Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1057825.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
01.04.16, 12:00
Aktualisiert
20.08.18, 20:19

öffnen download melden Dateigröße: 66 kB

Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-02552 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 20.04.2016 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Baumschutz oder doch nicht? Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: 2010 wurde die bis dahin in geltende Leipziger Baumschutzsatzung durch die Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes § 22 SächsNatSchG in ihrer regulierenden Aufgabe für den Schutz der natürlichen Umwelt und für die Anordnungen von Ausgleichmaßnahmen bei Fällungen z. B. bei Baumaßnahmen erheblich geschwächt. Seit 2010 ist es Grundstückseigentümern möglich geworden, bestimmte Baumarten und vor allem junge Bäume zu fällen, ohne eine Erlaubnis bei der Kommune beantragen zu müssen. Insbesondere Sträucher und Hecken, Obstbäume zudem alle Nadelbäume, Birken, Pappeln, Weiden sofern sie nicht schon einen Stammumfang von einem Meter haben, können ungeachtet ihrer Bedeutung als Lebensraum schützenswerter biologischer Vielfalt bedingungslos gefällt werden. Einzelarten können u. U. durch höher stehendes Recht, wie BnatSchG, noch geschützt sein. Seitdem sind in Leipzig viele Bäume gefallen. Zuletzt war bekannt geworden, dass z. B. die Baugenossenschaft Leipzig eG in der BernhardGöring-Straße in ihrem Objekt „Grüne Höfe“ 80 der 130 Bäume fällen lassen hat für eine Neugestaltung des Innenhofes. Nicht nur in diesem Fall, sondern auch bei vielen anderen Baumfällungen, sind Bürgerinnen sehr verärgert und hinterfragen die Begründungen in den Ämtern und mahnen mehr für den Baumschutz seitens der Kommune zu unternehmen. Diese Bürger sehen Grundstückseigentümer auch in ihrer Verpflichtung für den Naturschutz als das Recht der Allgemeinheit. Als logische Folge der Gesetzesnovelle ist es für die zuständigen Ämter deutlich schwerer geworden, den Verlust von Baumbeständen auf privatem Grund sachlich zu belegen. Die regelmäßigen Luftbildaufnahmen des Stadtgebietes (siehe www.stadtplan.leipzig.de) sollten diese Nachweise wenigstens für geschätzte Aussagen liefern können. Seite 1/3 Wir fragen an: 1. Wie wurde seit dem Jahr 2010 die neue Landesgesetzgebung in Bezug auf Baumschutz durch die Leipziger Verwaltung umgesetzt und welche Erfahrung gibt es in der Anwendung? 2. Wie viele nicht mehr unter Schutz stehende Bäume wurden schätzungsweise seit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle genehmigungsfrei gefällt? 3. Wieviele unter Schutz stehende Bäume wurden mit Genehmigung gefällt? Wieviele Ersatzleistungen wurden angeordnet? 4. Wie sichert das Amt für Umweltschutz oder Amt für Stadtgrün und Gewässer Verstöße gegen das BNatSchG? Wieviele Verstöße wurden seit 2010 geahndet? 5. Wie hoch sind die bisher entstandenen jährlichen Verwaltungskosten für die Antragsbearbeitung seit 2010? Wie hoch waren im Vergleich dazu die jährlichen Gebühreneinnahmen für die Antragsbearbeitung vor 2010? Anlagen: Seite 2/3