Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1054806.pdf
Größe
159 kB
Erstellt
03.03.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Fachausschuss Finanzen
Neufassung Nr. VI-A-01520-NF-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Finanzen
07.03.2016
2. Lesung
Verwaltungsausschuss
09.03.2016
2. Lesung
Ratsversammlung
23.03.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Betreff
Entschuldungskonzeption des Leipziger Haushaltes für die Jahre 2017 - 2020
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss RBV-1276/12 der Ratsversammlung vom 20.06.2012 – 2.Konzeption zur
Entschuldung des Leipziger Haushaltes sowie 2.Konzeption zur Rückführung der Bürgschaften der
Stadt Leipzig – wird für die Jahre 2017 - 2020 wie folgt ergänzt bzw. geändert:
1.
Die Stadt Leipzig bekennt sich zum nachhaltigen Schuldenabbau, der im Einklang mit
dringend erforderlichen Investitionen steht. Im Vordergrund steht die soziale und wirtschaftliche
Betrachtung der jeweiligen Maßnahmen.
2.
Die geplante Nettokredittilgung in Höhe von 112,8 Mill. EUR (incl. Sondertilgung) wird im
Gesamtzeitraum 2017 - 2020 um maximal 100 Mill. EUR abgesenkt. In den jeweiligen
Einzelhaushaltsjahren wird keine Nettoneuverschuldung geplant.
3.
Die Tilgungsreduzierung (FinHH) wird zusätzlich für bauliche Investitionen an kommunaler
Infrastruktur, vorrangig zur Finanzierung von Schulen, eingesetzt und mit ausreichend Personal für
die Planung der Maßnahmen untersetzt.
4.
Die Stadt Leipzig geht davon aus, dass das bisherige Urteil im KWL-Prozess auch im Zuge
der Zulassung des Berufungsverfahrens Bestand hat. Sollte sich wider Erwarten ein für die Stadt
Leipzig negatives Urteil ergeben, gilt der Beschlusspunkt 2 als aufgehoben. Er ist dann der aktuellen
Situation anzupassen und erneut ins Verfahren zu geben.
5.
Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat im Rahmen des „Finanzberichtes zum
Stichtag 31.12." über die Umsetzung der Entschuldungskonzeption und ggf. der Rückführung der
Bürgschaften. Eine Evaluierung der Vorlage erfolgt bis spätestens 30.06.2020.
Information:
A) In Anlehnung an den RBV-1276/12 sollen die Bürgschaften im laufenden und den folgenden
Haushaltsjahren nicht über 300 Mill. EUR steigen.
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B) Von den vorgegebenen Orientierungswerten für die Entschuldung kann im Rahmen der jährlichen
Haushaltssatzung wie folgt abgewichen werden:
1) in Zeiten wirtschaftlicher Depression, d. h. sinkender Steuereinnahmen und/oder sinkender
Zuweisungen durch Land, Bund und EU und/oder
2) durch steigende Ausgaben aufgrund von zusätzlichen Pflicht- und Weisungsaufgaben ohne
ausgleichende Kofinanzierung von Land, Bund und EU.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Leipzig ist eine der am schnellsten wachsenden Großstädte Deutschlands. Sie wird gern als
„Boomtown des Ostens“ durch die überregionalen Medien bezeichnet. Zunehmende
Wirtschaftskraft, neue Arbeitsplätze und ein vielfältiges kulturelles Angebot stehen dafür.
Für Leipzig heißt dies, dass die Investitionen in die kommunale Infrastruktur, vor allem in Schulen
und Kitas, in den öffentlichen Nahverkehr, in die Sanierung von Straßen und Brücken und in die
Unterstützung von preiswertem Wohnraum (u. a. LWB) nicht nachlassen darf, sondern forciert
werden muss.
Doch für diesen Ausbau stehen Leipzig fast keine finanziellen Reserven zur Verfügung. Ein eher
mittlerer dreistelliger Millioneneurobetrag fehlt allein für die Umsetzung des notwendigen
Schulhausneu- und -ausbaus sowie der dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen, vom
Investitionsbedarf in den v. g. anderen Bereichen und des dafür nötigen personellen Aufbaus ganz
zu schweigen. Der Abbau des vorhandenen Investitionsstaus von mehr als einer Milliarde Euro ist u.
a. auch durch fehlende Eigenmittel und mangels mindestens nicht ausreichender investiver
Schlüsselzuweisungen durch das Land in der mittelfristigen Haushaltsplanung der Stadt gefährdet.
Die bei den Kitainvestitionen überwiegend als Ersatz dienenden „Miet- bzw. privaten
Finanzierungsmodelle“ helfen da nur im absoluten Ausnahmefall, da diese in der Regel doppelt so
teuer sind und im Ergebnis künftige Haushalte der Stadt noch mehr einengen. Daher muss die jetzt
gültige Entschuldungskonzeption an die Realität angepasst werden. Leipzig kann nicht weiter
konsolidieren, wie dies schrumpfende Städte zu tun pflegen. Leipzig muss in sein Wachstum
investieren. Daher sollen in einem ersten Schritt für den Zeitraum 2017 - 2020 bis zu 100 Millionen
EUR weniger in die Entschuldung, sondern vorrangig für Investitionen und grundlegende
Sanierungen von Schulen zur Verfügung gestellt werden. Zuzüglich Fördermittel stünden dann etwa
200 bis 250 Millionen Euro zusätzlich für die Forcierung u. a. der v. g. Maßnahmen bereit.
Jedes Unternehmen, das wächst und wachsen will, muss investieren. Dies funktioniert in der Regel
auch unter Einbeziehung eines Fremdmittelanteils. Leipzig soll und wird sich nicht wie in den
neunziger Jahren verschulden. Aber im Angesicht der immensen Investitionsbedarfe einer stark
wachsenden Stadt, im Einklang von „Neuem Kommunalen Finanzmanagement“ und Bilanzierung,
einer robusten Eigenkapitalquote I Leipzigs mit 40,8 % (EK II: 63,9 %; siehe S. 151, DS 206/14,
„Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 …“ ) muss und kann die Entschuldung zeitlich
gestreckt werden. Nur so bleibt Leipzig attraktiv und wird von zunehmenden Steuereinnahmen
profitieren.
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 23.03.2016
Öffentlicher Teil:
zu 15.2. Entschuldungskonzeption des Leipziger Haushaltes für die Jahre 2017 - 2020
Vorlage: VI-A-01520-NF-02
Beschluss:
Der Beschluss RBV-1276/12 der Ratsversammlung vom 20.06.2012 - 2.Konzeption zur
Entschuldung des Leipziger Haushaltes sowie 2.Konzeption zur Rückführung der Bürgschaften
der Stadt Leipzig - wird für die Jahre 2017 - 2020 wie folgt ergänzt bzw. geändert:
1. Die Stadt Leipzig bekennt sich zum nachhaltigen Schuldenabbau, der im Einklang mit
dringend erforderlichen Investitionen steht. Im Vordergrund steht die soziale und
wirtschaftliche Betrachtung der jeweiligen Maßnahmen.
2. Die geplante Nettokredittilgung in Höhe von 112,8 Mill. EUR (incl. Sondertilgung) wird
im Gesamtzeitraum 2017 - 2020 um maximal 100 Mill. EUR abgesenkt. In den jeweiligen
Einzelhaushaltsjahren wird keine Nettoneuverschuldung geplant.
3. Die Tilgungsreduzierung (FinHH) wird zusätzlich für bauliche Investitionen an
kommunaler Infrastruktur, vorrangig zur Finanzierung von Schulen, eingesetzt und mit
ausreichend Personal für die Planung der Maßnahmen untersetzt. Alle Mittel aus der
Umsetzung des Beschlusspunktes 2 (Reduzierung der Tilgung), die bis zum 30.06. des
Folgejahres im Finanzhaushalt zur Finanzierung von Schulbaumaßnahmen nicht
gebunden werden, sind der Tilgung wieder zuzuführen. Dabei soll eine laufende
Baumaßnahme nicht gefährdet werden.
4. Die Stadt Leipzig geht davon aus, dass das bisherige Urteil im KWL-Prozess auch im
Zuge der Zulassung des Berufungsverfahrens Bestand hat. Sollte sich wider Erwarten
ein für die Stadt Leipzig negatives Urteil ergeben, gilt der Beschlusspunkt 2 als
aufgehoben. Er ist dann der aktuellen Situation anzupassen und erneut ins Verfahren zu
geben.
5. Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat im Rahmen des „Finanzberichtes zum
Stichtag 31.12." über die Umsetzung der Entschuldungskonzeption und ggf. der
Rückführung der Bürgschaften. Eine Evaluierung der Vorlage erfolgt bis spätestens
30.06.2020.
Abstimmungsergebnis: 65/0/0
Der Auszug entspricht dem Inhalt der Beratung.
Leipzig, den 31. März 2016