Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1050025.pdf
Größe
245 kB
Erstellt
13.01.16, 12:00
Aktualisiert
02.05.16, 15:35

öffnen download melden Dateigröße: 245 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02287 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 18.05.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff 1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung stimmt dem "1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien" (Anlage 1) zwischen den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen sowie der Stadt Leipzig zu. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, sämtliche Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben und zu empfangen, die erforderlich sind, um den Beschlusspunkt 1 umzusetzen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Finanzhaushalt von x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge ab 2016 1.740.470,63 € 1.100.51.1.1.06 31420000 Aufwendungen ab 2016 1.740.470,63 € 1.100.51.1.1.06 43160000 Einzahlungen ab 2016 1.740.470,63 € Auszahlungen ab 2016 1.740.470,63 € Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE bis nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein nein x x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: Siehe Begründung zur Vorlage. Anlagen: 1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien 1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien 15.01.2016 Begründung 1. Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien Seit dem 01.01.2014 gilt zwischen dem Landkreis Leipzig, dem Landkreis Nordsachsen und der Stadt Leipzig die „Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien“ (im Folgenden: Zweckvereinbarung). Hintergrund dieser Zweckvereinbarung war, dass im Jahr 2013 mehrere personenbeförderungsrechtliche Liniengenehmigungen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) im Busbereich ausgelaufen sind, bzw. die Liniengenehmigungen für weitere gebietsüberschreitende Buslinien zwischen 2017 und 2019 enden. Allen Linien ist gemeinsam, dass diese nicht ausschließlich das Territorium des Stadtgebietes betreffen, sondern auch in die Zuständigkeit der Landkreise Leipzig und Nordsachsen fallen (“gebietsüberschreitende Linien”). Da die Stadt Leipzig dadurch nicht alleiniger Aufgabenträger dieser Verkehrsleistung ist, konnte diese die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH nicht mit der Erbringung der Leistungen auf der gesamten Strecke, sondern nur mit einem Teil (auf dem Stadtgebiet) beauftragen. Um auch ab dem Jahr 2014 die Verkehrsleistungserbringung auf der gesamten Linie sicherzustellen, bedurfte es eines koordinierten und gemeinsamen Vorgehens der benachbarten Aufgabenträger, wobei mit der o. g. Zweckvereinbarung eine Lösung erarbeitet und umgesetzt wurde. 2. Änderungen in der Zweckvereinbarung durch das Verkehrskonzept Markkleeberg In den Jahren 2014/2015 wurde unter Federführung des Landkreises Leipzig sowie Mitwirkung verschiedener Akteure (u. a. auch der Stadt Leipzig) eine umfangreiche Untersuchung zur zukünftigen Verkehrsführung in Markkleeberg durchgeführt und ein entsprechendes Verkehrskonzept erarbeitet. Ziele waren dabei insbesondere eine übersichtlichere Neugestaltung der Linienführungen in Markkleeberg sowie der Abbau konkurrierender Parallelverkehre ohne wesentliche Verschlechterungen im Vergleich zum heutigen Verkehrsangebot. In diesem Zusammenhang wurden die Busverkehre im Landkreis Leipzig sowie zum Teil auch in der Stadt Leipzig ab dem 28.11./13.12.2015 neu geordnet (vgl. Beschluss zur Vorlage VI-DS-01558 zu den Änderungen im ÖPNV-Netz der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, insbesondere im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept Markkleeberg). Davon betroffen sind auch einige gebietsüberschreitende Buslinien. So ändern sich bspw. Linienverläufe, die Höhe der Fahrplankilometer und die Laufzeiten der Genehmigungen. Die Änderungen sind im Folgenden einzeln beschrieben. 2.1 Änderungen im Verkehrsangebot Neuaufnahme der Buslinie 70 der LVB ab dem 28.11.2015 Auf Grundlage des Ratsbeschlusses zu den Änderungen im ÖPNV-Netz der LVB im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept Markkleeberg (VI-DS-01558) wurde bereits ab dem 28.11.2015 die Straßenbahnlinie 9 auf Busbetrieb (Linie 70) umgestellt. 1 1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien 15.01.2016 Die Buslinie 70 verkehrt dabei ebenfalls im 10-Minuten-Takt sowie im gleichen Linienverlauf wie bis dato die Straßenbahnlinie 9. Das heißt, die Linie 70 wurde ab ConnewitzKreuz bis nach Markkleeberg-West verlängert und ist somit ebenfalls eine gebietsüberschreitende Buslinie, deren Finanzierung künftig über die Zweckvereinbarung geregelt werden soll. Auch für diese Buslinie wird mit Aufnahme in die Zweckvereinbarung die Aufgabenträgerschaft für den Streckenabschnitt im Landkreis Leipzig auf die Stadt Leipzig übertragen. Die Buslinie 70 wird somit in der Anlage 1 zur Zweckvereinbarung (Übersicht über die gebietsüberschreitenden Buslinien) entsprechend ergänzt. Dadurch ergeben sich beim Landkreis Leipzig zusätzlich 137.518 Fahrplankilometer. Änderung der Linienführung und der Anzahl der Fahrplankilometer der Buslinie 108 Auf der sich bereits in der Zweckvereinbarung befindlichen LVB-Buslinie 108 ändert sich der Linienverlauf. Von Probstheida verkehrt die 108 über das Gewerbegebiet Wachau, die Leinestraße, Bornaische Straße und den Goethesteig bis zum S-Bf. Markkleeberg. Somit wird die bisher als schlecht erschlossenes Gebiet geltende Johannishöhe neu erschlossen und auch der S-Bf. Markkleeberg-Nord eingebunden. Die Fahrplankilometer verringern sich durch die geänderte Linienführung um rund 60.000 km. Änderung der Fahrplankilometer auf der Buslinie 143 Im Zusammenhang mit der Einführung einer neuen Linie 106 (Ost-West-Verbindung innerhalb Markkleebergs) entfallen auf der Linie 143 zwischen Wachau und Güldengossa drei LVB-Fahrten, sodass sich auch hier die Zahl der Fahrplankilometer verringert (3.483 km weniger). Insgesamt ergibt sich im Landkreis Leipzig aus den o. g. Änderungen eine Erhöhung der Gesamtkilometerzahl um 73.278 Fahrplankilometer. Im Landkreis Nordsachsen bleibt das Verkehrsangebot sowie die Anzahl der Fahrplankilometer gleich. 2.2 Änderung in der Finanzausstattung Die Finanzierung der Verkehrsleistungen der LVB wird im Landkreisgebiet durch den Landkreis Leipzig über die Zweckvereinbarung abgedeckt. Im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept Markkleeberg und der erhöhten Anzahl an Fahrplankilometern erhöht sich im Landkreis Leipzig ebenfalls der Ausgleichsbetrag für diese gemeinwirtschaftliche Verpflichtung. Hierfür wird derselbe Kostensatz angesetzt wie bisher für die anderen Linien im Landkreis Leipzig auch. Somit erhöht sich die Finanzausstattung im Landkreis Leipzig auf 1.481.604,80 €. Der Betrag des Landkreises Nordsachsen bleibt gleich. Für die Stadt Leipzig ist die Änderung in der Finanzausstattung haushaltsneutral. Es fallen im Sachkonto 4316000, PSP-Element 1.100.51.1.1.06 außerplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 134.820,63 € an, welche durch außerplanmäßige Einnahmen im Sachkonto 3142000, PSP-Element 1.100.51.1.1.06 vollständig gedeckt werden. Ein entsprechender Zweckbindungsvermerk wurde bereits mit dem Haushaltsplan 2016 beschlossen. 2 1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien 15.01.2016 3. Erster Nachtrag zur Zweckvereinbarung Da sich, wie in Punkt 2 beschrieben, die Finanzausstattung gemäß § 5 der Zweckvereinbarung erhöht, ist ein 1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung sowie eine Neufassung der Anlage 1 der Zweckvereinbarung (Übersicht über die grenzüberschreitenden Buslinien) notwendig. Derartige Anpassungen im verkehrlichen Leistungsumfang sowie in der Finanzausstattung müssen von dem gemäß § 3 der Zweckvereinbarung dafür vorgesehenen Gremium, dem gemeinsamen Ausschuss, behandelt werden. Um die Änderungen umsetzen zu können, bedarf es im gemeinsamen Ausschuss, in welchem alle Parteien gleichermaßen vertreten und stimmberechtigt sind, der Zustimmung durch alle Parteien der Zweckvereinbarung. Ein entsprechender Beschluss zur Umsetzung der in Punkt 2 genannten Änderungen wurde im gemeinsamen Ausschuss am 23.11.2015 einstimmig gefasst. Wie bereits erwähnt, stehen die Änderungen, die die Zweckvereinbarung betreffen, außerdem im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept Markkleeberg, welches die Vorlage „Änderungen im ÖPNV-Netz der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, insbesondere im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept Markkleeberg“ (VI-DS-01558) beinhaltet. Da den Änderungen in der Zweckvereinbarung somit nicht ohne einen Beschluss zu den o. g. Änderungen im ÖPNV-Netz zugestimmt werden konnte, musste der entsprechende Stadtratsbeschluss abgewartet werden. Dieser wurde am 28.10.2015 gefasst. Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses VI-DS-01558 zu den Änderungen im ÖPNV-Netz sowie des Beschlusses des gemeinsamen Ausschusses zu den Änderungen in der Zweckvereinbarung kann nun der 1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung erfolgen. Anlage 1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien 3 1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien zwischen dem Landkreis Leipzig, vertreten durch Herrn Landrat Graichen dem Landkreis Nordsachsen, vertreten durch Herrn Landrat Emanuel (im Folgenden: „Landkreise“) und der Stadt Leipzig, vertreten durch den 1. Bürgermeister und Beigeordneten für Allgemeine Verwaltung, Herrn Hörning werden nachfolgende Änderungen zur bestehenden Zweckvereinbarung geregelt. Im § 5 „Finanzausstattung“ wird der Absatz 2 wie folgt geändert: Die Finanzausstattung gemäß Absatz 1 beträgt durch den Landkreis Leipzig jährlich 1.481.604,80 € und durch den Landkreis Nordsachsen jährlich 258.865,83 €, jeweils monatlich i.H.v. 1/12 zahlbar bis zum 10. des Kalendermonats auf folgendes Konto der Stadt Leipzig: Bank: Sparkasse Leipzig IBAN: DE76 8605 5592 1010 0013 50 SWIFT BIC: WELADE8LXXX Zahlungsgrund: Gebietsüberschreitende Buslinien Die Zahlung berechnet sich im Jahr des Vereinbarungsbeginns und im Jahr des Vertragsendes anteilsmäßig (Tage/365 Tage). Die Anlage 1 „Grenzüberschreitende Buslinien“ wird mit dem Nachtrag 1 zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien aktualisiert. Seite 1 von 2 Alle weiteren Bestimmungen der Zweckvereinbarung vom 16.01.2014/ 24.01.2014/ 01.12.2013 bleiben unberührt. Der Nachtrag 1 wurde dreifach gefertigt und tritt zum 01.01.2016, spätestens jedoch mit ihrer Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt, in Kraft. Jede Vertragspartei enthält eine Ausfertigung. Borna, den Delitzsch, den Leipzig, den Landrat Landrat Herr Graichen Herr Emanuel 1. Bürgermeister und Beigeordneter für Allgemeine Verwaltung Herr Hörning Für den Landkreis Leipzig Für den Landkreis Nordsachsen Für die Stadt Leipzig Anlage Anlage 1 – Grenzüberschreitende Buslinien Seite 2 von 2