Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1046637.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
19.11.15, 12:00
Aktualisiert
28.03.16, 11:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02121
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
Migrantenbeirat
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Durchführung Migrantenbefragung 2016 und Bestätigung einer überplanmäßigen
Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 01.03.2016:
1. Der Durchführung der Migrantenbefragung 2016 wird in der vorgesehenen Verfahrensweise und
mit dem vorliegenden Fragebogen zugestimmt.
2. Die Anschreiben des Oberbürgermeisters, die seine Faksimile-Unterschrift enthalten, werden vom
Referat für Migration und Integration versandt.
3. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 i.H.v.
15.950 € im PSP-Element „Förderung der Integration von Migranten“ (1.100.11.1.2.04.02) werden
bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im
Ergebnishaushalt - Asyl“ (1098300000).
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
15.950,00 €
1.100.11.1.2.04.02
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
nein
02/2016
12/2016
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
X
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau: -
X
Sachverhalt:
Ziel der Migrantenbefragung ist es, die Lebenswelt von Migrantinnen und Migranten in der Stadt
Leipzig in den Blick zu nehmen. In den üblichen Kommunalen Bürgerumfragen wird diese Gruppe,
die aktuell ca. 12 Prozent unserer Stadtgesellschaft umfasst, leider nur unzureichend erreicht. Im
Wesentlichen sind es sprachliche Schwierigkeiten, die eine zu geringe Partizipation der Migrant/innen zur Folge haben. Folglich fehlen bisher Daten zu ihrer soziodemografischen und
sozioökonomischen Situation für städtische Planungen und zur Ausrichtung von
Integrationsmaßnahmen. Gleichermaßen ist bedauerlich, dass bei Bürgermeinungen zu wichtigen
städtischen Themen die Sicht der Migrant/-innen bisher unzureichend abgebildet wird. Um diese
Gruppe besser mit dem Instrument der kommunalen Bürgerumfrage zu erreichen, ist daher eine
alternative Befragungsmethode erforderlich. Erfahrungen anderer Städte zeigen, dass persönliche
Interviews (face-to-face) mit muttersprachlich versierten Interviewer/-innen eine geeignete Methode
darstellen,um bei Migrant/-innen eine hohe Beteiligung zu erzielen.
Aufgrund der Herkunftsgebiete der größten Migrantengruppen in Leipzig bietet es sich an, auf
folgende fünf Gruppen zu fokussieren (nachfolgend Stichprobenschicht genannt):
1 Osteuropa und Kasachstan (Russland, Polen, Ukraine, Rumänien, Kasachstan, Ungarn,
Bulgarien)
2 Muslimisch geprägte Länder (Türkei, Syrien, Irak, Tunesien, Afghanistan, Marokko)
3 Fernost (China, Vietnam, Indien)
4 Südeuropa (Italien, Griechenland, Portugal, Spanien)
5 Westeuropa und USA (Frankreich, England, Österreich, Vereinigte Staaten)
Die Befragung fokussiert nicht vordergründig auf Flüchtlinge; ihre Ergebnisse - vor allem in der 2.
Stichprobenschicht - werden allerdings auch für die Integration neu ankommender Asylsuchender
Rückschlüsse erlauben.
Der vorliegende Fragebogen zur Migrantenbefragung 2016 (vgl. Anlage 1) wurde auf der Grundlage
der „Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig“ (Stadtratsbeschluss vom
08.07.2015) sowie den Festlegungen aus der Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom
03.07.2000 erstellt.
Die Schwerpunkte der Befragung korrespondieren zum einen mit wesentlichen Inhalten des
Gesamtkonzepts zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig (vgl. Beschluss der
Ratsversammlung Nr. RBV-1458/12 vom 12.12.2012), was wichtige Hinweise für seine
Fortschreibung erwarten lässt, und zum anderen - mit den Kommunalen Bürgerumfragen, was eine
Vergleichbarkeit mit Einwohner/-innen ohne Migrationshintergrund ermöglicht. Die Ergebnisse der
Migrantenbefragung 2016 sollen auch Rückschlüsse auf die Leistungsangebote öffentlicher
Institutionen erlauben und somit zu einer besseren Verwaltungs- und Ressourcensteuerung im
Bereich Migration und Integration beitragen.
Fragenkomplexe bilden:
- Demografie und sozioökonomische Situation des Befragten bzw. des Haushaltes
- allgemeine Lebenszufriedenheit
- Lebenssituation im Alltag: Nachbarschaft, Vereine, Ehrenamt, Kinder
- Kontakthäufigkeit und Verhältnis zwischen Einwohner/-innen mit und ohne Migrationshintergrund
- Benachteiligungserfahrungen
- Sprachkompetenz
- Wahrnehmung der Stadt
- Fragen zu den größten Problemen der Stadt
- Nutzung und Zufriedenheit mit den Angeboten öffentlicher Institutionen
- Wünsche an die Stadtverwaltung
Durchführung und Auswertung der Kommunalen Bürgerumfrage
Die Bruttostichprobe umfasst 2.000 Migrantinnen und Migranten mit Hauptwohnsitz in Leipzig im
Alter zwischen 18 und 85 Jahren.Unter der Annahme von 400 stichprobenneutralen Ausfällen (z.B.
bereits verzogen) und einem Rücklauf von 50 Prozent werden 800 erfolgreiche Interviews
angestrebt. Entsprechend der oben angegebenen fünf Herkunftsgruppen ergeben sich für die
Stichprobenziehung fünf Schichten. Für jede Stichprobenschicht wird eine Zufallsstichprobe aus
dem Einwohnermelderegister gezogen. Praktisch wird die Stichprobenziehung folgendermaßen
realisiert: Die Meldebehörde übergibt gem. § 37 Bundesmeldegesetz dem Amt für Statistik und
Wahlen einen Registerabzug aller Einwohner/innen mit Hauptwohnsitz und Alter zwischen 18 bis 85
Jahren.
Folgende Merkmale werden benötigt:
1. Name und Titel
2. Vorname
3. Geschlecht
4. Anschrift (Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz)
5. Art der deutschen Staatsangehörigkeit
6. Geburtsort/-land
7. Geburtsdatum
8. 1. Staatsangehörigkeit
9. 2. Staatsangehörigkeit
10. Zuzugsherkunfts-Gebiet (Land, AGS)
11. Zuzugsdatum
Anhand der Merkmale 5. bis 11. erfolgt die Generierung des Merkmals „Migrationshintergrund“.
Dafür wird eine Software (MigraPro) des KOSIS-Verbundes (kommunale Selbsthilfeorganisation)
eingesetzt. Nach Ermittlung des Migrationshintergrunds werden Stichprobenschichten
(Migrantengruppen, siehe oben) gebildet. Für jede der fünf Schichten wird nun eine
Zufallsstichprobe (jeweils N = 400) gezogen. Nicht benötigte Adressdaten aus dem Registerabzug
werden umgehend gelöscht.
Die 2.000 zufällig ausgewählten Migrantinnen und Migranten erhalten ein mehrsprachiges
Anschreiben des Oberbürgermeisters (vgl. Anlagen 2 und 3). Zudem wird über Migrantenverbände
und die Tagespresse über die Umfrage informiert. Anschließend werden die Migrantinnen und
Migranten von muttersprachlich versierten Interviewer/-innen aufgesucht. Die Interviewer/-innen
werden als Erhebungsbeauftragte auf das Statistikgeheimnis verpflichtet. Ein Interview wird
ungefähr 20 Minuten dauern.
Die Durchführung der Befragung kann ab Januar 2016 erfolgen; es wird angestrebt, dass erste
Ergebnisse Anfang Juni 2016 sowie der ausführliche Ergebnisbericht im August/ September 2016
veröffentlicht werden. Das Referat für Migration und Integration erhält darüber hinaus detaillierte
Aggregattabellen.
Finanzielle Auswirkungen
Position
Kosten
Durchführung der Interviews (800 x 17,50 €)
14.000,00 €
Druckkosten
137,00 €
Erwerb Ausweise, Anstecker, Interviewermappen
210,00 €
Versand der Anschreiben
800,00 €
Übersetzung des Anschreibens in verschiedene Sprachen
850,00 €
SUMME:
15.947,00 €
Sekundäre Auswirkungen: Der o. g. finanzielle Aufwand ermöglicht Erkenntnisse, die dabei helfen,
die Aufwendungen in den Bereichen mit Relevanz für die Integration von Migrantinnen und
Migranten besser zu steuern.
Prüfung kostengünstigerer Alternativen
Eine Gewinnung der nachgefragten Daten auf anderem Wege (z.B. durch die Beauftragung Dritter)
würde unverhältnismäßig hohe Kosten nach sich ziehen. Eine Gewinnung der Daten mit dem
üblichen Verfahren der Kommunalen Bürgerumfrage (schriftlich, postalisch) ist aus den langjährigen
Erfahrungen nicht erfolgreich umsetzbar.
Finanzierung
Im Haushaltsjahr 2015 wurden bereits 13.800 € aus dem Budget des Dezernates I zur Durchführung
der Migrantenbefragung bereitgestellt. Davon wurden lediglich 766,96 € in 2015 verwendet, der
Restbetrag von 13.033,04 € wurde nicht verwendet und verbessert somit das Gesamtergebnis 2015.
Für die Umsetzung der Migrantenbefragung in 2016 werden nunmehr die benötigten Mittel in Höhe
von gerundet 14.950 € als überplanmäßige Aufwendung mit der Deckung aus der Kostenstelle
„Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt - Asyl“ (1098300000) bereit gestellt.
Folgen bei Ablehnung
Bei einer Nichterhebung werden die seit langem bestehenden Informationslücken zur Lebenswelt
von Migrantinnen und Migranten in Leipzig nicht geschlossen, gleiches gilt für die Berücksichtigung
ihrer Belange und Meinungen bei städtischen Angeboten und stadtpolitischen Entscheidungen.
Anlagen:
Anlage 1 - Fragebogen
Anlage 2 - Anschreiben OBM
Anlage 3 – FAQs zum Datenschutz