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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1055086.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
07.03.16, 12:00
Aktualisiert
27.04.16, 09:49

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02457 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest Ratsversammlung 18.05.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Einrichtung einer Oberschule am Standort Diderotstraße 35 - entsprechend § 24 Sächsisches Schulgesetz Beschlussvorschlag: 1. Mit Schuljahresbeginn 2019/20 richtet die Stadt Leipzig eine dreizügige Oberschule am Schulstandort Diderotstraße 35, 04159 Leipzig ein. Die Schule trägt den Arbeitstitel "Schule Diderotstraße". 2. Die Oberschule wird schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5, ab dem Schuljahr 2016/17 aufgebaut. 3. Bis zum Abschluss der Sanierung des Schulhauses in der Diderotstraße 35 (voraussichtlich III. Quartal 2019) werden die Schulklassen im Schulgebäude in der Anhalter Straße 1, 04129 Leipzig unterrichtet. 4. Die Oberschule wird bis zum Einzug in das Schulgebäude an der Diderotstraße als Außenstelle 35. Schule - Oberschule der Stadt Leipzig - geführt. Spätestens mit Schuljahresbeginn 2019/20 wird die Oberschule als eigenständige Schule geführt. 5. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen x nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von 2016 2016 2016 2016 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam 38.340 € 3.150 € 20.569 € Auftrag 105121510029 4.000 € x nein von bis 2017 2018 2019 2019 7.0000322.710 wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten wo veranschlagt Einzahlungen Auszahlungen Zu Lasten anderer OE Höhe in EUR Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis 9.800 € 17.000 € 1.100.21.5.1.01.29 22.630 € Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: siehe Begründung Sachverhalt Beteiligung Personalrat nein x wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x nein ja, 1 Grundlagen Die Stadt Leipzig hat in ihrem Wirken und Handeln bei der Gestaltung des Schulnetzplanes alle gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere die darin enthaltenen und daraus abgeleiteten Bestimmungen zum „öffentlichen Bedürfnis“, für Schulen zu beachten. Grundsätzlich besteht gemäß § 21 Abs. 2 SächsSchulgesetz für den Schulträger ein öffentliches Bedürfnis zur Einrichtung von Schulen, wenn bei Würdigung des Einzelfalles u.a. die prognostizierte Schülerzahl, die Dichte der Besiedlung, die Verkehrslage bzw. -anbindung als Kriterien erfüllt werden. Die Schulpflicht bedingt bei entsprechender Schülerzahl auch die Verpflichtung des Staates, schulische Einrichtungen in zumutbarer Entfernung vom Wohnort und in angemessenem Zustand bereitzuhalten. Denn mit der Schulpflicht des Schülers korrespondiert die Beschulung des Staates. Die dafür notwendigen Regelungen ergeben sich aus: 1. Schulgesetz des Freistaates Sachsen (SächsSchulG) und den Schulordnungen für die einzelnen Schularten, 2. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsorganisation (jährlich), 3. Schulintegrationsverordnung, 4. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO). Auf der Grundlage des § 28 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 SchulG obliegt es dem Stadtrat, einen Beschluss über die Schulnetzplanung sowie dessen Umsetzung herbeizuführen. Die Beschlussfassung des Schulträgers bedarf gem. § 24 Abs. 1 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 1 SchulG der Zustimmung des SMK als oberste Schulaufsichtsbehörde. 2 Begründung zur Einrichtung In der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Stadt Leipzig 2012 wurde die Feststellung getroffen, dass der Trend zu steigenden Schülerzahlen bei den allgemeinbildenden Schulen weiter und langfristig anhält. Damit hat Leipzig weitere Maßnahmen zur Entwicklung der Schulinfrastruktur umzusetzen. Das vorhandene Schulnetz ist am steigenden Bedarf auszurichten und die Stadt Leipzig muss als Schulträger vorhandene Kapazitäten erweitern. Zugleich kann, basierend auf der aktuellen Fortschreibung der Schulnetzplanung, das Fazit gezogen werden, dass sich die Bedarfsentwicklung dynamischer und in einem kürzeren Zeitraum vollziehen wird, als es noch in den Prognosen zur Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012 erwartet wurde. In den vergangenen Jahren konnte das Ansteigend er Schülerzahlen zum Teil noch durch vorhandene Reservekapazitäten in den Oberschulen der Stadt abgefangen werden. Diese Möglichkeiten sind mittlerweile erschöpft. Begleitende Maßnahmen im Schulneubau sind bisher nicht fertiggestellt bzw. konnten ihre Wirksamkeit noch nicht Seite 1 von 4 vollumfänglich erreichen. Damit ist trotz der Reaktivierung der beiden Schulstandorte „Schule am Weißeplatz“ und „Schule Georg-Schwarz-Straße“ (ehem. 57. Schule) eine Verschärfung der Nachfragesituation in den Oberschulen erkennbar. Dies begründet sich im Wesentlichen in zwei Problemschwerpunkten. Zum einen stehen geplante Kapazitäten aufgrund von Verzögerungen in der Fertigstellung nicht zum erforderlichen Zeitpunkt zur Verfügung. Eine weiterer Punkt ist die Notwendigkeit, die stark angestiegene Nachfrage nach Bildungsangeboten für Schüler mit ausländischer Herkunft (EU-Binnenmigration, AsylFlüchtlingsproblematik) im Bereich der Oberschulen erfüllen zu müssen. Dazu sind in der Regel neue Vorklassen für Ausländer (VKA oder DAZ) an den Oberschulen zu bilden. Neben den zu schaffenden Plätzen in den Spezialklassen müssen auch Reserven in den anderen Klassen gebildet werden, um die Schüler in den Phasen 2 und 3 in den Regelschulbetrieb zu integrieren. Beide Probleme verstärken den Druck, neue Kapazitäten zeitnah für den Oberschulbereich zu erschließen bzw. neu zu schaffen. Da diese neuen Kapazitäten zum Bedarfszeitpunkt nicht als Schulneubauten zur Verfügung stehen, sind weitere Maßnahmen erforderlich, die Absicherung des Schulbesuches zu erfüllen. Für neu zu schaffende Schulstandorte müssen wiederholt Vorinterims gebildet werden, welche neben der Bereitstellung von Schulkapazitäten zugleich auch das Aufwachsen neuer Schulstandorte ermöglichen. 3 Modalitäten zur Einrichtung 3.1 Ablauf Entsprechend § 21 Abs. 3 Sächs. SchulG wird der Schulträger der Schulaufsichtsbehörde folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: 1. Mit Schuljahresbeginn 2019/20 richtet die Stadt Leipzig eine dreizügige Oberschule am Schulstandort Diderotstraße 35, 04159 Leipzig ein. Die Schule trägt den Arbeitstitel „Schule Diderotstraße“ 2. Die Oberschule wird schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5, ab dem Schuljahr 2016/17 aufgebaut. 3. Bis zum Abschluss der Sanierung des Schulhauses in der Diderotstraße 35 (voraussichtlich III. Quartal 2019) werden die Schulklassen im Schulgebäude in der Anhalter Straße 1, 04129 Leipzig unterrichtet. 4. Die Oberschule wird bis zum Einzug in das Schulgebäude an der Diderotstraße als Außenstelle 35. Schule – Oberschule der Stadt Leipzig – geführt. Spätestens mit Schuljahresbeginn 2019/20 wird die Oberschule als eigenständige Schule geführt. Seite 2 von 4 3.2 finanzielle Auswirkungen Die Einrichtung der Oberschule zeigt finanzielle Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Leipzig in zwei Stufen. Standort Interim • Mit Schuljahresbeginn 2016/17 erhält die Schule Diderotstraße am Standort Anhalter Straße 0,5 VzÄ-Stellen für eine/n Schulsachbearbeiter/-in. Ab dem Schuljahr 2018/19 wird nach dem gültigen Stellenbemessungsmodell jährlich eine Anpassung der VzÄ-Anteile gemäß der Schülerzahl erfolgen. • Das Amt für Gebäudemanagement wird ab dem Schuljahr 2016/17 die Stellenbemessung für den/die Hausmeister/-in am Standort in der Anhalter Straße 1, auf Grundlage der Hausnutzung, weiterführen. • Da das Vorinterim in der Anhalter Straße als Außenstelle der 35. Schule geführt werden soll, muss eine Budgetanpassung der 35. Schule erfolgen. Standort Diderotstraße • Es wird auf die in der Ratssitzung am 19.11.2015 beschlossene Vorlage IV-DS01854 „Planungsbeschluss sowie Grunderwerb für bauliche Investitionen für den Schulentwicklungsplan im Jahr 2015 – Stand 20.08.2015 und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach §79(1) SächsGemO“ sowie den darin vorgesehenen Gesamtkosten für die Sanierung und Reaktivierung des Schulstandortes Diderotsraße 35 verwiesen. • Mit der Vorlage des Baubeschlusses „Sanierung Diderotstraße 35“ kann die Darstellung der anteiligen finanziellen Menge zur Gesamtausstattung bzw. der künftigen personellen und betrieblichen Unterhalte vorgenommen werden und eine Einordnung in den Haushalt der Stadt Leipzig erfolgen. Nach dem Auszug der ausgelagerten Klassen der Oberschule Paul-Robeson kann die vorhandene Klassenraumausstattung weiter genutzt werden. Damit die Durchführung des Unterrichts vollumfänglich ab Schuljahresbeginn gewährleistet wird, werden folgende finanziellen Mittel im Ergebnis- und Finanzhaushalt zusätzlich benötigt: In der Kostenart 4275 1000 Lernmittel/Schulbücher ist für eine neu einzurichtende Schule eine festgelegte Pauschale für Lernmittel in Höhe von 75 € je Schüler nicht ausreichend. Es müssen komplette Klassensätze für alle Unterrichtsfächer beschafft werden. In der 5. Klassenstufe werden die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Biologie, Kunst, Musik, Werken, Technik und Computer, Geographie, Geschichte, Sport, wahlweise Ethik oder Religion unterrichtet. Dies kann einen Umfang von circa 8-10 Schulbüchern pro Schüler umfassen, zuzüglich diverser Arbeitshefte, zumindest einem Klassensatz Wörterbücher einer oder zwei Fremdsprachen, Duden, Atlanten, etc.. Für die neu zu eröffnenden Schulen kann auf keinen Altbestand von Schulbüchern zurückgegriffen werden. Es wird bei ca. 84 Schülern mit einem Wertumfang von rund 25.340 € gerechnet. Die detaillierte Aufstellung ergibt sich aus den Erfahrungswerten der Eröffnung der Oberschule am Weißeplatz wie folgt. Seite 3 von 4 In der Kostenart 4276 1000 Lehr- und Unterrichtsmittel sind alle Dinge zu veranschlagen, die im oder zur Vorbereitung auf den Unterricht verwendet werden. Die Sachgüter sind hier nicht im Einzelnen aufgezählt. U.a. betrifft dies: Wandkarten für Geschichte, Geographie, Englisch und dazugehörige Kartenständer, CD-Player und Audio-CD für Deutsch, Englisch, Musik, Projektor und Projektorwagen, Tafelgerätesatz, Stoffpräparate Biologie, Körpermodelle Mensch und Tiere, Werkzeuge für Werken, etc. Es wird mit einem Wertumfang von 12.000 € für die Klassenstufe 5 gerechnet. Weiterhin sind für den Verwaltungsbereich Haushaltsmittel in Höhe von 1.000 € für Allgemeine Verbrauchsmittel im SK 4271 1200 einzustellen. Damit werden Büromaterial, Papier, Kreide, Schwamm, Magneten, Korktafel, Flipchart, Sanitätsmaterial beschafft. Für die betriebsbereite Ausstattung, zum Schuljahresbeginn 2016/2017, des Objektes Anhalter Straße 1 sind überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 38.340 € im Innenauftrag 1051 2151 0029 - Oberschule Diderotstraße und 4.000 € im PSP-Element 7.0000322.710 bzw. Anlagevermögen Oberschulen notwendig. Die Deckung der genannten überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erfolgt in 2016 unterjährig aus dem Budget des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. Die entsprechenden Deckungsquellen werden nach der voraussichtlichen Ist-Einschätzung per 30.06.2016 benannt. Die weiteren Haushaltsmittel zur Aufstockung der Schule OS Diderotstraße 35 mit Lehrund Lernmitteln werden in der Haushaltsplanung 2017/2018 betrachtet und einkalkuliert. Die Kosten zur Absicherung der infrastrukturellen Aufwendungen belaufen sich für das Jahr 2016 auf 22.630 €. Die Gesamtaufstellung der Bedarfe in Ausstattung sowie Lehr- und Lernmittel sowie infrastrukturelle Aufwendungen ist Anlage 1 zu entnehmen. Für die Absicherung der Kosten im infrastrukturellen Gebäudemanagements erfolgt eine Staffelung der Aufwendungen entsprechend des Klassenaufkommens. Die Bedarfe sind der Anlage 1 zu entnehmen. 5 Alternativlösung Die Entwicklung der Bedarfsnachfrage im Oberschulbereich erfordert die extensive Schaffung weiterer Schulstandorte. Die bisherigen Schulen sind nicht mehr in Lage, weitere Kapazitäten über das bisherige Maß hinaus zu schaffen. Es wird ein früherer Schulstandort reaktiviert. Die Oberschule wird langfristig benötigt. Kapazitätserweiterungen an vorhandenen Schulstandorten im Planungsraum sind nicht möglich. Aus diesen Gründen gibt es keine Alternativlösungen. 6 Folgen bei Ablehnung Das Kapazitätsdefizit bleibt bestehen. Die Stadt Leipzig kann der ihr übertragenen Pflichtaufgabe zur Bereitstellung ausreichender Schulkapazitäten nicht nachkommen. Die geplante Erweiterung der Oberschulkapazitäten kann nicht umgesetzt werden. Seite 4 von 4 Anlage 1 – Aufstellung der Bedarfe Ausstattung sowie Lehr- und Lernmittel Einzelpreis Gesamtpreis Ausstattungsbeschreibung Anzahl in € brutto in € brutto Ausstattung mit Lehr- und UnDeutsch 1 500 terrichtsmitteln Ausstattung mit Lehr- und Unterrichtsmitteln Mathematik 1 500 Ausstattung des FUR LehrBiologie 1 2.000 und Unterrichtsmitteln Ausstattung des FUR mit Lehr- und Unterrichtsmitteln Englisch 1 500 Ausstattung des FUR mit Kunst 1 500 Lehr- und Unterrichtsmitteln Ausstattung des FUR mit Lehr- und Unterrichtsmitteln Musik (Instrumente) 1 2.000 Ausstattung des FUR mit Lehr- und Unterrichtsmitteln Geschichte 1 1.000 Ausstattung des FUR mit Geographie 1 1.000 Lehr- und Unterrichtsmitteln Ausstattung des FUR Lehrund Unterrichtsmitteln Werken 1 4.000 Summe Lehr- und Unterrichtsmittelbedarf 12.000 Deutsch Schulbücher 84 25 2.100 Nachschlagewerke (Duden Klassensatz) Deutsch 28 20 560 Mathematik Schulbücher 84 25 2100 Mathematik Arbeitshefte 84 10 840 NaturwisNachschlagewerke (Formelsenschaften sammlung) 84 15 1260 Biologie Schulbücher 84 25 2.100 Biologie Arbeitshefte 84 10 840 Englisch Schulbücher 84 25 2.100 Englisch Arbeitshefte 84 10 840 Englisch Grammatik 84 10 840 Nachschlagewerke (WörterEnglisch buch Klassensatz) 28 20 560 Kunst Schulbücher (Klassensatz) 28 25 700 Musik Schulbücher (Klassensatz) 28 25 700 Technik und Schulbücher 84 25 2.100 Computer Religion Schulbücher (Klassensatz) 28 25 700 Ethik Schulbücher (Klassensatz) 28 25 700 Geschichte Schulbücher 84 25 2.100 Unterrichtsfach Geschichte Geographie Geographie Geographie Geschichtsatlas (Klassensatz) Schulbücher Arbeitshefte Nachschlagewerke (Atlas Klassensatz) 28 84 84 20 25 10 560 2.100 840 28 25 700 Summe Lernmittel-/Schulbücherbedarf DS-02457_anlage 1_ Einrichtung Oberschule Standort Diderotstr. 35_04.04.16.odt 25.340 Folgekostenberechnung in der Anhalter Straße 1 für Vorinterim Diderotstraße hier: Kosten aus dem infrastrukturellen Gebäudemanagement lfd. Nr. 1 2 3 4 5 6 Kostengruppe nach DIN 18960 Nummerierung IGM Bezeichnung Personalkosten 210-1 Hausmeister 210 210-2* Schulsachbearbeiterin 210-3 Hallenwart Entsorgung 320-1 Restmüll 320-2 Biomüll 320-3 Brandschäden 320-4 Fettabscheider 320-5 Ölabscheider 320-6 Datenträgervernichtung 320 320-7 Schrott 320-8 Elektroschrott 320-9 Grünabfälle 320-10 Holz 320-11 Schadstoffe 320-12 Beseitigung von Schädlingen Reinigung und Pflege von Gebäuden 330-1 Unterhaltsreinigung 330-2 Glasreinigung 330-3 Grundreinigung 330-4 Sondereinigung 330-5 Wäschereileistungen 330 330-6 Schmutzfangmatten 330-7 Wirtschaftsdienste 330-8 Schornsteinfeger 330-9 Winterdienst 330-10 Straßenreinigung Pflege von Außenanlagen 340 Rasenmahd 340 Rasenpflege 340 Rabattenpflege 340 340 Gehölzpflege 340 Sandreinigung 340 Sandwechsel 340 Gefahrenbeseitigung Baumkontrollen 354 Kontrolle (Ersterfassung) 354 354 Maßnahmen (nach Ersterfassung) Sicherheits- und Überwachungsdienste 360 Aufschaltung Einbruchmeldeanlage 360 Aufschaltung Brandmeldeanlage 360 Interventionsfahrten 360 Schließdienste 360 360 Bestreifung 360 Revierkontrollen 360 Revision von Geräten besonderen Notstand 360 Notrufserviceverträge Auswertung Kosten pro Jahr 5.375,00 € 0,00 € 0,00 € 1.100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 10,00 € 50,00 € 50,00 € 50,00 € 50,00 € 50,00 € 70,00 € 1.430,00 € 15.000,00 € 700,00 € 4.500,00 € 1.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 21.200,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Aufstellung der Kosten aus dem infrastrukturellen Gebäudemanagement nach Aufkommen (Klassennutzung in Jahresscheiben) Jahr Anzahl Klassen Kosten 2016 3 3.150,00 € 2017 6 9.800,00 € 2018 9 17.000,00 € 2019 12 22.630,00 € DS-02457_anlage 1_ Einrichtung Oberschule Standort Diderotstr. 35_04.04.16.odt Personalkosten Schulsachbearbeiter/in Schuljahr Klassenstufen Klassen Schülerzahl Bemessung Personalkosten 2016/17 5 3 84 0,5 20.569,00 € 2017/18 5 und 6 6 168 0,5 20.569,00 € 2018/19 5 bis 7 9 252 0,75 30.854,00 € 2019/20 5 bis 8 12 336 0,875 35.997,00 € DS-02457_anlage 1_ Einrichtung Oberschule Standort Diderotstr. 35_04.04.16.odt Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1