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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1055572.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
10.03.16, 12:00
Aktualisiert
05.07.16, 10:13

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02294-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Jugendparlament Zuständigkeit Vorberatung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 19.04.2016 Vorberatung Ratsversammlung 18.05.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Mehr Schutz für Kandidatinnen und Kandidaten auf ein Ehrenamt: Keine Veröffentlichung von Wohnanschriften! Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag X Sachstandsbericht Sachverhalt: Nach den Kommunalwahlen 2014 wurden in Sachsen die Wahlbehörden von der Rechts aufsichtsbehörde und dem SSG aufgefordert, einen Erfahrungsbericht zu den Kommunalwahlen zu erstellen. Dieser konnte auch Vorschläge zu wünschenswerten Änderungen wahlrechtlicher Bestimmungen enthalten. Zu den Vorschlägen der Stadt Leipzig gehörte auch die Überprüfung der Notwendigkeit der Angabe von Straße und Hausnummer in der öffentlichen Bekanntmachung der Bewerberdaten. Die zusammengefassten Vorschläge aller Wahlbehörden Sachsens werden zur Zeit in den Gremien des SSG diskutiert. Der Rechts-, Verfassungs- und Europaausschuss des SSG bestätigte in seiner Sitzung am 25.02.2016 u. a. folgenden Vorschlag: Zu § 21 Abs. 1, § 26 Abs. 2, § 51 Abs. 1 KomWO – Veröffentlichung von personenbezogenen Daten der Bewerber Die auf den öffentlichen Bekanntmachungen und auf den Stimmzetteln enthaltenen personenbezogenen Daten sollten überprüft (Grundsatz der Datensparsamkeit) werden und insbesondere die Veröffentlichung der Anschriften der Bewerber bzw. Gewählten möglichst entfallen. Dies dient nicht zuletzt dem Schutz der Bewerber bzw. Gewählten. Darüber hinaus wird Bedarf an ergänzenden Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten in Bekanntmachungen, die online im Internet veröffentlicht werden, gesehen. Zumindest sollten zeitnah die vom Staatsministerium des Innern angekündigten Hinweise zum Vollzug des § 4 SächsE-GovG erscheinen. Ergänzung: Die Adressen der Bewerber werden auch bei den parlamentarischen Wahlen veröffentlicht. Die Stadt Leipzig wird in den entsprechenden Arbeitskreisen des DST und des SSG den Verzicht auf die Veröffentlichung von Straße und Hausnummer in der Adresse ansprechen.