Daten
Kommune
Leipzig
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1055086.pdf
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117 kB
Erstellt
07.03.16, 12:00
Aktualisiert
27.04.16, 09:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02457
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
Ratsversammlung
18.05.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Einrichtung einer Oberschule am Standort Diderotstraße 35 - entsprechend § 24
Sächsisches Schulgesetz
Beschlussvorschlag:
1. Mit Schuljahresbeginn 2019/20 richtet die Stadt Leipzig eine dreizügige Oberschule am
Schulstandort Diderotstraße 35, 04159 Leipzig ein. Die Schule trägt den Arbeitstitel "Schule
Diderotstraße".
2. Die Oberschule wird schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5, ab dem Schuljahr
2016/17 aufgebaut.
3. Bis zum Abschluss der Sanierung des Schulhauses in der Diderotstraße 35 (voraussichtlich III.
Quartal 2019) werden die Schulklassen im Schulgebäude in der Anhalter Straße 1, 04129 Leipzig
unterrichtet.
4. Die Oberschule wird bis zum Einzug in das Schulgebäude an der Diderotstraße als Außenstelle
35. Schule - Oberschule der Stadt Leipzig - geführt. Spätestens mit Schuljahresbeginn 2019/20 wird
die Oberschule als eigenständige Schule geführt.
5. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für
Kultus.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
2016
2016
2016
2016
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
38.340 €
3.150 €
20.569 € Auftrag 105121510029
4.000 €
x
nein
von
bis
2017
2018
2019
2019
7.0000322.710
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
wo veranschlagt
Einzahlungen
Auszahlungen
Zu Lasten anderer OE
Höhe in EUR
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
9.800 €
17.000 € 1.100.21.5.1.01.29
22.630 €
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung: siehe Begründung Sachverhalt
Beteiligung Personalrat
nein
x
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
nein
ja,
1
Grundlagen
Die Stadt Leipzig hat in ihrem Wirken und Handeln bei der Gestaltung des Schulnetzplanes alle gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere die darin enthaltenen und daraus
abgeleiteten Bestimmungen zum „öffentlichen Bedürfnis“, für Schulen zu beachten.
Grundsätzlich besteht gemäß § 21 Abs. 2 SächsSchulgesetz für den Schulträger ein öffentliches Bedürfnis zur Einrichtung von Schulen, wenn bei Würdigung des Einzelfalles
u.a. die prognostizierte Schülerzahl, die Dichte der Besiedlung, die Verkehrslage bzw.
-anbindung als Kriterien erfüllt werden. Die Schulpflicht bedingt bei entsprechender
Schülerzahl auch die Verpflichtung des Staates, schulische Einrichtungen in zumutbarer Entfernung vom Wohnort und in angemessenem Zustand bereitzuhalten. Denn mit
der Schulpflicht des Schülers korrespondiert die Beschulung des Staates. Die dafür
notwendigen Regelungen ergeben sich aus:
1. Schulgesetz des Freistaates Sachsen (SächsSchulG) und den Schulordnungen
für die einzelnen Schularten,
2. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsorganisation (jährlich),
3. Schulintegrationsverordnung,
4. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO).
Auf der Grundlage des § 28 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 SchulG obliegt es dem Stadtrat, einen Beschluss über die Schulnetzplanung sowie dessen Umsetzung herbeizuführen. Die Beschlussfassung des
Schulträgers bedarf gem. § 24 Abs. 1 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 1 SchulG der Zustimmung
des SMK als oberste Schulaufsichtsbehörde.
2
Begründung zur Einrichtung
In der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Stadt Leipzig 2012 wurde die
Feststellung getroffen, dass der Trend zu steigenden Schülerzahlen bei den allgemeinbildenden Schulen weiter und langfristig anhält. Damit hat Leipzig weitere
Maßnahmen zur Entwicklung der Schulinfrastruktur umzusetzen. Das vorhandene
Schulnetz ist am steigenden Bedarf auszurichten und die Stadt Leipzig muss als
Schulträger vorhandene Kapazitäten erweitern.
Zugleich kann, basierend auf der aktuellen Fortschreibung der Schulnetzplanung, das
Fazit gezogen werden, dass sich die Bedarfsentwicklung dynamischer und in einem
kürzeren Zeitraum vollziehen wird, als es noch in den Prognosen zur Fortschreibung
der Schulnetzplanung 2012 erwartet wurde.
In den vergangenen Jahren konnte das Ansteigend er Schülerzahlen zum Teil noch
durch vorhandene Reservekapazitäten in den Oberschulen der Stadt abgefangen werden. Diese Möglichkeiten sind mittlerweile erschöpft. Begleitende Maßnahmen im
Schulneubau sind bisher nicht fertiggestellt bzw. konnten ihre Wirksamkeit noch nicht
Seite 1 von 4
vollumfänglich erreichen. Damit ist trotz der Reaktivierung der beiden Schulstandorte
„Schule am Weißeplatz“ und „Schule Georg-Schwarz-Straße“ (ehem. 57. Schule) eine
Verschärfung der Nachfragesituation in den Oberschulen erkennbar.
Dies begründet sich im Wesentlichen in zwei Problemschwerpunkten. Zum einen stehen geplante Kapazitäten aufgrund von Verzögerungen in der Fertigstellung nicht zum
erforderlichen Zeitpunkt zur Verfügung.
Eine weiterer Punkt ist die Notwendigkeit, die stark angestiegene Nachfrage nach Bildungsangeboten für Schüler mit ausländischer Herkunft (EU-Binnenmigration, AsylFlüchtlingsproblematik) im Bereich der Oberschulen erfüllen zu müssen. Dazu sind in
der Regel neue Vorklassen für Ausländer (VKA oder DAZ) an den Oberschulen zu bilden. Neben den zu schaffenden Plätzen in den Spezialklassen müssen auch Reserven
in den anderen Klassen gebildet werden, um die Schüler in den Phasen 2 und 3 in den
Regelschulbetrieb zu integrieren.
Beide Probleme verstärken den Druck, neue Kapazitäten zeitnah für den Oberschulbereich zu erschließen bzw. neu zu schaffen.
Da diese neuen Kapazitäten zum Bedarfszeitpunkt nicht als Schulneubauten zur Verfügung stehen, sind weitere Maßnahmen erforderlich, die Absicherung des Schulbesuches zu erfüllen. Für neu zu schaffende Schulstandorte müssen wiederholt Vorinterims
gebildet werden, welche neben der Bereitstellung von Schulkapazitäten zugleich auch
das Aufwachsen neuer Schulstandorte ermöglichen.
3
Modalitäten zur Einrichtung
3.1 Ablauf
Entsprechend § 21 Abs. 3 Sächs. SchulG wird der Schulträger der Schulaufsichtsbehörde folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
1. Mit Schuljahresbeginn 2019/20 richtet die Stadt Leipzig eine dreizügige Oberschule am Schulstandort Diderotstraße 35, 04159 Leipzig ein. Die Schule trägt
den Arbeitstitel „Schule Diderotstraße“
2. Die Oberschule wird schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5, ab
dem Schuljahr 2016/17 aufgebaut.
3. Bis zum Abschluss der Sanierung des Schulhauses in der Diderotstraße 35
(voraussichtlich III. Quartal 2019) werden die Schulklassen im Schulgebäude in
der Anhalter Straße 1, 04129 Leipzig unterrichtet.
4. Die Oberschule wird bis zum Einzug in das Schulgebäude an der Diderotstraße
als Außenstelle 35. Schule – Oberschule der Stadt Leipzig – geführt. Spätestens mit Schuljahresbeginn 2019/20 wird die Oberschule als eigenständige
Schule geführt.
Seite 2 von 4
3.2
finanzielle Auswirkungen
Die Einrichtung der Oberschule zeigt finanzielle Auswirkungen für den Haushalt der
Stadt Leipzig in zwei Stufen.
Standort Interim
•
Mit Schuljahresbeginn 2016/17 erhält die Schule Diderotstraße am Standort Anhalter Straße 0,5 VzÄ-Stellen für eine/n Schulsachbearbeiter/-in. Ab dem Schuljahr
2018/19 wird nach dem gültigen Stellenbemessungsmodell jährlich eine Anpassung
der VzÄ-Anteile gemäß der Schülerzahl erfolgen.
•
Das Amt für Gebäudemanagement wird ab dem Schuljahr 2016/17 die Stellenbemessung für den/die Hausmeister/-in am Standort in der Anhalter Straße 1, auf
Grundlage der Hausnutzung, weiterführen.
•
Da das Vorinterim in der Anhalter Straße als Außenstelle der 35. Schule geführt
werden soll, muss eine Budgetanpassung der 35. Schule erfolgen.
Standort Diderotstraße
•
Es wird auf die in der Ratssitzung am 19.11.2015 beschlossene Vorlage IV-DS01854 „Planungsbeschluss sowie Grunderwerb für bauliche Investitionen für den
Schulentwicklungsplan im Jahr 2015 – Stand 20.08.2015 und Bestätigung einer
außerplanmäßigen Auszahlung nach §79(1) SächsGemO“ sowie den darin
vorgesehenen Gesamtkosten für die Sanierung und Reaktivierung des
Schulstandortes Diderotsraße 35 verwiesen.
•
Mit der Vorlage des Baubeschlusses „Sanierung Diderotstraße 35“ kann die
Darstellung der anteiligen finanziellen Menge zur Gesamtausstattung bzw. der
künftigen personellen und betrieblichen Unterhalte vorgenommen werden und eine
Einordnung in den Haushalt der Stadt Leipzig erfolgen.
Nach dem Auszug der ausgelagerten Klassen der Oberschule Paul-Robeson kann die
vorhandene Klassenraumausstattung weiter genutzt werden. Damit die Durchführung
des Unterrichts vollumfänglich ab Schuljahresbeginn gewährleistet wird, werden folgende finanziellen Mittel im Ergebnis- und Finanzhaushalt zusätzlich benötigt:
In der Kostenart 4275 1000 Lernmittel/Schulbücher ist für eine neu einzurichtende
Schule eine festgelegte Pauschale für Lernmittel in Höhe von 75 € je Schüler nicht ausreichend. Es müssen komplette Klassensätze für alle Unterrichtsfächer beschafft werden. In der 5. Klassenstufe werden die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Biologie, Kunst, Musik, Werken, Technik und Computer, Geographie, Geschichte, Sport,
wahlweise Ethik oder Religion unterrichtet. Dies kann einen Umfang von circa 8-10
Schulbüchern pro Schüler umfassen, zuzüglich diverser Arbeitshefte, zumindest einem
Klassensatz Wörterbücher einer oder zwei Fremdsprachen, Duden, Atlanten, etc..
Für die neu zu eröffnenden Schulen kann auf keinen Altbestand von Schulbüchern zurückgegriffen werden. Es wird bei ca. 84 Schülern mit einem Wertumfang von rund
25.340 € gerechnet. Die detaillierte Aufstellung ergibt sich aus den Erfahrungswerten
der Eröffnung der Oberschule am Weißeplatz wie folgt.
Seite 3 von 4
In der Kostenart 4276 1000 Lehr- und Unterrichtsmittel sind alle Dinge zu veranschlagen, die im oder zur Vorbereitung auf den Unterricht verwendet werden. Die Sachgüter
sind hier nicht im Einzelnen aufgezählt. U.a. betrifft dies: Wandkarten für Geschichte,
Geographie, Englisch und dazugehörige Kartenständer, CD-Player und Audio-CD für
Deutsch, Englisch, Musik, Projektor und Projektorwagen, Tafelgerätesatz, Stoffpräparate Biologie, Körpermodelle Mensch und Tiere, Werkzeuge für Werken, etc. Es wird mit
einem Wertumfang von 12.000 € für die Klassenstufe 5 gerechnet.
Weiterhin sind für den Verwaltungsbereich Haushaltsmittel in Höhe von
1.000 € für Allgemeine Verbrauchsmittel im SK 4271 1200 einzustellen. Damit werden
Büromaterial, Papier, Kreide, Schwamm, Magneten, Korktafel, Flipchart, Sanitätsmaterial beschafft.
Für die betriebsbereite Ausstattung, zum Schuljahresbeginn 2016/2017, des Objektes
Anhalter Straße 1 sind überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 38.340 € im Innenauftrag 1051 2151 0029 - Oberschule Diderotstraße und 4.000 € im PSP-Element
7.0000322.710 bzw. Anlagevermögen Oberschulen notwendig. Die Deckung der genannten überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erfolgt in 2016 unterjährig
aus dem Budget des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. Die entsprechenden Deckungsquellen werden nach der voraussichtlichen Ist-Einschätzung per 30.06.2016 benannt.
Die weiteren Haushaltsmittel zur Aufstockung der Schule OS Diderotstraße 35 mit Lehrund Lernmitteln werden in der Haushaltsplanung 2017/2018 betrachtet und einkalkuliert.
Die Kosten zur Absicherung der infrastrukturellen Aufwendungen belaufen sich für das
Jahr 2016 auf 22.630 €.
Die Gesamtaufstellung der Bedarfe in Ausstattung sowie Lehr- und Lernmittel sowie infrastrukturelle Aufwendungen ist Anlage 1 zu entnehmen.
Für die Absicherung der Kosten im infrastrukturellen Gebäudemanagements erfolgt
eine Staffelung der Aufwendungen entsprechend des Klassenaufkommens. Die Bedarfe sind der Anlage 1 zu entnehmen.
5
Alternativlösung
Die Entwicklung der Bedarfsnachfrage im Oberschulbereich erfordert die extensive
Schaffung weiterer Schulstandorte. Die bisherigen Schulen sind nicht mehr in Lage,
weitere Kapazitäten über das bisherige Maß hinaus zu schaffen.
Es wird ein früherer Schulstandort reaktiviert. Die Oberschule wird langfristig benötigt.
Kapazitätserweiterungen an vorhandenen Schulstandorten im Planungsraum sind nicht
möglich. Aus diesen Gründen gibt es keine Alternativlösungen.
6
Folgen bei Ablehnung
Das Kapazitätsdefizit bleibt bestehen. Die Stadt Leipzig kann der ihr übertragenen
Pflichtaufgabe zur Bereitstellung ausreichender Schulkapazitäten nicht nachkommen.
Die geplante Erweiterung der Oberschulkapazitäten kann nicht umgesetzt werden.
Seite 4 von 4
Anlage 1 – Aufstellung der Bedarfe Ausstattung sowie Lehr- und Lernmittel
Einzelpreis Gesamtpreis
Ausstattungsbeschreibung Anzahl in € brutto in € brutto
Ausstattung mit Lehr- und UnDeutsch
1
500
terrichtsmitteln
Ausstattung mit Lehr- und Unterrichtsmitteln
Mathematik
1
500
Ausstattung des FUR LehrBiologie
1
2.000
und Unterrichtsmitteln
Ausstattung des FUR mit
Lehr- und Unterrichtsmitteln
Englisch
1
500
Ausstattung des FUR mit
Kunst
1
500
Lehr- und Unterrichtsmitteln
Ausstattung des FUR mit
Lehr- und Unterrichtsmitteln
Musik
(Instrumente)
1
2.000
Ausstattung des FUR mit
Lehr- und Unterrichtsmitteln
Geschichte
1
1.000
Ausstattung des FUR mit
Geographie
1
1.000
Lehr- und Unterrichtsmitteln
Ausstattung des FUR Lehrund Unterrichtsmitteln
Werken
1
4.000
Summe Lehr- und Unterrichtsmittelbedarf
12.000
Deutsch
Schulbücher
84
25
2.100
Nachschlagewerke (Duden
Klassensatz)
Deutsch
28
20
560
Mathematik
Schulbücher
84
25
2100
Mathematik
Arbeitshefte
84
10
840
NaturwisNachschlagewerke (Formelsenschaften
sammlung)
84
15
1260
Biologie
Schulbücher
84
25
2.100
Biologie
Arbeitshefte
84
10
840
Englisch
Schulbücher
84
25
2.100
Englisch
Arbeitshefte
84
10
840
Englisch
Grammatik
84
10
840
Nachschlagewerke (WörterEnglisch
buch Klassensatz)
28
20
560
Kunst
Schulbücher (Klassensatz)
28
25
700
Musik
Schulbücher (Klassensatz)
28
25
700
Technik und
Schulbücher
84
25
2.100
Computer
Religion
Schulbücher (Klassensatz)
28
25
700
Ethik
Schulbücher (Klassensatz)
28
25
700
Geschichte
Schulbücher
84
25
2.100
Unterrichtsfach
Geschichte
Geographie
Geographie
Geographie
Geschichtsatlas (Klassensatz)
Schulbücher
Arbeitshefte
Nachschlagewerke (Atlas
Klassensatz)
28
84
84
20
25
10
560
2.100
840
28
25
700
Summe Lernmittel-/Schulbücherbedarf
DS-02457_anlage 1_ Einrichtung Oberschule Standort Diderotstr. 35_04.04.16.odt
25.340
Folgekostenberechnung in der Anhalter Straße 1 für Vorinterim Diderotstraße
hier: Kosten aus dem infrastrukturellen Gebäudemanagement
lfd. Nr.
1
2
3
4
5
6
Kostengruppe nach DIN 18960
Nummerierung
IGM
Bezeichnung
Personalkosten
210-1
Hausmeister
210
210-2*
Schulsachbearbeiterin
210-3
Hallenwart
Entsorgung
320-1
Restmüll
320-2
Biomüll
320-3
Brandschäden
320-4
Fettabscheider
320-5
Ölabscheider
320-6
Datenträgervernichtung
320
320-7
Schrott
320-8
Elektroschrott
320-9
Grünabfälle
320-10
Holz
320-11
Schadstoffe
320-12
Beseitigung von Schädlingen
Reinigung und Pflege von Gebäuden
330-1
Unterhaltsreinigung
330-2
Glasreinigung
330-3
Grundreinigung
330-4
Sondereinigung
330-5
Wäschereileistungen
330
330-6
Schmutzfangmatten
330-7
Wirtschaftsdienste
330-8
Schornsteinfeger
330-9
Winterdienst
330-10
Straßenreinigung
Pflege von Außenanlagen
340
Rasenmahd
340
Rasenpflege
340
Rabattenpflege
340
340
Gehölzpflege
340
Sandreinigung
340
Sandwechsel
340
Gefahrenbeseitigung
Baumkontrollen
354
Kontrolle (Ersterfassung)
354
354
Maßnahmen (nach Ersterfassung)
Sicherheits- und Überwachungsdienste
360
Aufschaltung Einbruchmeldeanlage
360
Aufschaltung Brandmeldeanlage
360
Interventionsfahrten
360
Schließdienste
360
360
Bestreifung
360
Revierkontrollen
360
Revision von Geräten besonderen Notstand
360
Notrufserviceverträge
Auswertung
Kosten pro Jahr
5.375,00 €
0,00 €
0,00 €
1.100,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
10,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
70,00 €
1.430,00 €
15.000,00 €
700,00 €
4.500,00 €
1.000,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
21.200,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Aufstellung der Kosten aus dem infrastrukturellen Gebäudemanagement nach Aufkommen (Klassennutzung in Jahresscheiben)
Jahr
Anzahl Klassen
Kosten
2016
3
3.150,00 €
2017
6
9.800,00 €
2018
9
17.000,00 €
2019
12
22.630,00 €
DS-02457_anlage 1_ Einrichtung Oberschule Standort Diderotstr. 35_04.04.16.odt
Personalkosten Schulsachbearbeiter/in
Schuljahr
Klassenstufen
Klassen
Schülerzahl
Bemessung
Personalkosten
2016/17
5
3
84
0,5
20.569,00 €
2017/18
5 und 6
6
168
0,5
20.569,00 €
2018/19
5 bis 7
9
252
0,75
30.854,00 €
2019/20
5 bis 8
12
336
0,875
35.997,00 €
DS-02457_anlage 1_ Einrichtung Oberschule Standort Diderotstr. 35_04.04.16.odt
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1