Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1051161.pdf
Größe
3,7 MB
Erstellt
22.01.16, 12:00
Aktualisiert
07.04.16, 11:54
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02320
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord
Ortschaftsrat Lindenthal
Ortschaftsrat Wiederitzsch
Ratsversammlung
18.05.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau der Landsberger Brücke II/R01
im Zuge der Landsberger Straße über Anlagen der DB AG einschließlich des
Ausbaus der Landsberger Straße zwischen Südtangente und Bahnhofstraße und des
Ersatzneubaus des Durchlasses II/D26 im Zuge des Gohliser Flurgrenzgraben
Beschlussvorschlag:
1. Der Ersatzneubau der Landsberger Brücke II/R01 einschließlich des Ausbaus der Landsberger
Straße zwischen Südtangente und Bahnhofstraße sowie der Ersatzneubau des Durchlasses
II/D26 werden realisiert.
(Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Ziffer 18 in der zur Zeit gültigen Fassung.)
2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 7.300.000 € bei einem Stadtanteil von
1.810.000 €
3. Im PSP-Element „Landsberger Brücke“ (7.0001017.700) werden in 2017 3.808.800 €, in 2018
1.656.000 € (davon 59.000 € als Erm. a. Vorjahr) und in 2019 1.700.000 € (davon 300.000 € als
Erm. a. Vorjahr) bereitgestellt.
4. Die Einzahlungen aus Landeszuweisungen werden im PSP-Element 7.0001017.705 (Sachkonto
68110000) in 2017 mit 2.000.000 €, in 2018 mit 90.000 € und in 2019 mit 1.400.000 € geplant.
5. Die Einzahlungen aus der Kostenteilung mit der DB Netz AG (Kreuzungsvereinbarung) werden
im PSP-Element 7.0001017.705 (Sachkonto 68170000) in 2017 mit 1.000.000 € und in 2018 mit
1.000.000 € geplant.
6. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses
2017 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung
steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Jahresrechnungsergebnisses 2017 und der
Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt.
7. In 2018 werden im Innenauftrag 106654100010 - Stadtbeleuchtung investiv Mittel in Höhe von
44.000 € bereitgestellt.
8. Die unter Punkt 4 - Folgekosten ermittelten Kosten im PSP-Element 1.100.55.1.0.01 fallen
voraussichtlich ab dem Jahr 2022 an, die anderen entstehen ab dem Jahr der Inbetriebnahme
der Verkehrsanlage. Diese Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine
zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der jeweiligen Haushaltplanung zu entscheiden. Die
Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden.
9. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG
abzuschließen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere
Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe
Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe
Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine
Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe
Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
2018
44.000 106654100010
Einzahlungen
2017
2018
5.490.000 7.00001017.705
Auszahlungen
2017
2018
7.256.000 7.00001017.700
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Höhe in EUR
nein
von
x
bis
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
ab Verkehrsfreigabe
2.933 1.100.551001
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
ab
Verkehrsfreigabe
2.040 1.100.54.1.0.01.09
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
- siehe Anlage
Anlagen:
Sachverhalt
Übersichtsplan
Mitzeichnungsblatt
Sachverhalt
Zusammenfassende Erläuterung zur Wichtigkeit der Maßnahme:
Die Landsberger Brücke überführt die Landsberger Straße über die Gleisanlagen der DB AG im
Leipziger Norden. Der nördliche Überbau, das Hauptbauwerk, wurde 1904 errichtet. Im Jahre
1941 wurde dieses um das Erweiterungsbauwerk mit einem südlichen Überbau erweitert.
Die letzte Hauptprüfung im Dezember 2014 ergab gravierende Schäden bezüglich der Tragfähigkeit. Die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit des Bauwerkes sind nicht mehr gegeben. Die
Schadensausbreitung bzw. die Folgeschädigung anderer Bauteile erfordert umgehend eine
Bauwerkserneuerung.
Daraus ergibt sich eine direkte Gefährdung für den Nutzer der Brücke und den Bahnverkehr
darunter.
Das Bauwerk ist auf Grund seines schlechten baulichen Zustandes seit dem 03.11.2008 für den
Kfz-Verkehr gesperrt. Für die Anwohner entstehen dadurch erhebliche Umwege.
Auch aus gesamtstädtischer Sicht kann auf eine Verbindung zwischen Südtangente und Bahnhofstraße nicht verzichtet werden, da die prognostizierten Verkehrsströme für diesem Verkehrsraum
sowohl die S1 als auch die Landsberger Straße zum ungehinderten Abfließen ins städtische
Straßennetz benötigen.
Für die Maßnahme ergibt sich folgender Finanzbedarf für 2016/2017:
Auszahlungen:
Einzahlungen:
Stadtanteil:
7.300.000 €
5.490.000 €
1.810.000 €
Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau der Landsberger
Brücke II/R01 im Zuge der Landsberger Straße über Anlagen der DB AG einschließlich des
Ausbaus der Landsberger Straße zwischen Südtangente und Bahnhofstraße und des
Ersatzneubaus des Durchlasses II/D26 im Zuge des Gohliser Flurgrenzgrabens
1. Grundlagen
Die technischen Grundlagen bilden:
- Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 – 2020
(RBIV-1774/13 vom 18.09.2013)
- Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) vom 21.01.1993
- Stadtentwicklungsplan (STEP) „Verkehr und öffentlicher Raum“ DS-00523/14/DS-008
- Integriertes Stadtentwicklungskonzept „Leipzig 2020“ (SEKo), (RB IV-1595/09 vom 20.05.2009
- Haushaltsbeschluss 2015/2016
- Bauwerksentwurf Brücke, Entwurf Durchlass und Vorentwurf Strecke mit Stand 04/2013
2. Veranlassung und Zielstellung
Derzeitige Situation
Die Landsberger Brücke überführt die Landsberger Straße über die Gleisanlagen der DB AG. Sie
1
überspannt die Strecken 6403 Magdeburg Hbf.- Leipzig Messe Süd zweigleisig und die Stecke
6369 Leipzig - Wahren - Engelsdorf zweigleisig. Das Bauwerk ist auf Grund seines baulichen
Zustandes seit dem 03.11.2008 für den Kfz-Verkehr gesperrt. Für die Anwohner entstehen
dadurch erhebliche Umwege. Das Verkehrsaufkommen in der Bahnhofstraße hat sich erhöht,
welche nun entgegen ihrer Funktion als Erschließungsstraße den Durchgangsverkehr aufnehmen
muss.
Die letzte Hauptprüfung im Dezember 2014 ergab gravierende Schäden bezüglich der
Tragfähigkeit. Daraus ergibt sich eine direkte Gefährdung für den Nutzer der Brücke und die
Bahntrasse.
Für die Bundeswehr (Hauptzuwegung von der General-Olbricht-Kaserne zur BAB 14) und die
Gewerbetreibenden in diesem Bereich bedeutet dies einen entscheidenden Eingriff in die
Verkehrsanbindungen an das überregionale Netz. Es besteht der dringende Bedarf zur
Wiederherstellung dieser Verkehrsanbindung.
Zielstellung
Auch aus gesamtstädtischer Sicht kann nicht auf diese Verbindung zwischen Südtangente und
Bahnhofstraße verzichtet werden. Sie wird nicht durch die parallel laufende S1 ersetzt. Die für die
Zukunft prognostizierten Verkehrsströme in diesem Verkehrsraum benötigen sowohl die S1 als
auch die Landsberger Straße zum ungehinderten Abfließen ins städtische Straßennetz.
2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme
Bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme und damit weiterem Schadensfortschritt am
Bauwerk besteht eine unmittelbare Gefährdung der Gleistrasse der DB AG und des Zugverkehrs.
Die Sicherung bzw. der Rückbau vorhandener Brückenteile ist dringend geboten. Kürzere
Prüfzyklen zum rechtzeitigen Erkennen von Schadensveränderungen sind notwendig.
3. Beschreibung der Maßnahme - Technische Gestaltung
Die Baumaßnahme besteht aus 3 Teilbereichen:
1. Ersatzneubau der Landsberger Brücke mit Bau einer Fußgängerbehelfsbrücke
2. Ausbau der Landsberger Straße zwischen Südtangente und Bahnhofstraße
3. Ersatzneubau des Durchlasses im Zuge des Gohliser Flurgrenzgrabens.
3.1 Ersatzneubau der Landsberger Brücke mit Bau einer Fußgängerbehelfsbrücke
Bei der Landsberger Brücke handelt es sich um eine Zweifeld-Stahlbrücke mit einer
weiterführenden Einfeldbrücke, beide aus genieteten Stahlträgern.
Der nördliche Überbau wurde 1904 mit einer Pendelstütze und angehängtem Schleppträger
errichtet. 1941 wurde auf der Südseite das Bauwerk durch eine Einfeldbrücke erweitert. Zwischen
den beiden Stahlüberbauten befindet sich ein massiver Pfeiler mit einer Ziegelvormauerung.
Die lange Nutzungsdauer, Kriegsschäden und Umbauten haben entsprechende Spuren am
Bauwerk hinterlassen. Die Gehbahnbereiche mussten bereits gesperrt und zum Teil im Rahmen
der Gefahrenabwehr demontiert werden. Der hohe Tragfähigkeitsverlust des Bauwerks schränken
die Verkehrssicherheit erheblich ein. Der Bauwerksverfall ist irreparabel, ein Neubau dringend
erforderlich.
2
Das vorhandene Bauwerk wird komplett bis auf den Gründungshorizont abgebrochen. Zur
Realisierung des Abbruches sind mehrere Sperrpausen des Zugverkehrs erforderlich. Diese sind
für Maßnahmen mit einem Realisierungszeitraum in 2017/2018 bis Ende September 2015 an die
DB zu melden.
Das zukünftige Bauwerk ist eine einfeldrige stützenfreie Verbundrahmenkonstruktion
bestehend aus einem durchgeschweißtem Stahlhohlkasten und Verbundfertigteilen aus Beton auf
einer Bohrpfahlgründung. Die Stützweite beträgt 30,50 m. Die Konstruktionshöhe beträgt im Feld
1,10 m und im Einspannbereich der Widerlager 1,60 m.
Als gestalterisches Element wird die schwach gewölbte Form der Verbundfertigteil- träger in dem
Farbton rubinrot hervorgehoben.
Mit folgenden Querschnittsbreiten wird die Straße über das Bauwerk geführt:
AK Sims – IK Geländer
Fahrbahn
Radfahrstreifen
Notgehweg
Gehweg
Gesamtbreite
2 x 0,42 m
2 x 3,25 m
2 x 1,85 m
1 x 0,75 m
1 x 2,50 m
14,30 m
Auf den Kappen des Bauwerkes wird ein 1,80 m hoher Berührungsschutz errichtet. In 1,00 m
Höhe wird daran ein Handlauf mit Seil befestigt.
Während des Ersatzneubaus der Brücke wird eine Behelfsbrücke für den Fuß- und
Radwegverkehr für die Überquerung der Bahnanlagen auf der Ostseite errichtet. Die Nutzbreite
wird mit 2,50 m festgelegt. Da im Bahnbereich keine Stützen eingebracht werden können beträgt
die erforderliche Stützweite daher 39,00 m.
Mit dem Bauwerk werden folgende Medien überführt: In der Kappe werden auf der Westseite 2
Leerrohre DN 110 für die Telekom vorgesehen. Auf der Ostseite wird ein Leerrohr für die
Stadtbeleuchtung erforderlich.
Unterhalb der Brücke werden 2 Leitungen DN 150 der Stadtwerke Leipzig, sowie ein im
Schutzrohr (DN 508x6.3) verlaufendes Trinkwasserrohr (DN 200) geführt.
Bahnseitige Anpassungen
Im Bereich der neuen Brücke sind umfangreiche eisenbahnseitige Anpassungsmaßnahmen und
Änderungen für die verschiedenen Bauzustände und den Endzustand an den Anlagen der DB AG
erforderlich. Zur Erlangung des Planrechts für die Änderung von Betriebsanlagen wird ein
gesondertes Verfahren beim Eisenbahn-Bundesamt durchgeführt.
Folgende Anlagen sind betroffen:
- Gleisanlagen, Weichen, Entwässerungsanlagen
- Oberleitungsanlagen
- Signale, Signal- und Steuerungskabel
- Telekommunikationsleitungen der DB Netz AG und der Vodafone GmbH
3.2 Straßenanpassung
Der Ausbau der Landsberger Straße umfasst den Bereich der südlichen und nördlichen Rampe
zum Brückenbauwerk und die Anpassung der Einmündungsbereiche der Keplerstraße sowie der
Südtangente.
Die Gesamtausbaulänge beträgt ca. 340 m.
Am Beginn und Ende der Baustrecke wird an den vorhandenen Querschnitt des Bestandes
3
angeschlossen. Der geplante Straßenquerschnitt vom Bauanfang bis in Höhe Einmündung
Südtangente besteht aus zwei Fahrstreifen mit einer Breite von je 3,25 m und beidseitig
angeordneten Radfahrstreifen von je 1,85 m Breite. Am linken (östlichen) Fahrbahnrand ist
dahinter ein Gehweg mit einer Breite von 2,50 m Breite geplant.
Der Knoten Landsberger Straße/Bahnhofstraße wird abstimmungsgemäß nicht mit erneuert.
Ausgehend von der Forderung der DB AG, im Bauwerksbereich eine lichte Höhe von 5,70 m
einzuhalten, war eine relevante Anhebung der Straßengradiente im Bauwerksbereich gegenüber
dem Bestand vorzusehen (bis etwa 1,5 m Erhöhung im Bereich der Südrampe).
Mit einer Tangentenneigung von 0,95 % über dem Bauwerk gelingt es, den Hochpunkt weitest
möglich in Richtung südliches Widerlager zu verschieben.
Weitere Zwangspunkte im Gradientenverlauf stellen die drei Einmündungsbereiche
Bahnhofstraße, Keplerstraße und Südtangente dar.
Der Querschnitt der Landsberger Straße im Bereich der Rampe Nord und Süd wird wie folgt
aufgeteilt:
Fahrstreifen
Radfahrstreifen
Gehweg
Bankett
Gesamtbreite
2 x 3,25 m
2 x 1,85 m
1 x 2,50 m
2 x 1,00 m
14,70 m
Landschaftspflegerische Maßnahmen
Der Ersatzneubau der Landsberger Brücke und der Ausbau der Landsberger Straße führen zum
Biotopverlust durch Flächeninanspruchnahme (Baustelleneinrichtung, Bodenauftrag, Bodenabtrag,
Versiegelung) und Gehölzverluste. Dies stellt einen Eingriff gemäß §§ 8 ff. Sächsisches
Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) dar. Daraus folgend wurden ein Landschaftspflegerischer
Begleitplan und ein Artenschutzbeitrag erarbeitet.
Es wird eine ökologische Bauüberwachung beauftragt, die die Maßnahme überwacht.
Betroffen sind außer den straßenbegleitenden Gehölzstrukturen im Böschungsbereich, Heckenund Gebüschstrukturen, 54 Straßenbäume, davon 11 Obst-Hochstämme (Kultur-Birne), als
höhlenreiche Bäume.
Als Ersatz und Ausgleich sind folgende Maßnahmen geplant:
- Entsiegelung eines teilversiegelten 4,5 m breiten Wirtschaftsweges auf 3 m Breite und Ansaat
von Landschaftsrasen auf einer Fläche von 110 m²,
- Pflanzung von 46 standortgerechten Alleebäumen am Fuße der Böschung und 9
Obsthochstämmen am Wirtschaftsweg,
- Schutz des Oberbodens durch sachgerechte Lagerung und Wiedereinbau des entnommenen
Oberbodens gemäß DIN 18915 und RAS-LP 2, Zwischenlagerung des Bodens auf
Maßnahmeflächen,
- Einzelgehölzschutz und flächiger Gehölzschutz gemäß RAS-LP 4 und DIN 18920 während der
Bauphase,
- Begehung durch einen Artenschutzgutachter,
- Installation von Ersatzquartieren für Fledermäuse und Brutvögel,
- Anlage von zwei Totholz-Habitaten aus den gefällten höhlenreichen Birnbäumen.
3.4 Ersatzneubau des Durchlasses II/D26 im Zuge des Gohliser Flurgrenzgrabens
Aufgrund der Verbreiterung des Streckenquerschnittes und der damit verbundenen
4
Böschungsverbreiterung sind die vorhandenen Ein- und Auslaufbauwerke (Schachtbauwerke) des
Bestandsdurchlasses mit einem Durchflussquerschnitt von DN 1000 anzupassen.
Auf Empfehlung des Amtes für Stadtgrün und Gewässer erhält der neue Durchlass einen
größeren Durchflussquerschnitt DN 1500 zur besseren Ableitung der anfallenden Wassermengen.
Ein Neubau in gleicher Lage hätte den zusätzlichen Bau einer Stützwand zur Böschungssicherung
entlang des Grabens auf der Ostseite der Brücke erfordert. Um darauf verzichten zu können, wird
der neue Durchlass in geänderter Lage mit hydraulisch besserer Linienführung gebaut. Dazu wird
das Einlaufbauwerk neben dem alten Bauwerk gesetzt, und der Durchlass wird schräg auf den
weiteren Verlauf des Gohliser Flurgrenzgrabens geführt. Damit entfällt die parallele Führung des
Grabens entlang der Ostseite und auf den zusätzlichen Bau einer Stützwand kann verzichtet
werden.
Durch die Böschungs- und Geländeprofilierung im Bereich der Schachtbauwerke wird die
Geländesituation an der Bebauung Bahnhofstraße147 verbessert.
Die Grundrissgeometrie beider Schachtbauwerke wird mit 3,80 m x 5,0 m ausgebildet. Das
Längsgefälle des Durchlasses orientiert sich am Gefälle des Bestandes. Es beträgt ca. 2 Promille.
Auf den Wänden der Schachtbauwerke wird ein 1,00 m hohes Geländer aufgedübelt.
4. Finanzierung
Grundlage sind die Kostenberechnungen nach der "Anweisung zur Kostenberechnung für
Straßenbaumaßnahmen" (AKS) vom 04/2013 und 10/2013. Diese wurden 2015 hinsichtlich der
Entwicklung der Baupreise fortgeschrieben. Das Ergebnis der Kostenfortschreibung wurde
berücksichtigt.
Die Gesamtkosten betragen inklusive 19 % Mehrwertsteuer und notwendiger Planungsleistungen
7.300.000 € .
Die vorläufige Ablöseberechnung gemäß der "Verordnung zur Berechnung von Ablösebeträgen
nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem
Bundeswasserstraßengesetz (Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung - ABBV)" ergab, dass
die ermittelten kapitalisierten Erhaltungskosten für das neue Bauwerk unter denen des alten
Bauwerkes liegen. Es liegt ein Vorteil für den Baulastträger Stadt vor, den dieser dem
Baulastträger Bahn im Verhältnis des Kostenteilungsschlüssels ablösen muss.
Dieser Vorteilsausgleich beträgt voraussichtlich 1.700.000 € und ist bereits in den Gesamtkosten
enthalten.
Straßenausbaubeiträge
Eine Refinanzierung der Kosten über Straßenausbaubeiträge ist zur Zeit nicht möglich. Die
Landsberger Straße ist zwischen dem Möckernschen Weg und der Bahnhofstraße eine
überwiegend anbaufreie Sammelstraße.
Fördermittel/Finanzierung
Für das Vorhaben wird beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) ein Antrag auf
Förderung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr für die Förderung von Kommunalen Straßen- und Brückenbauvorhaben gestellt.
Die Förderung beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Seitens des LASuV werden vorerst 5
% der Fördermittel einbehalten und erst nach der Übergabe des Verwendungsnachweises durch
die Stadt Leipzig und dessen Prüfung ausgereicht. Somit ergibt sich eine Förderquote von 90
%/95 %.
5
Bei den Einzahlungen von Fördermitteln kann es zu geringen Änderungen kommen, wenn die
zuwendungsfähigen Kosten durch das LASuV nicht in der beantragten Höhe festgestellt werden
sollten. In diesem Fall würde sich der Stadtanteil erhöhen.
Für die Einordnung in den Haushalt wird von einer Einzahlung von 3.490.000 € ausgegangen.
Gesamt
2015
7.0001017.700
(Auszahlung)
davon Plan
davon Erm. Vj.
7.256.000 €
91.200 €
106654100010
(Aufwand)
44.000 €
Zuweisung vom
Land
Einzahlung
2016
2017
2018
2019
0 € 3.808.800 € 1.656.000 € 1.700.000 €
1.597.000 € 1.400.000 €
59.000 € 300.000 €
44.000 €
3.490.000 €
0€
0 € 2.000.000 €
Beteiligung DB
Netz AG
Einzahlung
2.000.000 €
0€
0 € 1.000.000 € 1.000.000 €
Stadtanteil
1.810.000 €
91.200 €
VE
5.464.800 €
0€
wirksam
808.800 €
90.000 € 1.400.000 €
610.000 €
300.000 €
3.808.800 € 1.656.000 €
Kosten zu Ausstattung und Interim
Kosten für Umzug und/oder Interimslösungen sind für diese Baumaßnahme in den Baukosten
enthalten.
Beteiligung Dritter
Es wird eine Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG abgeschlossen.
Beide Kreuzungspartner einigten sich auf die vereinfachte Ermittlung der Kostenteilung bei
Baumaßnahmen gemäß § 12 Nr. 2 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). Der Kostenanteil der DB
Netz AG beträgt danach 60,94 % an den kreuzungsbedingten Baukosten.
Kostenteilung
Eine Kostenteilung mit den Versorgungsunternehmen ist vorgesehen und erfolgt gemäß den
entsprechenden Koordinierungsverträgen.
In den oben abgebildeten Jahresscheiben sind die anteilig von den Versorgungsunternehmen zu
tragenden Kosten nicht enthalten, da diese Kosten direkt vom Versorger an den Auftragnehmer
der Bauleistung gezahlt werden.
Folgekosten
Die üblichen Ausgaben für Wartung und Instandhaltung werden planmäßig im Ergebnishaushalt
PSP-Element 1.100.54.1.0.01.07 eingestellt.
Die durch die Stadt zu betreuende Verkehrsfläche ändert sich nur geringfügig.
Für die Pflege der gegenüber dem Bestand zusätzlich bzw. neu hinzukommenden Straßenbäume
entstehen ab dem Jahr 2022 u. g. Folgekosten im PSP-Element 1.100.55.1.0.01, diese sind
zusätzlich in den Ergebnishaushalt des ASG aufzunehmen.
6
Folgekosten pro Jahr
Bezeichnung
PSP- Element
Aufwand/ Einheit
und Jahr
Beschreibung
Straßenbäume
1.100.55.1.0.01
53,32 € x 55 €/Stück Unterhaltung
Brückenbauwerke 1.100.54.1.0.01.07
Unterhaltung
Beleuchtung
Unterhaltung
1.100.54.1.0.01.09 170 €/Lichtpunkt
Aufwand pro Jahr
in Euro
2.933
bereits in den
Eckwerten der
Unterhaltung
enthalten.
2.040
5. Grunderwerb
Dauerhafter Grunderwerb ist nicht erforderlich. Für die Baumaßnahme ist temporäre
Flächeninanspruchnahme erforderlich. Diese Kosten zählen zu den Baukosten und sind in der
Kostenberechnung mit 20.000 € enthalten.
6. Kinderfreundlichkeitsprüfung
Mit dem Ausbau von Geh- und Radwegen einschließlich Bordabsenkungen an Querungsstellen
wird ausdrücklich auch den Belangen von Kindern entsprochen.
Die Absturzsicherung auf der Brücke entspricht den Empfehlungen des Bundesministers für
Verkehr.
7. Barrierefreiheit
Im Streckenbereich wird das östliche Geländer mit einer Höhe von 1,0 m, behindertengerecht mit
Zwischenholmen in einer Höhe von 85 cm bzw. 55 cm und Radabweisern ausgeführt.
8. Bauzeit und Umleitungsführung
8.1 Bauzeit
Bauabschnitte
Monate
2017
1
2
3 4
5
6
7
2018
8
9
8 Monate
Behelfsbrücke
2 Monate
Abbruch altes
BW
7 Monate
1. BA Neubau
2,5 Monate
Winterpause
5,5 Monate
2. BA Neubau
7
10 11 12
1
2
3 4
5
6
7
4 Monate
Durchlass
10 Monate
Strecke
Die Bauzeit beträgt insgesamt 18 Monate.
Für Fußgänger und Radfahrer steht für 8 Monate eine Behelfsbrücke zur Verfügung, danach kann
der neue Überbau genutzt werden. Im Schatten des Straßenbaus wird der Durchlass II/D26 in 4
Monaten neu gebaut. Von Mitte Dezember 2017 bis Anfang März 2018 ist eine Winterpause
eingeplant.
8.2 Umleitungsführung
Für Kfz-Verkehr ist die Brücke bereits seit 2008 gesperrt. Für Fußgänger und Radfahrer wird eine
Behelfsbrücke errichtet. Für den Knotenausbau Südtangente und die Einmündung in die
Keplerstraße werden entsprechende Beschilderungen aufgestellt.
Folgender Grobablauf ist geplant:
Dienstberatung OBM
Ratsversammlung
Fördermittel-Antrag
Fördermittel-Bescheid
Beginn d. Ausschreibungsverfahrens
Vergabegremium
Zuschlagserteilung
Baubeginn
Bauende
16.02.2016
20.04.2016
25.04.2016
15.07.2016
15.08.2016
31.10.2016
16.11.2016
Februar 2017
August 2018
9. Sonstiges
Altlasten
Die Abbruchmaterialien der Brücke und der auszuhebende Boden im Baubereich wurden auf
Altlasten untersucht und Entsorgungswege festgelegt.
Da jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei Tiefbauarbeiten lokale
Bodenverunreinigungen angetroffen werden, wird eine baubegleitende Überwachung von Tiefund Rückbauarbeiten realisiert.
Archäologie
Mit archäologischen Funden ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht zu rechnen. Sollten
während der Abbruch- und Aushubarbeiten archäologische Funde auftreten, werden alle
erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.
Kampfmittel
Eine Abfrage beim Kampfmittelbeseitigungsdienst Sachsen ergab, dass für das betreffende
Gebiet keine Belastungen mit Kampfmitteln bekannt sind.
Bei Funden von Kampfmitteln oder anderen Gegenständen militärischer Herkunft werden alle
erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.
Anliegerinformation (Öffentlichkeitsarbeit)
Eine Anliegerinformation erfolgt durch das Verkehrs- und Tiefbauamt zeitnah zur beginnenden
Maßnahme sowie bei technologischen Erfordernissen.
AG Rad
8
Das Vorhaben wurde in der AG Rad am 06.03.2012 vorgestellt und begrüßt.
9
1
1
Wa
1
1
Br
1
1
Br
Auszug Stadtplan Leipzig
Baubereich