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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1058387.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
07.04.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:15

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-02585 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 20.04.2016 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Bleiberecht für Roma in Deutschland Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Am 16.05.2012 wurde in der Ratsversammlung der Stadt Leipzig der Antrag V/A 210/11 (Beschluss-Nr. RBV-1213/12) „Unterstützung der Kampagne „Alle bleiben“ – Bleiberecht für Roma in Deutschland! Humanitäres Bleiberecht für langjährig in Deutschland geduldete Roma aus den Teilrepubliken des ehemaligen Jugoslawien“ beschlossen. Momentan ist die Situation der Roma aus dem Balkan aufgrund der aktuellen Gesetzeslage problematisch. Auch heute noch sind viele der in Deutschland lebenden Roma aus Bosnien, Kroatien, Kosovo, Mazedonien und Serbien von Abschiebung bedroht. Viele von Ihnen sind in den letzten 20 Jahren vor Verfolgung, Diskriminierung und Ausgrenzung nach Deutschland geflohen. Ihre Kinder sind in Deutschland geboren, gehen hier zur Schule, machen eine Ausbildung, studieren. Sie leben hier als Teil unserer Gesellschaft. Sie sollen in ein Land abgeschoben werden, das schon lange nicht mehr ihre Heimat ist und dessen Sprache ihre Kinder nicht sprechen. Seit dem Beschluss der Leipziger Ratsversammlung hat sich die Situation der Roma in Deutschland, Sachsen und Leipzig nicht verbessert. Wir fragen an: 1. In welchem Rahmen konnte sich die Stadt Leipzig, wie im Antrag V/A 210 am 16.05.2012 beschlossen, dafür einsetzen, „dass Abschiebungen von Roma, die ihren Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland bzw. Leipzig haben, in die Teilrepubliken des ehemaligen Jugoslawiens verhindert werden“? 2. Wie viele Personen aus Leipzig wurden seitdem in die Länder des ehemaligen Jugoslawiens abgeschoben? Seite 1/3 3. Wie viele der abgeschobenen Personen lebten zu diesem Zeitpunkt bereits drei Jahre und länger in Leipzig? 4. Wie viele der abgeschobenen Personen lebten zu diesem Zeitpunkt bereits sechs Jahre und länger in Leipzig? 5. Wie vielen Personen aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens konnte seitdem ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden? Anlagen: Seite 2/3