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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1055881.pdf
Größe
204 kB
Erstellt
11.03.16, 12:00
Aktualisiert
23.03.16, 14:50

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Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-02484 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 23.03.2016 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 18.03.2016 Die Information wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 18.03.2016 1. Einführung Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2014 waren es mit 1.243 Personen viermal so viele wie noch 2011 (285 Personen). 2015 wurden 4.230 asylsuchende Personen durch die Stadt Leipzig aufgenommen. Der Freistaat Sachsen geht davon aus, dass auch im Jahr 2016 eine ähnlich hohe Anzahl von Asylbewerbern in Sachsen aufzunehmen ist. Alle in Leipzig verfügbaren kommunalen Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen noch nicht aus, um die für das Jahr 2016 zu erwartende Zahl von Personen aufnehmen zu können. Weitere Unterkünfte müssen deshalb für eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass bei vier der bestehenden Unterkünften mit insgesamt 1.356 Plätzen in diesem Jahr die Nutzung endet und einige Notunterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen. Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, allen nach Leipzig kommenden Geflüchteten eine Unterkunft zu geben. Zahlreiche Objekte werden derzeit geprüft. Der Stand der Umsetzung ändert sich fast täglich, so dass die folgende Darstellung nur eine Momentaufnahme sein kann. 2. Statistische Daten 2.1 Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig? Im Februar 2016 lebten 5.240 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Im März wurden bis zum 18.03.2016 weitere 219 Personen in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig aufgenommen. Darüber hinaus gab es im Februar 3.412 Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IID 1 erhalten. Davon sind 2.574 erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 15 und 65 Jahren. Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte erhalten. Zum 06.03.16 wurden 395 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut. Weitere 1.190 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig (Stand 18.03.2016, Anlage 1). 1 Das sind Flüchtlinge und Asylsuchende aus folgenden Herkunftsländern: Albanien, Afghanistan, Bosnien und Herzegowina, Eritrea, Irak, Iran, Kosovo, Mazedonien, Nigeria, Russische Föderation, Pakistan, Serbien, Somalia, Syrien und Ukraine. Seite 1 von 14 2.2 Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen? Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge Im Jahr 2016 wurden der Stadt Leipzig bis Ende der 11. Kalenderwoche 713 Asylsuchende neu zugewiesen. 4500 4.230 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1.243 1000 500 713 658 86 41 66 50 2005 2006 2007 2008 402 190 261 285 2009 2010 2011 0 2012 2013 2014 2015 KW 11 2016 Jahr Quelle: Sozialamt, Stand 18.03.2016 Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge Darüber hinaus wurden seit Jahresbeginn 2016 insgesamt 95 unbegleitete minderjährige Ausländer neu in Obhut aufgenommen. 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 Jan Feb März Apr Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Monat 2015 2016 Quelle: Sozialamt, Stand 29.02.2016 Im Februar 2016 wurden aufgrund von Infektionen (Windpocken, Röteln) in Gemeinschaftsunterkünften weniger Personen als im Vormonat aufgenommen. Seite 2 von 14 Dez 2.3 Woher kommen die Geflüchteten? Die Asylsuchenden, die in diesem Jahr nach Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 18 verschiedenen Ländern. Die folgende Abbildung zeigt die zehn häufigsten Herkunftsländer. Afghanistan Herkunftsländer (die zehn häufigsten) Syrien Irak Libyen Iran Pakistan Tunesien Libanon Vietnam Indien 0 20 40 60 80 100 120 140 160 Anzahl der im Jahr 2016 neuzugewiesenen Flüchtlinge Quelle: Sozialamt, Stand 29.02.2016 Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 15 Ländern. 90 %, insgesamt 355 Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan. Syrien Afghanistan Irak Herkunfsländer Iran Bangladesh Eritrea / Somalia Indien Albanien Pakistan Vietnam Tunesien Libanon Rumänien Russland 0 20 40 60 80 100 120 140 160 Anzahl der zum Stichtag 06.03.2016 in Obhut befindlichen unbegleiteten minderjährigen Ausländer Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 06.03.2016 Seite 3 von 14 180 200 2.4 Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen? Im EASY-System des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, einer IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer, wurden im Februar 2016 insgesamt 61.428 Zugänge von Asylsuchenden registriert, davon 80 % aus Syrien, Irak und Afghanistan. Bei den EASY-Zahlen sind Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen. Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für Sachsen lag 2015 bei 5,1 %. Sie gilt bis zur Neuberechnung auch für die Verteilung 2016. In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres. Die Quote für Leipzig liegt 2016 bei 13,52 %. Die Landesdirektion Sachsen hat am 28.01.2016 eine Verteilplanung bis Ende März vorgelegt. Der Freistaat Sachsen rechnet damit, dass 2016 insgesamt 51.000 Personen aufzunehmen sind. Für die Stadt Leipzig beträgt der Anteil 6.895 Personen. Von Februar bis Ende März sollen durch die Stadt Leipzig planmäßig 98 Personen pro Woche aufgenommen werden mit einer Ausnahme in der 11. und 12. Kalenderwoche, wo jeweils 49 Personen zugewiesen werden sollen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung geht die Stadt Leipzig davon aus, dass bis zum Jahresende tatsächlich 4.000 Personen aufzunehmen sind. Um bei kurzfristigen Änderungen der Zuweisungsplanung flexibel reagieren zu können, sollen darüber hinaus für die Unterbringung weiterer 2.500 Personen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik beträgt 59.199. Zusätzlich befinden sich 8.463 junge Volljährige in der Zuständigkeit der Jugendhilfe. Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen beträgt 3.491 Minderjährige. Davon wurden bislang 2.334 Minderjährige, d. h. 66,9 % aufgenommen. 1.157 unbegleitete minderjährige Ausländer muss Sachsen noch aufnehmen. Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 13,5 % aller in Sachsen bereits aufgenommen 2.334 Minderjährigen ein Soll von 316 aufzunehmenden unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Leipzig hat mit 395 aktuell betreuten Minderjährigen seine Aufnahmequote derzeit deutlich erfüllt. Deshalb meldet das Amt für Jugend, Familie und Bildung angekommene und weiter ankommende unbegleitete minderjährige Ausländer zur Verteilung auf die Landkreise in Sachsen an, die bislang noch nicht ihre Quote erfüllt haben. Seite 4 von 14 3. Wohnen mit sozialer Betreuung 3.1 Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten? Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt: • • • • • • sechzehn Objekte mit größeren Häusern (über 60 Plätze), fünfzehn Objekte mit kleineren Häusern (bis 60 Plätze), Plätze in Pensionen, Plätze im Übergangswohnheim und im Übernachtungshaus für Wohnungslose, 865 Plätze in Gewährleistungswohnungen, Wohnungen mit eigenem Mietvertrag. Die Standorte sind über die Stadt verteilt. Von den Personen, die im Februar 2016 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (5.240), lebten im Februar 69 % in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim sowie dem Übernachtungshaus für Wohnungslose. 31 % lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 52 % einen eigenen Mietvertrag und 48 % lebten in einer Gewährleistungswohnung. In Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung gemeint. 3500 3000 Plätze 2500 2000 1500 1000 500 0 Wohnhäuser (> 60 Plätze) Wohnhäuser (< 60 Plätze) Pensionen Übergangsw ohn- Gew ährleistungs heim, -w ohnungen Übernachtungshaus Wohnformen Quelle: Sozialamt, Stand 29.02.2016 Seite 5 von 14 Wohnung mit eigenem Mietvertrag 3.2 Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialarbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene Wohnung ziehen können. 86 % aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnen, halten sich dort maximal bis zu 12 Monate auf. Lediglich 14 % der Bewohner leben bereits länger als 12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft. Aufenthaltsdauer von Personen in Gemeinschaftsunterkünften über 12 Monate 14% 9 bis 12 Monate 10% 6 bis 9 Monate 13% bis 6 Monate 63% Quelle: Sozialamt, Stichtag 31.10.2015 3.3 Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer Das Amt für Jugend, Familie und Bildung nutzt verschiedene Möglichkeiten für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Mit Stand vom 06.03.2016 wurden 114 unbegleitete minderjährige Ausländer in Inobhutnahme- und Interimseinrichtungen gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 149 unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB VIII und 1 Minderjähriger lebt in einer Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 131 unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z. B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften. Seite 6 von 14 31.01.2016 31.12.2015 Stichtag 30.11.2015 31.10.2015 30.09.2015 31.08.2015 31.07.2015 30.06.2015 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer Vormundschaft ohne Hilfe zur Erziehung Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.01.2016 3.4 Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer Gründe für Beendigung der Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII In 168 Fällen wurde vom 01.01.2016 bis 06.03.2016 eine Hilfe nach § 42, 42a und § 34 SGB VIII beendet. Der häufigste Grund war die Volljährigkeit des betreuten Jugendlichen. In 37 Fällen wurden unbegleitete minderjährige Ausländer an andere Jugendämter umverteilt. 37 Zuw eisung an anderes Jugendamt (§ 42a SGB VIII) 100 2 0 Übergabe an zuständiges Jugendamt 14 Weiterreise 4 Beendigung gemäß Hilfeplan, durch Träger u.a. Gründe 130 10 30 Ende Inobhutnahme durch Wechsel in Hilfe zur Erziehung 18 Familienzusammenführung Volljährigkeit 126 28 63 25 0 20 40 60 80 100 120 140 Anzahl Fälle unbegleitete minderjährige Ausländer 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 01.01.2016 bis zum 06.03.2016 Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 06.03.2016 Bis November 2015 lag die monatliche Zahl der Neufälle von unbegleiteten minderjährigen Ausländern deutlich über der Zahl der Fälle, die beendet oder an andere Seite 7 von 14 Jugendämter abgegeben wurden. Seit Dezember 2015 hat sich das Verhältnis durch die übererfüllte Aufnahmequote verkehrt. Im Februar betrug der Anteil der beendeten und abgegeben Fälle 55 %. Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer 250 Neufälle Inobhutnahme nach §§ 42 und 42a SGB VIII 200 Neufälle Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII aus Inobhutnahmen 150 100 Beendigung von Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII 50 Abgabe an andere Jugendämter 0 07/2015 08/2015 09/2015 10/2015 11/2015 12/2015 01/2016 02/2016 Monat Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 29.02.2016 4. Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen 4.1 Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete Zum 18.03.2106 standen 4.764 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen zur Verfügung. Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Geflüchtete: • • • • • • • • • • • Campanet GmbH Caritasverband Leipzig e. V. Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e. V. Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V. Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen European Homecare GmbH HUMAN-Care GmbH Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH Pandechaion Herberge e. V. Saxonia - Catering GmbH & Co. KG in Bietergemeinschaft mit Convivendum gGmbH SZL Suchtzentrum gGmbH Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt: • • • • Caritasverband Leipzig e.V. Flüchtlingsrat Leipzig e.V. Internationale Frauen Leipzig e.V. RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. Seite 8 von 14 Standort Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen Brühl 48 Puschstraße 8, Halle 17 Schomburgkstraße 2 Straße des 18. Oktober 40 Torgauer Straße 290 Liliensteinstraße 15a Riesaer Straße 100 Zschortauer Straße 44 Bernhard-Göring-Straße 107 Dösener Weg 27 Riebeckstraße 63 Zweenfurther Str. 21 Ludwig-Hupfeld-Str. 18 – 20 Georg-Schumann-Straße 272 Parkallee 10 Rosenowstraße 26 (ohne Bauabschnitt II) Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze Markranstädter Straße 16 Sommerfelder Straße 36 Wilhelminenstraße 38 Stöckelstraße 62 Gustav-Mahler-Straße 21 Straße des 18. Oktober 46a, Pavilion 10.14 Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10 Straße des 18. Oktober 46a, Pavilion 10.13 Wiebelstraße 9 Georg-Schumann-Straße 121 Hildegardstraße 46 Naumburger Straße 39 Pittlerstraße 5 und 7 Georg-Schwarz-Straße 31 Eythstraße 17 Übergangswohnheim, Übernachtungshaus Rückmarsdorfer Straße 5 und 7 Wiederitzscher Landstraße 8 Plätze in Pensionen Summe 4.2 Kapazität 3.653 520 500 400 400 390 220 200 200 186 150 140 102 70 70 65 40 711 60 60 60 58 55 55 54 45 45 40 40 39 36 36 28 54 37 17 346 4.764 Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer 4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Drei Einrichtungen mit insgesamt 150 Plätzen stehen derzeit für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung. Seite 9 von 14 Standort Träger Kapazität Interim „Prinz-Eugen-Straße“ Amt für Jugend, Familie und Bildung 48 Interim „Andromedaweg“ Amt für Jugend, Familie und Bildung 48 Interim „Leonhard-Frank-Straße“ Amt für Jugend, Familie und Bildung 36 Kinder- und Jugendnotdienst Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe 16 IB Mädchenzuflucht Internationaler Bund e.V. 2 Summe 150 4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII 149 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34 SGB VIII bei insgesamt 19 Trägern stehen derzeit zur Verfügung. Davon sind 92 Plätze in Wohngruppen ausschließlich für unbegleitete minderjährige Ausländer. Vier Plätze werden außerhalb des Stadtgebietes Leipzig genutzt. Träger Kapazität Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH 36 Institut Lothar Kannenberg 20 Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe 17 Lucky Punch Haus Sehlis 15 Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G. 12 KMV Sachsen GmbH 11 hope shelter 9 Outlaw gGmbH 7 Diakonisches Werk Innere Mission 5 Menschenskinder gGmbH 2 Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe 2 Trägerwerk Soziale Dienste 2 INFA 2 Blaue Brücke 1 Plan L e.V. 1 Jugendhaus 1 FAIRbund e.V. 1 Kinderheim Machern 1 außerhalb von Leipzig 4 Summe 149 5. Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant? 5.1 Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Für 2016 werden derzeit 3.541 neue Plätze geplant. Für 2017 sind derzeit 1.864 neue Plätze geplant. Weitere Objekte werden noch geprüft. Seite 10 von 14 Inbetriebnahme Summe 2016 03/2016 04/2016 04/2016 04/2016 05/2016 05/2016 05/2016 06/2016 06/2016 07/2016 07/2016 07/2016 08/2016 09/2016 09/2016 09/2016 09/2016 09/2016 09/2016 10/2016 10/2016 12/2016 12/2016 Summe 2017 01/2017 01/2017 02/2017 02/2017 02/2017 09/2017 2017 2017 Summe Gesamt Objekt Eigentümer ehemaliges Wohnheim Wohnhaus Containeranlage Container Interim Schulgebäude Verwaltungsgebäude Wohnhaus ehemaliges Wohnheim Wohnhaus Containerdorf Containerdorf Container Verwaltungsgebäude Module Interim Schulgebäude Container ehemaliges Kitagebäude ehemaliges Kitagebäude ehemaliges Autohaus Altenpflegeheim Wohnhaus Wohnhaus Altenpflegeheim SEB privat LESG LESG kommunal privat privat SEB privat LESG LESG kommunal privat privat kommunal LWB kommunal kommunal privat SAH LWB kommunal SAH Riebeckstraße 63, Haus 2 (Bauabschnitt II) Blücherstraße 47/47a Torgauer Straße 290 Helenenstraße 26a Hainbuchenstraße 13 Rosenowstraße 26 (Bauabschnitt II) Bernhardstraße 21 Bornaische Straße 215 Neustädter Straße 36 An den Tierkliniken 48 Braunstraße 28 Barnet-Licht-Platz Händelstraße 14 – 16 Diezmannstraße 12 Karl-Heine-Straße 22b “Prager Dreieck” (Prager-, K.-Siegesmund- u. P.-Rosenthal-Str.) Liliensteinstraße 1 und 1a Deiwitzweg 1 Lindenthaler Straße 63 – 65 Waldstraße 74 - 80 (Phase I) Könneritzstraße 58 Muldentalstraße 91 – 93 Waldstraße 74 - 80 (Phase II) Messehalle Containeranlage ehemalige Schule Verwaltungsgebäude ehemaliges Gästehaus Neubau Verwaltungsgebäude Wohnhaus LEVG kommunal kommunal kommunal kommunal LESG St. Georg kommunal Puschstraße 9, Halle 13 Torgauer Straße 290 Höltystraße 51 Stötteritzer Landstraße 31 Weißdornstraße 102 Arno-Nitzsche-Straße 35 Friesenstraße 8 Auenseestraße 31 – 33 Objekte, deren Nutzung 2016 oder 2017 beendet wird 04/2016 Verwaltungsgebäude privat 07/2016 Ausstellungspavillon LEVG 06/2016 Interim Schulgebäude kommunal 12/2016 Messehalle LEVG 03/2017 Interim Schulgebäude kommunal 5.2 Straße Brühl 34-50 Puschstraße, Pavillon 10.13 und 10.14 Braunstraße 9 bis 11 Puschstraße, Halle 17 Dösner Weg 27 Kapazität 3.541 50 40 100 48 170 40 57 93 60 350 250 306 168 500 200 346 89 89 220 135 45 50 135 1.864 500 130 238 45 336 350 210 55 5.405 1.506 520 100 186 550 150 Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer 5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Es werden gegenwärtig Alternativobjekte für die bereits bestehenden Inobhutnahmeeinrichtungen geprüft. Der Vermieter der geplanten Einrichtung „Roßmarktstraße“ trat zurück. Ein weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen. 5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII Im Jahr 2016 werden derzeit 201 Plätze in Wohngruppen geplant, 2017 sollen weitere 45 hinzukommen. 5.2.3 Betreuung in Gastfamilien Das Amt für Jugend, Familie und Bildung arbeitet intensiv an der Gewinnung von Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Ausländer. An den vier bisherigen Seite 11 von 14 Informationsveranstaltungen des Amtes haben ca. 350 Interessierte teilgenommen, die fünfte Veranstaltung findet am 10.05.2016 statt. Über 50 potentielle Gastfamilien haben sich bisher gemeldet. Im Januar und Februar 2016 fanden die ersten Schulungen von je 25 Gasteltern statt. Gegenwärtig laufen fünf Vermittlungen. Eine Jugendliche lebt bereits in einer Gastfamilie, drei Jugendliche werden noch im März in eine Gastfamilie ziehen. 6. Verteilung von Unterkünften in der Stadt Mit einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete kann eine gleichmäßigere Verteilung in der Stadt erreicht werden. Der Stadtbezirk mit der höchsten Platzkapazität in Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Mitte, wobei Wohnangebote für unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen und Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Gebiet Stadt Gesamt Mitte Nordost Ost Südost Süd Südwest West Alt-West Nordwest Nord 7. Bevölkerung absolut 551.870 59.150 43.938 75.887 56.675 64.129 52.076 49.683 53.967 30.374 65.991 Anteil an Gesamtbevölkerung in % Kapazität in Betrieb 100,0 10,7 8,0 13,8 10,3 11,6 9,4 9,0 9,8 5,5 12,0 4.418 1.725 98 777 200 186 99 339 543 106 345 Kapazität in Umsetzung 4.999 1.120 290 417 897 491 545 514 410 95 220 Anteil an Gesamtkapazität Gesamtkapazität in % 9.417 2.845 388 1.194 1.097 677 644 853 953 201 565 100 30,2 4,1 12,7 11,6 7,2 6,8 9,1 10,1 2,1 6,0 Gesundheitliche Erstuntersuchung Seit dem 23.10.2015 untersucht das Gesundheitsamt Leipzig im Auftrag des Freistaates Sachsen Flüchtlinge. Es sind vier Untersuchungsstrecken in Betrieb, die jeweils bis zu 50 Untersuchungen pro Strecke pro Tag vornehmen können, so dass täglich 200 Personen untersucht werden können. Das Gesundheitsamt Leipzig hat zum 07.03.2016 bislang 6.495 Personen untersucht. Im Rahmen der Erstuntersuchung der Asylsuchenden werden Vorerkrankungen abgefragt, es erfolgen eine körperliche Untersuchung auf Anzeichen von Infektionserkrankungen, eine Röntgenaufnahme der Lunge zum Ausschluss von Tuberkulose und eine Blutentnahme zum Erkennen von Erkrankungen, denen durch Impfung vorgebeugt werden kann. Außerdem werden anlassbezogene Untersuchungen wie beispielsweise Stuhlproben bei Durchfall durchgeführt. Bei Verdacht auf eine offene Tuberkulose oder eine andere übertragbare Infektionskrankheit wird der Patient isoliert und in die Infektionsabteilung des Klinikums „St. Georg“ eingewiesen. Andere Befunde, die einer weiteren Klärung bedürfen, werden entweder durch das Gesundheitsamt selbst oder niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Kliniken oder die Flüchtlingsambulanz am Klinikum „St. Georg“ weiter verfolgt. Seite 12 von 14 Bei den bisher untersuchten 6.495 Asylsuchenden wurden bislang vier Erkrankungen mit Hepatitis A, zwei Erkrankungen mit Hepatitis B und acht Tuberkuloseerkrankungen sowie 28 Grippefälle festgestellt. Ergebnisse des Freistaates zu allen in Sachsen untersuchten Asylsuchenden zeigen, dass die Asylsuchenden eine gute anzunehmende Immunität gegen Infektionskrankheiten haben. 94,7 % der Untersuchten wiesen eine Immunität gegen Windpocken, 89,7 % gegen Röteln, 88,5 % gegen Masern und 84,9 % gegen Mumps auf. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die untersuchten Asylsuchenden teilweise besser geimpft sind als die Leipziger Bevölkerung, nur wenige behandlungsbedürftige Infektionserkrankungen festgestellt wurden, somit von den Asylsuchenden keine erhöhten Infektionsgefahren ausgehen. 8. Vorbereitungsklassen „Deutsch als Zweitsprache“ Derzeit lernen 682 Schülerinnen und Schüler in 34 DAZ-Klassen an 21 Grundschulen, 573 Schülerinnen und Schüler in 25 DAZ-Klassen an 19 Oberschulen und 394 Schülerinnen und Schüler in 18 DAZ-Klassen an sieben Berufsbildenden Schulen. Weitere Vorbereitungsklassen in allen Schularten sind in Planung. Diese Zahlen enthalten nicht die Schülerinnen und Schüler, die sich bereits in Phase 3 (Vollintegration in Regelklassen) befinden. 9. Besetzung von Stellen in der Stadtverwaltung Mit der Vorlage VI-DS-01334 „Einrichtung zusätzlicher Stellen gemäß § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO i. V. m. § 9 Nr. 4 Hauptsatzung der Stadt Leipzig im Ordnungsamt, im Sozialamt und im Rechtsamt im Zusammenhang mit steigenden Fallzahlen zugewiesener Flüchtlinge für die Stadt Leipzig und neuer Gesetzeslage“ wurden 18,00 Stellen und mit der Vorlage VI-DS-01756-NF-004 „Weitere Einrichtung zusätzlicher Stellen im Zusammenhang mit steigenden Fallzahlen zugewiesener Flüchtlinge“ 232,40 Stellen durch den Stadtrat bestätigt. Die konkrete Verteilung der Stellen ist in den genannten Vorlagen zu entnehmen. Mit Stand vom 3. März 2016 ergibt sich folgender Besetzungsstand: Von den 18,00 Stellen (zwei Stellen im Rechtsamt, fünf Stellen im Ordnungsamt und 11,00 Stellen im Sozialamt) konnten durch das Personalamt 16,00 Stellen besetzt werden. Von den 232,40 Stellen sind derzeit 170 Stellen besetzt. Im Amt für Jugend, Familie und Bildung sind von den 115 eingerichteten Stellen 98 Stellen besetzt, davon 78 Stellen in der Abteilung Allgemeiner Sozialdienst im Rahmen der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer. Im Sozialamt sind 22 Stellen für die Leistungsgewährung Asyl besetzt. Im Gesundheitsamt wurden von den 20 eingerichteten Stellen 17 Stellen besetzt. Im Ordnungsamt sind von 12 Stellen 11 Stellen besetzt. Die 15,00 Stellen für die Projektgruppe „Unterbringung von Flüchtlingen“ sind bis auf drei Seite 13 von 14 Stellen alle besetzt. 20 Stellen befinden sich derzeit im Auswahlverfahren. 26 Stellen sind noch nicht ausgeschrieben worden, da deren Besetzung von der Fallzahlentwicklung der Migranten und der räumlichen Unterbringung des Personals abhängig ist. Insbesondere muss die gegenwärtige Situation (Rückgang der Asylbewerberzahl bzw. schnellere Entscheidungspraxis durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und damit einhergehend der sofortige Übergang eines größeren Teils der Asylbewerber/-innen in das SGB II) sorgfältig beobachtet werden: Einige Stellen waren besetzt und sind durch Eigenkündigung der Beschäftigten erneut frei geworden. Für die noch unbesetzten Stellen gelten wie für alle anderen Personalstellen bei der Stadtverwaltung die aktuellen Regeln der Haushaltssperre. Eine Entscheidung zur Stellenbesetzung erfolgt daher im Rahmen einer Einzelfallprüfung zwischen dem Beigeordneten für Finanzen und dem Beigeordneten für Allgemeine Verwaltung. Seite 14 von 14 VI-DS-02484 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 18.03.2016“ Anlage 1 Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig Objekt Adresse Kapazität Status Belegung zum 17.03.2016 voraussichtliche Inbetriebnahme Ausstellungsfreigelände der Neuen Messe: Leichtbauhallen Messe-Allee 1 1.700 in Betrieb 532 Mockau I: Zelte Graf-Zeppeliner-Ring 15 1.360 in Betrieb 0 Soccerhalle Markranstädter Straße 439 in Betrieb 118 ehemaliges Lehrlingswohnheim Friederikenstraße 37 430 in Betrieb 230 Staatliche Studienakademie Leipzig: Zelte Schönauer Straße 113a 420 in Betrieb 84 General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen Landsberger Straße 133 900 in Betrieb 226 Ernst-Grube-Halle Jahnallee 59a 0 außer Betrieb 0 Mockau II: Leichtbauhallen Graf-Zeppeliner-Ring 15 900 stand by 0 bei Bedarf Braunstraße I: Leichtbauhallen Braunstraße 3 bis 5 600 stand by 0 bei Bedarf Braunstraße II: Leichtbauhallen Braunstraße 9 bis 11 900 Vorbereitung bei Bedarf ab 13. KW Mockau III Graf-Zeppeliner-Ring 15 900 Vorbereitung bei Bedarf ab 13. KW Mockau IV: Module Graf-Zeppeliner-Ring 15 900 Vorbereitung noch nicht absehbar 9.449 1.190 voraussichtliches Nutzungsende 31.12.2016 Wiederbelegung ab 13. KW