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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1052479.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
09.02.16, 12:00
Aktualisiert
03.04.16, 16:10

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02371 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Planungsbeschluss: Vollsanierung des Schulgebäudes Komarowstr. 2, 04357 Leipzig (ehemaliges Berufliches Schulzentrum 12 'Robert Blum'), für die 66. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig als Nachnutzung Beschluss des Oberbürgermeisters vom 15.03.2016: 1. Der Planungsbeschluss zur Nachnutzung des Schulgebäudes Komarowstr. 2 in 04357 Leipzig, für die 66. Schule wird gefasst. 2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI und VOFVerfahren) betragen zum gegenwärtigem Zeitpunkt ca. 300.000 € und sind im PSP-Element "66. Schule, Sanierung Komarowstr." (7.0001088.700) in den Hauhaltsjahren 2015 und 2016 mit je 150.000 € veranschlagt. Die nicht verbrauchten Mittel aus dem Haushaltsjahr 2015 werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2016 übertragen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2015 2016 300.000 7.0001088.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Nachnutzung Komarowstr. 2, 04357 Leipzig Stand: 16.03.16 Seite 1 Planungsbeschluss für die Maßnahme Vollsanierung des Schulgebäudes Komarowstr. 2 ,04357 Leipzig (ehemaliges Berufliches Schulzentrum 12 „Robert Blum“), für die 66. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig, als Nachnutzung Bauvorhaben: Vollsanierung des Schulgebäudes Komarowstr. 2, 04357 Leipzig (ehemaliges Berufliches Schulzentrum 12 „Robert Blum“), für die 66. Schule, als Nachnutzung Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V - Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Str. 126-128, 04317 Leipzig Stand: 16.03.16 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Nachnutzung Komarowstr. 2, 04357 Leipzig Stand: 16.03.16 Seite 2 Inhalt 0 Kurzerläuterung 3 1 Grundlagen 3 1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption 1.2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen 2 Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 3 3 3 3 IST-Zustand Ableitung des Investitionsbedarfes Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit Alternativlösungen Folgen bei Nichtbeschlussfassung 3 4 4 4 5 Beschreibung der beabsichtigten Investition 5 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 Städtebauliche Einordnung Erläuterung Planung/Projektkonzept Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition Eigentumsverhältnisse Energiekonzept Barrierefreies Bauen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 5 5 7 7 7 8 8 4 Investitionsaufwand 8 5 Finanzierungsplan 9 6 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung (brutto, in €) 9 7 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 9 8 Fristenplan 9 9 VOF-Verfahren/ Planungsbeteiligte 10 Anlagenverzeichnis 10 10 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Nachnutzung Komarowstr. 2, 04357 Leipzig Stand: 16.03.16 Seite 3 0 Kurzerläuterung Ziel des Planungsbeschlusses ist die Beauftragung der Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3 für die Nachnutzung des Schulgebäudes Komarowstr. 2 für die 66. Grundschule. Mit Beschluss BS/ RBV-300/10 vom 24.03.10 wurde die Neustrukturierung des Schulnetzes im Stadtgebiet Leipzig-Nordost als Teil der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Leipzig beschlossen. Das BSZ 12 am Standort Komarowstr. 2 zieht nach Abschluss der Sanierung (voraussichtlich 02/2016) in das Gebäude Rosenowstr. 60. Das Gebäude Komarowstr. 2 soll perspektivisch durch die 66. Schule nachgenutzt werden (jetziger Standort Rosenowstr. 56). Durch die Bereitstellung zusätzlicher Planungsmittel in 2015 und 2016 kann mit der Planung für die Nachnutzung des dann leerstehenden Gebäudes Komarowstr. 2 für die 66. Schule begonnen werden. 1 Grundlagen 1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption Im Vorfeld der Leistungsphase 1-3 soll für diese Baumaßnahme eine Leistungsphase 0 erarbeitet werden. Mit der Phase 0 sollen pädagogische und funktionelle Schnittstellen unter Berücksichtigung des Raumprogramms aufgezeigt und im Sinne der Nutzer inhaltlich entwickelt werden. Das Resultat soll die Grundlage für ein integriertes Schul- und Raumprogramm bilden. Dabei müssen die örtlichen Gegebenheiten beachtet werden, ein wirtschaftlicher Umgang mit der Bestandssituation ist Zielstellung. 1.2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen • • 2 2.1 Beschluss BS/ RBV-300/10 vom 24.03.10 Neustrukturierung des Schulnetzes im Stadtgebiet Leipzig-Nordost 21.03.2012, Beschluss-Nr. BS/ RBV-1664/12/, Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2012 Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens IST-Zustand Die Schule befindet sich im Stadtbezirk Nordost (Mockau-Nord). Das Schulgebäude Rosenowstraße 56 ist im unsanierten Originalzustand. Gravierende Mängel im Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz, Sonnenschutz und eine veraltete Haustechnik können nur durch eine umfangreiche Sanierung abgestellt werden. Gleiches gilt für das durch die 66. Schule nachzunutzende Gebäude Komarowstr. 2. Das fünfgeschossige Gebäude wurde 1975 als Typenprojekt in Wandskelett-Vollmontagebauweise errichtet. Das Gebäude hat an der Nordseite einen Haupteingang, sowie drei weitere Eingänge an der gegenüberliegenden Hauptfensterfront (Südseite). Des Weiteren befindet sich eine Sporthalle, Typ KT 60L, auf dem Schulgrundstück Komarowstr. 2 , 1975 errichtet. Perspektivisch muss diese Leichtbauhalle durch eine neue Sporthalle ersetzt werden. Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Nachnutzung Komarowstr. 2, 04357 Leipzig Stand: 16.03.16 Seite 4 2.2 Ableitung des Investitionsbedarfes Der anhaltende Bevölkerungs- und Geburtenwachstum in der Stadt Leipzig wird sich auch auf den Stadtbezirk Nordost, Ortsteile Mockau / Thekla auswirken. In diesem Zusammenhang ist es notwendig das die 66. Schule (Grundschule) für die zukünftige Entwicklung der Schullandschaft im Nordosten der Stadt als ein stabiler und moderner Schulstandort entwickelt wird. Der Bedarf an Grundschulplätzen in dem gemeinsamen Schulbezirk der 66. Schule und Schule Portitz wird in den nächsten 10 – 15 Jahren stark ansteigen. Auslastung der Grundschulkapazität im gemeinsamen Schulbezirk NO 36 Gesamtklassenzahl 32 28 24 20 16 12 8 4 Gesamtklassenzahl LRS / VK Richtkapazität 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr Die Kapazität der 66. Schule (Grundschule) wird von einer Dreizügigkeit auf eine Vierzügigkeit ansteigen. Hintergrund des Anstieges ist zum einen der allgemeine Zuwachs an jungen Familien in der Stadt Leipzig aber auch zum anderen der zunehmende Anstieg von Asylsuchenden mit Kindern. Für diese ausländischen Schüler müssen zusätzlich DAZ-Klassenräume eingeplant und eingerichtet werden. 2.3 Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit Angesichts der steigenden Zahl von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter wächst demnach auch proportional der Bedarf an Schulplätzen. Das derzeitige Schulgebäude ist mit einem Kapazitätsrichtwert von 3,5 Zügen ausgelegt. Mit dem zukünftigen Bedarfsanstieg wird voraussichtlich ab dem Schuljahr 2018/19 der Kapazitätsrichtwert überschritten. Die vorhandene Kapazität wird dann dauerhaft nicht mehr ausreichend sein um die Nachfrage an Grundschulplätzen im Schulbezirk abdecken zu können. Mit der Sanierung und Erweiterung des Schulgebäudes in der Komarowstraße 2, kann der Schulstandort optimiert und an die wachsende Bedarfsentwicklung angepasst werden. Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Nachnutzung Komarowstr. 2, 04357 Leipzig Stand: 16.03.16 Seite 5 2.4 Alternativlösungen Aufgrund der weiterhin steigenden Schülerzahlen in allen Schularten, besteht die Notwendigkeit der Kapazitätserweiterungen im Schulnetz der Stadt. Da die Reserven, wie Überbelegung, Mehrfachnutzung sowie Veränderungen von Schulbezirken weitgehend aufgebraucht sind und die Beschulung sich als kommunale Pflichtaufgabe darstellt, ist der Sanierungsund Erweiterungsbedarf alternativlos. 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Bei Nichtbeschlussfassung ist die Bereitstellung der räumlichen Kapazitäten nicht mehr gewährleistet. Die vorhandenen schulischen Einrichtungen können den Bedarf nicht mehr absichern. Die Stadt Leipzig ist gemäß § 21 Abs. 2 SchulG verpflichtet, Schulen einzurichten und fortzuführen, wenn ein öffentliches Bedürfnis hierfür besteht. Dies ist ebenfalls dem in der Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012 prognostizierten und durch die Ratsversammlung der Stadt Leipzig (RBV-1164/12) bestätigtem Bedarf der Fall. 3 3.1 Beschreibung der beabsichtigten Investition Städtebauliche Einordnung Das Schulgrundstück liegt im Ortsteil Mockau-Nord des Stadtbezirkes Nordost und ist Teil eines Plattenbau-Wohngebietes, das in den 1970’er Jahren errichtet wurde. Innerhalb dieses Wohngebietes befindet sich das Schulobjekt Komarowstraße 2 im östlichen Teilbereich und kann sowohl Schüler aus Mockau-Nord als auch aus dem Ortsteil Thekla versorgen. In unmittelbarer Nähe zur Schule befinden sich Straßenbahn- und Bushaltestellen der LVB. 3.2 Erläuterung des Projektkonzeptes Nach dem Auszug des Beruflichen Schulzentrums 12 „Robert Blum“ soll der Schulstandort in der Komarowstraße 2 als Grundschule dauerhaft genutzt werden. Nach Sanierung des Plattenbaus in der Komarowstraße 2 kann es zu einer zeitweisen Maximalbelegung des Schulgebäudes mit max. 504 Schülern kommen. Alle allgemeinen Unterrichtsräume (AUR) und Horträume sollten baulich so hergerichtet werden, dass notfalls auch eine 100 %ige Doppelnutzung zwischen Hort und Schule in allen AUR und Hortgruppenräumen möglich wird. Somit sollten auch alle Hortgruppenräume (in Klassenraumgröße) mit Tafeln ausgestattet werden. Errichtung eines barrierefreien Anbaus: Schaffung der zusätzlich benötigten Fläche für eine 3,5-4 Zügigkeit. Hier soll im Wesentlichen die Mensa-/Aulafunktion erfüllt werden. Sanierung der äußeren Hülle : - Sanierung nach aktueller EnEV - Abdichtung und Dämmung der erdberührten Außenwände - Sanierung des Daches einschl. Dämmung - Fassadensanierung und -gestaltung - Dämmung der Außenwände, Einbau neuer Fenster einschl. außenliegendem Sonnen- Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Nachnutzung Komarowstr. 2, 04357 Leipzig Stand: 16.03.16 Seite 6 - schutz, welcher gleichzeitig den Blendschutz gewährleistet, auf der Südseite und den beidseitig belichteten Räumen an den Giebelseiten Sanierung der drei Eingänge auf der Südseite (Hof) einschließlich der Eingangsbauten, Umgestaltung und Aufwertung des Foyerbereiches EG Rückbau der Treppenanlage des ehemaligen Haupteinganges Blitzschutz, Regenwasserentwässerung, Außenbeleuchtung Brandschutzmaßnahmen: Maßnahmen des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes sind unter Beachtung des Brandschutzkonzeptes und der Planungshinweise des AGM zu planen, u.a. sind dazu folgende Leistungen erforderlich: - Einbau von Brand- und Rauchschutzabtrennungen - Installation einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage - Errichtung einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage bei Erfordernis - Installation einer Hausalarmanlage - Gewährleistung der notwendigen Rettungswege und deren Abmessungen bzw. räumliche Zuordnungen Herstellung der Barrierefreiheit des Gebäudes : Die Barrierefreiheit ist im gesamten Schulgebäude entsprechend § 50 der SächsBO zu gewährleisten. Die DIN 18040 ist zu beachten. Die Planung ist mit dem Gesundheitsamt abzustimmen. Anzuordnen sind: - Anbau eines behindertengerechten Aufzugs zur barrierefreien Erschließung aller Geschosse - Errichtung eines barrierefreien Zugangs zum Gebäude - Einbau eines Behinderten-WC`s im EG Weitere bauliche und anlagentechnische Maßnahmen: - Umbauarbeiten für die Umsetzung der Raumstruktur nach neuem Raumverteilungsplan - Abbruch-, Putz-, Maler-, Bodenbelags-, Trockenbau- und Fliesenlegerarbeiten - Erneuerung der Sanitärinstallation und Ausstattung - Sanitäranlagen für die entsprechende Schüler- und Lehreranzahl der Grundschule - Sanierung der Ausgabeküche (Flächenbereitstellung für Ausgabe aus Thermoporten und Varinate Aufbereitung von Tiefkühlkost) und der Speiseräume, Ausstattung der Küche mit Entlüftungsanlage und Fettabscheider nach Erfordernis - Klärung zu erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf Luftschallschutz, Trittschallschutz und raumakustischen Maßnahmen - Erneuerung der Innentüren nach Erfordernis unter Berücksichtigung der Schallschutzund Brandschutzanforderungen und der zukünftigen Nutzung als Oberschule - Erneuerung Starkstromanlagen nach Erfordernis (incl. Beleuchtung, Blitzschutz) - Erneuerung Schwachstromanlagen nach Erfordernis (incl. Telekommunikation,Signal- und Uhrenanlage, elektroakustischen Anlagen, Gefahrenmelde- und Alarmanlagen, EMA) - Erneuerung der Datenvernetzung gemäß der Ausstattungsnormen zur Schulgebäudevernetzung (MEP 1. Fortschreibung 2008, Punkt 6.3) - Schließanlage - Heizungsanlage in erforderlichem Umfang - sicherheitsrelevante Maßnahmen erfordern die Beachtung der Vorschriften der Unfallkasse (Abstimmung mit UKS, ASID – Geländer, Schwellen etc.) - Orientierungssystem, Fluchtwegpläne sind erforderlich Freianlagen: Die Freianlagen zum Objekt sind barrierefrei zu gestalten mit: - Freiflächengestaltung (Schaffung von Aufenthaltsbereichen, Spielgeräten, Pausenflächen, Befestigung der Geh-, Fahr- und Aufenthaltsbereiche, Bepflanzung, bei ggf. Fällung Ersatzpflanzungen) Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Nachnutzung Komarowstr. 2, 04357 Leipzig Stand: 16.03.16 Seite 7 - Flächenentwässerung - Schaffung von Fahrradstellplätzen - Schaffung eines barrierefreien Zuganges zum Gebäude - Schaffung eines Behindertenstellplatzes - Geländemodellierung / Böschung an der Südseite durch Anordnung von Räumen im KG - bei Erfordernis Sanierung der bestehenden Einfriedung Feuerwehrzufahrt, Anlieferung für die Küche sind zu beachten. Sporthalle: Es ist im Planungsprozess zu prüfen, ob die auf der Freifläche befindliche Sporthalle KT 60 L sanierungswürdig bzw. durch eine Ein- bzw. Zweifeldhalle zu ersetzen ist. Die Sanierungs/Neubaukosten der Sporthalle sind nicht in der Vorlage enthalten. Bei der Planung der Gesamtmaßnahme ist das Prinzip der Wirtschaftlichkeit anzuwenden. Auf minimale Folgekosten ist zu orientieren. 3.3 Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition Eine Nutzungsverbesserung tritt an folgenden Punkten ein: - 3.4 Beseitigung der bestehenden brandschutztechnischen Mängel Beseitigung der baukonstruktiven Mängel Erhöhung des Sicherheitsniveaus Verbesserung der Gefahrenprävention Aufwertung der Eingangsbereiche Aufwertung der städtebaulichen Situation verbesserte Lern-, Freizeit- und Arbeitsbedingungen Integration von körperbehinderten Schülern/innen Senkung der Betriebskosten Eigentumsverhältnisse Eigentum: Gemarkung: Fl.-Nr.: Größe: 3.5 Stadt Leipzig Mockau 1300 7.427 m² Energiekonzept Gesamtsanierung nach EnEV Die gesamte Planung der zu erneuernden haustechnischen Anlagen erfolgt unter den Gesichtspunkten für eine effiziente Gesamtinvestition mit den Zielen: - niedrige Investitionskosten - hohe Funktionalität - niedrige Betriebskosten - wirtschaftliche Betriebsführung - einfache Handhabung. Anlagentechnik Durch die Optimierung der Regelungstechnik wird eine Minimierung der Energie- und Medienverbräuche sichergestellt. Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Nachnutzung Komarowstr. 2, 04357 Leipzig Stand: 16.03.16 Seite 8 Wasser Einsatz wassersparender Armaturen und Anlagen Beleuchtung - energieeinsparende Beleuchtung durch effektive Leuchtmittel - Einsatz von Lichtsteuerung - Beachtung von verbrauchsabhängigen Messungen zur Abrechnung von Fremdnutzern bzw. zur eigenen wirtschaftlichen Betriebsführung. 3.6 Barrierefreies Bauen Es wird eine barrierefreie Gestaltung der Schule und der Schulfreianlagen gemäß DIN 18040 umgesetzt. 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Die Beteiligung von Kindern ist bei der Gestaltung ausgewählter Innen- und Außenbereiche ab der Entwurfsplanung vorgesehen. Die Beteiligung erfolgt kostenneutral bzw. im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets ohne zeitliche Verzögerung. 4 Investitionsaufwand Die Kostenannahme erfolgt unter Beachtung von Erfahrungswerten zu Schulsanierungen vergangenen Jahre und beinhaltet die Bau-, Ausstattungs- und Baunebenkosten, einschließlich der Planerhonorare. Angegebene Kosten stellen einen Arbeitsstand dar und können sich entsprechend Planungsfortschritt noch ändern. Insbesondere gegenwärtig noch nicht im Detail untersuchte Bausubstanz aber auch sich verändernde Auflagen u.a. im Planungsrecht, der Unfallkasse usw. bergen noch Kostenrisiken. Kostenermittlung: Umsatzsteuersatz: Kostenermittlungsstufe: nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR 19 Prozent Kostenrahmen KG Kostengruppen 100 Baugrundstück 200 Herrichten und Erschließen 50.000 300 Bauwerk – Baukonstruktion 2.600.000 400 Technische Anlagen 1.250.000 500 Außenanlagen 500.000 600* Ausstattung und Kunstwerke 250.000 700 Baunebenkosten 1.300.000 Summe 6.000.000 *Erst nach Planungsfortschritt ist im Baubeschluss die Splittung der KG 600 in konsumtive und investive Anteile ausweisbar. Angaben in € 50.000 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Nachnutzung Komarowstr. 2, 04357 Leipzig Stand: 16.03.16 Seite 9 5 Finanzierungsplan in € Es werden Fördermittel Schulische Infrastruktur beantragt. Maßnahme Gesamt davon förderfähig Fördermittel Bund/Land Eigenmittel 6 6.000.000 5.400.000,00 € 2.160.000,00 € 3.840.000,00 € Einordnung in die mittelfristige Haushaltplanung (brutto, in €) PSP-Element 7.0001088.700/705 Jahr Auszahlungen 2015 2016 2017 2018 2019 gesamt 150.000 150.000 800.000 2.300.000 2.600.000 6.000.000 0 0 0 1.000.000 1.160.000 2.160.000 400.000 2.300.000 2.600.000 5.300.000 800.000 1.300.000 1.440.000 3.840.000 Einzahlungen VE (kassenwirksam) Eigenanteil 150.000 150.000 Die Mittel für die Jahresscheiben 2017 bis 2019 sind bisher nicht in der mittelfristigen Investitionsplanung vorgesehen und werden daher im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/18 aninnerhalb des Investitionsbudgets des AfJFB eingeordnet. Die Planungsmittel bis zur Leistungsphase 3 sind in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 veranschlagt. Eine Einordnung in das Förderprogramm KinvStG, Bund bzw. Land wird aktuell geprüft. Eine zeitliche Verzögerung tritt nicht ein. 7 Effektivität und Wirtschaftlichkeit Für diese Baumaßnahme werden genaue Effekte mit Fortschreibung der Planung untersucht. Die Folgekosten werden im Rahmen der Planung durch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bzw. –berechnungen ermittelt und im Baubeschluss ausgewiesen. 8 Fristenplan Vorbereitung: Planungsbeschluss Beteiligungsverfahren VOF-Verfahren Planung bis LP 3 Baubeschluss bis 03/2016 bis 062016 bis 10/2016 bis 05/2017 bis 09/2017 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Nachnutzung Komarowstr. 2, 04357 Leipzig Stand: 16.03.16 Seite 10 Fördermittelantrag Planung, LP 4-6 Ausschreibung Baubeginn Bauende 9 01.09.2017 bis 05/2018 ab 06/2018 09/2018 02/2020 VOF-Verfahren/Planungsbeteiligte Für die Planung einzelner Leistungsbilder ist vergaberechtlich ein europaweit auszuschreibendes VOF-Verfahren erforderlich. 10 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Lageplan Bestandsgebäude Raumprogramm Grundschule mit Hort Anlage 2 SOLL-Raumprogramm für eine 4-zügige Grundschule (66. Schule - Plattenbau) - Komarowstraße 2, 04357 Leipzig - 01.02.16 3,5 - 4-zügig (16 Klassen mit 448 Schülern) Einzelgröße Raumanzahl Raumbezeichnung m² / Raum Bemerkungen min. max. AUR 54 75 m² 14 AUR - DAZ 54 75 m² 2 Aula / Mehrzweckraum 72 72 m² 1 mit Bühne; im zentralen Bereich - Verbindung mit Speiseraum Stuhllager 36 36 m² 1 neben Aula Gruppenraum 40 50 m² 3 Nebenraum 18 18 m² 2 Lehrmittelraum 18 18 m² 2 Allgemeiner Unterrichtsbereich 292 344 m² 25 FUR Musik 72 72 m² 1 Nebenraum (Mu) 24 24 m² 1 FUR Werken 72 72 m² 1 Nebenraum (We) 24 24 m² 1 FUR Informatik 70 75 m² 2 Nebenraum (Info - Serverraum) 17 17 m² 1 Fachunterrichtsbereich Lehrerzimmer 279 54 284 m² 54 m² 7 1 Schulleiter 18 18 m² 1 stellv. SL 18 18 m² 1 Sekretariat 24 24 m² 1 Kopierraum 12 12 m² 1 Schulsozialarbeiter 18 20 m² 1 Elternsprechzimmer 12 12 m² 1 Arztraum 18 18 m² 1 im Bereich des Sekretariat anordnen Informations-/Lehrer-/Verwaltungsbereich Speiseraum 174 179 176 m² 216 m² 8 1 in Verbindung mit Aula Ausgabeküche 36 36 m² 1 1 Nebenraum 24 24 m² Gemeinschaftsflächen 239 276 m² 3 HM-Werkstatt 18 18 m² 1 HM-Dienstraum 12 12 m² 1 Reinigung - Personal 12 12 m² 1 Reinigungsmittelraum 12 12 m² 1 Archiv 12 12 m² 1 Abstellräume 17 17 m² 3 Wirtschaftsflächen Integrationsraum (Schule / Hort) Bibliothek Garderoben Sporthalle (15 x 27 m) 83 18 77 18 405 83 m² 24 m² 77 m² 20 m² 405 m² 8 1 1 16 1 Sonstige Räume 518 502 m² 19 für Schule und Hort im zentralen Bereich (für Schule / Hort nutzbar) für Schule und Hort Hort (95 %ige Hortbeteiligung - bis 426 Hortkinder; Hortfläche f. Gruppenräume bis 1.065 m²) Einzelgröße Raumbezeichnung Gruppenräume Gruppenräume (Nachnutzung v. AUR) Gruppenräume (Nachnutzung v. FUR) Aula / Mehrfunktionsraum Hausaufgabenräume Integrationsraum Horterzieherzimmer Hortleiter Abstellraum f. Möbel / Spielzeug Abstellraum f. Außenspielgeräte Wäschelager Teeküche Hortbereich m² /Raum min. max. 56 60 72 72 60 18 54 18 18 24 12 30 494 60 m² 70 m² 72 m² 72 m² 70 m² 24 m² 54 m² 18 m² 18 m² 24 m² 12 m² 30 m² 500 m² Raumanzahl Bemerkungen 8 8 2 1 4 1 1 1 1 1 1 1 30 eigene Horträume Doppelnutzung mit Schule Nachnutzung von FUR Werken; FUR Musik Doppelnutzung mit Schule (AULA) Nachnutzung von AUR / GR Doppelnutzung mit Schule Pausenfreifläche (10 m² pro Schüler / Hortkind) Schüleranzahl 10 m² pro Schüler 448 Schüler 4480 m² Flächenbedarf Sport Sportspielfeld (1 ÜE = 22 x 44 m) Laufbahnen - 65 m (1,20 x 65 m = 78 m²) Weitsprunganlage (1 Bahn = 100 m²) Gymnastikwiese (400 m²) gesamt Bemerkungen 1 3 Bahnen 2 Bahnen 1 968 234 200 400 1802 Hinweis: Nach Sanierung des Plattenbaus in der Komarowstraße 2 kann es zu einer zeitweisen Maximalbelegung des Schulgebäudes mit max. 448 Schülern kommen. Alle allgemeinen Unterrichtsräume und Horträume sollten baulich so hergerichtet werden, dass notfalls auch eine fast 100 %ige Doppelnutzung zwischen Hort und Schule in allen AUR und Hortgruppenräumen möglich wird (Minimum ein Mehrzweckraum für Hort). Somit sollten auch alle Hortgruppenräume (in Klassenraumgröße) mit Tafeln ausgestattet werden. Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja niedrig nein ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. keine Auswirkung       Drittmittel/ Fördermittel private Mittel Stadt Leipzig 01.15/016/07.14 Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung 1 verschlechtert nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt       ja nein Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- Begründung in Vorlage Seite 1       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/07.14 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1