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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1056367.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
17.03.16, 12:00
Aktualisiert
26.04.16, 14:23

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-02507 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 20.04.2016 Zuständigkeit schriftliche Beantwortung Eingereicht von Stadtrat Ansbert Maciejewski Betreff Unterstützung der Schüler- und Elternmitwirkung durch die Stadt Leipzig Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Anfrage Gemäß Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Mitwirkung der Schüler in den Schulen im Freistaat Sachsen (Schülermitwirkungsverordnung – SMVO) vom 4. Januar 2005 trägt die Stadt Leipzig die notwendigen Kosten für die Tätigkeit der Schülervertretung für den Stadtschülerrat Leipzig. Dem Stadtschülerrat sind demnach die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen Mittel für den Geschäftsbedarf und die erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Ich frage an: 1. In welcher Höhe wurden dem Stadtschülerrat Leipzig in den Jahren 2010 bis 2015 finanzielle Mittel aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt und in welcher Höhe und für welche Zwecke wurden diese abgerufen? 2. Gibt es eine Vereinbarung über die Verwendung und Abrechnung der Mittel und was ist deren Inhalt? Gemäß Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Mitwirkung der Eltern in den Schulen im Freistaat Sachsen (Elternmitwirkungsverordnung – EMVO) vom 5. November 2004 trägt die Stadt Leipzig die notwendigen Kosten für die Tätigkeit der Elternmitwirkung für den Stadtelternrat Leipzig. Den Organen der Elternmitwirkung sind demnach die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen Mittel für den Geschäftsbedarf und die erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Seite 1/3 Ich frage an: 3. In welcher Höhe wurden dem Stadtelternrat Leipzig in den Jahren 2010 bis 2015 finanzielle Mittel aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt und in welcher Höhe und für welche Zwecke wurden diese abgerufen? 4. Gibt es eine Vereinbarung über die Verwendung und Abrechnung der Mittel und was ist deren Inhalt? Da sich in der Elternmitwirkungsverordnung im Gegensatz zur Schülermitwirkungsverordnung keine Regelungen zur Kassenführung finden, frage ich weiterhin an: 5. Wendet die Stadtverwaltung für die dem Stadtelternrat zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel das gleiche Verfahren wie beim Stadtschülerrat (vgl. § 20 Schülermitwirkungsverordnung) an und falls nein, warum nicht? Seite 2/3