Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1052274.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
05.02.16, 12:00
Aktualisiert
08.04.16, 10:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02254-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Finanzen
18.04.2016
Vorberatung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
19.04.2016
Vorberatung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
26.04.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
18.05.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Schaffung eines Rad- und Fußweges in der "Kleinpösnaer Straße" zwischen
"Stötteritzer Landstraße" und Kesselgrund bzw. weiter nach Kleinpösna,
Bepflanzung des Feldrains zur Verhinderung von Schneeverwehungen und
Bodenerosionen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Nachteilig für die Stadt
Leipzig.
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Ablehnung
Punkt 2
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag Punkt 1
Sachstandsbericht
Die Verwaltung empfiehlt folgenden Alternativvorschlag zum Beschlusspunkt 1:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Kleinpösnaer
Straße im Abschnitt zwischen Stötteritzer Landstraße und dem Kesselgrund zu prüfen.
Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung zum Beschlusspunkt 2.
Sachverhalt:
Punkt 1: Radverkehrsverbindung
Der Alternativvorschlag der Verwaltung begründet sich wie folgt:
Aufgrund der geringen Verkehrsbelastungen auf der Kleinpösnaer Straße (DTV: 650 Kfz/24h) ist der
Bau eines benutzungspflichtigen Rad-/Gehweges im angefragten Abschnitt nicht notwendig. Der
Radverkehr kann die Fahrbahn im Mischverkehr nutzen. Um dennoch die Verbindung für den
Radverkehr attraktiver zu gestalten und gleichzeitig die untergeordnete Funktion der Straße für den
motorisierten Individualverkehr zu verdeutlichen wird geprüft, ob die Straße als Fahrradstraße
genutzt werden kann. Dies schließt Maßnahmen zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs ein.
Da die Maßnahme bisher weder im Radverkehrsentwicklungsplan 2010 - 2020 noch im
mittelfristigen Straßen- und Brückenbauprogramm eingeordnet ist, kann die Umsetzung nur
langfristig erfolgen.
Punkt 2: Bepflanzung eines Feldrains
Die Verwaltung empfiehlt aus folgenden Gründen Ablehnung:
Eine Bepflanzung als Schutz vor Schneeverwehungen und Bodenerosionen wird aufgrund der
notwendigen Unterhaltungskosten abgelehnt. Die Einrichtung von Schneeschutzfangzäunen kann
nicht durchgeführt werden, da Schneeschutzfangzäune nur an Straßen errichtet werden, für die
auch Kommunaler Straßenwinterdienst durchgeführt wird. Dies ist für die Kleinpösnaer Straße nicht
der Fall.