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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1050548.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
18.01.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:15

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02304 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost Ratsversammlung 18.05.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Straße des 18. Oktober über die Anlagen der DB AG Teilobjekt: Demontage Beschlussvorschlag: 1. Die Demontage der Brücke soll im Anschluss an die Leitungsdükerung der Trinkwasserhauptversorgungsleitung in den Jahren 2016/2017 realisiert werden. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) in der zur Zeit gültigen Fassung.) 2. Die Maßnahmekosten betragen 2.300.000,00 € brutto (1.932.773,11 € netto). 3. Im PSP-Element „Brücke Straße des 18. Oktober“ (7.0000653.700) werden - im Jahr 2016 1.248.350,00 € brutto (1.049.033,61 € netto) und - im Jahr 2017 1.051.650,00 € brutto (883.739,50 € netto) bereitgestellt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung Begründung siehe Anlage zur nein x ja, Erläuterung Begründung siehe Anlage zur Handelt es sich aktivierungspflichtig)? um eine Investition Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt (damit von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2016 2017 2.300.000,00 7.0000653.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? x von Folgekosten Einsparungen wirksam nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Zu Lasten Ergeb. HH Erträge anderer OE Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführun g der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand Abschreibungen) (ohne Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Sachverhalt Übersichtsplan Mitzeichnungsblatt Sachverhalt 1. Grundlagen Grundlage ist der Planungsbeschluss für die Demontage des Brückenbauwerkes, welcher am 08.01.2008 gefasst wurde. (Beschluss des Oberbürgermeisters Nr. DBIV-01/08 Drucksache Nr. IV/3087, einschließlich Dükerung der Trinkwasserhauptversorgungsleitung sowie der Bau einer neuen Fuß/Radwegbrücke) Die Brücke im Zuge der Straße des 18. Oktober wurde im Jahre 1912 als Straßenbrücke gebaut und quert die S-Bahntrasse und die Ferngleise Leipzig-Altenburg der Deutschen Bahn. In Sichtweite des Völkerschlachtdenkmals verbindet die „Messebrücke“ den auf der Alten Messe verlaufenden Abschnitt der Straße des 18. Oktober mit dem im Wilhelm-KülzPark gelegenen Teil. Sie überbrückt an dieser Stelle die östlich des Messegeländes in einem Einschnitt verlaufenden Gleise der Deutschen Bahn. Aufgrund ihres schlechten baulichen Zustandes kann die Brücke gegenwärtig nur als Geh/Radwegverbindung genutzt werden. Die Brückenkonstruktion über die Anlagen der Deutschen Bahn sichert eine wichtige Verbindung zwischen dem alten Messegelände, dem Wilhelm-Külz-Park und dem Völkerschlachtdenkmal, welche nicht aufgegeben werden kann. Die Straße des 18. Oktober ist darüber hinaus eine stadtbildprägende städtebauliche Verbindungsachse zwischen der Innenstadt und dem Völkerschlachtdenkmal. Die Lage der Brücke in der Sichtachse Völkerschlachtdenkmal/Neues Rathaus gibt dem Bauwerk einen denkmalspflegerischen Aspekt, sie ist Bestandteil der Denkmalliste. Sie steht gemäß §§ 2 und 10 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes unter Schutz. Für den Abbruch war deshalb eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 12 SächsDSchG erforderlich. Diese Genehmigung liegt vor. Der Brückenneubau in Funktion einer Geh-/ Radwegbrücke befindet sich derzeit in Planung. Zeitnah im Anschluss an die Demontage soll mit dem Neubau begonnen werden. 2. Begründete Zielstellung des Bauvorhabens Mit 103 Nutzungsjahren hat das Bauwerk sein normatives Nutzungsalter bereits überschritten. Die bereits seit vielen Jahren notwendig gewordenen Lastbeschränkungen verweisen nachdrücklich auf diesen Tatbestand. Der Zustand der Bauwerksgründung und der damalig verwendeten Hauptbaustoffe schließen eine Sanierung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten aus. Der Abbruch des vorhandenen Brückenbauwerkes ist auf Grund der starken Gefährdung der Bahnanlagen durch herabfallende Betonteile dringend erforderlich. Die derzeitige Funktion der Verkehrstrasse beschränkt sich auf eine Fuß-/Radwegverbindung zwischen den Parkanlagen im Vorfeld des Völkerschlachtdenkmals/Südfriedhof und dem Gelände der Alten Messe. Seit dem Bau der Brücke im Jahr 1912 kann das Bauwerk auf eine schadensreiche Geschichte zurückblicken. Die Schäden sind teilweise auf äußere Einflüsse und auf für die damalige Zeit typischen konstruktiven Mängel zurückzuführen. Schon zum Zeitpunkt der Errichtung der Brücke wurden durch das ausführende Unternehmen, die Firma Otto Enke, Bedenken bezüglich der Gründung des Bauwerkes geäußert. Die eingetretenen Schäden verweisen darauf, dass diese Bedenken gerechtfertigt waren. Größere Setzungen der Widerlager führen zu ungleichmäßiger Lastverteilung auf den Pfeilerscheiben. 1 Es kommt hinzu, dass die Stahlbetonarbeiten und die Bauwerksabdichtung in den Wintermonaten 1912/13 ausgeführt wurden. Die relativ zeitig eingetretenen Dichtungsschäden weisen auf erhebliche Fertigungsprobleme und Fertigungsmängel hin. Im Laufe der Jahre sind infolge Korrosion die Bewehrungsstähle bereits im Querschnitt geschwächt. Der Beton weist unzureichende Festigkeitsklassen auf. Im Jahr 1945 wurde die westliche Pfeilerscheibe durch Bombeneinwirkung aufgerissen. Die Tragfähigkeit des Bauwerkes wurde trotz Reparatur im Jahre 1947 dadurch stark beeinträchtigt. Auf Grund der Einwirkung aus den Gründungsproblemen und den äußeren Einwirkungen haben sich der Überbau und das östliche Widerlager um ca. 6,00 cm verschoben. Wegen des beschriebenen fortschreitenden Bauwerksverfalls ist seit dem Jahr 2005 eine Lastbeschränkung auf 9 t Gesamtlast festgelegt. Jährlich müssen im Rahmen von kurzfristigen Bahnsperrungen lockere Betonteile entfernt werden, die die Sicherheit der Bahnstrecke gefährden. Das Bauwerk ist damit in die Bauzustandsnote 3,5 - ungenügender Bauwerkszustand einzuordnen. Eine noch weitere Schadensausbreitung oder Folgeschädigung kann kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben sind. 3. Beschreibung des beabsichtigten Bauvorhabens Wie bereits erläutert, wird das Bauwerk in derzeit schlechtem Bauzustand seiner Funktion als Straßen- und auch als Geh-/Radwegbrücke nicht mehr gerecht. Zur Gefahrenabwehr und Sicherstellung des reibungslosen Bahnverkehrs war als Havariemaßnahme die provisorische Umverlegung der Trinkwasserhauptversorgungsleitung aus dem Trog der Brücke auf die Brücke zwingend erforderlich. Diese Umverlegung erfolgte im Jahr 2011. Genannte Leitung stellt als Trinkwasserhauptversorgungsleitung 2 eine der wichtigsten Leitungen der KWL für die Erhaltung der Versorgungssicherheit der Stadt Leipzig dar. Vor geplanter Demontage der Brücke muss die Trinkwasserleitung unter den Gleisen der Deutschen Bahn gedükert werden. Die Leitungsdükerung wird momentan durch die Firma Echterhoff im Auftrag der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH ausgeführt. Für die Demontage des Brückenbauwerkes wurden planerisch mehrere Varianten der Abbruchtechnologie untersucht. Aufgrund der Anlagen der DB AG im Bereich des Brückenfeldes 2 und der schlechten Zugänglichkeit der Bereiche unterhalb des Brückenfeldes 3 (steile Böschung und Baumbestand) wurde von einem konventionellen Abbruch des Überbaues mittels Bagger abgesehen. Die vorhandene Überbaukonstruktion des Brückenbauwerkes wird für die Demontage in einzelne Segmente zersägt, welche anschließend mit Hilfe eines Kranes ausgehoben werden. Die Trennschnitte in Längs- und Querrichtung werden so angeordnet, dass sich in etwa gleiche Tonnagen für die einzelnen Segmente der jeweiligen Brückenfelder ergeben. Das Brückenbauwerk kann nur unter weitestgehender Beibehaltung des Eisenbahnbetriebes demontiert werden. Das bedeutet, dass das Betonschneiden einschließlich Kraneinsatz in vielen kleinen Nachtsperrpausen über einen längeren Zeitraum erfolgen muss. 4. Kostenzusammenstellung für den Abbruch des Brückenbauwerkes Demontage Brückenbauwerk Die geschätzten Gesamtkosten des Teilobjektes Demontage der Brücke im Zuge der Straße des 18.Oktober über die Anlagen der DB AG betragen nach Kostenberechnung aus der Entwurfsplanung mit Stand vom Oktober 2015 2 Brückendemontage Entwurf Baunebenkosten Gesamtbaukosten 2.000.000,00 € 300.000,00 € 2.300.000,00 € Brückenneubau Für den im Anschluss an die Demontage geplanten Brückenneubau beginnend im Jahr 2018 betragen die Baukosten nach heutigem Stand der Planung ca. 5.000.000,00 €. Die finanziellen Mittel für den Neubau sind mit Haushaltplanentwurf 2017/2018 unter der Maßnahme Neubau Brücke im Zuge der Straße des 18.Oktober über die DB AG im PSPElement 7.0000653.700 angemeldet. 4.1 Einordnung in die mittelfristige Haushaltplanung Die Baumaßnahme, Teilobjekt Demontage, soll in den Jahren 2016/2017 realisiert werden. Für die Einordnung in den Haushalt wird von einer Auszahlung in Höhe von 2.300.000,00 € aus dem PSP-Element 7.0000653.700 ausgegangen. Damit ergibt sich für das Vorhaben Rückbau der Brücke im Zuge der Straße des 18. Oktober die folgende Finanzierung: Gesamt 2016 (Ermächtigung aus Vorjahr) 2017 (entsprechend Mittelanmeldung zur HHP 2017/18) Gesamtkosten Auszahlung 7.0000653.700 2.300.000,00 € 1.248.350,00 € 1.051.650,00 € Einzahlung Fördermittel 0 0 0 Stadtanteil 2.300.000,00 € 1.248.350,00 € 1.051.650,00 € Mit der Einreichung des Fördermittelantrages für den Brückenneubau wird gleichzeitig der Antrag auf Förderung der Demontage gestellt. Generell gehört nach Aussage des Fördermittelgebers der Abriss eines Bauwerkes, um an gleicher Stelle einen Neubau zu errichten, zur Baufeldfreimachung dazu. Um die Förderschädlichkeit für das Gesamtvorhaben sicher auszuschließen, wird nach Fassung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses für die Demontage durch den Stadtrat und unter Zugrundelegung der Vorplanung für den Brückenneubau ein Antrag auf Förderung gestellt, wohlwissend, dass für den Neubau die Planung noch nicht abgestimmt und die Finanzierung nicht gesichert ist. Dies ist notwendig, weil nur der Bau und Ausbau im Rahmen der RL-KStB förderfähig ist, nicht jedoch der reine Rückbau. Der vollständige Antrag auf Förderung für das Gesamtvorhaben wird nach bestätigtem Bauund Finanzierungsbeschluss für den Neubau gestellt. 5. Bauzeiten und Ecktermine derzeitige Bauausführung Düker: 02.03.2015 – ca. 31.05.2016 geplante Bauausführung Brückendemontage (nach erfolgter Leitungsdükerung): IV. Quartal 2016 – IV. Quartal 2017 3 geplante Bauausführung Brückenneubau: im Jahr 2018 - 2020 6. Folgekosten Nach Rückbau des Brückenbauwerkes entstehen keine weiteren Folgekosten für die Stadt Leipzig. 4