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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1051161.pdf
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3,7 MB
Erstellt
22.01.16, 12:00
Aktualisiert
07.04.16, 11:54

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02320 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord Ortschaftsrat Lindenthal Ortschaftsrat Wiederitzsch Ratsversammlung 18.05.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau der Landsberger Brücke II/R01 im Zuge der Landsberger Straße über Anlagen der DB AG einschließlich des Ausbaus der Landsberger Straße zwischen Südtangente und Bahnhofstraße und des Ersatzneubaus des Durchlasses II/D26 im Zuge des Gohliser Flurgrenzgraben Beschlussvorschlag: 1. Der Ersatzneubau der Landsberger Brücke II/R01 einschließlich des Ausbaus der Landsberger Straße zwischen Südtangente und Bahnhofstraße sowie der Ersatzneubau des Durchlasses II/D26 werden realisiert. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Ziffer 18 in der zur Zeit gültigen Fassung.) 2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 7.300.000 € bei einem Stadtanteil von 1.810.000 € 3. Im PSP-Element „Landsberger Brücke“ (7.0001017.700) werden in 2017 3.808.800 €, in 2018 1.656.000 € (davon 59.000 € als Erm. a. Vorjahr) und in 2019 1.700.000 € (davon 300.000 € als Erm. a. Vorjahr) bereitgestellt. 4. Die Einzahlungen aus Landeszuweisungen werden im PSP-Element 7.0001017.705 (Sachkonto 68110000) in 2017 mit 2.000.000 €, in 2018 mit 90.000 € und in 2019 mit 1.400.000 € geplant. 5. Die Einzahlungen aus der Kostenteilung mit der DB Netz AG (Kreuzungsvereinbarung) werden im PSP-Element 7.0001017.705 (Sachkonto 68170000) in 2017 mit 1.000.000 € und in 2018 mit 1.000.000 € geplant. 6. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Jahresrechnungsergebnisses 2017 und der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt. 7. In 2018 werden im Innenauftrag 106654100010 - Stadtbeleuchtung investiv Mittel in Höhe von 44.000 € bereitgestellt. 8. Die unter Punkt 4 - Folgekosten ermittelten Kosten im PSP-Element 1.100.55.1.0.01 fallen voraussichtlich ab dem Jahr 2022 an, die anderen entstehen ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage. Diese Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der jeweiligen Haushaltplanung zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden. 9. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG abzuschließen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis 2018 44.000 106654100010 Einzahlungen 2017 2018 5.490.000 7.00001017.705 Auszahlungen 2017 2018 7.256.000 7.00001017.700 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Höhe in EUR nein von x bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand ab Verkehrsfreigabe 2.933 1.100.551001 Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) ab Verkehrsfreigabe 2.040 1.100.54.1.0.01.09 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: - siehe Anlage Anlagen: Sachverhalt Übersichtsplan Mitzeichnungsblatt Sachverhalt Zusammenfassende Erläuterung zur Wichtigkeit der Maßnahme: Die Landsberger Brücke überführt die Landsberger Straße über die Gleisanlagen der DB AG im Leipziger Norden. Der nördliche Überbau, das Hauptbauwerk, wurde 1904 errichtet. Im Jahre 1941 wurde dieses um das Erweiterungsbauwerk mit einem südlichen Überbau erweitert. Die letzte Hauptprüfung im Dezember 2014 ergab gravierende Schäden bezüglich der Tragfähigkeit. Die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit des Bauwerkes sind nicht mehr gegeben. Die Schadensausbreitung bzw. die Folgeschädigung anderer Bauteile erfordert umgehend eine Bauwerkserneuerung. Daraus ergibt sich eine direkte Gefährdung für den Nutzer der Brücke und den Bahnverkehr darunter. Das Bauwerk ist auf Grund seines schlechten baulichen Zustandes seit dem 03.11.2008 für den Kfz-Verkehr gesperrt. Für die Anwohner entstehen dadurch erhebliche Umwege. Auch aus gesamtstädtischer Sicht kann auf eine Verbindung zwischen Südtangente und Bahnhofstraße nicht verzichtet werden, da die prognostizierten Verkehrsströme für diesem Verkehrsraum sowohl die S1 als auch die Landsberger Straße zum ungehinderten Abfließen ins städtische Straßennetz benötigen. Für die Maßnahme ergibt sich folgender Finanzbedarf für 2016/2017: Auszahlungen: Einzahlungen: Stadtanteil: 7.300.000 € 5.490.000 € 1.810.000 € Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau der Landsberger Brücke II/R01 im Zuge der Landsberger Straße über Anlagen der DB AG einschließlich des Ausbaus der Landsberger Straße zwischen Südtangente und Bahnhofstraße und des Ersatzneubaus des Durchlasses II/D26 im Zuge des Gohliser Flurgrenzgrabens 1. Grundlagen Die technischen Grundlagen bilden: - Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 – 2020 (RBIV-1774/13 vom 18.09.2013) - Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) vom 21.01.1993 - Stadtentwicklungsplan (STEP) „Verkehr und öffentlicher Raum“ DS-00523/14/DS-008 - Integriertes Stadtentwicklungskonzept „Leipzig 2020“ (SEKo), (RB IV-1595/09 vom 20.05.2009 - Haushaltsbeschluss 2015/2016 - Bauwerksentwurf Brücke, Entwurf Durchlass und Vorentwurf Strecke mit Stand 04/2013 2. Veranlassung und Zielstellung Derzeitige Situation Die Landsberger Brücke überführt die Landsberger Straße über die Gleisanlagen der DB AG. Sie 1 überspannt die Strecken 6403 Magdeburg Hbf.- Leipzig Messe Süd zweigleisig und die Stecke 6369 Leipzig - Wahren - Engelsdorf zweigleisig. Das Bauwerk ist auf Grund seines baulichen Zustandes seit dem 03.11.2008 für den Kfz-Verkehr gesperrt. Für die Anwohner entstehen dadurch erhebliche Umwege. Das Verkehrsaufkommen in der Bahnhofstraße hat sich erhöht, welche nun entgegen ihrer Funktion als Erschließungsstraße den Durchgangsverkehr aufnehmen muss. Die letzte Hauptprüfung im Dezember 2014 ergab gravierende Schäden bezüglich der Tragfähigkeit. Daraus ergibt sich eine direkte Gefährdung für den Nutzer der Brücke und die Bahntrasse. Für die Bundeswehr (Hauptzuwegung von der General-Olbricht-Kaserne zur BAB 14) und die Gewerbetreibenden in diesem Bereich bedeutet dies einen entscheidenden Eingriff in die Verkehrsanbindungen an das überregionale Netz. Es besteht der dringende Bedarf zur Wiederherstellung dieser Verkehrsanbindung. Zielstellung Auch aus gesamtstädtischer Sicht kann nicht auf diese Verbindung zwischen Südtangente und Bahnhofstraße verzichtet werden. Sie wird nicht durch die parallel laufende S1 ersetzt. Die für die Zukunft prognostizierten Verkehrsströme in diesem Verkehrsraum benötigen sowohl die S1 als auch die Landsberger Straße zum ungehinderten Abfließen ins städtische Straßennetz. 2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme Bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme und damit weiterem Schadensfortschritt am Bauwerk besteht eine unmittelbare Gefährdung der Gleistrasse der DB AG und des Zugverkehrs. Die Sicherung bzw. der Rückbau vorhandener Brückenteile ist dringend geboten. Kürzere Prüfzyklen zum rechtzeitigen Erkennen von Schadensveränderungen sind notwendig. 3. Beschreibung der Maßnahme - Technische Gestaltung Die Baumaßnahme besteht aus 3 Teilbereichen: 1. Ersatzneubau der Landsberger Brücke mit Bau einer Fußgängerbehelfsbrücke 2. Ausbau der Landsberger Straße zwischen Südtangente und Bahnhofstraße 3. Ersatzneubau des Durchlasses im Zuge des Gohliser Flurgrenzgrabens. 3.1 Ersatzneubau der Landsberger Brücke mit Bau einer Fußgängerbehelfsbrücke Bei der Landsberger Brücke handelt es sich um eine Zweifeld-Stahlbrücke mit einer weiterführenden Einfeldbrücke, beide aus genieteten Stahlträgern. Der nördliche Überbau wurde 1904 mit einer Pendelstütze und angehängtem Schleppträger errichtet. 1941 wurde auf der Südseite das Bauwerk durch eine Einfeldbrücke erweitert. Zwischen den beiden Stahlüberbauten befindet sich ein massiver Pfeiler mit einer Ziegelvormauerung. Die lange Nutzungsdauer, Kriegsschäden und Umbauten haben entsprechende Spuren am Bauwerk hinterlassen. Die Gehbahnbereiche mussten bereits gesperrt und zum Teil im Rahmen der Gefahrenabwehr demontiert werden. Der hohe Tragfähigkeitsverlust des Bauwerks schränken die Verkehrssicherheit erheblich ein. Der Bauwerksverfall ist irreparabel, ein Neubau dringend erforderlich. 2 Das vorhandene Bauwerk wird komplett bis auf den Gründungshorizont abgebrochen. Zur Realisierung des Abbruches sind mehrere Sperrpausen des Zugverkehrs erforderlich. Diese sind für Maßnahmen mit einem Realisierungszeitraum in 2017/2018 bis Ende September 2015 an die DB zu melden. Das zukünftige Bauwerk ist eine einfeldrige stützenfreie Verbundrahmenkonstruktion bestehend aus einem durchgeschweißtem Stahlhohlkasten und Verbundfertigteilen aus Beton auf einer Bohrpfahlgründung. Die Stützweite beträgt 30,50 m. Die Konstruktionshöhe beträgt im Feld 1,10 m und im Einspannbereich der Widerlager 1,60 m. Als gestalterisches Element wird die schwach gewölbte Form der Verbundfertigteil- träger in dem Farbton rubinrot hervorgehoben. Mit folgenden Querschnittsbreiten wird die Straße über das Bauwerk geführt: AK Sims – IK Geländer Fahrbahn Radfahrstreifen Notgehweg Gehweg Gesamtbreite 2 x 0,42 m 2 x 3,25 m 2 x 1,85 m 1 x 0,75 m 1 x 2,50 m 14,30 m Auf den Kappen des Bauwerkes wird ein 1,80 m hoher Berührungsschutz errichtet. In 1,00 m Höhe wird daran ein Handlauf mit Seil befestigt. Während des Ersatzneubaus der Brücke wird eine Behelfsbrücke für den Fuß- und Radwegverkehr für die Überquerung der Bahnanlagen auf der Ostseite errichtet. Die Nutzbreite wird mit 2,50 m festgelegt. Da im Bahnbereich keine Stützen eingebracht werden können beträgt die erforderliche Stützweite daher 39,00 m. Mit dem Bauwerk werden folgende Medien überführt: In der Kappe werden auf der Westseite 2 Leerrohre DN 110 für die Telekom vorgesehen. Auf der Ostseite wird ein Leerrohr für die Stadtbeleuchtung erforderlich. Unterhalb der Brücke werden 2 Leitungen DN 150 der Stadtwerke Leipzig, sowie ein im Schutzrohr (DN 508x6.3) verlaufendes Trinkwasserrohr (DN 200) geführt. Bahnseitige Anpassungen Im Bereich der neuen Brücke sind umfangreiche eisenbahnseitige Anpassungsmaßnahmen und Änderungen für die verschiedenen Bauzustände und den Endzustand an den Anlagen der DB AG erforderlich. Zur Erlangung des Planrechts für die Änderung von Betriebsanlagen wird ein gesondertes Verfahren beim Eisenbahn-Bundesamt durchgeführt. Folgende Anlagen sind betroffen: - Gleisanlagen, Weichen, Entwässerungsanlagen - Oberleitungsanlagen - Signale, Signal- und Steuerungskabel - Telekommunikationsleitungen der DB Netz AG und der Vodafone GmbH 3.2 Straßenanpassung Der Ausbau der Landsberger Straße umfasst den Bereich der südlichen und nördlichen Rampe zum Brückenbauwerk und die Anpassung der Einmündungsbereiche der Keplerstraße sowie der Südtangente. Die Gesamtausbaulänge beträgt ca. 340 m. Am Beginn und Ende der Baustrecke wird an den vorhandenen Querschnitt des Bestandes 3 angeschlossen. Der geplante Straßenquerschnitt vom Bauanfang bis in Höhe Einmündung Südtangente besteht aus zwei Fahrstreifen mit einer Breite von je 3,25 m und beidseitig angeordneten Radfahrstreifen von je 1,85 m Breite. Am linken (östlichen) Fahrbahnrand ist dahinter ein Gehweg mit einer Breite von 2,50 m Breite geplant. Der Knoten Landsberger Straße/Bahnhofstraße wird abstimmungsgemäß nicht mit erneuert. Ausgehend von der Forderung der DB AG, im Bauwerksbereich eine lichte Höhe von 5,70 m einzuhalten, war eine relevante Anhebung der Straßengradiente im Bauwerksbereich gegenüber dem Bestand vorzusehen (bis etwa 1,5 m Erhöhung im Bereich der Südrampe). Mit einer Tangentenneigung von 0,95 % über dem Bauwerk gelingt es, den Hochpunkt weitest möglich in Richtung südliches Widerlager zu verschieben. Weitere Zwangspunkte im Gradientenverlauf stellen die drei Einmündungsbereiche Bahnhofstraße, Keplerstraße und Südtangente dar. Der Querschnitt der Landsberger Straße im Bereich der Rampe Nord und Süd wird wie folgt aufgeteilt: Fahrstreifen Radfahrstreifen Gehweg Bankett Gesamtbreite 2 x 3,25 m 2 x 1,85 m 1 x 2,50 m 2 x 1,00 m 14,70 m Landschaftspflegerische Maßnahmen Der Ersatzneubau der Landsberger Brücke und der Ausbau der Landsberger Straße führen zum Biotopverlust durch Flächeninanspruchnahme (Baustelleneinrichtung, Bodenauftrag, Bodenabtrag, Versiegelung) und Gehölzverluste. Dies stellt einen Eingriff gemäß §§ 8 ff. Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) dar. Daraus folgend wurden ein Landschaftspflegerischer Begleitplan und ein Artenschutzbeitrag erarbeitet. Es wird eine ökologische Bauüberwachung beauftragt, die die Maßnahme überwacht. Betroffen sind außer den straßenbegleitenden Gehölzstrukturen im Böschungsbereich, Heckenund Gebüschstrukturen, 54 Straßenbäume, davon 11 Obst-Hochstämme (Kultur-Birne), als höhlenreiche Bäume. Als Ersatz und Ausgleich sind folgende Maßnahmen geplant: - Entsiegelung eines teilversiegelten 4,5 m breiten Wirtschaftsweges auf 3 m Breite und Ansaat von Landschaftsrasen auf einer Fläche von 110 m², - Pflanzung von 46 standortgerechten Alleebäumen am Fuße der Böschung und 9 Obsthochstämmen am Wirtschaftsweg, - Schutz des Oberbodens durch sachgerechte Lagerung und Wiedereinbau des entnommenen Oberbodens gemäß DIN 18915 und RAS-LP 2, Zwischenlagerung des Bodens auf Maßnahmeflächen, - Einzelgehölzschutz und flächiger Gehölzschutz gemäß RAS-LP 4 und DIN 18920 während der Bauphase, - Begehung durch einen Artenschutzgutachter, - Installation von Ersatzquartieren für Fledermäuse und Brutvögel, - Anlage von zwei Totholz-Habitaten aus den gefällten höhlenreichen Birnbäumen. 3.4 Ersatzneubau des Durchlasses II/D26 im Zuge des Gohliser Flurgrenzgrabens Aufgrund der Verbreiterung des Streckenquerschnittes und der damit verbundenen 4 Böschungsverbreiterung sind die vorhandenen Ein- und Auslaufbauwerke (Schachtbauwerke) des Bestandsdurchlasses mit einem Durchflussquerschnitt von DN 1000 anzupassen. Auf Empfehlung des Amtes für Stadtgrün und Gewässer erhält der neue Durchlass einen größeren Durchflussquerschnitt DN 1500 zur besseren Ableitung der anfallenden Wassermengen. Ein Neubau in gleicher Lage hätte den zusätzlichen Bau einer Stützwand zur Böschungssicherung entlang des Grabens auf der Ostseite der Brücke erfordert. Um darauf verzichten zu können, wird der neue Durchlass in geänderter Lage mit hydraulisch besserer Linienführung gebaut. Dazu wird das Einlaufbauwerk neben dem alten Bauwerk gesetzt, und der Durchlass wird schräg auf den weiteren Verlauf des Gohliser Flurgrenzgrabens geführt. Damit entfällt die parallele Führung des Grabens entlang der Ostseite und auf den zusätzlichen Bau einer Stützwand kann verzichtet werden. Durch die Böschungs- und Geländeprofilierung im Bereich der Schachtbauwerke wird die Geländesituation an der Bebauung Bahnhofstraße147 verbessert. Die Grundrissgeometrie beider Schachtbauwerke wird mit 3,80 m x 5,0 m ausgebildet. Das Längsgefälle des Durchlasses orientiert sich am Gefälle des Bestandes. Es beträgt ca. 2 Promille. Auf den Wänden der Schachtbauwerke wird ein 1,00 m hohes Geländer aufgedübelt. 4. Finanzierung Grundlage sind die Kostenberechnungen nach der "Anweisung zur Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen" (AKS) vom 04/2013 und 10/2013. Diese wurden 2015 hinsichtlich der Entwicklung der Baupreise fortgeschrieben. Das Ergebnis der Kostenfortschreibung wurde berücksichtigt. Die Gesamtkosten betragen inklusive 19 % Mehrwertsteuer und notwendiger Planungsleistungen 7.300.000 € . Die vorläufige Ablöseberechnung gemäß der "Verordnung zur Berechnung von Ablösebeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung - ABBV)" ergab, dass die ermittelten kapitalisierten Erhaltungskosten für das neue Bauwerk unter denen des alten Bauwerkes liegen. Es liegt ein Vorteil für den Baulastträger Stadt vor, den dieser dem Baulastträger Bahn im Verhältnis des Kostenteilungsschlüssels ablösen muss. Dieser Vorteilsausgleich beträgt voraussichtlich 1.700.000 € und ist bereits in den Gesamtkosten enthalten. Straßenausbaubeiträge Eine Refinanzierung der Kosten über Straßenausbaubeiträge ist zur Zeit nicht möglich. Die Landsberger Straße ist zwischen dem Möckernschen Weg und der Bahnhofstraße eine überwiegend anbaufreie Sammelstraße. Fördermittel/Finanzierung Für das Vorhaben wird beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) ein Antrag auf Förderung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Kommunalen Straßen- und Brückenbauvorhaben gestellt. Die Förderung beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Seitens des LASuV werden vorerst 5 % der Fördermittel einbehalten und erst nach der Übergabe des Verwendungsnachweises durch die Stadt Leipzig und dessen Prüfung ausgereicht. Somit ergibt sich eine Förderquote von 90 %/95 %. 5 Bei den Einzahlungen von Fördermitteln kann es zu geringen Änderungen kommen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch das LASuV nicht in der beantragten Höhe festgestellt werden sollten. In diesem Fall würde sich der Stadtanteil erhöhen. Für die Einordnung in den Haushalt wird von einer Einzahlung von 3.490.000 € ausgegangen. Gesamt 2015 7.0001017.700 (Auszahlung) davon Plan davon Erm. Vj. 7.256.000 € 91.200 € 106654100010 (Aufwand) 44.000 € Zuweisung vom Land Einzahlung 2016 2017 2018 2019 0 € 3.808.800 € 1.656.000 € 1.700.000 € 1.597.000 € 1.400.000 € 59.000 € 300.000 € 44.000 € 3.490.000 € 0€ 0 € 2.000.000 € Beteiligung DB Netz AG Einzahlung 2.000.000 € 0€ 0 € 1.000.000 € 1.000.000 € Stadtanteil 1.810.000 € 91.200 € VE 5.464.800 € 0€ wirksam 808.800 € 90.000 € 1.400.000 € 610.000 € 300.000 € 3.808.800 € 1.656.000 € Kosten zu Ausstattung und Interim Kosten für Umzug und/oder Interimslösungen sind für diese Baumaßnahme in den Baukosten enthalten. Beteiligung Dritter Es wird eine Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG abgeschlossen. Beide Kreuzungspartner einigten sich auf die vereinfachte Ermittlung der Kostenteilung bei Baumaßnahmen gemäß § 12 Nr. 2 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). Der Kostenanteil der DB Netz AG beträgt danach 60,94 % an den kreuzungsbedingten Baukosten. Kostenteilung Eine Kostenteilung mit den Versorgungsunternehmen ist vorgesehen und erfolgt gemäß den entsprechenden Koordinierungsverträgen. In den oben abgebildeten Jahresscheiben sind die anteilig von den Versorgungsunternehmen zu tragenden Kosten nicht enthalten, da diese Kosten direkt vom Versorger an den Auftragnehmer der Bauleistung gezahlt werden. Folgekosten Die üblichen Ausgaben für Wartung und Instandhaltung werden planmäßig im Ergebnishaushalt PSP-Element 1.100.54.1.0.01.07 eingestellt. Die durch die Stadt zu betreuende Verkehrsfläche ändert sich nur geringfügig. Für die Pflege der gegenüber dem Bestand zusätzlich bzw. neu hinzukommenden Straßenbäume entstehen ab dem Jahr 2022 u. g. Folgekosten im PSP-Element 1.100.55.1.0.01, diese sind zusätzlich in den Ergebnishaushalt des ASG aufzunehmen. 6 Folgekosten pro Jahr Bezeichnung PSP- Element Aufwand/ Einheit und Jahr Beschreibung Straßenbäume 1.100.55.1.0.01 53,32 € x 55 €/Stück Unterhaltung Brückenbauwerke 1.100.54.1.0.01.07 Unterhaltung Beleuchtung Unterhaltung 1.100.54.1.0.01.09 170 €/Lichtpunkt Aufwand pro Jahr in Euro 2.933 bereits in den Eckwerten der Unterhaltung enthalten. 2.040 5. Grunderwerb Dauerhafter Grunderwerb ist nicht erforderlich. Für die Baumaßnahme ist temporäre Flächeninanspruchnahme erforderlich. Diese Kosten zählen zu den Baukosten und sind in der Kostenberechnung mit 20.000 € enthalten. 6. Kinderfreundlichkeitsprüfung Mit dem Ausbau von Geh- und Radwegen einschließlich Bordabsenkungen an Querungsstellen wird ausdrücklich auch den Belangen von Kindern entsprochen. Die Absturzsicherung auf der Brücke entspricht den Empfehlungen des Bundesministers für Verkehr. 7. Barrierefreiheit Im Streckenbereich wird das östliche Geländer mit einer Höhe von 1,0 m, behindertengerecht mit Zwischenholmen in einer Höhe von 85 cm bzw. 55 cm und Radabweisern ausgeführt. 8. Bauzeit und Umleitungsführung 8.1 Bauzeit Bauabschnitte Monate 2017 1 2 3 4 5 6 7 2018 8 9 8 Monate Behelfsbrücke 2 Monate Abbruch altes BW 7 Monate 1. BA Neubau 2,5 Monate Winterpause 5,5 Monate 2. BA Neubau 7 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 4 Monate Durchlass 10 Monate Strecke Die Bauzeit beträgt insgesamt 18 Monate. Für Fußgänger und Radfahrer steht für 8 Monate eine Behelfsbrücke zur Verfügung, danach kann der neue Überbau genutzt werden. Im Schatten des Straßenbaus wird der Durchlass II/D26 in 4 Monaten neu gebaut. Von Mitte Dezember 2017 bis Anfang März 2018 ist eine Winterpause eingeplant. 8.2 Umleitungsführung Für Kfz-Verkehr ist die Brücke bereits seit 2008 gesperrt. Für Fußgänger und Radfahrer wird eine Behelfsbrücke errichtet. Für den Knotenausbau Südtangente und die Einmündung in die Keplerstraße werden entsprechende Beschilderungen aufgestellt. Folgender Grobablauf ist geplant: Dienstberatung OBM Ratsversammlung Fördermittel-Antrag Fördermittel-Bescheid Beginn d. Ausschreibungsverfahrens Vergabegremium Zuschlagserteilung Baubeginn Bauende 16.02.2016 20.04.2016 25.04.2016 15.07.2016 15.08.2016 31.10.2016 16.11.2016 Februar 2017 August 2018 9. Sonstiges Altlasten Die Abbruchmaterialien der Brücke und der auszuhebende Boden im Baubereich wurden auf Altlasten untersucht und Entsorgungswege festgelegt. Da jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei Tiefbauarbeiten lokale Bodenverunreinigungen angetroffen werden, wird eine baubegleitende Überwachung von Tiefund Rückbauarbeiten realisiert. Archäologie Mit archäologischen Funden ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht zu rechnen. Sollten während der Abbruch- und Aushubarbeiten archäologische Funde auftreten, werden alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Kampfmittel Eine Abfrage beim Kampfmittelbeseitigungsdienst Sachsen ergab, dass für das betreffende Gebiet keine Belastungen mit Kampfmitteln bekannt sind. Bei Funden von Kampfmitteln oder anderen Gegenständen militärischer Herkunft werden alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Anliegerinformation (Öffentlichkeitsarbeit) Eine Anliegerinformation erfolgt durch das Verkehrs- und Tiefbauamt zeitnah zur beginnenden Maßnahme sowie bei technologischen Erfordernissen. AG Rad 8 Das Vorhaben wurde in der AG Rad am 06.03.2012 vorgestellt und begrüßt. 9 1 1 Wa 1 1 Br 1 1 Br Auszug Stadtplan Leipzig Baubereich