoordinatoren
in den Landkreisen und Kreisfreien Städten
Aufgabenprofil des Pflegekoordinators sowie Zuwendungsvoraussetzungen und
-verfahren für die Förderung von Pflegekoordinatoren durch den Freistaat Sachsen
(Stand: 31.08.2015)
Inhaltsverzeichnis
A.
Vorbemerkung............................................................................................................... 1
B.
Aufgaben der Pflegekoordinatoren.............................................................................. 2
I.
Implementierung und (Weiter-) Entwicklung der vernetzten Pflegeberatung .......... 2
II.
Weitere Aufgaben des Pflegekoordinators ............................................................ 4
C.
Zuwendungsvoraussetzungen und -verfahren ........................................................... 5
A.
Vorbemerkung
Im 2008 verabschiedeten Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PWG) wird der Beratung von pflegebedürftigen Menschen sowie deren Angehörigen eine größere Präsenz eingeräumt. Unter
anderem sollte dies durch Pflegestützpunkte erreicht werden, die mit dem PWG in das SGB XI
aufgenommen wurden (§ 92c in Verbindung mit § 7a SGB XI). Pflegestützpunkte werden von
den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet und bieten Hilfesuchenden Beratung und Unterstützung.
Ein Pflegestützpunkt ist nach § 92c SGB XI eine Einrichtung der Pflege- und Krankenkassen.
Die Aufgaben eines Pflegestützpunktes sind die Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen,
rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen.
Durch die Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und
Betreuungsangebote soll die Schnittstelle zwischen SGB XI und SGB XII überwunden und die
Grenzen zwischen den Sozialleistungsträgern verringert werden. An den Pflegestützpunkten
sollen sich auch Sozialhilfeträger, Pflegeeinrichtungen sowie private Kranken- und Pflegekassen beteiligen.
Im Freistaat Sachsen wurde seinerzeit keine Bestimmung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten getroffen; insbesondere die Landkreise und Kreisfreien Städte (außer die Stadt Chemnitz)
haben seinerzeit darauf gedrängt, statt dessen eine Kooperationsvereinbarung über eine „vernetzte Pflegeberatung“ zu schließen, die zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen und
der Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Sozialhilfeträger unter Beteiligung des Freistaates Sachsen abgeschlossen wurde. Angesichts der sehr unterschiedlichen Strukturen und Bedarfe der
Landkreise sowie der drei Kreisfreien Städte war es das Ziel, der kommunalen Ebene durch das
Konzept der vernetzten Pflegeberatung die Möglichkeit zu eröffnen, eine bedarfsangepasste
Beratungs- und Versorgungsinfrastruktur zu entwickeln. Ergänzend dazu entwickelte der Freistaat Sachsen das Internetportal PflegeNetz, das Zugriff auf alle stationären und ambulanten
Pflegeangebote, niedrigschwellige Angebote aber auch pflegenahe Dienstleistungen anbietet.
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Nach rund sechs Jahren zeigt sich, dass die Implementierung der vernetzten Pflegeberatung,
wie sie seinerzeit vertraglich vereinbart wurde, sehr unterschiedlich umgesetzt wurde. So sei
exemplarisch der Vogtlandkreis genannt, dem es gelungen ist, eine beispielhafte und umfassend vernetzte Pflegeberatung zu implementieren, die auch eine Bedarfs- und Zielplanung der
pflegerischen Versorgung umfasst. Auch das Karmant-Projekt des Landkreises Meißen verdient
eine gesonderte Erwähnung. Den beiden Kreisfreien Städten Dresden und Chemnitz ist es auf
unterschiedlichen Wegen gelungen, eine belastbare vernetzte Pflegeberatung auf den Weg zu
bringen.
Mit dem Gutachten „Alter, Rente Grundsicherung“ aus dem Jahr 2011 wurde durch die Analyse
des Ist-Zustandes und den Prognoseszenarien für die Jahre 2030 und 2050 sehr deutlich, welche Folgen der demografische Wandel für die pflegerische Versorgung haben wird. Insbesondere der Anstieg des Altenquotienten auf bis zu 80 in den sächsischen Landkreisen wird dann
weit über dem bundesdeutschen Durchschnitt (48) liegen. Die daraus resultierenden Herausforderungen für die kommunalen Haushalte sind bereits jetzt an den stetig steigenden Belastungen durch die Hilfe zur Pflege ablesbar. Daher wird insbesondere der verstärkten ambulanten
Versorgung der Pflegestufe I eine gewichtige Bedeutung zukommen; dies wird aber nur gelingen, wenn eine qualifizierte und vernetzte Pflegeberatung verfügbar ist, die die notwendigen
Rahmenbedingungen für eine häusliche Pflege zu vermitteln vermag und auf eine vielfältige
Unterstützungslandschaft von niedrigschwelligen Angeboten, Nachbarschaftshelfern sowie Generationengenossenschaften zurückgegriffen werden kann. Auch der Ausbau der „vorpflegerischen“ Altenhilfe in Form von Alltagsbegleitern aber auch präventiven Angeboten muss ein besonderes Augenmerk gewidmet werden.
Um die bestehenden Anstrengungen in den Kommunen zu erhöhen und die vorhandenen Prozesse weiterzuentwickeln, ist eine anteilige Finanzierung der Pflegekoordinatoren in den Landkreisen und Kreisfreien Städten notwendig. Durch den Pflegekoordinator sollen zudem insbesondere Maßnahmen zur Stärkung von subsidiären Elementen sowie zivilgesellschaftliche
Engagementformen initiiert werden. Dabei will der Freistaat Sachsen Kommunen unterstützen,
sich auf ihre demografische Zukunft und den damit verbundenen „Alterslasten“ vorzubereiten,
die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen sowie Planungen und Strategien zu erarbeiten. Die
kommunalen Besonderheiten sollen dabei berücksichtigt und auf die bisherigen Entwicklungsstände aufgebaut werden.
B.
Aufgaben der Pflegekoordinatoren
I.
Implementierung und (Weiter-) Entwicklung der vernetzten Pflegeberatung
Arbeitsgrundlage ist die Kooperationsvereinbarung zur Weiterentwicklung der pflegerischen
Versorgungsstruktur im Freistaat Sachsen auf der Grundlage § 15 SGB I in Verbindung mit § 8
Abs. 2 SGB XI zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen, der Arbeitsgemeinschaft der
örtlichen Sozialhilfeträger, vertreten durch den Sächsischen Städte- und Gemeindetag und den
Sächsischen Landkreistag und unter Beteiligung des Freistaates Sachsen (Anlage 1). Das
Pflegenetzwerk leistet den Aufbau bzw. die Weiterentwicklung einer vernetzten Pflegeberatung
gemäß § 7a SGB XI mit dem Ziel der Stärkung der ambulanten pflegerischen Versorgung. Der
Pflegekoordinator hat die Aufgabe, die vernetzte Pflegeberatung in den Kommunen zu implementieren sowie weiterzuentwickeln. Er hat dabei verschiedene Aufgaben wahrzunehmen, um
insbesondere das Pflegenetzwerk (Ziffern 1 bis 3) etablieren sowie die vernetzte Pflegeberatung weiterentwickeln zu können:
1.
Aufgaben des Pflegenetzwerkes sind:
- Erarbeitung einer Rahmenvereinbarung mit dem Ziel, alle medizinischen, pflegerischen
und sozialen Leistungserbringer unter Einbindung sozialer und bürgerschaftlicher Initiativen zu vernetzen und für eine gemeinsame Sicherstellung der vernetzten Pflegebera2
-
-
-
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tung und für die Mitwirkung in einem regionalen Pflegenetzwerk zu gewinnen. Dabei ist
eine Bestätigung der Installierung des Pflegenetzwerkes – soweit noch nicht erfolgt –
durch einen Beschluss des Kreistages bzw. des Stadtrates angezeigt.
Erfassung und Analyse der vorhandenen Leistungsangebote, Erarbeitung einer Stärken-Schwächen-Analyse, Feststellung von stationärer pflegerischer Über- und Unterversorgung im jeweiligen Sozialraum bzw. -region.
Sicherstellung und Verbesserung einer wohnortnahen umfassenden, unabhängigen
und wettbewerbsneutralen Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach
dem SGB XI und zu den Möglichkeiten und Inanspruchnahme der bundes- und landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen (SGB XII) sowie weiterer Angebote der Altenhilfe.
Koordinierung und Steuerung der für die wohnortnahe Versorgung, Entlastung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen, pflegerischen, betreuenden und entlastenden
und andere soziale Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung
bei der Inanspruchnahme der Leistungen.
Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und spezieller Versorgungs-, Betreuungs- und Entlastungsangebote unter Beachtung bereits vorhandener vernetzter
Beratungsstrukturen.
Weiterer Aufbau und Ausbau der regionalen Netzwerkstrukturen möglichst unter Bezugnahme auf die Sozialräume bzw. -regionen.
Nachhaltige Stärkung ambulanter Versorgungsstrukturen unter besonderer Berücksichtigung von niedrigschwelligen Angeboten mit dem Ziel, Pflegebedürftigen eine möglichst langen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen; Stärkung der selbstbestimmten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Vermeidung von Parallelstrukturen.
Erarbeitung von Handlungsempfehlungen.
2.
Mitwirkende im PflegeNetzwerk sollen mindestens sein:
- Kommune/Landkreis (Leistungsträger nach SGB XII),
- Pflegekassen (Leistungsträger SGB XI),
- Leistungserbringer nach SGB XI,
- Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK),
- Krankenhäuser,
- Kreisärztekammer,
- Ansprechpartner der niedrigschwelligen Angebote nach § 45 ff. SGB XI,
- Ansprechpartner für Alltagsbegleiter (Förderung Landesprogramm),
- Selbsthilfegruppen / Vertreter Ehrenamt,
- Seniorenvertretungen,
- Vermieter (z. B. Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften),
- Weitere interessierte Körperschaften, Institutionen, Unternehmen, Vereine usw.
3.
Das PflegeNetzwerk soll jeweils in Projektgruppen oder vergleichbaren Strukturen arbeiten, die sich mindestens folgenden Themenschwerpunkten widmen:
- Koordination,
- Soll-Ist Struktur (erfasst die Versorgungsangebote, identifiziert Unter- und Überversorgung, formuliert Lösungsansätze),
- Schnittstellen (analysiert und beschreibt Schnittstellen und inhaltliche Schnittmengen
im Pflegeberatungsprozess),
- Überleitungsmanagement (verantwortlich für ein funktionierendes Überleitungsverfahren zwischen Einrichtungen/Diensten und der jeweiligen Häuslichkeit).
4.
Durchführung von vierteljährlichen Netzwerkkonferenzen und gegebenenfalls regionalen
Arbeitsgruppensitzungen nach Bedarf.
3
5.
Öffentlichkeitsarbeit für die vernetzte Pflegeberatung (z. B. Teilnahme an Gemeinderatssitzungen, Information in Sitzungen des Kreisrates, Teilnahme an regionalen Messen,
Fachtagungen und Pflegekongressen in Sachsen, Vorträge bei Vereinen, Mitarbeiterschulungen in Institutionen, Publikationen in regionalen Medien, Vor-Ort-Besuche bei Bürgermeistern bzw. Ortsvorstehern, Umsetzung der regionalen Internetpräsenz des Pflegenetzes).
6.
Erstellung von Statistiken (z. B. Dokumentation über die Zahl der durchgeführten Beratung, Zahl der Netzwerkpartner).
7.
Teilnahme an drei Arbeitstreffen der Pflegekoordinatoren zum Erfahrungsaustausch im
Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz.
8.
Der Pflegekoordinator ist Ansprechpartner für die vernetzte Pflegeberatung und persönlich, telefonisch sowie über eine Homepage erreichbar.
II.
Weitere Aufgaben des Pflegekoordinators
Darüber hinaus hat der Pflegekoordinator weitere Aufgaben wahrzunehmen:
1.
Modellierung künftiger Über- und Unterversorgung im stationären Bereich (2020, 2025,
2030) sowie zu erwartende Leistungen der „Hilfe zur Pflege“ in Zusammenarbeit mit dem
jeweiligen Sozialplaner. Das notwendige Zahlenmaterial des Statistischen Landesamtes
werden den Pflegekoordinatoren voraussichtlich ab 06/2016 über das Pflegenetz durch
den Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt.
2.
Mitwirkung an der Erarbeitung bzw. Aktualisierung einer Altenhilferahmenplanung des
Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt.
3.
Kommunikation und Diskussion der Szenarien und der daraus resultierenden Konsequenzen für die kommunalen Finanzhaushalte und Sozialplanungen in den jeweiligen kommunalen Gremien.
4.
Initiierung sowie Anwerbung von niedrigschwelligen Angeboten nach § 45 b-d SGB XI,
Nachbarschaftshelfern und Alltagsbegleitern sowie die Werbung für die Gründung von
Generationengenossenschaften (Stärkung von subsidiären Elementen sowie zivilgesellschaftliche Engagementformen).
Zielgrößen sind:
- pro 20.000 Einwohner ein niedrigschwelliges Betreuungs- und Entlastungsangebot
- eine Beratungsstelle für Demenzkranke und für die Koordinierung von Nachbarschaftshelfern
- pro 1.000 Einwohner ein Nachbarschaftshelfer
- pro 1.000 Einwohner ein Alltagsbegleiter
- pro Landkreis bzw. Kreisfreien Stadt eine Generationengenossenschaft.
5.
Unterstützung bei der Datenaktualisierung der Pflegedatenbank im Internetportal PflegeNetz (www.pflegenetz.sachsen.de).
6.
Jährliches Reporting gegenüber dem Fördermittelgeber über den Stand der Zielerreichung.
7.
Optional: Durchführung von Bürgerkonferenzen zum Thema: Wie wollen wir im Alter leben?
4
C.
Zuwendungsvoraussetzungen und -verfahren
Der Freistaat Sachsen gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, unter Berücksichtigung des Konzeptes sowie den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere den §§ 23 und 44 der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen, Zuwendungen zur Förderung des Projektes „Pflegekoordinator“ in den Landkreisen bzw. Kreisfreien Städte. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und Kreisfreien Städte. Die Förderung soll als Anteilsfinanzierung (Finanzierungsart) erfolgen. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben gewährt. Zuwendungsfähig sind
die Personalausgaben des Pflegekoordinators sowie des benötigten Hilfspersonals (jeweils
Arbeitgeberbrutto) sowie Sachausgaben. Die Sachausgaben werden Pauschal in Höhe von
9.600,00 EUR pro 1,0 VzÄ pro Jahr Pflegekoordinator als zuwendungsfähig anerkannt.1 Es
kann eine Zuwendung bis zu einer Höhe von 40.000 EUR pro Landkreis bzw. Kreisfreien Stadt
p. a. ausgereicht werden.
Im Jahr 2015 kann die Zuwendung für das laufende Jahr sowie für die Jahre 2016 und 2017
ausgereicht werden. Der Bewilligungszeitraum des Projektes kann demnach ab November 2015
bis zum 31.12.2017 laufen. Den konkreten Projektbeginn kann der Landkreis bzw. die Kreisfreie
Stadt bestimmen.
Voraussetzungen für die Gewährung einer Zuwendung ist ein fachlich fundiertes Konzept mit
folgendem Inhalt:
a) Beschreibung der Ausgangssituation im Landkreis bzw. Kreisfreien Stadt,
b) Beschreibung der Zielstellung des Projektes unter Beachtung des Aufgabenkatalogs
(Abschnitt B. des vorliegenden Konzeptes) sowie unter Berücksichtigung der kommunalen Besonderheiten und Entwicklungsstände,
c) Darstellung des Projektverlaufs mit detaillierter Zeitplan,
d) Darstellung, welche Methoden und Handlungsschritte zur Realisierung des Projekts
bzw. der Projektabschnitte genutzt werden,
e) Darstellung der organisatorischen Einbindung und Entscheidungskompetenz des Pflegekoordinators innerhalb der kommunalen Verwaltung (z. B. direktes Vortragsrecht
beim Sozialdezernenten, Einbindung in der Aufbauorganisation),
f) Darstellung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden sollen, um
eine nachhaltige Entwicklung des Projektes zu ermöglichen (Nachhaltigkeit der Förderung),
g) Angaben zum eingesetzten Personal (Name, Qualifikation, berufliche Erfahrung usw.),
h) ein Ausgaben- und Finanzierungsplan (Gesamtübersicht sowie ein Ausgaben- und Finanzierungsplan pro Jahr).
Der Pflegekoordinator/in muss Vollzeit beschäftigt sein, einen geeigneten akademischen Abschluss sowie entsprechende fachliche Qualifikationen nachweisen können. Der Pflegekoordinator/in soll über Berufserfahrungen im Pflege- oder Sozialbereich verfügen. Die Personalentscheidung obliegt der Beschäftigungsbehörde.
Die Förderung wird durch einen Zuwendungsbescheid durch das Sächsische Sozialministerium
für Soziales und Verbraucherschutz erfolgen. Soweit die Umsetzung des Projektes erfolgreich
ist, soll – vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – die Förderung bis zum
Jahr 2019 (Ende der Legislaturperiode) erfolgen.
1
Für die Berechnung wurden die Sachkosten gem. Großbuchst. B Ziffer II Nr. 3 VvV Kostenfestlegung
2013 pauschal zu Grunde genommen. Vorliegende Berechnung: Sachkosten je Arbeitsstunde: 6,00
EUR (gerundet) * 1.600 Stunden (gerundet) (durchschnittliche Arbeitsstunde gem. Anlage 2c der VwV
Kostenfestlegung 2013) = 9.600 EUR.
5