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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1047147.pdf
Größe
3,9 MB
Erstellt
11.11.15, 12:00
Aktualisiert
21.04.16, 12:20

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02090 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Umwelt und Ordnung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte Ratsversammlung 18.05.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Finanzierungsvorhaben "Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" und Bestätigung einer über-/ außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO Beschlussvorschlag: 1. Die Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss RBIII-1663/04 vom 07.07.2004 für das städtische Bauvorhaben „Öffnung Elstermühlgraben, Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Neubau Funkenburgbrücke“ wird bestätigt. 2. Die Gesamtkosten für den Teilbauabschnitt 3.1 einschließlich dem Neubau der Funkenburgbrücke betragen 5.061.800 € Brutto. Davon entfallen auf den Wasserbau 4.066.000 € und auf den Bau der Funkenburgbrücke 995.800 €. Der städtische Anteil beträgt insgesamt 1.265.450 €. 3. Für dieses Bauprojekt werden in dem PSP-Element Elstermühlgraben (7.0000281.700) folgende finanziellen Mittel (Auszahlung) bereitgestellt. 2016 2017 2018 in Höhe von 1.541.200 € in Höhe von 3.140.600 € in Höhe von 380.000 € Die in den Jahren 2017 und 2018 benötigten Mittel sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 zu berücksichtigen und innerhalb des Budgets des Amtes für Stadtgrün und Gewässer einzuordnen. 4. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2016 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Jahresrechnungsergebnisses 2015 und der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt. 5. Die Fördermitteleinzahlungen in Höhe von 3.796.350 € werden in dem PSP-Element Zuweisung vom Land (7.0000281.705) wie folgt vorgesehen: 2016 2017 2018 in Höhe von in Höhe von in Höhe von 1.155.900 € 2.355.450 € 285.000 € 6. Für das Haushaltsjahr 2016 werden überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen nach § 81 SächsGemO in Höhe von 1.064.050 € mit Kassenwirksamkeit 2017 (i.H.v. 924.050 €) sowie in 2018 (i.H.v. 140.000 €) bestätigt. Diese Deckung erfolgt für 2017 aus dem: PSP-Element Maßnahmen Eisenbahnkreuzungsgesetz (7.0000574.740) i.H.v. 600.000 € PSP-Element Beitragsfähige Straßen (7.0000586.700) i.H.v. 324.050 € und für 2018 aus dem: PSP-Element Beitragsfähige Straßen (7.0000586.700) i.H.v. 75.950 € PSP-Element Radwege, Gemeindestraßen (7.0000572.700) i.H.v. 64.050 € 7. Die ab dem Haushaltsjahr 2018 ff. anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 zu entscheiden. Die Mittel sind dann durch die beiden Fachämter ASG und VTA anzumelden. Sie betragen 10.000 €/Jahr für den Elstermühlgraben (ASG), 14.400 €/Jahr für die Funkenburgbrücke (VTA), 1.150€/Jahr für die Unterhaltung des Kragsteges sowie 670 €/a für den Betrieb der Beleuchtung. 8. Für den nachfolgenden Teilbauabschnitt 3.2 (Lessingstraße bis Elsterstraße einschließlich Elsterbrücke und Poniatowskibrücke) wird der Bau- und Finanzierungsbeschluss separat fortgeschrieben. 9. Der Baubeschluss sowie die Einordnung der Haushaltsmittel gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung sowie der Genehmigung der Haushaltssatzung und der Bestätigung der Erhöhung der Fördermittel für die Öffnung des Elstermühlgrabens infolge Kostenerhöhung und der Bestätigung der Fördermittel für die Funkenburgbrücke. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen siehe Anlage finanzielle Auswirkungen Seite 2/5 Seite 3/5 nein Finanzielle Auswirkungen x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis ja, Erläuterung siehe Anlage zur ja, Erläuterung siehe Anlage zur Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen 2016 2017 2018 2016 2017 2018 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE 1.155.900 2.355.450 285.000 1.541.200 3.140.600 380.000 nein von PSP-Element 7.0000.281.705 PSP-Element 7.0000.281.700 wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt 10.000 14.400 1.150 360 PSP-E. 1.100.55.2.0.01 PSP-E. 1.100.54.1.0.01.01 PSP-E. 1.100.54.1.0.01.01 PSP-E. 1.100.54.1.0.01.09 9.958 Kst. 1066200000 Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen (Brücke) 2018 ff 2018 2118 Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: 14.03.2016 Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" und Bestätigung einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO Seite 1 von 10 Begründung Mit Beschluss der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zur schrittweisen Umsetzung des Integrierten Gewässerkonzeptes Leipzigs (IGK, Nr. RBV-1172/12 vom 21.03.2012) wurde ein wichtiger Meilenstein in der Umsetzung des IGK gesetzt. Damit verpflichtet sich die Stadt Leipzig zur schrittweisen Realisierung der erforderlichen Maßnahmen an den Gewässern II. Ordnung, welche dem Hochwasserschutz der Stadt Leipzig dienen. Mit der Öffnung des Bauabschnittes 3, Teilbauabschnitt 3.1 des Elstermühlgrabens einschließlich dem Bau der Funkenburgbrücke wird ein weiterer wichtiger Baustein im Rahmen der Umsetzung des "Integrierten Gewässerkonzeptes" fertig gestellt. Das Bauvorhaben steht in Konformität mit der beschlossenen "Charta Leipziger Neuseenland 2030". Jedoch erst mit der vollständigen Offenlegung des EMG BA 3 kommen die vielfältigen wasserwirtschaftlichen, touristischen, ökologischen und städtebaulichen Effekte der Maßnahme gänzlich zum Tragen. 1. Notwendigkeit der Änderung des Beschlusses Nr. RBIII-1663/04 Am 07.07.2004 fasste die 62. Ratsversammlung den Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Bauvorhaben „Öffnung Elstermühlgraben“ zwischen Schreberstraße und Goerdelerring (Nr. RBIII-1663/04). Der verrohrte Elstermühlgrabens wurde für die Offenlegung in insgesamt 3 Bauabschnitte untergliedert. Die Öffnung des Bauabschnitts 1 zwischen Goerdeler Ring/Jacobstraße und Thomasiusstraße konnte 2007 fertiggestellt werden. Danach folgte der Bauabschnitt 2 (Außenmole des Stadthafens) zwischen Schreberstraße und Friedrich-Ebert-Straße mit der Eröffnung 2010. Der zwischen diesen beiden realisierten Abschnitten liegende Bauabschnitt 3 (von der Thomasiusstraße bis zur Friedrich-Ebert-Straße) ist ca. 380 m lang und wird in 3 Teilbauabschnitten (TBA) realisiert: TBA 3.1 Thomasiusstr. bis Lessingstraße geplante Realisierung: 2016/2017 (einschl. Funkenburgbrücke) TBA 3.2 Lessingstraße bis Elsterstraße geplante Realisierung: ab 2018 (einschl. Elster- und Poniatowskibrücke) TBA 3.3 Elsterstraße bis Friedrich-Ebert-Straße übergeben am 21.05.2015 (einschl. Westbrücke) Der v.g. Baubeschluss Nr. RBIII-1663/04 ist inzwischen 11 Jahre alt und aufgrund - der inzwischen geänderten Baukosten und Regelwerke, - der bauseits gemachten Erfahrungen während der Errichtung des TBA 3.3, - des vorliegenden Fördermittelbescheides vom 10.07.2014 gemäß der Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz (FRGH) und einer darin enthaltenen Förderung von 75%, - der Integration der zu errichtenden Funkenburgbrücke in das Gesamtvorhaben TBA 3.1 ergibt sich die Notwendigkeit, Änderungen innerhalb des vorliegenden Beschlusses Nr. RBIII1663/04 für den TBA 3.1 vorzunehmen. Für den fertiggestellten TBA 3.3 erfolgte mit dem Beschluss vom 10.07.2013 DS Nr. V/3090 bereits eine Anpassung. 14.03.2016 Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" und Bestätigung einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO 2. Seite 2 von 10 Gegenstand Elstermühlgraben Teilbauabschnitt 3.1 (TBA 3.1) Der Teilbauabschnitt 3.1 (TBA 3.1) der Öffnung des Elstermühlgrabens wird von Oberstrom durch die Lessingstraße und von Unterstrom durch die Thomasiusstraße begrenzt. Die Länge des Abschnitts beträgt ca. 85 m. Die Funkenburgbrücke wird für die querende Thomasiusstraße errichtet. Gewässer / Wasserbau Für die Öffnung des Elstermühlgrabens sind die das Gewässer begrenzenden Uferlinien neu zu gestalten. Dazu werden beide Uferlinien mittels Bohrpfählen neu hergestellt. Anschließend erhalten beide Uferseiten eine Verblendung aus Natursteinen als äußere Ansichtsschale. Am Nordufer soll die Uferwand im Bereich des Gebäudes Lessingstr. 24 nicht bis zur gegenwärtigen Geländeoberkante geführt werden. Vielmehr ist aus gestalterischer Sicht eine tieferliegende Kopfausbildung der Wand gefordert, um Teile der ineinander übergehenden Gebäude-Kellerwand sowie der Uferwand erlebbar zu machen. Da die Führung des Uferweges das bestehende Geländehöhenniveau beibehalten soll (Einhaltung der Belange der Barrierefreiheit), ist der Uferweg in diesem Bereich als aufgeständerte Konstruktion zu führen. Zwischen aufgeständerter Wegführung am Gebäude Lessingstr. 24 und normaler Führung auf der Verkehrsfläche Stich Thomasiusstraße wird der Uferweg als Kragsteg ausgeführt, da die Uferwandaußenkante wie bisher die Grundstücksgrenze bildet. Die Abdeckung der Uferlinie erfolgt analog des Bauabschnittes 1 und 2 mit Granitabdeckplatten und dem typologisierten Elstermühlgraben-Geländer (Füllstabgeländer). Am Südufer erhält die Uferlinie kurz vor der Funkenburgbrücke/Thomasiusstraße eine Zäsur. Zu Unterhaltungszwecken soll die durchgehende Uferwand durch die Einordnung einer Treppenanlage mit stationärem Anleger aufgelockert werden. Außer an den Brücken sind im TBA 3.1 keine „geschlossenen Geländerelemente“ vorgesehen. 14.03.2016 Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" und Bestätigung einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO Seite 3 von 10 Gewässersohle Die Sohle wird aus Unterwasserbeton hergestellt und mit Decklagen aus Kies sowie Wasserbauschüttsteinen unterschiedlicher Größe von je 0,20 m Dicke bedeckt. Die Wasserbauschüttsteine werden gegen die Uferbereiche verzogen, um eine Fließrinne auszubilden. Die Überhöhung beträgt ca. 0,50 m über der Normaldicke von 0,20 m. Abschließend und vergleichbar mit der Gestaltung von TBA 3.3 wird die ökologische Gewässerbegrünung zur Umsetzung der WRRL eingebracht. Uferbereiche Am Nordufer befindet sich die Verkehrsfläche Stich Thomasiusstraße. Diese wird durch die Öffnung des Elstermühlgrabens komplett beeinflusst. Die bestehende Flächen- und Raumsituation lässt Verschiebungen nicht zu, so dass die neue Ufermauer im Bereich der Altwand gegründet werden muss. Mittels Voraushub werden die Altwände entnommen, um die Bohrpfahlarbeiten zu vereinfachen. Das gewonnene Natursteinmaterial wird einem Wiedereinbau zugeführt. Da sich in unmittelbarer Nähe zur Altwand auch Trinkwasser- und Mischwassersysteme befinden, sind diese in entsprechender Weise neu einzuordnen. In der Gesamtheit dieser Eingriffe ist es erforderlich, die gesamte Befestigung der Verkehrsfläche neu herzustellen. Dafür sind die Granitkrustenplatten und das Natursteinpflaster aufzunehmen, andernorts zu lagern und nach Abschluss der Wasserbauund Tiefbauarbeiten für die neue Befestigung der Verkehrsflächen wieder zu verwenden. Da der uferbegleitende Gehweg mit Freiheit zur Radnutzung ab dem Stich Thomasiusstraße nicht mehr auf öffentlicher Fläche geführt werden kann, muss er als Auskragung und Aufständerung über dem Elstermühlgraben geführt werden. Im Bereich des Südufers muss die historische Uferlinie in Richtung des Gebäudebestandes verlagert werden, um dem zu öffnenden Gewässer die notwendige, für den Hochwasserabfluß benötigte Mindestbreite geben zu können. Die Fläche des Grundstücks Thomasiusstraße 4 (Flurstück 2856) wird auch weiterhin als öffentliche Grünfläche gestaltet. Dazu werden die schon gegenwärtig auf dem Grundstück bestehenden Spenderbäume (2 Stück Koelreuteria paniculata) gefällt und nach Fertigstellung der Baumaßnahme neu gepflanzt. Das Baumensemble wird durch weitere Bäume (6 Stück) ergänzt. Im Areal werden Bänke aufgestellt, weitere Begrünungen – u.a. Fassadenbegrünung – vorgesehen und Wegeflächen mit wassergebundener Decke ausgeführt. Außerdem ist ein besonderes Gestaltungselement als Ersatz für die nicht zu erhaltende vorhandene “Schlange” geplant. Die Freianlagenplanung wird dahingehend derzeit überarbeitet. 3. Brückenbauwerk Für die im Zuge der Elstermühlgrabenöffnung zu errichtenden Brücken wurde in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 10.09.2007 unter der DS Nr. IV/2828 der entsprechende Planungsbeschluss bestätigt. Es war ursprünglich vorgesehen, für diese Bauwerke einen separaten Bau- und Finanzierungsbeschluss zu erarbeiten. Aufgrund der Notwendigkeit der Beschlussänderung für den 3. Bauabschnitt der Gewässeröffnung und deren Abhängigkeit von der Realisierung der Brückenneubauten wurde die Zusammenführung der Brücken und des Wasserbaus entsprechend 14.03.2016 Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" und Bestätigung einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO Seite 4 von 10 der Umsetzung der Teilbauabschnitte in einer Vorlage als zweckdienlich angesehen und mit dem Beschluss für den Teilbauabschnitt 3.3 bereits praktiziert. 3.1 Funkenburgbrücke (Thomasiusstraße) Funkenburgbrücke Für den Neubau wurde ein Plattenbalkentragwerk aus Stahlbeton gewählt, zwischen dessen Balken sich die zahlreichen Versorgungsleitungen unterbringen lassen. Die lichte Weite der Brücke wird durch die Planung des Elstermühlgrabens mit 7,50 m vorgegeben. Die lichte Höhe beträgt über der Sohle des Elstermühlgrabens 3,13 m. Die Konstruktionsunterkante liegt mit 107,57 m ü. NN um 36 cm über der vorgegebenen Mindestdurchfahrtshöhe von 107,21 m ü. NN. Die Brücke wird für zivile Verkehrslasten entsprechend DIN EN 1992 bemessen. Der Querschnitt der neuen Brücke ergibt sich aus den örtlichen Gegebenheiten des Bestandes der Thomasiusstraße. Es ergeben sich die folgenden neuen Breiten: Gehweg Ostseite - 2,75 m Fahrbahnbreite - 11,15 m Gehweg Westseite - 2,65 m Gesamtbreite zwischen den Geländern - 16,55 m Die Widerlagerwände werden als überschnittene Bohrpfahlwände mit 0,88 m Durchmesser hergestellt. Die Auflagerbank wird aus einem Pfahlkopfbalken von 1,25 m Breite und 1,00 m Höhe gebildet. Die Bohrpfahlwände erhalten im Widerlagerbereich eine Vorsatzschale aus Beton mit glatter Schalung. Die Grabensohle wird mit einem Unterwasserbeton von 1,20 m Dicke realisiert. Die Ufereinfassung des anschließenden Elstermühlgrabens beidseitig des Brückenbauwerkes erfolgt mit überschnittenen Bohrpfahlwänden mit einer Kappe inkl. Geländer sowie einer Verblendung im Bereich des Wasserspiegels. Gegen die Unterstromseite wird der Graben durch einen Querfangedamm abgesperrt, an der Oberstromseite ist ein wasserdichter Verbau vorgesehen, der für die Baumaßnahme der Uferwände ausgeführt wird. Dabei wird dieser Querfangedamm so ausgebildet, dass die alte Elstermühlgrabenleitung zum Zweck der Aufrechterhaltung der Wasserführung des Elstermühlgrabens nach Beendigung der Arbeiten wieder eingebunden werden kann. 14.03.2016 Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" und Bestätigung einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO Seite 5 von 10 Der Überbau erhält im Fahrbahnbereich einen Brückenbelag aus Splittmastixasphalt. Die Kappen erhalten aus gestalterischen Gründen einen Plattenbelag aus Betonwerksteinplatten. Die äußere Gesimsabdeckung und die Abdeckung der Ufermauern erfolgt mit Granitplatten. Die 1,20 m hohen Geländerfelder werden aus gestalterischen Gründen als Füllstabgeländer mit vier integrierten geschlossenen und hinterleuchteten Geländerfeldern ausgeführt. Während der Bauzeit sind Sicherungsmaßnahmen und Umverlegungsarbeiten von Kabeln und Leitungen (Trinkwasserleitung, Gasleitung, Fernwärmeleitung, Nieder- und Mittelspannungskabel, Telekom-Kabel, HL Komm-Kabel, LSA-Kabel, LVB-Kabel und Stadtbeleuchtungskabel) der Medienträger notwendig. Diese werden provisorisch beidseits über Behelfsbrücken überführt, die oberstrom auch für die Fußgängerquerung des Baubereiches genutzt wird. Nach Herstellung der neuen Brücke werden alle benötigten Leitungen und Kabel in Schutzrohren zwischen den Balken der neuen Brücke abgehängt. Während der Baumaßnahme wird die Thomasiussstraße im Brückenbereich voll gesperrt. Der Kfz-Verkehr wird über die Parallelstraßen umgeleitet. 4. Betrachtungen zur gemeinsamen Realisierung der Funkenburgbrücke und der Freilegung des Elstermühlgrabens Teilbauabschnitt 3.1 Folgende Vorteile für die im Rahmen einer Gesamtbaumaßnahme erfolgende Freilegung des Elstermühlgrabens Teilbauabschnitt 3.1 und der gleichzeitigen Errichtung der Funkenburgbrücke entstehen: 1. Monetärer Teil: - Das Arbeitsquerschott westlich der Funkenburgbrücke zur technologischen Abgrenzung zum freizulegenden Elstermühlgraben entfällt. - Die Uferwände und die Gewässersohle können über das gesamte Baufeld technologisch verknüpft in einer Arbeitsabfolge errichtet werden. - Die Gesamtbauzeit wird unter strikter Forderung und Einhaltung von allen möglichen Parallelarbeiten verringert. Damit werden die Allgemeinkosten für die Baustelleneinrichtung gesenkt (Veringerung von zwei auf eine Baustelleneinrichtung). - Unter der Maßgabe, dass die Gesamtbaumaßnahme an einen Auftragnehmer vergeben wird, werden technologisch bedingte und ggf. geldseitig berechtigte Forderungen durch unvorherbare Störungen an den Schnittstellen zwischen den beiden Baubereichen Funkenburgbrücke und Offenlegung Elstermühlgraben vermieden. - Mit der Minimierung der Baukosten senken sich auch die Baunebenkosten bzgl. Bauoberleitung, Bauüberwachung. Insgesamt beträgt die Kosteneinsparung ca. 62.000 €. 2. Nicht monetärer Teil: - Aufgrund einer kürzeren Bauzeit veringern sich die Einschränkungen und allgemeinen Belästigungen für die Anlieger sowie die Einschränkungen für den Straßenverkehr. - Es reduziert sich der Abstimmungsbedarf auf Auftraggeberseite erheblich bzw. werden Ressourcen auf Seiten der Stadtverwaltung gespart. 14.03.2016 Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" und Bestätigung einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO 5. Seite 6 von 10 Finanzierung Das ursprüngliche Gesamtbauvorhaben (3 Wasserbauabschnitte sowie 4 Brückenbauwerke) wurde entsprechend der 3 Wasserbauabschnitte geteilt und unter sinnvoller Zuordnung und in Abhängigkeit der zukünftigen Fördermittelverfügbarkeit gemeinsam mit den Brückenbaumaßnahmen in einzelnen Beschlüssen gefasst. Unter dieser Maßgabe wird in diesem Beschluss der Teilbauabschnitt 3.1 zwischen Thomasius- und Lessingstraße sowie die Funkenburgbrücke erfasst. Die Kosten der Baumaßnahmen wurden entsprechend der aktuellen Terminschiene mit Hilfe des Preissteigerungsindex sowie unter Berücksichtigung der Ausschreibungsergebnisse und der technisch begründeten Nachträge des TBA 3.3 mit einer Kostensteigerung von ca. 300.00,00 € fortgeschrieben. Weiterhin sind in den Kosten Sicherheiten für nicht vorhersehbare Mehrkosten im Tiefbau von 10 % der Bausumme berücksichtigt worden. Auch Anwaltskosten in Höhe von 30.000 € sind geplant, um die Interessen der Stadt gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen zu können. Diese Kosten resultieren aus der Erfahrung heraus, dass die Baubetriebe insbesondere im Nachtragsmanagement und auch zur juristischen Durchsetzung strittiger Positionen personell aufgerüstet haben. Eine weitere Anpassung der Kosten wird durch die im Zuge des Bauvorhabens erforderlichen Medienumverlegungen erforderlich. Allein im Rahmen der Umverlegung im Leitungsbestand der SWL werden Mehrkosten i.H.v. ca. 135.000,00 € prognostiziert. In 2015/2016 wird außerdem der Grunderwerb mit den dafür im Haushalt verfügbaren Mitteln in Verantwortung des Liegenschaftsamtes getätigt. Insgesamt fallen für den Grunderwerb im TBA 3.1 ca. 35.000 € an. Dies sind ca. 6.700 € mehr als bisher geplant. Gründe dafür sind u. a. schwierige Verhandlungen mit den Eigentümern und höhere Bodenrichtwerte. Diese Mehrkosten sind in der Kostenaufstellung berücksichtigt. Ein im Rahmen des Grunderwerbsverfahrens evtl. drohendes Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren wurde hier noch nicht berücksichtigt. Als weitere Kosten für den "Spatenstich" und die Einweihung werden 2.000 € veranschlagt, sodass sich aus den vorgenannten Gründen eine prognostizierte Kostensteigerung von insgesamt 830.572,56 € gegenüber den im Haushalt bereits eingestellten Mitteln ergibt. 5.1 Fördermittelbereitstellung 5.1.1. Wasserbau Die Fördermittelbereitstellung erfolgt durch den Freistaat Sachsen. Im Ergebnis von Gesprächen in 2011, 2013 und 2015 mit der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, sowie im Sächsischen Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft wurde der Stadt Leipzig eine Förderung über das Förderprogramm Gewässer/Hochwasserschutz (FR-GH) in Höhe von 75 % beschieden (Bescheid vom 10.07.2014). Die zugesicherte Fördermittelsumme beträgt 2.336.413,00 € bezogen auf ursprünglich angenommenen 3.235.427,44 € Gesamtkosten. Aufgrund der in Pkt. 5 aufgeführten Fakten steigen die gesamten Bau-, Bauneben- und Grunderwerbskosten auf 4.066.000,00 €. Unter der Maßgabe, dass die Landesdirektion Sachsen die Erhöhung der Kosten von insgesamt 830.572,56 € als förderfähig bzw. mit dem gleichen Fördersatz anerkennt, steigt die Zuwendung. Der Antrag auf Erhöhung der Fördermittel wurde gestellt und befindet sich in Bearbeitung. 14.03.2016 Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" und Bestätigung einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO Seite 7 von 10 Der Gesamteigenanteil der Stadt Leipzig beträgt unter dieser Maßgabe 1.016.500 €. Es laufen derzeit Bemühungen, wie im TBA 3.3, auch für den TBA 3.1 die Bereitstellung von Fördermitteln aus dem Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalsschutz (SDP) zusätzlich zu erlangen. 5.1.2. Medien für die Gesamtmaßnahme Wasserbau Ein Koordinierungsvertrag wurde mit der SWL GmbH für den gesamten Elstermühlgraben abgeschlossen. In diesem Vertrag, in dem auch der Teilbauabschnitt 3 enthalten ist, wurde eine 50 %-Kostenteilung vereinbart. Ein Koordinierungsvertrag mit der KWL GmbH ist für den TBA 3.1 zu schließen. Ziel ist es, bezugnehmend auf den Konzessionsvertrag und den Koordinierungsvertrag zum TBA 3.3 auch hier eine 50 %-Kostenteilung zu vereinbaren. Vorerst wird in der Kalkulation der Kosten von einer 100 % Finanzierung durch die Stadt Leipzig ausgegangen. Hier werden sich ggf. die Gesamtkosten nach Abschluss o.g. Fördermittelvereinbarungen bzw. bzw. Beteiligungen der SWL GmbH bzw. KWL GmbH entsprechend verringern. 5.1.3. Förderung Funkenburgbrücke Für die Funkenburgbrücke liegt seitens des Förderprogramms KStB ein Negativattest vor. Derzeit laufen Verhandlungen mit der Landesdirektion Sachsen, den Neubau der Funkenburgbrücke ebenfalls in das Förderprogramm FRGH zu integrieren, da diese Baumaßnahme im unmittelbaren Zusammenhang mit der Freilegung des Elstermühlgrabens steht. Der Fördermittelantrag wurde am 09.11.2015 bei der Landesdirektion Sachsen gestellt und wird ggw. geprüft. Im weiteren Verfahren wird alternativ geprüft, Fördermittel über das Programm „Brücken in die Zukunft“ zu akquirieren. Die Förderquote dieses Programms beträgt 75 %. Es wird davon ausgegangen, dass die Stadt Leipzig einen entsprechenden Fördermittelbescheid mit einer Mindestförderquote von 75 % bei einem Mittelabfluss bis Ende 2018 erhält. Dies wird in dieser Vorlage entsprechend eingerechnet. 14.03.2016 Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" und Bestätigung einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO 6. 6.1. Seite 8 von 10 Gesamtfinanzierung und Grobablaufplan Wasserbau und Funkenburgbrücke Bruttokostenübersicht in Jahresscheiben Wasserbau (Stand: 04/2015) 2016 € 2017 € 2018 € Summe € Baunebenkosten 581.000 0 0 581.000 Baukosten 700.000 2.585.000 200.000 3.485.000 Summe Auszahlung 1.281.000 2.585.000 200.000 4.066.000 Einzahlung (FM-Geber) 960.750 1.938.750 150.000 3.049.500 Budget (Eigenanteil Stadt Leipzig) 320.250 646.250 50.000 1.016.500 Diese Tabelle berücksichtigt einen Mehrbedarf gegenüber der ursprünglichen Kostenermittlung in Höhe von 830.572,56 €. Die Bau- und Baunebenkostenförderung wird für das Gesamtvorhaben vorbehaltlich in Höhe von 75 % angenommen Quelle: Kostenberechung vom Planer Ecosystem Saxonia; Stand 24.04.2015 und ASG; Stand 16.12.2015 Die Ingenieurleistungen Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und SiGeKo sowie die notwendigen Baumfällungen werden bereits im ersten Quartal 2016 beauftragt auf der Grundlage des vorliegenden Bau- und Finanzierungsbeschlusses RBIII-1663/04. 2016 sind im I. und II. Quartal die Hauptleistungen zum Wasserbau bzgl. Planung und Bauvorbereitung (sowie vorangestellte Zusammenhangmaßnahmen an den Medien der SWL/KWL zu realisieren. Ab dem 3. Quartal 2016 soll der eigentliche Spezialtiefbau beginnen. Auf 2017 entfallen die Leistungen Straßen-, Metall- und Freianlagenbau sowie Beleuchtung/Elektroinstallation. 6.2 Bruttokostenübersicht in Jahresscheiben Brückenbau (Stand: 04/2015) 2016 € 2017 € 2018 € Baunebenkosten 260.200 0 0 260.200 Baukosten 0 555.600 180.000 735.600 Summe Auszahlung 260.200 555.600 180.000 995.800 Einzahlung (FM-Geber) 195.150 416.700 135.000 746.850 Budget (Eigenanteil Stadt Leipzig) 65.050 138.900 45.000 248.950 Diese Tabelle berücksichtigt eine prognostizierte Bau- und Baunebenkostenförderung in Höhe von 75 %. Quelle: Kostenberechnung des VTA; Stand Juli 2015 Summe € 14.03.2016 Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" und Bestätigung einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO 6.3 6.4 Seite 9 von 10 Bruttokostengesamtübersicht Wasser- und Brückenbau 2016 € 2017 € 2018 € Summe € Baunebenkosten 841.200 0 0 841.200 Baukosten 700.000 3.140.600 380.000 4.220.600 Summe Auszahlung EMG und Funkenburgbrücke 1.541.200 3.140.600 380.000 5.061.800 Einzahlung (FM-Geber) 1.155.900 2.355.450 285.000 3.796.350 Budget (Eigenanteil Stadt Leipzig) 385.300 785.150 95.000 1.265.450 Grobablaufplan Gesamtmaßnahme TBA 3.1 Wasserbau und Funkenburgbrücke Folgender terminlicher Ablauf ist geplant: Vorbereitung der Bauausführung Ausführung Wasserbau Ausführung Brückenbau Ausführung Freianlagenbau 7. 7.1 – 07/2016 08/2016 – 11/2017 04/2017 – 09/2017 08/2017 – 11/2017 Folgekosten Gewässerunterhaltung Es ist nach Fertigstellung des Vorhabens ab Ende 2017 (Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1, Länge ca. 85 m) mit Folgekosten in Höhe von ca. 10.000,00 €/Jahr für die Gewässerunterhaltung ab 2018 zu rechnen. 7.2 Brückenbauwerke Die Folgekosten für Wartung und Instandhaltung der Funkenburgbrücke betragen ca. 0,5 % der Bausumme/Jahr, d.h. 14.400,00 €/Jahr. Diese Folgekosten müssen im Budget des Verkehrs- und Tiefbauamtes berücksichtigt werden. 7.3 Öffentliche Wege und Verkehrsflächen Es werden die vorhandenen Verkehrsflächen im Stich Thomasiusstr. neu angeordnet. Dafür sind keine zusätzlichen Folgekosten einzuplanen. Der Kragsteg als Wegeverbindung in zukünftiger Unterhaltungslast des VTA wird anstelle des vorhandenen Weges (sandgeschlämmte Schotterdecke) errichtet. 14.03.2016 Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" und Bestätigung einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO Seite 10 von 10 Die Investitionskosten für den Kragsteg betragen ca. 230.000,00 € (brutto). Zur Ermittlung der Unterhaltungskosten werden 0,5 % der Baukostensumme zu Grunde gelegt. Für die Unterhaltung des Kragsteges sind demzufolge finanzielle Mittel in Höhe von 1.150,00 €/Jahr zu veranschlagen. Diese Folgekosten müssen im Budget des Verkehrs- und Tiefbauamtes berücksichtigt werden. 7.4 Grünflächen Mit der Öffnung des Gewässers verringert sich der Anteil der öffentlichen Grünflächen im Bereich Teilbauabschnitt 3.1. Es ist demzufolge von keinem erhöhten Pflegeaufwand auszugehen. Der Platz an der Thomasiusstraße wird wieder hergestellt. Die als Grünflächen entfallenden Flächen bilden neue Wasserflächen. 7.5 Beleuchtung Die Investitionskosten für die Beleuchtung der Wasserbaumaßnahme betragen ca. 22.750 € brutto. Die Kosten für die Brückenbeleuchtung wurden durch das VTA mit ca. 25.500 € brutto veranschlagt. Durch den Betrieb der Beleuchtung entstehenden Folgekosten i.H.v. ca. 670 €/a, sodass sich für den Betrieb der Beleuchtung Mehrkosten i.H.v. 360 €/a gegenüber den Aufwendungen für die bisherige Beleuchtung (ca. 310 €/a) ergeben. Diese sind als Folgekosten zu berücksichtigen. 8. Ausblick Die Umsetzung des noch nicht realisierten, letzten Teilbauabschnitts des Elstermühlgrabens 3.2 zwischen Lessingstraße und Elsterstraße mit Errichtung der Elster- und Poniatowskibrücke einschließlich der aufwendigen Medienumverlegung im Gebiet soll direkt im Anschluss ab 2018 erfolgen. Für diesen Teilbauabschnitt 3.2 und die Brücken wird eine separate Änderungsvorlage eingebracht. Anlagen 1 – Darstellung der Kostenerhöhung 2 – Visualisierung 67 Amt für Stadtgrün und Gewässer Anlage 1 Projektbezeichnung a) Öffnung Elstermühlgraben TB 3.1 Einzahlungen / Auszahlungen Elstermühlgraben 7.0000281 (Summe a + b) akt. Plan 2016 lt. Vorlage Summe 2016 Plan 2017 lt. Vorlage Summe 2017 Stand: 14.03.2016 Plan 2018 lt. Vorlage Summe 2018 Summe alt Summe lt. Vorlage Einzahlung -1.465.812 -960.750 -593.250 -1.938.750 -150.000 Auszahlung 2.319.912 (365.500) 1.281.000 791.000 2.585.000 200.000 -2.059.062 3.110.912 -3.049.500 4.066.000 854.100 320.250 197.750 646.250 50.000 1.051.850 1.016.500 (dav. Erm. aus VJ) Zuschuss b) Neubau Funkenburgbrücke (neues Vorhaben - daher bisher keine Planung) Übersicht Mehrbedarf gem Vorlage VI-DS-02090 Einzahlung -195.150 -416.700 -135.000 Auszahlung 260.200 555.600 180.000 Zuschuss 138.900 45.000 Einzahlung -1.465.812 -1.155.900 -593.250 -2.355.450 -285.000 Auszahlung 2.319.912 1.541.200 791.000 3.140.600 380.000 854.100 385.300 -468.800 Minderbedarf 197.750 + 785.150 587.400 Mehrbedarf Zuschuss effektive Mittelbilanz Eigenmittel aus a+b 65.050 + 95.000 95.000 Mehrbedarf -746.850 995.800 -2.059.062 3.110.912 1.051.850 = 248.950 -3.796.350 5.061.800 1.265.450 213.600 Mehrbedarf Pf l a n z u n g Kl e i n p f l a s t e r Pf l a s t e r s c h l a n g e Kl e i n p f l a s t e r S c h l a n g e n s k u l p t u r , v e r s e t z tu n du mg e a r b e i t e t Kl e i n p f l a s t e r S i t z e nu n t e rBä u me n Di ede nPl a t zpr ä g e ndeS c hl a ng e ns k u l pt urwi r di nS e g me nt e ne nt nomme n, a uf g e a r be i t e tunda l sbe s pi e l ba r e sS i t z e l e me nti ndi eGe s t a l t ungde sne ue nS t a dt pl a t z e sa mWa s s e ri nt e g r i e r t . Da be i we r de ndi eS e g me nt ea ufe i ne nni e dr i g e nS oc k e l a usOr t be t ong e s e t z t . S t a hl s c he i be nz wi s c he nde nS c h l a ng e nS e g me nt e ndi e ne na l sAr m-undRüc k e nl e hne n. Di e„ S c hl a ng e nha ut “a usMos a i k f l i e s e nwi r da uf g e a r be i t e tundmi tf a r bi g e nKa c he l ne r g ä nz t . Di ev e r s e t z t eS c hl a ng ee r hä l te i ng e s t a l t e r i s c he sP e nda nt-e i ne ng e pf l a s t e r t e nWa l l , we l c he rs i c he i n e rs t e i ne r ne nS c hl a ng eg l e i c ha usde m Pl a t z be l a ghe r a us wöl btundbe s pi e l tunde r k l e t t e r twe r de nk a nn. De rS c hl a ng e n k ör pe rwi r da l sOr t b e t ons k ul pt urhe r g e s t e l l tunde r hä l te i n e„ Ha u t “a usMos a i k pf l a s t e r . Da f ürs ol l da sv or ha nde nePf l a s t e r ma t e r i a l de sPl a t z e sv e r we nde tundmi tf a r bi g e nS t e i ne ne r g ä nz twe r de n. De rBe r e i c ha nde rmi tEf e ube g r ünt e nGi e be l wa ndde rBe ba uungwi r dbe pf l a nz tundmi tdr e i Bä nk e nun t e rBä ume nz ue i n e rRuhe Oa s ez um S i t z e nundS c ha ue na ufda swi e de r be l e bt eS t üc kWa s s e ri nde rS t a dt . Di eF l ä c hes e l bs twi r dz u r üc k ha l t e n dg e s t a l t e t . Ei nwa s s e r g e bunde ne rWe g e be l a gumg i btdi es k u l p t ur a l eMi t t eundwi r dmi tBl üt e nbä ume na k z e nt ui e r t . Di eBe r e i c hea nde rUf e r ma ue r , a nde nS i t z bä nk e n s owi ede rÜbe r g a ng s be r e i c hz um v or ha n de ne nGe hwe gThoma s i us s t r a ßewe r de nmi te i ne m Pf l a s t e r be l a gi nAnl e h n un ga ndi e„ S c h l a ng e nha ut “be f e s t i g t . Di er a umpr ä g e ndeS c hl a nk e ns k ul pt uri s twi ede rWa s s e r l a ufi nNor dS üdRi c ht un ga us g e r i c ht e t .Al sS y mbol f ürda sL e be nu nddi eBe we g un gde sEl e me nt sWa s s e rwi r ds i ez um i de nt i t ä t s s t i f t e nde nMi t t e l punk tde sS t a dt pl a t z e s .