Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1052796.pdf
Größe
855 kB
Erstellt
11.02.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02387
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Umzug der Käthe-Kollwitz-Schule (Sprachheilschule / Förderzentrum) zum
Schuljahresende 2015/2016 in das Schulgebäude Karl-Vogel-Str. 17-19, in 04218
Leipzig, gemäß § 24 Schulgesetz
Beschlussvorschlag:
1. Die Käthe-Kollwitz-Schule (Sprachheilschule / Förderzentrum) zieht zum Schuljahresende
2015/2016 in das sanierte Schulgebäude Karl-Vogel-Str. 17-19 um.
2. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für
Kultus.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2016
2016
25.000
1.100.22.1.6.01
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
1.
Grundlagen
Die Stadt Leipzig hat in ihrem Wirken und Handeln bei der Gestaltung des Schulnetzplanes alle gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere die darin enthaltenen und
daraus abgeleiteten Bestimmungen zum „öffentlichen Bedürfnis“ für Schulen zu beachten.
Grundsätzlich besteht gemäß § 21 Abs. 2 SächsSchulgesetz für den Schulträger ein
öffentliches Bedürfnis zur Einrichtung von Schulen, wenn bei Würdigung des Einzelfalles u.a. die prognostizierte Schülerzahl, die Dichte der Besiedlung, die Verkehrslage bzw. -anbindung als Kriterien erfüllt werden. Die Schulpflicht bedingt bei entsprechender Schülerzahl auch die Verpflichtung des Staates, schulische Einrichtungen in
zumutbarer Entfernung vom Wohnort und in angemessenem Zustand bereitzuhalten.
Denn mit der Schulpflicht des Schülers korrespondiert die Beschulung durch den
Staat. Die dafür notwendigen Regelungen ergeben sich aus:
1. Schulgesetz des Freistaates Sachsen (SächsSchulG) und den Schulordnungen für die einzelnen Schularten,
2. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsorganisation (jährlich),
3. Schulintegrationsverordnung,
4. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO).
Auf der Grundlage des § 28 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 SchulG obliegt es dem Stadtrat, einen Beschluss über die
Schulnetzplanung sowie dessen Umsetzung herbeizuführen. Die Beschlussfassung
des Schulträgers bedarf gem. § 24 Abs. 1 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 1 SchulG der Zustimmung des SMK als oberste Schulaufsichtsbehörde.
2.
Begründung zum Umzug
Die Käthe-Kollwitz-Schule (Förderzentrum/Sprachheilschule) ist eine von sieben Förderschulen dieser Art im Freistaat Sachsen und die einzige im gesamten Regierungsbezirk Leipzig. Gemäß Landesentwicklungsplan und dem Sächsischen Schulgesetz ist dieser Förderschultyp in einem Oberzentrum zu führen. Insofern ist die
Stadt Leipzig in der Verantwortung die Schulversorgung für diese Schülerschaft zu
sichern.
Die Käthe-Kollwitz-Schule befindet sich aktuell mit dem Grundschulteil im Ortsteil
Anger-Crottendorf, in der Friedrich-Dittes-Straße 9 und mit dem Mittelschulteil in Altlindenau, im Schulgebäude Uhlandstraße 28. Beide Schulhäuser werden gemeinsam mit dem Städtischen Eigenbetrieb der Behindertenhilfe genutzt. Dieser sichert
das Betreuungsangebot und bei Bedarf die Heimbetreuung für die Schüler/-innen
dieser Schule. Aufgrund steigender Schülerzahlen mit diesem Förderbedarf, musste
aus Kapazitätsgründen die Schule ab dem Schuljahr 2006/07 auf zwei Gebäude aufgeteilt werden. Diese Situation erschwert erheblich die schulische Organisation und
die Arbeit als Förderzentrum. Insofern wurde bereits mit der Fortschreibung der
Schulnetzplanung 2006 die Zielstellung formuliert, dass die Zusammenführung beider Schulteile an einem Schulstandort wieder vorgesehen werden muss.
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Da aufgrund der Größe der Schule und des Betreuungsangebotes beide gemeinsam
nicht in ein Schulhaus passen, muss zeitgleich die Zusammenführung des Betreuungsangebotes an einem Standort in Nähe der Schule umgesetzt werden.
Diese Maßnahme muss eng im Zusammenhang mit der zwingenden Bereitstellung
zusätzlicher Grundschulkapazitäten für den stadtbezirksübergreifenden Bedarf in Ost
und Südost betrachtet werden. Durch die Freilenkung des Grundschulstandortes des
Förderzentrums in der Friedrich-Dittes-Straße und nachfolgender Nachnutzung des
Standortes durch das gesamte Betreuungsangebot des Städtischen Eigenbetriebs
Behindertenhilfe, kann zugleich das zweite Schulgebäude an der Ernst-PinkertSchule, welches aktuell vom Eigenbetrieb genutzt wird, für den dringend benötigten
Grundschulbedarf zur Verfügung gestellt werden.
Beide Zielstellungen wurden bisher mit folgenden Beschlüssen untersetzt.
RBV-1353/12 vom 20.09.2012 - Planungsbeschluss Käthe-Kollwitz-Schule
RBV-1953/14 vom 22.01.2014 - Baubeschluss Käthe-Kollwitz-Schule
VI-DS-01804 vom 28.10.2015 - Übertragung eines Erbbaurechts am Objekt
Friedrich-Dittes-Straße 9, in Leipzig Crottendorf, in
das Sondervermögen des Städtischen
Eigenbetriebs Behindertenhilfe
3.
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Mittel für den Umzug in 2016 betragen 25.000 € und stehen im PSPElement 1.100.22.1.6.01, im Sachkonto 44310100 zur Verfügung.
4.
Vorschlag der Verwaltung
Zum Ende des Schuljahres 2015/16 zieht die Käthe-Kollwitz-Schule in das sanierte
Schulhaus Karl-Vogel-Straße 17-19 um. Mit diesem Schritt erfolgt die Zusammenführung der beiden Schulteile aus der Friedrich-Dittes-Straße und der Uhlandstraße.
Der Standort befindet sich im Stadtbezirk Ost, in gut erreichbarer Lage. Die KätheKollwitz-Schule hat aufgrund der oberzentralen Funktion die Versorgung des Umlandes mit zu sichern. Insofern wird sie langfristig am neuen Standort verbleiben.
5.
Modalitäten zum Ablauf
Entsprechend § 21 Abs. 2 SächsSchulG wird der Schulaufsichtsbehörde folgende
Vorgehensweise vorschlagen:
-
6.
Zum Schuljahresende 2015/16 erfolgt der Umzug der Käthe-KollwitzSchule in das Schulhaus Karl-Vogel-Straße 17-19, in 04218 Leipzig. Mit
Schuljahresbeginn 2016/17 agiert die Käthe-Kollwitz-Schule am neuen
Schulstandort.
Aussagen zur Nachnutzung
Das bisherige Schulhaus in der Friedrich-Dittes-Straße wird vom Eigenbetrieb Behindertenhilfe der Stadt Leipzig übernommen. Dieser ist Träger des Betreuungsangebots an der Käthe-Kollwitz-Schule und baut zeitgleich hierfür ein Gebäude auf dem
ehemaligen Schulgelände in der Friedrich-Dittes-Straße.
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7.
Alternativlösung
Im Zuge der Standortsuche wurden viele Alternativen, vorzugsweise Reaktivierung
vorhandener Schulstandorte geprüft. Im Ergebnis stand fest, dass nur das Schulgebäude in der Karl-Vogel-Straße von der baulichen Anlage (teilweise geringerer
Unterrichtsraumgröße) und der Anzahl der Räume her sich am besten für diesen
Schultyp eignet. Auch mussten hierbei die Zusammenlegung der Schulteile sowie
die Bedarfe für das Förderzentrum mit Beratungsstelle, Schulpsychologe und Schulsozialarbeiter berücksichtigt werden. Auch die Erreichbarkeit und die Möglichkeit für
An- und Abfahrt der Schülertransporte sowie die Nähe zum Betreuungsangebot
waren ausschlaggebend für die Entscheidung für diesen Schulstandort. Alternativen
unter Beachtung der genannten Verbindungen/ Bedingungen standen und stehen
nicht zur Verfügung.
8.
Folgen bei Ablehnung
Die Zusammenführung der Käthe-Kollwitz-Schule als Förderzentrum in einem Gebäude kann nicht erfolgen. Die erschwerten Arbeitsbedingungen bleiben weiterhin
bestehen. Das Gebäude in der Friedrich-Dittes-Straße kann dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe mit dem Betreuungsangebot nicht zur Verfügung gestellt
werden. In Folge dessen kann die dringend benötigte Kapazitätserweiterung im
Grundschulbereich - Erweiterung der E.-Pinkert-Schule - nicht umgesetzt werden.
Zur Sicherung der Grundschulversorgung müssen zusätzliche Räume in Systembauweise zur Verfügung gestellt werden. Damit kann der aktuelle Schulnetzplan,
bestätigt mit RBV-1164/12 am 21.03.2012, nicht umgesetzt werden.
Anlagen
1. Lageplan
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Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1