Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1050548.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
18.01.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02304
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost
Ratsversammlung
18.05.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Straße des 18. Oktober über die Anlagen der
DB AG
Teilobjekt: Demontage
Beschlussvorschlag:
1.
Die Demontage der Brücke soll im Anschluss an die Leitungsdükerung der Trinkwasserhauptversorgungsleitung in den Jahren 2016/2017 realisiert werden. (Baubeschluss gemäß
Hauptsatzung § 8 (3) in der zur Zeit gültigen Fassung.)
2.
Die Maßnahmekosten betragen 2.300.000,00 € brutto (1.932.773,11 € netto).
3.
Im PSP-Element „Brücke Straße des 18. Oktober“ (7.0000653.700) werden
- im Jahr 2016 1.248.350,00 € brutto (1.049.033,61 € netto) und
- im Jahr 2017 1.051.650,00 € brutto (883.739,50 € netto) bereitgestellt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja,
Erläuterung
Begründung
siehe
Anlage
zur
nein
x
ja,
Erläuterung
Begründung
siehe
Anlage
zur
Handelt
es
sich
aktivierungspflichtig)?
um
eine
Investition
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
(damit
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2016
2017
2.300.000,00
7.0000653.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
x
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Zu
Lasten
Ergeb. HH Erträge
anderer OE
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand
Abschreibungen)
(ohne
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Sachverhalt
Übersichtsplan
Mitzeichnungsblatt
Sachverhalt
1. Grundlagen
Grundlage ist der Planungsbeschluss für die Demontage des Brückenbauwerkes, welcher
am 08.01.2008 gefasst wurde.
(Beschluss des Oberbürgermeisters Nr. DBIV-01/08 Drucksache Nr. IV/3087, einschließlich
Dükerung der Trinkwasserhauptversorgungsleitung sowie der Bau einer neuen Fuß/Radwegbrücke)
Die Brücke im Zuge der Straße des 18. Oktober wurde im Jahre 1912 als Straßenbrücke
gebaut und quert die S-Bahntrasse und die Ferngleise Leipzig-Altenburg der Deutschen
Bahn. In Sichtweite des Völkerschlachtdenkmals verbindet die „Messebrücke“ den auf der
Alten Messe verlaufenden Abschnitt der Straße des 18. Oktober mit dem im Wilhelm-KülzPark gelegenen Teil. Sie überbrückt an dieser Stelle die östlich des Messegeländes in einem
Einschnitt verlaufenden Gleise der Deutschen Bahn.
Aufgrund ihres schlechten baulichen Zustandes kann die Brücke gegenwärtig nur als Geh/Radwegverbindung genutzt werden.
Die Brückenkonstruktion über die Anlagen der Deutschen Bahn sichert eine wichtige
Verbindung zwischen dem alten Messegelände, dem Wilhelm-Külz-Park und dem
Völkerschlachtdenkmal, welche nicht aufgegeben werden kann. Die Straße des 18. Oktober
ist darüber hinaus eine stadtbildprägende städtebauliche Verbindungsachse zwischen der
Innenstadt und dem Völkerschlachtdenkmal. Die Lage der Brücke in der Sichtachse
Völkerschlachtdenkmal/Neues Rathaus gibt dem Bauwerk einen denkmalspflegerischen
Aspekt, sie ist Bestandteil der Denkmalliste. Sie steht gemäß §§ 2 und 10 des Sächsischen
Denkmalschutzgesetzes unter Schutz. Für den Abbruch war deshalb eine
denkmalschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 12 SächsDSchG erforderlich. Diese
Genehmigung liegt vor.
Der Brückenneubau in Funktion einer Geh-/ Radwegbrücke befindet sich derzeit in Planung.
Zeitnah im Anschluss an die Demontage soll mit dem Neubau begonnen werden.
2. Begründete Zielstellung des Bauvorhabens
Mit 103 Nutzungsjahren hat das Bauwerk sein normatives Nutzungsalter bereits überschritten. Die bereits seit vielen Jahren notwendig gewordenen Lastbeschränkungen
verweisen nachdrücklich auf diesen Tatbestand.
Der Zustand der Bauwerksgründung und der damalig verwendeten Hauptbaustoffe schließen
eine Sanierung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten aus.
Der Abbruch des vorhandenen Brückenbauwerkes ist auf Grund der starken Gefährdung der
Bahnanlagen durch herabfallende Betonteile dringend erforderlich.
Die derzeitige Funktion der Verkehrstrasse beschränkt sich auf eine Fuß-/Radwegverbindung zwischen den Parkanlagen im Vorfeld des Völkerschlachtdenkmals/Südfriedhof
und dem Gelände der Alten Messe.
Seit dem Bau der Brücke im Jahr 1912 kann das Bauwerk auf eine schadensreiche
Geschichte zurückblicken. Die Schäden sind teilweise auf äußere Einflüsse und auf für die
damalige Zeit typischen konstruktiven Mängel zurückzuführen.
Schon zum Zeitpunkt der Errichtung der Brücke wurden durch das ausführende
Unternehmen, die Firma Otto Enke, Bedenken bezüglich der Gründung des Bauwerkes
geäußert. Die eingetretenen Schäden verweisen darauf, dass diese Bedenken gerechtfertigt
waren. Größere Setzungen der Widerlager führen zu ungleichmäßiger Lastverteilung auf den
Pfeilerscheiben.
1
Es kommt hinzu, dass die Stahlbetonarbeiten und die Bauwerksabdichtung in den
Wintermonaten 1912/13 ausgeführt wurden. Die relativ zeitig eingetretenen Dichtungsschäden weisen auf erhebliche Fertigungsprobleme und Fertigungsmängel hin. Im Laufe der
Jahre sind infolge Korrosion die Bewehrungsstähle bereits im Querschnitt geschwächt. Der
Beton weist unzureichende Festigkeitsklassen auf.
Im Jahr 1945 wurde die westliche Pfeilerscheibe durch Bombeneinwirkung aufgerissen. Die
Tragfähigkeit des Bauwerkes wurde trotz Reparatur im Jahre 1947 dadurch stark
beeinträchtigt.
Auf Grund der Einwirkung aus den Gründungsproblemen und den äußeren Einwirkungen
haben sich der Überbau und das östliche Widerlager um ca. 6,00 cm verschoben.
Wegen des beschriebenen fortschreitenden Bauwerksverfalls ist seit dem Jahr 2005 eine
Lastbeschränkung auf 9 t Gesamtlast festgelegt.
Jährlich müssen im Rahmen von kurzfristigen Bahnsperrungen lockere Betonteile entfernt
werden, die die Sicherheit der Bahnstrecke gefährden.
Das Bauwerk ist damit in die Bauzustandsnote 3,5 - ungenügender Bauwerkszustand
einzuordnen.
Eine noch weitere Schadensausbreitung oder Folgeschädigung kann kurzfristig dazu führen,
dass die Standsicherheit und Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben sind.
3. Beschreibung des beabsichtigten Bauvorhabens
Wie bereits erläutert, wird das Bauwerk in derzeit schlechtem Bauzustand seiner Funktion
als Straßen- und auch als Geh-/Radwegbrücke nicht mehr gerecht.
Zur Gefahrenabwehr und Sicherstellung des reibungslosen Bahnverkehrs war als
Havariemaßnahme die provisorische Umverlegung der Trinkwasserhauptversorgungsleitung
aus dem Trog der Brücke auf die Brücke zwingend erforderlich. Diese Umverlegung erfolgte
im Jahr 2011.
Genannte Leitung stellt als Trinkwasserhauptversorgungsleitung 2 eine der wichtigsten
Leitungen der KWL für die Erhaltung der Versorgungssicherheit der Stadt Leipzig dar.
Vor geplanter Demontage der Brücke muss die Trinkwasserleitung unter den Gleisen der
Deutschen Bahn gedükert werden.
Die Leitungsdükerung wird momentan durch die Firma Echterhoff im Auftrag der
Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH ausgeführt.
Für die Demontage des Brückenbauwerkes wurden planerisch mehrere Varianten der
Abbruchtechnologie untersucht.
Aufgrund der Anlagen der DB AG im Bereich des Brückenfeldes 2 und der schlechten
Zugänglichkeit der Bereiche unterhalb des Brückenfeldes 3 (steile Böschung und
Baumbestand) wurde von einem konventionellen Abbruch des Überbaues mittels Bagger
abgesehen.
Die vorhandene Überbaukonstruktion des Brückenbauwerkes wird für die Demontage in
einzelne Segmente zersägt, welche anschließend mit Hilfe eines Kranes ausgehoben
werden. Die Trennschnitte in Längs- und Querrichtung werden so angeordnet, dass sich in
etwa gleiche Tonnagen für die einzelnen Segmente der jeweiligen Brückenfelder ergeben.
Das Brückenbauwerk kann nur unter weitestgehender Beibehaltung des Eisenbahnbetriebes
demontiert werden. Das bedeutet, dass das Betonschneiden einschließlich Kraneinsatz in
vielen kleinen Nachtsperrpausen über einen längeren Zeitraum erfolgen muss.
4. Kostenzusammenstellung für den Abbruch des Brückenbauwerkes
Demontage Brückenbauwerk
Die geschätzten Gesamtkosten des Teilobjektes Demontage der Brücke im Zuge der Straße
des 18.Oktober über die Anlagen der DB AG betragen nach Kostenberechnung aus der
Entwurfsplanung mit Stand vom Oktober 2015
2
Brückendemontage Entwurf
Baunebenkosten
Gesamtbaukosten
2.000.000,00 €
300.000,00 €
2.300.000,00 €
Brückenneubau
Für den im Anschluss an die Demontage geplanten Brückenneubau beginnend im Jahr 2018
betragen die Baukosten nach heutigem Stand der Planung ca. 5.000.000,00 €. Die
finanziellen Mittel für den Neubau sind mit Haushaltplanentwurf 2017/2018 unter der
Maßnahme Neubau Brücke im Zuge der Straße des 18.Oktober über die DB AG im PSPElement 7.0000653.700 angemeldet.
4.1 Einordnung in die mittelfristige Haushaltplanung
Die Baumaßnahme, Teilobjekt Demontage, soll in den Jahren 2016/2017 realisiert werden.
Für die Einordnung in den Haushalt wird von einer Auszahlung in Höhe von 2.300.000,00 €
aus dem PSP-Element 7.0000653.700 ausgegangen.
Damit ergibt sich für das Vorhaben Rückbau der Brücke im Zuge der Straße des 18. Oktober
die folgende Finanzierung:
Gesamt
2016
(Ermächtigung
aus Vorjahr)
2017
(entsprechend
Mittelanmeldung
zur HHP 2017/18)
Gesamtkosten
Auszahlung
7.0000653.700
2.300.000,00 €
1.248.350,00 €
1.051.650,00 €
Einzahlung
Fördermittel
0
0
0
Stadtanteil
2.300.000,00 €
1.248.350,00 €
1.051.650,00 €
Mit der Einreichung des Fördermittelantrages für den Brückenneubau wird gleichzeitig der
Antrag auf Förderung der Demontage gestellt.
Generell gehört nach Aussage des Fördermittelgebers der Abriss eines Bauwerkes, um an
gleicher Stelle einen Neubau zu errichten, zur Baufeldfreimachung dazu.
Um die Förderschädlichkeit für das Gesamtvorhaben sicher auszuschließen, wird nach
Fassung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses für die Demontage durch den Stadtrat und
unter Zugrundelegung der Vorplanung für den Brückenneubau ein Antrag auf Förderung
gestellt, wohlwissend, dass für den Neubau die Planung noch nicht abgestimmt und die
Finanzierung nicht gesichert ist. Dies ist notwendig, weil nur der Bau und Ausbau im
Rahmen der RL-KStB förderfähig ist, nicht jedoch der reine Rückbau.
Der vollständige Antrag auf Förderung für das Gesamtvorhaben wird nach bestätigtem Bauund Finanzierungsbeschluss für den Neubau gestellt.
5. Bauzeiten und Ecktermine
derzeitige Bauausführung Düker:
02.03.2015 – ca. 31.05.2016
geplante Bauausführung Brückendemontage
(nach erfolgter Leitungsdükerung):
IV. Quartal 2016 – IV. Quartal 2017
3
geplante Bauausführung Brückenneubau:
im Jahr 2018 - 2020
6. Folgekosten
Nach Rückbau des Brückenbauwerkes entstehen keine weiteren Folgekosten für die Stadt
Leipzig.
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