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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1054410.pdf
Größe
2,9 MB
Erstellt
26.02.16, 12:00
Aktualisiert
29.04.16, 07:30

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02425 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit Fachausschuss Finanzen Ratsversammlung 18.05.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 für den Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe Beschlussvorschlag: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 wird wie folgt festgestellt: 31.12.2014 In € Bilanzsumme 2.680.370,60 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Passiva Stammkapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Gewinn-/ Verlustvortrag Vorjahre Gewinn / Verlust 553.384,35 2.123.243,11 3.743,14 205.000,00 877.937,96 59.425,51 358.009,77 293.595,32 Sonderposten für Investitionszuwendungen Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Summe der Erträge Summe der Aufwendungen: Jahresüberschuss/-fehlbetrag 3.104,00 473.042,27 216.253,83 194.001,94 9.693.608,35 9.400.013,03 293.595,32 2. In Höhe des Jahresüberschusses von 293.595,32 Euro erfolgt eine Mittelweiterleitung nach § 58 Nr. 2 Abgabenordnung an den städtischen Haushalt zur zeitnahen (im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 5 Abgabenordnung) und ausschließlichen Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 Abgabenordnung. Diese Mittel werden ausschließlich zur Instandsetzung/Sanierung eines geeigneten Objektes für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen verwendet. Die Stadt Leipzig wird diese Verwendung dokumentieren und dem Eigenbetrieb eine Bestätigung über die zeitnahe und ausschließliche Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke erteilen 3. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 Entlastung erteilt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen Prüfung. Der Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem 01.08.1999. Gegenstand des Eigenbetriebes Zweck des Eigenbetriebs ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Aufgaben des Eigenbetriebs sind dabei insbesondere das Betreiben und Unterhalten kommunaler Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in denen Leistungen gemäß SGB VIII (KJHG) erbracht werden. Dazu gehören: 1. die umfassende Durchführung aller fachlichen und wirtschaftlichen Aufgaben im Rahmen der Bereitstellung und Vorhaltung von Leistungen; 2. die Sicherung und Weiterentwicklung pädagogischer Qualitätsstandards sowie die zweckmäßige personelle und materielle betriebliche Organisation. Darüber hinaus ist Aufgabe des Eigenbetriebs die zielgerichtete und effektive Organisation der Tagespflege gemäß des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) vom 01.03.2012 und des SGB VIII (KJHG). Weiterhin sichert der VKKJ in seiner Rolle als Eigenbetrieb der Stadt Leipzig die pädagogische Betreuung in Internaten und Wohnheimen. Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Organisation der Buchführung, das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem, der Datenfluss, das Belegwesen und die entnommenen Informationen aus weiteren geprüften Unterlagen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung der Geschäftsvorfälle in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der§§ 263 bis 288 HGB sowie der Sondervorschriften der§§ 26 bis 29 SächsEigBVO aufgestellt. Die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften fanden Anwendung. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Die Angaben im Anhang sind vollständig und zutreffend. Lagebericht Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss und unseren bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. Unsere Prüfung führte zu dem Ergebnis, dass im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Gesamtaussage des Jahresabschlusses Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir der Auffassung, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. * Bericht der CT Lloyd GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2014, Seiten 8 und 9 Feststellungen aus der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HgrG) Im Rahmen der pflichtgemäßen Durchführung unserer Prüfung beachteten wir auftragsgemäß die Erweiterung des Prüfungsauftrages gemäß§ 32 SächsEigBVO (Prüfung nach§ 53 HgrG). Wir prüften daher auch, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Satzung geführt worden sind. Der Nachweis der erforderlichen Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen haben wir unter Berücksichtigung des IDW-Prüfungsstandards "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" (IDW PS 720) in der Anlage zusammengefasst. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse von Bedeutung sind. ** Bericht der CT Lloyd GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2014, Seite 12 Anlagen: - Bilanz zum 31. Dezember 2014 - Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 - Anhang für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 - Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 - Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der Wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HgrG - Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 incl. Stellungnahme des Dezernates Finanzen zum Berichtsentwurf (nichtöffentlich) Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6