Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1056367.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
17.03.16, 12:00
Aktualisiert
26.04.16, 14:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-02507
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.04.2016
Zuständigkeit
schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
Stadtrat Ansbert Maciejewski
Betreff
Unterstützung der Schüler- und Elternmitwirkung durch die Stadt Leipzig
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Anfrage
Gemäß Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Mitwirkung der Schüler
in den Schulen im Freistaat Sachsen (Schülermitwirkungsverordnung – SMVO) vom 4. Januar
2005 trägt die Stadt Leipzig die notwendigen Kosten für die Tätigkeit der Schülervertretung für den
Stadtschülerrat Leipzig. Dem Stadtschülerrat sind demnach die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben
notwendigen Mittel für den Geschäftsbedarf und die erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung zu
stellen.
Ich frage an:
1. In welcher Höhe wurden dem Stadtschülerrat Leipzig in den Jahren 2010 bis 2015 finanzielle
Mittel aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt und in welcher Höhe und für welche Zwecke
wurden diese abgerufen?
2. Gibt es eine Vereinbarung über die Verwendung und Abrechnung der Mittel und was ist
deren Inhalt?
Gemäß Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Mitwirkung der Eltern in
den Schulen im Freistaat Sachsen (Elternmitwirkungsverordnung – EMVO) vom 5. November
2004 trägt die Stadt Leipzig die notwendigen Kosten für die Tätigkeit der Elternmitwirkung für den
Stadtelternrat Leipzig. Den Organen der Elternmitwirkung sind demnach die zur Wahrnehmung ihrer
Aufgaben notwendigen Mittel für den Geschäftsbedarf und die erforderlichen Einrichtungen zur
Verfügung zu stellen.
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Ich frage an:
3. In welcher Höhe wurden dem Stadtelternrat Leipzig in den Jahren 2010 bis 2015 finanzielle
Mittel aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt und in welcher Höhe und für welche Zwecke
wurden diese abgerufen?
4. Gibt es eine Vereinbarung über die Verwendung und Abrechnung der Mittel und was ist
deren Inhalt?
Da sich in der Elternmitwirkungsverordnung im Gegensatz zur Schülermitwirkungsverordnung keine
Regelungen zur Kassenführung finden, frage ich weiterhin an:
5. Wendet die Stadtverwaltung für die dem Stadtelternrat zur Verfügung gestellten
Haushaltsmittel das gleiche Verfahren wie beim Stadtschülerrat (vgl. § 20
Schülermitwirkungsverordnung) an und falls nein, warum nicht?
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