Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1055881.pdf
Größe
204 kB
Erstellt
11.03.16, 12:00
Aktualisiert
23.03.16, 14:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-02484
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
23.03.2016
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten
in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 18.03.2016
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von
Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 18.03.2016
1.
Einführung
Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, ist in den letzten
Jahren sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2014 waren es mit 1.243 Personen viermal so
viele wie noch 2011 (285 Personen). 2015 wurden 4.230 asylsuchende Personen durch
die Stadt Leipzig aufgenommen. Der Freistaat Sachsen geht davon aus, dass auch im
Jahr 2016 eine ähnlich hohe Anzahl von Asylbewerbern in Sachsen aufzunehmen ist.
Alle in Leipzig verfügbaren kommunalen Platzkapazitäten für die Unterbringung von
Asylsuchenden und Geduldeten in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen sind
derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen noch nicht aus, um die für das
Jahr 2016 zu erwartende Zahl von Personen aufnehmen zu können. Weitere Unterkünfte
müssen deshalb für eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache,
dass bei vier der bestehenden Unterkünften mit insgesamt 1.356 Plätzen in diesem Jahr
die Nutzung endet und einige Notunterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte
ersetzt werden sollen. Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, allen nach Leipzig
kommenden Geflüchteten eine Unterkunft zu geben. Zahlreiche Objekte werden derzeit
geprüft. Der Stand der Umsetzung ändert sich fast täglich, so dass die folgende
Darstellung nur eine Momentaufnahme sein kann.
2.
Statistische Daten
2.1
Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig?
Im Februar 2016 lebten 5.240 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Im März wurden bis zum 18.03.2016 weitere 219
Personen in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig aufgenommen. Darüber hinaus
gab es im Februar 3.412 Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IID 1
erhalten. Davon sind 2.574 erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 15 und 65
Jahren. Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt
durch Dritte erhalten.
Zum 06.03.16 wurden 395 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für
Jugend, Familie und Bildung betreut.
Weitere 1.190 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen
in Leipzig (Stand 18.03.2016, Anlage 1).
1
Das sind Flüchtlinge und Asylsuchende aus folgenden Herkunftsländern: Albanien, Afghanistan, Bosnien und Herzegowina, Eritrea,
Irak, Iran, Kosovo, Mazedonien, Nigeria, Russische Föderation, Pakistan, Serbien, Somalia, Syrien und Ukraine.
Seite 1 von 14
2.2
Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen?
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
Im Jahr 2016 wurden der Stadt Leipzig bis Ende der 11. Kalenderwoche 713
Asylsuchende neu zugewiesen.
4500
4.230
4000
3500
3000
2500
2000
1500
1.243
1000
500
713
658
86
41
66
50
2005
2006
2007
2008
402
190
261
285
2009
2010
2011
0
2012
2013
2014
2015
KW 11
2016
Jahr
Quelle: Sozialamt, Stand 18.03.2016
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
Darüber hinaus wurden seit Jahresbeginn 2016 insgesamt 95 unbegleitete minderjährige
Ausländer neu in Obhut aufgenommen.
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
Jan
Feb
März
Apr
Mai
Juni
Juli
Aug
Sep
Okt
Nov
Monat
2015
2016
Quelle: Sozialamt, Stand 29.02.2016
Im Februar 2016 wurden aufgrund von Infektionen (Windpocken, Röteln) in
Gemeinschaftsunterkünften weniger Personen als im Vormonat aufgenommen.
Seite 2 von 14
Dez
2.3
Woher kommen die Geflüchteten?
Die Asylsuchenden, die in diesem Jahr nach Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 18
verschiedenen Ländern. Die folgende Abbildung zeigt die zehn häufigsten
Herkunftsländer.
Afghanistan
Herkunftsländer
(die zehn häufigsten)
Syrien
Irak
Libyen
Iran
Pakistan
Tunesien
Libanon
Vietnam
Indien
0
20
40
60
80
100
120
140
160
Anzahl der im Jahr 2016 neuzugewiesenen Flüchtlinge
Quelle: Sozialamt, Stand 29.02.2016
Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten
minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 15 Ländern. 90 %, insgesamt 355
Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan.
Syrien
Afghanistan
Irak
Herkunfsländer
Iran
Bangladesh
Eritrea / Somalia
Indien
Albanien
Pakistan
Vietnam
Tunesien
Libanon
Rumänien
Russland
0
20
40
60
80
100
120
140
160
Anzahl der zum Stichtag 06.03.2016 in Obhut befindlichen
unbegleiteten minderjährigen Ausländer
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 06.03.2016
Seite 3 von 14
180
200
2.4
Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen?
Im EASY-System des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, einer IT-Anwendung zur
Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer, wurden im Februar 2016
insgesamt 61.428 Zugänge von Asylsuchenden registriert, davon 80 % aus Syrien, Irak
und Afghanistan. Bei den EASY-Zahlen sind Fehl- und Doppelerfassungen nicht
ausgeschlossen.
Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten
minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten
„Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die
Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für
Sachsen lag 2015 bei 5,1 %. Sie gilt bis zur Neuberechnung auch für die Verteilung 2016.
In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem
jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres.
Die Quote für Leipzig liegt 2016 bei 13,52 %.
Die Landesdirektion Sachsen hat am 28.01.2016 eine Verteilplanung bis Ende März
vorgelegt. Der Freistaat Sachsen rechnet damit, dass 2016 insgesamt 51.000 Personen
aufzunehmen sind. Für die Stadt Leipzig beträgt der Anteil 6.895 Personen. Von Februar
bis Ende März sollen durch die Stadt Leipzig planmäßig 98 Personen pro Woche
aufgenommen werden mit einer Ausnahme in der 11. und 12. Kalenderwoche, wo jeweils
49 Personen zugewiesen werden sollen.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung geht die Stadt Leipzig davon aus, dass bis zum
Jahresende tatsächlich 4.000 Personen aufzunehmen sind. Um bei kurzfristigen
Änderungen der Zuweisungsplanung flexibel reagieren zu können, sollen darüber hinaus
für die Unterbringung weiterer 2.500 Personen entsprechende Vorkehrungen getroffen
werden.
Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik beträgt
59.199. Zusätzlich befinden sich 8.463 junge Volljährige in der Zuständigkeit der
Jugendhilfe. Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen beträgt 3.491
Minderjährige. Davon wurden bislang 2.334 Minderjährige, d. h. 66,9 % aufgenommen.
1.157 unbegleitete minderjährige Ausländer muss Sachsen noch aufnehmen.
Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 13,5 % aller in Sachsen bereits
aufgenommen 2.334 Minderjährigen ein Soll von 316 aufzunehmenden unbegleiteten
minderjährigen Ausländern. Leipzig hat mit 395 aktuell betreuten Minderjährigen seine
Aufnahmequote derzeit deutlich erfüllt. Deshalb meldet das Amt für Jugend, Familie und
Bildung angekommene und weiter ankommende unbegleitete minderjährige Ausländer zur
Verteilung auf die Landkreise in Sachsen an, die bislang noch nicht ihre Quote erfüllt
haben.
Seite 4 von 14
3.
Wohnen mit sozialer Betreuung
3.1
Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten?
Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt:
•
•
•
•
•
•
sechzehn Objekte mit größeren Häusern (über 60 Plätze),
fünfzehn Objekte mit kleineren Häusern (bis 60 Plätze),
Plätze in Pensionen,
Plätze im Übergangswohnheim und im Übernachtungshaus für Wohnungslose,
865 Plätze in Gewährleistungswohnungen,
Wohnungen mit eigenem Mietvertrag.
Die Standorte sind über die Stadt verteilt.
Von den Personen, die im Februar 2016 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (5.240), lebten im Februar 69 % in einer Gemeinschaftsunterkunft
einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim sowie dem Übernachtungshaus für Wohnungslose. 31 % lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 52 % einen eigenen Mietvertrag und 48 % lebten in einer
Gewährleistungswohnung.
In Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in
Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo
fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen
ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen
Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung
gemeint.
3500
3000
Plätze
2500
2000
1500
1000
500
0
Wohnhäuser
(> 60 Plätze)
Wohnhäuser
(< 60 Plätze)
Pensionen
Übergangsw ohn- Gew ährleistungs
heim,
-w ohnungen
Übernachtungshaus
Wohnformen
Quelle: Sozialamt, Stand 29.02.2016
Seite 5 von 14
Wohnung mit
eigenem
Mietvertrag
3.2
Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften
Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialarbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene
Wohnung ziehen können. 86 % aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnen, halten sich dort maximal bis zu 12 Monate auf. Lediglich 14 % der
Bewohner leben bereits länger als 12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft.
Aufenthaltsdauer von Personen in Gemeinschaftsunterkünften
über 12 Monate
14%
9 bis 12 Monate
10%
6 bis 9 Monate
13%
bis 6 Monate
63%
Quelle: Sozialamt, Stichtag 31.10.2015
3.3
Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung nutzt verschiedene Möglichkeiten für die
Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Mit Stand
vom 06.03.2016 wurden 114 unbegleitete minderjährige Ausländer in Inobhutnahme- und
Interimseinrichtungen gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 149 unbegleitete
minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB VIII und 1
Minderjähriger lebt in einer Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 131
unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z. B. aus dem Familienkreis
oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften.
Seite 6 von 14
31.01.2016
31.12.2015
Stichtag
30.11.2015
31.10.2015
30.09.2015
31.08.2015
31.07.2015
30.06.2015
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Vormundschaft ohne Hilfe zur Erziehung
Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen
stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII
Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.01.2016
3.4
Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer
Gründe für Beendigung der Hilfen
nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII
In 168 Fällen wurde vom 01.01.2016 bis 06.03.2016 eine Hilfe nach § 42, 42a und § 34
SGB VIII beendet. Der häufigste Grund war die Volljährigkeit des betreuten Jugendlichen.
In 37 Fällen wurden unbegleitete minderjährige Ausländer an andere Jugendämter
umverteilt.
37
Zuw eisung an anderes Jugendamt (§ 42a SGB VIII)
100
2
0
Übergabe an zuständiges Jugendamt
14
Weiterreise
4
Beendigung gemäß Hilfeplan, durch Träger u.a. Gründe
130
10
30
Ende Inobhutnahme durch Wechsel in Hilfe zur Erziehung
18
Familienzusammenführung
Volljährigkeit
126
28
63
25
0
20
40
60
80
100
120
140
Anzahl Fälle unbegleitete minderjährige Ausländer
01.01.2015 bis zum 31.12.2015
01.01.2016 bis zum 06.03.2016
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 06.03.2016
Bis November 2015 lag die monatliche Zahl der Neufälle von unbegleiteten
minderjährigen Ausländern deutlich über der Zahl der Fälle, die beendet oder an andere
Seite 7 von 14
Jugendämter abgegeben wurden. Seit Dezember 2015 hat sich das Verhältnis durch die
übererfüllte Aufnahmequote verkehrt. Im Februar betrug der Anteil der beendeten und
abgegeben Fälle 55 %.
Anzahl unbegleiteter
minderjähriger Ausländer
250
Neufälle Inobhutnahme
nach §§ 42 und 42a SGB
VIII
200
Neufälle Hilfe zur
Erziehung nach § 34
SGB VIII aus
Inobhutnahmen
150
100
Beendigung von Hilfen
nach §§ 42, 42a und 34
SGB VIII
50
Abgabe an andere
Jugendämter
0
07/2015 08/2015 09/2015 10/2015 11/2015 12/2015 01/2016 02/2016
Monat
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 29.02.2016
4.
Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen
4.1
Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete
Zum 18.03.2106 standen 4.764 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich
Pensionen zur Verfügung.
Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung
und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Geflüchtete:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Campanet GmbH
Caritasverband Leipzig e. V.
Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e. V.
Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V.
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen
European Homecare GmbH
HUMAN-Care GmbH
Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH
Pandechaion Herberge e. V.
Saxonia - Catering GmbH & Co. KG in Bietergemeinschaft mit Convivendum
gGmbH
SZL Suchtzentrum gGmbH
Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt:
•
•
•
•
Caritasverband Leipzig e.V.
Flüchtlingsrat Leipzig e.V.
Internationale Frauen Leipzig e.V.
RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V.
Seite 8 von 14
Standort
Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen
Brühl 48
Puschstraße 8, Halle 17
Schomburgkstraße 2
Straße des 18. Oktober 40
Torgauer Straße 290
Liliensteinstraße 15a
Riesaer Straße 100
Zschortauer Straße 44
Bernhard-Göring-Straße 107
Dösener Weg 27
Riebeckstraße 63
Zweenfurther Str. 21
Ludwig-Hupfeld-Str. 18 – 20
Georg-Schumann-Straße 272
Parkallee 10
Rosenowstraße 26 (ohne Bauabschnitt II)
Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze
Markranstädter Straße 16
Sommerfelder Straße 36
Wilhelminenstraße 38
Stöckelstraße 62
Gustav-Mahler-Straße 21
Straße des 18. Oktober 46a, Pavilion 10.14
Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10
Straße des 18. Oktober 46a, Pavilion 10.13
Wiebelstraße 9
Georg-Schumann-Straße 121
Hildegardstraße 46
Naumburger Straße 39
Pittlerstraße 5 und 7
Georg-Schwarz-Straße 31
Eythstraße 17
Übergangswohnheim, Übernachtungshaus
Rückmarsdorfer Straße 5 und 7
Wiederitzscher Landstraße 8
Plätze in Pensionen
Summe
4.2
Kapazität
3.653
520
500
400
400
390
220
200
200
186
150
140
102
70
70
65
40
711
60
60
60
58
55
55
54
45
45
40
40
39
36
36
28
54
37
17
346
4.764
Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer
4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Drei Einrichtungen mit insgesamt 150 Plätzen stehen derzeit für die Inobhutnahme von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung.
Seite 9 von 14
Standort
Träger
Kapazität
Interim „Prinz-Eugen-Straße“
Amt für Jugend, Familie und Bildung
48
Interim „Andromedaweg“
Amt für Jugend, Familie und Bildung
48
Interim „Leonhard-Frank-Straße“
Amt für Jugend, Familie und Bildung
36
Kinder- und Jugendnotdienst
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
16
IB Mädchenzuflucht
Internationaler Bund e.V.
2
Summe
150
4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
149 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34 SGB VIII bei insgesamt 19 Trägern stehen
derzeit zur Verfügung. Davon sind 92 Plätze in Wohngruppen ausschließlich für
unbegleitete minderjährige Ausländer. Vier Plätze werden außerhalb des Stadtgebietes
Leipzig genutzt.
Träger
Kapazität
Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH
36
Institut Lothar Kannenberg
20
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
17
Lucky Punch Haus Sehlis
15
Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G.
12
KMV Sachsen GmbH
11
hope shelter
9
Outlaw gGmbH
7
Diakonisches Werk Innere Mission
5
Menschenskinder gGmbH
2
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
2
Trägerwerk Soziale Dienste
2
INFA
2
Blaue Brücke
1
Plan L e.V.
1
Jugendhaus
1
FAIRbund e.V.
1
Kinderheim Machern
1
außerhalb von Leipzig
4
Summe
149
5.
Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant?
5.1
Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Für 2016 werden derzeit 3.541 neue Plätze geplant. Für 2017 sind derzeit 1.864 neue
Plätze geplant. Weitere Objekte werden noch geprüft.
Seite 10 von 14
Inbetriebnahme
Summe 2016
03/2016
04/2016
04/2016
04/2016
05/2016
05/2016
05/2016
06/2016
06/2016
07/2016
07/2016
07/2016
08/2016
09/2016
09/2016
09/2016
09/2016
09/2016
09/2016
10/2016
10/2016
12/2016
12/2016
Summe 2017
01/2017
01/2017
02/2017
02/2017
02/2017
09/2017
2017
2017
Summe Gesamt
Objekt
Eigentümer
ehemaliges Wohnheim
Wohnhaus
Containeranlage
Container
Interim Schulgebäude
Verwaltungsgebäude
Wohnhaus
ehemaliges Wohnheim
Wohnhaus
Containerdorf
Containerdorf
Container
Verwaltungsgebäude
Module
Interim Schulgebäude
Container
ehemaliges Kitagebäude
ehemaliges Kitagebäude
ehemaliges Autohaus
Altenpflegeheim
Wohnhaus
Wohnhaus
Altenpflegeheim
SEB
privat
LESG
LESG
kommunal
privat
privat
SEB
privat
LESG
LESG
kommunal
privat
privat
kommunal
LWB
kommunal
kommunal
privat
SAH
LWB
kommunal
SAH
Riebeckstraße 63, Haus 2 (Bauabschnitt II)
Blücherstraße 47/47a
Torgauer Straße 290
Helenenstraße 26a
Hainbuchenstraße 13
Rosenowstraße 26 (Bauabschnitt II)
Bernhardstraße 21
Bornaische Straße 215
Neustädter Straße 36
An den Tierkliniken 48
Braunstraße 28
Barnet-Licht-Platz
Händelstraße 14 – 16
Diezmannstraße 12
Karl-Heine-Straße 22b
“Prager Dreieck” (Prager-, K.-Siegesmund- u. P.-Rosenthal-Str.)
Liliensteinstraße 1 und 1a
Deiwitzweg 1
Lindenthaler Straße 63 – 65
Waldstraße 74 - 80 (Phase I)
Könneritzstraße 58
Muldentalstraße 91 – 93
Waldstraße 74 - 80 (Phase II)
Messehalle
Containeranlage
ehemalige Schule
Verwaltungsgebäude
ehemaliges Gästehaus
Neubau
Verwaltungsgebäude
Wohnhaus
LEVG
kommunal
kommunal
kommunal
kommunal
LESG
St. Georg
kommunal
Puschstraße 9, Halle 13
Torgauer Straße 290
Höltystraße 51
Stötteritzer Landstraße 31
Weißdornstraße 102
Arno-Nitzsche-Straße 35
Friesenstraße 8
Auenseestraße 31 – 33
Objekte, deren Nutzung 2016 oder 2017 beendet wird
04/2016
Verwaltungsgebäude
privat
07/2016
Ausstellungspavillon
LEVG
06/2016
Interim Schulgebäude
kommunal
12/2016
Messehalle
LEVG
03/2017
Interim Schulgebäude
kommunal
5.2
Straße
Brühl 34-50
Puschstraße, Pavillon 10.13 und 10.14
Braunstraße 9 bis 11
Puschstraße, Halle 17
Dösner Weg 27
Kapazität
3.541
50
40
100
48
170
40
57
93
60
350
250
306
168
500
200
346
89
89
220
135
45
50
135
1.864
500
130
238
45
336
350
210
55
5.405
1.506
520
100
186
550
150
Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer
5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Es werden gegenwärtig Alternativobjekte für die bereits bestehenden
Inobhutnahmeeinrichtungen geprüft. Der Vermieter der geplanten Einrichtung
„Roßmarktstraße“ trat zurück. Ein weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in
Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen.
5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
Im Jahr 2016 werden derzeit 201 Plätze in Wohngruppen geplant, 2017 sollen weitere 45
hinzukommen.
5.2.3 Betreuung in Gastfamilien
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung arbeitet intensiv an der Gewinnung von
Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Ausländer. An den vier bisherigen
Seite 11 von 14
Informationsveranstaltungen des Amtes haben ca. 350 Interessierte teilgenommen, die
fünfte Veranstaltung findet am 10.05.2016 statt. Über 50 potentielle Gastfamilien haben
sich bisher gemeldet. Im Januar und Februar 2016 fanden die ersten Schulungen von je
25 Gasteltern statt. Gegenwärtig laufen fünf Vermittlungen. Eine Jugendliche lebt bereits
in einer Gastfamilie, drei Jugendliche werden noch im März in eine Gastfamilie ziehen.
6.
Verteilung von Unterkünften in der Stadt
Mit einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete kann eine
gleichmäßigere Verteilung in der Stadt erreicht werden. Der Stadtbezirk mit der höchsten
Platzkapazität in Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Mitte, wobei
Wohnangebote für unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen und
Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden.
Gebiet
Stadt Gesamt
Mitte
Nordost
Ost
Südost
Süd
Südwest
West
Alt-West
Nordwest
Nord
7.
Bevölkerung
absolut
551.870
59.150
43.938
75.887
56.675
64.129
52.076
49.683
53.967
30.374
65.991
Anteil an Gesamtbevölkerung in %
Kapazität in
Betrieb
100,0
10,7
8,0
13,8
10,3
11,6
9,4
9,0
9,8
5,5
12,0
4.418
1.725
98
777
200
186
99
339
543
106
345
Kapazität in
Umsetzung
4.999
1.120
290
417
897
491
545
514
410
95
220
Anteil an
Gesamtkapazität Gesamtkapazität
in %
9.417
2.845
388
1.194
1.097
677
644
853
953
201
565
100
30,2
4,1
12,7
11,6
7,2
6,8
9,1
10,1
2,1
6,0
Gesundheitliche Erstuntersuchung
Seit dem 23.10.2015 untersucht das Gesundheitsamt Leipzig im Auftrag des Freistaates
Sachsen Flüchtlinge. Es sind vier Untersuchungsstrecken in Betrieb, die jeweils bis zu 50
Untersuchungen pro Strecke pro Tag vornehmen können, so dass täglich 200 Personen
untersucht werden können.
Das Gesundheitsamt Leipzig hat zum 07.03.2016 bislang 6.495 Personen untersucht.
Im Rahmen der Erstuntersuchung der Asylsuchenden werden Vorerkrankungen abgefragt,
es erfolgen eine körperliche Untersuchung auf Anzeichen von Infektionserkrankungen,
eine Röntgenaufnahme der Lunge zum Ausschluss von Tuberkulose und eine
Blutentnahme zum Erkennen von Erkrankungen, denen durch Impfung vorgebeugt
werden kann. Außerdem werden anlassbezogene Untersuchungen wie beispielsweise
Stuhlproben bei Durchfall durchgeführt. Bei Verdacht auf eine offene Tuberkulose oder
eine andere übertragbare Infektionskrankheit wird der Patient isoliert und in die
Infektionsabteilung des Klinikums „St. Georg“ eingewiesen. Andere Befunde, die einer
weiteren Klärung bedürfen, werden entweder durch das Gesundheitsamt selbst oder
niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Kliniken oder die Flüchtlingsambulanz am Klinikum
„St. Georg“ weiter verfolgt.
Seite 12 von 14
Bei den bisher untersuchten 6.495 Asylsuchenden wurden bislang vier Erkrankungen mit
Hepatitis A, zwei Erkrankungen mit Hepatitis B und acht Tuberkuloseerkrankungen sowie
28 Grippefälle festgestellt.
Ergebnisse des Freistaates zu allen in Sachsen untersuchten Asylsuchenden zeigen, dass
die Asylsuchenden eine gute anzunehmende Immunität gegen Infektionskrankheiten
haben. 94,7 % der Untersuchten wiesen eine Immunität gegen Windpocken, 89,7 %
gegen Röteln, 88,5 % gegen Masern und 84,9 % gegen Mumps auf.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die untersuchten Asylsuchenden
teilweise besser geimpft sind als die Leipziger Bevölkerung, nur wenige
behandlungsbedürftige Infektionserkrankungen festgestellt wurden, somit von den
Asylsuchenden keine erhöhten Infektionsgefahren ausgehen.
8.
Vorbereitungsklassen „Deutsch als Zweitsprache“
Derzeit lernen 682 Schülerinnen und Schüler in 34 DAZ-Klassen an 21 Grundschulen,
573 Schülerinnen und Schüler in 25 DAZ-Klassen an 19 Oberschulen und 394
Schülerinnen und Schüler in 18 DAZ-Klassen an sieben Berufsbildenden Schulen.
Weitere Vorbereitungsklassen in allen Schularten sind in Planung.
Diese Zahlen enthalten nicht die Schülerinnen und Schüler, die sich bereits in Phase 3
(Vollintegration in Regelklassen) befinden.
9.
Besetzung von Stellen in der Stadtverwaltung
Mit der Vorlage VI-DS-01334 „Einrichtung zusätzlicher Stellen gemäß § 77 Abs. 3 Nr. 4
SächsGemO i. V. m. § 9 Nr. 4 Hauptsatzung der Stadt Leipzig im Ordnungsamt, im
Sozialamt und im Rechtsamt im Zusammenhang mit steigenden Fallzahlen zugewiesener
Flüchtlinge für die Stadt Leipzig und neuer Gesetzeslage“ wurden 18,00 Stellen und mit
der Vorlage VI-DS-01756-NF-004 „Weitere Einrichtung zusätzlicher Stellen im
Zusammenhang mit steigenden Fallzahlen zugewiesener Flüchtlinge“ 232,40 Stellen
durch den Stadtrat bestätigt. Die konkrete Verteilung der Stellen ist in den genannten
Vorlagen zu entnehmen.
Mit Stand vom 3. März 2016 ergibt sich folgender Besetzungsstand:
Von den 18,00 Stellen (zwei Stellen im Rechtsamt, fünf Stellen im Ordnungsamt und
11,00 Stellen im Sozialamt) konnten durch das Personalamt 16,00 Stellen besetzt
werden.
Von den 232,40 Stellen sind derzeit 170 Stellen besetzt. Im Amt für Jugend, Familie und
Bildung sind von den 115 eingerichteten Stellen 98 Stellen besetzt, davon 78 Stellen in
der Abteilung Allgemeiner Sozialdienst im Rahmen der Betreuung unbegleiteter
minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer. Im Sozialamt sind 22 Stellen für die
Leistungsgewährung Asyl besetzt. Im Gesundheitsamt wurden von den 20 eingerichteten
Stellen 17 Stellen besetzt. Im Ordnungsamt sind von 12 Stellen 11 Stellen besetzt. Die
15,00 Stellen für die Projektgruppe „Unterbringung von Flüchtlingen“ sind bis auf drei
Seite 13 von 14
Stellen alle besetzt.
20 Stellen befinden sich derzeit im Auswahlverfahren.
26 Stellen sind noch nicht ausgeschrieben worden, da deren Besetzung von der
Fallzahlentwicklung der Migranten und der räumlichen Unterbringung des Personals
abhängig ist. Insbesondere muss die gegenwärtige Situation (Rückgang der
Asylbewerberzahl bzw. schnellere Entscheidungspraxis durch das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge) und damit einhergehend der sofortige Übergang eines
größeren Teils der Asylbewerber/-innen in das SGB II) sorgfältig beobachtet werden:
Einige Stellen waren besetzt und sind durch Eigenkündigung der Beschäftigten erneut frei
geworden. Für die noch unbesetzten Stellen gelten wie für alle anderen Personalstellen
bei der Stadtverwaltung die aktuellen Regeln der Haushaltssperre. Eine Entscheidung zur
Stellenbesetzung erfolgt daher im Rahmen einer Einzelfallprüfung zwischen dem
Beigeordneten für Finanzen und dem Beigeordneten für Allgemeine Verwaltung.
Seite 14 von 14
VI-DS-02484 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 18.03.2016“
Anlage 1
Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig
Objekt
Adresse
Kapazität
Status
Belegung zum
17.03.2016
voraussichtliche
Inbetriebnahme
Ausstellungsfreigelände der Neuen Messe: Leichtbauhallen
Messe-Allee 1
1.700
in Betrieb
532
Mockau I: Zelte
Graf-Zeppeliner-Ring 15
1.360
in Betrieb
0
Soccerhalle
Markranstädter Straße
439
in Betrieb
118
ehemaliges Lehrlingswohnheim
Friederikenstraße 37
430
in Betrieb
230
Staatliche Studienakademie Leipzig: Zelte
Schönauer Straße 113a
420
in Betrieb
84
General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen
Landsberger Straße 133
900
in Betrieb
226
Ernst-Grube-Halle
Jahnallee 59a
0
außer Betrieb
0
Mockau II: Leichtbauhallen
Graf-Zeppeliner-Ring 15
900
stand by
0
bei Bedarf
Braunstraße I: Leichtbauhallen
Braunstraße 3 bis 5
600
stand by
0
bei Bedarf
Braunstraße II: Leichtbauhallen
Braunstraße 9 bis 11
900
Vorbereitung
bei Bedarf ab 13.
KW
Mockau III
Graf-Zeppeliner-Ring 15
900
Vorbereitung
bei Bedarf ab 13.
KW
Mockau IV: Module
Graf-Zeppeliner-Ring 15
900
Vorbereitung
noch nicht
absehbar
9.449
1.190
voraussichtliches
Nutzungsende
31.12.2016
Wiederbelegung
ab 13. KW