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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1052796.pdf
Größe
855 kB
Erstellt
11.02.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:17

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02387 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Umzug der Käthe-Kollwitz-Schule (Sprachheilschule / Förderzentrum) zum Schuljahresende 2015/2016 in das Schulgebäude Karl-Vogel-Str. 17-19, in 04218 Leipzig, gemäß § 24 Schulgesetz Beschlussvorschlag: 1. Die Käthe-Kollwitz-Schule (Sprachheilschule / Förderzentrum) zieht zum Schuljahresende 2015/2016 in das sanierte Schulgebäude Karl-Vogel-Str. 17-19 um. 2. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2016 2016 25.000 1.100.22.1.6.01 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x 1. Grundlagen Die Stadt Leipzig hat in ihrem Wirken und Handeln bei der Gestaltung des Schulnetzplanes alle gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere die darin enthaltenen und daraus abgeleiteten Bestimmungen zum „öffentlichen Bedürfnis“ für Schulen zu beachten. Grundsätzlich besteht gemäß § 21 Abs. 2 SächsSchulgesetz für den Schulträger ein öffentliches Bedürfnis zur Einrichtung von Schulen, wenn bei Würdigung des Einzelfalles u.a. die prognostizierte Schülerzahl, die Dichte der Besiedlung, die Verkehrslage bzw. -anbindung als Kriterien erfüllt werden. Die Schulpflicht bedingt bei entsprechender Schülerzahl auch die Verpflichtung des Staates, schulische Einrichtungen in zumutbarer Entfernung vom Wohnort und in angemessenem Zustand bereitzuhalten. Denn mit der Schulpflicht des Schülers korrespondiert die Beschulung durch den Staat. Die dafür notwendigen Regelungen ergeben sich aus: 1. Schulgesetz des Freistaates Sachsen (SächsSchulG) und den Schulordnungen für die einzelnen Schularten, 2. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsorganisation (jährlich), 3. Schulintegrationsverordnung, 4. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO). Auf der Grundlage des § 28 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 SchulG obliegt es dem Stadtrat, einen Beschluss über die Schulnetzplanung sowie dessen Umsetzung herbeizuführen. Die Beschlussfassung des Schulträgers bedarf gem. § 24 Abs. 1 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 1 SchulG der Zustimmung des SMK als oberste Schulaufsichtsbehörde. 2. Begründung zum Umzug Die Käthe-Kollwitz-Schule (Förderzentrum/Sprachheilschule) ist eine von sieben Förderschulen dieser Art im Freistaat Sachsen und die einzige im gesamten Regierungsbezirk Leipzig. Gemäß Landesentwicklungsplan und dem Sächsischen Schulgesetz ist dieser Förderschultyp in einem Oberzentrum zu führen. Insofern ist die Stadt Leipzig in der Verantwortung die Schulversorgung für diese Schülerschaft zu sichern. Die Käthe-Kollwitz-Schule befindet sich aktuell mit dem Grundschulteil im Ortsteil Anger-Crottendorf, in der Friedrich-Dittes-Straße 9 und mit dem Mittelschulteil in Altlindenau, im Schulgebäude Uhlandstraße 28. Beide Schulhäuser werden gemeinsam mit dem Städtischen Eigenbetrieb der Behindertenhilfe genutzt. Dieser sichert das Betreuungsangebot und bei Bedarf die Heimbetreuung für die Schüler/-innen dieser Schule. Aufgrund steigender Schülerzahlen mit diesem Förderbedarf, musste aus Kapazitätsgründen die Schule ab dem Schuljahr 2006/07 auf zwei Gebäude aufgeteilt werden. Diese Situation erschwert erheblich die schulische Organisation und die Arbeit als Förderzentrum. Insofern wurde bereits mit der Fortschreibung der Schulnetzplanung 2006 die Zielstellung formuliert, dass die Zusammenführung beider Schulteile an einem Schulstandort wieder vorgesehen werden muss. Seite 1 von 3 Da aufgrund der Größe der Schule und des Betreuungsangebotes beide gemeinsam nicht in ein Schulhaus passen, muss zeitgleich die Zusammenführung des Betreuungsangebotes an einem Standort in Nähe der Schule umgesetzt werden. Diese Maßnahme muss eng im Zusammenhang mit der zwingenden Bereitstellung zusätzlicher Grundschulkapazitäten für den stadtbezirksübergreifenden Bedarf in Ost und Südost betrachtet werden. Durch die Freilenkung des Grundschulstandortes des Förderzentrums in der Friedrich-Dittes-Straße und nachfolgender Nachnutzung des Standortes durch das gesamte Betreuungsangebot des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe, kann zugleich das zweite Schulgebäude an der Ernst-PinkertSchule, welches aktuell vom Eigenbetrieb genutzt wird, für den dringend benötigten Grundschulbedarf zur Verfügung gestellt werden. Beide Zielstellungen wurden bisher mit folgenden Beschlüssen untersetzt. RBV-1353/12 vom 20.09.2012 - Planungsbeschluss Käthe-Kollwitz-Schule RBV-1953/14 vom 22.01.2014 - Baubeschluss Käthe-Kollwitz-Schule VI-DS-01804 vom 28.10.2015 - Übertragung eines Erbbaurechts am Objekt Friedrich-Dittes-Straße 9, in Leipzig Crottendorf, in das Sondervermögen des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe 3. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Mittel für den Umzug in 2016 betragen 25.000 € und stehen im PSPElement 1.100.22.1.6.01, im Sachkonto 44310100 zur Verfügung. 4. Vorschlag der Verwaltung Zum Ende des Schuljahres 2015/16 zieht die Käthe-Kollwitz-Schule in das sanierte Schulhaus Karl-Vogel-Straße 17-19 um. Mit diesem Schritt erfolgt die Zusammenführung der beiden Schulteile aus der Friedrich-Dittes-Straße und der Uhlandstraße. Der Standort befindet sich im Stadtbezirk Ost, in gut erreichbarer Lage. Die KätheKollwitz-Schule hat aufgrund der oberzentralen Funktion die Versorgung des Umlandes mit zu sichern. Insofern wird sie langfristig am neuen Standort verbleiben. 5. Modalitäten zum Ablauf Entsprechend § 21 Abs. 2 SächsSchulG wird der Schulaufsichtsbehörde folgende Vorgehensweise vorschlagen: - 6. Zum Schuljahresende 2015/16 erfolgt der Umzug der Käthe-KollwitzSchule in das Schulhaus Karl-Vogel-Straße 17-19, in 04218 Leipzig. Mit Schuljahresbeginn 2016/17 agiert die Käthe-Kollwitz-Schule am neuen Schulstandort. Aussagen zur Nachnutzung Das bisherige Schulhaus in der Friedrich-Dittes-Straße wird vom Eigenbetrieb Behindertenhilfe der Stadt Leipzig übernommen. Dieser ist Träger des Betreuungsangebots an der Käthe-Kollwitz-Schule und baut zeitgleich hierfür ein Gebäude auf dem ehemaligen Schulgelände in der Friedrich-Dittes-Straße. Seite 2 von 3 7. Alternativlösung Im Zuge der Standortsuche wurden viele Alternativen, vorzugsweise Reaktivierung vorhandener Schulstandorte geprüft. Im Ergebnis stand fest, dass nur das Schulgebäude in der Karl-Vogel-Straße von der baulichen Anlage (teilweise geringerer Unterrichtsraumgröße) und der Anzahl der Räume her sich am besten für diesen Schultyp eignet. Auch mussten hierbei die Zusammenlegung der Schulteile sowie die Bedarfe für das Förderzentrum mit Beratungsstelle, Schulpsychologe und Schulsozialarbeiter berücksichtigt werden. Auch die Erreichbarkeit und die Möglichkeit für An- und Abfahrt der Schülertransporte sowie die Nähe zum Betreuungsangebot waren ausschlaggebend für die Entscheidung für diesen Schulstandort. Alternativen unter Beachtung der genannten Verbindungen/ Bedingungen standen und stehen nicht zur Verfügung. 8. Folgen bei Ablehnung Die Zusammenführung der Käthe-Kollwitz-Schule als Förderzentrum in einem Gebäude kann nicht erfolgen. Die erschwerten Arbeitsbedingungen bleiben weiterhin bestehen. Das Gebäude in der Friedrich-Dittes-Straße kann dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe mit dem Betreuungsangebot nicht zur Verfügung gestellt werden. In Folge dessen kann die dringend benötigte Kapazitätserweiterung im Grundschulbereich - Erweiterung der E.-Pinkert-Schule - nicht umgesetzt werden. Zur Sicherung der Grundschulversorgung müssen zusätzliche Räume in Systembauweise zur Verfügung gestellt werden. Damit kann der aktuelle Schulnetzplan, bestätigt mit RBV-1164/12 am 21.03.2012, nicht umgesetzt werden. Anlagen 1. Lageplan Seite 3 von 3 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1