Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1056851.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
22.03.16, 12:00
Aktualisiert
19.05.16, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. -01520-NF-02-ÄA-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
23.03.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Entschuldungskonzeption des Leipziger Haushaltes für die Jahre 2017 - 2020
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag Punkt 3 wird um folgende Sätze ergänzt:
Alle Mittel aus der Umsetzung des Beschlusspunktes 2 (Reduzierung der Tilgung), die im jeweiligen
Haushaltsjahr im Finanzhaushalt zur Finanzierung von Schulbaumaßnahmen nicht abgerufen
werden, sind der Tilgung wieder zuzuführen. Stichtag für den Mittelabruf ist der 30.11. des laufenden
Haushaltsjahres
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
Das Thema Schulbau ist für die Stadt Leipzig ein zentrales und es bedarf hier dringender
Maßnahmen zur Verbesserung der Situation. Nach aktuellem Stand ist zu befürchten, dass die Stadt
Leipzig schon das im Doppelhaushalt 15/16 zur Verfügung stehende Budgets für den Schulhausbau
nicht ausschöpfen wird. Zusätzliche finanzielle Mittel sind unter diesem Gesichtspunkt momentan
nicht erforderlich.
Sollte es aber gelingen den Projektstau zu überwinden, sind weitere finanzielle Mittel sinnvoll. Mit
dieser Ergänzung geben wir der Stadt die Möglichkeit, die Tilgung weiterhin zu bedienen, sollten die
zusätzlichen Mittel nicht abgerufen werden können.
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