Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1052479.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
09.02.16, 12:00
Aktualisiert
03.04.16, 16:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02371
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Planungsbeschluss: Vollsanierung des Schulgebäudes Komarowstr. 2, 04357
Leipzig (ehemaliges Berufliches Schulzentrum 12 'Robert Blum'), für die 66. Schule,
Grundschule der Stadt Leipzig als Nachnutzung
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 15.03.2016:
1. Der Planungsbeschluss zur Nachnutzung des Schulgebäudes Komarowstr. 2 in 04357 Leipzig, für
die 66. Schule wird gefasst.
2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI und VOFVerfahren) betragen zum gegenwärtigem Zeitpunkt ca. 300.000 € und sind im PSP-Element "66.
Schule, Sanierung Komarowstr." (7.0001088.700) in den Hauhaltsjahren 2015 und 2016 mit je
150.000 € veranschlagt. Die nicht verbrauchten Mittel aus dem Haushaltsjahr 2015 werden im
Rahmen des Jahresabschlusses 2015 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2016 übertragen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2015
2016
300.000
7.0001088.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Nachnutzung Komarowstr. 2, 04357 Leipzig
Stand: 16.03.16 Seite 1
Planungsbeschluss
für die Maßnahme
Vollsanierung des Schulgebäudes Komarowstr. 2 ,04357 Leipzig (ehemaliges Berufliches Schulzentrum 12 „Robert Blum“), für die 66. Schule,
Grundschule der Stadt Leipzig, als Nachnutzung
Bauvorhaben:
Vollsanierung des Schulgebäudes Komarowstr. 2, 04357 Leipzig
(ehemaliges Berufliches Schulzentrum 12 „Robert Blum“), für die 66.
Schule, als Nachnutzung
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V - Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Str. 126-128, 04317 Leipzig
Stand:
16.03.16
Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Nachnutzung Komarowstr. 2, 04357 Leipzig
Stand: 16.03.16 Seite 2
Inhalt
0
Kurzerläuterung
3
1
Grundlagen
3
1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption
1.2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen
2
Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
3
3
3
3
IST-Zustand
Ableitung des Investitionsbedarfes
Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit
Alternativlösungen
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
3
4
4
4
5
Beschreibung der beabsichtigten Investition
5
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
Städtebauliche Einordnung
Erläuterung Planung/Projektkonzept
Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition
Eigentumsverhältnisse
Energiekonzept
Barrierefreies Bauen
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
5
5
7
7
7
8
8
4
Investitionsaufwand
8
5
Finanzierungsplan
9
6
Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung (brutto, in €)
9
7
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
9
8
Fristenplan
9
9
VOF-Verfahren/ Planungsbeteiligte
10 Anlagenverzeichnis
10
10
Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Nachnutzung Komarowstr. 2, 04357 Leipzig
Stand: 16.03.16 Seite 3
0
Kurzerläuterung
Ziel des Planungsbeschlusses ist die Beauftragung der Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3 für die Nachnutzung des Schulgebäudes Komarowstr. 2 für die 66. Grundschule.
Mit Beschluss BS/ RBV-300/10 vom 24.03.10 wurde die Neustrukturierung des Schulnetzes
im Stadtgebiet Leipzig-Nordost als Teil der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der
Stadt Leipzig beschlossen. Das BSZ 12 am Standort Komarowstr. 2 zieht nach Abschluss
der Sanierung (voraussichtlich 02/2016) in das Gebäude Rosenowstr. 60. Das Gebäude Komarowstr. 2 soll perspektivisch durch die 66. Schule nachgenutzt werden (jetziger Standort
Rosenowstr. 56). Durch die Bereitstellung zusätzlicher Planungsmittel in 2015 und 2016
kann mit der Planung für die Nachnutzung des dann leerstehenden Gebäudes Komarowstr.
2 für die 66. Schule begonnen werden.
1
Grundlagen
1.1
Ziel- und Entwicklungskonzeption
Im Vorfeld der Leistungsphase 1-3 soll für diese Baumaßnahme eine Leistungsphase 0 erarbeitet werden. Mit der Phase 0 sollen pädagogische und funktionelle Schnittstellen unter Berücksichtigung des Raumprogramms aufgezeigt und im Sinne der Nutzer inhaltlich entwickelt werden. Das Resultat soll die Grundlage für ein integriertes Schul- und Raumprogramm bilden. Dabei müssen die örtlichen Gegebenheiten beachtet werden, ein wirtschaftlicher Umgang mit der Bestandssituation ist Zielstellung.
1.2
Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen
•
•
2
2.1
Beschluss BS/ RBV-300/10 vom 24.03.10 Neustrukturierung des Schulnetzes im
Stadtgebiet Leipzig-Nordost
21.03.2012, Beschluss-Nr. BS/ RBV-1664/12/, Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2012
Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens
IST-Zustand
Die Schule befindet sich im Stadtbezirk Nordost (Mockau-Nord). Das Schulgebäude Rosenowstraße 56 ist im unsanierten Originalzustand. Gravierende Mängel im Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz, Sonnenschutz und eine veraltete Haustechnik können nur durch
eine umfangreiche Sanierung abgestellt werden. Gleiches gilt für das durch die 66. Schule
nachzunutzende Gebäude Komarowstr. 2. Das fünfgeschossige Gebäude wurde 1975 als
Typenprojekt in Wandskelett-Vollmontagebauweise errichtet. Das Gebäude hat an der Nordseite einen Haupteingang, sowie drei weitere Eingänge an der gegenüberliegenden Hauptfensterfront (Südseite).
Des Weiteren befindet sich eine Sporthalle, Typ KT 60L, auf dem Schulgrundstück Komarowstr. 2 , 1975 errichtet. Perspektivisch muss diese Leichtbauhalle durch eine neue Sporthalle ersetzt werden.
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Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Nachnutzung Komarowstr. 2, 04357 Leipzig
Stand: 16.03.16 Seite 4
2.2
Ableitung des Investitionsbedarfes
Der anhaltende Bevölkerungs- und Geburtenwachstum in der Stadt Leipzig wird sich auch
auf den Stadtbezirk Nordost, Ortsteile Mockau / Thekla auswirken. In diesem Zusammenhang ist es notwendig das die 66. Schule (Grundschule) für die zukünftige Entwicklung der
Schullandschaft im Nordosten der Stadt als ein stabiler und moderner Schulstandort entwickelt wird. Der Bedarf an Grundschulplätzen in dem gemeinsamen Schulbezirk der 66.
Schule und Schule Portitz wird in den nächsten 10 – 15 Jahren stark ansteigen.
Auslastung der Grundschulkapazität im gemeinsamen Schulbezirk NO
36
Gesamtklassenzahl
32
28
24
20
16
12
8
4
Gesamtklassenzahl
LRS / VK
Richtkapazität
0
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schuljahr
Die Kapazität der 66. Schule (Grundschule) wird von einer Dreizügigkeit auf eine Vierzügigkeit ansteigen. Hintergrund des Anstieges ist zum einen der allgemeine Zuwachs an jungen
Familien in der Stadt Leipzig aber auch zum anderen der zunehmende Anstieg von Asylsuchenden mit Kindern. Für diese ausländischen Schüler müssen zusätzlich DAZ-Klassenräume eingeplant und eingerichtet werden.
2.3
Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit
Angesichts der steigenden Zahl von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter
wächst demnach auch proportional der Bedarf an Schulplätzen.
Das derzeitige Schulgebäude ist mit einem Kapazitätsrichtwert von 3,5 Zügen ausgelegt. Mit
dem zukünftigen Bedarfsanstieg wird voraussichtlich ab dem Schuljahr 2018/19 der Kapazitätsrichtwert überschritten. Die vorhandene Kapazität wird dann dauerhaft nicht mehr ausreichend sein um die Nachfrage an Grundschulplätzen im Schulbezirk abdecken zu können.
Mit der Sanierung und Erweiterung des Schulgebäudes in der Komarowstraße 2, kann der
Schulstandort optimiert und an die wachsende Bedarfsentwicklung angepasst werden.
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Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Nachnutzung Komarowstr. 2, 04357 Leipzig
Stand: 16.03.16 Seite 5
2.4
Alternativlösungen
Aufgrund der weiterhin steigenden Schülerzahlen in allen Schularten, besteht die Notwendigkeit der Kapazitätserweiterungen im Schulnetz der Stadt. Da die Reserven, wie Überbelegung, Mehrfachnutzung sowie Veränderungen von Schulbezirken weitgehend aufgebraucht
sind und die Beschulung sich als kommunale Pflichtaufgabe darstellt, ist der Sanierungsund Erweiterungsbedarf alternativlos.
2.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Bei Nichtbeschlussfassung ist die Bereitstellung der räumlichen Kapazitäten nicht mehr gewährleistet. Die vorhandenen schulischen Einrichtungen können den Bedarf nicht mehr absichern.
Die Stadt Leipzig ist gemäß § 21 Abs. 2 SchulG verpflichtet, Schulen einzurichten und fortzuführen, wenn ein öffentliches Bedürfnis hierfür besteht. Dies ist ebenfalls dem in der Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012 prognostizierten und durch die Ratsversammlung
der Stadt Leipzig (RBV-1164/12) bestätigtem Bedarf der Fall.
3
3.1
Beschreibung der beabsichtigten Investition
Städtebauliche Einordnung
Das Schulgrundstück liegt im Ortsteil Mockau-Nord des Stadtbezirkes Nordost und ist Teil
eines Plattenbau-Wohngebietes, das in den 1970’er Jahren errichtet wurde.
Innerhalb dieses Wohngebietes befindet sich das Schulobjekt Komarowstraße 2 im östlichen
Teilbereich und kann sowohl Schüler aus Mockau-Nord als auch aus dem Ortsteil Thekla
versorgen.
In unmittelbarer Nähe zur Schule befinden sich Straßenbahn- und Bushaltestellen der LVB.
3.2
Erläuterung des Projektkonzeptes
Nach dem Auszug des Beruflichen Schulzentrums 12 „Robert Blum“ soll der Schulstandort in
der Komarowstraße 2 als Grundschule dauerhaft genutzt werden. Nach Sanierung des Plattenbaus in der Komarowstraße 2 kann es zu einer zeitweisen Maximalbelegung des Schulgebäudes mit max. 504 Schülern kommen.
Alle allgemeinen Unterrichtsräume (AUR) und Horträume sollten baulich so hergerichtet werden, dass notfalls auch eine 100 %ige Doppelnutzung zwischen Hort und Schule in allen
AUR und Hortgruppenräumen möglich wird. Somit sollten auch alle Hortgruppenräume (in
Klassenraumgröße) mit Tafeln ausgestattet werden.
Errichtung eines barrierefreien Anbaus:
Schaffung der zusätzlich benötigten Fläche für eine 3,5-4 Zügigkeit. Hier soll im Wesentlichen die Mensa-/Aulafunktion erfüllt werden.
Sanierung der äußeren Hülle :
- Sanierung nach aktueller EnEV
- Abdichtung und Dämmung der erdberührten Außenwände
- Sanierung des Daches einschl. Dämmung
- Fassadensanierung und -gestaltung
- Dämmung der Außenwände, Einbau neuer Fenster einschl. außenliegendem Sonnen-
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Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Nachnutzung Komarowstr. 2, 04357 Leipzig
Stand: 16.03.16 Seite 6
-
schutz, welcher gleichzeitig den Blendschutz gewährleistet, auf der Südseite und den beidseitig belichteten Räumen an den Giebelseiten
Sanierung der drei Eingänge auf der Südseite (Hof) einschließlich der Eingangsbauten,
Umgestaltung und Aufwertung des Foyerbereiches EG
Rückbau der Treppenanlage des ehemaligen Haupteinganges
Blitzschutz, Regenwasserentwässerung, Außenbeleuchtung
Brandschutzmaßnahmen:
Maßnahmen des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes sind unter Beachtung
des Brandschutzkonzeptes und der Planungshinweise des AGM zu planen, u.a. sind dazu
folgende Leistungen erforderlich:
- Einbau von Brand- und Rauchschutzabtrennungen
- Installation einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage
- Errichtung einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage bei Erfordernis
- Installation einer Hausalarmanlage
- Gewährleistung der notwendigen Rettungswege und deren Abmessungen bzw. räumliche
Zuordnungen
Herstellung der Barrierefreiheit des Gebäudes :
Die Barrierefreiheit ist im gesamten Schulgebäude entsprechend § 50 der SächsBO zu gewährleisten. Die DIN 18040 ist zu beachten. Die Planung ist mit dem Gesundheitsamt abzustimmen.
Anzuordnen sind:
- Anbau eines behindertengerechten Aufzugs zur barrierefreien Erschließung aller Geschosse
- Errichtung eines barrierefreien Zugangs zum Gebäude
- Einbau eines Behinderten-WC`s im EG
Weitere bauliche und anlagentechnische Maßnahmen:
- Umbauarbeiten für die Umsetzung der Raumstruktur nach neuem Raumverteilungsplan
- Abbruch-, Putz-, Maler-, Bodenbelags-, Trockenbau- und Fliesenlegerarbeiten
- Erneuerung der Sanitärinstallation und Ausstattung
- Sanitäranlagen für die entsprechende Schüler- und Lehreranzahl der Grundschule
- Sanierung der Ausgabeküche (Flächenbereitstellung für Ausgabe aus Thermoporten und
Varinate Aufbereitung von Tiefkühlkost) und der Speiseräume, Ausstattung der Küche mit
Entlüftungsanlage und Fettabscheider nach Erfordernis
- Klärung zu erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf Luftschallschutz, Trittschallschutz und
raumakustischen Maßnahmen
- Erneuerung der Innentüren nach Erfordernis unter Berücksichtigung der Schallschutzund Brandschutzanforderungen und der zukünftigen Nutzung als Oberschule
- Erneuerung Starkstromanlagen nach Erfordernis (incl. Beleuchtung, Blitzschutz)
- Erneuerung Schwachstromanlagen nach Erfordernis (incl. Telekommunikation,Signal- und
Uhrenanlage, elektroakustischen Anlagen, Gefahrenmelde- und Alarmanlagen, EMA)
- Erneuerung der Datenvernetzung gemäß der Ausstattungsnormen zur Schulgebäudevernetzung (MEP 1. Fortschreibung 2008, Punkt 6.3)
- Schließanlage
- Heizungsanlage in erforderlichem Umfang
- sicherheitsrelevante Maßnahmen erfordern die Beachtung der Vorschriften der Unfallkasse (Abstimmung mit UKS, ASID – Geländer, Schwellen etc.)
- Orientierungssystem, Fluchtwegpläne sind erforderlich
Freianlagen:
Die Freianlagen zum Objekt sind barrierefrei zu gestalten mit:
- Freiflächengestaltung
(Schaffung von Aufenthaltsbereichen, Spielgeräten, Pausenflächen, Befestigung der Geh-,
Fahr- und Aufenthaltsbereiche, Bepflanzung, bei ggf. Fällung Ersatzpflanzungen)
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Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Nachnutzung Komarowstr. 2, 04357 Leipzig
Stand: 16.03.16 Seite 7
- Flächenentwässerung
- Schaffung von Fahrradstellplätzen
- Schaffung eines barrierefreien Zuganges zum Gebäude
- Schaffung eines Behindertenstellplatzes
- Geländemodellierung / Böschung an der Südseite durch Anordnung von Räumen im KG
- bei Erfordernis Sanierung der bestehenden Einfriedung Feuerwehrzufahrt, Anlieferung für
die Küche sind zu beachten.
Sporthalle:
Es ist im Planungsprozess zu prüfen, ob die auf der Freifläche befindliche Sporthalle KT 60
L sanierungswürdig bzw. durch eine Ein- bzw. Zweifeldhalle zu ersetzen ist. Die Sanierungs/Neubaukosten der Sporthalle sind nicht in der Vorlage enthalten.
Bei der Planung der Gesamtmaßnahme ist das Prinzip der Wirtschaftlichkeit anzuwenden.
Auf minimale Folgekosten ist zu orientieren.
3.3
Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition
Eine Nutzungsverbesserung tritt an folgenden Punkten ein:
-
3.4
Beseitigung der bestehenden brandschutztechnischen Mängel
Beseitigung der baukonstruktiven Mängel
Erhöhung des Sicherheitsniveaus
Verbesserung der Gefahrenprävention
Aufwertung der Eingangsbereiche
Aufwertung der städtebaulichen Situation
verbesserte Lern-, Freizeit- und Arbeitsbedingungen
Integration von körperbehinderten Schülern/innen
Senkung der Betriebskosten
Eigentumsverhältnisse
Eigentum:
Gemarkung:
Fl.-Nr.:
Größe:
3.5
Stadt Leipzig
Mockau
1300
7.427 m²
Energiekonzept
Gesamtsanierung nach EnEV
Die gesamte Planung der zu erneuernden haustechnischen Anlagen erfolgt unter den Gesichtspunkten für eine effiziente Gesamtinvestition mit den Zielen:
- niedrige Investitionskosten
- hohe Funktionalität
- niedrige Betriebskosten
- wirtschaftliche Betriebsführung
- einfache Handhabung.
Anlagentechnik
Durch die Optimierung der Regelungstechnik wird eine Minimierung der Energie- und Medienverbräuche sichergestellt.
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Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Nachnutzung Komarowstr. 2, 04357 Leipzig
Stand: 16.03.16 Seite 8
Wasser
Einsatz wassersparender Armaturen und Anlagen
Beleuchtung
- energieeinsparende Beleuchtung durch effektive Leuchtmittel
- Einsatz von Lichtsteuerung
- Beachtung von verbrauchsabhängigen Messungen zur Abrechnung von Fremdnutzern bzw. zur eigenen wirtschaftlichen Betriebsführung.
3.6
Barrierefreies Bauen
Es wird eine barrierefreie Gestaltung der Schule und der Schulfreianlagen gemäß DIN
18040 umgesetzt.
3.7
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Die Beteiligung von Kindern ist bei der Gestaltung ausgewählter Innen- und Außenbereiche
ab der Entwurfsplanung vorgesehen. Die Beteiligung erfolgt kostenneutral bzw. im Rahmen
des zur Verfügung stehenden Budgets ohne zeitliche Verzögerung.
4
Investitionsaufwand
Die Kostenannahme erfolgt unter Beachtung von Erfahrungswerten zu Schulsanierungen
vergangenen Jahre und beinhaltet die Bau-, Ausstattungs- und Baunebenkosten, einschließlich der Planerhonorare.
Angegebene Kosten stellen einen Arbeitsstand dar und können sich entsprechend Planungsfortschritt noch ändern. Insbesondere gegenwärtig noch nicht im Detail untersuchte
Bausubstanz aber auch sich verändernde Auflagen u.a. im Planungsrecht, der Unfallkasse
usw. bergen noch Kostenrisiken.
Kostenermittlung:
Umsatzsteuersatz:
Kostenermittlungsstufe:
nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR
19 Prozent
Kostenrahmen
KG
Kostengruppen
100
Baugrundstück
200
Herrichten und Erschließen
50.000
300
Bauwerk – Baukonstruktion
2.600.000
400
Technische Anlagen
1.250.000
500
Außenanlagen
500.000
600*
Ausstattung und Kunstwerke
250.000
700
Baunebenkosten
1.300.000
Summe
6.000.000
*Erst nach Planungsfortschritt ist im Baubeschluss die Splittung der
KG 600 in konsumtive und investive Anteile ausweisbar.
Angaben in €
50.000
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Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Nachnutzung Komarowstr. 2, 04357 Leipzig
Stand: 16.03.16 Seite 9
5
Finanzierungsplan in €
Es werden Fördermittel Schulische Infrastruktur beantragt.
Maßnahme
Gesamt
davon förderfähig
Fördermittel Bund/Land
Eigenmittel
6
6.000.000
5.400.000,00 €
2.160.000,00 €
3.840.000,00 €
Einordnung in die mittelfristige Haushaltplanung (brutto, in €)
PSP-Element 7.0001088.700/705
Jahr
Auszahlungen
2015
2016
2017
2018
2019
gesamt
150.000
150.000
800.000
2.300.000
2.600.000
6.000.000
0
0
0
1.000.000
1.160.000
2.160.000
400.000
2.300.000
2.600.000
5.300.000
800.000
1.300.000
1.440.000
3.840.000
Einzahlungen
VE (kassenwirksam)
Eigenanteil
150.000
150.000
Die Mittel für die Jahresscheiben 2017 bis 2019 sind bisher nicht in der mittelfristigen Investitionsplanung vorgesehen und werden daher im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/18 aninnerhalb des Investitionsbudgets des AfJFB eingeordnet. Die Planungsmittel bis zur Leistungsphase 3 sind in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 veranschlagt.
Eine Einordnung in das Förderprogramm KinvStG, Bund bzw. Land wird aktuell geprüft. Eine
zeitliche Verzögerung tritt nicht ein.
7
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
Für diese Baumaßnahme werden genaue Effekte mit Fortschreibung der Planung untersucht. Die Folgekosten werden im Rahmen der Planung durch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bzw. –berechnungen ermittelt und im Baubeschluss ausgewiesen.
8
Fristenplan
Vorbereitung:
Planungsbeschluss
Beteiligungsverfahren
VOF-Verfahren
Planung bis LP 3
Baubeschluss
bis 03/2016
bis 062016
bis 10/2016
bis 05/2017
bis 09/2017
Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Nachnutzung Komarowstr. 2, 04357 Leipzig
Stand: 16.03.16 Seite 10
Fördermittelantrag
Planung, LP 4-6
Ausschreibung
Baubeginn
Bauende
9
01.09.2017
bis 05/2018
ab 06/2018
09/2018
02/2020
VOF-Verfahren/Planungsbeteiligte
Für die Planung einzelner Leistungsbilder ist vergaberechtlich ein europaweit auszuschreibendes VOF-Verfahren erforderlich.
10 Anlagenverzeichnis
Anlage 1
Anlage 2
Lageplan Bestandsgebäude
Raumprogramm Grundschule mit Hort
Anlage 2
SOLL-Raumprogramm für eine 4-zügige Grundschule (66. Schule - Plattenbau) - Komarowstraße 2, 04357 Leipzig -
01.02.16
3,5 - 4-zügig
(16 Klassen mit 448 Schülern)
Einzelgröße
Raumanzahl
Raumbezeichnung
m² / Raum
Bemerkungen
min.
max.
AUR
54
75 m²
14
AUR - DAZ
54
75 m²
2
Aula / Mehrzweckraum
72
72 m²
1
mit Bühne; im zentralen Bereich - Verbindung mit Speiseraum
Stuhllager
36
36 m²
1
neben Aula
Gruppenraum
40
50 m²
3
Nebenraum
18
18 m²
2
Lehrmittelraum
18
18 m²
2
Allgemeiner Unterrichtsbereich
292
344 m²
25
FUR Musik
72
72 m²
1
Nebenraum (Mu)
24
24 m²
1
FUR Werken
72
72 m²
1
Nebenraum (We)
24
24 m²
1
FUR Informatik
70
75 m²
2
Nebenraum (Info - Serverraum)
17
17 m²
1
Fachunterrichtsbereich
Lehrerzimmer
279
54
284 m²
54 m²
7
1
Schulleiter
18
18 m²
1
stellv. SL
18
18 m²
1
Sekretariat
24
24 m²
1
Kopierraum
12
12 m²
1
Schulsozialarbeiter
18
20 m²
1
Elternsprechzimmer
12
12 m²
1
Arztraum
18
18 m²
1
im Bereich des Sekretariat anordnen
Informations-/Lehrer-/Verwaltungsbereich
Speiseraum
174
179
176 m²
216 m²
8
1
in Verbindung mit Aula
Ausgabeküche
36
36 m²
1
1
Nebenraum
24
24 m²
Gemeinschaftsflächen
239
276 m²
3
HM-Werkstatt
18
18 m²
1
HM-Dienstraum
12
12 m²
1
Reinigung - Personal
12
12 m²
1
Reinigungsmittelraum
12
12 m²
1
Archiv
12
12 m²
1
Abstellräume
17
17 m²
3
Wirtschaftsflächen
Integrationsraum (Schule / Hort)
Bibliothek
Garderoben
Sporthalle (15 x 27 m)
83
18
77
18
405
83 m²
24 m²
77 m²
20 m²
405 m²
8
1
1
16
1
Sonstige Räume
518
502 m²
19
für Schule und Hort
im zentralen Bereich (für Schule / Hort nutzbar)
für Schule und Hort
Hort
(95 %ige Hortbeteiligung - bis 426 Hortkinder; Hortfläche f. Gruppenräume bis 1.065 m²)
Einzelgröße
Raumbezeichnung
Gruppenräume
Gruppenräume (Nachnutzung v. AUR)
Gruppenräume (Nachnutzung v. FUR)
Aula / Mehrfunktionsraum
Hausaufgabenräume
Integrationsraum
Horterzieherzimmer
Hortleiter
Abstellraum f. Möbel / Spielzeug
Abstellraum f. Außenspielgeräte
Wäschelager
Teeküche
Hortbereich
m² /Raum
min.
max.
56
60
72
72
60
18
54
18
18
24
12
30
494
60 m²
70 m²
72 m²
72 m²
70 m²
24 m²
54 m²
18 m²
18 m²
24 m²
12 m²
30 m²
500 m²
Raumanzahl
Bemerkungen
8
8
2
1
4
1
1
1
1
1
1
1
30
eigene Horträume
Doppelnutzung mit Schule
Nachnutzung von FUR Werken; FUR Musik
Doppelnutzung mit Schule (AULA)
Nachnutzung von AUR / GR
Doppelnutzung mit Schule
Pausenfreifläche (10 m² pro Schüler / Hortkind)
Schüleranzahl
10 m² pro Schüler
448 Schüler
4480 m²
Flächenbedarf Sport
Sportspielfeld (1 ÜE = 22 x 44 m)
Laufbahnen - 65 m (1,20 x 65 m = 78 m²)
Weitsprunganlage (1 Bahn = 100 m²)
Gymnastikwiese (400 m²)
gesamt
Bemerkungen
1
3 Bahnen
2 Bahnen
1
968
234
200
400
1802
Hinweis:
Nach Sanierung des Plattenbaus in der Komarowstraße 2 kann es zu einer zeitweisen Maximalbelegung des Schulgebäudes mit max. 448 Schülern kommen.
Alle allgemeinen Unterrichtsräume und Horträume sollten baulich so hergerichtet werden, dass notfalls auch eine fast 100 %ige Doppelnutzung zwischen Hort und Schule
in allen AUR und Hortgruppenräumen möglich wird (Minimum ein Mehrzweckraum für Hort). Somit sollten auch alle Hortgruppenräume (in Klassenraumgröße) mit Tafeln
ausgestattet werden.
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
niedrig
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/07.14
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
1
verschlechtert
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/07.14
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1