Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1054410.pdf
Größe
2,9 MB
Erstellt
26.02.16, 12:00
Aktualisiert
29.04.16, 07:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02425
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit
Fachausschuss Finanzen
Ratsversammlung
18.05.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis
31.12.2014 für den Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
Beschlussvorschlag:
1.
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 wird
wie folgt festgestellt:
31.12.2014
In €
Bilanzsumme
2.680.370,60
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
Passiva
Stammkapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
Gewinn-/ Verlustvortrag Vorjahre
Gewinn / Verlust
553.384,35
2.123.243,11
3.743,14
205.000,00
877.937,96
59.425,51
358.009,77
293.595,32
Sonderposten für
Investitionszuwendungen
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe der Erträge
Summe der Aufwendungen:
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
3.104,00
473.042,27
216.253,83
194.001,94
9.693.608,35
9.400.013,03
293.595,32
2.
In Höhe des Jahresüberschusses von 293.595,32 Euro erfolgt eine Mittelweiterleitung nach
§ 58 Nr. 2 Abgabenordnung an den städtischen Haushalt zur zeitnahen (im Sinne des § 55
Abs. 1 Nr. 5 Abgabenordnung) und ausschließlichen Verwendung für steuerbegünstigte
Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 Abgabenordnung. Diese Mittel werden ausschließlich zur
Instandsetzung/Sanierung eines geeigneten Objektes für die Betreuung von Kindern und
Jugendlichen verwendet. Die Stadt Leipzig wird diese Verwendung dokumentieren und dem
Eigenbetrieb eine Bestätigung über die zeitnahe und ausschließliche Verwendung für
steuerbegünstigte Zwecke erteilen
3.
Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014
Entlastung erteilt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der
Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die
Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und
über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses
bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen
Prüfung.
Der Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe hat den Status eines
Eigenbetriebes seit dem 01.08.1999.
Gegenstand des Eigenbetriebes
Zweck des Eigenbetriebs ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Aufgaben des
Eigenbetriebs sind dabei insbesondere das Betreiben und Unterhalten kommunaler Einrichtungen
der Kinder- und Jugendhilfe, in denen Leistungen gemäß SGB VIII (KJHG) erbracht werden. Dazu
gehören:
1. die umfassende Durchführung aller fachlichen und wirtschaftlichen Aufgaben im Rahmen
der Bereitstellung und Vorhaltung von Leistungen;
2. die Sicherung und Weiterentwicklung pädagogischer Qualitätsstandards sowie die
zweckmäßige personelle und materielle betriebliche Organisation.
Darüber hinaus ist Aufgabe des Eigenbetriebs die zielgerichtete und effektive Organisation der
Tagespflege gemäß des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) vom 01.03.2012 und des SGB VIII (KJHG).
Weiterhin sichert der VKKJ in seiner Rolle als Eigenbetrieb der Stadt Leipzig die pädagogische
Betreuung in Internaten und Wohnheimen.
Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Organisation der Buchführung, das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem, der
Datenfluss, das Belegwesen und die entnommenen Informationen aus weiteren geprüften
Unterlagen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung der Geschäftsvorfälle in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen
entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach
den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der§§ 263 bis 288 HGB sowie der Sondervorschriften
der§§ 26 bis 29 SächsEigBVO aufgestellt. Die Vorschriften des HGB für große
Kapitalgesellschaften fanden Anwendung. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung.
Die Angaben im Anhang sind vollständig und zutreffend.
Lagebericht
Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzung. Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss und unseren bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen im Einklang und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
des Eigenbetriebs. Unsere Prüfung führte zu dem Ergebnis, dass im Lagebericht die
wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir der Auffassung, dass der
Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
* Bericht der CT Lloyd GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2014, Seiten 8 und 9
Feststellungen aus der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HgrG)
Im Rahmen der pflichtgemäßen Durchführung unserer Prüfung beachteten wir auftragsgemäß
die Erweiterung des Prüfungsauftrages gemäß§ 32 SächsEigBVO (Prüfung nach§ 53 HgrG).
Wir prüften daher auch, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt
und in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der
Satzung geführt worden sind.
Der Nachweis der erforderlichen Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen haben wir unter Berücksichtigung des
IDW-Prüfungsstandards "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach
§ 53 HGrG" (IDW PS 720) in der Anlage zusammengefasst.
Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach
unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der
wirtschaftlichen Verhältnisse von Bedeutung sind.
** Bericht der CT Lloyd GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2014, Seite 12
Anlagen:
- Bilanz zum 31. Dezember 2014
- Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014
- Anhang für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014
- Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der Wirtschaftlichen Verhältnisse nach
§ 53 HgrG
- Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis
31.12.2014 incl. Stellungnahme des Dezernates Finanzen zum Berichtsentwurf (nichtöffentlich)
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6