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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1046637.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
19.11.15, 12:00
Aktualisiert
28.03.16, 11:35

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02121 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Allgemeine Verwaltung Migrantenbeirat Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Durchführung Migrantenbefragung 2016 und Bestätigung einer überplanmäßigen Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO Beschluss des Oberbürgermeisters vom 01.03.2016: 1. Der Durchführung der Migrantenbefragung 2016 wird in der vorgesehenen Verfahrensweise und mit dem vorliegenden Fragebogen zugestimmt. 2. Die Anschreiben des Oberbürgermeisters, die seine Faksimile-Unterschrift enthalten, werden vom Referat für Migration und Integration versandt. 3. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 i.H.v. 15.950 € im PSP-Element „Förderung der Integration von Migranten“ (1.100.11.1.2.04.02) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt - Asyl“ (1098300000). Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung X Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt 15.950,00 € 1.100.11.1.2.04.02 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt nein 02/2016 12/2016 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: - X Sachverhalt: Ziel der Migrantenbefragung ist es, die Lebenswelt von Migrantinnen und Migranten in der Stadt Leipzig in den Blick zu nehmen. In den üblichen Kommunalen Bürgerumfragen wird diese Gruppe, die aktuell ca. 12 Prozent unserer Stadtgesellschaft umfasst, leider nur unzureichend erreicht. Im Wesentlichen sind es sprachliche Schwierigkeiten, die eine zu geringe Partizipation der Migrant/innen zur Folge haben. Folglich fehlen bisher Daten zu ihrer soziodemografischen und sozioökonomischen Situation für städtische Planungen und zur Ausrichtung von Integrationsmaßnahmen. Gleichermaßen ist bedauerlich, dass bei Bürgermeinungen zu wichtigen städtischen Themen die Sicht der Migrant/-innen bisher unzureichend abgebildet wird. Um diese Gruppe besser mit dem Instrument der kommunalen Bürgerumfrage zu erreichen, ist daher eine alternative Befragungsmethode erforderlich. Erfahrungen anderer Städte zeigen, dass persönliche Interviews (face-to-face) mit muttersprachlich versierten Interviewer/-innen eine geeignete Methode darstellen,um bei Migrant/-innen eine hohe Beteiligung zu erzielen. Aufgrund der Herkunftsgebiete der größten Migrantengruppen in Leipzig bietet es sich an, auf folgende fünf Gruppen zu fokussieren (nachfolgend Stichprobenschicht genannt): 1 Osteuropa und Kasachstan (Russland, Polen, Ukraine, Rumänien, Kasachstan, Ungarn, Bulgarien) 2 Muslimisch geprägte Länder (Türkei, Syrien, Irak, Tunesien, Afghanistan, Marokko) 3 Fernost (China, Vietnam, Indien) 4 Südeuropa (Italien, Griechenland, Portugal, Spanien) 5 Westeuropa und USA (Frankreich, England, Österreich, Vereinigte Staaten) Die Befragung fokussiert nicht vordergründig auf Flüchtlinge; ihre Ergebnisse - vor allem in der 2. Stichprobenschicht - werden allerdings auch für die Integration neu ankommender Asylsuchender Rückschlüsse erlauben. Der vorliegende Fragebogen zur Migrantenbefragung 2016 (vgl. Anlage 1) wurde auf der Grundlage der „Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig“ (Stadtratsbeschluss vom 08.07.2015) sowie den Festlegungen aus der Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom 03.07.2000 erstellt. Die Schwerpunkte der Befragung korrespondieren zum einen mit wesentlichen Inhalten des Gesamtkonzepts zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig (vgl. Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1458/12 vom 12.12.2012), was wichtige Hinweise für seine Fortschreibung erwarten lässt, und zum anderen - mit den Kommunalen Bürgerumfragen, was eine Vergleichbarkeit mit Einwohner/-innen ohne Migrationshintergrund ermöglicht. Die Ergebnisse der Migrantenbefragung 2016 sollen auch Rückschlüsse auf die Leistungsangebote öffentlicher Institutionen erlauben und somit zu einer besseren Verwaltungs- und Ressourcensteuerung im Bereich Migration und Integration beitragen. Fragenkomplexe bilden: - Demografie und sozioökonomische Situation des Befragten bzw. des Haushaltes - allgemeine Lebenszufriedenheit - Lebenssituation im Alltag: Nachbarschaft, Vereine, Ehrenamt, Kinder - Kontakthäufigkeit und Verhältnis zwischen Einwohner/-innen mit und ohne Migrationshintergrund - Benachteiligungserfahrungen - Sprachkompetenz - Wahrnehmung der Stadt - Fragen zu den größten Problemen der Stadt - Nutzung und Zufriedenheit mit den Angeboten öffentlicher Institutionen - Wünsche an die Stadtverwaltung Durchführung und Auswertung der Kommunalen Bürgerumfrage Die Bruttostichprobe umfasst 2.000 Migrantinnen und Migranten mit Hauptwohnsitz in Leipzig im Alter zwischen 18 und 85 Jahren.Unter der Annahme von 400 stichprobenneutralen Ausfällen (z.B. bereits verzogen) und einem Rücklauf von 50 Prozent werden 800 erfolgreiche Interviews angestrebt. Entsprechend der oben angegebenen fünf Herkunftsgruppen ergeben sich für die Stichprobenziehung fünf Schichten. Für jede Stichprobenschicht wird eine Zufallsstichprobe aus dem Einwohnermelderegister gezogen. Praktisch wird die Stichprobenziehung folgendermaßen realisiert: Die Meldebehörde übergibt gem. § 37 Bundesmeldegesetz dem Amt für Statistik und Wahlen einen Registerabzug aller Einwohner/innen mit Hauptwohnsitz und Alter zwischen 18 bis 85 Jahren. Folgende Merkmale werden benötigt: 1. Name und Titel 2. Vorname 3. Geschlecht 4. Anschrift (Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz) 5. Art der deutschen Staatsangehörigkeit 6. Geburtsort/-land 7. Geburtsdatum 8. 1. Staatsangehörigkeit 9. 2. Staatsangehörigkeit 10. Zuzugsherkunfts-Gebiet (Land, AGS) 11. Zuzugsdatum Anhand der Merkmale 5. bis 11. erfolgt die Generierung des Merkmals „Migrationshintergrund“. Dafür wird eine Software (MigraPro) des KOSIS-Verbundes (kommunale Selbsthilfeorganisation) eingesetzt. Nach Ermittlung des Migrationshintergrunds werden Stichprobenschichten (Migrantengruppen, siehe oben) gebildet. Für jede der fünf Schichten wird nun eine Zufallsstichprobe (jeweils N = 400) gezogen. Nicht benötigte Adressdaten aus dem Registerabzug werden umgehend gelöscht. Die 2.000 zufällig ausgewählten Migrantinnen und Migranten erhalten ein mehrsprachiges Anschreiben des Oberbürgermeisters (vgl. Anlagen 2 und 3). Zudem wird über Migrantenverbände und die Tagespresse über die Umfrage informiert. Anschließend werden die Migrantinnen und Migranten von muttersprachlich versierten Interviewer/-innen aufgesucht. Die Interviewer/-innen werden als Erhebungsbeauftragte auf das Statistikgeheimnis verpflichtet. Ein Interview wird ungefähr 20 Minuten dauern. Die Durchführung der Befragung kann ab Januar 2016 erfolgen; es wird angestrebt, dass erste Ergebnisse Anfang Juni 2016 sowie der ausführliche Ergebnisbericht im August/ September 2016 veröffentlicht werden. Das Referat für Migration und Integration erhält darüber hinaus detaillierte Aggregattabellen. Finanzielle Auswirkungen Position Kosten Durchführung der Interviews (800 x 17,50 €) 14.000,00 € Druckkosten 137,00 € Erwerb Ausweise, Anstecker, Interviewermappen 210,00 € Versand der Anschreiben 800,00 € Übersetzung des Anschreibens in verschiedene Sprachen 850,00 € SUMME: 15.947,00 € Sekundäre Auswirkungen: Der o. g. finanzielle Aufwand ermöglicht Erkenntnisse, die dabei helfen, die Aufwendungen in den Bereichen mit Relevanz für die Integration von Migrantinnen und Migranten besser zu steuern. Prüfung kostengünstigerer Alternativen Eine Gewinnung der nachgefragten Daten auf anderem Wege (z.B. durch die Beauftragung Dritter) würde unverhältnismäßig hohe Kosten nach sich ziehen. Eine Gewinnung der Daten mit dem üblichen Verfahren der Kommunalen Bürgerumfrage (schriftlich, postalisch) ist aus den langjährigen Erfahrungen nicht erfolgreich umsetzbar. Finanzierung Im Haushaltsjahr 2015 wurden bereits 13.800 € aus dem Budget des Dezernates I zur Durchführung der Migrantenbefragung bereitgestellt. Davon wurden lediglich 766,96 € in 2015 verwendet, der Restbetrag von 13.033,04 € wurde nicht verwendet und verbessert somit das Gesamtergebnis 2015. Für die Umsetzung der Migrantenbefragung in 2016 werden nunmehr die benötigten Mittel in Höhe von gerundet 14.950 € als überplanmäßige Aufwendung mit der Deckung aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt - Asyl“ (1098300000) bereit gestellt. Folgen bei Ablehnung Bei einer Nichterhebung werden die seit langem bestehenden Informationslücken zur Lebenswelt von Migrantinnen und Migranten in Leipzig nicht geschlossen, gleiches gilt für die Berücksichtigung ihrer Belange und Meinungen bei städtischen Angeboten und stadtpolitischen Entscheidungen. Anlagen: Anlage 1 - Fragebogen Anlage 2 - Anschreiben OBM Anlage 3 – FAQs zum Datenschutz