Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1047147.pdf
Größe
3,9 MB
Erstellt
11.11.15, 12:00
Aktualisiert
21.04.16, 12:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02090
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
Ratsversammlung
18.05.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische
Finanzierungsvorhaben "Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3,
Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" und Bestätigung einer
über-/ außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO
Beschlussvorschlag:
1.
Die Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss RBIII-1663/04 vom 07.07.2004 für das
städtische Bauvorhaben „Öffnung Elstermühlgraben, Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und
Neubau Funkenburgbrücke“ wird bestätigt.
2.
Die Gesamtkosten für den Teilbauabschnitt 3.1 einschließlich dem Neubau der Funkenburgbrücke
betragen 5.061.800 € Brutto. Davon entfallen auf den Wasserbau 4.066.000 € und auf den Bau der
Funkenburgbrücke 995.800 €. Der städtische Anteil beträgt insgesamt 1.265.450 €.
3.
Für dieses Bauprojekt werden in dem PSP-Element Elstermühlgraben (7.0000281.700) folgende
finanziellen Mittel (Auszahlung) bereitgestellt.
2016
2017
2018
in Höhe von 1.541.200 €
in Höhe von 3.140.600 €
in Höhe von
380.000 €
Die in den Jahren 2017 und 2018 benötigten Mittel sind im Rahmen der Haushaltsplanung
2017/2018 zu berücksichtigen und innerhalb des Budgets des Amtes für Stadtgrün und Gewässer
einzuordnen.
4.
Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2015
als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2016 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter
dem Vorbehalt der Bestätigung des Jahresrechnungsergebnisses 2015 und der Bestätigung durch
den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt.
5.
Die Fördermitteleinzahlungen in Höhe von 3.796.350 € werden in dem PSP-Element Zuweisung
vom Land (7.0000281.705) wie folgt vorgesehen:
2016
2017
2018
in Höhe von
in Höhe von
in Höhe von
1.155.900 €
2.355.450 €
285.000 €
6.
Für das Haushaltsjahr 2016 werden überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen nach § 81
SächsGemO in Höhe von 1.064.050 € mit Kassenwirksamkeit 2017 (i.H.v. 924.050 €) sowie in 2018
(i.H.v. 140.000 €) bestätigt.
Diese Deckung erfolgt für 2017 aus dem:
PSP-Element Maßnahmen Eisenbahnkreuzungsgesetz (7.0000574.740) i.H.v. 600.000 €
PSP-Element Beitragsfähige Straßen (7.0000586.700) i.H.v. 324.050 €
und für 2018 aus dem:
PSP-Element Beitragsfähige Straßen (7.0000586.700) i.H.v. 75.950 €
PSP-Element Radwege, Gemeindestraßen (7.0000572.700) i.H.v. 64.050 €
7.
Die ab dem Haushaltsjahr 2018 ff. anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis
genommen.
Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 zu
entscheiden. Die Mittel sind dann durch die beiden Fachämter ASG und VTA anzumelden.
Sie betragen 10.000 €/Jahr für den Elstermühlgraben (ASG), 14.400 €/Jahr für die
Funkenburgbrücke (VTA), 1.150€/Jahr für die Unterhaltung des Kragsteges sowie 670 €/a für den
Betrieb der Beleuchtung.
8.
Für den nachfolgenden Teilbauabschnitt 3.2 (Lessingstraße bis Elsterstraße einschließlich
Elsterbrücke und Poniatowskibrücke) wird der Bau- und Finanzierungsbeschluss separat
fortgeschrieben.
9.
Der Baubeschluss sowie die Einordnung der Haushaltsmittel gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung
sowie der Genehmigung der Haushaltssatzung und der Bestätigung der Erhöhung der Fördermittel
für die Öffnung des Elstermühlgrabens infolge Kostenerhöhung und der Bestätigung der Fördermittel
für die Funkenburgbrücke.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
siehe Anlage finanzielle Auswirkungen
Seite 2/5
Seite 3/5
nein
Finanzielle Auswirkungen
x wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
2016
2017
2018
2016
2017
2018
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
1.155.900
2.355.450
285.000
1.541.200
3.140.600
380.000
nein
von
PSP-Element
7.0000.281.705
PSP-Element
7.0000.281.700
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
10.000
14.400
1.150
360
PSP-E. 1.100.55.2.0.01
PSP-E. 1.100.54.1.0.01.01
PSP-E. 1.100.54.1.0.01.01
PSP-E. 1.100.54.1.0.01.09
9.958
Kst. 1066200000
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
(Brücke)
2018 ff
2018
2118
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x nein
wenn ja,
x nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
14.03.2016
Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung des
Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" und
Bestätigung einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO
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Begründung
Mit Beschluss der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zur schrittweisen Umsetzung des
Integrierten Gewässerkonzeptes Leipzigs (IGK, Nr. RBV-1172/12 vom 21.03.2012) wurde ein
wichtiger Meilenstein in der Umsetzung des IGK gesetzt.
Damit verpflichtet sich die Stadt Leipzig zur schrittweisen Realisierung der erforderlichen
Maßnahmen an den Gewässern II. Ordnung, welche dem Hochwasserschutz der Stadt Leipzig
dienen.
Mit der Öffnung des Bauabschnittes 3, Teilbauabschnitt 3.1 des Elstermühlgrabens einschließlich
dem Bau der Funkenburgbrücke wird ein weiterer wichtiger Baustein im Rahmen der Umsetzung
des "Integrierten Gewässerkonzeptes" fertig gestellt. Das Bauvorhaben steht in Konformität mit der
beschlossenen "Charta Leipziger Neuseenland 2030".
Jedoch erst mit der vollständigen Offenlegung des EMG BA 3 kommen die vielfältigen
wasserwirtschaftlichen, touristischen, ökologischen und städtebaulichen Effekte der Maßnahme
gänzlich zum Tragen.
1.
Notwendigkeit der Änderung des Beschlusses Nr. RBIII-1663/04
Am 07.07.2004 fasste die 62. Ratsversammlung den Bau- und Finanzierungsbeschluss zum
Bauvorhaben „Öffnung Elstermühlgraben“ zwischen Schreberstraße und Goerdelerring
(Nr. RBIII-1663/04).
Der verrohrte Elstermühlgrabens wurde für die Offenlegung in insgesamt 3 Bauabschnitte
untergliedert.
Die Öffnung des Bauabschnitts 1 zwischen Goerdeler Ring/Jacobstraße und Thomasiusstraße
konnte 2007 fertiggestellt werden.
Danach folgte der Bauabschnitt 2 (Außenmole des Stadthafens) zwischen Schreberstraße und
Friedrich-Ebert-Straße mit der Eröffnung 2010.
Der zwischen diesen beiden realisierten Abschnitten liegende Bauabschnitt 3 (von der
Thomasiusstraße bis zur Friedrich-Ebert-Straße) ist ca. 380 m lang und wird in 3
Teilbauabschnitten (TBA) realisiert:
TBA 3.1
Thomasiusstr. bis Lessingstraße
geplante Realisierung: 2016/2017
(einschl. Funkenburgbrücke)
TBA 3.2
Lessingstraße bis Elsterstraße
geplante Realisierung: ab 2018
(einschl. Elster- und Poniatowskibrücke)
TBA 3.3
Elsterstraße bis Friedrich-Ebert-Straße
übergeben am 21.05.2015
(einschl. Westbrücke)
Der v.g. Baubeschluss Nr. RBIII-1663/04 ist inzwischen 11 Jahre alt und aufgrund
- der inzwischen geänderten Baukosten und Regelwerke,
- der bauseits gemachten Erfahrungen während der Errichtung des TBA 3.3,
- des vorliegenden Fördermittelbescheides vom 10.07.2014 gemäß der Förderrichtlinie
Gewässer/Hochwasserschutz (FRGH) und einer darin enthaltenen Förderung von 75%,
- der Integration der zu errichtenden Funkenburgbrücke in das Gesamtvorhaben TBA 3.1
ergibt sich die Notwendigkeit, Änderungen innerhalb des vorliegenden Beschlusses Nr. RBIII1663/04 für den TBA 3.1 vorzunehmen.
Für den fertiggestellten TBA 3.3 erfolgte mit dem Beschluss vom 10.07.2013 DS Nr. V/3090 bereits
eine Anpassung.
14.03.2016
Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung des
Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" und
Bestätigung einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO
2.
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Gegenstand Elstermühlgraben Teilbauabschnitt 3.1 (TBA 3.1)
Der Teilbauabschnitt 3.1 (TBA 3.1) der Öffnung des Elstermühlgrabens wird von Oberstrom durch
die Lessingstraße und von Unterstrom durch die Thomasiusstraße begrenzt. Die Länge des
Abschnitts beträgt ca. 85 m. Die Funkenburgbrücke wird für die querende Thomasiusstraße
errichtet.
Gewässer / Wasserbau
Für die Öffnung des Elstermühlgrabens sind die das Gewässer begrenzenden Uferlinien neu zu
gestalten. Dazu werden beide Uferlinien mittels Bohrpfählen neu hergestellt. Anschließend
erhalten beide Uferseiten eine Verblendung aus Natursteinen als äußere Ansichtsschale.
Am Nordufer soll die Uferwand im Bereich des Gebäudes Lessingstr. 24 nicht bis zur
gegenwärtigen Geländeoberkante geführt werden. Vielmehr ist aus gestalterischer Sicht eine
tieferliegende Kopfausbildung der Wand gefordert, um Teile der ineinander übergehenden
Gebäude-Kellerwand sowie der Uferwand erlebbar zu machen.
Da die Führung des Uferweges das bestehende Geländehöhenniveau beibehalten soll (Einhaltung
der Belange der Barrierefreiheit), ist der Uferweg in diesem Bereich als aufgeständerte
Konstruktion zu führen. Zwischen aufgeständerter Wegführung am Gebäude Lessingstr. 24 und
normaler Führung auf der Verkehrsfläche Stich Thomasiusstraße wird der Uferweg als Kragsteg
ausgeführt, da die Uferwandaußenkante wie bisher die Grundstücksgrenze bildet.
Die Abdeckung der Uferlinie erfolgt analog des Bauabschnittes 1 und 2 mit Granitabdeckplatten
und dem typologisierten Elstermühlgraben-Geländer (Füllstabgeländer).
Am Südufer erhält die Uferlinie kurz vor der Funkenburgbrücke/Thomasiusstraße eine Zäsur. Zu
Unterhaltungszwecken soll die durchgehende Uferwand durch die Einordnung einer Treppenanlage
mit stationärem Anleger aufgelockert werden.
Außer an den Brücken sind im TBA 3.1 keine „geschlossenen Geländerelemente“ vorgesehen.
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Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung des
Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" und
Bestätigung einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO
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Gewässersohle
Die Sohle wird aus Unterwasserbeton hergestellt und mit Decklagen aus Kies sowie
Wasserbauschüttsteinen unterschiedlicher Größe von je 0,20 m Dicke bedeckt. Die
Wasserbauschüttsteine werden gegen die Uferbereiche verzogen, um eine Fließrinne auszubilden.
Die Überhöhung beträgt ca. 0,50 m über der Normaldicke von 0,20 m.
Abschließend und vergleichbar mit der Gestaltung von TBA 3.3 wird die ökologische
Gewässerbegrünung zur Umsetzung der WRRL eingebracht.
Uferbereiche
Am Nordufer befindet sich die Verkehrsfläche Stich Thomasiusstraße. Diese wird durch die
Öffnung des Elstermühlgrabens komplett beeinflusst. Die bestehende Flächen- und Raumsituation
lässt Verschiebungen nicht zu, so dass die neue Ufermauer im Bereich der Altwand gegründet
werden muss. Mittels Voraushub werden die Altwände entnommen, um die Bohrpfahlarbeiten zu
vereinfachen. Das gewonnene Natursteinmaterial wird einem Wiedereinbau zugeführt. Da sich in
unmittelbarer Nähe zur Altwand auch Trinkwasser- und Mischwassersysteme befinden, sind diese
in entsprechender Weise neu einzuordnen. In der Gesamtheit dieser Eingriffe ist es erforderlich, die
gesamte Befestigung der Verkehrsfläche neu herzustellen. Dafür sind die Granitkrustenplatten und
das Natursteinpflaster aufzunehmen, andernorts zu lagern und nach Abschluss der Wasserbauund Tiefbauarbeiten für die neue Befestigung der Verkehrsflächen wieder zu verwenden.
Da der uferbegleitende Gehweg mit Freiheit zur Radnutzung ab dem Stich Thomasiusstraße nicht
mehr auf öffentlicher Fläche geführt werden kann, muss er als Auskragung und Aufständerung
über dem Elstermühlgraben geführt werden.
Im Bereich des Südufers muss die historische Uferlinie in Richtung des Gebäudebestandes
verlagert werden, um dem zu öffnenden Gewässer die notwendige, für den Hochwasserabfluß
benötigte Mindestbreite geben zu können.
Die Fläche des Grundstücks Thomasiusstraße 4 (Flurstück 2856) wird auch weiterhin als
öffentliche Grünfläche gestaltet. Dazu werden die schon gegenwärtig auf dem Grundstück
bestehenden Spenderbäume (2 Stück Koelreuteria paniculata) gefällt und nach Fertigstellung der
Baumaßnahme neu gepflanzt. Das Baumensemble wird durch weitere Bäume (6 Stück) ergänzt.
Im Areal werden Bänke aufgestellt, weitere Begrünungen – u.a. Fassadenbegrünung – vorgesehen
und Wegeflächen mit wassergebundener Decke ausgeführt. Außerdem ist ein besonderes
Gestaltungselement als Ersatz für die nicht zu erhaltende vorhandene “Schlange” geplant. Die
Freianlagenplanung wird dahingehend derzeit überarbeitet.
3.
Brückenbauwerk
Für die im Zuge der Elstermühlgrabenöffnung zu errichtenden Brücken wurde in der
Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 10.09.2007 unter der DS Nr. IV/2828 der
entsprechende Planungsbeschluss bestätigt.
Es war ursprünglich vorgesehen, für diese Bauwerke einen separaten Bau- und
Finanzierungsbeschluss zu erarbeiten. Aufgrund der Notwendigkeit der Beschlussänderung für den
3. Bauabschnitt der Gewässeröffnung und deren Abhängigkeit von der Realisierung der
Brückenneubauten wurde die Zusammenführung der Brücken und des Wasserbaus entsprechend
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Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung des
Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" und
Bestätigung einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO
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der Umsetzung der Teilbauabschnitte in einer Vorlage als zweckdienlich angesehen und mit dem
Beschluss für den Teilbauabschnitt 3.3 bereits praktiziert.
3.1
Funkenburgbrücke (Thomasiusstraße)
Funkenburgbrücke
Für den Neubau wurde ein Plattenbalkentragwerk aus Stahlbeton gewählt, zwischen dessen
Balken sich die zahlreichen Versorgungsleitungen unterbringen lassen. Die lichte Weite der Brücke
wird durch die Planung des Elstermühlgrabens mit 7,50 m vorgegeben. Die lichte Höhe beträgt
über der Sohle des Elstermühlgrabens 3,13 m. Die Konstruktionsunterkante liegt mit 107,57 m ü.
NN um 36 cm über der vorgegebenen Mindestdurchfahrtshöhe von 107,21 m ü. NN.
Die Brücke wird für zivile Verkehrslasten entsprechend DIN EN 1992 bemessen.
Der Querschnitt der neuen Brücke ergibt sich aus den örtlichen Gegebenheiten des Bestandes der
Thomasiusstraße. Es ergeben sich die folgenden neuen Breiten:
Gehweg Ostseite
- 2,75 m
Fahrbahnbreite
- 11,15 m
Gehweg Westseite
- 2,65 m
Gesamtbreite zwischen den Geländern
- 16,55 m
Die Widerlagerwände werden als überschnittene Bohrpfahlwände mit 0,88 m Durchmesser
hergestellt. Die Auflagerbank wird aus einem Pfahlkopfbalken von 1,25 m Breite und 1,00 m Höhe
gebildet. Die Bohrpfahlwände erhalten im Widerlagerbereich eine Vorsatzschale aus Beton mit
glatter Schalung. Die Grabensohle wird mit einem Unterwasserbeton von 1,20 m Dicke realisiert.
Die Ufereinfassung des anschließenden Elstermühlgrabens beidseitig des Brückenbauwerkes
erfolgt mit überschnittenen Bohrpfahlwänden mit einer Kappe inkl. Geländer sowie einer
Verblendung im Bereich des Wasserspiegels. Gegen die Unterstromseite wird der Graben durch
einen Querfangedamm abgesperrt, an der Oberstromseite ist ein wasserdichter Verbau
vorgesehen, der für die Baumaßnahme der Uferwände ausgeführt wird. Dabei wird dieser
Querfangedamm so ausgebildet, dass die alte Elstermühlgrabenleitung zum Zweck der
Aufrechterhaltung der Wasserführung des Elstermühlgrabens nach Beendigung der Arbeiten
wieder eingebunden werden kann.
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Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung des
Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" und
Bestätigung einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO
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Der Überbau erhält im Fahrbahnbereich einen Brückenbelag aus Splittmastixasphalt. Die Kappen
erhalten aus gestalterischen Gründen einen Plattenbelag aus Betonwerksteinplatten. Die äußere
Gesimsabdeckung und die Abdeckung der Ufermauern erfolgt mit Granitplatten. Die 1,20 m hohen
Geländerfelder werden aus gestalterischen Gründen als Füllstabgeländer mit vier integrierten
geschlossenen und hinterleuchteten Geländerfeldern ausgeführt.
Während der Bauzeit sind Sicherungsmaßnahmen und Umverlegungsarbeiten von Kabeln und
Leitungen (Trinkwasserleitung, Gasleitung, Fernwärmeleitung, Nieder- und Mittelspannungskabel,
Telekom-Kabel, HL Komm-Kabel, LSA-Kabel, LVB-Kabel und Stadtbeleuchtungskabel) der
Medienträger notwendig. Diese werden provisorisch beidseits über Behelfsbrücken überführt, die
oberstrom auch für die Fußgängerquerung des Baubereiches genutzt wird. Nach Herstellung der
neuen Brücke werden alle benötigten Leitungen und Kabel in Schutzrohren zwischen den Balken
der neuen Brücke abgehängt. Während der Baumaßnahme wird die Thomasiussstraße im
Brückenbereich voll gesperrt. Der Kfz-Verkehr wird über die Parallelstraßen umgeleitet.
4.
Betrachtungen zur gemeinsamen Realisierung der Funkenburgbrücke und der
Freilegung des Elstermühlgrabens Teilbauabschnitt 3.1
Folgende Vorteile für die im Rahmen einer Gesamtbaumaßnahme erfolgende Freilegung des
Elstermühlgrabens Teilbauabschnitt 3.1 und der gleichzeitigen Errichtung der Funkenburgbrücke
entstehen:
1. Monetärer Teil:
- Das Arbeitsquerschott westlich der Funkenburgbrücke zur technologischen Abgrenzung zum
freizulegenden Elstermühlgraben entfällt.
- Die Uferwände und die Gewässersohle können über das gesamte Baufeld technologisch
verknüpft in einer Arbeitsabfolge errichtet werden.
- Die Gesamtbauzeit wird unter strikter Forderung und Einhaltung von allen möglichen
Parallelarbeiten verringert. Damit werden die Allgemeinkosten für die Baustelleneinrichtung
gesenkt (Veringerung von zwei auf eine Baustelleneinrichtung).
- Unter der Maßgabe, dass die Gesamtbaumaßnahme an einen Auftragnehmer vergeben wird,
werden technologisch bedingte und ggf. geldseitig berechtigte Forderungen durch
unvorherbare Störungen an den Schnittstellen zwischen den beiden Baubereichen
Funkenburgbrücke und Offenlegung Elstermühlgraben vermieden.
- Mit der Minimierung der Baukosten senken sich auch die Baunebenkosten bzgl. Bauoberleitung,
Bauüberwachung.
Insgesamt beträgt die Kosteneinsparung ca. 62.000 €.
2. Nicht monetärer Teil:
- Aufgrund einer kürzeren Bauzeit veringern sich die Einschränkungen und allgemeinen
Belästigungen für die Anlieger sowie die Einschränkungen für den Straßenverkehr.
- Es reduziert sich der Abstimmungsbedarf auf Auftraggeberseite erheblich bzw. werden
Ressourcen auf Seiten der Stadtverwaltung gespart.
14.03.2016
Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung des
Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" und
Bestätigung einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO
5.
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Finanzierung
Das ursprüngliche Gesamtbauvorhaben (3 Wasserbauabschnitte sowie 4 Brückenbauwerke) wurde
entsprechend der 3 Wasserbauabschnitte geteilt und unter sinnvoller Zuordnung und in
Abhängigkeit der zukünftigen Fördermittelverfügbarkeit gemeinsam mit den Brückenbaumaßnahmen in einzelnen Beschlüssen gefasst. Unter dieser Maßgabe wird in diesem Beschluss der
Teilbauabschnitt 3.1 zwischen Thomasius- und Lessingstraße sowie die Funkenburgbrücke erfasst.
Die Kosten der Baumaßnahmen wurden entsprechend der aktuellen Terminschiene mit Hilfe des
Preissteigerungsindex sowie unter Berücksichtigung der Ausschreibungsergebnisse und der
technisch begründeten Nachträge des TBA 3.3 mit einer Kostensteigerung von ca. 300.00,00 €
fortgeschrieben. Weiterhin sind in den Kosten Sicherheiten für nicht vorhersehbare Mehrkosten im
Tiefbau von 10 % der Bausumme berücksichtigt worden. Auch Anwaltskosten in Höhe von
30.000 € sind geplant, um die Interessen der Stadt gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen zu
können. Diese Kosten resultieren aus der Erfahrung heraus, dass die Baubetriebe insbesondere im
Nachtragsmanagement und auch zur juristischen Durchsetzung strittiger Positionen personell
aufgerüstet haben.
Eine weitere Anpassung der Kosten wird durch die im Zuge des Bauvorhabens erforderlichen
Medienumverlegungen erforderlich. Allein im Rahmen der Umverlegung im Leitungsbestand der
SWL werden Mehrkosten i.H.v. ca. 135.000,00 € prognostiziert.
In 2015/2016 wird außerdem der Grunderwerb mit den dafür im Haushalt verfügbaren Mitteln in
Verantwortung des Liegenschaftsamtes getätigt. Insgesamt fallen für den Grunderwerb im TBA 3.1
ca. 35.000 € an. Dies sind ca. 6.700 € mehr als bisher geplant. Gründe dafür sind u. a. schwierige
Verhandlungen mit den Eigentümern und höhere Bodenrichtwerte. Diese Mehrkosten sind in der
Kostenaufstellung berücksichtigt. Ein im Rahmen des Grunderwerbsverfahrens evtl. drohendes
Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren wurde hier noch nicht berücksichtigt. Als weitere
Kosten für den "Spatenstich" und die Einweihung werden 2.000 € veranschlagt, sodass sich aus
den vorgenannten Gründen eine prognostizierte Kostensteigerung von insgesamt 830.572,56 €
gegenüber den im Haushalt bereits eingestellten Mitteln ergibt.
5.1
Fördermittelbereitstellung
5.1.1. Wasserbau
Die Fördermittelbereitstellung erfolgt durch den Freistaat Sachsen.
Im Ergebnis von Gesprächen in 2011, 2013 und 2015 mit der Landesdirektion Sachsen,
Dienststelle Leipzig, sowie im Sächsischen Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft wurde der
Stadt Leipzig eine Förderung über das Förderprogramm Gewässer/Hochwasserschutz (FR-GH) in
Höhe von 75 % beschieden (Bescheid vom 10.07.2014).
Die zugesicherte Fördermittelsumme beträgt 2.336.413,00 € bezogen auf ursprünglich
angenommenen 3.235.427,44 € Gesamtkosten.
Aufgrund der in Pkt. 5 aufgeführten Fakten steigen die gesamten Bau-, Bauneben- und
Grunderwerbskosten auf 4.066.000,00 €.
Unter der Maßgabe, dass die Landesdirektion Sachsen die Erhöhung der Kosten von insgesamt
830.572,56 € als förderfähig bzw. mit dem gleichen Fördersatz anerkennt, steigt die Zuwendung.
Der Antrag auf Erhöhung der Fördermittel wurde gestellt und befindet sich in Bearbeitung.
14.03.2016
Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung des
Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" und
Bestätigung einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO
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Der Gesamteigenanteil der Stadt Leipzig beträgt unter dieser Maßgabe 1.016.500 €.
Es laufen derzeit Bemühungen, wie im TBA 3.3, auch für den TBA 3.1 die Bereitstellung von
Fördermitteln aus dem Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalsschutz (SDP) zusätzlich zu
erlangen.
5.1.2. Medien für die Gesamtmaßnahme Wasserbau
Ein Koordinierungsvertrag wurde mit der SWL GmbH für den gesamten Elstermühlgraben
abgeschlossen. In diesem Vertrag, in dem auch der Teilbauabschnitt 3 enthalten ist, wurde eine
50 %-Kostenteilung vereinbart.
Ein Koordinierungsvertrag mit der KWL GmbH ist für den TBA 3.1 zu schließen. Ziel ist es,
bezugnehmend auf den Konzessionsvertrag und den Koordinierungsvertrag zum TBA 3.3 auch hier
eine 50 %-Kostenteilung zu vereinbaren.
Vorerst wird in der Kalkulation der Kosten von einer 100 % Finanzierung durch die Stadt Leipzig
ausgegangen. Hier werden sich ggf. die Gesamtkosten nach Abschluss o.g.
Fördermittelvereinbarungen bzw. bzw. Beteiligungen der SWL GmbH bzw. KWL GmbH
entsprechend verringern.
5.1.3. Förderung Funkenburgbrücke
Für die Funkenburgbrücke liegt seitens des Förderprogramms KStB ein Negativattest vor.
Derzeit laufen Verhandlungen mit der Landesdirektion Sachsen, den Neubau der Funkenburgbrücke ebenfalls in das Förderprogramm FRGH zu integrieren, da diese Baumaßnahme im
unmittelbaren Zusammenhang mit der Freilegung des Elstermühlgrabens steht.
Der Fördermittelantrag wurde am 09.11.2015 bei der Landesdirektion Sachsen gestellt und wird
ggw. geprüft.
Im weiteren Verfahren wird alternativ geprüft, Fördermittel über das Programm „Brücken in die
Zukunft“ zu akquirieren. Die Förderquote dieses Programms beträgt 75 %.
Es wird davon ausgegangen, dass die Stadt Leipzig einen entsprechenden Fördermittelbescheid
mit einer Mindestförderquote von 75 % bei einem Mittelabfluss bis Ende 2018 erhält.
Dies wird in dieser Vorlage entsprechend eingerechnet.
14.03.2016
Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung des
Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" und
Bestätigung einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO
6.
6.1.
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Gesamtfinanzierung und Grobablaufplan Wasserbau und Funkenburgbrücke
Bruttokostenübersicht in Jahresscheiben Wasserbau (Stand: 04/2015)
2016
€
2017
€
2018
€
Summe
€
Baunebenkosten
581.000
0
0
581.000
Baukosten
700.000
2.585.000
200.000
3.485.000
Summe Auszahlung
1.281.000
2.585.000
200.000
4.066.000
Einzahlung (FM-Geber)
960.750
1.938.750
150.000
3.049.500
Budget (Eigenanteil
Stadt Leipzig)
320.250
646.250
50.000
1.016.500
Diese Tabelle berücksichtigt einen Mehrbedarf gegenüber der ursprünglichen Kostenermittlung in Höhe von 830.572,56 €.
Die Bau- und Baunebenkostenförderung wird für das Gesamtvorhaben vorbehaltlich in Höhe von 75 % angenommen
Quelle: Kostenberechung vom Planer Ecosystem Saxonia; Stand 24.04.2015 und ASG; Stand 16.12.2015
Die Ingenieurleistungen Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und SiGeKo sowie die
notwendigen Baumfällungen werden bereits im ersten Quartal 2016 beauftragt auf der Grundlage
des vorliegenden Bau- und Finanzierungsbeschlusses RBIII-1663/04.
2016 sind im I. und II. Quartal die Hauptleistungen zum Wasserbau bzgl. Planung und
Bauvorbereitung (sowie vorangestellte Zusammenhangmaßnahmen an den Medien der SWL/KWL
zu realisieren.
Ab dem 3. Quartal 2016 soll der eigentliche Spezialtiefbau beginnen. Auf 2017 entfallen die
Leistungen Straßen-, Metall- und Freianlagenbau sowie Beleuchtung/Elektroinstallation.
6.2
Bruttokostenübersicht in Jahresscheiben Brückenbau (Stand: 04/2015)
2016
€
2017
€
2018
€
Baunebenkosten
260.200
0
0
260.200
Baukosten
0
555.600
180.000
735.600
Summe Auszahlung
260.200
555.600
180.000
995.800
Einzahlung (FM-Geber)
195.150
416.700
135.000
746.850
Budget (Eigenanteil Stadt
Leipzig)
65.050
138.900
45.000
248.950
Diese Tabelle berücksichtigt eine prognostizierte Bau- und Baunebenkostenförderung in Höhe von 75 %.
Quelle: Kostenberechnung des VTA; Stand Juli 2015
Summe
€
14.03.2016
Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung des
Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" und
Bestätigung einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO
6.3
6.4
Seite 9 von 10
Bruttokostengesamtübersicht Wasser- und Brückenbau
2016
€
2017
€
2018
€
Summe
€
Baunebenkosten
841.200
0
0
841.200
Baukosten
700.000
3.140.600
380.000
4.220.600
Summe Auszahlung EMG
und Funkenburgbrücke
1.541.200
3.140.600
380.000
5.061.800
Einzahlung (FM-Geber)
1.155.900
2.355.450
285.000
3.796.350
Budget (Eigenanteil Stadt
Leipzig)
385.300
785.150
95.000
1.265.450
Grobablaufplan Gesamtmaßnahme TBA 3.1 Wasserbau und Funkenburgbrücke
Folgender terminlicher Ablauf ist geplant:
Vorbereitung der Bauausführung
Ausführung Wasserbau
Ausführung Brückenbau
Ausführung Freianlagenbau
7.
7.1
– 07/2016
08/2016 – 11/2017
04/2017 – 09/2017
08/2017 – 11/2017
Folgekosten
Gewässerunterhaltung
Es ist nach Fertigstellung des Vorhabens ab Ende 2017 (Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1,
Länge ca. 85 m) mit Folgekosten in Höhe von ca. 10.000,00 €/Jahr für die Gewässerunterhaltung
ab 2018 zu rechnen.
7.2
Brückenbauwerke
Die Folgekosten für Wartung und Instandhaltung der Funkenburgbrücke betragen ca. 0,5 % der
Bausumme/Jahr, d.h. 14.400,00 €/Jahr. Diese Folgekosten müssen im Budget des Verkehrs- und
Tiefbauamtes berücksichtigt werden.
7.3
Öffentliche Wege und Verkehrsflächen
Es werden die vorhandenen Verkehrsflächen im Stich Thomasiusstr. neu angeordnet. Dafür sind
keine zusätzlichen Folgekosten einzuplanen.
Der Kragsteg als Wegeverbindung in zukünftiger Unterhaltungslast des VTA wird anstelle des
vorhandenen Weges (sandgeschlämmte Schotterdecke) errichtet.
14.03.2016
Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung des
Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" und
Bestätigung einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO
Seite 10 von 10
Die Investitionskosten für den Kragsteg betragen ca. 230.000,00 € (brutto).
Zur Ermittlung der Unterhaltungskosten werden 0,5 % der Baukostensumme zu Grunde gelegt.
Für die Unterhaltung des Kragsteges sind demzufolge finanzielle Mittel in Höhe von
1.150,00 €/Jahr zu veranschlagen. Diese Folgekosten müssen im Budget des Verkehrs- und
Tiefbauamtes berücksichtigt werden.
7.4
Grünflächen
Mit der Öffnung des Gewässers verringert sich der Anteil der öffentlichen Grünflächen im Bereich
Teilbauabschnitt 3.1. Es ist demzufolge von keinem erhöhten Pflegeaufwand auszugehen. Der
Platz an der Thomasiusstraße wird wieder hergestellt. Die als Grünflächen entfallenden Flächen
bilden neue Wasserflächen.
7.5
Beleuchtung
Die Investitionskosten für die Beleuchtung der Wasserbaumaßnahme betragen ca. 22.750 € brutto.
Die Kosten für die Brückenbeleuchtung wurden durch das VTA mit ca. 25.500 € brutto
veranschlagt. Durch den Betrieb der Beleuchtung entstehenden Folgekosten i.H.v. ca. 670 €/a,
sodass sich für den Betrieb der Beleuchtung Mehrkosten i.H.v. 360 €/a gegenüber den
Aufwendungen für die bisherige Beleuchtung (ca. 310 €/a) ergeben. Diese sind als Folgekosten zu
berücksichtigen.
8.
Ausblick
Die Umsetzung des noch nicht realisierten, letzten Teilbauabschnitts des Elstermühlgrabens 3.2
zwischen Lessingstraße und Elsterstraße mit Errichtung der Elster- und Poniatowskibrücke
einschließlich der aufwendigen Medienumverlegung im Gebiet soll direkt im Anschluss ab 2018
erfolgen.
Für diesen Teilbauabschnitt 3.2 und die Brücken wird eine separate Änderungsvorlage
eingebracht.
Anlagen
1 – Darstellung der Kostenerhöhung
2 – Visualisierung
67 Amt für Stadtgrün und Gewässer
Anlage 1
Projektbezeichnung
a) Öffnung Elstermühlgraben
TB 3.1
Einzahlungen /
Auszahlungen
Elstermühlgraben
7.0000281
(Summe a + b)
akt. Plan 2016
lt. Vorlage
Summe 2016
Plan 2017
lt. Vorlage
Summe 2017
Stand: 14.03.2016
Plan 2018
lt. Vorlage
Summe 2018
Summe alt
Summe lt.
Vorlage
Einzahlung
-1.465.812
-960.750
-593.250
-1.938.750
-150.000
Auszahlung
2.319.912
(365.500)
1.281.000
791.000
2.585.000
200.000
-2.059.062
3.110.912
-3.049.500
4.066.000
854.100
320.250
197.750
646.250
50.000
1.051.850
1.016.500
(dav. Erm. aus VJ)
Zuschuss
b) Neubau
Funkenburgbrücke
(neues Vorhaben - daher
bisher keine Planung)
Übersicht Mehrbedarf gem Vorlage VI-DS-02090
Einzahlung
-195.150
-416.700
-135.000
Auszahlung
260.200
555.600
180.000
Zuschuss
138.900
45.000
Einzahlung
-1.465.812
-1.155.900
-593.250
-2.355.450
-285.000
Auszahlung
2.319.912
1.541.200
791.000
3.140.600
380.000
854.100
385.300
-468.800
Minderbedarf
197.750
+
785.150
587.400
Mehrbedarf
Zuschuss
effektive Mittelbilanz Eigenmittel aus a+b
65.050
+
95.000
95.000
Mehrbedarf
-746.850
995.800
-2.059.062
3.110.912
1.051.850
=
248.950
-3.796.350
5.061.800
1.265.450
213.600
Mehrbedarf
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